Benutzer:Bhuck/Neugliederung

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Diese Seite stellt eine Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland dar, die von keinem zuständigen Gremium beschlossen worden ist. Nach einer solchen Neugliederung würde die Bundesrepublik aus acht Bundesländern bestehen:

Franken-Bayern

Das heutige Bundesland Bayern abzüglich der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg und dem Regierungsbezirk Schwaben und zzgl. den Main-Tauber-Kreis (Tauberfranken).

Baden-Württemberg

Entspricht das heutige Bundesland, allerdings ohne den Main-Tauber-Kreis, die Städte Mannheim und Heidelberg, den Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinden Philippsburg, Waghäusel und Oberhausen-Rheinhausen, zzgl. den bislang bayrischen Regierungsbezirk Schwaben.

Hessen-Pfalz

besteht aus folgenden Gebieten:

  1. aus dem bisherigen Saarland, mit Ausnahme der Gemeinde Perl
  2. aus dem bisherigen Rheinland-Pfalz, das ehemalige Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz, sowie die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises (die Verbandsgemeinden Kirchberg, Simmern und Rheinböllen) und des Rhein-Lahn-Kreises (alles bis auf Lahnstein und die Verbandsgemeinden Loreley, Braubach und Bad Ems)
  3. aus dem bisherigen Hessen, alles bis auf das Gebiet des ehemaligen preußischen Provinz Hessen-Nassau, das durch Zuflüße der Weser entwäßert wird, jedoch mit dem Gebiet um Fulda herum
  4. die Städte Mannheim und Heidelberg, den Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinden Philippsburg, Waghäusel und Oberhausen-Rheinhausen
  5. die Stadt Aschaffenburg sowie die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg

Dies hätte den Vorteil, dass die rechtsrheinischen Mainzer Stadtteile wieder mit der Innenstadt vereinigt werden könnten, da nunmehr keine Ländergrenze zwischen ihnen bestehen würde. Eine Fusion von Ludwigshafen und Mannheim wäre ebenfalls aus ähnlichen Gründen denkbar.

Rheinland

besteht aus:

  1. jenem Teil des bisherigen Rheinland-Pfalz, das nicht zu Hessen-Pfalz gegangen ist, zuzüglich die bislang saarländische Gemeinde Perl
  2. Regierungsbezirk Köln
  3. Regierungsbezirk Düsseldorf
  4. die kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Dortmund, Bochum und Herne, sowie Kreis Recklinghausen, Kreis Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Westfalen

besteht aus dem restlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, zzgl. jenen Teilen des bisherigen Hessen, das nicht zu Hessen-Pfalz kommt, sowie der Landkreis Osnabrück, die Stadt Osnabrück, die Gemeinde Rehburg-Loccum, die Region Hannover, den Landkreis Gifhorn (abzüglich die Samtgemeinde Wesendorf, die Samtgemeinde Hankensbüttel und die Stadt Wittingen) und weiter südlich liegende Landesteile des bisherigen Bundeslands Niedersachsen.

Sachsen

besteht aus dem heutigen Bundesland Sachsen, Thüringen sowie von Sachsen-Anhalt der Landkreis Harz, die Gemeinden Hecklingen, Staßfurt, Nienburg (Saale), der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und alle andere Landesteile südlich dieser Gebietskörperschaften, sowie ggf. heute brandenburgische Teile von Lausitz

Brandenburg

besteht aus dem bisherigen Land Brandenburg (ggf. ohne Teile von Lausitz), Berlin, dem nördlichen Sachsen-Anhalt, und Vorpommern

Hanseland

besteht aus jenem Teil von Niedersachsen, der nicht zu Westfalen kommt, sowie aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Mecklenburg