Günther Krause

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. August 2010 um 10:57 Uhr durch Mc005 (Diskussion | Beiträge) (→‎Leben und Beruf: tk). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Krause (1990)

Günther Krause (* 13. September 1953 in Halle (Saale)) ist ein Ingenieur und ehemaliger deutscher Politiker (CDU). Er war 1990 Parlamentarischer Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR, von 1990 bis 1991 Bundesminister für besondere Aufgaben und von 1991 bis zu seinem Rücktritt 1993 Bundesminister für Verkehr.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1972 leistete Krause seinen Wehrdienst bei der NVA ab und absolvierte dann von 1974 bis 1978 ein Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar, Sektion Rechentechnik und Datenverarbeitung, welches er als Diplom-Ingenieur beendete. Von 1978 bis 1982 arbeitete er beim Wohnungsbaukombinat in Rostock. Von 1982 bis 1990 war er dann an der Ingenieurhochschule Wismar tätig. 1984 erfolgte seine Promotion zum Dr.-Ing. an der Hochschule für Architektur und Bauwesen in Weimar mit der Arbeit Ein Beitrag zur automatengestützten Projektierung in der Wandbauweise und 1987 seine Habilitation zum Dr. sc. techn. in Wismar mit der Arbeit Eine einheitliche CAM/CAP-Entwicklungstechnologie – die Voraussetzung zur dezentralen Nutzung der Mikrorechentechnik in der Seeverkehrswirtschaft. 1990 wurde er zum Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Wismar berufen. Seit 1993 betreibt er als selbständiger Unternehmer eine Firma für Heizkostenabrechnung in Osteuropa. 1994 war er kurzzeitig im Aufsichtsrat der I.G. Farbenindustrie AG i.A.

Günther Krause lebt in Admannshagen und hat drei Kinder und vier Enkel. Er ist seit April 2004 in zweiter Ehe mit Heike Krause-Augustin verheiratet.

Partei

Krause trat 1975 der DDR-Blockpartei CDU bei. Von 1987 bis 1989 war er CDU-Kreisvorsitzender im Kreis Bad Doberan. 1989 wurde er zum Bezirksvorsitzenden der CDU in Mecklenburg gewählt, von 1990 bis zu seinem Rücktritt 1993 war er dann Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern.

Abgeordneter

Krause war von März bis Oktober 1990 Mitglied der ersten freigewählten Volkskammer der DDR. Hier war er auch Vorsitzender der CDU/DA-Fraktion. Am 3. Oktober 1990 wurde er dann Mitglied des Deutschen Bundestages. Bei der Bundestagswahl 1994 trat Krause dann nicht mehr an und schied aus dem Bundestag aus.

Er war zuletzt (12. Wahlperiode 1990) mit 45,2 % der Stimmen direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Wismar - Gadebusch - Grevesmühlen - Doberan - Bützow.

Öffentliche Ämter

Von März bis Oktober 1990 war er Parlamentarischer Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR. In dieser Funktion war er auch auf der ostdeutschen Seite Verhandlungsführer bei den Gesprächen über den am 2. Juli 1990 geschlossenen deutsch-deutschen Einigungsvertrag und hat ihn auch am 31. August 1990 zusammen mit Wolfgang Schäuble unterschrieben.

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde er als Bundesminister für besondere Aufgaben in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Nach der Bundestagswahl 1990 wurde er am 18. Januar 1991 zum Bundesminister für Verkehr ernannt.

1996 kandidierte er erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters von Rostock.

Affären

Mehrere in der Öffentlichkeit als Affären behandelte Vorgänge, zum Beispiel um den Verkauf der ostdeutschen Autobahnraststätten 1990 sowie die sogenannte Putzfrauenaffäre 1993, bei der seine – inzwischen von ihm geschiedene – Ehefrau eine Putzhilfe mit staatlichen Geldern für Dauerarbeitslose alimentierte und sein Umzug vom DDR-Dienstsitz Berlin an den vormaligen Familienwohnsitz Börgerende, den er sich vom Staat mit rund 6.000 DM finanzieren ließ, waren schließlich ausschlaggebend für Krauses Rücktritt am 6. Mai 1993. Der Bundesrechnungshof hat die Erstattung der Umzugskosten nach Prüfung allerdings nicht beanstandet.

Krause musste im Jahre 2001 einen Offenbarungseid leisten. Er wurde am 23. Dezember 2002 vom Landgericht Rostock wegen Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde am 7. Juli 2004 vom Bundesgerichtshof aufgrund von Verjährung teilweise eingestellt sowie in den restlichen Anklagepunkten aufgehoben, und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Dort wurde er am 30. Oktober 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Krause hat sich nach Auffassung des Gerichts Bankrottdelikten in vier Fällen und der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht und bei der Führung seiner Firma Aufbau Invest GmbH in die Insolvenz seine Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen. Er hat dagegen Revision beim BGH eingelegt.

Siehe auch

Weblinks