Kinderheirat

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Als Kinderheirat bezeichnet man die Heirat einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters bzw. vor Erreichen der Ehemündigkeit. Eine Heirat gegen den Willen eines oder beider Heiratenden bezeichnet man als Zwangsheirat.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund [Bearbeiten]

Die meisten Länder sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor, doch werden in einigen traditionellen Gesellschaften die gesetzlichen Bestimmungen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, d.h. vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen. Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen oder die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh einsparen will, da diese dann vom Ehemann getragen werden, sobald die Ehefrau in seinen Haushalt zieht.

Davon abzugrenzen ist die sog. Kinderverlobung, mit der Eltern für ihre Kinder schon im Alter von sechs Jahren oder noch früher Ehen arrangieren, die dann bei Erreichen des offiziellen Mindestalters oder später geschlossen werden, manchmal als Zwangsheirat.

Verbreitung [Bearbeiten]

Europa [Bearbeiten]

Kinderehen waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden[1]. Der Codex Iuris Canonici der katholischen Kirche sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor. Die gesetzlichen Bestimmungen sind je nach Land unterschiedlich, ein Mindestalter von mindestens 16 Jahren ist allerdings mittlerweile üblich.

Nordamerika [Bearbeiten]

In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren[2].

Islamische Länder [Bearbeiten]

Das Mindestalter für Mädchen, um zu heiraten, ist nach den Bestimmungen mancher orthodoxer islamischer Rechtsschulen neun Jahre, wobei sich diese Rechtsschulen an der Ehe Mohammeds mit Aischa orientieren, die laut sunnitischen Quellen bei ihrer Hochzeit angeblich neun Jahre gewesen sein soll (Aischas Heiratsalter ist in der islamischen Welt jedoch sehr umstritten. Andere Quellen gehen davon aus, dass Aischa bei ihrer Heirat 14 oder 17 Jahre alt war.[3] [4]).[5]

Die Verheiratung junger Mädchen tritt insbesondere in den ländlich-traditionellen Bereichen auf und wird hier von Traditionalisten als "sunna" (nachzuahmende Gewohnheit) angesehen.[6]. Gründe für diese frühe Verheiratung können wirtschaftliche Nöte und/oder die Sorge um den Erhalt des guten Rufes der Familie sein.[7]

Gesetzlich ist in den meisten islamischen Staaten eine Heirat mit Minderjährigen untersagt. In der Regel ist das Heiratsalter für Mädchen inzwischen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf 18 Jahre festgelegt worden.[8]

Im Jemen wurde 1999 das Schutzalter, welches das Erreichen der Einwilligungsfähigkeit für sexuelle Handlungen festlegt, von ehemals 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt. In der Regel versteht man dort darunter ein Alter von nur neun Jahren.[9] Es kommen aber auch Ehen mit noch jüngeren Mädchen vor. Diese Ehen werden auch vollzogen. Für Aufsehen sorgte dabei im April 2008 der Fall eines damals achtjährigen jemenitischen Mädchens, das vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Mann durchsetzte, mit dem sie gegen ihren Willen verheiratet worden war. Allerdings musste sie ihrem Ex-Mann dafür eine Entschädigung von umgerechnet 500 Dollar zahlen.[10][11] In Saudi-Arabien wurde im August des gleichen Jahres der Fall einer Zwangsheirat zwischen einem minderjährigen Mädchen und einem 75-jährigen Scheich bekannt. Ein Berater des Justizministeriums in Saudi-Arabien forderte, den Vater des minderjährigen Mädchens vor Gericht zu stellen.[12]

Auf ähnliche Zustände in der Islamischen Republik Afghanistan machte das UNICEF-Foto des Jahres 2007 aufmerksam, auf dem ein 40-jähriger Afghane neben seiner elfjährigen Braut zu sehen ist.[13] Der Dokumentarfilm von Nima Sarvestani „Ich war 50 Schafe wert“ prangert Mädchenhandel und deren Zwangsverheiratung in Afghanistan an.[14]

Im Jahr 2008 stellte die UNDP Studie „Human Development Report - Youth in Turkey“ fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeinerweise „berührt“ wurde, häufig nicht nur die Grundlage für Kinderheiraten, sondern auch für Ehrenmorde ist.[15]

Südasien [Bearbeiten]

In Südasien ist die Kinderheirat vor allem in ländlichen Bereichen nach wie vor verbreitet, obwohl sie gesetzlich verboten ist. Die Abschaffung der Kinderheirat war ein Anliegen vieler indischer Sozialreformer wie Ram Mohan Roy, Ishwar Chandra Vidyasagar und Mahatma Gandhi. Bereits 1929 wurde mit dem Child Marriage Restraint Act ein Gesetz verabschiedet, das für Mädchen ein Heiratsalter von mindestens 18 Jahren und für Jungen von 21 Jahren vorschreibt.[16]

Nach Angaben des Rapid Household Survey, der in ganz Indien durchgeführt wird, wurden im Bundesstaat Bihar 58,9 % der Frauen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet, in Rajasthan 55,5 %, in Westbengalen 54,9 %. Die niedrigsten Raten weisen Jammu und Kashmir (hoher Anteil muslimischer Bevölkerung) mit 3,4 %, Himachal Pradesh mit 3,5 % und Goa mit 4,1 % auf. In Kerala trifft dies auf 10 % zu.[17] Die ökonomisch unterentwickelten Bundesstaaten in Nordindien weisen somit deutlich höhere Raten auf.

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/die_geschichte_der_ehe_im_aben.html
  2. http://www.chicagotribune.com/news/local/chi-0412120359dec12,0,2045063.story?page=2
  3. Vgl. Ibn Sa´d, Tabaqat, Bd. 8, S. 58
  4. Resit Haylamaz: Müminlerin annesi, Hz. Aise, 2009
  5. laut den Hadithen von Buchārī und Muslim ibn al-Haddschādsch
  6. http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M5f36050cd03.0.html
  7. http://www.islaminstitut.de/Vollanzeige-Pressemitteilung.54+M56048877326.0.html
  8. http://www.islaminstitut.de/Vollanzeige-Pressemitteilung.54+M56048877326.0.html
  9. Human Rights Watch: World Report 2001 - Yemen: Human Rights Developments
  10. Süddeutsche Zeitung: Zwangsehen im Jemen. Acht Jahre alt und geschieden, 16. April 2008
  11. tagesschau.de: Achtjährige im Jemen erwirkt Scheidung. Ein unschuldiges Kind, sonst nichts! (Die ursprüngliche Seite ist nicht mehr abrufbar.) → Erläuterung, 16. April 2008
  12. n-tv: Braut in Saudi-Arabien. Widerstand gegen Kinderehe, 25. August 2008
  13. UNICEF Foto des Jahres 2007
  14. http://www.youtube.com/watch?v=Iwtt7czqyFA
  15. siehe United Nations Development Programme: “Human Development Report - Youth in Turkey”, Human Development Report (HDR), 2008, S.45. Online unter unfpa.org (PDF; 1,7 MB)
  16. Child Marriage Restraint Act, 1929
  17. Indiatimes: Compulsory Registration of Marriages