Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/05

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Regulator (Stephen King)

Ich bin unschlüssig: ist dieser Artikeltext weit genug entfernt vom Klappentext des Buches, um nicht mehr als URV durchzugehen? --A.Hellwig 11:37, 30. Apr 2006 (CEST)

Wikipedia:Textplagiat gibt die Antwort: Grauzone, Text umformulieren, Versionslöschung nicht nötig --Historiograf 15:26, 1. Mai 2006 (CEST)

Literaturangaben und GFDL

Stellt das Umkopieren von Literaturangaben eine Aktion dar, die die Nennung der beteiligten Autoren gemäß GFDL bei der Zusammenstellung dieses Abschnitts erfordert? --Markus Mueller 16:49, 30. Apr 2006 (CEST)

Würde ich verneinen. Antwort wäre auch aus meiner GNU FDL FAQ ableitbar gewesen --Historiograf 17:34, 30. Apr 2006 (CEST)

Danke. Auf meine Ableitungsfähigkeiten in Urheberrechtsfragen verlasse ich mich lieber nicht. --Markus Mueller 17:38, 30. Apr 2006 (CEST)

Ich möchte die Frage etwas präzisieren: Im Einzelfall geht es darum, eine Quellensammlung mit 37 Einträgen (Monographien, Aufsätze, Weblinks; ich hoffe ich hab mich nicht verzählt) von A nach B zu kopieren (C&P). Hier ist keine Autorennennung erforderlich? Noch etwas weiter gedacht:

  1. Quellenverzeichnis mit
    1. 100 Einträgen
    2. 1000 Einträgen
    3. 10000 Einträgen

oder ganz überspitzt: Kann ich komplette bibliografische Verzeichnisse hierher übernehmen (mal unabhängig von der evtl. Sinnfrage)? Ich vermute doch mal, dass das nicht geht. Aber wo wird denn da die Grenze gezogen? --Wiggum 21:57, 30. Apr 2006 (CEST)

Frag andersrum: Können solche (jederzeit, für jedermann und mit relativ einfachen Mitteln erstellbare) Listen die nötige Schöpfungshöhe erreichen? Ich glaube nicht. --AT 23:17, 30. Apr 2006 (CEST)
Die Frage müsste wohl eher lauten: Ab wann wird handelt es sich um eine Datenbank i.S.v. §§87a ff. UrhG? Ich hatte schonmal Meister google befragt und beispielsweise ein Urteil des LG Köln gefunden, das einer Linksammlung von ~250 Links als schützenswert ansah. --Wiggum 23:27, 30. Apr 2006 (CEST)

Die Grenze wird von Gerichten in Einzelfallentscheidungen gezogen. Kein Rechtsanwalt könnte eine so abstrakte Frage beantworten und vor allem käme niemand auf die beknackte Idee, zu denken, man könnte eine Zahl angeben. Das urteil gilt für genau den entschiedenen Fall, dort wurde die wesentliche Investition bejaht. Bei Wikipedia-Artikeln, die eigentlich nie mehr als 100 Quellen anführen, sehe ich beim besten Willen keine praktische Relevanz des Datenbankschutzrechts, und selbst bei 250 Quellen wäre die Frage der wesentlichen Investition durchaus offen und nicht einfach durch Hinweis auf das - tadelnswerte - Urteil zu beantworten --Historiograf 15:24, 1. Mai 2006 (CEST)

Wenn nur zwei Zeilen übereinstimmen?

Hab grad bei Google nach Schichtkäse gesucht. Treffer eins: [1], Treffer zwei: Wikipedia.

Problem: Der Artikel in der Wikipedia stimmt teilweise (sprich in zwei Sätzen exakt, ansonsten auszugsweise) mit dem von lebensmittellexikon.de überein. lebensmittellexikon.de hat allgemeine Quellenangaben ([2]), bei denen Wikipedia aber nicht dabei steht.

Ist der Fall marginal, oder sollte man was machen? (Sprich den Betreiber von lebensmittellexikon.de fragen, woher seine Info ist, und evtl den Wikipediaartikel ändern...)

--Manuel - (Diskussion) 23:09, 30. Apr 2006 (CEST)

Wikipedia:Textplagiat lesen und den Fall zu den Akten legen --Historiograf 15:19, 1. Mai 2006 (CEST)

Alles klar, danke! In Wikipedia:Textplagiat steht dich fragen! ;-)--Manuel - (Diskussion) 19:31, 1. Mai 2006 (CEST)

Das ist ja auch ganz gut so, aber woher soll ich wissen, dass du Wikipedia:Textplagiat bereits gelesen hattest? Leider halten sich so wenige daran, die Informationen zu lesen, die man VOR dem Stellen einer Frage gelesen haben sollte, dass wir hier nicht von Assume good faith ausgehen können. Da es nur um 2 Sätze dreht, hätte man doch aus dem genannten Text eigentlich schon ableiten können, dass da kein dringender Handlungsbedarf besteht, oder? Wo ist denn der für eine Rückfrage hier zwingend erforderliche Zweifel? Wenn in der Schule 1+1=2 fragst du dann, ob das eventuell auch in deiner Küche gilt, wenn du die Rechenaufgabe mit Tomaten machst? --Historiograf

Public Doman <> Gemeinfreiheit

Hallo, ich hatte mit Benutzer Überraschungsbilder auf dessen Diskussionsseite einen Meinungsaustausch, den wir besser hier besprechen, da er von allgemeinem Interesse sein dürfte. Folgender Hintergrund. Ich habe meine Bilder hier in der deutschen Wikipedia überwiegend unter der Gemeinfreiheit hochgeladen und damit alle Nutzungsrechte abgegeben, was auch so bleiben soll (geht auch gar nicht anders). Meine Urheberschaft, habe ich dadurch behalten, da ich diese auch unter deutschem Recht nicht abgeben kann. Einige Bilder habe ich unter einem anderen Recht auf Commons hochgeladen [3], so dass die Bilder nun unter verschiedenen Rechten veröffentlicht sind, was ja zulässig ist. Benutzer Überraschungsbilder hat nun unter gutem Glauben auf den Commons das "public domain" eingetragen, wogegen ich widersprochen habe, da ich meine Urheberschaft nicht abgeben möchte. Wie verfahren wir in solchen Fällen? Gruß --Martin 14:57, 1. Mai 2006 (CEST)

Public Domain = de facto Gemeinfreiheit. Ich sehe nicht den Unterschied zwischen Commons PD und Gemeinfreiheit de. Du behältst dir durch die Freigabe keine Rechte vor, verzichtest also - soweit das möglich ist - auf Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte. Wenn du deine Urheberschaft nicht abgeben möchtest, solltest du nicht Gemeinfreiheit wählen. Tust du dies, hast du - nach meiner Auslegung - keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf deine Bilder, es sei denn, deine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen werden in unerträglicher Weise mißachtet. Nach meiner Auslegung kann jemand deine Bilder mit beliebigen Lizenzen versehen, als eigene unter seinem Namen ausgeben, usw. und das alles, ohne dich zu fragen. Ich würde dir empfehlen künftig auf "gemeinfrei" zu verzichten und eine erlaubte CC-Lizenz zu wählen. Nach MEINER Auffassung hast du (im Normalfall) jegliche rechtliche Verbindung zu den Bildern, die nun nicht mehr "deine" sind, verloren. Das willst du aber offenbar nicht, du willst ja dein Urheberrecht nicht abgeben. Kannst du nach deutschem Recht auch gar nicht, aber du kannst auf alle entscheidenden Rechte verzichten. Willst du aber offenbar nicht, da du anderen vorschrieben möchtest, wie die mit deinen Bildern umgehen. Dadurch schadest du der Rechtssicherheit in diesem Projekt. Stell einen Löschantrag für die PD-Bilder und lade sie mit einer CC-Lizenz wieder hoch, dann haben wir nicht mehr den durch DICH und deine Vorstellungen von Gemeinfreiheit verursachten Kuddelmuddel --Historiograf 15:18, 1. Mai 2006 (CEST)
Was spricht gegen eine Doppellizenzierung? --Fb78 15:14, 1. Mai 2006 (CEST)
Erstmal sind das nicht meine Vorstellungen, sondern die Vorstellungen nach deutschem Recht. Zweitens will ich niemanden etwas vorschreiben, sondern das nach deutschem Recht die bei mir verbleibende Urheberschaft behalten. Siehe auch Gemeinfreiheit. Kuddelmuddel, wie Du es nennst, entsteht erst, wenn man in einem anderen Rechtekontext versucht das deutsche Recht zu interpretieren, was ich dadurch umgangen habe, dass ich die Bilder meinerseits mit einem eindeutigen Recht auf Commons versehen habe. Ich habe in keinerweise auf meine Urheberschaft verzichtet, nur auf die Nutzungsrechte! Daher spricht aus meiner Sicht auch nichts gegen eine Doppellizenzierung. Gruß Martin 15:41, 1. Mai 2006 (CEST)

Doch es sind deine Vorstellungen. Wenn du Urheberrechte behalten möchtest, musst du eine Lizenz wie GNU FDL oder CC wählen. Gemeinfrei bzw. PD heisst weltweit, dass du auf Ausübung aller Rechte verzichtest. Dass du dies rechtswirksam in D nicht tun kannst, heisst aber nicht, dass bei der Auslegung deiner Willenserklärung deine Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden müssten. Da du keine Ahnung vom Urheberrecht zu haben scheinst, möchte ich dich wirklich dringend bitten, uns nicht deine Definition von PD aufzudrücken und eine andere Lizenz zu wählen. Es ist meines Erachtens zulässig, ein fremdes PD-Bild als sein eigenes auszugeben. Nur soweit dieses unmoralische Verhalten imn Einzelfall gegen deine berechtigten Interessen verstößt, ist es dir aufgrund des unverzichtbaren Kerns möglich dagegen vorzugehen. --Historiograf 17:24, 1. Mai 2006 (CEST)

Hallo Historiograf, ich würde hierzu gerne den fachlichen Rat eines dritten einholen, wenn ich jemanden meine Meinung aufdrücken wollte, hätte ich einen Editwar begonnen und nicht eine sachliche Frage auf dieser Diskussionsseite gestellt. Und ja, ich bin nicht vom Fach, ich habe Informatik und nicht Jura studiert. Und Nein, ich rede nicht von PD, sondern von Gemeinfreiheit, die Deiner Meinung mit PD gleichzusetzen ist, nach meiner Meinung, mit verlaub, nicht. Mit höchst freundlichen, wenn auch leicht gereizten Grüßen --Martin 18:06, 1. Mai 2006 (CEST)

Gemienfreiheit ist das deutsche Wort für Public Domain, es gibt keinen unterschied dazwischen. Was du meinst, ist dass du jedem das uneingeschränkte unwiederrufliche Recht einräumst, mit dem Bild zu machen, was er will, also auch Public Domain dranzuschreiben. Dazwischen gibt zwar theoretisch einen Unterschied, aber praktisch ändert es für niemanden was, nicht für dich und auch nicht für jemand anderen. Das ist meine Ansicht. Ich habe zwar auch njicht Jura stuidiert, aber ich denke, das ist eine sehr brauchbare Ansicht. Jetzt hast du die meinung eines dritten und eines vierten dazu. -- Timo Müller Diskussion 18:21, 1. Mai 2006 (CEST)

Historiograf schlug einen LA vor. Ein solcher LA sollte unbedingt abgelehnt werden, er würde die Rechtssicherheit schwächen, nicht die Missverständnisse von Martin. Der Tag ist als Willenserklärung eindeutig, worte wie gemeinfrei sind verlinkt. Es geht aus dem Kontext mehr als eindeutig hervor, was gemeint ist. Wenn nötig hielte ich es für angebracht, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Solche Lizenzen sind die Basis von Wikipedia und wenn sie jeder per LA jederzeit zurückziehen könnte, könnten wir einpacken! Aber an Martin: Welches Recht genau möchtest Du denn behalten. "Die Autorschaft behalten" ist ein abstraktes rechtliches Gebilde. Welche realitätsbezogene Sache willst Du denn nicht, die Deiner Meinung nach durch den Tag bei Commons erlaubt wäre? Mach mal ein Beispiel einer Nutzung Deines Bilds, die Du nicht möchtest, die Deiner Meinung nach aber durch eine Einstellung als PD bei commons gegeben wäre. --Rtc 19:35, 1. Mai 2006 (CEST)

Hallo RTC, erst mal danke, dass Du Dich meiner Frage sachlich annimmst. Ich möchte auf gar keinen Fall einen Rechtstreit, nichts liegt mir ferner, da ich die Wikipedia für eine sehr gute Sache halte. Mir geht es hier um die grundsätzliche Klärung und darum, dass ein von mir gemachtes Foto auch wirklich ein von mir gemachtes Foto bleibt, also die reine Urheberschaft. Gruß Martin 19:47, 1. Mai 2006 (CEST)
Martin, ich weiß nicht, wie es Dir geht, aber meines Wissens gibt es keine Zeitmaschine. Wie willst Du es also rückgängig machen, dass das Foto von Dir gemacht wurde?
Lizenzrecht für Informatiker: Du hast das Bild unter sowie freigegeben (jeweils ein Nutzungsrecht für jedermann). Eine Lizenz ist eine Menge von Erlaubnissen für Nutzungshandlungen, die gemäß des Urheberrechts verboten wären. Weil per Definition das größte Element der Halbordnung ist, gilt trivialerweise . Wenn Du ein Bild unter zwei Lizenzen und freigibst, dann erteilst Du gemäß Urheberrecht ein Nutzungsrecht . In diesem Fall also ein Gesamtnutzungsrecht , und mit (1) ergibt sich schnell . Ich hoffe, das war nun auch für den Informatiker verständlich. --Rtc 20:07, 1. Mai 2006 (CEST)

Hallo Euch, ich möchte hier nur kurz auf die voausgegangene Diskussion mit Martin verweisen (bitte ergänzend lesen). Dort steht auch, weshalb ich die Ergänzung auf Commons vorgenommen habe (weil der restriktivere Übertrag für mich einer Rücknahme der zuvor ausgesprochenen "Bildfreigabe" gleichkommt, eine Lizenz im engeren Sinne ist gemeinfrei/PD ja nicht). Ein Editwar, wie oben angesprochen, liegt mir übrigens mehr als fern.

De facto kann sich eh jeder auf im Laufe der Zeit entstandene Klone o.ä. der Wikipedia berufen, wo das Bild weiterhin mit Vorlage:Bild-PD bekennzeichnet zu finden ist, da es vor Monaten eben so "lizenziert" vom Autor selbst eingestellt wurde. Wir sorgen m.E. nicht gerade für einen zuverlässigen Eindruck, wenn wir regulär "erlauben" würden, dass nur wegen des Verschiebens eines Bildes innerhalb der Wikimediaprojekte von A nach B die Lizenzierung geändert würde, die Stellen, an denen das Bild eingebunden ist, aber davon unberührt bleiben. Grüße --Überraschungsbilder 20:27, 1. Mai 2006 (CEST)

Nochmals: Mein Vorschlag eines LA bezog sich darauf, dass es grob unbillig wäre, angesichts der Schwierigkeiten in Bezug auf die Auslegung, was PD ist, einem Nutzer die Möglichkeit zu nehmen, eine versehentliche Auszeichnung eines Bildes rückgängig zu machen. Allerdings denke ich dabei eher an eine zeitnahe Rücknahme. Beruft sich jemand auf die gültige Freigabe etwa in einer DVD, ist dagegen allerdings nichts zu machen. Rtc hat zutreffend verlangt, der Hochlader solle doch einmal eine Nutzung angeben, bei der er einen konkreten Unterschied zwischen der von ihm gewünschten Lizenz und der Commons-Lizenz sieht. Er bleibt in jedem Fall nach deutschem Recht der Urheber, aber er kann meines Erachtens dieses Recht nur in einem extremen Ausnahmefall ausüben (Rückruf der Freigabe in einem konkreten Fall), mit dem wir hier nicht rechnen. Commons und de PD sind absolut kompatibel, auch auf Commons bleibt er Urheber. Da es uns um Rechtsklarheit und faire Bedingungen für die Spender urheberrechtlich geschützter Bilder geht, war mein Vorschlag, dass die PD-Bilder aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - gelöscht werden und der Hochlader künftig nur noch CC verwendet, damit uns weitere solche unfreundliche Diskussionen, die einzig und allein durch ihn ausgelöst wurden und seine eigenwillige Rechtsauslegung, erspart bleiben --Historiograf 20:53, 1. Mai 2006 (CEST)
Hallo RTC, schön geschrieben ;-) und ich geb Dir zu 100% recht, nur habe ich das Bild nie unter BildPD gestellt. Wenn Du Dir Gemeinfreiheit durchliest, so steht da explizit, dass das Urheberrecht in Deutschland unveräußerlich ist, daher habe ich das Bild auch nicht unter PD gestellt, sondern unter die Gemeinfreiheit. Mir geht es schlicht darum, dass von mir geschossene Bilder von mir geschossen bleiben und das sind sie nach PD nicht. (P.S.: Eine Zeitmaschine ist zumindest nach Gödel bei rotierenden Systemen möglich. ;-) )
@Überraschungsbilder, ich denke wir wollen beide keinen Editwar, deshalb können wir uns ja beide auch sachlich mit dem Problem beschäftigen. Übrigens will ich auch keine Änderung der von mir ausgesprochenen Lizenz, die von meiner Seite niemals PD war. Die Kernfrage ist, ist PD gleich gemeinfrei, und das verneine ich.
@Historiograf, der einzige der hier unfreundliche Diskussionen anzettelt bist Du, bitte bleibe sachlich. Gruß --Martin 21:04, 1. Mai 2006 (CEST)
Martin, Gemeinfreiheit ist PD. Es ist einfach nur die deutsche Übersetzung des Begriffs. Das bedeutet umgekehrt: Es ist auch in Deutschland nicht möglich, ein Bild gemeinfrei zu machen. Du hast das Bild also nach deutschem UrhG nicht unter Gemeinfreiheit gestellt. Du hast es unter ein unbeschränktes Nutzungsrecht gestellt, d.h. jede Erlaubnis erteilt, die Du überhaupt erteilen kannst. Dazu gehört auch das Recht, dass andere behaupten, das Werk sei nicht von Dir, sondern von ihnen, falls Du das meintest. Sowas passiert z.B. bei Ghostwriting völlig regulär. Da Bild-PD die weitreichendste Lizenz überhaupt ist, umfasst es natürlich auch diese Erlaubnis. Geschossene Bilder bleiben aber faktisch geschossene Bilder von Dir. Dafür sorgt die Kausalität und die hat eher was mit Physik als mit Urheberrecht zu tun. Nochmals die Bitte: Nenne eine konkrete Situation, in der Du einen Unterschied siehst zwischen Gemeinfreiheit hier und PD bei Commons. Bitte nicht nochmal das "Mir geht es schlicht darum, dass von mir geschossene Bilder von mir geschossen bleiben" Es versteht hier schlicht keiner, was Du damit überhaupt meinst. --Rtc 21:41, 1. Mai 2006 (CEST)
Hallo RTC, ja das meinte ich. Die Angaben zu PD und Gemeinfreiheit sind hier sehr mißverständlich und widersprüchlich. Zum Beispiel steht im Artikel Gemeinfreiheit:"...In Deutschland wie in Österreich ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG [D] bzw. § 19 UrhG [Ö] abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Public Domain durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, sodass es von jedermann frei veränderbar ist..." In dieser Diskussion heißt es aber es wäre das Gleiche?! Gruß Martin 21:55, 1. Mai 2006 (CEST)
Das ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Die Erlaubnis ist immer in jeder Rechtsgrundlage selbst zu interpretieren. Wenn Du etwas, egal wo auf der Welt, unter gemeinfrei bzw. PD stellst, wird das in jedem Land nach der jeweiligen Rechtsordnung interpretiert: In den USA verzichtest Du auf das Copyright, in Deutschland behälst Du es, erteilst aber stattdessen ein unbeschränktes Nutzungsrecht. Welches Recht zur Anwendung kommt hängt nun davon ab, wo Du klagst, nicht wo Du die Lizenz erteilt hast. Unbeschränktes Nutzungsrecht und gemeinfrei unterscheiden sich nur marginal in Bereichen, die für die Realität quasi keine Bedeutung mehr haben. Um mal klar zu machen, um welche Fälle wir hier reden: Wenn jemand in Dein Bild eine Kinderpornografieszene (also etwas eindeutig strafbares) montieren würde, dann wäre das ein Fall, wo Du in Deutschland selbst bei unbeschränktem Nutzungsrecht noch klagen könntest; in den USA aber bei Public Domain nicht. Das sind wirklich nur noch solche drastische Fälle, über die wir reden. Du hast das Bild aber explizit unter Gemeinfreiheit gestellt hast und damit nun mal in den USA automatisch unter PD. Wenn Du also das Recht in anderen Ländern nicht völlig aufgeben willst, darfst Du nicht von Gemeinfreiheit reden, sondern musst stattdessen explizit unbeschränktes Nutzungsrecht sagen. Du kannst Dich dort nunmal nicht darauf berufen, dass in dem Land, in dem Du gesessen hast, als Du die Lizenz erteilt hast, PD nicht möglich ist. Damit behälst Du Dir aber oft (hängt natürlich vom jeweiligen konkreten Recht ab) auch nur das Vorgehen in solchen bereits exemplarisch dargestellten Extremfällen vor, die in der Realität kaum vorkommen dürften. --Rtc 22:13, 1. Mai 2006 (CEST)
Ich rekapituliere, Gemeinfreiheit ist fast das gleiche wie PD, nur in engen Ausnahmen ist es das in Deutschland nicht. Ein in Deutschland als gemeinfrei veröffentlichtes Werk ist in USA automatisch PD. Es geht mir hier übrigens nicht um Namensnennung, davon war noch nie die Rede! Das ist für mich zwar nicht logisch, aber das muss es ja nicht sein. Ich werde also, wie ich das schon seit geraumer Zeit mache, keine Bilder mehr unter der Gemeinfreiheit veröffentlichen. Danke für Deine sachliche Hilfe. Gruß Martin 22:36, 1. Mai 2006 (CEST)
Du verwechselst immer noch teilweise Gemeinfreiheit und unbeschränktes Nutzungsrecht. Richtig müsste Deine Rekapitulation lauten: Gemeinfreiheit ist exakt das gleiche wie PD. Ein unbeschränktes Nutzungsrecht ist fast das gleiche wie PD/Gemeinfreiheit, nur in engen Ausnahmen ist es das nicht (egal ob in Deutschland oder sonstwo). Gemeinfreiheit als Lizenz wird von deutschen Gerichten immer als Unbeschränktes Nutzungsrecht interpretiert. Wirklich gemeinfrei ist ein Werk in Deutschland nur nach Ablauf der Schutzfristen. Ein in Deutschland mit dem Wortlaut "gemeinfrei" veröffentlichtes Werk ist in USA automatisch PD. Ein in Deutschland mit dem Wortlaut "unbeschränktes Nutzungsrecht" veröffentlichtes Werk ist auch theoretisch in den USA nicht als PD, sondern 'nur' als unbeschränktes Nutzungsrecht freigegeben. Dabei belasse ich es mal, ich hoffe, Du weißt nun genug, um die Vorlage in Zukunft nach Deiner Absicht wählen zu können. --Rtc 22:47, 1. Mai 2006 (CEST)
Das ist soweit korrekt verdeutlicht. Bearb.konfl.: Es läuft de facto in der Regel auf das Gleiche hinaus. Du möchtest, dass deine Bilder mit deiner Urheberschaft versehen bleiben, also niemand anderes sie sich als sein geistiges Eigentum aneignet. Dann musst du CC-BY wählen, nicht PD oder gemeinfrei. Das hat man dir bereits x-mal nahegelegt. Was ist denn an obigem Zitat widersprüchlich? Es ist klar und deutlich. Es heisst NICHT, dass eine Autornennung erfolgen muss, wie du es MISSVERSTEHST --Historiograf 22:20, 1. Mai 2006 (CEST)

Ich bin sachlich geblieben. Nochmals du liegst schief. Das von dir geschossene Bild bleibt auch in jedem anderen Land der Erde dein Bild. PD ist gemeinfrei, das haben auch alle anderen dir hier versucht beizubringen. Wenn du nicht hören willst, dann musst du eben fühlen. Ein weiteres Eingehen auf deine eigenwilligen Positionen erscheint mir nicht sinnvoll, Überraschungsbilder war im Recht, basta --Historiograf 21:11, 1. Mai 2006 (CEST)


Logos

Hallo, ich habe gestern einige lizenzlose Logos gelöscht. Der neue Benutzer:Gerdbrendel hat zwei davon erneut hochgeladen (dies und dies, beide als fair use aus en.wp). Da unsere Regelungen bezüglich Logos etwas unklar sind, wollte ich hier nochmal um Rat fragen, bevor ich lauter werde. Gibt es eine Möglicheit, solche Logos zu verwenden, oder kann ich kommentarlos löschen? --Magadan  ?! 10:10, 3. Mai 2006 (CEST)

Also allzuviel Schöpfungshöhe kann ich eigentlich bei beiden nicht erkennen... aber das ist wie immer auch ein Großteil Geschmacksache... --AndreasPraefcke ¿! 13:51, 3. Mai 2006 (CEST)

Darf ich einfach mal darum bitten, sich an den Bildbeispielen von Schöpfungshöhe zu orientieren? Einfache Logos sind nicht geschützt und das Bundesverfassungsgericht hat auch ein Bild, das man eher als geschützt einordnen würde, als ungeschützt betrachtet --Historiograf 17:48, 3. Mai 2006 (CEST)

Zumindest Bild:Lincoln logo.png kommt mir ziemlich PD vor, also bin ich mal so dreist... -- Timo Müller Diskussion 16:17, 8. Mai 2006 (CEST)

Fotografien von Wandgemälden in Innenräumen

Hallo! Bei Wikipedia:Bildrechte steht: Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos...) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nicht urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Gemälde und Fotografien nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Ich möchte einige im Internet publizierte Fotografien eindimensionaler Wandgemälde aus Innenräumen verwenden (auch wenn sie qualitätsmäßig und auflösungstechnisch gesehen nicht gerade ein Hit sind): [4]. Es dreht sich nur um die ganz unten rechts abgebildeten zwei Fotos! Der Schöpfer der Gemälde ist 1931, also vor über 70 Jahren gestorben, das ist nicht das Problem. Ich bin nur nicht sicher, ob auch der Fotograf einwilligen muß. Sind Fotografien eindimensionaler Wandgemälde in Innenräumen als "lediglich reproduziert" zu bezeichnen, oder wird in diesem Fall in der Rechtsprechung überwiegend eine andere Meinung vertreten? Auch der Absatz zu Gegenständen in geschlossenen Räumen [5] macht mich nicht wirklich schlauer, da geht es nur um Fotografierverbote in Museen. Hier handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Amtsgebäude (Oberlandesgericht, *schlotter, bibber, mich schon im Knast seh *). --Greenhorn 17:03, 3. Mai 2006 (CEST) Nachtrag: Der Veröffentlicher der Bilder selbst hat offenbar (sicherheitshalber?) eine Erlaubnis eingeholt (oder einholen müssen?), wie auf der Seite unten zu lesen ist: Abdruck und Abbildung mit freundlicher Genehmigung des Autors Prof. Dr. Gisbert Knopp und des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, Köln. --Greenhorn 17:31, 3. Mai 2006 (CEST)

Du solltest zuerst einmal einen Kurs in Dimensionenkenntnis belegen ;-) Eindimensional ist eine Linie, Wandgemälde sind zweidimensional, eine Skulptur ist dreidimensional. Oder kurz: Flachware ist 2-D, Reliefs und alles was eine räumliche Gestalt hat ist 3-D. Fotos von gemeinfreien Wandgemälden sind Fotos von 2-D, da wenden wir gewohnheitsmäßig unsere Regel an: kein Schutzrecht nach § 72 UrhG. Nun vermengst du diese Problematik aber noch mit Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, da es um das Betreten eines Innenraums geht. Ohne ausdrückliches Fotografierverbot kannst du hochladen, auch mit Verbot kann eine Sockenpuppe hochladen ;-) --Historiograf 17:54, 3. Mai 2006 (CEST)

Sorry , das eindimensional war ein Flüchtigkeitsfehler, so PISA-geschädigt bin ich nun auch noch nicht ;-)
Bezüglich der Frage ist ihr Kern wohl nicht rübergekommen: Bei Fotos in Innenräumen muß ja ein gewisser Aufwand getrieben werden (richtige Ausleuchtung, verzerrungsfreier Standort, etc.). Kann man daher - laut Rechtsprechung - noch von lediglich reproduziert sprechen, oder ist hier ein eigenständiges urheberrechtsgeschütztes Werk entstanden? --Greenhorn 22:09, 3. Mai 2006 (CEST)

Das ist ja immer so bei Gemäldereproduktionen. Oder meinst Du, dass man die Mona Lisa im Louvre erst mal in die frische Luft bringt zum Fotografieren? Der Kern ist: man will eine möglichst genaue Reproduktion, was Schöpfungshöhe von reinen Reproduktionen per definitionem ausschließt. Der Aufwand ist dann egal. Siehe Schöpfungshöhe. (Dazu gibt es natürlich abweichende Meinungen, und man kann unschwer erraten, welche die Reproduktionsfotografen und die ach so öffentlichen und bildungsauftragsvorlebenden Musseen gerne vertreten...) --AndreasPraefcke ¿! 22:15, 3. Mai 2006 (CEST)

Hallo Andreas! Du schreibst: Der Kern ist: man will eine möglichst genaue Reproduktion, was Schöpfungshöhe von reinen Reproduktionen per definitionem ausschließt. In Lichtbildwerk steht aber: Der zweidimensionalen Wiedergabe eines in der Natur vorgefundenen Objekts ist dann urheberrechtlicher Werkcharakter zuzubilligen, wenn die selbst gestellte Aufgabe, eine möglichst naturgetreue Abbildung zu erreichen, dennoch ausreichend Spielraum für eine individuelle Gestaltung zulässt Das zitiert zwar österreichische Rechtslage, aber laut dem Artikel auf Deutschland übertragbar. --Greenhorn 15:36, 5. Mai 2006 (CEST)
Genau das wird eben nach herrschender Meinung verneint bei zweidimensionalen Vorlagen. Natürlich könnte man immer sagen: ich will aber "Die Mona Lisa bei Nacht" fotografieren, also letztlich immer als "individuelle Gestaltung" verkaufen, dass man das Licht anknipst oder nicht oder nen Blitz verwendet oder nicht. Aber das widerspricht dem Reproduktionsgedanken. Bei dreidimensionalen Bildern (also etwa Gewölbefresken oder eben Skulpturen) wird der ausreichende individuelle Spielraum hingegen angenommen. Natürlich ist es schwieriger, die Mona Lisa 1:1 in perfekter Ausleuchtung und ohen Verzerrung zu fotografieren, als einen schlechten Schnappschuss von ner Kirchenfassade zu machen. Aber das 1. ist trotz allem nur Handwerk, wenn auch besonders gutes, und das 2. wäre m. E. ein Lichtbild, wird aber leider heutzutage als Lichtbildwerk wegen der individuellen Bildausschnittswahl etc. verkauft. Über 2) lässt sich natürlich streiten, aber it's the law... --AndreasPraefcke ¿! 09:48, 15. Mai 2006 (CEST)
@Greenhorn: Mit "Objekt" ist in dem zitierten Text ein dreidimensionales Objekt gemeint. Da gilt bereits die Auswahl des Blickwinkels als kreative Entscheidung im Sinne der Schöpfungshöhe. Bei zweidimensionalen Vorlagen ist jedoch keinerlei Platz für Kreativität. --h-stt !? 12:04, 15. Mai 2006 (CEST)

Bild-Lizenz

Verschoben von Benutzer Diskussion:Btr#Bild-Lizenz. Offenbar akzeptiert die Person nur das Autoritätsargument. Kann mal ein Jurist/Experte meine Darlegungen abnicken, soweit sie richtig sind, damit ers einsieht? --Rtc 17:07, 3. Mai 2006 (CEST)

Kannst Du mir kurz erklären, wo das Lizenz-Problem mit "Bild:Krause_Cohrs.jpg" liegt? Cohrs kann ich leider nicht mehr fragen, Krause gab sein Einverständnis zur Veröffentlichung ... Modran 03:00, 3. Mai 2006 (CEST)

Geht ganz schnell, da die entsprechende Stelle erst kürzlich bei Benutzer_Diskussion:Btr#Bild_bei_emelFM2_.28Bild:EmelFM2-screenshot.jpg.29 aktuell war und ist hier nachzulesen. Um entsprechende Zustimmungen, etc. einzuholen siehe Wikipedia:Textvorlagen bzw. Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung, dort findest Du entsprechende Mustertexte und Beschreibungen, wie zu verfahren ist. Viele Grüße --Btr 03:17, 3. Mai 2006 (CEST)
(Übrigends mit Diskussion ist die im LA-Baustein verlinkte Löschdiskussion gemeint)
Ach so, diese Diskussion konnte ich nicht finden. Noch mal für mich als Idioten: was muß ich tuen, um dem Bild GNU-Rechte zu verleihen (wenn nur eine der beiden abgebildeten Personen noch am Leben ist)? Wie gesagt, schriftliche Erlaubnis von Winfried Krause liegt vor (wenn ich ein Bild benutze, daß kein Screenshot ist, sondern vor Ort von einem Amateur (mir) geknipst wurde - entfallen dann die Probleme?). Modran 03:25, 3. Mai 2006 (CEST)
(Zitat:"Die Vorlage ist also immer vom Rechteinhaber und nie vom Anfragenden selbst abzuschicken. Das hätte sonst den Charakter des Unterschreibens eines Vertrags für einen Dritten mit dessen Unterschrift." - bedeutet dies, ich muß z. Bsp. Winfried Krause dazu überreden, das Bild selber hochzuladen? Nee, oder? Modran 03:55, 3. Mai 2006 (CEST)

Nein, damit ist nur gemint, dass der Mustertext (in der Box) (die Leerfelder) vom Rechteinhaber/Urheber selbst ausgefüllt werde sollte. (Text z.B. als e-mail Anhang zuschicken oder man gibt in der mail die URL von Wikipedia:Textvorlagen an und der Urheber kann sich den Text von dort holen, ausfüllen und an dich zurückschicken) --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)

p.p.s.: Ich habe - anstatt in der Auswahlbox die GNU auszuwählen - die Standardversion stehen gelassen "Die Rechte werden im Text erklärt". War das der Fehler? Ich hätte (meiner Meinung nach) auch das Recht, die Auswahlbox auf "Völlig Gemeinfrei" einzustellen. Modran 04:01, 3. Mai 2006 (CEST)

Du kannst die Lizenz auch im Text angeben z.B. wenn die entsprechende Lizenz nicht aufgführt ist (dafür ist "Die Rechte werden im Text erklärt" gedacht), die Auswahlbox bewirkt nur, dass gleich der entsprechende Lizenz-Baustein von (Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder z.B. {{Bild-GFDL}} für die GFDL) eingefügt wird - das kann aber auch später auch noch händisch ergänzt werden.
(Zu Weiteren siehe auch nachfolgender Text -(nach Bearbeitungskonflikt)-!) Du mußt in dem Fall die Lizenz angeben bzw. einstellen zu der Du die Zustimmung erhalten hast, die Lizenz kannst Du nur beliebig auswählen, wenn Du selbst der Urheber (z.B. wenn Du der Photograph/Zeichner - interessante Frage hierzu: [6]) bist. Aber auch in dem Fall bitte vorher die Lizenzbestimungen lesen, ob Du mit den Bedingungen einverstanden bist (wenn Du z.B. "Völlig Gemeinfrei" - "PD"/"public domain" einstellst kann jeder mit deinen Werken anstellen was er will und du hast "im Prinzip keine Rechte mehr") Es hat schon öfter hinterher das böse Erwachen gegeben, als Benutzer leichtfertig zu Lizenzen zugestimmt hatten und ihre Bilder gemäß der gegebenen Lizenz genutzt wurden. (z.B. weil es gerade paßt [7] --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)

(nach Bearbeitungskonflikt)
Hier der relevante Absatz:
...So darf die Tagesschau über Wikipedia mit dem Wikipedia-Logo berichten, aber Wikipedia nicht über diesen Bericht, denn die Fernsehanstalten beanspruchen einen Urheberrechtsschutz auch für Standbilder aus ihrem Programm. Ausnahmen bilden hierbei Screenshots, die von dem Urheberrechtsinhaber des abgebildeten Programms, Spiels oder Fernsehprogramms unter die GFDL gestellt oder der public domain überlassen wurden.[8]

Es müßte also die entsprechende Fernsehanstalt einer Veröffentlichung unter einer der freien Lizenzen z.B. Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL zustimmen. Die Erlaubnis der beiden Herrn dürfte irrelevant sein, da sie -nehme ich an - als Personen der Zeitgeschichte/"berühmte Personen"/oder wie man es sonst noch so nennt gelten dürften, sowie mit einem Auftritt im Fernsehen in der Öffentlichkeit stehen und dabei ihre "öffentliche Funktion wahrnehmen" (am besten unter Aufnahmen von/mit Personen nachlesen, dort (unterer Teil) ist es genau erklärt] Das Verfahren zum Einholen der Zustimmung kannst Du unter Wikipedia:Textvorlagen bzw. ausführlicher unter Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung nachlesen. Gruß --Btr 04:33, 3. Mai 2006 (CEST)

Übrigends, (allgemein) ist der Rechteinhaber/Urheber eines Bildes verstorben sind solange die Regelschutzfrist noch nicht abgelaufen ist und das Werk damit gemeinfrei ("public domain") wird die jeweiligen Erben zuständig.


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(Die habe ich einmal zusammengetragen um den Überblick zu behalten bzw. um selbst benötigte Informationen schneller zu finden.)

MH, ich ging bisher von folgender einfachen Faustregel aus: wenn ich ein Foto an einer öffentlich zugänglcihen Stelle anfertige, dann kann ich mit dem Foto machen was ich will, ich kann es verkaufen oder unter gnu-Lizenz veröffentlichen - aufgrund der "Öffentlichkeits"-Klausel. Ich weiß, daß dieses Gesetz in Deutschland und der EU gilt, doch ich weiß nicht, wie das international aussieht.
Also angenommen, ich bringe Winfried Krause dazu, sich hier zu melden und das Bild unter GNU zu stellen - wäre dann alles OK? Modran 04:47, 3. Mai 2006 (CEST)
Gemäß Panoramafreiheit darfst Du ein permanent angebrachtes urheberrechtlich geschütztes Werk (Denkmal, Skulptur, Haus) z.B. von einer öffentlichen Straße aus legal fotografieren, wenn Du keine Hilfsmittel wie Leiter o.ä. benutzt. Die Stelle auf dem Bild, an welcher das Werk abgebildet ist, unterliegt aber nach wie vor dem urheberrechtlichen Schutz und damit einem Änderungs- und Nachbau/Nachformverbot! Auch abgebildet werden darf etwas als unwesentliches Beiwerk, d.h. beim Fotografieren ist z.B. ein Plakat mit im Bild. Auf jeden Fall muss dieser Teil beliebig austauschbar sein und darf keinenfalls in irgeneiner weise zentraler oder auch nur wesentlichr oder relevanter Teil des Bildes sein. Auch in diesem Fall unterliegen diese Teile des Bildes einem Änderungsverbot und dürfen auch nicht aus dem Bild ausgeschnitten und aus dem Kontext gestellt werden. In keinem Fall ist das Abfotografieren von Bildern aus Fernsehsendungen gestattet. --Rtc 04:56, 3. Mai 2006 (CEST)
Herrje, was muss ich hier lesen. Urheber ist selbstverständlich der Kameramann. Nicht die abgebildeten Personen. Da er im Rahmen seines Arbeitsvertrages die Kamera bedient hat, besitzt der Arbeitgeber das ausschließliche Nutzungsrecht. Rechteinhaber bezüglich Urheberrecht ist also der Arbeitgeber (wohl Produktionsfirma) und die bevollmächtigte Person dort muss um die Lizenz gebeten werden. Da Personen abgebildet sind, greift außerdem ein Schutz durch das Persönlichkeitsrecht. Da es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, müssen diese jedoch nicht gefragt werden! Im übrigen stellt das Abfotografieren des Fernsehbildes eine durch das Urheberrecht verbotene Vervielfältigungshandlung dar die drastisch gesagt hohe Schadensersatzansprüche von Seiten des Rechteinhabers an Benutzer:Modran nach sich ziehen kann. Wie kommt Benutzer:Modran nur drauf, dass "Alles, was öffentlich gezeigt wird, darf man abfotografieren und mit dem Foto machen, was man will, oder nicht?" Da die Produktionsfirma aller Vorraussicht nach keine Erlaubnis erteilen wird, ist das Bild um Schaden von Benutzer:Modran abzuwenden schnellstmöglich zu löschen. --Rtc 04:49, 3. Mai 2006 (CEST)
Wie ich darauf komme? In Deutschland darf man alles, was man von einem öffentlichen Platz aus fotografiert, auch beliebig veröffentlichen. Wenn ein Künstler eine Statue so hinstellt, daß ich sie von einem öffentlich erreichbaren Platz aus fotografieren kann, dann darf ich das Foto für 137 Millionen Euro verkaufen, ohne Zustimmung des Künstlers (die hat er indirekt gegeben, als er die Statue auf die Straße stellte). Ich bin kein Jurist, aber DIESES Gesetz ist recht eindeutig.
O.K. seis drum, also "Urheber ist der Kameramann", also ich. Ich hatte keinen Arbeitgeber, der mir die Rechte streitig machen kann, somit liegen die Rechte bei mir. Da es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, müssen diese nicht gefragt werden - sehr schön. Das Abfotografieren eines Fersehbildes kann keine Urheberrechtsverletzung darstellen, da das Fernsehbild öffentlich (auf einem öffentlichen Platz) ausgestellt wurde. Danke für die Aufmerksamkeit, daß Schaden auf mich zu kommen könnte, doch du hast vergessen hinzuzufügen, daß Du mir und niemandem keine rechtsverbindliche Auskunft geben darfst (da Du - nehme ich an - kein ausgebildeter Jurust bist - nur der Form halber ;). (p.s.: auch die Produktionsfirma hat Erlaubnis erteilt)Modran 05:06, 3. Mai 2006 (CEST)
Du hast den entscheidenden Haken übersehen: Das Fernsehbild ist nicht permanent angebracht. Urheber bist nicht Du. Durch die Fotografie einer zweidimensionalen Vorlage entsteht selbstverständlich kein Werk, sondern lediglich eine Vervielfältigung der Vorlage. Deshalb wäre sogar das passgenaue abfotografieren eines zweidimensionalen in der Öffentlichkeit permanent angebrachten Kunstwerks oder Fernsehbilds verboten (wobei es permanent angebrachte Fernsehbilder schon aus Prinzip garnicht geben kann). Die Produktionsforma hat die Erlaubnis erteilt? Wo ist dann die entsprechende Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung? (Was ist eine 'rechtsverbindliche Auskunft'? Untersagt ist die Rechtsberatung. Nun ist das hier ganz offensichtlich keine Rechtsberatung, denn ich sage Dir nicht, dass Du X tun sollst, sondern ich erkäre einige die Zusammenhänge, die Du ziemlich missverstanden hast.) --Rtc 05:13, 3. Mai 2006 (CEST)


(Rechtsberatung: hab ich nur des protokolls wegen erwähnt, weil es erscheint) Die Betonung liegt hier auf "Paßgenau". Wenn die "Mona Lisa" als Originbild an der Wand unseres Rathauses hängen würde, dürfte ich sie fotografieren und publizieren, jedoch NICHT in "Originalgröße" - da hier ein Versuch zur Kunst-Fälschung vorliegen könnte. Aber da verirren wir uns bereits weit im Kleingedruckten.
Aber vergessen wir den ganzen Blödsinn: wenn ich persönlich bei diesem Event anwesend bin - und Bilder von normalen "zeitgeschichtlichen Personen" mache - wie sieht die Rechtslage dann aus? Modran 05:27, 3. Mai 2006 (CEST) (sorry für mein schlechtes Deutsch - vielleicht liegen alle Probleme in der Übersetzung?) Modran 05:40, 3. Mai 2006 (CEST)
Die Mona Lisa hängt aber nicht permanent an der Außenwand des Rathauses. (§ 59 UrhG spricht von "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden".) Kein Künstler wäre so dumm. Bitte hör auf, abstruse realitätsferne Situationen zu konstruieren. Kunstfälschung ist selbstverständlich prinzipiell erlaubt, wenn kein Urheberrecht besteht. Es gibt angesehende Kunstfälscher, die massenweise Werke mit abgelaufenem Schutz fälschen und daran ganz gut und völlig legal verdienen. Nicht erlaubt ist, zu behaupten, es sei ein Original: Das wäre natürlich Betrug, aber das hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn man außerhalb eines Arbeitsvertrags fotografiert, hat man prinzipiell das Urheberrecht an dem Foto und kann vorbehaltlich anderer Rechte, die am abgebildeten bestehen, darüber im rechtlichen Rahmen bestimmen. (Bei Personen der Zeitgeschichte besteht aber immer noch ein starkes Restpersönlichkeitsrecht: Man darf keine Werbung mit dem Foto für ein Produkt o.ä. machen z.B.) --Rtc 05:49, 3. Mai 2006 (CEST)

Du hast mich wahrscheinlich falsch verstanden. Niemand hier behauptet ein "Original", wo keins ist. Was ich sagen wollte ist: Nur eine einzige (juristische) Person kann das Urheberrecht an dem Foto streitig machen. Meiner Rechts-Auffassung nach bin ICH diese Person (und ich habe nicht vor, gegen mich selbst juristisch vorzugehen). Du vermutest, ich bin es nicht. Doch wenn Du sagst, ich wäre NICHT der Inhaber der Rechte an diesem Bild, obwohl ich dies behaupte, entspricht dies dem Tatbestand der "üblen nachrede", denn dann behauptest Du ohne Grund, ich würde lügen (Rechte dritter verletzen). Bitte entschuldige mein schlechtes deutsch, aber besser kann ich es nicht erklären. Modran 06:06, 3. Mai 2006 (CEST) (wenn ich mitten im Kölner "Lidl" Helmut Kohl fotografiere, dann darf ich das Foto doch veröffentlichen (wie es jeder Papirazzo tut), oder? Modran 06:13, 3. Mai 2006 (CEST)) Noch ein p.s.: Kein Künstler ist so dumm, sein Werk auf einem öffentlichen Platz auszustellen? Das gilt sicher nur für "geldgeile" Künstler, nicht für "echte", denn die tun das andauernd (wenn Du in einer größeren Stadt wohnst, dann geh mal bitte auf den Marktplatz und schau Dich um) ... Modran 06:17, 3. Mai 2006 (CEST)

Du behauptest Du hast das Bild vom Fernseher abfotografiert. Damit bist nicht Du der Urheber, sondern der Kameramann der Produktionsfirma. Du hast das Bild lediglich illegaler Weise per Fotoapparat vervielfältigt. Der Rechteinhaber, die Produktionsfirma, kann nun gegen Dich vorgehen und die Vernichtung der illegal angefertigten Vervielfältigungsstücke sowie Schadensersatz von Dir fordern. --Rtc 06:23, 3. Mai 2006 (CEST)
Illegal wäre die Verfielfältigung als "Original"-Bild. Aber wenn da ein Problem besteht (bzw. vermutet wird), kann ich auch gerne ein Bild "nicht vom Fernseher, sondern vor Ort fotografiert" einstellen. Meiner Meinung nach wäre jedoch DAS ein Problem, weil das Foto nicht an einem öffentlichen Ort gemacht wurde, sondern im Studio, während das Fernseh-Bild diese Bedingung (Öffentlichkeit) erfüllt hätte. Deutsches Recht, schweres Recht... Aber ist nicht nach deutschem Recht ausschließlich der Rechte-Inhaber befugt, Einspruch zu erheben? Modran 06:33, 3. Mai 2006 (CEST)

p.s.: wenn ich auf einem öffentlichen Platz ein Foto mache kann dies unter KEINEN Umständen "illegal" sein, nicht mal nach dem komplizierten deutschen Recht. Ebenso könnte man mir verbieten, auf einem öffentlichen Platz die Augen zu öffnen. ... Modran

Kapiers bitte endlich: eine solche Vervielfältigung ist immer illegal, egal wie und das 'p.s.' ist völliger Unfug (das reine Betrachten ist im gegensatzz zum vervielfältigen, (ab)fotografieren, senden etc urheberrechtlich nicht sanktioniert). Das Urheberrecht kennt kein 'Vervielfältigung als "Original"-Bild'. Himmel hilf. Ich sagte bereits, dass das Urheberrecht nur urheberrechtlich geschützte Sachen betrifft, egal ob innen oder außen! Urheberrechtlich geschützte Dinge "die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden", darfst Du fotografieren. Das Fernsehbild erfüllt diese Bedingung nicht, es ist nicht bleibend (im Gegenteil, grade mal 1/25 Sekunde). Solange man in einem Studio oder in einem Park, egalob innen oder außen, egal ob öffentlich oder nicht öffentlich keine urheberrechtlich geschützten Werke fotografiert, kann man urheberrechtlich gesehen mit den Fotos machen was man will, wie ich bereits sagte! --Rtc 06:41, 3. Mai 2006 (CEST)

Bitte versteh mich nicht (schon wieder) falsch: ich empfinde unsere Diskussion als sehr fruchtbar. Doch sowohl ich als auch Du sind "juristische Laien" (oder nicht?). Du hast eine Auffassung vom "Urheberrecht", und ich habe scheinbar eine andere. Klärung kann nur ein Jurist bringen. Du sagst selbst, ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet. Wieso erfüllen fernsehbilder diese Bedingung nicht, wenn sie sich dort befinden? Darf dann auch keine Werbung auf dem Bild sein, nur weil sie sich ständig ändern KANN (Wechsel-Display)? Dann dürfte ich GAR NICHT mehr fotografieren, denn ÜBERALL ist solche Werbung (zumindest hier, wo ich wohne). Sätze wie "kapiers bitte endlich" nehme ich Dir nicht übel, da auch ich die deutsche Sprache aus Erklärungsnot mißbrauche und Dir zugute halte, daß Du viel jünger bist als ich. Ein Fernsehbild ist nicht bleibend? Warum diskutieren wir dann? Wir diskutieren ja nur, WEIL es bleibend ist (und gemacht werden kann). Wie dem auch sei: der einzige, der das Bild kritisieren kann, ist der Besitzer. Meiner Meinung nach bin ich das, Deiner meinung nach nicht, aber um Deine meinung zu bekräftigen, muß nach deutschem Recht der (von Dir vermutete) Besitzer Einspruch erheben. Es genügt nicht, wenn DU Einspruch erhebst, da Du nach deutschem recht überhaupt nichts mit dem Bild zu tun hast. - Oder? Modran 07:05, 3. Mai 2006 (CEST)
Worum es Dir scheinbar geht ist doch die Frage: hatte der Betreiber das Recht dazu, das fernsehbild auf einem Platz, wo jeder es fotografieren kann, darzustellen? Und die simple Antwort lautet: ja, er hatte es.
p.s.: Egal wohin ich schaue, wenn ich meine Kamera nur aus dem Fenster halte, dann kann ich es gar nicht vermeiden, ein "Nicht-Bleibendes" Werbeplakat aufs Bild zu bekommen. Denn hier wechseln die Werbeanzeigen alle 10 Sekunden, sind also "nicht bleibend". Du tust nichts geringeres als mir generell zu verbieten, meine Fotoapparat zu benutzen.
p.p.s.: Wenn ich dasselbe Foto im Studio mache, gibt es keine URV-Probleme? Jetzt wirst Du lustig. Sorry, aber hier bist DU falsch informiert. Alles, was Du innerhalb eines Studios fotografierst, gehört automatisch dem Besitzer des Studios (es sei denn, seine Anwälte haben das Kleingedruckte von einer Kelloggs-Schachtel spiegelverkehrt abgeschrieben).
Hör jetzt auf mit dem dümmlichen Ad-hominem-Argumenten wie "juristischen Laien". Muss es Dir erst ein Staranwalt sagen, damit Du es mir glaubst? Es gibt in diesen Bereichen keine "Auffassung vom Urheberrecht". Es gibt nur das, was im Urheberrecht drin steht. Nein, ich sagte verdammt nochmal nicht, "ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet." Das ist Deine falsche Meinung und Du hast noch nicht einen Beleg oder Paragraphen für diese völlig abstruse Auffassung geliefert. Man darf nur solche urheberrechtlich geschützten Sachen fotografieren, "die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden". Das ist ein wörtliches Zitat aus dem Urheberrecht. Ein Fernsehbild ist nicht bleibend, denn es ist nur für 1/25 sekunde ausgelegt, ein Bild auf einem Marktplatz auch nicht und auch keine vielleicht für einen Monat angebrachte Werbung (es muss noch nicht mal ein Wechseldisplay sein). Es geht um Dinge, die angebracht werden ohne eine von vorn herein bestehende zeitliche Frist. Ja, nicht permanent angebrachte Sachen wie Werbung darfst Du nicht fotografieren bzw. nur als unwesentliches, beliebig austauschbares Beiwerk an Deinem Foto, wie ich bereits oben beschrieben habe. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du akzeptierst es oder eben nicht. Solche Vorstellungen wie Du sie hast begegnen mir hier wirklich täglich. Dein "ich habe aber eine andere Vorstellung" ohne irgendwelche Grundlagen dafür zu zitieren klingt in diesem Kontext wirklich absurd, aber vielleicht kannst Du das nicht verstehen, weil Du es selbst ja offenbar nicht miterlebst. Das Ergebnis ist jedenfalls immer das gleiche: Bild wird gelöscht werden. Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das Schießen eines Fotos in einem Studio urheberrechtlich zu beanstanden sein? Wo steht die ominöse Klausel, dass "ich darf alles fotografieren, was sich an öffentlichen Plätzen befindet." Die Erklärungsnot hast Du. Ich habe auf Beiwerk und Panoramafreiheit verlinkt. Ich habe das Urheberrecht nochmal zitiert. Ich habe es nochmal erklärt. Du weigerst Dich offensichtlich, diese Artikel zu lesen, in denen alles drin steht und meine Erklärungen anzuerkennen, nur weil ich kein Jurist bin, obwohl ich täglich mit diesen Dingen hier zu tun habe. Du weigerst Dich einzusehen, wie falsch Du liegst. Du hast (aus Unkenntnis) eine klare, vorsätzliche Urheberrechtsverletzung begangen, da wird niemand der Leute, die sich hier ganz gut auskennen einen Zweifel daran hegen. Du bist nicht Rechteinhaber des Fotos. Wenn Du diese Urheberrechtsverletzung auf Deiner Webseite machst, ist Wikipedia das egal. Du benutzt aber Wikipedia dazu. Deshalb muss hier nicht der Rechteinhaber sein Recht geltend machen. Wikipedia kann bestimmen, was auf den Servern akzeptiert wird und hier werden nunmal keine offensichtlich rechtswidrigen Sachen wie solche Urheberrechtsverletzungen akzeptiert. Dein Verhalten kritisieren und Löschantrag stellen darf hier selbstverständlich jeder. Was der Rechteinhaber darf, ist zusätzlich gerichtlich gegen Dich vorgehen. Der wird im allgemeinen Dich nicht 'kritisieren' oder freundlich darum bitten, dass Du die Rechtsverletzung beseitigst. Im allgemeinen wird er direkt auf Unterlassung und Schadensersatz klagen. Die Löschung ist also in Deinem eigenen Interesse. --Rtc 17:07, 3. Mai 2006 (CEST)

Ich denke, Rtc sollte sich hier nicht allein quälen müssen. Muss wirklich ich herbeieilen, um Trivialitäten, auf die er zurecht hinweist, zu betonen? Was er schreibt, ist im wesentlichen korrekt. Ein abfotografiertes Fernsehbild unterliegt als einfaches Lichtbild (bei künstlerischen Filmen sogar als Lichtbildwerk) dem Schutzrecht des Kameramanns, der es aufnahm. Da hat es überhaupt keine lange Diskussion zu geben. Das sage ich als juristischer Laie und Bildrechtepapst ;-) --Historiograf 18:00, 3. Mai 2006 (CEST)

Repliken

Sind Fotos von Repliken (als Beispiel mal ein Römerschwert), die man ja durchaus käuflich erwerben kann, eigentlich geschützt? --Geos 18:08, 3. Mai 2006 (CEST)

Wenn sie originalgetreu sind ohne eigenschöpferische Zusätze und die Vorlage ist gemeinfrei, dann ja gemäß BGH Apfel-Madonna --Historiograf 18:24, 3. Mai 2006 (CEST)

Hä? Ich glaube da ist 1.) die Frage ungenau und 2.) die Antwort versehentlich falschrum ("nein, nicht geschützt" statt "ja" gemäß Apfel-Madonna, oder?). Nochmal genauer meine "Meinung" zum Mitschreiben:

  • Die Replik eines gemeinfreien (Kunst-)Gegenstandes, z. B. so ein nachgebautes Römerschwert oder ein Abguss einer antiken Statue, ist gemeinfrei, wenn originalgetreu und ohne eigenschöpferische Zusätze.
  • So ein dreidimensionales Objekt (die Replik) kann man dann z. B. irgendwo kaufen oder anschauen und selbst fotografieren und erwirbt damit ein eigenes Urheberrecht am Foto. Das Foto kann man dann unter GFDL oder ähnlichem hochladen.
  • Wenn man so ein Foto aber irgendwo aus dem Netz "leihen" will, geht das nicht, genausowenig wie man irgendein anderes Foto eines dreidimensionalen Objekts einfach aus dem Netz nehmen kann und hier hochladen, da das Foto als Lichtbildwerk geschützt ist.

--AndreasPraefcke ¿! 22:25, 3. Mai 2006 (CEST)

Danke fürs Entwirren, ich hab eher den Punkt bei den Repliken gesehen und das Foto ignoriert. Apfel-Madonna gibts gleich (ohne den "amtlichen" Leitsatz aus BGHZ, weil der anscheinend leider gar nicht amtlich ist, da die amtliche Sammlung BGHZ eben nicht amtlich ist) auf Wikisource, einige Minuten Geduld bitte. --Historiograf 00:51, 4. Mai 2006 (CEST)

Also noch mal für Doofe: Wenn ich mir im Museumsshop eine Augustusbüste kaufe, die ohne Veränderung irgendeinem Original nachgegossen ist und dann ein Foto davon mache, dieses hochlade, dann bin ich sozusagen der Copyrighthalter und kann das ganze dann GNU-FDl setzen? Richtig verstanden? Danke! --Geos 09:23, 4. Mai 2006 (CEST)
Es ist ganz einfach: Wenn du ein Foto machst, ganz egal von welchem Gegenstand, hast immer du das Copyright am Bild. Du kannst das Bild unter GFDL stellen oder auch sonst damit machen, was du willst. Wenn du aber einen prinzipiell urheberrechtlich schützbaren Gegenstand (Kunstwerk, Gemälde, Zeitungsseite, Augustusbüste) fotografierst, musst du zusätzlich deren Urheber berücksichtigen, weil du in seine Rechte eingreifst. Da der Urheber der Augustusbüste längst verstorben ist, ist das Werk auf Grund seines Alters gemeinfrei. Eine bloße Kopie der Büste ist kein schützbares Werk. Du kannst jedes gemeinfreie Kunstwerk abfotografieren und mit dem Bild anfangen, was du willst. --Fb78 10:54, 4. Mai 2006 (CEST)
Merci, jetzt hab sogar ich es kapiert ;c)) --Geos 11:32, 4. Mai 2006 (CEST)

Urkunden

Wie verhält es sich mit Urkunden? Sind diese urheberrechtlich geschützt, wenn darauf eine Zeichnung oder dergleichen ist? (Beispiel: Urkunde des Weinbauverbandes Württemberg über Preismünzen für Weine einer Weingärtnergenossenschaft). Danke im voraus. --Joachim Köhler 19:30, 3. Mai 2006 (CEST)

Wahrscheinlich sind sie geschützt. Das kommt aber auch auf das Alter der Urkunde bzw. Todesdatum der Zeichner an (wenn der 70 Jahre tot ist: gemeinfrei), aber auch auf die Schöpfungshöhe (wenn das nur ein paar Strichchen sind zur gebrauchsgrafischen Gestaltung oder eine rein typografische Gestaltung, könnte so eine Urkunde gemeinfrei sein). --AndreasPraefcke ¿! 22:27, 3. Mai 2006 (CEST)

Mir ging es dabei um den Text der Urkunde, der etwa 4/5 ausmacht und nicht um die Zeichnung im oberen Teil ca. 1/5. Heißt das nun, man darf keine Urkunde hier einstellen, wenn sie neueren Datums ist (von 2000) und eine Zeichnung oder ähnliches enthält? --Joachim Köhler 17:25, 4. Mai 2006 (CEST)
Das kann man so nicht sagen. Dabei geht es um die Schöpfungshöhe des Textes und der Grafik. Ein typischer Urkundentext wie "Frau ... wurde am 3.3.1977 der 1. Preis im Stabhochsprung verliehen, gezeichnet..." ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ein Gedicht o.ä. wäre es schon. Im Zweifelsfalle greift auch noch das Zitatrecht. --Fb78 17:35, 4. Mai 2006 (CEST)
Was ich mit der Urkunde zeigen will ist der eigentliche Text. Kurzfassung: „Weinbauverband Württemberg e.V. - Ehrenurkunde – Anlässlich der württembergischen Weinprämierung wurde der Weingärtner-Genossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG 10 Goldenen Preismünzen, 12 Silberne Preismünzen ... (usw. usf.) zuerkannt. Der Präsident ... Der Vorsitzende ... (Unterschriften)“. Die Zeichnung oben zeigt einen Weinberg und einen Weingärtner bei der Arbeit. Mir geht es wie gesagt um den Text der Urkunde als Beispiel für ausgezeichnete Weine. Die Zeichnung selbst ist nicht das dominierende Element eher Beiwerk. Könnte da Jemand auf eine Verletzung des Urheberrechts kommen, nur weil die Zeichnung darauf ist? Wäre das eventuell durch das Zitatrecht gedeckt? Man könnte zwar den Text ausschneiden und ohne Zeichnung hochladen, das würde aber irgendwie komisch aussehen. --Joachim Köhler 18:01, 4. Mai 2006 (CEST)

Die Zeichnung dürfte urheberrechtlich geschützt sein, damit entfällt die Möglichkeit, das Bild hier zu verwenden. Alles andere ist nicht gangbar bzw. sinnvoll --Historiograf 22:43, 4. Mai 2006 (CEST)

Ist diese Urkunde des Nobelpreises also problematisch? Eine Schöpfungshöhe würde ich im Zweifelsfall bejahen... Ralf 23:11, 4. Mai 2006 (CEST)

Puh nochmal Glück gehabt, Bild liegt auf Commons, wir sind also nicht zuständig :-) Ich würde mal hoffen, dass die Darstellung aus der Zeit vor ca. 1906 stammt, sie sieht nicht sehr modern aus. --Historiograf 23:21, 4. Mai 2006 (CEST)

Die Urkunde ist von 1956, ist die Genehmigung des Krankenhausdirektors ausreichend? Sicher nicht, denn er ist ja nicht Urheber der Urkunde - also LA auf commons stellen... :-( --Ralf 23:26, 4. Mai 2006 (CEST)
Hallo? Was hat das Alter der Urkunde damit zu tun? Die Darstellung könnte doch viel älter sein --Historiograf 23:40, 4. Mai 2006 (CEST)
verstehe ;-) --Ralf 23:44, 4. Mai 2006 (CEST)


Die Nobelpreisurkunden werden anscheinend immer ganz individuell auf die Person zugeschnitten (ein schöner Zug, für uns in diesem Fall aber eher schlecht). Siehe zum Beispiel http://www.meduni-graz.at/pharma/f-02.htm Die von Forßmann bildet ja augenscheinlich die Brückenhäuser von Bad Kreuznach ab, wo Forßmann eine Zeit lang als Urologe tätig war. Und auch das mit dem Herz ist ganz spezifisch: er hat zur Herzerkrankungsdiagnose entscheidendes beigetragen. Auch das andere Bild in dem Forßmann-Artikel (moderne Statue, die nicht nach Panoramafreiheit aufgenommen werden kann, Genehmigung vom Leiter der Klinik, aber nicht vom Künstler) muss wohl raus. Schade. --AndreasPraefcke ¿! 10:12, 6. Mai 2006 (CEST)

Hallo an alle, ich werde versuchen das Alter der Zeichnung herauszubekommen. Falls das nicht gelingt, sollte der reine Urkundentext wohl urheberrechtlich unbedenklich sein. Oder? Vielen Dank für die Antworten. – Viele Grüße --Joachim Köhler 17:27, 7. Mai 2006 (CEST)
Joachim, das kannst Du Dir sparen, die kann nicht älter als der Nobelpreis sein, oder wie hätte der Künstler der Nobelpreisurkunde hellsehen können und schon 1935 die Urkunde für 1956 malen inclusive der persönlichen Herkunft des Preisträgers... Der Text ist m. E. mangels Schöpfungshöhe unbedenklich, viel anders kann man sowas ja kaum formulieren. Und notfalls greift eh das Zitatrecht. --AndreasPraefcke ¿! 23:30, 13. Mai 2006 (CEST)
Hallo Andreas, um die Urkunde für den Nobelpreis ging es ursprünglich nicht. Die hat hier nur als Diskussions-Beispiel gedient. Meine Urkunde habe ich mit reinem Text jetzt hochgeladen Bild:Neckarsulm WeinGaertner4.JPG. Sollte unbedenklich sein, da nur reiner Text. – Viele Grüße --Joachim Köhler 23:46, 13. Mai 2006 (CEST)

Orientalischer Tanz: Plagiat?

Folgenden Beitrag fand ich gerade auf meiner Diskussionsseite:

[...] ich habe zufällig folgende Seite gefunden (http://www.bauchtanz.de). Diese wird von Päffgen GmbH, Udo Päffgen betrieben. Einige Artikel sind in grossen Teilen mit denen in Wikipedia gleich, z.B. Tanzgeschichte Ursprünge & Wurzeln des Bauchtanzes. Ob dieser Artikel eine selbstgefriemelte Kopie ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Vielleicht sind weite Teile so verändert, dass keine Urheberrechtsverletzung mehr vorliegt. Aber folgende Artikel sind Kopien der Wikipedia Artikel ohne Wiki-Link: Bellydance - American Cabaret Bellydance, Bauchtanz - "Woher kommt der Begriff Bauchtanz?", Kostüme - Das Bauchtanzkostüm, Schlangentanz und Schleiertanz. Vergleiche dazu: Schleiertanz, Schlangentanz, American Cabaret Bellydance und Passagen aus dem Hauptartikel. Seltsamerweise finden sich dort auch genau die gleichen Bilder, die in Wikipedia in den Artikel stehen (auch wenn die evtl. Allgemeingut sind, ist es auffällig). Ich habe mal gehört es gäbe für solche Kandidaten Mailvorlagen, die man verschicken kann? Ich weiss leider nicht wo sich diese befinden und ob das jeder versenden kann und wie es dann weiter geht. Kannst du mich aufklären oder diese Sache weitergeben / weiterverfolgen? Danke! Gruß HelenaL 17:00, 3. Mai 2006 (CEST)

Nun stellte sich mir die Frage, ob das ein Plagiat ist oder ob das so ok war? Haben wir Textvorlagen für Plagiate? Wikipedia:Textvorlagen kennt doch nur 1:1 URVs, oder? --Flominator 19:45, 3. Mai 2006 (CEST)

Man muss auch immer erst mal schauen, ob nicht unsere Artikel die Plagiate sind... oder ob der Betreiber einer Website vielleicht auch Wikipedia-Autor ist und zweitverwertet. Also bitte freundlich formulieren, zumal das ja keine 1:1-Übernahme zu sein scheint. --AndreasPraefcke ¿! 22:33, 3. Mai 2006 (CEST)

Hallo Andreas, die folgenden Artikel auf bauchtanz.de sind augenscheinlich definitiv Kopien der Wiki-Artikel: Schleiertanz, Schlangentanz, American Cabaret Bellydance. Da ich die Einteilung der Artikel damals selbst anfertigte (ohne Vorlage, freihand, keine Kopie, sozusagen frei Schnauze) und dies später durch eine QS umstellte, bin ich da sehr sicher. Was die Inhalte zu Schleiertanz und Schlangentanz angeht, ebenfalls. Denn diese Inhalte stammen fast ausschließlich von mir. Im Versionsprotokoll des anderen Artikels stehen jetzt viele Autoren die ich selbst nicht kenne, ich checke das mal und schaue ob dort jemand evtl. von dieser Seite kopierte und melde mich nochmal. Danke! Gruß HelenaL 11:22, 4. Mai 2006 (CEST)

Hallo an alle. Ich habe hier

einen Gegenüberstellung der Wikitexte und der bauchtanz.de-texte vorgenommen. Ich bitte euch um Durchsicht und Nachricht ob es nun eine Urheberrechtsverletzung ist, oder nur ein Plagiat, bei dem man nichts unternehmen muss (sollte, könnte, müsste, möchte...??). Der Text über AmCab wurde nicht durch mich erstellt, daher kontaktiere ich gerade den Ersteller ob dieser mir sagen kann woher der damals eingestellte Text stammt. Danke Gruß HelenaL 15:02, 5. Mai 2006 (CEST)

Hi an alle, im Falle des Textes American Cabaret Bellydance habe ich eine Bestätigung des Autors erhalten. Ihr Text wurde in dieser Form nur in Wikipedia veröffentlicht und steht nun 1:1 auf www.bauchtanz.de, also Kopie ihres Wikitextes. Eine Gegenüberstellung erspare ich mir. Frage: Was ist zu tun? Oder muss man nichts tun? Gruß HelenaL 15:10, 10. Mai 2006 (CEST)

Benutzer:Prof. Dr. A. Barth

Auch wenn seine Publikation auf der Benutzerseite ja sehr löblich sein mag, ob alle seine hochgeladenen Grafiken die Schöpfungshöhe nicht erreichen möchte ich doch bezweifeln und bitte darum, das zu checken. RL Anfrage läuft bereits. --Taxman Rating 00:46, 4. Mai 2006 (CEST)

Tierfotos, Fotos von Tieren in der (Qual-)Haltung

Hallo, wie sieht es mit Aufnahmen von Tierschützern aus, die ohne Erlaubnis und Beachtung des Hausrechts Aufnahmen von zum Beispiel Legehennen in der Käfighaltung zeigen. Die Presse darf solche Fotos veröffentlichen wegen dem öffentlichen Interesse, wenn man allerdings erkennen kann (bzw. bekannt wird) wo sie gemacht wurden, kann (und wird) der Tierhalter die Veröffentlichung untersagen. Die Presse kann mit eidesstatlichen Versicherungen (der Uhrheber) arbeiten und so die Echtheit sichern.

Ist WP auch Presse? Kann man solche Bilder mit dem Argument des öffentlichen Interesses, unter zuhilfenahme von eidesstatlichen Versicherungen hochladen, oder gibt es da rechtliche Hürden?--LL 03:31, 4. Mai 2006 (CEST)

Wir lesen dazu einmal mehr Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, wo auch Tierfotos thematisiert werden --Historiograf 06:35, 4. Mai 2006 (CEST)

Auch beim zweiten Lesen des Artikels beantworten sich meine Fragen nicht. Ich glaube es kommt alles darauf an, ob WP als Presse-Organ gilt, was in dem Artikel nur als "wahrscheinlich" dargestellt wird. Wäre dem so, bestünde m.W. ein öffentliches Interesse der Aufklärung, da solche Bilder sonst niemals an die Öffentlichkeit kommen würden. Ohne genaue Angabe des Ortes kann es kein Kläger geben. --LL 13:10, 4. Mai 2006 (CEST)

Ich sehe nicht, dass es darauf ankommt, ob die WP Presse ist. --Historiograf 22:46, 4. Mai 2006 (CEST)

Es geht hier LL offensichtlich nicht ums Urheberrecht, sondern um Strafverfolgung bei Fotos, die im Rahmen eines vorsätzlichen Einbruchs angefertigt wurden. Die Presse kann solche Fotos veröffentlichen, ohne dass der verantwortliche Redakteur Konsequenzen tragen muss. Und zwar wegen des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten bezüglich Herausgabe des Namens des Einbrechers. Dadurch wird dieser effektiv vor der Strafverfolgung wegen des Einbruchs geschützt. LL möchte nun wenn ich das richtig verstanden habe Fotos von solchen Aktionen in die Wikipedia hochladen, aber er macht sich Sorgen, dass man erkennen könnte, wo genau eingebrochen wurde. Er möchte nun die Garantie, dass die Wikipedia als Presse durchgeht, damit er als 'journalistischer Redakteur der Wikipedia' durchgeht und sich auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Er möchte wohl sicherstellen, dass er nicht gezwungen werden kann, den Namen des Fotografen rauszurücken. Mit "die Veröffentlichung untersagen" meint er wohl in Wirklichkeit "den zuständigen Redakteur wegen des Verschweigens der Identität des Einbrechers zur Verantwortung ziehen, der das veröffentlichte Foto geschossen hat" --Rtc 23:27, 4. Mai 2006 (CEST)
Interessante Interpretation, aber viel mehr geht es mir darum ob die Veröffentlichung bestehen bleiben oder untersagt werden kann, oder nach WP-Regelungen nicht erwünscht ist, sprich ob sich das Risiko einer Beugehaft, oder was auch immer auf die Person die solche Bilder hochläd zukommen könnte, und die Arbeit lohnt. --LL 10:54, 5. Mai 2006 (CEST)
Offensichtlich lässt sich ja die Veröffentlichung nicht mehr untersagen, sobald sie geschehen ist, dafür bräuchte man eine Zeitmaschine. Wenn es Dir darum geht, ob der Inhaber der Tiere die Entfernung von solchen Fotos verlangen könnte: Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage. Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es jedenfalls nicht. Ein persönlichkeitsrechtlicher Eingriff scheint es mir auch nicht zu sein. Strafbar handelt der Fotograf durch den Einbruch (nicht durch das Schießen des Fotos) und der Einsteller begibt sich in Gefahr, im Rahmen der Strafermittlung als Zeuge aussagepflichtig bezüglich der Quelle zu sein, da Wikipedia kaum als Presse in dem Sinne durchgehen wird und das Foto nach den Wikipedia-Richtlinien auch prinzipiell garnicht zum Enthüllungsjournalismus verwendet werden *darf*. Fazit: Entfernen wird sich das Bild im Nachhinein nicht lassen, aber der Einsteller hat damit zu rechnen, die Quelle gegenüber dem Staatsanwalt offenlegen zu müssen oder die Konsequenzen zu tragen (das kann auch Beugehaft bedeuten). Wenn Du so etwas konkret vorhast und nicht nur abstrakt fragst: Sprich auf jeden Fall mit Deinem Anwalt! --Rtc 17:24, 5. Mai 2006 (CEST)
In einer Dokumentation im Fernsehen sind Tierschützer in eine Schweinehaltung eingestiegen, die resultierenden Aufnahmen haben sie so geschnitten das der Hof nicht mehr identifiziert werden konnte, mit der Begründung das der Hof-Besitzer die Verbreitung des Materials dann verbieten könne. Deshalb meine Frage, vielleicht (ich erinner mich nicht mehr genau) drohte das Verbot nur, weil es sich auch um juristisch relevante Aufnahmen handelte (verstöße gegen TierschGes). Ich denke das ich woanders Auskunft darüber bekommen kann. Vielen Danke jedenfalls für die Antworten --LL 19:30, 7. Mai 2006 (CEST)

Bild:Galaxy crash frame.jpg

Schöpfungshöhe ja oder nein? Ein schwieriger Fall. Offenbar computergeneriert und das Programm hat keine seiner schöpferischen Elemente in die Ausgabe eingebracht, da alle Änderungen an den Eingabedaten aufgrund von Modellen von Theorien durchgeführt wurden, die als solche nicht geschützt sind. Daher dürfte es auf die Eingabedaten zurückfallen. Ob jemand weiß, ob die Eingabedaten für so eine Simulation eine Schöpfungshöhe haben? --Rtc 06:39, 5. Mai 2006 (CEST)

Ich würde sagen, das Bild ist OK. --Historiograf 18:17, 5. Mai 2006 (CEST)

Schierig: Anders als beim Normalfall computergenerierter Bilder ist der Urheber vermutlich gleichzeitig nicht nur Programmierer des Modells und der Visualisierung, sondern auch dessen wisschenaftlicher Autor (Leider fehlen ausser "AIP" Angaben wo das Bild genau her ist und von wem. Mittlerweile ist es lt. google-images aber am MPIA in Heidelberg zu finden: http://www.mpia.de/GEMS/home0.htm nur bekomme ich gerade keine Verbindung dorthin). Darueberhinaus kann man die Wahl der Ausgangsbedingungen fuer eine physikalische Simulation durchaus als kreativen Prozess betrachten. In dem Bild steckt aus wissenschaftlicher Sicht sicher mehr Schoepfungshoehe als in einer Direktaufnahme des Himmels (die zweifellos geschuetzt ist), und wohl auch nur der Himmel weiss was ein Gericht dazu sagen wuerde. --Rivi 02:29, 6. Mai 2006 (CEST)
Rivi, "In dem Bild steckt aus wissenschaftlicher Sicht sicher mehr Schoepfungshoehe" vermischt zwei Dinge, die nicht vergleichbar sind: Es steckt sicher wissenschaftliche Klasse dahinter, aber keine Schöpfungshöhe. Wissenschaftliche Forschung ist keine schöpferischer Tätigkeit. Denn Wissenschaft bedeutet eben grade nicht, schöpferisch tätig zu sein, sondern Theorien zu entwickeln, die sich im Hinblick auf die Fakten möglichst gut bewähren, also in ihren Vorhersagen eine möglichst gute Annäherung an die Realität wiedergeben. Das ist eben genau das Gegenteil von Schöpfungshöhe. Schöpfungshöhe ist nicht gleichzusetzen mit Forschungsaufwand oder wissenschaftlicher Qualität. Andersrum wird ein Schuh draus: Je besser eine Theorie im wissenschaftlichen Sinne, desto weniger schöpferisch ist sie. Wenn eine gut bewährte Theorie in ein mathematisches Modell und ein Programm umgesetzt wird, wird durch die auf die Eingabedaten angewendete Umformung eben grade kein schöpferischer Aspekt eingebracht. Es gibt also keinen Urheber des Bildes in dem Sinne, da ein Programm kein Urheber sein kann. Es gibt nur einen Urheber der Ausgangsdaten. Ich schätze, dass die Ausgangsdaten hauptsächlich bei grober Orientierung an bestehenden Galaxien entstand, eventuell mit einer automatischen Ergänzung auf Zufallsbasis. Auch das ist grade keine Schöpfung, sondern Abkopieren von natürlichen Gegebenheiten. Ich kann das aber nicht genau sagen, deshalb fragte ich. Es wäre sicherlich im Interesse des Wissenschaftlers, wenn das Bild geschützt wäre, da eine Menge 'Hirnschmalz' und Aufwand dahinter steckt. Aber das sind grade nicht die Kriterien des Urheberrechts! PS: Die Sichtweise vom 'wissenschaftlichen Autor' einer Theorie oder Idee halte ich für ein Grundübel der heutigen Wissenschaftskultur. Einem Wissenschaftler, der eine gute Theorie ursprünglich gebildet hat, sollte in keinerlei Hinsicht eine hervorgehobene Stellung im Bezug auf sie eingeräumt werden. Man kann vielleicht von einem wissenschaftlichen Forscher sprechen, aber das sollte immer strikt getrennt werden vom wissenschaftlichen Autor. Wenn die Sekretärin auf Basis der vom Professor auf Schmierzetteln notierten Daten einen wissenschaftlichen Aufsatz ausarbeitet und ihn in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, ist sie die wissenschaftliche Autorin, der Professor aber der Forscher. Eine Autorschaft über wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse gibt es nicht, nur über deren Formulierung. --Rtc 03:10, 6. Mai 2006 (CEST)


Auch wenn dir philosophisch zuzustimmen ist, rechtlich scheint das leider nicht der Fall zu sein, siehe Schöpfungshöhe#Wissenschaft, und nur darum geht's hier. Deiner Argumentation nach waere naemlich auch eine fotografische oder elektronische Aufnahme des Himmels nicht schutzfaehig (was sie IMHO auch nicht sein sollte, aber nun mal ist). Die Wahl der Ausgangsbedingen fuer die konkrete Darstellung des Bildes, d.h. sowohl die Eingangsdaten als auch die Details der Darstellung wie Blickwinkel, Projektionsform, Farbwahl und dergleichen ist dem Kartenbeispiel im verlinkten Artikel mindestens aequivalent. --Rivi 03:32, 6. Mai 2006 (CEST) PS: Was das "Abkupfern natürlichen Gegebenheiten" betrifft, hast Du soeben die gesamte romantische Malerei den Kunststatus abgesprochen. PPS: Ich bin ziemlich sicher, das saemtliche sowohl geistige als auch fomuliererische als auch programmiertechnische Arbeit in diesem Fall vom Astronomen in Personalunion geleistet wurde, ohne Sekretaerin.
PPPS: tatsaechlich sind die Rohdaten einer Himmelsaufnahme wohl auch nicht geschuetzt, aber schon das Kombinieren dreier (normalerweise monochromer) Rohbilder zu einem Farbbild ergibt ein schuetzenswertes Ergebnis, jedenfalls nach hiesieger Auffassung, da solche Bilder ohne korrekte Lizenzierung stets geloescht werden --Rivi 03:38, 6. Mai 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe#Wissenschaft gibt tatsächlich eher mir recht. Geschützt ist die Darstellung der Arbeit, nicht die Theorie oder die Ideen. Geschützt ist hier auch das Programm (egal vom wem verfasst): sicher. Aber weder die implementierten Modelle der Theorien, noch die dazu verwendeten Algorithmen. Programme können nicht ungeschützte Eingabedaten in geschützte Ausgabedaten verwandeln, wenn das Programm nicht Teile seiner schöpferischen Elemente in die Ausgabe einbringt (ein klassischer Fall wo das gegeben ist, wäre yacc, da das Programm mehrere geschützte Teile von Bibliotheksfunktionen in die Ausgabe kopiert; damit Du einen Anhaltspunkt hast). Malerei, Fotografie etc. wird von Menschen gemacht. Das Programm ist aber kein Mensch. (Und eine malerische Interpretation ist sicher nicht vergleichbar mit dem Abkopieren oder zufallsgenerieren von Sternpositionen.) Auch ist an einem Foto vom Himmel nur das Foto geschützt, nicht die abgebildete Position der Sterne. Das ist der entscheidende Unterschied. (Das wäre auch absurd, man bräuchte nur eine bestimmte Galaxie zu fotografieren und ab da dürfte es dann niemand anderes mehr.) Die Farbwahl sieht mir auch eher nach Gelbabstufung gemäß Programmberechnung aus. Ob der gewählte Blickwinkel hier einen schöpferischen Aspekt darstellt, wäre allerdings noch eine interessante Frage. --Rtc 04:09, 6. Mai 2006 (CEST)

Rivi, Rtc sieht das schon richtig. Ein Computerprogramm ist kein Urheber, basta. Es liegt kein Lichtbild vor, also sind deine Vergleiche verfehlt. --Historiograf 03:44, 6. Mai 2006 (CEST)

In welchen Sinne ist die zitierte, schutzfaehige, Karte ein Lichtbild und vom diesem Bild zu unterscheiden? --Rivi 03:57, 6. Mai 2006 (CEST)
Waere damit am Ende eine wissenschaftliche Grafik allgemein kaum schutzfaehig, sofern sofern sie nicht handgezeichnet ist? Versteh mich nicht falsch, eine positive Antwort waere mir sehr recht, da sie eine Menge Beschraenkungen aufheben wuerde, die mich beim Schreiben behindern. Siehe z.B. Bild:HRDiagram.gif; ich wuerde ausserordentliche gerne sehen, dass das bleibt. Aber es kann wohl kaum sein, dass das Bild geschuetzt ist, wenn es Messdaten verwendet und nicht, wenn es theoretische Sternentwicklungsergebnisse zeigt. Uebrigens bin ich Astronom und kann den Ermessensspielraum des Urhebers bei der Gestaltung des Bildes durchaus einschaetzen. --Rivi 04:06, 6. Mai 2006 (CEST)
Ob eine Grafik handgezeichnet ist oder nicht, ist im Endeffekt mehr oder weniger irrelevant. Bei von der Natur abgemalten Bildern entsteht der Schutz, auch beim Fotorealismus, durch den (von einem Menschen eingebrachten) künstlerischen Ausdruck als schöpferisches Element. Eine computergezeichnete Grafik kann geschützt sein, wenn die Anweisungen zum Zeichnen (oft Bezierkurven) schöpferische Elemente enthalten; dann reicht als Vorraussetzung, dass ein Mensch diese Anweisungen schöpferisch entworfen hat. Es kommt also auf schöpferische Elemente an, nicht auf die letztendliche technische Realisierung. (Bei Fotografien geht man bereits durch die inhärente Wahl der Positionierung der Kamera und sowie des Zeitpunkts der Betätigung des Auslösers von einem schöpferischen Element aus. Allerdings selbstverständlich nur, solange diese überhaupt einen Einfluss auf die Darstellung des Fotografierten haben, was bei Reproduktionsfotografie grade nicht der Fall ist.) Messergebnisse und Sternpositionen sind höchstens als einfache Datenbank (siehe Datenbankwerk) geschützt. Ein darüber hinausgehender Schutz bei der Darstellung dieser Daten kann nur dann entstehen, wenn darin schöpferische Elemente enthalten sind. --Rtc 06:03, 6. Mai 2006 (CEST)
D.h. auch das HR-Diagramm ist nicht schutzfaehig, da die eingezeichneten Linien naemlich keine Bezierkurven sind, die in der Tat willkuerlich festzulegende Freiheitsgrade beinhalten, sondern an gemessene Daten angefittete Kurven darstellen? Allgemein also: Z.B. in wissenschaftlichen Journalen veroeffentlichte Spektren, Messkurven und Plots einfacher Datenpunkte, en masse z.B. verfuegbar auf arxiv, sind nicht geschuetzt, bzw. nur dann wenn der Wissenschaftler eine Kurve "frei Hand", nicht aber per Fitalgorhithmus durch die Punkteschar legt? Das ist eine kritische Frage, ich bin mir sicher, dass ein Fachverlag hier eine voellig abweichende Auffassung haette. Und als letztes: Was ist nun eigentlich mit Rohdaten? Ist ein atronomisches Rohbild ein Messergebnis in diesem Sinne? Die oben angefuehrten schoepferischen Kriterien der bildnerischen Arbeit sind hier nicht gegeben; im Gegenteil, jedes Teleskop mit gleichen optische Daten wird eben dieses Bild machen, wenn man es auf diese Position richtet, weder Teleskopstandort noch Ausloesezeitpunkt spielen eine Rolle. Es gibt jede Menge anscheinend unfreier Bilder, zu denen ich mir die Rohdaten besorgen, diese reduzieren und am Ende kombinieren koennte, denn die Rohdaten werden von den Archiven auf Anfrage zur Verfuegung gestellt (Bild:M51 core.jpg ist ein Beispiel, da die Rohdaten aber vom NASA-HST sind ist es so oder so mindestens US-Gov-PD). Da fast jeder astronomische Datenpunkt aus einem Bild entsteht, denn auch z.B. Spektren sind durch Reduktion aus Bildern gewonnene Daten, und wenn Bilder Schoepfungshoehe besitzen, ist die Datenreduktion auf ein Spektrum oder Datum also schoepfungshoeheschaedlich, die Datenreduktion auf ein Bild dagegen nicht? Es handelt sich in beiden Faelen um rein mathematische Operationen auf den Bilddaten. Diese Fragen sind ein Glatteis, auf das sich meines Wissens jedenfalls in der Astronomie noch niemand begeben hat, und als Fazit wuerde ich der Wikipedia abraten, es als erstes zu versuchen. --Rivi 06:56, 6. Mai 2006 (CEST)
Nun ganz offensichtlich spielt der Standort und der Zeitpunkt bei astronomischen Rohdaten im Gegensatz zur Reproduktionsfotografie sehr wohl eine Rolle: Nur bei wolkenfreier Sicht kannst Du dieses Foto machen! Außerdem ist es reiner Zufall, dass hier auf der Erde das Bild überall gleich aussieht. Ich schrieb nicht, dass die Wahl des Ortes auf die Erde beschränkt sein muss. Jede dreidimensionale Vorlage lässt sich immer gedanklich auch aus anderen Perspektiven fotografieren, selbst wenn das praktisch gesehen nicht möglich ist. (Wobei diese Veranschaulichung genau genommen falsch ist. In Wirklichkeit sind Fotos unabhängig von einer Schöpfungshöhe geschützt, aber Reproduktionsfotografieen sind keine Fotos in dem Sinne, sondern lediglich Vervielfältigungsstücke der Vorlage.) Das astronomische Rohbild ist deshalb als Foto geschützt. Die rein handwerkliche Umwandlung der Rohdaten in ein Bild wie bei Bild:M51 core.jpg hat keine eigene Schöpfungshöhe, dadurch wirst Du nicht Urheber und kannst auch keine Rechte erteilen! --Rtc 08:00, 6. Mai 2006 (CEST)
Dann sind wir aber in der Bredouille, denn der Urheber der Bilder ist dann der Astronom, der die Beobachtungen beantragt und die auszufuehrenden Beobachtungsbedingungen, z.B. welcher Bewolkungsgrad aktzeptabel ist, festlegt, nicht der Techniker, der den Shutter oeffnet und schliesst. Somit koennte ein nicht-NASA Astronom, der NASA-HST Bilder hat machen lassen, ungeachtet der US-Gov-PD Freigabe ein Urheberrecht nach deutschem Recht geltend machen. Wichtiger als diese etwas akademische Frage war mir uebrgiens die mit den Grafiken, die leider etwas untergegangen ist. --Rivi 14:41, 6. Mai 2006 (CEST)
Aber nein, ich sagte nicht, dass die Beeinflussung dieser Parameter den Urheber bestimmt. Sondern ich versuchte lediglich, Dir eine Begründung für den quasi pauschalen Schutz von Fotos plausibel zu machen. Urheber ist letztendlich, wer das Foto schießt, also wer den Auslöser betätigt, nicht wer den Auftrag dazu gab. --Rtc 21:32, 7. Mai 2006 (CEST)

Bild:Berliner Sternwarte doppelmaier.jpg

Weiß jemand, von wann die Vorlage ist? Unter Astrophysikalisches Institut Potsdam steht als Bildunterschrift: "Erste Berliner Sternwarte in der Berliner Dorotheenstraße (1711)" Trotzdem ist das Bild als Bild-by gekennzeichnet (allerdings auch viele andere). Riecht irgendwie nach Copyfraud. Entstand das Bild tatsächlich um 1700 oder handelt es sich hier um eine in der Moderne nachträglich angefertigte Zeichnung? Da ich kein Historiker bin, habe ich leider keinen blassen Schimmer. --Rtc 04:21, 6. Mai 2006 (CEST)

Ich kann's im Moment nicht pruefen, da ich die digitalisierte Ausgabe nur zuhause habe, nicht bei mir, aber wenn "Doppelmaier" dransteht stammt das Bild wahrscheinlich aus dem Atlas Coelestis (1742) von Johann Gabriel Doppelmayr. Das passt sowohl stilistisch mit der angschnittenen Plainsphaere als auch zeitlich. Ah, doch online gefunden: http://www.phys.uu.nl/~vgent/doppelmayr/images/images_atlas_coelestis/d-19.jpg Es ist also von 1742. --Rivi 04:28, 6. Mai 2006 (CEST)

Cool, kannst Du die genauen bibliographischen Daten bitte nachtragen (wenn möglich mit Seitenzahl etc.) wenn Du sie zur Verfügung hast? Alles unter http://www.phys.uu.nl/~vgent/doppelmayr/images/ was unter Vorlage:Bild-PD-Kunst fälllt könntest Du auch komplett hochladen! --Rtc 04:57, 6. Mai 2006 (CEST)

Ich hab' den kompletten Atlas mal von der Gallica geladen und zusammengesetzt, ausserdem noch einige andere aus anderen Quellen (siehe z.B. Benutzer:Rivi/Bilder#Astronomiegeschichte. Da das ziemlich viele MB, um nicht GB zu sagen sind, lad ich's derzeit nur bei Bedarf hoch. Da wir aber einen Johann Gabriel Doppelmayr-Artikel haben (eben erst gesehen) kommt dazu sicher noch was von mir. --Rivi 05:20, 6. Mai 2006 (CEST)

Es geht speziell um den Artikel AnyDVD und CloneCD: Eigentlich ist das Verlinken in Deutschland ja verboten. Nun sind wir unschlüssig, ob a) die Wikipedia der deutschen Rechtgebung unterliegt und es b) erwünscht ist, das zu Verlinken. Siehe dazu Diskussion:AnyDVD. --Stargaming 09:33, 6. Mai 2006 (CEST)

Memory Alpha

Ist es erlaubt, Texte aus der Wikipedia in "Memory Alpha" einzubauen? --84.61.48.103 14:09, 6. Mai 2006 (CEST)

Memory Alpha: Alle Texte sind verfügbar unter den Bestimmungen einer Creative Commons License.
Wikipedia: Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Damit nein, die Lizenzen sind nicht kompatibel. --Taxman Rating 14:12, 6. Mai 2006 (CEST) (kein Experte)
s. auch [9] und [10] --Taxman Rating 14:16, 6. Mai 2006 (CEST)

GFDL aus anderen (nicht Wikimedia) Projekten

Wenn bei uns Texte aus anderen Projekten, die ihre Texte ebenfalls unter der GFDL veröffentlichen, bei uns eingestellt werden, reicht dann ein einfacher Link auf die Quelle aus? Wenn ich die GFDL richtig verstehe, ist die Nennung der Autoren, mindestens aber ein Link auf die Versionsgeschichte des anderen Projektes nötig (so zumindest unsere Mindestanforderung an Mirrors). Im konkreten Beispiel sind hier zwei Artikel aus dem Pflegewiki eingestellt worden: Pflegedienstleitung (1-zu-1 Kopie, mit Verweis: "Der Artikel basiert auf einem Text bei Pflegewiki.de", siehe [11]) und Pflegestandard (in weiten Teilen, mit Verweis: Der Artikel basiert auf einem Text bei Pflegewiki.de). Man beachte, dass in beiden Artikeln nicht der entsprechende Pflegewiki-Artikel verlinkt ist. In den Lizenbestimmungen wird auf die GFDL und unsere Wikipedia:Lizenzbestimmungen verwiesen, d.h. eigentlich müssten wir einen entsprechenden Baustein setzen. Habe ich jetzt etwas grundsätzlich falsch verstanden? Ich frage in erster Linie weil ich nichts entsprechendes hier gefunden habe (vielleicht bin ich auch blind, wer weiß) und damit ich nicht wieder unnötigerweise eine URV melde wenn ich hier total daneben liegen sollte. Danke und Grüße --AT 02:23, 7. Mai 2006 (CEST) P.S.: Southpark hat bereits einen URV Baustein wieder entfernt, worauf ich hier nachfragte. Nur der Vollständigkeit halber.

Wie ich auf der Disku von Southpark schrieb: die GNU FDL steht nicht zur Disposition von Southpark. URV bleibt URV --Historiograf 21:50, 7. Mai 2006 (CEST)

Mittlerweile ist auch der Artikel Pflegedienstleitung wieder freigegeben worden mit der Begründung "aus dem Pflegewiki übernommen" (siehe Versionsgeschichte). Ich verstehe es zwar überhaupt gar nicht da die Bedingungen der GFDL m.E. in keiner Version des Artikels erfüllt sind, aber der abarbeitende Admin hat da sicherlich mehr Ahnung. Interessant ist nur, dass wir innerhalb der Wikipedia wesentlich genauer sind und sogar entsprechende Richtlinien zur lizenzkonformen Verschiebung haben. Dies scheint für andere GFDL Projekte nicht zu gelten. Für mich ist das Thema damit durch und ich werde keine GFDL Verletzungen mehr melden. Grüße --AT 17:42, 15. Mai 2006 (CEST)

Diese Frage wurde in einem anderen Zusammenhang gestellt, ist aber m.E. von allgemeinem Interesse. Frage von Martin--dealerofsalvation von mir hierher kopiert, mit der Bitte um Meinungen der Experten. Beispiele findet ihr hier und da. Sind diese Copyright-Vermerke zulässig und mit der CC-Lizenz vereinbar?? – Danke --Joachim Köhler 17:38, 7. Mai 2006 (CEST)


In vielen von Benutzer:Ulrich Klumpp hochgeladenen Bildern steht als Lizenz

{{Bild-CC-by-sa/2.0/de}}
Zu verwendender Urhebervermerk <small>(z.B. in der Bildunterschrift)</small>: © Ulrich Klumpp

Entsprechend steht der Copyright-Vermerk in den Bildunterschriften, wo die Bilder verwendet werden. Ich wusste nicht, dass das zulässig ist (davon gehen anscheinend mehrere Teilnehmer aus), und konnte auch keine entsprechende Regel ausfindig machen. Weiß jemand, wo die entsprechende Regel steht? (nein, ich habe nicht vor, meine eigenen Bilder auf diese Weise zu lizenzieren)Martin--dealerofsalvation 05:11, 4. Mai 2006 (CEST)

Hallo, was genau ist jetzt die Frage? Was ist Deiner Meinung nach unrechtmäßig und müsste geändert werden? --Rtc 21:27, 7. Mai 2006 (CEST)
Hallo, die Frage war: Sind diese Copyright-Vermerke zulässig und mit der CC-Lizenz vereinbar?? --Joachim Köhler 22:02, 7. Mai 2006 (CEST)
Zulässig im Bezug auf was? Im Bezug auf die Wikipedia-Richtlinien? Nun offenbar sind CC-Lizenzen erlaubt. Zulässig im Bezug auf die CC-Lizenz und vereinbar mit ihr? Damit das nicht der Fall wäre, müsste die CC-Lizenz die Bedingung beinhalten, dass Copyright-Vermerke zu unterlassen sind, wobei so eine Klausel wohl möglicherweise sogar ungültig wäre. Das Gegenteil ist der Fall, im Zusammenhang mit der Frage: Kann der Urheber bei einer CC-Lizenz einen solchen Hinweis fordern? Hier handelt es sich um eine CC-Lizenz mit by-Klausel, die einen Hinweis an angemessener Stelle sogar explizit fordert. Historiograf hat das ja bereits beantwortet. Der Hinweis war vorher im Bild selbst und wurde dann rausretuschiert. Das ist meiner Ansicht nach gemäß CC-Lizenz erlaubt, solange man ihn unverändert an einer anderen angemessenen Stelle anbringt. Hier jetzt in der Bildunterschrift. Das ist auf jeden Fall angemessen. Ob alleine auf der Bildbeschreibungsseite angemessen wäre, ist zumindest fragwürdig. --Rtc 23:37, 7. Mai 2006 (CEST)

Die CC-Lizenz lässt in der neuesten Version dem Urheber die Freiheit, den Urhebervermerk vorzugeben. Die Regel steht in der CC-Lizenz (so wie die GNU FDL auch die beibehaltung von urheberrechtsvermerken ZWINGEND vorschreibt). Wenn wir hier Lizenzen verwenden, MÜSSEN WIR UNS AN IHRE SPIELREGELN HALTEN BASTA (auch wenn Southpark und seine Kumpane das anders sehen mögen) --Historiograf 21:54, 7. Mai 2006 (CEST)

@Histo, Danke für die Antwort. --Joachim Köhler 22:02, 7. Mai 2006 (CEST)
Die Frage ist nur, ob es ausreicht, wenn die Hinweise auf der Bildbeschreibungsseite stehen, oder ob sie nicht viel mehr bei jeder Verwendungt des Bildes anzugeben sind. Man weiß ja schließlich nicht, wenn man keine AHnung von WP haben, dass man auf die Bildbeschreibung kommt, wenn man die Bilder anklickt. Die Konsequentz daraus, nämlich dass die Autoern und der Lizenzhinweis bei jedem Bild mit in den Thumbnail-Rahmen müssten, gefällt mir überhaupt nicht. Vieleicht sollte man zumindest einen deutlicheren Link auf die Bildbeschreibungsseite setzen (könnte man durch eine Softwareanpassung (oder vieleicht sogar mit CSS und JS?) sicherlich automatisch erreichen. -- Timo Müller Diskussion 14:35, 8. Mai 2006 (CEST)
In meinen Augen ist es zumindest äußerst fragwürdig, die Hinweise ausschließlich auf die Bildbeschreibungsseite zu schreiben: z.B. ein Ausdruck enthielte dann keinerlei Bezug zum Hinweis mehr. Der Urhebervermerk ist doch grade dazu da, im Kontext der Abbildung zu erscheinen. Warum gefällt es Dir nicht, wenn er in der Bildunterschrift steht? Das ist die absolut üblichste Form des der Angabe. Ist es eine Aversion dagegen, dass es Leute dazu einsetzen werden, um Bilder unter der Prämisse einzustellen, dass sie gleichzeitig den Vermerk nutzen können, um als Gegenleistung etwas Werbung zu machen? Das ist in meinen Augen nun mal der Preis, den man zu zahlen hat, wenn man solche Lizenzen zulässt. --Rtc 18:19, 8. Mai 2006 (CEST)
Es gefällt mir nicht, weil das bei Biildern mit längerer Versionsgeschichte ziemlich ausarten kann. Wenn man das einem Autor erlaubt, muss man es nämlich auch standardmäßig bei jedem Bild machen, das nicht PD ist, das wäre ein ziemlicher Mehraufwand. Schließlich wird es ja nicht dadurch, dass der Autor zusätzlich darum bittet, Pflicht, sondern schon durch die Lizenz (es sei denn, der Autor erlaubt expliziot eibne ausnahme.) Wenn es ausreichen würde, einen deutlicheren Link auf die Bildbeschreibung zu setzen, könnte man das einfacher erledigen. Nebenbei finde ich es nett von dir, dass du dich freiwillig gemeldet hast, das bei jedem Nicht-PD-Bild nachzutragen. ;-) -- Timo Müller Diskussion 07:30, 9. Mai 2006 (CEST)

Ich halte das nicht für so arg fragwürdig, Bildautoren nur auf der Bildbeschreibungsseite zu nennen. Das wird in sehr vielen Büchen so ähnlich gemacht (Abbildungsnachweis hinten), und da verliert man den Hinweis auch z.B. beim Fotokopieren einer Seite. Wenn cc und GFDL das Belassen der Urhebervermerke zwingend fordern, sollten wir uns vielleicht überlegen, eine freiwillige Policy der Wikipedia zu erstellen, dass wir solche Bilder nicht haben wollen oder zumindest nur in ganz seltenen Fällen einbinden wollen und dann halt lieber keine haben. Dass hier letztlich Werbung in den Bildern gemacht werden kann, gefällt mir z. B. gar nicht. --AndreasPraefcke ¿! 23:27, 13. Mai 2006 (CEST)

Ich denke, wenn es einen deutliche Link auf dir Bildbeschreibungsseite gäbe, würde das ausreichen. Dass man nur auf das Bild klicken muss,m siht jemand ohne Ahnung von WP nicht. -- Timo Müller Diskussion 23:00, 14. Mai 2006 (CEST)

Bearbeitete Karte

Für den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Armada habe ich dieses Bild erstellt http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Weg_der_Armada.gif es basiert auf einem englischen Orginal http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Routes_of_the_Spanish_Armada.gif. Das müßte doch so in ordnung gehen, da das Orginal PD ist. Oder spielt da die "United States Federal Government" Eintragung noch eine Rolle. --Egore Diskussion 17:42, 7. Mai 2006 (CEST)

Ich habe gerade in ein paar Artikeln Links auf eine Seite mit "Kennzeichen verfassungswidriger" Organisationen (SS-Runen) [12] gefunden und wollte sicherheitshalber mal anfragen, ob die vielleicht ein rechtliches Problem für uns werden könnten. (Vielleicht bin ich hier falsch mit dieser Frage, aber Vorlage Diskussion:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schien auch nicht zu passen, und ich habe auch nach längerem Suchen keine bessere Stelle gefunden.) --HoHun 00:44, 8. Mai 2006 (CEST)

Das ist keine Urheberrechtsfrage. Probier mal WP:FZW. --Rtc 00:50, 8. Mai 2006 (CEST)
Danke für den Hinweis, werde ich gleich machen! :-) --HoHun 01:08, 8. Mai 2006 (CEST)

Urheberrecht

Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt? (nicht signierter Beitrag von 212.144.59.169 (Diskussion) )

Siehe Urheberrecht. -- Timo Müller Diskussion 16:02, 8. Mai 2006 (CEST)

Urheberrecht an Theatertexten

Uns wurden Texte für Kabarettaufführungen zur Verfügung gestellt. Nachdem wir uns von unserem Regisseur getrennt haben, will er uns verbieten, diese Stücke aufzuführen. Es handelt sich um Texte, die von verschiedenen Autoren geschrieben wurden (nicht veröffentlicht). Wer hat die Rechte? (nicht signierter Beitrag von 212.144.93.66 (Diskussion) )

Frag Deinen Anwalt. Diese Diskussionsseite ist exklusiv für Fragen, die mit Wikipedia im Zusammenhang stehen. --Rtc 18:00, 8. Mai 2006 (CEST)

Verwendung eines Originaltextes

Darf ich einen Text aus einer Dorfchronik abschreiben wenn ich dafür vom Verfasser eine Erlaubnis besitze? (nicht signierter Beitrag von 87.193.10.190 (Diskussion) )

Für die Wikipedia oder für andere Zwecke? In der Wikipedia darfst du ein fremdes Werk nur nutzen, wenn der Rechteinhaber es unter der GFDL freigegeben hat. Eine anders formulierte Erlaubnis, die nicht den Vorgaben der GFDL genügt, ist für uns hier wertlos. Die reinen Fakten einer Chronik sind aber nicht geschützt. Wenn du also die Inhalte der Dorfgeschichte mit eigenen Worten selbst formulierst, dann geht das völlig in Ordnung. --h-stt !? 18:20, 8. Mai 2006 (CEST)

Urheberrecht: Schreibfehler in Texten fremder Autoren korrigieren?

Dass ein Autor (siehe den Hinweis unter der Linie) Urheberrechte an seinen Texten hat, ist klar.

Wie aber sieht das mit „seinen“ Schreibfehlern aus? Jede mir bekannte Zeitung erlaubt sich ohne Rückfrage, Texte von Autoren ihrer „eigenen“ Rechtschreibung anzupassen bzw. solche (vermeintlich) zu korrigieren; teilweise werden sogar Leserbriefe, die ja dem Zweck nach klar nur eine Meinung des Lesers darstellen, in Rechtschreibfragen korrigiert (hoffentlich nicht inhaltlich!).

Wenn ich gleichermaßen unschöne wie oft vorzufindende Fehlersammlungen lesen muss wie: „Er sagt dass etwas stimmt.“ oder „Er meint, das mann das beser gemeinsahm macht.“ oder „Die Standard Version der Buch Rücken Dicken Berechnung lautet ...“, dann möchte ich eigentlich gerne zur Korrektur schreiten, und zwar absolut nicht, um den Autor zurechtzuweisen oder ihm seine Schreibschwäche vorzuhalten, sondern schlicht, um den er- (oder ent-?) stellten Text ortographisch zu korrigieren, einfach um der besseren Lesbarkeit Willen.

Ich möchte daher gerne die Frage aufwerfen, ob ein Autor etwas dagegen hat oder ob er überhaupt etwas dagegen haben kann, wenn jemand anderer Schreibfehler in seinen Texten korrigiert.

  1. Wie sieht das in Artikeln aus?
  2. Wie verhält es sich mit Diskussionsbeiträgen?

(*) In diesem Artikel verwendete männliche Formen auch weiblich existenter Begriffe (wie Autorinnen) sollen als Platzhalter beiderlei menschlicher Geschlechter verstanden werden; sie sind schlicht der ansonsten erforderlichen doppelten Formulierung wegen einheitlich im grammatikalisch männlichen Geschlecht verwendet. -- Wahlschweizer

Hier in der Wikipedia darfst du die Texte ohne Probleme ändern, da sie unter der GFDL stehen. Allerdings solltest du nicht in fremden Diskussionsbeiträgen ändern, das wird nicht gern gesehen. In Artikeln dagegen kannst du ohne Probleme verbessern, das wäre sogar gut. -- Timo Müller Diskussion 17:39, 8. Mai 2006 (CEST)

Auch außerhalb der Wikipedia stellt die Korrektur von Schreibfehlern in der Regel keine URV dar, da keine Entstellung vorliegt. Wenn die Verlage die Entscheidung ihrer Autoren akzeptieren, bei der alten Rechtschr. zu bleiben, ist das wohl weniger einer Rechtspflicht geschuldet als einem guten Verhältnis. --Historiograf 01:30, 9. Mai 2006 (CEST)

wiki - format

Wir (kleiner Game-Clan)haben vor unsere Website Wiki-ähnlich aufzubauen. Ein Beispiel dafür wär http://www.aowiki.de/Hauptseite , wie man sieht werden dort nur die "technik" und ähnliches behandelt und wir wollen es stark RPG - abhängig machen. Die Hauptfragen sind also:

--> ist das Wiki - format frei übernehmbar? (entsprechende codes [php ect.]habt ihr ja hier veröffentlicht)


--> gelten die Wiki-Datenschutz und Lizenz-Richtlinien dann auch dafür? (nicht GNU, die sind klar)

--> was gilt es zu beachten (allgemein)



bitte schreibt eure Antworten in Wiki-Dummi-Sprache *g* das ist alles Neuland für uns. Für längere Antworten oder Tips könnt hier auch bis 30.07.06 [hallowiki@habmalnefrage.de] nutzen.

Unrecht an der eigenen Sache

Wie ich leider jetzt erst sehe, wurde unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/6. Mai 2006#Bild:Versuchsaufbau HASYLAB DESY.JPG ff. mal wieder schnellgelöscht unter Bezug auf haarstreubende Schutzrechtsbehauptungen:

  • "'Fotografieren nur zur privaten Nutzung' [...]schliesst nicht das Recht zur Veröffentlichung ein."
  • "Wesentliche Teile der Anlage sind patentiert und bedürfen der gesonderten Genehmigung zur Veröffentlichung von Fotos. Diese Genehmigung fehlt."

Der Admin, der gelöscht hat, ist zu teeren und zu federn PS: Wie ich sehe, wurde auf Wunsch des Hochladers gelöscht, der wohl leider Angst bekommen hat ob der ganzen Luftworte. --Rtc 19:04, 9. Mai 2006 (CEST)

Ein ganz normaler Vorgang … wenn der Hochlader selbst um Löschung bittet und die Bilder bislang gar nicht genutzt wurden, zumal, wenn angekündigt wurde, sich bald schon um womöglich sogar bessere Fotos zu kümmern. Mach mal halblang. Übrigens waren die Bilder gar nicht mehr anzeigbar bzw. in Artikeln verwendbar, da sie durch Warnschildchen "wird entfernt" überladen wurden.
Für Mitlesende: Es handelte sich um Innenaufnahmen aus dem DESY, abgebildete Gegenstände nach weitem Dafürhalten urheberrechtlich geschützt.
PS: Du würdest dem Parser Arbeit sparen, wenn Du mal endlich Wikitext statt html nutzen würdest ;-) --:Bdk: 19:16, 9. Mai 2006 (CEST)
Die Bilder wurden vor ein paar Tagen durch den Benutzer:Msgmsg (Steller der LAs) aus den Artikeln entfernt. Blödsinn, eins ist noch -jetzt als roter Link- in DESY enthalten. Die Warnschildchen hätte man ganz einfach entfernen können indem man die Bilder einfach zurücksetzt - hab den Benutzer:Msgmsg sogar noch auf eine entsprechende Diskussion hingewiesen, aber dann vergessen Rtc Bescheid zu geben - ich könnte mich selbst "erwürgen" --Btr 19:34, 9. Mai 2006 (CEST)
Sicher war der Löschgrund bezüglich eigenem Wunsch des Einstellers grade noch menschlich vertretbar, da ihm ein Hausverbot oder ähnliches drohen würde. Aber mehr droht eben auch nicht und das muss man ganz klar sagen. Weder ein Patentinhaber noch der Besitzer einer Sache kann dem Fotografen per Deklaration ins Urheberrecht pfuschen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt (und zwar zu Recht). Exklusionsrechte verbieten Dinge und geben dem Rechteinhaber die Möglichkeit diese Dinge, die somit normal verboten wären, wieder verbindlich zu erlauben. Der Rückgriff aufs Hausrecht und Patentrecht kann also nur die Erlaubnis für Handlungen betreffen, die durch diese Gesetze sonst verboten wären. Das betrifft z.B. das Betreten das Hauses selbst, aber nicht die Veröffentlichung von Fotos, die man dort macht. Selbst wenn das Betreten des Hauses nur unter der Bedingung erlaubt wird, gemachte Fotos nicht zu veröffentlichen: Wer's trotzdem tut kann maximal für Verletzung des Hausrechts verantwortlich gemacht werden. Dritte sind davon schonmal überhaupt nicht betroffen und die erteilte Lizenz wird so ebenfalls nicht ungültig. Es ist alleine Privatsache des Einstellers, sich drum zu kümmern, nicht gegen das Hausrecht zu verstoßen und eine Einverständnis einzuholen. Er muss diese Einverständnis nicht gegenüber Dritten erwähnen oder in Wikipedia plausibel machen, wenn er das Foto veröffentlicht. Es betrifft alleine ihn. Das Patentrecht verbietet ebenfalls nur Nachbau des Mechanismus und greift nicht ins Urheberrecht ein. PS: Was meinst Du mit Wikitext statt html? --Rtc 19:42, 9. Mai 2006 (CEST)
Wikitext statt <b>-usw.-Tags, die Du ziemlich häufig benutzt. --:Bdk: 22:45, 9. Mai 2006 (CEST)
Stimmt nicht. Ich habe lediglich eine stelle zitiert, die HTML-Tags enthielt.--Rtc 00:10, 10. Mai 2006 (CEST)

Wir lesen einmal mehr Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum und nehmen aufmerksam zur Kenntnis, dass man Bilder auch als Sockenpuppe hochladen kann ... --Historiograf 19:36, 9. Mai 2006 (CEST)

"abgebildete Gegenstände nach weitem Dafürhalten urheberrechtlich geschützt" so ein Unfug; ein Gegenstand als solcher ist kein Werk im Sinn des Urheberrechts. Ein Gegenstand kann lediglich als Werk der bildenden Künste (UrhG §2) geschützt sein, ich glaube kaum, dass das auf technische Apparate des DESY zutrifft, sie wurden niemals unter diesem Aspekt entworfen! --Rtc 00:07, 10. Mai 2006 (CEST)

<ironie>Klar, die DESY-Bildtafeln mit Zeichnungen und textlich umfangreichen Erläuterungen sind auch alle nicht geschützt …</ironie> Wart doch einfach ab, bis wir (hoffentlich) neue/bessere/klar abgesicherte Fotos davon haben … --:Bdk: 12:38, 10. Mai 2006 (CEST)

Nicht mehr genutzte Firmenlogos

Mir ist der Begriff Schöpfungshöhe bei Logos nicht ganz klar, daher ganz konkret meine Frage. Kann man gefahrlos diese Logo der Universum Film in der Wikipedia verwenden? Bei diesem Logo handelt es sich um ein altes Logo, welches heutzutage von der Ufa nicht mehr verwendet wird (vgl. Website), trotzdem dürfte aber noch ein Copyright bestehen (oder kann man davon ausgehen, dass eine Firma, die ein Logo nicht mehr verwendet, keine Ansprüche mehr darauf hat?). --Andibrunt 09:24, 10. Mai 2006 (CEST)

Die meisten Firmenlogos sind und waren noch nie urheberrechtlich geschützt, und zwar mangels Schöpfungshöhe. Sie sind stattdessen markenrechtlich geschützt, ein vom Urheberrecht vollkommen unabhängiger Schutz. Leider haben das anderssprachige Wikipedias und auch commons noch nicht wirklich begriffen. Ein urheberrechtlicher Schutz, so er besteht, entsteht automatisch mit Anfertigung des Werks und dauert immer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Der Schutz besteht aus einem Verbot einer großen Bandbreite von Handlungen im Bezug auf das Werk, solange ihnen der Urheber nicht explizit zugestimmt hat. Das Denken, dass der Urheber "Ansprüche" erhebt, ist also ein völlig falsches, der Urheber braucht nichts zu beanspruchen oder zu verbieten (kann er auch garnicht), weder explizit ("Das Werk darf nicht ohne mein Einverständnis kopiert werden" – auf Basis des Urheberrechts eine reine Tautologie) noch implizit (wird verkauft, verwendet, etc.). Im Gegenteil: Er erteilt Kraft seiner Urheberschaft die ausdrückliche Erlaubnis für die Nutzung, die er sich für sein Werk vorstellt. Was er nicht erlaubt, verbietet automatisch das Urheberrechtsgesetz. --Rtc 11:24, 10. Mai 2006 (CEST)

Einscannen aus einem Buch

Moin Moin habe hier auf meinen Tisch das Buch von Ekhart Berckenhagen "Schiffahrt in der Weltliteratur" zu liegen in diesen Buch sind sehr gute Gemälde, Skizzen und Sklupturen aus den verschiedenen Epochen der Seeschifffahrt abgebildet einiges davon passt vll. in den einen oder anderen Schifffahrtsartikel. Gilt hier auch das Prinzip 100 Jahre und gemeinfrei, ferner Gemälde, Skizzen und Sklupturen die in Privatbesitz sind oder aus einem Museeum stammen. Im Buch ist kein Index der Bilder etc. In Erwartung einer Antwort mit freundlichem Tschüss Seebeer 12:32, 10. Mai 2006 (CEST)

Wenn der Zeichner namentlich bekannt ist, musst du seine Lebensdaten ermitteln und es gilt die Grenze von 70 Jahren nach dem Tod. Ist der Zeichner unbekannt aber das Entstehungsdatum des Werkes, gilt unsere pragmatische 100 Jahres Grenze. Weisst du gar nichts über die Entstehung des Werkes, musst du vorsichtig sein. Einen deutlich als solchen erkennbaren Stich aus dem 18. Jahrhundert würde ich ohne Bedenken als PD-old hochladen. Eventuell kann man in so einem Fall auch einen Zweitaccount benutzen. --h-stt !? 15:44, 10. Mai 2006 (CEST)
Danke H-stt, Hilft schon ein Stück weiter werde mal sehen was da so einzuscannen ist Seebeer 16:16, 10. Mai 2006 (CEST)

Fotos von einem öffentlich zugänglichen DSLAM

Hallo zusammen, für den Artikel DSLAM wären Aufnahmen des Inneren eines solchen von Vorteil. Nun stellt sich die Frage, inwieweit eine solche Aufnahme zu veröffentlichen ist. Bei Aufnahmen der Telekomtechnik in den Vermittlungsstellen bedarf es der Genehmigung der Telekom, die verständlicherweise nicht zu bekommen ist. Bei dem jetzigen Ausbau der VDLS-Technik auf öffentlichen Straßen hat jedermann Einblick in diese Gehäuse. Wie schaut es nun mit dem Veröffentlichen von beispielsweise einem solchen Bild aus ... fragt sich diba 12:59, 10. Mai 2006 (CEST)

Mir erscheint dieses harmlos. (zu mindestens "Mostly harmless") Adomnan 13:53, 10. Mai 2006 (CEST)
Solange diese Fotos von einem öffentlichen Platz wie hier z.B. einer Straße bzw. Fußgängerweg gemacht worden sind, spricht nichts dagegen (Stichwort Panoramenfreiheit), wenn dies jedoch z.B. auf einem Firmengelände oder Privatgrundstück gemacht wurde so wäre eine Genehmigung erforderlich. --Haeber 14:32, 10. Mai 2006 (CEST)
Völlig unproblematisch. Ein Urheberrecht am Inneren von Schaltschränken existiert nicht. Es ist auch kein Rückgriff auf die Panoramafreiheit erforderlich - das Motiv liegt einfach außerhalb des Anwendungsbereiches des UrhG. Nur der Fotograf muss sein Foto dann unter einer der geeigneten Lizenzen stellen und hochladen. --h-stt !? 15:48, 10. Mai 2006 (CEST)

Können wir BITTE auch hier Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum beherzigen? --Historiograf 02:39, 11. Mai 2006 (CEST)

Recht Frage

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben auf dem board www.winlux.de derzeit einige rechtsfragen zu klären und möchten ihre hielfe Wirhaben eine WIKI eingerichtet und dort teile ihrer Beiträger der Wikipedia eingesetst es ist jedoch nur als Datenbank geplant nicht anders also kein user darf schreiben

dies dint Computer Begriffe zu erklären undich habe dies auch in unserem Über WinLux-Wiki erklärt

also gesagt das dies ihr eigentuhm ist desweiteren laufe ich auch unter der GNU FDL

Könnten sie mir rechtlichen beistand geben reicht es nicht in einem tema zu sagen das alles so ist ?

Vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichem Gruß

            • (Zecky)( Admin )

Meldung bitte an zecky@winlux.de

Allgemein: siehe hier. In diesem Fall auch hier. --Matt314 22:57, 10. Mai 2006 (CEST)
BTW: Wenn niemand schreiben darf, ist es kein Wiki... --Rollo rueckwaerts 20:11, 21. Mai 2006 (CEST)

Bildrechte: Italienischer Bergwerks-Museumspark

Hallo, ich bin mir unsicher, ob ich folgendes hochladen darf (oder lieber nicht): 1. Das Innere eines Bergwerksstollens (im Museum, fotografiert bei der Führung: Fotografieren war erlaubt); 2. Skulpturen von Künstlern, 2000-2005 gemacht, im frei zugänglichen Steinbruch (nicht Bestandteil des Museums). Danke. --Reise-Line Fahr mal hin! 23:20, 10. Mai 2006 (CEST)

1. ja, siehe Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, 2. nein, siehe Panoramafreiheit --Historiograf 02:40, 11. Mai 2006 (CEST)

Danke, Histo. --Reise-Line Fahr mal hin! 22:57, 11. Mai 2006 (CEST)

Italienische Bilder, die in Deutschland URV wären

Was ist denn hiervon zu halten: Bild:Bud Spencer & Terence Hill.jpg, wenn das Bild in einen deutschsprachigen Artikel eingebunden wird? --Popie 23:29, 10. Mai 2006 (CEST)

Darauf möchte ich garnicht eingehen, aber die kommentarlose Angabe "this rule is valid also for italian film's screenshot" ohne jede Quellenangabe halte ich für äußerst fragwürdig. Es dürfte zwar prinzipiell der Fall sein, dass das Einzelbild eines Films als Fotografie durchgeht, aber ich glaube kaum, dass bezüglich der Bedingung 'artistic' ein Unterschied besteht. Das Bild des Films ist hier eindeutig 'artistic' und damit eine Urheberrechtsverletzung, auch nach italienischem Recht. --Rtc 00:35, 11. Mai 2006 (CEST)

ACK, eine URV. Die Absenkung der Schutzhürde für Fotos erfolgte 1993 mit der Schutzdauerrichtlinie europaweit --Historiograf 02:45, 11. Mai 2006 (CEST)

Ok, danke für die Antworten. --Popie 03:05, 11. Mai 2006 (CEST)

Logos mit ®

Mir ist leider noch immer nicht ganz klar, wie sich das Urheberrecht bei Logos verhält, die als eingetragenes Warenzeichen eingetragen sind, also mit dem ® versehen sind. Diese dürfen doch eigentlich nicht hier verwendet werden, oder? --ThomasMielke Talk 11:58, 11. Mai 2006 (CEST)

Warenzeichen oder Marken haben was mit Markenrecht zu tun. Beim Urheberrecht geht es nur um Werke. Marken zu nennen und über sie zu schreiben, ist an sich kein Problem, zumindest nicht im Rahmen von Wikipedia-Artikeln. —da Pete (ばか) 12:22, 11. Mai 2006 (CEST)
Das ich über die Marke schreiben darf, ist mir klar. Es geht mir aber um die Verwendung des Logos (siehe Bild:Logo Carrera.svg und weitere). Das Original-Logo ist eingetragen (siehe [13]). Das darf doch IMHO nicht verwendet werden, oder? --ThomasMielke Talk 12:28, 11. Mai 2006 (CEST)
bitte lies Schöpfungshöhe. Wir kümmern uns hier nur um Urheberrecht, Markenrechte sind uns völlig egal. Und damit ein Logo urheberrechtlich geschützt sein kann, muss es die für den Werkscharakter erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Das rein typographische Logo von Carrera erreicht diese Hürde nicht, das Logo genießt also keinen urheberrechtlichen Schutz. --h-stt !? 13:04, 11. Mai 2006 (CEST)
Natürlich habe ich Schöpfungshöhe bereits gelesen und bin nach diversen anderen Artikeln die sich mit dem Thema beschäftigen hier gelandet. Leider habe ich noch keine ausreichende Antwort auf meine Frage erhalten. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, daher nochmal meine Frage: Wenn ein Logo als Marke eingetragen ist, und daher mit dem ® versehen ist, dann bedeutet das doch, dass irgendjemand mal entschieden hat, dass die Schöpfungshöhe erreicht ist und damit das Logo urheberrechtlich geschützt ist, oder? Und demnach dürfte das Logo doch in der WP nicht verwendet werden, oder? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.... --ThomasMielke Talk 13:45, 11. Mai 2006 (CEST)
Du verwechselt immer noch Markenrecht und Urheberrecht. Für einen Eintrag als (Bild-)Marke ist keine Schöpfungshöhe erforderlich, es reicht, ein Formular auszufüllen und die Eintragungsgebühren zu überweisen. --h-stt !? 13:51, 11. Mai 2006 (CEST)
Ok, ich glaube jetzt hab ichs....:-) Ich darf Deine Antwort(en) dann also auch so deuten, dass das genannte Carrera-Logo trotz Markeneintragung hier verwendet werden darf? --ThomasMielke Talk 14:17, 11. Mai 2006 (CEST)
Aber mit einer Aussage hast du völlig recht: Wir dürfen die Logos nicht verwenden. Was wir aber dürfen, ist sie darzustellen. Verwenden hieße, sie als Produktkennzeichnung anzubringen - das aber tun wir gerade nicht. Wie auch? Markenrechtlich ist die Darstellung in der WP unnproblematisch, da wir eben kein Produkt mit dem Logo kennzeichnen und damit Produktpiraterie betrieben. Gruß --Logosammler 20:29, 11. Mai 2006 (CEST)
Ok, Deine Aussage macht irgendwie Sinn. Danke für die Antwort. --ThomasMielke Talk 20:46, 11. Mai 2006 (CEST)

Genau: Wir illustrieren hier und stellen das Bild für weitere Illustrationszwecke unter freier Lizenz bereit. Genauso wie bei Wikipedia:Wappen, wo Hoheitsrechte und Namensrechte mitspielen. Wir verwenden nicht, das würde jemand tun, der das Logo im geschäftlichen Verkehr sich aneignet. Auf Commons begreift man diese Zusammenhänge übrigens nicht, der Benutzer:Duesentrieb ist ein strikter Gegner von Logos auf Commons, auch wenn diese gemeinfrei sind. --Historiograf 21:14, 11. Mai 2006 (CEST)

Jetzt ist das endlich mal verständlich erläutert worden. Genau diese Info habe ich gesucht. Danke! Kann das noch jemand an entsprechender Stelle einarbeiten? --ThomasMielke Talk 23:17, 11. Mai 2006 (CEST)

Kann die deutschsprachige Wikipedia darauf verzichten, Weblinks zu urheberrechtlich geschützten Webseiten zuzulassen? --84.61.39.149 20:06, 11. Mai 2006 (CEST)

Nein, natürlich nicht. Fast alle Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Was soll denn das für eine Frage sein? --AndreasPraefcke ¿! 20:23, 11. Mai 2006 (CEST)

selbst gemchte, selbsthochgeladene fotos ohne copyrightvermerk

Hallo

ich habe diese frage schon mal an anderer stelle gestellt und ein positive antwort erhalten, nun ist aber einige zeit vergangen und es könne sich was geändert haben!

es geht um ein eingestelltes bild, vom einsteller selber gemacht: Bolonka-franzuska.jpg. eigentlich können wir doch davon ausgehen das durch das einstellen das bild automatisch unter gfdl gestellt wurde, jedenfalls könnte mensch die wikipediabedingungen si interpretieren, oder sehr ich das falsch? ich habe so auf der diskussionsseite argumentiert: Bild Diskussion:Bolonka-franzuska.jpg wohlgemerkt: es geht um ein selbstgemachtes bild! Gruß aus der Eifel Caronna 22:33, 12. Mai 2006 (CEST)

Wenn du die Güte haben würdest, die Löschkandidaten zu Bildern aufzusuchen, findest du dort derzeit massenhaft Bilder vorgeschlagen, die keine Lizenz aufweisen. Um es allen ins Hirn zu meisseln wähle ich den Weg der Hervorhebung: Der Urheber eines Bildes muss zwingend selbst die Lizenz auswählen, wenn er es hochlädt. Bilder ohne Lizenz müssen gelöscht werden. Das ist seit langem Konsens --Historiograf 22:37, 12. Mai 2006 (CEST)

ich hatte mal über die mailingliste ne gegenteilige auskunft erhalten... nun gut! die lösung wäre nur bilder dann hochladen zu können wenn der lizens angegeben worden ist! ...oder ist es ein progammiertechnisches probem? Caronna 14:42, 13. Mai 2006 (CEST)

Und das Ergebnis dieser Lösung wären dann 100% perfekt lizenzierte Bilder??? Das ist die gleiche Idee, wie auf WP:VV vorgeschlagen wurde Edits nur noch zu speichern, wenn das Feld "Zusammenfassung und Quellen:" ausgefüllt wurde -> "...mach ich halt einen Punkt rein!" Und hier, "na dann trage ich halt (nach dem Würfelprinzip) eine Lizenz ein", wenn das die Software so will - das Ergebnis wären noch mehr falsche Lizenzen bzw. letztlich versteckte URVs - natürlich oberflächlich "auf dem Papier" sieht es gut aus!
Besser wäre es das gesamte Auswahlfeld für die Lizenzen aus der Hochladen Maske zu entfernen, dass nur jemand, der sich wenigstens oberflächlich mit dem Thema Lizenzierung/Lizenzbedingungen auseinandergesetzt hat in der Lage ist einen Lizenzbaustein zu setzen. Viele pappen halt eine Lizenz rein, damit sie Ruhe haben und machen hinterher große Augen, wenn ihnen erklärt wird bzw. sie festellen, was mit ihren Bildern so alles möglich ist. (Oder sie erfahren in welche "rechtlichen Nesseln" sie sich mit der Veröffentlichung unter einer freien Lizenz gesetzt haben.) Bin jetzt schon gespannt, was hier los ist, wenn die erste richtig kommerzielle "Ausschlachtung" (außerhalb der Wikipedia also nicht WP CD/DVD, usw.) stattgefunden hat bzw. auch bekannt geworden ist! --85.214.59.14 03:00, 14. Mai 2006 (CEST)

Wenn der Hochlader tatsächlich Rechteinhaber war, dann wird es zwar möglich sein, gemäß vermeintlichem Vertragszweck ("für die kostenlose Web-Wikipedia, so wie sie jetzt ist") zu versuchen, die Lizenz als im Irrtum erteilt zu bestreiten, aber ich glaube nicht, jemand auch nur eine geringe Chance hätte, damit durchzukommen. Denn wer irgendeine Lizenz draufpappt 'wenn das die Software so will' und noch nicht mal das Lizenzschild und die vielen deutlichen Hinweise beim Hochladen liest, der verletzt vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht und ist deshalb selbst schuld. --Rtc 06:52, 14. Mai 2006 (CEST)

Das ist schon klar stimme ich Dir auch voll und ganz zu, dass er die bereits lizenzierten Bilder nicht mehr bzw. nur mehr schwer aus der freien Lizenz herausbekommt. Aber angenommen Du schließt mit jemanden einen Vertrag ab und stellst dabei fest "hey, der würde mir alles unterschreiben", dann gibts zwei Möglichkeiten entweder man legt ihm gleich noch sein eigenes "Todesurteil" vor oder versucht ihn soweit wie möglich vor seiner eigenen Dummheit zu schützen. Und mit einem Zwang eine Lizenz anzugeben denke ich fördert man den Blödsinn, den hier so manche im Umgang mit Lizenzen veranstalten auch noch! (Der im Einzelfall auch sehr teuer werden kann z.B. ein Link den Histo vermutlich zur Abschreckung vor URVen Wikipedia Diskussion:Bildrechte#Bildnutzung kann teuer werden (auch für Minderjährige) eingestellt hat oder Bilder die leichtsinnig (unwissentlich / ohne Vorkehrungen) unter kommerziell nutzbare Lizenzen gestellt werden, obwohl der Benutzer dabei gegen eine vertragliche Bindung verstößt, aber derartige Fälle kennst Du sicher zu genüge, wenn ich mir Deine Benutzerbeiträge so ansehe!)--85.214.59.14 22:12, 14. Mai 2006 (CEST)
zu den 100% perfekt lizensierten Bildern... ja so in etwa! die lizensfrage müßte nur geschickter formuliert werden, das jeder damit was anfangen kann. es ist ja schlieslich einiges hantier bilder hochzuladen, anonym geht das ja schon mal nicht. wieso dann nicht auch ne zwingende lizensabfrage? zur zeit wird das wohle einfach übersehen, das die leute sich gedanken machen sieht mensch ja schon wenn er dabei schreibt: eigenes bild, selbst fotografiert!! und zur kommerziellen ausschlachteung! passiert schon seit einiger zeit! die werbespammer legen clone von wikipedia an um für alles (unseriöse) zu werben. (mir ist es egal was mit meinen bildern / texten passiert) Caronna 15:28, 14. Mai 2006 (CEST)
Erst einmal, das war ironisch gemeint, da es nicht nur darauf ankommt irgendeine Angabe zur Lizenz zu erhalten, sondern der Benutzer soll eine gültige, alle zufriedenstellende WE (Willenserklärung) abgeben und dazu gehört auch, dass er selbst weiß, was er tut. Zur "Lizenzfrage", es gehört nun einmal mehr zu einer Lizenzierung als mit {{Lizenz}} einen Baustein reinzuknallen, dazu muß man sich nun einmal etwas Zeit nehmen und Seiten wie Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger, Wikipedia:Bildrechte, Wikipedia:FAQ Rechtliches, Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, Schöpfungshöhe, und vermutlich einige mehr zumindest gelesen haben - liese sich das Thema Lizenzierung in einem Satz abhandeln, so frage ich mich ob die Seiten, wie auch die Diskussionsseiten aus Jux und Tollerei angelegt wurden. (Die meist spärlichen Ansätze einer Angabe zu Quellen, Urheber, ... würde ich keinesfalls als Gedanken zur Lizenzierung deuten - bestenfalls per c&p aus dem Hinweis auf eine fehlende Lizenz bzw. der Hochladen Maske kopiert, "damit das Bild nicht gelöscht wird"! Übrigends der Hinweis "Verstöße gegen das Urheberrecht können Benutzersperrung zur Folge haben." sollte vielleicht dahingehend korrigiert werden, dass eine Benutzersperrung noch das harmloseste sein kann.)
Kommerzielle Verwertung - all die Clone, Mirrors, ... usw. kenne ich schon, allerdings stellt man beim Lesen von so mancher Diskussionsseite immer wieder fest, dass das (kommerzielle Verwertung) bei so manchem hier noch nicht angekommen ist. Daher dachte ich dabei eher an Fälle, bei welchen auch dem letzten klar wird, dass da mit seinen Bildern Geld gemacht wird z.B. Benutzer X kauft sich irgendwo einen Bildband und stellt daheim angekommen fest, dass da seine Bilder die er vor einigen Jahren in die Wikipedia hochgeladen hat abgedruckt sind. Oder jemand erhält einen Werbeprospekt, der neben seinen Bildern aus der WP auch "professionelle" Bilder enthält, von welchen er den "Marktwert" erfährt. Ein weiteres Beispiel wäre das Mitglied einer, sagen wir bekannten Umweltschutzorganisation das schöne "Natur heile Welt Bilder" usw. einstellt, die bei der nächsten Werbekampagne eines Automobilherstellers/Atomindustrie/ oder was weiß ich mit kleinen Modifikationen zur Illustration verwendet werden bzw. der Unternehmer dessen Bilder in einem negativen Zeitungsbericht gegen ihn abgedruckt werden. uvm. --85.214.59.14

also.. ich würde mich freuen wenn ich meine bilder so entdecken würde, ernsthaft. das mit dem durchlesen der von dir angesprochenen seiten ist für den anfänger fast unmöglich, dazu muß er sie erstmal finden, und vor allem öfters ansteuern. ich hab seinerzeit auch angefangen mit dem bewußtsein das ich alles was ich reinstelle uneingeschränkt freigebe, dachte allerdings das wikipedia ! daran etwas mehr rechte hätte (ich keine mehr) ich habs aber trotzdem "getan", ich denke das es vielen ähnlich geht. die bildhochladenseite könnte meiner ansicht nach arg verbessert werden, zumindest sollte sichergestellt werden das der hochlader auch eine lizens angegeben hat, zumindest über einen abzunickenden hinweis. Gruß aus der Eifel Caronna 09:33, 15. Mai 2006 (CEST)

Sowas wie Commons Deed für GFDL?

Mal ne Frage, gibt es sowas wie die Commons-Deeds (z.B. das hier auch für die GFDL? Nichts großes, nichts rechtsverbindliches, nur was damit ich Laien in Bilder-Anfragen-Emails schnell und problemlos erklären kann was sie mit ihren Bildern machen. Wenn's das schon gibt, wo finde ich das? Wenn nicht, wäre das vorstellbar oder gibt's da einen Haken den ich nicht bedacht habe? Lennert B d·c·b 00:29, 13. Mai 2006 (CEST)

Wikipedia:Lizenzbestimmungen --Historiograf 01:09, 13. Mai 2006 (CEST)

Microsoft-Windows-EULA

Ist es erlaubt, den Text des Microsoft-Windows-EULA in der Wikipedia zu verwenden? --84.61.65.102 14:29, 13. Mai 2006 (CEST)

Was ist Windows-EULA? --ST 18:22, 13. Mai 2006 (CEST)
Für jeden Text gilt: Wikipedia:Urheberrechte beachten --Fb78 19:11, 13. Mai 2006 (CEST)
m.E. EULA = End User Licence Agreement --Joachim Köhler 20:05, 13. Mai 2006 (CEST)

AGB sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, also nein --Historiograf 00:16, 14. Mai 2006 (CEST)

Unterschiedliche Lizenzen

Das Foto Bild:Shl_infostand.JPG hat hier [14] eine andere Lizenz, die ausdrücklich das Kopieren ohne explizite Genehmigung verbietet. Welche Lizenz ist gültig? --Schmitty 18:16, 13. Mai 2006 (CEST)

Eine Lizenz kann immer nur etwas erlauben, nie verbieten. Für ein Verbot per deklaration gibt es keine Rechtsgrundlage. (schematisiert gesehen verbietet aber das Urheberrecht quasi alles, was der Urheber nicht ausdrücklich erlaubt). In jedem Fall gilt immer die Vereinigungsmenge aller erteilten Erlaubnisse. --Rtc 19:12, 13. Mai 2006 (CEST)
Hä? --ST 19:16, 13. Mai 2006 (CEST)
Achso, die Frage: [15] ist keine Lizenz, da sie keine Erlaubnis erteilt. Bleibt noch die Lizenz bei Bild:Shl_infostand.JPG übrig. --Rtc 19:19, 13. Mai 2006 (CEST)
Die Vereinigungsmenge wäre in diesem Fall wohl die leere Menge ;-) Oder? --Joachim Köhler 19:21, 13. Mai 2006 (CEST)
Tu nochmal Deine Mengenlehre auffrischen. . --Rtc 19:23, 13. Mai 2006 (CEST)
Und Du bist sicher, dass Du nicht die Schnittmenge meinst? --Joachim Köhler 19:26, 13. Mai 2006 (CEST)
Ich habe Vereinigungsmenge () gemeint und nicht Schnittmenge und ich meine es immer noch. Einer von uns schägt sich gleich an den Kopf. Ob ich es bin? Schnittmenge#Schnittmenge --Rtc 19:45, 13. Mai 2006 (CEST)

Mit der Vereinigungsmenge hast Du wohl recht (Nicht an Kopf schlag, nur leise „aha“ sag ;-))). Der Text zum Bild: „ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers (s. Impressum) in jeder Form auf jedem Medium verboten.“ Erlaubt aber nichts, also a.) Erlaubnis einholen oder b.) Bild löschen? --Joachim Köhler 19:59, 13. Mai 2006 (CEST)

Wie ich bereits sagte, einmal keine Lizenz vereinigt mit einmal bild-by ist bild-by. bild-by wurde nachvollziehbar erteilt ("Der Urheber (ich) gestattet die Verbreitung gem. bild-by Lizenz - die Abgebildeten Personen sind mit der Veröffentlichung einverstanden.") Das Bild ist einwandfrei lizensiert. --Rtc 20:04, 13. Mai 2006 (CEST)
Sorry, ich hatte den Lizenz-Text nicht richtig gelesen. --Joachim Köhler 20:18, 13. Mai 2006 (CEST)

Meyers Konversationslexikon, 6. Auflage

In Bessemerbirne wurde die Meyers-Vorlage (korrigiert auf 6. Auflage) eingebunden, die eine Gemeinfreiheit der 6. Auflage suggeriert. Ist die 6. Auflage mittlerweile auch schon gemeinfrei - oder handelt es sich hier um eine URV? -- srb  21:47, 13. Mai 2006 (CEST)

In der Meyers-Vorlage stehen Erscheinungsdaten, die mit dem Artikel über das Meyers-Lexikon nicht übereinstimmen. Ich neige dazu, die Gemeinfreiheit zu bejahen. Aus statistischer Sicht ist das Risiko gemäß der Berechnung von Philipendula [16] etwa 50 Prozent, dass ein Autor, der 1906 lebte noch 1936 am Leben war. Wenn man das Werk nicht als anonymes Werk ansieht, wofür einiges spricht, muss man sich fragen, ob Miturheberschaft oder einzelne Urheberschaft vorliegt. Hier empfiehlt sich eine ähnliche pragmatische Regelung wie bei den Bildrechten n-100 und basta, wobei man die 6. Auflage grade noch durchflitschen lassen könnte. --Historiograf 22:41, 13. Mai 2006 (CEST)

Droit de non-paternité

Mehr zu den Konsequenzen für die GNU FDL unter Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Werfen_Versionen_und_Diff-Darstellungen_Probleme_auf.3F ff. --Historiograf 00:08, 14. Mai 2006 (CEST)

Wappen

Hallo.

Ich wollte das Wappen meines Dorfes zu dem von mir verfassten Artikel hinzufügen. Ich habe es auch schon hochgeladen, bin mir aber nicht sicher, ob ich es verwenden darf.

Wie verhält es sich mit Wappen? (Ort: Körprich, Bild:Körprich.jpg)

amtliche deutsche Wappen, können mit der entsprechenden Lizenzvorlage hochgeladen werden. --kandschwar 10:47, 14. Mai 2006 (CEST)
Am besten gleich auf commons, sonst hat jemand doppelte Arbeit. --ST 11:20, 14. Mai 2006 (CEST)
Richtig. Als Beispiel kann z.B. commons:Image:Wappen-Bechtolsheim-alt.jpg dienen. --kandschwar 11:33, 14. Mai 2006 (CEST)
@Kandschwar: könntest du das nicht mal als svg erstellen? --ST 11:54, 14. Mai 2006 (CEST)
Wenn ich wüsste wie das ginge, gerne. ;-) --kandschwar 11:58, 14. Mai 2006 (CEST)
Ist das das aktuell verwendete Wappen? Ich mache es bei Gelegenheit mal. --ST 12:03, 14. Mai 2006 (CEST)
Nein ist es nicht, es ist das alte Wappen. Alles weitere sollten wir entweder bei Dir oder bei mir auf der Diskussionsseite bereden, da es ja definitiv nichts mehr mit Urheberrechtsfragen zu tun hat :-) --kandschwar 12:12, 14. Mai 2006 (CEST)

Was soll ich denn jetzt machen? Ich bin neu und hab eigentlich keine Ahnung. Kann ich es einbauen?

Ich dachte die Frage ist durch die oben gegebenen Antworten geklärt? Aber wenn Du es ganz einfach wissen willst: Ja, Du kannst es in den Artikel einbinden. Aber am besten in den Commons hochladen. Warum? siehe oben. --kandschwar 13:42, 14. Mai 2006 (CEST)

Leute ist es wirklich so schwer, bei JEDER ANTWORT an Neulinge die maßgeblichen Hilfe-Seiten hier als Link anzugeben? Ein Link zu Wikipedia:Wappen und der Fragesteller müsste nicht zurückfragen --Historiograf 15:37, 14. Mai 2006 (CEST)

Bild vom Smithsonian

Kann ich dieses Bild hier verwenden? Habe diese Bestimmungen gefunden. Gruß --www.WBTS-Forum.de 14:13, 14. Mai 2006 (CEST)

Schön, dass du die Bestimmungen gefunden hast. Aus denen (samt FAQ) geht ja absolut lupenrein hervor, dass wir das Bild NICHT verwenden können und auch kein anderes Bild eines dreidimensionalen Objekts von der Website si.edu. --Historiograf 15:43, 14. Mai 2006 (CEST)

Okay, schade drum, aber danke. --www.WBTS-Forum.de 18:41, 14. Mai 2006 (CEST)

DIN 5008 – Musterbrief

Inwiefern darf man solche Normen in Artikeln wiedergeben? Stern 17:06, 14. Mai 2006 (CEST)

Wenn ich das recht sehe, hast du einen sehr eigenartigen Begriff von Wiedergabe. Die Normen sind als Sprachwerke geschützt, aber ihr Inhalt darf natürlich verwendet werden. --Historiograf 22:14, 14. Mai 2006 (CEST)

Textrechte

Hallo, unter Benutzer Diskussion:Dinah#Dessous wurde mir gesagt, wenn ich einen Artikel bei Wikipedia einstelle, "liegen die Rechte an diesem Text bei Wikipedia nicht mehr beim Autor" und "Die Rechte eines Wikipedia-Artikel liegen ausschließlich bei Wikipedia und dürfen nur mit dem Hinweis auf Wikipedia von anderen benutzt werden. Das gilt meines Wissens auch für 'den Autor'" Stimmt das? --Rtc 13:57, 15. Mai 2006 (CEST)

Die Autoren müssen eigentlich alle genannt werden, bei WP-Klonen findet sich immerein Hinweis auf die Versionsgeschichte. Beim Artikelzusammenführen oder Auslagerungen muss immer ein Hinweis auf die früheren Autoren gemacht werden.( Sogar IPs müssen aufgeführt werden, es reicht i.a aber wohl die 5 Hauptautoren zu nennen.) Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen --Schmitty 14:14, 15. Mai 2006 (CEST)
Grotesker Unfug. Mit dem Einstellen in die Wikipedia gibt der Autor der Wikimedia-Foundation ein einfaches unbegrenztes und übertragbares aber nicht-exklusives Nutzungsrecht an seinem Beitrag. Mehr nicht. Jeder Autor kann seinen Text (aber eben nur seinen eigenen Anteil, nicht die Vorgänger-Versionen) auch außerhalb der Wikipedia nutzen und auch unter andere Lizenzen stellen. --h-stt !? 14:19, 15. Mai 2006 (CEST)sorry, da ist mir die übliche Formulierung reingerutscht, aber die Wikipedia ist ja nicht normal--h-stt !? 19:39, 15. Mai 2006 (CEST)
Totaler Blödsinn. Meine Aussage ist wohl recht korrekt, beantwortet nur die gestellte Frage in keinster Weise ;-) --Schmitty 02:33, 16. Mai 2006 (CEST)
Korrekt? Das mit den 5 Hauptautoren ist lediglich Wunschdenken und bezieht sich auf die Titelseite nicht auf die zwingend erforderliche Sektion History. Wieso musst du dein Halbwissen hier ausbreiten, hat dich jemand gerufen? --Historiograf 03:06, 16. Mai 2006 (CEST)
Ist dies deine Rechtsberatungsseite? --Schmitty 03:34, 16. Mai 2006 (CEST)
Hier erfolgt grundsätzlich keine Rechtsberatung und du solltest die Devise beherzigen, dass man die Klappe hält, wenn man nicht Bescheid weiss. Soweit ich das beurteilen kann, halte ich mich selbst dran. --Historiograf 04:01, 16. Mai 2006 (CEST)
Genau, hier ist eine Diskussionsseite... --Schmitty 15:19, 16. Mai 2006 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Kann_ich_einmal_der_Wikipedia_zur_Verf.C3.BCgung_gestellte_Inhalte_als_Urheber_anderweitig_verwenden.3F --Historiograf 14:40, 15. Mai 2006 (CEST)

Nicht, dass ich es nicht schon vorher gewusst hätte, aber trotzdem danke nochmal. --Rtc 14:59, 15. Mai 2006 (CEST)

Percussion Creativ e.V.

Artikel beteht hauptsächlich aus der Seite [17] und ist in eigentlich nur von dort abgeschrieben. Einige Sätze wurden per Cut&Paste eingefügt. ist das auch schon einen URV-Baustein wert? --Schmitty 15:22, 16. Mai 2006 (CEST)

Ich kann da keine URV erkennen. Fakten sind nicht geschützt und es ist völlig normal, dass unser Artikel die selben Fakten darstellt wie der Verein selbst. Die Einleitung des Artikels ist nicht neutral genug für ein Lexikon, aber das kann vielleicht die QS verbessern. --h-stt !? 17:31, 16. Mai 2006 (CEST)

Vielleicht sollte man erst Wikipedia:Textplagiat verstanden haben, bevor man hier ankommt? --Historiograf 18:39, 16. Mai 2006 (CEST)

Du bist ein Schlumpf! http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textplagiat#Im_Zweifel:_Experten_fragen.21

Wo ist da ein Zweifel? Ich hab extra geschrieben: verstanden. Wenn man die Seite verstanden hat, kann man auch ohne das Votum von Experten mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass eine Grauzone im Sinne der beschriebenen Seite vorliegt. Wie man in einem solchen Fall vorgeht, wird dort ebenfalls empfohlen: durch Umschreiben den Text von der Vorlage entfernen, Versionslöschung nicht erforderlich --Historiograf 20:50, 16. Mai 2006 (CEST)

Bildmontage > Lizenzierung

Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Header-Bildes für das Portal:Österreich tauchte im Zusammenhang mit diesem Bild - Bild:Portal at-2k6a.jpg - die Frage auf, wie eine solche Montage zu lizenzieren ist. Die Einzelbilder sind entweder PD oder GFDL und z.T. mit GFDL und CC-by-sa 2.0/2.5 doppelt lizenziert. Haltet Ihr die Lizenzierung als GFDL für korrekt? Oder was wäre sonst zu tun? --Tsui 18:17, 16. Mai 2006 (CEST)

Eine Gesamtlizenz ist ausgeschlossen, da CC und GNU FDL nicht kompatibel sind. CC SA heisst, das Bild muss der gleichen Lizenz unterliegen, was nicht der Fall wäre, wenn das neue Bild, das als bloße Addition von Einzelbildern keine urheberrechtlich relevante neue Leistung darstellt, unter GNU FDL stehen würde. Es sind alle Einzellizenzen zu beachten und von Nachnutzern anzugeben. Das mag unbefriedigend sein, aber anders gehts nicht --Historiograf 18:46, 16. Mai 2006 (CEST) Taxman s.u. hat Recht, die Gesamtlizenz kann GNU FDL sein, da eine Wahlfreiheit existiert, allerdings sollte bei den Einzelbildern - evtl. durch Einklammerung deutlich gemacht werden, dass die Bilder in der konkreten Zusammenstellung - NICHT gemäß einer CC-Lizenz verwendet werden.--Historiograf 20:59, 16. Mai 2006 (CEST)

Danke, verstehe - mehr oder weniger, deshalb noch mal gefragt: wenn ich auf der Bildbeschreibngsseite alle Einzebilder aufliste und die jeweiligen Urheber sowie die Lizenzierung nenne ist diesen Genüge getan? Bleibt die Frage unter welche Lizenz die Bildmontage selbst zu stellen ist ... --Tsui 18:50, 16. Mai 2006 (CEST)
Entschuldige Histo:Wenn ich das richtig sehe stehen alle Bilder für die Montage, die CC nutzen auch unter GFDL. D.h. man kann alle auf GFDL und PD reduzieren, oder muß trotzdem die CC berücksichtigt werden? In der Lizenzbeschreibungsbox auf commons steht doch: You may select the licence of your choice., oder? Demnach verstehe ich nicht, warum die inkompatible CC in diesem Fall nicht einfach ignoriert werden kann, da ja mit der GFDL noch eine kompatible Lizenz existiert... --Taxman Rating 20:48, 16. Mai 2006 (CEST)
Danke für die Hinweise!
Historiograf, was meinst Du mit "durch Einklammerung deutlich" machen, "dass die Bilder in der konkreten Zusammenstellung - NICHT gemäß einer CC-Lizenz verwendet werden"? Auf der Bildbeschreibungsseite habe ich alle Bilder mitsamt Autoren und deren Lizenzangaben aufgelistet - was könnte ich noch tun? --Tsui 23:58, 16. Mai 2006 (CEST)
Habs ergänzt --Historiograf 00:16, 17. Mai 2006 (CEST)
Danke, jetzt ist mir auch klar, was Du mit der Einklammerung gemeint hast. Grüße, Tsui 00:24, 17. Mai 2006 (CEST)
Was ich noch nicht verstehe ist, wie der Klimt PD werden konnte. --ST 00:45, 17. Mai 2006 (CEST)
Der Schöpfer ist vor mehr als 70 Jahren verstorben. Das Fotografieren zweidimensionaler Werke allein begründet noch kein Urheberrecht (wenn das hier der korrekte Terminus ist) des Fotografen (wobei dieses Bild aus der Sammlung The Yorck Project: 10.000 Meisterwerke der Malerei stammt, die von Directmedia bereitgestellt wurde). Tsui 00:56, 17. Mai 2006 (CEST)

Ich verstehe offengestanden auch nicht, wieso ST das frug. Das weiß er doch alles selbst --Historiograf 00:58, 17. Mai 2006 (CEST)

Ups, ich habe mich schlicht beim Sterbedatum verlesen. --ST 01:00, 17. Mai 2006 (CEST)

Stellungnahme URV

Copyscapevergleich mit rpi-virtuell.net(achja ich kümmere mich nicht weiter drum, URV ggf dann setzen)--Schmitty 03:02, 17. Mai 2006 (CEST)

Markenrecht

Hallo erstmal und Respekt für dieses Projekt.
Meine Frage: Ist es Euch bekannt, dass die Firestorm Forces Ltd. am 23.11.2005 unter dem Aktenzeichen: 30565817.4 die Wortmarke WIKIPEDIA angemeldet hat?
Wenn nicht, die Wiederspruchsfrist läuft noch.

Bedenklich sind dabei die Klassen 38 mit dem Passus:
...Dienstleistungen einer Datenbank, nämlich die elektronische Übermittlung von Daten und Informationen ...
und 42 mit:
...Dienstleistungen einer Datenbank, nämlich das elektronische Archivieren und elektronische Speichern von Daten, Nachrichten und Informationen...

Mal abgesehen davon, dass alles, was vor dem Anmeldezeitraum gestartet wurde Bestandsschutz hat könnte da ein wenig Ärger lauern.
Wenn Ihr selber diese Firestorm Forces Ltd seid, vergesst diesen Hinweis.

Gruß und weiter so

Thorsten


Nachträglich Lizenz hinzufügen

Ich habe bereits eine Anzahl von Bildern (hauptsächlich Diagramme, bei denen ich nicht weiß, ob sie überhaupt nach deutschem Recht die nötige Schöpfungshöhe haben, aber sicher ist sicher) erzeugt und hochgeladen. Mangels weiterer Erfahrung hatte ich sie "defaultmäßig" als GFDL lizensiert. Mittlerweile lese ich zunehmend von Nachteilen der GFDL als alleinige Lizenz, und dass stattdessen oder zusätzlich CC-by bzw. CC-by share-alike empfohlen werden. Ist es problemlos möglich (sowohl rechtlich als auch vom allgemeinen Wikipedia-/Commons-Usus her), eine zusätzliche Lizenz hinzuzufügen? AFAIK ist ja die GFDL verbindlich und unwiderruflich, aber das Hinzufügen weiterer Freiheitsgrade sollte doch eigentlich gehen, oder?--SiriusB 16:59, 17. Mai 2006 (CEST)

Die GFDL kannst du nicht wiederrufen, aber du kannst die Bilder jederzeit unter eine zusätzliche Lizenz stellen. -- Timo Müller Diskussion 17:08, 17. Mai 2006 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt!) Wenn ich das hier richtig lese, sollte es kein Problem sein. Du bist der Urheber, kannst als solcher die GFDL nicht widerrufen aber gerne noch andere (CC als Doppellizensierung) hinzufügen. --Taxman Rating 17:11, 17. Mai 2006 (CEST)
Ich habe gerade mal auf Commons nachgeschaut. Unter [18] steht eine lange Liste zulässiger Tags. Wie ist die Tabelle genau zu verstehen? Auf was beziehen sich die Sprachraum-Kürzel; auf den Commons-Sprachraum, auf den Wikipedia-Sprachraum, in dem die Bilder verwendet werden? Wenn ich ein Bild für alle WP-Sprachräume lizensieren will, muss ich dann alle Sprachraum-Tags einbauen? Das kanns doch nicht wirklich sein, oder? Bitte um Aufklärung!--SiriusB 23:04, 17. Mai 2006 (CEST)

Es ist eigentlich wurscht, welches Tag du wählst. Eine CC-BY-SA-Lizenz nach deutschem Recht unterscheidet sich nicht groß von einer solchen Lizenz nach österreichischem Recht usw. Je nach der Wahl des Tags haben Nutzer deine Lizenzbedingungen, wie sie der Tag vorgibt, zu befolgen. --Historiograf 23:46, 17. Mai 2006 (CEST)

Auf was genau bezieht sich das "share alike"-Prinzip genau? Auf das Bild und dessen Bearbeitungen oder auch auf den gesamten Artikel bzw. Webseite, der/die das Bild benutzt? Letzteres wäre AFAIK der Fall bei den GNU-Lizenzen. Wird der Zusatz SA="share alike" generell empfohlen, oder lieber nur CC-BY (mehr Freiheiten für den Nutzer)?--SiriusB 11:14, 18. Mai 2006 (CEST)

Italienisches Städtewappen

Hallo, ich bin im Nachhinein verunsichert, ob ich es mir beim Hochladen des Städtewappens von Castiglione della Pescaia nicht zu einfach gemacht habe. Das im italienischen Pendant-Artikel schon vorhandene Wappen stand unter GNU-FDL. Es stammt von einer privaten Webpage eines gewissen Bruno Francasso (http://www.araldicacivica.it/). Die Italiener haben in einer Musteranfrage von Juni 2005 mit diesem Signor Francasso geklärt, dass die in seiner Datenbank gesammelten Wappen frei verwendet und unter GNU-FDL gestellt werden dürfen, und verwenden sie seither auch fleißig. Jetzt frage ich mich im Nachhinein, ob ich mich darauf verlassen darf, oder ob nicht besser in jedem Einzelfall die Gemeinde gefragt werden muss. Denn es gibt ja keinen Beweis, ob Signor Bruno Francasso in jedem Einzelfall eine gültige Lizenz von der entsprechenden Gemeinde, deren Wappen er hochgeladen hat, hat, oder wo er sie anderweitig her haben könnte. Nun habe ich gelesen, zumindest in Deutschland gäben manche Gemeinden ihre Wappen überhaupt nicht heraus. Ich habe keine Ahnung über die Situation in Italien, frage mich jetzt aber, ob es Ärger mit der Gemeinde auch für die Wiki-Autoren (als nachrangige GNU-FDL-Lizenznehmer) geben könnte, falls der Francasso-Upload vielleicht ausgerechnet bei Castiglione illegal war. Furchtbar spitzfindig vielleicht, aber Graf's Law sensibilisiert mich zurzeit für manche Dinge, die mir vorher gar nicht so klar waren. Danke. --Reise-Line Fahr mal hin! 01:01, 18. Mai 2006 (CEST)

Wikipedia:Wappen ist für ausländische Wappen wenig ergiebig, um so ergiebiger ist das segensreiche Wirken des Admin ST (wenn er nicht gerade sperrend zugunsten Dickbqauchs agiert), unseres Wappenpapstes, dem die Antwort gern überlassen sei. --Historiograf 01:43, 18. Mai 2006 (CEST)

Halbordnung der Lizenzen

Kann bitte jemand eine Halbordnung der Lizenzen angeben? --84.61.34.75 14:50, 18. Mai 2006 (CEST)

Wozu? Wir sind auch faul. --Fb78 18:59, 18. Mai 2006 (CEST)

Kennt ihr wikipädia.org

http://wikipädia.org

Kann man da was gegen machen?


MfG, Marc xxxx

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.xn--wikipdia-4za.com (www.wikipädia.com, auch .org) --Fb78 20:19, 18. Mai 2006 (CEST)

Welcher Lizenzbaustein sollte genommen werden?

Hallo, ich habe eine Bitte und eine Frage. Das Bild:X 17746.jpg ist freigegeben vom Stadtarchiv Itzehoe, die Freigabemail ist auf der Diskussionsseite. Würde bitte jemand, der sich mit den Lizenzen auskennt, eine passende nachtragen? Gerade in diesen Fall möchte ich keinen Fehler machen.

Irgendwo habe ich hier mal gelesen, das die Freigabemail an eine zentrale Sammelstelle weitergeleitet werden soll. Die Adresse finde ich aber einfach nicht wieder. --Nightflyer 20:33, 18. Mai 2006 (CEST)

Wann ist das Bild erstmals erschienen? Ich glaube nicht, dass das Archiv der Urheber des Fotos ist. Dazu müsste der Fotograf seine Rechte an das Archiv vererbt haben. Wir haben hier kein Copyright. Der Fotograf ist/war der Urheber. UrhG § 72 Lichtbilder. -- M@rkus 00:01, 19. Mai 2006 (CEST)
Absolut richtig. Rtc könnte noch ergänzen, dass die Genehmigung nach Maßgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia ohnehin absolut wertlos ist, da nicht die Einverständniserklärung gemäß Wikipedia:Textvorlagen verwendet wurde. --Historiograf 01:12, 19. Mai 2006 (CEST)
Danke für die Antworten. Wenn es bis Morgen keine gegenteiligen Meinungen gibt (was ich bezweifle), lass ich das Bild löschen. Ich kann es ja jederzeit neu einstellen. Die fehlende Einverständniserklärung war mein Fehler, die Textvorlage habe ich nicht mitgeschickt; es war mein erster Bilderbettelbrief. Ich schreibe das Archiv noch einmal an, vielleicht gibt es eine Lösung. --Nightflyer 21:23, 19. Mai 2006 (CEST)
Ich hab's nach dem SLA gelöscht. Wenn du es wieder einstellen kannst, ist es ja kein Problem. --Fritz @ 11:33, 20. Mai 2006 (CEST)

Figuren Wum / Sesamstraße u.a.

Ich habe 4 alte Figuren aus den 70-ern fotografiert und auf Commons hochgeladen. Da es ähnliche Bilder in der de.WP gibt, habe ich mir zunächst nichts dabei gedacht. Muppet Show, Der rosarote Panther gibt es. Als ich Wum hochlud wurde ich stutzig, auch wegen des Textes im Artikel Wum. Auch die Bildrechte sind nicht verständlich. Ist mit Comicfigur eine Figur auf einem Comicheft gemeint? Ich las mal, Tomb Raider wäre nicht erlaubt, weil die Konkurrenz das nutzen könne. Es gibt aber Tomb Raider und Pink-Panther-Bilder. Ist Wum [19] und die Bilder aus Sesamstraße erlaubt? --Kungfuman 21:09, 18. Mai 2006 (CEST)

Keins dieser Bilder ist erlaubt, siehe commons:Commons:Lizenzen#Bearbeitungen/Derivative Works Natürlich ist es gleichgültig, ob es sich um Comicfiguren, Muppets, Computerspielfiguren oder sonstwas handelt. Sie sind als originelle kreative Leistung immer gesetzlich geschützt und dürfen in keiner Form reproduziert werden. Das ist auf Commons nur noch nicht so richtig durchgedrungen. --Fb78 21:37, 18. Mai 2006 (CEST)
Was soll jetzt mit den Bildern geschehen? Es gibt wohl noch etliche weitere. Sah auch Indiana Jones. --Kungfuman 22:07, 18. Mai 2006 (CEST)
Kreative Leistung betrifft wohl ca. jedes 2. Bild. Sah gerade Bild McFlurry. --Kungfuman 22:46, 18. Mai 2006 (CEST)
Lies einfach mal Schöpfungshöhe. McFlurry dürfte wohl nicht kreativ genug sein. --Fb78 22:57, 18. Mai 2006 (CEST)
Dann darf Burger King diesen Becher auch machen? Bild ist GFDL. Außerdem ist da das M-Logo mit drauf. Was ist mit den Comicbildern? Siehe auch Frage unten zu Cartridges. --Kungfuman 23:08, 18. Mai 2006 (CEST)
Nein, Burger King darf den Becher nicht kopieren, denn es gibt auch noch das Markenrecht, das jedoch mit der GFDL nichts zu tun hat. Welche Comicbilder meinst du? --Fb78 23:23, 18. Mai 2006 (CEST)
Die oben erwähnten Figuren, die hier zahlreich vorkommen. --Kungfuman 23:29, 18. Mai 2006 (CEST)

Es gibt hier jede Menge Produktabbildungen, die nicht OK sind Aus ihrer Existenz kann man nur herleiten, dass wir nicht systematisch alle Produktabbildungen durchgehen konnten und auch nicht kurzfristig können. Comicfiguren sind Werke der reinen bildenden Kunst, sie fallen nicht unter die angewandte Kunst wie Logos, bei denen gemäß dem Artikel Schöpfungshöhe etwas laxere Maßstäbe gelten. Einziges Schlupfloch: die Panoramafreiheit: wer in seinem Garten unter einem Schutzdach eine rechtmäßig erworbene Nachbildung einer Comicfigur bleibend installiert, kann diese natürlich von der Straße aus fotografieren und hier einstellen. Würde ich aber nicht empfehlen, da wir die P. nicht überreizen sollten. --Historiograf 01:09, 19. Mai 2006 (CEST)

Hallo, ich hätte eine kurze Frage, warum dieses Bild gelöscht werden soll, Markenrechte haben doch nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Oder habe ich eine falsche Lizenz gewählt? Bei dem Leica-Schriftzug habe ich keine ausreichende Schöpfungshöhe gesehen, analog dem ARD-Logo. (Das Bild wurde übrigens außen an einem Fotogeschäft aufgenommen.) Was sagen die Experten?:

1. Ist es eine Urheberrechtsverletzung?

2. Falls Nein, kann es auf commons bleiben, oder besser auf de Hochladen?

Die Admins auf commons sind übrigens Witzbolde. Während dieses Bild schon seit 4 Wochen auf seine Löschung wartet, wird das fragliche Leica-Logo als zu löschend markiert. Das verstehe ich nicht ... Gibt es eigentlich auf Commons einheitliche Richtlinien, was erlaubt ist?? Viele Grüße --Joachim Köhler 21:54, 18. Mai 2006 (CEST)

Im Gegensatz zur de.wikipedia sind auf Commons keine markenrechtlich geschützten Bilder erlaubt. Lad das Logo einfach in de hoch. Eine Urheberrechtsverletzung ist es nicht. --Fb78 22:59, 18. Mai 2006 (CEST)

Wir sollten nicht übersehen, dass der deutschsprachige Benutzer Duesentrieb, der sich nicht gerade durch sonderliche Kompetenz in Sachen Bildrechte auszeichnet, sich zum besonderen Fürsprecher dieser inakzeptablen Policy macht. Bei markenrechtlich geschützten Karosserien von Autos oder namensrechtlich geschützten Logos öffentlicher Institutionen (Bibliothekszentrum RLP) wird nicht gemostert, aber jedes simple Logo wird mit Feuer und Schwert verfolgt (wenns denn den entsprechenden Eiferern bekannt wird). Logos sicherheitshalber immer in de hochladen. --Historiograf 00:53, 19. Mai 2006 (CEST)

Danke für die Antwort, das werde ich tun. --Joachim Köhler 01:15, 20. Mai 2006 (CEST)

Fotos von Computerspiel-Cartridges

Ich weiß, das Screenshots verboten sind. Was ist mit Fotos von Spiel-Platinen, z. B. vom Game Boy, wie im Artikel Zelda? Ich sah auf Commons mal ein Fair-Use für Fotos von Spielverpackungen, auf denen meist das gleiche Bild ist, wie auf den Spiel-Cartridges. Es gibt auch Verpackungen, wo vorne ein Screenshot abgebildet ist. Aber das Bild wäre nicht ein Screenshot, sondern ein Foto eines Gegenstandes. Meine Fragen bezüglich PD-Screenshots und Arcade-Fotos des DDR-Automaten Polyplay [20] vom 22.2. sind noch unbeantwortet. Zu Pac-Man hatte ich auf der Disk-Seite angeführt, dass es auf der en.WP 2 PD-Fotos gibt. Vermutlich ist alles, trotz PD und GFDL nicht erlaubt ?! Ich vermute, das betrifft etliche Bilder. --Kungfuman 22:22, 18. Mai 2006 (CEST)

Urheberrechtlicher Schutz betrifft alles, was kreativ gestaltet ist und eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist. Grafiken, Zeichnungen, Fotos. Ein Spielautomat von außen - nein. Ein Screenshot - ja. Eine Schachtel oder Cartridge - nein. Eine Schachtel mit Bildern - ja. Usw. --Fb78 23:02, 18. Mai 2006 (CEST)

Etwas unverständlich. Nein heißt wohl erlaubt. Auf Arcade-Spiel ist z.B. eine Zeichnung auf dem Automat. Unklar ist auch die Entfernung zum Bildschirm. Schachteln haben ja immer Bilder. Sorry, ic verstehe es leider nicht. Darf man alle Schachteln (oder Teile davon) ohne Screenshots veröffentlichen, z.B. mit einer Pac-Man Figur? Sah die Schachteln nur mit Fair Use. --Kungfuman 23:21, 18. Mai 2006 (CEST)

Ist das so schwierig zu verstehen? Alles, was urheberrechtlich geschützt ist, darf nicht, auch nicht in Teilen, vervielfältigt werden. Ob eine Gestaltung urheberrechtlich geschützt ist, hängt von der Schöpfungshöhe ab, nicht von der Entfernung vom Bildschirm. Und ja, die Zeichnung auf dem Automaten im Bild:Arcademachine.jpg ist geschützt und das Bild dürfte im Prinzip nicht verwendet werden. Ich nehme aber an, dass man bei dieser speziellen Aufnahme vor Gericht keine großen Probleme bekäme.
Deine Fragen unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Februar#Screenshots_PD-ROM.27s_Arcade-Automat.2C_Polyplay_DDR_u.a. wurden übrigens beantwortet, soweit das möglich war. Vielleicht solltest du selbst erst einmal verstehen, wie das mit dem Urheberrecht funktioniert. FAQs haben wir hier genug. --Fb78 23:25, 18. Mai 2006 (CEST)

Vererbung des Urheberrechts / Schutzdauer / ewiges Urheberrecht?

Also wenn jetzt jemand gestorben ist und seine Urheberrechte verrerbt hat, dann ist der Erbe ja der uneingeschränkte Urheber? Er kann dann auch beanspruchen, dass er das Werk selbst erstellt hat? Die wichtigste Frage ist jedoch, wie wirkt sich das auf die Berechnung der Fristen aus? Sind zum Beispiel die Werke von Bertolt Brecht nach dem Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei, oder erst wenn alle seine Erben gestorben sind, also „70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“? Wird hier der Status des Urhebers übertragen oder nur dessen Rechte, die Subrechte zu verteilen? -- M@rkus 23:55, 18. Mai 2006 (CEST)

Die Erben werden nicht Urheber, sondern erben lediglich die Urheberrechte. Die Urheberrechte laufen 70 Jahre p.m.a. ab, egal, wie oft sie dabei vererbt werden. 70 Jahre nach Brechts Tot kannst du seine Texte auf Wikisource hochladen. --ST 00:59, 19. Mai 2006 (CEST)

Nach Bearb.konflikt: Ist das denn so schwierig zu verstehen. Regelschutzfrist ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach dem Tod des Urhebers leben die jeweils lebenden Erben, sofern keine Erbauseinandersetzung in Sachen Urheberrechte stattgefunden hat bzw. wenn er sein Urheberrecht nicht testamentarisch übertragen hat, gemeinsam die Rechte wahr. Gemeinsam heisst: alle müssen sich einigen, eine Mehrheit zählt nicht. Ist von 17 Erben einer nicht auffindbar, Pech. Die Werke von Bertolt Brecht bleiben die Werke von bertolt Brecht auch nach seinem Tod, auch wenn die Erben auch seine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse wahrnehmen können, wobei sie aber gegenüber den Rechten des lebenden urhebers etwas eingeschränkt sind. Urheber 1935 gestorben: Werk ist am 1.1.2006 frei. Tod der Erben spielt keine Rolle. --Historiograf 01:02, 19. Mai 2006 (CEST)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist gut, damit habt ihr mir eine der größten Horrorvisionen genommen, die ich hatte. :) -- M@rkus 01:24, 19. Mai 2006 (CEST)

Was muss konkret unter Permission in die Commons eingetragen werden beim upload eines Bildes mit geerbtem Urheberrecht? Reicht die schiere Versicherung des Autor aus, dass es innerhalb der Erbengemeinschaft keinen Dissens über den upload und die Stellung des Bildes unter GNU-FDL gibt? Oder muss der das Bild hochladende Erbe alle Mit-Erben namentlich benennen? Was ist, wenn die Rechte eines Erben durch einen Vorsorge-Bevollmächtigten wahrgenommen werden? Müsste dann auch dieser benannt werden? --Reise-Line Fahr mal hin! 19:17, 20. Mai 2006 (CEST)

CC Share alike – Geltungsbereich?

Als Ergänzung zu der Frage nach nachträglicher Lizenz: Gilt die Forderung nach gleicher Lizenz für Modifikationen und abgeleitete Werke bei Bildern nur für andere Bilder, die auf dem so lizensiertem Original aufbauen oder für das ganze Werk, das dieses Bild verwendet? Beispiel: Könnte ein CC-By-SA-lizensiertes Bild in einer Zeitung oder Webseite auftauchen, die selbst aber proprietär lizensiert ist und nur dieses verwendete (und ggf. bearbeitete) Bild unter CC-By-SA angibt? Die Frage stellt sich mir, weil mir die Forderung nach gleicher Lizensierung des gesamten Umfeld-Werkes als ziemlich praxisuntauglich erscheint, denn unter diesen Bedingungen würde vermutlich niemand außer anderen Wikis oder sonstigen freien Seiten dieses Bild verwenden. Ist das ein gutes Argument, das Share-alike Attribut generell wegzulasen (oder nur in Verbindung einer optionalen weiteren und freieren Lizenz)? Oder gibt es triftige Gründe, auf Share-alike zu bestehen? Ich habe z.B. auch noch nie ein Wikipedia-Bild bei Google gefunden (eventuell aus diesem Grund, weil Google sonst alle seine Inhalte frei lizensieren müsste?)--SiriusB 10:48, 19. Mai 2006 (CEST)

Wenn man dem folgt, dann dürfte man auch in einem GFDL-Werk keine CC-by-sa-Bilder verwenden, weil dann ja auch das gesamten Umfeld des Werkes anders lizenziert wäre. Ich glaube das bezieht sich nur auf das Werk selbst und nicht das Umfeld, ansonsten wäre die CC-Lizenz ja völlig unpraktikabel. -- M@rkus 14:32, 19. Mai 2006 (CEST)
Dem ist natürlich nicht so. Kein Mensch über das Urheberrecht anderer bestimmen, also selbst wenn es eine solche Lizenz gäbe, dann wäre diese schlicht ungültig. Die cc-by-sa bezieht sich also außschließlich auf den Bestandteil des Gesamtwerkes der unter diese Lizenz gestellt wurde, in deinem Bsp. eben ein bestimmtes Bild. Gruß --Finanzer 16:30, 19. Mai 2006 (CEST)
Hmm, zumindest im Softwarebereich ist es bei der GPL AFAIK genau so: Wenn man auch nur eine einzige GPL-lizensierte Routine drin hat, muss das ganze Programm(paket) unter der GPL stehen. Daher ging ich davon aus, dass dies bei der als GNU-analogen CC-by-SA genauso sei. BTW über das Urheberrecht anderer würde da ja auch nicht bestimmt, sondern es wäre schlicht ein Lizenzverstoß, das Derivat nicht gleich zu lizensieren. Niemand wird gezwungen, ein so lizensiertes Bild zu verwenden und damit eigene Rechte aufzugeben. Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Derivat nur ein Bild sein kann oder die ganze Webseite, die das Bild enthält. Auf einer der CC-Seiten fand ich ein Beispiel, wonach z.B. eine gesamte Bilderkollektion, die ein CC-by-SA-lizensiertes Bild enthält, unter die gleiche Lizenz gestellt werden müsse. Frag mich jetzt aber nicht, wo genau das stand...--SiriusB 22:18, 19. Mai 2006 (CEST)
Ergänzung: Auf [21] ist als Beispiel eine Fotosammlung genannt.Nimmt der Urheber ein CC-By-SA-lizensiertes Foto darin auf, so muss er die Sammlung (sofern er an den übrigen Fotos selbst die Urheberrechte hat) als ganze unter CC-By-SA stellen, nicht nur eventuelle Weiterbearbeitungen des besagten Fotos. Analog vermute ich, dass auch ein Artikel, der das Bild nutzt, unter dieselbe Lizenz gestellt werden muss. Dass wiederum könnte für Wikipedia ein ernstes Problem darstellen, da die Artikel als solche unter GNU-FDL stehen. Eigentlich müsste jeder WP-Artikel (oder gar die gesamte WP, wenn man WP als "derivative work" der in ihr enthaltenen Bilder auffasst) unter CC-By-SA und GFDL (die ja auch "share alike" ist) stehen. Oder begehe ich hier einen Denkfehler? Wo ist der rechtliche Unterschied zwischen einer Fotosammlung und einem Artikel, der das so lizensierte Bild enthält?--SiriusB 10:07, 22. Mai 2006 (CEST)

Dein Denkfehler ist, dass du offensichtlich nicht kapierst, was der Begriff Collage bedeutet in der von dir zitierten kurzen Erläuterung auf CC. Collage ist keine Fotosammlung, sondern eine Collage, die die Bearbeitung eines Werks darstellt, ohne dass sich die in sie eingegangenen Werke trennen lassen, ohne das Gesamtwerk zu beeinträchtigen. Dagegen kann ich aus einer Fotosammlung ohne weiteres ein Foto herausnehmen. Deine ganzen Bedenken sind also gegenstandslos und nur geeignet, hier unnötig Staub aufzuwirbeln --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:31, 22. Mai 2006 (CEST)

Danke. Ich wollte nicht Staub aufwirbeln, sondern hatte reale Bedenken, weil im Zusammenhang mit der GNU-GPL und Programmcode teilweise so argumentiert wird. Deshalb gibt es ja die LGPL, damit diese Problematik gerade nicht auftritt.--SiriusB 13:22, 22. Mai 2006 (CEST)


Logos von Parteien

Hi, wie sieht das mit dem Logos von politischen Parteien aus. Kann man die einfach so verwenden. Danksehr. --Da legend 13:54, 19. Mai 2006 (CEST)

Kommt drauf an: 1. Wofür? In der Wikipedia? und 2. je nach Schöpfungshöhe ja oder nein. Konkretes Beispiel wäre erforderlich. --Fb78 16:37, 19. Mai 2006 (CEST)
Für die deutsche Wikipedia. Konkret wären das die Logos Südafrikanischer Parteien in einer Liste wie in der Englischen. --Da legend 16:56, 19. Mai 2006 (CEST)
Hallo? Wir müssen die SEHEN und zwar jedes einzelne Logo. Danke --Historiograf 17:02, 19. Mai 2006 (CEST)
Ich nehme an, Da legend meint en:Politics of South Africa. --Fb78 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)
Gebau die meine ich, wollte eine ähnlich Liste bei Politische Situation in Südafrika einbringen, und wissen ob ich die Logos von der Website kopieren kann. Zum Beispiel von [22].
Ehrlich gesagt: Im Einzelfall ist das eine Ermessensfrage eines Richters. Lies Schöpfungshöhe und urteile selbst, ob die betreffenden Parteilogos urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Es sind da sicher einige Grenzfälle dabei, bei denen man so oder so entscheiden könnte. --Fb78 18:58, 19. Mai 2006 (CEST)

Freie µ Copyleft Wiki Lizenz

Also ich habe eine Lizenz entworfen. Sie soll das Copyleftprinzip in seiner Essenz anwenden. Ich habe dazu jetzt einige Fragen: Gibt es noch etwas zu Ergänzen? Ist die Lizenz auch (zum Beispiel vor Gericht) durchsetzbar? Kann sie als eine offizielle Bildlizenz in der Wikipedia oder in den Commons eingesetzt werden (müsste man dann auf Englisch übersetzen)? Ist die Formulierung gut? Gibt es irgendwelche Bedenken? -- M@rkus 14:47, 19. Mai 2006 (CEST)

Keine eigenmächtigen Lizenzbasteleien! Mit CC haben wir alles, was wir brauchen. Ob ein Gericht deine Lizenz als AGB durchgehen lässt, kommt auf das Gericht an. Mein Fazit: Vergiss es --Historiograf 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)

Ich wollte ja nichts eigenmächtiges machen. Deswegen frage ich ja. Die Form dieser Lizenz ist der BSD-Lizenz sehr ähnlich. Sie ist noch etwas überarbeitungsbedürftig, das Vertragsverhältnis muss noch genauer geklärt weren. An meiner Idee halte ich jedoch fest. -- M@rkus 23:52, 19. Mai 2006 (CEST)
FWL-Bilder werden hier und in Commons auch ohne Probleme akzeptiert. Allerdings halte ich es für Unsinn, wenn jeder sich seine eigene (inkompartible) Lizenz baut. -- Timo Müller Diskussion 00:09, 20. Mai 2006 (CEST)

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich

„Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich“ (1856-1891) von Constant von Wurzbach

Bevor ich damit beginne, Artikel aus diesem Lexikon zu entnehmen, wollte ich fragen, ob es denn auch tatsächlich rechtlich einwandfrei für die Zwecke der Wikipedia verwendet werden darf. Meiner Meinung nach ist das Copyright schon lange abgelaufen. Bitte um kurze Stellungnahme, da sehr wertvoll. Evtl. könnte man auch eine Vorlage à la {{Meyers}} erstellen --Neoneo13 15:51, 19. Mai 2006 (CEST)

Kannst du bedenkenlos verwenden. Aber bitte nicht einfach nur die Artikel daraus abkritzeln, sondern mindestens sprachlich der heutigen Zeit anpassen. --Finanzer 16:27, 19. Mai 2006 (CEST)
Super. Klar, das hatte ich auch vor. Dafür ist schon einiger Aufwand notwendig. Alleine die Ortsnamen sind oft recht schwer zu ergründen, aber da hab ich bereits Erfahrung ;). Find ich toll. Das Biographische Lexikon gilt übrigens auch heute noch in vielerlei Hinsicht als konkurrenzloses biographisches Nachschlagewerk. Ein Frakturschrift-Scanprogramm sollte man haben für die Wikipedia. Ich werd dann auch eine Vorlage à la Meyers erstellen, sobald ich einen Text "übersetzt" habe. --Neoneo13 18:34, 19. Mai 2006 (CEST)

Artikel abkritzeln darfst Du natürlich auch gerne, wäre in Wikisource gerne gesehen. --AndreasPraefcke ¿! 18:42, 19. Mai 2006 (CEST)

Ok, es gibt jedenfalls schon einen Baustein {{Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich}} (Hab teilweise Info aus dem Text zu Jellačić entnommen). Hoffe, es ist ok. Man könnte den Baustein aber bestimmt noch besser gestalten. Mit Wikisource kenn ich mich noch gar nicht aus, aber werde die Artikel dort gerne einfügen. Ich werde die Bausteine zu Meyers etc. mal unter Wikipedia:Nachschlagewerke im Internet anführen... --Neoneo13 19:16, 19. Mai 2006 (CEST)

Brauchen wir zu jeder Quelle so einen dämlichen Baustein? --Historiograf 20:06, 19. Mai 2006 (CEST)

Wir hatten hier mal eine Löschdiskussion wegen jemand, der unbedingt aus der ADB veraltetes Wissen reinmüllen wollte. Nur weil sie gemeinfrei sind, sind diese alten Nachschlagewerke keine verläßlichen aktuellen Quellen. Wurzbach-Texte unverändert auf Wikisource, hier eine Zusammenfassung unter Ergänzung des neueren Forschungsstandes. Ich bin mir im übrigen ziemlich sicher, dass die UB Graz den Wurzbach auf CD MIT Volltext verkauft (§ 87a UrhG ick hör dir trapsen) --Historiograf 20:12, 19. Mai 2006 (CEST)

Das glaube ich nicht, da es bisher noch keine gute Möglichkeit zum Scannen von Frakturschriftarten gibt. Die Uni oder sonst wer verkauft aber den Wurzbach sehrwohl, vermutlich im PDF-Format... Der Wurzbach ist allerdings ein sehr verläßliches Standardwerk, auf dass sich die Wikipedia gut stützen kann, sonst würde es sich ja nicht als CD verkaufen... --Neoneo13 20:45, 19. Mai 2006 (CEST)

Du bist schlecht informiert, ALO ist führend im Scannen von Frakturschrift (siehe ABBY FINEREADER Version XIX, wird seitenweise verkauft), siehe auch http://dzd.uni-graz.at/info/918.html. Ich weiss, dass die Frakturschrift-OCR von ALO sehr brauchbare Ergebnisse liefert (auf meinem eigenen Notebook sind Beispiele) --Historiograf 22:05, 19. Mai 2006 (CEST)

Ah, du hast Recht. Sorry. Tja, man müßte nur irgendwie an das eBook oder Abby rankommen, dann wär alles einfacher... --Neoneo13 18:23, 20. Mai 2006 (CEST)

Karten nachbearbeiten

Folgendes Szenario: Ich lade mir von Google oder Map24 eine Karte runter und öffne sie in einem Bildbearbeiter. Dann nutze ich sie als Hintergrund und male selbst sämtliche relevanten Linien nach. Ich lösche zuletzt das ursprüngliche Bild. URV oder nicht? --Manuel - (Diskussion) 19:32, 19. Mai 2006 (CEST)

Kommt wohl auf die relevanten Linien an. Aber wohl in der Regel keine URV --Historiograf 20:05, 19. Mai 2006 (CEST)

Google-Map oder aktuelles Kartenmaterial sollte kein Problem sein. Es reicht nicht immer, die Vorlage zu entfernen, lese mal bei PDF den Abschnitt "menschliches Versagen". Sowas kann auch in Photoshop oder ähnlichen Programmen passieren. Wenn du völlig sicher gehen willst, verläßt du zwischendurch das jeweilige propietäre Dateiformat, indem du in irgendeinem ASCII-Format wie beispielsweise DXF speicherst und diese Datei wieder aufmachst. Fast immer funktioniert es auch, wenn du die gewünschten Daten einmal über die Zwischenablage in eine neue Datei holst. Ich habe gerade diese Woche PDF's entdeckt, in denen sämtliche gelöschten Ebenen enthalten waren. Selbst in den Dateiinformationen können sich noch Verweise finden, das zeigen nur wenige Programme an!
Theoretisch kann Kartenmaterial der Nazis oder der DDR problematisch sein, weil darauf offensichtliche Verzerrungen eingezeichnet wurden (bei Militär- oder Geheimobjekten) - dann reproduzierst du die damaligen absichtlichen Fehler und man könnte dir theoretisch nachweisen, welche Karte du abgezeichnet hast. Dies halte ich aber für Krümelkackerei und Theorie, ich wäre nur vorsichtig, beispielsweise einen Lageplan von Carinhall einfach nachzuzeichnen aber sowas ist sicher die absolute Ausnahme. -- Ralf 20:47, 19. Mai 2006 (CEST)
Besten Dank für die Antworten! Ich hatte sowieso an Inkscape und SVG gedacht, da wird die kopierte Grafik bestenfalls referenziert. --Manuel - (Diskussion) 11:11, 20. Mai 2006 (CEST)

ABBA-Briefmarken

Hallo! Ich denke zwar, dass Briefmarken in der deutschen Wikipedia frei abgebildet werden dürfen, aber zur Sicherheit frage ich hier lieber. [23] [24]
Darf man auch Teile von den Briefmarken abbilden, oder muss die Briefmarke immer komplett zu sehen sein? Der Artikel ABBA benötigt nämlich dringend Bilder. THOMAS 21:13, 19. Mai 2006 (CEST)

Deutsche Briefmarken sind amtliche Werke, Briefmarken der Färöer sind PD - wie das in Schweden gehandhabt wird, weiß ich nicht. Einfach deutsches Recht auf die Marken zu übertragen wäre falsch. --Ralf 21:18, 19. Mai 2006 (CEST)

Bilder im Artikel Blatt (Pflanze)

Liebe Kollegen,

auf der Diskussionsseite des Artikels Blatt (Pflanze) findet seit 12 Tagen eine inzwischen unschöne Diskussion darüber statt, ob drei Bilder des Artikels im Abschnitt Abwandlung der Blätter eine URV darstellen. Damit wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion kommt, möchte ich hier die Experten fragen, wie ihr das seht, bevor die Bilder noch oft im Artikel gelöscht und wieder eingestellt werden.

--Aragorn05 09:29, 20. Mai 2006 (CEST)

Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir die Vorlage kennen, von der die Zeichnungen abstammen. Allein durch das Nachzeichnen/Abpausen einer Vorlage entsteht keine neue Urheberschaft. Es ist aber erlaubt, die Fakten (Aufbau der Zellstruktur) auf eigene Weise darzustellen. --Fb78 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)
Ich habe bereits erklärt, dass ich die Abbildungen gezeichnet habe (in Relation auf Aragorn05 Frage auf der Diskussionsseite) und dass auf dem Vorlageblatt nichts (und das schließt auch nicht vorhandene Seitenangaben ein) außer drei Blattquerschnitte drauf sind: die eines Xero-, eines Hygro- und eines Hydrophyten. Diese sehen ebenfalls eher so aus als wären sie eine Zeichnung und stammen anscheinend aus keinem Buch. Die Lehrkraft, welche mir dieses Blatt irgendwann mal ausgehändigt hat, kann ich auch nicht ansprechen, da ich sie wohl nicht mehr antreffen werde bzw. ich nicht weiß wo sie sich jetzt aufhält, da ich schon länger keinen "Kontakt" hatte. --Bgqhrsnog 17:07, 20. Mai 2006 (CEST)
Es geht darum, ob du dich sklavisch an die Vorgabe gehalten hast oder ob du sie variiert hast. Kann Aragorn05 belegen, ob es eine identische Vorlage gibt? --Fb78 17:59, 20. Mai 2006 (CEST)
Es gibt ähnliche Vorlagen (vllt. auch annähernd identische), aber das wurde bereits auf der Diskussionsseite besprochen (siehe Literaturangaben und Vorlage von Chaoslynx), weil es sich um eine allgemeine Abbildung handelt, die anscheinend auf einen Schöpfer zurückgeht. Ob Aragorn05 eine kennt, weiß ich nicht. Ich habe natürlich Variationen vorgenommen. So zum Beispiel in der Stellung und Verteilung der Blatthaare, des Parenchyms und der strukturierung der Farbe (Schwarztöne). Deshalb wundert es mich auch, dass die Vorlage von Chaoslynx vollkommen identisch sein soll. Die Bezeichnung der Besonderheiten durch Buchstaben findet sich ebenfalls nicht auf der Vorlage. Chaoslynx hat im Übrigen angegeben, dass ich angeblich einen Fehler in den Zeichnung des Hygrophyten gemacht hätte, was jedoch in meinen Abb. ausgerechnet so dargestellt ist. (großer Interzellularraum über der Spaltöffnung)--Bgqhrsnog 18:24, 20. Mai 2006 (CEST)
Nein, ich kenne keine Vorlage. Ich habe den Streit nur seit 2 Wochen verfolgt, und wollte eine endgültige Klärung, bevor ein Edit-War ausbricht. Deshalb habe ich das hier eingestellt. Mir geht es nur um eines: Wenn es eine URV ist raus, wenn nicht, dann drinnen lassen. --Aragorn05 10:45, 21. Mai 2006 (CEST)
Mein Vorschlag: Im Artikel stehen lassen. Falls jemand tatsächlich nachweisen kann, dass es sich um URV handelt, Löschantrag stellen. Da es bis jetzt keinerlei Beweise dafür gibt, ruhig Blut. --Fb78 15:43, 24. Mai 2006 (CEST)
Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Bilder zu nah an Bildern orientiert sind wie sie in kommerziellen Kopiervorlagen für den Schulunterricht vorliegen. Die Abbildungen auf diesen Arbeitsblättern sind sicherlich lizensiert und ich finde, das die Bilder in der Form wie sie jetzt in der Wikipedia sind ihnen zu sehr ähneln. Immerhin sind die Darstellungen auf kommerziellen Arbeitsblättern ja keine genaue Abbildung der Wirklichkeit, sondern bewusst abstrahiert, sodass man denke ich nicht von einer allgemeingültigen Darstellungsform ausgehen kann. Ich dachte bisher, dass in der Wikipedia der Grundsatz gilt im Zweifelsfall Urheberrechtsverltzungen zu vermeiden. Im Grunde genommen habe ich kein persönliches Interesse an den Bildern, mir fiel nur die frappierende Ähnlichkeit auf und ich dachte mir, dass, wenn es wirklich erlaubt wäre Schaubilder aus Büchern abzuzeichnen und sie dann in Wikipedia einzustellen, es mehr Schaubilder in der Wikipedia geben müsste die mit kommerziellen mithalten können. Was in vielen Fällen leider noch nicht der Fall ist. Ich zitiere aus Wikipedia:Bildrechte:"Reine Reproduktionen, Fotos von Buchumschlägen, Fotos von CD-Covern, Scans, Überarbeitungen und Verfremdungen anderer Bilder sind kein (komplett) selbsterstelltes Werk." --Chaoslynx 15:47, 16. Jun 2006 (CEST)

Vortrag

Ich möchte einige Bilder von Bakterien (z. B. staphylokkokkus aureus)in einem nicht kommerziellen Vortrag für Studenten verwenden. Genügt es, diese mit " staph. aureus, aus wikipedia.org " kennzuzeichnen oder muss die komplette Bildunterschrift "microscopic image of Staphylococcus aureus (ATCC 25923). Gram staining, magnification:1,000, wikipedia.org " oder noch zusätzliche Ergänzungen angebracht werden?

S. Schauseil

Du meinst z.B. dieses Bild? Als Wissenschaftler kann dir keiner verbieten, das Bild als Bildzitat in einem Vortrag zu verwenden. Bei der Quellenangabe ist der Urheber wichtig, nicht die vollständige Bildbeschreibung. "wikipedia.org" ist keine korrekte Quellenangabe. Korrekter wäre: "Urheber: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Y_tambe. Lizenziert unter GNU FDL." --Fb78 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)

Bild mit Creative Commons-Lizenz in Wiki Italia (Isidoro Falchi)

Mein erstes Leseverständnis dieser Lizenz geht dahin, ich dürfte das Bild in der deutschen Wiki unter Nennung des Autors verwenden. Andererseits heißt es, die Lizenz sei in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Bei "Creative Commons Italia" ist erklärt: "Alcuni diritti riservati", aber es wird nicht klar, welche Rechte vorbehalten sind. Je mehr ich lese, umso dümmer fühle ich mich. Kommen wir deshalb zum Kern der Sache: Darf ich das Bild verwenden für einen deutschen Artikel, den ich über Isidoro Falchi plane, oder nicht? --Reise-Line Fahr mal hin! 19:57, 20. Mai 2006 (CEST)

Um welches Bild geht es denn bitte? --Fb78 20:02, 20. Mai 2006 (CEST)
Es handelt sich wohl um dieses Bild. Warum es CC-lizenziert ist, kann ich aber nicht nachvollziehen. Vielleicht sind die Urheberrechte schon abgelaufen und das Bild damit gemeinfrei, da der Mann im 19. Jahrhundert lebte (siehe hier, genaue Lebensdaten sind aber leider nicht bekannt). --Matt314 20:49, 20. Mai 2006 (CEST)
Sehe ich auch so. CC ist Quatsch, das ist entweder PD-Old oder je nach Alter eben nicht. @Reise-Line: Lade das Bild in Wikimedia Commons hoch und gib als Lizenz {{PD-Old}} an. Und wenn ich noch eine Bitte äußern dürfte: Wird der deutsche Artikel um ein, zwei Sätze länger als der italienische? --Fb78 20:54, 20. Mai 2006 (CEST)

Danke. Fb78: Der Artikel soll gut werden, braucht aber noch viel Recherche und ist vorläufig nur eine Baustelle --Reise-Line Fahr mal hin! 21:18, 20. Mai 2006 (CEST).

CC-Lizenzen sind in den einzelnen Ländern nicht grundsätzlich verschieden. Man muss sich an den Wortlaut der landessprachlichen Lizenz halten, kann aber davon ausgehen, dass die Forderungen bei CC-BY-SA in Italien und Deutschland vergleichbar sind --Historiograf 02:06, 21. Mai 2006 (CEST)

Robotergesetze

Bin mir über das richtige Vorgehen nicht ganz schlüssig: Ich habe eine URV entdeckt, die vor einiger Zeit eingefügt wurde, seitdem ist der Artikel noch erweitert worden und auch ohne die URV noch gut. Eine Versionslöschung ercheint mir deshalb unsinnig. Ich habe den entsprechenden Absatz rausgenommen und den URV-Baustein eingefügt.

Musikgenres

Ich meine gerade auf ein ziemliches URV-Nest gestoßen zu sein. Fast der gesamte Volltext dieser Seite (zumindest die trocken deskriptiven Stellen) ist bei uns auf dutzende Artikel verteilt worden. US-Dancefloor und Dreamhouse waren 1:1 copy and paste, anderen Artikeln wie 2 Step oder Acid House wurden seither von mehreren Leuten editiert, die Ursprungsversion ist aber auch hier der Text von der Hanfpostille (eines übrigens nicht unbedeutenden Blättchens der dt. Musikpresse) . Die Artikel im onlin-Hanf Journal sind zwar augenscheinlich jünger als unsere Artikel, aber ich nehme mal an, dass sie zuvor gedruckt worden sind. Er ist vom Redakteur (Roland Grieshammer) gezeichnet und recht professionell geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass er nicht bei uns abgeschrieben hat (die Einträge bei uns stammen übrigens von verschiedenen IPs). Meinungen? --Janneman 02:31, 23. Mai 2006 (CEST) Nachtrag: Je länger ich die Artikel vergleiche, komme ich zum Schluss, dass vielleicht doch Herr Grieshammmer sich bei uns bedient hat, denn unser Eintrag Cosmic mit der doch eher unbeholfenen Einleitung "Cosmic ist eine und keine Musikrichtung. Im Endeffekt entstand dieser Stil in Italien ab Mitte der 70er Jahre." ist immerhin vom Juli 2003 und findet sich genauso später beim Hanfblättchen. Ich habe mal per mail höflich aber bestimmt nachgefragt. Also alle erstmal wieder zurücklehnen... --Janneman 02:54, 23. Mai 2006 (CEST)

James Joyce

http://english.osu.edu/organizations/ijjf/ zu PD in einzelnen Ländern - lesenswert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:08, 23. Mai 2006 (CEST)

Beschwerde über Wikisource

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Wieso_dreht_eigentlich_niemand_Wikiquote_den_Saft_ab.3F --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:44, 23. Mai 2006 (CEST)

Mal wieder Screenshots

...Frag ich am besten hier: Nachdem, was ich weiss ist sowas auch in de:wp okay, weil Kpacman unter der GPL läuft. Etwas unschlüssig bin ich, weil es sich um einen offensichtlichen Clone handelt. Kannst Du mir dazu was eindeutiges sagen? · blane ( ♪♫♪ · ) 21:33, 23. Mai 2006 (CEST)

So einfach ist das nicht. Generell gilt natürlich, dass Screenshots von GFDL-Programmen wie diesem hier verwendbar sind. In diesem Fall verletzt das Programm aber möglicherweise selbst das Urheberrecht an dem originalen Pacman. So wurde zB 1984 Pacman als schützbar angesehen. Wenn Pacman heute noch als schützbar gilt - und ich denke, das tut es - wäre der Screenshot nicht OK. Was meinen die anderen? --Fb78 14:52, 24. Mai 2006 (CEST)

Genau das war nämlich auch meine Überlegung. Allerdings, verletzt Kpacman (und diverse andere GPL-Clones) tatsächlich die Originallizenz? Das kann ich mir kaum denken. Es gibt ja auch Projekte wie Freedroid – das ist visuell 1:1 vom Original. Und es gibt hunderte anderer solcher Clones und ich wüsste von keinem Rechtstreit (sei es in den USA oder in Deutschland), wo ein Hersteller auf Urheberrechtsverletzung klagte. Oder irre ich mich? Aber selbst wenn nicht, wäre wohl zu klären, warum da kein Urheberrecht anfällt, bzw. weshalb es von den rechteinhabern nicht wahrgenommen wird. · blane ( ♪♫♪ · ) 14:56, 24. Mai 2006 (CEST)

Ich würde natürlich auch gerne den Screenshot behalten, aber ich tippe auf einen Hack. Im Link der Commonsbildbeschreibung steht .. strongly influenced by c)1980 version.. Der Vergleich zum Original ist verblüffend, wenn nicht gar 1:1. Man müsste sich den Quellcode näher ansehen (Farbcodes, Spiel-Logik) und mit dem Original vergleichen. Allerdings gab es selbst bei den Original Arcade-Versionen Hacks. Das Original war ja Puckman. Hacks gab es bei Pacman sowie Pacman-Varianten Hangly-Man, Piranha u.a. spätestens seit 1981. Linux (KDE) war und ist auch ein Betriebssystem für Hacker. Selbst wenn es kein Hack ist, wurde das Original nachgeahmt. Ich kenne Shareware-Versionen, die die Daten der Original-ROMs enthalten (Nachprüfbar anhand der CRC-Summen). Meist gibt es Sounds als WAV-Samples. --Kungfuman 15:47, 24. Mai 2006 (CEST)
Die rechtlichen Probleme tauchen ja oft erst dann auf, wenn der Rechtebesitzer glaubt, durch freie Kopien Geld zu verlieren. Stell dir mal eine billige chinesische Version amerikanischer PC-Spiele vor - da stehen die Anwälte sofort auf dem Plan. Falls die Pacman-Grafiken schützbar sind - ich tendiere wie gesagt zu ja - verletzt Kpacman auch das Urheberrecht. Ob es eine Klage gibt oder nicht. --Fb78 15:36, 24. Mai 2006 (CEST)

Hm. Okay, aber selbst wenn wir mal annehmen, dass es sich bei Kpacman um eine Urheberrechtsverletzung handelt (die – aus welchen Gründen auch immer – vom Rechteinhaber nicht aufgegriffen wird), bleibt die Frage, ob das unser, also ein Problem der Wikipedia, ist, oder nicht: Die potenzielle Rechteverletzung liegt ja bei Kpacman und nicht bei einem Bild davon, denn dsa wiederum ist ja durch die GPL geregelt. D.h. Wenn ein „bösartiger“ Rechteinhaber der WP an den Karren will, müsste er sich an den Hersteller von Kpacman wenden. Oder ist das Wunschdenken? · blane ( ♪♫♪ · ) 15:52, 24. Mai 2006 (CEST)

Wir (i.e. WMFoundation) haften in einem solchen Fall als Mitstörer. Und noch ein weiterer Mitstörer ist denkbar, der Verantwortliche für wikipedia.de gemäß DENIC. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:44, 24. Mai 2006 (CEST)

Das würde ja bedeuten, das die WMF mitverantwortlich ist, wenn Dritte eine falsche Lizenz angeben! Denn würde Kpacman tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wäre die GPL-Lizenz dafür sicher nicht rechtens. Das wäre ja vergleichbar, wenn jemand ein Bild (wissentlich oder unwissentlich) unter eine GFDL-Lizenz hochlädt, obwohl es urheberrechtlich geschützt ist. Dann ist die WMF ebenfalls Mitstörer? Cheers · blane ( ♪♫♪ · ) 16:16, 27. Mai 2006 (CEST)
Lektüretipp: [25] --Fb78 17:50, 27. Mai 2006 (CEST)

Weltbank

http://www.bmz.de/de/wege/multilaterale_ez/akteure/weltbank/index.html

Wer klaut von wem? Wikipedia von bmz oder umgekehrt?

MfG Ronny ( ronny_p@gmx.net )

Schwer zu sagen. Eindeutig kopiert - in welche Richtung auch immer - sind nur ein paar Sätze, die dürften für sich genommen nicht schutzfähig sein. Es handelt sich nicht um eine vollständige Kopie, also kein Textplagiat. --Fb78 15:14, 24. Mai 2006 (CEST)

Frage zur Bildlizenz

Habe diese Seite hier entdeckt, die ihre Photos unter der finnischen cc-1.0 Lizenz veröffentlich, die eine Namensnennung erfordert. Was für eine Lizenz müßte ich anwenden, wenn ich Photos von der Seite in die WP hochladen will? --Sippel2707 12:34, 24. Mai 2006 (CEST)

Ja, die kannst du hochladen, am besten gleich auf Commons und mit dem entsprechenden Baustein {{cc-by-sa-1.0}} (bzw. {{Bild-CC-sa/1.0}} für die dt. Wikipedia) versehen. --Matt314 15:24, 24. Mai 2006 (CEST)
Die Lizenz ist glaube ich nicht ganz identisch mit cc-by-sa-1.0. Für die finnische Version gab es auf Wikimedia Commons leider keinen passenden Lizenzbaustein. Deshalb habe ich einen gebastelt. Lade die Bilder auf Commons hoch und benutze {{cc-by-sa-1.0-fi}}. --Fb78 15:29, 24. Mai 2006 (CEST)
Perfekt, vielen Dank. --Sippel2707 15:48, 24. Mai 2006 (CEST)

Ich peil s nich ...

... kann mir mal bitte wer auf die Sprünge helfen? Wo muß ich bei diesem Bild jetzt noch was dazu schreiben? Jahn 13:41, 17. Jul 2006 (CEST)

Ganz einfach: Die Tatsache, dass Du das gezeichnet hast ist ja noch keine Lizenz. Du solltest Dich schon für eine der Lizenzvorlagen entscheiden. Bei dir kämen z.B. PD-user-de, oder eine einfache freie Lizenz wie Creative commons oder GFDL in Betracht. Die fügst Du dann mit der entsprechenden Vorlage auf die Bildbeschreibungsseite ein. Gruß, Taxman Rating 09:12, 18. Jul 2006 (CEST)

Hi Taxman! Das war halt so zum üben, das Bild. Ich hab mich auch schon entschieden, für GFDL, aber irgendwie krieg ich s nicht geregelt, daß auf der Bildbeschreibungsseite einzufügen. Habe zwar schon mal zwei, drei andere Bilder hochgeladen, aber vergessen, wie ich das da gemacht hab ... :-( Jahn 11:43, 18. Jul 2006 (CEST)

Ist das so http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bild:Orbitale_Gefuehle1.jpg&oldid=19121221 OK? Jahn 16:49, 18. Jul 2006 (CEST)

Ähm, sorry aber nein. Du solltest die Lizenz schon bei der Bildbeschreibungsseite auf commons einfügen, von den Administratoren auf Commons wird keine Sau nachschauen, ob für das Bild eine Beschreibungsseite in der deutschen WP existiert und es ist dort als "nicht lizenziert" markiert. --Taxman Rating 16:54, 18. Jul 2006 (CEST)
Hallo Jahn, ich hab dir auf deiner commons-diskussionsseite geschrieben - mit Anleitung für die Zukunft. Bei dem verlinkten Bild hab ich das {{GFDL-self}} - Tag erstmal gesetzt. Als Autor solltest du jeddoch selbst nochmal editieren, da ich für dicxh eig. keine Lizenz erteilen kann. Gruß, Sechmet Ω Bewertung 16:59, 18. Jul 2006 (CEST)

Tja, ähm, sometimes the magic works halt. ;-) Danke! fz Jahn 17:19, 18. Jul 2006 (CEST)

Creative Commons Attribution

Ist es erlaubt, Texte, die unter der CC-BY lizenziert worden sind, in die Wikipedia einzubauen? --83.135.99.128 13:25, 24. Mai 2006 (CEST)

Nein, leider nicht. CC-Lizenzen und GFDL sind nicht kompatibel. --Fb78 15:28, 24. Mai 2006 (CEST)
Warum nicht? --Flominator 12:13, 25. Mai 2006 (CEST)
[26] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 25. Mai 2006 (CEST)
Hmm, soweit ich das überblicke, stellt CC-BY keine Forderungen, die GFDL nicht auch stellen würde (nämlich die Nennung der Autoren), gewährt dafür mehr Freiheitsgrade als GFDL. Daher sollte es rechtlich problemlos möglich sein, ein CC-BY-Werk in Wikipedia zu verwenden und sogar Bearbeitungen als GFDL weiter zu lizensieren. Bei CC-BY-SA geht das natürlich nicht, da "SA" ja bedeutet, dass dieselbe Lizenz verwendet werden muss. Aber CC-BY sollte genauso gehen wie PD. Aus der von Dir genannten Seite geht leider nicht hervor, warum das anders sein sollte. Gibt es irgendwo Diagramme, die die Aufwärts- bzw. Abwärtskompatibilität verschiedener Lizenzen aufzeigen?--SiriusB 09:31, 26. Mai 2006 (CEST)

Es ist Konsens, dass es nicht geht. Ob es dafür eine Begründung gibt, ist wurscht. Wir bräuchten die Doppellizenzierung nicht, wenn es ginge. Wir können hier keinen Mischmasch veranstalten, da bei jeder Verwendung einer CC-Lizenz auch die Lizenz mitangegeben werden muss. Der Artikel stünde also unter zwei Lizenzen. Wie sollte das denn praktisch gehen. Der erste, der ihn verändert sieht im Editfenster die Einwilligung zur GNU FDL. Nein, das wird nix. Find dich ab, dass es nicht geht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:15, 28. Mai 2006 (CEST)

selbst erstellte Bilder = automatisch GFDL?

Hallo mal wieder, ich hätte gerne endlich eine verbindliche Antwort, wie mit Bildern zu verfahren ist, die selbst fotografiert sind und keinen Lizenzbaustein enthalten.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich ging immer davon aus, dass wahrscheinlich GFDL nichts taugt, bis ich in dieser Diskussion darauf verwiesen wurde, dass das Thema bereits auf der Mailingliste geklärt wurde. Da ich aber auf Wikipedia:Bildrechte nichts dergleichen gefunden habe, wollte ich es genauer wissen und fragte auf WP:FZW nach. Dort bestätigte zumindest Historiograf, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein stehe.

Kurz danach sehe ich allerdings, wie Ixitixel GFDL-Lizenzen in derartige Bilder einbaut. Auf eine Anfrage bei ihm erhielt ich die Antwort, dass das Thema bereits auf bei den Bildrechten diskutiert wurde und dort beschlossen wurde, GFDL einzutragen.

Nachdem nun Bsmuc64 mich meiner meiner Diskussionseite auch noch gebeten hat, bei derartigen Bildern kein BLU-User zu setzen. Wie soll das denn nun weitergehen?

Während meiner Arbeit in der Kategorie:Wikipedia:BLU-User stoße ich relativ häufig auf derartige Problembilder. In ca. 7 von 10 Fällen erreiche ich den Autor per Wikipedia oder Google-Treffer via E-Mail und kann das Problem in 80% dieser Fälle lösen. Oft muss ich allerdings nach dem LA eine zweite E-Mail schicken, damit Benutzer den Ernst der Lage erkennen ;) Was tun wir nun mit den richtig schweren Fällen, bei denen ich keinen Autor erreichen kann.

Sollte nun beschlossen werden, dass wahrscheinlich-GFDL oder einfach mal GFDL eingesetzt werden können, würde es zwar die Arbeit in der Kategorie ziemlich vereinfachen, allerdings würde ich dann wahrscheinlich gar keine Nutzer mehr anschreiben ... wozu auch!

Daher hätte ich nun gerne eine verbindliche Aussage: Mögliche Optionen sind eine Lizenzierung als GFDL, eine Löschung, sowie eine Markierung mit Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL. Letzteres hat m.E. allerdings den Effekt, dass das Problem verschoben wird, anstatt es zu lösen. Sollte man sich für eine automatische Lizenzierung entscheiden, muss das in jedem Fall Spezial:Hochladen erwähnt werden. Meinungen? Standpunkte? Vorschläge?

Danke für alles, --Flominator 12:32, 25. Mai 2006 (CEST)

Ich glaube nicht, dass man das so handhaben kann, dass "selbst erstellte" Bilder automatisch GFDL sind. Denn der verfasser muss sich ja darüber klar sein, wass GFDL bedeutet... --Stefan-Xp 12:42, 25. Mai 2006 (CEST)
Ich weiß nicht, was du in einem Wiki für verbindliche Aussagen erwartest. :) Ich kann nur sagen, dass "wir" bislang so vorgegangen sind wie beschrieben. Es wäre wohl konsequent, den Bild-wahrscheinlich-GFDL abzuschaffen. Wichtig ist allerdings noch zu betonen, dass das "selbst fotografiert" natürlich stets hinterfragt wird - z.B. ob es nicht doch mit hoher Wahrscheinlichkeit geklaut ist, oder dass ein geschütztes Werk selbst fotografiert wurde. Also sollte der Bild-wahrscheinlich-GFDL eher in den Baustein BLU verschoben werden, damit solche wenigstens einmal überprüft werden. --Gruß Crux 12:51, 25. Mai 2006 (CEST)
Beschrieben ist beides. Was meinst du GFDL oder Löschen? --Flominator 13:17, 25. Mai 2006 (CEST)
GFDL, wie es auch Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Selbst_erstellte_Bilder_ohne_Lizenz_GFDL.3F in etwa festhält. --Gruß Crux 13:20, 25. Mai 2006 (CEST)
Ich wäre auch eher dafür, den wahrscheinlich-GFDL-Baustein abzuschaffen. Man kann nicht davon ausgehen, daß ohne explizite Lizenzangabe automatisch GFDL gemeint ist. Wer keine Lizenz angibt, hat es entweder vergessen - dann muß man nachfragen und nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion wird das Bild eben gelöscht weil wir es so nicht brauchen können - oder der Uploader hat schlicht keine Ahnung von Lizenzen (was IMHO der häufigste Grund für fehlende Lizenzangaben ist). In dem Fall wird er gar nicht wissen, was die Freigabe unter der GFDL überhaupt bedeutet und welche Auswirkungen sie hat. Wir können nicht voraussetzen, daß alle unerfahrenen Uploader sich der Konsequenzen der GFDL bewußt sind und ihren Bedingungen zustimmen würden.
Also sollte wie bisher der BLU- bzw. BLU-User-Baustein rein und wenn der Uploader nicht innerhalb einer gewissen Zeit die Lizenz nachträgt, wird es eben gelöscht weil sich sonst niemand sicher sein kann, ob das Bild wirklich frei verwendbar ist. --Kam Solusar 14:30, 25. Mai 2006 (CEST)

Wenn ein Uploader ein eigenes Werk hochlädt, und keine Lizenz angibt, obwohl er das Werk nicht unter GFDL oder PD stellen will, dann ist das sein Fehler. Daher bin ich dafür, dass eine fehlende Lizenz bei eigenen Werken als GFDL interpretiert wird. Die WP ist nicht verpflichtet, Uploader vor deren eigenen Fehlern zu schützen. Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem. Bsmuc64 15:18, 25. Mai 2006 (CEST)

P. S. Ich schlage vor, alle "wahrscheinlich GFDL" -Bilder nach einer bestimmten Zeit, z.B. 4 Wochen, in GFDL-Lizenzen umzuändern. Bsmuc64 15:22, 25. Mai 2006 (CEST)

Ich bin der Ansicht, dass man nicht einfach davon ausgehen kann, dass jemand seine Bilder unter die GFDL stellt, wenn er dem nirgendwo wirklich zugestimmt hat. Wenn der Urheber der GFDL nicht zustimmt, ist es eine klare URV. Da kann man nicht einfach sagen, das wäre "sein Problem"! Wenn es danach ginge bräuchten wir uns ja gar nicht mehr ans Urhebertrecht zu halten, wenn es jamnden stört, ist es eben "sein Problem"... So leid es mir tut, ich fürchte, dass alle Bilder, bei denen der Urheber keine Lizenz angegeben hat aund auch nachträglich nicht einer freien lizenz zustimmt (zum Beispiel, weil er nicht mehr aktiv ist), müssen wohl als URVs gelöscht werden. -- Timo Müller Diskussion 15:41, 25. Mai 2006 (CEST)
"Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem." - Spätestens wenn der Urheber den Anwalt einschaltet, ist es unser Problem, bzw derjenigen die das Bild im Vertrauen auf diese Angaben weiterverwendet haben. --Kam Solusar 16:10, 25. Mai 2006 (CEST)

EIgentlich ist das doch das gleiche wie mit Text. Hier unter dem Feld steht: "Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." Warum sollte das nicht auch für Bilder gelten? nur weil man bei Bildern die Möglichkeit hat eine andere Lizenz anzugeben? Nicht GFDL Texte müssen gelöscht werden. Solange aber das niemand weiß bleiben sie drin. Bis verdacht auf URV laut wird. Das passiert aber selten wenn es tatsächlich ein eigener Text ist. Dann kommt irgendwann später höchstens der Autor und merkt daß ers nicht wollte. Soweit so gut. Bei Texten ist das 1 oder 0. Da man bei Bildern ne auswahl hat wäre es falsch eine Vergessene Lizensierung als GFDL anzusehen. Das Hochladen Fenster ist grausam. Man kann Lizenz "unbekannt" hochladen. Ich find das sollte man nicht dürfen. Beim Hochladen muss klar angegeben werden welche Lizenz das Bild hat. Der Default sollte auf GFDL sein. In der Box : Lizenz selbst eingeben, sollte stehen: Wfalls nciht angegeben gilt GFDL. Rückwirkend können wir aber nix machen --FabianLange 16:50, 25. Mai 2006 (CEST)

Wir sollten nicht vergessen, dass WIR ein Nachweisproblem haben, wenn ein Rechteinhaber behauptet, er habe das Bild nicht hochgeladen. De facto ist also die GNU FDL sehr wohl widerrufbar, soweit wir nicht unpraktikable Authentifizierungsmechanismen beim Hochladen jedes einzelnen Bildes einführen wollen. Begründung:

  • Wir sichern Benutzern die anonyme Benutzung der Wikipedia zu und behalten uns IP-Checks nur bei rechswidrigen Inhalten vor und löschen nach einiger Zeit die IP-Daten. Wie sollen wir nachweisen, dass z.B. ein Benutzer mit einer realen Person identisch ist?
  • Es ist auch aus anderen Gründen (z.B. Zurechnung von Beiträgen aus einem Firmenproxy zu einem Benutzer auch wenn dieser gar nicht tätig war, siehe Disku von Bdka, Sohn war am PC, Hacking-Angriff usw.) problematisch, eine Person auf eine eindeutige Willenserklärung festzulegen.

Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein, dass wir hier im Zweifel BLU-Fotos blind GNU FDL-taggen (ist auch nicht sinnvoll, da CC-Lizenzen vorzuziehen sind) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:07, 25. Mai 2006 (CEST)

Ich habe mich auf den Fall bezogen, bei dem der Uploader mit einer Quellenangabe angibt, der Rechteinhaber zu sein, z.B. bei einem eigenen Werk. Wenn der beim Hochladen keine Lizenz angibt, dann kommt das m. E. einem freiwilligen Verzicht auf die Wahrnehmung von Rechten, die über GFDL hinaus gehen, gleich und er kann hinterher nicht Vorwürfe machen. Stellt sich hinterher heraus, dass der Uploader trotzdem nicht der Rechteinhaber ist, dann handelt es sich um eine arglistige Täuschung des Uploaders und damit um seine Unrechtshandlung. Die WP muss das Bild nur sofort löschen.
In Kurzform:

  • Quellenangabe "Eigenes Werk", ("selbst gezeichnet" etc.) + fehlende Lizenz = GFDL
  • Quellenangabe "Fremdes Werk" ("von URL xyz" etc.) + fehlende Lizenz = BLU
  • Fehlende Quellenangabe + fehlende Lizenz = BLU

So sollte es die WP handhaben. Mit welcher Begründung sollte ein Uploader rückwirkend Vorwürfe machen, wenn die ungewollte GFDL-Lizenzierung auf sein eigenes Versäumnis zurückzuführen ist ? Einen Hinweis auf der Uploadseite sollte es allerdings geben und die Möglichkeit, keine Lizenz anzugeben, sollte auch m. E. abgeschaft werden. Behauptet ein nachweislicher Rechteinhaber, er habe nicht hochgeladen, dann muss erstens ein Bild sofort gelöscht werden und zweitens liegt ein vom tatsächlichen Uploader und nicht von der WP begangenes Unrecht vor, welche eine Identitätsfahndung erlaubt. Bsmuc64 05:46, 26. Mai 2006 (CEST)

Die Ausführungen von Bsmuc64 sind abzulehnen. Hier wird einseitig pro domo argumentiert. Da wir noch andere Lizenzen ausser GNU FDL zulassen, können wir nicht eine "mindestfreie" Lizenz automatisch nehmen. Das ist eindeutig ein Rechtsverstoß. Wir haben es bei unseren Kunden teilweise mit einer rechtlich unerfahrenen Klientel zu tun, z.T. sind es sogar Minderjährige. Zu behaupten, dass jedem genau die Konsequenzen eines Hochladens absolut klar sein müssen, ist reine Heuchelei. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:04, 26. Mai 2006 (CEST)

Danke für diese schöne Zusammenfassung. Der LA auf die Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL läuft (hier). --Flominator 20:05, 27. Mai 2006 (CEST)

Welche Lizenz bei geschütztem Plan?

Ich habe einen Übersichtsplan über das Verkehrsgebiet des Verkehrsverbund Mainfranken (VVM)hochgeladen. Vorher habe ich beim VVM angefragt, ob ich diesen Plan hochladen darf. Der VVM hat zugestimmt. Welche Lizenz muss ich da verwenden?

Hast du eine Textvorlage verwendet und eine Zustimmung zur Veröffentlichung unter GFDL oder CC-Lizenz erhalten? Wenn nein, kannst du die Veröffentlichung sowieso vergessen. --Fb78 16:08, 25. Mai 2006 (CEST)

ScreenCaps von Sat-TV

Hallo. Wie sieht das bzgl. Urheberecht aus, wenn ich selbst ScreenCaps (Scnappschüsse) von TV-Sendungen anfertige? Danke für Antwort, MfG -- Metzi3 16:18, 25. Mai 2006 (CEST)

Sind hier grundsätzlich nicht verwendbar, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:34, 25. Mai 2006 (CEST)
Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Fb78 16:39, 25. Mai 2006 (CEST)
Okay, schade. Trotzdem danke euch beiden. Schönen Rest-Feiertag noch. --Metzi3 16:45, 25. Mai 2006 (CEST)

Dessau-Eintrag

Guten Tag, Ich würde gerne Bilder und Inhalte (nicht wortwörtlich) von dem wikipedia-eintrag Dessau auf meiner Homepage verwenden. Diese Seite dient zur Information über die Stadt Dessau und besitzt keinerlei kommerzielle Ziele sondern ausschließlich Informationen über meine Heimatstadt. In Hoffnung auf Antwort auf: kanys@web.de

tim lüddemann

Am besten liest du mal Wikipedia:Lizenzbestimmungen ordentlich durch. Bobo11 09:08, 26. Mai 2006 (CEST)

Midgard-Wiki

Hi, wir versuchen gerade für die Seite www.midgard-wiki.de ein neues Logo zu entwickeln. Würde das folgende Beispiel: http://www.midgard-wiki.de/index.php/Bild:Logo-mit-W%FCrfel.gif irgendwelche Rechte verletzen?


Schon mal Danke für die Antwort. Alles Gute Dengg (Admin)

Hallo Dengg, die grafische Gestaltung des Logos ist aus meiner Sicht OK. Problematisch ist dagegen der Name "Midgard-Wikipedia". Soweit ich weiß, hat sich die Wikimedia Foundation den Namen Wikipedia als Wortmarke schützen lassen. So was wie "Midgard-Wiki" oder "Midgardipedia" :) wäre besser. (Copyright bzw. zu deutsch Urheberrecht hat mit dem Markenrecht übrigens nichts zu tun. Ich habe gesehen, dass die Begriffe auf eurer Diskussion da durcheinander geworfen werden.) --Fb78 15:01, 26. Mai 2006 (CEST)

Doppellizenzierung versus Übersetzung

Teilfrage 1

Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ist das Rechtsgültig?

  • Wenn ich einen Edit alleinstehend betrachte, kann ich die Art der Lizenz nicht erkennen, aber aktiv auf der Benutzerseite zu suchend kann ich es...
    • Wenn ich eine Projektkopie ohne Benutzerseite habe, ist die Lizenz dann anders?
  • Gilt dieses Bapperl rückwirkend? Gilt dieses Bapperl für die zeit, nachdem es entfernt wurde?
    • Muss ich den Zeitraum, in dem ein solches Bapperl existierte, selbst aus der History klamüsern?
Teilfrage 2

Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ein solcher Benutzer erstelle nun eine Übersetzung:

  • Steht die Übersetzung dann tatsächlich unter der angegebenen Lizenz? oder...
    • ...ist die Lizenzierung im Fall der Übersetzung ungültig oder erfolgt nicht? bzw.
    • ...ist die Übersetzung nicht rechtens, eine URV?
      • Entweder oder: Wissen die Benutzer davon?
  • Dürfen Benutzer mit o.g. Bapperl überhaupt aus der englischen Wikipedia übersetzen? Aus Quellen mit welcher anderen Lizenz?
  • Müssen alle Edits dieser Benutzer, die übersetzend sind, deutlich als solche gekennzeichnet sein?

Danke für eine Antwort im Voraus! ↗ nerdi ¿!  ↗ 20:41, 26. Mai 2006 (CEST)

Das sind eine ganze Menge von Fragen ... Wir geben hier keine Rechtsberatung ...
...
...
aber meine Meinung wäre: Die Doppellizenzierung ist ausdrücklich auf Meta vorgesehen, Nachweis unter [27]. Sie bezieht sich nur auf die eigenen Beiträge des Benutzers, soweit diese von anderen Beiträgen trennbar sind. Wird aus einem Text unter der GNU FDL übersetzt, entsteht keine Doppellizenz, sondern ein unter GNU FDL lizenziertes Werk. Solche Beiträge stehen dann natürlich nicht unter der Doppellizenz, da keine Lizenzvereinigung möglich ist. Die Übersetzung ist nicht gesondert verwertbar, da eine Bearbeitung eines GNU FDL-Textes. Hoffe, das ist wenigstens ansatzweise klarer geworden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:47, 26. Mai 2006 (CEST)

Solche Bausteine sehe ich sehr kritisch. Solange keine fremden Werke verändert werden, ist es ja ok. Aber wenn man fremde Texte oder Bilder bearbeitet, muß die Ur-Lizenz erhalten bleiben. Ein Grenzfall wäre die Schaffung eines eigenen Werkes gem. Schöpfungshöhe, hier muß von Mal zu Mal entschieden werden, welche Lizenz zulässig und gültig ist. Werden Bilder (oder Texte) verändert (oder übersetzt), welche in der Quelle PD mangels Schöpfungshöhe sind, können sie in der bearbeiteten Version beliebig lizensiert werden. Ralf 16:34, 27. Mai 2006 (CEST)


Frage wie Vorgehensweise bei Verdacht auf URV

Es geht um das Bild Bild:KM2000.jpg. Ich hab das Bild ebenfalls hier gefunden. Ich hab den Benutzer um Aufklärung gebeten. Nun meine Frage. Was ist in der Zwischenzeit mit dem Bild? Sollte man es aus dem Artikel vorläufig entfernen? --Sonaz Disku 22:16, 28. Mai 2006 (CEST)

Ist wohl URV, zu entfernen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:18, 28. Mai 2006 (CEST)

Wikipedia-Teile unter FDL in "proprietärem" Werk?

Hallo zusammen. Ich arbeite derzeit mit einem Verlag an unterrichtsbegleitenden Materialien auf einer CD. Diese steht (leider, aber verständlicherweise) unter einer "proprietären" Lizenz.

Natürlich ist es verlockend, dabei auf Inhalte der Wikipedia zurückzugreifen: es geht um ein technisches Thema, und da bietet die Wikipedia hervorragende Materialien. Selbstverständlich würden die übernommenen Inhalte als solche gekennzeichnet, es würde eine Kopie der FDL beigelegt werden, und die übernommenen Inhalte würden gesondert ("transparent" i.S.d. FDL) zugänglich gemacht werden. Was aber nicht geht, ist dass die gesamte CD unter die FDL gestellt wird.

Ich habe nun ein wenig recherchiert, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Die GNU FDL sagt meines Erachtens, dass es möglich ist: "When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document." (vgl. FDL, "7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS"). Wenn ich die Nutzungsregeln der englischen Wikipedia recht verstanden habe, ist eine Einbettung in proprietäre Werke unter keinen Umständen möglich, die deutschen Regeln jedoch verstehe ich so, dass es unter den von mir genannten Voraussetzungen erlaubt ist.

Ich habe auf den diesbezüglichen Seiten und in den Archiven gestöbert, dabei allerdings keine expliziten Hinweise auf mein Problem gefunden. Daher meine Frage: Darf ich Wikipedia-Inhalte unter der FDL in ein proprietäres Werk einbinden, wenn (a) alle entnommenen Inhalte als solche gekennzeichnet werden, (b) explizit darauf hingewiesen wird, dass die Inhalte unter der FDL stehen (c) transparenter Zugang auf dem Medium zu den entnommenen Inhalten gewährt wird und (d) natürlich eine Kopie der GNU FDL beigelegt wird? Gibt es weitere Vorgaben/Einschränkungen die ich übersehen habe? Lx0 15:24, 29. Mai 2006 (CEST)

Wo steht dass denn auf der englischen Seite? --Fb78 20:31, 29. Mai 2006 (CEST)
Ich habe die oben verlinkte Seite so verstanden, dass eine Übernahme nur in den genannten, aber keinen anderen Konstellationen möglich ist. Möglich ist aber auch, dass die Einbettung in proprietäre Werke zu erwähnen vergessen wurde (kann ich mir kaum vorstellen), oder aber absichtlich weggelassen wurde, um diese verständlicherweise unerwünschte Methode nicht noch zu fördern. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)

Das (nicht: dass, Fb78) frage ich mich auch. Die GNU FDL sind die AUSSCHLIEßLICHEN inhaltlichen Nutzungsbedingungen der Wikipedia. Eine GNU FDL-konforme Nutzung kann von uns nicht untersagt werden. Sektion 7 ist eindeutig: Man darf GFDL-Inhalte in ein Gesamtwerk einbringen, auch wenn dieses unfrei ist. Die GFDL-Inhalte bleiben dabei frei. Bei CDs besteht auch das DRM-Problem nicht, zumal wenn eine transparente Kopie zugänglich gemacht wird. Die Verwendung der Bezeichnung Wikipedia außer in der Quellenangabe und der geschützten Logos fällt nicht unter inhaltliche Nutzung nach dem Urheberrecht, wie sie von der GNU FDL ABSCHLIEßEND geregelt wird. Also: wer die GNU FDL strikt einhält, braucht sich um das nicht zu kümmern, was hier - meist bemerkenswert uninformierte - Benutzer sagen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:40, 29. Mai 2006 (CEST)

Danke für die auführliche Antwort, Historiograf. Gibt es denn offizielle Stellungnahmen dazu, z.B. von Wikimedia Deutschland; oder wurde das Thema bereits anderweitig diskutiert, so dass ich Deine Ausführungen als offiziell verstehen darf?
Was mich an der FDL, Sect. 7 stutzig gemacht hat, ist folgender Teilsatz: "[...] if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit." Aber ich denke, das bedeutet nur, dass die Lizenz für das Gesamtwerk die sich aus der FDL ergebenden Rechte nicht beschneiden bzw. sogar ausdrücklich erwähnen sollte. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)

Meine Aussagen sind nie als offiziell zu verstehen. Wikimedia Deutschland vermeidet es, irgendwelche Aussagen zum Thema Lizenzauslegung zu machen. Du bekommst hier immer nur eine Handvoll unverbindlicher Meinungen. Wenn du Gewissheit möchtest, solltest du von jeglicher Nutzung Abstand nehmen, nur das schließt ein Risiko aus. Siehe im übrigen [28] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:42, 30. Mai 2006 (CEST)

Zitiren auch für "eigenen Text"

Hallo,

so wie ich das Ganze jetzt verstanden habe, kann ich Texte unter Angabe auf Wikipedia zitieren. wie sieht das Ganze aber aus, wenn ich z.B. Inhaber einer Marke bin, über die hier geschrieben wird. Muss ich dann auch zitieren oder kann ich dann den Text über mein Produkt frei verwenden?

Also wenn ich z.B. für Coca-Cola arbeite und ein Firmenprospekt/Internetseite ... machen muss!?

Danke Gruß

Jeder der den Text nutzen will, kann ihn nur zu den Bedingungen der GFDL nutzen, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Text von dir selber in Wikipedia eingestellt wurde. Bei einem von mehreren Autoren bearbeiten Text ist das aber ohne weiteres nicht mehr möglich.
Ein Zitat im Rahmen des Zitatrechts ist natürlich immer möglich. --Matt314 22:13, 30. Mai 2006 (CEST)

Bild ohne Lizenzangabe aus GFDL-Wiki

Dieses Bild wurde aus einem anderen Wiki entnommen, welches unter der GFDL steht. Das Logo wurde dort vom Gründer/Admin des Wikis hochgeladen, allerdings ohne weitere Angaben. Ich bezweifle, daß wir das Bild einfach so als GFDL verwenden können - oder bin ich da zu pingelig? Bezüglich der evtl. mangelnden Schöpfungshöhe weiß ich inzwischen hier eh nicht mehr, wie man das einschätzen kann. --Kam Solusar 00:30, 31. Mai 2006 (CEST)