Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Admin-Befangenheit & angebliche ANON-Verletzung bei WMDE-Klarnamensaccount/Archiv
Befangenheit
Ich halte einige SG-Mitglieder in dieser Klausa für befangen, insbesondere Nicola, da sie sich in der Adminwahl R.S. folgendermaßen geäußert hat: Nicola - Ming Klaaf 23:12, 22. Okt. 2013 (CEST) "Angesichts dieser Kandidatur habe ich einen mittleren Schock erlitten, den ich durch dieses Kontra versuche zu mildern."
Jeder Schiedsrichter, der an dieser Wahl teilgenommen hat, sollte sich nicht an diesem Verfahren beteiligen.--Alberto568 (Diskussion) 15:18, 1. Nov. 2013 (CET)
- Du magst mich, das war mir schon aufgefallen.
- Wen der Antragsteller als befangen empfindet und wen nicht, ist allein seine Entscheidung. Und er HAT sich entschieden. -- Nicola - Ming Klaaf 15:33, 1. Nov. 2013 (CET)
- @Alberto568: Wollte man diesem Argument folgen, müsste man dem Schiedsgericht grundsätzlich das Wahlrecht entziehen und dass auch noch rückwirkend. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen gehören nämlich zu den Kernaufgaben des Schiedsgerichts - und es ist davon auszugehen, dass an nahezu jeder Adminwahl Mitglieder des Schiedsgerichts beteiligt waren. Oder geht's Dir garnicht um eine allgemeine Regel, sondern um ein Lex-Stoppok?!
- Ich halte diesen Vorschlag für unsinnig und kontraproduktiv. Die Richter der Verfassungsgerichte dürfen ja auch die Parlamente mitwählen, die sie später kontrolieren. --Martin K. (Diskussion) 15:34, 1. Nov. 2013 (CET)
- (Einschub) Mir geht es hier auch um den zeitlichen Zusammenhang, da die Adminkandidatur von R.S. noch läuft. Aber da ich nun einmal kein Verfahrensbeteiligter bin und R.S. Nicola nicht für befangen hält, akzeptiere ich dies natürlich.--Alberto568 (Diskussion) 19:29, 1. Nov. 2013 (CET)
- RS hält mich für befangen, keine Sorge :) -- Nicola - Ming Klaaf 19:33, 1. Nov. 2013 (CET)
- In der Kandidatur haben 4 Mitglieder des Schiedsgerichtes abgestimmt (Alupus, Man77, Nicola und HOPflaume). Dazu kommt Hosse der auch schon für Befangen erklärt wurde. Das wäre das halbe Schiedsgericht. Oder anders gesagt: Dann reicht ein einzelner Schiedsrichter, der den Fall ablehnt aus, damit er nicht bearbeitet wird.--88.67.186.45 15:39, 1. Nov. 2013 (CET)
- Davon ab, das die Angabe nicht stimmt, votierte ich beispielsweise mit Enthaltung, ohne weiteren Kommentar. Eine Befangenheit läßt sich hieraus wohl schwerlich ableiten. Und ungeachtet ob der Anfragende ein Mitglied für befangen hält, entscheidet über diese Frage das Schiedsgericht letztlich selbst. --HOPflaume盒 15:44, 1. Nov. 2013 (CET)
- (Einschub) Mir geht es hier auch um den zeitlichen Zusammenhang, da die Adminkandidatur von R.S. noch läuft. Aber da ich nun einmal kein Verfahrensbeteiligter bin und R.S. Nicola nicht für befangen hält, akzeptiere ich dies natürlich.--Alberto568 (Diskussion) 19:29, 1. Nov. 2013 (CET)
Ich habe die Diskussion dazu verfolgt und möchte hier kurz anmerken, dass ich umseitig nur eine weitere Person unter Befangenheit aufgeführt habe. Insgesamt also zwei. --Reiner Stoppok (Diskussion) 15:50, 1. Nov. 2013 (CET)
Es steht jedem Antragsteller natürlich frei, beliebig viele SG-Mitglieder für befangen zu halten. Da aber mindestens fünf eine Anfrage annehmen müssen, damit diese auch abgehandelt werden kann, ist es nicht sinnvoll, von diesem Recht ausufernd Gebrauch zu machen. -- Perrak (Disk) 16:53, 1. Nov. 2013 (CET)
- Es ist übrigens nicht vorgesehen, dass die Schiedsgerichtsmitglieder sich jeglicher Kommentare zu aktuellen Vorgängen außerhalb des Schiedsgerichts oder der Stimmabgabe bei Kandidaturen enthalten sollen. Dass man einen Kandidaten - hier konkret RS - als Admin ablehnt, bedeutet noch lange nicht, dass man sein Anliegen hier nicht unbefangen betrachten kann. Zwei paar Schuhe und so... --Alupus (Diskussion) 20:26, 1. Nov. 2013 (CET)
(weitere Diskussion verschoben nach Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht) -- Nicola - Ming Klaaf 16:21, 2. Nov. 2013 (CET)
@ Reiner
-jkb- hat nichts gelöscht (mit der Löschfunktion), siehe auch hier. Einzig Itti hat eine einzige Version wegen ANON gelöscht, wie du dort sehen kannst. Das musst du sie aber schon fragen, um was es dabei ging, es handelte sich dabei um den einzigen Beitrag eines speziell dafür neu angemeldeten Störkontos. Beiträge anderer Benutzer wurden dort nicht gelöscht, -jkb- hat dort seit August nichts mehr gelöscht. Sein Link nützt dir dafür natürlich nichts, weil die Spezialseite adminonly ist. Aber im Logbuch siehst du es ja alles. Es ist egal, was irgendwer irgendwo vorwirft, es ist schlicht und einfach falsch. Engeltr meinte eventuell Entfernungen (hauptsächlich wegen ANON) aus der SP in die Versionsgeschichte (für alle einsehbar). Ich schlage vor, das herauszunehmen. Ich habe dort auch Ähnliches (Benutzernamen von P.) entfernt, ebenso ohne Löschknopf, weil im Laufe der SP derart viele Informationen in der SP gepostet wurden, sodass es besser war, dass nicht auch noch ein Benutzername mit dabei stand. Ist aber alles noch in der Versionsgeschichte nachzusehen und nichts für die Versionslöschung, da die Informationen ja grundsätzlich bereits vorher öffentlich waren. Und da es bereits allgemein bekannt war, auch nicht für das Ergebnis von Belang. --Wyndfang 19:57, 1. Nov. 2013 (CET)
- So wie hier? --Reiner Stoppok (Diskussion) 01:16, 3. Nov. 2013 (CET) PS: Ich brauche keinen persönlichen Hinterherschleicher.
- Tja, er hat sich da vertan. Ist aber genau das, was ich schon mal woanders meinte. Wenn man fürs SG entsperrt wurde und die Sperre zwischendurch abläuft, gibt das ständig Probleme, wenn man dann wieder editiert. Das ist ja nicht das erste Mal und da bist du nicht der Einzige, bei dem das so ist. Deshalb sollte man das auch keinesfalls noch in der Form auf die SP ausweiten, was ja schon mal vorgeschlagen wurde, sondern endlich mal direkt über MediaWiki regeln. Es benötigt eine gesonderte Sperroption zur Entsperrung für im Wiki zu bestimmende Seiten, also SP und SG. Es fällt doch auf, dass so etwas immer wieder zu Problemen führt. Und SP-Konten sind auch immer problematisch. Gehört hier zwar alles eigentlich nicht her, aber ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, dass es eben nicht so funktioniert und mal endlich gelöst werden sollte. Eintragen kann man sich dann unter Vandalismusbekämpfung/Benutzersperren/Seitensperren, 3. Punkt. --Wyndfang 19:04, 3. Nov. 2013 (CET)
Vielleicht ist folgender Hinweis für Reiner (und auch das SG) hilfreich: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit blenden viele editpage-copywarn
aus, den Alteingessenen ist das ja schon länger bekannt. Möglicherweise ist der Wortlaut in Vergessenheit geraten (fett im Original, Herv. von mir):
- Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann speichere ihn nicht.
Ansonsten hoffe ich, daß es zu einer Annahme durch dieses SG (eigentlich das nächste) kommt. Eine neutrale Prüfung der Problempunkte "(1) Admin-Befangenheit" und "(2) wurde gegen gegen WP:ANON verstossen?" sehe ich als dringend geboten. Nach meiner Erfahrung dient es der Verbesserung des Arbeitsklimas, wenn sich eine allseits akzeptierte Stelle mit einem konkreten Vorkommnis im "dunklen Kellerlabyrinth von Buchhaim der Rückseite von de.WP" detailliert auseinandersetzt. --grixlkraxl (Diskussion) 13:14, 5. Nov. 2013 (CET)
Hm …
Der 1. Punkt des Antrags lautet: „ … ob Benutzer:Pacogo7 … am 6. September bei seiner SP-Entscheidung durch ein vorvertragliches Verhältnis oder Ähnliches mit Wikimedia Deutschland (WMDE) befangen war” – das ist ein unsinniges Ansinnen, denn wie soll das SG das nachprüfen? Sich einen Entwurf des Arbeitsvertrags vorlegen lassen und dort nachschauen, ob es eine Klausel a la „Speren von RS sind allererste Mitarbeiterpflicht" gibt?
Und dann wundere ich mich, daß es in diesem Fall – in dem ja wohl glasklar auf einen Mißbrauch der Adminrechte abgehoben wird (Sperre aufgrund von Befangenheit wäre eindeutig Mißbrauch) – nicht zwingend notwendig ist vorher ein AP zu eröffnen, weil vor der SG-Anrufung alle Instanzen durchlaufen werden müssen (siehe die Bergündungen im abgewiesenen SG-Antrag von Alkim!). Genau wie bei Alkim wurde auch in diesem Fall die Sperre verkürzt und sie ist sogar – anders als bei Alkim – schon abgelaufen. Der Antrag von Alkim wurde als „reiner Feststellungsantrag" gewertet, weil die Sperre bereits vor der SG-Entscheidung abgelaufen gewesen wäre; im Fall RS hat das SG keine Probleme damit im Nachhinein über die per SPP erfolgte (Teil-)Revision einer Admin- bzw. Sperrentscheidung zu befinden? --Henriette (Diskussion) 09:29, 3. Nov. 2013 (CET)
- "Das SG" hat möglicherweise schon Probleme, bisher haben ja erst zwei Mitglieder des SG den Antrag angenommen. Was mich betrifft, halte ich den kommunikativen Punkt für den wichtigeren, nicht die behauptete Befangenheit. Und der lässt sich durch ein AP nicht lösen. -- Perrak (Disk) 14:12, 3. Nov. 2013 (CET)
- Oh, danke für den Hinweis! Es hätte natürlich nicht „das SG” heißen müssen, sondern „mindestens zwei Mitglieder des SG” (und dabei motze ich selber immer über solche Verallgemeinerungen … ts, ts :)) --Henriette (Diskussion) 14:25, 3. Nov. 2013 (CET)
- Die Regel zur vorherigen Ausschöpfung aller Konfliktlösungsmechanismen lässt dem Schiedgerichtsmitgliedern im übrigen einen gar nicht geringen Ermessensspielraum. Es hat in der Vergangenheit daher Entscheidungen gegeben, in denen konstatiert wurde, dass sie noch nicht ausgeschöpft waren, aber auch Gegenteilige. Ich bin mir sicher, dass hier am Schluss eines Adminsproblems angesichts der beidseitigen, nennen wir sie mal so, "Vorbehalte" (also auf Seiten Stoppoks wie auch einer größeren Schnittmenge durch die Adminschaft) keine Konfliktlösung stehen würde. Zu fordern, vor dem SG-Verfahren dennoch ein metadiskussionskilometerstarkes, betriebsklimatisch ungünstiges Adminproblem zu zelebrieren, wäre daher in meinen Augen angesichts der Grundaufgabe des SG gemäß Meinungsbild hohler Formalismus. --Alupus (Diskussion) 15:39, 3. Nov. 2013 (CET)
- Das mit dem „hohlen Formalismus" sehe ich genau wie Du! Und deshalb wundere ich mich ja, daß das a) bei Alkim als Argument offenbar keine Rolle spielte und b) von Dir in der Alkim-Entscheidung (bzw. korrekter: Fallübernahme-Abweisung) mindestens billigend in Kauf genommen wurde (für die Annahme des Falles hast Du jedenfalls nicht gestimmt – aber auch nicht dagegen; und natürlich muß sich nicht jeder Schiedsrichter bei jedem Fall zu Annahme/Ablehnung äußern – das weiß ich auch). Mich wundert(!) halt diese Inkonsistenz. --Henriette (Diskussion) 16:14, 3. Nov. 2013 (CET)
- @Henriette, ich hatte nicht unter Verweis auf ein fehlendes AP abgelehnt. Also ergibt sich selbst unter diesem Gesichtspunkt keine Mehrheit. --HOPflaume盒 16:19, 3. Nov. 2013 (CET)
- Vier von sechs Schiedsrichtern haben explizit das Wort „Feststellungsantrag" in ihrer Begründung verwendet. Du auch („Für bloße Feststellungsanträge ist das Schiedsgericht nicht zuständig.”). Und das es sich lediglich um einen „reinen/bloßen Feststellungsantrag” handeln würde, wurde von deinen Kollegen damit begründet, daß kein AP vorangegangen sei. Nochmal (zum Dritten jetzt): Ich wundere(!) mich über die Inkonsistenz – ich will niemanden angreifen und schon überhaupt nicht vorgeben in welche Richtung er bei Annahme/Ablehnung denken soll. Ganz im Gegenteil: Ich begrüße eine neutrale Prüfung des RS'schen Verhaltens ganz ausdrücklich! (Warum das Alkim je nach Lesart verweigert oder erspart wurde, wundert mich allerdings trotzdem …). --Henriette (Diskussion) 16:42, 3. Nov. 2013 (CET)
- Hier geht es um die neutrale Prüfung des Pacogo7schen Verhaltens. Und WMDE hat mit seiner Auskunftsbereitsschaft ja schon rumgetönt („natürlich würde der Verein (bzw. in diesem Falle genauer: Ich) alle Fragen, die im Rahmen eines solchen SG-Verfahrens gestellt würden, sachlich und vollständig beantworten“).--Reiner Stoppok (Diskussion) 16:55, 3. Nov. 2013 (CET)
- Vier von sechs Schiedsrichtern haben explizit das Wort „Feststellungsantrag" in ihrer Begründung verwendet. Du auch („Für bloße Feststellungsanträge ist das Schiedsgericht nicht zuständig.”). Und das es sich lediglich um einen „reinen/bloßen Feststellungsantrag” handeln würde, wurde von deinen Kollegen damit begründet, daß kein AP vorangegangen sei. Nochmal (zum Dritten jetzt): Ich wundere(!) mich über die Inkonsistenz – ich will niemanden angreifen und schon überhaupt nicht vorgeben in welche Richtung er bei Annahme/Ablehnung denken soll. Ganz im Gegenteil: Ich begrüße eine neutrale Prüfung des RS'schen Verhaltens ganz ausdrücklich! (Warum das Alkim je nach Lesart verweigert oder erspart wurde, wundert mich allerdings trotzdem …). --Henriette (Diskussion) 16:42, 3. Nov. 2013 (CET)
- @Henriette, ich hatte nicht unter Verweis auf ein fehlendes AP abgelehnt. Also ergibt sich selbst unter diesem Gesichtspunkt keine Mehrheit. --HOPflaume盒 16:19, 3. Nov. 2013 (CET)
- Das mit dem „hohlen Formalismus" sehe ich genau wie Du! Und deshalb wundere ich mich ja, daß das a) bei Alkim als Argument offenbar keine Rolle spielte und b) von Dir in der Alkim-Entscheidung (bzw. korrekter: Fallübernahme-Abweisung) mindestens billigend in Kauf genommen wurde (für die Annahme des Falles hast Du jedenfalls nicht gestimmt – aber auch nicht dagegen; und natürlich muß sich nicht jeder Schiedsrichter bei jedem Fall zu Annahme/Ablehnung äußern – das weiß ich auch). Mich wundert(!) halt diese Inkonsistenz. --Henriette (Diskussion) 16:14, 3. Nov. 2013 (CET)
- Die Regel zur vorherigen Ausschöpfung aller Konfliktlösungsmechanismen lässt dem Schiedgerichtsmitgliedern im übrigen einen gar nicht geringen Ermessensspielraum. Es hat in der Vergangenheit daher Entscheidungen gegeben, in denen konstatiert wurde, dass sie noch nicht ausgeschöpft waren, aber auch Gegenteilige. Ich bin mir sicher, dass hier am Schluss eines Adminsproblems angesichts der beidseitigen, nennen wir sie mal so, "Vorbehalte" (also auf Seiten Stoppoks wie auch einer größeren Schnittmenge durch die Adminschaft) keine Konfliktlösung stehen würde. Zu fordern, vor dem SG-Verfahren dennoch ein metadiskussionskilometerstarkes, betriebsklimatisch ungünstiges Adminproblem zu zelebrieren, wäre daher in meinen Augen angesichts der Grundaufgabe des SG gemäß Meinungsbild hohler Formalismus. --Alupus (Diskussion) 15:39, 3. Nov. 2013 (CET)
- Oh, danke für den Hinweis! Es hätte natürlich nicht „das SG” heißen müssen, sondern „mindestens zwei Mitglieder des SG” (und dabei motze ich selber immer über solche Verallgemeinerungen … ts, ts :)) --Henriette (Diskussion) 14:25, 3. Nov. 2013 (CET)
- um mal für meine 10 % des SG zu sprechen: Im Fall Alkim Y wurde eine Prüfung einer Entscheidung und eine Prüfung auf Missbrauch der Adminrechte gewünscht. Erstere fand bekanntlich in der SP statt bzw. wäre die Prüfung des Restes reine Feststellung gewesen, für die Prüfung auf Missbrauch wäre das SG die Erstinstanz gewesen. Ein Dauerkonfliktes, bzw. der Wunsch nach Kanalisierung eines solchen, war im Antrag nicht ersichtlich.
- Hier haben wir neben einem konkreten "Admin-Vorfall" aber auch einen andauernden Konflikt zwischen Benutzer(gruppe)n, den ich in einem Zusammenhang mit dem konkreten "Admin-Vorfall" sehe und der auch auf der Antragsseite knapp thematisiert wurde. Ich stimme hier mit Perrak überein, dass der kommunikative Punkt nicht außer Acht zu lassen ist.
- Falls die Anfrage angenommen wird (persönlich hoffe ich noch auf eine klarere Schilderung der "kommunikativen Auseinandersetzungen zwischen Benutzern" und eine machbare Idee zur deren Befriedung vor meiner Annahmeentscheidung), muss das nicht unbedingt heißen, dass wir dieselben Punkte, die wir Alkim Y "erspart" haben, Reiner Stoppok nun zugestehen. Man wird sehen :) … «« Man77 »» 17:49, 3. Nov. 2013 (CET)
- Schau, ich bin alles andere als ein Rechthaber und mir persönlich ists auch relativ wurscht mit welcher Begründung ihr Fälle annehmt oder ablehnt. Aber wir drehen uns im Kreis: RS' 1. Punkt der Antragsbegründung lautet: „ ob Benutzer:Pacogo7 … am 6. September bei seiner SP-Entscheidung durch ein vorvertragliches Verhältnis oder Ähnliches mit Wikimedia Deutschland (WMDE) befangen war” – als Admin aus einer Befangenheitssituation heraus eine Entscheidung bzgl. z.B. einer Sperre zu treffen ist ein Mißbrauch der Knöppe. Und dieser erste Punkt von RS ist „ … eine Prüfung einer Entscheidung und eine Prüfung auf Missbrauch der Adminrechte” (die noch nicht per AP behandelt wurde – ein AP, das unbenommen exakt so sinnlos wäre wie es sinnlos war Alkim dieses Vorgehen vorzuschreiben). Etwas verzwickt macht den Fall nur, daß derjenige, der die vorhergehende SPP entschieden hatte später seine eigene Entscheidung zu Gunsten(!!) des Gesperrten revidiert hat – was der Beginn des ganzen Schlamassels war.
- RS Stoßrichtung ist vollkommen klar – und die kannst Du eins über Dir auch nochmal klar und deutlich nachlesen: „Hier geht es um die neutrale Prüfung des Pacogo7schen Verhaltens”. Der will etwas geprüft haben was (in sozusagen erster Instanz) Sache eines APs ist. Und deshalb wundere ich mich ja auch so, daß für mindestens zwei Schiedsrichter so schnell klar war, daß hier zweifellos ein Problem um Adminfunktionen vorliegt das genauso zweifellos auch ohne vorhergehendes AP angenommen und verhandelt werden kann! Und jetzt bin ich ja auch schon still! --Henriette (Diskussion) 18:33, 3. Nov. 2013 (CET)
- (BK) Du bist ja nicht neu bei Wikipedia, die Begriffe Einzelfallentscheidung und Ermessensspielraum hast sicher schon gehört. Was RS wünscht, sehe ich trotz einer gewissen Fehlsichtigkeit klar und deutlich, aber zu einer Anfrage gehören mehrere Beteiligte und die anderen Beteiligten haben genauso das Recht, Probleme und Lösungsvorschläge zu schildern. Das SG wird sich das gewissenhaft anschauen und im Fall einer Anfrageannahme den Weg nehmen, den es für richtiger hält als die anderen Wege.
- Wenn dir das Stillsein schwerfällt, kannst du dich gerne anbieten, ab November Teil dieses Gremiums zu sein. Der Zeitpunkt sich das zu überlegen wär grade optimal (und manche denken sich vermutlich bloß nicht *g*). Und ich bin jetzt auch still :) … «« Man77 »» 19:15, 3. Nov. 2013 (CET)
- „bloß nicht" denke z. B. ich mir – noch ein drittes Mal tue ich mir das bestimmt nicht an! Und schon überhaupt nicht mit einem Klarnamensaccount: Es gibt schon genug Lügen und Frechheiten die über mich verbreitet wurden und werden. Danke aber für das Angebot. --Henriette (Diskussion) 19:25, 3. Nov. 2013 (CET)
- Interessant. --Reiner Stoppok (Diskussion) 20:42, 3. Nov. 2013 (CET)
- „bloß nicht" denke z. B. ich mir – noch ein drittes Mal tue ich mir das bestimmt nicht an! Und schon überhaupt nicht mit einem Klarnamensaccount: Es gibt schon genug Lügen und Frechheiten die über mich verbreitet wurden und werden. Danke aber für das Angebot. --Henriette (Diskussion) 19:25, 3. Nov. 2013 (CET)
- Punkt 1 ist ohnehin ein unsinniger Antrag. Wir sind nicht der Bundestag, sondern ein pfurzeliges Internetprojekt. Wo kämen wir dahin, daß man hier irgendwelche Arbeitsverträge vorlegen müßte? Ich sag nur Freiwilligenprojekt undso. Interessant ist, daß dieses projektschädigende Verhalten wirklich von einer lauten Minderheit als "Kritik", gar "berechtigter Kritik" aufgefasst wird. Marcus Cyron Reden 19:11, 3. Nov. 2013 (CET)
- Den WMDE-Klarnamensaccount bekam er offenbar ohne Arbeitsvertrag. --Reiner Stoppok (Diskussion) 20:52, 3. Nov. 2013 (CET) PS: Den braucht er also nicht 'vorlegen'.
- Seine Hinterherschleicherei setzt er übrigens ungebremst fort. --Reiner Stoppok (Diskussion) 12:53, 4. Nov. 2013 (CET)
In Stoppoks Antrag Nr. 1 geht es nicht um das Vorlegen von Arbeitsverträgen, sondern um die Frage, ob Pacago befangen war. Befangenheitsfragen sind aber auch in einem pfurzeligem Internetprojekt nicht von vorneherein irrelevant. --Alupus (Diskussion) 13:32, 4. Nov. 2013 (CET)
- Irrelevant nicht, aber sie dürfen auch nicht einfach so durch Dauerbehaupterei und Dauerfragerei behauptet werden. Nichts deutet auf Befangenheit hin, diese Dauerfragerei suggeriert das aber. Sie greift in mein Privatleben ein und das ist beides: völlig grund- und haltlos und letztlich in dieser Massivität auch ein Verstoß. --Pacogo7 (Diskussion) 17:21, 4. Nov. 2013 (CET)
- Anders rum wird ein Schuh draus: Deine fragwürdigen WMDE-lastigen Adminentscheidungen und die fortgesetzte Hinterherschleicherei greifen in mein Privatleben ein. --Reiner Stoppok (Diskussion) 17:48, 4. Nov. 2013 (CET)
- Als ob ein Arbeitsvertrag eine Aussage über Befangenheit treffen würde. Einfach nur Unsinn, eine solche Aussage. Oder legst du uns deinen vor, damit wir überprüfen können, ob du auch ja in der Wikipedia nicht in Bereichen agierst, wo du in Konflikt kommen könntest? Wenn dann will ich sowas für alle! Marcus Cyron Reden 18:12, 8. Nov. 2013 (CET)
Diesen Diskussionsstrang bitte ich nicht in dieser Form fortzusetzen, da weder zielführend noch im Einklang mit dem Intro dieser Seite. Danke. --HOPflaume盒 16:09, 9. Nov. 2013 (CET)
Sowas
<Zitat entfernt> Gamma γ 18:47, 17. Nov. 2013 (CET)
Auf einer Seite, die sich der Suche nach einem fairen, sachlichen Urteil verpflichtet fühlt, sollten solche unsachlichen - auf Vermutungen basierende - persönlich beleidigende und wertende Aussagen, nicht stehen bleiben. Zumal
- "Mitglieder des Schiedsgerichts, die als befangen gelten, dürfen an der Entscheidungsfindung der Anfrage nicht mitwirken. Das bedeutet insbesondere, dass sie an den Abstimmungen über die Entscheidung der Anfrage nicht teilnehmen. Es hat sich als gute Praxis erwiesen, dass sie auch an den Diskussionen über die Anfrage nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten."
in den Regeln ziemlich klar steht, dass befangene SG-Mitglieder sich hier überhaupt nicht äußern sollten und dann wohl besonders nicht mit einem klaren "Entscheidungs"-Urteil wie "Solche Mitarbeiter brauchen wir hier nicht". Wenn man die SG-Seiten schon restriktiv moderiert, dann sollte das vor allem auch für die SG-Mitglieder selbst gelten. --Gamma γ 13:22, 17. Nov. 2013 (CET)
- Die 'Moderation' spricht für sich. --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:50, 17. Nov. 2013 (CET)
- Die Zusätze wurden zur Kenntnis genommen. Nachdem sie nun entfernt sind ist die Nachfrage obsolet. --HOPflaume盒 14:11, 17. Nov. 2013 (CET)
Annahmeentscheidung
Schiedsrichterin Alraunenstern hat noch nicht abgestimmt, bzw. ist noch nicht eingetragen. Mit freundlichem Gruß--91.50.65.33 22:52, 27. Nov. 2013 (CET)
- Und wo liegt nun das Problem? -jkb- 22:54, 27. Nov. 2013 (CET)
Das sollte nur ein Hinweis sein. Ich vermutete, alle Schiedsrichter müssten abstimmen.--91.50.65.33 23:00, 27. Nov. 2013 (CET)
- Nein, nicht nötig. Wenn fünf annehmen, ist die Anfrage eben angenommen und das reicht im Prinzip. -jkb- 23:04, 27. Nov. 2013 (CET)
Ok, dann hat sich mein Hinweis erledigt. Angehnehme Nachtruhe wünsche ich--91.50.65.33 23:12, 27. Nov. 2013 (CET)
- dito an dich, -jkb- 23:25, 27. Nov. 2013 (CET)
Mehr als 10 Stimmen sind unzulässig
Es ist nicht zulässig, dass in einem Fall "alte und neue" Schiedsrichter abstimmen. Und beispielsweise bei der Annahmeentscheidung noch andere, wie in der "Sache". Es muss klar sein, welche Mitglieder für die Anfrage zuständig sind. Deshalb wäre ein Stichdatum sinnvoll, anhand dessen klar ist, welche SG-Mitglieder zuständig sind.--Alberto568 (Diskussion) 22:19, 7. Dez. 2013 (CET)
- Jeder Schiedsrichter ist prinzipiell so lange annahmeberechtigt, wie er sich im Amt befindet. Er muss dnn selber entscheiden (u.U. mithilfe des Rates seiner Kollegen), wann es nicht mehr Sinn hat. Eine Frist ist hier jedoch problematisch: die Bearbeitung eines Falles kann sogar länger als eine "Amtsperiode" dauern (passierte schon mal), oder es kann sich innerhalb von nur Tagen ergeben. -jkb- 22:27, 7. Dez. 2013 (CET)
- Da liegt dann aber ein Problem vor, da nicht klar ist, wer über den Fall entscheidet. Dies sollten aus naheliegenden Gründen auch die sein, die über die Annahme des Falls entscheiden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass "Altfälle" auch noch vom "alten" SG entscheiden werden (logischerweise dann mit alter Besetzung), obwohl schon ein neues SG gewählt wurde. So hätten wir klare Zuständigkeiten. Die Sitze des SG sind nun einmal auf 10 begrenzt. Mehr als 10 dürfen folglich auch nicht abstimmen. Das gibt es in keinem Gericht (ich weiß der Vergleich hinkt), aber auch in keinem SG im "realen Leben", dass Alt- und Neumitglieder einer Organisation über den gleichen Fall befinden.--Alberto568 (Diskussion) 22:39, 7. Dez. 2013 (CET)
- Entscheiden können nur die Richter, die sich im Amt befinden. Das können in der Tat mehr als 10 sein, theoretisch. Darüber (Verlängerung der Amtszeit) gabs ein MB, das ich selber initiierte. -jkb- 22:42, 7. Dez. 2013 (CET)
- Würdest Du das MB bitte verlinken? Nebenbei: Du hast mal irgendwas ausgearbeitet, dass sich mit einem "kleinen" SG für die Sperrprüfung befasst. Das würde mich auch mal interessieren. Wo finde ich das?--Alberto568 (Diskussion) 22:54, 7. Dez. 2013 (CET)
- MB: Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht (Detailfragen zur Amtszeitregelung); Sg light: Benutzer:-jkb-/SG_light, das allerdings rudimentär und embryonal, da wg. Desinteresse nicht weiter entwickelt. -jkb- 23:01, 7. Dez. 2013 (CET)
- „Eine bereits als angenommen geführte Anfrage kann bis zum Beginn der Abstimmung über die Entscheidung nachträglich von weiteren Schiedsrichtern angenommen werden.“ aus: Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Annahme der Anfrage. Wer eine Anfrage annimmt, beteiligt sich auch an deren Bearbeitung und stimmt schließlich mit ab. --HOPflaume盒 02:18, 8. Dez. 2013 (CET)
- Pragmatischer Lösungsvorschlag: Die Stimmen derjenigen Schiedsrichter, die sich nicht mehr an diesem Fall beteiligen werden, werden mittels <s> ausgestrichen. Wenn ich das richtig sehe, wäre in der Annahme-Liste nur die Stimme von Perrak betroffen, in der Befangenheits-Liste jene von Nicola, Plani, Alupus. Somit könnte der Fall weiterbehandelt werden, ohne daß diese Formalie großartig weiter diskutiert werden muß. --Sakra (Diskussion) 03:52, 8. Dez. 2013 (CET)
- Aus Gründen der Transparenz bleiben die Annahmen bzw. Erklärungen zur Befangenheit der Ausgeschiedenen Mitglieder des SG stehen. Perrak nimmt nicht mehr an der Abstimmung teil. Über eine anfragebezogene Verlängerung seinerseits hätten wir anderen öffentlich abstimmen müssen. Dies wäre nur zum tragen gekommen, wenn sonst die Zahl der SG-Mitglieder zu gering geworden wäre. --HOPflaume盒 11:02, 8. Dez. 2013 (CET)
- Die Sache ist eindeutig, sodass es keiner Lösung bedarf. -- Hans Koberger 08:23, 8. Dez. 2013 (CET)
- das sehe ich ähnlich. ca$e 10:47, 8. Dez. 2013 (CET)
- Pragmatischer Lösungsvorschlag: Die Stimmen derjenigen Schiedsrichter, die sich nicht mehr an diesem Fall beteiligen werden, werden mittels <s> ausgestrichen. Wenn ich das richtig sehe, wäre in der Annahme-Liste nur die Stimme von Perrak betroffen, in der Befangenheits-Liste jene von Nicola, Plani, Alupus. Somit könnte der Fall weiterbehandelt werden, ohne daß diese Formalie großartig weiter diskutiert werden muß. --Sakra (Diskussion) 03:52, 8. Dez. 2013 (CET)
Bearbeitung
Ich fände es auch ganz schön, wenn die Sache mal bearbeitet würde. Der Titel dieses SG-Falls suggeriert, dass ich bei einer Sperre befangen gewesen wäre und das muss nicht noch über Jahre so stehen bleiben, ein guter Monat ist es ja nun schon.--Pacogo7 (Diskussion) 11:08, 8. Dez. 2013 (CET)
- Die Anfrage befindet sich durchaus in der Bearbeitung und wird noch vor Weihnachten zur Abstimmung gestellt. --HOPflaume盒 11:13, 8. Dez. 2013 (CET)
- Pacogo7 ging es vermutlich weniger um die Bearbeitung allgemein, sondern die vorausgehend nötige Umbenennung. ca$e 11:18, 8. Dez. 2013 (CET)
- Das ist in der Tat formal nicht korrekt und verständlicherweise ärgerlich (ich spreche auch aus schlechter Erfahrung - auch ich hatte dereinst ausdrücklich um Korrektur einer suggestiv-diffamierenden Fallbenennung gebeten, das wurde aber vom damaligen SG auch verschlafen - nur ein Beispiel dafür, wie solche Ärgernisse noch Jahre später fortdauern). Solange solche Seitentitel über einem Fall stehen, sollte m.E. kein einziger SG-Edit erfolgen, denn damit wird in der Außensicht implizit die Fallbenennung akzeptiert. ca$e 11:17, 8. Dez. 2013 (CET)
- Hi Ca$e. Dem stimme ich voll zu. Andererseits kann ich verstehen, wenn die Schiedsrichter das jetzt nicht umbenennen wollen, weil das ja auch wieder eine große Welle der Trollfütterung nach sich ziehen könnte. - Wenn tatsächlich in den nächsten zwei Wochen hier die Abstimmung anfängt, dann kann ich damit leben.--Pacogo7 (Diskussion) 12:12, 8. Dez. 2013 (CET)
- Bitte berücksichtigen, dass während der Anfrage die SG-Wahl stattfand, einige Schiedsrichter erst vor ein paar Tagen die Anfrage annahmen und auch noch zwei weitere Anfragen zu bearbeiten sind. Lieber die Entscheidung ein, zwei Wochen später, dafür aber korrekt und umfassend erarbeitet. -- Hans Koberger 12:37, 8. Dez. 2013 (CET)
- Danke. Genau genommen gingen seit Stellung dieser Anfrage am 31. Oktober zehn weitere ein, davon acht seit Ablauf der letzten Wahlen zum SG, also seit dem 23. November. --HOPflaume盒 12:44, 8. Dez. 2013 (CET)
- Ich verstehe das ja und berücksichtige das auch. Vielen Dank deshalb auch für die Ansage "...wird noch vor Weihnachten zur Abstimmung gestellt". Falls ihr absehen könnt, dass ihr es nicht schafft, bitte ich aber um Neutralisierung dieses SG-Antragslemmas. Danke.--Pacogo7 (Diskussion) 13:28, 8. Dez. 2013 (CET)
- Danke. Genau genommen gingen seit Stellung dieser Anfrage am 31. Oktober zehn weitere ein, davon acht seit Ablauf der letzten Wahlen zum SG, also seit dem 23. November. --HOPflaume盒 12:44, 8. Dez. 2013 (CET)
- Wir könnten pragmatischerweise einfach vorschreiben, dass die Fallbenennung durch den Antragssteller so zu erfolgen hat, dass eine "Vorveruteilung" ausgeschlossen wird. Sprich man hätte einen Katalog von Titeln, bei denen das SG zuständig ist, und aus dem muss ein Titel gewählt werden. Oder der Titel wird vom SG vorgegeben. Statt "angebliche" wäre hier z.B. jedenfalls "vermeintliche" zu wählen, weil neutraler.--Alberto568 (Diskussion) 14:17, 8. Dez. 2013 (CET)
- Ich bitte um weitere Titelvorschläge für diese Anfrage. --Reiner Stoppok (Diskussion) 14:57, 8. Dez. 2013 (CET)
- Es gibt viele Varianten, zB: "Prüfung einer möglichen Admin-Befangenheit und ANON-Verletzung". ca$e 12:20, 9. Dez. 2013 (CET)
- Würde mir gut gefallen. -- Hans Koberger 12:42, 9. Dez. 2013 (CET)
- Es gibt viele Varianten, zB: "Prüfung einer möglichen Admin-Befangenheit und ANON-Verletzung". ca$e 12:20, 9. Dez. 2013 (CET)
- Ich bitte um weitere Titelvorschläge für diese Anfrage. --Reiner Stoppok (Diskussion) 14:57, 8. Dez. 2013 (CET)
- Wir könnten pragmatischerweise einfach vorschreiben, dass die Fallbenennung durch den Antragssteller so zu erfolgen hat, dass eine "Vorveruteilung" ausgeschlossen wird. Sprich man hätte einen Katalog von Titeln, bei denen das SG zuständig ist, und aus dem muss ein Titel gewählt werden. Oder der Titel wird vom SG vorgegeben. Statt "angebliche" wäre hier z.B. jedenfalls "vermeintliche" zu wählen, weil neutraler.--Alberto568 (Diskussion) 14:17, 8. Dez. 2013 (CET)
Hat sich das Schiedsgericht die Mühe gemacht, bei WMDE anzufragen?
Ja oder nein? Falls ja, war WMDE an der Aufklärung interessiert? --Reiner Stoppok (Diskussion) 02:18, 15. Dez. 2013 (CET) PS: Die skurrile 'Moderation' des SG-Wortführers HOPflaume wird mir allmählich verständlich. ;) Eigentlich ein Schande fürs Projekt, dieser Ausblendungsversuch der Dresden-Causa. Kein Wunder, dass da keiner mitmachen will, in so einem Haufen.
Es fällt auf auf, dass die entscheidenden Maßnahmen alle so formuliert sind, dass man nur mit ja und somit gegen mich stimmen kann. Mit objektiver Fallprüfung hat dies offenbar wenig bis nichts zu tun. --Reiner Stoppok (Diskussion) 20:06, 15. Dez. 2013 (CET)
- Unfug. die Fragen sind so formuliert, dass eindeutig abgestimmt werden kann, sowohl mit "Ja" als auch mit "Nein" oder "Enthaltung". -- Perrak (Disk) 02:46, 16. Dez. 2013 (CET)
Was ist kleiner: Pro oder Contra?
Unter Maßnahmen steht: Falls sich bei einer Abstimmung eine gerade Anzahl von Stimmen ergibt und kein eindeutiger Wert zugewiesen werden kann, gilt der kleinere Wert als beschlossen.
Danach folgen jedoch auch einige Abstimmungen mit Pro, Contra und Enthaltung. Was passiert da, wenn es ein Unentschieden gibt? --KeinKommentar (Diskussion) 20:21, 15. Dez. 2013 (CET)
- Das ist bei dieser Farce hier sowieso scheißegal. --Reiner Stoppok (Diskussion) 20:22, 15. Dez. 2013 (CET)
- siehe Wikipedia:SGR#Sachentscheidung. … «« Man77 »» 20:39, 15. Dez. 2013 (CET)
- Wenn es keine Mehrheit gibt, gibt es keine Entscheidung, das bedeutet, der status quo wird in diesem Punkt nicht geändert. Würde zum Beispiel in einer Abstimmung über die Sperre eines gesperrten Benutzers keine Mehrheit zustande kommen, bliebe dieser ungesperrt, wenn er vor seiner Anfrage nicht gesperrt war bzw. eine für das Verfahren ausgesetzte Sperre inzwischen abgelaufen wäre, und er würde erneut gesperrt, wenn das nicht der Fall wäre. -- Perrak (Disk) 02:51, 16. Dez. 2013 (CET)
WQ-Verstoß?
Als Unbeteiligter in der Sache schreibe ich mal hier. Es wäre wohl sinnvoll, auch um künftige Fälle besser beurteilen zu können, wenn das Schiedsgericht eine Aussage träfe, ob eine Verletzung von ANON/WQ vorliegt, wenn der angeblich Anonymitätssuchende kaum Vorkehrungen trifft, um seine Anonymität herzustellen bzw. zu schützen. Wie zum Beispiel in der gegenständlichen Anfrage, wo Pacogo7, vom WMDE-Account mal abgesehen, weder die auf Wikipedia:Benutzernamen_ändern#Anonymität beschriebene Methode gewählt hat, noch seine Benutzerseite, auf der er (in früheren, aber jederzeit einsehbaren, Versionen) sehr persönliche Angaben macht, gelöscht hat. Grüße, -- Hans Koberger 13:40, 1. Nov. 2013 (CET)
- Mich würde zudem interessieren, inwiefern man auf ANON bestehen kann, also auf Nichtnennung eines neuen Klarnamenskontos, wenn man mit einem anderen Konto auf dessen Benutzer(diskussions)seite editiert und ihm sogar selbst Sichterrechte erteilt mit der Begründung „persönlich bekannt“, statt dies dann konsequenterweise auch jemandem anders zu überlassen. Ist das nicht Irreführung und sollte man so etwas nicht hinterfragen dürfen, ohne selbst mit ANON in Konflikt zu geraten? Grüße --Wyndfang 14:55, 1. Nov. 2013 (CET)
- In WP:ANON geht es nicht nur um Anonymität, sondern auch um das Recht auf Pseudonymität. In der Tat ist es interessant, wie weit dieses Recht geht und inwiefern es gegenüber anderen Rechten möglicherweise zurückstehen muss (oder umgekehrt). Ich bin sehr gespannt und hoffe, dass wir hierzu eine zumindest für diesen Fall zufriedenstellende Antwort finden. -- Perrak (Disk) 16:58, 1. Nov. 2013 (CET)
Auflagen, Punkt 9
Liebe SR, infinit heißt unbestimmt, also im gegenständlichen Fall eine unbestimmte Anzahl von Monaten. Da ist der Median gar nicht so leicht zu finden, vor allem wenn jetzt noch ein bestimmter Zeitraum dazukommt ;-)
Sollte quasi „für immer und ewig“ gemeint sein, dann beispielsweise „auf unbeschränkte Zeit“ hinschreiben. *duck und weg* LG, -- Hans Koberger 15:22, 15. Dez. 2013 (CET)
- Hm, mein Duden, das Fremdwörter- und das Synonymwörterbuch sowie mein Mathestudium sagen alle infinit heißt unendlich oder unbegrenzt . --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 16:36, 15. Dez. 2013 (CET)
- Ok, zugegeben, nicht schlecht! Aber ich geb' noch nicht auf [1] :-) -- Hans Koberger 16:50, 15. Dez. 2013 (CET)
- (BK)bing tranlator sagt aber bei unendlich infinty [2] [3] [4] google übersetzer findet es sogar gar nicht ;)-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:52, 15. Dez. 2013 (CET)
- Infinity ist aber nicht das adverb, und bei Unendliche Welten heißt es infinit World und bei google kommt infinite als Übersetzung. Und auf "deutsch" heißt es halt infinit. Wird aber erst relevant wenn sich die zwei Parallelen schneiden PG ein miesepetriger Badener 17:07, 15. Dez. 2013 (CET)
- @Hans: Stimmt ja, die Sprachwissenschaftler verwenden das Wort etwas anders als in der ursprünglichen lateinischen Bedeutung. Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Ich werde das mal mit den anderen Schiris besprechen, damit keine Missverständnisse auftauchen. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 17:16, 15. Dez. 2013 (CET)
- Infinity ist aber nicht das adverb, und bei Unendliche Welten heißt es infinit World und bei google kommt infinite als Übersetzung. Und auf "deutsch" heißt es halt infinit. Wird aber erst relevant wenn sich die zwei Parallelen schneiden PG ein miesepetriger Badener 17:07, 15. Dez. 2013 (CET)
- (BK)bing tranlator sagt aber bei unendlich infinty [2] [3] [4] google übersetzer findet es sogar gar nicht ;)-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:52, 15. Dez. 2013 (CET)
- Ok, zugegeben, nicht schlecht! Aber ich geb' noch nicht auf [1] :-) -- Hans Koberger 16:50, 15. Dez. 2013 (CET)
//BK// Das Problem hier ist, dass die deutsche WP nicht zwischen indef und infinit unterscheidet wie die englische: "Indefinite does not mean infinite: an indefinitely blocked user may later be unblocked in appropriate circumstances. In particularly serious cases where no administrator would be willing to lift the block, the user is effectively banned by the community" en:Wikipedia:Blocking policy#Indefinite blocks, vgl. auch en:Wikipedia:Banning policy. Sprachwissenschaftlich uninteressant, hat mit Regeln zu tun. -jkb- 17:19, 15. Dez. 2013 (CET)
- Daher kommt das also in diesem Zusammenhang. Das zeigt deutlich, wie wichtig es ist, präzise Definitionen anzugeben für Dinge, die umgangssprachlich oder in anderen Fachbereichen eine andere Bedeutung haben könnten. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 17:50, 15. Dez. 2013 (CET)
- indefinite period = unbestimmte Zeit [5]
- indefinite heißt in der englischsprachigen Wikipedia wohl bis auf weiteres, d. h. bis ein Admin sich dazu durchringt ihn wieder zu entsperren oder ihn gesperrt läßt. --TotalUseless (Diskussion) 22:57, 18. Dez. 2013 (CET)
- Wer hätt´s gedacht. Aber schön, daß dein Beitrag deinem Nickname einmal mehr alle Ehre macht. --Sakra (Diskussion) 23:40, 18. Dez. 2013 (CET)
Distanzierung vom Herangehen des Schiedsgerichts
Hiermit distanziere ich mich vom Herangehen des Schiedsgerichts:
- Weshalb unterstellt man mir, - ohne Nachweis - dass ich "Unterstellungen" verbreite? (Pkt. 4)
- Weshalb unterstellt man mir - ohne Nachweis - dass ich unsachlich bzw. nicht sachbezogen argumentiere? (Pkt. 6)
- Pacogo7 hat selbst seine Anonymität preisgegeben mit seinem WMDE-Account
- Pacogo7 ist befangen, denn jeder, der einen Anstellungsvertrag mit Wikimdia Deutschland (WMDE) hat oder kurz davor steht, ist befangen im Umgang mit Kritikern von WMDE.
Das Schiedsgericht zeigt hier seine völlige Befangenheit und dokumentiert fehlende Unabhängigkeit und Neutralität.
Die Fragen sind so inakzeptabel und den Kern der Anfrage nicht erfassend formuliert, so dass die Abstimmung dadurch manipuliert wird.
--Reiner Stoppok (Diskussion) 12:50, 18. Dez. 2013 (CET)
- -.- jane is klar, ergbnisse endspricht nicht DEINER vorstellung also ist das sg befangen, lass es einfach gut sein, DU HAST UNRECHT, kapier das endlich mal.-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 12:58, 18. Dez. 2013 (CET)
- Conan, ich will dich nicht enttäuschen, aber bei herrn Stoppok auf die Einsicht zu warten, dass er falsch liegt? Eher gefriert die Hölle. --Felix frag 13:07, 18. Dez. 2013 (CET)
- Reiner, halte dich bitte an die SG-Auflagen. Der Text steht schon hier: Benutzer_Diskussion:Reiner_Stoppok#Distanzierung_vom_Herangehen_des_Schiedsgerichts. Du postet gerade wieder 2x dasselbe und provozierst damit 2 Diskussionen an unterschiedlichen Stellen. Martin Bahmann (Diskussion) 13:10, 18. Dez. 2013 (CET)
- stimmt felix. ich habs auf der vm jetzt gemeldet das er weiter macht wie vorher.-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 13:15, 18. Dez. 2013 (CET) PS:gab keine sperre, wurde ge erlt. ohne eine sperre, was solls [6] -- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 13:31, 18. Dez. 2013 (CET)
- Die VM wurde auf erledigt gesetzt (Diff.). --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:41, 18. Dez. 2013 (CET)
- Dass sich R.S. hier eindeutig verrennt, und dies nichts mehr mit dem Projektziel zu tun hat, ist ersichtlich. Dies ist jedoch kein Sperrgrund. Ein Verstoß gegen ANON lag nicht vor, da der Account hier selbst sein "Realnamen" veröffentlicht hat. Dies steht auch eindeutig so in den Regeln. Auch heißt es, dass wenn man dies nicht mehr will, sollte man sich einen neuen Account anlegen und den alten still legen, jedenfalls keine Edits tätigen, die einen Zusammenhang der zwei Accounts ersichtlich machen.
- Ich sehe schon, dass das SG hier in seiner Gänze befangen war und einseitig (zu Gunsten von R.S. wurde gar nicht argumentiert, kein einziges Argument wurde hier erwähnt) argumentiert hat. Dies sieht man schon an der Tatsache, dass hier R.S. Auflagen gemacht wurden, die für alle gleichermaßen gelten und somit hier nicht für R.S. extra geregelt werden dürfen. Wenn das gesamte SG hier befangen ist, soll es den Fall auch entsprechend ablehnen, und nicht so tun, als ob es unbefangen wäre.--Alberto568 (Diskussion) 15:46, 18. Dez. 2013 (CET)
- Das darf ich doch mal kurz richtigstellen. Deine Aufffassung, was eine "Veröffentlichung des Realnamens" ist, teile ich nicht. Ich habe ihn nicht veröffentlicht. - Worum es mir vor allem geht und ging ist, dass ich auf meiner Niknameseite nicht mit meinem Klarnamen angesprochen werde. Das ist nicht zuviel verlangt und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.--Pacogo7 (Diskussion) 17:15, 18. Dez. 2013 (CET)
- Worum es mir vor allem geht und ging ist, darauf hinzuweisen, dass die Verflechtung mit Vereinsinteressen hier offenbar immer wunderlichere Blüten treibt. Bei einem in einer Vereinssache sperrbestätigenden Admin (s. Dresden-Causa) sollte ein WMDE-Klarnamensaccount (= Wikimedia-Deutschland-Klarnamensaccount) jedenfalls kein Hinderungsgrund sein, um ein solches Thema für alle nachvollziehbar auf den Tisch bringen zu können. --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:28, 19. Dez. 2013 (CET)
- Ich weiß überhaupt nicht, worum es bei der Dresdensache geht oder ging. Ich darf mich dagegen wehren, wenn ich auf meiner Nicknameseite mit einem Klarnamensaccount angesprochen werde. Und dagegen, wenn unbelegte wilde Vermutungen in Fragenlawinen auf mich losgelassen werden. --Pacogo7 (Diskussion) 13:40, 19. Dez. 2013 (CET)
- Es war ein WMDE-Klarnamensaccount: ein kleiner, aber feiner Unterschied. --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:47, 19. Dez. 2013 (CET)
- Ich weiß überhaupt nicht, worum es bei der Dresdensache geht oder ging. Ich darf mich dagegen wehren, wenn ich auf meiner Nicknameseite mit einem Klarnamensaccount angesprochen werde. Und dagegen, wenn unbelegte wilde Vermutungen in Fragenlawinen auf mich losgelassen werden. --Pacogo7 (Diskussion) 13:40, 19. Dez. 2013 (CET)
- Worum es mir vor allem geht und ging ist, darauf hinzuweisen, dass die Verflechtung mit Vereinsinteressen hier offenbar immer wunderlichere Blüten treibt. Bei einem in einer Vereinssache sperrbestätigenden Admin (s. Dresden-Causa) sollte ein WMDE-Klarnamensaccount (= Wikimedia-Deutschland-Klarnamensaccount) jedenfalls kein Hinderungsgrund sein, um ein solches Thema für alle nachvollziehbar auf den Tisch bringen zu können. --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:28, 19. Dez. 2013 (CET)
- Das darf ich doch mal kurz richtigstellen. Deine Aufffassung, was eine "Veröffentlichung des Realnamens" ist, teile ich nicht. Ich habe ihn nicht veröffentlicht. - Worum es mir vor allem geht und ging ist, dass ich auf meiner Niknameseite nicht mit meinem Klarnamen angesprochen werde. Das ist nicht zuviel verlangt und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.--Pacogo7 (Diskussion) 17:15, 18. Dez. 2013 (CET)
- Die VM wurde auf erledigt gesetzt (Diff.). --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:41, 18. Dez. 2013 (CET)
- stimmt felix. ich habs auf der vm jetzt gemeldet das er weiter macht wie vorher.-- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 13:15, 18. Dez. 2013 (CET) PS:gab keine sperre, wurde ge erlt. ohne eine sperre, was solls [6] -- Conan (Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 13:31, 18. Dez. 2013 (CET)
Frage zur Befangenheit von Alupus
Alupus räumte um 09:03, 5. Nov. 2013 (CET) auf Hinweis von Itti ein, befangen zu sein, stimmte aber drei Tage um 15:29, 8. Nov. 2013 (CET) später mit Contra, als es um die Befangenheit von Alraunenstern ging. Wie ist das möglich? --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 15:46, 20. Dez. 2013 (CET)
- „SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, wenn sie sich selbst als befangen erklärt haben, als befangen abgelehnt wurden oder wenn ihre Befangenheit beantragt wurde.“ Siehe: Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Befangenheit und in gleicher Sache nachgefragt: Dürfen befangene Schiedsrichter über die Befangenheit anderer abstimmen?. --HOPflaume盒 15:53, 20. Dez. 2013 (CET)
- Halte ich generell für verkehrt (im gegebenen Fall spielte es allerdings keine Rolle); ich bezweifle, daß das irgendwo in der realen Justizwelt so vorkommt. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 17:13, 20. Dez. 2013 (CET)
- Erst mal +1 zu Matthiasb: Dass ein in einem bestimmten Verfahren aus welchen Gründen auch immer befangener Richter trotzdem über die mögliche Befangenheit anderer Richter im gleichen Verfahren beschließen darf, widerspricht allen mir bekannten Real-Life-Rechtsordnungen.
Ich habe mir rein interessehalber mal den verlinkten Paragrafen angesehen und bin nicht sicher, ob die Interpretation von HOPflaume überhaupt richtig ist.
Dort heißt es: „Die Entscheidung, ob der betreffende (d. h. der möglicherweise befangene) Schiedsrichter am Verfahren teilnehmen darf oder nicht, wird von den anderen Schiedsrichtern getroffen.“ Die Formulierung ist etwas wacklig – man könnte sie dahingehend interpretieren, dass die anderen Schiedsrichter entscheiden, ob auch ein befangener Schiedsrichter trotzdem am Verfahren teilnehmen darf –, gemeint ist aber offensichtlich: Ein befangener Schiedsrichter darf am Verfahren insgesamt nicht teilnehmen. Nun könnte man aber durchaus argumentieren, dass die Entscheidung über die Befangenheit eines Schiedsrichters in einem bestimmten Verfahren selbst sehr wohl auch ein Verfahrensschritt in diesem Verfahren ist – immerhin müsste darüber nicht entschieden werden, wenn es gar kein Verfahren gäbe. Um an einem entsprechenden Beschluss über die Befangenheit von Schiedsrichtern mitwirken zu dürfen, müsste der jeweilige Schiedsrichter also jedenfalls am Verfahren teilnehmen dürfen. Da ein befangener Schiedsrichter aber generell nicht am Verfahren teilnehmen darf, sollte er konsequenterweise auch nicht an einem Beschluss über die Befangenheit anderer SG-Mitglieder mitwirken dürfen.
Die von HOPflaume vertretene Interpretation der Formulierung in einem späteren Absatz dieses Paragrafen („SG-Mitglieder dürfen sich auch dann zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern, [wenn sie selbst befangen sind]“) würde insofern dem ersten Absatz dieses Paragrafen widersprechen. HOPflaume argumentiert offensichtlich, dass diese Bestimmung eine Sonderregel für die Klärung von Fragen der Befangenheit darstellt und als Spezialbestimmung der allgemeinen Regelung aus dem ersten Absatz dieses Paragrafen vorgeht. HOPflaume vertritt die Position: „Ein befangener Schiedsrichter darf zwar nicht über die Anträge im ‚eigentlichen‘ Verfahren abstimmen, aber trotzdem über die Befangenheit anderer Schiedsrichter.“ Dem könnte man entgegenhalten – abgesehen davon, dass auch Beschlüsse über die Befangenheit von Schiedsrichtern ganz ‚normale‘ Verfahrensschritte sind, an denen nur Personen teilnehmen dürfen sollten, die am Verfahren insgesamt teilnehmen dürfen –, dass in dieser zitierten Sonderbestimmung keineswegs „darf trotzdem abstimmen“ steht, sondern nur „darf sich trotzdem äußern“.
Der nächste Absatz lautet: „Mitglieder des Schiedsgerichts, die als befangen gelten, dürfen an der Entscheidungsfindung der Anfrage nicht mitwirken. Das bedeutet insbesondere, dass sie an den Abstimmungen über die Entscheidung der Anfrage nicht teilnehmen. Es hat sich als gute Praxis erwiesen, dass sie auch an den Diskussionen über die Anfrage nicht mitwirken und sich Meinungsäußerungen im SG-Wiki oder auf den Telefonkonferenzen enthalten.“ Man könnte nun durchaus argumentieren, dass die Formulierung „auch ein befangener Schiedsrichter darf sich zur Befangenheit anderer Schiedsrichter äußern“ wörtlich verstanden werden sollte: Anders als bei der Entscheidung über das Verfahren selbst, bei der befangene Schiedsrichter nicht nur nicht mitstimmen dürfen, sondern generell zu schweigen haben, gilt dies nicht für Entscheidungen über die Befangenheit von Schiedsrichtern – hierzu darf sich auch ein selbst befangener Schiedsrichter äußern. Dass er auch mitentscheiden darf, heißt das aber nicht.
Der Vollständigkeit halber, falls man sich seitens des Schiedsgerichts hier zu einer Änderung der Praxis entschließen sollte: Wenn die Befangenheit erst im Laufe des Verfahrens manifest wird, müssen rückwirkend alle bereits abgegebenen Stimmen des nunmehr als befangen vom Verfahren ausgeschlossenen Schiedsrichters gestrichen werden. Wenn sich dadurch Mehrheiten ändern sollten, ist das Verfahren bis vor diese Abstimmung „zurückzuspulen“ und es ist neu abzustimmen.
Grüße, Troubled @sset Work • Talk • Mail 11:58, 23. Dez. 2013 (CET)
- Erst mal +1 zu Matthiasb: Dass ein in einem bestimmten Verfahren aus welchen Gründen auch immer befangener Richter trotzdem über die mögliche Befangenheit anderer Richter im gleichen Verfahren beschließen darf, widerspricht allen mir bekannten Real-Life-Rechtsordnungen.