Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2005/12

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URV auf Diskussionsseite

Auf der Diskussionsseite Diskussion:Nissan Micra fügte ein anonymer Benutzer eine Auflistung ein, mit der Bitte, die darin enthaltenen Infos in den Artikel einzuarbeiten ;-).

Diese Auflistung stammt 1:1 von [1], wie der anonyme Autor auch selbst angibt.

Eine "schöpferische Höhe" sehe ich in dieser Auflistung zwar nicht, dennoch denke ich, das dieser Beitrag komplett gelöscht werden sollte. Sorry, ich konnte mich nicht zurückhalten und habe eine Antwort geschrieben. Die darf gerne mitgelöscht werden. --Wikisearcher 02:15, 16. Okt 2005 (CEST)

Vgl. Koepf, Bild-Wörterbuch der Architektur (1982) (=unveränderter Nachdruck der 2. Auflage von 1974)

Der Aufbau des Textes ist weitgehend übernommen, sowie fast alle Fachbegriffe in nahezu unveränderter Reihenfolge. Der Wortlaut ist nah am Original z. B. :

Koepf: "Beim antiken Tempel heißt Fries der unter dem Kranzgesims des Daches entlanglaufende Streifen, der am dorischen Tempel (--> Dorische Ordnung) aus Triglyphen und Metopen zusammengesetzt, bei der ionischen und korinthischen Ordnung ein [...] ungeteiltes, mit Figurenreliefs besetztes Element ist (Figurenf., Zophoros sowie der aus Stierschädeln gebildete Bukranienf.)"

Wikipedia-Artikel: "Bei antiken Tempeln ist der Fries der Streifen welcher unter dem Kranzgesims entlangläuft. Dieser Fries besteht bei dorischen Tempeln aus Triglyphen (Dreischlitzplatten) und Metopen (Zwischenfeldern). Bei ionischen und korinthischen Tempeln besteht der Fries aus einem Zophoros (Figurenrelief) oder aus einem Bukranienfries (Fries mit Rinderschädeln)."

Bin mir nicht sicher, ob das nah genug am Original ist, um eine URV darzustellen.

Zudem sind die Abbildungen des Blattwerk-, Bogen-, Kreuzbogen-, Lilien-, Spitzbogenfrieses zwar vielleicht neu umgezeichnet, folgen aber bis auf die Anzahl der Ornamentachsen und winzige Details wie hinzugefügte Fugen der Abbildung Koepf S. 159.

Arnd69 12:06, 7. Okt 2005 (CEST); nachgetragen von --jed 15:46, 16. Okt 2005 (CEST)

Hier wurden lediglich Fakten und freie, weil absolut naheliegende Formulierungen übernommen. Menschen, die keine Ahnung von Urheberrecht haben, sollten die Finger von solchen Anschuldigungen lassen und sich auf eindeutige Fälle beschränken. Die sachgerechte Darstellung von Friesen in der Form einer Zeichnung wird sich notwendigerweise an der Stilisierung von realen Friesen orientieren müssen. Es geht nicht an, dass untypische Friese als Vorlage gewählt werden, nur weil ein typischer Fries schon in einer Publikation gezeichnet wurde. --Historiograf 16:31, 16. Okt 2005 (CEST)

Gut, ich habe den URV-Hinweis aus dem Artikel raus genommen. --jed 11:57, 17. Okt 2005 (CEST)

Hallo, in die Vorlage:MdEP:Nur Daten und in die Kategorie:Nur Daten (MdEP) hat Benutzer:Smeyen einen URV-Verdacht eingetragen, mit der Begründung Diese Vorlage wird in Artikeln verwendet, deren Inhalte vom Europäischen Parlament stammen. Ob die Nutzung unter FDL erlaubt ist, kann ich leider nicht beurteilen. Der Autor spricht davon, dass man die Quelle nennen müsse. --Smeyen Disk 12:50, 24. Aug 2005 (CEST) sowie Hmm, vielleicht war es nicht ganz so klug, eine Kategorie mit der Vorlage:Urheberrecht ungeklärt zu versehen. Ich versuche hier trotzdem mal eine Rechtfertigung. In dieser Kategorie sind 61 Europaparlamentarier eingestellt. Sie wurden (so ich das richtig überblicke) von Benutzer:NoSoftwarePatents eingestellt, höchstwahrscheinlich, als es damals im Mai um die Patentrichtlinie ging. Diese Daten sind vom Europäischen Parlament, ebenso wie die darin verwendeten Bilder. Man darf sie nutzen, wenn man auf die Quelle verweist. Die Frage ist nun: tun wir dem Urheberrecht genüge? Schließlich geben wir die Inhalte und die Bilder unter GFDL weiter und können eben nicht garantieren, dass jeder auch weiterhin auf die Quelle verweist. --Smeyen 13:27, 9. Aug 2005 (CEST).

Nun prankt in jedem Artikel, der die Vorlage benutzt der Hinweis auf eine URV. Ein suboptimaler Zustand, wie ich finde. Könnte wir vielleicht die Frage klären, ob die Daten aus dem Europäischen Parlament in die Wikipedia übernommen werden können und wenn ja, dann den URV-Verweis rausnehmen?. --jed 16:16, 16. Okt 2005 (CEST)

Wenn die Angabe "Man darf sie nutzen, wenn man auf die Quelle verweist" stimmt, wo ist dann das Problem? Das wäre doch dann wie Creative Commons Attribution - und die sollte doch kompatibel sein. --King 20:12, 1. Jan 2006 (CET)

Übersetzung eines englischen Textes

Meine Frage: Kann die Übersetzung in Bert Ira Gordon von hier als Urheberrechtsverletzung gewertet werden? Danke für eventuelle Antworten & Gruß -- WikiCare 23:32, 17. Okt 2005 (CEST)

Copy-paste-Verschiebung, bitte Versionsgeschichte vereinen

Es geht um die Artikel Glückel von Hameln, wo sich die Versionsgeschichte befindet und den neuen Artikel Glikl bas Judah Leib, wo sich der Text zur Versionsgeschichte befindet. Und bitte den Benutzer darauf aufmerksam machen, dass er mit solchen Übungen die GNU FDL verletzt. --Katharina 15:08, 19. Okt 2005 (CEST)

Wäre es nicht in diesem Fall am einfachsten, den "neuen" Artikel per sla zu löschen, im alten Artikel zunächst revert und dann auf den neuen Artikel verschieben? Dann müßte alles passen, oder? Gruß Gulp 15:21, 19. Okt 2005 (CEST)

Ist schon lange erledigt! Kann doch mal passieren, oder? Thomas Kossert 09:48, 23. Okt 2005 (CEST)

Sorry for posting in English!

At Swedish Wikipedia, there has turned up some old photographs of German people typically marine officers from the second world war. We have a user who claims that according to German law, these images become free of copyright 50 years after they were published - in the public domain, as the English speakers put it. He quotes

72 § 3 mom Urhebergesetz: Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Someone made a reasonable translation of this paragraph. The question is, then, if it is applicable. Is it valid for all German photographs - and what is a German photograph? Photos of German people,photos taken by German citizens, photos taken in Germany? Could anyone help?

If you already have something written about this on your wiki, or if there is a good explanation somewhere on the web, I am sure we can find someone who speaks good enough German to translate. A short summary in English would be great, though. / Habj 16:34, 21. Okt 2005 (CEST)

Please read Wikipedia:Bildrechte and Bildrechte. Most photographs are NOT such Lichtbilder but works protected 70 years post mortem auctoris. For pictures good for our project § 72 is definitively not applicable - such is the general policy here. The law is valid for all pictures world wide if German law is applicable in a German or foreign court. A swedish copyright owner can sue at a German court and it might be that the law applicated is German law. There is no legal category "German pictures". All EU-citizens are gaining the German copyright protection - exact the same as a German cizizen. In the relationship to Non-EU countries one has to obeye treaties like the Berne convention. Regelschutzfrist in the EU is 70 years pma. --Historiograf 18:53, 21. Okt 2005 (CEST)

eigene und fremde Bilder

Nach dem Studium einiger Wikiseiten zum Thema Bildrechte sind mir immernoch einige Details unklar.
1) Darf ich Unternehmensgebäude auf denen geschützte Inhalte(z.B. Logos auf Fahnen) zu sehen sind fotographieren?
2) Darf ich öffentliche Gebäude auf denen ein nicht freigegebenes Wappen zu sehen ist fotographieren?
3) Stimmt es wirklich, dass ich nicht mal von einer Burgruine aus ein Foto eines anderen Gebäudes schiessen darf? Und warum ist ein Hubschrauber verboten, Luftaufnahmen aber nicht genehmigungspflichtig?
4) Darf ich Produkte eines Unternehmens fotographieren? Also eine Scheibe Brot, eine Spielkarte oder eine Tüte Gummibärchen(sicher mit geschützten Design)?

Wenn ich etwas erstmal nicht abbilden darf, wie komme ich dann dazu, dass ich es doch darf?
5) Wer kann mir bzw. der Wiki die Nutzung von Aufnahmen erlauben, wenn die Rechte am abzubildenden Objekt z.B. bei einem Weltkonzern oder einer Stadt liegen?
6) In welcher Reihenfolge läuft so ein Prozess ab? Frage ich, ob ich ein Foto vom Klopapier machen darf oder mache ich ein Foto vom Klopapier und Frage den Rechteinhaber, ob ich genau dieses Foto veröffentlichen darf?
7) Wie muss eine Anfrage(sowohl bei fremdem Foto als auch bei fremden Objekt und eigenem Foto) ablaufen? Reicht eine formlose mündliche zusage? Oder eine E-Mail? Oder muss man eine schriftliche, unterschriebene Genehmigung haben?
--Carlos-X 14:08, 22. Okt 2005 (CEST)

Findest du nicht, dass so eine endlos lange Fragenliste ziemlich dreist ist, wenn man statt andere damit behelligen, sich mal Wikipedia:Bildrechte (mit Archiven der Diskussionsseiten!), Bildrechte, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, Wikipedia:Wappen durchlesen könnte? Einfache Antwort: Nein, du darfst alles nichts, weil eine differenzierte Antwort würde längst Gesagtes/hier Nachlesbares nur wiederholen. --Historiograf 22:17, 24. Okt 2005 (CEST)

Ganz kurz: 1-4) Klar darfst Du. Das Veröffentlichen ist wieder was anderes: 1), 2) ja, darfst du, siehe Panoramafreiheit 3) nein, darfst Du nicht, siehe Panoramafreiheit. 4) kommt darauf an. 5) Der Weltkonzern oder die Stadt. 6) Foto machen darfst Du in deinen eigenen vier Wänden immer. Wer soll das auch verbieten. Erst schießen, dann fragen. In fremden Häusern aber besser erst fragen, dann schießen, dann nochmal fragen... 7) Weiß nicht. Schriftlich und unterschrieben ist nie schlecht. E-Mail dürfte aber genügen. Viel wichtiger ist, dass der entsprechende Ansprechpartner versteht, dass bei GFDL, cc-by-sa oder PD auch mögliche kommerzielle Nutzung inbegriffen ist. --AndreasPraefcke ¿! 23:48, 24. Okt 2005 (CEST)

Hallo, ich wüsste gerne mal, warum es in der englischen Wikipedia mehr Bilder gibt, als in der deutschen Version. Hab schon mal gehört, dass die noch eine andere Berechtigung haben, die die deutsche nicht hat. Und außerdem: Wie erkennt man an einem Bild, ob es gemeinfrei ist, wenn es nicht dabei steht? --80.171.84.105 13:22, 26. Nov 2005 (CET)

Weil en sich auf den US-fair use stuetzt, der flexibler ist als unser Zitatrecht und das UK/EU fair dealing. Ist aber auch dort umstritten. Auch wenn es dabei steht, darf man sich nicht drauf verlassen. Gemeinfrei ist immer relativ zum Recht des Landes, für das der Schutz beansprucht wird. In der EU gilt die Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Findest du nicht heraus, wann er gestorben ist - Pech! Dann muss auf das Bild leider verzichtet werden. --Historiograf 21:14, 26. Nov 2005 (CET)

Dazu mal ein Beispiel: [2]. Das Bild stammt aus irgendeiner Zeit (auf dem Bild steht 1474 - also müsste es auch aus dieser Zeit kommen). Das ist schon ziemlich lange her und der Urheber ist tot. Oder gibt es möglicherweise einen Urheber, den das Bild heutzutage "gehört"? --80.171.51.135 19:44, 28. Nov 2005 (CET)

Zitat oder URV?

Ist sowas eine URV? Ich denke nein, weil das Zitat von einer anderen Website eindeutig als solches gekennzeichnet ist.--Thomas S. 14:22, 24. Okt 2005 (CEST)

Da das Zitat zu umfangreich ist es klar URV. 2 Absätze sind zuviel, vor allem, wenn der Artikel im wesentlichen aus dem Zitat besteht. Gern kann man in einem selbst formulierten Artikel 2-3 Sätze oder ausnahmsweise auch mehr knackige Formulierungen zitieren, aber hier gehts zuweit. --Historiograf 22:40, 24. Okt 2005 (CEST)

Danke für deine, wie immer, fachkundige Auskunft. Der Artikel wurde damit zu Recht als URV gekennzeichnet.--Thomas S. 23:14, 24. Okt 2005 (CEST)

Copy&paste-Verschiebung Kreationismus

Der jetzige Artikel Kreationismus ist eine copy&paste Verschiebung aus dem Artikel Kreationismus. Dieser war der ursprüngliche Artikel Kreationismus, wurde jedoch von Benutzer:Matze6587 verschoben und dann um die Kritik bereinigt per copy&paste wieder nach Kreationismus verschoben. Er wurde von Benutzer:Stern auf das Problem aufmerksam gemacht (Benutzer Diskussion:Matze6587#Kreationismus). Daraufhin stellte der einen Hinweis auf die Diskussionsseite, dass sich die Hauptautoren doch hier melden sollten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Kreationismus&diff=10237120&oldid=10237101). Ich halte diese Vorgehen für nicht adäquat. Nach meiner Meinung sollt am besten die Aufspaltung des Artikels rückgängig gemacht werden. --jed 09:47, 25. Okt 2005 (CEST)

Mein heimlicher Verfolger Jed.....
Also ich möchte an dieser Stelle mal wissen wie eine Aufspaltung korrekt durchgeführt wird, nirgendwo steht das, und hundert Autoren kann ich schlecht benennen. --Matthias Pester Diskussion 08:37, 26. Okt 2005 (CEST)

Artikel-Verwendung OK?

Hallo zusammen,

ich möchte sichergehen, dass ich durch die Verwendung eines Artikels keine Rechte verletze oder sonstige "Gentlemen Agreements".

Ist die Verwendung hier OK?

http://fenster.ais-online.de[3]

Vielen Dank!

Gruß Julian Stierle

Hallo! Es scheint mir so, als wäre alles in Ordnung. Jedoch solltest du den GNU Lizenztext auf deinem eigenen Server haben und auch dorthin verlinken. Gruß --Timer 20:08, 26. Okt 2005 (CEST)
Okay, habe ich noch gemacht. Danke sehr! Gruß Julian Stierle
Wenn man es ganz genau nimmt, sind auch für die Bilder noch die Autoren anzugeben. Die stehen nämlich auch alle unter der GFDL. (Außer Bild:Fenstermasswerk.jpg, das ist gemeinfrei]]). -- Timo Müller Diskussion 23:24, 28. Okt 2005 (CEST)

Nutzungs-/Lizenzbestimmungen

Ist es möglich/erlaubt, die auf CD ROM veröffentlichte oder downloadbare Version von Wikipedia in ein internes Intranet (z.B. Firmennetz), das aus Sicherheitsgründen keinen Zugang zum Internet hat zu veröffentlichen, um so den Usern das geballte Wissen von Wikipedia zugänglich zu machen? Entsprechende Links auf andere Internetseiten würden dann allerdings ins Leere greifen. Das ist jedoch akzeptabel, da die Inhalte in Wikipedia ja weiterhin zur Verfügung stehen würden. Gibt es eine Möglichkeit diese Anfrage so zu klären, das keine Urheberrechtsverletzung stattfindet? Gibt es dafür in Deutschland einen Ansprechpartner/Adresse/e-mail, wo eine offizielle schriftliche Anfrage getätigt werden kann? Wenn ja bitte ich um Einstellung, damit dort eine Anfrage gestartet werden kann. Mittwoch der 26. Oktober 2005 (gg)

Meinst du sowas Wikipedia:Wikipedia-CD? --ST 11:04, 26. Okt 2005 (CEST)

Ja genau diese Möglichkeit die CD auf einen Server in einem Firmenintranet abgelegt, damit alle darauf zugreifen können. Ist das aus urheberrechtlicher Sicht unbedenklich, wenn eine Registrierung erfolgt? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Sind damit Kosten verbunden? Wer ist dafür der offizielle Ansprechpartner in Deutschland? Donnerstag der 17. November 2005 (gg)

Es gibt in der Hinsicht keine Einschränkungen. Eine Genehmigung oder Registrierung ist dazu nicht erforderlich. Kosten sind - außer der CD/DVD (ca. 10 Euro) - keine damit verbunden. Viel Spaß! --Fb78 16:16, 17. Nov 2005 (CET)

URV - Rueckgaenging machen ?

Hallo, vor ein paar Tagen ist der Artikel Klaus Tipke hinzugekommen. Ich habe da einen URV - Baustein hineingeschrieben, da er auch auf einer Webseite zu finden war. Auf der Diskussion habe ich die Sache (hoffentlich richtig, waer schoen, wenn sich das mal jemand ansieht, und Verbessurungsvorschlaege gibt) ausdiskutiert. Nun ist sowas wie eine Freigabe eingegangen (oberster Eintrag, zeitlich der letzte), meine Frage ist nun : 1) Ist dem UR damit Genuege getan? 2) Falls ja, wie wird die Seite am besten zurueckgestellt? Schoenen Gruss -- Andreask 19:57, 26. Okt 2005 (CEST)

Auf Disku Stellung genommen --Historiograf 21:01, 28. Okt 2005 (CEST)

  • Dankeschoen. (Uebrigens, der oberste Eintrag in der Disku, war zeitlich der letzte, deswegen war die ganze Diskussion auf der Disku leider notwendig.). Aber gut ich schmeiss dann mal den URV-Baustein heraus und entferne die Seite von den Loeschkandidaten. -- Andreask 21:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Position von (C) und (R)

Hallo,

An welcher Position müssen das (c) oder das (R) auftauchen? Wird das (R) hinter dem Markennamen hochgestellt? Wo könnte ich sowas nachlesen? Daniela

Es gibt zum Beispiel die Artikel Marke (Rechtsschutz) und Copyright. Falls der Zeichensatz das unterstützt, kannst Du die Zeichen unter Windows mit ALT+0174 (ergibt ®) und ALT+0169 (ergibt ©) erzeugen, dann haben sie automatisch das passende Format. -- Arcturus 20:51, 27. Okt 2005 (CEST)

Hallo. Hab ma ne Frage: Kann man auf Internetartikel verlinken, die bereits in anderen Wikipedia-Artikeln verwendet werden? In meinen Fall will ich einen Link von dem Artikel für die Bleniotalbahn auf www.polier.ch machen. Ein solcher existiert bereits im Wiki-Artikel Maggiatalbahn. Brauch ich da ne extra Erlaubnis oder geht das auch so klar, wenn es ihn schon gibt? - Lord Alpha 14:16, 28. Okt 2005 (CEST)

Klar, du musst ein in doppelter Ausfertigung vorhandenes und mit Gebührenmarke versehenes Linkerlaubnis-Billet der kantonalen Linkerlaubnisbehörde des für den Wohnsitz desjenigen, der die Domain betreibt, zuständigen Kantons hier einreichen. --Historiograf 15:35, 28. Okt 2005 (CEST)
*g* Alles klar, dann werd ich mich da mal dran machen... In die Schweiz is es ein weiter Weg! (Naja, mal im Ernst, war mir halt nicht sicher, bin noch nicht so lange dabei und dachte deshalb ich frag lieber mal.) - Lord Alpha 17:05, 28. Okt 2005 (CEST)

Geschmacksmusterrechtsverletzung: Meinungsbild

[4] --Historiograf 15:40, 28. Okt 2005 (CEST)


Panoramafreiheit in Dänemark?

Ich hab hier ein Bild von nem großen(=groß in den Ausmaßen) Kunstwerk, das in Dänemark frei in der Landschaft steht (das Gebilde hier). Hochladen: ja/nein? ecki 16:59, 28. Okt 2005 (CEST)

Wir richten uns hier nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, also nil obstat. --Historiograf 18:46, 28. Okt 2005 (CEST)

Wie Urheberrecht am eigenen Werk im Streitfall beweisen?

eine mögliche Antwort --Historiograf 22:08, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder

Das fällt wohl noch unter Panoramafreiheit, aber das doch nicht mehr, oder? Soll ich einen LA stellen? -- Timo Müller Diskussion 23:12, 28. Okt 2005 (CEST)

Hatten wir schon, wird behalten. Natürlich fallen auch Ausschnitte unter die Panoramafreiheit. --Historiograf 23:48, 28. Okt 2005 (CEST)

Ich dachte, Panoramafreiheit gilt nicht für solche Ausschnitte? -- Timo Müller Diskussion 00:05, 29. Okt 2005 (CEST)
Wo steht das denn? --Historiograf 00:10, 29. Okt 2005 (CEST)
In Panoramafreiheit steht: „Siehe dazu die Abbildung, eine touristische Hinweistafel, die im Straßenbild von Alken (Untermosel) dauerhaft angebracht ist. Es dürfte nicht zulässig sein, eines der dort abgebildeten Fotos auszuschneiden und mit Hinweis auf § 59 UrhG gesondert zu verwerten.“ Ich denke, das gleiche dürfte auf das Postlogo auf dem Briefkasten zutreffen. -- Timo Müller Diskussion 16:04, 29. Okt 2005 (CEST)

Ich seh das inzwischen nicht mehr so eng. Im Schwäbischen sagt man dazu: Was geht mi mei Gschwätz von geschtern aa. --Historiograf 22:20, 29. Okt 2005 (CEST)

Programmcode aus Taschenrechnerhandbuch

Zur URV-Problematik von [5] stelle ich fest. Einschlägig sind die Bestimmungen für Computerprogramme § 69a ff. UrhG, die individuelle Computerprogramme (Abs. 3) unter Schutz stellen. Der Schutz ist die Regel, die Schutzunfähigkeit die Ausnahme. Eine solche scheint mir bei wenigen Zeilen Programmcode, die im Grunde genommen keinen Spielraum lassen, gegeben zu sein, denn: Nicht geschützt ist gänzlich Banales, Routinemäßiges und allgemein Verwandtes, was jeder Programmierer auf die gleiche oder ähnliche Weise tun würde, die bloße Übernahme fremder bereits bestehender Programme oder Programmteile, sowie das, was sich aus der Natur der Aufgabe und aus rein funktionalen Erwägungen ergibt (Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 69a Rdnr. 27 m.w.N.). Im übrigen lassen wir ja Text-Zitate zu, siehe Wikipedia:Zitate, wieso sollte man nicht den Programmcode als Beleg anführen können, er dient hier ja nicht nur zur reinen Illustration --Historiograf 23:54, 28. Okt 2005 (CEST)

Bilder von der ESA

Benutzer:M-A-S gibt auf meiner Diskussionsseite an, dass das von ihm als Public Domain hochgeladene Bild Bild:Europa Weltall.jpg von der ESA stammt, er weiß aber nicht, unter welcher Lizenz es steht. Das Bild muss doch gelöscht werden, oder sind alle Bilder der ESA Public Domain? -- Timo Müller Diskussion 16:03, 29. Okt 2005 (CEST)

Im Gegenteil --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Dann stelle ich mal einen LA. -- Timo Müller Diskussion

Vererbte Bildrechte

Holla, ich habe den Autor zu einigen Fotos erfahren und zunächst einen Nachfahren ermittelt. Direkte Nachfahren gibt es nicht, nur jede Menge Neffen, Nichten, Großneffen sowie Großnichten. Von einer Nichte und dessen Mann habe ich die Erlaubnis diese Bilder einzustellen. Muss ich da nun alle anderen auch noch fragen? --Olivhill 12:16, 30. Okt 2005 (CET)

Der Erbfall richtet sich nach den §§ 1922 ff. BGB. IMHO musst du alle Erben fragen, bitte Benutzer:Berlin-Jurist um ein erbrechtliches Gutachten, er ist da sicher firmer als ich. In der Regel findet hinsichtlich der Urheberrechte keine Auseinandersetzung statt, alle Miterben müssen also entscheiden (Mehrheit zählt wohl nicht). --Historiograf 03:01, 5. Nov 2005 (CET)

Bild:Willy Baumgart o.T 1959.JPG

Täusche ich mich oder liegt da eine URV vor? 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her. --Xocolatl 01:22, 5. Nov 2005 (CET)

Du täuschest dich: Der Fotograf muß 70 Jahre tot sein. Also URV --Historiograf 02:51, 5. Nov 2005 (CET)

Also täusche ich mich doch NICHT (???) --Xocolatl 12:49, 8. Nov 2005 (CET)

Wenn du mir schlüssig und nachvollziehbar belegen kannst, dass du mit 1959 ist ja noch keine 70 Jahre her nichts anderes meintest als der Fotograf kann noch keine 70 Jahre tot sein bin ich bereit, dir zu glauben ... --Historiograf 12:54, 8 November 2005 (CET)
Der Fotograf hat das Bild vermutlich erst vor einigen Tagen geknipst, der ist also auf keinen Fall schon 70 Jahre tot. M. E. liegt das Urheberrecht aber beim Maler. Falls wir uns darüber einig sind, dass wir uns gerade im Jahr 2005 befinden, sind wir uns vermutlich auch darüber einig, dass die Entstehung eines Gemäldes aus dem Jahr 1959 noch keine 70 Jahre zurückliegt. Die Aussage, dass ich mich täusche, verstehe ich dann nicht, dennoch habe ich jetzt einen LA für das Bild gestellt. --Xocolatl 14:43, 10 November 2005 (CET)

Jaja, ist ja schon gut. Ersetzte einfach Fotograf durch Urheber, ich nehm alles zurück und bitte einfach nur darum, jeden Anschein zu meiden, dass die 70 Jahres-Regelschutzfrist ab Entstehung (richtig: ab Tod des urhebers) läuft. es gibt hier genügend Leute, die das verwechseln und Wasser auf deren Mühlen können wir am allerwenigsten gebrauchen. --Historiograf 19:21, 10 November 2005 (CET)

Bitte ein Auge drauf haben

Nur zur Info: Vor einigen Tagen ist Benutzer:Fidelios zur Wikipedia gestossen. Leider scheint er jedoch in Bezug auf Urheberrechte eine "sehr eigene" Einstellung zu haben (siehe z.B. Diskussion:Flug- und Raumfahrtmedizin). Ein weiterer URV-Artikel ist Bailysche Perlen (aus der Encarta), Lindblad-Resonanz steht ebenfalls im Verdacht aus der Encarta zu stammen. Seine anderen Artikelstarts erscheinen mir auch suspekt, jedoch konnte ich keine Online-Quellen finden - vielleicht kann jemand mal in der Encarta schauen. Auch bei Bildern scheint er es nicht so genau zu nehmen (Bild:Arm177.jpg, Bild:Granat.jpg, Bild:Hyperversum.jpg, Bild:Apollotemplerom.jpg) und alles einfach als PD zu kennzeichnen. -- srb  01:06, 6. Nov 2005 (CET)

Ich habe ihn auf seiner Disk.seite auf diese URV-Problematik hingewiesen. -- tsor 08:48, 6. Nov 2005 (CET)

Kann ich ein Problem bekommen, wenn ich im Artikel zu Eugen Roth, einen Link zu meiner Homepage (http://members.chello.at/august.wicke/index.htm) hinzufüge, in der sich sämmtliche Texte von "Ein Mensch" und "Mensch und Unmensch" befinden? Zweites ist überigens im Werkeverzeichnis nicht angeführt.

Solche Links sind hier üblich. Da ich davon ausgehe, dass du keine Erlaubnis der Rechtsinhaber hast, kann die WP unter Umständen aufgrund der Linkstörerhaftung zur Rechenschaft für den Link gezogen werden. [6] --Historiograf 13:02, 8. Nov 2005 (CET)

Wenn du keine Erlaubniss hast, kannst du auch ohne Link Ärger bekommen. -- Timo Müller Diskussion 21:20, 10. Nov 2005 (CET)

Wie sieht es eigentlich mit Bildern der UN aus?

hallo zusammen, ich habe letztens ein paar nette Bilder auf www.un.org gefunden - leider steht dort nichts zur Weiterverwendung oder Lizenz der Bilder. Kann mir da jemand weiterhelfen, wie die UN die Bildrechte handhabt, eventuell so wie die USA? Sven-steffen arndt 13:02, 7. Nov 2005 (CET)

Die Terms of Use sind doch von der Startseite verlinkt. Nur persönliche, nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt. -- Arcturus 10:41, 8 November 2005 (CET)
oh ... das muss ich wohl übersehen haben, danke Sven-steffen arndt 11:38, 8 November 2005 (CET)

Beispiele aus Büchern kopieren

Hi, beim Artikel über den A*-Algorithmus habe ich ein Beispiel aus einem Buch 1:1 übernommen. (zwar eigene Bilder gemalt, aber die Daten für das Beispiel halt 1:1 übernommen) Nun kam die Frage auf ob das so in Ordnung ist, oder ob ich wenigstens die Quelle nennen sollte, oder gar das Beispiel (zugegebenermaßen recht umfangreich) neuschreiben muss und mir selbst eins ausdenken muss. Konkret: Es geht um einen Algorithmus zur bestimmung des kürzesten Weges in einem Graphen, wofür im Buch (Stuart Russell, Peter Norvig: Künstliche Intelligenz - Ein moderner Ansatz, 2004, Prentice Hall, ISBN 3-8273-7089-2) halt eine vereinfachte Karte von Rumänien genommen wurde und der Algorithmus auf diese Karte angenwendet wurde. Nun habe ich alle Bilder zwar selbst nachgezeichnet, (dort bereits das Buch als Quelle verwendet) aber halt 1:1 nach der Vorlage und vor allem auch das Beispiel und die Idee des Beispieles (samt zugehörigen Daten. Ist das rechtlich in Ordnung? Reicht es wenn ich das Buch als Quelle zitiere, oder muss ich mir ein eigenes Beispiel bauen? Regnaron 00:16, 8. Nov 2005 (CET)

Die Daten aus dem Beispiel und die Idee des Beispiels selbst dürften nicht schutzfähig sein. Indem du die grafische Umsetzung selbst gestaltet hast, hast du also kein Urheberrecht verletzt. Es ist aber im Sinne der Glaubwürdigkeit der Wikipedia, eine Quelle anzugeben. --Fb78 10:35, 8. Nov 2005 (CET)

eigenes Wiki-Projekt für Mitschriften, österr. Urheberrecht

Hallo! Ein paar Studenten der Uni Wien hatten die Idee unter anderem für die Veröffentlichung von Mitschriften - und zwar nur solche, die von den Studenten selbst aufgrund der Inhalte von Vorlesungen angefertigt werden und somit oft den Wortlaut des Profs und den Inhalt der von ihm angegebenen Literaturquellen wiedergeben - MediaWiki zu verwenden. Der Vorteil liegt auf der Hand: online editieren und evtl. weitere Infos rund ums Studium / Uni in einem ...

Bisher wurden bereits auf diversen Skriptenbörsen (auch auf unserer) ohne Probleme solche Mitschriften veröffentlicht (CC-Lizenz), dennoch hat das Wiki-Projekt eine andere Dimension als zerstreute Skriptenbörsen und daher wollte ich sicherheitshalber nachfragen, wie das nun wirklich mit den Rechten von solchen Mitschriften aussieht. Zum Österr. Urheberrecht gibt es ja leider keinen eigenen Artikel, wo ich sowas evtl nachlesen könnte (im Gegensatz zu BRD, CH) :(

-- Munatius 10:45, 8. Nov 2005 (CET)

Ein solches Projekt ist unzulässig, da es in die Urheberrechte des Professors eingreift. Seine Ausführungen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, er muss daher zustimmen. Das gilt weltweit. --Historiograf 12:56, 8 November 2005 (CET)

Ja das hatte ich befürchtet. Wieso gilt das aber nicht für Skriptenbörsen? Dort werden ja ebenso Mitschriften veröffentlicht mit dem einzigen Unterschied, dass nicht alle Leute diese editieren können. Oder gilt es da auch? Und wenn ja, stellt sich mir dann die Frage, wie weit dürfen Studenten beim Austausch von Mitschriften generell gehen? Darf ich meine Mitschrift abtippen und jemandem schicken? Darf ich sie mehreren schicken? Darf ich sie auf meine Homepage zum Download stellen? Immerhin sind wir aufgrund der katastrophalen Bedingungen an der Uni (Hörsaal für 130 Personen, 700 brauchen die Vorlesung, 300 quetschen sich in den Hörsaal rein) ja dazu gezwungen, uns zu vernetzen. Es kann nichtmal jeder die Ausführungen des Professors selbst anhören und ist daher auf Quellen jenseits der Vorlesung (in Ermangelung eines vom Prof. autorisierten oder selbst verfassten Skripts) angewiesen. Ich weiß, das übersteigt eigentlich den Wiki-Rahmen, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort, damit wir eine Basis haben, auf der wir die Vernetzung rechtlich gedeckt vollziehen können. -- Munatius 15:48, 8. Nov 2005 (CET)

PS: Mein Kollege hat mich nun auf folgende Links aufmerksam gemacht. Demnach sind beide Rechtsmeinungen vertreten, nicht nur die hier von Historiograf gepostete URV, sondern auch die Meinung, dass wissenschaftliches Wissen generell frei ist und lediglich die exakte Formulierung (also wortwörtliche Transkription einer Vorlesung) urheberrechtlich geschützt ist.

Link 1: http://72.14.207.104/search?q=cache:mWFXxIDPQ1IJ:skripts.scientific-knowledge.net/info/info_de.php%3Fentity_id%3Dinfo108637142421432+urheberrecht+vorlesung+mitschrift&hl=de (Historiograf-Meinung)

Link 2: http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040913/001724.html ("Nach herrschender Meinung ist jedoch der wissenschaftliche Inhalt nicht geschützt, sondern nur der spachliche/ struckturelle Ausdruck, soweit er auf dem Urheber zurückzuführen ist - wissenschaftliche Erkenntnisse an sich sind danach gemeinfrei.") -- Munatius 21:56, 8 November 2005 (CET)

Ich sehe aber auch nicht den geringsten Widerspruch zwischen Link 1 und Link 2. Was Skriptenbörsen machen, ist wohl zum allergrößten Teil nicht vom Urheberrecht gedeckt, wird aber weitgehend von den Professoren toleriert. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wenn ich aus einer dreiviertelstündigen Vorlesung nur eine Handvoll Kernaussagen in eigener Formulierung extrahiere, habe ich keine Probleme, da ich zulässigerweise nur den wiss. Inhalt übernehme. Historische Mitschriften etwa aus dem 19. Jh. dienen heute als Ersatz der nicht erhaltenen Manuskripte der Professoren. Wird ausführlich mitgeschrieben, so wird sehr wohl in geschützte Teile eingegriffen, da hier nicht gemeinfreie Fakten wiedergegeben werden, sondern auch die sehr wohl geschützte Konzeption und Gedankenführung, die Anordnung des gemeinfreien wiss. Stoffs. Ich gehe davon aus, dass Studenten beim Mitschreiben bzw. Bearbeiten der Mitschriften die häufig sehr undeutliche Grenze zum Eingriff in geschützte Inhalte ohne es zu wissen überschreiten. Die Rechtsprechung ist da recht rigoros. Sobald geschützte Inhalte vervielfältigt werden, gilt das Gleiche wie beim Musiktausch. Nur im engeren Bekannten- und Freundeskreis dürfen solche Mitschriften kursieren. Im übrigen hat der Urheberrechtsexperte Junker das Problem bereits 1999 abschließend und praxisnah erörtert [7]. Wendet euch an www.urheberrechtsbuendnis.de, wenn euch die Belange von Bildung und Wissenschaft zu wenig vom herrschenden UrhR repräsentiert erscheinen. --Historiograf 22:44, 8 November 2005 (CET)

Photos von Buchumschlägen (Buchcover)

Wie schaut es eigentlich mit der Veröffentlichung von (selbst abphotographierten) Buchumschlägen aus. Immerhin wurden ja einige (wenn nicht nur der Titel und Autor aufgedruckt ist) auch künstlerisch gestaltet. Konnte leider keinen Abschnitt in der Bilder-FAQ eindeutig darauf anwenden. - Mpy 11:02, 8 November 2005 (CET)

Siehe Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Buchumschläge_oder_Zeitschriftencover_fotografieren_oder_einscannen_und_diese_in_die_Wikipedia_einfügen? --Fb78 11:10, 8. Nov 2005 (CET)

Sorry, die Rechts-FAQ hatte ich als unrelevant eingeordnet, ich habe nur Wikipedia:Bildrechte durchgeschaut. Danke für die Mühe. - Mpy 12:21, 8 November 2005 (CET)

Zum Thema Datenbanken

Hier ein aktuelles Urteil des BGH zum § 87a ff UrhG: Urteil (PDF). Leitsatz: “Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.” Siehe hierzu auch Law-Blog. --ST 01:41, 10 November 2005 (CET)

Herzlichen Dank für den Hinweis auch an dieser Stelle. Das Urteil ist unter [8] schon länger zu finden, die von mir im August (inzwischen haben wir November) angeregte Debatte ist unter [9] nachlesbar. --Historiograf 19:27, 10. Nov 2005 (CET)
Das ist mir entgangen, da ich meinen Arbeitsbereich noch nicht bis Hitparade oder Charts und Popmusik ausgedehnt habe ;-) Gruß --ST 20:39, 10. Nov 2005 (CET)

Frage zu AMD Pics

Folgende E-Mail habe ich auf eine Frage mit vollständiger Definition der GFDL erhalten:

_______________________________________________________

Sehr geehrter Herr Freygang,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Von uns zur Veröffentlichung freigegebenes Bildmaterial finden Sie unter diesen beiden Links: http://www.amd.com/de-de/Corporate/VirtualPressRoom/0,,51_104_572,00.html


http://www.amd-bilder.de/


Wir haben leider keine Möglichkeit, die in den technischen Dokumenten beinhalteten Grafiken gesondert anzubieten.


Viele Grüße Stephan Schwolow AMD Public Relations D/A/CH
________________________________________________________

Die Bilder unter www.amd-bilder.de weißen ein Copyright: Sven Döring/AMD auf. Kann ich die Bilder bei Wikipedia hochladen? MfG Appaloosa 23:16, 11 November 2005 (CET)

Hallo? Wie kommst du auf die Idee, dass [10] mit seinem Veränderungsverbot irgendwie GNU FDL-kompatibel sein könnte? Lass das Hochladen sein und such andere Vorlagen. --Historiograf 19:06, 13. Nov 2005 (CET)

... hat nicht nur das Willy-Baumgart-Bild eingestellt, über das Historiograf und ich ein paar Abschnitte weiter oben diskutiert haben, sondern scheint gerade munter seine gesamte Kunstsammlung zu fotografieren und in die Wikipedia einzustellen. Auf die Hinweise auf seiner Benutzerseite sowie die Bausteine wegen bezweifelter Lizenz in den jeweiligen Bilderseiten reagiert er nicht. Da ich nicht weiß, wie viele Werke der noch im Keller hat, hier die Frage: Kann man den erstmal irgendwie bremsen, damit er das Nötige nachträgt bzw. die Bilder löschen lässt, falls es URVs waren? Eine Sperrung fände ich eigentlich zu hart, da er ja offenbar guten Willens ist, aber irgendwie sollte man ihn mal zwingen, seine Nachrichten zu lesen... --Xocolatl 16:08, 12. Nov 2005 (CET)

Schnappschüsse von Filmen

Wie steht es bei Schnappschüssen von Filmen? Wer ist bei einem Film als Urheber anzusehen? Gibt es hierbei Unterschiede zwischen Unterhaltungsfilmen, Dokumentarfilmen und Nachrichtenvideos?

Wir unterschreiben mit --~~~~. Die Bilder unterliegen dem normalen Urheberrecht und können hier in der Regel nicht verwertet werden. Wir lesen § 91 UrhG und beachten, dass bei Aufnahmen, die als Lichtbildwerke gelten können, dieser § zwar nicht anwendbar ist, aber de facto die Rechte auch beim Filmhersteller liegen. --Historiograf 18:57, 13. Nov 2005 (CET)

Ja, aber wann erlöschen den diese Rechte? 70 Jahre nach der Uraufführung, oder 70 Jahre nach Ende der Filmgesellschaft? --Kassandro 19:58, 13. Nov 2005 (CET)

Wir lesen dazu § 72 UrhG zu einfachen Lichtbildern und § 64 UrhG (Regelschutzfrist 70 Jahre pma) zu Lichtbildwerken. Die 70 Jahresfrist bezieht sich immer auf den Tod des Urhebers. Steht aber alles hier schon x-mal. --Historiograf 20:31, 13. Nov 2005 (CET)

Ich finde diese Art der Beantwortung eine Zumutung. Das ist wie bei "Ein Loch ist im Eimer, oh Henry". Ich möchte hier ganz klar feststellen, daß ich das mit den 70 Jahren pma gelesen und verstanden habe. Es sollte aber eigentlich jeder begreifen, daß z.B. ein Kinofilm ein komplexes Produkt ist und folglich erst einmal geklärt werden muß, wer der Urheber überhaupt ist. Ist es der Regisseur, Drehbuchautor, Kameramann oder Produzent, oder ist es die produzierende Firma? Wenn in der Tat eine Firma der Urheber ist, dann macht "pma" wohl kein Sinn, oder? Was nimmt man dann stattdessen? Ich hoffe, daß auch Juristen begreifen können, daß hier ein Problem vorliegt. --Kassandro 21:07, 13. Nov 2005 (CET)

Ich bin kein Jurist. Die Schutzfrist ist abhängig von dem Umstand, ob das Foto ein Lichtbildwerk ist oder nicht. Urheber ist in beiden Fällen der Kameramann, das ist doch eigentlich trivial. Bei einem einfachen Lichtbild läuft die Frist 50 Jahre nach Veröffentlichung und die Rechte stehen dem Filmhersteller oder Laufbilder-Hersteller zu. Bei einem Lichtbildwerk läuft die Frist 70 Jahre nach Tod des Kameramanns und die Rechte stehen de facto auch dem Filmhersteller zu. Urheber ist nie eine Institution. --Historiograf 21:15, 13. Nov 2005 (CET)

Nachtrag: Ich sehe, die Frage bezog sich allgemein auf Filme. Lies dir dazu einfach mal die Vorschriften des Urheberrechts für Filme durch (§§ 88 ff. UrhG). Das kommt auf den Einzelfall an. Miturheber kann z.B. der Kameramann sein. Wir können dir hier nicht das extrem komplexe Filmrecht auf dein Niveau ausbuchstabieren bzw. ich will es nicht, vielleicht mögen andere dir das verklickern. --Historiograf 21:19, 13. Nov 2005 (CET)

Bilder aus dem 3. Reich / Heinrich Hoffmann

Sind Bilder von Heinrich Hoffmann, dem Leibfotograf Adolf Hitlers, überhaupt urheberrechtlich schützbar? Erstmal etwas Biographie:

Heinrich Hoffmann (* 12. September 1885 in Fürth, † 16. Dezember 1957 in München) war Leibfotograf Adolf Hitlers.
1924 gab der Photograph die Bildbroschüre "Deutschlands Erwachen in Bild und Wort" heraus, und war 1926 an der Gründung des nationalsozialistischen Parteiorgans "Illustrierter Beobachter" maßgeblich beteiligt. 1929 operierte er als Repräsentant der NSDAP im Oberbayerischen Kreistag und gehörte seit Dezember 1929 dem Münchner Stadtrat an.
Ab 1932 betrieb Hoffmann zunehmend propagandistische Bildberichterstattung. In seinem Verlag "Heinrich Hoffmann. Verlag national-sozialistische Bilder" beschäftigte er bis zu 300 Mitarbeiter, und konnte durch den Vertrieb von Photobildbänden im Dienste der NSDAP bald Umsätze in der Höhe von Millionen Reichsmark verbuchen.
Jedes Photo, auf dem Hitler sehr nahe zu sehen ist, stammte von Heinrich Hoffmann.
1938 wurde er Mitglied der Kommission zur "Verwertung der beschlagnahmten Werke entarteter Kunst". Er hatte somit die Aufgabe, Gemälde und Kunst von Juden, Reichsfeinden und Kommunisten zu vernichten.
Im April 1945, nach seinem letzten Besuch bei Hitler, setzte sich Hoffmann nach Bayern ab und wurde in Oberwössen von der US-Armee verhaftet. Im Oktober des selben Jahres wurde er ins Gefängnis des Internationalen Militärgerichtshofs nach Nürnberg verlegt, wo er gezwungen wurde, seine Archivbestände zu ordnen, um so Beweisdokumente für die Kriegsverbrecherprozesse zu sichern.
Im Januar 1946 wurde das Entnazifizierungsverfahren gegen den "Leibphotographen" und engen Freund Hitlers in München eröffnet. Hoffmann wurde zunächst als Hauptschuldiger (Gruppe I) eingestuft; es gelang ihm jedoch immer wieder, gegen die Entscheidung des Gerichts, das eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren forderte, Rechtsmittel einzulegen. Schließlich wurde er zu 4 Jahren Haft verurteilt, und zur Konfiszierung seines gesamten Vermögens.
Heinrich Hoffmann hegte nie Machtambitionen. Dennoch erzielten seine Photographien und Bilder die Wirkung, die sie haben sollten. Hitler wurde zum "Messias" stilisiert, zum "nationalen Heilsbringer". Auch die antisemitische Propaganda trug sehr zur Machterweiterung der NSDAP bei.

Hierraus kann man nun einige Begründungen ableiten, dass alle seine Werke, die in Bezug zum Nationalsozialismus stehen, schon vor der Schutzfrist (2028 läuft diese ab), gemeinfrei sind. Hoffmann er war ein wichtiges Element Hitlers Propagandaapparats, außerdem war an der Vernichtung der von den Nazis verhassten Kunst maßgeblich beteiligt. Er war somit einer der Hauptschuldigen des Nationalsozialismus. 1945 musste er seine Archivbestände ordnen, damit Beweisdokumente für die Nürnberger Prozesse gesichert werden konnten. Sein gesamtes Vermögen wurde konfisziert. Seine Funktion als Leibfotograf Hitlers und die Verwendung seines Archivs in den Nürnberger Prozessen, gibt den Werken amtlichen Charakter. Desweiteren sind seine Werke im Zuge der geschichtlichen Aufklärung auch garnicht schützbar. Wenn jemand versucht diese Bilder zu schützen, dann wirkt dieser der geschichtlichen Aufklärung aus persönlichen Interessen entgegen. Warum schreibe ich das? [11] [12] [13] [14] [15] [16] u.s.w.... Ich habe einen Artikel Commons:Heinrich Hoffmann und eine Vorlage Commons:Template:Heinrich Hoffmann angelegt. Wenn die Urheberrechtslage um Hoffmann nicht geklärt ist, wird er die nächsten 23 Jahre leer bleiben. -- M@rkus 13:52, 13. Nov 2005 (CET)

Das ist eine politische, keine urheberrechtliche Argumentation. Sie ist ganz und gar abwegig. Wissenschaftliche Bildzitate und Zitate im Dienste der Volksbildung sind von § 51 UrhG abgedeckt. Es besteht ein ganz normales Urheberrecht, basta. Wir akzeptieren hier in DE - entgegen des beschlossenen, aber nicht umgesetzten Meinungsbilds - keine Bilder nach Zitatrecht, sondern nur Bilder, deren Fotograf 70 Jahre tot ist. Ohne Wenn und Aber. Commons nimmt keine "fair use"-Bilder. Die Anlage einer Commons-Kategorie war daher mehr als voreilig. --Historiograf 19:03, 13. Nov 2005 (CET)

Demnach wird es die nächsten 23 Jahre kein Bild von Heinrich Hoffmann in irgendeinem Wikimediawiki (außer wohl der englischen Wikipedia) geben. Das vorhandene Bild, welches ursprünlich aus der englischen Wikipedia kam müsste gelöscht werden. Wegen politischer Argumentation. Urheberrecht ist aber sehr politisch. Es ist eine politische Entscheidung ein Copyright unter ein fast gemeinfreies Bild zu setzen. Nach Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen dürfte der einzige Rechteinhaber an diesem Bild [17] Hoffmann selbst, b.z.w. seine Erben sein. Die Bayrische Staatsbibliothek München hält aber trotzdem Urheberrecht an dem Bild, was vermutlich mit dem Datenbankwerk begründet wird. Also im Endefekt heißt das, dass die Erben Heinrich Hoffmanns und die jetzigen "Besitzer" der Bilder die Rechte an einem wichtigen Teil der Geschichte für sich beanspruchen. Das ist Politik, stimmt. Gute Nacht. -- M@rkus 20:35, 13. Nov 2005 (CET)

Wir wollen doch genau sein. Sofern nicht das Land Bayern Inhaber der Urheberrechte (qua Vermögenskonfiskation) geworden ist, ist der Anspruch der BSB eindeutig Copyfraud, unberechtigt. Bei Fotos von Fotos entsteht nach jur. Ansicht kein neues Urheberrecht. Die Entnahme eines einzelnen Bilds aus einer einfachen Datenbank (NICHT: Datenbankwerk, wir brauchen, da Simplicius bei der Erstanlage Datenbankwerke und einfache Datenbanken durcheinandergeworfen hatte, eigentlich einen Artikel Datenbank (Recht)) kann vom Rechteinhaber (der BSB) nicht verboten werden. Also die Ansprüche der Besitzer bestehen de jure nicht und wir sollten das ganz deutlich sagen. Was die Ansprüche der Erben angeht, so ist es dir unbenommen, bei dem Admin Hoch auf einem Baum zu beantragen, dass das Meinungsbild durch Abstimmung über einen Ausnahmekatalog umgesetzt wird. Es ist dir des weiteren umbenommen, dich an die deutsche Mailingliste der Wikipedia zu wenden und lebhaft Klage zu führen, dass uns die Möglichkeit genommen ist, uns auf die in D zulässigen Schranken des Urheberrechts zu berufen. Jede Zeitschrift und Zeitung, die sich ernsthaft und nicht nur illustrierend mit einem Foto auseinandersetzt, dieses als Beleg heranzieht, könnte sich auf das Zitatrecht berufen. Jeder Wissenschaftsautor desgleichen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Rechte an einem wichtigen Teil unserer Geschichte uneingeschränkt bei den Rechteinhabern liegen. das ist bloße Polemik und so sehr ich mit dir voll und ganz hinsichtlich des politischen Teils deiner Aussage übereinstimme, so sehr habe ich auch gelernt in der Zeit meiner Mitarbeit hier, dass an unserem Bildrechte-Konsens nicht zu rütteln ist, auch wenn das schwer fällt. Causa finita --Historiograf 20:52, 13. Nov 2005 (CET)
Daran ist scheinbar leider doch zu rütteln, du tust es ja die ganze Zeit. Aber ich werde imch dafür einsetzen, dass hier weiterhin nur freie Bilder erlaubt sein sollen. -- Timo Müller Diskussion 07:30, 17. Nov 2005 (CET)

Hm da ist ein weiteres Problem. In den Commons sind schon einige Bilder von Hitler die Hoffmann geschoßen hatte. Siehe Commons:Adolf Hitler insbesondere Image:Adolf Hitler Bigger.jpg. Wenn die Bilder von Hoffmann nicht gemeinfrei sind (was ich aus der Diskussion hier jetzt einfach mal schließe), müssten diese alle gelöscht werden, da in den Commons nur freie Bilder zugelassen sind. Noch was zu der Diskussion. Ich habe nicht ausgeschlossen, dass wir die Bilder prinzipiell nicht verwenden können (über Bildzitat). Worüber ich mich beklagt habe ist, dass wir sie hier wegen dem Bilderkonsens praktisch nicht verwenden können. Das soll sich auch nicht gegen den Bilderkonsens richten, welchen ich für äußerst sinvoll halte, sondern gegen das deutsche Urheberrecht und die Sache das die Bilder eben halt nicht gemeinfrei sind. Siehe auch Diskussion:Adolf Hitler#http://en.wikipedia.org/wiki/Adolf_Hitler ist gesperrt (zum 11.11.2005) -- M@rkus 12:01, 17. Nov 2005 (CET)

Schön, aber da bist du auf dieser Seite an der falschen Adresse. Jammer doch bei www.urheberrechtsbuendnis.de oder bei Benutzer:Hoch auf einem Baum. --Historiograf 22:38, 20. Nov 2005 (CET)

Kommerzielle Verwertung

Was bedeutet Kommerzielle Verwertung? Ich bin mir da nicht sicher.
Bedeutet es die Verwendung eines Bildes oder Textes etc. in einem zum Verkauf angebotenen Werk (z.B einer Zeitung) oder auch die Verwendung in kostenlos zugänglichen Webseiten etc.? --Uwe W. 21:44, 15. Nov 2005 (CET)

Das kommt auf den Kontext drauf an, in dem von kommerzieller Verwertung die Rede ist. Es gibt dabei sicher keinen einheitlichen Begriff und daher auch keine Rechtssicherheit. Eloquence sieht als kommerzielle Verwertung bereits Weblogs, die mit Google-Anzeigen werben, an. CC definiert kommerzielle Nutzung so: "You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in connection with the exchange of copyrighted works." --Historiograf 21:58, 15. Nov 2005 (CET)

Scans von Zeitungsartikeln aus der Zeit des 3. Reiches

Folgender Sachverhalt:
Ich schreibe gerade an einem längeren Artikel und wollte dazu einige Scans der lokalen NS-Presse aus dem Jahre 1944 einstellen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Scans von Text – ohne Bilder. Ich gehe davon aus, dass es keinen Rechtsnachfolger der NS-Zeitung gibt (letzte Ausgabe erschien im April 1945).
Wie sieht die Rechtslage hier aus?--Brunswyk 08:01, 16. Nov 2005 (CET)

Urheberrecht liegt erstmal nicht bei der Zeitung, sondern beim Artikelautor. Und wenn der 1944 noch publiziert hat, sind die Chancen, dass er über 70 Jahre tot ist, eher gering. Aber wie üblich: IANAL und so. -- southpark 08:06, 16. Nov 2005 (CET)

Stimme south zu. --Historiograf 01:00, 17. Nov 2005 (CET)

Satireblog

Seit ein paar Tagen habe ich mich auf [18]] der Bloggergemeinde angeschlossen. Darf ich das WP-Logo in dieser Form verwenden und was muss ich für Hinweise aufs Blog setzen???

Dark Lord Klever Battle 21:27, 17. Nov 2005 (CET)

Du musst dich an den Rechteinhaber des Logos wenden, das ist die Wikimedia Foundation. Ich würde mal sagen, dass die Verwendung durch dich unstatthaft ist. Die anderen Blogger, die über die Wikipedia bloggen, beuten unseren guten/schlechten Namen ja auch nicht in dieser Weise aus. --Historiograf 22:30, 17. Nov 2005 (CET)

Okay, ich werds mir durch den Kopf gehen lassen. Danke für den Hinweis!Benutzer:Klever mit Anmeldeschriftarten(einmal wieder...)

Vereinslogos von Fußballvereinen

Hallo, ich wollte fragen, ob das Verwenden von Vereinslogos von Fußballvereinen, in der Form wie dies beispielsweise hier getan wird rechtlich unbedenklich ist. Soll heißen ob Logos von der Internetseite http://www.hqfl.dk/ alle samt für die Wikipedia nutzbar sind. Danke im Vorraus -- Peterwuttke ♪♫♪ 23:22, 18. Nov 2005 (CET)

Mit Sicherheit nicht. Siehe auch hier. --ST 23:40, 18. Nov 2005 (CET)
So sicher wäre ich mir da nicht. Können wir uns BITTE darauf einigen, dass wir uns hier auf das korrekteste (und das gilt auch für ST) bemühen, zwischen Urheberrecht (für uns relevant) und Markenrecht (für uns nicht relevant) zu unterscheiden. Während auf Commons eine generell logo-kritische Haltung vorherrscht, die Duesentrieb gebetesmühlenhaft nachbetet, differenzieren wir hier zwischen Logos, die urheberrechtlich geschützt sind, und solchen, die keine Schöpfungshöhe erreichen. Mich würde doch sehr interessieren, wie Benutzer ST auf die Idee kommt, Liebherr_gak2 sei urheberrechtlich geschützt, ich würde mal sagen, der Urheberrechtsschutz drängt sich mir nicht notwendigerweise auf. Ein bißchen Typographie und zwei sich abwechselnde Farbstreifen. Aber gern lasse ich mich durch Gerichtsurteile und Fundstellen belehren. --Historiograf 22:08, 19. Nov 2005 (CET)

Titelseite Zeitschrift

Sind Titelseiten einer seit 16 Jahren eingestellten Zeitschrift gemeinfrei oder so ? Die Titelseite enthält allerdings ein Bild, muss ich dazusagen. Veb 23:55, 18. Nov 2005 (CET)

Mit Sicherheit nicht. Wieso sollten sie das sein? Solange die Urheber keine 70 Jahre tot sind, gibt es immer einen Inhaber des Urheberrechts. --Historiograf 22:09, 19. Nov 2005 (CET)

verwenden der inhalte auf eigene seite

hallo zusammen,

ich habe da eine wichtige frage. ich möchte gerne für meine kommerzielle seite inhalte von wikipedia verwenden. zum beispiel AKTIE. wenn ich alles kopiere und verwende, verletze ich dabei irgendwelche bestimmungen? kann ich ohne einen link zu setzen den inhalt benutzen?


danke

solar

Du kannst die Inhalte der Wikipedia gerne verwenden (auch kommerziell), aber du musst dabei die Lizenzbestimmungen einhalten. Was du dabei vor allem beachten musst, steht unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische Anwendung in Online-Medien. Am bessten gibst du, wenn die Seite fertig ist, hier einen Link auf die Seite an, damit sich das noch jemand anschauen und dir besceidsagen kann, wenn noch etwas fehlt. -- Timo Müller Diskussion 16:34, 20. Nov 2005 (CET)

Pressemitteilung in Artikel Briefstation

Im Artikel Briefstation ist der erste Absatz wörtlich aus einer Pressemitteilung der Post übernommen, der Rest ist offenbar Eigenschöpfung. Sind Pressemitteilungen erlaubte Quellen oder ist das eine URV?

--Baumi 19:54, 20. Nov 2005 (CET)

Sie sind nicht erlaubt, es sei denn ausdrücklich und ohne Vorbehalt als PD gekennzeichnet (ist hier nicht der Fall), und es ist auch nicht sinnvoll, irgendwelche PM abzuschreiben. --Historiograf 20:41, 20. Nov 2005 (CET)

Benutzerwörterbuch bei Office-Bibliothek

Ich würde gerne unter Office-Bibliothek ein Benutzerwörterbuch erstellen. In diesem Wörterbuch würde ich gerne auf den Artikel Liste der Abkürzungen (Netzjargon) zurückgreifen. Was muss ich da beim Urheberschutz beachten und wo muss ich Angaben zu Wikipedia, den Artikel und den Autor machen? Ich kann für das Wörterbuch nur einen Titel und ein Copyright angeben.

Schaust du bitte genau zwei Beiträge höher, da wird auf unsere Lizenzbestimmungen verwiesen. An die musst du dich halten. --Historiograf 22:35, 20. Nov 2005 (CET)
Das weiß ich selber, ich wollte nur wissen wie ich das Einbauen soll. Man kann keine URLs erstellen und die einzige Möglichkeit wäre im Copyright oder unter jedem Wörterbucheintrag. Außerdem, was soll ich in das Copyright schreiben "(c) 2005 xxxxxx" geht ja schlecht, weil ich es nicht selber geschrieben. Sondern aus dem Artikel kopiert habe.
Die Abkürzungen selbst und was sie bedeuten ist ja nicht urheberrechtlich geschützt. Den Eintrag "DAU = Dümmster Anzunehmender User" darfst du auch ohne Copyrighthinweis übernehmen.
Was längere Texte angeht, ist wohl das Übernehmen nur möglich, wenn du zumindest die Quelle angibst (Wikipedia, Artikel soundso) sowie einen Hinweis auf die GNU-Lizenz und eine URL, wo diese zu finden ist. Das ist aber hart am Rande des Akzeptablen. --Fb78 15:29, 21. Nov 2005 (CET)
Dann kann ich ja auch einfach die Abkürzungen und das Ausgeschriebene kopieren. Dann die Beschreibung oder die Übersetzung selber schreiben und fertig, ohne das ich irgendwelche Lizenzbestimmungen beachten muss. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Richtig. --Fb78 16:39, 21. Nov 2005 (CET)

Grundsätzlich erscheint der Hinweis erlaubt, dass wir hier nicht von der genauesten Einhaltung der GNU FDL mit Sondergenehmigungen dispensieren können. Unser Gentle(wo)men-Agreement für Online-Nutzungen ist vielleicht auch nicht so gerichtsfest, wie wir anzunehmen geneigt sind. Es ist jedem Urheber freigestellt, in der wörtlichen Nichteinhaltung der Lizenzbestimmungen eine URV zu sehen und eine Abmahnung durch einen Anwalt vornehmen zu lassen. Es ist zwar denkbar, dass die Community auf ein rechtsmißbräuchliches Vorgehen eines Benutzers und Urhebers, der das Agreement nicht akzeptiert, mit einem Ausschlußverfahren reagiert, aber ob ein damit befasster Richter unser Agreement als gültig anerkennt, ist nicht gesagt. Wenn eine Tageszeitung gern ein Bild aus der Wikipedia unter GNU FDL abdrucken möchte, können wir auf dieser Seite nicht einfach sagen, ja OK, denn nach herrschender Meinung muss sie auch die GNU FDL komplett abdrucken. Praktisch bedeutet dass, dass sie sich an den Bildurheber wenden muss, um eine andere Lizenzierung zu erreichen. Bei einem Artikel mit sehr vielen Miturhebern scheidet ein solches Vorgehen natürlich aus, keine Tageszeitung kann daher etwas von uns benutzen (es sei denn unter Berufung auf die normalen Schranken des Urheberrechts). --Historiograf 17:46, 21. Nov 2005 (CET)

Internetfotos und/oder Fotos aus Büchern für Kartenspiel

Hallo,

ich habe eine Frage: darf man für ein Kartenspiel was im freien Verkauf erhältlich seien wird, z.B. Fussballfotos (Mannschaftsfotos, Fussballspieler in Aktion etc) aus dem Internet und/oder aus Fussballfachbüchern kostenfrei verwenden ( die Fotos werden eventuell bearbeitet, allerdings nur im Sinne von Schärfe, Farbsättigung etc.), oder muss ich vorher um Erlaubnis fragen oder sogar gleich einen Preis mit dem Urheber aushandeln? Würde mich sehr über eine Antwort freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Anton Schwager (nicht signierter Beitrag von 84.190.33.229 (Diskussion) )

Du darfst nur Fotos verwenden, die gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen (bei Beachtung der Lizenzbestimmungen). Einfach irgendwo klauen und verwenden geht natürlich nicht, weder online noch offline. Bitte beachte Bildrechte. --Svencb 23:01, 21. Nov 2005 (CET)
@Anton: Du willst die Bilder für ein im Handel erhältliches Kartenspiel verwenden, nicht für die Wikipedia, richtig? Dann musst du vorher den Urheber jedes Bildes kontaktieren und mit ihm eine Abdruckgenehmigung aushandeln. Ob er dafür Geld will, liegt an ihm - meistens ja. Die Kosten richten sich gewöhnlich nach der Auflage und der Abdruckgröße. Größere Veränderungen an den Bildern muss der Urheber ebenfalls genehmigen (Kontrast und Farbsättigung gehen aber auch so). --Fb78 14:02, 22. Nov 2005 (CET)

Hilfetexte von Wikipedia in eigenem Wiki???

Hallo,

auch wenn es schon einen ähnlichen Artikel gibt, hier noch mal die Frage ... und bitte antwertet ganz einfach für "dumme"...

Ich bin gerade dabei mein Eigenes Wiki einzurichten und würde gerne die Hilfeseiten, Tutorial, Erste Schritte aus Wikipedia übernehmen und an den Inhalt meines Wikis anpassen.

Ist es hierzu ausreichend, wenn ich einen Link zu Wikipedia, zu der Orginalseite und einen Hinweis auf die Herkunft des Artikels hinzufüge, oder muß ich noch was anderes beachten??

Danke Chris

Auch für die Hilfeseiten gelten die gleichen Lizenzbestimmungen, wie für die restlichen Artikel. -- Timo Müller Diskussion 11:27, 22. Nov 2005 (CET)
Danke für die schnelle Antwort, auch wenn ich erst etwas spät reagiere. Ich habe nun einen eigenen Hilfetext geschrieben und mit weiterführenden Links auf Wikipedia verwiesen. geht das so in Ordnung?[19]
Gruß Chris --85.75.27.133 23:43, 24. Nov 2005 (CET)

Bild:997 CarreraS.jpg

Ist die Lizenz beim Bild:997 CarreraS.jpg in der Form in Ordnung? In der englischen Wiki hat es einen Copyright-Baustein [20], ich dachte, das sei hier nicht OK. --Wikisearcher 01:46, 23. Nov 2005 (CET)

Nein, die Lizenz muss mit der englischen Lizenz übereinstimmen, es geht nicht an, dass ein Dritter ein Bild unter GNU FDL stellt, wenn es im Original quasi PD ist. This image is copyrighted. The copyright holder allows anyone to use it for any purpose. Das ist die Umschreibung für PD in Ländern, die keine Aufgabe des Urheberrechts zugunsten von PD kennen und insoweit korrekt. Fast alle selbstfotografierten neuen Bilder hier sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz und Lizenz schliessen sich nicht aus, der Schutz ist vielmehr die Voraussetzung, die Lizenz zu bekräftigen. --Historiograf 02:06, 23. Nov 2005 (CET)

Ich dachte eigentlich, es sei in den USA möglich, Werke der PD zu widmen, aber: There is no practical difference. The only difference is whether the work is copyrighted or in the public domain. A person cannot release their own work into the public domain currently in the U.S., so this is the best they can do [21]. --Historiograf 02:14, 23. Nov 2005 (CET)

Ich wollts grad mal in die Commons übertragen, dann wäre das lokale Bild hinfällig, aber ich hab generelle Zweifel an den beiden Wörtchen "Source: Porsche" beim englischen Bild.. was das wohl heißen mag. Auf die schnelle konnt ich das Bild auf der Porsche-Homepage und per Google Bildersuche nicht finden, aber das muss ja nix heißen. Da passt meine Frage ja richtig: Was ist eigentlich wenn man ein Bild aus einer WP in die Commons überträgt, wo sich erst hinterher herausstellt, dass der ursprüngliche Uploader das Bild geklaut hat? kann man da auch was abbekommen? --BLueFiSH ?! 02:22, 23. Nov 2005 (CET)
Die google-Suche liefert mir das Bild gleich als ersten Treffer: [22]. Das Fahrzeug ist dort mehrfach und in verschiedenen Perspektiven zu finden, auch zusammen mit einem silberfarbenen Fahrzeug. Ich wollte einfach nur wissen, ob eine derartige Lizenz in Ordnung ist. Wohl nicht, danke für die Antwort. Gruß, --Wikisearcher 02:55, 23. Nov 2005 (CET)
hm, okay, ich hätte wohl das ".jpg" am Ende weglassen sollen, dann hätt ich es anhand des Dateinamens auch gefunden. =) Unter [23] steht "Image Credits - Porsche" drunter. So langsam glaub ich, es wär ganz gut den Copyright-Baustein in en auf FairUse zu ändern und bei uns das lokale Bild zu löschen.. --BLueFiSH ?! 03:14, 23. Nov 2005 (CET)
haben eben einen Löschantrag für das Bild gestellt, weil die Herkunft unklar ist. --BLueFiSH ?! 02:05, 26. Nov 2005 (CET)

Verwendung der Ergebnisse der Whois-Abfragen von ripe.net

Auf IP-Benutzerseiten wie Benutzer:212.117.96.98 wird manchmal gerne das Ergebnis der Whois-Abfrage für die entsprechende IP-Adresse gestellt [24]. Ripe.net selbst hat dazu einen Copyright-Hinweis [25]. Laut Seitenfooter in der Wikipedia ist aber die Seite unter der GFDL freigegeben. Haben wir hier ein Problem? --Chrislb 11:40, 23. Nov 2005 (CET)

Es handelt sich nicht im den Originalauszug von RIPE, sondern um eine überarbeitete und vor allem gekürzte Version. Mal sehen, was die Diskussion hier so bringt. --ST 12:50, 23. Nov 2005 (CET)
Somit möchte ich unter Bezug auf § 87b UrhG (Rechte des Datenbankherstellers) feststellen:
  • Es handelt sich bei den wiedergegebenen Daten der RIPE-Daten um keinen „nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank“.
  • Es handelt sich bei den sporadischen, gekürzten und bearbeiteten Daten um keine „wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank“, sondern um eine normale Auswertung der Datenbank. --ST 13:37, 23. Nov 2005 (CET)

ACK --Historiograf 20:21, 23. Nov 2005 (CET)

Welche Lizenzangabe?

Ich habe ein Bild aus den Commons ([26]) leicht verändert, hintergrundfarbe geändert, in den Commons ist auch eine Lizenzangabe, aber ich weiß nicht welcher Lizenz das im Deutschen entspricht Bild:Tonguegrau.png.
Kann mir jemand sagen welcher deutschen Lizenz das entspricht bzw. die Lizenzangabe direkt einfügen?
Vielen Dank Sproink Meine Diskussion

Der Artikel steht unter der „Artistic License“ der Perl Foundation. Dafür haben wir hier glaube ich noch gar keine Vorlage. Du kannst ja eine anlegen. -- Timo Müller Diskussion 21:22, 23. Nov 2005 (CET)
Oder das Icon neben dem anderen in die Commons hochladen, dann kannst du den Baustein eintragen. --BLueFiSH ?! 21:41, 23. Nov 2005 (CET)

Ich kenn überhupt gar nicht aus mit Lizenzen, darum lade ich das mal lieber nach Commons hoch als das ich dann selber noch ne Vorlage mache, soll ja eh alles nach Commons Sproink Meine Diskussion

Britisches „public domain“ = deutsches? (Crown Copyright)

Wie ist die Rechtslage, wenn ich ein Foto (wie z. B. aus der en:WP) in einen Artikel der deutschen WP einbauen will?
Laut Information zum Foto ist es im UK „public domain“, da es vor 1955 aufgenommen wurde. Gilt das auch für Deutschland?--Brunswyk 14:09, 24. Nov 2005 (CET)

Lade es in den Commons hoch und warte ab, ob es Proteste gibt. --Fb78 15:17, 24. Nov 2005 (CET)

Ein selten unerfreulicher Rat. Er liegt auf der gleichen Linie wie: Nimm ein Foto aus dem Web, lade es hoch und warte, ob es Proteste gibt. Wir haben die Sachlage aber hier schon geklärt. Es geht um das Crown Copyright und nicht bloß um Aufnahmen vor 1955, das sollte man wirklich auf das exakteste auseinanderhalten. Hinsichtlich des Crown-Copyrights gilt zwar, dass diese Aufnahmen in Deutschland zwar geschützt sind, dass es aber aufgrund des Verzichts des gesetzlichen Copyrightinhabers im UK, nämlich der Krone, Rechte außerhalb des UK geltend zu machen, für uns de facto verwendbar ist (ebenso wie die US PD GOV). --Historiograf 17:37, 24. Nov 2005 (CET)

Man dankt!--Brunswyk 18:18, 24. Nov 2005 (CET)

Verwendung von Teilen der Wikopedia - Seiten

Ist es möglich, Inhalte (hauptsächlich Bilder, aber auch hin und wieder Textinformationen) von Wikipedia - Seiten auf Schildern für z. B. Naturlehrpfade zu verwenden? Wenn ja, wie muß die Angabe der Urheberrechte erfolgen? Kommerzielle Interessen sind damit nicht verbunden. --Striegistaler

Möglich ist es schon. Weiteres siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen, Wikipedia:FAQ Rechtliches. Ob kommerziell oder nicht, in jedem Fall gibt es die Verpflichtung, die GFDL im Volltext mit abzudrucken... ein ziemlich problematisches Unterfangen auf einem Lehrpfadschild, scheint mir. Vielleicht würde ja der Text auf einem einzigen Hinweisschild genügen. Wir haben aber leider keinen Hausjuristen, der diese Frage erschöpfend beantworten könnte. --Fb78 16:35, 27. Nov 2005 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. In Rechtsfragen bin ich sehr unbeholfen, weiß aber, dass es ein Urheberrecht gibt und dort steht drin, dass ich mich nicht mit "fremden Federn" schmücken darf. Weil ich das nicht vorhabe, noch einigermaßen bildungsfähig bin, habe ich mir nun folgendes aus der empfohlenen Seite herausgepickt:
Wenn ein Urheber ... . Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.
Das Nennen des Autors sollte nicht das Problem sein, ich denke sie finde ich z. B. beim Bild. Mit dem Copyleft-Prinzip kann ich momentan nichts anfangen, denke aber, dass das nur im Zusammenhang mit einer Nutzung der Werke im Internet von Interesse ist. Sollte hier nicht ein einfacher Verweis auf die konkrete Wikipedia-Seite genügen?
Ich habe keine Eile, möchte aber sicher gehen. --Striegistaler
Streng genommen genügt das nicht. Rechtlich gesehen haben die betroffenen Urheber (die Autoren der Artikel) das Recht, die volle Einhaltung der Lizenz einzuklagen. De facto, glaube ich, sind viele Wikipedianer sehr glücklich, wenn sie irgendwo auf einem Waldspaziergang lesen: "Quelle: de.wikipedia.org". Ich beziehe hier sicher Prügel, nehme das aber in Kauf, wenn ich dir ganz pragmatisch zu einer Quellenangabe folgender Art rate:
"Dieser Text entstammt der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und ist unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation lizenziert. Unter (z.B.) http://de.wikipedia.org/wiki/Haselnussstaude ist eine aktuelle Fassung sowie die Liste der Autoren abrufbar."
--Fb78 20:30, 28. Nov 2005 (CET)

Eventuelle URVs

... von software-kompetenz.de. Hallo Leute, ich denke ich habe (voerst zwei) URVs gefunden, bin mir aber nicht 100 % sicher. Wär ganz gut, wenn sich das noch jemand ansieht. Die Artikel sind Prädiktor (von hier) und Common_Lisp (von hier). Beides die gleichen Webseiten.

Für eine URV spricht, dass Artikel wie Aktionsforschung und Aktivitätsdiagramm hier und auf der Webseite unterschiedlich sind, und einige Artikel beim Glossar auf der Webseite hier gar nicht vorhanden sind. Allerdings ist Common Lisp satzweise eingestellt, zwar vom gleichen Autor, das lässt mich trotzdem ein wenig zweifeln, wer von wem abgeschrieben hat. Grüße, ElRakı ?! 20:16, 30. Nov 2005 (CET)

Ich habe diese zwei in der WP URV gekennzeichnet und durchsuche die Webseite auf weitere URVs. Stand R-Z durchsucht, darunter 5 URVs. Falls jemand beim URV suchen helfen will: unter Benutzer:ElRaki/Informatik-URVs hab ich auf die Schnelle eine Seite zur Koordination eigerichtet. Grüße, ElRakı ?! 07:56, 6. Dez 2005 (CET)

internes kopieren

Immer wieder stelle ich fest, dass Nutzer beim Kopieren von Artikelinformationen innerhalb der Wikipedia die GFDL verletzen - es wird da einfach kopiert, ohne auf die Autoren hinzuweisen. Mir selbst ist es früher mal passiert, dass ich einen umfangreichen Artikel in Teil-Artikel zerteilt habe, und nur auf den Ursprungsartikel, nicht aber auf die Autorenliste verwiesen habe. Ein aktuelles Beispiel ist der Artikel Linux-Kuriosa, den ein Nutzer per Copy&Paste erstellt hatte. Was kann man in solchen Fällen machen, in denen entweder gar kein Verweis oder nur ein Teilverweis erstellt wurde? Ich habe in solchen Fällen immer einen Hinweis auf die Diskussionsseite gestellt, ist das GFDL konform? Gibt es bessere Varianten?

Und: wenn man den Hinweis gleich beim Kopieren im Kommentar-Feld hinterlassen will, muss man für die Autorenliste ja einen richtigen Weblink setzen, keinen Wiki-Link, der kürzer wäre, da die Software keine Wiki-Links auf Autorenlisten kennt. Kann man das nicht verbessern, und der Wikimedia-Software eine Unterstützung für Wiki-Links auf Autorenlisten verpassen, damit man auch nicht in Platznöte kommt bei den Kommentarfeldern? --Liquidat, Diskussion, 13:21, 1. Dez 2005 (CET)

Über den Hinweis im Kommentarfeld ist ja der alte Artikel direkt erreichbar. Dh. mit nur zwei Klicks können die Autoren des eingefügten Textes ermittelt werden. Das ist IMHO okay. Einen nachträglichen Hinweis auf der Diskussionsseite - mit Datum der Einfügung und Link zur Autorenliste - hielte ich ebenfalls für tragbar.
Korrektes Zusammenführen von Versionsgeschichten ist kompliziert (siehe Hilfe:Artikel_verschieben#Kopieren&Einfügen-Änderungen reparieren).
--Fb78 14:49, 1. Dez 2005 (CET)

INA

Ich habe ein Bild eines bestimmten arabischen Politikers, das ihn zusammen mit Saddam Hussein zeigt. Es handelt sich dabei um ein vom TV abfotografiertes Bild bzw. den Videomitschnitt einer Nachrichtensendung der irakischen Nachrichtenagentur INA, die nicht mehr existiert. Aus meiner früheren Arbeit beim TV weiß ich, daß man vom Monitor abfilmen kann, allerdings nur unter Quellenangabe und maximal 30 Sekunden. Wie ist es hier, kann ich das Bild in einen biographischen Artikel einbauen? Es wäre relevant und im Internet bisher einmalig. Brent 22:51, 3. Dez 2005 (CET)

Es mag ja eine solche Konvention beim TV geben, aus urheberrechtlicher Sicht aber handelt es sich um ein Märchen. Auch Standbilder aus Filmen sind geschützt. Wir müssen auf das Bild verzichten. --Historiograf 03:53, 4. Dez 2005 (CET)

Todesanzeige

Ich würde gerne den Text der selbst verfassten Todesanzeige (Selbstmord) von Sandra Paretti mit zu Ihrem Artikel stellen, da er meiner Meinung nach einiges über sie und ihr Leben aussagt. Er erschien am 14. März 1994 in der NZZ. Gilt das als Zitat oder wäre es ein URV? --Hawkeye2

Wir unterschreiben mit zwei Strichen und vier Tilden. Wenn der Text nicht zu lang ist, wäre das für mich OK. Er sollte aber sicherheitshalber ein wenig erläutert werden. --Historiograf 22:59, 4. Dez 2005 (CET)

Vielen Dank, sieht das so aus mit dem Unterschreiben (s.u.)? Geht das auch auf 'Knopfdruck' (Button)? Was meinen Sie mit 'erläutert'? --Hawkeye2 20:08, 8. Dez 2005 (CET)

Das mit der Signatur kriegst du ja schon gut hin. Du hast sicher über dem "Bearbeiten"-Fenster so eine Leiste mit Buttons - der zweite von rechts setzt die Signatur.
Mit "erläutern" meint Historiograf sicherlich, dass der Text der Anzeige im Artikel als Zitat markiert werden sollte (mit „“) und zumindest durch einen erklärenden Satz eingeleitet werden sollte. Beispiel: "In ihrer selbstverfassten Todesanzeige, die am 14. März 1994 in der NZZ erschien, äußerte sich die Schriftstellerin zu ihrer Entscheidung: ..." dann folgt der Text. Man kann ihn einrücken, in dem man an den Anfang des Absatzes einen Doppelpunkt stellt. --Fb78 20:26, 8. Dez 2005 (CET)
Nein das meinte ich nicht, das ist die Quellenangabe, die muss natürlich sein. Ohne dass man weiss, wie lang der fragliche Text ist, lässt sich schlecht etwas über das Zitat sagen. Handelt es sich um viele Sätze, so müssen diese in den Text eingebunden werden, sie dürfen nicht für sich selbst stehen. Mit Erläutern meinte ich also interpretieren: was wollte die Autorin mit dem Text sagen, welche Gründe gibt sie an und inwieweit ist das etwas besonderes usw. Du musst dir also schon einiges an Arbeit machen, es genügt NICHT, einfach den Text für sich sprechen zu lassen, das ist VERBOTEN!!!! --Historiograf 21:22, 8. Dez 2005 (CET)

Vielen Dank Euch beiden! --Hawkeye2 20:45, 8. Dez 2005 (CET)

Ich habe die Interpretation selbst ergänzt. --Historiograf 19:19, 18. Dez 2005 (CET)

Artikel "Lost (Serie)"

Warum kann das Bild "Lost-season2.jpg" nicht in den Artikel Lost (Serie) eingebaut werden? --84.61.57.90 19:11, 4. Dez 2005 (CET)

Ich würde weniger rechtliche als vielmehr technische Probleme vermuten. Warum? Weil wir und Commons kein solches Bild haben und auch niemals hatten. Lediglich EN:WP hat das Bild. und das auch nur wegen Fair Use, das in Commons und DE:WP nicht erlaubt ist. --BLueFiSH 19:38, 4. Dez 2005 (CET)

Schaufenster

Hallo - ist eine Schaufensterdeko durch die Panoramafreiheit abgedeckt? Im Konkreten geht es um eine (wg. Weihnachten - in der ganzen Adventszeit zu sehen) Schaufenstergestaltung mit Puppen der Augsburger Puppenkiste - sehr schön gemacht - und würde sich natürlich als Bild für den Artikel zur Puppenkiste eignen. Darf man das Fotografieren und verwenden? Befana 19:33, 4. Dez 2005 (CET)

Leider nein. Die Ausstellung ist, wie du richtig schreibst, in der ganzen Adventszeit zu sehen. Damit ist das Werk nicht auf Dauer angelegt (25 Jahre). „Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden...“ --ST 21:12, 4. Dez 2005 (CET)

URV oder nicht?

Grüß Gott, hier ist der Buchbinder Wanninger ;-). Eigentlich wollte ich mich ja bei den DDR-URV nützlich machen, habe aber Schwierigkeiten zu verstehen, was hier als Urheberrechtsverletzung angesehen wird und was nicht. Nun wurde ich nach mehrfachem Anlauf mit meiner Frage hierher verwiesen, dieser Bitte komme ich natürlich auch noch nach:

Ich persönlich bin der Meinung, dass bei "Textklau" eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. deutschen UrhG dann vorliegt, wenn die übernommenen Passagen für sich eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt. Bei Wikipedia scheint das Urheberrecht jedoch so ausgelegt zu werden, dass schon ein einziger, fast wörtlich übernommener Satz bereits als Urheberrechtsverletzung gilt.

Was ist nun korrekt?

Wer sich in die Details einlesen mag: Benutzer_Diskussion:Ercas#DDR-URV_Mithilfe und Wikipedia Diskussion:DDR-URV/Koordination.
Vorauseilend möchte ich aber gleich nochmals betonen, dass es mir überhaupt nicht darum geht, irgendwelche DDR-Artikel zu retten oder Benutzer zu schützen, die eine Straftat begangen haben, sondern einzig ein für mich verständliches Prozedere genannt bekommen möchte, wie ich URV identifzieren soll, ohne einen "Anschiss" zu bekommen, weil ich angeblich nicht sorgfältig genug arbeite. Danke im Voraus an die Experten. --Ercas 22:12, 6. Dez 2005 (CET)

"Juristisch Korrekt" ist deine Version, Ercas. Ich wäre auch vorsichtig, von einer Straftat zu sprechen, da die vielfältigen Unsicherheiten, denen man sich als Nutzer gegenübersieht, sich auf die Auslegung der §§ 106 ff. auswirken und angesichts von Assume good faith auch der Strafrichter bei der Bewertung des eindeutig für uns schädlichen Verhaltens den von der Meinungsfreiheit geschützten Wunsch des Angeklagten, den Standpunkt von DDR-Nachschlagewerken in eine freie (!) Enzyklopädie einzubringen, zu berücksichtigen hätte. Bei aller Empörung: Der BGH hat sich in der Entscheidung Staatsexamensarbeit (Student erstellt Arbeit mit Präparaten, Professor arbeitet mit eigenen Fotos nach und publiziert, keine URV!) dafür entschieden, den Schutz bei wissenschaftlichen Werken eher eng zu bemessen. Die wenigsten der DDR-URV-Inquisitoren haben fundierte Kenntnisse des Urheberrechts. Stoßen sie auf einen wörtlich übernommenen Satz, ist das für sie eine URV, obwohl das nach dem UrhG keinesfalls der Fall sein muss, vor allem wenn durch ein wissenschaftliches Fachvokabular der Spielraum des Urhebers ohnehin eingeschränkt wird. Da kann man leider nix machen, du musst ihre Unkenntnis und ihre Ignoranz einfach ertragen, da jede Art von Kritik an unseren Großinquisitoren im vorliegenden Fall als Hochverrat abgestraft werden wird. --Historiograf 19:48, 7. Dez 2005 (CET)

Man darf Kritik und Belehrungen auch unaufgefordert und in vorauseilendem Gehorsam direkt an den Grossinquisitor richten. Ein Grosstyrann ist Duckmäusertum und Lästereien hinter seinem Rücken gewöhnt, und er vergibt nur allzu gern grosszügig auch jenen ihren Dünkel, die zwar zu helfen vermöchten, aber sich ihre Hände offenbar nicht allzu gern mit niederen und lästigen Arbeiten beschmutzen mögen. --Markus Mueller 20:27, 7. Dez 2005 (CET)
Darf ich vielleicht auf [27] verweisen? Irgendeine Rückmeldung auf meine Beiträge gabs nicht. Nun kann man mir vorwerfen, dass ich mir nur kurze Artikel ausgesucht habe und nur am 3. Dezember etwas getan habe, aber z.B. bei Lull bin ich zu wenig Spezialist, um ohne gründliches Literaturstudium den Artikel neu schreiben zu können, und wenn sich jeder in meinem Umfang beteiligen würde, wären wir weiter. Also bitte: Mitarbeiter nicht demotivieren, indem man so tut, als hätten sie keinerlei Scherflein beigetragen. --Historiograf 20:36, 7. Dez 2005 (CET)
Oh, diese Mitarbeit ist mit Überraschung und großem Wohlwollen bemerkt worden - aber so einen Aufwand, ganze Artikel zu schreiben, habe ich nicht gemeint und würde ich auch nicht einfordern wollen. Ich dachte da allerdings mehr an eine beratende Funktion - das obig Dargestellte zu wissen, hätte die freiwilligen Bearbeiter vielleicht davor bewahrt, öffentlich als Ignoranten und Unwissende bezeichnet zu werden - was die ohnehin nicht gerade spassförderne Arbeit in der Müllhalde jetzt auch nicht leichter machen wird. --Markus Mueller 20:44, 7. Dez 2005 (CET)
Mir kommen die Tränen, dann sind wir ja quitt. Wir haben nicht ohne Grund diese Seite, die gerade auch für Anfragen aktuell drängender Probleme zur Verfügung steht. Man hätte mich bei konkreten Zweifelsfällen auch gern persönlich ansprechen dürfen und ich bin nach wie vor gern bereit, mir alle Artikel, auf die man mich konkret hinweist, zu prüfen. Es ist natürlich nicht möglich, alle DDR-URVs von mir aus durchzusehen, ein BISSCHEN Arbeitsteilung ist ja wohl durchaus sinnvoll. Also wenn das Ergebnis nicht ganz eindeutig erscheint, kann man sich hier, bei mir oder in einer eigenen Sektion der DDR-Koordination melden und ich (oder andere) schreiben ihren Senf dazu. --Historiograf 21:46, 7. Dez 2005 (CET)


@Historiograf: Du hast wohl Recht mit deiner Ansicht, aber ich denke die Mitarbeiter im DDR-URV-Projekt haben eher aus Unwissenheit, denn aus Vorsatz selbst kleine Artikel mit dem DDR-URV-Baustein markiert. Vielleicht haben sie auch einfach die Gefahr zu ernst genommen. Es ist also gut das ihr, du und Ercas, euch eingeschaltet habt. Es wäre natürlich besser, wenn du nicht mit einer so negativ-distanzierten Haltung an dieses Thema rangehen würdest. Gruß Amtiss SNAFU ? 21:12, 7. Dez 2005 (CET)

Danke, @Historiograf, für die Ausführungen und die Aufklärung. Auch dein Angebot zur Hilfe in Zweifelsfragen nehme ich sehr gerne an. Ich werde ab morgen noch einmal einen neuen Anlauf wagen. @Amtiss, ich finde nicht, dass Historiograf eine "negativ-distanzierte Haltung" zeigt - ich hatte fast die Hoffnung aufgegeben, dass sich jemand die seitenlangen Ausführungen antut, die deswegen schon gewechselt wurden und auch noch bereit ist, den Fall öffentlich zu beurteilen. Insofern kann ich Historiograf nur danken. Um die anfallenden Arbeiten zu erledigen, müssen wir nicht im Schmusekurs miteinander segeln; es ist deutlich wichtiger, wenn wir über relevante Kenntnis verfügen, uns aufeinander verlassen können - und uns nicht gegenseitig gleich die Krätze an den Hals wünschen, auch wenn uns diese Putzarbeit gehörig auf den Geist geht ;-) --Ercas 22:18, 7. Dez 2005 (CET)

Sehr sauberes Vorgehen von Ercas, Respekt! Jeder, der mit der Sache befasst ist, sollte ihm dankbar sein. Ebenso wie Historiograf, der hier ganz offenbar zu jedem Zeitpunkt bereit war, seine Expertise zur Verfügung zu stellen. --GS 15:55, 9. Dez 2005 (CET)

Screenshotproblem

Hier die Kopie der Diskussion um das Bild:

Bild Diskussion:1 k.jpeg 

Ups, ich war grade auf der falschen Seite. Nochmal hier: Den Screenshot halte ich urheberrechtmäßig für sehr bedenklich. Kannst du denn nachweisen, dass du den hier veröffentlichen darfst? Gruß --Xocolatl 23:40, 6. Dez 2005 (CET)

Der Künstler hat nach einem Gerichtsurteil aus China in einem Prozess gegen NIKE alle Rechte an diesem Strichmännchen. Das Spiel selbst darf aber beliebig kopiert und vervielfältigt werden. Ich gehe davon aus, dass daher das Bild auch verwendet werden darf. Weis jmd. mehr über die Rechte? fmc Fcm 23:45, 6. Dez 2005 (CET)

Bei mir selbst geklaut

Hallo - ich schon wieder :-) - meine Frage ist sicherlich kein Problem, aber interessieren würde es mich: Ich habe in die Wikipedia Artikel eingestellt, die - weil ich halt faul bin - teilweise 1:1 textlich von meiner eigenen Homepage entwendet habe - das darf ich (hab' mich gefragt), aber muss ich das jetzt irgendwie für die Wikepedia noch formal machen? Oder muss ich jetzt gar einen Lizenzhinweis auf meiner Homepage setzen? Befana 20:11, 7. Dez 2005 (CET)

Nein, wir erwerben keine ausschließlichen Rechte, du bist als Urheber völlig frei in der Verwertung deiner eigenen geistigen Schöpfungen, nur wenn du die Arbeit/Überarbeitung anderer übernimmst, musst du dich an die GNU FDL halten. Irre ich mich oder stand vor kurzem in der allgemeinen Edit-BOx, dass man auf der Diskussionsseite angeben soll, wenn man den Text von sich selbst aus Online- oder Offline-Publikation übernommen hat? Wäre sinnvoll, das wieder einzufügen. Das ist dann auch die Antwort auf deine erste Frage. --Historiograf 20:20, 7. Dez 2005 (CET)

Historische Fotos

Meine Frage: Ich habe kürzlich die Seite Tanatra erstellt. Würde gern bekannte Personen die zu Tanatra gehörten in Extra-Beiträgen vorstellen. Die Fotos dieser Persönlichkeiten sind mir aus dem Archiv der Weltloge Tanatra zur Verfügung gestellt worden, dies mit allen Rechten, auch in Buchform. Die Fotografen dieser Bilder (20-30er Jahre) sind unbekannt, etliche Personen kinderlos verstorben. Bei der Veröffentlichung eines Buches über eine Person von Tanatra vor einigen Jahren gab es keine Probleme mit dem Urheberschutz, obwohl ein Foto von dem bekannten Fotografen Franz Fiedler stammte. Ist dies bei Wikipedia kritischer, oder ist es doch möglich zu den geplanten Beiträgen Fotos zu bringen. In dem mir zugänglichen Archiv befinden sich z.B. auch sehr viele Fotos von Werner Meinhof dem Vater von Ulrike Meinhof, teils im Gespräch mit anderen Antifaschisten etc., Dokumente die es Wert wären veröffentlicht zu werden. Bei Wikipedia möglich?

Generell sind wir hier recht streng (strenger vielleicht noch als so mancher Verlag, der auch mal eine historische Aufnahme druckt in der Hoffnung, dass keiner kommt und sich beschwert.). Nur wenn du nachweisen kannst, dass du über die uneingeschränkten Rechte an diesem Material verfügst, darfst du sie hochladen. Denke aber bitte daran, dass Bilder in der Wikipedia auch von jedem anderen zu jedem Zweck genutzt werden dürfen. Wenn du diese Konsequenzen nicht gut findest, lade sie nicht hoch.
Bilder von Fotografen, die noch keine 70 Jahre tot sind, darfst du hier prinzipiell nicht hochladen - es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Erben vor.
Falls die Fotografen tatsächlich nicht zu ermitteln sind - das sind sie aber in den meisten Fällen - müsste man von einem anonymen Werk ausgehen; das heißt, 70 Jahre nach Erstveröffentlichung ist das Bild gemeinfrei und bei Wikipedia verwendbar. --Fb78 09:48, 8. Dez 2005 (CET)

BITTE keine Latrinenparolen ausgeben und Anonymes Werk (Urheberrecht) lesen. DANKE --Historiograf 17:59, 8. Dez 2005 (CET)

Ich darf ergänzen, dass die Veröffentlichung eines unveröffentlichen Bildes einen gravierenden Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Für unveröffentlichte Bilder galt die alte Fassung des § 66 UrhG nicht. --Historiograf 18:06, 8. Dez 2005 (CET)

Meine nächste Latrinenparole für den Fragesteller wird sein: Dieses seltene und einzigartige Bildmaterial wird zwar in der Wikipedia nicht erlaubt sein, aber es wäre schade, es der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Wenn du das rechtliche Risiko selbst eingehen willst, dann veröffentliche die Bilder auf deiner privaten Website. --Fb78 18:17, 9. Dez 2005 (CET)
Dieser Parole schließe ich mich gern an :) --Historiograf 22:38, 9. Dez 2005 (CET)

Wie sieht das mit den Textausschnitten in dem Artikel aus? URV? --Kirschblut 02:01, 8. Dez 2005 (CET)

Schon ein bisschen heftig, wenn da nicht ausführlich interpretiert und erläutert wird, muss man die Zitate wohl etwas zusammenkürzen. So ist das zu additiv. --Historiograf 18:02, 8. Dez 2005 (CET)

Der o.g. Artikel wurde in die QS eingestellt. Im Laufe der Diskussion äußerte sich der Autor wie folgt:Der urheberrechtliche Anspruch auf authentische Originalität wird gegen jede arbiträre Abänderung aufrechterhalten. m.E. ist das so zu interpretieren, dass der Autor (IP, daher Ansprache nicht möglich) die GFDL-Lizenz nicht anerkennt, womit der Artikel gelöscht werden müßte. Liege ich richtig? Gruß --Thomas S. QS-Mach mit! 08:56, 8. Dez 2005 (CET)

Es ist etwas schwierig, die Texte dieser IP überhaupt zu interpretieren - nicht zuletzt deswegen ist der Artikel ja auch in der QS gelandet. Mit dem Einstellen eines Artikels willigt man ja, wie deutlich auf der Bearbeiten-Seite zu lesen ist, ein, ihn unter dieser Lizenz zu veröffentlichen. Sich das hinterher anders zu überlegen, kann eigentlich nicht angehen. Hysterische Reaktionen auf Löschanträge u. ä. kommen ja leider immer wieder vor, aber, so lästige Konsequenzen dies haben mag, der Artikel muss m. E. jetzt durch die QS und anschließend möglicherweise auch noch durch die Löschdiskussion, und die IP steht vor der Wahl, sich weiterhin als Vandale zu outen (die Versionsgeschichte mit dem xmal rausgenommenen QS-Baustein spricht ja für sich) oder sinnvoll mitzuarbeiten. --Xocolatl 17:17, 8. Dez 2005 (CET)

Hallo Sachkundige, gilt der vollständige Text von Schnitzlers Werk ebenda als URV?--Wiggum 19:29, 9. Dez 2005 (CET)

Vielleicht hast du die Güte mal die Lebensdaten von Schnitzler mit der Regelschutzfrist in der EU zu checken? Danke, das klärt die Frage --Historiograf 22:01, 9. Dez 2005 (CET)

Ich wollte nur sichergehen, danke. :-) --Wiggum 22:31, 9. Dez 2005 (CET)

GFDL-Text aus anderer Quelle in Wikipedia

Eine IP hat in [28] einen Text aus dem Drogenwiki eingestellt. Das steht wie auch die Wikipedia unter der GFDL, also sind ein Link im Artikel, die Erwähnung der dort abrufbaren Autoren und ein Link auf die GFDL im Artikel nötig. Letzteres dürfte ja durch den sowieso auf jeder Seite vorhandenen Link auf die GFDL erfüllt sein.

Ersteres wäre auch nicht schwer, aber gibt's da evtl. handfeste Entscheidungen wie mit GFDL-Inhalt aus anderer Quelle in der Wikipedia zu verfahren ist? In der FAQ konnte ich nichts dazu finden. Wäre wahrscheinlich der richtige Platz dazu das nachzuholen. --83.171.155.112 21:51, 9. Dez 2005 (CET)

Nein es gibt keine Entscheidungen, aber Wikipedia:Lizenzbestimmungen ist in genau der gleichen Weise durch uns bei Übernahme von GNU FDL-Texten zu beachten. Hinsichtlich anderer Wikis können wir uns nicht auf das Gentleman-Agreement bei Online-Nutzungen berufen, sondern müssen die GNU FDL nach Möglichkeit wortwörtlich befolgen. --Historiograf 19:29, 10. Dez 2005 (CET)

Neue Seite zum Textplagiat

Ercas hat eine neue Seite unter Wikipedia:Textplagiat angelegt, die Beachtung verdient. --Historiograf 01:37, 10. Dez 2005 (CET)

Bilder eines Gesetzes

Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese [29] Bilder eines Gesetzbuches von 1768 gemeinfrei sind (als Reproduktion einer zweisimensionalen Vorlage)? Danke im voraus. --Thomas S. QS-Mach mit! 19:22, 10. Dez 2005 (CET)

Ja du gehst recht, mein Sohn. Sei die Kraft des Kopierens mit dir. --Historiograf 19:26, 10. Dez 2005 (CET)

Danke dir für die schnelle Hilfe, Histo! Gruß--Thomas S. QS-Mach mit! 19:27, 10. Dez 2005 (CET)
Nun habe ich doch noch eine Frage dazu. Was ist denn der richtige Lizenzbaustein für die Bilder? {{PD}}?--Thomas S. QS-Mach mit! 20:35, 10. Dez 2005 (CET)
{{Bild-PD}} --ST 20:51, 10. Dez 2005 (CET)
Danke!--Thomas S. QS-Mach mit! 20:52, 10. Dez 2005 (CET)
Aber in Commons hochladen! Pronto! Dort ist der Baustein {{PD-art}}--Fb78 20:59, 10. Dez 2005 (CET)
Tut mir leid, das ist mir zu kompliziert.--Thomas S. QS-Mach mit! 21:09, 10. Dez 2005 (CET)
Wir haben doch irgendwo eine tolle Anleitung. Außerdem funktioniert es genau gleich wie in DE, nur musst du dich einmal vorher anmelden. Du kannst mir auf commons:User talk:Fb78 eine Liste der Bilder reinstellen, dann übernehme ich das Kategorisieren. --Fb78 21:33, 10. Dez 2005 (CET)
OK, danke für deine Unterstützung, aber ich hab aber jetzt schon zwei in die de:wp hochgegeladen.--Thomas S. QS-Mach mit! 21:50, 10. Dez 2005 (CET)
Ich kann dir aber sagen, daß es bei den Commons eigentlich noch leichter ist als hier. btw - die Dinge über die du dich informierst sind ja... SPEZIELL! *g* Kenwilliams QS - Mach mit! 05:00, 11. Dez 2005 (CET)

IPs und Misstrauen

Wieviel Misstrauen gegenüber umfangreichen Edits von IPs ist angebracht ? Wird der Baustein {{Urheberrecht ungeklärt}} überhaupt verwendet oder ernstgenommen ? Ich frage, weil bei der DDR-URV-Sache mithelfe und dann auch auf nicht DDR-relevante Edits stoße, die (für mich) verdächtig sind. (Bsp: Psychogeographie) Es kann auch sein, das ich das Thema zu ernst nehme (aufgrund meiner Einschätzung das vorhandene UHR das größte Problem für die Wikipedia darstellen). -- Amtiss SNAFU ? 03:36, 11. Dez 2005 (CET)

Was für eine Antwort erwartest du? Das kann man so generell ganz und gar nicht sagen, man muss ein Gespür für den Einzelfall haben und ggf. in der Lage sein, Gedrucktes zu konsultieren. Auf keinen Fall ist es erlaubt, ohne konkrete Anhaltspunkte umfangreichere IP-Edits als Urheberrecht ungeklärt auszuzeichnen. --Historiograf 04:37, 11. Dez 2005 (CET)

Genau so eine Antwort habe ich erwartet, nur "nicht erlaubt" sollte man wohl anders ausgedrücken. -- Amtiss SNAFU ? 15:26, 11. Dez 2005 (CET)

Nein, sollte man nicht. Es gibt tägliche unzählige wichtige Beiträge von IPs und solange unsere jetzige Policy, die es jedem ohne Anmeldung ermöglicht, hier mitzumachen, in Kraft ist, gibt es keine Rechtfertigung nach Gutdünken einen URV-verdacht zu äussern. Es verstösst gegen unsere Regeln und ist daher nicht erlaubt. Basta --Historiograf 18:00, 12. Dez 2005 (CET)

Zeitungsartikel-Scans

Irre ich mich, oder sind solche Scans nicht eigentlich eine URV? --Kam Solusar 14:45, 12. Dez 2005 (CET)

Du irrst nicht. --ST 14:52, 12. Dez 2005 (CET)
OK, danke. --Kam Solusar 15:07, 12. Dez 2005 (CET)

Unzeitgemäße Betrachtungen eines Latein- und Philosophielehrers zur Genesis, Kapitel I.5

Ich verstehe nicht, warum jemand meinen Artikel "Unzeitgemäße Betrachtungen eines Latein- und Philosophielehrers zur Genesis, Kapitel I, 5" entfernt hat, obwohl ich der Urheber bin!

Mail: didiworld@gmx.de Page: www.didiworld.net

Mit freundlichen Grüßen "Didi" alias Hans Dieter Peltzer

Weil das erstens nicht erkennbar war und zweitens ein Copyrightvermerk im Artikel war, der mit den Veröffentlichungsbedingungen bei Wikipedia nicht vereinbar war. Übrigens fehlten auch bei sämtlichen hochgeladenen Bildern die Lizenzen. --Xocolatl 18:32, 12. Dez 2005 (CET)

Nicht zu vergessen: Weil Wikipedia keine Sammlung für Besinnungsaufsätze von Latein- und Philosophielehrern ist. Siehe WP:WWNI. --Fb78 20:01, 12. Dez 2005 (CET)

Dachauer Prozesse

Hallo, kann man davon ausgehen, dass Aufnahmen der Dachauer Prozesse gemeinfrei als "Original Work of the US federal government" wie sich das auf den commons nennt, sind? Mein Objekt der Begierde befindet sich ohne Quellenangabe auf einer anderen Webseite. Da der Photograph letztlich unbekannt ist, vermute ich fast mal, dass die Antwort auf meine Frage "nein" lautet, aber fragen kostet ja nix. :-)--Wiggum 20:30, 12. Dez 2005 (CET)

Naja, beim Orakel von Delphi bestünde wenigstens eine geringe Chance, die richtige Antwort zu kriegen. Was erwartest du? Wie kommst du auf die Idee, wir hätten hier nachrichtendienstliches Wissen im allergrößten Umfang? --Historiograf 16:29, 13. Dez 2005 (CET)

Xocolatl

Hallo "Xocolatl",

vielen Dank für Deine Antwort!

Die Bildlizenzen fehlen nur deshalb, weil ich mit Wikipedia "null" Erfahrung habe. Lizenzgeber bin ich in jedem Fall - so glaube ich wenigstens - selber. Vielleicht hilfst Du mir ja dabei???

Hallo Didi,
ich hätte ja gedacht, dass Latein- und Philosophielehrer auch das Kleingedruckte lesen;-) Jedenfalls empfehle ich dir, diese Seite zu studieren, ehe du wieder einen Text oder ein Bild einstellst. Wenn du dir dann sicher bist, dass du ein Bild hochladen darfst, hast du nach dem Klicken auf "Hochladen" unterhalb des Kastens "Beschreibung/Quelle" noch einen weiteren, kleineren Kasten namens "Lizenz" und kannst dort den entsprechenden Baustein auswählen.
Gruß --Xocolatl 00:48, 13. Dez 2005 (CET)

Zu der Antwort: "Weil Wikipedia keine Sammlung für Besinnungsaufsätze von Latein- und Philosophielehrern ist. Siehe WP:WWNI. --Fb78 ☼ 20:01, 12. Dez 2005 (CET)." Ich finde, dass das ein unschönes Vorurteil ist. Außerdem empfinde ich diese Bemerkung für einen Anfänger wie mich bei Wikipedia als wenig hilfreich!!!

Darf ich denn damit rechnen, dass der Artikel unter "Genesis, Buch I, Kapitel 5" aufgenommen wird? Er ist nämlich immer noch gesperrt.

Dass ich versucht habe, den Artikel unter "Genesis, (Buch" einzustellen, liegt an einem Zeichenfehler: Es hätte bei der Eingabe heißen müssen: "Genesis, (Buch)" Ich bitte um Entschuldigung! Ich bin einfach zu ungeübt!

Mit freundlichen Grüßen "Didi" Peltzer

Auch hierzu noch eine Antwort von mir, obwohl der Einwand von Benutzer:Fb78 stammte: Die Empfehlung, nachzulesen, was Wikipedia NICHT ist, war schon sinnvoll. Einen Artikel, der unter einem falschen Lemma steht (also in deinem Fall die Sache mit der offenen Klammer), zu verschieben, ist an sich kein Problem. --Xocolatl 00:48, 13. Dez 2005 (CET)

Danke für Deine Antwort! Da ich aber immer noch feststellen muss, dass trotz urheberrechtlicher Klarstellung meinerseits mein Genesis-Artikel, für den ich 10 Jahre Forschungsarbeit geleistet habe, gesperrt ist, werde ich mich von Wikipedia bis auf weiteres zurückziehen. Ich kann meine Zeit sinnvoller nutzen.

Mit freundlichen Grüßen "Didi" Peltzer

Es tut mir leid, ich wollte Sie auf keinen Fall kränken. Wir sind hier aber kein Verlag, sondern eine Enzyklopädie. Vom Titel ihres eingestellten Aufsatzes habe ich aber geschlossen, dass hier nicht ein enzyklopädisches Lemma sachlich behandelt wird, der Aufsatz also in dem Sinne nichts für uns ist. Wikibooks bietet eventuell eine Plattform, so etwas zu veröffentlichen. --Fb78 09:29, 13. Dez 2005 (CET)

Danke für die Klarstellung! Aber ich weiß nun trotzdem nicht, wie und ob es weiter gehen soll.

"Didi"

Grundlegende Informationen, was Wikipedia kann und will, stehen auf Wikipedia:Willkommen und den dort angezeigten weiterführenden Hinweisen. Zu Wikibooks selbst kann ich keine Hilfestellung geben; Sie müssten sich dort informieren, wie man einen Artikel veröffentlichen kann. ( http://de.wikibooks.org ). --Fb78 17:19, 13. Dez 2005 (CET)

Mir sind heute mehrere Artikel aus dem Bereich Taubenrassen aufgefallen, bei denen ich fürchte, es könnte sich wieder eine Serien URV anbahnen. Konkret: Orientalisches Mövchen, Wolga-Positurtümmler, Deutsches Nönnchen. Eine IP stellt dabei per Copy und Paste, (inklusive überzähliger Bindestriche) Informationen ein, die einem Deutschen Rassetauben-Standard entnommen sind, und entfernt auch komentarlos URV Anmerkungen. Möglicherweise könnte man im offenen Dialog bewusstsein für die Problematik schaffen, was aber mit einer IP schwierig ist. --tox 02:30, 13. Dez 2005 (CET)

Vorschlag: Löschanträge rein und fertig, die IP im Wiederholungsfall sperren --Historiograf 16:31, 13. Dez 2005 (CET)

Guter Vorschlag. Oh nein, schon wieder mit Histo einer Meinung. *mir ernsthaft Sorgen mach* -- Timo Müller Diskussion 17:23, 13. Dez 2005 (CET)
Löschanträge oder URV-Hinweise, spereren hilft nicht viel, da die IP regelmässig wechselt. Ich hab heut nachmittag schon wieder eine gefunden, aber es war gerade server wartung und ich konnte nichts ändern. Wie wäre es Taubenrasssen, von denen es scheinbar hunderte gibt, erstmal als irreleavnt zu erklären, ähnlich wie Schulen? --tox 18:09, 13. Dez 2005 (CET)
Dagegen, diese Lösung ist nur akzeptabel, wenn sie auch für Haushunderassen und Hauskatzenrassen gilt. -- Achim Raschka 18:11, 13. Dez 2005 (CET)
So hätte ich bis gestern auch argumentiert, aber es scheint bei Tauben so zusein, das jeder Züchter seine eigene Rasse hat. --tox 18:20, 13. Dez 2005 (CET)
Wie bei anderen Haustieren gibt es auch bei Tauben Maßstäbe, ab wann eine Neuzüchtung als Rasse benannt werden darf, diese Regeln werden von nationalen und internationalen Züchterverbänden festgelegt und sind weitab von "Jeder Züchter seine Rasse". Was aber imho wichtiger ist: Hier ist nciht der Ort, um Relevanzfragen zu klären, hier geht es um Urheberrechtsfragen - wenn die Artikel URVs sind, gehören sie gelöscht und wenn die IP die Löschanträge herausschmeisst müssen wir halt löschen und sperren. Gruß -- Achim Raschka 18:28, 13. Dez 2005 (CET)
  • Jetz komman auch noch Bilder aus dem selben Werk hinzu. --tox 01:34, 14. Dez 2005 (CET)

Urheberrecht erbbar?

Darf ich jemanden, der sich damit auskennt, mal auf Diskussion:Mankovice schicken? Daß Urheberrecht nicht übertragbar ist, ist mir klar, aber kann der Erbe die Nutzung unter GFDL gestatten? (Mal abgesehen davon, ob die Texte überhaupt Wikipedia-tauglich sind) Danke für Eure Hilfe + Gruß, --elya 19:25, 13. Dez 2005 (CET)

Selbstverständlich ist ein Urheberrecht vererbbar. --ST 19:30, 13. Dez 2005 (CET)
Wir lesen dazu bitte ALLE § 28 UrhG http://www.jusline.de/Vererbung_des_Urheberrechts_28_UrhG.html --Historiograf 20:04, 13. Dez 2005 (CET)
Prinzipiell ja. Der (Allein)Erbe erbt sämtliche Rechte des Urhebers und darf mit dem Werk tun und lassen, was er will - also auch unter GFDL stellen. --Fb78 19:31, 13. Dez 2005 (CET)
Danke für die schnelle Antwort - das wußte ich wirklich nicht... Ich dachte Urheber ist Urheber ist Urheber... ;-) --elya
Ohne die Möglichkeit des Vererbens von Rechten macht die 70-Jahre-Regel auch keinen Sinn. --ST 19:40, 13. Dez 2005 (CET)

Mal ganz laienhaft (mit dem Erbrecht kenne ich mich nicht aus) in den Raum gestellt und aufgrund der Erinnerung an eine Darlegung in der UFITA-Schriftenreihe (Christoph Clément: Urheberrecht und Erbrecht, Baden-Baden 1993 (Schriftenreihe des Archivs für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht (UFITA), Bd. 114)) scheint die von ST auf der dortigen Disku, nicht aber hier getroffene Feststellung, dass ALLE Erben zustimmen müssen, zuzutreffen (wir hatten das Thema hier schon bzw. auf Bildrechte, aber leider hat sich Berlin-Jurist nicht erweichen lassen, was dazu zu schreiben). Fand keine Auseinandersetzung hinsichtlich der Urheberrechte statt so müssen ALLE Miterben einer Rechteübertragung zustimmen. In vielen Fällen ist das absolut illusorisch, wenn es sich um eine sagen wir 1944 verstorbene Person, die schon vorher ordentlich gezeugt hat, handelt. Da erbt die Witwe sagen wir verstorben 1955 (und deren Erbe fällt ja nicht nur an die 7 Kinder, wenn sie ein Testament gemacht hat) und die Kinder und an deren Stelle die Enkelkinder und heute haben wir 17 Erben, von denen sagen wir 7 beim besten Willen nicht mehr von einer damit gegen teures Geld beauftragten Detektei aufgespürt werden können (einer ist nach Kanada verzogen und hat sein Vermögen testamentarisch einer kanadischen Stiftung übertragen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, freie Inhalte zu bekämpfen ...) --Historiograf 20:02, 13. Dez 2005 (CET)

Genau ;-) --ST 20:06, 13. Dez 2005 (CET)

In Fällen wie dem vorliegenden ist das eher schnurzpiepegal, da sich die potenziellen Einnahmen an einem lokalhistorischen Buch aus den 30er Jahren doch sehr in Grenzen halten werden. Aber angenommen, du erbst die Rechte am Werk von Picasso oder Stephen King... da mach dich mal lieber darauf gefasst, mit deinen Geschwistern nur noch über Anwälte zu kommunizieren... --Fb78 20:17, 13. Dez 2005 (CET)

Tauben

Ich habe auch eine Frage. Ich würde gerne einen Artikel über die Fächertuabe schreiben un dabei das Bild von Arpigstone verwenden, was in dem Artikel über Tauben enthalten ist. ich habe jedoch auf seiner Profilseite keine Möglichkeit gefunden, ihn persönlich zu fragen. Da ich neu bin, würde es mich interessieren, ob es möglich ist, dieses Bild zu verwenden und wie ich Arpingstone fragen kann, ob ich dsa Bild benutzen darf.

Hallo, anonymer Nutzer. Das Bild darfst du ohne Erlaubnis des Fotografen verwenden, denn beim Hochladen in der Wikipedia hat er bereits allen zukünftigen Nutzern diese Erlaubnis gegeben.
Ich nehme an, du meinst das erste Bild im Artikel? Das ist als Public Domain klassifiziert, d.h. es ist gemeinfrei. Du kannst es ohne weitere Auflagen verwenden.
Bei anderen Bildern gilt meistens das unter Wikipedia:FAQ Rechtliches Gesagte: Quelle, Fotograf und Lizenz müssen bei einer Veröffentlichung genannt werden. --Fb78 21:49, 14. Dez 2005 (CET)

Verwendung einer gerade in Arbeit befindlichen FBA( Österreich)?

Ich schreibe gerade eine FBA zum Thema "Geschichte des Irak". Da der Geschichte Teil des Irakartikels im moment ja noch eher spärlich ist, könnte ich ja meine gerde in Arbeit befindliche FBA(FachBereichsArbeit, eine Art Mini-mini Disertation für die Matura/Abitur) posten. Die Frage ist nur: Wie, wenn überhaupt, kann ich mich vor einem Plagiatsvorwurf schützen?

Deinen eigenen Text kannst du nicht plagiieren, du bist ja der Urheber. Am besten stellst du auf die Diskussionsseite des Artikels einen erklärenden Text, dass der Artikel in Teilen auch als FBA veröffentlicht (wohl nicht?) wurde.
Die Leute hier sehen es gern, wenn der Text nicht als Block einfach reingehauen wird, sondern in das Bestehende eingearbeitet und mit Wikilinks versehen wird. Wenn du auf der Disku-Seite des Artikels dein Vorhaben ankündigst, wird man dir aber sicher helfen. Grüße, --Fb78 21:45, 14. Dez 2005 (CET)

Mögliche Urheberverletzung. Wer hat von wem abgeschrieben?

Guckt euch mal diese Seite an [30] und vergleicht sie mit dem Abschnitt Zeitgeschichte aus dem Artikel Naturalismus_(Kunst). Weder im Artikel noch auf der Website finden sich Quellenhinweise. Auch gibt es kein Datum auf der Seite. Einer von beiden hat abgekupfert und das scheinbar nicht zu knapp. 213.146.113.251 20:43, 14. Dez 2005 (CET) Jan Kantert

Die Seite wurde zuletzt modifiziert: Donnerstag, 1. Mai 2003 12:56:21. Der WP-Artikel entstand am 23. Nov 2005, 09:42 durch IP:195.158.178.154. --ST 21:14, 14. Dez 2005 (CET)

Der Text stammt von [31]. Nachdem Ich vor einer Woche den URV-Baustein eingebaut habe, steht jetzt das auf der Diskussionsseite:

"Ich bin sowohl der Inhaber der Internetdomain www.erbsloeh.net (und besitze das Copyright für sämtliche Unterseiten) als auch der Verfasser des Artikels über Christian Schreiber. Insofern liegt kein Urheberrechtsverstoß vor. Ich bitte darum, den Artikel in der Suchmaschine zu verlinken. A.E., Familienverband Erbslöh, Abt. Familiengeschichte" 84.131.80.78

Was meint er mit "Suchmaschine zu verlinken"? Will er nur seinen Pagerank heben? --Prolineserver 08:29, 16. Dez 2005 (CET)

Ich glaube, mit "Suchmaschine" meint der nur die Wikipedia bzw. deren Suchfunktion. Das Urheberrecht ist ja dann geklärt, der Baustein kann raus. --Fb78 11:30, 17. Dez 2005 (CET)

Artikel "Being John Malkovich"

Warum können die Bilder "Being John Malkovich poster.jpg" und "Being John Malkovich floor.jpg" nicht in den Artikel Being John Malkovich eingebaut werden? --84.61.56.169 17:37, 16. Dez 2005 (CET)

Diese Artikel werden in der englischen Wikipedia unter der Fair use-Policy verwendet. Die deutsche Wikipedia lässt das nicht zu. Siehe Wikipedia:Bildrechte.
PS Auch gutgemeinte Korrekturen in den Postings von anderen Leuten sind unfein. --Fb78 17:42, 16. Dez 2005 (CET)

Beim Kategorisieren ist mirjavascript:insertTags('--Hubertl 11:24, 4. Jan 2006 (CET)',,); Deine Signatur mit Zeitstempel dieses Album über den Weg gelaufen: Hier sind umfangreiche Passagen aus den Liedtexten aufgeführt - ist das so noch o.K. bzw. sind die Passagen richtig als Zitate gekennzeichnet? -- srb  18:01, 16. Dez 2005 (CET)

Ist m.E. schon OK so. --Fb78 11:29, 17. Dez 2005 (CET)
Auf was begründet sich diese Einschätzung? Aus dem Bauch heraus? Meiner Meinung nach ist jegliches Zitieren, welches einen bestimmten Grad überschreitet bereits ein Eingriff in das Nutzungsrecht. 2 Zeilen wären ok, aber nicht ein halber Liedtext. Es ist ja keine Frage des Urheberrechts, sondern auch die Frage des Nutzungsrechts, und das liegt ja oftmals nicht mehr beim Urheber, sondern bei einem Verlag. --Hubertl 11:24, 4. Jan 2006 (CET)

Du hast recht, beim ersten Blick kam es mir tatsächlich noch weniger vor (hat sich was geändert oder war ich nur müde?). Also entweder Zitate kürzen oder Interpretation ergänzen. --Fb78 12:32, 4. Jan 2006 (CET)

Artikel "Shrek – Der tollkühne Held"

Warum kann das Bild "Shrek.jpg" nicht in den Artikel Shrek – Der tollkühne Held eingebaut werden? --84.61.18.175 11:43, 17. Dez 2005 (CET)

Aus dem selben Grund wie schon zwei Überschriften weiter oben (Artikel "Being John Malkovich"): Kein "fair use" in der deutschen deutschsprachigen Wikipedia. —da Pete (ノート) 12:26, 17. Dez 2005 (CET)

Fair use

Warum findet in der deutschsprachigen Wikipedia kein "fair use" statt? --84.61.33.202 16:02, 17. Dez 2005 (CET)

siehe Wikipedia:Meinungsbild Urheberrecht --ST 16:07, 17. Dez 2005 (CET)
Fair Use sind im deutschen Urheberrecht ja die Schranken des Urheberrechts.... -- M@rkus 18:57, 18. Dez 2005 (CET)

Verwendung eines Fotos von der Wikipedia auf netzwelt.de

[32]

Ist das Bild das da von der WP geklont wurde, so in Ordnung???

Dark Lord Klever Battle 17:30, 19. Dez 2005 (CET)

Definitiv nicht. Das Spiel steht unter der GFDL, also müssen die Wikipedia:Lizenzbedingungen eingehalten werden. -- Timo Müller Diskussion 18:00, 19. Dez 2005 (CET)
Ich habe das mal auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eingetragen. -- Timo Müller Diskussion 18:08, 19. Dez 2005 (CET)

Artikel "Doktor Schiwago (Film)"

Warum können die Bilder "Doctorzhivago.jpg" und "Normal DZ D1-546.jpg" nicht in den Artikel Doktor Schiwago (Film) eingebaut werden? --84.61.26.68 11:40, 22. Dez 2005 (CET)

Das dürfte daran liegen, das es weder hier noch auf den Commons Bilder gibt, die so heißen. -- Timo Müller Diskussion 12:01, 22. Dez 2005 (CET)
Nachtrag: Ach, du meinst die Bilder aus der englischen Wikipedia? Dann sag das doch! Die dürfen hier nich verwendet werden, da sie Fair Use sind, und wir hier hein Fair Use akzeptieren. -- Timo Müller Diskussion 12:03, 22. Dez 2005 (CET)

Bei der nächsten (vierten) in die gleiche Richtung zielenden Frage dieser IP ist eine Sperre fällig. Man hats ihr oben schon erklärt, wieso wir hier uns nicht auf fair use berufen können. Wir haben hier anderes zu tun, als uns von irgendwelchen IPs Sand ins Getriebe streuen zu lassen. --Historiograf 22:47, 22. Dez 2005 (CET)

Stimmt, dass ist mir gar nicht aufgefallen. Und sogar exakt die gleiche Frage, nur mit anderen Filmen. Irgendwie kommt mir dass Gefühl, da will uns jemand nerven. -- Timo Müller Diskussion 16:40, 27. Dez 2005 (CET)

Ist das so OK, oder erreicht das die nötige Schöpfungshöhe, um urherberrechtlich geschützt zu sein? -- Timo Müller Diskussion 16:40, 27. Dez 2005 (CET)

Eine Antwort für den werten Herrn Löschtroll Timo Müller: IMHO sehr knapp über der Hürde der Schöpfungshöhe --Historiograf 21:24, 27. Dez 2005 (CET)

Dann komme ich mal meiner Löschtroll-Pflicht nach und haue einen LA rein. -- Timo Müller Diskussion 10:29, 28. Dez 2005 (CET)
Ich habe die LAs zurückgezogen. Wir sollten es nicht immer so genau nehmen, sonst haben wir bald hgar keine Bilder mehr. Es wird sich schon niemand beschweren, und wenn doch, können wir die Bilder immer noch löschen. Wir sollten allerdings die Lizenzbausteine etwas anpassen, um die Leute, die die Bilder verwenden wollen, darauf hinzuweisen, dass fast alle Bilder nicht wirklich frei sind. -- Timo Müller Diskussion 14:34, 28. Dez 2005 (CET)

Halte beide Bilder nicht für unter GNU-FDL stellbar, da hier wohl FIFA bzw. adidas sich umfangreich die Rechte gesichert hat. Vielleicht kann sich das mal insgesamt einer anschaun, der Ahnung hat. --Ureinwohner uff 18:01, 27. Dez 2005 (CET)

Löschen. Die grafische Gestaltung des Fussballs überschreitet für mich die Grenze der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe (BTW: nicht immer vage mit Rechten rumsülzen, wir haben auf das exakteste zwischen Urheberrechten und anderen Rechten z.B. Markenrechten, Namensrechten zu unterscheiden, ist das so schwer??) --Historiograf 21:27, 27. Dez 2005 (CET)

Ganz ehrlisch? Ja. :) --Ureinwohner uff 22:21, 27. Dez 2005 (CET)
Dann stelle ich mal LAs. -- Timo Müller Diskussion 10:29, 28. Dez 2005 (CET)
Ich habe die LAs zurückgezogen. Wir sollten es nicht immer so genau nehmen, sonst haben wir bald gar keine Bilder mehr. Es wird sich schon niemand beschweren, und wenn doch, können wir die Bilder immer noch löschen. Wir sollten allerdings die Lizenzbausteine etwas anpassen, um die Leute, die die Bilder verwenden wollen, darauf hinzuweisen, dass fast alle Bilder nicht wirklich frei sind. -- Timo Müller Diskussion 14:34, 28. Dez 2005 (CET)
Was ist denn das für ein, entschuldige den Ausdruck, schwachsinniger Vorschlag. Wir können auch gleich überall Fair use drunter schreiben, nach dem Motto so lange sich keiner beschwert und wir weisen ja drauf hin, dass die Bilder nicht wirklich frei sind. Also entweder oder, mit solchen faulen Kompromissen brauchen wir erst gar nicht anfangen... --Ureinwohner uff 19:25, 28. Dez 2005 (CET)
Wie jeder Verlag und jede Zeitung muss sich die Wikipedia an die geltenden Gesetze halten. "Es wird sich schon niemand beschweren" ist keine seriöse Einstellung. --Fb78 18:01, 28. Dez 2005 (CET)
Wer hat gesagt, dass die WP seriös ist? Ich habe jedenfalls keine Lust mehr, mir über Bildrechte Gedanken zu machen, um mir dann anhöhren zu müssen, ich solle dass gefälligst nicht so eng sehen, da wirklich freie Bilder praktisch unmöglich sind und sich niemand aufregen wird, wenn wir uns nicht immer hundertprozentig ans Urheberrecht halten. Wenn es nach mir ginge, wären solche Bilder längsst weg, aber dann sähe die WP ziemlich leer aus. Und mir wäre es wesentlich lieber, wenn unter allen Bildern Fair Use stünde, als wenn irgendwo eine freie Lizenz unter einem nicht freien Bild steht, und jemand Ärger bekommt, weil er dem Lizenzhinweis geglaubt hat. BTW: Ich denke, dass viele Verlage es genau so machen. Mir sind jedenfalls schon genug Bücher aufgefallen, wo hinten drinn stand: „Der Verlag hat sich bemüht, die Rechteinhaber aller verwendeten Bilder ausfindig gemachen; dies ist jedoch nicht immer gelungen. Der Verlag ist gür weitere Hinweise dankbar.“ -- Timo Müller Diskussion 19:44, 28. Dez 2005 (CET)
Trotzdem ist sich der Verlag des Risikos bewusst, dass er seine Auflage im Extremfall einstampfen muss, falls der Urheber sich doch meldet und sich nicht einverstanden erklärt.
Ich finde einen unbebilderten Artikel weniger tragisch als eine wissentlich nachlässigen Umgang mit dem Urheberrecht. Wie soll man dann denn im Einzelfall noch eine Löschung rechtfertigen? "Fair Use" gibt es nun einmal nicht im deutschen Urheberrecht, da kannst du noch so jammern.
Die einzig "laxe" Ergänzung, die ich mir real vorstellen kann, wäre die, dass wir die Erlaubnis auf Bilder erweitern, die vom Urheber ausschließlich für die Wikipedia freigegeben werden. Die halten wir dann aus den Commons raus, versehen sie mit einem Warnschildchen und gut ist. --Fb78 20:00, 28. Dez 2005 (CET)
Mir sind auch gar keine Bilder lieber als Urheberrechtsverletzungen. Aber ich habe einfach keine Lust mehr, mir sowas anzuhöhren wie: „Das mit den freien Lizenzen sollte man nicht so eng sehen. Für vile Themen sind freie Lizenzen unmöglich. Es wird sich schon keiner darüber aufregen, wenn wir das Bild hier verwenden. Und weil die Bilder hier ja frei sein müssen, können wir ja einfach eine freie Lizenz drannschreiben. Wenn jemand so blöd ist, dass zu glauben, ist dass nicht unser Problem.“ Darum ist es mir ganz egal. Ich denke ich sollte mit diesem Projekt aufhöhren, bevor ich nacher auch Ärger bekomme, weil einige Leute den Begriff „freie Lizenz“ zu sehr ausgedeht haben, und irgendjemand auf die Idee gekommen ist, deshalb wahllos ein paar Wikipedianeren kostenpflichtige Abmahnungen zu schicken. -- Timo Müller Diskussion 20:19, 28. Dez 2005 (CET)

Nur keine Panik. Bisher ist noch niemand an der Wikipedia zugrundegegangen und wenn doch, müssen wir eben für dich fundraisen, dauert halt etwas längher, bei neuen Servern sehen es alle ein. Aber im Ernst: Wir haben eine klare Regelung, an die müssen wir uns, auch wenns wehtut, in diesem Fall halten. Keine Darstellungen urheberrechtlich geschützter Gegenstände. Einzige Alternative: Wiederaufnahmeverfahren des nicht umgesetzten Meinungsbilds bei Benutzer Hoch auf einem Baum --Historiograf 01:01, 29. Dez 2005 (CET)

Die LAs sind wieder drinn. Ich hoffe, ich bekomme nicht wieder eins auf den Deckel. -- Timo Müller Diskussion 11:08, 29. Dez 2005 (CET)

Kein GAU, aber...

Es ist mir unangenehm und völlig unverständig, aber ich habe eine Vermutung, dass ein sonst fleißiger User regelmäßig URVs einstellt. Ich möchte aber keine voreiligen Schlüsse ziehen und bitte das noch mal zu überprüfen: Sparer-Kassen-Leistungsverhältnis und andere von diesem Benutzer (möchte den Namen nicht so offen nennen) am 16.12.05 angelegte Artikel scheinen aus der Broschüre "Immobilien-ABC" zu stammen (Online-Version z.B. hier). Auch seine frühere Beiträge findet man im Internet: seine ersten Edits im November 2004 und die Quelle. --Robot Monk 23:28, 28. Dez 2005 (CET)

Hallo Robert, ich habe Dein Beispiel überflogen. Es ist nahe am Text aber nicht identisch. Identische Passagen dürften keine Schöpfungshöhe haben. Guck Dir mal Wikipedia:Textplagiat an. Eine Meinung von Historiograf wäre hier aber hilfreich. Gruß --GS 00:03, 29. Dez 2005 (CET)

Also Sparer-Kassen-Leistungsverhältnis ist doch wohl nur kopiert. Habs gleich als URV markiert. Die restlichen Artikel des Autors sollte man ebenfalls mit der LBS-Quelle abgleichen. --Ureinwohner uff 00:38, 29. Dez 2005 (CET)

Geht mir auch zu weit --Historiograf 00:58, 29. Dez 2005 (CET)

Danke für die Einschätzung. --GS 01:00, 29. Dez 2005 (CET)
Tut mir leid, ich hab das so bei einem Seminar in den „Stift diktiert“ bekommen. Allerdings auf keinen Fall in Rheinland-Pfalz ;-). Ich habe die LBS-Gruppe um die nachträgliche Freigabe des Textes, gebeten.--Anton-Josef 15:39, 29. Dez 2005 (CET)
Achtung, auch Seminartexte unterliegen einem Urheberrecht. --GS 15:48, 29. Dez 2005 (CET)

Ich denke, das Thema ist ausdiskutiert. Entweder die LBS genehmigt die Freigabe des Textes und der Artikel bleibt erhalten oder er wird gelöscht. Punktum. --ST 16:23, 29. Dez 2005 (CET)

Neue Regelung

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausnahme:_Fotos_.C3.A4lter_als_100_Jahre --Historiograf 01:15, 29. Dez 2005 (CET)

Fein, fein. Nur noch 24 Jahre und wir können die FIFA-Bilder der WM 1930 verwenden. Das wir dann gefeiert :D --Ureinwohner uff 20:23, 29. Dez 2005 (CET)

Falls es die WP bis dahin noch gibt. ;-) -- Timo Müller Diskussion 20:33, 29. Dez 2005 (CET)

Spottet nur, wir sollten uns lieber über die 6 gewonnenen Jahre freuen ;-) Aber im Ernst. Ich könnte noch eine Änderung anbieten hinsichtlich der Anonymen Fotos. Ist von einem Foto (nicht einer Grafik!!!) der Urheber nicht bekannt und auch nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar und ist es NACHWEISLICH vor 70 Jahren oder früher erschienen, sei es OK. Ist zwar auch nicht grossartig, aber man kanns ja mal versuchen. --Historiograf 20:47, 29. Dez 2005 (CET)