Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2014

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roter Kreis Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 11:37, 4. Apr. 2014 (CEST)

Etwas zur Einordnung ergänzt.--Urfin7 (Diskussion) 23:28, 7. Apr. 2014 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Crazy1880 10:53, 18. Apr. 2014 (CEST)

Urlaubsanspruch erlischt nicht mit tot, etscheidung des EuGh http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-urlaubsanspruch-gilt-bis-in-den-tod-a-974717.html. --Wetterwolke (Diskussion) 21:44, 14. Jun. 2014 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Aschmidt (Diskussion) 01:02, 15. Jun. 2014 (CEST)

Seit August 2013 mit QS-Recht-Baustein, ohne Begründung. Wurde vergessen hier einzutragen. Bitte mal drum kümmern. --October wind 21:03, 3. Mär. 2014 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 14:05, 10. Sep. 2014 (CEST)

Keine Belege.--Der Spion (Diskussion) 20:53, 10. Jan. 2014 (CET)

Der Artikel fasst hauptsächlich nur den Inhalt des Gesetzes zusammen. Solange der Autor keine selbstsändigen Schlüsse zieht, reicht als Beleg dafür der Gesetzestext aus. Und für den Gesetzestext sind Fundstellen angegeben. --Taste1at (Diskussion) 21:30, 10. Jan. 2014 (CET)
Dann betrachte ich das als erledigt--Taste1at (Diskussion) 12:45, 19. Feb. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:12, 20. Mär. 2015 (CET)

grüner Kreis Überprüft, keine offensichtlichen Mängel gefunden. Antragsteller Benutzer:Pistazienfresser ist seit zwei Jahren inaktiv, sein Anliegen unklar. Baustein entfernt. --J. Jäger (Diskussion) 20:56, 10. Mär. 2014 (CET)

roter Kreis Qualitätssicherung offensichtlich gescheitet, Löschantrag unter Wikipedia:Löschkandidaten/21._Februar_2015#Verunglimpfung lautet:

„Wiktionary + Liste von Gebrauchsmöglichkeiten des Wortes Verunglimpfung --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:05, 21. Feb. 2015 (CET)“

--Pistazienfresser (Diskussion) 11:20, 4. Mär. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:16, 20. Mär. 2015 (CET)

Bitte prüfen, ob die WL Vorbereitungshandlung auf ein anderes Lemma , ggf. Versuch_(Strafrecht_Deutschlands)#Tatbestand_des_Versuchs, führen sollte oder zu löschen ist. Es wurde ein SLA gestellt, den ich zunächst zurückstelle. --Doc.Heintz (Diskussion) 17:16, 17. Aug. 2014 (CEST)

Habe Weiterleitung umgebogen auf Versuch_(StGB)#Unmittelbares_Ansetzen, da dort zumindest einmal das Wort „Vorbereitungshandlung“ vorkommt und der Begriff bzw. die Probleme ansatzweise umrissen werden. Langfristig wäre wohl ein eigener Artikel sinnvoll, bei dem auch Delikte erläutert werden, bei denen die materielle Vorbereitungshandlung bereits von einem eigenen strafrechtlichen Deliktstatbestand erfasst ist (in einem eigenen oder gemeinsam mit materiellen Versuchs und/oder Vollendungshandlungen) im Übrigen könnte man wohl auch noch eigene Artikel schreiben zu den Stichworten Vorverlagerung der Strafbarkeit und insbesondere auch Unternehmensdelikte. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:31, 3. Mär. 2015 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:17, 20. Mär. 2015 (CET)

Die seit vier Jahren bestehende Weiterleitung nach Arbeitsrecht wurde gestern durch einen ausführlichen Text ersetzt, der allerdings nur auf Deutschland Bezug nimmt. Verschieben nach Arbeitsvertrag (Deutschland) oder internationalisieren? --Asdert (Diskussion) 10:52, 29. Okt. 2014 (CET)

Hallo Asdert, danke für deinen Hinweis und deine "Erste Hilfe"! Ich schlage folgendes vor: 1. Verschieben und BKL anlegen, 2. überall da, wo auch nur der Hauch einer Redundanz besteht, kürzen und einen Querverweis auf den Hauptartikel oder Hauptartikelabschnitt anlegen, 3. mit der IP behutsam umgehen, denn die scheint ja gar nicht so schlecht zu sein ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:53, 29. Okt. 2014 (CET)
Ich bin nicht vom Fach und kann inhaltlich nichts beitragen. Ich bin bei Putzarbeiten auf den Artikel gestoßen. --Asdert (Diskussion) 11:57, 29. Okt. 2014 (CET)
Die bisherige Weiterleitung zum Artikel Arbeitsrecht war eine gute Lösung. Von dort wird man sehr gut zu den Besonderheiten verschiedener nationaler arbeitsrechtlicher Regelungen weitergeführt. Unter Arbeitsrecht (Deutschland) ist beispielsweise das deutsche Arbeitsvertragsrecht ausführlich und gut dargestellt. Der jetzt wieder neu angelegte Artikel ist deshalb redundant, abgesehen von einigen, teils auch gravierenden sachlichen Fehlern. Mein Plädoyer: Zurück zum Stand vom 26. Mai 2014. --Arpinium (Diskussion) 13:05, 29. Okt. 2014 (CET)

Ich hab den Artikel Arbeitsvertrag geschrieben und kenn mich eben nur in Deutschand aus, aufgrund der sachlichen Vereinfachung habe ich versucht die Sachlage möglichst einfach darzustellen. Es sind die geltenden Rechtsnormen und Grundlagen, Fehler sind im Ganzen keine vorhanden. EU-weit findet diese Gesetzlage keine Anwendung !! Im Artikel Arbeitsrecht ist das Ganze etwas kurz abgehandelt und bietet kaum Informationen. "abgesehen von einigen, teils auch gravierenden sachlichen Fehlern" könntest Du hier diese Fehler aufzeigen ? es wäre nett !

[entfernter Diskussionsbeitrag]
@Arpinium: Bitte formuliere deine Kritik sprachlich etwas höflicher. Wir haben es hier offenbar mit einem Neuling zu tun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:51, 29. Okt. 2014 (CET)
Ich halte überhaupt nichts davon, den Artikel auch noch auszubauen, wenn alles schon im Artikel "Arbeitsrecht (Deutschland)" lang und breit erörtert ist. Besser wäre es dort auszubauen. In diesem Punkt kann ich Arpinium nur zustimmen. Jede Redundanz ist schädlich und verwirrt die Benutzer nur. Und - auch wenn mann neu ist, kann man sorgfältig arbeiten und sich kundig machen, ob nicht schon an anderer Stelle zum selben Thema etwas steht. Este (Diskussion) 14:11, 30. Okt. 2014 (CET)
Ich würde dafür gern den Arbeitsvertrag-Abschnitt aus dem Arbeitsrecht-Artikel ausgliedern. Doofe Idee? --Gnom (Diskussion) 18:37, 30. Okt. 2014 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Peter 17:23, 24. Mai 2015 (CEST)

Sehr dünn belegt.--Der Spion (Diskussion) 00:45, 12. Jan. 2014 (CET)

s. a. Spezial:Diff/141917665/next und WD:RK#RK Fernsehsender. --Peter (.) 20:49, 22. Mai 2015 (CEST)

Nach umfangreichen Ergänzungen sehe ich hier keinen Handlungsbedarf mehr. -- Liliana 22:49, 8. Jul. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:49, 8. Jul. 2015 (CEST)

Unzureichend belegt.--Der Spion (Diskussion) 01:40, 12. Jan. 2014 (CET)

Der Benutzer ist gesperrt. Sind die Bausteine sinnvoll?? - bitte prüfen. sonst nehme ich sie raus. (WAS soll denn genau belegt werden? - wenn das nicht klar ist, kann man es nicht umsetzen) --Cholo Aleman (Diskussion) 17:08, 18. Mai 2015 (CEST)

Auch hier sehe ich keinen Handlungsbedarf, es ist nicht klar, was genau noch belegt werden muss. Wer es anders sieht, möge hier beschrieben, welche Passagen genau zweifelhaft sind. -- Liliana 22:50, 8. Jul. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:50, 8. Jul. 2015 (CEST)

Artikel ist nach einigen Löschungen und Ergänzuneg fachlich stark überarbeitungswürdig. --Doc.Heintz 12:53, 1. Feb. 2014 (CET)

Gibt es hier noch irgendetwas zu tun? -- Liliana 13:35, 19. Aug. 2015 (CEST)
...offenbar nicht, dann schließe ich hier mal. -- Liliana 01:40, 11. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 01:40, 11. Sep. 2015 (CEST)

Umkehrschluss (kein Baustein im Artikel)

Keine Belege.--Der Spion (Diskussion) 12:26, 10. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 23:05, 8. Okt. 2015 (CEST)

Ein wenig Lit. schadet nit...--Der Spion (Diskussion) 01:30, 11. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:53, 11. Okt. 2015 (CEST)

S.o.--Der Spion (Diskussion) 01:36, 11. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:08, 13. Okt. 2015 (CEST)

Keine Belege.--Der Spion (Diskussion) 23:33, 11. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:02, 14. Okt. 2015 (CEST)
Überschrift nach Verschiebung angepasst; ursprüngliches Lemma: Bürgerentlastungsgesetz. --Neojesus (Diskussion) 22:56, 6. Mai 2014 (CEST)

Aus der allgemeinen QS. Nur notdürftig kategorisiert (von mir), außerdem scheint sich der Autor nicht bewusst zu sein, dass das hier eine D-A-CH-Enzyklopädie ist. -- Olaf Studt (Diskussion) 19:07, 18. Nov. 2013 (CET) Kategorisierung erweitert. Bei einem nur in Deutschland geltenden Gesetz ist der Hinweis auf A/CH verfehlt.R2Dine (Diskussion) 11:02, 15. Okt. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:02, 15. Okt. 2015 (CEST)

Etwas dünn belegt.--Der Spion (Diskussion) 12:08, 10. Jan. 2014 (CET)

Dass sich der Artikel (nur) auf die Bundesrepublik bezieht, geht aus dem Text nicht deutlich hervor. --Peter (.) 20:41, 22. Mai 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:44, 15. Okt. 2015 (CEST)

Kaum belegt.--Der Spion (Diskussion) 18:32, 15. Mär. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 09:57, 16. Okt. 2015 (CEST)

Auch dieser Artikel ist nach einigen Löschungen und Ergänzungen fachlich stark überarbeitungswürdig. --Doc.Heintz 09:42, 5. Feb. 2014 (CET)

Der Artikel bezieht sich scheints (nur/vor allem) auf Deutschland, ohne dass dies aus ihm hervorgeht. --Peter (.) 20:46, 22. Mai 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:38, 8. Apr. 2016 (CEST)

S.o.--Der Spion (Diskussion) 23:35, 11. Jan. 2014 (CET)

Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:03, 22. Mai 2015 (CEST)
ist jetzt in LD --gdo
Ist überarbeitet, aber Löschkandidat.roter Kreis
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 10:54, 8. Nov. 2016 (CET): Wurde behalten.

Der Artikel beschreibt nur die Hemmung der Verjährung. M. E. sollte der gesamte Inhalt dort unter dem Lemma "Verjährung" eingearbeitet werden. --22:23, 13. Mai 2014 (CEST)

Nein: Die Hemmung ist ein eigenständiges Lemma und besitzt eine GND, deshalb habe ich Artikel neu gefasst. --Wowo2008 (Diskussion) 12:27, 8. Feb. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 12:27, 8. Feb. 2017 (CET)

S.o.--Der Spion (Diskussion) 01:23, 11. Jan. 2014 (CET)

Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. --Peter (.) 21:01, 22. Mai 2015 (CEST)
oranger Kreis Hier sehe ich große Redundanz zu Arbeitsvertrag (Deutschland). Allenfalls den letzten Abschnitt könnte man dann behalten, aber ob das reicht? -- Liliana 21:23, 14. Aug. 2015 (CEST)

Nein, es gibt keine große Redundanz, die Einstellung ist lediglich ein Teilbereich innerhalb des Arbeitsvertrags. Ich werde den Artikel Einstellung neu fassen.--Wowo2008 (Diskussion) 12:38, 17. Mär. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 09:42, 28. Mär. 2017 (CEST)

Unbelegt schmeckt halb so gut...--Der Spion (Diskussion) 00:02, 11. Jan. 2014 (CET)

Das wird hier ohnehin nix: Belegbaustein gesetzt --Taste1at (Diskussion) 12:52, 19. Feb. 2014 (CET)
Bin dabei, die Seite zu überarbeiten auf Benutzer:Loiosch/auf Arbeit

Hallo @Loiosch: Der Artikel leidet immer noch an fehlenden lemmarelevanten Informationen, deshalb habe ich mich dem Thema angenommen. Grüße--Wowo2008 (Diskussion) 10:33, 4. Apr. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 10:33, 4. Apr. 2017 (CEST)

No lit. no fun...--Der Spion (Diskussion) 00:19, 11. Jan. 2014 (CET)

Artikel fachlich verbessert, erweitert und mit Quellen versehen.--Wowo2008 (Diskussion) 09:27, 26. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 09:27, 26. Apr. 2017 (CEST)

Der Artikel definiert die Verkehrsfähigkeit nur unter dem Gesichtspunkt des Steuer- und Außenhandelsrechts. Das scheint mir nicht korrekt zu sein, man kennt bspw. die Verkehrsfähigkeit bzw. Verkehrsverbote von Lebensmitteln meines Wissens auch im ausschließlich inländischen Handel und völlig losgelöst von irgendwelchen Steuerfragen. --sko (Diskussion) 12:52, 22. Jun. 2014 (CEST)

Ich habe einen Abschnitt Lebensmittel eingefügt. Eine zitierfähige Definition gibt es vermutlich nicht. Der Begriff wird in Laborgutachten für den Handel verwendet, wenn keine Abweichung festgestellt wurde, die ein Produkt nicht verkehrsfähig machen. Wegen seiner schwammigen Definition und der Unmöglichkeit alle Eventualitäten zu prüfen wird er auch gerne vermieden. Gruß Matthias 18:57, 24. Sep. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Matthias 18:57, 24. Sep. 2017 (CEST)

gelber Kreis Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 01:23, 13. Apr. 2014 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:59, 17. Okt. 2017 (CEST)

Belege & Co.--Der Spion (Diskussion) 01:21, 11. Jan. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:23, 18. Dez. 2017 (CET)

Etwas dünn belegt.--Der Spion (Diskussion) 12:42, 10. Jan. 2014 (CET)

Habs etwas ausgebaut, genügt das den Ansprüchen?--Carolus requiescat (Diskussion) 14:21, 29. Jul. 2016 (CEST)

gelber Kreis Der Artikel bedarf der Überarbeitung. Schon der einleitende Satz ist unglücklich. Dass man in der Umgangssprache darunter möglicherweise eine Bestellung verstehen kann, täuscht den Laien leicht darüber hinweg, dass die Bestellung als Solches in der Regel eine Willenserklärung ist, aber kein Auftrag im rechtlichen Sinne. Die Abgrenzung zur Umgangssprache sollte in einem eigenen Baustein erfolgen, oder es sollte ein eigener Artikel zum Auftrag im rechtlichen Sinne erfolgen. Die wichtige Abgrenzung zwischen Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Schenkungsvertrag konnte ich noch nicht sehen. Auch wäre eine Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis wünschenswert, da dies die meisten rechtlichen Probleme aufwirft (Beim Gefälligkeitsverhältnis fehlt ja der Rechtsbindungswille). Also hier wäre meiner Auffassung nach noch einiges zu tun. Dennoch möchte ich die bisherigen Bemühungen nicht schlechtreden, und bedanke mich für die Beteiligung. --Chz (Diskussion) 14:04, 14. Jun. 2017 (CEST)

QS Baustein wieder hinzugefügt. --Chz (Diskussion) 21:22, 6. Apr. 2018 (CEST)

Hallo @Chz: Die von Dir gewünschten Abgrenzungen zu Dienstvertrag, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Schenkungsvertrag oder Gefälligkeitsverhältnis sprengen den Rahmen eines Lexikons. Die WP nimmt nur dann zu Abgrenzungen Stellung, wenn Redundanzgefahren bestehen. Da jedoch zu diesen Rechtsbegriffen ausreichend große Trennschärfe vorliegt, ist eine Redundanz nicht zu befürchten. Allenfalls ist ein Verweis ("Siehe auch") auf diese Artikel möglich. Bleibt somit die Frage der Umgangssprache wegen "Bestellung" übrig, die als besonderer Abschnitt an weniger prominenter Stelle vorzusehen ist. Hier sollte eine klarstellende Zusammenfassung erfolgen. Das jedoch rechtfertigt keine QS. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:02, 17. Apr. 2018 (CEST)

Hallo @Wowo2008:, die Qualitätsmängel fangen dann schon in der Einleitung an. Dort wird der Auftrag in einen rechtswissenschaftlichen Zusammenhang gebracht. Also entweder man gestaltet den Artikel so, dass man allgemein darstellt, was ein Auftrag ist, denn da gibt es sicherlich Abseits der Rechtswissenschaft (ich denke nur an den wirtschaftlichen Zusammenhang, Projektauftrag, Auftrag nach DIN 69905 u.s.w.) einige andere enzyklopädisch relevante Auffassungen. Oder man sieht es als Auftrag im rechtlichen Sinne, dann sollte man aber auch nicht die Systematik außer acht lassen. Von einer Trennschärfe im Allgemeinen kann hier auch keine Rede sein. Beispielsweise wird ein unkundiger Leser davon ausgehen, dass die Zeichnung mit i.A. und i.V. nur in der Öffentlichen Verwaltung zu finden ist. Dabei handelt es sich nicht einmal um einen rein öffentlich rechtlichen Sachverhalt, sondern mehr um einen wirtschaftlichen. Der Unterschriftenblock ist gem. DIN 5008 definiert. Nach dieser Norm bedeutet i.A. Einzelvollmacht, i.V. (in Vollmacht) formelle Handlungsvollmacht und im behördlichen Kontext in Vertretung. Auch könnte sich der geneigte Leser Fragen, was diese Festlegung mit einem Auftrag im rechtlichen Sinne noch zu tun hat. - Also, hier liegen meiner Meinung nach erhebliche Mängel vor, die eine QS in jedem Fall rechtfertigen. --Chz (Diskussion) 23:05, 19. Apr. 2018 (CEST)

Hallo @Chz: Ich gehe davon aus, dass diese Replik von Dir stammt, da eine Signatur fehlt. Erst die von Dir neu vorgebrachten Argumente rechtfertigen eine QS, nicht jedoch die ursprünglichen. Die nachgeschobenen Beispiele sollten in einen eigenen Unterabschnitt „Auftrag in anderen Fachgebieten“ eigebracht werden, so dass der Rechtsbegriff Auftrag hiervon getrennt erklärt wird. Da Du nicht mehr zu den gewünschten Abgrenzungen zu Dienstvertrag usw. Stellung genommen hast, gehe ich davon aus, dass das Thema erledigt ist. Ich werde die Änderungen übernehmen, das kann jedoch noch etwas dauern. Grüße--Wowo2008 (Diskussion) 09:55, 19. Apr. 2018 (CEST)

Hallo @Wowo2008: Entschuldige bitte, ich hatte in der Eile die Signatur vergessen. Zugestanden war die ursprüngliche Begründung etwas zu abstrakt gehalten. Inzident habe ich allerdings trotzdem in meinem vorigen Beitrag zum Ausdruck bringen wollen, dass beim Auftrag im rechtlichen Sinne mehr auf gewisse Abgrenzungen eingegangen werden müsste. Zumindest zu den bloßen Gefälligkeiten (hier sollte man schon darstellen, wann es ein Gefälligkeitsverhältnis ist, und wann ein Auftrag, zumal erstere nicht kodifiziert); was den Geschäftsbesorgungsvertrag u.a. angeht, nun ja, daran würde ich keinen Meinungsstreit ob enzyklopädisch übers Ziel hinausgeschossen oder nicht vom Zaun brechen. Danke jedenfalls schonmal für Deine Bemühungen. --Chz (Diskussion) 23:05, 19. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 15:11, 4. Mai 2018 (CEST)

Kritik auf der Diskussion, dass falsche Schwerpunktsetzung und veraltet; kaum Links, keine {{Infobox Gesetz}}, ... --S.K. (Diskussion) 23:45, 7. Jul. 2014 (CEST)

Infobox habe ich eingefügt, inhaltliche Überarbeitung gerne in den nächsten Wochen. Ich würde auch verschieben zu GKV-Versorgungsstrukturgesetz, wenn es keinen plausiblen Grund für die jetzige Abweichung von der Regel (amtliche Bez.) gibt. --Andrea Kamphuis (Diskussion) 00:01, 12. Jun. 2015 (CEST)
Nach Überarbeitung sollte der Artikel jetzt den qualitativen Mindestanforderungen genügen. Außerdem ist das aktuellere GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015, das auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz folgte, sehr ausführlich behandelt. Deshalb:
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 09:34, 22. Mai 2018 (CEST)

gelber Kreis Vollprogramm.--ColdCut (Diskussion) 16:44, 2. Apr. 2014 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 18:31, 25. Jul. 2018 (CEST)

Der Artikel ist als "lesenswert" von 2005 im Augenblick im Abwahlverfahren (was ich missbillige, da kein Versuch der QS vorgeschaltet wurde). Diskussion auf Wikipedia:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen#Weltraumhaftung. Als Mängel werden - zu Recht - unzureichende und überalterte Belege sowie die Darstellung (nur) bis in die 1990er genannt. Als Laie kann ich nicht in angemessenem zeitlichen Rahmen zu einer Verbesserung beitragen. --Cimbail (Diskussion) 10:30, 2. Jan. 2014 (CET)

Die speziellen Ausführungen zum Weltraumhaftungsübereinkommen habe ich weitgehend unverändert in den entsprechenden Artikel verschoben. Im allgemeineren Artikel zur Weltraumhaftung habe ich dafür die aktuelle technische Entwicklung und die Rechtspolitik betont. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:41, 2. Aug. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:41, 2. Aug. 2018 (CEST)

Ist gerade in der LD. Ich denke ein Fachmann kann diesen Begriff relativ leicht erklären und den Artikel Wiki würdig machen. Im gegensatz zur LA Begründung kann ich keine URV finden. Es gibt diesbezüglich keinen Grund den Artikel zu löschen. --Stanze (Diskussion) 17:16, 18. Nov. 2014 (CET)

Es liegen immer noch erhebliche Mängel vor (Rechtslage offenbar von 2001, ein einziger Nachweise aus einer Promotion der Rechtswissenschaft [Einzelmeinung?] und keine aus Kommentaren, Lehrbüchern oder zumindest Rechtsprechung/Gesetzgebung). Was ist seit 2001 geschehen? Warum nicht Bestandsmiete als Lemma (Wird Plural in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nicht im Singular benutzt? Oder ist hier ein Verb/Tuwort gemeint? Benutzer:StanzeGlobal war in der damaligen Löschdiskussion gegen die Löschung und hat mehrmals vertreten, dass Verbessern möglich bzw. sinnvoll sein. Was ist inzwischen geschehen?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:45, 3. Mär. 2015 (CET) P.S. Die im sogenannten Artikel (ohne Seitenangabe, pauschal) genannte Promotion ist scheint nicht aus der Rechtswissenschaft, sondern aus der Humangeographie zu stammen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:59, 3. Mär. 2015 (CET)
roter Kreis @StanzeGlobal:? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:37, 6. Mär. 2015 (CET)
Ich bin immer noch der Meinung, dass dieses Lemma sinnvoll ist. Ob die Einzahl richtig ist oder die Mehrzahl-form als feststehender Begriff gilt, weis ich nicht. Ich bin immer noch kein Jurist um dies Sauber auszuformulieren, darum wurde ja der Artikel hier eingetragen. Die inhaltlichen Änderungen seit der Eintragung ins QS kann man hier nachlesen. oder was willst du jetzt genau von mir wissen? --Stanze (Diskussion) 14:45, 10. Mär. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:57, 27. Sep. 2018 (CEST)

Der Artikel wäre zu überarbeiten. Es sollte möglichst knapp herausgearbeitet werden, was es mit der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung auf sich hat (Sozialversicherungsverhältnis kraft Gesetzes bzw. auch kraft Satzung in der gesetzlichen Unfallversicherung), daß die Voraussetzungen für die jeweiligen Zweige der Sozialversicherung gesondert geregelt sind, welche Rechtsfolgen das mit sich bringt (Beitragspflicht, Anspruch des Versicherten auf Leistungen, sekundäre Sozialversicherung = aufgrund der VersPfl in einer SozVers tritt die VersPfl in einem anderen Zweig der SozVers ein) und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht eintritt. Idealerweise mit einem historischen Abriß zur Entwicklung. Dies aber nur im Überblick, alle Einzelheiten sollten in den Artikeln zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung erklärt werden.--Aschmidt (Diskussion) 17:00, 8. Jun. 2012 (CEST)

Hallo, nachdem ich den Artikel jetzt überarbeitet hatte, gibt es plötzlich jemanden auf der dortigen Diskussionsseite, der ihn für überflüssig hält und bereits in Teilen wieder gelöscht hat. Ich würde mich mal über Rückmeldungen und Meinungen, besser noch eine Entscheidung freuen, wie das seitens der Redaktion gesehen wird. VG R2Dine (Diskussion) 19:35, 16. Nov. 2014 (CET)

Also in aktuellem Zustand scheint mir das Thema deutlich verfehlt, über die Versicherungspflicht erfährt man kaum etwas, dafür über alles andere, was im entferntesten mit Sozialversicherung zu tun hat. Ich halte das Thema auch für so umfangreich, dass es unmöglich in einem Artikel behandelt werden kann, das muss man aufteilen. Im Falle der Arbeitslosenversicherung ist das ja schon geschehen, die Details findet man nämlich unter Arbeitslosenversicherung. -- Liliana 23:10, 8. Aug. 2015 (CEST)

Die thematisch passenden Abschnitte habe ich zu Erstes Buch Sozialgesetzbuch, Viertes Buch Sozialgesetzbuch und Sozialleistung verschoben. Die betreffenden Artikel waren recht mager und konnten eine Aufwertung vertragen. Ob der Artikel hier im übrigen erhalten werden soll, mögen andere entscheiden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:23, 18. Aug. 2015 (CEST)

M.E. spricht nach der Übernahme der relevanten Teile in andere Artikel vieles für eine Löschung. Diese Frage wird - auf eben gestellten LA hin - in den Löschdiskussionen geklärt. Hier damit erledigt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:39, 20. Okt. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:39, 20. Okt. 2018 (CEST)

Etwas kurz geraten.--Der Spion (Diskussion) 21:01, 10. Jan. 2014 (CET)

Die QS ist aber keine Schreibstube. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:41, 20. Okt. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:41, 20. Okt. 2018 (CEST)

Der Artikel erklärt überhaupt nicht, was Schutzrechtsberühmung überhaupt ist. Stattdessen wurden einfach zwei weitere Begriffe (Schutzrechtsverwarnung, Schutzrechtsklage) hineingeklatscht. Es wird auch gleich mit der Tür ins Haus gefallen und die Rechtslage in de erwähnt und dann ein paar Urteile. So ist die Seite unbrauchbar. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 18:29, 6. Mär. 2014 (CET)

Unschlüssig:
Eine Überarbeitung scheint mir dringend nötig, aber auch in Prinzip noch möglich zu sein.
Mag allerdings sein, dass ein Neuschreiben einfacher wäre.
Hätte vor allem meine Zweifel, ob einen ganzen Absatz zu dem Thema aus dem Dreier/Schulze zu zitieren, noch von der Zitierfreiheit erfasst sei. Weiß daher nicht, ob Rechtskundige (und gerade in diesem Bereich Bewanderte) den Artikel mit einer möglichen Urheberrechtsverletzung in den bisherigen Versionen auch nur mit der Kneifzange anfassen werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 11:40, 4. Mär. 2015 (CET)
oranger Kreis /roter Kreis ? Vgl. Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Ca. 100 Worte in altem Artikel wörtlich zitiert, anfangs wohl ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung--Pistazienfresser (Diskussion) 13:52, 5. Mär. 2015 (CET)
Copyfraud kann man jedenfalls als eigenen Artikel auslagern. Du wolltest das doch üben, oder? ;-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:58, 5. Mär. 2015 (CET)
Grundsätzlich wäre ich zu derartigen Untaten bereit, und kann mich sogar noch dunkel daran erinnern, dass was ich in der Entscheidung des Großen Senats und den damit zusammenhängenden Entscheidungen so gelesen habe. Aber ich weiß nicht ob ich unschuldige Admins zu undolosen Werkzeugen machen sollte oder gar auf klären und anstiften. Der sicherste Weg wäre wohl, die ca. 99 Worte aus den ca. 88 Versionen im Quelltext heraus zulöschen bzw. automatisch gegen [...] auszutauschen. Hast Du eigentlich ein (aktuelles Werk) Deiner Kollegen D. und S. da und könntest da unter § 51 nachschauen, wie eng sie sie selbst das mit der Größe von wörtlichen Zitaten und der Pflicht zur Auseinandersetzung/sonstigen Rechtfertigung nehmen? Oder kennst Du die gar?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:29, 5. Mär. 2015 (CET)

roter Kreis Es ist ein Fall des gewerblichen Rechtsschutzes. Ich kenne zufälligerweise das Urteil des BGH v. 15.7.2015 relativ gut (NJW 2015, 3141, 3144). Das Lemma lautet hier aber Schutzrechtsverwarnung oder Abmahnung. Das Ganze wirft rechtswissenschaftlich interessante Probleme auf, die auch in der Praxis relevant sind: Neben einem Schadensersatzanspruch steht dem Betroffenen möglicherweise nämlich auch noch ein Unterlassungsanspruch zu. Allerdings wäre dann die im Urteil des BGHs angewendete Rechtsauffassung zu diskutieren (BGH NJW 3141, 3143). Wäre aber eher was für das Portal und nicht für die QS. Ich werbe dafür, das Lemma Abmahnung zu mit möglichen Inhalten dieses Artikels zu erweitern, und diesen Artikel dann einer Löschung zuzuführen. --Chz (Diskussion) 20:18, 15. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:48, 20. Okt. 2018 (CEST)