Portal Diskussion:Recht/Archiv 2015-III

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Indiz und Indizienprozess
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Thomas Fischer

Kann bitte wer den Vandalismus von Andropov abstellen?--ErwinLindemann (Diskussion) 10:00, 3. Jul. 2015 (CEST)

Sehr originelle Sichtweise. Ich bitte um dritte Meinungen zum Thema, siehe Diskussion:Thomas_Fischer_(Jurist)#Vernichtende_Rezension_in_der_NJW_vom_16.4.15. --Andropov (Diskussion) 10:07, 3. Jul. 2015 (CEST)

Die Sichtweise ist nicht originell, sondern man muss nur den Text im Kommentar von Fischer (sofern man die aktuelle Auflage in der Kanzlei vorrätig hat) bzw. die Rezension lesen und Kommentartext und Rezension auf sich wirken lassen. Welchen Eindruck gewinnt man dann? --ErwinLindemann (Diskussion) 10:11, 3. Jul. 2015 (CEST)

Lieber ErwinLindemann, der Vorgang hat wenig mit Vandalismus zu tun, und - selbst, wenn es so wäre - wäre das hier die falsche Adresse. Was dir aus meiner Sicht fehlt, ist eine Portion Empathie, mithin die Fähigkeit, auf die Argumente deines Gegenübers einzugehen. Das kannst du offenbar kaum, und deswegen gibt es einen Konflikt nach dem anderen mit dir. --Opihuck 14:31, 3. Jul. 2015 (CEST)

Repetitorien /Klappe die 2.

Im Januar wurde - archiviert und in der Sache erledigt - über Repetitorien diskutiert (Anlage von Artikeln über Hemmer/Jakoby/AS/W&A - und was da nicht alles angedacht werden kann. Ja, gut!
Aber: Juristen wissen, dass Repetitorien erhebliche Hilfen für die Examensvorbereitungen sind/waren. Sie wissen allerdings auch, dass die publizierten Lehrhefte keine validen Nachweise für Lehrmeinungen sind. Soweit sie zwar den Meinungsstreit prägnant bearbeiten und dogmatischen Anschauungsunterricht geben, sollten wir uns im Sinne unserer Erfahrungen zu Studienzeiten als Wiki-Autoren darauf besinnen, valide/zitierfähige Quellen zu verwenden. Bin in [[Täterschaft] gerade über die derzeitige Quelle 7 (Hemmer-Rep.) gestolpert. Täterschafts- und Teilnahmeproblematiken werden in meterlanger juristischer Lehr- und Rechtsprechungsliteratur abgehandelt, sodass wir hierzu keine Repetitorien als Quelle benötigen.
Auf die Gefahr hin, dass diese Anfrage x-mal bereits im Portal diskutiert worden ist (habe im Archiv nicht sehr weit zurückverfolgt) erfrage ich hiermit einfach den common sense. LG/Frohes Schaffen --Stephan Klage (Diskussion) 21:33, 6. Jul. 2015 (CEST)

Ehem, und deine Frage ist jetzt: Ob du Fußnote 7 löschen darfst? Was hat das mit der Anlage von Artikeln über Hemmer/Jakoby/AS/W&A (dein Einleitungssatz) zu tun? Deine Ausführungen irritieren mich etwas. Vielleicht könntest du noch einmal mit anderen Worten sagen, was du möchtest. Vielen Dank. --Opihuck 22:21, 6. Jul. 2015 (CEST)
Ganz einfach: Artikel über Repetitorien können relevant sein. Nicht aber deren Lehrhefte als Quellen. Oder sieht das Portal das anders? VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:17, 7. Jul. 2015 (CEST)
Naja, besser ein Rep-Pamphlet als gar keine Quelle. Idealerweise sollten wir solche Nachweise aber durch ordentliche Quellen ersetzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:07, 7. Jul. 2015 (CEST)
Ja, sehe ich auch so. Die Rep-Hefte haben ja inzwischen schon fast einen offiziösen Status und werden auch im Fachbuchhandel angeboten. Aber sie bleiben natürlich in erster Linie "Kochbücher" und sollten durch ordentliche Literatur ersetzt werden (was übrigens selten schwer ist). --Opihuck 16:50, 7. Jul. 2015 (CEST)

Ja, kann man machen. Besser als nichts sind sie allemal, das ist schon richtig. Und für unser Projekt, das selbst keine wissenschaftliche Arbeit ist, wird was wohl genügen. Immerhin geben die meisten dieser Hefte ja stehendes Wissen wieder, und das machen sie vielfach nicht einmal schlecht. Ob man das für einen Artikel akzeptieren kann, der eine Auszeichnung erhalten soll, steht allerdings auf einem anderen Blatt; da wäre ich eher zurückhaltend. Und angebliche taktische Geheimtipps wie das, was beispielsweise als Hemmer-Methode bezeichnet wurde (oder vielleicht noch immer wird; den genauen Überblick habe ich da nicht mehr), sollte sich bei uns besser auch nicht wiederfinden. Aber das stand ja auch nicht zur Diskussion.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 17:18, 7. Jul. 2015 (CEST)

Merci Jungs. Hab jetzt mal einen Portaleindruck. Sympathische Flexibilität! Die Orientalisten sind da weniger gelassen. Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 20:34, 7. Jul. 2015 (CEST)
Natürlich wäre es vorzuziehen, wenn du den Beleg durch Roxin ersetzen würdest. Aber ich stimme zu, dass eine Hemmer-Beleg besser ist als gar keiner. Also schau, ob du ihn durch etwas besseres ersetzen kannst, aber entfernen solltest du ihn nicht. Grüße --h-stt !? 16:47, 8. Jul. 2015 (CEST)

Neue Kat. für Bundesrecht (Deutschland)

Vorschlag: Wollen wir mal eine neue Kategorie:Bundesrecht (Deutschland) aufmachen? Mann kann sich sonst keinen richtigen Überblick verschaffen, gut wäre dann noch Kategorie:Landesrecht (Deutschland) --80.226.24.11 14:09, 17. Jul. 2015 (CEST)

Siehe Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) --DiRit 17:40, 20. Jul. 2015 (CEST)

Kadavergehorsam gegenüber dem Erfordernis der Quellenangabe

Ich würde gerne noch einmal eine sehr grundsätzliche Frage zur Diskussion stellen. Ich nehme zwei unverfängliche Beispiele aus dem Schach:

In dem Artikel über Wolfgang Unzicker schreibe ich: "Markant war sein verblüffendes Gedächtnis." Der Satz ist richtig, aber ich habe dazu (natürlich) keine Quelle. Dass die hervorstechende Eigenschaft an Wolfgang Unzicker sein phänomenales Gedächtnis war, wissen alle, die jemals mit ihm zu tun hatten. Soll ich also auf den Satz - der für die Person Wolfgang Unzicker wichtig ist - verzichten, weil der Satz in keinem Buch steht?

Zweites Beispiel aus dem Schach: Über Bobby Fischer heißt es (sinngemäß): "Manche Spieler halten ihn für den besten Spieler aller Zeiten" (es folgen zahlreiche Belege). Abgesehen davon, dass es mich eingedenk des Gröfaz immer gruselt, wenn ich "aller Zeiten" lese, versuchte ich also - natürlich wieder, ohne dass ich Belege anführen könnte - dem Satz einen Sinn abzugewinnen und differenzierte nach analogem und digitalem Zeitalter in der Schachgeschichte. Es kam natürlich, wie es kommen musste: Meine Differenzierung flog raus mangels Belegen. Das ist das Beispiel, das mich dann doch auf die Palme bringt: Der Kadavergehorsam gegenüber dem Erfordernis der Quellenangabe führt nämlich hier zu einem richtiggehenden Denkverbot.

Ich bin gespannt auf die Erwiderungen. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 09:32, 22. Jul. 2015 (CEST)

Kadavergehorsam? — Leuchtschnabelbeutelschabe 10:03, 22. Jul. 2015 (CEST)
Unzickers außergewöhnliches Gedächtnis lässt sich mit dem Spiegel-Nachruf („Gedächtniskünstler“) und einer Karl-Kolumne („Sein Gedächtnis ist phantastisch“) recht gut belegen. Das habe ich, zugegeben, aus einer Google-Suche, durch die ich aber das bisher öffentlich verfügbare Wissen nachprüfbar abbilden kann statt neues Wissen zu generieren. Zweiteres, auch wenn interessanter, darf die Wikipedia deshalb nicht tun, weil sie auf einer virtuell-anonymen Arbeitsweise beruht: Niemand kann mit Gewissheit sagen, ob hier Koryphäen oder Hochstapler arbeiten, deshalb reicht ein Augenscheinsbeweis des Beitragenden nicht aus, sondern wir brauchen Schriftlichkeit und möglichst viel externe Reputation der Belege. Dass ich die Quellen meines eigenen Wissens offenlege, gebietet die wissenschaftliche Redlichkeit (Autopsieprinzip). --Andropov (Diskussion) 10:36, 22. Jul. 2015 (CEST)
Aktuelles Beispiel von meiner Beobachtungsliste: Ich kann nicht sagen, ob die Angabe der Zusammenfassungszeile stimmt, dass also der vielfach ausgezeichnete Journalist Bartholomäus Grill hier selbst geschrieben hat, weshalb ich selbst nachprüfen muss, ob diese Ergänzung sich unabhängig verifizieren lässt, bevor ich sie sichte. --Andropov (Diskussion) 10:42, 22. Jul. 2015 (CEST)

Gut, Wolfgang Unzicker ist ein schlechtes Beispiel dafür, worauf ich raus will. Also ein anderes Beispiel:

Bei Dieter Medicus ging es darum, ob sein Bestseller "Bürgerliches Recht" (oft) in Gerichtsentscheidungen zitiert wird. Das soll (hurra, wir haben einen Beleg) Prof. Beuthien geschrieben haben. Ich kann natürlich auch nicht ausschließen, dass das Amtsgericht Buxtehude einmal auf Seite 5 eines Urteils eine Rdn. aus "Bürgerliches Recht" zitiert hat. Also ist die Aussage von Prof. Beuthien (jedenfalls) nicht ganz falsch. Also - nach dieser Logik - gehört die Aussage von wegen "Bürgerliches Recht wird (oft) in Gerichtsentscheidungen zitiert" samt Beleg in den Artikel über Dieter Medicus. Gegen so etwas laufe ich Sturm, weil es mit der vielzitierten "materiellen Wahrheit" so rein gar nichts mehr zu tun hat. Viele Grüße --ErwinLindemann (Diskussion) 11:13, 22. Jul. 2015 (CEST)

Beim Medicus stellt sich doch die Frage, ob Beuthien zu dem Thema eine verlässliche Aussage gemacht hat und ob es die einzige Aussage dazu ist. Grundsätzlich geben wir dem kulturellen Kapital, das so ein Uniprofessor aufzuweisen hat, einen Glaubwürdigkeitsvorsprung. Aber zur Grobprüfung habe ich gerade die Suchabfrage site:dejure.org medicus "bürgerliches recht" gemacht und dafür immerhin 233 Treffer erhalten. Auch wenn bei Dejure.org keine repräsentative Auswahl der deutschen Rechtsprechung zu finden sein mag, spricht das Ergebnis doch dafür, dass es einigermaßen plausibel ist, was Beuthien sagt. Die einzige Möglichkeit für dich, etwas anderes in den Artikel zu schreiben, wäre, dich einmal quer durch die Einschätzungen der fachlichen Wirksamkeit des Herrn Medicus zu lesen (also Aufsätze zu seinen runden Geburtstagen und Nachrufen vor allem) und zu schauen, ob das andere anders sehen. --Andropov (Diskussion) 12:12, 22. Jul. 2015 (CEST) Erg.: Wenn man bei derselben Suche "roxin strafrecht" eingibt, erhält man 604 Treffer, was ja schonmal ein Grobindiz dafür sein kann, wie häufig Medicus zitiert wird. --Andropov (Diskussion) 12:18, 22. Jul. 2015 (CEST)
Auch, wenn ich mich jetzt vielleicht unbeliebt mache: Erwin, Du nervst. Deine nachhaltige Weigerung, zu akzeptieren, was die Wikipedia ist, geht mir ziemlich auf den Wecker, und ich könnte mir vorstellen, dass ich da nicht der einzige bin. Du bindest Kapazitäten anderer, die Deine Änderungen - Verschlimmbesserungen - wieder korrigieren müssen, und ziehst uns, die wir allesamt besseres zu tun haben, immer wieder in unterirdische Diskussionen, die erkennen lassen, dass Du vielfach nicht viel von der Sache, über die Du gerade redest, verstehst.
Erwin, auch wenn ich jetzt möglicherweise Dein Weltbild und Dein Selbstverständnis ankratze: Du bist nicht der Held. Du bist nicht der einzige in diesem Projekt, der denken kann. Lass das bitte mal wirken.
Jedes Projekt hat seine Regeln. Die, die mitmachen, sind gehalten, sich daran zu halten. Das ist beim Fußball so, im Straßenverkehr und natürlich auch hier. Das hier ist ein freies Land. Niemand zwingt Dich, hier mitzumachen. Aber wenn Du mitmachen willst, dann halte Dich gefälligst an die Regeln. Das mache ich, das machen die anderen Autoren, und das erwarte ich auch von Dir, wenn Du hier weiter mitspielen willst. Ich verwahre mich in diesem Zusammenhang gegen den ausnehmend unverschämten Vorwurf des "Kadavergehorsams", für den man Dir eigentlich die Ohren langziehen müsste. So etwas muss ich mir von Dir nicht sagen lassen.
Bevor Du hier weitermachst, solltest Du Dir gründlich darüber klar werden, was das hier ist - und was nicht. Eines jedenfalls ist es ganz sicher nicht: Eine Erwinpedia. Es steht Dir frei, so etwas auf die Beine zu stellen. Vielleicht interessiert es ja tatsächlich den einen oder anderen Leser, zu erfahren, was Erwin im Privaten denkt. Hier allerdings interessiert das niemanden.
So, und jetzt mache mit diesem Beitrag, was auch immer Du willst. Du hast heute früh geschrieben, dass Du "gespannt bist auf Erwiderungen". Ich kann dazu sagen: Ich bin es nicht. Von mir aus: Lass es stecken. Und komme wieder, wenn Du kapiert hast, was das hier ist. Alles andere kannst Du in eine Diss stecken, wenn die Kapazitäten dafür da sind. Ende von mir aus.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 14:51, 22. Jul. 2015 (CEST)
Gut gebrüllt, ich glaube aber, der Patient ist nicht erreichbar. Irgendwann mündet das in eine Benutzersperre. Ist aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit. --Opihuck 22:54, 22. Jul. 2015 (CEST)

Nochmal meine ganz grundsätzliche Frage, zum besseren Verständnis anders formuliert: Nehmen wir an, materieller Inhalt und prozesssuale Form kollidieren. Soll also in jedem Fall und unter allen Umständen die prozessuale Form gewahrt werden, völlig unabhängig von dem materiellen Inhalt? Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:02, 23. Jul. 2015 (CEST)

Wann eröffnest du endlich deine Boutique? — Leuchtschnabelbeutelschabe 10:41, 23. Jul. 2015 (CEST)
Wenn du eine mit reputablen Quellen belegte Behauptung nicht mit reputablen Quellen widerlegen kannst, bleibt sie im Artikel. Insofern ja, die Wikipedia handhabt das ein wenig wie ein Zivilgericht mit der prozessualen Wahrheit. Sollte einem juristisch Interessierten doch einleuchten. --Ildottoreverde (Diskussion) 16:24, 23. Jul. 2015 (CEST)

Naja, das ist halt im Fall von Bobby Fischer der Stumpfsinn: Die reputable Quelle schreibt im Jahr 1973 (als Fischer frischgebackener Weltmeister war) Fischer sei der "Gröspaz". Die reputable Quelle ist halt in diesem Falle nichts wert. Die Aussage über den "Gröspaz" überdauert auf diese Weise - wenn man "dogmatisch versessen" ist - alle Zeiten. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 07:38, 24. Jul. 2015 (CEST)

Die Aussage im Artikel „Einige führende Spieler bezeichneten ihn als den besten Spieler aller Zeiten“ ist mit nicht weniger als sechs Literaturstellen belegt. Ja, was denn noch? --Jossi (Diskussion) 13:11, 24. Jul. 2015 (CEST)

... das ist es ja: auf der einen seite ist die aussage - ihrem materiellen gehalt nach - das reine blech, außerdem überholt. man könnte nämlich auch auf die Idee kommen, z.b. Kasparow zum "gröspaz" zu ernennen. auf der anderen seite ist die blecherne aussage hervorragend mit reputablen quellen belegt. die frage ist halt, was vorrang haben soll: dass eine aussage hervorragend durch quellen belegt ist oder dass die aussage inhaltlich das reine blech ist. viele grüße und ein schönes WE--ErwinLindemann (Diskussion) 13:29, 24. Jul. 2015 (CEST)

Mir scheint, du hast da grundsätzliche Verständnisprobleme. „Einige führende Spieler bezeichneten ihn als den besten Spieler aller Zeiten“ bedeutet weder „Fisher ist der beste Spieler aller Zeiten“ noch bedeutet es „Fisher wird heute noch als bester Spieler aller Zeiten betrachtet“, sondern es bedeutet nur das, was da steht: Einige führende Spieler haben ihn so bezeichnet. Sonst nichts. --Jossi (Diskussion) 15:17, 24. Jul. 2015 (CEST)

Kollegen, ich rege dringend an, die Kommunikation mit Erwin einzustellen. Es bringt nichts. Er hat grundlegende Dinge nicht verstanden. Es fehlt erkennbar schon das Basis-Verständnis der juristischen Arbeitsweise. Ich glaube nicht, dass wir es hier tatsächlich mit einem Fachkollegen zu tun haben; anderenfalls würde er nicht diese fundamentalen Verständnisdefizite aufweisen. Wesentlich problematischer ist, dass er selbst die geduldigsten Erklärungsversuche abblockt und überhaupt nicht verinnerlicht. Das ist wirklich vertane Zeit. Wir sollten es dabei belassen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:22, 24. Jul. 2015 (CEST)

Wikipedia:Dritte_Meinung#Elementenfeststellung

Hallo Ihr Lieben, bitte schaut mal auf der 3M vorbei. --84.62.227.181 22:30, 4. Aug. 2015 (CEST)

Hach, wie schön, Matthias Jacobs war mein Prof im Hauptstudium :-) Meine erste Reaktion: Hier muss ein Kompromiss möglich sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:00, 5. Aug. 2015 (CEST)

Kategorie:Recht (Sonstiges)

Kann mir jemand sagen, wo ich die Beteiligung finde? — Leuchtschnabelbeutelschabe 12:07, 31. Jul. 2015 (CEST)

Mir ist nichts bekannt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:35, 1. Aug. 2015 (CEST)
Also noch eine Nebelkerze von Rax. Enttäuschend. — Leuchtschnabelbeutelschabe 11:11, 5. Aug. 2015 (CEST)
Du rufst mich per Echo, und da dachte ich, du hättest wichtige Neuigkeiten für mich, stattdessen plusterst du nur rum? Hier ging es gar nicht um irgendeinen "Fachbereichsvorbehalt", sondern das war einfach nur eine LD zu einer seit langem geleerten, nicht mehr verwendeten Wartungskategorie im falschen Namensraum, die Löschdiskussion findet sich hier. Siehe dazu genauer diese Stellungnahme. Gruß --Rax post 11:50, 5. Aug. 2015 (CEST)

Darf ich mich nur kurz mit einem Hinweis beteiligen? Ihr seit einer personell am besten ausgestatteten Fachbereiche! Und im Umgang mit Benutzern auch nicht gerade zimperlich, wie ich spüren durfte. Es liegt also schlicht an Euch, diese "Fachbereichshoheit" gegenüber anderen Benutzern durchzusetzen. Und damit meine ich nicht das Projekt Kategorien, sondern wie hier Katanka, der irrtümlicher oder fälschlicherweise die Diskussion dort beim Projekt begonnen hat, obwohl ihm klar sein mußte, das sie damit auf der Löschdiskussion landet. Natürlich kostet sowas ein wenig Kraft, aber man sollte nicht im nachhinein solche unhöfliche Kritik üben, wenn man selbst den richtigen Zeitpunkt verschlafen hat. Denn so wie die Diskussion dort verläuft, wurde das Problem seit 4 Jahren verschleppt.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:02, 5. Aug. 2015 (CEST)

Du solltest auf die Tricksereien nicht reinfallen. Fakt ist, dass Rax den Fachbereich nicht beteiligt hat, aber etwas anderes suggerieren will. Fakt ist auch, dass Rax die Kategorie:Recht (Sonstiges) erst am 25. Juli selbst geleert hat, oben aber von einer "seit langem geleerten, nicht mehr verwendeten Wartungskategorie" fabuliert. — Leuchtschnabelbeutelschabe 13:59, 5. Aug. 2015 (CEST)
mh - "Tricksereien" würde ichs eher nennen, wenn jemand zur Provokation um der Provokation willen greift um Metadiskussionen anzuheizen, mir dort eine Frage stellt (warum ich den Fachbereich umgangen hätte), nach meiner Rückfrage (wie das Tierchen darauf kommen würde, dass ich den Fachbereich umgangen hätte), dann hier nachfragt, ob ich den Fachbereich beteiligt hätte ... - macht anscheinend Spaß? Aber zur Sache:
  • Natürlich wurde der "Fachbereich" nicht übergangen, zumindest ein Jurist und sehr erfahrener Wikipedianer hat an der LD teilgenommen und hatte keine fachlichen Einwände; der Fachbereich ist über die Beobachtungsliste informiert über Löschanträge auf seine Hauptkategorien, im Übrigen war der Fachbereich informiert über die Abschlüsse der vergangenen Löschdiskussionen zu dieser Kategorie und wusste also, dass da irgendwann eine erneute Löschdiskussion und Löschung der Kat anstehen würde.
  • Wenn eine Kategorie bei einem Löschantrag (18.10.2011), noch >1400 Artikel mit 47 Unterkategorien enthält, sie deshalb "vorerst behalten" wird und gleichzeitig die Leerung der Kat "dringend empfohlen" wird (Okt 2011 s. Entscheidungsbegründung des Admins), wenn ein Umbenennungsantrag auf dieselbe Kat (vom 19.11.2011) vom selben Admin im Januar 2012 erneut mit "bleibt vorerst" entschieden wird, mit Hinweis darauf, dass dem Portal:Recht eine "angemessene Zeit" gegeben werden soll, die Probleme seines Kategorienbaumes zu beheben (Entscheidungsbegründung), wenn dann 4,5 Jahre später beim jetzt diskutierten LA von den ehemals >1400 Artikeln nur noch 9 übrig sind (und keine Unterkategorie mehr) und sich auf der Diskussionsseite (die ausweislich Kat-Beschreibung Forum für die Diskussion bzgl. der richtigen Einsortierung der dort abgelegten Artikel sein sollte) seit 5 Jahren nichts mehr getan hat, wenn schließlich jener Admin jetzt in der LD ebenfalls auf Löschen der Kat plädiert, dann ist die "angemessene Zeit" offenbar auch genutzt worden. (Die verbliebenen 9 Artikel waren erkennbar nur vergessene Reste, die sich problemlos umsortieren ließen.)
Gruß --Rax post 15:25, 5. Aug. 2015 (CEST)

Kategorie:Recht (Sonstiges) - Nachfrage an den Fachbereich zur Löschung der Kategorie

Hallo zusammen, auf diesen - im sachlichen Kern lösungsorientierten - Vorschlag von Harro hin folgende Nachfrage an den Fachbereich:

  • Wird die Kategorie:Recht (Sonstiges), die ausweislich der Kategorienbeschreibung eine reine Wartungskategorie war, aus fachlichen oder fachorganisatorischen Gründen weiterhin benötigt?

(Hintergrund der Nachfrage abgesehen vom Absatz oben dran: Die Kat wurde von mir nach dieser Löschdiskussion vom 11. Juli gelöscht und die verbliebenen 9 dort hilfsweise einsortierten Artikel habe ich umsortiert. An der Löschdiskussion nahm nur ein ausgewiesener Jurist teil - und leider keiner jener Mitarbeiter des Fachbereichs, die sich in früheren Löschdiskussionen zu dieser Kat engagiert hatten.)
Danke für eure Rückmeldung im Voraus und Gruß --Rax post 00:46, 6. Aug. 2015 (CEST)

die Frage müsste anders lauten:
seid ihr damit einverstanden, dass der Admin Rax eure Kategorie löscht, ohne euch – trotz Aufforderung von drei Benutzern – vorher – zu fragen ob ihr diese noch benötigt und euch damit die Hoheit über euren Kategoriebaum streitig macht? Beste Grüße, -- Radschläger sprich mit mir PuB 08:14, 6. Aug. 2015 (CEST)
Ich habe die damalige Löschdiskussion nicht mitverfolgt und weiß auch nicht, welche Lemmata dort eingetragen waren. Generell gilt, dass Kategorien hinreichend Substanz aufweisen sollten, damit sie bei der Suche weiterhelfen können. Kategorie:Recht (Sonstiges) ist so allgemein gehalten, dass niemand, der etwas sucht, dort suchen würde. Wenn es keinen besseren Kategorieneintrag gibt, dann fehlt es den dort einsortierten Begriffen möglicherweise an juristischer Relevanz. Nebenbei zur Vorgehensweise: Rückfrage beim Portal ist nützlich, in diesem Fall erscheint mir die admin-Entscheidung jedoch auch ohne vorherige Rückfrage beim Portal vertretbar. Es hat sich ja, wenn ich das richtig sehe, auch im Nachhinein niemand vom Portal darüber beschwert. --Opihuck 11:40, 6. Aug. 2015 (CEST)
Die Einstellung, ich habe mich nicht umsehen müssen, als ich über die Straße gegangen bin, weil kein Auto gekommen ist, ist unter Umständen eine ungesunde. -- Harro (Diskussion) 12:00, 6. Aug. 2015 (CEST)
Opihuck +1, --Erzer (Diskussion) 15:08, 6. Aug. 2015 (CEST)
Jetzt begreife ich endlich, worum es hier ging: Nein, die Kat haben wir nie gebraucht und sie hätte nie angelegt werden sollen. Als Auffangkat dient in der Wikipedia-Struktur immer die übergeordnete Kat (die in der Graphentheorie dann zugleich Zweig und Blatt ist), wir legen keine gleichrangigen Auffangkats an. Und ja, weil es eine Kat im Kategorien-Ast "Recht" war, hätten wir in die Diskussion einbezogen werden müssen. Grüße --h-stt !? 15:35, 6. Aug. 2015 (CEST)
Ja, die Kat widerspricht allgemeinen Regeln ("Als Auffangkat dient in der Wikipedia-Struktur immer die übergeordnete Kat"). Daher ist es mE duraus vertretbar, dass der betreffende Admin die Kat aufgrund eines Löschantrags auf den allgemeinen Löschdiskussionsseiten gelöscht hat, ohne extra beim FB nachzufragen.--Taste1at (Diskussion) 16:35, 6. Aug. 2015 (CEST)
Die Kat-Diskussionen sind keine Löschanträge, in der selben Spalte werden auch Umorganisationen diskutiert und ähnliches, die nicht den Zweck der Löschung haben. Und wenn man das mit der Fachkompetenz ernst nimmt, dann wäre auch bei einem solchen Fall die Beteiligung des Portals wichtig. Grüße --h-stt !? 18:24, 6. Aug. 2015 (CEST)
Na bitte, Opihuck und h-stt sagen hier als Vertreter des Portals Recht zur inhaltlichen Frage genau das gleiche, was ich auch schon die ganze Zeit gesagt hatte - "als Auffangkat dient in der Wikipedia-Struktur immer die übergeordnete Kat", meine Rede. Aber es mussten sich ja Leute zum Anwalt angeblicher, in Wirklichkeit gar nicht bestehender Fachbereichs-Bedürfnisse aufschwingen... - im übrigen: "Die Kat-Diskussionen sind keine Löschanträge" kann man so pauschal auch nicht sagen; sie sind nicht nur Löschantrage - aber enthalten auch Anträge, die ganz klar als Löschanträge gemeint sind und entsprechend diskutiert werden. Ansonsten wäre ja auch die Anleitung unter Wikipedia:WikiProjekt Kategorien mit der Vorlage {{subst:Löschantrag}} für Kategorien, deren Löschung gewünscht wird, falsch... Gestumblindi 20:49, 6. Aug. 2015 (CEST)
Ach @Gestumblindi:, Probleme beim textverständnis oder nur selektive Wahrnehmung?
"Und ja, weil es eine Kat im Kategorien-Ast "Recht" war, hätten wir in die Diskussion einbezogen werden müssen."
"Und wenn man das mit der Fachkompetenz ernst nimmt, dann wäre auch bei einem solchen Fall die Beteiligung des Portals wichtig."
klare Ansage, dass es so wie geschehen eben nicht geht. -- Radschläger sprich mit mir PuB 21:44, 6. Aug. 2015 (CEST)
Okay, vielleicht können wir uns so einigen: Inhaltlich war die Entscheidung von Rax korrekt und wird so auch von den beiden Vertretern des Portals, die sich hier gerade geäussert haben, begrüsst. Sie wären aber gerne direkter einbezogen worden, was wir uns für die Zukunft merken sollten. Gestumblindi 21:54, 6. Aug. 2015 (CEST)
vielleicht können wir uns anders einigen: in Zukunft berücksichtigen wir den fachbereichsvorbehalt und melden uns zuerst dort. Wenn dort eine Löschung befürwortet wird löschen wir. Wenn nicht, dann behalten wir die Kategorie. -- Radschläger sprich mit mir PuB 22:34, 6. Aug. 2015 (CEST)
Auch wenn wir uns damit argumentativ mal wieder im Kreise drehen: Es gibt keinen verabsolutierten "Fachbereichsvorbehalt", gewisse Fehler in der Kategorienstruktur müssen eh ausgebügelt werden, im Rahmen der Gesamtsystematik und unabhängig von Fachbereichen. Ein Fachbereich hat etwas zu melden, wenn es tatsächlich um fachliche Gründe für eine bestimmte Kategorisierung geht. Hier war die Kategorie aber sowieso nur eine Krücke, die niemand längerfristig behalten wollte, sondern die von Anfang an auf schliessliche Auflösung ausgelegt war, wie bereits bei der Entscheidung 2011 klargestellt. Es wurde nie, auch in der früheren Diskussion, so etwas wie die Existenz von "sonstigem Recht" behauptet. Gestumblindi 22:45, 6. Aug. 2015 (CEST)
+1 zu Gestumblindi. Fachliche Kenntnisse waren in diesem Fall nicht erforderlich umd Rax hat sich korrekt verhalten. --Taste1at (Diskussion) 22:55, 6. Aug. 2015 (CEST)
dann musst du unsere Regeln ändern. Denn die gestehen den Fachbereichen die Hoheit über ihre Kategorien zweifelsfrei zu. Nur weil zwei Admins eine Kategorie weghaben wollen und der eine für löschen argumentiert und der andere löscht können nicht unsere Grundregeln ausgehebelt werden. -- Radschläger sprich mit mir PuB 23:26, 6. Aug. 2015 (CEST)
Nein, in der WP gibt es keine Vetorechte und auch keine zweifelsfrei anzuwendenden Regeln. Es zählen immer die besseren Sachargumente. --Taste1at (Diskussion) 09:40, 7. Aug. 2015 (CEST)

Alternative Dispute Resolution

Hallo. Ich stelle zur Diskussion, ob der Artikel Alternative Dispute Resolution nicht mit dem Artikel Schlichtung zusammengeführt werden soll. Ich sehe in der Sache keinen relevanten Unterschied beim Themenbereich. Oder kennt sich da jemand besser aus und kann den Unterschied aufklären? Ich habe versucht eine Differenzierung bzgl. Gerichtsverfahren, Schiedsgericht und Mediation aufzuzeigen. Aber zwischen Schlichtung und Alternative Dispute Resolution kann ich eine solche nicht erkennen (ist aber auch nicht mein Spezialgebiet). --Asurnipal (Diskussion) 09:08, 14. Aug. 2015 (CEST)

ADR ist ein etwas schillernder Oberbegriff, zu dem aber nach meinem Verständnis traditionell auch Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit zählen - beide fallen vielleicht langsam aus der strikten Wortbedeutung raus, weil sie so Mainstream geworden sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch würd ich aber immer noch davon ausgehen, dass jemand, der sich mir als 'ADR-Lawyer' vorstellt, vor allem Mediation und Schiedsverfahren macht. Ein Merge mit 'Schlichtung' scheint mir aber auf jeden Fall falsch. Siehe auch hier.--Ildottoreverde (Diskussion) 10:39, 14. Aug. 2015 (CEST)

Vorschlag zu Personenkategorie

Hallo! Ich weiß nicht sicher, ob ich hier mit meinem Anliegen richtig bin, weise aber sicherheitshalber auf diesen Vorschlag hin. Vielleicht möchte sich dort jemand äußern? Freundliche Grüße von Agathenon 13:43, 12. Aug. 2015 (CEST)

Hat sich erledigt, das kann m.E. archiviert werden. Besten Dank, Agathenon 13:38, 21. Aug. 2015 (CEST)

Versetzung (Deutsches Arbeitsrecht)

Habe den Artikel komplett überarbeitet Benutzer:Loiosch/auf Arbeit. Leider habe kann ich nicht in eine Bibliothek und habe keinen Zugriff auf Beckonline o.ä. weshalb ich einige Belege fehlen, die ich allenfalls als Blindzitat aus Kommentaren belegen könnte. Aber der Artikel ist auch schon so besser, als das bisherige. - Was mache ich nun? Ich würde ja den Artikelentwurf 1 Woche bei mir auf der Seite lassen und - wenn es keine Einwände gibt - den bisherigen damit überschreiben. --Loiosch (Diskussion) 22:25, 27. Aug. 2015 (CEST)

Magst du die zitierten Urteile noch als Fußnoten setzen und die Paragraphen per Template auf dejure verlinken? Ansonsten kannst du mir gern eine Liste mit Belegen die dir fehlen schicken und ich seh mal was sich machen lässt: Email ist mein Benutzername @gmail.com --Ildottoreverde (Diskussion) 00:09, 28. Aug. 2015 (CEST)
Na das liest sich doch schon ordentlich, ich würde mich hinsichtlich der Formulierungen noch ein wenig mehr an die vom BAG verwendete Terminologie halten und diese dann auch mit entsprechenden Quellen belegen, ansonsten gefällt mir das sehr gut! Wäre ich ab Morgen nicht in Urlaub würde ich die Belege gerne liefern, wir haben hier BeckOnline. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 08:22, 28. Aug. 2015 (CEST)
Vielen Dank für die Angebote, sie sind willkommen.--Loiosch (Diskussion) 12:04, 28. Aug. 2015 (CEST)

Trotzkündigung überarbeitete

Habe den Artikel "Trotzkündigung" komplett überarbeitet unter https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Loiosch/auf_Arbeit-Trotzk%C3%BCndigung und möchte die geänderte Version nächste Woche einstellen, wenn keine Bedenken bestehen.--Loiosch (Diskussion) 12:02, 28. Aug. 2015 (CEST)

Finde ich gut, aber ich würde noch den Textbaustein zu Differenzierung der materiellen Rechtskraft (Verweis auf das BAG) im Artikel belassen.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:00, 28. Aug. 2015 (CEST)
Der erste Link in den Fußnoten ist tot. Die Kündigung würde ich als unwirksam, nicht als rechtswidrig bezeichnen. Spannend wäre außerdem noch ein Satz dazu was den AG zur Trotzkündigung motiviert: Ich nehme an die Hoffnung, dass der AN eine Kündigungsschutzklage vergisst? --Ildottoreverde (Diskussion) 14:10, 28. Aug. 2015 (CEST)
Viele AG wissen es nicht besser. Interssant wäre die Frage, ob das gesagte auch für ein VU gilt. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:28, 28. Aug. 2015 (CEST)
@ Frank - mir ist leider nicht ganz klar, was Du mit Textbaustein meinst. - füge es gerne ein - taceo et consentio.
@ Ildottoreverde - Link ist in meinem Entwurf korrigiert und tut nun. - habe absichtlich rechtswidrig statt unwirksam, da die Kündigung ja ohne Kündigungsschutzklage wirksam wird. - Die Motivation von Arbeitgebern für eine Trotzkündigung ist vielfältig. Manchmal ist es tatsächlich Trotz. Es gibt so viele rechthaberische und dumme Arbeitgeber. Manchmal die Hoffnung auf einen schlampigen AN, der nicht klagt und manchmal der Glaube, dass sich etwas geändert hat. --Loiosch (Diskussion) 18:46, 31. Aug. 2015 (CEST)

Wikipedia:Löschkandidaten/31._August_2015#Gorch-Fock-Entscheidung

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weiterer Veranlassung. Grüße Je suis Tiger! WB! 12:45, 31. Aug. 2015 (CEST)

Danke. Gruß --Bubo 17:33, 31. Aug. 2015 (CEST)

Befristung und TzBfG

Nachdem ich zuerst mal TzBfG angefangen zu überarbeiten, habe ich Befristung angeschaut und festgestellt, dass er eine riesige Abhandlung zum TzBfG enthält. Wenn "Befristung" in Word mit Times new roman 12 speichert, sind es über 50 Seiten. Der Artikel zur Befristung sieht aus, als ob einfach ein Kommentar abgeschrieben und dann noch mit Urteilen und anderem ergänzt wurde, ohne darauf zu achten, was es schon gibt und was wirklich zum Thema gehört - Versteuerung der Abfindung? - Um mal einen Anfang zu machen, habe ich versucht, eine Gliederung zu finden und ohne Änderung des Textes einfach die einzelnen Teile zusammenzuführen. (Deshalb erstmal in Word). Mein Vorschlag: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Loiosch/auf_Arbeit-Befristung Mit etwas Arbeit, könnte man so zwei getrennte Artikel herstellen aus dem Bisherigen. Inwieweit allerdings das bisherige dem Anspruch der WP entspricht, kann ich leider nicht beurteilen. Es ist schon recht lang und Jura- und Einzelfalllastig und damit sehr schwer zu pflegen. - Vielleicht ein Thema für eine Redaktionssitzung? --Loiosch (Diskussion) 20:59, 31. Aug. 2015 (CEST)

Ich halte es für sinnvoll, den Artikel Befristetes Arbeitsverhältnis aufzuspalten. Ein Lösung wäre die Folgende:
1) Befristetes Arbeitsverhältnis wird Übersichts- und Grundlagenartikel
2) Alles, was irgendwie sinnvoll in Teilzeit- und Befristungsgesetz untergebracht werden kann, nach dorthin transferieren.
3) Eventuell ein Artikel Geschichte der befristeten Arbeitsverhältnisse.
4) Sonderfälle in einzelne Artikel, z. B. Befristete Arbeitsverhältnisse von Bühnenmitgliedern
5) Auf Einiges kann auch verzichtet werden, z. B. auf die Passagen zur Beendigung des Entfristungsprozesses, insbesondere auf die steuerliche Behandlung von Abfindungen.
Gruß --Forevermore (Diskussion) 08:40, 1. Sep. 2015 (CEST)
Hm, die pure Länge eines Wikipedia-Artikels ist kein Problem, Wikipedia wird ja nicht auf Papier gedruckt. Jedoch ist es gut, Dopplungen zu vermeiden, wenn sich geeignete Verlinkungen setzen lassen und im Zielartikel ausreichend auf das entsprechende Thema eingegangen wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:18, 1. Sep. 2015 (CEST)
Vorschlag von Forevermore finde ich gut. Die Beschäftigten in de Wissenschaft würden zum schon vorhandenen Lemma "Wissenschaftszeitvertragsgesetz" gehören, aber jemand müsste die Artikel zusammenführen. Die Schauspieler und sonstigen Bühnenmitarbeiter können ein eigenes Lemma "Nichtverlängerungsmitteilung (Bühnenrecht)" bekommen.

„Fall“

Ich hätte eine Frage an die juristisch Bewanderten: es gibt den Artikel Fall Shah Bano über ein juristsiches Verfahren im Jahr 1985 in Indien. Ich hatte das Gefühl, dass diese Benennung nicht optimal ist, weil „Fall“ alles Mögliche bedeuten kann (Kriminalfall, Ereignis, Vorfall, …) und das deutsche Fall hat nicht denselben juristischen Beiklang, wei das englische case. Mein Vorschlag war, den Artikel in „Streitfall Shah Bano“ umzunennen (oder sollte man eher „Streitsache Shah Bano“ sagen ?). Oder wäre sogar der Titel des en:WP-Pendants „Mohd. Ahmed Khan v. Shah Bano Begum“ angemessen?

Mit der Bitte um Meinungsäußerungen.

Gruß --Furfur Diskussion 21:54, 1. Sep. 2015 (CEST)

In der Kategorie:Gerichtsverhandlung heißt es meistens Prozess. Eine einheitliche Bezeichnung scheint es nicht zu geben. Siehe auch Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung.--Marcel Rogge (Diskussion) 22:17, 1. Sep. 2015 (CEST)
Ich habe jetzt nicht nachgelesen, worum es inhaltlich bei dem "Fall" geht. Wenn es aber um eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien handelt, würde wohl jedenfalls im deutschen Recht besser "Rechtsstreit" als Streitfall oder Streitsache passen. Wie wir das aber im Falle einer anderen Rechtsordnung (hier Indien) handhaben, weiß ich auch nicht wirklich.--Losdedos (Diskussion) 22:39, 1. Sep. 2015 (CEST)
„Rechtsstreit“ finde ich wohl einen guten Vorschlag. Der Streit ist ein Grundsatzstreit gewesen, bei dem es letztlich um die Frage ging, ob für Muslime im Bereich bestimmter Sektionen des Privatrechts (Familienrecht) weiterhin die Scharia gilt. Eine Frau wollte Unterhalt von ihrem Ex-Ehegatten, was ihr nach muslimischem Recht nicht zusteht. Die Ansprüche der Frau wurden abgewiesen. --Furfur Diskussion 10:44, 2. Sep. 2015 (CEST)

Kanadische Prozessordnung, oder so

Moin. Ich knabbere gerade an der Übersetzung eines Artikels aus der en.Wikipedia über ein Bergbauunglück in Kanada. Dort findet sich auch ein größerer Abschnitt über den Strafprozess. Mehrere Einzelheiten sind mir da unklar: Handelt es sich bei the Crown um die Staatsanwaltschaft? Darf ich davon ausgehen, dass es sich bei dem "Antrag auf Entlassung/Entfernung" (motion to remove) gegen Richter Anderson, und um den Abbruch des Verfahrens, um einen Befangenheitsantrag gehandelt hat? (Es wird in diesem Zusammenhang das Wörtchen bias erwähnt.) Der recht umfangreiche Artikel en:Motion in United States Law beschreibt nur die Lage in den USA. Dort finde ich aber keinen Hinweis, weder dass solch ein (Befangenheits?-)Antrag erlaubt ist, noch dass der Richter selbst über besagten Antrag (gegen sich selbst) entscheidet. Ist das vielleicht ein Besonderheit des kanadischen Rechts? Der province's director of public prosecutions entspricht unserem Oberstaatsanwalt? Und ist damit der Chef des lead crown prosecutor (oder ist das der Oberstaatsanwalt)? Geoz (Diskussion) 11:29, 8. Sep. 2015 (CEST)

Lieber Geoz, deine Entsprechungen klingen sinnvoll, sie zeigen aber auch, wie schwierig Übersetzungen ausländischer Rechtsinstitute sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:57, 8. Sep. 2015 (CEST)

ErwinLindemann

Kollegen, der Nutzer ErwinLindemann wurde gestern für 2 Wochen gesperrt, nachdem er zivil- und strafrechtliche Schritte gegen zwei Autoren angekündigt hatte, die nicht seiner Meinung waren; s. hier und hier. Dies Euch z.K. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 11:36, 8. Sep. 2015 (CEST)

Hallo Benutzer:Matthias v.d. Elbe. Vielleicht sehe ich ja nicht das Wesenliche oder übersehe etwas. Für mich ist dies jedoch eine Anfrage an den Plani, ihm wegen dieser Frage zu helfen, weil er eben noch keine Klage eingereicht hat und auch keine einreichen will. Er schreibt auch: "Siehst Du irgendeinen Weg, die beiden Herren ohne Zuhilfenahme der Gerichte zur Vernunft zu bringen?". Weswegen hier eine zweiwöchige Sperre verhängt wurde entzieht sich daher meiner Kenntnis. --Asurnipal (Diskussion) 14:06, 8. Sep. 2015 (CEST)

Auslöser war - wohl - eine Äußerung ErwinLindemanns auf der Disk von Plani, die ich an zweiter Stelle - und hier noch einmal - verlinkt habe. Um die Passage zu finden, wird man im betreffenden Abschnitt ein wenig herumscrollen müssen. Die vollständige Formulierung lautet dort:

Ich habe gravierende Probleme mit den Nutzern Schmitty und einem Herrn von der Elbe. Schau Dir dazu bitte die Seite "Löschkandidaten 31.8." an. Die Diskussionsbeiträge der beiden Herren enthalten verschiedene Tatsachenbehauptungen über mich. Ich habe nicht die Absicht, das auf mir sitzen zu lassen. Sollte ich (nach Feststellung der Identität) gerichtlich gegen die beiden Herren vorgehen wollen, wären meine Karten ganz gut: Bei der Prüfung des Straftatbestands des § 187 StGB, Verleumdung, läge die Beweislast für den Wahrheitsbeweis bei den beiden Herren. Und eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Tatsachenbehauptungen, sollte auch ohne größere Probleme durchgehen, §§ 823 II, 1004 BGB. Einen auf Presserecht spezialisierten Anwaltskollegen hätte ich auch schon an der Hand. Siehst Du irgendeinen Weg, die beiden Herren ohne Zuhilfenahme der Gerichte zur Vernunft zu bringen?

Das hat den Admins wohl genügt, um „eine kaum verhohlene Drohung“ anzunehmen und in der Konsequenz eine zweiwöchige Sperre zu verhängen. Ich habe das weder veranlasst noch unterstützt; mir ist das erst nach Vollzug zu Kenntnis gelangt. Ich habe auch keine Ahnung, ob diese Folge üblich ist oder nicht. Mir ging es mit dieser Nachricht hier nur darum, das Portal, das mit ErwinLindemann das eine oder andere mal sehr eingehend beschäftigt war, davon zu unterrichten.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 15:22, 8. Sep. 2015 (CEST)

Hallo Matthias v.d. Elbe. Ich hätte eine solche Forderung von Dir auf Sperre des Benutzers auch nicht erwartet, da Du ja Profi bist (Richter lt. Deiner Benutzerseite). Mir ist nur der Link aufgefallen, den Du hier gesetzt hast zu Planis Diskussionsseite und da habe ich mich halt gefragt, wo hier eine zweiwöchige Sperre herkommt. Das Du sicherlich nicht zu irgendwelchen "behüteten Internatszöglingen" gehörst, die in WP wegen jeder Kleinigkeit nach Sperre schreien, war mir schon vorher klar. Da hättest Du den falschen Beruf :-) In dem Job kriegt man mit der Zeit ein dickes "Fell" und nimmt solche "Androhung mit dem Anwalt" (oder der Oberbehörde oder Disziplinarinstanz, dem Justizminister etc. etc.) mit Gelassenheit. Danke für die Ausführungen. --Asurnipal (Diskussion) 16:47, 8. Sep. 2015 (CEST)
Doch noch eine kurze Ergänzung: Dickes Fell - ja, vielleicht ist es das. Anders geht es wahrscheinlich nicht. Das Problem liegt ja darin, dass Menschen, die meinen, im Recht zu sein, in dieser Erwartung enttäuscht werden und vielleicht auch enttäuscht werden müssen, weil vielfach eben nur einer von zweien gewinnen kann. Dass es da zu Trotzreaktionen unterschiedlichster Ausprägung kommen kann, versteht sich von selbst, und das, was dann im Einzelfall kommt, ist eben „im Preis mit drin“, wie mein Ausbilder mal sagte, oder mit der Besoldung abgegolten. Wenn allerdings die unterlegene Partei wenig später mit einem Messer in der Hand vor der privaten Haustür steht, ist die Schmerzgrenze doch überschritten. Das kommt zum Glück nur sehr selten vor.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 18:35, 8. Sep. 2015 (CEST)
Mit Zustimmung z. K. genommen. Warum nur zwei Wochen? --Opihuck 19:53, 8. Sep. 2015 (CEST)

Redundanz: Schleusungskriminalität - Einschleusung - Schlepperei

ich habe das einmal ambulant als akutredundanz gesetzt. es fragt sich, ob die ganze thematik nicht dringend einer neustrukturierung bedarf, da gab es jüngst eskalierenden wildwuchs. hauptproblem ist hier, dass de/at zwei grundlegend verschiedene worte haben, die sie dann weltweit verwenden. ob schweizer "schleusen" oder "schleppen" sagen, weiß ich nicht: es braucht also sprachneutrale oberbegriffe. man könnte das ganze auch zentral hier diskutieren. --W!B: (Diskussion) 14:27, 8. Sep. 2015 (CEST)

Ja, Wildwuchs trifft zu, vor allem aber durch zwei Missionare, die vieles von dem, was bisher zutraf, kaputt gemacht haben, siehe z. B. hier. --Opihuck 18:33, 8. Sep. 2015 (CEST)

Aufenthalt

ist noch ein problemfeld: Aufenthaltsrecht (im allgemeinen sinne: „das recht sich aufzuhalten“) zielt derzeit meist Aufenthaltstitel, was aber ebenfalls nur für die EU gilt. AufenthaltsrechtAusländerrecht ist falsch, denn „aufenthalt“ gilt für inländer natürlich genauso, wird aber naturgemäß dann meist nur für ausländer, in der EU nur für drittstaatausländer verwendet. auch hier bräuchten wir ein gesamtkonzept, mit möglichst vielen BKS, um die links zu sanieren und präzisieren, und einem zentralen hauptartikel, der uns (und insbesondere dem laien) die genaueren artikel zu den rechtsmaterien erläutert, und als zwischenziel für den rest der welt herhalten kann. --W!B: (Diskussion) 14:37, 8. Sep. 2015 (CEST)

Wir kennen das Problem mit den Begrifflichkeiten. Deswegen versuchen wir ja, bei gleichen Begriffen Artikel mit Länderzusätzen anzulegen. Das bietet sich an, wenn es dazu genug zu sagen gibt; andernfalls verbleibt es bei kurzen Ausführungen zur Rechtspraxis in anderen Ländern (zumeist ist dann das Deutsche die Grundlage, und die österreichischen und Schweizer Besonderheiten werden nur ergänzend erwähnt).
Das seit Jahren bestehende Problem, die Rechtslage in Österreich und der Schweiz darzustellen und länderübergreifende "Grundartikel" zu verfassen, scheitert daran, dass wir zu wenige Autoren haben, die zum österreichischen und Schweizer Recht Beiträge leisten können. Ohne neue kompetente Autoren kommen wir nicht weiter. Und die "Rechts-Wikipedia" bleibt dann (leider) eine im Wesentlichen deutsche. --Opihuck 18:44, 8. Sep. 2015 (CEST)

Kästen auf Diskussionsseiten: m.E. rechtlich unhaltbarer Warnhinweis

Hallo, in den Kästen (und damit „hochoffiziell“) der Diskussionsseiten Diskussion:Massaker von Srebrenica und Diskussion:Völkermord in Ruanda findet sich die m.E. rechtlich unhaltbare Aussage (Warnhinweis)
„Das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord ist in vielen Ländern strafbar.“
Die Rechtslage ist m.E. vielmehr so: nur in einigen (!) Staaten ist das Leugnen bestimmter (!) Völkermorde (i.d.R. Holocaust) strafbar. Löscht man obigen Satz, wird die Löschung wieder rückgängig gemacht. Eine Diskussion darüber hatten Benutzer:Atomiccocktail und Benutzer:JosFritz leider verweigert. Der Hinweis auf Gesetze gegen Holocaustleugnung#Urteil des EGMR von 2013 half auch nicht. Was kann man da machen (sofern der Warnhinweis tatsächlich rechtlich falsch ist)? Grüße --89.204.135.16 23:22, 4. Sep. 2015 (CEST)

Informationen zum Thema findest du u.a. im Artikel Negationismus. Diesem kanst du entnehmen, dass das Leugnen von Völkermord allgemein in diversen Ländern strafbar ist, nicht nur das Leugnen bestimmter Völkermorde, siehe Frankreich (Gesetz von 2011), Schweiz (Straftatbestand der Rassendiskriminierung), Spanien... Insofern scheint mir der Hinweis korrekt zu sein. Gestumblindi 23:57, 4. Sep. 2015 (CEST)
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort Benutzer:Gestumblindi! Ich bin allerdings nicht überzeugt. Abgesehen davon, dass nur wenige Länder mit entsprechenden Gesetzen genannt werden, scheint mir die Seite Negationismus nicht die aktuelle Rechtslage nach dem Urteil des EGMR wiederzugeben, siehe Gesetze gegen Holocaustleugnung#Urteil des EGMR von 2013. Gibt es noch weitere Meinungen zu dieser Frage? --89.204.135.16 01:16, 5. Sep. 2015 (CEST)
Noch zwei Nachträge: Dem Artikel Negationismus kann man entnehmen, dass das Gesetz von 2011 (Frankreich) noch gar nicht in Kraft ist (wie ist eigentlich der Stand 2015?). Außerdem hier der Text von Gesetze gegen Holocaustleugnung#Urteil des EGMR von 2013:
Der Menschengerichtshof in Strasbourg entschied 2013, dass die Verurteilung eines Genozid-Leugners in der Schweiz die Meinungsäußerungsfreiheit verletzt habe.[9] Bei dem Fall ging es um den Völkermord an den Armeniern ab 1915. Die hier genannten Gesetze sind vom Urteil betroffen, sofern sie sich nicht ausdrücklich auf den Holocaust beziehen, sondern die Leugnung von Genoziden generell unter Strafe stellen. --89.204.135.16 01:36, 5. Sep. 2015 (CEST)

Wenn ich den Diskussionsaufruf richtig verstehe, geht es um die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten in vielen Ländern strafbar ist oder nur in einigen. Ich glaube, dass eine Diskussion über diese Frage sehr entbehrlich ist.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 08:49, 5. Sep. 2015 (CEST)

Hallo, es geht um die Frage, ob ein Warnhinweis korrekt oder falsch (und damit zu löschen) ist. Das bestimmte Verhalten (bzw. die bestimmten Handlungen) sind – allenfalls – in sehr wenigen Staaten strafbar. Nach dem Urteil des EGMR (s.o) möglicherweise in keinem Mitgliedsstaat des Europarats mehr. Dann wäre der Warnhinweis noch „falscher“. Was tun? Gruß --89.204.135.236 21:46, 5. Sep. 2015 (CEST)
Nichts. Bevor irgendetwas geändert wird, müsste man sehr genau und sehr konkret analysieren, in welchem Land (EU? weltweit?) was strafbar ist und was nicht: Nur dann wird man aus dem bislang nur vermuteten "sehr wenige" eine konkrete Zahl herausbekommen, die - wenn überhaupt - allein Maßstab für irgendeine Änderung sein kann. Gleiches gilt für das "möglicherweise" im drittletzten Satz, das ebenfalls nur eine Vermutung beinhaltet. Solange das nicht mit Leben gefüllt ist, ist nichts zu tun.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 22:34, 5. Sep. 2015 (CEST)
Hmm, jemand fügt einen Warnhinweis in zwei Diskussionsseiten ein – sicherlich in guter Absicht, aber ohne gesteigerte Rechtskenntnis – und dieser Satz bleibt dann wie in Stein gemeißelt bis zum jüngsten Tag stehen, denn löschen dürfte man ihn nur, wenn man die Strafbarkeit (oder Straflosigkeit) in den knapp 200 Staaten dieser Erde untersucht!? Sollte es nicht umgekehrt sein??? Hätte diese – in der Praxis nicht zu leistende – Untersuchung nicht durchgeführt werden müssen, bevor die Behauptung aufgestellt wurde?
Anmerkung: Andere Diskussionsseiten zu Völkermorden kommen ohne diesen Warnhinweis aus – sogar Diskussion:Völkermord an den Armeniern. Auf Diskussion:Holocaust findet sich hingegen ein anderer Warnhinweis, der sachlich ist und rechtlich korrekt. --89.204.153.114 01:53, 7. Sep. 2015 (CEST)
Schließe mich in der Frage der IP an: Belege müssen diejenigen bringen, die eine Behauptung aufstellen, nicht diejenigen, die sie hinterfragen. Die Infobox kommt auch gut ohne den Warnhinweis aus.--Taste1at (Diskussion) 08:53, 7. Sep. 2015 (CEST)
Was geschieht nun? Die Infobox enthält den rechtlich unhaltbaren (auf jeden Fall aber unbelegten) Warnhinweis noch immer bzw. die Diskussionsseite die (überflüssige?) Infobox. --89.204.138.221 01:46, 15. Sep. 2015 (CEST)

Liste der Angeklagten des Buchenwald-Hauptprozesses

Mit der Liste hat sich jemand ganz zweifellos viel Arbeit gemacht. Die Liste ist jedoch weitgehend identisch im Artikel zum Buchenwald-Hauptprozess enthalten. Außerdem ist die Liste verwaist. Was sol mit ihr geschehen? Grüße R2Dine (Diskussion) 21:00, 24. Sep. 2015 (CEST)

Verlinken und/oder stehen lassen? Das Lemma ist unzweideutig, Speicher ist billig, irgendwer mag die übersichtliche Liste mal zu schätzen wissen. --Ildottoreverde (Diskussion) 21:56, 25. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 14:54, 26. Sep. 2015 (CEST)

Steuerrecht

Manchmal fühle ich mich bei der Bearbeitung steuerrechtlicher Artikel etwas einsam. Ich fände es nett, wenn es ein paar Benutzer mit steuerrechtlichem Schwerpunkt, die sich zu einer losen Projektgruppe zusammen finden, gäbe. Das sollte nichts Bürokratisches sein. Nur dass man sich mal mit jemandem ab und an austauschen kann. --mundanus Disk. 23:00, 26. Sep. 2015 (CEST)

Für den Fall, dass ich der Einzige mit steuerrechtlichem Schwerpunkt bin: Auch in Zeiten längerer Inaktivität bin ich über die E-Mail-Funktion ansprechbar und hilfsbereit.--mundanus Disk. 10:54, 28. Sep. 2015 (CEST)
Lieber mundanus, in der Tat sind wir hier eine recht kleine Truppe... Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:00, 28. Sep. 2015 (CEST)
Ja ich hatte auch schon befürchtet, dass nichts bei dieser Anfrage rauskommt, aber versuchen kann man es ja mal. Bisher hatte ich mich nicht für die Redaktion Recht beworben, weil ich mich als Nichtjurist hier nicht so hunderprozentig zuhause fühle. Ich habe noch nicht einmal studiert, sondern lediglich mit etwas Glück einmal als Berufspraktiker die Steuerberaterprüfung bestanden. Andererseits könnte ich als Redaktionsmitglied mit meinem steuerrechtlichen Schwerpunkt Präsenz zeigen, und würde von anderen Nutzern, die Hilfe bei steuerrechtlichen Themen suchen, eher wahrgenommen. Ganz alleine Artikel zu bearbeiten und dann weder Lob noch Kritik zu bekommen ist manchmal etwas langweilig. Also wenn ihr mich dabei haben wollt, würde ich nicht mehr nein sagen. Aus Themen, die nicht das Steuerrecht betreffen, würde ich mich raushalten, davon verstehe ich gerade eben soviel wie es für das Verständnis des Steuerrechts erforderlich ist. --mundanus Disk. 21:54, 28. Sep. 2015 (CEST)
"Steuerberaterprüfung bestanden" ist gut, da bist du wahrscheinlich schon vielen Volljuristen mit zwei Staatsexamina voraus, die zwar auch in Steuersachen beraten dürfen, aber von Tuten und Blasen oft keine Ahnung haben, weil das Steuerrecht nicht zur Pflichtausbildung gehört und sich zudem verflucht oft ändert. Aus meiner Sicht deshalb gerne. --Opihuck 22:14, 28. Sep. 2015 (CEST)

Sozialansprüche

Hallo,

auch wenn ich kein Portalmitarbeiter bin, wollte ich darauf hinweisen, dass auf den Löschkandidaten vom 21.09.15 eine Kurzdiskussion darüber geführt wird, ob es den Begriff Sozialanspruch überhaupt und vor allem in der Schweiz gibt. Ich bin kein Schweizer, sondern hatte mir nur ein paar gesellschaftsrechtliche Artikel angesehen. Vielleicht interessiert sich hier aber jemand dafür. Dornauge (Diskussion) 21:19, 25. Sep. 2015 (CEST)

Danke, habe mich an der Disk. beteiligt.--Aschmidt (Diskussion) 22:08, 25. Sep. 2015 (CEST)
+1 Ich auch. --Opihuck 22:47, 25. Sep. 2015 (CEST)

Der Artikel wurde behalten.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aschmidt (Diskussion) 08:32, 6. Okt. 2015 (CEST)

Wikidata: Syndic, Syndikus

Mir ist aufgefallen, dass der deutsche Wikipedia-Artikel Syndikus und der englische en:Syndic recht unterschiedliche Gegenstände zu beschreiben scheinen bzw. einen recht unterschiedlichen Fokus haben, aber über ein Wikidata-Item mit Interwiki-Links verbunden sind. Ich frage mich, ob das gerechtfertig ist, und habe diese Frage gerade auf Wikidata gestellt - kompetente Meinungsäusserungen und Ratschläge willkommen :-) Gestumblindi 00:30, 22. Aug. 2015 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aschmidt (Diskussion) 00:08, 12. Okt. 2015 (CEST)

Indiz und Indizienprozess

In seiner Kolumne hat Herr Fischer ja letztens die Artikellage zum Themenkomplex Indizien kritisiert. Könntet Ihr die Kritik aufgreifen und hier etwas verbessern? Dankeschön, --Taxman¿Disk? 08:45, 23. Sep. 2015 (CEST)

Danke für den Link, diese Kolumne war besonders schön. Und ja, die Artikel sollten wir uns zur Brust nehmen. Prozessuale Themen sind hier leider oft nicht gut.
Wer von den Mitstreitern mag sich die beiden Artikel anschauen? Wir können Kritikpunkte auf der Disk oder hier sammeln und gemeinsam abarbeiten. Grüße --h-stt !? 16:31, 23. Sep. 2015 (CEST)
Ich bin zwar kein Fan der Kolumnen, helfe aber gern. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:36, 24. Sep. 2015 (CEST)
So, es gibt jetzt von allen betroffenen Artikeln neue Versionen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:11, 28. Sep. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aschmidt (Diskussion) 00:10, 12. Okt. 2015 (CEST)

WikiDACH 2015 - Wikipedia tut gut

Hallo Redaktion Recht,

Vom 30. Oktober bis 01. November 2015 findet im Schweriner Schloss die WikiDACH 2015 statt. Informationen zur Konferenz findet ihr auf Seite Wikipedia:WikiDACH/2015

Wir laden Euch ein, die Gelegenheit zu nutzen, um Treffen abzuhalten, Projekte zu beleben und Euch mit anderen Redaktionen, Portalen und WikiProjekten zu vernetzen. Außerdem öffnen wir Euch gern die Türen zur Landesregierung Mecklenburg-Pommern und der Stadt Schwerin. Schreibt bitte gern an mailto:orga@wikidach.org oder auf unserer Diskussionsseite Wikipedia_Diskussion:WikiDACH/2015 --Sebastian Wallroth (Diskussion) 10:28, 2. Aug. 2015 (CEST)

Artikel "Vorführung" >> Qualitätssicherung

Der Artikel Vorführung sollte mE in die Qualitätssicherung. Habe einen groben Fehler ausgebessert, verstehe aber zu wenig davon und habe auch leider nicht die Literatur, um ihn zu überarbeiten. --Loiosch (Diskussion) 23:59, 26. Aug. 2015 (CEST)

Gotthardvertrag

Ich habe eine Infobox in den Artikel eingebaut. Da ich mit den juristischen Infoboxen nicht firm bin meine Bitte, kurz drüberzuschauen und ggf an die hiesigen Konventionen anpassen. Merci. -- Bahnwärter (Diskussion) 15:09, 4. Sep. 2015 (CEST)

Ich habe mich gerade mal mit dem Thema beschäftigt, weil ich die fehlenden Angaben zur Ratifikation in der Infobox nachtragen wollte. Im neuesten Fundstellennachweis B des Bundesgesetzblatts (= alle gültigen völkerrechtlichen Vereinbarungen) ist der Gotthardvertrag nicht eingetragen. Das muss noch nichts heißen, aber der Satz in den Erläuterungen "Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die – soweit ersichtlich – noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können" sollte nachdenklich stimmen. Möglicherweise wird der Vertrag von Deutschland als hinfällig betrachtet. Auch eine Recherche in der UNTS (United Nations Treaty Collection), in der gültige völkerrechtliche Vereinbarungen hinterlegt sind, ergab keinen Treffer (habe allerdings auch nur die allgemeine Schnellsuchmaske verwendet; einen Vertrag in der UNTS zu finden, ist oft mühsam). Ich empfehle dir, mal beim Auswärtigen Amt nachzufragen, ob der Vertrag noch gültig ist oder sich erledigt hat. Der Eintrag in der Systematischen Rechtssammlung der Schweiz (SR) ist zwar ein Hinweis, würde mir aber noch nicht genügen. Denn auch nicht förmlich aufgehobene Verträge können in der Sache hinfällig sein. Das ist dann oft eine Frage der Interpretation. --Opihuck 09:18, 5. Sep. 2015 (CEST)

Neues Wikipedia-Feature: Wiedervorlage

Vielleicht ergeht es euch wie mir und ihr ärgert euch regelmäßig, nicht daran gedacht zu haben, Artikel in denen ihr zum Beispiel Hinweise auf ein laufendes Gesetzgebungsprojekt eingefügt habt, zu aktualisieren, wenn das Gesetz dann raus ist. Wie immer bedacht auf technische Lösungen für meine kognitiven Probleme habe ich einen Vorschlag für ein neues Feature zur "Wiedervorlage" von Artikeln gemacht und würde mich - am besten direkt auf der Seite für Vorschläge (Wikipedia:Verbesserungsvorschläge/Feature-Requests#Wiedervorlage) über Feedback freuen. --Ildottoreverde (Diskussion) 13:24, 19. Sep. 2015 (CEST)