Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/07

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Muss dieser Scan gelöscht werden, bis das Todesjahr des Patentanmelders (1951) siebzig Jahre her ist? --Leyo 18:21, 1. Jul. 2020 (CEST)

Laut Amtliches Werk sind Patentschriften nicht urheberrechtlich geschützt. --tsor (Diskussion) 18:44, 1. Jul. 2020 (CEST)
Was auch logisch ist, Kreativität hat in technischen Beschreibungen nichts verloren, ist aber ausdrücklich Gesetz Bedingung für das Vorliegen eines Werkcharakters. --M@rcela 18:52, 1. Jul. 2020 (CEST)
nach BK:
dann sollte "man" dort auch { {PD-GermanGov}} eintragen anstelle des merkwürdigen CC-BY-xx. --Goesseln (Diskussion) 19:00, 1. Jul. 2020 (CEST)
Besten Dank für eure Antworten. Ich habe das Bild nach Commons transferiert und die vorgeschlagene Lizenzvorlage eingefügt. --Leyo 00:33, 2. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 23:21, 4. Jul. 2020 (CEST)

Sind handschriftliche Anmerkungen urheberrechtlich geschützt?

Wir haben den Artikel Parade (Ballett), dazu hat die Beinecke Library, Yale, nunmehr das Digitalisat einer mit handschriftlichen Notizen versehenen Partitur annonciert: https://brbl-dl.library.yale.edu/vufind/Record/3667780. Sind Notizen von Massine oder Cocteau geschützt oder könnte man die Abbildung eines solchen Blattes in der WP verwenden? (Link auf Beinecke Library geht natürlich) --Felistoria (Diskussion) 17:25, 6. Jul. 2020 (CEST)

Laut Beschreibung der Bibliothek sind die Anmerkungen von Cocteau "extensive" und ja auch auf dem Blatt, das du als Beispiel bringst, sehr ausführlich. Meiner persönlichen Meinung nach ist Schöpfungshöhe da gegeben, und da Cocteau 1963 gestorben ist, dürften sie noch urheberrechtlich geschützt sein. Ich denke daher nicht, dass wir so etwas hier bzw. auf Commons hochladen können. Gestumblindi 22:10, 6. Jul. 2020 (CEST)
Das sehe ich ebenso. Bei anerkannten Künstlern (sind ja beide) haben auch kleine Bemerkungen in meinen Augen durchaus den Charakter geistiger Schöpfung, das der Gesetzgeber für Schöpfungshöhe vorsieht. --M@rcela 22:22, 6. Jul. 2020 (CEST)
Und die Bemerkungen sind in diesem Fall nicht mal klein... Gestumblindi 22:37, 6. Jul. 2020 (CEST)

Danke schön für Eure Erklärungen! Verlinkt ist das Digitalisat ja. --Felistoria (Diskussion) 09:22, 7. Jul. 2020 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:56, 10. Jul. 2020 (CEST)

Lizenz für Wappen ehemals selbständiger Gemeinden in Deutschland

Diese Frage wurde auf Commons leider nicht ausreichend beantwortet. Daher frage ich nochmal.

Die Mehrzahl dieser Wappen ist mit dem Template:PD-Coa-Germany versehen. Fast alle dieser ehemaligen Gemeinden haben durch Gebietsreformen oder ähnliche Komunalgesetze ihren Status als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren. Sie sind als Ortsteile u.ä. in Gemeinden aufgegangen und sind keine Wappenträger mehr. Die traditionellen Wappen werden aber weiterhin öffentlich z. B. als Ortswappen genutzt.
Welche Lizenz ist für diese Dateien die geeignetste? -  MaxxL - Disk 11:47, 1. Jul. 2020 (CEST)

 Info: Diese Frage auf Commons. Wieso die dort "leider nicht ausreichend beantwortet" wurde, verstehe ich nicht wirklich. --Stepro (Diskussion) 15:20, 1. Jul. 2020 (CEST)

Freundlicherweise hat unser Fahrrad- und Fotospezialist Ralf Roletschek geantwortet. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich sein Engagement zu schätzen, weiss aber auch, dass er kein Urheberrechtsexperte schon kein Jurist ist. Eine fachmännische Beurteilung erhoffe ich hier zu erhalten. - - MaxxL - Disk 18:41, 1. Jul. 2020 (CEST)
(BK) auch wenn einige hier es anders wahrnehmen, sind Fahrrad und Foto nur Hobby, Urheberrecht Beruf.
  • Nahezu alle Wappen haben ohnehin keine Schöpfungshöhe, da sie (wenn sie heraldisch einigermaßen korrekt gestaltet sind) nur aus einfachen oder uralten Elementen bestehen, die seit Jahrhunderten verwendet werden. Die Neuanordnung verschiedener dieser Elemente erzeugt kein eigenes Werk.
  • Der urheberrechtliche Status Amtlicher Werke erlischt nicht, wenn das beschriebene Subjekt nicht mehr existiert. Gesetzestexte, die eine neue Version bekommen, behalten, auch wenn sie überholt sind, den Status als Amtliches Werk. Gleiches gilt für bildliche Darstellungen.
Ich verstehe nicht, warum die Lizenz nicht zutreffend sein soll. --M@rcela 18:49, 1. Jul. 2020 (CEST)
@MaxxL: Ralf ist seit ca. 1,5 Jahrzehnten hier beim Thema Urheberrecht aktiv und weiß definitiv, was er da schreibt. Eine viel kompetentere Auskunft wirst du hier wohl kaum bekommen. -- Chaddy · D 01:24, 2. Jul. 2020 (CEST)
Du erwartest also eine verbindliche Rechtsberatung, ausschließlich von Berufsjuristen? Die wird, kann und darf Dir hier niemand geben. --Stepro (Diskussion) 18:55, 1. Jul. 2020 (CEST)
+1 -- Chaddy · D 01:24, 2. Jul. 2020 (CEST)

Bilder Weinkeller

Wie ist das eigentlich wenn ich eine Führung durch einen Weinkeller machte und Bilder davon Hochladen will. Der Besitzer sagte ohne seine Erlaubnis geht das nicht obwohl es eine öffentliche Führung War. Stimmt das und kann er das verbieten weil es sein Keller ist? (nicht signierter Beitrag von 46.244.166.198 (Diskussion) 21:06, 1. Jul. 2020 (CEST))

Wenn der Eigentümer vorher sagt, dass du keine Fotos machen darfst, würde ich Probleme darin sehen: BGH-Urteil v. 20.12.2018, Az.: I ZR 104/17 – Museumsfotos. Wann hat er denn was gesagt?--Pistazienfresser (Diskussion) 21:15, 1. Jul. 2020 (CEST)

Er sagte zunächst gar nix und viele Leute haben fotografiert. Ich fragte ihn am Schluss ob ich das auf meiner Homepage zeigen kann, nein das dürfen sie nicht Antwort von ihm. (nicht signierter Beitrag von 46.244.166.198 (Diskussion) 21:20, 1. Jul. 2020 (CEST)) Ich hab mir das Urteil durchgelesen und es waren keine Kunstwerke nur alte Fässer Pressen und sowas. (nicht signierter Beitrag von 46.244.166.198 (Diskussion) 21:24, 1. Jul. 2020 (CEST))

Relevant wären hier auch nicht Kunstwerke, sondern die Verletzung von Eigentum und Besichtigungsvertrag durch Fotographieren (III.=Rn. 34 ff. des Urteils). Eine Verletzung des Besichtigungsvertrages würde ich nicht sehen, wenn der Einwand erst kam, nachdem die Besichtigung abgeschlossen war. Vielleicht könnte man aber eine Eigentumsverletzung sehen (Das hat der BGH extra offengelassen). Ist eine nicht ganz klare und problematische Fallgruppe: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Gegenst%C3%A4nde_in_geschlossenen_R%C3%A4umen
Was hat das Ganze eigentlich mit Wikipedia zu tun?--Pistazienfresser (Diskussion) 21:43, 1. Jul. 2020 (CEST)
Urheberrechtlich ist die Sache klar, es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, auch wenn die Vermutung weit verbreitet ist. Der Eigentümer könnte aber zivilrechtlich auf Verletzung des Hausrechts klagen. --M@rcela 22:22, 1. Jul. 2020 (CEST)
Wie das Hausrecht im Nachhinein eine Verwendung hindern soll (wenn der Hausrechtsinhaber tatsächlich nichts gegen das Fotografieren hatte), sehe ich genauso wenig wie beim Besichtigungsvertrag. Für trivial halte ich die Sache aber nicht.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:49, 1. Jul. 2020 (CEST)
Ja, das wäre nicht trivial. Wenn am Eingang des Kellers ein Bild mit durchgestrichenem Fotoapparat existiert... War das schon beim Besuch dort? --M@rcela 22:52, 1. Jul. 2020 (CEST)
Nun, es sind aber halt zwei paar Stiefel, ob er was gegen das Fotografieren an sich hat oder gegen das Veröffentlichen der Fotografien. -- Chaddy · D 01:31, 2. Jul. 2020 (CEST)

Bilder des Imperial War Museum

Halo zusammen, mich irritiert etwas die Lizensierung des IWM hier. Dort heißt es "nur nicht kommerziell", was sich mit unserer Lizensierung nicht vereinbaren lässt. Wir haben aber viele IWM-Bilder auf commons, so wie dieses hier mit entsprenden Bausteinen. Kann ich Bilder vom IWM aus dem 2. Weltkrieg hochladen oder nicht? Gruß --W.Wolny - (X) 13:49, 2. Jul. 2020 (CEST)

Es kommt wohl auf den Ursprung und die genaue Rechtesituation des jeweiligen Bildes an. Für dein Beispiel auf Commons wurde der Lizenzbaustein {{PD-UKGov}} gesetzt - der Uploader auf Commons ging also davon aus, dass dieses Foto als von Behörden des Vereinigten Königreichs geschaffenes Werk unter "Crown copyright" stand und daher gemeinfrei sei, da – zumindest wenn der Baustein so stimmt – das "crown copyright" für Fotos, die vor dem 1. Juni 1957 aufgenommen wurden, abgelaufen ist. Daran ändert sich dann wohl auch nichts, wenn sich das Foto in der Sammlung des IWM befindet. Eine andere Frage wäre, ob das IWM eventuell so etwas wie einen Lichtbildschutz für seine digitalen Reproduktionen gemeinfreier Werke in Anspruch nehmen kann, aber zumindest dieser Abschnitt im Artikel "Copyright law of the United Kingdom" der englischen Wikipedia scheint eher dagegen zu sprechen (nur Schutz für geistige Schöpfungen, kein Lichtbildschutz?). Für andere Werke in der Sammlung des IWM, an denen es tatsächlich die Rechte hält, mag die NC-Lizenz jedoch gelten, was diese dann für uns bzw. Commons ungeeignet macht. Nicht ausgeschlossen ist, dass es auf Commons auch fälschlich hochgeladene Bilder aus dem IWM gibt, auf die ein Löschantrag gestellt werden könnte. Gestumblindi 20:54, 3. Jul. 2020 (CEST)
Herzlichen Dank Gestumblindi für deine ausführliche Antwort! Zum Hintergrund meiner Frage: Ich habe selbst etliche Bilder vom IWM hochgeladen, allerdings ist das schon länger her; so zwischen 2005 bis 2008 ungefähr. Damals galt auf der IWM-Seite nur das bekannte Crown-Copyright. Die jetzige Angabe ist für mich neu. Wie du schon schriebst konnten Crown-Bilder bedenkenlos hochgeladen werden. Das wurde damals auch ausführlich diskutiert. Dann lade ich mal lieber nichts vom IWM hoch. Das ist mir zu unsicher. Nochmals Dank! Gruß W.Wolny - (X) 12:17, 4. Jul. 2020 (CEST)

Verwendung eines Scans einer Bibliothek

Hallo, ich habe von der Staatsbibliothek zu Berlin aufgrund einer Direktanfrage freundlicherweise den Scan einer Einzelseite aus einem seltenen Buch von 1866 erhalten (bislang in der Sekundärliteratur nicht bekannter Erstdruck eines Weihnachtslieds). Dazu gab die Staatsbibliothek folgenden Hinweis:

„Gerne erteilen wir Ihnen hiermit auch die Genehmigung zur Veröffentlichung der Digitalisate bzw. einer Reproduktion derselben aus unserem Bestand im Rahmen des von Ihnen geplanten Wikipediabeitrages. Jegliche andere oder weitere Verwendung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Staatsbibliothek zu Berlin.

Der Quellennachweis sollte, wie nachstehend beschrieben, erfolgen:

- Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Signatur Yo11811    (alternativ: SB Berlin, Sign.Yo11811)“

Frage: kann ich im Rahmen dieser Vorgaben den Scan auf Commons hochladen? Welche Linzenz sollte ich wählen? Wie verhindere ich unerlaubte Weiternutzungen, reicht ein Hinweis auf der Beschreibungsseite? --FordPrefect42 (Diskussion) 13:34, 15. Jul. 2020 (CEST)

Meinst Du zufällig das hier? Habitator terrae Erde 13:45, 15. Jul. 2020 (CEST)
Nein, es geht um Süßer die Glocken nie klingen aus der Quelle [1]. Dass der Titel mittlerweile als längerfristig "verliehen" angezeigt wird, gibt allerdings Hoffnung, dass das Bändchen jetzt zur Digitalisierung ansteht. --FordPrefect42 (Diskussion) 14:08, 15. Jul. 2020 (CEST)
FordPrefect42, "Jegliche andere oder weitere Verwendung.. " ist letztlich eine "Nur für Wikipedia"-Genehmigung, die auf Commons nicht zulässig ist; es sei den man ignoriert den Anspruch der Staatsbibliothek, weil das Original ja längst PD ist. Das wäre aufgrund der o.g. Direktanfrage aber kaum ratsam. --Túrelio (Diskussion) 14:17, 15. Jul. 2020 (CEST)

Warte bis Juni 2021, dann wird Art. 14 DSM umgesetzt sein, dann musst du dir keine Sorgen mehr machen. Нактаффэ 17:43, 15. Jul. 2020 (CEST)

Hallo FordPrefect42, ich beantworte deine Frage mal so:
  • Das ursprüngliche Urheberrecht des Autors an seinem Liedtext und des Komponisten an seiner Melodie ist abgelaufen.
  • Da es sich bei der Digitalisierung um einen Scan handelt, hält die Staatsbibliothek kein Leistungsschutzrecht daran (anders wäre es bei einem Foto).
  • Jedoch bist du vertraglich gegenüber der Staatsbibliothek an deren Nutzungsbedingungen gebunden, es gelten wohl diese hier, wenn ich das richtig sehe.
  • Du darfst das Digitalisat also (nur) für deine wissenschaftliche Arbeit verwenden, die konkrete Nutzung in Wikipedia wurde dir sogar explizit genehmigt. Um es mit den Worten der Staatsbibliothek zu sagen: „Jegliche andere oder weitere [über die Nutzung in Wikipedia hinausgehende] Verwendung [durch dich] bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Staatsbibliothek zu Berlin.“
  • Für Dritte gelten diese vertraglichen Bestimmungen jedoch nicht, denn Verträge binden nur die Vertragsparteien. Wenn du das Digitalisat zum Beispiel in einer Fachzeitschrift veröffentlichen würdest, dürfte es jeder von dort übernehmen und zu beliebigen Zwecken weiterverwenden. Dasselbe gilt auch auf Wikipedia und auf Commons.
  • Auf Commons verwendest du also eine der Lizenzvorlagen aus der Gruppe "PD-old". Welche konkret, das wissen andere besser als ich.
Beantwortet das deine Frage? Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:04, 15. Jul. 2020 (CEST)
@Túrelio, Gnom, Syrcro: Danke für alle hilfreichen Kommentare! Ich habe die Scans jetzt auf Commons hochgeladen, zumal die Staatsbibliothek auf Nachfrage nochmal ausdrücklich bestätigt hat, dass es sich um urheberrechtsfreies Material handelt: "Die von der Staatsbibliothek zu Berlin erzeugten Digitalisate gemeinfreier Vorlagen bleiben gemeinfrei und sind daher mit der Public Domain Mark 1.0 gekennzeichnet. Die digitalisierten Bestände der Staatsbibliothek zu Berlin stehen allen Interessierten weltweit zur Nutzung zur Verfügung." --FordPrefect42 (Diskussion) 14:24, 16. Jul. 2020 (CEST)
@FordPrefect42: Na das ist doch erfreulich. Es wäre natürlich gut, wenn die Website der Bibliothek das auch klarstellen könnte. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:32, 16. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:32, 16. Jul. 2020 (CEST)

Eine Karte von einer Vorlage in einem Buch abzeichnen lassen. Geht das ?

Von einer alten Karte aus einem Bestand des Hauptstaatsarchiv, die für jedermann öffentlich einsehbar ist, wurde irgendwann von einem Hochbauamtsmitarbeiter eine Skizze nachgezeichnet. Diese wurde vom Autor des Buches Die Johanniterkommende Rottweil, Winfried Hecht, 1971 nachgezeichnet. Darf man die als Vorlage für eine Karte in der Kartenwerkstatt nehmen oder darf ich dort eine einreichen, die ich selbst aufgrund der historischen Karte anfertige ?--Nina Eger (Diskussion) 21:16, 7. Jul. 2020 (CEST)

Ja, das ist kein Problem. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:18, 7. Jul. 2020 (CEST)
Was ist kein Problem, der erste Teil des Satzes oder der zweite ?--Nina Eger (Diskussion) 09:22, 8. Jul. 2020 (CEST)
Sorry Nina Eger, beides ist kein Problem. Du darfst nur keine originalen Karten hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:45, 8. Jul. 2020 (CEST)
Wenn die Eigenanfertigung dasselbe zeigt wie die Ausgangskarte, wo ist dann da der Unterschied? Es wird nichts hinzugefügt, es wird nicht weggelassen, also keinerlei Eigenschöpfung, lediglich Digitalisierung. Die Frage ist doch eher, ob so ein Plan eine Schöpfungshöhe hat. NNW 11:51, 8. Jul. 2020 (CEST)

@NNW Da kann ich jetzt nichts dazu sagen. Natürlich ist es eine geistige Leistung eine Karte zu übertragen. Möchtest du, dass ich die alte Karte abmale ? Wie du hörst, ist es kein urheberrechtliches Problem oder etwa doch ?--Nina Eger (Diskussion) 12:35, 8. Jul. 2020 (CEST)

Wenn ich es richtig verstehe, geht es nicht darum, ob die Abzeichnung eine eigene Schöpfungshöhe erzeugt. Sie ist nur ein Mittel, nicht das geschützte Original, sondern einen die selbe Information enthaltenden Ersatz auf Commons hochladen zu dürfen. Daran ist nichts zu kritisieren. Gnom hat das richtig beantwortet, lass Dich nicht verunsichern, Nina. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion | Beiträge) 22:42, 8. Jul. 2020 (CEST))
Nochmal, um sicher zu gehen, ob ich dich richtig verstanden habe: Es gibt ein „geschütztes Original“, das aber durch Abzeichnen seinen Schutz verliert und nach Commons geladen werden kann? Ich hätte nicht gedacht, sowas ausgerechnet auf dieser Seite lesen zu dürfen. Das müsste dann ja auch für das Abschreiben eines Textes oder das Abfotografieren eines Fotos gelten, oder? Schöne neue Wikiwelt. NNW 09:50, 9. Jul. 2020 (CEST)
Hm, man muss sich anschauen, was genau bei einer Karte urheberrechtlich geschützt ist. Nämlich nicht die in der Karte enthaltenen Positionsangaben, sondern (nur) die vom Kartographen gewählte Art der Darstellung. Wenn man die ausreichend abwandelt, kann man die Urheberrechtsverletzung ausschließen. Deshalb wäre es gut, wenn wir uns hier am konkreten Fall orientieren könnten. Nina Eger, kannst du uns zeigen, welche Karte du meinst und in welcher Form du sie hochladen möchtest? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:11, 9. Jul. 2020 (CEST)
Ich versteh dich nicht ganz: ich habe in der Kartenwerkstatt eine Karte hochgeladen - wie du dort nachschauen kannst - und dies nur ausschließlich zum Zweck der Erstellung einer Karte, weil ich eure Karten so toll fand und definitiv warst es glaub du, der dort unter Kartenwünschen die einschlägig positive Anwort gab. Oder nicht ?--Nina Eger (Diskussion) 11:46, 9. Jul. 2020 (CEST)
Unter Wikipedia:Kartenwerkstatt/Kartenwünsche#Kann man davon einen Plan erstellen: Johanniterkommende Rottweil 1798 ? habe nur ich mich zu Wort gemeldet, nicht Gnom. Und dort habe ich auch nicht gesagt, alles wäre gut, sondern dir geraten, dich an diese Seite hier zu wenden. Ich verstehe nicht, was jetzt daran so kompliziert ist. Ich sehe einen Plan, der sich nicht wirklich vereinfachen lässt, den ich aber auch nicht ergänzen kann. Ich könnte den höchstens mehr oder minder 1:1 abzeichnen. Abzeichnen umgeht aber nicht ein mögliches Schutzrecht. NNW 12:07, 9. Jul. 2020 (CEST)
Entschuldige, ich war momentan auf der falschen Seite...offensichtlich sind du und Gnom euch nicht einig `?--Nina Eger (Diskussion) 12:16, 9. Jul. 2020 (CEST)
Doch, leider schon: Abzeichnen im Sinne von "abpausen" ist leider nicht drin, sondern nur, wenn es eine "Neuinterpretation" darstellt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:44, 10. Jul. 2020 (CEST)

Offensichtliche URV bei Bild

Hi, bei diesem Bild liegt m.E. eine so offensichtliche URV vor, dass ich nicht ganz verstehe, warum man da erst umständlich mit Lizenzanfrage und 14 Tagen Wartezeit hantiert, anstatt sofort zu löschen. Es wird zwar "Genehmigung vorhanden" behauptet, aber in den Exif-Daten steht klipp und klar "Keine unerlaubte Nutzung oder Veröffentlichung" sowie "Urheberrechtsstatus: geschützt". Wie bitteschön soll das mit CC-Lizenz kompatibel sein?

Ich stelle die Frage hier, weil - soweit ich das erkennen kann - das Bild auf WP und nicht auf Commons hochgeladen wurde. --91.34.36.230 00:06, 26. Jul. 2020 (CEST)

Das ist das Standardprozedere bei Bildern auf de-WP. Und es ist auch sinnvoll so, da die Idee der DÜP ist, Bilder zu retten.
Zwischen "Keine unerlaubte Nutzung oder Veröffentlichung", "Urheberrechtsstatus: geschützt" und CC-Lizenz besteht überhaupt kein Widerspruch. -- Chaddy · D 03:00, 26. Jul. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:46, 26. Jul. 2020 (CEST)

Urheberrechtsstatus nicht festgelegt

Hallo Allerseits, bei diesem Bild ist bei den Metadaten der Eintrag Urheberrechtsstatus nicht festgelegt eingetragen. Was bedeutet das und könnte ich das Bild deshalb ohne eine URV zu begehen hochladen? Gruß --Nixnubix (Diskussion) 21:18, 18. Jul. 2020 (CEST)

Das bedeutet, es hat kein Mensch in den Metadaten einen entsprechenden Vermerk zu einem möglichen Urheberrechtsinhaber eingetragen. In der Adobe Bridge geschieht das im Abschnitt zu den IPTC-Kontaktdaten des Fotografen. Allerdings hat dieser Vermerk genauso viel Bedeutung wie das Copyright-Zeichen: keine, zumindest keine rechtsverbindliche. Das bestehen von Urheberrechten ist unabhängig von irgendwelchen Deklarationen. Im konkreten Fall müsstest Du versuchen herauszufinden, wer der Fotograf ist. Stand heute: Bei einem Sterbedatum vor 1950 wäre das Bild gemeinfrei. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:10, 18. Jul. 2020 (CEST)
Vielen Dank für die prompte Antwort. Aber den Fotografen herauszufinden wird wohl von keinem Erfolg gekrönt sein. Zumal die in diesem Karlsruher Archiv nicht sehr kooperativ sind. Gruß --Nixnubix (Diskussion) 22:37, 18. Jul. 2020 (CEST)
Es wäre zumindest sehr aufwändig. Das Foto dürfte wahrscheinlich aus einem der beiden als Quellen angegebenen Büchern stammen. Außer im KIT-Archiv wird man die wohl aber nur in der DNB finden, fürchte ich. --Stepro (Diskussion) 04:27, 19. Jul. 2020 (CEST)

In der Vorlage zur Infobox Organisation gibt ein Parameter "Logo". Nun fällt ein Logo, auch wenn ich es mit Zustimmung der betreffenden Organisation hochlade, nicht unter Creative communs. Wie kann ich es vor missbräuchlicher Verwendung schützen? Rosa Blanche

Wenn das Logo nicht unter einer hier gültigen Lizenz hochgeladen werden kann, gibt es halt kein Logo in der Infobox. Es gibt hier keinen Mittelweg. --Erastophanes (Diskussion) 08:05, 6. Jul. 2020 (CEST)

Welche Lizenz?

Ich bin absolut unsicher! Kann mir jemand helfen?
Welche Lizenz muss ich bei Datei:PINs MMC und SD.jpg eintragen?
Darf ich hier "gemeinfrei" eintragen, obwohl in den Quellen andere stehen?
Was muss ich hier noch eintragen, damit eine gültige Lizenz entsteht?
--Wiki1939 (Diskussion) 12:50, 20. Jul. 2020 (CEST)

Bei einer Collage müssen alle Ursprungsbilder kompatible Lizenzen haben. Das ist hier leider nicht der Fall. Du hast die Collage selbst erstellt? Dann wirf bitte das Foto von Ralf raus - Ralf veröffentlicht seine Fotos absichtlich unter einer für Derivate unbrauchbaren Lizenz - und ersetze es durch ein anderes Foto von einem vergleichbaren Motiv. Grüße --h-stt !? 16:33, 20. Jul. 2020 (CEST)
@H-stt: Danke, ich habe den mittleren Ausschnitt ausgetauscht, ist jetzt nicht mehr so schön. Besser wäre eine SVG-Datei, aber leider kann ich das nicht.
Die erste Datei ist „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 generisch“, die zweite "Gemeinfrei" und die dritte „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“
Reicht die jetzige Angabe in der Beschreibung bezüglich der Lizenzen in der Form aus?
Wenn nicht würde ich dich bitten dies zu tun, da ich das eh nicht hinbekomme.
Wie kann ich die vorherigen Versionen löschen? --Wiki1939 (Diskussion) 18:27, 20. Jul. 2020 (CEST)
File:15-04-29-MMC-Karte-dscf4734-e.jpg
Alternativ andere kompatible Lizenzen. --79.251.88.240 21:06, 20. Jul. 2020 (CEST)
Hallo Ralf Roletschek,
ich habe erst mal dein neues Bild hier zu deinem Text zugeordnet. Du hattest es ganz oben eingeordnet und damit sah es aus, als ob es zu meinem ersten Beitrag gehöre und dein Bild gemeint wäre!.
Dein Bild ist natürlich optisch viel besser als meins, aber leider sind die Bezeichnungen nicht korrekt. --Wiki1939 (Diskussion) 10:40, 21. Jul. 2020 (CEST)
Es geht nur um die Urheberrechtsfrage. Es ist schlicht nicht wahrt, daß ich meine Fotos in einer "für Derivate unbrauchbaren Lizenz" hochlade, was ich mit diesem anderen Bild bewiesen habe. Es ist vierlmehr so, daß GFDL jahrelang hier Standard war, mittlerweile aber von Freibieraktivisten für unerwünscht erklärt wurde. --2003:D8:E718:D1C:DDD2:E487:E9DC:36AD 12:54, 21. Jul. 2020 (CEST)
Hallo Ralf Roletschek, was ist GDFL und wo kann ich zu "... Freibieraktivisten für unerwünscht erklärt.." was lesen? Das sind alles unverständliche Sachen für mich. Mein Ziel ist immer nur, in Artikeln (von denen ich was verstehe), falsche oder missverständliche Inhalte entfernen und sachlich inhaltlich berichtigen. Wegen der mir unverständlichen Lizenzprobleme, vermeide ich wenn möglich selbst Bilder einzustellen und versuche passende hier zu finden. Wenn Bilder gemeinfrei sind, habe ich die Möglichkeit davon Ausschnitte zu verwenden bzw. Infos grafisch hinzuzufügen. Bei anderen Lizenzen bin ich ratlos.
Weshalb signierst du nicht mit deinem Account? Ich habe auf deiner Diskussionsseite eine Nachricht hinterlassen! --Wiki1939 (Diskussion) 14:33, 21. Jul. 2020 (CEST)
Die GFDL ist ein Lizenz für Softwaredokumentation (Siehe GNU-Lizenz für freie Dokumentation), die für ein Bilder ungeeignet ist. Freibieraktivisten ist eine recht unhöfliche Bezeichnung für Wikipedianer, die frei im Ziel der Wikipedia ernst nehmen, von Leuten, die frei als Möglichkeit der Eigenwerbung missverstehen. Нактаффэ 16:00, 21. Jul. 2020 (CEST)
@Syrcro: Danke für die Info. Aber dein Signum ist schon eigenartig, "Нaктаффэ" lautmalend von "Nаcktaffe"; aber sieh mal hier. --Wiki1939 (Diskussion) 16:36, 21. Jul. 2020 (CEST)
Russisch-Kyrillisch-Lautmalerisch unterschreibe ich fast traditionell. Und Nacktaffe ist eine gute Beschreibung für uns als Primat. Aber das Mongolisch-Kyrillische kannte ich noch nicht. Нактаффэ 12:08, 22. Jul. 2020 (CEST)
Google sagt als Übersetzung von "Nаcktaffe" in einige Sprachen mit kyrillischen Alphabet: Голи мајмун (serbisch), Гола маймуна (bulgarisch), Нүцгэн сармагчин (mongolisch), Голи мајмун (mazedonisch), Оголена мавпа (Ukrainisch), Маймуни бараҳна (tadschikisch), Обнаженная обезьяна (russisch), Аголеная малпа (weissrussisch). --Wiki1939 (Diskussion) 15:15, 23. Jul. 2020 (CEST)
@Wiki1939: Also, die Nennung der Quelldateinamen inkl. Verlinkung - ist gemacht. Die Nennung der Autorennamen - hast du auch gemacht. Du könntest noch die jeweiligen Lizenzen aufführen, unter welcher Lizenz welches Bild steht - ist aber (in diesem speziellen Falle) kein Muss. Zur Frage der Lizenzierung der Collage: Du hast CC-by-sa/2.0, gemeinfrei und CC-by-sa/3.0. Glück gehabt, denn du darfst eine Datei unter einer CC-...-Lizenz als Bearbeitung unter dieser Lizenz oder einer späteren inhaltlich gleichen Lizenz veröffentlichen. Damit wäre hier idealerweise die CC-by-sa/3.0-Lizenz die richtige für dich (damit wird die erste Datei unter einer späteren Version der Lizenz und die dritte Datei unter der gleichen Lizenz veröffentlicht). Du könntest rein rechtlich aber auch die CC-by-sa/4.0-Lizenz wählen (dann nimmste für Bild 1+3 jeweils eine spätere Lizenzversion). -- Quedel Disk 23:30, 20. Jul. 2020 (CEST)
@Quedel: Vielen Dank für deine Hilfe. Das mit den komplizierten fremden Lizenzen ist für mich immer schwierig zu verstehen.
Schade dass Ralfs neues Bild textlich nicht korrekt ist, sonst würde ich dies benutzen. --Wiki1939 (Diskussion) 10:40, 21. Jul. 2020 (CEST)
@Wiki1939:. Es gäbe eine Möglichkeit, auch halbwegs vernünftig das GFDL-Bild einzubinden (im Übrigens könnte Ralf Roletschek auch jederzeit noch eine CC-Lizenz hinzufügen, nur weil GFDL früher Standard war, heißt das ja nicht, dass er es nicht aktiv der aktuellen Situation anpassen könnte, wenn er denn wollte). Wenn du die drei Einzelbilder nimmst und nicht optisch zu einem Bild zusammenfügst, sondern diese drei mit etwas Versatz anordnest, könnte man auch - mit entsprechend ausführlicher Dateibeschreibung, auch Ralfs Bild hinzunehmen. Denn dann entsteht durch diese "Collage" kein eigenständiges Werk, sondern nur eine Abbildung von drei einzelnen Werken (ähnlich als wenn man sie im Artikel einbinden würde). Wichtig wäre dabei nur zu erkennen, dass es nicht eine Grafik wird, sondern nur eine Abbildung mehrerer Bilder. (Und falls du dich - nicht wirklich zu empfehlen - in die damalige Diskussion zur Lizenzumstellung einlesen willst, dann geht das hier oder hier.) -- Quedel Disk 12:14, 22. Jul. 2020 (CEST)
@Quedel: Nochmals Dank für deine Vorschläge, aber die Kontakte müssen für diesen Zweck untereinander und im gleichen Maßstab sein.
An der GFDL-Diskussion werde ich mich mangels Sachkenntnis nicht beteiligen, die Infos von Нактаффэ reichen mir.
Ich habe Ralf auf seiner Diskussionsseite mit der Bitte angeschrieben, die Bild-Inschriften zu korrigieren, die Qualität seines Bildes ist einfach besser als meins. Er hat leider noch nicht geantwortet.--Wiki1939 (Diskussion) 14:05, 22. Jul. 2020 (CEST)
@Quedel: Ralf ist z. Z. verhindert, deshalb habe ich die Lizenz jetzt in meiner Collage eingetragen. Ist das jetzt alles so richtig? --Wiki1939 (Diskussion) 15:15, 23. Jul. 2020 (CEST)

Diagramme aus journalistischer oder wissenschaftlicher Quelle nachbilden?

Hallo, hilfreiche Kollegen und Rechtsexperten, die Nachrichtenagentur ap (China cuts Uighur births with IUDs, abortion, sterilization. In: apnews.com. 29. Juni 2020, abgerufen am 1. Juli 2020.) hat in einem Investigativreport zwei Diagramme erstellt, aus denen die Quelldaten auslesbar sind. Es wäre also inhaltlich und technisch leicht möglich, die Daten auch für die de:Wikipedia in Form von Tabellen oder auch in Form von Diagrammen darzustellen. Das sähe dann z.B. so aus:

Abfall der Geburtsrate in uigurischen Gebieten (pro 1000 Menschen)
Quelle: Xinjiang Statistical Yearbooks
Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Hotan und Kashgar 24,27 20,64 20,13 22,24 21,77 21,84 19,16 14,05 8,17
Xinjiang 14,85 14,99 15,32 15,84 16,44 15,59 15,34 15,88 10,69
VR China 11,9 11,93 12,1 12,08 12,37 12,07 12,95 12,43 10,94
Anstieg der Sterilisationen Chinas in Xinjiang (pro 100.000 Menschen)
Quelle: Chinese Health and Hygiene Statistical Yearbooks & Berechnungen von Adrian Zenz
Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Xinjiang 19,97 13,86 12,18 18,84 13,99 42,52 28,45 83,3 243,02
VR China 143,88 132,94 128,14 112,46 120,54 100,41 38,09 30,73 32,78
Abfall der Geburtsrate in uigurischen Gebieten
Quelle: Xinjiang Statistical Yearbooks
Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.
Anstieg der Sterilisationen Chinas in Xinjiang
Quelle: Chinese Health and Hygiene Statistical Yearbooks & Berechnungen von Adrian Zenz
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Selbstverständlich würde die Quelle (wie oben im ersten Satz genannt) als Einzelnachweis für die Diagramme ordentlich zitiert werden. Aber: wäre die Erstellung und Verwendung dieser fast 1:1 am Original entworfenenen Diagramme urheberrechtlich in Ordnung oder gerieten wir damit in eine rechtlich heikle Zone? Wenn letzteres, ist dann die Verwendung der Tabellen unkritisch (diese sind in der Quelle nicht aufgeführt, sondern ergeben sich lediglich aus den aus dem Diagramm ausgelesenen Daten)? Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 11:20, 25. Jul. 2020 (CEST)

@Anglo-Araneophilus: Die Rohdaten an sich sind nicht geschützt, es ist auch nicht eine besondere Auslese der Daten zu erkennen. Da - wenn man die Daten zu Diagrammen umwandelt - auch zwangsläufig fast identische Abbildungen rauskommen, können diese m.E.n. keinen Schutz entfalten. Oder kurz: alles unbedenklich in dieser Form. -- Quedel Disk 14:54, 25. Jul. 2020 (CEST)
Vielen Dank für den prompten Rat und die hilfreiche Begründung! Auch wenn es plausibel ist und ich darauf gehofft habe: gut, dass Eure Einschätzung zur Verfügung steht. Danke für den tollen Service! Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 20:23, 25. Jul. 2020 (CEST)

Porträtfoto einer vor über 70 Jahren gestorbenen Person

Ich wollte ein Foto von einer Person hochladen, das in einem Fotostudio aufgenommen ist und die Person zeigt. Die Person ist 1942 gestorben, das Bild etwa aus den 20er/30er Jahren. Dass das Fotostudio in so einem Fall Bildrechte hat, scheint mir unplausibel. Ein einfaches Hochladen wurde verwehrt. Wie liegt der Fall und was muss ich genau tun, um es hochzuladen in den Artikel der betreffenden Person (https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Orth)? (nicht signierter Beitrag von Wrz234 (Diskussion | Beiträge) 23:14, 26. Jul. 2020 (CEST))

Was du und ich persönlich am Urheberrecht als "unplausibel" empfinden, ist ziemlich unerheblich. Grundsätzlich ist es halt so, dass in DACH das Urheberrecht zu einer Fotografie 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen erlischt. Für Fotografien, deren Urheber sich bei besten Kräften nicht ermitteln lassen, haben wir eine pragmatische Regelung von 100 und 120 Jahren nach Entstehung des Bildes. Mehr geht einstweilen nicht. --Goesseln (Diskussion) 23:31, 26. Jul. 2020 (CEST)
(BK) Warum erscheint dir die Rechteinhaberschaft des Fotostudios unplausibel? Auch heute erwirbst du in Fotostudios nur ein einfaches Nutzungsrecht, aber die Urheberrechte verbleiben beim Fotostudio. Wenn du nachweisen kannst, dass a) der Fotograf vor 1950 verstarb (gibt's Nachfahren im Fotostudio?) b) das Bild spätestens 1920 aufgenommen wurde (Nachweis?) oder c) das Bild spätestens 1923 veröffentlich wurde (Angabe wo und wann es veröffentlicht wurde, z. B. Zeitschrift, Bildband, Postkarte, Plakate etc.). Aufgrund der rechtlich schwer greifbaren Differenzierung verzichten wir hier i.d.R. auf die Unterscheidung auch zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk. Das dein Upload nicht klappte, kann verschiedene Ursachen haben: war die Datei ausreichend groß genug (Auflösung, Detailschärfe)? War deine Bildbeschreibung aussagekräftig? War eine gültige Lizenz angegeben? -- Quedel Disk 23:42, 26. Jul. 2020 (CEST)

Habe aber hier https://www.absatzwirtschaft.de/der-fotograf-und-sein-urheberrecht-2184/ im Abschnitt "Portraitaufnahmen" gefunden: "Wer ein Bild von sich hat anfertigen hat, darf es veröffentlichen und vervielfältigen..." (nicht signierter Beitrag von Wrz234 (Diskussion | Beiträge) 23:45, 26. Jul. 2020 (CEST))

Auch hier steht unter "Recht am eigenen Bild": "Das Recht am eigenen Bild steht nicht dem Urheber, sondern nur dem Abgebildeten zu." (nicht signierter Beitrag von Wrz234 (Diskussion | Beiträge) 23:52, 26. Jul. 2020 (CEST))

Du verstehst da etwas mis. Um ein Foto zu veröffentlichen, braucht es das Einverständnis des Urhebers (Fotografen) entsprechend Urheberrecht sowie das Einverständnis des Abgebildeten (Recht am eigenen Bild nach Kunsturhebergesetz). Dein angeführter Abschnitt bezieht sich nur auf das Recht am eigenen Bild nach KUG. Das ist unabhängig vom Recht des Urhebers nach UrhG. Um ein Foto nach Commons zu laden braucht man aber beides.
Zu den eingeräumten Nutzungsrechten bei Fotos auf Bestellung beim Fotografen, vor allem "aus grauer Vorzeit", habe ich zwar tatsächlich eine andere Meinung, aber die ist wohl leider nicht mehrheitsfähig. --Stepro (Diskussion) 00:54, 27. Jul. 2020 (CEST)

Carl Canzler

Guten Tag

ich habe etliche Freistempel aus dem Deutschen Reich unter anderem einen der Firma Canzler. Darf ich die hier zeigen bzw einfügen lassen? Finde hier leider nichts wo ich das anhängen und zeigen kann

Mit freundlichem Gruß Angelika Förster (nicht signierter Beitrag von Angelika2603 (Diskussion | Beiträge) 07:59, 9. Jul. 2020 (CEST))

Hallo Angelika2603, das kommt leider auf die ganz konkrete Gestaltung des Freistempels an – und auf das Jahr, in dem er verwendet wurde. Kannst du dazu Angaben machen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:17, 9. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Gnom

es sind ganz normale Freistempel wie es sie auch heute gibt. Die sind aus den Jahren ca 1928 bis 1946. Was ich nicht ganz verstehe, was hat das mit der konkreten Gestaltung und der Ausgabe zu tun? Das ist von dem Eigentümer der Firma und der Post genehmigt worden. Bitte um kurze Info. Ich kann dir gerne ein paar Scans schicken, damit du dir das ansehen kannst. sorry habe zu spät gesehen, dass du geantwortet hast bzw es nicht mehr gefunden) und die Frage nochmal gestellt. vielleicht das zweite mal löschen (nicht signierter Beitrag von Angelika2603 (Diskussion | Beiträge) 19:38, 18. Jul. 2020 (CEST))

Hallo Angelika2603, es kommt leider auf die konkrete Gestaltung der Stempel an. Nur die Beschreibung "ganz normale Freistempel" hilft uns leider nicht weiter. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:01, 19. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Gnom

doch es sind einige (nicht signierter Beitrag von Angelika2603 (Diskussion | Beiträge) 13:32, 28. Jul. 2020 (CEST))

Hallo Gnom ich kann es leider nicht anders beschreiben. Schau bei https://www.philastempel.de/stempel/suchen/kombi und gebe den Namen Canzler in die Volltextsuche ein. Da sieht du was ich unter einem normale Freistempel versehen :-) oder frage den Kollegen der das Thema Freitempel hier geschrieben hat. man kann schließlich nicht alles wissen. Vielleicht kann er den Stempel den er dort zeigt vollständig abbilden. das Werbeklischee fehlt. Gruß Angelika --Angelika2603 (Diskussion) 15:25, 19. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Angelika, das Problem ist die kleine Zeichnung im mittleren Teil des Stempels, der Rest ist kein Problem. Hier müsste der Grafiker ermittelt werden und entweder stimmen seine Erben zu oder er ist über 70 Jahre tot. Falls Kollegen meinen, dass die Zeichnung zu wenig Schutzwürdigkeit hat, bitte melden. --195.200.70.45 13:46, 22. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Gnom, nachdem die Belege von ca 1929 bis 1946 sind nehme ich stark an dass die 70 Jahre überschritten sind. Die Firmen frankieren nicht nur damit, sie machen damit auch Werbung und die Belege sind teilweise viel ansprechender bzw aussagekräftiger als in unserer Zeit. Wie kann ich die Belege zeigen? bzw. hochladen? --Angelika2603 (Diskussion) 18:00, 22. Jul. 2020 (CEST)

Der Grafiker, der das Logo erschaffen hat, müsste spätestens 1949 gestorben sein. Wenn er etwa 1929 das gestaltet hat, kann er sehr wohl länger gelebt haben. Das sind nun mal die Lizenzbedingungen bei der Wikipedia, die Mehrheit will die auch nicht ändern. --Hachinger62 (Diskussion) 19:25, 22. Jul. 2020 (CEST)

Guten Morgen, Ich kann es zwar nicht ganz nachvollziehen, denn Freistempel sieht man auf vielen Homepages aber ich akzeptiere die Entscheidung. --Angelika2603 (Diskussion) 07:28, 25. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Angelika2603, die vielen Homepages gestatten sicher nicht die Weiternutzung der eingestellten Bilder. Das ist bei den Bildern bei Wikipedia und Commons (immer unter freier Lizenz) anders. Mit einer Einstellung eines falschen Bildes riskiert der Weiterverwender auch mal erhebliche Abmahnungen. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 11:24, 25. Jul. 2020 (CEST)

Hallo Wilhelm es sind einige, die das Einstellen erlauben und sogar fördern. Die Abschläge sind ja keine seltenen Bilder sondern tausendfach versandt worden denn damit wurde auch Werbung gemacht. Seid doch bitte so gut und zeigt wenigsten den Beleg bei den Freistempel (hier bei Wiki) vollständig. das Werbeklischee ist bzw war fester Bestanteil des Freistempels. Viel Grüße --Angelika2603 (Diskussion) 13:39, 28. Jul. 2020 (CEST)

ESA-Patch

Betreff diesen Logos der ESA, wie würdet ihr diese aus Urheberrechtlicher Sicht einstufen? Sofern Hochladen Ok ist, unter welche Lizenz auf Commons? --Oesterreicher12 (Diskussion) 21:14, 28. Jul. 2020 (CEST)

Scheint Schöpfungshöhe zu haben. Und es ist auch keine freie Lizenz zu erkennen. Geht so wie es aussieht nich. Habitator terrae Erde 22:39, 29. Jul. 2020 (CEST)

Titelblatt eines gemeinfreien Buchs

Ich möchte gern das Titelblatt von Friedrich Förners Panoplia armaturae dei hochladen. Das Werk ist natürlich gemeinfrei (Förner starb 1630). Die zugänglichen Digitalisate machen aber Angaben zur Lizenzierung, die Bibliotheken gehen also davon aus, durch die Digitalisierung des Werks Rechte daran erworben zu haben. Eine Version (Bayerische Staatsbibliothek, Münchener Digitalisierungszentrum) möchte nur NC-Nutzung zulassen, eine andere (Digitale Historische Bibliothek Erfurt/Gotha) gibt CC BY-SA 4.0 vor. Was mache ich da am besten? Mir ist natürlich bekannt, dass gewöhnlich davon ausgegangen wird, eine bloße zweidimensionale Wiedergabe begründe keine eigenen Urheberrechte; dann müsste ich PD angeben. Ich halte es aber für sinnvoll, die Bibliothek zu nennen, die die Digitalisierung vorgenommen hat, das ist ja auch eine Leistung (wenn auch keine, die einen Urheberrechtsschutz begründet). Ich könnte mir also auch vorstellen, die CC BY-SA zu nehmen. Bin mir aber nicht so recht sicher, ob ich damit nicht der Commons-Lizenzierungspolitik ins Gehege gerate. Was mach ich am besten? --Mautpreller (Diskussion) 14:25, 29. Jul. 2020 (CEST)

@Mautpreller: Wenn du die CC BY-SA nimmst, kannst du mit der Commons-Vorlage Template:Licensed-PD-Art für Klarheit sorgen: Sowohl den gemeinfrei-Status des Werkes als auch die CC-Lizenz für den Scan einsetzen. Über Sinn und Unsinn dürfen sich jetzt gerne andere auslassen *duck* — Raymond Disk. 15:07, 29. Jul. 2020 (CEST)
Danke, guter Tipp! --Mautpreller (Diskussion) 15:13, 29. Jul. 2020 (CEST)
PD-Art ist zwar nicht falsch, aber eigentlich auf Kunstwerke zugeschnitten, also auf einen Stich oder ein abgelaufenes Foto etc. Du kannst auch c:Template:PD-old-100-expired in Betracht ziehen. Das gibt dem Nachnutzer die größtmögliche Freiheit. Es gibt leider einige Länder, bei denen der Urheberschutz erst nach 100 Jahren abläuft und die Vorlage gilt auch gleich die nötige Info für USA und ist in viele Sprachen übersetzt.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:26, 29. Jul. 2020 (CEST)
Der Zeitablauf ist nicht das Problem. Die Gemeinfreiheit des Werks steht nicht in Frage. Bloß kann man halt ein 400 Jahre altes Buch nicht so ohne weiteres in Besitz nehmen oder ausleihen. Da ist man auf Digitalisate angewiesen, die die Bibliotheken dankenswerterweise zugänglich gemacht haben. Ich bin auch nicht an der größtmöglichen Nutzerfreiheit interessiert. Ich möchte das Titelblatt einfach gern als Illustration verwenden, weil es eben sinnlich zeigt, wie so ein Buch damals ausgesehen hat. Die Nennung der digitalisierenden Bibliothek erscheint mir als ein Akt der Transparenz und Höflichkeit. --Mautpreller (Diskussion) 15:34, 29. Jul. 2020 (CEST)

Logos des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps

Hallo,

ich würde gerne zwei Logos und ein Icon des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps hochladen. Leider bin ich mir bei der Lizenz aber nicht sicher; auf der Seite data.public.lu antwortete man mir auf die Frage, ob ich die Logos für Wikimedia benutzen dürfe, dass diese hier verfügbar seien, ohne jedoch genauer darauf einzugehen, unter welcher Lizenz diese Bilder stehen.

Auf der Seite stehen unter "Interdits" alle don'ts, deshalb gehe ich mal davon aus, dass man abgesehen von diesen don'ts alles mit den Bildern machen kann? Leider wird nirgends auf eine genaue Lizenz hingewiesen...

Darf ich also die Bilder hier hochladen, wenn ich die Quelle nenne und auf die Nutzungseinschränkungen hinweise?

Mit besten Grüßen,

--Integra Domino (Diskussion) 14:42, 23. Jul. 2020 (CEST)

Ich sehe da keine Kompatibilität zu unseren Lizenzen. Offensichtlich sind Derivative verboten (ND), das heißt aber nicht, dass alles andere (speziell kommerzielle Verwendung) erlaubt ist. Und noch als Hinweis: Es gibt keine Verwendung nur für Wikipedia. --Magnus (Diskussion) 15:09, 23. Jul. 2020 (CEST)
Würde eine schriftliche Genehmigung das Problem denn lösen, oder wenn die Bilder mit CC BY-NC-ND lizenziert werden? --Integra Domino (Diskussion) 15:16, 23. Jul. 2020 (CEST)
NC und ND sind eben nicht zulässig, wenn die Bilder hier eingebunden werden sollen. --Magnus (Diskussion) 15:20, 23. Jul. 2020 (CEST)
Und wie werden Logos von z.B. Nike oder adidas hier gemeinfrei hochgeladen? Die sind doch mit Sicherheit geschützt? --Integra Domino (Diskussion) 15:29, 23. Jul. 2020 (CEST)
Sei so gut und lies WP:Bildrechte. Grüße --h-stt !? 16:35, 23. Jul. 2020 (CEST)
Danke für den „netten“ Hinweis... --Integra Domino (Diskussion) 11:35, 24. Jul. 2020 (CEST)
Ob der Rechteinhaber eine bestimmte Lizenz gestattet, ist hier nebensächlich, da die Schöpfungshöhe zu betrachten ist. Eine solche ist nicht erkennbar, somit ist das Logo gemeinfrei, wenn auch nach Markenrecht geschützt. Einzig ein Winkeladvokat könnte behaupten, der Löwe hätte menschliche Züge, dann wäre das anders. --2003:CC:3F03:D00:3057:A32:1E38:13FC 13:56, 24. Jul. 2020 (CEST)

Ein "Danke" an @2003:CC:3F03:D00:3057:A32:1E38:13FC. Endlich die korrekte Antwort!--Fornax (Diskussion) 07:05, 25. Jul. 2020 (CEST)

Erst einmal auch meinerseits ein Danke an @2003:CC:3F03:D00:3057:A32:1E38:13FC. Das heißt ich darf das Logo zum Beispiel als Vektorgrafik nachbilden und auf Commons gemeinfrei hochladen, wenn auch mit dem Hinweis, dass es nach Markenrecht geschützt ist? --Integra Domino (Diskussion) 23:49, 29. Jul. 2020 (CEST)
Genauso ist es. Und so iat es auch bei Nike oder adidas...--84.148.157.70 10:59, 30. Jul. 2020 (CEST)

Begriffsklärung trifin quadrifin mit zwei Bildern, eines aus Wikicommons, das andere von einem Fachmann gezielt dafür überlassen

Mir hat der Falterspezialist Joachim Asal ein Bild überlassen, dass ich für die Begriffserläuterung benutzen möchte. Es ist nicht mein Foto, sondern seins. Dadurch, dass ich ihn um ein foto für die wikipedia gebeten habe und er es mir zuschickt hat, erklärt er sich einverstanden, dass ich es hochladen kann und dann weiterverwenden kann. Wie gehe ich da vor? Meine eigenen Bilder habe ich immer wieder hochgeladen, aber ein fremdes? Da bin ich unsicher. Kann man mir bitte auf die Sprünge helfen. --B.Kleine (Diskussion) 19:28, 29. Jul. 2020 (CEST)

Moin @B.Kleine:
Das bräuchte dann aber auch eine Genehmigung für die Nutzung _auch_außerhalb_ der Wikipedia.
Wie diese dann dokumentiert werden kann wird unter WP:Freigabe und/oder c:COM:OTRS/de erklärt.
Habitator terrae Erde 22:37, 29. Jul. 2020 (CEST)
Danke das war genau das, was ich gesucht habe. Eine kleine Frage noch, erst hochladen oder erst die Mail an permissions.....--B.Kleine (Diskussion) 18:38, 30. Jul. 2020 (CEST)
Also erstmal ist wichtig, dass der Fotograf Dir ausdrücklich bestätigt, dass das unter der gewählten freien Lizenz (wahrscheinlich CC BY-SA 4.0) auch außerhalb der Wikipedia genutzt werden darf (er sollte es auch verstehen).
Mein Vorgehen danach ist normalerweise:
  1. Mit {{OTRS pending}} und gewählter Lizenz (und natürlich der korrekten Namensnennung) hochladen.
  2. In die Freigabeerklärung den Link zum Bild einfügen.
  3. Den Fotografen bitten diese dann mit seinem Namen und seiner E-mail an permission zu schicken.
Habitator terrae Erde 18:45, 30. Jul. 2020 (CEST)
Ich habe jetzt eine Datei hochgeladen, im Info-feld hat wiki die Lizens nicht akzeptiert. Die Datei heißt Datei:Xestia c-nigrum 19970807JoAs IMG 8255.JPG. Kannst du vielleicht mal danach schauen. --B.Kleine (Diskussion) 20:07, 30. Jul. 2020 (CEST)
Ja, weil das als Vorlage eingefügt werden muss. Hab es jetzt gerändert und mal nach Commons verschoben. Zur Sicherheit: Hast Du auch den Schritt davor gemacht und Dir wirklich ausdrücklich bestätigen lassen, dass es von jedem auch außerhalb der Wikipedia verwendet werden kann? Habitator terrae Erde 21:39, 30. Jul. 2020 (CEST)

Neues Ortswappen

Moin. Hier gibt es ein neues Wappen für einen Ortsteil – also nicht wie sonst meist ein altes Gemeindewappen, sondern ein funkelnagelneues, für die 750-Jahr-Feier des Dorfes entworfen. Ist das dann ein "amtliches Werk"? Oder ist es schlicht gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe? Kann es auch cc-by-sa 4.0 sein wie lizenziert? --2003:E4:5F4D:444E:42B0:76FF:FE7B:15B2 15:31, 24. Jul. 2020 (CEST)

2017 hat Gnom in dieser Diskussion auf WP:A/A geschrieben, dass bei Wappen "die Verwendung so genannter vorbekannter Formen einen urheberrechtlichen Schutz ausschließen kann". Das Wappen, das du hier vorstellst, sieht mir ziemlich "klassisch" aus, mit möglicherweise in der Heraldik auch sonst verwendeten Elementen, wobei ich mir besonders bei der stilisierten Flachspflanze nicht sicher bin. Die Lizenz auf Commons ("Own work" mit CC-BY-SA 4.0) ist jedenfalls falsch, es sei denn, der Uploader FalkoMK ist tatsächlich die Person, die dieses Wappen entworfen hat (was ja möglich wäre, da neues Wappen von 2019), und hat keine ausschliesslichen Nutzungsrechte an andere übertragen. Vielleicht mag er sich ja dazu äussern. Gestumblindi 22:23, 24. Jul. 2020 (CEST)
Das Wappen ist heraldisch nicht korrekt aber sowas interessiert uns nicht. Es ist die Darstellung dreier Teile, die für sich genommen keine SH aufweisen und somit bei einem Wappen auch nicht in ihrer Gesamtheit. Ist es ein amtliches Wappen, wurde also im Amtsanzeiger oder dergleichen veröffentlicht, ist es ohnehin gemeinfrei. Die vereinfachte Darstellung von Hacke und Blume erreicht für sich im heraldischen Umfeld keine SH. Selbst als Firmenlogo hätte sowas keine SH, wir können von Gemeinfreiheit ausgehen. --84.148.158.184 22:36, 24. Jul. 2020 (CEST)
Danke Euch. Also keine SH. Amtliches Wappen kann ich mir nicht vorstellen (da keine Gemeinde, die ein Wappen führen würde), müsste aber jemand recherchieren, der weiß, wo man das findet. Flachs gibt es durchaus in Wappen: c:Category:Flax in heraldry. Sieht zwar hier alles bisschen anders aus als bei Dahlenrode, aber stilisierter Flachs kommt da offenbar durchaus öfter vor. Aufgrund der derzeitigen Lage kann ich leider den Entwerfer des Wappens nicht zeitnah treffen und direkt ansprechen, ob er mit dem Hochlader identisch ist. Das wird noch etwas länger dauern, umgekehrt wäre es sicher einfacher. --2003:E4:5F4D:444E:42B0:76FF:FE7B:15B2 22:41, 24. Jul. 2020 (CEST)
FalkoMK Hallo. Also, was ich zur Entstehung des Dahlenröder-Wappens ergänzen kann: Der Ort hat sich selbst ein Ortswappen zur 750 Jahr Feier "geschenkt". Es wurde vom Ortsrat & Festausschuss beauftragt und von einem Heraldiker in Zusammenarbeit mit dem Ortsheimatpfleger entworfen. Die für den Ort Dahlenrode zuständige Gemeinde Rosdorf hat das Wappen anerkannt (was immer das in juristischen, heraldischem, amtlichem oder anderem Kontext noch bedeutet). Das Wappen hängt am Dorfgemeinschaftshaus, ist auf Aufklebern verfügbar und soll und wird von den lokalen Vereinen & Gremien symbolisch bei schriftlicher Kommunikation genutzt. Und ich bin nicht der Urheber, aber ich wohne im Ort. (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von FalkoMK (Diskussion | Beiträge) 10:22, 27. Jul. 2020 (CEST))

Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. – Doc TaxonDisk. 14:22, 10. Aug. 2020 (CEST)

Nach Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) kann es nur um eine Gebietskörperschaft gehen, und laut Gebietskörperschaft (Deutschland) sind Ortsteile eindeutig keine Gebietskörperschaften. Eine alte Diskussion zu Wappen von Ortsteilen hatte ich vor Jahren einmal so vestanden, als seien diese seien dann amtliche Werke, wenn die betreffenden Ortsteile mal Gemeinde gewesen seien und als solche das Wappen geführt hätten. Das ist hier nicht der Fall. Bitte nicht falsch verstehen: Ich will das Wappen auf keinen Fall löschen, ich will es nur korrekt behalten. Kann unter den gegebenen Umständen das Dahlenröder Wappen als ein Wappen der Gemeinde Rosdorf und damit als amtliches Werk gelten, weil die Gemeinde das Wappen anerkannt hat? --2003:E4:5F01:6660:42B0:76FF:FE7B:15B2 14:38, 10. Aug. 2020 (CEST)
Ja, es ist ein Wappen der Gemeinde Rosdorf, denn Dahlenrode ist dort eingemeindet. Da Dahlenrode das Wappen führen darf, wurde es anerkannt. Ich habe die Dateiseite auf Commons mal aufgeräumt. Schön wäre es, wenn man noch eine offizielle Blasonierung her bekäme. – Doc TaxonDisk. 14:49, 10. Aug. 2020 (CEST)
Vielen Dank! Mit Commons und diesen Vorlagen kenne ich mich überhaupt nicht aus, da hätte ich nur alles kapütter machen können. --2003:E4:5F01:6660:42B0:76FF:FE7B:15B2 18:03, 10. Aug. 2020 (CEST)
Wenn man's kapütter macht, macht's einer heiler ... – Doc TaxonDisk. 19:24, 10. Aug. 2020 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. – Doc TaxonDisk. 16:09, 11. Aug. 2020 (CEST)

Beschwerdetafel an Ea-nasir

Ich trage mich mit dem Gedanken, den interessanten und m.E. auch amüsanten Artikel en:Complaint tablet to Ea-nasir aus der englischen Wikipedia zu übersetzen. Ein zentrales Element ist der Text der Beschwerdetafel selbst, der dort in einer Übersetzung von Adolf Leo Oppenheim wiedergegeben wird. Da ich die akkadische Sprache nicht beherrsche, müsste ich wohl diese Übersetzung Oppenheims ins Deutsche übersetzen. Oppenheim ist 1974 verstorben. Schutzfähige Texte bzw. Übersetzungen Oppenheims sind also immer noch geschützt. Ich bitte daher um Meinungen:

  • Findet ihr, dass die Übersetzung dieses kurzen, aber emotionalen Textes als solche Schöpfungshöhe aufweist?
    • Wenn nein - dann habe ich kein Problem.
    • Wenn ja, dann wären wohl auch bei einer Übersetzung dieser Übersetzung die Rechte des ursprünglichen Übersetzers zu beachten. Würdet ihr in diesem Falle in einem Artikel im Stile von en:Complaint tablet to Ea-nasir schon eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Gegenstand sehen, die ein Grosszitat (es wird ja das ganze Werk, d.h. der ganze Beschwerdebrief, zitiert) erlaubt? Oder müsste der Artikel dazu ausführlicher sein?

Ich pinge auch mal Thogo an. Er ist zwar nicht mehr sehr aktiv, aber der Hauptautor des Artikels Akkadische Sprache - Thogo, kannst du Akkadisch? Könntest du den Text der Tafel eventuell sogar direkt ins Deutsche übersetzen? :-) Gestumblindi 23:12, 30. Jul. 2020 (CEST)

Schöpfungshöhe weist das bestimmt auf. Ich hätte allerdings noch andere Bedenken als das Urheberrecht. Das ist ein ziemlich glatter englischer Text. Meiner Vermutung nach ist aber nicht alles so klar und einfach, wie das in der Übersetzung erscheint. Für ein Großzitat wäre es m.E. erforderlich, speziell auch die Übersetzung zu diskutieren. Da scheint es ja auch Literatur zu geben (angegeben ist Leemans, bei Oppenheim wird es auch nicht bloß den Text geben).--Mautpreller (Diskussion) 09:25, 31. Jul. 2020 (CEST)
Hallo zusammen. Danke für die Benachrichtigung (die mich allerdings so nie erreicht hätte, wenn Pankoken mich nicht extern drauf hingewiesen hätte - nur Email erreicht mich von hier noch direkt). :) Von der Tafel lesen könnte ich das nicht mehr, dazu bin ich viel zu lange raus (ich habe vor 13 Jahren zuletzt einen Keilschrifttext übersetzt). Ich könnte das zwar (von einer Transkription) übersetzen, aber erstens wäre das IMHO Original Research, und zweitens habe ich momentan extrem wenig Zeit selbiges zu tun. Sorry. In der früheren Fachliteratur war es übrigens durchaus üblich, eine möglichst glatte Übersetzung zu liefern, die sich auch schön liest. Selbst ich habe das - vor knapp 20 Jahren - von den "älteren" Dozenten noch so gelehrt bekommen (habe mich aber nie wirklich dran gehalten, sondern immer eher wörtlich übersetzt, was heute sowieso Standard ist. ^^). Deswegen würde ich älteren (freieren) Übersetzungen durchaus Schöpfungshöhe attestieren, wodurch sich IMHO ein Großzitat verbietet. Jüngere, wörtlichere Übersetzungen halte ich eher für großzitatfähig (da sie eher wissenschaftliche Abhandlungen sind, als literarische Werke). Allerdings würde ich trotzdem den Autor vorher in jedem Fall um Genehmigung bitten, das als Großzitat abzudrucken. Grüße, --Thogo 12:54, 31. Jul. 2020 (CEST)
@Mautpreller, Thogo: Vielen Dank für eure Antworten. Oppenheims Letters From Mesopotamia kann bei der University of Chicago frei heruntergeladen werden, wie ich inzwischen festgestellt habe. Es handelt sich um eine Sammlung von 150 Übersetzungen akkadischer Briefe, die nicht einzeln kommentiert werden (es gibt also in Bezug auf diesen einzelnen Brief bei Oppenheim tatsächlich "bloss den Text"), allerdings enthält das Buch auch Ausführungen zu seinen Ansätzen bei der Übersetzung. Diese bekräftigen zweifellos erhebliche Schöpfungshöhe: "In short, to recreate the thought sequence which carries the message of the letter and to make each letter into the meaningful and intelligible document the writer had in mind, I have taken certain liberties with the text. These liberties are, however, only superficial; they will easily reveal to the Assyriologist who cares to study the original the reasoning on which they are based." - Mal sehen, ob und wenn ja wie ich mit meiner Idee weiterfahre. Grundsätzlich verhindert vorhandene Schöpfungshöhe ein Grosszitat ja nicht; essentieller Bestandteil des Zitatrechts ist ja gerade, dass man nicht um Genehmigung bitten muss, wenn eine Auseinandersetzung mit dem Text erfolgt, die das Zitat rechtfertigt. Aber dafür könnte die Substanz der Literatur, die sich genau mit diesem Beschwerdebrief befasst, etwas dünn sein... Gestumblindi 23:16, 1. Aug. 2020 (CEST)
@Gestumblindi:
Datei:Sei immer mutig! .jpg
Do it!
Viele Grüße --Maimaid  09:49, 2. Aug. 2020 (CEST)
Es ist natürlich auch die Frage, ob Du das Großzitat brauchst. Vielleicht wäre ein Bericht in indrekter Rede mit einigen treffenden "Kleinzitaten" auch ausreichend. kann ich so auf Anhieb kaum beurteilen. Wenn das Großzitat unerlässlich für den Text ist, würde ich das unter Gesichtspunkten des Zitatrechts annehmbar finden, aber eigentlich nur dann.--Mautpreller (Diskussion) 13:27, 2. Aug. 2020 (CEST)
Ich glaube nun, dass ich eh einen anderen Ansatz verfolgen werde: Es sollte ein Artikel über Ea-nasir selber möglich sein, denn Nannis Reklamation ist anscheinend bei weitem nicht die einzige erhaltene und Ea-nasir geradezu berüchtigt als wenig verlässlicher Kupferhändler, siehe z.B. hier. Ich werde mir dann bei Gelegenheit wohl erstmal The Archaeology of the Arabian Gulf von Michael Rice und Foreign Trade in the Old Babylonian Period von W.F. Leemans anschauen, die anscheinend mehr zu Ea-nasir zu bieten haben. Gestumblindi 02:22, 3. Aug. 2020 (CEST)
Ich bin auch Fan von Ea-Nasir und möchte noch auf das Problem der editio princeps hinweisen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:09, 5. Aug. 2020 (CEST)
@Gnom: Laut englischer WP wurde Nannis Beschwerdetafel spätestens 1960 sowohl im transliterierten akkadischen Originaltext als auch übersetzt erstmals veröffentlicht ("W. F. Leemans also provided an English translation, alongside a transliteration of the Akkadian, in 1960"). Damit dürfte zumindest die Editio-princeps-Problematik für diese Tafel entfallen, oder? Gestumblindi 21:15, 5. Aug. 2020 (CEST)
Klaro. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:37, 7. Aug. 2020 (CEST)
So, ein Artikel Ea-nasir ist geschrieben - "The Archaeology of the Arabian Gulf" von Michael Rice ist noch unterwegs zu mir, baue den Artikel dann wohl noch etwas aus, sollte aber so erstmal reichen. Gestumblindi 13:24, 14. Aug. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 18:29, 15. Aug. 2020 (CEST)

Reichstagskuppel

Hi, bevor ich hier einen Massen-Löschantrag stelle, frage ich lieber kurz nach: Fotos der Reichstagskuppel sind Urheberrechtsverletzungen, solange sie nicht von einem öfffentlichen Weg aus aufgenommen wurden, richtig? Ping an @Ralf Roletschek, Olaf Kosinsky, Stepro: (von denen einige der Fotos stammen). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:54, 10. Jul. 2020 (CEST)

»Am 8. Mai 1995 wurde Fosters endgültiger Entwurf für eine gläserne, begehbare Kuppel vorgestellt, dem die Abgeordneten zustimmten. Der Architekt Calatrava erhob daraufhin den Vorwurf, dies sei ein Plagiat seines eigenen Wettbewerbsbeitrags, der eine transparente Kuppel ähnlicher Form vorsah. Nach Gutachten und Gegengutachten setzte sich die Ansicht der meisten Fachleute durch, wonach für ein traditionelles architektonisches Gestaltungselement wie eine Kuppel kein besonderer Rechtsschutz beansprucht werden könne. Außerdem hatte schon anlässlich der Ausrichtung des Wettbewerbs 1992 Gottfried Böhm seinen Entwurf für eine Kuppel veröffentlicht, die er 1988 im Auftrag von Bundeskanzler Helmut Kohl entworfen hatte. Dieser Entwurf zeigt bereits eine Glaskonstruktion mit spiralförmig aufsteigenden Gehwegen für Besucher und ist offensichtlich die Grundlage für die schließlich von Norman Foster widerwillig realisierte Kuppel.« --Stepro (Diskussion) 23:26, 10. Jul. 2020 (CEST)
Das heißt, wir sehen die Gestaltung der Kuppel als gemeinfrei an? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:06, 12. Jul. 2020 (CEST)
Was bleibt uns anderes übrig? Bzw. wen sollte man als Urheber denn um eine Freigabe anfragen, wenn im anderen Falle nicht mal klar ist, wen man als Urheber ansehen müsste? --Stepro (Diskussion) 16:05, 12. Jul. 2020 (CEST)
Werke bei denen unbekannt ist, wer Urheber ist (Oder das Werk ist alt genug), müssen die Bilder gelöscht werden. Die eigentliche Frage ist also, ob die Ausgestaltung Reichstagskuppel überhaupt Werk ist, also genügend Schöpfungshöhe hat.
Das lässt sich aus dem Gutachten glaube ich so nicht ableiten, da sich dort darauf zurückgezogen wurde, dass ja nur die bloße Idee übenommen worden sei. Und diese ist ja nicht schützbar, hier mal ein Zitat vom Hören-Sagen:

„Der Bundestag hingegen vertrat die Ansicht, daß die Tatsache, daß Fosters Planungen – im Gegensatz zu seiner Wettbewerbsarbeit – inzwischen eine Kuppel beinhalteten, nicht automatisch dazu führte, daß ein Teil von Calatravas Schaffensleistung verwandt würde. Die Übernahme einer bloßen Idee, etwa eine moderne Version der Kuppel, stelle noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Nur wenn Foster in seiner Kuppellösung spezifische Besonderheiten der Kuppellösung Calatravas übernähme, bestünde ein Anspruch auf Vergütung für Calatravas.29

[…]

29 Vgl. Berliner Zeitung vom 9. Februar 1996 ›Im Kuppelstreit steht Gutachten gegen Gutachten‹.“

Nino Galetti: Der Bundestag als Bauherr in Berlin. Ideen, Konzepte, Entscheidungen zur politischen Architektur (1991-1998). Droste, 2008, S. 308.
Habitator terrae Erde 16:28, 12. Jul. 2020 (CEST)

Wenn es ein Werk der Baukunst der 90er Jahre gibt, dann die Kuppel. Die Bilder müssen leider weg, wenn sie nicht im Einzelfall panoramafrei sein. Нактаффэ 17:47, 15. Jul. 2020 (CEST)

Syrcro, wir versuchen die Frage hier mit Fakten und Argumenten zu klären. Da ist so eine Aussage á la Bauchgefühl wenig hilfreich. --Stepro (Diskussion) 01:40, 17. Jul. 2020 (CEST)
Für Werke der Baukunst gilt - nach Geburtstagszug seit 01.07.2004 - die Kleine Münze (Dreier/Schulze/Schulze, 6. Aufl. 2018, UrhG § 2 Rn. 182). Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist auch bei Gebäuden eine eigenschöpferische Leistung, die über die Lösung einer fachgebundenen technischen Aufgabe durch Anwendung der einschlägigen technischen Lösungsmittel hinausgeht (BeckOK UrhR/Ahlberg, 27. Ed. 20.4.2018, UrhG § 2 Rn. 116). Weder die Glaskuppel noch ihre Ausgestaltung waren technisch oder vom Baukörper des Bestandsgebäudes vorgeben: damit handelt es sich um keine rein technische, sondern um eine schöpferische Leistung. Zwar ist der Versuch einer zweiten Louvre-Pyramide gescheitert, aber dennoch gehobene Architektur. Нактаффэ 14:33, 21. Jul. 2020 (CEST)

Beim ersten Bundestagsprojekt hatten zwei Fotografen einen BPK-Presseausweis, der jegliche Motive und deren auch kommerzielle Benutzung ermöglichte, auch Kuppel oder dergleichen. --84.148.157.184 21:43, 15. Jul. 2020 (CEST)

Diese Aussage enthält fast mehr Fehler als Worte.
  1. Die BPK hat (fast) nichts mit dem Bundestag zu tun, Akkreditierungen von BPK und Bundestag laufen voneinander unabhängig.
  2. Keiner der Teilnehmer am ersten Bundestagsprojekt hatte eine Presseakkreditierung.
  3. Eine Presseakkreditierung schließt gerade "jegliche Motive" sowie die "kommerzielle Benutzung" aus. Das lässt sich für jedermann auf den Seiten der Bundestagsverwaltung nachlesen.
  4. Eine urheberrechtliche Freigabe kann grundsätzlich nur derjenige erteilen, der die Urheberrechte oder zumindest die "vollumfänglichen Nutzungsrechte" am Werk auch besitzt. Das ist wohl eher nicht die Bundestagsverwaltung, und schon gar nicht die BPK.
Alles in allem kann man kaum noch mehr Fehler in einem einzigen Satz unterbringen. --Stepro (Diskussion) 01:40, 17. Jul. 2020 (CEST)
Ich bin da ganz zuversichtlich, dass du das könntest. Нактаффэ 14:33, 21. Jul. 2020 (CEST)
@Gnom:: Und jetzt? Нактаффэ 10:59, 4. Aug. 2020 (CEST)