Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/12

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Screenshot aus Youtube-Video

Hallo, da ich mich mit Commons nicht auskenne frage ich hier: Das Bild File:Jilet Ayse Döner T-Shirt.png ist ein Screenshot aus einem Youtube-Video. Sieht für mich eigentlich nach einer URV aus, was meint ihr?--Rainyx (Diskussion) 23:35, 8. Dez. 2021 (CET)

Worum geht es dir? Das Bild aus dem YT-Video ist prinzipiell in Ordnung, da das Video unter einer geeigneten CC-Lizenz steht. Diskutieren kann man möglicherweise über das Motiv auf dem T-Shirt, aber das betrifft dann die anderen Bilder im Artikel Dönertasche (Verpackung) genauso. --Magnus (Diskussion) 08:00, 9. Dez. 2021 (CET)
Bedeutet das, aus YT-Videos kann man immer einen Screenshot fertigen, hochladen und in Artikeln der deWP verwenden? --Andrea (Diskussion) 08:53, 9. Dez. 2021 (CET)
Nur, wenn das Video auf YT unter eine passende Lizenz gestellt wurde (https://support.google.com/youtube/answer/2797468). --Magnus (Diskussion) 08:58, 9. Dez. 2021 (CET)
Dankeschön, Magnus. Doch ohjeh! Das verstehe ich mal wieder nicht. Könntest Du so nett sein und in diesem Video mal nachschauen, ob ich daraus was nehmen darf? --Andrea (Diskussion) 09:15, 9. Dez. 2021 (CET)
Nein. Du kannst auf "Mehr ansehen" bei der Beschreibung unter dem Video klicken, da ist die Lizenz angegeben. --Magnus (Diskussion) 09:19, 9. Dez. 2021 (CET)
Dis is jemein! Aber vielDank mal wieder von der --Andrea (Diskussion) 09:56, 9. Dez. 2021 (CET)
Vielen Dank für die Aufklärung! Ja, genau darum ging es mir. Mir war nicht bekannt, dass man bei Youtube auch Videos unter CC-Lizenz hochladen kann, wieder etwas gelernt.--Rainyx (Diskussion) 11:03, 9. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:35, 9. Dez. 2021 (CET)

EZB-Wechselkursdaten

Siehe BD:GiftBot#Wechselkursdaten (auch) zentral auf Commons?. Ist es ein Problem, die Wechselkurse mit der Lizenz CC0 auf Commons zu veröffentlichen? Unterliegen die Zahlen überhaupt dem Urheberrecht? -- Giftpflanze 22:54, 9. Dez. 2021 (CET)

Die "Rohdaten" selbst sind keine persönliche geistige Schöpfung und daher nicht als Werk iSv § 2 UrhG schützbar. Allerdings gibt es auch ein Schutzrecht des Datenbankherstellers (§ 87a ff. UrhG). Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung große Teile einer fremden Datenbank zu vervielfältigen. Streng genommen macht Benutzer:DrTrigonBot aber genau das, wenn er seit Jahren täglich alle EZB-Kurse in die de-WP herüberkopiert. --Chianti (Diskussion) 23:33, 9. Dez. 2021 (CET)
Hm, aber jeden Tag den jeweils aktuellen Kurs abzufragen und abzutragen greift ja in keine Datenbank ein, oder? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:34, 10. Dez. 2021 (CET)
Wenn das nur den aktuellsten Kurs betrifft, dann ist das urheberrechtlich unbedenklich. --Chianti (Diskussion) 09:06, 10. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ElBe 1 | 2 | 3 | JWP 09:55, 10. Dez. 2021 (CET)|Diskussion erledigt

Screenshot einer Wikipedia Spezialseite

Kann ich einen Screenshot einer Spezialseite der deutschen Wikipedia hier hochladen? --ElBe 1 | 2 | 3 | JWP 21:53, 11. Dez. 2021 (CET)

Natürlich, denn die Inhalte der de-WP wurden unter einer "freien" Lizenz veröffentlicht. Du musst aber die Funktionsseite in der Bildbeschreibung nennen und verlinken, damit die Namensnennung über die Versionsgeschichte gewährleistet ist. --Chianti (Diskussion) 20:26, 12. Dez. 2021 (CET)
Habe ich (Datei: Datei:Meine Startseite.png) --ElBe 1 | 2 | 3 | JWP 21:04, 12. Dez. 2021 (CET)
Spezialseiten haben keine Versionsgeschichte. Die werden automatisch aus Templates generiert. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:56, 13. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ElBe 1 | 2 | 3 | JWP 21:04, 12. Dez. 2021 (CET)

Hallo, meine Frage betrifft das oben genannte Wiki, das ich erstellt habe. Gab es wohl schon einmal einen Präzedenzfall für folgendes Problem: Ich besitze Gemälde der Künstlerin Klett (verstorben 1972), kann sie aber nicht für den Beitrag verwenden, weil ich den/die Erben Kletts nicht ermitteln kann. Das Nachlassgericht, das für den Sterbeort Kletts zuständig ist, weiß, wer Erbe ist, will es mir aber aus "rechtlichen Gründen" nicht mitteilen. Kann man da irgend etwas tun? --Der Kurt2 (Diskussion) 13:34, 4. Dez. 2021 (CET)

@Der Kurt2 Ohne Freigabe des/der Erben können keine Fotos der Gemälde hier genutzt werden. Eine Idee: Du bittest das Nachlassgericht, einen Brief von dir an den/die Erben zu übermitteln? Vielleicht direkt weiteres Porto beilegen? Keine Ahnung, ob sowas gemacht wird. --Raymond Disk. 14:49, 4. Dez. 2021 (CET)
Auf legalem Weg nur, deine Bemühungen in Archivrecherche usw. weiterzuführen - oder die Gemälde einem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen (unter der Bedingung, dass sie Fotos davon für Wikimedia Commons freigeben) wäre nicht möglich, siehe unten, damit die es in der EU-Datenbank für verwaiste Werke registrieren lassen und somit die Nutzung nach § 61ff. UrhG ermöglichen s.u.. --Chianti (Diskussion) 15:14, 4. Dez. 2021 (CET)
Also, der Erbe ist ja offenbar bekannt. Die, die es wissen (das Nachlassgericht) will die Angaben nur nicht rausrücken - ist es dann überhaupt ein "verwaistes Werk"? Und sind die "rechtlichen Gründe" bei einem solchen berechtigten Anliegen wirklich haltbar, geht da tatsächlich Datenschutz über alles? Gestumblindi 16:14, 4. Dez. 2021 (CET)
Nein, Datenschutz geht nicht "über alles", aber ein solches Auskunftsbegehren fällt eben nicht unter die in Art. 6 DSGVO genannten Konstellationen.
Und der Rechteinhaber kann ja nicht festgestellt werden - auch wenn man weiß, dass es einen solchen gibt. Also ist es ein verwaistes Werk.--Chianti (Diskussion) 22:17, 4. Dez. 2021 (CET)
@Chianti: Ich würde stark bezweifeln, dass eine Freigabe für Wikimedia Commons mit § 61b möglich ist, da Commons dauerhafte Nutzungsmöglichkeit verlangt. Habitator terrae Erde 22:08, 4. Dez. 2021 (CET)
Stimmt.--Chianti (Diskussion) 22:18, 4. Dez. 2021 (CET)
Wir könnten ja sowas ähnliches wie den Bilderwunschbaustein in den Artikel einsetzen mit der bitte an Verwandte sich an die Mail des Supportsteams zu wenden, wenn sie Bilder von ihr der Allgemeinheit zugänglich machen wollen. Könnte ja einer von denen lesen? Habitator terrae Erde 22:41, 4. Dez. 2021 (CET)

Ist hier bei den Diskutanten eigentlich klar, dass hier ein Wiedergänger von August 2020 diskutiert wird? dacapo al fine? --Goesseln (Diskussion) 22:49, 4. Dez. 2021 (CET)

Fürs Protokoll (mit Hinweis an Chianti): Art. 6 DSGVO ist hier nicht anwendbar, einschlägig ist § 13 Abs. 2 FamFG. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:43, 4. Dez. 2021 (CET)

Problem mit Autogramm

Hallo, ich wurde hier auf ein Problem mit dieser Bilddatei hingewiesen und wäre für einen Hinweis dankbar, was ich ändern muss, damit das Autogramm hochgeladen werden kann. Wenn ich es recht verstehe, sind Autogramme nicht urheberrechtlich geschützt, aber das Fotostück im Hintergrund. Deswegen hätte ich gerne, dass das Autogramm freigestellt wird (hab ich in der Fotowerkstatt angefragt).--Lohn- und Gehaltsabrechnung (Diskussion) 09:15, 17. Dez. 2021 (CET)

@Lohn- und Gehaltsabrechnung: Richtig, so solltest du vorgehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:05, 17. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:05, 17. Dez. 2021 (CET)

Grinch

Datei:LEHIGH COUNTY ZOO NEAR SCHNECKSVILLE AT CHRISTMASTIME.jpg

Das Bild wäre als Schon gewusst?-Teaserbild auf der Hauptseite für Die gestohlenen Weihnachtsgeschenke am 1. Weihnachtsfeiertag gedacht. Wir haben aber noch Bedenken wegen Urheberrecht. Danke im Voraus und schöne Feiertage --Lupe (Diskussion) 21:18, 22. Dez. 2021 (CET)

Klare Frage, klare Antwort: Das Bild können wir nicht verwenden, da es eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ich stelle mal einen Löschantrag. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:12, 22. Dez. 2021 (CET)
Danke, hatten wir uns schon fast gedacht. --Lupe (Diskussion) 22:21, 22. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:58, 25. Dez. 2021 (CET)

Darf ich das Bild von anno nehmen

Hallo zusammen, darf ich dieses Bild aus einer Zeitung in der Österreichischen Nationalbibliothek ausschneiden und nach commons hochladen? https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=izl&datum=18690612&seite=12&zoom=33&query=%22striesen%22&ref=anno-search

viele Grüße --Z thomas Thomas 19:52, 11. Dez. 2021 (CET)

Ist das von August Friedrich Reinhardt (dt. Landschaftsmaler, 1831 Leipzig bis 1915 Dresden-Blasewitz)? --2003:E4:5F0A:24EA:42B0:76FF:FE7B:15B2 20:05, 11. Dez. 2021 (CET)
Erscheint plausibel (damit eigentlich gemeinfrei), das Problem sind hier wohl die Nutzungsbedingungen "Sollte eine Publikation unter dem Punkt “Information zur Zeitung” Google als Kooperationspartner gelistet haben, so dürfen die Scans nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden." --Ailura (Diskussion) 20:56, 11. Dez. 2021 (CET)
ja, es handelt sich um diesen holzschnitt, wie ich dank des hinweis der IP herausgefunden habe... [1]
wikidata:Q94765182
was ist denn grundsätzlich mit den von ailura genannten nutzungsbedingungen. vielen Dank und viele grüße --Z thomas Thomas 21:28, 11. Dez. 2021 (CET)
Die Nutzungsbedingungen sind hier irrelevant, denn seit Juni 2021 gilt § 68 UrhG: auch bloße Reproduktionen gemeinfreier Werke sind gemeinfrei. --Chianti (Diskussion) 20:20, 12. Dez. 2021 (CET)
Wie Chianti sagt: Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Werke sind seit der gesetzlichen Neuregelung im Sommer ebenfalls gemeinfrei. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:50, 13. Dez. 2021 (CET)
Also wie Chianti unter schreibt. In Österreich noch nicht, sondern erst so gegen Januar 2022, wenn die Ösis die DSM umsetzen. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:29, 14. Dez. 2021 (CET)
P.S.: Schon ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist, bis zu der die DSM-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden musste, hat auch Österreich endlich einen Gesetzentwurf zur Änderung seines UrhG fertig [2]. Bericht im Nationalrat ist am 16.12. (Tagesordnung Nr. 33), [hhttps://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01178/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren Überblick Gesetzgebungsverfahren]. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Ergänzung von § 74 Absatz 1 Satz: Wer ein Lichtbild aufnimmt (Hersteller), hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, es sei denn, das Lichtbild gibt ein Werk der bildenden Künste wieder, für das die Schutzfrist abgelaufen ist. --Chianti (Diskussion) 23:47, 13. Dez. 2021 (CET)

Pressefotos von Nadja Sthamer unter CC BY-ND 4.0

Hallo Urheberrechtsfragenantwortexperten,

ich habe Nadja Sthamer angelegt und heute hat MrSepp (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) ein Foto von ihr von ihrer Presseseite übernommen und im Artikel eingefügt. Wegen Lizenzproblemen ist die Datei aktuell gelöscht. Weil der Benutzer mehrfach Fotos von lokalen SPD-Abgeordneten hochgeladen hat, hat er mutmaßlich Kontakt zu Sthamer und das Problem scheint mir lösbar – ich hätte natürlich gerne ein Foto, bin aber mit der Klärung des Sachverhalts überfordert.

Die Bilder stammen von https://e1.pcloud.link/publink/show?code=kZueKJZxxR237XeRDhTq7KzVfCdX4Wdk8gk, was auf https://nadja-sthamer.de/presse/ verlinkt ist. Auf der Cloud-Seite und im Dateinamen von 3 der 4 Fotos ist als Lizenz „CC BY-ND 4.0“, aber kein Urheber angegeben.

Hier die Probleme:

  • Die dort angegebene Lizenz CC BY-ND 4.0 ist nicht WP-tauglich, weil „ND“ hier nicht geht.
  • Benutzer:MrSepp hat die Datei beim Hochladen als eigenes Werk gekennzeichnet und unter einer vom Hochlade-Assistenten angeboten WP-tauglichen Lizenz markiert.
  • Beim Einfügen in den Artikel Nadja Sthamer wurde aber als Quelle https://nadja-sthamer.de/presse/ angegeben, siehe Diff
  • Heute Abend meldet sich eine IP auf Benutzer Diskussion:MrSepp – mutmaßlich der Benutzer uneingeloggt – und gibt an, doch selbst Urheber der Fotos zu sein.

Für mich offene Fragen:

  • Müssen die Dateien unter einer kompatiblen CC-Lizenz neu lizenziert werden oder gibt es einen alternativen Weg?
  • Muss Sthamer den Fotografen benennen, damit wir dessen Zustimmung zur neuen Lizenz einholen können?
  • Muss dafür Benutzer:MrSepp bzw. die IP sein/ihr Benutzerkonto verifizieren?
  • Was ist der nächste Schritt?

Es wäre schön, wenn ein Experte direkt MrSepp ansprechen könnte.

--Frupa (Diskussion) 21:54, 15. Dez. 2021 (CET)

Wenn MrSepp (hiermit sollte er angepingt sein) wirklich selber der Urheber ist und die Rechte an diesen Bildern hat, kann er natürlich jede beliebige für uns geeignete Lizenz vergeben, z.B. die standardmässige CC-BY-SA (er kann sie auch parallel unter CC BY-ND 4.0 lizenziert lassen; nur diese Lizenz alleine reicht für uns aufgrund des "ND"-Bausteins halt nicht). Da die Fotos aber zuvor schon woanders veröffentlicht wurden, bräuchten wir eine Bestätigung via Support-Team; eine Textvorlage dafür gibt es hier. Dann können gelöschte Bilder auch wiederhergestellt werden. MrSepp müsste mit dem Vorgehen eigentlich bereits vertraut sein, denn auf Commons gibt es von ihm Datei:Juliane Pfeil-Zabel, MdL; Plenumsrand.jpg mit einem VRT-Genehmigungsbaustein (früher bekannt als OTRS). Auf die gleiche Weise kann er auch bei Sthamer vorgehen. Gestumblindi 22:48, 15. Dez. 2021 (CET)

Eiffelturm

Datei:Feu d'artifice du 14 juillet 2017 depuis le champ de Mars à Paris, devant la Tour Eiffel, Bastille day 2017 (35118978683).jpg
Feuerwerk am Eiffelturm von Ruggieri zum französischen Nationalfeiertags (2017)

Hallo,

wie ist das mit dem Eiffelturm: Bilder tagsüber okay, aber nachts bei Beleuchtung nicht (Eiffelturm#Urheberrecht_des_bestrahlten_Eiffelturms)? Müsste dann das Bild rechts aus dem Artikel Ruggieri (Feuerwerker)? Wieso gibt es aber dann hunderte Bilder bei Commons? Das lässt mich vermuten, dass es noch irgendeine andere Regel gibt nach der sie doch verwendet werden dürfen?

Vielen Dank --Lupe (Diskussion) 12:04, 23. Dez. 2021 (CET)

das wurde zur Teil auf commons schon diskutiert, siehe commons:Commons:Deletion requests/File:Eiffel tower fireworks on July 14th Bastille Day.jpg (oder auch eher generell commons:Commons:Deletion requests/Eiffel Tower by night)-- Isderion (Diskussion) 19:31, 23. Dez. 2021 (CET)
Das ergibt für mich leider keine eindeutige Antwort. Zählt der Eiffelturm als beleuchteter Eiffelturm oder ist das Feuerwerk das Hauptaugenmerk? --Lupe (Diskussion) 23:32, 23. Dez. 2021 (CET)
Das Feuerwerk selber könnte, da künstlerisch gestaltet, auch geschützt sein...? Gestumblindi 12:43, 24. Dez. 2021 (CET)
Flickr unterliegt wie Commons dem Recht des Bundesstaates Kalifornien und daher sind dort die französischen Bestimmungen zur (fehlenden) Panoramafreiheit egal. Ebenso kann für das "bleibend öffentlich angebrachte Werk" der standardmäßigen Eiffelturm-Beleuchtung in Deutschland nach den Schutzlandprinzip kein Schutz beansprucht werden - anders sieht das bei nur kurzfristig installierten Sonderbeleuchtungen aus.
@ Gestumblindi: Ein künstlerisch choreografiertes Feuerwerk als Kunstwerk wäre möglicherweise als Ganzes schutzfähig, aber ein Einzelbild daraus nicht (ein einziger Akkord aus einem Popsong oder Klavierkonzert ist auch nicht als "Werk" schützbar, nur Tonfolgen [3]) --Chianti (Diskussion) 14:34, 24. Dez. 2021 (CET)
@Chianti: "Flickr unterliegt wie Commons dem Recht des Bundesstaates Kalifornien und daher sind dort die französischen Bestimmungen zur (fehlenden) Panoramafreiheit egal": Nur zur Klarstellung - dieses "egal" mag für flickr gelten, aber nicht für Wikimedia Commons, wo man sich bewusst dafür entschieden hat, sich nicht nur an amerikanisches/kalifornisches Recht zu halten, sondern den Grundsatz anwendet, dass Dateien in den USA und im Herkunftsland gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. Bilder aus Ländern, die keine Panoramafreiheit kennen, die urheberrechtlich Geschütztes im öffentlichen Raum zeigen, werden auf Commons daher regelmässig gelöscht. Amerikanisches fair use lässt man auf Commons übrigens auch nicht gelten (im Gegensatz zur englischen Wikipedia) und damit sind auch Bilder von urheberrechtlich geschützten Skulpturen und anderen Kunstwerken aus dem öffentlichen Raum der USA nicht zulässig, da es in den USA Panoramafreiheit nur für architektonische Werke (Gebäude) gibt. - Was das Feuerwerk angeht, siehst du also ein Einzelbild als unproblematisch an, aber ein Video wäre dann wohl unter Umständen nicht zulässig. Gestumblindi 18:00, 24. Dez. 2021 (CET)
Lieber Chianti, der Urheber der nächtlichen Lichtgestaltung des Eiffelturms kann die Flickr-Trägergesellschaft vor einem französischen Gericht nach franzöischem Recht verklagen und im Erfolgsfall das Urteil auch in den USA vollstrecken. Deswegen ist deine Aussage "Flickr unterliegt [...] dem Recht des Bundesstaates Kalifornien und daher sind dort die französischen Bestimmungen zur (fehlenden) Panoramafreiheit egal." falsch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:57, 25. Dez. 2021 (CET)
Zu Lupes Frage: Das Argument für Commons wäre, dass auf dem Foto die typische schutzfähige Lichtgestaltung nicht sichtbar ist, so dass wir das Foto gefahrlos behalten können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:57, 25. Dez. 2021 (CET)
Okay, also kommt es auf die Art der Beleuchtung an (allerdings steht hier, dass auch die "goldfarbene Beleuchtung am Abend" geschützt ist?). Danke für die Antwort. --Lupe (Diskussion) 19:15, 25. Dez. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:28, 29. Dez. 2021 (CET)

Herr Kompa nimmt den Mund mal wieder sehr voll. Aber die Frage ist doch, ob ein solches Verhalten, wenn es von einem Gericht mal rechtskräftig festgestellt wird, zu einer Verhaltensänderung führt, oder ob wir als Community das Verhalten mal ändern sollten? sуrcrо.ПЕДИЯ 12:57, 16. Dez. 2021 (CET)

Das ist hier ziemlich offtopic. Wikipedia Diskussion:Rechtsprechung zur Wikipedia oder Wikipedia:Projektdiskussion#Weitere Abzocke trotz gerichtlichem Urteil schadet Wikipedia würden besser passen als Ort zum Diskutieren. --Chianti (Diskussion) 00:03, 17. Dez. 2021 (CET)
danke für den Hinweis, das liest sich schon wie eine ziemliche Klatsche. Verhaltensänderungen erwarte ich keine -- Isderion (Diskussion) 00:23, 17. Dez. 2021 (CET)
Wäre jedenfalls schön, wenn sich in der Rechtsprechung die Erkenntnis der Sittenwidrigkeit dieses Verhaltens allmählich durchsetzen würde – nachdem wir es in der WP nicht geschafft haben, es zu unterbinden. --Jossi (Diskussion) 23:39, 17. Dez. 2021 (CET)
Wenn man den letzten Blogbeiträgen Kompas glauben darf, dann scheint das tatsächlich der Fall zu sein. --Chianti (Diskussion) 16:39, 18. Dez. 2021 (CET)#
Und die Sittenwidrigkeit der Lizenzverletzungen ist fortan irrelevant? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 16:41, 18. Dez. 2021 (CET)
Nein, der Urheber kann die Namensnennung per Abmahnung forden und ggf. einklagen. Er kann nur keinen "Lizenzschaden" fordern/einklagen, wenn er keine gewerbliche Lizensierungspraxis nachweisen kann. Bei einer gewerblichen Nutzung liegt der Gegenstandswert bei 6000 Euro [4]*, was für den unbefugten Bilderklauer Anwaltskosten von ca. 480 EUR zzgl. MwSt bedeutet. Für private, nichtgewerbliche Nutzung beträgt der Gegenstandswert maximal 1000 Euro (§ 97a (3) UrhG).
* Lizenzschaden wurde in diesem Fall zugesprochen, weil das Foto nicht unter einer kostenlosen CC-Lizenz, sondern auf dem Facebook-Profil des Klägers veröffentlicht worden war und gewerblich genutzt wurde. --Chianti (Diskussion) 21:38, 18. Dez. 2021 (CET)
Von mir zu diesem Thema nur so viel:
Wir wollen hier eine freie Enzyklopädie schreiben und wir wollen, dass unsere Inhalte auch frei blieben und nicht (rechtswidrig) remonopolisiert werden. Damit das gelingt muss es aber auch möglich sein, die freien Lizenzen notfalls juristisch zu verteidigen. Eine generelle Verteuflung von Abmanungen kann ich also nicht gutheißen. Das würde letztlich dem Sinn dieses Projektes schaden.
Freilich müssen diese Abhmungen aber auch sinnvoll sein, sie sollten nicht über´s Ziel hinausschießen und auch nicht dem reinen Selbstzweck dienen. -- Chaddy · D 16:50, 18. Dez. 2021 (CET)

Bauentwurfsskizze von 1831

Hallo liebe Wikipedianer, erlaubt es das Urheberrecht eine Bauentwurfsskizze von 1831 aus der Feder von Ludwig Persius hochzuladen? Die besagte Abbildung findet sich auf Seite 214. Da es eine Abbildung in einem PDF-Dokument ist, kann ich das Bild naturgemäß nicht runterladen. Wie könnte es dann und mit welcher Lizenz hochgeladen werden? Danke im Voraus und Grüße --Vive la France2 (Diskussion) 18:06, 17. Dez. 2021 (CET)

Seit Juni 2021 gilt § 68 UrhG: auch bloße Reproduktionen gemeinfreier Werke sind gemeinfrei. Eine Möglichkeit ist, schlicht einen Screenshot zu machen, ihn in ein Grafikprogramm (oder in IrfanView) einzufügen, zuzuschneiden und als JPG abzuspeichern. Die passende Lizenzvorlage ist {{PD-art|PD-old-100-1923}} (Ergebnis siehe Datei:Schloss Babelsberg-DE168.JPG). --Chianti (Diskussion) 18:57, 17. Dez. 2021 (CET)
Diese Reproduktion wäre wahrscheinlich auch schon vorher in Ordnung gegangen, da es sich nicht um ein schwierig zu fotografierendes Ölgemälde o.ä. handelt, sie kommt also einem blossen Scan gleich. Aber inzwischen ist es sowieso klar, wie Chianti schreibt. Als noch genauere Lizenzvorlage möchte ich {{PD-art|PD-old-auto-expired|deathyear=1845}} vorschlagen. PD-old-100-1923 ist übrigens veraltet und leitet weiter auf {{PD-old-100-expired}}, siehe dazu auch gerade weiter oben. Zur technischen Frage: Ja, ein Screenshot wäre eine Möglichkeit. Gestumblindi 12:35, 18. Dez. 2021 (CET)
@Vive la France2, Chianti: Mir fällt gerade ein, dass die Skizze doch noch geschützt sein könnte, nämlich per editio princeps. Falls sie zum ersten Mal in dieser Publikation von 2005 veröffentlicht wurde (was ja möglich ist, da es offenbar eine Originalzeichnung aus der Plansammlung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist), könnte sie noch bis 2030 (25 Jahre nach Erstveröffentlichung) geschützt sein. Und diese Stiftung ist bekannt für ein ziemlich scharfes Vorgehen, was ihre Bildrechte angeht. Vielleicht besser doch nicht verwenden, es sei denn, du kannst aufzeigen, dass das Bild schon vor über 25 Jahren veröffentlicht wurde. Gestumblindi 12:47, 18. Dez. 2021 (CET)
Editio princeps erfordert den Nachweis des diesen Schutz beanspruchenden, dass er*sie tatsächlich die Erstveröffentlichung vorgenommen hat (siehe Motezuma-Urteil). Bitte nicht die Beweislast umkehren. Ein solcher Nachweis ist allerdings äußerst schwierig bis unmöglich. Wir ignorieren dieses Schutzrecht daher weitestgehend.
Bei einer Bauentwurfsskizze gehe ich darüber hinaus davon aus, dass diese längst veröffentlicht wurde, solche Skizzen werden ja gerade zu dem Zweck der Veröffentlichung angefertigt. -- Chaddy · D 13:48, 18. Dez. 2021 (CET)
Wer ist "wir" und wer hat beschlossen, dass "wir" editio princeps einfach ignorieren? ;-) Ich weiss, du und einzelne andere sehen das so. Aber auch dem Motezuma-Urteil ist ein langwieriger Prozess vorangegangen. Editio princeps existiert, und auch wenn man am Ende womöglich Recht erhalten würde, Ärger bekommen kann man damit schon. Die Skizze von Persius könnte damals nur für seinen Auftraggeber angefertigt und nirgends publiziert worden sein. Ich bin halt immer auf der vorsichtigen Seite und lade nur Dateien hoch, bei denen ich absolut keinen Ansatz für einen möglicherweise noch bestehenden Schutz sehe. Gestumblindi 14:11, 18. Dez. 2021 (CET)
Egal wie wir zu editio princeps stehen, in der Beweispflicht sind nicht wir. Wenn irgendwer wie z. B. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hier auf dieses Recht pochen möchte (was wir ja auch gar nicht wissen), dann müssen die nachweisen, dass sie die Skizze erstmals veröffentlicht haben. Aus vorauseilendem Gehorsam brauchen wir uns nicht einschränken und einer evtl. möglichen Monopolisierung uralter gemeinfreier Werke (also Allgemeinguts) vorauszugreifen. ---- Chaddy · D 14:27, 18. Dez. 2021 (CET)
Ich habe das Bild raus genommen. Das mit dem editio princeps war mir unbekannt, am besten das Bild wieder löschen. --Vive la France2 (Diskussion) 15:14, 18. Dez. 2021 (CET)
@Vive la France2: Ah, du hattest es schon hochgeladen. Nun, wie du siehst, kann man in Bezug auf den möglicherweise noch bestehenden Schutz unterschiedlicher Ansicht sein. Wenn du es wieder löschen lassen möchtest, könntest du das innerhalb von 7 Tagen nach dem Upload auf Commons unbürokratisch über einen SLA mit Verweis auf Kriterium G7 machen, also Baustein {{SD|G7}} einsetzen. Gestumblindi 15:21, 18. Dez. 2021 (CET)
Ich bin gegen die Löschung, es gibt schlicht keinen Grund dafür. -- Chaddy · D 16:12, 18. Dez. 2021 (CET)
Wenn ich mir in dem verlinkten Paper die ersten Fußnoten anschaue
(Ludwig Persius: Architektonische Entwürfe für den Umbau vorhandener Gebäude , Potsdam 1843, S. 5; Ludwig Persius. Das Tagebuch des Architekten Friedrich Wilhelms IV. 1840-1845, hrsg. v. Eva Börsch-Supan, München 1980, S. 41 (fol. 6) - Anonym [Karl Ludwig Häberlin]: Beschreibung von Sans-Souci dem Neuen Palais und Charlottenhof mit Umgebungen, auch alle übrigen Königlichen und Prinzlichen Schlösser, Gärten und Anlagen in und bei Potsdam. Erinnerungsbuch für Besucher dieser Königlichen und Prinzlichen Anlagen, nach den zuverlässigsten Quellen bearbeitet. Zweite verbesserte und bedeutend vermehrte Auflage, Potsdam 1984 (ND der Ausgabe Potsdam 1850) - Karl Ludwig Häberlin: Sanssouci, Potsdam und Umgegend. Mit besonderer Rücksicht auf die Regierungszeit seiner Majestät, Friedrich Wilhelm IV, König von Preußen. Mit Allerhöchster Genehmigung unter amtlicher Mitwirkung der Herren Lennep General-Direktor der Königl. Gärten, und Hesse, Königl. Hof-Baurath, geschichtlich eingeleitet und geschildert von C. L. Häberlin gen. Belani, Berlin und Potsdam 1855),
dann halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass diese Zeichnung noch nie erschienen ist. --Chianti (Diskussion) 16:37, 18. Dez. 2021 (CET)
+1 -- Chaddy · D 16:52, 18. Dez. 2021 (CET)
+1 Bei Motezuma handelte es sich zwar schon um eine Kopie aber das ist hier unerheblich. Im Urteil wird angeführt, daß nicht berücksichtigt wurde, ob das Werk zum Zeitpunkt des Erscheinens überhaupt geschützt war, dies ist ein weiterer Punkt, der auch hier hinterfragt werden kann, da es einen Schutz des Urheberrechts in Preußen erst ab 1837 gab. Wenn der Besitzer editio princeps beanspruchen würde, dann würde und müßte er es vermerken und beweisen. Im Dokument kann ich nichts dergleichen entdecken. Außerdem ist ziemlich klar nachgewiesen (siehe Chianti), daß das bereits mehrmals veröffentlicht wurde. Die Beweislast liegt bei dem, der editio princeps beansprucht, Motezuma hat das glücklicherweise im Gegensatz zur Himmelsscheibe klargestellt.
Es ist besser, die PDF in Photoshop zu öffnen und das Bild zu extrahieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:26, 18. Dez. 2021 (CET)
Ich bekomme das nicht hin, kann mir da jemand freundlicher Weise unter die Arme greifen? --Vive la France2 (Diskussion) 19:56, 18. Dez. 2021 (CET)
Schreib mir eine Mail an ralf@roletschek.at - ich schicke dir das Bild und du kannst es hochladen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:22, 18. Dez. 2021 (CET)
Das habe getan, aber es leuchtet nur die Fehlermeldung auf: "Ihre Nachricht konnte nicht versendet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut". --Vive la France2 (Diskussion) 20:54, 18. Dez. 2021 (CET)
Nach wie vor leider kein Erfolg. --Vive la France2 (Diskussion) 21:55, 18. Dez. 2021 (CET)
Sicher, dass ralf@roletschek.at deine vollständige E-Mailadresse ist? Fehlt da nicht sowas wie freenet vor dem at? --Vive la France2 (Diskussion) 11:25, 19. Dez. 2021 (CET)
Versuch mal ralf@roletschek.de - die andere hat grad einen Fehler. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:27, 19. Dez. 2021 (CET)
Bei ralf@roletschek.de kommt die gleiche Fehlermeldung wie oben. Sonst lade das Ding ohne Beschreibung - die trage ich dann nach - bei Commons hoch. --Vive la France2 (Diskussion) 11:31, 19. Dez. 2021 (CET)
Wenn man wirklich sagen kann, dass diese Zeichnung höchstwahrscheinlich schon mehrfach veröffentlicht wurde - eine konkrete frühere Veröffentlichung hat Chianti aber nicht aufgezeigt; nur Publikationen, in denen er eine Abbildung vermutet, wenn ich das richtig sehe? -, dann kann man es wohl wagen, sie hier zu zeigen. @Ralf Roletschek: Du schreibst (zu Motezuma): "Im Urteil wird angeführt, daß nicht berücksichtigt wurde, ob das Werk zum Zeitpunkt des Erscheinens überhaupt geschützt war": War da wirklich vom "Erscheinen" die Rede, nicht von der Entstehung? Letzteres würde m.E. im Zusammenhang mehr Sinn ergeben. Es geht ja gerade darum, dass behauptet wurde, Motezuma sei noch nie zuvor erschienen, und darum der Schutz der editio princeps in Anspruch genommen wurde. Der Bundesgerichtshof kam dann zum Schluss, die Komposition sei durchaus bereits 1733 erschienen, womit dann aber auch die Frage, ob das Werk damals geschützt war, irrelevant ist. Gestumblindi 11:46, 19. Dez. 2021 (CET)
Der Volltext ist hier: https://www.telemedicus.info/urteil/olg-duesseldorf-motezuma-ii/ Ich habe nur erwähnt, was das Gericht geschrieben hat... Offenbar fanden sie es erwähnenswert, zu erwähnen, daß sie nicht geprüft haben, ob damals ein Schutz bestand. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:41, 19. Dez. 2021 (CET)

Hier ist das Bild: https://www.flickr.com/photos/roletschek/51755694347/in/dateposted-public/ - ich lösche es wieder, wenn es auf Commons ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:41, 19. Dez. 2021 (CET)

Man vergleiche
Ehrlich gesagt sehe ich keine Qualitätssteigerung. --Vive la France2 (Diskussion) 18:06, 19. Dez. 2021 (CET)
Auch eine höhere Auflösung kann nicht mehr Details herausholen als der Ersteller im PDF abgespeichert hat. --Chianti (Diskussion) 21:29, 19. Dez. 2021 (CET)
Ist das hier urheberrechtlich unbedenklich. Es geht um einen Entwurf von Karl Friedrich Schinkel, wohl schon 1858 veröffentlicht. --Vive la France2 (Diskussion) 18:17, 19. Dez. 2021 (CET)
Natürlich. Urheber vor 180 Jahren gestorben, Werk vor mindestens 160 Jahren erstmals erschienen. --Chianti (Diskussion) 21:25, 19. Dez. 2021 (CET)
Ja, in diesem Fall ganz klar. Selbst die Website, auf der sich das Digitalisat befindet, deklariert dafür "public domain" :-) Gestumblindi 22:00, 19. Dez. 2021 (CET)

Liniennetzplan Magdeburg

Hallo! Es geht um Datei:Liniennetz Magdeburg (29.11.2021).jpg und Datei:Liniennetz Magdeburg (29.11.2021).pdf. Laut dem Benutzer, der die Dateien hochgeladen hat, sind diese "komplett selbst gezeichnet". Hier findet man das Original von den Magdeburger Verkehrsbetrieben. Ist das zulässig, weil ein Liniennetzplan nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht? Gruß! --Hamsteraner (Diskussion) 15:29, 8. Dez. 2021 (CET)

Ein Liniennetzplan kann Schöpfungshöhe erreichen und genießt dann Werkschutz nach § 2 (1) 7. UrhG. Bei einer so komplexen Darstellung wie dem Originalplan, der die tatsächlichen Linien [5] abweichend davon geometrisch stilisiert, halte ich Schöpfungshöhe eindeutig für gegeben: "Der Urheber muss genügend Freiraum bei der Gestaltung der Darstellung besessen haben, damit diese individuell durch ihn geprägt werden konnte", LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2008 (Az.: 12 O 409/08). Das ist hier der Fall. Was auf Commons hochgeladen wurde, ist daher eine Bearbeitung, deren Verbreitung der Einwilligung des Urhebers bzw. Inhabers der Nutzungsrechte bedarf. --Chianti (Diskussion) 16:01, 8. Dez. 2021 (CET)

@Zugfan2018: als z.K.--Chianti (Diskussion) 10:33, 9. Dez. 2021 (CET)

Das kann man auch anders bewerten, sind doch alle schematischen Netzpläne doch nur Abwandlungen der originalen Tube map von Harry Beck aus dem Jahr 1931. Grüße --h-stt !? 16:45, 14. Dez. 2021 (CET)
@H-stt: Wie meinst du das mit der "anderen Bewertung"? Weil schematische Netzpläne der Grundidee von Beck folgen, seien sie keine schutzfähigen Werke? Dass das Konzept von Beck ist, lässt sich wohl nicht bestreiten. Aber wenn ich als Verkehrsbetrieb der Stadt X einen Netzplan im "Stile Beck" erstelle, ist das doch ein ganz anderes Netz und der Plan sieht ganz anders aus als die Tube map. Gestumblindi 15:49, 18. Dez. 2021 (CET)
So ist es. Ideen selbst - wie die schematische, von den eigentlichen Verläufen der Linien abweichende Darstellung des Plans - sind nicht schützbar, nur eine konkrete Ausgestaltung. Und die weist beim Beispiel Magdeburg individuelle, durch den gestalterischen Freiraum ermöglichte Eigenheiten auf -> Schöpfungshöhe. --Chianti (Diskussion) 16:13, 18. Dez. 2021 (CET)
Äh, genau das kann man anders bewerten. Die Anwendung von Becks Schema auf Magdeburg ist dann simples Handwerk, ohne individuelle Eigenheiten. Denn alle Elemente sind vorgegeben, die Kombination weist gerade keine Individualität auf. Wir haben das in Rechte an Geoinformationen mit der zugehörigen Rechtsprechung dargestellt. Schutzfähig kann nur die Generalisierung sein, nicht die Inhalte des Kartenwerks. Die Linienwege, ihre Verknüpfung, die Stationen, deren Abfolge und so weiter sind vorgegeben. Weil das in Magdeburg nun mal so ist, ist es urheberrechtlich nicht von Bedeutung. Die Darstellung besteht aus vorbekannten Motiven (-> Beck). Der verbleibende Spielraum ist sehr gering. Ich sehe nicht, dass die Art wie er ausgeschöpft wird, die Anforderungen der Rechtsprechung zwingend erfüllt. Deshalb denke ich nicht, dass wir uns die Fragestellung so einfach machen sollten. Grüße --h-stt !? 12:23, 20. Dez. 2021 (CET)
Einfach mal nachlesen, was oben aus dem Urteil des LG Düsseldorf zitiert ist. Man muss außerdem 1. unterscheiden können zwischen "vorbekannten Motiven" und einer nicht schützbaren Gestaltungsidee wie von Beck, 2. wissen, dass nicht solche Ideen schützbar sind, sondern immer nur konkrete Ausgestaltungen, 3. ein solcher Linienplan keine "Geoinformationen" enthält oder verwendet und 4. auch durch die Neukombination von "vorbekannten Motiven" ein schutzfähiges neues Werk entstehen kann. --Chianti (Diskussion) 14:42, 24. Dez. 2021 (CET)

Bild von einer Stockplattform

Ist es möglich, ein Bild von einer Stockplattform zu benutzen, wenn bei dem Bild die Schutzfrist zweifelsfrei abgelaufen ist? Es handelt sich konkret um das Bild rechts unten hier, also um das Café mit den Billardtischen etc. Die Plattform selbst gibt an, das Bild sei eine „Illustration from 19th century“. Könnte ich das mit der Vorlage {{PD-old-assumed}} hochladen? Danke & Gruß --Happolati (Diskussion) 12:54, 28. Dez. 2021 (CET)

Da sind halt störende Wasserzeichen in den Bildern und die Auflösung dieser Vorschaubilder ist auch mies. Aber grundsätzlich ginge das in Ordnung. -- Chaddy · D 13:55, 28. Dez. 2021 (CET)
Danke, Chaddy, für die Einschätzung. Das Wasserzeichen müsste man doch wegbekommen? Es handelt sich um ein altes Café, zu dem es sonst kaum Bildmaterial gibt; so gesehen wäre es schon gut, das Bild verwenden zu können. --Happolati (Diskussion) 14:10, 28. Dez. 2021 (CET)
Richtig, wer das Bild verwendet, verletzt nur die AGB der Plattform (sofern diese überhaupt greifen können), aber definitiv keine Urheberrechte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:53, 28. Dez. 2021 (CET)
Bzgl. der Wasserzeichen können vielleicht die Leute in der Wikipedia:Bilderwerkstatt was machen. Aber das wird schwierig. -- Chaddy · D 15:04, 28. Dez. 2021 (CET)

Seite: Jan Silberstorff

Guten Tag, Ich habe im Auftrag von Jan Silberstorff seine Seite auf den neuesten Stand gebracht. Nun habe ich gesehen, dass alle meine Änderungen rückgängig gemacht wurden und die veraltete Seite wieder hergestellt wurde. Dazu sah ich folgende Mitteilung: "22:14, 3. Dez. 2021 LexICon Diskussion Beiträge änderte die Sichtbarkeit von 17 Versionen der Seite Jan Silberstorff: Inhalt versteckt (Urheberrechtsverletzung, keine Freigabe ersichtlich: C&P von https://www.lotus-press.com/autoren/jan-silberstorff/?p=1) (bereits bedankt)" Es kann gar keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, da alle Daten von Jan Silberstorff abgesegnet wurden. Was kann ich tun, um die aktuelle Version wieder herzustellen? Vielen Dank für die Hilfe. Mit freundlichen Grüssen Manfred (Westernbuddha) (nicht signierter Beitrag von Westernbuddha (Diskussion | Beiträge) 10:41, 29. Dez. 2021 (CET))

Hallo Westernbuddha, da wir nicht wissen, wer du bist und nicht wissen, dass die Übernahme des Texts "abgesegnet" war, müssen wir hier von einer Urheberrechtsverletzung ausgehen. Du darfst die Texte also nicht eins zu eins übernehmen sondern musst sie umformulieren. Alternativ bräuchten wir eine "offizielle" E-Mail mit der Einverständniserklärung von Silberstorff zur Nutzung des Texts an das ehrenamtliche Support-Team, das unter info@wikipedia.de zu erreichen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:25, 29. Dez. 2021 (CET)
Ich weiß aber nicht, ob es die Mühe überhaupt wert ist. 1:1 übernehmen können wir diesen werblichen Text eh nicht. Und die Infos daraus extrahieren und enzyklopädisch formuliert in den Artikel einfügen geht auch ohne Freigabe.
@Westernbuddha: Falls doch eine Freigabe eingeholt werden soll: Ist Jan Silberstorff überhaupt der Autor des betreffenden Textes? -- Chaddy · D 15:00, 29. Dez. 2021 (CET)

Modell Kongresshalle Nürnberg

Hallo, jüngst habe ich aus gegebenem Anlass den Artikel Kongresshalle (Nürnberg) verfasst. Was dort fehlt, sind Bilder vom geplanten, nicht erreichten Endzustand. Fragen: 1. Ich besitze einige historische Aufnahmen von Modellen, die auf den Entwurf von Ludwig Ruff (gest. 1934) beruhen. Urheber der Fotografien sind unbekannt. Sind die Aufnahmen des Modells gemäß § 68 UrhG "einfache fotografische Vervielfältigungen"? 2. Im Innenhof der Kongresshalle (Grundbesitz der Stadt Nürnberg, aber dauerhaft öffentlich zugängig) befindet sich eine Infotafel mit diversen Abbildungen, auch von Modellen. Werden hochgeladene Fotos der Tafel (bzw. von Abbildungen auf ihr) durch die Panoramafreiheit gedeckt? Für Eure Auskünfte bedanke ich mich schon jetzt. LG --Superikonoskop (Diskussion) 17:53, 26. Dez. 2021 (CET)

Hallo Superikonoskop, 1.: leider nein, § 68 gilt nämlich nur für Fotos von zweidimensionalen Werken. 2. Ja, aber nur wenn die Fotos dort mit dem Wissen der Urheber oder ihrer Rechtsnachfolger gelandet sind. Im Regelfall kann man aber davon ausgehen, dass das Museum die nötigen Rechte abgeklärt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:09, 26. Dez. 2021 (CET)
Vielen Dank für die Info. Zu 1: Ich habe den Urheber bzw. dessen Rechtsnachfolger ausfindig gemacht, vielleicht lässt sich etwas machen. Auf den Commons gibt es schon mindestens ein Bild des Urhebers (File:Zeppelinfeld1.jpg). Zu 2.: Rechteeinhaber ist die Stadt Nürnberg, die hat die Tafel auch aufgestellt. Also hoffentlich ok, ich habe ein Foto hochgeladen und im Artikel eingestellt. Das es tatsächlich die Tafel ist, sieht man an den leider nicht vermeidbaren Reflexionen (File:Infotafel Kongresshalle Innenhof.jpg). LG --Superikonoskop (Diskussion) 20:42, 31. Dez. 2021 (CET)

Kunstwerke noch lebender Künstler auf Commons

Hallo, ich habe da eine Frage bezüglich den Uploads von Kunstwerken von noch lebenden Künstlern auf Commons. Ich habe vor einiger Zeit einige Bilder im Museum Gegenwartskunst des Stiftes Admont gemacht und würde diese gerne hochladen. Zwei der Bilder sind schon in der entsprechenden Kategorie einsortiert ([6], aber jetzt habe ich Zweifel bekommen ob das überhaupt urheberrechtlich erlaubt ist. Die Kunstwerke befinden sich wie gesagt in einem Museum, sind also nicht einfach öffentlich zugänglich und es gab ein Fotografierverbot dort. --Liuthalas (Diskussion) 12:49, 31. Dez. 2021 (CET)

Auch ohne Fotografierverbot darfst du die Bilder nicht ohne Freigabe der Künstler veröffentlichen (c:Commons:Volunteer Response Team). Ein Museum ist kein öffentlicher Raum, es gilt also in keinem Fall Panoramafreiheit. --Magnus (Diskussion) 13:21, 31. Dez. 2021 (CET)
Danke für Info. Ich habe die beiden von mir hochgeladenen Bilder mal vorsorglich zum Löschen eingetragen. Vielleicht setzte ich mich mal ran und schaue ob ich eine Freigabe der Künstler bekomme. LG --Liuthalas (Diskussion) 17:18, 31. Dez. 2021 (CET)