Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/10

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Nachfrage

Ich hab gerade am Artikel zu Ritter Sport rumgerödelt und bin dabei über dieses Bild von 1932 gestolpert, bei dem mir nicht einfiel, warum ich das nicht hier hochladen könne. Die Verpackung erreicht keine Schöpfungshöhe, das Logo sowieso nicht, das erkennbar alte Foto dürfte bestenfalls ein Lichtbild sein und längst wäre damit jeder Schutz erloschen. Aber ich denke, da könnte trotzdem was im Busch sein und frage deshalb lieber erstmal hier nach. Kann ich das Bild mopsen und hochladen? --Denis Barthel (Diskussion) 22:03, 2. Okt. 2023 (CEST)

Ja, deine Begründung ist korrekt. Lade es hoch. Grüße --h-stt !? 00:47, 3. Okt. 2023 (CEST)
Danke. Jetzt hier. --Denis Barthel (Diskussion) 01:07, 3. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:41, 3. Okt. 2023 (CEST)

Kann mir mal jemand ekrlähren wie dieses Pic von Felor Badenberg eine GovData Lizenz erhalten hat? thx.--Sanandros (Diskussion) 21:40, 3. Okt. 2023 (CEST)

@Sanandros Die Lizenz ist falsch gewählt, es muss eine Freigabe erteilt werden. Das Bild habe ich entsprechend markiert und den hochladenden Account mit weitergehender Erklärung informiert. --Raymond Disk. 11:35, 4. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:58, 4. Okt. 2023 (CEST)

Bei Artikeln über Firmen ist es sicher von Interesse, wem das Unternehmen eigentlich gehört. Wenn der Anteilseigner selbst eine Firma ist, dann dürfte die Nennung des/der Namen unproblematisch sein. Was aber ist, wenn es sich um Privatpersonen handelt ? Dürfen wir dann den richtigen und vollständigen Namen nennen ? Was ist, wenn es ein Minderjähriger ist ? --Cappuccino60 01:32, 4. Oktober 2023-- (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Cappuccino60 (Diskussion | Beiträge) 01:32, 4. Okt. 2023 (CEST))

@Cappuccino60 Das ist eigentlich keine Frage zum Urheberrecht, sondern zum Persönlichkeitsrecht. Frage doch bitte auf WD:BIO nach. --Raymond Disk. 12:56, 4. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:28, 4. Okt. 2023 (CEST)

CLIQUE (Algorithmus): Algorithmus in Pseudo-Code und in C++ - handelt es sich in diesen konkreten Fällen um potenzielle URV?

Bei der AutoQS-Prüfung von CLIQUE (Algorithmus) bin ich hierauf gestoßen und weiß nicht recht, wie beurteilen. Im Artikel wird ein Algorithmus erst in Pseudo-Code, dann in C++ dargestellt. Der Pseudo-Code wurde von [1] übernommen, der C++-Code von [2]. Freigaben gibt es beim Original nicht. Was meint Ihr? BG, --Leserättin (Diskussion) 10:47, 4. Okt. 2023 (CEST)

Ich glaube, dass das kein schutzfähiger Code ist; ich kann das aber fachlich nicht wirklich einschätzen. Wird der Artikel ohnehin gelöscht werden müssen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:40, 4. Okt. 2023 (CEST)
Da sehe ich auch nichts Schutzfähiges. Das ist nur knapp über dem Niveau von Hello World. Grüße --h-stt !? 17:21, 5. Okt. 2023 (CEST)
OK, danke. Ich hake es ab. BG, --Leserättin (Diskussion) 17:23, 5. Okt. 2023 (CEST)
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Mosaikkarte von Madaba
die Vorlage?

Hallo, ich hätte gern eure Einschätzung zu diesem Foto auf Commons. Die Mosaikkarte selbst ist ein frühbyzantinisches Bodenmosaik und somit gemeinfrei. Hier handelt es sich aber nicht um ein Foto des Originals, sondern um eine Nachzeichnung mit erklärender Beschriftung. Ich vermute ein Poster, das man vor Ort kaufen kann (war vor Jahren mal dort und die Schrift mit den markanten "A"s kommt mir bekannt vor). "Gefühlt" ist das nicht gemeinfrei. Wie seht ihr das? --Ktiv (Diskussion) 14:05, 11. Okt. 2023 (CEST)

In der Beschriftung kann ich keine Schöpfungshöhe erkennen. Grüße --h-stt !? 18:18, 11. Okt. 2023 (CEST)
Ich sehe da auch kein Problem. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:52, 11. Okt. 2023 (CEST)
Dann fühle ich mich doch etwas wohler mit dieser Schautafel. Vielen Dank! --Ktiv (Diskussion) 18:58, 11. Okt. 2023 (CEST)
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Innenaufnahmen von Museen

Vor der Veröffentlichung von Fotos aus dem Inneren von Museen gibt ja einige Leute, die ihr O.K. geben müssen:

  • Der/die Fotograf/in, sofern man die Bilder nicht selbst gemacht hat
  • Die Museumsleitung (kraft Hausrecht)
  • Der Schöpfer eines evt. dargestellten Kunstwerks oder seine Erben, sofern das Urheberrecht an diesem Kunstwerk noch nicht abgelaufen ist

Die Frage ist nun: Müssen auch die Gestalter der Ausstellung gefragt werden? Das Gestalten einer Ausstellung in einem Museum besitzt ja in der Regel auch eine eigenständige Schöpfungshöhe. Oder genügt hier die Erlaubnis der Museumsleitung ? Es geht mir nicht um Aufnahmen eines einzelnen Objekts, sondern um Übersichtsbilder über einen ganzen Ausstellungsraum. --HH58 (Diskussion) 08:27, 15. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @HH58, das Einverständnis des Innenarchitekten brauchen wir nur bei einer wirklich eigenständig künstlerischen Gestaltung des Ausstellungsraums. In 99 % der Fälle müssen wir uns also darüber keine Gedanken machen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:48, 15. Okt. 2023 (CEST)
Berliner Sezession 1905
@HH58 ich vermute mal, du meinst so etwas, also den Prozess und das Ergebnis der schöpferischen Kombinatorik dieser behüteten Hängegruppe. Unter ihnen ist Fritz Klimsch, der ist 1960 gestorben, sein Anteil an dieser Hängung stünde also noch bis 2031 unter Urheberrecht. Wenn es denn anerkannt würde. Kollege Gnom scheint abgeneigt, ich enthalte mich meiner unmaßgeblichen Meinung. --Goesseln (Diskussion) 10:10, 15. Okt. 2023 (CEST)
Die Petersburger Hängung als eigenständiges Kunstwerk? Ist zumindest möglich, aber dann muss ihr wirklich ein künstlerischer und nicht nur ästhetisch-zweckmäßiger Gedanke innewohnen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:28, 15. Okt. 2023 (CEST)
Den WP-Artikel Petersburger Hängung habe ich hier nur fahrlässiger Weise verpipelinkt, weil es keinen WP-Artikel Bilderhängung gibt (und wohl auch nicht geben muss, ist ein Unterthema zu Kunstausstellung oder Schausammlung ...). Das sollten wir hier also nicht weiter diskutieren. Das Geschehen auf dem Foto von 1905 hingegen schon. --Goesseln (Diskussion) 10:40, 15. Okt. 2023 (CEST)
Konkret geht es um die ersten 6 Bilder rechts in Bayerisches Armeemuseum, wobei der Haupteingang unter die Panoramafreiheit fällt und die Reproduktion des zweidimensionalen Gemäldes keine eigenständige Schöpfungshöhe aufweist. Dass keine ordnungsgemäße Freigabe der Fotografen vorliegt habe ich dem Einsteller schon mitgeteilt, er ist dran, das zu beheben. Jetzt ist halt die Frage, in wie weit auch die Gestalter der Ausstellung ihr Einverständnis erklären müssen (streng genommen würde das auch das ganz untere Bild aus dem Reduit Tilly betreffen). --HH58 (Diskussion) 11:24, 15. Okt. 2023 (CEST)
Schöpfungshöhe für das Aufstellen historischer Waffen in einer Reihe? Das scheint mir aber schon recht weit hergeholt. Auch der historisch möglichst korrekte Nachbau einer Artilleriestellung aus dem Ersten Weltkrieg weist aus meiner Sicht keine Schöpfungshöhe auf. Wo ist denn da eine persönliche Handschrift oder eine eigenständige künstlerische Gestaltung zu erkennen? --Jossi (Diskussion) 13:13, 15. Okt. 2023 (CEST)
@HH58, ich sehe es bei den konkreten Beispielen wie @Jossi2 – so etwas ist nicht schutzfähig. Anders kann es bei abfotografierten Schautafeln oder künstlerisch (!) gestalteten Dioramen sein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:44, 15. Okt. 2023 (CEST)
Und das zweite Bild - das mit dem Musketier und dem Kürassier ? --HH58 (Diskussion) 14:29, 15. Okt. 2023 (CEST)
Was soll an dieser Inszenierung einer Kampfszene geschützt sein? -- Chaddy · D 16:25, 15. Okt. 2023 (CEST)
In aller Regel ist Ausstellungsgestaltung Handwerk. So sehe ich das auch hier. Ausnahmen mögen existieren, bleiben aber seltene Ausnahmen. Grüße --h-stt !? 16:50, 15. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:02, 17. Okt. 2023 (CEST)

Foto der USIS - United States Information Services

Nachdem ich da im amerikanischen Urheberrecht gar nicht auskenne, ist das Foto in der ÖNB https://onb.digital/result/10BF3015 von 1955 von der USIS stammt frei oder nicht? - danke K@rl du findest mich auch im RAT 15:27, 16. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @Karl Gruber, es kommt hier darauf an, ob dieses Foto von einem US-Beamten in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit geschossen wurde. So ganz kann man dem Datenbank diese Information nicht entnehmen, ich würde aber davon ausgehen, dass diese Voraussetzung hier erfüllt ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:14, 16. Okt. 2023 (CEST)
danke, und mit welcher Lizenz wäre es dann mit PD? --K@rl du findest mich auch im RAT 17:22, 16. Okt. 2023 (CEST)
Einschlägig wäre wohl {{PD-USGov-DOS}}. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:27, 16. Okt. 2023 (CEST)
Ich sehe allerdings gerade, das Problem, dass es nur als Bildschirmkopie möglcih ist oder ein Wasserzeichen hat oder eben käuflich erhältlich ist, da werde ich die Finger weg lassen, oder wie siehst du das? --K@rl du findest mich auch im RAT 17:50, 16. Okt. 2023 (CEST)
Unser Artikel United States Information Agency sagt, dass in der Nachkriegszeit rund 40 österreichische Fotografen für die USIS arbeiteten und den Wiederaufbau dokumentierten. Dann sind das Bilder, die zwar im Auftrag der Amerikaner tätig waren. Ich kenne jetzt das Besatzungsrecht bis 1955 nicht, nach regulärem österreichischen Recht liegen die Rechte aber bei den Fotografen, die Bilder sind nicht public domain. Grüße --h-stt !? 18:35, 16. Okt. 2023 (CEST)
Eine erfreuliche Ausnahme sind allerdings die Aufnahmen von en:Yoichi Okamoto, der als US-Beamter diese Ausbildung leitete und selbst als Fotojournalist sehr aktiv war (und eigentlich auch hier einen Artikel verdient hätte, über seine Wiener Zeit gibt es Literatur). Siehe auch Commons-Kategorie [3]. Was den ÖNB-Bildbetrachter betrifft - Dezoomify ist dein Freund! -- Herby 19:21, 16. Okt. 2023 (CEST)
Meiner Auffassung nach wären sie in Deutschland per Schutzlandprinzip ohnehin nicht public domain – wir akzeptieren die Bilder aber per Risikoabwägung, weil das Klagerisiko in diesen Fällen quasui bei null liegt. Sehe ich das falsch? --Yellowcard (D.) 22:32, 16. Okt. 2023 (CEST)
Ja, das machen wir bei allen PDUSGov-Varianten (NASA usw.) so. Gestumblindi 22:45, 16. Okt. 2023 (CEST)
Das liegt daran, dass das US-Innenministerium in der Frühzeit der Wikipedia mal einigermaßen offiziell erklärt hat, dass sie im Ausland ganz sicher nicht gegen die Verwendung von Fotos vorgehen, die im Inland public domain sind. Ich habe diese Erklärung zwar nie selbst gesehen, halte das aber für ausgesprochen plausibel. Grüße --h-stt !? 22:56, 16. Okt. 2023 (CEST)
Die US-Behörden haben ja auch ein politisches Interesse daran, dass ihre Inhalte möglichst weit verbreitet werden. Das ist geschickte PR/Propaganda. -- Chaddy · D 04:58, 17. Okt. 2023 (CEST)
Na eben, dann ist das aber doch ohnehin eine reine Risikoabwägung und hat nichts mit Besatzungsrecht etc. zu tun, oder was übersehe ich hier weiterhin? Wenn wir die Dateien auf Basis einer Risikoabwägung nutzen (was ich in diesem Fall für plausibel und sinnvoll halte), ist die tatsächliche Rechtslage, die ziemlich komplex sein könnte, doch ohnehin kaum relevant – eben weil wir die Werke abseits der tatsächlichen Rechtslage aus risikobasierten pragmatischen Erwägungen weiternutzen. --Yellowcard (D.) 08:41, 17. Okt. 2023 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe es jetzt unter File:Lackfabrik Marx-1955.jpg hochgeladen. --lg K@rl du findest mich auch im RAT 09:48, 17. Okt. 2023 (CEST)
Commons hat auch noch die Vorlage c:Template:PD-USGov-USIA für die (oben schon verlinkte) Nachfolgeeinrichtung United States Information Agency. Ob einem die für Fotos des USIS passt oder ob man lieber die DOS-Vorlage nimmt, ist letztlich Geschmackssache. --Rosenzweig δ 12:51, 17. Okt. 2023 (CEST)
Als Klarnamensaccount fasse ich sowas prinzipiell nicht an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:57, 17. Okt. 2023 (CEST)
Bei meinem Namen geht's ;-) --K@rl du findest mich auch im RAT 16:15, 17. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:56, 17. Okt. 2023 (CEST)
Datei:Barbarini August 2023-Mies Elout-Drabbe - Der graue Tag - Privatsammlung.jpg
Datei:Barbarini August 2023-Mies Elout-Drabbe - Frühling auf dem Land - Kunstmuseum Den Haag.jpg
gemeinfrei?

durch eine WP:Mitteilung, dass eine Verlinkung auf die von mir ursprünglich mal angelegte niederländische Malerin Lucie van Dam van Isselt (eine Nichte von Elout-Drabbe) stattgefunden hat, wurde ich auf den Artikel Mies Elout-Drabbe aufmerksam gemacht, so weit, so nichts Spektakuläres. Mies Drabbe ist 1956 gestorben, plus 70+1 macht den public domain day 1.1.2027. Und es gab bisher keine Werke von ihr bei Commons oder bei WP:nl. Bisher, denn im August 2023 wurden zwei Objekte bei Commons als

eigene Werke und als cc-by-sa-4.0 hochgeladen. 

Und dazu noch unter

GLAMhybrid Museum Barberini 2023

Wie kann das sein? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann das gar nicht sein, auch wenn dieses Missverständnis,

wenn ich einen Scanner oder einen Fotoapparat bedienen kann, dann gehört das, was dabei herauskommt, mir, 

zehntausendfach in Commons vorkommt. Warum wir ein solches Missverständnis noch mit WP:GLAM absegnen, das ist dann in my humble opinion doppelt ärgerlich. Oder sehe ich das falsch, dann bitte ich um Aufklärung. --Goesseln (Diskussion) 18:39, 6. Okt. 2023 (CEST)

Ich bin da ganz bei dir, nur die Erben eines Urhebers können Werke unter eine Lizenz stellen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:47, 6. Okt. 2023 (CEST)
@GodeNehler zur Info. Ich sehe hier ein Versehen durch den Fotografen, kein Vorsatz. --Raymond Disk. 21:59, 6. Okt. 2023 (CEST)
@Goesseln, @Ralf Roletschek, @Raymond: Sorry, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. Bitte ggf. anpassen oder Löschen, wenn mir da ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe auf den Auslöser gedrückt – habe selber aber keine Rechte am Original. --GodeNehler (Diskussion) 22:24, 6. Okt. 2023 (CEST)
Datei:Barbarini August 2023-Jan Sluijters - Landschaft bei Laren mit Radfahreern, 1911 - Singer Laren (cropped).jpg
Jan Sluijters, gestorben 1957

Es wäre schön, wenn in einem Glam-Projekt auch elementares Wissen über Urheberrechte vermittelt würde, und es wäre auch schön, wenn eine gewisse Qualitätskontrolle auch den Aspekt der Urheberrechte berücksichtigen würde. Ein weiterer Kandidat in der 900 Objekte starken Bilderausbeute ist dieser hier, Jan Sluijters, der hat bei Commons sogar eine {x{NoUploads}x} Warnbox.

Wer mag, darf weiter suchen --Goesseln (Diskussion) 22:55, 6. Okt. 2023 (CEST)

Auf das Sluijters-Bild habe ich gerade eine LA auf Commons gestellt. Wenn es da noch mehr problematische Bilder gibt, bitte LA stellen. Grüße --h-stt !? 00:39, 9. Okt. 2023 (CEST)
Als Mitorganisator der Veranstaltung ärgern mich solche Fehler auch. Bei Mengenuploads möchte ich nicht ausschließen, dass mir das nicht auch passieren könnte und natürlich habe ich sofort nachgeschaut, ob es sich hier eventuell auch um einen meiner Uploads gehandelt hat.
Wir wollen bei solchen Veranstaltungen die Chance nutzen eine komplette Dokumentation des vorhandenen Bildbestandes zu erhalten. Dazu gehört auch Material, das wir bis zum Gemeinfreitag in unserem Archiv -versteckt - bereitstellen. Ich lade also solche Bilder hoch und stelle im nächsten Schritt den Schnelllöschantrag selbst. Warum lade ich überhaupt hoch? Weil ich bei meiner begrenzten Lebenszeit nicht sicher sein kann, dass ich den Gemeinfreitag für die entsprechenden Bilder selbst erleben werde.
Für ein solches Vorgehen ist es aber notwendig, dass man sich auch als Fotograf mit den jeweiligen Bildern auseinandersetzt.
Mein Wunsch an Fotografen auf solchen Veranstaltungen ist, dass sie bei den Bildern die sie hochladen, wenn sie schon nicht das "Artwork-Template" benutzen, sie als Minimum in die Bildbeschreibung die Informationen einsetzen, die auf dem Infoschildchen neben dem Bild im Museum stehen. Dann erkennt man nämlich in der Regel, ob ein Bild gemeinfrei ist, oder nicht.
Da ich diese Beschreibungen schon in meinem Bildbearbeitungsprogramm anbringe und dann im Batch uploade, kann es wie gesagt sein, dass auch ich einmal einen notwendigen SLA übersehe. Ich freue mich dann auf eine unbürokratische Abwicklung von aufmerksamen Mitstreitern hier. Die löschenden Admins sollten in solchen Fällen darauf achten die Bilder in die entsprechenden Datumskategorien für den Gemeinfreitag zu stellen.--Wuselig (Diskussion) 08:58, 9. Okt. 2023 (CEST)
bei dem von dir hochgeladenen Bild c:File:Anton Mauve-Im Gemüsegarten-03981 (cropped).jpg "verzichtest" du mit {x{Cc-zero}x} "auf alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte". Das liest sich gut, nur imho hast du überhaupt keine Urheberrechte bei einer einfachen Reproduktion eines wegen PD-old-100 ohnehin gemeinfreien Bildes, so wie wir es seit dem Streit bei Reiss-Engelhorn auch mit fremden Museumsfotografen-Fotos halten wollen. Oder sehe ich das falsch?
Es ist also wegen der Vorbildfunktion der WP:GLAM-Aktivitäten auch dort noch einiges an Aufklärung zu tun, denke ich mal.
Ob wir urheberrechtlich geschützte Bilder systematisch im Commons-Giftschrank bunkern sollten, also auch 10.000 Werke von Pablo Picasso bis zum PDD im Jahr 2044, das ist eine interessante Variante, imho besser nicht. --Goesseln (Diskussion) 10:37, 9. Okt. 2023 (CEST)
Wenn Du mal genau hinschaust, ist der Crop nicht von mir. Ich habe das Bild mit Rahmen hochgeladen. Dadurch wird es wieder zum Lichtbild(werk ?). Dieses Bild von mir ist cc-zero. Die Bildbeschreibung generiere ich über Wikidata, dort ist das Bild von Anton Mauve als gemeinfrei ausgewiesen. Es wäre ein Desiderat für die Darstellung der Bildbeschreibung auf Commons, dass diese Info aus WD auch in die Bildbeschreibung übernommen wird. Um die Diskussion, welche Informationen aus WD in die Bildbeschreibung bei Commons aufgenommen wird, oder nicht, habe ich mich in der Tat noch nicht gekümmert.
Bezüglich der Werke von Picasso, werden wir wohl nicht alle Werke von ihm für Commons erfassen können, aber es könnte durchaus das eine oder andere dabei sein, das bis zum Jahr 2044 nicht mehr zur Verfügung steht - gestohlen, zerstört etc. Dann hat die Aufbewahrung im Giftschrank doch etwas Gutes bewirkt. --Wuselig (Diskussion) 12:47, 9. Okt. 2023 (CEST)
In Europa ist das jetzt richtig (Art. 14 DSM-Richtlinie), aber ausserhalb Europas kann es noch vorkommen, dass selbst für eine Reproduktion eines gemeinfreien Werks Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen werden könnten. Eine Möglichkeit ist es daher, auf Commons etwa {{Licensed-PD-Art|PD-old-95-1923|cc-zero}} zu verwenden - dadurch wird ein Hinweisbaustein generiert, der darauf hinweist, dass in vielen Staaten Reproduktionen gemeinfreier Werke nicht geschützt sind, der Fotograf aber für Staaten, in denen die Reproduktion als solche doch geschützt ist, eine CC-zero-Lizenz vergibt (d.h. auf seine Rechte verzichtet). Einfach nur CC-zero allein finde ich aber in solchen Fällen auch unpassend. Es sollte schon auf den gemeinfreien Status des Originalwerks hingewiesen werden. Gestumblindi 11:51, 9. Okt. 2023 (CEST)

Wer im Rahmen einer GLAM-Veranstaltung in einem Museum fotografiert, sollte sich bewusst sein, dass auch eine Fotografiererlaubnis des Museums nichts daran ändert, dass Bilder, deren Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, noch geschützt sind, und meistens hat das Museum die Rechte an solchen Bildern auch nicht selbst (es darf sie ausstellen und aufgrund der Katalogbildfreiheit auch in einem Katalog abbilden, kann aber keine Lizenzen vergeben), auch greift die Panoramafreiheit in Innenräumen in den meisten Ländern nicht (inkl. DACH - mit Ausnahmen für A, aber nur für Werke, die Bestandteil des Gebäudes sind). Es gibt auf Commons zwar schon länger eine commons:Category:Mies Drabbe, diese enthielt aber bis jetzt nur zwei Bilder von Jan Toorop, die Mies Drabbe darstellen und in Ordnung sind, da Toorop 1928 gestorben ist. Auf die Bilder von Mies Drabbe werde ich jetzt einen Commons-LA stellen. Gestumblindi 11:54, 9. Okt. 2023 (CEST)

Fotografische Dokumentation einer Performance

Hi, ich hatte heute Gelegenheit Performances (Aktivierungen) mit zwei Werken von Franz Erhard Walther zu fotografieren. Die Portraits von ihm und seiner Frau sind unkritisch und schon hochgeladen. Aber ich bin etwas unsicher, was die Bilder der Performances angeht. Der BGH hat ja seinerzeit entschieden, dass Fotos von einer Beuys-Performance selbständige Werke waren (Urt. v. 16.05.2013, Az. I ZR 28/12) und der Künstler, bzw seine Erben und die VG Bild-Kunst, keine Zustimmung zu einer Ausstellung erteilen müssen. Wie halten wir das aber bei uns? Die Bilder zeigen Gruppen von Menschen, einmal in einer Art Schlange, verbunden durch einen Stoffstreifen, es handelt sich um Werk #32 aus seinem 1. Werksatz von 1967 (eine Ausstellungskopie, das Original ist nicht mehr verwendbar). Im zweiten Fall tragen Personen rote Kopfmasken, Werk: Rote Kopfformen aus den 1980er Jahren. In einem der Bilder aus dieser Serie steht Walther im Hintergrund, sichtbar erfreut, dass seine Werke mal wieder aktiviert werden. Die Performances waren öffentlich, es waren verschiedene Fotografen anwesend. Das Ganze passierte auf der rund um die Uhr frei zugänglichen Terrasse des Haus der Kunst. Was meint ihr? Kann ich zwei/drei Bilder hochladen? Auf Commons? Hier? Grüße --h-stt !? 00:36, 9. Okt. 2023 (CEST)

Mein Vorschlag: Die Veröffentlichung einer von einem Betrachter angefertigtes Foto einer urheberrechtlich geschützten Performance stellt eine Werknutzung dar und bedarf deshalb einer Lizenz des Urhebers. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:06, 9. Okt. 2023 (CEST)
So eine Frage hatte ich 2021 auch gestellt und die Diskussion kam ebenfalls zu diesem Ergebnis. Gestumblindi 21:33, 9. Okt. 2023 (CEST)
Ok, ich habe das BGH-Urteil jetzt im Volltext nachgelesen und die für die Bewertung ausschlaggebenden Kriterien passen nicht wirklich auf unsere Fragestellung. Über den Ablauf und daher die Qualität der Darstellung gibt es hier keine Unsicherheit, die zu Lasten der Rechteinhaber gehen könnte. Wobei ein einzelnes Bild den Performance-Charakter ja nie umfänglich wiedergeben kann, womit die Argumentation des BGH evtl doch wieder eröffnet sein könnte. Grüße --h-stt !? 23:34, 9. Okt. 2023 (CEST)

Logo Spiel Messe Essen

Hallo,

ich habe überlegt den Eintrag zur Spiel zu überarbeiten. Dafür wollte ich das Logo hochladen was von dem Veranstalter online zur Verfügung gestellt wird. Meine Frage dazu ist, fällt dieses Logo durch seine schlichte Form unter die Gemeinfreiheit? Auch wenn es Registriert ist? Danke für eure Hilfe. (nicht signierter Beitrag von XTerrex (Diskussion | Beiträge) 17:20, 9. Okt. 2023 (CEST))

Joah. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:46, 9. Okt. 2023 (CEST)

Längere Zitate aus Romanen

Hallo, ich habe schon längere Zeit an diesem Artikel gearbeitet, den ich nun gerne bald einstellen möchte. Allerdings bin ich unsicher, was das Copyright angeht: Im Abschnitt "Einflüsse" habe ich belegt, dass eine Stelle im Buch wohl eine konkrete Vorlage in einem anderen hat. Um dies dem Leser anschaulich zu machen, habe ich in Form von Blockzitaten je eine Stelle aus den beiden Büchern wiedergegeben, wo man die inhaltliche Ähnlichkeit bemerkt. Eine der beiden ist dabei etwas zusammengekürzt, was mit Auslassungszeichen gekennzeichnet wurde. Ich habe schon die entsprechenden Leitfäden hier in der Wikipedia angesehen und bin unsicher. An sich sind beide Zitate recht lang, was nicht gerne gesehen ist, auf der anderen Seite haben sie aber einen erkennbaren Zitatzweck und dienen dazu, die im Artikel durch Literatur belegte Aussage zu untermauern. Sind die beiden Zitate daher zulässig oder fällt das leider auch unter Verstoß gegen das Urheberrecht? Dann würde ich den Absatz nämlich gänzlich entfernen oder überlegen, wenn das noch einen Mehrwert haben sollte, nur jeweils einen Satz daraus anzuführen. Vindolicus (Diskussion) 11:00, 22. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @Vindolicus, rechtlich ginge das schon (wenn du noch etwas mehr erläuternden Fließtext vor und nach die Zitate einfügst), aber redaktionell schätze ich die Situation so ein, dass wir so etwas in Artikeln über Bücher nicht wollen. Mein Gefühl wäre, dass du den Absatz einfach so lässt, wie er ist, aber die beiden Zitate entfernst. Aber das überlasse ich dir (und den anderen am Artikel beteiligten AutorInnen). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:33, 22. Okt. 2023 (CEST)
Ich sehe das ähnlich. Vindolicus, wenn du die Aussage zur Ähnlichkeit mit einer Literaturstelle (Butler) belegen kannst, dann sind die langen Zitate doch ganz überflüssig. Ich sehe den Zitatzweck daher gar nicht recht. Wäre die Ähnlichkeit nicht über Sekundärliteratur belegbar und du wärest selbst darauf gekommen, dann wäre es im Sinne von WP:KTF wohl auch nicht erwünscht. Somit komme ich zum Schluss von Gnom: "Mein Gefühl wäre, dass du den Absatz einfach so lässt, wie er ist, aber die beiden Zitate entfernst". Gestumblindi 16:24, 22. Okt. 2023 (CEST)

Danke euch für die Einschätzungen! Dann ist es wohl das Beste, wenn ich die Zitate einfach rausmache und den Artikel so einstelle. Unter dem Strich gesehen, sind die Zitate eine nette „Spielerei“, aber nicht zwingend zum Verständnis notwendig. Vindolicus (Diskussion) 09:31, 23. Okt. 2023 (CEST)

es ist hier so, daß Wikipedia strenger ist als das Gesetz verlangt. Hat irgendwer mal irgendwo so festgelegt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:59, 23. Okt. 2023 (CEST)
"Strenger als das Gesetz verlangt" würde ich hier nicht sagen, es fehlt hier doch am geforderten Zitatzweck, da kein Zitat (schon gar nicht in diesem Umfang) nötig ist, um die Aussage zu belegen, oder? --Gestumblindi 13:33, 23. Okt. 2023 (CEST)
Die Aussage muss damit nicht belegt werden, aber es wäre für den Leser natürlich interessant gewesen, was genau die Ähnlichkeit beider Werke ist. Aber inzwischen ist der Artikel ohne die beiden besagten Zitate eingestellt worden. Vindolicus (Diskussion) 17:05, 24. Okt. 2023 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:21, 25. Okt. 2023 (CEST)

Urheberrecht bei alten Büchern

Gibt es Besonderheiten die beim Urheberrecht bei (alten) Büchern zu beachten wären? Konkret: Das Buch "Adolf Thomälen: Kurzes Lehrbuch der Elektrotechnik. 9., verbesserte Auflage. Verlag von Julius Springer, Berlin 1922." sollte, Autor ist 1940 verstorben, Publikation aus 1922, meines Verständnis nach PD sein, da die Zeiten für den Ablauf des urheberrechtlichen Schutzes hinreichend lang sind. Anderseits behauptet der Verlag (das Buch ist als Digitalisat/PDF käuflich zu bekommen) unter doi:10.1007/978-3-662-36528-1, dass dieses Werk urheberrechtlich geschützt sei. Ein Fall von Schutzrechtsberühmung seitens Springer?--wdwd (Diskussion) 10:05, 12. Okt. 2023 (CEST)

Das Werk von Thomälen ist seit 2011 PD-old-70.
Ob die Scan-Arbeit und das Einbinden in ein PDF (von Springer, Google-Books und so weiter) unter einem Schutz steht, so dass man nicht hingehen kann und dieses PDF einfach mal so weiterverkaufen kann, diese Frage mögen andere beantworten.
by the way und ich hoffe, ich schweife nicht unnötig ab:
Die englische Übersetzung c:File:A text-book of electrical engineering (IA textbookofelectr00thomrich).pdf der 2. Auflage aus dem Jahr 1910 steht bei Commons als {x{PD-US-expired}x} (Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen.)
das ist aus zweierlei Gründen "stark"
das Buch wurde in London veröffentlicht, also nicht in den USA
der Übersetzer en:George William Osborn Howe ist 1960 gestorben, seine Übersetzungsleistung steht also noch bis 2031 unter Urheberrechtsschutz.
Die Scan-Arbeit wurde in diesem Fall von der en:California Digital Library geleistet.
--Goesseln (Diskussion) 11:05, 12. Okt. 2023 (CEST)
Scannen, in PDF einbetten usw. sind keine schöpferischen Tätigkeiten, sie begründen kein neues Urheberrecht. Bibliotheken, Museen, Unis usw. begehen jedoch gerne und oft eine Schutzrechtsberühmung, indem sie behaupten, irgendwelche Rechte zu haben. Das kann man getrost ignorieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:29, 12. Okt. 2023 (CEST)
Das Thema sollte innerhalb der EU doch seit Artikel 14 ohnehin „a gmahte Wies'n“ sein. --Herby 15:12, 15. Okt. 2023 (CEST)

Kolorierter Abguss eines antiken Mosaiks

Hallo, ich habe eine Frage zur Göttinger Kopie der Mosaikkarte von Madaba. Das Original in Jordanien ist aus dem 6. Jahrhundert und gemeinfrei; bei commons gibt es etliche Fotos. Die (wesentlich aufschlussreichere) Kopie in der Abgusssammlung der Uni Göttingen (koloriertes Polyesterharz, Innenraum) wurde 1965 angefertigt. Ich würde meine Fotos hiervon gern bei commons hochladen und den Artikel hiermit illustrieren, weiß aber nicht recht, wie ich es angehen soll. Nach meinem Verständnis ist ein Mosaik nicht zweidimensional, da nicht völlig plan. Hat das Kolorieren nach antikem Vorbild Schöpfungshöhe? Gibt es evtl. Musterbriefe für das Anschreiben an die Kustodie? --Ktiv (Diskussion) 09:24, 25. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @Ktiv, der Abguss an sich ist nicht schutzfähig. Die Einfärbung auch nicht, würde ich sagen. Das bedeutet, du kannst deine Fotos problemlos hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:33, 25. Okt. 2023 (CEST)
Auf dein Wort hin werde ich das tun. Vielen Dank! --Ktiv (Diskussion) 13:20, 25. Okt. 2023 (CEST)
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Geschützter Name Motorikpark

Servus, jetzt habe ich mich gerade gewundert, dass wir zum Begriff Motorikpark keinen Artikel haben. Was mit jedoch nicht klar war, dass es sich hierbei um einen geschützten Namen handelt. Ich würde gerne einen Artikel anlegen. Sollte rechtlich kein Problem sein oder? Der geschützte Name soll ja nur verhindern, dass sich "normale" Fitnessparcours auch als Motorikpark bezeichnen. lg --Tigerente (Diskussion) 17:42, 25. Okt. 2023 (CEST)

Das ist keine Urheberrechtsfrage, der Begriff ist nur markenrechtlich geschützt. Ich denke, alles ist irgendwie schon in Bewegungswissenschaft enthalten, der Artikel ist sehr ausführlich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:48, 25. Okt. 2023 (CEST)
Servus, Danke. Hast recht. Vermutlich würde auch eine Weiterleitung auf Bewegungsparcours mit einem eigenen Kapitel ausreichen. lg --Tigerente (Diskussion) 17:59, 25. Okt. 2023 (CEST)
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Bilder der "Prinsendam" von der US Coast Guard

Guten Abend! Ich plane in den nächsten Tagen einen Ausbau des Artikels zur 1980 gesunkenen Prinsendam, leider ist aber aufgrund der kurzen Dienstzeit dieses Schiffes die Auswahl an Bildern recht klein. Bereits vor etlichen Jahren auf Commons hochgeladen wurde dieses Bild des brennenden Wrack von der US Coast Guard, welches als Foto einer US-Behörde frei verwendbar ist. Nun habe ich nach entsprechender Suche weitere Bilder der Coast Guard zum Unglück entdeckt, die noch nicht hier hochgeladen wurden. Allen voran interessiert mich dieses Foto des Schiffes kurz vor seinem Untergang sehr. Die auf der Seite angegebenen Terms of Use verunsichern mich jedoch ein bisschen. Kann dieses Foto hier hochgeladen werden? Interessant wäre auch folgendes Foto, das auch von der Coast Guard stammt, aber nun in der Sammlung der Alaska State Library ist: Sinking of the PRINSENDAM, October 4, 1980. Bei letzterem Foto bin ich mir vollkommen unsicher, welche Lizenz dort greifen könnte. Ich wäre deshalb sehr dankbar über eure Meinungen bzw. Hilfe diesbezüglich :) MfG --Lindemann97 (Diskussion) 21:51, 26. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @Lindemann97, wenn man den von dir erwähnten Hinweis genau liest, dann besagt er im ersten Satz, dass das Foto urheberrechtlich gemeinfrei ist und in den darauf folgenden Sätzen, dass aber andere Regeln bezüglich gegebenenfalls abgebildeten Marken, Personen, Abzeichen etc. beachtet werden muss. Letzteres ist aber für uns kein Problem, schon gar nicht bei diesem Motiv. Du kannst das Foto also auf Commons absolut problemlos mit der Lizenzvorlage Template:PD-USCG hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:13, 27. Okt. 2023 (CEST)
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Hi - könnte man das Bild auch in die De-Wikipedia übernehmen? Für Commons würde es ja nicht reichen... --Calle Cool (Diskussion) 23:18, 9. Okt. 2023 (CEST)

Das gute Stück ist dreidimensional, so dass die Abbildung wohl mindestens als Lichtbild anzusehen ist. Dann ist ein Schutz anzunehmen. Grüße --h-stt !? 23:36, 9. Okt. 2023 (CEST)
@h-stt: Daher ist es nix für Commons... Aber gäbe es in de-Wiki eine Passende Lizenz wie jetzt im en:wiki. Also das wir das Bild hier her Importieren können? --Calle Cool (Diskussion) 15:30, 16. Okt. 2023 (CEST)
Nein, auf en-WP ist das als non-free-license unter fair-use markiert. Solche Schranken gibt es nach europäischem Recht nicht, weshalb wir dieses Bild nicht nutzen dürfen. Grüße --h-stt !? 18:22, 16. Okt. 2023 (CEST)

Panoramafreiheit Luxemburg

Wie handhaben wir die fehlende Panoramafreiheit in Luxemburg? Dieses Land gehört ja eigentlich auch zum deutschen Sprachraum. Das würde dann zwei Probleme erzeugen: Einerseits könnten wir keine in Luxemburg aufgenommene Fotos von geschützten Werken (die unter Panoramafreiheit fallen würden) verwenden. Und andererseits könnte das auch problematisch werden, wenn wir immer die strengste Rechtslage im deutschen Sprachraum anwenden: Dann nämlich könnten wir uns gar nicht mehr auf Panoramafreiheit berufen. Wie wollen wir das handhaben (ich bin mir gerade nicht sicher, ob wir das schon mal diskutiert hatten)? Wir könnten uns natürlich damit behelfen, dass Deutsch dort nur eine von drei Amtssprachen ist, Französisch sehr dominant ist und Luxemburgisch je nach Auslegung ein deutscher Dialekt oder eine eigenständige Sprache ist. -- Chaddy · D 13:43, 14. Okt. 2023 (CEST)

Von dem vermeintlichen Grundsatz der strengsten Rechtsordnung im deutschen Sprachraum sind wir schon so oft abgewichen, ich denke wir sollten uns davon völlig verabschieden. Bei uns gilt deutsches Urheberrecht, es sei denn das betreffende Werk hat einen überwiegenden Bezug zu einem anderen Staat. Das ist angesichts des Schutzlandprinzips angemessen. Und Luxemburg sollten wir einfach ignorieren. Das entspricht auch dem Schutzlandprinzip, denn Luxemburg spielt einfach keine Rolle in den Abrufzahlen, es gibt keine Inhalte, die sich an ein Luxemburger Publikum wenden, weil das Luxemburger Publikum nicht messbar ist. Sorry für die deutlichen Worte, aber so ist die Realität. Grüße --h-stt !? 16:38, 14. Okt. 2023 (CEST) PS: Mir wird der Luxemburgische Außenminister Asselborn fehlen, er kommt im Deutschlandfunk oft zu Wort, mit beachtenswerten Perspektiven.
Wir würden wir es dann mit Fotos vom en:Palais de la Cour de Justice, dem Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union halten? Da wurden kürzlich unzählige auf Commons gelöscht wegen fehlender Panoramafreiheit in Luxemburg (commons:Commons:Deletion requests/Files in Category:Buildings of the Court of Justice of the European Union), was auch ein bisschen der Hintergrund für meine Frage ist. -- Chaddy · D 17:13, 14. Okt. 2023 (CEST)
Richten sich Fotos des EuGH in der deutschsprachigen Wikipedia an ein Publikum in Rechtsordnungen mit Panoramafreiheit oder werden sie maßgeblich in Rechtsordnungen wahrgenommen, in denen es keine Panoramafreiheit gibt? Wenn ersteres können wir sie hier hochladen und einbinden, so wie wir es mit dem Atomium gemacht haben, bevor Belgien die Panoramafreiheit eingeführt hat. Commons hat andere Kriterien: Dort heißt es Herkunftsland und Hostingland. Das schließt die Fotos aus. Grüße --h-stt !? 19:42, 14. Okt. 2023 (CEST)
In Belgien gibt es Panoramafreiheit erst seit 2015/2016, aber das haben wir davor trotz der Tatsache, dass ein Teil von Belgien deutschsprachig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft), auch ignoriert (h-stt hat gerade das Atomium als Beispiel genannt). Gestumblindi 22:18, 16. Okt. 2023 (CEST)

Okay, dann wäre also eine Rettungsaktion dieser gelöschten Fotos zu uns lokal in Ordnung. -- Chaddy · D 05:23, 17. Okt. 2023 (CEST)

"In Ordnung" möchte ich jetzt nicht sagen, da ich den hier gepflegten Ansatz, Fotos aus Staaten ohne Panoramafreiheit unter Berufung auf das Schutzlandprinzip in die de-WP hochzuladen, schon immer fragwürdig fand. Schliesslich sind die Fotos hier auch ohne den Kontext eines (deutschsprachigen) Artikels (wenn sie überhaupt in einem Artikel verwendet werden - anders als die englische WP mit ihrem "fair use" machen wir das ja in solchen Fällen nicht zur Pflicht) international abrufbar. Ich denke immer noch, dass etwa ein Gericht in Frankreich da durchaus eine andere Meinung haben könnte als die hiesige Community. Aber es ist unsere etablierte Praxis, ja. Gestumblindi 11:27, 17. Okt. 2023 (CEST)
Um meinen Gedankengang noch etwas auszuführen: Wenn etwa ein Franzose in Frankreich z.B. via Google nach einer Fotografie eines geschützten Gebäudes, das in Frankreich steht, sucht, kann es durchaus sein, dass er als Treffer hier gehostete Bilder erhält - auch wenn er kein Wort Deutsch spricht und sich überhaupt nicht für unsere deutschsprachigen Artikel interessiert. Ob das Hosting im Rahmen der deutschsprachigen, französischen oder isländischen Wikipedia erfolgt, spielt dann vielleicht keine Rolle. Ich selbst mag mich darum vorsichtshalber dieser Schutzlandprinzip-Vorgehensweise nicht anschliessen, andere sind mutiger... Gestumblindi 21:49, 17. Okt. 2023 (CEST)
Bei der Schutzlandprinzip-Regelung geht es aber ja darum, an wen sich unser Angebot hauptsächlich richtet. Und wir als deutschsprachige Wikipedia richten uns natürlich hauptsächlich an den deutschsprachigen Raum (ja, das Elsass - aber das ist ja nur ein kleiner Teil Frankreichs, genauso wie es umgekehrt auch in der Schweiz beispielsweise mehrere Sprachregionen gibt, oder in Deutschland z. B. friesische, dänische und sorbische Minderheiten). -- Chaddy · D 23:30, 17. Okt. 2023 (CEST)
Ein Foto aus Frankreich wird aber nicht "deutschsprachig", nur weil es in der deutschsprachigen Wikipedia hochgeladen (und vielleicht nicht einmal in einen Artikel eingebunden) wird; es ist für eine Person aus Frankreich genausogut abruf- und nutzbar wie für jemanden in Deutschland; an wen sich das "Angebot richtet", ist bei einer Google-Suche nach Bildern, die dann hier gefunden werden, möglicherweise nicht einmal erkennbar. Ich halte das Schutzlandprinzip-Argument darum für sehr schwach. Gestumblindi 23:43, 17. Okt. 2023 (CEST)
"Bei der Schutzlandprinzip-Regelung geht es aber ja darum, an wen sich unser Angebot hauptsächlich richtet." -- nein, das ist eher unser pragmatischer Regelungsversuch, der irgendwann Anfang der 2000er aufgestellt wurde. Er funktioniert vorne und hinten nicht, und jede logische Rechtfertigung endet in rechtlich nicht sauber argumentierbaren Logiklücken. Ich stimme h-stt mit seinem Statement oben im Wesentlichen zu -- und wir sollte noch viel mehr damit leben lernen, dass wir uns da in juristisch mehr als fragwürdigen Situationen aufhalten, die von unseren Grundprinzipien nur mit viel Ideologie gedeckt sind. Wie in so vielen anderen Bereichen hier auch (Stichwort Logo). Pragmatismus schlägt hier die Rechtstheorie, die in der Praxis ohnehin nicht anwendbar ist. Das Schutzlandprinzip kommt mit dem Internet an Grenzen, die damals einfach nicht denkbar waren. --Yellowcard (D.) 01:33, 19. Okt. 2023 (CEST)
Natürlich könnte er das finden. So wie er auch den deutschsprachigen Artikel aufrufen könnte. Aber die Inhalte richten sich an ihn. Die Zielgruppe sind deutschsprachige Menschen und der gewaltig überwiegende Teil des deutschsprachigen Publikums lebt in Rechtsordnungen mit Panoramafreiheit. So ist das Schutzlandprinzip definiert. Und zwar schon immer. Denn auch vor dem Internet konnte ein Franzose natürlich ein deutsches Architekturbuch mit Fotos kaufen. Grüße --h-stt !? 17:54, 18. Okt. 2023 (CEST)
Ich denke, wir können das nicht abschließend beurteilen. Wie kompliziert das werden kann, zeigt die Hundertwasserentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:23, 18. Okt. 2023 (CEST)
Wie gesagt: Bei hier gehosteten Bildern, die über Web-Suchmaschinen direkt auffindbar sind (ohne dass jemand dafür bewusst die deutschsprachige Wikipedia aufrufen müsste), ist für den durchschnittlichen Suchmaschinennutzer gar nicht unbedingt eine Zielgruppe erkennbar, die enger definierbar wäre als "Internetnutzer weltweit, die eine Suchmaschine bedienen können". Das ist anders als bei einem deutschen Architekturbuch, das die Bilder eben nicht ausserhalb seines Kontexts zur Verfügung stellt. Da muss man dann eben doch ein deutschsprachiges Buch kaufen. Gestumblindi 19:23, 18. Okt. 2023 (CEST)
Aber die Suchmaschine hat mit uns doch nichts zu tun. Das ist ja ein ganz anderes Unternehmen/Organisation. Wir sind nicht für deren Angebot verantwortlich. -- Chaddy · D 21:17, 18. Okt. 2023 (CEST)
Wir stellen Bilder auf eine Weise zur Verfügung, die sie auch ausserhalb des deutschsprachigen enzyklopädischen Zusammenhangs abrufbar macht - dass das mit MediaWiki technisch anders nicht gut geht, wäre nicht unbedingt ein Argument zur Verteidigung. Insbesondere dann, wenn wir Bilder hochladen, die wir dann gar nicht alle für unsere Enzyklopädie benutzen (was bei einer "Rettungsaktion" wohl so wäre). Dafür sind wir schon verantwortlich. Gestumblindi 21:22, 18. Okt. 2023 (CEST)
Naja, im Internet ist alles weltweit verfügbar (außer es gibt eine Geosperre, die aber meist recht einfach zu umgehen ist). Entscheidend ist nicht die bloße Abrufbarkeit, sondern es muss schon einen relevanten Bezug geben. Siehe auch Schutzlandprinzip#Schutzlandprinzip und Internet. -- Chaddy · D 00:53, 19. Okt. 2023 (CEST)
Diese Aussagen würde ich von vorne bis hinten hinterfragen, ich halte sie für eine Wikipedia-Theorie, die juristisch nicht haltbar ist. --Yellowcard (D.) 01:36, 19. Okt. 2023 (CEST)

Schutz bei Nachahmungen von Liniennetzplänen Datei:Liniennetzplan Passau.pdf

Hallo, bitte um kurze Meinung, da ich mich bei den Grenzen technischer Zeichnungen nicht so sicher fühle: Es geht um Datei:Liniennetzplan Passau.pdf, welche nach eigenen Aussagen eine selbst erstellte Liniennetzkarte darstellt. Dazu gibt es optisch sehr ähnlich den offiziellen Netzplan https://vbp.stadtwerke-passau.de/files/dateien/bus/daten/Linienplan_2022_A3.pdf . Die bei uns hochgeladene Karte stellt für mich eine Nachzeichnung dar, denn alle Verläufe, Anordnungen, Positionen, selbst die Haltestellendarstellungen (vgl. beispielsweise den Knick oberhalb des Hbf) sind dem Originalwerk nachgemacht. Das Design wurde lediglich etwas abgerundet und es gab Aktualisierungen. Ist das hier hochgeladene Werk damit eine so selbstständige Ableitung, als dass es keiner Freigabe bedarf? -- Quedel Disk 11:12, 22. Okt. 2023 (CEST)

@Quedel: Ich würde sagen, dass das in Ordnung geht. Man muss ja berücksichtigen, dass es bei solchen Liniennetzplänen mittlerweile einen riesengroßen vorbekannten Formenschatz gibt, so dass man schon ziemlich individuell unterwegs sein muss, um noch etwas urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:36, 22. Okt. 2023 (CEST)
Danke für die Antwort. Also gehts mittlerweile mehr in Richtung technische Zeichnung und der Aspekt der Abstraktion tritt in den Hintergrund. Danke für die Einschätzung, ich entdüppe dann mal die Datei (wobei es davon nun auch eine PNG gibt). -- Quedel Disk 22:12, 2. Nov. 2023 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Quedel Disk 22:12, 2. Nov. 2023 (CET)

Panoramafreiheits-Diskussion auf Commons

Vielleicht möchte sich ja hier noch jemand in diese Diskussion zur Panoramafreiheit in Deutschland einbringen. Gestumblindi 11:55, 27. Okt. 2023 (CEST)

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Fotos Getzenrodeo

Hallo,

ich wollt eigentlich am 4.11.2023 zum Getzenrodeo und habe mich dort akkreditieren lassen. Hab die Akkreditierung bekommen und soll jetzt ein Dokument unterschreiben, in dem es um die Nachnutzung von Fotos geht. Hmm, eigentlich wollte ich Fotos für die Wikipedia machen, aber die Bedingugen passen zu keiner unserer Lizenzen oder sehe ich das falsch!? Insbesondere "... Race & race compound footage for commercial use/use in long format content (eg documentaries)" -> "To be sublicensed from RBMH separately" @Stepro: @Gnom: --mw (Diskussion) 15:54, 29. Okt. 2023 (CET)

Urheberrechtlich wäre eine Verwendung hier kein Problem, du würdest aber deinen Vertrag brechen und wärst privat angreifbar. Selbst wenn man argumentiert, daß das Risiko egal ist, würde das ein schlechtes Licht auf "uns" werfen, ich würde davon absehen, die Fotos hier hochzuladen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:15, 29. Okt. 2023 (CET)
Leider stimmt das nicht. Seit dem BGH-Urteil in Sachen Preußische Schlösser und Gärten handelt es sich bei Hausrechtsverstößen um eine Eigentumsverletzung und gegen die kann der Rechteinhaber auch gegen das verbreitende Medium vorgehen. Grüße --h-stt !? 18:29, 29. Okt. 2023 (CET)
Das ist aber Zivilrecht. Urheberrechtlich kann der Rechteinhaber doch nichts bewirken oder irre ich mich? --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:45, 29. Okt. 2023 (CET)
Urheberrecht ist auch Zivilrecht. Jedenfalls kann nach der Dogmatik des BGH der Rechteinhaber die Löschung verlangen und wird damit durchkommen. Grüße --h-stt !? 20:30, 29. Okt. 2023 (CET)
Das Problem ist Punkt 4: Photographers are allowed to take images and use them for editorial use only. Alle anderen problematischen Aspekte sind IMHO nur für Video relevant. Nachdem unsere Inhalte für jegliche Nutzung frei sein müssen, ist eine Beschränkung auf redaktionelle Nutzung nicht möglich. Wenn die dir keine Ausnahme geben, kannst du Bilder von dort nicht verwenden. Grüße --h-stt !? 18:28, 29. Okt. 2023 (CET)
@Michael w: Du musst tatsächlich darum bitten, dass der Vertrag für dich abgeändert wird. Ansonsten begehst du mit der Veröffentlichung auf Wikipedia eine Vertragsverletzung. Darüber hinaus steht dann eine Eigentumsverletzung zumindest im Raum, wie @H-stt geschrieben hat. Urheberrechtlich bist du aber in jedem Fall aus dem Schneider. Die Unterschiede sind für dich aber wurscht, womit wir wieder dabei sind, dass du um eine Abänderung des Vertrags bitten musst. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:27, 29. Okt. 2023 (CET)
Die FIM ist da leider noch schlimmer als die FIA. Bei der MotoGP setzt die 6seitige Fotografen-Erklärung sogar die Pressefreiheit außer Kraft. So ist es z. verboten, das Image der DORNA zu beschädigen. Dass man keine Videos/Audios bei solchen Veranstaltungen aufnehmen darf, ist dagegen normal, diese Rechte werden für sehr viel Geld verkauft. Da wurden selbst beim Fußball schon Fotografen aus dem Stadion geworfen, weil sie beim Filmen erwischt wurden.
Aber um es kurz zu machen: Wenn man nicht unterschreibt, wird man nicht (außerhalb der Zuschauerbereiche) aufs Gelände gelassen. Wenn man unterschreibt, sollte man die Fotos nicht ohne Einschränkung auf redaktionelle Verwendung veröffentlichen. --Stepro (Diskussion) 01:10, 31. Okt. 2023 (CET)
ich danke Euch allen für das Feeback. Derzeit stehe ich mit dem Ausrichter in Kontakt, sie zeigen sich gesprächsbereit. Mal schauen, eventuell geht da noch was zu machen. --mw (Diskussion) 14:40, 2. Nov. 2023 (CET)
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Nebra

Interessant: commons:Commons:Office_actions/DMCA_notices#Nebra_Sky_Disc. In Kürze: Das Land Sachsen-Anhalt wollte per DMCA Notice Abbildungen der Himmelsscheibe von Nebra von Wikimedia Commons entfernen lassen und berief sich dabei auf den Schutz der editio princeps (§ 71 UrhG). Aufgrund einer Counter Notice von Wikimedia Deutschland, die sich auf § 68 UrhG stützt, wurden die Dateien vorerst nicht entfernt. - Selbst wenn dieser Editio-Princeps-Schutz bestehen würde, würde er ja auch wohl schon nächstes Jahr ablaufen (die Scheibe wurde 1999 entdeckt), da würde ich mich schon fragen, warum Sachsen-Anhalt so kurz vor Schutzablauf noch so tut... Gestumblindi 17:28, 21. Okt. 2023 (CEST)

Danke dir, @Gestumblindi! Ich muss sagen, dass ich das Zusammenspiel von § 71 und § 68 UrhG nicht verstehe. Kann mich da jemand erhellen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:54, 21. Okt. 2023 (CEST)
Auf Commons wird gerade diskutiert, dass File:Oberhausen - Gasometer - Der schöne Schein - Nebra sky disk 01 ies.jpg anscheinend eine Fotografie einer Fotografie in einer Ausstellung ist und die anderen Bilder der Himmelsscheibe, deren Löschung Sachsen-Anhalt verlangt hat, davon abgeleitet sind. Man könnte nun darüber diskutieren, ob die Himmelsscheibe zweidimensional ist, aber eigentlich beschränkt sich § 68 ja gar nicht auf zweidimensionale Werke: "Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt" - von zweidimensional steht da nichts. Da § 71 eines der in §68 genannten verwandten Schutzrechte in Teil 2 ist, würde ich persönlich das so sehen, dass § 71 für gemeinfreie visuelle Werke überhaupt nicht mehr gilt, nur noch für Texte und Musik. Damit wäre Editio princeps für visuelle Werke seit der Einführung von § 68 gar nicht mehr möglich. Gestumblindi 16:32, 22. Okt. 2023 (CEST)
Okay, ich hatte schon in die Richtung überlegt. Geht § 68 (bzw. Art. 14) wirklich so weit, dass es § 71 ausschließt? Wäre irgendwie krass. Und man müsste nochmal genau schauen, ob § 68 auf ein Foto eines Werks wie der Himmelsscheibe wirklich anwendbar ist (Stichwort "visuelle Werke"). Ich schwimme da irgendwie noch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:40, 22. Okt. 2023 (CEST)
"Irgendwie krass" kommt es mir auch vor, aber andererseits ist die Formulierung in § 68 "nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt" ja ein sehr hartes und klares "nicht", das die verwandten Schutzrechte in Teil 2 und 3 (und somit halt auch § 71) für solche Reproduktionen komplett ausschliesst... oder? Gestumblindi 16:44, 22. Okt. 2023 (CEST)
Ja, schon. Aber § 72 ist ja eigentlich so gedacht, dass er für gemeinfreie Werke gerade einen Schutz ermöglichen soll. Aber wenn das so ist, dann ist das so. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:49, 22. Okt. 2023 (CEST)
Hm, ob die Himmelsscheibe ein "visuelles Werk" ist, meinst du? Kann man m.E. zumindest so sehen: Sie wird als Werk hauptsächlich visuell wahrgenommen, es ist ja kein Text oder Musikstück...? Gestumblindi 16:49, 22. Okt. 2023 (CEST)
Bzgl. Dreidimensionalität: War nicht unser Diskussionsstand, dass wir dreidimensionale Werke nicht unter diese neue Regelung fallen lassen und Fotos davon weiterhin geschützt seien? -- Chaddy · D 18:58, 22. Okt. 2023 (CEST)
Mir ist auch erst im Laufe dieser Diskussion so recht aufgegangen, dass es eigentlich keine Basis in § 68 gibt, dreidimensionale Werke auszuschliessen. Gestumblindi 19:03, 22. Okt. 2023 (CEST)
Wenn dem so ist wäre es natürlich sehr vorteilhaft für uns. Das würde die Zahl der für uns nutzbaren Dateien deutlich erhöhen. -- Chaddy · D 19:17, 22. Okt. 2023 (CEST)
Dem ist aber nicht so, weil ein Foto eines dreidimensionalen Werks keine Vervielfältigung ist. MBxd1 (Diskussion) 19:44, 22. Okt. 2023 (CEST)
Das sagst du. Auf welcher Basis? --Gestumblindi 22:54, 22. Okt. 2023 (CEST)
@Gestumblindi Sie wurde lt. Wikipedia-Artikel erst am "25. September 2002 der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz vorgestellt...". Ich vermute, daher werden die 25 Jahre ab dem Datum gerechnet. --Raymond Disk. 22:38, 21. Okt. 2023 (CEST)
Egal ob 99 oder 02, bei Nebra ist der Keks gegessen. Das läßt sich nicht mehr kommerziell ausschlachten, dazu reicht die Zeit nicht und es gibt zu viele Kopien im Netz. Ich vermute was ganz anderes. Vielleicht haben sie da in Magdeburg ja wieder irgendwas schickes ausgebuddelt? Stand heute läßt sich das nicht versilbern. Würde man aber mit Hilfe von Nebra nun Motezuma kippen, sähe das anders aus. Nach erfolgreicher Revision beim BGH wird veröffentlicht und dann eben 25 Jahre editio princeps. --Ralf Roletschek (Diskussion) 08:45, 22. Okt. 2023 (CEST)

Zur Info, eine IP hat einen Kurier-Artikel zum Thema gepostet und es läuft auch eine Kurier-Diskussion, die ich erst jetzt gesehen habe. Gestumblindi 18:01, 22. Okt. 2023 (CEST)

Sachsen-Anhalt geht lt. der DMCA notice von einer Schutzdauer bis 31. Dezember 2027 aus. --Rosenzweig δ 13:01, 23. Okt. 2023 (CEST)

Verstoß Urheberrecht

Guten Tag,

leider sind auf ihrer Homepage Bilder von meinem Privaten Besitz, es zeigt meine Kapelle von außen und innen :

https://de.wikipedia.org/wiki/Wicheling

Desweiter ist noch ein Halle zu sehen.

Da ich der Besitzer dieser Gebäude bin und ich nicht darüber informiert wurde bzw. der Autor keine Genehmigung für diesen Artikel hat, möchte ich sie bitte die Bilder zu löschen.

Hier werden Private Einblicke gewährt wofür Wikipedia ein schriftliche Genehmigung benötigt. Bitte um zeitnahe Umsetzung!

VG (nicht signierter Beitrag von Sylvester1985 (Diskussion | Beiträge) 09:16, 23. Okt. 2023 (CEST))

Hallo, ein Kollege hat für dich einen Löschantrag auf das Bild mit der Innenansicht der Kapelle gestellt. Bei den Bildern der Außenansicht sehe ich kein Problem, diese können mMn. bleiben. Du hast kein Recht, die Bilder der Außenansicht in ihrer Verwendung einzuschränken. Du brauchst dazu auch nicht gefragt werden. Grüße, --PCP (Disk) 09:26, 23. Okt. 2023 (CEST)
Siehe dazu Panoramafreiheit. --Erastophanes (Diskussion) 11:34, 23. Okt. 2023 (CEST)
Bzw. Recht am Bild der eigenen Sache. Selbst die Innenaufnahmen sind urheberrechtlich unbedenklich. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:43, 23. Okt. 2023 (CEST)
Stimmt nicht ganz. Laut Artikel sind Teile der Innenausstattung schon Jahrhunderte alt, da wären Fotos gemeinfrei. Andere Werke sind aber erst vor 30 Jahren entstanden, da besteht noch Urheberrecht. --Erastophanes (Diskussion) 11:49, 23. Okt. 2023 (CEST)
Fotos wären nicht gemeinfrei sondern die dargestellten Elemente. Auf dem Innenfoto ist nichts erkennbar, was geschützt sein könnte, Panoramafreiheit ist hier also nicht betroffen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:59, 23. Okt. 2023 (CEST)
Fenster, Deckengemälde und diverse Figuren müssten lt. Artikel alle von ca. 1992 sein (dem Erbauungsjahr dieser Kapelle). Die sehe ich sehr wohl als Werke an, die geschützt sein könnten. --Rosenzweig δ 15:46, 23. Okt. 2023 (CEST)
Das sehe ich anders, siehe LD auf Commons. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:30, 23. Okt. 2023 (CEST)

Ich hatte vor einigen Jahren diese Risszeichnung Datei:Skizze_-_Malsches_Modell.jpg zur Illustration des genannten Artikels hochgeladen. Die Skizze wurde gelöscht. Leider finde ich weder Begründung noch ist mir der Grund nachvollziehbar. Die Skizze basiert auf einen Entwurf, der > 100 Jahre alt ist. Die Löschbegründung [4] (nicht von E. A. Karl Stockmeyer, sondern von Albert Baravalle (gestorben 1983) kann ich nicht nachvollziehen, da Baravalle selbst die Skizze quasi vom Original nachgezeichnet hat, also selbst kaum eigenes Urheberrecht proklamieren kann. Was für ein rechtliches Problem übersehe ich hier gegebenenfalls? --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 10:04, 30. Okt. 2023 (CET)

Die Krankheit heißt wahrscheinlich Communia librariae paranoia (Commonsianische Urheberrechtsparanoia). Ansteckend und unheilbar. Eine gewisse Linderung verspricht Ignoranz. </sarkasmus> --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:22, 30. Okt. 2023 (CET)
Also nur bei WP hochladen? --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 10:24, 30. Okt. 2023 (CET)
Hallo @Alabasterstein, was meinst du mit "quasi vom Original nachgezeichnet"? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:17, 30. Okt. 2023 (CET)
Es handelt sich bei den Skizzen ja nicht um Eigenkreationen. Das sind ja bauliche Skizzen und keine künstlerischen Darstellungen. Insofern kann man das Wörtchen "quasi" auch als Füssel streichen. --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 11:18, 30. Okt. 2023 (CET)
Hm, ich wäre da vorsichtig... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:31, 30. Okt. 2023 (CET)
Man muß abwägen, von wem die Antwort kommt. Wikipedianer sagt "scheiß drauf, ist schon ok"; Justitiar mahnt zur Vorsicht, würde aber eigentlich lieber wie Wikipedianer argumentieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:11, 30. Okt. 2023 (CET)
Beides verständlich, aber ohne zusätzliche Argumente auch beides irgendwie wertlos ;-) Wenn ich das Modell von Karl Stockmeyer nachzeichne wäre es demnach in Ordnung? --Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 17:55, 30. Okt. 2023 (CET)
@Alabasterstein: E. A. Karl Stockmeyer ist meines Wissens 1963 gestorben, seine Werke sind daher noch bis zum 31.12.2033 geschützt. Du dürftest das Modell also nur zeichnen, wenn du dies im Rahmen der Panoramafreiheit tust. Oder übersehe ich hier etwas? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:41, 30. Okt. 2023 (CET)

Welche Lizenz

Darf man das Bild Datei:Kärntnermilch 3,5%.jpg so auf Commons transferieren und welche Lizenz wäre das? - danke K@rl du findest mich auch im RAT 14:58, 29. Okt. 2023 (CET)

@Karl Gruber Auf Grund der deutlichen (foto)grafischen Elemente halte ich die Datei auf keinen Fall für Commonsfähig. Eigentlich nichtmal hierzuwiki. Andere Meinungen? --Raymond Disk. 15:24, 29. Okt. 2023 (CET)
Ich bin auch der Meinung, dass das Packungsdesign wohl SH hat. -- Chaddy · D 15:35, 29. Okt. 2023 (CET)
Ich sehe es grenzwertig. Das Firmenlogo ist ein stilisierter Gipfel, für sich sicher nicht schutzfähig. Also die Alpenlandschaft darüber (alles unten ist sonst problemlos). Almhütten, Blumen, Kühe, Segelboote kann man als schöpferisch ansehen, aber in der Gesamtheit? Würde man dort beliebige andere Elemente platzieren, würde sich der Gesamtcharakter der Gestaltung ändern? Kann sein, muß aber nicht. Die einzelnen Grafiken sind in meinen Augen nicht schutzfähig. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:12, 29. Okt. 2023 (CET)
Nachdem das ganze ja im öffentlichen Verkauf steht, müsste es doch auch FOP als ganzes sein. --K@rl du findest mich auch im RAT 17:25, 29. Okt. 2023 (CET)
Panoramafreiheit greift, wenn ein Kunstwerk im öffentlichen Raum dauerhaft (also für Lebenszeit) aufgestellt ist. Gäbe es eine derartige Skulptur, dann hättest du Recht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:36, 29. Okt. 2023 (CET)
Das dauerhaft gilt bei uns schon bei 6 Monaten und dort ist ja die Packung, die ja auch ein 3D Objekt ist, abgesehen, dass die Lebenszeit so einer Packung viel kürzer wäre ;-) --K@rl du findest mich auch im RAT 21:43, 1. Nov. 2023 (CET)
@Karl Gruber: Wie gesagt: Die Datei müsste eigentlich schleunigst gelöscht werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:27, 2. Nov. 2023 (CET)

Panoramafreiheit auf Friedhöfen: Widerspruch zwischen Wikipedia und JBB-Handreichung

@Sandro Halank (WMDE): Ich pinge mal dich an, weil du uns hier über die Einschätzung der Urheberrechtskanzlei JBB zum Thema "Panoramafreiheit in U-Bahnhöfen" informiert hattest, also meine Frage wohl passend weiterleiten kannst. - In einer aktuellen Diskussion auf Commons hat Stepro eine diesen Juni erstellte Handreichung zur Friedhofsfotografie erwähnt, die JBB für WLM erstellt hat. In dieser Handreichung vertritt JBB die Auffassung Auf dem Friedhofsgrundstück selbst dürfte die Panoramafreiheit regelmäßig nicht gelten. Es handelt sich bei den Friedhöfen nicht um „öffentliche Straßen, Wege oder Plätze“. Das steht m.E. im Widerspruch zur Darstellung in unserem Artikel Panoramafreiheit, in dem unter dem Kriterium „öffentlich“ für Deutschland erwähnt wird: Dass die Straße oder der Platz zeitweilig, insbesondere über Nacht geschlossen wird, steht ihrer Widmung zum Gemeingebrauch und insoweit der Anwendbarkeit von § 59 UrhG nach allgemeiner Meinung jedoch noch nicht entgegen. Illustrativ verweist die Literatur hierfür regelmäßig auf das Beispiel eines Friedhofs, dessen Tore in den Abendstunden verschlossen werden - mit den umfangreichen Belegen in den Fussnoten 72 und 73. Das lese ich doch so, dass die Literatur mehrheitlich davon ausgehe, dass auf Friedhöfen die Panoramafreiheit eben gelte, und das zwar auch dann, wenn die Tore in den Abendstunden verschlossen werden? Sonst wäre es in diesem Zusammenhang ja ganz unpassend, auf Friedhöfe als Beispiel zu verweisen?

Die Fussnote 73 dazu: So nämlich RG, Urteil vom 12. April 1907, V 1140/06 = RGSt 40, 122, 126 für § 6 Nr. 3 KunstschutzG [1876]. Die Einschlägigkeit von § 59 UrhG bejahend auch Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 6. Auflage 2018, § 59 Rn. 3; von Gamm, Urheberrechtsgesetz, 1968, § 59 Rn. 2; Kirchmaier in Mestmäcker, Urheberrecht, Stand: 55. AL 2011, § 59 Rn. 9; Obergfell in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 3. Auflage 2015, § 59 UrhG Rn. 3; Vogel in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Auflage 2017, § 59 Rn. 16; Chirco, Die Panoramafreiheit, 2013, op. cit., S. 128; Ernst, Zur Panoramafreiheit des Urheberrechts, 1998, op. cit., S. 479; Koch, Von dreidimensionalen Vervielfältigungen und schwimmenden Kunstwerken, 2018, op. cit., S. 204; Riecken, Schutzgüter in der Filmkulisse, 2011, op. cit., S. 103; Uhlenhut, Panoramafreiheit und Eigentumsrecht, 2015, op. cit., S. 86; offengelassen in LG München I, Urteil vom 22. Januar 1992, 21 O 9812/92.

Wäre es vielleicht möglich, ein Statement von JBB zu dieser unterschiedlichen Einschätzung einzuholen? M.E. müssen entweder wir unseren Artikel anpassen, wenn JBB da recht hat, oder umgekehrt könnte evtl. JBB die Handreichung ändern, falls sie nach nochmaliger Überprüfung zum selben Schluss wie der Wikipedia-Autor (das war wohl der leider nicht mehr aktive Pajz) kommen. Gestumblindi 11:07, 28. Okt. 2023 (CEST)

Hallo @Gestumblindi, zunächst sprichst du einen äußerst validen Punkt an, dem ich an keiner Stelle widersprechen kann oder möchte. Daran anschließend sei zu deiner Information Folgendes gesagt: Wir hatten diese Angelegenheit schon einmal off-wiki diskutiert – auch unter Beteiligung von Holger Plickert (WMDE) und Christoph Jackel (WMDE) – und uns darauf geeinigt, dieses Gutachten besser wieder zügig „in der Versenkung verschwinden“ zu lassen, weil es – sehr gelinde gesagt – nicht die fachliche Qualität aufweist, die wir hier für unsere Arbeit benötigen. Wahrscheinlich wäre es sogar gut, die PDF-Datei schlicht zu löschen, um nicht weiteren Schaden anzurichten. Über die – leider zahlreichen – juristischen Ungenauigkeiten des Texts können wir uns gern bei Gelegenheit einmal off-wiki austauschen. Auch die Diskussion an dieser Stelle würde zumindest ich für meinen Teil nämlich gern so kurz wie möglich halten. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:36, 28. Okt. 2023 (CEST)
Völlige Zustimmung meinerseits und Danke für die Ehrlichkeit. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:43, 28. Okt. 2023 (CEST)
Auch von mir vielen Dank für die schnelle und offene Antwort, Gnom! Ich kann die Datei auf Commons natürlich löschen und werde das auch gleich machen - wenn sie doch noch benötigt wird, einfach melden, dann kann ich sie wiederherstellen oder auch gerne eine Kopie per E-Mail verschicken. Gestumblindi 12:13, 28. Okt. 2023 (CEST)
Hallo @Gestumblindi, kannst Du bitte erklären, nach welcher Commons-Regel Du diese Datei einfach so gelöscht hast? Falls nicht, bitte sofort wiederherstellen. Bei Bedarf kannst Du gern einen regulären Löschantrag stellen. --Stepro (Diskussion) 16:26, 28. Okt. 2023 (CEST)
Grober Unfug rechtfertigt auch eine Schnellöschung auf Commons. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:33, 28. Okt. 2023 (CEST)
Hallo Stepro, ich bin mir bewusst, dass die Löschung etwas informell erfolgte, aber mein Gedankengang war dieser: WMDE, die diese Handreichung in Auftrag gegeben (und auf Commons hochgeladen) haben, wollen sie gemäss der Aussage von Gnom hier selbst gar nicht mehr verbreiten. Sie findet keine Verwendung und kann zu Verwirrung führen. Wenn wir sie auf Commons hosten würden, dann müsste sie wohl einen Warnbaustein im Sinne von "Bitte beachten, dass die Aussagen in dieser Handreichung umstritten sind und man sich nicht darauf stützen kann" o.ä. enthalten, und das wäre doch nicht sehr sinnvoll? Ich kann die Datei aber, wenn du darauf bestehst (bitte noch einmal kurz bestätigen, wenn du das wirklich willst), wiederherstellen, dann stelle ich einen Löschantrag, bei dem ich erwarten würde, dass Gnom und die WMDE-Verantwortlichen ihn auch unterstützen würden. Gestumblindi 17:04, 28. Okt. 2023 (CEST)
Selbst wenn sie inhaltlich umstritten sein sollte: Es ist ein Gutachten einer anerkannten Kanzlei, und steht unter freier Lizenz. Ich sehe keinen gültigen Löschgrund, aber das könnt Ihr in einer regulären Löschdiskussion ja herausfinden. --Stepro (Diskussion) 17:32, 28. Okt. 2023 (CEST)
In Ordnung, die Datei ist wiederhergestellt und der Löschantrag auf Commons gestellt - obwohl es eine "deutsche" Angelegenheit ist, habe ich ihn auf Englisch als der Arbeitssprache von Commons gestellt, aber natürlich kann man auch auf Deutsch antworten / diskutieren (nicht-deutschsprachige Admins müssen dann halt Google Translate etc. zu Hilfe nehmen, wenn sie den Antrag beurteilen wollen). Gestumblindi 17:50, 28. Okt. 2023 (CEST)
Grüß euch. Ich kann mich nicht erinnern, selbst einen Standpunkt zur Handreichung abgegeben zu haben. Auf Commons habe ich geschrieben, dass ich bei der Erstellung der Flyer für den WLM-Sonderpreis auch die Handreichung konsultiert habe. --Christoph Jackel (WMDE) 10:08, 30. Okt. 2023 (CET)

In der Löschdiskussion auf Commons hat Dominik Scholl (WMDE) zu meiner Überraschung ein Statement abgegeben, dass WMDE - anders, als ich angenommen hatte - den Löschantrag nicht unterstütze und darauf verwiesen, dass "juristische Handreichungen und Gutachten wie auch Urteile und Entscheidungen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht (...) unterschiedlich und kontrovers ausfallen" können. Für unsere Praxis auf Commons ist es allerdings ein ganz konkretes Problem, wenn wir solche Texte hosten, die im Widerspruch zu dem stehen, was unsere interne Dokumentation und Wikipedia-Artikel z.B. zur Frage der Panoramafreiheit sagen. Das kann dann etwa zu Löschanträgen führen, die sich auf eine solche Handreichung stützen (etwa: "ist ja ein offiziell von WMDE in Auftrag gegebener Text, WMDE verneint somit die Panoramafreiheit auf Friedhöfen, wir löschen jetzt Friedhofsbilder aus Deutschland im grossen Stil!") und jedenfalls zu Verwirrung - man weiss nicht mehr, woran man sich orientieren soll. Ich würde also erwarten, dass die Handreichung, falls sie bleibt (meinen Löschantrag habe ich nicht zurückgezogen, aber natürlich steht er jetzt auf schwächeren Füssen, da WMDE selbst ihn nicht unterstützt), zumindest noch einmal gründlich durchgegangen und überarbeitet wird, wobei ich mir Konsistenz mit unseren fachlich durchaus fundierten Ausführungen etwa im Artikel Panoramafreiheit wünschen würde (den haben auch nicht irgendwelche Laien verfasst, sondern zu grossen Teilen Pajz unter umfangreicher Auswertung der juristischen Kommentarliteratur). Gerade die Auffassung, dass die Panoramafreiheit auf Friedhöfen nicht gelte, scheint doch vielen Literaturstellen ganz zu widersprechen. Gestumblindi 09:51, 3. Nov. 2023 (CET)

Wir sollten in Zukunft keine Werke von JBB mehr veröffentlichen, das war ja nicht die erste fehlerhafte Sache. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:38, 3. Nov. 2023 (CET)
Danke @Gestumblindi für's Verlinken des Statements auch in dieser Diskussion. Die hier und an anderer Stelle formulierten Fragen und Kritikpunkte haben wir an JBB Rechtsanwälte weitergegeben und werden von ihnen durchgegangen. --Dominik Scholl (WMDE) (Diskussion) 12:16, 3. Nov. 2023 (CET)
@Gestumblindi:, das ist nicht nur anders als du angenommen hast, sondern auch anders als uns durch WMDE im Rahmen von WLM mitgeteilt wurde. --Ailura (Diskussion) 17:33, 5. Nov. 2023 (CET)
@Ailura: Das ist interessant! WMDE hat euch also diese "Handreichung" auch nicht empfohlen? Und andere Hinweise gegeben? Gestumblindi 21:31, 5. Nov. 2023 (CET)