Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/04

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Landesdenkmalpflege Ba-Wü

Die Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg bietet eine "Datenbank Bauforschung/Restaurierung" im Netz an [1]. Die "neuesten Veröffentlichungen" kamen mir bekannt vor: Kath. Kirche Mariä Krönung verwendet File:Lautenbach Kirche1.jpg und Kath. Pfarrkirche "St. Leonhard" verwendet File:StLeonhard Lauf.jpg. Ich habe keine Angaben zum Autor oder so gefunden, nur beim Überfahren mit der Maus einem Hinweis auf das Jahr und "Wikipedia". Ist das korrekt so? Die anderen Einträge habe ich jetzt nicht überprüft, aber falls es so nicht korrekt ist, kann dann nicht mal jemand unaufdringlich, aber bestimmt bei der Landesdenkmalpflege nachfragen, ob sie da grundsätzlich die Autoren und die Lizenz mit angeben könnten? Am besten jemand, der hier nicht nur ab und zu mitliest, sondern was zu sagen hat, oder der einen Bezug zu der zuständigen Behörde hat? --2003:7A:8A13:BC07:4216:7EFF:FE2A:7A33 12:51, 3. Apr. 2017 (CEST)

Ich habe mal die Kollegen aus dem B-W-Amt angeschrieben. Kann ein paar Tage dauern, die sind auch dauernd unterwegs. --195.200.70.44 16:09, 3. Apr. 2017 (CEST)

Guten Tag, danke für den Hinweis. Die Änderungen wurden vorgenommen und die Angaben unverzüglich ergänzt. Wir bitten in Zukunft, ähnliche Verweise gleich unter https://www.bauforschung-bw.de/kontakt oder über die Kommentarfunktion in der Datenbank anzugeben. Wir nehmen diese gerne auf und haben großes Interesse an einer nachhaltig guten Kooperation. Besten Dank! „Tilap27 (Diskussion) 21:08, 5. Apr. 2017 (CEST)

Herzlichen Dank! Ich war gar nicht ganz sicher, ob meine Kritik überhaupt berechtigt war. Im einfachsten Fall hätte es auch an meinem Scriptblocker liegen können ... --2003:7A:8A13:BC07:4216:7EFF:FE2A:7A33 16:06, 5. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 2003:7A:8A13:BC07:4216:7EFF:FE2A:7A33 16:06, 5. Apr. 2017 (CEST)

Bei dem Wikipedia-Beitrag ESF bekommen wir eine Fehlermeldung für die Datei: ESF60Y - RGB - DE.png Die Datei ist ein Logo der EU-Kommission und steht deshalb zur freien Verwendung zur Verfügung. Wir haben als Quelle die EU-Kommission angegeben. Quelle der Datei ist: http://ec.europa.eu/esf/images/esf60y/esf60y_de.jpg Diese Seite gehört der EU-Kommission. Weitere Angaben können wir leider nicht machen zum Copyright, da das Logo frei zur Verfügung steht. Ich bitte um kurze Info, wie weiter zu verfahren ist. (nicht signierter Beitrag von ESF-Team (Diskussion | Beiträge) 10:28, 4. Apr. 2017 (CEST))

Ich sehe keine Schöpfungshöhe oder sonst ein Problem. --Leyo 10:30, 6. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 09:38, 10. Apr. 2017 (CEST)

Moin,
der Uploader schien davon auszugehen, dass es sich bei dem Bild um die besagte Federzeichnung von 1591 handelt. Für mich sieht’s aus wie eine moderne Rekonstruktion. Das Bild liegt zwar auf Commons, aber ich wollte erst mal hier (auf Deutsch) nachgefragt haben, was in so einem Fall zu tun ist. — Máel Milscothach D 13:04, 9. Apr. 2017 (CEST)

Ja, das sehe ich auch so. Das ist keine Federzeichnung aus dem 16. Jahrhundert, viel eher eine Darstellung aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Gibt es noch mehr Stimmen hierzu? Dann könnten wir einen LA auf Commons stellen. Grüße --h-stt !? 13:20, 9. Apr. 2017 (CEST)
Sehe ich genauso. Wohl eine moderne Darstellung auf Basis der erwähnten Federzeichnung. Gestumblindi 15:32, 9. Apr. 2017 (CEST)
DR auf Commons läuft. Schade. --h-stt !? 15:40, 9. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:24, 10. Apr. 2017 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Ich würde gerne die Lemma Liste der Stolpersteine in Hamburg-Harvestehude (z.Z. 303.058 Bytes) und Liste der Stolpersteine in Hamburg-Rotherbaum (z.Z. 435.362 Bytes) aufteilen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass hier keine Schöpfungshöhe vorliegt die mich am arbeiten mittels copy&paste hindert? --Hinnerk11 (Diskussion) 00:35, 10. Apr. 2017 (CEST)

Hallo Hinnerk11, an diesen Listen könnte ein so genanntes Datenbankrecht bestehen, so dass es besser wäre, die Versionsgeschichten mitzunehmen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:25, 10. Apr. 2017 (CEST)
Mist, muss ich was Neues lernen. Copy&paste konnte ich schon. --Hinnerk11 (Diskussion) 14:35, 10. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:37, 10. Apr. 2017 (CEST)

Nachfrage wegen

Ob Lizenzen u. URV ok geht. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Redaktion_Bilder#Datei:Domburg_1655_.E2.80.93_Nehalennia_Tempel.jpeg Α.L. 15:40, 9. Apr. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 15:45, 12. Apr. 2017 (CEST)

Textkopie

Ich habe gerade einen großen Abschnitt aus Tarare (Oper) entfernt, weil es sich um eine nahezu wörtliche Kopie aus Pipers Enzyklopädie des Musiktheaters handelte (siehe auch Diskussion:Tarare (Oper). Danach habe ich festgestellt, dass der Account, der das eingestellt hat, namensgleich mit dem Ersteller des Quellartikels ist, dem inzwischen verstorbenen Josef Heinzelmann, und auch dessen Artikel begonnen hat. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass es dieselbe Person war. Sind da noch Verlagsrechte zu beachten oder kann vielleicht die Löschung wieder rückgängig gemacht werden? --Rodomonte (Diskussion) 00:14, 1. Apr. 2017 (CEST)

Du sprichst das Problem ja selbst an: Die Wahrscheinlichkeit ist also groß .... Sicherheit haben wir allerdings nicht. --tsor (Diskussion) 00:18, 1. Apr. 2017 (CEST)
Hallo Rodomonte , du kannst das Problem ganz einfach lösen, indem du den Text behutsam umformuliert wieder einstellst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:36, 2. Apr. 2017 (CEST)
Um alle Artikel, die mir in diesem Sinne auffallen, entsprechend zu korrigieren, fehlt mir leider schlicht die Zeit. Ich habe schließlich auch noch eigene Planungen. Aber du kannst es auch gerne selbst machen ;) --Rodomonte (Diskussion) 19:41, 2. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:43, 13. Apr. 2017 (CEST)

Hallo zusammen, kann mir hier jemand helfen? Wenn ich ihn richtig verstehe, brauche ich "nur" ein "public domain tag" aufzuführen. Aber welchen denn? Oder sollte ich die Bilder lieber alle löschen?--Obstsorte (Diskussion) 16:51, 3. Apr. 2017 (CEST)

Zumindest die Abbildungen der Titelköpfe, die nur Text enthalten, sollten gemeinfrei sein, weil sie nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Damit wäre für sie die Vorlage {{PD-ineligible}} zu verwenden. Aber es gibt noch andere Probleme: Du hast die Bilder als Deine eigenen ausgegeben, was nicht stimmt; also musst Du Autor (vermutlich {{unknown}}) und Quelle ebenfalls korrigieren. Für die schon gelöschten Bilder könntest Du den löschenden Admin bitten, sie zu wieder herzustellen, damit du die Angaben dort korrigieren kannst (gib ein schon korrigiertes Bild zum Vergleich an). Für die Abbildungen, die Fotos enthalten, wird es schwieriger, dazu kann ich nichts sagen. — Speravir – 00:59, 4. Apr. 2017 (CEST)

Danke Speravir für deine Antwort und Mühe. Ja, ich bin da wohl etwas hemdsärmelig rangegangen. Bei „Source“ hatte ich „own work“ angeklickt und bei „Author“ meinen Benutzernamen angegeben. Ich habe gestern den ganzen Tag (bis jetzt) viel über das ganze Thema gelesen. Momentan denke ich, dass ich die gesamten Bilder lösche. Rechtlich sind mir da zu viele Konjunktive. Und allein schon der Aufwand, sich damit beschäftigen zu müssen, steht in keinem guten Verhältnis zum Nutzen (zumindest bei diesem Lemma). Ich schlafe jetzt nochmals darüber. Ganz herzlichen Dank nochmals!--Obstsorte (Diskussion) 01:47, 4. Apr. 2017 (CEST)

Ich bitte einen der Administratoren die Bilder zu prüfen und ggf. zu löschen.--Obstsorte (Diskussion) 22:09, 5. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:35, 13. Apr. 2017 (CEST)

Wo finde ich den Namen für Namensnennung ?

Hallo, habe gerade herausgefunden, daß man den Urheber eines Wikipediaartikels nennen muss , wenn man den Inhalt für seine Website etc. nutzen möchte. Wo finde ich den denn ? Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 93.221.247.224 (Diskussion) 13:44, 5. Apr. 2017 (CEST))

Das hab ich noch nie gehört. Ich dachte bisher immer "Quelle: Wikipedia" reicht. Es schreiben ja oft mehrere Autoren an einem Artikel im Lauf der Jahre, da kann man ja nicht alle nennen? --Gyanda (Diskussion) 17:08, 5. Apr. 2017 (CEST)
Nein, das wird zwar oft gemacht, reicht aber definitiv nicht.
Informationen zur Weiternutzung der hiesigen Inhalte gibt es unter Weiternutzung, wobei die auch mal überarbeitet werden sollten. // Martin K. (Diskussion) 21:15, 5. Apr. 2017 (CEST)
Das "Quelle: Wikipedia" ist nicht nur unzureichend, es ist schlicht überflüssig. --M@rcela 21:20, 5. Apr. 2017 (CEST)
Toll, dass ihr so gut informiert seid, sogar mit Link, danke! Ich hab selbst noch nie Wikipedia-Artikel woanders genutzt, aber schon sehr oft dieses "Quelle: Wikipedia" gelesen. Wie gesagt, Danke für die Info und den Link! --Gyanda (Diskussion) 01:15, 6. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:35, 13. Apr. 2017 (CEST)

Ich habe vor einiger Zeit (19. Juli 2014) den Artikel de:Marie Christine Kohler durch Übersetzen des gleichnamigen Artikels aus der enWP erstellt. Das in der enWp gezeigte Bild der MCK befand sich allerdings nicht auf Commons sondern nur in der englischsprachigen Wp. Die aufgeführten Präsentationslizenzen habe ich nicht sofort durchschaut, sah aber kein Problem darin, das Bild auch auf Commons zu laden (gezeigte Person starb 1943; Fotograf nicht bekannt), was auch erfolgreich war. Die Fotografie hielt sich im Artikel der deWp bis vor etwa 2 Wochen, dann lief ein Löschantrag mit der 7-Tagefrist mit der Begründung „Author did not die in 1943 - that was the subject. Author could have lived much longer“ (User:Ronhjones) und wurde am 7. April 2017 von User:Daphne_Lantier gelöscht.

Interessanterweise besteht das am 26. Mai 2014 von User:Nyth83 hochgeladene Bild in der englischsprachigen Wp weiterhin. Die für mich jetzt interessant gewordene Lizenzierung beruht offenbar auf einer dort möglichen „fair-use“ Begrenzung.

Sie lautet im Beschreibungsteil des Bildes

==Licensing==
Vorlage:Non-free biog-pic

und davor als Begründung für das ausnahmsweise Erscheinen in WP unter

==Summary==
Vorlage:Non-free use rationale …

für die in dem vorliegenden Fall zwar fehlende Angaben zum Fotografen (Author) jedoch alleiniger Zweck des Lieferns eines Bildes der Hauptperson des Personenartikels.

Ich habe gesehen, dass man anderen Benutzern aus der enWp, deren Bilder wegen identischer oder ähnlicher Lizenzmängel zur Löschung anstanden, ebenfalls dieser praktische Weg vorgeschlagen wurde. Die erläuternden englischsprachigen Artikel über diese Lizenzierungs- oder besser Hochlade­möglichkeit wurden interessanterweise in außerordentlich viele SprachWikipedien übersetzt bzw. interpretiert, aber nicht in der deWp. Ich habe in unserer deWp außer dem NoGo für eine rechtliche „fair Use“ Nutzung keine anderen Hinweise oder Hilfen für mein (sicher nicht seltenes) Problem gefunden.

Frage: Gibt es doch entsprechende besondere Lizenzangaben für die Darstellung in der deWP oder sind solche bald zu erwarten? Was könnte ich tun, damit ich das IMHO unbedenkliche Bild (bezüglich der mit der Lizenzierung zu schützenden Interessen) hochladen kann?

PS: Vielleicht habe ich jetzt doch noch eine Möglichkeit mit der Vorlage:Bild-PD-alt-100 für ein vermutlich gemeinfreies Bild eines nicht ermittelbarem Urhebers gefunden. Bedingung war doch, dass es vor mindestens 100 Jahren (also vor 1917) hergestellt wurde. Diese Annahme ist nun ziemlich sicher, denn MCK starb 1943 mit 67 Jahren, das Bild zeigt aber eine wesentlich jüngere Dame im dritten Lebensjahrzehnt. Jedenfalls ist sie älter als 40 Jahre. Wenn wir die 27 Jahre (67 minus 40) vom Sterbejahr 1943 abziehen, kommen wir auf 1916, in dem das Bild spätestens hergestellt worden sein musste.

Würdet ihr mir da zustimmen?--Fredou (Diskussion) 14:42, 11. Apr. 2017 (CEST)

So könnte mE die hinterlegte Beschreibung für das Bild Marie Christine Kohler.jpg aussehen: Benutzer:Fredou/test21--Fredou (Diskussion) 23:46, 11. Apr. 2017 (CEST)
  • Deine erste Frage hast Du ja eigentlich schon selbst beantwortet: Da es in DACH die Fair Use nicht gibt, kann es in der DACH-Wikipedia auch keinen Baustein geben, der auf dieser Rechtsgrundlage basiert. Und auf Commons sind sowieso nur Inhalte zulässig, die in ihrem Herkunftsland und den USA gemeinfrei oder frei lizensiert sind.
  • Von {{Bild-PD-alt-100}} kannst Du nur Gebrauch machen, wenn das Bild sicher vor 1917 entstanden ist. Hierfür müsstest Du dann entsprechende Indizien sammeln (idealerweise natürlich das Entstehungsjahr) und auf der Bilddetailseite vermerken.
Im konkreten Fall würde ich Dir empfehlen, einfach mal die Kohler Foundation anzuschreiben und nach der Provenienz dieses Photos zu fragen. Vielleicht kannst Du sie ja sogar zu einer Bildfreigabe überreden, so dass die Aufnahme nach Commons darf für alle Wikis nutzbar ist. // Martin K. (Diskussion) 14:47, 12. Apr. 2017 (CEST)
Vielen Dank für die rasche Hilfe. Ich werde im vorgeschlagenen Sinne weitermachen. --Fredou (Diskussion) 14:03, 13. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:34, 13. Apr. 2017 (CEST)

Dieses Logo liegt imho weiter über dem, was hier normalerweise als "keine Schöpfungshöhe" durchgewunken wird. Löschen? 129.13.72.198 14:01, 12. Apr. 2017 (CEST)

Nicht gleich löschen, sondern den üblichen Weg über die DÜP. Krd war so frei. LG --Quedel Disk 15:44, 12. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:34, 13. Apr. 2017 (CEST)

Bild aus dem Web

Gruss! Kann ich dieses Bild hier herunterladen - und wenn ja, welche Lizenz? Es ist ein Deckengemälde aus Schloss Sanssouci und hier schreiben sie: copyright Foto Marburg &Zentralinstitut für Kunstgeschichte, Photothek. Thx! GEEZER … nil nisi bene 13:53, 13. Apr. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hat sich erledigt. GEEZER … nil nisi bene 17:01, 13. Apr. 2017 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Frage an die Experten: Hat diese oder diese Umschlaggestaltung Schöpfungshöhe? Falls nein, könnten wir es zur Illustration von Sechsunddreißig Stunden verwenden, denn das im Umschlag verwendete Bild ist wohl gemeinfrei. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 13:12, 15. Apr. 2017 (CEST)

Hallo Sir Gawain, wenn die Fotografie gemeinfrei ist, kannst du die Grafik hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:38, 15. Apr. 2017 (CEST)
Aber woher weisst du, Sir Gawain, dass das Bild (sieht nach einer Postkarte aus dem ausgehenden 19. oder frühen 20. Jahrhundert aus) gemeinfrei ist? Gestumblindi 13:47, 15. Apr. 2017 (CEST)
@Gnom: Danke für die schnelle Antwort.
@Gestumblindi: Das Bild liegt auf den Commons. Und hier auf der de-WP würden wir's unter {{Bild-PD-alt}} dulden. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 14:09, 15. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  Sir Gawain Disk. 14:24, 15. Apr. 2017 (CEST)

Dieses Bild des Papstes Pius X. ist in der deutschen Wikipedia auf ca. 30 Seiten eingebunden. Auf der Commons-Seite steht aber, dass der Urheber noch nicht seit 70 Jahren tot ist und das Bild in Deutschland deshalb nicht gemeinfrei ist. Sollte ich es auf den entsprechenden Seiten also entfernen oder interpretiere ich die Rechtslage falsch? -- Discostu (Disk) 12:00, 20. Apr. 2017 (CEST)

@Discostu: Häufig ist der Warnhinweis zu PD-US auf Commons ("Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist...") nur unnötig verwirrend, da mit diesem Baustein versehene Werke oft zugleich durchaus auch PD-70 (Urheber ist vor mehr als 70 Jahren verstorben) und damit in D/A/CH gemeinfrei sind. Dies aber nur am Rande bemerkt, da hier in der Tat die erst 1952 verstorbene Tryphosa Bates-Batcheller als Urheberin angegeben ist. Damit gehe ich schon davon aus, dass das Foto für uns (anders als auf Commons und in der englischen Wikipedia, wo man sich an US-amerikanisches Copyright hält) erst ab dem Jahre 2023 verwendbar sein wird. Also würde ich empfehlen, die Verwendungen durch ein anderes, wirklich freies Bild von Pius X. zu ersetzen, Auswahl gibt es ja genug. Die Kategorie enthält zwar noch einige Bilder, deren Lizenz nicht ganz überzeugend scheint, aber beispielsweise Datei:SPX-gd-apparat 14sep1903 10x15 300.jpg müsste gehen, da der Fotograf Giuseppe Felici 1923 verstorben ist. Es wird auch gar nicht so aufwendig, das Bild zu ersetzen, da über die Hälfte der Einbindungen auf die Vorlage {{Navigationsleiste Enzykliken von Pius X.}} zurückgeht. Gestumblindi 23:14, 20. Apr. 2017 (CEST)
@Gestumblindi: Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe das Bild ausgetauscht. -- Discostu (Disk) 11:20, 21. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:30, 22. Apr. 2017 (CEST)

Fragwürdige Darstellung eines Logos

Ich bin mir nicht wirklich sicher ob diese Datei (Abbildung des Logos von RB Salzburg) so wirklich genutzt werden darf, bzw. als Logo auf anderen Seiten eingebunden werden darf. Letztendlich ist es eben nur das Logo von RB Salzburg, selbst gezeichnet auf einem Banner. Gruß -- SeanH, (Diskussion), 16:51, 21. Apr. 2017 (CEST)

Gelöscht.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:30, 22. Apr. 2017 (CEST)

Silvana Heißenberg

Bitte darum einmal Silvana Heißenberg mit http://www.gateo.de/comeback-von-schauspielerin-und-model-silvana-heissenberg-883001.html/ abzugleichen. Sieht schon stark nach URV aus, aber ich habe diesbezüglich wenig Ahnung.--Eddgel (Diskussion) 21:30, 22. Apr. 2017 (CEST)

Hallo Eddgel, solche biografischen Abrisse sind eigentlich gar nicht urheberrechtlich schutzfähig. Ich würde empfehlen, den Text einfach etwas zu wikifizieren und fertig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:10, 22. Apr. 2017 (CEST)
Ich muss nochmal, nur um sicher zu gehen, nachfragen, ob du auch die jetzige, ziemlich abgeschriebene Version gesehen hast? Wird ja eifrig revertiert.--Eddgel (Diskussion) 23:27, 22. Apr. 2017 (CEST)
Falls es keine URV ist, eröffnet einem das ja völlig neue Möglichkeiten (mir zumindest ist es neu).--Eddgel (Diskussion) 23:36, 22. Apr. 2017 (CEST)
Hallo Eddgel, siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:10, 23. Apr. 2017 (CEST)
Ok, danke.--Eddgel (Diskussion) 08:14, 23. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Eddgel (Diskussion) 08:14, 23. Apr. 2017 (CEST)

Urheberrecht bei Übersetzungen

Ich habe hier schon was zum Thema gefunden, bin aber unsicher: Wie weit muss eine Übersetzung sich vom Original abheben, um nicht mehr als URV zu gelten? Konkret geht es um diesen Artikel, der sich über weite Strecken sehr nah an eine der portugiesischen Quellen (englische Übersetzung hier) zu halten scheint. Vielleicht kann jemand, der davon Ahnung hat, mal einen Blick werfen. Danke. --93.212.232.221 17:26, 7. Apr. 2017 (CEST)

Völlig unproblematisch. Da wurden die Daten aus der Quelle mit eigenen Worten beschrieben. Kein Hinweis auf eine URV. Grüße --h-stt !? 18:17, 7. Apr. 2017 (CEST)

Hm. Findest Du? Ich muss sagen, für mich klingt das passagenweise schon extrem ähnlich (ich gehe dabei jetzt mal von der englischen Version aus, da mein Portugiesisch sich in sehr engen Grenzen hält). Ein paar Kostproben - man könnte leicht den gesamten Text so durchgehen und würde noch etliches mehr finden:

  • "Nicolau dos Reis Lobato lived in Soibada until he was thirteen years old, attending primary school at the Colégio Nuno Alvares Pereira where his friend Alberto Ricardo da Silva, now Bishop of Dili, also studied among other colleagues. He continued his studies together with Alberto Ricardo da Silva in the Minor Seminary of Our Lady of Fatima in Dare..."
"Lobato lebte bis zum 13. Lebensjahr in Soibada, wo er die Grundschule des Colégio Nuno Alvares Pereira besuchte, wie sein Freund Alberto Ricardo da Silva, der 2004 Bischof von Dili wurde. Zusammen mit Silva führte Lobato seine Ausbildung im Unteren Priesterseminar Nossa Senhora da Fatima in Dare weiter."
  • "In 1966 he commenced his service with the Portuguese Army. He completed his Sergeant’s course with distinction having graduated first in his class followed by João Viegas Carrascalão in second and Moisés da Costa Sarmento in third. The latter would become his brother-in-law when Moisés married his sister, Maria Cesaltina Francisca Alves Lobato. His brother-in-law and sister were barbarically slaughtered in Ratahu, Viqueque in 1979."
"1966 begann Lobato dann seinen Dienst in der portugiesischen Armee. Den Unteroffizierslehrgang schloss er als Kursbester ab, gefolgt von João Viegas Carrascalão und Moisés da Costa Sarmento als Drittem. Letzterer wurde sein Schwager, als er Nicolaus Schwester Maria Cesaltina Francisca Alves Lobato heiratete. Sie und ihr Mann wurden 1979 in Ratahau (Gemeinde Viqueque) brutal abgeschlachtet."

Das sind doch nahezu wortwörtliche Übersetzungen. --93.212.232.221 22:29, 7. Apr. 2017 (CEST)

Die große Frage ist aber schon, wie weit der Originaltext überhaupt Schöpfungshöhe und nicht einfache Darstellung ist. wenn keine Schöpfungshöhe ist auch keine URV möglich --K@rl 23:30, 7. Apr. 2017 (CEST)
Tja. Und wer beurteilt das? --93.212.232.221 00:43, 8. Apr. 2017 (CEST)
Siehe Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Punkt 2.2.1.2. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:08, 8. Apr. 2017 (CEST)
Hm. Danke für den Link. Anscheinend soll die Seite ja eine Verklarung für WP-Neulinge darstellen. Ich habe eher den Eindruck, sie zeigt auf, worüber sich Juristen so die Köppe einschlagen können. :-/
Aber sei dem, wie's will: Wenn Ihr Euch anscheinend alle so einig seid, dann mag es ja gut sein. Ich habe es hier zur Aufmerksamkeit gebracht und habe mich damit meiner Mitverantwortung entledigt, falls es doch eine URV sein sollte. :-) --93.212.236.116 09:09, 8. Apr. 2017 (CEST)
Nein, die Übersetzung ist eben nicht wörtlich. Ich kann kein Portugiesisch, nur etwas Latein, aber die Inhalte sind im Deutschen teilweise anders zu Sätzen geordnet, Partizipkonstruktionen sind in Nebensätze aufgelöst und so weiter. Die (großen) Übereinstimmungen sind den Fakten geschuldet, die logischer Weise strikt chronologisch angeordnet sind und daher identisch erscheinen. Die Fakten und ihre Abfolge sind aber nicht schutzfähig. Karl hat oben schon in Frage gestellt, ob die Vorlage überhaupt Schöpfungshöhe aufweist. Da ist sich die Rechtsprechung nicht ganz eindeutig, so dass ich das mal offen lassen möchte. Aber der Übersetzer hat sich erkennbar Mühe gegeben, die Quelle gerade nicht sklavisch nachzuahmen, sondern die vorausgesetzten Fakten mit eigenen Worten und in eigener Satzstruktur darzustellen. Innerhalb der Faktentreue sehe ich nicht, was er sonst noch hätte machen können. Da kein literarisches Werk, sondern ein Sachtext vorliegt, sind wir damit im Bereich des Freihaltebedürfnisses und unser Text ist juristisch OK. Wissenschaftsethisch muss die Quelle angegeben werden, das ist erfüllt, so dass auch diese Anforderungen eingehalten werden. Grüße --h-stt !? 12:51, 9. Apr. 2017 (CEST)

Wikipedia:Textplagiat erscheint mir hilfreicher als die oben angeführte, schlechte Almanach-Seite --Historiograf (Diskussion) 16:34, 8. Apr. 2017 (CEST)

Lieber Historiograf, bitte urteile etwas respektvoller über die Arbeit anderer. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:57, 8. Apr. 2017 (CEST)

Wenn Möchtegernexperten schlechte Leistung erbringen, darf die nicht kritisiert werden? Indem man jede sachliche Kritik zur persönlichen Attacke erklärt, hat man natürlich eine Zauberformel, die eigene Unfähigkeit zu schützen --Historiograf (Diskussion) 16:26, 11. Apr. 2017 (CEST)

Lieber Historiograf, die von dir kritisierte Seite stammt insbesondere von mir, und ich möchte mich ehrlich gesagt von dir ungern als "Möchtegernexperte" und "unfähig" bezeichnen lassen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:41, 13. Apr. 2017 (CEST)

Gelöschtes Bild

Auf Commons erfolgte diese Löschung: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:1924._Merz_Magazine_Layout_by_El_Lissitzky.jpg (siehe Abbildung). Anscheinend wurden die Daten von Kurt Schwitters (gest. 1948), nicht die von El Lissitzky (gest. 1941) zugrunde gelegt und der Merz-Titel zum Gemeinschaftswerk deklariert. Frage: kann die Abbildung in der Wikipedia ("no commons") hochgeladen werden? --Felistoria (Diskussion) 12:55, 10. Apr. 2017 (CEST)

Wohl nicht, wenn Kurt Schwitters als Mitautor gilt - schliesslich richten wir uns hier nach dem Urheberrecht von D/A/CH, d.h. Werke sind für 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt. Es dauert ja aber nicht mehr so lange... am 1. Januar 2019 werden die Werke von Kurt Schwitters gemeinfrei und dann kann das Bild auf Commons wiederhergestellt werden, ist dort auch bereits in der Kategorie "Undelete in 2019". Gestumblindi 13:09, 10. Apr. 2017 (CEST)

Wieso soll Schwitters Mitautor der Grafik sein?? --Historiograf (Diskussion) 16:27, 11. Apr. 2017 (CEST)

Hm, ich habe mir die gelöschte Grafik nun mal angesehen. Ich glaube, die Löschung unter Annahme von Kurt Schwitters als Mitautor war wohl tatsächlich fehlerhaft. In der Dateibeschreibung war er nur als "Editor" angegeben und die gelöschte Titelseite enthält m.E. auch keinen schutzfähigen Text von Schwitters - dominiert wird sie von einem Zitat, als dessen Quelle der "Kleine Brockhaus" angegeben ist: "Natur von lat. nasci d.i. Werden oder Entstehen heisst alles, was sich aus sich selbst durch eigene Kraft entwickelt, gestaltet und bewegt". Ich werde den löschenden Admin auf Commons ansprechen und evtl. einen Wiederherstellungsantrag folgen lassen (wenn er nicht wiederherstellen mag). Gestumblindi 21:25, 11. Apr. 2017 (CEST)
Moin, danke schon mal für Eure genaue Prüfung! Im "Dada"-Artikel hat Alinea unterdessen das gelöschte Bild durch ein anderes ersetzt, das sich genauso gut eignet. Aber die Sache exemplarisch geklärt zu wissen, wär' schon gut, deshalb, @Gestumblindi: danke für Deine Initiative! --Felistoria (Diskussion) 21:35, 11. Apr. 2017 (CEST)
Hier meine Admin-Anfrage auf Commons. Im letzten Moment ist mir noch die URAA-Problematik eingefallen: Selbst wenn wir davon ausgehen, dass diese Titelseite keine schutzfähigen Beiträge Schwitters' enthält, könnte es sein, dass sie in den USA aufgrund des URAA noch bis und mit 2019 (95 Jahre nach Ersterscheinen) geschützt ist, da nach 1922 erschienen und da El Lissitzkys Werk am URAA-Datum (1. Januar 1996) in Russland und/oder Deutschland wohl noch geschützt war. Das würde aber für die deutschsprachige Wikipedia keine Rolle spielen, so dass wir sie in diesem Fall doch tatsächlich wie von Felistoria ursprünglich vorgeschlagen mit "no commons"-Hinweis hier "lokal" hochladen könnten. Gestumblindi 23:04, 11. Apr. 2017 (CEST)

Das Bild ist wieder da & im Artikel Dadaismus wiederhergestellt. Danke @Gestumblindi: und allen anderen!:-) --Felistoria (Diskussion) 15:26, 13. Apr. 2017 (CEST)

@Felistoria: Nur um das auch noch hier festzuhalten (siehe Commons-Diskussion): Ich bin mit der Wiederherstellung des Bildes einverstanden, aber nicht mit Yanns Begründung dafür (siehe undeletion request) "corporate copyright", das passt überhaupt nicht. Und die URAA-Problematik besteht auch immer noch, so dass das Bild möglicherweise auf Commons doch noch irgendwann gelöscht wird (schliesslich ist es auch noch mit dem entsprechenden Baustein versehen), dann jedoch könnten wir es hier "lokal" wiederherstellen. Gestumblindi 19:22, 13. Apr. 2017 (CEST)

Ich enterle das mal und frage nach, warum dieser aus dem Brockhaus abgeschriebene Text eine "Schöpfung" sein soll und was hier von Lissitzky "gestaltet" wurde. Ich hätte den Heftumschlag als c:Template:PD-ineligible eingestellt. Wenn das hier anders gesehen wird, dann müsste ich mir einige der von mir eingestellten Titelseiten, die "nur" Text enthalten, nochmal ansehen. --Goesseln (Diskussion) 19:37, 13. Apr. 2017 (CEST)

@Goesseln: Ich glaube, dass ein "Enterlen" in dieser Form vom Bot nicht bemerkt wird (der scannt nur den Quelltext und da findet er immer noch den Erledigt-Code), daher erlaube ich mir, den Baustein mal ganz zu entfernen, solange es hier offenbar noch Diskussionsbedarf gibt. - Bei dieser Titelseite handelt es sich (unabhängig vom wohl tatsächlich nicht geschützten Text) um markante grafisch-typografische Gestaltung durch einen renommierten Künstler. Das ist kein 08/15-"nur Text", sondern in seiner Gesamtheit eindeutig ein künstlerisches Statement, und wohl genau darum wird das Bild ja auch in unserem Artikel Dadaismus mit dem Hinweis "Entwurf von El Lissitzky" in der Bildunterschrift gezeigt. Das heisst natürlich nicht, dass jede beliebige hauptsächlich aus Text bestehende Titelseite schutzfähig ist. Hier gehe ich aber schon davon aus, dass ein (inzwischen abgelaufener) urheberrechtlicher Schutz bestand. Und darum passt auch PD-ineligible nicht und darum besteht ein URAA-Problem. Gestumblindi 20:05, 13. Apr. 2017 (CEST)

Titelseite einer Zeitschrift

Würde die Titelseite dieser Zeitschrift gerne kopieren und bei Wikipedia hochladen. Problematisch? MfG, GregorHelms (Diskussion) 17:39, 17. Apr. 2017 (CEST)

Das ist unproblematisch, GregorHelms. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:27, 17. Apr. 2017 (CEST)

Ein Jahr = dauerhaft im Sinne der Panoramafreiheit?

Siehe diese Diskussion. --Dk0704 (Diskussion) 12:13, 17. Apr. 2017 (CEST)

(IANAL) Nein, vgl. Christos verhüllten Reichstag. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 15:57, 17. Apr. 2017 (CEST)
Dk0704, vertretbar, aber wie ja im Wesentlichen in Panoramafreiheit#Kriterium „bleibend“ dargelegt, ein Grenzfall (nach deutschem, freilich nicht nach amerikanischen Recht, das keine entsprechende Ausnahme für sculptural works kennt). Um den genauen Stichtag (Monate, Jahre ...) lässt sich trefflich streiten. Für die Anwendbarkeit der Schranke würde ich hier aber Folgendes ins Feld führen: Die Dauer beträgt zunächst einmal nicht ein Jahr, sondern die Genehmigung wurde noch einmal um ein Jahr verlängert, was eben auch heißt, dass es nicht bei dem einen Jahr bleiben muss. Ein ähnliches Schicksal wird vielen Dauerausstellungen im öffentlichen Raum anhaften. Vor allem aber ist die Dauer offenbar nicht Resultat einer Erwägung desjenigen, der aufstellt, sondern Ergebnis davon, wie lange die Behörden das Werk dort dulden. Warum die objektive Widmung dadurch tangiert sein soll, erschließt sich nicht unmittelbar. Auch ein Graffitikünstler wird regelmäßig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wissen, dass sein Werk nicht mehr als ein paar Wochen dort verbleiben wird. Aus der Perspektive eines objektiven Dritten ist aber eben keine befristete Aufstellung ersichtlich. Ähnlich würde ich hier argumentieren: Offenbar macht ja niemand (scil., die Künstlerin oder die beauftragende Bank) Anstalten, das Werk wieder fortzuschaffen, geschweige denn solche, die sich aus der Werkpräsentation erkennen lassen. Es scheint nur über behördliche Genehmigungen diskutiert zu werden – nicht in Frage zu stehen scheint ja, wie lange die Aufstellenden das Werk überhaupt belassen wollen. Aber dann ist objektiv auch nicht erkennbar, dass das Werk dort im Stile einer Ausstellung platziert wurde. Wie lange die Behörden ihr Placet dazu geben, ist jedenfalls nicht unmittelbar relevant für den Ausstellungszweck. — Pajz (Kontakt) 18:57, 18. Apr. 2017 (CEST)

Angebliches altes Logo des 1. FC Union Berlin

Ist die Datei:1._FC_Union_Berlin_Logo_alt.svg gemeinfreier als das gelöschte, heutige Logo des Vereins? Oder ist es durch die Beschreibung auf dem Herkunftsort, Brands of the World, Zitat: You hereby agree that you agree to the Terms of Use and that the artwork you download will be used for non-commercial use without infringing on the rights of the copyright and/or trademark holder and in compliance with the DMCA act of 1998. (Hervorhebung von mir) nicht so, dass auch dieses nicht bei uns stehen darf? -- Oi Divchino 11:00, 18. Apr. 2017 (CEST)

Das waqs BOTW dort schreibt ist irrelevant, da BOTW keinerlei Rechte an den Logos hat, deren Vektoren angeboten werden. Übrigens ist weder das alte noch das aktuelle Logo von Union Berlin schützbar. Denn weder der Bär, der aus dem Stadtwappen stammt noch der Rest sind schützbar. --Wikijunkie Disk. (+/-) 18:38, 18. Apr. 2017 (CEST)
Eine entsprechende Diskussion ist aktuell übrigens im Rahmen der DÜP akut, da es sich um viele Logos handelt, die eigentlich problemlos waren aber blind gelöscht wurden. --Wikijunkie Disk. (+/-) 22:17, 18. Apr. 2017 (CEST)

Türkische Nationalhymne

Datei:National Anthem of Turkey - İstiklâl Marşı (Remake).ogg Für Bilder gibt es ja Lizenzen zum Einfügen. Aber für Musik habe ich nichts gefunden ich bräuchte Hilfe, für die Lizenzen. (nicht signierter Beitrag von Onlyforce (Diskussion | Beiträge) 14:16, 18. Apr. 2017)

Schwierige Frage, die auf mehreren Ebenen zu beantworten ist. Zunächst zu deiner Datei:National Anthem of Turkey - İstiklâl Marşı (Remake).ogg: Deine Quelle dafür ist ein Youtube-Video mit seinerseits unklarer Quellenlage; wenn ich nichts übersehen habe, ist dort nirgends angegeben, woher diese Tonaufzeichnung kommt. Sie klingt jedenfalls modern. Damit dürfte diese spezifische Aufnahme der türkischen Nationalhymne wohl noch geschützt sein und kann hier (ohne ausdrückliche Freigabe durch den Rechteinhaber) gar nicht hochgeladen werden. Damit wird deine Datei wohl gelöscht werden müssen. - Im Artikel İstiklâl Marşı eingebunden ist zur Zeit eine Instrumentalversion der US Navy Band, File:Istiklâl Marsi instrumetal.ogg. Wenn wir dem dort gesetzten Lizenzbaustein Glauben schenken können, ist die türkische Hymne als solche in der Türkei gemeinfrei, da "expropriated as national heritage", obwohl sie ja ansonsten noch ein geschütztes musikalisches Werk wäre (der Komponist Osman Zeki Üngör ist erst 1958 gestorben). Hier bzw. auf Commons hochgeladen werden können dann aber auch nur Aufnahmen, die von ihren Interpreten freigegeben wurden bzw. aus anderen Gründen als gemeinfrei gelten (wie diese amerikanische Aufnahme). Wenn das mit der Gemeinfreiheit der Hymne als solcher in der Türkei stimmt (und die Hymne dann per Schutzfristenvergleich z.B. auch in Deutschland als frei gelten sollte), könntest du sie wohl selbst spielen und singen und so eine freie Aufnahme generieren ;-) Gestumblindi 21:28, 18. Apr. 2017 (CEST)

File:Pont du Gard BLS.jpg

Hallo,

ich möchte gerne Bilder von Wikipedia für die kommerzielle Nutzung in Form von Postkarten und Literatur nutzen.

Darf ich hierbei alle Dateien kommerziell nutzen, die folgende Bezeichnung tragen? CC BY-SA 3.0 Auf welche Attribute, die unter "weitere Einzelheiten" stehen, muss ich bei der Nutzung achten?

Ich weiß, dass ich den Autor bzw. Fotografen des Bildes angeben muss. In dem Beispiel von Pont du Gard wäre die "Benh LIEU SONG"

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

--Sawilo (Diskussion) 18:04, 18. Apr. 2017 (CEST)

@Sawilo: Dateien, die unter CC-BY-SA 3.0 stehen, darfst du in der Tat unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kommerziell nutzen. Neben dem Urheber musst du in diesem Fall auch die Lizenz nennen und einen Link zu ihr angeben (auf einer Postkarte kannst du das ja auch in kleiner Schriftgrösse tun). Es gibt seit einiger Zeit ein Tool, den Lizenzhinweisgenerator, der es dir erleichtern sollte, einen korrekten Lizenzhinweis zu erzeugen. Er kennt auch andere Lizenzen, unterstützt allerdings nicht alle, die auf Commons verwendet werden, und kann auch nicht jede Formatierung der diversen Commons-Lizenzbausteine erkennen. Für eine kommerzielle Weiternutzung am einfachsten sind Dateien, die als gemeinfrei ("public domain") gekennzeichnet sind oder unter der Lizenz CC0 (CC-zero) stehen, da letztere Lizenz eine bedingungslose Weiternutzung erlaubt (nicht-urheberrechtliche Beschränkungen z.B. durch Persönlichkeitsrechte sind aber je nachdem weiterhin zu beachten).
In allen Fällen sollte man aber mitdenken und sich auch fragen, ob eine freie Lizenzierung wirklich plausibel ist; obwohl auf Commons eigentlich streng auf die Einhaltung der Urheberrechte geachtet werden sollte, werden leider täglich unzählige Urheberrechtsverletzungen, die fälschlich als frei lizenziert gekennzeichnet wurden, hochgeladen, und obschon diese ständig gelöscht werden, könnte es dir passieren, auf eine solche zu stossen. Das konkrete Beispiel Datei:Pont du Gard BLS.jpg sollte dabei unproblematisch sein - wie hoffentlich alle "featured pictures" auf Commons; Bilder, die es so weit gebracht haben, sollten eigentlich genügend überprüft worden sein. Grundsätzlich wenig Bedenken habe ich bei Bildern, die schon seit längerer Zeit auf Commons liegen, in hoher Auflösung hochgeladen wurden und deren Urheber mit dem Uploader identisch zu sein scheint; idealerweise ein Uploader mit einigen Beiträgen zu Commons. Verdächtig sind beispielsweise professionell aussehende Bilder in geringer Auflösung von Uploadern, die sonst nichts hochgeladen haben. Gestumblindi 22:38, 20. Apr. 2017 (CEST)

Liebes Team, als Eigentümer möchten wir nicht, dass der Platehof bei Wikipedia gelistet wird. Wir wissen nicht, wer diese Seite bei Wikipedia angelegt hat und möchten die sofortige Löschung der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Platehof beantragen.

In dem Artikel wird behauptet, das Gebäude stehe unter Denkmalschutz. Dies ist nicht korrekt. Wenn dieses Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, erscheint ein Beitrag auf der Website der Stadt Lüdenscheid.

Bitte löschen Sie alle Angaben (Text, Bilder). Können Sie die Löschung bitte bestätigen und eine E-Mail an mich schicken: E-Mail-Adresse entfernt

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen, --2003:4D:EE4B:2713:28EB:7945:D1AF:9566 15:54, 22. Apr. 2017 (CEST)

Hallo, inwiefern meinen Sie, die Löschung des Artikels verlangen zu können? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:39, 22. Apr. 2017 (CEST)
Bzgl. Denkmalschutz: auf der Website des Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist ein Fachbeitrag desselben verlinkt[2], in dem der Platehof (Platehofstraße 9) explizit als Denkmal deklariert ist (Klara-ID: 26848). --Túrelio (Diskussion) 16:43, 22. Apr. 2017 (CEST)
Ich habe mal einen Beleg hinzugefügt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:01, 22. Apr. 2017 (CEST)
Unabhängig von rechtlichen Fragen halte ich es für möglich, dass es sich bei dem strittigen Objekt nicht um ein Baudenkmal mit Eintragung in die (konstitutive) Denkmalliste handelt. Laut dem verlinkten Beitrag wurde dort nicht nur die KLARA-Delos-Liste ausgewertet, sondern auch Kulturgutlisten aus der Zeit vor Inkrafttreten des NRW-Denkmalschutzgesetzes und der Dehio. Das würde erklären, weshalb der Platehof nicht in der Denkmalliste der Stadt Lüdenscheid erscheint. Für die Wikipedia-Relevanz dürfte dagegen die Auszeichnung durch ältere Werke auch ohne öffentlich-rechtlichen Denkmalstatus ausreichen. Insofern wäre das ggf. präzise umzuformulieren, aber nicht zu löschen (wobei selbst mangelnde WP-Relevanz mE keine Löschverpflichtung nach sich zöge). Leider habe ich keinen Zugriff auf die Klara-Datenbank von Lüdenscheid, um das zu prüfen.
Der Wunsch von (angeblichen) Eigentümern nach Löschung von Wikipedia-Einträgen zu Ihren Objekten wurde schon vielfach geäußert und nach meiner Erinnerung stets mit Begründung durch Gesetz und passende höchstrichterliche Urteile abgelehnt. Zudem ist auch die manchmal geäußerte Angst vor einem angeblich erhöhten Einbruchsrisiko nach Auskunft einer Einbruchspräventionsstelle der Polizei vollkommen unbegründet. --2003:7A:8A13:BC07:CDC1:F6FF:1ADA:EF19 12:49, 23. Apr. 2017 (CEST)

Vereinslogos und Schöpfungshöhe

Unter Wikipedia:Administratoren/Anfragen hat Chaddy darum gebeten, einige Logos wiederherzustellen, die seines Erachtens mangels Schöpfungshöhe urheberrechtlich nicht schutzfähig sind. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Zumindest in einigen Fällen möchte ich seine Einschätzung "definitiv auch nach der neuen Rechtslage keine Schöpfungshöhe" in Frage stellen. Hier die Liste der Dateien mit Chaddys jeweiliger Keine-SH-Begründung:

Wenn auch eine kreative Zusammenstellung diverser heraldischer Elemente, so diese "vorbekannt" sind, kein schutzfähiges Werk resultieren lässt (so gemäss Gnom in der Diskussion auf A/A), kann ich der Einschätzung für Datei:FC-Ingolstadt logo.svg, Datei:1. FC Saarbrücken.svg und Datei:Logo Eintracht Braunschweig.svg zustimmen, hingegen nicht für Datei:SpVgg Greuther Fürth logo.svg: Chaddy erwähnt nur das Kleeblatt als "altes heraldisches Symbol", aber was ist mit dem stilisierten Holzschuh? Die Begründung zu Datei:FC Astoria Walldorf.svg "der Baum ist dem Stadtwappen entnommen und daher als amtliches Werk gemeinfrei" scheint mir in dieser Form unzutreffend, da meines Wissens "als amtliches Werk gemeinfrei" nur für Textwerke gelten kann, nicht für bildliche Darstellungen (so gemäss LG Berlin im Loriot-Urteil, wenn ich mich recht entsinne). Datei:FSV Mainz 05 Logo.svg sehe ich als Grenzfall, Chaddy schreibt "dieses Logo besteht nur aus Text und geometrischen Formen" - ja, aber wo ist denn die Grenze, ab der "geometrische Formen" schutzfähigen individuellen Charakter haben? Letztlich lässt sich ja alles in geometrische Formen zergliedern, wenn man will. Wie komplex müssen sie sein? Von der Lage in Österreich (urheberrechtlicher Schutz für reine Textlogos bejaht) ganz zu schweigen... Und auch bei Datei:FSV Zwickau Logo.svg könnte man sich doch fragen: Schwäne, Ball, Streifen usw., ist das alles zusammen nicht doch recht kreativ und damit eine schutzfähige geistige Schöpfung? Gestumblindi 21:14, 18. Apr. 2017 (CEST)

Bekannte Elemente zu einem neuen Werk zusammensetzen allein genügt noch nicht für urheberrechtlichen Schutz bei Gebrauchskunst. Es muss schon eine besondere künstlerische Leistung dabei erkennbar sein. Das ist bei allen genannten Logos nicht der Fall. Wir dürfen aufgrund des Geburtstagszuges nicht den Fehler machen und in Paranoia verfallen. Das Konzept "Schöpfungshöhe" wurde durch dieses Urteil keineswegs aufgehoben. Es wurde lediglich neu definiert.
Bzgl. des Walldorf-Logos: Völlig unabhängig von der rechtlichen Bewertung bzgl. Bilddarstellungen bei amtlichen Werken existiert die Eiche im Walldorfer Stadtwappen seit dem 16. Jahrhundert (damals noch auf einem Siegel). So oder so ist diese also längst gemeinfrei.
Wo ich aber zustimme ist, dass wir nochmal generell auf dieser Seite hier über die Logo-Problematik reden müssen. In den letzten Monaten wurde völlig ohne Sinn und Verstand massenweise gelöscht, dabei wurde die DÜP als Löschplattform missbraucht, was niemals die Intention Forresters, meiner Wenigkeit und die der anderen Gründer der DÜP war. DÜP prüft Datein und versucht alles, um sie behalten zu können. Das wurde hier massenhaft missachtet. Stattdessen wurde blind gelöscht, weil man meinte, so schnell wie möglich die Logo-Altfälle loswerden zu müssen.
Ob es dazu überhaupt eine Notwendigkeit gibt ist auch gar nicht klar, denn bisher gab es nur das Urteil des BGH zum Geburtstagszug. Eine grundlegende Änderung der Rechtssprechung hat sich bisher aber nicht bestätigt, womit die Löschaktion womöglich eher vorauseilender Gehorsam war.
Auf jeden Fall war sie aber schlampig ausgeführt ohne die Dateien im Einzelfall zu prüfen, weshalb es zu zahlreichen false positives führte. Ich nehme mal an, es wurde auch nicht der Versuch unternommen, alle in diesem Zuge gelöschten Logos in einer Datenbank zu vermerken? Dann dürfte es nämlich auch sehr schwierig werden, die Löschaktion zu prüfen und weitere false poitives wiederherzustellen.
Abgesprochen war die Aktion ebenfalls nicht.
Gestern habe ich im Guten versucht, die Sache zu lösen, siehe z. B. auch meine Ansprache auf der DÜP-Seite. Allerdings hat es bisher nicht viel gebracht, Einsicht, dass man was falsch gemacht habe, scheint bisher nicht eingetreten zu sein. So oder so, wie bisher weitermachen geht nicht. So (durch voreilige, unabgesprochene und unsaubere Massenlöschungen) fügt man der Wikipedia mehr Schaden zu als man ihr nutzt. -- Chaddy · DDÜP 21:57, 18. Apr. 2017 (CEST)
Bekannte Elemente zu einem neuen Werk zusammensetzen allein genügt noch nicht für urheberrechtlichen Schutz bei Gebrauchskunst. Wo hast du denn das her? Damit das so pauschal gelten soll, dafür benötigst du aber eine gute Quelle. Das Schanzer-Wappen bzw. das Greuther ist mit Sicherheit urheberrechtlich einzustufen. --Hubertl (Diskussion) 00:21, 20. Apr. 2017 (CEST)
Das ist die gängige Rechtssprechung, daran hat auch das BHG-Urteil nichts geändert. Und eine Meinung wird im Übrigen auch nicht dadurch richtig, weil man sie besonders selbstüberzeugt vorträgt. -- Chaddy · DDÜP 00:37, 20. Apr. 2017 (CEST)

Ich möchte hier auf diese und diese Diskussion aufmerksam machen. In den vergangenen Monaten sind Hunderte, vielleicht Tausende Logos gelöscht worden, bei denen die derzeitige Lage keineswegs klar ist; zumindest ist dies nicht im Konsens geschehen. Yellowcard (D.) 15:14, 19. Apr. 2017 (CEST)

@Chaddy: In wie fern hat sich eine „Änderung der Rechtsprechung der Rechtsprechung nicht bestätigt“? Gibt es irgendwelche aktuellen Urteile zum urheberrechtlichen Status von Logos, Gebrauchskunst, etc., die belegen würden, dass die SH-Schwelle im Gebrauchskunstbereich immer noch deutlich höher gelegt wird als bei anderen Werkarten?
Vor dem Geburtstagszug-Urteil hatten wir hier auf Basis eines einzigen höchstinstanzlichen Urteils (Das laufende Auge) in einem einzigen Werkbereich (Logos) ein exzessive Gemeinfreiheits-Policy etabliert, die im Widerspruch zu allen anderen Werkbereichen stand, Zeichen gemeinfrei stellte, die in unseren Partner-Wikis als copyrighted gekennzeichnet waren, und die sogar der WMF so ungeheuer war, dass sie {{Bild-LogoSH}} noch heute als Non-free content exemption führt.
Und deshalb fände ich es ziemlich scheinheilig, wenn wir jetzt 3,5 Jahre nachdem die Rechtsprechung sich in dieser Sache ausdrücklich korrigiert hat, immer noch so tun würden, als wisse man nichts genaues und könne deshalb für Logos weiterhin andere Regeln anwenden als für alle anderen Werk-Arten.
Versteht mich bitte nicht falsch: Ich fände es gut, wenn wir diese Logos weiter nutzen könnten – aber bitte nicht in dem wir uns selbst einen in die Tasche lügen und damit etwaige Nachnutzer gefährden, sondern indem wir saubere und nachvollziehbare Regeln anwenden:
  • Natürlich gelten die bestehenden Schrankenregelungen auch für Logos (ich versteh z.B. nicht, warum hier nicht mehr mit der Panoramafreiheit gearbeitet wird).
  • Und natürlich sind Logos, die aussschließlich aus gemeinfreien Teilen bestehen i.d.R. auch selbst gemeinfrei.
  • Aber wenn wir geschützte Zeichen verwenden möchten, dann brauchen wir eine Freigabe des Rechteinhabers. Und wenn der uns (aus gutem Grund) keine CC-Freigabe gibt, die jedem jede Verwendung gestattet, dann müssen wir uns eben um andere Möglichkeiten bemühen: Z.B. um die die Einführung einer beschränkteren Nur-Enzyklopädie-Lizenz.
Es macht doch wirklich keinen Sinn, sich endlos mit {{Bild-LogoSH}} weiterzuquälen. Was wir brauchen, sind saubere und transparente Regelungen, die dann natürlich auch angewandt werden. // Martin K. (Diskussion) 15:38, 19. Apr. 2017 (CEST)
Und natürlich sind Logos, die aussschließlich aus gemeinfreien Teilen bestehen i.d.R. auch selbst gemeinfrei. Nein, mit Sicherheit nicht. Dazu müsste man den Nachweis haben, dass tatsächlich einzelne Elemente in der dargestellten Form auch gemeinfrei wären. Gerade wird in Ö ein (deutsches) Urteil diskutiert, dass eine Serifenschrift mit dem Wort Zeit einer anderen Serifenschrift mit dem Wort Zeit so sehr ähnelt, dass man es als Titel verbieten kann (Kurzfassung). --Hubertl (Diskussion) 00:21, 20. Apr. 2017 (CEST)
Doch, das sind sie i. d. R. (also freilich nicht zwingend immer). Mag aber natürlich sein, dass nach österreichischem Recht es schon genügt, aus gemeinfreien Elementen ein neues schützbares Werk zu basteln. Das Problem haben wir schon seit einiger Zeit. Eine praktikable Lösung wurde bisher aber nicht dafür gefunden. Ein Grund für Panik ist das aber nicht. -- Chaddy · DDÜP 00:37, 20. Apr. 2017 (CEST)
„Gibt es irgendwelche aktuellen Urteile zum urheberrechtlichen Status von Logos, Gebrauchskunst, etc., die belegen würden, dass die SH-Schwelle im Gebrauchskunstbereich immer noch deutlich höher gelegt wird als bei anderen Werkarten?“ – Die Frage ist doch eher umgekehrt zu stellen: Wenn es wirklich eine so deutlich Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung gibt, müsste es doch mittlerweile Urteile geben, die die Annahme bestätigen, dass die höhere Schwelle für Gebrauchskunst nicht aufrecht erhalten wird. Meines Wissens nach gibt es die aber eben nicht. Ich wiederum verstehe nicht, warum wir hier derart vorpreschen und tausende Dateien löschen, nur weil sich die Rechtsprechung möglicherweise geändert hat. Es schadet uns doch absolut überhaupt nicht, abzuwarten, bis sich das auch tatsächlich bestätigt. Es ist ja nun wirklich nicht so, als wäre die Interpretation des Geburtstagszugs-Urteils nicht sehr umstritten, und von daher hat das auch überhaupt nichts mit „in die Tasche lügen“ zu tun. (Ich bin übrigens dafür, entweder hier oder auf WD:DÜP weiterzudiskutieren; jetzt ist das etwas parallel.) Yellowcard (D.) 16:39, 19. Apr. 2017 (CEST)
@Martin Kraft: Das stimmt so nicht. Unsere alte Rechtsauffassung fußte nicht auf nur einem einzigen Urteil. Im Gegenteil, diese Rechtsauslegung wurde von zahlreichen weiteren Gerichten und auch von der Fachliteratur bestätigt. Und wie Yellowcard schon schreibt: Die neue Rechtsauffassung wurde bisher von keinem Gericht bestätigt (zumindest ist mir kein entsprechendes Urteil bekannt). Von daher kann man also nicht davon sprechen, dass dies die neue etablierte Sichtweise sei. Die Rechtslage der anderen Wikipedias ist zudem irrelevant, da naturgemäß sich die Rechtssprechung und Gesetzeslage von Land zu Land unterscheidet. Und auch was die WMF darüber denkt ist irrelevant. Außerdem steht in deinem Link das genaue Gegenteil von dem, was du behauptest: "Some simple logos are uploaded using the tag "Bild-LogoSH". The design of such logos is below the threshold of originality. The copyright tag does not mention this clearly (to avoid complaints). Therefore, Bild-LogoSH is not a fair use but a public domain tag."
Zudem ist die Unterscheidung auch nicht "Logo vs. alle anderen Werkarten", sondern Angewandte Kunst (was meistens reines Handwerk ist) vs. die schönen Künste (die im Gegensatz zu ersterem keinen direkten Gebrauchszweck haben). Logos sind nur ein kleiner Teil von ersterem.
@Yellowcard: Hier ist die Diskussion richtig. Auf DÜP diente mein Beitrag dazu, die Kollegen daran zu erinnern, dass DÜP Einzelfallprüfung und nicht massenhaftes ungeprüftes Löschen bedeutet. -- Chaddy · DDÜP 17:42, 19. Apr. 2017 (CEST)
Auch wenn ich es schon unter WP:DÜP geschrieben habe:
Wir können uns diese Geburtstagszug-nichts-genaues-weiß-man-nicht-Diskussion eigentlich schenken. In unserer Bildrechte-Richtlinie steht nämlich eindeutig: Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht und Es wird das restriktivste Recht zugrunde geleg. Und das Restriktivste DACH-Recht im Bereich Logos ist das aus Österreich. Dort wurde nämlich einfachsten Logos höchstinstanzlich Schöpfungshöhe bescheinigt.
Wenn wir unsere eigenen Richtlinien ernst-nehmen (und das sollten wir), gibt es keine Veranlassung weiter rumzulamentieren. // Martin K. (Diskussion) 18:08, 19. Apr. 2017 (CEST)
P.S.: In wie fern sollte denn ein höchstinstanzliches Urteil noch von irgendeinem Gericht bestätigt werden? Das BGH ist nun mal in Urheberrechtsfragen die oberste ist Instanz. D.h. selbst wenn irgendein Amts- oder Landgericht anderer Meinung sein sollte, ist das für uns erstmal irrelevant.
P.P.S.: Das was auf Meta steht ist übrigens der Stand von vor dem Geburtstagszug. Eben weil es seither nicht wirklich vorangeht.
P.P.P.S.: Die angewandten Künste sind keinesfalls "nur" Handwerk. Das sieht man schon allein an der Ausbildung, der Architekten, Mode-, Grafik- und Industrie-Designer. Das sind frei Berufe und in die zugehörigen Studiengänge kommt man nur rein wenn man vorher eine künstlerische Begabtenprüfung ablegt. Die Trennung zwischen angewandter und freier Kunst ist eh eine Erfindung des letzten Jahrhunderts. So jemand wie Michelangelo oder Leonardo hätte einen dafür vermutlich ausgelacht. // Martin K. (Diskussion) 18:19, 19. Apr. 2017 (CEST)
"Oberste Instanz" bedeutet aber noch nicht automatisch eine grundlegende Änderung der Rechtslage. Es kann auch bei einem BHG-Urteil sein, dass sich die Rechtsauffassung letztlich nicht durchsetzt. Genauso wie das BGH auch seine eigene Sichtweise wieder revidieren kann. Von einer etablierten Rechtslage kann man erst sprechen, wenn viele weitere Gerichte dieser Auffassung folgen und auch die Literatur diese einhellig aufnimmt. Das dauert natürlich Jahre, so schnell mahlen die Mühlen der Justiz nicht.
Dass angewandte Kunst nur Handwerk ist, ist aber so. Das ergibt sich nun mal ganz automatisch aus dem Verwendungszeck der dabei entstandenen Werke. Sie haben einen bestimmten Gebrauchszweck und werden nicht um ihrer selbst Willen produziert. Das soll die Künstler und ihre Arbeit ja auch keineswegs abwerten. Dass trotzdem viel Arbeit dahinter steckt spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wichtig ist die schöpferische Leistung, und die ist bei einem durch den Verwendungszweck von vornherein klar vorgegebenen Rahmen nunmal beschränkt. -- Chaddy · DDÜP 00:07, 20. Apr. 2017 (CEST)
Nach was sollen wir uns den richten, wenn nicht nach letztinstanzlichen Urteilen? Zumal in diesem explizit eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (Laufendes Auge) und die Rückkehr zu einer einheitlichen Schöpfungshöhen-Schwelle für alle Werkarten (wie sie das OGH in Österreich schon lange praktiziert vermerkt wird). Wenn eine niedrigere Instanz tatsächlich mal anders entscheiden sollte (was natürlich möglich, meines Wissens aber noch nicht passiert ist), kann man bei einer so eindeutigen Aussage davon ausgehen, dass er Kläger in Revision geht.
Und für die Behauptung „angewandte Kunst sei grundsätzlich nur Handwerk“ hätte ich von Dir jetzt gerne mal einen Beleg! Die Vorstellung von einer freien Kunst ohne Gebrauchszweck ist ziemlich neuzeitlich und mit unter auch etwas naiv. Historisch betrachtet hatte auch die große Kunst von der Höhle von Lascaux, über den Petersdom bis hin zu Rembrands Die Nachtwache meistens einen Gebrauchszweck. Und natürlich handelt es sich auch beim Design des 20. und 21. Jahrhunderts nicht bloß um Handwerk sondern um schöpferische Leistungen, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen können. Das es sich dabei i.d.R. um Auftragsarbeiten handelt, steht dem jedenfalls nicht entgegen.
@Gnom: Magst Du Dich mal zu diesen Fragen äußern? Immerhin hast Du ja eine Dissertation zu dem Thema verfasst und bist im Gegensatz zu den meisten anderen hier Jurist ;) // Martin K. (Diskussion) 10:26, 20. Apr. 2017 (CEST)
Ich lese mit, habe aber momentan vor lauter RL keine Zeit, hier ausführlich zu antworten, tut mir leid! Ich melde mich, sobald ich kann! Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:39, 20. Apr. 2017 (CEST)
Zur Sicherheit auch ein Ping an @Pajz:, dessen Einschätzung ich hier begrüßen würde. emha db 12:00, 20. Apr. 2017 (CEST)
Hallo Emha, danke, aber ich möchte in diese Wikipedia-spezifische Diskussion in diesem Forum offen gesagt keine Energie (mehr) investieren – und der bedürfte es angesichts des kontroversen Sachverhalts reichtlich –; mir scheint dazu in fachlicher Hinsicht in der Vergangenheit alles gesagt zu sein. Allenfalls beschäftigt mich die Frage, warum es, wie ich gerade kürzlich gesehen habe, nicht möglich zu sein scheint, die Geburtstagszug-Entscheidung im Artikel Schöpfungshöhe sachgerecht (das heißt vor allem: in der gebotenen enzyklopädischen Zurückhaltung und unter dem Gesichtspunkt neutraler Quellenauswahl) einzuordnen. Grüße, — Pajz (Kontakt) 17:15, 26. Apr. 2017 (CEST)
Die jetzige Situation ist doch Mist. Wir müssen uns halt einigen. Entweder, auch eher einfach gehaltene Logos sind geschützt, dann sollten wir hier auch systematisch ansetzen und entsprechend weitreichend löschen. Dann ist die Richtlinie wenigstens klar. Oder aber, das ist derzeit nicht mit abschließender Sicherheit zu sagen, dann sollten wir aufhören, außer in klaren Fällen zu löschen. Das Argument DACH-Recht ist zwar einerseits berechtigt, andererseits haben wir das in Bezug auf Logos / angewandte Kunst auch vor dem Geburtstagszugs-Urteil nicht umgesetzt (Stichwort Logo Fitnessstudio Zimmermann). Also bräuchte es hier schon einen Beschluss, der von einer breiten Masse entschieden werden muss, bevor wir das entsprechend umsetzen. Fakt ist halt, dass Deutschland, Österreich und die Schweiz hier sehr unterschiedliche Ansätze verfolgen (D und AT haben sich ggf. durch das BGH-Urteil angenähert), sodass die Idee vom „strengsten DACH-Recht“ erstmal nett klingt, aber relativ praxisfern ist. Und, wie Chaddy schon sagt, ist es auch wenig nachvollziehbar, warum andere deutschsprachige Räume ausgeschlossen werden. Yellowcard (D.) 11:29, 20. Apr. 2017 (CEST)
Wenn Du eine saubere Regelung forderst, bin ich ganz bei Dir. Wir lavieren hier schon viel zu lange rum. U.a. auch deshalb, weil sich lange keiner das Admins zum Buhmann machen wollte. Und wenn man sich ansieht, wie pampig die Admins angegangen werden, die jetzt nichts anderes tun, als die Richtlinien anzuwenden versteht man auch warum.
Die Kritik an der Bildrechte-Richtlinie kann ich jedoch nicht wirklich nachvollziehen. Das ist doch die Basis auf der wir (von Ausreißern mal abgesehen) seit fast einen Jahrzehnt hier die Urheberrechte einschätzen? Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man man das irgendwie anpassen muss. Aber es ist doch Unsinn, so zu tun, als könne man über das geltende Recht abstimmen?! Und es wäre schlicht absurd die Richtlinienverletzung der Vergangenheit jetzt zum schützenswerten Status Quo zu erklären.
P.S.: Ja, die DACH-Regelung ist pragmatisch. Aber mit 77 Mio in Deutschland, 7,5 Mio in Österreich und 5 Mio in der Schweiz leben in diesen Ländern nun mal über 91% der deutschsprachigen Menschen weltweit und damit der Löwenanteil der potentiellen Besucher dieser Website. Liechtenstein mit sein 37.000 Einwohnern fällt verglichen damit genauso wenig ins Gewicht, wie die gerade mal 78.000 Deutschsprachigen in Belgien. Wenn überhaupt müsste man die 1,5 Mio. Sprecher in Brasilien, die 1,2 Mio. in Frankreich und die 1,1 Mio. in den USA berücksichtigen – aber das will wohl ernsthaft niemand. Und deshalb weiß ich nicht, in wie fern uns das bei der hiesige Frage weiter bringen soll?! // Martin K. (Diskussion) 12:32, 20. Apr. 2017 (CEST)
„Und wenn man sich ansieht, wie pampig die Admins angegangen werden, die jetzt nichts anderes tun, als die Richtlinien anzuwenden versteht man auch warum.“ – Moment mal, gegen die Grundsätze der DÜP agieren und außerdem auch völlig unabgesprochen Massen-Löschungen durchführen - da ist Kritik mehr als gerechtfertigt. Und pampig war die zumindest von meiner Seite auch rein gar nicht. Im Gegenteil, mein Ausgangspost auf der DÜP-Disk war sehr höflich und zuvorkommend. Bloß braucht man sich auch nicht zu wundern, dass irgendwann die Stimmung kippt, wenn absolut keinerlei Problembewusstsein an den Tag gelegt wird und eine Handvoll Benutzer glaubt, alles besser zu wissen als diejenigen, die das ganze System aufgebaut haben. -- Chaddy · DDÜP 16:58, 21. Apr. 2017 (CEST)
Hallo, ich habe hier einmal versucht aufzuschreiben, wie das mit dem urheberrechtlichen Schutz von Logos genau funktioniert. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:39, 26. Apr. 2017 (CEST)

Logos von südkoreanischen Vereinen

Hallo, ich habe ein par Fragen zu einigen Logos bezüglich der Schöpfungshöhe. Es geht um folgende Logos:

sowie die Logos der Korea National League Vereine und der K3 Advance und Basic ? Wäre super, wenn ihr mir da weiter helfen könntet. Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 15:34, 23. Apr. 2017 (CEST)

Da wird keiner helfen können, das sind Grenzfälle, die man momentan nicht seriös / zuverlässig beurteilen kann (nach deutschem Recht). In Österreich sind die Logos wie wohl quasi alle Logos geschützt. Yellowcard (D.) 13:22, 24. Apr. 2017 (CEST)
@Yellowcard: Also bei den National-League-Vereinslogos bestehen alle Logos aus ihren Stadtwappen und geometrischen Formen. Wie sieht die Wikipedia dies bei den koreanischen Stadtwappen? Wird dies gleichgehandhabt wie bei den deutschen Stadtwappen? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 14:53, 24. Apr. 2017 (CEST)
kor: einige Vereine haben geometrischen Formen in ihren Logos. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 14:54, 24. Apr. 2017 (CEST)
Ich habe mich nur auf die beiden oben verlinkten Logos bezogen. Stadtwappen sind das nächste umstrittene Thema – einige argumentieren, dies seien Amtliche Werke (per Schutzlandprinzip könnte man dies dann auch auf Südkorea übertragen, zumindest wenn man es sich einfach macht), aber es ist durchaus fraglich, inwiefern die Wappen als Grafiken tatsächlich als Amtliche Werke einzustufen sind. Aber auch hier gilt wieder die Frage, inwiefern Stadtwappen überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind und ob die Urheberrechte nicht ohnehin aufgrund des Alters schon abgelaufen sind. Du merkst: Eine ganz einfache Antwort wirst Du nicht bekommen können. ein lächelnder Smiley  Grüße, Yellowcard (D.) 15:00, 24. Apr. 2017 (CEST)
Ah schade. Also angenommen, ich würde so ein Logo mit Stadtwappen und geometrischen Formen hochladen, müsste ich mit beiden rechnen, also dass es gelöscht oder akzeptiert wird? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 15:04, 24. Apr. 2017 (CEST)
Gewissermaßen schon, ja. Kannst du die Logos, von denen Du sprichst, auch mal hier verlinken? Yellowcard (D.) 15:15, 24. Apr. 2017 (CEST)
klar. Diese Logos würde ich gern hochladen wollen: Changwon FC, Gimhae FC und Cheonan City FC. Logos bei denen ich mir unsicher bin: Daejeon Korail, Mokpo City FC, Gangneung FC und Busan TC FC. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 19:12, 24. Apr. 2017 (CEST)
Ich glaub Du hast das mit den geometrischen Formen falsch verstanden: Es geht nicht darum, ob man irgendwo im Logo irgendwelche geometrischen Formen findet, sondern darum, dass das Logo ausschließlich aus solchen einfachen geometrischen Formen besteht. Nur dann kommt es für {{PD-textlogo}} in betracht. Leider ist das bei keinem der verlinkten Zeichen der Fall.
Sicher gibt es da ein paar Fälle, bei denen man über die Schutzfähigkeit streiten kann, ich sehe aber leider keinen bei dem ich mir 100% sicher wäre. Und eine Zeichen wie dieses ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschützt. // Martin K. (Diskussion) 19:19, 24. Apr. 2017 (CEST)
Bei Daejeon Korails Logo habe ich im Nachhinein entdeckt, dass das Firmenlogo im Vereinslogo mit drin steckt und daher ist es bestimmt auch geschützt von Korail. Aber die anderen Logos haben geometrische Formen und das Stadtwappen einfach drin. Fällt es da schon komplett unter Schutz? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 07:16, 26. Apr. 2017 (CEST)
Nachtrag: ich denke, dass einige Logos eventuell wie z.b. beim FSV Zwickau-Fall gehandhaben werden können. Das logo besteht ja auch ausgeometrischen Formen und aus Dingen vom Stadtwappen. Wenn die Thematik Stadtwappen von Südkorea genausogleich wie die Deuschen Stadtwappen gehandhaben werden könnt, könnten ein par Logos meiner Ansicht nach ok sein. --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 09:03, 26. Apr. 2017 (CEST)
Nach meiner Auffassung sind [3], [4], [5], [6] und [7] nicht schutzfähig, insbesondere bei zweiterem bin ich mir sehr sicher (hier ist absolut nichts Neuartiges, Kreatives vorhanden – alles vorbekannt, auch die Anordnung entspricht der üblichen Praxis tausender anderer Vereinswappen). [8] (Darstellung des Pferdekopfs, die dem Logo die Grundform gibt) und [9] (Darstellung in der Mitte: Verbindung von Bäumen/Sträuchern mit Wolken, dazu tierähnliche Abbildungen) halte ich dahingegen für geschützt, sie enthalten eine künstlerische Leistung. Yellowcard (D.) 10:57, 26. Apr. 2017 (CEST)
ok, also angenommen ich würde diese hochladen, könnte ich diese Disk mitangeben bei der Freigabe? Noch eine letzte Frage bzgl. der Logos von Asan Mugunghwa FC und Daejeon Citizen. Wie sieht es dort aus mit den Schutz? Dürfte ich diese Hochladen oder eher nicht? P.S.: Danke an euch, für eure Hilfe und Einschätzung zu den Logos. Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 12:58, 26. Apr. 2017 (CEST)
Falls Du Dich für einen Upload entscheiden solltest, gib diese Diskussion bitte mit an. Bedenke aber, dass das meine persönliche Einschätzung ist und andere Benutzer die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe hier zum Teil sehr viel niedriger ansetzen. Ich halte das für falsch und nicht begründbar, aber natürlich kann ich mit meinen Einschätzungen auch falsch liegen und wenn man sehr vorsichtig sein möchte, löscht man diese Dateien eben. Derzeit gibt es hier einen recht intensiven Streit in dieser Frage, insofern ist momentan nichts sicher.
Was die zwei anderen Logos angeht: Asan Mugunghwa halte ich für möglicherweise geschützt (wegen dieser Fledermaus-Darstellung oder was das ist), Daejeon Citizen finde ich wirklich schwierig wegen des Vogels (?) an der Oberseite des Logos. Ich würde davon abraten, diese beiden Logos hochzuladen, aber eine Beurteilung ist derzeit bei diesen Logos wirklich kaum möglich. Yellowcard (D.) 13:10, 26. Apr. 2017 (CEST)
ok, danke für deine Einschätzung :-). Ich überleg mir, ob ich die Logos hochladen werde. Ich möchte gern in ein par Tagen noch über andere Logos aus den anderen Ligen in Südkorea sprechen, ich hoffe es ist ok, wenn ich euch da wieder zu Rate ziehe. Bei Asan Mugunghwa sieht dies eher nach einer Form von Vogel aus und bei Daejeon Citizen sieht dies nicht nach einem Vogel aus, sondern eher nach einer Krümmung aus. Gibt es gerade ein Meinungsbild zu diesen Thema? Grüße --Wo Yanikor draufsteht, ist auch ein Yanikor drin Yanikor (Diskussion 13:31, 26. Apr. 2017 (CEST)

Nutzung des Wikipedia-Logos und der Wikipedia-Schrift

Eindeutig wurde hier die frühere Schrift von Wikipedia verwendet

Stellen solche Kreationen und ähnliche Grafiken, die das Wikipedia-Logo oder die Wikipedia-Schrift verwenden, eigentlich eine URV dar? Oder verstoßen sie vielleicht gegen einen Gebrauchsmusterschutz oder so? --IgorCalzone1 (Diskussion) 13:05, 24. Apr. 2017 (CEST)

Das Logo der Wikipedia (der Puzzle-Globus) ist urheber- und insbesondere markenrechtlich geschützt, wenn auch frei lizenziert; die WMF geht gegen Verwendungen vor, die gegen ihre Markenrechte verstossen, ich glaube, man kann solche Fälle auch irgendwo melden, vielleicht weiss Gnom gerade, wo am besten. Das gilt allerdings nur für externe Verwendungen; innerhalb der Wikipedia bzw. von Wikimedia-Projekten darf man das Logo gemäss Trademark policy der WMF praktisch nach Belieben nutzen: "You may use and remix the Wikimedia marks on the Wikimedia sites as you please." Wenn hier also jemand das Wikipedia-Logo z.B. verfremden möchte, um in internen Diskussionen einen angeblichen Missstand anzuprangern, darf er das tun, die Datei sollte allerdings neben dem korrekten urheberrechtlichen Lizenzbaustein (CC-BY-SA 3.0) auch mit {{Wikimedia trademark}} gekennzeichnet werden. - Der Schriftzug als solcher ist wohl kaum urheberrechtlich geschützt (eventuell in Österreich, wo ja schon 2 verschiedene Schriftarten für "Schöpfungshöhe" ausreichen, also reicht vielleicht auch diese Kombination mit grossem Anfangs- und Endbuchstaben, Wiedererkennungswert hat es ja schon), und wenn das Wort nicht mehr "Wikipedia" lautet, weiss ich auch nicht, ob man da noch einen Schutz der Marke sehen kann... Gestumblindi 13:18, 24. Apr. 2017 (CEST)
Nicht zuletzt haben wir ja auch {{Bild-WikimediaCopyright}} bzw Template:Copyright by Wikimedia, d.h. außerhalb der Nutzung als Marke sind zumindest die Logos frei veränder- und verwendbar. --Quedel Disk 13:29, 24. Apr. 2017 (CEST)
Hallo IgorCalzone1, gut, dass du fragst, aber diese konkrete Gestaltung berührt weder Urheber- noch Markenrechte. So weit geht der Schutz der Wikipedia-Logos dann doch nicht. Im Übrigen Zustimmung zu Gestumblindi und Quedel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:22, 26. Apr. 2017 (CEST)

Danke allen für die schnellen Antworten. Dann muss ich mich als Wikipedia-Autor wohl weiterhin des Mobbings bezichtigen lassen. --IgorCalzone1 (Diskussion) 11:47, 27. Apr. 2017 (CEST)

Das ist dann ein anderes Thema; tatsächlich gab es schon 2009 einen Commons-Löschantrag auf diese Datei, die dann allerdings nach Argumenten wie "shows feelings from different users" behalten wurde. Ich halte auch wenig davon, die Wikipedia als Ganzes als "Mobbingpedia" zu bezeichnen, aber das ist dann wohl zulässige Meinungsäusserung. Gestumblindi 12:09, 27. Apr. 2017 (CEST)

Screenshot von Windows 10

Microsoft Windows 10 Original Icons

Der ist zwar schon ziemlich verstümmelt im Vergleich zum englischen Artikel, ich erkenne dort aber immer noch die Original Microsoft Icons des File Explorer, Settings, Power, All apps im Starmenü und auch die im Systray unten rechts sind alle Originale. In wie fern ist die Lizenz hier {{PD-simple}} also berechtigt? --Allererster (Diskussion) 11:15, 27. Apr. 2017 (CEST)

Was davon soll urheberrechtlich geschützt sein? Klar, die Amis auf Commons haben da eine gewisse Pranoia und können Markenrecht nicht so recht von Urheberrecht trennen aber ich sehe hier kein Problem. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß Screenshots freier Software frei seien und Screenshots normaler Software geschützt. --M@rcela 11:42, 27. Apr. 2017 (CEST)

Handkolorierte Bilder, deren Urheberrecht abgelaufen ist

https://www.flickr.com/photos/22155693@N04/page1

Auf diesem Flikr-Kanal befinden sich viele Fotos aus der russischen Geschichte (bis 1945), deren Urheberrecht abgelaufen ist. Entsteht durch das Handkolorieren ein neues Urheberrecht oder dürfen sie verwendet werden? Wenn ja, wäre das durchaus eine Verbesserung für einige Artikel. Antiope05411 (Diskussion) 18:21, 25. Apr. 2017 (CEST)

@Antiope05411:
  • Grundsätzlich erzeugen Kolorierung eher kein neues Urheberrecht. Da das hier aber schon eher in die künstlerische Richtung geht, ist das eher ein Grenzfall.
  • Was spricht eigentlich dagegen die Original-SW-Aufnahmen zu verwenden. Das würde uns nicht nur urheberrechtliche Probleme vom Hals schaffen. Da die heutige Kolorierung von historischem Bildmaterial ja unvermeidlich Theoriefindung ist, wäre das wohl auch aus enzyklopädischer Sicht sinnvoller.
  • Wenn die jüngsten Bilder von 1945 sind, kann man nicht pauschal von einer Gemeinfreiheit des Ursprungsmaterials ausgehen. Da die Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers beträgt, müsste man für jeden Einzelfall prüfen, wann genau der zugehörige Photograph gestorben ist. Wenn der Urheber oder sein Todesdatum tatsächlich unbekannt sind, können wir im Rahmen der pragmatischen Regelung nur die Bilder behalten die vor mehr als 100 Jahren entstanden sind.
// Martin K. (Diskussion) 19:23, 25. Apr. 2017 (CEST)
@Antiope05411: +1 zu allem, was Martin K. geschrieben hat. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:19, 26. Apr. 2017 (CEST)
Irgendwo im Hinterkopf habe ich eine Gerichtsentscheidung, die die Nachkolorierung eines Fotos als schutzfähig einstuft, kann sie aber gerade nicht finden. Das ging aber auch in eine etwas künstlerische Richtung als die oben verlinkten. Davon abgesehen hat Martin insbesondere mit Punkt 2 Recht. Yellowcard (D.) 11:01, 26. Apr. 2017 (CEST)

Ich meine, mich erinnern zu können, dass nach dem alten sowjetischen Urheberrecht Bilder höchstens 50 Jahre nach Veröffentlichung geschützt waren, demnach wären Bilder der Oktoberrevolution und des zweiten Weltkrieges gemeinfrei. Zumindest stand das so früher unter vielen Bildern. In den entsprechenden Wikipüediaartikeln wird das aber auf einmal ganz anders dargestellt. Antiope05411 (Diskussion) 14:55, 27. Apr. 2017 (CEST)

Deutscher Bundesgerichtshof zur Panoramafreiheit

Wir hatten das Thema "AIDA-Kussmund" hier schon mal (u.a. Hinweis von Pajz anlässlich des Urteils des OLG Köln vom 23. Oktober 2015), jetzt gibt es ein ebenfalls erfreuliches Urteil des Bundesgerichtshofs: "Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich die sogenannte Panoramafreiheit auf Kunstwerke erstreckt, die nicht ortsfest sind. (...) Die Panoramafreiheit erfasst daher beispielsweise Werke an Fahrzeugen, die bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Dabei kann es sich etwa um Werbung auf Omnibussen oder Straßenbahnen handeln, die den Anforderungen an Werke der angewandten Kunst genügt. Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum würde zu weitgehend eingeschränkt, wenn die Aufnahme solcher Fahrzeuge urheberrechtliche Ansprüche auslösen könnte. Künstler, die Werke für einen solchen Verwendungszweck schaffen, müssen es daher hinnehmen, dass ihre Werke an diesen öffentlichen Orten ohne ihre Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden." Gestumblindi 23:35, 27. Apr. 2017 (CEST)

PS: Zugleich ist das Urteil wohl auch von der Logo-Thematik her interessant, da der Werkcharakter des "AIDA-Kussmunds" anscheinend nicht in Frage gestellt wird (allerdings ist der Text der Entscheidung selbst noch nicht veröffentlicht, erst die verlinkte Pressemitteilung); dieser Kussmund (inkl. Auge und Wellenlinien) auf den Schiffen, der ja auch eine Art Logo ist, scheint als im Prinzip schutzfähiges Werk angesehen zu werden, das jedoch im Rahmen der Panoramafreiheit abgebildet werden darf. Gestumblindi 23:40, 27. Apr. 2017 (CEST)
Danke für den Hinweis, das ist wirklich interessant und für uns erfreulich. Inwiefern das Urteil mit Blick auf die Schutzfähigkeit von Logos weiterhilft, bleibt abzuwarten – ich vermute, dass die Beurteilung des Werkcharakters nicht entscheidungsrelevant war, da die Klage auf Grundlage der Panoramafreiheit ja ohnehin abgewiesen worden ist. Aber da bleibt tatsächlich nur, die Urteilsbegründung abzuwarten. Yellowcard (D.) 10:35, 28. Apr. 2017 (CEST)
Zumindest dürfte jetzt keiner mehr auf die Idee kommen, Fotos von Autos zu löschen, auf denen das Logo erkennbar ist. --M@rcela 11:19, 28. Apr. 2017 (CEST)
Und Werbeplakate u.ä. sind auch "bleibend": "Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein." - wie die explizit genannten Werbungen auf Fahrzeugen! Oder? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 03:57, 29. Apr. 2017 (CEST)
Vor solchen Spekulationen würde ich nun doch mal den Text des Urteils abwarten (mein obiges Zitat stammt erst aus der Pressemitteilung). Gestumblindi 12:23, 29. Apr. 2017 (CEST)
Diese Spekulation weise ich ausdrücklich zurück. Plakate sind dazu bestimmt, in kurzen Zeiten ausgetauscht zu werden. Anders als Lackierungen von Schiffen. Grüße --h-stt !? 17:54, 30. Apr. 2017 (CEST)
Fahrzeugwerbung ist aber auch darauf ausgelegt, nach Vertragsablauf (Mindestbelegungsdauer bei Ströer ist ein Monat, egal ob Vollwerbung oder Innenplakat) wieder entfernt zu werden. Bei normalen Plakaten sind es wohl Zwei-Wochen-Blöcke, was zumindest dann nicht viel kürzer ist, wenn es mehr als zwei Wochen hängen soll. Vom technischen Aufwand her scheinen mir Fahrzeuginnenplakate (aufklappen, Papier austauschen) leichter austauschbar als normale Aussenplakate (auf feste Platte aufkleben und die relativ umständlich befestigen?). @Pajz: Da du oben einen längeren Beitrag zu einer ähnlichen Frage geschrieben hast könntest du auch an dieser Diskussion interessiert sein :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 11:38, 1. Mai 2017 (CEST)
Da ich Pajz schon im Ausgangsbeitrag dieses Threads durch Verlinkung angepingt habe, wird er die Diskussion schon mitbekommen, nehme ich an ;-) Gestumblindi 15:01, 1. Mai 2017 (CEST)
Oh, hatte ich übersehen, sorry :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 17:52, 2. Mai 2017 (CEST)

Kempcke

Betr: Artikel Bildhauer "Kempcke"

Ich könnte noch ein Foto einer seiner Skulpturen hochladen: !) selbst fotografiert 2) steht auf Privatgrundstück, ich habe aber das Einverständnis 3) Kann den Künstler nicht mehr fragen, ist 2002 verstorben. Wie steht das mit der Lizenz usw? Besten Dank, MfG, Florian Frage von "FHy"

Hallo FHy, leider nicht, da der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist und die Panoramafreiheit nicht greift. Du benötigst also das Einverständnis der Erben des Urhebers. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:33, 17. Apr. 2017 (CEST)

Import Wappen

Hallo,

weiß jemand ob Wappen von dieser Seite importiert werden dürfen? http://www.ngw.nl/heraldrywiki/index.php/Schwand Ich habe keinen hinweis auf das Urheberrecht gefunden. Kennt sich jemand mit dem niederländichsen Recht aus Danke --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion 20:45, 28. Apr. 2017 (CEST)

Hallo, weiß jemand wie weiter vorgehen soll? Danke --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion 08:17, 6. Mai 2017 (CEST)

Hochladen einer Übersichtskarte

Hallo, ich möchte "Übersichtskarten" über die historischen Kreis- und Gemeindegrenzen für den Artikel "Landkreis Gelnhausen" hochladen, bin mir aber über die Berechtigung dazu im Unklaren. Es handelt sich um eine schwarz-weiße Darstellung, die ich als Vorlage benutzt habe und die in einer Publikation des Landkreises Hanau enthalten ist und die Grenzen der damaligen Gemeinden (vor der Gebietsreform in Hessen) und der damaligen Kreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern darstellt; außer den Grenzen sind auch die Gemeindenamen angegeben; als Titel der Darstellung ist "Kreis- und Gemeindegrenzen/Stand 1964/M 1:200000" angegeben. Die Karte ist in einer Publikation "Gebietsreform in Hessen - Der Main-Kinzig-Kreis als Alternative - Untersuchung der Strukturabteilung des Landkreises Hanau - 1971" enthalten. Ich habe diese Übersichtskarte als Grundlage genommen, um die damaligen Kreisgrenzen des Landkreises Gelnhausen mit einem dicken roten Filzstift nachzuziehen und in etwa den Gebietsstand für 1822-29, 1830-66, 1866-87 und 1887-1945 darzustellen (zusätzlich habe ich ebenfalls in roter Farbe den Titel "Kreis Gelnhausen" und die Jahreszahlen angegeben, ferner in blauer Farbe die Nachbarstaaten "Bayern" und "Hessen (Großherzogtum)". Ich bin mir nach der Lektüre der Hilfe-Seiten nicht im Klaren, ob diese von mir bearbeitete Darstellung urheberrechtlich frei ist und damit hochgeladen werden darf. --Waldnobbi (Diskussion) 11:54, 18. Apr. 2017 (CEST)

Waldnobbi, Landkarten genießen i.d.R. Werkschutz als wissenschaftlich-technische Darstellungen; um ein urheberrechtsfreies sog. amtliches Werk handelt es sich angesichts deiner Quellenbeschreibung nicht (vgl. BGH GRUR 2007, 137, 138, Rn. 17 f. – Bodenrichtwertsammlung, m.w.N.). Unter der von dir beschriebenen Übernahme kann ich mir jedoch keine rechte Vorstellung machen. Was wird denn übernommen? Ist die Aufzählung vollständig, also nur Grenzverläufe und die Namen der so umgrenzten Gemeinden? Darin läge wohl eine bloße geographische Tatsache, die keinem Schutz unterliegt (OLG Stuttgart GRUR 2008, 1084, 1084 – TK 50). (Ein allfälliger – vom Werkschutz unabhängiger – Datenbankschutz aufgrund der zugrunde liegenden karthographischen Daten scheidet von vornherein aus, weil es ein solches verwandtes Schutzrecht 1971 noch nicht gab.) Problematisch ist im Wesentliches alles, wo Gestaltungsspielraum besteht, der durch den Ersteller der Karte genutzt wurde. Bei Karten besteht dieser oft z.B. in der Auswahl von bestimmten Punkten (Orten, Gebäuden etc.), deren unterschiedlicher Darstellung auf der Karte, der Linienführung, Vereinfachungen usw. Die maßgebliche Frage ist mithin, was genau du so aus dem Original übernommen hast, dass es in deiner Version noch erkennbar ist. Wenn das z.B. ausschließlich der angesprochene Grenzverlauf ist, sollte, zumal aufgrund des Nachzeichnens mit einem „dicken roten Filzstift“ und der damit mutmaßlich bewirkten Generalisierung, einer Nutzung in Wikipedia nichts entgegenstehen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 06:10, 20. Apr. 2017 (CEST)
Hallo Pajz, ich habe inzwischen eine ähnliche Darstellung gefunden, die so aussieht wie meine als "Übersichtskarte" bezeichnete. Sie ist auf der Seite des Artikels "Regionalstadt Frankfurt" von Magadan und dort als "Abgrenzung und Bezirke der Regionalstadt Frankfurt" bezeichnet. Es handelt sich um einen weißen Hintergrund und die Gemarkungsgrenzen in braunen Linien (Bei mir sind die Grenzlinien schwarz; in jeder der umgrenzten Dorf-Gemarkungen ist ein kleines Kreis-Symbol für eine Stadt oder ein Dorf - und dahinter oder darunter steht der Ortsname); eine Anzahl der Dorf-Gemarkungen ist mit einem dickeren schwarzen Strich (das ist die Kreisgrenze) von den Nachbarkreisen im Westen = Hanau und im Osten = Schlüchtern (wie bei Magadan die stärkeren blauen Grenzlinien für die Bezirke, bei mir sind diese stärkeren Linien rot) abgetrennt. Der Kreis Gelnhausen hat in seiner Geschichte, insbesondere im 19. Jh., immer wieder neue Gemarkungen (Dörfer) hinzu erhalten und andere an die Nachbarkreise abgegeben. Den unterschiedlichen Gebietsstand habe ich durch die rote Linie (Kreisgrenze) auf vier Karten darstellen wollen (von 1821-1829, von 1830-1866, von 1866-1887 und von 1887-1945). Ich habe die unterschiedlichen Kreise bzw. Staaten mit ihren jeweiligen Namen bezeichnet (in blauer Farbe) und die Kreisbezeichnung mit den Jahreszahlen ihrer Dauer (in roter Farbe) hinzugefügt. Das ist alles: keine Gebäude, keine Straßen, keine Seen oder Geländeerhebungen oder sonstwas, nur Grenzlinien in unterschiedlicher Stärke, Namen und Jahreszahlen. Die schwarz-weiß Darstellung ist nicht von mir, nur die roten Grenzlinien, Namen und Zahlen und die blauen Namen der Nachbarstaaten. Wie gesagt, meine Karte ähnelt sehr der von Magadan, die übrigens auch auf einer 1971 von der Stadt Frankfurt am Main publizierten Karte beruht. Waldnobbi (Diskussion) 23:03, 21. Apr. 2017 (CEST)
Waldnobbi, da würde ich jetzt mal vorsichtig sagen, dass das so klingt als sollte es hier verwendbar sein. Gruß, — Pajz (Kontakt) 12:13, 26. Apr. 2017 (CEST)
Mal konkretes Beispiel: Datei:1822-1829 Kreis Gelnhausen2.png, wobei nach Benutzer_Diskussion:Waldnobbi#Problem_mit_Deiner_Datei_(03.05.2017) es so klingt, als ob die genannten Jahreszahlen lediglich den Gebietsstand aber nicht den Entstehungszeitpunkt kennzeichen, die sind vermutlich alle aus der zweiten Hälfte des 20. Jhds und damit unfrei. @Pajz: mit angepingt. --Quedel Disk 21:25, 8. Mai 2017 (CEST)
Quedel, ich habe mir das aufgrund der letzten Erklärung schon so ähnlich vorgestellt und sehe meine obige Bewertung entsprechend auch als darauf übertragbar an. In der gerichtlichen Praxis wird kartographischen Darstellungen bekanntlich sehr freigiebig Schutz gewährt. Allerdings gibt es auch für Karten eine Schutzuntergrenze. Siehe nur OGH MR 2008, 357, 359 – Lageplan zu § 2 Z 3 öUrhG („Die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen, die sich aus der Landvermessung ergeben, wie der Verlauf von Gebirgszügen, Flüssen, Straßen und die Lage von Orten, ist allerdings nie schutzfähig“). Die vorliegende Darstellung lässt zunächst in der Auswahl von Gestaltungselementen keine schöpferische Tätigkeit erkennen; hierin unterscheidet sie sich – ohne dass ich dazu jetzt noch einmal näher recherchiert hätte – von allen Karten, die den bekannten Entscheidungen jüngeren Datums zugrunde lagen. Gewöhnlicherweise hat immer irgendwer ausgewählt, mit welcher Farbe, mit welcher Symbolik Flüsse/Seen/Gebäude dargestellt werden, welche Orte aufgeführt sind, welche Sehenswürdigkeiten aufgenommen werden, etc. Solche Darstellungselemente fehlen hier entsprechend dem Darstellungszweck. Jeder Ort wird identisch markiert, Farbe gibt es nicht, es gibt überhaupt nur eine Außengrenze. M.E. bleibt damit im Wesentliches nur ein einziges, freilich wichtiges, schöpferisches Merkmal, nämlich die Generalisierungstätigkeit im Zeichnen der aus einer anderen Vorlage übernommenen politischen Grenzen. Das ist aber die einzige Dimension, in der wir uns nach schöpferischen Gesichtspunkten bewegen; eine einzige Grenzlinie zur Umgliederung eines Gebiets. Der Hinweis in Rechtsprechung und Literatur, die schöpferische Individualität des Generalisierungsprozesses könne sich insbesondere auch schon in der Übertragung in einen kleineren Maßstab äußern (so OLG Stuttgart id., 1085 f.), kann m.E. nicht durchdringen, wenn es nur um eine Vergröberung des Grenzverlaufs ohne jedwedes weiteres Element und ersichtlichen spezifischen Bestimmungszweck geht. Siehe auch BGH GRUR 1965, 45 – Stadtplan, der die Frage eines neuen Schutzes durch Weglassungen und Vergröberung behandelt („Ein weiterer erheblicher Teil der Unterschiede besteht darin, daß der Bekl. insbesondere bei der Wiedergabe der bebauten Flächen zahlreiche Vergröberungen vorgenommen hat, weil es ihm nicht auf eine kartographisch möglichst genaue Wiedergabe angekommen ist. Wird aber, wie hier, die Karte der Kl. in der Weise benutzt, daß sie nachgezeichnet wird und lediglich Teile der Darstellungen fortgelassen und andere Teile vergröbert wiedergegeben werden, und zwar in einer Weise, daß die nachgezeichnete Karte als Orientierungsmittel noch ihren Zweck erfüllt, so kann hierin eine selbständige schöpferische Leistung nicht erblickt werden. Wenn auch eine nach kartographischen Gesichtspunkten vorgenommene generalisierende Darstellung schutzwürdig sein kann, worauf in Übereinstimmung mit dem Schrifttum auch der gerichtliche Sachverständige hinweist, so können diese von dem Bekl. vorgenommenen Vereinfachungen doch nicht als eine unter kartographischen Gesichtspunkten vorgenommene eigenschöpferische Leistung angesehen werden, weil sie hierfür in ihrer Bedeutung zu geringfügig sind. Vielmehr erscheinen sie lediglich als Maßnahmen, die im Interesse der Arbeits- und Kostenersparnis getroffen worden sind, weil der Zweck, einen Stadtplan als Werbeträger zu schaffen, eine genauere Darstellung erübrigte.“). Kann man anders sehen. — Pajz (Kontakt) 14:08, 11. Mai 2017 (CEST)

Neues Logo der Air Caraïbes

Hallo zusammen,
die Fluggesellschaft Air Caraïbes besitzt seit 2015 ein neues Farbschema bzw. ein neues Logo (dass hier zu finden ist.) Nun habe ich eine Frage: bei Wikipedia:Hochladen steht, dass ein schlichtes Logo nicht Wikimedia Commons hochgeladen werden darf. Laut Unterartikel kann das Logo bei Commons hochgeladen werden, da es aus einem einfachen Schriftzug bzw. einer einfachen Form besteht. Wo soll man/ich nun das Logo hochladen bzw. darf ich das? Hier oder bei Commons? Danke schonmal im voraus!--KSF350 (Diskussion) 19:25, 27. Apr. 2017 (CEST)