Charta von Florenz (GVO-Koexistenz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2016 um 10:03 Uhr durch Lómelinde (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Literatur/Parameterfehler fix →Titel ist ein Pflichtparameter). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Charter of the Regions and Local Authorities of Europe on the Subject of Coexistence of Genetically Modified Crops with Traditional and Organic Farming
Kurztitel: Charta von Florenz, Charta der gentechnikfreien Regionen
Datum: 4. Februar 2005
Fundstelle:
Vertragstyp: Charta
Rechtsmaterie: EU-Recht
Unterzeichnung: 42 Regionen aus 7 Staaten (2007)[1]
Ratifikation:

Deutschland: 6 von 16 Bundesländern
Österreich: alle 9 Bundesländer
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Charter of the Regions and Local Authorities of Europe on the Subject of Coexistence of Genetically Modified Crops with Traditional and Organic Farming ist eine Erklärung von Regionen verschiedener europäischer Staaten, darunter aller Präfekturen Griechenlands. Sie beinhaltet die Ablehnung des Anbaus genetisch veränderte Pflanzen in diesen Regionen. Formuliert und beschlossen wurde das Dokument am 4. Februar 2005 in Florenz.

Ins Deutsche übersetzt bedeutet der Titel in etwa ‚Charta regionaler Regierungen und kommunaler Autoritäten in Europa über die Koexistenz gentechnisch modifizierter Pflanzen mit traditionellem und organischem Landbau‘. Meist wird sie Charta von Florenz oder Charta der gentechnikfreien Regionen genannt.

Inhalt des Dokuments

Prioritäre Forderungen, die das Netzwerk an die Europäischen Institutionen gestellt hat, sind:[2]

  1. Definition von Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips
  2. klare Spezifizierung der Verantwortlichen im Falle der Verunreinigung von Produkten aus konventionellem oder aus ökologischem Landbau durch genetisch veränderte Nutzpflanzen (auf Basis des Verursacherprinzips – „the polluter pays“)
  3. Ergreifen von Maßnahmen, um das Vorhandensein von GVO im Saatgut für konventionellen sowie für den ökologischen Landbau zu vermeiden
  4. Zustimmung, dass die europäischen Regionen selbst ihre Gebiete oder Teile davon GVO-frei definieren können, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und umweltrelevanten Besonderheiten und der Anerkennung der Zuständigkeiten in jedem Mitgliedstaat.

Geschichte

2003 wurden seitens der EU Leitlinien für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen (Richtlinie 2003/556/EG vom 23. Juli 2003) formuliert.[3] Daraufhin war am 4. November 2003 in Bilbao das Europäische Netzwerk der gentechnikfreien Regionen geschaffen worden, mit dem Zweck, eine gemeinsame Position bezüglich biologischer, konventioneller und Gentechnik-Landwirtschaft (Kultur gentechnisch veränderter Pflanzen, GVO, engl. GTO) festzulegen.

Auf der 3. Konferenz in Florenz wurde die Florenz-Charta formuliert und beschlossen, in der die zu diesem Zeitpunkt 20 Regionen – regionale Regierungen und kommunale Autoritäten, von denen viele nicht über die Befugnis zum Erlass von Rechtsvorschriften für die in der Politik der EU formulierte Koexistenz (Empfehlung 2003/556/EG enthaltenen allgemeinen Grundsätze) unterschiedlicher Anliegen verfügen – das Bekenntnis zu Gentechnikfreiheit ausdrückten. Ausformuliert wurden die gemeinsamen Ziele mit der Deklaration von Rennes(4.) und der Schlusserklärung von Turin.(5.)

2008 wurde das Europäische Büro für Koexistenz (am Institute for Prospective Studies des JRC, kurz IPTS-JRC, in Sevilla) eingerichtet, das die Wirksamkeit technischer Koexistenzmaßnahmen weiter verbessern soll. Mit der abgewiesenen Aufhebung des Anbauverbotes 2009 einer speziellen Maissorte, die in Österreich, Ungarn, und dann Frankreich untersagt worden war[4] wurden diese Anliegen auch gegenüber der Gemeinschaft durchgesetzt, die ein allgemeines Verbot der Gentechnik im Prinzip nicht zulässt, aber auch die Autonomie der Regionen zu respektieren versucht.

Mit der Empfehlung 2010/C 200/01, die die alte 2003/556/EG aufheben würde (noch nicht von Ministerrat und Parlament angenommen 10/2010)[5], und „geeignete Maßnahmen“[6] in „ihren regionalen und nationalen Besonderheiten und den spezifischen örtlichen Bedürfnissen“[7] ausdrücklich nahelegt, ist zumindest der 4. Punkt der Forderungen der Charta von Florenz die offizielle Meinung der EU-Kommission geworden. Laut einem im November 2010 vorgelegten Gutachten des juristischen Dienstes des Europäischen Rats verstoßen die Pläne der EU-Kommission gegen die Welthandelsverträge.[8]

Nationale Umsetzung

Deutschland

Obschon Schleswig-Holstein zu den Gründungsmitgliedern gehörte, ist es am 28. September 2005(B2.) wieder ausgetreten. Am 31. Juli 2012 ist das Bundesland nach einem Regierungswechsel wieder beigetreten.[9]

Bayern hat sein Interesse an der Teilnahme am Netzwerk 2009 bekundet.[10]

Thüringen ist dem Netzwerk auf dessen 8. Jahreskonferenz am 23. November 2010 in Wien beigetreten.

Nordrhein-Westfalen trat am 10. Oktober 2011 dem Netzwerk bei.[11]

Baden-Württemberg trat am 11. Oktober 2012 dem Netzwerk bei.[12]

Rheinland-Pfalz und das Saarland traten am 22. Mai 2013 dem Netzwerk bei.[13]

Hessen und Niedersachsen haben beschlossen, dem Netzwerk im Laufe der jeweils aktuellen Legislaturperiode beizutreten.[14][15]

Österreich

Oberösterreich, neben dem Land Salzburg Gründungsmitglied des Netzwerkes, gehört von Anfang an mit der Toskana zu den treibenden Kräften der Aktion gentechnikfreie Regionen.[16] Im Laufe der Jahre sind alle neun Bundesländer beigetreten, zuletzt Vorarlberg 2007, sodass Österreich sich vollständig zur Gentechnikfreiheit bekannt hat. Damit wurde das Anliegen von einem regionalen auch zu einem nationalen, das die Initiativen des Bundes ebenso umfasst[17] wie die Haltung Österreichs gegenüber der EU.[18] Schon 2004/2006 wurde die Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit[19] formuliert, 1997 das Gentechnik-Volksbegehren mit mehr als 1,2 Millionen Stimmen angenommen, und mit der abgewiesenen Aufhebung des österreichischen Anbauverbotes einer speziellen Maissorte März 2009[4] diese Richtlinien auch gegenüber der Gemeinschaft durchgesetzt. Die neue Empfehlung 2010/C 200/01 lässt ausdrücklich zu, „weite Bereiche vom Anbau genetisch veränderter Organismen auszunehmen [… wenn …] die Maßnahmen […] im Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen, nämlich bestimmte Bedürfnisse der Landwirte zu schützen, die konventionellen beziehungsweise ökologischen Anbau betreiben.“[20] Das kommt der traditionell kleinparzellig strukturierten Landwirtschaft Österreichs ebenso entgegen wie dem weltweit zweithöchsten Anteil (13 %) ökologisch bewirtschafteter Anbaufläche und den eng mit dem Kulturland verzahnten Natur- und Umweltschutzgebieten, wodurch sich gentechnisch veränderte Organismen kaum sauber isoliert kultivieren lassen.

Seit 2008 sind neben dem Gentechnikgesetz (GTG) und einer Nationalen Koexistenz-Strategie[21] die Anliegen der Charta von Florenz auf Landesebene mit den Gentechnik-Vorsorgegesetzen verankert,[22][23] die eine EU-konforme Handhabe zur Pflege der agrarproduktiven Stärken Österreichs darstellen. Im Jahr 2015 wurde das Gentechnikverbot im Nationalrat als Verfassungsgesetz beschlossen. Es fehlt nur die Bestätigung durch den Bundesrat. Damit wäre Österreich der erste EU-Staat, der nach der EU-Regelung seine Selbstbestimmung ausnützt.[24]

Griechenland

Nachdem bei der Konferenz der Versammlung der Regionen Europas in Brüssel 17. Mai 2005(B1.) der Dachverband der griechischen Präfekturen (ENAE – Ένωση Νομαρχιακών Αυτοδιοικήσεων Ελλάδος) beigetreten ist, ist Griechenland das erste Land der EU, das sich vollständig zur Gentechnikfreiheit bekannt hat. Die Präfekturen Thrakien (Thráki) und Rhodopen (Rhodopi) waren schon Gründungsmitglieder des Netzwerkes gewesen.

Frankreich

In Frankreich sind 17 der 25 Regionen Mitglied im Netzwerk, der Rest des Staatsgebietes ist außerhalb der Charta von Florenz als gentechnikfrei deklariert. Nach Griechenland und Österreich war Frankreich das dritte Land der EU, das eine regionale Lösung vollständig umgesetzt hat.

Italien

11 der 20 Regionen Italiens haben die Charta unterzeichnet, darunter ganz Mittelitalien.

Liste der unterzeichnenden Regionen

Region Staat Mitgliedschaft
Aquitaine Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Euskadi/País Vasco (Baskenland) Spanien Spanien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Limousin Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Marche Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Oberösterreich Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Salzburg Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Schleswig-Holstein(SH) Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
nicht zwischen
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
und
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B2.)
Thráki-Rhodopi Griechenland Griechenland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Toscan Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Wales Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(1.)
Burgenland Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(2.)
Highlands and Islands Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(2.)
Bretagne Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Emilia-Romagna Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Île-de-France Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Latium Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Poitou-Charentes Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Sardegna/Sardíngia Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Steiermark Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Südtirol/Alto Adige Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(3.)
Principado de Asturias Spanien Spanien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Bourgogne Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Centre-Val de Loire Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
ENAE – Dachverband der griechischen Präfekturen(GR) Griechenland Griechenland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Kärnten Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Liguria Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Midi-Pyrénées Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Umbria Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Haute-Normandie Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B1.)
Molise Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B2.)
Wien Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(B2.)
Abruzzo Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Basse-Normandie Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Franche-Comté Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Menorca Spanien Spanien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Niederösterreich Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Nord-Pas-de-Calais Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Pays-de-la-Loire Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Piemonte Italien Italien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Rhône-Alpes Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Tirol Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(4.)
Sisak-Moslavina Kroatien Kroatien
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(5.)
Vorarlberg Osterreich Österreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
(5.)
Thüringen Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Nordrhein-Westfalen Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Baden-Württemberg Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Rheinland-Pfalz Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Saarland Deutschland Deutschland
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Korsika Frankreich Frankreich (?)
Lorraine Frankreich Frankreich (?)
Quelle: Land Salzburg/Büro Brüssel, Stand 2008[1]
kursiv: Erstunterzeichner 2005
(1.) 
Gründungskonferenz Bilbao 4. November 2003
(2.) 
2. Konferenz Linz 28. April 2004
(3.) 
3. Konferenz Florenz 4. Februar 2005
(B1.) 
Konferenz der Versammlung der Regionen Europas, Friends of the Earth Europe, Mitwirkung Netzwerk der GVO-freien Regionen Brüssel 17. Mai 2005
(B2.) 
Arbeitsgespräch und Informationsaustausch mit Vertretern der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission 28. September 2005
(4.) 
4. Konferenz Rennes 30. November 2005 (Deklaration von Rennes)
(5.) 
5. Konferenz Turin 17. bis 18. Mai 2007 (Schlusserklärung von Turin)

Siehe auch

Quelle

Literatur

  • Bericht über die Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen. KOM(2006) 104 endgültig. In: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. {SEK(2006) 313} CELEX 52006DC0104. Brüssel 9. März 2006 (pdf, land.lebensministerium.at; html, EUR-Lex).
  • Franz Seifert: Oberösterreichs Gentechnikverbot. Absehbares Scheitern, ungewöhnliche Allianzen. In: SWS-Rundschau. 46. Jg. Heft 4, 2006, S. 409–431 (pdf, sws-rundschau.at [abgerufen am 2010] mit einer Analyse der EU-Gentechnikpolitik).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Michaela Petz-Michez, Céline Theissen (Red., Bearb.): 6. Konferenz des Europäischen Netzwerkes der GVO-freien Regionen in Bilbao. In: Land Salzburg, Büro Brüssel, (Hrsg.): Extrablatt aus dem EU-Verbindungs-büro Brüssel. Nr. 37. Brüssel Mai 2008, 3/4 pdf, salzburg.gv.at.
  2. zit. wörtlich Petz-Michez, Theissen: Extrablatt. Hrsg.: Land Salzburg. Nr. 37, 2008, S. 4.
  3. Empfehlung 2003/556/EG der Kommission vom 23. Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen. Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2624, ABl. Nr. L 189 vom 29. Juli 2003 (Webdokument. In: umwelt-online.de. Archiviert vom Original am 29. Juni 2010; abgerufen am 28. Oktober 2010.)
    Aufgehoben mit Leitlinien für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen. Empfehlung der Kommission vom 13. Juli 2010 2010/C 200/01 (PDF, bmg.gv.at)
  4. a b Erfolg für die Gentechnikfreiheit Österreichs. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit, 4. Mai 2009, abgerufen am 28. Oktober 2010 (Chronologie 2002–2007).
  5. EU-Kommission: Länder dürfen über Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden. Transgen.de, 13. Juli 2010.
  6. Z.(1) 2010/C 200/01
  7. Z.(7) 2010/C 200/01.
  8. Gutachten: EU-Pläne für nationalen Gentechnik-Anbau verstoßen gegen WTO. Transgen.de, 9. November 2010.
  9. schleswig-holstein.de
  10. Bayern trifft ‘Europäisches Netzwerk gentechnikfreier Regionen’ – Bayern will sich zusammen mit gentechnikkritischen Regionen in Europa für ein regionales Selbstbestimmungsrecht bei der Grünen Gentechnik einsetzen. In: Gentechnikfrei regionen in Deutschland. Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V., 2. September 2009, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  11. nrw.de
  12. mlr.baden-wuerttemberg.de
  13. db.zs-intern.de
  14. gruene-hessen.de
  15. gruene-niedersachsen.de
  16. cf Literatur: Seifert: SWS-Rundschau. 4 Jahr=2006.
  17. Nationale GVO-Initiativen des Lebensministeriums. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010 (Chronologie 2002–2005).
  18. GVO-Initiativen Österreichs auf EU-Ebene. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010 (Chronologie 2002–2007).
  19. Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 5. April 2006, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  20. Z (5) 2010/C 200/01
  21. Nationale Koexistenz-Strategie. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  22. Gentechnikaktivitäten der Bundesländer. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit, 21. Februar 2006, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  23. Gentechnikgesetze der Bundesländer. Greenpeace Österreich, archiviert vom Original am 23. Juni 2009; abgerufen am 28. Oktober 2010.
  24. Gentechnikverbot unter Dach und Fach auf ORF vom 8. Juli 2015 abgerufen am 8. Juli 2015.