Volljährigkeit

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Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff „Mündigkeit“ dafür benutzt.

Allgemeines

Bis zum Eintritt der Volljährigkeit gibt es den Rechtsstatus der Minderjährigkeit. Mit der Volljährigkeit tritt in den meisten Ländern auch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ein.[1]

Volljährigkeit in verschiedenen Ländern

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird seit 1. Januar 1975 die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt (§ 2 BGB). Damit wird die natürliche Person voll geschäftsfähig und erhält zugleich das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG).[2] Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in allen Ländern bei 18 Jahren. Das aktive Wahlrecht zum Bundestag erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG). Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die je nach Einzelfall das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.

Volljährige Personen dürfen zudem:

  • heiraten (bis 21. Juli 2017 durften schon 16-jährige mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten, wenn der künftige Ehegatte bereits volljährig war),
  • Verträge jeder Art ohne Sorgeberechtigten abschließen, etwa eine eigene Wohnung mieten,
  • hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren kaufen, besitzen sowie konsumieren,
  • an Glücksspielen wie Lotto teilnehmen,
  • sich an jugendgefährdenden Orten (Nachtbars, Nachtclubs) aufhalten,
  • jugendgefährdende Schriften konsumieren.

Geschichte

Am 16. April 1806, wenige Monate nach Gründung des Königreichs Württemberg, wurde die Volljährigkeitsregelung von 25 Jahren, wie sie bereits zuvor in Altwürttemberg gegolten hatte, auf die neu erworbenen Besitztümer ausgeweitet, da dort teilweise abweichende Regelungen gegolten hatten.[3] Auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands trat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Volljährigkeit weiterhin mit 25 Jahren ein. In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt.[4]

In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab.[5]

Im Deutschen Reich wurde die Volljährigkeit durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 einheitlich auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876).

Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, sodass sich für diese Rechte und Pflichten dementsprechend schon früher ergaben.[6]

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, in Kraft getreten am 22. Mai 1950, das Volljährigkeitsalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[7] Dadurch wurden am 22. Mai 1950 alle Personen in der DDR, die zwischen dem 22. Mai 1929 und dem 22. Mai 1932 geboren wurden, gemeinsam volljährig.

In der Bundesrepublik Deutschland lag das Volljährigkeitsalter bis 1974 bei 21 Jahren. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31. Juli 1974[8] wurde der Eintritt der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[2] Dadurch wurden am 1. Januar 1975 alle Personen in der BRD, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 1. Januar 1957 geboren waren, gemeinsam volljährig.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[9] Man ist seit der Wahlrechtsreform 2007 schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[10]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren. Wer zwar bereits das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, gilt strafrechtlich gemäß § 1 Z 5 JGG als junger Erwachsener, auf den das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist.

Höhere Alterserfordernisse als das aktuelle Volljährigkeitsalter gelten z. B. für die passive Wählbarkeit als Bundespräsident, für das Lenken von Gefahrguttransporten oder das Pilotieren von Verkehrsflugzeugen; niedrigere für Amateurfunk, das Lenken eines Fahrrads, eines Motorfahrrads, eines Leichtmotorrads.

Liechtenstein

Volljährigkeit wird in Liechtenstein durch die Überschreitung der im Gesetz festgelegten Altersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine natürliche Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft. Die Altersgrenze liegt in Liechtenstein auch für die Teilnahme an den politischen Rechten bei 18 Jahren.[11]

Das Erreichen der Volljährigkeit fällt mit dem Erreichen der vollen Mündigkeit zusammen, sofern eine Person nicht ganz oder teilweise entmündigt wurde (§§ 270 ff ABGB) und daher nicht in der Lage ist, rechtsgeschäftlich über das eigene Vermögen zu verfügen. Das Erreichen der Volljährigkeit und Mündigkeit sind daher in Liechtenstein zu unterscheiden.

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[12] Vorher lag es bei 20 Jahren.

Die Volljährigkeit beziehungsweise Wahlberechtigung fiel bis etwa 1848 insbesondere in den Landsgemeinde-Kantonen mit dem Alter der Wehrfähigkeit zusammen, sie lag also zwischen 14 und 18 Jahren. In den früheren Städte-Kantonen gab es diese Besonderheit jedoch nicht. So war zum Beispiel im Kanton Glarus noch 1830 jeder über 16-Jährige Mitglied der Landsgemeinde (Landmann), in Appenzell Ausserrhoden jeder 18-Jährige, in Graubünden jeder 17-Jährige, im Wallis jeder 18-Jährige.

Viele politische Gemeinden organisieren Jungbürgerfeiern für Schweizer Bürger, die volljährig werden.

Frankreich

In Frankreich liegt das Volljährigkeitsalter seit 1974 bei 18 Jahren. Durch ein Gesetz vom 20. September 1792 war die Volljährigkeit für den Großteil des Landes von 25 Jahren auf 21 Jahre herabgesetzt worden.[13]

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit (englisch majority, legal age) vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

  • Mississippi, Pennsylvania, Puerto Rico: Volljährigkeit bei Vollendung des 21. Lebensjahres;
  • Alabama, Nebraska: Volljährigkeit bei Vollendung des 19. Lebensjahres;
  • Arkansas, Ohio, Tennessee, Utah: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst beim Schulabschluss;
  • Nevada, Wisconsin: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst bei Vollendung des 19. Lebensjahres.

Andere Länder

Volljährig mit … Jahren
  • 16
  • 17
  • 18
  • 18 und 19
  • 19
  • 20
  • 21
  • Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes[14] vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt. Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor:

    Staat Volljährigkeit mit … Jahren
    Afghanistan Afghanistan 18
    Agypten Ägypten 21
    Albanien Albanien 18
    Algerien Algerien 19
    Angola Angola 18
    Argentinien Argentinien 18
    Armenien Armenien 18
    Aserbaidschan Aserbaidschan 18
    Australien Australien 18
    Bahamas Bahamas 18
    Bahrain Bahrain 21
    Barbados Barbados 18
    Belarus Belarus 18, bis 2006: 16
    Belgien Belgien 18[15]
    Bhutan Bhutan 18
    Bolivien Bolivien 18
    Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 18
    Brasilien Brasilien 18, Wahlberechtigung mit 16
    Brunei Brunei 18
    Bulgarien Bulgarien 18, Wahlberechtigung mit 16
    Burundi Burundi 21
    Chile Chile 18
    Taiwan Taiwan 20
    China Volksrepublik Volksrepublik China 18
    Danemark Dänemark 18
    Deutschland Deutschland 18
    Dschibuti Dschibuti 18
    Dominica Dominica 18
    Dominikanische Republik Dominikanische Republik 18
    Ecuador Ecuador 18
    El Salvador El Salvador 18
    Elfenbeinküste Elfenbeinküste 21
    Estland Estland 18
    Eswatini Eswatini 21
    Fidschi Fidschi 18
    Finnland Finnland 18
    Frankreich Frankreich 18[16]
    Gabun Gabun 18
    GibraltarGibraltar Gibraltar 18
    Griechenland Griechenland 18, bis 1998: 17
    Guatemala Guatemala 18
    Guinea-a Guinea 21, vorher bei Heirat
    Guyana Guyana 18
    Honduras Honduras 21
    Hongkong Hongkong 18
    Indien Indien 18
    Indonesien Indonesien 18
    Iran Iran 15 Mondjahre bei Männern, 9 bei Frauen,[17] Wahlberechtigung und Führerschein mit 18
    Irland Irland 18
    Island Island 18
    Israel Israel 18
    Italien Italien 18
    Jamaika Jamaika 18
    Japan Japan 18, bis 31. März 2022: 20[18]
    Jemen Jemen 16
    Kambodscha Kambodscha 18
    Kamerun Kamerun 21
    Kanada Kanada[19][20] 18 Jahre:  Alberta,  Manitoba, Ontario Ontario,  Prince Edward Island, Québec Québec und  Saskatchewan.
    19 Jahre:  British Columbia, New Brunswick New Brunswick,  Neufundland und Labrador, Nordwestterritorien Nordwest-Territorien,  Nova Scotia, Nunavut Nunavut und Yukon Yukon.
    Katar Katar 18
    Kenia Kenia 18
    Kirgisistan Kirgisistan 16
    Kolumbien Kolumbien 18
    Kongo Republik Republik Kongo 18
    Kroatien Kroatien 18
    Kuba Kuba 18
    Laos Laos 18
    Lesotho Lesotho 21
    Lettland Lettland 18
    Libanon Libanon 18
    Liechtenstein Liechtenstein 18
    Litauen Litauen 18
    Luxemburg Luxemburg 18, vorher bei Heirat[21]
    Macau Macau 18
    Malaysia Malaysia 18, Wahlberechtigung ab 21
    Malta Malta 18
    Mauretanien Mauretanien 18
    Mexiko Mexiko 18
    Moldau Republik Moldau 18
    Monaco Monaco 18, bis 2002 21[22]
    Mosambik Mosambik 18
    Namibia Namibia 21, 18 Jahre wurde aufgrund von Rechtsunsicherheiten diskutiert[23]
    Nepal Nepal 16
    Neuseeland Neuseeland 20[24]
    Niederlande Niederlande 18
    Korea Nord Nordkorea 17[25]
    Nordmazedonien Nordmazedonien 18
    Norwegen Norwegen 18
    Oman Oman 18
    Osterreich Österreich 18, Wahlrecht ab 16
    Pakistan Pakistan 18 bei Männern,
    16 bei Frauen
    Panama Panama 18
    Paraguay Paraguay 18
    Peru Peru 18
    Philippinen Philippinen 18[26]
    Polen Polen 18, vorher bei Heirat[27]
    Portugal Portugal 18
    Puerto Rico Puerto Rico 18
    Ruanda Ruanda 18
    Rumänien Rumänien 18
    Russland Russland 18, teilweise 16
    Saudi-Arabien Saudi-Arabien 18
    Schweden Schweden 18
    Schweiz Schweiz 18
    Senegal Senegal 18
    Serbien Serbien 18
    Seychellen Seychellen 18
    Sierra Leone Sierra Leone 21
    Simbabwe Simbabwe 18[28]
    Singapur Singapur 21
    Slowakei Slowakei 18
    Slowenien Slowenien 18
    Spanien Spanien 18
    Saint Kitts Nevis St. Kitts und Nevis 18
    Sudan Sudan 18
    Sudafrika Südafrika 18
    Korea Sud Südkorea 19
    Syrien Syrien 18
    Tadschikistan Tadschikistan 17
    Tansania Tansania 18
    Thailand Thailand 20
    Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago 18
    Tschechien Tschechien 18
    Turkei Türkei 18[29]
    Tunesien Tunesien 18[30]
    Turkmenistan Turkmenistan 16
    Ukraine Ukraine 18
    Ungarn Ungarn 18
    Uruguay Uruguay 18
    Usbekistan Usbekistan 16
    Venezuela Venezuela 18
    Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate 21 Mondjahre (entspr. 20 Jahren und 4 Monaten)
    Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 18 bei Anwendung der Bundesvorschriften, andernfalls 18, 19, 21[31]
    Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 18, in Schottland 16
    Vietnam Vietnam 16, Wahlberechtigung mit 18[32]
    Zypern Republik Zypern 18

    Siehe auch

    Wiktionary: Volljährigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 449
    2. a b Hartmut Goege: Erwachsen mit 18: Vor 40 Jahren wurde die Volljährigkeit neu geregelt, deutschlandfunk.de, 22. März 2014
    3. August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Fues, Tübingen 1839, Band 7, Teil 4, S. 2, Volltext in der Google-Buchsuche
    4. Die Neue Justizgesetzgebung im Königreich Württemberg. Amtliche Handausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart 1874, Band V, Teil 1, S. 160, Volltext in der Google-Buchsuche
    5. Paul Stoepel: Preußischer Gesetz-Codex. Ein authentischer Abdruck. Supplement 1868–1869. Frankfurt 1871, Volltext in der Google-Buchsuche
    6. Kleine Einführung für die Familienforschung in Wuppertal (Stand 4.2018), PDF-Datei, S. 2/3
    7. DDR-Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, GBl, S. 437.
    8. BGBl. I S. 1713
    9. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
    10. Die Strafmündigkeit wird in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr erreicht (§ 4 Jugendgerichtsgesetz – JGG). Unmündige (0 bis 14 Jahre), „die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar“ (§ 4 Abs. 1 JGG)
    11. Art 29 Abs 2 Landesverfassung (LV): „In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen22 zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“ Art. 111 LV: „In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“
    12. Art. 14 ZGB
    13. Bericht der Begutachtung des Entwurfs der ersten Abtheilung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Großherzogtum Hessen gewählten Ausschüsse erster und zweiter Kammer, Leske, Darmstadt 1846, S. 386, Volltext in der Google-Buchsuche
    14. Status of treaties – Ratifikationsstand vom KRK. Vertragssammlung der UNO, abgerufen am 19. März 2019 (englisch).
    15. bis zum 1. Mai 1990 21; seitdem 18 (Artikel 488 des Code civil)
    16. seit dem 5. Juli 1974 (loi no 74-631). Von 1792 bis 1974 war 21 das Volljährigkeitsalter.
    17. The Civil Code of the Islamic Republic of Iran. (PDF) S. 118, abgerufen am 12. September 2016 (englisch, Artikel 1210, Anmerkung 1).
    18. Michael Ziegler: Alter der Volljährigkeit ändert sich in Japan ab 1. April. In: Sumikai. 26. Februar 2022, abgerufen am 1. April 2022.
    19. Sandra Grauschopf: Age of Majority in Canada by Province. What is the Age of Majority in Each Canadian Province? In: contests.about.com. About, Inc., 11. September 2016, abgerufen am 29. Januar 2017 (englisch).
    20. canadaonline.about.com (engl.)
    21. Art. 476, Code Civil
    22. Loi n. 1.261 du 23/12/2002 abaissant à dix-huit ans l’âge de la majorité civile. Gourvernement Princier, Principauté de Monaco, 23. Dezember 2002, abgerufen am 15. Oktober 2016 (französisch).
    23. [1]
    24. Age of Majority Act 1970 No 137 (Stand: 3. September 2007), Public Act
    25. North Korea fact sheet
    26. www.pcw.gov.ph (Memento vom 29. Dezember 2017 im Internet Archive)
    27. Polnisches Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 10 § 2, S. 1.
    28. www.youthpolicy.org
    29. www.youthpolicy.org
    30. www.youthpolicy.org
    31. minors.uslegal.com
    32. www.youthpolicy.org