Wege zum Ruhm

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Filmdaten
Deutscher Titel Wege zum Ruhm
Originaltitel Paths of Glory
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Deutsch
Erscheinungsjahr 1957
Länge 87 Minuten
Altersfreigabe FSK 12
Stab
Regie Stanley Kubrick
Drehbuch Stanley Kubrick
Calder Willingham
Jim Thompson
Produktion James B. Harris
Stanley Kubrick
Musik Gerald Fried
Kamera Georg Krause (als George Krause)
Schnitt Eva Kroll
Besetzung
Synchronisation

Wege zum Ruhm (Originaltitel: Paths of Glory) ist ein in Schwarzweiß gedrehter US-amerikanischer Spielfilm von Stanley Kubrick aus dem Jahr 1957. Der während des Ersten Weltkrieges spielende Film basiert auf dem gleichnamigen Roman von Humphrey Cobb.

Inhaltsverzeichnis

Handlung[Bearbeiten]

Zwei Jahre nach Beginn des Ersten Weltkrieges zieht sich zwischen französischen und deutschen Truppen ein Schützengrabensystem vom Ärmelkanal bis zur Schweizer Grenze. Beide Seiten versuchen immer wieder vergeblich, sich durch äußerst verlustreiche Angriffe aus der verfahrenen Situation zu befreien. Diese Offensiven, die oft nur wenige hundert Meter Bodengewinn bringen, kosten hunderttausende von Soldaten das Leben.

General Broulard überbringt seinem Kollegen General Mireau den Befehl, einen Überraschungsangriff auf eine bislang von den Deutschen gehaltene Schlüsselstellung, den so genannten Ameisenhügel (in der deutschen Fassung „Höhe 19“), zu starten. Mireau erklärt das Vorhaben für aussichtslos und verweist auf den schlechten Zustand seiner durch zahlreiche Kämpfe erschöpften Männer. Als ihm Broulard eine Beförderung nach erfolgreich ausgeführtem Befehl in Aussicht stellt, ändert Mireau rasch seine Meinung.

Mireau inspiziert seine Truppen, die von den Grabenkämpfen stark dezimiert und teilweise traumatisiert sind. Er überbringt Colonel Dax, Befehlshaber des 701. Regiments, die Nachricht von der bevorstehenden Erstürmung und rechnet ihm vor, dass rund die Hälfte des Regiments gute Aussichten habe, die Festung der Deutschen zu erreichen. Diese soll eingenommen und gehalten werden, bis abends Verstärkung eintrifft. Dax sieht keine Erfolgsaussichten für das Unternehmen, erklärt sich jedoch bereit, den Angriff zu führen, nachdem Mireau Dax mit dem Entzug seines Kommandos droht.

Dax schickt einen nächtlichen Spähtrupp aus, um die gegnerischen Stellungen auszukundschaften. Der Anführer des dreiköpfigen Trupps, Lieutenant Roget, gerät in Panik und tötet irrtümlich einen seiner eigenen Männer mit einer Handgranate. Nach der Rückkehr fälscht er seinen Bericht an Dax. Caporal Paris, der Zeuge des Vorfalls war und Roget für unfähig hält, droht, den wahren Sachverhalt aufzudecken. Roget erinnert ihn, dass man einem Offizier eher Glauben schenken werde als einem seiner Untergebenen.

Der am nächsten Morgen durchgeführte Angriff auf die deutschen Stellungen scheitert schon im Ansatz. Während die erste Angriffswelle auf halber Strecke und unter großen Verlusten stecken bleibt, vermag die zweite wegen des starken Abwehrfeuers den Graben erst gar nicht zu verlassen. Wutentbrannt befiehlt Mireau, der seine Siegespläne dahinschwinden sieht, dass die Artillerie die in den Gräben verbliebenen Soldaten unter Beschuss nimmt, um sie zum Angriff zu zwingen. Der Artilleriekommandant Capitaine Rousseau weigert sich jedoch, ohne schriftlichen, vom General persönlich unterzeichneten Befehl auf die eigenen Männer zu feuern.

Nach dem endgültigen Scheitern des Angriffs befiehlt Mireau, als Exempel wahllos dreihundert einfache Soldaten des 701. Regiments wegen „Feigheit vor dem Feind“ hinzurichten. Dax stellt sich vor seine Leute und argumentiert, wenn ein Exempel statuiert werden solle, könne man ebenso gut ihn, Dax, als Befehlshaber des Regiments hinrichten. Broulard kann Mireau beschwichtigen und erreicht, dass nur drei Männer stellvertretend für jedes Bataillon angeklagt werden. Ausgesucht werden die drei Männer von den jeweiligen Vorgesetzten. Dax, der im Zivilleben Anwalt war, übernimmt die Verteidigung.

Die Wahl für die Anklage fällt auf Caporal Paris und die Soldaten Arnaud und Ferol. Arnaud wird durch das Los bestimmt, Paris von seinem Vorgesetzten Roget, der einen unliebsamen Mitwisser loswerden will, und auch Ferol wird aufgrund persönlicher Animositäten ausgewählt. In einem in aller Eile durchgeführten Kriegsgerichtsverfahren werden sie zum Tode verurteilt. Dax kann weder die ordnungsgemäße Verlesung der Anklageschrift noch die Vorladung von entlastenden Zeugen erwirken. Vergebens appelliert er an das Gericht, Gnade walten zu lassen.

Abends erfährt Dax durch Rousseau von Mireaus Schießbefehl. Er versucht den sich auf einem Offiziersball vergnügenden Broulard zu zwingen, wegen dieses bislang unbekannten Umstandes die Hinrichtung zu stoppen, doch ohne Erfolg. Am nächsten Morgen werden die drei Angeklagten in Anwesenheit von Offizieren und Presse erschossen, sogar Arnaud, der nach einem Sturz in der Zelle in tiefe Bewusstlosigkeit gefallen ist.

Beim Frühstück konfrontiert Broulard Mireau in Dax’ Beisein mit dem Vorwurf, er habe seine eigenen Soldaten unter Beschuss nehmen wollen. Mireau leugnet den Vorwurf zunächst; als er jedoch erfährt, dass man ihn vor die Presse zerren und als Sündenbock für den gescheiterten Angriff präsentieren will, verlässt er empört den Raum. Unter vier Augen bietet Broulard Dax den Posten von Mireau an, wobei er Dax unterstellt, es von Anfang an auf Mireaus Kommando abgesehen zu haben. Dax’ wütende Reaktion macht Broulard klar, dass dieser tatsächlich nichts anderes im Sinne hatte als die Rettung seiner Männer. Angesichts des Krieges und einer Öffentlichkeit, die Erfolge sehen wolle, zeigt er aber für diese Haltung kein Verständnis.

Dax kehrt zu seinem Quartier zurück. Im Gasthaus nebenan betrinken sich die Soldaten des Regiments und kommentieren johlend den Auftritt einer deutschen Kriegsgefangenen, die der Wirt zur Unterhaltung der Männer vorführt. Als die junge Frau das Lied Der treue Husar singt, stimmen die Soldaten ergriffen mit ein. Sergent Boulanger überbringt Dax den sofortigen Abmarschbefehl seines Regiments an die Front. Dax bittet Boulanger, seinen Männern noch einige Minuten bis zum Aufbruch zu gönnen.

Hintergrund[Bearbeiten]

Das Neue Schloss in Oberschleißheim

James B. Harris hatte für 10.000 US-Dollar die Filmrechte von Cobbs Roman erworben. Kubrick und Harris taten sich zunächst schwer, eine Produktionsgesellschaft für ihr Projekt zu finden, bis Kirk Douglas sich bereit erklärte, die Hauptrolle zu übernehmen und den Film mit seiner eigenen Firma Bryna zu produzieren. United Artists übernahm den Verleih.[1]

Der Film entstand zwischen März und Mai 1957 in den Geiselgasteig-Filmstudios und im Schloss Schleißheim, München.[2][3] Bei den Dreharbeiten lernte Kubrick seine spätere zweite Frau Susanne Christiane Harlan kennen, die in der Schlussszene das deutsche Volkslied Der treue Husar singt.

Am 18. September 1957 feierte der Film in München Premiere, am 20. Dezember desselben Jahres fand in Los Angeles die amerikanische Erstaufführung statt.[2][3]

Bei dem deutschen Titel Wege zum Ruhm handelt es sich um eine ungenaue Übersetzung, korrekt gewesen wäre „Wege des Ruhms“. Der englische Originaltitel Paths of Glory ist dem Gedicht Elegy Written in a Country Church-yard von Thomas Gray entnommen, in dem es heißt: „The paths of glory lead but to the grave“ (etwa: „Die Wege des Ruhms führen alle ins Grab“).

Zensur[Bearbeiten]

In Frankreich sah man in Wege zum Ruhm einen Angriff auf die Ehre der französischen Armee, weshalb der Film dort bis 1975 nicht gezeigt wurde. Der Film war nie offiziell verboten; da man aber mit ähnlich massiven Protesten seitens Militärangehöriger und, auf der Gegenseite, gegen den Algerienkrieg demonstrierender Studenten rechnete wie in Belgien (die mehrfach zu Aufführungsstopps in Brüssel führten), wurde seitens des Verleihs kein Versuch unternommen, ihn der Zensurbehörde vorzulegen.[4][5]

Im französischen Sektor Berlins erließ der zuständige Stadtkommandant im Juni 1958 ein Aufführungsverbot. Außerdem drohte er, die französischen Festivalbeiträge von den Internationalen Filmfestspielen Berlin zurückzuziehen, wenn Wege zum Ruhm während des Festivals in Westberliner Kinos gezeigt werden würde. Nach Appellen auch seitens des Berliner Senats nahm United Artists den Film schließlich aus dem Festivalprogramm. Mit einem erklärenden Vorspann versehen, die im Film gezeigten Vorfälle seien nicht stellvertretend für die Armee oder das Volk Frankreichs, durfte der Film ab November schließlich auch im französischen Sektor starten. [6]

In der Schweiz verbot als erster der Kanton Genf im Mai 1958 die Aufführung des Films. Weitere Kantone folgten, bis schließlich im Dezember der Schweizer Bundesrat ein Verbot erließ und vom Verleih unter Androhung der Konfiszierung verlangte, alle Kopien außer Landes zu bringen; selbst Journalisten wurde die Sichtung verwehrt. Erst in den 1970er Jahren wurde der Film freigegeben.[7][5]

Auch in Israel erfuhr der Film ein Aufführungsverbot von staatlicher Seite; in Großbritannien, Australien und Neuseeland wurden Schnittauflagen erlassen.[5]

Deutsche Fassung[Bearbeiten]

In der deutschen Fassung wurde der Titel des Films ("Paths of Glory") fälschlicher Weise mit "Wege zum Ruhm" statt "Wege des Ruhms" übersetzt, was in Bezug auf die Handlung mehr Sinn ergeben würde.

Die deutsche Synchronfassung entstand 1957 bei Ultra Film, Berlin.[8]

Rolle Darsteller Synchronsprecher
Colonel Dax Kirk Douglas Gert Günther Hoffmann
Caporal Philippe Paris Ralph Meeker Horst Niendorf
General Georges Broulard Adolphe Menjou Siegfried Schürenberg
General Paul Mireau George Macready Erich Fiedler
Lieutenant Roget Wayne Morris Werner Peters
Commandant Saint-Auban Richard Anderson Axel Monjé
Soldat Pierre Arnaud Joe Turkel Gerd Martienzen
Café-Besitzer Jerry Hausner Klaus Miedel
Vorsitzender des Kriegsgerichts Peter Capell Curt Ackermann
Sergent Boulanger Bert Freed Heinz Rabe
Soldat Maurice Ferol Timothy Carey Arnold Marquis
Capitaine Rousseau John Stein Paul Wagner

Kritiken[Bearbeiten]

„Schonungslose Anklage gegen das Verbrechen des Krieges und die Ruhmsucht der Militärs. Der mit einem Budget von nur 900.000 Dollar in Deutschland gedrehte Film gilt als einer der besten Antikriegsfilme überhaupt. Realistisch, zeitlos, erschütternd glaubhaft; eine erstaunliche Leistung für den damaligen Neuling im Regiefach.“

Lexikon des Internationalen Films[9]

„Kubrick […] geißelt den sinnlosen Krieg als Grabenkampf von Geisteskranken, die am Leben vorbeileben. Seine genaue Psychostudie zeigt das niederschmetternde Fazit militärischen Denkens. (Wertung: 3½ von 4 möglichen Sternen – außergewöhnlich)“

Adolf Heinzlmeier und Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“[10]

Auszeichnungen[Bearbeiten]

Der Film wurde mit mehreren Filmpreisen prämiert.

  • Jussi Award 1958 in der Kategorie Bester ausländischer Regisseur
  • Silbernes Band der Italian National Syndicate of Film Journalists, 1959 in der Kategorie Beste Regie (ausländischer Film)

1992 erfolgte die Aufnahme in das National Film Registry des National Film Preservation Board, USA.

Literatur[Bearbeiten]

  • Humphrey Cobb: Wege zum Ruhm, Scherz Verlag, Bern/Stuttgart/Wien 1959
  • Kepser Matthis: Wege zum Ruhm (Paths of Glory). Ein Filmheft. Analyse und didaktisch-methodische Überlegungen zur Arbeit mit dem Film auf den Sekundarstufen, Universität Bremen 2007 PDF-Download

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Interview mit James B. Harris auf der DVD und Blu-ray der US-Firma Criterion, erschienen 2010.
  2. a b Wege zum Ruhm auf Turner Classic Movies, abgerufen am 8. August 2012.
  3. a b Wege zum Ruhm in der Internet Movie Database.
  4. Les Sentiers de la gloire auf der Webseite des „Centre national de documentation pédagogique“, abgerufen am 15. September 2012.
  5. a b c Andrew Kelly: Cinema and the Great War (Cinema and Society), Routledge Chapman & Hall, London/New York 1997, ISBN 978-0415052030, S. 168
  6. Wege zum Ruhm auf Schulkinoportal.de, abgerufen am 15. September 2012.
  7. Marcello Walter Bruno: Stanley Kubrick, Gremese International, Rom 2001, ISBN 978-8873014508, S. 11.
  8. Wege zum Ruhm in der Synchrondatenbank und auf Synchronkartei.de, abgerufen am 8. August 2012.
  9. Wege zum Ruhm im Lexikon des Internationalen Films
  10. Adolf Heinzlmeier, Berndt Schulz: Lexikon „Filme im Fernsehen“, Rasch und Röhring, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-392-3, S. 906.