Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Bwag

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Ghilt in Abschnitt § 86 StGB
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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Bwag zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Falldarstellung

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Sollte das SG diesen Fall wirklich annehmen, hoffe ich doch mal, dass schon die ganz offenkundig falsche Fallschilderung in die Bewertung eingeht, die von Aspiriniks zum Glück gerade gerückt wurde. -- Marcus Cyron Tell me lies, Tell me sweet little lies 22:13, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Nach Durchlesen der Anfrage und erneutem Durchlesen von H:BNR: falls angenommen werden sollte, wird die Darstellung berücksichtigt werden. --Ghilt (Diskussion) 22:22, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Zu den Ausführungen von Aspiriniks möchte ich noch folgendes ergänzen. Da fehlte – zum Verständnis der Analogie – der Folgesatz: In der Geschichtsschreibung wird das dann teilweise als „Überfall auf Frankreich“ bezeichnet. Aktuell (20.5.2020) in der DE-WP in 13 Artikeln. Das Perfide der Analogie erschließt sich daraus, dass die Geschichtsschreibung nicht nur „teilweise“ von einem „Überfall auf Frankreich“ spricht, sondern dies ein Konsens der Geschichtsschreibung ist. Daher wird das auch in den erwähnten 13 Wikipedia Artikeln, analog der Sekundärliteratur, so dargestellt. Bwag beschwerte sich also auf seiner Benutzerseite darüber, dass der aktuelle Wissensstand zum Sujet wiedergegeben wird und verknüpft es mit der Aussage man würde ja auch nicht die Besetzung des Sinais als „Überfall auf Ägypten“ betrachten, weil diese Betrachtung dann ja auch noch „antisemitisch“ wäre. Mit anderen Worten, genauso wenig wie Israel Ägypten überfallen hätte, wäre das Geschehen 1940 ein Überfall auf Frankreich. Damit bewegt sich und bedient Bwag bewusst rechtsextreme Rechtfertigungsmuster, welche die nationalsozialistischen Kriegshandlungen auch heute noch für legitim erachten. Perfide ebenfalls dies mit Antisemitismus zu verknüpfen, denn der deutsche Überfall auf Frankreich 1940 waren der Startschuss der massiven Judenverfolgungen in Frankreich. --KarlV 14:19, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ich kenne mich mit der ganzen Thematik überhaupt nicht aus, aber unabhängig von der Frage, wie antisemitisch eine bestimmte Israel-Analogie in diesem Fall ist, waren die Kriegshandlungen Deutschlands gegen Frankreich im Zweiten Weltkrieg doch ein Feldzug, oder? Inwiefern ist „Frankreichfeldzug“ oder „Westfeldzug“ dann eine unerwünschte Betitelung der Vorgänge? Das ist zugegebenermaßen ein Nebenschauplatz, da eine Korrektheit der Bezeichnung „Frankreichfeldzug“ oder „Westfeldzug“ allein die Bezeichnung als „Überfall auf Frankreich“ noch nicht falsch machen würde. --2A02:8108:50BF:C694:1130:4BD1:ED91:67F9 14:50, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dieser Punkt ist irrelevant, weil beide Bezeichnungen in der Literatur verwendet werden. --Ghilt (Diskussion) 18:11, 14. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Die Verwendung des Begriffes Überfall ist im Zusammenhang durchaus strittig. An der damaligen Diskussion beteiligten sich mehrere Autoren, die Diskussion verlief sich, es gab keine Einigung. Solch ein Disput kann prinzipiell sicher auch im BNR aufgegriffen werden, ohne dass das "rechtslastig" oder gar "NS-Propaganda" ist. Im BNR (sowohl Benutzerseite wie Benutzerdisk) von Hunderten von Autoren werden solche politischen Themen auf vielfältige Art angesprochen, da werden Nutzer nicht per Die Wikipedia ist jedoch kein Provider für Homepages oder Webspace: Benutzerseiten stehen im Dienst der Enzyklopädieerstellung und -lektüre drangsaliert; Bwags Äußerung bezieht sich auch auf eine strittige Formulierung im ANR, diente aus seiner Sicht also dem Wunsche nach Verbesserung der de:WP. Übrigens brauchen diejenigen, die sich an Bwags Ansichten bzw Seitengestaltung stören, dort ja nicht zu lesen; häufig wohl in der Hoffnung, etwas VM-Verwertbares zu finden ... Es geht also um 3 tatsächlich vorhandene Probleme: 1) Bwag provoziert öfters. 2) AC ist einer der Autoren, die das betrifft; man kann wohl sagen, dass Bwag ihn auf dem Kieker hat. 3) Der fiktive Vergleich mit Israel war wenigstens unglücklich gewählt. Ob und wie lange Bwag wegen der erstgenannten zwei Problembereiche gesperrt gehörte, vermag ich nicht zu beurteilen. Natürlich findet sich da schlecht eine Sperrbegründung. Vermutlich deshalb wurde auf den Vergleich abgestellt. Der ist nach Bwag-Art provokativ und empörungsheischend gewählt; so etwas hilft idR wenig bei Überzeugungsarbeit. Bwag wusste sicher, dass er damit in ein Wespennest sticht. Er diente aber der Verdeutlichung des Problemes, wie es Bwag sah. Also ein ärgerlicher, da überflüssig provozierender Vergleich. Daraus abzuleiten, jemand mache sich NS-Propaganda zu eigen bzw verbreite solche Propaganda (Nutzung der Benutzerseite für rechtsextreme Propaganda) ist inakzeptabel. Das ist ganz klar rufschädigend. Bwag schreibt zwar unter Pseudonym, ist aber vielen österreichischen Wikipedianern bekannt und als sehr aktiver Hobby-Fotograf mit vielen veröffentlichten Bildern auch ausserhalb der WP-Community unter dem Pseudonym tätig. Ich halte die infinite Sperre für überzogen und die Sperrbegründung für so anklagend und nachhaltig schädigend im RealLife, dass es sinnvoll wäre, einmal eine Diskussion über die Verantwortung bei solchen öffentlich verbreiteten Adminmassnahmen/behauptungen zu führen. --Wistula (Diskussion) 07:50, 15. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ich möchte mich meinem Vorredner weitgehend anschließen. In der Gesamtschau ist eine infinite Sperre mMn völlig überzogen. Da kann man mit Auflagen und Meta-Verbot arbeiten. Beschränkung auf Fotos und Artikelarbeit, die in Zshg mit den Fotos steht usw...Ich bitte das SG daher ausdrücklich, neben der Korrektur des Sperrlogs auch zu prüfen, inwieweit man Benutzer:Bwag wieder die Mitarbeit gestatten könnte. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 13:24, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
+1 Die Sperre war überzogen. ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 18:16, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Lösungsvorschlag Umleitung auf Commons

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ich halte den Lösungsvorschlag, den BNR auf https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Bwag umzuleiten für keine gute Idee. Dort wird die Sperre seitens des Gesperrten ganz anders dargestellt. Falls Bwag entsperrt werden sollte, kann man das natürlich machen, aber solange Bwag gesperrt bleibt, sollte das nicht geschehen. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 13:12, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

+1; wenn überhaupt, dann wäre - als Zeichen des guten Willens - eine Umleitung auf das Verzeichnis seiner Fotos denkbar, wenngleich: warum? -jkb- 10:28, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
wenn man sich die Commons Benutzerseite anschaut, dann wird klar, dass es dort genau so weiter geht. Schlimmer noch, da iwrd über die DE-WP hergezogen, Pluspedia hochgelobt und so weiter. Meiner Meinung nach sollte auch dort ein Commons Admin beherzt eingreifen. Aber auf commons habe ich das Vertrauen in die Administratoren verloren. In diesem Fall wäre eher zu überlegen, ob ein SG einen GLOBAL BAN anstrebt. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 18:47, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Es gibt Maßnahmen, die das Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia beschließen kann und Maßnahmen, die es nicht beschließen kann. Ein Global Ban ist ein Instrument von WMF und Community. Das SG hat da wenig zu sagen. --Count Count (Diskussion) 18:52, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
mir ist das vollkommen egal, aber lies einfach mal die Seite aufmerksam durch und überlege, was zu tun wäre. Hier wird diskutiert, ob man auf die Commons Seite verlinken soll, zumindest hätte das Bwag gerne. Das SG kann aber durchaus eine global ban beantragen. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 18:56, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Beantragen kann das jeder. Von meta:Global_bans/de --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 19:05, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Mit nur einer Sperre in Wikimedia-Projekten würde Bwag die Kriterien für einen Global Ban nicht erfüllen, ganz unabhängig davon, was das SG der dewp sagt. Man müsste für Probleme mit der Commons-Nutzerseite schon die Commons-spezifischen Instrumente einsetzen, sprich: Commons:Criteria for speedy deletion#User oder Commons:Administrators' noticeboard/User problems. --Count Count (Diskussion) 19:06, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Gut, dass man solche Sachen hinter den Regeln verstecken kann. ICh bleibe dabei, wenn ein SG einen Global Ban beantragt, sollte dieser auch erwogen werden. Aber mit wem diskutiere ich das denn? Seht ihr die Problematik auf der Commons BNR nicht? Was ist Euer Vorschlag? Zuschauen? Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 19:09, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Commons-Problem => Dort zu behandeln, wir sind dort nicht zuständig. Du kannst die dortigen Admins ansprechen, oder ggf. Löschanträge stellen. Das SG wird keinen global Ban beantragen, das liegt außerhalb der Zuständigkeit, auch da wie oben bereits herausgearbeitet die Vorraussetzungen dafür nicht ansatzweise erfüllt sind. Luke081515 19:12, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
hast nicht genau Du geschrieben, das SG ist nicht zuständig, als sich ein Autor mir gegenüber so ähnlich geäussert hat: "Schade, dass Du Dich nicht mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft gesprengt hast", es hat sich also ein Autor mir gegenüber geäussert, dass er es Schade findet,m dass ich kein Terrorist bin und mich selbst in die Luft gesprengt habe. Das SG war Deiner Meinung nach nicht zuständig, es ist also sinnlos. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 20:24, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Könntest du mir einmal den Diff dazu verlinken? Viele Grüße, Luke081515 23:07, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
aber sicher doch: [1], es wundert mich gar nichts mehr. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 07:54, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, dann kann ich auch was dazu sagen: Wenn du vor das Bundesverfassungsgericht gehst, und denen sagst: "Ich fühle mich in meinen Grundrechten verletzt" dann kannst du von denen auch nicht erwarten, das die für dich ein Verfahren initiierst. Sondern es gibt hier wie dort Formalien die man erfüllen muss. Und wenn jedes mal, wenn diese Formalien und deine gewünschte Zuständigkeit auseinander geht du der Meinung bist das es sinnlos ist, dann sei dir das ungenommen, ich kann für meinen Teil jedenfalls nur empfehlen, das man sich vorher rudimentär mit den Prozessen beschäftigt die man bemüht, das hilft einem in der Bearbeitung die man möchte gut weiter. Luke081515 10:49, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
wenn Benutzer A dem Benutzer B schreibt, er findet es Schade, dass der Benutzer B sich nicht selbst mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengt und nichts weiteres passiert, als eine Sperre von drei Tagen und sich Benutzer B an das Schiedsgericht wendet, dann sollte einem Schiedsgericht durchaus auffallen, dass da ein Handlungsbedarf besteht. Ansonsten, ist das Schiedsgericht einigermassen sinnbefreit, wenn die Schiedsrichter hier keinen Handlungsbedarf ableiten können, oder eben fehlbesetzt. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 12:17, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich schrieb damals nichts von fehlendem Handlungsbedarf oder Zuständigkeit, sondern von: "Jeder der eine SGA erstellt ist in der Bringschuld. Wir sind nicht dafür zuständig alles selber rauszufinden, sondern jeder Beteiligte sollte seine Sicht darlegen, jedoch mindestens der Antragsteller." Dir wurde auch von anderen dort erklärt, das diese Vorgehensweise auf den gültigen Regeln basiert. Wenn dir die nicht passen, dann kannst du ein MB machen und sie ändern, aber nicht von uns verlangen komplett andere Dinge zu tun als dort drin stehen. Und damit ist dieses Thema hier erledigt, es gehört nicht zu dieser Anfrage. Luke081515 12:33, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
was gilt es bei dieser Sachlage noch rauszufinden? Ob es OK ist, bei einem anderen Autor zu bedauern, dass er sich nicht mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft gesprengt hat? Was gibt es da noch zu erklären? Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 12:46, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das wurde dir bereits hier beantwortet. Luke081515 12:48, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Zur Diskussion der Anfrage

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nach Abstimmung mit Ghilt: Aufgrund diverser WP:WQ-Verstöße Abschnitt entfernt. Die Diskussion drehte sich um die Sperre, die gemäß Vorderseite nicht mehr Teil dieser Anfrage ist. Luke081515 14:20, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Bildunterschrift

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nach Abstimmung mit Ghilt: Aufgrund diverser WP:WQ-Verstöße Abschnitt entfernt. Die Diskussion drehte sich um die Sperre, die gemäß Vorderseite nicht mehr Teil dieser Anfrage ist. Luke081515 14:20, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wie bitte, wegen WQ wurde der gesamte Abschnitt entfernt? Waren also alle Kommentare nicht der WQ entsprechend formuliert? Das hier ist eine Diskussionsseite, die ist zum diskutieren da. SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 16:09, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Zum Diskutieren von Themen die mit der Anfrage zu tun haben, die Sperre ist kein Thema dieser Anfrage mehr. Luke081515 16:19, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
dann lies doch bitte den Antrag durch, klar ist das noch ein Thema, steht ja im Antrag. Eine sehr merkwürdige Ansicht, die Du da vertrittst. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 16:23, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das SG hat beschrieben, dass es an der Sperre nichts ändern wird. Die Diskussion hier führt aufgrund einiger Beiträge eher zur Eskalation, als zu einem Nutzen. Weil an der Sperre nichts geändert wird, bringt eine Diskussion darüber die Anfrage also nicht voran. Luke081515 17:35, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
dann lösche doch auch die Abschnitte, in denen eine Aufhebung der Sperre diskutiert wird, andernfalls ist das zu einseitig. SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 17:39, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Die Sperre war immer wieder mal Diskussionspunk in verschiedenen Abschnitten. Wenn sich in den Abschnitten an eine sachliche Ausdrucksweise gehalten wird, dann ist das auch okay. Gruß Sophie talk 23:02, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
aber ganze Abschnitte zu löschen ist nicht OK, zumal es durchaus sachliche Beiträge gab. Ich habe kein Problem, wenn man unsachliches, beleidigendes, eskalierendes oder gegen WP Q verstossendes löscht. Aber das war hier nicht der Fall. Es wird also einseitig gelöscht, das ist ein wesentlich größeres Problem, so etwas geht gar nicht. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 14:43, 26. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Luke, Benutzerin:Sophie Elisabeth, Ghilt, das heißt also, dass alle Beiträge nicht der WP:WQ entsprochen haben? Selbiges gilt für den Abschnitt weiter oben, bitte bestätigen. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 14:51, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe nirgendwo "alle" geschrieben, sondern etwas von "Aufgrund diverser WP:WQ-Verstöße". Und ich habe auch weiter dagelegt, warum wir uns für eine Entfernung entschieden haben. Luke081515 15:26, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
das entspricht nicht den Regeln und als SG solltest Du diesbezüglich korrekt sein. Die Beiträge, die nicht der WP:WQ entsprechen können entfernt werden, andere nicht. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 17:28, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Das SG als gesamtes Gremium sowie die jeweils derzeit amtierenden SG-Mitglieder als einzelne haben auf diesen Seiten die Moderationshoheit. Und wenn wir der Meinung sind, dass ein Abschnitt zur Eskalation beiträgt, und er daher entfernt werden sollte, dann entfernen wir ihn. Luke081515 19:41, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
nein, so nicht. Wenn das Argument war, wegen WQ löschen, dann genau das löschen, was nicht der Wikiquette entsprach, alles andere wäre Missbrauch der Rechte, auch des SG. Du bist ein gewählter SG, aufgrund unserer Regeln, wenn Du diese missachtest, missachtest Du auch Deine Wahl. Einfach wieder herstellen und die entsprechenden Passagen löschen. Falls das nicht gehen sollte, zurücktreten und wenn Du Dich nicht an die Regeln halten kannst, dann hast Du auch das Recht zu gehen. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 19:49, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Moin SlartibErtfass, weder Eskalationen noch off-topic Diskussionen bringen uns weiter und sie werden daher auch nicht wiederhergestellt. Die Sperre selbst ist nicht mehr Teil der anstehenden Entscheidung. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:27, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Servus Ghilt, alles was nach WQ gelöscht werden kann, soll ja auch gelöscht werden, aber der Rest gehört zur Diskussionskultur in WP. Das sind die Regeln, die gelten auch für das SG. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 12:25, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Das SG hat auf den SG-Seiten Hausrecht, so wie du auf deiner Benutzerdisk. Wenn etwas in diesem Rahmen entfernt wird, dann bleibt es entfernt. Eine weitere Diskussion wird es hier nicht geben. Luke081515 15:56, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

BSV

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Die im Vorabsatz aufgeworfene Frage, ob Bwag ein BSV mit zu erwartendem Dreckwerfen schätzen würde, ist natürlich berechtigt; auch wenn es merkwürdig anmutet, dass diese Fürsorge nun gerade von der Person kommt, die die in Frage stehende Sperrbegründung in die Welt gesetzt hat. Sofern das SG sich mit der Möglichkeit der Sperrlegitimation durch ein BSV beschäftigen mag, könnte es ja vorab den an der umseitigen Bearbeitung teilnehmenden Bwag befragen, ob der eine Entsperrung zu diesem Zweck überhaupt wünschen würde.

Vor noch nicht einmal einem Jahr gab es ein Meinungsbild zur Abschaffung des BSV. Mit überwältigender Mehrheit plädierte die Community für den Erhalt dieses basisdemokratischen Instrumentes. Bwag hat über viele Jahre sehr konstruktiv und mit hohem zeitlichen Einsatz im ANR gewirkt, mir sind keine besonders schwerwiegenden Vergehen aus der Zeit in Erinnerung; da mögen einige EW gewesen sein - nicht mehr, als bei vielen Anderen auch. Hauptkritikpunkt waren doch wohl seine provokativen und oftmals politisch eingefärbten Beiträge im BNR. Ob diese Beiträge als grantelnd wert-/rechts- oder wie auch immer -konservativ gewertet werden oder bereits die Stufe zum verfassungsrechtlich Bedenklichen überschreiten, ist umstritten. Die Tatsache, dass er seinen BNR zur Darstellung seiner politischen Überzeugung nutzt, verstößt zwar gegen WP:BNR (Konventionen: dient der Mitarbeit am Projekt und der Lektüre der Enzyklopädie), wird hier aber bei Dutzenden von bei Weitem nicht so konstruktiv im ANR mitarbeitenden Kollegen geduldet (z.B. Antifa-Fahnen oder bereits die sogar hier angebotenen Babel-Vorlagen).

Wenn die Community das BSV - auch als Möglichkeit der Einschränkung administrativer Willkürentscheidungen gerade im politischen Deutungsbereich - wünscht und wenn es hier um einen jahrelang und produktiv mitarbeitenden Wikipedianer geht, scheint doch gerade das ein prädestinierter Fall zur Anwendung des Instrumentes zu sein. --Wistula (Diskussion) 09:32, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Ich glaube, du reitest hier ein totes Pferd, da das SG bereits hat durchblicken lassen, dass es die Sperre nicht aufheben wird. [2]. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 10:17, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Formal müsste das SG tatsächlich erst einmal Bwag begründet entsperren. Ein anschließend mögliches BSV ist dann aber eine ganz andere Kiste; und wenn das SG schlau ist, verschwendet es an ein BSV keinen Gedanken und wird schon gar nicht ein BSV als Anlass und Bedingung für eine Entsperrung anführen. Ein Benutzer-Sperr-Verfahren über den Umweg einer vorherigen Sperraufhebung seitens des SGs zu einem Benutzer-Entsperr-Verfahren bzw. zu einer nachträglichen Community-Sperr-Absegnung umzufunktionieren, wäre definitv nicht gut. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:27, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Noch ist nichts gelaufen. Und die Hoffnung stirbt zuletzt. Man darf nie vergessen, das es einen selber treffen könnte. Infinit gehört abgeschafft. Jeder hat ein Recht sich zu bessern. Mit neuem Konto weitermachen geht nicht. Das sieht man doch an MuM und Friejdhof. Man kann tun was man will, es wird immer Benutzer geben die sowas auf VM melden. Und immer Administratoren die dann wieder Infinit sperren. Dieses ganze System ist so vermurkst, das man einfach etwas dagegen unternehmen muss! Wo ist den diese so hochgehaltene christlich abendländische Kultur geblieben, hier im de.wikipedia.org? Wird da nicht Vergeben gepredigt? ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 13:30, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Hier fehl am Platz. Ein MB zu initiieren, um die „christlich abendländische Kultur“ in de-Wiki zu retten, steht ja jedem frei. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 13:35, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ein BSV zu einem Entsperrverfahren umzufunktionieren würde derzeit gegen Wikipedia:Meinungsbilder/Benutzer-Entsperrverfahren verstoßen. Wie Stefan bereits oben hervorgehoben hat: Zu diesem Thema haben wir bereits alles relevante geschrieben (auf der Vorderseite). Luke081515 14:49, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Bitte Abschnitt erlen: s. oben Stefan64 10:17, 22. Okt. 2020, Abraphul 13:27, 22. Okt. 2020 und lasstz but not least Luke081515 14:49, 22. Okt. 2020, BSV (auch so wie sie verlaufen) ist Unfung. -jkb- 15:14, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Für uns andere in der Community kann das ja vermeintlich egal sein, wenn sich zwei [entf Luke081515 15:52, 23. Okt. 2020 (CEST)] streiten und (nur) einer rausgeworfen wird... bis man selbst da auch an der Reihe ist... deswegen lohnt es sich durchaus, mal näher hinzuschauen.Beantworten

  • Die Wikipedia selbst spricht von Westfeldzug. Von einem Überfall auf Frankreich (der Begriff Angriffskrieg führt hier weiter), kann nicht unbedingt die Rede sein, denn zuvor gab es in der Tat die Kriegserklärung Frankreichs an Deutschland und den Sitzkrieg auf deutschem Territorium mit mehreren tausend Gefallenen (laut Wikipedia „von 1. September 1939 bis zum 9. Mai 1940 verlor die Wehrmacht auf dem westlichen Kriegsschauplatz fast 10.000 Mann, davon an die 5000 Tote und Vermisste.“ bis zum Tag vor dem Beginn des sog. Westfeldzugs). Man kann hier BWAG also nicht vorwerfen, er würde Nazi-Vokabular verwenden. Natürlich ist gesondert zu hinterfragen, ob die Besetzung der Niederlande und Belgiens gegen das damalige Völkerrecht verstieß.
  • Jetzt ist die weitere Frage ja, warum er hier ausgerechnet den Westfeldzug mit beispielsweise dem Sechstagekrieg vergleichen muss. Fallen einem denn keine anderen Vergleiche ein? Wenn AC aber gegenüber BWAG mit Stereotypen kommt wie (weiter oben) „sofort fällt ihm bei diesem Gemälde-Artikel eines Künstlers mit jüdischen Wurzeln nichts Besseres ein als rechten Dreck auszukübeln“ müsste man schon mal untersuchen, wie es ausgerechnet zu einem solchen Vergleich mit Israel kommt. Normalerweise nicht, aber hier vielleicht schon. Natürlich könnte man auch das eine oder andere im Nahen Osten völkerrechtlich hinterfragen, aber an anderer Stelle. Hier überschritt BWAG eine Geschmacksgrenze bei der großen Mehrheit der Benutzer.
  • Bei solchen Vorwürfen gegenüber BWAG wie (von AC) „kommt er mit antisemitischen Denkfiguren um die Ecke“ und mehr sollte man mal genau hinschauen. Wenn wir hier Benutzer sperren, weil sie Gesinnungen haben, die wir nicht teilen, haben wir mal gar keine Community mehr (was für manche vielleicht auch das Ziel ist). Insbesondere steht dem gegenüber, dass man klären muss, wo BWAG gegen Recht und Gesetz (sei es österreichisch, sei es US-amerikanisch) verstoßen hat. Davon kann hier nicht die Rede sein, auch nach deutschem Recht nicht. Dann aber obliegt es dann wirklich der Community selbst, über den (temporären oder dauerhaften) Ausschluss von BWAG zu entscheiden.

Die Sperrung war ein Schnellschuss, die SP auch. Ich bin gespannt, wie das SG hier arbeitet. Der Verweis, die Admins hätten keine Regeln verstoßen, ist ja richtig oder auch nicht ganz. Der Vorwurf, BWAG habe gegen Regeln verstoßen ist ja auch richtig, aber auch nicht ganz. Der Verweis, das in der BSV zu klären, wäre auf jeden Fall eine demokratische Lösung, wenn es um solche Fragen und nicht allein um Formalia geht. -- 46.114.110.21 13:53, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Für uns in der community? Uns, wie meinst Du das mit 4 Edits als IP auf einer SP Anfrage Diskussionsseite? Wurde der Login vergessen, oder ist der Account gerade gesperrt? Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 15:58, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Es ist ein Edit, die anderen drei sind Korrekturen/Ergänzungen in/zu dem einen. :-) Aber davon ab möchte ich durchaus den Schlusssatz dort kommentieren: @46.114..., nein, ein BSV, zweckentfremdet als Sperrprüfung 3.0, ist hier keine Lösung. Vergleiche: Im realen Leben gibt es Anklagen und Richter. Letztere entscheiden "im Namen des Volkes". Eine spätere Volksabstimmung über das Urteil gibt es nicht. Es gibt nur höhere Instanzen, an die man (falls zugelassen) den Fall überweisen kann. Hier in Wiki sind es VM und Admins und als höhere Instanzen Sperrprüfung und SG. Aber sicherlich kein BSV als "Volksabstimmung". Das sind Formalien? Klar sind es das. Im realen Leben nennen die Formalien sich grob "Gesetze" und hier in Wiki nennen sich die Formalien "unsere Regeln". Sowohl an Gesetze im realen Leben als wie auch an unsere Regeln hier in Wiki muss man sich eben - ganz "formalistisch" - halten. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 17:08, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
«Die Sperrung war ein Schnellschuss, die SP auch» richtig. Im reellen Leben werden solche Sachen in einem richtigen Verfahren mit Verteidigern, Geschworener abgehandelt und nicht von einem Richter im Alleingang, ohne Beweise würdigen zu müssen, einfach aus dem hohlen Bauch heraus. Und der Richter ist auch Polizist und Staatsanwalt. Alles in einer Person. Und die Berufung wird nicht von dem gleichen Richtern abgearbeitet wie die Erstverurteilung. Und ein Richter kann nicht einfach die Höchststrafe verhängen. Und was besonders wichtig ist. Auch Strafgefangene haben das Recht zu wählen. Hier haben sie es nicht. Hier werden dem Straftäter alle Rechte genommen. Also mit realen Leben hat das Ganze hier nichts zu tun. Vielleicht in Nord Korea ist das so! ไม่เป็นไร (Valanagut) (Diskussion) 21:50, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Oh weia, was habe ich angerichtet ...? Ich wollte doch nur aufzeigen, dass ein BSV hier völlig fehl am Platze wäre, und habe versucht, das ein wenig mit Vergleichen zu verdeutlichen (... was man niemals tun sollte; irgendwann werde ich das hoffentlich auch mal rechtzeitig berücksichtigen). Ob mit oder ohne meine Vergleiche - eine "Volksabstimmung" per BSV über eine Sperre sieht Wikipedia nicht vor. Und vieles vom vorherigen Beitrag habe ich auch nach dreimaligen Durchlesen nicht verstanden. Auch deswegen kein weiterer Komentar dazu von mir. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 22:27, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Siehe Special:Diff/204781593, eine weitere Diskussion wird an diesem Umstand nichts ändern. Luke081515 23:33, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das Schiedsgericht hat unbenommen von älteren Meinungsbildern die Möglichkeit, die Entsperrung von BWAG zu veranlassen. Damit wäre der Weg frei für ein Benutzersperrverfahren per Abstimmung. Dann kann die Community selbst entscheiden, inwieweit hier wegen der vorgeblichen Gesinnung dieses Benutzers eine Mitarbeit dieses Benutzers nicht mehr gewünscht ist. -- 46.114.105.162 18:28, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Der Souverän ist hier aber die Wikimedia. --2001:16B8:68A2:5700:9909:5B30:3F25:1651 18:32, 24. Okt. 2020 (CEST) PS: Und ihr Büttel.Beantworten
Das steht jetzt schon tausend mal hier, dass und warum das nicht geschehen wird. Ganz abgesehen davon, dass auch ich Blödi hier ständig wieder antworte, statt zu ignorieren, bitte (nach jkb) auch ich jetzt darum, dass dieser Abschntt vom SG geerlt und etwaige Nach-Erle-Edits abmoderiert werden. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 19:15, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wie bereits weiter oben beschrieben: Das SG wird keine Entsperrung zwecks BSV vornehmen, eine weitere Diskussion ist daher also sinnlos, der Abschnitt hier erledigt. Luke081515 22:56, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Neutralität

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WP:KPA sagt: In Wikipedia gibt es keinen Raum für persönliche Angriffe und fettgedruckt: Es gibt keine Rechtfertigung für Angriffe auf andere Benutzer. Das Intro dieser Funktionsseite besagt darüber hinaus (ebenfalls fett): Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

Ich lese im Regelwerk nichts von einer „Ross-und-Reiter-Nennen-Ausnahme“. Abgesehen davon, dass diese Metaphorik, die eigentlich eine hierarchische Beziehung visualisieren soll, die Art der hier gefallenen persönlichen Anschuldigungen falsch beschreibt, wird der Ausdruck als Entschuldigung gerne dort verwandet, wo sachlich-argumentativem Diskurs nicht mehr gefolgt werden kann oder soll. Derjenige, der so Diskussionsregeln verletzend sich das Recht herausnimmt, über diesen Regeln zu stehen, zeigt nicht nur die Hochschätzung der eigenen Meinung sondern auch die Unfähigkeit oder mangelnde Bereitschaft, sich auf Augenhöhe mit anderen Diskussionsteilnehmern auseinanderzusetzen.

In der hiesigen Diskussion steht leider ein Konflikt zwischen zwei Wikipedianern im Mittelpunkt, obschon der gar nicht Grund oder Begründung der zu diskutierenden Sperrung des umseitigen Antragstellers war. Auf dieser Funktionsseite kann sich (so wird es wohl allgemein ausgelegt) allerdings nur einer der beiden Kontrahenten zu Wort melden. Schon deshalb wäre es die Pflicht des Seitenbetreibers, oder wenigstens anständig, den wehrlosen Betroffenen vor Verstössen gegen Diskussionsregeln zu schützen.

Immerhin ein Mitglied des SG hat sich bemüht, den Regeln der Community ein wenig nachzukommen. Das Ergebnis ist traurig. So finden sich nach wie vor folgende Aussagen auf dieser Seite: [entf. --Ghilt (Diskussion) 14:27, 24. Okt. 2020 (CEST)]Beantworten

Die Löschung dieser nach meinem Empfinden bei Weitem nicht so schwerwiegenden Unterstellung wie die weiter oben genannten, war in Ordnung. Mit Blick auf das, was in anderer Richtung geduldet wird, sehe ich ein erhebliches Ungleichgewicht in der Beurteilung KPA durch das Schiedsgericht. Das ist sehr bedauerlich. --Wistula (Diskussion) 09:32, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Moin Wistula, da ist was dran. Inzwischen wurde der Abschnitt entfernt. War auch noch off-topic, denn um die Sperre geht es in der Anfrage nicht mehr. Bwag kann übrigens selbstverständlich nach Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Anfrageerstellung auch auf dieser Seite schreiben. --Ghilt (Diskussion) 14:27, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Dieses Schiedsgericht macht sich lächerlich

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Leute, die einen ausgeprägt menschenfeindlichen Kurs fahren, werden von ihm geschützt. Eine klare Benennung ihrer Untaten ist verboten, selbst wenn diese Grund für Sperrungen waren. KPA ist wird hier vom SG zum Instrument zur Unterdrückung von politisch notwenidigen Klärungen missbraucht. Macht nur weiter so, ihr untergrabt den Rest von Autorität mit eurem Gouvernanten-Getue. Atomiccocktail (Diskussion) 14:45, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Moin Atomiccocktail, bitte lies das Intro. --Ghilt (Diskussion) 14:48, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Umbiegen der Sperrbegründung - Frage zur Logik

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Wenn eine Entscheidung auf einer problematischen Begründung beruht, dann ist die Entscheidung selbst ebenfalls anzuzweifeln. Denn wenn eine Schlußfolgerung von einer falschen Prämisse abgeleitet ist, dann ist die Schlußfolgerung ebenfalls nicht aufrecht zu erhalten. Den Verlautbarungen zufolge ist das Schiedsgericht aber ausschließlich mit dem Umbiegen der Sperrbegründung beschäftigt. --2001:16B8:68A2:5700:9909:5B30:3F25:1651 19:40, 24. Okt. 2020 (CEST) PS: Fehlschluss oder Fehlschuss?Beantworten

Da gibt es aber keine "problematische Begründung", die Begründung ist unproblematisch. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 20:39, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da muss man schon die Sperrbegründung und den Sperrlogeintrag unterscheiden. --Ghilt (Diskussion) 23:12, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Beibehaltungsbegründung

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Umseitig steht:

>>Aufgrund der größeren Anzahl der bereits erfolgten Sperren X's anlässlich seines Verhaltens, sowie aufgrund der Fortführung dieses Verhaltens nach den Sperren, sieht das Schiedsgericht bei der durch Y erfolgten und von Z bestätigten Sperre keine Überschreitung des Ermessensspielraums.<<

Das ist schon für sich ein damit abgeschlossener expliziter Teilaspekt des SG-Falls, der sich auf die abarbeitenden Admins bezieht. Der Satz schlösse aber nicht aus, daß die betreffende Sperre modifiziert würde. Denn ganz allgemein steht ja in einer SG-Anfrage, die sich auf einen gesperrten Benutzer bezieht, nicht das Recht eines oder mehrerer Admins im Vordergrund, daß ihre persönliche Entscheidung, so sie nicht grob fehlerhaft wäre, beizubehalten wäre, sondern im Vordergrund steht das "Recht", eines Wikipedianers, hier mitwirken zu können, gegenüber dem "Recht" der Restcommunity, hier ohne Angriffe und Belästigungen kooperieren zu können bzw. gegebenenfalls natürlich auch Grundsätzen dessen, was der Community "ethisch" zuzumuten wäre.

Prinzipiell könnte das SG sehr wohl die Sperre unter Auflagen verkürzen und z. B. die Frage nach darüber hinaus gehenden Sperrlängen im Zweifel an die Community weitergeben. Und das meine ich nicht nur für den aktuellen Fall - weshalb ich bewußt auch die Namen in X, Y und Z geändert habe. Die analoge Begründung (siehe Zitat oben) könnte ja auch bei ansonsten soliden Mitwikipedianern stehen, die immer mal wieder ausrasteten oder einmalig über alle Granzen ausgerastet wären, stehen, oder bei welchen, die temporär akut, z. B. verdeckt gegen Bezahlung, Artikel geschönt hätten oder Mehrfachidentitäten mißbräuchlich genutzt hätten. Ebenso könnte sie bei Accountinhabern stehen, deren Gesinnung nicht mit unseren ethischen Grundsätzen vereinbar wären oder die ausschließlich eine Mission verfolgten. Auch könnte sie bei "eigentlichen" Trollen stehen, bei denen alles darauf hindeutete, daß sie keines unserer Ziele teiltten, sondern nur eine Störung unseres Projektes im Sinn hätten. Ebenso bei Mitarbeitenden, denen intellektuell bereits das Grundtalent oder -sprachvermögen abginge, hier mitzuwirken.

In manchen der Fälle (z. B. Accounts, die offenkundig primär Volksverhetzung im Sinn hätten, geistig sehr deutlich Eingeschränken oder reinen Betrollungsaccounts) wäre es nicht zielführend, eine Aufhebung einer Sperre auch nur zu erwägen. In vielen Fällen ist es aber sehr wohl Abwägungssache. Bei jemandem, der z. B. immer mal wieder trollte oder ausrastete, aber ansonsten durchaus auch produktiv mitarbeitete, könnte ich persönlich die Sache so einschätzen, daß der Kollege mehr Schaden anrichte als zumutbar wäre bzw. als er Nutzen erwirkte - da ich im Fokus hätte, daß die Mitarbeit für andere Kollegen hier kaum erträglich würde, ließe man ihn wieder frei. Aber das wäre nur meine Einschätzung und ich könnte mir nicht sicher sein, ob dem tatsächlich so wäre. In dem Falle würde ich, wäre ich SR, u. U. tatsächlich dafür votieren, einen Teil der fraglichen Sperre gegebenenfalls durch die Community verhängen zu lassen. Das SG beschlösse z. B., daß eine Sperre auf ein Jahr zu verkürzen wäre (diese Länge stünde damit auch nicht zur Disposition), würde aber seinerseits ein BSV anberaumen, das auch eine längere bis infinite Sperre möglich werden ließe. Und gerade als unbeteiligtes SG kann man ein sehr faires BSV erstellen, das tatsächlich darauf aus wäre, den Communitywillen zu erfahren - während ansonsten in der Regel genau derjenige ein BSV entfacht, der vom Verhalten des BSV-Namensgeber sbesonders betroffen ist oder u. U. schon einen längeren persönlichen Konflikt mit ihm hat.

Ihr (das SG) habt den aktuellen Fall bereits intern besprochen und seid für Euch zu dem Schluß gekommen, daß eine Verkürzung nicht in Frage käme (geht ja aus den Fäden weiter oben hervor). Bitte begründet auf der Vorderseite explizit, warum Ihr alle denkbaren Optionen dafür ausschließt. Es eilt ja nicht - und Ihr müßt es nicht zuvor mit uns (gelegentlich) Mitlesenden diskutieren. --Elop 11:00, 26. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Stigmatisierung

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Ich begrüße, daß das SG diesen Teilaspekt des Verfahrens gewissenhaft abzuarbeiten bereit ist! Und ich glaube, der Knackpunkt ist in analogen Fällen oftmals nicht die konkrete Sperrbegründung, sondern der Dauerpranger. Er wird ja von vielen Kollegen sogar explizit gewünscht, aber ethisch haltbar ist er nicht.

Die Vorlage:GB ist durchaus auch für mich zuweilen hilfreich. Ich entdecke z. B. einen älteren Edit, der mir fragwürdig vorkommt, und sehe schon beim Betreten der Benutzerseite bzw. nach dem Folgen der dortigen Links, daß es sich offenbar um einen Revisionisten oder PR-Mitarbeiter handele.

Aber nehmen wir mal den nicht wirklich fiktiven Fall, daß jemand 12 Jahre unter Klarnamensaccount unzähliche Artikel angelegt hätte und dann einmalig, aber so nachhaltig ausrastete, daß die Adminschaft oder auch das SG zu dem Schluß käme, es sei dem Opfer seiner Entgleisung nicht zuzumuten, diesen Kollegen wieder neben sich im Projekt editieren zu sehen.

Welchen Zweck verfolgt die Vorlage:GB in dem Falle - außer der etwaigen Genugtuung, daß auch jeder reine Leser, der mal auf seine Seite käme, erführe, daß "wir" ihn aufgrund akuter Verfehlungen - deren Art der Leser eingeladen ist, sich aus dem "Führungszeugnis" zu erschließen - explizit für immer ausgeschlossen hätten? Seine einstige Artikelarbeit bleibt weiterhin integer und Konflikte auf Meta oder Benutzerdiskussionsseiten mit ihm können ja gar nicht mehr stattfinden!

M. E. reicht da ein Hinweis auf der BS, daß dieser Kollege [ seit (...)] nicht mehr in der Wikipedia tätig ist. Und selbst, wenn es "uns" so unendlich wichtig wäre, klarzustellen, daß er "unfreiwillig" gegangen wäre, so ginge der konkrete Grund doch wohl kaum seine Nachbarn an. Und selbst wenn der Account anonym wäre: Hätte ich, so ich jetzt plötzlich derart ausrastete, daß eine Wiederkehr ausgeschlossen wäre, nicht zumindest das Recht, Dritten zu sagen, daß ich über 14 Jahre unter dem Namen "Elop" viele Artikel geschrieben und erweitert hätte - ohne den, den ich darauf hinwiese, mit der Nase auf meine übelsten Verfehlungen zu stoßen? Die Artikelarbeit ist Teil der Lebensleistung sollte nicht "zur Strafe" für irgendetwas annulliert werden.

Um zum konkreten Fall zu kommen: Sollte Bwag gesperrt sein, weil er im WP-Metabereich regelmäßig (u. a.) mit rechtem Gedankengut provoziert hätte, seine Artikelarbeit davon aber nicht betroffen sein, so sollte das für Leser auch nicht relevant sein. Nur dann, wenn wir Anzeichen dafür hätten, daß er revisionistisch im ANR tätig gewesen wäre, hielte ich einen einfach zu erreichenden bis geradezu sich aufdrängenden Hinweis auf den Sperrgrund für angezeigt. Und wenn dem nicht so wäre, würde es einem Leser oder späteren Wikipedianer reichen, so er durch einen von ihm bearbeiteten Artikel oder anderweitig auf seiner Benutzerseite käme, zu wissen, daß dieser Account nicht mehr hier tätig ist und auch nicht mehr angesprochen werden kann.

Das ändert sich natürlich dann, wenn er selber auf anderen Seiten Wahrheitswidriges über seine Sperre oder auch nur seine persönliche Interpretation verbreitete. Dann wäre die BS der geeignete Ort für eine "Gegendarstellung". Im oben skizzierten Falle hatte das keine Rolle gespielt (der Kollege hatte sich nach seiner Infinitsperre nie öffentlich geäußert), bei Bwag aber selbstredend schon. Wenn er auf seiner Commonsseite oder in Videos der Aluhutszene seine Darstellung verbreiten möchte, so muß er wohl ertragen, daß Admins und SG dann die ihrige transparent machen. Wobei ich auch da nicht Vorlage:GB als das Mittel der Wahl sähe. Es könnte auch oberhalb der letzten vertretbaren Version seiner BS ein expliziter Hinweis stehen, daß er seit dem (...) administrativ gesperrt sei und diese Sperre am (...) vom SG bestätigt worden wäre. Und das dann mit den maßgeblichen Diffs und nicht mit reinem automatischen Sperrlog-Link. --Elop 11:52, 26. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Machst du hier irgendwann mal Schluss???

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Das ist eine Frage an Elop. -jkb- 11:57, 26. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Sehr intelligente Frage von einem, der hier (vor dem obigen) unbedingt 9 Posts dalassen mußte, während von mir hier nur genau 2 standen.[3] Und zwar zweie zu zwei völlig verschiedenen Aspekten, die hier noch nicht Thema gewesen waren. Sie sind übrigens ganz sicher nicht an Dich gerichtet.
Und Fragen abstrakter Natur an mich gehören eigentlich auch nicht auf eine Fallseite, die ich nicht beobachte (wodurch es immerhin 24 h gedauert hat, bis ich sie lesen konnte). --Elop 12:13, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten

@Arabsalam: Nachdem du gerade zwei nicht sachdienliche „Du-Botschaften“ entfernt hast, wäre dieser Abschnitt eigentlich der nächste Kandidat. --Anti ad utrumque paratus 20:58, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Das ist für mich noch im Rahmen, nicht sonderlich sachdienlich, aber die explizit abwertende Attribuierung fehlt. Aber wenn das ein anderer SG-Mitglied entfernen möchte, habe ich damit kein Problem. --Arabsalam (Diskussion) 21:14, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Salamitaktik

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https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3ASchiedsgericht%2FAnfragen%2FBwag&type=revision&diff=204949207&oldid=204875447, eindeutige Salamitaktik, erst wird das Sperrlog angepasst und dann in weiterer Folge soll die Sperre verkürzt werden, bald lesen wir, diese Sperre war ungerechtfertigt und sollte aufgehoben werden. Es ist wichtig, dass diese Kommentare auf der Disk stehen bleiben, einfach zur Doku und zur Unterstützung des SG. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 20:13, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Salami-Taktik hier, eins drunter Kleinreden.--KarlV 17:18, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

„Sperre selbst ist nicht mehr Teil der anstehenden Entscheidung“

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@Ghilt: Du schreibst, die Sperre selbst sei nicht mehr Teil der anstehenden Entscheidung. Das fände ich bedauerlich und angesichts u.a. der ausführlichen Reflexionen von Benutzer:Elop oben auch befremdlich. Ich bitte Euch, auch die Sperre selbst nochmals zu hinterfragen, denn:

Inhalt der inkriminierten Äußerung:

Bitte mal die Kirche im Dorf lassen. „Überfall auf Frankreich“ ist nun mal tatsächlich falsch. Ein Überfall (Militär) ist eine taktische Maßnahme zum überraschenden Angriff auf einen Gegner, der sich im Zustand der Ruhe befindet. Unabhängig von der Frage der Kriegschuld, die bei NS-Deutschland lag, kann man kein Land überfallen, mit dem man seit Monaten im erklärten Kriegszustand ist. Folgerichtig heißt das WP-Lemma Westfeldzug, und das Wort Überfall wird dort nur für andere militärische Aktionen ohne vorherige Kriegserklärung verwendet. Bwag hat das an der falschen Stelle thematisiert (statt auf den entsprechenden Artikeldisks) und mit einem in der Sache völlig abwegigen Vergleich versehen. Man kann sich bei sowas auch einfach nur mal an die Stirn tippen, notfalls nach WWNI Löschung verlangen, muss aber nicht immer gleich nach Ausschluss rufen. Man darf selbst auch gern vom „Überfall auf Frankreich“ reden, wenn man denn meint, aber angesichts der Faktenlage nicht von anderen bei Sperrdrohung verlangen, dass sie das genauso sehen.
Israel-Bashing? Israel ist nach Bwag doch gerade das Beispiel, das von Feinden angegriffen wird und sich dann tapfer durchsetzt. Was es in der jüngeren Geschichte ja auch mehrfach war. Israels defensive Aktionen gegen Gegner, die es vollständig vernichten wollen, Überfall zu nennen, wäre „wohl ein Unding“ (Zitat Bwag). Dann der völlig verkorkste Vergleich zu 1940 mit einem (sehr) kleinen gemeinsamen Nenner: Wer schon im Kriegszustand ist, überfällt nicht.
Blödsinniger Vergleich ja, Israel-Bashing nein. Abwegig, herbeigezerrt und ja, auch temporär sperrwürdig wegen grob unsensiblem Umgang mit sensiblen Themen. Aber kein hinreichender Grund, einen Autor nach über 1000 Artikeln dauerhaft auszusperren. „Provokation“ hin oder her: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie beginnt erst dort, wo uns die Meinungen anderer nicht gefallen. Sie hat auch Grenzen, aber die müssen sehr(!) sorgfältig geprüft und begründet werden.

„keine Überschreitung des Ermessensspielraums“ (Zitat Vorläufige Konfliktbeschreibung umseitig):

Diese Begründung taugt ggf. als Ergebnis einer einfachen Sperrprüfung, eines Adminproblems oder einer SG-Anfrage, deren Gegenstand das potenzielle Fehlverhalten eines Admins ist. Bei Anfragen, in denen es letztinstanzlich um infinite Sperrung eines einfachen Benutzers geht, sollte aber selbstverständlich sein, dass der Sachverhalt selbst erneut vollständig geprüft wird. Sonst würde sich das SG selbst von einer Berufungs- zur einfachen Revisionsinstanz degradieren, was m.E. nicht im Sinne der von der Community gewollten Rolle wäre.

Bwag hat schon in der SPP angeboten, künftig keine Meinungsäußerung mehr zu geschichtlichen Ereignissen in den Jahren 1933 bis 1945 zu machen. Das ist sehr weitreichend, ließe sich leicht überprüfen und wäre von daher eine passende Entsperrauflage, nachdem Bwag ja inzwischen 5 Monate gesperrt war. Jeder Admin könnte bei einem Verstoß gegen die Zusage ohne Weiteres erneut sperren. --Anti ad utrumque paratus 13:54, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Die Einschränkung auf 1933-45 bietet potentiell zu viel Interpretations- und Ausweichspielraum. Die Saat für die nationalsozialistische Herrschaft wurde ja schon deutlich früher gelegt (Stichwort Hitlerputsch, 1923) und die gesellschaftliche Aufarbeitung kann als noch andauernd bezeichnet werden. Außerdem würde eine Einschränkung bis 1945 auch bsp. diskursive Anspielungen auf die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse aus 1946 "erlauben". Ich glaube nicht, dass eine solche Auflage funktionieren kann. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:06, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Das SG wäre in der Formulierung einer Auflage völlig frei. Infrage käme z.B. keine Meinungsäußerung mehr zu geschichtlichen Ereignissen in den Jahren 1919-1949 und deren geschichtlicher Aufarbeitung. --Anti ad utrumque paratus 15:30, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Luke, wieso wird diese Abschnitt nicht gelöscht? Hier geht es auch um die Sperre. Langsam rieche ich eine starke Befangenheit. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 21:58, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe dir bereits hier geschrieben, dass der Abschnitt zur Eskalation führt und die Anfrage nicht voranbringt, und daher entfernt wird. Wenn du das Thema der Sperre trotzdem gerne diskutieren möchtest, dann kannst du eine WP:Projektdiskussion aufmachen oder ähnliches, der Abschnitt wird hier aber nicht wiederhergestellt. So haben es dir jetzt mehrere SG-Mitglieder erklärt, und dabei bleibt es. Luke081515 22:13, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

§ 86 StGB

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Siehe Absatz 4: Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Hier bleibt einiger Ermessensspielraum. --Khatschaturjan (Diskussion) 08:11, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Korrekt, --Ghilt (Diskussion) 10:05, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Die Bemerkung verstehe ich nicht. Die Sperrbegründung legt nach Meinung mehrerer das Vorliegen einer Straftat nach §86 StGB mindestens nahe. Das öffentlich(!) zu tun, steht Wikipedia und ihren Administratoren nicht zu. Am tatsächlichen Vorliegen bestehen erhebliche begründete Zweifel, kein Gericht würde die „Beweisführung“ anerkennen. Die Verantwortlichen wären gut beraten, § 186 StGB Üble Nachrede zur Kenntnis zu nehmen. --Anti ad utrumque paratus 10:33, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten
Die öffentliche Beschäftigung mit der eigenen rechtslastigen Vergangenheit seines Schiedsgerichts scheint die Wikimedia-Bewegung dagegen abzulehnen. --87.123.200.208 12:08, 29. Okt. 2020 (CET) PS: Stattdessen 'moderiert' man sich hier lieber die Finger wund.Beantworten

Gut, dass ich diesen Antrag nicht vorher gesehen habe. Ich empfinde es als anmaßend, wie in der Anfrage, in der Entscheidung und hier mit Paragraphen um sich geschmissen wird. Hat man automatisch eine juristische Ausbildung, wenn man in das SG gewählt wird und seht ihr euch überhaupt noch als mit der Community verbunden (danach, dass das SG der Wikipedia [sic!] von der Community legitimiert wurde, mithin diese Community also über dem SG steht, will ich mal gar nicht reden)(?) --AnnaS. (DISK) 04:56, 1. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Hmm, die Paragraphen wurden nur deshalb erwähnt, weil es auch um die Frage ging, ob ein möglicher Vorwurf einer strafbaren Handlung vorlag. Dabei hatte wir uns auch eine juristische Einschätzung geben lassen. Selbstverständlich sehe ich mich als Teil der Community und der unbegründete Vorwurf irritiert mich. Schönen Sonntag, --Ghilt (Diskussion) 10:24, 1. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Zurückziehen des Antrags

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In Anbetracht der hier von Beginn an […] entf. ※Lantus ist das Zurückziehen des Antrags nur konsequent. --2001:16B8:68E8:3B00:71E6:5CA9:B7AF:35BC 12:57, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Ein Antrag kann nur zurückgezogen werden, wenn die Anfrage noch nicht angenommen wurde. Luke081515 18:08, 29. Okt. 2020 (CET)Beantworten