Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/09

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Gemeinfreiheit vs. Nutzungsbedingungen des Rheinischen Bildarchivs

Das Rheinische Bildarchiv bietet kostenpflichtigen Zugriff auf altes Bildmaterial, darunter auch solches, bei dem die reguläre Schutzfrist (70 Jahre nach dem Tod des Autors) abgelaufen ist. Die Bilder sind online in mehr oder weniger befriedigender Auflösung über http://www.bildindex.de zu durchsuchen - und mittels "rechter Maustaste" auch downloadbar. Die AGB dieser Site weisen darauf hin, dass jede nicht-private Nutzung des Bildmateriales nur nach Genehmigung und gegen Gebühr möglich ist. Auch die Nutzungsbedingungen des Rheinischen Bildarchivs selbst, das einen Teil der Bilder von www.bildindex.de liefert, verbieten eine nichtgenehmigte und nicht berechnete Nutzung des Bildmaterials (Allgemeine Lieferbedingungen http://www.museenkoeln.de/rheinisches-bildarchiv/). Das ist auch nachvollziehbar, soweit es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt.

Am Beispiel des eines Werbeplakates aus dem Jahren 1884-1888 ([1] würde ich gerne folgende Standpunkte absichern:

  • Das Bild ist gemeinfrei, da der Künstler aus biologischen Gründen seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Auch die Firma ist vor mehr als 70 Jahren erloschen, falls das überhaupt eine Rolle spielt (Helioswerke)
  • Die AGB und Lieferbedingungen von www.bildindex.de und diejenigen des Rheinischen Bilderarchives greifen bei einem solchen Bild in soweit nicht, als ich das Bild herunterladen und z.B. für die Wikipedia verwenden darf, ohne eine Zustimmung einzuholen oder Gebühren zu zahlen
  • Ich darf beim Hochladen die Quelle Rheinisches Bildarchiv angeben, ohne dass dies die Gültigkeit er ersten beiden Punkte berührt.

Stimmt das so? Gruß --Superbass 14:39, 1. Sep. 2007 (CEST)

Das angegebene Plakat ist von 1919. Wieso ist „der Künstler aus biologischen Gründen seit mindestens 70 Jahren verstorben“? Wenn es sich um den hier (Seite 11) genannten Victor Arnaud handelt: der hat noch bis 1958 gelebt. Viele Grüße --Rosenzweig δ 14:58, 1. Sep. 2007 (CEST)
Sorry - ich hatte die Verlinkung des Plakates nicht hinbekommen - die ist offenbar innerhalb der Website dynamisch und hier nicht direkt reproduzierbar. Ich meine das als "Objekt 05213203" bezeichnete Plakat (Werbung der Heilios AG, 1884/1888, Plakat, Köln, Historisches Archiv der Stadt Köln), hier der hoffentlich funktionierende Direktlink: [2] Gruß --Superbass 15:21, 1. Sep. 2007 (CEST)
Das Bild ist nach unseren Kriterien als gemeinfrei anzusehen (100 Jahre pma) Quelle kann ja genannt werden...--RalfRBIENE braucht Hilfe 15:25, 1. Sep. 2007 (CEST)

Die Nutzungsbedingungen sind vermutlich für den zwischen dir und dem Bildarchiv eingegangenen Nutzungsvertrag bindend. Wenn du dennoch das Risiko eingehen möchtest, den Vertrag zu verletzen - z.B. weil du der Auffassung bist, dass ein unter Wegwerfaccount hochgeladenes Bild nicht zu dir rückverfolgbar sein mag - dann wird es hier keiner löschen, da gemäß unserer Policy (100 Jahre alt bei unbekannten Urheber) zulässig ist.--Wiggum 15:28, 1. Sep. 2007 (CEST)

Ein Restrisiko bleibt. Ein Urheber ist auf dem Plakat anscheinend genannt (rechts unten), man kann ihn nur bei dieser Auflösung nicht recht lesen. Von unbekanntem Urheber würde ich da nicht ausgehen, solange diesem Indiz nicht nachgegangen wurde. Ich hatte auch schon Zeichnungen aus dieser Zeit, und Recherche ergab als Urheber Joseph Cades, gestorben 1943; damit waren die Zeichnungen nicht gemeinfrei (erst ab 2014). Viele Grüße --Rosenzweig δ 15:43, 1. Sep. 2007 (CEST)

Es ist nicht durch Rechtsprechung geklärt, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit wirksam einbezogen, die gemeinfreie und geschützte Werke gleich behandeln und auch für erstere für jede Nutzung Lizenzgebühren vorsehen, verbunden mit einem Weitergabeverbot an Dritte, unwirksam sind. Ich würde das annehmen wollen, da diese Klausel zu Lasten des Kunden vom gesetzlichen Leitbild, der angeordneten Gemeinfreiheit, abweicht. Da das Immaterialgüterrecht erloschen ist und bei Fotografien nach allgemeiner (bei anderen Medien nach überwiegender) juristischer Auffassung durch die Reproduktion/Digitalisierung kein neues Schutzrecht entsteht, können Dritte das Bild ohne weiteres nutzen. Wer kostenpflichtig den niedrigsten Veröffentlichungstarif wählt und die gedruckte Veröffentlichung entsprechend vornimmt (da bei digitaler Wiedergabe 72 dpi von dem selten widerlichen Knebelvertrag maximal vorgegeben werden) ist nicht dafür verantwortlich, was ein Dritter mit der Veröffentlichung anstellt. Es bietet sich ein hochwertiger Privatdruck in kleiner Auflage an, dem ein anderer dann das gemeinfreie Bild durch Scannen mit hoher Auflösung legal entnehmen kann. Vorausgesetzt natürlich, das Bild ist definitiv gemeinfrei. --84.62.228.237 21:33, 1. Sep. 2007 (CEST)

Gemeinfreie Bilder, die sich in Bildindex befinden, dürfen natürlich verwertet werden, wenn sie gemeinfrei sind, da vor Benutzung des Angebots die AGB nicht wirksam einbezogen werden. Es genügt nicht, wenn sie irgendwo stehen. Schutzhüllenvertrag gibts noch nicht als Artikel --84.62.228.237 21:48, 1. Sep. 2007 (CEST)

Überlanges Pressezitat

Unter Gertrud Wehl findet sich ein überlanges Zitat (mit Angabe der Herkunft) aus Christsein heute. Stellt ein solcher Fall möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar? --Hitchxx 19:05, 1. Sep. 2007 (CEST)

Vermutlich. Wäre es ordentlich in einen Fließtext eingebunden, könnte man vielleicht drüber reden, aber hier dient es ersichtlich nur dazu, sich eigene Ausführungen zu ersparen, was kein legitimer Zitatzweck ist. Wichtig isses eh nich --84.62.228.237 21:44, 1. Sep. 2007 (CEST)
Ist raus. --h-stt !? 22:21, 1. Sep. 2007 (CEST)
Per Versionslöschung? -- ChaDDy 00:58, 2. Sep. 2007 (CEST)

Postkarte als amtliches Werk?

haie ihrs,

Bild:KZ Majdanek-Häftlingskarte.jpg behauptet ein Amtliches Werk zu sein. Eine Postkarte als amtliches Werk? Ich vermute zwar, dass die Schöpfungshöhe zu gering ist und das ganze als PD durchgeht, aber könnte sich das mal jemand von euch angucken? vielen dank vorab! ...Sicherlich Post 19:25, 1. Sep. 2007 (CEST)

nicht die Postkarte ist das amtliche Werk, sondern Stempel und Briefmarke. Einsteller hat meineserachtens die richtige Lizenz genutzt. --Schweinepeterle 19:29, 1. Sep. 2007 (CEST)
ich teile die Auffassung von Sicherlich, Lizenz angepasst --Isderion 20:11, 1. Sep. 2007 (CEST)
Sicherlich hat vollkommen Recht. Für Briefmarken haben wir einen besonderen Baustein. Und der Rest ist PD-Schöpfungshöhe --jodo 20:24, 1. Sep. 2007 (CEST)

Schweizer Briefmarke

Weiss jemand gleich, wie es mit einer Schweizer Briefmarke (Bsp. [3]) aussieht? Deutsche Briefmarken können anscheinend auf Wikipedia veröffentlicht werden. Wie sieht es aber mit dieser aus? --micha Frage/Antwort 03:32, 2. Sep. 2007 (CEST)

ich nehme an, dies [4] hat bereits meine Frage beantwortet. {{Bild-PD-Amtliches Werk}} --micha Frage/Antwort 03:50, 2. Sep. 2007 (CEST)
dt. Briefmarken darf man verwenden, da sie ein amtliches Werk sind (s. auch Vorlage:Briefmarke-PD-Deutschland). Für österreichische Briefmarken gilt das aber nicht (s. Wikipedia:Briefmarken), für Schweizer weiß ich es nicht. --Isderion 04:05, 2. Sep. 2007 (CEST)
Nachsatz: Aufgrund der dort zu lesenden email gehe ich davon aus, dass die Schweizer Briefmarken nicht pd sind. Ansonsten sind (soweit ich gesehen habe) in commons:Category:Stamps of Switzerland nur pd-old-Briefmarken abgebildet. --Isderion 04:18, 2. Sep. 2007 (CEST)
Art. 5 URG gelesen, scheint dort nirgends die Briefmarke zu passen. Zahlungsmittel dagegen sind nicht geschüzt. --micha Frage/Antwort 05:47, 3. Sep. 2007 (CEST)

Kann sich da mal jemand äußern? Vielleicht liege ich ja auch falsch... PS: ich habe schriftliche Genehmigungen der DB und könnte die entsprechenden Bilder einfach nochmal machen, es geht mir nicht um Löschwut. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:29, 1. Sep. 2007 (CEST)

Ein Teil der Fotos geht garantiert unter Panoramafreiheit, andere she ich auch als Problematisch an. Daneben ist der Standpunkt betrefend Fotografien der DB nicht unumstritten (meines Wissen hat bisher jeder gekuscht, und es kam noch zu keinem brauchbaren Gerichsurteil, welches nicht die "Missbräuchliche"-Werbung betraf). Wenn eine Firma mit WP-Bilder unter Missachtung des Gebrauchsmusterschutzes Werbung macht, ist das nicht unser Problem sonder, dass der Firma, denn die wird von der DB "zu Recht" vor das Gericht geschlept. Daneben muss jeder Fotograf selber wissen wie weit er beim Hausrecht gehen will, eine Blancscheck wird hier sicher nicht ausgestellt.Bobo11 19:00, 1. Sep. 2007 (CEST)
Wie sind denn Hausrecht und Urheberrecht miteinander verzahnt? Grad gefunden: Histo zum Thema, und Wiggum nochmal-- 87.181.206.21 19:28, 1. Sep. 2007 (CEST)
Oder auf den Punkt gebracht, die Wikipedia kann schwer wegen Hausrechtsverstössen angeklagt werden. Wegen hingegen Urheberrechtsverletzung schon. Daher sollte die Frage bei diesen Bildern nur lauten; Urheberrechts verletzend oder nicht? Wie gesagt bei der Nachtaufnahme der Eröffnug wäre ich mir da nicht so sicher, das dies keine URV ist. Bobo11 20:15, 1. Sep. 2007 (CEST)

Gemeinfreie, urheberrechtlich geschützte Inhalte sind aus moralischer Sicht als frei zu behandeln. Dies bezieht sich auf Eigentumsansprüche, Geschmacksmuster ist etwas anderes (ignorieren wir mit guten Gründen). Sofern aber auf den Bildern urheberrechtlich Geschütztes zu sehen ist, müssen sie für uns tabu sein (siehe dazu H-stt aaO) --84.62.228.237 21:42, 1. Sep. 2007 (CEST)

Sind "Gemeinfreie, urheberrechtlich geschützte Inhalte" nicht eher ein potenter Wallach? --sугсго.PEDIA-/+ 22:39, 2. Sep. 2007 (CEST)

Da fehlte ein nicht, ich denke, der Sinn war aber trotzdem klar --84.60.253.96 14:32, 3. Sep. 2007 (CEST)

Johannes Felsenstein: 1:1 von Homepage eines Theaters üernommen.

Dieser Artikel ist 1:1 von http://www.theater-dessau.de/index.php?id=114,127,0,0,1,0&str=2&persnr=2193 übernommen und widerspricht damit m.E. WP:URV. Wie ist damit zu verfahren? -- megA 13:30, 3. Sep. 2007 (CEST)

Vielen Dank für den Hinweis: Die Verfahrensweise ist genau so, wie unter WP:URV und WP:LKV beschrieben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:40, 3. Sep. 2007 (CEST)

Gemeinfreie Fotografien aus Büchern scannen???

--Louis Bafrance 18:15, 3. Sep. 2007 (CEST) Hallole, mal eine Frage, zu der mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann: Es ist ja hier überall eindeutig zu lesen, dass ein Bild im Jahr nach dem 70. Todestag des Urhebers bzw. 100 Jahre nach seinem Entstehen gemeinfrei wird und verwendet werden kann. Kann es auch verwendet werden, wenn es dazu aus einem wesentlich jüngeren Buch heraus gescannt wird? Oder sind dann die Urheberrechte des Buchautors (in diesem Fall geht es um eine über 100 Jahre alte Fotografie aus einem knapp 20 Jahre alten Lexikon) betroffen? --Louis Bafrance 18:15, 3. Sep. 2007 (CEST)

Letztlich zählt nur das Todesdatum des Urhebers für das Urheberecht (die 100 Jahre sind auch nur ein internes Agreement bei unbekannten Urhebern). Nachträgliche Veröffentlichungen sind nicht schutzfähig, es sei denn, sie enthalten Veränderungen, die selbst schutzfähig sind. -- ShaggeDoc Talk 18:20, 3. Sep. 2007 (CEST)
Oder das Bild wurde vorher noch nie veröffentlicht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:22, 3. Sep. 2007 (CEST)
Ist es wirklich zuviel verlangt, Editio princeps noch als service dazuzuliefern, Taxman? --84.60.253.96 18:29, 3. Sep. 2007 (CEST)
Nein, wenn mir der Begriff spontan eingefallen wäre ;-) --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:32, 3. Sep. 2007 (CEST)
Danke!--Louis Bafrance 18:23, 3. Sep. 2007 (CEST)

Tabellarischer Lebenslauf (Beispiel Rainer Mang)

Der Artikel Rainer Mang enthielt einen tabellarischen Lebenslauf, von hier kopiert. Wäre es in so einem Fall zulässig, die Angaben zu ganzen Sätzen zu ergänzen, aber dabei die stichpunktartigen Formulierungen als Teile dieser Sätze unverändert zu übernehmen? (Wikipedia:Textplagiat behandelt leider nur das Beispiel eines ausformulierten Lebenslaufs.) --Amberg 10:07, 4. Sep. 2007 (CEST)

Fakten fallen nicht unter das Urheberrecht, denn Fakten sind nicht schüzbar. Wenn du die Fakten mit eigenen Worten niederschreibst ist es garantiert keine URV mehr. Ob in diesem Fall schone eine URV vorliegt oder nicht wäre abzuklären, allerdings ist c&p aus Prinzip abzulehnen. Bobo11 10:12, 4. Sep. 2007 (CEST)

Bildrechte an zwei- und dreidimensionalen Kunstwerken aus eigenem Besitz

--Wikiflaneur 16:27, 4. Sep. 2007 (CEST) Hat ein Künstler (verstorben oder nicht) Wikipedia-relevante Bildrechte an zwei- oder dreidimensionalen Kunstwerken, die er (oder seine Erben) veräussert, verschenkt oder nachgelassen hat und die nun in Privatbesitz (nicht musealem Besitz) sind? Aus den genannten Beispielen unter "Bildrechte" kann ich das nicht eindeutig herauslesen. Danke für einen Hinweis.

Ja, immer. Es ergibt sich aus den Grundsätzen des Urheberrechts, dass es immer bei der Person des Urhebers verbleibt. Dieser muss auch Vervielfältigungen genehmigen. --Fb78 17:01, 4. Sep. 2007 (CEST)

Koran-Übersetzung nach Max Henning

Max Henning soll ja ein Pseudonym für Friedrich August Müller sein, der 1892 gestorben ist. Nach dem Urheberrecht ist ein Text 70 Jahre nach dem Tod des Autors gemeinfrei sein. Doch ist nicht sicher, ob Müller wirklich hinter dem Pseudonym Henning steckt. Wissen Sie, wie es mit der urheberrechtlichen Situation der Koran-Übersetzung nach Henning steht? --Ahmadi 21:41, 4. Sep. 2007 (CEST)

Von wann ist den die Übersetzung? Wenn nicht klar ist wer Max Henning war, und mehr als 100 Jahre seitz der Veröffentlichung zurückliegen, sollte es ok sein. Wenn nicht haben wir immer noch das Zitatrecht.--A-4-E 21:51, 4. Sep. 2007 (CEST)
Geht es denn überhaupt um Wikipedia bei dieser Frage? Die 100-Jahre-Regel gilt nur in Wikipedia. Im Übrigen ist hier eine Rechtsberatung nicht erlaubt. -- ChaDDy 21:56, 4. Sep. 2007 (CEST)

Es geht um Wikiquote, das Schmuddelkind der deutschsprachigen Wikimedia-Projekte. Seid großzügig und verweist den armen Anfragenden an Wikipedia:Auskunft oder Wikipedia:Bibliotheksrecherche --134.130.68.65 22:52, 4. Sep. 2007 (CEST)

Ah, Wikiquote... Na gut, kann von mir aus auch hier diskutiert werden, ist ja ein Wikimedia-Projekt. Aber wieso klärt ihr die Frage nicht dort? -- ChaDDy 23:06, 4. Sep. 2007 (CEST)
Warst du schon mal auf Wikiquote, ich hab damals als die Suppe so richtig am kochen war etwas mitgelesen - es war und ist wahrscheinlich noch Wahnsinn wie dort gegen Histo, und weitere Helfer aus der Wikipedia gemauert wurde. Nach meinem Eindruck scheint Urheberrecht dort ein Fremdwort³ zu sein. Gruß --Btr 00:43, 5. Sep. 2007 (CEST)
Ich hab dort einen Account, hab ihn aber nie benutzt. Ich hab schon mitgekriegt, dass da in Sachen Urheberrecht einiges schief läuft. Wie schlimm es genau ist, weiß ich aber nicht. -- ChaDDy 00:46, 5. Sep. 2007 (CEST)

Ich habe begonnen eine Geschichte zu schreiben (Fantasy Roman) wie kann ich mir das Urheberrecht hierzu sichern ?

--84.157.69.219 06:09, 5. Sep. 2007 (CEST) Habe eine Geschichte geschrieben im Fantasy bereich.Möchte diese nun einem Verlag zur Leseprobe senden um eine eventuelle Veröffentlichung zu erreichen (wenn sie beim Verlag ankommt natürlich nur). Nun kenne ich mich überhaupt nicht mit Urheberrechten aus,möchte aber natürlich nicht das meine von mir geschaffene Geschichte von anderen genutzt wird ohne meine Zustimmung. Wie muß ich nun vorgehen um mir meine Rechte zu meinem Werk zu sichern?? Danke im voraus für Antworten hierzu

Was hat das mit Wikipedia zu tun?--Karl-Friedrich Lenz Disk 07:54, 5. Sep. 2007 (CEST)
Das Urheberrecht muss man sich nicht sichern, das hast du automatisch als Autor der Geschichte. Ich empfehle aber, dich erstmal an den Bund Deutscher Schriftsteller zu wenden.--Fb78 09:33, 5. Sep. 2007 (CEST)
Druck deine Geschichte aus, schreib "Urheber:" und deinen Namen, unterschreib, stecke alles in einen Briefumschlag, kleb in sicher zu, schick ihn dir per Einschreiben selbst zu, lass ihn verschlossen und bewahre ihn auf. Im Fall kannst du den Umschlag vor Gericht öffnen lassen und mit dem Poststempel/den Einschreibeunterlagen zumindest belegen, dass du als erster behauptet hast, die Story sei von dir. --Wikipeder 10:45, 5. Sep. 2007 (CEST)

Zitatrecht bei Aussagen von fiktionalen Personen

Eine IP [5] behauptet steif und fest, dass bei einem Zitat einer fiktionalen Person der Drehbuchautor genannt werden muss, andernfalls ist das eine URV. Stimmt's oder stimmt's nicht? --Lukas0907 21:37, 2. Sep. 2007 (CEST)

Selbstverständlich muss bei einem Zitat der Autor gennant werden; in diesem Fall also der Drehbuchautor. Nur sollte sich der in diesem Artikel aus dem Kontext zweifelsfrei ergeben, oder? Ihn eigens für das Zitat nochmal zu erwähnen, scheint mir nicht angebracht.--Hannes2 Diskussion  21:42, 2. Sep. 2007 (CEST)
Hallo, das Problem bei Serien ist, dass der Drehbuchautor bei jeder Folge ein anderer ist und sich dieser auch gar nicht so zweifelsfrei bestimmen lässt, da amerikanische Serien in so genannten Writer's Rooms erschaffen werden. D. h. an einem Skript sind mehrere Leute und nicht nur einer beteiligt. Ich bin ja der Meinung, hier eine URV zu orten, sehr kleinkariert ist.... -- Lukas0907 22:13, 2. Sep. 2007 (CEST)
@Lukas0907 falls du es noch nicht bemerkt haben solltest, betreffent Urheberrechtsverletzungen sind wir in der WP kleinkariert. Also Zitatregeln einhalten. Bobo11 22:31, 2. Sep. 2007 (CEST)
Wenn du mir einen Lösungsvorschlag anbietest, dann werde ich den sicher einbauen. -- Lukas0907 22:47, 2. Sep. 2007 (CEST)
Nach US-Copyright gehen die Rechte bei Auftragsarbeiten auf den Auftraggeber über. Das Copyright liegt also beim executive producer bzw der Produktionsgesellschaft. Die moral rights des eigentlichen Autors spielen in der US-Rechtsordnung keine Rolle. --h-stt !? 08:00, 3. Sep. 2007 (CEST)
Hier geht es aber nicht um US-Recht, sondern um deutsches Recht. -- ChaDDy 08:59, 3. Sep. 2007 (CEST)
Wenn der eigentliche Urheber nicht bekannt ist und nach dem Recht seiner Heimat auch nicht angegeben werden muss, dann muss es uns reichen, den Rechteinhaber anzugeben. Bei anderen ähnlichen Fragestellungen machen wir das ja auch: Eine Freigabeerklärung über OTRS wird ja auch nicht immer vom Urheber, sondern oft vom Inhaber des exklusiven Nutzungsrechts abgegeben. --194.95.59.130 10:43, 3. Sep. 2007 (CEST) (h-stt - unangemeldet aus fremdem Netz)
Natürlich geht es hier (auch) um US-Recht. sebmol ? ! 18:54, 3. Sep. 2007 (CEST)
Inwiefern? -- ChaDDy 19:02, 3. Sep. 2007 (CEST)
Ich muss doch gerade dir nun wirklich nicht erklären, warum in der Wikipedia US-Recht eine Rolle spielt, oder? sebmol ? ! 21:57, 5. Sep. 2007 (CEST)

Falls das Problem nicht gelöst werden sollte (also nicht der Autor ausfindig gemacht wird), muss eine Versionslöschung stattfinden. -- ChaDDy 23:01, 2. Sep. 2007 (CEST)

Das Zitat hat keine Schöpfungshöhe, daher erledigt sich dieser dümmliche Dialog --84.60.253.96 14:30, 3. Sep. 2007 (CEST)

Der "dümmliche Dialog" lässt mich dich leider nicht ernst nehmen. Hättest du eine andere Wortwahl, könnten wir darüber reden... (Schöpfungshöhe bei Text ist immer so eine Sache, die ist nämlich schlecht zu bewerten.) -- ChaDDy 14:54, 3. Sep. 2007 (CEST)

Du darfst davon ausgehen, dass ich mich seit 2004 an dieser Seite sehr aktiv beteilige und von daher weiss, wovon ich rede. --84.60.253.96 18:28, 3. Sep. 2007 (CEST)

Naja, wenn deine Wortwahl halt nicht immer so "eigensinnig" wäre. Ist schon ok, vergiss was ich oben geschrieben habe. -- ChaDDy 18:49, 3. Sep. 2007 (CEST)

Logo und Einsatzbilder für ein Unternehmen

Ich habe gerade den Artikel zu einem Unternehmen erstellt, habe auch die GEnehmigung von der Fa. für die ich im übrigen auch arbeite, deren Logo und Bilder von Kraneinsätzen zu verwenden.

Welche Lizenz wähle ich jetzt für deren Logo bzw. deren Bilder von deren Einsätze aus??? --Klrigamz 13:44, 4. Sep. 2007 (CEST)

Das Logo ist in der Regel {{Logo-SH}}, für die Einsatzbilder können die sich eine aussuchen (wobei ich mal davon ausgehen, dass ihnen das vollumfängliche Nutzungsrecht gehört). In der Regel wird GFDL oder eine Creative Commons Liezenz genommen. In jedem Fall sollte aber zusätzlich noch eine Freigabe (Textvorlage) der Bilder an permissions-de@wikimedia.org ergehen. -- ShaggeDoc Talk 13:49, 4. Sep. 2007 (CEST)
Mal langsam. Wer ist der Urheber, also der Fotograf? Nur der Urheber kann eine Freigabe erteilen. Und nur der kann eine Lizenz festlegen. Und das Logo darf nur mit {{LogoSH}} eingetsellt werden, wenn es keine Schöpfungshöhe hat. Ach ja, und Logos bitte auf gar keinen Fall auf Commons hochladen, denn da werden sie mit Sicherheit wieder gelöscht (genau wie das hier). Und solange das von mir gesagte ungeklärt ist (Urheber, Freigabe, Lizenz), bitte auch gar keine Bilder hochladen. -- ChaDDy 18:22, 4. Sep. 2007 (CEST)
Da hat´s aber jemand gar nicht abwarten können... Gotthardtunnel.JPG und Image:KATRIN.JPG werden so auch gelöscht werden (nicht nur auf Commons, sondern auch hier). Wie gesagt, der Fotograf muss zustimmen und die Lizenz festlegen. -- ChaDDy 18:25, 4. Sep. 2007 (CEST)
Ach ja, das Unternehmen Riga Mainz scheint nicht gerade relevant zu sein. Da kann man sich das ganze mit den Bildern natürlich auch sparen. -- ChaDDy 18:51, 4. Sep. 2007 (CEST)
Also die Bilder wurden entweder von Mitarbeitern geschossen oder wurden vom Fotografen samt Rechten abgekauft. Die Rechte wiederum die Bilder einzustellen habe ich. Das ganze muss jetzt nur noch schriftlich an Wiki, richtig? Da unter hier von chaddy das logo zu sehen ist. Wie schauts aus mit der Schöpfungshöhe? Wann ist diese denn gegeben? Oder haben Logos generell keine Schöpfungshöhe? PS: Chaddy, spar dir mal deinen ironischen Beiton. Wenn du schon kritisierst dann sachlich.Klrigamz 08:58, 5. Sep. 2007 (CEST)
Wer ist der Fotograf? Man kann nur die Nutzungsrechte vom Fotografen abkaufen. Was hier wichtig ist, ist aber das Urheberrecht. Und das ist nicht übertragbar. Die Freigabe kann nur der Urheber erteilen. Was nötig ist, ist eine Freigabe für eine freie Lizenz (siehe WP:LFB). Die Freigabe muss ans WP:OTRS geschickt werden. Lies bitte auch mal WP:LFA und WP:BR. Zur Schöpfungshöhe: Bei Lichtbildern ist immer Schöpungshöhe gegeben. Logos haben dagegen oft keine Schöpungshöhe, weil sie nicht besonders aufwendig sind. Da ist aber bei jedem Logo eine Einzelfallprüfung nötig. -- ChaDDy 19:52, 5. Sep. 2007 (CEST)
Worauf beruht deine apodiktische Aussage? Natürlich kann der Inhaber aller Nutzungsrechte auch eine Freigabe unter einer unserer Lizenzen verfügen. Das dürfte bei diesen Bildern der der Arbeitgeber sein. Willst du da erst Einblick in den Arbeitsvertrag des Fotografen nehmen ob der AG sich die Rechte schriftlich und korrekt hat einräumen lassen? --h-stt !? 21:07, 5. Sep. 2007 (CEST)

Darf ich das Bild "NAVSTAR-2 (GPS-2)" für werbliche Zwecke nutzen?

Liebes Wikipedia-Team! Leider kann ich auf eurer Seite keinen Ansprechpartner finden, mit dem ich selbst klären könnte, ob das Bild für werbliche Zwecke nutzbar ist. Es geht um folgendes Bild: NAVSTAR-2(GPS-2) satellite Source: http://www.afrl.af.mil/images_satellites.asp Direct image link: http://www.afrl.af.mil/images/pictures/gps.jpg Status: PD-USGov-Military-Air Force Unter Kommentare ist folgendes zu finden: NAVSTAR-2 (GPS-2) satellite Source: http://www.jpl.nasa.gov/images/grace/grace_083002_browse.jpg Status: PD-USGov-Military-Air Force Vorlage:PD-USGov-Military-Air Force Category:Satellites Vielen Dank für die Hilfe. --80.146.207.138 14:58, 5. Sep. 2007 (CEST)

Dies ist keine allgemeine Rechtsberatung. Du hast zwei Möglichkeiten: Lies den Lizenzbaustein oder wende dich an einen Anwalt. --Fb78 15:03, 5. Sep. 2007 (CEST)
Wenn Du die Bilder in die Wikipedia stelle willst, geht dass, die sind nach US-Massstaeben PD. --sугсго.PEDIA-/+ 16:34, 5. Sep. 2007 (CEST)

Bundesarchiv

http://www.bild.bundesarchiv.de/ Geschickte Entferner von Copyfraud-Wasserzeichen können diejenigen Bilder hier einbringen, die gemeinfrei sind. --132.230.124.25 00:54, 6. Sep. 2007 (CEST)

Italienische Briefmarken

Sind Bilder davon hier erlaubt? Gefunden habe ich diese Briefmarke. Da ich aber nullkommanull italienisch kann, lese ich nur Fair use, was hier nicht erlaubt ist. Gibt es einen italienisch sprechenden Urheberrechtsexperten hier, der sich mal die Lizenzen ansieht? Wenn erlaubt, welche hier übliche Lizenz wäre konform? Es geht mir um eine Marke von 1960. Auf den Commons sind nur ältere Marken. Gruss --Nightflyer 22:45, 5. Sep. 2007 (CEST)

Nach deutschem Recht ist allgemein umstritten, ob Briefmarken nach § 5 UrhG gemeinfrei sind. Das LG München hat das einmal angenommen (GRUR 1987, S. 436); in der Literatur stößt dies aber überwiegend auf Ablehnung (vgl. Dreier/Schulze UrhG, Anm. 10 zu § 5). Ob eine mögliche Gemeinfreiheit für Briefmarken auch noch auf ausländische amtliche Werke zu erstrecken ist, ist gänzlich ungeklärt.--Karl-Friedrich Lenz Disk 04:30, 6. Sep. 2007 (CEST)

Logos auf Commons

Ja, ich weiß, die Frage gehört eigentlich eher auf Commons gestellt, aber egal. Wie es scheint, akzeptieren die dort Logos, oder was ist der Grund, dass z. B. dieses Logo dort vorhanden ist, oder auch dieser und jener Bautein dort verwendet wird? -- ChaDDy 22:29, 6. Sep. 2007 (CEST)

Logos und Commons ist etwas änliches wie Russisch-Roullet. Lad sie besser auf de: hoch, denn das Wort Schöpfungshöhe kenne die nicht, und die meisten bei uns genutzen Logos fallen hierrunter. Nach amerikanischem Recht, lasse sie sie unter Fair use zu, was wiederum für uns unbrauchbar ist. usw ...... Bobo11 00:15, 7. Sep. 2007 (CEST)
Ich dachte, dass die Commons eben kein "Fair use" akzeptieren, im Gegensatz zur englischen WP? Gestumblindi 00:22, 7. Sep. 2007 (CEST)
Commons akzeptiert weder Schöpfungshöhe noch fair use. Das ist mir alles bekannt. Ich weiß, dass Logos besser hierher gehören. Ich wundere mich nur, dass doch Logos auf Commons vorhanden sind, sogar entsprechende Bausteine, obwohl das nicht zur Commons-Politik passt. -- ChaDDy 02:09, 7. Sep. 2007 (CEST)
Commons akzeptiert Schöpfungshöhe, siehe commons:Template:PD-ineligible. Commons hat jede Menge Logos, siehe commons:Category:Trademarks, commons:Category:With trademark, commons:Category:Logos. Problemlos akzeptiert werden reine Typografien. Eine Richtlinie wird seit längerem auf commons:Commons:Trademarks diskutiert, die Diskussion läuft noch. Das ist nun mal kein einfaches Thema und es gibt sehr entgegengesetzte Meinungen. de.wikipedia.org hat zwar eine Regel, aber die ist für Laien nicht gerade einfach anzuwenden. --Fb78 09:25, 7. Sep. 2007 (CEST)

Bilder von Google Earth

Hallo, unter welchen Voraussetzungen bzw. Freigaben können Bilder von Google Earth verwendet werden? Herzliche Gruesse --Geoethno 02:37, 7. Sep. 2007 (CEST)

Gar nicht, siehe Google_Earth#Rechtliche_Situation. Tip: Bilder der NASA sind i.d.R. public domain, s. commons:Category:PD NASA. --Isderion 03:09, 7. Sep. 2007 (CEST)
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Persönlichkeitsverletzung durch Luftaufnahmen ist auch zu prüfen, ob die beabsichtigte Verwendung nicht unter diesem Gesichtspunkt rechtswidrig ist.--Karl-Friedrich Lenz Disk 08:26, 7. Sep. 2007 (CEST)

Karte der Attika

Ich habe kürzlich eine Karte hochgeladen, doch kamen mir nun Zweifel, ob das so auch in Ordnung war. Es geht um die Karte in diesem Artikel. Die Grundlage dafür war eine Karte aus Encarta, jedoch nur die Topografie. Der Rest stammt von mir. Ist das so erlaubt oder nicht? Wenn nicht, wie sollte man es dann machen? Grüße --Don-kun 14:39, 7. Sep. 2007 (CEST)

Wenn die Karte aus Encarta ist, ist es eine eindeutige URV, also einefach unbürokratisch um eine Schnelllöschung bitten. Hier findest du Hinweise, wie du mit ein bisschen Einarbeitung äußerst gut aussehnde Karten zaubern kannst. Wenn du ein neues Hobby suchst und scharf auf den Titel Held der Wikipedia bist ...--A-4-E 15:14, 7. Sep. 2007 (CEST)
Er hat die Karte ja selbst erstellt. Lediglich die Topografie, also die Information, wo die Orte und Grenzen liegen, hat er nachgeblättert. Abgekupfert hat er aber nichts. So habe ich das zumindest verstanden. -- ChaDDy 15:20, 7. Sep. 2007 (CEST)
Nun ja, die Topografie habe ich kopiert, dann darauf mit gimp gezeichnet. Wahrscheinlich trifft das von A-4-E zu. Ich werde den SLA stellen und mir mal die Hilfe anschaun. Grüße --Don-kun 15:36, 7. Sep. 2007 (CEST)

Informationen sind nicht schützbar, geschützt ist nur die konkrete Gestalt, die der Kartograph, einen - wenn auch kleinen - schöpferischen Spielraum nutzend, ihnen gibt. --84.60.235.7 01:19, 8. Sep. 2007 (CEST)

Exakte rechtliche Lage zur Verwendung von Links zu Beiträgen in Wikipedia

Hallo! Ich schreibe eine technische Dokumentation zu einem Produkt, dass kommerziell vertrieben wird. In einer Online-Version (PDF) plane ich am Ende des Handbuches, Links zu technischen Begriffen in Wikipedia bereitzustellen. Der exakte Link ist nicht sichtbar. Content wird innerhalb des Dokumentes nicht bereitgestellt!

Ich weiß, dass Links auf die Wikipedia-Webseite urheberrechtlich unbedenklich sind. Was ich nicht weiß: 1.) Muss "Wikipedia" wörtlich genannt werden? 1a) Muss ich den Leser darauf hinweisen, dass die Links zu Wikipedia führen? 1b) Darf ich das Wort "Wikipedia" verwenden, wenn ja, ist das Wort in irgendeiner Form geschützt, ist eine Genehmigung notwendig, gibt es Verwendungsregeln, ala es muss stets "Wikipedia - Die freie Enzyklopädie" als Gesamtbegriff genannt werden?

2.) Darf ich das Wikipedia Logo verwenden? Wenn ja, ist irgendeine Genehmigung dafür erforderlich?

Wichtig für mich ist stets die Betrachtung bei Verwendung in "kommerzieller" Umgebung. Eine Hilfe wäre mir lediglich eine "gesicherte" Auskunft. Eine vielleicht "schwammige" Auslegung im Privatbereich ist für mich nicht hilfreich. In den Artikeln innerhalb von Wikipedia bin ich nicht direkt zu diesen Fragen fündig geworden. Diese sind hauptsächlich auf die Content-basierte Weiterverbreitung fokusiert, aber nicht auf die eigenen Rechte der Wikipedia Foundation.

Über eine Antwort eines fachkundigen Wikipedianers würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! S.Mayer

Diese Frage betrifft hauptsächlich Markenrecht und damit nicht das Thema dieser Seite (Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht). Im übrigen ist eine "gesicherte" Auskunft bei einem fähigen Rechtsanwalt zu bekommen; hier wird nur diskutiert, keine kostenlose Rechtsberatung erteilt. Ich habe daher den Eindruck, dass die Frage hier leider nicht an der richtigen Adresse gelandet ist.--Karl-Friedrich Lenz Disk 08:32, 8. Sep. 2007 (CEST)
Es muss doch zuständige Leute (in der Foundation?) geben, an die man den Anfrager verweisen kann, oder? Gestumblindi 16:14, 8. Sep. 2007 (CEST)
Man kann auch erst mal Wikipedia:Banner und Logos lesen. --Fb78 16:56, 8. Sep. 2007 (CEST)

(BK) Die Anfrage ist unpräzise formuliert. Es wird nicht klar, was geplant ist. "Der exakte Link ist nicht sichtbar" soll wohl besagen, dass der Nutzer die URL der Wikipedia beim Draufklicken nicht erfährt. Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Nutzung der Inhalte nach der GNU FDL. Darüber hinausgehende Vereinbarungen können weder von uns hier noch von der WMF getroffen werden. Was die Nutzung der geschützten Begriffe und Logos angeht, ist diese von der WMF zu genehmigen. Es spricht aber alles dafür, dass die geplante Nutzung nicht in das Schutzrecht der WMF eingreift, da nicht der Eindruck erweckt wird, als würde der angebotene kommerzielle Inhalt von der Wikipedia stammen.

  • 1: Unabhängig von der rechtlichen Frage ist es nur nutzerfreundlich, bei Links zur Wikipedia dem Nutzer sofort zu sagen, dass der Link zur Wikipedia führt. Er kann das zwar wohl auch erkennen, wenn er im Acrobat Reader über den Link mit der Maustaste fährt, aber ein besserer Service wäre es schon, die Links korrekt zu beschriften.
  • Natürlich darf bei Links das Wort Wikipedia verwendet werden, auch wenn es - in anderen Kontexten - geschützt ist.
  • Die Verwendung der Bezeichnung "Wikipedia - die freie Enzyklopädie" ist bei Links nicht erforderlich.
  • Sofern die Links - auch im kommerziellen Kontext - als Werbung für die Wikipedia aufgefasst werden (müssen?), dürfen sie gemäß Wikipedia:Banner_und_Logos frei verwendet werden, jede andere Verwendung ist genehmigungspflichtig. http://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Logo_and_trademark_policy ist keine offizielle Policy, aber ganz hilfreich. Ich verweise insbesondere auf: "You may use the names and logos of Wikimedia projects to refer to us, link to us, credit us, encourage donations, talk about us, label news stories about us and so on.". Wenn diese Auskunft nicht reicht, den Geschäftsführer von Wikimedia deutschland e.V. kontaktieren! --84.62.231.138 17:15, 8. Sep. 2007 (CEST)

PDF-datei in commons eingestellt und dann hier als 'Bild' verlinkt?

man nehme ein älteres buch(ersch.1930; verlag existiert noch!), kopiere abbildungen daraus in eine PDF-datei und baue dies dann in einen artikel ein... ist der trick neu? gruß, --ulli purwin 12:39, 8. Sep. 2007 (CEST)

Dieser Trick hilft nichts. Wenn ein Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, entfällt ein Schutz natürlich nicht dadurch, dass jemand eine Kopie aus dem Text macht.--Karl-Friedrich Lenz Disk 13:31, 8. Sep. 2007 (CEST)

Wie seiht es mit dieser Flagge in Hinsicht eines Uploades nach Commons aus? Es ist offenbar die Flagge der Gjumjurdschinska-Republik und wahrscheinlich der Westthrakien-Türken. Auf de ist die Flagge ja wegen Schöpfungshöhe unproblematisch. Aber wie sieht es da auf Commons aus? Siehe auch: Benutzer Diskussion:RosarioVanTulpe#Hallo RosarioVanTulpe! -- ChaDDy 20:58, 8. Sep. 2007 (CEST)

Hat sich erledigt. -- ChaDDy 01:31, 9. Sep. 2007 (CEST)

Lizenzkonformes Verschieben eines Wikiartikels

Der Artikel Tru64 ist von Benutzer:Fishroot nicht lizenzkonform nach Tru64 UNIX verschoben worden. Wie ist zu verfahren? Reicht ein Verweis auf die Versionsgeschichte auf der Diskusssionsseite von Tru64 UNIX aus oder muss hier ein Admin etwas machen? -- La Corona ?! 11:19, 9. Sep. 2007 (CEST)

Danke für den Hinweis, ich habs repariert. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:29, 9. Sep. 2007 (CEST)

Zitat

Texte darf man ja in “” und mit genauer Fundstelle zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Bei Bildern geht das nicht. Denn eine Zeichnung aus einem Buch muss ja erst in ein Bildarchiv hochgeladen werden, entweder hier oder bei commons. Und dafür muss es ja zwangsläufig frei lizenziert sein. Sehe ich das richtig, dass informative Grafiken nicht einmal mit vollständigem Autorenhinweis zitiert werden können? Fingalo 12:51, 8. Sep. 2007 (CEST)

Im Ergebnis richtig. Bildzitate wären einer Enzyklopädie unter gewissen Umständen erlaubt. Ob unsere Strukturen diesen Umständen entsprechen, darüber könnte man diskutieren. Das ist aber nicht nötig, weil wir in de-WP keine Bildzitate wollen und sie in unseren Richtlinien ausgeschlossen haben. Wir wollen nur urheberrechtlich freie Bilder. Im Ergebnis sind Bildzitate in der de-WP nicht möglich. --h-stt !? 14:12, 8. Sep. 2007 (CEST)

Schade. Da hat einer den Text der Weltbeschreibung des Orosius mal in eine Karte umgesetzt, wie sich das der Orosius wohl so vorgestellt hat. Die Karte von dem Verfasser hätte ich gerne zitiert. Geht nun leider nicht. Aber immerhin brauche ich nicht zu grübeln und zu suchen. Fingalo 17:49, 8. Sep. 2007 (CEST)

Die Karte selber nachbasteln geht aber. Es hilft die Wikipedia:Kartenwerkstatt. --Fb78 21:44, 9. Sep. 2007 (CEST)

Fotomechanischer Nachdruck geschützt?

Ist ein Fotomechanischer Nachdruck (1984) einer Originalausgabe (1899), deren Originalautor am 20. Mai 1924 verstarb, geschützt? Wenn dem nicht so ist, könnte das Werk auf Wikisource und dort als schön referenzierbare Quelle für einige Artikel dienen. --32X 02:01, 9. Sep. 2007 (CEST)

Nach der herrschenden Meinung, der sich die Wikipedianer gerne anschließen, entsteht durch reine Reproduktion einer flachen Vorlage kein Urheberrecht und nicht mal ein Leistungsschutzrecht (also auch kein Lichtbild), da keine schöpferische Leistung vorhanden ist. --h-stt !? 10:06, 9. Sep. 2007 (CEST)
Danke für die Antwort. --32X 17:43, 9. Sep. 2007 (CEST)

Solche Fragen kann man auch auf Wikisource selbst stellen, da dort entsprechender Sachverstand vorhanden ist. Die Tatsache, dass derlei Fragen, die durch WP:BR und Bildrechte und Rechtsschutz von Schriftzeichen hinlänglich geklärt sind, immer wieder gestellt werden, zeigt, dass man dort noch so ausführlich und verständlich formulieren kann, die Dummheit in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf --84.60.197.60 16:10, 9. Sep. 2007 (CEST)

Lieber einmal mehr gefragt, als einmal zu oft einen Fehler begangen. Ich war mir vor Stellung der Frage zwar relativ sicher, doch kenne ich, bedingt durch die geringe Beschäftigung mit dem Thema, keine Gerichtsmeinungen. Weiterhin steht auf WP:BR: „Im Zweifel bitte die Sachlage auf WP:UF klären lassen“. --32X 17:43, 9. Sep. 2007 (CEST)

Notwendigkeit von Versionslöschungen

Um Sebmols auf Wikipedia Diskussion:Versionslöschungen gestellter Frage etwas mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, kopiere ich sie einfach mal hierhin. --Lyzzy 16:21, 9. Sep. 2007 (CEST)

Mal eine einfache Frage am Beispiel des Artikels Züschen (Winterberg). Hier wurden am 3.9. um 14:22 und 14:30 zwei Änderungen vorgenommen, die als Urheberrechtsverletzungen angesehen werden können. Sie wurden 14:34 revertiert. Warum ist hier jetzt noch eine Versionslöschung nötig? Der verletzende Text ist nicht mehr Bestandteil des Artikels und wird in keiner Suchmaschine zu finden sein. Um diese Versionen aufzurufen, muss ein Benutzer die Versionsgeschichte aufsuchen und gezielt einzelne Versionen aufrufen. Machen wir uns hier vielleicht mehr Mühe, als wirklich notwendig ist? Gibt es eine rechtliche Vorgabe, die verlangt, dass solche vergangenen Versionen unzugänglich gemacht werden müssen? sebmol ? ! 01:55, 6. Sep. 2007 (CEST)

Da die Artikel jederzeit auf die alte Version mit der URV zurückgesetzt werden können, halte ich die Löschung für notwendig. Zudem ist es wichtig, deutlich zu machen, dass wir keinen Platz für URVs bieten. Ein Belassen der Versionen könnte womöglich auf einen gewissen Grad des Tolerierens schließen lassen. --Lyzzy 16:21, 9. Sep. 2007 (CEST)
ein anderes Terrain, aber in dem Zusammenhang sicher interessant Wikipedia:Kurier#Verbreitung pornografischer Schriften in der Wikipedia – Freispruch für Benutzer:Mutter Erde, wobei ich allerdings Lyzzys Einstellung durchaus für gut und richtig halte. Gruß --Btr 16:53, 9. Sep. 2007 (CEST)
Ich teile ebenfalls Lyzzys Meinung. Hinzu kommt noch, dass man problemlos auf eine alte Version verlinken kann. Der Inhalt ist weiterhin einsehbar, das ist mir ein zu großes Rechtsrisiko. -- ChaDDy 17:18, 9. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe mir hier Gedanken dazu gemacht --Isderion 22:06, 9. Sep. 2007 (CEST)

Logos ausländischer Handballclubs

Hallo zusammen, in ausländischen Wikipediavarianten existieren einige Vereinslogos von Handballvereinen (z.B. hier, hier, hier oder hier), die als Logos leider nicht in den Commons vertreten sind.Kuebi und ich waren uns eigentlich einig (hier), dass zumindest beim ersten Beispiel keine schöpferische Höhe besteht. Wie sieht es insgesamt aus, darf man diese Logos getrost auf den eigenen PC herunter und dann in die deutsche WP hochladen? Was meint ihr? --Angultimmarik 20:54, 9. Sep. 2007 (CEST)

Außer dem haben alle keine Schöpfungshöhe erreicht und dürfen hier (nicht auf Commons) hochgeladen werden. Bitte vor dem Upload WP:BR und WP:LFA lesen (falls noch nicht geschehen). Als Lizenzbaustein wäre {{LogoSH}} zu verwenden. -- ChaDDy 21:19, 9. Sep. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe des PCCC-Logos

Ist bei diesem Logo Schöpfungshöhe vorhanden? Ich denke nicht, aber wollte vorsichtshalber nachfragen. --Gruß, Constructor 00:26, 10. Sep. 2007 (CEST)

Du denkst richtig, Logo besteht fast nur aus Text. --Isderion 00:49, 10. Sep. 2007 (CEST)

Solche Logos sind auch auf Commons akzeptiert --84.62.239.49 14:02, 10. Sep. 2007 (CEST)

Ich würd´s trotzdem nicht dort hochladen. -- ChaDDy 14:08, 10. Sep. 2007 (CEST)

Software Online Hilfe und Wikipedia-Inhalte

--80.144.189.69 16:16, 10. Sep. 2007 (CEST) Hallo,

ich bin gerade dabei eine Online Hilfe für ein Software Produkt aus unserem Hause zu erstellen. Nun würde ich gerne einige Begiffe ins Glossar übenehmen und die Quelle entsprechend angeben. Ich bin nur etwas unschlüssig was ich da alles reinsetzen muss in Bezug auf die Quellangaben.

Gruss Detlev

Wikipedia:Lizenzbestimmungen schon gelesen? --Fb78 18:37, 10. Sep. 2007 (CEST)

und Bild:Chartavonathen.jpg: Le Corbusier ist 1965 gestorben, da kann doch noch keine Schutzfrist abgelaufen sein, oder übersehe ich was? --Lyzzy 21:10, 10. Sep. 2007 (CEST)

Du hast Recht, das ist eine URV. -- ChaDDy 21:33, 10. Sep. 2007 (CEST)

Bilder der Band Runic

Ich wollte dies mal klären. Die Band Runic hat auf ihrer offiziellen Webseite Fotos drauf, die sie selbst als "promotional pictures" beschreibt. Als ich im Forum angefragt habe, kriegte ich als Auskunft, dass man die "wahrscheinlich" schon für Wikipedia verwenden kann. Ich selber denke auch, wenn sie explizit als "promotional pictures" deklariert werden, gehe ich davon aus, dass diese freigegeben wurden. Wie seht ihr das? Die Website ist übrigens hier: http://www.runic-band.com/ (klick auf 6. von rechts und dan "promotional pictures") --micha Frage/Antwort 22:44, 10. Sep. 2007 (CEST)

Promobilder sind nicht frei. Sie sind, wie der Name schon sagt, zu Werbezwecken bestimmt, nicht zu mehr. -- ShaggeDoc Talk 22:47, 10. Sep. 2007 (CEST)
Es steht auf der Website aber: "For high resolution ones contact the promotion label depending on your aera". Das klingt für mich aber nach einer impliziten Freigabe der Fotos mit niedriger Auflösung. --micha Frage/Antwort 22:50, 10. Sep. 2007 (CEST)
Nix implizite Freigaben, leider fehlt uns noch Zweckübertragungsregel als Artikel. Kurz gesagt: Es ist genau das erlaubt, was ausdrücklich dasteht. Wenn keine ausdrückliche Lizenz für Jedermann erteilt wurde, kann man auch nicht von einer solchen ausgehen.--Wiggum 22:53, 10. Sep. 2007 (CEST)

An WP:TV führt kein Weg vorbei --84.62.239.49 22:53, 10. Sep. 2007 (CEST)

Siehe auch: Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Darf_ich_Presse-_oder_Promotionsmaterial_verwenden.3F. -- ShaggeDoc Talk 22:54, 10. Sep. 2007 (CEST)

Dann muss ich dieses nichtanwortende Management vielleicht doch nochmals nerven. (Oder ich lasse es bleiben. Es ist ja eigentlich ihr Pech) ... --micha Frage/Antwort 22:55, 10. Sep. 2007 (CEST)

Alte "Schnappschüsse"

Ich arbeite gerade an einen Artikel zu einem Film des 1931 verstorbenen Regisseurs Friedrich Wilhelm Murnau. In der Literatur findet man Fotografien aus dem Nachlass von Murnau, auf denen er zwar abgebildet ist (er kann also nicht der Fotograf gewesen sein), die sich aber als Original in seinem Privatbesitz befanden und somit eigentlich nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen waren (beispielsweise dieses hier). Nach unserer 100-Jahr-Regel kann man solche Bilder nicht verwenden, aber ist es nicht sehr unwahrscheinlich, dass bei "Schnappschüssen" sich irgendwelche Rechteinhaber außer dem Besitzer des originalen Fotos nach mehr als 70 Jahren noch melden können? Könnten hier nicht die gesetzlichen Regelungen über Anonyme Werke angewandt werden? --Andibrunt 17:13, 11. Sep. 2007 (CEST)

Nein --134.130.68.65 20:30, 11. Sep. 2007 (CEST)

Wikipedia kann Bilder mit Wasserzeichen des Bundesarchivs entgegen FAQ nicht nutzen

http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13489036&forum_id=123821 --134.130.68.65 20:30, 11. Sep. 2007 (CEST)

Erneute URV ?

Hallo, handelt es sich bei der initialen Artikelversion von Kraft Prinz zu Hohenlohe-Langenburg ([6]) um eine URV zu [7]?

Wenn ja: Bei der Vorgeschichte des Erstellers (Wikipedia:Urheberrechtspatrouille#Benutzer:Checkerle bzw. Benutzer:Papermoon) ist dann wohl ein scharfe Ansprache fällig.

-- La Corona ?! 00:01, 12. Sep. 2007 (CEST)

Image:Gmv.jpg Logo der Firma gmv

Ich habe das Logo Bild:Gmv.jpg hochgeladen, nachdem ich die (muendliche) Erlaubnis einer Mitarbeiterin der Firma erhalten habe. Da ich gesehen habe, dass das Beiersdorf-Logo beispielsweise Beiersdorf_AG auch keine Lizenzangaben enthaelt, bin ich jetzt nicht sicher, was getan werden muss. Das Bild soll in einem Artikel ueber die Firma eingebunden werden. --Bass at home 16:50, 11. Sep. 2007 (CEST)

Erstens ist das nicht unser Problem, da das Bild auf Commons liegt und unsere Bausteine dort nicht zwangsläufig gelten. Zweitens hoffe ich, du hast die Erlaubnis dazu, den Namen der Mitarbeiterin hier zu veröffentlichen. -- ShaggeDoc Talk 14:30, 12. Sep. 2007 (CEST)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Antwort richtig verstehe. Sie hat mir gesagt, wenn immer jemand fragt, soll ich auf sie verweisen. Das habe ich dann gleich einmal praeventiv gemacht.--Bass at home 16:41, 12. Sep. 2007 (CEST)
Dann hat sie selber schuld. Man sollte nur ganz generell auf Namensnennungen verzichten. Ist besser. -- ShaggeDoc Talk 16:46, 12. Sep. 2007 (CEST)
ok, werde ich mir merken. Und kann ich das Bild in einem Artikel ueber die Firma denn nun verwenden? Oder besser nicht?--Bass at home 16:41, 12. Sep. 2007 (CEST)
Also, da es bei uns als Logo ok wäre, ist der Einbau in einen Artikel kein Problem. Ob es auf Commons bleibt, ist eine andere Frage. Der Status von Logos scheint dort nicht so wirklich klar zu sein. Wenn es da gelöscht wird einfach hier wieder hochladen. -- ShaggeDoc Talk 17:26, 12. Sep. 2007 (CEST)
Ok, vielen Dank--Bass at home 17:32, 12. Sep. 2007 (CEST)
Den Transfer sollte man aktiv betreiben, denn alles andere wird zu mehr Ärger führen über kurz oder lang. Zumal ich davon ausgehe, dass die Dame, die dort "o.k." gesagt hat vermutlich gar nicht abschätzen kann, wessen sie dort zugestimmt hat ("für die Wikipedia ist's o.k.") noch die notwendigen Vollmachten (Prokura...) besitzt.--jha 17:33, 12. Sep. 2007 (CEST)

Panoramafreiheit

Wie stehts mit den Bildern Bild:Ich und der Hahn 1.jpg und Bild:Deutsche Welle 2.jpg? Muss da der Panoramafreiheit-Baustein rein? --Fabian 7351 →Disco 12:44, 12. Sep. 2007 (CEST)

Warum sollte er rein? Oder übersehe ich da ein Kunstwerk? --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:10, 12. Sep. 2007 (CEST)
(BK)Müssen tun wir nicht, das ist ein Service für Nachnutzer. Zuerst wollte ich dasselbe wie Ralf schreiben, allerdings suggeriert die Beschreibung auf Bild:Ich und der Hahn 1.jpg, dass es sich um Kunst handelt.
So nachdem ich ein wenig gegoogelt habe bin ich auf [8] gestoßen. Die Kunst liegt also nicht in den Buchstaben an der Wand (imho). --Isderion 13:19, 12. Sep. 2007 (CEST)
also nicht. thx =) --Fabian 7351 →Disco 14:22, 12. Sep. 2007 (CEST)

Bildbände

Wenn sich Lithografien oder Zeichnungen oder Gemälde oder auch Fotos, deren Urheber eindeutig vor mehr als 70 Jahren verstorben sind, in einem Bildband befinden, der im Handel frei zu kaufen ist, wie sieht es dann ganz allgemein mit den Urheberrechten für diese Werke aus? Wenn im Impressum des Bildbandes ein Copyright-Zeichen (C im Kreis) angebracht ist, kann das dann überhaupt auch für die abgebildeten Werke gelten, deren Urheber ja schon vor über 70 Jahren verstorben sind? Oder gilt das Copyright-Zeichen dann nur für die kommentierenden Texte im Bildband, fragt ratlos --Siegfried S. 17:17, 12. Sep. 2007 (CEST)

Und die Antwort hierzu steht unter Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen). --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:21, 12. Sep. 2007 (CEST)
...womit die Frage vollumfänglich beantwortet wäre. Ich danke herzlich! --Siegfried S. 17:35, 12. Sep. 2007 (CEST)

darf ich.. ? - bei uns wohl {{LogoSH}} - oder verbieten das die ® - falls ja, wie ist das, soll ich die original-lizenz {{Non-free logo}} mitnehmen, oder ist die hinfällig? oder ist das zu kompliziert, dann spar ichs mir.. ist für Pantone, und nur der zierde halber ;) - gruß und dank im voraus -- W!B: 16:54, 12. Sep. 2007 (CEST)

Bei uns einfach {{LogoSH}}. Darauf hat ein außländisches Copyright nach unserer Auffassung keinen Einfluss. --jodo 14:08, 13. Sep. 2007 (CEST)

Unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen gibt es eine Dikussion zu dem von mir hochgeladenen Bild Bild:Midgard Logo.gif. Ich habe die Lizenz "LogoSH-Bild" gewählt, jedoch kenne ich mich damit nicht gut aus und will daher an dieser Stelle eine sachkundige Meinung abfragen. Es liegt mir daneben auch noch das Einverständnis des Verlags vor, jedoch ausschlieslich zur Nutzung in Wikipedia, was nicht zu den Richtlinien kompatibel ist. --Sloper 14:03, 13. Sep. 2007 (CEST)

Damit wir es behalten können muss es urheberrechtlich gemeinfrei sein. Das ist dann der Fall, wenn es nicht genug Schöpfungshöhe erreicht. Das ist bei diesem Logo grenzwertig, im Zweifelsfall lieber löschen. In diesem Fall wäre ich für löschen. -- ChaDDy 14:28, 13. Sep. 2007 (CEST)

Fotos, Amtliches Werk?

In Ludwig Kalmus, Weltgeschichte der Post, 1937 gibt es Fotos von einem etwa 40jährigen ägyptischen Post-Kamelreiter und einer Postbarke. Angabe bei beiden Fotos: „Photo: Ägyptische Postverwaltung“. Handelt es sich dabei um amtliche und somit gemeinfreie Fotos? Weitere Angabe: Der Autor des Buches ist 1938 in Paris verschollen. Darf ich die Fotos scannen und mit der Lizenz: "PD-Amtliches Werk" für die Wikipedia hochladen? --Gudrun Meyer 14:36, 13. Sep. 2007 (CEST)

Nein, weil wir hier deutsches Recht zugrundelegen und nach deutschem Recht ist das kein amtliches Werk. Der Buchautor ist irrelevant --84.62.239.46 16:55, 13. Sep. 2007 (CEST)

Antrag auf Ausnahme für das Wappen der Republik Bergkarabach

In der englischen Wikipedia ist folgendes Bild zu finden: [9] Ich denke auch bei uns sollte eine Ausnahme möglich sein. Konkret würde ich das Bild gern im Artikel Republik Bergkarabach und in einem noch zu erstellenden Artikel Wappen der Republik Bergkarabach benutzen. Der Argumentation in der en:wp kann ich mich nur anschließen. --Lapicida 14:42, 13. Sep. 2007 (CEST)

Ausnahmen werden nicht regulär gemacht. Das heißt, es genügt für eine Ausnahme nicht, dass es lediglich enzyklopädisch von Interesse (oder gehobenem Interesse, oder sogar ganz außergewöhnlichem Interesse) wäre, dieses Bild in der Wikipedia zu verwenden. Es genügt ebenfalls nicht, dass eine Fair-Use-Argumentation möglich ist, wie dies die englischsprachige Wikipedia tut. Bislang gibt es nur eine einzige Ausnahme, und das ist der Text der GFDL selbst, der nicht unter einer freien Lizenz steht, aber der Lizensierung der Wikipedia selbst dient (Bild:GNU Free Documentation License Version 1.2.pdf). --rtc 15:52, 13. Sep. 2007 (CEST)
Dann ist das in der Vorlage Ausnahme vorgesehene Verfahren aber auch überflüssig... und die Existenz der Vorlage verwirrend und und es stellt sich die Frage, ob man die überhaupt braucht. --Lapicida 16:34, 13. Sep. 2007 (CEST)
Man braucht die Vorlage für Spezialfälle. Eben wie die GFDL. Der Text der GFDL ist nicht frei. Allerdings müssen wir die GFDL lokal zur Verfügung haben, sonst würden wir deren Bestimmungen verletzen. Die einzig sinnvolle Lösung für diese Zwickmühle ist eine Ausnahme. Im Moment fällt mir kein weiterer Fall ein, wo wir eine Ausnahme machen könnten, ganz unwahrscheinlich ist es aber nicht, dass wir die Vorlage auch noch für was anderes brauchen könnten. In diesem Fall machen wir aber ganz sicher keine Ausnahme.
Wenn das Wappen aber alt genug ist und vor allem der Urheber auch schon mehr als 70 Jahre tod ist, können wir es aber dennoch verwenden. Oder es ist ein amtliches Werk. Ob aber armenische Wappen (oder welches Recht dort auch immer gilt) amtliche Werke sind, weiß ich nicht. -- ChaDDy 16:43, 13. Sep. 2007 (CEST)
Wenn das mit der Ausnahme so restriktiv gehandhabt wird, ok, wusste ich net. @ Chaddy Wie wäre es denn, wenn es ein amtliches Werk wäre, was es meiner Meinung nach ist? --Lapicida 18:20, 13. Sep. 2007 (CEST)
Dann solltest Du den entsprechenden Gesetzestext finden, damit die rechtliche Lage für das Wappen deutlich wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:29, 13. Sep. 2007 (CEST)
:So habe mal recherchiert. Das mit dem amtlichen Werk gilt in Deutshcland ja auch für ausländische Wappen, oder? So zumindest in der archivierten Diskussion, die ich gefunden habe. Dementsprechend müsste es ausreichend sein, dass es sich bei dem Wappen um ein amtliches Werk, nämlich das der Republik Bergkarabach handelt. Wie die Rechtslage in Bergkarabach/Aserbaidschan ist, wäre dann ja egal, oder? --Lapicida 18:40, 13. Sep. 2007 (CEST)

Logo-Löschantrag

Wie ist bei diesem LA zu verfahren? Errinert an das TUM-Logo... --Noddy93 16:48, 13. Sep. 2007 (CEST)

ICh habe den LA wieder entfernt. Wenn, dann soll sich die Hochschulleitung ans OTRS wenden. Aber so einfach geht´s nicht. -- ChaDDy 16:58, 13. Sep. 2007 (CEST)
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:59, 13. Sep. 2007 (CEST)

Danke Euch! --Noddy93 17:05, 13. Sep. 2007 (CEST)

Ausreichend?

Reichen die Angaben unter Bild:Gedo Fuzetek 02 (1934) 12.jpg aus oder muss das per OTRS-Mail mitgeteilt werden? --Svens Welt 00:53, 14. Sep. 2007 (CEST)

Das muss ans OTRS, so reicht das nicht. Ist dieser Rechtsnachfolger der Erbe? -- ChaDDy 13:58, 14. Sep. 2007 (CEST)
Danke, dachte ich mir bereits. DÜP-Baustein wurde in der Nacht von Noddy93 gesetzt. --Svens Welt 15:15, 14. Sep. 2007 (CEST)

wiki Beitrag auf DEU: Silat

--87.178.106.139 02:35, 14. Sep. 2007 (CEST) Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem oben genannten Begriff wurden Teile meiner Arbeit: "Die Kampfkünste Südost Asiens" verwendet.

Hier der komplette Artikel auf unserer Webpräsenz: http://www.soai.de/cms/de/archiv_artikel.php?WEBYEP_DI=12&WEBYEP_EDIT=no5713

Dieser Artikel wurde weltweit (Deutschland, Spanien, Italien, USA und UK) auch in diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Der ursprüngliche Eintrag hatte einen Verweis auf den Author und einen Link zu unserer Webseite. Diese Verweise wurden sukzessive entfernt.

Bitte stellen Sie einen festen (nicht editierbaren) Autorenvermerk zu meinem Artikel, mit Link zu unserem Institut oder entfernen umgehend meine Arbeit von der obgen genannten Seite,

spätestens bis zum

15.10.2007.


Mit freundlichen Grüssen,

Bob Dubljanin SOAI Hebelstr. 3 69115 Heidelberg www.soai.de

Ich bin mal die Versionsgeschichte Schritt für Schritt durch gegangen:

Hier ist es passiert, und es war jemand der sich Martin Skokan, Pendekar nennt. Die Erwähnung von www.soai.de erfolgt erst eienn edit später, so dass der Zusammenhang nicht deutlich war. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten wie wir weiter machen können, je nachdem was schwerer wiegt, die berechtigte Verärgerung über das Textplagiat oder das Interesse an einem Informativen Artikel über Silat. Im Ersten Fall müsste man den Artikel nahezu komplett neu schreiben, weil dein Text den Kern des Artikel bildet und das seit mehr als zwei Jahren. Die aus meinen Augen attraktivere Möglichkeit wäre, das du den Text unter der GDFL frei gibst, (die GDFL verlangt ausdrücklich Autorenennennung), und gegen einen Link auf deine Seite kann zumindest als Referenz niemand etwas sagen. Dazu müsstest du so wie auf Vorlage:URV beschrieben eine Mail an Wikipedia schreiben um die Freigabe zu dokumentieren. Ich werde das mit der Fussnote jetzt mal machen, und mit allem anderen auf deine Antwort warten.--A-4-E 10:42, 14. Sep. 2007 (CEST)

archive.org kennt die Seite allerdings überhaupt nicht, von Google ist sie auch noch nicht indiziert. Das spricht eigentlich dafür, daß die Seite auf soai.de noch recht frisch ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:06, 14. Sep. 2007 (CEST)
Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ja eben! Die Seite gibts schon lange, den Artikel kann ich aber auch nich finden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:30, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe erstmal den URV-Baustein gesetzt und den Artikel unter URV-Klärung eingetragen. --tsor 11:14, 14. Sep. 2007 (CEST)

Es kann durchaus sein, dass hier jemand anderes geklaut hat. Das bitte beachten. -- ChaDDy 14:01, 14. Sep. 2007 (CEST)

Abbildungen in ausländischen Büchern und auf amtlichen ausländischen Webseiten

  1. Ich habe in einem argentinischen Buch aus dem Jahr 2006 ein sehr schönes Foto gefunden, das gut zu einem meiner Artikel passen würde. Die dargestellte Person ist 1834 geboren, 1892 verstorben, das Bild dürfte etwa um 1860 bis 1870 entstanden sein, da sie auf dem Foto noch sehr jung aussieht. Bildunterschrift: „Privatsammlung, vom Urenkel der betreffenden Person freundlicherweise überlassen“. Kann ich a) das Bild ohne Rücksprache mit der (noch lebenden) Buchautorin einscannen und hochladen, oder muss ich b) diese um Erlaubnis fragen oder c) den (ebenfalls noch lebenden) Urenkel der abgebildeten Person?
  2. In einem ebenfalls argentinischen Buch aus dem Jahr 1999 habe ich ein Foto derselben Person mit dem Quellenverweis „Argentinisches Nationalarchiv“ gefunden. Ist dieses gemeinfrei? Kann man bei ausländischen Regierungsstellen im Allgemeinen davon ausgehen, dass ihre Materialien gemeinfrei sind, ohne vor Ort gewesen zu sein?
  3. Auf der Homepage der Provinzregierung von Salta befinden sich Fotos einer anderen argentinischen Autorin, die 1816 geboren und 1892 verstorben ist. Eines davon ist ein Kinderfoto, muss also um 1826 entstanden sein. Kann ich Bilder von dort hochladen, ohne bei den Seiteninhabern nachzufragen, ebenfalls mit der Begründung, dass sie so alt sind?


--Ariadne Primavera 08:22, 14. Sep. 2007 (CEST)

Zu 1 und 3 wird sich hier sicher jemand äußern mit einer Ausfúhrung zu PD 100 und PD 2x70=140... Zu 2: nicht automatisch, aber siehe Commons:Licensing und da unter dem jeweiligen Staat. -jkb- (cs.source) 08:49, 14. Sep. 2007 (CEST)

Das Ursprungsland des Buches ist für uns nicht von Bedeutung. Unserer 100-Jahre-Regelung nach wäre das Bild aus Punkt 1 für uns verwendbar, da mehr als 100 Jahre alt. Auf der Bildbeschreibung ist aber die Quelle und der dortige Bildnachweis einzutragen, um plausibel machen zu können, dass tatsächlich nach einem Urheber gesucht wurde und "Urheber unbekannt" nicht nur aus Faulheit dasteht. Zu drei: Siehe Vorredner, man kann nicht automatisch davon ausgehen. Auf der verlinkten Commons-Seite sind die Regelungen von vielen Staaten zusammengetragen worden, das wäre ein Anlaufpunkt bei Unklarheiten. Zu drei: Hier gilt dassselbe wie eins: als PD-alt-100 verwendbar, wenn plausibel gemacht werden kann, dass der Urheber nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln war.--Wiggum 11:12, 14. Sep. 2007 (CEST)

Das Ursprungsland ist für uns sehr wohl von Bedeutung, sofern sich durch Schutzfristenvergleich ergibt, dass ein Schutz in der EU nicht besteht, weil er im Ursprungsland abgelaufen ist. Gemäß Schutzdauerrichtlinie ist die rule of the shorter term gegenüber Nicht-EU-Ländern anzuwenden. Die Bilder zu 1 und 3 sind völlig unproblematisch, bei 2 kann man nur dringend davon warnen, ohne exakteste Prüfung davon auszugehen, dass die US-Lösung auch in weiteren Ländern gilt. Zu Argentinien gibt es nur eine Freigabe von Präsidentenamts-Fotos: commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing#Argentina --134.130.68.65 15:02, 14. Sep. 2007 (CEST)

Noch eine Schachfrage

http://sbchess.sinfree.net/baird.html - das untere Bild (im Bild Front Piece of Chess Fantasies by Edith Baird) ist spätestens 1907 geschossen worden. Dazu zwei Fragen. Wie könnte ich versuchen, den Urheber herauszufinden? Wenn ich ihn nicht ermitteln kann, sind die 100 Jahre Schutzdauer dann 100 Jahre nach Veröffentlichung oder am 1. Januar des Folgejahres (also dann am 1. Januar 2008) abgelaufen? --Gruß, Constructor 18:04, 12. Sep. 2007 (CEST)

zur Ermittlung des Urhebers: Keine Ahnung. Die 100-Jahre-Regel ist ohnehin pi-mal-Daumen, da kommt es also nicht auf ein bestimmtes Datum an. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:36, 12. Sep. 2007 (CEST)
Zur Berechnung von Fristen bestimmt § 69 UrhG, dass die Frist am ersten Januar des Folgejahres anfängt; für ein Ereignis im Jahr 1907 also am ersten Januar 1908. Die Frist endet dann mit Ablauf des 31. Dezember 2007. Eine andere Frage ist natürlich, ob das auch für die 100-Jahre Regel hier gelten soll; ich würde dies aus Gründen der Klarheit und Einfachheit befürworten wollen.--Karl-Friedrich Lenz Disk 12:35, 13. Sep. 2007 (CEST)
Die 100-Jahre-Regel ist keine gesetzliche Regelung und auch keineswegs genau. Man kann auch mit 99 oder mit 101 Jahren rechnen. Außerdem ist diese Regelung auch nicht immer richtig. Es ist nur eine Annahme von uns und kann deshalb auch nicht mit einem exakten Datum festgesetzt werden. -- ChaDDy 14:26, 13. Sep. 2007 (CEST)

Wir waren da immer großzügig. n-100 heisst in der seinerzeit eingeführten de.wikipedia-Regelung: 2007 sind alle Fotos von 1907 entsprechend zu kennzeichnen. So steht es immer noch in WP:BR: 2007 können Bilder aus dem Jahr 1907 und früheren Jahren unter der genannten Einschränkung genutzt werden. @Lenz: Ein Blick ins Gesetz Regelwerk hilft der Rechtsfindung ungemein ... --84.62.239.46 16:53, 13. Sep. 2007 (CEST)

Und ein Blick ins Archiv der Diskussion von WP:BR zeigt, dass die Frage, wie die Frist berechnet wird, bisher nie diskutiert wurde. Derzeit ist der Text der Richtlinie in sich widersprüchlich, da er einerseits "100 Jahre" verlangt, andererseits aber in vielen Fällen auch 99 Jahre plus X Monate ausreichen lässt. Wenn man überhaupt eine solche Richtlinie schreibt, sollte sie auch einen klar begrenzten Anwendungsbereich haben und nicht in sich widersprüchlich sein.--Karl-Friedrich Lenz Disk 01:05, 14. Sep. 2007 (CEST)

Meine Güte, das hat bisher nie ein Problem dargestellt. Es wird hinreichend klar, dass man vom gegenwärtigen Jahr 100 abzieht und das betreffende Jahr noch unter die Privilegierung fällt. Es ist Ihnen, verehrter Professor Lenz unbenommen, die Formulierung in unverständlichstes Juristendeutsch umzugießen. Wir haben hier immer pi mal Daumen entschieden; da es sich um eine pragmatische Regelung handelt, ist es absolut nicht erforderlich, auf den Tag genau sich festzulegen --84.62.237.247 22:56, 15. Sep. 2007 (CEST)

Flugblätter der Weißen Rose - Public Domain?

Bezüglich den Flugschriften der Weißen Rose:

Ist Schrift und Bild in Public Domain? In den ersten fünft Flugblättern wird dezidiert zur Verbreitung des Textes aufgerufen, ebenfalls handelt es sich in allen Fällen um eine anonym verteilte Flugschrift politischen Charakters. Die Photokopien? Ich denke nicht, dass da die nötige Schöpfungshöhe erreicht wird? Kann man die Bilder hochladen? --Tets 02:13, 14. Sep. 2007 (CEST)

Der Vebreitungsaufruf ist m. E. keinesfalls eine Lizenz im heutigen Sinne: immerhin ist er unter einem Unrechtsregime entstanden, in dem keine andere Verbreitungsmöglichkeit vorhanden war. Anonym war die Flugschrift damals, aber nur bis zu den Weiße-Rose-Prozessen. Man kennt also immerhin den Kreis der Autoren (dass man sogar noch genaueres zur Autorschaft weiß, könnte ich mir vorstellen, weiß ich aber nicht), und diese Autoren sind keinesfalls bereits 70 Jahre tot. Ich sehe keine Grundlage dafür, diese Blätter komplett hochzuladen, da ich keine Gemeinfreiheit oder freie Lizenz erkennen kann. (Aus dem Text im redaktionellen Zusammenhang zitieren: natürlich kein Problem.) --AndreasPraefcke ¿! 08:55, 14. Sep. 2007 (CEST)
danke --Tets 18:00, 15. Sep. 2007 (CEST)

Mit Maple erzeugte Funktionsgraphen

Was ist mit Bildern wie z.B. Bild:Ln_abs.png? Maple ist ein kommerzielles Computer-Algebra-System, das es erlaubt, berechnete mathematische Funktionen graphisch darzustellen. Kann man davon ausgehen, dass derartige Graphiken unter GFDL/CC lizenzierbar bzw. gemeinfrei/pd sind? Es scheint bereits etliche derartige Bilder auf den Commons zu geben (allein im Artikel zum natürlichen Logarithmus finden sich drei), aber bevor ich selbst eines hochlade, wüsste ich doch gerne genauer Bescheid. Danke, rdb? 22:04, 14. Sep. 2007 (CEST)

Selbsterzeugte oder fremderzeugte Grafiken? Gleichwohl: Da die Grafiken automatisch erstellt werden und kein individueller Spielraum besteht, sie also nur Daten umsetzen, die nicht schützbar sind: Keine Schöpfungshöhe --134.130.68.65 23:38, 14. Sep. 2007 (CEST)

Die Schutzfähigkeit des Bildes fällt in Deutschland und den meisten Ländern AFAIK auf die Eingangsdaten zurück, also Funktion+Darstellungsparameter. --Phrood 13:58, 15. Sep. 2007 (CEST)

Danke. Nachdem Funktionen/Werte und Parameter jeweils von mir stammen, sollte es also keine Probleme geben. Gruß, rdb? 18:46, 15. Sep. 2007 (CEST)

höher auflösendes Porträt von Joseph Meyer

Ich habe die Frage schon auf der Diskussionsseite des Artikels Joseph Meyer gestellt, denke aber dass hier eher Experten anzutreffen sind.

Auf presseportal.de gibt es eine höher auflösende Version dieses Bildes. Da steht zwar eigentlich, dass es nur für bestimmte Zwecke frei genutzt werden könne und für die WP eigentlich nicht erlaubt ist, aber es müsste doch dennoch unter public domain stehen.

--LSDSL 00:21, 15. Sep. 2007 (CEST)

Das Bild kann verwendet werden, da gemeinfrei, entgegenstehende Nutzungsbestimmungen sind Copyfraud --134.130.68.65 02:06, 15. Sep. 2007 (CEST)

Klares Copyfraud. Ich habe das alte Bild ersetzt. --Phrood 13:55, 15. Sep. 2007 (CEST)
Ok, ich danke euch für die Aufklärung. Habe mir so etwas in der Art schon gedacht. Allerdings gibt es auf der Seite ein noch besseres Bild. Habe ich jetzt noch hochgeladen ;) . --LSDSL 14:07, 15. Sep. 2007 (CEST)

Allerdings wäre eine bessere Quellenangabe auch nicht schlecht. Die jetzige Quell-Website scheint kaputt zu sein (jedenfalls werden bei mir mit Firefox/Opera/IE dort keine Bilder angezeigt) und für so ein Bild sollte sich mit etwas Recherche auch eine andere/bessere Quelle finden lassen. --91.65.124.74 15:27, 15. Sep. 2007 (CEST)

Ich habe gerade dieses Bild hochladen. Das Original befindet sich in der tschechischen Wikipedia unter cs:Soubor:Les_kralovstvi.jpg. Die Lizenz ist GNU-FDL und Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5. Für letztere CC-Lizenz finde ich hier nur kein passendes Bapperl. Welches muss da rein? Viele Grüße --ahz 14:51, 15. Sep. 2007 (CEST)

Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5 --Wiggum 14:56, 15. Sep. 2007 (CEST)

Versuchs mit Commons, da gibts beides. -jkb- (cs.source) 14:57, 15. Sep. 2007 (CEST)

Danke, das ging ja schnell wie der Blitz. Ich habe das Bapperl jetzt drin. Theoretischerweise könnte das Bild wohl auch in Commons rein, die Lizenzen sind ja vorhanden. Aber so geht es auch und ist wohl einfacher. Viele Grüße --ahz 15:04, 15. Sep. 2007 (CEST)

Dürfen Bilder verwendet werden, die auf Commons offensichtlich unberechtigt hochgeladen wurden?

Konkret geht es um Bild:Igor Smirnov.jpg. Als Quelle wird [10] genannt, was offensichtlich auch zutrifft. Es ist aber in keiner Weise erkennbar, dass User Zserghei [11] der Urheber des Fotos wäre oder eine Erlaubnis des Urhebers hätte. Auf Commons scheint das niemanden zu stören, aber darf ein solches Bild hier verwendet werden? MBxd1 16:02, 15. Sep. 2007 (CEST)

Auf [12] steht ganz unten: "PRIDNESTROVIE.NET is partially supported through an ICDISS-grant and is licensed under a Creative Commons Attribution 2.5 License. " Die gewählte Lizenz ist folglich nicht ganz richtig (cc-by vs cc-by-sa) was man aber korrigieren kann. Falls dir Bilder auf commons auffallen, die eine URV darstellen, sollst du diese Bilder natürlich nicht verwenden. Du kannst solche Bilder zum schnelllöschen vorschlagen indem du {{copyvio|Grund / Bildherkunft}} auf die Bildbeschreibungsseite schreibst. --Isderion 16:16, 15. Sep. 2007 (CEST)
Vielen Dank für die Klärung, den Erlaubnishinweis hatte ich nicht gesehen. Demnach besteht dann wohl kein Problem mit dem Bild. MBxd1 16:33, 15. Sep. 2007 (CEST)

Irakische Dinar

Für die hier hochgeladenen Bilder gibt es eine Freigabe per OTRS, doch wurde [13] wegen unzureichender Lizensierung gelöscht und dort standen die gleichen Angaben wie auf den noch vorhandenen Bildern. Was gilt denn nun? Ist die Lizenz überhaupt zulässig? Übrigens sind die Bilder dann auch noch auf Commons transferiert worden. --Svens Welt 16:47, 15. Sep. 2007 (CEST)

Briefmarkenheft

In einem Briefmarkenheftchen der DDR von 1960 wurden folgende Zwischenblätter verwendet: Bild:Stamps GDR, Fuenfjahrplan, Markenheft, Buchdruck IMG 1745.JPG, Bild:Stamps GDR, Fuenfjahrplan, Markenheft, Buchdruck IMG 1741.JPG und Bild:Stamps GDR, Fuenfjahrplan, Markenheft, Buchdruck IMG 1750.JPG. Briefmarken sind gemeinfrei, wie ist es mt diesen Bildern? --Nightflyer 11:23, 16. Sep. 2007 (CEST)

Bis auf das erste werden viele die Sch.höhe bejahen --84.60.224.56 19:55, 16. Sep. 2007 (CEST)

Partei-Logos

Das Logo der SED wird auf der Seite zu Bildrechten explizit als "erlaubtes" Logo vorgestellt. Gilt das für die Logos aller politischen Parteien? Ich würde gerne die griechischen Parteien mit ihren Logos ausstatten, in ausländischen WP sind sie stets als Fair-Use gekennzeichnet, was ja bei uns nicht gilt, jedoch dürfte die Schöpfungshöhe in keinem Fall über der des SED-Logos liegen. Gruss, Frente 21:27, 16. Sep. 2007 (CEST)

Wenn die Schöpfungshöhe nicht über dem SED-Logo liegt, also keine SH gegeben ist kannst du sie ohne Probleme hochladen und mit {{LogoSH}} kennzeichnen. Es ist dabei egal um was für eine Art von Logo es sich handelt. --jodo 22:43, 16. Sep. 2007 (CEST)

Siegel mit Schöpfungshöhe?

Könntet ihr bitte zu folgenden Siegeln etc. eine Meinung abgeben ob Schöpfungshöhe gegeben ist? Bild:Logo Bratislavská vysoká škola práva.jpg, Bild:Logo Nationale Technische Universität Donezk.png, Bild:Logo Universidad Nacional Autónoma de México.jpg, Bild:Rugby Calvisano.png. Dankeschön --jodo 22:42, 16. Sep. 2007 (CEST)

Ich würde dem letzten eine gewisse Schöpfungshöhe bescheinigen wollen, solch eine Einschätzung ist aber immer sehr subjektiv geprägt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:08, 16. Sep. 2007 (CEST)

Gemälde , die vererbt wurden

Ich will Fotos von Bildern eines verstorbenen Malers hochladen. Der Maler hat seine Bilder der Gemeinde vererbt. Der Bürgermeister der Gemeinde ist bereit, die Erlaubnis per Email an permissions.de zu geben. Ist das OK? --Hans555 13:47, 16. Sep. 2007 (CEST)

Ja, bitte unbedingt Wikipedia:Textvorlagen nutzen, die sind hinreichend präzise formuliert. Wichtig ist, dass der Bürgermeister erklärt, die ausschliesslichen Nutzungsrechte an den Bildern zu besitzen und sie unter einer freien Lizenz für jedermann freizugeben, was auch kommerziellen Nutzung und Veränderung einschliesst.--Wiggum 13:51, 16. Sep. 2007 (CEST)

Die Vererbung von Bildern sagt nichts über den Übergang von Nutzungsrechten. Wenn nichts ausdrücklich vereinbart wurde, befinden sich die Urheberrechte bei den anderen Erben --84.60.224.56 19:53, 16. Sep. 2007 (CEST)

Bitte nicht Nutzungsrechte und Urheberrechte durcheinanderbringen. Der Erbe der Urheberrechte kann lizensieren, wie er möchte. Ob der damit Nutzungsrechte verletzt, ist allenfalls zivilrechtlich relevant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:11, 16. Sep. 2007 (CEST)
Nö die IP hat schon Recht. Sachenrecht != Nutzungsrecht, mit der Vererbung des Bildes gehen nicht zwangsläufig alle Nutzungsrechte über (analog zum Verkauf). Trotzdem würde ich nicht meckern, wenn die Gemeinde uns gegenüber versichert, die Rechte zu besitzen. --Wiggum 09:52, 17. Sep. 2007 (CEST)

Die seit 2004 hier angemeldet aktive IP würde mal annehmen, dass einer Gemeine nicht im mindesten der Unterschied zwischen Sacheigentum und Urheberrechten klar ist. Wenn sie versichert, die Urheberrechte zu besitzen, ist alles im Lot --84.62.252.208 13:50, 17. Sep. 2007 (CEST)

IP-Adresse Abspeicherung

Was hat die Anzeige der IP-Adresse eines Autors für einen Sinn, wo doch bei jedem Einloggen ins Internet eine neue Adresse vergeben wird? Beim Nachschlagen z.B. meiner Autor-Geschichte unter einer Adresse sehe ich dann jedesmal eine wilde Ansammlung von versch. Autoren mit gl. Adresse! --213.162.66.191 11:34, 17. Sep. 2007 (CEST)

Ja und? Wenn jemand seine Zugangsdaten mit anderen teilt, handelt es sich auch um eine multiple Autorenpersönlichkeit --84.62.252.208 13:53, 17. Sep. 2007 (CEST)

Das IP's hier angezeigt werden hat schon seinen Sinn,z.B um zu wissen welche IP was macht, mit irgendwas muss ja auch ein Unregistrierter erkennbar sein,wenn man jetzt einen IP Vandalen melden will und so, und um die auch über die Diskussionsseite zu informieren. Und mit der IP alleine kann man über einen auch nicht so vieles herausfinden,wenn man es so schlimm findet seine IP preis zu geben dann benutz halt n Proxy die Administratoren freuen sich über jeden offenen Proxy IP, oder lieber registrieren. :D --Avoided 14:09, 17. Sep. 2007 (CEST)

Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 14:19, 17. Sep. 2007 (CEST)
Stimmt schon, die Frage ist hier eher falsch. Die Anzeige der IP hat aber auch urheberrechtliche Gründe. Die Urheber der Wikipedia-Artikel müssen gemäß der GFDL genannt werden. Und bei IPs sind das halt anonyme Urheber. -- ChaDDy 14:33, 17. Sep. 2007 (CEST)
Nicht zu vergessen: Es gibt auch statische IPs, z.B. von Unternehmen und Behörden. Siehe Kategorie:Statische IP --Fb78 14:52, 17. Sep. 2007 (CEST)

Vinyl-Single Scans

Dürfen wir, wie es die englischsprachige Wikipedia auch macht (s. Hound Dog), Vinyl-Singles scannen und diese Bilder einstellen? Krächz 13:46, 18. Sep. 2007 (CEST) --Krächz 13:46, 18. Sep. 2007 (CEST)

Das kommt auf die Schöpfungshöhe an, da wir uns nicht auf fair use berufen können. Läuft darauf raus, das die die wir dürfen so langweilig sind, das es nicht lohnt. Und die die interessant wären, dürfen wir nicht.--A-4-E 13:56, 18. Sep. 2007 (CEST)
Ich meine Singles mit dem entsprechenden Label-Schriftzug und Layout, sowie den angegeben Infos zu Interpret, Titel, Autor, Songlänge, Verlag (was eben normalerweise auf der Single draufsteht). Schau doch mal zB auf die verlinkte Seite "Hound Dog": Sind das Pfau-Logo des Peacock-Labels bzw. der Grammophon-Hund vom RCA-Label schöpfungshoch? Krächz 14:06, 18. Sep. 2007 (CEST)
Nee, das wär OK --Fb78 21:20, 18. Sep. 2007 (CEST)

Abbildungen von Brettspielen

Folgendes: ich würde gerne zu Brettspielartiken auch entsprechende Fotos einstellen. In den Infos über Bildrechte hab ich schon gelesen, dass es mit einem einfachen Scan/Foto der Front des Spielkartons wohl schlecht aussieht. Dies ist ja vermutlich vergleichbar mit einem Plattencover. (Nachtrag: Schöpfungshöhe wird bei den Spielekartons wohl erreicht sein.) Wie schaut es einem Foto des Materials oder des Spielaufbaus aus? Im dem Artikel von Die Siedler von Catan wird hier der Karton gezeigt und ein paar Figuren draufgestellt. Ist das so in Ordnung, oder noch zweifelhaft? Oder hätte ich das an anderer Stelle schon nachlesen können? Wenn ja, dann freu ich mich auch schon über einen Link.

--Flickodelius 15:44, 18. Sep. 2007 (CEST)

Zitierung von Passagen aus anderen Lexika

Kann man eigentlich (selbstverständlich mit Quellenangabe) lexikalische Einträge aus anderen Lexika oder Enzyklopädien bei einem neu zu schreibenden Wikipedia-Artikel verwenden? Oder muß auch bei Wiki das Fahrrad immer neu erfunden werden? Beste Grüße --BrThomas 15:56, 18. Sep. 2007 (CEST)

Siehe Wikipedia:Zitate und Wikipedia:Textplagiat. Natürlich kannst Du in angemessenem Rahmen zitieren, häufig ist ein selber formulieren aber sinnvoller und vermeidet die lästigen Diskussionen, was nun "angemessen" ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:58, 18. Sep. 2007 (CEST)
Aus anderen Lexika/Enzyklopädien darfst Du nichts übernehmen. Aus dem Sinn einer Enzyklopädien ergibt sich außerdem bereits, dass überhaupt nie der Anreiz bestehen darf, aus anderen Lexika/Enzyklopädien zu zitieren, weder wörtlich noch inhaltlich (abgesehen natürlich von Artikeln über diese Lexika/Enzyklopädien). Die einzige verwendung fremder Lexika und Enzyklopädien ist der Abgleich bezüglich der Beschriebenen Informationen; ob also etwas fehlt, ob etwas fehlerhaft dargestellt ist o.ä. --rtc 20:27, 18. Sep. 2007 (CEST)
Das ist in dieser apotiktischen Formulierung nicht korrekt. Natürlich darf auch aus lexikalisch-enzyklopädischen Werken zitiert werden, wenn es angemessen ist und im angemessenen Umfang bleibt. Ich selbst habe das bereits getan (siehe R.A. Ritter über ED, Bezug auf FN 118.). Und Wikipedia würde bezogen auf diese Zitate JEDEN Rechtsstreit gewinnen. --Atomiccocktail 21:33, 18. Sep. 2007 (CEST)
Es geht hier außer im ersten Satz nicht um das Urheberrecht. Natürlich ist das Zitieren anderer Lexika/Enzyklopädien urheberrechtlich erlaubt, aber es ist nicht mit der Zielstellung vereinbar, eine Enzyklopädie zu schreiben. --rtc 23:36, 18. Sep. 2007 (CEST)
Mit der Zielstellung nicht vereinbar? Auch nicht richtig. Es kann sinnvoll sein, aus anderen Lexika/Enzyklopädien zu zitieren. Es kommt - wie immer im Leben - auf den Kontext an. --Atomiccocktail 23:56, 18. Sep. 2007 (CEST)
Das schrieb ich bereits: Wenn in Artikeln über ein Lexikon oder eine Enzyklopädie geschrieben wird, dann kann und soll selbstverständlich dieses auch zitiert werden. Eine Enzyklopädie oder eine Lexikon sollte hingegen niemals als Quelle für eine mit der Enzyklopädie/Lexikon gar nicht zusammenhängende, sondern dort nur ganz regulär in einem Enzyklopädie/Lexikonartikel aufgefürte Information verwendet werden. --rtc 00:01, 19. Sep. 2007 (CEST)

wiki Beitrag auf DEU: Silat

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem oben genannten Begriff wurden Teile meiner Arbeit: "Die Kampfkünste Südost Asiens" verwendet.

Hier der komplette Artikel auf unserer Webpräsenz: http://www.soai.de/cms/de/archiv_artikel.php?WEBYEP_DI=12&WEBYEP_EDIT=no5713

Dieser Artikel wurde weltweit (Deutschland, Spanien, Italien, USA und UK) auch in diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Der ursprüngliche Eintrag hatte einen Verweis auf den Author und einen Link zu unserer Webseite. Diese Verweise wurden sukzessive entfernt.

Bitte stellen Sie einen festen (nicht editierbaren) Autorenvermerk zu meinem Artikel, mit Link zu unserem Institut oder entfernen umgehend meine Arbeit von der obgen genannten Seite,

spätestens bis zum

15.10.2007.


Mit freundlichen Grüssen,

Bob Dubljanin SOAI Hebelstr. 3 69115 Heidelberg www.soai.de --87.178.106.139 02:35, 14. Sep. 2007 (CEST)

Ich bin mal die Versionsgeschichte Schritt für Schritt durch gegangen:

Hier ist es passiert, und es war jemand der sich Martin Skokan, Pendekar nennt. Die Erwähnung von www.soai.de erfolgt erst eienn edit später, so dass der Zusammenhang nicht deutlich war. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten wie wir weiter machen können, je nachdem was schwerer wiegt, die berechtigte Verärgerung über das Textplagiat oder das Interesse an einem Informativen Artikel über Silat. Im Ersten Fall müsste man den Artikel nahezu komplett neu schreiben, weil dein Text den Kern des Artikel bildet und das seit mehr als zwei Jahren. Die aus meinen Augen attraktivere Möglichkeit wäre, das du den Text unter der GDFL frei gibst, (die GDFL verlangt ausdrücklich Autorenennennung), und gegen einen Link auf deine Seite kann zumindest als Referenz niemand etwas sagen. Dazu müsstest du so wie auf Vorlage:URV beschrieben eine Mail an Wikipedia schreiben um die Freigabe zu dokumentieren. Ich werde das mit der Fussnote jetzt mal machen, und mit allem anderen auf deine Antwort warten.--A-4-E 10:42, 14. Sep. 2007 (CEST)

archive.org kennt die Seite allerdings überhaupt nicht, von Google ist sie auch noch nicht indiziert. Das spricht eigentlich dafür, daß die Seite auf soai.de noch recht frisch ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:06, 14. Sep. 2007 (CEST)
Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ja eben! Die Seite gibts schon lange, den Artikel kann ich aber auch nich finden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:30, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe erstmal den URV-Baustein gesetzt und den Artikel unter URV-Klärung eingetragen. --tsor 11:14, 14. Sep. 2007 (CEST)

Es kann durchaus sein, dass hier jemand anderes geklaut hat. Das bitte beachten. -- ChaDDy 14:01, 14. Sep. 2007 (CEST)

Nochmal aus dem Archiv gerettet.--A-4-E 22:38, 18. Sep. 2007 (CEST)

Hier sollte mal geprüft werden, wer von wem geklaut hat...--RalfRBIENE braucht Hilfe 00:16, 19. Sep. 2007 (CEST)

Darf man auf seiner Webseite Linkweiterleitungen zu hier aufgeführten Artikeln setzen

Ich habe eine Webseite in der Tooltipps angezeigt werden können. Diese möchte ich so nutzen, das beim "draufklicken" die ersten 5Worte aus einem Artikel angezeigt werden, danach ein .... und der Link zu dem Artikel zu Wikipedia. Kann ich das ohne weiteres?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 195.145.160.194 (DiskussionBeiträge) 2:52, 18. Sep 2007) jodo 11:33, 18. Sep. 2007 (CEST)

Welche Links Du von Deiner Webseite aus setzt ist völlig belanglos. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:09, 18. Sep. 2007 (CEST)

Die Frage ist eigentlich mehr darauf bezogen, ob ich diese kurzen Textbausteine aus dem Artikel nehmen darf, damit die Leute wissen, worum es geht?

Das ist durch das Zitatrecht abgedeckt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:41, 18. Sep. 2007 (CEST)
Ich schätze auch, die Schöpfungshöhe von 5 Worten ist nicht als ausreichend für einen urheberrechtlichen Schutz einzuschätzen. -- ShaggeDoc Talk 12:44, 18. Sep. 2007 (CEST)
Die Verwendung der Wikipedia für solche Funktionen ist eine urheberrechtlich relevante Nutzung und muss sich daher an die Lizenzbedingungen halten. Zwar haben fünf Wörter an sich keine Schöpfungshöhe, aber Wikipedia unterliegt nicht nur Artikelweise, sondern auch als Gesamtwerk dem Urheberrecht. --rtc 20:31, 18. Sep. 2007 (CEST)

Ah, bestimmte Leute wird man leider nicht los, auch wenn sie noch so viel Unsinn schreiben. Bei Übernahmen ist zu prüfen, ob der jeweils einzelne übernommene Bestandteil urheberrechtlichen Schutz genießt. Werden jeweils nur 5 Worte übernomen und beschränkt sich die Webseite auf maximal einige hundert Tooltips, so wären die Lizenzbestimmungen irrelevant. Für einen evtl. bestehenden Datenbankschutz ergibt sich nichts anderes. Rtc lässt mal wieder nicht die Kirche im Dorf, so muss man sich einen verbohrten Fanatiker vorstellen --84.62.228.215 21:38, 18. Sep. 2007 (CEST)

Ich gehe aber davon aus, dass es nicht um Einzelfälle (< 100)geht, sondern um die Erstellung einer Datenbank, bei der zu jedem Stichwort der Wikipedia die ersten fünf Wörter des Artikels gespeichert werden, und die dann mehr oder weniger automatisch abgerufen werden, wenn der Benutzer die Maus über bestimmte Wörter fährt. --rtc 23:33, 18. Sep. 2007 (CEST)

Jeder darf von seiner Homepage aus auf die Wikipedia verlinken. Wenn dazu 5 Wörter als Linktext benutzt werden, ist ganz sicher das Urheberrecht nicht gefragt. Wenn es 1 oder 2 Sätze aus dem jeweiligen Artikel sind, ist Zitatrecht zu beachten, was in den allermeisten Fällen (außer bei extrem kurzen Artikeln) abgedeckt ist. Wenn die zitierten Worte als Zitat erkennbar sind, sehe ich keinerlei Problem. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich im einen Link oder um 1.000 Links handelt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:54, 18. Sep. 2007 (CEST)

So, wie ich verstanden habe, geht es hier nicht darum, zu zitieren, sondern eine Datenbank zu benutzen, in der die Anfangswörter der Wikipedia-Artikel gespeichert sind, wo sie abgerufen und beim Benutzer dargestellt werden, sobald dieser die Maus über bestimmte Wörter in der Webseite hält; mit der Möglichkeit, dann per Mausklick zu dem Wikipedia-Artikel zu gelangen. --rtc 23:58, 18. Sep. 2007 (CEST)
Na und? Ob 5 Wörter händisch in HTML eingetippt werden oder per Datenbank generiert werden ist doch völlig irrelevant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:18, 19. Sep. 2007 (CEST)
Das sehe ich nicht so. Es handelt sich um eine einfache Datenbank (→ Datenbankwerk). Die Benutzung (Abfrage, Generierung, Vervielfältigung, ...) der Datenbank unterliegt damit urheberrechtlichen Beschränkungen. Es ist eben ein Unterschied, ob die Textschnipsel auf Abruf bereitstehen oder ob sie im Einzelfall manuell irgendwo eingebaut werden. --rtc 00:23, 19. Sep. 2007 (CEST)
Wie einzelne Seiten entstehen, ist irrelevant, man muß sie im Kontext sehen. Ob sie aus einer Datenbank entstehen oder händisch gemacht sind, ist nicht interresant. Allein der Inhalt der Seite interessiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:48, 19. Sep. 2007 (CEST)
Aber nur für die Seite, nicht für die Datenbank, die im Hintergrund abgefragt wird. --rtc 01:02, 19. Sep. 2007 (CEST)

Hallo Gemeinde, ich möchte noch einmal ganz genau schreiben was gemeint ist, da ich eine konkrete Antwort darauf brauche. Leider weiß ich durch die hier angeführten Antworten nicht wirklich weiter. Also, mit Tooltip ist genau das gleiche gemeint wie hier etwas weiter oben "Zitatrecht". Also, es wird ein kleiner Hinweis nach dem Wort ausgegeben das dieses bestimmte Wort einen Tooltip besitzt. Beim draufklicken öffnet sich ein kleines Popup. Dort sollen die Ersten 5 Wörter aus dem Artikel bei Wikipedia stehen und darunter ein Hyperlink "Weiterlesen bei Wikipedia".... Mehr nicht. Ich bitte noch einmal um Antwort

Lieber Kollege, wir sind hier nicht deine kostenlosen Anwälte. Meiner Meinung nach ist das was du vorhast aber völlig unproblematisch. --Fb78 10:07, 19. Sep. 2007 (CEST)

Enschuldige, aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, war nicht meine Absicht. Natürlich seid ihr keine kostenlosen Anwälte. Ich habe ganz Wikipedia nach einer Antwort durchsucht und dachte, das ich hier richtig bin. Da nunmal hier steht: Urheberrechtsfragen. Dachte das auch ein Moderator oder Admin dazu eine verbindliche Auskunft gibt. Ich weiß nicht ob ich wegen so einer Frage zum Anwalt laufen sollte, aber wenn ich es mache und dann einen drüber bekomme, ist natürlich auch nicht so toll... Also gut, dann lass ich es mal mit der Fragestellung zu diesem Thema. Danke an alle

Es war nicht böse gemeint - wir DÜRFEN dich hier aber gar nicht zu Rechtsfragen beraten. Und wir tun es auch nicht, wenn es um deine eigene Homepage geht. Wie gesagt, wir sind hier keine Anwälte. --Fb78 10:39, 19. Sep. 2007 (CEST)
Die Antwort von Fb78 war bestimmt nicht böse gemeint, auf dieser Wiki-Seite kann dir aber halt wirklich jeder (auch ich) antworten. Wenn du eine offiziell abgesegnete Stellungnahme brauchst und dich die Argumente hier nicht überzeugen, kannst du Wikipedia:OTRS anmailen.
Nein; die Antworten von OTRS sind genauso unverbindlich und inoffiziell wie die Antworten, die hier gegeben werden. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)
Ich würde deine Frage mal so beantworten: Google hat gute Anwälte und Google schreibt hinter seine Suchergebnisse auch so ca. 5 Wörter meist mehr aus der jeweiligen Seite, die werden also geprüft haben ob sie das dürfen oder nicht. Und da die das machen, darfst du es wohl auch. Datenbankschutz besteht eher als Investitionsschutz für investierte Arbeit, da nicht zu erkennen ist, wie du unsere "Investition" gefährden solltest, greift dieser Schutz wohl nicht. --Kolossos 11:29, 19. Sep. 2007 (CEST)
Der Datenbankschutz greift hier sehr wohl; allerdings nicht für die erzeugten Tooltips, sondern für die Textfragment-Datenbank, die verwendet wird, um diese Tooltips zu erzeugen. Wenn er also z.B. diese Datenbank weitergeben möchte, muss er dies unter der GFDL tun. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)

Jo, das hat mir gut weitergeholfen Kolossos, darüber habe ich nun wirklich nicht nachgedacht, aber stimmt vollkommen. Gerade bei den Suchmaschienen ist diese ja gang und gebe. Danke noch mal euch allen, damit hat sich das Thema wohl erledigt ;-))

Dies ist eine Seite für Urheberrechtsfragen, die sich um den urheberrrechtlichen Status von Materialien drehen, die in der Wikipedia verwendet werden sollen, nicht für Fragen, die sich um Materialien drehen, die auf fremden Privatwebseiten verwendet werden sollen, auch wenn diese aus der Wikipedia kommen. --rtc 13:42, 19. Sep. 2007 (CEST)

Es ist - entgegen den Ansichten von Rtc - deutlich geworden, dass

  • es ein legitimes Anliegen ist, Fragen zu den Lizenzbestimmungen hier stellen zu dürfen. Niemand macht vorher einen Kurs, um die Eigenheiten dieses Forums (Wikipedia ist im Rechtssinn ein Forum) kennenzulernen. Dazu ist diese Seite auch ausdrücklich bestimmt. Fb78 und Rtc haben schlicht und einfach Unrecht. Die Diskussionsseite zu den Lizenzbestimmungen, wo Fragen gestellt wurden, wurde aufgelöst, weil Fragen zu den Lizenzbestimmungen hier gestellt werden sollen: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Lizenzbestimmungen. Das ist schon seit Jahren so und nur weil ein Anfragender einem auf den Keks geht, sollte man nicht an einem eingespielten Konsens rütteln. Diese Seite gibt Antworten (ohne Rechtsberatung zu sein) zu urheberrechtlichen Fragen, die sich bei der Erstellung von Artikeln der Wikipedia stellen, zu Fragen, die im Zusammenhang stehen mit Artikeln der WP aus dem Bereich Urheberrecht (das ist nicht das gleiche) und zu Fragen, die die Lizenzbestimmungen und die Weiternutzung der WP betreffen.
  • niemand hier eine verbindliche Antwort geben kann (die Empfehlung an einen Rechtsanwalt ist in der Regel albern, da es keine Spezialisten für Wikipedia-Recht gibt, und der für sehr viel mehr Geld im Prinzip auch keine anderen Aspekte gewichten kann als wir hier) und schon gar keine Rechtsberatung
  • abgesehen von Rtc alle hier die Nutzung für unbedenklich hielten (Rtc weiss genau, dass der Investitionsschutz des Datenbankherstellers sich nur auf wesentliche Teile bzw. systematische Entnahmen bezieht, was hier einfach nicht gegeben ist) --84.62.228.215 14:52, 19. Sep. 2007 (CEST)
    • Wenn für die Abfrage zur Darstellung im Tooltip eine Datenbank aus der Wikipedia erstellt wird, die für jeden Artikel die ersten fünf Wörter speichert (so habe ich das hier jedenfalls verstanden), dann handelt es sich natürlich um eine systematische Entnahme. Die Nutzung (man kann davon ausgehen, dass die GFDL das erlaubt) und die Darstellung im Tooltip ist unbedenklich, aber wenn die Datenbank weitergegeben wird, dann müssen die diversen Bedingungen der GFDL eingehalten werden. --rtc 19:37, 19. Sep. 2007 (CEST)

Biographie kopieren?

Hallo, bin zwar schon eine Weile dabei, aber mir ist nicht klar inwieweit ich die Informationen aus diesem [14] Eintrag im "Lexikon Westfälischer Autorinnen und Autoren" übernehmen darf. Ist das ein Artikel, auf den Urheberrecht besteht, oder sind das nur Informationen, die ich beliebig kopieren darf? Danke und Gruß --790 ruf mich an 10:34, 19. Sep. 2007 (CEST)

Wikipedia:Textplagiat hilft --Fb78 10:37, 19. Sep. 2007 (CEST)
Half in der Tat. -- 790 ruf mich an 18:15, 19. Sep. 2007 (CEST)

Bild zu Philippa Foot

In der engl. Wikipedia gibt es ein Bild zu Philippa Foot (siehe hier). Dieses ist vom Fotografen als "public domain" gekennzeichnet. Kann ich es in die deutsche Wikipedia übernehmen? --HerbertErwin 21:53, 19. Sep. 2007 (CEST)

Dass Gottlob Frege der Urheber des Fotos ist, bezweifle ich stark. Frag doch en:User:Frege1b, ob er in echt "Gottlob Frege" heißt oder was ihn dazu geführt hat, dieses winzig kleine Bild unter seinem Namen hochzuladen. Ich rieche foul play... --Fb78 00:21, 20. Sep. 2007 (CEST)

Filmtest

Ich habe in mehreren Artikeln über Filme Weblinks zu den abgeschriebenen Dialogen des jeweiligen Filmes gesehen. Stellt das eine URV da? Wenn ja, sollte man die Weblinks lieber entfernen, oder?! __ABF__ ϑ 14:06, 19. Sep. 2007 (CEST)

Leider haben wir noch immer keine Glaskugel hier, so dass wir nicht sagen können, ob das, was Dritte auf ihren Webseiten treiben, Urheber- oder sonstige Rechte verletzt. Wenn man nach WP:WEB beurteilt, dürfte sich der Sachverhalt ohnehin von selbst lösen.--Wiggum 15:02, 19. Sep. 2007 (CEST)
Dort steht unter anderem, dass Links auf rechtswidrige Seiten zu unterbleiben haben. Daher spielt es in dem Fall schon eine Rolle, ob die betreffenden Webseiten Dritter Urheberrechtsverletzungen sind. Dies dürfte relativ klar anzunehmen sein, die entsprechenden Links sind daher nach WP:WEB wegen Rechtswidrigkeit zu entfernen. --Karl-Friedrich Lenz Disk 06:48, 20. Sep. 2007 (CEST)

Bitte mal checken, ob mein Hinweis in diesem Artikel - ganz unten! - ok ist. Der Artikel war als URV markiert. --tsor 13:47, 20. Sep. 2007 (CEST)

Er entspricht unseren Vorraussetzungen der Weiternutzung. Ist m.A. in Ordnung. --jodo 13:53, 20. Sep. 2007 (CEST)

Informationen aus Printmedien

Irgendwie leuchtet mir nicht ein, warum das Zitieren aus einem Printmedium, das wir ja wollen, auch ein Problem sein kann?! Bei Pamir (Schiff) vermeint man, die neuen Erkenntnisse, die der Spiegel vor einigen Monaten veröffentlicht hat, nicht einarbeiten zu dürfen. --KnightMove 16:28, 20. Sep. 2007 (CEST)

Ich bin mir nicht recht sicher, ob ich die Diskussion dort und die Frage hier richtig verstehe. Wenn es um die in der Diskussion dort angesprochene Frage geht, warum ein Link auf den Artikel im SPIEGEL nicht bleibt, dann liegt der Grund dafür nur mittelbar im Urheberrecht. Nach WP:WEB wird allgemein nicht auf Seiten verlinkt, die nur kostenpflichtig abrufbar sind. Das scheint hier der Fall zu sein. Natürlich ist es nach dem Urheberrecht zulässig, im Rahmen des Zitatrechtes einzelne Stellen aufzugreifen; vom SPIEGEL möglicherweise neu ermittelte Tatsachen fallen von vornherein nicht unter das Urheberrecht. --Karl-Friedrich Lenz Disk 16:47, 20. Sep. 2007 (CEST)

Rechtlage bei Bildern mit Jugendlichen und Kindern

Abgesehen davon, dass ich es als geschmacklos empfinde, Bilder von Jugenlichen und Kindern in politschen Artikeln einzufügen, möchte ich hier die Frage stellen, ob rechtliche Bedenken bestehen? Müssen die Eltern ihre Zustimmung zur Veröffentlichung geben? Hier ein konkretes Beispiel. Alauda 22:19, 20. Sep. 2007 (CEST)

Dieses Bild: Bild:Vorratsdatenspeicherung Kritik 01.jpg --Revolus Δ 22:20, 20. Sep. 2007 (CEST)
(BK) Da die Kinder an einer Demonstration teilnehmen sind sie relative Personen der Zeitgeschichte. Deshalb ist dieses Foto rechtlich in Ordnung. Es bedarf keiner Freigabe. -- ChaDDy 22:22, 20. Sep. 2007 (CEST)
Wenn dieses Bild auf .de wäre, hätte ich sofort gelöscht. Das Recht am eigenen Bild ist zwar bei Veranstaltungen eingeschränkt, aber bei Fotos von „Minderjährigen“ (sorry, wenn das komisch rüberkommt) sollten wir sehr sensibel vorgehen. Strenggenommen müßten wir die Erlaubnis der Eltern erfragen, ob sie auf der „Demo“ waren. Meine persönliche Meinung ist, daß wir solche Bilder nicht dulden sollten, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:29, 20. Sep. 2007 (CEST)
Da bin ich absolut der gleichen Meinung, wurde aber revertiert. Alauda 22:32, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe einen regulären Löschantrag gestellt. Für Klarheit. Commons:Deletion requests/Image:Vorratsdatenspeicherung Kritik 01.jpg --Revolus Δ 22:38, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ich hab das Bild rausgenommen, was bei Commons passiert, weiß natürlich niemand... --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:42, 20. Sep. 2007 (CEST)
Danke. Alauda 22:44, 20. Sep. 2007 (CEST)
Verstehe nicht, wo das Problem ist. Eine Demonstration ist dem Sinn nach öffentlich. Wer mit Plakat demonstriert will gesehen werden und seine Meinung "an den Mann" bringen. Unterschiede zwischen erwachsenen und minderjährigen Demonstranten gibt es deshalb keine, weil die Meinungsfreiheit ein Grund- und Menschenrecht ist, das weder Volljährigkeit noch Zustimmung der Eltern voraussetzt. Und Teilnahme an einer öffentlichen Demo ist nichts anderes als Ausübung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Ich habe noch niemals gehört, dass Zeitungen lauter Elternunterschriften einholen um Fotos von einer Demo abdrucken zu können! 87.184.46.222 22:52, 20. Sep. 2007 (CEST)
(Schon wieder BK) Eigentlich müssen wir nicht unbedingt so vorsichtig sein, aber gut. Um Probleme zu vermeiden kann ich auch mit einer Löschung leben. @Ralf: Commons ist zwar eigentlich international, mit Deutsch kommt aber trotzdem leider nicht weit... -- ChaDDy 22:54, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe gerade das hier gefunden. Kinder und Jugendliche geniessen einen besonderen Schutz: "Der Schutz der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen schließt es ein, dass sie nicht aus Furcht vor einer Medienberichterstattung solche besonderen Anlässe meiden oder sich hierbei in einer dem Alter nicht angemessenen Weise kontrolliert verhalten müssen." Besser kann man es gar nicht sagen, find ich. Vielleicht sollte man das hier ergänzen. Alauda 23:21, 20. Sep. 2007 (CEST)
hm? Der zweite Link führt zur Aussage, dass es Ausnahmen gem. §23 gibt, bei denen keine Zustimmung erforderlich ist, nämlich z.B.: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"
Dazu gehört eine Demonstration, um die es übrigens in deinem ersten Link und deinem Zitat doch gar nicht geht. Was soll das nun heißen? 87.184.46.222 23:57, 20. Sep. 2007 (CEST)
Der besondere und berechtigte Schutz von Kindern und Jugendlichen fehlt dort. Alauda 00:05, 21. Sep. 2007 (CEST)
Ist eine Demo keine Veranstaltung? Alauda 00:05, 21. Sep. 2007 (CEST)
Bitte nicht in fremden Beitrag hineinschreiben, da sonst nicht mehr erkennbar ist, von wem der obere Teil stammt (der ist dann unsigniert). Hab deinen Beitrag daher verschoben. Also: Eine Demo ist eine Veranstaltung, und zwar eine Veranstaltung, bei der man bewusst mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit geht. Man tut das normalerweise, weil man gesehen und gehört werden will. Es ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit. Weil man davon ausgehen darf, dass ein Demonstrant gesehen und gehört werden will, dürfen Fotos von Demos auch ohne Einwilligung gezeigt werden. Bei deinem Link und Urteil geht es um eine ganz andere Art von Veranstaltung, nämlich eine, bei der man einfach seine Promieltern bei irgendeiner Veranstaltung begleitet. Man kann von Promi-Kindern nicht erwarten, dass sie ihren Eltern fernbleiben, wenn sie nicht fotografiert werden wollen. Man kann aber durchaus erwarten, dass man nicht demonstrieren geht, wenn man nicht fotografiert werden will. Es wäre sonst widersinnig auf eine Demo zu gehen. Daher kann man diese Fälle gar nicht vergleichen. 87.184.46.222 00:39, 21. Sep. 2007 (CEST)
Das Jugendliche ihre politsche Meinung vielleicht erst noch suchen (sollten), ziehst du dabei nicht in Betracht? Alauda 00:52, 21. Sep. 2007 (CEST)
Wer, auch als Minderjähriger, freiwillig auf eine politische Demo geht und sein Sprüchlein aufs Plakat gemalt hat, hat ja offenbar schon irgendeine Meinung gefunden. Wer seine Meinung noch nicht gefunden hat, wird kaum demonstrieren wollen. Es geht nicht darum, Kinder zum Demonstrieren zu zwingen und sie dorthin zu prügeln. Denn das würden doch höchstens genau die Eltern tun, die dann auch die von dir gewünschte Zustimmung für das Foto von der Demonstration erteilen würden, richtig? Gerade diejenigen, die ohne ihre Eltern demonstrieren, haben wohl schon ihre eigene Meinung; und dass diese Meinung sich später ändern kann ist selbstverständlich richtig. Das gilt aber das ganze Leben lang und nicht nur für Jugendliche. Ist auch gar kein Problem, da Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist und "falsche" Meinungsäußerung kein Verbrechen, für das man mit Strafen oder Problemen zu rechnen hat. 87.184.46.222 01:19, 21. Sep. 2007 (CEST)
Warum werde ich das Gefühl nicht los, daß es hier gar nicht um die Menschen auf dem Bild geht, sondern um die Botschaft, die transportiert werden soll? --Henriette 03:03, 21. Sep. 2007 (CEST)
<quetsch> Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass das ein persönlicher Angriff ist? </quetsch> Alauda 22:25, 21. Sep. 2007 (CEST)
[15], [16],[17] ich sehe leichte anzeichen, dass die botschaft ein grund für die LD sein koennte. (sorry, bin in dieser richtung nicht ganz neutral)Elvis untot 12:13, 21. Sep. 2007 (CEST)
Habe dort geantwortet. –– Simplicius 10:10, 21. Sep. 2007 (CEST)

Jimmy Cliff

hallo, das neue bild (Bild:JimmyCliff.jpg) was im Jimmy Cliff artikel eingebunden wurde steht laut angabe unter Copyleft-Lizenz. auf der original seite [18] des fotografen steht aber unter dem bild ein ©. das bild wurde durch Wikimedia Commons eingebunden, der benutzer der es hochgeladen hat, hat auf seiner diskussionsseite auch nur anfragen was die lizenzen der von ihm hochgeladenen (und inzwischen gelöschten bilder, wenn ich das richtig sehe) betrifft... da ich mich mit Wikimedia Commons soweit nicht auskenne wollte ich das hier mal posten! --Tingel 19:56, 21. Sep. 2007 (CEST)

Google-Übersetzung dessen, was unten auf der gen. Seite steht:

„Copyleft sie auf diesem Standort veröffentlichte Photographien sind frei, Sie können sie neu verteilen und/oder es gemäß die Lizenz freie Kunst ändern. Sie werden ein Exemplar dieser Lizenz auf dem Standort Copyleft Attitude http://www.artlibre.org finden.“ --Revolus Δ 20:51, 21. Sep. 2007 (CEST)

alles ist gut (ok) --Isderion 01:50, 22. Sep. 2007 (CEST)

wie sieht es bzgl. der Schöpfungshöhe aus? ausreichend gering? ist zwar kein Maskottchen oder Figur aber der berg an sich ist ja vielleicht was künstlerisches?! ...Sicherlich Post 21:34, 19. Sep. 2007 (CEST)

mein erster Gedanke war "nö keine Schöpfungshöhe". Dann habe ich allerdings den Bär im Logo entdeckt und bin mir nicht mehr so sicher (vgl. auch [19]) --Isderion 23:16, 19. Sep. 2007 (CEST)
Wo ist da ein Bär? -- ChaDDy 18:17, 20. Sep. 2007 (CEST)
Schau dir mal die weißen Flächen an. Da ist ein Bär :) --jodo 18:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ah, stimmt, da ist ja ein Bär. -- ChaDDy 18:37, 20. Sep. 2007 (CEST)
Na und wenn schon. Inwiefern übersteigt das Logo als Werk der angewandten Kunst die Durchschnittsgestaltung der Aufgabe "Bär und Berg"? Das ist ja auch eine Art Maskottchen, und ist ja gerade das Beispiel für die mangelnde Schöpfungshöhe im Artikel Schöpfungshöhe. --AndreasPraefcke ¿! 23:16, 20. Sep. 2007 (CEST)
Man kann durchaus damit argumentieren, dass das versteckte Malen eines Bären in einem Berg eine höhere Kunstfertigkeit erfordert. :) Allerdings bin ich mir unsicher, ob damit ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung geschaffen wird, weswegen ich keinen LA stellen werde. --Isderion 16:53, 22. Sep. 2007 (CEST)

Bildrechte bei Verfremdung des Bildes

Darf man ein Foto verwenden wenn es verfremdet wird? --81.217.48.21 01:52, 22. Sep. 2007 (CEST)

§ 62 UrhG --ST 01:58, 22. Sep. 2007 (CEST)
Solange die Vorlage noch erkennbar ist: Nein. Wenn die Vorlage nicht mehr erkennbar ist, ist das Bild für eine Enzyklopädie wertlos, also auch nein. In beiden Fällen ist die Antwort eindeutig: Nein. --h-stt !? 14:19, 22. Sep. 2007 (CEST)

CD-Cover

Dieses CD-Cover wurde gelöscht. Ich halte die Schöpfungshöhe nicht für erreicht. Eure Meinung? --Phrood 02:59, 22. Sep. 2007 (CEST)

najaaaa... Auslegungssache --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:00, 22. Sep. 2007 (CEST)
Der Autor des Hintergrundbildes ist über 1000 Jahre tot. Wo liegt die Originalität - in der Wahl des Bildausschnitts, im schwarzen Rechteck oder im Text? --Phrood 03:21, 22. Sep. 2007 (CEST)

In der Tat, dieses Cover ist gemeinfrei. Aber nicht, weil das Bild keine Schöpfungshöhe habe (hat es sehr wohl), sondern weil der Urheber schon ein wenig mehr als 70 Jahre tod ist. -- ChaDDy 04:09, 22. Sep. 2007 (CEST)

Du hast das Cover verändert? So ist das irgendwie eine Art Theoriefindung oder so ähnlich... Wie sieht denn das Original aus (mir würde schon reichen, wenn ich wüßte, wie die Logos aussehen). Wenn die Logos keine Schöpfungshöhe erreichen sind sie gemeinfrei. Ein Markenschutz ist kein Hindernis für die Verwendung in der Wikipedia. -- ChaDDy 04:14, 22. Sep. 2007 (CEST)

Es sind nur kleine Logos unten am linken Rand, wahrscheinlich ohne SH, die ich mit schwarzen Rechtecken übermalt habe. Ich weiß, dass Logos erlaubt sind, aber ich dachte halt, was sich vermeiden lässt... --Phrood 12:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe die Datei in die Dateiüberprüfung eingetragen, da es wohl schon Schöpfungshöhe hat und somit nicht unter dem Baustein laufen kann. Wenn das Originalbild PD-alt ist, die Textboxen haben keine Schöpfungshöhe, dann kann man es mit den entsprechenden Hinweisen gerne behalten. --jodo 18:47, 22. Sep. 2007 (CEST)
Ja, PD-Schöpfungshöhe war wohl der falsche Baustein, ich hatte ihn auf das über das Hintergrundbild hinausgehende Design bezogen. Mit der Änderung in PD-alt durch Chaddy dürfte die Angelegenheit nun geklärt sein. --Phrood 18:59, 22. Sep. 2007 (CEST)
Ah, hat er ja schon gemacht :) Genau so seh ich das auch. --jodo 19:01, 22. Sep. 2007 (CEST)

Sicherheitskennzeichnung in Chemikalien-Artikeln

In der Redaktion Chemie ist folgender Fall in Diskussion: Gefahrstoffe werden - soweit Daten erreichbar sind - gekennzeichnet (Beispiel Bariumhydroxid). Vorrang genießen dabei die von der EU festglegten Kennzeichnungsdaten; wenn es solche nicht gibt, werden Gefahrstoffdaten aus Sicherheitdatenblättern seriöser Firmen verwendet oder auch aus der recht vollständigen Gefahrstoff-Datenbank von GESTIS, selbstverständlich immer mit Zitat. Bei Letzterem steht aber im Vorwort: "....Eine kommerzielle Nutzung der Daten wie auch eine teilweise oder vollständige Übernahme in andere Informationssysteme ist nicht gestattet....".

Frage an die Urheberrechtsexperten: Wie soll man damit umgehen?

Ferner: Obwohl die Redaktion Chemie aufpasst, kann niemand garantieren, dass ein Eintrag geändert wird und das Herkunftszitat stehen bleibt. Das ist auch eine etwas problematische, aber WP-typische Situation.--Dr.cueppers - Disk. 18:31, 20. Sep. 2007 (CEST)

Daten sind nicht geschützt. Entnahmen aus geschützten Datenbanken dürfen in Nutzungsbedingungen nicht verboten werden, wenn sie keine wesentlichen Teile entnehmen oder die Entnahme nicht systematisch erfolgt bzw. die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers gefährdet. Ich halte den Vermerk für unbeachtlich --84.62.246.204 21:17, 20. Sep. 2007 (CEST)

Siehe dazu auch Copyfraud. -- ChaDDy 21:23, 20. Sep. 2007 (CEST)
Ganz so einfach ist die Sache wohl nicht. Immerhin ist durchaus denkbar, dass Wikipedia bereits eine ernsthafte Konkurrenz zu kommerziellen Datenbanken darstellt oder dies zumindest mittelfristig wird. Wenn zu allen relevanten Fragen aus dem Bereich in Wikipedia mindestens genau so viel zu finden ist wie in kommerziellen Datenbanken, hat kein Benutzer mehr einen Grund, für die betreffende Information noch Geld zu bezahlen. Wenn dann bei einem großen Anteil von Artikeln aus einer kommerziellen Datenbank abgeschrieben wurde oder ein nach Art und Umfang wesentlicher Teil der Datenbank sich hier wiederfindet, empfiehlt es sich wohl doch, einmal einen Blick auf § 87b UrhG zu werfen und etwas genauer zu überlegen, welche Grenzen hier zu beachten sind. --Karl-Friedrich Lenz Disk 03:39, 21. Sep. 2007 (CEST)
Hier geht es nicht um "Abschreiben" aus kommerziellen Datenbanken, sondern um die Übernahme von Fakten. Wenn einzelne Wikipedianer unabhängig voneinander Gefahrstoff-Kennzeichnungen aus einer geschützten Datenbank entnehmen, darf gern ein Gericht entscheiden, ob das "systematisch" ist, also die Amortisation der geschützten Datenbank beeinträchtigt. Eine bloße Schmälerung des Verwertungsgewinns ist nicht ausreichend: Dreier/Schulze ²2006 §87b Rdnr. 16. Sofern die Übernahmen einen sehr großen Umfang angenommen haben, kann man weitersehen --134.130.68.65 15:52, 21. Sep. 2007 (CEST)
In der Tat spielt der Umfang eine Rolle, in dem die Daten übernommen werden. Daher wäre es hilfreich, vom ursprünglichen Fragesteller näher zu erfahren, wie die Lage insofern im Moment ist. Andererseits arbeiten die einzelnen Wikipedianer nicht unabhängig voneinander, sondern unter gemeinsamen Richtlinien an einem gemeinsamen Projekt. Daher lässt sich ein "systematisches" Übernehmen mit dem Argument "einzelne Übernahme unabhängig voneinander" nicht besonders sicher ausschließen.
Vorbehaltlich einer sorgfältigeren juristischen Analyse würde ich als vorläufige Lösung empfehlen, Fakten nicht einseitig nur aus einer Datenbank zu belegen, sondern möglichst unterschiedliche und zahlreiche Belege zu verwenden, was ja ohnehin im Sinne von WP:BLG ist, wo steht: "Belege sind, wenn möglich, mit anderen Belegen abzugleichen. Erst wenn verschiedene, voneinander unabhängige Quellen übereinstimmen, kann von einer zuverlässigen Darstellung ausgegangen werden." --Karl-Friedrich Lenz Disk 02:03, 22. Sep. 2007 (CEST)
Anmerkungen vom Themenstarter, die evtl. zur weiteren Beurteilung hilfreich sind:
1) GESTIS ist ein Werk der Berufsgenossenschaft, also einer Nonprofit-Organisation, die diese Daten wohl nicht "verkauft"; diese Datenbank ist demnach nicht als "komerziell" anzusehen. GESTIS verbietet aber eine kommezielle Nutzung - WP erlaubt sie!
2) Diese Daten werden in WP nicht "vorrangig aus dieser einen Datenbank" entnommen, sondern - wie schon anfangs dargelegt - vorrangig aus der EU-Richtlinie 67/548/EWG (sofern sie dort aufgeführt sind) und auch aus Firmenangaben (z. B. Sicherheitsdatenblätter von Merck); hierzu auch die Info, dass GESTIS selber solche Firmendaten benutzt und darauf hinweist - u. a. auch auf Merck.
--Dr.cueppers - Disk. 16:29, 22. Sep. 2007 (CEST)
Weiterer Kommentar zu diesen Klärungen: Wenn GESTIS nicht kommerziell arbeitet, ist dies möglicherweise bei der Interessanabwägung zu berücksichtigen. Das Verbot der kommerziellen Nutzung ist allerdings in der Tat nicht mit Wikipedia-Lizenzen kompatibel, die eine kommerzielle Nutzung von Auswertern gestatten.
Zum Punkt 2: Problematisch ist wohl nur der Fall, in dem man die Daten nicht direkt aus der Richtlinie oder aus Firmenangaben übernehmen kann. Für diesen Fall würde ich bei vorläufiger Beurteilung meine Empfehlung aufrecht erhalten wollen, möglichst noch weitere Belege neben GESTIS zu verwenden, wie das ja auch in WP:BEL für erwünscht erklärt wird. Möglicherweise wäre es auch hilfreich, einmal den Betreiber der Datenbank darauf anzusprechen, wie dieser die Frage sieht.
Klar ist umgekehrt der Fall, dass die Daten neben GESTIS auch der Richtlinie direkt oder Firmenangaben entnommen werden können. In einem solchen Fall kann natürlich kein Datenbankbetreiber einen zusätzlichen Hinweis auf GESTIS neben dem auf die Richtlinie verbieten. --Karl-Friedrich Lenz Disk 04:40, 23. Sep. 2007 (CEST)
Der letztgenannte Fall tritt (bei korrektem Ausfüllen der Chemikalien-Box) nicht auf: Wenn ein Gefahrstoff in der RL gelistet ist, werden diese Daten zur einzigen Quelle (Beispiel Methanol), weil es die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kennzeichnung ist.
Den Betreiber anzusprechen, wurde von mir auch schon erwogen - das werde ich jetzt in der Redaktion Chemie ankündigen und bei dortiger Zustimmung "namens der RC" durchführen. Deren Antwort hänge ich dann zur Kenntnisnahme hier an.
Danke für die hiesige Mitarbeit!--Dr.cueppers - Disk. 12:04, 23. Sep. 2007 (CEST)

Bilder, die von Passanten fotografiert wurden

(Konkret geht es um Bild:Ulrich Waack (rechts) 1983.jpg, darauf war der Hochlader mit Adriaan von Müller zu sehen, sonst keine Personen). Also wenn ein Passant mit einer fremden Kamera ein Foto macht und die Kamera dem Besitzer zurückgibt, darf dann der Kamerabesitzer das Bild veröffentlichen? Ich hatte diese Frage schon einmal bei Fragen zur Wikipedia gestellt und dort (bis auf eine IP) Zustimmung erhalten, dass dies möglich ist, weil man von stillschweigenden Einverständnis des Passanten ausgehen kann (siehe auch Konkludentes Handeln). Nun wurde das Bild trotzdem gelöscht. Wie ist das nun genau? Darf man solche „Passantenbilder“ in der Wikipedia verwenden oder nicht? --Ephraim33 17:46, 21. Sep. 2007 (CEST)

Nur mit dem Einverständis des Fotografen. Nur weil einem die Kamera gehört, heißt das nicht, dass man mit dem Bild machen darf, was man will. -- ChaDDy 17:53, 21. Sep. 2007 (CEST)

Ich denke nicht, dass man hier eine bombensichere Bewertung abgeben kann. Der Passant kann Schöpfer oder nur Gehilfe gewesen sein, wer weiß das schon.--Wiggum 18:04, 21. Sep. 2007 (CEST)

Der Passant hat das Bild geschossen, als ist er der Schöpfer (um es mit deinen Worten auszudrücken). -- ChaDDy 18:20, 21. Sep. 2007 (CEST)

Geh mal bitte auf stillschweigenden Einverständnis oder Konkludentes Handeln oder Präzedenzfälle vor Gericht (falls es so etwas gibt) ein. Oder auch andere die Ahnung von Urheberrecht haben. --Ephraim33 18:29, 21. Sep. 2007 (CEST)

Es ist in einem solchen Fall nicht von einem stillschweigenden Einverständnis des Fotografen zur Veröffentlichung des Bildes unter einer freien Lizenz auszugehen. Woher soll der Passant auch wissen, dass du das vorhast? -- ChaDDy 18:34, 21. Sep. 2007 (CEST)
Das ist richtig, es gilt die Zweckübertragungsregel, siehe bspw. [20] oder [21]. Aus dem Bild allein kann man gar keine Rückschlüsse auf evtl. getroffene Vereinbarungen ziehen. Ich nehme mal an, dass das eine Privataufnahme ist, da kann man kaum davon ausgehen, dass der Urheber stillschweigend der kommerziellen Nutzung zugestimmt hat. Der Passant ist nur dann Schöpfer, wenn die Aufnahme seine eigene geistige Leistung ist. Wenn ich jemandem eine fertig eingestellte Kamera gebe und ihm genaue Anweisungen gebe, wie der Bildausschnitt zu wählen ist, dann ist der Auslöserdrücker bloss Gehilfe. Sowas interessiert aber auch wirklich nur hier in der WP aufgrund der Lizenzen oder wenn ein Schnappschuss auf einmal viel Geld wert ist.--Wiggum 18:41, 21. Sep. 2007 (CEST)

Nebenstehendes Bild war eine ähnliche Situation. Ich mit Analogtechnik und 400er Film war chansenlos, mein Kumpel mit Profikamera und Stabilisator stand neben mir. Ich hab ihm gesagt, ich will ein Bild, stell mal ein - er hat alles eingestellt, es war für mich zu dunkel, was einzustellen. Er hatte sogar den Kameragurt um den Hals - ich habe "nur" ausgelöst, aber ich bin der Urheber. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:35, 23. Sep. 2007 (CEST)

wiki Beitrag auf DEU: Silat

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem oben genannten Begriff wurden Teile meiner Arbeit: "Die Kampfkünste Südost Asiens" verwendet.

Hier der komplette Artikel auf unserer Webpräsenz: http://www.soai.de/cms/de/archiv_artikel.php?WEBYEP_DI=12&WEBYEP_EDIT=no5713

Dieser Artikel wurde weltweit (Deutschland, Spanien, Italien, USA und UK) auch in diversen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Der ursprüngliche Eintrag hatte einen Verweis auf den Author und einen Link zu unserer Webseite. Diese Verweise wurden sukzessive entfernt.

Bitte stellen Sie einen festen (nicht editierbaren) Autorenvermerk zu meinem Artikel, mit Link zu unserem Institut oder entfernen umgehend meine Arbeit von der obgen genannten Seite,

spätestens bis zum

15.10.2007.


Mit freundlichen Grüssen,

Bob Dubljanin SOAI Hebelstr. 3 69115 Heidelberg www.soai.de --87.178.106.139 02:35, 14. Sep. 2007 (CEST)

Ich bin mal die Versionsgeschichte Schritt für Schritt durch gegangen:

Hier ist es passiert, und es war jemand der sich Martin Skokan, Pendekar nennt. Die Erwähnung von www.soai.de erfolgt erst eienn edit später, so dass der Zusammenhang nicht deutlich war. Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten wie wir weiter machen können, je nachdem was schwerer wiegt, die berechtigte Verärgerung über das Textplagiat oder das Interesse an einem Informativen Artikel über Silat. Im Ersten Fall müsste man den Artikel nahezu komplett neu schreiben, weil dein Text den Kern des Artikel bildet und das seit mehr als zwei Jahren. Die aus meinen Augen attraktivere Möglichkeit wäre, das du den Text unter der GDFL frei gibst, (die GDFL verlangt ausdrücklich Autorenennennung), und gegen einen Link auf deine Seite kann zumindest als Referenz niemand etwas sagen. Dazu müsstest du so wie auf Vorlage:URV beschrieben eine Mail an Wikipedia schreiben um die Freigabe zu dokumentieren. Ich werde das mit der Fussnote jetzt mal machen, und mit allem anderen auf deine Antwort warten.--A-4-E 10:42, 14. Sep. 2007 (CEST)

archive.org kennt die Seite allerdings überhaupt nicht, von Google ist sie auch noch nicht indiziert. Das spricht eigentlich dafür, daß die Seite auf soai.de noch recht frisch ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:06, 14. Sep. 2007 (CEST)
Wie man hier: http://web.archive.org/web/*/http://www.soai.de/ sieht, gibt es die Seite schon länger, aber ich kann den Artikel nicht finden.--A-4-E 11:22, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ja eben! Die Seite gibts schon lange, den Artikel kann ich aber auch nich finden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:30, 14. Sep. 2007 (CEST)
Ich habe erstmal den URV-Baustein gesetzt und den Artikel unter URV-Klärung eingetragen. --tsor 11:14, 14. Sep. 2007 (CEST)

Es kann durchaus sein, dass hier jemand anderes geklaut hat. Das bitte beachten. -- ChaDDy 14:01, 14. Sep. 2007 (CEST)

Nochmal aus dem Archiv gerettet.--A-4-E 22:38, 18. Sep. 2007 (CEST)

Hier sollte mal geprüft werden, wer von wem geklaut hat...--RalfRBIENE braucht Hilfe 00:16, 19. Sep. 2007 (CEST)
Nochmal ais dem Archiv geholt.--A-4-E 22:14, 23. Sep. 2007 (CEST)--A-4-E 09:59, 25. Sep. 2007 (CEST)

ich besitze ein bild eines künstlers - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen?

ich besitze ein originalbild eines künstlers, käuflich erworben - kann ich ein foto davon auf wikipedia hochladen, oder muss ich den künstler vorher fragen?

Nein, kannst Du nicht. Außer der Künstler ist vor dem 1.1.1937 verstorben. Für alles andere benötigen wir eine freie Lizenz durch den Künstler oder seine Erben. --AndreasPraefcke ¿! 15:43, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ergänzung: Falls der Künstler unbekannt ist, muss die Erstveröffentlichung des Bildes mindestens 100 Jahre her sein. -- ChaDDy 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)


was ist wenn ich ihn frage und er zustimmt, nachdem ich ihn gut kenne, oder soll ich es mir schriftlich geben lassen?

Ja, schriftlich, und zwar mit einer Einverständniserklärung. Und bitte dem Künstler klar machen, dass diese Einverständniserklärung die uneingeschränkte kommerzielle Nutzung umfasst. --Fb78 16:00, 25. Sep. 2007 (CEST)

zusatzfrage: was ist mit einem foto, dass ich von ihm gemacht habe?

Von wem hast du ein Foto gemacht? Wer ist "ihm"? Am Foto hast du das Urheberrecht und du darst dann die Lizenz wählen. Du darfst aber nichts urheberrechtlich geschütztes ohne Einwilligung des Urhebers abfotografieren. Und bei Personen, die weder absolute, noch relative Personen der Zeitgeschichte sind und noch keine 10 Jare tod sind, brauchst du ebenfalls eine Einverständniserklärung. -- ChaDDy 16:15, 25. Sep. 2007 (CEST)


habe ein foto von dem künstler gemacht, der hat schon einen artikel auf wikipedia, da er ziemlich bekannt , also kann man ja annehmen, dass er eine person des zeitgeschehens ist

Das darfst du hochladen. --Fb78 16:20, 25. Sep. 2007 (CEST)

aber vermutlich ist es einfacher eine eigene webseite zu machen und dann bei wikipedia nur einen link dorthin einzutragen

Nein, das ist auch nicht einfacher. Denn auch da musst du die Bestimmungen des Urheberrechts einhalten. -- ChaDDy 16:55, 25. Sep. 2007 (CEST)
Wobei (außer wegen Deeplinkhaftung) das dann nicht unser Problem sein sollte --jodo 17:37, 25. Sep. 2007 (CEST)

Teile des Textes sind sehr wahrscheinlich wortgetreue Abschriften aus:

  • Holger Schröder: Gespräch mit Urs Odermatt, in: Programmheft zu Die Bauchgeburt von Rolf Kemnitzer, Saarländisches Staatstheater, Saarbrücken 2002.
  • Urs Odermatt: Der böse Onkel, in: Programmheft zur Uraufführung, Theater Reutlingen, Reutlingen 2002.
  • Otto Paul Burkhardt: Liebst du mich? Ja, ich dich auch - Urs Odermatt inszeniert seinen Theatererstling als Furioso über Sexualität und Macht, Reutlinger Nachrichten, 29. April 2002.

Siehe diese Löschung: [22] -Marzillo 17:19, 25. Sep. 2007 (CEST)

Das ist dann aber nicht so einfach getan mit Löschen des URV-Textes. Da müssten Versionslöschungen her. --jodo 17:39, 25. Sep. 2007 (CEST)

Alte Ansichtkarte (vor 1930) aus Allenburg (Ostpreußen), darf ich sie reproduzieren und bei Wikipedia einstellen?

Hallo, bei der Durchsicht alter Fotoalben habe ich eine Ansichtkarte vom Innenraum der Allenburger Kirche (Ostpreußen/jetzt Rußland) gefunden. Der Fotograf ist nicht mehr auszumachen, das Bild muss in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden sein. Da der Ort Allenburg/Ostpreußen bei Wikipedia eine eigene Seite besitzt, möchte ich das Bild, das sicherlich Seltenheitswert besitzt, als Reproduktion dort einfügen. Gibt es eventuell für solche Bilder ein Sonderrecht? Das Bild selbst zeigt das leere Kirchenschiff, offensichtlich wurde es von der Empore aufgenommen. Könnte es sich hier eventuell um ein Bildwerk mit geringer Schöpfungshöhe handeln?

Mein Dank schon jetzt im Voraus,

--Mampit 20:22, 25. Sep. 2007 (CEST)

Ein Lichtbild hat immer Schöpfungshöhe (es sei denn, es ist die Reproduktion einer 2D-Vorlage, was aber hier nicht der Fall ist). Da der Fotograf unbekannt ist, können wir das Bild nur dann nutzen, wenn es über 100 Jahre alt ist, was hier ebenfalls nicht der Fall ist. Deshalb kann die Postkarte hier leider nicht verwendet werden. -- ChaDDy 20:25, 25. Sep. 2007 (CEST)

Wer nicht will, der hat schon

Nachdem der Fotograf meines Bildes so freundlich war, es für Wikipedia zur Verfügung zu stellen, habe ich weder Lust noch Zeit, ihn jetzt wegen Lizenzfragen weiter zu belästigen; was sollte er bei der Sache schon gewinnen, so viel Prestige hat Wikipedia meiner Meinung nicht. Ich freue mich, gelesen zu haben, dass Wikipedia nicht kann, weil sie im Grunde genommen nicht können will. Löschen kann ich mein Bild freilich nicht selber, das können ja nur die Verwalter. --Heinrich Puschmann 21:03, 25. Sep. 2007 (CEST)

Auch für dich gilt, wir tun das mit dem aufwändigen Lizenzsystem nicht, weil es uns Spass macht, sondern weil es mit dem deutschen Urheberrecht kaum anders (und vor allem einfacher) möglich ist. -- ChaDDy 21:05, 25. Sep. 2007 (CEST)

Nachdem ich das Bild schon bei der ZEIT gefunden habe: Können wir diese Lizenz hier akzeptieren? Vor Allem mit der fehlenden Quelle sieht mir das ganze nicht besonders koscher aus... --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:02, 26. Sep. 2007 (CEST)

So nicht: Das ist ein Foto eines Burmesens, warum sollte PD-China ohne jede Quellenangabe greifen?--sугсго.PEDIA 11:41, 26. Sep. 2007 (CEST)

Anonymität des Rechteinhabers

Ich möchte ein Bild einstellen, zu dem ich die Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigabe des Urhebers sicher erhalte. Nur: Der Rechteinhaber möchte gegenüber der Öffentlichkeit anonym bleiben. Daher die Frage: Dringt dessen Name irgendwo nach außen oder bleibt er, für andere nicht einsehbar, bei permissions-de@wikipedia.org? Gruß --Tondose 19:11, 21. Sep. 2007 (CEST)

Eine Lösung wäre, das Bild in die Gemeinfreiheit zu entlasten. Dann muss kein Urheber angegeben werden AFAIU (AINAL). --DaB. 02:55, 27. Sep. 2007 (CEST)

ausländische Geldscheine

Guten Tag allerseits,

aufgrund welcher Bestimmung können wir denn ausländische Geldscheine/Banknoten behalten? Infrage kommt ja eigentlich nur "amtliches Werk". (siehe dazu auch Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/19._September_2007#Irakische_Geldscheine) --Isderion 15:59, 22. Sep. 2007 (CEST)

Nach der überwiegenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur fallen Banknoten nicht unter Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG (siehe Dreier/Schulze, 11 zu § 5 und insbesondere die längeren und überzeugenden Ausführungen von Schricker in GRUR 1991, 645 ff). Für ausländische Banknoten dürfte dies erst Recht gelten. Daher ist bei einer entsprechenden Veröffentlichung zu klären, wer die Rechte hält und welche Lizenzen erteilt sind. So liegt etwa bei Euro-Münzen das Urheberrecht an der gemeinsamen Seite bei der Kommission, das Urheberrecht an der landesspezifischen Seite dagegen bei einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission erteilt hierfür eine Lizenz zu jedem Gebrauch, der nicht schädlich oder verwässernd für das Image des Euro ist. --Karl-Friedrich Lenz Disk 03:35, 25. Sep. 2007 (CEST)

Danke für die Antwort. Mir fällt dazu nur ein, dass Schricker was "amtliche Werke" anbelangt ja schon daneben lag: "Dem amtlichen Interesse [Voraussetzung für Abs. 2] geradezu zuwider liefe eine Anwendung des Abs. 2 auf Banknoten, Münzen, Postwertzeichen (Briefmarken), Wappen der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften und sonstige künstlerisch gestaltete Hoheitzeichen [...]. Auch eine Anwendung des Abs. 1 auf solche Gegenstände scheidet aus [...]" --Schricker/Katzenberger § 5 Rdnr. 64.
Zumindest was Briefmarken und Wappen angeht sieht die Rechtsprechung das ja anders, vgl. hierzu die Artikel Amtliches Wappen & Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Rechtsprechung. --Isderion 17:23, 27. Sep. 2007 (CEST)

Textklau von "meinem" Artikel Johnny Cash

Hallo, leider habe ich auf folgende Frage bei WP:Weiternutzung/Mängel auch auf mehrmalige Bitte keine Antwort erhalten, deshalb hier ein neuer Versuch, vielleicht kann mir hier jemand was dazu sagen. Ein User machte mich auf folgendes aufmerksam: "Diese Sätze finden sich am Anfang des Artikels Johnny Cash sowie auf der Verpackung des Hörbuchs "Auf Kurs - Die Johnny Cash Biografie" (Random House, ISBN 978-3-86604-581-1) : Cash war für seine markante Bassbariton-Stimme und den sogenannten „Boom-Chicka-Boom“-Sound seiner Begleitband Tennessee Three sowie seine kritischen und unkonventionellen Texte bekannt. Sein musikalisches Spektrum reichte von den 50er Jahren mit Country, Gospel, Rock ’n’ Roll, Blues, Folk und Pop bis hin zum Alternative Country Anfang des 21. Jahrhunderts. Legendär sind seine Konzerte in den Gefängnissen Folsom und San Quentin Ende der 60er Jahre.

In der Tat findet sich diese Einleitung und auch weitere Texte, die allesamt von mir stammen, nicht nur auf der Verpackung des Hörbuchs, sondern auch auf Websites wie sonybmg.de, cineman.ch und .de, blackmask.blog.de, hitparade.ch und einigen weiteren - allesamt ohne Wiki-Hinweis.

Was tun?? Danke! Howdy! Deirdre 14:16, 25. Sep. 2007 (CEST)

Wenn Du der Urheber bist und die Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden steht es dir frei alle notwendigen rechtlichen Schritte wegen der Urheberrechtsverletzung einzuleiten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:20, 25. Sep. 2007 (CEST)

Nur gut, dass ich zufällig Fachanwältin für Urheberrechtsfragen bin ... <ironie off> Im Ernst - ja, das ist mir schon klar, aber ich hatte mir von den Fachleuten hier Hinweise erhofft, was ich jetzt am besten tun soll ... Howdy! Deirdre 14:36, 25. Sep. 2007 (CEST)

Tja, leider dürfen wir dich gar nicht beraten, das dürfen nur Anwälte... Mein Tipp: Schick eine Rechnung über 100 EUR an Randomhouse, Abteilung Rechte & Lizenzen. Denen wird das sicher peinlich sein und sie werden auch mit etwas Geld rüberrücken. Rechtliche Schritte würde ich nicht androhen, man kann so was auch ganz friedlich regeln (und Anwälte sind teuer). Viel Kohle kannst du ohnehin nicht erwarten (die 100 EUR wären etwa der doppelte Satz, was ein Texter dafür bekäme.) --Fb78 14:39, 25. Sep. 2007 (CEST)

Ich finde es ein bisschen übertrieben, wegen 3 (in Worten: drei!) Sätzchen, die man für ein Projekt zur Verbreitung von Wissen formuliert hat, eine Rechnung zu schreiben. Juristisch mag das in Ordnung gehen, aber ich empfinde solche Aktionen trotzdem als etwas lächerlich. --AndreasPraefcke ¿! 15:45, 25. Sep. 2007 (CEST)

Deirdre sagte aber etwas von weiteren Texten, die ebenfalls von ihr stammen. Branchenüblich ist das nicht, dass man Texte einfach so übernimmt und als Werbetext verwendet. Üblich ist vielmehr, dass man Menschen für die Leistung bezahlt, Werbetexte zu schreiben. Aber Nachtrag: hier ist ein Hinweis auf Wikipedia. --Fb78 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)

Der FAQ gibt einige Hinweise für diesen Fall. Danach wäre der nächste Schritt wohl, die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen per E-Mail anzusprechen; dafür ist möglicherweise die entsprechende Textvorlage hilfreich. --Karl-Friedrich Lenz Disk 15:52, 25. Sep. 2007 (CEST)

Das führt jetzt sicher zu üblen Flamewars, aber eigentlich hat die Community nicht wirklich das Recht, Dritte zur Einhaltung von Lizenzen aufzufordern. Eigentlich können das nur die Autoren der Inhalte selbst tun. --Fb78 15:58, 25. Sep. 2007 (CEST)
Jep. und Deidre erwähnte, sie sei die Urheberin... --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:10, 27. Sep. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe von Logos

Um LAs und sonstige Probleme zu verhindern würde ich gerne hier nachfragen ob folgende Logos in der dt. Wiki verwendet werden können, oder ob diese eine Schöpfungshöhe erreichen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21. Dane im vorraus! MFG -- Sensenmann 14:41, 25. Sep. 2007 (CEST)

Alle im folgenden verlinkten Bilder haben Schöpfungshöhe und dürfen nicht verwendet werden: [23], [24], [25], [26], [27], [28], [29], [30], [31], [32], [33], [34].
Bei den zwei bin ich mir nicht so ganz sicher: [35], [36]. Die übrigen sind in Ordnung. -- ChaDDy 15:50, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ok, danke für deine Hilfe! Ich benutz dann erstmal nur die, bei denen du dir sicher bist! MFG -- Sensenmann 16:18, 25. Sep. 2007 (CEST)
Die beiden, bei denen Chaddy ein Problem sieht: Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Aber solch eine Einschätzung ist immer subjektiv. Ich würde alle bedenkenlos benutzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:20, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ich seh bei vielen ein Problem. [37] z.B. hat eindeutig SH (Stichwort Comicfigur). Welche Bilder ich für problematisch halte, habe ich schon aufgezählt, die beiden anderen sind die, bei denen ich mir unsicher bin. -- ChaDDy 21:31, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ich sehe nirgends SH - aber dafür sind wir Menschen, wir urteilen verschieden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:36, 25. Sep. 2007 (CEST)
Ok, und wer entscheidet jetzt darüber, ob die Logos eine Schöpfungshöhe haben, oder nicht? :) MFG -- Sensenmann 21:40, 25. Sep. 2007 (CEST)

Chaddy bei http://wiesz.squarezone.pl/images/7/71/Final_Fantasy_III_Logo.jpg is das ja wohl nicht dein Ernst oder? Bei anderen neige ich dir zu, aber hast du gewürfelt? Rumpelstilz (aus einem I-Cafe,ich könnte also "Verpiss dich" und anderes loswerden, ohne einen Strafbefehl über 1200 Euro zu kriegen ...) --87.184.173.50 04:27, 27. Sep. 2007 (CEST)

Sicher habe ich gewürfelt. Mache ich doch immer. Ich hab auch ausgewürfelt, ob ich dir ironisch oder normal antworten soll. -- ChaDDy 17:00, 27. Sep. 2007 (CEST)

Namensnennung in Bilderrahmen

Es geht hier nicht um einen konkreten Fall, aber das Problem ist schon aufgetaucht. Was soll man tun, wenn jemand ein Bild unter einer freien Lizenz veröffentlicht, aber verlangt, dass sein Name in der Thumbnail-Beschreibung erscheint? Kann man diese Forderung ignorieren oder soll das Bild gelöscht werden?

--Phrood 03:01, 26. Sep. 2007 (CEST)

Ist eine Frage der Auslegung der Lizenz... ich würd's umsetzen, wo es möglich ist, und ansonsten ignorieren. Ein Löschgrund ist es nicht. --Fb78 09:58, 26. Sep. 2007 (CEST)
Wie wärs z.B. mit Vorlage:Bild-by ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:38, 26. Sep. 2007 (CEST)
Man könnte nach dem Studium der GFDL und der CC-s glatt zur Auffassung kommen, dass die Lizenz und der Urheber immer auf der Seite mit dem Bild Erwähnung finden müsste. (Sowas verlangen wir zumindest von den Drittnutzern der Bilder, aber die WP steht da ja drüber)--sугсго.PEDIA 11:46, 26. Sep. 2007 (CEST)
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
Es genügt meiner persönlichen Auslegeung nach, wenn der Name auf der Beschreibungsseite genannt wird. -- ChaDDy 15:42, 26. Sep. 2007 (CEST)
Gab das Thema vor kurzem mal auf der Commons-Mailing-Liste [38], allerdings nur auf Englisch. Grundtenor war eher, dass es nach CC ausreicht, wenn die Bildbeschreibung über einen Klick erreichbar ist. --Matt314 21:23, 27. Sep. 2007 (CEST)
Ok, wir haben aber nicht nur CC-by-Bilder, sondern auch noch welche mit GFDL und einige andere mit Autorennennung. -- ChaDDy 21:44, 27. Sep. 2007 (CEST)

Bilder von Generälen der Bundeswehr und Ministerialbediensteter

Ich habe gerade mit einem Presse- und Informationszentrum (PIZ) der Bundeswehr zu tun. Gibt es eine Möglichkeit, wenn die sich darauf einlassen, uns eine Erlaubnis zu geben offizielle Bilder von Bundeswehr-Generälen und Ministerialbediensteten hier frei zu verwenden? Reicht es wenn die es erlauben und hier die Quelle angegeben wird. (Ist das dann CC-by? Und reicht das? oder muss es CC-by-sa sein? Kann es auch CC-by-nd?) Oder wie läuft das? --GrummelJS 14:11, 26. Sep. 2007 (CEST)

Sie müssen erklären, die ausschliesslichen Nutzungsrechte an den fraglichen Bildern zu besitzen und diese unter freier Lizenz zur beliebigen Verwendung durch jedermann freizugeben. Verwendet werden sollten unbedingt die Vorlagen unter WP:TV und diese dann per Mail an das OTRS schicken. Es dürfte zur Verifikation auch reichen, wenn sie eine Mail zur Identitätsklärung schicken, wo sinnvollerweise auch drinsteht, dass sie Sinn und Umfang der Lizenzen verstanden haben. Danach kann man denke ich die über den fraglichen Account hochgeladenen Bilder akzeptieren. Welche Lizenz dann letztlich gewählt wird liegt in deren Ermessen. Es sollte auch klargemacht werden, dass sich der Fotograf ggf. an der BW schadlos halten kann, falls sie sich hinsichtlich der Nutzungsrechte irren.--Wiggum 14:19, 26. Sep. 2007 (CEST)
Und wenn sie sich darauf einlassen, welche Lizenz wäre an geeignetsten als Vorschlag? CC-by oder CC-by-nd oder eine andere? --GrummelJS 14:24, 26. Sep. 2007 (CEST)
cc-by-nd ist als Lizenz leider (noch?) nicht akzeptiert, selbst wenn das Änderungsverbot bei gewissen Bildern durch Gesetze festgeschrieben ist. Die Nachnutzung wird durch die GFDL am meisten eingeschränkt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 26. Sep. 2007 (CEST)
(BK)Imho fährt man derzeit mit CC-by-sa am besten, GFDL ist umständlich in der Handhabung für Nachnutzer. CC-Lizenzen mit nd und nc gehen nicht, kommerzielle Nutzungsrechte und Bearbeitungsrechte sind zwingend erforderlich.--Wiggum 14:28, 26. Sep. 2007 (CEST)
(BK) Das heisst im Umkehrschluss: CC-by oder CC-by-sa? Also CC-by-sa? --GrummelJS 14:29, 26. Sep. 2007 (CEST)
Halte ich für den sinnvollsten Vorschlag, ja.--Wiggum 14:33, 26. Sep. 2007 (CEST)
Jut. Immer vorrausgesetzt, die machen mit und schicken ihr Einverständnis ans OTRS. Wie bekomme ich das mit? Bzw. wie komm ich an den OTRS-Link um die Erlaubnis bei den entsprechenden Bildern zu verlinken? --GrummelJS 14:48, 26. Sep. 2007 (CEST)
Sag ihnen, sie sollen dir eine Kopie der Freigabemail schicken. Die Verlinkung in der Bildbeschreibungsseite macht ein OTRS-Bearbeiter bei Gelegenheit (bei mir hat es mehr als eine Woche gedauert). --Phrood 14:55, 26. Sep. 2007 (CEST)
Ich muss das also für jedes ihrer Bilder einzeln machen? Kann man das nicht auf Portraits von Personen auf ihrer Seite ausweiten? --GrummelJS 15:02, 26. Sep. 2007 (CEST)
Du kannst den Freigabetext selbst so abändern, dass er sich auf mehrere Bilder bezieht. --Phrood 19:55, 26. Sep. 2007 (CEST)
Stehen die Personen (spez. Ministerialbediensteter) überhaupt im Interesse der Öffentlichkeit oder aber haben sie eingewilligt, daß ihre Fotos veröffentlicht werden dürfen? Stichwort: Informationelle_Selbstbestimmung --Kässpätzle 15:33, 26. Sep. 2007 (CEST)
Generäle sind imho Personen der Zeitgeschichte. Wichtig ist übrigens auch, dass die BW auch wirklich die umfassenden Nutzungsrechte hat (wurde zwar schon mal gesagt, ich wiederhole das aber dennoch). @Ralf: Wieso "leider"? Es ist gut so, dass nc bzw. nd hier verboten ist. Eine Änderung da lehne ich ab. -- ChaDDy 15:40, 26. Sep. 2007 (CEST)
Es gibt Fälle, bei denen bereits ein Änderungsverbot von Gesetz her besteht. Außerdem würde uns nd viele weitere Bilder von Unternehmen bescheren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:57, 26. Sep. 2007 (CEST)
Allerdings wiederspricht das unserem Grundprinzip, nämlich, dass wir hier eine freie Enzyklopädie schreiben. Aber das ist nicht Thema dieser Diskussion und sollte woanders (von mir aus auch in einem neuen Absatz) ausdiskutiert werden. -- ChaDDy 17:01, 26. Sep. 2007 (CEST)

Wer hat wo abgeschrieben?

Moin! Der Artikel Mirna Jukić scheint als Gemeinschaftsarbeit entstanden zu sein. Difflinks (Auswahl): * Artikelstart * Sportlerin des Jahres * WM 2005 ergänzt * Jukić wird Kroatin * letzte Bearbeitung bei uns, auf der offiziellen HP nicht übernommen. Ich bin mittlerweile fast sicher, daß die offizielle Webseite bei uns abgeschrieben hat [39] [40]. Gibt es andere Meinungen? Grüße Marcus 19:37, 26. Sep. 2007 (CEST)

Fotos aus dem Inneren von Ruinen

Vielleicht eine eher theoretische Frage, aber sie kam beim letzten Nürnberger Stammtisch auf. Wie sieht es aus mit "Innenaufnahmen" von Ruinen? Ich beziehe mich konkret auf die Ruine Poppberg (vgl. Birgland), die allgemein zugänglich ist. Außenaufnahmen sollten meinem Verständnis nach durch die Panoramafreiheit gedeckt sein. Was aber ist mit Innenaufnahmen? Die Ruine besteht nur mehr aus Mauern. Um solche Fotos zu schießen, muss man durch ein Loch in einer der Mauern kriechen. Außerhalb der Ruine weist ein Schild darauf hin, dass es sich um Privatgrund handelt und keine Haftung für Unfälle übernommen wird. Ein ausdrückliches Zutrittsverbot wird nicht ausgesprochen. --Zinnmann d 02:45, 27. Sep. 2007 (CEST)

Ich würde folgendes sagen: Unter Panoramafreiheit fällt es natürlich nicht mehr, da du auf Privatgrund bist. Du photographierst jedoch altes Gemäuer und wenn auf dieses alte Gemäuer jemals ein Urheberrecht aufgrund von Baustil etc. bestanden haben sollte, so ist es schon längst verfallen. Somit müssten vom Urheberrecht kein Problem gegeben sein. Ob du dich irgendwie strafbar machst, weil du Privateigentum betrittst ist eine andere Sache. Das hat jedoch keine Auswirkungen auf die geschossenen Photos --jodo 03:22, 27. Sep. 2007 (CEST)

Ja, da hat jemand was von Panoramafreiheit irgendwann gehört, aber nicht das geringste begriffen. Panoramafreiheit hat mit urheberrechtlich geschützten Werken zu tun, mit nichts sonst. Ansonsten wäre Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum einschlägig --87.184.173.50 04:31, 27. Sep. 2007 (CEST)

Bild:Viva Villazon cover.jpg

Bild:Viva Villazon cover.jpg ist als PD lizensiert, stellt jedoch einen Scan des CD-Covers dar. Das geht doch nicht, oder? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 05:08, 28. Sep. 2007 (CEST)

Höchst unglaubwürdig. --ST 06:55, 28. Sep. 2007 (CEST)

Logos von Tageszeitungen

Liebe Wikipedianer,

ich arbeite in einer Bibliothek und plane eine Übersicht über unseren aktuellen Zeitschriftenbestand (deutschsprachige Tageszeitungen) zu tätigen. Zur Visualisierung wollte ich eventuell für jede Tageszeitung eine Bestandskarte anlegen und die auf Commons hinterlegten Grafikdateien nutzen (z. B. Logos von die tageszeitung, Berliner Morgenpost, Neue Zürcher Zeitung etc.). Darf ich das, oder verstoße ich mit meinem Vorhaben eventuell gegen Marken- oder Namensrecht? Ich würde die Logos auch nicht verändern, höchstens "anschneiden". MfG

Denkst du, du verstößt gegen Rechte, wenn du eine alte Zeitung aus deinem Archiv nimmst, mit der Schere das Logo ausschneidest und auf deine Bestandskarte klebst? --Fb78 13:12, 28. Sep. 2007 (CEST)
Es sollte natürlich ein bisschen professioneller wirken, und nicht nach "Kindergeburtstag" aussehen, Fb78. Deswegen wollte ich ja die Grafiken aus Commons benutzen, doch dieser dicke gelbe Lizenzbaustein (vgl. [41]) hat mich eben dran zweifeln lassen, ob ich das überhaupt darf. Ich darf also? MfG
Die Logos liegen nicht auf Commons, sondern hier in der deutschen Wikipedia. Aber egal. Da wir alle nur Laien sind, also keine professionellen Rechtsanwälte, dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Nur soviel: Diese Logos sind aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei, von daher bestehen keine Probleme. Allerdings können diese Logos durch das Markenrecht oder ähnliche Gesetze geschützt sein. Wenn du also durch die von dir gewünschte Art der Weiternutzung diese Gesetze nicht brichst, darfst du. Also wenn der Eindruck entsteht, du würdest das Logo führen verstösst du gegen diese Gesetze. Wenn allerdings klar ist, dass du sie nur darstellst (wie wir in der Wikipedia), gibt es wahrscheinlich keine Probleme. Verlass dich aber nicht darauf. -- ChaDDy 14:52, 28. Sep. 2007 (CEST)
Eben. Keine Rechtsberatung! @MfG: Rechtlich gesehen ist "ausschneiden und aufbappen" und "druckfertige Grafikdatei verwenden" genau das gleiche. Daher das Beispiel. --Fb78 16:13, 28. Sep. 2007 (CEST)
Nicht unbedingt: Erschöpfungsgrundsatz.sугсго.PEDIA 16:36, 28. Sep. 2007 (CEST)

Bilder von Insekten (Eintags-, Köcher- u. Steinfliege, sowie Larven derer)

Für eine Veröffentlichung "Fliegenfischen mit künstlichen Insekten" möchte ich einige Bilder mit Nachweis/Quelle von Euch übernehmen. Geht das in Ordnung? Grüße WT

Schonmal Wikipedia:Lizenzbestimmungen gelesen?--Wiggum 13:41, 28. Sep. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe

Erreicht dieses Bild der RTL-II-Doku-Soap Frauentausch die Schöpfungshöhe, um – ohne Genehmigung von RTL II – das Logo im Artikel einzufügen? – Despairing , 22:48, 28. Sep. 2007 (CEST)

Meiner Meinung nach hat dieses Logo keine Schöpfungshöhe und kann daher mit der Lizenz {{LogoSH}} verwendet werden. -- ChaDDy 22:52, 28. Sep. 2007 (CEST)
Wenn dieses auch keine SH erreicht, würde ich es auch in den Artikel mit einbauen. MFG -- Sensenmann 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
Auch das wäre in Ordnung. -- ChaDDy 22:55, 28. Sep. 2007 (CEST)
Auch wenn solch eine Einschätzung immer subjektiv ist, ich stimme Chaddy zu. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:02, 28. Sep. 2007 (CEST)
Ich will ungern neuen Absatz anfangen, wie sieht es mit der SH dieses Bildes aus? MFG -- Sensenmann 23:15, 28. Sep. 2007 (CEST)
Ich meine nein, hat keine Schöpfungshöhe (RalfR stimmte mir im Chat zu, Polarlys meint es hat Schöpfungshöhe). -- ChaDDy 23:25, 28. Sep. 2007 (CEST)
Also entscheidet die Mehrheit für keine SH? MFG -- Sensenmann 23:29, 28. Sep. 2007 (CEST)
Das bleibt letztendlich dir überlassen. Das Risiko trägt immer der, der hochlädt (zur Risikoverminderung empfehle ich bei nicht ganz so eindeutigen Fällen eine Einwegsockenpuppe). -- ChaDDy 23:31, 28. Sep. 2007 (CEST)
Ok, danke für die Hilfe/Hinweis! MFG -- Sensenmann 23:48, 28. Sep. 2007 (CEST)

Abdruck einer Wiki-Kurzbiographie als zus. Info in einem gedruckten Werk

--91.65.63.175 23:24, 29. Sep. 2007 (CEST) Guten Tag! Ich bearbeite gerade die Neuausgabe eines Buches bestehend aus Vorträgen. Der Autor (1934 gestorben) bezieht sich auf manch andere Personen, wie z.B. Angelius Siselius. Um den Lesern dieser Neuausgabe mehr Hintergrundwissen anzubieten möchte ich den kompletten Wikipedia-Eintrag über Siselius in gedruckter Form im Anhang des Buches übernehmen - natürlich mit kompletter Quellenangabe. Darf ich das? Es grüßt, Robert Osten

Du darfst. Allerdings nur unter Einhaltung gewisser Spielregeln. Diese kannst du hier und dort nachlesen. -- ChaDDy 23:41, 29. Sep. 2007 (CEST)

Bilder zum Winterkrieg 1939-40

Hallo, ich bearbeite gerade Artikel aus dem Themenkomplex um den Winterkrieg von 1939-1940. Deswegen folgende Anfragen :

Ist dieses Bild (steht unter PD-Gov des Vereinigten Königreichs) auf der dewiki verwendbar?
Ebenso habe ich auf Commons ein Finnland-PD-Tag gefunden. Beispiel. Ist dieses Bild auf der dewiki verwendbar?

Beste Grüße und Dank im Voraus. -- Nasiruddin do gehst hea 23:30, 29. Sep. 2007 (CEST)

Ersteres wird vom IWM als Crown Copyright verkauft, warum das zutreffen sollte weiss ich nicht, da die Commons-Bildbeschreibung von "Taken by the official Finnish government photographer" spricht. Ein von mir gestellter Löschantrag auf das PD-Finland50-Template auf Commons konnte sich nicht durchsetzen. Ich denke das kann man im Ermessensspielraum des Artikelautors belassen, solange diese Bilder auf Commons angeboten werden.--Wiggum 00:08, 30. Sep. 2007 (CEST)
Nach deutschem Recht sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt. -- ChaDDy 01:13, 30. Sep. 2007 (CEST)

unerlaubte Innenaufnahmen

Angenommen, Mussen oder Messeveranstalter verbieten das Fotografieren. So, man macht aber trotzdem unbemerkt Fotos und stellt sie ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ein (ich meine jetzt unverfängliche Aufnahmen von Exponaten, deren Schutzdauer abgelaufen ist). Wie ist das rechtlich, auch unter besonderer Berücksichtigung wikipediainterner Prinzipien, zu bewerten und zu handhaben? --88.64.73.109 12:36, 30. Sep. 2007 (CEST)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Zu beachten sind hier zwei Vertragsverhältnisse: Einmal das zwischen Fotograf (Museumsbesucher) und Museum aufgrund des Hausrechts/der Benutzungsordnung und einmal zwischen Fotograf und Allgemeinheit aufgrund der vom Fotograf vergebenen Lizenz. Sofern das abgelichtete Objekt gemeinfrei ist und der Fotograf eine hier akzeptierte Lizenz erteilt hat ist ein solches Foto für uns in Ordnung. Da freie Lizenzen nicht gekündigt werden können, würde ein solches Bild hier auch nicht mehr gelöscht, das gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Fotograf - weil er beispielsweise mit einem Klarnamen-Account hier arbeitet - Ärger mit dem Museum eingehandelt hat. Das Vertragsverhältnis zwischen Fotograf und Museum betrifft nämlich nur die beiden und ist für uns uninteressant. Manche Wikipedianer empfehlen in solchen Fällen, mit Wegwerfaccounts zu arbeiten, ob man das moralisch vertreten will, muss jeder für sich entscheiden.--Wiggum 13:03, 30. Sep. 2007 (CEST)
Gut, dann ist das geklärt. Danke für die Ausführungen. Ich denke, daß es da noch keinen Rechtsstreit gegeben hat, nur weil jemand Innenaufnahmen bei Wikimedia veröffentlicht hat. Ciao, -- 88.64.73.109 13:41, 30. Sep. 2007 (CEST)

Mein Wikipediaartikel will ich löschen. (Finn Glomp) Wie gehts das?

--84.141.16.84 15:37, 30. Sep. 2007 (CEST)


Mein Wikipediaartikel will ich löschen.Wie gehts das?

Gruß Finn Glomp

Bitte die Entscheidung beim Löschantrag abwarten. MfG --Minérve  ! Beatlefield ! 15:49, 30. Sep. 2007 (CEST)
Wurde gelöscht.--Kriddl Disk... 09:30, 1. Okt. 2007 (CEST)

Klärung ob Foto genutzt werden kann

Hallo, das Georg Seyler Porträtfoto von 1985 ist vermutlich von seiner verstorbenen Ehefrau gemacht worden. Ich habe es aus dem Nachlaß eines der Kinder erhalten und eingescannt. Wer ist da der Rechteinhaber und kann es für Wikipedia genutzt werden? --Msohn 15:42, 30. Sep. 2007 (CEST)

Die Erben der vermuteten Autorin wären in diesem Fall bis 70 Jahre nach ihrem Tod die Inhaber der Urheberrechte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:44, 30. Sep. 2007 (CEST)
Und das heisst, dass es für die Wikipedia genutzt werden kann, wenn die Erben der Veröffentlichung unter einer geeigneten freien Lizenz zustimmen. Gestumblindi 22:04, 2. Okt. 2007 (CEST)

Patente und Urheberrecht

Patente sind zum Teil Gemeinfrei wäre schön, wenn jemand mal die Situation in Deutschland bei commons klären würde. Bzw. meine Frage darf ich wie in commons gesagt wirklich Bilder aus Patenten verwenden.

Beispiel: Bild in Goubau-Leitung

--mik81 20:13, 30. Sep. 2007 (CEST)

Ich sehe in dem Bild keine persöniche schöpferische Leistung. Somit geht das Bild auf .de, nicht aber auf Commons. Dies stellt aber nur meine subjektive Meinung dar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:32, 30. Sep. 2007 (CEST)
Es geht mir um den generellen "Freibrief" Bilder aus Patentschriften herzunehmen. Bei technischen Zeichnungen könnten Patentdatenbanken eine Goldmine sein. Schöpfunghöhe will ich selbst nicht beurteilen, weil das sowieso nicht kann. --mik81 20:50, 30. Sep. 2007 (CEST)

Offenlegungs- und Patentschriften sind amtliche Werke, ich denke das wird die Zeichnungen mit einschliessen.--Wiggum 21:51, 30. Sep. 2007 (CEST)

Einen generellen Freibrief würde ich nicht erteilen, in einem Patent können sehr wohl urheberrechtlich geschützte Werke enthalten sein. Ob das immer als amtliches Werk durchgeht? Vielleicht... Wir machen hier keine Rechtsberatung, das dürfen wir nicht. Im Zweifelsfall ist ein Anwalt zu konsultieren. Ob Fotos in einer Patentschrift dem Urheberrecht unterliegen oder als amtliche Werke gelten, entzieht sich meinem Wissen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:17, 30. Sep. 2007 (CEST)
Ich glaub jetzt versteh ich das. Also wenn der letzte Absatz in der Patentschrift zu finden ist, dann ist copyright drauf. (Gilt für US-Patente) --mik81 10:01, 1. Okt. 2007 (CEST)
[42]
§ 1.71 Detailed description and specification of the invention.
(d) ...Inclusion of a copyright or mask work notice will be permitted only if the authorization language set forth in paragraph (e) of this section is included at the beginning (preferably as the first paragraph) of the specification.
(e) The authorization shall read as follows:
A portion of the disclosure of this patent document contains material which is subject to (copyright or mask work) protection. The (copyright or mask work) owner has no objection to the facsimile reproduction by any­one of the patent document or the patent disclosure, as it appears in the Patent and Trademark Office patent file or records, but otherwise reserves all (copyright or mask work) rights whatsoever.
Das wiederum hat nichts mit Urheberrecht zu tun, US-Copyright ist was anderes. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
Nun gut das Urheberrecht bleibt aber das Verwertungsrecht ist unbeschränkt und entspricht doch damit Gemeinfrei. Nebenbei Muster und Marken sind in US mit Patenten gemischt, womit andere Schutzrechte wirksam werden. Gekennzeichnet sind die mit einem D vorweg. --mik81 10:31, 1. Okt. 2007 (CEST)
Public Domain und Gemeinfreiheit ist auch nicht identisch, in diesem Falle stimmt es aber wohl. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:11, 1. Okt. 2007 (CEST)
Ich hatte zu dem Thema auch mal ein Gespräch mit einem Patentanwalt, der war sich da aber auch nicht ganz sicher, auf jeden Fall müssen Patentnummer und Patentinhaber genannt werden. Letztendlich wurden Patente dazu entwickelt damit sich schöpferische Ideen und Wissen zur Verbesserung der Welt verbreiten können, somit dürfen und sollen diese Aufgrund ihrer Veröffentlichungsart als Amtliches Werk gelten und verbreitet werden. Bei der Gelegenheit möchte ich auch auf Vorlage:Patent aufmerksam machen, die rechtlich absolut unbedenklich ist. --Kolossos 14:12, 1. Okt. 2007 (CEST)

Noch was von mir, bevor das hier im Archiv verschwindet: Mein UrhG-Kommentar zählt als Beispiel für amtliche Werke Patent- und Offenlegungsschriften ausdrücklich auf. --Wiggum 13:49, 3. Okt. 2007 (CEST)

Dänemark

In Commons ist zu lesen, dass in Dänemark zwar Panoramafreiheit besteht, darunter aber keine öffentlich aufgestellten Kunstwerke (Denkmäler) fallen, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen. Es gibt eine eigene Kategorie für Denkmäler in Kopenhagen, die voll mit solchen Bildern sind. Wie das nun? --Fingalo 00:12, 29. Sep. 2007 (CEST)

Wenn diese Denkmäler alt genug sind, dürfen sie trotzdem abgebildet werden. -- ChaDDy 00:17, 29. Sep. 2007 (CEST)
Siehe http://www.fahrradmonteur.de/nuernberg-07/nuernberg-bildrechte/pano-andere.htm - Das Kunstwerk darf nicht das Hauptmotiv des Bildes sein, eine kommerzielle Verwertung ist nicht gestattet. nur Kunstwerke, die alt genug sind, dürfen abgebildet werden. Aber das ist eine Commons-Frage, nicht unsere. Gemäß Schutzlandprinzip werden auch Bilder, die nach dänischem Recht nicht frei sind, auf .de geduldet. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:01, 29. Sep. 2007 (CEST)
Auf de schon, auf Commons aber nicht (oder doch?). -- ChaDDy 01:03, 29. Sep. 2007 (CEST)
Was weiß ich, wie das gerade mal auf Commons gesehen wird? --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:25, 29. Sep. 2007 (CEST)

Auf commons nicht --62.91.16.134 02:22, 29. Sep. 2007 (CEST)

Doch, ich hab's doch gezeigt. Der Link geht auf commons. Fingalo 09:47, 29. Sep. 2007 (CEST)

Viele der Statuen in dieser Commons-Kategorie sehen so aus, als könnten sie alt genug sein, um so oder so frei abbildbar zu sein, denn wenn der Künstler seit mehr als 70 Jahren tot ist, kommt es nicht mehr auf die Panoramafreiheit an. Aber nicht alle. Da es sich jedoch um eine Commons-Kategorie handelt, sollte die Frage wohl dort und nicht hier geklärt werden. Gestumblindi 20:55, 7. Okt. 2007 (CEST)

Artikel "KangaROOS"

Hi,

der o.g. Artikel wurde wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung gesperrt, ich habe aber als Mitarbeiter der Firma die Erlaubnis alle Texte der relevanten Webseiten zu benutzen, das ging auch schon per Mail von unserem Marketing an die permission-Mailadresse und die Mail ist auch in die Diskussion zum Artikel kopiert, aber nichts hat sich getan. Was nun? --Sickboy260181 07:18, 25. Sep. 2007 (CEST)

Die freiwilligen Helfer bei der Abarbeitung der Freigabemails sind derzeit leider überlastet. Dieser Text ist allerdings auch mit Freigabe nicht enzyklopädisch verwendbar, daher sollte er ohnehin neu formuliert und eingestellt werden. Bitte die Hinweise zu Artikeln und Wie man gute Artikel schreibt beachten, sich an anderen Unternehmensartikeln orientieren und auch die Relevanzkriterien und Namenskonventionen nicht vernachlässigen. Vielen Dank. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:16, 25. Sep. 2007 (CEST)
Und wer hat dir die Erlaubnis erteilt? -- ChaDDy 14:46, 25. Sep. 2007 (CEST)

Na die oben genannte Marketingabteilung, was ja auch wie gesagt per Mail an die Permission-Adresse ging. Ich die Inhalte aller firmenbezogenen Webseiten die von uns selbst betrieben werden nutzen.

Die Erlaubnis kann dir aber nur der Urheber, also der Verfasser der Texte erteilen. -- ChaDDy 14:56, 8. Okt. 2007 (CEST)