Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 23

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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 23 im Jahr 2024 begonnen wurden.

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Hallo, ich nutze Thunderbird 115.11.1 unter Windows 11 (23H2 Build 22631.3593). Seit einiger Zeit (einigen Monaten?) habe ich Probleme, beim Verfassen einer Nachricht einen Link einzufügen.

  • Link als Text kopieren funktioniert.
  • Eingabe eines Textes, etwa "Problem", markiere diesen Text und nun im oberen Menue "Einfügen - Link" (alternativ StrG+K) --> TB friert sofort ein. Ich muss nun im Taskmanager den TB-Task beenden. Gleiches passiert auch, wenn ich alle AddOns deaktiviere.

Kann jemand diese Problem nachvollziehen? Kennt jemand eine Lösung?

Danke schon mal für jeden Hinweis. --tsor (Diskussion) 17:06, 3. Jun. 2024 (CEST)

Google thunderbird freezes when I want to insert a link liefert ein paar Sites, die sich mit dem Problem beschäftigen. Ich nutze dieselbe Version, hatte aber nie dieses problem. Psychedilly Circus (Diskussion) 17:18, 3. Jun. 2024 (CEST)
Vielen Dank, Psychedilly Circus. Nach dieser Google-Suche kam ich auf diesen Link. Im abgesicherten Modus funktioniert alles. Erst als ich dies befolgte: Launch in safe mode, at the prompt: 'Reset toolbars & controls', 'Make changes & restart'. If that doesn't konnte ich im Normalmodus wieder Links einfügen. Allerdings ist das Layout nun anders, ich muss wohl noch reparieren.
Aber, Problem gelöst. --tsor (Diskussion) 18:26, 3. Jun. 2024 (CEST)

NATO Public Diplomacy Division

Wo kann ich in der Wikipedia dazu mehr erfahren? --Teppich-Stripper (Diskussion) 19:14, 3. Jun. 2024 (CEST) PS: Insbesondere zur Geschichte der Strategieentwicklung?

Ist das nicht alles irgendwie geheim? --Khatschaturjan (Diskussion) 20:25, 3. Jun. 2024 (CEST)
Die Website der Nato hat https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_69275.htm . --Rôtkæppchen₆₈ 22:36, 3. Jun. 2024 (CEST)
Und das 'Strategic Foresight Team' dort? --Teppich-Stripper (Diskussion) 23:15, 3. Jun. 2024 (CEST)
...lässt sich per Suchmaschine finden. --Rôtkæppchen₆₈ 01:45, 4. Jun. 2024 (CEST)

Rechtsprechung zur Einsehbarkeit von Kleingartenparzellen

Welche Regeln gelten zur Einfriedung eines Schrebergarten (in Brandenburg)? Die Rahmengartenordnung nennt nur die maximale Höhe von Hecken. Gilt das auch analog für Sichtschutzelemente? Welche Grundlagen (Rechtsprechung) gibt es sonst noch zur max. Höhe von Sichtschutz?

Rahmengartenordnung besagt:

4.2. Beim Errichten von Sichtschutzblenden und Hecken zum Nachbarn ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 50 cm zur Parzellengrenze sowie eine Bodenfreiheit bei Windschutzblenden von mindestens 20 cm einzuhalten.

4.4. Die Errichtung von sichtbehindernden Einfriedungen ist von der vorherigen Genehmigung durch den Verpächter abhängig. Zur Schaffung eines Bereiches der Privatsphäre ist es möglich, die Terrasse, eine Sitzgruppe oder Ähnliches, mit einem Sichtschutz mit einer Höhe von maximal 2,2 m unter Beachtung von Ziffer 4.2. einzugrenzen.

4.6. Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung der Kleingärten sind die Kleingartenpächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf ihre Kosten verpflichtet.

Anhang 01: Höhe von Hecken - zwischen den Kleingärten bis max. 1 m - zu den Wegen innerhalb der Kleingartenanlage 1,0 – 1,3 m - zur Außengrenze der Kleingartenanlage 1,8 – 2,2 m

Quelle: Rahmengartenordnung Brandenburg, 06.05.2023 Günter Mieso (Diskussion) 23:14, 3. Jun. 2024 (CEST)

Naja neben der allgemeinen Rahmengartenordnung kommen natürlich nch die Regeln des Verpächters (aka Gartenverein o.Ä.) zum tagen. Dieser kann eventuell weitere Einschränkungen oder Vorgaben enthalten. Spätestens hier gibt es keine allgemeingültige Antwort.--Oberkaffeetante (Diskussion) 09:21, 4. Jun. 2024 (CEST)

Urteilsbegründung

Müssen alle deutschen Gerichtsurteile begründet sein?

--2001:FB1:13A:50C1:79B6:9265:8568:9319 06:15, 4. Jun. 2024 (CEST)

Wir haben da was vorbereitet: Entscheidungsgründe, zweiter Absatz. --92.117.130.7 06:34, 4. Jun. 2024 (CEST)

Roaming Kostenfalle

Ich war gestern auf der Durchreise durch Serbien. Ich kontrollierte heute meine Rechnung und musste feststellen, dass ich aktuell Roaminggebühren von ~60 Euro verursacht habe. Nachdem ich bei den Rechnungen nachschsute, traf mich der Schlag: Um 10:18 erhielt ich die Narricht, dass ich in Serbien bin. Um 10:19 erhielt ich die Info, dass ich 60 Euro überschritten habe. Kann man hier eigentlich von Abzocke sprechen? Grüße

--213.147.163.154 05:41, 3. Jun. 2024 (CEST)

Kann man, aber damit ist zu rechnen: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reisetipps/telefonieren-ausland-handy/ --Kreuzschnabel 07:28, 3. Jun. 2024 (CEST)
Danke! --Wikiseidank (Diskussion) 07:46, 3. Jun. 2024 (CEST)
Vielleicht eher als Abzocke mit Ansage.
Serbien gehört nun mal nicht zu EU, da langen die dann schon kräftig zu. Ich vermute mal du hast die mobilen Daten auch beim Roaming an gelassen und munter weiter gestreamt? Laut https://www.netzwelt.de/roaming/serbien.html#roaming kostet das da pro MB je nach Provider zwischen 1 € und 24 €, da geht das dann schon fix. Steht aber auch alles in deinem Vertrag und du bekommst standardmäßig auch bei jedem Grenzübertritt ein paar SMS dazu. --134.19.34.8 07:45, 3. Jun. 2024 (CEST)
Lass mich raten: Du bist bei Hutchinson Drei Austria, hast vergessen, die Mobildaten zu deaktivieren und hast schlappe 4 MB verbraucht. Macht 60 Euro. --Rôtkæppchen₆₈ 08:16, 3. Jun. 2024 (CEST)
Dass Serbien nicht in der EU ist weiß ich. Die Narricht bekam ich um 10:18 und um 10:19 habe ich dann die verhängnisvollen MBs verbraucht. Mich kotzt es nicht mal an, dass die MBs Preise so hoch sind (1,41 Euro/100 KB), sondern dass sofort verrechnet wird. Da frage ich mich schon, wo der Konsumentenschutz bleibt. Übrigens: Ich bin bei bob und in Serbien war A1 Serbia der Mobilfunk Anbieter. Ich war um 10:00 in Serbien und wenn ich wirklich vergessen haben sollte, dann kann ich auch nicht über 15 Minuten surfen. --213.147.160.123 08:28, 3. Jun. 2024 (CEST)
Verbraucherschutz beim Nicht-EU-Roaming ist schwierig. Die inländischen Mobilfunkanbieter behaupten meist, dass ihnen die ausländischen Roamingpartner so hohe Entgelte berechnen. Überprüfen lässt sich das nicht, aber es ist wahrscheinlich, dass das vom ausländischen Provider als leichte Geldquelle betrachtet wird. Das war vor Verordnung (EG) Nr. 717/2007 ja auch in der EU so. Dagegen hilft eine ausländische SIM-Karte oder E-SIM. --Rôtkæppchen₆₈ 09:48, 3. Jun. 2024 (CEST)
Es gibt ja schon einen Konsumentenschutz, nämlich die verpflichtende Kostenbremse bei 55 €, die erst manuell deaktiviert werden muss, wenn man im Nicht-EU-Ausland weitersurfen will. Der Rest ist dann einfach Pech. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 11:04, 3. Jun. 2024 (CEST)
„Da frage ich mich schon, wo der Konsumentenschutz bleibt“ – inwiefern glaubst du ein Recht auf einen solchen zu haben? Umfassender Verbraucherschutz über Staatsgrenzen hinweg ist eine der zahlreichen Errungenschaften der EU. Wenn du die verlässt, bist du als Ausländer zum Melken da und musst auf dich selbst aufpassen, das ist nun mal so und das weiß man als Reisender im Allgemeinen auch. (Manchmal befürchte ich, es geht uns viel zu gut hier, sonst wäre die EU auch nicht so in der Kritik. Die Briten habens erst hinterher gemerkt, wir merkens hoffentlich etwas früher.) --Kreuzschnabel 11:29, 3. Jun. 2024 (CEST)
Ich hatte letztesmal in der Schweiz auch zuerst die Kostenwarnung für 50 Euro und dann die Preisinfo. Beides direkt am Bahnsteig in Basel. --Ailura (Diskussion) 12:56, 3. Jun. 2024 (CEST)
Rechtlich haben natürlich alle Recht, die darauf hinweisen, dass z. B. Serbien oder die Schweiz nun einmal nicht zur EU gehören. Andererseits zeigt mir bereits eine kurze Recherche hier bei Wikipedia, dass allein zwei wichtige Mobilfunkanbieter in Serbien (Yettel Srbija und A1 Srbija) Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten gehören (die tschechische PPF Group bzw. die österreichische Telekom Austria). Da stellt sich aus verbraucherschutzpolitischer Sicht schon die Frage nach einer Abzocke. Denn warum sind die Gebührenforderungen der ach so "EU-ausländischen" Anbieter dermaßen hoch? Technische Kosten sind es wohl eher nicht ... --Koschi73 (Diskussion) 13:59, 3. Jun. 2024 (CEST)
Die Antwort ist doch klar, wenn man sich anschaut, was Telefonate ins Ausland kosten, damit verdienen sie sich die goldene Nase, die durch die Roamingregel erstmal weggefallen war. Und man muß sich auch nicht im Ausland befinden, um sich in fremde Netze einzuwählen. Tief in der Steiermark ist man mitunter im slowenischen Netz, in Brandenburg ganz oft im polnischen - das verursacht zwar keine Kosten, passiert an den Außengrenzen der EU aber sicher auch. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:09, 3. Jun. 2024 (CEST)
Das gibts heute noch: in Vorarlberg an der Grenze zur Schweiz. Da kann ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, obwohl man das Land nie verlassen hat. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 14:14, 3. Jun. 2024 (CEST)
Früher war es durchaus üblich, dass man aus dem Urlaub zurückkam und dann kam der große Schock: eine vier- oder gar fünfstellige Telefonrechnung. Hier z. B. während einer Kreuzfahrt: [1] Dass das Abzocke ist, ist kein Geheimnis, aber es gibt genug Leute, die zu viel Angst haben und lieber den Betrag für einen Neuwagen an ihren Telefonanbieter zahlen, als zu widersprechen. Genau deshalb gibt es ja die Kostenbremse, damit genau das nicht passiert. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 14:13, 3. Jun. 2024 (CEST)
Legendär: 42.000 Euro Roaming-Gebühren in 3 Tagen, weil der damalige "Bild"-Chefredakteur in Marokko bloggte. --Chianti (Diskussion) 14:42, 3. Jun. 2024 (CEST)
Es gibt durchaus multinationale Mobilfunkanbieter, die ihre verschiedenen internationalen Netze dennoch nicht zusammenschalten, weil es betrieblich nicht notwendig ist und auch eher zu Kummer führt, wie diverse Netzzusamen- oder umschaltungen in Deutschland beweisen, z.B. von Unitymedia oder Eplus/O2 oder jüngst 1&1. --Rôtkæppchen₆₈ 16:36, 3. Jun. 2024 (CEST)
Ich empfehle dazu folgenden Artikel des österreichischen Standard: Schweizer Tarif-Wegelagerei kostet T-Mobile-Kunden 143.000 Dollar. eryakaas • D 21:43, 4. Jun. 2024 (CEST)

Elektronische Reisegenehmigung (ETA) notwendig für Deutsche für Reise in UK (Schottland)?

Ist jemand (mit einem deutschen Reisepass) kürzlich in Schottland gewesen? Brauchte er/sie dafür ein ETA? Die Lage ist sehr unübersichtlich.

Kann jemand Licht in die Sache bringen? Danke! Psychedilly Circus (Diskussion) 12:59, 4. Jun. 2024 (CEST)

Im ersten Link findet sich folgender Absatz: Currently, Germans do not need an ETA to travel to the UK. However, once the system opens for German citizens in 2024, they must apply and obtain an approved UK ETA before traveling to the UK. Sprich: Soll irgendwann in 2024 kommen, ist aber noch nicht soweit. --Lidius (Diskussion) 13:07, 4. Jun. 2024 (CEST)
Die großbritannische Regierung kann das unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta und https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/germany/tourism . --Rôtkæppchen₆₈ 13:10, 4. Jun. 2024 (CEST)
Ja - auf diesen Seiten (immer im Kreis) war ich mehrfach. Viel Blah Blah aber keine konkreten Links. Aber aus den anderen Antworten (und der Zurückweisung bei der Online-Bewerbung) schliesse ich nun, dass ich wohl (noch) kein ETA brauche. Also noch wie vor guten alten EU-Zeiten. God Save the King and the slow walk of the British Burocracy ! Psychedilly Circus (Diskussion) 13:39, 4. Jun. 2024 (CEST)
Und falls es weiter beruhigt, ein Mitglied meiner Familie ist erst vorgestern nach England eingereist, ohne dass wir eine gebührenpflichtige ETA vorgenommen hätten (nur die üblichen Voraus-Passagierinformationen an das Beförderungsunternehmen). -- 79.91.113.116 13:55, 4. Jun. 2024 (CEST)
Das Auswärtige Amt formuliert es so: "Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreiseanmeldung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Das genaue Inkrafttreten dieses Erfordernisses für deutsche Staatsangehörige ist noch nicht bekannt." Bis eben war mir davon noch überhaupt nichts bekannt. Ich bin zuletzt im April in Großbritannien gewesen. In Erinnerung ist mir da nur geblieben, dass die automatische Passkontrolle nicht funktioniert hat und man einen personenbesetzten Schalter ansteuern musste. So wie es aussah war ich da kein Einzelfall, es schien mir als seien davon alle Deutschen betroffen gewesen. --Steigi1900 (Diskussion) 13:24, 4. Jun. 2024 (CEST)
Es ginge wohl zu weit, dass man in den entsprechenden Artikel (Elektronische Reisegenehmigung) einfügt, was so der Status quo ist, oder ? Psychedilly Circus (Diskussion) 15:33, 4. Jun. 2024 (CEST)
Zumindest im Falle Großbritannien steht es schon drin. Außerdem ist Wikipedia keine Glaskugel. --Rôtkæppchen₆₈ 15:39, 4. Jun. 2024 (CEST)
Steht doch drin, wenn auch nur arg knapp. --Steigi1900 (Diskussion) 15:39, 4. Jun. 2024 (CEST)

Suche das Geburtsdatum eines Musikers

Der Pianist Big John Carter ist Mitte Mai gestorben (und offenbar aus Geldgründen immer noch nicht bestattet worden, siehe hier - falls jemand spenden oder den Link weiterreichen will...). Es gab online einige Nachrufe, am ausführlichsten wohl von Henri Herbert, aber ich finde nirgendwo eine Erwähnung des Geburtsdatums Carters. Kann jemand helfen? Es dürfte in den 1950er Jahren liegen, da er die Schule in den 1960ern abgeschlossen hatte. --Established 1620 (Diskussion) 09:29, 4. Jun. 2024 (CEST)

Gibt es zumindest Anhaltspunkte, in welchem Ort der Mann gelebt hat/gestorben ist? Der Go-fund-me-Link schweigt sich da leifer aus. --Proofreader (Diskussion) 18:52, 4. Jun. 2024 (CEST)
Hier (ab S. 36) gibt's eine Biographie bis 2014. Das genaue Geburtsdatum steht leider nicht drin, aber immerhin das Geburtsjahr: 1958. --Xocolatl (Diskussion) 22:04, 4. Jun. 2024 (CEST)
Danke, immerhin! Dann war Carter jünger als gedacht. Er hat oder hatte (ich finde sie gerade, warum auch immer, nicht mehr) eine Facebookseite, auf der zumindest die Schule vermerkt war, aber vielleicht dann doch nicht das Jahr des Schulabgangs. --Established 1620 (Diskussion) 10:03, 5. Jun. 2024 (CEST)

Fernsehserie gesucht

Tatsächlich eine Frage, die sich beruflich ergeben hat: Gab es in den Sechziger Jahren eine Fernsehserie die "Der kleine Fynn" hieß oder zumindest eine Kinderserie, in der "ein kleiner Fynn" vorkam? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 10:39, 4. Jun. 2024 (CEST)

Mir kam als erstes der Mehrteiler Tom Sawyers und Huckleberry Finns Abenteuer aus den 60ern in den Sinn. Wäre allerdings ein Finn statt einem Fynn, und leider keine Erinnerungen, ob es da 'Der kleine Finn' genannt wurde. --2A02:3037:20C:53A1:A384:EA86:54B2:F184 14:32, 4. Jun. 2024 (CEST)
Die kleine My hätte ich noch im Angebot. --Ailura (Diskussion) 16:28, 4. Jun. 2024 (CEST)
Dies könnte eine Spur sein. Im Artikel steht ja, dass das historische Vorbild vier Jahre jünger als Mark Twain war, er also bestimmt als "kleiner" wahrgenommen wurde. Wer hier kennt die Serie (oder ist es nur ein Weihnachtsvierteiler?) genauer? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 16:31, 4. Jun. 2024 (CEST)
Ich glaube mich ganz schwach erinnern zu können, dass die sonore Erzählerstimme aus dem Off irgendwann von einem "kleinen Finn" spräche. Vielleicht hast Du selbst Lust einmal hinein zu hören (in den Vierteiler meine ich jetzt!) [2]. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 16:59, 4. Jun. 2024 (CEST)
Das würde passen, siehe Abenteuervierteiler: "Ein von Ulbrich favorisiertes Stilmittel war es, die Handlung durch eine Erzählstimme kommentieren zu lassen. Dies gab ihm beim Schnitt der Filme große Freiheiten, da er die Stimme des allwissenden Erzählers einsetzen konnte, um Handlungslücken zu überbrücken oder wichtige Informationen zu übermitteln." Heutzutage wirkt das wie ein verfilmtes Hörbuch, weshalb ich bei einer Wiederausstrahlung von Der Seewolf (1971) nach einigen Minutan abgeschaltet habe.--Chianti (Diskussion) 17:52, 4. Jun. 2024 (CEST)
Ich denke, das könnte es sein, Es kommt darum, dass jemand den gleichen Vornamen hatte wie ein anderer Klassenkamerad. Da er der kleinere von beiden war, nannten ihn die Klassenkameraden zur Unterscheidung, so berichtet er, Fynn (vielleicht auch Finn, die Kinder haben es ja nur gesagt und gehört und wohl nie geschrieben). Dies sei durch eine Fernsehserie inspiriert gewesen. Doch was gab es da schon beim Wechsel von den Sechzigern und den Siebzigern. Die Chance ist enorm, dass das die Basis der Geschichte ist. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 09:25, 5. Jun. 2024 (CEST)

Fallanalytiker

Es geht um eine real vermisste Person, wo sämtliche Spuren widersprüchlich sind. Wie findet man privat finanziert einen guten Fallanalytiker? Auf was ist zu achten? Hat jemand Erfahrung? --2001:9E8:2669:D200:8095:8F12:9C83:48C5 21:50, 4. Jun. 2024 (CEST)

Versuche es mal über einen Rechtsanwalt. Der kann 1. der Polizei Dampf machen, falls die zu trantütig arbeitet, und 2. nach einem geeigneten Privatermittler suchen. Irgendetwas selbst zu managen ist nicht gut, wenn man selbst zu sehr involviert ist: Die Gefahr ist groß, an Agenten zu geraten, die vor allem ihren eigenen Vorteil im Blick haben. (Und natürlich stellt sich auch noch die Frage, was es Dir wert ist bzw. was Du Dir leisten kannst. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Du mußt Dir, ggf. beraten von Bekannten, Verwandten oder guten Freunden, einfach mal folgende Frage stellen: Du setzt einen Betrag x ein. Der ist dann vielleicht eines Tages verbraucht, es hat Dich aber nicht weitergebracht. Und was machst Du dann?) Was kann man überhaupt mit Geld machen? Zunächst einmal, was man ohne Geld machen kann: Suchmeldungen publizieren, z. B. auf social media. Und sich an Vereinigungen oder Selbsthilfegruppen von Angehörigen von Verschwundenen wenden - die können einen vor Dummheiten bewahren. Mit Geld kann man Personen engagieren, die gegen Aufwandsentschädigung - inkl. Honorar, versteht sich - Nachforschungen anstellen, aber ohne Erfolgsgarantie. Oder man kann eine Belohnung ausloben. Die wird dann nur im Erfolgsfall fällig. Dann gibt es noch die Variante "fragen kostet nichts": Man fragt mal eine von den bekannten Koryphäen, was man tun kann bzw. wen sie empfehlen können. Kann sein, daß man dann "abgewimmelt" wird. Dann steht man aber auch nicht schlechter da, als wenn man gar nicht erst gefragt hätte. (Und auch dabei ist es vielleicht nicht verkehrt, einen Mittler einzuschalten.) Auch nicht so verkehrt ist es, mit Organisationen wie z. B. dem Roten Kreuz oder auch kirchlichen Einrichtungen Kontakt aufzunehmen. Daß man von denen öffentlich insoweit nichts hört, muß nicht gegen sie sprechen. --77.0.94.120 00:11, 5. Jun. 2024 (CEST)

Wie stark muss das Holzbrett sein?

Hallo, ich hab da mal eine frage, ich hab ein kleines Tischen länge 70cm, breite ca 50cm, auf dem hinteren Teil müss ich ein Holzbret drauf legen mit den Masen, länge 1m, breite 30cm, wie stark muss es sein, damit ein 12kg schweren TV drauf zu stellen, ohne das das Brett Kaputt geht?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:34, 6. Jun. 2024 (CEST)

Gegenfrage: Wo soll denn der TV stehen? Soll das Brett einen halben Meter über den Tisch hinausragen und der TV steht dann am Ende? Denn wenn alles mittig steht, bräuchte man doch kein Brett. --Magnus (Diskussion) 16:41, 6. Jun. 2024 (CEST)
Autsch, ok das kann man nicht wissen, tschuldigung, das Brett soll im hinteren Bereich mittig drauf liegen, weil die Füße vom TV 963mm weit auseinander sind, weiter als das Tischchen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 16:45, 6. Jun. 2024 (CEST)
Jetzt macht die Auskunft schon Holzzuschnittberatung … also 6 kg Punktlast auf 13 cm Überstand? Das wird vermutlich ein 5 mm Sperrholz auch noch sicher halten, aber ich würde sagen, mit MDF ab 9 mm wirst du da ganz sicher glücklich. --Kreuzschnabel 16:56, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ja @Kreuzschnabel:, ich hab hier gefragt, weil ich keinen schimmer habe, wo ich sonst hätte fragen können. Danke! ich werde mir eine MDF platte besorgen.--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 17:04, 6. Jun. 2024 (CEST)
Verbiegung ist eher das problem, als dass das brett kaputt geht... Warum ist der tv denn so schwer, normale sind doch leichter? --2A01:599:744:4CD1:E83F:6338:D94A:7793 18:32, 6. Jun. 2024 (CEST)
Vlt. ist es noch ein Röhremodell. Mein Röhrenfernseher läuft und läuft und läuft ...
GRuß --2003:C6:1737:9866:547B:5705:8655:F538 18:55, 6. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 18:56, 6. Jun. 2024 (CEST)
+1 zu verbiegen. Wenn Sperrholz, dann würde ich das mit zwei Leisten in Längsrichtung verstärken. --2001:871:69:CE:1827:7CCE:7D68:9C0E 19:11, 6. Jun. 2024 (CEST)
…oder gleich stabverleimte Tischlerplatte. --Rôtkæppchen₆₈ 21:13, 6. Jun. 2024 (CEST)
Musste halt schleifen, lackieren und für die Optik Umleimer draufbügeln. Nicht Rocket Science, erfordert aber schon ein bisschen Liebe und Geschick. Multiplex (oder gar MDF) kann hingegen richtig gut aussehen, wenn man die Ränder rundschleift. --Dumbox (Diskussion) 22:13, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ich weiß schon, über Geschmack kann man nicht streiten. Aber eine stabverleimte Holzplatte hat wohl einen klaren optischen Vorteil gegenüber einer Faserplatte. Und Umleimer verwende ich ausschließlich bei Faserplatten. --2001:871:69:2D16:7DB1:3D1C:23C7:B4C2 13:04, 7. Jun. 2024 (CEST)
Oder gleich ein fertiges Regalbrett kaufen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:05, 6. Jun. 2024 (CEST)

Filemaker und Android

Ich hab hier einige Filemaker-Datenbanken (.fp5, Windows), die ich gern auf dem Smartphone in irgendeiner brauchbaren Form lesbar machen würde. Ich habs versucht, sie als .csv und .dbf zu exportieren, mit den jeweiligen Reader-Apps auf dem Smartphone ist dann zwar etwas lesbar, aber leider ziemlich zerhackt, wirr und unbrauchbar. Mit Office würde es vielleicht gehen, aber da fehlen die Schriften und ich müsste upgraden. Aber bezahlen will ich natürlich nichts dafür. Jemand noch Ideen? Danke schonmal und Grüße --Kpisimon (Diskussion) 13:03, 4. Jun. 2024 (CEST)

Hast du mal eine Beispieldatei? Mit Total Commander kann man eigentlich alles öffnen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:12, 4. Jun. 2024 (CEST)
Die Dateien sind alle auf meiner Festplatte, wie sollte ich sie hierhin bringen? Grüße --Kpisimon (Diskussion) 14:33, 4. Jun. 2024 (CEST)
Es soll Gratis-Dateihoster geben. Nimm aber eine Datei mit problemlosem Inhalt. --Rôtkæppchen₆₈ 14:50, 4. Jun. 2024 (CEST)
Sorry, was ist das? --Kpisimon (Diskussion) 15:03, 4. Jun. 2024 (CEST)
Schau mal in unseren Artikel Sharehoster. --Rôtkæppchen₆₈ 15:46, 4. Jun. 2024 (CEST)
Danke, ich schau mich mal um. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 16:35, 4. Jun. 2024 (CEST)
Also dann: Beispiel. Grüße --Kpisimon (Diskussion) 16:54, 4. Jun. 2024 (CEST)
Filemaker gibt es nur für Windows und MacOS. Lad Dir bei Claris https://www.claris.com/de/trial/ eine Testversion runter und nutze sie, um Deine Filemaker-Datenbanken in ein verbreitetes Format (µ$ Access, LibO Base etc, zur Not .xlsx oder .ods) zu exportieren. Wenn Du das dann noch nach .ods oder .xlsx verwandelt bekommst, sollten die Tables mit Android-Standard-Office-Software (Excel for Android, Google Sheets oder z.B. Synology Office) zu öffnen sein. --Rôtkæppchen₆₈ 23:31, 4. Jun. 2024 (CEST)

Ich hab ja schon (mit FM-eigenen Mitteln) in andere Frormate konvertiert, nur waren die halt mit keiner der verfügbaren "Reader"-Apps in brauchbarer Form zu lesen. Inzwischen habe ich Google Tabellen gefunden, das macht die .csv-Dateien recht ordentlich lesbar. Damit erledigt, nochmal Danke für alle Antworten und Grüße --Kpisimon (Diskussion) 13:34, 5. Jun. 2024 (CEST)

Abschieben nach...?

Ich verstehe die aktuellen Nachrichten nicht: Der Messerattentäter von Mannheim kann schon deswegen nicht abgeschoben werden, weil er noch längere Zeit einen Erholungsaufenthalt bei gesiebter Luft vor sich hat. Um wen sonst soll es bei dem aktuellen Gegakel denn eigentlich gehen? Bei jemandem, der (noch) keine schweren Straftaten begangen hat, besteht kein Grund für eine Abschiebung, und bei den anderen keine Möglichkeit dazu. --77.0.94.120 23:47, 4. Jun. 2024 (CEST)

Um Personen, die aus der Haft entlassen werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:57, 4. Jun. 2024 (CEST)
Im konkreten Fall liegt das aber wohl eher in weiter Ferne. (Wobei man auch nicht ausschließen kann, daß der Tatverdächtige unversehens auf den Friedhof entlassen wird. Was insofern schade wäre, daß man ihn dann nicht zu den Vorgängen befragen kann. Weswegen man Unsymps nicht voreilig totschlagen sollte.)
Es wird offenbar Unterschiedliches ventiliert, z. B. Entlassung verurteilter Täter auf Bewährung, verbunden mit einer Abschiebung, oder, in vielen Fällen auch nicht so selten, Abschiebung ins Herkunftsland zwecks dortiger Strafverbüßung. Beides kommt nicht in Frage, wenn dem Missetäter dort Gefahr für Leib und Leben droht oder man ihm für seine Verbrechen auch noch einen Orden umhängen würde. --77.0.94.120 00:15, 5. Jun. 2024 (CEST)
Und fragen viele: Warum nicht, wenn ihm Gefahr für Leib und Leben droht? --109.42.177.133 08:00, 5. Jun. 2024 (CEST)
Die Politiker wünschen sich einfach die Abschiebungen nach Afghanistan zurück. Nur dass damals, als noch in dieses Land abgeschoben wurde, eine ganz andere Situation herrschte, und die Abschiebungen schon damals wegen dem Krieg gegen den Terror stark umstritten waren. Jetzt, wo die Taliban an der Macht sind, die ganz sicher mit keiner westlichen Regierung zusammenarbeiten werden, halte ich es für absolut ausgeschlossen, dass in absehbarer Zeit ein Rückführungsabkommen abgeschlossen wird, abgesehen davon dass eine Abschiebung nach Afghanistan auch aus ganz praktischen Gründen (keine Flüge nach Kabul) scheitern würde. Aber Hauptsache, man hat mal laut geschrien. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 00:42, 5. Jun. 2024 (CEST)
Selbst wenn es möglich wäre: Was soll das? Ok, man hätte dieses <zensiert> nach der Ablehnung seines Asylantrags rauswerfen können, dann hätte er es nicht tun können. Aber *jetzt* nach Abschiebung zu schreien, ist doch hyperfluid und weltfremd. Was zwei Aspekte hat: - Wie doof sind öffentlichkeitswirksam geifernde Politiker? - Für wie doof halten sie diese Öffentlichkeit, und warum haben sie damit auch noch recht? --77.0.94.120 01:16, 5. Jun. 2024 (CEST)
Den Täter konnte man damals nicht abschieben, weil er ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling war und Minderjährige ganz grundsätzlich nicht ohne ihre Eltern abgeschoben werden. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 01:51, 5. Jun. 2024 (CEST)
Was ich an der aktuellen Debatte nicht verstehe: Wenn ich einen islamistischen Straftäter so schnell wie möglich zu den Taliban abschiebe, tue ich ihm dann nicht einen großen Gefallen? Dann kommt er doch prinzipiell zu Freunden und kann sich als Held feiern lassen. – Gestern nachmittag kam auf DLF Kultur ein Interview mit einem Verfassungsrechtler, der der Innenministerin entschieden widersprach: Bei der Abschiebung nach Afghanistan gehe es nicht um „Bleibe-Interessen“, wie sie es ja formuliert hat (also um eine Bleiben-Wollen), sondern schlicht um Menschenrechte, die dort mit Füßen getreten würden, und die stehen – jawohl, und das soll auch so bleiben – über dem Sicherheitsinteresse unseres Landes. Vom letzten deutschen Staat, dessen Staatssicherheit auf Menschenrechte gesch*ssen hat, sollten wir einklich noch die Nase voll haben. --Kreuzschnabel 07:41, 5. Jun. 2024 (CEST)
Die Leute, die sich da jetzt äußern, wollen nix tun. Sie wollen etwas sagen, und zwar schnell und knackig. Nähere Beschäftigung mit diesen Verlautbarungen ist Zeitverschwendung. Sie sollen nichts zur Sache beitragen. Sie sollen den Sprecher selbst im Meinungsspektrum verorten. Wir sollen hören, dass sie etwas gesagt haben. Damit ist der Fall abgeschlossen.--Meloe (Diskussion) 08:02, 5. Jun. 2024 (CEST)
Das ist ein sehr gut passendes Schlusswort; mehr ist im Rahmen dieser Funktionsseite dazu nicht zu sagen außer dem Beitrag der IP --Chianti (Diskussion) 12:07, 5. Jun. 2024 (CEST)
Bitte auf den Unterschied von Abschiebung und Ausweisung achten. --Sebastian Gasseng (Diskussion) 10:30, 5. Jun. 2024 (CEST)
Hatte das jemand verwechselt? --95.116.103.88 19:53, 5. Jun. 2024 (CEST)
Ich denke, wir sollten das hier abschließen oder im Cafe weiter bereden. --88.72.111.207 11:48, 5. Jun. 2024 (CEST)

Google-Netzwerk "mein Gerät finden"

Ich bin seit kurzem Mitglied im Google-Netzwerk "mein Gerät finden". Wenn ich das richtig verstehe geht es darum, dass Bluetooth-Geräte vernetzt werden und dadurch eine Ortung möglich ist. Wenn man Google unterstellen wollte, dass das nicht aus Liebe zu den Benutzern eingeführt wurde, sondern aus Eigennutz: woraus könnte dann der Eigennutz bestehen? --2001:16B8:B88A:DA00:234B:B90E:E006:3BA4 12:17, 5. Jun. 2024 (CEST)

Der Eigennutz könnte zum Beispiel darin bestehen, einen guten Service zu bieten, der Konsumenten dazu bringt, sich für Google zu entscheiden. Es reicht schon aus, dass zum Beispiel Apple einen ähnlichen Service bereits seit einiger Zeit bietet und potentielle Kunden sich deswegen für ein Apple-Produkt und gegen die Google-Nutzung entscheiden könnten. Guter Service hält Bestandkunden, besserer Service gewinnt Neukunden. Es ist also im egoistischsten Eigeninteresse jedes kapitlistischen Unternehmens, den Kunden den besten Service zu bieten. Mehr sinistre Hintergedanken muss es gar nicht geben.--91.221.58.22 14:42, 5. Jun. 2024 (CEST)
Bewegungsdaten sind relativ wertvoll, vor allem verknüpft mit anderen, damit kann man bestimmt auch ki trainieren... --2A01:599:441:C1FE:7A70:B71D:9108:51AD 16:48, 5. Jun. 2024 (CEST)
Die Bewegungsdaten haben sie sowieso schon mit Google Maps und ev. auch noch mit Standordfreigabe. Sehr wertvoll in Kombination mit den Wifi-Netzen in der Umgebung. Aber macht ein Verzeichnis der BT-MAC-Adressen Sinn? --2001:16B8:B88A:DA00:234B:B90E:E006:3BA4 18:50, 5. Jun. 2024 (CEST)

Deutsche Abkürzung für Ständiger Gemeinsamer NATO-Russland-Rat gesucht

Bei der NATO gibt es für alles eine Abkürzung (NRPJC), gab/gibt es da auch eine deutsche für? --Teppich-Stripper (Diskussion) 12:43, 5. Jun. 2024 (CEST) PS: Die Frage stellte sich mir gerade in dem m.E. windschiefen Artikel Beziehungen zwischen der NATO und Russland.

Hier einfach als NRR abgekürzt. -- 79.91.113.116 12:56, 5. Jun. 2024 (CEST) PS: Die analoge englische Abkürzung NRC wird allerdings auch verwendet; die Langform (SGNRR o. ä) der deutschen Abkürzung finde ich aber nicht.

Deutsche Grammatik: Plural beim Prädikat bei Aufzählungen

So, man erkläre mir bitte dies. Ich kann schreiben: "Hans und Otto gingen zur Schule", und da hier "Hans und Otto" als Aufzählung das Subjekt im Plural sind, steht das Prädikat entsprechend ebenfalls im Plural. Wenn ich den Satzbau aber ändere, dann sieht es womöglich anders als: "Hans ging zur Schule und dann auch noch Otto". Hier ist erst "Hans" das Subjekt und nur im Singular. Eine Pluralform ergibt hier wenig Sinn. Warum? Weil "und dann auch noch Otto" eigentlich ein aufgezählter zweiter Satz ist, in dem das Prädikat wiederum (aus Redundanz, vermute ich) weggelassen wurde ("Hans ging zur Schule und dann ging auch noch Otto")? Oder was steckt da noch dahinter? -- КГФ, Обсудить! 12:05, 3. Jun. 2024 (CEST)

Du hast es doch selbst schon ganz richtig erklärt. Insofern erübrigt sich die Frage. --Jossi (Diskussion) 12:24, 3. Jun. 2024 (CEST)
So isses. „Hans ging zur Schule“ ist ein Hauptsatz für sich. Nach dem „und“ folgt ein zweiter Hauptsatz, der einige Satzteile des ersten aufgreift. Und daher weglässt. Wie dieser. --Kreuzschnabel 14:30, 3. Jun. 2024 (CEST)
Der zweite Teil des Satzes ist eigentlich ein neuer Satz und zwar eine Ellipse (Sprache). --Rabe! (Diskussion) 14:58, 3. Jun. 2024 (CEST)
Die Regel, dass das Prädikat im Plural steht, wenn mehrere Substantive aufgezählt das Subjekt bilden, wird sowieso nicht ganz ernst genommen. Wie sagte schon Schiller in An die Freude: Gram und Armut soll sich melden / mit den Frohen sich erfreun. / Groll und Rache sei vergessen, / unserm Todfeind sei verziehn. Und Goethe hat auch nie den Grammatik-Duden gelesen.--Rabe! (Diskussion) 15:04, 3. Jun. 2024 (CEST)
Dereinst konnt ma doch schraibe, wie oanem de Schnabel gewochse ward. --Elrond (Diskussion) 15:32, 3. Jun. 2024 (CEST)
Siehe auch Hendiadyoin. „Gram und Armut“ bzw. „Groll und Rache“ sind hier nicht unbedingt zwei separate Subjekte, man kann sie auch als verbundenen Ausdruck auffassen wie etwa „Hab und Gut“, das kein Mensch als Plural behandelt. --Kreuzschnabel 16:29, 3. Jun. 2024 (CEST)
"Gram und Trauer" würde ich als Hendiadyoin auffassen können, ebenso "Groll und Zorn". Aber "Gram" und "Armut" sind für mich verschiedene Dinge. Ebenso wie "Groll" und "Rache", auch wenn die Wörter jeweils thematisch zusammengehören.--Rabe! (Diskussion) 08:16, 4. Jun. 2024 (CEST)
Das Kontrastbeispiel funktioniert auch in noch reinerer Form, nämlich "Hans und auch Otto gingen zur Schule" versus "Hans ging zur Schule und auch Otto". Wie aber wäre es mit Otto in Gedankenstrichen, also "Hans - und auch Otto - ging(en) zur Schule", gibt es hierzu auch noch ein klares Regelwerk? -- 79.91.113.116 15:27, 3. Jun. 2024 (CEST)
Was sollte sich ändern, nur weil der Satz in Gedankenstrichen steht?
Gruß --2003:C6:1735:ED92:CAE:DE28:8B44:205B 16:40, 3. Jun. 2024 (CEST)
Meine persönliche Auffassung ist, das Textteile, die von Gedankenstrichen oder Klammern eingeschlossen sind, nicht an der syntaktischen Struktur des jeweiligen Satzes teilhaben. Bezugslinien von Relativsätzen oder Attributen ignorieren diese abgetrennten Textteile.--Rabe! (Diskussion) 08:25, 4. Jun. 2024 (CEST)
Ja, bei Zitaten kann das so sein. Aber wenn der ganze Ausdruck in Klammern steht und wenn sonst nichts da steht...
Gruß --2003:C6:1735:ED6D:702E:B77B:875C:D0FA 22:36, 5. Jun. 2024 (CEST)
Zitate macht man in Anführungsstriche. ;-)
Gruß --2003:C6:1737:9866:547B:5705:8655:F538 11:44, 6. Jun. 2024 (CEST)
Hi,
das wollte ich auch schreiben. Ist mir dann zu belehrend vor gekommen.
Gruß --2003:C6:1737:9866:547B:5705:8655:F538 20:17, 6. Jun. 2024 (CEST)
"Hans - und auch Otto - gingen gern zur Schule." Wenn ausgedrückt werden soll, dass dem Sprecher der Otto spontan einfällt, und wenn dieser Einschub mit Gedankenstrichen markiert werden soll, dann ist der Satz mit "gingen" oder mit "ging" jeweils in Ordnung. --Blue 🔯 21:25, f (CEST)

Steam Spiele mit Geforce Now

Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee. Ich hab einige Spiele in meiner Steam Bibliothek. Vor einem halben Jahr hab ich mich mal bei GeForce Now angemeldet, um auf meinem Uralt-Rechner von 2008 mit Ubunutu einige neuere Games zu spielen. Klappt wunderbar mit Cyberpunk 2077. Nun wollte ich gerne wissen welche Spiele aus meiner Steam-Bibliothek noch auf GeForce Now zu spielen gehen. Ich wollte jetzt nicht jedes einzelne Spiel auf der Spieleübersicht von GeForce Now manuell suchen. Gefunden hab ich noch diese Übersicht, die hilft, wenn man optisch ein Spiel seiner Library dort flott wiedererkennt. Aber gibt es irgend eine Möglichkeit das auch für seine eigene private Steam-Spiele-Sammlung angezeigt zu bekommen, was auf Geforce Now spielbar ist? Ich könnte mir vorstellen, dass man irgendwie nach einem Tag filtern muss. Konnte dazu aber noch nix finden. Danke für jeden Tipp. --sk (Diskussion) 14:38, 6. Jun. 2024 (CEST)

Es würde noch andere Listen geben, z. B. diese. Verstehe ich es richtig, ob du fragst, ob es bei deiner Steam-Bibliothek eventuell eine Sortierung, Tag o. ä. gibt, um derartige Spiele schneller zu finden? Hab das nun bei mir selber nicht gefunden. Würde mich aber überraschen, falls es nicht eine Lösug gibt, z. B. ein Addon über Github oder so. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 15:23, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ha! Kaum auf Enter gedrückt und zufälligerweise dies hier gefunden. Ich glaube, das könnte das sein, was du suchst. --Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 15:24, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ok, das klingt doch vielversprechend. Das probiere ich heute abend mal aus. Danke für den Tipp. --sk (Diskussion) 15:33, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ich drück die Daumen. Gib Bescheid, falls es geklappt haben sollte.--Gruß, Traeumer (Diskussion) Für eine möglichst wertfreie Wikipedia. 15:45, 6. Jun. 2024 (CEST)

Der Artikel Bombage ist ein bißchen arg kurz geraten. Fäulnis und Gärung sprechen nach meiner Ansicht für mangelhafte Sterilisierung bei der Herstellung und sollten meiner Ansicht nach dazu führen, daß die Dose nach einiger Zeit platzt. Befall mit Clostridium botulinum führt für sich genommen nicht zu einer Bombage. Welche Konsequenzen Gasbildung durch Metallkorrosion hat, ist nicht so klar. Wie identifiziert man welche Ursache? Welche Konsequenz für die Genießbarkeit des Inhalts hat es? (Ok, die pragmatische Vorgehensweise ist wohl: bombiert -> wegwerfen.) Trotzdem: Bißchen mehr Text wäre nicht schlecht. --95.116.103.88 20:09, 5. Jun. 2024 (CEST)

Ein paar Wörter eingefügt. Fûr den Artikel reicht es meiner Ansicht nach, wenn man angibt, dass eine Bombage nicht das ist, was der Kunde erwartet = verdorbene Ware. WARUM das passiert liegt im Interesse des Herstellers, der bestrebt sein sollte, es abzustellen. Psychedilly Circus (Diskussion) 21:12, 5. Jun. 2024 (CEST)
Ich kann weder die Änderung noch die Argumentation nachvollziehen. --95.116.103.88 00:42, 6. Jun. 2024 (CEST)
Das kommt vor. Der einzige Artikel in einer anderen Sprache ist in Russisch - sagt aber auch nicht viel mehr.Auch der Pschyrembel bescheibt nicht mehr. Hilft die Argumentation, dass man es wie einen Auffahrtunfall sehen könnte? Es ist ein unerwünschtes Ereignis, aber ob es durch Glatteis, Alkohol, Handy-Ablenkung, Beifahrer-Ablenkung, Bremsversagen oder göttliche Fügung passierte, ist im Endefekt egal. Der Wagen ist Schrott. Psychedilly Circus (Diskussion) 08:41, 6. Jun. 2024 (CEST)
"erwünscht \ unerwünscht" ... ich finde du gehst besser ins Café 176.7.151.253 16:09, 6. Jun. 2024 (CEST)
Die Dose platzt nicht, sondern fängt einfach an der Bördelung an zu lecken. --Rôtkæppchen₆₈ 00:57, 6. Jun. 2024 (CEST)
Vielleicht auch nicht einmal das: In der Kritik am "Flugverbot" für Surströmming-Dosen wird erklärt, diese Dosen könnten nicht "explodieren", maW nicht im Flugzeug undicht werden. - Ansonsten bin ich übrigens schon der Ansicht, enzyklopädische Artikel sollten nicht zwischen "Konsumentenwissen" und "Sachen für Experten, die Krethi und Plethi nichts angehen" unterscheiden, sondern umfassend informieren. Klar ist die Bombage etwas, was vorwiegend Hersteller und Händler interessiert und ein Schadens- bzw. Gewährleistungsfall ist. Und normalerweise würde ich auch erwarten, daß die zeitnah nach der Herstellung auftritt. Aber so "tot", wie man glauben könnte, ist der Inhalt von Konservendosen - mal abgesehen von dem o. a. "quicklebendigen" schwedischen Stinkfisch - offenbar doch nicht: In einem Krimi, dessen Realitätsnähe ich nicht beurteilen kann, gibt es einen Mordversuch mit Botulinumtoxin. Der Täter hat sich das verschafft, indem er eine geschlossene Konservendose wiederholt zum "Bebrüten" in die Sonne gelegt haben soll... Und mich würde halt interessieren, wie Bombagen sehr viel später entstehen können, bzw. auch, wie überhaupt. Die Metallkorrosionstheorie hat was: Der Doseninhalt frißt sich durch die Beschichtung und das Metall an, und bei der Korrosion entsteht Wasserstoff. Die durchaus nicht uninteressante Frage ist, ob der Inhalt dadurch, wie z. B. bei der Bildung von BoNT, gefährlich wird. Aufgelöste Kunststoffbeschichtung und Korrosionsprodukte sind jetzt nicht unbedingt das Appetitlichste, aber sehr giftig oder akut gesundheitsschädlich? Falls doch, sollte vor bombierten Dosen eindringlich gewarnt werden. Ansonsten werden die nämlich geöffnet, und wenn der Inhalt nicht optisch oder olfaktorisch widerlich erscheint, verzehrt. --95.116.103.88 02:04, 6. Jun. 2024 (CEST)
Das mit dem Bebrüten einer Konserve ist Unsinn. Woher will der Täter (die Täterin?) wissen, das da lebensfähige Clostridium botulinum Keime drin sind?? Es wäre viel einfacher, ungesalzenes rohes Fleisch mit Dreck einzureiben, das luftdicht in Plastikfolie einzuschliessen und DAS dann in die Sonne zu legen.
Zur Unterscheidung physikalisch, chemisch biologisch: Wenn sich die Dose beult ist es IMMER physikalisch. Wenn ein Mikroorganismus ein Gas produziert ist es zuerst biologisch, dann chemisch, dann physikalisch. Wie will man da "unterteilen"? Psychedilly Circus (Diskussion) 08:55, 6. Jun. 2024 (CEST)
nach der ursache. 176.7.151.253 16:02, 6. Jun. 2024 (CEST)
Das sind die gleichen Ursachen wie beim Verderb anders verpackter Lebensmittel. --Rôtkæppchen₆₈ 16:13, 6. Jun. 2024 (CEST)
nein. physikalische ursache für eine bombage kann ein kalt-warm wechsel sein - ohne verderb. 176.7.157.30 03:01, 7. Jun. 2024 (CEST)
Aber nicht bei Lebensmitteln. --Rôtkæppchen₆₈ 07:05, 7. Jun. 2024 (CEST)
Schließe mich an.
Eine Vielzahl von Varianten und Ursachen hätte eigene Abschnitte z.B. zumindest f. "biologisch, chemisch, physikalisch" mit genauer Zuordung - und dadurch größerer Verbindlichkeit - verdient.176.7.158.133 02:42, 6. Jun. 2024 (CEST)
Nicht nur Dosen sind betroffen, auch vakuumverpacktes Fleisch kann "bombieren": ''Vereinzelt tritt der Fall auf, dass sich in Vakuumpackungen mit Rindfleisch Gas bildet. Dr. Ruedi Hadorn und seine Kollegen von der Schweizer Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux (APL) sind dem Phänomen nachgegangen.'' Ziemlich langer Artikel. Wie gesagt, die Fachleute gehen dem nach, um es zu vermeiden. Psychedilly Circus (Diskussion) 11:35, 6. Jun. 2024 (CEST)
wieder ungenau es ist nicht auch dann nur noch Rindfleischblister,
sondern überhaupt Blister und generell Material, das sich wölben kann. Bombagen treten auch bei nicht-Lebensmitteln auf, Farben , Lacke, alles mögliche. Kann es sein daß du eigentlich keine Ahnung hast? 176.7.151.253 16:06, 6. Jun. 2024 (CEST)
Vorschlag: Ich habe tatsächlich keine Ahnung (Wissen ja, Ahnung nein).
Und du arbeitest den Artikel aus - denn du scheinst ja Motivation und Ahnung zu haben. ;-)) Psychedilly Circus (Diskussion) 20:09, 6. Jun. 2024 (CEST)
unseriöse unsachliche replik. 176.7.157.30 02:59, 7. Jun. 2024 (CEST)

Google "Mein Gerät finden" und Bluetooth-Tags/-Tracker

Hi, noch eine Frage zu Google "Find my Device"-Funktion. Man soll darüber ja auch Tags finden können, wie die Airtags von Apple. Soweit, so schön... nur wie? Ich habe hier jetzt welche, die angeblich damit funktionieren sollen. Allerdings kann man nirgendwo solche Geräte registrieren. Sein Handy, klar. Das ist nicht anders als die Funktion, die es schon seit Jahren gibt, außer, dass wohl jetzt noch Bluetooth zur Ortung genutzt wird. Von der Funktion her für den Nutzer aber das gleiche: Man kann seine Handys sehen und orten, klingeln lassen, etc.. Es gibt aber kein "Bluetooth-Gerät hinzufügen"-Funktion in der App. Laut Anleitung der Tags soll man aber genau sowas nutzen (Button auf Tag drücken, in App auf "hinzufügen klicken"). Suche mit Google ist leider völlig nutzlos. Weder Googles FAQ noch Forenbeiträge geben dazu irgendwas hilfreiches her... Danke :) --217.240.192.86 21:14, 6. Jun. 2024 (CEST)

Welchen Tag hast Du genau? --Rôtkæppchen₆₈ 21:57, 6. Jun. 2024 (CEST)
Irgendwelche Noname-Teile von Aliexpress für 2 Euro zum testen, deren Anleitung nur sagt, man soll machen, was die App von Apple/Android sagt. :D Kann natürlich sein, dass die nicht richtig funktionieren. Allerdings komme ich ja nicht mal soweit, da es gar keine Option "hinzufügen" in der "Mein Gerät finden"-App gibt. Daher erstmal die grundlegende Frage: Wie registriert man überhaupt die Teile? --217.240.192.86 23:13, 6. Jun. 2024 (CEST)
Hast Du die Dinger mal nach dem üblichen Bluetooth-Pairing-Verfahren an Dein Smartphone angemeldet? --Rôtkæppchen₆₈ 23:42, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ne, da ist nix in der Liste. In Androids Bluetooth-Menü sieht man nur "klassische" Bluetoothanwendungen, keine Low-Energy-Geräte und kann sich da auch nicht pairen. Und ich gehe stark davon aus, dass die Tags nur Bluetooth Low Energy nutzen. Am Laptop kann ich mit bluetoothctl zwar eine stolze Liste an LE-Geräte finden, aber größtenteils nicht zuordnen, da sie keine sinnvollen Bezeichner haben. Es könnte also eines von den Dingern sein, könnte aber auch nicht. Eigentlich hätte ich gedacht, dass diese "Find my Device"-App die Funktion hat. Ähnlich wie meine App zur Thermostatsteuerung ein "Neuen Thermostat hinzufügen" kennt und dann sucht. Möglich, dass Googles App ständig sucht und automatisch einen Tag zum registrieren anzeigen würde, wenn man dort den Button drückt? Aber da tut sich auch nix (der Tag an sich piept aber bei Button-Drücken, ist also an). --217.240.192.86 06:50, 7. Jun. 2024 (CEST)
Laut Google müssen die Tags eine „Works with Android“-Kennzeichnung haben. Google selbst veröffentlicht eine Positivliste[3] mit Tags, die auf jeden Fall funktionieren und da sind aktuell nur die Tracker von Chipolo und Pebblebee gelistet und ein paar „coming soon“. --Rôtkæppchen₆₈ 07:02, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ja, möglich, dass die gar nicht kompatibel sind. Dennoch stellt sich die Frage, wie grundsätzlich eine Registrierung abläuft, wenn es da gar kein Menü für gibt... Ich vermute, hier hat niemand bisher so einen Tag (auch die genannten) getestet? :D Denn die App hat bei mir praktisch gar keine Funktion, außer eigene Smartphones zu finden. --217.240.192.86 18:55, 7. Jun. 2024 (CEST)

PDC warnt vor Hindernis vorne im Rückwärtsgang

Moin, woran könnte es liegen, wenn die Einparkhilfe im Fahrzeug ein Hindernis vorne meldet obwohl dort keines ist? Und zwar insbesondere, wenn nach dem Start des Motors der Rückwärtsgang eingelegt ist und eigentlich die Rückfahrkamera angehen sollte in (dies aber nicht passiert, obwohl laut Bedienungsanleitung diese automatisch starten soll, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist). Die Sensoren sind auch nicht verschmutzt, und wurden auch von mir noch mal gesondert mit einem feuchten Tuch gereinigt.

Ist das ein technischer Defekt oder könnte etwas verstellt sein?

Falls es von Bedeutung ist handelt es sich um einen Opel Grandland X mit Erstzulassung 2021. TÜV wurde vom Händler erst gemacht. --2A02:3038:60F:ADF4:8149:984:4008:4B63 21:30, 6. Jun. 2024 (CEST)

Man kann zwar (teilweise) die Lautstärke des Piepens einstellen, aber eine Einstellung "piep beim anmachen" halte ich für ausgeschlossen - wird Sicherlich ein Defekt sein. ...Sicherlich Post 10:34, 7. Jun. 2024 (CEST)
Tönt verdächtig nach Defekt an der Elektronik. Weil es ist nicht nur Kamerafunktion betroffen. Was du unter Umständen selber überprüfen kannst, ist ob die Stecker noch richtig gesteckt sind. Für die Werkstatt wäre auch wichtig zu Wissen, wann und wie der Fehler auftritt. Immer, nur wenn gewisse Umstände zutreffen (Auto nicht gerade steht? Dann könnt es Wasser sein) oder wirklich zufällig. Bei einem Dienstfahrzeug hatten wir mal auch mal Ärger mit der Rückwertkamera. Da hatte sich schlichtweg der Stecker bei der Kamera die in die Türe integriert war gelockert. Entsprechen hat die sich aus und eingeschaltet je nach dem wie kräftig man die Türe geschlossen und geöffnet hat. Als wir das der Mechaniker gesagt hatte wusste er, wo er mit der Fehlersuche anfangen musste, entsprechend schnell wurde er fündig. --Bobo11 (Diskussion) 10:53, 7. Jun. 2024 (CEST)
Die Bedienungsanleitung passt sich nicht der ggf. aktualisierten Software an. Es kann per Software so gewollt sein, wenn die Sensoren entgegen des der Fahrtrichtung eingelegten Gangs ein Hindernis glauben zu sehen. Schließlich kann man plötzlich in die Richtung wollen und wird vorgewarnt. Neben Verschmutzung kann das ein innerer Defekt des Sensors sein oder ganz was anderes. Bei einem PKW, den ich manchmal benutze, war das auch so. Die Ursache war irgendwas mit der Nummernschildbefestigung. Nachdem das behoben war, hat der Warner keine Gespenster mehr gesehen. --2.173.129.167 19:21, 7. Jun. 2024 (CEST)

Gemarkung Volkhofen / Weiler

Zu welcher Gemarkung gehört Volkhofen/Weiler katastermäßig ? --2003:F0:7F06:2A93:11EA:8BDE:DA10:326B 17:39, 7. Jun. 2024 (CEST)

Meinst du den Kölner Stadtteil Volkhoven/Weiler?--Bobo11 (Diskussion) 17:51, 7. Jun. 2024 (CEST)
Laut Geoportal.NRW, Kartenebene Gemarkungen und Fluren, bezüglich der Grenze der Gemarkungen und Google Maps bezüglich der Grenze von Volkhofen/Weiler:
größtenteils zur Gemarkung Longerich (054966), der äußerste Norden zwischen Fühlinger Weg und Blockstraße zu Worringen (054965) und der äußerste Nordwesten östlich der A 57 und südlich der Blockstraße (unbebaut) zu Esch (054983). --BlackEyedLion (Diskussion) 18:06, 7. Jun. 2024 (CEST)

Spalten in Windows-Explorer

Hallo, ich würde gern, um allzu lange Dateinamen in Windows zu vermeiden, eine der Extra-Spalten, die im Windows-Explorer vorhanden sind (also etwa "Autoren", "Markierungen", "Titel" und gefühlt 200 andere) mit Schlagwörtern füllen, die dann über die Dateisuche gefunden werden sollen. Es geht mir vor allem um PDF-Dateien. Welches Feld wäre für Schlagwörter am besten geeignet, und gibt es eine Software, mit der ich diese Felder bequem editieren kann? Meine Suche im Internet hat leider keine brauchbaren Ergebnisse geliefert. Hans Urian 10:25, 6. Jun. 2024 (CEST)

Bezogen auf die PDFs trägst Du die jeweiligen Infos wie "Autor", "Titel", etc. am besten direkt in die Metadaten der Datei ein. Dort gibt es auch einen Extrabereich für Schlagworte. Das sollte eigentlich im Acrobat Reader funktionieren (ich hab den Pro, deshalb kann ich es gerade nicht verifizieren), ansonsten mal gezielt nach Metadatenbearbeitung für PDF-Dateien suchen.
Diese Metadaten sollten dann über die Windows-Suche auffindbar sein. --2003:EF:2F37:A00:2197:8C58:C1F7:686C 14:01, 7. Jun. 2024 (CEST)
Danke - ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen. Ich benutze auch den Pro und hab das mal gemacht. Seltsam, dass diese PDF-Metadaten nicht in den Spalten mit den gleichnamigen Windows-Dateiinformationen erscheinen, z. B. der Eintrag bei "Titel". Hans Urian 17:52, 8. Jun. 2024 (CEST)

Zusatzfrage: Mein Wunsch wäre es auch, Windows-Ordner zu verschlagworten. Aber das geht wohl auf keinen Fall, oder? Hans Urian 12:41, 6. Jun. 2024 (CEST)

Das kann der Total Commander sowohl für Dateien als auch für Ordner: Feld "Kommentar" zur Datei dazufügen, dieses mit beliebigem Text füllen, in der Dateiliste im TC anzeigen, Suchen nach Inhalten. (Nicht verwechseln mit dem Windwos Feld "Kommentare", das es bei manchen Dateitypen gibt.) Nachteil: diese Info wird nicht in der jeweiligen Datei gespeichert, sondern in einer eigenen unsichtbaren Datei in jedem Verzeichnis. Vorteil: Das ist eine ASCII-Datei, die man auch in einem Texteditor bearbeiten kann. --2001:871:69:CE:1827:7CCE:7D68:9C0E 19:37, 6. Jun. 2024 (CEST)
Vielen Dank für den Tipp! Ich spiele gerade mit dem TC herum. Leider hat der kostenlose FreeCommander dieses Feature offenbar nicht, aber ich überlege, den TC zu kaufen, wenn das so gut klappt. Hans Urian 20:58, 6. Jun. 2024 (CEST)
Unter https://www.ghisler.com/ddownload.htm gibt es den Total Commander gratis. --Rôtkæppchen₆₈ 21:11, 6. Jun. 2024 (CEST)
Von dort habe ich ihn heruntergeladen. Das ist aber eine Shareware mit einmonatiger Demoversion-Laufzeit. Nach einem Monat funktioniert das Programm nur mehr gegen Bezahlung von 42,- Euro plus MWSt. Hans Urian 21:26, 6. Jun. 2024 (CEST)
Dann ist die Bezeichnung Shareware irreführend. Trialware ist der korrekte Begriff. --Rôtkæppchen₆₈ 23:09, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ja, da hast du recht. Hans Urian 06:45, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ich kann mich nicht erinnern, dass die Shareware-Version von TC (damals war es noch eine solche, mittlerweile habe ich eine Lizenz) einen eingeschränkten Funktionsumfang hatte. Schau mal da: Eine Datei auswählen - "Dateien-Dateiattribute ändern" - "mehr attribute" - " "tc - Kommentar" auswählen.
Danach hast Du die Datei "descript.ion" im Verzeichnis, dazu die versteckten Dateien einblenden ("Konfiguration" - "Ansicht"). Dann alle dateien auswählen, "Markieren" "kopiere mark. Nam. in die Zw.Abl.") und in diese Datei einfügen. Dann jede Zeile mit den Kommentaren ergänzen. Anzeigenin der Dateiliste: "Ansicht" "Kommentare". --2001:871:69:2D16:7DB1:3D1C:23C7:B4C2 08:49, 7. Jun. 2024 (CEST)
Sie hat auch keinen eingeschränkten Funktionsumfang. Sie funktioniert halt ohne Lizenz nur einen Monat lang. Danke für die Details. Hans Urian 10:33, 7. Jun. 2024 (CEST)
Der TC funktioniert auch danach anstandslos, man muß nur eine Abfrage wegklicken. Die Version für Android ist gratis. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:31, 7. Jun. 2024 (CEST)
Die Abfrage muss man auch während des ersten Monats wegklicken. Hans Urian 13:20, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ich frage mich trotzdem immer noch, warum in Windows jede Datei theoretisch an die 300 Dateiattribute aufweist (unter anderem eine namens "Kategorien"), wenn es intransparent ist, wozu jedes einzelne Attribut dient, welchen Dateitypen es (obligatorisch) zugeordnet ist und welche Attribute man frei (und wie man sie) bearbeiten kann, so dass eine freie Beschlagwortung (neudeutsch: Tagging) möglich wäre. Mit Linux geht so was angeblich. Hans Urian 14:07, 8. Jun. 2024 (CEST)
Die an die 300 Merkmale sind keine Dateiattribute, sondern Dateiinformationen, die aus der Datei selbst bzw deren Infoblock stammen. Bei MP3-Dateien wird beispielsweise der ID3-Block ausgewertet, bei JPEG-Dateien Header und EXIF-Block. Dateiattribute sind nur das, was das Dateisystem über die Datei weiß, also z.B. Langname, Kurzname, Datum von Erstellung, Veränderung und Zugriff, bytegenaue Größe, belegter Speicherplatz, bitweise Attribute (Schreibschutz, System, versteckt, archivierungswürdig etc). So Sachen wie Spieldauer, Pixelgröße, Bild- und Tonqualität, Schlagworte etc pp müssen alle in der Datei sebst hinterlegt sein und meistens kann der Windows-Explorer sie dann auch anzeigen, entweder als Tabellenspalte oder in den Dateieigenschaften. --Rôtkæppchen₆₈ 15:31, 8. Jun. 2024 (CEST)
Stimmt, Dateiattribute sind was anderes, da habe ich das falsche Wort gewählt, weil ich nicht wusste, wie ich die Felder, die ich meine, nennen sollte. MP3-Tags und EXIF-Informationen sind mir bekannt, die stammen aus der Datei selbst, wie du sagst. Bleiben wir aber bei der „Dateiinformation“ Kategorien, weil sie so unspezifisch klingt - wie kann ich herausbekommen, ob diese Information bei bestimmten Dateitypen schon „besetzt“ ist oder ob ich sie bearbeiten kann? Und wenn ja, wie? Hans Urian 16:18, 8. Jun. 2024 (CEST)
Ich kann Dir da leider keine sachkundige Antwort geben. Ich nehme an, dass das für jedes Dateiformat mit dem dazu zuständigen Programm geschehen muss, z.B. mit Easytag bei MP3-Dateien. Manche Details (wie sie im englischsprachigen Windows 10 heißen) lassen sich überhaupt nicht ändern, z.B. die bit depth bei .bmp-Dateien. Bei PDF-Dateien kommt es darauf an. Möglicherweise – IDK – brauchst Du einen PDF-Editor. Bei Ordnern war OS/2 weiter. Aber deswegen auf die aktuelle OS/2-Version (heute: ArcaOS) wechseln? --Rôtkæppchen₆₈ 00:16, 9. Jun. 2024 (CEST)
Trotzdem vielen Dank!
Dann bleibe ich beim Total-Commander-„Workaround“, auch wenn ich das Programm wegen seiner vielen Einstellungsmöglichkeiten bis jetzt verwirrend finde und es mich stört, dass man die Zwei-Fenster-Ansicht trotz „Position speichern“ und „Einstellungen speichern“ nicht ein- für allemal zu einer Ein-Fenster-Ansicht verwandeln kann. Man ändert irgendeine andere Einstellung, und plötzlich sind die beiden Fenster wieder da. Ich weiß schon, man sagt, die zwei Fenster seien ja gerade das Besondere am TC, aber es geht mir nicht darum, und das zweite Fenster nimmt mir nur Platz weg. Hans Urian 08:48, 9. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hans Urian 11:49, 10. Jun. 2024 (CEST)

S-Bahnhof Berlin Wollankstraße

Der Bahnhof Berlin Wollankstraße zeichnet sich durch seine Architektur aus, außerdem fehlt im Artikel die Geschichte der Bahnhofshalle. Das würde ich gerne ergänzen, habe keine Informationen dazu gefunden. Weiß jemand was darüber und gehörte der Bahnhof zu DDR-Zeiten zu Ost oder West-Berlin? --कार (Diskussion) 19:53, 7. Jun. 2024 (CEST)

Ähm, *schreiben* sollte man in Wikipedia über das, was man weiß und was man aus reputablenm Quellen nachgelesen hat. Nicht über das, was man in der Wikipedia-Auskunft erzählt bekommt. Und ob der Bahnhof in Ost- oder Westberlin lag, steht durchaus im Artikel drin. Das mit der Architektur ist allerdings in der Tat im Artikel noch deutlich ausbaufähig. --Global Fish (Diskussion) 19:59, 7. Jun. 2024 (CEST)
Das mit Ost oder West habe ich im Artikel überlesen. --कार (Diskussion) 20:03, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ich dachte, jemand kennt eine Seite über dem Bahnhof, wo das mit der Architektur und die Geschichte der Bahnhofshalle steht. --कार (Diskussion) 20:06, 7. Jun. 2024 (CEST)
Wissen liegt selten mundgerecht serviert im Internet parat. stadtschnellbahn-berlin.de ist schon ganz gut, aber zur Architektur haben sie auch wenig. Ansonsten, Klassiker für die Grundlagen: Meyer-Kronthaler, Berlins S-Bahnhöfe. Ansonsten: den Teil zu den Verkehrsbauten in Berlin und seine Bauten (1984), Band 2. --Global Fish (Diskussion) 21:43, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ist denn gerade wieder mal ein Wettbewerb? --88.72.111.207 22:07, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe das Buch in der Bibliothek gefunden und werde es nächste Woche ausleihen. Vielen Dank. --कार (Diskussion) 07:03, 8. Jun. 2024 (CEST)

Display von Samsung Galaxy schaltet sich beim Telefonieren (und nur da) immer nach 30 Sekunden ohne Tippen ab

Gibt es eigentlich irgendeine App oder Einstellung, mit der man bei einem neueren Samsung Galaxy verhindern kann, dass sich beim Telefonieren (sonst existiert das Problem nicht, sondern anderswo greifen bereits jetzt korrekt meine längeren Zeiten aus den Einstellungsmenues) schon nach 30 Sekunden ohne Tippen das Display total abschaltet? Und zwar bitte, falls die Lösung eine App ist, ohne irgendwelche Registrierung, wie sie vermutlich für Bixby nötig wäre (wenn es denn damit überhaupt ginge). Konkret geht es um ein A23 mit Android 14. Nach 15 Sekunden wird gedimmt, nach 30 Sekunden geht das Display komplett aus. Man kann es dann nur noch über den Einschaltknopf wieder erhellen. [4] macht wenig Hoffnung auf eine Lösung ohne 3rd-Party-App und stellt fest, dass dieses nervige bevormundende Abschalten nach 30 Sekunden unter Ignorierung aller Einstellungen schon seit dem Galaxy S10 besteht und also wohl keinen Bug, sondern ein gewolltes Feature darstellt. Aber vielleicht weiß ja hier jemand mehr oder kennt eine funktionierende Fremd-App. Die Fremd-Apps "Keep Screen On", "Caffeine" und "Screen On" habe ich schon vergeblich ausprobiert. --37.49.31.151 16:00, 4. Jun. 2024 (CEST)

gibt es bei den Energiesparoptionen keine Möglichkeiten? --Elrond (Diskussion) 16:18, 4. Jun. 2024 (CEST)
Wie gesagt, da gibt es schon Möglichkeiten (bzw. man kann dort jedenfalls Energiesparen komplett abschalten, was ich gemacht habe), auch anderswo in den Einstellungen. Ich habe sie eigentlich alle ausprobiert bzw. nutzte sie eh schon. Aber die wirken alle nicht beim Telefonieren selbst. Außer wenn man die Zeit auf 15 Sekunden runtersetzt, dann geht das Display schon nach 15 statt 30 Sekunden aus. Aber das will ich ja erst recht nicht. Es hat übrigens (um einer weiteren Frage vorzubeugen) auch nichts damit zu tun, dass ich das Ding am Ohr hätte. Sondern das Abschalten des Displays geschieht auch, wenn ich das Smartphone bloß auf dem Tisch liegen lasse, während ich telefoniere. --37.49.31.151 16:22, 4. Jun. 2024 (CEST)
Das gleiche Problem habe ich hier auch (Samsung S21FE) Lösung habe ich bisher keine, ausser immer gleich wenn es das Dimmen anfängt wieder aufs Display fassen. Wäre an einer Lösung auch sehr interessiert --134.19.35.151 18:11, 4. Jun. 2024 (CEST)
Unter https://www.samsung.com/uk/support/mobile-devices/how-to-stop-the-screen-from-dimming-on-your-galaxy-smartphone/ schreibt Samsung, dass das normal sei, schlägt aber auch ein paar Einstellungen vor, die helfen könnten. --Rôtkæppchen₆₈ 20:55, 4. Jun. 2024 (CEST)
Außer "Check the proximity sensor" und "Change the Secure lock settings", was beides meines Erachtens in meinem Fall nicht zielführend ist, habe ich alles dort ausprobiert. Leider ist das Einzige, was beim Telefonieren funktioniert, "press the Home or Power key". Ich will aber nicht alle 31 Sekunden den Power Key drücken, das ist mir deutlich zu lästig. Das Display soll eingeschaltet bleiben, mindestens 5 Minuten am Stück. --37.49.31.151 00:16, 5. Jun. 2024 (CEST)
In Hardware: Tastendrück- oder Displaywisch-Automat. *scnr* Ernsthaft: Schau, ob es ein unproprietäres Open-Source-Betriebssystem für Dein Gerät gibt und deaktiviere dann diese Funktion. --Rôtkæppchen₆₈ 00:56, 5. Jun. 2024 (CEST)
Das traue ich mir auf dem Smartphone (im Unterschied zum Desktoprechner) ehrlich gesagt nicht zu. Am Ende funktioniert dann vielleicht vielerlei anderes nicht mehr. Und ich benutze das Smartphone auch nicht so oft, dass sich großer Aufwand für eine Neuinstallation rentieren würde. --37.49.31.151 16:19, 8. Jun. 2024 (CEST)

Zahnentfernung bei Frauen zur Hochzeit laut ZDF info

ZDF info hat jetzt schon mehrfach einen Post geteilt, dass bis ins 20. Jahrhundert zu verheiratenden Frauen regelmäßig alle Zähne entfernt worden seien, damit der Ehemann keine Zahnbehandlungen habe bezahlen müssen.

Ist da etwas dran? Welche Belege gibt es dazu? Wäre das etwas für einen Wikipedia-Artikel? --2A0A:A541:4360:0:4957:9D62:EC81:9384 22:25, 6. Jun. 2024 (CEST)

Hier das Posting dazu. Da stehen auch die Quellen drin: [5] --Lidius (Diskussion) 23:05, 6. Jun. 2024 (CEST)
Das scheint in Richtung Ritueller Zahnentfernung zu gehen, was es auch anderorts gab.--AQ (Diskussion) 08:22, 7. Jun. 2024 (CEST)
  • Gordon 10.1089/jwh.2011.3074 beschreibt das für Kanada, allerdings nur für eine Region. Zahnärzte dort haben das durchgeführt oder zumindest davon gehört.
  • Was Halpern doi:10.1016/j.cden.2013.02.007 dazu sagt, kann ich nicht lesen, der Artikel ist nicht zugänglich, bezieht sich aber anscheinend vor allem auf die USA.
  • Die dritte Quelle ist ein Buch (ISBN 978-1857750652), das ich auch nicht verfügbar habe, Beschäftigt sich wohl mit den UK/NHS.
Fazit: Es scheint das tatsächlich zu geben/gegeben zu haben. Ethnien/Regionen und Umfang lassen sich so aber nicht einschätzen. Der oben genannte Artikel gibt auch ein bisschen was her. --Erastophanes (Diskussion) 10:13, 7. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe Bedenken, ob das generell so gehandhabt wurde. Mein Grossvater war Dentist, und mein Onkel Zahnarzt. Ich habe NIE von so etwas gehört und kenn auch niemanden in der historischen Verwandschaft, bei dem das durchgefühet wurde. Man findet es in Google-Books, aber das Merkwürdige ist, dass es hauptsächlich in der neueren Literatur auftritt. Man sollte nach Literatur dazu im 19. Jahrhundert suchen. Psychedilly Circus (Diskussion) 08:45, 7. Jun. 2024 (CEST)
Also ganz alt kann es aber auch nicht sein, denn diese Prozedur setzt brauchbaren Zahnersatz voraus. Zitat aus unserem Artikel „Erst im 19. Jahrhundert ermöglichte der Rohstoff Kautschuk die Herstellung funktionierenden Zahnersatzes.“. Mir sind solche Geschichten auch schon über den Weg gelaufen. Die wären aber alle so um 1900 +- paar Jahre bis Jahrzehnte zu verorten (z.B. Tante von jemanden der 1919 geboren ist) . --Bobo11 (Diskussion) 11:29, 7. Jun. 2024 (CEST)
Bei einer Suche im Netz liefen mir keine seriös belegten Berichte dazu über den Weg und nicht wenige Treffer zitieren wortwörtlich (meinst ohne Quellenangabe) das ZDF. Dort gibt es allerdings auch keine Quellen. Ergo sehe ich die Gefahr eine nett vermarktbaren urbanen Legende doch als nicht gering an. --Elrond (Diskussion) 15:48, 7. Jun. 2024 (CEST)
Hier hat das ein Historiker für die Schweiz, vermutlich für den Anfang des 20. Jahrhunderts erzählt: https://www.srf.ch/news/aargau-solothurn-wie-die-solothurner-zahnreisser-zu-zahnaerzten-wurden. In dem angegebenen Bericht ist vermutlich eine zuverlässige zeitgenössische Quelle genannt: Huber, Peter. 100 Jahre Zahnärztegesellschaft des Kantons Solothurn: 1915 bis 2015. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:42, 7. Jun. 2024 (CEST)
Man liest es auch über die Amischen (allerdings nicht nur die Frauen). Link Ich kenne allerdings bisher nur Mennoniten persönlich, keine Amischen. --Schwäbin 17:18, 7. Jun. 2024 (CEST)
Aber alle Zähne ziehen ist doch auch ganz schön teuer, und man hat eine Menge Blutverlust. Wo liegt denn da der Vorteil?--2003:DF:7F42:2E00:FA69:356A:DCDF:90F9 20:43, 7. Jun. 2024 (CEST)
Das ist ein weiteres Argument + Kosten für das Gebiss ! Man sollte in paar Zahnärzte hierher rufen, um eine rurale Legende auszuschliessen. Psychedilly Circus (Diskussion) 21:29, 7. Jun. 2024 (CEST)
Frag doch im Portal:Zahnmedizin nach. Da gibt es auch eine Red. --Rôtkæppchen₆₈ 00:19, 8. Jun. 2024 (CEST)
Da war ich doch gestern (mindestens 2 x pro Jahr zum Zahnarzt ! ) aber da steht "Wichtiger Hinweis: Diese Seite wurde stillgelegt. Alle Fragen und Hinweise zum Themengebiet Medizin und zur Redaktion Medizin werden ab sofort ausschließlich auf der Hauptseite der Redaktion Medizin beantwortet. Medizinische Artikel mit größeren Mängeln können in der Qualitätssicherung Medizin eingetragen werden." Psychedilly Circus (Diskussion) 08:46, 8. Jun. 2024 (CEST)
D. Red. wurde red--uziert. :( --Rôtkæppchen₆₈ 23:54, 8. Jun. 2024 (CEST)
Waterloo-Zähne. --RAL1028 (Diskussion) 01:12, 8. Jun. 2024 (CEST)

Hallo Zusammen, ich habe hier eine Anfrage, ob es Sinn machen würden, die Daten aus dieser Tabelle Aufstellungsorte der Erinnerungstafeln (S. 4 und 5) zum Titel: Die Brocken-Erklärung. Geschichtsprojekt zu 20 Jahre Grenzöffnung in den Artikel Brocken-Erklärung#Standorte der Erinnerungstafeln einzupflegen. Ich bin der Meinung, dass das zwar prinzipiell möglich wäre, aber der Umfang der Tabelle mit 109 Einträgen viel zu groß geraten würde. --Stephan Tournay (Diskussion) 23:29, 7. Jun. 2024 (CEST)

Ob es Sinn macht; k.A. aber wenn, dann Sicherlich in einen eigenen Artikel ausgelagert (Liste der Erinnerungstafeln zu Brocken-Erklärung oder so) ...Sicherlich Post 10:00, 8. Jun. 2024 (CEST) ps: wäre auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia wohl besser aufgehoben
Hallo zusammen, da wäre ich auch eher für, das es für diese 109 Einträge einen eigenen Listenartikel geben würde.
Offtopic: Ich finde die Schilder zwar gut, aber diese "Genauigkeit" bei den Tafeln habe ich bisher noch nicht kapiert: Hier waren Deutschland und Europa bis zum T. MMMM 1989 um hh:mm Uhr geteilt. Wäre es nicht sinnvoller gewesen zu schreiben: Hier waren Deutschland und Europa zwischen T. MMMM 194x und T. MMMM 1989 geteilt. Die Uhrzeit dürfte doch nicht wirklich die große Rolle spielen. Und wenn doch, dann fehlt mir das im Artikel ;-) Gruß 10:14, 8. Jun. 2024 (CEST) --kandschwar (Diskussion) 10:14, 8. Jun. 2024 (CEST)
Als Begründung kann man das hier lesen: "Die Gedenktafeln verzeichnen den Tag und die Uhrzeit, wann die Grenze am jeweiligen Ort das erste Mal passierbar war. Dieser konkrete Bezug zum Ort soll die heute Lebenden anregen, mit ihren Kindern und Enkeln über die Vergangenheit zu sprechen. Wenn das geschieht, wenn sich in vorbeifahrenden Autos ein Gespräch zwischen den Generationen entwickelt, hat das Projekt „wider das Vergessen“ sein Ziel erreicht. Schon die Ermittlung des Datums der Grenzöffnung an jedem einzelnen Ort sorgte für ein bundesweit vielfaches Erinnern. Gemeinsam suchten Straßenbauverwaltungen und Kommunen nach Zeitzeugen und werteten Dokumente aus. Die Zeitangabe auf den Gedenktafeln wurde somit bereits zu einem umfangreichen Projekt innerhalb des Geschichtsprojekts." S. 3 der verlinkten Broschüre (https://mlv.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MLV/Service/Publikationen/Die_Brocken-Erklaerung_-_Geschichtsprojekt_zu_20_Jahre_Grenzoeffnung.pdf), vgl. ebd. S. 6 den Text der Vereinbarung. --Sokkok (Diskussion) 10:54, 8. Jun. 2024 (CEST)
Danke zusammen für den Meinungsaustausch. Grüße --Stephan Tournay (Diskussion) 22:09, 8. Jun. 2024 (CEST)

Rückwärtssuche von digitalen Bildern im Netz (gleiche oder ähnliche). Ich weiss jetzt den deutschen Begriff nicht. Dazu eine Frage: Man kann bei Google Lens, evesesearch.com und tineye immer nur ein Bild "durchjagen". Bei einem Anbieter, ifimageediting.com/reverse-image-search, sind es 5 auf einmal. Ich habe aber 100 Bilder, die ich zeitgleich geprüft haben möchte. Wird so etwas angeboten? Danke sehr und LG --2A01:C23:B8E3:4400:28DF:DE6D:15F2:CA4 17:33, 8. Jun. 2024 (CEST)

Ist das Folgende noch rechtmäßig oder schon der Straftatbestand Erpressung?

In der Datenschutzrichtlinie (= "Datenschutzerklärung" = "Datenschutzcenter") heißt es:

" Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Beachten Sie bitte, dass ein Widerspruch zur Datennutzung ggf. eine Kündigung Ihres Benutzerkontos nach sich zieht. "

Dachte, es sei Gesetz, Cookies ablehnen zu können. 🆗🆗 176.7.151.253 15:56, 6. Jun. 2024 (CEST)

Kontext? Welcher Anbieter? Wenn die Einwilligung in die Datenverarbeitung Vertragsbestandteil ist, dann zieht ein nachträglicher Widerruf deinerseits natürlich eine Kündigung nach sich, da du deine vertragliche Leistung dann nicht mehr erbringst. Und zum letzten Teil der Abschnittsüberschrift: Wenn jetzt jetzt ungeklärte Frage von gf.net hier rüberschwappt, dann gute Nacht. --Kreuzschnabel 16:11, 6. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe mal kurz auf der Seite nachgeschaut: Es geht nicht um eine ungeklärte Frage von gutefrage, sondern um die Datenschutzrichtlinie von der Seite. --Lidius (Diskussion) 16:56, 6. Jun. 2024 (CEST)
Geht es um Cookies? Der Formulierung gemäß denke ich, es geht darum, dass Du einen Account eröffnet hast (oder eröffnen könntest) und um die dazu gehörige Information wie Benutzerprofildaten und Nutzungsdaten. Also um auf zentralen Servern gespeicherte Daten, nicht um Cookies, die auf Deinem Computer abgelegt werden. -- 79.91.113.116 16:14, 6. Jun. 2024 (CEST)

ich fand meine frage nicht mißverständlich. hier:

https://www.gutefrage.net/datenschutz#cmpnoscreen ende §3 zu "widerruf"

und dort per button "Datenschutzeinstellungen öffnen" (url bleibt leider gleich dann) soll man alles einstellen können (liste vendors), aber es gibt nur die option, einen button, "alles akzeptieren". 🆗🆗 176.7.157.30 03:21, 7. Jun. 2024 (CEST)

Also, in dem Absatz geht es mindestens teilweise um Nutzerkonten, und teilweise um allgemeine Datenerfassung mit oder ohne Nutzerkonto. Wenn man Dich nicht dazu zwingen kann, Cookies etc. zu akzeptieren, so kann man den Seitenbetreiber andererseite auch nicht dazu zwingen, Dir ein Nutzerkonto zu geben, wenn Du mit keinerlei Datenerfassung einverstanden bist (denn das Einrichten eines Nutzerkontos ist ja ein eindeutig von Dir initiierter Akt und keine zwangsweise Auferlegung). Zudem ist zum sinnvollen Betreiben eines Nutzerkontos ein Minimum an Datenverarbeitung unerlässlich. Außerdem steht da "ggf.", also gegebenenfalls, und nicht "unter allen Umständen". Wenn Du für die Berechtigung zur fürs Betreiben eines Nutzerkontos notwendigen Datenerfassung widerrufst, wird der Betreiber kaum herumkommen, das Benutzerkonto zu deaktivieren. Das ist eher eine Feststellung und Formalisierung als eine Drohung. -- 79.91.113.116 08:58, 7. Jun. 2024 (CEST)
So, wie ich die Gesetzeslage vermute, soll man Cookies und Datenerfassung, die über das bloße rein technische Funktionieren der anonymen Nutzung als nicht registrierter Nutzer, sowie über das rein technische Funktionieren des Betriebes eines registrierten Nutzerkontos, hinausgehen, verbieten dürfen. Also inbesondere diese "vendors", deren Tracking und Datensammelwut, verbieten können sollen. Und, wie ich es vorfinde, geht das auf gutefrage.net anscheinend nicht.
Also gesetzeswidrige Praktik bzw Zustand, oder habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden? - Da ist nirgends ein "Ablehnen" oder "Widerrufen"-Button, nur "Alles akzeptieren" und der Hinweis auf Widerruf per eMail mit der Kündigungssndrohung. 🆗🆗 176.7.147.104 02:32, 9. Jun. 2024 (CEST)

EU-Wahl Stimmzettel

EU-Wahl 2024 in Nidersachsen. Nach welchem Kriterium wurde die Reihenfolge der 34 Parteien auf dem Wahlzettel bestimmt? --109.42.114.64 10:21, 9. Jun. 2024 (CEST)

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/r/reihenfolge-wahlvorschlaege-stimmzettel.html#id-1 --Erfurter63 (Diskussion) 10:47, 9. Jun. 2024 (CEST)
Die Reihenfolge richtet sich nach den Stimmen, die die Parteien bei der letzten Europawahl 2019 im jeweiligen Bundesland erhalten haben. Die Partei, die am besten abgeschnitten hat, steht ganz oben. Parteien, die vor fünf Jahren nicht angetreten sind oder keinen Abgeordneten im Europaparlament stellen, sind danach alphabetisch aufgelistet. --Blutgretchen (Diskussion) 10:49, 9. Jun. 2024 (CEST)

EU-Wahl Wahlkampfkostenerstattung in D

Bekommen auch Parteien, die keinen Sitz erringen auch Geld?

--109.42.114.64 11:50, 9. Jun. 2024 (CEST)

Es gibt einen Wikipedia-Artikel zum Thema: Parteienfinanzierung (Deutschland). Dort steht: Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben; nur für Wahlergebnisse über diesen Hürden werden die genannten Beträge ausgezahl. Für ÖDP und die PARTEI reichten jeweils 0,6% der Stimmen für einen Sitz.
Also: Sitze und Teilnahme an der Parteifinanzierung sind unabhängig. In der Realität sind die notwendigen Stimmzahlen in diesem Fall fast identisch. -- southpark 11:58, 9. Jun. 2024 (CEST)

Kaufkraftvergleiche über mehrere Jahrhunderte

Im Artikel Neptunbrunnen (Nürnberg) wird der Erlös für den 1797 für 66.000 Gulden verkauften Brunnens anhand des Silbergehalts dieses Betrags in Münzen (≙ 2.750 Kölner Mark oder 640 kg Feinsilber) nach dem heutigen Silberwert auf umgerechnet etwa 400.000 Euro veranschlagt. Nun kommt mir das falsch vor, weil die Kaufkraft des Silbers bzw. der Silberpreis seitdem stark gefallen ist - wahrscheinlich hat der Erlös auf heutige Kaufkraft umgerechnet mehrere Millionen Euro betragen (mal abgesehen davon, daß solche Beträge auch damals nicht in bar mit Münzgeld, sondern über Banken mit Giralgeld bezahlt wurden). Aber wie gibt man so etwas "seriös" an bzw. berechnet es? Was grundsätzlich geht, ist ein Verhältnis über längere Zeiten anzugeben, beispielsweise die Entwicklung des Goldpreises in Dollar seit der Gründung der Vereinigten Staaten. Nur sagt das weder etwas über die Entwicklung des Goldwerts noch über die der Kaufkraft des Dollars aus, sondern nur über deren Verhältnis. Gibt es zu dem Thema vielleicht einen Artikel? (Der Wert bzw. Preis eines Wirtschaftsguts wird von zwei Faktoren beeinflußt: Erstens den Gestehungskosten - bei Metallen beispielsweise den Löhnen der Berg- und sonstigen Arbeiter, die mit der Produktion zu tun haben - und der Knappheit am Markt, ausgedrückt durch das Verhältnis zwischen verfügbarem Angebot und der Nachfrage. Der Handel führt dann zu statistisch erfaßbaren Preisverläufen. Aber was ist der "wahre Wert" eines Guts bzw. die Kaufkraft des Geldes? Wieviel waren die "dreißig Silberlinge" des Judas wert?) --77.6.147.100 20:25, 8. Jun. 2024 (CEST)

Einen Esel bis 10.000 Euro, also etwa wie ein gebrauchter Kleinwagen. --2001:8E0:3907:DF01:8923:62A:5C33:EC16 20:49, 8. Jun. 2024 (CEST)
Wie meinen? Bezieht sich das auf den Judaslohn? Es wäre angebracht, Beiträge hinreichend verständlich zu formulieren. --77.6.147.100 21:06, 8. Jun. 2024 (CEST)
Wie viel war der Judaslohn wert? Immerhin konnte man nach der Darstellung im Matthäusevangelium damit ein Immobiliengeschäft tätigen: "Als der Verräter Judas erfuhr, dass Jesus hingerichtet werden sollte, ... brachte [er] die dreißig Silberstücke zu den führenden Priestern und den Ratsältesten zurück. ... Die führenden Priester nahmen das Geld an sich ... Sie berieten sich und beschlossen, davon den Töpferacker zu kaufen und als Friedhof für Ausländer zu benutzen." (Matthäus Kapitel 28 Verse 3-7 (auszugsweise)). --Sokkok (Diskussion) 22:10, 8. Jun. 2024 (CEST)
Zitieren wir doch einfach die Quelle, und zur Abwechslung auch mal korrekt: "Der Gegenwert liegt heute umgerechnet zwischen dem Wert eines Esels und 10.000 Euro." So soll das laut der dort angegebenen Referenz also sein. Was einschließlich des Bezugs aus dem Spar-Beitrag der IP 2001:8E0:3907:DF01:8923:62A:5C33:EC16 nun ganz und gar nicht hervorging. Und mag diese Kaufkraftumrechnung auch begründet und korrekt sein: Sie beantwortet die Frage nach Kaufkraftvergleichen über mehrere Jahrhunderte ganz und gar nicht. --77.6.147.100 22:32, 8. Jun. 2024 (CEST)
Da schau an, Du kannst ja doch googeln in anderen Artikeln schauen. Freut mich, wenn Du nun auch noch begreifst, dass Kaufkraftvergleiche mit Tauschmitteln nicht nur sinnvoll, sondern manchmal auch unumgänglich sind. Tyrische Schekel hatte nunmal nicht jeder. Für die 30 Silberlinge hätte man damals einen Esel kaufen können. --2001:8E0:3907:DF01:64B0:B529:A6FC:F8BA 12:06, 9. Jun. 2024 (CEST)
Kaufkraftvergleiche über mehrere Jahrhunderte sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das hängt zum einen mit den extremen Schwankungen der Preise eines Vergleichs-"Warenkorbes", zum anderen mit sich noch viel extremer wandelnden Konsumgewohnheiten verschiedener Bevölkerungsgruppen zusammen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenfalls in langen Zeiträumen in extrem unterschiedlicher Relation zueinander bestanden. Selbst wenn ich den an sich ganz anschaulichen Arbeitszeitaufwand je Konsumartikel betrachte, muss mir auch für die heutige Zeit klar sein, dass die Stunde einer Aushilfskraft im Supermarkt schlechter bezahlt ist als die eines Brokers an der Börse. --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 22:52, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das liest sich wie "es ist total hoffnungslos". Das mag ich nicht so recht glauben: Zum einen gibt es Güter, die über Jahrtausende existieren: Bestimmte Lebensmittel (Fische, Getreide...), Tiere - das Beispiel "Esel" ist ja gar nicht so blöd. Zum anderen kann man ja wohl graduelle Änderungen des Warenkorbs nachvollziehen. Zum Beispiel Gruppe "Transportdienstleistungen": Der Personentransport kann "auf Schusters Rappen", mit Reittieren, Kutschen, Fahrrad, Eisenbahn, Kfz, Flugzeugen usw. erfolgen, was jeweils mit Preisänderungen pro Personenkilometer und geschwindigkeitsabhängig abläuft. Und Historiker sollten schon nachvollziehen können, ob die Preisänderung eines Tickets auf der allgemeinen Inflation oder darauf beruht, daß Fuhrunternehmen plötzlich mit geänderten Abgaben konfrontiert sind, z. B. hinzugekommene oder weggefallene Wegzölle, oder veränderte Futter- oder Treibstoffpreise. Und i. a. verliefen Preis- und damit Kaufkraftänderungen auch langsam, z. B. waren Lebensmittelpreise oft reguliert und jahrhundertelang konstant. Da traue ich den Ökonomiehistorikern schon einiges zu. Die Frage ist halt, was hinten herauskommt, d. h. in welchem Wikipediaartikel kann ich die Ergebnisse kompakt nachlesen. Idealerweise gibt es einen Rechner, der einem auf die Frage "Welcher heutigen Kaufkraft entspricht eine Summe von 66.000 Gulden im Jahr 1797 in Nürnberg" mit (z. B.) "2,31 Mio. Euro" beantwortet. Oder mehrere Antworten unter Hinweis auf methodische Unterschiede gibt. (Z. B. sind amerikanische und deutsche Lohnhöhen nicht ohne weiteres vergleichbar, weil man öffentliche Güter wie z. B. Bildungsangebote und Kranken-/Rentenversicherungen mitberücksichtigen muß: Ein US-Bürger braucht für den gleichen Lebensstandard einen höheren Lohn, weil er Kranken- und Rentenversicherung selbst bezahlen muß, und Studiengebühren bzw. Schulgeld auch. Somit haben schon 1000 Euro, zum Wechselkurs in Dollar umgetauscht, in den USA nicht die gleiche Kaufkraft wie in Deutschland. Aber das sollte handhabbar sein.) --77.6.147.100 01:38, 9. Jun. 2024 (CEST)
Es gibt den Big-Mac-Index und retrospektiv lässt sich ein belastbarer Vergleich dadurch anstellen, wie lang ein durchschnittlicher Industriearbeiter oder Handwerksgeselle arbeiten muss, um eine Tagesportion Brot zu erwirtschaften. --Rôtkæppchen₆₈ 02:33, 9. Jun. 2024 (CEST)
Es sollte also Wege geben. Und wo ist der Weg zum einschlägigen Wikipedia-Artikel? (Big Mac und Brot sind auch nicht unproblematisch. Brot kostet je nach Sorte im Bereich zwischen 2 und 5 Euro pro Kilogramm, als Tagesration nehme ich mal "ein Pfund" an. Selbst zum Mindestlohn braucht man dafür nicht allzulange zu arbeiten, aber ich vermute, daß es auch diesbezüglich seit dem Anfang des 19. Jh. eine massive Deflation gegeben hat. Als Kostenfaktoren im Bäckereigewerbe würde ich mal die Rohstoffpreise (Getreide) und die Energiekosten sehen. Früher ging der Ochse mit dem Pflug über den Acker, mit der Mechanisierung der Landwirtschaft hat aber der Flächenertrag und die Produktivität stark zugenommen -> die Getreidepreise sind erheblich gesunken. Früher brauchte der Bäcker für den Ofen Brennholz, heute kommt die Energie aus der Strom- (oder Gas-)leitung. Technischer Fortschritt: Die inflationsbereinigten Brotpreise sind stark gefallen. Also auch kein guter Vergleichsmaßstab für die Kaufkraft.) --77.6.180.36 08:39, 9. Jun. 2024 (CEST)
Kaufkraftvergleiche sollen eine Größenordnung liefern (1, 10, 100, 1000, ... Euro). Wer mehr damit anstellen will, missbraucht sie. Ansonsten gibt es dazu Veröffentlichungen genug, so dass wir uns keine eigenen Maßstäbe ausdenken müssen. Gängister Maßstab wäre wohl ein Vergleich mit dem Lohn eines qualifizierten Arbeiters.--Meloe (Diskussion) 09:14, 9. Jun. 2024 (CEST)
Bei dem Brunnen aus dem TO gehen der aktuelle Silberpreis und meine Kaufkraftschätzung aber stark, ca. eine Größenordnung, auseinander. Der Grund für die Diskrepanz ist die zwischenzeitliche Silberpreisdeflation. Und zum Lohn: Handwerkliche Produkte haben einen vergleichbaren Wert, wenn die gleiche Arbeitsleistung darin vergegenständlicht wurde. (Ein antiker Bildhauer brauchte für eine Statue einen vergleichbaren Zeitaufwand wie ein heutiger.) Industriell hergestellte Konsumgüter sind aber erheblich billiger geworden, weil die Produktivität zugenommen hat: Ein maschinell hergestelltes Kleidungsstück kostet notwendigerweise viel, mehrere Größenordnungen, weniger als ein ähnliches, früher notwendigerweise aus handgewebten Stoffen handgenähtes. Kann man nun den Kaufpreis eines Kleidungsstücks im Mittelalter kaufkraftmäßig mit dem für ein heutiges gleichsetzen? Ich denke, nicht: Was heute "von der Stange" 100 Euro kostet, kann man bei gleicher Gebrauchsqualität im Mittelalter getrost zu 1000 Euro oder mehr ansetzen. Der Tageslohn eines Arbeiters hatte im Mittelalter einfach weniger Kaufkraft als ein heutiger, weil die Konsumgüter, ausgedrückt in Arbeitsproduktivität, teurer waren. --77.6.180.36 11:04, 9. Jun. 2024 (CEST)
Eben. Das bedeutet, Gebrauchstextilien sind heute gegenüber den Zeiten handwerklicher Produktion, gemessen in Kaufkraft, billiger geworden. Damit existiert ein Maßstab, mit dem auch andere Produkte (etwa Edelmetalle oder Steinmetzarbeiten) vergleichbar gemacht werden können. Jeder Vergleich benötigt einen Maßstab, wenn ich keine Bezugsgröße definiere, kann ich nichts vergleichen. Jeder Maßstab hat Vorteile und Nachteile. Einen "natürlichen Maßstab", dessen Verwendung sich aufdrängen würde gibt es schlicht nicht.--Meloe (Diskussion) 11:22, 9. Jun. 2024 (CEST)
Was spricht dagegen, sich soweit möglich an dem Preis für ein Brot zu orientieren? Brot wurde ja immer und fast überall gegessen und die Dimensionen eines Laibs unterscheiden sich nicht signifikant. --88.72.111.207 14:28, 9. Jun. 2024 (CEST)
Siehe oben die Antwort um 08:39. Und bei Agrarprodukten wären außerdem noch z.B. die Effekte von Subventionierungen mit zu berücksichtigen; sowas gab es im Mittalalter ja auch nicht. --Proofreader (Diskussion) 16:00, 9. Jun. 2024 (CEST)
Siehe auch Chianti unten: Bei einem Tagesbedarf von 43 Kreuzern 21 für Nahrungsmittel (und das in einem billigen Getreidejahr) - also knapp 50% für Lebensmittel. Vor ein paar Jahren, glaube ich, haben die Deutschen im Durchschnitt 11% für Nahrungsmittel ausgegeben (die Franzosen 19%). Für unterdurchschnittliche Verdiener ist der Anteil natürlich noch ein Stück höher. Kosten für Wohnung/Haus, Steuern, Transportmittel, Schönheit und Hygiene (man wechselt zumindest Teile seiner Wäsche täglich und braucht Waschmaschinen, Waschmittel etc., statt sein Wams mal vor Pfingsten im Fluss zu waschen - nur mal als ein Beispiel) sind für den Großteil der Bevölkerung heute deutlich wichtiger in der Gesamtschau, und die entsprechenden gesellschaftlichen Erwartungen an den Normalbürger haben sich in diesen Bereichen deutlich nach oben geschraubt. -- 79.91.113.116 09:44, 10. Jun. 2024 (CEST)
"Bereits ab dem Jahr 1766 wurden regelmäßig Lebensmittelpreise in den Churbaierischen Intelligenzblättern von Franz von Kohlbrenner (1728 - 1783) veröffentlicht" [6]
Ein Beispiel aus dem Jahr 1808: eine Spitzenverdienerin in diesem Jahr war die international gefeierte Sopranistin Angelica Catalani mit 60.000 fl. in einer Saison, der Wiener Hoftheaterdirektor Franz Ignaz von Holbein bekam 1000 fl. pro Jahr. Nach Aufhebung der Klöster in Österreich erhielten Patres jährlich 300 fl. aus dem Religionsfonds, Ordensbrüder und -schwestern 150 bis 200 fl. Die Malerin Margarethe Geiger bekam 1807 in München ein Stipendium von 30 fl. pro Monat, was ihr Auskommen sicherte: der bayrische Hofrat Ignaz Joseph Edler von Obernberg berechnete 1808, einem Jahr mit niedrigen Getreidepreisen, den Tagesbedarf eines ledigen Bauarbeiters auf 43 Kreuzer (60 Kreuzer = 1 Gulden), davon 21 kr. für Nahrungsmittel. Der höchste Tageslohn im Sommer für Maurergesellen in München betrug 52 kr., der für Zimmermannsgesellen 56 kr.
66.000 Gulden im Jahr 1808 entspricht also etwa dem Existenzminimum von 250 Personen; nimmt man die heutige Pfändungsfreigrenze als Maßstab, wären das 4,2 Millionen Euro. --Chianti (Diskussion) 14:36, 9. Jun. 2024 (CEST)
Da habe ich mit meiner Schätzung ja ziemlich richtig geraten. Bleibt jetzt nur noch, die gesammelten Erkenntnisse in einen Artikel zu bringen. --77.6.180.36 21:56, 9. Jun. 2024 (CEST)

Materialien auf Latex-/Naturkautschuk-Vorhandensein testen

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, wie man ohne chemisches Labor ein elastisches Material mit nicht näher bekannter Zusammensetzung (bsp. Klebstoff, Verpackung, Maschinenbauteil...) auf das Vorhandensein von Latex oder Naturkautschuk testen kann? Idealerweise könnte man einen Test für die Untersuchung eines Abstrichs oder einer kleinen abgetrennten Probe kaufen, so ähnlich, wie es Tests für Aquarianer oder Kriminalisten zur Bestimmung (des Vorhandenseins) von pH-Wert, Nitrat, Schwermetalle, Blut, etc. gibt. Eine quantitative Aussage wird nicht benötigt, nur eine qualitative (Vorhandensein von Latex: ja oder nein). Hat jemand eine Idee? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:47, 8. Jun. 2024 (CEST)

Nimm ein bekannt latexallergisches Versuchstier, zur Not einen(m/w/d) Homo(m/w/d) sapiens und appliziere eine Probe der fraglichen Substanz subkutan (Pricktest). Zur Kontrolle applizierst Du auf gleiche Weise Histamin und ein Placebo (Salzwasser o.ä.). --2003:F7:DF01:F400:8821:2AA1:8BCE:AD6 02:15, 9. Jun. 2024 (CEST)
Ein Provokationstest soll unbedingt vermieden und im Vorfeld Informationen zur Vermeidung von allergischen Reaktionen gewonnen werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 02:24, 9. Jun. 2024 (CEST)
Mittels Spektralanalyse ließen sich Materialien erkennen, womöglich auch Latex. Die Fehlerrate ist aber nicht Null und wird umso größer, je mehr Fremdstoffe und Farbstoffe beigemischt sind. Also ungeeignet. Vielleicht könnte man einen Hund darauf trainieren. --2.175.26.143 07:52, 9. Jun. 2024 (CEST)

Wenn ein Handschuh bzw. ein Teil davon geopfert werden kann, sollte eine Brennprobe möglich sein. Durchführung und Auswertung siehe: https://www.tu-chemnitz.de/chemie/polymer/lehresommer/bilder/praktikum_versuch1.pdf --Elrond (Diskussion) 09:18, 9. Jun. 2024 (CEST)

Kannb man damit die allergenen Proteinspuren des Naturkautschuks nachweisen? --Rôtkæppchen₆₈ 19:01, 9. Jun. 2024 (CEST)
Du wirst keinen kommerziellen Kautschuklatexhanndschuh finden, der dieses Protein nicht an sich hat --> Kautschuk nachgewiesen, Allergen dabei. Alternative wäre Nitrilgummi, aber diese Handschuhe sind deutlich teurer. PVC wäre ggf, auch noch eine Möglichkeit, aber da gibt es Menschen, die auf diverse Additive dieses Kunststoffs negativ reagieren und bei einigen Verwendungszwecken können die auch stören. --Elrond (Diskussion) 21:06, 9. Jun. 2024 (CEST)
Eine weitere allergenfreie Möglichkeit wäre Polyisopren aus synthetischem Isopren. Das hat dann alle Eigenschaften von Naturkautschuk außer der Proteinbeiladung. Ich bin kein Allergologe, aber ich befürchte, dass es mehr als ein einziges Protein gibt, das Latexallergie auslöst (Kreuzallergie). Insofern ist ein Isopren- bzw Polyisoprennachweis für Menschen mit Allergie wenig zielführend, sondern eher ein Nachweis der Allergenfamilie, wie sie beispielsweise durch den vom Fragesteller abgelehnten Provokationstest (Epikutantest, Allergietest, Pricktest) erfolgen könnte. --Rôtkæppchen₆₈ 01:08, 10. Jun. 2024 (CEST)

Vokativ im Deutschen -Sprachgeschichtlich und im Sprachvergleich

Die Deutsche Sprache kennt ja wie alle Germanischen Sprachen seit dem Mittelalter und die meisten westeuropäischen Sprachen keinen eigenständigen Vokativ mehr. (Das Gotische aber hat ihn und beweist, dass es ihn aller Wahrscheinlichkeit nach auch im Urgermanischen gegeben haben wird.) Er ist wie in anderen Sprachen mit dem Nominativ zusammengefallen. Allerdings unterscheiden sich Vokativphrasen im Neuhochdeutschen durch den Wegfall normaler Artikel von normalen, und auch Demonstrativpronomen/-artikel können, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt vorkommen. (Ich kann mir Demonstrativpronomen (oder bestimmte Artikel?) in einzelnen Nominalphrasen vorstellen, die ein anzusprechendes Individuum oder mehrere anzusprechende Individuen identifizieren, bevor die eigentliche Ansprache stattfindet. Ich bin mir aber unsicher, ob solche Ausrufe Vokativphrasen oder eher elliptische Kopulasätze (oder andere elliptisch eingeworfene Satzglieder) sind.) Der Possessivartikel "mein" (evtl. auch "unser") sowie Adjektive können ebenfalls allgemein bedeutungstragend vorkommen. Im Mittelhochdeutschen sollen wohl oft völlig normale Nominativphrasen, auch mit dem unbestimmten Artikel, in dieser Funktion vorgekommen sein. Ist die Situation im Neuhochdeutschen eher normal oder ungewöhnlich, und wie alt ist sie?

Beim Nachdenken über Vokativphrasen im Neuhochdeutschen sind mir dann noch viele andere Details und Varianten eingefallen. Beispielsweise, dass bei zusammengesetzten Vokativphrasen dann tendenziell doch bestimmte Artikel und Demonstrativpronomen auftauchen könnten, oder dass Ansprachen bei Sätzen mit Satzgliedern in der zweiten Person tendenziell unklar zwischen Vokativphrasen (im Nominativ/"Vokativ") und Ausklammerungen oder Appositionen (in Kasuskongruenz) schwanken, oder bei naher Nennung der Anzusprechenden/Angesprochenen in anderen Sätzen eine Anredephrase komplett entfällt. Gibt es dazu Übersichtsdarstellungen? Wurde es schon einmal beschrieben oder untersucht? Ist das Deutsche in der Hinsicht ungewöhnlich? Der Gedankengang hier ist/war mir gekommen, nachdem ich in lateinischen Deklinationstabellen mit dem Nominativ identische Vokative zu den Personalpronomen der ersten und zweiten Person sowie Vokativformen der Possessivartikel (im maskulinen Singular) nicht nur für "meus" (mein), sondern auch für "tuus" (dein) und "suus" (sein, ihr, reflexiv), gesehen hatte. --2A0A:A541:1A14:0:4957:9D62:EC81:9384 17:04, 9. Jun. 2024 (CEST)

Das sind natürlich Fragen, die uns, gerade in diesen politisch schwierigen Zeiten, in denen unklar ist, weil ja verschiedene Konflikte toben, wie es in einigen Jahren in Europa aussieht, alle sehr beschäftigen. -- 85.1.72.46 17:55, 9. Jun. 2024 (CEST)
Eine Google-Suche nach Forum für Linguisten und Sprachphilosophen ist nicht schwierig in die Wege zu leiten. Auf https://www.linguisten.de/ schreiben sie: Wenn Du nicht weißt wohin mit Deiner (linguistischen) Frage, stelle sie hier.. Wirkt das nicht sehr einladend? (Wie lange ist es eigentlich her, dass sich hier jemand daran versucht hat, auf eine dieser Anfragen inhaltlich zu antworten?) -- 79.91.113.116 10:37, 10. Jun. 2024 (CEST)

Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen?

Bezeichnet man eine in Bonn geborene Person als Westfalen? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:34, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Beispiel.

Wenn die Person später von Bonn nach Westfalen umzieht, warum nicht? Ist dann halt bloß kein gebürtiger Westfale. --Proofreader (Diskussion) 16:47, 9. Jun. 2024 (CEST)
Und wenn nach Cambridge? --Teppich-Stripper (Diskussion) 16:53, 9. Jun. 2024 (CEST)
Kommt wie immer auf die Definitionen an. Also Grundsätzlich ist Bonn nicht Westfalen in jeglicher Definition. Sollten die Eltern ursprünglich aus Westphalen kommen, werden sicher einige das Kind weiterhin als Westphalen bezeichnen. Wenn eine Person erst später nach Westphalen zieht, dann kommt es eben auf viele Dinge an: War es in der Kindheit, woher stammt die Familie etc. Wie immer mit zugezogenen bei soetwas, es geht a hauptsächlich um Kultur und Dialekt (und da wäre der Bönnsche schon extrem anders vom landesüblichen Westphalen). Kann also sein, dass man Anhaltspunkte findet, aber generell, recht unwahrscheinlich.--Maphry (Diskussion) 16:54, 9. Jun. 2024 (CEST)
Aber natürlich, Overbeck ist traditionell ein Westphälischer Nachname (heute hauptsächlich Kreis Borken), entsprechend kann es da durchaus Gründe geben warum er als Westphale benannt wird (eben potentiell Familie).--Maphry (Diskussion) 17:02, 9. Jun. 2024 (CEST)
Mit solchen Zuschreibungen sollte man sich immer zurückhalten. Wenn er sich selbst als Westfale betrachtet, dann ja, aber ansonsten lieber drauf verzichten. --Steigi1900 (Diskussion) 17:13, 9. Jun. 2024 (CEST)
Es ist fraglich, ob J. J. Overbeck in Bonn geboren wurde. Hier heißt es nämlich, er sei 1821 in Kleve geboren worden (heutzutage Regierungsbezirk Düsseldorf, also Rheinland - ob das aber 1821 zu Westfalen gezählt wurde?), und habe in Münster (Westfalen) studiert, und später als Privatdozent in Bonn gelehrt. Vielleicht sollte man zuerst einen Blick in seine Dissertation von 1850 werfen, vielleicht findet man dort seinen Lebenslauf incl. Hinweis auf den korrekten Geburtsort und die Herkunft seiner Eltern. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:15, 9. Jun. 2024 (CEST)
Wie gesagt, es geht um Julian Joseph Overbeck (en), der im Artikel Orthodoxer Westritus als "gebürtiger Westfale" bezeichnet wird, in der DNB wird sein Geburtsort mit Bonn angegeben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:17, 9. Jun. 2024 (CEST)
Dann sollte das in jenem Artikel lieber entfernt werden. Ist inhaltlich für den Artikel ohnehin ohne Bedeutung. --Steigi1900 (Diskussion) 17:22, 9. Jun. 2024 (CEST)
Vielleicht wurde irgendwie was mit 'Monasterium Guestfalorum' verwechselt?! --Teppich-Stripper (Diskussion) 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)
Ja, das ist nicht auszuschließen - Münster war sein erster Studienort und der Ort seiner Priesterweihe. Wie gesagt, seine Dissertation könnte Aufschluss geben. Im 19. Jahrhundert war es ja durchaus üblich, am Ende einen Lebenslauf beizugeben. Aber ich gebe Steigi1900 recht, dass die Angabe „Westfale“ im Artikel zum orthodoxen Westritus problemlos entfallen kann. Die genaue Überprüfung wäre wichtig, wenn es um einen deutschen WP-Personen-Artikel ginge. --Krabbenpulen (Diskussion) 17:32, 9. Jun. 2024 (CEST)
Kirche im Osten gibt Kleve (Niederrhein) als Geburtsort an ... --Teppich-Stripper (Diskussion) 18:08, 9. Jun. 2024 (CEST)
Bonn liegt im Rheinland. Wer etwas anderes behauptet, macht sich (zumindest in der deutschen Wiki) ziemlich lächerlich Es ist auch sachlich falsch es mit Westfalen in Zusammenhang zu bringen. --Elrond (Diskussion) 21:20, 9. Jun. 2024 (CEST)
OK, die DNB liegt da wohl daneben. --Teppich-Stripper (Diskussion) 21:39, 9. Jun. 2024 (CEST) PS: Und Kleve ist niederrheinisch!
Wo steht etwas in Deinem DNB-Link von Westfalen? --Elrond (Diskussion) 23:19, 9. Jun. 2024 (CEST)
Da steht nichts von Westfalen, aber fälschlicherweise etwas von Bonn. --Rôtkæppchen₆₈ 23:49, 9. Jun. 2024 (CEST)
Hier stand bislang jedenfalls was von Westfalen. --Teppich-Stripper (Diskussion) 20:32, 10. Jun. 2024 (CEST)

Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl wurde wegen der Komplexität der Stimmzettel von zuständiger Seite aufgefordert, diese bereits zuhause auszufüllen. Dürfte ich hypothetisch den ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel im Wahllokal aber außerhalb der Wahlkabine in den dafür vorgesehen Umschlag stecken oder verstieße ich damit gegen geltendes Recht? Gerne mit Begründung. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 17:12, 9. Jun. 2024 (CEST)

Mir haben sie heute auch erzählt, ich dürfe die Zettel erst in der Wahlkabine in die Umschläge stecken, sonst sei die Wahl ungültig. Ich hab innerlich die Augen verdreht und nur gedacht, die Deutschen spinnen im höchsten Grad ... Briefwahlunterlagen wirfst Du in einen Briefkasten, zu dem Hinz und Kunz nen Schlüssel hat und der durchaus auch mal überfüllt ist, aber auf gar keinen Fall darfst Du den Wahlzettel schon drei Meter vor der Wahlkabine eintüten! Und die Deutschen sind dann auch noch so untertänig und befolgen alles, von denen man ihnen sagt, es sei verboten. Heinrich Heine, I feel you! --Schwäbin 17:24, 9. Jun. 2024 (CEST)
abgesehen davon, dass ich Dir natürlich völlig zustimme, dass die Deutschen das dümmste Volk auf Erden sind (wer kommt schon auf die absurde Idee, sich an Regeln zu halten und das auch noch ohne Anwendung von Zwang), ist mir nicht ganz klar, warum ich den Wahlzettel vor der Kabine eintüten sollte (außer natürlich, um es den doofen Deutschen mal so richtig zu zeigen), denn die Wahl findet ja erst in der Kabine statt, wo ich den Zettel dann wieder rauspulen müsste (ok, ok, dabei gehe ich natürlich davon aus, dass die Wahl - wie von den bekloppten Deutschen erwartet - tatsächlich erst in der Kabine stattfindet und nicht aus Proteste gegen das unterdrückerische Normenregime der Deutschen bereits bei Aushändigung des Wahlzettels oder freihand unterwegs.) --2A02:8071:5810:1400:0:0:0:548A 17:46, 9. Jun. 2024 (CEST)
Man könnte denken, es spare (sich und allen anderen) Zeit, zumindest die bereits (zuhause legal) ausgefüllten Zettel während des Wartens auf eine freie Wahlkabine in die vorgesehenen Umschläge zu stecken. Hat weder mit Dummheit, noch Absurdität, noch Beklopptheit, noch Protest zu tun, oder? Jetzt vielleicht klar? --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:17, 9. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe den Stimmzettel erst im Wahllokal erhalten (also nix zuhause). --tsor (Diskussion) 17:29, 9. Jun. 2024 (CEST)
Bei uns wurden drei Stimmzettel (Gemeinderat, Kreistag, Regionalversammlung) schon zugeschickt, die konnte man zu Hause schon fertig ausfüllen. Im Wahllokal gab es dazu die passenden Umschläge plus den Stimmzettel für die Europawahl, den ich dann natürlich erst in der Wahlkabine ausfüllte. --Schwäbin 18:02, 9. Jun. 2024 (CEST)
Und dann wurden in manchen Ortschaften in Baden-Württemberg zusätzlich noch die Ortschaftsräte gewählt. Weil es aber für Kommunal- und Europawahl unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt, musste der orangefarbene Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung in einen orangefarbenen Umschlag gesteckt werden, obwohl man hier wie bei der Europawahl nur eine einzige Stimme hat und der Stimmzettel nur aus einem Blatt besteht. Der weiße Stimmzettel für die Europawahl musste lediglich gefaltet werden und in dieselbe Urne geworfen werden. Bei den Wahlen zu Ortschaftsrat (gelb), Gemeinderat (rosa) und Kreistag (grün) war Kumulieren und Panaschieren erlaubt, weswegen man seine Stimmen auf mehrere Stimmzettel verteilen konnte. Da ist es gut, einen Wahlumschlag benutzen zu müssen. --Rôtkæppchen₆₈ 19:42, 9. Jun. 2024 (CEST)
Die Notwendigkeit eines/mehrerer Umschläge wurde nicht bezweifelt! Die ursprüngliche Frage wurde unten von Schwäbin weitestgehend beantwortet (zumindest für mich, der zufällig aus BW stammt). --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 20:02, 9. Jun. 2024 (CEST)
Das Kommunlwahlrecht ist Landessache. Heute fanden in mehr als einem Bundesland Kommunalwahlen statt. --2001:16B8:BA56:5B00:8D1F:DC2E:45C2:1712 18:04, 9. Jun. 2024 (CEST)
Also, für BW wurde ich hier fündig: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-KomWOBW1983pG8 Paragraf 29 "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der [...] 5. seinen Stimmzettel im Wahlraum außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet, gefaltet oder in den Stimmzettelumschlag gelegt hat".
Ausfüllen darfst du ihn zu Hause, aber du darfst die Zeit in der Warteschlange nicht dazu nutzen, die drei schon ausgefüllten Stimmzettel in einen der eben erhaltenen Umschläge zu stecken. --Schwäbin 18:34, 9. Jun. 2024 (CEST)
Das nenne ich eine fundierte Antwort. Danke fürs Recherchieren. --2A02:8071:52D0:3820:C4AE:71FD:665E:3736 19:18, 9. Jun. 2024 (CEST)
@Schwäbin: Mir scheint die Regel schon sinnvoll. Im Wahlraum stehst du unter Beobachtung und jemand könnte, sicher wohlmeinend, kontrollieren, ob du den von ihm freundlicherweise vorausgefüllten Stimmzettel auch wirklich ohne Korrekturen eintütest. Eine geheime Wahl ist halt nur geheim, wenn sie immer und für alle geheim ist. Dass ein ähnliches Szenario auch bei Briefwahl denkbar ist, ist klar, aber da muss man notgedrungen zwischen Wahlrecht und Wahlgeheimnis abwägen. Grüße Dumbox (Diskussion) 22:00, 9. Jun. 2024 (CEST)
Ich hab nicht wirklich verstanden, warum ich einen von jemand anderem ausgefüllten Stimmzettel eintüten sollte? Mein Aussage oben zur Briefwahl sollte eigentlich nur darlegen, dass ich es lächerlich finde, dass ich meinen eigenen Stimmzettel im Wahllokal nicht beim Warten einpacken darf (geheim!einself), dass aber bei Briefwahlen riesige Scheunentore offen sind, was Manipulationsmöglichkeiten angeht.--Schwäbin 22:42, 9. Jun. 2024 (CEST)
Diese Vorschrift ist ganz und gar nicht lächerlich! Sie soll Zustände wie in der DDR von vorneherein verhindern, wo zwar Wahlkabinen vorhanden waren, die Benutzung aber unter sozialer Kontrolle verpönt bzw. mit gesellschaftlichen Nachteilen verbunden war. --2003:F7:DF01:F400:5D9B:D315:79CF:88C9 23:17, 9. Jun. 2024 (CEST)
Ich durfte sogar wählen, obwohl ich gegen die Regel verstoßen habe! Ich hab nämlich den Stimmzettel zur Europawahl, den ich erst im Wahllokal erhielt, in der Warteschlange schon mal aufgefaltet (Leporello), um mir anzuschauen, wie viele Parteien draufstehen. Und dann habe ich ihn wieder zugefaltet! Zack! Ungültig. --Schwäbin 10:42, 10. Jun. 2024 (CEST)
Bei der Briefwahl ist das ein bekanntes Problem: Briefwahl#Anfälligkeit für Manipulationen. Aber man muss es ja nicht auch noch zu einem Problem bei der "Vor-Ort-Wahl" werden lassen!? ...Sicherlich Post 06:50, 10. Jun. 2024 (CEST)
Inwiefern könnte das oben beschriebene Eintüten eines Stimmzettels außerhalb der Kabine im Vergleich zu demselben Vorgang in der Kabine (oder hinter einem Holzbrett) für eine Manipulation genutzt werden? --2A02:8071:52D0:3820:8034:360F:BB31:58AF 20:41, 11. Jun. 2024 (CEST)
Bei meinen Briefwahlunterlagen stand ich könne die Umschläge auch am Wahltag im Wahllokal abgeben (oder einwerfen??). --2001:16B8:B8BA:A300:710:46FF:5796:6DFB 10:37, 10. Jun. 2024 (CEST)
Achtung, bitte nicht verwechseln. Die ursprüngliche Frage drehte sich NICHT um Briefwahlunterlagen. Ich hab nur mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht, dass man im Wahllokal derart pingelig ist, wenn doch bei der Briefwahl der Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. War aber eigentlich nur eine Nebenbemerkung zum eigentlichen Thema. --Schwäbin 10:40, 10. Jun. 2024 (CEST)
Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Sondern man muss den Brief direkt beim Wahlamt in den Briefkasten werfen. Oder eben den Brief wieder auspacken und unter Vorlage des Wahlscheins (plus sicherheitshalber Personalausweis) wie üblich im Wahllokal wählen, ganz ohne Brief. --37.49.31.151 10:58, 10. Jun. 2024 (CEST)
In meinem Wahlkreis gab's weder für die Europa- noch die Bezirkswahl Umschläge. --2A01:C23:91CD:5900:83EF:41BB:48E4:3DC7 16:20, 10. Jun. 2024 (CEST)
Das hängt natürlich vom Bundesland ab. Kommunalwahlrecht ist Ländersache. Die Europawahl wird in Deutschland durch ein Bundesgesetz Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Deswegen gab es in Baden-Württemberg für die Kommunalwahl Umschläge und für die Europawahl nicht und zudem wurden die Wahlumschläge zur Regionalversammlung und die gefalteten Stimmzettel für die Europawahl in dieselbe Urne geworfen. --Rôtkæppchen₆₈ 17:37, 10. Jun. 2024 (CEST)

Maschinenverschleiß auf atomarer Ebene

Ich frage mich, ob bei z.b. der Umdrehung einer Nockenwelle oder einer Umdrehung eines Radlagers eines PKW Atome "abgeschliffen" oder abgetragen werden oder ob der Verschleiß derart gering ist, dass das nicht bei jeder Umdrehung passiert. Kann man das einfach näherungsweise berechnen? --176.199.210.203 22:08, 6. Jun. 2024 (CEST)

Es gibt von den Lagerherstellern Auslegungswerte für die Haltbarkeit, gerechnet in Umläufen unter den gegebenen Betriebsbedingungen (und in Maschinenbaulehrbüchern steht dazu natürlich auch was). Das sind nun keine in Stein gemeißelten Werte in der Art "eine Million Umdrehungen hält es aus, bei der einemillionundersten ist es garantiert kaputt", sondern es sind natürlich nur größenordnungmäßige Orientierungswerte. Aber es ist bekannt, wie verschlissene Lager aussehen, man kann angeben, was für Strukturfehler dabei auftreten, und das ist dann irgendwas im Bereich zwischen Mikrometer und Millimeter, je nachdem, mit was für einer Konstruktion man es zu tun hat. Und daraus lassen sich "Verschleißvolumina" abschätzen, die sich dann auf "Verschleiß pro Umdrehung" herunterbrechen lassen. Und wenn der Verschleiß auch zeitlich ungleichmäßig verläuft und im Neuzustand nach kurzer Einlaufzeit - in der vergleichsweise viel Material abgetragen wird - zunächst einmal nur wenig passiert: Ja, da die Atome so winzig und deswegen so zahlreich sind, werden bei jeder Umdrehung davon sogar "ganz viele" umpositioniert und durch die Gegend geschoben. --77.8.11.197 01:32, 7. Jun. 2024 (CEST)
Wie kommst du zu der Einschätzung, dass pro Umdrehung "ganz viele" Atome "umpositioniert" und durch die Gegend "geschoben" werden? Ist das eine gefühlte Antwort oder irgendwie überschlagen? Ein Feinmechaniker sagte mir mal, dass ein hydodynamisches Gleitlager so reibungsarm sei, dass unter idealen Bedingungen kein Molekül seinen Platz verlassen würde. Seine Begründung war allerdings ähnlich begründet wie deine, die das Gegenteil behauptet. --176.199.210.203 03:15, 7. Jun. 2024 (CEST)
Weiß nicht, ob es Teil einer Antwort sein kann, aber ...
Bei Schiffsschrauben tritt das Phänomen der Kavitation auf, bei dem - so ich mich recht erinnere - Van Der Waals Kräfte auftreten bzw Ursache sind. 176.7.157.30 03:06, 7. Jun. 2024 (CEST)
Wenn die Metallteile auf einem guten Ölfilm laufen und sich nicht berühren, werden keine Atome abgeschliffen. In Lagern können lokal sehr hohe Drücke auftreten (besonders bei Verschmutzungen, die das Öl am fliessen behindern), die die Öl-Moleküle beschädigen können. Dann ist der Ölfilm nicht mehr optimal und es kann zum Verschleiss der Metallteile kommen. --Hareinhardt (Diskussion) 09:19, 7. Jun. 2024 (CEST)
Verschleiß ist generell ein Hochkomplexes Thema. Das beginnt bei den beteiligten Materialien, bei den Schmierstoffen, Temperaturen und geht weiter über Relativgeschwindigkeiten, die Lasten und schließlich auch über Oberflächenqualitäten Positionsgenauigkeiten etc. Ohne genaue Kenntnis dieser ganzen Umstände wird keiner eine Abschätzung abgeben.--Oberkaffeetante (Diskussion) 11:04, 7. Jun. 2024 (CEST)
(BK) +1 zu Hareinhardt. Der Verschleiss wie du ihn Beschreibst tritt vor allem beim Start auf, also zu dem Zeitpunkt wenn der Schmierfilm noch nicht aufgebaut ist. Und auch dann, wenn das Gleitlager falsch belastet wird. So können Vibrationen und Schläge dazu führen, dass der Ölfilm reisst. Und klar wenn das Öl verschmutzt und schlecht wird, ist das der Lebensdauer des Lagers auch nicht zuträglich. Unter Idealbedingungen hält ein Gleitlager ewig. Nur ist das reine Theorie, in der Praxis hast du es immer wieder mit irgendwelchen Spielverderber zu tun, und sei es jetzt die (Lager-)Temperatur. Wenn es eben anfängt, und es Abrieb gibt. Und dieser Abrieb im Öl landet und nicht heraus gefiltert wird, dann ist das ein selbstverstärkender Effekt. Das zu berechnen ist nicht wirklich praktikabel. Denn es gibt 1. viele Variablen, die 2. oft nicht mal richtig bekannt sind. --Bobo11 (Diskussion) 11:06, 7. Jun. 2024 (CEST)
Laß so einen Kfz-Motor mal eine Lebensdauer von einer Milliarde Umdrehungen absolvieren. (Bei 2000 /min wären das 8333 Betriebsstunden, bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Fahrleistung von gut 400 Mm.) Der hat ölgeschmierte Gleitlager, und die sind dann mehr oder weniger verschlissen. Wann verschleißen die? Weiß man nicht so genau: Wahrscheinlich überwiegend nach einem Kaltstart, aber auch bei längerer Nennlast oder untertourigem "Quälen". Und jetzt nehmen wir mal als Beispiel an, an einem Lager wäre ein Kubikmillimeter Werkstoff abgerieben. Der Stahl möge eine Dichte von 7500 kg/m^3 haben, dann sind das 7,5 mg. So ein Metallatom wiegt vielleicht 10^-25 kg. Dann sind das also ungefähr 10^20 Atome. Bei 10^9 Umdrehungen werden pro Umdrehung also durchschnittlich 10^11 Atome umgelagert. Selbst wenn man in den Annahmen ein paar Größenordnungen streicht und annimmt, daß sich der Verschleiß hauptsächlich auf bestimmte Betriebsphasen konzentriert und es zwischendurch auch mal "sehr viel glatter" läuft - es bleiben immer noch "ganz viele" Atome pro Umdrehung. So als Vermutung: Man nehme eine blitzblanke Stahl- oder Glasfläche, lasse dort ein winziges Öltröpfchen drauftropfen, puste das mit Druckluft wieder weg oder wasche es mit einem Lösemittel vorsichtig ab und puste die Stelle dann wieder trocken - ich bin mir ziemlich sicher, daß man bei einem Vergleich von AFM-Aufnahmen vorher/hinterher deutliche Veränderungen der Oberfläche, sprich umgelagerte Atome, erkennen könnte. --77.8.148.80 02:01, 8. Jun. 2024 (CEST)
Ölfilm war schon ein guter Ansatz. Ideal geschmierte Wellen ect. verlieren im Idealfall bei Normalbetrieb kein Material. Was aber passieren kann ist, dass bei Druckstößen oder Falschbelastung es erst zu permanenten Verformungen kommen kann, die dann ggf. auch zu Materialverlust führen. Im praktischen Betrieb kann es aber durch Mikroteilchen im Öl oder nicht idealer Schmierung durchaus zu einem Materialverlust kommen. --Elrond (Diskussion) 11:07, 7. Jun. 2024 (CEST)
Woher willst Du denn wissen, daß sie kein Material verlieren? Das ist nicht nur das Gegenteil von plausibel, es gibt dafür auch keinerlei Belege. Im Gegenteil: Alle real existierenden Lager zeigen nach längerer Betriebszeit zumindest sichtbaren Verschleiß. Dagegen eine nirgends anzutreffende Idealität zu setzen, in der das nicht auftritt, ist sehr wirklichkeitsfern. (Übrigens ging es im TO auch um "Radlager", was Rollenlager sind. Die haben andere Verschleißmechanismen als Gleitlager, aber Verschleiß, den haben sie.) --77.6.147.100 19:46, 8. Jun. 2024 (CEST)
Weil es noch niemand genannt hat: Die Ingenieurwissenschaft zum Thema Verschleiß heißt Tribologie. --Rôtkæppchen₆₈ 11:15, 7. Jun. 2024 (CEST)
wie hast du das gefunden das war ganz ganz hinten im total verstellten und verkeilten dachboden im untersten eck 176.7.148.130 02:09, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das ist präwikipedianische Allgemeinbildung oder vielleicht auch meine maschinenbauerische Familiengeschichte. --Rôtkæppchen₆₈ 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)
muß man nicht auch unterscheiden zwischen "atomarer Ebene" und ganz normalem mechanischen "Abrieb". 176.7.147.195 17:01, 9. Jun. 2024 (CEST)
Warum sollte man? Verschleiß resultiert letztlich im Abtrennen von Partikeln, und die Trennstelle hat zwei Seiten, auf denen die Atome jeweils ihre atomaren Bindungen zu denen auf der anderen Seite verloren haben. (Das ist mit irreversiblen Veränderungen verbunden: Man kann die Scherben eines zerbrochenen Glasgegenstands nicht einfach wieder zusammendrücken, obwohl die Bruchstellen "haargenau passen": Die aufgebrochenen atomaren Bindungen haben sich umgelagert, die springen nicht einfach wieder zurück.) Zertrennung, auch bei spanabhebender Bearbeitung, bedeutet letztlich immer die Auflösung von Atombindungen. Und es ist letztlich egal, ob sich dabei makroskopische Partikel oder nur wenige Atomlagen oder Einzelatome ablösen. Und auch bei "ganz wenig Verschleiß": Es sind immer sehr viele Atome involviert. (Und Verschleiß gibt es auch, wenn überhaupt keine Beanspruchung auftritt und man "gar nichts macht": Von einer sauberen Metalloberfläche im Vakuum dampfen ständig einzelne Atome ab - unwägbar wenig, aber es passiert.) --77.6.180.36 22:13, 9. Jun. 2024 (CEST)

Die relevanten Fachbegriffe heißen Reibung (friction), Abnutzung/Verschleiß (wear), Abrasion und Erosion (beim Menschen: Arthrose). Siehe dazu Coefficient of friction (enwiki-Links sind kaputt). Mehr darüber steht in den Artikeln "Lubricants and Lubrication" sowie "Abrasion and Erosion" in der Ullmann’s Encyclopedia of Industrial Chemistry. --El Cazangero (Diskussion) 00:44, 13. Jun. 2024 (CEST)

Vermögen vermachen als ungültige Formulierung?

Ich habe gerade einen Beitrag eines sogenannten Handelsblattes gesehen, wo behauptet wird, eine Formulierung wie "Ich vermache XY mein gesamtes Vermögen" sei falsch und es müsse "XY erbt mein ganzes Vermögen" heißen, weil nur ein Erbe in die volle Rechtsnachfolge trete. Stimmt das oder ist diese Behauptung Unsinn? --109.42.178.25 18:15, 7. Jun. 2024 (CEST)

Der zweite Satzteil ist richtig, aber der logische Zusammenhang nach meinem Verständnis nicht. Vermächtnis: in Deutschland gemäß § 1939 BGB ein Vermögensvorteil (auch das gesamte Vermögen) für eine Person, die kein Erbe, also Rechtsnachfolger, ist. Nach meinem Verständnis bedeutet, das gesamte Vermögen zu vermachen, genau das Behauptete, nämlich lediglich das Vermögen, aber keine Rechtsnachfolgerschaft zu übertragen. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:26, 7. Jun. 2024 (CEST)
Und der Vermächtnisnehmer muss natürlich auch den gesetzlichen Erben ihren Pflichtteil auszahlen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:38, 7. Jun. 2024 (CEST)
Das ist so nicht richtig. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber dem oder den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten, steht aber ansonsten in keinem rechtlichen Verhältnis zum Erbe oder den Pflichtteilsberechtigten. Für den Erben gilt: Ist der Wert des Vermächtnisses, mit dem er belastet ist, größer als der den Pflichtteilsberechtigten zustehende Pflichtteil, kann er insoweit das Vermächtnis anteilsmäßig kürzen. Ist der Erbe selbst Pflichtteilsberechtigter, kann er außerdem das Vermächtnis soweit kürzen, dass ihm zumindest sein eigener Pflichtteil verbleibt. Das ergibt sich aus § 2318 BGB. Sollte der Erbe das Vermächtnis vorschnell ausgezahlt haben, bleibt der Pflichtteilsanspruch an ihm hängen - Pech gehabt. --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 19:14, 7. Jun. 2024 (CEST)
„Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist.“ --Dasmöschteisch (Diskussion) 01:10, 8. Jun. 2024 (CEST)
Erstens sollte die Quelle dafür angegeben werden. Zweitens ist das nicht einschlägig, weil es dabei nicht um ein Vermächtnis, sondern um eine Erbeinsetzung geht; zum Vermächtnis steht das in Vermächtnis#Universalvermächtnis. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:59, 8. Jun. 2024 (CEST)
Wieso sollte das für die Frage des TO nicht einschlägig sein? Bzw. worum geht es denn in der Frage des TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 02:15, 8. Jun. 2024 (CEST)
Es wäre hilfreich, den Paragraphen zu verlinken: § 2087 BGB. Da geht es im Prinzip nur um die Auslegung des Wortlauts eines Testaments. Soll eine bestimmte Person wortwörtlich das Vermögen erhalten, z. B. weil im Testament steht "meine Schwester soll mein Vermögen bekommen", oder ein Bruchteil wie "mein Neffe bekommt die Hälfte/ein Drittel meines Vermögens", ist davon auszugehen, dass der Erblasser die so begünstigte Person zum Erben einsetzen wollte, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Person im Testament nicht als Erbe bezeichnet wird. Wird umgekehrt nur ein bestimmter Vermögensgegenstand bezeichnet, z. B. "mein bester Freund soll mein Auto bekommen", ist davon ausgehen, dass der Freund Begünstigter eines Vermächtnisses und gerade nicht gesetzlicher Erbe werden soll. Aber, wie so oft: es hängt vom Einzelfall und vom Gesamtkontext innerhalb des Testamentes ab, sodass man daraus keine allgemeingültige Regel formulieren kann. Wenn z. B. aus dem Testament eindeutig hervorgeht, dass eine Person gesetzlicher Erbe werden soll, aber eine andere Person das gesamte Vermögen aus dem Erbe erhalten soll, so ist das im Prinzip ein rechtsgültiges Vermächtnis (abgesehen davon, dass keine Person mit Sinn und Verstand ein solches Erbe annehmen würde). --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 04:01, 8. Jun. 2024 (CEST)
Warum „nur“? Worum geht es denn beim TO? --Dasmöschteisch (Diskussion) 08:08, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das gilt für den Fall dass Opa schreibt "Miriam soll alles bekommen". Schreibt er aber: "Ich vermache Miriam 90% meines Vermögens" so ist das eben kein Erbe, sondern ein Vermächtnis. --2001:16B8:B88E:4900:5AFB:3F67:409B:DAAB 14:01, 8. Jun. 2024 (CEST)
Warum „eben“? Wo kommen die 90 % her und was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? --Dasmöschteisch (Diskussion) 14:16, 8. Jun. 2024 (CEST)
Und wer kriegt dann das Erbe? Und warum gibt es diese Unterscheidung, die gleichzeitig kaum jemandem bekannt sein dürfte? (Ich vermute, im Allgemeinen halten die meisten Leute "vermachen" für ein gehobenes/archaischeres/formelleres Synonym zu vererben, weshalb sie es dann auch in Ihrem hochoffiziellen Testament verwenden.) --89.0.121.24 14:52, 8. Jun. 2024 (CEST)
Erben tut der Erbe ganz automatisch, gesetzliche Erbfolge, und wenn der Erblasser das nicht will, muss er den gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil setzen oder ihn bei Erbunwürdigkeit enterben. Vermächtnisnehmer wird man nicht automatisch uind auch nicht gegen den Willen des Erblassers, sondern der Erblasser muss den Vermächtnisnehmer aktiv begünstigen, ihm eben einen bestimmten Teil seines Nachlasses vermachen. Ausnahme ist hier m.W. nur der Voraus. --Rôtkæppchen₆₈ 15:18, 8. Jun. 2024 (CEST)
Deine Erläuterungen stehen im diamatrelen Widerspruch zu der Behauptung in der Eingangsfrage. Was stimmt nun? --2001:16B8:BA4B:BC00:BD9C:1DDC:57B0:6F53 17:34, 8. Jun. 2024 (CEST)
Nein, der Eingangsfragensatz vermischt halt den gedachten Erben mit dem Wort "Vermächtnis", hier nur "vermache". Die Auslegung ist hier trotzdem einfach und eindeutig. Schwieriger wird es, wenn auf mehrere Personen verteilt wird und dann die Begriffe vermischt werden. Da kann es dann vorkommen, dass der Text anders ausgelegt wird, als der Vererber gemeint hat, auch wenn man versucht, seinen Willen zu ergründen. --Hachinger62 (Diskussion) 16:11, 9. Jun. 2024 (CEST)

Der Punkt der Geschichte dürfte der Unterschied zwischen einem Testament und einem Legat (Vermächtnis) sein, wobei auf die Formstrenge des Erbrechts hingewiesen wird. --El Cazangero (Diskussion) 01:24, 13. Jun. 2024 (CEST)

was ist ein Gleichstrom-Grilliergerät und Darf der Arbeitgeber eine Kaffeemaschine verbieten

Heißgetränke sind ausschließlich über die am Werksgelände aufgestellten Verkaufsautomaten oder in der Kantine zu beziehen. Die Aufstellung von privaten Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Kochvorrichtungen, Öfen, Gleichstrom-Grilliergeräten, Heizdecken oder ähnlichen Wärmegeräten ist untersagt. Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.

--213.142.97.175 17:20, 8. Jun. 2024 (CEST)

Ja, darf er, wahrscheinlich aus feuerschutztechnischen Gründen, oder weil seine Versichung den Schutz sonst ausschließt. Mein Arbeitgeber hat solche mitgebrachten Geräte auch untersagt. Dafür hat er Automaten zur Verfügung gestellt, die extern gewartet wurden. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 17:30, 8. Jun. 2024 (CEST)
Dein AG macht das übrigens nicht, um dich zu ärgern. Es ist einfach so, dass von privat mitgebrachten (und daher ungeprüften) Elektrogeräten eine potenzielle Gefahr ausgeht, da niemand weiß, in welchem Zustand die sind und wann die letzte Sicherheitsprüfung erfolgte, wenn überhaupt. Dein Arbeitgeber ist aber für deine Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, möchte er keine unbekannten Gefahrenquellen zulassen. Wenn du private Geräte aufstellen willst, kann er zumindest verlangen, dass du auf eigene Kosten eine Sicherheitsprüfung vornehmen lässt. Er kann Auflagen erteilen, z.B. den genauen Aufstellort oder eine Stahlplatte unter einem Wärmegerät auf dem Holzregal. Und denk dran, dass du mit einem defekten Elektrogerät nicht nur dich selbst gefährdest, sondern auch andere. Gilt auch für Radios, Weihnachtsbeleuchtung etcetera … nur wird das meist nicht so genau genommen. (Unfälle sind damit schon reichlich passiert.) --Kreuzschnabel 17:54, 8. Jun. 2024 (CEST)
Nicht ohne Grund wird bei bestimmten Haushaltsgeräten (bei uns zuletzt bei einer elektrischen Orangenpresse) darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich im Privathaushalt benutzt werden dürfen. Im Dauergebrauch würde sie wahrscheinlich schnell schlappmachen. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das macht z. B. auch der Brandenburgische Landtag, die Politiker dürfen keine eigenen Maschinen in den Küchen aufstellen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:11, 8. Jun. 2024 (CEST)
Siehe neben dem Artikel Gleichstrom das in der Schweiz gebräuchliche grillieren. Zum Stromdiebstahl: Das Betriebsgelände ist in der Regel Eigentum des Arbeitsgebers und der darf darüber (im Rahmen der Gesetze und der Vereinbarungen mit den vielleicht noch bestehenden Arbeitsnehmer*innenvertretungen) verfügen, wie er möchte und er muss das auch nicht begründen. Dazu gehört auch, dass er den unentgeltlichen Stromverbrauch für private Zwecke untersagt. Das fängt in Deutschland beim Laden des Smartphones an. [7] Obwohl es dabei um ein Vermögensdelikt bei einer geringwertige Sache geht sieht auch das Bundesarbeitsgericht hier Grenzen, vgl. das Urteil vom 11.12.2003, BAG – 2 AZR 36/03 - über Fristlose Kündigung – Diebstahl geringwertiger Sachen [8]. Im übrigen sieht § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zwar Ruhepausen vor [9], die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [10] regelt in § 4.2 aber nur das Einrichten von Pausenräumen ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigten, nicht jedoch eine Ausstattung mit frei verfügbaren kostenlosen Steckdosen. Zu den versicherungstechnischen Fragen wurde oben bereits beigetragen. --88.72.111.207 18:20, 8. Jun. 2024 (CEST)
Stromdiebstahl: Arbeitgeber schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie das Telefonaufladen untersagen. Als Arbeitnehmer wäre ich ab sofort auf dem Smartphone dienstlich nicht erreichbar. Es sei denn, der Arbeitgeber stellt mir eins. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:25, 8. Jun. 2024 (CEST)
Die gehst fälschlicherweise davon aus, dass alle anderen Arbeitsplätze deinem Arbeitsplatz ähneln. --88.72.111.207 18:28, 8. Jun. 2024 (CEST)
Wohl wahr. Zu Hause wäre ich auch noch per Festnetz erreichbar. Viele Leute haben keinen Festnetzanschluss mehr. Dann nähme ich den Arbeitgeberanruf mobil nicht entgegen, wenn ich aus zwingenden Gründen kommen müsste. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:34, 8. Jun. 2024 (CEST)
Selbst bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Nutzung eines Diensthandys kann im Vertrag geregelt sein, dass du für die Betriebsbereitschaft während der Arbeitszeit (oder Bereitschaftszeit) selbst verantwortlich bist und die Ladekosten im Ausgleich mit einer entsprechenden Erhöhung des Arbeitslohns zu deinen Lasten gehen. --88.72.111.207 18:37, 8. Jun. 2024 (CEST)
Wie jetzt? Ich lade ein Dienstmobilgerät zu Hause auf und nicht im Betrieb? --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:41, 8. Jun. 2024 (CEST)
Abgesehen davon: Eine solche Zusatzvereinbarung kann nicht einseitig sein. --2003:E7:BF3C:BF92:391F:6FCD:1E92:9472 18:43, 8. Jun. 2024 (CEST)
Ich schrub von Vereinbarungen und in der Regel kannst du Zusatzvereinbarungen verhandeln (oder das versuchen :-) oder ablehnen und woanders eine Beschäftigung suchen. Faktisch sind in der Praxis jede Menge Zusatzvereinbarungen einseitig und bisweilen nichteinmal verschriftlicht. Es genügt nicht nur, seine Rechte zu kennen. Man muss sie auch einfordern und wahren können. Wenn dein Arbeitsgeber mit dir vereinbart, dass du für die Betriebsbereitschaft deines Dienstmobils verantwortlich bist (was bei technischer Funktionsunfähigkeit den Austausch gegen ein funktionierendes Gerät einschließt), dann lädtst du das Gerät auf, wo auch immer du willst - möglicherweise aber nur nicht im Betrieb. Du kannst deinem Arbeitsgeber nur Vorschriften auf der Basis von Gesetzen machen oder wenn du dich organisiert hast und deine Arbeitsnehmer*innenvertetung entsprechend verhandeln kann. Mit Gerechtigkeit oder Vernunft hat das alles nichts zu tun. Eine Betriebsleitung ist dem Eigentümer verantwortlich und dem Gesetz, aber nicht dir. Da macht sie höchstens vielleicht irgendwas freiwillig, um dich bei Laune zu halten. (Besonders, wenn du sehr produktiv bist und nur wenig ersetzbar.) Warum sollte sie dir was schenken? Im Gegenteil. Viele Arbeitnehmer*innen schenken ihren Betrieben etwas, weil sie sich nicht organisieren wollen. Es besteht also kein Grund zum Jammern. Oder? --88.72.111.207 19:29, 8. Jun. 2024 (CEST)
Der erste Teil der Frage interessiert mich. Ja, ich weiß, was Gleichstrom ist, und auf die Bedeutung von grillieren wäre ich als Nicht-Schweizer auch noch gekommen. Aber wo bekommt man Gleichstrom her? Aus der 12-Volt-Auto-/Camping-Steckdose? Ist das ein Ding? Und warum würde man sowas an den Arbeitsplatz bringen? 93.130.237.51 19:11, 8. Jun. 2024 (CEST)
[11] --88.72.111.207 19:38, 8. Jun. 2024 (CEST)
Dieser bescheuerte Link führt auf auf eine Google-Suche nach "12 volt grill". Sowas gibt es also anscheinend, warum auch immer. Vielleicht ist das sogar tatsächlich die Antwort auf die Frage, die mich auch interessiert hätte, was das denn sein soll, ein "Gleichstrom-Grilliergerät". Freilich ist es nicht die Antwort auf die Frage, woher man den Gleichstrom bekommt und warum man sowas an den Arbeitsplatz bringen würde. Und damit ist dann auch nicht klar, warum es verboten ist. (Wobei mir schon massenweise Gründe für ein Grillverbot am Arbeitsplatz einfallen würden, nicht nur solche der Elektrosicherheit.) --77.6.147.100 22:21, 8. Jun. 2024 (CEST)
Bestimmt sind nicht nur gleichstrombetriebene Grilliergeräte verboten, sondern auch wechselstrom- oder drehstrombetriebene und solche mit Holzkohle- oder Gasbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 22:58, 8. Jun. 2024 (CEST)
Was ich jetzt neben der Frage nach den privaten elektrischen Geräten viel komischer finde: warum darf der Fragesteller sich kein Essen von außerhalb oder von zuhause mitnehmen (Zitat "Die Mitnahme von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken ist nur zentral beauftragen Catering-Anbietern gestattet.")? Eine Option, die ich mir als Erklärung vorstellen kann, ist eine Tätigkeit in einem Lebensmittel verarbeitenden Betrieb, bei der mit dieser Vorschrift potentielle Allergenkontaminationen ausgeschlossen werden sollen. Plausibel oder nicht? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:35, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das hat auch etwas mit Hygiene zu tun. Der Arbeitgeber kann nicht jedem Arbeitnehmer einen Kühlschrank zur Verwahrung seines Vespers bereitstellen und außerhalb des Kühlschranks können die unter unbekannten hygienischen Bedingungen zubereiteten selbstmitgebrachten Lebensmittel verderben und Lebensmittelvergiftung beim Arbeitnehmer hervorrufen. Das möchte der Arbeitgeber natürlich vermeiden. --Rôtkæppchen₆₈ 23:52, 8. Jun. 2024 (CEST)
Das Verbot, jegliche Art von Lebensmitteln oder Getränken mitzubringen habe ich auch schon mal erlebt (IT-Firma, die aus der EDV-Abteilung einer Versicherung hervorging). Erlaubt waren nur die in einem vom Pförtner betreuten Laden gekauften Produkte, wobei es dort aber nur Softdrinks in 0.5l-Flaschen, Knabbergebäck und Süßwaren gab, die noch dazu recht teuer waren (2,50€ für eine Flasche Cola 2015). Das Unternehmen wurde damals von einem indischen Konzern übernommen, weswegen man glaubte, die an ausländischen Standorten üblichen Richtlinien auch hierzulande einführen zu müssen. Inoffiziell hieß es, die Firma bzw. das Management bekommt Provisionen vom Großhändler bzw. Automatenaufsteller, wenn sie nur deren Produkte zulässt. In der Praxis hielt sich kaum jemand daran. Auch das Leitungswasser wurde getrunken, obwohl das offiziell "aus hygienischen Gründen" verboten war. --188.23.206.194 01:05, 9. Jun. 2024 (CEST)
Kaffeemaschinenverbot: Aus Sicherheitsgründen vielleicht nachvollziehbar und berechtigt. Aber wer will mir bitte verbieten, Kaffee in einer Thermosflasche von zu Hause mitzubringen? Und das sollten nicht nur "die Tarifpartner" miteinander klären können, sondern im Zweifelsfall auch Arbeitsgerichte entscheiden. (Solche Drecksläden gehören einfach verboten, aber der Gesetzgeber kann sich auch nun nicht um jeden Scheiß im Detail kümmern.) --77.6.147.100 01:49, 9. Jun. 2024 (CEST)
Nimm mal das Deutschland-Engagerment der US-amerikanischen Supermarktkette Walmart als Beispiel: Deutschländische Arbeitsgerichte haben dem US-Konzern so deulich gezeigt, wo der Hammer hängt, dass Walmart das Deutschland-Geschäft freiwillig aufgegben hat. --Rôtkæppchen₆₈ 02:26, 9. Jun. 2024 (CEST)
Udiags. --77.6.180.36 05:18, 9. Jun. 2024 (CEST)
Lebensmittel am Arbeitsplatz sind gesetzlich nicht geregelt und daher eine Angelegenheit der innerbetrieblichen Regelungen, wie Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder besonderen Weisungen des AG. Sie sind abhängig von Aspekten der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften. Es ist auch zu berücksichtigen, ob es um Produktions- und Fertigungsbereiche (und z.B. Unfallrisiko oder den Umgang mit Gefahrstoffen) oder Büro- und Verwaltungsbereiche (und Arbeitsmittelschutz, Geruchsbelästigung oder z.B. Kundenverkehr, vgl. LAG Hamm, 23.01.2007 --AZ 8 Sa 68/06-- [12]) oder nur um die Benutzung der Pausenräume geht. Der AG kann also z.B. in der Betriebsordnung Regelungen treffen und sollte nachvollziehbare Gründe anführen. Erlaubtes Essen am Arbeitsplatz begründet kein Gewohnheitsrecht, ein Essensverbot ist allerdings mitbestimmungspflichtig (vgl. LAG Berlin-Brandenburg (AZ 7 TaBVGa 520/16 [13]). Es hängt bei einem juritischen Streit daher sehr viel vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich sollst du an einem Arbeitsplatz arbeiten und nicht essen. Das kannst und darfst du aber in den Arbeitspausen im Pausenraum (der den Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A4.2 [14] entsprechen muss) und der AG darf dir nicht verbieten, dafür eigene Nahrungsmittel mitzubringen. Wenn dafür keine Hygiene- oder Sicherheitsgründe bestehen könnte ein generelles Verbot oder die oben beschriebene Einschränkung, wenn der AN dem nicht vertraglich zugestimmt hat, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des AN bedeuten. Trinken am Arbeitsplatz ist m.E.allerdings aus Gründen des Gesundheitsschutzes erlaubt. Eine Einschränkung durch den AG dürfte nur auf alkoholhaltige Getränke wirksam sein, nicht aber, welches Kaltgetränk du wo gekauft hast. --88.72.111.207 04:05, 9. Jun. 2024 (CEST)
Das Verbot von Heizgeräten jeder Art, aber auch von Kühlmöbeln etc. lässt sich (auch) über den Brandschutz begründen. Stromverbrauch oder -diebstahl Mal ganz außen vor. Dass nur bestimmte Lieferanten liefern dürften, muss wohl besonders begründet werden, aber so ganz einfach dürfte das nicht sein. Ggf. über Hausrecht und Betreten des Geländes. --Elrond (Diskussion) 10:17, 9. Jun. 2024 (CEST)
Was den Nahrungsmittelteil der Frage betrifft: Ihr redet alle von "Mitbringen", aber der Fragesteller hat von "Mitnahme" geredet. Ich gehe zwar davon aus, dass er ein paar Tippfehler gemacht hat, aber vermutlich nicht bei diesem Wort. --Xocolatl (Diskussion) 12:41, 9. Jun. 2024 (CEST)
Es geht um die Mitnahme „von externen zubereiteten oder erworbenen Speisen oder Getränken”. Wenn diese extern (von was wohl?) zubereitet oder erworben werden, wohin würden sie dann mitgenommen werden wenn nicht (quasi intern) in den Betrieb? Die Alleinstellung eines „zentral beauftragen” Catering-Anbieters lässt eine Absprache zwischen Betrieb und Catering-Anbieter vermuten, möglicherweise verbunden mit einer Gewinnerzielungsabsicht der Betriebsleitung zum Nachteil der Beschäftigten. Selbst wenn der AG vermeiden will, dass viele verschiedene Catering-Anbieter die AN beliefern und das Betriebsgelände betreten kann die Übergabe und Bezahlung der gelieferten Ware ja auf den Eingang zum Betrieb beschränkt werden. Denn das generelle Verbot auf eigene „extern zubereitet oder erworben Speisen oder Getränken” beschneidet - imho rechtswidrig - die Freiheit der Beschäftigten, in der Pause im Pausenraum das zu essen, was sie wollen und dafür mitgebracht haben. Ich kann mir hier auch keine nachvollziehbaren Gründe für das Interesse des AG vorstellen. Selbst Hygienevorschriften für das Betriebsgelände können imho nicht einfach auch auf den Pausenraum übertragen werden, insbesondere, wenn die Option des Erwerbs von Nahrungsmitteln durch einen Catering-Anbieter besteht. Ich sehe hier (nach ergebnislosen Versuchen der obligatorisch voranzustellenden einvernehmlichen Klärung) die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens als gegeben an. --88.72.111.207 15:00, 9. Jun. 2024 (CEST)
Gruselig für mich als EoE-Erkrankter, irgendwas essen zu müssen oder gleich bei der Einstellung bekennen zu müssen, dass ich vieles nicht essen kann, ohne mir zu schaden. Oder nichts zu essen. --2003:E7:BF3C:BF52:F0F6:9505:FEC1:AE4F 15:08, 9. Jun. 2024 (CEST)
Wie bereits geschrieben ist hier gesetzlich zwar nichts unmittelbar geregelt, aber es gibt dennoch Gesetze, die wirken und wenn der AG kein berechtigtes nachvollziehbares Interesse darlegen kann darf er in die Pausengestaltung nur sehr begrenzt eingreifen. Er kann z.B. Elektrogeräte nicht zulassen oder das Erholungsinteresse anderer AN schützen (Beispiel Radiogeräte), aber er darf nicht das Essen vorschreiben und dabei müssen auch gesundheitliche Einschränkungen garnicht zur Sprache kommen, weil bereits vorher das Grundrecht deiner Persönlichkeitsrechte - imho rechtswidrig - eingeschränkt wird.
Eine chronische Krankheit muss bei der Einstellung ungefragt nur angegeben werden, wenn sie bereits zu Beginn an der Ausübung der Tätigkeit hindern würde, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt oder wenn die Erkrankung zu dauerhaft fehlender Eignung führen würde. Weitergehende Fragen nach Erkrankungen sind unzulässig. Man sollte aber während der Probezeit möglichst alle Gespräche über eigene Krankheiten vermeiden. --88.72.111.207 15:37, 9. Jun. 2024 (CEST)
Das mit dem zentralen Caterer ist möglicherweise gar nicht dem Gewinnstreben eines Arbeitnehmers geschuldet, sondern der Möglichkeit, überhaupt einen Caterer zu finden, der das macht. So einfach ist das gar nicht, wenn dann auch noch viele ihr Essen mitbringen oder von der Imbiss-Bude draussen holen. Und: Es ist ja wohl auch nur verboten, die Speisen zum Arbeitsplatz zu bringen. Das hat schon was für sich, wenn nicht alle ihre fettigen Speisen am Schreibtisch auspacken. Dann muss man halt rausgehen und dort essen. Das kann ja wohl keiner verbieten in der Pause. Von daher ist das vielleicht doch alles in Ordnung.--Hachinger62 (Diskussion) 16:23, 9. Jun. 2024 (CEST)
Nein, aus meiner Sicht ist es das nicht. Ein Gewinnstreben der Arbeitnehmer kann ich in dieser Konstellation ohnehin nicht erkennen. Wenn die Betriebsleitung einem Caterer das Monopol für die Lieferung auf das Betriebsgelände verschafft will sie vielleicht dafür auch etwas von dem Caterer haben. Dass sie nur einem einzigen Caterer Zugang gewährt ist rechtmäßig. Caterer haben generell nicht das Recht, das Betriebsgelände zu betreten und den Beschäftigten ihre Bestellungen zu bringen, wenn die Betriebsleitung das nicht will. Sie kann das also steuern. Nicht rechtmäßig ist m.E. wie bereits beschrieben, den Arbeitsnehmern Nahrungsmittel vorzuschreiben. Rechtmäßig ist es, wenn die Betriebsleitung das Essen am Arbeitsplatz untersagt. Unrechmäßig ist es jedoch, Arbeitnehmern zu untersagen, sich in ihrer Pause außerhalb des Betriebs Lebensmittel zu kaufen und diese im Pausenraum des Betriebs zu verzehren. Insofern ist irgendwas nicht in Ordnung, es sei denn, die Betriebsleitung hat einen triftigen nachvollziehbaren Grund, den wir nicht kennen. Selbstverständlich können Beschäftigte in der Pause auch außerhalb des Betriebsgeländes essen. Bei mindestens 10 Beschäftigten hat aber der Betrieb die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten und die Pflicht, den Beschäftigten in diesem Raum das Essen von Nahrungsmitteln ihrer Wahl zu gestatten. Hier können nur Drogen wie Alkohol untersagt werden. --88.72.111.207 01:48, 10. Jun. 2024 (CEST)
Bitte auch beachten: wenn man zum Zwecke der Essensversorgung in der Pause das Firmengelände verlässt, dann erlischt für diese Zeit der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. --GeorgDerReisende (Diskussion) 15:59, 10. Jun. 2024 (CEST)
Ja. Nicht nur. Die R+V Versicherung behauptet unter anderem: „Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert. Bei einem Unfall kommt dann die eigene Krankenkasse für die Behandlung auf. Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht abdeckt, trägt der Verletzte selbst. [...] An Ihrem Arbeitsplatz sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings nur dann, wenn die Tätigkeit, bei der ein Unfall passiert, im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Das ist versichert: Der Weg zur Kantine und zurück. Wege zum Essen, die aus dem Betrieb hinausführen, zum Beispiel in eine Fremdkantine, nach Hause oder in ein Restaurant. Der Weg zum Supermarkt, um für das Essen am Arbeitsplatz einzukaufen. Das ist nicht versichert: Der Aufenthalt in der Kantine, in Gaststätten, im Supermarkt. Verlassen des Betriebsgeländes für private Erledigungen, zum Beispiel für den Wocheneinkauf. Spaziergänge während der Pause.” [15] Möglicherweise spielt also auch der Versicherungsaspekt eine Rolle bei der Beschränkung von Elektrogeräten im Pausenraum.
Ergänzend: Auch für den Arbeitsweg gibt es Regeln. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) behauptet unter anderem: „Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. [...] Kinderbetreuung: Wer sein Kind zur Kindertagesstätte oder anderen Betreuungseinrichtungen bringen oder von dort abholen muss und dafür vom direkten Weg zur bzw. von der Arbeit abweichen muss, ist versichert. Umwege: Grundsätzlich ist der kürzeste Weg versichert. Der Versicherungsschutz bleibt aber bei Abweichungen bestehen, zum Beispiel aufgrund besonderer Verkehrssituationen (Stau, bessere Verkehrsverbindung, Witterungsverhältnisse). Verlassen des Weges: Unterbricht eine versicherte Person den Weg von oder zur Arbeit aus privaten Gründen, lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des direkten Weges wieder auf. Ausnahme: Die Unterbrechung hat länger als zwei Stunden gedauert. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes.” [16] --88.72.111.207 16:49, 10. Jun. 2024 (CEST)
Das gilt grundsätzlich für Deutschland Deutschland. Der Fragesteller hingegegen ist aus Osterreich Österreich, wo ganz andere Regeln gelten, wobei es schon vorgekommen sein soll, dass österreichische Höchstgerichte Urteile deutschländischer Gerichte für Österreich angenommen haben. --Rôtkæppchen₆₈ 01:08, 11. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe es selber erlebt, dass der Arbeitgeber Privatgeräte ohne Sicherheitsprüfung verboten hat, aber zugleich erlaubte bei der Sicherheitsprüfung ALLE Geräte zu überprüfen, egal wer der Besitzer ist. Der Elektriker kam dann in die Arbeitsräume, hat alles durchgemessen und einen Sticker angebracht. Für so ein dummes Ladegerät war das in 5 Minuten erledigt und alles war gut. Ich schätze mal der AG hat das pauschal bezahlt (oder es war jemand aus dem eigenen Haus) und solche Dinge machen dann keinen Unterschied in der Endrechnung. Egal was da im Kleingedruckten steht, irgendein Trottel bringt immer sein eigenes Ladegerät mit und steckt es hinter dem Schreibtisch ein. Das Verbot von Getränken kann ich gut nachvollziehen. Beispielsweise haben die Beschäftigten in einem Autohaus überall ihre Pappbecher mit Kaffeeresten stehen lassen und alle Appelle doch die eigenen Becher sauber zu entsorgen wurden nicht befolgt. Schließlich musste jeder seinen eigenen Becher mitbringen und durfte ihn nur noch im Pausenraum benutzen und der Automat spuckte keine Becher mehr aus. Für die Verkäufer war das ein Ding, weil sie für Kunden für einen Kaffe immer ihre eigenen Becher vorhalten mussten. Selber schuld kann ich da nur sagen. Genauso nervig waren diese Nespressokapseln, die regelmäßig in die Papierkörbe geworfen wurden und dann das Papierrecycling torpedierten. Idioten, die Kaffee über Computer und Tastaturen leeren etc. Viele von diesen Regelungen haben sich die Arbeitnehmer durch ihre eigne Dummheit selbst zuzuschreiben.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:13, 12. Jun. 2024 (CEST)
Ich hab vor mittlerweile 28 Jahren mal eine PATA-Festplatte unter den Wasserhahn gehalten, weil der schusselige Kollege gezuckerten Kaffee in ein Messeausstellungsobjekt (Hannover-Messe 1996) gekippt hatte. Dann war alles gut und das Messeausstellungsobjekt konnte wie geplant vorgeführt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 01:47, 13. Jun. 2024 (CEST)
Als Besichtigungs- oder als funktionales Objekt? --77.0.7.191 03:36, 13. Jun. 2024 (CEST)
Funktional. --Rôtkæppchen₆₈ 22:14, 13. Jun. 2024 (CEST)
Apropos Gleichstromgeräte: Natürlich gibts die und man braucht sie in Fahrzeugen, Campinganhängern oder Berghütten, wenn man nur die Fahrzeugbatterie und Solarpanels hat.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:18, 12. Jun. 2024 (CEST)
Mir erschienen nicht-elektrische Geräte in solchen Situationen doch erheblich günstiger. --77.0.7.191 21:14, 13. Jun. 2024 (CEST)
Es gibt wohl Nischenmärkte für Gleichstromgrilliergeräte, z.B. LKW-Fahrer oder Automobiltouristen, die sich nicht mit Gasflasche und/oder Holzkohlesack abgeben möchten. --Rôtkæppchen₆₈ 18:31, 14. Jun. 2024 (CEST)
Und was fahren die so im Tank oder im Reservekanister spazieren? (Als ein Bekannter von mir sich in sein Auto eine Standheizung einbauen ließ, hatte er sich ernsthaft überlegt, für die einen kleinen Zusatzbehälter für Heizöl einzubauen, weil er es natürlich nicht einsah, für den von der verbrauchten Brennstoff auch noch Mineralölsteuer zu bezahlen.) --77.0.30.70 02:28, 15. Jun. 2024 (CEST)
Weder Propan noch Holzkohle. --Rôtkæppchen₆₈ 13:05, 15. Jun. 2024 (CEST)