Anthroposophische Medizin

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Die anthroposophische Medizin ist eine komplementärmedizinische Richtung, die die Medizin mit der Anthroposophie Rudolf Steiners verbindet und heute in etwa 80 Ländern praktiziert wird.[1] Die anthroposophische Medizin stützt sich auf die Lehren Rudolf Steiners.[2]

Ihre theoretisch-methodischen Grundlagen entwickelte Steiner 1920–1924 in zahlreichen Vorträgen für Ärzte und Medizinstudenten (Bände 312–319 der Gesamtausgabe) sowie in dem 1925 mit der Ärztin Ita Wegman (1876–1943) herausgegebenen Buch Grundlegendes zu einer Erweiterung der Heilkunst nach geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen (wobei „geisteswissenschaftlich“ sich auf Steiners anthroposophische Geisteswissenschaft bezieht, nicht auf Geisteswissenschaften im herkömmlichen Sinn). Die anthroposophisch erweiterte Medizin stützt sich zur Erforschung der physischen, lebendigen, seelischen und der geistigen Phänomene sowohl auf die Prinzipien der Naturwissenschaft als auch auf die anthroposophische Geisteswissenschaft, wie sie von Rudolf Steiner begründet worden ist. Auf diese Weise ergibt sich eine Erweiterung der ärztlichen Kunst, die das Verhältnis von Leib, Seele und Geist des Menschen in seiner Beziehung zu den Substanzen und Kräften in der Natur und im Kosmos – jeweils in seiner individuellen Schicksalssituation – diagnostisch verstehen und therapeutisch handhaben möchte. In der Schweiz können Träger eines Facharzttitels nach einer mindestens zweijährigen Zusatzausbildung den von der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH vergebenen Fähigkeitsausweis „Arzt/ Ärztin für anthroposophisch erweiterte Medizin“ erlangen.[3]

Mitbegründerin der anthroposophischen Medizin: Ita Wegman Ende des 19. Jahrhunderts

Inhaltsverzeichnis

Anthroposophisch-medizinische Lehre [Bearbeiten]

Die Anthroposophie unterscheidet – ähnlich wie die Ontologie Nicolai Hartmanns – vier Ebenen oder Schichten der Wirklichkeit. Im Unterschied zu Hartmanns Schichtenlehre und ähnlichen philosophischen Systemen sollen jedoch drei der vier von der Anthroposophie postulierten Ebenen nur durch eine besonders geschulte „übersinnliche“ Wahrnehmung (oder im Einzelfall auch durch eine besondere Begabung) erkennbar sein. An allen vier Ebenen hat der Mensch aber zumindest unbewusst Anteil durch seine vier Wesensglieder, die jeweils einer dieser Ebenen angehören. Im Einzelnen sind das:

  • Der physische Leib, der den Gesetzen der Physik gehorcht und von der konventionellen Wissenschaft erforscht werden kann.
  • Der ätherische Leib, der – wie bei allen Lebewesen – als ein über das Physische hinausgehendes Organisationsprinzip besonderen Gesetzmäßigkeiten folgt, die dem Lebendigen („Ätherischen“) eigen sind. Die übersinnliche Erkenntnis dieses Ätherischen wird „Imagination“ genannt.
  • Der astralische Leib, der nur bei empfindenden oder beseelten Organismen, also bei Tieren, nicht aber bei Pflanzen vorhanden ist. Die zugehörige Erkenntnisstufe heißt „Inspiration“.
  • Das Ich, die geistige Individualität, die den Menschen über das Tierreich erhebt. Ein Ich hat jeder Mensch, als solches erkannt wird es jedoch erst durch die höchste Stufe der übersinnlichen Erkenntnis, die „Intuition“ (nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Bedeutung dieses Wortes).

Krankheit besteht im Sinne dieser Lehre darin, dass die gesunde Wechselwirkung dieser Wesensglieder in irgendeiner Weise gestört ist. In der näheren Bestimmung dieser Störung im vorliegenden Einzelfall besteht im Wesentlichen die anthroposophisch-menschenkundliche Diagnose, die als eine Erweiterung oder Ergänzung der konventionellen Diagnose angesehen wird.

Spezifisch anthroposophische Arzneimittel beruhen auf dem Postulat, dass mineralische, pflanzliche und tierische Substanzen in jeweils spezifischer Weise die Wechselwirkung der menschlichen Wesensglieder beeinflussen können. Vielfach werden diese Substanzen in homöopathischer Form verabreicht. Eine besondere Bedeutung hat hier die Misteltherapie bei Krebserkrankungen erlangt. Daneben gibt es auch nicht-medikamentöse Therapieformen wie die Heil-Eurythmie, die rhythmische Massage und die anthroposophische Kunsttherapie.

Problematik und Kritik [Bearbeiten]

Wie die ihr zugrunde liegende Anthroposophie ist die anthroposophische Medizin nicht wissenschaftlich belegt, erhebt jedoch für sich selbst den Anspruch der Wissenschaftlichkeit. Die diesbezügliche Kritik an der Anthroposophie betrifft somit auch die anthroposophische Medizin. Besonders problematisch ist hierbei die Frage, ob anthroposophische Ärzte selbst über die postulierten Fähigkeiten der „übersinnlichen Erkenntnis“ verfügen müssen oder ob sie nur „Mitteilungen“ aus der „Geistesforschung“ Rudolf Steiners praktisch umsetzen. Letzteres würde ein allgemein verbindliches Lehrgebäude mit konkreten Handlungsanweisungen voraussetzen. Ein solches existiert nicht, stattdessen wird die „individuelle“ Diagnose propagiert. Wenn aber jeder anthroposophische Arzt als Voraussetzung seiner Tätigkeit Steiners Fähigkeiten der Imagination, Inspiration und Intuition selbst haben muss, dann erhebt sich die Frage, warum trotz so vieler anderer „Eingeweihter“ Steiners Werk noch immer so singulär dasteht und – abgesehen von vielen neuen „Heilmitteln“ – nicht erheblich weiter ausgebaut wurde.

Da anthroposophisch-medizinische Arzneimittel häufig in homöopathischer Dosierung, d. h. stark verdünnt, angewendet werden, betrifft sie auch ein Teil der Kritik, die gegen die Homöopathie vorgebracht wird.

Trotz dieser offenkundigen Problematik ist die öffentliche Kritik an der anthroposophischen Medizin im Vergleich zu der Kritik an der ihr zugrunde liegenden Anthroposophie und noch mehr zu der Kritik an der Person Rudolf Steiners bislang eher verhalten (siehe Weblinks).

Rechtlicher Status [Bearbeiten]

Deutschland [Bearbeiten]

Anthroposophische Medizin ist in Deutschland eine „besondere Therapierichtung“ im Sinne des Sozialgesetzbuches und des Arzneimittelgesetzes. Weitere „besondere Therapierichtungen“ sind in diesem juristischen Sinn die Homöopathie und die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde). Im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln dürfen Präparate der besonderen Therapierichtungen zugelassen werden, auch ohne dass für sie Wirksamkeitsnachweise nach empirisch-wissenschaftlichen Kriterien erbracht wurden, sofern eine sogenannte Binnenanerkennung durch Experten der jeweiligen Therapierichtung vorliegt.

Das Arzneimittelgesetz definiert ein anthroposophisches Arzneimittel als „ein Arzneimittel, das nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurde, nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist und das bestimmt ist, entsprechend den Grundsätzen der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis angewendet zu werden.“[4] vor dem Hintergrund, dass Regelungen für diese Therapierichtung im europäischen Recht angestrebt werden.

Schweiz [Bearbeiten]

Am 17. Mai 2009 stimmte eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolks dafür, dass die Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Bundesverfassung verankert wird. Die Verfassung enthält nun den Satz „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.“ Zur Umsetzung dieses Verfassungszusatzes wird ab 2012 die anthroposophische Medizin neben vier weiteren alternativmedizinischen Behandlungsmethoden unter bestimmten Voraussetzungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt. Diese Regelung gilt provisorisch bis Ende 2017. In dieser Zeit gelten Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der fünf komplementärmedizinischen Methoden als teilweise umstritten und werden hinsichtlich dieser Kriterien evaluiert.[5]

Wichtige klinische Einrichtungen [Bearbeiten]

In Deutschland gibt es fünf anthroposophisch orientierte Krankenhäuser:

Daneben gibt es in Deutschland verschiedene anthroposophisch orientierte Krankenhausunterabteilungen, Fachkliniken und Sanatorien.

In der Schweiz gibt es drei anthroposophische Krankenhäuser:

Literatur [Bearbeiten]

Werke Rudolf Steiners [Bearbeiten]

  •  Rudolf Steiner: Geisteswissenschaft und Medizin. 7. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1999 (Mitschriften eines Vortragszyklus von 1920).
  •  Rudolf Steiner: Geisteswissenschaftliche Gesichtspunkte zur Therapie. 5. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 2001 (Mitschriften eines Vortragszyklus von 1921).
  •  Rudolf Steiner: Physiologisch-Therapeutisches auf Grundlage der Geisteswissenschaft. 3. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1989 (Mitschriften von Vorträgen 1920–1924).
  •  Rudolf Steiner: Anthroposophische Menschenerkenntnis und Medizin. 3. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1994 (Mitschriften von Vorträgen 1923–1924).
  •  Rudolf Steiner, Ita Wegman: Grundlegendes für eine Erweiterung der Heilkunst nach geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1991 (Erstausgabe 1925).

Werke anderer Autoren [Bearbeiten]

Periodika [Bearbeiten]

  • Der Merkurstab. Berlin und Dornach, offizielles Organ der medizinischen Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft am Goetheanum, Dornach/Schweiz, und der Gesellschaft anthroposophischer Ärzte in Deutschland, erscheint zweimonatlich.

Kritik [Bearbeiten]

  • Barbara Burkhard: Anthroposophische Arzneimittel. Eine kritische Betrachtung. GOVI, Eschborn 2000, ISBN 3-7741-0810-2

Weblinks [Bearbeiten]

Forschung

Kritisch

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Michaela Glöckler, Matthias Girke, Harald Matthes: Anthroposophische Medizin und ihr integratives Paradigma. in: Rahel Uhlenhoff (Hg.): Anthroposophie in Geschichte und Gegenwart. Berlin 2011, ISBN 978-3-8305-1930-0, S. 517
  2. Medizinische Sektion am Goetheanum. Seite "Anthroposophische Medizin". Abgerufen am 25. Juli 2011.
  3. Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung: Arzt/Ärztin für anthroposophisch erweiterte Medizin (PDF; 59 kB) 28. September 2006, abgerufen am 13. August 2012.
  4. § 4 Absatz 33, AMG
  5. Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern, 12. Januar 2011
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