Resolution 3236 der UN-Generalversammlung
UN-Generalversammlung
Resolution 3236 | |
---|---|
Datum: | 22. November 1974 |
Sitzung: | 2296 |
Kennung: | A/RES/3236 (XXIX) (Dokument) |
Abstimmung: | Dafür: 89 Dagegen: 8 Enthaltungen: 37 |
Gegenstand: | Frage von Palästina |
Ergebnis: | Angenommen |
Die Resolution 3236 der UN-Generalversammlung, die während der 29. Sitzung am 22. November 1974 angenommen wurde, bekräftigt die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes. Zu diesen Rechten zählen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf nationale Unabhängigkeit und Souveränität sowie das Recht auf Rückkehr in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum, aus dem sie vertrieben wurden. Darüber hinaus officialisiert die Resolution den Kontakt der Vereinten Nationen mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation und verankert die ‚Frage Palästinas‘ dauerhaft auf der Tagesordnung der UN.
Wortlaut
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Vereinte Nationen Generalversammlung
- A/RES/3236 (XXIX) 22. November 1974
- 3236 (XXIX). Frage von Palästina
Die Generalversammlung,
in Betrachtung der Frage Palästinas,
nachdem sie die Erklärung der Palästinensischen Befreiungsorganisation, dem Vertreter des palästinensischen Volkes, gehört hat,
nachdem sie auch andere Aussagen während der Debatte gehört hat,
tief besorgt, dass noch keine gerechte Lösung für das Problem Palästina erreicht wurde und anerkennend, dass das Problem Palästina weiterhin den internationalen Frieden und die Sicherheit gefährdet,
anerkennend, dass das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung gemäß der Charta der Vereinten Nationen hat,
seine ernste Besorgnis ausdrückend, dass das palästinensische Volk daran gehindert wird, seine unveräußerlichen Rechte zu genießen, insbesondere sein Recht auf Selbstbestimmung,
geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta,
unter Erinnerung an ihre relevanten Resolutionen, die das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung bekräftigen,
1. bekräftigt die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes in Palästina, einschließlich:
- (a) Das Recht auf Selbstbestimmung ohne äußere Einmischung;
- (b) Das Recht auf nationale Unabhängigkeit und Souveränität;
2. bekräftigt auch das unveräußerliche Recht der Palästinenser, in ihre Heimat und ihr Eigentum zurückzukehren, von dem sie vertrieben und entwurzelt wurden, und fordert ihre Rückkehr;
3. betont, dass die volle Achtung und Verwirklichung dieser unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes unerlässlich für die Lösung der Frage Palästinas ist;
4. erkennt an, dass das palästinensische Volk ein Hauptakteur bei der Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten ist;
5. erkennt weiterhin das Recht des palästinensischen Volkes an, seine Rechte mit allen Mitteln wiederzugewinnen, gemäß den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen;
6. appelliert an alle Staaten und internationalen Organisationen, das palästinensische Volk in seinem Kampf um die Wiederherstellung seiner Rechte zu unterstützen, gemäß der Charta;
7. ersucht den Generalsekretär, Kontakte zur Palästinensischen Befreiungsorganisation über alle Fragen bezüglich der Frage Palästinas aufzunehmen;
8. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer dreißigsten Sitzung über die Umsetzung der gegenwärtigen Resolution zu berichten;
9. beschließt, den Punkt mit dem Titel "Frage von Palästina" in die vorläufige Tagesordnung ihrer dreißigsten Sitzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnisse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Ergebnis der Abstimmung war wie folgt:[1]
Zustimmung:
Afghanistan
Albanien
Algerien
Argentinien
Bahrain
Bangladesch
Bhutan
Botswana
Bulgarien
Myanmar
Burundi
Belarus
Kamerun
Zentralafrikanische Republik
Tschad
Volksrepublik China
Republik Kongo
Kuba
Zypern
Tschechien
Benin
Südjemen
Ägypten
Äquatorialguinea
Äthiopien
Gabun
Gambia
Deutsche Demokratische Republik
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Ungarn
Indien
Indonesien
Iran
Irak
Elfenbeinküste
Jamaika
Jordanien
Kenia
Kambodscha
Kuwait
Libanon
Lesotho
Liberia
Libyen
Madagaskar
Malaysia
Mali
Malta
Mauretanien
Mauritius
Mongolei
Marokko
Niger
Nigeria
Oman
Pakistan
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Katar
Rumänien
Ruanda
Saudi-Arabien
Senegal
Sierra Leone
Somalia
Spanien
Sri Lanka
Sudan
Syrien
Thailand
Togo
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Uganda
Ukraine
Sowjetunion
Vereinigte Arabische Emirate
Tansania
Obervolta
Nordjemen
Jugoslawien
Zaire
Sambia
Ablehnung:
Enthaltungen:
Australien
Österreich
Bahamas
Barbados
Belgien
Kanada
Kolumbien
Dänemark
Ecuador
El Salvador
Fidschi
Finnland
Frankreich
BR Deutschland
Griechenland
Grenada
Guatemala
Haiti
Honduras
Irland
Italien
Japan
Laos
Luxemburg
Malawi
Mexiko
Nepal
Niederlande
Neuseeland
Panama
Paraguay
Singapur
Eswatini
Schweden
Vereinigtes Königreich
Uruguay
Venezuela