Wikipedia:Redaktion Medizin/Archiv/2017/04
Redaktion Medizin/Archiv/2017/04
Commons-Kategoriesierung gewünscht
[Quelltext bearbeiten]Ich stolperte neulich über die auf den ersten Blick etwas merkwürdig benamste Commons-Kategorie Project bone muscle animation Niwadare Spring 2015. 5 der 8 Dateien sind nicht adäquat thematisch kategorisiert und werden so vermutlich auch kaum wiedergefunden. Vielleicht mag sich jemand von euch der Sache annehmen? Es geht um:
- c:File:Adductor animation.gif
- c:File:Hamstrings-animation.gif
- c:File:Hand-bone animation.gif
- c:File:Palmar interossei animation.gif
- c:File:Quadricep-animation.gif
Gruß --Schniggendiller Diskussion 17:10, 5. Apr. 2017 (CEST)
- Ich habe jeweils eine Muskel- bzw. Knochen-Kategorie spendiert. Erledigt? --Drahreg01 (Diskussion) 17:30, 5. Apr. 2017 (CEST)
- Ich hab´s noch in den Kategoriebaum eingebunden.--Partynia ∞ RM 08:35, 6. Apr. 2017 (CEST)
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Relevanz / Werblich?
[Quelltext bearbeiten]Ich bin gerade eher zufällig über diesen Artikel gestolpert. Es liegt mir fern, die Qualifikation und Qualität dieses Mediziners in Frage zu stellen, und das im Artikel Beschriebene klingt ja durchweg auch sehr eindrucksvoll. Ich nehme mal an, die Relevanz ist eindeutig? Die gelisteten Publikationen z.B. sind durchweg "zus. mit" - reicht das? Und: "Autor einer großen Zahl von wissenschaftlichen Veröffentlichungen" - unbestreitbar, nach dem verlinkten Einzelnachweis, aber ist das nicht heutzutage Standard für jeden Wissenschaftler, der etwas auf sich hält?
Manches allerdings scheint mir etwas zu eindrucksvoll, und hier würde ich Euch mal bitten, mit medizinischem und enzyklopädischem Sachverstand darauf zu schauen:
So insbesondere auf unbelegte Passagen, die m.E. einfach allzu blumig und werblich klingen, so etwa das "in zahlreichen Sendungen in Funk und Fernsehen aufgetreten."
Stutzig machen mich auch bestimmte suggestive Kleinigkeiten: Der Albrecht-von-Graefe-Preis ist nicht so verlinkt, sondern als "Albrecht-von-Graefe Preis". Damit wirkt es auf den ersten Blick so, als hätte dieser Preis einen eigenen WP-Artikel.
Läutet da nicht doch ein wenig auch die Selbstdarsteller-Warnglocke? --93.212.231.223 11:57, 6. Apr. 2017 (CEST)
- Sie läutet. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:28, 6. Apr. 2017 (CEST)
- :-)
- (Ich werde da selber an dem Artikel nichts unternehmen; fühle mich in dem Bereich nicht kompetent. Hatte nur so ein etwas ungutes Gefühl und dachte, das ist hier bei Euch besser aufgehoben.) --93.212.231.223 12:59, 6. Apr. 2017 (CEST)
Sehr merkwürdig ist das alles schon. Ich gehe mal auf den Albrecht-von-Graefe Preis ein. Im Artikel Albrecht von Graefe wird der Preis „von Graefeschen Preis“ genannt. Auf der Seite des Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft findet man auch den Preis unter exakt diesem Namen. Auf der Seite http://www.dog.org/?cat=104 listet die DOG offenbar alles, was sie an Preisen zu vergeben hat. Überfliegt man die Preisträger für die Jahre 1876 – 2000, dann sieht man, das der Albrecht-von-Graefe Preis nicht jährlich vergeben wird. In 2000 wurde der Preis an Prof. Dr. med. Eberhart Zrenner vergeben. 2002 an Prof. Dr. med. Peter K. Lommatzsch. Und für 2001, also in dem Jahr wo Bodo Niggemann den Preis erhalten haben soll findet sich nichts! Außerdem passen Fachgebiet von Preis und Preisträger nicht zusammen.
Der einzige Link/Beleg im Abschnitt Auszeichnugen, der einen Preis der EAACI belegen soll, geht ins Nirvana.
Im Abschnitt Auszeichnugen befinden sich also zwei Auszeichnungen die beide unbelegt sind. Ich wäre dafür, den Absatz bis auf weiteres zu Löschen. Kann ja wieder rein wenn sich was neues ergibt. Wer zustimmt kann es bitte einfach Löschen.
Ansonsten putze ich gleich mal den Abschnitt Weblinks. --Gerold (Diskussion) 21:23, 9. Apr. 2017 (CEST)
- Gemeint ist ein Albrecht-von-Graefe Preis der Charité (nicht der DOG). Den scheint es zu geben, enzyklopädisch bedeutsam kann er nicht so richtig sein, weil ich nur einen weiteren einschlägigen Google-Treffer finde ([1]). Für den anderen Preis habe ich den Weblink aktualisiert. --Drahreg01 (Diskussion) 06:38, 10. Apr. 2017 (CEST)
- Der Graefe-Preis ist offenbar ein studentischer Preis, ich habe ihn herausgenommen. Ansonsten noch etwas gestrafft. Bitte daran denken, diese Diskussion auf die Artikeldiskussionsseite zu kopieren. --Drahreg01 (Diskussion) 06:51, 10. Apr. 2017 (CEST)
- Den einen Treffer zum Albrecht-von-Graefe-Preis der Charité hatte ich gestern Abend auch gefunden - war nur zu Müde es hier noch zu schreiben. --Gerold (Diskussion) 12:43, 10. Apr. 2017 (CEST)
Ich setze mal auf erledigt. Relevanz ist m.E. gegeben (wer es anzweifelt sollte LA stellen), Werblich ist der Artikel nicht. Und der Artikel wurde etwas gestrafft (da kann man noch etwas mehr machen ... Beispiel: Diskussion:Bodo Niggemann#Er ist Mitglied folgender Gesellschaften und Vereinigungen:). Natürlich kann jeder die Erle zurücknehmen. --Gerold (Diskussion) 14:02, 10. Apr. 2017 (CEST)
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Moin, ich möchte euch auf diese Diskussion hinweisen. Könntet ihr euch das bitte ansehen. Danke. Viele Grüße --Itti 09:24, 18. Apr. 2017 (CEST)
- Hallo, auch von mir die dringende Bitte um Prüfung, ob wir hier die beweihräuchernde Arbeit einer Werbeagentur sehen. Wo st 01 (Sprich mit mir) 11:00, 18. Apr. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wo st 01 (Sprich mit mir) 20:42, 18. Apr. 2017 (CEST)
Dieser Begriff ist mehrfach in der Wikipedia erwähnt, aber noch nicht beschrieben. Gestern im Fernsehen (Visite) wurden Zeiten von 50 bis 70 Stunden bei Verstopfung angegeben. Es fehlt irgendwie die normale Zeit. Kann das bitte ein Mediziner genauer beschreiben? Bei Chili con Carne sind die ersten unverdauten Maiskörner bei mir schon nach drei Stunden sichtbar. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 00:09, 13. Apr. 2017 (CEST)
- Die Passagezeiten sind bei den Tierarten sehr unterschiedlich, von wenigen Stunden bei Raubtieren bis mehreren Tagen bei Pflanzenfressern. --Uwe G. ¿⇔? RM 18:18, 18. Apr. 2017 (CEST)
- In der ersten Tabelle von Verdauung#Dauer steht auf jeden Fall ... wie soll ich's sagem ... Scheiße. Addiert man die Minimalwerte (0,5 Std. Magen, 7,0 Std. Dünnd., 25,0 Std. Dickd., 30,0 Std. Mastd.) dann kommt man auf eine Mindestpassagezeit von 62,5 Std.!!! --Gerold (Diskussion) 22:51, 20. Apr. 2017 (CEST)
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Hallo, es fehlt eine Kategorie:Psychosomatiker unterhalb der Kategorie:Psychosomatik, analog zur Allgemeinmediziner unterhalb der Kategorie:Allgemeinmedizin. Siehe dazu auch diese Diskussion. Wenn keine Einwände kommen, würde ich etwa in 2 Wochen diese Kategorie anlegen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 13:07, 21. Apr. 2017 (CEST)
- schon erledigt --Uwe G. ¿⇔? RM 16:12, 21. Apr. 2017 (CEST)
- Dankeschön an Ghilt 💐 für die schnelle Hilfe, das hier vorzutragen und noch eins für Uwe G. 💐, das so schnell und unkompliziert umgesetzt zu haben. Bin begeistert! Herzlichst --Andrea014 (Diskussion) 16:37, 21. Apr. 2017 (CEST)
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Zahnmediziner vs. Zahnarzt
[Quelltext bearbeiten]Derzeit gibt es 16 Klammerlemmata Zahnarzt und 11 Klammerlemmata Zahnmediziner. Frage 1: was bitte ist da der Unterschied? Ich sehe keinen und daher die Fragen 2 und 3: wäre es nicht besser, das zu vereinheitlichen und wenn ja, auf welches Klammerlemma: Zahnarzt oder Zahnmediziner? MfG --Sam Lowry (Diskussion) 01:48, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Zusatzfrage: Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt und einem Mediziner? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 06:39, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Antwort: In Deutschland ist Arzt nur derjenige mit gültiger Approbation als Humanmediziner. Nach Verlust der Approbation ist also ein Dr. med. kein Arzt. Nach bestandenem Staatsexamen ist man auch dann kein Arzt, wenn man die Approbation erst gar nicht beantragt. Tierärzte und Zahnärzte sind also trotz ihres Namens per definitionem keine Ärzte, aber gewiss Mediziner. Zusätzlich können sich zum Beispiel auch in der Medizin tätige Biologen, Pharmazeuten oder Chemiker als Mediziner bezeichnen; ob das erlaubt ist, weiß ich auch nicht. Außerdem kann man gewiss die Heilpraktiker zu den Medizinern zählen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:43, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Nicht so ganz. Ein Zahnmediziner ist jemand, der ein Studium der Zahnmedizin abgeschlosssen hat. Mit der Approbation wird ein Zahnmediziner zum Zahnarzt. Beide Begriffe werden jedoch häufig synonym verwendet. Analog ist ein Mediziner jemand, der ein Studium der Medizin abgeschlosssen hat. Auch hier ist die Approbation Voraussetzung zur AUSÜBUNG der ärztlichen Berufs im Sinne diagnostischer und therapeutischer Leistungen in Deutschland. Daneben gibt es noch die "Erlaubnis" (beispielsweise für ausländische Nicht-EU-Ärzte/Zahnärzte). Auch nach Verlust der Approbation ist ein Dr. med. Arzt - nur darf er den Beruf im Sinne eines Heilberufs nicht ausüben. Er kann aber beispielsweise als Arzt Medizinjournalist sein oder bei Pharmaunternehmen oder Versicherungen arbeiten. Nicht jeder, der mit Medizin zu tun hat, darf sich als Mediziner bezeichnen, also eben nicht Biologen, Pharmazeuten oder Chemiker. Heilpraktiker sind Heilkundler nach dem Heilpraktikergesetz. Als Oberbegriff gilt der Heilberufler, der akademische, nichakademische und teilakademische Heilberufe umfasst, sie werden auch als "Leistungserbringer" bezeichnet, soweit sie im Rahmen des SGB V Leistungen erbringen. Auch Zahnärzte sind Ärzte, jedoch keine Allgemeinmediziner, sondern Ärzte mit einer Fachgebietsbeschränkung. --Partynia ∞ RM 08:36, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Nicht so ganz. Ein Zahnarzt darf sich eben nicht als Arzt bezeichnen. Jeder Allgemeinarzt ist Humanarzt, aber nicht jeder Humanarzt ist Allgemeinarzt. Kein Mensch ohne Approbation darf sich als Arzt bezeichnen. Ein Arzt darf sich, muss sich aber nicht ärztlich betätigen. Die Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung macht aus einem Mediziner noch lange keinen Arzt. Die Heilberufler (oder auch die Leistungserbringer und die Heilkundler) kann man überschneidungsfrei in Ärzte und Nichtärzte einteilen. Trotz ihres Namens zählen die Zahnärzte also eindeutig zu den Nichtärzten. Wenn ein Zahnarzt ärztlich tätig wird und es sich nicht um einen Notfall handelt, dann wird er nach dem Heilpraktikergesetz wie jeder andere Nichtarzt bestraft. Auch mit einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO darf man nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ärztlich tätig werden. - Ein alter Arzt ohne Berufstätigkeit bleibt lebenslang Arzt. Nach Verlust der Approbation als Arzt ist man Nichtarzt; wenn man sich jetzt noch Arzt ohne Berufsausübung nennt, dann gibt es trotz der Rechtswidrigkeit kaum einen Grund für eine harte Bestrafung. Die Ärztekammern sprechen von Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit; diese Bezeichnung ist falsch. Denn zumindest im Notfall handeln sie als Ärzte und müssen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung haben. Ehemalige Ärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung nur zur Abdeckung von Schadensfällen in der Vergangenheit; denn die Patienten haben 30 Jahre Zeit für entsprechende Forderungen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:49, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Nicht so ganz. Ein Zahnmediziner ist jemand, der ein Studium der Zahnmedizin abgeschlosssen hat. Mit der Approbation wird ein Zahnmediziner zum Zahnarzt. Beide Begriffe werden jedoch häufig synonym verwendet. Analog ist ein Mediziner jemand, der ein Studium der Medizin abgeschlosssen hat. Auch hier ist die Approbation Voraussetzung zur AUSÜBUNG der ärztlichen Berufs im Sinne diagnostischer und therapeutischer Leistungen in Deutschland. Daneben gibt es noch die "Erlaubnis" (beispielsweise für ausländische Nicht-EU-Ärzte/Zahnärzte). Auch nach Verlust der Approbation ist ein Dr. med. Arzt - nur darf er den Beruf im Sinne eines Heilberufs nicht ausüben. Er kann aber beispielsweise als Arzt Medizinjournalist sein oder bei Pharmaunternehmen oder Versicherungen arbeiten. Nicht jeder, der mit Medizin zu tun hat, darf sich als Mediziner bezeichnen, also eben nicht Biologen, Pharmazeuten oder Chemiker. Heilpraktiker sind Heilkundler nach dem Heilpraktikergesetz. Als Oberbegriff gilt der Heilberufler, der akademische, nichakademische und teilakademische Heilberufe umfasst, sie werden auch als "Leistungserbringer" bezeichnet, soweit sie im Rahmen des SGB V Leistungen erbringen. Auch Zahnärzte sind Ärzte, jedoch keine Allgemeinmediziner, sondern Ärzte mit einer Fachgebietsbeschränkung. --Partynia ∞ RM 08:36, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Antwort: In Deutschland ist Arzt nur derjenige mit gültiger Approbation als Humanmediziner. Nach Verlust der Approbation ist also ein Dr. med. kein Arzt. Nach bestandenem Staatsexamen ist man auch dann kein Arzt, wenn man die Approbation erst gar nicht beantragt. Tierärzte und Zahnärzte sind also trotz ihres Namens per definitionem keine Ärzte, aber gewiss Mediziner. Zusätzlich können sich zum Beispiel auch in der Medizin tätige Biologen, Pharmazeuten oder Chemiker als Mediziner bezeichnen; ob das erlaubt ist, weiß ich auch nicht. Außerdem kann man gewiss die Heilpraktiker zu den Medizinern zählen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:43, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Sorry, Hartwig, da bringst Du einiges durcheinander. Zunächst mal zur Berufshaftpflichtversicherung . Eine sog. Nachhaftungsversicherung für ärztliche Ruheständler deckt nicht nur Schäden aus der Vergangenheit ab, sondern auch die Absicherung der gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten, wie ärztliche Freundschaftsdienste im Bekannten- und Verwandtenkreis und die Behandlung in Notfällen und bei Erste-Hilfe-Leistungen. Dies ist auch der Leistungsinhalt bei Berufshaftpflichtversicherungen der Zahnärzte - für beide auch ohne dass sie im Ruhestand sind.
- Dann musst Du die Begriffe sauber trennen. Ein Zahnarzt ist selbstverständlich ärztlich tätig, jedoch auf sein Fachgebiet beschränkt. Gleichzeitig darf er sich nicht Arzt nennen, sondern Zahnarzt, weil er eben kein Generalist ist und nicht allgemeinmedizinisch tätig ist. Ob man auf eigene Rechnung tätig sein darf, hat damit nichts zum tun. Deswegen heißt der Arzt auch "Arzt für die gesamte Medizin" im Gegensatz dazu ist der Zahnarzt für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zuständig. Gleichzeitig gilt die Fachgebietsbeschränkung. Überschreitet der Arzt (jeder Fachrichtung) diese Fachgebietsbeschränkung, dann muss er sich im Haftungsfall mit seiner Tätigkeit mit dem jeweiligen Facharztstandard vergleichen lassen. Nach Verlust der Approbation darf man weder die ärztliche Tätigkeit ausüben, noch die Berufsbezeichnung als Titel führen. Vermische nicht die Approbation mit der Berufsberechtigung. Beispielsweise wird in Österreich, Frankreich und der Schweiz die Berufsberechtigung erst nach einer Facharztausbildung erteilt. "Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit" ist eine Bezeichnung für Mitglieder der Ärztekammer, die nicht ärztlich tätig sind. Man ist (Zahn-)Ärztekammermitglied "von der Wiege bis zur Bahre", also ab Approbation bis zum Tod. Bei Verlust der Approbation ist man kein Mitglied der (Zahn-)Ärztekammer mehr.
- Zurück zur Eingangsfrage: Zahnarzt und Zahnmediziner werden synonym verwendet, ebenso wie Arzt und Mediziner. --Partynia ∞ RM 11:35, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Viele Fehler. Ein Zahnarzt ist zahnärztlich und eben nicht ärztlich tätig. Das Wort Allgemeinmedizin ist für Humanärzte reserviert; es bezeichnet den Facharzt für Allgemeinmedizin und Ähnliche, nicht aber andere Fachärzte. Einen Arzt für die gesamte Medizin gibt es nicht. So dürfen Humanärzte nicht zahnärztlich tätig werden. Die Berufsbezeichnung ist kein Titel. In Deutschland sind Berufsbezeichnung und Approbation mehr oder weniger identisch; sie sind eben nicht mit der Berufsberechtigung gleichzusetzen, weil es die Ausnahme der Berufserlaubnis nach § 10 gibt. Der Unterschied zwischen der Berufsausübungsberechtigung der Approbation und der Berufserlaubnis liegt in der erlaubten beziehungsweise verbotenen Selbstständigkeit. In der Tat ist zum Beispiel in Österreich das ius practicandi als selbständiger Unternehmer an die Facharztbezeichnung gebunden. Aber nicht hier in Deutschland. Die Bezeichnung Arzt ohne ärztliche Tätigkeit ist falsch, weil gelegentliche ärztliche Tätigkeiten in Notfällen oder im Familienkreis eben doch ärztliche Tätigkeiten sind. Außerdem ist sie falsch, wenn arbeitslose angestellte oder im Ausland tätige deutsche Ärzte so tituliert werden. Auch jüngere Ärzte mit einer Berufsunfähigkeitsrente werden von Kammern gerne fälschlich als Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit bezeichnet. Die Ärztekammermitgliedschaft beginnt eben nicht in der Wiege, sondern erst mit der aktiv beantragten und dann erteilten Approbation (Bestallung) als Arzt. - Auch sind zum Beispiel in Österreich Zahnarzt und Zahnmediziner nicht identisch, weil es dort seit den Zeiten des Heilpraktikergesetzes noch die Dentisten gibt, wenn sie mittlerweile noch nicht ausgestorben sind. Die Sache ist also nicht so einfach. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 13:36, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Um nochmal auf die Eingangsfrage bzgl. der Lemmata zu kommen: also ist jeder Zahnarzt ganz sicher auch Zahnmediziner, aber nicht jeder Zahnmediziner Zahnarzt? Wenn ja, dann schlage ich vor, die Lemmata einheitlich auf Zahnmediziner umzustellen, da das ja immer richtig ist? MfG --Sam Lowry (Diskussion) 15:31, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Mal so als WP-lesender Nichtmediziner: Beim Klammerlemma "Zahnarzt" würde ich jemanden vermuten, der hauptsächlich bzw. relevanzstiftend in der direkten Behandlung von Patienten tätig ist/war, bei "Zahnmediziner" würde ich daneben oder stattdessen medizinische Forschung/Lehrtätigkeit/politische Arbeit (z.B. als Verbandsvorsitzender o.ä.) erwarten. Gruß, Cymothoa 15:59, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Das erinnert mich an Orangensaft und Orangennektar: irgendwie klingt Nektar gestochener und gehobener, dabei ist Orangennektar nur verdünnter Orangensaft und damit minderwertiger. --Sam Lowry (Diskussion) 16:10, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Ach ja, wo ich gerade dabei bin: Veterinär (7 Klammerungen) vs. Veterinärmediziner (14 Klammerungen) vs. Tierarzt (20 Klammerungen) und natürlich noch zu guter Letzt: Arzt (300+ Klammerungen) vs. Mediziner (400+ Klammerungen). --Sam Lowry (Diskussion) 16:24, 24. Apr. 2017 (CEST)
@ Cymothoa und Sam Lowry Nochmal zur Eingangsfrage. „Zahnarzt“ und „Zahnmediziner“ sind Synonyma. Es ist deshalb egal, welches Klammerlemma daraus gemacht wird. Gleiches gilt für den Arzt und Mediziner. Deine Vermutungen, Cymothoa, sind deshalb nicht richtig. Was ich jedoch festgestellt habe, ist, dass es Zahnärzte gibt, die als Klammerzusatz Arzt oder Mediziner haben. Diese sollte man verschieben. Zur Veterinärmedizin kann sich sicher Uwe Gille äußern.
@Hartwig: Ich weiß nicht, woher Du Dir die Behauptung anmaßt, dass die Ärztekammern falsche Bezeichnungen verwenden. Im Übrigen habe ich ausdrücklich ausgeführt, dass "von der Wiege bis zur Bahre" beutetet: "von der Approbation bis zur Bahre" (s.o.). Deswegen musst Du nicht etwas richtig stellen, was von vornherein richtig war. Jedenfalls ist Deine aus der Berufshaftpflichtversicherung abgeleitete Definition falsch, wie ich oben ausgeführt habe. Es ist auch falsch, dass Ärzte keine Zahnheilkunde ausüben dürften. Selbstverständlich dürfen sie das, vorausgesetzt, sie erbringen den (in diesem Fall „zahnärztlichen“) Facharztstandard. "Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit" sind definitionsgemäß Ärzte, die weder haupt- noch nebenberuflich (angestellt oder selbstständig) ärztlich tätig sind. Sie bleiben dies (also "Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit") auch, wenn sie nur "gelegentlich" ärztliche Tätigkeiten (im Sinne von Diagnose und Therapie) ausüben. Von den "Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit" befinden sich 63,4 % im Ruhestand, 2,1 % sind berufsunfähig, 0,7 % befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, 4,7 % sind ausschließlich im Haushalt tätig, 2,4 % sind berufsfremd tätig, 5,4 % befinden sich in der Elternzeit, 6,5 % sind arbeitslos. Analog gilt dies für "Zahnärzte ohne zahnärztliche Tätigkeit". Wer berufsunfähig ist, kann eben den Beruf nicht mehr ausüben. Nachdem er aber nach wie vor seine Approbation hat, ist er Mitglied der (Zahn-)Ärztekammer. Selbstverständlich ist die Berufsbezeichnung ein Titel. Nur dadurch ist die Berufsbezeichnung rechtlich geschützt. Auch in Österreich sind die Begriffe Zahnarzt und Zahnmediziner identisch. Die Österreichischen Dentisten sind demgegenüber etwas ganz anderes als zu jener Zeit (vor EU-Beitritt, s.a. Urteil des europäischen Gerichtshofs Rechtssache C‑437/03) der "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde". --Partynia ∞ RM 17:04, 24. Apr. 2017 (CEST)
- @Partynia: Das war keine Vermutung zur fachlichen Unterscheidung, sondern ein Kommentar dazu, wie ich das als Leser interpretieren würde (Und am Ende ist das Lemma ja etwas, das dem Leser helfen soll), wenn mir der Unterschied begegnet. Insofern ist es keine Vermutung und als Meinungsäußerung auch richtig ;) -- Cymothoa 17:11, 24. Apr. 2017 (CEST)
- @ Cymothoa Meinungsäußerungen sind immer richtig und zulässig ;-). Nur wären sie in diesem Fall TF. --Partynia ∞ RM 17:16, 24. Apr. 2017 (CEST)
- @Partynia: Ja, ist in Ordnung. Aber auf welches Klammerlemma? (Zahnarzt) oder (Zahnmediziner)? Auch wenn es synonym benutzt wird, kann man es auch auf einen Klammerzusatz beschränken, das hilft der Auffindbarkeit. Die Radsportfans haben z.B. (Radrennfahrer) und (Radsportler) zu (Radsportler) vereinheitlich. Ich helfe dann auch gerne beim Verschieben und Umlinken, das kann ich ganz gut. MfG --Sam Lowry (Diskussion) 17:51, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Ich plädiere dann auf Zahnarzt, alleine schon, weil es die Kategorie:Zahnarzt gibt und nicht Kategorie:Zahnmediziner. --Sam Lowry (Diskussion) 17:52, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Einverstanden. Müsste man auch konsequenterweise beim Klammerlemma „Arzt“ durchführen.--Partynia ∞ RM 18:36, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Ich plädiere dann auf Zahnarzt, alleine schon, weil es die Kategorie:Zahnarzt gibt und nicht Kategorie:Zahnmediziner. --Sam Lowry (Diskussion) 17:52, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Eine Differenzierung von Arzt und Mediziner, so wie Cymothoa es um 15:59 beschrieb, habe ich auch schon beobachtet. Wenn ein medizinischer Forscher Arzt ist, ohne dass dies für seine Tätigkeit und öffentliche Wahrnehmung von großer Bedeutung wäre, fände ich es unglücklich, wenn sein Klammerzusatz aufgrund einer Vereinheitlichung von fraglichem Nutzen entgegen dem üblichen Sprachgebrauch "(Arzt)" statt "(Mediziner)" lauten müsste. Ich kann auch nicht erkennen, was daran TF sein sollte, wenn der Klammerzusatz den üblichen Sprachgebrauch widerspiegelt, schließlich ist "Mediziner" keine geschützte Bezeichnung. -- Nescimus (Diskussion) 21:07, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Im Moment ist „Mediziner“ eine WL nach „Medizin“. Man sollte ein Lemma Mediziner anlegen, in dem dies klargestellt wird, insbesondere, dass ggf. ein anderer Sprachgebrauch fehlerhaft ist. Schließlich gibt WP etabliertes Wissen wider. Im Übrigen siehe Wiktionary. Nachdem beide Begriffe Synonyma sind, könnte man sie auch belassen. Aber wer sich die Mühe machen will, dies zu vereinheitlichen, soll dies tun (siehe Beispiel oben zu „Radrennfahrer“). Solltest Du aber der Ansicht sein, wie Cymothoa, dann bitte korrigiere alle Lemmata nach diesen Kriterien. Also bei jedem Arzt, der (nachweislich!) "nur" forscht oder geforscht hat, müsste demnach der Klammerzusatz „Mediziner“ statt „Arzt“ lauten und umgekehrt. Viel Spaß bei der Recherche, dem Auffinden valider Quellen für den jeweiligen Klammerzusatz und der Korrektur von rund 1000 Lemmata. Bisher wurde der Klammerzusatz in WP eher willkürlich gewählt.--Partynia ∞ RM 21:30, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass man einen Fehler macht, wenn man einen Arzt Mediziner nennt, und habe auch keine "Korrektur" von Klammerzusätzen gefordert. Ich glaube sogar, hier einen Konsens zu erkennen, dass jeder Arzt auch Mediziner ist. -- Nescimus (Diskussion) 21:50, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Partynia irrt, wenn er glaubt, dass Ärzte zahnärztlich tätig werden dürfen, wenn sie den Facharztstandard beherrschen, ohne gleichzeitig Zahnarzt zu sein. Nach abgeschlossenem Doppelstudium müssen sie beide Approbationen beantragen. Mit nur einer Approbation dürfen sie im jeweils anderen Beruf nicht tätig werden. Sie sind dann entweder Arzt oder Zahnarzt und nicht Arzt und Zahnarzt. Eine entsprechende Berufstätigkeit wäre fachfremd und damit nach der jeweiligen Berufsordnung verboten. - Nun zu den Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit. Ich kandidierte früher einmal für den Marburger Bund bei der Kammerwahl. Als Beruf hat die Ärztekammer ohne ärztliche Tätigkeit angegeben. Dagegen habe ich protestiert mit folgenden Begründungen: 1. Ich arbeitete in England als Krankenhausarzt. 2. Ich habe auf Kosten auch der Kammer Berufsschulunterricht gegeben. 3. Ich war ärztlich wissenschaftlich tätig. 4. Ich schloss mein drittes Studium als medizinisches Zusatzstudium ab. 5. Ich habe Praxisvertretungen gemacht. 6. Ich war in einer deutschen Klinik für den Abschluss der Facharztweiterbildung beurlaubt. 7. Ich bezahlte den vollen Ärztekammerbeitrag. Partynias Statistikzahlen sind gewiss richtig. Nur sind sie kein Gegenbeweis für meine Behauptung einer fehlerhaften Benennung. Sie schreiben selbst richtig von nur gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten. Dazu ist ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz erforderlich. Und dass die Wörter ohne und gelegentlich sich ausschließen, liegt doch wohl auf der Hand. Nur gegen diesen sprachlichen Widersinn wende ich mich. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:16, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Ich bin´s bald leid, Hartwig. Das Doppelstudium Medizin und Zahnmedizin benötigen Ärzte, die die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben. Das hat mit der zahnärztlichen Tätigkeit von Ärzten nichts zu tun und ist deshalb auch nicht verboten. Sehr wohl eröffnen Ärzte (beispielsweise im Notdienst) perimandibuläre oder parodontale Abszesse, legen provisorische Zahnfüllungen, behandeln Zahnfleischentzündungen, tamponieren Extraktionswunden bei Nachblutungen, behandeln Mundsoor, Trepanieren Zähne und Kiefer (Schrödersche Lüftung), behandeln Aphten, Gingivitiden (z. B. Schangerschaftsgingivitis), Trigeminusneuralgien und vieles vieles andere, was zum zahnärztlichen Berufsbild gehört bis hin zur Lokalanästhesie. Es gibt zahlreiche Fachüberschneidungen mit den HNO-Ärzten, Dermatologen, MKG-Chirurgen, aber auch Internisten und Augenärzten usw., so dass eine fachliche Trennung und damit ein Verbot gar nicht möglich wäre. Die Tatsache, dass in der Regel mangels Kenntnissen, Erfahrung und Facharztstandard ein Humanmediziner bestimmte Leistungen, wie die Anfertigung von Totalprothesen oder Goldkronen faktisch nicht anfertigen wird, heißt nicht, dass er es nicht dürfe. Es gab zu allen Zeiten Ärzte, die auch zahnmedizinisch-prothetisch tätig waren. Es gibt sogar eine eigene Vorlesung im Medizinstudium "Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde für Mediziner", damit gehört sie auch in den Bereich der Humanmedizin. Deine Behauptung der Berufsordnung, wonach ein Arzt keine Zahnheilkunde ausüben darf, mögest Du bitte mit Quelle nachweisen, was Dir schwerfallen dürfte. Zu den Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit: Mag sein, dass Du eine negative persönliche Erfahrung gemacht hast, deswegen kannst Du das nicht verallgemeinern. Deswegen heißt die Definition - wie ich sie oben angegeben habe - dass sie weder haupt- noch nebenberuflich (angestellt oder selbstständig) ärztlich tätig sind. Bei Ausübung nur gelegentlicher ärztlicher Tätigkeiten bleibt man (juristisch) ein Arzt ohne ärztlicher Tätigkeit. Zitat aus der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, gleichlaufend Bayern: "Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die der Arzt aufgrund der ihm erteilten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ausübt sowie darüber hinaus jede weitere Tätigkeit, die er unter Verwendung seiner durch die ärztliche Ausbildung erworbenen medizinischen Fachkenntnisse ausübt, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt." Deine Arbeit als Krankenhausarzt in England ist außerhalb des juristischen Wirkungskreises der deutschen Gesetzgebung und damit des Kammerrechts. Berufsschulunterricht ist nicht zwingend eine ärztliche Tätigkeit (auch Arzthelferinnen halten den ab). Praxisvertretungen sind eben nur "gelegentliche" ärztliche Tätigkeiten. --Partynia ∞ RM 11:37, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Doppeltapprobierte müssen doch nicht als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie arbeiten. Sie dürfen zum Beispiel die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin absolvieren und dann als Internist arbeiten. Für die vorhandene zweite Approbation böte sich eine Regelung als Zahnarzt ohne zahnärztliche Tätigkeit an. Wenn sie dann im Notdienst die von Dir sehr gut aufgezählten Krankheiten behandeln, ist das noch lange keine verbotene zahnärztliche Berufstätigkeit. Solche Konstellationen wären gerade erwünscht und eben nicht verboten. - Auch eben nur gelegentlich ärztlich Tätige dürfen nicht als ohne ärztliche Tätigkeit mit Berufsunfähigen und Langzeitarbeitslosen in einen Topf geworfen werden. Nur dagegen wende ich mich. Dass der juristische Wirkungskreis der deutschen Gesetzgebung für England nicht gilt, stimmt so auch nicht. Die dortigen Weiterbildungszeiten wurden mir hier angerechnet. Aber sei es, wie es sei. Sprachlich schließen sich ohne und gelegentlich aus. - Zusätzlich ist Deine Aussage richtig, dass auch MFAs Arzthelferinnenunterricht geben. Aber in meinem Fall hat meine Ärztekammer meine dortige ärztliche Tätigkeit als solche bezahlt und mich trotzdem als ohne ärztliche Tätigkeit disqualifiziert. - Im Übrigen bewundere ich Deine umfangreichen berufsrechtlichen Kenntnisse; das findet man heute nur noch selten. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:18, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Es ist richtig, dass Doppeltapprobierte nicht zwingend den Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben müssen. Das habe ich auch nicht behauptet (s.o.: "Das Doppelstudium Medizin und Zahnmedizin benötigen Ärzte, die die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben."). Sie können auch eine andere Facharztausbildung anstreben. Dann ist ihr Zweitstudium jedoch überflüssig. Das gleiche gilt auch für den praktizierenden Zahnarzt, der gleichzeitig approbierter Arzt ist. Der Unterschied ist, dass für den doppelapprobierten Zahnarzt die Fachgebietsbeschränkung als Zahnarzt nicht gilt, gleichzeitig er aber dann bei einer ärztlichen Tätigkeit wiederum den jeweiligen Facharztstandard erfüllen muss. Hier war z. B. umstritten, ob ein Zahnarzt auch Botox z. B. im Bereich der Nasolabialfalten spritzen darf oder nicht (im Bereich der Lippen darf er es). Der praktizierende Zahnarzt, der gleichzeitig approbierter Arzt ist, darf es im gesamten Gesichtsbereich (unter Facharztstardard). Es bleibt dabei, dass die Zahnmedizin auch Bestandteil des medizinischen Studiums ist und Ärzte auch zahnmedizinisch tätig sein dürfen - ohne wenn und aber. Den Zahnarzt ohne zahnärztliche Tätigkeit gibt es. Den muss man nicht neu einführen. Für ihn gilt das Gleiche wie für den Arzt ohne ärztliche Tätigkeit. Die nachträgliche Anerkennung Deiner Weiterbildungszeiten hat nichts damit zu tun, dass Du während Deiner ärztlichen Tätigkeit in England in Deutschland als Arzt ohne ärztliche Tätigkeit gegolten hast. Du solltest Dich jedoch nicht "diskriminiert" fühlen, weil Deine anderen Tätigkeiten so bezeichnet wurden. Die Juristerei ist manchmal unsensibel. --Partynia ∞ RM 12:52, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Wenn Fachärzte (Ausnahme: Facharzt für Allgemeinmedizin) sich mit Zahnprothetik oder Zahnersatz (=Deine Beispiele) beschäftigen, dann wäre es als fachfremd nach der Berufsordnung verboten. Daran ändern auch historische Beispiele nichts. Nur für den Allgemeinmediziner gibt es keine fachfremde Tätigkeit im Rahmen der Humanmedizin. Aber dazu zählt die Zahnheilkunde nicht, besonders nicht bei Prothetik und Zahnersatz. Mit Fachkenntnissen oder mit dem Facharztstandard hat das alles nichts zu tun. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 13:09, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Es ist richtig, dass Doppeltapprobierte nicht zwingend den Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben müssen. Das habe ich auch nicht behauptet (s.o.: "Das Doppelstudium Medizin und Zahnmedizin benötigen Ärzte, die die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben."). Sie können auch eine andere Facharztausbildung anstreben. Dann ist ihr Zweitstudium jedoch überflüssig. Das gleiche gilt auch für den praktizierenden Zahnarzt, der gleichzeitig approbierter Arzt ist. Der Unterschied ist, dass für den doppelapprobierten Zahnarzt die Fachgebietsbeschränkung als Zahnarzt nicht gilt, gleichzeitig er aber dann bei einer ärztlichen Tätigkeit wiederum den jeweiligen Facharztstandard erfüllen muss. Hier war z. B. umstritten, ob ein Zahnarzt auch Botox z. B. im Bereich der Nasolabialfalten spritzen darf oder nicht (im Bereich der Lippen darf er es). Der praktizierende Zahnarzt, der gleichzeitig approbierter Arzt ist, darf es im gesamten Gesichtsbereich (unter Facharztstardard). Es bleibt dabei, dass die Zahnmedizin auch Bestandteil des medizinischen Studiums ist und Ärzte auch zahnmedizinisch tätig sein dürfen - ohne wenn und aber. Den Zahnarzt ohne zahnärztliche Tätigkeit gibt es. Den muss man nicht neu einführen. Für ihn gilt das Gleiche wie für den Arzt ohne ärztliche Tätigkeit. Die nachträgliche Anerkennung Deiner Weiterbildungszeiten hat nichts damit zu tun, dass Du während Deiner ärztlichen Tätigkeit in England in Deutschland als Arzt ohne ärztliche Tätigkeit gegolten hast. Du solltest Dich jedoch nicht "diskriminiert" fühlen, weil Deine anderen Tätigkeiten so bezeichnet wurden. Die Juristerei ist manchmal unsensibel. --Partynia ∞ RM 12:52, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Doppeltapprobierte müssen doch nicht als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie arbeiten. Sie dürfen zum Beispiel die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin absolvieren und dann als Internist arbeiten. Für die vorhandene zweite Approbation böte sich eine Regelung als Zahnarzt ohne zahnärztliche Tätigkeit an. Wenn sie dann im Notdienst die von Dir sehr gut aufgezählten Krankheiten behandeln, ist das noch lange keine verbotene zahnärztliche Berufstätigkeit. Solche Konstellationen wären gerade erwünscht und eben nicht verboten. - Auch eben nur gelegentlich ärztlich Tätige dürfen nicht als ohne ärztliche Tätigkeit mit Berufsunfähigen und Langzeitarbeitslosen in einen Topf geworfen werden. Nur dagegen wende ich mich. Dass der juristische Wirkungskreis der deutschen Gesetzgebung für England nicht gilt, stimmt so auch nicht. Die dortigen Weiterbildungszeiten wurden mir hier angerechnet. Aber sei es, wie es sei. Sprachlich schließen sich ohne und gelegentlich aus. - Zusätzlich ist Deine Aussage richtig, dass auch MFAs Arzthelferinnenunterricht geben. Aber in meinem Fall hat meine Ärztekammer meine dortige ärztliche Tätigkeit als solche bezahlt und mich trotzdem als ohne ärztliche Tätigkeit disqualifiziert. - Im Übrigen bewundere ich Deine umfangreichen berufsrechtlichen Kenntnisse; das findet man heute nur noch selten. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:18, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Ich bin´s bald leid, Hartwig. Das Doppelstudium Medizin und Zahnmedizin benötigen Ärzte, die die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben. Das hat mit der zahnärztlichen Tätigkeit von Ärzten nichts zu tun und ist deshalb auch nicht verboten. Sehr wohl eröffnen Ärzte (beispielsweise im Notdienst) perimandibuläre oder parodontale Abszesse, legen provisorische Zahnfüllungen, behandeln Zahnfleischentzündungen, tamponieren Extraktionswunden bei Nachblutungen, behandeln Mundsoor, Trepanieren Zähne und Kiefer (Schrödersche Lüftung), behandeln Aphten, Gingivitiden (z. B. Schangerschaftsgingivitis), Trigeminusneuralgien und vieles vieles andere, was zum zahnärztlichen Berufsbild gehört bis hin zur Lokalanästhesie. Es gibt zahlreiche Fachüberschneidungen mit den HNO-Ärzten, Dermatologen, MKG-Chirurgen, aber auch Internisten und Augenärzten usw., so dass eine fachliche Trennung und damit ein Verbot gar nicht möglich wäre. Die Tatsache, dass in der Regel mangels Kenntnissen, Erfahrung und Facharztstandard ein Humanmediziner bestimmte Leistungen, wie die Anfertigung von Totalprothesen oder Goldkronen faktisch nicht anfertigen wird, heißt nicht, dass er es nicht dürfe. Es gab zu allen Zeiten Ärzte, die auch zahnmedizinisch-prothetisch tätig waren. Es gibt sogar eine eigene Vorlesung im Medizinstudium "Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde für Mediziner", damit gehört sie auch in den Bereich der Humanmedizin. Deine Behauptung der Berufsordnung, wonach ein Arzt keine Zahnheilkunde ausüben darf, mögest Du bitte mit Quelle nachweisen, was Dir schwerfallen dürfte. Zu den Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit: Mag sein, dass Du eine negative persönliche Erfahrung gemacht hast, deswegen kannst Du das nicht verallgemeinern. Deswegen heißt die Definition - wie ich sie oben angegeben habe - dass sie weder haupt- noch nebenberuflich (angestellt oder selbstständig) ärztlich tätig sind. Bei Ausübung nur gelegentlicher ärztlicher Tätigkeiten bleibt man (juristisch) ein Arzt ohne ärztlicher Tätigkeit. Zitat aus der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, gleichlaufend Bayern: "Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die der Arzt aufgrund der ihm erteilten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ausübt sowie darüber hinaus jede weitere Tätigkeit, die er unter Verwendung seiner durch die ärztliche Ausbildung erworbenen medizinischen Fachkenntnisse ausübt, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt." Deine Arbeit als Krankenhausarzt in England ist außerhalb des juristischen Wirkungskreises der deutschen Gesetzgebung und damit des Kammerrechts. Berufsschulunterricht ist nicht zwingend eine ärztliche Tätigkeit (auch Arzthelferinnen halten den ab). Praxisvertretungen sind eben nur "gelegentliche" ärztliche Tätigkeiten. --Partynia ∞ RM 11:37, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Partynia irrt, wenn er glaubt, dass Ärzte zahnärztlich tätig werden dürfen, wenn sie den Facharztstandard beherrschen, ohne gleichzeitig Zahnarzt zu sein. Nach abgeschlossenem Doppelstudium müssen sie beide Approbationen beantragen. Mit nur einer Approbation dürfen sie im jeweils anderen Beruf nicht tätig werden. Sie sind dann entweder Arzt oder Zahnarzt und nicht Arzt und Zahnarzt. Eine entsprechende Berufstätigkeit wäre fachfremd und damit nach der jeweiligen Berufsordnung verboten. - Nun zu den Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit. Ich kandidierte früher einmal für den Marburger Bund bei der Kammerwahl. Als Beruf hat die Ärztekammer ohne ärztliche Tätigkeit angegeben. Dagegen habe ich protestiert mit folgenden Begründungen: 1. Ich arbeitete in England als Krankenhausarzt. 2. Ich habe auf Kosten auch der Kammer Berufsschulunterricht gegeben. 3. Ich war ärztlich wissenschaftlich tätig. 4. Ich schloss mein drittes Studium als medizinisches Zusatzstudium ab. 5. Ich habe Praxisvertretungen gemacht. 6. Ich war in einer deutschen Klinik für den Abschluss der Facharztweiterbildung beurlaubt. 7. Ich bezahlte den vollen Ärztekammerbeitrag. Partynias Statistikzahlen sind gewiss richtig. Nur sind sie kein Gegenbeweis für meine Behauptung einer fehlerhaften Benennung. Sie schreiben selbst richtig von nur gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten. Dazu ist ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz erforderlich. Und dass die Wörter ohne und gelegentlich sich ausschließen, liegt doch wohl auf der Hand. Nur gegen diesen sprachlichen Widersinn wende ich mich. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:16, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass man einen Fehler macht, wenn man einen Arzt Mediziner nennt, und habe auch keine "Korrektur" von Klammerzusätzen gefordert. Ich glaube sogar, hier einen Konsens zu erkennen, dass jeder Arzt auch Mediziner ist. -- Nescimus (Diskussion) 21:50, 24. Apr. 2017 (CEST)
- Im Moment ist „Mediziner“ eine WL nach „Medizin“. Man sollte ein Lemma Mediziner anlegen, in dem dies klargestellt wird, insbesondere, dass ggf. ein anderer Sprachgebrauch fehlerhaft ist. Schließlich gibt WP etabliertes Wissen wider. Im Übrigen siehe Wiktionary. Nachdem beide Begriffe Synonyma sind, könnte man sie auch belassen. Aber wer sich die Mühe machen will, dies zu vereinheitlichen, soll dies tun (siehe Beispiel oben zu „Radrennfahrer“). Solltest Du aber der Ansicht sein, wie Cymothoa, dann bitte korrigiere alle Lemmata nach diesen Kriterien. Also bei jedem Arzt, der (nachweislich!) "nur" forscht oder geforscht hat, müsste demnach der Klammerzusatz „Mediziner“ statt „Arzt“ lauten und umgekehrt. Viel Spaß bei der Recherche, dem Auffinden valider Quellen für den jeweiligen Klammerzusatz und der Korrektur von rund 1000 Lemmata. Bisher wurde der Klammerzusatz in WP eher willkürlich gewählt.--Partynia ∞ RM 21:30, 24. Apr. 2017 (CEST)
Nein. Nach wie vor hängst Du an falschen Vorstellungen. Wo ist denn Deine valide Quelle dafür, dass dies fachfremd und damit verboten sei? Und plötzlich soll es für den Facharzt für Allgemeinmedizin erlaubt sein und für andere Fachrichtungen nicht? Fachgebietsbeschränkungen und damit der Facharztstandard gelten für alle Fachrichtungen. Ein Augenarzt wird kaum ein Bein amputieren, auch wenn er es im Studium gelernt hat. Im Übrigen theoretisieren wir inzwischen. Es wird ein Patient kaum einen Arzt aufsuchen, wenn er ein zahnärztliches Problem hat - außer in Notfällen. Ebensowenig wird ein Patient kaum einen Zahnarzt aufsuchen, wenn er ein algemeinmedihzinische Problem hat. Ein Problem ist vielmehr, dass Ärzte in schwierigen Fällen meistens den Zahnarzt als "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" nicht im Fokus haben und der Patient oft einen Untersuchungsmarathon durch alle Fachrichtungen absolvieren muss, bis endlich ein Arzt darauf kommt, auch mal einen Zahnarzt diagnostisch zu Rate zu ziehen.--Partynia ∞ RM 13:23, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Nach der Berufsordnung darf ein Facharzt seine Fachgebietsgrenzen nur im Notfall überschreiten. Und im Notfall ist dann eben gerade kein Facharztstandard gefordert. Bei Zahnprothetik oder Zahnersatz handelt es sich wohl nie um Notfälle. Für Allgemeinmediziner gibt es keine verbotenen Fachgebietsgrenzen. Aber wie jeder Humanarzt darf er die Zahnheilkunde sowieso nicht ausüben. Nur Doppeltapprobierte arbeiten als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Die von Dir richtig beschriebene Odyssee im Sinne eines Überweisungsmarathons betrifft meistens die Gesichtschirurgie, die eben von einem Zahnarzt nicht ausgeübt werden darf. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 20:44, 1. Mai 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Partynia ∞ RM 21:29, 1. Mai 2017 (CEST)
Obwohl beides eng zusammen gehört, gibt es hier nicht einmal eine Verlinkung. Besser noch wäre die komplette Zusammenlegung unter Bronchodilator und Weiterleitungen von Bronchospasmolytikum und Bronchodilatation dorthin, so wie im englischen Schwesterprojekt. Leider fehlen mir die verfahrenstechnischen Kenntnisse für einen solchen Umbau. Wer könnte es machen? Beste Grüße. --Saidmann (Diskussion) 13:51, 5. Apr. 2017 (CEST)
- Hab es nun selber umgesetzt. --Saidmann (Diskussion) 18:07, 3. Mai 2017 (CEST)
Danke --Uwe G. ¿⇔? RM 11:20, 4. Mai 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Uwe G. ¿⇔? RM 11:20, 4. Mai 2017 (CEST)
Kategoriebschreibung Zahnarzt
[Quelltext bearbeiten]Könnte man in die Kategorie nicht eine Beschreibung aufnehmen, die etwas präzisiert, wer da kategorisiert werden soll? Ich finde es schon etwas seltsam, dass ein NUK (Clown) da drin steht, obwohl er nicht als Zahnarzt bekannt wurde. --Sam Lowry (Diskussion) 14:50, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Bisher wurden da alle kategorisiert, die Zahnärzte waren/sind, unabhängig davon, ob sie zahnärztlich relevant waren oder nicht, also beispielsweise auch prominente Politiker oder Künstler, die eben auch Zahnärzte waren. Historisch relevante Zahnärzte sind in der Kategorie:Geschichte der Zahnmedizin untergebracht.--Partynia ∞ RM 15:23, 25. Apr. 2017 (CEST)
Für das 9. Redaktionstreffen 2018 der Redaktion Medizin findet hier die Orts- und Terminfindung statt. --Partynia ∞ RM 09:39, 3. Apr. 2017 (CEST)
- Die Auswahl der Abbildung sollte vielleicht überdacht werden? --Michael Eyl (Diskussion) 18:49, 7. Apr. 2017 (CEST)
- Warum, wegen der erotischen Komponente? Ist doch ein wunderbares Bild, von Henri Gervex. Es zeigt Jules Émile Péan vor einem Eingriff. Péan war nicht nur der beste Chirurg Frankreichs, er erfand auch die Billroth-I-Magenresektion zwei Jahre vor Theodor Billroth selbst. -- MBq Disk 22:34, 9. Apr. 2017 (CEST)
- Das Bild, so wie es auf der Seite zum Treffen steht, erreicht das Auge (und Hirn) des heutigen Arztes. Der ist gewohnt, dass er als Chirurg den Patienten längst dem Anästhesisten übergeben hat, der durch eine grüne Sichtblende vom OP-Bereich abgetrennt ist. Bis auf den definitiven OP-Bereich ist der Patient gegenüber dem Chirurgen durch ein Tuch getrennt. Das Tuch ist grün, damit das Blut nicht rot sondern schwarz erscheint. Der definitive OP-Bereich erscheint als eine rote Insel im grünen Meer … Das hat viel mit Semmelweis zu tun, aber auch mit Konzentration auf das Handwerk und mit Mental-Hygiene.--Michael Eyl (Diskussion) 16:00, 30. Apr. 2017 (CEST)
- Warum, wegen der erotischen Komponente? Ist doch ein wunderbares Bild, von Henri Gervex. Es zeigt Jules Émile Péan vor einem Eingriff. Péan war nicht nur der beste Chirurg Frankreichs, er erfand auch die Billroth-I-Magenresektion zwei Jahre vor Theodor Billroth selbst. -- MBq Disk 22:34, 9. Apr. 2017 (CEST)
Schaut ab und zu überhaupt noch jemand von euch Medizinern auf dieser Seite vorbei? Jedenfalls war das mal die Idee dahinter.
Aktuell sind dort zwei Artikel eingetragen, die (auch) aus medizinischer Sicht gegengelesen bzw. verbessert werden müssen:
--Leyo 08:58, 12. Apr. 2017 (CEST)
- In der en-WP wurde übrigens Ferric carboxymaltose, das Pendant des ersteren, auf Iron supplement weitergeleitet. Einen entsprechenden (Sammel-)Artikel scheint es lokal nicht zu geben. --Leyo 11:09, 3. Mai 2017 (CEST)
Wirkmechanismus von Entacapon
[Quelltext bearbeiten]Das Bild:LDopaKomb.svg im Artikel Parkinsonmittel zeigt als Mechanismus von Entacapon, dass es im ZNS den Dopaminabbau hemmt. Laut EMA-Fachinfo (S 8) wirkt es aber vorwiegend in der Peripherie auf Levodopa. Mutschler ist derselben Meinung. Soll das Bild angepasst/entfernt werden? --ἀνυπόδητος (Diskussion) 08:21, 12. Apr. 2017 (CEST)
- Habe auch bei der Diskussion zum Bild einen Hinweis auf den Fehler angebracht.--Mager (Diskussion) 15:10, 3. Mai 2017 (CEST)
Seltsame Assoziations-Kat zwischen zwei Themengebieten mit Krankheiten, Heilmitteln und manchem anderen. Lässt sich davon irgendwas brauchbar in den Medizin-Katbaum integrieren oder bleibt nur die Löschung? --Orci Disk 13:43, 25. Apr. 2017 (CEST)
- Hmm, ich sehe keinen Platz in einer unserer Themenkategorien. --Uwe G. ¿⇔? RM 11:20, 4. Mai 2017 (CEST)