Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/06

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Hallo, ich weiß nicht zu recht. Ich möchte dieses Bild in diesen Artikel einfügen. 1: Darf ich das? 2: Wie geht das? Danke für die Hilfe Theater88 (Diskussion) 21:23, 3. Jun. 2019 (CEST)

@Theater88: Darfst du. Fürs einfügen: Hilfe:Bilder --Habitator terrae 21:33, 3. Jun. 2019 (CEST)
Die Datei liegt allerdings auf der englischsprachigen Wikipedia. Damit sie hier eingebunden werden kann, muss sie nach Commons verschoben werden. -- Chaddy · D 21:35, 3. Jun. 2019 (CEST)
@Chaddy: Nein. Habitator terrae 21:57, 3. Jun. 2019 (CEST)
Oh, da hab ich mich verguckt. Dann passt alles. -- Chaddy · D 22:02, 3. Jun. 2019 (CEST)
Danke für die Hilfe und entschuldigung das ich bemüht habe. Wusste nicht, dass das Bild auf common ist. Theater88 (Diskussion) 18:14, 4. Jun. 2019 (CEST)
@Theater88: Musst dich nicht entschuldigen warn für mich ja nur zwei Klicks ein lächelnder Smiley  --Habitator terrae 18:26, 4. Jun. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 18:26, 4. Jun. 2019 (CEST)

Plagiate außerhalb der Wikipedia

Hallo, nur eine kurze Frage. Ich habe auf diversen Blogs Großplagiate von Wikipediaseiten gefunden. Sie enthalten weder Versionsprotokolle noch Lizenzvermerke. Stattdessen gibt ein gewisser Stuart Styron die kopierten Wikipediainhalte als eigene Werke aus. Wo genau kann ich solche Plagiate melden? Freundliche Grüße, Agathenon 17:22, 10. Jun. 2019 (CEST)

@Agathenon: WP:WN/M, hat aber meist wenig Chancen, dass es beachtet wird --Habitator terrae Erde 17:36, 10. Jun. 2019 (CEST)
Besten Dank. Kann ich die Seiten auch verlinken, wenn sie bösartige Beleidigungen enthalten, oder besser per Mail melden? Dann bräuchte ich noch eine Mailadresse & bin dann auch wieder weg. fg Agathenon 17:41, 10. Jun. 2019 (CEST)
@Agathenon: Ich möchte diesbezüglich nochmal darauf Hinweisen, dass Zitate erlaubt sind. Habitator terrae Erde 18:03, 10. Jun. 2019 (CEST)
Das ist klar, um Zitate geht es nicht. fg Agathenon 19:05, 10. Jun. 2019 (CEST)
Hab keine Lust mich noch weiter in den persönlichen Konflikt einzulesen. Aber dir ist da mindestens ein kleiner Fehler unterlaufen: Es muss nur auf eine Lizenz verwiesen werden und es müsste nach gängiger Praxis in den meisten Fällen auch ein Verweis auf die Versionsgeschichte reichen (WP:WN) --Habitator terrae Erde 19:27, 10. Jun. 2019 (CEST)
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Bild von Terry Griffiths

Ihr werdet garantiert lachen, aber ich verstehe von dem Lizenzkram nicht allzu viel, deshalb möchte ich mich vor einem Upload versichern, dass ich das überhaupt darf. Es geht um dieses Bild, dass laut Beschreibungstext die Lizenz Public Domain hat und demzufolge auf Commons hochgeladen werden kann, oder? Und wenn ja, welche Lizenz muss angegeben werden, da hier geschrieben wird, dass Public Domain nicht vorgesehen ist? Vielen Dank für eure Auskunft und Grüße, --Snookerado (Diskussion) 15:01, 5. Jun. 2019 (CEST)

Im Prinzip schon. Es gibt auf Commons die Lizenzvorlage {{PD-self}}. Die Frage ist nur, ob du dem Uploader eines Fan-Wikis vertraust, der lauter Bilder in niedriger Auflösung hochlädt. --Magnus (Diskussion) 15:11, 5. Jun. 2019 (CEST)
Fanwikis neigen oftmals zu "Wildwest". Vielleicht wäre eine freundliche Frage beim Fotografen sicherer? Zumal er anscheinend auch ein großer Snooker-Fan zu sein scheint. Wer weiß, vielleicht besteht da sogar die Möglichkeit, dass er mehr Fotos zur Verfügung stellt? --Vexillum (Diskussion) 15:15, 5. Jun. 2019 (CEST)
Ich denke eher, dass sich meine Hoffnungen in Luft auflösen, wenn man dieses Bild sieht, wobei ich nicht glaube, dass das wirklich Public Domain ist. Grüße, --Snookerado (Diskussion) 15:20, 5. Jun. 2019 (CEST)

Zeichnung aus einem Sachbuch von 1926

Guten Abend, ich hätte da eine interessante Zeichnung aus einer Sachbuch-Reihe, Ausgabe von 1926 (also rund 93 Jahre alt), die ich gerne in einen Artikel einfügen möchte. Zum Artikel gibt es einen Autor, die Zeichnung dürfte vermutlich vom gleichen Autor sein. Das Sterbedatum des Autors ist bislang nicht bekannt, könnte aber inzwischen mehr als 70 Jahre her sein. Reicht das, oder sind evtl. Urheberrechte des Sachbuchverlages zu beachten ? Danke. --Dieter Weißbach (Diskussion) 22:31, 6. Jun. 2019 (CEST)

@Dieter Weißbach: Mit den aktuellen Informationen geht das Einfügen nicht: Das Sterbedatum muss herausgefunden werde. Unsere wikipediainterne Hndertjahrregelung {{Bild-PD-alt-100}} greift erst in 7 Jahren. Habitator terrae 22:40, 6. Jun. 2019 (CEST)
Danke, sowas hatte ich befürchtet. Würde es helfen, wenn der Rechtsnachfolger des Verlages eine Freigabe geben würde ? --Dieter Weißbach (Diskussion) 22:44, 6. Jun. 2019 (CEST)
Moin, müsste eigentlich o. k. sein, ich hatte vor einiger Zeit in einem zeitlich ähnlichen Fall von einem Verlag als Rechtsnachfolger eines nicht mehr bestehenden Unternehmens, die Freigabe für meine Zwecke (gezeichnete Route zu einer kombinierten Bahn- und Schiffsreise nach Melbourne) bestätigt bekommen. LG --Gwexter (Diskussion) 22:54, 6. Jun. 2019 (CEST)
Danke, dann hätte ich zwei Möglichkeiten. Achja, es geht um eine Abbildung aus Das Neue Universum, damals verlegt von der Union Deutsche Verlagsgesellschaft. Da sind recht tolle Sachen drin, wenn man erstmal drin stöbert. --Dieter Weißbach (Diskussion) 23:05, 6. Jun. 2019 (CEST)

Wasserstraßen in der Region Berlin

mein Name ist Zoe Oreopoulos und ich arbeite als Volontärin bei einer Film-und Fernsehen Produktionsfirma. Zurzeit arbeienn wir an einer Serie, welche hauptsächlich auf dem Wasser spielen wird. Hierfür wären wir sehr interessiert daran, ihre Karte für Recherchezwecke zu nutzen und würden sie hiermit bitten, uns die Nutzung zu erlauben. Dazu würde uns, aufgrund unseres eingeschränkten Budget, auch sehr interessieren, wie hoch die Lizensgebühren für diese Karte sind. Wir würden uns sehr über eine Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen, Zoe Oreopoulos Datei:Karte der Berliner Wasserstraßen.png (nicht signierter Beitrag von 93.209.93.57 (Diskussion) 14:01, 7. Jun. 2019 (CEST))

Hallo, wir erheben grundsätzlich (3.) keine Lizenzgebühren.
Wenn es sich nur um Recherchezwecke fallen in keinem Fall urheberrechtliche Beschränkungen an, wenn bei der Recherche nicht das Werk veröffentlicht wird. Reine Information ist nicht geschützt. Oder habe ich Ihre Nutzungsabsicht falsch verstanden? In dem Fall, dass es nicht nur um die Information geht, wären noch ein paar Bedingungen (ausführlich Quellenangabe etc.) einzuhalten.
Habitator terrae 19:52, 7. Jun. 2019 (CEST)
Hallo Zoe, wie Habitator terrae könnt ihr die Karte natürlich uneingeschränkt als Informationsquelle nutzen. Ihr könnt sie darüberhinaus auch für alle weiteren Zwecke nutzen, wenn ihr die Lizenzbedingungen einhaltet. Auf der Bildbeschreibungsseite findet ihr alle Informationen dazu. -- Chaddy · D 01:04, 8. Jun. 2019 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mich erkundigen, inwiefern das Bild (https://de.wikipedia.org/wiki/Platon#/media/Datei:Head_Platon_Glyptothek_Munich_548.jpg) zu dem Eintrag über Platon urheberrechtlich geschützt ist und falls ja, wer der Urheber ist, da ich dieses im Rahmen eines Projekts meiner Universität verwenden möchte.

Schonmal vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 95.118.74.255 (Diskussion) 13:02, 10. Jun. 2019 (CEST))

Informationen zum urherrechtlichen Status und zum Fotografen sind auf der Bildbeschreibungsseite zu finden. Das Bild kann nach der Lizenz ohne Bedingungen genutzt werden. Habitator terrae Erde 13:19, 10. Jun. 2019 (CEST)

Lizenzierung zweier Dateien

Sind diese und diese Datei korrekt lizenziert? Es ist derselbe Urheber. --DaizY (Diskussion) 11:14, 11. Jun. 2019 (CEST)

Beide Dateien haben keine Schöpfungshöhe.
Es besteht zudem die Wahrscheinlichkeit, dass die Dateien tatsächlich unter der angegebenen Lizenz freigegeben wurden. Das sollte man überprüfen. -- Chaddy · D 12:34, 11. Jun. 2019 (CEST)
Mutige Behauptung, das wage ich zumindest für die erste Grafik zu bezweifeln. --Ailura (Diskussion) 12:38, 11. Jun. 2019 (CEST)
Wo siehst du denn Schöpfungshöhe? Das ist eine ganz gewöhnliche 08/15-Gestaltung. -- Chaddy · D 12:49, 11. Jun. 2019 (CEST)
Im Disclaimer der Quellen-Website steht: © European Union, 1995-2013. Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged, save where otherwise stated.
Deshalb habe ich den UR-Baustein beider Dateien durch Attribution ... ersetzt. --Túrelio (Diskussion) 12:46, 11. Jun. 2019 (CEST)
Da steht nichts von Bearbeitung erlaubt, dass ist keine freie Lizenz. Нактаффэ 20:07, 11. Jun. 2019 (CEST)
+1 Das ist keine freie Lizenz. Kann uns mangels Schöpfungsöhe aber auch egal sein. -- Chaddy · D 22:12, 12. Jun. 2019 (CEST)

Logos

Ich habe ein Logo von dem ich zwar eine Freigabe bekommen habe, aber nicht die Erlaubnis es ausserhalb von Wikipedia nutzen zu lassen. Einer vollständig freien Lizenz stimmt der Rechteinhaber nicht zu. Bei ähnlichen Logos sehe ich aber immer wieder den Baustein {{Bild-LogoSH}} oder aber werde auf dieses hier verwiesen. Wie ist da jetzt die Regelung wie mit solchen Logos umzugehen ist, die NUR für Wikipedia benutzt werden dürfen? --Derzno (Diskussion) 14:56, 27. Jun. 2019 (CEST)

Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe erreicht, ist es gemeinfrei und darf verwendet werden. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden. Welches Logo möchtest du hochladen? -- Chaddy · D 16:30, 27. Jun. 2019 (CEST)
Es gibt keine Lizenz "nur für Wikipedia". Was hier bzw. auf Commons veröffentlicht und eingebunden wird, darf unter den jeweiligen Lizenzbestimmungen auch anderweitig verwendet werden und muss daher, wenn es hochgeladen und veröffentich werden soll, vom Rechteinhaber sozusagen auch für "außerhalb Wikipedia" freigegeben werden. Textlogos wären mangels Schöpfungshöhe auch ohne Freigabe möglich, solch ein Logo z.B. jedoch nicht.--Chianti (Diskussion) 16:38, 27. Jun. 2019 (CEST)
Weise vieleicht (wenn das Logo Schöpfungshöhe hat) den*die Rechteinhaber*in noch auf Abschnitt 2(b)(2) der hier zulässigen CC BY-SA 4.0 hin. Habitator terrae Erde 16:41, 27. Jun. 2019 (CEST)
Zur Klarstellung: Eine CC-Freigabe bedeutet natürlich nicht, dass Mitbewerber das Logo nach Belieben verwenden dürfen. --Magnus (Diskussion) 16:42, 27. Jun. 2019 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe, dennoch nicht frei verwendbar, weil als Marke geschützt
Wollt ich auch gerade schreiben: wenn der Rechteinhaber eine Firma oder sonstige Organisation ist und seine Wort- bzw. Wort-/Bildmarke geschützt hat, darf man bei fehlender Schöpfungshöhe das "Logo" zwar "frei" verwenden (Beisiel L'Oréal), aber nicht im geschäftlichen Verkehr bzw. den im Markenregister gelisteten Bereichen.--Chianti (Diskussion) 16:48, 27. Jun. 2019 (CEST) --- P.S. auch Privatpersonen können natürlich eine Marke eintragen lassen, Beispiel

Danke für eure Antworten. Es geht genau um diese Logo. Ich werde es daher auch nicht hochladen und der Artikel Landesgartenschau Wassertrüdingen 2019 wird deswegen nicht schlechter. So wie ich es verstehe, werden diese Logos auch vom Veranstalter in (kostenpflichtigen) Lizenzen für alle möglichen Krimskrams vergeben. Und dann wäre es wohl suboptimal wenn wir mit einer CCx quasi das Teil dann für lau jedem ausserhalb der WP umlizensieren würden. Ist übrigens m.E. auch ein bisher ungelöstes Problem mit CC0 whitewashing über Wikidata. --Derzno (Diskussion) 17:38, 27. Jun. 2019 (CEST) {{Erledigt|Derzno (Diskussion) 17:38, 27. Jun. 2019 (CEST)}}

@Derzno: Du verstehst das glaub ich ein bisschen Falsch, es gibt zwei verschiedene Schutzrechte:
Bei der CC BY-SA 4.0 Lizenz ist das Kennzeichenrecht explizit ausgenommen - Markenschutz bleibt bestehen. Das ganze bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Der Unterschied ist jetzt, dass das Logo prinzipiell nur noch die Schutzrechten (es müssen sogar ein paar mehr Bedingungen noch extra zu diesen Eingehalten eingehalten werden) bestehen, als wäre das Logo ein einfaches Textlogo (wie Beispielsweise "ZDF" oder "ARD"). Habitator terrae Erde 18:01, 27. Jun. 2019 (CEST)

Wie gesagt, ich weiss jetzt alles was ich wissen muss und werde KEIN Logo hochladen. Danke nochmals für die umfassenden Infos, wieder was gelernt. --Derzno (Diskussion) 07:27, 28. Jun. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Derzno (Diskussion) 07:27, 28. Jun. 2019 (CEST)

Bebilderung Artikel Toniebox

Liebe Spezialisten,

eine gute Ergänzung des Artikels wäre ein Foto einer Toniebox, so dass man sich den Artikelgegenstand besser vorstellen kann. Möglichst noch mit einer aufgesetzten Toniefigur. Ich könnte so ein Fotoarrangement schon machen, nur wäre das urheberrechtlich in Ordnung? Und welchen Lizenzbaustein verwende ich?

Ich stelle mir ein Bild vor, wie die Toniebox im Kinderzimmer im Einsatz ist, ähnlich wie bei der Bebilderung im Überraschungseiartikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder_%C3%9Cberraschung#/media/Datei:Kinder_Surprise.png oder auch diesem Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Peanuts#/media/Datei:Linus_and_Charlie_Brown.jpg

Was muss ich beachten? Ich hätte ja auch bei der Happy-Hippo-Figur oder Charlie Brown und Linus gedacht, dass dies urheberrechtlich problematisch sein könnte...

Freundlichen Gruß und Danke für eine Einschätzung --Hans Giebenrath (Diskussion) 10:30, 19. Jun. 2019 (CEST)

Die Figuren dürften alle geschützt sein. Ob die Box auf Grund ihres Designs geschützt ist, wäre zu klären. Ich würde eher sagen nein. Gruß Finanzer (Diskussion) 11:21, 19. Jun. 2019 (CEST)
Du könntest den Hersteller/Anbieter fragen, ob sie bereit sind, ein geeignetes (nicht zu werbliches) Foto unter freier Lizenz (c:Commons:Lizenzen) zur Verfügung zu stellen. Service: Link zur Presse-Seite. --Túrelio (Diskussion) 11:55, 19. Jun. 2019 (CEST)

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Abbildung im Artikel über Heinrich VIII. Ist das erste Portrait von ihm (Holbein d.J.) wirklich gemeinfrei und damit auch verwendbar, so wie es in den Infos dazu steht. Freu mich auf eine Antwort.

Herzlichen Dank. Agnes Graf-Then

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_VIII._(England) (nicht signierter Beitrag von Graf-Then (Diskussion | Beiträge) 17:35, 20. Jun. 2019 (CEST))

Hallo, ja das Bild ist gemeinfrei und kann beliebig verwendet werden. -- Chaddy · D 17:39, 20. Jun. 2019 (CEST)

Ich fürchte, ich habe einen Fehler gemacht

Hallo. Ich habe heute die vier Bilder unten auf Wikimedia Commons hochgeladen. Ich dachte, Filme werden nach 70 Jahren gemeinfrei. Tatsächlich wollte ich sogar vorher nochmal hier fragen, ob die Bilder Commons konform sind, hab's dann aber sein gelassen, da es sicher blöd ist, eine Frage die man sich (eigentlich) selbst beantwortet hat, nochmal zu stellen. Nun sehe ich, es ist 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Das klingt auch viel sinnvoller, da ja ansonsten bei manchen Menschen ihr Werk noch zu Lebzeiten gemeinfrei würde. Müssen die Bilder nun alle gelöscht werden? Und wer gilt als Filmen als der eigentlich Urheber, an dem sich das Recht dann orientiert? Der Regisseur? Der Produzent? Oder gar alle Beteiligten zusammen (Regie, Drehbuchautor, Produzent, Schauspieler, Praktikant)? --Christian140 (Diskussion) 19:14, 14. Jun. 2019 (CEST)

Sind wohl mehrere Urheber: „Bei einem Film kann das noch länger dauern, da es mehrere Urheber gibt, die gefunden werden müssen. Viele Archive können sich das gar nicht leisten, so dass die Werke ungenutzt bleiben.“ (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
In Südkorea gibt es wohl diese Besonderheit. Der Regisseur von "The Night before Independence Day" wird seit 1952 vermisst. Yun Yong-gyu, Regisseur von "A Hometown in Heart", landete während des Koreakriegs oder noch davor in Nordkorea, wohl freiwillig. Das letzte, was von ihm bekannt ist, ist, dass er 1980 noch einen Film in Nordkorea veröffentlichte. Hier wäre dann die Frage, ob das Urheberrecht Nord- oder Südkoreas anzuwenden ist. Der obige Film wurde im Februar 1949 veröffentlicht, die Republik Korea im August 1948 gegründet. Deshalb gilt der Film wohl als südkoreanischer. --Christian140 (Diskussion) 20:06, 14. Jun. 2019 (CEST)

@Christian140: Für das Hochladen auf Commons gilt (wobei ich mir da mit der URAA Problematik auch nicht so sicher bin...)

  • "70 years after publication when made public in the name of an organization" - ist es also im Namen eine Organisation veröffentlicht worden?

Für das Einbinden in de.wikipedia gilt:

  • für ausländische Staatsangehörige als Urheber*innen: § 121 UrhG - kennt sich wer anders vieleicht besser aus.
  • wenn Schutz nach dem deutschen UrhG besteht: 70 Jahre nach Tod von Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.§ 65

Habitator terrae Erde 20:12, 14. Jun. 2019 (CEST)

Danke für die Antwort. In der Korean Movie Database sind nur die Produktionsunternehmen zu finden Korea Films und Dong Seo Films. Aber mit "im Namen einer Organisation veröffentlicht" wäre wahrscheinlich der Vertrieb gemeint, wie Warner Bros. oder Disney. Die IMDb nennt hier interessanter das "Korean Film Archive". Das war 1949 sicher nicht der Fall. Es kann aber gut sein, dass der Film lange Zeit verschollen war und dann wieder vom Korean Film Archive restauriert wurde, nach der Entdeckung. So einen Eindruck machen jedenfalls auch die Bilder. Tatsächlich gibt es nur einen Film aus der Zeit vor der Unabhängigkeit, der 2007 restauriert wurde und wo man lange Rätselte, wie der Film wohl damals geschnitten wurde. Und auch von der Zeit zwischen 1945 und 1953, der Unabhängigkeit und dem Ende des Koreakriegs, existiert nur noch wenig. --Christian140 (Diskussion) 20:39, 14. Jun. 2019 (CEST)
Ich werde mal eine Anfrage beim Korean Film Archive stellen. --Christian140 (Diskussion) 10:15, 15. Jun. 2019 (CEST)
Immer noch keine Antwort. :( --Christian140 (Diskussion) 16:55, 21. Jun. 2019 (CEST)

Bilder aus Neuseeland

Hallo, ich habe gerade einen Artikel verfasst und bin dabei auf das hier und das hier gestoßen. Bedeutet das, dass ich die Bilder aus der Bibliothek ohne bekannten Fotografen auf Commons hochladen darf? Bzw. die von Duncan Winder ab 2020? Oder gilt hier eher das dt. Recht und ich darf das nicht? Roxedl Disk 12:05, 5. Jun. 2019 (CEST)

Folgendes Problem beschäftigt mich zur Zeit - ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier an der richtigen Stelle - Als ich vor etwa drei Jahren die WP-Seite über Rudolf Riggenbach (Denkmalpfleger) erstellte, habe ich u. a. auch eine Fotografie der Zschokke Plastik im Museum Kleines Klingental gemacht. Also die kleine Riggenbachfigur steht beim Eingang des Museums Kleines Klingental - ist nur zu sehen, wenn das Museum geöffnet hat. Die Plastik steht immer dort. Damals fragte ich das Museum an, ob ich diese Fotografie hochladen darf. Dies wurde mir erlaubt. Nun hat ein WP-Benutzer den Löschantrag gestellt und mir den Tipp gegeben, dass ich halt auch eine Freigabe über OTrS erlangen müsste. Nun habe ich zwei Fragen dazu: - was muss ich tun, damit das Bild nicht gelöscht wird? -Wie erlange ich eine Freigabe über OTrS? (Ist dies wirklich nötig?)

Danke für die Hilfe im Voraus

--Benaya1 (Diskussion) 12:56, 19. Jun. 2019 (CEST).

@Benaya1: c:COM:OTRS/de --Habitator terrae Erde 23:31, 23. Jun. 2019 (CEST)
@Benaya1: Was heisst genau "beim Eingang"? Ich habe das Museum gerade nicht vor dem geistigen Auge - sieht man die Plastik von öffentlichem Grund ausserhalb des Museums aus, wenn es geöffnet hat, und kann sie so fotografieren? Dann würde sie eh unter die Panoramafreiheit fallen. Gestumblindi 23:35, 23. Jun. 2019 (CEST)

Darf ich dieses Logo von der offiziellen Webseite auf Wikimedia oder Wikipedia hochladen und unter das alte Logo stellen? https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbildungswerk_Waldwinkel

Gilt das noch als oder müsste ich es zum Hochladen unter einem anderen Template hochladen? --Tomate28 (Diskussion) 21:32, 9. Jun. 2019 (CEST)

"Wir müssen draußen bleiben" – Urheberrechtsentscheidung des OGH

Keine wirkliche Ahnung, ob das hier richtig ist. Wenn nein, bitte um Vergebung, ich habe keinen passenderen Platz gefunden: … „Der Beklagte betreibt in einem Tiroler Wintersportort eine Musikbar. Das Lokal hat etwa 30 Sitzplätze und fasst insgesamt bis zu 70 Personen. Am Nachmittag des 2. 2. 2018 kaufte der Beklagte ein Exemplar der Ausgabe 5/2018 des Nachrichtenmagazins „Profil“ und brachte es in sein Lokal. Ein dort als Barkeeper beschäftigter Mitarbeiter des Beklagten schnitt sodann das Bild mit den beiden Politikern vom Titelblatt mit einer runden Schablone aus, klebte es mittig auf ein gelbes Blatt Papier, umrahmte den kreisrunden Bildausschnitt mit rotem Filzstift und strich ihn diagonal durch. Links davon brachte er eine Grafik eines Strichmännchens, das ein Hakenkreuz in einen Papierkorb wirft, rechts davon die Abbildung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes, und darunter den Schriftzug „Wir müssen draußen bleiben!“ [= Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer, Anm.] an. Die so entstandene Collage hatte folgendes Aussehen:“ …

Der Kläger, nämlich der Fotograf, der der APA gegen Urhebernennung und wohl gegen Entgelt das Bild zur Veröffentlichung überlassen hat, es die APA es im APA-Netzwerk verbreitet hat, und es somit das Profil zum Titelbild machen konnte, begehrte vom Beklagten, dem Lokalbetreiber, „a) die Unterlassung der Benutzung von seinen Lichtbildwerken, ohne ihn als Urheber zu nennen, sowie b) seine Lichtbilder oder Bearbeitungen davon öffentlich zu benutzen, wenn sie gekürzt oder mit Zusätzen versehen oder verändert werden, insbesondere wenn sie mit nationalsozialistischen Symbolen versehen werden; er begehrt weiters c) die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung und d) die Zahlung von 700 EUR als Ersatz materieller Schäden sowie e) 2.000 EUR an immateriellem Schadenersatz.“

Das Erstgericht gab dem Kläger zu a), der Unterlassung recht, die weiteren Begehren b) bis e) wies es ab. Das OLG Innsbruck als Berufungsgericht „gab auch dem Unterlassungsbegehren zu b) und dem Begehren zu e) auf immateriellen Schadenersatz statt.“ Gegen die Stattgebung der Begehren zu b) und e) ging der Beklagte beim OGH in Revision um das Ersturteil wiederherzustellen, hilfsweise verbunden mit einem Aufhebungsantrag.

Der OGH kassierte mit 4 Ob 250/18w vom 25. April 2019 das Urteil der Berufungsinstanz und stellte das Ersturteil wieder her, wonach der klagende Fotograf gegen den beklagten Lokalbetreiber nur Anspruch hat auf „a) die Unterlassung der Benutzung von seinen Lichtbildwerken, ohne ihn als Urheber zu nennen“.

Aus der Urteilsbegründung:

  • „1.3. § 21 Abs 1 UrhG ist eine dem Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts dienende Vorschrift, die verhindern soll, dass ein Werk der Öffentlichkeit in einer anderen Form dargeboten wird, als dies dem Willen des Urhebers entspricht (RIS-Justiz RS0077630). Demnach ist jede „Kürzung“ des Werks eine Änderung. Wenn auch von „Kürzungen“ rein sprachlich nur Sprach-, Musik- oder Filmwerke betroffen werden, so entspricht dem bei Zeichnungen oder Gemälden die Veröffentlichung eines Ausschnitts und ebenso die Veröffentlichung einer Verkleinerung des Werks (4 Ob 101/93 = SZ 66/122). …“
  • „2. Die beanstandete Verwendung des Lichtbilds des Klägers ist grundsätzlich unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit gerechtfertigt; das Lichtbild wurde auch durch die Art und das Umfeld der Nutzung nicht entstellt.“
  • „2.1. Der Oberste Gerichtshof hat schon mehrfach die Verwendung von fremden Lichtbildern im Rahmen eigener Meinungsäußerungen im politischen Diskurs als durch Art 10 MRK gedeckt beurteilt: …“
  • „2.2. Im Anlassfall hat der Kläger in Ausübung seines Berufs ein Lichtbild von zwei der FPÖ angehörenden Regierungsmitgliedern als Besucher einer von der Wiener Landesgruppe ihrer Partei organisierten Ballveranstaltung angefertigt und der Austria Presse Agentur gestattet, dieses Lichtbild (wohl entgeltlich) unter ihren Mitgliedern (Medienunternehmen) weiterzuverbreiten. Dass er damit „ein Werk ohne politische Aussage geschaffen“ habe, wie er in der Revisionsbeantwortung meint, trifft unter diesen Umständen nicht zu, ist doch – notorisch – die genannte Ballveranstaltung seit vielen Jahren regelmäßig Gegenstand öffentlicher politischer Berichterstattung und Kommentierung.“
  • „2.3. Auch das – im beanstandeten Plakat verwendete – Lichtbild wurde (dem beabsichtigten Verwertungszweck des Klägers entsprechend) in der medialen Berichterstattung zur Covergestaltung eines politischen Magazins verwendet und mit einer provokanten Bildunterschrift („Die Parallelgesellschaft. 'Völkische' Verbindungen an der Macht“) versehen.“
  • „2.4. Hat der Beklagte bei dieser Sachlage im Rahmen seines Unternehmens geduldet, dass ein nur geringfügig zugeschnittenes Werkexemplar eines Lichtbilds des Klägers, das schon verändert auf der von ihm erworbenen Zeitschrift abgedruckt war, zur Illustration einer Meinungsäußerung in Plakatform im politischen Diskurs öffentlich verwendet wird, kann diese Form der Werkverwendung vom Urheber nicht untersagt werden.“

Die österreichische Presse berichtete aktuell, 24. Juni 2019, darüber aktuell: Philipp Aichinger: Strache-Bild durchstreichen erlaubt. Ein Barkeeper schnitt aus einem Magazin ein Politikerbild heraus, um per Plakat ein Lokalverbot gegen Hofer und Strache zu verhängen. Der Fotograf klagte, erhielt aber kein Geld. Artikelanfang frei lesbar, ebenfalls 24. Juni 2019, als Premiumartikel leider hinter der Bezahlschranke.

Kurzum: Die Meinungsfreiheit, gedeckt nach Art 10 MRK steht im politischen Diskurs weit oberhalb der urheberrechtlichen Schranke des Werkschutzes. --Elisabeth 05:40, 25. Jun. 2019 (CEST)

Ja, aber vermutlich nur so lange, bis ein anderes Gericht bei diesem Thema wieder völlig anderer Meinung ist...--Fornax (Diskussion) 05:55, 25. Jun. 2019 (CEST)
Kein Ja, aber. Da gibt es in Österreich keine anderes Gericht mehr, der Oberste Gerichtshof ist, wie der Name schon sagt, die höchste Instanz. Allenfalls bliebe, wenn sich einer der Streitteile in seinen Menschenrechte verletzt fühlt, dass dieser Streitteil vor den EGMR geht. Im gegenständlichen Fall wurde dem Beklagte aber ohnedies sein Recht auf Meinungsfreiheit stattgegeben, sodass für ihn kein Grund für eine Beschwerde vor dem EGMR besteht.
Diese Entscheidung ist damit hinkünftig leitend für die österreichischen Untergerichte, ein solches bei künftiger Entscheidung schon einen sehr trifftigen Grund haben muss, von dieser aktuellen OGH-Entscheidung abzuweichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Urteil, das von der OGH-RSpr abweicht, vom OGH kassiert wird, ist damit sehr hoch.
Wie weit sich deutsche Gerichte an der österreichischen OGH-RSpr orientieren ist natürlich eine andere Frage. Umgekehrt ist es jedoch juridischer Standard, dass die österreichischen Gerichte die deutschen Leitentscheidungen in die Urteilsfindungen und -begründungen mit einbeziehen. --Elisabeth 06:28, 25. Jun. 2019 (CEST)
Das ist zwar alles interessant, aber für unsere Arbeit in der Wikipedia bzw. in Wikimedia-Projekten nicht weiter von Belang, scheint mir. Und um diese Arbeit geht es auf dieser Seite. Gestumblindi 11:53, 25. Jun. 2019 (CEST)
Naja, theoretisch schon, das Zitatrecht wird gestärkt, davon könnten wir durchaus profitieren. Aber das wird hier ja nach wie vor ignoriert. --M@rcela 11:56, 25. Jun. 2019 (CEST)
Das hat halt auch mit unserem Anspruch, frei weiternutzbare Inhalte zu schaffen, zu tun. Das beisst sich mit umfangreicheren (Bild-)Zitaten, die nur im Kontext des Zitatzwecks nutzbar sind. Gestumblindi 12:23, 25. Jun. 2019 (CEST)
Und der Neutrale Standpunkt mit der Ausnahme für Meinungsfreiheit. --Habitator terrae Erde 12:31, 25. Jun. 2019 (CEST)
Alles außer den meisten Landschaftsaufnahmen ist nicht beliebig nachnutzbar. Da interessiert es doch auch nicht. Aber die Diskussion ist sinnlos. Personenfotos sind stärker eingeschränkt als es Bildzitate wären. Nazisymbole sind quasi überhauopt nicht nachnutzbar. Die werden auch nur im Zusammenhang mit Inhalten geduldet. Häuptling gespaltene Zunge. --M@rcela 12:41, 25. Jun. 2019 (CEST)
Es geht um die Nachnutzbarkeit im urheberrechtlichen Sinne. Die persönlichkeitsrechtlichen Einschränkungen bei Fotos lebender Personen (und weniger stark bei kürzlich Verstorbenen) tangieren die urheberrechtlich freie Nachnutzbarkeit nicht. Gestumblindi 12:52, 25. Jun. 2019 (CEST)
Das Urteil ist für WP de facto irrelevant, da es hier um einen Einzelfall ging, dessen wesentliches Merkmal laut dem hier zitierten Urteilstext der "Rahmen eigener Meinungsäußerung im politischen Diskurs" war. Weder "eigen" trifft wegen des Wiki-Prinzips auf WP zu noch "Meinungsäußerung im politischen Diskurs" wegen WP:NPOV, WP beteiligt sich im ANR nicht einmal an unpolitischen Diskursen der Außenwelt, solche werden allenfalls dokumentiert.--Chianti (Diskussion) 17:55, 25. Jun. 2019 (CEST)
Das ganze Diskussionsgeschwurbel zeigt doch wieder, dass irgendwelche Gerichtsentscheidungen immer nur einen Einzelfall betreffen, somit in der Tat für die Wikipediaarbeit praktisch bedeutungslos sind.--Fornax (Diskussion) 14:30, 25. Jun. 2019 (CEST)
Weitere Anmerkung: Wenn Richter x zum Urheberrecht eine Entscheidung trifft,  Richter y das Ganze kippt, und anschließend Richter z wiederum anderer Meinung ist, zeigt das doch zweifellos, dass auch auf diesem Gebiet der Interpretation der Gesetzestexte große Grenzen gesetzt sind.--Fornax (Diskussion) 15:04, 25. Jun. 2019 (CEST)
Dies war das Urteil eines Höchstgerichts, also ist für diesen Fall hier EOD, juristisch gesehen. Und es geht nicht um die "Interpretation von Gesetzestexten", sondern darum, wie Grundrechte im jeweiligen Einzelfall gegeneinander abzuwägen sind.--Chianti (Diskussion) 17:55, 25. Jun. 2019 (CEST)
Danke, für die Reaktionen. Wie von mir eingangs geschrieben "Keine wirkliche Ahnung, ob das hier richtig ist. Wenn nein, bitte um Vergebung, ich habe keinen passenderen Platz gefunden" – hatte ich damit gerechnet, dass diese OGH-Entscheidung wenigstens irgendwie für unsere WP-Arbeit verwertbar ist. Lernte aber aus dieser Diskussion, dass doch nicht.
Mag vielleicht jemand von euch Spezialisten die Entscheidung in UrhR-Artikel einbauen, wo sie hinpasst (österr. UrhR, generell der Artikel zum UrhR, oder wo auch immer zugehörig)? Mir selbst liegt es zugegebenermaßen nicht, es kurz und knackig Artikel-passend zusammenzufassen. Mit Dank im Voraus. --Elisabeth 12:16, 26. Jun. 2019 (CEST)

Hallo Zusammen, im Artikel GO Ms. Tree fehlt ein Bild vom Schiff selbst, was eigentlich das Interessanteste ist. Ich habe tolle Bilder auf Spacexfleet.com gefunden bzw. in der Googlesuche. Ich kenn mich aber überhaupt nicht mit Urheberrecht aus. Vieleicht könnte jemand der sich auskennt den Artikel mit einem Bild bereichern... Vielen Dank --Calle Cool (Diskussion) 08:03, 27. Jun. 2019 (CEST)

Auszug aus den Nutzungsbedingungen: We encourage the use of information and data from this site to be used elsewhere for non-commercial purposes. Damit sind die Bilder für uns nicht nutzbar. --tsor (Diskussion) 11:22, 27. Jun. 2019 (CEST)
Kannst aber anfragen und ob sie für ein Bild in der Wikipedia eine Ausnahme machen. Siehe c:COM:OTRS/de Habitator terrae Erde 12:18, 27. Jun. 2019 (CEST)
Nein, das ist die falsche Herangehensweise. Bilder für Wikipedia müssen komplett frei sein, nicht nur für uns freigegeben sein. -- Chaddy · D 13:10, 27. Jun. 2019 (CEST)
;Meinte ich auch so! (@Calle Cool: Sorry, falls du missverstanden.) Gemeint war ein Bild (nicht alle) für die Wikipedia vollständig (für alle) zu befreien. Habitator terrae Erde 14:11, 27. Jun. 2019 (CEST)
@Habitator terrae: Kein Sorge - Hatte es richtig verstanden ;-) Steht ja aber auch so nochmal bei c:COM:OTRS/de. --Calle Cool (Diskussion) 15:10, 27. Jun. 2019 (CEST)

Detail aus panoramafreier Infotafel

Lyonel Feininger starb 1956, es ist also nicht mehr lange hin bis zum PDD 2027. Im Artikel ist aber heute schon der Dom in Halle (1931) zu sehen. Das Bild wurde mit einer anständigen Legende auf eine Infotafel reproduziert. Diese Tafel wurde von einem Commons-Freiwilligen fotografiert und daraus ein Bildausschnitt gefertigt. Auf dem nur noch ein bisschen Baumschatten stört, aber der ließe sich dank CC mit Paint noch retuschieren, und wir hätten eine fast perfekte Reproduktion unter CC. Alles im Rahmen der deutschen Panoramafreiheit? Oder doch nicht ganz? --Goesseln (Diskussion) 18:56, 29. Jun. 2019 (CEST)

Ich glaube nicht, dass man die Frage schon wieder diskutieren müsste. Es hat sich m. E. nichts Neues ergeben. siehe LD --Stepro (Diskussion) 19:23, 29. Jun. 2019 (CEST)
Doch, es hat sich was ergeben:
1. BGH I ZR 242/15 vom 19. 1. 2017, "East Side Gallery". Für WP/Commons relevant:
"Die Bestimmung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestattet nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern darüber hinaus die – auch gewerbliche – Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie."
"Die Vervielfältigung von Teilen eines Werkes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG verstößt nicht gegen das Änderungsverbot des § 62 Abs. 1 Satz 1 UrhG."--Chianti (Diskussion) 21:41, 29. Jun. 2019 (CEST)
2. BGH I ZR 104/17 vom 20.12.2018 '"Reiss-Engelhorn-Museum/Wikimedia Foundation"
"Damit erreicht die Fertigung einer Fotografie eines Gemäldes regelmäßig – so auch im Streitfall – das für den Schutz nach §72 UrhG erforderliche Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung" (Rdnr 27)
Das bedeutet: Sowohl die damals angeführten Argumente der Löschbefürworter bezüglich "Beschneidung auf reines Gemälde ist nicht von der Panoramafreiheit gedeckt" sind mittlerweile höchstrichterlich widerlegt als auch die Auffassung "das ist ja kein Werk, sondern bloß eine Reproduktion, also gilt die Panoramafreiheit nicht".--Chianti (Diskussion) 21:41, 29. Jun. 2019 (CEST)
<BK>Richtig, alles im Rahmen der Panoramafreiheit wie bei jeder Kunst im öffentlichen Raum in Ländern mit Panoramafreiheit (Hammering Man, Walking Man, Non Violence von Carl Fredrik Reuterswärd, Berlin von Matschinsky-Denninghoff usw.).--Chianti (Diskussion) 19:26, 29. Jun. 2019 (CEST)
aha, auf die LD hatte ich nicht geachtet.
wenn das lese Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei dann fällt mir angesichts der LD auch nichts mehr ein. Das ist schwer erträglich, aber it's a wiki! Ihr werdet schon wissen, was ihr hier anstellt. --Goesseln (Diskussion) 21:10, 29. Jun. 2019 (CEST)
Er veröffentlicht seine Fotografie als gemeinfrei. Das Bild, das du meinst, ist natürlich nicht gemeinfrei und das wird auch nirgendwo behauptet. Aufgrund der Panoramafreiheit darf es aber mit ein paar Einschränkungen frei verwendet werden. So ist die Rechtslage. -- Chaddy · D 21:29, 29. Jun. 2019 (CEST)
Auf der Dateibeschreibungsseite wurde mal wieder - wie so oft bei fotografierten Gemälden - die falsche Vorlage genommen. Denn natürlich ist Lyonel Feininger nicht Urheber des Fotos. --Stepro (Diskussion) 21:46, 29. Jun. 2019 (CEST)
Ich war mal so frei ... --Chianti (Diskussion) 22:45, 29. Jun. 2019 (CEST)
Nö, es ist noch immer das flasche Template, nur jetzt durch falsche Parameter kaputt. Ich kümmere mich nachher drum. --Stepro (Diskussion) 22:56, 29. Jun. 2019 (CEST)
Ich habe die Vorlage jetzt umgestellt. --Stepro (Diskussion) 23:32, 29. Jun. 2019 (CEST)

Alte Land-Salzburger Ansichtskarten

Ich möchte aus dem Buch Pongau: Der Bezirk in alten Ansichten (Teil einer Reihe, ISBN 978-3-8000-7213-2) Ansichtskarten einscannen, die älter als 70 oder 100 Jahre sind, und sie auf Commons hochladen. Im Buch steht wörtlich: "Grundlage dieser Reihe ist die Sammlung von [Name], der ..." und weiters zu den Rechten: "Alle Urheberrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe in jeder Form, einschließlich einer Verwertung in elektronischen Medien, der reprografischen Vervielfältigung, einer digitalen Verbreitung und der Aufnahme in Datenbanken, ausdrücklich vorbehalten." - Kann das tatsächlich auch für Ansichtskarten, die älter als 70 oder 100 Jahre sind, gelten? Kann ich sie dennoch auf Commons hochladen, mit der Annahme, dass sich diese vorbehaltenen Rechte nur etwa auf die Bildzusammenstellung oder auf den zugehörigen Text bezieht? --Eweht (Diskussion) 12:48, 30. Jun. 2019 (CEST)

Das ist erstmal nur der Standard-Copyright-Text eines jeden Verlags. Macht der Autor denn selber Angaben zu den Fotografen oder Verlagen der Ansichtskarten und/oder wann sie veröffentlicht wurden? Sind auch die Rückseiten abgebildet oder nur die Bildseite? Die 70 Jahre gelten nämlich nicht für das Veröffentlichungsdatum, sondern für den Tod des Urhebers (= Fotograf/Illustrator). Geht man davon aus, dass die Karten eingescannt wurden (d.h. keine eigene geistige Leistung in den Reproduktionsvorgang einfließt), dann kannst du dich an Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung für Bilder, die älter als 120 bzw. 100 Jahre sind bzw. dem nachfolgenden Kapitel (vor 1923) orientieren (das bedeutet aber etvl. einen Upload erstmal nur auf de-WP, nicht auf Commons).--Chianti (Diskussion) 14:27, 30. Jun. 2019 (CEST)
Man muss nur aufpassen, dass man ggfs. einen Datenbankschutz nicht verletzt, wenn man systematisch die Abbildungen hier einstellt. Ansonsten gilt bei Postkarten das gleiche: problemlos genutzt werden dürfen sie nur, wenn der Fotograf/Illustrator vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. --Quedel Disk 15:25, 30. Jun. 2019 (CEST)
Ein Katalog ist kein Datenbankwerk, ja nicht einmal eine Datenbank gemäß §87a UrhG. Nur das Inhaltsverzeichnis wäre eventuell eine, aber das wird ja nicht hochgeladen.--Chianti (Diskussion) 20:08, 30. Jun. 2019 (CEST)

Danke erst mal. Und: nein, es sind nur die Vorderseiten abgebildet und es gibt absolut keine Angaben betreffend Verlag oder Fotograf, nur Jahr oder ungefähres Jahr der Aufnahme. Das wird an euren Hinweisen nichts ändern, nehme ich an, oder? --Eweht (Diskussion) 18:38, 30. Jun. 2019 (CEST)

Es gibt die Möglichkeit, Aufnahmen die sicher älter als 100 Jahre sind, hier zu verwenden, wenn du nachweist, dass der Urheber mit vernünftigem Rechercheaufwand (Internetsuche, Anschreiben von Verlagen, Bibliothekssuche) nicht zu ermitteln ist. Zu den Infos, siehe den Link oben von Chianti. Da du aber sagst, dass selbst das Aufnahmejahr nicht dabei steht, wird's schwierig, weil dann könntest du das Jahr ja nur über das Motiv selbst ermitteln (z. B. wann abgebildete Häuser/Straßenzeilen abgerissen wurden oder so). --Quedel Disk 18:42, 30. Jun. 2019 (CEST)

Die Reihe hat 25 Bände. Herausgeberin der Reihe ist Irmgard Dober. Laut NÖLB-Eintrag ist der Fotograf Johann Riegler. Du könntest also bei Irmgard Dober nachfragen. --Goesseln (Diskussion) 19:32, 30. Jun. 2019 (CEST)

Johann Riegler ist lt. meinem Buch nur der Besitzer der Sammlung der Ansichtskarten, der auch noch lebt. --Eweht (Diskussion) 23:09, 30. Jun. 2019 (CEST)
PS: Danke für den Namen der Herausgeberin. --Eweht (Diskussion) 23:11, 30. Jun. 2019 (CEST)

Bildrechte von Logos

Hallo, da mit einige DAV Sektionen die Logos zusendenten, mir aber dadurch die Bildrechte nicht übertragen haben. Kann man diese irgendwie von der Sektion übernehmen? Denn aktuell läuft die Arbeit die Logos der erstellten Sektionen zu erlangen doch recht ungenügend, von den über 20 Sektionen die ich Kontaktierte, habe ich innerhalb von nun mehr über 12 Wochen nur EIN Logo erhalten welches in dem Sektionsartiel ist. Eine im Grunde ziemlich miese Quote. Einige sendeten mir das Logo zwar zu, nur darf ich dieses ja sicherlich nicht verwenden, da mir dann doch die Bildrechte Fehlen? Müsste es selbst Hoclhaden, aber soweit ich die Regelung hier kenne geht das nicht gut, ohne selbst die Bildrechte zu haben? Gäbne es hier eine Einfachere Lösung? --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 17:14, 28. Jun. 2019 (CEST)

Logos sind problematisch, weil da Urheberrecht und Markenrecht nebeneinander bestehen. Das ist Laien kaum zu erklären, schon gar nicht, wenn der anfragende Wikipedianer selbst juristischer Laie ist. Ich rate daher ab, Logos anzufragen. Wenn und soweit wir von mangelnder Schöpfungshöhe ausgehen können, laden wir am besten die Logos ohne Freigabe durch den Markeninhaber hoch. Wenn Schöpfungshöhe anzunehmen ist, sollten wir in der Regel auf das Logo verzichten. Grüße --h-stt !? 17:18, 28. Jun. 2019 (CEST)
Unter anderem geht es um die drei Sektionslogos der Sektion Darmstadt-Starkenburg des Deutschen Alpenvereins, Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins sowie Sektion Augsburg des Deutschen Alpenvereins bei letzterer ist das normale DAV Logo in der Infobox. Der DAV selbst könnte mir sogar alle DAV Sektionslogos zur Verfügung stellen, nur stellt sich halt da die rechtliche Frage, da der Dachverband (DAV) Rechteinhaber ist, und diese Logos den Sektionen zur Verfügung stellt, wären die Sektionsen nur Zweitrechteinhaber (mit ein paar Ausnahmen weil diese Eigene Logos nutzen) unter anderem der Sächsischer Bergsteigerbund. Alle DAV Sektionslogos sind vom DAV Rechtlich frei gegeben zur Nutzung in den Sektionen, diese haben das normale DAV Logo durch den Zusatz (Sektion Name der Sektion) siehe z.B. Sektion München zum Vergleich das DAV Logo: Logo des Deutschen Alpenvereins erweitert, und nutzen dieses dann. Damit dürfe eine Freigabe durch den DAV ausreichend sein? Freigabe durch die Sektionen? --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 17:31, 28. Jun. 2019 (CEST)
Ich nehme mal an, es geht um diese Logos: [1], [2], [3]? Die sind mangels Schöpfungshöhe in Ordnung. Du kannst sie hier lokal hochladen (auf Commons wäre ich aber sehr vorsichtig). -- Chaddy · D 20:50, 28. Jun. 2019 (CEST)
Das wären nur die die mir zugesendet wurden. Es geht um einige mehr. Im Grunde um alle Sektionen die es hier schon als Artikel gibt. Und die die in kürze dazu kommen könnten. Daher wäre es hier schon wichtig das ich es wenn Hochladen dürfte nicht am Ende dumm da stehe. Eventuell sogar alle 356 Logos, plus eventuell noch Historische Logos... die des DuOeAVs. Die Sektion Darmstadt und Starkenburg waren mal 2 getrennte Sektionen. Sektion sudeten gehört nun einer Sektion als Ortsgruppe an (Deren Logo), es werden schon ein paar mehr als diese Drei. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 20:56, 28. Jun. 2019 (CEST)
Das muss halt immer im Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich kann man eigentlich nur sagen, dass Logo nach demselben Typ wie diese drei ok sind (also wenn sie nur aus dem allgemeinen DAV-Logo + simpler Text bestehen). -- Chaddy · D 21:00, 28. Jun. 2019 (CEST)
So sind bis aus dem SBB und noch ein paar kleine Ausnahmen alle Logos aufgebaut. Da gab es 2009 eine Vorgabe des DAVs. Ein paar Sektionen haben allerdings trotzdem abweichende Logos. Nur gab es vor 2009 oft andere diese Historischen sind ja für die Geschichte auch nicht Unwichtig. Und wenn sie in den Commons sollten wäre also nur die Freigabe durch den DAV möglich? Eventuell könnte sich ja @Tkarcher: mit dem DAV nochmals selbst in Verbindung setzen. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 21:05, 28. Jun. 2019 (CEST)
Theoretisch können sie schon auch auf Commons, dort herrscht aber Anarchie bzgl. Logos. Man kann sich nie sicher sein, ob eins gelöscht wird. Ich würde es einfach komplett lassen, Logos auf Commons hochzuladen. -- Chaddy · D 21:17, 28. Jun. 2019 (CEST)
Werde da auf eine Rückmeldung von Tkarcher hoffen. Er steht auch mit dem DAV in Kontakt. Da wenn auch die Historie der Logos entstehen sollte. Sonst ist es ja nur Halb. Da ich dem Logos nun schon seit über 3 Monaten hinterherlaufe ist es also nicht Eilig. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 21:22, 28. Jun. 2019 (CEST)
Was die Bildrechte für Logos angeht, habe ich dieselben Erfahrungen wie H-stt (siehe weiter oben) gemacht und halte mich deshalb schon lange an die Vorgabe in Wikipedia:Bildrechte#Logos: Aufgrund der unsicheren Rechtslage sollten in der deutschsprachigen Wikipedia keine Logos mehr hochgeladen werden. --Tkarcher (Diskussion) 22:37, 28. Jun. 2019 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe, sagt Wikipedia. Dürft ihr verbreiten, sagt der DAV.

So wie ich das sehe, geht es hier um "Logos", die sich nur durch den Zusatz des Sektionsnamens in einer allgemein gebräuchlichen Schrift vom allgemeinen DAV-Logo unterscheiden, das laut DAV frei verwendet werden kann. Demmzufolge ist es auch urheberrechtlich völlig okay, die Sektionslogos hochzuladen. Dass die Logos und Kombinationen als Marke geschützt sind und daher von Dritten nicht frei verwendet werden können ist für Commons erstmal egal! (Siehe oben, L'Oréal). Fazit: du kannst Logos wie [4] oder [5] ohne Weiteres hochladen und brauchst auch keine Freigabe dafür.--Chianti (Diskussion) 01:49, 29. Jun. 2019 (CEST)

Habe die 2 Logos mal Hochgeladen. Bei Darmstadt hatte ich nur gedacht das sie eines Zusendeten.
Hoffe das das Rechtlich nun so Okay ist? --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 16:19, 29. Jun. 2019 (CEST)
@Seeler09: Du musst {{cc-by-sa-4.0}} durch {{TM}}{{PD-textlogo}} ersetzen (hab ich bei den beiden Logos für Dich gemacht. Das kann beim Upload Wizard gemacht werden, indem "Ein weiterer, nicht oben erwähnter Grund" bzw. "Another reason not mentioned above" ausgewählt wird. Habitator terrae Erde 16:55, 29. Jun. 2019 (CEST)
Wenn also jemand zum DAV gehen würde und die (aktuellen) Logos aller Sektionen auf einen Speichermedium herunterlädt (Höchstmögliche Auflösung), könnte man diese also Nutzen? Ja mir wurde vom DAV angeboten mir diese zuzusenden. Dann würde ich mich wenn dieses so erlaubt ist darum kümmern das jemand der aus München (wo der DAV seinen Hauptsitz hat) kommt, diese Aufgabe übernehmen würde, da mir aus der nähe von Hamburg der Weg etwas zu weit ist. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 15:30, 30. Jun. 2019 (CEST)
Diese Frage kann man nur beantworten wenn man weiß, was du unter "nutzen" verstehst! Du musst immer unterscheiden zwischen Urheberrecht (darf ich es kopieren, verändern, weiterverbreiten, z.B. auf Commons oder Wikipedia hochladen?) und Markenrecht als Teilbereich des Wettbewerbsrecht, d.h. die Nutzung im geschäftlichen Verkehr (kommerzielle/werbliche Nutzung).
Du darfst alle Logos, die aus dem plus Sektionsname bestehen, auf Commons hochladen. Weder du noch ein anderer dürfen sie aber für
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten, insbesondere Karten, Landkarten; Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate), Reise- und Handkoffer, insbesondere Rucksäcke für Bergsteiger; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, insbesondere Bergstöcke, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, Auskünfte über Transportangelegenheiten; Beförderung von Personen; Beförderung von Personen mit Autobussen; Buchung von Reisen; Reisebegleitung; Reservierungsdienste (Reisen); Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten, Erziehung; Ausbildung, insbesondere Coaching, Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen, Veranstaltung und Durchführung von Seminaren und Workshops (Ausbildung); Unterhaltung, insbesondere Betrieb von Sportanlagen, Vergnügungsparks, Feriencamps (Unterhaltung), Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung, Unterhaltung); sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Betrieb von Sportanlagen und von Sportcamps, Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung, Durchführung von Live-Veranstaltungen, Organisation und Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe, Vermietung von Sportausrüstungen (ausgenommen Fahrzeuge), Zeitmessung bei Sportveranstaltungen
verwenden, da das Logo als Wort-Bild-Marke geschützt ist. Kurz: wenn du einen Wikifanten zum DAV in München schicken kannst, um dort einen USB-Stick abzuholen, um die dort gespeicherten hochauflösenden Logos auf Wikipedia/media hochzuladen, dann tu es.--Chianti (Diskussion) 14:36, 2. Jul. 2019 (CEST)