CO2-Steuer

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Globale Kohlenstoffemissionen aus fossilen Quellen zwischen 1800 und 2013
Keeling-Kurve“ der Kohlenstoffdioxidkonzentration (Messstation Mauna Loa)

Die CO2-Steuer (auch Kohlenstoffsteuer, Oberbegriff: CO2-Abgabe, englisch: Carbon tax) ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Kohlendioxid (CO2) und gegebenenfalls auch anderen Treibhausgasen. Ziel einer solchen Steuer ist es, die aus diesen Emissionen resultierenden negativen Auswirkungen – insbesondere die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere – mithilfe eines höheren CO2-Preises zu verringern. Den Verbrauchern und Unternehmen sollen die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Stabilisierung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre geleistet werden.

Im Rahmen klimapolitischer Instrumente gilt eine CO2-Steuer als Preislösung im Gegensatz zu einer Mengenlösung, wie sie beispielsweise der EU-Emissionshandel darstellt.

Grundlagen

Bemessungsgrundlage einer CO2-Steuer sind die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen. Daneben gibt es auch verbrauchsmengenbezogene Steuern wie die Kohlesteuer oder Mineralölsteuern, die auch zu Lenkungszwecken verwendet werden können, sowie Zuschläge zu den Steuern auf spezielle Produktgruppen. Die Bemessung anhand von Treibhausgasemissionen unterscheidet eine CO2-Steuer im eigentlichen Sinne von den nach verbrauchter Energie bemessenen Energiesteuern, wie zum Beispiel der deutschen Stromsteuer. Während Energiesteuern auch die Nutzung erneuerbarer und nuklearer Energie umfassen, ist dies bei CO2-Steuern nicht der Fall.[1]

Außer durch CO2-Steuern können Energieträger durch viele weitere Steuern betroffen sein. Die Gesamtsteuerlast eines Energieträgers, umgerechnet auf die durch seine Nutzung verursachten CO2-Emissionen, wird gelegentlich als die implizite CO2-Steuer bezeichnet.[1]

Andere Treibhausgase kann man über die Bemessung ihres CO2-Äquivalents in die Besteuerung miteinbeziehen.

CO2-Steuern sollen, wie andere Umweltsteuern auch, eine Lenkungswirkung entfalten. Über höhere Preise für Güter und Dienstleistungen, die mit hohen CO2-Emissionen verbunden sind, sollen Marktanreize geschaffen werden, um Emissionen zu reduzieren. Kostenminimierende Wirtschaftsteilnehmer werden Emissionen zuerst dort reduzieren, wo dies am günstigsten möglich ist. Dazu können sie emissionsärmere Produktionsweisen einsetzen, neue Verfahren entwickeln, auf Produkte ausweichen, die weniger Emissionen verursachen oder den Konsum emissionsintensiver Produkte verringern. Man zählt CO2-Steuern wegen ihrer indirekten Wirkung über den Marktpreis auf die Emissionshöhe zu den marktwirtschaftlichen Instrumenten der Klimapolitik. Laut Weltbank ist dies ein „ökonomisches Instrument, mit dem sich eine kosteneffektive Reduzierung von Emissionen aus fossilen Energien erreichen“ lasse.[2]

Daneben können CO2-Steuern auch dazu beitragen, weitere wichtige Probleme zu lösen bzw. abzumildern, weshalb mittlerweile die Motivation für CO2-Steuern nicht mehr alleine durch den Klimaschutz, sondern auch durch positive Nebeneffekte (co-benefits) bestimmt ist. Zu diesen Problemen, die in vielen Staaten der Erde von großer Bedeutung sind, zählen z. B. die Verbesserung der Ernährungssicherheit, die sichere Versorgung mit sauberem Wasser, der Zugang zu umweltfreundlicher und bezahlbarer Elektrizität oder die Vermeidung von Luftverschmutzung.[3] So werden CO2-Steuern in politischen Programmen auch als wichtiger Bestandteil eines Green New Deal diskutiert.[4]

Gestaltung

Steuerbasis: Basis der Besteuerung ist üblicherweise der Kohlenstoffgehalt von Energieträgern oder die Treibhauswirkung (Global warming potential). Bemessen werden demnach CO2-Äquivalente derjenigen Emissionen, die bei der Nutzung von Energieträgern frei werden. Hier ist festzulegen, welche Treibhausgase von der Steuer erfasst werden sollen. Dezentrale Emissionsquellen, zum Beispiel Methanemissionen aus der Landwirtschaft, können schwer zu erfassen sein und zu hohen administrativen Kosten führen. Denkbar ist auch, Kohlenstoffsenken, zum Beispiel Wälder aus Aufforstungsprojekten, mit einer „negativen Steuer“ zu versehen, also zu subventionieren (siehe auch Klimakompensation).[5]

Steuertarif: Der Steuertarif legt den pro Bemessungseinheit, also in der Regel den pro Tonne CO2-Äquivalent zu zahlenden Geldbetrag fest. Die ökonomisch optimale Höhe wären genau die Kosten, die die Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 global verursacht, die sogenannten sozialen Kosten der CO2-Emissionen (Social Cost of Carbon). Diese sind in der Praxis jedoch nicht annähernd bekannt; Schätzungen liegen im Mittel bei 196 US$ mit einer erheblichen Streuung (die Standardabweichung liegt bei 322 US$). Alternativ kann sich die Steuer an einem definierten Emissionsziel, zum Beispiel dem Zwei-Grad-Ziel, orientieren.[6] Bei der Festlegung ist die implizite Steuerhöhe zu berücksichtigen, die sich aus der Einbeziehung weiterer, schon vorhandener Steuern oder Subventionen ergibt. So lag 1999 in vielen europäischen Ländern die implizite Steuer pro Tonne CO2 für Kohle unter der für Erdgas.[7] Um einen gewünschten Preis – auch in Relation zu anderen Energiequellen – und eine bestimmte Emissionsreduktion kosteneffizient zu erzielen, kann die Einführung einer CO2-Steuer mit anderen Änderungen des Steuersystems verbunden werden, welche vorhandene Begünstigungen emissionsintensiver Produkte abbaut.

Produktionsstufe der Besteuerung: CO2-Steuern können auf verschiedenen Stufen entlang der Produktionskette erhoben werden. Um die administrativen Kosten der Steuer niedrig zu halten, ist es wünschenswert, sie an wenigen, leicht kontrollierbaren Stellen zu erheben. Das spricht dafür, die Steuer direkt bei der Extraktion bzw. dem Import fossiler Brennstoffe zu erheben. So werden auch Emissionen aufgrund von Leckagen oder anderen Aktivitäten einbezogen, die in späteren Stufen sonst nicht berücksichtigt würden. Wenn Verfahren existieren, die in späteren Stufen der Produktionskette CO2 oder andere Treibhausgase dauerhaft binden und entsorgen, zum Beispiel Carbon Capture and Storage (CCS) oder CC-Usage, würden diese vermiedenen Emissionen allerdings auch von der Steuer umfasst.[5] Die Stufe der Steuererhebung beeinflusst auch die Sichtbarkeit und damit die Akzeptanz der Steuer in der Bevölkerung.[8]

Border Tax Adjustments: Ein Land kann, soweit dies im Einklang mit internationalem Handelsrecht ist, Zölle und Steuern auf importierte Güter erheben oder Emissionssteuern auf exportierte Güter erstatten. Dies kann einerseits dazu dienen, Nachteile von Firmen im internationalen Wettbewerb zu vermeiden. Andererseits kann es auch dazu dienen, „graue Emissionen“, d. h. Emissionen, die im Ausland bei der Produktion importierter Güter entstanden sind, mit einzubeziehen und die Verlagerung emissionsintensiver Produktion, das so genannte Carbon Leakage, ins Ausland zu vermeiden.[9]

Allmähliche Einführung (Phase-in): CO2-Steuern werden üblicherweise allmählich eingeführt und erhöht, um der Wirtschaft die Anpassung zu erleichtern. Eine anfänglich niedrige Steuer verbunden mit einem glaubwürdigen Plan künftiger Steuererhöhungen würde zudem Anreize für emissionsmindernde Innovationen schaffen und so die anfänglichen und späteren Kosten niedrig halten.[6]

Verwendung der Steuereinnahmen: Siehe Abschnitt Verwendung der Einnahmen.

Wirkungen

Die CO2-Steuer erhöht den Preis der besteuerten kohlenstoffhaltigen Produkte. Dies führt nicht nur zu einem Anreiz Emissionen zu reduzieren, sondern kann, teils abhängig von ihrer Gestaltung, eine Reihe weiterer Folgen nach sich ziehen.

Verringerung von Treibhausgasemissionen

Eine CO2-Steuer dient primär dazu, bestimmte Emissionsminderungen bei Treibhausgasen zu erreichen bzw. einen bestimmten Grenzwert für den Gesamtausstoß eines Landes einzuhalten. Der Staat bestimmt bei der Ausgestaltung der Steuer aber nicht direkt die Emissionsmenge, sondern beeinflusst sie indirekt über den Preis. Dabei bleibt ungewiss, inwieweit die angestrebte Emissionsmenge tatsächlich erreicht wird. Zu den unbekannten Faktoren zählen:

  • Inflation, die die Netto-Höhe der Steuer verringert,
  • die Preiselastizität der Marktteilnehmer, also das Ausmaß, in dem sie auf eine bestimmte Preisänderung reagieren,
  • Innovationen, die eine weniger emissionsintensive Produktion ermöglichen, oder auch
  • die Einführung neuer Produkte in den Markt, die neue, nicht vorhergesehene Belastungen auslösen.

Daher sehen einige Staaten in der Praxis eine Anpassung der Steuerhöhe vor. So haben die skandinavischen Länder die Höhe ihrer Steuer an die Inflation gekoppelt.[10]

Verringerung weiterer Umweltschäden

Mit der Verbrennung fossiler Energieträger gehen in der Regel Umweltschäden durch Emissionen weiterer Schadstoffe einher, zum Beispiel von Luftschadstoffen wie Rußpartikeln oder Schwefeldioxid. Indem die CO2-Steuer die Nutzung fossiler Energien verringert, verringert sie also auch weitere Umweltschäden. Dieser positive Nebeneffekt wirkt vor allem kurzfristig und regional. Verschiedene Studien kommen auf teils erhebliche weitere Umweltvorteile in Höhe von zwei bis mehreren hundert US-Dollar pro vermiedene Tonne CO2.[11]

Wettbewerbswirkungen

Eine CO2-Steuer führt zu höheren Kosten emissionsintensiver Produktionsfaktoren. Dies hat Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls auch auf die Wettbewerbsfähigkeit von Branchen innerhalb des Landes, falls die Steuer nicht in allen Bereichen gleichermaßen erhoben wird. Unternehmen benötigen einige Zeit und Investitionen, um ihre Produktion auf emissionsärmere Technologien und Güter umzustellen. Kurzfristig sind sie daher gegenüber von der Steuer weniger betroffenen Unternehmen im Nachteil, wenn sie höhere Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben können. Wettbewerbsnachteile könnten Unternehmen sogar veranlassen, ihre Produktion an Standorte mit niedrigeren Kosten zu verlagern. Inwieweit Unternehmen nicht nur kurz-, sondern auch langfristig im Nachteil sind, hängt davon ab, wie gut sich die Emissionsintensität der Produktion verringern lässt. Langfristig könnten zudem Wettbewerbsvorteile entstehen, wenn durch die Steuer entsprechende Innovationen und Effizienzsteigerungen ausgelöst werden (Porter-Hypothese).

Wettbewerbliche Nachteile können durch eine gezielte Verwendung der Steuereinnahmen (siehe #Verwendung der Einnahmen) oder Steuererleichterungen abgemildert werden, wobei letztere die Steuer weniger effektiv machen.

Weil die Steuer nur ein Faktor unter vielen ist, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst, ist ihre wettbewerbliche Wirkung nur schwer zu untersuchen. Erste Studien aus den 1990er Jahren deuteten darauf hin, dass Wettbewerbsnachteile eher unbedeutend waren. Es gab Hinweise, dass energieintensive Industrien wie Ölraffinerien, Aluminiumherstellung und Zementwerke teilweise Investitionen und Produktion verlagert haben. Zu etwaigen Wettbewerbsvorteilen entsprechend der Porter-Hypothese gab es zu diesem Zeitpunkt keine klaren Befunde.[12]

Distributive Effekte

Besondere Aufmerksamkeit haben die distributiven Effekte von CO2-Steuern erhalten. Dabei betrachtet man die Wirkung der Steuer nach Steuerüberwälzung: Unternehmen werden versuchen, Kostensteigerungen an Kunden weiterzugeben. Wenn die Steuer nicht in ihrer gesamten Höhe an Verbraucher weitergegeben wird, hat sie Einfluss auf Unternehmensgewinne und Arbeitseinkommen. Weitergegebene Kosten führen zu höheren Ausgaben der Verbraucher oder Konsumverzicht.

  • Die Frage ist hier vor allem, inwieweit Haushalte in Relation zu ihrem Einkommen und Vermögen durch die Steuer ungleich belastet werden. Dabei sind neben höheren Preisen für Strom, Heizung und Fahrkosten auch Preisänderungen weiterer konsumierter Produkte zu berücksichtigen.
  • Auch die Vorteile einer CO2-Steuer können ungleich verteilt sein. Von der Verringerung weiterer, oft regionaler Umweltschäden, etwa besserer Luftqualität, profitieren vor allem die betroffenen örtlichen Bevölkerungsgruppen.
  • Haushalte können zudem unterschiedlich von der Verwendung der Steuereinnahmen profitieren.

Insgesamt wirken CO2-Steuern eher regressiv. Das heißt, Haushalte mit geringem Einkommen werden verhältnismäßig stärker belastet. Dies liegt vor allem daran, dass sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Heizenergie und Strom ausgeben. Nicht alle Studien kommen jedoch zu diesem Ergebnis; einzelne Fallstudien ergaben proportionale Belastungen, also keine Umverteilungswirkung, oder eine leicht progressive Wirkung, also sogar eine verhältnismäßig höhere Belastung wohlhabender Haushalte. Eine leicht progressive Wirkung, jedenfalls in der Europäischen Union, scheint es im Verkehrssektor zu geben. Über eine gezielte Verwendung der Steuereinnahmen, zum Beispiel in Form von Steuer- und Abgabenerleichterungen, von denen vor allem einkommensschwächere Haushalte profitieren, kann der Staat regressive Wirkungen der Steuer korrigieren. Alternativ kann er Heizungsenergie und Haushaltsstrom bis zu einer bestimmten Grenze von der Steuer ausnehmen oder hierfür einen geringeren Steuersatz festlegen.[13]

Verwendung der Einnahmen

Steuerreform: Werden die gesamten erwarteten Einnahmen aus der CO2-Steuer als Nachteilsausgleich über Kompensationsmaßnahmen an die Gesellschaft zurückgegeben, so spricht man von einer aufkommensneutralen Steuer, da die Abgabenquote nicht erhöht wird. Die Doppelte-Dividenden-Hypothese besagt, dass die Steuer durch weitere positive Effekte, etwa höhere Beschäftigungszahlen im regenerativen Energiesektor, kostenneutral sein kann. Ein Umweltbonus-System nach dem Modell der Schweiz – die erhobene CO2-Steuer wird am Jahresende in einem für alle gleichen Pro-Kopf-Betrag an die Bürger ausgezahlt, was diejenigen begünstigt, die weniger CO2-Emissionen verursacht haben – schafft einen akzeptanzfördernden Rahmen für „die klimapolitisch erwünschte Verteuerung des Ressourcenverbrauchs“.[14]

Finanzierung von Umweltprogrammen: Steuereinnahmen können zweckgebunden für Forschung, Entwicklung und den Einsatz regenerativer Energien oder sparsamerer Produkte verwendet werden. In diesem Fall können sie weitere Emissionsreduzierungen oder die Verringerung weiterer Umweltschäden auslösen.

Kompensationsmaßnahmen: Sie können dazu dienen, distributive Effekte oder Wettbewerbseffekte der CO2-Steuer zu mildern, zum Beispiel durch Steuererleichterungen an anderer Stelle oder Subventionen.

Verbuchung im Gesamthaushalt: Sie können als Einnahmen im Staatshaushalt verbucht werden, ohne dass sie für bestimmte Zwecke reserviert sind. Der Staat erzielt einfach höhere Einnahmen.

CO2-Steuer weltweit

Laut Weltbank hatten bis 2015 insgesamt 18 Länder Varianten einer CO2-Steuer eingeführt oder deren Einführung fest vorgesehen.[15] Für Schwellen- bzw. Entwicklungsländer kann die Gestaltung einer CO2-Steuer besondere Schwierigkeiten aufwerfen: Sie haben eher mit ineffektiven Institutionen zur Steuererhebung zu kämpfen.[5] Zudem sind arme Haushalte oft nur in informellen Wirtschaftssektoren aktiv und werden von Sozialprogrammen unter Umständen nicht erfasst. So können Kompensationsmaßnahmen, die regressive Effekte einer CO2-Steuer für arme Haushalte minderten, hier besonders schwierig sein.

Medien berichteten 2019, dass 46 Länder eine CO2-Steuer hätten. In manchen Ländern sei sie allerdings sehr gering.[16]

CO2-Steuer in der Europäischen Union

Stickstoffdioxid-Konzentrationen über Belgien, den Niederlanden und Teilen Deutschlands

In der Europäischen Union ist der EU-Emissionshandel, der ca. 45 % der Emissionen erfasst, Kerninstrument für das Erreichen der europäischen Emissionsminderungsziele. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht ausdrücklich die Möglichkeit ergänzender nationaler Steuern vor.[17]

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellte in seinem Gutachten an Kanzlerin Angela Merkel vom 12. Juli 2019 fest, dass zwölf EU-Staaten nationale CO2-Preise zusätzlich zum EU-Handel mit Emissionsrechten einheben. 2020 kommt mit den Niederlanden ein weiterer Staat dazu. Mehrheitlich werden die Bereiche Heizen und Verkehr besteuert. Die Höhe der Steuern und Abgaben variiert stark.[18][19] Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003 bildet in den jeweiligen Nationalstaaten als Rahmengesetzgebung die Rechtsgrundlage für Energiesteuern, wie die Kerosinsteuer oder für Steuern auf Brennstoffe und Strom.[20] In ihr werden auch Mindeststeuersätze sowie Steuerbefreiungen festgelegt.

Die Richtlinie differenziert nicht nach der Klimaschädlichkeit von Energieerzeugnissen, bietet aber Mitgliedsstaaten Spielraum für die weitere Staffelung der Steuern auch anhand von CO2-Intensitäten.[17] Reine CO2-Steuern, die sich ausschließlich am Kohlenstoffgehalt orientieren, gehören hingegen nicht zu den durch EU-Richtlinien harmonisierten Steuern.[21] Der Verbrauch von Energie ist laut EU für 79 % der Treibhausgasemissionen insgesamt verantwortlich. Deshalb haben sich im Rahmen der Strategie Europa 2020 die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Ziele für Energieeffizienz festzulegen. Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte, einen Rahmen für die CO2-Besteuerung auf dem Binnenmarkt zu schaffen. Dieser Versuch scheiterte 2015, wie zuvor andere Versuche, EU-weit Energiesteuern anhand der CO2-Intensität auszurichten.[17]

Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit keine CO2-Steuer.

Derzeit findet eine intensive Diskussion zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 statt. Befürwortet wird die Einführung einer CO2-Steuer in Deutschland

Die Vorschläge verschiedener Organisationen unterscheiden sich u. a. in der Höhe (mit Vorschlägen für einen anfänglichen Preis von 20 bis 100 €/t, danach teils deutlich steigend), in einer Erhebung pro Tonne CO2 oder aber pro Tonne CO2-Äquivalent sowie in eventuellen höheren Tarifen für bestimmte Kategorien, etwa für Treibstoffe.[42][25] Unterschiede bestehen außerdem in den Vorstellungen zur Verwendung der Einnahmen.

Abgelehnt wird die CO2-Steuer in Deutschland von CSU und AfD, die eine Mehrbelastung der Bevölkerung befürchten, von der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und vom Wirtschaftsflügel der CDU. Daher kam auch bislang keine Einigung in der Bundesregierung Merkel IV zustande.[43] Kramp-Karrenbauer und die FDP plädieren stattdessen für die Ausweitung des Emissionshandels.[44][45][18]

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2017 zur Kernbrennstoffsteuer hat der Einführung einer CO2-Steuer als Verbrauchssteuer in Deutschland hohe rechtliche Hürden entgegengestellt.[17] Eine Ausgestaltung in Form einer Besteuerung der CO2-Emissionen selbst scheidet nach herrschender Meinung aus, weil sie sich nicht unter die im Grundgesetz vorgesehenen und als abschließend angesehenen Steuerarten subsumieren lässt.[46][47] Die Ausgestaltung als Steuer auf Kohle, Erdgas und Erdöl, so genannte Energiesteuer ist aber zulässig.[48]

Frankreich

Proteste der Gelbwesten, Rouen 2019

Seit 2014 enthält die französische Steuer auf Kraftstoffe und Heiz-Brennstoffe, die Taxe intérieure de consommation sur les produits énergétiques (TICPE), einen zum Kohlenstoffgehalt proportionalen Anteil, den „Klima-Energiebeitrag“ (contribution climat énergie (CCE)), 2014 betrug er sieben Euro pro Tonne CO2. Dort wurde der fixe, vom Kohlenstoffgehalt unabhängige Teil der Steuer in gleicher Höhe abgesenkt, sodass die Steuerhöhe 2014 insgesamt unverändert blieb. In den Folgejahren sollte der CCE ohne weiteren Ausgleich auf 14,50 Euro (2015) und 22 Euro (2016) pro Tonne CO2 steigen. Mit den Einnahmen will die französische Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.[49][50] Seit 2018 wird eine Tonne CO2 mit 44,60 Euro besteuert. Laut einer Übersicht der Weltbank stellt die französische CO2-Steuer, gemessen an den Einnahmen, die umfangreichste der Welt dar. Die französischen Stromkunden sind von der Abgabe relativ gering belastet, weil die Stromindustrie des Landes über einen hohen Atomstromanteil verfügt und nur relativ wenig Kohle einsetzt. Zu einer hohen Belastung führte die Steuer jedoch für Vielfahrer, wogegen sich 2018 die Gelbwestenbewegung mit teils gewaltsamen Protesten wandte. Eines der Zugeständnisse von Staatspräsident Emmanuel Macron an die Protestierenden war die Absage weiterer Erhöhungen. Ursprünglich hätte die Steuer bis zum Jahr 2022 den Betrag von 86,20 Euro pro Tonne erreichen sollen.[51]

Im Juli 2019 wurde eine umweltbezogene Luftverkehrabgabe angekündigt, die ab Januar 2020 – je nach Klasse und Streckenlänge von 1,50 Euro bis 18 Euro je Ticket gestaffelt – 180 Millionen Euro einbringen soll. Die Steuer soll für Flüge gelten, die in Frankreich starten, mit Ausnahmen für Umsteigeverbindungen sowie für Korsika und die französischen Überseegebiete. Der Erlös soll der Bahn zugutekommen.[52]

Großbritannien

Großbritannien hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 den Kohlenstoffdioxidausstoß gegenüber 1990 um 80 % zu reduzieren. Zudem soll bis in die 2030er Jahre der Elektrizitätssektor dekarbonisiert, d. h. weitgehend CO2-frei werden.[53] Um die Umstellung zu fördern, wird auf die Produktion von Kohlendioxid ein Mindestpreis von £18.08/Tonne (21,13 Euro/Tonne) erhoben. Dieser Mindestpreis wird zusätzlich zu den sich aus dem EU-Emissionshandel ergebenden Kosten berechnet und soll unter den aktuellen Marktbedingungen hoch genug sein, um einen Umstieg von emissionsintensiven Kohle- auf weniger emissionsstarke Gaskraftwerke zu bewirken.[54]

Schweden

Im Jahr 1991 wurde in Schweden eine CO2-Steuer eingeführt. Mit Einführung dieser Steuer wurden die schon länger erhobenen Energiesteuern halbiert. Die Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Staatshaushalt. Der Steuertarif stieg von anfänglich 27 Euro pro Tonne CO2 bis auf 120 Euro im Jahr 2019[55]. Schweden hat von allen OECD-Staaten den mit Abstand höchsten impliziten Steuersatz auf CO2.[56][57]

Verschiedene Wirtschaftsbereiche werden sehr unterschiedlich durch CO2- und Energiesteuern belastet. Besonders hoch besteuert werden der private Konsum, Groß- und Einzelhandel, der öffentliche Sektor und Dienstleistungen. Verschiedene Industriezweige, die im internationalen Wettbewerb stehen, zahlen hingegen erheblich geringere Steuersätze, im Jahr 2010 waren es etwa 21 % des vollen CO2-Steuersatzes. Dieser Anteil soll bis 2015 auf 60 % ansteigen. Im Jahr 2005 wurden für manche Branchen weitere Ausnahmen vorgesehen, um eine Doppelbelastung durch den in jenem Jahr eingeführten EU-Emissionshandel zu vermeiden.[57] Zusätzlich wurde 2018 eine Abgabe auf alle Flüge eingeführt, die von schwedischen Flughäfen starten. Die Abgabe beträgt – entfernungsabhängig – zwischen 5,80 Euro und 38,80 Euro. Ausgenommen sind nur zwischenlandende Passagiere.[58]

Zwischen 1990 und 2008 sanken die Treibhausgasemissionen um knapp 12 %. Inwieweit sich dies auf die CO2-Steuer oder andere Instrumente, wie Emissionshandel und Energiesteuern, zurückführen lässt, ist schwer zu ermitteln. Schätzungen liegen bei 0,2 % bis 3,5 %.[57] Im gleichen Zeitraum verdoppelte sich das Bruttonationalprodukt. Schweden wird als ein Beispiel angesehen, wie sich die Reduktion von Treibhausgasemissionen und Wirtschaftswachstum vereinbaren lassen.[59][57][60]

Slowenien

Braunkohlenkraftwerk Trbovlje, Slowenien

Slowenien hat – neben Estland – bereits seit 2002 die umfassendste CO2-Gesetzgebung in der EU: Die Uredba o okoljski dajatvi za onesna-ževanje zraka z emisijo ogljikovega dioksida („Verordnung über die Umweltabgabe für die Luftverschmutzung durch Kohlendioxid-Emissionen“) vom 17. Oktober 2002, in der Revision C 44/2004 vom 1. Mai 2005, enthält Bestimmungen über Emissionen von CO2, NOX und SO2,[61] ist also im weiteren Sinne eine weitreichende Luftverschmutzungssteuer.

CO2-Steuer außerhalb der Europäischen Union

Australien

Unter Premierministerin Julia Gillard wurde 2012 eine Carbon tax eingeführt. Zuständig ist das Department of Climate Change and Energy Efficiency. Mehr als 50 % der Einnahmen sollen verwendet werden, um die Belastung von Haushalten und stark betroffenen Firmen zu reduzieren. Der Steuersatz lag anfänglich bei 23 AU$ pro Tonne CO2 (knapp 24 US$) und steigt jährlich um 2,5 %. Ab Juli 2015 sollte ein Emissionshandelssystem die Steuer ablösen.[62] Die in der Parlamentswahl in Australien 2013 neu gewählte Regierung unter Premierminister Tony Abbott schaffte die Steuer im Juli 2014 wieder ab.[63]

Kanada (British Columbia)

In der kanadischen Provinz British Columbia (BC) wurde im Juli 2008 eine Carbon tax in Höhe von 10 Can$ pro Tonne CO2-Äquivalent auf fossile Brennstoffe eingeführt, deren Aufkommen zur Reduzierung anderer Steuern verwendet werden sollte und damit aufkommensneutral sein sollte. Der Steuersatz wurde allmählich auf 30 Can$ im Jahr 2012 gesteigert.

Seit Einführung der Steuer ist der pro-Kopf-Verbrauch dieser Brennstoffe um 17,4 % in BC zurückgegangen, während er im übrigen Kanada um 1,5 % gestiegen ist. Das Bruttoinlandsprodukt ist im gleichen Zeitraum so wie im übrigen Kanada gestiegen. Durch die CO2-Steuer konnte die Einkommensteuer in BC verringert werden, sie war 2012 die niedrigste verglichen mit anderen kanadischen Provinzen. Eine Studie aus dem Jahr 2013 kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass es sich um eine sehr effektive Maßnahme handelt, die wirksam den Verbrauch fossiler Brennstoffe verringert hat ohne dass ein negativer Effekt auf die Gesamtwirtschaft zu verzeichnen war.[64] Umfragen zufolge befürwortet eine zunehmende Zahl der Einwohner von British Columbia die CO2-Steuer, im Jahr 2012 zählten knapp zwei Drittel der Befragten zu den Befürwortern.[65]

Im Oktober 2016 hat die kanadische Bundesregierung den „Pan-Canadian Framework on Clean Growth and Climate Change“ (PCF) verabschiedet. Dieser Plan zwingt die Provinzen, entweder bis Januar 2019 ein CO2-Emissionshandelssystem einzuführen oder die bundesweite Federal Carbon Tax, analog zu dem Modell der Carbon Tax in der Provinz British Columbia, umzusetzen. Bis Januar 2018 hatten Alberta und British Columbia eine solche Carbon Tax eingeführt. Quebec und Ontaria führten hingegen ein Emissionshandelssystem ein.[66] Die Federal Carbon Tax sieht eine Abgabe von 20 Can$ je t CO2 im Jahr 2019 vor. Danach steigt die Abgabe jährlich um 10 Can$, bis sie 50 Can$ im Jahr 2022 erreicht.[67]

Das Beispiel British Columbias zeigt, wie sich die Ablehnung einer CO2-Steuer auflösen kann, sobald die Vorteile für die Öffentlichkeit klar werden. So gingen nach Einführung der CO2-Steuer in British Columbia im Jahr 2008 die Rufe nach einer Streichung der Steuer zurück, nachdem die Bevölkerung Nachlässe auf die Einkommensteuer erhielt und der Treibhausgasausstoß sank.[68]

Mexiko

Mexiko erhebt seit 2014 eine Steuer auf im Land produzierte und importierte fossile Brennstoffe. Besteuert werden die Kohlenstoffemissionen, die der Brennstoff im Vergleich zu Erdgas zusätzlich verursacht. Demzufolge wird Erdgas nicht besteuert. Die Höhe der Steuer ist auf 3 % des Verkaufspreises begrenzt. Unternehmen können die Steuer nicht nur monetär, sondern auch mit Zertifikaten aus mexikanischen Clean Development-Mechanismen bezahlen. Pro Tonne CO2 liegt die Steuer zwischen einem und vier US$, je nach Brennstoff. Die Steuer umfasst ca. 40 % der mexikanischen CO2-Emissionen.[69]

Schweiz

CO2-Abgabe und Rückverteilung

Die CO2-Abgabe in der Schweiz ist eine Lenkungsabgabe auf Brennstoffe in Höhe von 96 CHF/t[70], es wird eine Erweiterung auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel erwogen. Der Staat zahlt die Einnahmen aus der Abgabe über die Krankenversicherung an die Bürger zurück.[71] Am 10. Dezember 2018 wurde eine CO2-Besteuerung der Flugtickets (Luftverkehrabgabe) vom Nationalrat mit 93 zu 88 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.[72]

Heute (Stand 2019) bezahlen alle Bürger eine Lenkungsabgabe, die im Preis der Brennstoffe (Öl- und Erdgasprodukte) inbegriffen ist. Zurzeit betragen die gesamten Abgaben 1.2 Milliarden CHF im Jahr. Die Abgabe soll nun im Verlauf der 2020er Jahre markant erhöht werden: von 96 CHF auf maximal 210 CHF pro Tonne CO2. Der grössere Teil (derzeit zwei Drittel) der CO2-Abgabe wird (schon heute, via Krankenkassenprämien) an die Bevölkerung zurückverteilt. Zusammen mit anderen Umweltabgaben erhalten gegenwärtig alle Haushalte pro Kopf 77 CHF gutgeschrieben. Die von der Wirtschaft bezahlte CO2-Abgabe wird ebenfalls zum grösseren Teil an die Firmen zurückbezahlt. Ein Drittel der CO2-Abgabe fliesst heute in das Gebäudeprogramm ein, vorgeschlagen wird ein umfassenderer Klimafonds. Die Benzin- und Dieselimporteure müssen einen grösseren Teil des CO2-Ausstosses kompensieren und können die damit verbundenen Kosten mit einem Preisaufschlag von maximal 10 Rappen pro Liter weitergeben (12 Rappen ab 2025). Neu geplant ist eine neue Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 CHF pro Ticket.[73]

Südafrika

Südafrika führte zum 1. Juni 2019 eine CO2-Steuer ein. Sie beträgt umgerechnet 8,34 US$ je Tonne CO2-Äquivalent. Der Tarif, zu dem es zahlreiche Ausnahmen gibt, soll bis 2022 gelten und dann steigen.[74]

Vergleich mit anderen Instrumenten der Klimapolitik

Auflagen und Verbote

Die Politik kann direkt über Auflagen Emissionsquellen regulieren. Hierzu gehören Abgasnormen, die unter anderem Grenzwerte für CO2-Emissionen für Kraftfahrzeuge festlegen, und sich beispielsweise auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken. Hersteller sind gezwungen, Vorgaben zu erreichen, auch wenn sie zu gleichen Kosten an anderer Stelle eine höhere Emissionsreduktion erreichen könnten. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz wie die CO2-Steuer lässt Marktakteuren diesen Spielraum, man verspricht sich von ihr niedrigere Vermeidungskosten im Vergleich zu einer Auflagenpolitik.

Emissionshandel

In internationalen Vereinbarungen wird bislang der Emissionsrechtehandel als marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik eingesetzt. Hierbei wird eine Höchstmenge an Emissionen festgelegt. Teilnehmer müssen Emissionsrechte erwerben, um Treibhausgase emittieren zu dürfen. Die Rechte sind handelbar. Es ist also eine Höchstmenge an Emissionen vorgegeben, während der Preis variabel ist, man spricht vom mengenbasierten Ansatz. Im Gegensatz hierzu legt bei einer CO2-Steuer die Politik einen Preis fest, während die Emissionsmenge schwanken kann, es handelt sich also um einen preisbasierten Ansatz (Standard-Preis-Ansatz).

Die beiden Instrumente unterscheiden sich in ihrer Wirkung, wenn Preis oder Menge nicht genau auf das Niveau gesetzt werden können, bei dem die Vermeidungskosten genau durch die vermiedenen Schäden aufgewogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schäden und Vermeidungskosten nicht genau bekannt sind. Die Schäden der globalen Erwärmung steigen mit der emittierten Menge an Treibhausgasen kurzfristig wahrscheinlich eher langsam, während die Vermeidungskosten stark steigen. Eine nicht in der optimalen Höhe angesetzte CO2-Steuer dürfte das Ziel dabei wahrscheinlich nur wenig verfehlen, während eine nicht optimal festgelegte Emissionsmenge es stark verfehlen und damit kurzfristig höhere volkswirtschaftliche Verluste nach sich ziehen dürfte. Langfristig dagegen ist durch Innovationen eher mit relativ langsam steigenden Vermeidungskosten und überproportional steigenden Schäden zu rechnen. In diesem Fall verfehlt eine festgelegte, handelbare Emissionsmenge wahrscheinlich das Ziel weniger stark und kommt dem langfristigen volkswirtschaftlichen Optimum näher. Emissionshandel und Steuern können sich ergänzende Instrumente der Klimapolitik sein.[75]

Die im Annex B des Kyoto-Protokolls genannten Staaten haben sich verpflichtet, am internationalen Emissionshandel teilzunehmen und bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Das Instrument des internationalen Emissionshandels kann durch nationale Instrumente ergänzt werden, um bestimmte Reduktionsverpflichtungen einzuhalten. Die CO2-Steuer kann die Rolle eines solchen nationalen Instrumentes übernehmen und zum Beispiel in Branchen, die nicht vom Emissionshandel erfasst werden, Reduktionen bewirken. So belegt zum Beispiel Frankreich seit 2014 die nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Kfz-Kraftstoffe und Heizbrennstoffe mit einem „Klima-Energiebeitrag“.

Rezeption

Im Januar 2019 veröffentlichte das Wall Street Journal eine Erklärung von 3500 Ökonomen, die eine CO2-Steuer verbunden mit einer Rückzahlung für jeden Bürger in gleicher Höhe als Klimadividende befürworteten. Eine solche Steuer sei „der kosteneffektivste Hebel, um Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren“, so die Ökonomen. Unterschrieben hatten den Aufruf unter anderem 27 Nobelpreisträger.[76]

Der Wirtschaftswissenschaftler Jean Pisani-Ferry formuliert Zweifel an der gesellschaftlichen Akzeptanz von CO2-Steuern im Rahmen eines Grünen New Deals. Viele Bürger wollten weiterhin so konsumieren und reisen wie bisher. Hinnehmbar erschienen ihnen vielleicht etwas weniger Fleisch und sparsamere Autos sowie ein mit Vorteilen verbundener Berufswechsel. Zu mehr seien sie jedoch kaum bereit. Der Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft werde aber zwangsläufig dazu führen, so Pisani-Ferry, „dass es uns schlechter geht, bevor es uns besser geht, und die schwächsten Segmente der Gesellschaft werden davon besonders hart betroffen sein.“ Alte, ineffiziente Produktionsanlagen seien auszumustern, was entsprechende Investitionsmittel in energieeffizientere Neuanlagen erfordere – schätzungsweise in der Größenordnung von zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts im Jahr 2040. Entsprechend weniger aber stehe dann für den privaten Konsum zur Verfügung. Zur Abmilderung der Folgen bietet sich laut Pisani-Ferry die vollständige gesellschaftliche Umverteilung der Erlöse aus der Kohlenstoffsteuer an. Darüber hinaus sei in einem Umfeld „ultraniedriger Zinssätze“ eine Finanzierung über Schulden eine rationale Methode, „um die wirtschaftliche Umstellung zu beschleunigen und zugleich die Kosten dafür auf mehrere Generationen umzulegen.“[77]

Ähnlich sehen es Murielle Gagnebin und Patrick Graichen vom Thinktank Agora Energiewende. Vor allem jene Bevölkerungsgruppen müssten unterstützt werden – das lehrte beispielsweise die Gelbwestenbewegung in Frankreich –, die zwar die CO2-Beiträge zahlten, sich ihnen aber kaum entziehen könnten: „Die Krankenschwester etwa, die mit ihrem alten Pkw zu allen Tages- und Nachtzeiten ins Krankenhaus pendeln muss, oder der Bauer, der auf dem Land wohnt und mit Heizöl heizen muss, weil sein Hof nicht ans Gasnetz angeschlossen ist und der seinen Verbrauch auch nicht auf die Schnelle durch eine Dämmung seiner alten Gemäuer reduzuieren kann.“ Für solche Bevölkerungsgruppen sollte Gagnebin und Graichen zufolge ein Sonderfonds geschaffen werden, der zum Beispiel die Anschaffung verbrauchsarmer Fahrzeuge, die energetische Sanierung und den Einbau von Wärmepumpen fördert.[78]

In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich im Mai 2019 die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, und der IWF-Direktor für Fiskalpolitik, Vítor Gaspar, für eine weltweite Kohlendioxid-Bepreisung aus. Um die im Übereinkommen von Paris vereinbarten Klimaschutzziele einzuhalten, müsse ein CO2-Preis von ca. 70 Dollar/Tonne (umgerechnet ca. 62 Euro) erhoben werden. Es gebe einen wachsenden Konsens, dass dies das effizienteste Instrument zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen sei.[79][80][81] Lagarde fordert seit langem eine Bepreisung, auch eine IWF-eigene Studie aus dem Jahr 2016 bestätigte die Notwendigkeit.[82][83]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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  3. Ottmar Edenhofer, Susanne Kadner, Jan Minx: Ist das Zwei-Grad-Ziel wünschenswert und ist es noch erreichtbar? Der Beitrag der Wissenschaft zu einer politischen Debatte. In: Jochem Marotzke, Martin Stratmann (Hrsg.): Die Zukunft des Klimas. Neue Erkenntnisse, neue Herausforderungen. Ein Report der Max-Planck-Gesellschaft. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-66968-2, S. 69–92, hier S. 88f.
  4. „Doch anders als die Lieblingsstrategie der Ökonomen in Bezug auf den Klimawandel – die Festsetzung eines angemessenen Preises für Kohlenstoff, wobei man alles Weitere privaten Entscheidungen überlässt – umfasst der Grüne New Deal zu Recht die vielen Dimensionen der zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels erforderlichen grundlegenden Umgestaltung unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften.“ (Jean Pisani-Ferry: Argumente für grünen Realismus. So lassen sich die Kosten einer CO2-freien Welt gerecht verteilen. In: Der Tagesspiegel, 2. März 2019, S. 6. Onlineversion, abgerufen am 29. März 2019)
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  10. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, S. 406–407.
  11. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, S. 405–406.
  12. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, Kapitel 3
  13. Baranzini u. a.: A future for carbon taxes. 2000, Kapitel 4
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  18. a b Klimaschutz: Wirtschaftsweise empfehlen CO2-Steuer auf Kraftstoff und Heizöl, ZEIT online, 12. Juli 2019
  19. a b Gutachter sind für CO2-Steuer, NTV-Text (Teletext/Videotext) Seite 107 Fr. 12. Juli 2019 16:33
  20. Vorlage:EG-RL des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie)
  21. Entscheidung C(2014) 3136 der Europäischen Kommission, final vom 21.05.2014, Rn. 40.
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  24. - CO2 Abgabe e.V. - CO2-Preis auf Treibhausgase. Abgerufen am 22. September 2018 (deutsch).
  25. a b FAQ | Bürgerlobby Klimaschutz - Citizens' Climate Lobby Germany e.V. Abgerufen am 22. September 2018 (deutsch).
  26. Klimaschutz im Stile Robin Hoods. In: klimaretter.info. (klimaretter.info [abgerufen am 22. September 2018]).
  27. badische-zeitung.de, Kurz gemeldet, 28. März 2017: Initiative gründet sich (2. April 2017)
  28. co2abgabe.de (2. April 2017)
  29. badische-zeitung.de, Wirtschaft, 17. März 2017: Südbadener fordern eine CO2-Abgabe (2. April 2017)
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  31. z. B. Der Weckruf. Mit überraschender Schärfe geißeln Forscher der Leopoldina die Versäumnisse der Umweltpolitik. Es wurde Zeit. Ein Kommentar von Andreas Sentker, abgerufen 21. August 2019
  32. Nationale Empfehlungen. Klimaziele 2030: Wege zu einer nachhaltigen Reduktion der CO2-Emissionen (2019), abgerufen 21. August 2019
  33. Kristina Hofmann: Schulze: Gerechter CO2-Preis ist möglich, zdf.de, 5. Juli 2019.
  34. Zu den einzelnen Gutachten:
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    • Florian Zerzawy, Swantje Fiedler: Hintergrundpapier zur Pressekonferenz: Lenkungs- und Verteilungswirkungen einer klimaschutzorientierten Reform der Energiesteuern. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Juli 2019 (foes.de [PDF; 568 kB]).
    • Sebastian Gechert, Katja Rietzler, Sven Schreiber, Ulrike Stein: Gutachten Wirtschaftliche Instrumente für eine klima- und sozialverträgliche CO2 – Bepreisung. LOS 2: Belastungsanalyse. Vorläufige Fassung des Abschlussberichts, unkorrigiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, Juli 2019 (boeckler.de [PDF; 1,7 MB] vorläufige Fassung).
  35. https://www.zeit.de/amp/politik/deutschland/2019-04/co2-steuer-kraftstoffe-heizoel-kohle-streit-grosse-koalition-ablehung-csu-alexander-dobrindt
  36. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-beerdigt-co2-steuer-vorschlag-aus-klimapapier-gestrichen-a-1265634.html
  37. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/annegret-kramp-karrenbauer-cdu-co2-steuer-berufspendler-benzin-sozialpolitik
  38. Christiane Schulzki-Haddouti: Grüne fordern Einstieg in eine sozialverträgliche CO2-Abgabe, heise.de, 12. Februar 2019.
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  41. Die Zeit (Hamburg): CDU-Gruppe fordert CO2-Abgabe für alle, 8. Juni 2019
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