Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/09

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Bild von öffentlichem Gedenkschild mit Foto und Text zu einer Person

Gedenkschild an einem Gebäude in Tübingen

Hallo. Ist es erlaubt, ein öffentliches Gedenkschild einer Person, welches ein Bild und einen Text über die Person enthält, abzufotografieren und auf die Wikipedia hochzuladen? MfG --Johannes Schneider (Diskussion) 18:57, 15. Sep. 2021 (CEST)

Siehe commons:Commons:Panoramafreiheit ---- K@rl 3 G ist jetzt angesagt 22:00, 15. Sep. 2021 (CEST)
Vielen Dank! MfG --Johannes Schneider (Diskussion) 23:33, 15. Sep. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:56, 16. Sep. 2021 (CEST)

Logos internationaler Schach-Organisationen

Hallo, es gibt drei internationale Organisationen, die Schachwettkämpfe für Menschen mit bestimmten Behinderungen organisieren. Außerdem entsenden sie internationale Auswahlmannschaften zu den Schacholympiaden. Alle drei sind assoziierte Mitglieder des Weltschachverbandes FIDE: IBCA (Blinde, Sehbehinderte), ICCD (Gehörlose), IPCA (Körperbehinderte). Ist es zulässig, ohne weiteren Aufwand die Logos dieser Organisationen hier als Bild in Commons abzulegen und zu verwenden? Einige anderssprachige Wikipedien haben zumindest zwei der drei Logos in Verwendung. Die Logos könnte man von den jeweiligen Homepages beschaffen. Wie wäre - falls überhaupt möglich - das korrekte Verfahren bzgl. Lizenzierung? --Thomas Binder, Berlin (Diskussion) 13:10, 1. Sep. 2021 (CEST)

Die Logos haben m.E. alle Schöpfungshöhe, sind also ohne Genehmigung weder auf Commons noch auf de-WP zulässig. Die en-WP hat mit Wikipedia:Bildrechte#Fair Use andere rechtliche Rahmenbedingungen.--Chianti (Diskussion) 13:30, 1. Sep. 2021 (CEST)
Beim Logo auf https://chessdeaf.org/ sehe ich keine SH, das ist eine Zusammenstellung von Flaggen und ganz simplen Darstellungen. --M@rcela 22:02, 3. Sep. 2021 (CEST)
Das ist weit mehr als "einfachste geometrische Formen". Alleine die Zusammenstellung und Anordnung der Flaggen ist nicht trivial. Wenn das keine Schöpfungshöhe hat, musst du auch dem Wikipedia-Logo Schöpfungshöhe absprechen, das ist deutlich einfacher gestaltet.--Chianti (Diskussion) 00:26, 4. Sep. 2021 (CEST)
Wieso sollte das WP-Logo SH haben? 2A01:598:D034:DCA3:D9C3:FF86:EDF3:825A 08:39, 4. Sep. 2021 (CEST)
Siehe Schöpfungshöhe#Schöpfungshöhe seit 2013.--Chianti (Diskussion) 22:06, 4. Sep. 2021 (CEST)

Urheberrecht bei Installationen

hierher verschoben von Benutzer Diskussion:Gnom

Bei uns in München läuft gerade eine rege Diskussion, hier verlinkt, ob und wieweit bei Installationen im öffentlichen Raum, die vorübergehend sind, beim Hochladen von Bildern davon in Commons eine urheberrechtliche Genehmigung vonnöten ist. Das betrifft die nebenstehende Bridge Sprout, die temporär bis Ende 2021 über die Isar ragen soll, nun aber für dauerhaft diskutiert wird, oder auch die derzeit stattfindende philosophische Leuchtschrift an der Münchner Synagoge von Jan Kuck. Die jüdische Gemeinde und im Fall der Bridge Sprout das Kulturreferat der Stadt München teilten mit, es es gäbe keine Einschränkungen für Nutzung der Abbildungen der Kunstwerke. Wie siehst Du das Lukas? --Pimpinellus (Diskussion) 08:25, 7. Sep. 2021 (CEST)

Dazu zunächst: Da die Stadt München beziehungsweise die jüdische Gemeinde wohl nicht Inhaber der Nutzungsrechte an den beiden Werken sind, können diese nicht über die Frage entscheiden, sondern lediglich ihre Rechtsauffassungen mitteilen. Eine Freigabe könnten nur die Urheber erteilen.
In beiden Fällen haben wir es dann mit der Frage zu tun, ob die Werke "bleibend" aufgestellt sind, denn nur dann greift die Panoramafreiheit. Dazu kommentiert Vogel im Schricker/Loewenheim (Fettungen im Original, Auslassungen von mir):
§ 59 Abs. 1 S. 1 [UrhG] erfordert […], dass die fraglichen Werke sich mit Zustimmung des Rechtsinhabers bleibend an öffentlichen Wegen […] befinden. Was unter bleibend zu verstehen ist, wird nicht einheitlich beurteilt. […] Bei auf – nicht notwendigerweise lange – Dauer errichteten Bauwerken, Kunstwerken an Gebäuden und größeren Denkmälern ergibt sich der bleibende Charakter in der Regel aus der Art und dem Ort des Werkes. […]
Unterschiedliche Interpretationen findet das Merkmal „bleibend“ bei solchen Werken, die von vorneherein nur befristet an öffentlichen Straßen und Plätzen aufgestellt worden sind. Die einen setzen auch insoweit „bleibend“ mit der Lebensdauer des Werkes gleich, übersehen dabei jedoch, dass dies ohne sachlichen Grund zu unterschiedlichen Ergebnissen führt, je nach dem, ob etwa ein Bauwerk in Kürze abgerissen wird oder auf nicht absehbare Zeit erhalten bleiben soll.
Nach einer verbreiteten Meinung entscheidet die Widmung des Verfügungsberechtigten darüber, ob das Werk sich bleibend an einer öffentlichen Straße befindet. Hat danach der Künstler die Lebensdauer seines Werkes von vorneherein beschränkt, wird es sich idR nicht bleibend an einem öffentlichen Platz befinden.
Dem ist der BGH mit dem Einwand entgegengetreten, [dies] erlaube es dem Urheber, durch entsprechende Absichtserklärungen die Anwendung der Schrankenregelung des § 59 zu umgehen, um sein Werk vor privilegierter Nutzung zu schützen. Der BGH stellt deshalb vorrangig auf den Zweck der Vorschrift ab, das Urheberrecht an einem öffentlich aufgestellten, der Allgemeinheit gewidmeten Werk im Interesse der Allgemeinheit an der erlaubnisfreien Abbildung zu beschränken. […] Deshalb war nach seiner Auffassung die Verhüllung des Reichstags durch Christo und Jeanne-Claude nicht bleibend im Sinne des Abs. 1 S. 1, sondern durch den Vertrag des Künstlers mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages von vorneherein zeitlich befristet. […]
Auf Dauer, dh. nicht lediglich für einige Wochen oder Monate aufgestellte Objekte unterliegen hingegen der Panoramafreiheit. […] In seiner jüngsten Entscheidung zu § 59 sieht der BGH das Erfordernis „bleibend“ für gegeben an, wenn das Werk sich dauerhaft und nicht nur vorübergehend an öffentlichen Orten befindet, dh, aus der Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere, meist unbestimmte Zeit an dem öffentlichen Ort zu bleiben. […]
Es kommt also auf die genauen Umstände der beiden Einzelfälle an. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:29, 7. Sep. 2021 (CEST)
Alpine Holzbrücke, Inspiration für Bridge Sprout [1]
Solche Arten von Brücken wurden schon vor Jahrtausenden gebaut, das ist nicht neu und die Form durch die Funktion bestimmt. Eine SH ist nicht erkennbar. --M@rcela 12:41, 7. Sep. 2021 (CEST)
Jahrtausende wohl nicht, aber Jahrhunderte kommt hin für das Prinzip des Gitterträgers.--Chianti (Diskussion) 16:17, 7. Sep. 2021 (CEST)
Jahrhunderte reichen ja auch aus ;) Die ollen Römer haben Lehrgerüste aus Gitterträgern hergestellt, auch Behelfsbrücken. Aber das ist egal. --M@rcela 21:18, 7. Sep. 2021 (CEST)
Bridge Sprout: Eine Brücke, die nichts überbrückt
Schöpfungshöhe gesucht
Die Schöpfungshöhe ist natürlich ein weiterer Aspekt, über den man in diesem Fall diskutieren kann. Wenn das Objekt gar keine Schöpfungshöhe besitzt, also kein "Werk" ist, ist die Diskussion über Panoramafreiheit hinfällig, da es eh nicht geschützt ist. Wäre es wirklich eine funktionale Brücke, würde ich Schöpfungshöhe verneinen, da es sich um eine denkbar einfache, klassische und funktionale Konstruktion handelt. Aber diese potentielle Funktionalität wird ja vom Kunstwerk gerade unterlaufen: Dadurch, dass diese "Brücke" gar nichts überbrückt, sondern einfach so über dem Fluss hängt, soll wohl eine künstlerische Aussage gemacht werden. Eventuell entsteht dadurch doch ein schutzfähiges Werk? Zum Vergleich: Wenn ein Gebäude wegen Renovationsarbeiten verhüllt wird, behauptet niemand, hier liege ein schutzfähiges Werk vor. Ist es aber Christo, der das Gebäude verhüllt hat, um Kunst zu machen - dann schon, gerichtlich bestätigt. Hier wurde eine Nicht-Brücke gebaut, um Kunst zu machen... schutzfähig? Gestumblindi 20:58, 7. Sep. 2021 (CEST)
Man kann freilich alles zu Kunst erklären, auch das Schwarze Quadrat. Wenn diese Brücke als funktionales Bauwerk im Freivorbau über den Bach geschoben wird, entsteht genau diese Situation. Richtig, kann man drüber diskutieren - und was ein Gericht in diesem Fall entscheiden würde, steht in den Sternen. "Dauerhaft" heißt auf Lebenszeit. Wenn die "Brücke" nach der Existenz dort am Bach in der Versenkung verschwindet, abgerissen wird, war es auf Lebenszeit. Eigentlich... denn da ist das Fehlurteil Reichstag, das reichlich Unsicherheit beschert hat aber nunmal existiert. Klar beantworten kann man das nicht. --M@rcela 21:14, 7. Sep. 2021 (CEST)
Es gibt so einiges, was als Kunst gut bezahlt wird, aber wie das Schwarze Quadrat eigentlich keine Schöpfungshöhe aufweist - z.B. die Today Series von On Kawara. Mit der Analogie zu einer zeitlich befristeten Ausstellung hat der BGH mMn übrigens keine Unsicherheit geschaffen (siehe Anwendung auf "Liebe deine Stadt", OLG Köln; East Side Gallery, BGH). Hier z.B. eine Ausstellung mit der gleichen Dauer wie die Bridge-Sprout-Installation.--Chianti (Diskussion) 18:06, 8. Sep. 2021 (CEST)
P.S.: @Gestumblindi: "da es sich um eine eigentümliche Schöpfung von individueller Prägung handele, die in ihrer konkreten Formgebung ohne weiteres den für den Urheberrechtsschutz erforderlichen Grad an künstlerischer Gestaltungshöhe erkennen lasse." (BGH, Verhüllter Reichstag). Es ist für den Urheberschutz also notwendig: "individuelle Prägung" in einer "konkreten Formgebung". Das fehlt "Bridge Sprout" mMn. Alleine die künstlerische "Idee" oder die "Aussage" bzw. der "Gedankenanstoß" ist nicht urheberrechtlich schutzfähig, weder bei Malewitsch noch bei Kawara noch vom Atelier Bow Wow.--Chianti (Diskussion) 18:20, 8. Sep. 2021 (CEST)

Urheberrechtsfrage bzgl. Taman Ayun

Da auf der Diskussionsseite zu WP:URV anscheinend tote Hose herrscht (drei alte Fragen, keine davon beantwortet), stelle ich meine Frage mal hier:

Ich bin gerade auf diesen Artikel gestoßen: Der Artikel ist großenteils Copy&Paste von dieser Website, wäre also eigentlich ein klassischer URV-Fall. Nun hat aber auf der Artikeldisk. schon vor langer Zeit jemand geschrieben, die Übernahme wäre o.k., aber bitte mit Quellenangabe (die offenbar als "Linkspam" immer wieder entfernt wurde). Derjenige war natürlich nicht mal angemeldet, geschweige denn verifiziert, aber es klingt glaubwürdig.

Frage: Ist das damit so o.k., wie es jetzt ist, oder besteht da Handlungsbedarf? --217.239.9.177 19:21, 8. Sep. 2021 (CEST)

Hast du den Hinweis zuoberst auf der Seite, über deren "tote Hose" du dich beschwerst, gesehen? Gestumblindi 19:40, 8. Sep. 2021 (CEST)
Nein, habe ich nicht gesehen. Du siehst doch, dass ich nach dem angemessenen Ort gesucht habe, wo ich diese Frage stellen kann.
Und beschwert habe ich mich auch nicht, sondern lediglich das Offensichtliche festgestellt.
Aber lass gut sein. --217.239.9.177 20:02, 8. Sep. 2021 (CEST)

Kopie von WP:FZW -- Chaddy · D 20:26, 8. Sep. 2021 (CEST)


@217.239.9.177: Hier ist die Frage richtig. Zum Artikel: Unser Artikel stammt aus dem Jahr 2005, die älteste archivierte Version der Website stammt aus dem Jahr 2007. Ist wirklich sicher geklärt, dass wir von dort abgeschrieben haben? -- Chaddy · D 20:26, 8. Sep. 2021 (CEST)

Ja, siehe den Bearbeitungskommentar des Artikelerstellers [2]. "Genehmigung liegt vor" kann man glauben oder auch nicht, vor 15 Jahren hat das wohl gereicht. Und der Beitrag auf der Disk. lässt darauf schließen, dass kein Handlungsbedarf besteht.--Chianti (Diskussion) 20:49, 8. Sep. 2021 (CEST)

Englischer Text

Wie ist das eigentlich mit einer eigenen, freien Übersetzung eines englischen Textes? Verstößt sowas gegen das Urheberrecht, wenn ich

  1. frei übersetzte Texte nicht in Anführungszeichen setze und
  2. Text in einem Umfang verwende, der bei einem deutschsprachigen Text in der Länge m.E. nicht verwendet werden dürfte?

Selbstverständlich ist die Quelle mehrfach mit EN versehen, der Urheber mehrfach genannt und mitunter gebe ich auch zusätzlich das englische Original bei. Um einer Bitte um Verlinkung zuvor zu kommen: ich arbeite an dem Artikel offline. Könnte einer der Kundigen mir dazu was sagen, oder ist unverständlich, was ich meine? Samstagsgruß von der --Andrea (Diskussion) 17:54, 18. Sep. 2021 (CEST)

Übersetzungen sind rechtlich gesehen Bearbeitungen nach § 23 UrhG. Ist der Ursprungstext nicht gemeinfrei oder unter einer Lizenz veröffentlicht, der Bearbeitungen zulässt und überschreitet der Umfang das, was im Rahmen des Zitatrechts zulässig ist, ist alles, was über den privaten Gebrauch hinausgeht (Veröffentlichung usw.) und nicht von Rechteinhaber genehmigt wurde, ein Verstoß gegen das Urheberrecht.--Chianti (Diskussion) 20:27, 18. Sep. 2021 (CEST) P.S.: ein Vorgehen wie in WP:TP#Ein konkretes zufällig ausgewähltes Beispiel beschrieben (also Fakten mit eigenen Worten wiederzugeben) ist natürlich dennoch möglich.
Danke, Chianti! Das bedeutet ja, dass wir mit fremdsprachigen Texten schlechter dran sind, als mit deutschen, aus denen ich Satzschnipsel gekennzeichnet zitieren darf. Da bin ich zwar kein Profi, aber relativ sattelfest. Bei einer Übersetzung hingegen kann ich für einen Satzschnipsel keine Anführungszeichen verwenden, weil es eben kein wörtliches Zitat ist. Hmmm. Naja un der Rest mit den eigenen Worten ist mir ja bekannt. Mal sehen, wie ich das hinbekomme. Schönen Sonntag wünscht --Andrea (Diskussion) 05:34, 19. Sep. 2021 (CEST)
Btw: in der Hilfe:Einzelnachweise#Literaturbelege steht als letzter Satz: „Wenn im Fließtext die Übersetzung einer fremdsprachlichen Quelle wiedergegeben wurde, kann im Einzelnachweis der originalsprachliche Text zitiert werden.“ Das scheint mir eine gute Idee, ich hatte es bisher in Klammern im Fließtext. Klammern mag ich nicht. --Andrea (Diskussion) 09:17, 19. Sep. 2021 (CEST)
Du darfst auf Wikipedia englische Textpassagen im gleichen Umfang zitieren wie deutschsprachige.--Chianti (Diskussion) 12:43, 19. Sep. 2021 (CEST)
Dis is mir schon klar. Aber manchmal verwirrt mich solcherlei und dann mutiere ich zum DAU. Jetzt bin ich auf Kurs und hab den Dreh raus. Danke, Chianti, 💐 für Deine Geduld mit der OMA! ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  --Andrea (Diskussion) 15:57, 19. Sep. 2021 (CEST)
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urheberrechtskonform?

Ist diese Änderung im Artikel Alice Weidel urherberrechtskonform? https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alice_Weidel&type=revision&diff=214849303&oldid=214846049&diffmode=source --Fan-von-mir (Diskussion) 23:34, 21. Sep. 2021 (CEST)

Erläuterung: Es wurde ein Abschnitt aus einem anderen Artikel 1:1 kopiert in einen anderen Artikel eingefügt. --Fan-von-mir (Diskussion) 23:35, 21. Sep. 2021 (CEST)
Nein, ist sie nicht - siehe eins drüber.--Chianti (Diskussion) 20:31, 22. Sep. 2021 (CEST)
Danke--Fan-von-mir (Diskussion) 00:38, 25. Sep. 2021
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Blut und Eisen

Ist es eventuell möglich, dieses Bild zu verwenden?. Ich würde es für den Artikel Blut und Eisen verwenden. Mir ist aber schleierhaft, woher das Bild entnommen wurde und wer das Bild geschaffen hat. --Vive la France2 (Diskussion) 09:54, 26. Sep. 2021 (CEST)

1. das Bild wurde offenbar von der Firma Alamy mit einem Wasserzeichen versehen, es scheint mir daher qualitativ ("ein Bild, das der WP-Interessierte gerne ansieht und eventuell auch gerne weiterverbreitet") nicht geeignet.
2. das Bild hat unten links und unten rechts jeweils eine Signatur, es wäre deine Aufgabe, sie zu enträtseln und dem Leser damit einen echten Mehrwert mitzugeben.
3. es bräuchte für die Legende, dass das Bild in Österreich-Ungarn entstanden ist und verbreitet wurde, einen Nachweis.
also alles sehr mühsam.
Du kannst natürlich auch meine Bedenken ignorieren und das Bild so wie es ist als PD-old-assumed bei Commons einstellen, von der Art stehen dort schon tausende. --Goesseln (Diskussion) 11:00, 26. Sep. 2021 (CEST)
Ohne Alamy und mit ein paar Quellenangaben findest du die Karikatur hier. --Túrelio (Diskussion) 11:07, 26. Sep. 2021 (CEST)
thx, danach geht es hier, mit Karel Klíč, gestorben 1926, Johann Tomassich, und PD-old-70 weiter. Und so weiter... --Goesseln (Diskussion) 11:21, 26. Sep. 2021 (CEST)
Besten Dank --Vive la France2 (Diskussion) 15:43, 26. Sep. 2021 (CEST)
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Datei:CGR LOGO.jpg

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob die oben verlinkte Datei in de-WP verwendet werden kann. Ich würde das Logo gerne in die Infobox des entsprechenden Unternehmens einbauen. Hat es urheberrechtlich relevante Schöpfungshöhe? Spielt es eine Rolle, dass jedermann das Logo von einer Pressemitteilung herunterladen kann? URL der PM, Logo-Download dort ganz unten. Ich habe das Logo direkt auf Commons hochgeladen, falls es urheberrechtlich nicht passt, bitte gleich wieder löschen. Dank & Gruß --Plundervolt (Diskussion) 14:27, 26. Sep. 2021 (CEST)

Es spielt keine Rolle fürs Urheberrecht, ob man das Logo beim Markeninhaber, sonst irgendwo oder gar nirgends herunterladen kann. Schöpfungshöhe sehe ich knapp nicht gegeben, also kannst du es mMn im Artikel einbinden.--Chianti (Diskussion) 23:25, 26. Sep. 2021 (CEST)
SH ist hier nicht bloß knapp, sondern sehr deutlich nicht gegeben. -- Chaddy · D 23:31, 26. Sep. 2021 (CEST)
Danke. --Plundervolt (Diskussion) 08:20, 27. Sep. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:28, 27. Sep. 2021 (CEST)

Urheberrechtsfrage auf WP:AA

Ich wäre dankbar, wenn sich ein in Urheberrechtsfragen Kundiger dem Abschnitt Urheberrechtsverletzungen (Perma-Link) auf der Admin-Anfrage-Seite widmen könnte. Mir war nicht bekannt, dass auch Fragen jenseits des Einzelfalls offenbar hierher gehören. MfG --Andrea (Diskussion) 06:11, 9. Sep. 2021 (CEST)

Die Anfrage auf WP:AA ist inzwischen abgeschlossen. Gleichwohl wäre es prima, wenn URV-Kundige weiterhin helfen könnten, die Einfügungen und Artikel der Benutzerin im Auge zu haben, auch wenn sie inzwischen auf eigenen Wunsch gesperrt ist. Sie wird vermutlich, wie so oft schon, wiederkommen. Und hat bisher weit über 500 Artikel angelegt. Die Anfrage liegt nun hier im Archiv. Mit freundlichem Gruß --Andrea (Diskussion) 09:55, 16. Sep. 2021 (CEST)

Muldbrett, Lexikon der gesamten Technik

Kann ich folgendes Bild auf Commons übertragen: [3]? Der Autor des Lexikon der gesamten Technik, Otto Lueger, ist 1911 gestorben und der Autor des Eintrags dürfte laut Mitarbeiterverzeichnis Ernst Wrobel sein, der 1915 im Ersten Weltkrieg gefallen ist. Der Eintrag ist bei Zeno als gemeinfrei gekennzeichnet.

Reicht das aus, selbst wenn ich nicht nachweisen kann, dass die Zeichnung von Lueger oder Wrobel stammt? --::Slomox:: >< 13:00, 15. Sep. 2021 (CEST)

Für Commons theoretisch nein, bei ungeklärter Urheberschaft müsste das Bild von 120 Jahren erschienen sein. Aber ich würde es dennoch mit der Urheberangabe Wrobel und dem Lizenzbaustein {{PD-old-auto-expired|deathyear=1915}} versuchen. Alternativ kannst du es auf die de-WP hochladen.--Chianti (Diskussion) 18:40, 15. Sep. 2021 (CEST)
Im Unterschied zu meinem Vorredner halte ich nichts von solchen Radio-Eriwan-Auskünften (im Prinzip ... ...).
Der Text zum Muldbrett ist von Ernst Wrobel, also PD-old-100.
Das Bild zum Muldbrett ist von Unbekannt, es ist für Commons erst ab 2024 c:Template:PD-old-assumed, aber es ist für de:WP schon seit 2004 Vorlage:Bild-PD-alt-100, kann also lokal hochgeladen werden.
--Goesseln (Diskussion) 22:52, 15. Sep. 2021 (CEST)
Vielen Dank für die Infos. Im Prinzip teile ich Chiantis Haltung, aber nachdem ich hier danach gefragt, was korrekt ist, muss ich jetzt wohl auch das korrekte machen. Also Wiedervorlage 2025. Ich brauche es leider auf Commons. --::Slomox:: >< 09:36, 16. Sep. 2021 (CEST)
@Slomox: wie wäre es mit den Lizenzbausteinen {{Lueger}} zusammen mit {{PD-US-expired}}?--Chianti (Diskussion) 16:54, 17. Sep. 2021 (CEST)

Gebetstext

Bei der Recherche zu einem Artikel bin ich auf ein Gebet[4] gestoßen und würde dies gerne genau so übernehmen (im Original und als Übersetzung). Das Gebet wird in Mexiko bei einem Ritual gesprochen, ein Urheber ist für mich nicht ersichtlich. Das Ritual existierte bis in die 1940er und wurde 1987 wiederbelebt. Ich habe jedoch keine Ahnung, ob das heutige Gebet identisch mit dem historischen ist. --Elfabso (Diskussion) 16:51, 17. Sep. 2021 (CEST)

Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung (§ 66 UrhG). --Chianti (Diskussion) 22:22, 17. Sep. 2021 (CEST)
Mexico hat 100 Jahre pma aber ich sehe in dem Reim eigentlich keine SH. Das ist ein seltsames Castellano, eine Mischung aus europäischem und mexicanischem Sprachgebrauch. --M@rcela 22:35, 17. Sep. 2021 (CEST)

Himmel und Erde müssen vergeh’n

Hallo, liebe Wikipedianer, die Frage betrifft den Artikel Himmel und Erde müssen vergeh’n und hier speziell den Text (die einzelnen Strophen). Ist dieser urheberrechtlich geschützt? Der Urheber ist unbekannt.

Die Frage kam hier bei dem Vorschlag zur Präsentation auf der Hauptseite auf. --Wachskerze2 (Diskussion) 22:41, 16. Sep. 2021 (CEST)

Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung (§ 66 UrhG).--Chianti (Diskussion) 23:32, 16. Sep. 2021 (CEST)
Wenn allerdings der Hans-Ludwig Berger als Urheber genannt wird, kann das keine Anwendung finden. Er war 1927 35 Jahre alt, kommt also theoretisch in Frage. Mir wäre das zu unsicher, anonym oder pseudonym zu behaupten und das Werk nach § 66 für gemeinfrei zu erklären. Meine subjektive Meinung: nicht für die Hauptseite geeignet. Das kann man aber auch anders sehen. --M@rcela 22:31, 17. Sep. 2021 (CEST)
Diese Nennungen sind aber pure Spekulation, hier z. B. ist Entstehungszeit um 1900 genannt (was Berger ausschließt). Auch hier ist es als Volkslied angeführt. Die "Behauptung" anonym kommt ja nicht von Wikipedia, sondern Text und Noten gibt's hundertfach online ohne Urheberangabe bzw. mit der Angabe "Volkslied".--Chianti (Diskussion) 10:44, 18. Sep. 2021 (CEST)

LfStat: mit oder ohne CC BY 3.0 DE? Was ist der Unterschied?

[kopiert von WD:Lizenzbestimmungen --h-stt !? 14:31, 17. Sep. 2021 (CEST)]

Bis vor rund zwei Jahren stand beim LfStat folgendes in den Copyright-Bestimmungen (siehe hier):

§ 9 Copyright (Nachdruck, Vervielfältigung, Weiterverbreitung)
Alle Veröffentlichungen oder Daten sind Werke im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz.
Die Veröffentlichungen und Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik stehen unter einer 
Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY 3.0 DE).
Vervielfältigung und Weiterverbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe ist gestattet.
Die Namensnennung des Bayerischen Landesamts für Statistik als Rechteinhaber hat in folgender 
Weise zu erfolgen:
"Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – www.statistik.bayern.de".
Die Weiterverbreitung von Adressen bzw. Adressenlisten in elektronischer Form sowie in 
gebundenen Veröffentlichungen ist grundsätzlich untersagt.
Sofern in den Veröffentlichungen auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen 
wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren.
Diese Regelungen gelten bei Weiterveräußerung der Produkte uneingeschränkt auch für den 
Erwerber, sie gelten auch für früher erschienene Veröffentlichungen ohne Angabe von 
Copyrightbestimmungen.
Bei GENESIS Online ist die Vervielfältigung und Verbreitung der abgerufenen Daten, auch 
auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Jetzt ist der Hinweis auf CC BY 3.0 DE verschwunden (siehe dort):

§ 9 Nachdruck, Vervielfältigung, Weiterverbreitung
(1) Alle Veröffentlichungen des Landesamts sind Werke, Bearbeitungen, Sammel- oder 
Datenbankwerke oder Datenbanken im Sinne des Urheberrechtsgesetz und mithin urheberrechtlich 
geschützt.
(2) Vervielfältigung und Weiterverbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe ist gestattet. Die 
Namensnennung des Landesamts als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: 
"Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik“ - www.statistik.bayern.de.
(3) Die Weiterverbreitung von Adressen bzw. Adressenlisten und Verzeichnissen in elektronischer 
Form sowie in gebundenen Veröffentlichungen ist untersagt.
(4) Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Sind die Bestimmungen jetzt durch die CC BY 3.0 DE-Entsorgung restriktiver? Ja, kann denn das LfStat den CC BY 3.0 DE-Hinweis einfach verschwinden lassen? Es heißt ja nach wie vor: Vervielfältigung und Weiterverbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe ist gestattet. Was ist jetzt für ein Lizenzbaustein zu verwenden? Gelten die Bestimmungen auch für Alt-Veröffentlichungen, in denen ggf. restriktivere Copyright-Bestimmungen abgedruckt sind?--Ratzer (Diskussion) 11:57, 12. Sep. 2021 (CEST)

Ein wesentlicher Teil dieser Behauptungen ist Copyfraud, große Bestandteile der Angebote und Veröffentlichungen des bayLfStat sind mitnichten Werke iSd UrhG sondern als Daten ohnehin gemeinfrei oder Auszüge unterhalb der Schöpfungshöhe. Zudem ist für Zitate keine "Genehmigung" des Werkautors erforderlich, sondern das Zitatrecht ist eine unabdingbare Schranke des Urheberrechts. Interessant sind diese AGB nur soweit jemand (auch wir) nicht einzelne Teile sondern wesentliche Bestandteile ganzer Datenbanken übernehmen. Diese können durch das Datenbankwerk-Recht geschützt sein. Nur in diesem Fall müssen wir uns an deren Vorstellungen halten. Die Altbestände sind durch die Lizenzerteilung unter CC-by weiterhin von der Lizenz erfasst. Eine Lizenzierung kann nicht rückwirkend aufgehoben werden. Bei neueren Daten ist die Freigabe auch ausreichend, nur darf sie beim Einkopieren nicht mehr als CC-by bezeichnet werden. Grüße --h-stt !? 14:31, 17. Sep. 2021 (CEST)
Fehlt nicht die Freigabe zur Bearbeitung? Habitator terrae Erde 15:23, 17. Sep. 2021 (CEST)

Wichtig wäre noch, welcher Lizenzbaustein nach dem Einkassieren von CC-by, aber fortbestehender Gestattung von Weiterverbreitung mit Namensnennung (kommerzielle Verwendungen werden nicht ausgeschlossen) zu verwenden ist.--Ratzer (Diskussion) 22:34, 17. Sep. 2021 (CEST)
@H-stt:--Ratzer (Diskussion) 09:07, 20. Sep. 2021 (CEST)

@Ratzer, Habitator terrae: Einen Lizenzbaustein brauchst du ja nur, wenn du eine Datei hochladen willst. Ist das überhaupt vorgesehen? Für die "einfache" Übernahme von Daten in einem Umfang, der den Schutz des Datenbankwerks tangiert, geht ohne jeden Lizenzbaustein. Und eine "Lizenz" zum Bearbeiten ist beim Datenbankschutz auch abwegig, denn die einzelnen Daten, die verändert werden könnten, sind ja gerade nicht geschützt. Wie willst du die ganze Datenbank verändern? Grüße --h-stt !? 17:00, 21. Sep. 2021 (CEST)
Frag den Gesetzgeber bzw. der einzelne Pixel is auch nicht geschützt. Habitator terrae Erde 17:09, 21. Sep. 2021 (CEST)

Noach: Teilübersetzung aus WP:fr

Mit diesem Edit wurde ein Textabschnitt durch eine Teilübersetzung des Französischen Artikels ersetzt. Die Angabe „Übersetzung aus WP:fr“ in der Zusammenfassungszeile genügt nicht ganz unseren Anforderungen, oder? --ChoG Ansprechbar 15:38, 20. Sep. 2021 (CEST)

Nein, das Allermindeste wäre ein Link auf die dortige Artikelversion und die Nennung der Autoren des Abschnitts (s. H:AZUS#Teile von Artikeln übernehmen).--Chianti (Diskussion) 16:55, 20. Sep. 2021 (CEST)
Ich kenne ja die Artikelversion nicht. Vielleicht müsste man den Autor anschreiben? Mir fehlt leider aktuell die Zeit dazu, das zu vertiefen. --ChoG Ansprechbar 19:35, 23. Sep. 2021 (CEST)
Es gibt bereits einen Austausch mit dem Autor, und zwar auf Benutzer Diskussion:Zweioeltanks#Rückgängigmachung.--Chianti (Diskussion) 20:07, 23. Sep. 2021 (CEST)

Fotos von einem Temporären Kunstwerk

Ist es erlaubt, in der Grafik- oder Fotowerkstatt das Foto eines Temporären Kunstwerks zu zeigen (einzubinden) um es zu diskutieren, oder es wenigstens zu beschreiben? (den Abschnitt im Wikipedia-Artikel Temporär erweitern?) Bei diesem Foto hier hätte ich gern den untersten Bereich mit dem Tempo-30-Schild und der grünen Ampel mit den im Strassenraum herumlaufenden Leuten gerettet, vielleicht auch für den Artikel Paradoxon (Paradoxie), eventuell auch für weitere Artikel um die zeitgeschichtliche Erinnerungskultur voranzubringen; die Bäume auf diesem namhaften Platz im rechten und linken Bildteil finde ich auch sehr interessant (so eine Art modernes Triptychon mit heiliger Bildmitte), doch kann dieses Foto überhaupt verwendet und zugeschnitten werden, da es sich um ein auf Commons nur begrenzt abbildbares aktuelles Ereignis handelt? Dazu auch diese nicht unwichtige Diskussion, bei der geklärt werden könnte, ob auch baustellenartige Vorbereitungen bereits zum nicht abbildbaren Kunstwerk zählen und ab welchem Zeitpunkt der Vorbereitungszeit und für welchen Zeitraum (nachts? Nebel?) das ansonsten abbildbare Bauwerk in Paris zum Kunstwerk wird. Und: gibt es für löschbedrohte Commons-Fotos eine erlaubte Pixelanzahl als Bildzitat oder als nicht hochwertiges "Vorschaubild", das dann gerettet (gespeichert) und in Wikipedia-Artikel eingebunden werden könnte?

  • Den wenigen Fotograf*innen, die noch mutig genug sind ein Bild zu machen und manche davon auch hochzuladen um zur Bebilderung von Wikipedia beizutragen, denen sollten wir helfen indem wir den erlaubten Teil ihrer Arbeit retten. Vorbeugend wollte ich auf die Problematik aufmerksam machen, was mir nicht gelungen ist, vielleicht muss erst ein passender "FOP-ModerneKunst-Baustein" entwickelt werden (mit einem passenden "Paket"-Icon als Symbol). Haben wir eine Stiftung oder einen Nothilfeverein für bedrohte, bedrängte oder ausgeraubte Fotograf*innen, die doch nur für einen Wikipedia-Artikel ein Foto machen wollten um das Dorf, ökologische Wirtschaftsweise, eine pfiffige Idee für sanfte Mobilität oder den Radverkehr (Induktionsschleifenampel für Querung einer Hauptverkehrsstrasse) voranzubringen, oder wie im aktuellen Fall ein Foto zu einem modernen Kunstwerk ergänzen möchten?
Wikipedia ist keine tagesaktuelle Berichterstattung (§ 50 UrhG), daher kommt allenfalls das Zitatrecht (§ 51 UrhG) als Grundlage für eine Einbindung in Frage. Das widerspricht aber den Richtlinien der Wikipedia und auch von Commons, siehe Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate. Solange das temporäre Kunstwerk besteht, halte ich es für zulässig, auf Funktionsseiten (nicht in Artikeln) auch anhand des eingebundenen Bildes z. B. in der Grafikwerkstatt zu diskutieren, ob man einen Ausschnitt des Bildes behalten kann. Ein Beispiel wäre im Prinzip ein Foto, bei dem das temporäre Kunstwerk nur Beiwerk ist ({{De minimis}}). Dafür wäre aber notwendig, dass „das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele […] oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird“. Dazu müsste der verhüllte Arc de Triomphe allerdings verschwindend klein im Hintergrund abgebildet sein und sicher nicht als Mittelteil eines "Triptychons".--Chianti (Diskussion) 23:50, 26. Sep. 2021 (CEST)
@Chianti: Jetzt hast Du mir zwar die Türen gezeigt, aber ich war wieder mal zu langsam und depressiv irgendwo zwischen den Wahlergebnissen der Bundestagswahl, meinen kaputten Füssen und der verfahrenen Situation mit meinen verschwundenen Fotos und Texten in der tristen Realität eines verarmten früheren BaFÖG-Studenten eingeklemmt, so dass die halboffenen Türen in die Panoramafreiheit doch zu blieben; nur zur Nachbetrachtung: Wäre es als "tagesaktuelle Berichterstattung" möglich gewesen, ein nicht mit Löschantrag versehenes Foto als Nahaufnahme auf der Wp-Hauptseite in der Rubrik "In den Nachrichten" zu verwenden, klein natürlich vom Format her? Geht das noch zum Abbau im Monatsartikel? Oder gäbe es Möglichkeiten in den (de-fr-en-)Wikinews-Schwesterprojekten mit einem Kurzartikel (News) oder ist das jetzt sowieso auch vorbei? Ich hab' da noch ein älteres Foto vom Wetter im September in Paris gefunden - ziemlich trüb da am Abend - ist da irgendwas drauf, das dort nicht auf dem Foto sein sollte, abgesehen davon dass anscheinend bis jetzt politisch der Mut fehlt dieses Tempo-50-Schild da wegzunehmen weil doch mit der kollektiv organisierten Rotbeleuchtung des prominenten Strassenzugs alle doch irgendwie im Stau zu stehen scheinen und künftig mit Tempo-30 einige der Ampeln dort abzuschalten wären und echte, dann wohl kurze Zebrastreifen über echte Fahrradstrassen und die für mutige Biker und E-Mobile aller Art beschilderten, zunächst auch für KFZ freigegebenen Fahrradstrassen statt der Ampeln eingerichtet werden müssten. Die grünen Lichtelemente würden dann wohl leider fehlen, sind also auch nur temporär, aber ich denke urheberrechtlich akzeptabel. Im Hintergrund könnte die Tür dort am Horizont vielleicht Probleme machen, zumal diese in ein modernes an diesem Abend ungewöhnlich aussehendes Bauwerk integriert erscheint, was der Architekt/die Architektin der monumentalen Tür mit Sicherheit so nicht beabsichtigt hat, doch diese Tür ist ja offen und offensichtlich in den öffentlichen Raum gebaut, nun: Dürfen wir das Foto verwenden, oder sollten wir vorher noch die üblichen Bausteine (De minimis und welche noch?) auf Commons einsetzen und in der Bildunterschrift irgendwie auf die begrenzte Freiheit zur Veränderung des Fotos hinweisen? Wenn ja, ich bin derzeit nicht mutig genug, mag das jemand in den passenden Artikeln ergänzen? --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 16:32, 6. Okt. 2021 (CEST)
Meiner Einschätzung nach wäre ein Foto in der Rubrik "in den Nachrichten" rechtlich zulässig gewesen, solange das temporäre Kunstwerk besteht (die Größe ist dabei irrelevant). Es hätte zwar vermutlich eine WP-interne Diskussion ausgelöst bzgl. WP:WWNI (kein Nachrichtenticker), aber wenn es schon diese Rubrik auf der Hauptseite gibt ...
Das verlinkte Foto ist mMn völlig unbedenklich, weil im Rahmen von Beiwerk / de minimis. Da der AdT nun mal dort im Hintergrund steht ist es unvermeidlich, dass er mit aufs Bild gerät und er ist erkennbar nicht das Hauptmotiv, sondern die Champs-Elysées (vom bildgestalterischen Standpunkt her würde ich aber die unteren 30 % mit dem Zebrastreifen beschneiden). Neben der von dir gewählten Lizenz ist nur der {{De minimis}}-Baustein für L'Arc de Triomphe, Wrapped - Christo and Jeanne-Claude erforderlich (Beispiel), andere urheberrechtlich geschützte Werke sind nicht abgebildet (fr:Guillaume Coustou, der Schöpfer der fr:Chevaux de Marly, ist seit über 250 Jahren tot).--Chianti (Diskussion) 17:33, 6. Okt. 2021 (CEST)

Und wieder: Notgeld

Nachdem es bereits vor längerer Zeit rätselhaft diskutiert wurde, hier: [5]. Doch nochmal die Frage: Unterliegen deutsche Geldscheine dem geltenden Urheberrecht? Und etwas spezieller: unterliegt Notgeld, dass von kleinen Gebietskörperschaften nach dem 1. Weltkrieg (ca. 1921) herausgegeben wurden, dem Schutz. Zwar sind die meisten Urheber der Scheine nicht mehr ermittelbar oder vor über 70 Jahren gestorben. Nicht so bei Erich Krüger (Maler). Der Maler ist erst 1978 gestorben, die Schutzfrist würde erst 2048 ablaufen. Danke für die Auskunft.--Artmax (Diskussion) 10:35, 30. Sep. 2021 (CEST)

Geldschein fallen wohl nicht unter amtliches Werk iSd deutschen § 5 UrhG, früher mal nicht ganz so sicher, jetzt wohl hM so BeckOK UrhR/Ahlberg/Lauber-Rönsberg, 31. Ed. 1.5.2021, UrhG § 5 Rn. 22, Häde ZUM 1991, 536; Schricker GRUR 1991, 645, 647 ff., Eichelberger/Wirth/Seifert, § 5 UrhG, 3. Auflage 2020, Rn. 4; Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, 6. Aufl. 2020, UrhG § 5 Rn. 68; Wandtke/Bullinger/Marquardt, 5. Aufl. 2019, UrhG § 5 Rn. 20. Grds. gilt das normale Urheberrecht. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:04, 30. Sep. 2021 (CEST)
Vielen Dank für die fachliche Auskunft. Das heißt wohl, dass die Notgeld-Entwürfe von Erich Krüger (1978 gestorben) noch unter Schutz stehen. Ja? Vielen Dank für die Information. --Artmax (Diskussion) 17:13, 6. Okt. 2021 (CEST)
Ja. sуrcrо.ПЕДИЯ 17:28, 6. Okt. 2021 (CEST)