Benutzer:Jesusfreund/Wehrmachtsverbrechen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Verbrechen der Wehrmacht werden Straftaten und Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht bezeichnet, die von der deutschen Wehrmacht oder deren Angehörigen im Zweiten Weltkrieg begangen wurden. Dazu gehören vor allem Massenmorde an Zivilisten während des Kriegsverlaufs, Besatzungsverbrechen, Misshandlung und Tötung von Kriegsgefangenen, völkerrechtlich nicht gedeckte Tötungen von Partisanen, sowie die mittelbare und unmittelbare Teilnahme an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus bis hin zum Holocaust. Einige dieser Taten wurden nach 1945 sowohl in den Nürnberger Prozessen als auch auf nationalen Rechtsebenen in Deutschland und den Ländern, in denen die Tathandlungen begangen wurden, zur Anklage gebracht und verurteilt.

Das Ausmaß der Beteiligung von Soldaten mittlerer und unterer Ränge an diesen Taten ist, im Gegensatz zur Generalität, ebenso wie die genauen Opferzahlen bis heute aufgrund mangelnden Quellenmaterials nicht hinlänglich geklärt. Zu den die Verbrechen begünstigenden Faktoren und den Motivationen/Einstellungen der Beteiligten sind diverse teilweise widersprüchliche Überlegungen angestellt worden. Die juristische Aufarbeitung in beiden deutschen Staaten war mangelhaft, und die öffentliche Wahrnehmung der Problematik bis in die 1970er Jahre stark durch Verdrängung und verzerrte Wahrnehmung geprägt.

Während die Alliierten nach Kriegsende die meisten Verbrechen des NS-Regimes – vor allem die Vorbereitung eines Angriffskriegs – als „Kriegsverbrechen“ juristisch zu fassen versuchten, unterscheiden Historiker tödliche Folgen einer verbrecherischen Kriegführung von direkten Morden an Zivilisten oder Kriegsgefangenen und indirekten Tötungen durch eine inhumane Besatzungspolitik. Besonders die letzten beiden Kategorien kamen seit Kriegsbeginn in und nach allen Eroberungsfeldzügen der Wehrmacht vor: dem Polenfeldzug, dem Balkanfeldzug, in Italien, Griechenland, Nordfrankreich sowie besonders im Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945, schließlich auch beim Rückzug deutscher Truppen im „Altreich“ zum Einsatz. In den Nürnberger Prozessen (Prozess Oberkommando der Wehrmacht) wurde die Wehrmacht als Organisation nicht als verbrecherisch eingestuft. [1]

Datei:Briefmarke Infanterie.jpg
Idealisierte Darstellung der deutschen Infanterie auf einer Briefmarke von 1943

Die Verbrechen erfolgten hauptsächlich in folgenden Bereichen:

  • Vernichtung großer Bevölkerungsteile der Feindstaaten durch die Art der Kriegsführung
  • Erschießungen von Zivilisten durch einzelne Wehrmachtseinheiten im Kriegsverlauf
  • mit einer die Grenzen des Völkerrechts überschreitenden Art der Partisanenbekämpfung oder Vergeltung für Anschläge gerechtfertigte Massenmorde
  • Zusammenarbeit mit den Militärverwaltungen besetzter Gebiete beim Aufspüren, Ausliefern und Ermorden (in den meisten Fällen nur mittelbar) verfolgter Gruppen, insbesondere mit SS-Einsatzgruppen bei Massenerschießungen von Juden
  • mörderische Behandlung von Kriegsgefangenen, besonders denen der Roten Armee
  • Erschießungen von „Verdächtigen“ durch die Geheime Feldpolizei
  • sogenannte Endphaseverbrechen[2], darunter etwa 50.000 standrechtlich vollstreckte Todesurteile gegen eigene Soldaten.[3]

Die vier bedeutendsten Bereiche der Wehrmachtsverbrechen waren „Bandenbekämpfung“, [4] systematische Unterversorgung der sowjetischen Kriegsgefangenen, Ausbeutungspolitik der besetzten Länder und Völkermord. Sie fanden vor allem in den rückwärtigen Gebieten der Ostfront statt, so dass Besatzungsverbände mit etwa 700.000 Soldaten im Herbst 1943 daran häufiger beteiligt waren als Frontverbände mit etwa zwei Millionen Soldaten. Einheiten wie die Geheime Feldpolizei oder das so genannte Jagdkommando waren durch ihr Aufgabengebiet erheblich stärker an den Verbrechen beteiligt als die restlichen Soldaten ihrer Divisionen. Der Historiker Rolf-Dieter Müller, Mitarbeiter des MGFA, folgerte aus solchen Überlegungen, dass die Quote der Täter im Ostheer eher unter fünf Prozent liege. [5] Demgegenüber gab Hannes Heer, Leiter der ersten Wehrmachtsausstellung 1995, von anderen Überlegungen aus eine Quote von sechzig bis achtzig Prozent an.[6] Diese Spannbreite zeigt, dass die Forschung die Täterquote noch nicht genauer eingrenzen konnte, so dass darüber weiter debattiert wird.

Verbrechen durch einzelne Wehrmachtssoldaten, wie Vergewaltigungen, Plünderungen und Zerstörungen von Wohnhäusern, zivilen Gebäuden und Kirchen, waren auch nach Wehrmachtsstrafrecht strafbar und wurden zum Teil, vor allem auf dem westlichen Kriegsschauplatz, auch verfolgt. Die Wehrmacht drängte teilweise auf Einhaltung von gutem Benehmen und Vorschriften. [7]

Sowohl Wehrmachtsverbrechen wie sonstige NS-Verbrechen beruhten großteils auf einem Rassismus, der die Bevölkerung der Feindstaaten nicht als gleichwertige Rechtssubjekte anerkannte und damit die Grundlage des geltenden Völkerrechts zumindest in Osteuropa außer Kraft setzte. Dabei strebten NS- und Wehrmachtsführung gleichermaßen die Vernichtung der Staatsstrukturen, nationalen Einheit und politischen Führungskräfte der eroberten Gebiete sowie deren demographische Umgestaltung an.[8]

Haltung und Verhalten der Wehrmacht

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wehrmacht war 1935 aus der Reichswehr hervorgegangen, deren Offizierskorps auch in der Weimarer Zeit, trotz einiger Diskontinuitäten, teilweise die konservativen und reaktionären Traditionen des Kaiserreichs fortgesetzt und bewahrt hatte. [9]

Mit der Zustimmung zur Wiederaufrüstung ab Herbst 1933, der Aufnahme vieler ehemaliger SA- und Polizeiangehörigen nach dem Röhm-Putsch, der indirekt auch auf Betreiben der Wehrmacht ausgeführt wurde, da sie die SA als so genanntes „Volksheer“ und unliebsamen Konkurrenten sah, dem Führereid 1934, zur Einführung der Wehrpflicht und Neubildung von Oberkommandos für alle Teilbereiche 1935 gab die Militärführung die Theorie der zwei Machtsäulen von Partei und Militär schrittweise auf, und wurde überwiegend zur Armee des Dritten Reiches ausgebaut.

Im Januar 1938 stürzten der Reichswehrminister Werner von Blomberg und der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Fritsch, über Homosexuellen-Vorwürfe (Fritsch) und Intrigen der SS. Dies öffnete Hitler den Weg, sich selbst als Oberbefehlshaber einzusetzen und NS-treue Generäle in leitenden Dienststellungen einzuführen (Keitel und Jodl). Als Führungsorgan trat das Oberkommando der Wehrmacht an die Stelle des Reichswehrministeriums. Nachdem Hitler das OKW einrichtete und übernahm, war die Wehrmacht eine der tragenden Machtsäulen des NS-Regimes, deren Interessen ideologisch und politisch weitgehend übereinstimmten. [10] Mit rund 18 Millionen Angehörigen während des Krieges wurde die Wehrmacht auch militärisches Instrument für die nationalsozialistische Eroberungs- und Vernichtungspolitik.[11]

Aufgrund der Aufarbeitung umfangreicher Wehrmachtsdokumente ist es unbestreitbar, dass das Heer auch aktiv an Vernichtungsaktionen teilnahm, [12] und die Wehrmacht durch aktives Handeln oder Unterlassen an Verbrechen beteiligt war. [13] Besonders die Oberkommandos, aber auch mittlere Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften waren an Massenverbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt.[14]

Die Generalität

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein relativer Konsens besteht über die politische Mitverantwortung der Wehrmachtsführung für viele NS-Verbrechen in den von deutschem Militär besetzten und verwalteten Gebieten. Die Kriegsverbrechen der Wehrmacht waren häufig Teil der spezifisch nationalsozialistischen Gewaltverbrechen und ermöglichten diese zum Teil erst in dem ausgeführten Umfang. Sie lassen sich daher historisch nicht klar von den großangelegten Deportations-, Vertreibungs- und Ausrottungsvorhaben des NS-Regimes trennen. Mitwissen, Zustimmung, oder offenes beziehungsweise stillschweigende Duldung des Großteils der Generalität der Planung und Ausführung der Verbrechen kann als erwiesen gelten. [15] Dies wird durch etliche Befehle und Anweisungen von OKW, einzelnen Generälen, und untergeordneten Befehlsstellen deutlich.

Hitler und die Wehrmachtsführung bezogen wesentliche Impulse aus der Schrift Erich Ludendorffs Der totale Krieg von 1934. In dieser wurde eine optimale Mobilisierung der Gewaltbereitschaft, und eine Einheit zwischen ziviler Gesellschaft und militärischer Organisation eingefordert. Wesentliche Elemente rassistisch-nationalsozialistischer Gedanken wurden von Ludendorff vorformuliert. Und obwohl Ludendorff damit Hitler eines der nachhaltigsten Stichwörter der NS-Ideologie geliefert hat, wich seine Militärstrategie im Totalen Krieg doch inhaltlich deutlich von den Überlegungen Ludendorffs ab.[16] Anders als Ludendorff, der basierend auf der Dolchstoßlegende dem Militär sämtliche Verfügungsgewalt überlassen wollte, sah Hitler den Krieg als genuin politisch an; dadurch gewann der Krieg an Grausamkeit, die weder der Ideologie Ludendorffs noch seines geistigen Antipoden Clausewitz, dessen Werk Ludendorff als überholt betrachtete, unterlag.[16] Eine gesteigerte Kampfmoral sei z. B. nur durch eine:

„… Geschlossenheit des Volkes und durch die Umwidmung des Krieges zu einer Auseinandersetzung antagonistischer Kulturen und Wertordnungen, letztlich in einem Entscheidungskampf konkurrierender Völker um die Lebenserhaltung zu erzielen.[17]

Schon vor Ausbruch des Krieges wurde die Armee durch Erlasse der Führung auf einheitliche ideologische Linie mit dem NS-Staat eingeschworen. Generaloberst Werner von Fritsch, Oberbefehlshaber des Heeres bis 1937, erwartete gemäß Erlass vom 25. April 1936 besonders vom Offizier,

„… daß er den Anschauungen des 3. Reiches gemäß handelt, auch wenn solche Anschauungen nicht in gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder dienstlichen Befehlen festgelegt sind. [18]

Der Generalfeldmarschall und Oberbefehlshaber des Heeres ab 1938 Walther von Brauchitsch betonte Ende 1938 in einem Erlass über die Erziehung des Offizierskorps:

„Wehrmacht und Nationalsozialismus sind desselben geistigen Stammes. Sie werden weiter Großes für die Nation leisten, wenn sie dem Vorbild und der Lehre des Führers folgen, der in seiner Person den echten Soldaten und Nationalsozialisten verkörpert. [19]

Wilhelm Keitel

OKW und OKH-Dokumente belegen eindeutig, dass die Entwürfe für den Gerichtsbarkeitserlasse Barbarossa und den Kommisarbefehl im Verantwortungsbereich des OKW (Halder, Müller, Jodl, Warlimont, u.a.) und der Wehrmacht vorgedacht und ausgearbeitet wurden. [20]

Etliche andere Befehle der Führung forderten von der Truppe ein extrem hartes und teilweise völkerrechtswidriges Vorgehen. Beispiele hier für sind der Befehl Keitels vom 16. September 1942, ein Befehl des Befehlshabers der Panzergruppe 4, Erich Hoepner, vom Mai 1941, oder Generalfeldmarschall von Mansteins vom 20. November 1941. [21] Andere Befehle des OKW und der Generalität sind im Kapitel 4 bis 4.5 (Sowjetunion: Kriegs- und Versorgungsplanung Völkerrechtswidrige Befehle – Behandlung der Kriegsgefangenen – Partisanenbekämpfung – Zwangsarbeit) dargestellt.

Stimmen welche, durchaus auch im eigenen Interesse, vor einer Ausplünderung des Landes warnten, und eine fairere Behandlung der Zivilbevölkerung zur Eindämmung des Partisanenproblems forderten, konnten sich nicht durchsetzen. So schrieb ein General:

"Wenn wir die Juden totschießen, die Kriegsgefangenen umkommen lassen, die Großstadtbevölkerung zum erheblichen Teile dem Hungertode ausliefern, im kommenden Jahr auch einen Teil der Landbevölkerung durch Hunger verlieren werden, bleibt die Frage unbeantwortet: Wer denn hier eigentlich Wirtschaftswerte produzieren soll ?" [22]

Formen des Protestes einzelner Verantwortungsträger sind nicht zu vergessen. Die Generäle, Johannes Blaskowitz und Wilhelm Ulex, protestierten im Rahmen des Polenfeldzugs gegen den Bruch des Kriegsvölkerrechts und wurden daraufhin abgelöst. Blaskowitz ließ SS-Angehörige, die sich Vergehen zu schulde kommen ließen, zum Tode verurteilen, was allerdings von Hitler persönlich aufgehoben wurde. General Walter Petzel protestierte gegen die Ermordung von Juden, und General Georg von Küchler erklärte dem Gauleiter von Ostpreußen, Erich Koch, dass die deutsche Armee „kein Lieferant für Mörderbanden“ sei. [23] Der Chef des 47. Panzerkorps, General Joachim Lemelsen, erließ beispielsweise folgenden Befehl zur Einhaltung des Kriegsrechts:

"Ich habe festgestellt, daß in sinnloser Form Erschießungen stattgefunden haben, sowohl von Gefangenen wie Zivilisten. Der russische Soldat, der in Uniform gefangengenommen wird und tapfer gekämpft hat, hat Anspruch auf ehrenvolle Behandlung." [24]

Der „einfache Soldat“

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In welcher Form der „einfache Wehrmachtssoldat“, und die unterschiedlichen Offiziersränge die Verbrechen von denen sie Kenntnis erlangten, oder an denen sie gar selber beteiligt waren, bewerteten, darauf reagierten, und sich in konkreten Situationen dazu verhielten, ist statistisch noch nicht erfasst bzw. schwer zu verifizieren. Die Erkenntnisse hierzu beruhen überwiegend auf Einzelberichten der Betroffenen von einzelnen Frontabschnitten, auf Berichten von Kommandeuren über die Reaktion der Truppe bei verbrecherischen Einsätzen, und auf Einzeluntersuchungen zu spezifischen, für die Gesamtheit der Wehrmacht nicht immer repräsentativen Einheiten.

Theo J. Schulte schreibt:

„Für die Faktoren, die für die Haltung und das Verhalten jener Soldaten ausschlaggebend waren, die nicht der höheren militärischen Führung angehörten, aber trotzdem für die Durchführung der Besatzungspolitik verantwortlich waren, wurden bisher gewisse Erklärungsmodelle gefunden, die aber alle als problematisch zu bezeichnen sind. [25]

Alfred Streim betont, „… dass es nicht wenige Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten gab, die sich an das Kriegsvölkerrecht oder Grundsätze der Menschlichkeit hielten.“ Der Sammelbegriff „Wehrmacht“ sei in Hinblick darauf zu relativieren. [26] Thomas Kühne schreibt speziell in Bezug auf den Partisanenkampf:

„Das Bewußtsein für das Kriegsvölkerrecht war noch vorhanden. An den Verstößen dagegen beteiligten sich die Soldaten in unterschiedlichem Maße. Wer dies nicht wollte, zog es vor, zu schweigen. In den Bedrohungsszenarien des durch Gerüchte und Propaganda dramatisierten Partisanenkrieges und in der Sehnsucht nach Gemeinschaft lösten sich die Skrupel ob der verbrecherischen Kriegführung jedoch mehr und mehr auf. [27]

Die dokumentierten Einzelfälle reichen von Widerstand, der nachträglichen Formulierung inneren Widerstands und Abscheus und Protestes, über gleichgültige Pflichterfüllung, bis hin zu fanatischer Zustimmung, welche manchmal sogar in ihrer Härte und Disziplinlosigkeit der Führung missfiel, und in reinen Vandalismus ausartete.

Mark Mazover zitiert Aussagen einiger Beteiligter des Massakers von Kommeno in Griechenland, welche über die Vorgänge entsetzt waren, ohne allerdings vom Protest zu konkreten Aktionen überzugehen.

.Karl D.: „Nach dem Einsatz ist es innerhalb der 12. Kompanie zu Auseinandersetzungen gekommen. Fast alle Soldaten haben diesen Einsatz abgelehnt. Nur wenige haben diesen Einsatz für richtig gehalten. […] Ich selbst war von den Grausamkeiten so angewidert, dass ich erst nach Wochen mein seelisches Gleichgewicht fand.“ August S.: „Die meisten Kameraden waren sehr bedrückt. Fast keiner war mit dieser Aktion einverstanden. Alle hatten Gewissenskonflikte bis auf wenige Ausnahmen.“ Unteroffizier Röser: „Herr Oberleutnant, nehmen sie zur Kenntnis, das war das letztemal, daß ich an so etwas teilgenommen habe. Das war ja eine Schweinerei sondergleichen. […], das hat ja mit Kriegsführung nichts mehr zu tun.“ Otto G.: „Aber schließlich hat uns doch dann der Mut zu einer Desertion gefehlt. Nicht ein Mann hat die Flucht ergriffen.“ August F.: „Schließlich habe wir uns alle auf den Standpunkt zurückgezogen, daß wir nur befehlsmäßig gehandelt haben.“ [28]

Andere Berichte der Wehrmachtsstäbe aus Serbien vermitteln dagegen beispielsweise eine eher „gelassen, gleichgültige Haltung“ der an Exekutionen beteiligten Soldaten:

„Anfangs waren meine Soldaten nicht beeindruckt. Am 2. Tag machte sich schon bemerkbar, daß der ein oder andere nicht die Nerven besitzt, auf längere Zeit eine Erschießung durchzuführen. [29]

„Die Erschießung war um 18.30 Uhr beendet. Besondere Vorkommnisse waren nicht zu verzeichnen. Die Einheiten rückten befriedigt in ihre Quartiere ab.“

Andere Einzelberichte thematisieren Fälle, in denen die Ausschreitungen einzelner Soldaten bzw. Einheiten in Form von Pyromanie, Zerstörungswut, oder Vergewaltigung sogar der primär nationalsozialistisch eingestellten Heeresführung zu weit gingen. Dies kann jedoch auch als Folge des Freibriefes zur Gewalt der Wehrmachtführung gedeutet werden. [30]

„[…]; umgekehrt erhielten die Soldaten Befehl, „offizielle“ und „organisierte“ Morde an feindlichen Zivilisten und Kriegsgefangenen zu begehen und feindliches Eigentum zu zerstören; und, als Konsequenz aus dieser Legalisierung von Verbrechen, ging die Truppe bald zu „wilden“ Requisitionen und wahllosen Erschießungen über, die ihre Vorgesetzten ausdrücklich verboten hatten. [31]

Der Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes forderte 1942 beispielsweise:

„Angehen gegen die Lust der Soldaten, etwas brennen zu sehen. […] Kein selbstständiges Requirieren, kein Plündern, kein Abbrennen von Dörfern und Erschießen von Frauen und Kindern. [32]

Völkerrechtswidrige Befehle

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 30. März 1941 wies Hitler auf einer Konferenz zur Vorbereitung des Russlandkrieges die anwesenden Generäle an, die sowjetischen „Kommissare“ (Parteifunktionäre) nach Kriegsbeginn zu töten. Dieser Absicht folgend formulierten das OKW und die Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres (OKH) entsprechende Befehle.

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa. Dieser sah vor,

  • Straftaten feindlicher Zivilpersonen der Zuständigkeit der Kriegsgerichte und Standgerichte „bis auf weiteres“ zu entziehen,
  • Freischärler „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“,
  • auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Gemeint war, als Herkunft von Partisanen verdächtige Orte kollektiv zu bestrafen, etwa durch Niederbrennen, Töten und Deportieren der Einwohner. Ausdrücklich verboten wurde, „verdächtige Täter zu verwahren, um sie […] an die Gerichte weiterzugeben“. Damit entzog der Erlass als Partisanen verdächtigten Zivilisten von vornherein jeden Rechtsschutz und erlaubte beziehungsweise befahl den Truppeneinheiten Lynchjustiz und Kollektivgewalt an der russischen Zivilbevölkerung. Zugleich entzog er den Militärgerichten die gesetzliche Pflicht zur Strafverfolgung der Täter außer bei exzessiven Vergewaltigungen.

Der Kommissarbefehl des OKW vom 6. Juni 1941 befahl, „politische Kommissare jeder Art und Stellung“ – zivile sowjetische Parteifunktionäre und Führungsoffiziere in der Roten Armee – schon wegen des bloßen Verdachts von Widerstand oder Sabotage sofort auf dem Gefechtsfeld oder nach Gefangennahme hinzurichten:

Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung. [33]

General Walter Warlimont, der die Ausführungsrichtlinien des Befehls im Auftrag des OKW unterzeichnete, bekräftigte, dass hier „eine Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme“ falsch sei: Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen. [34] Auch Generalleutnant Hermann Reinecke übernahm den Befehl für die ihm unterstehende Abteilung Kriegsgefangene im OKW mit einem Grundsatzbefehl vom 8. September 1941 dahingehend, dass der „Waffengebrauch gegenüber sowjetischen Kriegsgefangenen in der Regel als rechtmäßig gilt“.

Dahinter stand auch die teilweise [35] falsche rassistische Annahme, dass es sich bei sowjetischen Parteifunktionären mehrheitlich um Juden handele und diese die Führungspositionen in der Roten Armee innehätten. „Kommissar“ und „Jude“ wurden somit in der Praxis häufig gleichgesetzt. Bis Juli 1941 gab es dort jedoch nur niedere Ränge, sogenannte Politruks (Politarbeiter, Agitatoren). [36] [37] Nach Bekanntwerden des Befehls entfernten zudem viele sowjetische Führungsoffiziere ihre Abzeichen von den Uniformen und waren dann nicht mehr von einfachen Soldaten unterscheidbar.

Der Kommissarbefehl wurde den drei Wehrmachtsteilen und den Oberbefehlshabern aller Armeen und Luftflotten schriftlich, von dort aus den meisten rangniederen Einheiten mündlich weitergegeben. Er stieß in einigen Truppenteilen auf Widerspruch und wurde nur von etwa 50 bis 60 Prozent der deutschen Divisionen vollstreckt. Im Ergebnis erschossen deutsche Fronttruppen einige Tausend Personen, von denen man diese Dienststellung annahm, auf dem Gefechtsfeld. Im Mai 1942 hob Hitler den Kommissarbefehl nach einer Bitte des OKH zur Überprüfung versuchsweise auf, um den feindlichen Widerstand aufzuweichen und eingeschlossene sowjetische Truppen eher zur Kapitulation zu bewegen. Danach wurde der Befehl nicht erneuert, jedoch für Juden unter den Rotarmisten dennoch bis zum Kriegsende weiter vollzogen.[38]

Partisanenbekämpfung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1942 wurde der Widerstand sowjetischer Partisanen im rückwärtigen Raum für die Wehrmacht zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung, welche sie vor dem Krieg in den Planungen nicht beachtet und lange unterschätzt hatte. Der Kampf zwischen Wehrmacht und Partisanen wurde ab 1942 von beiden Seiten mit unerbittlicher Härte und verbrecherischen Handlungen gegen den Gegner sowie die Zivilbevölkerung geführt. [39] [40]

Am 14. Mai 1941 erließ das OKW den von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichneten Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa. Dieser sah unter anderem vor, Partisanen „durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen“, auch „alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzumachen“.

Einen eindeutigen rechtlichen Status für Partisanen kannte das damalige Völkerrecht nicht, so dass diese nur bei Tragen eines bleibenden und von weitem erkennbaren Zeichens, dem offenen Tragen der Waffen, der Beachtung der Gesetze und Gebräuche des Krieges, und Existenz eines verantwortlichen Anführers als Kriegsgefangene galten. Zudem war die Hinrichtung gefangener irregulärer Kämpfer vom damals geltenden Kriegsrecht (Haager Landkriegsordnung von 1907) unter gewissen Umständen gestattet. [41] Zumindest die ersten beiden Punkte sowie Punkt vier trafen auf viele der sowjetischen Partisanen häufig nicht zu. [42] Wie selbst die französische Anklage und amerikanische Richter in Nürnberg urteilten, stellte allein die Erschießung gefangener Partisanen – selbst ohne Gerichtsverfahren – noch kein Kriegsverbrechen dar. Auch seien Geiselerschießungen und Repressalien im „angemessenen Rahmen“ nach damaligem Kriegsrecht nicht generell verboten, allerdings auch nicht ausdrücklich erlaubt, gewesen. [43] In Prozessen nach dem Krieg, wie z. B. gegen Friedrich Engel, folgten die Gerichte der Auffassung der Verteidiger, Geiselerschießungen seien „völkerrechtliches Gewohnheitsrecht“. Massaker an der Zivilbevölkerung wurden so als legitime Sühnemaßnahmen und Vergeltungsaktionen gegen „ungesetzliche Partisanenaktionen“ ausgewiesen. In deutschen Strafkammern wurde entschieden, Exekutionen seien zwar grundsätzlich als „Repressaltötungen“ gedeckt gewesen, nicht aber deren oft erreichtes Ausmaß und Grausamkeit.

Allerdings gehörten zu den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen derartiger Tötungen etwa das Verbot, Geiseln ohne richterliches Verfahren, aus Rache oder aus Gründen militärischer Zweckmäßigkeit zu töten. Weiter muss verpflichtend nachgewiesen werden, dass die Täter selbst nicht gefasst werden konnten, eine Beteiligung der Bevölkerung an der zu sühnenden Widerstandsaktion gegeben war, und dass keine Möglichkeit der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung durch andere Maßnahmen mehr besteht. Vor allem muss die Anzahl der getöteten Geiseln verhältnismäßig sein. „Sühnemaßnahmen“ und Geißelerschießungen mit exzessiv festgelegten Quoten von 1:100 auf einen getöteten Deutschen, [44] welche auch Frauen und Kinder umfassten, sind daher eindeutig nicht rechtens und als Kriegsverbrechen einzustufen. Ferner sind erhebliche Verstöße gegen die Menschenrechte, wie etwa besonders grausame Handlungen oder die Tötung von Kindern, eindeutige Kriegsverbrechen. Daher stellen viele Massaker der deutschen Partisanenbekämpfung auch nach damaligem Recht keine Kriegshandlungen, sondern schwere Kriegsverbrechen dar.[45]

Insofern überschritt die Wehrmacht den schon relativ weiten Spielraum der legalen Partisanenbekämpfung sehr häufig in exzessiver und somit verbrecherischer Weise. Es wurden häufig nicht nur Partisanen, sondern auch vorgebliche „Partisanenhelfer“ und „Partisanenverdächtige“ ungeprüft und relativ wahllos liquidiert. [46] Die Partisanenbekämpfung betraf zunehmend mit der Partisanentätigkeit in keinem Zusammenhang stehende Personen, Ortschaften, und Bevölkerungsgruppen. Die jüdische Bevölkerung wurde pauschal mit „dem Partisanen“ gleichgesetzt bzw. als dessen Helfer eingestuft, und ermordet. Ferner ist anzumerken, dass trotz Josef Stalins Aufruf zum Partisanenkampf vom 3. Juli 1941 selbiger lange nicht in Schwung kam, und es sich bei im rückwärtigen Heeresgebiet aufhaltenden Rotarmisten meist um unorganisierte Soldaten handelte, welche sich oft nur aus Angst vor den Deutschen versteckten.

Die deutsche Taktik auf so genannten „Rollbahnen" vorzurücken, diese für den Nachschub zu schützen und dabei gleichzeitig weiträumige Landstriche von der Größe beispielsweise des Saarlands, seitlich undurchkämmt liegen zu lassen, führte zu der grotesken Situation, dass es bis bis Ende 1942, Anfang 1943 immer noch Gebiete gab, die keinen deutschen Soldaten, Polizisten oder Verwaltungsbeamten gesehen hatten.

In Hinsicht auf die "Bekämpfung" dieser Personen spricht Hannes Heer für den Zeitraum 1941 bis 1942 sogar von einem "Partisanenkampf ohne Partisanen". [47] Lutz Klinkhammer dagegen wertet den Partisanenkrieg der Wehrmacht weder als Mythos noch als Chiffre für den Massenmord, aber auch nicht als ausschließlich militärische Angelegenheit. Er stellte eine Mischform zwischen Kampfhandlungen und Mordaktionen an der Zivilbevölkerung dar. [48]

Der Keitel-Befehl vom 16. September l941 besagte, dass für jeden ermordeten Deutschen bis zu 100 Geiseln und für jeden Verwundeten 50 Geiseln zur Sühne erschossen werden sollten. Basierend darauf hatte der Wehrmachtsbefehlshaber Südost am 19. März 1942 Weisung an seine Truppenkommandeure „betreffend Bekämpfung von Aufständischen“ erlassen. [49] Die von Jodl unterzeichnete "Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten" vom 11. November 1942 fasste alle vorherigen Einzelverfügungen zusammen, und forderte unerbittliche Härte auch gegen Frauen und Kinder ein. [50]

Dass die Partisanenbekämpfung schon 1941 auch als ein willkommener Vorwand für die Ausrottungspolitik gesehen wurde, belegt folgende Aussage Hitlers aus einer geheimen Besprechung mit führenden NS-Funktionären: "Die Russen haben jetzt einen Befehl zum Partisanen-Krieg hinter unserer Front gegeben. Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt." [51]

Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Arbeitsbescheinigung litauischer Arbeiterin

Auf dem östlichen Kriegsschauplatz (Weißrussland, Ukraine sowie in den eroberten Gebieten Russlands) wurde die Zivilbevölkerung im Rücken der Front im Rahmen der Besatzungsstrukturen auf Armee-, Korps- und Divisionsebene zur Zwangsarbeit herangezogen. Regelmäßig wurden dabei Kontingente von Zwangsarbeitern ins Hinterland, in die rückwärtigen Heeresgebiete bzw. ins Reich, abgegeben. Nicht arbeitsfähige Einwohner wurden zunächst ebenfalls nach Westen, ab 1943 dann aber zunehmend „feindwärts“, also in das Kampfgebiet, abgeschoben. Die Zwangsarbeiter unterlagen dabei einer strengen Disziplin, die bereits für geringe Vergehen die Todesstrafe vorsah, bis hin zur willkürlichen Erschießung Unbeteiligter bei Flucht einzelner Zwangsarbeiter. Beim Rückzug aus einem Gebiet wurden sämtliche Einrichtungen, die für den Gegner einen Wert darstellen konnten, routinemäßig vernichtet. Damit war das Überleben in diesen Gebieten nahezu unmöglich (die so genannte Taktik der verbrannten Erde, eine Maßnahme, die in der Militärgeschichte von vielen sich zurückziehenden Heeren angewandt wurde).[52]

Für die Wehrmachtssoldaten wurden in den annektierten Gebieten Frauen und Mädchen gezwungen, in Wehrmachtsbordellen als Zwangsprostituierte zu arbeiten, was der Praxis von Zwangsbordellen in den Konzentrationslagern entsprach. Entschädigungen haben die Zwangsprostituierten im Gegensatz zu den Zwangsarbeitern bisher noch nicht erhalten; zudem wird dieser Opferkreis in den Heimatländern oft diffamiert und totgeschwiegen, und in der deutschen Öffentlichkeit nur selten erwähnt oder wahrgenommen.

Beteiligung an der Judenvernichtung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wehrmacht war in mehrfacher Hinsicht an der so genannten „Endlösung der Judenfrage“ beteiligt:

  • Die Oberkommandos und ein Teil der oberen Kommandoebene stimmten im Vorfeld des Polen- und Russlandfeldzugs den Plänen und Befehlen zur „Liquidierung“ von Führungseliten der eroberten Staaten zu, die zugleich eine flächendeckende Judenvernichtung rechtfertigten und einleiteten. Sie kannten daher frühzeitig die Pläne und Ausführung des Holocaust.
  • Militärische Dienststellen waren an vielen den Eroberungen folgenden Besatzungsmaßnahmen beteiligt: darunter Deportationen, Einrichtung von Judenghettos, ausgrenzenden Verordnungen wie Kleiderkennzeichen für Juden, Aussonderung jüdischer Kriegsgefangener, Rekrutierung von „Rüstungsjuden“ für Zwangsarbeit in der deutschen Rüstungswirtschaft.
  • Die Wehrmacht stellt ihre Infrastruktur, unter anderem das europaweite Wehrmachtstransportwesen, vielfach für die Judendeportationen zur Verfügung, so etwa für die Transporte der französischen und griechischen Juden nach Auschwitz.
  • Wehrmachtseinheiten wirkten aktiv an als „Banden-Bekämpfung“ (Partisanenbekämpfung) gerechtfertigten Massenerschießungen mit, die einen Großteil der Judenvernichtung besonders in Russland ausmachten.[53]
    Denkmal für die ermordeten Kinder von Babyn Jar

Diese direkte Form der Beteiligung beruhte auf einem Befehl des Reichssicherheitshauptamts vom 17. Juli 1941. Danach sollten Wehrmachtseinheiten „politisch untragbare“ Gefangene an Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD ausliefern, die diese dann töteten oder verschleppten. Nach den Ausführungsrichtlinien Reinhard Heydrichs vom selben Tag schloss der Befehl bedeutende sowjetische Staatsfunktionäre, leitende Persönlichkeiten der Zentral- und Mittelinstanzen bei sowjetischen Behörden, führende Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, die „sowjetischen Intelligenzler“ und „alle Juden“ ein. [54]

Zur psychologischen Erleichterung für die Soldaten und Förderung der Massenmorde und Verbrechen an Zivilisten und Juden wurden Juden und Partisanen gleichgesetzt. Typisch hierfür ist ein Befehl von Generalfeldmarschall Walter von Reichenau vom 10. Oktober 1941:

„Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein Kämpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch ein Träger einer unerbittlichen, völkischen Idee und der Rächer für alle Bestialitäten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefügt wurde. Deshalb muss der Soldat für die Notwendigkeit der harten aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im Rücken der Wehrmacht, die erfahrungsgemäß stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken. […] Immer noch werden heimtückische, grausame Partisanen und entartete Weiber zu Kriegsgefangenen gemacht […] und wie anständige Soldaten behandelt und in die Gefangenenlager abgeführt. […] Ein solches Verhalten der Truppe ist nur noch durch völlige Gedankenlosigkeit zu erklären.[55] [56]

Dass die Partisanenbekämpfung – beziehungsweise die Gleichsetzung von Partisanen und Juden – oft nur Vorwand war, legt auch folgende (kurz darauf allerdings widerrufene) Aussage von Panzergeneral Hans Röttiger vom November 1945 nahe, in der er zugibt, dass:

„… die Bandenbekämpfung, die wir führten, im Endziele den Zweck hatte, den militärischen Bandenkampf des Heeres dazu auszunutzen, um die rücksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwünschter Elemente zu ermöglichen.[57]

Generaloberst Erich von Manstein äußerte in einem Befehl vom 20. November 1941

„Dieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die sowjetische Wehrmacht allein nach europäischen Kriegsregeln geführt. […] Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Armee und der Roten Führung […] Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für alle mal ausgerottet werden.[58]

Generaloberst Hermann Hoth formulierte dies in einem Armeebefehl der 17. Armee vom 17. November 1941 wie folgt:

„Es ist die gleiche jüdische Menschenklasse […]. Ihre Ausrottung ist ein Gebot der Selbsterhaltung.[59]

Heinrich Himmler sprach in seinen Posener Reden und weiteren Geheimreden zwischen Oktober 1943 und Juni 1944 vor Befehlshabern der Wehrmacht offen über die Judenvernichtung und die Vernichtungspolitik gegenüber Rotarmisten und Slawen.[60]

Laut Dieter Pohl war zwar nur eine Minderheit der Wehrmachtssoldaten direkt am Judenmord beteiligt, aber die Wehrmacht als Organisation nahm auf vielfache Weise daran teil: Die Militärverwaltung gaben in vielen besetzten Gebieten jene antijüdischen Verordnungen heraus, die die Judendeportationen in die osteuropäischen Vernichtungslager vorbereiteten. In Serbien veranlasste die Militärverwaltung Mitte 1941 die Erschießung der jüdischen Männer. [61] In der Sowjetunion sorgten die Kommandanturen für die Registrierung und Kennzeichnung der Juden, ihre Benachteiligung bei der Versorgung und auch für die Einrichtung einzelner Ghettos. Oft arbeiteten sie bei großen Mordaktionen mit der Polizei zusammen, stellten Infrastruktur und manchmal auch Personal. Geheime Feldpolizei und Feldgendarmerie jagten versteckte Juden und töteten diese zum Teil selbst. Im Hinterland eingesetzte Wehrmachtseinheiten ermordeten Juden und Zigeuner oft ebenso wie die Einsatzgruppen: so die 707. Infanteriedivision in Weißrussland.[62]

Ferner wurden viele Angehörige von Wehrmachtseinheiten Zeugen und Helfer der von den Einsatzgruppen begangenen Massenmorde. Ihre Befehlshaber ließen häufig zu, dass SD-Kommandos in den Kriegsgefangenenlagern Juden, Kommunisten und andere „Verdächtige“ aussonderten und töteten. Die Wehrmachtsführung schloss im April 1940 ihrerseits fast alle „jüdischen Mischlinge“ aus ihren Reihen aus und lieferte sie damit der späteren Vernichtung aus.[63]

Raub und Zerstörung von Kulturgütern

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch der im großen Stil betriebene Raub von Kunst- und Kulturgütern in den besetzten Gebieten ist nach Artikel 56 der Haager Konvention [64] als Verbrechen einzustufen. So unternahm der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg seit 1940 umfangreiche Beschlagnahmungen. Der Führerbefehl vom 5. Juli 1940 sowie eine Anweisung Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel vom 17. September 1940 ermächtigten zur „Sicherstellung jeglichen herrenlosen Kulturbesitzes“. [65] Von 1940 bis 1944 plünderten dann nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Diese duldete und unterstützte die Aktionen, und nahm teilweise auch daran teil. [66] [67]

Der Kommissarbefehl führte zu einigen Tausend Opfern. [68] Der Befehl zur Auslieferung von jüdischen und politischen Kriegsgefangenen an den SD führte zu nachgewiesenen 140.000, [69], aber geschätzten 600.000 Opfern.[70]

Über die Anzahl der Partisanen und der gegen sie eingesetzten deutsche Truppen, die Verluste auf beiden Seiten, sowie die Opfer unter der Zivilbevölkerung kann, nicht nur für die östlichen Kriegsschauplätze, wegen erheblicher Quellenprobleme kaum etwas präzises ausgesagt werden. Meist handelt es sich um verschiedene, stark voneinander abweichende Schätzungen. [71]

Insgesamt starben nach einer Schätzung von Christian Streit 3,3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, das sind 57 Prozent aller in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Rotarmisten. [72] Nach Angaben von David J. Dallin verstarben sogar 3,7 Millionen bzw. 63 %. [73] Zwei Millionen waren bereits vor dem Frühjahr 1942 tot, weil sie nicht schonend behandelt werden sollten und ihre Aufnahme in Lagern mangelhaft oder gar nicht vorbereitet worden war. Das Massensterben ging zurück, als man die Kriegsgefangenen der Sowjets als Arbeitskraft benötigte, aber erst im Juli 1944 wurden sie wie westliche Gefangene versorgt.[74] Nach der Quellenlage bleibt ungeklärt, in welchem Maß dabei „Absicht oder Notstand“ zusammenwirkten.[75] Bei englischen und amerikanischen Kriegsgefangenen betrug die Todesrate etwa 3,5 Prozent.

Länder und Schauplätze

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gernika

Hauptartikel:Luftangriff auf Gernika

Der Luftangriff auf Gernika durch deutsche Kampfflugzeuge der Legion Condor am 26. April 1937 wird häufig als erstes Kriegsverbrechen der Wehrmacht und als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht gewertet. [76] Der gesamte Komplex Luftkriegsführung wurde trotz weiterer und umfangreicherer deutschen Luftangriffe während des Zweiten Weltkrieges, von den Alliierten in Nürnberg weder thematisiert, noch zur Anklage gebracht, da sie ihrerseits ähnlicher Operationsmuster in weit größerem Maßstab ausgeführt hatten. [77] [78]

Hauptartikel: Deutsche Besetzung Polens 1939–1945

Adolf Hitler machte den Heeresgruppenführern und Armeeführern auf dem Obersalzberg am 26. August 1939 klar, dass ein militärischer Sieg im vorbereiteten Angriff auf Polen nicht ausreiche. Vielmehr komme es „auf die Beseitigung der lebendigen Kräfte“ an, um das zu erobernde Gebiet für das deutsche „Volk ohne Raum“ zu sichern. Dazu vereinbarten Reinhard Heydrich und Eduard Wagner, Generalquartiermeister des Heeres, schriftlich, dass „rückwärts der fechtenden Truppe“ sogenannte Einsatzgruppen aus SS, Sicherheitspolizei und SD die „Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ wahrnehmen sollten. Aus dem Vorgehen im Reich war bekannt, dass darunter vor allem Juden und Kommunisten zu verstehen waren. Die Wehrmachtsführung trat ihre nach der Haager Landkriegsordnung gegebene Verantwortung für die besetzten Gebiete und deren Zivilbevölkerung also an die Kräfte ab, die bereits im Reich mit den rassenpolitischen Säuberungen beschäftigt waren. [79]

Vom 15. Motorisierten Infanterieregiment erschossene polnische Kriegsgefangene in Ciepielów (9. September 1939)

Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und des Heeres (OKH) vertraten die Notwendigkeit dieser Vereinbarung aktiv gegenüber dem Offizierskorps. Walther von Brauchitsch bot Himmler Unterstützung bei ihrer Erklärung an; einzelne Generale wie Walter von Reichenau, Erich von Manstein und andere waren für die propagandistische Indoktrination der Truppenkommandeure zuständig. Diese und die unmittelbar Ausführenden blieben nach geltendem Recht jedoch verantwortlich für ihre Taten. Das Militärstrafgesetzbuch (MStGB), die Kriegsstrafverfahrensordnung (KStVO) und die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) bedrohten Vergehen gegen die „Manneszucht“, das heißt insbesondere Plünderung und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung, mit Festungshaft oder Todesstrafe. Allerdings setzten der Kriegsgerichtsbarkeitserlass und andere Verordnungen diese Gesetze faktisch außer Kraft.

Gemäß der vereinbarten Aufgabenteilung sorgte die Wehrmacht für Unterkünfte, Versorgung und Kraftfahrzeuge der Einsatzgruppen, die in und nach dem Polenfeldzug bis Ende 1939 etwa 60.000 polnische Intellektuelle, darunter 7000 Juden, ermordeten. Die Wehrmachtsführung blieb in diese letalen Tätigkeiten eingebunden.[80] Mehr als 3000 polnische Soldaten wurden abseits der Kampfhandlungen von deutschen Soldaten ermordet. [81] Zwischen dem 1. September und dem 25. Oktober 1939 wurden über 16.000 Zivilisten hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass zumindest während des deutschen Einmarsches mehr als die Hälfte der Opfer auf das Konto der Wehrmacht gingen.[82] Historiker wie Gerd R. Ueberschär kommen daher zu dem Ergebnis: „Die Wehrmacht war bereits in Polen erheblich in die NS-Verbrechen verstrickt.“[83]

Kriegs- und Versorgungsplanung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion hatte Hitler seit 1924 öfter angekündigt. Er begründete ihn in seiner Autobiografie Mein Kampf (1925) mit zwei angeblich unumgänglichen Zielen: der Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und der Zerschlagung des „Bolschewismus“, also des sowjetischen Staats- und Gesellschaftssystems. Dessen Vertreter setzte er mit dem Hauptfeind der „arischen Rasse“, einem angeblichen „Weltjudentum“, gleich.

In einem Vortrag am 30. März 1941 bezeichnete er den kommenden Russlandkrieg vor etwa 250 Generälen der Wehrmacht als „Kampf zweier Weltanschauungen“ und verlangte, „von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abzurücken“. [84]

Bereits vor den ersten Kampfhandlungen und der Verabschiedung völkerrechtswidriger Befehle, skizzierte Generaloberst Georg von Küchler am 25. April 1941 vor Divisionskommandeuren Prämissen für den Krieg gegen die Sowjetunion. Zu anfangs führte er den Anwesenden aus, dass die bestätigten Planungen für den Angriff auf die Sowjetunion sowie die besprochenen Details der Durchführung der Geheimhaltung unterlägen. Sodann führte er aus:

„Sollten die Einwohner (Anm.: Russlands) sich am Kampf gegen uns beteiligen, […], so werden sie als Franc-tireurs behandelt und den entsprechenden harten Strafen zugeführt. […] Die politischen Kommissare und GPU-Leute sind Verbrecher. […] Sie sind kurzerhand vor ein Feldgericht zu stellen.“ [85]

In einem weiteren Befehl vom 28. April 1941 verfügte der OBdH Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch „Regelungen für den Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD im Verbande des Heeres“. Hier heißt es:

„Die Sonderkommandos der Sicherheitspolizei und des SD führen ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit durch. Sie sind den Armeen hinsichtlich Marsch, Versorgung und Unterbringung unterstellt. […] Für die zentrale Steuerung dieser Kommandos wird im Bereich jeder Armee ein Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt.[86]

Das OKW plante das „Unternehmen Barbarossa“ als weiteren Blitzkrieg. Man wollte alle deutschen Truppen und Teile der deutschen Zivilbevölkerung während der gesamten weiteren Kriegsdauer auf Kosten der Einheimischen aus den eroberten sowjetischen Gebieten ernähren. Dazu beschloss das Wirtschaftsrüstungsamt des OKW am 2. Mai 1941:

1. Der Krieg ist nur weiter zu führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt wird.
2. Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Land herausgeholt wird.
3. Am wichtigsten ist die Bergung und Abtransport von Ölsaaten, dann erst Getreide. Das vorhandene Fett und Fleisch wird voraussichtlich die Truppe verbrauchen. […] [87]

Demgemäß begrenzte das OKW die Lebensmittelvorräte des deutschen Heeres für den Russlandfeldzug auf wenige Wochen. Für die weitere Versorgung sollten die fruchtbaren südrussischen Schwarzerdegebiete vom Norden abgeriegelt und alle Lebensmitteltransporte dorthin unterbunden werden. Damit wurde der Tod zahlloser Russen, Ukrainer und Weißrussen von vornherein in Kauf genommen. Im Kriegsverlauf gab das OKW bestimmte russische Landstriche zur Plünderung frei, darunter Charkow, Städte im Donezbecken, auf der Krim und vor Leningrad. Dort kam es im Winter 1941/42 zu schweren Versorgungsengpässen und etwa 12.000 Hungertoten. Erst durch die Verschleppung vieler Einwohner als Zwangsarbeiter besserte sich die Lage im Folgewinter etwas.[88]

Behandlung der Kriegsgefangenen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelne deutsche Oberbefehlshaber ließen auch andere gefangene Rotarmisten ermorden: darunter weibliche Offiziere, die als besonders fanatisch galten, obwohl sie faktisch nur zu Hilfsdiensten eingesetzt wurden. In Weißrussland drohte man versprengten Rotarmisten mit Erschießung, falls sie sich nicht freiwillig in einer gesetzten Frist gefangen nehmen ließen.

Die meisten sowjetischen Gefangenen wurden zuerst von Sammelstellen in Durchgangslager im Operationsgebiet, von dort in Stamm- oder Offizierslager im Hinterland – u. a. in der Ukraine, Polen, Österreich, Rumänien und im Deutschen Reich – gebracht. Vielfach mussten sie die Wege in Fußmärschen zurücklegen; dabei ermordeten die Begleitmannschaften die erschöpft Zurückbleibenden zu Tausenden, z. B. nach der Kesselschlacht von Kiew (circa 1.000) und im Raum Wjasma–Brjansk (circa 4000). Genaue Zahlen kann die Forschung hier nicht mehr ermitteln.

Transport sowjetischer Kriegsgefangener 1941

In vielen Lagern wurden die Ankömmlinge sich selbst überlassen, mussten unter freiem Himmel oder in selbstgegrabenen Erdhöhlen wohnen, erhielten zu wenig Nahrung und keine oder kaum ärztlich-medizinische Versorgung. Bis September 1941 waren die Tagesrationen noch relativ ausreichend, danach kürzten die Militärspitzen die Zuteilungen erheblich. Die Gründe dafür waren der unerwartet ausgebliebene Blitzsieg, der mangelnde Nachschub für das eigene Heer, welches in den eroberten Gebieten zu wenig Lebensmittel vorfand, mangelnde Transportkapazitäten und eine speziell Ende 1941 einsetzende allgemeine Versorgungskrise, [89], der bevorstehende Winter, und Hitlers anfängliches Verbot, sowjetische Gefangene ins Reich zu transportieren.

Es ist allerdings auf deutscher Seite nicht von einer ursprünglich intendierten Vernichtungspolitik auszugehen, sondern von einer tatsächlichen Mangelsituation, welche die für die Ernährung Verantwortlichen sich hauptsächlich auf die Versorgung der eigenen Truppe konzentrieren ließ, wobei die Inkaufnahme des Hungertodes der Gefangenen durch die Brutalisierung des Krieges und ideologische Einflüsse sicher begünstigt worden ist. [90]

Zumal die Wehrmacht durch diverse erfolgreiche Kesselschlachten einer Anzahl von Kriegsgefangenen gegenüber sah, die alles übertraf, womit sie seit Beginn des Zweiten Weltkrieges konfrontiert worden war. Alleine 1941 wurden über eine Million Soldaten gefangengenommen, was die Wehrmacht, unabhängig von den bereits genannten politischen und versorgungstechnischen Direktiven, vor ein nahezu unlösbares logistischen Problem stellte. Es standen weder die Ressourcen noch die organisatorische Voraussetzungen zur Verfügung, um einer solch großen Anzahl von Menschen die ihnen völkerrechtlich zustehende Versorgung angedeihen zu lassen. Oftmals standen nicht mal abgesperrte Bereiche (provisorische Lager) zur Verfügung, so dass man die Gefangenen mit einfachen Postenketten sicherte und erfrieren oder verhungern ließ.[91]

Hermann Göring wollte die Stimmung der deutschen Bevölkerung nicht durch das Ausbleiben von Getreidelieferungen gefährden und behauptete wahrheitswidrig am 16. September 1941, man sei bei der Verpflegung der bolschewistischen Gefangenen im Gegensatz zur Verpflegung anderer Gefangener „an keine internationalen Verpflichtungen gebunden“:[92]

„Ihre Verpflegung kann sich daher nur nach den Arbeitsleistungen für uns richten.“

Tatsächlich galt Artikel 82 des Genfer Abkommens von 1929, das Deutschland 1934 unterzeichnet hatte, auch für Feindstaaten, die dem Vertrag nicht beigetreten waren. Doch Anfang Oktober 1941 verfügte Generalquartiermeister Eduard Wagner:

„Nichtarbeitende Kriegsgefangene in den Gefangenenlagern haben zu verhungern. Arbeitende Kriegsgefangene können im Einzelfalle auch aus Heeresbeständen ernährt werden.[93]

Damit erhielten gerade die schon geschwächten, arbeitsunfähigen Rotarmisten, deren Anteil in den Folgemonaten sprunghaft anstieg, nicht mehr genug tägliche Nahrung. Die Folgen zeigten sich vor allem in den Stammlagern: Von Oktober 1941 bis Mai 1942 starben wahrscheinlich bis zu zwei von 3,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, mindestens 850.000 davon in der Obhut des Heeres vor Verlegung in das Hinterland. Eine angeordnete leichte Anhebung der Nahrungsrationen im Dezember 1941 kam zu spät und wurde vielfach nicht umgesetzt. Auch im folgenden Kriegswinter starben weitere Hunderttausende durch menschenunwürdige brutale Behandlung beim Transport und im Lager, kriminellen Entzug von Nahrung, Unterbringung und Krankenpflege sowie inhumanen Arbeitszwang. Unter den Todesopfern waren auch viele russische Zivilisten, Angehörige von Milizen, Bautrupps und Rekruten. Die Gesamtzahl der indirekt ermordeten Lagerinsassen wird auf etwa drei Millionen geschätzt. Hauptverantwortlich für das Massensterben mit genozidalem Ausmaß war das Allgemeine Wehrmachtsamt unter Hermann Reinecke, das die Verteilung und Versorgung der Kriegsgefangenen organisierte.

Ausnahmeregeln zur Entlassung für hilfswillige Ukrainer, Balten, Angehörige von Turkvölkern und Sowjetdeutsche bei guter Führung und Wohnort in Lagernähe galten nicht für „Slawen“. Einzelne Lagerkommandanten versuchten zwar, übermäßige Arbeitskraftverluste und Seuchen aufzufangen und zusätzliche Lebensmittel zu beschaffen, hinderten aber zugleich die örtliche Bevölkerung mit Schusswaffengewalt, den Verhungernden durch den Lagerzaun Nahrung zuzustecken.

Zudem wählten die Lageroffiziere mit Hilfe von Spitzeln und Denunziationen zwei Gruppen aus der Masse der gewöhnlichen Gefangenen aus: besonders wertvolle, die man zum Überlaufen und Mitarbeit in der Wehrmacht bewegen wollte, und „unerwünschte“ oder „gefährliche“ Personen. Letztere übergab man dann Sonderkommandos der Sicherheitspolizei, die sie entweder sofort erschossen oder in für sie eingerichtete Sonderlager deportierten. Vielfach ermordeten die Lagerbesatzungen der Wehrmacht diese Gruppe auch selbst. Dies traf etwa 150.000 Rotarmisten, darunter viele Juden, für die der Mordbefehl bis Kriegsende bestehen blieb.

Insgesamt zeigte sich in der inhumanen Behandlung der Rotarmisten überall dieselbe rassistische Haltung, wonach nur die Stärksten ein Lebensrecht hätten und man die Schwachen zugrunde gehen lassen bzw. die „Gefährlichen“ ermorden müsse.[94]

In den Nürnberger Prozessen hatten die angeklagten Militärs, darunter Wilhelm Keitel, das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen auf die angeblich unmögliche Versorgung der immensen Gefangenenmassen zurückzuführen versucht. Dass dies Folge einer verbrecherischen Kriegsplanung, Kriegsführung und rassistischer Menschenverachtung war, bei der die Nahrungsversorgung für die eigene Truppe aus den besetzten Gebieten auf Kosten der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen geschah, heben Historiker wie Dieter Pohl hervor:[95]

„Das „Unternehmen Barbarossa“ führte direkt in den Völkermord. Erstmals plante die deutsche Führung die Ermordung großer Bevölkerungsgruppen in einen Feldzug ein […] mit Nahrungsentzug, Entrechtung und Repressalmassakern. Die zahlenmäßig größte Gruppe von Opfern stellen die sowjetischen Kriegsgefangenen […].“

Nach dem Sturz des Diktators Benito Mussolini Ende Juli 1943 kämpfte die Regierung Badoglios noch ein paar Wochen auf Seiten des Reiches, bis sie am 8. September 1943 einen Sonderwaffenstillstand abschloss. Am 13. Oktober 1943 erklärte sie Deutschland den Krieg und trat an der Seite der Alliierten wieder in den Krieg ein. Hitler und die Wehrmachtsführung reagierten darauf mit einer Reihe von Befehlen und Maßnahmen.

Italienische Truppenkommandeure wurden als Freischärler standrechtlich erschossen, falls es ihnen nicht gelang, ihre Soldaten innerhalb kurzer Zeit dazu zu bringen, ihre Waffen an die Wehrmacht abzugeben und sich zu ergeben. Nach der Haager Landkriegsordnung waren diese Soldaten aber als Kriegführende berechtigt, sich der Entwaffnung zu widersetzen, und durften nicht als Freischärler behandelt werden. Dies wurde im Prozess gegen die wegen Kriegsverbrechen angeklagten Südostgeneräle eindeutig festgestellt.

Auf Hitlers Befehl hin ließen einige Wehrmachtsoffiziere italienische Einheiten bei der Waffenübergabe und Gefangennahme niederschießen: Die 1. Gebirgsdivision auf der Insel Kefalonia exekutierte circa 5000 bereits entwaffnete italienische Soldaten (Massaker auf Kefalonia). Ähnliche Massenhinrichtungen an Italienern geschahen in Albanien und Jugoslawien.

Der Kugelerlass vom 4. März 1944 sah vor, dass wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere an die Gestapo übergeben werden sollten. Von der Gestapo wurden sie in das KZ Mauthausen gebracht und dort meist durch Genickschuss ermordet. [96] Wenn es eine größere Anzahl war, wurden sie vergast.

Ein Befehl des Kommandierenden Generals des XXII. Gebirgs-Armeekorps, Hubert Lanz, besagte, dass in Zivil angetroffene italienische Soldaten völlig formlos zu erschießen seien. [97] Er setzte sich damit über die Regeln des Standrechts hinweg.

Über 13.000 italienische Kriegsgefangene ertranken, als sie 1943 in hoffnungslos überladenen Dampfern von den griechischen Inseln auf das Festland gebracht werden sollten. Der Befehl, sie abzutransportieren ohne Rücksicht darauf, ob Rettungsmittel an Bord der Schiffe vorhanden waren, stellt einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht dar.

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Karl Dönitz befahl, dass alle führenden Offiziere von Submarina und anderen italienischen Marinedienststellen standrechtlich abzuurteilen seien, wenn sie Kampfhandlungen gegen deutsche Seestreitkräfte zu verantworten hatten. Dieser Befehl verlangte unter Umständen von seinen Untergebenen Kriegsverbrechen.

Etwa 600.000 Soldaten der italienischen Streitkräfte wurden entwaffnet, interniert und zur Zwangsarbeit auf das Gebiet des Reiches verschleppt. Sie wurden als „Militärinternierte“ eingestuft, um ihnen den Status von völkerrechtlich geschützten Kriegsgefangenen nicht zuerkennen zu müssen. Sie galten kollektiv als „Verräter“ und wurden daher im Reich oft noch schlimmer behandelt als die „Ostarbeiter“. Bis Kriegsende starben etwa 40 bis 45.000 von ihnen. [98] Die Überlebenden wurden 1944 in den Status von Zivilgefangenen überführt und danach besser versorgt. [99]

Siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien

Da Polizei und SD-Einheiten mit der Eindämmung der Mitte 1941 einsetzenden starken Tätigkeiten von Titos Partisanen bald überfordert waren, betraute das OKW – auf Wunsch des Führers – im August die Wehrmacht mit dieser Aufgabe. [100] Da die rein militärische Bekämpfung der Partisanen durch teilweise auch gemischte Einheiten aus Wehrmacht, Polizei, und SD sich dennoch als relativ erfolglos erwies, verlegte man sich bald auf „Sühneaktionen“ und Geiselerschießungen, welche sich gegen wirkliche und vorgebliche Kommunisten und Partisanen, die Zivilbevölkerung, und besonders Juden und Zigeuner richtete. Zwei der größten Massaker der Wehrmacht mit insgesamt 4.000 Opfern ereigneten sich in Kraljevo und Kragujevac. [101]

Ein typisches Beispiel für eine in keinem ursächlichen Zusammenhang stehende, und somit kriegsrechtlich ungedeckte „Sühneaktion“ sowie die Gleichsetzung von Juden und Partisanen, war die Anweisung des im September 1941 eingesetzten Bevollmächtigten Generals in Serbien, Franz Böhme, wegen 21 in einem Kampf mit Partisanen getöteten Soldaten 2.100 Häftlinge der Konzentrationslager Šabac und Belgrad, bevorzugt Kommunisten und Juden, zur Liquidierung auszuwählen.

Die Anzahl der im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen in Serbien getöteten Personen wird von Karl H. Schlarp auf 41.000 bis 46.000 geschätzt. [102]

Speziell im Bereich der systemmatischen Judenvernichtung ermöglichte die gut koordinierte Zusammenarbeit von Wehrmacht, Militärverwaltung, Polizei, und Sondertruppen eine größtmögliche Effizienz, so dass Serbien nach Estland das zweite besetzte Land war, welches als „judenfrei“ bezeichnet werden konnte. [103] Der Definition, Registrierung und Kennzeichnung, Entrechtung, gesellschaftlichen Ausgrenzung und Beraubung der Juden anfangs 1941 folgte die partielle Liquidierung männlicher Juden und Zigeuner durch Polizei und SD-Einheiten. Bis zum Herbst war die Wehrmacht an diesen Aktionen nur mittelbare Unterstützungd beteiligt, übernahm aber ab diesem Zeitpunkt – im Gegensatz zu anderen von Deutschland besetzten Gebieten – diese Aufgabe hauptsächlich selber. [104]

Nach den Vergeltungaktionen deutscher Fallschirmtruppen auf Kreta (Luftlandeschlacht um Kreta, Sonderunternehmen Völkerbund) versuchten die neuen Kommandanten der „Festung Kreta“, Alexander Andrae und Bruno Bräuer, zu einer weniger harten Repressionspolitik überzugehen als der General der Fallschirmtruppen Kurt Student. [105] Als es jedoch zu Sabotageaktionen an Flughafen- und Treibstoffanlagen und zu Zusammenstößen mit kretischen Partisanen, den Andarten, kam, gingen sie zu Massenexekutionen an Zivilisten über. In einer der brutalen „Sühneaktionen“ brannten sie im September 1943 im Unterbezirk Viannos ein Dutzend Dörfer nieder, wobei mindestens 440 Personen, Männer, Frauen und Kinder, ums Leben kamen.[106] Auch der Rückzug in die Region um Chania, die 'Kernfestung Kreta', im Herbst 1944 wurde von Zerstörungen kretischer Dörfer entlang der Rückzugslinie und von Hinrichtungen von Zivilisten begleitet.[107] Nach griechischen Schätzungen kamen während der deutschen Besatzung Kretas zwischen 3000 und 9000 Zivilisten ums Leben.[108]

Peloponnes und Nordwestgriechenland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch Gebirgsjäger waren an Kriegsverbrechen beteiligt, so die 1. Gebirgs-Division an der Erschießung von italienischen Kriegsgefangenen der Division „Acqui“ auf Kefalonia und Korfu. [109] 155 Offiziere und 4750 einfache italienische Soldaten, [110] die sich den deutschen Truppen ergeben hatten, wurden nach ihrer Gefangennahme, den Befehlen des Oberkommandos der Wehrmacht folgend und allen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts widersprechend, getötet. Dies war eines der schwersten Kriegsverbrechen mit direkter Beteiligung von Wehrmachtseinheiten. Darüber hinaus unterstützten Gebirgsjäger die Geheime Feldpolizei bei der Deportation der jüdischen Bevölkerung in Griechenland.[111] Als die Division im Frühjahr 1943 nach Montenegro verlegt wurde, hatte sie im bisherigen Kriegsverlauf bereits über 19.000 Mann verloren. Anfang Juli 1943 wurde die 1. Gebirgs-Division nach Westgriechenland in den Epirus verlegt. Die militärischen Erfolge der ELAS hatten eine Verstärkung der deutschen Besatzungstruppen notwendig gemacht, und als Antwort darauf sollte der Terror intensiviert werden. Auch für sie galt Hitlers Befehl vom 16. Dezember 1942:

[…] Wenn dieser Kampf gegen die Banden sowohl im Osten wie auf dem Balkan nicht mit den allerbrutalsten Mitteln geführt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfügbaren Kräfte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkungen auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt… [112]

Allein in den drei Monaten zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober 1943 wurden rund 207 Ortschaften mit 4.500 Häusern zerstört und über 2.000 Griechen und Albaner, darunter Frauen, Alte und Kinder getötet. Ein Indiz dafür, dass es höchst selten zu Gefechten mit Partisanen kam, ist die Tatsache, dass „nur“ 23 Gebirgsjäger in diesem Zeitraum gefallen sind.[113][114][115]

Das OKW gab für gefangenen Angehörige des britischen SOE des Secret Intelligence Service (MI6), die vor allem in Südosteuropa agierten, den Befehl aus, diese nach Verhören als Spione hinzurichten, was allerdings bei enttarnten und festgenommenen Agenten auf beiden Seite üblich war, sofern man sie nicht als Doppelagent „umdrehen“ konnte.

Der so genannte Kommandobefehl vom 18. Oktober 1942, verfügte, dass alle Angehörigen aliierter Kommandoeinheiten, deren man habhaft wurde, unverzüglich als Saboteure erschossen werden sollten, da diese angeblich „aus Verbrechern“ bestünden, die den Schutz der Genfer Konvention nicht „verdienten“. gefangengenommene Commandosodaten sollte unverzüglich aus Wehrmachtsgewahrsam an den SD überstellt werden. Dennoch hat die Wehrmacht in vielen Fällen widerrechtlichen Hinrichtungen auch selbst ausgeführt. Völkerrechtskonform wäre ein solches Handeln nur dann gewesen, wenn diese Soldaten in Zivilkleidung fetsgenommen worden wären, analog zum Ungang mit den SOE-Kräften des MI6.

Hintergrund dieses Befehls war eine britische Kommandooperation auf der Kanalinsel Sark am 3./4. Oktober 1942, bei der einige deutsche Soldaten im Schlaf getötet wurden und einer nach England zum Verhör entführt wurde. Einige Generäle, wie Erwin Rommel, Albert Kesselring und auch Erich von Manstein versuchten, diesen Befehl zu unterlaufen, was aber nicht immer möglich war.

Von 1,5 Millionen französischen Kriegsgefangenen starben etwa 21.000; die meisten davon an der schlechten Behandlung in deutschen „Repressallagern“ wie Rawa Ruska in Polen. Dort brachte man vorwiegend Gefangene unter, die Fluchtversuche gewagt oder Zwangsarbeiten verweigert hatten. Von ihnen wurden Schwarze [116] [117] und Orientalen nochmals schlechter behandelt. Westeuropäische Juden wurden abgesondert und zu besonders schweren und erniedrigenden Arbeiten gezwungen, bevor auch sie in Vernichtungslager deportiert wurden.

Für den französischen Partisanenkampf kann davon ausgegangen werde, dass der Anteil von getöteten Partisanen höher als der getöteter Zivilisten war. Prinzipiell waren Massenerschießungen von unschuldigen Zivilisten – im Gegensatz zum Ostfeldzug – in Frankreich eher die Ausnahme. [118]

Nach der Ermordung eines Wehrmachtssoldaten durch niederländische Partisanen am 1. Oktober 1941 wurden auf Befehl des Oberbefehlshabers über die Niederlande, General Friedrich Christiansen, 661 Männer der Gemeinde Putten (Gelderland) von der Wehrmacht in KZ´s überstellt (welches nur 49 Personen überlebten), und das Dorf anschließend niedergebrannt. [119]

Weitere direkte Kriegsverbrechen waren Zwangsverpflichtungen von Zivilisten feindlicher Staaten, etwa zum Minensuchen, einzelne Massaker und eine unbekannte Zahl von Vergewaltigungen [120] einheimischer Frauen. Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekannt gewordene Fälle; angenommen wird jedoch, dass die meisten Fälle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben. [121]

Juristische Aufarbeitung und Strafverfolgung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nürnberger Prozesse

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Acht der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)

Hauptartikel: NS-Prozesse

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verurteilten die Alliierten einige Hauptverantwortliche, darunter Generäle des Oberkommandos der Wehrmacht. Sie stuften dieses und den Generalstab jedoch – anders als Gestapo, Sicherheitsdienst und Schutzstaffel – nicht als kriminelle Vereinigungen ein, obwohl sie die Führer der Wehrmacht als „rücksichtslose militärische Kaste“ bezeichneten. [122] Stattdessen empfahlen sie, diese Täter in künftigen Strafprozessen zur Verantwortung zu ziehen. In weiteren NS-Prozessen verurteilten sie vorwiegend Verbrechen, die an ihren eigenen Soldaten begangen worden waren.

Dennoch gab es zwei gesonderte Einzelprozesse (Fälle) in Nürnberg, bei denen Wehrmachtangehörige für im Zweiten Weiltkrieg begangegen Verbrechen angeklagt wurden. In dem Prozess Generäle in Südosteuropa (Fall VII vom 15. Juli 1947 bis 19. Februar 1948) und dem Prozess Oberkommando der Wehrmacht (Fall XII von 30. Dezember 1947 bis 14. April 1949) wurden hohe und höchste ehemalige Kommandeure in folgenden Punkten angeklagt:

Fall VII:

  1. Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Massenmord
  2. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Plünderung und Raub
  3. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: völkerrechtswidrige Hinrichtungen
  4. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit und Deportation zur Sklavenarbeit

Von den 12 Angeklagten wurden 9 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Fall XII:

  1. Verbrechen gegen den Frieden
  2. „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
  3. gemeinsame Plan und die Verschwörung

Diese Verbrechen wurden unterteilt in Verbrechen gegen Kriegsführende und Kriegsgefangene einerseits und Verbrechen gegen Zivilpersonen andererseits. Der zur Begehung dieser Taten war ebenfalls ein Anklagepunkt.

Von den 14 Angeklagten wurden elf zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt (einige bis bis zu 20 Jahre und lebenslänglich), einer beging Selbstmord und zwei wurden freigesprochen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Unter dem für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen völkerrechtlichen Straftatbestand wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist ein völkerrechtlicher Straftatbestand, der 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs vertraglich festgelegt wurde. Darunter wurden folgende Tathandlungen subsumiert:

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Die Charta wurde als ein nationalen Rechtssystemen übergeordnetes Recht von den Alliierten erlassen. Sie bildete die Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber und die zwölf Nachfolgeprozesse. Die Idee dahinter war, einverbindlichen international gültigen Normenkatalog zu schaffen, der es erlaubt, auch Staaten, ihre Institutionen und Akteure vor einem internationalen Gerichtshf für ihrer Verbrechen anzuklagen.

Die Anwendung dieses Rechtsinstituts (Normenkatalogs) wurde bereits während der Nürnberger Prozesse von der Verteidigung, aber auch von vielen Rechtswissenschaftlern kritisiert, weil die rückwirkende Heranzieung dieser Normen für die Verurteilung der Verbrechen der Wehrmacht dem in vielen Lädern gültigen Rechtsgrundsgrundsatz Nulla poena sine lege widersprach, da diese erst nach den Tathandlungen formuliert und festgelegt wurden. [123]

Dennoch spielte diese Charta für die juristische Aufarbeitung eine eher untergeordnete Rolle, da die meisten verbrechen auch schon vorher Starftaten darstellten und es diesem Auffangtatbestands für eine erfolgreiche Anklage gar nicht bedurfte.

Kontrollgesetz Nr. 10

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 von 1945 beschränkte die deutsche Justiz in ihrer Zuständigkeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Alliierten konnten aber deutsche Gerichte ermächtigen, wenn die Straftaten an Deutschen oder Staatenlosen verübt worden waren. Die Besatzungsmächte handhabten diese Möglichkeit unterschiedlich. In der amerikanischen und sowjetischen Zone wurden deutsche Instanzen nur von Fall zu Fall ermächtigt, in der britischen und in der französischen Zone wurden allgemeine Zuweisungen der Zuständigkeit durch Verordnungen festgelegt. Erst 1950, fünf Jahre nach dem Krieg, reduzierten die Alliierten die Zahl der Straftatbestände, deren Verfolgung den Besatzungsbehörden vorbehalten blieb. Danach konnten Kriegsverbrechen der Wehrmacht auch von der westdeutschen Justiz verfolgt werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Opfer, soweit sie sich nicht gegen alliierte Militärangehörige gerichtet hatten.

Bundesrepublik Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die West-Alliierten zogen sich vor dem Hintergrund des heraufziehenden Kalten Krieges schon bald nach dem Kriegsende aus der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen zurück. Immer mehr stand der Ost-West-Gegensatz im Vordergrund und spätestens seit der Berliner Luftbrücke (1948 bis 1949) setzte sich die Überlegung durch, die Westdeutschen als Verbündete und nicht mehr als Besiegte zu sehen. Dies führte in vielen Fällen zu Gnadenerlassen und deutlichen Verkürzungen bereits verurteilter NS- und Kriegsverbrecher, ja sogar zu bewusster Strafvereitelung bei der Verfolgung schwer belasteter Tätern, da diese entweder aufgrund ihrer Fachkenntnis oder ihrer Kontakte, sowohl politisch, als auch nachrichtendienstlich, „verwendet“ werden sollten, beziehungsweise ein Teil des Aufbaus der Bundesrepublik werden sollten. Ein prominentes Beispiel eins solchen Falls ist General Reinhard Gehlen, ehemaliger Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) des deutschen Generalstabs, Leiter der Organisation Gehlen und erster Präsident des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND), in den etliche ehemalige SD-Mitglieder aufgenommen wurden.

Aus diesem Grund blieben zahlreiche Massenverbrechen ungeahndet. Die Zuständigkeiten waren unklar, zumal die Tatorte im Ausland lagen und Täter in unterschiedlichen Bundesländern lebten. 1958 wurde die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ eingerichtet; damit wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bundesweit koordiniert. Ab 1965 wurden Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Bundesgebiet eingeleitet und auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.

Eine nicht unerhebliche Rolle für die nur schleppende strafrechtliche Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen spielte auch die Tatsache, dass die Spruchkörper der Justiz (Gerichte) in der jungen Bundesrepublik sich in nicht unerheblichen Maße aus Juristen zusammensetzten, die bereits zur NS-Zeit als Organe der Rechtspflege tätig waren.

Seit 1960 waren aber alle Straftaten außer Mord schon verjährt. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches, Paragraph 50, galt 1968 auch die Beihilfe zum Mord als verjährt; damit waren alle „Schreibtischtäter“ einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen.

Von der westdeutschen Justiz wurden nach dem Krieg einige Tatkomplexe schwerpunktmäßig verfolgt. Dazu zählten Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen, Verbrechen, die sich im Zusammenspiel von Wehrmacht und Sicherheitspolizei ereigneten, wobei dies Verbrechen der Geheimen Feldpolizei der Wehrmacht einschloss. Für den Raum außerhalb der Sowjetunion kommen Geiselerschießungen in besetzten Ländern und Endphaseverbrechen hinzu.

Generell gesehen sind aber ein Großteil der Ermittlungen und Verfahren eingestellt worden. Das zahlreiche Material, das den Staatsanwaltschaften und der Zentralen Stelle zuging, hat zu nur sehr wenigen Anklagen geführt. Bei den Verurteilungen ist das geringe Strafmaß auffällig, das ganz generell für NS-Verfahren vor westdeutschen Gerichten typisch ist. [124]

Deutsche Demokratische Republik

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis Ende 1946 sollen 14.098 Personen wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sowjetischen Besatzungszone verurteilt worden sein. [125] Dabei ist anzumerken, dass in der Sowjetunion und der Sowjetischen Besatzungszone die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher mit Vergeltungsmaßnahmen, sowie spezifischen Repressiv- und Terrormaßnahmen verbunden war. [126] Die alliierten Bestimmungen wurden von den sowjetischen Sicherheits- und Justizorganen extensiv ausgedeutet, unter Missachtung elementarer rechtsstaatlicher Maßstäbe willkürlich angewendet, und für politische Ziele massiv missbraucht. [127]

Vergleich der Verurteilungen wegen NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von 1951 bis 1958

Trotz des Selbstverständnisse der DDR als „antifaschistischem Staat“ war die Verfolgung von NS-Verbrechen in der DDR nicht intensiver als in der Bundesrepublik. [128] Zur Unterstreichung dessen führte die Regierung häufig an, dass an die 13.000 Kriegsverbrecher verurteilt worden wären. [129] Diese Behauptung hielt einer Prüfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand. Nur ein verschwindend kleiner Teil davon betraf Kriegsverbrechen. Der Großteil wurde wegen NS-Verbrechen und der Mitgliedschaft in für verbrecherisch erklärten Organisationen verurteilt, und ist somit eher als das zu sehen was im Westen die Entnazifizierung darstellte. Wenn man die Waldheimer Prozesse, welche wegen Rechtsverletzungen im Prozess und in der Urteilsfindung als nichtig anzusehen sind, nicht berücksichtigt, ergeben sich für beide Staaten ähnliche Zahlen. Bis 1960 kam es nur zu zwei Urteilen gegen Wehrmachtsangehörige.

Erst 1964 kam zur Einrichtung der Diensteinheit 11 in der Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit, welche für die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen zuständig war. Obwohl das zu einem Anstieg von Verurteilungen führte, war allerdings die Aufgabe dieser MfS-Einheit nicht primär die Ermittlung und Strafverfolgung ehemaliger NS-Täter, sondern die nachrichtendienstliche und politische „Verwendung“ dieser Information. Das heißt, man war daran interessiert zu wissen, wer eine solche Vergangenheit hatte und vor allem, wie man diese ausnutzten konnte, zum Beispiel zur Erpressung von Kooperation und informeller Mitarbeit (IM). Ein weiter Gesichtspunkt war Sicherstellung der Informationshoheit in diesem Bereich, um die nicht kleinen Zahlen solcher Personen im eigenen Partei- und Staatsapparat, die es ebenso in der DDR gegeben hat, vor ausländischer Kompromittierung durch eventuelle Anklagen (Rechts- und Auslieferungsersuchen) oder nachrichtendienstlicher Erpressung zu schützen.

Von 1966 bis 1985 kam es zu 65 Verfahren und sechs Urteilen. [130] Die großteils von der Staatssicherheit beeinflussten Verfahren dienten ab den 60er Jahren zunehmend propagandistischen Zwecken, und sollten im Umfeld die mangelhafte Vergangenheitsaufarbeitung des Westens sowie den vorgeblich faschistischen Grundcharakter der Bundesrepublik, Bundeswehr und Nato aufzeigen. [131] [132]

Gesellschaftliche Rezeption nach Kriegsende

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wandel des Geschichtsbildes

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Nachkriegszeit bestimmten Memoiren und Gerichtsaussagen deutscher Generäle [133] und Offiziere das westdeutsche Geschichtsbild des „anständigen deutschen Soldaten“ und der „sauberen Wehrmacht“, deren Angehörige von Ausnahmen abgesehen fair nach Kriegsvölkerrecht gekämpft hätten. In diesen Memoiren werden Verbrechen der Wehrmacht kaum erwähnt, bestritten, bzw. als Taten einzelner Soldaten geschildert. Breiteren Raum nehmen dagegen taktische Fragen ein, wie man den Krieg ohne die Einmischung von Hitler doch noch hätte gewinnen können. [134] In Illustriertenromanen wurde der deutsche Soldat meist als pflichtbewusst, engagiert, im Kampf hart aber fair, kameradschaftlich, freundlich, gebildet, und gutaussehend dem Partisanen gegenübergestellt. Dieser ist oft ein heimtückisch-verräterischer Kommunist, Krimineller, Zuhälter, Drogenhändler, und entspricht nebenbei von der Physiognomie gerne den alten nationalsozialistischen Rassevorstellungen. Deutsche Kriegsverbrechen kommen nur sehr selten, und wenn dann von der SS begangen, vor. [135]

Seit den Nürnberger Prozessen galt die Wehrmacht als Ganzes in der Öffentlichkeit als „freigesprochen“; Verbrechen von Truppenteilen wurden vorwiegend als Handlungen von Einzeltätern betrachtet. Die enge institutionelle Verbindung der Wehrmachtsspitze mit dem nationalsozialistischen Partei- und Staatsapparat und damit ihre Gesamtverantwortung für deren Vernichtungskrieg blieben weitgehend unberücksichtigt[136]; ebenso die Zusammenarbeit von Soldaten jeden Ranges mit den verbrecherischen Organisationen SD, SS und Gestapo.[137] Nach den ersten Kollektivschulddebatten der Nachkriegszeit [138] wurden bis etwa 1955 Amnestiegesetze erlassen, die diese Einstellung für mehr als ein Jahrzehnt zementierten.[139][140] Hannes Heer fasst die damalige Haltung folgendermaßen zusammen:

„Sinnhafte Interpretationen der eigenen Erfahrung wurden abgedrängt auf Bereiche des Funktionsstolzes über Effektivität, Kompetenz und Kampfkraft oder in private Bereiche erfahrener und bestätigter Kameradschaft einer Schicksals- und Überlebensgemeinschaft – auf Bereiche also, die für Wiederaufbau und Wirtschaftswunder anschlußfähig waren. Politischer oder antipolitischer Sinn war daraus nicht zu generieren, das Interpretationsschema kam vielmehr einem unpolitischen privatistischen Habitus entgegen. [141]

Seit etwa 1968 hat eine jüngere Generation von Historikern, die den Weltkrieg nicht mehr bewusst erlebt hat, die deutsche Militärgeschichte erforscht. Mit Rückgriff auf inzwischen zugängliche neue Quellen, darunter Wehrmachtsakten, Prozessunterlagen, Zeugenaussagen, Feldpost, Tagebücher, widerlegte sie die Legende der „sauberen“, unpolitischen, irregeführten und vom NS-Regime missbrauchten Wehrmacht. So wurde etwa die bis dahin bestrittene Ausführung des Kommissarbefehls und die Eigenbeteiligung ganzer Einheiten an Massenmorden bewiesen. Im Ergebnis geht die Forschung heute „von einer problematischen Verstrickung der Wehrmacht in die NS-Verbrechen während des Krieges“ aus: Sie sei „letztlich als 'Komplize des Bösen' und 'stählerner Garant' und nicht als vermeintlich unpolitischer Bereich des NS-Staates anzusehen“.[142]

Die Wahrnehmung und Interpretation der Wehrmacht in der DDR war hauptsächlich durch das marxistisch-leninistische Geschichtsbild (siehe Imperialismustheorie und Marxistische Faschismustheorie) geprägt. [143] Die Wehrmacht war aus diesem Blickwinkel:

„[…] das wichtigste Instrument der deutschen Monopolbourgeoisie zur Sicherung der Herrschaft über das eigene Volk, insbesondere zur Niederhaltung der Arbeiterbewegung, und zur Durchsetzung der Weltmachtpläne der Großbourgeoisie, vor allem der reaktionären Klassenziele gegenüber der Sowjetunion. [144]

Diese Sichtweise erforderte einen strengen Klassengegensatz innerhalb der Wehrmacht in Form von ausbeutender und unterdrückender Generalität und höherem Offizierskorps als Werkzeuge des Kapitalismus, und ausgebeuteten, unterdrückten einfachen Soldaten und Unteroffizieren. [145]

Im Weltbild der SED-Propaganda wurde die DDR zum "Staat der Opfer" und "Staat des Antifaschismus". Etliche persönlich verfolgte Kommunisten in Staats- und Parteiführung galten als Beweis dieser Doktrin. Die historische Verantwortung für NS-Verbrechen wurde an den Westen delegiert, und loyalen Bürgern der DDR somit das Angebot einer Generalabsolution gemacht. [146]

Mediale Darstellung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Wehrmachtsverbrechen waren in der Bundesrepublik vor 1989 auch in den Medien thematisiert worden: etwa 1978 durch die amerikanisch-sowjetische Fernsehdokumentation Der unvergessene Krieg. Während des Historikerstreits 1986/87 spielten sie jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Nach der Wiedervereinigung erschienene Forschungsliteratur von 1991 wie das Buch von Reinhard Rürup Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945. Eine Dokumentation oder der von Peter Jahn und Reinhard Rürup herausgegebene Band Erobern und Vernichten. Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 fanden über Fachkreise hinaus kaum Beachtung.

Erst die seit 1995 in 34 deutschen und österreichischen Städten gezeigten beiden Wehrmachtsausstellungen machten das wissenschaftlich inzwischen korrigierte Geschichtsbild zur Wehrmacht auch in der Bevölkerung bekannter. Sie verbreiteten mit vielen Bild- und Schriftdokumenten das Wissen, dass sich ganze Truppenteile an Massenerschießungen von Zivilisten, Juden, und an Vergeltungsaktionen, beteiligt hatten. Damit ließen sich Kriegsverbrechen nicht mehr nur auf verbrecherische Befehle zurückführen, Einzeltätern anlasten und von der Völkermord-Politik des NS-Regimes getrennt betrachten.

Die Ausstellung rief Proteste in Teilen der bundesdeutschen Öffentlichkeit, darunter bei ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, aber auch renommierten Personen wie Helmut Schmidt und Richard von Weizsäcker hervor, [147] fand aber auch Zustimmung sowie fundierte Kritik. Einige Historiker wiesen auf einige falsch zugeordnete Fotografien hin, die irrtümlich Verbrechen der Roten Armee oder anderer mit Deutschland verbündeter Militärs zeigten. [148]

Daraufhin wurden die Exponate wissenschaftlich überprüft und die Ausstellung entsprechend überarbeitet. [149]

Die zweite Ausstellung stellte in den Vordergrund, dass eine Nichtbefolgung verbrecherischer Befehle in der Wehrmacht möglich gewesen war. Offiziere, die bei Massenmorden nicht mitmachen wollten oder konnten, wären nach Darstellung der Ausstellung allenfalls versetzt worden und ansonsten unbehelligt geblieben.

Im Rechtsextremismus werden beide Ausstellungsversionen als Propagandashow zur Verleumdung ehrlicher deutscher Soldaten dargestellt und bekämpft; die Fehler der ersten Fassung werden zur Diskreditierung der gesamten Grundthese benutzt.[150]

Rezeption in der Bundeswehr

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der erste Traditionserlass der Bundeswehr von 1965 lobte die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 mit den Worten "Zuletzt nur noch dem Gewissen verantwortlich, haben sich Soldaten im Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zur letzten Konsequenz bewährt" [151], vermied jedoch klarstellende Aussagen über die Beurteilung der Wehrmacht als Gesamtinstitution bzw. ihre Verbrechen.

Mit dem Traditionserlass vom 20. September 1982 hat sich die Bundeswehr von den Traditionen der Wehrmacht stärker abgegrenzt, und reklamiert das Attentat vom 20. Juli 1944 dagegen als ihr Vorbild für den „Staatsbürger in Uniform“. Im Erlass von 1982 sind die Schwerpunkte gegenüber 1965 etwas anders gesetzt, und es wird zum erstenmal selbstkritisch von „Schuld“ gesprochen: „Im Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime wie das Dritte Reich kann Tradition nicht begründen.“ [152]

Allerdings war Angehörigen der Bundeswehr der Besuch der Wehrmachtsausstellung nur als Privatperson und nicht in Uniform gestattet. Mitglieder des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes dürfen sich nach Weisung des Verteidigungsministeriums an Diskussionen um die Ausstellung nicht beteiligen. Diese von Volker Rühe getroffenen Regelungen wurden von seinem Nachfolger Rudolf Scharping bestätigt. [153]

Ursachenforschung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von der Wissenschaft wurden verschiedenste – umstrittene und teilweise widersprüchliche – Thesen entwickelt, welche zu erklären versuchen, warum Angehörige der Wehrmacht Kriegsverbrechen begangen haben, beziehungsweise wie ihre Hemmschwelle zur Begehung/Vermeidung dieser Taten ausgestaltet war. Dabei bleiben viele dieser Erklärungsmodelle recht spekulativ, da sie sich, auch aufgrund von Mangel an Quellenmaterial, schwer statistisch verifizieren oder falsifizieren lassen.

„Für die Faktoren, die für die Haltung und das Verhalten jener Soldaten ausschlaggebend waren, die nicht der höheren militärischen Führung angehörten, aber trotzdem für die Durchführung der Besatzungspolitik verantwortlich waren, wurden bisher gewisse Erklärungsmodelle gefunden, die aber alle als problematisch zu bezeichnen sind. [154]

Entmodernisierung des Krieges

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Datei:Soviet soldiers advancing through rubble Stalingrad.jpg
Häuserkampf in Stalingrad (Sinnbild der „Entmodernisierung“ des Krieges

Dem Historiker Omer Bartov zufolge begünstigten verschiedene Faktoren die Kriegsverbrechen durch Wehrmachtsoldaten: so die so genannte „Entmodernisierung“, das heißt ein zunehmender Ausfall moderner Kampfmittel, eine drastische Verschlechterung der Lebensumstände und wachsende geistige Entfernung vom modernen Leben der Kampfeinheiten und eine daraus resultierende Verrohung, besonders an der Ostfront ab 1941. Dies habe zu physisch-psychischen Erschöpfungszuständen und seelischer Abstumpfung bei den Soldaten geführt. In den vereinzelten, immer weniger einer modernen Armee gleichenden Kampfverbänden hätten sich defätistisch-nihilistische, sozialdarwinistische Rechtfertigungsmuster sowie die Verachtung traditioneller Autoritäten und Werte breitgemacht. [155] Er zitiert einen damaligen Kriegsteilnehmer:[156] Allerdings war der Sozialdarwinismus eine der theoretischen Grundlagen der NS-Ideologie, insofern ist es schwer zu ermessen, inwieweit diese Sichtweise nun das Ergebnis jahrerlanger Propaganda oder des Krieges selbst gewesen ist.

„Der Mensch wird zum Tier. Er muss vernichten, um zu überleben […] Der Kampf nimmt hier wieder seine urtümlichste, tierähnlichste Form an […]“

Man führe „einen Kampf ums Überleben, in dem alles erlaubt sei, was die Vernichtung des einzelnen Soldaten und darüber hinaus auch seiner Kameraden, seiner Einheit, seiner Rasse und seines Landes verhindern könne.“[157] Diese Haltungen machten eventuell zusätzlich empfänglicher für ideologische Indoktrination. Den Soldaten sei auch im Rahmen gewöhnlicher Kampfhandlungen zunehmend gestattet worden, Ärger und Frustrationen an feindlichen Soldaten und Zivilisten „auszulassen“.[158] Diese „Entmodernisierung“ an der Front trug auch nach Hannes Heer erheblich zur Brutalisierung der Truppe bei.[159]

Funktion von Primärgruppen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch „Primärgruppen“, also landsmannschaftlich und regional organisierte Einheiten, die auch einen quasi familiären Zusammenhalt bieten konnten, könnten im Osten das Durchhaltevermögen, die Brutalität und Neigung zu Verbrechen und Anfälligkeit für Ideologisierung gefördert haben. In welcher Richtung und welchem Maß, ist jedoch umstritten. Während einige in diesen Primärgruppen den Grund für die besondere Leistungsbereitschaft und mitunter auch die Verbrechen der Wehrmachtsangehörigen sehen[160], sehen andere gerade den Ausfall traditioneller Bindungen als Einfallstor für nationalsozialistische Indoktrination und vermehrte Kriegsverbrechen. Entgegen der Ansicht, dass soziale Ordnung Ideologie entbehrlich machte, wird angeführt, dass gerade an der relativ aussichtslosen von „sozialer Ordnung entleerten“ Ostfront im Gegensatz zur Westfront erbittert gekämpft worden sei. In dem Maß, wie funktionierende soziale Bande zerbrochen seien, habe die ideologische Motivation vermehrt an Bedeutung gewonnen. [161]

Ideologische Indoktrinierung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rolle der Ideologie innerhalb der Wehrmacht als Ursache von Verbrechen wird unterschiedlich bewertet. Während Autoren wie Omar Bartov [162] und Hannes Heer die Funktion der nationalsozialistischen Ideologie als essentielle Mitursache für die Verbrechen der Wehrmacht einschätzen, und eine Übereinstimmung zwischen Überzeugungen von Wehrmachtsführung und Regime konstatieren, schreibt zum Beispiel Dr. Klaus Jochen Arnold:

„Mit Blick auf die Wehrmacht, nicht auf Hitler, Himmler etc., handelte es sich eben nicht um eine lang geplante Massenvernichtung von Juden oder Slawen aus ideologischen Gründen, sondern vor allem um Krieg, und dieser von beiden Seiten mit Erbitterung geführte Krieg schuf ein Klima, in dem Massenmord zum Alltagsgeschäft "normaler Männer" werden konnte. [163]

Christian Gerlach sieht in der Besatzungspolitik im Osten eher ein radikalökonomisches, rücksichtsloses Zweckmäßigkeitsdenken, in welchem die Ideologie eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe. [164]

Die maßgebliche Beeinflussung der Heeresführung und der oberen Ränge durch die nationalsozialistische Propaganda ist relativ eindeutig zu konstatieren. So schreibt Mark Mazover dazu:

„Jüngere Studien haben nicht nur gezeigt, wie stark die politische Indoktrination in das Offizierskorps eingedrungen war und dort sogar institutionalisiert worden war, sondern auch, wie sich die NS-Ideologie in den Befehlen und Aktivitäten der militärischen Befehlshaber widerspiegelte. [165]

Dagegen ist die Wirksamkeit dieses Faktors für die mittleren und speziell unteren Ränge eher fraglich bzw. nicht eindeutig beantwortbar. Rolf-Dieter Müller schreibt dazu in Bezug auf die Forschungen zur "Alltagsgeschichte des Soldaten":

„Welche Rolle spielten dabei Ideologie und Propaganda? Systematische Untersuchungen dazu fehlen fast völlig. Über Motivation und Mentalitäten innerhalb der Wehrmacht wissen wir abseits von Einzelbefunden, die sich zudem meist nur auf die Ostfront beziehen, relativ wenig. […] Wie lassen sich Wirkungen der Unterdrückung und Disziplinierung in einer Armee des blinden Gehorsams abgrenzen gegenüber den Wirkungen von Ideologisierung und Propaganda? [166]

Während Manfred Messerschmidt trotz seiner umfangreichen Darstellung der nationalsozialistischen Indoktrination der Wehrmacht bezweifelt, dass "diese wirklich einen Einfluß auf die Soldaten" hatte, [167] und Hans Mommsen die Ansicht vertritt, dass "die Mentalität des durchschnittlichen Landsers eher von Nüchternheit und Ablehnung der realitätsfernen Propagandatiraden" geprägt gewesen sei, [168] setzt Hannes Heer zumindest für den Bereich der Judenverfolgung Führung und Truppe in eins, indem er schreibt:

„Die Beteiligung der Wehrmacht am Holocaust erfolgte auf allen Ebenen der militärischen Befehlsgewalt […] bis zu den Truppenführern. […] Die Mentalität der Wehrmachtsführung entsprach dem Bewußtsein der Truppe. [169]

Weiterführende Informationen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wehrmacht

  • Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Aufbau, Gliederung, Recht, Verwaltung. Oldenbourg Verlag, 6 Bände, hier relevant:
Band IV: 5. Februar 1938 bis 31. August 1939. 2. Auflage 1998, ISBN 3-486-41739-8
Band V: 1. September 1939 bis 18. Dezember 1941. 1. Auflage 1988, ISBN 3-7646-1882-5
Band VI: 19. Dezember 1941 bis 9. Mai 1945. 1995, ISBN 3-7646-1940-6

Verbrechen

Polen

Jugoslawien

Walter Manoschek: „Serbien ist judenfrei“: militärische Besatzungspolitik und Judenvernichtung in Serbien 1941/42, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1995, ISBN 3-486-56137-5

Sowjetunion

  • Rolf-Dieter Müller: Der letzte deutsche Krieg 1939–1945. 2005, ISBN 3-608-94133-9
  • Johannes Hürter: Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2. Auflage 2007, ISBN 3-486-58341-7
  • Hans-Adolf Jacobsen: Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener in: Martin Broszat/Hans-Adolf Jacobsen/Helmut Krausnick: Anatomie des SS-Staates. Band 2, ISBN 3-423-02916-1
  • Hannes Heer: Stets zu erschießen sind Frauen, die in der Roten Armee dienen. 1995, ISBN 3-930908-06-9
  • Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen und völkerrechtliche Probleme des Krieges gegen die Sowjetunion In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. Überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-24437-4

Südeuropa

  • Hagen Fleischer: Im Kreuzschatten der Mächte. Griechenland 1941–1944 (Okkupation – Resistance – Kollaboration). Reihe: Studien zur Geschichte Südosteuropas, Frankfurt/M., Bern, New York, 1986, ISBN 978-3-8204-8581-3
  • Hagen Fleischer, Loukia Droulia (Hrsg.): Von Lidice bis Kalvryta. Widerstand und Besatzungsterror. Reihe: NS-Besatzungspolitik in Europa 1939–1945, Band 8, Berlin 1998, ISBN 3-932482-10-7
  • Hermann Frank Meyer: Von Wien nach Kalavryta. Die blutige Spur der 117. Jäger-Division durch Serbien und Griechenland. Mannheim / Möhnesee 2002, ISBN 3-933925-22-3
  • Hermann Frank Meyer: Kommeno: erzählende Rekonstruktion eines Wehrmachtsverbrechens in Griechenland, Köln 1999, ISBN 3-929889-34-X
  • Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941 – 1945. Einzelschriften zur Militärgeschichte, Bd. 32, Freiburg 1989, ISBN 3-7930-0192-X
  • Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich, 1943–1945, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1990, ISBN 3-486-55391-7

Westeuropa

  • Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44; Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-57992-4

Holocaust

  • Walter Manoschek: „Wo der Partisan ist, ist der Jude, und wo der Jude ist, ist der Partisan“. Die Wehrmacht und die Shoa. In: Gerhard Paul (Hrsg.): Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche? Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte Band 2, Wallstein Verlag, Göttingen 2002, ISBN 3-89244-503-6

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 14. November 1945–1. Oktober 1946, Band 22, Seite 591
  2. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 28
  3. Artikel Wehrmacht, Brockhaus 2006, a.a.O.
  4. Anm.: Auf Anweisung von Joseph Goebbels wurden offiziell die Begriffe „Bande“ und „Bandenbekämpfung“ anstatt dem eher positiv besetzten Begriff „Partisan“ verwendet.
  5. „Gegen Kritik immun“ – Rolf-Dieter Müller, in: Der Spiegel 23/1999, Seite 60–62; zitiert nach: Christian Hartmann: Krieg und Verbrechen – Zur Struktur des deutschen Ostheeres, in: Mitteilungen der Gemeinsamen Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, Seite 18
  6. nach Christian Hartmann: Wie verbrecherisch war die Wehrmacht? In: Christian Hartmann et al. (Hrsg.), a.a.O., S. 70 ff.
  7. Aus einer Tornisterschrift des Oberkommandos der Wehrmacht von 1940/41, Heft 16 „Deutsche Haltung vor Fremden“, Seite 1 und Seite 3: „…, du sollst dir in der Fremde nichts herausnehmen, was du dir daheim unter den prüfenden Blicken deiner Volksgenossen, von deren Achtung du abhängst, versagen müßtest. Denn die Fremde ist nicht der Ort, wo du dich, weil man dich dort nicht kennt, gehen lassen kannst, im Gegenteil, nirgends mußt du dich so zusammennehmen wie in einem fremden Land.“ […] In der Fremde sollst du nicht das Eigene suchen, du sollst dir dort ein gerechtes Bild von dem andern Volk, von dem andern Land machen.“
  8. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 37 und 47
  9. Norbert Graml bezeichnete sie als "ein Hort reaktionärer Überzeugungen mit starkem innenpolitischen Einfluss", welche sich mit dem NS-Regime in eine "Komplicenschaft bei der Liquidierung von Demokratie und Parlamentarismus" begeben habe. Aus: Hermann Graml: Die Wehrmacht im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1997, Heft 3, Seite 369.
  10. Wilhelm Deist schreibt: „Denn gerade im Bereich des Militärs ergab sich aus der ‚Teilidentität der Ziele‘ mit dem nationalsozialistischen Regime eine vielschichtige Übereinstimmung in wesentlichen Fragen der Außen- und Innenpolitik.“; nach: Wilhelm Deist: Militär, Staat und Gesellschaft – Studien zu preußisch- deutschen Militärgeschichte, Oldenbourg, 1991, Seite 406
  11. Artikel Wehrmacht, Brockhaus Enzyklopädie Band 29, 21. Auflage 2006, S. 554f
  12. Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543
  13. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 570
  14. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, Vorwort
  15. Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 540
  16. a b P. M. Baldwin: Clausewitz in Nazi Germany. Journal of Contemporary History 16 (1)(1981): 5-26, S. 11f.
  17. Erich Ludendorff: Der totale Krieg, München 1934, Seite 16 ff.
  18. Zitiert nach Manfred Messerschmidt: Wehrmacht im NS-Staat – Zeit der Indoktrination, Hamburg 1969, Seite 82
  19. Dokument Nr. 107; zitiert nach Manfred Messerschmidt und Ursula von Gersdorff: Offiziere im Bild von Dokumenten aus drei Jahrhunderten, Stuttgart, 1964, Seite 274
  20. Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 540
  21. Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 113, und Manfred Messerschmidt: Vorwärtsverteidigung – Die Denkschrift der Generäle für den Nürnberger Gerichtshof, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 543
  22. Zitiert nach: Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 116
  23. Raymond Cartier: Der Zweite Weltkrieg, Band 1, Lingen Verlag, Köln 1987, Seite 33
  24. Zitiert nach: Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 132
  25. Theo J. Schulte: Die Wehrmacht und die nationalsozialistische Besatzungspolitik in der Sowjetunion, in: Roland G. Foerster (Hrsg.): „Unternehmen Barbarossa“ – Zum historischen Ort der deutsch-sowjetischen Beziehungen von 1933 bis Herbst 1941, Seite 165
  26. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 572
  27. Thomas Kühne: Kameradschaft – Die Soldaten des nationalsozialistischen Krieges und das 20. Jahrhundert, Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 173, Vandenhoeck und Ruprecht, 2006, Seite 151
  28. Auszüge aus den Aussagen verschiedener in Kommeno beteiligter Soldaten, nach Mark Mazover: Militärische Gewalt und nationalsozialistische Werte – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944,, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg der Wehrmacht 1941 bis 1944, Seite 158 und 159
  29. Oberleutnant Walther im BA-MA, RW 40/187, Lagebericht des Verwaltungsstabes beim Befehlshaber Serbien vom 6.10.1941
  30. Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 122
  31. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 96
  32. Divisions-Kommandeur-Besprechungen vom 12.06.1942, BA-MA RH 22-231, und Divsionskommandeursbesprechung vom 09.08.1942, BA-MA, RH 22–233
  33. Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 345
  34. Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 345
  35. Anm.: Tatsächlich waren Juden in der Roten Armee und speziell als Kommissare statistisch deutlich überrepräsentiert. Nach: Dietrich Beyrau: Aus der Subalternität in die Sphären der Macht – Die Juden im Zarenreich und in Sowjetrussland (1860–1930), in: Jörg Baberowski (Hrsg.): Moderne Zeiten? – Krieg, Revolution und Gewalt im 20. Jahrhundert, Vandenhoeck und Ruprecht, 2006, Seite 83
  36. Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 57 ff.
  37. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 191 und 192
  38. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a.a.O. S. 39 und 43
  39. Gühnter Deschner: Schonungslos Erledigen: Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, 1989, Seite 175 bis 178
  40. Joachim von Meien: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht während des Russlandfeldzugs im zweiten Weltkrieg, 2007, Seite 46 ff.
  41. Truman Anderson: Die 62. Infanteriedivision – Repressalien im Heeresgebiet Süd, Oktober bis Dezember 1941, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 309
  42. Günther Deschner: Schonungslos erledigen – Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 179 und 181.
  43. Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 253 und 254
  44. Götz Aly und Ulrich Herbert: National Socialist Extermination Policies – Contemporary German Perspectives an Controversies, Berghahn Books, 2000, Seite 174
  45. Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II, 1969, 236 f.; Jörn Axel Kämmerer, Kriegsrepressalie oder Kriegsverbrechen?, in: Archiv des Völkerrechts (AVR) 1999, Seite 283 und 296 ff.
  46. Günther Deschner: Schonungslos erledigen – Der Partisanenkrieg im Osten, in: Der II. Weltkrieg, Band 4, Der totale Krieg, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 179 und 181.
  47. Hannes Heer: Die Logik des Vernichtungskrieges – Wehrmacht und Partisanenkampf, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 104 bis 131
  48. Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, Seite 836
  49. BA-MA: RH 20-12/218; zitiert nach www.hfmeyer.com
  50. OKW/WFSt/Op. Nr. 1216/42, Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten vom 11.11.1942, gez. I.A. Jodl
  51. Aus dem Protokoll Bormanns einer Besprechung von Hitler mit führenden NS-Größen am 16.07.1941 im Führerhauptquartier; zitiert nach: "Beherrschen, Verwalten, Ausbeuten" – Protokoll einer Führerbesprechung, in: Der II. Weltkrieg, Band 3, Tief im Feindesland, Pawlak-Verlag, 1989, Seite 372
  52. Christian Rass „Verbrecherische Kriegführung an der Front. Eine deutsche Infanteriedivision und ihre Soldaten“ in: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52802-3, S. 80-90.
  53. Konrad Kwiet: Rassenpolitik und Völkermord, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus 1998, S. 60
  54. RSHA vom 17. Juli 1941 im Dokument Nr. 24 mit Anlagen abgedruckt bei: Hans-Adolf Jacobsen: „Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener.“ In: Anatomie des SS–Staates, dtv 463, München 1967, Band II, Seite 200-204
  55. Befehl Reichenaus (AOK 6, Ia, Az. 7), Verhalten der Truppe im Ostraum vom 10.10.1941; zitiert nach: Gerd R. Ueberschär und Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ – Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion 1941, F. Schöningh, 1984, Seite 416
  56. Online einsehbar unter: NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus
  57. Nachlass von Hans Röttiger vom 28.11.1945 im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg (BA-MA), N 422/11, Bl. 3. Anm.: Am 8. Dezember zog Röttiger diese Aussage zurück.
  58. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 116
  59. Abgedruckt in: Verbrechen der Wehrmacht – Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941–1944, Ausstellungskatalog, Hamburg 2002, Seite 90.
  60. Bradley F. Smith, Agnes F. Petersen (Hrsg.): Heinrich Himmler. Geheimreden 1933 – 1945, Propyläen Verlag, Frankfurt am Main, Berlin/Wien 1974, ISBN 3-549-07305-4
  61. Walter Manoschek: "Gehst mit Juden erschießen?" – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 44 bis 47
  62. Dieter Pohl: Holocaust, Herder, Freiburg 2000, S. 120f
  63. Israel Gutman (Hrsg.): Enzyklopädie des Holocaust Bd. III, Piper, München u.a. 1998, Artikel Wehrmacht, S. 1562ff
  64. Art. 56. The property of municipalities, that of institutions dedicated to religion, charity and education, the arts and sciences, even when State property, shall be treated as private property. All seizure of, destruction or wilful damage done to institutions of this character, historic monuments, works of art and science, is forbidden, and should be made the subject of legal proceedings.
  65. Jonathan Petropoulos: Kunstraub und Sammelwahn – Kunst und Politik im Dritten Reich, Berlin 1999, Seite 168
  66. Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums; auf www.zeno.org
  67. Auf www.bundesarchiv.de
  68. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen …. In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ …, überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 165
  69. Alfred Streim: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Heidelberg 1982, ISBN 3-8114-2482-3, S.176
  70. Christian Streit: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945. Neuausgabe Bonn 1991, ISBN 3-8012-5016-4, S. 105
  71. Lutz Klinkhammer: Der Partisanenkrieg der Wehrmacht 1941–1944, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, Seite 819
  72. Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 244
  73. Pavel Polian: Deportiert nach Hause – Sowjetische Kriegsgefangene im "Dritten Reich" und ihre Repatrierung, Oldenbourg, 2000, Seite 44
  74. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen …, a.a.O., S. 169
  75. Christian Streit: Keine Kameraden…, a.a.O., S. 187–190
  76. Klaus A. Maier: Die Zerstörung Gernikas am 26. April 1937 in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.) Militärgeschichte, Zeitschrift für historische Bildung, Heft 1/2007, Seite 22
  77. Anm.: „Der deutsche wie der alliierte Luftkrieg standen spätestens seit 1942, als es beiden Seiten um die Terrorisierung der Bevölkerung ging, nicht im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts.“; aus Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, 2006, Seite 406
  78. Natalino Ronzitti und Gabriella Venturini: The Law of Air Warfare – Contemporary Issues, 2006, Seite 162: The trials before the International Military Tribunals of Nuremberg and Tokyo did not provide any clarification with respecct to aerial warfare notwithunderstanding the massive use of, in particular, aerial bombardement that had led to unprecedented numbers of victims. Telford Taylor, Chief Council for War Crimes at the Nuremberg Trials, explained that: "Aerial bombardement had been used extensively and ruthlessly on the Allied as well as the Axis side that neither at Nuremberg nor Tokyo was the issue made a part of the trials."
  79. Vgl. zum Übertrag von autonomen Tätigkeiten im rückwärtigen Armeegebiet an die SS; Hans-Heinrich Wilhelm, Rassenpolitik und Kriegsführung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, S. 139
  80. Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: Die Wehrmacht. Mythos und Realität, Hrsg. Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1202f.
  81. Jochen Böhler: Auftakt zum Vernichtungskrieg – Die Wehrmacht in Polen 1939, Frankfurt, 2006, Seite 241
  82. Timm C. Richter (Hrsg.): Krieg und Verbrechen – Situation und Intention – Fallbeispiele, Martin Meidenbauer, 2006, Seite 168
  83. Gerd R. Ueberschär: Artikel Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 102
  84. Aufzeichnungen in Halders Tagebuch von der Hitler-Rede in der Reichskanzlei vom 30. März 1941; zitiert nach: Max Domarus: Hitler – Reden und Proklamationen 1932–1945, Würzburg 1962, Band 2, Seite 1682
  85. Generaloberst von Küchler; zitiert nach: Handschriftliche Notizen des Oberbefehlshabers der 18. Armee, Generaloberst von Küchler, dokumentiert in: Hans-Heinrich Wilhelm: Rassenpolitik und Kriegsführung – Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und der Sowjetunion, Passau 1991, Seite 133 bis 139
  86. Zitiert nach Befehl des ObdH Generalfeldmarschall von Brauchitsch, über die Zusammenarbeit mit der Sicherheitspolizei und dem SD für den vorgesehenen Ostkrieg vom 28.04.1941; dokumentiert in: Gerd R. Ueberschär und Wolfram Wette, Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion – „Unternehmen Barbarossa“ 1941, Frankfurt am Main 1997, S. 249 f.
  87. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 63
  88. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit 1933–1945, Darmstadt 2003, S. 56f
  89. Veit Veltzke: Kunst und Propaganda in der Wehrmacht – Gemälde und Grafiken aus dem Russlandkrieg, Kerber, 2005, Seite 38
  90. Klaus Jochen Arnold: Die Wehrmacht und die Besatzungspolitik in den besetzten Gebieten der Sowjetunion – Kriegführung und Radikalisierung im „Unternehmen Barbarossa“, Dunker und Humboldt, 2005, Seite 408 bis 412
  91. Raymond Cartier: Der Zweite Weltkrieg, Band 1, Lingen Verlag, Köln 1987
  92. Christian Streit: Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen…. In: Gerd R. Ueberschär/Wolfram Wette: „Unternehmen Barbarossa“ …, überarb. Neuausg. Frankfurt/M 1991, ISBN 3-596-24437-4, S. 168
  93. Zitiert nach: Christian Streit: Keine Kameraden – Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945, 1991, Seite 157
  94. Dieter Pohl, Verfolgung und Massenmorde in der NS-Zeit, a.a.O. S. 40ff
  95. Dieter Pohl, Holocaust, a.a.O. S. 57
  96. Hanno Ballhausen, Friedemann Bedürftig, und Petra Niebuhr-Timpe: Chronik des zweiten Weltkriegs, 2004, Seite 478
  97. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943 bis 1945 – Verraten, Verachtet, Vergessen, München 1990, Seite 156
  98. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 507.
  99. zu diesem Abschnitt: Gerhard Schreiber: Militärsklaven im Dritten Reich in Der Zweite Weltkrieg. Analysen, Grundzüge, Forschungsbilanz, im Auftrag des Militärgeschichlichen Forschungsamtes herausgegeben von Wolfgang Michalka, München 1989, ISBN 3-932131-38-X, Seite 764 ff.
  100. BA-MA, RW 40/5, KTB Ia, Chef OKW, Nachrichtlich an Militärbefehlshaber Serbien, 09.08.1941
  101. Michael Portmann: Serbien und Montenegro im Zweiten Weltkrieg 1941–1945, 2007, Seite 27
  102. Karl H. Schlarp: Wirtschaft und Besatzung in Serbien 1941–1944, Steiner Franz Verlag, 1998, Seite 161
  103. Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 52 und 53
  104. Walter Manoschek: „Gehst mit Juden erschießen?“ – Die Vernichtung der Juden in Serbien, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seiten 39, 42, 52 und 53
  105. Hagen Fleischer: Besatzungsalltag auf Kreta 1943–1944 – Eine Dokumentation; in Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939–1945; Band 3, 1943–1945, München 1999, Seite 361
  106. Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a.a.O., S. 39
  107. Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945, a.a.O., S. 127
  108. Hagen Fleischer: Besatzungsalltag. In: Dietrich Eichholtz: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939 – 1945. 3. Band, Saur Verlag, Neuauflage 2002, ISBN 3598114281
  109. Manachem Shelah: Die Ermordung italienischer Kriegsgefangener, September- November 1943, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 195 bis 204
  110. Gerhard Schreiber: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich 1943–1945, Oldenbourg, 1990, Seite 158, (Zahlen nach italienischen Angaben)
  111. [http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/Gebirgsdivisionen/Zusatz1GebD.htm Lexikon der Wehrmacht.de: ''Kriegsverbrechen der 1. Gebirgs-Division auf dem Balkan'']
  112. Bundesarchiv (Hrsg.): Europa unterm Hakenkreuz – Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941–1945), Hüthig Verlagsgemeinschaft, Band 6, ISBN 3-8226-1892-6, S. 71 ff., S. 219.
  113. Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Kontraste, Sendung vom 26. Mai 2005
  114. Bericht über die „Brendtenfeier“ und die Proteste (Video) ARD Magazin Panorama, Sendung vom 12. Juni 2003.
  115. Hermann Frank Meyer: Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgsdivision im Zweiten Weltkrieg, 2008
  116. Raffael Scheck: They are just Savages – German Massacres of Black Soldiers from the French Army in 1940, in: The Journal of Modern History 77, 2005, Seite 325-344
  117. Interview mit Raffael Scheck – Warum ermordeten deutsche Wehrmachtssoldaten afrikanische Kriegsgefangene?
  118. Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? – Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg, 2007, Seite 295 und 298
  119. Madelon de Keizer: Kriegsverbrechen in den besetzten Niederlanden – Der „Fall Putten“, in: Wolfram Wette und Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2001, Seite 260-262
  120. Women's International League for Peace and Freedom: Ruth Seifert: War and Rape – Analytical Approaches 1
  121. Dieter Pohl: Verfolgung… a.a.O. S. 43ff
  122. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 14. November 1945–1. Oktober 1946 (1947), Band 22, Seite 591
  123. Susanne Jung: Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesses, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, 1992 Seite 138 ff.
  124. Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht. Mythos und Realität herausgegeben im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1081 ff.
  125. Meyer-Seitz: Die Verfolgung von NS-Straftaten, 1998, Seite 36
  126. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 29
  127. Friedrich Egler: Das sowjetische Speziallager Nr. 3, 1995, Seite 10
  128. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 588 und 589
  129. Günther Wieland: Der Jahrhundertprozess von Nürnberg, Berlin, 1986, Seite 119
  130. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 588 und 589
  131. Alfred Streim: Saubere Wehrmacht? – Die Verfolgung von Kriegs- und NS-Verbrechen in der Bundesrepublik und der DDR, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 589, 590 und 591
  132. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 73 ff.
  133. Anm.: Beispiele hierfür sind: Franz Halder: Hitler als Feldherr, 1949. Heinz Guderian: Erinnerungen eines Soldaten, 1950. Erich von Manstein: Verlorene Siege, 1950
  134. Friedrich Gerstenmeier: Strategische Erinnerungen – Die Memoiren deutscher Offiziere, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 626 und 627
  135. Michael Schornstheimer: Harmlose Idealisten und draufgängerische Soldaten – Militär und Krieg in den Illustriertenromanen der fünfziger Jahre, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 635, 636, 641, 642
  136. Hans-Erich Volkmann: Zur Verantwortlichkeit der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1197 f. und 1207 ff.
  137. Jürgen Förster: Wehrmacht, Krieg und Holocaust in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 948–963 ff.
  138. Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53604-2, S. 99 ff.
  139. Jürgen Danyel: Die Erinnerung an die Wehrmacht in beiden deutschen Staaten, in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenburg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1139 ff.
  140. Annette Weinke, a.a.O., S. 107 ff.
  141. Hannes Heer und Klaus Naumann: Einleitung, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 33
  142. Gerd R. Ueberschär: Wehrmacht, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 1998, S. 106f
  143. Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 1100
  144. DDR-Wörterbuch, Seite 1053; zitiert nach: Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 1100
  145. Gerhart Haas: Zum Bild der Wehrmacht in der Geschichtsschreibung der DDR, in: Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 1100
  146. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit – Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, Seite 12 und 13
  147. Die Wehrmachtsausstellung – und worum es wirklich geht – Eine notwendige Korrektur der öffentlichen Meinung; auf www.studis.de
  148. Bogdan Musial: Bilder einer Ausstellung – Kritische Anmerkungen zur Wanderausstellung „Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 47, Oktober 1999, Seite 563-591
  149. Omer Bartov, Cornelia Brink, Gerhard Hirschfeld, Friedrich P. Kahlenberg, Manfred Messerschmidt, Reinhard Rürup, Christian Streit, Hans-Ulrich Thamer: Bericht der Kommission zur Überprüfung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, November 2000
  150. Beispiel: Die Reemtsma-Show (Anti-Wehrmacht-Ausstellung) – Grundinformationen zur Hetze über die Deutsche Wehrmacht (Seite ohne Impressum aus dem Umfeld der als rechtsextrem eingestuften „Deutschland-Bewegung“ Alfred Mechtersheimers)
  151. Ziffer 14 des Erlasses
  152. Zitiert nach: Michael Busch und Karl-Volker Neugebauer, Grundkurs deutsche Militärgeschichte – Das Zeitalter der Weltkriege – Völker in Waffen, MGFA, Oldenbourg, 2006, Seite 347
  153. Interview mit Hannes Heer und Walter Manoschek in der Zeit im Jahr 1999
  154. Theo J. Schulte, Die Wehrmacht und die nationalsozialistische Besatzungspolitik in der Sowjetunion, in: Roland G. Foerster (Hrsg.), „Unternehmen Barbarossa“ – Zum historischen Ort der deutsch-sowjetischen Beziehungen von 1933 bis Herbst 1941, Seite 165
  155. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, S. 27, 38 und 48
  156. nach H. Spaeter und W. Ritter von Schramm: Die Geschichte des Panzerkorps Großdeutschland, Bielefeld 1958, Band I, S. 341
  157. Bähr: Kriegsbriefe gefallener Studenten 1939-43, Tübingen, 1952, S. 83
  158. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht…, a.a.O., S. 50
  159. Hannes Heer: Tote Zonen – Die deutsche Wehrmacht an der Ostfront, Hamburger Edition, 1999, S. 94
  160. Janowitz und Shils: Cohesion and Disintegration. S. 281; zitiert nach Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht…, a.a.O., S. 54; E.P. Chodoff: Ideology and Primary Groups, S. 569 ff.
  161. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht…, S. 59
  162. Omer Bartov: Hitlers Wehrmacht – Soldaten, Fanatismus und die Brutalisierung des Krieges, Rowohlt, 1995, Seite 93 ff. und Seite 164
  163. Verbrechen der Wehrmacht in der Sowjetunion 1941 – Ergebnisse eines sich radikalisierenden Kriegsgeschehens oder lange vor dem deutschen Überfall am 22. Juni 1941 geplanter Maßnahmen? Eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Gerhart Hass und Dr. Klaus Jochen Arnold.
  164. Mark Spoerer: Der Faktor Arbeit in den besetzten Ostgebieten im Widerstreit ökonomischer und ideologischer Interessen, inMitteilungen der Gemeinsamen Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen 2, Oldenbourg, 2005, Seite 70
  165. Mark Marzover: Militärische Gewalt und nationalsozialistische Werte – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 160
  166. Rolf-Dieter Müller und Hans-Erich Volkmann: Die Wehrmacht – Mythos und Realität, München 1999, Seite 26
  167. Adolf Graf Kielmansegg und Manfred Messerschmidt: Die Wehrmacht im NS- Staat – Zeit der Indoktrination, Decker, 1969, Seite 334 und 483
  168. Hans Mommsen: Kriegserfahrungen, in: Ulrich Borsdorf und Mathilde Jamin: Über Leben im Krieg, Rowohlt, 1989, Seite 13
  169. Hannes Heer: Killing Fields – Die Wehrmacht und der Holocaust, in: Hannes Heer und Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburger Edition, 2. Auflage, 1995, Seite 74

[[Kategorie:Kriegsverbrechen der Wehrmacht|Kriegsverbrechen der Wehrmacht]] [[Kategorie:Zweiter Weltkrieg]]