Kragenverwaltung

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Kragenkreise um München und Kassel (blau); als Gegenmodell Sektoralkreise (rot) um Berlin und Bremen

Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland existieren 32 Landkreise mit externer Kreisverwaltung.

Bundesland Betroffene Landkreise
Bayern 17
Rheinland-Pfalz 6
Baden-Württemberg 6
Hessen 2
Niedersachsen 1

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn).

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Übriges Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtsbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.