Landkreis Wasserburg am Inn

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Wappen Deutschlandkarte
Landkreis Wasserburg am Inn
Deutschlandkarte, Position des Landkreises Wasserburg a.Inn hervorgehoben
Basisdaten (Stand 1972)
Koordinaten: 48° 4′ N, 12° 14′ OKoordinaten: 48° 4′ N, 12° 14′ O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberbayern
Verwaltungssitz: Wasserburg a.Inn
Fläche: 651,15 km2
Einwohner: 52.670 (1970)
Bevölkerungsdichte: 81 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: WS
Kreisschlüssel: 09 1 54
Kreisgliederung: 62 Gemeinden
Landrat: Josef Bauer (CSU)
Lage des Landkreises Wasserburg a.Inn in Bayern
Karte
Karte

Der Landkreis Wasserburg am Inn, amtlich Landkreis Wasserburg a.Inn existierte bis 1972. Er gehörte zum bayerischen Regierungsbezirk Oberbayern.

Der Landkreis umfasste die historischen Gebiete der früheren Grafschaft Haag, seit 1838 als bayerisches Landgericht organisiert und mit den freisingischen Teilen des Landgerichtes Erding erweitert, und des Landgerichtes Wasserburg.

Fläche und Einwohnerzahl

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Der Landkreis Wasserburg hatte eine Fläche von rund 651,15 Quadratkilometern mit 62 vorwiegend ländlichen Gemeinden (davon drei Marktgemeinden) mit 1352 Orten, Weilern und Einöden, die Bevölkerung betrug annähernd 52.700 Einwohner (Stand 1970).

Der Landkreis grenzte 1972 im Uhrzeigersinn im Nordosten beginnend an die Landkreise Erding, Mühldorf am Inn, Traunstein, Rosenheim und Ebersberg.

Das Landgericht Wasserburg wurde 1802 als Landgericht älterer Ordnung aus dem kurfürstlichen Landgericht Wasserburg und aus Teilen des aufgelösten kurfürstlichen Landgerichtes Kling gebildet.

1852 schuf das Königreich Bayern sogenannte Distriktsgemeinden. Diese regelten überörtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel den überörtlichen Straßenbau. Für jeden Landgerichtsbezirk gab es einen Distriktsrat.

Bezirksamt und Amtsgericht

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Das Bezirksamt Wasserburg wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Haag und Wasserburg gebildet.[1] Im Gebiet des königlich bayerischen Bezirksamtes Wasserburg gab es die zwei Distriktsgemeinden Haag und Wasserburg.

1879 wurde das Amtsgericht Wasserburg am Inn errichtet, welches ab 1972 als Zweigstelle des Rosenheimer Amtsgericht bis 2013 fortbestand. Anlässlich der Reform des Zuschnitts der bayerischen Bezirksämter trat das Bezirksamt Wasserburg am Inn am 1. Januar 1880 die Gemeinden Obertaufkirchen, Schwindegg und Schwindkirchen an das Bezirksamt Mühldorf ab.

1919 errichtete der Freistaat Bayern die damals Bezirke genannten Selbstverwaltungskörperschaften. Die beiden Distriktsgemeinden wurden aufgelöst und als Bezirk Wasserburg am Inn mit einem Bezirksrat neu gegründet. Einen gewählten Landrat gab es noch nicht. Den Bezirksrat leitete der staatliche Bezirksamtmann.

Gemeindegrenzenkarte des Landkreises um 1970

Am 1. Januar 1939 wurde, wie überall im Deutschen Reich, die Bezeichnung Landkreis eingeführt.[2] So wurde aus dem Bezirksamt der Landkreis Wasserburg am Inn. Der Behördenleiter hieß nun "Landrat". Ab 1946 wurde er vom Kreistag, ab 1948 vom Wahlvolk gewählt.

Der Landkreis Wasserburg am Inn mit Sitz des Landratsamts in Wasserburg am Inn wurde am 1. Juli 1972 im Zuge der Gebietsreform in Bayern aufgelöst:

Einwohnerentwicklung

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Jahr Einwohner Quelle
1864 32.657 [5]
1885 33.727 [6]
1900 36.148 [7]
1910 38.581 [7]
1925 39.677 [8]
1939 39.151 [9]
1950 54.790 [10]
1960 49.000 [11]
1971 53.300 [12]

Bezirksamtsvorstände (bis 1938) und Landräte (ab 1939)

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Vor Beginn der bayerischen Gebietsreform umfasste der Landkreis in den 1960er Jahren 62 Gemeinden:[13]

Kfz-Kennzeichen

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Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen WS zugewiesen. Es wurde bis zum 3. August 1974 ausgegeben. Seit dem 10. Juli 2013 ist es im Landkreis Rosenheim und seit dem 2. Januar 2019 im Landkreis Mühldorf a. Inn erhältlich. (Kennzeichenliberalisierung)

  • Sigfrid Hofmann (Red.): Stadt und Landkreis Wasserburg am Inn. Vergangenheit und Gegenwart. Heimatbuch = Heimatbuch Stadt und Landkreis Wasserburg am Inn. Hoeppner, Pörsdorf b. Assling 1962

Einzelnachweise

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  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 588.
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 97.
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 594 f. (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  4. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971
  5. Eugen Hartmann: Statistik des Königreiches Bayern. Hrsg.: Königlich bayerisches statistisches Bureau. München 1866, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1864 (Digitalisat).
  6. Königlich bayerisches statistisches Bureau (Hrsg.): Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. München 1888, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1885 (Digitalisat).
  7. a b www.gemeindeverzeichnis.de
  8. Ortschaften-Verzeichnis für den Freistaat Bayern, nach der Volkszählung vom 16. Juni 1925
  9. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1940
  10. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952
  11. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1961
  12. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1973
  13. Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern 1964