Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2015

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Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Artikel ausgebaut; Lemma gehört ohnehin mehr zur Wirtschaft zum Recht. WinfriedSchneider (Diskussion) 10:35, 16. Mär. 2015 (CET)
Kein Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:11, 13. Mär. 2015 (CET)

gelber Kreis Kategorien? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:08, 5. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:06, 27. Mär. 2015 (CET)

oranger Kreis kein Artikel, listet nur Wortverwendungen auf. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:07, 4. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. jetzt BKS --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:46, 30. Mär. 2015 (CEST)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:00, 28. Feb. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 11:26, 20. Apr. 2015 (CEST)

roter Kreis Aus juristischer Sicht sind Lemma und Inhalt von zweifelhaftem Niveau. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:44, 5. Mär. 2015 (CET)

Siehe auch Löschdiskussion ab 25. Februar 2015 (wohl von QS-Medizin angestoßen),
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 11:25, 20. Apr. 2015 (CEST)

gelber Kreis Aus der allg. QS. Dort nach Zeit erledigt. -- ColdCut (Diskussion) 19:03, 10. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 11:22, 20. Apr. 2015 (CEST)

roter Kreis Aus dem Urteil eines einzelnen Amtsgerichts wird nun allgemeine Übertragbarkeit abgeleitet. Ggf. auch LD beachten. --gdo 11:40, 25. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 11:23, 20. Apr. 2015 (CEST)

Veraltet. -- ColdCut (Diskussion) 15:27, 11. Mai 2014 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:46, 2. Mai 2015 (CEST)

LA überstanden, (allgemeingültige) Belege fehlen weiterhin. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:09, 19. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 12:13, 4. Mai 2015 (CEST)

gelber Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:06, 5. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 13:08, 17. Mai 2015 (CEST)

soll wohl einen juristischen Bezug haben, widerspricht sich aber selbst und grenzt nicht ab zu Vater und Elternschaft. --gdo 18:09, 9. Apr. 2015 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 13:00, 17. Mai 2015 (CEST)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:52, 28. Feb. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 11:18, 19. Mai 2015 (CEST)

Einzelnachweise oder auch nur pauschal Literatur) fehlen völlig. Das Thema wird nicht nachvollziehbar definiert (Ist eine Strafgericht nun eine Strafverfolgungsbehörde oder nicht? Auf welches Rechtssystem oder welchen Rechtskreis beziehen sich die Ausführungen?) Was ist mit „Strafverfolgungsbehörden sind keine Behörden im eigentlichen Sinne.“ gemeint? (Dass es nicht die „Strafverfolungsbehörde“ gebe (Lemma im Singular missverständlich/falsch)? Dass alle Strafverfolgungsbehörden keine Behörden seien [was denn sonst?]. Dass es auch Strafverfolgungsbehörden gebe, die keine Behörden seien?) Was ist mit dem Wartungshinweis „deutschsprachig“ gemeint? (Werden Ausführungen zur Übersetzung im Artikel gewünscht [Warum nicht statt dessen einen Artikelwunsch bei Wiktionary stellen? Oder eine Verlinkung auf Artikel in anderssprachigen Wikiepedia-Projekten bzw. ein Ausbau dieser Verlinkung? Oder eine umfassende Darstellung mit Hilfe der Rechtsvergleichung?)--Pistazienfresser (Diskussion) 15:07, 3. Mär. 2015 (CET)

gelber Kreis --Pistazienfresser (Diskussion) 13:26, 5. Mär. 2015 (CET) überarbeitet--ErwinLindemann 10:31, 22. Mai 2015 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Gnom (Diskussion) 15:44, 22. Mai 2015 (CEST)

oranger Kreis Einzelnachweise fehlen völlig. Ein Weblink als einziger Nachweis nicht ausreichend. Begriff so zu eng, allein für Strafrecht Deutschlands behandelt. Daher gehört der Artikel vom tatsächlichen Inhalt auch nicht zur Kategorie:Juristische Methodenlehre. Von Tatbestandsmerkmalen spricht man aber auch in anderen Rechtsgebieten (zum Beispiel in der Überschrift bei: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 2 B. II. Tatbestandsmerkmale). Vorschlag: Verschiebung auf Tatbestandsmerkmal (StGB-D) und ersetzen mit WP:BKS mit Verweis auf Tatbestandsmerkmal (StGB-D) und auf den Artikel Tatbestand. Ggf. könnte auch ein Ausbau zu Tatbestandsmäßigkeit bzw. Tatbestandsmäßigkeit (Deutschland) erfolgen.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:19, 6. Mär. 2015 (CET)

überarbeitet--ErwinLindemann 09:38, 22. Mai 2015 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 15:36, 22. Mai 2015 (CEST)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:26, 5. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 15:32, 24. Mai 2015 (CEST)

oranger Kreis Juristischer Abschnitt ist belegloses Sammelsurium, ohne dass klar wäre, auf welche Rechtsordnung sich das alles beziehen soll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:43, 6. Mär. 2015 (CET)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Liliana 15:23, 24. Mai 2015 (CEST)

keine Belege, keine Rechtsgrundlage, nichts. -- Liliana 21:41, 18. Mai 2015 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden.  @xqt 06:40, 1. Jun. 2015 (CEST)

Sollte bitte von fachkundigen Autoren geprüft werden. Schon die Definition, dass ein Versteigerer nur Waren anbietet, erscheint mir fragwürdig. Zudem will ich nicht glauben, dass diese Thematik nicht bereits in anderen Artikel ausreichend behandelt wird. --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:41, 6. Jul. 2015 (CEST)

Ich konnte es auch nicht glauben, dass der Artikel noch nicht unter anderem Namen existiert, aber es scheint tatsächlich so zu sein. --Peter 18:46, 6. Jul. 2015 (CEST)
Wurde (nicht lizenzkonform) aus Auktion entnommen. --Bubo 19:53, 6. Jul. 2015 (CEST)
Danke! Habe eine Weiterleitung dorthin erstellt. --Peter 20:07, 6. Jul. 2015 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Peter 21:22, 6. Jul. 2015 (CEST)

Es geht aus dem Artikel nicht hervor, inwieweit er sich auf Deutschland, auf den deutschsprachigen Raum oder auf alle Rechtsstaaten bzw. sogar darüber hinaus bezieht. --Peter 10:55, 26. Jul. 2015 (CEST)

@Ildottoreverde: Danke für Spezial:Diff/144562150 -- Peter 22:30, 30. Jul. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Peter 22:30, 30. Jul. 2015 (CEST)

Themen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb <-> Lauterkeitsrecht Anders als in Wikipedia:Redaktion_Recht/Richtlinien#Wie_wird_Redundanz_zwischen_Artikeln_.C3.BCber_Gesetze_und_Rechtsinstitute_vermieden.3F geschildert.

Würde sagen Lauterkeitsrecht ist ein Stumpf ohne Einzelnachweise und ohne Informationen zum materielles Recht (im Sinne vom Inhalt der Rechtssätze), im UWG (Gesetz)/UWG (Deutschland) tummelt sich dagegen diverses materielles Recht (wenn auch mutmaßlich nicht das von heute). --Pistazienfresser (Diskussion) 23:53, 1. Mär. 2015 (CET)

gelber Kreis --Pistazienfresser (Diskussion) 13:25, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:36, 5. Aug. 2015 (CEST)

Themen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb <-> Lauterkeitsrecht Wikipedia:Redaktion_Recht/Richtlinien#Wie_wird_Redundanz_zwischen_Artikeln_.C3.BCber_Gesetze_und_Rechtsinstitute_vermieden.3F

Würde sagen Lauterkeitsrecht ist ein Stumpf ohne Einzelnachweise und ohne Informationen zum materielles Recht (im Sinne vom Inhalt der Rechtssätze), im UWG tummelt sich dagegen diverses materielles Recht (wenn auch mutmaßlich nicht das von heute).

Außerdem 'haben' beide Artikel unterschiedliche Meinungen zum Verhältnis: UWG/Lauterkeitsrecht zu Gewerblicher Rechtsschutz (das auf Wikipedia wohl Geistiges_Eigentum#Deutschland als Aufzählung angerissen wird). --Pistazienfresser (Diskussion) 00:08, 2. Mär. 2015 (CET)

gelber Kreis --Pistazienfresser (Diskussion) 13:25, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:36, 5. Aug. 2015 (CEST)

Das ist voll mit Anwaltswerbung. Fast alle Links führen zu Werbeheften von Anwälten, die die Studienplatzklage verkaufen wollen. Da hilft nur eines: Rasu mit diesen ganzen Werbelinks von Zimmerling, Selbmann und wie sie alle heißen!

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 22:30, 15. Aug. 2015 (CEST)

oranger Kreis Schlechte Beleglage, Relevanz unklar. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:49, 28. Feb. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Relevanz zweifelsohne Vorhanden, Belege hinzugefügt. -- Toni (Disk.) 16:44, 16. Aug. 2015 (CEST)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:55, 28. Feb. 2015 (CET)

Soweit ich sehe, gibt es das in D nur für im Umweltrecht, nicht im Energierecht. Soweit das umgangssprachlich für einen anderen Fachbegriff steht, wäre zu verschieben, andernfalls zu löschen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 15:12, 23. Mär. 2015 (CET)
Den Artikel halte ich für Quatsch. Was heißt zudem "Diese räumen anschließend nach Demokratischem Recht eine Einsprachefrist ein." Hust, hust... demokratischer Sektor, ... demokratische Republik ... Der Hauptautor ist ja inzwischen gesperrt, vielleicht sollten wir auch diesen Artikel "sperren". --Opihuck 23:34, 22. Mai 2015 (CEST)
Hier geht es um Schweizer Recht. Ich hab dem Artikel mal ein {{Schweizlastig}} spendiert. -- Liliana 15:22, 16. Aug. 2015 (CEST)
wenn es nur um Schweizer Recht geht, bitte nicht "staatslastig" verwenden. Habe "schweizbezogen" eingefügt und den Baustein entfernt. Der Baustein "staatslastig" soll nur verwendet werden, wenn die Situation in anderen Ländern im gleichen Artikel ergänzt werden soll. EDIT: im Übrigen wäre ich für einen Löschantrag, da der Artikel nicht einmal ein sinnvoller Stub ist.--Vierteltakt (Diskussion) 10:37, 20. Aug. 2015 (CEST)
Den Ausdruck gibtes auch im Deutschen Recht. --Dk0704 (Diskussion) 17:29, 20. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: TheRealPlextor (Diskussion) 13:53, 21. Aug. 2015 (CEST)

Probleme bis hier entfernt und daher QS-Balken entfernt. Um ein kritisches Review des neuen Inhalts wäre ich natürlich trotzdem froh. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:53, 21. Aug. 2015 (CEST)

Belegfreier Artikel unklarer Art!--Lutheraner (Diskussion)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 02:02, 28. Aug. 2015 (CEST)

Vollprogramm. -- Liliana 20:49, 8. Aug. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 19:44, 27. Aug. 2015 (CEST)

Unbequellte Textwüste, zudem starke Redundanzen zum Hauptartikel Arbeitslosengeld II. Insgesamt ist der gesamte Bereich ein wildes Sammelsurium an Artikeln und da müsste mal kräftig aufgeräumt werden. -- Liliana 19:22, 27. Aug. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:44, 28. Aug. 2015 (CEST)

oranger Kreis Der Artikel beschreibt Contra legem. "Rechtsflucht" in diesem Sinne habe ich noch nirgendwo gesehen. Ich hätte unter dem Lemma erwartet "Ausweichen in das Recht eines anderen Staates (z.B. durch Nutzung ausländischer Rehtsformen)". Da der Artikel unbelegt ist, sollte er entweder durch Quellen untermauert werden, oder es sollte ein LA gestellt werden.

sehe ich auch so --Carl B aus W (Diskussion) 20:34, 25. Aug. 2015 (CEST)
Der Artikel mit seinem jetzigen Inhalt ist wirklich Mist. Es gibt jedoch in bestimmten Zusammenhängen tatsächlich eine "Rechtsflucht" (erstmals erwähnt bei Luther und im Wörterbuch der Gebrüder Grimm), z.B. beim Versäumnisurteil#Flucht in die Säumnis, im Verwaltungsprivatrecht und bei der Rechtswahl bei Verträgen mit Auslandsbezug. In diesem Sinne würde ich den Artikel gerne überarbeiten. Deshalb bitte nicht löschen. Grüße R2Dine (Diskussion) 22:25, 30. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:39, 31. Aug. 2015 (CEST)

Irgendwie ist der Artikel ziemlicher Mist. Man erfährt nichts über das Arbeitsförderungsrecht, stattdessen gibt es nichtssagende Rotlinks und irreführende Verlinkungen. -- Liliana 12:29, 24. Mai 2015 (CEST)

Die Einleitung habe ich mal überarbeitet. Zum Rest brauche ich erst noch Ideen ;-) R2Dine (Diskussion) 12:14, 19. Sep. 2015 (CEST)

Der Artikel bietet jetzt einen Überblick zum Arbeitsförderungsrecht und verlinkt in die einschlägigen weiteren Artikel, insbesondere zum SGB II, SGB III und zur Arbeitslosenversicherung.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:43, 20. Sep. 2015 (CEST)

oranger Kreis 0 Treffer bei Beck-Online. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:36, 5. Mär. 2015 (CET)

Artikel überarbeitet mit Quellen.R2Dine (Diskussion) 11:46, 8. Okt. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:46, 8. Okt. 2015 (CEST)

oranger Kreis Die Weiterleitung auf Partei (Recht) ist unsinnig, da Verfahrensbeteiligter/Verfahrensbeteiligte ein Oberbegriff zu Partei ist. Verfahrensbeteiligte gibt es auch im Strafverfahren (Deutschlands) und das sind nicht das gleiche wie Parteien, sondern beispielsweise auch der Nebenkläger. Hier wird also vom Generellen auf das Spezielle umgeleitet und dadurch werden falsche Aussagen getroffen.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:24, 6. Mär. 2015 (CET)

Weiterleitung auf Beteiligter sollte ok sein. R2Dine (Diskussion) 10:15, 8. Okt. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:15, 8. Okt. 2015 (CEST)

Der Artikel hat keine Defintion des Lemmas. Außerdem fehlen Belege. --Taste1at (Diskussion) 18:08, 29. Mär. 2014 (CET)

Anscheinend geht es um die (bundes)deutschen Rechtsverhältnisse, das geht aber nur aus der Kategorie am Ende des Artikels hervor. --Peter (.) 20:40, 22. Mai 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:15, 16. Okt. 2015 (CEST)

Ist da noch etwas verwendbar/zu retten?: Unbelegter Wörterbucheintrag + (fehlerhafte) Liste von Freiheitsrechten (Deutschland) + halbe WP:BKS zu Grundrechte (Schweiz) --Pistazienfresser (Diskussion) 16:32, 27. Feb. 2015 (CET)

oranger Kreis --Pistazienfresser (Diskussion) 13:28, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:39, 17. Okt. 2015 (CEST)

gelber Kreis Beleglos. Kategorie? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:02, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:24, 17. Okt. 2015 (CEST)

Kollege Écarté hat in der Allgemein-QS Vollprogramm angeregt. Aber ist das überhaupt ein eigenständig relevantes Lemma? Da wäre zunächst zu klären, ob der Gerichtskommissär einem anderen Begriff entspricht und wir dazu bereits einen Artikel haben. Falls nicht (und nur dann) sollte hier ein spezifisch österreichischer Begriff erklärt werden. Dazu wären wenigstens Belege erforderlich, momentan ist kein einziger angegeben. --H7 (Diskussion) 22:56, 28. Jan. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 17:11, 17. Okt. 2015 (CEST)

gelber Kreis Beleglos. Kategorie? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:04, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:32, 18. Okt. 2015 (CEST)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:24, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:52, 18. Okt. 2015 (CEST)

Ganz schlimmer Artikel; hier werden alle möglichen Formen von Vertretung wild zusammengewürfelt. Siehe auch die Diskussionsseite -- Liliana 11:14, 20. Apr. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:07, 20. Okt. 2015 (CEST)

oranger Kreis Der Artikel benötigt eine vollständige Überarbeitung, vermutlich ist neu schreiben einfacher, da er inhaltlich, wohlwollend formuliert, unvollständig ist. Die verwendeten Belege sind leider unbrauchbar. --Millbart talk 14:30, 16. Mai 2015 (CEST)

Mittlerweile ist das Gesetz erlassen. Die Belege sind brauchbar. Aktenstapel (Diskussion) 12:46, 14. Jul. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:15, 21. Okt. 2015 (CEST)

Ist derzeit für den Laien nur schwer verständlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:24, 29. Jul. 2015 (CEST)

Es geht aus dem Artikel nicht hervor, inwieweit er sich auf Deutschland, auf den deutschsprachigen Raum oder auf alle Rechtsstaaten bzw. sogar darüber hinaus bezieht. --Peter 19:42, 29. Jul. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:12, 23. Okt. 2015 (CEST)

Recht wirr und beleglos geschrieben. -- Liliana 15:46, 9. Sep. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:57, 24. Okt. 2015 (CEST)

Benötigt Vollprogramm, insbesondere Wikifizierung -- Liliana 15:09, 20. Sep. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:10, 26. Okt. 2015 (CET)

In der Form kein enzyklopädischer Artikel, ich vermute eher URV von woanders. -- Liliana 19:23, 28. Okt. 2015 (CET)

Die Wahlrechte der Mitglieder nach § 173 SGB V könnten bei Gesetzliche Krankenversicherung#Mitgliedschaft ergänzt und das Lemma "Freie Krankenkassenwahl" dorthin weitergeleitet werden. Inhaltlich ist der jetzige "Artikel" indiskutabel. R2Dine (Diskussion) 20:02, 28. Okt. 2015 (CET)
Gute Idee, hab ich so umgesetzt. -- Liliana 12:35, 29. Okt. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 12:35, 29. Okt. 2015 (CET)

In der Form ist das ein reiner Wörterbucheintrag. Wenn da sonst nichts kommt würde ich vorschlagen den "Artikel" in Umweg einzuarbeiten. Kommentare? -- Liliana 12:05, 27. Sep. 2015 (CEST)

Quellen wären auch nicht schlecht und eine Einbettung in den unfallversicherungsrechtlichen Zusammenhang (§ 8 Abs. 2 SGB VII, Wegeunfall). R2Dine (Diskussion) 13:26, 27. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 23:56, 4. Nov. 2015 (CET)

Der Artikel definiert den Begriff unzureichend. Die rechtspraktische Bedeutung wird nicht erläutert und es fehlen Verweise auf die relevanten Gesetzesnormen. --MephistoGF (Diskussion) 14:20, 4. Nov. 2015 (CET)

grüner Kreis Habe die angesprochenen Mängel behoben. --MephistoGF (Diskussion) 18:11, 6. Nov. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MephistoGF (Diskussion) 18:11, 6. Nov. 2015 (CET)

Aus der allgemeinen QS: Acht Jahre alter Zweisätzer an der Grenze zum nichtssagenden Substub. Ist das wirklich so bedeutend? Kann das jemand ausbauen? Oder ist das ein Fall für die LD? Viele Grüße, --Tröte just add coffee 14:08, 14. Nov. 2015 (CET)

roter Kreis Ich sehe keine enzyklopädische Relevanz dieser Publikation und wäre für eine Löschung. --MephistoGF (Diskussion) 10:22, 20. Nov. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 23:04, 20. Nov. 2015 (CET)

Angeblicher Rechtsbegriff, der jegliche Quellen vermissen lässt und wohl auch fachlich falsch sein soll (laut Disku). -- Liliana 21:32, 18. Mai 2015 (CEST)

Ich glaube, dass es diesen Begriff in Österreich früher gab. Siehe auch meine Änderung, deren (automatische) Sichtung ich vorsichtshalber entfernt habe, die von Horst Gräbner nachgesichtet wurde, was er wieder zurückgenommen hat. -- Peter 12:35, 21. Aug. 2015 (CEST)
Auch in D gab es den Begriff. Der Gesetzgeber ist aber inzwischen sowohl von dem Begriff als auch von dem dahinterstehenden Konzept abgerückt. --Carl B aus W (Diskussion) 20:32, 25. Aug. 2015 (CEST)

Ich setze hier mal auf erledigt, da ich den Begriff mehr oder weniger umfassend erklärt habe. Wenn es noch Handlungsbedarf gibt, bitte ganz laut schreien. -- Liliana 16:33, 4. Okt. 2015 (CEST)

{{Erledigt|-- Liliana 16:33, 4. Okt. 2015 (CEST)}}

Hi, im Artikel kommt der seit 2005 in Gesamtdeutschland sog. Haupteinkommensbezieher in seiner sozioökonomischen Bedeutung zu kurz. Der Artikel ist zu sehr auf die Bedeutung des "Haushaltsvorstands" im früheren Sozialhilferecht konzentriert und vernachlässigt z.B. die ungleiche Verteilung der Einkommen zwischen Männern und Frauen, vgl. etwa hier. Danach war beispielsweise im Jahr 2013 bei 77% aller Paare in Deutschland der Haupteinkommensbezieher männlich. Oder auch hier gibt es interessante Daten zu den Haupteinkommensbeziehern in den Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes (2008), etwa zu Alter, Einkommenshöhe, sozialer Stellung etc. Grüße R2Dine (Diskussion) 17:56, 4. Okt. 2015 (CEST)

Das stimmt zwar, hat aber meines Erachtens nichts mit dem Begriff "Haushaltsvorstand" zu tun. Ich wüsste aber auch nicht, wo es besser passt. Haupteinkommensbezieher haben wir offensichtlich nicht. -- Liliana 18:08, 4. Okt. 2015 (CEST)
Im Artikel zum Haushaltsvorstand ist der Haupteinkommensbezieher im Abschnitt Verwendung des Begriffes in der DDR erwähnt. Deshalb kam ich drauf. Man könnte den Artikel auch trennen und zwei Lemmata anlegen, neben "Haushaltsvorstand" noch den "Haupteinkommensbezieher". R2Dine (Diskussion) 19:31, 4. Okt. 2015 (CEST)
Der Artikel Haupteinkommensbezieher wurde wohl als DDR-URV gelöscht, da wundere ich mich, wieso man das dann in einen anderen Artikel einbauen konnte, wenn es doch eine Urheberrechtsverletzung ist. Aber die Trennung wäre wohl der beste Weg. -- Liliana 19:34, 4. Okt. 2015 (CEST)

Der Abschnitt war wohl tatsächlich eine DDR-URV und wurde deswegen (versions-)gelöscht. Damit gibt es hier nichts mehr zu tun. -- Liliana 20:37, 28. Dez. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 20:37, 28. Dez. 2015 (CET)

roter Kreis Der Artikel ist wirklich erbärmlich und braucht dringend eine Struktur und vor allem Quellen. -- Liliana 00:18, 25. Dez. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Liliana 13:52, 2. Jan. 2016 (CET)

Belegloses Sammelsurium. -- Liliana 12:09, 9. Dez. 2015 (CET) Sammelsurium?? Eher willkürlicher QS-Eintrag--UniErla (Diskussion) 17:28, 13. Dez. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:28, 8. Jan. 2016 (CET)

Kategorien fehlen, recht merkwürdiger Inhalt, fraglich, ob der Artikel eine Existenzberechtigung neben dem umfangreichen Abschnitt Urheberrecht (Deutschland)#Urheberrechtsverletzung hat. -- Liliana 22:41, 12. Dez. 2015 (CET)

Eine Ausarbeitung des Artikels zu diesem Gebiet des Strafrechts wäre durchaus wünschenswert. Literatur ist ja genug - und ausgewählt - verzeichnet. Ansonsten wird man wohl auch an weiteren einschlägigen Stellen fündig (zB beck online). Die Setzung des QS-Eintrags hier dürfte wohl eher - wie in der QS davor (Ausschließliches Recht, Aussetzung) irgendwie anderweitig motiviert sein. --UniErla (Diskussion) 22:31, 13. Dez. 2015 (CET)

Da es bereits den wesentlich älteren Artikel Urheberrechtsverletzung gibt, kann gegebenenfalls der dortige Abschnitt zur Strafbarkeit ausgebaut werden. Ein eigener Begriff "Urheberstrafrecht" ist im deutschen Recht nicht gebräuchlich. Habe die Redundanz durch Weiterleitung aufgelöst. R2Dine (Diskussion) 17:11, 8. Jan. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 17:11, 8. Jan. 2016 (CET)

oranger Kreis In der Form nur bedingt brauchbar, wenn auch als Lemma relevant. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:51, 5. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 12:51, 29. Feb. 2016 (CET)

Der Artikel ist seit Jahren in der QS-Wirtschaft eingetragen, dabei handelt es sich um ein juristisches Thema. Der Versuch daraus einen wirtschaftlichen Begriff zu machen hat der Qualität des Artikels, insbesondere der Qualität der Einleitung, erheblich geschadet --178.165.129.221 21:39, 13. Aug. 2015 (CEST)

Schon der Einleitungssatz "Als geistiges Eigentum ... eines Menschen wird all jenes Wissen ... bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen ... zu eigen gemacht hat." ist grandioser Unsinn. Damit wäre das kleine 1 x 1 mein geistiges Eigentum. --Carl B aus W (Diskussion) 20:39, 25. Aug. 2015 (CEST)

Def. sollte jetzt geklärt sein (siehe heutige Bearbeitung des Artikels). R2Dine (Diskussion) 12:04, 16. Jan. 2016 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 15:37, 29. Feb. 2016 (CET)

Aktuell lediglich eine Kopie des Gesetzestextes. -- Liliana 13:10, 19. Aug. 2015 (CEST)

Welches Gesetzestextes? Kannst du bitte eine Referenz angeben? Ich bezweifle, dass es weiter nichts als das ist. Aktenstapel (Diskussion) 12:10, 21. Aug. 2015 (CEST)
Praktischerweise ist das Gesetz im Artikel nicht mal verlinkt, es geht um § 374 AO. -- Liliana 12:16, 21. Aug. 2015 (CEST)
Stimmt, die Quelle sollte rein. Es werden die Voraussetzungen aus § 374 AO genommen, um den Begriff zu definieren. Dann stehen noch zwei weitere Sätze zur Erläuterung. Fehlt noch was? Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 21. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- 217.236.182.8 22:17, 6. Aug. 2016 (CEST)

oranger Kreis Hier wird nicht ein Teilaspekt des Mietrechts beschrieben, sondern gleich zu Beginn des Artikels Kritik an einem bestimmten Umstand geübt, die der Artikelersteller eigenständig bewertet: "...ist eine in Wien 2013 neu entstandene Wachstumsbranche. Das Geschäftmodell der Prozessfinanzierer beruht auf..." Das ist ein hochproblematisches Vorgehen. Es mag sein, dass sich der Text samt Lemmaverschiebung zu einem brauchbaren Artikel umgestalten lässt, das sollte aber schnell gehen! Falls das hier so bleibt, ist ein Löschantrag die einzig sinnvolle QS-Maßnahme. --H7 (Diskussion) 17:05, 28. Nov. 2015 (CET)

oranger Kreis Was soll denn genau geändert werden? Und was genau ist gewertet? Dudeldamzam (Diskussion) 17:21, 28. Nov. 2015 (CET)

Es geht hier einfach mal hauptsächlich um die neutrale Darstellung eines Teilaspekts im Mietrecht. Falls es Kritik daran gibt, dass manche hieraus ein Geschäftsmodell basteln, kann das sicher im Kritikabschnitt erwähnt und dargestellt werden, aber derartige Wertungen haben in den ersten Sätzen nichts zu suchen! Außerdem halte ich das Lemma für fragwürdig. Einen Prozess finanziert doch normalerweise immer der, der ihn verliert, oder? Also Kläger oder Beklagter. Und die Finanierung gliedert sich auf in Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten usw. Das wird in Österreich sicher nicht anders sein als in Deutschland. Aus so differenzierten Themen kann man m.E. kaum einen sinnvollen Artikel basteln. Ein übergeordneter Artikel ist Verfahrenshilfe. Vielleicht sollte hiervon ausgehend der Teilaspekt des Mietrechts als Unterthema beschrieben werden? Im jetzigen Zustand ist sogar fragwürdig, was überhaupt das Ziel des Artikels sein soll. Das ist nicht wirklich ersichtlich. --H7 (Diskussion) 17:32, 28. Nov. 2015 (CET)

Ok, versuche ich mal dieses Wochenende zu überarbeiten! Dudeldamzam (Diskussion) 17:59, 28. Nov. 2015 (CET)

Soeben wurde Prozessfinanzierung verlinkt. Der Artikel sieht ganz vernünftig aus. Wenn wir schon diesen hier zusätzlich haben, könnte der als ungefähres Vorbild dienen. Übrigens: Bei den Länderabschnitten dort fehlt noch einer zu Österreich. Vielleicht bist du ja bereit, dort noch ein paar allgemeine (dem Mietrecht übergeordnete) Sätze zu spendieren? --H7 (Diskussion) 11:29, 29. Nov. 2015 (CET)

oranger Kreis Ich glaube ich habe jetzt verstanden, warum du anfangs bemängelt hast, dass an einem „bestimmten Umstand" gleich zu Beginn des Artikels vermeintliche Kritik geübt wird. Du denkst wahrscheinlich, der Artikel soll einen Teilaspekt des Mietrechts beschreiben. Ich gebe zu, der Titel dieses Artikels mag diesbezüglich missverständlich sein. Vielmehr soll aber der Artikel österreichische Prozessfinanzierungsunternehmen beleuchten, die ausschließlich Prozesse für Widrigkeiten im Mietrecht finanzieren. Dies ist insofern interessant, weil es sich um eine neue, rasant wachsende, und teilweise umstrittene Branche handelt. Wäre der Titel vielleicht klarer, wenn man ihn in etwas wie „Prozessfinanzierungsunternehmen der österreichischen Mietbranche" ändert? Dudeldamzam (Diskussion) 14:06, 17. Jan. 2015 (CET)

Habe jetzt mal diesen Artikel kopiert und einen neuen mit Namen "Prozessfinanzierungen der österreichischen Mietbranche" erstellt. Dadurch wird es hoffentlich klarer. Dudeldamzam (Diskussion) 18:41, 20. Jan. 2015 (CET)

Die Lemmafrage ist keine taugliche QS-Maßnahme, sondern hier allenfalls eine lizenzwidrige Urheberrechtsverletzung. Ich habe deshalb auf den illegalen und redundanten Klon einen SLA gestellt. --H7 (Diskussion) 19:05, 20. Jan. 2016 (CET)

Aber wie kann dann noch dein Vorwurf der Wertung im Artikel bestehen bleiben, wenn gar keine Teilaspekte des Mietrechts, sondern die Prozessfinanzierungsfirmen beschrieben werden? Finde die Kommunikation etwas mühsam - erklär doch bitte genau was geändert bzw. verbessert werden muss - ist mein Vorschlag der Titeländerung jetzt gut oder nicht z.B? Dudeldamzam (Diskussion) 01:45, 28. Jan. 2015 (CET)


Der Artikel steht inzwischen fünf Monate ungesichtet im Artikelraum. Wie weiter? Sichten, allgemeine QS, Löschdiskussion? Frohes Schaffen — Boshomi Defekte URLs - Hilfe mit!23:36, 21. Apr. 2016 (CEST)

Ganz ehrlich: Ich bin von der Qualität des Artikels nicht überzeugt, aber ich kenne mich hier auch nicht gut genug aus, um einen Löschantrag aus Qualitätsmängeln zu stellen. Da ich hier der einzige bin, der Qualität bemängelt (bisher und wohl auch insgesamt), "erle" ich die QS hiermit und das Thema ist erledigt. Danke und Gruß --H7 (Diskussion) 14:16, 10. Aug. 2016 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: H7 (Diskussion) 14:16, 10. Aug. 2016 (CEST)

gelber Kreis Einseitige Betrachtung nur auf Anlagen, Erläuterung des weiteren Inhalts fehlt (z.B. die Berechungsvorschriften), Entstehungsgeschichte und Novellierung lückenhaft und z.T. missverständlich, siehe auch die englische Fassung. --Fmrauch (Diskussion) 16:23, 26. Dez. 2015 (CET)

Die bemängelten Punkte habe ich zum Teil ausgebessert, zum Teil kann ich die Kritik nicht nachvollziehen. Du wirst mir dazu vermutlich nichts mehr mitteilen können [1]. Den Wartungsbaustein werde ich entfernen. --StAub 18:56, 13. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: StAub 18:56, 13. Jan. 2017 (CET)

Aus der allgemeinen QS hierher übertagen. Denn das braucht eine inhaliche Überarbeitung.

gelber Kreis Allgemeine Betrachtungen und deutsche Gesetzesstellen sind (wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia) bunt durchmischt. Bundesdeutsche Gesetzesstellen werden bereits im Abschnitt Allgemeines zitiert. Es gibt zwar weiter unten Abschnitte zu Schweiz und Österreich, aber keinen Abschnitt „Deutschland“. --Peter Gröbner (Diskussion) 20:50, 22. Apr. 2015 (CEST)

--Blaufisch123 (Diskussion) 20:31, 22. Mai 2015 (CEST)

Diese Aussagen rechtfertigen keine QS. In WP wird allgemein hauptsächlich Deutschland präsentiert, so auch im Artikel. Bereits im Abschnitt „Allgemeines“ wird auf deutsches Recht hingewiesen, es muss deshalb keinen eigenständigen deutschen Teil geben. Zudem sind allgemeine Betrachtungen und deutsche Verhältnisse nicht „bunt durchmischt“, sondern gehören kausal eng zusammen.--Wowo2008 (Diskussion) 12:06, 13. Feb. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 12:06, 13. Feb. 2017 (CET)

Knacknuss zur Überarbeitung seit 2013. 80.187.99.41 10:18, 28. Dez. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 21:35, 6. Mär. 2017 (CET)

oranger Kreis /roter Kreis Mit zwei 'Einzelnachweisen' aus dem Internet (aus Juraforum.de und zu den [abgeschafften!] Kopfnoten in NRW) soll hier der grundlegende Begriff Sorgfalt definiert werden. In dem Artikel werden überwiegend rechtliche Begriffe verwendet und auf Gesetze verwiesen. Das Wesentliche wird offensichtlich überhaupt nicht verstanden oder richtig eingeordnet, vgl. z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Sinne von § 277 BGB als das Gegenteil von Fahrlässigkeit. Vorschlag: Entweder Artikel löschen ODER alles was mit Recht zu tun hat, löschen und auf Sorgfalt in den abgeschafften Kopfnoten von Nordrhein-Westpfalen verschieben.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:40, 6. Mär. 2015 (CET)

Kann man kritisieren, aber der QS-Baustein ist auch keine Einladung, um besonders viel Aufmerksamkeit für kritische Bemerkungen an einem Artikel zu bekommen. Sorry, das muss bitte auch im Rahmen bleiben. Zudem hat ja nun seit 4 Wochen niemand Diskussionsbeiträge gebracht, also irgendwie scheinen die Sorgen zu diesem Artikel in der WP-Community nicht soooo hohe Priorität zu haben. Daher nehme ich den langen Text erst einmal aus dem Artikel-Kopf, der Verweis auf die Diskussion hier reicht aus und ist auch üblich. Wenn da weiter nichts kommt, sollte auch der QS-Baustein wieder raus. So weit hergeholt ist der Artikel insgesamt nicht. --Edoe (Diskussion) 13:32, 3. Apr. 2015 (CEST)

Ich werde die Neubearbeitung des Artikels übernehmen und dabei die geschichtliche und rechtliche Bedeutung des Begriffs näher beleuchten.--Wowo2008 (Diskussion) 15:08, 7. Mär. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wowo2008 (Diskussion) 08:57, 17. Mär. 2017 (CET)

oranger Kreis aus der allgemeinen QS: Artikelwunsch; Vollprogramm, falls dies über die Rezeption eines Gesetzestext hinaus ein ausreichender Artikel ist.

ist wohl teil des Persönlichkeitsrecht (Deutschland), wenn ich das richtig sehe ----nicht der schonwieder(tm) 19:06, 14. Aug. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 79.229.199.19 16:25, 7. Apr. 2017 (CEST)

Bitte Artikel überschriftlich strukturieren, ggf. ausbauen und auf Normaldeutsch übertragen --Crazy1880 16:29, 30. Jan. 2015 (CET)

Habe ich erledigt und den Baustein herausgenommen.--Herbert81 (Diskussion) 18:45, 18. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 79.229.199.19 11:15, 9. Apr. 2017 (CEST)

Der Artikel spricht davon, dass eine Reitbeteiligung immer zwischen dem Interessenten und dem Besitzer/Halter abgeschlossen werde. Ich kenne mich mit Pferden kein bisschen aus, frage mich aber, ob das nicht auch der Eigentümer sein könnte. Auch nicht klar ist mir, für welche Länder das im Artikel dargestellte gilt: Deutschland? Europa? Weltweit? --TheRealPlextor (Diskussion) 12:00, 1. Okt. 2015 (CEST)

Haha, da ist der Eigentümer gemeint. Danke für den Hinweis! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:45, 1. Okt. 2015 (CEST)
Hätten wir das geklärt. Bleiben noch die Rechtsregionen, auf die sich das bezieht und dann ist der Artikel auch noch gänzlich unbequellt. --TheRealPlextor (Diskussion) 17:12, 1. Okt. 2015 (CEST)
Weiss jemand wer genau der Halter ist? Gehen wir von einem Eigentümer aus, der sein Pferd an einen Besitzer verleast, der es bei einem Mietstall einstellt. Bisher dachte ich immer der Halter sei der Stallbesitzer. Dieser hat jedoch in der Regel nicht das Recht eine Reitbeteiligung zu vergeben, genauso weing wie der Eigentümer. Sind Halter und Pferdebesitzer identisch? Wie bezeichnet man dann den Mietstallbesitzer?
Bei der Rechtsregion würde ich sagen, dass es sich um D handelt, schon in der Schweiz ist alles anders, da hier ein Pferd als laienhaft ausgedrückt "Betriebsgut" eines landwirtschaftlichen Betriebs gilt. Der Besitzer (nicht der Eigentümer) kann sich gar nicht dagegen versichern, dass das Pferd der Reitbeteiligung Schaden zufügt, zumindest behaupten das die Versicherungen. Dagegen muss sich die Reitbeteiligung versichern, falls sie dem Pferd schaden zufügt. Gruss Minoo (Diskussion) 15:08, 2. Jun. 2017 (CEST)
Halter und Eigentümer sind nun im Artikel durch Pferdebesitzer ersetzt. Die Aussagen sind auf Deutsches Recht beschränkt, so dass meiner Ansicht nach der Baustein entfernt werden kann. Gruss Minoo (Diskussion) 20:45, 4. Jun. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Minoo (Diskussion) 21:33, 4. Jun. 2017 (CEST)

Person (erl.)

gelber Kreis Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:40, 5. Mär. 2015 (CET)

Abschnitt ist in jetzigem Stand korrekt belegt und bringt die wesentliche Botschaft: "Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person". Wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. --Edoe (Diskussion) 13:47, 3. Apr. 2015 (CEST)

grüner Kreis Im Artikel sind die Ausführungen zur Person im Rechtssinne ausreichend um einen Laien darüber zu informieren. Der wesentliche Aspekt, die Differenzierung zwischen juristischen und natürlichen Personen, ist ausreichend ausgeführt. Wünschenswert wäre ein Bezug zum EU-Recht. Andererseits gibt es ein eigenes Lemma zur juristischen Person und natürlichen Person. Von daher sehe ich die QS als abgeschlossen an. --Chz (Diskussion) 14:24, 14. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:56, 15. Jun. 2017 (CEST)

gelber Kreis Medial extrem präsent und in beklagenswert unbelegtem Zustand. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:35, 7. Mär. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 13:24, 13. Aug. 2017 (CEST)

oranger Kreis Der juristische Abschnitt ist von inakzeptablem Niveau. Aufspaltung mit BKS wäre wohl sinnvoll. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:41, 5. Mär. 2015 (CET)

Dito, wo die WP eine Art "Niveau"-Wettbewerb verfolgt, und wie dies hier zu bemessen sei, müsste ggf. nochmal erklärt werden. Enzyklopädisch durchaus relevant, nur leider fehlen Belege aus der Rechtswissenschaft; die von dort arbeitenden WP-Autoren sicher gerne geliefert werden. --Edoe (Diskussion) 13:50, 3. Apr. 2015 (CEST)

Dieser Baustein ist in der Tat zu überarbeiten. Es handelt sich mehr um einen Aufsatz als um eine Darstellung der rechtlichen Seite. Eine Systematisierung wäre erforderlich. --Chz (Diskussion) 14:26, 14. Jun. 2017 (CEST)

Das Schlimmste sollte behoben sein. R2Dine (Diskussion) 11:55, 26. Aug. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 11:55, 26. Aug. 2017 (CEST)

Einzelnachweise fehlen, Beispiele unbelegt, §§ fehlen. --Doc.Heintz (Diskussion) 13:02, 3. Feb. 2015 (CET)

Inhaltlich nach grober Einschätzung wohl zutreffend.
Drei Einzelnachweise sind tatsächlich etwas wenig für einen so wichtigen Artikel. §§ wird man aber wohl keine finden können, da es sich nicht um etwas handelt, was tatsächlich im Gesetz steht.
Der Idealfall wäre wohl, wenn der Artikel von einem Autoren/Autorenteam zusammen mit Zurechnung behandelt würde. Am besten ein Rechtsphilosoph/Rechtstheoretiker, ein Zivilrechtler und ein Strafrechtler (jeweils mit Hintergrundwissen zur Rechtsgeschichte...);-). Und das wäre dann wohl auch ersteinmal nur auf ein (nationales) Rechtssystem/eine (nationale) Rechtstradition beschränkt...;-).--Pistazienfresser (Diskussion) 16:16, 2. Mär. 2015 (CET)
§§-Nachweise gibt es bei von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur objektiven Zurechnung nicht, aber Nachweise der einschlägigen (BGH-)Rechtsprechung fehlen. R2Dine (Diskussion) 11:20, 7. Jul. 2016 (CEST)
@R2Dine Der RSpr. verwendet ja den Fachterminus objektive Erfolgszurechnung nicht, und sucht hier ihr Heil in anderen Begrifflichkeiten; von daher wäre das über Fallgruppen für den Unbedarften verwirrend, da sie nur eine Sammlung von Einzelfallentscheidungen sind und in der Regel anders hergeleitet werden (z.B. Adäquanz oder was auch immer). Also mehr eine Tätigkeit für einsame Stunden. --Chz (Diskussion) 22:03, 25. Apr. 2018 (CEST)
Für D überarbeitet, Internationalisierung fehlt noch. R2Dine (Diskussion) 12:20, 14. Jul. 2016 (CEST)

Für die obj. Zurechenbarkeit gibt es keine §§ wie eingangs hier bemängelt, da ein Korrektiv aus der Rechtswissenschaft zur csqn und quasi Anwendung in der RSpr. Nach grober Durchsicht für D ok. Falls es Auslandsbezug gibt, dann kann das später ergänzt werden. --Chz (Diskussion) 21:55, 25. Apr. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 21:55, 25. Apr. 2018 (CEST)

Unbelegter Artikel mit höchst fragwürdigen Behauptungen, so etwa die Aussage, eine Aussetzung stelle ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar... -- Liliana 17:44, 13. Dez. 2015 (CET)

Wieso unbelegter Artikel??? Habe etwas überarbeitet und den Baustein (und die bereits überholten anderen) gelöscht. Bitte um Sichtung!! --UniErla (Diskussion) 22:35, 13. Dez. 2015 (CET)

gelber Kreis Der Artikel ist ein guter Anfang, aber da muss meiner Auffassung nach noch einiges überarbeitet werden:

  • Es fehlt: Zwei Anwendungsbereiche von Absatz 1. Bei Nr. 1 kann der Täterkreis jedermann sein, bei Nr. 2 Garantenstellung (echtes Sonderdelikt!), die sich nicht aus § 323c begründen kann.
  • Es fehlt weiter: Absatz 2 Nr. 1 ist Verbrechensqualifikation, die ein personenstandsrechtliches Verhältnis (hM) voraussetzt. - Entgegen ist Abs. 2 Nr. 2 eine Erfolgsqualifikation (§ 18). Im Artikel sieht es so aus, als ob Absatz 2 insgesamt ein weiterer Grundtatbestand sei.
  • Die Darstellung als konkretes Gefährdungsdelikt ist richtig (wobei eher allgemeines Lebens- und Gesundheitsgefährdungsdelikt nach 6. StRG besser ist), aber Beschränkung auf das Schutzgut sollte herausgestellt werden, nämlich die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung und Tod. Daneben besonders wichtig ist, dass der tatbestandliche Erfolg von einer konkreten Gefahr oder deren Steigerung abhängt. Konkret: Wenn ich ein hilfloses Opfer einer Todesgefahr aussetze, es aber nicht im Stich lasse, liegt kein tatbestandlicher Erfolg vor.
  • Das tatbestandliche "im Stich lassen" setzt eine konkrete Beistandspflicht voraus und zwar in der Weise, dass der Täter Beistand zu leisten hat zur Abwendung einer konkreten Gefahr, in der das Opfer hilflos ist.
  • Im Artikel steht zur versuchten Abgrenzung § 323c nur, dass ein Garant eine schutzbefohlene Person allein lässt und eine Hilfeleistung verweigert. Aber bestraft wird nicht, im Kontext zu den gemachten Ausführungen z.B., wer eine hilflose Person im Stich lässt, aber keine Gefahr für eine schwere Gesundheitsbeschädigung oder den Tod schafft. Hier wäre einfach eine induktive systematische Herleitung erforderlich.
  • Konkurrenzdarstellung mit § 142 StGB ist sehr praxisnah und wäre auch wünschenswert.

Schön wäre auch eine umfangreichere rechtshirstorische Darstellung, nämlich die wesentliche Erweiterung und Umgestaltung im Rahmen des 6. StRG (Quelle: Art. 1 Nr. 37 6. StRG). Da steht im Artikel nur ein nicht quellenbelegter Satz.

Nach alledem lass ich den QS Baustein wieder aufleben, biete aber meine Unterstützung an. --Chz (Diskussion) 12:37, 27. Jul. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chewbacca2205 (D) 20:44, 9. Mai 2018 (CEST)

Benötigt vollprogramm--Lutheraner (Diskussion) 11:59, 20. Jun. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 12:11, 1. Jun. 2018 (CEST)

Es fehlt Funktion, Geschichte und Gegenwart zur Ultimogenitur. Gibt's eigentlich auch "Primagenitur" oder "Ultimagenitur"? Grüße --Chiananda (Diskussion) 02:06, 6. Mai 2014 (CEST)

"Primogenitur" ist ein feststehender Rechtsbegriff seit dem späten Mittelalter. Da war das Recht halt sehr männlich dominiert. "Primagenitur" war nicht. Ultimogenitur gehört in diesen Artikel nicht rein, sondern in einen eigenen. Ich trau mich aber nicht, das hier (beleglos) Dargestellte dazu zu nutzen, einen eigenen Artikel zu starten. Inhaltlich liest sich das wie gesammelte Gemeinplätze. Keine Ahnung, wie man damit umgeht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:48, 2. Jan. 2015 (CET)
@Reinhard Dietrich, ich seh das genauso wie du, Ultimogenitur braucht einen eigenen Artikel, welche Redaktion wäre da zuständig (Geschichte, Recht??) So ist das ein Murcks. lg --Hannes 24 (Diskussion) 15:21, 31. Jan. 2016 (CET)

 Info: Redaktion Geschichte in Kenntnis gesetzt --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:40, 3. Aug. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:49, 20. Okt. 2018 (CEST)

[...]- Verzerrt extrem die (meist wohl gemeinte) Bedeutung, die darauf gesetzten Links in den Artikel zukommt. Weiterleitung von einem sehr allgemeinen Begriff (möglicherweise Oberbegriff) auf einen sehr speziellen Begriff mit eng definiertem Geltungsbereich.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET) gelber Kreis - Vielleicht doch Hauptbedeutung bzw. häufigste/wichtigste Verwendung dieser Phrase. Teilweise aber auch in anderen Zusammenhängen verwendet. Eventuell Lösung über BKS?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:42, 5. Mär. 2015 (CET)

Ich hab das jetzt mal auf den Redirect zurückgesetzt, bis sich hier jemand Berufenes findet, der das diskutiert und lösen kann. Der QS-Baustein im Redirect produziert nur immer neue QS-Meldungen. --Tröte just add coffee 08:43, 12. Jun. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:52, 20. Okt. 2018 (CEST)

Pauschale (LA gestellt)

oranger Kreis Belegloses Sammelsurium. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:37, 5. Mär. 2015 (CET)

und damit ein Fall für die Löschdiskussion; LA gestellt --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:55, 20. Okt. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:55, 20. Okt. 2018 (CEST)

Zurechnung (erl.)

Grundlegender Begriff mit magerem deutschlandlastigem Artikel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:11, 19. Mär. 2015 (CET)

Artikel für Deutschland überarbeitet, Internationalisierung fehlt aber noch. R2Dine (Diskussion) 12:33, 10. Jul. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:55, 20. Okt. 2018 (CEST)

Dieses Essay wäre in einer juristischen Fachzeitschrift bestens aufgehoben. In der Wikipedia ist es aber fehl am Platz, da der Schreiber eindeutig Stellung nimmt und seine eigene Sichtweise zum Thema darstellt und verteidigt, anstatt neutral die Sache zu beschreiben. -- 217.245.207.110 15:30, 22. Jun. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:58, 20. Okt. 2018 (CEST)

Der Abschnitt "Geschichte" wirkt auf mich rein aus Arbeitgebersicht geschrieben. Ich frage mich auch, wer bei einer angeblich "zunehmend als beschäftigungshemmend" empfundenen Rechtsprechung solche Empfindungen hat. Ich denke, der ganze Abschnitt kann durchaus neutraler und mit mehr Quellenangaben formuliert werden. --Björn (Diskussion) 17:51, 14. Aug. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:59, 20. Okt. 2018 (CEST)

Der Abschnitt zum Titelstreit ist von einem Single-Purpose-Account inzwischen "ausgebaut" worden zu einer Mischung aus Schmähkritik, Urteilsbesprechung und Original Research., vgl. diff --gdo 08:19, 30. Dez. 2015 (CET)

Nach meiner Auffassung haben lebende Rechtsanwälte in Wikipedia nichts zu suchen. Der ursprüngliche, erste Eintrag durch den Benutzer Giraldillo verdeckt auch die Tatsache, dass mit der vermeintlichen Information keine Wissenslücke geschlossen werden soll, sondern vorgreiflich das wettbewerbswidrige Verhalten des Angezeigten auf Sympathie stoßen soll. Die Einschätzung der Schmähkritik durch "Ausbau" wird ohne Begründung und ohne auch nur den geringsten Versuch der Erläuterung erhoben, was die Herkunft und Stoßrichtung sowie die Abhängigkeit des Benutzers belegt.

ich habe das zwischenzeitlich revertiert - vielleicht mag ja jemand im Rahmen einer WP:3M nochmal etwas dazu sagen. Als Grundlage mag dienen die diff zwischen der letzten "ausgebauten" Version und der von mir wiederhergestellten Kurz-Info zur Thematik. --gdo 11:57, 31. Dez. 2015 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 00:04, 21. Okt. 2018 (CEST)

Formell und sachlich falscher Einleitungstext. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 19:17, 19. Okt. 2015 (CEST)

Bitte begründe Deine Meinung. Die Definition in ihrer jüngst überarbeiteten Fassung besteht aus Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten (§ 630a BGB und den dort in Fußnote 1 und 2 zitierten BGH-Urteilen). R2Dine (Diskussion) 20:29, 19. Okt. 2015 (CEST)
Mit Deiner Aufforderung an mich offenbarst Du dein Unwissen. Warum also willst Du mit mir diskutieren? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 20:51, 19. Okt. 2015 (CEST)
Ich warte auf ein rationales Argument gegen die gegenwärtige Formulierung in der Einleitung des Artikels. Persönliche Beleidigungen sind keine Argumente. Du hattest schon vor zwei Jahren denselben mutwilligen Einwand vorgebracht und trotz Nachfrage nicht begründet (siehe Archiv). R2Dine (Diskussion) 21:32, 19. Okt. 2015 (CEST)
@R2Dine: Warum ziehst Du es vor mich zu verleumden, indem Du mir unterstellst Dich beleidigt zu haben, anstatt meine Frage zu beantworten? Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 21:45, 19. Okt. 2015 (CEST)
grüner Kreis Der Einleitungstext entspricht den reputablen Belegen. Mängel sind nicht erkennbar. --MephistoGF (Diskussion) 17:55, 6. Nov. 2015 (CET)
gelber Kreis @MephistoGF: Und aus eben diesem Grund ist der Einleitungstext formell und sachlich falsch. Im Übrigen beweist die Reputation einer Quelle noch nicht die Zulässigkeit ihrer Verwendung, oder die Richtigkeit der daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris 21:41, 9. Nov. 2015 (CET)
Lieber @Quaestio Iuris: bitte erläutere, welche formellen und sachlichen Fehler der Einleitungstext deiner Ansicht nach enthält. Ich kann dergleichen nicht erkennen, da sich der Text nachvollziehbar auf das Gesetz und die höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 12:01, 10. Nov. 2015 (CET)
@MephistoGF: Beantworte Dir selbst die Frage, in welcher Rechtsvorschrift der Gesetzgeber die Merkmale für das Vorhandensein eines Behandlungsfehlers definiert und schon hast Du die Lösung. Anschließend musst Du nur noch den Rechtssatz fehlerfrei interpretieren um ihn korrekt anzuwenden. Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris 14:28, 10. Nov. 2015 (CET)
Lieber @Quaestio Iuris:, ich bin aus deinen Ausführungen immer noch nicht schlauer geworden. Um die Debatte voranzubringen wäre es für alle hilfreich, wenn du darlegst, welche Mängel der Einleitungstext deiner Ansicht nach hat. Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 10:20, 20. Nov. 2015 (CET)
@MephistoGF: Ich habe meinen Diskussionsbeiträgen in dieser Sache derzeit nichts hinzuzufügen. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 15:58, 23. Nov. 2015 (CET)
@MephistoGF: Eventuell liegt der Stein des Anstoßes im Verweis auf §630a. Der Behandlungsfehler ist dort streng genommen nicht definiert. --Hörman87 (Diskussion) 16:20, 5. Feb. 2016 (CET)
grüner Kreis @Hörman87: § 630a legt die Hauptpflicht des Behandelnden fest, somit ergibt sich der Behandlungsfehler, der durch § 280 sanktioniert wird, aus dem Umkehrschluss. @Quaestio Iuris: scheint sich selber nicht sicher zu sein, was er mitteilen will und verschweigt daher seine Beweggründe. Die Einleitung scheint so, wie sie steht, richtig zu sein. -- Drakthae (Diskussion) 13:44, 22. Mär. 2018 (CET)

Es gibt, meiner Meinung nach, zwei Probleme mit der Thema Behandlungsfehler. Eigentlich ist ein Behandlungsfehler als Medizinische fehl-Praktiken zu verstehen; eine Behandlung in der etwas anderes gemacht würde als nach medizinischen Standards üblich (oder auch nicht gemacht wurde). Und da fehl-Praktika viele Formen haben kann, hat der Gesetzgeber darauf verzichtet zu definieren, was ein Behandlungsfehler ist, weil das von den Behandlungs-Umstände ergibt und keine einzige, immer feste Größe ist.

offensichtliche grobe formelle und sachliche Fehler im Einleitungstext per hiesiger Diskussion zumindest nicht auffindbar. Auf Nachfrage wurde die Kritik auch nicht näher präzisiert. Die Frage lässt sich ohnehin besser auf der Artikeldiskussionsseite klären. Daher kein Fall für die QS --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:48, 21. Okt. 2018 (CEST)
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hier wird eine eigenständige Rechtsform ("eingetragene Schülergenossenschaft") suggeriert, die aber so gar nicht vorliegt. Rechtliche Hintergründe fehlen insofern völlig --gdo 15:38, 30. Dez. 2015 (CET)

Dann bitte doch mal Rücksprache mit dem BWGV nehmen, denn der schreibt dazu: "Wie jede neuzugründende Genossenschaft entwickeln die Schüler eine Satzung, eine Geschäftsidee und einen entsprechenden Businessplan und beantragen die Eintragung in die Liste, die vom BWGV geführt wird. Die eSG verfügt über einen Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Auch bei der Mitgliedschaft in der eSG gelten die üblichen Regelungen." Quelle: [2] --Fmrauch (Diskussion) 22:41, 30. Dez. 2015 (CET)
warum Rücksprache mit einer Organisation nehmen? Es geht um Rechtsfragen, da hält man primär Rücksprache mit dem Gesetzestext, oder? Tatsache ist, dass die sog. eSG nicht(!) in das Genossenschaftsregister eingetragen werden (sondern eben nur in das Kinder-/Spielzeugregister des BWGV). Und das steuerlich (Kleinunternehmerregelung) sämtliche "Schülergenossenschaften" einer Schule zusammen addiert werden, was darauf hindeutet, dass im Außenverhältnis die jeweilige Schule agiert (was die Frage aufwirft, wie die Vertretungsverhältnisse im Außenverhältnis geregelt werden und wer ggf. haftet). Viele interessante Fragen und Probleme, die der Artikel halt nicht beantwortet, sondern nur suggeriert, es handelt sich um eine (noch dazu "eingetragene") Genossenschaft. --gdo 07:50, 31. Dez. 2015 (CET)
Hallo gdo ! Wo sind denn die Quellen für deine Behauptungen? Soweit ich sehe, steht der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) [3] dahinter. Da hilft es nichts, einfach nur aus Gesetzen zu zitieren, sondern es müssen schon die Organisatoren des Projektes bzw. deren einschlägige Veröffentlichungen herangezogen werden. Im übrigen machen wir KEINE Rechtsberatung, d.h. wir befinden nicht darüber, ob jemand etwas tut, was sich möglicherweise am Rande der Legalität bewegt. Wir sind eine Enzyklopädie und stellen nur Tatsachen fest. Wenn du etwas kritisch anmerken möchtest, kannst du das gerne tun. Aber dann gib bitte auch deine Quellen an. --Fmrauch (Diskussion) 20:07, 5. Jan. 2016 (CET)
es ist Aufgabe des Artikelautors, bei einer "Genossenschaft" auch für eine gesellschaftsrechtliche Einordnung zu sorgen und nicht lediglich etwas zu suggerieren. Belegte Tatsache ist derzeit nur, dass eine gesellschaftsrechtliche Rechtsform von verschiedenen Organisation suggeriert (oder behauptet) wird. Dass die sowas "behaupten", darf selbstverständlich im Artikel stehen. --gdo 15:34, 30. Mär. 2016 (CEST)
QS-Begründung unzutreffend: eine Rechtsform wird nicht suggeriert; die Existenz des Begriffs ist hinreichend belegt, um den TF-Vorwurf auszuräumen --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:42, 21. Okt. 2018 (CEST)
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Der Abschnitt 2 "Allgemeine Lehren" (d.h. der Großteil des Textes) ist seit einer abgebrochenen Überarbeitung im November 2009, die offenbar eine internationale, rechtsvergleichende Darstellung zum Ziel hatte, eine in dieser Form unbrauchbare Baustelle [4]. Der letzte m.E. sinnvoll strukturierte Zustand war [5]. --Raphael Kirchner 14:59, 18. Jan. 2011 (CET)

grüner Kreis - @Raphael Kirchner ? - Der genannte Abschnitt scheint mir inzwischen ergänzt und vollständig zu sein.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:06, 5. Mär. 2015 (CET)
gelber Kreis - Der Abschnitt wurde tatsächlich ergänzt, als vollständig und sinnvoll strukturiert kann man ihn aber noch nicht bezeichnen. Okay ist bloß Punkt 2.1:
   2.1 Aufbau der Straftat
       2.1.1 Deutscher Rechtskreis
       2.1.2 Romanischer Rechtskreis
       2.1.3 Common law
       2.1.4 Sozialistischer Rechtskreis (China)
Der Rest ist schon mit einem Blick auf das Inhaltsverzeichnis als unvollständig zu erkennen. Zudem erscheint die Gliederung nicht sinnvoll, da sie sich an Besonderheiten der jeweils einzigen dargestellten Lehre orientiert und damit eine allgemeine Ergänzung unmöglich macht:
   2.2 Objektive Tatseite
       2.2.1 Tatsubjekt → unverständliche Gliederung, Grund: Besonderheit des chinesischen Lehre
           2.2.1.1 Asiatischer Rechtskreis
   2.3 Subjektive Tatseite → beh. nur Englisches Recht, Gliederung passt nur auf dieses
       2.3.1 Elemente der subjektiven Tatseite
           2.3.1.1 Common law
       2.3.2 Vorsatz/intention und recklessness
           2.3.2.1 Common law
       2.3.3 Subjektive Seite der Fahrlässigkeitstat → warum nicht "Fahrlässigkeit/negligence"?
           2.3.3.1 Common law
   2.4 Strafbares Verhalten vor Tatvollendung → nur "siehe auch"
   2.5 Ausschluss der Strafbarkeit → nur "siehe auch"
   2.6 Verjährung → nue "siehe auch"
   2.7 Amnestie, Begnadigung → nur "siehe auch"
Ich denke, 2.2 und 2.3 sollten wie 2.1 nach Rechtskreisen gegliedert sein. Die Gliederung darunter sollte dann den Besonderheiten der einzelnen Systeme folgen.
Vor allen Dingen fehlt aber eine Behandlung der kontinentaleuropäischen Systeme.
--Raphael Kirchner (Diskussion) 10:13, 6. Mär. 2015 (CET)
Die Gliederung richtet sich nach der einshclägigen Fachliteratur des MPI. Bitte nicht ändern! Danke! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:29, 6. Mär. 2015 (CET)
Kann man die Überlegungen zur Gliederung auch so formulieren, dass sie (gleichzeitig?) inhaltliche Aussagen sind (und als inhaltliche Aussagen mit Einzelnachweisen belegbar)? Oder zumindest (nicht ganz enzyklopädisch, eher praktisch) eine (belegbare) inhaltiche Aussage von einer Andeutung zum Aufbau folgen lassen (vgl. meine vielleicht etwas unkonventionelle Lösung derzeit unter Strafrecht_(Deutschland)#Rechtsfolgen)?--Pistazienfresser (Diskussion) 13:18, 6. Mär. 2015 (CET)

Der Artikel wurde infolge einer Löschdiskussion auf den Zustand vor der abgebrochenen Überarbeitung zurückgesetzt. Damit hat sich auch die QS erledigt. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:55, 24. Dez. 2018 (CET)

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