Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg

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Logo der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
Basisdaten
Fläche: ca. 5380 km² [1]
Leitender Geistlicher: Bischof Jan Janssen
Mitgliedschaft: Konf.ev.Ki.Nds sowie
UEK und VELKD
jeweils nur Gaststatus
Kirchenkreise: 6
Kirchengemeinden: 116
Gemeindeglieder: 423.756 (Dez.2015 [2])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
44 %
Offizielle Website: www.kirche-oldenburg.de/

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Oldenburg) ist eine von 20 Landeskirchen, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 423.756 Evangelische (Stand: 12/2015) in 116 Kirchengemeinden sind Mitglieder der Kirche. Sie gehört zu den lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, gleichwohl ist sie nicht Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), wohl aber im Lutherischen Weltbund. Bei der VELKD hat sie Gaststatus. Die Landeskirche gehört ferner zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Oldenburg (Oldb), eine Heimvolkshochschule in Rastede und ein Tagungs- und Gästehaus in Ahlhorn, eine Bibelgesellschaft und weitere Einrichtungen, darunter mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers das Pastoralkolleg in Loccum.[3]

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst im Wesentlichen den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Das ehemalige Land Oldenburg wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen, die nach 1946 vorgenommen wurden, haben sich auf das Gebiet der Landeskirche Oldenburg nicht ausgewirkt.

Vollständig zum Gebiet der Landeskirche gehören heute die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb), Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Wesermarsch.

Nicht zur Landeskirche Oldenburg gehören:

Anderen Landkreisen zugeordnet wurden nach 1946 die folgenden Teile der Landeskirche Oldenburg:

Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg geht die Reformation wohl auf das Jahr 1527 zurück.[4] Obwohl sich die lutherische Reformation immer weiter durchsetzte, kam es zu keinen rechtlichen Regelungen. Dies änderte sich erst mit der Einführung der ersten Oldenburger Kirchenordnung im Jahr 1573 durch Hermann Hamelmann. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1590 wurde als erstes Buch in Oldenburg der Kleine Katechismus Martin Luthers in Niederdeutsch gedruckt.[5]

Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Fürstbistum Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin). Im Fürstentum bzw. Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige Birkenfelder Landeskirche, da eine Vereinigung mit der Oldenburgischen Landeskirche wegen konfessioneller Bedenken – in Birkenfeld gab es einige reformierte Gemeinden – nicht möglich war.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats, der 1934 den Titel „Bischof“ erhielt. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

Die Frauenordination und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist in der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg erlaubt.[6]

Leitung der Landeskirche

Es gibt vier kirchenleitende Organe der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: der Bischof, die Synode, der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss.

Bischof

Der Bischof (bis 1934 Präsident des Oberkirchenrats, von 1640 bis 1853 Generalsuperintendent, davor Superintendent), der von der Synode gewählt wird, übt nach der Kirchenordnung als erster Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und Wächteramt aus. Er hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldb). Bischofskirche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die St. Lamberti-Kirche in Oldenburg (Oldb). Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.

Leitende Geistliche der Oldenburgischen Kirche

  • 1573–1595: Hermann Hamelmann, Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
  • 1599–1603: Daniel Stange, Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
  • 1609–1637: Gottfried Schlüter, Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
  • 1637–1638: Anton Buscher, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
  • 1638–1639: Gerhard Langhorst, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg)
  • 1640–1651: Nicolaus Vismar, Generalsuperintendent
  • 1651–1655:
  • 1655–1657: Martin Strackerjan, Generalsuperintendent
  • 1657–1667: Matthias Cadovius, Generalsuperintendent
  • 1680–1686: Gregorius Michael, Generalsuperintendent
  • 1686–1699: Nikolaus Alardus, Generalsuperintendent
  • 1701–1709: Bonaventura Krahe, Generalsuperintendent
  • 1709–1732: Caspar Bussing, Generalsuperintendent
  • 1753–1750: Rudolf Ibbeken, Generalsuperintendent
  • 1751–0000: Johann Adam Flessa, Generalsuperintendent
  • 1789–1801: Esdras Heinrich Mutzenbecher, Generalsuperintendent
  • 1805–1831: Anton Georg Hollmann, Generalsuperintendent
  • 1836–1853: Ernst Gottfried Adolf Böckel, Generalsuperintendent
  • 1893–1904: Martin Bernhard Schomann, Präsident des Oberkirchenrats
  • 1904–1920: Eugen von Finckh, Präsident des Oberkirchenrats
  • 1920–1934: Heinrich Tilemann, Präsident des Oberkirchenrats
  • 1934–1944: Johannes Volkers, Bischof
  • 1945–1952: Wilhelm Stählin, Bischof
  • 1952–1953: Bischofskrise[7] gewählt aber nicht eingeführt: Wilhelm Hahn
  • 1954–1967: Gerhard Jacobi, Bischof
  • 1967–1985: Hans-Heinrich Harms, Bischof
  • 1985–1998: Wilhelm Sievers, Bischof
  • 1998–2008: Peter Krug, Bischof
  • seit 2008: Jan Janssen, Bischof

Synode

Die auf sechs Jahre gewählte Synode ist das oberste kirchenleitende Organ der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und nimmt stellvertretend für die Gemeinden das geistliche und rechtliche Leben der Kirche wahr. Die 60 Synodenmitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihre Vorsitzende ist die „Präsidentin der Synode“, derzeit Sabine Blütchen. Die Synode tagt normalerweise zweimal im Jahr. In der übrigen Zeit nimmt der Gemeinsame Kirchenausschuss die Verantwortung für grundsätzliche Entscheidungen der Kirche wahr. Der Vorsitz dieses Gremiums hat der Bischof inne, die Synodenpräsidentin ist seine Stellvertreterin. Dem Gremium gehören außerdem das Kollegium des Oberkirchenrats und weitere Synodale an.

Oberkirchenrat

Dienstgebäude Oberkirchenrat Oldenburg Philosophenweg 1 (2006)

Grundsätzliches

Das Kollegialorgan Oberkirchenrat hat die Kirche im Auftrag der Synode zu leiten und zu verwalten. Ihm gehören neben dem Bischof als Vorsitzender des Oberkirchenrats weitere Mitglieder an, die den Titel „Oberkirchenrat“ oder „Oberkirchenrätin“ führen, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine zweite Bedeutung hat. Bis zum 31. Oktober 2007 waren drei Oberkirchenräte bzw. Oberkirchenrätinnen Theologen bzw. Theologinnen. Mit dem Eintritt von Dietmar Pohlmann in den Ruhestand[8] wurde ein Einsparbeschluss der 46. Synode[9] umgesetzt und die freigewordene Leitungsstelle entfiel. Seitdem sind neben dem Bischof nur noch zwei Theologen bzw. Theologinnen als Oberkirchenräte bestellt. Ein weiterer Oberkirchenrat bzw. eine weitere Oberkirchenrätin hat eine juristische Ausbildung. Ebenso wie der Bischof werden auch die Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen von der Synode gewählt. Dabei machte die Synode bei den letzten Wahlen von einer Ausnahmeregelung des Oberkirchenratsgesetzes Gebrauch und wählte die theologischen Oberkirchenräte für eine Amtszeit von 10 Jahren, wobei Wiederwahl möglich ist. Das juristische Mitglied wird hingegen wie der Bischof bzw. die Bischöfin auf Lebenszeit (d.h. bis zur Pensionierung) gewählt. Das Kollegium des Oberkirchenrates vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in allen Rechtsangelegenheiten. Dabei handelt der Bischof in seiner Funktion als Vorsitzender des Oberkirchenrates für das Kollegium. Urkunden mit Rechtswirkung nach außen und Vollmachten dürfen nur vom Bischof oder von seinem Vertreter bzw. seiner Vertreterin in Verwaltungsangelegenheiten, dem juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gezeichnet und gesiegelt werden[10], dazu zählen insbesondere kirchenbeamtenrechtliche und pfarrdienstrechtliche Urkunden. In theologischen Fragen wird der Bischof als Vorsitzender des Oberkirchenrates vom dienstältesten theologischen Mitglied vertreten.[11] Das Kollegium des Oberkirchenrats arbeitet zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeskirche in der Verwaltungsbehörde „Oberkirchenrat“, womit der Begriff „Oberkirchenrat“ seine dritte Bedeutung erhält.

Besetzung

Zur Zeit (Stand 8/2016) besteht das Kollegium des Oberkirchenrates aus folgenden Personen:

  • Bischof Jan Janssen;
  • Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk (Amtszeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2019), zugleich Vertreterin des Bischofs in theologischen Fragen;
  • Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis, zugleich Vertreterin des Bischofs in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten
  • Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker (Amtszeit vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2021).

Verwaltungsstruktur

Verwaltungsebenen

Die Landeskirche ist von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

  • An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“ und den Pfarrern oder Pfarrerinnen. Die Gemeindekirchenräte werden von den Gemeindegliedern gewählt.
  • Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen „Kirchenkreis“, an dessen Spitze ein Kreispfarrer oder eine Kreispfarrerin steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremien die Kreissynode mit einem Kreiskirchenrat. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten der Kirchengemeinden des Kirchenkreises gewählt.
  • Die 116 Kirchengemeinden in den sechs Kirchenkreisen bilden zusammen die Landeskirche, die „Ev.-luth. Kirche in Oldenburg“. Eine mittlere Verwaltungs- und Leitungsebene gibt es in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht.

Kirchenkreise

Bis vor einigen Jahren gab es noch 14 Kirchenkreise. Ehemalige Kirchenkreise waren z. B. Brake, Elsfleth, Ganderkesee und Wildeshausen. Durch Zusammenschluss und Neuorganisation wurde die Zahl seit 2007 auf sechs Kirchenkreise reduziert:

  • Ammerland
  • Delmenhorst/Oldenburg Land
  • Friesland-Wilhelmshaven
  • Oldenburger Münsterland
  • Oldenburg Stadt
  • Wesermarsch

In jedem Kirchenkreis besteht eine Regionale Dienststelle[12].

Kirchengemeinden

Die 116 Kirchengemeinden sind in Größe und Struktur sehr unterschiedlich. So gehören der Kirchengemeinde Wulfenau im Kirchenkreis Vechta 139 Gemeindeglieder an, der Kirchengemeinde Osternburg im Kirchenkreis Oldenburg-Stadt 24.110. Die Kirchengemeinden unterhalten für den unmittelbaren örtlichen Kontakt Kirchenbüros als Anlaufstellen[13].

Finanzen

Der Etat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst im Jahr 2016 90,2 Millionen Euro. Für 2016 wird mit einer Einnahme von rd. 73,5 Millionen Euro aus Kirchensteuern gerechnet. Die Rücklagen der Kirche betragen Ende 2014 rd. 143,9 Millionen Euro.[14]

Schwerpunktmäßig erfolgen Ausgaben für:

  • Pfarrdienst und Religionsunterricht
  • allgemeine Gemeindearbeit und übergemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Kirchenmusik
  • Kindertagesstätten
  • diakonische Arbeit einschließlich der Diakoniestationen
  • Krankenhausseelsorge, Urlauberseelsorge, Telefonseelsorge, Gefangenenseelsorge
  • Bildungsarbeit
  • Ökumene und Weltmission
  • Unterhaltung und Pflege kirchlicher Gebäude[15]

Während sich die Rücklage der Landeskirche im Vergleich zu 2009 erhöht hat, können viele Kirchengemeinden im Oldenburger Land ihre eigenen Haushalte nur noch durch Rückgriffe in ihre Rücklagen ausgleichen.[16] Generell beanstandeten die Rechnungsprüfer der EKD „erhebliche Mängeln hinsichtlich der Organisation, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg.

Das Diakonische Werk Oldenburg hat 2010 für drei seiner Altenheime Insolvenz angemeldet. Als Grund wurden die niedrigen Pflegesätze in Niedersachsen angeführt. Diese seien die niedrigsten in Westdeutschland und lägen 9 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Zudem würde mehr als die Hälfte der niedersächsischen Altenheime von privaten Anbietern betrieben. Diese zahlten ihren Mitarbeitern bis zu 35 Prozent unter dem Tariflohn. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg könne in dieser Situation angesichts ihrer eigenen prekären Finanzlage keine weiteren Zuschüsse geben.[17] Die Altenheime werden inzwischen weiterhin als Einrichtungen der Diakonie fortgeführt, nachdem über das Insolvenzverfahren die Mitarbeitenden dazu veranlasst wurden, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben, in denen sie insbesondere auf die kirchlichen Zusatzversorgungsleistungen und andere Gehaltsbestandteile verzichteten.[18] Die Geschäftsführung war von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

Für Aufsehen sorgte 2008 die Meldung, dass die Evangelische Landeskirche Oldenburg 4,3 Millionen Euro von ihren Rücklagen bei der Bank „Lehman Brothers“ angelegt hatte, die mit dem Konkurs der Bank am 15. September 2008 als verloren gelten müssen.[19] Allerdings stellte Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung der EKD, im Mai 2009 fest: „Es ist purer Zufall, dass wir keine Lehman-Zertifikate hatten“. Denn viele Landeskirchen investieren auf dem Kapitalmarkt, um ihre Rendite zu steigern.[20]

Im „Deutschen Pfarrerblatt“ mahnt Andreas Dreyer: „Bedauerlicherweise gelingt es […] vor allem anderen beiden Kirchen in ihren Denkschriften nicht, in ihren sog. Sozialworten auch ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen bzw. eine Theorie ihres eigenen Wirtschaftens zu entwerfen; die Gesellschaft bzw. die Wirtschaft wird stets als ein Gegenüber scheinobjektiviert, das man als Kirche vollmundig kritisieren zu dürfen meint, ohne einmal selbstkritisch das ‚Wirtschaften‘ mit den eigenen Finanzen zu reflektieren und auch die eigene Eingebundenheit in das System zuzugestehen.“[21]

Gemeinsame Einrichtungen mit der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Gemeinsam mit anderen Kirchen in Niedersachsen werden von der Landeskirche Oldenburg die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen (EEB), das Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen sowie der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen getragen. Die Einrichtungen sind dem Haus kirchlicher Dienste der hannoverschen Landeskirche zugeordnet. Unter dem Dach der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen betreibt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gemeinsam mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ein Predigerseminar und Pastoralkolleg.[22] Als gemeinsame Einrichtung der Konföderation betreiben die vier lutherischen Kirchen in Niedersachsen, zu denen Oldenburg gehört, auch ein Prüfungsamt für die Abnahme der 1. und 2. theologischen Prüfung.[23] Die reformierte Kirche ist hieran aus konfessionellen Gründen nicht beteiligt.

Gesangbücher

  • Oldenburgisches Gesang-Buch / Darinnen Alte und neue / jedoch insgesammt auff lauter bekandte Melodeyen abgefassete geistreiche Lieder zu finden; Oldenburg 1690.[24]
  • Gesangbuch zur öffentlichen und häuslichen Andacht für das Herzogthum Oldenburg, Nebst einem Anhange von Gebeten; Oldenburg, ab 1791 Ausgabe im Internet Archive
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden des Herzogtums Oldenburg; Oldenburg, 1868; später mit dem Titel Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der oldenburgischen Landeskirche
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens; Oldenburg / Hannover, ab etwa 1950
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche; Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994; ISBN 3-87706-437-X

Siehe auch

Weblinks

Commons: Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. Ernst Rolffs, Evangelische Kirchenkunde Niedersachsens, Göttingen 21938, S. 17
  2. Nordwest-Zeitung Seite 13 am 16. Juli 2016
  3. http://www.pastoralkolleg-loccum.de/pages/pastoralkolleg/index.html
  4. Vgl. Hermann Hamelmann, Oldenburgisch Chronicon, Oldenburg 1599, S. 363.
  5. Martin Luther, De klene Catechismus vor de gemenen Parheren/vnde Hußveder; als Faksimileausgabe herausgegeben von Armin Dietzel, De klene Catechismus, Oldenburg 1970.
  6. Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg: 5. Tagung der 46. Synode
  7. Notstand des Glaubens. In: DER SPIEGEL 08/1953 vom 18. Februar 1953, S. 12.
  8. Verabschiedung Pohlmann
  9. Synode beschließt weitreichende Änderungen
  10. Kirchenordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg vom 20. Februar 1950 (GVBl. Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 13. Bd., S. 135), in der Fassung vom 14. Mai 2011 (GVBl. Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 27. Bd., S. 51)
  11. Kollegium des Oberkirchenrates
  12. Regionale Dienststellen
  13. Kirchenbüros
  14. 4. Tagung der 48. Synode, vgl. auch Vorlagen 66 (Jahresrechnung 2014) und 67 (Plan für die kirchliche Arbeit 2016) zu TOP 15 und 16 der 4. Tagung
  15. Dieter Schrader: Haushaltsrede 2005 anlässlich der 8. Tagung der 46. Synode vom 24. – 25. November 2005 (PDF; 82 kB)
  16. Jürgen Westerhoff: Blockhaus Ahlhorn in Gefahr. Synode will im kommenden Mai über mögliche Maßnahmen beraten. Nordwest-Zeitung. 20. November 2010
  17. Melanie Pust: Oldenburg: Kirche unterstützt Insolvenz-Antrag Radio Jade. 25. März 2010
  18. Pressemitteilung des Diakonischen Werkes vom 20. Mai 2010
  19. Beat Balzli u.a.: Der Bankraub (PDF; 252 kB). Spiegel. Heft 47/2008. 17. November 2008. S.13, 17, 24, 28, 36, 37 und 41
  20. Ulrike Herrmann: Auf dem Kapitalmarkt verzockt – Finanzkrise trifft auch die Kirche. taz. 20. Mai 2009
  21. Andreas Dreyer: Was die Kirche aus der Finanz- und Wirtschaftskrise lernen muss Deutsches Pfarrerblatt. Heft 2/2010
  22. Predigerseminar und Pastoralkolleg der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
  23. Prüfungsamt der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
  24. Text nach dem Titelblatt der 3. Ausgabe von 1707, zu finden in der Landesbibliothek Oldenburg, Ge IX B 274, ½. Heute existieren insgesamt wohl noch fünf Ausgaben, wobei die erste Ausgabe verschollen ist.