Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/02

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Datei:Friedberg Gefechte2.jpg
Bitte um den nötigen individüllen Review, der hier vorgeschrieben ist. Danke, --Enyavar (Diskussion) 23:38, 3. Feb. 2024 (CET)

Die Karte ist so alt, da ist kein Review nötig. -- Chaddy · D 00:17, 5. Feb. 2024 (CET)
@Enyavar Erl. --Raymond Disk. 07:24, 5. Feb. 2024 (CET)
Aha, der Parameter lautet <code>|Commons=ja</code>. Versuche ich mir zu merken, es gibt ja keinerlei Anleitung, wie man dort vorgehen soll. --Enyavar (Diskussion) 15:01, 5. Feb. 2024 (CET)
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Ghostbusters: Frozen Empire

Die Handlung vom Film Ghostbusters:_Frozen_Empire wurde 1zu1 ab kopiert von [1]. URV oder nicht?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 11:37, 5. Feb. 2024 (CET)

Ich sehe in den wenigen Sätzen keine Schöpfungshöhe und somit keine URV, allerdings ist das keine Handlungsbeschreibung. Ich habe daher einen Lückenhaft-Baustein eingesetzt. Gestumblindi 12:07, 5. Feb. 2024 (CET)
Eher keine URV, aber auch nicht enzyklopädisch, würde es unabhängig von urheberrechtlichen Fragestellungen aus dem Artikel werfen. --Yellowcard (D.) 12:08, 5. Feb. 2024 (CET) PS: Gestumblindi war ein paar Sekunden schneller, sehe es genauso wie er. ein lächelnder Smiley  Yellowcard (D.) 12:08, 5. Feb. 2024 (CET)
Ok, hab nur nach gefragt.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 12:10, 5. Feb. 2024 (CET)
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Vermutung, dass ein Bild von facebook stammt.

Vorab. Sorry, falls mein Verdacht unbegründet ist. Ich habe die Vermutung, dass dieses Bild [2] Facebook "entnommen" ist, einem Bild vom 17.08.2020. Meinungen? --Doc Schneyder Disk. 19:18, 3. Feb. 2024 (CET)

Das brauchst du nicht vermuten, in den Metadaten ist es eindeutig angegeben. --Didym (Diskussion) 19:31, 3. Feb. 2024 (CET)
Also ist meine Vermutung korrekt, oder? --Doc Schneyder Disk. 22:31, 3. Feb. 2024 (CET)
@Dr. Peter Schneider: Ja, klingt so. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:27, 5. Feb. 2024 (CET)

Atlas of Living Australia

Auf o.g. Website werden Bilder unter der Lizenz CC-BY 4.0 (Int) hochgeladen.

Beispiel

Dürfen solche Bilder, die von Dritten aufgenommen wurden, von mir auf Commons hochgeladen werden? Wenn ja: Was muss ich dabei beachten? --Carrot account (Diskussion) 11:17, 15. Feb. 2024 (CET)

Hallo @Carrot account, du musst genau prüfen, unter welcher konkreten Lizenz die jeweils fragliche Bilddatei dort veröffentlicht werden und ebendiese Lizenz zusammen mit der Quelle und dem Namen des Urhebers beim Upload auf Commons angeben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:04, 15. Feb. 2024 (CET)
Hallo @Gnom, vielen Dank. Falls ich mir nicht sicher bin, melde ich mich vielleicht noch einmal bei Dir. Dank & Gruß --Carrot account (Diskussion) 13:47, 15. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:08, 18. Feb. 2024 (CET)

In meinem Artikel Zerfall Gondwanas habe ich o.g. Datei eingebunden. Sie wird aber nicht angezeigt, obwohl sie mit Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 lizensiert ist. Ich bitte um Überprüfung und Mitteilung.--Chillibilli (Diskussion) 09:04, 7. Feb. 2024 (CET)

Da musst du bei der Datei auf den Link "Export to Wikimedia Commons" klicken, damit das funktioniert. --Magnus (Diskussion) 09:07, 7. Feb. 2024 (CET)
@Chillibilli: Richtig, das Problem ist hier, dass die Datei aktuell (nur) lokal in der englischsprachigen Wikipedia gespeichert ist. Man muss sie (unter Verwendung der genannten Schaltfläche) zunächst von dort nach Commons transferieren, danach kannst du sie wie gewohnt in der deutschsprachigen Wikipedia einbinden. Ich habe das gerade mal schnell für dich erledigt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:22, 7. Feb. 2024 (CET)

Dilemma: Uploads von im Netz befindlichen Bilddateien mittlerweile gemeinfreier Gemälde

Bei Wikipedia gibt es zahllose Bilddateien von Gemälden, die gemeinfrei geworden sind, weil ihre Schöpfer bereits über 71 Jahre tot sind. Manche Bilddateien stammen allerdings von Auktionshäusern, Galerien bzw. Museen, die beteuern, dass die von ihnen abgelichteten und online gestellten gemeinfreien Werke ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung streng genommen nicht verwendet werden dürfen. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, ob ich die folgende JPG-Datei eines mittlerweile 130 Jahre alten Gemäldes, dessen Schöpfer vor mittlerweile 115 Jahren verstorben ist, bei Wikipedia hochladen darf bzw. dürfte, da das Gemälde mittlerweile gemeinfrei ist. Es handelt sich um Carl von Merodes (1853-1909) Öl-Gemälde „Marktfrau“, das unter folgendem Link zu sehen ist: https://www.auktionshaus-stahl.de/de/artikel/102545-carl-von-merode-marktfrau. Herzlichen Dank für Eure Antwort. Liebe Grüße --Andreas Weigel (Diskussion) 19:20, 18. Feb. 2024 (CET)

Im Impressum: " Der Inhalt und alle Elemente der Website ..." - das ist schonmal ein sicheres Indiz dafür, daß sie nicht wissen, was sie tun. Nur Elemente, die Schöpfungshöhe aufweisen, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Das angesprochene Gemälde kann bedenkenlos nach Commons, mit Klarnamenaccount würde ich das aber nicht machen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:45, 18. Feb. 2024 (CET)
Lieber @Andreas Weigel, solche Bilder kannst du stets problemlos hochladen, oder wir erledigen das für dich. Lass dich durch die "AGB" solcher Websites nicht abschrecken! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:55, 18. Feb. 2024 (CET)
Kannst Du machen, s. Bildrechte mwN, s. §68 UrhG seit 2021. Ist ein Bild gemeinfrei, stehen auch keine sog. Leistungsschutzrechte der Fotografen im Wege, es sei denn, das Foto ist nicht nur eine Reproduktion, sondern selbst durch kreative geistige Leistung urheberrechtlich geschützt, was bei der Fotografie von dreidimensionalen Elementen und Kunstwerken im Einzelfall geschehen kann. Bei der Nachverwendung von zweidimensionalen Reproduktionsfotos ist das nicht der Fall. Sehr ärgerlich, dass Kulturinstitutionen trotz geänderter Rechtslage seit 2021 - vermutlich wider besseres Wissen - den Schutz dieser Fotografien behaupten, s. Klimpel, In Bewegung. Die Rechtsfibel für Digitalisierungsprojekte in Kulturerbe-Einrichtungen S. 29, 31: Die Änderung der Rechtslage hat für Kulturerbe-Einrichtungen Auswirkungen, was die Rechtekennzeichnung von Reproduktionsfotos gemeinfreier visueller Werke angeht. Diese sind nunmehr als Public Domain zu kennzeichnen.--Oursana (Diskussion) 20:03, 18. Feb. 2024 (CET)
Herzlichen Dank für Eure raschen und übereinstimmenden Antworten. Wieder was gelernt. Danke! --Andreas Weigel (Diskussion) 20:19, 18. Feb. 2024 (CET)
Ich halte das noch nicht für erledigt. Es stimmt zwar alles, was geschrieben wurde, aber Andreas Weigel ist eindeutig identifizierbar. Auch wenn das Auktionshaus keine Rechte an dem Bild hat, kann es gegen ihn klagen. @Gnom: ist von Seiten WMDE eventuell so eine Musterklage erwünscht? --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:00, 18. Feb. 2024 (CET)
@Ralf Roletschek: Das Auktionshaus könnte in der Tat gegen den Upload klagen, würde dann aber halt haushoch verlieren. Ob Wikimedia Deutschland eine "Musterklage" "wünscht", weiß ich nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:10, 18. Feb. 2024 (CET)
Die Rechtslage ist seit 2021 so klar, dass das Auktionshaus ganz schön dumm wäre, zu klagen - "Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt" ist unmissverständlich, es gibt schlicht keine Basis für einen behaupteten Schutz. Darum wäre auch eine "Musterklage" wohl eher sinnlos, weil es keine unsichere Rechtslage zu klären gibt. Gestumblindi 21:32, 18. Feb. 2024 (CET)
(BK) Damit setzen wir @Andreas Weigel: einer "Gefahr" aus, wenn wir bedenkenlosen Upload empfehlen. Ich habe keinerlei Bedenken, daß so eine Klage nicht erfolgreich sein wird. Aber so eine Klage kann auch schon mal in die Hose gehen, ich denke da an BGH verhüllter Reichstag. Vielleicht ist es klüger, wenn ich das Bild hochlade. In Österreich wird der Streitwert bei Urheberrechtsansprüchen meist mit 47.500 festgesetzt und damit ist automatisch bei mir das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig. Die weitere Konversation sollte eventuell offline geführt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:34, 18. Feb. 2024 (CET)
"Verhüllter Reichstag" war eine Auslegungsfrage der Panoramafreiheit (was genau ist "bleibend"?); hier gibt es m.E. hingegen keinen Auslegungsspielraum. Auch weil es sich um eine Umsetzung von Artikel 14 DSM-Richtlinie handelt, bei der die Intention genau die war, dass gemeinfreie visuelle Werke künftig frei reproduziert werden dürfen ("Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst: Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass nach Ablauf der Dauer des Schutzes eines Werkes der bildenden Kunst Material, das im Zuge einer Handlung der Vervielfältigung dieses Werkes entstanden ist, weder urheberrechtlich noch durch verwandte Schutzrechte geschützt ist, es sei denn, dieses Material stellt eine eigene geistige Schöpfung dar.“) Gestumblindi 21:40, 18. Feb. 2024 (CET)
WMDE ist derzeit damit beschäftigt, Esoterik-Kram mit 5000 € zu fördern. Ich denke nicht, dass die noch Kapazitäten für eine Musterklage haben. -- Chaddy · D 23:50, 18. Feb. 2024 (CET)
Nochmals herzlichen Dank für Euere Antworten. Für meinen Teil ist der Fall erledigt. Danke! --Andreas Weigel (Diskussion) 14:08, 19. Feb. 2024 (CET)
Carl von Merode: ''Marktfrau'' (1894)
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Befindet sich folgendes Bild unter einer freien Lizenz, die kommerzielle Weiterverwertung erlaubt?

Es handelt sich um folgendes Bild: [3] Es hiess, es läge eine Freigabe des Museums vor. Lg --Doc Schneyder Disk. 21:28, 8. Feb. 2024 (CET)

Nein, leider keine geeignete Lizenz. Die Lizenz ist im Objektkatalog, aus dem das Foto stammt, etwas versteckt: Sie wird sichtbar, wenn man oben links vom Bild auf das Menüsymbol (neben dem Pluszeichen, drei Striche) klickt: CC BY-NC-ND 4.0. Wir akzeptieren hier keine Lizenzen mit den Restriktionen NC (Non-Commercial) und ND (No Derivatives - keine abgeleiteten Werke erlaubt). Somit muss das Foto leider gelöscht werden - ausser das Museum erteilt eine Freigabe unter einer hier akzeptierten freien Lizenz wie CC-BY-SA (ohne NC, ND). Der Globus selbst ist natürlich schon längst nicht mehr geschützt, aber für das Foto bräuchten wir halt schon eine geeignete Freigabe. Gestumblindi 21:39, 8. Feb. 2024 (CET)
PS: Ich sehe hier den Editkommentar von Veredicta: Rechtefrage wurde mit der Leiterin der wissenschaftlichen Instrumente-Sammlung im GNM, Frau Dr. Susanne Thürigen geklärt. Ist freigegeben. Foto ist aus deren eigenen Fotoabteilung im GNM. Das reicht so leider nicht. Die Website des GNM sagt ja eben explizit CC-BY-NC-ND. Wenn das GNM das Foto weitergehend freigeben möchte, so dass wir es hier verwenden können, ist das wunderbar, dann müsste aber eine Freigabe-Erklärung ans Support-Team geschickt werden, für die Vorgehensweise siehe hier. Gestumblindi 21:43, 8. Feb. 2024 (CET)
Siehe auch WP:AUS#Kann ich einstellen, welches der Bilder in einem Artikel zum Seitenbild erscheinen soll? --Chianti (Diskussion) 12:21, 9. Feb. 2024 (CET)

Bilder aus alten isländischen Zeitungen

Auf Timarit.is findet man einige alte Zeitungen, in denen es unter anderem alte Fotos von isländischen Sportwettkämpfen gibt. Ich hatte überlegt, manche davon auf Commons hochzuladen. Nach dem was ich dieser Seite entnehmen kann, sind solche Fotos in Island 50 Jahre nach Erstellung gemeinfrei (aktuell alles vor 1974). Laut der Urheberrechtsseiten auf Commons muss man auch das US-amerikanische Urheberrecht beachten. Das besagt, was vor 1964 veröffentlicht und nicht verlängert wurde, ist gemeinfrei. Da die Fotos in Island entstanden sind, weiß ich nicht ob man die überhaupt verlängern kann. Also nehme ich an, dass ich alle Fotos von vor 1964 verwenden kann, kenne mich aber damit nicht gut genug aus, um mir sicher zu sein. Stimmt das so? --BurningKestrel (Diskussion) 08:18, 9. Feb. 2024 (CET)

Es ist (wie üblich ;-) ) etwas komplizierter. Schau dir mal Commons:Hirtle chart an, dort etwa in der Mitte der Tabelle unter "Works First Published Outside the U.S. by citizens of foreign nations ...". Für Veröffentlichungen zwischen 1929 und 1977, die ausserhalb der USA erfolgten, ohne die US-amerikanischen Formalitäten zur Erlangung des Copyrightes einzuhalten (was wohl für die meisten Veröffentlichungen in isländischen Zeitungen und Zeitschriften der Fall ist) gilt, dass sie, wenn sie am 1. Januar 1996 (dem sog. URAA-Datum) in ihrem Herkunftsland noch geschützt waren (das würde heissen: Nach 1945 veröffentlichte Fotos, die 1996 also weniger als 50 Jahre alt waren), in den USA ein Schutz von 95 Jahren nach Veröffentlichung gilt. Gestumblindi 11:50, 9. Feb. 2024 (CET)
Heißt, ich kann vor 1945 veröffentlichte Fotos benutzen? --BurningKestrel (Diskussion) 12:37, 9. Feb. 2024 (CET)
Hallo @BurningKestrel. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das klingt richtig. Vielleicht mag noch jemand etwas dazu sagen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:18, 9. Feb. 2024 (CET)
Naja, in Island gilt für die Schöpfungshöhe der gleiche Standard, wie in der EU (Das EWR-Abkommen hat RL 93/98/EWG (Schutzdauerrichtlinie)) umfasst und wurde auch in Island umgesetzt) und der ist sehr gering. In der Regel sind Fotos von Sportwettkämpfen Lichtbildwerke und für die gilt in Island 70 pma, unabhängig davon, ob die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EWR-Vertrages hinsichtlich RL 93/98 geschützt gewesen sind, wenn sie in der EU oder einem anderen Staat des EWR zum Zeitpunkt der Inkrafttretens geschützt waren. 78.49.101.32 16:13, 9. Feb. 2024 (CET)
PS: ich glaube, dass der EWR-Vertrag hinsichtlich RL 93/98 und Island erst nach dem URAA-Datum in Kraft getreten ist (L. 145/1996 (tóku gildi 30. des. 1996; EES-samningurinn: XVII. viðauki tilskipun 91/250/EBE, 92/ 100/EBE, 93/83/EBE og 93/98/EBE ~ Gesetz vom 30.12.1996, EWR Vertrag Anlage XVII 91/250/EWG, 92/100/EWG, 93/83/EWG, 93/98/EWG), ändert aber nichts am Schutzstatus in Island. 78.49.101.32 16:19, 9. Feb. 2024 (CET)
So ganz verstehe ich diese Begriffe nicht, jedoch steht in der von mir verlinkten Seite, dass Fotos ohne künstlerischen Wert nach 50 Jahren gemeinfrei werden. Einen solchen sehe ich bei Porträt und Schnappschüssen zur Dokumentation ohne künstlerischen Ansatz nicht gegeben. --BurningKestrel (Diskussion) 16:31, 9. Feb. 2024 (CET)
Ich wollte das von der IP angesprochene Thema Schöpfungshöhe / Lichtbild vs. Lichtbildwerk auch noch nachschieben, kam aber zur Mittagszeit nicht mehr dazu. Wenn wir uns die von BurningKestrel verlinkte Commons-Seite anschauen (ich nehme mal das englische Original, da eh kaum etwas übersetzt ist), und darin besonders den Abschnitt Threshold for artistic work in photography, so scheint die Sache doch nicht so eindeutig zu sein, wie es die IP darstellt, und Island eher eine Unterscheidung zwischen "schöpferischer" und "nicht schöpferischer" Fotografie im Stil der schweizerischen Bundesgerichtsentscheide "Marley"/"Meili" zu machen. Die Commons-Seite zitiert einen Fall des obersten Gerichts Islands (Hæstiréttur) von 2013 (also lange nach Inkrafttreten des EWR-Vertrags), nämlich Nr. 178/2013 - Urteilstext isländisch. Darin ging es darum, ob eine bestimmte Landschaftsfotografie von Jökulsárlón eine Gedankenäusserung mit individuellem Charakter sei, durch welche ein Schutz als künstlerisches Werk (also das, was man in Deutschland ein Lichtbildwerk nennen würde) begründet wird. Das hat das Gericht in diesem Fall zwar bejaht, jedoch dabei festgehalten, dass Fotografien im Allgemeinen kein künstlerisches Werk in diesem Sinne seien. Solche Fotografien seien aber nach Artikel 49 des isländischen Urheberrechtsgesetzes geschützt (das ist der hier angesprochene Schutz von 50 Jahren nach Erscheinen). In einem Urteil des Bezirksgerichts Reykjavík von 2008 wurden zwei Fotografien, die ein Magazin ohne Genehmigung der Fotografen veröffentlicht hatte, nur als nach Artikel 49 geschützt befunden, also nicht als "Lichtbildwerke". Eine dieser Fotografien war ein Selbstporträt des Fotografen, das mit einem Selbstauslöser und Stativ aufgenommen wurde, das andere ein Schnappschuss, der eine Frau darstellte. - Zusammenfassend erhalte ich also den Eindruck, dass Fotografien, die reine "Schnappschüsse" sind oder nur ein Standardsetting zeigen (wie ein typisches Selbstporträt), in Island wahrscheinlich weiterhin nur nach Artikel 49 geschützt sind, womit der Schutz 50 Jahre nach Veröffentlichung abläuft. Im Einzelfall dürfte die Abwägung aber schwierig sein und darum würde ich im Zweifelsfall auch von einem vollen Urheberrechtsschutz ausgehen. In diesem Fall wäre festzustellen, ob der Fotograf vor über 70 Jahren verstorben ist und das Foto 1996 in Island bereits gemeinfrei war. Gestumblindi 21:05, 9. Feb. 2024 (CET)

Personen-Artikel löschen lassen (nach DSGVO)?

Kann eine Person, die bei Wikipedia einen Artikel hat, diesen löschen lassen (nach EU-Recht/DSGVO)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. Angela Merkel jede Erwähnung ihres Namens in Wikipedia untersagen könnte und im Artikel "Bundeskanzler" dann stehen müsste "2005–2021: unbekannt". Hat das evtl. mit der Prominenz der Person zu tun? Wenn ja, wie prominent müsste sie sein, um nicht gelöscht werden zu müssen? Ich finde da nichts zu, bzw. nach DSGVO müsste meiner Meinung nach die Antwort sein "Ja, jede Erwähnung von Merkel muss raus". Falls das hier der falsche Ort dafür ist, bitte den richtigen nennen, ich bin hierher geführt worden. --178.9.51.12 13:08, 9. Feb. 2024 (CET)

Artikel 85 (2) DSGVO: "Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen."
Kurz: nein, eine prominente Person kann nicht unter Berufung auf die DSGVO die Löschung ihres Namens in der Wikipedia verlangen. --Chianti (Diskussion) 13:48, 9. Feb. 2024 (CET) P.S. schon vor der DSGVO hat die Wikimedia Foundation die Resolution zu Artieln über lebende Personen verabschiedet, nachzulesen z.B. unter WP:BIO. Zu den Maßstäben für Prominenz hat die Community die WP:RK#Personen beschlossen. Wikipedia grün machen! 14:02, 9. Feb. 2024 (CET)}}
Okay. Gibt es denn irgendwelche Kommentare oder Urteile in dem Bereich, unabhängig von Wikipedia? Denn obiges ist ja schwammig: "sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen ... vor, wenn dies erforderlich ist...". Das ist ja eine Abwägung. Bei Merkel und Wikipedia wohl eindeutig, aber wie ist es z.B. bei einem nicht so bekannten Schauspieler, der in verschiedenen Filmen mitgemacht hat, aber jetzt nicht mehr damit in Verbindung gebracht werden will, und die Löschung aus Film-Datenbanken will? --178.9.51.12 16:14, 9. Feb. 2024 (CET)
Drei Beispiele: [4] [5] [6]. Weitere hier. --Chianti (Diskussion) 16:32, 9. Feb. 2024 (CET)
Vielen Dank, da gibt es ja viel, wenn man weiß wie man suchen muss. Aber es scheint mir dann doch nicht so eindeutig, denn in den abgewiesenen Klagen geht es vor allem um Ärztebewertung und da um "berechtigtes Interesse". Dass ein potenzieller Patient ein berechtigtes Interesse hat, kann man ja verstehen, aber wenn es um einfache (Halb-)Promis oder Schauspieler geht und die Eintragung in Datenbanken, da gibt es diese Art "berechtigtes Interesse" ja eigentlich nicht. Aber vielleicht finde ich unter den vielen Stellen noch was, das genauer passt. --178.9.51.12 18:36, 9. Feb. 2024 (CET)
Augen auf bei der Berufswahl. Schauspieler sind ohne Publikum nicht denkbar, denn dieses zahlt direkt oder indirekt deren Gagen. Somit eröffnet jemand, der schauspielerisch in Film, TV oder am Theater tätig wird, seine Sozialsphäre (juristisch: der Lebensbereich, in dem sich der Einzelne bewusst in der Öffentlichkeit bewegt) einem sehr breiten, unüberschaubar großen Personenkreis. Somit kann ein allgemeines Interesse am beruflichen Wirken eines Schauspielers bejaht werden, den datenschutzrechtlichen Eingriff durch Sammlungen mit Daten über dessen Projekte und Produktionen hat er somit als branchentypisch hinzunehmen. Grundsätzlich gilt für "Stars" des Unterschichtenfernsehens und andere C- bis Z-Promis: wer von sich aus die Öffentlichkeit sucht, darf sich nicht beschweren, wenn darüber berichtet wird (auch kritisch oder negativ - das ist ständige Rechtsprechung und in mehreren Urteilen zu finden, unter anderem in der Wikipedia:Rechtsprechung zur Wikipedia, namentlich Landgericht Tübingen, Urteil vom 18. Juli 2012, Az. 7 O 525/10) und Statistiken darüber angelegt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 6. November 2015, Az. 142 C 30130/14: Regisseurin einer RTL-Serie hat kein Anrecht auf Nichtveröffentlichung ihres Geburtsjahres.). --Chianti (Diskussion) 21:22, 9. Feb. 2024 (CET)
Ich würde das gerne auch genauso sehen, aber die Urteile sind ja vor Inkraftreten der DSGVO gefällt worden. Daher habe ich bisher nichts gefunden, was mich 100% überzeugen würde. --178.9.51.12 22:44, 9. Feb. 2024 (CET)
Die DSGVO hat nichts revolutionär Neues hervorgebracht: die Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht (von dem die informationelle Selbstbestimmung ein Teilbereich ist) und Meinungsfreiheit gibt es im Bereich Datenschutz seit dem Volkszählungsurteil 1983. Die diesbezüglichen Maßstäbe sind durch die DSGVO nicht verändert worden. --Chianti (Diskussion) 23:15, 9. Feb. 2024 (CET)
Auf unsere Relevanzkriterien für Personen würde ich mich für "Prominenz" nicht unbedingt verlassen, die sind z.T. sehr formalistisch und garantieren keineswegs, dass sich die Öffentlichkeit für die Person interessiert - gemäss RK für Autoren ist etwa automatisch relevant, wer vier Kochbücher in einem regulären Verlag publiziert hat, völlig unabhängig davon, ob es eine öffentliche Wahrnehmung dieses Kochbuchautors als Person gibt. Gestumblindi 22:47, 9. Feb. 2024 (CET)
Hier greifen die o.a. Urteile aus Tübingen und München: Wikipedia enthält nur Informationen, die andernorts bereits veröffentlicht wurden - nicht selten vom Kochbuchautor selbst. Daher gilt grundsätzlich das, was oben zur Sozialsphäre steht. Wer mit persönlichen Angaben öffentlich Werbung für seine Werke macht, akzeptiert damit auch implizit deren Speicherung und Verarbeitung. Wer das nicht will, muss wie B. Traven unter Pseudonym schreiben. --Chianti (Diskussion) 23:25, 9. Feb. 2024 (CET)
So schwarz-weiss und eindeutig würde ich das nicht in jedem Fall sehen. Nehmen wir mal einen hypothetischen Fall: Jemand hat in den 1980ern drei Kochbücher veröffentlicht, in den 1990er nochmals eines, seither nichts mehr, ist aber dadurch für uns automatisch relevant. In den 1980ern hat er im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines seiner Kochbücher "Regionale Küche von Kleinkleckersdorf" der örtlichen Zeitung ein Interview gegeben und darin einiges über sein Leben und seine Familie erzählt. Das Interview ist damals natürlich nur gedruckt erschienen, an eine weltweite Veröffentlichung der Angaben im Internet war nicht im Traum zu denken. Nun kommt im Jahre 2024 jemand, der sich aus irgendeinem Grund brennend für diese Person interessiert, verfasst einen Wikipedia-Artikel und stützt sich auf das Interview, das er im Zeitungsbestand einer Bibliothek ausgegraben hat. Dass der Interviewte das so akzeptieren muss, würde ich nicht als zwingend erachten. Gestumblindi 23:50, 9. Feb. 2024 (CET)
Von einer derart langen Zeitspanne der der "Untätigkeit" (in für Wikipedia relevanten Aktivitäten) war bisher nie die Rede. Alle verlinkten Urteile enthalten den Hinweis, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen. --Chianti (Diskussion) 11:10, 10. Feb. 2024 (CET)
Das Grundproblem (Veröffentlichungen aus der Vor-Internet-Zeit, die jetzt wieder ausgegraben oder vielleicht plötzlich durch Digitalisierung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, was sie vorher nicht waren) ist aber, glaube ich, gar nicht so selten, und ich meine, dass hier auch mal die Rede von einem solchen Fall war (ging es um einen älteren Artikel im Spiegel?), kann mich aber nicht genau erinnern - vielleicht würde es Gnom einfallen. Gestumblindi 12:39, 10. Feb. 2024 (CET)
Auch ohne Digitalisierung ist sowas möglich. Ein altes Archiv durchforsten und dann die Ergebnisse in einer überregionalen Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichen ging auch schon vor 200 Jahren. -- Chaddy · D 14:37, 10. Feb. 2024 (CET)
Natürlich, es kann so oder so die Persönlichkeitsrechte berühren (über die Gesetzeslage vor 200 Jahren diskutieren wir hier aber nicht...). Gestumblindi 14:43, 10. Feb. 2024 (CET)

Villa Zichy + Stephanie

Nur eine Frage - können wir das Bild von 1900 unter https://www.alamy.de/wien-kalksburg-villa-zichy-elemer-graf-lonyay-witwe-stephanie22-marz-1900-verwendung-weltweit-image381718040.html verwenden, oder ist davon abzuraten? --danke K@rl du findest mich auch im RAT 15:18, 10. Feb. 2024 (CET)

Auch auf Ebay https://www.ebay.de/itm/235248606324 wäre die Karte komplett - dort auch ohne Wasserzeichen. da wohl eher, oder? (nicht signierter Beitrag von Karl Gruber (Diskussion | Beiträge) 15:20, 10. Feb. 2024 (CET))
Wenn sich der Urheber der Abbildungen nicht ermitteln lässt, würde das Bild auf Commons mit der Vorlage {{PD-old-assumed}} akzeptiert, da es über 120 Jahre alt ist. Gestumblindi 15:30, 10. Feb. 2024 (CET)
Ich kümmer mich drum, die Beschreibung kann besser K@rl nachholen ;-) --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:39, 10. Feb. 2024 (CET)
@Ralf Roletschek: Versteh ich das richtig, du holst das Bild auf Commons? - ich dann nur Beschreiben- --K@rl du findest mich auch im RAT 15:51, 10. Feb. 2024 (CET)
Ja, so machen wir es. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:02, 10. Feb. 2024 (CET)
@Ralf Roletschek: Bei der Datei von ebay scheint ganz unten der Bereich der Karte mit der Angabe des Verlags zu fehlen, das Alamy-Bild wäre insofern vollständiger... Gestumblindi 17:35, 10. Feb. 2024 (CET)
Das hat aber die wasserzeichen drin, was ebay nicht hat. --K@rl du findest mich auch im RAT 20:02, 10. Feb. 2024 (CET)
Deshalb habe ich den Verlag in der Beschreibung vermerkt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:10, 10. Feb. 2024 (CET)
Ist wohl schon in Ordnung so. Ich hätte halt in solchen Fällen gerne möglichst komplette Bilder (du hast den Verlag in der Beschreibung vermerkt, aber man kann sich fragen, wo die Information denn herkommt...), aber die Wasserzeichen des Alamy-Copyfrauds (darf man m.E. schon so nennen, da sie diese auf ein wahrscheinlich gemeinfreies Bild, an dem sie jedenfalls kaum die Rechte haben dürften, draufklatschen) wären wohl nicht so einfach und rückstandsfrei zu entfernen... Gestumblindi 20:20, 10. Feb. 2024 (CET)
Die alamy-Seite habe ich auch archiviert und vermerkt, so ist der Verlag nun auch nachvollziehbar. Nicht verständlich ist der Ort "Aussig a. K. Außig liegt an der Dahle und ist zu winzig, um vor 100 Jahren einen Verlag gehabt zu haben. Ústí nad Labem ist wahrscheinlicher, das liegt an der Elbe. Die "Biela" (deutsch Weiße) mündet in Usti in die Elbe, alles kein "K". Mit unserem Wilhelm Pleyer hat das auch nichts zu tun. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:15, 11. Feb. 2024 (CET)
Ein Fotograf und Ansichtskartenhersteller namens Wilhelm Pleyer (1871-1949) war ab 1913 in Zürich und Luzern tätig - vielleicht handelt es sich um diesen? foto-ch.ch enthält leider keine näheren Angaben zu ihm bzw. dazu, wo er vor seiner Zeit in diesen Städten tätig war. Gut möglich, dass er aus dem Ausland kam. Gestumblindi 17:10, 11. Feb. 2024 (CET)

Tabelle (erl.)

Ich habe für meinen neuen Artikelentwurf Benutzer:HH58/Memorial to Heroic Self-Sacrifice die Tabelle aus dem englischsprachigen Artikel (Memorial to Heroic Self-Sacrifice) übernommen. Hat diese rein tabellarische Auflistung von Daten bereits eine ausreichende Schöpfungshöhe, damit das eine URV darstellt (in diesem Fall bitte ich um einen Versionsnachimport) ? --HH58 (Diskussion) 08:54, 17. Feb. 2024 (CET)

Ja, würde ich schon sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:08, 18. Feb. 2024 (CET)
Ich habe einen Versionsnachimport durchführen lassen, vielen Dank. --HH58 (Diskussion) 19:47, 24. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:20, 26. Feb. 2024 (CET)

Bitte um Upload zweier gemeinfreier Werke aus dem Jahre 1914, deren Schöpfer vor 92 Jahren verstorben ist. Danke!

Guten Morgen, darf ich Euch bitten die beiden nachfolgend verlinkten gemeinfreien Werke bei Commons hochzuladen. Der als Schöpfer genannte Architekt Hubert Gangl (1874-1932) ist vor 92 Jahren verstorben und sein Werk (Gemälde) ist bereits 110 Jahre alt und gemeinfrei: 1.) Hotel Kamptalhof, Gars und 2.) Sommerfrische Gars am Kamp; Hotel Kamptalhof. Ich möchte die beiden prächtigen Abbildungen gerne bei den Artikeln Gars am Kamp und Hubert Gangl ergänzen. Herzlichen Dank für Eure Mühe. -Andreas Weigel (Diskussion) 06:39, 26. Feb. 2024 (CET)

@Andreas Weigel in Arbeit. Melde mich mit den Dateien nach dem Frühstück gleich. --Raymond Disk. 07:27, 26. Feb. 2024 (CET)
@Raymond. Guten Morgen & herzlichen Dank. Die gemeinfreie Zeichnung ist so ansprechend, dass sie für Wikipedia ein Gewinn ist, weshalb ich die beiden Abbildungen morgen bei den Artikeln ergänzen werde. Heute geht es sich nicht mehr aus, was aber nichts ausmacht. --Andreas Weigel (Diskussion) 07:33, 26. Feb. 2024 (CET)
@Andreas Weigel Die Bilder sind da: File:Hotel Kamptalhof, Gars - Albertina DG2003 206.jpg und File:Sommerfrische Gars am Kamp; Albertina DG2003 205.jpg. --Raymond Disk. 08:00, 26. Feb. 2024 (CET)
@Raymond. Nochmals herzlichen Dank. Besser & schneller geht's gar nicht. Danke & eine angenehme Woche. --Andreas Weigel (Diskussion) 08:04, 26. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:16, 26. Feb. 2024 (CET)

Altes Skizzenbuch

Ein Antiquariat verkauft aktuell ein Skizzenbuch eines 1858 verstorbenen Architekten und hat zahlreiche Abbildungen des Buchs online gestellt. Das Urheberrecht an den Skizzen ist zweifellos abgelaufen, und gemäß Wikipedia:Bildrechte#Vervielfältigungen von gemeinfreien Werken müsste das auch für Fotos davon gelten. Andererseits zeigen die per iPhone entstandenen Fotos jedoch außer den Bildern nebenbei ein dreidimensionales Buch mit gewölbten Seiten [7]. Und dann gibt es noch das Bild des Einbands, der gar kein Kunstwerk ist. Kann etwa für das Einbandbild ein Leistungsschutzrecht beansprucht werden? Sprechen die Umstände dagegen, bestimmte oder alle der Bilder als PD Art nach Commons hochzuladen? Dafür wären ja beispielsweise dreidimensionale Bilderrahmen ein Ausschlusskriterium. --Sitacuisses (Diskussion) 20:09, 7. Feb. 2024 (CET)

  1. zum Buch: auf der verlinkten Webseite ist zu lesen "Auf vorderem fliegenden Vorsatz von August Moosbrugger signiert und datiert (1821)." selbst wenn man das Buch als schutzfähiges Werk einstufen würde, ist davon auszugehen, dass der Urheber seit ca. 100 Jahren tot ist. Somit gemeinfrei.
  2. zu den Skizzen: das gemeinfreie ursprüngliche visuelle Werk ist die Skizze und somit zweidimensional. Das bloße Abfotografieren, das erkennbar nicht nach professionellen Standards der Reprofotografie geschehen ist (Verzerrung durch die Wölbung der Buchseiten), ist somit als Lichtbild#Juristischer Begriff und nicht als Lichtbildwerk einzuordnen.
Es spricht also nichts dagegen, diese Bilder mit {{c:Template:PD-old-auto-expired}} auf Commons hochzuladen.
--Chianti (Diskussion) 12:47, 8. Feb. 2024 (CET)
@professionell
die Überlegungen, ob der Scan der Einzelseiten professionell, semiprofessionell oder amateurhaft vorgenommen wurde, und daraus herleitend, ob der Scan-Vorgang ein Lichtbildwerk produziert haben könnte, halte ich für abwegig. Wir sollten uns damit begnügen festzustellen, dass der Schöpfer PD-old ist, und sollten den Scanarbeiter unter dem Bildattribut "Quelle" angemessen würdigen. Punkt.
--Goesseln (Diskussion) 14:54, 8. Feb. 2024 (CET)
Chianti, dein Punkt 1 beantwortet eine Frage, die ich selbst schon ausgeschlossen hatte. Meine Frage zielte nicht auf das schutzfähige Werk, sondern den dreidimensionalen Gegenstand. Und die Einschätzung aus Punkt 2, dass es sich um ein Lichtbild handele, führt doch zu einem 50-jährigen Schutz desselben. Darum kann ich dem letzten Satz nicht ganz folgen. Die Fotos sind im übrigen in einem professionellen Kontext entstanden (Antiquariat), gut ausgeleuchtet und nicht gescannt. --Sitacuisses (Diskussion) 15:05, 8. Feb. 2024 (CET)
Vervielfältigungen gemeinfreier zweidimensionaler visueller Werke sind gemäß der Gesetzeslage nicht schutzfähig (somit ist übrigens auch auch keine Würdigung der den Scan erstellenden Person nötig). Ob die Vervielfältigung professionell oder amateurhaft entstand spielt dabei keine Rolle. Ebenso wenig ist von Bedeutung, ob es ein Scan oder eine Fotografie ist.
Ein zweidimensionales Werk wird im Übrigen auch nicht dadurch zu einem dreidimensionalen Werk, dass die Buchseite gewölbt ist (was sich physkalisch oft ohnehin nur bedingt vermeiden lässt). Ich sehe daraus nicht einen Schutzstatus entspringen.
Und bzgl. Bilderrahmen meine Meinung: Diese sind ja nicht Teil des Werkes (zumindest in den meisten Fällen nicht), hebeln die Regelung also nicht aus. Der Rahmen darf natürlich nicht geschützt sein, dann wäre es schon ein Problem. -- Chaddy · D 15:27, 8. Feb. 2024 (CET)
+1 zu Chaddy. Ich kann mir nur eine mögliche Szenerie vorstellen, daß das Ergebnis nicht gemeinfrei ist: (ich finde das Bild gerade nicht) Jemand drapiert die gemeinfreie Vorlage so, daß nicht deren Inhalt das Hauptmotiv des neuen Bildes ist sondern die künstlerische Gestaltung unter Zuhilfenahme der gemeinfreien Vorlage. Da gibts so eine Großaufnahme einer Enzyklopädie mit Hervorhebungen usw, deutlich dreidimensional... --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:18, 8. Feb. 2024 (CET)
Es ist noch keiner auf das Bild des Einbands eingegangen. Angenommen, ich nehme das Buch weg und lege stattdessen einen Kieselstein hin. Käme man auf die Idee, dass das Bild gemeinfrei ist? Nein? Warum dann bei dem Foto des Bucheinbands? --Sitacuisses (Diskussion) 18:06, 8. Feb. 2024 (CET)
Ist der Einband dreidimensional? (erkennt man da nicht so gut) -- Chaddy · D 18:59, 8. Feb. 2024 (CET)
Ein Buch ist wohl ohne Zweifel dreidimensional? Aber warum sollte das eine Rolle spielen, wenn der Einband kein Kunstwerk ist? --Sitacuisses (Diskussion) 20:57, 8. Feb. 2024 (CET)
Du hast aber ja nach dem Einband gefragt.
Wenn der Einband alt genug ist und eben zweideminsional, dann ist es egal, ob er nun SH hat oder nicht. Wenn nicht muss man sich nun überlegen, ob diese Gesaltung SH hat oder nicht. -- Chaddy · D 22:43, 8. Feb. 2024 (CET)
Wilde Idee: Wenn das Skizzenbuch wirklich so bedeutend ist und die Skizzen (auch die, die der Antiquar in seinem Angebot nicht zeigt, es ist ja umfangreicher) eine grosse Bereicherung für Commons wären: Wikimedia Deutschland fragen, ob sie das Skizzenbuch ankaufen würden, um es dann in guter Qualität komplett für Commons zu digitalisieren und das Original nachher einer Bibliothek mit Schwerpunkt Architektur (etwa der Zentralbibliothek der TU und UdK Berlin?) zu überlassen? So würden sowohl die Digitalisate als auch das Original der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. bleiben. Wäre wohl nicht die dümmste Verwendung von Spendengeldern - und vielleicht liesse der Antiquar noch mit sich handeln? Gestumblindi 21:06, 12. Feb. 2024 (CET)
Das natürliche Biotop für das Skizzenbuch wäre das Südwestdeutsche Archiv für Architektur und Ingenieurbau, das bereits ein Skizzenbuch von ihm hat [8]. Andererseits gibt es bei diesem und anderen Antiquariaten und Auktionshäusern noch viel mehr und wohl auch bedeutendere Werke zu kaufen, und die Mittel von Wikimedia sind nicht unerschöpflich. Dieser (Galerie) und andere Verkäufer haben auch noch weit mehr Abbildungen auch aus vergangenen Verkäufen online, die man nach Commons übertragen könnte, wenn die Rechtssicherheit auch für den Uploader eindeutig geklärt ist. Darum finde ich es schade, dass die Antworten hier zuvor nicht von den als Juristen bekannten Wikipedianern kamen, sondern von den als meinungsstark bekannten. Vielleicht hätte ich sie gleich allgemeiner formulieren sollen statt auf den konkreten Einzelfall bezogen, denn es ist nicht nur der gemeint. --Sitacuisses (Diskussion) 13:36, 15. Feb. 2024 (CET)

Logo von "Tony's Chocolonely"

Moin! Ich bin gerade dabei, den Artikel von en:Tony's Chocolonely zu übersetzen. Gerne würde ich das Logo in der Infobox einbinden. Die entsprechenden Links auf Vorlage:Bild-LogoSH habe ich gelesen. Wenn das Logo nur aus dem Text bestehen würde, würde ich die Schöpfungshöhe für gering genug halten, dass ich es hochladen könnte. Jetzt ist da aber noch der kleine Kreis mit der gerissenen Kette, und ich bin mir nicht mehr ganz so sicher. Kann hier jemand eine Einschätzung der Rechtslage geben? Vielen Dank, --MaligneRange (Diskussion) 21:40, 26. Feb. 2024 (CET)

Ich seh kein Problem bei diesem Siegel.
Das Logo gibt es aber auch ohne Siegel, z. B. hier (ist auch noch in besserer Qualität, aber nicht so bunt - die verwenden das auf ihren Tafeln aber sowieso in allen möglichen Farben). -- Chaddy · D 01:49, 27. Feb. 2024 (CET)
Danke! --MaligneRange (Diskussion) 10:07, 27. Feb. 2024 (CET)
Nur um nochmal sicher zu gehen: Commonsfähig ist das aber nicht, oder? Liebe Grüße, --MaligneRange (Diskussion) 10:18, 27. Feb. 2024 (CET)
Auf Commons wäre ich mit Logos vorsichtig. Du kannst es versuchen, aber es gibt keine Garantie, dass es nicht doch gelöscht wird. -- Chaddy · D 18:44, 27. Feb. 2024 (CET)
Ich probier's aus, danke nochmal! --MaligneRange (Diskussion) 16:14, 28. Feb. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MaligneRange (Diskussion) 16:14, 28. Feb. 2024 (CET)

Fotos der Thailändischen 10-Baht-Münze

Hallo Copyright-Prüferinnen und Prüfer! Darf man die Datei:10-Baht-Münze.jpg in den Artikel-Abschnitt Euro#Gebrauchsmünzen einbringen? Oder bekommen wir da Ärger mit der Thailändischen Vertretung hier, siehe Banner auf der Commons-Kategorie "Category:Coins of Thailand"? Laut einem Artikel auf msn werden solche Münzen in größeren Päckchen hierzulande zum Kauf angeboten, und "Betrüger ... ersetzen 2-Euro-Münzen durch Baht-Münzen. Polizei und Verbraucherschützer warnen schon länger vor dieser Masche." Demnach werden nicht nur Automaten, sondern auch Einzelpersonen mit dieser Masche betrogen, und deshalb wäre ein Foto wünschenswert. LG --2003:6:33AE:3D21:61AB:C07:DBA1:39F8 20:10, 10. Feb. 2024 (CET)

Zunächst: Gemäß Commons:Copyright_rules_by_territory/Thailand#Currency unterliegen diese Münten thailändischen Urheberrecht und dürfen schon einmal nicht auf Commons übertragen werden. Die Frage ist aber, ob wir sie dennoch hier lokal hosten und dann auch zeigen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:07, 11. Feb. 2024 (CET)
Ich verstehe nicht recht, warum wir uns für Datei:10-Baht-Münze.jpg auf das Schutzlandprinzip berufen (Vorlage {{Schutzlandprinzip}} auf der Dateibeschreibungsseite). Schöpfungshöhe kann man dieser Münze jedenfalls sicher nicht absprechen. Panoramafreiheit (der bei uns sonst typische Anwendungsfall für die Schutzlandprinzip-Argumentation) ist hier auch kein Thema. Darauf, dass "amtliche Werke" etwa in Deutschland urheberrechtlich nicht geschützt sind, kann man sich doch bei ausländischen amtlichen Werken kaum berufen? Zumal, wenn commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/Germany#Currency stimmt, Zahlungsmittel in Deutschland abgesehen von alten DM-Banknoten auch urheberrechtlich geschützt sind - insofern dürften wir selbst etwa Datei:€2 commemorative coin Germany 2006.png gar nicht hosten? Gestumblindi 14:42, 11. Feb. 2024 (CET)
Die Euromünze ist als Amtliches Werk gekennzeichnet.Kann man so sehen, ich bezweifle das aber. Das Schutzlandprinzip verstehe ich bei thailändischen Münzen auch nicht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:18, 11. Feb. 2024 (CET)
Gnoms (11:07, 11. Feb. 2024) Link auf Commons:Copyright_rules_by_territory/Thailand#Currency spricht explizit nur banknotes an, nicht coins, aber das liegt daran dass die Quelle (deadlink, wayback https://web.archive.org/web/20230223134410/https://www.bot.or.th/English/Banknotes/HistoryAndSeriesOfBanknotes/pages/current_series_of_banknotes.aspx) hauptsächlich der Darstellung der umlaufenden Scheine dient und nur in der Unterzeile auf Copyright eingeht. Explizit "All rights reserved by the Copyright Act B.E. 2537. Reproduction of banknote images and information in this website for any commercial purpose must be obtained prior permission from BOT. [BOT=Bank of Thailand]". Weil Wiki-Inhalte auch für kommerzielles verwendet werden dürfen, fallen wir wohl nach Thailändischem Recht unter "braucht bei Banknoten explizite Voraus-Genehmigung der Zentralbank". Münzen bleibt dabei unklar. --2003:6:33AE:3D45:BCD1:4054:7BB4:6CE4 17:00, 11. Feb. 2024 (CET)
(BK) "Amtliches Werk" bezweifle ich auch, zumal das LG Berlin in seiner "Loriot"-Entscheidung 2012 festgehalten hat, dass § 5 Abs. 1 UrhG nur für Sprachwerke gelte. Gestumblindi 17:01, 11. Feb. 2024 (CET)
Vielleicht blöde Frage, aber ich lese jetzt gerade zum fünften Mal die Unterzeile aus dem Beleg von Commons:Copyright_rules_by_territory/Thailand#Currency. Der Text ist in imho etwas seltsamem Englisch verfasst, ich zitiere nochmal: "All rights reserved by the Copyright Act B.E. 2537. Reproduction of banknote images and information in this website for any commercial purpose must be obtained prior permission from ... [Bank of Thailand]". Kann es sein, dass die Bank of Thailand nur das Kopieren ihrer Datei mit dem Banknotenbild unter strengen Schutz stellt, nicht aber das Abbilden von Thailändischen Banknoten überhaupt? Wenn ich damit recht haben sollte, müsste commons informiert werden mit der Bitte um Änderung der Policy-Seite ?!? --2003:6:33AE:3D45:BCD1:4054:7BB4:6CE4 00:19, 12. Feb. 2024 (CET)
Hm, bei mir funktioniert der Link https://www.bot.or.th/English/Banknotes/HistoryAndSeriesOfBanknotes/pages/current_series_of_banknotes.aspx aus dem Einzelnachweis für Commons:Copyright_rules_by_territory/Thailand#Currency gar nicht, es kommt eine 404-Fehlermeldung (also "Seite nicht gefunden") - was für eine Seite rufst du auf? - Ich habe aber eine englische Übersetzung des erwähnten Copyright Act B.E. 2537. gefunden. Zahlungsmittel werden darin nicht explizit erwähnt, sie sind jedoch somit auch nicht in Section 7 aufgeführt, wo sich die Liste der Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz findet. Zahlungsmittel scheinen mir unter keinen der fünf Punkte dort zu fallen, sie sind ja weder "constitution and legislation" noch "rules, regulations, notifications, orders, explanations and official correspondence of the Ministries, Departments or any other government or local units" oder "judicial decisions, orders, rulings and official reports". Daraus würde ich schliessen, dass Zahlungsmittel in Thailand geschützt sind ("defaultmässiger" Urheberrechtsschutz, da nicht davon ausgenommen) und dein Zitat daher einfach als genereller Verweis auf das thailändische Urheberrechtsgesetz als Basis für diesen Schutz zu lesen ist. Gestumblindi 20:56, 12. Feb. 2024 (CET)
Link war bei mir auch tot, ich hatte wayback https://web.archive.org/web/20230223134410/https://www.bot.or.th/English/Banknotes/HistoryAndSeriesOfBanknotes/pages/current_series_of_banknotes.aspx aufgerufen. (nicht signierter Beitrag von 2003:6:33AE:3D85:E5DC:4F53:A9F1:9F80 (Diskussion) 11:46, 14. Feb. 2024 (CET))

Der Copyright-Vermerk zu den Banknoten Thailands ist doch nicht für Münzen relevant. Ich kenne kein Land, bei dem das Münzausgaberecht bei der jeweiligen Notenbank liegt. Als Zahlungsmittel ist die Münze natürlich geschützt, ob die bildliche Wiedergabe gestattet ist, müstte jemand mit Sprachkenntnissen herausfinden. --Diorit (Diskussion) 13:06, 16. Feb. 2024 (CET)

Klärung zu Umgang mit Zitaten in Wikipedia anhand Albert Riesterer und Auf der Waage Gottes

Hallo zusammen, Benutzer @Ologn: hat auf WP:LKU (28. Januar) folgende Frage eingestellt (Diff), die ich hiermit weiterreiche:

"In die Artikel Albert Riesterer und Auf der Waage Gottes wurde ein gut 150 Wörter (ein ganzer Absatz) umfassendes Zitat aus Riesterers autobiografischem Bericht Auf der Waage Gottes ([9], S. 231, dort der erste nicht umgebrochene Absatz) eingearbeitet; siehe Diff zu ersterem Artikel und die Ursprungsversion zu letzterem. Laut Lizenzinformation in den Meta-Daten der zitierten Quelle, Abschnitt „Dateien“ [10] gilt einfaches deutsches Urheberrecht (also keine spezielle Lizenz).
Offenbar soll das Zitat die jeweils vorangestellte Aussage über Riesterers Informationsstand zur damaligen Zeit mit seinen eigenen Worten erläutern und belegen. Ist die Nutzung des Zitats zu diesem Zweck urheberrechtlich zulässig („besonderer Zweck“ im Sinne von § 51 UrhG)? Oder müsste der zitierende Text dazu selbst stärker auf das Zitat eingehen?
Ist es für das (Nicht-)Vorliegen eines „besonderen Zwecks“ erheblich, ob man den wesentlichen Gehalt des Zitats für den Verwendungszweck genauso gut in eigenen Worten wiedergeben könnte oder ob man dafür in der Sache notwendigerweise eng am originalen Wortlaut argumentieren muss?"

Ich hätte diesen Fall normalerweise mit "Zitat innerhalb maximaler Länge bei Nennung der Quelle" durchgewunken. Das sehe ich als bisher in der Wikipedia praktizierten Standard. Aber Ologn hakt ja rechtliche Interpretationen nach, deswegen hier nachgefragt. BG, --Leserättin (Diskussion) 09:55, 14. Feb. 2024 (CET)

Noch ergänzend (habe ich gerade erst gesehen): Ologn hat am gleichen Tag noch eine weitere verwandte Frage gestellt:

"Aufstand_am_Polytechnio_Athen enthält seit der Ursprungsversion einen Mix aus Selbstformuliertem und 36 Zitaten (Teilsätze und ganze Sätze im Fließtext in Gänsefüßchen gesetzt, 2 Absätze als Blockzitate gesetzt), die so zu Sätzen, Absätzen und Abschnitten zusammenmontiert sind, dass sich daraus ein flüssig lesbarer Gesamttext ergibt. Ein besonderer Verwendungszweck der Zitate im Sinne von § 51 UrhG ist aus meiner Sicht nicht ansatzweise erkennbar. Die aktuelle Artikelversion (22.000 Byte Quellcode) umfasst bezogen auf den angezeigten reinen Fließtext (d. h. ohne Überschriften, ohne Literatur, ohne Einzelnachweise und Verweise darauf, aber mit regulärer Interpunktion, mit Wortzwischenräumen) ca. 8100 Byte (46 %) selbstformulierten Text und 9600 Byte (54 %) Zitate (jeweils bezogen auf die UTF-8-Repräsentation). Urheberrechtlich zulässig?"

Auch hier würden wir normalerweise wie oben beschrieben "durchwinken". Im Grunde stellt Ologn die bisherige Wikipedia-Praxis in Frage. Gespannt auf Eure Antworten ein lächelnder Smiley . BG, --Leserättin (Diskussion) 10:03, 14. Feb. 2024 (CET)

Das Problem ist wie immer, dass sich die Artikel nullkommanix mit der zitierten Stelle auseinandersetzen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:14, 14. Feb. 2024 (CET)
Ja, das sehe ich auch so. Der Grund, warum wir es durchwinken: Dieser Stil der Verwendung von Zitaten hat sich in der Wikipedia etabliert. Wenn wir hier einschreiten, müssten wir den ganzen Artikelbestand durchforsten. Ein großer Teil der Artikel zu Filmen und zu Autor:innen müssten überarbeitet werden. Wer will sich hinstellen und das der Community beibringen? Aber für mein (begrenztes) rechtliches Verständnis hat Ologn oben nicht unrecht. BG, --Leserättin (Diskussion) 13:34, 14. Feb. 2024 (CET)
Tja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:11, 18. Feb. 2024 (CET)

Ich finde es sehr gewagt, wenn Screenshots wie Datei:Win8 RTM de Explorer.png oder Datei:Win8 RTM de Taskmanager.png hier als gemeinfrei gelten. Vielleicht ist der Fensterrahmen primitiv, aber die Symbole sind eindeutig schützenswert. Vor allem im Vergleich zu den Computerspieltextlogos, wo eine stilisierte Flamme oder ein bisschen rostiges Eisen im Hintergrund abgebildet ist und dann munter auf Commons gelöscht und hier diese nervigen DÜP-Bausteine gesetzt werden. Matthias 11:38, 22. Feb. 2024 (CET)

Die Symbole sind zu einfach und zu klein, außerdem sind sie Beiwerk. Es kommt hinzu, daß auf Commons auch gern mal gelöscht wird, weil Windows kommerziell ist - was jedoch jeder Grundlage entbehrt. --80.187.85.140 12:28, 22. Feb. 2024 (CET)
Das Problem der DÜP-Bausteine bei den von dir genannten Logos sollte eigentlich nicht mehr existieren, da die beiden betroffenen User zugesagt haben, dies zu unterlassen, und das scheint mir auch der Fall zu sein.
Dass wir den Screenshots die Schöpfungshöhe absprechen, halte ich auch für recht mutig, ich habe aber kein Problem damit, hier mit einem entsprechenden Mut vorzugehen, bis wir ggf. in die Schranken gewiesen werden (das meine ich sowohl bei Windows-Screenshots als auch bei Logos). --Yellowcard (D.) 12:45, 22. Feb. 2024 (CET)
Das ist nicht sehr mutig. Einfache UI hat in der Regel keine SH. -- Chaddy · D 00:56, 23. Feb. 2024 (CET)
Das ist schlichtweg falsch: en:Font Awesome ist urheberrechtlich geschützt und wird zum Teil verkauft, ist zum Teil frei lizenziert. Die Gestaltung der Icons ist deutlich schlichter als die der Windows Icons von Microsoft. --Matthias 15:25, 23. Feb. 2024 (CET)
Was en schreibt, ist für uns irrelevant. 2A01:599:107:FFC8:BDC2:A0D6:A526:AE08 16:04, 23. Feb. 2024 (CET)
Nein, das ist nicht falsch.
Erstens basiert das, worauf du dich beziehst, auf einem völlig anderen Rechtssystem (wir wenden hier DACH-Recht an, nicht angloamerikanisches Recht). Zweitens schrieb ich von UI-Elementen allgemein, nicht unbedingt von Schriftarten und Icons. Drittens dürften aber auch viele Icons unter der SH-Hürde liegen. Und viertens verweise ich auch noch auf Beiwerk. -- Chaddy · D 23:38, 23. Feb. 2024 (CET)
Da wir SH grundlegend anders einschätzen als die Willkür auf Commons, sind die Dateien hier in de.WP goldrichtig. --80.78.163.186 12:22, 24. Feb. 2024 (CET)
Ob die Schriften und Icons verkauft werden oder nicht, spielt keine Rolle. Auch Bilder von Monet, Rubens, Dürer, da Vinci usw. werden laufend weltweit erfolgreich verkauft, obwohl sie gemeinfrei sind. Wenn diese "Font Awesome" lizenziert werden, ist das nach kontinentaleuropäischem Recht eine Schutzrechtsberühmung und kann in DACH getrost ignoriert werden. Manchmal siegt selbst auf Commons die Vernunft: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:Photoshop-screenshot.JPG --2A01:599:102:F564:1857:F7B9:64DD:AAA1 22:19, 24. Feb. 2024 (CET)

Versionslöschen bei URVs: Wann ja, wann nicht, wann "kommt darauf an"? - Beispiele Anna Waser und Maria Sibylla Merian

Hallo zusammen,

ein aktueller Fall in WP:LKU bietet die Gelegenheit, einen unklaren Punkt, der uns vergleichbare Neulinge bei LKU (selbst nach 2-3 Jahren ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker ) immer mal wieder beschäftigt: Wann ist die Versionslöschung einer potenziellen URV unabdingbar, wann nicht? Warum komme ich damit? Es beschäftigt uns immer dann, wenn es sich nicht nur um wenige Versionen handelt bzw. nicht nur um einen kurzen Zeitraum.

Das aktuelle Beispiel ist Anna Waser (gemeldet von einer IP). Vor 17 Jahren bzw. ca. 70 Versionen wurde mit diesem Diff die Biografie von Waser praktisch 1:1 (Zeitform wurde geändert) aus einem Lexikon von 1988 übernommen. Nach meiner Einschätzung hat der Text Schöpfungshöhe, wenn vielleicht auch nicht superhoch. Der Text wurde entfernt und inzwischen durch einen neuen ersetzt, der zudem auf einer anderen Quelle (Skiart) basiert. Sollten nun die ca. 70 Versionen mit dem ohne Freigabe übernommenen Text verborgen (versionsgelöscht) werden?

Bei Hilfe:FAQ Rechtliches#Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke? steht relativ kompromisslos: "Auch wenn es sich nur um einzelne Versionen des Artikels handelt, die wieder überschrieben wurden, müssen diese gelöscht werden; melde den Verstoß auf Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen."

Ich habe das WP:URF-Archiv nach bisherigen Diskussionen hierzu durchforstet. 2x gab es auch relativ eindeutige Aussagen, allerdings nicht für so lange Zeiträume / viele Versionen:

  • „Auch eine (nur) über die Versionsgeschichte zugängliche Urheberrechtsverletzung ist eine Urheberrechtsverletzung. § 19a UrhG ist da eindeutig“ [11]
  • „Hinzu kommt noch, dass man problemlos auf eine alte Version verlinken kann. Der Inhalt ist weiterhin einsehbar, das ist mir ein zu großes Rechtsrisiko.“ [12]

Ich fand aber auch viele Fälle, bei denen die Notwendigkeit von VLs verneint wurde, zum Teil waren es aber keine "richtigen" URVs. Die Begründungen waren jeweils zu kurz, um zu verstehen, warum in den betreffenden Fällen auf VL verzichtet werden konnte.

Ein anderes, gravierendes Beispiel, das ich im Rahmen meiner eigenen Artikelarbeit vor einiger Zeit entdeckt habe, ist Maria Sibylla Merian. Der ursprüngliche Text, mit dem der Artikel 2005 eine LW-Auszeichnung erhielt, stammte in weiten Teilen aus einer Veröffentlichung von 1969, der Originalautor starb 2005. Der Artikeltext ist inzwischen restlos überarbeitet, doch bis ca. 2020/21 gab es noch Reste. Ich habe die URV tatsächlich erst hinterher bemerkt. Hätte ich zum Entdeckungszeitpunkt die Versionen verbergen sollen? (d.h. >15 Jahre, mehrere tausend Versionen)

Ich weiß, dass es immer "das kommt darauf an"-Fälle geben wird, aber was sind die Leitplanken? BG, --Leserättin (Diskussion) 18:19, 21. Feb. 2024 (CET)

Liebe @Leserättin, die Antwort auf deine Frage ist eigentlich supereinfach: Wenn wir uns rechtskonform verhalten wollen, muss eine Versionslöschung vorgenommen werden. Die Frage ist halt, ob man sich die Arbeit machen will, weil das Risiko eines Rechtsstreits eher gering ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:24, 21. Feb. 2024 (CET)
Viel Arbeit ist das aber auch nicht, man muss ja nur die Erstversion der URV ermitteln, die Versionsgeschichte auf das Maximum einstellen (5.000 Versionen), die erste URV-Version mit Häkchen versehen, Shift gedrückt halten und die letzte URV-Version anhaken. Dann werden alle Versionen dazwischen angehakt. Dann auf Gewählte Versionen verstecken klicken, Grund angeben, abschicken. Ist ne Sache von 1-2 Minuten. XenonX3 – () 18:29, 21. Feb. 2024 (CET)
Danke für die Rückmeldungen. Mir ging es nicht um den Aufwand - wie von XenonX3 dargestellt, ist dieser nicht so hoch - sondern um die Angemessenheit. Die Beiträge von vielen Mitarbeitenden wird so auch unsichtbar gemacht bzw. ist nicht mehr nachvollziehbar. Das kann auch behindern. BG, --Leserättin (Diskussion) 19:19, 21. Feb. 2024 (CET)
Es gab doch vor etlichen Jahren ein Urteil, das feststellte, daß Versionslöschungen unnötig sind? @Gestumblindi: kannst du dich daran erinnern? --2A01:599:102:F564:1857:F7B9:64DD:AAA1 22:22, 24. Feb. 2024 (CET)
Ein Urteil eines "echten" Gerichts? Fällt mir gerade nicht ein, vielleicht Gnom? Meine Erinnerung wäre eher, dass wir bei in der Versionsgeschichte versenkten URVs, zumal wenn sie lange her sind (und somit viele Überarbeitungsschritte mitgelöscht werden müssten, die Versionsgeschichte würde schlechter nachvollziehbar), nicht unbedingt löschen, da Klagen für solche für die breite Öffentlichkeit ohne WP-Kenntnisse so gut wie unsichtbaren URVs unwahrscheinlich und unbekannt sind. Gestumblindi 18:00, 25. Feb. 2024 (CET)
Im Gegenteil, ein Urteil des LG Berlin bzgl. Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet die WP auch zur Versionslöschung. Das ist mMn auch auf andere Rechtsverletzungen wie URV übertragbar. --Chianti (Diskussion) 10:40, 27. Feb. 2024 (CET)
@XenonX3, Leserättin: Ich sehe das Problem bei alten Artikeln mit langer Versionsgeschichte gar nicht so sehr in der "Arbeit", sondern darin, dass, wenn sehr viele Versionen gelöscht werden, in denen eine URV enthalten ist, ein neues Problem entstehen kann: Auch andere dazwischenliegende Edits, möglicherweise mit Schöpfungshöhe, werden mitgelöscht; damit erfolgt keine lizenzkonforme Zuordnung dieser Beiträge zu ihren Urhebern mehr - d.h. man erzeugt im Bemühen, eine URV zu beseitigen, eigentlich gleich eine neue URV durch Lizenzverletzung. Es sei denn eventuell, man hält z.B. mit einem weiteren Edit im Editkommentar fest: "Artikel enthält ausserdem Beiträge von X, Y und Z"... Wie seht ihr das - und Tsor? - Aber wie gesagt, in der Praxis ist durch URVs in Versionsgeschichten m.W. noch nie ein Problem entstanden, seit es die Wikipedia gibt, und das ist nun doch eine recht lange Zeit. Es scheint mir auch etwas weit hergeholt, zu befürchten, dass Leute in der Versionsgeschichte nach Texten suchen, um diese weiterzuverwenden. Aber klar, in der Theorie ist das möglich, und wenn wir hier einem strikten "precautionary principle" folgen wollen, müssten solche Beiträge gelöscht und für die Lizenzverletzung eine andere Lösung gesucht werden. Gestumblindi 20:27, 26. Feb. 2024 (CET)
Zusammen mit Ra'ike habe ich jahrelang URV-Meldungen bearbeitet. Wir haben stets die entsprechenden Versionen versteckt. Einmal haben wir sogar beim Rechteinhaber höflich nachgefragt, ob er eine Freigabe erteilen könnte. Er hat sehr rüde mir rechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn der Text nicht unverzüglich entfernt würde. - Das Problem ist nicht, den URV-Text zu lesen, vielmehr ist die Nachnutzung problematisch. Der Nachnutzer kann Probleme kriegen. Er wird dann auf die Wikipedia zeigen nach dem Motto "unten steht doch ausdrücklich „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ...". Das ist nämlich die Crux: Unten steht verfügbar, aber in Wirklichkeit ist es der Text gar nicht. --tsor (Diskussion) 20:47, 26. Feb. 2024 (CET) PS: Ich habe auch wenig Verständnis für die Argumentation, es sei recht unwahrscheinlich ... Es ist auch recht risikoarm, wenn ich nachts bei Dunkelheit im Wald eine Baum umsäge ... --tsor (Diskussion) 20:57, 26. Feb. 2024 (CET)
Und was ist mit dem Problem der mitgelöschten Beiträge? Gestumblindi 21:01, 26. Feb. 2024 (CET)
Es ist klar, dass durch Versionsversteckungen Inkonsistenzen entstehen (können). Das ist schon lange bekannt und wurde bereits 2009 durch Gardini hier beschrieben. Die Situation ist nicht auflösbar, einen Tod muss man halt sterben. --tsor (Diskussion) 21:13, 26. Feb. 2024 (CET)

Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht. Bei jeder Version, die man aufrufen kann, steht unten "Der Text ist unter der Lizenz „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ..." Handelt es sich bei dieser Version um eine URV, dann muss diese unbedingt versteckt werden, egal ob "so gut wie unsichtbar" ist ober "für die breite Öffentlichkeit ohne WP-Kenntnisse " nicht auffindbar ist oder ob eine Klage unwahrscheinlich ist. URV ist URV und hat in der Wikipedia nichts zu suchen. --tsor (Diskussion) 20:35, 25. Feb. 2024 (CET)

Formal gesehen völlig richtig, das hat Gnom weiter oben ja auch schon geschrieben. Wenn man es so strikt sieht, müsste man sich dann aber schon fast fragen, ob auch eine "Löschung" nicht ausreicht, da das administrative "Löschen" ja nur ein Verstecken ist und die URV für die aktuell doch immerhin 175 Benutzer mit Adminrechten in der deutschsprachigen Wikipedia weiterhin zugänglich und einsehbar ist... Gestumblindi 20:42, 25. Feb. 2024 (CET)
Es geht hier nicht so sehr um das Lesen. Ein Administrator kann theoretisch den versteckten Text einsehen und irgendwo auf seiner Webseite veröffentliche, den aber nicht mehr per Wikipedia belegen. --tsor (Diskussion) 21:19, 25. Feb. 2024 (CET)
Man könnte es schon so sehen: Wir halten urheberrechtsgeschützte Texte ohne Genehmigung auf unseren Servern und potentiell für Hunderte von Leuten (eben die Administratoren) einseh- und lesbar... Gestumblindi 23:35, 25. Feb. 2024 (CET)
Ja, einseh- und lesbar, aber nicht weiterverwendbar. --tsor (Diskussion) 00:27, 26. Feb. 2024 (CET)
Ich präzisiere: Ein Admin, der eine versteckte Version weiterverwendet, weiß genau, was er tut. Er begeht dann vorsätzlich eine URV, das ist strafbar. Jemand, der sich auf eine nicht-versteckte Version bezieht, kann sich auf den Text „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar; ..." berufen, dann sähe ich die Wikipedia in der Verantwortung. --tsor (Diskussion) 21:44, 25. Feb. 2024 (CET)
Moin, wenn ich bezüglich der nötigen URV-Versionslöschungen noch weiter präzisieren darf: Heutzutage sind nötige Versionslöschungen nicht mehr so schlimm wie früher. Durch das RevisionDelete-Interface können wir heute genauer bestimmen, was gelöscht werden soll, heißt hier: nur die Inhalte. Versionsdatum, Zusammenfassungszeile und Autorenzuordnung bleiben erhalten. Man sieht also, das der Inhalt nach der letzten gelöschten Version unter Umständen von vielen verschiedenen Autoren stammt und kann sie bei Nachnutzung nennen.
Als es RevisionDelete noch nicht gab, musste man die URV-Versionen komplett aus der Versionsgeschichte entfernen (durch Komplettlöschung und Teilwiederherstellung regelrecht "rausschneiden"), wodurch die Autorenzuordnung verschwand. Ich habe das aber auch bei größeren Versionslöschungen von URVen (es gab da mal eine mit mehreren hundert Versionen) gemacht, weil sich das immer mit dem höheren Gut des Projektschutzes begründen lässt. Das Problem bleibt ja. Auch wenn bei URV-Versionen Edits dazwischen sind, bei denen Autoren nichtsahnend selbst Bearbeitungen mit Schöpfungshöhe vorgenommen haben, die URV selbst aber noch drin ist, bleibt die ganze Version URV-belastet. Wir können halt immer nur ganze Versionen löschen, keine Teilversionen.
Das ist auch der Grund, warum immer darauf gedrängt werden sollte, dass jede/r die Zusammenfassungszeile nutzt und kurz, aber präzise seine/ihre Bearbeitung beschreibt, denn das bleibt auch nach einer Versionslöschung mit RevisionDelete erhalten. Viele Grüße -- Ra'ike Disk. P:MIN 07:38, 27. Feb. 2024 (CET)
Danke für die Ausführungen. "Man sieht also, dass der Inhalt nach der letzten gelöschten Version unter Umständen von vielen verschiedenen Autoren stammt und kann sie bei Nachnutzung nennen": Das ist gut, allerdings bleibt das Problem, dass nicht mehr zu sehen ist, welchen Text genau diese Autoren in der Zwischenzeit hinzugefügt haben, wodurch die Zuordnung zwischen Edit und Text verloren geht. So richtig lösen kann das auch die Zusammenfassungszeile nicht. Gestumblindi 11:16, 27. Feb. 2024 (CET)

Auch ich danke für die Ausführungen und Überlegungen. Ich komme zu dem Schluss, dass wir um die Versionslöschungen nicht herumkommen. Die Leidtragenden sind leider die Beitragenden der dazwischenliegenden Versionen wie auch Leute, die nachvollziehen wollen, wie der Text sich entwickelt hat. Jetzt überlege ich mir, wie diese und relevante frühere und kommende Diskussionen LKU-nah festhalten könnten. Denn es wird auch eine Zeit nach Caro und mir geben, mit neuen Admins, die sich fragen, warum die Prozesse so definiert sind, wie sie sind. Im Moment denke ich in Richtung Fußnoten auf der LKU-Seite. BG, --Leserättin (Diskussion) 11:45, 27. Feb. 2024 (CET)

Moin! Ich kann es nicht beweisen, für mich aber sieht es so aus, als wenn hier Texte direkt übersetzt übernommen worden sind und teilweise auch viel zu lange direkte Zitate eingearbeitet wurden. (Enzyklopädietauglich sieht mir dieser teils recht essayhaft geschriebene Artikel auch nicht wirklich aus.) Lässt sich das auf Urheberrechtsverletzungen hin prüfen? Danke sehr, – Doc TaxonDisk.23:48, 26. Feb. 2024 (CET)

Ja, der Artikel enthält zum Teil sehr lange, als solche ausgewiesene Zitate, etwa hier... das scheint mir so eigentlich nicht mehr mit dem Zitatrecht vereinbar, da eine eigenständige Auseinandersetzung damit fehlt. Und schon 2020 wurde auf der Diskussionsseite kritisiert, dass Teile wörtlich abgeschrieben worden seien. Da sich die Problematik durch den ganzen Artikel zu ziehen scheint, sieht mir das fast nach "komplett löschen und ohne URV neu schreiben" aus... aber lasst uns nicht hinter seinem Rücken über den Hauptautor reden, der auch jetzt gerade – tatsächlich in diesen Minuten – an diesem Artikel arbeitet, und dies zweifellos mit den besten Absichten: Cromarelli, wir haben hier ein Problem, können wir es irgendwie lösen...? Gestumblindi 12:00, 27. Feb. 2024 (CET)
Hallo Gestumblindi: Es sind Übersetzungen von Zeugenberichten, die das Geschehen nicht nur schildern, sondern in seinen Abläufen und Umständen auch beweisen. Diese Übersetzungen kann man sich nicht mit automatischen Übersetzern erarbeiten. Würde man diese Zeugnisse herausnehmen, fehlten wertvolle Hinweise auf die Umstände, die im Lager und bei den Deportationen geherrscht haben. Die Zeugen selbst sind auch Zeitgeschichte, denen ich Quellenbelege zugefügt habe. Essayhaft kann der Artikel mit über 120 Quellenbelegen, darunter fast ausschließlich entweder wissenschaftliche Literatur oder Quellen angesehener Institutionen, nicht sein. Dazu kommen 4 Diagramme, die ich selbst erstellt habe, um bildlich die Abfolge der Deportationen zu zeigen; auch dies wie auch die 4 Tabellen keinerlei Verwandtschaft zu Essayhaftem. Ich habe einen banalen Artikel in 3-4 Wochen aufgearbeitet, und dabei soweit es möglich ist, alle Facetten aufgegriffen.
Was auf der Diskussionsseite von 2020 kritisiert wurde ("wörtlich abgeschrieben"), hat mit meiner Arbeit nichts zu tun und ist längst überschrieben. Ich habe erst im Januar 2024 mit dem Artikel begonnen.
Das Zitatrecht ist nicht betroffen, da die Zitate gekennzeichnet und Quellenbelege gegeben sind. Sie sind thematisch eingebunden und damit besteht eine eigenständige Auseinandersetzung. Eine Urheberrechtsverletzung vermag ich aus demselben Grund nicht zu sehen. Wäre dem so, könnte man in Fachzeitschriften keine wissenschaftlichen Artikel schreiben, denn dort zitiert man ständig.
Administrator AKA hat regelmäßig in den Artikel gesehen und keine Beanstandung mitgeteilt.
Schauen Sie vielleicht in Massaker von Oradour, 75 % von mir, da finden Sie in derselben Weise Zeugenberichte. Ebenso in Razzia von Marseille. Wollen Sie das alles löschen?
Würde der Artikel gelöscht, stellte ich meine Mitarbeit an Wikipedia endgültig ein. Freundliche Grüße, --Cromarelli (Diskussion) 12:11, 28. Feb. 2024 (CET)
Hallo @Cromarelli: Wir müssen zwingend das Urheberrecht der hier wiedergegebenen Personen an ihren Äußerungen wahren. Allein die Tatsache, dass die Zitate als solche gekennzeichnet und die Quellen angegeben sind, "heilt" den Urheberrechtsverstoß leider nicht. Es besteht hier das konkrete Risiko, dass die Wikimedia Foundation von einem der Urheber (oder einem ihrer Rechtsnachfolger) abgemahnt wird.
Als Faustregel könnten wir sagen, dass alle Zitate, die länger als zwei Sätze sind, idealerweise in indirekte Rede umformuliert werden müssten, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen.
Es ist mir dabei sehr wichtig, dass du das nicht als Schikane verstehst, sondern einfach als Wiedergabe des Rechtsrahmens, innerhalb dessen wir uns hier bewegen. Also bitte sei uns nicht böse! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:35, 28. Feb. 2024 (CET)
Hallo Gnom, vielen Dank erstmal für Deine Erklärung, weil ich es so verstehen kann. Ich hätte kein Problem damit, die Zitate entsprechend umzuarbeiten, so dass ihre wichtigsten Angaben enthalten sind. Die Unmittelbarkeit geht dabei leider verloren.
Ich habe u.A. ausgiebig übersetzt, weil die Sätze Worte enthalten, die im Alltagsfranzösisch keine Rolle spielen. Zum Teil würde man leicht falsch übersetzen: Promiskuité kommt in den gewählten Texten zweimal vor und man würde es heute mit "vielfältigem Geschlechtsverkehr" übersetzen. Im Sprachgebrauch der 40-60er Jahre bedeutete es aber "drangvolle, erzwungene Enge, bzw. - Vermischung". Also kein GV im Deportationszug. In anderen Fällen habe ich den Originalausdruck in eckige Klammern gesetzt.
Der Artikel behandelt das Zentrum der Shoa in Frankreich. Deshalb benötigt er Sorgfalt und verantwortlichen Umgang mit allen Quellen. Dass er relativ lang wird, liegt im Gegenstand begründet. Es fehlt noch u.A., die Entschlüsse und Verantwortlichkeiten der deutschen und französischen Stellen/Personen eizuarbeiten, die zum Sommer 1942 mit den furchtbaren Folgen gerade für Kinder geführt haben. Im letzten Abschnitt sollten die Persönlichkeiten, die das Lager durchlaufen haben, nur namentlich genannt werden, also ohne ergänzenden Text.
Freundliche Grüße aus dem nördlichen SH nach Hamburg. --Cromarelli (Diskussion) 14:17, 28. Feb. 2024 (CET)