Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin 2021
verzicht
Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (amtlich: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen) fand in Berlin am 26. September 2021 statt, zeitgleich mit der Bundestagswahl sowie der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirkverordnetenversammlungen. Ausgelöst wurde der Volksentscheid durch ein erfolgreiches Volksbegehren, mit dem der Berliner Senat zur Prüfung und Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufgefordert werden sollte. Trägerin des Volksbegehrens ist die Bürgerinitiative Mietenvolksentscheid e. V. in Berlin, die mit den Mitteln von Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum bekämpfen möchte. Im Volksentscheid befürwortete eine klare Mehrheit von 58 % der Abstimmenden das Volksbegehren, das zudem das Zustimmungsquorum überwand.
Trotz der Annahme des Volksbegehrens durch das Stimmvolk wurden die darin genannten Maßnahmen bislang nur teilweise umgesetzt. So wurde zwar die geforderte Expertenkommission zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Vergesellschaftung im Jahr 2022 eingesetzt und der Abschlussbericht 2023, der die Möglichkeit der Vergesellschaftung bejaht, vorgelegt. Die Kernforderung, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen durch den Senat und seine Einbringung ins Abgeordnetenhaus, wurde bislang (Stand: September 2025) nicht umgesetzt.
Im Juli 2025 legte die Berliner SPD den Entwurf eines „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ vor, das jedoch eine andere Zielrichtung als das Volksbegehren verfolgt. Die ebenfalls regierende CDU lehnt die Umsetzung des Volksbegehrens rundweg ab.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte aufgrund der Untätigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus bereits im September 2023 angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Am 26. September 2025 stellte sie diesen im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Sie kündigte zugleich an, dieses Gesetz per Volksbegehren vom Berliner Stimmvolk beschließen lassen zu wollen. Es würde bei der Annahme durch das Berliner Stimmvolk dann unmittelbar in Kraft treten.
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der hinter dem Volksbegehren stehende „Mietenvolksentscheid e. V.“ hatte sich bereits zuvor in Fragen der Berliner Wohnraumpolitik engagiert. So reichte der Verein im Jahr 2015 den Antrag auf ein Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ ein, der sich mit einer Reform des öffentlichen Wohnungsbaus befasste und 2016 mit dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz vom damaligen Senat in weiten Teilen übernommen wurde.[2] Das Gesetz erfüllte jedoch nur Teile der Forderungen die zudem nicht den privaten Wohnungsmarkt betrafen.[3]
Insofern waren die verschiedenen stadtpolitischen Gruppen und Mieterinitiativen, die das Volksbegehren „Mietenvolksentscheid Berlin“ mit dem Ergebnis nicht zufrieden und diskutierten die Möglichkeit eines weiteren Volksbegehren zum privaten Wohnungssektor. Die Konzentration auf das Unternehmen Deutsche Wohnen entstand, weil es hier seit 2016 eine aktive Vernetzung von Mieterinnen und Mietern gab, die sich gegen die Praktiken des Konzerns wehrten.[4] Von den etwa 160.000 Wohnungen im Bestand der Deutsche Wohnen lagen im Jahr 2021 etwa 70 % in Berlin, wodurch das Unternehmen dort eine relatve Bekanntheit hatte.[5] Der Berliner Mietenvolksentscheid e. V. griff, so berichteten Rouzbeh Taheri und Michael Prütz später in einem Interview, die bereits bestehende Forderung nach einer Vergesellschaftung der Deutsche Wohnen auf und verband sie mit dem Mittel des Volksbegehrens. Den Spruch „Deutsche Wohnen enteignen“ habe es jedoch schon zuvor bei der Berliner Mietergemeinschaft Kotti & Co gegeben,[6] die entsprechende Forderungen nach Vergesellschaftung selbst bereits 2016 formuliert hatte.[7]
Die Initiative trat im April 2018 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit und stellte unter der Überschrift „Spekulation bekämpfen – Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen dreistufigen Plan für eine Kampagne bis zum finalen Volksentscheid vor.[8]
Die Kampagne für das Volksbegehren
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Inhalt und Ziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach Ansicht der Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ machen Immobilienkonzerne in Berlin große Profite durch steigende Mieten. Diese gehen zulasten der Mieter, die sie mit ihrem Haushaltseinkommen finanzieren. Durch die Vergesellschaftung entfiele dieser Kostenanteil und die Haushalte würden entlastet, da keine Unternehmensgewinne mehr mitfinanziert werden müssten. Mietsenkungen oder auch nur für die Zukunft ausfallende Mietsteigerungen hätten zudem einen positiven Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt. Denn jeder neue Mietvertrag ohne Preissteigerung wirke sich preisdämpfend auf den gesetzlichen Mietspiegel aus.[9] Die Vergesellschaftung eines großen Bestandes würde daher allen Haushalten zugutekommen.
Die Initiative präsentierte ihre Forderungen erstmals im Oktober und November 2018 in zwei Beschlüssen des Kampagnenbündnisses. Der zweite Beschluss entsprach dabei im Wesentlichen dem späteren Wortlaut des Volksbegehrens.[10] Die Kernforderung war die Vergesellschaftung aller Wohnungsbestände von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen, eine Entschädigung deutlich unter Marktwert und die Überführung der sozialisierten Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Diese solle nach den Prinzipien der Gemeinwirtschaft arbeiten. Hierunter versteht sie: „Gemeinwirtschaft bezeichnet in verschiedenen Definitionen ein Wirtschaften, bei dem Gebrauchswerte im Vordergrund stehen – die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern, basierend auf Solidarität, Demokratie und Selbsthilfe. Da Konsumenten und Eigentümer in der Regel Teil derselben wirtschaftenden Gruppe sind, entsteht kein Renditedruck zugunsten externer Investoren. Gewinne bleiben in der Gemeinschaft und finanzieren bessere Versorgung.“[11] Sie beruft sich dabei ausdrücklich auf gewerkschaftliche Traditionen, aber auch auf die sozialdemokratische Wohnungspolitik im Wien und Berlin der 1920er Jahre.[12]
Die Initiative grenzt sich von reinen Forderungen nach Verstaatlichung ab, indem sie für ihre Anstalt öffentlichen Rechts eine weitgehende demokratische Selbstverwaltung unter Mitsprache von Mieterinnen und Mietern, den Beschäftigten, dem Berliner Senat und weiteren Personen der Stadtgesellschaft fordert.[13] Ihrer Ansicht nach sind das im Grundgesetz erwähnte Gemeingut und Staatseigentum nicht identisch, sondern Vergesellschaftung erfordere eine weitgehendere demokratische Mitsprache der Bürger als sie etwa bei den landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen bestehe. Denn, so die Initiative: „Deren Rechtsformen von GmbHs und Aktiengesellschaften nämlich bedeuten Geschäftsgeheimnis und Intransparenz, zudem sind ihre Aufsichtsräte und Manager nicht gewählt, sondern vom Senat eingesetzt: Die [Landeseigenen Wohnungsunternehmen] können von den Wählern nicht kontrolliert werden.“[14] Ihre Vorstellungen konkretisierte die Initiative im Jahr 2023 in der Broschüre „Gemeingut Wohnen“.[15]
Die Vergesellschaftung soll nicht die Unternehmen betreffen, sondern Grund und Boden. Der Vorschlag ist also eine auf das Berliner Stadtgebiet begrenzte Bodenreform. Liegenschaften außerhalb Berlins wären daher nicht betroffen. Ausdrücklich ausgenommen von der Vergesellschaftung sind Genossenschaften und genossenschaftsähnlichen Rechtsformen, die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sowie Wohnungsgrundstücke im Besitz von mildtätigen und kirchlichen Eigentümern. Diese Wohnungen werden nach Auffassung der Bürgerinitiative bereits mit Blick auf das Gemeinwohl bewirtschaftet.
Da die Eigentumsverhältnisse am Berliner Grund und Boden nicht einfach nachvollzogen werden können, ist unklar, welche Unternehmen als Grundeigentümer in Berlin von der Umsetzung des Volksbegehrens betroffen wären. Der Berliner Senat hat 2019 eine Liste von möglichen betroffenen Unternehmen veröffentlicht. Neben der Deutsche Wohnen würde voraussichtlich auch deren heutiger Mutterkonzern Vonovia, Akelius aus Schweden, das französische Unternehmen Covivio, TAG Immobilien aus Hamburg sowie die Luxemburger Unternehmen Grand City Properties und die Adler Group unter die Kriterien fallen. Nach Angaben des Senates, die von der Initiative übernommen wurden, wären schätzungsweise 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin von der Vergesellschaftung betroffen.[16]
Ausgestaltung des Volksbegehrens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Volksbegehren hatte kein Gesetz zum Gegenstand, sondern zielte darauf ab, dass der Senat zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes verpflichtet wird. So wurde „der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Dies soll für Wohnimmobilien in Berlin sowie die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gehalten werden, der als „vergesellschaftungsreif” definiert wird.“ Als weitere Bedingungen nennt das Volksbegehren:
- die Vergesellschaftung des Immobilienbesitzes von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin,
- die Entschädigung der Eigentümer deutlich unter Marktwert,
- die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die diese nicht profitorientiert bewirtschaftet und deren Privatisierung nach Satzung untersagt ist sowie
- die Verwaltung der vergesellschafteten Grundstücke und Wohnungen unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung der Mieterinnen und Mieter, der Belegschaft und der Stadtgesellschaft.[17]
Hintergrund für diese Ausgestaltung des Volksbegehrens war, dass Unklarheit darüber bestand, ob und wie eine Vergesellschaftung in der beschriebenen Weise rechtssicher umgesetzt werden kann. Dies betraf einerseits ganz grundsätzlich das Anliegen der Vergesellschaftung, aber auch die konkret vorgeschlagene Art und Weise.
So beruft sich die Bürgerinitiative Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Privat- in Gemeineigentum vorsieht:
Da allerdings der Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie angewandt wurde, sind die Ausgestaltung einer Sozialisierung und ihre möglichen Grenzen in der Rechtswissenschaft umstritten. Es gibt keine Gerichtsentscheidungen zum Thema, sondern nur Gutachten und Kommentarliteratur.[19] Auch die Berliner Verfassung ist einschlägig, wenn es in Artikel 28 Absatz 1 heißt es:
Die herrschende Meinung geht jedoch davon aus, dass der Artikel ein nicht einklagbares „Staatsziel“ bezeichnet.[21]
Um die erheblichen rechtlichen Unwägbarkeiten zu umgehen und die Gefahr zu vermeiden, dass der Senat das Volksbegehren für unzulässig erklärte, beschloss die Bürgerinitiative kein konkretes Gesetz zu begehren, sondern die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes durch den Senat selbst. Gleichwohl legte die Initiative im Mai 2021 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der jedoch nicht Bestandteil des Volksbegehrens war.[22]
Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit
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Die Debatte über die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens stand von Beginn an im Raum. Einigkeit herrschte grundsätzlich darin, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht unternommen wurde und daher kein Präzedenzfall für ein rechtlich zulässiges Vorgehen besteht.
Die laufende Debatte weist dabei ein großes Spektrum auf. Während einige davon ausgehen, dass eine Vergesellschaftung in der skizzierten Weise möglich ist, weisen andere dies grundsätzlich zurück. Weitere Stimmen wiederum halten eine Vergesellschaftung zwar für möglich, jedoch nicht in der durch das Volksbegehren beabsichtigen Weise. Im Kern dreht sich die Debatte um drei Punkte:
- Sind Vergesellschaftungen überhaupt zulässig?
- Darf das Land Berlin vergesellschaften?
- In welcher Höhe müsste entschädigt werden?
Diejenigen Stimmen, die eine Vergesellschaftung grundsätzlich ablehnen, verweisen hierzu in aller Regel auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. So sei eine Vergesellschaftung ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht. Die Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz.[23] Die Befürworter halten dem entgegen, dass der Artikel 15 des Grundgesetzes nicht nur symbolischen Gehalt habe. Dass eine Vergesellschaftung nach bestimmten Kriterien erfolge, unter die nicht alle Unternehmen einer Branche fielen, sei zudem kein Hinderungsgrund.
Bei der Frage der Zuständigkeit des Landes Berlin geht es um das Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung. Dieses besagt, dass ein Land nur Fragen klären darf, zu denen der Bund nicht bereits eine Regelung getroffen habe. So wurde der 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossene sogenannte Berliner Mietendeckel im Jahr 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, da es in die Regelungskompetenzen des Bundes eingreife. Befürworter der Vergesellschaftung gehen jedoch davon aus, dass hier kein Widerspruch besteht, weil der Bund keinerlei Regelungen zum Grundgesetzartikel 15 getroffen habe.
Zuletzt stellt sich die Frage nach einer angemessenen Entschädigung. Da es keinerlei Präzedenzfälle gibt, gehen die Einschätzungen hier sehr weit auseinander. Die Pole der Debatte reichen vom vollen Wertersatz, also dem Marktwert der Immobilien über einen Marktwert mit Abschlägen bis hin zu einer nur nominellen oder symbolischen Entschädigung (beispielsweise in Höhe von 1 Euro). Sowohl die Bürgerinitiative als auch der Berliner Senat vertrat 2019 in seiner Kostenschätzung die Position eines Marktwertes mit Abschlägen, wobei die Art und Höhe der Abschläge unterschiedlich angesetzt wurden.[24]
Die bisher umfassendste Beurteilung des rechtlichen Rahmens stammt von der Expertenkommission Vergesellschaftung, die zur Prüfung der Umsetzungbarkeit des Volksbegehrens im Jahr 2022/2023 vom Berliner Senat eingesetzt wurde.[25] Die Kommission veröffentlichte im Juni 2023 einen Abschlussbericht,[26] Sie sieht keine grundsätzlichen Hindernisse für eine Umsetzung des Volksentscheides. Sowohl die Gesetzgebungskompetenz des Landes sei gegeben, als auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt. Die Vergesellschaftungsschwelle von 3000 Wohnungen sieht die Kommission unproblematisch. Das wiederholt vorgebrachte Argument, die Verfassung von Berlin sehe einen besonderen Eigentumsschutz vor, da sie eine Sozialisierung nicht erwähne, verneinte die Kommission. Das Grundgesetz samt Artikel 15 gelte auch in Berlin und sei höherrangiges Recht.
Kostenschätzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kosten einer Umsetzung des Volksbegehrens sind umstritten. Dies liegt einerseits an der politischen Kontroverse um das Vorhaben, hat aber auch sachliche Gründe: wegen der mangelnden Transparenz der Eigentumsverhältnisse lässt sich die Konzentration von Wohneigentum nur schätzen, jedoch nicht exakt bestimmen. Nicht nur die Anzahl von Unternehmen mit Beständen oberhalb der vorgeschlagenen Schwelle von 3000 Wohnungen ist unbekannt, sondern auch die Größe dieser Bestände oder die durchschnittliche Quadratmeterzahl der dort vorhandenen Wohnungen. Weiterhin weisen die Grundbücher in Deutschland zwar den formalen Eigentümer aus, nicht aber den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten. So ist es zurzeit einfach, über sogenannte Briefkastenfirmen oder Unternehmensgeflechte im Ausland die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.[27]
In der Öffentlichkeit wurde die Debatte dennoch vor allem durch die Gegenüberstellung geschätzter Milliardenbeträge geführt. Nicht zuletzt erfordert das Berliner Volksabstimmungsgesetz eine solche Kostenschätzung sowohl von den Initiatoren als auch der Senatsverwaltung. Die Bürgerinitiative gab für die Vergesellschaftung von etwa 200.000 Wohnungen geschätzte Kosten von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro an, die aber, so die Initiative, kostenneutral vollständig aus den laufenden Mieteinnahmen bestritten werden könne, wenn sie über einen längeren Zeitraum erfolge. Der Senat hingegen ging von 243.000 Wohnungen aus, deren Entschädigungskosten 28,8 bis 36 Milliarden Euro kosten würde. Weiterhin sei von 180 Millionen Erwerbsnebenkosten auszugehen, weiteren 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro für weitere Entschädigungen und Ausgleichszahlungen, wobei der Senat von einer Finanzierung durch Kredite ausging. Zuletzt koste die Bewirtschaftung der Immobilien jährlich 100 bis 340 Millionen Euro.[28]
Während der Senat vor allem die Ausgaben betonte, stellten die Befürworter der Vergesellschaftung klar, dass die Ausgaben zu erheblichem öffentlichen Eigentum mit laufenden Einnahmen führten. So schreibt Ralf Hoffrogge: „Denn die Entschädigungskosten sind keine toten Kosten, die versenkt und verloren sind. Die mit ihnen finanzierten Immobilien bringen vielmehr bis in eine ferne Zukunft sichere Mieteinnahmen ein. Die Entschädigung ist somit selbst finanzierend.“ Damit diese Rechnung aufgehe, sei es jedoch unumgänglich, dss unter dem Marktwert entschädigt werde, denn „würde zum vollen Marktwert entschädigt, ließe sich die Entschädigung zwar noch finanzieren, aber nur durch Mieterhöhungen oder eine sehr lange Laufzeit bei der Rückzahlung.“[29] Die Initiative ging bei der Berechnung der Entschädigungshöhe von einer sozialen Miethöhe aus, dem so genannten „Faire-Mieten-Modell“.[30] Nach einem vergleichbaren Modell der Finanzierung des Immobilienkaufpreises aus den laufenden Mieteinannahmen, hatte das Land Berlin im Jahr 2019 etwa 6000 ehemalige Sozialwohnungen erworben. Der damalige Finanzsenator Matthias Kollatz verteidigte das Vorgehen seinerseits und sagte: „Ein Kauf ist dann sinnvoll, wenn er zum Ertragswert möglich ist. Das heißt, wenn die Mieten, die in den Gebäuden bezahlt werden, ungefähr den Kaufpreis erbringen.“[31] Im September 2021 erwarb das Land Berlin über die landeseigenen Wohnungsgesellschaften Howoge, Degewo und Berlinovo 14.750 Wohnungen aus den Beständen der Konzerne Deutsche Wohnen und Vonovia und finanzierte dies durch Kredite, die aus den laufenden Mieteinnahmen bedient werden.[32]
Eine weitere Berechnung zu den möglichen Kosten wurde vom Soziologen Andrej Holm unter Beteiligung von Mitgliedern der Partei Die Linke vorgenommen. Mit vier unterschiedlichen Rechenmodellen kamen sie auf Entschädigungen von 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro. Eine Entschädigungshöhe von 22,8 Milliarden Euro würde dabei auch alle Schulden einbeziehen, die von den Immobilienkonzernen aufgenommen wurden und zu deren Besicherung die Immobilienbestände genutzt wurden. Bei einer niedrigeren Entschädigungshöhe sei nicht ausgeschlossen, dass die Unternehmen in finanziellen Probleme geraten, weil die bestehende Schuldenlast nur noch durch den Wohnungsbestand außerhalb Berlins besichert wäre.[33]
Gesellschaftliche Unterstützung und Ablehnung
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Das Volksbegehren erfuhr Unterstützung von Mieterinitiativen und Mietervereinen, verschiedenen Gewerkschaften, der Linken und Teilen der Grünen, aber auch starke Ablehnung aus dem liberalen und konservativen Parteienspektrum sowie aus Teilen der Wirtschaft.
Die Mietergemeinschaft „Kotti & Co“ gehörte zu den Mitbegründern der Initiative, ebenso die Gruppe Interventionistische Linke. Auch das Berlinweite Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn, das insbesondere 2018/19 mit Großdemonstrationen auf die Wohnungsnot aufmerksam machte, übernahm die Vergesellschaftungsforderung. Zu den Unterstützern zählen weiter der Berliner Mieterverein und die Berliner MieterGemeinschaft sowie weitere Sozialverbände und Kirchenkreise.[34] Die Landesverbände der Gewerkschaften IG Metall, GEW und Ver.di sowie die DGB-Jugend (nicht jedoch der DGB Landesverband Berlin-Brandenburg) unterstützen das Volksbegehren.[35][36] Von den politischen Parteien sprach sich Die Linke von Beginn an für die Initiative aus und half auch beim Sammeln von Unterschriften. Die Grünen beschlossen erst 2021 auf ihrem Landesparteitag die Initiative zu unterstützen.[37] Allerdings äußerte sich die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Pop ablehnend, sie sehe das Enteignungsvolksbegehren mit Skepsis.[38] Die Grünen-Spitzenkandidatin zur Abgeordnetenhauswahl 2021, Bettina Jarasch, sah eine erfolgreiche Initiative als Druckmittel für Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen, die Vergesellschaftung sei nur die Ultima Ratio.[39]
Starke Ablehnung erfuhr das Volksbegehren von der Berliner SPD, der Berliner CDU und FDP. Die Berliner SPD und der Regierende Bürgermeister Michael Müller lehnten die Enteignung großer Wohnungskonzerne ab. Müller argumentierte, dass im Kampf gegen steigende Mieten 15.000 oder 20.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden müssten. Die Wohnungsbauziele könnten aber nur mit privaten Partnern erreicht werden, allein über die städtischen Gesellschaften funktioniere das nicht.[40] Die Jusos hingegen stellten sich hinter das Volksbegehren.[41] Die Berliner CDU lehnte das Volksbegehren ebenfalls ab, da für die Entschädigung der Enteigneten 36 Milliarden Euro neue Schulden gemacht werden müssten, aber keine neuen Wohnungen entstünden. Sie wolle stattdessen mit einer Neubauoffensive neue bezahlbare Wohnungen schaffen.[42] CDU-Landeschef Kai Wegner warnte vor drohenden Miet- und Steuererhöhungen zur Finanzierung der Enteignungen.[43] Auch die FDP lehnte das Volksbegehren ab.
Ebenso sprachen sich die Verbände der Immobilienwirtschaft und die Unternehmensverbände anderer Branchen entschieden gegen eine Vergesellschaftung aus. Der Immobilienverband IVD bezeichnete das Volksbegehren als „ein weiteres sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“[44] Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen warnte, dass allein schon die Debatte über Enteignungen Investoren abschrecke und damit den Wohnungsbau in Berlin gefährde.[45] Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, forderte „mehr bezahlbares Bauland, weniger teure Auflagen und mehr Anreize für bezahlbaren Wohnungsneubau“. Bauen sei in Deutschland zu kompliziert und zu teuer geworden: „Mit dem Investitionsbetrag, mit dem man 2010 noch 100 Wohnungen bauen konnte, bringt man zehn Jahre später nur noch 72 Wohnungen auf den Weg“.[46] Zu den größten Beitragszahlern des BBU und seines bundesweiten Dachverbandes GdW gehört auch der Vonovia-Konzern, der von Enteignungen betroffen wäre.
Der Weg zum Volksentscheid
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Antrag auf ein Volksbegehren (April–Juni 2019)
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Die erste Sammelphase startete am 6. April 2019 mit einer Auftaktkundgebung bei der großen Berliner Mietendemo unter dem Motto „Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn“ auf dem Alexanderplatz.[47][48]
Für einen erfolgreichen Antrag auf ein Volksbegehren müssen in Berlin 20.000 Unterstützungsbekundungen von Stimmberechtigten vorgelegt werden. Bei der Einreichung werden nur Unterschriften berücksichtigt, die nicht älter als sechs Monate sind. Nach nur gut zwei Monaten, am 14. Juni 2019, reichte die Initiative bei der Senatsverwaltung für Inneres 77.001 Unterschriften ein.[49] Das geforderte Quorum wurde überschritten, wobei die genaue Zahl der ungültigen Unterstützungen unklar ist, da die Berliner Verwaltungen zur Kostenvermeidung nur noch so lange Unterstützungsbekundungen prüfen, bis das geforderte Quorum erreicht ist. Von den eingereichten Unterschriften wurden nach eigenem Bekunden 10.243 Unterschriften von der Partei Die Linke gesammelt und der Initiative am 22. Mai 2019 übergeben. Weitere etwa 15.000 Unterschriften kamen direkt bei der Auftaktkundgebung am 6. April 2019 zusammen.[50]
Juristische Prüfung (Juni 2019–September 2020)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Berliner Abstimmungsgesetz ist vorgesehen, dass Anträge auf ein Volksbegehren einer formalen juristischen Prüfung durch den Senat unterzogen werden. Dies soll dazu dienen, formale Mängel oder rechtlich unzulässige Formulierungen zu erkennen. Die Initiatoren haben dann die Gelegenheit, die kritisierten Punkte durch eine Anpassung des Wortlauts des Volksbegehrens heilen. Sie müssen also nicht mit einem neuen Antrag von vorne beginnen. Der Senat soll jedoch nur auf formale Mängel und offenkundige Unzulässigkeiten prüfen. Tiefergehende Prüfungen eines Volksbegehrens bleiben dem Berliner Verfassungsgerichtshof vorbehalten.
Die Prüfung des Abstimmungstextes dauerte von Juni 2019 bis September 2020, insgesamt über ein Jahr. Die überlange Prüfung in der Verantwortung des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) wurde von den Initiatoren des Volksentscheids als Verschleppung kritisiert.[51] Auch Die Linke, damals Teil der Senatskoalition, kritisierte das Verfahren – konnte jedoch keine Beschleunigung durchsetzen. Die Initiative reichte daher im Mai 2020 eine Allgemeine Leistungsklage ein, um den Abschluss der Prüfung durchzusetzen. Sie konnte auf diese Weise Gespräche mit den Koalitionsparteien und der Senatsverwaltung für Inneres durchsetzen. Letztere übte wiederum Druck aus, den Text des Volksbegehrens zu verändern – worauf sich die Initiative schließlich mit großen Bedenken einließ. Statt zur Erarbeitung eines Gesetzes wurde der Senat im Volksbegehren nun aufgefordert:
„Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die [Hervorhebung nicht im Original] zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind.“
Als trotz Bereitschaft zum Kompromiss die Prüfung nicht abgeschlossen wurde, beantragte die Initiative den vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Berlin prüfte den Vorgang und setzte dem Senat eine enge Frist für Akteneinsicht – worauf dieser die Prüfung umgehend beendete und das Volksbegehren zuließ.[53] Der Senat gab seine Stellungnahme Volksbegehren am 24. September 2020 dem Abgwordnetenhaus zur Kenntnis.[54] Der Senat übernahm im November 2020 alle Kosten des Verfahrens. Die Initiative vermutete später, das eine Akteneinsicht „um jeden Preis“ vermieden werden sollte.[55]
Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz führte nach weiteren Auseinandersetzungen erst 2022 zur vollständigen Einsicht in die Akten zum Vorgang.[56] Dabei wurde deutlich, dass die Prüfung des Antrags auf ein Volksbegehren bereits im Februar 2020 abgeschlossen war. Nach der Leistungsklage im Mai 2020 informierte ein Mitarbeiter der Senatsverwaltiung für Inneres die Hausleitung, er sehe für den Fall einer Zulässigkeit „keine Chance“ für einen Sieg vor Gericht. So wurde offenbart, dass Innensenator Geisel das Volksbegehren wissentlich verschleppt hatte. In der Folge wurde das Berliner Volksabstimmungsgesetz geändert, sodass dort nun eine Frist von höchstens fünf Monaten für die juristische Prüfung eines Volksbegehrens festgeschrieben ist.[57]
Volksbegehren (Februar–Juni 2021)
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Das eigentliche Volksbegehren startete die Initiative am 26. Februar 2021 mit einer Kundgebung am Kottbusser Tor.[58] Das Unterschriftenquorum betrug 7 % der Stimmberechtigten, zum Stichtag entsprach dies 171.783 Unterstützungsbekundungen. Am 25. Juni 2021 konnten 349.658 Unterschriften an den Senat übergeben wurden, wobei sich die Zahl der beim Senat letztlich eingegangenen Unterschriften durch Nachzügler noch auf 359.063 Unterschriften erhöhte.[59] Nach eigenen Angaben steuerte die Partei Die Linke 32.622 der eingereichten Unterschriften bei.[60] Aufgrund einer Verfahrensänderung Berliner Verwaltungen prüften die Bürgerämter nur noch so lange Unterschriften auf Gültigkeit, bis das geforderte Quorum überschritten war. Von den eingereichten Unterschriften wurden 272.941 Unterschriften geprüft und davon 183.711 als gültig anerkannt.
Volksentscheid (26. September 2021)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 26. September 2021, gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhauswahl, statt.
Von den knapp 2,5 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich fast 1,8 Millionen (73,5 %) am Volksentscheid. Eine klare Mehrheit von 1.035.950 Stimmberechtigten (59,1 %) befürworteten das Volksbegehren. Dies entsprach 42,3 % der Stimmberechtigten, womit das in Berlin geltende 25-%-Zustimmungsquorum deutlich übersprungen wurde, das Volksbegehren galt damit als angenommen. Die Zahl an ungültigen Stimmen (46.660 = 2,6 % der abgegebenen Stimmen) war vergleichsweise hoch.
In zehn von zwölf Berliner Bezirken erhielt das Volksbegehren mehr Ja- als Nein-Stimmen. Das Zustimmungsquorum wurde in allen zehn befürwortenden Bezirken übersprungen. Die größte Unterstützung erfuhr das Volksbegehren in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg (75,3 %), Mitte (66,6 %) und Neukölln (64,3 %). Mehrheitlich abgelehnt wurde das Volksbegehren in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf (53,7 %) und Reinickendorf (51,8 %).
Aufgrund organisatorischer Mängel kam es zu Unregelmäßigkeiten bei den beiden am 26. September 2021 abgehaltenen Wahlen, die später zu deren (teilweisen) Wiederholung führten. Der Volksentscheid war hiervon nicht betroffen.
| Bezirk | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) |
Abstimm- ende (b) |
Gültige (c) | Un- gültige |
Ja | Nein | |||||||
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| 204.255 | 147.016 | 71,98 % | 143.629 | 97,70 % | 3.387 | 2,30 % | 95.681 | 66,62 % | 46,84 % | 47.948 | 33,38 % | |
Kreuzberg |
168.102 | 129.129 | 76,82 % | 126.776 | 98,18 % | 2.353 | 1,82 % | 95.507 | 75,34 % | 56,81 % | 31.269 | 24,66 % |
| 282.096 | 216.351 | 76,69 % | 212.446 | 98,20 % | 3.905 | 1,80 % | 134.389 | 63,26 % | 47,64 % | 78.057 | 36,74 % | |
Wilmersdorf |
215.247 | 163.882 | 76,14 % | 159.824 | 97,52 % | 4.058 | 2,48 % | 84.016 | 52,57 % | 39,03 % | 75.808 | 47,43 % |
| 158.696 | 108.855 | 68,59 % | 105.006 | 96,46 % | 3.849 | 3,54 % | 57.345 | 54,61 % | 36,14 % | 47.661 | 45,39 % | |
Zehlendorf |
215.825 | 170.813 | 79,14 % | 166.698 | 97,59 % | 4.115 | 2,41 % | 77.166 | 46,29 % | 35,75 % | 89.532 | 53,71 % |
Schöneberg |
229.605 | 171.920 | 74,88 % | 167.521 | 97,44 % | 4.399 | 2,56 % | 93.776 | 55,98 % | 40,84 % | 73.745 | 44,02 % |
| 195.615 | 135.711 | 69,38 % | 131.805 | 97,12 % | 3.906 | 2,88 % | 84.740 | 64,29 % | 43,32 % | 47.065 | 35,71 % | |
Köpenick |
205.948 | 154.225 | 74,89 % | 150.202 | 97,39 % | 4.023 | 2,61 % | 91.480 | 60,90 % | 44,42 % | 58.722 | 39,10 % |
Hellersdorf |
197.241 | 133.956 | 67,91 % | 129.467 | 96,65 % | 4.489 | 3,35 % | 75.956 | 58,67 % | 38,51 % | 53.511 | 41,33 % |
| 199.563 | 141.910 | 71,11 % | 138.321 | 97,47 % | 3.589 | 2,53 % | 88.045 | 63,65 % | 44,12 % | 50.276 | 36,35 % | |
| 175.407 | 124.540 | 71,00 % | 119.953 | 96,32 % | 4.587 | 3,68 % | 57.849 | 48,23 % | 32,98 % | 62.104 | 51,77 % | |
| 2.447.600 | 1.798.308 | 73,47 % | 1.751.648 | 97,41 % | 46.660 | 2,59 % | 1.035.950 | 59,14 % | 42,33 % | 715.698 | 40,86 % | |
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Mehrheiten nach Bezirken
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Stimmzettel zum Volksentscheid
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Aushang in einem Stimmlokal zu den verschiedenen Stimmgängen
Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Umsetzung des Volksbegehrens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Volksbegehren hatte kein Gesetz zum Gegenstand, das durch die Annahme im Volksentscheid unmittelbar geltendes Recht geworden wäre. Der Senat wurde lediglich aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Der Senat hat dabei Spielraum, wie er das Volksbegehren umsetzen möchte, er kann dabei auf die Ausarbeitung des geforderten Gesetzes verzichten.
Der Senat Giffey beschloss 2021 die Einsetzung einer 13-köpfigen Expertenkommission unter dem Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.[62] Ihre Aufgabe war es, binnen eines Jahres die Verfassungskonformität der geforderten Vergesellschaftung zu prüfen sowie Fragen zur Entschädigung klären. Die Kommission trat am 29. April 2022 erstmals zusammen. In insgesamt 19 Sitzungen führte die Kommission mehrere teils öffentliche Anhörungen[63][64][65] durch und erarbeiteten ihren gemeinsamen Abschlussbericht.[66] Die Kommission kam in dem am 28. Juni 2023 der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass die begehrte Vergesellschaftung verfassungsgemäß und umsetzbar sei. Auch eine Entschädigung unter Verkehrswert sei möglich. Insgesamt vier Mitglieder der Kommission gaben verschiedene Sondervoten ab, da sie sich bei der Einschätzung der Verfassungsmäßigkeit nicht der Mehrheitsauffassung anschließen wollten.
Nach der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus im Februar 2023 kam es zu einem erneuten Regierungswechsel. Der neue Senat Wegner hatte bereits vor Verkündung des Abschlussberichts der Expertenkommission deutlich gemacht, dass er kein Gesetz zur der begehrten Vergesellschaftung ausarbeiten werde. Stattdessen einigten sich die CDU und SPD auf die Ausarbeitung eines allgemeinen Rahmengesetzes für jegliche Formen von Vergesellschaftung.[67] Dieses sollte nicht unmittelbar Wohnraum vergesellschaften, sondern lediglich Bedingungen für eine Vergesellschaftung bestimmen. Zudem solle es erst zwei Jahre nach Beschlussfassung in Kraft treten, um dem Bundesverfassungsgericht Zeit für die Prüfung des Gesetzes zu geben. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Rahmengesetzes ist verschiedentlich in Zweifel gezogen worden.[68] Die Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ lehnt das geplante Rahmengesetz und das beschriebene Vorgehen ab. Der Artikel 15 des Grundgesetzes gebe bereits einen Rahmen vor, der Senat suche nur nach Ausreden um den Willen des Stimmvolkes nicht umzusetzen.
Am 26. September 2025 kündigte die die Bürgerinitiative ein zweites Volksbegehren an und stellte ihren Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vor. Ausgearbeitet wurde dieser mit Unterstützung der Kanzlei Geulen & Klinger sowie eines wissenschaftlichen Beirats. Die Sprecherin der Initiative, Isabella Rogner, sagte: „Die Berliner:innen bekommen jetzt endlich, was ihnen versprochen wurde: bezahlbare Wohnungen.“ Die Initiative möchte den Entwurf bis zum Jahresende mit Verbänden und Parteien besprechen, zu Jahresbeginn 2026 soll dann das Volksbegehren gestartet werden.[69] Zur Finanzierung des Volksbegehrens startete sie eine Crowdfunding-Kampagne.[70]
Am 17. Dezember 2025 verständigten sich CDU und SPD im Koalitionsausschuss auf einen Entwurf für ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“. Das Gesetz selbst würde keine Vergessellschaftungen vornehmen, sondern lediglich den Rahmen für die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes im Land Berlin abstecken. CDU-Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner sagte dazu: „Wir haben durch das Rahmengesetz unmissverständlich klargestellt: Eigentum ist durch unsere Verfassung geschützt und wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin in Berlin gilt.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh sagte zu dem Gesetz hingegen: „Die Koalition wird in den Markt eingreifen, wenn das im Bereich der Daseinsvorsorge nötig ist, im Interesse der Berlinerinnen und Berliner.“ Der Sprecher der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, Justus Henze, kritisierte den Entwurf scharf und sagte: „Dieses Gesetz blockiert die Vergesellschaftung und dient einzig dazu, die knapp eine Million Berlinerinnen und Berliner, die dafür gestimmt haben, mit einer billigen Nebelkerze abzulenken.“[71]
Deutung des Volksentscheids
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Vor allem in linksgerichteten Medien wurde das Ergebnis des Volksentscheids als großer Erfolg gewertet. So schrieb Ralf Hoffrogge im Magazin Jacobin: „Das Ergebnis ist historisch, denn die Zeit, in der die von der Initiative empathisch eingeforderte »Gemeinwirtschaft« gesellschaftliche Mehrheiten hinter sich versammelte, liegt zwei Generationen zurück: 1946 stimmten in Hessen 72 Prozent der Bevölkerung für den Artikel 41 der Landesverfassung zur Sozialisierung von Schlüsselindustrien. [...] Im Jahr 1949 verankerte die SPD die Vergesellschaftung als Möglichkeit zur Umwandlung von Privat- in Gemeineigentum im Grundgesetz.“ Das sei bemerkenswert angesichts des großen Widerstands, der der Initiative entgegenschlage. „»Deutsche Wohnen & Co Enteignen« ist also weiterhin kein Projekt von Parteien und Verbänden, sondern eine Graswurzelbewegung.“[72] Die taz wertete das Ergebnis als Zeichen, das „angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt und dem Aus für den Mietendeckel [die Berlinerinnen und Berliner] eine radikale Mietenpolitik mittragen würden.“[73]
Der-Spiegel-Journalist Henning Jauernig verweist auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, laut dem nur 23 % der befragten Berliner Enteignungen für ein geeignetes Instrument hielten, um die Situation von Miterinnen und Mietern sowie Wohnungssuchenden zu verbessern. Er schließt daraus, viele Menschen hätten den Volksentscheid lediglich dazu genutzt, ihrem Ärger über steigende Mieten Luft zu verschaffen, viele Menschen stünden Enteignungen aber kritischer gegenüber, als es das Abstimmungsergebnis vermuten lasse.[74]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Amtliche Veröffentlichungen:
- Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen am 26. September 2021. Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht SB_B07-04-02_2021u00_BE. In: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Bericht der Landesabstimmungsleiterin (= Statistischer Bericht). B 07 04-01, 2021 (berlin.de [PDF]).
- Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen. Hrsg.: Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin. Berlin 2021 (berlin.de [PDF]).
- Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ (Hrsg.): Abschlussbericht. 2. durchgesehene Auflage. Berlin Juni 2023 (berlin.de [PDF]).
Publikationen der Initiative:
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Zusammentun. Wie wir uns gemeinsam gegen den Mietenwahnsinn wehren können. Berlin 2019 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise. 2. Auflage. Berlin 2020 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co enteignen (Hrsg.): Wie Vergesellschaftung gelingt. Zum Stand der Debatte. Berlin 2022, DNB 1259991237.
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Gemeingut Wohnen. Eine Anstalt öffentlichen Rechts für Berlins vergesellschaftete Wohnungsbestände. Berlin 2023 (dwenteignen.de [PDF]).
- Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Wohnen, Klimagerecht. Fünf Argumente, warum das nur mit einer gemeinwirtschaftlichen Wohnraumversorgung zu schaffen ist. Berlin 2023 (dwenteignen.de [PDF]).
Wissenschaftliche Veröffentlichungen:
- Rabea Berfelde, Phillipp Möller: Radikaldemokratische Planung der Wohnraumversorgung? Das Vergesellschaftungskonzept von »Deutsche Wohnen & Co enteignen«. In: PROKLA. Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft. Perspektiven auf Ostdeutschland. Band 53, Nr. 212, 2023, S. 561–577, doi:10.32387/prokla.v53i212.2049.
- Ralf Hoffrogge: Das laute Berlin. Deutsche Wohnen & Co enteignen und die Wiederkehr der Vergesellschaftung. Berlin 2025, ISBN 978-3-948608-95-8.
- Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum. Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« und ihr Volksentscheid. In: Hermann K. Heußner et al. (Hrsg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid. Geschichte – Praxis – Vorschläge. 4. Auflage. Reinbek 2024, DNB 131159714X, S. 295–308.
- Ralf Hoffrogge: Nie wirklich weg. Fünf Formen von Gemeineigentum in der Geschichte und ihre Bedeutung für das Ringen um Vergesellschaftung heute. In: Förderverein für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. (Hrsg.): Arbeit – Bewegung – Geschichte. Zeitschrift für historische Studien. Band 23, Nr. 1, 2024, ZDB-ID 3100178-6, S. 10–33 (arbeit-bewegung-geschichte.de [PDF]).
- Kalle Kunkel: Was hat Deutsche Wohnen & Co enteignen zu dem gemacht, was es ist? In: sub/urban – Zeitschrift für kritische Stadtforschung. Band 10, Nr. 1, 2022, doi:10.36900/suburban.v10i1.756 (zeitschrift-suburban.de [PDF]).
- Philip P. Metzger: Wohnkonzerne enteignen! Wie Deutsche Wohnen & Co ein Grundbedürfnis zu Profit machen. Berlin 2011, DNB 120150533X.
- Niklas Stoll: Vergesellschaftung als Transformationsstrategie. »Deutsche Wohnen & Co enteignen« im diskursiven und politischen Kontext. In: Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft. Die Linke zwischen Krise und Bewegung. Band 52, Nr. 209, S. 631–648, doi:10.32387/prokla.v52i209.2024.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Der Landeswahlleiter für Berlin: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen 2021. In: berlin.de. Die Landeswahlleiterin für Berlin, abgerufen am 18. September 2025.
- Deutsche Wohnen & Co enteignen. In: dwenteignen.de/. Mietenvolksentscheid e. V., abgerufen am 18. September 2025.
- Expertenkommission Vergesellschaftung: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 20. September 2025.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen, S. 3.
- ↑ Ralf Hoffrogge, Stephan Junker: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 245.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co enteignen (Hrsg.): Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 23–25.
- ↑ Ralf Hoffrogge, Stephan Junker: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 247.
- ↑ js: Deutsche Wohnen. Anatomie eines Immobiliengiganten. In: berliner-mieterverein.de. Berliner Mieterverein e.V., 2. Februar 2021, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Michael Sontheimer: "Auch jemand mit 5000 Euro im Monat muss sich in Berlin fragen, wie lange er sich die Miete noch leisten kann". In: spiegel.de. 5. April 2019, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Wir wollen unsere Häuser zurück. In: Kotti & Co. 26. Februar 2016, abgerufen am 26. Juni 2021.
- ↑ Rouzbeh Taheri: Deutsche Wohnen enteignen. In: Rosa Luxemburg Stiftung (Hrsg.): Standpunkte. Band 2018, Nr. 8, Mai 2018, ZDB-ID 2489616-0 (rosalux.de [PDF]).
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 49.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 40–46.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft, S. 47.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 26, 47–48.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 42.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 59.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Gemeingut Wohnen
- ↑ Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? In: zeit.de. 25. Juni 2021, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Abschlußbericht. (PDF) In: berlin.de. Juni 2023, abgerufen am 6. Januar 2024.
- ↑ Art 15 GG – Einzelnorm. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Eine Zusammenstellung verschiedener Gutachten aus den Jahren 2019–2022 veröffentlichte die Initiative später in einem eigenen Sammelband: Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung gelingt, S. 104–109
- ↑ Verfassung von Berlin – Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 295–308.
- ↑ Deutsche Wohnen und Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung Gelingt, S. 175–198.
- ↑ Ralf Schönball: „Ungeheure Naivität“: Gutachter Battis hält Deutsche-Wohnen-Enteignung für verfassungswidrig. In: tagesspiegel.de. 23. September 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Wie Vergesellschaftung Gelingt, S. 252–265.
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. In: .berlin.de. 28. Juni 2023, abgerufen am 6. Januar 2024.
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ (Hrsg.): Abschlussbericht.
- ↑ Lubena Awan et al.: Das verdeckte Imperium. In: tagesspiegel.de. 31. Mai 2019, abgerufen am 19. September 2025.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen, S. 7.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Der Weg zur Vergesellschaftung, S. 19.
- ↑ Deutsche Wohnen & Co Enteignen (Hrsg.): Was Vergesellschaftung kostet.
- ↑ Kollatz: „Rückkauf früherer Sozialwohnungen ist wirtschaftlich sinnvoll“. In: presseportal.de. 29. September 2019, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Milliarden-Deal: Konzerne geben Wohnungen an Land ab. In: zeit.de. 17. September 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Ralf Schönball: Entschädigung an „vergesellschaftete“ Firmen soll zwischen 14 und 23 Milliarden Euro kosten. In: tagesspiegel.de. 19. August 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Michael Prütz: Jetzt geht’s los: Deutsche Wohnen & Co enteignen. In: bmgev.de. Abgerufen am 17. April 2021.
- ↑ Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? Zeit Online, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Robert Kiesel: Berliner Gewerkschaften unterstützen Volksbegehren zur Enteignung. Der Tagesspiegel, 16. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
- ↑ Berliner Grüne befürworten Enteignung von Wohnungsunternehmen. In: zeit.de. 21. März 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Jan Feddersen: Digitale Industrie in Berlin: Kreuzberg ist gleich zweimal im Dax. In: taz.de. 4. September 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Stefan Alberti: Jarasch will mit „Ja“ stimmen. In: taz.de. 28. August 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Carola Tunk: Berlin: Müller gegen Enteignung von Wohnungskonzernen. In: berliner-zeitung.de. 26. Februar 2021, abgerufen am 30. September 2025.
- ↑ Berliner Jusos wollen Wohnungskonzerne enteignen. In: tagesspiegel.de. 24. März 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid. In: rbb24.de. Rundfunk Berlin-Brandenburg, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 28. Juli 2021; abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Initiative sammelt genug Unterschriften: Berlin steht vor Volksentscheid über Immobilien-Enteignung. In: tagesspiegel.de. 25. Juni 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Silke Kersting: „Sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“ – Immobilienwirtschaft kritisiert Berliner Enteignungsdebatte. In: handelsblatt.de. 21. Juni 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Weiterdenken statt enteignen – Eine Initiative des BBU. In: neue-wege-fuer-berlin.de. Neue Wege für Berlin e.V., abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Mietendebatte in Berlin: Wohnungswirtschaft fordert „Ministerium für gutes Wohnen“. In: handelsblatt.com. 21. Juni 2021, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Ulrich Zawatka-Gerlach: Welche Chancen hat das Volksbegehren zur Enteignung? In: tagesspiegel.de. 6. April 2019, abgerufen am 20. September 2025.
- ↑ Malene Gürgen: Protest gegen Immobilienkonzerne: #Mietenwahnsinn bei Sonnenschein. In: taz.de. 6. April 2019, abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ 77.001 Unterschriften pro Enteignung an Senat übergeben. In: Deutsche Wohnen enteignen! 14. Juni 2019, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 6. Dezember 2019; abgerufen am 21. Januar 2022. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Deutsche Wohnen: Berliner Linke sammelt über 10.000 Stimmen für Enteignung. In: berliner-zeitung.de. 22. Mai 2019, abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum – Die Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« und ihr Volksentscheid, S. 300–303
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen, S. 5–6.
- ↑ Gareth Joswig: Sozialismus kann kommen. In: taz.de. 17. September 2020, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Der Senat von Berlin: Vorlage – zur Kenntnisnahme – Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)“. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 24. September 2020, abgerufen am 21. September 2025 (Drucksache 18/3054).
- ↑ Ralf Hoffrogge: Vergesellschaftung von Wohnraum, S. 302.
- ↑ Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohen & Co enteignen. In: fragdenstaat.de. Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., 4. Oktober 2020, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Der Senat von Berlin: Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Anpassung des Abstimmungsrechts. In: pardok.parlament-berlin.de. Abgeordnetenhaus von Berlin, 26. Mai 2020, abgerufen am 21. September 2025 (Drucksache 18/2723).
- ↑ Gareth Joswig: Berliner Volksbegehren startet: Das Gespenst der Enteignung geht um. In: taz.de. 26. Februar 2021, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid. In: rbb24.de. Rundfunk Berlin-Brandenburg, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 25. September 2021; abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Linke übergibt 32.662 Unterschriften an Enteignungs-Initiative. In: bz-berlin.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
- ↑ Die Landesabstimmungsleiterin für Berlin, Petra Michaelis: Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen am 26. September 2021. Bericht der Landesabstimmungsleiterin.
- ↑ Mitglieder. In: berlin.de. Land Berlin, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, Anhörung "Aktuelle Lage des Wohnungswesens" auf YouTube, 9. Juni 2022, abgerufen am 21. September 2025 (Laufzeit: 04:12:09).
- ↑ Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, Anhörung: „Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Auswirkungen einer Vergesellschaftung auf den Berliner Wohnungsmarkt“ auf YouTube, 9. Dezember 2022, abgerufen am 21. September 2025 (Laufzeit: 03:01:12).
- ↑ Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen: Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, Anhörung: „Immobilienbewertung und weitere Fragen der Entschädigungshöhe einer Vergesellschaftung von Wohnimmobilien“ auf YouTube, 13. Januar 2023, abgerufen am 21. September 2025 (Laufzeit: 03:32:48).
- ↑ Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ (Hrsg.): Abschlussbericht.
- ↑ Haufe Online Redaktion: Berlins Senat verzögert Vergesellschaftungsgesetz. In: haufe.de. 4. März 2025, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Anna-Katharina König, Timo Laven: Regelungslosigkeit als Prinzip. Warum das Vergesellschaftungsrahmengesetz der Berliner Stadtbevölkerung einen Bärendienst erweist. In: verfassungsblog.de. 30. August 2025, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Erik Peter: Die Utopie lebt! In: taz.de. 26. September 2025, abgerufen am 26. September 2025.
- ↑ »Enteignen begeistert«: Berliner Enteignungsinitiative kündigt zweiten Volksentscheid an. In: spiegel.de. 26. September 2023, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Daniel Böldt: „Ermöglicht keine Enteignungen“. CDU und SPD legen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vor. In: tagesspiegel.de. Verlag Der Tagesspiegel GmbH, 17. Dezember 2025, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Ralf Hoffrogge: Der Volksentscheid hat gewonnen – und geht jetzt erst richtig los. In: jacobin.de. 21. September 2021, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Bert Schulz, Erik Peter: Enteignen als Chance. In: taz.de. 23. November 2021, abgerufen am 21. September 2025.
- ↑ Henning Jauernig: Werden die Wohnungskonzerne jetzt wirklich enteignet? In: spiegel.de. 27. September 2021, abgerufen am 21. September 2025.