Schullehrer

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Als Schullehrer oder kurz Lehrer werden Personen bezeichnet, die berufsmäßig anderen Menschen (vornehmlich Kindern und Jugendlichen) im Schuldienst Unterricht erteilen. Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen oder privaten Schulen.

Lehrerin beim Elementarunterricht

Situation in Deutschland

Ausbildung

In Deutschland werden Lehrer in der Regel an Universitäten oder an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Die aktuelle Regelstudienzeit für das Lehramtsstudium beträgt acht (sechs Bachelor, zwei Master für Primarstufe und Sekundarstufe I) oder zehn Semester (sechs Bachelor, vier Master für Sekundarstufe II). Das Studium ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, meist umfasst es zwei Hauptfächer und ein oder mehrere pädagogisch ausgerichtete Nebenfächer (z. B. Erziehungswissenschaften, Psychologie, Sozialwissenschaften), darüber hinaus müssen ein oder mehrere Schulpraktika absolviert werden. Lehrer an beruflichen Schulen müssen überdies in manchen Bundesländern ein Praxisjahr nachweisen.

Einphasige Lehrerausbildung

In der einphasigen Ausbildung ist die berufspraktische Ausbildung an den Schulen in das Studium integriert. Diese Form der Ausbildung wurde entwickelt, um die oft kritisierte Praxisferne der Hochschulausbildung zu überwinden und dem „Praxisschock“ bei Beginn des Referendariates zu begegnen.

Zweiphasige Ausbildung

Die zweiphasige Ausbildung schließt den ersten Ausbildungsabschnitt mit dem 1. Staatsexamen – einer staatlichen Prüfung nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium – ab. Es folgt der als Vorbereitungsdienst oder Referendariat bezeichnete zweite Ausbildungsabschnitt in staatlicher Regie. Dieser wird je nach Land als Beamter auf Widerruf oder als Angestellter im öffentlichen Dienst abgeleistet. Das 2. Staatsexamen wird im Anschluss an das Referendariat durch die zweite schriftliche Staatsexamensarbeit und mehrere Prüfungen mit dem Schwerpunkt auf unterrichtspraktischen Gesichtspunkten erlangt. Die Dauer der 2. Phase der Ausbildung ist von Land zu Land verschieden, beträgt aber in der Regel 18–24 Monate.

Insofern hat die Bundesrepublik Deutschland im Weltvergleich einen sehr hohen Stand der theoretischen Lehrerausbildung. Oft kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der überwiegend fachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung, der sich an Diplomstudiengängen orientiert. Einige Universitäten versuchen dem durch die Bildung von Lehrerausbildungszentren zu begegnen.[1]

Eine Sonderstellung hat die Waldorfpädagogik: Sie darf in eigenen Instituten Lehrer nach eigenen Kriterien ausbilden. Zentrum der Waldorflehrerausbildung in Deutschland ist Stuttgart. Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen nicht mit einem Staatsexamen ab und dürfen an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden. Nach einer Probezeit werden sie von der staatlichen Schulaufsicht begutachtet und erhalten dadurch offiziell ihre Zulassung.[2]

Zugangsvoraussetzungen

Für die Tätigkeit als Lehrer im Staatsdienst sind grundsätzlich erstes und zweites Staatsexamen Voraussetzung. In mehreren Ländern werden für allgemeinbildende und berufliche Schulen auch Hochschulabsolventen mit anderen Abschlüssen eingestellt, z. B. Apotheker oder Absolventen der Betriebswirtschaft.

Außerdem besteht auch in vielen Ländern – als Ausnahme des genannten Grundsatzes – die Möglichkeit zum Quereinstieg beziehungsweise Seiteneinstieg mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium ohne erstes Staatsexamen abgelegt und ohne ein zweites Fach studiert zu haben. In Baden-Württemberg steht der Seiteneinstieg für die Einstellung mit Vorbereitungsdienst und der Quereinstieg für die Einstellung, zunächst als Angestellter, ohne Vorbereitungsdienst bei verminderter Stundenzahl und zusätzlichen Fortbildungsveranstaltungen. In den meisten Ländern wird aber der Begriff Quereinstieg verwendet. Die Bedingungen für diesen Quereinstieg sind sehr unterschiedlich. In der Regel reicht ein Diplom- oder Magister-Abschluss ohne Studium eines Zweitfaches aus. Es kann aber auch ein Studium für ein Zweitfach oder ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium erforderlich sein. Da normalerweise zwei Fächer verlangt werden, wird ein Fach anerkannt, dessen Gebiete im entsprechenden Diplom-Studiengang gelehrt wurden (z. B. bei Physikern wird Physik und Mathematik anerkannt, bei Chemikern und Biologen das entsprechende Studienfach und Physik bzw. Chemie). Die Bedingungen und Bezeichnungen für Zusatzanforderungen unterscheiden sich je nach Bedarfslage, Land und teilweise auch der Schulart.

Lehrer, die nicht in das Beamtenverhältnis eingestellt werden können oder wollen, können den Lehrberuf als Angestellte im öffentlichen Dienst erfüllen.

Privatschulen, auch teilweise als „Alternative Schulen“ oder „Ersatzschulen“ bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen, aber keine Staatsexamen vorweisen können, als Lehrer beschäftigen, z. B. Künstler oder Handwerker. Diese werden wie bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst eingestuft (nach formaler Vorbildung (= Schulabschluss + Ausbildung)) und bei den staatlichen Zuschüssen für diese Schulen berücksichtigt.

Einstellung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Einstellung von Arbeitnehmern erfolgt die Einstellung in den öffentlichen Dienst jeweils landesweit durch den Dienstherren (Land). Die Einstellung in den Schuldienst erfolgt nach dem jeweils unterschiedlichen Landesrecht. Entsprechend unterschiedlich sind auch die jeweiligen Beteiligungsrechte des Personalrats festgelegt. Durch die fast monopolartige Stellung der Einstellungsbehörde für Lehrer ergeben sich aus arbeitsrechtlicher Sicht manche Probleme.

In verschiedenen Bundesländern wurde daher die Auswahl der Lehrer an die Schulen delegiert (schulscharfe Einstellung).

Bestenauslese

Durch die landesweite Einstellung ergibt sich u. a. das Problem, dass auf eine benötigte Stelle alle Bewerber mit den entsprechenden formalen Voraussetzungen (Staatsexamen und Fächerkombination) Zugang haben müssen. Es werden daher die Abschlussnoten aus beiden Staatsexamina zusammengerechnet und daraus eine „Bestenliste“ für jede mögliche Fächerkombinationen erstellt. Zu dieser so erstellten Bestenliste kommt noch eine Bewertung nach ebenfalls landesweit geltenden sozialen Kriterien.

Probleme
Durch die landesweite Vergabe von Lehrerstellen nach dieser Bestenliste fast ausschließlich nach Noten werden in der Person des Bewerbers liegende Qualitäten nicht erfasst, die aber für die Schule sehr interessant sein können. Das Verfahren ist sehr unpersönlich und nur scheinbar objektiv, da durch geschickte Handhabung des Vergabeverfahrens doch Einfluss auf die Auswahl genommen wird.

Landesweite Lehrereinstellung

Schulen melden der einstellenden Behörde zu einem Stichtag (in Niedersachsen mit jeder Meldung zur Personalveränderung) ihren Bedarf an Lehrerstunden unter Angabe benötigter Fächer bzw. -kombinationen. Auf der Bewerberseite können in manchen Bundesländern Wünsche in Bezug auf Schulform und Einsatzort gestellt werden. In einem Einstellungsverfahren werden in der Reihenfolge der Bestenliste geeigneten Bewerbern Einstellungsangebote gemacht.

Probleme

Die Einstellungsbehörde ist einerseits in der Lage des monopolartigen Anbieters von Lehrerstellen, anderseits steht sie unter dem Druck die notwendigen Lehrer einstellen zu müssen.

Falls ein Bewerber ein Einstellungsangebot nicht annimmt, können nicht alle Stellen besetzt werden. Für eine Nachbesetzung musste wieder landesweit in der Einstellungskonferenz versucht werden, aus den vorhandenen Bewerbern die Stelle zu besetzen. In der Regel mussten mehrere Einstellungskonferenzen durchgeführt werden. Das Einstellungsverfahren zog sich oft bis ins anlaufende Schuljahr hinein. Für die Stundenplangestaltung hatte das weitreichende Folgen.

Die Einstellungsbehörde legt daher Regeln fest, um die Bewerbungen möglichst dem Bedarf der Schulen anzupassen. Mit sinkenden Einstellungen (weniger Kinder, weniger Geld für Lehrerstellen) wird die Bandbreite der Bewerberwunschmöglichkeiten eingeengt. Wünsche können zwar noch angegeben werden, führen aber zu geringeren Einstellungschancen. Umgekehrt wird maximale Flexibilität des Bewerbers in Bezug auf Einsatzort (landesweit) und die Schulform zu der Chance auf Einstellung – an irgendeine Schule des Landes.

Die Einstellungsbehörde versucht die Effizienz des Verfahrens zu optimieren, indem sie Lehrer, die ein Angebot abgelehnt haben, für mehrere Jahre vom Bewerbungsverfahren ausschließt (Sperre). Das kann zu der Situation führen, dass ein Lehrer nicht eingestellt werden kann, obwohl die Wünsche von Schule und Bewerber übereinstimmen. Gesperrte Lehrer müssen sich daher in anderen Bundesländern oder bei anderen Arbeitgebern (teilweise berufsfremd) bewerben und sind dann bei einer erneuten Bewerbung in der Situation, zwar ein Angebot zu erhalten, dieses wegen fehlender Kündigungsmöglichkeit im vorgeschriebenen Zeitraum (drei Tage) nicht annehmen zu können. Zu bedenken haben sie auch, ob sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis zugunsten eines – evtl. nicht optimalen – Angebotes mit dreijähriger Probezeit, d. h. ohne langfristige Arbeitsplatzgarantie, aufgeben sollten.

Schulscharfe Einstellung

In dieser Situation gingen einige Einstellungsbehörden dazu über, das Einstellungsverfahren auf die Schulen zu verlagern. Zu der bisher ausschließlichen Qualifikation über die Examensnoten traten nun weitere Kriterien, die einen Bewerber für Schulen interessant machten, so dass z. B. die Leitung eines Chores als Auswahlkriterium herangezogen werden kann.

Probleme
Allerdings haben die in Sachen Personaleinstellung unerfahrenen Schulen nun auch die Probleme der Ausschreibung und der Bewerberauswahl zu bewältigen. Darüber hinaus haben die Schulen keine Möglichkeit, eine Fehlentscheidung zu korrigieren. Rein rechtlich gesehen bleibt die Einstellung bei der Behörde. Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten.
Unter anderem ist auch strittig, ob über die Schulkonferenz, dem höchsten Mitbestimmungsgremium jeder Schule, zu diesen für die Bewerberauswahl gebildeten Kommissionen auch gewählte Eltern- und Schülervertreter Zugang haben.
Trotz aller Schwierigkeiten scheint die schulscharfe Einstellung zu mehr Zufriedenheit zu führen als die landesweite Einstellung. Diese muss übrigens immer noch – allerdings in sehr viel kleinerem Rahmen – durchgeführt werden, weil der Staat ja alle Schulen mit Lehrern versorgen muss. Kann also eine Schule keine geeigneten Bewerber finden, so müssen ihr trotzdem Lehrer zugewiesen werden.

Arbeitsbedingungen

Besoldung/Vergütung

Da die Lehrerbezahlung in die Hoheit der Länder fällt, gibt es für jedes Bundesland auch eigene von den aufgeführten Besoldungsgrundsätzen abweichende Regelungen.

Im staatlichen Schuldienst erfolgt die Besoldung der Lehrer entweder nach der Bundesbesoldungsordnung bzw. einer Landesbesoldungsordnung (Beamte) oder nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Lehrer an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer werden ohne Beförderungsmöglichkeit im Falle einer Einstellung als Beamter in den gehobenen Dienst in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft.

Verbeamtete Lehrer an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen und vergleichbare Lehrer für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer werden je nach Schulform und Lehrbefähigung in den gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 12 (vor allem Hauptschule), in manchen Bundesländern mit einer Beförderungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe A 13, oder direkt in der Besoldungsgruppe A 13 (vor allem Realschule, Förderschule) eingestellt.

Lehrer mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen, und teilweise auch an Gesamtschulen, sowie andere Lehrer mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) werden entsprechend in den höheren Dienst als Studienrat (A 13 mit allgemeiner Zulage) eingestellt. Beförderungsämter sind Oberstudienrat (A 14) und Studiendirektor (A 15). Der Schulleiter an Gymnasien ist in der Regel Oberstudiendirektor, an Gesamtschulen Leitender Gesamtschuldirektor (beide A 16).

Ämter bei der Schulaufsicht als Fachberater, in der Lehrerfortbildung u. Ä. sind in der Regel mit einer Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung oder auch einer Beförderung (Studiendirektor oder Oberstudiendirektor) verbunden.

Schulleiter und ihre Stellvertreter an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen erhalten je nach Schulgröße Zulagen oder werden in höhere Besoldungsgruppen eingestuft. Außerdem haben sie eine reduzierte Stundenverpflichtung. An Grund- und Hauptschulen lautet ihre Amtsbezeichnung in der Regel Rektor (Stellvertreter: Konrektor), an Realschulen Realschulrektor (Realschulkonrektor) und an Förderschulen Sonderschulrektor (Sonderschulkonrektor).

Fachlehrer für technische Fächer an beruflichen Schulen werden je nach Vorbildung (Handwerks- oder Industriemeister oder Fachhochschulstudium) in die Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 eingestuft.

Im internationalen Vergleich liegen die deutschen Lehrergehälter im oberen Bereich, ebenso wie die wöchentliche Arbeitszeit.[3] Die Lehrergehälter orientieren sich vor allem an Lebensalter und kaum an Qualifikation und Leistung. Sie sind an Grundschulen vergleichsweise niedriger.[4]

Landesspezifische Regelungen

Da die Lehrerausbildung in die Hoheit der Länder fällt, gibt es für jedes Bundesland auch eigene besondere Regelungen.

In Baden-Württemberg gibt es außerdem noch Fachlehrer für technisch-musische Fächer, die keine Hochschulausbildung haben, sondern an Pädagogischen Fachseminaren ausgebildet werden. Sie werden in die Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 eingestuft und sind an allen Schulen verwendbar. Ferner gibt es an Landwirtschaftlichen Schulen die Landwirtschaftlichen Lehrer und Berater (A 9) und die Landwirtschaftlichen Oberlehrer und Berater (A 10).

Für Werkstattlehrer an beruflichen Schulen und für Fachlehrer für technisch-musische Fächer (nur in Baden-Württemberg und Bayern) existieren andere Voraussetzungen.

In Baden-Württemberg müssen ferner alle Studenten für das Lehramt an beruflichen Schulen und Gymnasien, die zum Wintersemester 2000/2001 begonnen haben, ein Praxissemester an einer ihrem Studiengang entsprechenden Schule, sowie ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum (angehende Sportlehrer ein Praktikum in einem Verein) nachweisen.

Fortbildung

Einem OECD-Report von 2016 zufolge habe die Lehrerfortbildung in Deutschland einen deutlich geringeren Stellenwert als in anderen Staaten.[4]

Arbeitszeit

Nach einem OECD-Report von 2016 geben Lehrer in Deutschland mehr Unterrichtsstunden als Lehrer in anderen Staaten.[4]

Die Arbeitszeit der Lehrer bemisst sich im staatlichen Schuldienst sowohl für Angestellte[5] als auch Beamte derzeit nach den jeweils geltenden Regelungen für Beamte. Je nach Schulart legt der Dienstherr die Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden, die als Lehrdeputat oder Unterrichtsverpflichtung bezeichnet werden, fest, bei deren Erfüllung aufgrund der sich zusätzlich ergebenden Aufgaben die Arbeitszeit erreicht wird. Der Umfang der zu unterrichtenden Stunden und der zusätzlich zu erfüllenden Aufgaben ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in der Regel verlangen Bundesländer mit einem höheren Stundendeputat weniger zusätzliche Aufgaben.

Über den Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden sowie für Verwaltungstätigkeiten und die Fortbildung bestehen unterschiedliche Auffassungen.[6] Nach einer für Nordrhein-Westfalen erstellten Studie aus dem Jahr 1998 arbeiten Lehrer an Gymnasien/Gesamtschulen 1900 oder mehr Zeitstunden im Jahr,[7] was 250 bis 300 Stunden über der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1664 Stunden für das Jahr 2000 liegt[8] und werktäglich einer durchgehenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden entspricht. Eine Studie aus dem Jahr 2007 ermittelte im selben Bundesland eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 62,5 Stunden bei Gymnasiallehrern.[9]

An höheren Bildungsinstituten wird ein größerer Aufwand an Vor- und Nachbereitung antizipiert, und das Deputat liegt unter dem an Schulen mit niedrigerem Bildungsabschluss (Beispiele aus Nordrhein-Westfalen: Gymnasiallehrer: 25,5 Unterrichtsstunden, Grundschullehrer: 28 Unterrichtsstunden, Förderschullehrer: 27,5 Unterrichtsstunden, Sekundarstufenlehrer an einer Hauptschule: 28 Unterrichtsstunden, an einer Realschule: 27,5 Unterrichtsstunden, hingegen an einer Gesamtschule: 25,5 Unterrichtsstunden; jeweils volle Stelle). Trotz des höheren Deputats lag die durchschnittliche Jahresarbeitszeit von Grundschullehrern in NRW 1998 etwas niedriger, bei etwa 1750 Stunden, unter anderem auch deshalb, weil die Betreuung vor dem Unterrichtsbeginn und die Beaufsichtigung des Frühstücks der Kinder bei der Berechnung vergessen wurden.[10] Bei allen Schulformen treten allerdings außerordentlich große Schwankungen um den Mittelwert auf, bei der Gesamtschule beispielsweise zwischen 1207 und 3152 Stunden Jahresarbeitszeit.[11]

Es wird kritisiert, dass eine bloße Orientierung an der Zahl der zu unterrichtenden Stunden, nicht die tatsächliche zeitliche Belastung inklusive Vorbereitung, Nachbereitung und Korrekturen umfasst. Im Fall von ausschließlich Korrekturfächern (wie Deutsch oder Englisch) sind 500 bis 1000 Klausuren im Jahr keine Seltenheit.[12] Dennoch erhalten in den allermeisten Fällen Lehrer von Fächern keinerlei Stundenermäßigungen, auch wenn die tatsächliche Wochenarbeitszeit von 38 bzw. 41 Stunden bzw. wie auch die tatsächliche Jahresarbeitszeit die vorgegebene von 1804 Stunden oftmals weit überstiegen wird. Bisher wurde auf dies Problem nur in geringem Umfang hierauf mit Arbeitszeitmodellen eingegangen. Mit dem Schuljahr 2003/2004 führte Hamburg ein derartiges Arbeitszeitmodell ein, erhöhte aber gleichzeitig die durchschnittliche zu unterrichtende Stundenanzahl aller Lehrer.

In mehreren Bundesländern wurde die Arbeitszeit mit diesen Zeiten für Vor- und Nachbereitung und sonstige Tätigkeiten von professionellen Instituten erfasst. Die Ergebnisse dieser Arbeitszeituntersuchungen ergaben, dass Lehrer eine tatsächliche jährliche Arbeitszeit erbringen, die im Rahmen der von vergleichbaren Beamten im öffentlichen Dienst liegt.[13] Im Zusammenhang mit den Arbeitszeituntersuchungen wurde die Unterrichtsverpflichtung schon vor dem Abschluss der Untersuchungen je nach Schulform erhöht. Der Dienstherr regelt die Arbeitszeit und deren Änderungen einfach durch einen Erlass. Die Stundenverpflichtung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte entspricht gemäß dem Tarifvertrag derjenigen der verbeamteten Lehrer.

Die angestellten Lehrer werden wegen des Fehlens einer Entgeltordnung für den Schulbereich durch den Arbeitgeber einer Entgeltgruppe zugeordnet. Dies führt zu einer unterschiedlichen Einstufung in den einzelnen Ländern.[14] Von den Arbeitgebern wurde ein Angebot zur Entgeltordnung unterbreitet.[15] Die Verhandlungen führten jedoch zu keinem Ergebnis. Da das Bruttogehalt für Angestellte nach dem Tarifvertrag bereits niedriger ist als das eines vergleichbar eingestuften Beamten, kommt es durch die gleiche Arbeitszeit zu einer Ungleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten. Diese Problematik führte dazu, dass der Deutsche Philologenverband und verschiedene Berufsschullehrerverbände die Einstufung von Gymnasial- bzw. Berufsschullehrern in einer höheren Entgeltgruppe fordern, während die GEW keine Bevorzugung einzelner Lehrämter verlangt.[16] Dieser Streitpunkt führt unter anderem bereits seit mehreren Jahren dazu, dass die Verhandlungen über die Entgeltordnungen zu keinem Ergebnis geführt haben.

Pflichtstundenzahl nach Ländern und Schularten
Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Gesamtschule Förderschule berufliche Schule Bemerkungen
Baden-Württemberg 28 27 27 251/272 27 (entsprechend der Vorbildung) 25 276/287/318 253/274/285
Bayern 28/29 27 24/28 23/27 26 23-29
Berlin 28 28 26 26 27 25/26
Brandenburg 27 27 25 25 27/25 25 25
Bremen 28/27 27/25 27/25 27/25 27 25
Hamburg 27,9 26 21-26 21,4-26 26,9 21-25,1
Hessen 28,5-29 25-26 26-27 25-26 25-26 27-28 26,9 24-28
Nordrhein-Westfalen 28 27,5 25,5 27,5 25,5 25,5 27,5 25,5

1 höherer Dienst
2 gehobener Dienst
3 Wissenschaftliche Lehrer
4 Technische Lehrer der kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Fachrichtung und der gewerblichen und landwirtschaftlichen Fachrichtung mit mehr als 5 Wochenstunden fachpraktischem Unterricht
5 Technische Lehrer der gewerblichen und landwirtschaftlichen Fachrichtung mit bis zu 4 Wochenstunden fachpraktischem Unterricht
6Gemeinschaftsschulen
7Fachlehrer für musisch-technische Fächer sowie Sportlehrer
8Fachlehrer an Schulen für Geistigbehinderte oder Körperbehinderte und Technische Lehrer an Förderschulen

Teilzeit/Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst beträgt wöchentlich 40 bis 41 Stunden; da der Umfang der dem Lehrer übertragenen Aufgaben vom Bundesland abhängen, ist auch das wöchentliche Unterrichtsdeputat unterschiedlich hoch. Da der öffentliche Dienst im Allgemeinen weitgehende Teilzeitregelungen kennt, werden diese auch auf Lehrer angewandt. Diese beziehen sich jedoch zunächst nur auf die Pflichtstundenzahl. Bei Konferenzteilnahmen, Klassenfahrten, Aufsichten, Veranstaltungen der Schule usw. soll die Teilzeit entsprechend Berücksichtigung finden, was in der Praxis nicht immer möglich ist oder auch umgangen wird.

Sabbatjahr

Als Sabbatjahr wird ein Jahr ohne Unterrichtsverpflichtung mit reduzierter Besoldung bezeichnet. Lehrer können durch Verzicht auf einen Teil der Besoldung ein Sabbatjahr zusammensparen. Dabei sind Modelle zwischen drei und sieben Jahren möglich, von denen eines das Sabbatjahr ist. Beispielsweise kann der Gehaltsverzicht von einem Siebtel Gehalt sich über den Zeitraum von sechs Jahren erstrecken. Das auf sechs Siebtel reduzierte Gehalt wird anschließend auch im siebten Jahr, dem Sabbatjahr, in welchem die Lehrkraft nicht arbeitet, gezahlt. (Beispiel aus Niedersachsen, NBG § 80.4, die Regelungen unterscheiden sich in den Ländern deutlich.)

Beurlaubung

Aus arbeitsmarktpolitischen und familiären Gründen können Lehrer bis zu 15 Jahren ohne Dienstbezüge beurlaubt werden. In dieser Zeit besteht allerdings auch kein Anspruch auf Beihilfe. Für die Höhe der Pension zählen diese Jahre nicht.

Arbeitszeitkonten

Auch das Konzept der Lebensarbeitszeitkonten wird für den Lehrerberuf angewandt, um einerseits (aus der Sicht des Dienstherren) kurzfristig den Lehrerbedarf in einem Bundesland besser regeln zu können und andererseits (aus Lehrersicht) die individuelle Lebensplanung flexibler gestalten zu können. Die in Niedersachsen seit dem Jahr 2000 eingerichteten Arbeitszeitkonten sind in der Vergangenheit kritisiert worden, weil für die aufgelaufenen Gehaltsansprüche der Lehrer keine Rückstellungen im Landeshaushalt gebildet wurden.

Vorgriffsstunde

Die Vorgriffsstunde wurde in verschiedenen Ländern eingeführt, um der steigenden Schülerzahl zu begegnen. Dabei arbeiteten die Lehrer mehrere Schuljahre eine Wochenstunde mehr, sammelten diese auf einem Arbeitszeitkonto an und arbeiteten dann entweder mehrere Jahre mit einer Arbeitszeit, die um eine Wochenstunde reduziert wurde (z. B. in Baden-Württemberg), oder konnten die angesammelten Stunden auf einmal zur Arbeitszeitreduzierung verwenden.

Altersermäßigung und Altersteilzeit

Ab einem bestimmten Lebensalter kann die reguläre Unterrichtsverpflichtung ohne Gehaltseinbuße um eine Wochenstunde verringert werden (Altersermäßigung). Regelungen für Altersteilzeit ermöglichen noch im Block- oder Teilzeit-Modell einen vorzeitigen Ruhestand gegen vorherigen Gehaltsverzicht.

Altersgrenze

Die Altersgrenze wird auch für Lehrer, wie für alle Beamten, schrittweise auf 67 Jahre heraufgesetzt. In der Regel ist festgelegt, dass alle Lehrkräfte zum Ende des Schulhalbjahres ausscheiden, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.

Allerdings erreicht ein Großteil der Lehrer nicht die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren und scheidet vorzeitig aus dem Dienst. Prinzipiell können vorzeitig zur Ruhe gesetzte Lehrer auf eigenen Wunsch oder Begehren des Dienstherren reaktiviert werden, wenn es der Gesundheitszustand zulässt. In Baden-Württemberg ist zudem die Versetzung zur Vermeidung von Dienstunfähigkeit vorgesehen, z. B. in die Schulverwaltung oder in Museen.

Ferien/Urlaub

Lehrer haben genau wie alle anderen Beamten den gleichen Anspruch auf Urlaub, den sie allerdings in der unterrichtsfreien Zeit, den Schulferien, nehmen müssen. Neben Korrekturen, Erstellung von Gutachten und Prüfungsvorbereitungen (z. B. Abitur) werden zunehmend auch Konferenzen und Fortbildungen in diese unterrichtsfreie Zeit gelegt.

Beurlaubungen während der Unterrichtszeit werden nur ausgesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Geburt eines Kindes) vorliegen oder wenn der Unterricht verlegt werden kann. Wann dieser Sonderurlaub gewährt werden kann, ist für Beamte in den entsprechenden Rechtsvorschriften und für Angestellte im Tarifvertrag geregelt. Die Regelungen sind im Wesentlichen gleich und beinhalten neben Geburts- und Todesfällen in der Familie auch Umzüge im dienstlichen Interesse u. Ä. Die eigene Hochzeit eines Lehrers begründet dagegen keinen Anspruch auf Sonderurlaub, da dieser Termin in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden kann.

Frauenförderplan

In mehreren Bundesländern existieren auch für den Schulbereich Frauenförderpläne. Damit soll erreicht werden, dass bei der Besetzung von Leitungsfunktionen Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden. Frauen sind in Schulleitungspositionen deutlich unterrepräsentiert, während sie in Beförderungsämtern ohne Schulleitungsaufgaben gleichmäßig repräsentiert sind. Kritisch wird immer wieder der sehr hohe Frauenanteil in Grundschulen betrachtet. Dieser hat noch nicht umfassend erforschte Folgen für die soziale Integration der Jungen.

Aufgaben des Lehrers

Deutscher Bildungsrat 1970

Die fünf Aufgaben des Lehrers nach dem Katalog der Berufsaufgaben der Lehrer, den der Deutsche Bildungsrat 1970 vorgestellt hat, sind:

  • Lehren und Erziehen (beides ist nach dem Bildungsrat nicht zu trennen)
  • Beurteilen
  • Beraten
  • Innovieren

Bildungskommission NRW

Die Internationale Bildungskommission NRW (Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft, 1995, auch Denkschrift) hat ein berufliches Leitbild für Lehrer der Zukunft entworfen:

  • In einer partnerschaftlichen Schule sollen sich Schüler und Lehrer wohlfühlen; es soll sinnvoll und effektiv gelehrt und gelernt werden; fachliche, soziale und personale Kompetenzen sollen sich gleichwertig entfalten.
  • Lehrer sollen selbstverantwortlich arbeiten.
  • Lehrer brauchen vor allem eine positive pädagogische und soziale Grundeinstellung.
  • Lehrer verstehen ihre Tätigkeit innovativ und planen und arrangieren Lern- und Erziehungsprozesse kreativ.
  • Lehrer arbeiten in einer lernenden Organisation und fühlen sich dieser verpflichtet.
  • Lehrer haben hohe kommunikative Fähigkeiten.

Die Denkschrift präzisiert folgende Kompetenzen (S. 304f):

  • Fachlich-didaktische Kompetenz
  • Methodische Kompetenz
  • Kompetenz zur Leitung von Lerngruppen
  • Diagnostische Kompetenz
  • Beratungskompetenz
  • Metakognitive Kompetenz
  • Medienkompetenz
  • Teamfähigkeit

Fort- und Weiterbildung

Fortbildung

Es gehört zu den Dienstpflichten (Allgemeine Dienstordnung, ADO) der Lehrer sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Das gilt in Hinsicht auf ihre Unterrichtsfächer (fachlich), auf ihre Tätigkeiten in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beraten und Beurteilen (pädagogisch) und ihre dienstliche Tätigkeit (dienstlich). Diese Verpflichtung kann er erfüllen, indem er sich entweder durch Lektüre fortbildet oder an Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Seit einiger Zeit liegt der Fokus stärker auf einer umfassenderen Vorstellung der beruflichen Weiterentwicklung von Lehrpersonen, die unter dem Begriff Personalentwicklung gefasst wird und sowohl die Schule als Ganzes (Schulentwicklung) als auch den Unterricht der einzelnen Lehrperson im Blick hat (Unterrichtsentwicklung).

Fortbildungsveranstaltungen können selbst organisiert sein und dabei entweder von Kollegen oder von externen Personen durchgeführt werden. Dabei wird je nach Fortbildungsort zwischen schulinterner und schulexterner Fortbildung unterschieden.

Bei den Anbietern von Fortbildung muss einmal die vom Dienstherren von der durch Dritte angebotene Fortbildung unterschieden werden. Die staatlich angebotene Fortbildung wird einmal von den Bezirksregierungen des Landes, durch landeseigene Fortbildungsakademien und von landeseigenen Fortbildungseinrichtungen angeboten. Daneben gibt es die Fortbildungsangebote der Lehrerverbände und Gewerkschaften sowie die Angebote kirchlicher und freier Träger. Die nicht-staatliche Fortbildung ist durch das Weiterbildungsgesetz geregelt.

Probleme

Durch die vielfältigen Angebote an Fortbildung besteht der Konflikt, welche für die Erfüllung der Lehrtätigkeit notwendig sind und welche nicht. Der eher restriktiven Sichtweise des Dienstherren steht die fachlich-pädagogisch begründete Entscheidung des Lehrers für ein bestimmtes Fortbildungsangebot gegenüber.

Die Fortbildung der Lehrer liegt im Interesse des Dienstherren und ist daher eine dienstliche Tätigkeit, die in der Dienstzeit stattfinden sollte. Da das der Vorgabe widerspricht, dass für Fortbildungen möglichst kein Unterricht ausfallen soll, werden Lehrerfortbildungen häufig während der Freizeit durchgeführt (z. B. am Wochenende); in Einzelfällen kann ein Lehrer auch durch den Schulleiter von seiner Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Die Zulassung zur Fortbildung ist mitbestimmungspflichtig. Wird die Teilnahme aus dienstlichen Gründen versagt, kann der Lehrer beim Personalrat Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen und der Dienstherr muss den Nachweis erbringen, dass die dienstlichen Gründe tatsächlich schwerer wiegen als die Gründe des Lehrers, eben an diesem Fortbildungsangebot teilzunehmen. Gerichte urteilen wiederholt, dass allein das Argument: „Unterrichtsausfall kann nicht vertreten werden“ nicht ausreicht, um einen Antrag auf Fortbildung abzulehnen. Besonders heikel ist die Ablehnung bei Fortbildungsmaßnahmen, die der Höherqualifikation der Lehrer dienen.

Weiterbildung

Von Weiterbildung spricht man, wenn Lehrer z. B. neben ihrer Berufstätigkeit eine weitere Fakultas (Lehrberechtigung) erwerben wollen. Das kann im Interesse der Schule liegen, aber auch die Bewerbungschancen des Lehrers für eine andere Schule erhöhen. Der Erwerb einer weiteren Fakultas ist meist recht zeitintensiv und z. B. mit dem Besuch von Uni-Seminaren verbunden, die natürlich zeitlich und bei Prüfungen keine Rücksicht auf dienstliche Belange nehmen können.

Situation außerhalb Deutschlands

Vereinigte Staaten

Lehrkraft in einer amerikanischen Grundschule
Siehe auch: Schulsystem der Vereinigten Staaten

Ausbildung

In den USA werden die Voraussetzungen für Erlaubnis, an öffentlichen Schulen zu lehren, von den Bundesstaaten geregelt. Einstellungsvoraussetzung sind meist ein Bachelor-Abschluss und das abgeschlossene Studium eines anerkannten Lehrerausbildungsprogramms. Entsprechend der Gliederung des Schulsystems in Grundschulen, Mittelschulen und High Schools werden spezialisierte Lehrerstudiengänge angeboten. Ein Lehramtsreferendariat wie in Deutschland ist unbekannt. An seine Stelle treten zahlreiche Schulpraktika, die bereits als Bestandteil des Studiums absolviert werden müssen. Da die Schulen ihren Personalbedarf durch herkömmlich ausgebildete Lehrer nicht vollständig decken können, werden in vielen Bundesstaaten Alternativprogramme angeboten, in denen auch Akademiker ohne klassische Lehrerausbildung eine Lehrerlaubnis erwerben können.[17]

Statistik

Nach einer Schätzung des Bureau of Labor Statistics des amerikanischen Arbeitsministeriums arbeiten in den USA 1,4 Mio. Grundschullehrer (elementary school teachers),[18] 600.000 Middle School-Lehrer[19] und 1 Mio. Highschool-Lehrer.[20]

Einkommen und Sozialleistungen

Lehrer erhalten in den USA meist ein Stufengehalt, bei dem die Höhe des Einkommens von der Berufserfahrung abhängt. Das Gehalt hängt stark vom Bundesstaat, von den Lebenshaltungskosten und von der Klassenstufe, auf die der Lehrer spezialisiert ist, ab. Im Jahr 2004 betrug das mittlere (Median) Einkommen für Lehrer 46.000 US$; das mittlere Einstiegsgehalt für einen Lehrer mit Bachelor-Grad wurde auf 32.000 US$ geschätzt.[21] Bei Highschool-Lehrern betrug das mittlere Gehalt im Jahr 2008 50.872 US$. Das höchste Durchschnittsgehalt erzielte im Jahre 2013 New York ($72.708), das niedrigste South Dakota ($39.850).[22] Einige Arbeitsverträge schließen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung und Geldanlage-Optionen ein.[23]

Besondere Lehrkräfte

Eine Besonderheit des amerikanischen Schulsystems sind Teacher Assistants und Substitute Teachers. Ein Teacher Assistant (Lehrer-Assistent) ist eine fest angestellte Hilfslehrkraft, die – häufig in Teilzeit – den Klassenlehrer bei der Arbeit unterstützt. Einstellungsvoraussetzung ist meist ein Highschool-Abschluss, Collegeabsolventen werden jedoch bevorzugt beschäftigt. Einige Colleges bieten spezielle Abschlüsse an. Alle Teacher Assistants werden dann jedoch am Arbeitsplatz eingearbeitet (on-the-job-training). Im Jahr 2006 waren landesweit 1,3 Mio. Teacher Assistants tätig. Ihr mittleres Einkommen betrug 2006 20.740 US$.[24]

Ein Substitute Teacher (Bereitschaftslehrer) ist eine Lehrkraft, die einspringt, wenn der reguläre Lehrer aus Krankheits- oder anderen Gründen nicht zur Verfügung steht. Substitute Teachers werden pro Arbeitstag entlohnt und stehen in den USA so flächendeckend zur Verfügung, dass Unterrichtsausfälle selten sind. Die Voraussetzungen für eine Arbeit als Substitute Teacher sind etwas niedriger als für eine reguläre Lehrtätigkeit, oftmals genügt ein Collegeabschluss. Sozialleistungen erhalten Substitute Teachers meist nicht.[25]

Sowohl behinderte als auch hochbegabte Kinder werden im öffentlichen Schulsystem integrativ, d. h. an den Regelschulen unterrichtet. Behinderte Kinder lernen gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern, werden aber zusätzlich von Special Education Teachers betreut, die je nach Bundesstaat entweder einen Bachelor- oder einen Masterabschluss und darüber hinaus eine abgeschlossene Speziallehrerausbildung vorweisen müssen. 2006 waren landesweit 459.000 Special Education Teachers beschäftigt.[26] Um hochbegabten Kindern zusätzliche Anregungen bieten zu können, aber auch für die Betreuung von Arbeitsgemeinschaften, beschäftigen viele Grundschulen Enrichment Teachers; diese haben häufig keine klassische Lehrerausbildung, besitzen jedoch Expertise auf Gebieten wie z. B. Musik, Fremdsprachen, Mathematik, Schach oder Karate. Im Jahr 2006 waren in den USA 261.000 Enrichment Teachers beschäftigt.[27] Im Sekundärbereich treten an die Stelle des Enrichment Honors-Programme, die von regulär ausgebildeten Lehrern betreut werden.

Arbeitsbedingungen

Kimberly Oliver, Lehrerin des Jahres 2006, mit dem damaligen Präsidenten George W. Bush

Anders als in Deutschland werden die Klassenverbände in den USA in jedem Schuljahr neu zusammengesetzt und erhalten neue Klassenlehrer. Lehrer an Grund- und Mittelschulen sind heute mehrheitlich Spezialisten, die ausschließlich Kinder einer einzigen Klassenstufe unterrichten. Lehrer, die mehrere Klassenstufen abdecken können, werden als looping teachers bezeichnet. Ein looping (deutsch: Schleife), bei dem ein Lehrer einen Klassenverband länger als ein Schuljahr betreut, findet an amerikanischen Grund- und Mittelschulen gegenwärtig aber nur im Rahmen von Pilotprojekten statt.[28]

In den USA ist das Lehrerraumsystem, bei dem nicht die Schüler, sondern die Lehrer einen eigenen Unterrichtsraum haben, die Regel; der Arbeitsplatz, den sie sich dort einrichten, ist – abhängig von der finanziellen Ausstattung der Schule – oftmals mit Telefon, Computer und Internetanschluss ausgestattet und wird auch außerhalb der Unterrichtszeit – z. B. zur Unterrichtsvorbereitung – genutzt. Das Lehrerzimmer dient lediglich als Esszimmer und für die informelle Kommunikation mit den Kollegen.

Die Art der Arbeit amerikanischer Lehrer unterscheidet sich – nicht in ihrem Umfang, aber in ihrer Qualität – markant von der deutscher Lehrer. So verbringen amerikanische Lehrer mehr Zeit als ihre deutschen Kollegen mit der detaillierten Evaluierung der Schüler; Grundschullehrer z. B. führen über jeden Schüler eine individuelle Akte, in der laufend alle Lernfortschritte des Kindes protokolliert werden; in manchen Klassenstufen, z. B. der 4., wird jede Woche mindestens 1 Test geschrieben. Lediglich in den Fächern Kunst, Musik und Sport wird nur wenig evaluiert; auch der Bibliothekslehrer evaluiert nur kursorisch und in größeren zeitlichen Abständen. Andererseits ist das Curriculum so sehr standardisiert und von vornherein so detailliert ausgearbeitet, dass weniger Zeit für die Unterrichtsvorbereitung benötigt wird. Entlastend wirken sich auch die Spezialisierung der Lehrer auf einzelne Klassenstufen und die Zusammenarbeit mit einem Teacher Assistant (Grundschule) bzw. im Lehrerteam (in den Klassenstufen 4+5 vieler Grundschulen, generell an der Middle School) aus.

In der ersten Maiwoche wird in den USA alljährlich die Teacher Appreciation Week (Lehrer-Wertschätzungs-Woche) begangen, in der Schüler und Eltern sich beim Personal der Schulen durch selbstgestaltete Materialien, organisierte Mahlzeiten und ähnliches bedanken.[29] Die Koordination dieser Aktionen fällt traditionell in den Aufgabenbereich der Parent Teacher Associations. In derselben Woche wird sowohl auf nationaler als auch auf bundesstaatlicher Ebene alljährlich ein „Lehrer des Jahres“ geehrt.[30]

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Lehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Lehrer – Zitate

Einzelnachweise

  1. Beispiel Paderborn (PDF; 557 kB)
  2. waldorfschule.info
  3. Gehälter deutscher Lehrer auf Platz drei: Education at a Glance 2007. OECD, dazu: Briefing Notes für Deutschland, S. 20–22 (PDF; 267 kB), Daten: Annex 2 (MS Excel; 737 kB) Registerblatt „X2.6c (D3.2b-Euro)“, visualisiert: hier
  4. a b c OECD-Report: Schlechte Noten für die Bildungsrepublik. In: FAZ. 15. September 2016, abgerufen am 18. September 2016.
  5. § 44 (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte), Nr. 2 Satz 2
  6. Schaarschmidtstudie (PDF)
  7. gew-hamburg.de (PDF) S. 12
  8. bpb.de (PDF)
  9. Arbeitszeit der Lehrer in Nordrheinwestfalen (PDF) Seite 20.
  10. gew-hamburg.de (PDF) S. 12
  11. gew-hamburg.de (PDF) S. 12
  12. korrekturfachlehrer.de
  13. Arbeitszeituntersuchung durch Mummert und Partner, NRW, Seite 8 (PDF)
  14. gew.de.
  15. gew.de (PDF; 105 kB)
  16. oeffentlichen-dienst.de
  17. Teachers – Preschool, Kindergarten, Elementary, Middle, and Secondary
  18. Elementary School Teachers, ohne Special Education
  19. Middle School Teachers, ohne Special und Vocational Education
  20. Secondary School Teachers, ohne Special und Vocational Education
  21. http://www.tda.gov.uk/upload/resources/pdf/t/teacher_salaries.pdf U.S. Department of Labor: Bureau of Labor Statistics
  22. teacherportal.com, Salary Wizard
  23. Make It Happen: A Student’s Guide
  24. Teacher Assistants
  25. How to Become a Substitute Teacher; Substitute Teaching
  26. Teachers – Special Education
  27. Teachers – Self-Enrichment Education; Website der National Enrichment Teachers Association
  28. Teachers advance with their students
  29. Teacher Appreciation
  30. National Teacher of the Yearnnstoy.org