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Landtag Brandenburg

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Landtag Brandenburg
Krajny sejm Bramborska
Logo
Basisdaten
Sitz: Stadtschloss in Potsdam
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 8. Oktober 2014
Abgeordnete: 88
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 14. September 2014
Nächste Wahl: Herbst 2019[1]
Vorsitz: Britta Stark (SPD), Präsidentin des Landtages
       
Sitzverteilung:
  • SPD 30
  • CDU 21
  • Linke 17
  • AfD 10
  • Grüne 6
  • BVB/FW 3
  • fraktionslos 1
  • Website
    www.landtag.brandenburg.de
    Potsdamer Stadtschloss, Sitz des Landtags Brandenburg
    Potsdamer Stadtschloss, Sitz des Landtags Brandenburg

    Der Landtag Brandenburg (niedersorbisch Krajny sejm Bramborska) ist das Parlament des Landes Brandenburg und hat seinen Sitz im Stadtschloss in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt, so dass nach der Wahl im Jahr 2014 die nächste Landtagswahl im Jahr 2019 zu erwarten ist.[1][2]

    Der Landtag wird aus 88 Abgeordneten gebildet. Er ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung, die Bestimmung des Haushalts und die Wahlen des Präsidiums, der Landesverfassungsrichter, der Mitglieder des Landesrechnungshofs und des Ministerpräsidenten.

    Im am 14. September 2014 gewählten sechsten Landtag sind sechs Parteien vertreten. Die SPD nimmt dabei 30 Sitze ein und ist damit stärkste Fraktion; CDU hat 21 Sitze, und die Linke besteht aus 17 Abgeordneten. Zum ersten Mal ist die AfD Landtag vertreten (11 Abgeordnete, von denen jedoch nur noch zehn der AfD-Fraktion angehören); die kleinste Fraktion stellen die Grünen mit sechs Sitzen. Gruppenstatus haben die Vertreter von BVB/Freie Wähler mit drei Sitzen. Ein Abgeordneter der AfD ist fraktionslos.

    Der erste Brandenburgische Landtag wurde 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone gewählt. Der zweite Landtag wurde vor der Wahl 1950 in seiner Zusammensetzung festgeschrieben. Dieser bestand nur bis 1952. In seiner heutigen Form existiert er seit der Wiedervereinigung und der Neubildung des Landes Brandenburg. Seit der ersten Landtagswahl im Oktober 1990 bildet die SPD die stärkste Kraft. Sie war seitdem stets an der Landesregierung beteiligt und stellte auch die Ministerpräsidenten. Seit dem 28. August 2013 bekleidet Dietmar Woidke dieses Amt.

    Geschichte des Brandenburger Landtages

    In der Sowjetischen Besatzungszone 1946–1952

    Datei:Stamps of Germany (DDR) 1984, MiNr 2849.jpg
    Friedrich Ebert junior, Sohn des ehemaligen Reichspräsidenten Friedrich Ebert. Ebert jr. war von 1946 bis 1949 der erste Präsident des Landtages Brandenburg.
    Briefmarke der DDR 1984

    Nach dem Zweiten Weltkrieg trat in der Sowjetischen Besatzungszone kurzzeitig ein eigenständiges Land Brandenburg in Erscheinung, das sich aus der ehemaligen Provinz Brandenburg gebildet hatte, allerdings nur etwa zwei Drittel deren Fläche umfasste. Es trug zunächst den Namen „Provinz Mark Brandenburg“ und wurde erst mit der Auflösung Preußens, durch den Alliierten Kontrollrat im Februar 1947 nominell ein vollwertiges Land. Zunächst regierte eine von der Militäradministration eingesetzte Beratende Versammlung, die keine parlamentarische Kontrolle oder Legitimation besaß und von der Militäradministration abhängig war. Dies änderte sich mit den Wahlen zum Landtag Brandenburg vom 20. Oktober 1946, die mit konkurrierenden Listen unter demokratischen Vorzeichen stattfand.

    Im neu gewählten Landtag verfügten die beiden bürgerlichen Parteien Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 31 Mandaten und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDP) mit 20 Mandaten gegenüber der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) mit 44 Mandaten und der von der SED dominierten Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) mit fünf Mandaten über einen Vorsprung von zwei Sitzen. Die Bildung einer Allparteienregierung unter Ministerpräsident Karl Steinhoff (SED) verhinderte jedoch einen Dualismus von Regierung und Opposition. Gesetze wurden zumeist einstimmig beschlossen und bedurften der Zustimmung der Militäradministration, die auch in laufende Gesetzgebungsverfahren eingriff. Der Landtag arbeitete eine Verfassung aus, die im Februar 1947 einstimmig angenommen wurde und einen Grundrechtskatalog beinhaltete, der das Recht auf Freizügigkeit und freie Meinungsäußerung enthielt. Der Landtag hatte den Status des „höchste[n] Willensträger[s] der Mark Brandenburg“, besaß parlamentarische Kontrolle und bestimmte die Grundsätze, die die Richtlinien der Regierung ausmachten.[3]

    Wenngleich der Landtag mit einer großen Machtfülle ausgestattet war, wurde der Druck der SED und der Militäradministration auf die bürgerlichen Parteien immer größer. Es kam bereits 1948 zu ersten Verhaftungen von CDU- und LDP-Politikern und im Folgejahr wurden diese beiden Parteien aufgefordert, ihre Reihen von „reaktionären Elementen“ zu reinigen. Die nächsten Wahlen 1950 wurden schon nach Einheitsliste durchgeführt und brachten eine solide Mehrheit für die SED. Das euphemistisch betitelte „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Brandenburg“ am 25. Juli 1952 bedeutete die Selbstauflösung des Landes und leitete die Bildung der drei Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus ein.[4]

    Nach der Wiedervereinigung 1990–2009

    Manfred Stolpe (links), Ministerpräsident von 1990 bis 2002, während einer Wahlkampfveranstaltung im Vorfeld der Landtagswahl 1990

    Die erste Landtagswahl nach Wiedergründung des Landes Brandenburg einige Tage zuvor, fand am 14. Oktober 1990 statt. Dabei wurde die SPD stärkste Fraktion, während in den anderen neuen Bundesländern, wo die Landtagswahlen am selben Tage abgehalten wurden, die CDU gewann.

    Der SPD-Politiker Manfred Stolpe wurde zum Ministerpräsidenten gewählt und bildete gemeinsam mit der FDP und Bündnis 90 die erste Ampelkoalition auf Landesebene. Dem neu gewählten Landtag kam nach dem Ländereinführungsgesetz der Status einer Verfassungsgebenden Landesversammlung zu, wonach er eine neue Landesverfassung ausarbeiten sollte. In der konstituierenden Sitzung gab sich der Landtag eine vorläufige Geschäftsordnung; in der zweiten Sitzung verabschiedete er ein von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachtes Gesetz, das für die Übergangszeit die wichtigsten staatsorganisatorischen Grundlagen enthielt.

    Es wurde ein Verfassungsausschuss eingerichtet, dem neben 15 Parlamentariern auch 15 Nicht-Parlamentarier angehörten. Da im Gegensatz zu anderen Bundesländern die SPD und Bündnis 90 entscheidenden Einfluss auf die Verfassung nehmen konnten, flossen einige Ideen und Ideale der Wendezeit in den Verfassungstext ein.[5] Für Kontroversen sorgten die verfassungsmäßige Verankerung von sozialen Grundrechten, der Bereich Ehe, Lebensgemeinschaften und Schwangerschaftsabbruch, sowie Sperrklauseln bei Landtagswahlen und Quoren in der Volksgesetzgebung. Nach der zweiten Lesung wurden einige Kompromisse ausgehandelt, damit auch die CDU-Fraktion dem Verfassungstext bedenkenlos zustimmen konnte, die vor allem bei den Grundrechten und Staatszielen einige Vorbehalte hatte. Dieser Kompromissentwurf wurde am 9. April 1992 vom Verfassungsausschuss einstimmig verabschiedet. Einen Tag vor der dritten Lesung, in der der Landtag die Verfassung verabschieden sollte, empfahl der CDU-Landesvorsitzende Ulf Fink den Unionsabgeordneten, gegen die Verfassung zu stimmen. Der von SPD, FDP, PDS-Linke Liste und Bündnis 90 eingebrachte Entwurf erreichte die notwendige Zweidrittelmehrheit, wenngleich elf der 25 CDU-Abgeordneten dagegen stimmten und sich vier enthielten. Es folgte ein Konflikt innerhalb der Brandenburger CDU zwischen Verfassungsbefürwortern und -gegnern, der dazu führte, dass sich Beate Blechinger und Peter-Michael Diestel aus der Fraktionsführung zurückzogen und Ulf Fink im Vorfeld des Volksentscheids über die Verfassung die Brandenburger aufforderte, mit „Nein“ zu stimmen. Bei dem Volksentscheid, der eine geringe Wahlbeteiligung von 47,9 Prozent hatte, stimmten 94 Prozent der Brandenburger für die neue Verfassung, woraufhin sie am 20. August 1992 in Kraft trat.[6]

    Im März 1994 schied Bündnis 90 aus der Regierungskoalition aus und eine sozial-liberale Minderheitsregierung unter Manfred Stolpe regierte bis zum regulären Ende der Legislaturperiode. Bei der Landtagswahl im September 1994 erhielt die SPD 54,1 Prozent der Stimmen und konnte ohne Koalitionspartner weiterregieren. Die CDU hingegen verlor 10,7 Prozentpunkte und kam auf nur 18,7 Prozent, ebenso wie die PDS. Erklärt wurde dieses desaströse Wahlergebnis der Union durch zwei Umstände: zum einen durch den deutlichen Popularitätsvorsprung des amtierenden Ministerpräsidenten Stolpe, den sich 81 % der Wähler als Ministerpräsident wünschten, während CDU-Kandidat Peter Wagner auf gerade einmal sieben Prozent kam. Zum anderen hatte sich die CDU-Fraktion in der ersten Wahlperiode als äußerst zerstritten gezeigt.[7]

    Durch die Verlängerung einer Wahlperiode fand die nächste Landtagswahl erst im September 1999 statt. Die SPD verlor fast 15 Prozentpunkte der Wählerstimmen, während die CDU beinahe acht hinzugewann. Zwar war die Popularität Stolpes ungebrochen, aber die geringe Erfolgsbilanz seiner Landesregierung und die bundespolitische Stimmungslage belasteten das Ergebnis der SPD. In der CDU hatte Spitzenkandidat Jörg Schönbohm die Zerstrittenheit beendet. Die PDS konnte abermals mehr Stimmen gewinnen und kam auf 23 Prozent. Die rechtsextremistische DVU zog erstmals in den Brandenburger Landtag ein. Durch ein Überhangmandat der SPD hatte der Landtag in der dritten Wahlperiode 89 statt 88 Mitglieder.[7] Es fanden Sondierungsgespräche zwischen SPD und PDS, sowie SPD und CDU statt. Die damalige Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Regine Hildebrandt, setzte sich für ein rot-rotes Bündnis ein.[8] Als Manfred Stolpe eine Große Koalition ankündigte, trat sie aus der Landesregierung aus. Im Juni 2002 erklärte Manfred Stolpe seinen Rücktritt als Ministerpräsident. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige Oberbürgermeister von Potsdam, Matthias Platzeck, gewählt. Stolpe selbst wurde nach der Bundestagswahl am 22. September 2002 von Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen berufen.

    Platzeck konnte sowohl bei der Landtagswahl 2004 als auch bei der Landtagswahl 2009 die führende Rolle der SPD verteidigen. Von 2004 bis 2009 regierte er weiterhin mit der CDU in einer Großen Koalition, obwohl beide Parteien jeweils etwa sieben Prozent verloren. Weitere im Landtag vertretene Parteien der vierten Legislaturperiode waren die PDS und die DVU. Die PDS gewann im Vergleich zu 1999 vier Prozent hinzu und stellte somit die zweitstärkste Fraktion; die DVU hatte vor der Wahl mit der NPD im so genannten „Deutschlandpakt“ die Vereinbarung getroffen, dass diese beiden Parteien nicht gegeneinander antreten würden, so dass der DVU mit sechs Prozent erneut der Einzug ins Landesparlament gelang. FDP und Grüne scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde. Die Wahlbeteiligung stieg erstmals seit der ersten Landtagswahl 1990 wieder leicht an und lag bei 56,4 Prozent.[9]


    Nachdem Matthias Platzeck aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt zum 28. August 2013 erklärte, wurde Dietmar Woidke (ebenfalls SPD) zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Unter seiner Führung wurde die SPD bei der Landtagswahl am 14. September 2014 als stärkste Fraktion bestätigt.

    Übersicht

    Brandenburger Landtag Kabinett Besonderheiten
    Wahlperiode Sitzverteilung Landtagspräsident
    Wahltag Gesamt SPD Linke1 CDU FDP Grüne2 DVU AfD BVB/FW LDP VdgB Sonstige
    1. 20.10.1946 100 44 31 20 5 Friedrich Ebert junior (SED)
    (Wechsel 1949)
    Otto Meier (SED)
    Steinhoff I
    Steinhoff II
    Jahn I
    2. 15.10.19503 100 18 14 12 3 11 FDGB
    6 DBD
    6 NDPD
    9 DFD
    9 FDJ
    5 Kulturbund
    4 VVN
    3 Konsum
    genossenschaften
    Otto Meier (SED) Jahn II
    1. 14.10.1990 88 36 13 27 6 6 Herbert Knoblich (SPD) Stolpe I
    2. 11.09.1994 88 52 18 18 Stolpe II
    3. 05.09.1999 89 37 22 25 5 Stolpe III
    Platzeck I
    Am 26. Juni 2002 Wechsel von Stolpe zu Platzeck
    4. 19.09.2004 88 32 29 20 6 Gunter Fritsch (SPD) Platzeck II
    5. 27.09.2009 88 31 26 19 7 5 Platzeck III
    Woidke I
    Am 28. August 2013 Wechsel von Platzeck zu Woidke.
    6. 14.09.2014 88 30 17 21 6 11 3 Britta Stark (SPD) Woidke II

    11946 und 1950 SED, 1990 PDS-Linke Liste, 1994 bis 2005 PDS, 2005 bis 2007 Die Linkspartei.PDS, seit 2007 Die Linke
    21990 bis 1993 Bündnis 90, seit 1993 Bündnis 90/Die Grünen
    3Die Sitzverteilung und Abgeordneten wurden vor der Wahl in der Einheitsliste der Nationalen Front festgeschrieben. Es handelte sich um eine Scheinwahl.

    Mandatsvergabe

    Wahlen zum Brandenburger Landtag finden seit 1994 alle fünf Jahre statt. Die letzte Landtagswahl fand am 14. September 2014 statt. Neuwahlen finden frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Der Wahltag, den der Landtagspräsident gemeinsam mit dem Präsidium des Landtages festlegt, muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Die Abgeordneten werden durch allgemeine, direkte, freie, geheime und gleiche Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger des Landes Brandenburg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Monat in Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben. Außerdem dürfen sie das Wahlrecht nicht durch einen richterlichen Beschluss verloren haben, einem Betreuer unterstellt sein oder sich aufgrund gesetzlicher Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Das passive Wahlrecht besitzen all diejenigen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Land Brandenburg haben.

    Wahlsystem

    Die 88 Abgeordneten des Brandenburger Landtages werden durch das personalisierte Verhältniswahlrecht gewählt. Die eine Hälfte wird durch Mehrheitswahl als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen bestimmt, die andere Hälfte durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien. In Brandenburg sind wie auch in Sachsen-Anhalt (und im Gegensatz zu allen übrigen Bundesländern) Listenverbindungen möglich.[7] Die Verteilung der Sitze im Parlament erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Berücksichtigt werden jedoch nur die Parteien, politische Vereinigungen und Listenverbindungen, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder mindestens ein Direktmandat gewinnen. Von dieser Sperrklausel ausgenommen sind Parteien, politische Verbindungen und Listenvereinigungen der Sorben. Erhält eine Partei über die durch die Erststimme vergebenen Direktmandate mehr Mandate als ihr nach dem nach der Zweitstimme verteilten Kräfteverhältnis zustehen, bleiben ihr diese Sitze erhalten und sie bekommt so genannte Überhangmandate. Diese Überhänge werden für die übrigen Parteien durch Ausgleichsmandate kompensiert, so dass bis zu 110 Abgeordnete in den Landtag einziehen können. Bisher wurde nur einmal in der dritten Wahlperiode ein Überhangmandat an die SPD vergeben, so dass dem Landtag in jener Wahlperiode 89 Abgeordnete angehörten.[7]

    Wahlprüfung

    Die Wahlprüfung ist Aufgabe des Landtages. Gemäß § 1 Wahlprüfungsgesetz erfolgt eine Wahlprüfung nur auf Einspruch oder Antrag. Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, sowie der Landeswahlleiter und der Landtagspräsident in ihrer amtlichen Eigenschaft einlegen. Dieser Einspruch muss sich jedoch auf einen bestimmten Sachverhalt stützen, wie eine falsche Berechnung des Wahlergebnisses oder die Nichtanerkennung gültiger Stimmen. Zur Wahlprüfung wird in der konstituierenden Sitzung des Landtages ein Wahlprüfungsausschuss gebildet.

    Konstituierung des Landtages

    Der neu gewählte Landtag tritt spätestens dreißig Tage nach der Landtagswahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Erst mit Zusammentritt des neuen Landtages endet die Amtszeit des bisherigen Landtages, so dass es keine parlamentslose Zeit gibt. Den Vorsitz bis zur Amtsübernahme des neu zu wählenden Präsidenten übernimmt der Alterspräsident, also die älteste dem Landtag angehörende Person.

    Zunächst teilt der Alterspräsident mit, welche Fraktionen sich wann gegründet haben und wer deren Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer sein werden. Die Konstituierung beginnt mit dem namentlichen Aufrufen der einzelnen Abgeordneten und der Inkraftsetzung einer vorläufigen Geschäftsordnung, die in der Regel von einer endgültigen Fassung abgelöst wird, für deren Erarbeitung der Hauptausschuss des Landtages zuständig sein wird.[10]

    Nachdem die Geschäftsordnung festgestellt wurde, werden in getrennten Wahlgängen der Landtagspräsident, der Vizepräsident und das weitere Präsidium gewählt. Die Wahl erfolgt offen, sofern es sich nur um einen Kandidaten handelt oder keines der Mitglieder widerspricht. Der stärksten Fraktion kommt das Recht zu, einen Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Ist dieser gewählt, übernimmt er vom Alterspräsidenten die Leitung der Sitzung. Es folgt die Wahl des Vizepräsidenten, der von der zweitstärksten Fraktion vorgeschlagen wird. Dennoch ist die Aufstellung weiterer Kandidaten nicht ausgeschlossen. Bevor die weiteren Präsidiumsmitglieder einzeln gewählt werden, wird beschlossen, welchen personellen Umfang das Präsidium haben soll.

    Funktionen

    Gesetzgebung

    Eine Aufgabe des Landtages ist das Beschließen von Landesgesetzen. Gesetzesvorschläge dürfen von der Landesregierung, einzelnen Abgeordneten, dem Präsidenten, dem Präsidium, den Ausschüssen und den Fraktionen eingebracht werden, die Gesetzesinitiative geht jedoch meist von der Landesregierung aus. Auch über ein Volksbegehren können Gesetzesvorschläge in den Landtag eingebracht werden, sofern 80.000 stimmberechtigte Brandenburger Bürger ein Gesetzesanliegen durch ihre Unterschrift unterstützen. Der Landtag muss diese Gesetzesvorlage genauso behandeln, wie ein durch die Landesregierung oder ein aus der Mitte des Landtages eingebrachtes Gesetz. Kommt er binnen zwei Monaten dieser Aufgabe nicht nach, kommt es zu einem Volksentscheid.[11]

    Gesetzgebung in Brandenburg[11]
    Wahlperiode Gesetzesentwürfe
    (Regierungsentwürfe)
    davon
    verabschiedet
    1990–1994 256 (177) 207
    1994–1999 190 (142) 157
    1999–2004 192 (136) 146
    2004–2009[12] 189 (131) 154

    Grundsätzlich finden vor der Abstimmung über einen Gesetzesvorschlag zwei Lesungen statt. In der ersten Lesung findet eine Grundsatzdebatte über den Gesetzesvorschlag statt, der daraufhin an einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen wird, wobei bei mehreren Ausschüssen einer bestimmt wird, der federführend agiert. In den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf überarbeitet und mit einer Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung wieder in den Landtag eingebracht. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf im Einzelnen beraten und am Ende der Beratung über sein Inkrafttreten abgestimmt. Solange die Beratungssitzung nicht geschlossen ist, können von den Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten noch Änderungsanträge gestellt werden, über die zunächst abgestimmt wird. Gesetzesvorschläge gelten als beschlossen, wenn sich eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür ausspricht. Verfassungsändernde Gesetzesentwürfe benötigen hingegen eine Zweidrittelmehrheit.

    Gesetzentwürfe, die die Änderung oder Ergänzung des Wortlauts der Verfassung beinhalten, werden ebenso wie der Entwurf des Haushaltes in drei Lesungen beraten. Eine dritte Lesung findet auch statt, wenn eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages einen entsprechenden Antrag stellen. Damit Gesetze in Kraft treten, müssen sie nach der Verabschiedung durch den Landtag vom Landtagspräsidenten ausgefertigt werden, also deren Urfassung durch Unterschrift beurkundet und im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet.[13]

    Budgetierung

    In Artikel 101 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg ist dem Brandenburger Landtag das Budgetrecht zugewiesen. Der Verfassung zufolge kann der Landtag den Haushaltsplan für ein Jahr oder für mehrere Jahre festlegen. Der Haushaltsplan wird von der Landesregierung erstellt, womit sie die Schwerpunkte für das Folgejahr (oder die Folgejahre) setzt. Den Abgeordneten des Landtages kommt eine Kontrollfunktion zu, die den „Charakter einer Generalabrechnung mit der Arbeit der Landesregierung“ hat.[14] Sie haben die Aufgabe, den Haushaltsentwurf zu prüfen, zu ändern und zu genehmigen. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres legt der Finanzminister vor dem Landtag Rechenschaft über die Verwendung der Gelder, das Vermögen und die Schulden ab. Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und seiner Sondervermögen und Betriebe werden vom Landesrechnungshof geprüft.

    Kontrollfunktion

    Dem Landtag Brandenburg kommt auch die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle zu, die vorsieht, die Tätigkeiten der Landesregierung und die der ihr unterstellten Landesverwaltung zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt durch Überprüfung, Beanstandung und Billigung des staatlichen Handelns sowohl nachträglich als auch durch das Formulieren von Empfehlungen auch im Vorfeld.[15] Die Trennlinie der Kontrolle verläuft häufig nicht zwischen Parlament und Regierung, sondern zwischen der Regierung und die den sie tragenden Fraktionen einerseits und den Oppositionsfraktionen andererseits.

    Rede- und Fragerecht

    Um die Landesregierung und die Landesverwaltung zu kontrollieren, gibt es verschiedene Instrumentarien. Dazu gehört das parlamentarische Rede- und Fragerecht. Jeder Abgeordnete hat das Recht, das Wort zu ergreifen und Anfragen und Anträge zu stellen, um Auskünfte über Sachverhalte zu bekommen, die in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen. Laut Brandenburger Landesverfassung muss die Regierung diese Anfragen unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig beantworten, was im Vergleich zum Grundgesetz oder anderen Landesverfassungen stärkere Informationsrechte bedeutet.[16] Das Fragerecht umfasst laut Geschäftsordnung große, kleine, mündliche und dringliche Anfragen. Große Anfragen betreffen meist landesweite Probleme oder fachspezifische Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung und besonderem politischen Gewicht und dienen im Wesentlichen der allgemeinen politischen Richtungskontrolle. Sie können von einer Fraktion oder einem Fünftel der Abgeordneten eingebracht werden und müssen innerhalb von drei Monaten schriftlich beantwortet werden. Kleine Anfragen beziehen sich meist nur auf einzelne Fälle oder einzelne Maßnahmen der Regierung oder der Verwaltung. Sie können von jedem Abgeordneten schriftlich gestellt und müssen von der Landesregierung innerhalb von vier Wochen beantwortet werden.

    Mündliche und dringliche Anfragen haben die Funktion, dass die Abgeordneten im Plenum vor der Öffentlichkeit Stellungnahmen zu bestimmten Fragen von der Landesregierung verlangen können. Mündliche Anfragen können von jedem Abgeordneten gestellt werden. Dringliche Anfragen können mit verkürzter Frist gestellt werden und dienen der Aufklärung aktueller und politisch brisanter Fragen. Sie bedürfen der Zulassung durch den Präsidenten im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten.

    In der Brandenburger Landesverfassung ist vorgeschrieben, dass die Landesregierung den Landtag und die Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen zu bestimmten Themen frühzeitig und vollständig unterrichten muss. Dies umfasst Gesetze und Verordnungen über Grundsatzfragen der Raumordnung, der Standortplanung und die Durchführung von Großvorhaben. Des Weiteren bezieht sich diese Unterrichtungspflicht auf die Mitwirkung im Bundesrat und die Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Ländern, anderen Staaten und der Europäischen Union.

    Untersuchungsausschuss

    Der Landtag ist berechtigt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um Sachverhalte aufzuklären, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Das Ergebnis der Untersuchungen muss der Ausschuss dem Landtag in einem Abschlussbericht vorlegen. Daneben hat jedes Mitglied des Untersuchungsausschusses das Recht, eine abweichende Meinung dem Bericht anzuschließen. In der dritten Wahlperiode wurden drei Untersuchungsausschüsse eingesetzt, die sich mit dem Flughafen Berlin-Schönefeld, der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) und der Chipfabrik Frankfurt (Oder) befassten.[17] Der mit Beschluss vom 27. Februar 2008 eingesetzte Untersuchungsausschuss 4/1 befasst sich mit der Ende 2007 bekannt gewordenen Bodenreformaffäre.[18]

    Kommissionen

    Parlamentarische Kontrollkommission

    In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), der maximal fünf Abgeordnete angehören. Bei der Zusammensetzung der PKK muss die Opposition angemessen vertreten sein. Die Landesregierung muss die PKK über allgemeine Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, über Vorgänge von besonderer Bedeutung, sowie über Einzelfälle in Kenntnis setzen. Die PKK hat zudem unterschiedliche Informationsrechte, um erforderliche Auskünfte einzuholen, um ihrer Kontrollaufgaben nachkommen zu können.

    G10-Kommission

    Schließlich gibt es mit der G10-Kommission, die nach Artikel 10 des Grundgesetzes benannt ist, ein letztes Kontrollgremium. Die G10-Kommission hat die Aufgabe die vom Ministerium des Inneren angeordneten Beschränkungsmaßnahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu überprüfen. Das Ministerium des Inneren ist verpflichtet, die Kommission von solchen Beschränkungsmaßnahmen, wie etwa dem Abhören von Telefonen, zu unterrichten.[19]

    Einsetzungsfunktion

    Eine weitere wichtige Aufgabe des Brandenburger Landtages ist die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg. Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung hat sich für gewöhnlich eine potentielle Regierungskoalition gebildet, die ihren Kandidaten mit der Mehrheit der Abgeordneten ohne Aussprache in geheimer Abstimmung wählen kann. Jeder Abgeordnete ist vorschlagsberechtigt; es können auch Personen vorgeschlagen werden, die dem Parlament nicht angehören. Erhält der Vorgeschlagene im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, folgt ein zweiter Wahlgang. Erhält er auch in diesem Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, folgt ein dritter Wahlgang, in dem die relative Mehrheit der Abgeordneten reicht. Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten selbst drei Wochen nach der konstituierenden Sitzung nicht zustande, gilt der Landtag als aufgelöst und es folgen Neuwahlen.

    Nachdem der Ministerpräsident seinen Amtseid geleistet hat, übernimmt er die Amtsgeschäfte und ernennt sein Kabinett. Das Kabinett bildet er, indem er seinen Ministern Ernennungsurkunden aushändigt und diese wie er zuvor einen Amtseid leisten. Bei der Verteilung der Ressorts spielt die politische Schwerpunktsetzung der jeweiligen Partner eine wesentliche Rolle, denn konkrete Themen werden mit bestimmten Parteien assoziiert, so dass diese bestrebt sind, im jeweiligen Ressort die Verantwortung zu übernehmen. Der Regierungschef verfügt über die Richtlinienkompetenz und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbständig. Die Amtszeit des Ministerpräsidenten endet regulär mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages, kann jedoch durch ein konstruktives Misstrauensvotum oder eine gescheiterte Vertrauensfrage vorzeitig beendet werden.[20]

    Des Weiteren wählt der Brandenburger Landtag noch die Mitglieder des Landesrechnungshofes, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht und Gremiumsmitglieder der G10-Kommission, der Parlamentarischen Kontrollkommission, des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten, des Richterwahlausschusses, sowie die Vertreter des Landtages im Landesjugendhilfeausschuss und im Rundfunkrat des RBB.[14]

    Organisation der Abgeordneten

    Ulrike LiedtkeBritta StarkGunter FritschHerbert Knoblich

    Präsidium

    Der Landtagspräsident steht dem Landtag vor und vertritt ihn nach außen. Er ist der höchste Repräsentant des Landes Brandenburg, empfängt also Staatsgäste aus dem In- und Ausland. Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung von der Mehrheit des Landtages gewählt und gehört den Gepflogenheiten folgend der stärksten Fraktion an. In der Ausübung seiner Geschäfte ist er dennoch unparteiisch – auch gegenüber seiner eigenen Fraktion. Durch eine Zweidrittelmehrheit kann der Präsident abgewählt werden.[21]

    Der Landtagspräsident beruft sowohl die Sitzungen des Parlaments als auch die Sitzungen des Präsidiums ein, die er beide eröffnet, leitet und schließt. Parlamentssitzungen können auch auf Verlangen eines Fünftels der Parlamentsmitglieder und auf Verlangen der Regierung einberufen werden. Im Landtag übt der Präsident das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Darüber hinaus entscheidet er über die geschäftsordnungsmäßige Zulassung von Beratungsgegenständen, verfügt über den Druck und die Verteilung aller Schriftstücke und nimmt beim Landtagspräsident einzureichende Anfragen und Anträge entgegen. Im Gesetzgebungsprozess tritt ein Gesetz erst in Kraft, wenn es von ihm durch Unterschrift ausgefertigt wurde. Wenn der Landtagspräsident nicht anwesend ist, werden seine Aufgaben vom Vizepräsident übernommen. Ist auch dieser nicht anwesend, übernimmt ihn ein Mitglied des Präsidiums, das der stärksten Fraktion angehört.[22] In der fünften Wahlperiode steht dem Landtag der Sozialdemokrat Gunter Fritsch als Präsident vor, er übte dieses Amt bereits in der vorhergehenden Wahlperiode aus. Vizepräsidentin des Landtags ist seit Dezember 2009 Gerrit Große, nachdem Gerlinde Stobrawa (beide Die Linke) im November 2009 von ihrem Amt zurückgetreten war.

    Die weiteren Mitglieder des Präsidiums werden ebenso wie Präsident und Vizepräsident in der konstituierenden Sitzung aus der Mitte des Landtages gewählt. Jede im Landtag vertretene Fraktion hat das Recht, mindestens ein Präsidiumsmitglied zu stellen. Es unterstützt den Präsidenten in der Ausübung seiner Aufgaben, führt Verständigungen zwischen den Fraktionen herbei, beschließt den Sitzungs- und Terminplan und legt die Tagesordnung der Plenarsitzungen fest. Die Mitglieder des Präsidiums können ebenso wie der Landtagspräsident von einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten abgewählt werden.[23]

    Fraktionen

    Für Mandatsträger derselben Partei oder Liste besteht die Möglichkeit, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Ein 1994 verabschiedetes Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen schreibt eine Mindestgröße von vier Abgeordneten vor, die alle ein und derselben Partei angehören müssen. Vor Verabschiedung dieses Gesetzes war bei jeder Fraktionsbildung die Zustimmung des Landtages notwendig, heute ist sie nur noch gefordert, wenn von diesen Regeln abgewichen wird.[24] Jede Fraktion hat das Recht auf Vertretung im Präsidium, in jedem Ausschuss, in jedem Untersuchungsausschuss und jeder Enquete-Kommission, sowie Zuweisung von Mitteln aus dem Landeshaushalt. In der Brandenburger Verfassung wird den Fraktionen der Status zentraler Wirkungseinheiten zugestanden.

    Innerhalb der Fraktionen bilden sich Arbeitskreise, die wie die Fachausschüsse spiegelbildlich den Ressorts der Landesregierung entsprechen. Diesen Arbeitskreisen gehören meist jene Abgeordnete an, die auch den entsprechenden Fachausschüssen angehören, und die die Leitung der Arbeitskreise übernehmen. Allerdings ist dieses Muster meist nur in großen Fraktionen möglich. So hatte in der dritten Wahlperiode nur die SPD-Fraktion für jeden Parlamentsausschuss einen entsprechenden Arbeitskreis. Die CDU hatte vier Arbeitskreise, die PDS drei, die DVU keine.

    Wegen der vergleichsweise geringen Größe des Brandenburger Landtages und der geringen Größe der Fraktionen genügen wenige Personen für die Fraktionsvorstände. Die Fraktionen haben einen Vorsitzenden, zwei oder drei Stellvertreter, sowie einen Parlamentarischen Geschäftsführer. Die Vorsitzenden führen die Fraktion politisch und organisatorisch, haben maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung politischer Inhalte, sorgen für die politische Geschlossenheit und leiten die Verwaltung der Fraktion. Der Parlamentarische Geschäftsführer koordiniert die parlamentarische Arbeit der Fraktion, bei der er unter anderem die Abläufe im Plenum mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen bestimmt.

    Die Fraktionen haben Anspruch auf finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt, die sich aus einem Grundbeitrag für jede Fraktion, einem Beitrag für jedes Mitglied und einem Zuschlag für jede Fraktion, die nicht die Landesregierung trägt (Oppositionszuschlag), zusammensetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich für Aufgaben verwendet werden, die mit der Brandenburger Verfassung, den Gesetzen und der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages übereinstimmen. Eine Verwendung für Parteizwecke ist nicht erlaubt.[25]

    Gruppen

    Seit dem 1. April 2015 besteht die Möglichkeit, dass sich mindestens drei Abgeordnete, die zwar die erforderliche Mindestanzahl von Mitgliedern für eine Fraktionsbildung nicht erreichen, aber die sonstigen Voraussetzungen für eine Fraktion erfüllen, zu einer parlamentarischen Gruppe zusammenschließen können. Dafür werden sie dann für ihre gemeinsame Arbeit mit einer Grundausstattung an Finanz- und Sachmitteln und einer eigenen Rechtsnatur ausgestattet. Zudem kann die Gruppe einen Sprecher benennen.

    In der Folge bildeten die drei Abgeordneten der BVB/Freie Wähler im sechsten Landtag die erste Gruppe des Brandenburger Landtags.

    Ausschüsse

    Ausschüsse des Landtages (Stand 30. Januar 2014)[26]
    Ausschuss Vorsitzender Fraktion Stellvertretender
    Vorsitzender
    Fraktion
    Hauptausschuss Klaus Ness SPD Dieter Dombrowski CDU
    Ausschuss für Inneres Sören Kosanke SPD Björn Lakenmacher CDU
    Rechtsausschuss Margitta Mächtig Linke Danny Eichelbaum CDU
    Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Torsten Krause Linke Andreas Büttner FDP
    Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur Jens Lipsdorf FDP Susanne Melior SPD
    Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Marco Büchel Linke Roswitha Schier CDU
    Ausschuss für Wirtschaft Sören Kosanke SPD Kerstin Meier Linke
    Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Michael Jungclaus Grüne Detlef Baer SPD
    Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft René Kretzschmar Linke Elisabeth Alter SPD
    Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ludwig Burkardt CDU Manfred Richter SPD
    Ausschuss für Haushaltskontrolle Alwin Ziel SPD Axel Vogel Grüne
    Unterausschuss des Ausschusses Haushaltskontrolle Margitta Mächtig Linke Steeven Bretz CDU
    Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik Barbara Richstein CDU Kerstin Kaiser Linke
    Wahlprüfungsausschuss Ludwig Burkardt CDU (vakant) SPD
    Petitionsausschuss Henryk Wichmann CDU Elisabeth Alter SPD

    Wie in sämtlichen anderen Parlamenten auch, dienen die Ausschüsse im Landtag Brandenburg dazu, das Plenum in zeitlicher und fachlicher Hinsicht zu entlasten und die Minister fachgebunden zu kontrollieren. In der zweiten Wahlperiode gab es noch 16 Ausschüsse, mittlerweile nur noch 14, von denen neun den Ministerien entsprechend fachgebunden sind. Zu Beginn der dritten Legislaturperiode gab es eine Umorganisation der Ministerien, in deren Zuge das Ministerium für Ernährung dem Ressort Landwirtschaft zugeschlagen und der Ausschuss Brandenburg-Berlin, der den 1996 gescheiterten Fusionsversuch vorbereitet hatte, nicht wieder eingerichtet wurde. Einen traditionell hohen Stellenwert hat der Hauptausschuss, der für die Klärung von Fragen grundsätzlicher Art, Verfassungsfragen, die Geschäftsordnung des Landtages, Bundesangelegenheiten, die Beziehungen zwischen Berlin und Brandenburg, sowie die Medienpolitik zuständig ist. Der Petitionsausschuss ist vor allem für die Bürger und Einwohner Brandenburgs bedeutend, denn er prüft alle Eingaben, durch die die Bürger die Politik durch Anregungen, Kritik oder Beschwerden mitgestalten können. Petitionsberechtigt ist jeder Bürger unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit.

    Die Ausschüsse werden proportional besetzt und jeder Fraktion wird in jedem Ausschuss mindestens ein Sitz garantiert. Bei einer Mitgliederzahl von mittlerweile zehn Abgeordneten pro Ausschuss lassen sich Doppel- oder gar Dreifachbesetzungen kaum vermeiden, vor allem bei den kleinen Fraktionen. Die Ausschussvorsitzenden werden vom Präsidium in einer einvernehmlichen Entscheidung bestimmt und vom Ausschuss gewählt; sofern dies nicht gelingt, werden die Vorsitzendenposten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vergeben. Aktuell stellt die SPD vier, die Linke fünf, die CDU vier, die FDP und Bündnis90/Grüne je einen Vorsitzenden. Der zuständige Unterausschuss des Verfassungsausschusses hatte sich 1991 mit einer knappen Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Ausschüsse nicht öffentlich tagen. Hauptargument war die Furcht, dadurch zwar für höhere Transparenz zu sorgen, aber die Sicherheit der Konsensfähigkeit zu gefährden.[24]

    In den Ausschüssen wird die Hauptarbeit des Parlaments geleistet, was sich nicht nur in Sitzungshäufigkeit und –dauer widerspiegelt, sondern auch im Verständnis der Abgeordneten.[24][A 1] Sie bereiten gemeinsam mit den Fachministern, deren Vertretern (Staatssekretäre) oder Fachbeamte des jeweiligen Ministeriums die Gesetzesvorlagen vor, die dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Ausschüsse erhalten ihre Aufträge vom Landtag oder werden innerhalb ihres Aufgabenbereichs aus eigener Initiative tätig. Die Aufträge müssen bald erledigt werden. Auf Antrag eines Fünftels der Landtagsmitglieder muss ein Ausschuss spätestens sechs Monate nachdem er mit einem Beratungsgegenstand beauftragt wurde, vor dem Landtag Bericht erstatten. Ist ein Ausschuss außerstande einen Auftrag zu erledigen, gibt er ihn an den Landtag zurück.

    Enquete-Kommission

    Die Enquete-Kommission beschäftigt sich mit Zukunftsfragen, also mit längerfristigen und umfangreicheren Sachfragen als die normale Parlamentsarbeit. Sie dienen dazu, auf gesellschaftliche Entwicklungen des Landes einzugehen, wie beispielsweise mit der Gemeindegebietsreform 1993. Den Enquetekommissionen gehören neben den Parlamentariern auch Nicht-Parlamentarier als Experten an, die ständig an der Kommissionsarbeit teilnehmen, und nicht nur – wie in den Fachausschüssen – zu bestimmten Terminen eingeladen werden. Enquetekommissionen werden eingerichtet, wenn sich mehr als ein Drittel der Abgeordneten dafür ausspricht. Ist die Arbeit einer Enquetekommission abgeschlossen, legt sie dem Parlament einen Abschlussbericht vor, der Empfehlungen für das weitere Verfahren beinhalten kann.[27]

    Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten

    Zweisprachige Landtagstafel auf Deutsch und Niedersorbisch

    Im Land Brandenburg leben etwa 20.000 Sorben, die sich auch Wenden nennen, im sorbischen Siedlungsgebiet. Sie haben den Status einer nationalen und sprachlichen Minderheit und stehen unter dem besonderen Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg. Die in Artikel 25 formulierten Rechte der Sorben sehen vor, dass für die Dauer einer Wahlperiode ein Rat für sorbische Angelegenheiten aus fünf Angehörigen des sorbischen Volkes gebildet wird. Die Mitglieder werden von sorbischen Verbänden vorgeschlagen und vom Landtag gewählt. Der Rat ist ein Beratungsgremium des Landtages Brandenburg, dem alle Beratungsgegenstände des Landtages vorgelegt werden, die die Rechte der Sorben berühren. Der Rat kann daraufhin beratend an Ausschusssitzungen teilnehmen und dort zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen. Der Rat für sorbische Angelegenheiten entstand im Dezember 1994, nachdem bei der ersten Landtagswahl 1990 trotz aufgehobener Sperrklausel deutlich wurde, dass sorbische Vertreter nur geringe Möglichkeiten haben, in eigenständiger Organisationsform ein Landtagsmandat zu erringen.[28]

    Stellung der Abgeordneten

    Die Abgeordneten des Brandenburger Landtages verfügen über kein imperatives Mandat, sind also an keinerlei Weisungen ihrer Partei gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Darüber hinaus erhalten die Abgeordneten Indemnität und Immunität zugesichert. Allerdings bedarf es in Brandenburg eines Landtagsbeschlusses, der einzelnen Abgeordneten die Immunität zugesteht, während in allen anderen Landtagen die Abgeordneten den Schutz der Immunität qua Mandat besitzen. Neben der Arbeit im Landtag findet auch Arbeit in den Wahlkreisen der Parlamentarier statt. In Wahlkreisbüros sind die Abgeordneten für die Bürger erreichbar und können Bürger in Bürgersprechstunden persönlich empfangen. Um Raum für die Tätigkeiten im Wahlkreis zu lassen, werden die Sitzungswochen möglichst kompakt gestaltet, so dass etwa 40 Prozent des Jahres Arbeit im Wahlkreis ausmachen.[29]

    Die Abgeordneten haben das Recht, in Ausschüssen und im Plenum das Wort zu ergreifen, sich an Abstimmungen zu beteiligen, Fragen an die Landesregierung zu richten, sowie den Zugang zu Behörden und unverzügliche und vollständige Aktenvorlage. Zu den besonderen Rechten zählt auch die Zahlung einer Entschädigung; so genannter Diäten. Die monatliche Entschädigung beläuft sich auf 4.390,20 Euro. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Einkommensentwicklung der berufstätigen Bevölkerung des Landes und wird auf der Grundlage ausgewählter Indikatoren jährlich zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Zu den Diäten kommen noch Aufwandsentschädigungen, die die Kosten decken, die bei den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Amtes anfallen. Dazu zählen unter anderem Unterhaltung und Ausstattung der Wahlkreisbüros, Übernachtungen und Fahrausweise für die Nutzung der Bahn in Brandenburg.[30]

    Frauenanteil im Landtag Brandenburg

    Fünfte Wahlperiode 2009–2014

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten im Landtag Brandenburg betrug in der fünften Wahlperiode 39,8 Prozent. Die Landtagsfraktion der FDP kam nahe an einen Frauenanteil von 30 Prozent, alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen lagen deutlich, teils weit über 30 Prozent.

    Der Frauenanteil im gesamten Parlament sank damit gegenüber der vierten Wahlperiode von 44,3 Prozent um 4,5 Prozentpunkte. Bei Die Linke verringerte sich der Frauenanteil in der Fraktion um fast 4 Prozentpunkte, in der SPD-Fraktion fiel er sogar um 10 Prozentpunkte niedriger aus als eine Wahlperiode zuvor. In der CDU-Fraktion stieg der Frauenanteil hingegen um fast zwei Prozentpunkte.[31]

    Konkret bedeutete dies, dass zu Beginn der aktuellen Wahlperiode vor dem Fraktionsaustritt von Gerd-Rüdiger Hoffmann die Männer von Die Linke ohne Einbußen ihrer ursprünglichen Sitzzahl in den neuen Landtag einziehen konnten, während die Parlamentarierinnen in Die Linke auf drei Sitze verzichten mussten. Die Männer der SPD-Fraktion konnten ihrer Sitzzahl auf Kosten der Frauen um zwei erhöhen, letztere müssen aktuell mit vier Sitzen weniger auskommen als im vorhergehenden vierten Landtag Brandenburgs. In der im vorhergehenden Landtag ebenfalls vertretenen CDU konnten die Parlamentarierinnen ihre Sitzzahl halten, während insgesamt ein CDU-Mann im Landtag weniger vertreten war.

    Dem Landtag Brandenburg stand in der fünften Wahlperiode mit Gunter Fritsch ein Mann vor. Nach dem Wechsel in den Fraktionsspitzen der Linken und CDU im Jahr 2012 wurden auch alle Fraktionen im Landtag von männlichen Abgeordneten geführt, bevor durch einen erneuten Wechsel im Januar 2014 in der Fraktionsspitze der Linken wieder eine Frau diese Fraktion leitet.

    Fraktion gesamt Frauen Frauenanteil Fraktionsvorsitz
    Frau Mann
    FDP 07 02 28,6 % Andreas Büttner[32]
    SPD 31 11 35,5 % Klaus Ness[33]
    CDU 19 07 36,8 % Michael Schierack[34]
    Linke 25
    [35]
    12
    [35]
    48,0 %
    [35]
    Margitta Mächtig [36]
    Grüne 06 03 50,0 % Axel Vogel[37]
    Fraktionslose Abgeordnete 01
    [35]
    00
    [35]
    00,0 %
    [35]
    Landtag gesamt 88 35 39,8 %  20 % Abgeordnete unter Fraktionsvorsitz Frau[38] 80 % Abgeordnete unter Fraktionsvorsitz Mann[38]
    0 %, keine Abgeordneten unter Doppelfraktionsvorsitz Frau/Mann[38]

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen der Veröffentlichung Sonderausgabe Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 5. Wahlperiode 2009–2014 entnommen.[39])

    Sechste Wahlperiode ab 2014

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten im Landtag Brandenburg beträgt in der sechsten Wahlperiode 36,4 Prozent. Er liegt damit nochmals niedriger als in den beiden vorhergehenden Wahlperioden. Dies liegt an dem gesunkenen Frauenanteil bei der CDU-Fraktion und an dem erstmaligen Einzug der AfD, in deren Fraktion der Frauenanteil besonders niedrig ist.

    Dem Landtag Brandenburg steht in der sechsten Wahlperiode mit Britta Stark eine Frau vor. Von den Landtagsfraktionen wird nur DIE LINKE von einer Frau geführt.

    Fraktion gesamt Frauen Frauenanteil Fraktionsvorsitz
    Frau Mann
    SPD 30 13 43,3 % Klaus Ness
    CDU 21 05 23,8 % Ingo Senftleben[40]
    Linke 17 08 47,1 % Margitta Mächtig
    AfD 10 02 20,0 % Alexander Gauland
    Grüne 06 03 50,0 % Axel Vogel
    Fraktionslose Abgeordnete 04 01 025,0 %
    Landtag gesamt 88 32 36,4 %  19 % Abgeordnete unter Fraktionsvorsitz Frau[38] 76 % Abgeordnete unter Fraktionsvorsitz Mann[38]
    0 %, keine Abgeordneten unter Doppelfraktionsvorsitz Frau/Mann[38]

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen der Veröffentlichung Sonderausgabe Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 6. Wahlperiode 2014–2019 entnommen.[41])

    Verwaltung

    Die Landtagsverwaltung untersteht dem Landtagspräsidenten, dessen ständiger Vertreter der Direktor der Verwaltung ist. Die Verwaltung stellt die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Landtages sicher. Die Mitarbeiter der Verwaltung unterstützen den Präsidenten bei der Vorbereitung der Sitzungen des Landtages und der Ausschüsse und stehen allen Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Seite.

    Die Verwaltung des Brandenburger Landtages ist in zwei Abteilungen gegliedert, die sich wiederum in jeweils vier Referate aufteilen. Die Abteilung Parlament umfasst unter anderem die Vor- und Nachbereitung von Plenar- und Ausschusssitzungen, Beratung der Ausschüsse einschließlich des Petitionsausschusses durch Ausschussreferenten sowie die Anfertigung stenografischer Niederschriften. Eine Sonderstellung innerhalb dieser Abteilung nimmt der erst kürzlich eingerichtete Parlamentarische Beratungsdienst ein, der wissenschaftliche Gutachten zu Parlaments- und Verfassungsrechtlichen Fragestellungen auf Anforderung durch den Präsidenten oder die Fraktionen abgibt.

    Die zweite Abteilung ist die Abteilung Verwaltung, die sich um die Bearbeitung von allgemeinen Rechtsangelegenheiten und gerichtlichen Verfahren, Abgeordnetenangelegenheiten, die Personalangelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Landtagsverwaltung sowie die Bearbeitung von Organisations- und Haushaltsfragen kümmert. Zudem stellt sie die internen Abläufe sicher, ist also für Funktionsfähigkeit der EDV- und Telefonanlagen, Ausstattung der Büros, sowie Bewachung und Reinigung des Gebäudes, des Weiteren für die Öffentlichkeitsarbeit, das Veranstaltungsmanagement, den Besucherdienst und die Bibliothek zuständig.[42]

    Parlamentssitz

    Mit Neugründung des Landes Brandenburg mit der Deutschen Wiedervereinigung stand zunächst nur ein ungeeignetes Landtagsgebäude zur Verfügung, welches dann aber über 22 Jahre lang als solches genutzt wurde.[43] Erst ab 2005 folgten die Beschlüsse für den dringend benötigen Neubau, der 2013 vollendet wurde.

    Landtagsgebäude

    Der Brandenburgische Landtag hat seinen Sitz im Potsdamer Stadtschloss.

    Im April 2005 beschloss der Landtag das bisherige sanierungsbedürftige Landtagsgebäude durch einen Neubau in der Architektur und am Standort des früheren Stadtschlosses zu ersetzen. Im Februar 2006 wurde eine vom Finanzminister Rainer Speer in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie über einen Landtagsneubau vom Präsidium des Landtags zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg vereinbarten, die Bauarbeiten im Juli 2008 beginnen zu lassen. In der endgültigen Abstimmung im Potsdamer Stadtparlament im November 2006 wurde der Bebauungsplan jedoch zweimal abgelehnt.

    Eine sicher geglaubte Mehrheit kam beide Male nicht zustande, weil sich die Fraktionen nicht auf eine Gestaltung der Außenfassade einigen konnten. Die Linkspartei favorisierte einen funktionalen Neubau, während die Grünen es befürworteten, sich an den Baulinien des früheren Stadtschlosses zu orientieren. Im Januar ließen die Linkspartei und die Grünen Bürgerbefragungen durchführen, die ergaben, dass sich die Potsdamer Bürger einen Landtag in der historischen Mitte Potsdams mit historischer Fassade wünschten.[44]

    Im Juli 2007 stimmte das Potsdamer Stadtparlament dem 85 Millionen Euro teuren Neubau schließlich zu, weiterhin war jedoch unklar, inwiefern er sich am Vorbild Knobelsdorffs orientieren soll. Über ein Vergabeverfahren durchgeführt zwischen 2006 und 2009 wurde sechs Vorschläge zur Umsetzung eingereicht worden waren, teilte der Mäzen Hasso Plattner mit, er werde 20 Millionen Euro beisteuern, sofern die historische Fassade des Stadtschlosses wieder hergestellt werden würde. Daraufhin wurden die sechs Konsortien beauftragt, neue Gestaltungsvorschläge einzureichen. Ziel des Vergabeverfahrens war es, die im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnership (ÖPP) wirtschaftlicheste Gesamtlösung für die Planung, Neubau, Finanzierung und Betrieb des Neubaus zu ermitteln und zu vergeben. Finanzminister Speer appellierte an sämtliche Interessensgruppen, sich mit weiteren Forderungen zurückzuhalten, da die Debatte „beinahe hysterische Züge angenommen“ habe.[45] Die Errichtung des Landtagsgebäudes nach dem Entwurf des Architekten Prof. Peter Kulka wurde im September 2009 beschlossen.

    Ende Februar 2008 begannen erste vorbereitenden Arbeiten zur Veränderung der Verkehrsführung, im Sommer danach wurden archäologische Funde in der Baugrube gesichert,[46] am 25. März 2010 erfolgte der erste Spatenstich und am 22. Januar 2014 tagte das Parlament dann zum ersten Mal im Stadtschloss.[47]

    Früherer Sitz

    Zwischen 1990 und 2013 hatte der Landtag seinen Sitz im Gebäude der ehemaligen Königlich-Preußischen Kriegsschule auf dem Potsdamer Brauhausberg.[48] Dieses wurde zuvor bis 1914 als Schule für Offiziersaspiranten, zwischen 1919 und 1945 als Reichs- und Heeresarchiv, von 1948 bis 1949 als Finanzministerium des Landes Brandenburg und im Anschluss bis 1990 durch verschiedene Regionaluntergliederungen der SED genutzt, was dem Gebäude dem Volksmund nach die Bezeichnung „Kreml“ einbrachte.[49]

    Nach der Wiedervereinigung erklärte der Brandenburgische Landtag das Gebäude auf dem Brauhausberg im Januar 1991 zum Sitz seines Parlaments, wenngleich Fachleute bereits damals eine dauerhafte Nutzung ausschlossen und klar war, dass langfristig ein Neubau benötigt werden würde. Dieser wurde dann zwischen 2010 und 2013 mit dem Wiederaufbau des Potsdamer Stadtschlosses realisiert. Zunächst zog der Landtag nach notdürftigen Bauarbeiten aber auf den Brauhausberg und hielt dort am 25. September 1991 seine erste und am 22. November 2013 seine letzte Sitzung ab.[49][50]

    Literatur

    • Malte Lübker/ Suzanne S. Schüttemeyer: Der Brandenburgische Landtag. In: Siegfried Mielke: Länderparlamentarismus in Deutschland: Geschichte – Strukturen – Funktionen. S. 137–168, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8252-8255-4
    • Christiane Büchner/ Jochen Franzke: Das Land Brandenburg. Kleine politische Landeskunde. Landeszentrale für politische Bildung Brandenburg, 4. überarbeitete Auflage, Potsdam 2005. ISBN 3-932502-09-4 (PDF, 1,06 MB)
    • Präsident des Landtages Brandenburg (Hrsg.): So arbeitet das Landesparlament. Potsdam 2006.
    • Präsident des Landtages Brandenburg (Hrsg.): Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 4. Wahlperiode 2004–2009. 3. Auflage. Potsdam 2007.
    • Rat für sorbische Angelegenheiten und Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Landtages Brandenburg (Hrsg.): Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten. o. O. o. J. (Faltblatt)

    Weblinks

    Commons: Landtag Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Anmerkungen

    1. Die Ausschüsse tagen etwa zehnmal so oft wie das Plenum und viermal so lange. Eine Umfrage unter allen Abgeordneten des Brandenburger Landtages im Frühjahr 1999 zeigte, dass fast die Hälfte die Ausschussarbeit als „außerordentlich wichtig“ erachtet, wohingegen nur etwa ein Viertel dies auch der Arbeit im Plenum zugestand.

    Einzelnachweise

    1. a b Künftige Wahltermine in Deutschland. Bundeswahlleiter, abgerufen am 12. September 2015.
    2. Landeswahlleiter: Landtagswahl am 14. September 2014
    3. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 138.
    4. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 139.
    5. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 140.
    6. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 140f.
    7. a b c d Lübker/Schüttemeyer, 2004, 144.
    8. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 142.
    9. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 9.
    10. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 157.
    11. a b Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 147.
    12. Verwaltung des Landtages Brandenburg: Drucksache 4/8061: Statistische Angaben zum Landtag Brandenburg (PDF; 30 kB).
    13. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 148.
    14. a b Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 153.
    15. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 150.
    16. Lübker/Schüttemeyer, 2004, 161.
    17. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 151.
    18. http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w4/beschlpr/anlagen/5918-B.pdf
    19. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 152.
    20. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 159.
    21. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 165.
    22. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 166.
    23. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 167.
    24. a b c Lübker/Schüttemeyer, 2004, 155
    25. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 168 f.
    26. Brandenburgischer Landtag | Fachausschüsse
    27. Präsident des Landtages Brandenburg, 2006, 25.
    28. Präsident des Landtages Brandenburg, 2006, 26; Rat für sorbische Angelegenheiten, o. J. (Flyer)
    29. Präsident des Landtages Brandenburg, 2006, 14 f.
    30. Präsident des Landtages Brandenburg, 2007, 162f.
    31. Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 4. Wahlperiode 2004–2009. 4. Auflage, Herausgeber: Präsident des Landtages Brandenburg, Stand: Dezember 2008, S. 146. (Zahlen S 146 Stand November 2008) (PDF; 1,5 MB)
    32. Internetseite des Landtages Brandenburg: Fraktionen. FDP. (Stand September 2010)
    33. Internetseite des Landtages Brandenburg: Fraktionen. SPD. (Stand Oktober 2010)
    34. Bericht Morgenpost vom 18. Februar 2014
    35. a b c d e f Die auf 25 Mitglieder reduzierte Fraktion von Die Linke verfügt nur noch über 13 männliche Abgeordnete. Der vormalige Die-Linke-Abgeordnete Gerd-Rüdiger Hoffmann ist seit 4. Dezember 2009 fraktionslos, die Zahlen wurden entsprechend korrigiert. Vgl. Internetseite des Landtages Brandenburg: Die Fraktionen im Landtag. (Stand Januar 2010)
    36. [1] Bericht RBB
    37. Internetseite des Landtages Brandenburg: Fraktionen. GRÜNE/B 90. (Stand Januar 2010)
    38. a b c d e f Prozentsatz: Anzahl der Abgeordneten der betreffenden Fraktionen (z. B. für „Alleinvorsitz Mann“ 7+31+5+25) geteilt durch die Gesamtzahl von Abgeordneten (hier 88), multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent.
    39. Sonderausgabe Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 5. Wahlperiode 2009–2014. Herausgeber: Präsident des Landtages Brandenburg, Stand: November 2009, S 46 und S 49. (PDF; 1,0 MB)
    40. Homepage der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, abgerufen am 23. Dezember 2014
    41. Sonderausgabe Landtag Brandenburg: Namen – Daten – Fakten. 6. Wahlperiode 2014–2019. Herausgeber: Präsidentin des Landtages Brandenburg, Stand: Oktober 2014 (PDF; 6,1 MB)
    42. Landtag Brandenburg: Verwaltung (Zugriff: 30. März 2008)
    43. Andrea Beyerlein: Der schäbigste Landtag bundesweit. In: Berliner Zeitung, 7. November 2008
    44. rbbonline: Der lange Weg zum neuen Landtag.
    45. Berliner Morgenpost: Die Schloss-Debatte nimmt hysterische Züge an (Zugriff: 2. Februar 2008)
    46. Webcam mit Blick in die Baugrube
    47. maerkischeallgemeine.de (Memento vom 27. Mai 2011 im Internet Archive), abgerufen am 9. Januar 2011
    48. Letzte Landtagssitzung am Brauhausberg rbb-online.de, 22. November 2013
    49. a b Landtag Brandenburg: Geschichte der Brandenburger Landtage (Zugriff: 2. Februar 2008)
    50. Umzug ins neue Domizil – Letzte Tagung auf dem Brauhausberg (Zugriff: 13. November 2013)