„Politische Parteien in Deutschland“ – Versionsunterschied

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== Parteienfinanzierung ==
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In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, welches sie durch [[Parteispende|Spenden]], Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch [[Parteienfinanzierung|Geld vom Staat]].
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== Entwicklung der Parteien in Deutschland ==
== Entwicklung der Parteien in Deutschland ==

Version vom 17. Februar 2012, 12:52 Uhr

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland. Ihre Gründung und ihr Aufbau ist mit einem Parteiengesetz geregelt; die Parteien werden auch in der Verfassung erwähnt.

Rechtliche Grundlagen

Die Stellung politischer Parteien in Deutschland wird in Artikel Art. 21 Grundgesetz folgendermaßen beschrieben:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.

Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Parteienprivileg).“

Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz ist eine der Lehren aus der Weimarer Republik, wo die Parteien nicht als teilnahmeberechtigt an der Politik anerkannt waren und am Schluss abgeschafft werden konnten.

Definition im Parteiengesetz

Nach dem § 2 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) sind Parteien wie folgt definiert:

㤠2 Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
  1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
  2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.“

Auf die Parteien finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung, soweit nicht Spezialgesetze abweichende Regelungen treffen. Dementsprechend sind sie zivilrechtliche rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine mit besonderen Rechten und Pflichten.

Parteien müssen sich beim Bundeswahlleiter registrieren und dort Satzung, Programm und die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegen. Diese Daten kann dort jedermann kostenlos auf dem Postwege oder per Internet abrufen. Das aktuelle Anschriftenverzeichnis aller registrierten Parteien ist als PDF-Datei online abrufbar.[1] Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.

Programme

Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.

Vor den einzelnen Wahlen werden aktuelle und für die kommende Legislaturperiode bestimmte Wahlprogramme oder Regierungsprogramme beschlossen.

Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es zu aktuellen Anlässen auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.

Aufgaben der Parteien

Das Parteiengesetzes benennt in § 1 als allgemeine Arbeitsaufgabe von Parteien das Mitwirken an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens und anschließend acht Punkte, wie diese Aufgabe insbesondere umzusetzen ist:

„(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“

Parteienfinanzierung

In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, welches sie durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch [[Parteienfinanzierung|Geld vom Banane

Entwicklung der Parteien in Deutschland

Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 1980ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS bzw. deren Nachfolgerin Die Linke eine weitere Partei im Bundestag vertreten.

Parteienkritik

In Deutschland wird oft Kritik an der Macht und Arbeit der Parteien geäußert. Diese Kritik wird vielfach mit dem politischen Schlagwort der Parteienverdrossenheit beschrieben (siehe auch Politikverdrossenheit).

Kritikpunkte sind:

  • der Fraktionszwang
  • die Parteienfinanzierung und Spendenskandale, allg. Korruption
  • Populismus, mangelnder Mut, eine Minderheiten-Meinung zu vertreten aus wahlkampftaktischen Gründen
  • Vetternwirtschaft
  • Entstehen einer Oligarchie
  • mangelnde innerparteiliche Demokratie
  • zu geringe Unterscheidung im politischen Handeln
  • Erschaffen von Feindbildern im Wahlkampf, um von eigenen Fehlern abzulenken / mangelnde Bereitschaft, eigene Fehler einzugestehen / Arroganz
  • Bereitschaft ökonomisch unsinnige Entscheidungen zu treffen, um damit den politisch nicht fachkundigen Teil der Bevölkerung zu überzeugen (Häufiger Kritikpunkt von Seiten der Ökonomen)

Parteien im 17. Deutschen Bundestag

Deutscher Bundestag
Logo

Bundestag, 23. Mai 2002

Gedenkveranstaltung im Bundestag (23. Mai 2002)

Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag[2]siehe auch: Liste der Bundestagsmitglieder
Fraktion Sitze Anteil
SPD
SPD
207 28,1 %
CDU/CSU
CDU/CSU
197 26,8 %
Die Grünen
Die Grünen
118 16,0 %
Freie Demokratische Partei
Freie Demokratische Partei
92 12,5 %
Alternative für Deutschland
Alternative für Deutschland
78 10,6 %
Die Linke (Gruppe) 28 3,8 %
BSW (Gruppe) 10 1,4 %
Fraktionslos 6 0,8 %

Im Deutschen Bundestag sind derzeit fünf Fraktionen und sechs Parteien vertreten: SPD, CDU, CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

CDU/CSU

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien (Zentrumspartei, DDP, DVP u. a.) gegründet. Sie ist sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem Konservativismus zugeneigt und deckt ein konservatives und liberales Spektrum ab. Im Zuge der Wiedervereinigung ging die CDU (Ost) am 1. Oktober 1990 in die CDU auf. Die CDU (Ost) verstand sich noch bis 1989 zwangsweise als Blockpartei in der DDR und als eine „Partei des Sozialismus“. Auch die DDR-Blockpartei DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) propagierte bis 1989 in wesentlichen Punkten die SED-Linie und schloss sich nach der Wiedervereinigung der CDU an. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) hat eine eher konservativere Ausrichtung als die CDU, tritt aber nur in Bayern zur Wahl an. Dafür verzichtet die CDU dort auf einen eigenen Landesverband. Sie bildet mit der CDU im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist damit die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Wahlspruch lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.

FDP

Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinne organisiert hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates – insbesondere in wirtschaftlichen Fragen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt, als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD.

Vor der Wiedervereinigung Deutschlands vereinigte sich die FDP 1990 mit der LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) und der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands der DDR), die noch bis 1989 als Blockparteien an der Seite der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands politisch agierten.

Die Linke

Die Linke entstand am 16. Juni 2007 aus der Fusion der eher in Ostdeutschland verankerten Linkspartei.PDS (früher: SED) und der westdeutsch geprägten WASG.

Im Jahr 2005 wurde aus Protest gegen die Politik der rot-grünen Bundesregierung die Partei WASG gegründet, auf Initiative von linken Gewerkschaftern und regierungskritischen vormaligen SPD-Mitgliedern. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Wahllisten für WASG-Kandidaten. Aus diesem Grund nahm die PDS eine Umbenennung in Linkspartei.PDS vor. Inhaltlich berief sich die Linkspartei.PDS auf demokratisch-sozialistische Ideale und beanspruchte für sich, das politisch linke demokratische Spektrum in Deutschland abzudecken.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1980 aus Teilen der Neuen Sozialen Bewegungen, beispielsweise der damaligen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit den ostdeutschen Grünen und 1993 mit Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Sie sind stärker in den westlichen Bundesländern vertreten. 1985 waren sie (in Hessen) erstmals an einer Landesregierung beteiligt, danach noch in vielen weiteren Ländern und schließlich, 1998 bis 2005, auch an der Bundesregierung.

Parteien außerhalb des Deutschen Bundestags

Neben den im Bundestag vertretenen Parteien gibt es zahlreiche regionale und Kleinparteien, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der Fünf-Prozent-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, wird nur selten erreicht, zuletzt bei der Bundestagswahl 2002, bei der die PDS nur 4,0 % der Zweitstimmen erreichte, aber mit zwei Direktmandaten in den Bundestag einzog. Bei der Bundestagswahl 2009 traten 27 Parteien, bei der Europawahl 2009 32 Parteien an.

Piratenpartei

Stärkste nicht im Parlament vertretene Partei bei den Bundestagswahlen 2009 wurde die Piratenpartei Deutschland. Die Piraten entstanden am 10. September 2006 nach schwedischem Vorbild als Protestpartei gegen die von ihr beklagte zunehmende Überwachung und Einschränkung u. a. im Internet durch den Staat und die Urheberrechts-Verwerter. Sie konzentrieren sich auf die Themen Informationsfreiheit, Bürgerrechte, freie Bildung und "Transparenz statt Korruption". 2009 war durch den Übertritt des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zeitweise ein Mitglied der Piratenpartei im Bundestag vertreten. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011 gelang den Piraten erstmals der Einzug in ein Landesparlament.

Rechte und rechtsextreme Parteien

In den ersten Wahlperioden gab es im Bundestag rechtskonservative Parteien wie die Deutsche Reichspartei, die Deutsche Partei und den Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Bis 1961 war die Deutsche Partei durch Direktmandate im Bundestag vertreten, da ihr die CDU Wahlkreise überließ. Nach 1961 wurden Parteien rechts der Union im politischen Spektrum nicht mehr in den Deutschen Bundestag gewählt. Auf Landesebene konnten Parteien des rechten Lagers zeitweise in Parlamente einziehen.

Die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD - Die Volksunion) wurde 1964 gegründet und entstand im Wesentlichen aus den verschiedenen rechtskonservativen und nationalliberalen Parteien und Gruppierungen jener Zeit. Ende der 60er Jahre war sie für jeweils eine Wahlperiode in sieben der damals zehn westdeutschen Landesparlamente vertreten. Nach der deutschen Wiedervereinigung gelangen ihr wieder vereinzelt Erfolge bei Wahlen, so dass sie derzeit in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten ist. Ende 2010 fusionierte die NPD mit der ebenfalls rechtsextremen und teilweise bei Landtagswahlen erfolgreichen DVU, der Zusammenschluss wurde vom Landgericht München im Januar 2011 allerdings als rechtlich unwirksam gestoppt.[3]

Die Republikaner wurden 1983 von ehemaligen CSU-Abgeordneten gegründet und konnten in den 80er Jahren ins Europaparlament sowie in den Landtag Baden-Württembergs einziehen. Drei Politiker, die als Unionsverteter in den Bundestag eingezogen waren, wechselten zu den Republikanern, zwei von 1985 bis 1987 und einer von 1995 bis 1998.

Von 2001 bis 2004 war die rechtspopulistische Partei Rechtsstaatlicher Offensive (auch Schill-Partei) in der Bürgerschaft von Hamburg vertreten und stellte dort zusammen mit CDU und FDP die Landesregierung. Weiterhin gibt es zahlreiche vorrangig regional aktive Kleinparteien und Wählergruppen, beispielsweise die in den Neuen Bundesländern aktive, rechtskonservative Deutsche Soziale Union (DSU), die im Bremer Landtag vertretene Wählervereinigung Bürger in Wut, die in Nordrhein-Westfalen tätige Bürgerbewegung pro NRW oder die Umfeld der NPD bestehende Bürgerinitiative Ausländerstopp in München und Nürnberg.

Linke und linksextreme Parteien

Von jeher war linke Politik jedoch nicht nur auf Parlamentspolitik beschränkt. Unter anderem im 19. Jahrhundert blieben linke Parteien und Gruppen über relativ große Zeiträume hinweg aus Parlamenten ausgegrenzt, waren verboten oder in Folge eines Zensuswahlrechts in der Relation zu den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung nur unterrepräsentiert in den Kammerparlamenten vertreten. Dies galt insbesondere für sozialistisch inspirierte Zusammenschlüsse, die gerade im 19. Jahrhundert, aber auch bis in die Gegenwart hinein revolutionäre Umwälzungen anstrebten und teilweise auch umsetzten. Entsprechend waren diese Gruppen auch immer vor Ort aktiv an Revolutionen, Aufständen, Revolten und anderen sozialen (Klassen-)Kämpfen über die gesamte Neuzeit hinweg beteiligt oder führten diese an.

Heute existieren neben der Partei Die Linke, die im Bundestag vertreten ist, viele außerparlamentarische politische Gruppierungen mit unterschiedlicher Wirkungskraft, die sich auf linke Positionen beziehen. Die inhaltlichen Vorstellungen darüber, was linke Politik mit welchen Mitteln anstrebt, sind sehr heterogen.

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) war eine kommunistische Partei in Deutschland, die am 1. Januar 1919 gegründet wurde. Sie ging aus mehreren linksrevolutionären Gruppierungen hervor, die sich nach dem Ersten Weltkrieg im Verlauf der Novemberrevolution von 1918 vereinten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete sich die KPD unter Führung des späteren DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht auf gesamtdeutscher Ebene neu, nach der Teilung in zwei deutsche Staaten arbeitete die KPD auch in der Bundesrepublik zunächst weiter, bis sie 1956 verboten wurde.

In Reaktion darauf gründete sich 1968 auf Initiative der DDR-Staatspartei SED die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Da sie in erheblichem Umfange politische Positionen des damaligen Ostblocks wie die gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in der DDR und des Prager Frühlings 1968, sowie den Bau der Mauer verteidigte und den sowjetischen Einmarsch in Afghanistan 1979 begrüßte,[4][5][6] konnte sie in der Bundesrepublik nie nennenswerte Wahlergebnisse erzielen.

Im Januar 1990 gründete sich unter dem Namen Kommunistische Partei Deutschlands (Kurzbezeichnung: KPD) in Ost-Berlin eine neue Partei. Sie wird in einigen Publikationen als „KPD-Ost“ oder „KPD (Rote Fahne)“ bezeichnet, um sie von anderen Gruppen gleichen Namens abzugrenzen. Die Partei wird vom Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg als linksextremistisch eingeschätzt.[7]

Daneben finden sich mit der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands, der Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale, und anderen noch ein weites Spektrum linker, linksradialer und linksextremer, politisch jedoch weitgehend erfolgloser Parteien.

Regionale Parteien und Parteien ethnischer Minderheiten

Ein Sonderfall ist der Landtag von Schleswig-Holstein, wo aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich von der Fünf-Prozent-Hürde befreit wurde. Die Regelung gilt auch für den Bundestag, allerdings trat der SSW seit den 50er Jahren nicht mehr zu Bundestagswahlen an.

Bei der Wahl zum Landtag Brandenburg ist die Minderheit der Sorben ebenfalls von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Die sorbische Lausitzer Allianz trat bisher jedoch nicht zur Landtagswahl an. In Sachsen, ebenfalls Siedlungsgebiet der Sorben, ist hingegen keine Befreiung von der Sperrklausel vorgesehen. Die Partei Die Friesen sieht sich als Vertreter der Minderheit der Friesen, ist in Niedersachsen jedoch auch nicht von der Sperrklausel befreit.

Die Bayernpartei als regionale Partei war in den 1950er Jahren im Bundestag sowie im Bayerischen Landtag sowie von 1954 bis 1957 und 1962 bis 1966 in der Bayerischen Staatsregierung vertreten. Seit 1966 ist sie jedoch nur noch in Kommunalvertretungen vertreten. Andere Regionalparteien (z. B. Die Westfalen) sind praktisch ohne Relevanz.

Kommunalparteien und Wählergruppen

Bei den Wahlen zu Kommunalparlamenten, teilweise auch bei Landtagswahlen, kandidieren neben Parteien auch unabhängige Wählergruppen. Diese sind teilweise in der Bundesvereinigung Freie Wähler organisiert. Bei der Landtagswahl in Bayern 2008 zog als erster und bisher einziger Landesverband die Freien Wähler Bayern in ein Landesparlament ein.

Interessenparteien

Viele der in Deutschland existierenden Kleinparteien sind Interessenparteien und politisch weitgehend bedeutungslos. Diese konzentrieren sich häufig auf eine bestimmte Zielgruppe (beispiele die Grauen oder die RRP als Partei von Rentnern) oder einen eingegrenzten Themenbereich.

Weitere Parteien

Weiterhin gibt es in Deutschland mehrere Parteien, die zwar keine parlamentarische Bedeutung, allerdings durch radikale, teilweise abstruse politische Forderungen Bekanntheit bis hin zu Kult-Status innerhalb Teilen der Bevölkerung genießen. Eine Besonderheit stellt die bereits mehrfach zu Wahlen zugelassene Die PARTEI dar.[8] Sie zeigt klar satirische Züge und verschreibt sich als einzige Partei offen dem Populismus. Die APPD versteht sich als „Anwalt des Pöbels und Sozialschmarotzer“ und fordert u. a. das Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich und die Abschaffung der Schulpflicht.

Verbote

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei Parteiverbote: Gegen die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 vor allem wegen Koordinationsfehlern beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzämtern der Länder.

Siehe auch

Quellen

  1. Anschriftenverzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen, die gemäß § 6 Absatz 3 Parteiengesetz beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben
  2. bundestag.de: Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag
  3. Fusion von DVU und NPD ist rechtlich unwirksam Tagesspiegel vom 27. Januar 2011
  4. The last waltz, SPIEGEL ONLINE vom 4. Dezember 1989
  5. 1979: DKP und SED uneingeschränkte Solidarität mit der UdSSR, Artikel auf gruene-friedenszeitung.de
  6. Revolutionäre aus dem Reihenhaus, SPIEGEL ONLINE
  7. Bewertung des Verfassungsschutzes Brandenburg 2010
  8. Pressemitteilung der Landeswahlleiterin von Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 31. März 2010

Literatur