Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/09

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Recht auf digitale Kopie?

Bei Musik-CDs ist es ja erlaubt, sich diese Musik zu kopieren um sie z. B. auf dem PC hören zu können, ebenso ist eine Umwandlung in MP3s für das Autoradio erlaubt. Soweit mir bekannt ist. Das ist quasi ein Recht auf "Kopie der Nutzung". Ist dieses auch auf analoge Werke übertragbar? Kopierschutz aushebeln brauch ich hier nicht. Konkreter Fall: das neue Gotteslob kommt heraus (als analoges Buch). Ist es erlaubt, mir davon eine digitale Kopie via Scanner zu erstellen? Darf ich diese dann z. B. unterwegs auf meinem Tablet mitnehmen (und das Buch zu Hause stehen lassen)? Weiterhin: dürfte ich diese Kopie zur Gewinnerzielung nutzen (z. B. als Organist? Die Verwendung des Liedgutes ist urheberrechtlich pauschal abgegolten und somit sind auch die Bücher ohne jegliche weitere Erlaubnis zur Gewinnerzielung zugelassen). Da ich das hier auch außerhalb unter "Betroffenen" und Rechts-Laien weiter diskutieren will, wären auch entsprechende Fundstellen (Entscheide, Gesetze, Stichworte zum Selbersuchen) hilfreich. -- Quedel Disk 21:03, 1. Sep. 2013 (CEST)

Es gibt kein generelles Recht auf eine private Kopie, lies' als Einstieg Privatkopie. syrcro 21:10, 1. Sep. 2013 (CEST)

Frei verwendbar?

Ist dieses Bild frei verwendbar? Es handelt sich um Kartenmaterial von demis.nl, auf welchem Teile "entfärbt/gegraut" wurden. Für die Forsetzung der Ligenserie wird erweitertes Kartenmaterial benötigt, (Italien inkl.). Der Uploader ist nicht mehr erreichbar (seit 2008), daher will ich sichergehen, bevor ich mich an die Kartenwerkstatt wende. Oder gibt es verfügbare Karten, die diese Länder zusammen abdecken? Ich finde nur die Karten für jeweils ein Land. --Tommes «quak»/± 11:15, 3. Sep. 2013 (CEST)

Siehe commons:Template talk:PD-Demis. Zur letzten Frage: Die Kartenwerkstatt kann freie Karten erstellen, z. B. mit Generic Mapping Tools. --тнояsтеn 12:36, 3. Sep. 2013 (CEST)
Nke! --Tommes «quak»/± 12:48, 3. Sep. 2013 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Hallo zusammen.

Sind die Symbole, wie sie unter [1] (zweite Spalte), [2] oder [3] zu finden sind, de-wp-tauglich (Logo/Schöpfungshöhe)?

Zusatzfrage: Einige Symbole sind auch in Commons zu finden (hier bzw. hier). Sind die Symbole sogar Commons-tauglich?

Schöne Grüße --Heiko (Diskussion) 11:53, 3. Sep. 2013 (CEST)

Ich würde mal sagen: allesamt nicht schutzfähig. Sie sind auch commonstauglich, siehe hier. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:04, 4. Sep. 2013 (CEST)

Fotoarchiv

Hallo. Für eine größere Sammlung von bereits historischen Schwarzweiss-Aufnahmen (70er-Jahre) kann ich vom Urheberrechteinhaber das uneingeschränkte Nutzungsrecht erhalten (CC-by-Sa/3.0). Dieses Archiv könnte ich dann unter seinem Namen eintragen und selbst signieren. Unter ‚Urheber‘ dann zu jedem von mir hochgeladenen Bild die Genehmigung anführen. Ist das (im deutschen Wikipedia) möglich? Gruß --Schuhmacher (Diskussion) 13:47, 4. Sep. 2013 (CEST)

Du solltest die Genehmigung an permissions-de@wikimedia.org schicken. Dann bekommst du eine "Ticketnummer" als Zugang zu diesem Beleg. Diese Nummer kannst du dann mit der Vorlage OTRS in die Bildbeschreibung einbinden. Das ist das beste und dauerhafteste. Grüße --h-stt !? 18:43, 4. Sep. 2013 (CEST)
Ich bin mit den Gepflogenheiten beim OTRS-Team nicht vertraut, aber vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die Mail nicht vom ursprünglichen Urheberrechtsinhaber kommt, wenn GerhardSchuhmacher seiner Mail die eingescannte schriftliche Bestätigung der Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte an ihn anhängt? Gestumblindi 18:45, 4. Sep. 2013 (CEST)
Gerhard, am besten schickst du dem Rechteinhaber diese Vorlage, damit er sie ausfüllen und selbst an permissions-de@wikimedia.org schicken kann. Eventuelle Unklarheiten kann das Supportteam dann direkt mit ihm besprechen. Das sind alles nette Leute. Der Rechteinhaber kann dir anschließend die zugehörige Ticketnummer durchgeben, damit du die OTRS-Vorlage gleich beim Upload mit {{OTRS|Ticketnummer}} einbauen kannst. --Martina Disk. 19:30, 4. Sep. 2013 (CEST)
Ah, ich hatte mir das jetzt so vorgestellt, dass Gerhard vom Urheberrechtsinhaber ein exklusives Nutzungsrecht erhält und dann als Inhaber dieses Nutzungsrechts die Werke selbst unter CC-BY-SA freigeben möchte... wenn aber der Rechteinhaber gleich selbst diese Freigabe erteilen möchte, ist es sicher am besten, wenn er selbst eine entsprechende Mail schickt. Gestumblindi 19:34, 4. Sep. 2013 (CEST)

eventuelle URV im Artikel Alois Nebel (Graphic Novel)

Hallo, im Artikel Alois Nebel (Graphic Novel) findet sich der fast gleiche Text auf www.aloisnebel.de. Ist das noch vertretbar? Wenn nicht, kann sich vielleicht jemand, der mit der Vorgehensweise in solchen Fällen vertraut ist, dem Problem annehmen? --Friechtle (Diskussion) 22:07, 5. Sep. 2013 (CEST)

Ja, das ist meiner Meinung nach hinsichtlich einiger konkreter Formulierungen ganz knapp eine Urheberrechtsverletzung. Oje. Muss man da jetzt eine Versionslöschung vornehmen? Ich würde hier einfach ein bisschen umformulieren und gut ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:22, 6. Sep. 2013 (CEST)

Urheberrecht von Dirigenten(Wilhelm Furtwängler/Richard Wagner)

Die Noten Richard Wagners stehen zur freien Verfügung, da die 70 Jahre-Frist vorbei ist. Gilt das auch für die Orchesterwerke von Dirigenten, wie etwa Wilhelm Furtwängler, der noch keine 70 Jahre Tod ist? Falls nein, gilt dann für die Frist der Todeszeitpunkt jedes einzelnen Orchestermitglieds oder nur der des Dirigenten? - Gruß Fred H.

Fragst du nach einer Komposition Wilhelm Furtwänglers oder einer Einspielung von Musik mit Furtwängler als Dirigent?
Es ist nämlich so: Das Urheberrecht läuft 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers ab. Dieses Recht steht dem Komponisten eines Musikstücks zu.
Musikaufnahmen unterliegen unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz der gespielten Musik nach § 77 II UrhG dem Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers.
Bei einer gemeinschaftlichen Darbietung (z.B. Orchester) steht das Recht den Orchestermitgliedern gemeinschaftlich zu, § 80 I UrhG.
Außerdem steht dem Hersteller des Tonträgers nach § 85 I 1 UrhG ein Leistungsschutzrecht zu. Beide erlöschen 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, §§ 82 I, 85 III 1 UrhG.
Habe ich das so richtig erklärt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:12, 6. Sep. 2013 (CEST)

Ja, danke dir. Es ging um eine Orchesteraufführung bei der ich mir unsicher war, nach wessen Todesdatum man sich richten muss oder ob es überhaupt nach allgemeinem Urheberrecht geht und nicht nach bestimmten Sonderfällen für Gemeinschaftsprojekte. - Gruß Fred H.

@Gnom: Ja, ist IMHO alles richtig erklärt, die Schutzfrist für Tonaufnahmen wurde erst kürzlich von 50 auf 70 Jahre verlängert, siehe Regelschutzfrist. Steht übrigens alles auch bei WP:Musikzitate. --FordPrefect42 (Diskussion) 12:45, 6. Sep. 2013 (CEST)
Okay, ich habe es in meinen Almanach aufgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 03:47, 7. Sep. 2013 (CEST)

Bild von Jakob Dautzenberg

Derzeit übersetze ich deutsche Artikel ins Englische. Ich habe gerade einen Artikel über Jakob Dautzenberg fertig gestellt und ich habe sein Bild von der deutschen Artikel zu benutzen gewollen, aber ich verstehe nicht die Copyright-Einschränkungen. Kann ich das Bild an wikimedia laden?

Das Bild: Jakob Dautzenberg

Eine Diskussion, die ich nicht ganz verstehe: Diskussion

Ljpernic (Diskussion) 15:44, 8. Sep. 2013 (CEST)

Die dort Diskutierenden meinen, dass das Bild gemeinfrei ist (so ähnlich wie public domain). Es müsste also eigentlich möglich sein, dieses Bild nach Commons zu verschieben. So verstehe ich das zumindest. Ob man es nach Commons verschieben kann weiß ich doch nicht so genau. Denn dazu müsste es auch in den USA (oder nach US-amerikanischem Recht) frei sein. Ob es das ist kann ich nicht sagen. --Friechtle (Diskussion) 18:31, 8. Sep. 2013 (CEST)
Das ist, was ich verstanden hatte... Na ja, ich werde es nach Commons verschieben und wenn jemand klagt... er kann es zu loeschen empfehlen (oder wie man das auch sagt). Danke fuer Ihre Gedanken! Ljpernic (Diskussion) 01:12, 9. Sep. 2013 (CEST)

Kenne mich was Bilder angeht noch nicht so gut aus: Hat dieses Logo eines Videospiels Schöpfungshöhe? Soll/muss ich lieber so eine Version ohne Hintergrund nehmen? -- HilberTraum (Diskussion) 14:45, 8. Sep. 2013 (CEST)

Nimm die Version ohne Hintergrund. Der Hintergrund enthält eine menschenschliche Darstellung, da müssen wir streng sein. -- Chaddy · DDÜP 14:58, 8. Sep. 2013 (CEST)
Schade ... aber vielen Dank! Dann mach ich das so. -- HilberTraum (Diskussion) 18:16, 8. Sep. 2013 (CEST)

Vorgehen bei Freigabe(n)

Hallo zusammen,

Könnte sich jemand bitte hier mal kurz melden? Diskussion:Sarazar#Foto_anf.C3.BCgen Die betreffende Person scheint die Freigabe für mehrere Bilder erteilt zu haben, bzw. das zu wollen. Aber ich bin mir unsicher, ob das gerade alles "formal korrekt" abläuft und wenn nicht, ob das ein Problem ist.

Vielen Dank im Voraus, :)

--Firefly05 (Diskussion) 21:36, 9. Sep. 2013 (CEST)

erledigt --Martina Disk. 14:48, 12. Sep. 2013 (CEST)
Dankeschön. :) --Firefly05 (Diskussion) 16:16, 12. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Martina Disk. 10:12, 13. Sep. 2013 (CEST)

Schulradio mit CC-Musik

Hallo. Wir wollen in der Schule ein Schulradio machen für die Pausen (nur über Lautsprecher, nicht über Funk). Wie ist das, wie kann ich da CC-Musik mitnutzen? Wie macht man das dann mit Lizenz- und Quellenangabe? Kann ja schlecht nach jedem Titel die URL und CC-Lizenz-URL nennen. Hab auch eine Seite mit CC-by-nc-sa-Musik gefunden. Gilt Schulradio als kommerziell? Wir machen damit ja keine Einnahmen. Habt ihr da Tipps? Danke!! (nicht signierter Beitrag von 77.184.212.196 (Diskussion) 14:34, 13. Sep. 2013 (CEST))

Wir können und wollen hier nur Urheberrechtsfragen besprechen, die die Wikipedia betreffen. Andere Fragen dürfen wir überhaupt nicht individuell beantworten. Das dürfen nach deutschem Recht nur Rechtsanwälte. Grüße --h-stt !? 15:00, 13. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Steinsplitter (Disk) 16:39, 13. Sep. 2013 (CEST)

Unzulässige Nutzung von Bildern

Hallo Leute, über die Google-Bildersuche bin ich zufälligerweise auf einer Seite gelandet, auf der in einem Artikel ein Bild verwendet wird, welches ich aufgenommen und über Wikipedia/Wikimedia unter CC-BY-SA-3.0 lizensiert habe. Auf der gesamten Seite findet sich jedoch weder die Angabe meines Namens (bzw. Benutzernamens) noch der Lizenz; auch die rechtlich falsche aber im Grunde scheinbar gutgläubige Nennung der Wikipedia/Wikimedia als Quelle fehlt. Am Ende des Artikels steht, wo dieser veröffentlicht wurde (bspw.: Quelle: Musterzeitschrift 09/2013); am Ende der Seite steht der Betreiber der Seite. Dies erweckt beim Leser dein Eindruck, der Seitenbetreiber bzw. die Zeitschrift (sofern das Bild dort ebenfalls veröffentlicht wurde) sei Rechteinhaber am Medium. In diesem Zuge habe ich über die Google-Bildersuche gezielt nach diesem sowie zwei weiteren Bildern gesucht und mich durch sämtliche Seiten geklicht, auf denen diese Bilder verwendet werden und etwa 120 verschiedene Seiten gefunden, auf denen auf die gleiche Art und Weise verfahren wird.

Ähnliche Fälle hatte ich bisher schon mehrmals: Da wurde dann entweder Wikipedia als Bilduntertitel angegeben oder aber der Name (CherryX) ohne Art der Lizenz aufgeführt etc.; hierbei habe ich die Verantwortlichen immer per Mail auf diese Fehler (sowie die richtige Verwendung) hingewiesen und um lizenzkonforme Verwendung oder Entfernung des Bildes gebeten. Dabei hatte ich die gegenüber Wikipedia-Bearbeiter geltenden AGF-Grundsätze im Hinterkopf und berücksichtigte dabei, dass sich die Verantwortlichen zumindest darum bemüht hatten, die Lizenz richtig zu nutzen. In jedem Fall wurden entsprechende Angaben ergänzt und das Bild gemäß der Lizenz verwendet. Auf den anfangs beschriebenen Seiten ist die Lage jedoch anders; dort wurden die Bilder einfach von der Quelle kopiert und auf deren Seite hochgeladen.

Wenn ich das sehe, könnte ich kotzen! Auf die Lizenz wird auf der Seite, auf der das Bild zu finden ist, auf sämtlichen Sprachen in einem deutlich hervorgehobenen Hinweiskasten durch Fettschrift hingewiesen. Als jemand der monatlich mindestens 50 Euro im iTunes Store ausgibt, empfinde ich es als Ungerechtigkeit, wenn sich andere Menschen ihre Musik bzw. Filme auf illegalem Wege beschaffen – da ich nicht Rechteinhaber der dabei betroffenen Medien bin, kümmere ich mich dann jedoch auch nicht weiter darum. Vorliegend ist jedoch genau dieses Kriterium erfüllt.

Davon abgesehen finde ich diesen Umgang sehr respektlos. Ich zahle etwa 1.000 Euro für das Gehäuse meiner Spiegelreflexkamera, dann erneut beinahe so viel für ein Objektiv, mit welchem ich dann fotografiere sowie knapp 3.000 Euro für einen Computer, den ich mir hauptsächlich wegen der Arbeit mit großen Datenmengen angelegt habe – von hunderten Euros für Filter, Stative, Software und sonstiges Zubehör mal abgesehen… nicht alle, aber dennoch viele meiner Fotos stelle ich kostenlos unter freie Lizenzen (solche, die mir besonders gefallen, behalte ich dann im Regelfall für mich). Dann kommen solche #87§%°! und sind sich zu bequem dafür, „CherryX (CC-BY-SA-3.0)“ an das – ihnen anscheinend notwendige bzw. hilfreiche – Bild anzufügen.

Neben meinem Frust über dieses äußerst respektlose Verhalten, stehe ich gerade kurz davor, (nach weiteren meiner Bilder zu suchen, die meiner Ansicht nach Potenzial für eine großflächige Weiternutzung haben und) erstmal den Anwalt meines Vertrauens zu kontaktieren und die Herausgeber abzumahnen. Bevor ich nun zu viel Zeit investiere, wollte ich hier anfragen, ob ihr ähnlich gelagerte Fälle hattet und wie ihr reagiert habt. Danke und Gruß – CherryX sprich! 12:40, 9. Sep. 2013 (CEST)

CherryX, bist Du etwa dabei, eine Abmahnfalle zu etablieren???????? (SCNR)
Ernsthaft, es liegt an Dir, was Du tust. Du kannst zunächst nur eine freundliche Mail schreiben und um Korrektur bitten (so, wie Du es bisher gemacht hast) oder Du schickst einen Brief mitsamt Rechnung und Frist zur Bezahlung. Direkt zum Anwalt musst Du eigentlich nicht direkt gehen (Du treibst somit nur die Kosten in die Höhe). Yellowcard (D.) 12:57, 9. Sep. 2013 (CEST)
Abmahnfalle? Also als Abmahnfalle würde ich es nun wirklich nicht bezeichnen, Yellowcard! Ich denke auch nicht, dass diese Bedingung, ein Wort sowie die Kurzfassung einer Lizenz zu nennen gehobene Ansprüche darstellen. An einige Betreiber habe ich bereits Mails solche versandt, bei anderen überlege ich noch, wie ich vorgehen soll. Zu den Betroffenen zählt etwa der VNN-BdA… eine an diesen gerichtete Abmahnung könnte ich mit mir selbst nicht vereinbaren. Neben vielen verschiedenen Zeitschriften und Magazinen ist auch ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft vertreten – da wurde der in deren Satzung festgelegte Grundsatz der Förderung von Wissenschaften wohl irgendwie anders interpretiert, sodass ich hierbei noch versuche herauszufinden, ob es sich um schlichte Inkompetenz des jeweiligen Autors handelt. Bei einem Reisebüro bin ich mir der Absicht sicher, ebenso bei einer Pressemeldung der Fachschaft von einer juristischen Fakultät (!!) einer Hochschule. Ich versende im Laufe der Woche einfach mal ein paar Mails und schaue, was sich bis Ende September geändert hat. Danach reagiere ich gegebenenfalls entsprechend. Es kann darf doch wirklich nicht zu viel verlangt sein, Name und Lizenz des Urhebers zu nennen. Vielleicht reagiere ich aber auch zu sensibel und bin in dem Punkt nicht mehr der Zeit voraus… vielleicht ist dies die heutige Art solcher Menschen, anderen ihren Dank auszusprechen. Eine achtungslose Unverschämtheit, bei der ich mich immer wieder frage, für wen ich das überhaupt mache… – CherryX sprich! 14:23, 9. Sep. 2013 (CEST)
Wenn Rechte verletzt werden kann man abmahnen, dies sollte durchaus zulässig sein... Ich sehe kein Problem. --Steinsplitter (Disk) 16:15, 9. Sep. 2013 (CEST)
Es hat vor einigen Wochen eine ziemlich intensive Diskussion um einen Benutzer gegeben, der (systematisch?) die falschen Nutzungen seiner Bilder abgemahnt hat (Längere Geschichte, mit Deiner Situation nicht wirklich zu vergleichen). Ich habe dabei die Minderheiten(?)-Meinung vertreten, dass eine Abmahnung bei lizenzwidriger Nutzung sowohl juristisch als auch bei kommerziellen Nachnutzern moralisch in Ordnung ist. Daher konnte ich mir meinen sarkastischen (siehe auch die vielen Fragezeichen, "SCNR" sowie der zweite Absatz, der mit "ernsthaft" eingeleitet wird) Kommentar nicht verkneifen. Grüße Yellowcard (D.) 16:49, 9. Sep. 2013 (CEST)
Achso, ok – ich dachte das SCNR bezog sich auf die Anzahl der Fragezeichen. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;-)  Den Fall des besagten Benutzers kenne ich nicht, bekomme hier zurzeit (seit Juli) aber grundsätzlich nicht so viel mit. Gruß – CherryX sprich! 19:49, 9. Sep. 2013 (CEST)
Ich hab die Hexenjagd während meines Urlaubs leider auch nicht mitbekommen; sonst wäre ich wie Yellowstone eingestiegen. "Nenne Name und Lizenz" ist nun wirklich nicht zu viel verlangt. Freie Lizenzen verlieren ihren Wert, wenn jedermann sie mit eigenem Copyright privatisieren kann. Der Urheber verliert auf Dauer seine Rechte, wenn er solche Nutzungen über Jahre hinweg duldet. Ganz besonders daneben finde ich, wenn andere, gerne Nicht-Fotografen, meinen sie könnten Projektkollegen mal eben enteignen oder aber aufgrund von Hörensagen kurzerhand per Lynchjustiz aus dem Projekt werfen. Schützt die Rechteverletzer und mobbt die Bildspender weg! Aber egal. So sind die Meinungen nunmal unterschiedlich. Nun zu deinen konkreten Fragen, CherryX:
Ich mache es vom jeweiligen Fall abhängig. Die Mehrheit solcher Nutzungen ist nicht aus voller Absicht geschehen oder wird jedenfalls sehr schnell nachgebessert (oder gelöscht). Meine freundliche Einstiegsversion ist deshalb:
"Guten Tag,
Sie nutzen auf Ihrer Internetseite ein von mir erstelltes Foto ohne jede Urheber- und Lizenznennung:
http:/....
Damit verletzen Sie meine Urheberrechte. Ich bitte Sie um umgehende Kennzeichnung mit
Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode)
oder aber Löschung des Fotos. Ich werde die Seite in einer Woche nochmals prüfen.
Danke für die Nachbesserung und freundliche Grüße"
Option 2: Man kann eine Rechnung verschicken. Ein Muster dafür findest du auf Benutzer:Aconcagua/Lizenzverstoss.
Gängig und von Gerichten wiederholt anerkannt sind 200,00 € Schadenersatz (fiktive Lizenzgebühr/"Lizenzanalogie") plus 150,00 € Schadenersatz wegen fehlender Namenssnennung. Weniger geht natürlich immer!
Option 3: Man kann Abmahnungen selbst verschicken. Wenn jemand auch darauf nicht reagiert, kann man den Fall zwar theoretisch alleine vors Amtsgericht bringen; da geht's aber dann u.a. auch um die Frage des Gerichtsstandes (dein Wohnort oder der Wohnort des Rechteverletzers, Amtgericht oder Landgericht) usw. Landet ein Fall beim Landgericht, muss man immer einen Anwalt hinschicken.
Option 4: Man beauftragt einen Anwalt mit einer Abmahnung. Mit dem Rechteverletzer kann man auch dann immer noch einen Vergleich abschließen, zum Beispiel: Der Anwalt bekommt seine Gebühren (bei 3000,- Euro Streitwert pro Bild sind das rund 265,- Euro inkl. Auslagenpauschale) und man selbst reduziert seinen Schadenersatzanspruch oder aber man verzichtet komplett auf seinen eigenen Anspruch.
Nicht vergessen. Egal ob per Rechnung oder nach einer Abmahnung erhalten: Auch Schadenersatz-Einnahmen sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Hoffe, das hilft dir bei deiner Entscheidungsfindung. Viele Grüße --Martina Disk. 23:36, 10. Sep. 2013 (CEST)
Danke für deine Ausführungen. Momentan habe ich noch einige andere Dinge zu tun, schaue in nächster Zeit jedoch mal, was ich tun werde. An gute 80 % der Betroffenen habe ich nun zunächst einmal eine freundliche Mail mit der Bitte um lizenzkonforme Verwendung versandt. Gruß – CherryX sprich! 13:18, 11. Sep. 2013 (CEST)
Ach ja, eine kleine Anmerkung: Man muss dem Anwalt die Abmahnkosten selber schulden. Im Falle von Wenn-der-andere-zahlt,-kannste-Geld-haben,-ansonsten-ist-das-ein-kostenfreier-Freundschaftsdienst ist das Herausfordern der Abmahnkosten vom Abgemahnten Betrug(sversuch - falls er nicht zahlt). syrcro 13:28, 11. Sep. 2013 (CEST)
Jein. Anwälte sind verpflichtet, ihre Gebühren in Rechnung zu stellen. Normalerweise regeln sie das direkt mit dem Rechtsverletzer. Die rechtliche Lage bei fehlender Urhebernennung ist so eindeutig, dass die Anwaltskosten m.E. vernachlässigbar sind. Es sei denn, man selbst zieht zurück oder der Abgemahnte ist zahlungsunfähig; dann wird die Gebühr tatsächlich beim Auftraggeber fällig. Ich gehe anhand des Eingangsbeitrags aber davon aus, dass es sich nicht um einen kleinen Privatnutzer, sondern um eine professionelle Zeitung/Zeitschrift handelt. Ich habe dieses Jahr mehrere große Medienhäuser abmahnen lassen; die sind sofort, nur ein Sender erst nach Klageeinreichung eingeknickt. Zur Verhandlung haben sie es (leider) nicht kommen lassen. Bei Klageeinreichung muss man einen Gerichtskostenvorschuss leisten (267 € waren das bei mir); den kriegt man nach Anerkenntnis durch den Rechtsverletzer teilweise wieder; der Rest zahlt er im Rahmen des Anerkenntnisvergleichs. --Martina Disk. 00:16, 12. Sep. 2013 (CEST)

Portrait einer 1904 verstorbenen Person

Gibt es eine Möglichkeit, dieses Portrait von Victor Hecht hochzuladen? --тнояsтеn 20:01, 9. Sep. 2013 (CEST)

Victor Hecht ist lt. Angabe 1904 verstorben -> Die Aufnahme ist vor mehr als 100 Jahren entstanden. Ist der Urheber (Fotograf) unbekannt und nicht einfach feststellbar? Wenn ja, darf diese Aufnahme nach pragmatischer Regelung mit dem Bapperl {{Bild-PD-alt-100}} versehen werden und auf de.wp hochgeladen werden.--wdwd (Diskussion) 15:31, 11. Sep. 2013 (CEST)

Geschmacksmuster und Schöpfungshöhe

Am 12. September verhandelt der BGH zur alten Frage Schöpfungshöhe und angewandte Kunst (I ZR 143/12), es geht um eine Spielzeugeisenbahn. (Terminhinweis bei Juris). Wird ja mal interessant, ob der BGH sich dem OHG anschließt, er dem EuGH vorlegt oder ob er eine Hintertür findet, um es nicht entscheiden zu müssen. syrcro 16:54, 10. Sep. 2013 (CEST)

Um ein Fantasie-Spielzeug, leider keine maßstäbliche Modelleisenbahn. (Der Unterschied kann in der Praxis durchaus von Bedeutung sein!) -- 193.187.235.17 13:12, 11. Sep. 2013 (CEST)

Gustav Lenz

Der Benutzer:Mesner13 wünscht sich auf Diskussion:Lenzei die Löschung eines 2013 von "edition steinlach" erstveröffentlichten Fotos aus dem Jahr 1848, obwohl der Fotograf schon seit mehr als 70 Jahren gestorben ist, aufgrund von Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken. Ich dachte, das Urheberrecht sei bereits abgelaufen, habe aber volles Verständnis für die Löschung von bisher unveröffentlichten Fotos. --NearEMPTiness (Diskussion) 20:00, 10. Sep. 2013 (CEST)

Kann der Benutzer beweisen, dass das Bild noch nie zuvor veröffentlicht wurde? Die Beweislast liegt bei demjenigen, der Schutz gemäß editio princeps fordert. -- Chaddy · DDÜP 20:03, 10. Sep. 2013 (CEST)
Ich sehe keinen LA...--Steinsplitter (Disk) 21:20, 10. Sep. 2013 (CEST)
Was spielt das für eine Rolle? Hast du den verlinkten Diskseitenbeitrag gelesen? Darum geht es. -- Chaddy · DDÜP 09:55, 11. Sep. 2013 (CEST)
Jemand muss es auf Commons auch löschen sollte es eine URV sein... und ich hätte kaum Kommentiert wenn ich es nicht gelesen hätte--Steinsplitter (Disk) 09:49, 12. Sep. 2013 (CEST)
Ich bin die Autorin des Buches, in dem das Foto erstmals veröffentlicht wurde und habe das Bild selbst in der privaten Archivfoto-Kiste entdeckt, in der es bis dahin jahrzehntelang gelegen hatte. Der Eigentümer hat mir das Portrait von Gustav Lenz ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit dem Buch überlassen. Ich finde es gut, wie NearEMPTiness meine von mir hier veröffentlichten Infos zur Geschichte der Lenzei und der Familie Lenz nachrecherchiert und ergänzt hat. Daher: Bitte Text behalten und Foto löschen. Gruß --Mesner13 (Diskussion) 17:58, 11. Sep. 2013 (CEST)
Danke für die Hinweise; ich sehe nach den Ausführungen hier und auf der Diskussionsseite des Artikels keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das Foto im Buch erstveröffentlicht wurde und es sollte somit gelöscht werden, da in der EU ein Schutz von 25 Jahren nach Erstveröffentlichung für ansonsten gemeinfreie Werke besteht (siehe editio princeps (Urheberrecht)). Das Foto hat, wie die Briefe von Gustav Lenz auch, 160 Jahre in privaten Alben gelegen und wurde in dem als Quelle genannten Buch "Dazwischen der Ozean" erstmals überhaupt veröffentlicht ist plausibel und es wäre m.E. unangebracht, da noch lange streiten zu wollen. Da das Foto auf Wikimedia Commons liegt, wird es bis zur Löschung aber noch etwas dauern müssen - ich werde dort einen Löschantrag stellen, der nach frühestens 7 Tagen abgearbeitet werden wird, unter Verweis auf die Ausführungen von Mesner13. Die Einbindungen des Fotos im Artikel und hier entferne ich schon mal. Gestumblindi 03:32, 12. Sep. 2013 (CEST)
Jetzt ging es mit der Löschung doch etwas schneller; Dank an h-stt. Gestumblindi 21:27, 12. Sep. 2013 (CEST)

CC-by

Moin, muss bei einer Nachnutzung mit CC-by auch die Lizenz angegeben werden oder reicht ausschließlich der Name des Autors? Danke für Aufklärung! XenonX3 – (RIP Lady Whistler)) 14:25, 13. Sep. 2013 (CEST)

[4]: "CC BY. Diese Lizenz erlaubt anderen, Ihr Werk/Ihren Inhalt zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange Sie als Urheber des Originals genannt werden. Dies ist die freieste Lizenz, die wir anbieten, empfohlen für maximale Verbreitung und Nutzung des lizenzierten Materials." --тнояsтеn 14:30, 13. Sep. 2013 (CEST)
Gelesen habe ich das. Aber es ist mir nicht klar, ob die Lizenz trotzdem mit angegeben werden muss. Nirgendwo steht: "Sie müssen bei Nutzung von Werken unter jedweder Lizenz diese mit angeben" bzw. "Die Angabe der Lizenz ist nur bei Nutzung von Werken unter den Lizenzen X, Y und Z verpflichtend". Oder steht das irgendwo und ich habe es nur übersehen? XenonX3 – (RIP Lady Whistler)) 14:45, 13. Sep. 2013 (CEST)
Ja selbstverständlich musst du die Lizenz mitangeben. Das ist Pflicht bei allen CC-Lizenzen. Grüße --h-stt !? 14:59, 13. Sep. 2013 (CEST)
Alles klar, danke! Das sollte man in Creative Commons mal reinschreiben, dort steht's nämlich nicht. Grüße, XenonX3 – (RIP Lady Whistler)) 15:02, 13. Sep. 2013 (CEST)
Im Lizeztext steht im Abschnitt "4. Bedingungen" eindeutig: Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. <Gebetsmühle>Die Kurzzusammenfassung (deeed) ist 1. nicht rechtsverbindlich, 2. missverständlich und irreführend. Wie sollten sie nicht verlinken und dafür sorgen, dass sie schleunigst auch aus dem Commons-Gadget Stockphoto.js verbannt wird. --Martina Disk. 02:25, 14. Sep. 2013 (CEST)
Was aber, wenn man das dann neu entstandenen Werk, was CC-by-Inhalte beinhaltet, unter einer anderen Lizenz lizenzieren oder gar verkaufen möchte? --Excolis (Diskussion) 15:52, 13. Sep. 2013 (CEST)
Die CC-by-sa Inhalte müssen dabei als solche (wie weiter oben beschrieben) gekennzeichnet und mit den jeweiligen Urhebernamen versehen werden. Das neue Werk kann dann meiner Auffassung nach beliebig lizenziert werden bis hin zu einem unfreien/proprietären Lizenzmodell. Aber die freien Anteile des neuen Werks müssen unbehindert und unbeschränkt frei bleiben. Hierzu wieder der Abschnitt 4. Bedingungen: Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. --Martina Disk. 02:25, 14. Sep. 2013 (CEST)

Artikelentwurf: URV im BNR

Im Relevanzcheck steht ein Artikelentwurf, der auf einer 1:1-Copypaste-Aktion von hier beruht. Muss sowas gelöscht werden? Falls ja, bitte dem Neuling einen netten Satz auf seiner Disk hinterlassen. --Aalfons (Diskussion) 16:12, 16. Sep. 2013 (CEST)

(BK)Wurde schon auf BD:Tonfeld Berlin thematisiert und es scheint ein OTRS-Ticket zu geben. --тнояsтеn 16:17, 16. Sep. 2013 (CEST)
Ah, für den Text liegt eine Freigabe vor. Hier also erledigt. --Aalfons (Diskussion) 16:15, 16. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aalfons (Diskussion) 16:15, 16. Sep. 2013 (CEST)

Führerscheinprüfungsfragen inkl. Abbildungen - public domain?

Sind die Fragen und offiziellen Abbildungen (veröffentlicht im Verkehrsanzeiger) ein "Amtliches Werk" im Sinne des UrhG und somit public domain, oder unterliegen die irgendeinem Urheberrecht oder sonstigen Schutzrechten?

-- Jan [Diskussion] 16:06, 8. Sep. 2013 (CEST)

Gemeinfrei ohne Bedingungen sind nur bestimmte Werkstypen, wozu Führerscheinfragen an sich nicht zählen (§5 Abs. 1 UrhG). Was ist denn der "Verkehrsanzeiger" (Google hilft nicht wirklich)? Ggf. ist das eine amtliche Bekanntmachung. Falls nein, könnten die Führerscheinfragen vom Abs. 2 betroffen sein, das weiß ich nicht – ich denke aber eher, dass das nicht der Fall ist. Ohnehin unterlägen sie dann einem Änderungsverbot und benötigen eine Quellenangabe, sodass man nicht mehr von "Public Domain" reden kann. Yellowcard (D.) 17:45, 8. Sep. 2013 (CEST)
Material mit Änderungsverbot ist in Wikisource nicht erlaubt, oder? (d.h. höchstens unter enwiki unter den non-free content policies). "Verkehrsanzeiger" war ein Fehler von mir, "Verkehrsblatt" muss es heißen, und das ist das Amtsblatt des Verkehrsministeriums. Die Bilder (und vielleicht auch Fragen?) wurden wohl vom TÜV/Dekra erarbeitet, die sie gerne kostenpflichtig lizensieren wollen, insbesondere die Grafiken. Ich hab jetzt mal beim Verkehrsblatt angerufen, die haben gesagt die Fragen seien frei (vermutlich im Sinn von §5 Abs. 1, also richtig frei), aber die Grafiken seien durch das Urheberrecht von TÜV/Dekra geschüzt. Ist jetzt natürlich die Frage ob das stimmt, oder ein Fall von Copyfraud ist, denn TÜV/Dekra verweist auf das Verkehrsblatt... -- Jan [Diskussion] 12:08, 9. Sep. 2013 (CEST)
Dann wird's schwierig, siehe Amtliches_Werk#Deutschland: Wenn die Bilder nur als Bildzitate eingefügt waren, sind sie wohl eher als geschützt zu betrachten, wobei das teilweise umstritten ist (das LG München kam in einer Entscheidung um Briefmarken zu einem anderen Schluss, dieses Urteil wurde allerdings scharf kritisiert). Vielleicht sind die Bilder als Teil der Fragen auch gar nicht als Bildzitat, sondern richtiger Bestandteil des Amtsblatts zu interpretieren (denn einige Fragen sind ja ohne zugehöriges Bild nicht zu beantworten). Eine klare Antwort kann Dir also wohl niemand geben. Dazu kommt, dass man sich bei den Zeichnungen sicherlich auch trefflich über die Schöpfungshöhe streiten kann... Zur eigenen Sicherheit würde ich vom Upload abraten. :-) Gruß Yellowcard (D.) 11:46, 10. Sep. 2013 (CEST)
Ich hätte jetzt einfach gesagt, die Bilder sind Teil der Frage und fertig. Die dienen ja nicht der Illustration, sondern sind Bestandteil der amtlichen Veröffentlichung, etwa wie beim Goldhase-Foto im gleichnamigen BGH-Urteil. Danach ist § 5 II UrhG erfüllt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:37, 15. Sep. 2013 (CEST)

Schöpfungshöhe gegeben?

Darf ich diese Grafik hochladen oder ist eine Schöpfungshöhe gegeben?: http://larskrutak.com/media/article-images/Ainu/06.jpg --Nicor (Diskussion) 22:34, 11. Sep. 2013 (CEST)

Dazu müssen wir wissen, was auf dem Bild abgebildet ist... Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:40, 12. Sep. 2013 (CEST)
Schemata für traditionelle Flechtmuster. Und nein, nach deutschem Recht hat sowas keine SH. Grüße --h-stt !? 13:30, 12. Sep. 2013 (CEST)
Zu sehen ist eine Gegenüberstellung bzw. ein Vergleich zwischen Tätowierungsmotiven der Ainu (links) und den traditionellen Flechtmustern (rechts). --Nicor (Diskussion) 15:45, 12. Sep. 2013 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe (eigentlich schon, aber die traditionellen Tatöwiermuster sind gemeinfrei). syrcro 17:04, 12. Sep. 2013 (CEST)
Immer schön nachmessen und in cm angeben, wie hoch die Schöpfung ist! Aber Achtung: wenn die Schöpfungshöhe dem Schöpfer zu hoch wird, kommt es zur vorzeitigen Erschöpfung ;-)--Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:52, 12. Sep. 2013 (CEST)
h-stt und syrcro, von welcher Werkklasse und welchem Erstellungsdatum geht ihr aus? Ist das ein wissenschaftliches Werk? Kunst? Kunstgewerbe? Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:32, 12. Sep. 2013 (CEST)
Irrelevant, da rein handwerkliche Darstellung. Grüße --h-stt !? 09:15, 13. Sep. 2013 (CEST)
Natürlich ist das nicht irrelevant. syrcro 09:32, 13. Sep. 2013 (CEST)
Verbindung in trivialer Art zweier bekannter, zwar nicht trivialer Art, aber doch seit Ewigkeiten bekannter und damit gemeinfreier Gestaltungen. Gebrauchszweck ist der Vergleich der beiden traditionellen Muster. syrcro 09:32, 13. Sep. 2013 (CEST)
Mhm. Jedenfalls interessanter Fall, fand ich. --Gnom (Diskussion) 02:23, 15. Sep. 2013 (CEST)

Technische Zeichnung

Meine Frage betrifft zwar ein Bild auf Commons, das aber dieses (bisher) nur bei uns verwendet wird, stelle ich sie hier: verletzt Commons:File:Renner grand piano mechanism.svg unser Urheberrecht? Das Original findet sich unter http://www.louisrenner.com/Deutsch/komponentenansicht-der-klavierteile.asp. Problematisch ist natürlich auch die Lizenz, da der Beitrag es Hochladers lediglich in einer Umwandlung von Flash nach SVG besteht. --Telford (Diskussion) 13:53, 14. Sep. 2013 (CEST)

Mit technischen Zeichnungen ist es "so eine Sache" ;) Einerseits sind sie laut Gesetz ausdrücklich geschützt, andererseits kann man viele Darstellungen nur auf eine einzige Art und Weise korrekt darstellen. Grundrisse und Schnitte von Gebäuden lassen keinen Platz für persönliche geistige Schöpfung, wenn sie normgerecht erstellt werden. Ob das bei der vorliegenden Grafik der fall ist wage ich aber zu bezweifeln. Ich würde im Zweifel SH sehen. --Pölkkyposkisolisti (Diskussion) 14:27, 14. Sep. 2013 (CEST)
Ich sehe das enger als Pölkk, aber natürlich mit dem selben Ergebnis: Das ist eine technische Zeichnung, die ist geschützt, keine Frage. Siehe in meinem Almanach Punkt 2.2.3.1.1. Denn solche Schnitte kann man auf viele Weisen darstellen... Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:04, 15. Sep. 2013 (CEST)

Informationstafeln in Gartenschauen und botanischen Gärten

Fallen diese Tafeln mit zum Teil recht informativen Texten und Bildern unter die Panoramafreiheit? Bei Gartenschauen sind sie im Allgemeinen befristet für die Dauer der Schau aufgestellt, in botanischen Gärten ist es unterschiedlich, manche stehen dort unbefristet, andere werden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. --Schubbay (Diskussion) 16:16, 7. Sep. 2013 (CEST)

Ich hätte schon gern, dass hier mal jemand vorbeischaut und meine Frage beantwortet. Vielen Dank im Voraus! --Schubbay (Diskussion) 14:18, 11. Sep. 2013 (CEST)
In einer öffentlichen Parkanlage ist es einfach. Bei einer Gartenschau oder einem botanischen Garten mit streng reglementiertem Zugang, Eintritt, Öffnungszeiten, etc ist die Anwendung der Panoramafreiheit nicht so trivial. Neben der Frage, ob die Schilder "dauerhaft" sind, stellt sich auch die Frage, ob es sich wirklich um öffentliche Wege, Straßen und Plätze handelt. Deshalb gebe ich mal keine allgemeine Antwort sondern muss dich um weitere Informationen zum konkreten Einzelfall bitten. Ansonsten kann es nur heißen: "Es kommt darauf an." Grüße --h-stt !?
Hallo H-stt, erstmal vielen Dank, dass du dich meiner Frage angenommen hast. Also es geht konkret um die Informationstafeln im Ökologisch-Botanischen Garten in Bayreuth, der zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich ist, ohne dass Eintrittsgelder erhoben werden. Dort gibt es zwei Arten von Informationstafeln. Die einen sind Tafeln, die ständig dort stehen und die einzelne Abteilungen des Gartens und einzelne Pflanzen bzw. Pflanzen-Arrangements beschreiben. Andere themenbezogene Tafeln, beispielsweise über das Klima oder über Biodiversität werden von Zeit zu Zeit ausgewechselt. Bei den (Landes)gartenschauen meine ich die Informationstafeln, die dort für die Dauer der Veranstaltung aufgestellt sind und über einschlägige Themen informieren. Die Gartenschauen sind im Allgemeinen auf die Frühjahrs- und Sommermonate befristet und zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich, allerdings gegen Eintrittsgeld. Ich hoffe, ich konnte die Problematik einigermaßen aufzeigen und wäre für erneute Antworten, auch von anderen Urheberrechtsexperten, sehr dankbar. Gruß --Schubbay (Diskussion) 18:50, 11. Sep. 2013 (CEST)
Ich sehe nur bei den Gartenschauen ein Problem, die sind von vorneherein befristet und auch nicht richtig öffentlich. Der botanische Garten Bayreuth ist Universitätsgelände und daher m.E. tatsächlich "öffentlich". Und "von Zeit zu Zeit ausgewechselt" ist für mich dauerhaft genug. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:41, 15. Sep. 2013 (CEST)
Vielen Dank! --Schubbay (Diskussion) 17:08, 15. Sep. 2013 (CEST)

Tabelle

Hi, ich habe hier eine Tabelle, die ich nahezu 1:1 aus einem Buch habe. Blöderweise steht dasselbe auch noch auf einer Inet-Seite und zwar hier. Ist das URV-mäßig ein Problem? --Gamma γ 17:39, 14. Sep. 2013 (CEST)

Nein. Bloße Daten sind urheberrechtlich nicht schutzfähig. Und eine einfache Tabelle ist in der Regel noch keine geschützte Datenbank im Sinne von § 87a UrhG. Ich nehme das mal in meinen Almanach auf. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:32, 15. Sep. 2013 (CEST)
Danke, da keine weiteren/anderen Meinungen kommen, nehme ich das mal als Fakt... --Gamma γ 23:11, 15. Sep. 2013 (CEST)

Ich habe in den letzten Wochen die Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%B6rte_Andres und https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Koller über Dörte Andrs und Werner Koller verfasst. Mit beiden Personen hatte ich vorab Kontakt aufgenommen und die Genehmigung für die Fotos von ihnen eingefordert. Die dazu gehörige E-Mail-Korrespondenz habe ich an permissions-commons@wikimedia.org weitergeleitet (E-Mails vom 5. und 13.9.). Ein Feedback habe ich nicht erhalten und beide Bilddateien wurden vorgestern entfernt.

An wen kann ich mich wenden? Wie kann ich hinreichend beweisen, dass mir die Nutzungsrechte für die Bilder übertragen wurden? (nicht signierter Beitrag von Anna sonnenschein (Diskussion | Beiträge) 16:16, 15. Sep. 2013‎ (CEST))

Auf WD:Support-Team wird dir weitergeholfen. --тнояsтеn 16:29, 15. Sep. 2013 (CEST)
Bei beiden Dateien fehlte sowohl der Lizenzbaustein als auch jeglicher Hinweis auf eine eingeholte Genehmigung. Bem nächsten Mal bitte {{OTRS pending}} einsetzen, wenn die Genehmigung unterwegs ist. --Túrelio (Diskussion) 16:39, 15. Sep. 2013 (CEST)

Schöpfungshöhe für Hessentagslogo?

Hallo, heute wurde Datei:HT2014 Plakat DINA4 RGB.jpg hochgeladen. Da ich mir nicht sicher bin: hat das Eurer Meinung nach Schöpfungshöhe? --emha d|b 13:43, 17. Sep. 2013 (CEST)

Wenn ja: steht wohl in engem Zusammenhang mit dem neuen Benutzer:Stadt Bensheim, welcher evtl. auch eine Genehmigung erteilen könnte. --тнояsтеn 13:56, 17. Sep. 2013 (CEST)
Und wieso ist auf diesem Werbeflyer noch kein SLA bzw. LA? --Jack User (Diskussion) 14:09, 17. Sep. 2013 (CEST)
Wenn, dann DÜP. -- Chaddy · DDÜP 15:44, 17. Sep. 2013 (CEST)
Der Freigabeprozess ist im Gange. XenonX3 – (RIP Lady Whistler)) 16:44, 17. Sep. 2013 (CEST)

Unabhängig davon - was mich trotzdem noch interessieren würde: Hat es denn jetzt Schöpfungshöhe oder nicht Eurer Meinung nach? PS: Hessentag 2014 hat inzwischen SLA -> LA --emha d|b 16:55, 17. Sep. 2013 (CEST)

Ja, SH ist vorhanden, da Abstraktionen menschlicher Darstellungen vorliegen. --Pölkkyposkisolisti (Diskussion) 16:00, 18. Sep. 2013 (CEST)
Genau, ist angesichts der Menge an Grafiken und der menschlichen Darstellungen ein Grenzfall. Siehe Punkt 2.2.2.2.2.1.1.1. in meinem Almanach. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:57, 18. Sep. 2013 (CEST)

Eine Freigabe liegt inzwischen vor. Danke dennoch für die Auskunft. @Gnom: ich musste lachen. Du magst feine Gliederungen, nicht wahr? :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 1= --emha d|b 09:44, 19. Sep. 2013 (CEST)

Kurze Antwort an emha: Nein, im Studium wurde mir sogar beigebracht, unter keinen Umständen so zu gliedern. Aber ich wollte die hier "gebräuchlichen" Regeln in ihrer mittlerweile weit ausziselierten Form mal ordentlich festhalten und daher sieht es momentan so aus, bis mir einer eine schönere Darstellung zeigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:46, 20. Sep. 2013 (CEST)

Stadien

Hallo! Wie ist das eigentlich bei Stadien, Teile von Stadion, Vogelperspektive, oder innere Räume? Es ist nicht immer einfach ein Bild eines Stadions selbst so zu schießen das auch wirklich alles drauf ist. Was kann man da machen? Danke!--Nado158 (Diskussion) 22:40, 15. Sep. 2013 (CEST)

Da helfen dir sicher die Profis in der Wikipedia:Fotowerkstatt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:48, 16. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: weiter in der Fotowerkstatt --тнояsтеn 17:20, 20. Sep. 2013 (CEST)

Kurt Wolowsky

Ich würde gerne das Bild von Kurt Wolowsky hochladen. Laut der Website ist das der Rückteil einer Postkarte von 1915. Da dieser Mann damals eine Person des öffentlichen Lebens war: darf ich dieses Bild nach hier (besser natürlich: nach Commons) hochladen und wenn ja, wo mit welcher Lizenz? --Jack User (Diskussion) 02:33, 15. Sep. 2013 (CEST)

Daaaas ist ein Lichtbildwerk, das vor 1923 veröffentlicht wurde. Es gilt also Vorlage:Bild-PD-alt-1923, siehe hier: Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:52, 15. Sep. 2013 (CEST)
Also hier hochladen, aber nicht bei Commons? Danke für die erste Antwort und auch vorab Danke für die zweite Antwort... :) --Jack User (Diskussion) 23:01, 15. Sep. 2013 (CEST)
Ja, und bei Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 "anmelden". Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:51, 17. Sep. 2013 (CEST)

Lizenzunterschiede

Hallo, kann mir jemand schreiben, was der genaue Unterschied von cc-by-sa-3.0 und art libre ist? Und wenn möglich auch den genauen Unterschied zwischen cc-by-sa-3.0 und cc-by-sa-3.0 de? Danke. Gruß--Jean11 (Diskussion) 22:44, 16. Sep. 2013 (CEST)

Zur zweiten Frage: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2011/Woche 15#Unterschied --emha d|b 13:50, 17. Sep. 2013 (CEST)
"der rechtsverbindliche Vertrag ist entweder auf Englisch (CC-by-sa/3.0) oder auf Deutsch (CC-by-sa/3.0/de). Es geht also um die Sprache, die vor Gericht herangezogen würde". Danke. Gruß --Jean11 (Diskussion) 16:57, 18. Sep. 2013 (CEST)

Alte Karten mit unklarem Rechtestatus, insbesondere Messtischblätter

Übertrag aus der Dateiüberprüfung auf Anraten von Rosenzweig --Elop 02:28, 17. Sep. 2013 (CEST)


Bisher haben wir sowohl hier als auch auf Commons diverse alte Messtischblätter 1 : 25.000. Generell haben wir da folgende Standardfälle:

Die obersten Fälle dürften völlig unbedenklich sein, aber schon der dritte Fall arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Das Urheberrecht ist auf die Bezirksregierungen übergegangen, die gegebenenfalls vielleicht aus Imagegründen eher nicht die WP verklagen werden, aber natürlich ihre Rechte wahrnehmen können sollen. Und selbst die kostenfreie Aufforderung, Karten, die doch noch nicht rechtefrei sind, wieder löschen zu müssen, kann ärgerlich sein. Nämlich dann, wenn ein Kartenfritze mit Mühe aus den alten, vermutlich schutzfristabgelaufenen Karten abgeleitete Werke erstellt hat, die er fortan nicht mehr zur Verbesserung von Artikeln verwenden darf. Ganz konkret meine ich z. B. sowas wie File:Messtischblatt 25 Recklinghausen-Ostviertel 1907.png. Prinzipiell halte ich nämlich "100 Jahre alte Karte + Overlay" für einen vorzüglichen Weg, Siedlungsentwicklung darzustellen.

Nun ist zu beobachten, daß die Rechteinhaber sehr gerne noch Geld mit den alten Karten machen wollen, und zwar je in unterschiedlichem Umfang. So ist die Reihe "TK history" (enthält z. B. je eine Karte in 12 Versionen zwischen 1842 und 2000) in RP deutlich billiger als in NW. Wenn die aber gerne noch Geld nehmen oder zumindest die Genehmigungshoheit wahrnehmen (auch über etwas, an dem sie diese Rechte gar nicht mehr haben), werden die natürlich nicht ohne Not sagen, "diese Version ist übrinx inzwischen schutzrechtefrei". Außerdem werden die oft selber nicht wissen, wer wie lange tot ist.

Zur Sicherheit fände ich es indes gut, wenn dort einfach mal offiziell angefragt würde, welche Autoren der Karten von 1942 und davor noch nicht 70 Jahre verstorben seien nebst Angabe von Todesjahr bzw. Lebendenstatus. Wenn da konkrete Antworten kommen sollten, wären wir je auf der sicheren Seite, und falls nicht, so wären wir zumindest bei 90 oder 100 Jahre alten Karten gegen Regreßforderungen abgesichert.

Prinzipiell könnte das Commons-OTRS eine solche Anfrage stellen. Aus dortigen Kreisen kam indes der Vorschlag, das eher WMD anzutragen. Das wäre vielleicht insofern noch zielführender, als das "offizieller" wirken würde (auch wenn es das de facto nicht wäre) und je feste, öffentlich auffindbare Gesprächspartner für die Behörden da wären.

Wie sind da die Einschätzungen der hiesigen Bildrechtsexperten? --Elop 16:38, 16. Sep. 2013 (CEST)

Zu Nun ist zu beobachten, daß die Rechteinhaber... ist anzumerken, dass doch gar nicht sicher ist, dass jene auch wirklich die Rechteinhaber sind. (Vorallem wenn es um Kartenmaterial aus Mitte 19. Jhdt. geht) Eine aktive Anfrage käme da unter Umständen einer (fraglichen?) indirekten Anerkennung möglicherweise gar nicht bestehender Rechte gleich.--wdwd (Diskussion) 21:31, 16. Sep. 2013 (CEST)
Die Frage würde ich eher auf WP:UF platzieren, da lesen vermutlich mehr mit. -- Rosenzweig δ 21:59, 16. Sep. 2013 (CEST)
@Wdwd:
M. W. sind die Rechte unmittelbar auf die Rechtsnachfolger der damaligen Behörden übergegangen. In der Form, daß das Urheberrecht so gilt, als wäre die jeweilige Karte ein Privatwerk von z. B. "Top. Grützenmacher", aber eben nicht zugunsten dessen Familie, sondern wahrnehmbar durch die Behörde, die Rechtsnachfolgerin ist.
Selbstredend schreibt man immer nur die Behörde an, die tatsächlich Rechtsnachfolgerin ist.
@Rosenzweig:
Gut, ich schaufel es mal rüber! --Elop 02:23, 17. Sep. 2013 (CEST)

Ende Übertrag --Elop 02:28, 17. Sep. 2013 (CEST)

Also wenn ihr nachforschungen anstellt, mit schriftverekhr zwischen euch, den Behörden und den angeblichen rechteinhaber könntet ihr unter die PD-70 Jahre nach der Veröffentlichung regel kommen.--Sanandros (Diskussion) 10:45, 17. Sep. 2013 (CEST)

Ich sehe in solchen Karten keine SH, da streng vorgeschrieben ist, was enthalten sein darf, muß und was nicht - und wie die Darstellung zu erfolgen hat. Da ist kein Platz für die geforderte persönliche geistige Schöpfung und somit ist das Entstehungsjahr egal. --Pölkkyposkisolisti (Diskussion) 16:04, 18. Sep. 2013 (CEST)
Das sieht der BGH aber ganz anders: etwa BGH, Urteil v. 02.07.1987 I ZR 232/85 oder etwas neuer BGH, Urteil v. 23.06.2005 - I ZR 227/02. syrcro 16:11, 18. Sep. 2013 (CEST)
Spätestens die Höhenlinien sind eine Eigenschöpfung. Außerdem wird auch schon bei einem Maßstab von 1:25.000 generalisiert. NNW 18:08, 18. Sep. 2013 (CEST)

Zum Thema Messtischblätter: siehe Bildrechte / Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965), laufen in der Wikipedia unter {{Bild-PD-§-134-KUG}} (70 Jahre nach Veröffentlichung) und auf Commons (eingeschränkt nur bis 1926) unter {{PD-Art-two|PD-Germany-§134|PD-1996}}. Voraussetzung ist aber zudem, dass auf dem Kartenrand oder Beiblatt kein Urheber genannt ist, was wiederum diese Kartenschnippsel schwierig macht. Im Nachhinein zu den TK's irgendwelche "Urheber" rauszufinden, halte ich zumeist für die späteren Kartenwerke für praktisch ausgeschloßen, da die über zig Jahre hinweg immer weiter fortgeführt werden und daran zig Leute beteiligt sind. --alexrk (Diskussion) 17:05, 18. Sep. 2013 (CEST)

Aber gerade bei den alten Karten ist innerhalb des Preußischen Zuständigkeitsbereiches eigentlich immer der Name des Erstellers genannt - entweder mit militärischem Dienstgrad oder als "Top. XY". Und der ist ja nicht zwingend noch im selben Jahr verstorben. --Elop 17:44, 18. Sep. 2013 (CEST)
Ja, speziell bei den Messtischblättern (1:25000) wurde auch häufig der/die Topografen mit benannt, da diese zunächst vor Ort direkt aufgenommen und in Folge daraus kleinere Maßstäbe kartografisch abgeleitet wurden. Vielfach fehlt aber auch jede Namensangabe (k.A.,ob das von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wurde). Ich vermute mal, dass diese Praxis der Topografen-Nennung dann in den 30ern mit der Zunahme photogrammetrischer Aufnahmemethoden sich auch langsam erübrigte. --alexrk (Diskussion) 19:53, 18. Sep. 2013 (CEST)
Problem ist, daß ich erstens vor allem die 100 Jahre alten Karten interessant finde und 2.) die Karten ab 1943 eh noch nicht angelaufen sind. --Elop 21:53, 18. Sep. 2013 (CEST)

Röntgenaufnahmen u.ä.

Auf Commons läuft derzeit eine Löschdiskussion zu einer Serie von CT-Bildern, die der Betroffene, der auch Arzt ist, vor 5 Jahren selber hochgeladen hat. Allerdings hat er die CT-Aufnahmen nicht selbst erstellt. Da Röntgenbilder und dergl. in den USA anscheinend gemeinfrei sind (und es sonst auch kaum Literatur dazu gibt), läuft die Diskussion äusserst kontrovers. Bei der Suche nach Belegen für die bekannte deutsche Rechtslage (einfacher Lichtbildschutz) ist mir aufgefallen, dass unser Artikel Bildrechte#Röntgenaufnahmen, abgesehen vom Link auf §72UrhG, derzeit völlig quellenfrei ist. Es wäre schön wenn einige juristisch versierte Kollegen unseren Artikel mit einigen möglichst hochwertigen Quellen ergänzen könnten. --Túrelio (Diskussion) 08:53, 19. Sep. 2013 (CEST)

Schon mal Dank an Syrcro. --Túrelio (Diskussion) 11:32, 19. Sep. 2013 (CEST)
Ist (jetzt) sehr ausführlich und gut bequellt dargestellt, finde ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:42, 19. Sep. 2013 (CEST)

Bericht des britischen Luftfahrtministeriums von 1919

Um diesen Bericht vom September 1919 geht es. Quelle der Scans sind die National Archives of Australia (lässt sich nicht verlinken), der Bericht ist aber ein amtliches Werk des britischen Luftfahrtministeriums (Air Ministry): Imperial War Museum.

Genannt wird auf der Titelseite R(obert) Brooke-Popham, der noch keine 70 Jahre tot ist. Allerdings halte ich es für äueßrst unwahrscheinlich, dass dieser der Urheber der Abbildungen ist.

Meine Frage: wie steht es mit dem Urheberrecht der verwendeten Abbildungen? Welche Regelung gilt in Großbritannien für amtliche Werke? Grüße,    hugarheimur RIP Klara Winter 03:44, 19. Sep. 2013 (CEST)

In meinem Almanach steht: In der deutschsprachigen Wikipedia wenden wir deutsches, österreichisches oder Schweizer Recht an, je nachdem, welches das strengste ist. (Punkt 0.) Dabei bleibt es meines Wissens auch in diesem Fall. Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:56, 19. Sep. 2013 (CEST)
Und das bedeutet für mich? Mit 100-Jahr-Regel erst im Jahr 2020 gemeinfrei?    hugarheimur RIP Klara Winter 07:36, 19. Sep. 2013 (CEST)
Falls es sich um ein Amtliches Werk im Sinne des deutschen UrhG handelt, kann es hier per Schutzlandprinzip behalten werden. Falls nicht und falls der Urheber unbekannt ist, müssen wir auf die 100-Jahre-Regel ausweichen, es sei denn, es kann eine Veröffentlichung vor 1923 nachgewiesen werden. Gruß, Yellowcard (D.) 14:07, 19. Sep. 2013 (CEST)
Das ist kein "amtliches Werk", das unter § 5 I oder II UrhG fallen würde. Und da ist ein Urheber genannt, ob das eine Fehlzuschreibung ist, ist eine andere Frage. syrcro 23:51, 19. Sep. 2013 (CEST)
Unproblematisch, das en:Crown Copyright dauerte nur 50 Jahre und ist abgelaufen. Grüße --h-stt !? 16:24, 19. Sep. 2013 (CEST)
Wenden wir also englisches copyright an, h-stt? Bin verwirrt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:03, 19. Sep. 2013 (CEST)
Das scheint eher was für den internen Gebrauch zu sein. Unveröffentlichte Werke genoßen ein unendlichen Crown Copyright, seit 1988 gilt eine Schutzfrist von nur noch 125 Jahre für unveröffentlichtes Material im Bereich des Crown Copyrights. syrcro 23:48, 19. Sep. 2013 (CEST)
Wenn ein Bericht des britischen Luftfahrtministeriums es in australische Archive schafft, dann halte ich das nicht mehr für eine internes Papier, sondern gehe von einer Veröffentlichung aus. Dann gelten die 50 Jahre und die sind vorbei. Grüße --h-stt !? 15:46, 20. Sep. 2013 (CEST) PS: @ Gnom: Bei ausländischen Amtlichen Werken wenden wir eigentlich immer dann das Recht des Ursprungs an, wenn dieses für uns günstig ist (Forum shopping), weil wir davon ausgehen, dass Regierungen die im Inland keine Rechte geltend machen können, keinen Anreiz haben, das im Ausland zu tun. Vom US-Innenministerium hat ein Wikipedianer vor Ewigkeiten mal eine entsprechende Aussage auf Anfrage bekommen. Deshalb sind alle Werke von Angehörigen der US-Bundesregierung in der deWP verwendbar, wir wenden da da PD-USGov an.
Danke! Ich nehme das mal bei Gelegenheit zu Protokoll ;-) Für die Beantwortung der Frage von Mr Südsee unten wenden wir diesen "Trick" aber nicht an, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:02, 20. Sep. 2013 (CEST)
Danke euch allen. Auf Commons habe ich eine passende Lizenzvorlage gefunden – crown copyright war das richtige Stichwort. Diese bezieht sich allerdings nur auf die Bilder. Gelten für die Texte/Informationen gesonderte Regelungen?
@Syrcro: im engl. Artikel steht „[w]here a work is made by Her Majesty or by an officer or servant of the Crown in the course of his duties“. Grüße,    hugarheimur RIP Klara Winter 20:27, 20. Sep. 2013 (CEST)

Da die Quelle mit dem Portrait in Australien publiziert wurde, bitte prüfen, ob die Passage, die ich zur Erläuterung des australischen Copyrights unter Anmerkungen eingefügt habe, so ausreichend ist. Danke schon jetzt --Mr Südsee (Diskussion) 04:09, 20. Sep. 2013 (CEST)

Wie oben bitte ich die Kollegen um Erläuterung, inwiefern wir uns hier mit australischem Urheberrecht befassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:19, 20. Sep. 2013 (CEST)
Imho ergibt sich das aus vergleichbaren Fällen, wo noch Copyright besteht: Möchte ich bspw. in Deutschland eine Fotografie in einem 2013 publizierten Bildband abdrucken, der bei einem Verlag in Australien veröffentlicht wurde, muß ich mir dort die Rechte einholen. Das tue ich dann wegen des Verlagssitzes im australischen Rechtsraum; damit gilt australisches Recht. Möchte ich nun davon ausgehen können, daß eine solche Rechteeinholung nicht erforderlich ist, muß die Prüfung dafür ebenfalls nach australischem Recht unternommen werden. Warum ist das so, auch wenn ich das Bild in Deutschland abdrucke?
Like trademark law, copyright is largely territorial in nature. There is no complete “international” law of copyright. Each country sets forth its own substantive and procedural rules with respect to the protection and use of works in their respective jurisdictions. Thus, it has often been the case in the past that works would be protected in one jurisdiction, but not in another. ... However, reflecting the growing desire and awareness to protect and commercially exploit copyrighted works, bilateral treaties have been entered into by various nations. In addition, there have been international copyright agreements and attempts to harmonize national copyright laws. The most important international copyright treaty is the Berne Convention. [3] Over 140 countries are now signatories to this Convention ... Ian Jay Kaufman: Copyright Fundamentals
Geprüft werden müßte also, ob zwischen der Australischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland ein solcher bilateraler Vertrag besteht. Beziehungsweise, ob beide der Berner Konvention beigetreten sind und inwieweit die dann zur Anwendung kommt. Nur, das kann ich als Laie nicht leisten, egal wie mutig ich bin. --Mr Südsee (Diskussion) 08:48, 20. Sep. 2013 (CEST)
Danke für deine Antwort, aber: "Möchte ich bspw. in Deutschland eine Fotografie in einem 2013 publizierten Bildband abdrucken, der bei einem Verlag in Australien veröffentlicht wurde, muß ich mir dort die Rechte einholen. Das tue ich dann wegen des Verlagssitzes im australischen Rechtsraum; damit gilt australisches Recht." Nein, das ist nicht so, glaube ich. Ein deutsches Gericht würde, falls es hier zum Streit kommen sollte, (ausschließlich) deutsches Urheberrecht anwenden. Ein australisches Gericht dagegen australisches Recht. So verstehe ich das Schutzlandprinzip und so habe ich es in meinem Almanach unter Punkt "0" versucht zu formulieren. Können die anderen "Profis" mich hier mal korrigieren? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:44, 20. Sep. 2013 (CEST)
Danke ebenfalls, das klärt bereits einiges. Schutzlandprinzip: Das Recht des Schutzlandes entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Dies heißt imho nicht, daß im Schutzland in allen Fällen mit Auslandsberührung grundsätzlich und ausschließlich das Recht des Schutzlandes zur Anwendung kommt. Angewendet werden könnte in bestimmten Fällen auch ausländisches (materielles Privat)recht, wenn dies in einem bilateralen Abkommen so festgelegt ist und sich demzufolge die inländischen Behörden für die Anwendung dieses Rechtes (und nicht des inländischen) entscheiden. Prüfung bzw. Korrektur durch einen Experten würden auch mir sehr helfen. --Mr Südsee (Diskussion) 02:24, 21. Sep. 2013 (CEST)

Interpol-Foto

Hallo alle zusammen. Ist ein von Interpol in einer roten Notiz verwendetes Foto in der public domain oder gemeinfrei? Beispiele aus commons und en: [5][6]. Konkret geht es um dieses Foto. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:48, 20. Sep. 2013 (CEST)

Nein natürlich nicht. Die Verwendung eines Fotos zu Fahndungszwecke ist in Deutschland nach §45 UrhG zulässig, sie macht das Foto aber nicht zu einem Amtlichen Werk. Ähnlich sieht es in anderen Rechtsordnungen aus. In den USA kommt die häufige Verwechslung zwischen Public Record (öffentlich zugänglich) und Public Domain (gemeinfrei) als Ursache für die Verwirrung vor. Aber nein, Fahndungsfotos und ähnliche Bilder aus dem Public Record dürfen wir nicht verwenden. Grüße --h-stt !? 16:53, 20. Sep. 2013 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. In der en.wiki werden alle Fahdungsfotos der FBI Wanted Liste und von Interpol verwendet. Alles ein Fehler? --SanFran Farmer (Diskussion) 17:01, 20. Sep. 2013 (CEST)
Nach deutschem Recht ganz sicher ein Fehler, nach US-Recht IMHO auch. Die Kollegen sind da aber beratungsresistent, es ist ja nicht so, dass das dort nicht schon x-fach diskutiert wurde. Grüße --h-stt !? 18:21, 20. Sep. 2013 (CEST)
Alles klar. Danke noch einmal für die rasche Antwort! --SanFran Farmer (Diskussion) 21:45, 20. Sep. 2013 (CEST)
Die Dateien auf Commons und in der en.wp habe ich zur Löschung vorgeschlagen. -- Rosenzweig δ 22:41, 20. Sep. 2013 (CEST)
Alles klar, super. Ich werde die Löschdiskussionen mit großem Interesse verfolgen. --SanFran Farmer (Diskussion) 23:04, 20. Sep. 2013 (CEST)

SOS … rao rao … Foyn – „Krassin“ rettet „Italia“

Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht dieses Hörspiels aus? Darf jemand, der es z.B. aus dem Radio aufgenommen hat, zum Download anbieten, und darf die Wikipedia auf einen solchen Download verlinken? -- Seelefant (Diskussion) 19:55, 20. Sep. 2013 (CEST)

Urheber ist lt. Artikel Friedrich Wolf, der 1953 starb, damit ist das Hörspiel noch einige Jahre urheberrechtlich geschützt. Ob es jemand zum Download anbieten darf, kommt darauf an, ob er über Urheber- oder Nutzungsrechte daran verfügt. Wenn das nicht der Fall ist, darf er es nicht. -- Rosenzweig δ 22:28, 20. Sep. 2013 (CEST)

Lehrplan 1935

Könntet Ihr bitte mal schauen, ob ich die Datei:Institutum Judaicum Delitzschianum010.pdf kopieren und hochladen durfte ? Und wenn ja, ob die Beschreibung und die Parameter stimmen ? Ggf. kann ich auch noch eine bessere (schärfere) Kopie erzeugen.
--Goesseln (Diskussion) 21:06, 20. Sep. 2013 (CEST)

Ich sehe da keine Schöpfungshöhe, da der Text nur simple Aussagen bzw. Auflistungen enthält. Der passende Lizenzbaustein ist {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- Rosenzweig δ 22:32, 20. Sep. 2013 (CEST)
+1. --Gnom (Diskussion) 23:31, 20. Sep. 2013 (CEST)
thx. --Goesseln (Diskussion) 23:48, 20. Sep. 2013 (CEST)

Frage zu Bild mit Hinweis

Hallo. Ich als Bildanfänger bin auf dieses Bild mit dem folgenden Hinweis unter image title gestossen:

Sandro BrotzModerator Rundschau2013Copyright: SRF/Oscar AlessioNO SALESNO ARCHIVESDie Veröffentlichung im Zusammenhang mit Hinweisen auf die Programme von Schweizer Radio und Fernsehen ist honorarfrei und muss mit dem Quellenhinweis erfolgen. Jede weitere Verwendung ist honorarpflichtig, insbesondere auch der Wiederverkauf. Das Copyright bleibt bei Media Relations SRF. Wir bitten um Belegexemplare. Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich das Schweizer Radio und Fernsehen zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

Sehe ich das richtig, dass dies so nicht geht? Ich gehe davon aus, dass das Bild unter diesen Bedingungen gelöscht werden muss ja? Danke. --KurtR (Diskussion) 23:05, 21. Sep. 2013 (CEST)

Ja, aber das sind nur Metadaten der Datei und nicht die eigentliche Lizenz. Wenn ich mal davon ausgehe, dass Benutzer:Srfrundschau tatsächlich dort arbeitet, kann er oder sie auch eine entsprechende Freigabe unter CC0 erteilen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:47, 21. Sep. 2013 (CEST)
Danke für Deine Antwort. Hm, da ich Null Ahnung habe, würde es Dir etwas ausmachen, den User anzusprechen und evtl. zu erklären? Wäre sehr nett! --KurtR (Diskussion) 23:52, 21. Sep. 2013 (CEST)--KurtR (Diskussion) 23:52, 21. Sep. 2013 (CEST)
Erledigt. --Gnom (Diskussion) 00:03, 22. Sep. 2013 (CEST)
Danke! Vielleicht sagst Du ihm, dass das mit dem image title so nicht geht wg. Lizenz und so? --KurtR (Diskussion) 00:09, 22. Sep. 2013 (CEST)
Der Image title hat wie gesagt keine Auswirkungen auf die Lizenz des Bilds und soll wohl aus Archivgründen bestehen bleiben... Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:39, 22. Sep. 2013 (CEST)
Irgendwie befürchte ich, dass der User annimmt, dieser image title sei verbindlich... *bauchgefühl*. Das könnte noch Ärger geben... --KurtR (Diskussion) 00:48, 22. Sep. 2013 (CEST)

VVS Netzplan geschützt?

Datei:VVS Netzplan.svg
Netzplan

Ist diese Grafik schutzfähig? Die Darstellung ist sehr nah am "Original" der VVS: http://www.vvs.de/download/SBahn_Liniennetz.pdf --2A02:810D:1080:3D9:61A0:3DB6:CA0:61A6 20:42, 2. Sep. 2013 (CEST)

Sehr nah ist gut, ich würde wetten, dass die Vektoren einfach kopiert sind. Bei solchen Liniennetzen gibt es ein sehr hohes und freies Maß der Abstraktion (hier etwa das Hex-System), da sollte man schon etwas weiter weg sein. syrcro 11:17, 4. Sep. 2013 (CEST)
Ich sehe das genauso wie Syrcro und zitiere aus meinem Almanach: "2. Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, § 1 UrhG. [...] 2.1.1.1. Die notwendige Schöpfungshöhe bestimmt sich nicht abstrakt, sondern nach der Werkklasse. [...] 2.2.3. Klasse VII umfasst “Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen”, § 2 I Nr. 4 UrhG. [...] 2.2.3.1.1. Das Maß der erforderlichen Schöpfungshöhe ist im Vergleich zu den anderen Werkarten (und insbesondere zur gewerblichen Darstellung, bei der ein besonders hohes Maß an Schöpfungshöhe zu fordern ist) sehr niedrig anzusetzen." Man könnte das noch genauer für Liniennetzpläne ausziselieren und gegebenenfalls aufnehmen, falls gewünscht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:51, 4. Sep. 2013 (CEST)
Wir sind hier in den letzten Jahren übrigens immer wieder zu anderen Ergebnissen gelangt, was die grundsätzliche Schutzfähigkeit eines normalen Netzplans betrifft. Auf der sicheren Seite sind wir aber auf jeden Fall mit einer eigenen Darstellung. --ireas :disk: 21:59, 4. Sep. 2013 (CEST)
Es ist mir schleierhaft, wie man bei einem Liniennetzplan wie dem abgebildeten zu dem Ergebnis kommen kann, er sei nicht schutzfähig. Ich bemühe mich ja, auf dieser Seite keine falsche Kompetenz vorzutäuschen - aber so ein ÖPNV-Plan ist geschützt, das steht fest. Wir können uns aber gern darüber streiten, ab wann ein selbst erstellter Plan ein eigenes Werk ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:35, 4. Sep. 2013 (CEST)
Wieso sollte er geschützt sein? Was ist daran die kreative Leistung? -- Chaddy · DDÜP 23:57, 4. Sep. 2013 (CEST)
Die kreative Leistung liegt, wie syrcro schon sagte, in der enormen Abstraktion. Ich mache das mal am Beispiel der Hamburger U-Bahn deutlich: So sieht der offizielle Plan aus, derweil die Streckenführung tatsächlich so aussieht. Das Netz übersichtlich darzustellen, ist die kreative Leistung. Vom konkreten Design (Linienstärke, Haltestellendarstellung, Symbole) ganz zu schweigen. Und nochmal zur Erinnerung: Wir befinden uns in Klasse VII, dort ist die für den urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe sehr niedrig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:12, 5. Sep. 2013 (CEST)
Wenn das 10 verschiedene Leute abstrahieren, kommt immer das Gleiche bei raus, das ist keine schöpferische Leistung, dasn könnte ebenso ein Computer machen. --M@rcela 07:52, 5. Sep. 2013 (CEST)
Die Abstrahierung von Linienplänen ist extrem frei, es gibt alleine etwa 20 Grundvarianten (Hex-, Quader-, Okto-, Dreiecks-Raster (jeweils mit Rundseite oben, untern und zu den Seiten), Abbildung der tatsächlichen Geografie (macht der Münchener VV bei Plänen mit allen Verkehrsmitteln), Kreisraster (macht zB der Müchner VV bei Plänen der Tarifzonen), Parallelraster (macht zB die Kölner VB bei Plänen in der Stadtbahn über den Fenstern). Kreisraster für Innenlinien, Parallelraster für Außenlinien (Kenn ich für Moskau als Alternativplan). Gerade Stuttgart zB hatte früher eine Isometrisch-Pseudo-3-D-Variante: ([7]), die ästethisch vollkommen anders, das selbe darstellt (Im verlinkten Plan sind auch Tram und U-Bahn enthalten). Hier gibt es einige Anregungen, wie so was aussehen kann. syrcro 08:46, 5. Sep. 2013 (CEST)
Ich habe bereits zu DDR- Zeiten mit einem Programm gearbeitet, was solche Pläne automatisch erstellt, es nannte sich "Trassierung nach Zwangspunkten" und war von der TU Dresden. Ich sehe in solchen Plänen keine schöpferische Leistung. --M@rcela 09:10, 5. Sep. 2013 (CEST)
Aber Ralf, das ist doch kein Argument, wenn du ein Programm nutzt, dass dir bei deiner schöpferischen Leistung hilft: "Nicht der Arbeitsaufwand, sondern nur das Ergebnis, wie es dem Betrachter gegenübertritt, ist maßgebend." Dreier/Schulze, 4. Aufl. 2013, § 2 Rn. 54. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:44, 5. Sep. 2013 (CEST)
Ja, stimmt. Aber wo bleibt da die Schöpfung? Wieviel anders könnte der Plan oben rechts aussehen? Gleiche Daten und gleiche Methode vorausgesetzt kommt immer das Gleiche bei raus, wie bei einer technischen Zeichnung, die auch Vorschriften folgt. Da bleibt nicht viel Raum für Schöpfung. --M@rcela 22:18, 5. Sep. 2013 (CEST)
Syrcro hat doch viele Möglichkeiten einer alternativen Gestaltung aufgezeigt und sogar ein echtes Beispiel verlinkt. Bitte schau dir auch nochmal meinen Hamburger Vergleich oben an. "Gleiche Daten" ja, aber wer bestimmt, dass man die "gleiche Methode" voraussetzen kann? Die konkrete Methode ist das schützenswerte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:24, 6. Sep. 2013 (CEST)
Die konkrete Methode auszuwählen ist reines Handwerkszeug und kann nicht geschützt sein. Ich kenne mich nicht aus, aber gibt es nach derselben Methode wirklich keine andere Gestaltungsmöglichkeit? Zumindest Farben und Symbole, Schriftarten etc. können frei gewählt werden. Es gilt zu bedenken, dass die Maßstäbe für das Erreichen der SH hier sehr niedrig anzusetzen sind. Ich würde einer solchen Karte die SH nicht absprechen, mir ist das zu heikel. Yellowcard (D.) 00:36, 6. Sep. 2013 (CEST)
Wieso ist denn die Auswahl einer Methode "reines Handwerkszeug"? Das Wort "Auswahl" impliziert doch gerade, dass man hier kreativ auswählen und gestalten kann. Und natürlich kann ich bei der Anordnung der Haltestellen, Linienführung bei Parallelstrecken, Umsteigepunkten und so weiter und so fort tausend Abweichungen auswählen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 05:52, 6. Sep. 2013 (CEST)
Die ungefähre Lage der Haltestellen, ihr Name, die Farbe der Linien ist vorgegeben. Was soll an der Wahl einer Schrift Schöpfungshöhe haben, an der Strichdicke? Wählt man wie hier das Hexsystem, kann nur dieser Plan herauskommen, vielleicht mit kleinen Unterschieden. Da ist es egal, ob das 10 verschiedene Menschen malen oder verschiedene Computerprogramme. Ich kann beim besten Willen keine Schöpfungshöhe erkennen. Es fehlt ganz einfach die persönliche geistige Schöpfung, die in §2(2) gefordert wird, wenn das Ergenis gleichermaßen von Mensch oder Maschine stammen kann. Und schließlich wissen wir ja nicht mal, ob die Vorlage nicht von einem Computer gezeichnet wurde und somit sowieso nicht schutzfähig ist. --M@rcela 10:25, 6. Sep. 2013 (CEST)
Eben nicht. Die Lage der Stationen ist sehr frei, es liegt nur ihre Reihenfolge auf den von den Linien gebildeten Graphen und als Schnittpunkt die Umsteigestationen fest. Grob werden auch die Himmelsrichtungen eingehalten, aber selbst das ist keine Notwenidigkeit: Es gibt oft in Trams und Ubahnen Linenpläne mit extremem Breitbild, und da sind dann alle Linien außer bei Kreuzungen parallel dargestellt, obwohl sie teilweise ortagonal aufeinander stehen. syrcro 10:41, 6. Sep. 2013 (CEST)
Also können wir festhalten, daß wir uns nicht einig sind. --M@rcela 10:57, 6. Sep. 2013 (CEST)
Gibt es im Bereich der wissenschaftlichen Darstellungen eigentlich belastbare Urteile, die SH abschlägig beurteilt haben? Yellowcard (D.) 08:34, 7. Sep. 2013 (CEST)

<-- (ausrück) Ich kann zwar nur für Berlin sprechen, meine mich aber daran zu erinnern, dass die Netzspinne der BVG zumindest in irgendeiner Form geschützt war. Eine Weiterverwendung wurde zwar auf Anfrage gestattet (ich glaube auch kostenfrei), aber es musste eben der Urheber (VM-B4, einfach mal schauen) genannt werden bzw. hat das Unternehmen diese Personen registriert. Entsprechend wurden diejenigen angesprochen, die diese Spinne in irgendeiner Form abwandelten oder auf Grundlage des gültigen Plans eine eigene Version erstellten und veröffentlichten, Beispiele dafür gab's genug (bekannt dürfte die pseudoenglische Variante sein). Ob's da mal irgendwann zu diversen finanziellen Forderungen kam (durchaus denkbar), weiß ich leider nicht mehr. -- Platte ∪∩∨∃∪ 08:52, 7. Sep. 2013 (CEST)

Für solche Pläne werden Designwettbewerbe ausgeschrieben. Siehe New York oder Moskau. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 11:38, 7. Sep. 2013 (CEST)

Für Berlin weiß ich, dass die jetzige Form des Netzplans über langjährige Optimierungen und schon auch mit ziemlich viel Grips entstanden ist. Sowas baut man nicht mal eben auf die Schnelle nach. Das ist schon eine Wissenschaft für sich... welche Linien bündelt man am besten (S2+S25), wie konzentriert man bestimmte Ballungszentren auf dem Plan, wie findet man eine Balance zwischen Topologie und Topografie, die "Ringbahn" sollte natürlich auf dem Plan auch als "Ring" erkennbar sein, und so weiter... Auf dieser Seitesind übrigens alle historischen Berliner Netzpläne gesammelt, da kann man gut sehen, welche Entwicklung der Berliner Netzplan genommen hat. --alexrk (Diskussion) 15:17, 7. Sep. 2013 (CEST)
Das ist aber alles nicht entscheidend für urheberrechtlichen Schutz - das ist Handwerk und unter den Verwandten Schutzrechten geschützt. Bei urheberrechtlichem Schutz geht es aber um kreative geistige Schöpfungen. -- Chaddy · DDÜP 15:23, 7. Sep. 2013 (CEST)
"kreative geistige Schöpfungen" ...Eben, darauf wolllte ich doch hinaus.. hinter der jetzigen Form des Plans steckt sehr viel Kreativität i.S. kreativer, mennschlicher Entscheidungen. Gerade bei den Netzplänen ist mE. der kreative Spielraum nochmal um einiges größer als bei topografischen Karten. Das sieht man ja auch an der Vielfalt der historischen Pläne aus dem oben genannten Link. --alexrk (Diskussion) 15:36, 7. Sep. 2013 (CEST)
PS, nur mal ein ganz kleines Beispiel für eine solche kreative Entscheidung: vergleiche den Plan von 2000 mit 2004 - oben links die U-Bahn-Station Alt-Tegel wurde and die S-Bahn-Station Tegel herangelegt (weil es Luftlinie nur 100m entfernt ist). Da hat es schlauerweise also jemand für nützllich befunden, dies in der Karte so darzustellen, dass der Fahrgast weiß: aha, da kann ich zu Fuß rüber laufen. --alexrk (Diskussion) 15:45, 7. Sep. 2013 (CEST)
Ich habe mir den Code der Datei mal angeschaut, daraus kann man nur schließen dass diese selbst erstellt ist. Wenn man sich die Details mal genauer anschaut weichen diese alle deutlich vom "Original" ab. Meiner persönlichen Meinung nach genieße die paar bunten symmetrischen Linien kein urheberrechtlichem Schutz. Der Plan ist nach bestimmten Regeln erstellt und die kann man nun mal nicht ändern beim Nachzeichnen eines minimalistischen extrem stilisierten Planes. PS. Gibt es nicht diese Regelung, dass alles was dauerhaft öffentlich zur Verfügung gestellt wird eh gemeinfrei ist!? -- ΠЄΡΉΛΙΟ 23:49, 9. Sep. 2013 (CEST)
(questsch) Wenn man die Stationen wie in meiner Skizze anordnet, würde man allen Problemen aus dem Weg gehen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:11, 10. Sep. 2013 (CEST)
Als Autor will ich mich auch mal zu Wort melden. Es ist wie bemerkt tatsächlich nur frei Kopf nachgezeichnet und nicht irgendwie automatisch kopiert oder abgepaust worden. Es war ursprünglich nur auf der deutschen WP gespeichert, ich hab es erst jetzt durch diese Diskussion bemerkt, dass es nach Commons verschoben worden ist. Dort stand auch, man soll erst klären ob man das verschieben darf. Ist jetzt schade, dass man sich nicht mehr die vorigen Stände ansehen kann. -- -donald- (Diskussion) 17:32, 10. Sep. 2013 (CEST)
⇐⇐ Die Logik hinter dem Plan (Topologie) ist nicht schutzfähig, sehr wohl aber die Darstellung. Die Farbwahl ist m.E. nicht schutzfähig, wenn diese Farben auch außerhalb des Plans (z.B. auf Anzeigetafeln und Aushangfahrplänen) zur Kennung der Linien verwendet werden. Ich empfehle, die Haltestellen durch gefüllte Kreise zu ersetzen ("Perlenkette") und das Ganze dann auf ein orthogonales Raster auszurichten. Dazu muss man die Linie Herrenberg (S1) - Hauptbahnhof - Backnang (S3) horizontal ausrichten und die Topographie weitgehend sausen lassen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 18:43, 11. Sep. 2013 (CEST)

Also ich habe jetzt nicht alles gelesen aber es scheint Normen zu geben die für Verkehrsbetriebe gelten. Wenn da was zu den Liniennetzen in den Normen drin steht könnte es sein dass es keine Schöpfung mehr gibt. Aber da müsste sich jetzt mal jemand schlau machen.--Sanandros (Diskussion) 14:40, 16. Sep. 2013 (CEST)

Da geht es um Fahrpläne, nicht um Liniennetzpläne. Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:53, 17. Sep. 2013 (CEST)

Animation zur Entwicklung des VVS Netzplans

Hallo Leute! Ich hab zu meiner Grafik zum Netzplan - traurigerweise wie ich finde - einen Löschantrag bekommen. Die Animation basiert auf der bereits gelöschten Version des Netzplans, d.h. eine der 17 Folien belegt das Abbild + Jahreszahl. Der original Netzplan ist eine Nachempfindung (!) des Netzplans von 2006 und wurde ab dann von -donald- aktualisiert, damit fällt das Argument mit der Übername der Vektordaten weg. So wie ich meine ist bei der Animation nur eine der 17 Folien gefährdet, wegen der „erheblichen“ Ähnlichkeit zum Netzplan aus dem Jahr 2013, da bei allen anderen Jahren mindestens einer der 7 Streckenpfade verlängert oder verkürzt wurde oder sonstige visuelle Veränderungen durchgeführt wurden.

Allgemein finde ich es nicht verständlich warum man so ein wertvolles enzyklopädisches Dokument einfach so wegwerfen würde, ich meine der VVS würde sich nie beschweren, beziehungsweise ist sogar froh, dass die Wikipedia für das VVS-Netz „wirbt“.

Meiner Meinung nach ist sowohl der Netzplan als auch die Animation (inzwischen) weit entfernt, von dem, unter Schutz gestellten Plan von 2013. Ich bin also dafür dass der Netzplan von -donald- wiederhergestellt wird und die Animation, gerade wegen den enzyklopädischen Inhalten bestehen bleiben darf und wenn sich das derartig gegen eure Interpretation der Schöpfungshöhe hinwegsetzt können wir einen Kompromiss finden (z.B. Ich schwärze die 16. Folie des gifs). --BigbossFrin 21:09, 20. Sep. 2013 (CEST)

Hat eigentlich schon mal jemand dran gedacht, ob man die Freigabe des Netzplans bei der VVS erwirken kann? Im Gegenzug könnten die den animierten Netzplan auf ihrer Seite einbinden. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:41, 22. Sep. 2013 (CEST)
Anstatt ein Bild herauszunehmen (wäre dann nicht mehr so sonderlich wertvoll enzyklopädisch), könnte ja auch einfach mal darüber nachgedacht werden, warum der Plan so ungemein ähnlich dem Originalplan aussieht, obwohl es x Möglichkeiten gibt, zu einem grafisch anderen Ergebnis zu kommen. Dann würde man sich die ganze Diskussion sparen. NNW 21:39, 22. Sep. 2013 (CEST)
Kurze juristische Erläuterung: Dass nur eine der Folien mit dem Netzplan übereinstimmt, macht zunächst in der Tat die gesamte Datei zur Urheberrechtsverletzung. Auch die einzelnen "Entwicklungsstufen", zumindest die späten, sind schon so nah dran am Original (weil sie die grafische Gestaltungsidee nachahmen), dass die Datei nicht behalten werden kann. Eine bestehende oder nicht bestehende "Übernahme der Vektordaten" ist irrelevant - urheberrechtlich kommt es darauf an, ob der Plan "identisch oder beinahe identisch gestaltet" ist, und so ist es hier. Dass die Datei enzyklopädisch wertvoll ist, bestreite ich gar nicht. Und dass sich der VVS nie beschweren würde, ist erstens eine Unterstellung und ebenfalls hier irrelevant. Zusammen mit Nordnordwest empfehle ich: Entweder eine andere grafische Gestaltung wählen (ich bin ja ein großer Fan des originalgetreuen Modells!) oder beim VVS um eine Freigabe nachfragen. --Gnom (Diskussion) 02:52, 24. Sep. 2013 (CEST)

übergebene Sammlung

Liebe Fachleute,
könnt ihr bitte verwiesene Gedanken finden und uns einen Hinweis zum Verfahren geben? Danke, Conny 09:17, 19. Sep. 2013 (CEST).

Es ist immer schwierig, "Hinweise" bezüglich "Gedanken" zu geben, aber das weißt du sicher. Die folgenden Aussagen in der Disk bezweifle ich: "Für Kopien/Fotografien dürfte pragmatisch PD-scan gelten." (Was sind das für Fotografien und Kopien? Auch so etwas ist urheberrechtlich geschützt.) "Die 18000 Seiten mühlengeschichtlichen Informationen sind zu 90% Abschriften aus Zeitungen/Zeitschriften/Lexica und damit urheberrechtlich unproblematisch" (Warum das denn? Abschriften sind natürlich auch urheberrechtlich geschützt.) Kurz gesagt: Bei urheberrechtlich geschützten Werken braucht ihr eine Freigabe des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte. Wer das ist, scheint hier unklar zu sein. Und hinsichtlich der Werke sind diese wohl in größerem Umfang geschützt, als ihr denkt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:02, 19. Sep. 2013 (CEST)
"Für Kopien/Fotografien dürfte pragmatisch PD-scan gelten.": Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, gemeint war, dass in dem Falle für das Kopieren oder Abfotografieren der PD-Werke Dritter (Texte, Karten, keine Plastiken) PD-Scan angenommen werden kann. Voraussetzung ist natürlich der Status der Gemeinfreiheit der „Abschriften aus Zeitungen/Zeitschriften/Lexica“ etc.
Der genaue Umfang (Wer, Was, Wann) muss vor Ort abgeklärt und auf den Status abgeklopft werden. --Anika (Diskussion) 10:17, 23. Sep. 2013 (CEST)

URV - Ja oder Nein?

Aus dem Artikel Europaturm wurde im Jahr 2009 der Artikel Sendeanlagen im Europaturm ordnungsgemäß ausgegliedert. Auf Letzteren wurde gestern ein SLA gestellt und die Inhalte per copy & paste nach Europaturm kopiert. Diese Änderung im Artikel „Europaturm“ wurde zunächst von mir rückgängig gemacht. Der Artikel „Sendeanlagen im Europaturm“ ist aktuell eine Weiterleitung nach „Europaturm“, die Versionsgeschichte ist also erhalten. Im Artikel Europaturm wurde dann die Version von 2009 wiederhergestellt. Die inhaltlichen Änderungen, die seit 2009 vorgenommen worden waren, wurden anschließend per Hand nachgetragen. Zwei Fragen dazu: Ist dieses Vorgehen, Wiederherstellung der 2009er-Version und Per-Hand-Nachtragen, mit den WP-Richtlinien vereinbar? Und, da sich aus der „copy & paste“-Aktion noch eine Diskussion auf der DS von Enzian44 (hier) ergeben hat, ob diese „copy & paste“-Aktion tatsächlich keine URV darstellt bzw. dargestellt hätte, da die Edits nach der Auslagerung 2009 keine Schöpfungshöhe hätten. Danke für Rat (und Tat)! --Horst Gräbner (Diskussion) 16:02, 22. Sep. 2013 (CEST)

Hallo Horst, kannst Du mal ein paar Difflinks nachliefern? Z.B. um welchen Text es geht, der per C&P von Sendeanlagen im Europaturm in Europaturm eingegliedert wurde und welche Änderungen per Hand nachgearbeitet wurden? Potentiell wäre beides eine URV, es kommt allerdings auf die jeweilige Schöpfungshöhe an. Yellowcard (D.) 11:35, 23. Sep. 2013 (CEST)
Benutzer Radiohören entfernt den Text aus Sendeanlagen im Europaturm (hier) und stellt gleichzeitig einen SLA. Den Text aus „Sendeanlagen im Europaturm“ stellte er dann mit Ausnahme der Infobox und der Einleitung in den Artikel Europaturm ein (hier). Diesen Edit habe ich rückgängig gemacht. Darauf stellt Benutzerin Liliana-60 im Artikel „Europaturm“ die Fassung vom 26. März 2009 wieder her (hier). Durch (diesen) Edit wurden die seit dem 26. März 2009 erfolgten Änderungen im Artikel „Europaturm“ nanchgetragen; durch die folgenden drei Edits dann die Änderungen aus dem Artikel „Sendeanlagen im Europaturm“ (ab hier). Ich habe das nicht wortwörtlich verglichen und kann daher nicht beurteilen, ob tatsächlich alle Änderungen übernommen wurden. Kann ja sein, dass die Änderungen seit März 2009 im Artikel „Sendeanlagen im Europaturm“ tatsächlich keine Schöpfungshöhe hatten, aber zumindest merkwürdig und damit eine zu klärende Frage erscheint das Vorgehen schon. Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 12:07, 23. Sep. 2013 (CEST)
Diese Änderung ist definitiv eine URV, sofern die wesentlichen Änderungen zwischen 2009 und 2013 nicht durch Liliana-60 erfolgt sind. Yellowcard (D.) 12:13, 23. Sep. 2013 (CEST)
Genauer: Es wurden ja ganze Textblöcke (z.B. der Abschnitt ursprüngliche Nutzung) eingefügt, die SH aufweisen. Hier fehlt nun aber der Urheber. Oder steht der bereits in der Versionsgeschichte? Dennoch ist diese Situation nicht mit einem Revert zu vergleichen. Yellowcard (D.) 12:15, 23. Sep. 2013 (CEST)
Das hieße, die Änerungen von Liliana-60 rückgängig machen, und, da die Änderungen in „Sendeanlagen im Europaturm“ seit 2009 keine Schöpfungshöhe hatten, Einfügen des dortigen Textes ohne Infobox und Einleitung nach „Europaturm“, so wie es Radiohören ursprünglich vorhatte? Ich bin echt unsicher! --Horst Gräbner (Diskussion) 13:04, 23. Sep. 2013 (CEST)
Ich hab's mir gerade noch einmal angesehen. Die ursprünglichen Einfügungen durch die entsprechenden Autoren stehen ja in der Versionsgeschichte, Liliana hat bei der Wiedereinfügung einen entsprechenden Hinweis auf die früheren Edits hinterlassen. Sicherlich eine ungewöhnliche Situation, aber ich denke, man könnte das durchaus beim Status Quo belassen... Die Frage ist, ob aus diesem Z+Q-Kommentar hervorgeht, dass Liliana nicht die Urheberin dieser Änderung ist. M.E. grenzwertig, aber noch in Ordnung, ich würde es so belassen. Eine weitere Meinung fände ich aber hilfreich. Gruß Yellowcard (D.) 00:25, 24. Sep. 2013 (CEST)

Bild hier oder bei Commons und mit welcher Lizenz

Ich würde gerne dieses Bild hochladen, weiß aber nicht so recht, wo. Der Fotograf ist Alexander Binder (Fotograf) (1888–1929) (siehe hier), und somit seit mehr als 70 Jahren tot. Wo also soll das Bild hin und mit welcher Lizen? --Jack User (Diskussion) 21:37, 22. Sep. 2013 (CEST)

Wegen der URAA-Problematik lieber lokal, Lizenz wäre {{Bild-PD-alt}}. Grüße, Yellowcard (D.) 21:47, 22. Sep. 2013 (CEST)
Danke für die Antwort. Und: blöde Urheberrechtsgesetze... welch Schwachsinn da wuchert... 40 Jahre müssen reichen. 40 Jahre nach dem Tod des Ersteller bzw. 40 Jahre bei unbekanntem Ersteller. Ich werde es nie verstehen, wie man noch die Enkel mit Urheberrechten beschenken muss... Nun ja, was solls... ist halt (noch) so. --Jack User (Diskussion) 22:07, 22. Sep. 2013 (CEST)
Ist halt das Ergebnis von hartnäckiger Lobbyarbeit. So mancher Verlag bekam seinen Bestseller vom darbenden Autor in Zwangslage zum Pauschalpreis und will auch in Zukunft noch ewig dran verdienen. Wenn die siebzig Jahre um sind, kommt eine neue, angeblich verbesserte und "an den Originalen überprüfte Ausgabe" für die eine Schöpfungshöhe behauptet wird und die einen Hinweis enthält: Die vorliegende Ausgabe ist in dieser Form urheberrechtlich dem XX-Verlag geschützt. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Das auch, wenn Schiller, Goethe und Beethoven schon 200 Jahre tot sind und die Verbesserung nur in Ausmerzung weniger Druckfehler besteht. Es interessiert dabei überhaupt nicht, ob der Autor seine Rechte schon zu Lebzeiten abgetreten hat und somit seine Enkel nichts mehr zu melden haben.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 13:29, 23. Sep. 2013 (CEST)
In einem solchen Fall wäre der Text aber nicht geschützt, auch wenn der Verlag das behauptet. Dieser begeht eine Schutzrechtsberühmung und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig. Mit Lobbyarbeit (weltweit, oder was? Oder wo gibt's noch eine 40-jährige Regelschutzfrist?) hat das nichts zu tun .... Yellowcard (D.) 15:26, 23. Sep. 2013 (CEST)

Ist die Übernahme einer Unternehmensgeschichte per C+P eine URV?

Hallo zusammen,

Ich bin gerade auf diesen Artikel hier aufmerksam geworden:

Schubert & Salzer Firmengruppe

Der Abschnitt "Historie" steht quasi 1:1 schon auf der Webseite des Unternehmens: klick

Ist das eine Urheberrechtsverletzung? Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein solcher Text gar nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Deshalb hab' ich das nicht direkt bei den Löschkandidaten eingestellt.

Viele Grüße,

--Firefly05 (Diskussion) 19:39, 27. Sep. 2013 (CEST)

Jo, ist wohl unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:00, 27. Sep. 2013 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. :) --Firefly05 (Diskussion) 21:55, 27. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Firefly05 (Diskussion) 21:55, 27. Sep. 2013 (CEST)

von WP:Auskunft hierher übertragen:

[Übertrag Anfang]

Wer könnte der Fotograf "R. Bieber" sein, der dieses Bild erstellt hat? Es gibt zwar eine Emilie Bieber, einen Leonard Berlin-Bieber und einen Emil Bieber, aber keiner fängt da mit R. an. Ich bräuchte die Lebensdaten, um entscheiden zu können, ob ich das Bild hochladen kann oder nicht. --Jack User (Diskussion) 10:21, 24. Sep. 2013 (CEST)

Ehe alle losrasen - können wir zuerst den Namen verifizieren? Auf dem Foto lese ich R. Biebe (Blow-up der pdf) . Hats mehr in diesem Stiel, wo man den Namen eindeutig festnageln könnte? GEEZER... nil nisi bene 10:53, 24. Sep. 2013 (CEST)
Duerfte plausiblerweise die gleiche Photosession sein wie das in Harry Walden eingebaute Bild ([8]), dort mit 1912 angegeben, bequemerweise mit "Urheber: unbekannt". --Wrongfilter ... 10:59, 24. Sep. 2013 (CEST)
Noch eins, Name vollstaendig, aber schlecht zu entziffern. --Wrongfilter ... 11:03, 24. Sep. 2013 (CEST)
Und hier liest man "E. Bieber", oder? ... Ebenso hier GEEZER... nil nisi bene 11:08, 24. Sep. 2013 (CEST)
Die Postkarten ([9], [10]) sind uebrigens 1902 abgestempelt, nicht 1912! --Wrongfilter ... 11:10, 24. Sep. 2013 (CEST)
Noch ein Nüsslein: "E. Bieber, Hamburg" GEEZER... nil nisi bene 11:15, 24. Sep. 2013 (CEST)
es scheint tatsächlich Emilie in Hamburg zu sein... GGGL GEEZER... nil nisi bene 11:18, 24. Sep. 2013 (CEST)

Das dürfte eh nur das Fotostudio sein, vielleichts hat der Lehrling fotografiert, und der mag 1975 gestorben sein... Wirklich sicher kann man da nie sein, aber ich würde solche wirklich uralten Ansichtskarten vor 1910 als unproblematisch einstufen. PD-1923 sind sie eh (also in den USA gemeinfrei), und in Deutschland kräht auch kein Hahn danach. --WolfD59 (Diskussion) 11:19, 24. Sep. 2013 (CEST)

+1 zum Studio. Da Harry Walden (* 22. Oktober 1875 in Berlin; † 4. Juni 1921 ebenda) und wenn man das mit den Daten von Emilie vergleicht... GEEZER... nil nisi bene 11:21, 24. Sep. 2013 (CEST)
Wenn's ein Bieber persoenlich war, dann wohl eher der Emil, und der ist erst 1962 gestorben. --Wrongfilter ... 11:25, 24. Sep. 2013 (CEST)
Der Hamburger Fotograf Klaus Niermann erwarb 2004 die Rechte für die Verwertung und das Copyright am Nachlass des Fotografen Emil Bieber. Nicht verzagen, Niermann fragen... GEEZER... nil nisi bene 11:36, 24. Sep. 2013 (CEST) Emil Bieber Emil und Emilie - how cool is that !!!
Und genau deswegen frage ich, weil eben doch ein Hahn danach krähen könnte und das könnte der Fotograf Niermann sein. --Jack User (Diskussion) 11:48, 24. Sep. 2013 (CEST)
Es gab zwischen 1920 und ca. 1965 ein weiteres Fotoatelier mit dem Namen Bieber in Hamburg. Es gehörte der Porträtfotografin Hedwig Bieber (1887-1976). Die Familie war in den vorhergehenden Generationen u.a. als Glockengießer in Hamburg tätig. Es biebert sehr... na ja, solange es kein Justin Bieber ist. Lieber Justin Time als Justin Biber, aber das nur so nebenher... --Jack User (Diskussion) 11:50, 24. Sep. 2013 (CEST)
Also, Frage: ab mit dem Bild nach Commons, da nachweisbar vor mehr als 100 Jahren veröffentlicht? --Jack User (Diskussion) 11:51, 24. Sep. 2013 (CEST)
Nein ... menscheln! Du formulierst vorsichtig, freundlich und überzeugend und schreibst ihn an. Hätte ich ein Archiv XYZ und würde ich mit Museen etc. zusammenarbeiten, würde ich mich geschmeichelt fühlen, wenn eine Anfrage von Wikipedia käme. Vielleicht die Form der Ansprache mit den Leuten bei den Urheberrechtfragen absprechen. GEEZER... nil nisi bene 13:03, 24. Sep. 2013 (CEST)
Nun, ich habe die Uni Frankfurt angeschrieben. Die würde es mir erlauben. Wenn man auf der Ursprungsseite http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2003/7807136/ auf "Startseite Sammlung Manskopf" klickt, dann steht da "Die Digitalisate können kostenfrei in einer Qualität von 200 dpi genutzt werden. Kopien in besserer Qualität sind gegen Gebühr erhältlich.". --Jack User (Diskussion) 13:54, 24. Sep. 2013 (CEST)

Wenn man den Namen eines eventuellen Rechteinhabers tatsächlich kennt (das ist eher ungewöhnlich, diese Sachen sind ansonsten ja zu 99,9% "verwaist"), ist es natürlich etwas anders gelagert. Also: fragen. Andererseits… wenn der Chef damals (1902) persönlich fotografierte, war es Leonard Berlin-Bieber, und das Foto ist gemeinfrei. Wenn es der Jungspund machte, ist es erst 2033 gemeinfrei. Wahrscheinlich kann man das aber gar nicht feststellen, je nachdem, was im ererbten Archiv zu der Foto-Session noch aufzufinden ist. Ob ein (angeblicher) Rechteinhaber erfolgreich ohne genauere Nachweise vor Gericht behaupten könnte, das Bild sei vom jüngsten der Sippe und damit noch geschützt, weiß ich nicht. Halt wieder mal ein Beispiel für die Aberwitzigkeit unseres Urheberrechts. Die 70 Jahre pma gehören auf 20 pma runtergesetzt und dann wäre Ruhe im Karton und trotzdem müsste niemand verhungern. --WolfD59 (Diskussion) 14:01, 24. Sep. 2013 (CEST)

Es ist jetzt unter Datei:Harry Walden, Leonie Taliansky.jpg. Ich frage dann mal bei Urheberrechtsfragen nach, welche Lizenz rein soll und ob und wohin ich die Erlaubnis weiterleiten soll. --Jack User (Diskussion) 14:05, 24. Sep. 2013 (CEST)

[Übertrag Ende]

Lizenz/freies Programm für Satellitenbilder

Ich habe mir schon gedacht dass Satellitenbilder von Google bei der Wikipedia nicht erlaubt sind, habe dazu jedoch keinen Eintrag gefunden. Meine Frage ist nun welches Programm außer Google Maps, Earth etc. ich für die Aufnahme von Satellitenbildern verwenden darf (z.b Bing..) und unter welcher Lizenz ich diese veröffentlichen müsste. --Pattilord247 (Diskussion) 15:42, 22. Sep. 2013 (CEST)

Bing leider auch nicht. Ich kenne nur die Bilder aus NASA World Wind, die gemeinfrei sind. Auf Commons gibt es dazu eine Vorlage: Commons:Template:PD-WorldWind. — Raymond Disk. 16:57, 22. Sep. 2013 (CEST)
Für Bayern gibt es noch Orthofotos unter CC-BY-3.0-de (http://vermessung.bayern.de/opendata). Beispiele unter commons:Category:Images from Bayerische Vermessungsverwaltung. --тнояsтеn 21:53, 25. Sep. 2013 (CEST)

Korrektes Vorgehen bei cc-by-sa

Hallo. Ich würde gerne Bilder von Commons in einem Printwerk nutzen. Als Beispiel sei hier mal das Bild File:Teichfrosch Pelophylax esculentus Gruga 003.jpg angenommen. Die Namensnennung und den Lizenzhinweis stellen mich vor keine großen Rätsel. Jedoch verstehe ich weiterhin nicht den SA-Anteil an der Lizenz. Was genau bedeutet dies nun für ein Printwerk, in dem ich dieses Bild abdrucke? Heisst das, das gesamte Printwerk muss ebenfalls unter cc-by-sa veröffentlicht werden? Der Verlag, bei dem das Printwerk veröffentlich würde, fordert im Vertrag "das nicht exklusive, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht, Ihre Fotos, Grafiken und/oder Texte zu verwenden.". Genauer räume ich laut Vertrag dem Verlag "an dem erstellten Werk, den darin enthaltenen Bildern, Texten und sonstigen Inhalten (im Folgenden: „Inhalte“) sowie – soweit vorhanden – den ergänzenden Angaben für das Impressum und die Produktbeschreibung das nicht-exklusive unwiderrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht und die Lizenz für den Vertrieb des Werkes ein. Und zwar in Printform oder digitaler Form, direkt oder über Dritte, in allen Print-Formaten und digitalen Formaten und durch alle zur Verfügung stehenden Vertriebswege und digitalen Vertriebsmittel.".

Ist ein solcher Verlagsvertrag kompatibel mit einer cc-by-sa-Lizenz? Also kann ich Beispielsweise File:Teichfrosch Pelophylax esculentus Gruga 003.jpg in einem Printwerk, dass ich über diesen Vertrag veröffentliche bei korrekter Namensnennung verwenden?

Danke für die Hilfe und Auskunft! --Alaska (Diskussion) 11:37, 26. Sep. 2013 (CEST)

Individuelle Rechtsberatung ist hier bzw. uns nicht erlaubt. Wenn jemand 1 CC-SA-lizenziertes Bild in einem Printprodukt unverändert (Beschneiden u.ä. zählt nicht) wiedergibt, nutzt er damit das Werk als solches, d.h. die SA-Komponente der Lizenz, die ja auf Bearbeitung (Urheberrecht) zielt, kommt gar nicht zum Tragen. Auch muss nicht das ganze Printwerk der CC-SA- oder überhaupt einer CC-Lizenz unterstellt werden. Dennoch muss die Lizenz korrekt angegeben (benannt) werden, Namensnennung der Urhebers allein reicht nicht. Zu den vertraglichen Aspekten mögen sich ggf. andere äussern. --Túrelio (Diskussion) 12:45, 26. Sep. 2013 (CEST)
Die SA-Komponente kommt nur bei Bearbeitung zum Tragen? Das war mir so überhaupt nicht klar. Ich dachte, die SA-Forderung bezieht sich auch auf Nutzung des Bildes in einem anderen Werk. Die entsprechenden Angaben sind leider für mich als Laien verwirrend. Damit ist aber die für mich hier wichtige Frage geklärt: die Erlaubnis von Seiten der Bildlizenz. Danke! --Alaska (Diskussion) 13:57, 26. Sep. 2013 (CEST)
In der Kurzerklärung zur de-portierten Version der CC-BY-SA 3.0-Lizenz wird die SA-Komponente so ausgedrückt:
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.[11]
M.W. gilt ein Printprodukt, in dem Bilder originalgetreu abgedruckt werden, als "collective work". Zu dieser Verwendung gibt es eine FAQ-Auskunft seitens Creative-Commons: [12] (englisch).--Túrelio (Diskussion) 14:39, 26. Sep. 2013 (CEST)
@Alaska: Auch wenn es Off-Topic ist: Ich würde interessehalber gerne erfahren, in welchem Printwerk das von mir stammende Bild verwendet werden soll. Gerne per Send-Email-Funktion. BTW: Generell fänd ich es von späteren Verwertern sehr freundlich eine solche Information zu erhalten, auch wenn die Lizenz dies nicht verlangt. Am besten direkten mit Belegexemplar, immerhin hätte man sonst vermutlich viel Geld für einen Berufsfotografen zahlen müssen :) Danke, --Tuxyso (Diskussion) 12:56, 26. Sep. 2013 (CEST)
Tuxyso: Das Bild war willkürlich aus den Bildern des Tages bei Commons rausgegriffen als Beispiel. --Alaska (Diskussion) 13:57, 26. Sep. 2013 (CEST)

potentielle URV durch Übersetzung

Sind folgende Übersetzungen ohne Angabe der Autoren der Ursprungsversionen Urheberrechtsverletzungen? Aufgrund der doch unterschiedlichen Formulierungen sowie der Kürze der Abschnitte halte ich folgende Übersetzungen für keine Urheberrechtsverletzungen, bitte aber um Bewertung:

Danke für Meinungen. Gruß Yellowcard (D.) 19:05, 22. Sep. 2013 (CEST)

Alles im grünen Bereich, würde ich mal sagen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 05:43, 1. Okt. 2013 (CEST)

Import aus anderen Wikis

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage. Wie sieht die Lage bezüglich Urheberrecht beim (1:1-)Import von Artikeln aus anderen Wikis aus? Konkret geht es um das Salzburgwiki. Vielen Dank und beste Grüße --Pessottino (Diskussion) 13:41, 29. Sep. 2013 (CEST)

Das Salzburg-Wiki steht unter einer "non commercial"-Lizenz. Daher sind die Inhalte nicht mit unseren kompatibel, es darf nichts übernommen werden. -- 193.187.235.17 14:33, 30. Sep. 2013 (CEST)
Danke! --Pessottino (Diskussion) 11:03, 1. Okt. 2013 (CEST)

Ist der Weltentwicklungsbericht (World Development Report) der Weltbank ein amtliches Werk und somit Bilder und Grafiken daraus verwendbar? Gruß--Emergency doc (Disk)RM 16:27, 30. Sep. 2013 (CEST)

Hab es schon selber entdeckt.[17] Gruß--Emergency doc (Disk)RM 16:36, 30. Sep. 2013 (CEST)
Es kommt auf die Copyright notice zwar nicht an, aber hier stimmt sie (leider) ausnahmsweise mal. Und ab in den Almanach... --Gnom (Diskussion) 05:32, 1. Okt. 2013 (CEST)
Teilweiser Widerspruch: Werke der Weltbankgruppe, als UN-Sonderorganisationen, sind schon grds. taugliche amtliche Werke, jedoch müssen darüber hinaus noch die Vorraussetzungen des § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 dUrhG erfüllt sein. Und hier käme nur der Abs. 2 in Frage, der aber ein Veränderungsverbot statuiert: Die Bilder und Grafiken dürften nur im Originalzusammenhang urheberrechtsfrei verwendet werden; und selbst Abs. 2 wäre hier ein Wackelkandidat. syrcro 08:05, 1. Okt. 2013 (CEST)

soll/muss ich das hier eintragen? mir ist beim prüfen der details, so der frage: was sind das für "rezensionen" -von oder über die autorin? und der frage: was ist ihr beschäftigungsverhähltnis an der uni... prof.? doch wohl nicht? - aufgefallen, dass alles von der uni-webseite des lemma übernommen wurde; ein abschnitt bekam verbindende wörter statt spiegelstriche. der autor revertierte zunächst meine versachlichung und publizierte anonym klugscheißerisches zum thema "rezension", ohne die frage zu beantworten und nahm im nächsten arbeitsschritt meinen URL-kasten wieder raus; aber nun hat ein anderer benutzer wieder einen URL eingefügt. bitte um überprüfung ... ach so, der einzige beleg sagt "e-amil-verker mit der biografierten" ! ich halte den eintrag für relevant, wenn auch da nur ein buch steht, die unveröff. diss. nur müsste oben erst enmal der status der dame benannt werden. --—|joker.mg|— 19:33, 30. Sep. 2013 (CEST)

So etwas ist urheberrechtlich in der Regel unproblematisch. --Gnom (Diskussion) 05:18, 1. Okt. 2013 (CEST)
In den Almanach aufgenommen: "3.2.1. Insbesondere sind stichwortartige geschichtliche Abrisse und Lebensläufe in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt."

Font Gill Sans

Hallo, darf ich den TrueType-Font Gill Sans in selbst erstellten Grafiken und SVG-Dateien verwenden und diese in die WP hochladen, wenn ich den Font nicht gekauft habe? Die Schriftart wurde von Eric Gill zwischen 1928 und 1930 entworfen. Eric Gill ist 1940 verstorben. Kann jemand auf den Font noch Urheberrechte geltend machen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:08, 26. Sep. 2013 (CEST)

Evt. hilft dir Rechtsschutz von Schriftzeichen weiter. Gruß --192.35.17.29 12:29, 27. Sep. 2013 (CEST)
Mein genereller Antwortvorschlag, damit er gegebenenfalls in den Almanach kann: „Schriften (Schriftarten) sind urheberrechtlich nur im Ausnahmefall geschützt (BGHZ 27, 351 – Candida-Schrift; Schricker, 3. Aufl., § 2 Rn. 170).“ So richtig? Speziell für diesen Fall: Wenn Eric Gill 1940 verstorben ist, ist die 70-Jahre-Frist eventueller Urheberrechte damit am 1.1.2011 abgelaufen. --Gnom (Diskussion) 05:41, 1. Okt. 2013 (CEST)

Danke für die Antworten. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:45, 1. Okt. 2013 (CEST)

Moin, Frage hierzu: Fonts, die ich durch den Erwerb von Windows bzw. Windows Office in Verbindung mit einem Komplett-PC nutze, kann ich doch sicher ohne Beanstandung ebenso verwenden? Danke für Nachricht. --Gwexter (Diskussion) 08:02, 1. Okt. 2013 (CEST)
Hm; der Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag besteht ja nur zwischen Microsoft und dem einzelnen Käufer. Er kann also nicht die Weiternutzung des Bilds durch Dritte gestatten. Also leider nein. Wie gesagt kommt ein urheberrechtlicher Schutz aber überhaupt nur bei Ornamentschriftarten in Betracht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:37, 1. Okt. 2013 (CEST)
Ah ja, mit meiner Übergabe einer entsprechenden Datei gebe ich Weiterverwendung ja grundsätzlich frei. Danke --Gwexter (Diskussion) 16:26, 1. Okt. 2013 (CEST)--Gwexter
Ich verstehe nicht ganz. Was meinst du? Gruß, --92.225.197.143 12:16, 2. Okt. 2013 (CEST)
Jo, war missverständlich, habe etwas korrigiert &: Übergebe ich eine Datei an die WP, darf sie keinen anderweitig geschützten Inhalt haben, weil sie jedermann/frau ohne Auflagen beliebig weiter verwenden können muss. --Gwexter (Diskussion) 17:27, 2. Okt. 2013 (CEST)

Two Poodles in Central Park; Dame über Felsenküste; Haus am Weg;

Offensichtlich gibt es Schwierigkeiten mit der Veröffentlich dieser Gemälde in der Page von Anne Marie Jauss (1902 - 1991). Sämtliche Bilder gehören mir, sind vor mehr als 70 Jahren entstanden und ich verstehe leider nicht ganz was hierzu hinderlich sein sollte? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Grüße Johanna Jauss

Das Urheberrecht. Nicht dem Eigentümer eines Werkes steht dies zu, sondern dem Urheber bzw. den/dem Erben. Und das URheberrecht läuft zwar nur 70 Jahre, aber nicht nach Werkschaffung, sondern nach dem Tod des Urhebers, hier also bis in die 2060er Jahre. syrcro 13:10, 9. Sep. 2013 (CEST)