Wikipedia Diskussion:Initiative für die Panoramafreiheit/Leserinformation

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Diese Seite soll der Diskussion für die Gestaltung der Leserinformationsseite in Zusammenhang mit Aktionen zur Bedrohung der Panoramafreiheit dienen, auf die von Banner und Sitenotice aus verwiesen wird. Bitte beteiligt Euch. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:49, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Links:

Meta:saveFoP[Quelltext bearbeiten]

Macht es Sinn, diese Petition zu verlinken?

https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography
Ja, macht es, den es fehlen auch dort noch Unterschriften! --Hans Haase (有问题吗) 18:54, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Gibt es zu dem Thema eine Online-Petition an die EU gerichtet?--
213.168.192.23 11:33, 26. Jun. 2015 (CEST) Ich finde das toll gemacht, Lob! Allerdings könnte jemand fragen, wieso die französische Wikipedia ungeschwärzte Bilder der Louvre-Glaspyramiden hat [1], obwohl in Frankreich die P-Freiheit nicht gilt. Gruss, --MBq Disk 14:34, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Eine sehr freie Auslegung des Begriffs Beiwerk. --Magnus (Diskussion) für Neulinge 16:10, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Oder es ist einfach noch kein Schlaukopf darauf gekommen, das aus dem Artikel zu löschen. Bei den bekannt gründlichen und normenfixierten Deutschen würde das natürlich nicht vorkommen ;-) -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 16:25, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Scheint auf frwiki diskutiert und Absicht zu sein, deshalb habe ich Datei:Louvre at night centered censored.jpg nicht auf m:Freedom of Panorama in Europe in 2015 verbaut. Ein anderes Bild für Frankeich ist vorhanden, aber es fehlen leider noch viele EU-Länder auf der Meta-Seite. –Be..anyone (Diskussion) 11:10, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Cartoon[Quelltext bearbeiten]

Der Karikaturist hat das Thema aufgegriffen. Die Presse übernimmt Karikaturen immer gern...
Der Karikaturist ist m.W. offen für Textänderungen. Ideen bitte hier oder direkt beim Bild.
Gruss, --Markus (Diskussion) 18:49, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Sollte da nicht weniger statt mehr stehen? --MGChecker – (📞| 📝| User:MGChecker/Bewertung) – HDR 20:15, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Entscheidend ist das Richtige, aber ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen (der Karikaturist vermulich auch nicht so genau). Gruss, --Markus (Diskussion) 20:23, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich muß es weniger heißen. Alles andere ergibt keinen Sinn, denn bei mehr als 70 Jahren sind die Urheberrechte abgelaufen! -- Herby 22:04, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Verstehe. Damit muss der Cartoon neu gemacht werden - ist in Arbeit. Gruss, --Markus (Diskussion) 09:43, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Erstens macht der Cartoon so keinen Sinn, zweitens ist er zu groß und zu prominent und drittens ist Idee und Witzgehalt noch verbesserungsfähig. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:04, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
So - jetzt korrigiert :-)
@ Wolfgang: Dein Verbesserungsvorschlag müsste noch etwas konkreter sein ;-) Gruss, --Markus (Diskussion) 12:52, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe das erneut entfernt. Bitte füge es ohne Konsens hier nicht erneut ein, da die Seite inzwischen prominent verlinkt ist. Die Korrektur hat es nicht besser gemacht: jetzt ist das eine kreischend an der Haaren herbeigezerrte Pointe. Und die Elbphilharmonie ist vollredundant. Sorry. Stell die Cartoons hier oder auf einer Seite in Deinem BNR zur Diskussion und wenn hinreichend viele Leute das hinreichend witzig finden, kann es von mir aus rein. Dann aber unter Beachtung der Seitenbreite und ohne das es den Text rundum erschlägt. Also deutlich kleiner. Siehe auch Hilfe:Galerie. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:11, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Wolfgang, Du hast aufgerufen: "Bitte beteiligt Euch" - und jetzt löschst Du den Beitrag eines Karikaturisten. Das passt irgendwie nicht zusammen. Auch den Stil Deiner Kritik finde ich nicht angemessen - ich vermute, Du kennst den Künstler nicht? Du und er - Ihr habt das gleiche Anliegen :-) - nur halt unterschiedliche Ausdrucksformen. Genauso wird es Leser geben, die eher Text- oder eher Bild-sprachlich ansprechbar sind und verstehen.
Ich bitte Dich, dem Künstler gegenüber freundlich und einladend zu kommunizieren, i.S. einer Willkommens-Kultur für Neu-Wikipedianer. Danke, --Markus (Diskussion) 14:25, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Englisch

Der Karikaturist hat extra für WP noch eine englische Version der Trilogie gemacht:

damit die Karikatur auch in der englischsprachigen WP verwendet werden kann.
Gruss, --Markus (Diskussion) 14:25, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Scherz lass nach: Die von Christo verhüllten Bauten gelten dann aber wiederum als 'Kunstwerke', und er lebt noch ganz vergnügt, somit muss der Fotograf im Cartoon weitere 70+x Jahre warten... --arilou (Diskussion) 14:28, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
In der Karikatur sind das die Planen, die Foster hat aufhängen lassen, nachdem CNN immer wieder die Kuppel mit ins Bild nahm. Christo verpackte eckiger. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:07, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Na, das ist doch ganz einfach. Wenn Christo nicht will, dass mein seine Kunstwerke unentgeldlich fotografiert, dann kann er diese doch einfach verhüllen. :-) --Boehm (Diskussion) 14:56, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich möchte gern die Cartoons an einer Stelle einbinden, wo sie von der Presse gefunden werden können (und ohne dass sie von Wolfgang wieder gelöscht oder auf eine Disku-Seite verschoben werden ;-) ). Was wäre da sinnvoll? Gruss, --Markus (Diskussion) 21:05, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

nicht nur für Wikipedianer[Quelltext bearbeiten]

Ich find's auch toll gemacht ;-). Mir ist ein kleines Detail aufgefallen, was ich aber nicht ohne Rücksprache ändern wollte. Unter "Zeit zum Handeln!" steht der Punkt: "Erklärt vor allem, inwiefern ihr als Wikipedianer durch eine derartige Änderung in Eurer Arbeit betroffen wäret, und was eine solche Änderung für die Leser bedeuten würde." Der Text wendet sich aber nicht explizit nur an Wikipedianer, sondern soll eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen. Wenn ein Nicht-Wikipedia-Autor liest "ihr als Wikipedianer" könnte er sich vlt nicht betroffen fühlen. --Myon12 (Diskussion) 22:02, 24. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Umgesetzt. Danke für den Hinweis. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 10:15, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Danke für die große Mühe --Myon12 (Diskussion) 14:39, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das betrifft sehr viele. Zum Beispiel sind Bildbände über Städte oder Ansichtskarten damit immer in Gefahr, das der Urheber eines Gebäudes was dagegen hat. Oder das man die Autos rauschretuchieren muss. Es ist einfach unglaublich, was sich da ein "liberaler" Abgeordneter geleistet hat. --Eingangskontrolle (Diskussion) 15:04, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ist der Abdruck eine Photos in einer Zeitung nicht auch eine "kommerzielle Nutzung"? Wieso gibt es dazu, d.h. gegen das beabsichtigte Verbot, Photos moderner Bauten zu veröffentlichen, keinen Aufschrei in der Presse? Wir sollten also bei dem Protest nicht nur an unsere WIKIPEDIA-Intesessen denken, sondern es ist ein Angriff auf die freie Berichterstattung und Meinungsbildung schlechthin. Lothar W. Pawliczak (Diskussion) 15:54, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Die sind halt oft recht langsam... Aber langsam scheint es loszugehen (siehe Pressespiegel). Der Zeit-Artikel von heute berichtet schon von beginnenden Protesten woanders als in WP. --Myon12 (Diskussion) 19:02, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Die Presse pflegt ihre Bilder von Bild- und Nachrichtenagenturen zu beziehen, deren Geschäftsmodell es ist, Nutzungsrechte an Artikeln und Bildmaterial zu vermitteln. Und dafür zahlt die Presse der Agentur ein Nutzungsentgelt, welches anteilig an den Fotografen weitergeleitet wird. Du darfst versichert sein, daß ein Fotograf, der einer Agentur ein Foto zum Zwecke der Veröffentlichung übermittelt, mit derselben auch einverstanden ist. Ausnahmen bestätigen freilich diese Regel. Nur würde sich die Presse schwer hüten, im Parlament um das Recht zu kämpfen, das deutsche UrhG zu verletzen.
Aber hier geht es nicht um die Recht des Photographen, sondern um die Rechte des Architekten der Bauwerke, die auf dem Photo zu sehen sind! --Myon12 (Diskussion) 00:38, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Urheber eines Fotos ist stets der Fotograf und nicht der - mitunter bereits verstorbene - Architekt. Stell Dir vor, alle Fotografen und alle Bildverwender des Motives "Brandenburger Tor" würden bei Langhans' Erben um die Genehmigung vorstellig. Die bräuchten ein Büro wie der Frankfurter Hauptbahnhof.
Ein Künstler (zB Maler, Musiker, aber auch Architekt) hat die Rechte an seinem Werk und dessen Nachkommen haben die Rechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstler. In vielen europäischen Staaten (darunter de,at; siehe Karte) gilt aber die Panoramafreiheit, die besagt, dass man von öffentlichen Plätzen sichtbare Bauwerke dennoch photographieren und die diese Fotos nutzen darf, ohne das der Architekt ein Recht an diesem Foto hat (nachbauen dürfte man es hingegen nicht). In einigen europäischen Staaten zB Frankreich gilt das nicht (sprich Architekten haben Unterbreche auf Fotos von ihren Gebäuden) und es gibt eine EU-Gesetzes-Initiative, die es vorsieht, dass es in der gesamten EU so sein solle. Daher der Protest. --Myon12 (Diskussion) 00:53, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Beiträge bitter per --~~~~ signieren.
Ich möchte mal kurz anmerken, dass hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden dürfen: um redaktionelle Nutzung von Fotografien geht es bei der Panoramafreiheit nicht!! Wenn ein Magazin oder eine Zeitung journalistisch z.B. über ein Bauwerk berichtet, kann eine Fotografie in diesem Kontext auch zukünftig genutzt werden, ohne die Erlaubnis des Architekten einholen zu müssen. Anders ist es, wenn ein Fotograf zukünftig ein (oder mehrere) Gebäude auf einem Bild festhält und dies dann verkaufen möchte, selbst wenn das oder die Gebäude gar nicht das Hauptmotiv ist/sind. Als Beispiel: Der Rhein hat sich bei Köln in Höhe der recht bekannten Kranhäuser aus irgendeinem Grund knallgelb verfärbt - tolles Motiv. Den Rhein bekommt man aber nicht auf ein Foto, ohne auch die Kranhäuser mit auf dem Foto zuhaben. Ein Bildberichterstatter bzw. Pressefotograf kann für seine Agentur oder seine Zeitung davon ein Foto machen und es umgehend veröffentlichen lassen, weil er das Tagesgeschehen damit dokumentierte - eine originäre Aufgabe der Presse. Ein Fotograf, der das Bild später als Kunst verkaufen will, muss sich erst einmal die Adresse des Architekten der Kranhäuser (und womöglich jeder Menge anderer Architekten, deren Häuser unweigerlich auch mit auf dem Foto zu sehen sind) besorgen und sich ein sogenanntes "Property Release" von ihnen ausstellen lassen - eine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Im günstigsten Fall bekommt er dies kostenneutral ausgestellt, im ungünstigsten und zukünftig wahrscheinlicheren Falle muss er dafür zahlen - im Bahnhof "Liverpool Street" in London kostet eine Erlaubnis, für eine Stunde Fotos zu machen, 150 Pfund laut einem Beitrag von Freelens (https://www.freelens.com/magazin-archiv/wem-gehoert-der-eiffelturm/ ). Wobei Großbritannien sonst für Fotografen eher ein Schlaraffenland ist, da man dort die Panoramafreiheit bislang so freizügig auslegte, dass man sich selbst in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Kirchen oder städtischen Gebäuden auf öffentlichem Raum befindet, dort Fotos anfertigen und dann auch verkaufen kann. In Deutschland gilt das nur, solange man sich auf öffentlicher Fläche außerhalb von Gebäuden befindet und ohne weitere Hilfsmittel wie einem Stuhl oder Leitern o.ä. fotografiert. Über Frankreich müssen wir nicht reden - da kann man den Fotoapparat direkt zu Hause lassen. Und genau diese Harmonisierung in Richtung britischer Gesetzgebung war eigentlich der ursprüngliche Gedanke, der hinter der EU-Aktion stand. (nicht signierter Beitrag von 85.212.80.39 (Diskussion) )

Unverständnis[Quelltext bearbeiten]

Der Laie (wie ich) versteht die Aufregung nicht ganz. Dass eine kommerzielle Nutzung von Bildern zeitgenössischer Bauwerke verboten wird, ist in einer kommerziellen Welt nun mal richtig, da konsequent. Das heißt doch nicht, dass eine nichtkommerzielle Nutzung, insbesondere eine lexikalische Darstellung nicht möglich wäre. Insignien des Dritten Reichs sind auch verboten, dürfen aber selbstverständlich in Lexika und damit auch der Wikipedia abgebildet werden... --46.114.48.191 13:19, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die WP hat keine Gewinnerzielungsabsicht und ist gemeinnützig. Dennoch beschäftigt Wikimedia normale Angestellte, die ein Gehalt beziehen, und ist eine im Handelsregister eingetragener Gesellschaft (vmtl. ein Verein). Damit könnte sie unter "kommerzielle Nutzung" fallen.
Außerdem vertritt die WP die Meinung, dass ihre Texte und Bilder gemeinfrei sein sollen, sodass der WP-Bildbestand auch durch kommerzielle Verwender verwendet werden kann.
ABER: Das ist meine persönliche Meinung, ohne Garantie oder doppelten Boden - ich bin kein Jurist.
--arilou (Diskussion) 13:32, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Vor ca. 12 Jahren gab es das Thema "Impressumspflicht" in DE, und dabei kam raus, dass dauerhaft => gewerbsmäßig => Impressumspflicht gilt, nebst Abmahnwelle für alle Mama+Papa+Hund+Katze+Kind Webauftritte ohne Impressum (z.B. private Blogs). –Be..anyone (Diskussion) 20:12, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Das Abbild eines öffentlich zugänglichen Gebäudes (also auch ein Bild in der Wiki) stellt natürlich selbst ein Werk dar, fällt also unter das Urheberrecht. Panoramafreiheit bedeutet also nicht, dass jedermann ein Bild des Berliner Fernsehturms aus der WP kopieren und kommerziell verwenden darf. Jedermann darf jedoch selbst ein Bild des Fernsehturms anfertigen (Malen, Fotographieren, aus Ton modellieren, aus LEGO nachbauen,...) und frei (also kommerziell oder privat) verwerten. Genau das bedeutet Panoramafreiheit. Aber ohne Panoramafreiheit haben wir noch viel mehr Verdienstmöglichkeiten für Abmahnanwälte und natürlich auch viel mehr Kontrolle im Interenet, schließlich muss sich die Vorratsdatenspeicherung irgendwie lohnen. (nicht signierter Beitrag von 77.22.192.71 (Diskussion) )
Alle Medien auf commons erfordern eine freie Lizenz, andernfalls werden sie früher oder später gelöscht. Auch kommerzielle Nutzung ist bei Beachtung der Lizenz (z.B. CC BY-SA: Namensnennung + Link zur Lizenz) erlaubt. –Be..anyone (Diskussion) 23:03, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Das Entscheidende dabei: Lizenz! Das Bild des Berliner Fernsehturms (um beim Beispiel zu bleiben) wird allein dadurch (quasi) gemeinfrei, dass ein WP Autor dieses in die commons einstellt und die Lizenzbedingungen akzeptiert bzw. damit sein Urheberrecht an die commons abtritt (also Privatrecht). Die commons sind damit Lizenznehmer bzw. Lizenzinhaber! Soweit wäre es vollkommen egal, was auf dem Bild zu sehen ist. Die Lizenzbedingungen der commons könnten jederzeit auch vollkommen anders gestaltet werden (z.B. generelle Untersagung der gewerblichen Nutzung). Die Panoramafreiheit sorgt nicht dafür, dass bestimmte Bilder (z.B. solche, welche Gebäudeansichten zeigen), automatisch gemeinfrei sind, sondern nur dafür, dass der Autor sein Bild problemlos "freilizensieren" bzw. sein Urheberrecht an die commons abtreten darf. Vollkommen unklar bleibt jedoch, ob der Wegfall der Panoramafreiheit in bestehende Urheberrechte (egal ob originär, lizensiert oder abgetreten) eingreifen darf und natürlich ob hier, analog zum Recht am eigenen Bild, die Pressefreiheit (siehe untenstehendes Beispiel) oder die Freiheit der Kunst nicht höher zu bewerten sind.
Man sollte es unterlassen, Äpfel und Postautos addieren zu wollen. Das funktioniert nicht. Die Panoramafreiheit spielt bei der Frage die Rolle, ob ein Fotograf ein Bild ohne Genehmigung und ggf. Gebührenentrichtung anfertigen darf. Das Europäische Parlament schickt sich mitnichten an, die Panoramafreiheit abzuschaffen und das Fotografieren unter Strafe zu stellen. Das Europäische Parlament erfindet das Rad auch nicht neu. Der Entschließungsentwurf, so wie er er mit dem Änderungsantrag 421 aufgenommen wurde, entspricht lediglich dem, was in Deutschland bislang schon Rechtslage ist: Vor Verwendung eines urheberrechtlich geschützen Werkes ist der Urheber um Erlaubnis zu ersuchen. Wenn die Wikipedia meint, sie wolle jetzt zwischen 100.000 und einer Mio Bilder löschen, dann frage ich mich, weshalb. Worin besteht das kommerzielle Geschäftsmodell der Wikipedia? Werden die Seiten gedruckt und als Lexika herausgegeben? Schaltet man demnächst Bannerwerbung? Zur Erinnerung: Die gewerbliche Nutzung von Bildmaterial soll unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Sofern die Bilder bei commons ausschließlich von den Leuten eingesendet werden, die sie erstellt haben und die Fotografen sich der Tragweite der Übermittlung bewußt waren, hat die Wikipedia die Rechte, die sie braucht. Die Frage stellt sich heute schon, nicht nur wegen dieses Parlamentsbeschlusses.
Offensichtlich soll die Panoramafreiheit doch abgeschafft werden. Siehe Blog von Frau Reda (die ja vor Ort beteiligt ist) und es hat kein einziger Politiker gesagt, dass das niemand gewollt hat (es beginnen sich einzelne vom Vorhaben zu distanzieren, aber es sagt keiner (zumindest hab ich nichts gefunden), dass das nicht der Sinn dieses Iniativantrags ist). Und die Diskussion über Wikipedia & kommerziell gibt es in den verschiedenen Disks hier schon gefühlt hundertfach. Kurzzusammenfassung: man ist viel schneller komerziell als man glaubt und man will die Rechtsunsicherheit nicht und die freie Lizenz erlaubt kommerzielle Weiternutzung. (und bitte Beiträge mit --~~~~ signieren.) --Myon12 (Diskussion) 01:32, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Wenn ich das so lese, frage ich mich, ob überhaupt noch jemand das Rechtssystem versteht, die Parlamentarier eingeschlossen. Irgendeine Logik kann ich (nicht nur hier) nicht mehr entdecken, und wenn man einen Juristen fragt, hat selbst dessen Antwort gute Chancen, vom nächsten Gericht verworfen zu werden, weil der Richter schlechte Laune hat. Vielleicht wäre es keine schlechte Idee, wirklich alles präventiv zu streichen und durch den Text "durch EU-Gesetz zensiert (siehe Art. 5 GG)", und zwar nicht nur hier, sondern auch auf allen Suchmaschinen usw., zumindest für ein paar Wochen. So als heilsamer Schock für alle, um mal zu zeigen, dass es so irgendwie nicht mehr weitergeht.--Gilbert Brands (Diskussion) 13:17, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Zur angersprochenen fragwürdigen Erlaubnis kommerzieller Weiternutzung von Wikimedia-Inhalten und den Konsequenzen daraus, die einem jetzt auf die Füße fallen, habe ich hier ein paar Auaführungen gemacht. --Max schwalbe (Diskussion) 08:31, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Schwarzmalerei[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt unter "Konsequenzen" eine -hm- Gegendarstellung, wie die WP (halbwegs vernünfig) weiterarbeiten kann, wenn diese Urheberrechte tatsächlich die Panoramafreiheit (für kommerz. Verwendung) kippen. Das würde zwar das Entfernen von (behauptet) 100.000 bis 1 Mio Bildern bedeuten, aber das ist mitnichten "das Ende der Kulturartikel in der WP". WP-Autoren müssten sich dann eben darum bemühen, „lizenzierte“ Bilder zu erhalten - also bei den Rechte-Inhabern mal nachfragen, ob sie nicht (schon aus Eigennutz ~ Werbezwecken) einige gute, "offiziell gemeinfrei gestellte" Bilder herausrücken könnten.

Ja, das ist Mehrarbeit, ja das ist unbequem. Aber weder technisch unmöglich noch aufwandsmäßig unstemmbar.

--arilou (Diskussion) 13:22, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

PS: Auch ich bin pro Panoramafreiheit. Aber contra übertriebenes "Die-Welt-geht-Unter"-Gekreische.

Die Diskussion hier ist hauptsächlich für Leute, die jetzt noch knapp zwei Wochen Zeit zum Kreischen haben. Wenn Du schon sicher bist, dass das nichts wird, guck Dir vielleicht mal m:NonFreeWiki an. –Be..anyone (Diskussion) 13:32, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Für Leute, die sich informieren wollen, sollte die Situation (halbwegs) 'neutral' dargestellt werden.
Soweit ich mich erinnere, ist auch das eine Grundlage der Wikipedia.
--arilou (Diskussion) 13:49, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Neutralität gilt für Artikel. Wenn uns jemand sabotieren will, sind wir in unserer Reaktion aber sowas von nicht zur Neutralität verpflichtet … -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 14:27, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
+1--Mideal (Diskussion) 14:40, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
+1--Herby 17:55, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, aus den vorliegenden Daten kann doch nicht zwingend geschlossen werden, dass einige EU- Politiker gezielt die WP sabotieren wollen, es kann auch sein, dass die Eurokraten einfach nur in bester Absicht handeln und die Welt ein wenig sicherer machen wollen. Schließlich sollen alle Europäer in Meinungsfreiheit leben (also vollkommen frei von Meinungen). Es kann natürlich auch sein, dass der Vorschlag von einigen Abmahnanwälten ausgebrütet wurde, die einen EU- Politiker kennen und einfach den Hals nicht vollkriegen können. Man weiß es nicht. Aber mal eine ganz dumme Frage: Was macht eine große Tageszeitung (nennen wir sie einfach mal B...zeitung), die über den Großbrand einer Lagerhalle (Baujahr 1970) in HH berichten will. Muss der Journalist jetzt warten, bis das Gebäude vollkommen heruntergebrannt ist, damit der zurückbleibende Schutthaufen nicht mehr als Werk betrachtet werden kann? Oder könnte ein Brandstifter die Zeitung abmahnen und auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, obwohl eine Erlaubnis zur Aufnahme des brennenden Gebäudes vorlag, weil der Brandstifter sein Werk als Kunst deklariert?
-1, sowas schädigt potentiell den guten Ruf der Wikipedia. --Prüm 23:08, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
+1 --Myon12 (Diskussion) 23:20, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
So ein Quatsch kann selbstverständlich auf der EU Ebene beschlossen werden aber dieser hirnrissige Unfug wird genau so enden wie die Vorratsdatenspeicherung. Der BGH wird dem Gesetzgeber die Umsetzung so lange um die Ohren hauen wie versucht wird die Verfassung den EU Regeln unter zu ordnen.--80.187.110.54 11:57, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Kostenlose Wiki-Arbeit für kommerzielle Anbieter[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich ist mir eher ein Dorn im Auge, dass die Wikipedia die kommerzielle Nutzung ihrer Inhalte ausdrücklich erlaubt. Würde sie das nicht tun, wäre auch die geplante EU-Richtlinie kein Problem für die Wikipedia. Vielleicht wäre das ja mal ein Anlass, die Wikipedia zu reformieren statt von der EU zu verlangen, dass alles Kommerzialisiert werden darf. --Nicolai P. (Disk.) 14:00, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe WP:Grundprinzipien#Zentrale Grundprinzipien der Wikipedia Punkt 3: Freie Inhalte. Auf nichtkommerzielle Nutzung beschränkte Lizenzen gelten nicht als frei. Weil man im Europäischen Parlament einen Schwachsinn ausheckt, verabschieden wir uns zügig von unseren Grundprinzipien? Würde zur restlichen westlichen Politik passen, die ihre rechtsstaatlichen Prinzipien ohne Zögern in die Tonne tritt, wenn sich irgendwo ein islamistischer Rauschebart oder sonst ein böser Bube zeigt … -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 14:32, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Wolfgang Rieger: „Auf nichtkommerzielle Nutzung beschränkte Lizenzen gelten nicht als frei. Weil man im Europäischen Parlament einen Schwachsinn ausheckt, verabschieden wir uns zügig von unseren Grundprinzipien?“ – Es ist diese Prinzipientreue, die uns immer wieder Probleme macht. Auch auf der anderen Seite: Schon oft kam es vor, dass jemand ein Bild für die Wikipedia freigegeben hätte, aber eben nicht für jedwede Weiternutzung. Und diese Leute haben gute Gründe: So manche Person möchte für sein Porträt, so mancher Fotograf für sein Werk eben nicht eine Blankofreigabe für welchen gewerblichen Zweck auch immer erteilen. So entgehen uns jetzt schon eine Menge gute Bilder. Und was heißt: „unsere Grundprinzipien“? Ich hätte überhaupt kein Problem damit, meine Bilder nur für die Wikipedia freizugeben. Ich würde das sogar vorziehen, wenn ich die Möglichkeit hätte. – Meines Wissens, ich bin kein Jurist, ist es sogar zweifelhaft, ob jemand eine so weitgehende Freigabe, wie sie die cc-by-sa vorsieht, überhaupt rechtswirksam erteilen kann. – Man hat sich mit einer gutgemeinten, aber nicht wasserdichten Regel in die Tinte geritten, so sieht es aus. --Mussklprozz (Diskussion) 19:31, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Kleine Anmerkung am Rande: Die cc-by-sa ist unvereinbar mit § 42 Abs. 2 UrhG. Und die Vorschrift gilt jetzt schon. (nicht signierter Beitrag von 2a02:8108:0:51:7021:1c46:b2be:23a9 (Diskussion) 26. Juni 2015, 01:11)
Wenn im Gesetzestext tatsächlich "gewerblich" steht, dürfte keinerlei Gefahr bestehen - zumindest in Deutschland. "Gewerblich" heißt hier: dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht. Das ein Verein Angestellte hat, die er mit welchem Geld auch immer (beiträge, Spenden, Fundsachen, Lottogewinne, Lizenzgebühren) bezahlt, stellt kein Problem dar (macht der lokale 6.-Liga-Fußballklub genauso). Gemeinnützig heißt eigentlich immer "nicht gewerblich" (kennt jemand ein Gegenbeispiel?--Mideal (Diskussion) 14:39, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Sowohl 'Gewinnerzielungsabsicht' als auch 'dauerhaft' sind beides hinreichende Bedingungen, aber keine notwendige. (D.h. wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht, dann ist es auf jeden Fall gewerblich. Wenn aber keine solche Absicht besteht, kann es trotzdem 'gewerblich' sein!) Das wird gerne verwechselt.
Wenn z.B. ein Schulfest Kuchen verkauft (einmalig, also nicht-dauerhaft), um die Fest-Kosten wieder einzuspielen (keine Gewinnerzielung, nur Selbstkosten-deckend), und für ihre Werbeflyer ein nicht-freies Bild verwenden, ist das eine "gewerbliche Verwendung".
Eine gemeinnützige Organisation ist prinzipiell z.B. von der Mehrwertsteuer befreit. Dennoch muss sie (ggf. anteilig) selbige bezahlen, wenn sie ("in geringem Maße") gewerblich handelt - dennoch behält sie ihre Gemeinnützingkeit. (Frag' die Fraunhofer-Gesellschaft, die können ein Lied davon singen.)
--arilou (Diskussion) 16:51, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Der 6.-Liga-Fußballklub handelt "gewerblich".
PPS: Wie immer ohne Garantie, Netz und doppelten Boden - ich bin kein Jurist und kann falsch liegen!
@Arilou: Die Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ vorliegen, also dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht. Sonst wäre (1.) ein Hobby, dem ich dauerhaft nachgehe oder (2.) ein einmaliger Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht schon gewerblich. Nur wenn ich über eine gewisse Dauer Waren oder eine Dienstleistung vermarkte, wird es gewerblich. --Bujo (Diskussion) 20:28, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
"gewisse Dauer" ~ kann kürzer sein als mancher denkt; auch nur einmaliges Kaufen-und-wieder-Verkaufen kann schon gewerblich sein (Bspl: Ich kaufe (einmalig) ein Mehrfamilienhaus, renovier' es und verkaufe es teuerer wieder. Dabei wohne ich bereits in einem Eigenheim zwei Straßen weiter, d.h. kein Richter nimmt mir ab, dass jemals 'zum Eigenbedarf' beabsichtigt gewesen sei.)
"Waren oder Dienstleistungen vermarkten" ~ kann man ohne Gewinnerzielungsabsicht machen (und z.B. trotzdem eine Konkurrenz für angestammtes Gewerbe darstellen). Versuch' mal einen Bio-Laden zu eröffnen, und den Ämtern zu erklären, dass du aus Überzeugung zur Volksgesundheit beitragen willst und auf Selbstkostenbasis arbeitest, und deshalb kein Gewerbe betreiben würdest - die werden dir eins husten!
Der Kniff ist, dass es wohl noch weitere Kriterien für "gewerblich handeln" gibt als nur diese beiden, und diese anderen durchaus ebenfals den Ausschlag für "gewerblich" geben können.
--arilou (Diskussion) 09:14, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Bis vor 5 Minuten wusste ich gar nicht, dass man meine hochgeladenen Bilder auch kommerziell nutzen darf (ja ich weiß, ich hätte mir den Text der Lizenz mal genau durchlesen sollen). Hätte ich es gewußt, hätte ich keine Bilder hochgeladen! Mir geht dabei folgendes Beispiel durch den Kopf: Ein Verlag bringt einen Hochglanzbildband mit dem Titel 'Schönes Deutschland' auf den Markt für 50€ pro Stück und bedient sich bei den Bildern kostenlos auf Wikipedia. Der Verlag sahnt ab und die Urheber der Bilder sehen keinen Cent. Da stellt sich mir die Frage: Warum liefert ein Projekt wie Wikimedia dem Kapitalismus Gratismaterial? Statt das Gesetz zu torpedieren, sollte man lieber die Lizenzen ändern und die kommerzielle Weiternutzung verbieten. Und nein Wikipedia ist nicht kommerziell, nur weil es ein paar Angestellte hat!
Ich werde bis auf weiteres jedenfalls keine Bilder mehr beitragen.
--Django.Muerte (Diskussion) 01:07, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ich wusste es von Anfang an, weil ich als armes Schwein kein Interesse habe, Geschäftemachern meine Fotos kostenlos zu kommerziellen Zwecken zur Verfügung zu stellen hatte ich mir die Lizensen wiederholt durchgelesen. Schade - wenn sich Wikipedia davon lösen Würde kommerziellen Zwecken zu dienen, könnten hier viel mehr und bessere Fotos hochgeladen sein.92.225.74.29 03:22, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Es gab übrigens unter deutschen Wikipedianern vor ein paar Jahren die Diskussion, ob man die kommerzielle Verwendung von Bildern einschränken sollte. Man war der Auffassung, dann hätte man bald gar keine freien Bilder mehr.
Nur - worin besteht die Notwendigkeit Bilder für kommerzielle Nutzung freizugeben? Nur weil es Grenzfälle gibt? Wenn jemand sein auf seiner Webseite Werbung schaltet, die vergütet wird, dann ist das kein Grenzfall. Dann ist das kommerziell. Webseiten von Arztpraxen sind kommerzielle Seiten. Gleiches gilt für Unternehmen, die unter dem Etikellt der Gemeinnützigkeit subventioniert werden. Das sind kommerzielle Unternehmen. 92.225.74.29 03:46, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Genaugenommen besteht gar keine "Notwendigkeit" diese freizugeben, sondern es ist ein Grundprinzip, das sich die Wikipedia auferlegt hat. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Wikipedia deutlich mehr Bilder hätte, wenn kommerzielle Weiternutzung nicht erlaubt wäre, aber die wären nicht frei, was aber die Grundidee ist. Genso könnte man argumentieren, die Wikipedia hätte noch mehr Bilder, wenn die Fotografen bezahlt würden. Aber das ist eben nicht der Sinn der Sache. --Myon12 (Diskussion) 04:34, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Warum wir nicht unterschreiben[Quelltext bearbeiten]

Es gab früher schon die Idee in der Wikipedia FAIR USE als Recht durchzusetzen, zumal die Bilder-Server auch in den USA standen. Die Admins vor allem auch in der deutschen Wikipedia haben sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt ohne auch nur einen Funken Rückgrat zu zeigen. Auch die Panoramafreiheit wurde nach ihrem strengstmöglichen Kriterien ausgelegt und es gab auch Wochenlange Diskussionen ob man Briefmarken, Straßenschilder, Spiele-Screenshots oder nur Demo-Transparente zeigen darf und tausende Bilder die schon Monate drin standen wurden auch wieder gelöscht. Das war definitiv kein Reformwille zu erkennen, eher nur Lobbying für eine Art GEMA 2 in der Zukunft.

Da brauchte man echt keinen Richter mehr! Dabei gab es schon damals warnende Stimmen, das genau diese Haltung und jede Haltung ist ja auch ihr Programm in Zukunft dazu führen wird, das sie womöglich auch Gesetz wird. Nun ist es also wohl soweit, herzlichen Glückwunsch! --IrrtNie (Diskussion) 16:12, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für diesen destruktiven Beitrag. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 16:19, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Das kann man auch anders herum sehen:
Die dt. Admins wollten so weit als möglich sicherstellen, dass ein Nutzer (kommerziell oder nicht) der dt. WP/commons sich darauf verlassen kann, nicht gegen dt. Recht zu verstoßen, wenn er ein commons-Bild verwendet.
Denn in der BRD (vmtl. auch in Ö und CH) gibt es kein "Fair Use", das ist ein US-Gesetz.
--arilou (Diskussion) 16:56, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Auch hier wieder: Ich bin kein Jurist und kann falsch liegen.
Es gibt auch Deutsche die leben in den USA und anderswo, die hier auch Artikel schreiben und von deutschem Recht keine Ahnung haben. Es gibt keinen zwingenden Grund auf die deutsche Sprachwikipedia auch nur deutsches Recht anzuwenden. Wobei zwischen nur Anwendung, Interpretation und vorauseilendem Gehorsam leider auch noch Welten liegen.
Man hätte jederzeit FAIR USE als kleinsten gemeinsamen Nenner durchsetzen könnte, im Sinne die Daten liegen auch nicht in der BRD. Es fehlte allein der politische Wille. Dadurch hat man eine unglaubliche Rechtsunsicherheit geschaffen bzw. ein Machtvakuum das natürlich jemand füllen musste. Das Europäischen Parlament ist ja auch immer auf der Suche nach neuen Betätigungsfeldern.
Die Wikipedia braucht Autoren und keine selbsternannte Anwaltskanzlei die erst jeden über seine Rechte aufklärt. Allein schon die Initiative hier suggeriert wieder völlig unnötig eine Hoheit des europäischen Parlamentes über die Medieninhalte, das hat aber auch nur die Macht seiner Erfüllungsgehilfen hier, die es schon mal als göttliches Gericht vorstellen. --IrrtNie (Diskussion) 17:39, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ein Grund, warum die WP mit freien Lizenzen arbeitet ist, dass sich der Weiternutzer keine Gedanken machen muss, ob er vlt doch gewerblich sein könnte oÄ, sondern einfach Rechtssicherheit hat. Das hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu tun, wenn man darauf achtet, dass nicht plötzlich tausende Nutzer gegen ein Gesetz verstoßen. Abgesehen davon hat der Gesetzesentwurf auch Implikationen außerhalb der WP, die vlt nicht ganz wünschenswert sind. --Myon12 (Diskussion) 20:32, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das erinnert mich an ein von mir bearbeitetes "Lemma", zu dem ich Grafiken einzufügen gedachte. Wikipedia beharrte auf die Einhaltung von Bildrechten aus der Steinzeit, und ich kassierte meinen ersten "Shitstorm" durch die Admins, als ich genau vor derartigen Auswüchsen warnte. Wenn das Gesetz gegen die Panoramafreiheit durchgesetzt wird, dann wird die Wikipedia dank diverser zu erwartender Fortsetzungen dieser Posse alsbald zum "Atlas der Textwüsten". Aber das Kind fiel schon bei Gründung der Wikipedia in den Brunnen, da ist nichts mehr zu retten, auch dank der rückgratfreien Admins. --Aquarius70 (Diskussion) 15:57, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Vorauseilender Gehorsam[Quelltext bearbeiten]

In dem Zusammenhang möchte ich auf die Problematik Verhüllter Reichstag hier in der Wikipedia verweisen, insbesondere auf die Diskussion dort. --Ekkehart Baals (Diskussion) 12:41, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Online-Petition?[Quelltext bearbeiten]

Sind bereits Ideen vorhanden eine Online-Petition, beispielsweise bei Avaaz oder Campact diesbezüglich zu starten? Wenn nein, wäre dies eine Idee diesem Aufruf mehr Antrieb zu verleihen. Oder sollte man ganz im Gegenteil keine Petitionen auf anderen Plattformen starten und stattdessen auf den eigenen offenen Brief verweisen? (nicht signierter Beitrag von Rugk (Diskussion | Beiträge) 17:07, 25. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Warum nicht direkt eine Petition beim Europäischen Parlament (Text dafür ist wohl schon genügend ausgearbeitet), dann über den Mailverteiler bei Wiki an alle mit der Bitte um Unterstützung http://www.petiport.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/search-by-keywords?keyWords=panoramafreiheit&year=&_statuses=1&_countries=1&searchRequest=true --Kungkan (Diskussion) 18:26, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Auf change.org gibt's eine Online-Petition. (Ohne Rücklink zum eigenem Blog, o.ä., nix für mich.) –Be..anyone (Diskussion) 23:30, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Wozu die Aufregung? Online-Petitionen sind nur Wichtigtuerei. --5.170.240.148 18:51, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Strasbourg[Quelltext bearbeiten]

Wie schaffen es denn die vielen Bilder in den Artikel fr:Institutions européennes à Strasbourg?--SFfmL (Diskussion) 17:11, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Als source und author steht auf commons "Council of Europe". Vermutlich haben die eine Erlaubnis. Es wäre jedenfalls interessant, wenn jemand auf der fr:Wiki nachfragen würde, wie sowas dort gehandhabt wird. Ich bin der frz Sprache leider nicht mächtig. --Myon12 (Diskussion) 19:17, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Europaparlament Strassburg wird auf commons häufig gelöscht, Gegenargument "extraterritorial" wurde als Nebelkerze ignoriert. –Be..anyone (Diskussion) 20:00, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Im Artikel fr:Tour Bretagne scheint man es so zu lösen, dass man Fotos aus größerer Entfernung in den Artikel tut.
Ja, das steht so explizit in einer Box auf commons. Lt frz Recht ist es erlaubt wenn es nur "Zubehör" auf dem Bild ist. Dieses Eis ist aber mE extremst dünn und ich persönlich würde nicht dieses Risiko eingehen wollen. --Myon12 (Diskussion) 20:37, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Jean-Marie Cavada[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet die E-Mail-Adresse in der Referenz in dem Artikel??

  • Cavada ist verantwortlich für den Versuch der Einschränkung der Panoramafreiheit durch das Europäische Parlament<ref>markus.ferber@europarl.europa.eu</ref>.

-- Cherubino (Diskussion) 18:21, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Wurde inzwischen entfernt. [2] -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:10, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

@Eingangskontrolle: Sollte das heißen, dass Markus Ferber bzw. ein Mitarbeiter dir eine Email mit dieser Aussage geschickt hat? Wenn ja, ist es kein geeigneter Beleg. Belege müssen veröffentlicht sein. Emails – auch wenn sie von Europaparlamentariern oder deren Büros kommen – erfüllen das nicht. Aussagen eines Politikers über einen anderen halte ich ohnehin nicht für geeignete Belege, schon aufgrund der (mangelnden) Neutralität. --Bujo (Diskussion) 19:53, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Der korrekte Beleg steht auf dieser Seite - das war ein Kopierfehler (die Hamster sind heute so langsam). Ich werde diese Aussage mit dem korrekten Beleg wieder in den Personenartikel einfügen. Wer sowas macht, soll dafür auch gewürdigt werden. --Eingangskontrolle (Diskussion) 21:20, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Auf dieser Seite steht kein Beleg für die Aussage "Cavada ist verantwortlich für den Versuch der Einschränkung der Panoramafreiheit durch das Europäische Parlament." Auf dieser Seite steht ein Beleg dafür, dass Cavada vorgeschlagen hat, in einem Entwurf eines Berichts über die Umsetzung der Urheberrechterichtlinie einen Satz durch einen anderen Satz zu ersetzen. Dass er damit verantwortlich für den Versuch der Einschränkung der Panoramafreiheit durch das Europäische Parlament ist, ist eine Interpretation. Dafür bräuchte es einen Sekundärbeleg, der genau das aussagt. Durch einen Evaluationsbericht kann man die Panoramafreiheit nicht einschränken (siehe unten). Der Text ist noch nicht mal vom Plenum beschlossen. Vielleicht zeigt unsere Kampagne ja Wirkung und der Text wird nochmal geändert. Dann wäre dieser vorübergehende Änderungsantrag eine völlig unbedeutende Fußnote. Europaparlamentarier stellen warscheinlich in einer Legislaturperiode hunderte solcher Änderungsanträge, die schreiben wir auch nicht jedesmal in den jeweiligen Personenartikel. --Bujo (Diskussion) 21:34, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Sie führen normalerweise aber auch nicht zu so einer großen Reaktion wie diese; und nach diesem Echo wird es keine unbedeutende Fußnote werden. Als Beleg für das Mediale Echo führe ich den gesamten Pressespiegel zu dem Thema an. --Myon12 (Diskussion) 21:41, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Dann bitte einfach einen Artikel auswählen, der die Rolle von Cavada reflektiert (oder zumindest erwähnt) und dementsprechend formulieren, aber nicht eine Primärquelle als Beleg nehmen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Verfügbar wäre z.B.: "Der Rechtsausschuss hat sich für den Änderungsvorschlag des französischen Politikers Jean-Marie Cavada entschieden, der die Panoramafreiheit sehr restriktiv auslegt." (LTO) Aber bitte so formulieren, dass klar wird, dass es sich um einen unverbindlichen Berichtsentwurf handelt und nicht um ein Gesetz, sonst wird die Rolle des Abgeordneten über Gebühr aufgeplustert. --Bujo (Diskussion) 21:48, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten


Folgende Quelle wäre sinnvoll: http://parltrack.euwiki.org/dossier/2014/2256%28INI%29#am-421-PE-549.469 d.h. Änderungsantrag 421 . Es müsste auf der EU Webseite auch noch ein PDF Dokument geben. Auf die schnelle war das nicht auffindbar. --Klaus zinser (Diskussion) 20:03, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Was ist mit Google Maps und Google Streetview[Quelltext bearbeiten]

Wie sind die rechtlichen Entwicklungen der Panoramafreiheit vor dem Hintergrund der Entwicklungen von Google Maps in seiner neuen Ausprägung der 3D Ansichten (Beispiele siehe Koblenz oder Stuttgart) zu sehen?

Welche Auswirkungen hat die Rechtsänderung der EU auf google Streetview.

Im Vergleich zu diesem Visualisierungen sind doch die wenigen Bildchen in Wikipedia/Wikimedia eine winzige Anzahl.

Und es sollte doch kein Zweifel vorliegen, dass google absolut kommerziell und gewinnorientiert arbeitet, da ist nichts aber absolut nichts kostenlos sondern alles gewinnmaximiert.

Wer kann diesen Sachverhalt rechtlich würdigen und fundiert beurteilen, wo sind die Juristen unter den Wikipedianern. Bitte ihr Juristen werdet mal aktiv. Danke

Wir sind hier keine Juristen (zumindest nicht als Organisation und ich persönlich nicht, ob zufällig einer dabei ist kann ich natürlich nicht sagen). Ich bin mir sicher, dass Google das entsprechend prüfen lässt. Grundsätzlich hat Google mit Europa nicht wirklich viel Freude (da gibt es auch andere Konflikte bzgl Monopolstellung, Datenschutz für Privatpersonen bei Suchanfragen usw). Fakt ist jedenfalls, dass Google gänzlich andere Möglichkeiten hat als die Wikipedia und ihre Autoren (im Bezug auf Finanzielle Mittel, Marktmacht, Anwälte usw.) Und, Google hat schon sehr viel veröffentlicht, wo man geglaubt hat, dass es urheberrechtlich nicht so leicht geht (Google-Books). Es kann aber gut sein, dass sie diese Gebäude einfach verpixeln und den Architekten sagen, sie sollen zustimmen, weil es eine Werbung für sie ist gezeigt zu werden bzw. sogar umgekehrt es sogar veröffentlichen und sich ein paar Abmahnungen kosten lassen. Ich weiß es nicht. --Myon12 (Diskussion) 19:30, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Mit Google Street View ist sehr schlechte Lage. Die unverpixelte Version darf nicht aufbewahrt werden. Und das obwohl Google Street View sowieso nur in den öffentlichen Raum gemacht wird. Viele Stellen werden fälschlich unkenntlich gemacht und für mich ist es selbstverständlich, dass man deswegen die Verpixelung, wenn überhaupt, nur umkehrbar machen soll. Ist doch schade, wenn man so guten historischen Dokument (angeblich) zerstören lässt. 93.215.171.93 00:07, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

zulässig auch für Kunstwerke[Quelltext bearbeiten]

Der erste Punkt in der Bildunterschrift ist "zulässig auch für Kunstwerke". Darin ist nicht ersichtlich, was jetzt außer Kunstwerken zulässig ist, also was das "auch" hier zu suchen hat. Der nächste Punkt ist "zulässig nur für Gebäude". Erst jetzt könnte man denken, dass beim ersten Punkt auch Gebäude miteinbezogen sind. Das ist aber unklar. Vielleicht erwartet jemand den Punkt "zulässig für irgendetwas anderes" und Punkt 1 beinhaltet auch dieses Irgendetwas. Man kann nicht voraussetzen, was man meint. --2.245.104.86 19:32, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Weitere Details zur Legende und überhaupt sollten auf den Seiten, wo die SVG-Karte verwendet wird, erklärt werden, nicht in der Legende. Z.B. ist DE dunkelgrün, weil hier kleine Meerjungfrau erlaubt wäre, und DK ist hellgrün, weil dieses Kunstwerk dort nicht unter FoP fällt. Für Gebäude oder fest installierte Kunstwerke in DE gilt FoP nur vom öffentlichen Raum aus gesehen, auf eine Leiter steigen oder mit einer Drohne filmen ist nicht okay. In anderen dunkel- oder hellgrünen Ländern können die Details anders sein, die SVG-Karte ist eine Vereinfachung. –Be..anyone (Diskussion) 21:04, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Panikmache[Quelltext bearbeiten]

Es geht um einen Evaluationsbericht des Europäischen Parlaments. Der kann überhaupt keine Änderung der Rechtslage herbeiführen. Nur die Kommission kann ein Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene einleiten. Das hat sie aber noch gar nicht und es ist auch keineswegs gesagt, dass sie das vorhat. An eine potenzielle Initiative der Kommission würde sich ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren von Parlament und Rat anschließen. Das kann insgesamt Jahre dauern.

Die Änderung #421 würde die Kommission noch nicht einmal auffordern, tätig zu werden. Die Fassung von Reda tat das: "Das Europäische Parlament […] fordert den Gesetzgeber der EU auf sicherzustellen, dass die Nutzung […] gestattet ist". Der Änderungsvorschlag sagt nur "Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, dass […] sein sollte". Das würde überhaupt keine Rechtsfolge herbeiführen.

Auf welchen Kompetenztitel würde sich eine unionsweite Einschränkung der Panoramafreiheit außerdem stützen? Fraglich, ob die für eine Harmonisierung des Binnenmarkts erforderlich wäre.

Insofern ist diese Kampagne, die den Eindruck erweckt, nächste Woche müssten alle auf Panoramafreiheit gestützten Bilder entfernt werden, ziemlich unseriöse Panikmache. --Bujo (Diskussion) 19:36, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Diese "Leserinformation" sollte die Bedeutung eines Evaluationsberichts des Parlaments einordnen und klarstellen, dass es sich nicht um eine Gesetzesinitiative geschweige denn um den finalen Beschluss einer Richtlinie (die dann erst noch in nationales Recht umgesetzt werden müsste) handelt. --Bujo (Diskussion) 19:56, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hm, vielleicht ist es etwas übertrieben jetzt schon diese Kampagne auszurollen. --kostenloses Arbeitspferd ... itu (Disk) 20:06, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Find ich nicht. Alles braucht etwas Vorlaufzeit (wir hier vor der Kampagne, bis es die Leute sehen, die es die Leute wirklich beschäftigt, bis sie sich ihre Meinung bilden/sie ändern, bis die Politiker das mitbekommen, bis sie ihre Meinung ändern, bis sie dadurch anders handeln). Und wenn die "EU-Gesetzgebungsmaschine" einmal im Rollen ist, ist sie kaum zu stoppen (da gibts einige Bsp) --Myon12 (Diskussion) 20:43, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Man muss deswegen aber nicht den Lesern eine größere Dringlichkeit vorspiegeln als sie ist. Man kann ihnen die Fakten vorstellen, wie sie sind. Dass die EU-Gesetzgebungsmaschine kaum zu stoppen ist, sehe ich gar nicht so. Oft genug haben die Verfahren ewig gedauert, sind unterwegs gänzlich eingeschlafen oder kamen völlig anders raus als sie reingingen. Ich finde es gut, dass wir uns für die Panoramafreiheit einsetzen und den Lesern ihre Bedeutung klarmachen. Ebenso sollten wir aber ehrlich darstellen um welchen Schritt in der politischen Meinungsbildung es sich gerade handelt und nicht aus einer Maus, die gerade das Startloch verlassen hat, einen Elefanten machen, der sich schon der Ziellinie nähert. --Bujo (Diskussion) 21:42, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Soweit ich weiß, steht nirendwo explizit etwas, das eine Stufe in der Gesetzgebung suggeriert, die noch nicht erreicht ist. Die hiesige Info-Seite, die von den Bannern verlinkt ist, hat am Beginn die entsprechenden Zitate. Im 1. Satz in "Hintergrund" steht "Rechtsausschuss vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Urheberrechtsgesetzgebung in der EU". Es wird klar gemacht, dass sich die Iniative noch auf Ausschussebene befindet. Über so einen Vorschlag wird im EU-Parlament abgestimmt werden und dieser Termin steht schon fest: 09.07.2015, das ist in genau 2 Wochen. Ziel der Initiative ist es, dass das Parlament genau an dem Tag dagegenstimmt. Dafür ist die Zeit knapp. Dass man das Gesetz (wenn auch vlt schwerer) noch später wird stoppen können, steht auf einem anderen Blatt. --Myon12 (Diskussion) 21:59, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn ich das richtig verstehe, geht's doch um's Gewerbliche Weiterverwenden, was WP ja nicht tut. Und wenn das dann jemand privat, wie auch immer weiterverwendet, ist diese Person ja auch nicht im Visier. Und die Lizenz zur kommerziellen Weiterverwendung schalten wir einfach ab und Ruhe ist. Mir persönlich ist die Lizenz zur kommerziellen Weiterverwendung schon lange ein Dorn im Auge. Ich konnte noch nie nachvollziehen, warum diese galaktischen Bemühungen der WP- Community jedem dahergelaufenen Geldgeier kostenlos zur Verfügung stehen um daraus Kapital zu schlagen--Bestoernesto (Diskussion) 03:57, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Diese "Kommerziell-Diskussion" gibt es hier gefühlt hundertfach. Jedenfalls beginnt kommerziell schon viel früher als man glaubt (Facebookfoto; Internetseite, deren Betriebskosten zT durch Werbung gedeckt wird). Außerdem ergibt sich sonst sehr schnell eine Rechtsunsicherheit. Daher wird die freie Lizenz verwendet. --Myon12 (Diskussion) 11:22, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Danke "Bujo", das sind gute und sinnvolle Hinweise!

Naive Idee: Nicht mehr in EU hosten[Quelltext bearbeiten]

Mal eine naive Idee: Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass in Deutschland die Panoramafreiheit eingeschränkt wird, wäre es nicht einfach möglich, mit der ganzen deutschsprachigen Wikipedia in ein anderes Land umzuziehen? Wo es halt die Panoramafreiheit noch gibt? Oder zumindest die »illegalen« Bilder woanders zu hosten? Oder wäre soetwas undenkbar/trotzdem illegal/moralisch verwerflich/zu gefährlich/was auch immer? --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 23:41, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Wo die Bilder liegen ist egal, man verstößt durch die kommerzielle Verwendung des Photos gegen das Urheberrecht, wenn dieses Gesetz kommt. Das könnte zu Problemen für Wikimedia und die Leute, die die Fotos hochladen, führen. Soweit ich das sehe, ist es völlig egal wo der Server steht (natürlich könnte man ihn in einen windigen Staat ohne funktionierende Rechtsordnung verschieben und so versuchen, das geltende Recht zu umgehen, aber das fällt dann unter illegal und moralisch verwerflich) --Myon12 (Diskussion) 23:53, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn es egal ist, wo der Server steht, was ist dann ausschlaggebend, um festzustellen ob deutsches/spanisches/wasauchimmerstanisches Recht gilt? Und wer müsste im Falle eines »illegalen« Bildes geradestehen? --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 00:31, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
So wie ich das verstanden habe, kommt es darauf an, wo das Gebäude steht = wo das Photo gemacht wird. zB gilt in Frankreich die Panoramafreiheit nicht und daher gibt es Probleme mit Fotos von frz Gebäuden, egal wo ich sie nutze. (vgl. die Geschichte mit den Eiffelturm-bei-Nacht-Urlaubsfotos) --Myon12 (Diskussion) 01:02, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Also kann ich als Deutscher in Deutschland dafür belangt werden, wenn ich in Frankreich den Eiffelturm (oder sonst irgendwas »Geschütztes«) ablichte und in Deutschland veröffentliche? Oder anders gesagt: Französisches Recht gilt auch in Deutschland, oder wie? Das ergibt zwar irgendwie keinen Sinn, aber trotzdem Danke für die Antworten. Ich lass diesen Thread jetzt einfach mal so stehen, das soll ja jetzt keine Rechtsberatung werden hier. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 01:54, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Soweit ich weiß, kann der Franzose dir als Deutschen sagen du musst das zahlen und wenn du das nicht tut könnte er dich auf Schadensersatz verklagen. Du kannst ja nicht als Deutscher in Deutschland gegen dieses Recht verstoßen, du musst erst nach Frankreich gehen, um ein nach diesem Gesetz Geschützes Gebäude anzutreffen (ja, du könntest über die Grenze fotografieren, aber damit soll sich wer andere beschäftigen...wäre aber interessant) --Myon12 (Diskussion) 02:28, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Okay, andere Frage: Was wäre, wenn die Daten in ein Nicht-EU-Land mit Panoramafreiheit geschoben würden, UND wir finden gleichzeitig einen Staatsbürger dieses Landes, und diese Person trägt die Verantwortung über diesen Server? Dann hätte ein EU-Land doch über diesen Server doch eigentlich nichts mehr zu melden, oder? Mir geht es vorallem darum, dass die Bilder immer noch zugänglich sind; ob der jeweilige Nutzer sie auch in seinem Land nutzen darf, ist dann nochmal eine andere Frage. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 20:28, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Beispiel: Louvre[Quelltext bearbeiten]

Hallo, irgendwie versteh ich da was nicht ganz – und brauche sicher einfach nur eine kurze Erklärung. Im Text ist ja einerseits genannt, dass eine solche Regelung schon seit längerem in Frankreich gilt, und die Nutzung solcher Bilder dort unzulässig ist. Andererseits steht weiter unten bei den Beispielen, die Pyramide des Louvre müsste nach dem aktuellen Vorschlag zensiert werden, da Kunst. Warum muss die Pyramide auf der französischen Seite des Louvre nicht zensiert werden? Ist ja schließlich ein französisches Bauwerk auf einer französischen Seite. Ich glaub, ich brauche hier mal eben kurz einen kleinen Verständnisanstoß. Grüße --Scinax (Diskussion) 00:03, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nach der jetzigen Rechtslage gibt es dort keine Panoramafreiheit, aber wenn das urheberrechtlich geschützte Werk ein "Zubehör" ist, darf man es photographieren (Hinweiskasten auf commons: "However, French jurisprudence states that no infringement is constituted when the work is an 'accessory compared to the main represented or handled subject.'") Dies scheint gerne sehr weit ausgelegt zu werden. --Myon12 (Diskussion) 00:08, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Danke, das hab ich nicht gesehen! --Scinax (Diskussion) 00:22, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

EU = Euer Untergang![Quelltext bearbeiten]

Merken nun endlich auch die Wikipedianer, dass die EU eine faschistische Organisation ist mit Kommissaren, die nicht demokratisch gewählt wurden? Bisher war das alles doch nur Verschwörungstheorie und wurde von den Administratoren gelöscht ... (nicht signierter Beitrag von 2.241.21.223 (Diskussion) )

Mit Faschismus hat das leider nichts zu tun. Faschisten haben wenigstens eine Überzeugung (allerdings eine sehr "eigenwillige") und bleiben dabei. Bei der EU treten ganz andere Probleme zu Tage: Kurzsichtigkeit, Klientelpolitik, Korruption, Machtgelüste und hin und wieder sind auch mal Überzeugungstäter am Werk, die ihre lebensfremden Ansichten durchsetzen wollen. Dazwischen stehen etliche Eurokraten, die eigentlich nur ihren Job machen und mit sinnvollen Regelungen den Schwachsinn der anderen ausbaden müssen. Bei all dem Gejammere merkt leider niemand, dass ab und zu doch mal etwas vernünftiges aus Brüssel kommt. Das größte Problem wird hier (etwas populistisch zugespitzt) genannt: demokratische Kontrolle. Aber jeder sollte sich Fragen: Warum wird der Eurokratie Wahnsinn nicht gnadenlos abgestraft? Wie hoch war die Wahlbeteiligung der letzten Europawahl? Was würde passieren, wenn alle verdrossenen Nichtwähler und die Protestwähler einfach mal die gleiche (!) "Schwachsinnspartei" (z.B. Bibeltreue- Anarchistische- Pogo- Yogiflieger) wählen würden? (nicht signierter Beitrag von 77.22.192.71 (Diskussion) )
tja da hat IP77.22.192.71 vollkommen recht. Erst gehen viele nicht zum Wählen und genau die zetern dann besonders laut. Aber egal ob Faschisten oder Klientelpolitik, Korruption, Machtgelüste … was dabei für uns rauskommt ist so oder so sch… --Bestoernesto (Diskussion) 03:43, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
sonst ist man hier bei wiki doch total staatsgläubig und begeistert für alles was vom staat kommt und total anti jegliche oposition.
systemkritiker kriegen quasi grundsätzlich sachen wie - rechter, verschwörungstheoretiker oder ähnliche defamierungen in den eingangssatz geschrieben. zusätzlich eröffnet man einen punkt kritik - der dann gerne dopelt so lange wird wie der sonstige artikel. dort packt man dann das schlimmste rein was man findet - will heissen - man sucht sich den grössten halbwegs zitierbaren gegner der person und postet dessen meinung da rein :) während über etablierte politiker natürlich wenig bis garkeine negativen dinge im artikel auftauchen :)
find ich sogar ganz schön wenn euch die bilder flöten gehen - geschieht euch recht - und auf meine hilfe braucht ihr nicht hoffen... wer sonst so arbeitet wie ihr und den lieben herren nach dem mund plappert der braucht auf meine unterstützung nicht hoffen wenn es mal gegen "ihn" geht. wenn wikipedia sich unsäglich gegen andere verhält das ist dann nie emand zuständig - da heisst es - kann man nix machen - ist so - alles bestens - so ist das halt - o ton - juckt uns nicht - und im zweifel versteckt man sich auch gerne hinterm ausländischen impressum. wer sich so verhält braucht sich nicht wundern wenn er keine hilfe bekommt. ich schreib etzt mal meinem abgeordneten das ich die regel begrüsse :) auch wenn ich das nicht tue - aber nur aus prinzzip ;) wiki hats verdient ;) (nicht signierter Beitrag von 87.245.78.135 (Diskussion) )
Also deine Meinung ist aber ganz schön bekloppt. Ich kann verstehen, dass du die Wikipedia nicht magst. Diese Meinung lasse ich mal unkommentiert. Aber: Du tust also so, als wärst du gegen die Panoramafreiheit, nur, um der von dir verhassten Wikipedia einen reinzuwürgen. Das finde ich aber bekloppt. Das Problem damit ist, dass diese Einschränkung der Panoramafreiheit weitaus mehr Schaden anrichten würde, als nur auf der Wikipedia. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 18:54, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ausweiten auf andere Wikis?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es persönlich gut und richtig, eine wikiweite Aktion draus zumachen und die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ein paar Leute hier reden von »Panikmache«, aber das sehe ich nicht so. Denn wenn man die Sache jetzt einfach ignoriert und passieren lässt, kann die Sache am Ende doch böse enden. Egal.

Was haltet ihr von den Vorschlag, diese Aktion auf auf die anderssprachigen Wikis auszuweiten, insbesondere auf die Amtssprachen der am schwersten betroffenen Länder, also z.B. Englisch, Spanisch, uws.? Wenn das OK wäre, müsste die Sache schnell gehen, denn di Sache ist recht dringend, soweit ich das gelesen habe.

Ich habe leider nicht viel Ahnung von der Zusammenarbeit zwischen den Wikis, also kann ich da wohl auch nicht viel helfen. Ich wollte das nur mal so als Idee einbringen. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 00:49, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Einige andere Wikis sind schon dabei, Drehscheibe auf commons. –Be..anyone (Diskussion) 03:10, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Oh, danke. Gut zu wissen. Da haben wohl welche vor mir schon daran gedacht. Wahrscheinlich war das auch eh naheliegend. :-) --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 06:07, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Sehe Problem nicht[Quelltext bearbeiten]

Sorry, ich verstehe nicht, wieso die Angelegenheit, falls sie wirklich geltendes Recht werden sollte, Wikipedia berührt.

Panoramafreiheit bedeutet, daß jemand von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum, also Objekten, die dem Urheberrecht unterliegen, Abbildungen anfertigen und gewerblich verwenden darf, ohne den Urheber der abgebildeten Objekte am Erlös beteiligen bzw. dessen Zustimmung einholen zu müssen. Daß dem Urheber das ggf. nicht paßt und offenbar auch dessen Rechte verletzt, ist eigentlich einleuchtend, ebenso, daß dagegen Rechtsvorschriften erlassen werden.

Nur hat Wikipedia damit nichts zu tun: Bei Wikipedia publizierte Bilder haben keinen gewerblichen Zweck, also kann Wikipedia Bilder nach Belieben publizieren (mit gewissen aus nationalem Recht folgenden Ausnahmen). Das Problem ist angeblich, daß die von Wikipedia namens des Bildschöpfers erteilte freie Lizenz aber auch kommerzielle Nutzung (außerhalb Wikipedia also) gestattet. Ich halte das aber nicht für ein Problem: Das freie Nutzungsrecht heißt doch nur, daß weder der Bildautor noch Wikipedia Einwände gegen die Nutzung haben und dafür auch keine Lizenzgebühren verlangen, und das kann absolut auch so bleiben, wenn das Gesetz kommt.

Für den potentiellen Nutzer mit kommerziellen Interessen bedeutet das nämlich lediglich, daß er die unbeschränkte Lizenz des Bildautors und Wikipedias weiterhin hat, aber aufgrund Rechter Dritter diese nicht nutzen kann: Er muß nämlich auch vom Urheber des abgebildeten Werks eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung erwerben.

Ja, und? Sein Problem, nicht das von Wikipedia.

(Daß eine Einschränkung der Panoramafreiheit fragwürdig ist, ist eine andere Frage, aber für Wikipedia kein Grund, einen Aufstand zu machen.)

Eine Bitte: Bitte dem Artikel ein Datum voranstellen, damit man die Angelegenheit zeitlich einordnen kann - so ohne weiteres weiß man ohne Vorkenntnisse nicht, ob das schon jahrelang vor sich hinschimmelt oder "gerade eben" eingestellt wurde.

Ferner wäre es hilfreich, einen objektiven sachlichen Abriß des bisherigen und zu erwartenden weiteren Verfahrens aufzuschreiben, damit man einordnen kann, was eigentlich wirklich Sache ist. (nicht signierter Beitrag von 92.224.156.239 (Diskussion) )

Danke für Deinen sachlich fachkompetenten Diskussionsbeitrag. Ich teile Deine Rechtsauffassung. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 13:58, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Abgesehen davon: Sogar wenn das nicht so wäre, dann wäre die Argumentation, dass die Wikipedia-Lizenzen dann nicht mehr passen würden, einigermassen absurd. Dann müsste Wikipedia halt einfach den Lizenztext ändern (z.B. "kommerzielle Anwendung nicht erlaubt"), Problem gelöst. Das könnte man sogar rückwirkend automatisert bereits bestehenden Bildern aufdrücken, da wird dem Fotografen ja nichts weggenommen. Aber dass die EU ihre Gesetze gemäss Wikipedia-Richtlinien formulieren soll ... da wedelt denn doch der Schwanz mit dem Hund. 92.106.241.80 15:34, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
" Daß dem Urheber das ggf. nicht paßt und offenbar auch dessen Rechte verletzt, ist eigentlich einleuchtend "
Es verletzt ja eben gerade keine Rechte - sonst müsste man die Gesetze ja nicht dahingehend ändern. Also ist an diesem Punkt gar nichts einleuchtend. Daß Gier grundsätzlich maßlos und daher einleuchtend ist, ist natürlich klar. --217.231.43.162 13:01, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Selbst wenn facebook kommerziell ist, ist das Sache von Zuckerberg. Wenn der meine Bilder kommerziell verwendet, wenn die Panoramafreiheit aufgehoben ist, macht er sich strafbar, nicht ich. Ich ziehe aus den Bildern keinen gewerblichen oder kommerziellen Nutzen. (nicht signierter Beitrag von 178.78.75.150 (Diskussion) )

Richtig, sehe ich auch so: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Ihr_macht_euch_zu_B.C3.BCtteln_der_Industrie (nicht signierter Beitrag von 78.53.67.243 (Diskussion) )

Jean-Marie Cavada II[Quelltext bearbeiten]

ist der Änderungsantrag 401 auch im Gespräch? Dann wird ja schon das Verlinken zur URV.
Entschließungsantrag

  • 15. betont, dass die Möglichkeit der freien Verlinkung von Quellen zu den Kernbausteinen des Internets gehört fordert den Gesetzgeber der EU auf klarzustellen, dass der Verweis auf ein Werk mittels Hyperlink nicht Gegenstand eines Ausschließlichkeitsrechts ist, da er keine neue öffentliche Wiedergabe darstellt

Geänderter Text

  • 15. betont, dass die Möglichkeit der Verlinkung von Quellen mittels Hyperlink zwar zu den Kernbausteinen des Internets gehört das Verlinken und Einbinden jedoch in bestimmten Fällen als neue öffentliche Wiedergabe gelten und somit eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann

-- Cherubino (Diskussion) 09:53, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nicht jeder Änderungsantrag wurde auch angenommen, oder? -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 15:08, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Gesetze gelten niemals rückwirkend.[Quelltext bearbeiten]

Also ist es Käse zu behaupten, dass irgendwelche Bilder gelöscht werden müssten. Das Ganze kann nur zukünftige Bilder betreffen. Ist natürlich trotzdem Scheiße, aber Überdramatisierung schafft nicht gerade Vertrauen. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht... --217.231.43.162 12:58, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

„Gesetze gelten niemals rückwirkend.“ Ach, ist das so? Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 13:58, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Da irrst du dich gewaltig. Als die Regelschutzfrist 1965 auf 70 Jahre heraufgesetzt wurde, betraf das natürlich auch Werke vor 1965. Onkel Nuhr sagt dazu: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten"--Avron (Diskussion) 14:05, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, es wären verschiedene Möglichkeiten denkbar, die mehr oder weniger Rückwirkend sind:
  1. Nur für Bilder von Bauwerken, die nach Inkrafttreten errichtet wurden
  2. Auch für Bilder von Bauwerken, die vor Inkrafttreten errichtet wurden, das Foto aber nach Inkrafttreten gemacht wurde
  3. Auch für Bilder, die vor Inkrafttreten gemacht wurden
  4. Auch für Bilder, deren Nutzung vor Inkrafttreten begonnen hat
  5. Auch für Bilder, die vor Inkrafttreten genutzt wurden und deren Nutzung vor Inkrafttreten geendet hat
Das Gesetze gelten nicht Rückwirkend würde mE 5. verhindern; den Rest nicht. Und 4. wurde schon ausreichend, damit massenhaft Bilder gelöscht werden müssen. Insbesondere 1. halte ich für ausgeschlossen, dass es eingeführt wird, weil sich das nur extrem langsam auswirkt (auch wenn es in eignen Jahrzehnten genau keinen Unterschied machen würde weil es hier ja nur um die Übergangsbestimmungen geht und somit, wenn man dagegen ist, ebenfalls "bekämpfungswürdig" ist). Das Gesetz wird irgendwo zwischen 2. und 4. sein. --Myon12 (Diskussion) 14:29, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Dann macht es halt schwarz.[Quelltext bearbeiten]

So und nicht anders kann man dann darauf aufmerksam machen. Merkel mit schwarzem Kostüm wenn das ihre urheberrechtlich geschützt ist. Alles in eine Burka gehüllt. Wenn die Franzosen das so wollen, sollen sie es haben. Louvre dann halt nur schwarz auf deutschen Seiten. Mona Lisa und Eiffelturm nur schwarz im Internet. (nicht signierter Beitrag von 178.78.75.150 (Diskussion) )

Würden Abmahnanwälte sich strafbar machen,[Quelltext bearbeiten]

wenn sie Wikipedia Bilder von Kunstwerken dazu nutzten, Abmahnungen zu schreiben, und damit diese Bilder kommerziell zum eigenen Vorteil zu nutzen? (nicht signierter Beitrag von 178.78.75.150 (Diskussion) )

Nein --MBq Disk 11:30, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Lieber mal die Kirche im Dorf lassen[Quelltext bearbeiten]

Mir ist dieser Aufruf deutlich zu polemisch. Zunächst einmal wird die Wikipedia m.E. nicht von einem derartigen Gesetz berührt, da nur eine gewerbliche Nutzung untersagt wird (und da Wikipedia so ziemlich das Gegenteil von 'kommerziell' ist). Wie im obigen Abschnitt richtig geschrieben wurde, kann zwar jemand Probleme bekommen der derartige Wikipediabilder kommerziell nutzt; die Wikipedia selbst wird davon aber nicht betroffen sein. Ausserdem: in mir zumindest weckt es keine positiven Gefühle wenn jemand meine Vorarbeit für einen Artikel nutzen würde, um damit Geld zu verdienen... ich käme mir dabei ziemlich ausgenutzt vor.

Schliesslich sollte man hier die Frage "Cui Bono?" stellen. Wer würde profitieren wenn ein solches Gesetz nicht zustande kommt? Ich sehe eine ziemliche Gefahr dass hier ein Thema von einem kommerziellen Anbieter aufgebauscht wird und wir Wikipedianer dann die nützlichen Idioten für Fremdinteressen sind . Zusammengefasst: Ich denke dass Wikipedia von diesem Gesetz nicht betroffen sein wird und halte daher diese Unterschriftenaktion für übertrieben.--Xbz33 (Diskussion) 20:17, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Zuerst recherchieren, dann Posten; alle Bilder sind hier unter einer Lizenz die auch gewerbliche Nutzung zulässt. So was nennt sich freies Wissen, da gehören auch Bilder dazu. -- Bernello (Diskussion) 21:28, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
+1 Man sollte nicht übersehen, dass es Wikipedia - Die freie Enzyklopädie heißt. Immer wieder wird vergessen, dass das freie hier für die unbeschränkte(!) Nutzung und auch Weiternutzung(!) der Inhalte steht. Und genau darauf soll sich jeder Wikipedia-Nutzer verlassen können. Dementsprechend muss die Lizenzierung aller Fotos auch dergestalt sein, dass die Weiternutzung auch gewerblich möglich ist und dass die Lizenz bei Weiternutzung auch übernommen werden muss. --Blutgretchen (Diskussion) 22:01, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Xbz33, Bernello, Blutgretchen: Eine gewerbliche Nutzung soll nicht untersagt sondern an die Bedingung geknüpft werden, dass für selbige zukünftig – und eventuell auch rückwirkend – die Erlaubnis des Rechteinhabers eingeholt werden muss. Die Wikipedia ist aber kein gewerblicher oder kommerzieller Nutzer. Von einer möglichen Gesetzesänderung wären also nur die Personen betroffen, die die Wikipedia kommerziell nachnutzen wollen. Insofern stimme ich auch nicht mit der Meinung von Frau Julia Reda überein, die die Gefahr der Notwendigkeit der Löschung von Bildern behauptet. Damit alle die hier mitlesen den Grund für die ganze Aufregung auf dieser Projektseite eventuell besser nachvollziehen können, verlinke ich hiermit an dieser Stelle noch einmal den Blogeintrag von Julia Reda. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 23:04, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hast Du meinen Beitrag gelesen? Klar macht sich die Wikipedia selbst nicht schuldig. Allerdings wäre die Philosophie der Wikipedia (und nicht nur der, sondern aller Projekte der Wikimedia Foundation) nicht mehr weiter aufrecht zu erhalten, als "freie Enzyklopädie" Informationen bereitzustellen, bei denen die Personen, die sie nachnutzen wollen (egal ober nicht-kommerziell oder kommerziell), sich darauf verlassen können, dass sich um Urheberrechte keine Gedanken machen müssen. Gearscht wäre immer nur der gewerbliche Endnutzer. --Blutgretchen (Diskussion) 23:30, 26. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Blutgretchen: Ich habe Dich und Benutzer:Bernello nur deshalb in meine Antwort mit einbezogen, weil ihr der Behauptung von Benutzer:Xbz33, dass eine gewerbliche Nutzung untersagt werden soll, nicht widersprochen hattet. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 00:10, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Falsche Tatsachen[Quelltext bearbeiten]

Datei:From Inside the Lourve - panoramio.jpg

Es wird auf der "Projektseite" hier (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_f%C3%BCr_die_Panoramafreiheit/Leserinformation) behauptet, z. B. der Louver-Pyramiden-Eingang wäre dann nicht mehr verfügbar, gleichzeitig aber ist Frankreich in der Karte jetzt schon rot gemalt, also "alles verboten" dort und trotzdem ist die Pyramide nach wie vor für Wikipedia frei abgebildet. Es gibt sogar schon 82 Bilder davon: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Louvre_Pyramid. Hier wird ganz klar mit verdrehten Aussagen Propaganda gemacht. (nicht signierter Beitrag von 78.53.67.243 (Diskussion) )

Siehe oben Beispiel: Louvre und Strasbourg. –Be..anyone (Diskussion) 01:21, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Info und Hintergründe[Quelltext bearbeiten]

Einen guten Überblick bietet die Berichterstatterin Julia Reda: Panoramafreiheit in Gefahr. Danach hat der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und von Jean-Marie Cavada (Liberale) den Änderungsantrag 421 zur Abschaffung der Panoramafreiheit beschlossen, über den am 9. Juli das Plenum des Europaparlaments abstimmen soll.

Der Hintergrund ist offensichtlich die der GEMA ähnliche französische Verwertungsgesellschaft ADAGP, Société des auteurs dans les arts graphiques et plastiques, die sich vor einiger Zeit vehement gegen die Einführung der Panoramafreiheit in Frankreich gewehrt hat und nun in einer großen Mail-Sendung an alle ihre Mitglieder gegen die Panormafreiheit wetterte - mit rein abstrakten Argumenten über die Rechte der Urheber, ohne zu erklären, welchen Schaden ein Architekt dadurch hat, dass ein Foto seines Bauwerkes irgendwo kommerziell veröffentlich wird (http://www.adagp.fr/fr/actualites). Außerdem scheint die ADAGP ihre eigene Bildersammlung fördern zu wollen.

Die Argumente der ADAGP (und ein paar Schmutzargumente gegen Wikipedia) werden im Europaparlament von dem französichen Abgeordneten Jean-Marie Cavada vertreten, der den Änderungantrag 421 eingebracht hat (http://jeanmariecavada.eu/ma-position-sur-le-droit-de-panorama/#comment-15493).

Mir scheint, dass eine Reihe der Abgeordneten, die dem zugestimmt haben, von der Problematik keine Ahnung haben und lediglich für den schönen Satz gestimmt haben, dass die Rechte der Urheber gewahrt werden müssen. Es kann gut sein, dass auch die Abstimmung im Plenum auf dieser Basis erfolgt. Grüße --AHert (Diskussion) 12:31, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Was immerhin ein Hinweis darauf ist, dass die copy/paste-Mentalität und das ziemlich ubiquitäre und gedankenlose Aneignen von Inhalten, die andere mit geldwerter Leistung erbracht haben, langsam als Problem betrachtet werden. Wenn jemand – wie ich z.B. – davon lebt, Dinge zu gestalten und das zu verkaufen, sieht er das Urheberrecht etwas anders als jemand, der bloss mit seinem iPhone durch die Welt zottelt. Oder kurz formuliert: Hätten nicht so viele dauernd munter alles zusammengeklaut, sondern wenigstens anständig gefragt, würde keine Sau solche Deppengesetze formulieren. 178.195.151.224 17:57, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
P.S.: Da ich die Initiative wegen ständiger Bearbeitungskonflikte nicht unterschreiben kann, habe ich bei https://www.change.org/p/european-parliament-save-the-freedom-of-photography unterschrieben. --AHert (Diskussion) 12:43, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Versuch es nochmal. Nicht angemeldete Benutzer unterschreiben jetzt auf einer anderen Seite. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 12:55, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Das Statement von Cavada wurde verlinkt. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:06, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Avaaz.org nutzen für einen Petition[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es wichtig, dass es zu diesem Thema eine Petition gibt. Die Staatsbürger werden immer mehr kriminalisiertund alles dem Kommerz unterworfen. Als nächstes kommt, dass auch Naturfotos nicht mehr gemacht werden dürfen, denn schließlich gehört jeder Baum ja auch einem (Wald-)Besitzer. Öffentliche Gebäude sind außerdem meist aus öffentlichen MItteln, also unserem (Staatsbürger) Geld, finanziert, also auch unser Eigentum. (Und wenn ein Architekt oder Künstler dies macht und nicht haben will sollt es sich in den Hinterhof stellen, wo keiner dazu kommt. Aber das nur am Rand)

Es gibt die Plattform AVAAZ über welche jedermann eine großangelegte Petition einrichten kann. Ich habe es auch noch nie gmacht, es scheint aber ein 'fill-in-the-forms', und sehr einfach, zu sein. Auch gibt es Übersetzungen, womit es leicht europaweit zu erstellen ist. Da ich auch nicht im Thema ausreichen drin bin, ist es nicht effizient wenn ich das mache. Bin aber gerne bereit mit Rat und Tat zu unterstützen.

Das Europaparlament sollte sich auch mit dem angeblich gemeinnützigen Wikimedia- und Wikipediaverein befassen, der unter Wallern/Volary-Literaturangeben, wichtige und allgemein nützliche Infos, seit Jahren löscht und ausgrenzt. Wir brauchen andere, neutrale Enzyklopädien, die das besser machen und besser können als die heutigen Geldmacher in Kalifornien. Beweise zu den Versagern sind unter Volary Versionsgeschichte zu finden. Wikipedia ist vom Finanzamt die vorgeschobene Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wikipedia scheint für Google nützlich und abhängig zu sein. Franz Karl WALTER, 27.06.2015, einer der von Wiki ausgegrenzten --80.128.69.83 12:43, 27. Jun. 2015 (CEST) Herr WALTER - scheiben Sie Ihre Beiträge bitte selbst und nicht unter einem anderen Titel.Beantworten

Schulbücher und Lexikas ebenfalls betroffen ?[Quelltext bearbeiten]

zu dieser Thematik stell ich mir die Frage wie es dann mit Schulbüchern aussieht. Diese werden von diversen Druckereien komerziell hergestellt um damit Gewinne zu erziehen. In den Schulbüchern sind sachgebunden viele Fotoaufnahmen abgelichtet um Lernstoff besser erklären zu können. Ähnlich ist es bei Lexikas und anderer Literatur. Wird es dann ab dieser Entscheidung dazu kommen dass nur noch Schulbücher ohne Bebilderung benutzt werden dürfen ? Das wäre für den Unterricht von großem Nachteil. Wenn es aber von Nachteil für das Bildungssystem ist würde dieser Beschluss gegen allgemeines Interesse verstoßen.

Falls das aber legal ist ziehe ich hier parallelen zu Wiki sprich das was Schüler in der Schule sich an Wissen aneignen können alle Menschen in Wiki ergänzen bzw erweitern. Ich finde alleine den Gedanken zu diesen Entwurf jenseits jeder Realität.

Gruß Sepp (nicht signierter Beitrag von Sepp der Bayer (Diskussion | Beiträge) 27. Jun. 2015, 14:58:19‎)

Sämtliche Verlagswerke wären betroffen. Dazu gehören IMHO auch Schulbücher. Nicht nur diese: Der entstehende völlig blödsinnige und unproduktive Riesenaufwand würde von den Verlagen auf die Kunden und damit sowohl auf öffentliche Bibliotheken als auch auf uns alle umgelegt werden. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 15:05, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Quellenhinweise in wissenschaftlichen Arbeiten z.B. für Studium[Quelltext bearbeiten]

Diese Sache soll ja rückwirkend gelten. Nun da gewinnen Quellenangaben auf Schulbüchern und speziell Wiki Einträge eine völlig neue Bedeutung. Mal angenommen es wird so, dann wäre Wiki da es ja Bilder mit entsprechenden Eigenschaften enthält, entsprechend kriminell. Soo kommen wir nun zu den Abgeordneten die vor einigen Jahren ihr Abitur gemacht haben. In manchen ihren Arbeiten steht bestimmt Wiki ( oder entsprechende Schulbücher ) als Quelle. Damit haben sie ihr Abitur auf Basis krimminellen Materials abgelegt. Wann beginnt Sammelklage gegen alle EG Politiker da sie ihr Wissen teils illegal erworben haben. Ihr Abi haben sie damit ebenfalls verloren.

Gruß Sepp

Zu Ihrer Information...[Quelltext bearbeiten]

...wir haben bei uns (fr.wp) Diskussionen. (sorry für die Grammatik :) und für Cavana) Kumʞum croâ. 19:13, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Merci, kopiert auf c:Commons:Freedom_of_Panorama_2015/Proposed_messages#See_also. –Be..anyone (Diskussion) 01:33, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nur so ins Blaue fabuliert[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht waere es gut ein copyleft wie die GPL fuer den oeffentlichen Bereich (also den Teil der Welt ohne Zaun und Security) zu konzipieren. Wer seine Objekte dort hinein stellen will, muss ueberraschend damit rechnen, Teil einer Gemeinschaft zu sein und akzeptieren, dass diese Objekte angesehen werden (sogar aus dem Augenwinkel.. hui) und man den Augenwikel als Ganzes zuzammensetzen kann. Vielleicht findet diese Gemeinschaft das Zeug gut, schlecht, funktional oder praktisch unertraeglich. Aber wenn das Zeug fuer die Leute (und sie sind Teil des Unternehmens Kunst, Architektur...) dort ist, bleiben sie Teil Gemeinschaft und sind unveraeusserbar... egal eigentlich banal. Wenn das Zeug hinter dem Zaun steht, sollen sie dafuer sorgen dass man es nicht sieht (Banksy, LeRat.. etc werden sich freuen ..das ist echt viel Platz zum zeichnen). Gibt es eigentlich Schadensansprueche einer oeffentlichen Gemeinschaft fuer, schlechte Architektur, magelhaft ausgestatte Bildungssysteme, konzeptuell missgestaltete Vorstadtsiedlungen... etc. Oh Douglas du hattest Recht ...Telefondesinfizierer 2 Klasse, Boersenmakler, Fitnesstrainer... Finanzberater, Boersenmarkler ..oh hatte ich schon, ..oh ein Geldschein ..wie interessant. Vielleich waere es gut ... --DigiT0x255 (Diskussion) 17:21, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die Private Nutzung zu unterbinden, weil nur die Kommerzielle gesetzlich eingeschränkt wird - Häh?[Quelltext bearbeiten]

Dann löst euch doch von dem Anspruch, Bilder für kommerzielle Zwecke bereitzustellen. Ich halte das Ansinnen, den privaten Nutzern die Bilder zu entziehen mit der Begründung, dass sie nicht kommerziell genutzt werden dürfen, nicht für richtig. Warum sollen denn arme Schweine ihre Bilder auf Wikimedia hochladen, wenn dann Geschäftemacher es sich damit gut gehen lassen? Das war bisher schon fragwürdig. Die Lösung ist nicht die Bestrafung der Nutzer der Wikipedia, sondern sich von der Bereitstellung zu kommerziellen Zwecken zu lösen.

Mal noch 'ne Ergänzung. Hier auf Wikimedia sind jede Menge Fotos von Island gelöscht worden, weil dort keine Panoramafreiheit herrscht. WEnn das geschehen ist allein aus dem Grund, dass die Bilder kommerziell verwendbar sein sollen, also die Interessen privater nichtkommerzieller Nutzung gegenüber der kommerziellen Nutzung nachrangig behandelt wurden, dann setzt sich Wikimedia doch selbst in den Verdacht, vorangig kommerziellen und nicht privaten Zwecken zu dienen.92.225.74.29 03:17, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die kommerzielle Lizenzierung hat gute Gründe, siehe z.B. hier: Blogeintrag von Julia Reda. --Bernello (Diskussion) 07:24, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Bernello, @All: Die von der Wikipedia verwendeten Lizenzen sind nicht kommerziell. Wenn dem so wäre müsstest Du sonst für die Nutzung und/oder Weiterverwertung dieser Online-Enzyklopädie Gebühren oder Beiträge entrichten. Vielmehr ist es so, dass jeder der die Wikipedia bearbeitet jedem die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung selbiger – auch von urheberrechtlich selbstgeschützten Werken – auch für kommerzielle Zwecke gestattet. Oder einfacher formuliert: Jeder darf die Inhalte der Wikipedia weiterverkaufen ohne jedoch selbst etwas dafür bezahlen zu müssen.
In dem von Dir verlinkten Blogeintrag berichtet nun Frau Julia Reda, dass

„… die Mitglieder des Rechtsausschusses [des Europäischen Parlamentes] die Auffassung vertreten, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber [der Werke] oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte …“

Wer aber Fotos oder Videos in die Wikipedia oder auf Wikimedia Commons hochlädt und lizenziert, lizenziert damit nur sein eigenes Werk. Ist man also nur Rechteinhaber an der Datei und nicht auch am Motiv, so beschränkt sich die erteilte Lizenz eben auch nur auf die Datei und bezieht sich nicht auch auf das Motiv. Denn man kann nicht etwas lizenzieren was einem nicht gehört. Sonst könnte man ja von irgendeinem beliebigen Objekt oder Subjekt ein Foto oder Video anfertigen und sich damit zum Rechteinhaber an diesem Objekt oder Subjekt erklären.
Möchte nun jemand eine Bild- oder Videodatei aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nichtkommerziell oder auch für kommerzielle Zwecke weiternutzen, so ist ihr oder ihm dies seitens des Dateierstellers bereits gestattet. Bildet diese Datei nun ein urheberrechtlich geschütztes Bau- oder Kunstwerk ab, so soll sie oder er, wenn es nach dem Willen des Rechtsausschusses des Europäischen Parlamentes geht, zukünftig zusätzlich auch die Erlaubnis des Rechteinhabers an diesem Bau- oder Kunstwerk einholen müssen, wenn sie oder er das Foto oder Video gewerblich nutzen will.
Es handelt sich also bei diesem Vorhaben des Europäischen Parlamentes lediglich um eine minimale Stärkung des Urheberrechtes. Natürlich wird dadurch die in Deutschland geltende und bisher sehr großzügige Panoramafreiheit etwas eingeschränkt. Ja, und? Dies rechtfertigt aber noch lange nicht den Alarmismus wie er auf dieser Projektunterseite sowie auf den zugehörigen Haupt- und Unterseiten in unverantwortlicher Weise betrieben wird. Dort wird nämlich behauptet es müssten deswegen Bilder geschwärzt oder gar gelöscht werden. Doch leider lassen sich davon nur allzu viele beeindrucken. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 20:43, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Benutzer:Quaestio Iuris, sehe einfach die jetzige Situation; In der deWP ist das Atomium in Belgien abgebildet, das Bild liegt aber nicht auf Commons, weil es da gleich gelöscht würde, sondern auf deWP. Warum? Schutzlandprinzip. in der frWP ist das Atomium nicht abgebildet. Warum? VERBOTEN! Schau nach, ist mir grad zu blöd die Links rauszugruschteln. Manche wissen gar nicht was hier verloren gehen könnte. Gruß --Bernello (Diskussion) 21:52, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Bernello: Und inwiefern soll diese Antwort meine Aussagen widerlegen oder die Richtigkeit Deiner Behauptung, die Wikipedia würde kommerzielle Lizenzen verwenden, beweisen? Und für Deine sonstigen Aussagen bist Du selbst in der Beweispflicht. Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 22:24, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Benutzer:Quaestio Iuris: Du hast meinen Beitrag verändert, sowas gehört sich nicht, und ist nicht erlaubt. --Bernello (Diskussion) 23:37, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
@Bernello: Ja, ich habe Deinen Beitrag verändert. So, wie ich diesen Beitrag auch wieder verändert habe. Und? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 00:17, 30. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

immer diese juristischen Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

  1. Es wird das Wort "sollte" verwendet, und nicht "muss", also was ist das Problem?
  2. Notfalls müsste sich jeder, der diese Bilder noch sehen will, bei wikipedia registrieren und Freund werden - dann ist es doch privat, oder?
  3. Das mit dem Zubehör in Frankreich find ich lustig. Ich glaube, wenn man denkmalgeschützte Gebäude dadurch nicht einschränkt und alles daneben als Zubehör ansieht, würde es immer noch Probleme bei vielen Gebäuden geben, aber zumindest alles in der Nähe von Sachen unter Denkmalschutz ist dann schon gerettet.
  4. (tut mir Leid, dass ich hier vielleicht etwas rauslasse, was damit nichts mehr zu tun hat, aber da (Österreich) gibt's halt zum Einen so gewisse Ausnahmen im Gesetz (anderes Thema), und einen gewissen Rechtsanwalt, der eigentlich auf meiner Seite ist aber gegen die Versicherung arbeiten "sollte", die ihn bezahlt (wieder anderes Thema)... Dieser Text in diesem eingeklammerten Absatz ist nur dazu da, anderen zu verstehen zu geben, dass ich mich nicht 100%ig sachlich auf das eigentliche Thema konzentrieren kann und viel Blödsinn drin stehen kann.) --Pucgenie (Diskussion) 00:28, 1. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Freiheit des öffentlichen Raumes[Quelltext bearbeiten]

Jeder darf im öffentlichen Raum Bilder machen, sogar Bilder auf denen andere Menschen zu sehen sind, wenn diese nicht Hauptobjekt des Bildes sind. Also darf so ein Bild auch in einer Enzyklopädie eingestellt werden, insofern das Einstellen nicht Hauptzweck einer kommerziellen Tätigkeit ist. Ob es also Wikipedia verboten werden kann solche Bilder zu zeigen, ist rechtlich noch lange nicht entschieden, insofern Wikipedia damit kein Geschäft betreibt. Was für einen Schmarren unsere Politiker verzapfen ist ja nur noch zum Kotzen, die reinste Klugscheisscherei und i-Tüpfleskackerei. Wenn dem rechtlich so wäre dass öffentliche Bilder verboten sein sollten, dann müsste man Google-Maps verbieten. Da sieht man mein Haus ohne meine Genehmigung. Gerade sehe ich im Fernsehen einen Film mit Szenen im öffentlichen Raum. Da sieht man im Hintergrund in der Ferne, Kirchen, Brücken, Denkmäler, ja sogar unbeteiligte Passanten. Für all diese Objekte und Menschen hat der Produzent sich eine Genehmigung geben lassen? Bezweifle ich! Da sind ein paar EU-Politiker übers Ziel geschossen! Ok, die haben die Macht Blödsinn zu machen. Es liegt an uns, uns unsere Freiheit im Namen scheinheiliger Argumente nicht nehmen zu lassen. Freiheit und Rechte werden nicht gewährt, sie müssen immer und immer wieder erkämpft werden. (nicht signierter Beitrag von ‎46.5.2.249 (Diskussion | Beiträge) )

Change.org[Quelltext bearbeiten]

Habe mal die EU-weite Unterschriftensammlung von Change.org ergänzt. Mit immerhin mehrals 210'000 Unterschriften (3.7.2015) sicherlich relevant ;-) Weitere wissenswerte und/oder markante Aktionen im Web können unter der Überschrift "Weitere Aktionen im Internet" ergänzt werden. Gruss, --Markus (Diskussion) 11:04, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kann es sein, dass es sich hier um ein Riesen-Missverständnis handelt?[Quelltext bearbeiten]

Im Text heißt es: "Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte" Die Einwilligung der Urheber bezieht sich für mich natürlich nicht auf die Urheber der Gebäude, sondern auf die Urheber der Fotografien! Und das ist doch selbstverständlich, dass der Urheber der Fotografie die Freigabe erteilen muss. Ich verstehe von daher diese ganze Aufregung überhaupt nicht.

Ich komme damit auch nicht so richtig klar. Ist es nicht ein Grundsatz, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt? Architektur und Kunst im öffentlichen Raum wird doch durch fotografische Abbildung weder beschädigt noch in der Nutzung beeinträchtigt. Wenn ich nicht will, dass mein Krempel nicht fotografiert wird, dann darf ich ihn nicht in aller Öffentlichkeit rausstellen. Ein Gebäude wird errichtet, um es zu nutzen. Ob nun zum Wohnen, Arbeiten, als Verkehrsbauwerk oder was auch immer, der, der es fotografiert, kann mit dem Bild alles das nicht machen. Damit werden weder Eigentümer noch Urheber in irgendeiner Form geschädigt – und wo keine Schädigung, da auch keine Möglichkeit von Verboten. –Falk2 (Diskussion) 18:48, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Außerdem ist es doch eigentlich Werbung für beispielsweise einen Architekten, wenn seine Architektur der Öffentlichkeit sichtbar und zugänglich gemacht wird. Wie sonst will er neue Aufträge bekommen, weil jemand seine Architektur bewundert und ihn auch engagieren will? Auch der Eigentümer wird bei Zensur nicht beworben, denn man unternimmt nur dann einen touristischen Ausflug, wenn man weiß was für tolle Gebäude dort stehen. Das Gesetz der EU ist total unsinnig! --92.77.162.7 04:04, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ei oder Henne...?[Quelltext bearbeiten]

TaurusMuc: Meiner Meinung nach kann bezüglicher Darstellung im Bild nur das Bild an sich - nicht aber das im Bild dargestellte Objekt - urheberrechtlich geschützt sein. Wäre allein die Betrachtung des Werkes eines Künstlers/Architekten urheberrechtlich relevant, müßte die Verhüllung konsequenter Weise direkt am Objekt vorgenommen werden...na ja, im Ergebnis sähe es genau so aus, wie in den Beispielen von Wikipedia dargestellt.... Also verstehe ich den Ansatz der Bestrebungen in Brüssel dahingehend, dass nur über Rechte am Bild (wenn es denn nun Objekte erhöhter Wertschöpfung zeigt) und der sich daraus ergebenden Konsequenzen nachgedacht wird....obwohl aus meiner Sicht in dieser Beziehung alles bereits hinreichend geregelt ist. (nicht signierter Beitrag von TaurusMuc (Diskussion | Beiträge) )

Machen wir neuerdings Politik, statt sie zu beschreiben?[Quelltext bearbeiten]

Schön, daß sich alle über das Ziel einig sind. Aber fragt sich hier niemand, ob es eigentlich richtig ist, wenn wir versuchen, in einen politischen Prozeß einzugreifen? Indem wir hier die Zielvorgabe verkünden, was in Zukunft gelten soll, und indem wir eine mißliebigen Position als Gefahr für dieses Ziel brandmarken, beziehen wir selbst politisch Position. Und wenn wir politisch Position beziehen, finde ich das grundsätzlich falsch – auch wenn das Ziel noch so richtig sein mag.

„Einen guten Journalisten erkennt man daran, daß er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“ – so lautet bekanntlich das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises. Für den (Mit-)Autor einer Enzyklopädie gilt das erst recht. Wir beschreiben, aber wir gestalten nicht.

Deshalb hat das Anliegen, eine bestimmte Gesetzesänderung herbeizuführen oder zu verhindern, bei uns nichts verloren – und schon gar nicht auf der Hauptseite! In der fast 200-jährigen Geschichte der Brockhaus-Enzyklopädie dürfte es sicherlich das eine oder andere Gesetz gegeben haben, mit dem keiner der Redakteure einverstanden war. Dennoch stand davon nie ein Sterbenswörtchen auf dem Einband einer Brockhaus-Ausgabe. Warum? Weil das einer Enzyklopädie viel mehr schadet, als schwarze Balken es jemals könnten. Wenn wir eine Kampagne unterstützen oder gar anführen, dann sind wir als Enzyklopädie erledigt.

Mit dem Aufruf an unsere Nutzer, jetzt bitteschön in einer bestimmten Richtung politisch aktiv zu werden, ist eine Schleuse geöffnet worden. Muß eine Position nur von der Mehrheit abgelehnt werden, und schon rufen wir hier zu ihrer Bekämpfung auf? Was kommt dann als nächstes? Kampf gegen Rechts? Gegen Studiengebühren? Gegen die Pkw-Maut? Nur weil eine Position richtig ist/scheint, ist es noch lange nicht richtig, wenn eine Enzyklopädie sich diese Position zu eigen macht. Vor allem auch deshalb, weil man immer erst hinterher weiß, welche Position die richtige gewesen wäre. Ob wirklich wir es sind oder nicht vielleicht doch die Kunstschaffenden, die der Welt den größeren Dienst erweisen, das wird erst die Zukunft zeigen... --Jochim Schiller (Diskussion) 16:41, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bist du also der Meinung, dass es wegen „Einen guten Journalisten erkennt man daran, daß er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“ keine Gewerkschaft für Journalisten geben darf? --Myon12 (Diskussion) 17:14, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Myon12: Meine Meinung über Gewerkschaften spielt keine Rolle. Eine Journalistengewerkschaft propagiert ihre Ziele in ihren EIGENEN Zeitung, nicht in einer Zeitung, bei der ihre Mitglieder mitarbeiten – selbst dann nicht, wenn alle Mitarbeiter dieser Zeitung einverstanden sein sollten (was in unserem Fall noch nicht einmal feststeht).

Hat hier wirklich niemand ein Problem damit, ungefragt in eine Kampagne eingespannt zu werden? Bin ich jetzt Mitglied in einer Gewerkschaft, nur weil ich an der Wikipedia mitarbeite? Und wenn ja: wo hat diese Gewerkschaft den Beschluß zu dieser Kampagne gefaßt? Und wo faßt sie ihre nächsten Beschlüsse? --Jochim Schiller (Diskussion) 13:29, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@Jochim Schiller: Du beziehst hier politisch Position. Das ist m.E. völlig ok, Deiner Meinung nach aber falsch. Oder ist es nur falsch, wenn Mehrere gemeinsam Position beziehen? Ab wieviel Personen ist es dann falsch? "Versammlungen von mehr als 3 Personen sind aufzulösen …" Demokratie ist gefährlich. Da kann man nicht vorsichtig genug sein. Auf einmal gibt es eine sogenannte Mehrheit und die hat dann auch noch eine Meinung. Oder eben nur ein paar tausend Leute, die eine Initiative für undurchdachten Schwachsinn halten und wünschen, dass das den Erzeugern des Schwachsinns auch klar gemacht wird. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:41, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Wolfgang Rieger: Wirklich? Schimpfwörter für die gegnerische Position? Und das auch noch im Namen der Demokratie? Ich würde mal etwas Testosteron rausnehmen. Mir geht es nicht um das Für und Wider der Gesetzesinitiative, sondern darum, nicht vor einen Karren gespannt zu werden.
Wenn Du Wikipedia für eine Kampagne einsetzt, dann benutzt Du etwas, was Dir nicht gehört, nämlich meine Stimme. Und ich kann mich nicht erinnern, gefragt worden zu sein. Auch wenn noch soviele Leute etwas für „undurchdachten Schwachsinn“ halten, will ich trotzdem nicht, daß in meinem Namen dagegen zu Felde gezogen wird, ohne mich vorher zu fragen. Zur Demokratie gehört nämlich auch die negative Koalitionsfreiheit.
Und bevor Du versuchst, mich in Widersprüche zu verwickeln, solltest Du erstmal lernen, sorgfältig zu lesen. Wenn ich nämlich politisch Position bezogen hätte, dann müßtest Du jetzt zu irgendeiner Frage meine politische Position kennen. Also: da bin ich ehrlich gespannt! (nicht signierter Beitrag von Jochim Schiller (Diskussion | Beiträge) )
@Jochim Schiller: Das mit den Gewerkschaften ist aber das Äquivalent zu dem was hier gerade passiert. Hier geht es halt nicht um Bezahlung, weil wir ehrenamtlich sind, sondern um unsere Arbeitsbedingungen. Wenn Journalisten streiken würden, würde die Zeitung nicht erscheinen, somit wäre ihre eigene Zeitung Instrument zur Durchsetzung ihrer Ziele (und bei einer Androhung ist es im Prinzip schon das selbe). Im Artikel Panoramafreiheit, der Teil der Enzyklopädie in engeren Sinn ist weil ANR, wird auch beschrieben und nicht gestaltet. Hier befinden wir uns nicht im ANR. Auch wenn der Durchschnittsleser das Wort "ANR" noch nie gehört hat, wird er wohl verstehen, dass "Wikipedia: Initiative für die Panoramafreiheit/Leserinformation" nicht der Titel eines enzyklopädischen Artikels ist. Und ein Extrembeispiel: Dürfte Wikipedia protestieren, wenn es einen Gesetzesentwurf gibt, der Wikipedia verbieten will? --Myon12 (Diskussion) 14:07, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Myon12: Daß Gewerkschaften ein gutes Beispiel sind, habe ich nicht bestritten, und daß man in der eigenen Zeitung Werbung für die eigenen Ziele machen darf, auch nicht. Aber die Wikipedia gehört nicht denen, die hinter dieser Kampagne stehen, sondern uns allen, also auch mir, und ich bin nie nach meinem Einverständnis gefragt worden. Und „Hier geht es um unsere Arbeitsbedingungen“ besagt nichts anderes als: „Wir verfolgen ein wichtiges Ziel!“. Aber daß man ein wichtiges Ziel verfolgt, ist kein Argument für die Wahl der Mittel. Denn erstens glaubt jeder, daß sein Ziel wichtig ist, und zweitens kann das gewählte Mittel immer noch falsch sein, auch wenn man sich über das Ziel einig ist.
Deine sehr sachliche Antwort macht mir jedoch etwas anderes deutlich: ich habe mich offenbar unklar ausgedrückt. Mir ging es nämlich gar nicht um den Inhalt des Artikels WP: Initiative für die Panoramafreiheit/Leserinformation. Mir ging es um das Banner (oder wie auch immer das heißt), das sich penetrant immer zeigt, wenn jemand einen WP-Artikel aufruft. So etwas gehört nicht in eine Enzyklopädie, wie auch die Nöte der Brockhaus-Redakteure nicht auf jeden Buchdeckel gehört hätten (oder gar auf jede Seite).
Ob das anders wäre bei einem drohenden Totalverbot (Dein Extrembeispiel), müssen wir nicht entscheiden, denn das Gegenteil ist der Fall: auf absehbare Zukunft ist ein Verbot so gut wie ausgeschlossen. Im übrigen sind Extrembeispiele naturgemäß schlecht geeignet, um daraus allgemeine Regeln abzuleiten (en:Hard cases make bad law). Gruß, --Jochim Schiller (Diskussion) 17:01, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Was Deine politische Position betrifft: "Es gibt nichts Politischeres als den Anspruch, das Politische beseitigen zu wollen." (Robert Spaemann Zur Kritik der politischen Utopie 1977, S. 30). Schön Abend noch. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 18:40, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@WolfgangRieger und Myon12: Professionalität zeichnet den Menschen aus, der sich unabhängig, unparteiisch und unbefangen zu einer Sache verhält ohne sich mit ihr gemein zu machen. Auch dann, wenn er zum eigenen Vor- oder Nachteil von ihr betroffen ist. Kompetent handelt, wer wahrheitsgetreu, fehlerfrei und vollständig zur Sachverhaltsaufklärung beiträgt. Insofern bleibt festzustellen, dass die Initiatoren dieser Projektunterseite sowie der zugehörigen Haupt- und Unterseiten, als auch ihre Unterstützer weder kompetent sind, noch ihre Vorgehenweise als professionell erkannt werden kann. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 18:54, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@Quaestio Iuris: Ich finde es traurig, dass du es nötig hast, dich auf eine derart untergriffige Art und ohne auf eines der besprochenen Argumente einzugehen, in die Diskussion einzubringen. Wenn du mich nicht explizit angesprochen hättest, hätte ich dich vermutlich ignoriert.
@Jochim Schiller: Dann sind wir eh deutlich ähnlicher Meinung als ich anfangs dachte. Den Nachteil der Banner sehe ich auch, aber es ist sonst kaum möglich, auf das Anliegen aufmerksam zu machen. Das war aber hier das wichtigste Ziel. Ziel der Kampagne war es ja nicht (zumindest nicht primär), die Meinung der Leser zu beeinflussen (im Sinne von verändern), sondern sie bloß darauf Aufmerksam zu machen, welcher politische Vorgang gerade vor sich geht. Sonst hätte das kaum je wer erfahren. --Myon12 (Diskussion) 20:09, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Myon12: Danke, dass Du es mir so einfach machst Dir nun ein weiteres Mal Deine fachliche Inkompetenz und Unprofessionalität nachzuweisen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 21:04, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Quaestio Iuris: Könntest du diese Beleidigungen bitte in Hinkunft unterlassen! Ich glaube nicht, dass ich mir das weiter anhören muss und ich glaube du hast hier einen Punkt erreicht, wo eine Entschuldigung angebracht wäre. Dass du so nebenbei einige Tausend Autoren als unproffesionell und inkompetent bezeichnest, ist mE ein starkes Stück! --Myon12 (Diskussion) 21:52, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Myon12: Warum verleumdest Du mich? Dass die Initiatoren und ihre Unterstützer in der Sache offensichtlich inkompetent sind und unprofessionell agieren, lässt sich mühelos anhand ihrer Bearbeitungs- und Diskussionsbeiträge nachvollziehen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 22:34, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Myon12: Danke Dir, aber für mich ist hier Ende.
@Wolfgang Rieger: Klug wie Du bist, findest Du bestimmt auch den Zeichensetzungsfehler in Eurem tollen Banner, unter dem die deutschsprachige WP sich seit Neuestem präsentiert.
@alle: So habe ich mir das erhofft: keine abgehobene Diskussion auf dem Niveau von Voltaire („Ich teile Eure Meinung nicht, aber ich werde dafür kämpfen, daß Ihr sie äußern dürft“), sondern ein Flame-War. Wieder einmal hat die Schwarmintelligenz gezeigt, wozu sie imstande ist. Bravo! --Jochim Schiller (Diskussion) 14:41, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Ich sehe das Banner normalerweise nicht und kann seinen Inhalt auch nicht beeinflussen. Ich habe das daher weitergegeben. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 15:03, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zurück zur Hauptthematik: Was willst du eigentlich genau erreichen? Soll die Wikipedia deiner Meinung nach kein Sterbenswörtchen zu diesem Thema mehr sagen dürfen und einfach nur fingernägelknabbernd (oder auch nicht) zusehen, was passiert? ;-) Und soll die Wikipedia auch heimlich, still und leise einen riesigen Datenbestand einfach löschen, wenn es genau so kommt, wie beführchtet? Die Sache einfach totzuschweigen, kann in gewisserweise auch politisch sein. Aber eines frage ich mich: Was wäre deiner Meinung nach überhaupt das »richtige« bzw. neutrale Vorgehen? Beziehungsweise, ist es überhaupt möglich, sich in dieser Situation tatsächlich neutral zu verhalten? Ich bin mir selbst nicht ganz so sicher. --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 00:29, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Was tun, wenn's brennt? Pläne für den schlimmsten Fall[Quelltext bearbeiten]

Ich hab mir die ganze Geschichte nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Ich als Kulturpessimist gehe erstmal vom Schlimmsten aus, also dass der Vorschlag genau so durchkommt. Und da wurde mir klar, dass das geplante Vorgehen der Wikipedia/Wikimedia in diesem Falle absolut unverantwortlich ist. Was würde also im schlimmsten Fall passieren? Also erstmal eine große Datenvernichtung. Es wurde ja ausdrücklich die Absicht erklärt, große Mengen an Daten zu vernichten, sollte der Vorschlag tatsächlich zu einem Gesetz werden. Das geschieht hauptsächlich aus ideologischen Gründen, weil man ausdrücklich kommerzielle Nutzung zulassen will. Diesen Punkt will ich jetzt gar nicht mal angreifen, sondern etwas anderes.

Bedenklich finde ich die geplante Löschaktion insbesondere deshalb, weil bestimmt ein nicht unerheblicher Batzen Daten momentan exklusiv nur auf den Wikipedien oder Wikimedia zu kriegen ist. Abgesehen davon natürlich auch, dass das ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen ist, die in jahrelanger Arbeit sehr viele wertvolle Daten nur für Wikimedia/Wikipedia beigesteuert haben. Das dürfte die Laune nicht nur gegen die EU, sondern auch gegen Wikipedia/Wikimedia verschlechtern. Wenn diese Daten gelöscht würden, könnten einige Daten womöglich sogar unwiederbringlich verloren sein. Natürlich werden ein paar Leute noch Backups haben, aber gibt es eine vollständige Kopie des gesamten Wikidatabestandes, und zwar auf einem von Wikimedia unabhängigen Server? Und wie sähe eine Wiederherstellung aus? Ist an sowas überhaupt schon gedacht worden? Wenn also Daten vernichtet würden, wären die Wikipedien selber nicht ganz unschuldig daran.

Es könnte ja auch so kommen, dass der Änderungsvorschlag durchkommt, aber dann wieder rückgängig gemacht wird. Die Bilder dürften dann ja ideologiekompatibel wieder zurück, aber die Daten wären dann allerdings bereits allesamt fort, weil ja die Wikipedianer fröhlich massenhaft Daten vernichtet haben.

Also müsste man strenggenommen den ganzen Datenbestand der Wikimedia, etc-. auf irgendeinem unabhängigen Server schieben, am besten in einem Nicht-EU-Land mit Panoramafreiheit, verwaltet von einem Nicht-EUler. Zum Beispiel die Schweiz. Und zwar aus zwei Gründen: 1) Damit die Daten wenigstens noch vorhanden sind, selbst, wenn die Gesetzeslage düster aussieht. Es ist ja nicht so, dass die Panoramafreiheit auf der ganzen Welt abgeschafft würde, also wäre das eine Diskriminierung der Rest der Welt. 2) Damit sie wiederhergestellt werden können, wenn die Wikimedia sie wieder »will«

Die EU kann ja auf der gesetzlichen Seite die Oberhand gewinnen, jedoch nicht auf der technischen.

Naja, das waren nur meine leicht unausgereiften Gedankengänge dazu. ;-) Wie seht ihr das? --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 20:23, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Update - Aufatmen[Quelltext bearbeiten]

Änderungsantrag 421 ist vom Tisch. [1] Am 9.7.2015 stimmte das Europaparlament mit 711 von 751 Stimmen dagegen. [2] Damit ist einerseits die Verschärfung vom Tisch, andererseits auch andere Anträge, die eine EU-weite Ausweitung der Panaoramafreiheit vorsahen. [3] Die Endfassung des "Vorschlags" (der entgegen seiner harmlosen Bezeichnung für alle EU-Staaten bindend ist), wie das Urheberrecht in der EU geändert werden sollte, wird im Herbst erwartet. [1] Diese Infos hätte ich ja gerne direkt in die Seite eingepflegt. --hajo. 03:24, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

[1] http://www.tagesschau.de/ausland/panoramafreiheit-109.html [2] http://www.amateurphotographer.co.uk/latest/photo-news/european-parliament-rejects-absurd-eu-plan-to-axe-freedom-of-panorama-55708 [3] http://www.marietjeschaake.eu/2015/07/the-freedom-to-snap-and-share/

Na, dann ist ja alles gut. Jetzt können wir alle wieder schlafen gehen. Es werden also doch keine Bilder geschwärzt oder gelöscht. Puh! xD Jetzt frage ich mich nur noch, ob das angesichts dieser sehr eindeutigen Stimmenzahl jetzt eine zu große Panikmache war, oder ob die Panikmache eher der Auslöser für dieses Ergebnis war. Hmmm … ;-) --Wiki-Wuzzy (Diskussion) 05:47, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@HajoDreyfuß: Wenn Du sowas willst, mach's einfach, it's a wiki, be bold. –Be..anyone (Diskussion) 05:26, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Wiki-Wuzzy: Es war in jedem Fall richtig, da den Politikern der Eindruck vermittelt wurde, dass jeder Versuch, vermeintlich unauffällig in der falschen Richtung am Urheberrecht zu schrauben, eine massive öffentliche Reaktion auslösen wird. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 07:54, 11. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@WolfgangRieger, Wiki-Wuzzy: Eure Diskussionsbeiträge lassen vermuten, dass ihr die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2015 und deren Entwurf entweder nie gelesen oder nicht verstanden habt. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 16:43, 12. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

ersatzlos löschen[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es von Wolfgang immer wieder rausgelöscht wird, wird es dadurch nicht zur Wahrheit, dass ihr eure Wikipedia-Bilder hättet "ersatzlos löschen" müssen. Das ist auch schon längst in Breite und Länge durchdiskutiert worden, aber es geht euch hier ja nicht um wahre Tatsachen, sondern um schmierige Propaganda und Werbung mit allen Mitteln für euer unfehlbares Projekt, "das Wissen der Menschheit" kostenlos für Großkonzerne monetarisierbar und dazu für Maschinen lesbar und verwertbar zu machen. Und dafür sucht ihr auch noch neue unbezahlte Hartz-IV-Empfänger zum mitschreiben hier. LOL -- http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/plenary/video?debate=1436428638331 (nicht signierter Beitrag von 78.52.54.77 (Diskussion) )

Was auch immer Dir an c:Category:FOP-related_deletion_requests/deleted unklar ist, kann hier nicht geklärt werden. –Be..anyone (Diskussion) 09:21, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten