Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2020/03

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Zitieren einer Übersetzung eines 4000 Jahre alten Gedichtes

Die Fragestellung die auch in der Artikeldiskussion des Gedichtes gestellt wurde ist: Besteht bei einer englischen Übersetzung eines ca. 4000 Jahre alten Gedichtes ein Urheberrecht? Und falls ja, ist es eine URV für die Wikipedia, die engl. Übersetzung zu zitieren, obwohl dies bereits mehrfach öffentlich hier und hier geschehen ist. Mit der Bitte um eine Stellungnahme/Einschätzung in der Diskussion, verbleibe ich mit freundlichem Gruße LennBr (Diskussion) 18:22, 1. Mär. 2020 (CET)

Ja, Übersetzungen sind schutzwürdig, auch wenn der Originaltext Jahrtausende alt ist. Du darfst natürlich aus der Übersetzung zitieren, aber nur ausschnittsweise (Kleinzitat). Anders als Wolfgang Rieger behauptet sind auch vollständige Zitate vom Zitatrecht gedeckt, wir können bzw. wollen solche Großzitate aber hier nicht verwenden, da es hier wesentlich strengere Verwendungsvorgaben gibt als bei Kleinzitaten.
Was andere Webseiten tun ist für uns nicht von Belang.
Was übrigens auch nicht geht, wäre den englischen Text ins Deutsche zu übersetzen, auch dies wäre eine URV. Das einzige, was rechtlich unproblematisch wäre, wäre eine direkte Übersetzung des Originaltextes. Das wird aber denke ich an den nötigen Kenntnissen der sumerischen Sprache scheitern. -- Chaddy · D 18:34, 1. Mär. 2020 (CET)
+1 zu Caddy. Lesetipp Wikipedia:Zitate. --Bobo11 (Diskussion) 18:46, 1. Mär. 2020 (CET)
"Das einzige, was rechtlich unproblematisch wäre, wäre eine direkte Übersetzung des Originaltextes.". Wäre dann nicht aber der/die Übersetzer/in die Beweispflicht schuldig, dass er/sie der - in diesem Fall - sumerischen Sprache mächtig ist? LennBr (Diskussion) 19:11, 1. Mär. 2020 (CET)
Naja, also der Beweis ergibt sich ja daraus, dass diese Person den Text sicher übersetzen kann. -- Chaddy · D 19:16, 1. Mär. 2020 (CET)
@Chaddy (nach BK zu deinem obigen Beitrag): Sorry, sehe ich anders. Entscheidend bei der Zulässigkeit von Zitaten und insbesondere Großzitaten ist der Kontext. Wenn der fehlt, ist die Zulässigkeit fraglich. Das betrifft zB reine Zitatensammlungen und aus diesem Grund wäre de-Wikiquote seinerzeit fast dichtgemacht worden. Im fraglichen Artikel wurde einfach die gesamte Üersetzung wiedergegeben, ohne dass ein nennenswerter Kontext hergestellt wurde. Würde demgegenüber im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit für den gesamten Text ein Kontext hergestellt werden, etwa in Form einer detaillierten Kritik, in der praktisch auf jeden einzelnen Vers Bezug genommen wird, könnte letztlich der gesamte Text zitiert werden. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Artikel sicher nicht gegeben. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:19, 1. Mär. 2020 (CET)
@LennBr: Meine Güte! Gib's auf. Man kann da nur noch den Kopf schütteln. Mit einem schönen Gruß von der Redaktion Altertum. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:20, 1. Mär. 2020 (CET)
Natürlich, nichts anderes hab ich geschrieben. Die rechtlichen Vorgaben für ein Großzitat sind sehr streng, deshalb verzichten wir hier in der Wikipedia auf Großzitate.
Und ganz genau, der Kontext ist auch bereits bei Kleinzitaten entscheidend. Solche Zitatsammlungen wie man sie beispielsweise in den Kritikabschnitten vieler Filmartikel findet, sind ebenso unzulässig, auch wenn hier i. d. R. nur ausschnittsweise Rezensionen zitiert werden (also es sich um Kleinzitate handelt). Ein Zitat, auch ein Kleinzitat, muss immer in einem Kontext stehen, also es muss eine Auseinandersetzung damit stattfinden. Bei Kleinzitaten sind die rechtlichen Vorgaben hierfür aber relativ locker, weshalb sie relativ leicht erfüllt werden können. -- Chaddy · D 19:31, 1. Mär. 2020 (CET)
(BK) Ok. Mein Punkt ist: Die Vorgaben sind nicht nur streng, sie sind vor allem nicht unbedingt klar. Wären sie klar, könnte man sagen, Großzitate seien unter den und den Umständen urheberrechtlich zulässig. So ist es aber nicht. Das kann in jedem Einzelfall bestritten werden und muss dann evtl. gerichtlich geklärt werden. Ich möchte zB nicht die Zulässigkeit eines Komplettzitats eines noch so kurzen Brecht-Gedichts in einem WP-Artikel vertreten müssen, selbst wenn dort ein an sich hinreichender Kontext hergestellt wird. Vor allem, da ein WP-Artikel IMHO kein wissenschaftlicher Text ist. Oder ein Valentin-Zitat.[1] Tja: „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“ Dazu: [2] ;-) -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 19:57, 1. Mär. 2020 (CET)
Eigene Übersetzungen sind urheberrechtlich unbedenklich, können aber als Theoriefindung problematisch sein. Bei einem Gedicht sehe ich aber keine ernsten Probleme. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 19:50, 1. Mär. 2020 (CET)
Das ist richtig, allerdings muss auch der Text, der übersetzt wird, unter einer freien Lizenz stehen oder gemeinfrei sein. Deshalb wäre eine Übersetzung der englischen Übersetzung eine URV, da der Autor der englischen Übersetzung erst vor nicht mal 30 Jahren gestorben ist. -- Chaddy · D 19:53, 1. Mär. 2020 (CET)
Mir hat der Fragesteller das nicht geglaubt [3] --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 20:00, 1. Mär. 2020 (CET)
Als WP-Autor kann man einen englischen oder französischen oder in Gottes Namen einen lateinischen Text übersetzen, wenn man den originalen Wortlaut auch angibt. Einen sumerischen Text? Nein. Wirklich nicht. Eine solche Übersetzung braucht eine reputable Quelle. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 20:01, 1. Mär. 2020 (CET)

Quellenangabe bei der Verwendung von Wikipedia-Bildern

Muss ich die Quellen von Bildern, die ich aus der Wikipedia entnommen haben, bei PowerPointPräsentationen angeben? (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:ABBF:D6D8:7CAD:2AC1:880B:8B06 (Diskussion) 15:46, 4. Mär. 2020 (CET))

Im Prinzip ja, aber … Es kommt natürlich darauf an, unter welcher Lizenz die Bilder stehen und vielleicht auch, wer die Präsentation zu sehen bekommt ((halb-)öffentlich, privat). --Magnus (Diskussion) 15:50, 4. Mär. 2020 (CET)
Schon allein von der rechtlichen Frage abgesehen sind auch Bildquellen immer korrekt anzugeben, um sauber zu arbeiten. -- Chaddy · D 18:08, 4. Mär. 2020 (CET)

Hallo,

wir bräuchten diese Karte als kurze Illustration für ein Filmprojekt (Dokumentation). Wäre es möglich sie zu verwenden, bzw. wen müssen wir fragen? Wir wissen noch nicht genau, wie der Film verwertet wird. Zum ersten Mal wird er beim Crossing Europe Festival in Linz, Österreich gespielt werden. Bitte um euren Rat. Es ist eine ziemliche Low Budget Produktion, wir wären also sehr froh, wenn wir das Bild ohne Kosten verwenden können.

Wenn es passt, wie sollen wir euch angeben? Z. B. in den Credits oder direkt beim Bild? Und mit welchem Namen?

Liebe Grüße,

die Linzer Filmemacher --Kogphooe (Diskussion) 21:54, 4. Mär. 2020 (CET)

Das geht, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung_von_Bildern_und_Mediendateien. --Universalamateur (Diskussion) 23:06, 4. Mär. 2020 (CET)

Wikipedia-Artikel Viren

Ich würde gerne die Kopie eines Kapitels dieses Artikels ("Vermehrung und Verbreitung" incl. 1 Abbildung "Virusreplikation") in einem Hinweis auf diesen Wikipedia-Artikel benützen, um einige weitere Daten zum besseren Verständnis eines meiner eigenen ResearchGate-Artikel zu erreichen. Weche Copyright-Vorschriften bestehen? Wen gebe ich in diesem Zusammenhang als Autor an? Reicht da: "Wikipedia" mit genauer Angabe (s.o., "https://.....")? Mein Profil bei ResearchGate: https://www.researchgate.net/profile/Frank_Mayer2. Meine Tel.Nr.: perönliche Daten sind über die Versionsgeschichte auffindbar --emha db 14:15, 23. Mär. 2020 (CET) Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Prof.Dr.Frank Mayer --87.130.50.34 13:53, 23. Mär. 2020 (CET)

Für alle MitleserInnen: die Regeln zur Weiternutzung von Text stehen unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Text, von Bildern unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Bildern und Mediendateien. Hilfreich ist auch immer der http://lizenzhinweisgenerator.de/
Prof. Mayer habe ich kurz per E-Mail geantwortet. --emha db 14:15, 23. Mär. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: emha db 15:49, 25. Mär. 2020 (CET)

Wie beantrage ich einen Nachimport der Versionsgeschichte?

Hallo, ich habe vor kurzem den Artikel Ælfwynn grundlegend überarbeitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Artikel, der im Oktober 2019 angelegt wurde, eigentlich eine (nicht besonders gute) Übersetzung aus der englischen Wikipedia ist. Ist das nicht eine Urheberrechtsverletzung, die man durch einen Nachimport der Versionsgeschichte beheben kann? Wenn ja: Kann man die Versionsgeschichte problemlos nachimportieren, ohne dass meine letzten Änderungen am Artikel verloren gehen? Und für die Zukunft: Wie beantrage ich Nachimporte? Wie einen normalen Import der Versionsgeschichte? Danke im voraus für die Hilfe --Emmy Sophie (Diskussion) 20:51, 17. Mär. 2020 (CET)

Hallo Emmy Sophie, das machst du am besten dort: Wikipedia:Importwünsche.
Und ja, das sollte in diesem Fall relativ problemlos funktionieren. -- Chaddy · D 22:10, 17. Mär. 2020 (CET)

Download und Verwendung honorarfrei

Diese Formulierung findet sich z.B. auf https://www.tuwien.at/tu-wien/aktuelles/news/news/covid-19-computermodell-zeigt-moegliche-szenarien-auf-1/#media-2

Aber welche Rechte muss ich bei einer Anfrage gem. c:Commons:Licensing/de#Zulässige_Lizenzen noch nachfordern?

  1. Sind "Wiederveröffentlichung und Verbreitung" schon mit "Verwendung honorafrei" abgedeckt?
  2. Bearbeitungen müsste ich noch nachfordern?
  3. kommerzielle Nutzung ist nicht ausgeschlossen und daher mMn nach bereits inbegriffen?
  4. Es gibt keine Frist und somit ist es unbefristet?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:56, 28. Mär. 2020 (CET)

Frage doch einfach dort mal nach. Die E-Mail-Adresse ist: pr@tuwien.ac.at Viel Glück. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:23, 30. Mär. 2020 (CEST)
Die PR-Abteilung wird nicht Grafiken von Niki Popper freigeben können. Ich hab bei den Autoren (dwh.at) nachgefragt.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:55, 30. Mär. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:55, 30. Mär. 2020 (CEST)

Zeitungsanzeige einer erloschenen Firma

Hallo, ich arbeite gerade an einem Eintrag über eine 1980 erloschene Firma. Es gibt keinen Rechtsnachfolger. Ist es in diesem Fall erlaubt, einen Scan einer Anzeige von 1958, die ja ursprünglich für die Öffentlichkeit bestimmt, war hochzuladen und in den Artikel einzubinden ? --Rockalore (Diskussion) 21:06, 14. Mär. 2020 (CET)

Ich hatte ein ähnliches Problem und sehe eine Möglichkeit nur, wenn der Anzeigetext und evtl. verwendete Grafik keine Schöpfungshöhe hat. Das Problem ist ja, dass der Ersteller nicht (erwiesenermaßen) 70 Jahre tot ist. Wenn die Firma erloschen ist, fällt ein evtl. vorhandenes oder verfallendes Recht der Firma direkt an den Ersteller (oder dessen Erben). Aber vielleicht weiss noch jemand mehr dazu. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 07:55, 15. Mär. 2020 (CET)
Sorry, ich kann ich rechtlich nicht nachvollziehen, wie das Recht an den Ersteller fallen soll. Entsprechend der Rubrik diskutieren wir nur über urheberrechtlich geschützte Werke, die also eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen. In diesem Fall stehen dem Urheber (Ersteller) die Urheberpersönlichkeitsrechte zu. Diese verbleiben bei ihm, spielen für uns aber keine Rolle. Relevant könnte höchstens das Veröffentlichungsrecht sein, was aber durch Veröffentlichung der Anzeige erschöpft ist. Daneben gibt es die Verwertungsrechte. Nach der Fragestellung dürften die an die 1980 erloschene „Firma" übertragen worden sein. Damit ist wohl die Übertragung an ein Unternehmen gemeint, da Firma nur den Name des Unternehmens bezeichnet. Urheberrechtlich gibt es keinen automatischen „Rückfall" der Verwertungsrechte an den Urheber. Der Urheber könnte lediglich nach § 41 UrhG die übertragenen Verwertungsrechte zurückrufen, wenn sie nicht genutzt werden und seine berechtigten Interessen dadurch erheblich verletzt werden. Für die Rechtsfolgen des Erlöschens kommt es darauf an, welche Rechtsform die „Firma" hatte und was genau mit „erlöschen" gemeint ist. Die Abwicklung beziehungsweise Liquidation beispielsweise einer GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter zum Ziel. Wäre es also eine GmbH gewesen, würden nach erfolgreicher Liquidation die Verwertungsrechte bei den Gesellschaftern liegen.--Lapp (Diskussion) 10:21, 18. Mär. 2020 (CET)
Der Ersteller spielt insofern eine Rolle, da sich die Schutzfrist unabhängig davon, wer die Verwertungsrechte besitzt, an seinen Lebensdaten (70 Jahre nach dem Tod) bemisst. -- Chaddy · D 15:59, 18. Mär. 2020 (CET)
Auf den "Ersteller" kommt es nur an, wenn sein Werk die Schöpfungshöhe erreicht und er damit Urheber ist. Ist der Urheber eine Person, erlischt das Urheberrecht gemäß § 64 UrhG siebzig Jahre nach seinem Tode, sind es mehrere Miturheber, erlischt das Urheberrecht nach § 65 Abs. 1 UrHG siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers. Miturheber nach § 8 Abs. 1 UrhG ist aber nur der, dessen Anteil am Werk selbst die Schöpfungshöhe besitzt. Wer nur unbedeutende Teile beisteuert ist kein Urheber und kein Miturheber. -- Lapp (Diskussion) 10:53, 19. Mär. 2020 (CET)
Das ist völlig klar. -- Chaddy · D 18:37, 19. Mär. 2020 (CET)

Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Soldat bei der Bundeswehr in Veitshöchheim und meine Frage lautet:

Können wir das oben aufgeführte Bild zur Veröffentlichung in einem Bericht und zum Drucken verwenden.

Die Bundeswehr befindet sich schon länger im Einsatz in MALI und erstellt immer wieder neue Berichte aus dem Einsatz. Dazu würden wir dieses Bild gerne nutzen.

Um Eine Positive Nachricht würde ich mich freuen.

EMAIL: 10.PzDivPressestelle@ – at-Zeichen für E-Mailbundeswehr.org

Vielen Dank für ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

Schmidt (nicht signierter Beitrag von 91.221.59.26 (Diskussion) 06:54, 25. Mär. 2020 (CET))

Hallo, die Regeln zur Weiternutzung von Bildern stehen unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Bildern und Mediendateien. Hilfreich ist auch immer der http://lizenzhinweisgenerator.de/
Herrn Schmidt habe ich kurz per E-Mail geantwortet. --emha db 15:40, 25. Mär. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: emha db 16:45, 31. Mär. 2020 (CEST)

Die sehr schöne Zeichnung von Anni Wadle gezeichnet von Benutzerin:Elena Patrise basiert höchstwahrscheinlich auf einem Passbild mir unbekannten Datums [4][5]([6][7]). Es lässt sich aber vermuten, dass das Passbild zwischen 1945 und 1950 angefertigt wurde, da es sich um ein Ausweis handelt, der sie als ehemalige politische Gefangene während der Nazi-Zeit ausweist.

Das Problem liegt jetzt darin, dass wenn das Passbild selber noch geschützt wäre, selbiges logischerweise auch auf die vorliegende zeichnerisch Kopie des Bildes zutreffen würde. Also stellt sich uns die Frage: Ist das Passbild noch geschützt?

Diese Frage ist aber nur komplex zu beantworten:

  • Ist es ein Lichtbildwerk oder nur ein Lichtbild?
    • Lichtbildwerk -> Höchstwahrscheinlich noch geschützt, da Schutzfrist von 70-Jahren nach Tod des Autors -> Muss gelöscht werden.
    • Lichtbild -> Wann ist es erstmalig erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden § 72?
      • vor 1970 -> Nicht geschützt, Frist nach mehr als 50 Jahren abgelaufen -> kann behalten werden.
      • 1970 bis 1995 -> Frist nicht abgelaufen -> muss gelöscht werden.
      • 1995 bis 2000 -> Können wir herausfinden wann dass Bild tatsächlich entstanden ist?
        • Ja -> Kann in den Fällen von Erschienen nach Entstehung+50 Jahre behalten werden, sonst nicht.
        • Nein -> Unklar -> Muss leider gelöscht werden.
      • nach 2000 -> Nicht geschützt, da es nicht innerhalb von 50 Jahren passiert ist -> kann behalten werden.
      • Wissen wir nicht -> Muss leider gelöscht werden.

Daraus ergeben sich natürlich die Frage, was "erstmalig erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben" meint.

Was meint ihr?

Habitator terrae Erde 23:01, 7. Mär. 2020 (CET)

Die Frage ist eigentlich sehr einfach zu beantworten: Wir wenden hier die Regelungen bzgl. einfachen Lichtbildern für gewöhnlich nicht an, weshalb wir auch für Passfotos die normale Schutzfrist annehmen. -- Chaddy · D 02:02, 8. Mär. 2020 (CET)
gerne möchte ich zu dieser Diskussion die nachfolgende Aussage hinzufügen, da ich die Meinung vertrete, dass eine Zeichnung, auch wenn von einer Vorlage inspiriert, durchaus ein eigenes Werk darstellen kann: Siehe Bsp: "Wird das Original auf eine Weise verändert, dass es kaum noch zu erkennen oder womöglich eine eigene schöpferische Leistung vorliegt, besteht unter Umständen ein eigenständiges Urheberrecht für das Neuwerk.... In diesem Fall gilt ebenfalls § 24 des UrhG." --Elena Patrise (Diskussion) 09:52, 9. Mär. 2020 (CET)
Erstens steht da dass es kaum noch zu erkennen, ich hab das auf jeden Fall auf den ersten Blick erkannt. Zweitens gilt das auch nur unter Umständen. Selbstverständlich entsteht dabei ein eigenes (bearbeitetes) Werk, nur bedeutet das keinesfalls, dass es ein selbsständiges, weshalb im Normalfall eine Zustimmung erforderlich ist. Habitator terrae Erde 10:55, 10. Mär. 2020 (CET)
(BK)Ich frage mich hier eher, ob wirklich "selbiges logischerweise auch auf die vorliegende zeichnerisch Kopie des Bildes zutreffen würde". Die Zeichnung sieht dem Passbild sehr ähnlich, ist aber definitiv keine Kopie ieS. Ggf. wäre es als Quellenangabe moralisch fair, müsste der Zeichner halt angeben. Aber der Urheberrechtsschutz des Lichtbildes erstreckt sich meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht auf eine skizzenhafte Nachzeichnung. Sehe ich das falsch? --Erastophanes (Diskussion) 10:09, 9. Mär. 2020 (CET)
Ich dachte auch erst an eine Zeichnung nach dem Passbild, aber diese Zeichnung ist doch ziemlich identisch, der Blickwinkel, die Partien, die Schattierungen, ja selbst Hut und Haare gleichen dem Foto, so dass man fast sogar an eine computergenierte Strichzeichnung denken könnte. In diesem Fall erblasst das Originalwerk nicht, so dass man Elenas Vorschlag hier nicht nutzen könnte. Zu den Ursprungsmöglichkeiten: SH ist zwar nicht gerade hoch, aber in Zeiten der Vor-Biometrie in der Passfotografie könnte man es im Zweifel geben (Grundsatz bei uns ja "im Zweifel nicht"). Auch wenn wir Lichtbilder zulassen (und das tun wir durchaus), dann wäre - wenn ich mich recht erinnere - ein Pass keine Veröffentlichung i.S.d. UrhG. Somit verbliebe dann nur noch ein Nachweis einer Veröffentlichung von vor über 50 Jahren, wobei ich mich da frage, ob sowas ohne Erlaubnis des Fotografen dann überhaupt gezählt werden kann. Zusammengefasst: vermutlich löschen. -- Quedel Disk 19:51, 9. Mär. 2020 (CET)

Das hier ist jetzt nicht Euer Ernst, oder? Ein uraltes Passbild aus den 40ern (also auch in den 40ern veröffentlicht) als Vorlage für eine Zeichnung soll jetzt dafür herhalten, diese Zeichnung zu löschen? Weil das Anfertigen einer Zeichnung ja überhaupt keine Schöpfungshöhe hat, während die Serienanfertigung von Passfotos ja sooo künstlerisch wertvoll ist? Muss das von irgendwem verstanden werden? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:12, 10. Mär. 2020 (CET)

Nein, das muss von niemandem verstanden werden. Kann man auch schon an den sehr erratischen Antworten erkennen. Ich würde hier so schnell keine Fragen zum Urheberrecht mehr stellen, sondern sinnvoll handeln.--Fornax (Diskussion) 10:10, 10. Mär. 2020 (CET)
Ein anderes Werk kopieren bzw. in eine andere Werkform übertragen ändert nichts daran, dass das Originalwerk noch geschützt ist. Denkst du wirklich, man könnte einfach jedes beliebige Werk abzeichnen und hätte dann die vollen Rechte daran? -- Chaddy · D 15:51, 10. Mär. 2020 (CET)
Ich kenne das primär aus Gerichtssälen, um da das Fotoverbot und somit das Recht am eigenen Bild zu umgehen. Und hier wurde halt ein 70-75 Jahres altes Foto abgezeichnet. Ich halte dieses exzessive Auslegung von Urheberrecht für mehr als fragwürdig, was an solchen Fließbandsachen wie Passfotos generell URV-fähig sein soll, erschließt sich mir sowieso nicht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:58, 10. Mär. 2020 (CET)

Die andere Frage ist doch, ob solche selbstgebastelten und ungelenken Zeichnungen, ausgeführt von unbekannten Menschen, überhaupt für Wikipedia geeignet sind. Ich behellig doch die von mir erstellten und unbebilderten Biografien in Wikipedia auch nicht mit meinen Krickelkrakel, obwohl es für mich ein Leichtes wäre. --Artmax (Diskussion) 10:12, 10. Mär. 2020 (CET)

Wenn ein Kunstkenner die Zeichnung als "selbstgebastelt" und "ungelenk" bezeichnet, kann diese auch kaum "Schöpfungshöhe" besitzen (um mal zum Urheberrecht zurückzukommen).--Fornax (Diskussion) 10:18, 10. Mär. 2020 (CET)
Schöpfungshöhe bemisst sich nicht daran, ob etwas technisch geglückt ist oder weniger geglückt ist. -- Chaddy · D 15:52, 10. Mär. 2020 (CET)
Ich halte es für vollständig unerheblich, wie alt die Fotovorlage ist. Eine solche Zeichnung, die offensichtlich nicht per Photoshop entstand, sondern mit Stift auf Papier oder Karton, hat stets genügend eigene Schöpfungshöhe, auch bei geringer Abstraktion resp. großer Nähe zur Vorlage, denn sie ist niemals eine einfache Reproduktion oder technisch angefertigte Kopie. --Smial (Diskussion) 16:24, 10. Mär. 2020 (CET)
Das mag ja gerne sein, nur würde es sich auch mit Schöpfungshöhe noch immer um ein bearbeitetes Werk handeln. Die Frage ist vielmehr, ob es selbstständig ist, was ich stark bezweifel. Habitator terrae Erde 17:34, 10. Mär. 2020 (CET)
Die Zeichnung ist doch genauso ein selbständiges Werk wie zB. diese (die so anerkannt ist):. Es handelt sich schließlich dann um ein selbständiges Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten, was hier eindeutig der Fall ist, da es sich um eine "frei" hergestellte Strichzeichnung handelt und überhaupt keine Ähnlichkeit mit einem Passfoto hat.--Fornax (Diskussion) 11:26, 11. Mär. 2020 (CET)
Dass für dich da "überhaupt keine Ähnlichkeit" zu erkennen ist kann ich schlicht einfach nicht nachvollziehen und erscheint mir persönlich noch immer vollkommen absurd. Habitator terrae Erde 11:38, 11. Mär. 2020 (CET)
Wer eine solche Strichzeichnung mit einem Passfoto verwechselt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.--Fornax (Diskussion) 11:43, 11. Mär. 2020 (CET)

Wie sieht das denn dann mit dem Urheberrecht an dem Kunstwerk von Duchamp ei dieser Zeichnung, oder gar dem Pissbecken selber bei Duchamp aus? Nach der Auslegung hier ist das von Duchamp doch in jedem Fall eine URV, und das von Tracey Ermin sowieso. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:35, 11. Mär. 2020 (CET)

Das Bid wurde jetzt zur Löschung vorgeschlagen. Commons Annie Wadle Ich bin dankbar um Gegenstimmen. Ich kann auch eine andere Version davon zeichnen (beispielsweise in einem Stil der weniger nahe am Original, wobei mir hier gerade Wiedererkennungswert der Person wichtig war). Sehe zur Zeit den Grund zur Löschung immer noch nicht ein, auch wenn präventiv arugmentiert wird. --Elena Patrise (Diskussion) 11:50, 20. Mär. 2020 (CET)

Den Grund zur Löschung werden nur die Wenigsten verstehen. Aber: Den Mut nicht verlieren! Es gibt Schlimmeres! ☺--Fornax (Diskussion) 14:39, 20. Mär. 2020 (CET)

Hallo, das oben genannte Bild nimmt bei der Wahl zum Bild des Jahres und ist zusammen mit vielen anderen Fotos zu dieser Ausstellung im Jahr 2017 in einer Kategorie. Die Designerin ist am 11. Oktober 1942 geboren, aus meiner Sicht haben die Klamotten sehr klar Schöpfungshöhe und keine Freigabe durch die Künstlerin. Wie seht Ihr das? Viele Grüße, --emha db 10:55, 11. Mär. 2020 (CET)

Das müssen wir bezüglich Commons nach US-Recht beurteilen, oder nicht? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:18, 11. Mär. 2020 (CET)
Wer kann/soll das wissen, wenn nicht Du? ;-) --emha db 20:04, 20. Mär. 2020 (CET)
@emha: Das US-Recht ist da meines Wissens knallhart: (Kommerzielle) Mode unterfällt nicht dem Urheberrecht, Punkt. Nach deutschem Urheberrecht wären das aber ziemlich sicher schutzfähige Werke der angewandten Kunst. --Gnom (Diskussion) 20:25, 20. Mär. 2020 (CET)
dann sollte "man" bei Commons einen entsprechenden Hinweis unterbringen, dass
1. der Urheber des abgebildeten Werkes nicht der preisgekrönte Fotograf ist, sondern Rei Kawakubo,
2. für deren Werke das japanische oder das französische Urheberrecht gilt, und mithin
3. dieses Foto (und die anderen Fotos mit Werken der Designerin) nur in den USA "frei" ist.
oder so ähnlich. --Goesseln (Diskussion) 20:40, 20. Mär. 2020 (CET)

Public Domain gif

600px|thumb|animated gif from https://corona.katapult-magazin.de/ (derivative of https://www.washingtonpost.com/graphics/2020/world/corona-simulator/ )

It is imho a pretty simple code to generate randon moving particles, colinding with others, therfore the code should be PD and the image generated by the code aswell? Es ist ein relativ leichter Code das Bild zu generieren, daher sollte der Code sowie das Bild PD sein?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:58, 19. Mär. 2020 (CET)

Hallo JoKalliauer, leider nein – die konkrete Ausgestaltung ist nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt. "Nachbauen" darfst du es aber. Gruß --Gnom (Diskussion) 10:55, 20. Mär. 2020 (CET)
geändertes Bild ist jetzt unter w:en:File:Katapult_importance_social_distancing.gif:
@Gnom:

„Darstellungen in Technik und Wissenschaft sind häufig stark durch Normen und Gewohnheiten festgelegt. Daher verbleibt nur ein geringer Gestaltungsspielraum des jeweiligen Gestalters“

Ich hallte die Anzahl (200) die Boxgröße (500x250px) die Farbwahl (grün, rot, blau, schwarz) , den wenigen Text als eine gerinnere Schöpferische Leistung als ein durchschnittliches {{Bild-LogoSH}} bzw. c:Template:pd-textlogo
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 10:58, 21. Mär. 2020 (CET)
Hallo JoKalliauer, der von dir zitierte "geringe Gestaltungsspielraum" führt dazu, dass die Schutzschwelle schnell überschritten ist, so auch hier. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:07, 21. Mär. 2020 (CET)

Fernsehstudio

Hallo! Ich habe ein Bild vom Inneren eines Fernsehstudios aufgenommen. Auf dem Bild sind neben dem Logo der Show auch andere Gäste im Publikum zu sehen. Außerdem war die Mitnahme eines Handy seitens des Veranstalters ausdrücklich erwünscht und Foto- und Videoaufnahmen wurden einem während des Aufenthaltes nicht verboten und der Moderator hat mit einigen Gästen auch Fotos gemacht. Wäre es in Ordnung dieses Foto auf Wikipedia zu veröffentlichen? Viele Grüße --FelixL. (Diskussion) 16:36, 20. Mär. 2020 (CET)

Hallo @FelixL.: - hier gibt es mehrere Dinge zu beachten: a) Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild: nach Möglichkeit wäre es gut, wenn keine Personen identifizierbar drauf sind, im Zweifelsfall müsste man sonst nachweisen können, dass diese in eine Veröffentlichung der Bilder eingewilligt haben und nicht nur davon ausgingen, jeder knippst für sich nur privat. b) Das Logo: hängt ganz davon ab, ob es Schöpfungshöhe aufweist. Wenn du uns sagst, welche Sendung das war, wird's einfacher. c) Das Studio: auch hier könnte die Studiodekoration und -Gestaltung Schöpfungshöhe aufweisen. Allerdings kann ich mich an eine Diskussion, wo da die Grenze bei einem TV-Studio nun liegt, hier auf WP:UF konkret nicht erinnern. Aber Punkt c können wir hier notfalls auch dann diskutieren, wenn a+b klar sind und wir das Bild hier haben. -- Quedel Disk 19:08, 20. Mär. 2020 (CET)
Zu Punkt a): Personen in unmittelbarer Nähe sind nur von hinten zu sehen. Andere Personen sitzen weiter entfernt und werden beim vergrößern des Bildes dementsprechend unscharf. Zu Punkt b): Es handelt sich dabei um die Show Alle gegen Einen. VG --FelixL. (Diskussion) 20:33, 20. Mär. 2020 (CET)
Quedel kann ich dir das Foto vielleicht irgendwie zukommen lassen, damit du es dir besser vorstellen kannst? VG --FelixL. (Diskussion) 11:30, 22. Mär. 2020 (CET)

Ich würde dem Artikel Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland gerne das Logo des Verbands spendieren. Praktischerweise stellt er die Grafikdateien auf https://www.vgsd.de/pressemitteilungen/ zum Download bereit.

  1. Stehen irgendwelche Regeln dem Hochladen und Verwenden des Logos mit/ohne Schriftzug entgegen?
  2. (Gibt es eine vorherrschende Meinung darüber, ob das Logo mit oder ohne Schriftzug verwendet werden sollte?)

--Frupa (Diskussion) 10:33, 26. Mär. 2020 (CET)

Da der Name ja in der Überschrift steht, würde ich eher Logo ohne Schriftzug für den Artikel nehmen. Aber auch das andere ist ja möglich. --195.200.70.50 12:32, 27. Mär. 2020 (CET)
Ach witzig, hatte die Diskussion gar nicht mitgekriegt! :D Hat sich irgenwie überschnitten. Danke für den Hinweis! Das mit der Schrift finde ich zu kleinteilig. Es spricht allerdings nichts dagegen, es auch in die Commons zu laden, ich kann mal nachfragen. --Grizma (Diskussion) 00:22, 4. Apr. 2020 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von Frupa (Diskussion) 23:48, 3. Apr. 2020 (CEST), Hat Grizma erledigt. Danke dafür!

Gerade wollte ich konkrete Quellen für die im Artikel aufgeführten Zitate suchen und eintragen. Dabei habe ich festgestellt, dass die Inhaltsangabe und die Kurzanmerkungen der Zitate fast wörtlich mit dem Programmheft aus Gera 2010/2011 übereinstimmen. Premiere war dort am 28. Januar 2011. Der Artikel entstand allerdings schon drei Tage vorher. Somit stellt sich die Frage, ob es sich um eine URV handelt. Denkbar wäre auch, dass der Ersteller den Artikel im Auftrag der Bühnen der Stadt Gera einstellte. Seine Benutzerdisk scheint darauf hinzudeuten: „Die Credits für Inhalt gehen an den Kollegen Eckerle, der die ganze Recherchearbeit geleistet hat“ (Felix Eckerle war Dramaturg der Produktion). Der Benutzer hat nur diesen einen Artikel angelegt und war seitdem nicht mehr hier aktiv. Was machen wir da? --Rodomonte (Diskussion) 17:24, 21. Mär. 2020 (CET)

Hallo Rodomonte, "die Credits für Inhalt" klingt ja sehr nach einer URV. Wollen wir bei dem Dramaturgen nachfragen? --Gnom (Diskussion) 18:25, 21. Mär. 2020 (CET)
Könnte das helfen? Die E-Mail-Adresse ist im Internet leicht zu finden. Ich wüsste aber nicht, was ich ihm konkret schreiben sollte. --Rodomonte (Diskussion) 11:33, 22. Mär. 2020 (CET)
Vielleicht nachfragen, ob er der Autor ist und ob er mit der Veröffentlichung in dem Artikel einverstanden ist. Wenn er nicht Autor ist, wäre die Frage, ob er den Autor kennt und etwas zur Freigabe für den Artikel mitteilen kann. -- Lapp (Diskussion) 17:40, 23. Mär. 2020 (CET)

Bild von Ernest Hemingway in Les Avants

Grüezi, ich würde eines dieser beiden Bilder von Ernest Hemingway gerne im Artikel Les Avants nutzen. Januar 1923, Stempel auf der Rückseite sagt »F. Erismann, Photo-Hall, Montreux«, Author and Copyright Status »Unknown«. Ist dies möglich oder nicht? Danke für die Hilfe! --Bahnwerker (Diskussion) 18:27, 10. Mär. 2020 (CET)

Corona-Simulationen

In der Grafikwerkstatt haben Benutzer:Markus Bärlocher und Benutzer:Blutgretchen nach einem Nachbau für diese und diese Simulationen der Verbreitung des Coronavirus gefragt. Bei uns würde das aus technischen Gründen auf Videos der Simulationen hinauslaufen.

Müssen wir da überhaupt etwas nachbauen? Die Simulationsergebnisse an sich haben ja keinen Urheber, und sonst sehe ich da keine Schöpfungshöhe. --Universalamateur (Diskussion) 15:02, 23. Mär. 2020 (CET)

@Universalamateur: #Public Domain gif. Habitator terrae Erde 15:05, 23. Mär. 2020 (CET)
Prima: die beiden Simulationen und Ergebnisgrafiken nebeneinander sind noch intuitiver verständlich. Nun noch den Text in Deutsch und dann ab auf die Hauptseite :-) Gruss, --Markus (Diskussion) 15:42, 23. Mär. 2020 (CET)
Nachbauen müssen wird das für die deutschsprachige Wikipedia einfach kopieren, geht nicht. Habitator terrae Erde 16:09, 23. Mär. 2020 (CET)
Wenn wir herausfinden, wer der/die Urheber sind, kann man nachfragen und vielleicht die Genehmigung für WP erhalten. Geschützt ist das konkrete Werk. URV ist nicht nur die Kopie durch cut and paste. Jede Kopie, egal wie hergestellt, ist eine URV. Wenn man den Quelltext anschaut und dann aus der Erinnerung nachprogrammiert, kann das auch eine URV sein. Ausnahme wäre eine freie Neuschöpfung, die lediglich die Grundidee, die dargestellte Information zur Verbreitung von Infektionen und andere nicht geschützte Elemente enthält. -- Lapp (Diskussion) 17:46, 23. Mär. 2020 (CET)
Ich hatte gestern die verantwortliche Daten-Redaktion vom BR angeschrieben. Gestern Abend haben sie unkompliziert geantwortet, dass wir einfach ein gif machen und auf Commons hochladen können, bitte mit Quellenverweis "BR Data" und Link auf den Longread. Habe soeben mit der Redakteurin telefoniert: wir können Code und Grafik frei benutzen. Unverändert oder verändert. Wir können auch einfach ein QuickTime-Screevideo ziehen. Wir sollen einfach loslegen, ich soll ihnen schreiben, unter welcher Copyleft- CC-by-SA Lizenz wir es gerne hätten, und sie würde dann die formale Freigabe schnellstmöglich nachreichen (könne wegen Corona ein paar Tage dauern). Gruss, --Markus (Diskussion) 09:25, 24. Mär. 2020 (CET)
Klasse gemacht! Herzlichen Dank für den Einsatz! -- Lapp (Diskussion) 18:16, 24. Mär. 2020 (CET)
Danke für die Blumen, aber das war nun wirklich nicht schwierig.Nur: wie geht es jetzt weiter? Wenn Du mir sagst, welche Lizenz wir für diese Daten-/Bilderspende wir gerne haben wollen, gebe ich das gerne weiter. Dann brauchen wir noch jemanden, der die Inhalte abholt und nach Commons schiebt. Und dann noch jemanden, der damit etwas Sinnvolles macht: Im Corona-Artikel, auf der Hauptseite, incl. passendem Text, so dass die Leser das möglichst hilfreich verstehen.
Mir fehlt bei Wikipedia ein Kollaborations-Tool und ein Team, mit dem man zeitnah zusammenarbeiten kann, oder zumindest eine "Börse", wo man gezielt und simpel Mitstreiter findet... Gruss, --Markus (Diskussion) 12:39, 26. Mär. 2020 (CET)
PS: inzwischen hat die Grafikwerkstatt die Simulation nachgebaut
Hallo Markus, wir wünschen uns zum Beispiel die Lizenz "CC BY-SA 4.0".
Zu deinem weiteren Punkt: Das Kollaborations-Tool der Wikipedia ist leider das bestehende Netz aus Diskussionsseiten. Du kennst schon die Redaktion Medizin, oder? Vielleicht sind die Facebook-Gruppe oder der Telegram-Kanal auch etwas für dich. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:10, 26. Mär. 2020 (CET)
Nur, wenn man das nachprogrammierte Programm veröffentlicht. --Universalamateur (Diskussion) 22:25, 27. Mär. 2020 (CET)

Ausschnitte in YouTube-Videos

Ich habe mal eine ganz allgemeine Frage zu YouTube-Videos. Man sieht immer mal, dass ein YouTube in seine/ihre Videos auch Ausschnitte von Filmen einbaut oder Abbildungen aus Büchern zeigt, in aller Regel also Materialien, die entweder nach dem deutschen Urheberrecht oder aber einem anderen Recht, z.B. dem US-amerikanischen Copyright, geschützt sind. Inwiefern ist denn soetwas gestattet. Handelt es sich dabei um Bildzitate, die geduldet werden? Gibt es da eine fest Grenze (z.B. bis zu 10 Sekunden Video ist erlaubt)? Muss man bei soetwas dann Quellenangaben angeben? 130.226.41.20 17:44, 27. Mär. 2020 (CET)

Bildzitate kommen in Betracht, wenn das Video ein eigenständiges Werk ist - aber ich bin kein Jurist oder eine rechtsprechende Kammer;-) Viele Grüße, --Fabian RRRR (Diskussion) 17:51, 27. Mär. 2020 (CET)
Binichauchnich aber WP:BR#Bildzitate. Habitator terrae Erde 17:53, 27. Mär. 2020 (CET)

Kaethe Sasso - Hochladen eines Zeitschriften-Scans von 2016?

Ich wuerde gerne zu Kaethe Sasso ein interessantes Interview aus der Kulturzeitschrift "morgen" (hrsg. von der Kulturabteilung des Landes Niederoesterreich) aus dem Jahr 2016 hochladen, das ich selbst eingescannt habe. Es handelt sich um genau eine Seite. Unter welchen Bedingungen kann man das tun? Ich habe schon damals bei der Kulturabteilung angefragt, aber da war man mit meiner Frage sichtlich ueberfordert, hat mich hin- und herverwiesen, bis ich es schliesslich aufgegeben habe, denn ich will ja eigentlich nur in meiner Freizeit anderen einen interessanten Text zugaenglich machen. Aber jetzt ist der Artikel ja schon 4 Jahre alt, und auf dem Scan habe ich natuerlich die Quelle angegeben. Beim Unterrichten darf man meines Wissens kurze Texte verwenden, wenn man die Quelle dazu angibt. Bei Wikipedia gilt das anscheinend nicht? Oder etwa doch? Gerne haette ich das Scan hier gleich beigelegt, aber ich weiss nicht, wie das geht. --ChristineMariaKasper (Diskussion) 12:14, 28. Mär. 2020 (CET)

Geht wohl kaum, nur 70 Jahre nach dem Ableben des Autors (es sei denn, die Zeitsxchrift selber hat der Seite eine freie Lizenz erteilt, was ich nicht glaube). Du kannst es unter Berücksichtigung unserer Wikipedia:Zitierregeln zitieren (dann wohl auszugsweise...). -jkb- 12:29, 28. Mär. 2020 (CET)
(nach BK) Hallo @ChristineMariaKasper:. Damit wir den Scan hier verwenden dürfen, brauchen wir eine Freigabeerklärung der Zeitschrift (und des Fotografen, sofern ein Foto dabei ist). Hierbei muss die Zeitschrift eine der hier gelisteten freien Lizenzen sich auswählen und diese im Freigabetext vermerken. Dafür solltest du im Vorfeld nochmal mit der dortigen Redaktion Kontakt aufnehmen, damit diese das mit ihrer Rechtsabteilung klären können. Gemein ist immer, dass alles, was hier hochgeladen wird, frei verwendbar, kostenlos, veränderbar und auch kommerziell verwertbar sein muss. 4 Jahre ist im Übrigen eine sehr kurze Zeit, denn der Text ist bis 70 Jahre nach Tod des Schreibers geschützt, also bis ins nächste Jahrhundert hinein noch vermutlich. Was du im Unterricht darfst, ist eine Ausnahmeregelung, die im Übrigen alle ppar Jahre neu aufgelegt wird: für den Unterricht darfst du Presseartikel vollständig unter Quellenangabe deinen eigenen Schülern zu Verfügung stellen (nicht allen, nicht öffentlich, nur deiner Klasse), wobei jedoch ein Veränderungsverbot besteht. Siehe auch www.schulbuchkopie.de, oder gleich direkt im Vertrag (PDF). -- Quedel Disk 12:30, 28. Mär. 2020 (CET)

Ich wollte das Bild in den Artikel zu Mary Nótár einfügen. Bei der Bildbeschreibung wird jedoch der Fotograf Bence Barsony als Urheber genannt und nicht derjenige, der das Bild hochgeladen hat. Kann ich das Bild benutzen oder besser nicht? --JasN (Diskussion) 22:28, 30. Mär. 2020 (CEST)

JasN: Besser erstmal nicht. Es fehlt die Genehmigung des Fotografen/Rechteinhabers. Diese habe ich soeben angefordert. Wenn sie innerhalb von 7 Tagen nicht kommt, wird das Foto gelöscht. (nicht signierter Beitrag von Raymond (Diskussion | Beiträge) 07:57, 31. Mär. 2020 (CEST))

Screenshot von Textadventure

Hallo zusammen,
ich hatte einen Screenshot von einem Textadventure hochgeladen. Krd hat ihn gelöscht, da er die Schöpfungshöhe als erreicht ansah. Mangels detaillierter Sachkenntnis kann ich das nicht grundsätzlich als falsch abtun, möchte aber nach kurzer Diskussion hier um Expertise bitten. Ich habe die fragliche Datei zur Ansicht bei einem Pichoster hochgeladen. Meine Argumente:

  1. Es handelt sich nach meinem Verständnis um einen Gebrauchstext.
  2. Dieser ist computergeneriert. Der Autor des Spiels hat zahlreiche Textfragmente vorgegeben, das Computerprogramm fügt diese in Abhängigkeit von den Eingaben des Spielers und dem aktuellen "Status" des Spiels zu ganzen Sätzen zusammen. Das scheint mir beim Überfliegen von Urheberrecht.de keine Schöpfungshöhe für den generierten Text zu generieren. Für den Quellcode natürlich schon.
  3. Die Darstellung erfolgte nicht durch das Programm des Herstellers, sondern durch ein Freeware-Programm.
  4. Teile des Gesamttextes (nämlich die Eingaben, im Screenshot grün) stammen nicht vom Autor, sondern von mir. Die Gestaltung und Gruppierung der einzelnen Absätze erfolgt aufgrund dieser Eingaben.

Ich würde mich freuen, hier eine halbwegs belastbare Einschätzung zu erhalten.
Vielen Dank und viele Grüße, Grueslayer 20:17, 3. Mär. 2020 (CET)

Hallo Grueslayer. Zu deinen Fragen: Gebrauchstexte haben nicht (mehr) grundsätzlich einen anderen Anspruch an Schöpfungshöhe als andere Texte. Die Texte sind in ihrer Gänze zwar computergeneriert, jedoch - wie du geschrieben hast - durch Algorithmen und Textfragmente letztendlich vorgegeben, sonst wäre ja auch kein Spielablauf möglich und man würde irgendwelche sinnfreien Wörter aneinandergereiht bekommen. Insofern musste der Programmierer hier schon eine sprachliche und inhaltliche Arbeit vollbringen und sprachlich hand"werk"lich tätig sein. Die Darstellung (dein Punkt 3) an sich hat tatsächlich keinen Schutzcharakter und ist daher unerheblich. Allein schon der erste Abschnitt (und der ist nicht vom Programm zusammengesetzt) ist eindeutig schützbar. Was höchstens ginge wäre eine Beschränkung auf drei Antwortzeilen im Sinne eines Zitates, anhand derer man dann z. B. die dahinterstehenden Programmlogiken erklärt, aber dafür ist der Screenshot nicht gedacht. Ich kann mich daher nur krds Meinung anschließen. -- Quedel Disk 22:16, 3. Mär. 2020 (CET)

Zum Urheberrechtsschutz für ein computergeneriertes Bild gibt es eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts v. 16.1.2020 – 2 U 12/16.Kart GRUR 2020, 280, in der formuliert wird: Unter den Begriff der bildenden Kunst fallen alle eigenpersönlichen Schöpfungen, die mit den Darstellungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeit hervorgebracht werden. Diesen Schutz können grundsätzlich auch Computeranimationen oder -grafiken genießen, wenn sie nicht lediglich auf der Tätigkeit des Computers beruhen. Zu Gebrauchskunst hatte der BGH in der Entscheidung "Geburtstagszug" geschrieben: Eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers setzt voraus, dass ein Gestaltungsspielraum besteht und vom Urheber dafür genutzt wird, seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck zu bringen. Bei Gebrauchsgegenständen, die durch den Gebrauchszweck bedingte Gestaltungsmerkmale aufweisen müssen, ist der Spielraum für eine künstlerische Gestaltung regelmäßig eingeschränkt. Das Kammergericht hat Urheberrechtsschutz abgelehnt, da in dem dort entschiedenen Fall Bilder von der Software erstellt wurden, die keine Merkmale künstlerischer Gestaltung erkennen ließen und nicht mehr als eine handwerklich solide und technisch aufwendige Arbeit festgestellt werden konnte. -- Lapp (Diskussion) 11:05, 19. Mär. 2020 (CET)

Ist das auf einen Screenshot von einem Textadventure anwendbar? Viele Grüße, Grueslayer 22:14, 31. Mär. 2020 (CEST)
Es kommt darauf an. Um zu deinem Beispiel zu kommen: Die Textschnipsel sind nicht computergeneriert, sondern mennschgeschrieben. Es handelt sich dabei nicht um reine Gebrauchstexte, sondern um Unterhaltungs-Fiktion, für die wohl schon nach der alten Meinung des BGH die kleine Münze galt. Schon der erste Textblock (nach Time passes...) erreicht nmM bereits die notwendige Schöpfungshöhe, um selber urheberrechtlich geschützt zu sein. Dein Beispiel ist nicht für die Wikipedia geeignet. Нактаффэ 09:22, 2. Apr. 2020 (CEST)

Wikipedia Eintrag kopieren erlaubt?

Hallo,

darf ich einen kompletten Wikipedia Eintrag kopieren und diesen auf meiner HP mit Quellangabe bezogen auf Wikipedia einstellen oder würde das gegen ein Urheberrecht verstoßen? Es geht hierbei um das Thema Warane. Der Beitrag ist super geschrieben daher würde ich Ihn gerne auch auf meiner HP zur Verfügung stellen.

Grüße

Sebastian (nicht signierter Beitrag von 217.87.61.114 (Diskussion) 16:29, 31. Mär. 2020 (CEST))

Hallo Sebastion, unsere Regeln zur Weiternutzung von Text stehen unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Text, von Bildern unter Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung von Bildern und Mediendateien. Wenn Du nach der Lektüre noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne noch einmal melden. Viele Grüße, auch an die Warane, --emha db 16:45, 31. Mär. 2020 (CEST)


Hallo,

also so wie ich das jetzt raus gelesen habe darf man den Kompletten Text und die Bilder verwenden und Ihn in zum Beispiel anderen Homepage 1zu1 einfügen. Man sollte nur die Quelle nennen: www.wikipedia.de Ist das so richtig oder habe ich etwas übersehen? (nicht signierter Beitrag von 217.87.61.114 (Diskussion) 09:12, 2. Apr. 2020 (CEST)) Muss ich die Autoren nennen oder reicht ein verweis auf Wikipedia? (nicht signierter Beitrag von 217.87.61.114 (Diskussion) 09:37, 2. Apr. 2020 (CEST))

Hallo liebe IP. Hast du dir die obigen verlinkten Seiten angeschaut? Du darfst komplett Texte und Bilder übernehmen, musst dabei aber a) die Quelle nennen (Link zur Wikipedia-Seite) und die Autoren nennen (rechtlich nicht ganz sauber, aber akzeptiert ist es, wenn man einen Link zur Versionsgeschichte setzt). Ebenso musst du erwähnen, dass die Texte unter der CC-by-sa/3.0-Lizenz stehen (und einen Link auf die Lizenz setzen). Bei den Bildern musst du schauen, was die jeweiligen Lizenzbedingungen aussagen, für Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz gilt entsprechend das Gleiche wie beim Text (Quelllink zum Bild, Nennung des Fotografen, Lizenz + Link zur Lizenz). Bei Bildern kannst du auch den https://lizenzhinweisgenerator.de/ nutzen, der spuckt dir sogar fertiges HTML aus mit den lizenzkonformen Angaben. -- Quedel Disk 01:49, 4. Apr. 2020 (CEST)

Schöpfungshöhe von File:COVID-19 Austria.svg

einfache Grafik urheberrechtlich geschützt

Ich habe ein Grafik von https://www.facebook.com/DiePressecom/photos/a.59623667363/10156677668942364 abgezeichnet/vektorisiert, überschreitet diese die Schöpfunghöhe?

Zahlen, Daten und Fakten sind doch nich urheberrechtlich schützbar, schrift wurde geändert, achsen sind anders postitioniert, farben könnte ich ändern fall es hilft.

@Fabian RRRR: You taged it as copyrightviolation. Do you think it is above the treshold of originality for diagrams ?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 17:15, 27. Mär. 2020 (CET)

Ja, Zahlen sind nicht schützbar. Aber die grafische Komposition schon, die finde ich ziemlich übereinstimmend, drei abflachende Gaussverteilungen oder ähnlich, in einem Koordinatensystem mit übereinstimmenden Höhen und Zeitverhältnis
Viele Grüße, --Fabian RRRR (Diskussion) 17:57, 27. Mär. 2020 (CET)
PS.: Die Darstllung scheint auch nicht mit den Angaben der TU Wien übereinzustimmen, das macht es besonders problematisch.
Da kann die Grafik bzw. der Grafiker aber auch wenig dagegen machen, wenn sich Daten in einem gängigen Koordinatensystem nach einer Gaussverteilung anordnen. Vielleicht sollte man Gauss fragen. MfG --Regio (Fragen und Antworten) 18:18, 27. Mär. 2020 (CET)
Klar. Mein Punkt sollte sein, dass es der Gausskurven drei sind, die in einem bestimmten Höhenverhältnis und zudem auch auf der x-Achse in gleicher Streckung und mit gleicher Position der Maxima dargestellt sind.
Grüße, --Fabian RRRR (Diskussion) 21:17, 27. Mär. 2020 (CET)

Solche Graphen kann man doch ganz leicht selbst erstellen, wenn man Zugriff auf die entsprechenden Daten hat. Dann spart man sich das Kopieren bestehender Grafiken. -- Chaddy · D 21:38, 27. Mär. 2020 (CET)

Da die Daten von http://www.dwh.at/de/neues/corona-worst-case-szenario-und-gegenmassnahmen/ sind und daten nicht schützbar sind ist es mMn unter der Schöpfunghöhe.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 12:18, 12. Apr. 2020 (CEST)

Urheberrecht für Familienphoto (1951), das von kommerziellem Photograph erstellt wurde

Gleich vorab: ich bin ein Greenhorn in Urheberrechtsfragen. Ich habe vor einiger Zeit den Artikel Susanne Engelmann verfasst und bin betreffend einige Detailfragen in Kontakt mit ihren Nachkommen. Diese haben mir auch ein Familienphoto zur Verfügung gestellt. Es wurde 1951 von einem professionellen Photographen (Walter Musche, Gera) aufgenommen und niemals publiziert. Der derzeitige Inhaber des Abzugs (ein Enkel) hat mir die Verwendung auf Wikipedia ausdrücklich per E-Mail erlaubt. Ich hätte nach "Bauchgefühl" vermutet, dass das Bild problemlos nach CC BY 3.0 veröffentlich werden könnte, zumal der Photograph zwar sicher < 70 Jahre verstorben ist, das Bild jedoch wohl als Familienphoto nie veröffentlich wurde und > 25 Jahre alt ist. Alle abgebildeten Personen sind verstorben. Die zuletzt verstorbene abgebildete Person ist erst 2019 verstorben, ihr Sohn ist jedoch mit der Veröffentlichung einverstanden. Alle anderen sind > 10 Jahre verstorben. Der UploadWizard scheint mir dieses Upload nicht zu empfehlen, ebenso der Entscheidungsbaum für Bildrechte. Wie ist vorzugehen? Vielen Dank im voraus! --Kuhni74 (Diskussion) 20:24, 30. Mär. 2020 (CEST)

und was sagen die Erben von Walter Musche (1898-1983) dazu? Seine Tochter, die Fotografin Ursula Arnold, ist auch schon gestorben (2012), da musst du noch ein bisschen weiterforschen.
Ohne ein Plazet aus der Ecke geht imho vor 1983+70+1=2054 gar nichts. Aber vielleicht sehen die Experten hier das ja anders. --Goesseln (Diskussion) 20:35, 30. Mär. 2020 (CEST)
Vielen Dank, das leuchtet mir ein bis darauf, dass ich eben vermutet hätte, dass bei unpublizierten Familienphotos andere Regeln gelten könnten. Möglicherweise ist Ursula Arnolds Sohn dieser Andreas Arnold, aber mit diesem Namen gibt es allein in Leipzig eine Menge... Ich werde es mal über das Stadtarchiv Gera versuchen, wohin Andreas Arnold den Nachlass von Walter Musche übergeben hat. --Kuhni74 (Diskussion) 21:26, 30. Mär. 2020 (CEST)
Ich glaube unpubliziert macht es eher schlimmer und im schlimmsten Fall sind wir dann bei 2090. --Ailura (Diskussion) 14:22, 31. Mär. 2020 (CEST)
Warum wird es unpubliziert schlimmer? weil dann der Publizist weitere 25 Jahre Bildrecht ab Erstveröffentlichung beanspruchen könnte? --Kuhni74 (Diskussion) 14:31, 31. Mär. 2020 (CEST)
Veröffentlichungsrecht ist ein Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 12 UrhG. Das bedeutet Erstveröffentlichung, dürfte hier aber kein Thema sein, da das Bild scheinbar an die Familie verkauft wurde, womit dann das Veröffentlichungsrecht ausgeübt und erledigt ist. Was genau mit der Familie vereinbart wurde, wäre spannend und könnte helfen. Dabei wäre auch die Frage zu klären, ob dieser Enkel im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auch Eigentümer der Fotografie und damit Inhaber der Nutzungsrechte geworden ist, die der Fotograf damals übertragen hat. Soweit nichts zu ermitteln ist, sollten wir vorsichtig sein. --Lapp (Diskussion) 17:20, 31. Mär. 2020 (CEST)
Meinen Sie, dass zu klären ist, was Walter Musche 1951 mit der Familie vereinbart hat (das wird wohl schwerlich zu klären sein, aber er wird wohl einfach ein Photo gemacht und einen Abzug gegen Geld übergeben haben?), oder meinen Sie den Schriftverkehr von 2020, den ich mit der Familie hatte (das ist ein Leichtes)? Was den Enkel betrifft, so meinen Sie, dass er als Inhaber nicht automatisch auch rechtmäßiger Eigentümer im Sinne aller Rechte sein könnte? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein einzelnes Familienphoto in einem Testament erwähnt ist, oder? --Kuhni74 (Diskussion) 17:47, 31. Mär. 2020 (CEST)
Leider kommt es wirklich darauf an, ob und wenn ja was genau Walter Musche 1951 mit seinen Auftraggebern vereinbart hat. Hat er nichts (ausdrücklich) vereinbart, richtet sich der Umfang der übertragenen Rechte nach der Zweckübertragungslehre § 31 Abs. 5 UrhG. Übertragen werden die Verwertungsrechte, die nach dem Zweck des Vertrages zu übertragen sind. Alle anderen Rechte bleiben beim Urheber und sind ggfls. gegen zusätzliche Vergütung zu erwerben. Was oben zu lesen war klingt nach Familienalbum, nicht nach Veröffentlichung im Internet. Dann liegen die Verwertungsrechte noch bei den Erben des Fotografen. Was den Enkel betrifft hatte ich nicht Testament geschrieben, sondern Erbauseinandersetzung. In der Regel werden Fotos nicht einzeln im Testament zugewiesen. Dann verteilen die Erben oft das Erbe untereinander. Das würde reichen, ist aber auch notwendig. Durch die Erbteilung hat der Enkel aber nur, was vorher die Erblasser hatten, nicht mehr. --Lapp (Diskussion) 19:52, 31. Mär. 2020 (CEST)
@Lapp:, @Habitator terrae:, @Goesseln: Der Erbe von Musche (der auch vor einigen Jahren dessen Nachlass dem Stadtarchiv Gera übergeben hat) hat mir nun per E-Mail die Einwilligung gegeben. Wie ist nun vorzugehen? --Kuhni74 (Diskussion) 18:40, 6. Apr. 2020 (CEST)
@Lapp:, @Habitator terrae:, @Goesseln: darf ich nochmal nachfragen? --Kuhni74 (Diskussion) 11:47, 14. Apr. 2020 (CEST)
Am sichersten wäre folgende Variante:
  1. Den Erben fragen, ob er herausfinden könnte, wer das Foto gemacht hat.
  2. Des Fotografen Erben herausfinden.
  3. Sich von all diesen und all den Erben des ursprünglichen Auftragsgeber eine Genehmigung holen.
So wären alle, die irgendwelche Rechte daran haben könnten gefragt.
Die Frage ist nur, wie praktikabel die Variante ist...
Habitator terrae Erde 12:04, 14. Apr. 2020 (CEST)
@Habitator terrae: Sorry, vielleicht äußerte ich mich zu unklar (der Thread ist schon etwas unübersichtlich). Die Erben der abgebildeten Personen (Engelmann, Müller) haben per E-Mail zugestimmt. Jüngst hat auch der oben angeführte Andreas Arnold, der Erbe des Photographen Walter Musche, per E-Mail zugestimmt. Ist damit das Erfordernis erfüllt? --Kuhni74 (Diskussion) 13:43, 14. Apr. 2020 (CEST)
@Kuhni74: Das ist ja super! Wenn Andreas Andreas Arnold der einzige Erbe des Fotografens sind und so alle Erben berücksichtigt sind, können wir jetzt zum bürokratischen Teil kommen (Das gilt natürlich nur unter der Bedingung, dass die Erben das Bild auch für die Benutzung außerhalb der Wikipedia erlauben):
Ein Problem, dass sehr viel Bürokratie verursachen könnte, könnte sein, dass alle, die infrage kommen, zugestimmt haben, aber nicht klar ist, welche der Zustimmungen nun die richtige ist. Das sollte jetzt aber unser OTRS-Team mit Dir klären. Mit der Dokumentation der ganzen Freigaben kenne ich mich nicht so gut aus. Habitator terrae Erde 13:54, 14. Apr. 2020 (CEST)
macht es nicht zu kompliziert: wenn der Erbe des Fotografen ein OTRS-Ticket ausfüllt, dass er das Bild freigibt, dann muss das reichen. in my humble opinion. --Goesseln (Diskussion) 14:08, 14. Apr. 2020 (CEST)
@Habitator terrae: Vielen Dank für den Verweis auf OTRS, das klingt ja sehr kompliziert (wenn ich auch gut verstehen kann, dass dieses Prozedere wohl aufgrund vielfachen Missbrauchs historisch entstanden sein wird). Herr Arnold ist ein älterer Herr, der vermutlich wenig Ahnung von CC hat. Ich werde das Bild mal mit dem OP-Tag hochladen und ihm die Vorgangsweise mit der Mail-Vorlage schicken, hoffe, das klappt dann. @Goesseln: wie / wo füllt man ein OTRS-Ticket aus? --Kuhni74 (Diskussion) 14:19, 14. Apr. 2020 (CEST)
Einverständniserklärung (Rechte-Inhaber). --Goesseln (Diskussion) 14:28, 14. Apr. 2020 (CEST)
Okay, danke, so eine Mail-Vorlage hab ich oben gemeint, mach ich! --Kuhni74 (Diskussion) 14:42, 14. Apr. 2020 (CEST)
@Kuhni74: Danke für Deinen Einsatz! --Lapp (Diskussion) 17:48, 14. Apr. 2020 (CEST)
Danke für alle HelferInnen! Bild ist online! --Kuhni74 (Diskussion) 18:34, 14. Apr. 2020 (CEST)
@Kuhni74: Es fehlt noch eine allgemeine Lizenz. Die Bilder müssen für alle zum Weiterverbreiten lizensiert werden, damit sie in der Wikipedia benutzt werden können. Was hast Du mit dem Erben abgesprochen?
  • Gleiches wie die Texte der Wikipedia: Name muss genannt werden und Abänderung nur unter gleicher (oder ähnlicher Lizenz). --> {{CC-BY-SA-3.0}} (oder, nicht vollkommen das gleiche wie bei den Texten der Wikipedia, da neuere Version, {{CC-BY-SA-4.0}})
  • Nur der Name muss genannt werden --> {{Attribution}}, als sehr viel ausführlichere Creative-Commons-Version {{CC-BY-4.0}}
  • Alle dürfen alles mit mein Bildchen machen --> {{Copyrighted free use}}, als etwas ausführlichere Creative-Commons-Version {{CC-0}}
Ohne Lizenz werden die Bilder normalerweise auf Commons nach ner Woche gelöscht, es empfiehlt sich also das abzuklären.
Habitator terrae Erde 19:29, 14. Apr. 2020 (CEST)
Oops, na klar, das hab ich dann ganz vergessen (bzw. dachte, das trägt dann das OTRS-Team ein aufgrund der Einverständniserklärung) - in dem Mailvorschlag, den ich dem Erben geschickt habe, steht CC-BY-SA-4.0 drin, das hab ich daher soeben auch in der Datei schon nachgetragen. Darf ich artig bitten, die Seite nochmal anzuschauen? Vielen Dank! --Kuhni74 (Diskussion) 21:00, 14. Apr. 2020 (CEST)
<<<
Noch zwei Kleinigkeiten
  • Das self| muss gestrichen, Du bist ja nicht selber der*die Urheberrechtsinhaber*in.
  • Sollte das mit der Lizenz vorher mit den Erben abgesprochen sein. Geh mal davon aus, dass es passiert ist.
Habitator terrae Erde 21:24, 14. Apr. 2020 (CEST)
Vielen Dank, das "self" habe ich gestrichen (das kommt von Copy-and-Paste, wenn man sich nicht auskennt...) und einen Parameter für die Namensnennung eingegeben, ist das so richtig? Die Lizenz ist abgesprochen, danke! Wie lange ist üblicherweise die Frist, während der das OTRS-Team zuwartet, bis die schriftliche Zustimmungserklärung eintrudelt? Ich nehme an, dass bei Verstreichen dieser Frist das Bild kommentarlos gelöscht wird? Oder werde ich vom OTRS-Team vorher kontaktiert? --Kuhni74 (Diskussion) 11:17, 15. Apr. 2020 (CEST)
Perfekt! Zu den Fristen: Erst gibt es 30 Tage die Vorlage {{OTRS pending}}. Danach wirst Du auf Deiner Disk informiert und nach 15 Tage wird das Bild mit der Vorlage {{No OTRS permission}} gelöscht. Ich würde aber dringend davon abraten die 45 und auch 30 Tage, die sich daraus ergeben, voll auszureizen. Das OTRS-Team soll häufig überlastet sein, und da ist es natürlich schlau schnell zu sein. Habitator terrae Erde 12:56, 15. Apr. 2020 (CEST)
Die Zustimmungserklärung wurde heute an das OTRS-Team übermittelt und das Bild freigegeben. Damit erledigt. Danke allen Helfern! --Kuhni74 (Diskussion) 20:08, 5. Mai 2020 (CEST)
@Lapp: Wie wird bei einem Verkauf an eine individuelle Familie etwas der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, was eine Bedingung für eine Veröffentlichung ist? Habitator terrae Erde 21:41, 31. Mär. 2020 (CEST)
@Habitator terrae:Gute Frage. Es kommt darauf an, ob man im Urheberrecht einen einheitlichen Begriff der Veröffentlichung annimmt oder ob man - wie ich bei meiner Antwort oben - von einem abweichenden Begriff bei § 12 UrhG ausgeht. Konkret hatte ich mich auf einen Kommentar bezogen: "Veräußert der Urheber ein Originalwerk der bildenden Künste oder das Original eines Lichtbildwerkes, so liegt hierin in der Regel eine Ausübung seines Veröffentlichungsrechts." (Wandtke/Bullinger/Bullinger, 5. Aufl. 2019, UrhG § 12 Rn. 11) Dabei wird dann auf § 44 Abs. 2 UrhG abgestellt. Aber auch das ist eine Frage, die geklärt sein müsste, da hast Du Recht. -- Lapp (Diskussion) 11:31, 1. Apr. 2020 (CEST)
Nur als kleine Anmerkung: Eine Veröffentlichung (Publizierung) liegt aber nur dann vor, wenn sie erlaubterweise geschieht, weshalb es sehr wichtig ist, es jetzt genau abzuklären, um nicht noch mehr Unsicherheit zu erzeugt wird. Habitator terrae Erde 14:34, 31. Mär. 2020 (CEST)
@Kuhni74: Im übrigen reicht eine Genehmigung für die Verwendung auf Wikipedia nicht aus (Siehe WP:Textfreigabe). Habitator terrae Erde 13:54, 31. Mär. 2020 (CEST)
Sie meinen damit, dass das Photo dann ja auch außerhalb der WP, sofern die gleiche Lizenz angegeben ist, verwendet werden kann, oder? --Kuhni74 (Diskussion) 14:31, 31. Mär. 2020 (CEST)
Ja, so ungefähr. Habitator terrae Erde 14:35, 31. Mär. 2020 (CEST)

Frage zur Löschung

Vorab: Zunächst zweifle ich das Vorgehen zur Löschung erstmal nicht an. Ich weiß ja (noch) nicht genau, warum es so geschehen ist. Deshalb möchte ich die Grundlage dazu nachvollziehen können. Leider klärt mich die Diskussionsseite https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Files_in_Category:Siku_(toy_vehicles) und die dort verlinkte Seite https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Derivative_works#I_know_that_I_can't_upload_photos_of_copyrighted_art_(like_paintings_and_statues),_but_what_about_toys?_Toys_are_not_art! auch nicht hinreichend auf, als dass ich den Vorgang verstehen würde. Vielleicht mag mir hier jemand verständlich erläutern, was geschehen ist. Vielen Dank! --JNM (Diskussion) 11:56, 25. Mär. 2020 (CET)

Der Löschung zugrunde liegt die Annahme, dass die Fahrzeugmodelle eigenen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dieser Ansicht stelle ich mich jedoch entgegen, da es sich bei den Modellautos um originalgetreue Reproduktionen ohne eigene künstlerische Gestaltung handelt - eine eigene künstlerische Gestaltung ist hier auch gar nicht gewünscht, da die Autos ja möglichst detailgetreu den Originalen entsprechen sollen. Was anderes wäre es bei eigenkreierten Phantasiefahrzeugen, was hier aber soweit ich das sehe nicht der Fall ist.
Die Löschung ist also fehlerhaft und sollte rückgängig gemacht werden. -- Chaddy · D 17:17, 25. Mär. 2020 (CET)
@Chaddy: - Kannst du in diesem Fall die dortige Begründung auf c:User:Elcobbola/Models widerlegen? Oder ist da vielleicht eine Diskrepanz zwischen US-Recht und unserem, so dass die auf Commons tatsächlich nicht möglich, hier aber behaltbar wären? Ich hab mich jetzt nicht weiter damit auseinandergesetzt, weil die Zeit fehlt. -- Quedel Disk 16:39, 27. Mär. 2020 (CET)
Wie ich auf Commons schon geschrieben habe sehe ich keinen großen Spielraum für persönliche Schöpfung. Persönliche schöpferische Leistung ist dabei gar nicht erwünscht, weil die Modelle ja den Originalen möglichst ähneln sollen. Bei Fantasiefahrzeugen, die sich die Modellbauer selbst ausgedacht haben, mag das anders aussehen. Aber soweit ich sehe wurden da ja eigentlich durchweg Fotos von Modellen echter Fahrzeuge gelöscht bzw. stehen derzeit zur Löschung.
Mit dem US-Recht kenne ich mich aber nicht so gut aus. Außerdem hab ich keine allzu große Lust auf lange Diskussionen auf Commons. Das hab ich schon öfters versucht und es führt meistens zu nichts. Ich denke, es wäre wohl das Beste, die Fotos mit Hilfe eines Commons-Admins hier lokal neu hochzuladen. -- Chaddy · D 18:30, 27. Mär. 2020 (CET)
Hallo Chaddy, vielen Dank für die Antworten, auch an Quedel!
"Mit dem US-Recht kenne ich mich aber nicht so gut aus. Außerdem hab ich keine allzu große Lust auf lange Diskussionen auf Commons."
Das kann ich gut nachvollziehen und hab viel Verständnis dafür. Im Ergebnis bleibt für mich der Schluss, dass es global verschiedene Auffassungen zum Thema gibt. Ich hab aber auch keine große Lust, mir von hier aus (D) die US-amerikanischen Sichtweise zu erarbeiten und die dann quasi im "vorauseilenden Gehorsam" von hier aus konkret zu berücksichtigen. Vielleicht ist das zu kurz gedacht?!?... Mit bestem Gruß --JNM (Diskussion) 13:02, 30. Mär. 2020 (CEST)

commons:Commons:Deletion requests/File:Minichamps Rossi noBG 01.jpg, commons:Commons:Deletion requests/File:LaFranceFireEngine.jpg, commons:Commons:Deletion requests/Files in Category:Bingo Toys und commons:Commons:Deletion requests/File:Wiking-Modell VW 1303 (um 1975).JPG wurden nun gelöscht. Ich schlage vor, diese Fotos (und auch diese) hier lokal hochzuladen. Ping auch an Benutzer:Spurzem -- Chaddy · D 23:45, 29. Apr. 2020 (CEST)

Hallo Chaddy, danke für den Hinweis. Bei dem Vorgehen der Löschantragsteller kann man nicht nur die Lust an weiterer Auseinandersetzung verlieren, sondern auch die Lust, Bilder in die Commons hochzuladen, die einen größeren Aufwand erfordern. Das Wiking-Autochen hat zum Beispiel mehr Mühe gemacht als so manches Knipsbildchen, von denen es nur so wimmelt. Märklin sieht übrigens keine Notwendigkeit, die Freigabe für Fotos ihrer Spielzeuge zu erteilen. Das sei nur nötig, wenn ich Bilder aus ihren Katalogen reproduziere. Diese Information erhielt ich vor zwei Tagen. Bei Wiking warte ich noch auf Anwort. Viele Grüße -- Lothar Spurzem 00:09, 30. Apr. 2020 (CEST)
Naja, die Adminrechte auf Commons werden halt leider nicht danach vergeben, wer Ahnung von Urheberrechten hat, weshalb da oft ziemlich schräge Entscheidungen geschehen. Hinzu kommt, dass "Urheberrecht+Commons" zugegeben schon auch tatsächlich extrem komplex ist, da die Dateien dort ja im Herkunftsland und in den USA frei sein müssen, weshalb es dort also theoretisch fast 200 verschiedene Rechtslagen zu berücksichtigen gibt. -- Chaddy · D 00:21, 30. Apr. 2020 (CEST)
Uh mann, Spielzeuge nicht als "Nutzobjekte" (Utilitarian objects) zu deklarieren, ist in meinen Augen sehr weltfremd. In Spielverhalten der Tiere wird es deutlich, dass bei diesem Verhalten eingesetzte Objekte einen für das Individuum lebenswichtigen Zweck erfüllen... Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 08:30, 30. Apr. 2020 (CEST)