Diskussion:Todesstrafe/Archiv/002

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- 2006 -

Staaten mit und ohne Todesstrafe - Update nötig

  1. Generell fehlt eine Quellenangabe. Die Zahlen stammen aber wohl von amnesty international, oder?
  2. Wenn ja, muss Malawi in die Kategorie "Abschaffung in der Praxis" verschoben werden.
  3. Außerdem kann die Todesstrafe in den USA nach
  • in 38 Bundesstaaten
  • nach Bundesrecht und
  • Militärrecht verhängt werden. Militärrecht fehlt in der Klammer.
  1. Eine abschließende Frage: Das Kapitel ist mit 'Staaten' überschrieben. Warum wird dann die international nicht anerkannte Republik Nordzypern aufgeführt? --Attraho 17:41, 26. Jul 2006 (CEST)

Türkei

Die Todesstrafe in der Türkei wurde schon 2004 abgeschafft, nicht 2006...

http://www.todesstrafe.de/thema/atlas/kontinent/europa/tuerkei.php

Österreich

Man sollte "Engelbert Dollfuß (ÖVP)" berichtigen in (Christlichsoziale bzw VF (Vaterländische Front) die ÖVP ist eine Nachkriegspartei

im übrigen: seit wann trägt eine Geschichtsepoche das Mäntelchen einer Religion? Mittelalter (evtl zusatz "in Europa") reicht.

Polen

Man sollte durchaus mal erwähnen, dass der neue polnische Präsident, Lech Kaczynski, die Todesstrafe wiedereinführen will, ob die Chancen dafür nun gut sind oder nicht.

Ich kann nur zustimmen!!! Das sit wichtig!!! --N. Burkhoff 21:32, 6. Aug 2006 (CEST)

Guatemala

Guatemala hat die Todesstrafe 2005 abgeschafft nachdem Papst Johannes Paul II gestorben ist!

Gibts da einen Zusammenhang ?

Der Präsident hat die Abschaffung angekündigt. Mehr ist allerdings nicht passiert. Guatemala hat die Todesstrafe weiterhin. Attraho 17:16, 26. Jul 2006 (CEST)

Zeit des Nationalsozialismus: "Die meisten"

Ich störe mich an der Formulierung "Die meisten Urteile wurden durch das Fallbeil vollstreckt." Angesichts der 20000 "sonstigen" Todesurteile, die sicherlich meistens durch Erschiessen erfolgten, glaube ich das nicht. Kann das jemand belegen. In jedem Fall wird hier aber der Eindruck erweckt, daß die meisten von den Nazis hingerichteten Menschen (meist ja ohne Urteil), durch Fallbeil starben, was definitiv nicht stimmt, wir sollten daher umformulieren (@Stefan64: Sorry, meine Belegbitte hatte sich hierauf bezogen, aber das war ja gar nicht von Dir).--Mausch 20:15, 6. Jan 2006 (CET)

Für die Urteile, die von regulären Gerichten verhängt wurden, stimmt es wahrscheinlich. Für Kriegs- und Standgerichte natürlich nicht. Gruß, Stefan64 20:57, 6. Jan 2006 (CET)
Eben - deswegen würde ich das gerne umformulieren, denn diese Gerichte fällten ja ebenfalls "Urteile". Hier entsteht m.E. der falsche Eindruck. --Mausch 21:05, 6. Jan 2006 (CET)

Letzte Hinrichtung in Westdeutschland

In Wikipedia gibt es dazu zwei unterschiedliche Angaben:

12. Mai 1949 - Berthold Wehmeyer

http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung#Die_letzten_Hinrichtungen_in_Deutschland

oder

18. Februar 1949 - Richard Schuh

http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland

Was ist richtig???

Beides, da Wehmeyer in Westberlin hingerichtet wurde, was nicht zur Bundesrepublik Deutschland zählte. Steht auch so hier im Artikel. Gruß, Jesusfreund 23:03, 12. Jan 2006 (CET)

Habe ich übersehen. Danke!

Im Artikel Berthold Wehmeyer und in Hinrichtung ist (noch) angegeben, dass er der letzte in Westdeutschland hingerichtete Mensch gewesen sei. Und im Artikel Todesstrafe wird die späte Hinrichtung damit begründet, dass Berlin bis 1990 nicht im Geltungsbereich des GG gelegen habe. Das spielt aber in diesem Fall keine Rolle, da das GG erst nach dem Urteil (allerdings nur ein paar Tage) verkündet wurde. Da sollte "man" mal aufräumen. --Rat 09:43, 13. Jan 2006 (CET)
Vgl. dazu auch [1] --Rat 09:59, 13. Jan 2006 (CET)

Vandalismussperre

Nach den letzten wiederholten IP-Vandalismen habe ich den Artikel für IPs vorläufig gesperrt. Zum Glück begründen die, die ernsthafte Änderungen vorschlagen, diese in aller Regel hier. Weiter so. Jesusfreund 10:56, 13. Jan 2006 (CET)

Toskana als Vorreiter

1786: Als erster Staat der Welt schafft das Großherzogtum Toskana die Todesstrafe ab. ... Das mag stimmen aber am 7.Mai 1744 erging von Elizaveta Petrovna (zu diesem Zeitpunkt gekrönte russische Zarin) ein Dekret zur Abschaffung der Todesstrafe in Russland. Ich denke doch daß dies ein erster Ansatz war. Leider weiß ich nun auch nicht genau inwieweit das weiterging aber ich finde es sollte immerhin erwähnt werden da dieses Dekret schon 42 Jahre vor der Toskana herauskam. Es ist ja auch nicht zum ersten Mal passiert, daß ein solches Dekret später von Nachfolge-Herrschern/Regierungssystemen außer Kraft gesetzt wurde. Leider äußert sich meine Quelle etwas unklar übrigens nach welchem Kalender der 7.Mai gezählt werden darf (Quelle: [2]www2.sptimes.com/Treasures/TC.2.3 - dies ist eine Seite über die Romanow-Dynastie von der St. Petersburg Times) Hartmann Schedel 11:52, 19. Jan 2006 (CET)

Das ist eine interessante Info für den Geschichtsteil. Kannst du noch etwas mehr herausfinden, warum dieses Dekret erging und welche Wirkung es hatte?
In der Liste stehen ja nur Staaten, die die TS tatsächlich abschafften, nicht Anläufe dazu. Gruß und Dank, Jesusfreund 11:55, 19. Jan 2006 (CET)
leider nicht - meine diesbezügliche Quelle der St. Petersburg Times baut 1. die Seite gerade um wie ich gerade sehe und 2. war dieses Thema auch vorher nur am Rande erwähnt (ich war vor ungefähr einem halben Jahr durch Zufall auf dieser Page). Ich weiß also nicht einmal sicher ob dieses Dekret überhaupt zu Zeiten der Eliaveta schon durchgesetzt wurde oder ob es nur "Makulatur" war - sorry. Ich hoffe eher auf jemanden der dies hier zufällig liest und einfach mehr darüber weiß Hartmann Schedel 12:24, 19. Jan 2006 (CET)
Hier finde ich folgendes:
Erlass der Kaiserin Anna Ioannovna (1730-1740) über die Verfolgung der Zauberei
1756 – Kaiserin Elizaveta Petrovna setzt die Todesstrafe außer Kraft.
1762-1796 - Regierung Katharinas II. und Ende der Zaubereiprozesse in Russland. Klingt, als hätte sie es doch geschafft; zumindest für Hexenprozesse (Kontext)?
Doch hier kein Wort dazu, obwohl sonstige Dekrete zur TS aufgeführt sind. Hmh, das weckt Neugier. Jesusfreund 12:37, 19. Jan 2006 (CET)

Hinrichtung von Jugendlichen in den USA

Ich dachte eigentlich, dass in manchen Bundesstaaten in den USA auch Menschen hingerichtet werden, die zur Tatzeit Jugendliche waren. Hat jemand dazu genauere Infos? Vielleicht sollte die Karte dann überarbeitet werden? Ossiostborn 16:46, 19. Jan 2006 (CET)

Soweit ich weiß, wird die Todesstrafe in den USA auch gegen Jugendliche angewandt. Daher müsste das Land auf dem Bild rot erscheinen! PK

Ist auf dieser Seite schon mehrfach diskutiert und beantwortet worden, bitte Blick ins Archiv. Jesusfreund 19:13, 19. Jan 2006 (CET)

Isreal

1962 hat isreal adolf eichmann hingerichtet. es hatte nichts mit mit einer kriegszeit zu tun. also bestraft isreal auch menschen mit dem tode.

Ich finde, das kann man so pauschal nicht sagen, es war zwar zur Zeit der Hinrichtung kein Krieg, aber zivil war der Fall ganz und gar nicht. --Amessner 15:43, 22. Feb 2006 (CET)
Wie man auch an verschiedenen Urteilen & Vollstreckungsmethoden in den USA sehen kann ist meistens nicht der Zeitpunkt der Verurteilung sondern der Zeitpunkt der Tatbegehung der entscheidende - und der lag im Falle Eichmanns vor Gründung des Staates Israel.

Afghanistan

stimmmt das noch: "In Afghanistan werden auch heute noch Frauen wegen Ehebruchs hingerichtet. " ??? hat sich da noch nichts geändert, seit der eroberung durch die amerikaner ??? 84.136.98.204

Nein, leider nicht, weil ja die afghanische Verfassung von den Afghanen selber ausgehandelt wurde. Auch wird in vielen abgelegenen Dörfern nach wie vor nach einem fundamentalistischen Verständnis der Scharia vorgegangen. Und es ist sehr fraglich, ob die anwesenden US-Soldaten das Schicksal solcher Frauen überhaupt interessiert. Sie schützen ja wohl weniger die Menschenrechte. Jesusfreund 21:43, 23. Feb 2006 (CET)

Wie in den Medien ausgiebig berichtet, droht in Afganistan auch für den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Da dieser Fall bekannt wurde, gab es einen formalen Kunstgriff, damit der Mann fliehen konnte... Aber am Grundsatz hat sich nichts geändert --212.202.113.214 11:49, 21. Apr 2006 (CEST)

Vatikan

Unter 2.3 kann man lesen: "Komplett abgeschafft haben die Todesstrafe ... Vatikan (1969)." Bei 5.5 steht aber: "Während der Vatikan die Todesstrafe 2001 endgültig abschaffte..."

Meiner Meinung nach wäre folgende Formulierung besser: Das letzte Todesurteil wurde im Vatikan 1870 vollstreckt. Per Gesetz wurde die Todesstrafe 1969 im Kirchenstaat abgeschafft. 2001 wurde sie auch aus der Verfassung des Vatikans gestrichen. Quelle: SWR

--Xandoo 00:16, 4. Mär 2006 (CET)

Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S

Film:

Diesen Dokufilm könnte man noch bei Filme hinzufügen. Würde, glaube ich, auch noch ein Buch geben, aber da habe ich leider keine Informationen.

Biblische Strafe für Niddah-Vergehen

Die biblische Strafe für eine Verletzung der Niddah-Gesetze (Sex während der Menstruation) ist Kares. Die Bedeutung dieser Strafe ist im Talmud umstritten. Die Deutungen gehen von vorzeitigem Tod durch G'ttes Hand bis zu Kinderlosigkeit. In jedem Fall entzieht sich die Bestrafung der irdischen Justiz. Es wird hierfür also keine Todesstrafe verhängt. Das sollte in diesem exzellenten Artikel gestrichen werden.

Platzpatronen für Hinrichtungskommandos?

Wohl ein Detail, dennoch: Im Abschnitt "Hinrichtungsmethoden" wird gesagt, es gäbe im Kriegsfall die Praxis, einem Teil der Soldaten eines Exekutionskommandos Platzpatronen zu geben; natürlich lässt sich nicht belegen, dass das NICHT vorkommt, dennoch bezweifle ich die Aussage, sie ist meiner Meinung nach eine urbane Legende. Gründe: Ziel ist im Militär immer die Verteilung der Verantwortung, deshalb müssen alle beteiligt sein (was im Abschnitt zwei Sätze vorher ja auch gesagt wird). Ausserdem liesse sich die "Schuldfrage" entgegen der intendierten Aussage keineswegs verschleiern (was durch die Verwendung eines "Zufallsgenerators" bei Hinrichtungen durch lethale Injektionen im Amerikanischen System sehr wohl funktioniert): der Unterschied scharfe Patrone vs Platzpatrone ist beim Schuss sehr deutlich spürbar und damit wüsste jeder Schütze des Exekutionskommandos nach dem Schuss, ob er "schuldig" ist. Ich kann mir keine Armee vorstellen, die eine Art Lotterie veranstaltet, nur schon weil der Umstand, dass man einem Teil des Exekutionskommandos so die Möglichkeit eröffnen würde "unbeteiligt" zu sein, ein Zweiklassensystem kreieren würde. Das widerspricht den Grundsätzen, nach denen militärische Führung und Gehorsam funktionieren. Möglicherweise liegt hier eine Verwechslung mit Scheinhinrichtungen vor - die aber keine Hinrichtung, sondern eine Foltermethode sind, bei welcher alle Beteiligten mit Platzpatronen schiessen. In Niklaus Meienbergs Buch "Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S." wird die Möglichkeit, dass einige der Schützen mit Platzpatronen hätten ausgestattet werden können von einem der Mitglieder des Exekutionskommandos explizit verworfen; das zeigt, dass Menschen sich schon lange mit dem Gedanken beschäftigen, dass so etwas möglich wäre - für mich nochmals ein Hinweis darauf, dass es eine urbane Legende sein könnte.

Der Satz trägt nichts zur Kernaussage des Abschnittes bei: Dass die Verantwortung auf eine Gruppe verteilt wird. Dass die Aussage möglicherweise eine moderne Sage weitertransportiert, schadet dem Artikel. Ich wäre dafür, den Satz mit einer Quelle zu belegen oder zu löschen. nouly 22:50, 12. Mär 2006 (CET)

Nein, das ist keine Urban legend. Ich zitiere aus einem zeitgenössischen Bericht aus dem amerikanischen Bürgerkrieg: Then came the twelve men—one from each company in the regiment, selected by ballot—who constituted the firing party. The arms—Sharp's breech-loading rifle—had been previously loaded under the direction of the Marshal. One was loaded with a blank cartridge, according to the usual custom, so that neither of the men could positively state that the shot from his rifle killed the unfortunate man. [3]. Gruß, Stefan64 23:47, 12. Mär 2006 (CET)
Stefan, zuerst einmal: prinzipiell hast du mich damit widerlegt. Ich gebe aber fünf Dinge zu bedenken: 1: Ist ein Zeitungstext aus dem Amerikanischen Bürgerkrieg ein guter Beleg für etwas, was im Artikel nicht als historische, das heisst vergangene Tatsache dargestellt wird, sondern als übliche Praxis (der Abschnitt steht unter dem Titel "Neuzeit", behandelt also nicht die historische Entwicklung)? Dieser Logik folgende müssten wir Massenhinrichtungen chinesischer Kriegsgefangener durch japanische Soldaten Mittels Bajonetstichen (Dave Grossman: On Killing, Seite müsste ich suchen) ebenfalls aufführen, da kaum 50 Jahre alt und ebenfalls "custom" 2: Der Artikel macht folgende Kausalverbindung, die nachweislich falsch ist: "...so that neiter of the men could positively state that the shot from his rifle killed the unfortunate man". Wenn im Gewehr nicht nur Pulver war, sondern eine Kugel, dann ist das am Rückstoss sehr deutlich bemerkbar (und ich meine: sehr deutlich, auch bei Vorderladern, hat mit dem physikalischen Prinzip von Kraft und Gegenkraft zu tun). Der Textverfasser mag sich das so zurechterklärt haben, es stimmt mit Sicherheit nicht. 3: Der Zeitungsbericht stammt offenbar von einem Reporter, möglicherweise von einem Augenzeugen, nicht von einem Vertreter der Army; was spricht dagegen, dass er einem Mythos aufsitzt - oder nicht einmal aufsitzt, sondern ihn wissentlich transportiert? Er will gefallen, er will unterhalten, es soll die Leser etwas schauern; Zeitungsreporter sind nicht immun gegen urban legends und Gerüchte, wenn sie eine Story saftiger machen. Ich schreibe im Moment eine Arbeit über das Chicagoer Schulsystem um 1890, und ich nehme nicht alles, was in den Zeitungsausschnitten aus der Zeit steht, für bare Münze, sondern betreibe Quellkritik. Urban Legends werden auch heute noch in Zeitungsberichten transportiert, das war früher nicht anders, deshalb 4: wäre eine offiziellere Quelle hilfreich, ein Auszug aus einem Dienstreglement etwa, möglichst aus jüngerer Zeit: Vietnam, Golfkrieg, Balkankriege, etc 5: Wie zu Beginn meines ersten Posts bereits geschrieben, handelt es sich hier um ein Detail. Der Satz im Artikel trägt nichts zum Thema "Todesstrafe" bei, hat aber einigen Unterhaltungswert, weil man sich die Gewissenskonflikte das schauerlich Schicksalshafte der Umstände so schön ausmahlen kann (Je nach mir zugelostem Gewehr werde ich zum Mörder!). Ich bin nach wie vor dafür, den Satz zu löschen. Ich finde, er schadet. Aber es ist im Grunde wirklich keine wichtige Sache, und du hast mich widerlegt. Grüsse nouly 00:53, 13. Mär 2006 (CET)

Aussagen über Todesstrafe in den USA falsch

Im Artikel: "Eine indirekte Verbindung zum Thema Rassismus ist durch den vergleichsweise höheren Anteil an Todesurteilen gegen Afroamerikaner, die auch häufiger in der ärmeren Bevölkerungsschicht zu finden sind, bis heute gegeben"

Das ist falsch bzw. genau umgekehrt. Schwarze begehen etwa die Hälfte der Morde, stellen aber nur zu ca. 40% der zu Tode verurteilten. Ein Schwarzer hat also eine GERINGERE Chance zu Tode verurteilt zu werden als ein Weisser.

Die Aussage von einen "höheren Anteil an Todesurteilen" ist eindeutig falsch: Es ist ein niedriger Anteil.

Quelle (Ist eigentlich nicht nötig, weil die Daten sehr gut verfügbar sind) http://www.news.cornell.edu/Chronicle/04/2.26.04/death_penalty_study.html

"However, it also showed that African-American murder defendants represent 50 percent of all murder defendants in the United States, but comprise only 40 percent of those on death row, and the gap is even greater where least expected -- in the South."

Der Anteil an der Bevölkerung ist ziemlich irrelevant, schließlich leben ca. 50% Männer in den USA und bisher hat noch keiner behauptet, die Todesstrafe sei sexistisch, weil zu 95% Männer zum Tode verurteilt werden, oder?

Also das bitte richtigstellen.

Ganz so einfach ist es offensichtlich nicht. Die von Dir zitierte Studie stellt fest, dass die Hautfarbe des Opfers entscheidend in die Todesstrafen-Wahrscheinlichkeit eingeht. Wenn Opfer und Täter schwarz sind, ist die Wahrscheinlichkeit für Todesstrafe deutlich geringer, als wenn der Täter schwarz und das Opfer weiß ist. Weil nun die Mehrzahl der Opfer von schwarzen Tätern ebenfalls schwarz ist, ergibt sich insgesamt eine niedrigere Wahrscheinlichkeit für schwarze Täter. Die vier möglichen Fälle sind mit steigender Todesstrafen-Wahrscheinlichkeit für Georgia mit gut 10.000 Morden in 23 Jahren:
  1. Täter schwarz, Opfer schwarz --> 0.45%
  2. Täter weiß, Opfer schwarz --> 2.1%
  3. Täter weiß, Opfer weiß --> 4.2%
  4. Täter schwarz, Opfer weiß --> 9.9%
(Quelle: Volltext der Studie, Seite 33)
Das ist konsistent mit der Vermutung, dass Morde mit weißen Opfern als besonders schwerwiegend beurteilt werden. Der Unterschied zwischen weiß-weiß und schwarz-schwarz macht einen Faktor 20 aus. Das ist nicht wirklich kompatibel mit der Vermutung, dass die Todesstrafe ohne Ansehen der Hautfarbe verhängt wird.---<(kmk)>- 17:20, 25. Mär 2006 (CET)
Mag sein, ändert aber nichts daran, dass die Aussage "[..] durch den vergleichsweise höheren Anteil an Todesurteilen gegen Afroamerikaner [..]" falsch ist und im Gegenteil Afroamerikaner einen geringeren Anteil an Todesurteilen haben.
Es ist zwar nicht politisch Korrekt, aber unterschiedliche Menschen begehen unterschiedliche Verbrechen. Ein sehr bekanntes Faktum ist (und hier sogar politisch korrekt, denn es geht ja gegen die Weissen) ist, dass Serienmörder überdurchschnittlich häufig weiss sind. Meiner Meinung kommt daher auch die höhere Wahrscheinlichkeit für die Todesstrafe. Wenn man sich Verbrechen wie z.B. (jetzt nicht mehr politisch korrekt) das Wichita Massaker (http://www.google.at/search?hl=de&ie=UTF-8&q=wichita+massacre) dann wundert es wirklich nicht, dass die Täter dafür die Todesstrafe bekommen.
Man begiebt sich auf gefährliches Terrain, wenn man mit Statistiken Rassismus beweisen kann. In den USA ist die Situation bei Jobs inzwischen schon so schizophren, dass eine Diskriminierung von Rassen per Gesetz verboten ist, eine Gleichbehandlung (also die nicht-Diskriminierung) aber AUCH verboten ist (z.B. die Einstellung auf Grund von SAT-Ergebnissen, spezielle Aufnahmetests sind auch de-facto verboten, weil alle Fragen "strictly work related" sein müssen, was ja bei fast allen Fragen Auslegungssache ist)
Rassenquoten sind per Gesetz verboten, aber wer die Rassenquote nicht erfüllt wird als Rassist bezeichnet und verklagt. In der Praxis gibt es daher natürlich Rassenquoten, man darf halt nur nicht darüber sprechen. Es gab auch das "Race-norming", also Tests bei denen Afrikanern und Hispanics (aber nicht Asiaten) ein Bonus gegeben wird, damit am Ende die (verbotene) Rassenquote erreicht wird. Das war bei Arbeitgebern sehr beliebt, weil sie durch diesen Test die besten (zwar nur die besten innerhalb einer Rasse, aber besser als gar nichts) einstellen konnten, doch race-norming wurde auch verboten. Man hat auch mit Einsatz von Millionen versucht einen Test zu schaffen, bei denen Schwarze gleich gut wie Weisse abschneiden, aber das ist nicht gelungen. Eine kreative Methode ist auch aufgekommen: Man läßt die Leute einen Test machen und streicht DANACH die Fragen, die Schwarze häufiger falsch hatten. Damit kann man den Unterschied etwas reduzieren und das hilft die Rassenquote zu erreichen.
Im Endeffekt ist das ganze eine Hexenjagt wo fast jeder größere Arbeitgeber verklagt werden kann. Meistens wird übrigens auf "unintentional discrimination" also "unabsichtliche" Diskrimination verklagt, denn dafür braucht man ja keine Beweise und ein außergerichtlicher Vergleich ist billiger als ein Prozess.
Das ironische ist, dass die politisch korrekten Firmen das größte Risiko haben, verklagt zu werden: Die Liberty National Bank & Trust Co. of Louisville hat sich 1989 extra dafür stark gemacht Schwarze einzustellen und beim Anwerben das auch gesagt. Am Ende hatten sie 16% Schwarze, mehr als die Bevölkerung, wurden aber trotzdem auf Diskriminierung verklagt. Warum? Weil 32% der Bewerber schwarz waren und man jetzt anscheinend nicht nur die "normale" Rassenquote, also den Durchschnitt der Bevölkerung erreichen muß, man muß jetzt auch noch die Rassenquote der Bewerber berücksichtigen. (Jedes Kind mit rudimentären Mathematik-fähigkeiten weiß, dass sich das nicht ausgeht und am Ende immer eine Gruppe nach einer Quote "unterrepräsentiert" sein wird)
Das ganze ist einfach nur noch lächerlich. Die beste Strategie als Firma ist es möglichst wenig aufzufallen und zu hoffen, denn es ist unmöglich die Gesetze einzuhalten. Wirklich gute Jobs werden sowieso nicht mehr ausgeschrieben sondern nur noch hinter geschlossenen Türen vergeben, die Zeiten in denen Amerika das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" war, sind eindeutig vorbei. In letzter Zeit verklagen auch immer mehr Weisse wegen Diskriminierung (allerdings echte Diskriminierung, mit echten Beweisen, denn in Amerika gelten für Weisse und Schwarze andere Gesetze. Ein Weisser hätte bei "unintentional discrimination" keine Chance) wenn sich diese Praxis weiter verbreitet, dann ist die amerikanische Wirtschaft tot, denn man kann nicht gleichzeitig alle gleich behandeln und die gewünschte Rassenquote erreichen.
Worauf ich hinaus will ist, dass Statistiken zum Beweis von Ungerechtigkeiten pauschal nicht taugen. Entweder man bekennt sich zur Gleichbehandlung und Gleichberechtigung - dann ist es ganz klar und ganz logisch, dass unterschiedliche Gruppen im Normalfall auch unterschiedlich in der Statistik auftauchen. Oder man will "Gleichstellung" also Gleichheit in den Statistiken erreichen. Das geht aber nur mit Diskriminierung und Rassengesetzen.
Beides gleichzeitig geht nicht und führt zu reiner Willkür.
Hallo annonymer Diskutant. Auch wenn Du nicht angemeldet bist, wäre es nett, mit vier Tilden zu unterschreiben. Dann wird automatisch Uhrzeit und Datuim eingefügt, was die Zuordnung der Diskussion erleichtert. Aber zur Sache: Erst beklagst Du, dass Statistiken blind benutzt werden und folgerst dann daraus, dass man entsprechende Argumente ganz aus der Diskussion streichen sollte. Damit schüttest Du das Kind mit dem Bad aus und beraubst Dich einer Erkenntnis-Möglichkeit. Angenommen, beim Würfelspiel bei neun von zehn Würfeln eine 6 würfelt, während Du mit gleichem Verhältnis mit Deinem Würfel eine 1 bekommst. Würdest Du dann den Verdacht, dass alles mit rechten Dingen mit Verweis auf die Unzuverlässigkeit von Statistiken abweisen? Statistik kennt durchaus Methoden, um die Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse zu bewerten. Man spricht dann von Signifikanz-Niveau. Übrigens sind fast alle Messergebnisse auf die eine oder andere Weise mit Statistik behaftet. Ob und wenn ja, welche Folgerungen man aus der mit statistischen Mitteln gewonnen Erkenntnis zieht ist, ist dann eine getrenntes Thema. Im vorliegenden Fall ist es statistisch deutlich signifikant ungünstig für den Täter, wenn er schwarz und sein Opfer weiß ist. Daran ändert auch eine Argumentation mit "politischer Korrektheit" nichts.---<(kmk)>- 15:58, 22. Apr 2006 (CEST)

1867 Portugal

Wieso steht hier nicht, dass in Portugal die Todesstrafe erst (...schon) in 1867 abgeschaffen wurde, wobei vorher sie schon seit Jahrzehnten nicht angewandt wurde?

(Wieso unterschreibst du nicht mit vier Tilden ~ ?)
Hiernach stimmen die Angaben in diesem Artikel; denn es geht um das Datum der völligen Abschaffung, nicht nur im Zivilrecht. Eventuell kann man Portugal dennoch als Vorreiter der Abschaffung im 19. JH aufführen. Jesusfreund 01:15, 9. Apr 2006 (CEST)

Fehlende Jahresangabe und Falsche Angaben der Karte !!!

Ich schreibe gerade ein Hausarbeit zum Thema "Todesstrafe" ist mir eine Kleinigkeit an diesem Artikel aufgefallen, die noch ergänzt werden könnte.

Unter Staaten ohne Todesstrafe findet sich beim Staat "Niue" keine Angabe der Jahreszahl der Abschaffung. Das Jahr ist 2004. (Quelle amnesty international: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/3c7abab8e052c42fc1256eeb004ce861/a23cb40492eaac92c1256f24003224ca?OpenDocument)

In der Karte, welche eine Übersicht über die Praxis der Todesstrafe und ihr Abschaffung gibt, ist Peru mit "hellgrün" markiert, was bedeutet "seit 10 jahren keine Anwendung der Todesstrafe". Dies ist aber FALSCH !!! Peru hat bereits die 1979 die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft es müsste also hellblau eingefärbt werden. Diese richtige Angabe findet sich auf in dem Artikel selbst, dort wird Peru unter den Staaten genannt welche die Todesstrafe "Nur im gewöhnlichen Strafrecht, nicht im Militärstrafrecht oder Ausnahmerecht abgeschafft" haben.

Danke für deine Hinweise, ich habe die Jahreszahl eingefügt und die Farbänderung veranlasst. Beides kannst du auch selber machen. Falls du nicht weißt wie: Fragen!
Unterschreiben Deiner Beiträge (mit vier Tilden, das ist dieses ~ Zeichen, erreichbar mit AltGr) ist hier Pflicht. Beim Speichern wird daraus eine Signatur mit Datum und Uhrzeit. Grüße, Jesusfreund 22:12, 13. Apr 2006 (CEST)

Zivilprozeß Schweiz

"Als Letzter nach einem Zivilprozess wurde ... hingerichtet." Es ist klar, was gemeint ist, aber trotzdem ist "Zivilprozeß" ein juristisch eindeutiger Terminus. Vielleicht mag das jemand auf "ziviler Strafprozeß" o.ä. ändern.84.57.7.86 21:48, 16. Apr 2006 (CEST)

"1942: Die Schweiz schafft als erster Nationalstaat auf dem europäischen Festland die Todesstrafe im Zivilrecht ab (siehe unten)." Gemeint ist wohl "... im zivilen Strafrecht...", um dieses Rechtsgebiet vom Militärstrafrecht abzugrenzen. Der Begriff "Zivilrecht" ist definitv falsch, da man hierunter die Gesamtheit aller Rechtsnormen versteht, die die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regeln. Der Fehler ist zwar nicht gravierend, sollte jedoch beseitigt werden. Dan Leroi 14:41, 8. Jun 2006 (CEST)

Philippinen

Ist die Todesstrafe denn nun auf den Philippinen denn nun definitiv abgeschafft worden oder warum fand diese Nachricht in dem Artikel keinen Niederschlag? --Wendelin 18:55, 19. Apr 2006 (CEST)

Steht alles genau da: Vorsatz der Präsidentin, dem aber das Parlament erst noch zustimmen muss. Jesusfreund 18:57, 19. Apr 2006 (CEST)
Da steht aber Am 15. Mai 2006 hat die Präsidentin der Philippinen, Gloria Arroyo, ihre Absicht erklärt, .... Die Jahresangabe kann wohl nicht stimmen. --Kucharek 08:13, 21. Apr 2006 (CEST)

"Am 15. Mai 2006 hat die Präsidentin der Philippinen, Gloria Arroyo, ihre Absicht erklärt, keine Hinrichtungen mehr durchzuführen und die Todesstrafe abzuschaffen. Dem muss jedoch das Parlament zustimmen." kann es sein, dass es sich um den 15 Mai 2005 handelt?

Ich tippe auf den 16. April 2006: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,411639,00.html Epsilon 11:07, 21. Apr 2006 (CEST)

Ich habe das falsche Datum jetzt mal rausgenommen, da es so wirklich stört (vor allem bei einem Artikel des Tages). --Gehkadl 13:02, 21. Apr 2006 (CEST)

Die Zählung der Philippinen zu den Staaten ohne Todesstrafe ist vielleicht etwas zu früh. Das Parlament hat das Gesetz zwar beschlossen, aber Präsidentin Arroya muss es noch unterzeichnen. Da sie anscheinend ja selbst eine Gegnerin der Todestrafe ist, sollte das zwar keine Frage sein aber rechtmäßig ist es noch nicht. Und Proteste gegen die Abschaffung gibt es auch schon. NoBuddy 17:54, 14. Jun 2006 (CEST)

Okay, voreilig möchte ich natürlich nicht sein, hab es aber tatsächlich nur noch für eine Formalität gehalten. (Dass es Proteste gibt, ist bei so einem kontroversen Thema klar.) Soll ichs wieder rausnehmen? --Susu the Puschel 18:15, 14. Jun 2006 (CEST)
Tja, wenn ich das wüsste, hätte ich es selbst gemacht. War mehr als allgemeine Frage gedacht. Es sollte sich ja eigentlich nur um Tage handeln, obwohl man bei politischen Entscheidungen nie so ganz sicher sein kann. NoBuddy 07:41, 15. Jun 2006 (CEST)
OK, hat sich erledigt. Das Gesetz ist jetzt unterzeichnet. NoBuddy 20:45, 25. Jun 2006 (CEST)

Allgemeine bzw. grundsätzliche Diskussionen zum Artikel

Meiner Meinung nach ist dies kein guter Artikel, weil die ethische Diskussion zu kurz kommt. Warum wurde der Artikel gesperrt?

Damit solche unangemeldeten IPs wie du, die nichtmal wissen, dass man neue Beiträge unten anfügt, mit vier Tilden (~) unterschreibt und genauer begründet, nicht rumpfuschen können im Artikel.
Ich könnte wetten, dass du ihn nicht ganz gelesen hast und die Diskussionen auch nicht. Das merkt man an der oberflächlichen Pauschalkritik.
Aber bitte, sag was genau dir zu kurz kommt und mal sehen ob es stimmt. Jesusfreund 07:08, 21. Apr 2006 (CEST)

"Befürworter und Gegner der Todesstrafe sehen den Staat als Ausdruck, Gesetzgeber und Vollstrecker einer übergeordneten Gerechtigkeitsidee, ohne die menschliches Zusammenleben nicht funktionieren kann." (Artikel, Abschnitt 'Verfahren: Problematik der Durchführung') Einspruch!! Als pazifistischer, wissenschaftlich-pragmatischer Anarchist (vgl. Tolstoi, Chomsky) lehne ich den Staat ab, und jede Form von Bestrafung. Dies aus ethischen, soziologischen und kybernetischen Gründen. Und soweit ich weiß, sind viele Anarchisten Todesstrafengegner bzw umgekehrt manche Todesstrafengegner Anarchisten! 84.245.191.30 11:32, 21. Apr 2006 (CEST)

Gut, aber auch Anarchisten begründen ihre Ablehnung nicht mit "ich finde das einfach Scheiße", sondern orientieren sich an Werten oder Zielen, die sie für potentiell allgemeingültig halten. Deswegen verlangen sie ja die Abschaffung des Staates, weil er für sie das menschenwürdige Zusammenleben aller Menschen niemals herstellen und garantieren kann.
Dann kann man vielleicht sagen: Befürworter und Gegner der Todesstrafe orientieren sich an jedem Staat übergeordneten Gerechtigkeitsidealen, die für alle Menschen gelten sollten. Die ganze Debatte darum kann hier aber nur gestreift werden. Jesusfreund 14:50, 22. Apr 2006 (CEST)

Der Satz "Legale Todesstrafen setzen also ein funktionierendes Rechtssystem voraus" ist grober Unfug - und das in einem excelentem Artikel *aua* Da es kein Welt-Justiz-System gibt dass dies bewerten könnte kann die Legalität einer Todesstrafe ausschließlich an den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen festgemacht werden - und solange eine Rechtsordnung die Todesstrafe vorsieht ist sie dort legal, und zwar unabhängig davon ob nach äußerer Betrachtung dieses Rechtssystem funktioniert oder nicht. Illegal ist eine Todesstrafe lediglich dann, wenn sie durch die jweilige Rechtsordnung des entsprechendes Staates NICHT vorgesehen ist aber dennoch verhängt oder gar vollzogen wird. Wie die moralischen Maßstäbe sind ist hierbei irrelevant, wenn das gemeint ist muss das anders formuliert werden aber kann nicht mit den neutralen Begriffen Legal/illagel getan werden. Das sollte, sobald der ARtikel weider frei ist, DRINGEND geändert werden. Ist schon arm das sowas nicht vorher auffällt bevor man einen Artikel als Artikel des Tages verlinkt... --80.131.141.132 15:14, 21. Apr 2006 (CEST)

Legal ist die TS nur dort, wo es ein Rechtssystem gibt, dass sie als Gesetz (Legis) definiert. Mehr soll "funktionierend" gar nicht ausdrücken. Die Legitimität steht auf einem ganz anderen Blatt.
Deswegen heißen Tötungen außerhalb eines Rechtsverfahrens ja auch "extralegal", und es steht drin, dass sie als Justizmord gelten müssen, wenn Staatsvertreter sie nachträglich legitimieren. Jesusfreund 14:46, 22. Apr 2006 (CEST)

Italien

Für Italien finden sich im Artikel zwei unterschiedliche Jahreszahlen, was die Abschaffung der Todesstrafe betrifft: Einmal 1947 (hier) und einmal 1994 (hier). Tippe mal, dass ersteres richtig ist und bitte um entsprechende Korrektur. --Ĝù 11:32, 21. Apr 2006 (CEST)

habs jetzt einfach selbst geändert, 1947 scheint logischer. --Ĝù 11:14, 22. Apr 2006 (CEST)
Mit "scheint mir logischer" kommen wir nie zu soliden Informationen. Gibt es nicht genügend Links im Artikel, die man durchchecken kann? Jesusfreund 13:42, 22. Apr 2006 (CEST)

DDR

Nun ja, an einen "Artikel des Tages" stelle ich höhere Anforderungen .... so gab es in der DDR keine Todesstrafe für »sogenannte „konterrevolutionären Verbrechen“«, auch nicht "sogenannte". Oder gibt es einen gegenteiligen Beleg? Ein StGB-DDR wäre von Vorteil ;-)

Auch die Abschaffung der Todesstrafe als »ein „Gastgeschenk“ für den geplanten Staatsbesuch von Erich Honecker in Bonn« ist pure Spekulation.

Etwas Neutralität wäre von Vorteil --Peter

Hab das mal auch so gesehen und entfernt. (MARK 18:50, 21. Apr 2006 (CEST))
Trotz dieses zunehmenden inneren Drucks blieb die DDR 1987 bei ihrer Politik der Lockerung der Repression und erließ eine große Amnestie, schaffte mit dem 4. StÄG die Todesstrafe ab und errichtete am Obersten Gericht eine zweite Kammer, die als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile des Obersten Gerichts dienen sollte. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit Honeckers Besuch in der Bundesrepublik zu sehen: Es handelte sich um Gastgeschenke, mit denen dieser 1987 "seine Gastgeber in Bonn zu beeindrucken suchte" (S.253). Der Straferlaß führte indes zu einem deutlichen Anstieg der Kriminalität und rief ökonomische und soziale Verwerfungen hervor, die Honecker, anders als zu Beginn seiner Amtszeit, ignorierte. [4]
Ich füge es wieder ein, da der Zusammenhang Honeckerbesuch - Abschaffung Todesstrafe in der DDR von seriösen Historikern vertreten wird. Jesusfreund 13:47, 22. Apr 2006 (CEST)

Mal noch was formales: Die Rubrik heißt korrekt "SBZ und DDR", da sie die Zeit nach 1945 umfasst. Die entsprechende BRD-Rubrik heißt nur "Bundesrepublik Deutschland" ... dabei stört mich nicht so sehr Abkürzung der Staatsbezeichnung auf der einen und Nichtabkürzung auf der anderen Seite ;-) , sondern mehr, dass die Zeit seit 1945 auch hier incl. ist. Müßte es nicht korrekterweise "Westdeutschland und Bundesrepublik Deutschland" oder so heißen?! Im Text ist es ok. --Peter

Der Satz sollte wie folgt ergänzt werden: "Wie viele der über 450 Todesurteile in den 40er und 50er ....", vgl. http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf

BRD

Allein für das Kriegsverbrecher-Gefängnis Landsberg werden 284 vollstreckte Todesurteile angegeben, vgl.: http://www.buergervereinigung-landsberg.de/kriegsverbrecher/kriegsverbrecher.htm Lucius D. Clay, Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone, führte in seinen Memoiren (Entscheidung in Deutschland. Frankfurt a.M. 1950; S. 284) wohl insgesamt "299 Hinrichtungen" an.

Da für die SBZ die (wahrscheinlichen) Hinrichtungen durch die sowj. Besatzungtruppen angegeben werden, sehe ich es für gerechtfertigt an, dies auch hier zu tun ... obwohl die Zahlen aus der französischen (und ggf. britischen) Zone noch fehlen.

Hier habe ich seröse Angaben gefunden: http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf Ich möchte vorschlagen, den Passus hinter "Landsberg" wie folgt zu ergänzen: "In Westdeutschland wurden durch die Alliierten mehr als 800 Todesurteile ausgesprochen und knapp 500 Hinrichtungen vollstreckt."

Prozentualer Anteil afroamerikanischer Bürger bei Hinrichtungen

Im Unterpunkt USA steht: "Nach dem Death Penalty Information Center waren seit 1976 58 Prozent der in den USA Hingerichteten Weiße und 34 Prozent Schwarze. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 12 Prozent, so dass prozentual knapp dreimal soviele Schwarze hingerichtet werden wie Weiße." Das ist mathematisch nicht ganz korrekt. Afroamerikanische Bürger sind, im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung, bei Hinrichtungen ca. um den Faktor 3 überrepräsentiert. Um sagen zu können wie sich der Anteil hingerichteter Afroamerikaner relativ zu dem Anteil hingerichteter Weißer verhält muss man erst wissen wie gross der Anteil der Weissen an der Bevölkerung ist. Ansonsten aber wirklich ein ganz herrvorragender Artikel :-)

Ist schon interessant, daß dieses zwar rechnerisch korrekte, aber in der Sache irreführende Zahlenverhältnis immer wieder bemüht wird... Imo, wäre es doch mal interessanter darüber nachzudenken, daß afroamerikanische Bürger in den relevanten Verbrechensstatistiken ebenso überrepresent sind und zwar sowohl prozentual als auch total-und das bei angeblich (nach meinem Kenntnisstand je nach Schätzung ist er etwas größer, bis zu 17%, ) drei bis nur 12% Gesamtbevölkerungsanteil! (MARK 18:31, 21. Apr 2006 (CEST))
Schau mal etwa zehn Abschnitte weiter oben. Dort geht es um das gleiche Thema. All die Zahlen und Verhältnisse über die Du nachdenkst sind gut untersucht. Sie ergeben ein deutliches Bild, dass jedoch anders als das einfache "Schwarze Mörder werden eher hingerichtet". Die Hautfarbe des Opfers spielt statistisch eine entscheidende Rolle.---<(kmk)>- 15:26, 22. Apr 2006 (CEST)
Ich glaube ihr habt mich irgendwie total falsch verstanden :-) Die Diskussion 10 Abschnitte weiter oben hab ich gelesen... mir gings auch eigentlich überhaupt nicht darum was dieses Verhältnis letztendlich aussagt. Ich meinte lediglich das der Satz "Nach dem Death Penalty Information Center waren seit 1976 58 Prozent der in den USA Hingerichteten Weiße und 34 Prozent Schwarze. Deren Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 12 Prozent, so dass prozentual knapp dreimal soviele Schwarze hingerichtet werden wie Weiße." aus dem Artikel geändert werden sollte, weil er NUR dann korrekt ist wenn der Anteil der Weissen an der Bevölkerung ziemlich genau 58% ist. Wäre er deutlich höher (was ich glaube) dann wären afroamerikanische Bürger auch logischerweise um mehr als den Faktor 3 überrepräsentiert bei Todesurteilen. Das man dies nicht so interpretieren kann das Schwarze nunmal aus rassistischen Gründen häufiger zum Tode verurteilt werden als Weisse ist mir auch klar, aber wie gesagt darum gings mir auch nicht.... ich meine nur das man das Verhältnis richtig angeben oder komplett weglassen sollte. 83.135.73.170 08:03, 23. Apr 2006 (CEST)

Israel

Man sollte hinzufügen, dass die Ausnahmeregelung im israelischen Recht im Fall Eichmann nicht nur letztmalig, sondern auch zum einzigen Mal angewandt wurde. Außerdem wäre bei dem Absatz zum israelischen Vorgehen nach dem Olympia-Attentat '72 ein Link zu dem Artikel zum Film "München" von Steven Spielberg passend. ||| D.

Link

Man könnte vielleicht noch diesen Link ( http://www.soundportraits.org/on-air/witness_to_an_execution/transcript.php3 ) einfügen. Auf der Seite berichten Menschen, die einer Exekution beigewohnt haben bzw. als Gefängniswärter o.ä. durchführten von ihren Erlebnissen und Gefühlen. Zum Text gibt es ein Script, auf das ich direkt gelinkt habe.

Finde ich gut, gehört aber vielleicht eher in den Artikel Todesstrafe in den Vereinigten Staaten, weil es das dortige Prozedere beschreibt. Stefan64 19:45, 18. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Somalia

Die Einleitung zum Artikel sagt: "Das gesamte Verfahren kann nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter und Behörden eines Staates vollzogen werden." Genau diesen Staat gibt es aber nicht mehr. Dass auf dem Gebiet des ehemaligen Staates Somalia Jugendliche umgebracht werden, glaube ich gerne, nur ist das nach unserer eigenen Def dann keine Todesstrafe. --Négrophile 20:16, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Seit wann gibt es den Staat Somalia nicht mehr? Das solltest du dann als erstes in dem Länderartikel Somalia bemängeln und ändern. Jesusfreund 21:56, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Das Problem ist das Fehlen von Behörden und Vertretern des Staates Somalia; die gibts nur noch recht vereinzelt bis gar nicht mehr.--syrcro.PIDIYA® 22:11, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Trotzdem scheint es den Staat offiziell noch zu geben, so dass er bei Amnesty als Vertreter von Todesstafen für Jugendliche geführt wird/wurde. Daher wäre eine klare Datierung für die Staatsauflösung erforderlich, um die Änderung zu begründen. Jesusfreund 22:18, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe nochmal nachgedacht und recherchiert. Jesusfreund hat in sofern Recht, als dass in Somalia Jugendliche z.B. von Scharia-Gerichten zum Tode verurteilt und hingerichtet werden. Dass sind aber keine staatlichen Gerichte, sondern private. Die Frage wann der Staat aufgelöst wurde ist uneheblich, da es nicht der Staat ist, der hier Urteile erlässt und vollstreckt. Imho ist eher die Einleitung falsch, nicht die Aufzählung von Somalia. --Négrophile 07:44, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

@Jesusfreund: Mit unserem europäischen Verständnis von Staat, Gesellschaft und Gericht kommen wir bei Somalia nicht weiter. Es gibt nun insbesondere in vielen Gegenden überhaupt keinen Staat. Der zuständige Kriegsherr betreibt u.U. ein Gericht, aber das ist teuer. Somalia lebt weitgehend in Clan-Struktur, und Streitfälle innerhalb der Clans werden auch dort entschieden. Besteht Streit zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Clans, gibt es entweder eine Verhandlungslösung oder einen Schlichter oder Krieg. In einer rein muslimischen Gegend kann z.B. der Scharia-Richter schlichten und richten. Wenn in anderen Teilen des Landes andere Regeln/Religionen herrschen, ist dort vielleicht ein völlig anderes Strafmass. Habe ich keinen Clan/Kriegsherrn/sonstige Rechtsschutz-Agentur im Rücken, unterliege ich im Zwiefel dem Rechtssytem des Gegners.--Négrophile 20:33, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten
OK, dann gibt es in Somalia nach unserem westlichen Verständnis eben eigentlich nur nichtstaatliche Hinrichtungen, da keiner der rivalisierenden Clans den Staat als Ganzes repräsentiert.
Kein Grund, wegen dieser Besonderheit gleich das Kriterium zur Unterscheidung von staatlichen und nichtstaatlichen Hinrichtungen insgesamt aus der Definition zu löschen.
Dass die Realität vielfach dieser feinsäuberlichen Differenz widerspricht, ist unbestreitbar. Nur müssen wir uns an dennoch an die gängige Definition einer Todesstrafe halten, die nunmal eine allgemein anerkannte staatliche Gesetzgebung und in deren Sinn legal zustandekommende Todesurteile voraussetzt.
Da dies hier bereits diskutiert und begründet wurde, ist deine erneute Löschung, ohne dass du zuvor neue und bessere Argumente dafür gebracht hast, edit war. Bitte lass das einfach. Jesusfreund 18:56, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Ich she keinerlie Grund für Deine Agressivität, und mit edit war hat das nichts zu tun. --Négrophile 20:23, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Schweiz

ja wann denn nun, 1942 oder 1992? --Négrophile 11:59, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

aha, offensichtlich hast du Punkt 6.7 nicht gelesen. Jesusfreund 17:35, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Deine Präzisierung war hilfreich, dein Häme ist blödsinnig. --Négrophile 20:23, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

UN-Menschenrechtskommision

Ist das wirklich eine NGO? --Négrophile 20:26, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Frage ist berechtigt, geändert.
Zudem habe ich die Begriffsdefinition als Extrapunkt abgeteilt, ergänzt und präzisiert, so dass die Problematik der Hinrichtungen in Staaten ohne eindeutige Staatsvertretung (Beispiel Somalia) aufgenommen ist.
Nur nebenbei, weil du es anscheinend noch nicht bemerkt hast: Natürlich ist nach den Wikipedia-Regeln eine mehrfache, nicht begründete Wiederherstellung einer bereits begründet (und von mehreren) abgelehnten Löschung ein Edit war. Ich habe dich nur auf die Unzulässigkeit dieses Verhaltens aufmerksam gemacht, was weder aggressiv formuliert noch gemeint war. Etwaige Spekulationen über den "Ton", auf denen dein Eindruck also nur basieren könnte, sind im geräuschfreien Internetdiskurs ohnehin sinnlos.
Auch der Hinweis auf "hättest du erst gelesen, hättest du das sicher nicht gefragt" war doch nicht hämisch, sondern nur logisch. Wie sonst soll ich dich darauf hinweisen, dass du die Antwort auf deine Frage vorher im Text finden konntest? Stimmt doch. Unterstell mal anderen nicht gleich irgendwelche persönlichen Motive dabei. Die habe ich nicht; möchte nur nicht unnötig beschäftigt werden, egal von wem. Jesusfreund 21:58, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Merci für die Änderung. Die alte Version war bezüglich Schweiz zumindest missverständlich - Du hast ja dann auch präzisiert. Gruss --Négrophile 22:05, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Fragt sich bloß (ohne Aggresson oder Häme), wieso du das nach Lektüre des Abschnitts zur Schweiz nicht selber hättest tun können. Jesusfreund 23:43, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Weil ich den Artikel nicht vollständig gelesen habe. Weil ich Artikel zuerst lese, um etwas zu lernen. Weil ich nicht jeden Artikel bis zum Ende lese. Gruss --Négrophile 07:39, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Weil ich den Artikel nicht vollständig gelesen habe deckt sich mit meiner vorherigen Vermutung aha, offensichtlich hast du Punkt 6.7 nicht gelesen, widerspricht aber Weil ich Artikel zuerst lese, um etwas zu lernen. Vorwurf der Häme war also offenbar unbegründet. Jesusfreund 08:11, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Würde bei Todesstrafe gerne folgendes über Saudi-Arabien reinbringen geht aber leider nicht wegen Halbsperrung:

Hauptartikel: [in Saudi-Arabien]

Die Todesstrafe wird durch die Enthauptung mit dem Schwert vollstreckt. Die übliche Enthauptung erfolgt in den Vormittagsstunden auf einem öffentlich zugänglichen Platz. Bis Anfang der 1990er Jahre war es üblich, Hinrichtungen am Freitag nach den Mittagsgebeten zu vollziehen, doch finden Hinrichtungen seit einigen Jahren auch an anderen Tagen statt. Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muss sich an einem Graben gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, sodass er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Dafür gibt es speziell geschulte Scharfrichter. Es gibt das Gerücht, dass den Verurteilten zuvor noch ein Beruhigungsmittel gespritzt wird. Bei Frauen ist die Enthauptung in der Regel nicht öffentlich.

Also das in der Rechtspraxis der heutigen Länder, könntest du das dann evtl reinstellen? Danke dir. Enten

Mal schauen, ob das sich noch belegen lässt und was andere dazu sagen. Gruß, Jesusfreund 00:20, 7. Jun 2006 (CEST)
Im Textvorschlag wird in erster Linie die Hinrichtungsmethode beschrieben. Wichtiger fände ich darzustellen für welche Delikte die TS verhängt wird, wieviele Hinrichtungen es pro Jahr gibt, etc. Gruß, Stefan64 00:33, 7. Jun 2006 (CEST)

Quellen: http://www.amnesty-todesstrafe.de/Download-Medien/infopaket.pdf http://www.amnesty-todesstrafe.de/downloads.html http://www.todesstrafe.de/thema/laender/saudi-arabien/saudi.php Die inhalte der Seite sind aber bereits übernommen und formuliert bereit:

In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Apostasie (Ridda) wird ebenfalls bei Männern mit dem Tode bestraft, bei Frauen gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr (Unzucht, Ehebruch), Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.

Laut Amnesty International : "Saudi Arabien richtete im Jahr 2005 mindestens 86 Menschen hin." Enten

(weißt du nicht wie man unterschreibt?) Jesusfreund 20:37, 7. Jun 2006 (CEST)

Doch. Mit dem neuen Amnesty International Bericht könnten wir auch den Iran einarbeiten die sind immerhin nummer 2 gewesen und nach ihren hinrichtungsraten dieses Jahr werden sie das wohl auch bleiben.Enten 21:00, 7. Jun 2006 (CEST)

Überarbeiten:Vorreiter der Abschaffung

Ich habe einen "Überarbeiten"-Baustein eingefügt, weil

  • der erste Satz keinen richtigen Sinn ergibt, wenn man ihn mit dem folgenden Text vergleicht (mein Vorschlag: den Satz einfach streichen, das was drin steht, sieht man auch so anhand der Liste); er stammt noch aus der Zeit, als vom Großherzogtum Toskana hier noch keine Rede war, und da ergab er halbwegs Sinn.
  • weil momentan nicht nur die Vorreiter der Abschaffung (weltweit, in einzelnen Kontinenten) gelistet sind, sondern auch noch andere Staaten, die die Todesstrafe erst in den letzten Jahren abgeschafft haben; mein Vorschlag: diese "Nachzügler"-Staaten streichen, sodass die Liste dann vielleicht so zehn Items umfasst, alle weiteren Staaten sind dann in der alphabetisch geordneten Liste darunter aufgeführt. Robin.rueth 23:18, 9. Jun 2006 (CEST)
Es gibt eine Differenz zwischen Abschaffung im Zivilrecht und völliger Abschaffung - vielleicht sind einige Staaten zivilrechtlich vorangegangen, haben aber die völlige Abschaffung erst vor kurzer Zeit vollzogen. Das müsste man in solchen Fällen gegebenenfalls deutlich machen.
Wenn die Liste zuviele Nachzügler aufführt, können sie ja mühelos entfernt werden. Welche sind es denn aus deiner Sicht?
Ich verstehe nicht ganz, was dein Problem mit dem ersten Satz ist. Er sagt, was der Absachnitt ausführt (ausführen soll). Weil Toskana kein "Staat" im engeren Sinne war, nur ein Herzogtum? Trotzdem gilt es als Vorreiter. Jesusfreund 00:29, 10. Jun 2006 (CEST)
Ich hab das mal so verändert, wie ich mir das als "Vorreiter"-Liste vorstelle.Robin.rueth 22:17, 10. Jun 2006 (CEST)

Armenien

In der Liste im Abschnitt "Staaten ohne Todesstrafe" steht, dass in Armenien die Todestrafe seit 2003 koplett abgeschafft ist. In der Karte ist Armenien aber hellblau eingetragen, d.h. die Todestrafe ist ist nur für gewöhnliche Straftaten abgeschaft. Was stimmt nun? Nach der Seite Todestrafe.de hat Armenien die Todestrafe noch im Militärgesetz. Nach den Seiten von AI ist die Todestrafe komplett abgeschafft. Vielleicht kann jemand der genaueres weiß, den Artikel in diesem Punkt mal konsistent machen. Ohne weitere Bestätigung für die eine oder andere Möglichkeit möchte ich aber selbst nichts ändern.--172.179.163.172 17:10, 13. Jun 2006 (CEST) P.S.: Da ich gerade gesehen habe, das ich wg. Halbsperrung den Artikel sowieso nicht bearbeiten kann, hier noch ein Änderungswunsch: Nach Todestrafe.de hat das Philippinische Parlament am 7.6.2006 die erneute gänzliche Abschaffung der Todesstrafe beschlossen. Die Ländertabelle und die Zahlen sind entsprechen anzupassen.

Zivilrecht Schweiz

Da der Eintrag weiter oben offensichtlich keine Beachtung findet, möchte ich ihn hier wiederholen: "1942: Die Schweiz schafft als erster Nationalstaat auf dem europäischen Festland die Todesstrafe im Zivilrecht ab (siehe unten)." Gemeint ist wohl "... im zivilen Strafrecht...", um dieses Rechtsgebiet vom Militärstrafrecht abzugrenzen. Der Begriff "Zivilrecht" ist definitv falsch, da man hierunter die Gesamtheit aller Rechtsnormen versteht, die die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regeln. Der Fehler ist zwar nicht gravierend, sollte jedoch beseitigt werden. Dan Leroi 15:27, 15. Jun 2006 (CEST)

Erledigt. Stefan64 18:46, 15. Jun 2006 (CEST)

Hinweis zu den USA und China

Ich habe das Buch ,,STUPID WHITE MEN" gelesen und die Informationen darin stimmen mit denen im Artikel nicht überein. Ich weiß nicht was stimmt aber wollte nur den Hinweis geben dass man dieses vielleicht überprüfen sollte,ich zitiere:

"Wir [die USA] sind einer der wenigen Länder der Welt, die sowohl geistig behinderte als auch minderjährige Straftäter hinrichten lassen."(S.247)

,,Die Vereinigten Staaten sind auch das einzige Land neben Somalia, das die Kinderrechtserklärung der Vereinten Nationen nicht unterzeichnet hat. Warum? Weil sie eine Bestimmung enthält, die die Hinrichtung von Jugendlichen unter achtzehn Jahren verbietet."(S.284)

,,Selbst China verbietet die Todesstrafe für Delinquenten unter 18 Jahren[...]"(S.284)

Ich hoffe, dass ich jetzt keine lustigen Rechte gebrochen habe.... es soll nur wahrgenommen werden und kann dann sofort gelöscht werden... ;)

Kannst du nicht unterschreiben?
"Stupid White men" wurde vor der inzwischen geänderten Rechtslage zu minderjährigen Mördern verfasst; allerdings dürfen geistig Behinderte wohl noch immer hingerichtet werden. Jesusfreund 23:51, 19. Jun 2006 (CEST)

Algerien

Sehr gelungener Artikel! Mir ist allerdings eine Kleinigkeit aufgefallen: In den Listen "Staaten ohne Todesstrafe" und "Staaten mit Todesstrafe" kommt Algerien doppelt vor. Einmal unter den Staaten, in denen die Todesstrafe seit mindestens 10 Jahren nicht mehr vollstreckt wird und einmal unter denen, die sie noch anwenden. Da ich es wegen der Sperrung nicht ändern kann und ich auch nicht weiß, was richtig ist, könnte das vielleicht jemand tun, der dazu autorisiert ist. Danke -- 87.122.87.92 12:24, 26. Jun 2006 (CEST)

Todesstrafe und Religion

Ich hätte gerne etwas über "TS und Religion" geschrieben, aber leider ist der Artikel gesperrt. Ich denke man sollte durchaus auch religiöse Aspekte in den Artikel einbauen, da es sehr maßgebend für die persönliche Einstellung zur TS ist und gleich einen Überblick über die Standpunkte anderer Religionen verschafft.

Viele Grüße Häsk 13:18, 26. Jun 2006 (CEST)

Toll, bloß scheinst du dann diesen Artikel nicht ganz gelesen zu haben, denn es kommen darin häufig religiöse Aspekte vor, z.B. unter Begründungen und in der Allgemeingeschichte. Wenn auch nicht die Haltung jeder einzelnen Religion zur TS (das würde den Rahmen dieses ohnehin überlangen Artikels sprengen). Jesusfreund 13:25, 26. Jun 2006 (CEST)

Frankreich

Mir ist aufgefallen, dass bei Europa ein Unterkapitel zu Frankreich fehlt. Das ist bedauerlich, da Frankreich immerhin das letzte Land EU-Land (damals EG) war, das die Todesstrafe noch praktizierte. Abschaffung 1981, zwei letzte Hinrichtungen 1977. Informationen dazu sind in Hülle und Fülle vorhanden, ich könnte da schon etwas machen, wenn der Artikel nicht gesperrt wäre. -- Stachelbeere 14:57, 28. Jun 2006 (CEST)

Ist er gar nicht, nur für dich, weil du anscheinend neu bist. Schreib ein paar Tage und versuchs dann nochmal. Vorschlag hier posten geht auch, andere fügen es dann ein, wenn's stimmt. MFG, Jesusfreund 16:49, 28. Jun 2006 (CEST)
Äh, mir ist so, als wenn es einen abschnitt zu Frankreich unter der Abschaffung der Todesstrafe in europäischen Staaten gebe ... --Kriddl 09:43, 28. Jul 2006 (CEST)

Hinrichtungsmetoden

Ich habe wiederholt davon gelesen, daß insbesondere bei Piraterie und Delikten, die etwas mit Aufstand, Aufruhr, Sklavenbefreiung etc in Kolonien - sowohl in der Karibik als auch in Indien unter britischer Herrschaft - Hinrichtungen durch vor eine Kanone binden vollstreckt wurden. Ist das historisch, oder lediglich die Phantasie von Romanautoren und Filmemachern. --84.176.205.202 23:20, 27. Jul 2006 (CEST)

Armenien

Armenien hat die Todesstrafe 2003 abgeschafft und nicht 2006. Jetzt haben sie das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK gezeichnet. Damit ist dieses aber noch nicht in Kraft getreten, da die Ratifikation noch ausssteht. Davon abgesehn wurde die Todesstrafe mit der Ratifikation des 6. Zusatzprotokolls zur EMRK komplett abgeschafft. http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=114&CM=8&DF=&CL=ENG und zwar bereits 2003. Attraho 15:39, 25. Aug 2006 (CEST)

Zitat-Sammlung

Sollten wir eventuell eine Wikipedia-Eigene Zitat-Sammlung eröffnen, in der wir Zitate von bekannten Persönlichkeiten wie herausragenden Schriftstellern, Sängern, Naturwissenschaftlern o. ä. ? --Schniels 18:52, 28. Aug 2006 (CEST)

Dafür gibts Wikiquote [5]. Gruß, Stefan64 19:10, 28. Aug 2006 (CEST)
Und wieder dazugelernt ;-D --Schniels 19:13, 28. Aug 2006 (CEST)

Bild

Hi, ich hätte mal eine Frage bezüglich des Bildes am Anfang des Artikels. Was bedeutet denn bitte für gewöhnliche Straftaten abgeschaft?Für mich hört sich das so an als würde man in den anderen Ländern auch z.b. für einen Banküberfall hingerichtet werden. Wie genau ist das gemeint? Die Antwort wär sehr dringend weil ich eine Arbeit zu diesem Thema verfassen muss. Schonmal danke im Vorraus.

Saudi-Arabien: Strafgesetzbuch nicht genauer definiert

Also erstens Benutzer:3ecken1elfer ist einer sachlichen Diskussion auf seiner Disk. seite aus dem Weg gegangen [6] d.h es ist notwendig, dass ich hier wegen zwei Wötern (unterschiede siehe hier [7] ) einen neuen Abschnitt eröffne.

Zur Sache, Saudi-Arabien hat keine genauer definiertes Strafgesetzesbuch, Strafen für Tatbestände können stark von einander abweichen, AI ist ja nicht unumstritten aber hier ist zumindest der Teil mit den unklaren Gesetzen enthalten:

Eine Reihe von Strafgesetzen ist unklar formuliert, so auch die, in denen es um “Sabotage” und “Korruption auf Erden” geht. Sie sind in der Fatwa Nr. 148 enthalten, die im August 1988 vom Rat der Obersten ‘Ulama’ (Eine Fatwa ist ein Erlass, der von den Obersten ‘Ulama’ (Religionsgelehrten) herausgegeben wird.) verkündet wurde. Die Fatwa sieht die obligatorische Todesstrafe für diese Vergehen vor.
“Jede Person, die erwiesenermaßen Sabotage oder “Korruption auf Erden” begangen hat, wobei die Sicherheit gefährdet wurde durch Angriffe auf Personen und privates oder öffentliches Eigentum wie Zerstörung von Wohnungen, Moscheen, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Brücken, Munitionslagern, Wasserversorgungstanks, von Vermögenswerten wie Ölleitungen oder durch Flugzeugentführung oder Bombenattentate auf Flugzeuge.” (Der vollständige Text der Fatwa wurde in vielen Medien veröffentlicht, auch in der arabischen Tageszeitung al-Jazeera, am 30. August 1988.) [8]

(Dazu kommt bei z.b Mord das Islamische Vergeltungsrecht mit dem Blutgeld (falls man bezahlen kann und die Opfer angehörigen akzeptieren, kann man begnadigt werden ansonsten normal Kopf ab) Enten 23:37, 29. Aug 2006 (CEST)

Enten hat wohl Recht. Es ist bekannt, dass dort, wo die Scharia eine Rolle für das staatliche Strafrecht spielt, keine abgeschlossene Kodifizierung vorliegt. D.h. es gibt zwar Strafgesetze, aber sie sind nicht für alles genau festgelegt, weil die Scharia dem Richter bei quisas (Delikten gegen Menschenleben ohne Gefährdung des Gottesrechts) große Ermessensspielräume einräumt.
Regina Goebel, Universität Trier: Das Strafrecht der Schari´a
Also bitte edit war einstellen, Formulierung von Enten stimmte. Jesusfreund 23:50, 29. Aug 2006 (CEST)
Ich danke dir, normalerweiße braucht es hier nicht einmal groß Quellen da jeder der ein bisschen Ahnung vom Islamischen Recht hat, dies weiss und versteht (vorallem nach der A.Rahman sache in Afghanistan), manche verfolgen aber eben andere Absichten mit revetierungen.mfgEnten 23:59, 29. Aug 2006 (CEST)
Die Absicht ist nur, dass die Dinge klar rüberkommen für ahnungslose Leser. Man muss ihnen erklären, was die Scharia in Bezug auf Todesstrafe offenlässt. (Und überprüf mal deine Rechtschreibung, sonst lieferst du nur Gründe für Reverts ;-) Jesusfreund 00:10, 30. Aug 2006 (CEST)
BK herzlichen glückwunsch, enten
hast du endlich den richtigen ort für deinen beitrag gefunden. mein englisch ist weit davon entfernt, perfekt zu sein, aber deine übersetzung finde ich nicht in dem angegebenen link.
ich gehe auf deinen sonstigen beitrag nicht weiter ein, nur soviel.
strafen werden nicht für tatbestände verhängt, sondern für nachgewiesene straftaten.
auch in einem rechtsstaat kann der richter für zwei gleiche straftaten zwei unterschiedliche strafen verhängen. das hat mit der würdigung der tatumstände zu tun.
ich befürchte, dass du weder von der juristerei noch von englischen übersetzungen sehr viel verstehst.
bitte unterlass also in zukunft deine bemerkungen auf meiner diskussions-seite und revertiere nicht in diesem artikel, wenn dir die fachlichen grundlagen fehlen. 3ecken1elfer 00:11, 30. Aug 2006 (CEST)
nachtrag für jesusfreund: die todeswürdigen verbrechen werden in der von dir beigebrachten quelle sogar explizit beschrieben, und ermessensspielraum gibt es logischerweise in allen ländern mit oder ohne todesstrafe. gruss 3ecken1elfer 00:11, 30. Aug 2006 (CEST)
nachtrag nach mehrmaligen bk:@enten:du schreibst mir : dann lern lesen. tut mir sehr leid, aber an meiner lesefähigkeit liegt es nicht, wenn dein text unverständlich ist.3ecken1elfer 00:14, 30. Aug 2006 (CEST)
ja sicher, was ist an dem oberen text unverständlich? Warum bist du davor systematisch einer disk. aus dem Weg gegangen?[9]
@Jesusfreund, aehm ja sorry, bin schon etwas müde und habe mienem Mozilla Rechtschreibprüfungsteil (was ja nun mehr als nur einige bugs hat) blind vertraut, danke :). mfgEnten 00:18, 30. Aug 2006 (CEST)

Mein Auszug stammte aus der DE version, musst mal etwas googeln dann findest du sie bestimmt.Enten 00:19, 30. Aug 2006 (CEST)

Auf der Englischen quelle ist Fatwa 148 auch erwähnt:

Arbitrary arrest and indefinite detention are facilitated by vaguely worded criminal laws. Among such laws is Fatwa No. 148 covering corruption on earth issued by the Council of Senior Ulama (Clerics) in August 1988, introducing mandatory death penalty for such offences.

Since the launch of Amnesty International's first report, the number of executions has increased by 12, bringing the total for this year so far to 25. Similarly, amputations have increased by four bringing the total for this year to nine. Enten 00:20, 30. Aug 2006 (CEST)

diskussionen, die von dir so eröffnet werden:
Dein Unwissen und deine Absichtliche ignoranz sind schon ein starkes stück beantworte ich nicht. du bist vorgestern wegen einer beleidigung mir gegenüber bereits einmal gesperrt worden, wenn ich du wäre, würde ich hier nicht unbedingt nachhaken, sondern schön ruhig sein.
deine frage, was an deinem text unverständlich sein soll, ist sicherlich nicht ernst gemeint. frag dich lieber, was daran verständlich ist. 3ecken1elfer 00:41, 30. Aug 2006 (CEST)

.... Gute Nacht.....Enten 00:48, 30. Aug 2006 (CEST)

Vielen Dank, Enten, für die Belege. Ich habe den Teil in diesem Sinne nochmal überarbeitet, es fehlte sowieso noch einiges.
Das Problem ist nicht der übliche Ermessensspielraum jedes unabhängigen Richters, sondern:
A eine unklare Verfassung, die Scharia und Menschenrechte zugleich verankert, aber der Scharia die Rechtspraxis überlässt,
B unklare Gesetze,
C unklare Fatwas, die Gesetzesrang erhalten. Was z.B. ist "Verderbtheit auf Erden"? Auf dieser Basis kann ein gewöhnliches Verbrechen wie Autodiebstahl zur Gefährdung der öffentlichen (staatlichen) Sicherheit werden.
Genaueres kann man hier finden, wenn man will:
Strafrecht in Saudi Arabien. Von Rechtsanwalt Jörg Seifert, Dubai. In: Auslandsrundschau der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 111. Jahrgang, Walter de Gruyter & Co., Berlin 1999, Herausgeber: Prof. Dr. Albin Eser, M.C.J., Prof. Dr. Dr. Günther Kaiser, Redaktion: Dr. Barbara Huber
Jesusfreund 11:17, 30. Aug 2006 (CEST)
Ich habe das Rechtsschule rausgemacht, da die Wahhabiten/Salafi keine Rechtsschule sind: siehe Islam und dort bei Sunniten. Enten 12:37, 30. Aug 2006 (CEST)
Punkt 3.1 Die Wahhabiten genannte Richtung des Sunnitischen Islam ist keine Rechtsschule, aber stark an der der Hanbaliten angelehnt. Enten 12:38, 30. Aug 2006 (CEST)
Nun, sie vertreten wohl eine etwas strengere Richtung als andere Sunniten, wenn ich das richtig verstehe. Das sollte zum Ausdruck kommen, sofern es für TS wichtig ist. MFG, Jesusfreund 12:42, 30. Aug 2006 (CEST)

Ja sie sind konservativer und sie sind eine etwas andere Strömung und Denkrichtung zugleich (sie lehnen die aschari und maturidi aqidah ab), aber sie sind keine Rechtsschule, deswegen die verbesserung, sie sehen sich auch selber nicht als Rechtsschule sondern eher als die Muslime schlechthin.Enten 13:15, 30. Aug 2006 (CEST)

Kleinigkeiten

Mir sind einige Kleinigkeiten aufgefallen, die ich hier zur Diskussion stelle:

  • Bei folgenden beiden Behauptungen wäre eine Quellenangabe gut:

„Im Iran sollen seit 1979 allein etwa 4.000 männliche Homosexuelle hingerichtet worden sein.“ „Rechtsexperten rechnen hier jedoch mit bis zu 8.000 weiteren, von den Behörden verschwiegenen Hinrichtungen.“ „Nach Umfragen sind derzeit 77 Prozent der Polen für die Todesstrafe“ „Nach Umfragen unterstützen ihn derzeit rund 50 Prozent der Bevölkerung.“

  • Unter „Vorreiter der Abschaffung“ steht Island 1928. Unter „Staaten ohne Todesstrafe“ steht Island mit 1995.
  • Ist viel Arbeit, aber vielleicht wäre es eine Idee in den Listen mit Staaten, die die TS abgeschafft haben oder nicht mehr vollstrecken jeweils hinten in Klammern das Jahr der letzten Hinrichtung schreiben. Da zwischen einem inoffiziellen Nichtpraktizieren und der offiziellen Abschaffung manchmal viele Jahrzehnte liegen (z.B. Belgien), könnte man sonst auf die Idee kommen, daß dort die TS unmittelbar davor noch vollstreckt wurde. Das kann man ja auch nach und nach machen, Rom ist ja auch nicht an einem Tag erbaut worden.
  • „Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen und Appellationsverfahren. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.“ Soweit ich weiß, sind die USA und laut Artikel Japan und Saudi-Arabien die einzigen Länder (dann bei 71 anderen Staaten), in dem solche Prozesse Jahrzehnte dauern können, da gerade die Industrieländer, die in ihren Rechtssystemen umfangreiche Berufungsmöglichkeiten haben, die Ts ja abgeschafft haben. Falls ich da falsch liege, bitte mitteilen.
  • „Ingo Müller schätzte 1989“ Wer ist das? Historiker? Ai-Vorsitzender? Bitte ergänzen.
  • „Zwischen 1945 und 1949 wurden die letzten Todesstrafen im Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland vollstreckt:“ Das ist falsch, weil ungenau formuliert. Gemeint ist wahrscheinlich: durch westdeutsche Behörden. Denn der Text sagt ja direkt danach, daß die TS noch später in D durch Alliierte vollstreckt wurde.
  • „Luther… rief die Fürsten zum Massenmord an den Bauern auf.“ An allen? Oder nur an den am Fürstenmord beteiligten? Die Formulierung ist etwas unklar.
  • Weiß jemand, wie der Buddhismus (ca. 500 Mill.Anhänger) und der Hinduismus (900 Mill.) über die Todesstrafe denken (theoretisch und praktisch)? Auch wenn der Artikel lang ist: Da sehr ausführlich auf die Einstellung des Christentums und des Islams und sogar der des mit 15 Mill. Anhängern sehr kleinen Judentums eingegangen wird, finde ich einen einzelnen Satz dazu nicht zuviel, dann hätte man alle 5 Weltreligionen abgedeckt.
  • Vielleicht mal ein prinzipieller Hinweis für alle: Der Artikel ist sehr lang, die link-Sammlung unten sehr umfangreich. Es wäre gut, wenn häufiger von dem Verfahren Gebrauch gemacht würde, daß an einer Behauptung direkt zum Kapitel Referenzen verlinkt wird, sonst wird ein Nachvollziehen äußerst umständlich. Bei vielen Sätzen hätte ich mir gewünscht, daß ich wüßte, woher das stammt.

Sacht doch mal was dazu.

--amanda, 30.8.2006

Vielen Dank, gut beobachtet. Dass der Artikel bald mal referenziert werden muss, ist klar, nur geht es wohl nicht ganz so schnell. Bitte Geduld und Mitrecherchieren. Gruß, Jesusfreund 22:56, 30. Aug 2006 (CEST)


Schweiz: Im Artikel Todesstrafe steht, die Schweiz haette die Todesstrafe 1942 abgeschafft (Vorreiter der Abschaffung). Unte dem Subtitel "Schweiz" auf der gleichen Seite steht 20. Maerz 1992. Auf der Hauptseite von Wiki steht unter dem heutigen Datum jedoch 1991. Welches Datum gilt denn nun? Ich denke das 1942 nicht gilt, da es fuer bestimmte Militaervergehen noch galt.

Wombel, Sept. 16th 2006, Boise (USA)

Die USA ist auf orange gesetzt, aber dort werden doch auch Jugendliche mit der Todesstrafe belegt? In der Regel werden sie aber erst als Erwachsene hingerichtet, weil sich die Berufungsverfahren solange hinziehen. Trotzdem würde ich sie genauso wie China auf die gleiche Farbe setzen, weil Jugendliche zu Tode verurteilt werden. Der Tötungszeitpunkt spielt keine Rolle.

Walter, 21.09.2006

Das Lemma behauptet das Gegenteil. Nicht gelesen? "-- [...] entschied der Supreme Court am 1. März 2005: Die Todesstrafe für zur Tatzeit unter 18-jährige widerspricht dem 8. Zusatz der Verfassung, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungsarten gegen Jugendliche verbietet. Seitdem dürfen in keinem US-Bundesstaat mehr zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet werden." --AchimP 18:12, 21. Sep 2006 (CEST)

Edkaufman, 22.9.2006 Schweiz: Das korrekte Datum ist der 20. März 1992 (quelle www.admin.ch, systematische Sammlung des Bundesrechts). Aonsonsten ist die Formulierung im betreffenden Abschnitt des Artikels korrekt. 1942 wurde sie für zivile Tatbestände abgeschafft, 1992 aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. Die Parteizugehörigkeit (FDP ist nicht gleich FPS) des entsprechenden Nationalrates habe ich angepasst. Die letzte Hinrichtung unter Militärstrafgesetz wurde 1944 ausgeführt.

Doppelte Todesstrafe im Iran?

Steht im Artikel, dass im Iran in bestimmten Fällen, eine sogenannte "Doppelte Todesstrafe" Anwendung findet? Dabei wird die Person zunächst regulär gehenkt, kurz vor Eintritt des Todes befreit, um anschließend (wenn sie sich erholt hat) erneut aufgeknüpft zu werden. Ich kann nichts dergleichen finden.(nicht signierter Beitrag von 62.75.139.197 (Diskussion) )

Hast Du dafür eine Quelle? Stefan64 23:02, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ja: Im aktuellen Spiegel (Nr. 43 / 23.10.06) ist auf Seite 80 unter dem Titel "Demokraten in der Minderheit" etwa im mittleren Teil des Artikels zu lesen: "(...)die sogenannte zweifache Todesstrafe im Iran. Dabei wird ein Delinquent gehenkt, kurz vor dem Tod allerdings heruntergelassen und nach kurzer Zeit zum zweiten Mal aufgeknüpft. (...)". Woher der Autor allerdings seine Informationen bezieht kann ich natürlich nicht sagen. Auf Wunsch kann ich den betreffenden Abschnitt auch mal abfotografieren.
Dazu bedarf es noch einer reputablen Bestätigung, z.B. von einer Menschenrechtsorganisation. Tagesjournalismus allein reicht da nicht (obwohl der Spiegel durchaus sorgfältig recherchiert, deshalb sollte die Quelle auch herauszufinden sein, soweit der Spiegel sie preisgeben kann). Jesusfreund 11:53, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Christliches Mittelalter

Welche Quelle unterstützt die folgende Aussage: Doch nachdem Konstantin I. 313 offiziell erlaubte und es 380 zur Staatsreligion geworden war, nahmen staatliche Exekutionen nicht ab, sondern eher zu. Gugganij 03:26, 23. Sep 2006 (CEST)

nach Karl Barth, KD IV; dieser berief sich auf einen Historiker. Ich schau nach. Jesusfreund 03:34, 23. Sep 2006 (CEST)
Cheers, wenn du's gefunden hast versieh' die Aussage vielleicht gleich mit einer Referenz. lg Gugganij 13:03, 23. Sep 2006 (CEST)

Polen

In Polen wurde die Todesstraffe abgeschafft am 1 September 1988, nicht in 1997 so wie in der Tabelle steht. Ich bin Pole und studiert Jura. Deshalb bin ich glaubwürdig. Sie sollen das korrigieren. Danke das stimmt nicht ich bin Professor polen wurde 1997von der Todesstrafe befreit

"Article 102 was in fact the brainchild of a right-wing politician who sympathized with convicted Nazi war criminals"

This link deserves to be added:

"Contrasting their nation's policy with that of the Americans, Germans point proudly to Article 102 of their Basic Law, adopted in 1949. It reads, simply: "The death penalty is abolished." They often say that this 56-year-old provision shows how thoroughly the postwar Federal Republic has learned -- and applied -- the lessons of Nazi state-sponsored killing. (Communist East Germany kept the death penalty until 1987.)

But the actual history of the German death penalty ban casts this claim in a different light. Article 102 was in fact the brainchild of a right-wing politician who sympathized with convicted Nazi war criminals -- and sought to prevent their execution by British and American occupation authorities. Far from intending to repudiate the barbarism of Hitler, the author of Article 102 wanted to make a statement about the supposed excesses of Allied victors' justice."

Was denken sie?

I do not think, this piece of bad propaganda should be added to a encyclopedia, because it creates a non-existing link between the (alleged or true) facts on history of abolition of deadh sentence in germany and a german stance against american war crimes and crimes agains humanity in irak decades later. The creation of such a link might be useful in supporting the american view on deadt sentence and the crimes of bush administration.... Therefore a short and neutral explanation, who proposed the abolition of deadt sentence in germany first and under which circumstances will be adequate, but no link please. Andreas König 18:51, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Todesstrafe gegen Saddam Hussein

Vatikan: Martino, "Todesstrafe unnötig" Der Vatikan hat die Todesstrafe für Saddam Hussein scharf kritisiert. Man könne ein Verbrechen nicht mit einem anderen Verbrechen vergelten, betonte der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Kardinal Renato Raffaele Martino. Es gehe nicht um die Schuldfrage Husseins, sondern um die Frage der Notwendigkeit der Todesstrafe, sagte Martino gegenüber Radio Vatikan: "Wir gehen vom Prinzip aus: Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Gott hat es uns gegeben und nur Gott allein kann es uns wieder nehmen. Wir setzen uns immer für den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende ein. Wie auch Johannes Paul II. in 'Evangelium Vitae' gesagt hat, hat in diesen modernen Zeiten die Gesellschaft viele Möglichkeiten, Verbrecher still zu stellen, es braucht also keine Todesstrafe. Saddam Hussein hätte jetzt an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben werden können, der die Todesstrafe nicht vorsieht. Dieses Urteil könnte also auch die an sich schon tragische Situation im Irak noch verschlimmern." Es sei "ein Irrtum" gewesen, den Prozess nicht vor einem internationalen Gericht durchzuführen, so Martino. Mit Verweis auf die Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg sagte Martino, die Frage nach Gerechtigkeit dürfe man nicht "in die Hände der Sieger" legen. (rv)

Austerlitz 88.72.10.8 15:33, 18. Nov. 2006 (CET) is recht soBeantworten

Abschaffung der Todesstrafe in Polen

In der Tabelle steht als Datum 1997, oben wurde das bereits von einem aus Polen stammenden Studenten gerügt, ohne Antwort und ohne Erfolg. Nach der Angabe hier wurde die Todesstrafe in Polen 1989 abgeschafft [10]. Austerlitz 88.72.10.8 15:44, 18. Nov. 2006 (CET)Blödsinn dis Todesstrafe wurde 1997 abgaeschafft.Ich bin übrigens GeschichseproffesorBeantworten

und ich weiß es

Singapur

Der Abschnitt über Singapur enthält Text aus einem am 22. November 2006 von Benutzer:HDara unter Mitarbeit von Benutzer:Fairway erstellten und mittlerweile gelöschten Artikel Todesstrafe in Singapur. Stefan64 22:12, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten

- 2007 -

kleiner Fehler

Zuletzt kamen 2005 Mexiko und Liberia, 2006 die Philippinen und 2007 Albanien hinzu. Deren Präsidentin, Gloria Macapagal Arroyo, begnadigte 1205 zum Tode Verurteilte zu lebenslangen Haftstrafen und unterzeichnete am 24. Juni 2006 ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe;[...] Zitat Ende

Frau Arroyo ist, wie dem Text fälschlicherweise zu entnehmen ist, nicht Präsidentin von Albanien, sondern Präsidentin von Phillipinien

Wahrscheinlich hat jemand schnell Albanien dazueditiert, dadurch wird der Text aber ein wenig verfälscht

Noch ein kleiner Tippfehler: In 8.6 Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich ist ein Name falsch geschrieben, Roger Bontemps ist falsch, Roger Bontems ist richtig.

Veraltet

"Iran, Saudiarabien, Jemen, Sudan, Mauretanien und Tschetschenien verhängen dafür bei mehrfacher Bezeugung im Extremfall die Todesstrafe."

Tschetschenien existiert seit mindestens 6 jahren nicht mehr und vorher, in der Zeit der "Unabhängigkeit" war es auch kein anerkannter Staat.

Selbstverständlich gibt es die Tschetschenische Republik weiterhin - von Anfang an (also ab 1991/92 gerechnet) als Subjekt ("Bundesland") der Russischen Föderation. International wurde die Unabhängigkeitserklärung nie anerkannt. Allerdings gilt in Tschetschenien das normale russische Strafrecht, das die Todesstrafe nicht mehr verhängt. Ob irgendwelche Separatisten, Terroristen, "Rebellen" oder wer auch immer dort Gräueltaten anrichtet - mit staatlichem Strafrecht hat das nichts zu tun. --88.217.9.121 23:44, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Was soll bitte das?

Zitat:

"Eine Todesstrafe kann nach heutiger, europäischer Rechtsauffassung nur Ergebnis eines gesetzlich genau festgelegten und kontrollierten Rechtsverfahrens sein. Sie setzt Gesetze voraus, die Straftatbestände definieren, für die Todesstrafen vorgesehen sind, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren kann, sofern es als legal gelten soll, nur durch dazu bevollmächtigte Vertreter eines Staates vollzogen werden.

In Staatsgesetzen verankerte und danach vollzogene Todesstrafen setzen also ein funktionierendes, im Bereich dieses Staates gültiges Rechtssystem voraus. Dieses ist an die Bildung von Ordnungsstrukturen und den Aufbau von Herrschaftssystemen gekoppelt, die über ein Gewaltmonopol verfügen oder dieses anstreben. Dieses bedarf einer irgendwie gearteten Legitimation seiner Legislative und Exekutive, die sich die meisten Staaten - unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie - durch den Bezug auf den Volkswillen geben."

Das stimmt doch hinten und vorne nicht: In ganz Europa wird die Todesstrafe abgelehnt, da diese als nicht mit einer Demokratie kompatibel angesehen wird. Da Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eine jeweils gegenseitige Voraussetzung bilden kann die Todesstrafe auch niemals rechtsstaatlich sein.

--17:14, 7. Jan. 2007 IP:84.147.221.149

Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Nö! Die universelle Menschenrechts Deklaration der UN und entsprechende Deklarationen der EU (denen die EU Staaten zumindest teilweise beigetreten sind) legt ganz klar fest, dass die Todesstrafe nicht per se Menschenrechte verletze (damit ist wohl gemeint "unbillig verletze"). Daher kann also die Todesstrafe wie auch die ganzen anderen dümmlichen Strafen im Falle des Versagens der absolut abscheulichen "Generalprävention" vollzogen werden (die dämlichen "Versuche" der "Prognose" durch die forensische Psychiatrie machen es auch nicht besser). Von daher kommt die Kritik von AI und anderen Grüppchen (sobald der Täter n weißen Kittel anzieht, schweigen die dann sofort), auch wenn die meiner Meinung nach viel zu kurz greift.» --213.54.184.177 17:21, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Auch die von Dir genannten Rechtsquellen setzten unter den grundsätzlichen Regelungen der gerichtlichen Verfahren genau dies vor. Der Schluss, dass die Todesstrafe ohne rechtsstaatliches Verfahren gebilligt würde ist insofern vollkommen verfehlt.--Kriddl 17:57, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «(aa) Verstehste mein Deutsch nicht (ich habe nirgendwo den Schluss dargelegt, dass die Todesstrafe durch die UN oder die EU ohne rechtsstaatliches Verfahren gebilligt wird; ich darf, da du offenbar "per se" nicht verstehen kannst oder willst, hierin verweisen: en:illegal_per_se (leider nur Englisch -- im Deutschen gibt es die Seite wohl noch nicht)) und/oder (bb) versteh ich Dein Deutsch nicht ("setzten vor"? Hä? Vielleicht versteh ich ja auch die anderen Satzteile falsch...).» Tschüß! --213.54.184.177 18:31, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich verstehe "per se" sehr gut. Bloß: Wenn Du das oben genannte Zitat auf "per se" beziehen willst verstehe ich den Zusammenhang nicht.--Kriddl 18:45, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ach je! Welches Zitat? Da stehn soviele Zitate... Die Todesstrafe ist jedenfalls nach heutiger Rechtsauffassung nicht notwendig illegal (etwa wäre kein UN Mandat für einen Blauhelm-Einsatz in Texas denkbar) und Schluss.» --213.54.184.177 19:11, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich verstehe oben gennate Diskusion nicht so ganz. Todesstrafe ist - zumindest staatsrechtsphilosophisch betrachtet - immer ein per Definition unrechtsstaatlicher Akt. Nach Auffassung der Staatsrechtsphilosophie ist eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit eine Demokratie, wobei eine Denokratie nur in einer Republik verwirklicht werden kann. Eine Voraussetzung für eine Republik widerum ist die Beachtung universeller Menschenrechte welche eine Todesstrafe verbieten. qed: Todesstrafe widerspricht Rechtsstaatlichkeit. Was folgende Aussage "Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ach je! Welches Zitat? Da stehn soviele Zitate... Die Todesstrafe ist jedenfalls nach heutiger Rechtsauffassung nicht notwendig illegal (etwa wäre kein UN Mandat für einen Blauhelm-Einsatz in Texas denkbar) und Schluss.»" betrifft ist dies ähnlich bspw. eines finallen Rettungschusses kein rechtsstaatlicher Akt sondern ein Notwehr-Akt welcher durch indirekt Betroffene zum Schutz des Lebens Dritter ausgeführt wird. Daher ist es verfehlt hier von Legalität/Illegalität zu sprechen. Solche Handlungen erhalten Legitimation (wichtig: nicht rechtsstaatliche Legitimation) durch eine Abwägung der Betroffenheit der Rechtsverletzung Körperliche Unverserheit des Opfers gegen Körperliche Unverserheit des Täters. --15:57 22. Jan. 2007 UTC; IP:84.147.200.70
Die Niederlande sollen also keine Demokratie sein, da sie eine Monarchie sind und keine Republik? Dito Belgien, Norwegen, Schweden, ...? (Ich sag jetzt mal absichtlich nicht UK...) Auch wenn ich persönlich gegen die Todesstrafe bin, finde ich deine Argumentation seltsam.
Achja, a propos Todesstrafe und Rechtsstaat eine lustige Anekdote: In irgendeiner Zeitung (ich glaub, Saarbrücker Zeitung) stand mal ein Leserbrief zu irgendeinem Gewaltverbrechen mit ungefähr folgendem Wortlaut: "Im Rechtsstaat wären solche Leute gehängt worden". :-))) Hahaha! Da hatte der Autor vermutlich Nazis→rechts→Rechtsstaat assoziiert... --Wutzofant (✉✍) 16:37, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Doch, auch die NL sind eine ganz tolle Demokratie - wie auch GB und GERM und so... Und dito B, N, S, auch UK, ... TOLL UND TOLLER!!! Und der tolle Autor, der Rechtsstaat so toll pervers definiert hat, könnte sich auch noch wundern...» --85.212.26.75 16:54, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ich ziehe mich einmal bei der Frage der Menschenrechte auf Artikel 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte etc. pp. des Europarates ("Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todestrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.") zurück (analog dürfte auch die UDHR der UN gemeint sein). Dort ist unter anderem zu lesen, dass die Todesstrafe eben doch mit den Menschenrechten vereinbar ist (körperliche Unversehrtheit kann eben so wie das Recht auf Arbeit kein absolutes Menschenrecht sein, zumal die Konstruktion des Menschen zum Kataclysmus neigt). Wer jetzt noch Fragen hat, möge sich erinnern, dass Polizei-Beamte und andere sehr wohl unter gewissen Bedingungen absichtlich tödliche Gewalt anwenden dürfen. Menschen sind eben Hoffnungs-lose Vollidioten und kriegen einfach keinen vernünftigen Satz aus ihrem Mundwerk und sollten daher alle vor sich und anderen geschützt in kleinen Null-Energie-Kisten untergebracht werden (siehe [11] und The Matrix). Jetzt will ich aber meinen Glibberpudding...» --85.212.26.75 16:51, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kolonialrecht?

Habe mal folgenden Halbsatz hierher ausgelagert: "die altes Kolonialrecht aus Europa fortsetzen oder eine Form der islamischen Schari'a als Staatsrecht haben,"

Im darauf folgenden Text finden sich aber nur Beispiele aus islamischen Staaten. Der Bezug auf Kolonialrecht wird weder durch Beispiele oder Quellen belegt. --Balu 08:34, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Unklarer Bezug

"Dort wurde 2002 ein Kindesmörder zum Tod verurteilt, aber noch nicht hingerichtet." Wo ist "dort"? --Balu 08:39, 30. Nov. 2006 (CET) 08:39, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Korrigierbarkeit von Strafen

Als DAS Hauptargument gegen die Todesstrafe wird im Artikel genannt, dass eine Korrektur nicht möglich sei. Das ist argumentativer Blödsinn. Bis auf Geldstrafen sind ALLE Strafen unumkehrbar. Prügelstrafen, Freiheitsstrafen, Zwangsarbeit, Ehrenstrafen ("aliud semper haeret"), Pranger, etc. All das ist grundsätzlich irreversibel. Eine Freiheitsstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden, es handelt sich dabei um geraubte, verlorene Lebenszeit, die ebenso unwiederbringlich verloren ist, wie das Leben eines Hingerichteten. Selbst bei Geldstrafen kann der zeitliche Versatz zwischen Zahlung und Rückzahlung unumkehrbare Fakten schaffen.

Was möglich ist, ist dass man bei einer Freiheitsstrafe nach einiger Zeit einen Teil der Strafe aufhebt (Reststrafe) oder eine Entschädigung bezahlt. Aber all das kehrt die Strafe nicht etwa um. Bei einem so wichtigen Argument gegen die Todesstrafe kann erwartet werden, dass dieses logisch sauber formuliert wird. Ansonsten handelt es sich nämlich um einen POV, der hier überhaupt nichts verloren hat. Es ist schon schlimm genug, hier einen Wikipedia-Artikel zu haben, der sich wie ein Werbefeldzug gegen die Todesstrafe liest. Und dann wird auch noch mit schlampigen Argumenten gearbeitet.

Im Artikel heißt es:

"Die Endgültigkeit der Todesstrafe macht jedoch deren nachträgliche Korrektur unmöglich."

Diese Formulierung suggeriert, dass es bei anderen Strafarten anders wäre, und das ist schlicht und ergreifend FALSCH. Dazu braucht man auch keine rechtswissenschaftlichen Quellen zitieren, das ergibt sich unmittelbar aus der Natur der Sache.

Die Unumkehrbarkeit von Strafe ist eine Mahnung an die Qualität des rechtsstaatlichen Prozesses, kein Argument für oder gegen eine bestimmte Strafart! Diese Formulierung sollte überarbeitet werden! (nicht signierter Beitrag von Theodem (Diskussion | Beiträge) )

Wenn man schon so vehement gegen den Artikel spricht, sollte man wenigstens den Mut haben zu unterschreiben! Ich persönlich glaube, dass die meisten Leser schon wissen was mit Korrektur einer Strafe gemeint ist. Natürlich kann man die im Gefängnis verbrachte Lebenszeit niemandem zurückgeben, aber man kann zumindest versuchen, einen Justizirrtum wiedergutzumachen. Diese Möglichkeit besteht nunmal nach vollzogener Todesstrafe definitiv nicht mehr. Und natürlich kann zumindest die Rechtmäßigkeit einer Strafe revidiert und ein zu Unrecht Verurteilter rehabilitiert werden, was ihm natürlich nur dann noch nutzen kann, wenn er noch am Leben ist. --Gumbo 22:05, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Benutzer:Jesusfreund hat aus mir unverstaendlichen Gruenden meinen letzten Edit komplett revertiert; daher hier nochmal meine ausfuehrliche Begruendung fuer meinen Edit:

  • Ich hatte im Zuge obiger Diskussion das Wort "Korrektur" durch das IMO korrektere "Wiedergutmachung" ersetzt. Auch Gumbo schreibt von "kann versuchen, einen Justizirrtum wiedergutzumachen".
  • Ausserdem hat Jesusfreund einen zumindest unverstaendlichen, IMO sogar falschen Satz wieder eingesetzt: "Indem der Staat selbst die Tötung von Unschuldigen angeordnet und durchgeführt hat, hat er die Gerechtigkeit für alle seine Bürger unwiderruflich beschädigt."
    • Erstens wird durch die Verwendung der Vergangenheit als Zeitform suggeriert, dass ein konkreter Staat ("der" Staat -- aber welcher? der deutsche?) Toetungen Unschuldiger angeordnet hat.
    • Zweitens ist "Toetungen Unschuldiger" zumindest eine ungeschickte Wortwahl, weil daraus nicht hervorgeht, dass dem Staat die Unschuld nicht bewusst war; es klingt in meinen Ohren wie absichtliches Toeten von Leuten in vollem Bewusstsein um deren Unschuld, worum es hier ja explizit nicht geht.
    • Drittens ist der Satz an dieser Stelle ein Fremdkoerper, der nichts zur Sache tut. Er fuegt sich einfach nicht als roter Faden in den restlichen Text ein.
    • Viertens -- und das ist das Entscheidende, was auch insbesondere in der obigen Diskussion angeklungen ist --, beschaedigt der Staat grundsaetzlich Gerechtigkeit durch Fehlurteile; nicht nur im Fall der Todesstrafe. Wie gesagt: gestohlene Lebenszeit ist gestohlene Lebenszeit, und Psychoterror durch Mitgefangene oder sadistische Waerter laesst sich ebenfalls nicht rueckgaengig machen -- da kann man noch so sehr oeffentlich rehabilitiert und finanziell entschaedigt werden; es ist und bleibt eine Ungerechtigkeit, die man im Fall der Gefaengnisstafe nur mildern kann (klar, im Fall der Todesstrafe ist es natuerlich voellig aussichtslos).
  • Die Formulierung "staerkste Argumente gegen die Todesstrafe" klingt in meinen Ohren irgendwie seltsam und fast schon POV (wer entscheidet, bitteschoen, welche Argumente stark und welche schwach sind?); ich hatte es deswegen zu "Hauptargumente" abgeaendert. Na gut, vielleicht Geschmackssache.
  • Zuguterletzt hatte ich noch nach Wikipedia:Typographie zwei "&nbsp;"-Zeichen bei einem Gedankenstrich-Einschub gesetzt.

Mich wuerde ausserdem stark interessieren, warum Jesusfreund meinen Edit komplett revertiert hat, anstatt einfach nur diesen einen von mir geloeschten einen Satz wieder einzusetzen. Zumindest das mit den &nbsp; sollte doch wohl unstrittig gewesen sein! Ich haette mir etwas mehr Fingerspitzengefuehl gewuenscht; mit so einer Aktion wie der von Jesusfreund fangen Edit-Wars an... --Wutzofant (✉✍) 16:44, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Okay, mit der jetzigen Umformulierung von Jesusfreund gefällt's mir sehr viel besser. Danke. :) --Wutzofant (✉✍) 19:21, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Justizirrtümer

Ich vermisse eine Rubrik, die Justizirrtümer thematisiert. Bekanntlich werden immer mal wieder Menschen hingerichtet, die unschuldig sind oder deren Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. --Zündkerze 23:40, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

---> Justizirrtum, eigenes Thema bei Wikipedia. Jesusfreund 23:45, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Dennoch sind Justizirrtümer bei Todesstrafen eine ganz andere Dimension. Auch ich plädiere dafür, eine entsprechende Kategorie mit diesbezüglichen Statistiken und einigen exemplarischen Fällen in dem Artikel einzuführen. --Sithem 23:55, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Du meinst wohl mit "Kategorie" einen eigenen Unterabschnitt. Ich halte das für keine gute Idee:
1. Gibt es für Justizirrtümer bei Todesstrafen eine weltweit zuverlässige Statistik? Es gibt sie in vielen Staaten ohne Kontrolle des Rechtssystems ja nicht einmal für die Zahl der Todesurteile selber.
So ein Zusatzteil würde diesen Überblicksartikel daher entweder weiter mit Details zu dieser Umstrittenheit überfrachten, die sich sehr wahrscheinlich auf Einzelfälle beziehen und daher anderswo besser und ausführlicher darstellbar sind.
Oder der Teil würde eine POV-Schlagseite kriegen, weil die Entscheidung, welche Beispiele "exemplarisch" sein sollen, stark subjektiven Kriterien unterliegen würde. Denn es gibt meines Wissens nur in demokratisch kontrollierten Staaten überhaupt einigermaßen (aber auch dort höchst umstrittene) Infos zu Fehlurteilen bei TS und Hinrichtungen Unschuldiger.
Für den USA-Teil - für deren Todesstrafen es bereits einen eigenen Artikel gibt - sind deshalb immerhin bereits grobe Angaben zu Justizirrtümern drin. Mehr geht kaum in diesem Rahmen. Artikel platzt sonst aus allen Nähten. Jesusfreund 14:26, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Generalprävention = Justizirrtum?

Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Der Irrtum der Justiz beginnt schon bei der Generalprävention, die aufgrund Blödheit oder Krankheit oder Besessenheit oder was auch immer nuneinmal nicht funktioniert (d. h. nicht bei jedem einzelnen Menschen). Die nicht so schlimm Beeinträchtigten kämen wohl ohnehin nie auf die Idee jemanden zu töten (nichteinmal nur fahrlässig, weil die eben keinen hochbegabten Juristen und Gesetzgeber brauchen, sondern weil die soetwas blödes einfach niemals tun wollen). Daher ist ein Erguss zu "Justizirrtümern" unnötig...» --213.54.184.177 17:24, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ohne Respekt: Wenn bei dir nicht fast alle Sätze durch das Wort "Blödheit" verziert wären, würden deine Kommentare vielleicht nicht ganz so schlicht und wirr wirken. Bist du wirklich der Meinung, intelligente Menschen wären nicht zu Straftaten fähig? Falls ich dich mißverstanden habe, könntest du deine Sichtweise ja vielleicht nochmal klarlegen, möglichst ohne gleich wieder alles blöde zu finden. --Gumbo 20:57, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen (sprich: ohne jeden) Respekt vor dem Konzept der Bestrafung (warum Bestrafung, wenn es doch Prävention gibt? --[12]): «Da steht "BLÖDHEIT oder KRANKHEIT oder BESESSENHEIT oder WAS AUCH IMMER" - OK? Und mit Fähigkeit Straftaten zu begehen setze ich mich schon gar nicht auseinander, sondern mit dem Willen Straftaten zu begehen - OK?» --213.54.184.177 21:54, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nicht okay. Aber jede weitere Diskussion wohl überflüssig. --Gumbo 19:09, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wer eine Verknüpfung mit "oder" und den Unterschied zwischen "wollen" und "können" nicht versteht, der kann wirklich nichts Vernünftiges auf meinen Vorhalt erwidern - es wäre somit in der Sache überflüssig und in der Tat auch wenig amüsierlich. --213.54.167.230 10:00, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Diese Debatte hat offensichtlich nichts mehr mit dem Artikeltext zu tun und ist daher hier fehlplatziert, ganz abgesehen von dem Abgleiten ins Persönliche. Schluss damit. Jesusfreund 10:05, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Au contraire, mon Jesus-dawarisch... Das Konzept der Generalprävention, das sich bereits im Alten-Testament der Christen und somit wohl auch im Talmud findet (die Geschichte mit Kain&Abel), ist ja Grundvoraussetzung für die Bestrafung und somit auch für die Todesstrafe. Die Frage, die sich also bei der Todesstrafe wie bei allen anderen Strafen stellt, ist also, ob Menschen im Allgemeinen in der Lage sind, ihr Handeln zu steuern. Da es unzweifelhaft Töter gibt, die von dem Nicht-Tötungs-Gebot des Christen-G*ttes und auch des Staates bereits zur Zeit der Tötung und lange vorher wissen, kann man die Frage auch recht schnell und einfach beantworten: "Nein, im Allgemeinen gilt nicht, dass Menschen ihre Handlungen bewusst bestimmen können". Somit sind die Möglichkeiten des Einzelnen derartig zu beschneiden, dass es eben gar nicht erst zur "Straftat" kommen kann; da eine korrekte Prognose derzeit jedenfalls unmöglich ist, müssen die Beschränkungen eben für alle Individuuen gleich ausfallen (nur die Wandstärke der "Straftat-Präventions-Container" ist entsprechend der Körperkraft zu varieren). Das halte ich auch für völlig natürlich, da man mir ja auch keine Fissions-Geräte mit den Worten "Aber nicht benutzen!" in die Hand gibt.» --85.212.35.157 20:26, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mich würde jetzt schon interessieren, was man unter Beschneiden von Möglichkeiten zu einer Straftat deiner Meinung nach verstehen soll? --Gumbo 20:53, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Ich habe schoneimal eine WWW Seite mit einigen Filmen (einer auch mit Ton) dazu vorbereitet: http://home.tiscali.de/cmdr_faako/the.html]. Diesbezügliche Eingaben bei dem DHS oder der entsprechenden deutschen Behörde oder sonstigen Behörden sind nicht nötig, da ich mich bereits besonders mit Ersterer ausführlich unterhalten habe.» --85.212.35.157 21:12, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Na dann. Nach kurzem Blick auf dieses scheußliche Machwerk ist für mich jetzt endgültig Ende der Diskussion. --Gumbo 21:27, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Mit allem schuldigen Respekt möchte ich folgendes anmerken: «Hmm... Nach kurzen 8 Minuten... Der Komplex "Legislative" wurde ausgelassen (rate ich einmal - bei den wenigen Hits - war heute der Erste)... "Scheußlich"? :-) Realitätsflucht? Unkorrigierbarkeit? Keine Einsichtsfähigkeit? Die Diskussion zu beenden war auch meine ursprüngliche Absicht...» :-) --85.212.35.157 21:40, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vorreiter

Finde es nicht richtig, dass bei Schweden und Finnland 1972 als Jahr der Abschaffung genannt wird. Dieses Jahr bezieht sich auf die Abschaffung der Todesstrafe auch im Kriegsfall, die Todesstrafe in Friedenszeiten wurde in Schweden 1921 abgeschafft (letzte Hinrichtung 1910) und in Finnland 1949 (letzte Hinrichtung 1944). --vom 13:47, 8. Jan. 2007 IP:194.100.44.190

Karte aktuell?

Entspricht die Karte dem aktuellen Stand der Gesetzgebung? Hat Russland die Todesstrafe nicht abgeschafft?

Henry II 13:10, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

In Russland ist die Todesstrafe lediglich ausgesetzt, das entsprechende Moratium wurde am 08.12. bis zum 01.01.2010 verlängert. Die komplette Abschaffung wurde bisher aber noch nicht ratifiziert. NoBuddy 07:18, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

china richtet seit 1997 und pakistan seit 2000 keine jugendliche mehr hin... http://www.zmag.de/artikel.php?id=187 punkt 17

Singapur

Zitat Singapurs Justiz bedient sich hier der prima-facie-Regelung, des sogenannten Anscheinsbeweises, der eine Beweislastumkehr zur Folge hat. Dies gilt auch für ausländische Staatsangehörige. Bekannte Fälle von Ausländern waren:

Ohne weitere Ausführungen für Rechtslaien unverständlich. Entweder Erläuterungen einfügen oder intern verlinken. --Sithem 23:52, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Westzonen

Ich möchte dringend vorschlagen, den Passus hinter "Landsberg" wie folgt zu ergänzen: "In Westdeutschland wurden durch die Alliierten mehr als 800 Todesurteile ausgesprochen und knapp 500 Hinrichtungen vollstreckt." Hier habe ich die serösen Angaben gefunden: http://www.fes.de/Magdeburg/pdf/d_1_7_5_4.pdf (vgl. hier das Archiv)

Leider ist diese Zahlenangabe in dem Vortrag von Mike Schmeitzner auf S. 3 ihrerseits ohne Quellenangabe. Trotz seriösem Eindruck des Vortrags ist sie daher nicht als Primärquelle brauchbar. Nur als Anhaltspunkt für weitere Recherchen. Jesusfreund 14:16, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Japan / Fortgesetzte Hinrichtung?

Mein Englisch mag ja nicht so toll sein, aber unter der angegebenen Quelle [13] in dem dortigen Abschnitt 5.2.2 vermag ich keinen Hinweis darauf zu finden, dass die Vollstreckung im Einzelfall abgebrochen wird und später fortgesetzt wird. Vielmehr wurde die Vollstreckung für 3 oder etwa 3 Jahre in allen Fällen ausgesetzt. Die Quelle schreibt in dem selben Abschnitt auch von Spuren ("traces") durch finales Zappeln ("final struggling"), die die Behörden durch Einäscherung ohne die Möglichkeit einer privaten Leichenschau verbergen wollen (in diesem Zusammenhang soll auch das Abreißen des Kopfes (Decapitatio) ein Problem sein). Warum schreibt derjenige nicht gleich, dass man Peptid-Spuren verbergen wolle...? --213.54.184.177 17:47, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich möchte daher darum ersuchen, dass ein Berechtigter umgehend folgende Änderungen in der Unter-Sektion "Japan" vornimmt:

  1. Ergänze im ersten Satz hinter "Erhängen": "ohne langen Fall"
  2. Streiche den vorletzten Satz: "Dies geschieht meist dann, wenn eine Hinrichtung abgebrochen und später fortgesetzt worden war." (es gibt für ihn offenbar keine Quelle; es erscheint auch recht unwahrscheinlich, dass man den bereits fast Bewusstlosen noch länger als er es vielleicht erwartete am Leben lässt; ferner wären in einem solchen Falle die Spuren nicht wesentlich verschieden)
  3. Ergänze im letzten Satz vor "Spuren": "besonders stark ausgeprägten"

Danke. --213.54.184.177 17:47, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Habs grad selbst gemacht... --85.212.26.75 16:34, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Todesstrafe in der BRD

Ich empfehle die Aussage zu streichen, dass die Todesstrafe in der BRD 1949 abgeschafft wurde.

Richtig ist, dass diese bei Gründung der BRD gar nicht erst eingeführt wurde, und eine Streichung somit gar nicht stattgefunden haben kann. --77.177.114.188 19:49, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da die B.Rep.Deut die Gesetze von vorher übernommen hat (insbesondere Heilpraktikergesetz; in der Präambel steht sogar noch was von Reichsminister... *kicher*) und die dann sukzessive an die Wünsche der Besatzungsmächte angepasst hat, kann man doch irgendwie sagen, die Todesstrafe sei durch die BRD abgeschafft worden. Dazu muss man vielleicht von der jeweiligen Regierungs-Organisatio abstrahieren und allein die Tatsache betrachten, dass es vor der BRD die Todesstrafe gab und irgendwann kurz nach ihrer Entstehung nicht mehr... Besser wäre also vielleicht: "Die Regelungen der vorhergehenden Regierungs-Organisationen bezüglich der Todesstrafe wurden durch die BRD dahingehend abgeändert, dass die nicht mehr angewendet wird." --213.54.182.67 23:00, 4. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Die Aussage: "die Todesstrafe wurde in der BRD 1949 abgeschafft" - steht NIRGENDS in diesem Artikel. Der Wortlaut von Art. 102 GG lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Genau das sagt die Einleitung. Auch im Geschichtsteil Bundesrepublik steht nur zutreffend, dass die Landesgesetze, die eine Todesstrafe vorsahen, mit Einführung des GG ihre Gültigkeit verloren. Jesusfreund 04:36, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die erstete Begründung kann ich anerkennen, da im Grunde genommen alle Gesetze von vor 1933 durch dei BRD übernommen wurden, Die Aussage von Jesusfreund stimmt so nicht, denn innerhalb des Artikels gibt es eine Tabelle die Staaten nennt, welche die Todesstrafe abgeschafft haben Deutschtschland West-1949, und Ost 1987. Die grundsätzliche Aussage ist aus meiner Sicht aber trotzdem fragwürdig, denn wie kann ein Staat eine Strafe abschaffen, die er nie eingeführt hat. Der Verweis auf Art. 102 des Grundgesetz mag im Sinne ja richtig sein, aber Verfassungsrecht und Strafrecht sind zwei verschiedene Dinge. Außerdem wurde das GG vor der Gründung der BRD erarbeitet, und dieser Art. 102 ist von Anfang an enthalten gewesen. Möglicherweise ist es einfach hilfreich, eine weitere Tabelle einzubauen, zu Staaten die bei Ihrer Gründung oder auch Neugründung die Todesstrafe explizit ausschlossen, da dies die Kernaussage abrunden würde. --77.177.114.188 09:46, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Meinst du nicht, dass das juristische Spitzfindigkeiten sind, die etwas über den Rahmen einer Enzyklopädie hinausgehen? Bis 1949 gab es in Deutschland die Todesstrafe, danach im Gebiet der BRD nicht mehr, seit 1987 auch in der DDR nicht mehr. Details, wie es dazu kam, kann man sicher im Fließtext beschreiben, sofern wirklich nötig. Die Tabelle soll einfach nur einen schnellen Überblick darüber geben, wie sich die Verbreitung der Todesstrafe nach Staat gegliedert entwickelt hat. sebmol ? ! 10:17, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Zustimmung zu Sebmol. Der Artikel sagt nur, dass das GG die TS in Deutschland abgeschafft hat, nicht dass sie innerhalb der Bundesrepublik abgeschafft wurde. Jesusfreund 12:58, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Quellen

"In den USA kostet ein Prozess, der mit der Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten endet, daher im Durchschnitt mehr als eine lebenslange Inhaftierung" Gibt es Beweise für diesen Satz (findet sich hier)? Obwohl ich klarer gegener der Todesstrafe bin, fällt es mir schwer dies zu glauben. Auch wenn ein fall durch mehrere Instanzen geht und immer wieder geprüft wird und wenn der Starftäter erst nach vielen Jahren hingerichtet wird dürften die Kosten wohl kaum denen einr lebenslangen inhafttierung entsprechen. Vielleicht wenn der Verurteilte nach 15 jahren wegen guter Führung entlassen wird, aber sonst? Also ich würde diesen Satz gerne glauben, aber dafür sollte er durch eine gute Quelle belegt werden. Grüße --Wikiholic 13:04, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Magst du ausnahmsweise mal selber suchen? Es sind genügend Links mit Argumenten im Text angegeben. Irgendwo wird sich auch ein konkreter Einzelbeleg finden lassen.
Ich kann mir vorstellen, dass es stimmt, weil die Verfahrens- und Anwaltskosten (Gutachten, Revisionen etc.) bei Todesstrafenfällen oft viel höher sind als der bloße Unterhalt für einen lebenslänglich Eingebuchteten, bei dem das Verfahren erstmal jahrzehntelang abgeschlossen ist, bevor eventuell vorzeitige Freilassung oder Begnadigung erwogen wird. Jesusfreund 14:48, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
"ausnahmsweise selber suchen"? na ja, ich hab den text nicht verfasst und zweifle die richtigkeit an, warum sollte ich dann nach einer quelle suchen, bei der ich nicht sicher bin, dass sie existiert? der autor des abschnitts dürfte aber kein problem haben eine quelle anzugeben, denn er wird die info wohl irgendwo her haben? und "irgendwo" ist auch der springende Punkt: du sagst "Irgendwo wird sich auch ein konkreter Einzelbeleg finden lassen." Toll. was nicht alles "irgendwo" zu finden ist, aber ich kann nicht alle unter den links bfindliche texte durchlesen nur um eine info zu suchen,bei der ich es für möglich halte, dass sie falsch ist. Sonst können wir anstatt Quellen anzugeben auch gleich schreiben "Beleg irgendwo im Internet zu finden" und wem soll das helfen? Und was sollte das "ausnahmsweise" bedeuten? Wenn du damit deiner argumetation nur einen zickigen, herablassenden anstrich geben wolltest, dann lass dir gesagt sein, auf dem niveau machts mir keinen spaß. gruß --Wikiholic 15:24, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe einmal etwas gesucht mit Yahoo!: http://www.deathrow-usa.us/FaktenTodesstrafeUSA.pdf Das war das Ergebnis, das mir am besten gefiel (dort wird tatsächlich die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit einer Bewährung (das sind dann wohl die berühmten 20-fachen Lebenslangen) mit der Todesstrafe Kosten-mäßig verglichen). Allerdings ist es mehr eine Zusammenfassung von Quellen, die ich so direkt nicht überprüfen konnte. Aber ich halte die Behauptung mit den Kosten auch durch Überlegungen für plausibel, weil die Juristen sich gern nach Streitwert bezahlen lassen (sowohl die Gerichte als auch die Anwälte), und weil in den USA ein Menschenleben jedenfalls offiziell einen hohen Wert hat. Schön finde ich auch in der Quelle, dass die feststellt, dass nach Experten-Meinung die Todesstrafe (sprich: staatlich subventionierte mörderische Rachlust) den Mord nicht aufhören lässt... Ich habe es mal eingepflegt... --85.212.19.110 08:43, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Das ist das Schöne an Wikipedia: Einer findet einen Mangel und fühlt sich überfordert, ihn selber zu beheben - aber schon kommt der Nächste, für den das kein Problem ist. Und so haben wir gleich noch einen soliden Quelllink zusätzlich. Nochmal danke. Jesusfreund 08:56, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch von mir ein großes Dankeschön, super Quelle, --Wikiholic 18:07, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Inhaltliche Frage

"Erst das Dritte Reich sah für bestimmte Straftaten das Erhängen als eine besonders entehrende Hinrichtungsart vor, z.B. für KZ-Häftlinge, „Verräter“, die Verschwörer des 20. Juli 1944 oder abgeschossene feindliche Piloten."- War nicht die Tötung von abgeschossenen feindlichen Piloten sogar aus Sicht der Nazis extralegal und bestimmt nicht staatlich vorgesehen (höchstens als "gesunder Volkszorn" wissentliche geduldet)? sугсго.PEDIA-/+ 16:01, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kleine Meinung

Dieser Artikel ist allerdings lehrreich und gut geschrieben. Wahrscheinlich ist es jedoch unmöglich, eine sachliche Behandlung zum Thema der amerikanischen Todestrafe aus Deutschland bzw. Europa zu erwarten. Man spürt immer diese selbstgefällige Überlegenheit. Ihr sollt ansonsten die Tatsache in Betracht ziehen, dass eine verwickelte, vielfaltige politisch-ethische Frage wie diese niemals definitiv erledigt werden kann. Die Gegenargumente sind heute allzu gut bekannt und sogar abgedroschen, und Ihr habt kein Recht, unsere Begründungen bloss als starrköpfig oder als ein Beispiel unseres primitiven Barbarismus zu pauschalisieren. Na ja. . .trotz allem habe ich das Werk gern gelesen. :-)
Vorstehender unsignierter Beitrag stammt von 66.27.73.102 10:46, 20. Mär. 2007 (CET) [ergänzt von Ibn Battuta 12:18, 20. Mär. 2007 (CET)]Beantworten

Habe ich da etwas übersehen? Der Artikel schreibt mal wieder viel zu viel über die USA (im Vergleich zu anderen Ländern), aber das ist ja leider ein Dauerproblem in deutschen Medien... und nicht nur dort. Von Barbarei kann ich da hingegen beim besten Willen nichts entdecken. Nur einige nicht belegte Meinungen (z.B. generelle Argumente, Motive US-amerikanischer Präsidentschaftsbewerber usw.)... 'n bißchen schade für einen exzellenten Artikel, aber nun gut... --Ibn Battuta 12:26, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Weblinks drastisch kürzen

Man sollte darüber nachdenken, den ein oder anderen Weblink und auch die eine oder andere Literaturangabe zu entfernen. So sind das zu viele. -- ChaDDy ?! +/- 22:03, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Bin auf das Ergebnis deines Nachdenkens und konkret begründete Vorschläge gespannt. Die Links wurden schon ziemlich auf Qualität hin abgeklopft und thematisch sortiert. "Den einen oder anderen entfernen" und "drastisch kürzen" ist auch zweierlei. Jesusfreund 22:58, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
WP:WWNI Punkt 7, Wikipedia ist keine Linksammlung. Die Linkliste in diesem Artikel ist aber eine exzessive Weblinkliste. Die muss drastisch gekürzt werden. Weblinks sollen weiterführende Informationen bieten, nicht mehr und auch nicht weniger. Z. B. der Link Umfangreiche Sammlung von Zitaten zum Thema „Todesstrafe“ kann aus diesem Grund raus. -- ChaDDy ?! +/- 23:12, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Es handelt sich nicht um eine Linksammlung. Viele der Links stammen aus der Zeit vor Referenzierung und sollen bloß Refs ersetzen. Deshalb werde ich jetzt nicht mit selektivem Löschen anfangen, sondern in aller Ruhe schauen, welche der Links als Refs gemeint waren oder dienen können und sie umformatieren, andere danach löschen. Jesusfreund 01:21, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Und wie geht´s voran? -- ChaDDy ?! +/- 17:46, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

So, ich halte es nicht für sinnvoll, hier 1 1/4 Bildschirmseiten Weblinks und eine halbe Bildschrimseite Literaturangaben (bei einer Auflösung von von 1600x1200 auf einem 22 Zoll-Bildschrim!) zu horten. Entweder das wird drastisch gekürzt, oder ich mit meinem Halbwissen tue es, um WP:WWNI Punkt 7.3 zu erfüllen. -- ChaDDy ?! +/- 20:58, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Israel?

Ich finde es, mit Verlaub, eine Schande, dass Israel in den Katalog der Länder aufgenommen ist, deren Rechtspraxis zur Todesstrafe ein eigener Abschnitt gewidmet ist, gleichzeitig der Iran darin aber nicht vorkommt. Wie kann das sein? Israel hat die Todesstrafe ein einziges Mal vollzogen, an Eichmann. Im Iran sollen seit 1979 allein 4000 Homosexuelle hingerichtet worden sein, die Gesamtzahl aller Exekutierten seit dem Sturz des Schah-Regimes soll in die Zehntausende gehen. Und Iran kommt nicht vor. Ich finde das einfach unglaublich. Mit freundlichen Grüßen, Markus.(nicht signierter Beitrag von 217.185.103.204 (Diskussion) )

Niemand hindert Dich daran einen objektiven abschnitt zum _Iran zu verfassen.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:20, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Yep, das wär gar nicht schlecht...--Wutzofant (✉✍) 18:23, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ein bescheidener Anfangist gemacht... --Johannes Rohr 19:33, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten
.... und das war kein "staatlicher Mord"?? http://de.wikipedia.org/wiki/Lillehammer-Aff%C3%A4re Gravenreuth 19:37, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

ist es schon, aber keine todesstrafe. einer staatlich sanktionierte tötung durch einen geheimdienst geht kein gerichtsverfahren aus. das macht es natürlich nicht besser (und ist im falle des herausgepickten geheimdienstes auch kein einzelfall), hat aber nichts mit der todesstrafe als mittel der justiz zu tun. --Edkaufman 13:23, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in EU-Verfassung

Ich weiß nicht, ob es wichtig genug ist, um im Artikel Erwähnung zu finden, aber laut EU-Verfassung soll die Todesstrafe in der EU wieder eingeführt werden:

Die Welt, 27.3.2007: Ein Staat ohne Legitimation: „Dass der Vertrag "in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr", aber auch, um "einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt.“ Bei Attac wird es etwas genauer beschrieben: Im Artikel 2 der Erläuterungen heißt es: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...“

Das widerspricht ja wohl dem, was jetzt im Artikel steht: „Die Europäische Union (EU) hat diese vollständige Abschaffung zu ihrem Wertekanon erhoben und zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedsstaaten gemacht. Sie hat damit die Diskussion und Situation in möglichen Beitrittsländern beeinflusst.“

Ich bin ja kein Anwalt, kenne mich nicht so aus, wenn es aber geplant ist, die Todesstrafe in der EU wieder einzuführen, fände ich das schon erwähnenswert. -Florian.Arnd 13:36, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ist weder geplant noch sind die Erläuterungen zur EMRK von 1950 dann unmittelbar geltendes Recht. Sondern dass sie dazu werden könnten, ist bisher nur eine Befürchtung eines einzelnen Völkerrechtlers, Karl Albrecht Schachtschneider (siehe [14]). Man könnte seine Kritik im Zusammenhang des EU-Teils mitsamt der geplanten "Grundwerte-Charta" der EU deutlich machen. Jesusfreund 16:30, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

"Befürchtung"? Steht's drin oder nicht?

Sicherungsverwahrung

Folgende Formulierung stößt mir übel auf: "Manche Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz, erlauben auch nach verbüßtem Freiheitsentzug eine Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft weiterhin vor schweren Straftätern zu schützen. In anderen Ländern ist dieses Rechtsinstitut jedoch unbekannt. Es wird dort vielfach als Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Verbot der Doppelbestrafung angesehen." Das ist doch wieder verdeckte Lobbyarbeit! In welchen Ländern wird die Sicherheitsverwahrung "vielfach" als Verstoß gegen etc. etc. angesehen? Das sollte man schon dazuschreiben, denn man müßte dann weiter untersuchen, ob die betreffenden Länder - wenn es überhaupt welche gibt - das Problem eigentlich haben. Wo kommt man schon für Mord nach 15 Jahren wieder frei?--84.132.233.181 17:12, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist zu sehen, dass es sich bei schweren Gewalttätern nicht etwa um eine "aussterbende Spezies" handelt. Vielmehr kommen täglich welche hinzu. Daher sind Freiheits-entziehende Maßnahmen (egal wie lang die dauern mögen - also auch befristete) allgemein ein fragwürdiges Mittel, weil ersichtlich die Strafandrohung die Ausführung der Tat nicht immer verhindert (darum gibt es Gefängnisse, weil die Drohung auch mal "zu Recht" wahr gemacht wird...)... Es hilft somit allein die Sicherungsverwahrung für alle (potentielle Opfer und Täter) mit ganz streng geregelten Kontakten zu anderen Menschen und zu explosiven Flugkörpern und zu allem, was es sonst noch so Bedrohliches gibt (vgl. [15]). gez. Der Regulator --213.54.167.185 20:44, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Links auf der Seite stimmen nicht mehr korrekt

Ich habe hier zwei Links die geändert werden sollten:


Geschichte


Weiterführende Links mit Literatur

Hinrichtungen in der USA

Hinrichtungen in der USA

- Giftspritze 83,5 % - Elektrischer Stuhl 15,2 % - Gaskammer 1,1 % - Erhängen 0,03% - Erschießen 0,02% Stand: 13.Dez.2005

Verurteilte

Weiß  : 58 % Afroamerikaner : 34 % Latinos  : 6 % Andere  : 2 %

Erwachsene  : 98 % Jugendliche : 2 %

Frauen  : 1% Männer  : 99%

Stand: 13.Dez.2005

( 75 Länder wenden die Todesstrafen noch an ) ( 7395 Menschen wurden in 64 Staaten im Jahre 2004 zum Tode verurteilt )

DMark

"Auch wegen der Initiativen und Proteste zahlreicher NGOs und Juristenverbände entschied der Oberste Gerichtshof am 1. März 2005, dass die Todesstrafe für zur Tatzeit unter 18-jährige dem 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten widerspreche, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungsarten gegen Jugendliche verbietet."

Streiche "gegen Jugendliche".

-- Amx 12:44, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Todesstrafe#Japan

Folgende Aussage habe ich enfernt:

„Nach einem seltenen Fernsehbericht zum Thema Todesstrafe in Japan werden dazu gewöhnliche Justizvollzugsbeamte als Henker verpflichtet. Die ausgesuchten fünf Beamten erfahren oft erst am Morgen des Hinrichtungstages, dass sie Exekutionsdienst haben. Bei der Hinrichtung drücken sie zeitgleich je einen Knopf, damit keiner von ihnen weiß, wer die Falltür unter dem Galgen geöffnet hat. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass viele der Beamten darunter leiden, vielleicht eines Tages töten zu müssen.“

Grund für die Entfernung ist, dass die Aussage nicht belegt ist. In der Fußnote wurde auf ein amnesty-Papier verwiesen, das die fraglichen Aussagen nicht enthält (und selbstverständlich kein Fernsehbericht ist). Ich selbst hatte diese Fußnote eingefügt seinerzeit, aber nicht in diesen Absatz (der damals noch nicht existierte), sondern den vorausgehenden. Die Verlegung der Fußnote sieht aus wie "vorsätzlich Belegvortäuschung".

Kann jemand sagen, was für ein Fernsehbericht das gewesen sein könnte? --Johannes Rohr 18:03, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wichtig! Strafbestände

Ich habe in dem Beitrag gelesen, dass in manchen Staaten wie z. B. dem Iran ausschließlich die Frau für einen Ehebruch bestraft wird. Ist das richtig oder werden beide bestraft? Das ist eine sehr wichtige Frage. --Nata590 14:25, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe auch schon davon gehört, dass ein (westlicher) Mann schwer verurteilt wurde, weil er ne Frau komisch angeguckt hat... Ich denke mal, dass die diesbezüglichen Richtersprüche für Menschen, die westliche Kultur gewohnt sind, willkürlich und übersetzt anmuten... --85.212.48.7 10:08, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Ach so: Der Bezug zum Artikel: Ich denke, dass im Artikel solcherlei Eigenarten nicht so genau beschrieben werden können/sollen... Es reicht eben, zu wissen, dass es extrem schlimm werden kann... Keinesfalls sollte man nun aus Jux und Dollerei irgendwelche Begebenheiten konstruieren und dabei hoffen, dass man das Rechtssystem des Gastlandes mal so richtig lächerlich machen kann, was wohl aus dem Artikel hinreichend deutlich wird (als ich das letzte Mal hinsah, stand da noch, dass auch Touristen für als geringfügig Anmutendes schwer bestraft wurden...)... --85.212.48.7 10:11, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ergänzung der Argumente

Es wäre für den Leser sicherlich interessant, dass mit konsequenter Einführung der Todesstrafe, es 80% weniger Vergewaltigungen geben würde, da eben diese 80% von Mehrfachstraftätern begangen werden. Quelle: Wikipedia...

Insgesamt scheinen mir die Argumente übrigens nicht sehr neutral und stark gegen die Todesstrafe. Gruß Rudolf R. (nicht signierter Beitrag von 84.58.143.182 (Diskussion) )

Ich empfehle die Artikel Bullshit und Milchmädchenrechnung. Gruß, Stefan64 14:20, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Abschaffung in Ruanda

Siehe hier. Könnte man dies in den Statistiken und Karten ergänzen? Amphibium 11:26, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Fehler im Text

Laut Artikel, Abschnitt Todesstrafe#Bundesrepublik Deutschland, wollte das Land Rheinland-Pfalz noch Todesstrafen vollstrecken, dies sei aber nicht mehr gegangen, weil man über eine Guillotine erst am 11. Mai 1949, drei Tage nach Inkrafttreten des Grundgesetzes verfügte. Das ist falsch. Es waren drei Tage nach dem Beschließen des GG, und - auch wenn man Gott dafür danken kann, daß man sich dagegen entschieden hat: Rein rechtlich gesehen hätte RP die Hinrichtungen eindeutig noch bis 23.5.1949, 23:59 Uhr ausführen können. Also bitte Inkrafttreten auf Beschließen ändern.--84.154.88.106 17:31, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Tabelle der Zustimmungsraten in den einzelnen Staaten

Meiner meinung nach fehlt eine tabelle der zustimmungsraten in den einzelnen Staaten. Hier ein grober vorschlag.

Anteil der Bevölkerung die die Todesstrafe befürworten

Sind sie für die Todesstrafe für verurteilte Mörder? [16]

Land ab 2005 2000-2004 1995-1999 1990-1994 vor 1990
Litauen 90 (1995)
Japan 81 (2004)
Weißrussland 80 (1996)
Polen 77 (2004)
Südkorea 65 (2004)
Mexiko 71 (2007)
Lettland 70 (1995)
USA 69 (2007) 80 (1994)
Großbritannien 50 (2007)
Niederlande 50 (2007) 52 (2001)
Österreich > 50 (2001)
Frankreich 45 (2007) 69 (1995)
Kanada 44 (2007)
Deutschland 35 (2007)
Italien 31 (2007)
Finnland 29 (2006)
Spanien 28 (2007)
Neuseeland 28 (2004)

--Spitzl 14:58, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nicht alle Daten der (nun im Artikel eingebetteten) Tabelle entstammen der angegebenen Quelle. Manche sind von anderen Internetquellen bzw. anderssprachigen Wikipediaartikeln. Wie wird üblicherweise im Fall von unzähligen Quellen verfahren? Ein Quellenverweis nach jeder Zahl? --Spitzl 16:49, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Eben weil es für diese Länder keine gemeinsame Umfrage-Durchführung gibt, keine gemeinsame Fragestellung, Evaluierung, Methodik und Regelmäßigkeit, und zudem die Zustimmungsraten sehr oft von Einzelfällen bedingt sein und kurzfristig schwanken können, kann eine solche Tabelle wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen. Sie suggeriert zu stark stabile Ergebnisse, die gar nicht real gegeben sein müssen (allein schon weil etwa die Auswahl der Befragten nicht einheitlich geregelt ist in den Umfragen und diese in ganz verschiedenen Jahren durchgeführt wurden). Ein solche Tabelle ist daher vorläufig nicht informativ genug für eine Enzyklopädie. Jesusfreund 19:27, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Die Tabelle bietet eine schöne Übersicht über das öffentliche Meinungsbild in verschiedenen Ländern. Alle Umfragen über Kultur- bzw. Ländergrenzen hinweg sind mit Vorsicht zu genießen. Anstatt die interessanten Informationen allerdings ganz rauszunehmen, könnte man auch einfach auf die Schwierigkeiten internationaler Vergleiche hinweisen. Das wird selbst in wissenschaftlichen Studien so gehandhabt. --Spitzl 11:37, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Um die optisch, sowie mit Datenmaterial verbesserte Übersichtstabelle nicht ganz aus den Augen zu verlieren, habe ich sie (inkl. Text) hierher verschoben. Vielleicht finden sich in Zukunft ja Befürworter, sie (event. in veränderter Form) wieder in den Hauptartikel zu integrieren.

Die Zustimmung der Bevölkerung zur Todesstrafe unterscheidet sich beträchtlich von Land zu Land. Zudem schwankt der Prozentsatz über die Zeit. Die folgende Tabelle gibt die Zustimmungsraten in verschiedenen Staaten wieder.

Anteil der Befürworter der Todesstrafe in verschiedenen Ländern <ref>http://www.deathpenaltyinfo.org/article.php?did=2165</ref>
(in % der Gesamtbevölkerung)
Land vor 1990 1990-1994 1995-1999 2000-2004 ab 2005
Litauen 90 (1995)
Japan 81 (2004)
Weißrussland 80 (1996)
Polen 77 (2004)
Mexiko 71 (2007)
Lettland 70 (1995)
USA 80 (1994) 69 (2007)
Südkorea 65 (2004)
Brasilien 55 (1993) 48 (2000) 55 (2007)
Großbritannien 76 (1995) 50 (2007)
Niederlande 52 (2001) 50 (2007)
Österreich > 50 (2001)
Australien 47 (2005)
Frankreich 62 (1981) 69 (1995) 45 (2007)
Kanada 73 (1987) 53 (2001) 44 (2007)
Deutschland 35 (2007)
Italien 31 (2007)
Finnland 29 (2006)
Spanien 28 (2007)
Neuseeland 28 (2004)

--Spitzl 17:34, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in Hessen?

Ich habe mal gehört, dass in Hessen die Todesstrafe formal nicht abgeschafft wurde, sie jedoch wegen den Gesetzen in Deutschland nicht durchgeführt werden kann. Stimmt das? JCIV 18:25, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kurioserweise ja:

"Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

   (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
   (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
   (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln." (http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe__a11953.html)

Ist wenn ich mich nicht irre in Bayern auch so. --Oms 23:32, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, in Bayern wurde sie 1998 per Volksabstimmung abgeschafft!

Häftlinge fordern Todesstrafe.

Am 31.05.2007 meldete unter anderem die "Presse" in ihrer Online-Ausgabe [17], dass 310 zu lebenslänglicher Haft verurteilte italienische Sträflinge in einem Brief an den Staatspräsidenten die Todesstrafe forderten, da sie die Strafe nicht länger ertragen könnten.

Ich bin mir nicht sicher, inwieweit dieser Umstand ein Argument für die Todesstrafe oder lediglich gegen lebenslängiches Wegsperren darstellt, und kann auch nicht beurteilen, ob es sich um einen kuriosen Einzelfall handelt oder ob in der Vergangenheit schon mehrfach der Standpunkt vertreten wurde, dass die Hinrichtung der Haft vorzuziehen sei. Daher möchte ich diese Sache auch nicht einfach auf eigene Faust in den Artikel einfügen, ohne ihn zur Diskussion zu stellen.

Wie sehen die anderen Nutzer diesen Fall? Sollte die Ansicht der Gefangenen im Artikel als Argument für die Todesstrafe angeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen, Fierabrás 06:11, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe diese Ansicht schon öfter gehört, es ist also durchaus eine verrbreitete Kritik. Es sollte aber als Argument Für dei Todesstrafe aufgeführt werden. --Oms 23:31, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Situationsbedingte Forderungen einzelner Bevölkerungsgruppen sind nicht mit Argumentern für oder gegen die TS zu verwechseln. Würden die Häftlingsforderungen als Argument für die TS dargestellt, läge eine Verletzung des NPOV vor. Selbst wenn alle lebenslänglich Inhaftierten einheitlich befragt würden und dies dann eine stabile Mehrheit bei ihnen für Bevorzugung der TS ergäbe, wäre damit nur die Meinung einer Häftlingsmehrheit belegt, sonst nichts. Jesusfreund 19:31, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das kann auch ein Argument GEGEN die Todesstrafe sein. Schon vor dem Krieg hat es wissenschaftliche Arbeiten gegeben, die belegten, dass Straftaten begangen wurden UM HINGERICHTET ZU WERDEN! Also ein schräger Fall von Selbstmord. Schon damals wurde dieser Umstand als Argument gegen die TS angeführt.--Rudihaase 14:52, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Oh, das klingt ja recht interessant. Gibt es dazu irgendwelche Quellen? Wenn ja, dann sollte man das vielleicht in den Artikel mit einpflegen.--210.225.86.130 01:26, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

einseitigkeit

ich weiß das ist ein sehr schwieriges thema vielleicht das schwierigste in einer demokratie. ich bin durchaus auch kritisch, aber ich muß den autoren sagen das ich den artikel schlicht zu einseitig finde. er inforimiert nicht über die todesstrafe, nein er ist ein ständiges plädoyer dagegen. es gibt und das wissen wir alle durchaus straftaten von unfassbarer grausamkeit und brutalität die die täter zu entmenschlichten monstern werden lassen. wie erklärt man einer mutter mit "ethik" warum der mann der ihre kinder stundenlang mißbraucht und schließlich qualvoll getötet hat verdient selbst noch weiterzuleben? selbst unversehrt zu bleiben? anspruch auf menschliche behandlung, medizinische versorgung und unversehrtheit zu haben - wo er doch selber so unfassbar gegen diese menschenrechte verstieß und eigentlich auch moralisch jedes recht darauf verwirkt hat. oder dieser jüngste fall in den medien, wo ein mithäftling von seinen zellenkameraden über 12 stunden zu tode gefoltert wurde und sich schließlich selbst erhängen mußte - weil seine zellenkameraden einfach "sehen wollten wie ein mensch stirbt" so deren aussage. wenn die glück haben werden die nur nach jugendstrafrecht abgeurteilt und sind nach 10 jahren wieder ein teil unserer gesellschaft in freiheit. solche fälle gibt es viele, und mit diesem spannungsfeld vermisse ich eine auseinandersetzung im artikel sehr stark. man ist wahrlich hin und hergerißen und beide positionen haben gute argumente, also stellt doch bitte euch beide positionen gleichberechtigt da -84.155.102.234 11:57, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte lege doch genau, an Hand von Zitaten die Stellen dar, an denen sich der Artikel gegen die Todesstrafe ausspricht (und damit WP:NPOV verletzt). --P.C. 11:59, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Einführung von 44 Todesstraftatbeständen in der NS-Zeit

In der NS-Zeit wurden 44 neue Straftatbestände eingeführt, die mit der Todesstrafe bedroht waren. Vorschlag: Diese 44 Straftatbestände im Artikel Todesstrafe einzeln aufzuführen. 195.93.60.129 22:38, 4. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Zu lang, würde ich sagen. Vielleicht ein paar Beispiele. --Oms 23:30, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralität

Der Abschnitt "Abschreckung" liest sich eher wie eine Erörterung, welche deutlich auf Seiten der Todesstrafen-Gegner steht. Die Argumente für die Todesstrafe werden der Reihe nach widerlegt. Mir scheint das Problem eher in der Anordnung der Argumente und im Schreibstil als im Inhalt zu liegen. --Oms 21:24, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Tatsächlich sind staatlich-pragmatische Argumente für die Todesstrafe derart schwach belegt, dass man es objektiv gar nicht viel anders darstellen kann. Eine andere Reihenfolge der Darstellung würde ja am Inhalt der Argumente nichts ändern. Dies ist also kein ausreichender Grund für eine POV-Warnung. Jesusfreund 19:29, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich stimme Oms vollumfänglich zu. Wer ist mutig ? --Zipferlak 13:07, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Meinung ist kein Argument.
Ohne stichhaltige Argumente hat ein Baustein keinerlei artikelfördernden Sinn.
Ihn ohne Argumente zu setzen ist auch nicht mutig, sondern feige. Jesusfreund 13:31, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist nicht Aufgabe des Artikels zu beweisen, dass die Pro-Argumente "schwach belegt" sind. Genauer ist eine Argumentation überhaupt nicht akzeptabel, die Wertung von Argumenten ist Aufgabe des Lesers und nicht einer Enzyklopädie. Die vorgebrachten Argumente sollten belegt und unkommentiert aufgelistet werden, genauso wie auf der Contra-Seite. Alles andere ist mit Neutralität und dem Verbot der eigenen Forschung nicht haltbar. sebmol ? ! 13:32, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sowohl Pro- wie Contra-Argumente für diesen Teil sind keine subjektiven Erörterungen, sondern referiert und belegt. Jesusfreund 13:36, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Sie sind Erörterungen. Es geht hier um eine stilistische, nicht um eine inhaltliche Frage. Die Argumente für die Todesstrafe werden genannt und dann im jeweiligen Abschnitt mit Gegenargumenten widerlegt. Große Teile dieser Argumente und Gegenargumente sind übrigens nicht belegt, als Beispiel sei der Abschnitt "Abschreckung" genannt, in dem faktisch eine Diskussion/Debatte über das Abschreckungsargument stattfindet, und das eindeutig zu Lasten der Todesstrafenbefürworter.
Nebenbei sind Formulierungen wie „Gegner der Todesstrafe verweisen“ ohne konkrete Nennung von Personen mit Quellennachweisen als Beleg untauglich. sebmol ? ! 13:47, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Stilfragen sind subjektiv und begründen keine Neutralitätsverletzung des gesamten Artikels.
Mehrere Referenzen sind für beide Seiten angegeben.
Fehlende Quellen markiert man mit Quellenbaustein an dem betreffenden Passus.
Sie fehlen auch nicht wirklich, sondern sind in der bis Ende 2005 üblichen Weise in Weblinks angegeben (siehe Argumente Pro und Contra).
Der Artikel kann nichts dafür, dass die Fakten für die Gegner der TS sprechen in Punkto Abschreckung. Das tun sie nämlich tatsächlich, und das darzustellen kann man auch durch einen anderen "Stil" (der hier nirgends konkretisiert wird) leider nicht umgehen. Jesusfreund 13:52, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich ist es möglich, diesen Abschnitt so zu strukturieren, dass eine Stellungnahme nicht stattfindet. Das erfordert natürlich extra Aufwand und auch den Willen, sich von seinem eigenen Standpunkt zum Thema zu distanzieren. Ich habe auch nirgendwo gerechtfertigt, dass der Neutralitätsbaustein im Artikel stehen muss. Ich habe lediglich die Bedenken des obigen Benutzers bestätigt. sebmol ? ! 14:00, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
P.S. Stilfragen sind übrigens keinesfalls ausschließlich subjektiv, wenn es um die Darstellung von Argumenten geht. Unter Verwendung verschiedener Stile ist es möglich, jedes Argument seriös oder lächerlich erscheinen zu lassen. Das wird auch wissenschaftlich untersucht, eine einfache Abkanzlung als "subjektiv" ist da nicht angebracht. sebmol ? ! 14:00, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Es findet keine Stellungnahme statt, es werden nicht Autorenstandpunkte wiedergegeben, sondern wissenschaftlich vielfach erforschte und begründete Standpunkte. Davon sind die Hauptargumente extrahiert und referiert, wie es für einen Überblicksartikel üblich und richtig ist.
Die direkte Gegenüberstellung dieser Hauptargumente ist unvermeidbar, wenn wir überhaupt über reale Diskussionen um die TS informieren wollen.
Allgemeine Diskussionen über mögliche Darstellungsweisen sind hier Fehl am Platz. Die Community hatte gegen den Stil der Darstellung nichts einzuwenden, Nachzügler können den Artikel gern zur Wiederwahl aufstellen und müssen spätestens dann stichhaltige, nicht auf "Eindrücken" basierende Argumente dafür nennen. Jesusfreund 14:06, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du weichst vom Thema ab. Es geht nicht um den inhaltlichen Gehalt der wiedergegebenen Darstellungen, sondern die Art und Weise, wie das geschieht. Dass die Exzellenzdiskussion erfolgreich verlief, ist keine Garantie dafür, dass die Darstellung neutral ist, sondern dass der Artikel schlicht den Anforderungen an exzellente Artikel entspricht, die von den bewertenden Benutzern aufgestellt wurden. Ich will dem Artikel auch nicht diesen Status aberkennen, ich möchte schlicht zum Ausdruck bringen, dass die Beschreibung der Argumente tendenziös ist und verbessert werden muss. sebmol ? ! 14:17, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Thema ist hier die Verbesserung des Artikels. Insofern weicht dieser ganze Thread inklusive deiner Allgemeinplätze vom Thema ab, weil er bisher keinerlei konkrete und stichhaltig begründete Verbesserungsvorschläge aufweist. Meinungen einzelner Benutzer ersetzen keine Argumente für solche Änderungen. (Keine weiteren Antworten erwartbar, denn ich bin die nächsten fünf Stunden unterwegs und antworte ohnehin nur noch, wenn es sich für den Artikel lohnt.) Jesusfreund 14:21, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe konkrete Argumente genannt, warum die Beschreibung tendenziös ist. Ich habe noch keine konkreten Verbesserungsvorschläge gemacht, aber anscheinend kommt man angesichts deiner Sturheit bei dir nicht anders durch. Ich werde das entsprechend nachholen. sebmol ? ! 14:25, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Trau Dich, sebmol ! --Zipferlak 14:51, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Als früherer Befürworter (damit konnte man dem Religionslehrer immer so schön contra geben) und mittlerweile überzeugter Gegner der Todesstrafe muss ich den Kritikern recht geben: Der Abschnitt liest sich einfach nicht neutral. Er wirkt vielmehr so, als ob hier jemand missionieren, den Leser bekehren und die Todesstrafenbefürworter in die Dumme-Kinder-Ecke stellen möchte. Das macht in der Tat keinen guten neutralen Eindruck.
Ich habe auch schon öfters mal drüber nachgedacht, den Abschnitt irgendwie neutraler zu formulieren, hatte erstens aber (a) nie eine gute Idee und wusste (b), dass ich dann sowieso gleich wieder revertiert werden würde. Und (c) müsste ich dann ja auch die Argumente meines eigenen Standpunktes selber schwächen, was mir, WP:NPOV hin oder her, ganz tief in mir drin dann doch ein kleines bisschen widerstrebt :) (ja, ich geh jetzt in die Ecke und schäm mich). --Wutzofant (✉✍) 18:57, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nachdem Oms, sebmol und Wutzofant den Wunsch nach Neutralisierung geäußert haben, habe ich dies mal versucht. Ich hoffe, dass auch Jesusfreund mit den Änderungen leben kann. --Zipferlak 08:52, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Scharfrichter und Leibgerichtsbarkeit

Mir fehlen noch Aspekte bzgl. der Personen, die Todesurteile fällen. Scharfrichter scheint es nicht einmal als Lemma zu geben. Ich kenne mich nicht aus, aber es dürfte klar sein, dass das Privileg, über Leben und Tod zu entscheiden, einen besonderen sozialen Status verleiht. Wie hießen diese Personen in den verschiedenen Zeiten und Kulturen ? --Zipferlak 14:21, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

In zwei Dingen irrst du: Erstens ist der Scharfrichter ein Henker und kein Richter; zweitens existiert der Artikel "Scharfrichter". --Wutzofant (✉✍) 15:19, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, stimmt. Aber an dem übrigen halte ich fest. --Zipferlak 17:08, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Lettland

Die Ausnahmestellung Lettlands als einziges nicht "dunkelblaues" EU-Mitgliedsland ist m. E. erklärungsbedürftig. Habe diesbezüglich eine Diskussion auf Diskussion:Lettland#Todesstrafe angefangen.--Peter 09:03, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Südkorea

Die Todesstrafe ist in Südkorea seit nunmehr 10 Jahren nicht mehr vollstreckt worden; s. [18], Meldung vom 15. Oktober. Ich habe das Land dem entsprechend umkategorisiert.Robin.r 15:48, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Staaten mit Todesstrafe

Ich habe die Bemerkung zur Liste der Staaten mit Todesstrafe verändert, weil es mir so logisch schien; die Staaten, die die Todesstrafe zwar noch im Gesetz haben, aber seit 10 Jahren nicht mehr anwenden, stehen ja weiter oben; logischerweise steht die Todesstrafe in den unten genannten Staaten nicht nur im Gesetzt, sondern ist in den letzten 10 Jahren auch angewandt worden.

Neutralitätsdiskussion von der stillgelegten Wartungsseite

Der Abschnitt "Abschreckung" liest sich eher wie eine Erörterung, welche deutlich auf Seiten der Todesstrafen-Gegner steht. Die Argumente für die Todesstrafe werden der Reihe nach widerlegt.--Oms 19:54, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Warum auch nicht. Find ich jetzt nicht so schlimm. Wenn es gute Gegenargumente gibt, dann spricht doch nichts dagegen sie auch zu benennen?--Petzi 00:39, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Es liegt eher an der Form wie ein Argument nach dem anderen "zerpflückt wird" - wobei ich selber aber ehrlich gesagt auch nicht weiß, wie man das neutraler formulieren kann. --Oms 00:46, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Durch Überarbeitung erledigt. --Zipferlak 23:59, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Zipferlak 00:01, 9. Okt. 2007 (CEST)

Kleine Korrekturen

In den beiden Abschnitten "Vorreiter der Abschaffung" und "Staaten ohne Todesstrafe" stimmen die Jahreszahlen der Länder Tuvalu und Island nicht überein. Welche sind nun korrekt?

--Depape 19:11, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Unterteilung "Entwicklungen nach 1945"

Ich kann verstehen, dass eine Unterteilung in vier Gliederungsebenen vielleicht ein bisschen zu kleinteilig ist, aber wenn wir unterteilen wollen, dann scheint mir mein Modell sinnvoller:

  • Alles, was nach "Entwicklung nach 1945" kommt (also auch "Europa" und "NGOs") bezieht sich auf Entwicklungen nach 1945, also gehört es m.E. unter diesen Punkt, denn das Thema des ganzen Abschnitts ist "Geschichte", somit ist "Entwicklungen nach 1945" der logisch letzte Abschnitt nach "Altertum", "Christliches Mittelalter" usw.
  • Unter "Nichtregierungsorganisationen" findet sich bisher einiges, was m.E. nur indirekt mit NGOs zu tun hat: Ich weiß nicht, ob die UNO eine NGO ist, da sie ja aus lauter Regierungen besteht, deswegen habe ich sie da rausgenommen. Auch die Absätze 3 ("Die Zahl...") und 4 ("Die Durchsetzung...") haben nur indirekt mit NGOs zu tun.

Die bisherige Unterteilung ist jedenfalls m.E. irreführend, denn wer nach der Roller der UN und der UN-Resolutionen bei der Abschaffung der Todesstrafe sucht, wird das eher nicht unter "NGOs" suchen.Robin.r 13:16, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich fand auch, dass sich durch Deine Untergliederung die Struktur und die Lesbarkeit verbessert hat. Und vierstufige Gliederungen haben wir ja auch weiter oben. --Zipferlak 13:29, 6. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Maßnahmen der Vereinten Nationen gegen die Todesstrafe - Resolution vom 15.11.2007

Der 3. Ausschuss der Vereinten Nationen der mit Menschenrechtsfragen betraut ist, hat mittlerweile am 15.11.2007 mit einem Ergebnis von 99 (knapp 53 %) zu 52 Stimmen, bei 33 Enthaltungen, für den Resolutionsentwurf gestimmt. Damit hat erstamls eine absolute Mehrheit der Staaten für eine Abschaffung der Todesstrafe gestimmt. Insgesamt 18 Ergänzungsanträge, die von den Gegnern des Entwurfs noch kurz vor der Abstimmung eingebracht wurden, sind durch die Mehrheit zurückgewiesen worden. Die Entscheidung der Generalversammlung der VN wird für Anfang Dezember erwartet. Quellen: UN News Service, 15. November 2007: http://www.un.org/News/briefings/docs/2007/071115_Salgueiro.doc.htm

Ist der Beschluss der Generalversammlung dann völkerrechtlich bindend? So weit ich weiß, sind das nur Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates. Ein Sicherheitsratsbeschluss ist angesichts der drei ständigen (vetoberechtigten) Mitglieder USA, China und Russland mehr als fraglich. eNight 15:05, 21. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Todesstrafe in den USA

Sowohl die Karte oben rechts, als auch die Liste der "Staaten mit Todesstrafe" entsprechen nicht der aktuellen Situation! Genauer nachzulesen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten#Aktuelle_Situation

(nicht signierter Beitrag von 84.169.94.249 (Diskussion) 01:58, 27. Dez. 2007 (CET))Beantworten

- 2008 -

Voreiter der Abschaffung der Todesstrafe

Wieso taucht bei den Vorreitern nicht Kaiser Joseph II. auf? Wenn auch "nur" im Zivilstrafrecht ... Was aber für damals sicher auch nicht unbeträchtlich ist. Aber im Militärstrafrecht sind ja mehrere nicht gleich dabei gewesen.

(nicht signierter Beitrag von 80.109.32.218 (Diskussion) 20:40, 10. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Einleitung

In der Einleitung ist nur der Hinweis auf das BRD-Grundgesetz. Dies ist die deutschsprachige WP. Da sollte nicht nur Deutschland erwähnt werden.-- Kölscher Pitter 11:59, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

OK, dann such doch mal die österreichische und Schweizer Verfassung raus und informiere uns, wo genau da die Todesstrafe vorkommt. Jesusfreund 12:16, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Einleitung, die Zweite

Es sollte der Text

'darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes'
in 'darunter Deutschland (West) mit Art. 102 des Grundgesetzes'

abgeändert werden, da Deutschland (Ost) die Todesstrafe erst 1987 abgeschaft hat. Die letzte Hinrichtung fand 1981 statt.

In der ehemaligen DDR wurden über 200 Menschen zum Tode verurteilt, und etwa 130(?) Urteile auch exekutiert.

In Hessens Verfassung steht übrigens bis zum heutigen Tage die Todesstrafe drin.

Uwe K.

Mir war so, als vor ein, zwei Jahren Hessen das geändert hatte. Nebenbei: Der Passus betraf die Begnadigung von der Todesstrafe, nicht die Durchführung. Ich würde allerdings statt Deutschland (West) Bundesrepublik Deutschland vorschlagen.--Kriddl Sprechstunde 16:10, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mangelnde Neutralität

  • Die Todesstrafe im Islam wird gar nicht behandelt, dafür aber einseitig und ausführlich die Todesstrafe im Christentum.
  • Martin Luthers Reformbemühungen werden diskreditiert und dem aufkommenden Protestantismus die Schuld an den ganzen Tiodesstrafen und dem Elend der Bauern zugeschrieben. Das stimmt so nicht, denn veratnwortlich dafür war die röm.-kath. Kirche, die auch die Protestanten mit Gewalt und Krieg bekämpfte, sie während der Inquisition als "Ungläubige" verfolge und ermordete. Es ist daher in diesen beiden Punkten dringend eine Überarbeitung notwendig. 80.171.127.112 14:41, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Stimmt nicht. Islam kommt unter Straftatbeständen vor, unter europäischer Geschichte natürlich nicht, weil diese nunmal vom Christentum dominiert wurde. Luther hat die TS nicht reformiert und wird trotzdem nicht beschuldigt. Es wird sowieso niemand beschuldigt, schon garnicht unter konfessionellen Gesichtspunkten, sondern Entwicklungen werden beschrieben. Vor allem sozialökonomische Ursachen für die Ausufuerung der TS werden angegeben.
Wen einzelne Formulierungen stören, der muss das konkret darauf bezogen begründen und nicht pauschal. Bausteine helfen dann nämlich überhaupt nicht weiter. Jesusfreund 16:12, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Doch, stimmt. Der Artikel bezieht sich nicht nur auf Europa, daher spielt der Islam eine Rolle. Luther für "sozialökonomische Ursachen für die Ausufuerung der TS" verantwortlich zu machen, was nur eine Umschreibung der Beschuldigung ist, ist nicht gerechtfetigt. Die Rolle der röm.-kath. Kirche und Luthers Kritik an deren Strafmaßnahmen wird nicht erwähnt. Meine Kritik ist Konkret und begründet, eben auf diese zwei Punkte. 80.171.127.112 18:48, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Wo macht der Artikel Luther für irgendwas verantwortlich?
Welche Lutherkritik woran soll rein? Quelle, Zitat, Beleg?
Was möchtest du über den Islam drin haben, das noch nicht drin steht? Quelle, Zitat, Beleg? Jesusfreund 18:51, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

schlechtes Deutsch

Dies ist umso bemerkenswerter, als die Bibel jahrhundertelang fast nur herangezogen wurde, um die Todesstrafe zu rechtfertigen, nicht, um sie in Frage zu stellen.-- Kölscher Pitter 19:11, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Saudi-Arabien

Ich empfehle eine Verbesserung des Absatzes wie folgt:

Saudi-Arabien versteht sich als Gottesstaat und hat die Scharia in der Verfassung verankert. Diese sieht keine Gewaltenteilung vor: Der alleinregierende Monarch hat nach Artikel 12 der Verfassung die Pflicht, die Einheit der Nation zu erstreben, Zwietracht, Aufruhr und Spaltung dagegen fernzuhalten, basierend auf Artikel 12 und 50 kann er in die Legislative, Judikative und Exekutive eingreifen, die ansonsten geltende Unabhängigkeit der Gerichte nach Artikel 46 ist in diesem Falle nicht mehr gesetzlich geschützt da der König über den Gesetzen steht.<ref>http://en.wikisource.org/wiki/Basic_Law_of_Saudi_Arabia</ref>

Das islamische Rechtssystem ist nicht kodifiziert, da die Rechtsprechung nicht nur von Koran und Sunna, sondern auch vom Meinungs- oder Handlungskonsens der Gelehrten (Idschma) abhängt. Unklar definierte Straftatbestände lassen Richtern großen Ermessensspielraum. Diese folgen in Saudi-Arabien der konservativen und dogmatischen Richtung der Salafiyya. Todesurteile werden für eine Reihe religiöser Vergehen (hudud) ausgesprochen, die zugleich als Angriff auf die staatliche Ordnung gelten: Koranschändung, Gotteslästerung, Abfall vom Islam. Diese sogenannte Apostasie wird nur bei Männern mit dem Tod, bei Frauen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Die "Ergreifung von Maßnahmen gegen den König" gilt ebenfalls als Angriff auf die staatliche Ordnung und kann daher mit der Todesstrafe geahndet werden.

Hinzu kommt das Prinzip des Qisas und eine Reihe sozialer und sexueller Vergehen: Mord, Ehebruch, Homosexualität, Vergewaltigung fremder Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Prostitution. Schon die sexuelle Belästigung von Frauen − ein unscharf definierter Straftatbestand − kann ein Todesurteil begründen. Dieses kann ferner für Drogenhandel, Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten, und Handel bzw. Schmuggel von Alkohol verhängt werden.

Ein Richterspruch (Fatwa) von 1988 sieht die Todesstrafe für „Sabotage” und „Verderbtheit (Korruption) auf Erden” vor. Weil sie „die Korruption im Land gefördert und die Sicherheit gefährdet“ hätten, wurden z. B. am 4. April 2005 sechs Somalier enthauptet, die Autodiebstahl und Bedrohung von Taxifahrern begangen haben sollen.<ref>Initiative gegen die Todesstrafe: Nachrichten April 2005</ref> Am 25. Januar 2008 wurden in Mekka drei birmanische Staatsbürger wegen "Korruption auf Erden" enthauptet, sie hatten eine Frau in ihrer Wohnung überfallen, sie bedroht und beraubt.<ref>http://www.todesstrafe.de/inhalt/archiv/archiv-nachrichten.php?id=2042</ref>

Zwar hat die saudische Staatsverfassung die Menschenrechte seit 1992 anerkannt und internationale Rechtsstandards unterzeichnet, befolgt diese in der Praxis aber unzureichend. So werden nach Angaben von Amnesty International werden zur Tatzeit Minderjährige zum Tod verurteilt. So wurden im Juni 2006, drei Jugendliche im Alter von 15, 16 und 17 Jahren zum Tode verurteilt weil sie einen anderen Jugendlichen in den Tod getrieben haben.<ref>http://www.netzeitung.de/ausland/413236.html</ref>

Da zum Tod Verurteilte begnadigt werden können, wenn alle Mitglieder einer Opferfamilie ihnen verziehen haben, warten sie oft jahrzehntelang im Gefängnis, bis zur Tatzeit minderjährige Opferangehörige volljährig sind und entscheiden können. Die Verurteilten, ihre Anwälte und Angehörigen erfahren oft den Hinrichtungstermin nicht. Letzte Gnadeninstanz ist der König, er muss jedes Todesurteil überprüfen und schriftlich genehmigen bevor es zur einer Hinrichtung kommt.<ref>AI: Rechtspraxis in Saudi-Arabien</ref>

Im Jahre 2007 wurden insgesamt 153 Männer und 3 Frauen hingerichtet.<ref>http://www.todesstrafe.de/inhalt/archiv/archiv-nachrichten.php?id=2031</ref>


(nicht signierter Beitrag von FRe-mArA (Diskussion | Beiträge) 17:21, 2. Feb. 2008)

Usbekistan hat Todesstrafe abgeschafft

Leider kann ich den Artikel nicht ändern...

Hier die Quelle: http://www.amnesty-todesstrafe.de/full_view.php?id=251&PHPSESSID=0449d82aaa81cb112e87d4fca50ce77c

Außerdem sind einige Staaten nach AI Angaben dazugekommen, die die Todesstrafe nicht mehr vollstrecken:

http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=42

(nicht signierter Beitrag von 86.56.8.194 (Diskussion) 01:14, 9. Feb. 2008)

Usbekistan ist 135

Usbekistan hat erfreulicherweise am 1. Januar 2008 als 135. Land das die Todesstrafe abschafft, in dem Artikel ist jedoch von 133 die Rede. Vielleicht findet jemand den verschollenen 134. Staat (http://www2.amnesty.de/__C1256A380047FD78.nsf/0/E1CC7754F835021EC12573D7003330D4?Open&Highlight=2,usbekistan)

(nicht signierter Beitrag von Irie m (Diskussion | Beiträge) 23:18, 12. Feb. 2008)

Gründe für die Todestrafe

Kleiner Exkurs bzgl. der Strafzwecke:

1.) Absolute Theorie: Alleiniger Zweck der Strafe ist die REPRESSION (Vergeltung) hinsichtlich des begangenen Unrechtes.

2.) Relative Theorie(n) Zweck der Strafe besteht in der PRÄVENTION (d.h., in der Verhinderung von Straftaten)

a.) Generalprävention: aa.) positiv: Stärkung des Normvertrauens innerhalb der Bevölkerung (bzw. der Allgemeinheit), dadurch, dass der Täter bestraft wird.

bb.) negativ: Abschreckung der Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten.

b.) Spezialprävention

aa.) positiv: Der Täter soll zu einem Leben ohne Straftaten befähigt werden (sog. (Re-)sozialisierung).

bb.) negativ: Abschreckung des Täters vor der Begehung weiterer Straftaten durch die zwangsweise Zufügung eines Übels, welches in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe erfolgen kann.

  • Die Beseitigung des Täters zum Schutze der Gesellschaft ist kein Aspekt der Spezialprävention.

Vielmehr liegt dieser Gedanke etwa der sog. "incapacitation", d.h. der "Unschädlichmachung" eines Täters durch reines Wegsperren (sog. Verwahrvollzug) zu Grunde.

Der in Klammern angefügte Zusatz "Spezialprävention" unter dem Punkt "Begründung" sollte daher entfernt werden.

  • Zudem ist es auch nicht richtig zu behaupten, eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe habe bislang "nicht eindeutig belegt" werden können. Vielmehr sollte es heißen, dass "eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe bislang empirisch nicht nachgewiesen worden ist" (siehe dazu etwa Meier, Strafrechtliche Sanktionen, S. 29, m.N.).

Denn entweder ist etwas erwiesen oder nicht. Was der Verfasser außerdem vermutlich zum Ausdruck bringen wollte, war wohl, dass es im Rahmen von Tötungsdelikten eben nicht zu einer sog. Kosten-Nutzen-Analyse (i.S.d. rational choice Theorie) auf Täterseite kommt, so dass die drohende Sanktion - also der Tod - gar nicht in die Überlegung einbezogen wird, ob die Tat begangen werden soll.

  • Schließlich wird das Hauptargument gegen die Todesstrafe - nämlich deren Endgültigkeit, welche nachträgliche Korrekturen etwa bei Fehlurteilen - im Gegensatz zu anderen Sanktionen - unmöglich macht, hier nicht ausreichend gewürdigt.

Das Argument der Unumkehrbarkeit der Sanktion ist auch völlig zutreffend, denn es geht dabei um die Maßnahme des Tötens. Diese ist nämlich, anders als bei freiheitsentziehenden Sanktionen nicht mehr abänderbar. Wortklaubereien, wie sie oben etwa zum Begriff "irreversibel" veranstaltet werden zeugen davon, dass es dem Verfasser offenbar nicht um einen konstruktiven Beitrag geht. Die Entziehung der Freiheit und des Lebens sind bereits aus grundgesetzlicher Sicht zwei völlig unterschiedliche Maßnahmen, da erstere zulässig ist (Strafvollzug, Beugehaft, etc.). Letztere hingegen nicht (Art. 1 GG).

(nicht signierter Beitrag von 88.73.147.128 (Diskussion) 16.47 bis 20:30, 15. Feb. 2008)

Nichtsignierte Beiträge werden künftig gelöscht

Die letzten 10-12 Beiträge und Änderungen daran/ Antworten darauf hier waren nicht signiert. Sie nachzutragen eben hat 30 Minuten meiner Lebenszeit gekostet.

Das Posten ohne Signatur ist eine Unsitte, die fast immer von IPS und Neuaccounts kommt. Sie macht den Verlauf nicht mehr nachvollziehbar und nimmt anderen jede Lust, zu antworten. Denn ohne Nachvollziehbarkeit der Erstellungszeit und Autoren ist keine effektive, artikelverbessernde Diskussion möglich.

Seine fehlende Signatur nachzureichen kann man von Jedem erwarten, der wirklich mitarbeiten will. Ich werde Beiträge, die auch nach Tagen nicht signiert wurden, daher künftig kommentarlos löschen. Wen das ärgert, der soll die Ursache seines Ärgers abstellen. Jesusfreund 20:44, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Quellenangabe

Ich bitte zu beachten, daß wörtlich angeführte Zitate mit einer überprüfbaren Quelle versehen werden müssen. Die Einstellung quellenloser Zitate ist illegal und bricht das Urheberrecht. --Englandfan 10:44, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Um Quellen von Zitaten aufzufinden, gibt es bei Google die Funktion "Erweiterte Suche". Zitat dort hineinkopieren bringt in vielen Fällen Aufklärung über den Fundort. Fehlende Referenzen beizutragen ist weitaus sinnvoller als das bequeme Löschen von Information und Belehren anderer. Jesusfreund 10:40, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Europäisches Recht

In ebenjenem Abschnitt steht: "Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe vom 28. April 1983 erklärt die Todesstrafe für abgeschafft. Nach Artikel 2 dieses Protokolls ist die Todesstrafe allerdings für Taten zulässig, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 beseitigte schließlich diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos."

Unter Abschaffungsprozess: Deutschland: Bundesrepublik Deutschland steht nur:"Er [Art. 102 GG] geht damit über das sechste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention hinaus, das die Todesstrafe für Kriegszeiten und bei unmittelbarer Kriegsgefahr zulässt."

Wurde die Einarbeitung hier nur vergessen, oder ist der obere Absatz falsch? Ich habe keine Ahnung und möchte die Änderung daher Berufeneren überlassen. --85.178.34.211 01:55, 26. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Toter Weblink 1

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--SpBot 18:21, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Toter Weblink 2

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Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [19]. --SpBot 18:22, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Toter Weblink 3

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--SpBot 18:22, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Toter Weblink 4

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Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [20]. --SpBot 18:22, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Grafik weltweite Übersicht

Warum hat der Artikel keine weltweite Übersichtsgrafik mehr? --source 10:38, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

hier dier Versionsunterschied: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Todesstrafe&diff=prev&oldid=42836291 - Das kann man aber auch anders lösen, zB. den Autor (der ich nicht mehr bin) daruaf aufmerksam machen. --source 14:28, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Vereinigte Staaten

Hallo Jesusfreund, mit Deinem "Revert" bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

  1. Das Verständnis der Vereinigten Staaten als Bundesstaat mit so weitreichenden Kompetenzen für die Einzelstaaten, dass es fast schon an einen Staatenbund grenzt, ist eminent wichtig für das Verständnis der aktuellen Situation bzgl der Todesstrafe.
  2. Auch wenn die öffentliche Diskussion wichtig ist, sollte sie meiner Meinung nach keine so dominante Rolle spielen wie in der Fassung, die ich geändert habe und Du überwiegend wiederhergestellt hast.
  3. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Richter des Obersten Gerichtshofs. Diese legen vor allem die Verfassung aus, meiner Meinung nach ist es eher europäisches Wunsch- oder Angstdenken (je nach Ausrichtung eines nominierten Kandidaten), dass der Oberste Gerichtshof Politik macht, oder, um es ein wenig griffiger auszudrücken: Im Politischen System der Vereinigten Staaten spielt der SCOTUS natürlich eine herausragende Rolle, aber auf policy, also auf die Tagespolitik oder die aktuelle Agenda, hat der Oberste Gerichtshof keinen Einfluss. Deswegen halte ich die Auseinandersetzung, die bei Richternominierungen aufflackert, für überbewertet. Recht ist ein bisschen komplizierter als das, auch in anderen Rechtssystemen. Über die in den europäischen (aber auch in den amerikanischen) Massenmedien bei entsprechender Gelegenheit mehr oder weniger einheitlich kolportierte Aussage, die Zusammensetzung des SCOTUS bestimme auf Jahrzehnte die Ausrichtung der amerikanischen Politik und die Rechtslage in Dauerkontroversen wie Abtreibung und Todesstrafe, muss ich jedes Mal schmunzeln.
  4. Die Nennung der Grundsatzurteile halte ich ebenfalls für wichtig, auch wenn es zu ihnen oft noch keine Wikipediaartikel gibt. In den vertiefenden Artikel gehören nach meiner Auffassung im Sinne der Detaildarstellung vielmehr die Fälle, die der SCOTUS darüber hinaus unter diesen zusammenfasste.
  5. Die Löschung von einzelnen Fällen und Todeskandidaten sowie einzelnen Schritten „in die richtige Richtung“, also aktuelle bundesstaatliche Moratorien, war in Ordnung, weil das etwas nachrichtentickerhaftes hatte. Die allgemeine Entwicklung könnte aber dennoch formuliert werden.
  6. Das Zitat am Ende des Abschnitts zu den Vereinigten Staaten ist nicht neutral.

Insgesamt findet die öffentliche Diskussion gegenüber den Implikationen des politischen Systems und der historischen Entwicklung aber zu wenig Berücksichtigung. -- Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 13:54, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Das Verhältnis Bund-Einzelstaaten in den USA ist hier nicht Thema, nur soweit es die TS betrifft.
Die Kompetenz des Obersten Gerichts ist benannt. Deshalb auch die Relevanz seiner Besetzung für TS-Urteile, die Einzelstaatregelungen "overrulen". Die Sorge über ihre Haltung ist keine europäische, sondern in den angegebenen Refs als Sorge der TS-Gegner in den USA belegt.
Von der öffentlichen Debatte um die TS stehen hier nur Grundlinien, mehr Details gehören in den Extraartikel zur TS in den USA. Es steht dir frei, sie dort einzubringen.
Die Moratorien aufgrund eines Grundsatzurteils haben auch internationale Signalwirkung für die Durchsetzung von rechtlichen Mindesstandards der UN, darum gehören sie hier rein.
Jesusfreund 14:11, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Formulierungsvorschlag

Ich mache folgenden Formulierungsvorschlag:

„→ Hauptartikel: Todesstrafe in den Vereinigten Staaten

Die Vereinigten Staaten verfügen gemäß Verfassung über kein bundeseinheitliches Strafverfolgungssystem. Über die Einsetzung, die Verhängung und die Vollstreckung der Todesstrafe bestimmen die politischen und juristischen Organe der Einzelstaaten. Einige Bundesstaaten wie Wisconsin, Michigan und Minnesota haben sie im 19. Jahrhundert abgeschafft, andere haben die Todesstrafe durchweg praktiziert; Vorstöße zur Abschaffung oder Aussetzung, etwa in Oklahoma, South Carolina, Texas und Virginia, setzten sich nicht durch.

Das höchste Gericht auf Bundesebene, der Oberste Gerichtshof, kann im Rahmen seiner Auslegungskompetenz anhand konkreter Fälle lediglich die Verfassungswidrigkeit bestimmter einzelstaatlicher Praktiken feststellen. In dieser Funktion verhängte er im Verfahren Furman v. Goergia im Jahre 1972 aufgrund bundesweiter Disparitäten in der Handhabe der Todesstrafe ein Moratorium. Nach zahlreichen legislativen und juristischen Anpassungen hob das Gericht dieses im 1976 verhandelten Fall Gregg v. Georgia auf.

In den Vereinigten Staaten wird über die Todesstrafe innenpolitisch, juristisch und ethisch seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts diskutiert. Afroamerikanische US-Bürger, die 12 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, werden vergleichsweise häufiger hingerichtet: Nach dem Death Penalty Information Center waren 1976 58 % aller in den Vereinigten Staaten Hingerichteten Weiße, 34 % Schwarze. Diese haben jedoch zugleich auch einen höheren Anteil an aufgedeckten und strafverfolgten Kapitalvergehen und gehören relativ häufiger zur ärmeren Bevölkerungsschicht. Umstritten ist, ob diese Statistiken auf einen fortwirkenden Rassismus oder das Armutsgefälle verweisen. Die auf Kapitalverfahren spezialisierte Rechtsanwältin Kathi Grosso spricht von „Diskriminierung aufgrund der Geografie“: Wer in einem Bundesstaat oder Kreis mit hoher Exekutionsquote verurteilt werde, erhalte für das gleiche Verbrechen doppelt so häufig die Todesstrafe wie in liberaleren Gegenden.

Seit 1976 wurden über 1.000 Todeskandidaten hingerichtet, über 3.000 warten darauf. 176 Verurteilte wurden wegen erwiesener Unschuld oder gravierender Verfahrensfehler aus dem Todestrakt entlassen. Man schätzt bis zu 100 Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen Unschuldiger, wobei deren Nachweis in vielen Einzelfällen umstritten blieb. Kritiker sprechen von Justizmorden, da vielfach Zweifel und Gnadengesuche nicht berücksichtigt worden seien. Nachdem unabhängige Prüfer in Illinois zahlreiche Fehlurteile und Verfahrensmängel nachgewiesen hatten, setzte Gouverneur George Ryan die Hinrichtungen dort 1999 aus und begnadigte 167 Todeskandidaten am 12. Januar 2003 zu lebenslanger Haft.

Der Präsident der Vereinigten Staaten nominiert neue Bundesrichter, die im Falle ihrer Berufung durch den Senat meist lebenslang im Amt bleiben. George W. Bush − als Gouverneur von Texas für seine fast durchgehende Ablehnung von Begnadigungsgesuchen bekannt − nominierte nach seiner Wiederwahl zwei Bundesrichter, die die Todesstrafe prinzipiell bejahen: John Roberts und Samuel Alito. Roberts will die Möglichkeiten, an den Obersten Gerichtshof in Todesstrafenfällen zu appellieren, einschränken.<ref>CNN Law Center Justice: ‚Serious flaws‘ in death penalty, August 7, 2005</ref> Beide Richter ersetzten liberalere Vorgänger, deren Stimme in Todesstrafenfällen früher oft den Ausschlag gab.<ref>ASSOCIATED PRESS October 31, 2005: Death penalty case shows impact Alito could have on Supreme Court</ref> Liberale Juristen fürchten daher Mehrheitsentscheidungen des Gerichts für von ihm zu entscheidende Hinrichtungen in den nächsten Jahrzehnten.<ref>Talk Left: John G. Roberts and the Death Penalty</ref><ref>Michael K. Fauntroy, August 10, 2005: John Roberts and the Death Penalty</ref>

In den USA sind sowohl Befürworter als auch Gegner der Todesstrafe stark organisiert. In den Reihen der Abolitionists (Abschaffer) steht die katholische Nonne Helen Prejean, die Todeskandidaten im Gefängnis besucht und bis zur Hinrichtung begleitet. Auch wegen der Initiativen und Proteste zahlreicher NGOs und Juristenverbände entschied der Oberste Gerichtshof Im Fall Roper v. Simmons am 1. März 2005, dass die Todesstrafe für zur Tatzeit unter 18-jährige dem 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten widerspreche, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungsarten verbietet. Seitdem dürfen in keinem Bundesstaat mehr zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet werden. Daraufhin wurden zunächst 122 Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt. Als letzter minderjähriger Straftäter wurde Scott Hain 2003 in Oklahoma hingerichtet.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 befürworteten über 60 % der US-amerikanischen Bürger die Todesstrafe. In jüngster Zeit sinkt die Zustimmung zur Todesstrafe jedoch wieder.<ref>EPD: Skepsis in USA gegen Todesstrafe wächst</ref>“.

Dir Steht es frei, diesen zu editieren. In der derzeitigen Form ist er allerdings unhaltbar. Das Zitat am Ende ist POV, der Präsident hat keinen Einfluss auf die Bestimmungen der Einzelstaaten, weswegen die Aussage mit den Präsidentschaftskandidaten weg sollte, und eine Abschaffung ist etwas anderes als ein Moratorium, so wie es der Artikel behauptet. Unglücklich ist auch die Gegenüberstellung von liberal und ko0nservativ, aber das lässt sich wohl nicht mehr zufriedenstellend ändern. Unabhängig von meinen Vorschlägen möchte ich anmerken dürfen, dass zumindest diesem Abschnitt des Artikels Standortzuweisungen fehlen und sich dafür die unpersönlichen Wendungen häufen. -- Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 15:00, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte fasse dich kurz und beschränke dich auf genaue Gegenüberstellung der Sätze, die du ändern willst, in alter und neuer Version.
Eine Komplettänderung des Teils wird ohnehin nur sehr selten übernommen. Jesusfreund 15:07, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Da ich in meinem Vorschlag nicht nur einige Sätze umgeschrieben, sondern auch einiges umgestellt haben, würde ich mit diesem Vorgehen die strukturellen Änderungen unterschlagen. Und was soll ich mit Deiner letzten Aussage anfangen? Im Moment setzte ich mit allein mit Dir über die Änderung dieser Sektion auseinander, mich interessiert Deine Meinung, weil Du im Moment eine andere Aufassung als ich vertrittst, und nicht die Allgemeinheit oder eine undefinierte Gruppe. Was nicht heißen soll, dass auch weitere Beiträge unwillkommen wären. -- Kriegslüsterner Zur Offiziersmesse hier lang! 15:17, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ich vertrete überhaupt keine Auffassung, sondern sage hier nur, dass deine Änderungen nicht alle auf einmal überblickt werden können, wenn du sie nicht einzeln begründest und vorstellst. Eine praktische Frage des Vorgehens also. Jesusfreund 15:22, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Wir haben für die USA einen Hauptartikel. Insofern muss hier erheblich gekürzt werden. Ohne deinen Vorschlag zu lesen sage ich : das ist zu lang!-- Kölscher Pitter 15:48, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

nebulöses geschwafel

ich bin auch ein gegner der todesstrafe, aber auch ein gegner solch nebulösen geschwafels wie z.b.: äußerst, stark u.ä.. die einleitung ist so schon ein ausbund an prosa und völlig unakzeptabel. dontworry 09:13, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Was du bist, interessiert hier niemand.
Die Einleitung fasst die Entwicklung im Streit um die TS zusammen. Tatsache ist, dass die TS heute viel umstrittener ist als noch vor 1945.
Tatsache ist auch, dass diese Version bislang jahrelang keinen Anstoß erregt hat.
Tatsache ist auch, dass du nichts zu dem Artikel beigetragen hast.
Und Tatsache ist schließlich, dass du gern um einzelne Wörtchen Edit wars führst. Und zwar gern auch speziell dort, wo du Streit mit mir meinst herbeiführen zu können. Ansonsten interessiert dich Mitarbeit hier gar nicht. Jesusfreund 11:29, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten
tatsache ist, dass dies immer noch keine stichhaltigen (logischen) argumente für deine version(en) sind und du "ein grosser editeur vor dem herrn" bist und ich der "böse bube" bin. im übrigen halte ich es mit ihm: [[21]] und ansonsten interessieren mich deine edit-orgien nicht weiter. dontworry 12:54, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Definition (erl.)

Ein Lemma wird zunächst definiert. Das tut man, indem man den Sachverhalt als solchen erklärt:

Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde.

Die Änderung hatte diese Merkmale gelöscht und stattdessen bloß eine Stellung der TS in der Rangordnung von Sanktionen genannt, die nicht allgemeingültig ist. Es stimmt eben nicht überall, dass die TS die schwerste Strafe im Strafrecht ist, sondern nur dort, wo sie gesetzlich so verankert wurde und angewandt wird. Das gehört nicht zur Definition des Sachverhalts und steht daher weiter unten im Artikel.

Außerdem wird die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Begnadigungsmöglichkeit oft als die schwerstmögliche Strafe gesehen, so dass manche die Todesstrafe als Verurteilte vorziehen.

Der Artikel wurde mit der bisherigen Definition exzellent gewählt, diese war seither unumstritten. Es besteht daher kein Anlass, sie zu verschlimmbessern. Jesusfreund 13:34, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

wenn du (oder jemand anders) mir eine schwerere gesetzliche sanktion als die todesstrafe nennen kann, bin ich gerne bereit dies zu berücksichtigen. alle abweichungen und erklärungen dazu stehen weiter unten im artikel - da kannst du ja gerne noch verbessern (aber bitte nicht so verschwurbelt - von hinten durchs knie - sondern kurz und bündig). dontworry 13:47, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich muss dir hier gar nichts nennen, weil das schon drin steht und du begründen musst, warum es in die Definition soll und das dann eine Verbesserung sein soll. Viel Glück. Jesusfreund 14:03, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
kann ja sein, dass schon mal irgendwo jemand von "lebenslänglich" zum "tod" benadigt wurde und ich habs nicht mitbekommen? dontworry 14:07, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Tatsächlich haben in den USA Todeskandidaten, deren Strafe in lebenslang ohne Revisionsmöglichkeit umgewandelt werden sollte, die TS vorgezogen. Jesusfreund 14:29, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
das weiss ich doch auch, aber wir reden hier weder über staatlich geförderten suizid, noch über staatliche sterbehilfe, sondern über die weltweit anerkannt stärkste gesetzliche sanktion "todesstrafe". und dass es in der wp möglich sein muss, einen artikel stilistisch oder anders zu editieren ohne dafür jedesmal deine genehmigung oder zustimmung einzuholen bzw. erhalten zu müssen und von dir verbal angepinkelt zu werden! dontworry 10:19, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Blödsinn. Weder habe ich jemand verbal angepinkelt noch Genehmigung verlangt, sondern nur darauf hingewiesen, dass deine Änderung bereits weiter unten im Text stand und als Löschung der bisherigen klaren Definition keinen Sinn ergibt. Außerdem ist der Punkt mit der Aufnahme deines so dringend benötigten Superlativs in den Satz erledigt. Darum EOD. Jesusfreund 10:23, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Version kann man doch kürzen: 1.) Todesstrafe endet logischerweise immer tödlich. 2.) "Strafrechtlich" und "gesetzlich" muss man nicht schreiben. Strafrecht ist immer ein Teil der Gesetzgebung. 3.) Das es mit einer Hinrichtung (auf welche Art auch immer) endet, liegt auch in der Natur der Sache. Das muss man nicht schreiben. Gruß Boris Fernbacher 10:53, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Schade, das Kh80 das wieder revertiert hat. Die Einleitung sagt manches unnötigerweise doppelt, bzw. erwähnt Selbstverständlichkeiten. In der Form ist das schlicht unsinnig. Gruß Boris Fernbacher 10:55, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Sorry, hab mich in der History wohl verdrückt. Ich dachte, der Editwar ginge weiter, und wusste nicht, dass das ein neuer Vorschlag für die Einleitung war. Grüße -- kh80 •?!• 11:12, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

"gesetzlich vorgesehene" und "für schuldig befunden wurde" gleichzeitig ist überflüssiger Quatsch. Gesetzlich vorgesehene Strafen setzen immer und überall einen Schuldspruch vorraus. In der jetzigen Formulierung ist das wirklich nur lächerlich. Gruß Boris Fernbacher 10:58, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nicht ganz.
Wie schon mehrfach festgestellt soll die Einleitung einen Sachverhalt definieren, und zwar so, dass keine Missverständnisse darüber aufkommen.
Die jetzige Version lässt das Missverständnis zu, die TS sei immer und überall die schwerste Strafe für ein Verbrechen.
Das stimmt nicht: Sie ist es eben nur dort, wo es sie gibt.
Und auch nur, wenn sie gesetzlich verankert ist. Es gibt auch Strafen - auch Tötungen - ohne Gesetz.
Der Hinweis auf Todesurteil, Gerichtsverfahren und Hinrichtung ist notwendig, da sonst TS und außergesetzliche Tötungen von Menschen nicht klar unterschieden sind.
Der Link auf Hinrichtung macht auch klar, dass dieses Thema einen eigenen Artikel hat und dort, nicht hier behandelt wird.
Ich stelle daher gleich einen Kompromissvorschlag ein:
Die Todesstrafe ist die Hinrichtung eines Menschen aufgrund eines Todesurteils für ein im Strafgesetz definiertes Verbrechen, in der Regel nach einem Gerichtsverfahren. Jesusfreund 12:31, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Zu: -> "Und auch nur, wenn sie gesetzlich verankert ist. Es gibt auch Strafen - auch Tötungen - ohne Gesetz." -> Das kann ja sein. Aber ist das dann nicht einfach Mord, und keine Todesstrafe ? "außergesetzliche Tötungen" sind halt keine Todesstrafe, sondern staatliche Verbrechen bzw. Kriegshandlungen. Zu: -> "Die jetzige Version lässt das Missverständnis zu, die TS sei immer und überall die schwerste Strafe für ein Verbrechen. Das stimmt nicht: Sie ist es eben nur dort, wo es sie gibt." -> Okay; stimmt. Aber das ist ja irgendwie logisch, dass es zum Beispiel nur dort die schwerste Strafe ist, wo es sie auch gibt. "gesetzlich vorgesehene" und "für schuldig befunden wurde" gleichzeitig ist allerdings wirklich doppelt gemoppelt. Aber der Kompromißvorschlag von dir ist m.M. nach okay. Allerdings sollte man besser schreiben: -> Die Todesstrafe ist die Hinrichtung eines Menschen aufgrund eines Todesurteils für ein im Strafrecht definiertes Verbrechen, in der Regel nach einem Gerichtsverfahren. Gruß Boris Fernbacher 06:21, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nachdem dir die Scharia einfiel, hast du "Strafrecht" durch "gesetzlich" ersetzt. Da hättest du auch gleich "Strafgesetz" stehen lassen können. Jesusfreund 10:51, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Todesstrafe ist die Hinrichtung....

Das springt doch ins Auge, dass diese Aussage falsch ist. Für die Hinrichtung brauch ich Henker. Für die Aussprechung der Todesstrafe brauch ich Richter.-- Kölscher Pitter 08:53, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Der Satz geht ja noch weiter. Jesusfreund 20:48, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Natürlich geht er weiter. Es reicht, wenn der Teilsatz falsch ist.-- Kölscher Pitter 23:00, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten
PS. Vorschlag: Der Vollzug der Todesstrafe bedeutet die Hinrichtung eines Menschen.-- Kölscher Pitter 23:04, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Echt? Na dann ist ja alles OK. Jesusfreund 23:51, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Machtsicherung immer ?

Also das "immer" kann ja nicht ganz stimmen. -> "Damit war historisch immer ein Aspekt der Vergeltung und Machtsicherung verbunden." -> Wo es Todesstrafe nur für Gewalttaten der Bürger gegeneinander gibt (A ermordet B), und nicht für Hochverrat, usw., ist es nicht ersichtlich, was für einen Machtvorteil der jeweilige Staat den nun davon haben soll. Und die Prävention (die ja auch im Artikel erwähnt ist) sollte auch hier erwähnt werden. Es ist nun in "meist" geändert. PS: Welche "Machtsicherung" (von welchen Gruppen/Klassen/Staaten/etc.) ist eigentlich von den Autoren hier gemeint. Nur "Machtsicherung" sagt etwas wenig aus. Gruß Boris Fernbacher 07:18, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Prävention kam glaube ich erst in der Zeit der Aufklärung als Rechtfertigung auf. An der Stelle scheint sie mir daher ein wenig "verfrüht".--Kriddl Disk... 08:21, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Kann ja sein, dass es erst da theoretisch formuliert wurde. Im entsprechenden Artikel steht: -> "Die negative Generalprävention soll die Gesellschaft von der Begehung einer Tat abschrecken, indem ins Bewusstsein gerufen wird, welche Strafen folgen können" -> Das war ja wohl schon bei den Römern so. Sonst hätte man die Kreuzigungen ja auch irgendwo machen können, wo es niemand sieht. Aber das wurde ja dort veranstaltet, wo es möglichst viele mitkriegen. Zum Teil wohl auch zur Unterhaltung der Zuschauer. Aber wohl auch zur Abschreckung. Also kann die Artikelaussage -> "Damit war historisch meist ein Aspekt der Vergeltung, der General- und Spezialprävention, sowie der Machtsicherung verbunden." -> ja nicht ganz falsch sein. Gruß Boris Fernbacher 08:37, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Frage an Kriddl als Jurist: Ist folgender Satz des Artikels nicht falsch: -> "Außerdem wird argumentiert, dass ein bereits des Mordes schuldiger, nicht gefasster Verbrecher eventuell sogar geringere Hemmungen hat, weitere Straftaten zu begehen – etwa Zeugen zu ermorden –, da er nichts mehr zu verlieren hat." -> Da er ja noch nicht gefasst ist, ist er ja wohl meist noch nicht verurteilt, und kann (rein formal) noch nicht als schuldig bezeichnet werden. Gruß Boris Fernbacher 08:44, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

  • Satz umformuliert; wichtig ist in dem Zusammenhang nur das Faktum einer Straftat, nicht ein Schuldspruch.
  • "meist": OK, jedoch stammte der Satz aus einer Geschichte der TS, leider Ref vergessen. Es ist historisch offenkundig, dass die TS stets ein Gewaltmonopol durchsetzen und/oder absichern sollte: Man demonstrierte, wer im Gemeinwesen das Sagen und die Macht, zwischen Leben und Tod zu entscheiden hat, indem man "Verbrecher" - häufig auch bzw. zugleich Staatsfeinde - öffentlich mit dem Tod bestrafte. Das hat zweifellos mit Machtsicherung zu tun. Am deutlichsten wurde dieser Aspekt in den totalitären Diktaturen des 20. JHs, war aber seit der Antike immer dabei. Erst unter dem moralischen und sozialen Druck von TS-Gegnern kam es historisch zu halbwegs "rechtsstaatlichen" Gesetzes- und Durchführungsbestimmungen der TS. Auch diese werden vor allem zum Festhalten der eigenen Staatssouveränität, die man internationalen Menschenrechtsansprüchen nicht unterordnen will, geschaffen, weniger zur staatlichen Aufgabe, Verbechen zu bekämpfen, da sie dazu empirisch gesehen kaum zweckmäßig sind (siehe China, Iran, USA u.a.) Jesusfreund 10:40, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Der Einwand bei "immer" war auch nur folgender: Was bringt es z.B. einem Staat für die "Machtsicherung" (nach innen oder außen), ob er die Leute lebenslang einsitzen lässt, oder hinrichtet. Der USA (und manch anderem heutigen Staat wie z.B. Japan) ihre Machtbasis würde sicher auch nicht geringer, wenn sie die TS morgen abschaffen würde. Sonst müsste ja in den Bundesstaaten der USA ohne TS jetzt schon ein "Machtvakuum" existieren. Und die USA hat wohl auch ohne TS genug "Staatssouveränität". Dass das mit der "Machtsicherung" für Diktaturen gilt, ist ja unbestritten. Und zu: -> "... dass die TS stets ein Gewaltmonopol durchsetzen und/oder absichern sollte ..." -> Ein Gewaltmonopol setzt auch eine Freiheitsstrafe durch. Also ist die Formulierung mit "meist" wohl richtig. Gruß Boris Fernbacher 11:09, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten
"Was bringt es": Die Frage kann man bei nahezu jeder Gewaltmaßnahme stellen. Ob es effektive Machtsicherung ist oder nur der Glaube daran, das ist für die Darstellung hier eigentlich unerheblich. Eben weil das nicht eindeutig ist, gibt es ja empirische Argumente gegen die TS.
Wirkliche Macht ist nur auf der Basis des Vertrauens in das Recht möglich, das ist wahr. Aber die Tradition von Machtstaaten ist halt die, dass sie immer meinen irgendeine lebensbedrohende Gewalt nötig zu haben, um ihr Recht gegen andere, nicht für alle, durchsetzen zu können. Das ist das, was gemeinhin als "Macht" (miss-)verstanden wird. Und aus demselben Missverständnis heraus werden ja auch z.B. Atombomben - ein Todesstrafenmittel für Millionen Unbeteiligte - gerechtfertigt. Wirkliche Macht wäre dagegen die Fähigkeit, abzurüsten ohne die "Sicherheit", dass andere das auch tun.
Und das hört wohl erst auf, wenn Nationalstaaten und Todesstrafensysteme als Hindernis für die weltweiten Menschenrechte erkannt und von eben denen, die es erkannt haben, unnötig gemacht werden: Wir sind alle dann sicher, wenn und weil wir niemand bedrohen können. Jesusfreund 12:55, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Östereich - Abschaffung bzw. Verbot der Todesstrafe

In dem Absatz gefällt mir insbesondere der folgende Satz nicht: "Rechtsgrundlage für die Abschaffung der Todesstrafe sind Artikel 85 Bundes-Verfassungsgesetz, 6. Zusatzprotokoll zur EMRK und − insbesondere − 13. Zusatzprotokoll zur EMRK."

• Abschaffen kann man die Todesstrafe nur einmal (wenn sie nicht inzwischen wieder eingeführt wurde), man kann sie höchstens mehrfach verbieten.

Rechtsgrundlage wird meines Wissens normalerweise in der Rechtswissenschaft für eine Eingriffsgrundlage (Erlaubnis) staatlichen Handelns verwandt. Bei der Abschaffung der Todesstrafe handelt es sich entweder um die Einführung eines Verbotes staatlichen Handelns oder um die Abschaffung einer Erlaubnis staatlichen Handelns, also um die Abschaffung einer Rechtsgrundlage.

• Welche Bedeutung hat das Wort "insbesondere" hier? Steht das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK rechtssystematisch/nach der Normenhirachie über den beiden anderen genannten Regelungen/Normen?

• Gibt es in Österreich keine Überlegungen, ob das Verbot der Todesstrafe auch aus dem Recht aus Leben, der Menschenwürde, dem Rechtsstaatsprinzip oder ähnlichen Normen herzuleiten ist, in denen es nicht ausdrücklich/explizit verboten ist?

Meine Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts sind begrenzt, aber ich würde eher formulieren:

Ausdrücklich verboten ist die Todesstrafe nunmehr in Österreich nach dem Artikel 85 Bundes-Verfassungsgesetz, dem 6. Zusatzprotokoll zur EMRK und und dem 13. Zusatzprotokoll zur EMRK.


• Leider kann ich keinen Link auf den staatlich veröffentlichten Text des Artikel 85 Bundes-Verfassungsgesetz erstellen: RIS läuft über Java und eine "i-Nummer" kann ich daher nicht ermitteln; vgl.:[Vorlage_Diskussion:Art.#RIS_.28.C3.96sterreich.29].

• Sollte man auf den Text der EMRK-Zusatzprotokolle bzw. der entsprechenden österreichischen Zustimmungs-/Ratifizierungsgesetze oder -abstimmungen nicht zumindest in Fußnoten verlinken?

• Sollte der [meines Wissens nach] (im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland höhere) besondere Rang der EMRK nach österreichischer Rechtslage hier nicht kurz erwähnt werden oder zumindest hierauf verwiesen werden?

• "Nach dem Anschluss Österreichs 1938 ähnelte die Rechtslage der des Dritten Reichs." - Wo lagen die Unterschiede, gehörte Österreich nach dem sogenannten Anschluss nicht zum Dritten Reich?

Was meint ihr (insbesondere ihr österreichischen [Verfassungs-]Juristen) dazu? Beste Grüße--pistazienfresser 14:42, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hinweis auf einen Irrtum

Die letzte Hinrichtung nach alliiertem Recht fand nicht 1955, sondern 1946 statt. Der Verurteilte war Hans Saur, ein SS-Aufseher im Nebenlager Gusen des KZ Mauthausen. Saur wurde am 22. Juni 1946 von einer Military Commission in Salzburg wegen Ermordung eines am 25. Juli 1944 auf dem Gelände des KZ notgelandeten amerikanischen Fliegers zum Tode verurteilt.

http://www1.jur.uva.nl/junsv/JuNSVEng/DTRR/files/us103a.htm

Winfried R. Garscha, http://www.nachkriegsjustiz.at

Wenn das stimmt und konkret belegt ist, kannst du es mitsamt Beleg als Referenz (siehe Wikipedia:Einzelnachweise) selber ändern. Jesusfreund 20:22, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Badinter

Heo das massgebliche buch zur todesstrafe ist l'execution von Robert Badinter und nicht l'abolitionKathybrown 19:04, 12. Jun. 2008 (CEST).Beantworten

Dann bitte eine vernünftige Referenz für diese Angabe. Jesusfreund 22:23, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nochmals:Definition (erl.)

Leider ist die ursprüngliche, korrekte Definition (Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde), mit der wohl auch der Artikel als exzellent gewählt wurde, durch eine schlechtere ersetzt worden. Hinrichtung ist die Vollstreckung der Todesstrafe, aber nicht eine Definition der Todesstrafe. Die jetzige Definition ist sehr ungewöhnlich, streng genommen sogar falsch und wäre ein Grund, dem Artikel seinen Exzellenz-Status zu entziehen. Ich sehe nicht, was an der jetzigen Definition besser sein soll. Ich war daher mal mutig und habe die ursprüngliche Definition wieder hergestellt. --Zipfelheiner 08:56, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Zustimmung.-- Kölscher Pitter 09:12, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Der erste Originalsatz machte ohne den folgenden keinen Sinn, daher letzteren ebenfalls wiederhergestellt. Jesusfreund 15:57, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Todesstrafenpraxis im Zahlenvergleich

Deine Erklärung ([Benutzer:Jesusfreund]) war nicht unverständlich, vielmehr hatte ich die ganze Zeit dran gearbeitet, während Du meinen Eintrag wieder rausgeworfen hast. Als mir beim Speichern angezeigt wurde, dass jemand anderes den Artikel bearbeitet hatte, wusste ich ja noch nicht was - und hatte meine neue Fassung sicherheitshalber kopiert und dann in die letzte Fassung reinkopiert. Ich belasse es jetzt dabei, dass Du es wieder rausgeworfen hast, möchte aber anmerken, dass man regelmäßig über die absoluten Zahlen besonders die VR China problematisiert. Wie Du aus meinen Berechnungen ersehen kannst, solten man andere Staaten mindestens ebenso kritisch sehen, was ich über die Vergleichszahlen deutlich machen wollte. Aber wahrscheinlich ist das bei uns nicht politisch opportun. Oder gäbe es Deiner Meinung nach an anderer Stelle einen Platz dafür? Ich setze das vorerst mal auf meine Diskussionsseite. --Gruschke 20:14, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Meine Revertgründe im Einzelnen:
  • Der edit ist falsch platziert, siehe Überschrift: Dort geht es um Einzelstaaten, nicht internationale Vergleiche
  • Er setzt eine "Kritik an der TS mit absoluten Zahlen" voraus, die dort nirgends steht.
  • Er formuliert theoriebildend, z.B.:
"per se als fragwürdig angesehen werden kann", statt zu sagen und zu belegen, wer das warum wo tut;
"Will man in dieser Hinsicht wirklich Länder miteinander vergleichen": Wer will das und warum?
"Gleichwohl sollten außer den Hinrichtungszahlen andere wichtige Faktoren betrachtet werden": Wir haben keine solchen Erörterungen anzustellen, sondern nur über solche zu berichten, falls es sie in reputablen Quellen gibt. Wir haben Lesern auch nicht zu sagen, was sie sollen.
"Die Fragwürdigkeit der Todesstrafe als solche wird durch die unterschiedliche Praxis und Handhabung in verschiedenen Ländern letztlich nicht relativiert": ein nichtssagender Schwurbelsatz. Inhalt ungefähr: Egal wieviele, wie und warum Menschen hingerichtet werden, bleibt die TS fragwürdig. Das wissen wir aber schon seit Lektüre der Einleitung.
  • Er ist zu lang für den Artikel insgesamt und für die darin enthaltenen Infos auch. Diese ließen sich in wenigen knappen Sätzen darstellen. Eine Tabelle dafür braucht es nicht.
  • Die Erörterung der Umstände für Todesstrafen und Wartezeiten darauf usw. ist nur mit Anti-TS-Seiten referenziert, nicht mit wissenschaftlicher Literatur dazu. Jesusfreund 20:29, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag Tabelle

Hey, ich möchte gerne den Vorschlag von Benutzer:Spitzl nochmal aufgreifen. Wie wäre es, wenn wir folgende Tabelle in den Artikel einfügen:

Anteil der Befürworter der Todesstrafe in verschiedenen Ländern <ref>http://www.deathpenaltyinfo.org/article.php?did=2165</ref>
(in % der Gesamtbevölkerung)
Land vor 1990 1990-1994 1995-1999 2000-2004 ab 2005
Litauen 90 (1995)
Japan 81 (2004)
Weißrussland 80 (1996)
Polen 77 (2004)
Mexiko 71 (2007)
Lettland 70 (1995)
USA 80 (1994) 69 (2007)
Südkorea 65 (2004)
Brasilien 55 (1993) 48 (2000) 55 (2007)
Großbritannien 76 (1995) 50 (2007)
Niederlande 52 (2001) 50 (2007)
Österreich > 50 (2001)
Australien 47 (2005)
Frankreich 62 (1981) 69 (1995) 45 (2007)
Kanada 73 (1987) 53 (2001) 44 (2007)
Deutschland 35 (2007)
Italien 31 (2007)
Finnland 29 (2006)
Spanien 28 (2007)
Neuseeland 28 (2004)

Als das letzte mal darüber diskutier wurde, ist anscheinend kein Ergebnis zu stande gekommen. Wie seht Ihr das? Gruß --Nachtwächter90 19:03, 24. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das Ergebnis ist oben nachlesbar: Eine solche Zusatztabelle wurde wegen unseriöser Belege bzw. schwer nachzuvollziehender einheitlicher Ermittlungsstandards für die behaupteten Zahlen und dadurch erschwerter Pflege abgelehnt. Argumente, die diese Einwände widerlegten, fehlen bis heute. Jesusfreund 12:00, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Tabelle: Todesstrafe Schweiz im 20. Jahrhundert

Bei Gefallen bitte die folgende Tabelle an entsprechender Stelle einfügen:

Jahr Kanton Name Delikt Bemerkungen
1902 Freiburg Etienne Chatton Raubmord Erschlug seine Cousine mit einer Hacke. Letzte Hinrichtung ausserhalb der Innerschweiz.
1910 Luzern Matthias Muff Raubmord (vierfach) und Brandstiftung Muff verzichtete auf ein Gnadengesuch
1915 Luzern Anselm Wütschert Lustmord Gab zu Protokoll, dass er sein Opfer getötet habe, weil er den Tod einer Haftstrafe vorzöge.
1924 Uri Klemenz Bernet Raub- und Lustmord Opfer zum Tatzeitpunkt 15-jährig. Bernet verzichtete auf ein Gnadengesuch.
1939 Zug Paul Irniger Raubmord Abschaffung der Todesstrafe zu diesem Zeitunkt bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft.
1940 Obwalden Hans Vollenweider Raubmord (zweifach); Polizistenmord Abschaffung der Todesstrafe zu diesem Zeitunkt bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Quellen hier, [hier http://zisch.neue-lz.ch/news/artikel.jsp?ref=30260069], hier und hier

Also ich wäre für die Einfügung dieser Faken:
1. Ist die Darstellung für die Schweiz als im Vergleich zu der Darstellung für Deutschland noch recht kurz.
2. Ist es eben nicht nur relevant, ob ein Rechtssystem die Todesstrafe theoretisch vorsieht, sondern auch, ob und wie oft sie tatsächlich vollstreckt wird (vgl. Übersicht zur Todesstrafe auf der Welt).
3. Wie schick oder bunt die Tabelle ist, halte ich für nebensächlich.-- pistazienfresser 08:01, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Allerdings scheint die Tabelle Todesurteile durch Militärgerichte nicht zu behandeln, dies müsste ggf. ergänzt werden.
Werde mir also, wenn es keine Vorbehalte gibt, bei Gelegenheit mal die Quellenangaben ansehen und die Tabelle dann herüber kopieren. Wahrscheinlich sollte dann der Abschnitt für die Schweiz auch noch durch Überschriften in Unterabschnitte aufgeteilt werden.-- pistazienfresser 08:01, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Noch mehr würde mich allerdings interessieren, ob man theoretisch Artikel 10, Absatz 1 der Schweizer Bundesverfassung: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.“ ändern könnte oder ob dem in der Schweiz eventuell Entsprechungen zur Ewigkeitsklausel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt.-- pistazienfresser 08:01, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Artikel 10, Absatz 1 der Bundesverfassung ist ein Absatz wie jeder andere und könnte durch eine Volksabstimung zu einer entsprechenden Initiative oder einem obligatorischen Referendum jederzeit gestrichen werden. So etwas wie die Deutsche "Ewigkeitsklausel", die ja eigentlich ein (im historischen Zusammenhang sicher nicht ganz unbegründeter) Ausdruck des Misstrauens gegenüber dem Deutschen Volk und seinem Demokratieverständnis ist, kennt die Bundesverfassung nicht. --76.104.197.159 07:29, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Da dies ein Überblicksartikel zum Gesamthema TS weltweit ist, wären Tabellen für fünf Einzelfälle in einem Einzelstaat zu detailverliebt. Außerdem hat der Artikel bereits Übersichtstabellen und würde optisch noch mehr aufgebläht, wenn diese auch noch in die Länderabschnitte Einzug halten. Für die Entwicklung der TS-Praxis wichtige Einzelurteile können mitsamt Beleg im Fließtext dargestellt werden. Jesusfreund 10:22, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Brasilien

Die jetzt bestehende Kompromissfassung mit 1979 (1891[6]) finde ich grundsätzlich gut. Der Link geht allerdings nur auf den Text der Verfassung. Insofern wäre es noch besser, wenn auch die tatsächliche Nichtausübung und die Zeiten der ausnahmerechtlichen Aufhebung des Verbotes einer (zivilen) Todesstrafe belegt werden könnten.-- pistazienfresser 15:06, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wir können aber die Länderlisten nicht mit Refs vollpflastern für alle Länder, die hier keinen eigenen Abschnitt haben. Einfach mal auf das Wesentliche konzentrieren und das Gefummel unterlassen, wenn es nichts bringt. Jesusfreund 15:13, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hätte es irgendwie schön gefunden, wenn das Hin- und Hergeänderte hinsichtlich Brasiliens ein gütliches Ende gefunden hätte. Wenn ich Jesusfreund richtig verstanden habe, so sind die Brasilianer und Freunde Brasiliens nunmehr stattdessen dazu aufgefordert, einen eigenen Absatz im Fließtext zur Geschichte der Abschaffung der Todesstrafe in Brasilien zu schreiben.-- pistazienfresser 00:39, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Portugal in Tabelle

Die beiden Zahlen zu Portugal verstehe ich nicht. Vielleicht ist die Todesstrafe unter der (Miltär-)Diktatur nach dem Ende der Ersten Republik wieder eingeführt worden und wurde dann nach dem Ende der Diktatur durch die neue Verfassung von 1976 erneut verboten. Die Fußnote hilft leider auch nicht wirklich weiter. Der Link ist zudem bei mir tot.

Portugal |1976 (1867<ref>Polen blockiert Tag gegen Todesstrafe: Portugal war im Jahr 1867 weltweit das erste Land, das die Todesstrafe offiziell abgeschafft hat</ref>)

Vielleicht kann ja jemand meine Neugier befriedigen und einen eigenen Absatz zur Abschaffung der Todesstrafe in Portugal schreiben (und dazu gleich noch einen, bei dem die gleichen Sprachkenntnisse hilfreich wären - s. o.).-- pistazienfresser 00:39, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Vielleicht kannst du das ja selber, statt hier Bytes and Bits zu verschwenden. Wikipedia ist nicht als Lass-andere-machen-Projekt konzipiert worden. Jesusfreund 05:16, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Nunja, die diversen Brasilien-Revertereien koennten eventuell nicht direkt dazu eingeladen haben, mal eben schnell einen neuen Absatz ueber Portugal zu schreiben... ;-) --Wutzofant (grunz) 17:55, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Karte aktualisieren: Kirgistan und Usbekistan

Kirgistan gehört auf der Karte hellblau[22] und Usbekistan dunkelblau[23] gefärbt. Grüße, Amphibium 12:54, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wiederwahldiskussion 23. August 2008

Es ist äusserst schwierig ein Thema das weltweit in fast allen Ländern, Kulturen und Epochen von Bedeutung war und ist, umfassend, ausgewogen und übersichtlich abzuhandeln und dieser Artikel hat das meiner Meinung nach noch nicht gemeistert. Er beinhaltet zudem viele Listen, teilweise sind ganze Absätze und auch konkrete Jahresangaben und Hinrichtungszahlen ohne Belege, die Bebilderung ist mangelhaft, der Absatz "Abschaffungsprozess in einzelnen Staaten" ist deutschlandlastig und ziemlich unvollständig und auf die einzelnen Hinrichtungsmethoden wird kaum eingegangen. ---Nicor 14:33, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

  • Pro Artikel. Soweit ich es sehe, wurde einmal mehr nicht der kleinste Versuch der Verbesserung unternommen. Kann demnach nicht so schlimm sein. Marcus Cyron 14:41, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • Stop mit Antrag zur Geschäftsordnung: Abbruch dieses Verfahrens. Begründung: Der Antrag hier scheint mir sehr fragwürdig. Auf der Artikeldisk findet sich kein Hinweis auf die hier genannten (und auch hier nicht beispielhaft veranschaulichten) Mängel. Kein Review ist annonciert. In dieser Form empfinde ich persönlich den Antrag als recht herablassend gegenüber den Autoren des Artikels. --Felistoria 14:50, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
  • "viele Listen": logischerweise alle Länderlisten, sonst eigentlich keine.
  • "konkrete Jahreszahlen ohne Belege": trifft bei Länderlisten nicht zu, da Gesamtbeleg ständig aktualisierte Angaben von Amnesty International sind, dorthin ist verlinkt.
  • Sonst fehlende Belege begründen eine Notiz auf der Disku und ggf. einen "Quelle"- Baustein, keine Wiederwahl.
  • Bebilderung mangelhaft: unbegründet, es sind ja einige Bilder drin, vor allem ist die TS-Weltkarte optisch informativ. Damit sind Exzellenzkriterien erfüllt. Weitere aussagekräftige Bilder kann man nachreichen.
  • "Absatz 'Abschaffungsprozess in einzelnen Staaten' deutschlandlastig": konzentriert sich absichtlich auf D, Ö, CH und Europa. Diese ganze Wikipedia ist deutschsprachig-lastig, schon aufgefallen?
  • Hinrichtungsmethoden haben einen eigenen Artikel, gut sichtbar verlinkt.
  • Artikel wurde seit der Exzellenzkür fortlaufend verbessert.
  • Antragsteller ist dabei nie als Mitarbeiter aufgefallen, Beitragsliste seit 2006 naja.

-->Fazit: konkrete Verbesserungsvorschläge auf der Disku machen, weitergehen. Jesusfreund 15:14, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hier ein paar Worte zu meinem Antrag. ---Nicor 16:24, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Abbruch der Wiederwahl gemäß oben verlinktem Einverständnis des Antragstellers. Jesusfreund 17:42, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Todesstrafe vs. extralegale Hinrichtungen

Einem Todesurteil geht nicht nur in der Regel ein Prozess voraus - dieses ist eine zwingende Voraussetzung, damit eine staatliche Tötung eine Todesstrafe darstellt. Die Todesstrafe ist durch das Völkerrecht nicht geächtet. Extralegale Hinrichtungen - also jene staatlichen Tötungen, die ohne einen rechtsförmigen Prozess ablaufen - hingegen sind ganz klar völkerrechtlich geächtet (UN-Zivilpakt). Deshalb ist es falsch in der Einleitung davon zu sprechen, dass einen Todesurteil in der Regel ein Prozess vorausgeht. Weiter sollte der Artikel eine klarere Abgrenzung zwischen der Todesstrafe und außergesetzlichen Tötungen machen. In diesem Zusammenhang spricht die UN von extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen. --Attraho 00:00, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Fall Matter (Schweiz)

In der Schweiz gibt es seit der Gründung des modernen Bundesstaates eigentlich nur eine in rechtlicher Hinsicht sehr fragwürdige Hinrichtung (d.h. Hinrichtung eines nicht-Mörders), nämlich diejenige von Bernhard Matter, der 1854 in Lenzburg geköpft wurde. Es handelt sich dabei um eine der letzten Hinrichtungen durch das Schwert in Europa (wurde dises Methode nach 1800 ausserhalb der Schweiz überhaupt noch praktiziert?), und Matter ist sicher wesentlich bekannter als Niklaus Emmenegger (letzte Anwendung des Richtschwerts). Ev. könnte man einen Hinweis auf diesen Fall einbauen.

Gemäss Mani Matter:

Ds halbe-n-Aargou isch cho gschoue
Won-es Schwärt dr oberscht Bitz
Vo mym Vorfahr het abghoue
Wi vom roue-n-Ei dr Schpitz

--76.104.197.159 07:36, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Todesstrafe in der Bundesrepublik

  • Zum einen war die Abschaffung 1948 verhältnismäßig früh, das wird nicht ausgeführt
  • Zum anderen fehlt eine wichtige begründung der Abschaffung, damit war die Auslieferung von Kriegsverbrechern ins Ausland, denen dort die Todestrafe drohte, faktisch verunmöglicht. -- Polentario Ruf! Mich! An! 12:15, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Erstens war die Abschaffung 1949, nicht 1948. Zweitens ist doch im Artikel ausdrücklich erwähnt, dass mit der Abschaffung der Todesstrafe Kriegsverbrecher vor der Hinrichtung geschützt werden sollten. Drittens ist die Darstellung diesbezüglich im Artikel etwas einseitig. Der Schutz der Kriegsverbrecher war für einige „rechte“ Abgeordnete im Parlamentarischen Rat der Grund, der Abschaffung der Todesstrafe zuzustimmen. Aber der Hauptgrund für die meisten Abgeordneten waren doch wohl grundsätzlichere Erwägungen insbesondere angesichts der erst wenige Jahre zurückliegenden NS-Zeit. Insbesondere die SPD trat schon seit den 20er Jahren für die Abschaffung der Todestrafe ein.--Zipfelheiner 09:57, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Frage der Auslieferung an andere Staaten und die unmittelbare Verurteilung im Inland ist ein deutlicher Unterschied, fehlt hier. Vgl. GG Artikel 16, einen aktuellen (komplexen) Fall unter [24]
Richtig, die Abschaffung erfolgte 1949, die Debatte - und die interessiert mich - begann 1948
Gutmenschentum war sicher ein Aufhänger und eine gute "offizielle" Motivation
Initiative des DRP Vertreters und +- begeisterte Aufnahme bei den Volksparteien zeigt einen interessanten mechanismus
Die integration der ehemaligen Wehrmachts- und insbesonder Waffen-SS angehörigen, vgl. HIAG war halt mit der Abschaffung der Todesstrafe und der Verweigerung von Auslieferungen deutlich einfacher als ohne, und angesichts mehrer hunderttausend Veteranen auch ein deutlich dringenderes Problem.
Ich schlage vor die Koalitionsbildung noch in einer Fußnote unterzubringen- die Schumacher SPD war deutlich näher an den Vertriebenen (vgl. Herbert Hupka) als der "Kanzler der Allierten" und koalierte später etwa mit dem BHE in Bayern. -- Polentario Ruf! Mich! An! 11:34, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

@Polentario: Hast Du konkrete Belege dafür, dass das Gutmenschentum nur ein aufhänger war und es in Wirklichkeit um eine finstere Verschwörung zur Verhinderung der Auslieferung von Kriegsverbrechern ging? Mein GG-Kommentar (Jarass/Pieroth, Art. 102, Randnummer 1) sagt da deutlich, dass die Erfahrung mit der NS-Zeit und der geringe Nutzen relativ zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe waren.--Kriddl Laberecke 11:42, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wichtig ist die Kombination mit Artikel 16, hab ich, da mißverständlich, oben korrigiert. Das ist eine Schutzgewährung durch die Staatsbürgerschaft, die damals aber auch und insbesondere Kriegsverbrecher schützte. [25], heute innerhalb der EU durch § 80 IRG normalisiert.
Es geht um eine sehr offen diskutierte eigenartige Koalition, nix verschwörung. Steht detailliert im Evans. Mal als webbeleg

[26] Noch lange nach 45 war eine Mehrheit der Deutschen für die Todesstrafe und die SPD hat von einer Kampagne dagegen erst mal die Finger gelassen, heute würde sowas parteiintern unter "klassisches Jusothema, nicht vermittelbar" abgewimmelt. Als der DPler Hans-Christoph Seebohm mit der Idee kam, haben beide Volksparteien das aber dankbar angenommen. Mit Inkraftsetzung des Grundgesetzes wurden die Alliierten von Konrad Adenauer und Kurt Schumacher unter Berufung auf den 102 regelrecht bombardiert, anstehende Todesstrafen für Kriegsverbrecher auszusetzen. Spätere Versuche (etwa durch einzelne CSUler) die Todesstrafe wieder einzuführen, wurden dann wirklich mit dem Hinweis auf humanitäre Aspekte abgeblockt und hätten nie die notwendige Mehrheit gefunden. -- Polentario Ruf! Mich! An! 13:05, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Trifft alles zu. Dieser historische Kontext ist auch heute noch ein Argument, dass sogar "liberale" US-Medien gegen die Abschaffung der Todesstrafe in den USA und gegen den Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof Straßburg ins Feld führen. Habe die Links dazu leider aus meinem Ordner gelöscht, aber es stimmt. Jesusfreund 13:10, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Auch der ein oder andere liberale Amerikaner (Michael Moore ist nicht zum Spaß NRA Mitglied auf Lebenszeit...) würde sich mit Verweis auf die Pass und Waffengesetzgebung der Nazis auch nicht seinen Waffenschrank nehmen lassen oder eine ID Karte / Melderegister akzeptieren. Ist halt nicht immer gar so einfach. -- Polentario Ruf! Mich! An! 13:20, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Auslieferung deutscher Kriegsverbrecher an ausländische Staaten war bereits wegen Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG verboten (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gab es damals noch nicht), da brauchte man das Verbot der Todesstrafe nicht. Dass Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG unter anderem zum Schutz von Kriegsverbrechern eingeführt worden war, mag durchaus sein, ist aber trotzdem eine sinnvolle Regelung, die in anderen Staaten ähnlich besteht. Dass aber die Abschaffung der Todesstrafe ausschließlich oder überwiegend durch das Bestreben, Kriegsverbrecher zu schützen, motiviert war, stimmt einfach nicht. Oder soll den SPD-Abgeordneten, die - wie Kurt Schumacher - teilweise in der NS-Zeit im KZ saßen und die nun für die Abschaffung der Todesstrafe eintraten, unterstellt werden, sie hätten Kriegsverbrecher schützen wollen? Aber wer gegen die Todesstrafe ist, muss konsequenterweise auch gegen die Todesstrafe für Kriegsverbrecher sein. --Zipfelheiner 13:55, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Stimmt auch wieder. Wir müssen beide Aspekte wohl etwas deutlicher im Artikel herausstellen. Jesusfreund 14:18, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich lese in der von Polentario verlinkten Quelle Both Social Democrats and Christian Democrats initially rejected the Seebohm initiative but gradually began to see its advantages. Mit anderen Worten die beiden damals größten Parteien waren gegen diese Intention und nutzen das lediglich aus, dass die Ultrarechte sowas im Kopf hatte. Übrigens die Sache mit der Nichtauslieferung bei drohender Todesstrafe hat meines Wissens eher was mit Art. 2 GG zu tun. Das die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist sagt nämlich so rein garnichts dazu aus, ob sie woanders vollstreckt wird. Was allerdings was dazu aussagt ist, dass die öffentliche Gewalt zum Schutz menschlichen Lebens verpflichtet ist (eben Art. 2 GG). Also nicht ausliefern darf, wenn der Tod droht.--Kriddl Laberecke 17:17, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

@ Kriddl
  1. Ich interpretiere das anders - solltest Du auch im Zusammenhang lesen: Die Volksparteien waren sich der damals bedeutenden Mehrheit für die Todesstrafe bewußt, drum erst Ablehnung, merkten aber die Vorteile (bzw wollten sich nicht Wähler von der DP abwerben lassen) und übernahmen den Vorschlag. Die DP, spannend insbesondere Theodor Oberländer, wurde später von CDU und FDP egelrecht aufgesogen
  2. Nein, das GG (bzw die Rechtsprechung) schließt wie schon angeführt eine Auslieferung wegen der Todesstrafe nicht generell aus [27], ansonsten wäre der 102 ja unnötig, weil durch 2 schon erledigt. Vorsicht - auch nach UN Charta ist die Todesstrafe nach wie vor nicht generell ausgeschlossen.
  3. Kompliziert - und hier bislang nicht en detail behandelt wird auch der Umgang mit Todesurteilen durch die Sowjetunion und deren Verbündeten, nicht zuletzt der DDR.
@ Zipflhainer
  1. stimme Dir insoweit zu, daß es Schumacher und Adenauer mit der Abschaffung der Todesstrafe und dem dramatisch vorgetragenen Appell bei McCloy weniger um ein paar Dutzend anstehender Todesurteile ging (wobei ca. 80.000 Verurteilungen wegen Kriegsverbrechen insgesamt kein Pappenstiel waren), sondern um die grundsätzliche Bekundung von staatlicher Souveränität der Bundesrepublik, die sich - wie bei anderen Staaten - auch im Schutz von Staatsangehörigen vor Auslieferung und Bestrafung im Ausland abbildete, egal was die angestellt hatten
  2. Ich hatte extra noch im Artikel eine Anmerkung zur Integration ehemaliger Nazis eingestellt- Schumacher wie Adenauer waren Sympathien mit der Hitlerei völlig unverdächtig, haben sich aber sehr intensiv um die Einbindung und Integration von - damalige betonung - ehemaligen Nazis in die westdeutsche Demokratie bemüht, vgl. wie bereits angeführt "Von Stalingrad zur Währungsreform", u.a. bei Georg Meyer, Seite 734 -- Polentario Ruf! Mich! An! 18:25, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Komisch, das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig, dass Art. 102 GG nichts mit der Auslieferung zu tun hat. Muss eine Mindermeinung sein. Immerhin wird das Gegenteil durch den von Dir zitierten amerikanischen Presseartikel belegt. Übrigens sagt (mit Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen) auch der von mir oben bereits genannte Grundgesetzkommentar, dass die Auslieferung sogarnichts mit Art. 102 zu tun hat. Art. 102 verbietet halt nur die Anwendung in Deutschland. Ich erinnere mich auch dunkel, dass ich mal gelesen habe (ich glaube im Maunz-Dürig), dass Art. 102 GG in der Tat überflüssig ist. Die Todesstrafe wäre wegen Art. 2 GG auch bei Abschaffung des Art. 102, nicht zulässig.--Kriddl Laberecke 08:45, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Formulierung im Artikel vermeidet die Schwierigkeiten, was brauchts?
Vorsicht, es geht bei den Kommentaren um den 1 GG, wg. menschenwürde, den 2er hattest Du aufgebracht
Solltest Du nicht verwechseln bzw. besser recherchieren
Rendundanz des 102?? Sicher nicht im Maunz Dürig Herzog, Wette OK - Flasche Wein?
Unser gemeinsames Fallbeispiel hast Du m.e. nicht gelesen oder verstanden
Demnach untersagt der 102 nicht in jedem Fall die Auslieferung, auch wenn die Todessstrafe droht.
Da ganz allgemein gilt "Ist die der Auslieferung zugrunde liegende strafbare Handlung nach dem Strafgesetz des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht und diese Strafe in dem Gesetz des ersuchten Staates nicht vorgesehen, so kann dieser bei der Auslieferung empfehlen, daß eine etwa verhängte Todesstrafe in die Strafe umgewandelt wird, die ihr nach dem Gesetz des ersuchenden Staates in der Abstufung der Strafen unmittelbar folgt" hatte bereits der 102 wie gesagt und gezeigt ganz erhebliche Auswirkungen auf Auslieferungsverfahren. -- Polentario Ruf! Mich! An! 15:24, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Pakistan

Die Todesstrafe für Minderjährige wurde in Pakistan abgeschafft, siehe im Auswärtigen Amt.

Da muss die Farbe in der Weltkarte geändert werden.

Kasachstan

Kasachstan hat ein Moratorium und wendet die Todesstrafe nur noch im Ausnahmerecht (bzw. Kriegsrecht) an. Also nur für diese zwei Fälle:

  1. Terrorismus mit Todesfolge
  2. Terrorismus im Krieg

Das könnt ihr im Auswärtigen Amt lesen. Die Farbe im Bild muss also in hellblau umgeändert werden.

Linkliste

Ich habe folgende Vorschläge zur Verbesserung der Liste der Weblinks:

1. Unter "Religiöse Begründungen" den Artikel "Die Bibel und die Todesstrafe" ergänzen: http://www.todesstrafe-texas.de/Page45.html

2. Unter "Geschichte" den ersten Link entfernen - die Seite keinetodesstrafe.de gibt es leider nicht mehr; man wird unter der Adresse zu einer kommerziellen Seite weitergeleitet, die mit Todesstrafe überhaupt nichts zu tun hat. Stattdessen eventuell: http://www.todesstrafe-usa.de/index.php?option=com_content&view=article&id=65&Itemid=57

3. Unter "Aktuelle Daten und Fakten zur Todesstrafe" den ersten Link austauschen - führt jetzt zu der Seite todesstrafe.de. Es gibt aber mittlerweile eine Seite, die deutlich mehr und schneller aktuelle Nachrichten zur Todesstrafe veröffentlicht, sodass die Beschreibung "Tagesaktuelle Nachrichten aus aller Welt" besser auf diese Seite passt: http://todesstrafe-nachrichten.jimdo.com

4. Unter "Initiativen für oder gegen die Todesstrafe" sollte man "ALIVE - Koalition gegen die Todesstrafe e.V." ergänzen, da dies neben der "Initiative gegen die Todesstrafe e.V." der wesentliche Verein im deutschsprachigen Raum ist: http://www.todesstrafe-usa.de

Karla Faye Tucker (12. November 2008)

Ergänzung: 5. Unter "Aktuelle Daten und Fakten zur Todesstrafe" sollte man außerdem die Seite http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=5 ergänzen - die pdf-Dateien, zu denen dort verlinkt wird, sind das beste Info-Material, das mir zur Zeit bekannt ist, und sie werden sehr gut auf dem aktuellen Stand gehalten.

Karla Faye Tucker (15. November 2008)

Nachdem ich diese Vorschläge gemacht hatte und tagelang gar nichts passierte, habe ich die Links selbst geändert - und wurde beim Sichten gleich abgeschmettert mit "Ist keine Linksammlung". Schade - ich hatte mir ja schließlich was dabei gedacht (siehe oben), was aber in der Menge nicht in die Begründungszeile beim Ändern einzufügen ist.

Und wenn das Ergänzen von Links schon nicht erwünscht ist, damit die Liste nicht zu lang wird, dann könnte man zweifellos auch manche Links entfernen:

zu meinem Vorschlag Nr. 1: Der von mir vorgeschlagene Artikel "Die Bibel und die Todesstrafe" (http://www.todesstrafe-texas.de/Page45.html) könnte den englischen Text (http://texasmoratorium.org/rgraphics/baptist_fulltext.pdf) ersetzen, denn wir sind ja hier im deutschen Wikipedia-Teil.

zu meinem Vorschlag Nr. 4: Der von mir vorgeschlagene Verein ALIVE - Koalition gegen die Todesstrafe e.V. unter "Initiativen für oder gegen die Todesstrafe" könnte den Link zu todesstrafe.de ersetzen, denn todesstrafe.de ist keine Initiative, sondern eine Informationsseite.

zu meinem Vorschlag Nr. 5: Der von mir vorgeschlagene Link http://www.amnesty-todesstrafe.de/index.php?id=5 könnte den Link zu der englischen Amnesty-Seite ersetzen, denn auch hier gilt: In einer deutschen Wikipedia-Seite macht eine deutsche Amnesty-Seite mehr Sinn.

Und schließlich: Bei "Argumente pro und contra" passt der Link zu dem Spiegel-Artikel "Über die Wandlung von Jerry Givens vom "Henker" zum Gegner der Todesstrafe" nicht hin und könnte daher gelöscht werden.

Karla Faye Tucker (15. November 2008)

Hallo 20%, ...

Also, denk ich mir, dann halt in kleinen Portionen - aber auch das geht anscheinend nicht: todesstrafe-nachrichten.jimdo.com sei ein Blog, schreibst du. Das stimmt nicht. Wikipedia selbst definiert: "Ein Blog ist ein für den Herausgeber („Blogger“) und seine Leser einfach zu handhabendes Medium zur Darstellung von Aspekten des eigenen Lebens und von Meinungen zu oftmals spezifischen Themengruppen." In der von mir vorgeschlagenen Seite geht es weder um Aspekte des Lebens der Macher der Seite, noch um Meinungen. Es ist eine Sammlung aktueller Nachrichten über Todesstrafe, in deutscher Sprache zusammengefasst. Das einzige, was einem Blog ähnelt, ist die Tatsache, dass neueste Nachrichten immer oben angefügt werden. Das ist bei todesstrafe.de aber genauso.

Wenn du die beiden Seiten aber bitte mal vergleichst, stellst du leicht fest, dass die von mir vorgeschlagene Seite allein für die letzten beiden Wochen ca. 5x soviele Nachrichten enthält im Vergleich zu der bisher verlinkten Seite, die fast nur über Hinrichtungen berichtet, während die Nachrichten in der neuen Seite deutlich mehr Aspekte umfassen. In der neuen Seite sind die Nachrichten im übrigen immer mit ihren Quellen verlinkt; in der alten Seite gibt es überhaupt keine Quellenangaben für die Nachrichten. "Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist", so steht es in den Richtlinien, die du selbst mir ans Herz legst. Genau deshalb ja meine Verbesserungsvorschläge.

Ich habe nichts gegen todesstrafe.de - als Informationsportal war das mal eine sehr gute Seite, die aber leider in den letzten Jahren in meinen Augen nicht mehr wirklich konsequent gepflegt wurde. Ein Link dorthin unter dem Titel "Informationsmagazin zur Todesstrafe", wie die Seite sich selber bezeichnet, ist ja durchaus in Ordnung. Aber unter der Überschrift "Tagesaktuelle Nachrichten aus aller Welt: deutsch" ist die Seite einfach qualitativ nicht mehr die erste Adresse im Netz.

Karla Faye Tucker (16. November 2008)

todesstrafe.de hat in meinen Augen gegenüber todesstrafe-nachrichten.jimdo.com einen entscheidenden Vorteil: die einzelnen Nachrichten lassen sich direkt verlinken, was für ein Lexikon wichtiger ist als absolute Liveticker-Aktualität. Zumindest „wochenaktuell“ ist die Seite ja immer noch.
Bei todesstrafe-usa.de liegt das Problem im ländespezifischen Fokus - als zusätzlicher Link wäre es möglicherweise brauchbar.
Dieses ist ein Originaldokument einer kirchlichen Kommission, noch dazu aus Texas selbst. Halte ich für relevant, und Englisch können die meisten Leser vermutlich. Die Bibel und die Todesstrafe ist interessant zu lesen, stammt aber (wenn ich das richtig sehe) weder aus einer wissenschaftlichen Publikation noch von irgendeiner kirchenoffiziellen Stelle. Würde ich erst in zweiter Linie berücksichtigen.
Der Link auf die Amnesty-Hauptseite sollte ersetzt werden, da stimme ich Dir zu. --20% 17:04, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Du hast Recht, der Artikel "Bibel und Todesstrafe" ist keine offizielle kirchliche Verlautbarung. Insofern hat der englische Text mehr Gewicht. Da es sich dabei allerdings um Baptisten handelt, müsste man dann nicht sinnvollerweise als Gegengewicht auch eine offizielle Verlautbarung zumindest der katholischen Kirche anfügen? Ich kann dazu gern einen Link raussuchen. Was mir nach wie vor an dem von mir vorgeschlagenen Artikel ein Pluspunkt zu sein scheint - er beinhaltet die umfangreichste Sammlung von Bibelstellen, die man pro und contra Todesstrafe aus der Bibel ins Feld führen kann. Und die Bibel selbst ist ja nun schon quasi ein offizielles Dokument.

Zu todesstrafe-usa.de und dem länderspezifischen Fokus: Der Grund, dass der Verein ALIVE - Koalition gegen die Todesstrafe e.V. diesen Domainnamen hat, ist ein quasi historischer. Ursprünglich war es eine private Website, bis die Betreiberin den Verein gegründet hat und aus ihrer privaten Website die Vereinsseite gemacht hat. Der Verein ist gegen die Todesstrafe allgemein und weltweit, die Info-Teile über Geschichte und Hintergründe der Todesstrafe beziehen sich auch nicht ausschließlich auf USA, sondern decken einen umfassenderen Bereich ab. Die Website hat auch noch eine andere Adresse: alive-gegen-todesstrafe.de - da wird man auf dieselbe Seite weitergeleitet. Allerdings liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Organisation wirklich auf den USA - das ist aber bei der Initiative gegen die Todesstrafe e.V. auch nicht anders. Im Grunde sind gerade die beiden Vereine vergleichbar, und deshalb denke ich, sollte man sie beide nennen, zumal ALIVE vier- oder fünfmal so viele Mitglieder hat wie die Initiative.

Und schließlich nochmal zu der Nachrichten-Sache: todesstrafe.de hat sicher das bessere Nachrichten-ARCHIV, auch Länderinformationen sind die Stärke der Seite sowie das große Diskussionsforum. In mancher Hinsicht kann es sicher von Vorteil sein, wenn man zu Nachrichten aus dem Archiv dieser Seite direkt verlinken kann. Andererseits hat die todesstrafe-nachrichten.jimdo.com-Seite, wie schon erwähnt, ein viel umfangreicheres Spektrum an Nachrichten. Und wenn ich mir einen Abiturienten vorstelle, der eine Präsentationsprüfung machen soll zu dem Thema, dann erwarten die Prüfer meines Wissens sehr wohl, dass man über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden ist - da wiederum gibt die neue Seite deutlich mehr her: mit ca. fünfmal so viel Nachrichten, nicht nur über Hinrichtungen, sondern auch über politische Entwicklungen in Ländern zur Abschaffung oder Wiedereinführung der Todesstrafe usw.

Wie wäre es von daher, wenn man die Seitenbeschreibung "Tagesaktuelle Nachrichten aus aller Welt: deutsch" mit todesstrafe-nachrichten.jimdo.com verlinken würde und todesstrafe.de einen neuen Titel gäbe, z.B. "Informationsmagazin - Länderinformationen, Nachrichtenarchiv, Diskussionsforum". Eventuell könnte man den Link zu heise.de dafür rausnehmen, denn das dort besprochene Buch ist einerseits schon wieder vier Jahre alt, andererseits ist der Herausgeber des Buches kein anderer als der Macher von todesstrafe.de, der seine Bücher ohnehin auf der eigenen Website bewirbt.

Karla Faye Tucker (19. November 2008)

Ok. Das werd ich dann mal umsetzen, falls Du nicht schneller bist. Grüße --20% 00:57, 20. Nov. 2008 (CET)

Da ich gerade Zeit habe, fange ich dann gemäß unserem Gespräch mal mit folgenden Änderungen an:

Aktuelle Daten und Fakten zur Todesstrafe

"Tagesaktuelle Nachrichten aus aller Welt: deutsch": todesstrafe-nachrichten.jimdo.com

"Informationsmagazin: Länderinformationen, Nachrichtenarchiv, Diskussionsforum": todesstrafe.de

Korrektur des Links zu ai: amnesty.org/en/death-penalty (wird bislang auf Hauptseite weitergeleitet statt direkt auf Daten zu Todesstrafe)

Link zu heise.de raus, weil von 2004 und von todesstrafe.de herausgegeben und beworben

Die anderen thematischen Gruppen innerhalb der Links nehme ich mir dann immer eine nach der anderen vor, damit meine Vorschläge nach und nach abgenickt werden können... :-)

So, und nun probiere ich das noch mit der Signatur... --Karla Faye Tucker 18:44, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Text unverständlich

»Insgesamt warten um die 19.000 und 24.000 Menschen in Todeszellen auf ihre Hinrichtung.« unter Verbreitung/Aktuelle Gesamtsituation ist unverständlich. Bitte berichtigen. --78.53.36.178 22:35, 24. Nov. 2008 (CET)Beantworten

EU-Verfassung

"Die am 29. Oktober 2004 unterzeichnete EU-Verfassung verbietet die Todesstrafe" Das ist so nicht richtig. Im Gegenteil führt sie diese u.a. zur Niederschlagung eines Aufstandes (wobei vermutlich in Kürze schon das Führen eines kritischen Blogs dazu zählt) als auch in Kriegszeiten sowie bei (drohender Kriegsgefahr) wieder ein. Das sollte doch bitte korrigiert werden. --84.112.216.75 21:00, 9. Dez. 2008 (CET) (um der doitschen Bürokratie Genüge zu tun...)Beantworten

Dann belege das, um der Informationspflicht Genüge zu tun. Jesusfreund 14:57, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten
In Art. 2 Abs. 2 untersagt sie die Todesstrafe allerdings ausdrücklich...--Kriddl Sprechstunde 15:51, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Burundi

Das Parlament in Burundi hat die Todesstrafe 2008 abgeschafft. GLGermann 15:22, 10. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Änderung Liste + Fragwürdiger Abschnitt Türkei (erl.)

Ich habe eben nochmals die Liste aktualisiert. Unter http://todesstrafe-nachrichten.jimdo.com/ war nachzulesen, dass Sierra leone seit Oktober 2008 keine Todesurteile mehr vollstreckt hat. Togo hat schon ein Monat zuvor die Todesstrafe abgeschafft (siehe ebenfalls im Nachrichtenticker unter http://todesstrafe-nachrichten.jimdo.com/ .

Dazu der Abschnitt, dass in der Türkei weiterhin Todesurteile vollstreckt werden sind meiner Ansicht nach spekulaitiv und ohne Quellenangabe. Sollte eine Quellenangabe vorhanden sein, kann der Satzteil natürlich wieder hinzugefügt werden. MFG 84.140.236.53 20:10, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

So ich habe das ganze jetzt ein drittes mal geändert. Meine Meinung von oben gilt natürlich weiterhin. So lange keine Quelle zur Türkei, gehört das auch nicht rein. Des weiteren steht unter http://todesstrafe-nachrichten.jimdo.com/ immer noch was zu Togo und Sierra Leone Schaetzer 13:07, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Begründung fehlte zum Zeitpunkt deiner ersten Änderung, besonders im Versionskommentar unbegründete IP-edits werden meist revertiert.
Die Türkeisituation ist nach deinem Votum hier also nur unbelegt, nicht irrelevant; das klang vorher anders. Die Relevanz ergibt sich bereits aus der in dem Definitionsteil geschilderten Problematik, legale und illegale Hinrichtungen zu unterscheiden; im Abschaffungsprozess einzelner Staaten ist also wichtig, inwieweit die tatsächliche Praxis der gesetzlichen TS-Abschaffung entspricht oder nicht.
Fehlende Belege kann jeder nachreichen, ich empfehle dazu einen Streifzug durch die hier in Fülle vorhandenen Links zu Amnesty, Todesstrafe.de usw. Jesusfreund 13:13, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Statt deinen Link zu Togo und Sierra Leone gleich beim 1. Mal als Ref zu nennen und einzufügen, postest du ihn hier dreimal hin und führst edit war. Und die "Fragwürdigkeit" des Türkeisatzes reichte offenbar bei dir auch nicht als Motiv, die leicht auffindbaren Belege selber zu suchen. Fragen ohne Eigenbemühung um Antworten sind würde-los. Jesusfreund 13:43, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Jesusfreund, du sagtest ja selber, dass solche Dinge leicht nachzulesen sind, warum hast du Dir nicht selber die Mühe gemacht mal, nachdem das erste mal jedoch spätestens beim zweiten mal der Artikel verändert wurde, nachzuforschen, ob an der Änderung die ich getätigt habe was daran ist, als dauernd den Rückstellungsbutton zu drücken. Des weiteren stand bereits zum Zeitpunkt der zweiten Änderung hier diese Begründung, die m. E. leicht nachvollziehbar war/ist. Das ich nicht eingeloggt war ok, war mein Fehler aber ich sehe darin noch lange keinen edit-war. Fakt ist Togo hat sie 2008 abgeschafft und Sierra Leone seit über 10 Jahren nicht vollstreckt. So weit zu den Listenänderungen. Zu dem Thema Türkei: Ich liefere häufig und viele Quellen nach, das ist der erste was man in der Uni lernt, strittige Themen mit Quellen zu belegen und glaube mir ich habe hier in der Wikipedia schon einige Quellen nachgelegt. Warum soll ich immer danach suchen, ich habe ja schon 2h damit verbracht im Ansatz diese Listen zu versuchen zu aktualiesieren, die dann immer wieder rückgängig gemacht wurden, obwohl in der Diskussion eine Begründung vorlag. Das deprimiert Neueinsteiger in der wikipedia zusehends. Ich hoffe ich konnte meinen Standpunkt dazu jetzt gut darstellen mfg Schaetzer 14:07, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nachtrag zum Thema Türkei, die Formulierung ist gut gelungen und auch die Quelle ist super. Schaetzer 14:11, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten