Brit Mila
Die Brit Mila (auch: Berit Mila; hebräisch ברית מילה, dt. „Bund der Beschneidung“, jiddische Aussprache Brismile, abgekürzt: Briss) ist die (partielle) Entfernung der Vorhaut des männlichen Gliedes (Zirkumzision) nach jüdischem Brauch. Durchgeführt wird sie durch einen Mohel, den Beschneider, der in der Praxis der Brit Mila ausgebildet wurde.[1]
Die Beschneidung ist im Judentum weit verbreitet. Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, ob die Beschneidung ohne[2] oder mit Betäubung[3] durchgeführt werden soll. Brit Schalom, ein Ritus ohne Verletzung des Kindes, wird in Teilen des nicht-orthodoxen Judentums als Alternative gesehen; sie ist deutlich weniger verbreitet als die Brit Mila.
Religiöse Tradition [Bearbeiten]
Die Brit Mila wird im Judentum als Eintritt eines männlichen Nachkommen in den Bund mit Gott angesehen. Diesen Bund ging Gott nach jüdischer Überlieferung mit Abraham (und seiner Familie) ein; er wird auch als „abrahamitischer Bund“ bezeichnet. In Gen 17,10–14 EU heißt es:
„Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen […] Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden.“
Sie findet am achten Lebenstag des Knaben statt. Falls der Säugling schwach oder kränklich ist, wird sie verschoben. Falls die Beschneidung versäumt wurde, soll sie spätestens mit Vollendung des 13. Lebensjahres vollzogen werden.[4] Die Beschneidung wird begleitet von verschiedenen Brachot (Segen) und ist nur in Verbindung mit diesen gültig. Sie wird von einem Mohel durchgeführt, d. h. einem für Beschneidungen ausgebildeten Fachmann. In Israel sind unter den vom Oberrabinat anerkannten 400 Mohelim 20 Ärzte, die die Brit Mila mit örtlicher Betäubung praktizieren, die restlichen 380 führen die Brit Mila ohne Betäubung durch.[5]
Die Brit Mila ist eines der 248 Gebote der Mitzwot, den 613 einzelnen Pflichten des Judentums. Auch jeder männliche Proselyt muss sich vor dem Übertritt zum Judentum beschneiden lassen. Falls der Übertretende schon beschnitten ist, fordert das orthodoxe Judentum eine symbolische zweite Beschneidung („Tippat Dam“, hebr. „Blutstropfen“, d. h. Vornahme einer kleinen Inzision, bei der mindestens ein Blutstropfen sichtbar wird), während dies bei liberalen/progressiven Juden nicht durchgängig der Fall ist.
Unterschiedliche Sichtweisen und Ausübung innerhalb des Judentums [Bearbeiten]
Orthodoxes und liberales Judentum [Bearbeiten]
Das orthodoxe Judentum ist der Auffassung, dass die Tora (sowohl die schriftliche Tora, wie sie in der hebräischen Bibel überliefert wurde, als auch die mündliche Tora, die im Talmud verschriftlicht wurde) Mose am Sinai von Gott offenbart wurde und dass deshalb die biblischen Gebote verbindlich sind. Das liberale Judentum betrachtet die Offenbarung der Tora als von (göttlich inspirierten) Menschen übermittelt, sodass es für die Interpretation der Gebote größere Spielräume hat.
Für die Behauptung, es gäbe im Alten Testament (jüdische) Ausnahmen − wie Mose und Hiob, die nicht beschnitten waren −,[6] lassen sich in der Hebräischen Bibel keine Belege finden.
Dem israelischen Anthropologen und Soziologen Nissan Rubin, Professor an der Bar-Ilan-Universität, zufolge enthielt die jüdische Beschneidung in den ersten beiden Jahrtausenden nicht die Periah, das (somit restlose) Abschaben der inneren Vorhaut von der Eichel. Diese sei erst in der Zeit des Bar-Kochba-Aufstands (132-135 n. Chr.) von den Rabbinern auferlegt worden, um das u. a. im Talmud und bei den Makkabäern (1 Makk 1,11-15 EU) erwähnte, andernfalls nicht erklärbare meshikhat oralh zu verunmöglichen. Dieses Epispasmus genannte Wiederherstellen der Vorhaut durch Strecken sei im Zuge des hellenistischen Einflusses häufig vorgekommen, da in der griechischen Gesellschaft eine sichtbare Eichel als obszön und lächerlich galt.[7]
Die Brit Mila ist nach der Halacha (der rechtliche Teil der Überlieferung des Judentums[8]) keine Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Judentum. Diese ist religionsrechtlich ausschließlich von der Abstammung von einer jüdischen Mutter (in Teilen der nicht-orthodoxen Richtungen des Judentums auch von einem jüdischen Vater) oder dem Übertritt vor einem Rabbinatsgericht (Bet Din) abhängig. Die Brit Mila ist laut der Halacha bei männlichen Nachkommen als eine Bestätigung des Bundes mit Gott eine religiöse Pflicht (Mizwa) des Vaters des Kindes.
Ultraorthodoxes Ritual Metzitzah B’peh [Bearbeiten]
In ultra-orthodoxen Gemeinden insbesondere in Israel und den USA saugt der Mohel als Abschluss der Beschneidung das Blut von der Wunde mit dem Mund ab ("Metzitzah B’peh"). Diese Praxis ist stark umstritten, da es dabei zu einer Infektion mit Herpes simplex Typ 1 kommen kann, mit dem Risiko von Hirnschäden und Todesfällen.[9][10] Nach Schätzungen der amerikanischen Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention werden innerhalb der rund 250.000 Mitglieder umfassenden Gemeinschaft ultra-orthodoxer Juden in New York City pro Jahr circa 3600 neugeborene Jungen dieser Variante des Eingriffs unterzogen.[11] Dabei wurden zwischen 2000 und 2011 elf Kinder mit Herpes infiziert; zehn mussten im Krankenhaus behandelt werden. Zwei von ihnen erlitten bleibende Gehirnschäden, zwei weitere starben. Der Appell von Michael Bloomberg, Bürgermeister New Yorks, 2005, sich von dieser Praxis zu distanzieren, wurde mit der Begründung, die oral-genitale Beschneidung sei sicher, abgelehnt.[12] Eine Reglementierung würde laut einer Stellungnahme von Rabbiner David Zwiebel im Juni 2012 die Zeremonie in den Untergrund drängen und damit riskanter machen.[11]
Im September 2012 verabschiedete das 'New York City Board of Health' eine Regelung, dass ein Mohel eine Metzitzah B’peh nur vornehmen darf, wenn die Eltern des Jungen dem zuvor schriftlich zugestimmt haben. [13]
Progressives Judentum / Brit Schalom [Bearbeiten]
Auch wenn das Progressive Judentum im Gegensatz zum orthodoxen Judentum die rituellen Vorschriften nicht als unveränderlich ansieht, hält es an der Beschneidung fest. Die World Union for Progressive Judaism (WUPJ) tritt deshalb in der aktuellen Beschneidungsdebatte in Deutschland für das Recht ein, weiterhin Beschneidungen vornehmen zu können.[14] Lediglich eine nach eigenen Angaben wachsende Minderheit in den jüdischen Gemeinden praktiziert an Stelle der Brit Mila die Brit Schalom. Dabei erfolgt die Namensgebung für das Kind ohne Zirkumzision.[15] Die Organisation Jews against Circumcision setzt sich dafür ein, dass die Brit Mila durch die Brit Schalom ersetzt wird.[16] Auch unter den Konservativen Juden gibt es Gegner der Zirkumzision.[17][18]
Ablehnung der Beschneidung [Bearbeiten]
In Israel wird der Anteil der nicht beschnittenen jüdischen Söhne auf zwei Prozent geschätzt und die Anzahl der Familien, die die Brit Mila als „abstoßenden, barbarischer Akt“ „wie das Ritual eines primitiven Stammes in Afrika“ ablehnen, auf mehrere Tausend.[5] Israelische Gegner der Beschneidung geben an, neue Umfragen hätten ergeben, dass drei Prozent der jüdischen Israelis ihre Söhne nicht beschnitten haben oder nicht beschneiden wollen.[19]. (In Israel fanden nach Angaben von Rabbi Moshe Morsenau, Leiter des Referats für Beschneidungen (Brit Mila) im Büro des israelischen Oberrabinats, 2011 insgesamt rund 60.000 Beschneidungen statt[20].)
Auch Theodor Herzl, der Begründer des modernen politischen Zionismus, hatte seinen Sohn nicht beschneiden lassen.[21] Allerdings wurde der Sohn Hans 1891 geboren, zu einem Zeitpunkt, als sich Theodor Herzl nicht mit dem Judentum identifizierte (und zur Lösung der Judenfrage eine Massentaufe der Juden im Stephansdom empfohlen hatte).
In Osteuropa ist nur eine sehr kleine Minderheit unter den jüdischen Männern beschnitten, was auf die kommunistischen Regime vor 1989 zurückzuführen ist [1] (
Juristische und gesellschaftliche Kontroverse in Deutschland [Bearbeiten]
Die rechtliche Zulässigkeit einer religiös motivierten Zirkumzision Minderjähriger in Deutschland wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert.[22]
In Deutschland ist die Zirkumzision gesetzlich nicht explizit geregelt. Unstreitig ist, dass sie - wie auch ein ärztlicher Eingriff - tatbestandlich eine Körperverletzung ist. Die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft ging aber lange davon aus, dass die religiös motivierte Zirkumzision Minderjähriger durch einen Arzt keine rechtswidrige Körperverletzung darstellt, weil sie durch das Erziehungsrecht der Eltern gerechtfertigt sei.[23] Die in Teilen der Literatur vertretene Gegenmeinung, die eine rechtswidrige und damit strafbare Körperverletzung bejaht, hat in jüngerer Zeit an Zustimmung gewonnen; der Streitstand gilt derzeit als offen.[24]
Mit Unterzeichnung und Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1990 verpflichtete sich Deutschland, gemäß deren Artikel 24 „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen [zu treffen], um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.[25]
Zum 1. Januar 2002 wurde der § 1631 (2) BGB um das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ergänzt. Reinhard Merkel, Mitglied des Nationalen Ethikrates, hält die Beschneidung, rechtlich betrachtet, genau wie Haareschneiden[26] für einen gewaltsamen Akt gegen den menschlichen Körper.[27]
Ebenfalls 2002 entschied das OVG Lüneburg, dass ein sozialhilfebedürftiges Kind Anspruch darauf hat, dass analog zur Kostenübernahme bei der Erstkommunion der Sozialhilfeträger auch die Arztkosten der religiös motivierten Beschneidung tragen müsse.[28]
Im August 2007 stellte das OLG Frankfurt fest, dass die Entscheidung über eine Beschneidung wegen der "körperlichen Veränderung, die nicht rückgängig gemacht werden kann, [...] in den Kernbereich des Rechtes einer Person [fällt], über sich und ihr Leben zu bestimmen."[29]
siehe auch Recht auf Leben (Artikel 2 Grundgesetz), Selbstbestimmungsrecht)
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 ist eine Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung, da das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, konkretisiert u.a. im Recht auf gewaltfreie Erziehung, wegen der Endgültigkeit der Operation schwerer wiege als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Religionsfreiheit. Außerdem laufe diese Veränderung dem Interesse des Kindes zuwider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können.[30] (zu konkurrierenden Rechtsgütern siehe auch Praktische Konkordanz)
Ob die Beschneidung von Knaben in Deutschland rechtlich zulässig ist, wurde höchstrichterlich noch nicht entschieden (Stand Oktober 2012).
Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 gibt es Bestrebungen von Politikern mehrerer Parteien, die religiös motivierte Beschneidung im Rahmen einer Gesetzesänderung explizit zu erlauben: Am 19. Juli 2012 stimmte der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP, der die Bundesregierung auffordert, im Herbst 2012 „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“[31] Nur die Linksfraktion enthielt sich mehrheitlich.[32]
Im August 2012 führte der israelische Oberrabbiner Yona Metzger Gespräche mit der Bundesregierung bezüglich des geplanten Beschneidungsgesetzes.[33]
Am 23. August trat der Deutsche Ethikrat zu einer Plenarsitzung zusammen. Mehrere Referenten äußerten sich zum Thema "Religiöse Beschneidung".[34] An der öffentlichen Plenarsitzung beteiligten sich Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram Höfling und Peter Dabrock. Den Vorsitz hatte Christiane Woopen.[35] Trotz „tiefgreifender Differenzen“ einigte man sich auf vier Mindestanforderungen für eine gesetzliche Regelung: umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten, qualifizierte Schmerzbehandlung, fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.[36]
Am 28. September 2012 wurde ein vom Bundesministerium der Justiz ausgearbeitetes Eckpunktepapier zur Expertenanhörung vorgelegt. Es schlug vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen § 1631d, Beschneidung des männlichen Kindes, zu ergänzen, der Eltern dazu berechtigt, wirksam "in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll".[37][38] Die kinderpolitischen Sprecher von SPD, Die Grünen und Linkspartei im Bundestag wandten sich gemeinsam gegen den Entwurf.[37][39] Er wurde gleichwohl am 10. Oktober 2012 vom Bundeskabinett als "Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" verabschiedet[40] und gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes dem Bundesrat zugeleitet.[41] Am 12. Dezember 2012 hat der Deutsche Bundestag mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes beschlossen. Inkraftgetreten ist die Vorschrift am 28. Dezember 2012.
Rechtliche Situation in Österreich [Bearbeiten]
In Österreich ist Körperverletzung wie in Deutschland strafbar, ohne dass es eine Sonderregelung für Beschneidungen gibt. Dagegen gibt es - anders als in Deutschland - in den österreichischen Verfassungsgesetzen kein ausdrückliches Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, jedoch ist nach § 146a ABGB "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides" durch die Eltern unzulässig.[42] Laut § 90 (3) StGB kann "in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen," nicht einmal von Erwachsenen eingewilligt werden.[43] Andererseits berechtigt das "Israelitengesetz" die Israelitische Religionsgesellschaft und ihre Mitglieder, "Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schule durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen".[44] Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen wird von österreichischen Justizministerium nicht für strafbar gehalten, begründet wird dies durch das Elternrecht.[45][46][47]
Geschichte [Bearbeiten]
Historische Versuche der Unterdrückung der Brit Mila [Bearbeiten]
Die Bücher 1. und 2. Makkabäer (Altes Testament, Bibel) gelten als ältester Beleg für eine Unterdrückung der Brit Mila; sie schildern, dass König Antiochos IV. Epiphanes (* um 215 v. Chr.; † 164 v. Chr.) versuchte, in seinem Herrschaftsgebiet das Judentum zu hellenisieren: „… Auch die Beschneidung verbot er und gebot, die Leute an alle Unreinheiten und heidnischen Bräuche zu gewöhnen, … Die Frauen, die ihre Söhne hatten beschneiden lassen, wurden getötet, wie Antiochos befohlen hatte; man hängte ihnen die Knäblein an den Hals in ihren Häusern und tötete auch sie, die sie beschnitten hatten.“ (1 Makk 1,51-64 EU) „Zwei Frauen nämlich wurden vorgeführt, weil sie ihre Söhne beschnitten hatten. Denen band man die Kindlein an die Brust und führte sie öffentlich herum durch die ganze Stadt und warf sie zuletzt über die Mauer hinab.“ (2 Makk 6,10 EU)
Beschneidung und Beschnitten-Sein im Nationalsozialismus [Bearbeiten]
Nach der von den Nationalsozialisten vertretenen Rassenlehre wurde als Jude betrachtet, wer vier jüdische Großeltern hatte. Die Religionszugehörigkeit oder die Beschneidung spielte dabei keine Rolle (siehe Nürnberger Gesetze). Denjenigen, die sich versteckt hielten oder unter falscher Identität lebten, um der NS-Verfolgung zu entgehen, konnte es trotzdem zum Verhängnis werden, dass sie beschnitten waren, denn damit konnten sie als Juden identifiziert werden.
„Halbjuden“ (Personen mit zwei jüdischen Großeltern) oder „Dreivierteljuden“ (mit drei jüdischen Großeltern) konnten von den NS-Behörden unter Umständen als „Volljuden“ eingestuft werden, z.B. wenn sie mit einem Juden verheiratet waren oder einer jüdischen Gemeinde angehört haben. Im Zuge der Ermittlung, ob ein „Halbjude“ als „Volljude“ einzustufen war, nahmen Amtsärzte Untersuchungen vor, um die „Rassemerkmale“ festzustellen. Bei männlichen Untersuchten wurden stets auch geprüft, ob sie beschnitten waren.[48] Die Beschneidung war nicht das entscheidende Kriterium, sie kann aber in Einzelfällen den Ausschlag zur Einstufung als Jude und damit zur Entrechtung und Verfolgung gegeben haben.
Jan Osers berichtet, dass sein aus einem sozialistischen und assimilierten Elternhaus stammender Freund Jiří Kosta (* 1921 in Prag), der als Jude ins KZ Theresienstadt verschleppt und 1944 von dort ins KZ Auschwitz deportiert wurde, die gefürchteten Selektionen überstanden habe, weil er nicht beschnitten worden sei.[49] Da die jüdischen Häftlinge (ob beschnitten oder unbeschnitten) mit dem gelben Winkel gekennzeichnet waren und die Selektionen nach der Arbeitsfähigkeit der Häftlinge erfolgten, handelt es sich eher um einen Einzelfall.
Unabhängig davon ob die Beschneidung ihre Verfolgung beeinflusst hat, haben einige Überlebende der Shoa ihre nach dem Krieg geborenen Söhne nicht beschneiden lassen, aus Angst, sie könnten als Juden identifiziert werden. Allerdings ist auch festzuhalten, dass auch während der NS-Verfolgung neugeborene jüdische Knaben beschnitten wurden.
Psychoanalytische Betrachtung [Bearbeiten]
Die Psychoanalyse nach Sigmund Freud sieht die Zirkumzision und die dadurch genährte Kastrationsangst als eine der wesentlichsten Ursachen des unbewussten Antisemitismus.[50][51] Der Stürmer-Herausgeber Julius Streicher war z.B. derart auf die Thematik fixiert, dass er in Privatgesprächen die Beschneidung ebenso häufig wie „den Juden“ an sich erwähnte.[52]
Franz Maciejewski weist in seinem 2002 erschienenen Buch Psychoanalytisches Archiv und Jüdisches Gedächtnis: Freud, Beschneidung und Monotheismus darauf hin, dass die Beschneidung zwei Schriftgedächtnissen (Judaismus und Psychoanalyse) als "gemeinsames Körpergedächtnis" zugrunde liege und stellt die Frage nach der Wirkung von kulturell Unbewusstem, also ob das Trauma der Beschneidung die psychoanalytische Theoriebildung beeinflusst habe und der jüdische Monotheismus das Ergebnis einer besonderen Sozialisationsweise sei, die Freud im Namen eines allgemeinen Komplexes („Ödipus“) aufgedeckt hat.
Medizinische Risiken und Komplikationen [Bearbeiten]
Bei Neugeborenen bedeutet schon geringer Blutverlust Lebensgefahr; deshalb ist bei ihrer Beschneidung die Todesrate höher als bei einer Beschneidung in höherem Alter.[53][54][55][56][57]
Zirkumzisionen implizieren eine signifikante Komplikationsrate. [58] Sie wird je nach Definition zwischen 0,06 % und 55 % angegeben[59] bzw. zwischen 2 % und 10 % geschätzt.[60]
Der Eingriff verursacht Schmerzen; diese können einige Tage anhalten. Nachblutungen sind möglich (die Wunde öffnet sich wieder). Infektionen zum Beispiel durch unsterile Wundversorgung sind möglich.
Meatusstenose [Bearbeiten]
Meatusstenose bezeichnet die krankhafte Verengung der Harnröhrenöffnung, welche überwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern auftritt. Sie stellt eine der häufigsten Komplikationen infolge der Säuglingsbeschneidung dar.[61][62] eine Studie aus dem Jahr 2006 fand Meatusstenosen ausschließlich bei vorher beschnittenen Jungen.[61] Die Inzidenzraten nach einer Beschneidung liegen um die 10 Prozent.[62][63] Eine Urodynamische Untersuchung sollte, mit Abstand zur Beschneidung, als Nachuntersuchung durchgeführt werden. Unbehandelt kann eine Meatusstenose, durch erhöhten Fließwiderstand und Harnverhaltung, zu Folgeerkrankungen der Harnorgane wie Hydronephrose und vesikorenaler Reflux führen.[64]
Verwachsungen [Bearbeiten]
Es kann es zu einer Verwachsung zwischen der Haut der Eichel mit der umliegenden Penishaut kommen, wodurch eine Hautbrücke entsteht.[65][66]
Eine ambulant-operative Nachkorrektur ist dringend angeraten, wenn die verbleibende Schafthaut im Zuge der Beschneidung nach dem Abtragen des inneren Vorhautblattes eng an oder sogar auf den Eichelkranz genäht wird, was vor allem bei Kleinkindbeschneidungen durch wenig geübte Operateure gelegentlich vorkommt. Die dadurch möglicherweise entstehenden Hauttaschen können zu Entzündungen und vor allem zu Behinderungen beim Geschlechtsverkehr führen. Zudem ist das Ergebnis, selbst nach operativer Korrektur, eine Beschädigung des Eichelkranzes; diese wirkt sich irreversibel negativ sowohl auf die Sensibilität als auch auf das optische ("kosmetische") Ergebnis aus.
Weitere Risiken und Komplikationen siehe Artikel 'Zirkumzision'.
Literatur [Bearbeiten]
- Andreas Blaschke: Beschneidung. Zeugnisse der Bibel und verwandter Texte (= Texte und Arbeiten zum neutestamentlichen Zeitalter. Bd. 28). Francke, Tübingen/Basel 1998, ISBN 3-7720-2820-9 (zugleich Dissertation an der Universität Heidelberg, 1997/98)
- Yigal Blumenberg: Wie kann aus der Begrenzung die Vollständigkeit entspringen? Psychoanalytische Überlegungen zur Beschneidung in der jüdischen Tradition. In: Christina von Braun & Christoph Wulf (Hrsg.): Mythen des Blutes. Campus, Frankfurt a.M. 2007, ISBN 978-3-593-38349-1, S. 227–244
- Klaus Gründwaldt: Exil und Identität. Beschneidung, Passa und Sabbat in der Priesterschrift. Frankfurt a.M. 1997, ISBN 3-445-09148-X
- Franz Maciejewski: Psychoanalytisches Archiv und Jüdisches Gedächtnis: Freud, Beschneidung und Monotheismus. Passagen Verlag, Wien 2002, ISBN 3-85165-555-9
- Israel-Jakob Schur: Wesen und Motive der Beschneidung im Licht der alttestamentlichen Quellen und der Völkerkunde. Central tryckeriet, Helsingfors 1937
- Jonathan Seidel, Judith Baskin & Leonard Snowman: Circumcision. In: Fred Skolnik & Michael Berenbaum (Hrsg.): Encyclopaedia Judaica. 2. Auflage. Thomson Gale, Detroit 2006, ISBN 0-02-865928-7
- Peter Stein: Mohelbuch. Hrsg. von der Israelitischen Kultusgemeinde Endingen/Aargau. Menes-Verlag, Baden im Aargau 1999
- Ulrich Zimmermann: Kinderbeschneidung und Kindertaufe. Exegetische, dogmengeschichtliche und biblisch-theologische Betrachtungen zu einem alten Begründungszusammenhang. (= Beiträge zum Verstehen der Bibel. Bd. 15). Lit, Hamburg 2006, ISBN 3-8258-9193-3 (Dissertation; Inhaltsverzeichnis; PDF; 211 kB)
Weblinks [Bearbeiten]
- Kontaminiertes Terrain, Essay von Matthias Küntzel auf Perlentaucher.de
- Landgericht Frankenthal zur Haftung ritueller „Beschneider“ (4 O 11/02, Urteil vom 15. Juni 2004)
- Heribert Prantl: Beschneidung soll straffrei bleiben. sueddeutsche.de, 25. September 2012
- Mariam Lau: Kommentar zum Gesetzesentwurf und zur gesellschaftlichen Rezeption. Die Zeit, 26. September 2012
- Dr. Thomas Lentes: Beschneidung und Tattoo vom 22. Juli 2012, veröffentlicht am 16. Dezember 2012 als Audio-Vortrag auf dem Portal L.I.S.A.
Siehe auch [Bearbeiten]
- Religionsfreiheit in Deutschland
- Religionsfreiheit in der Schweiz
- Religionsfreiheit in Österreich
- Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ a b Peter Bollag: Schnittiger Typ. In: Jüdische Allgemeine. 17. November 2011
- ↑ „[das Baby] erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh.“ (Paul Spiegel: Was ist koscher? Jüdischer Glaube, jüdisches Leben. München 2003, S. 40)
- ↑ „Bedenken gegen die Brit Mila aus medizinischen Gründen läßt sich durch eine Durchführung der Zirkumzision nach dem jeweils aktuellsten chirurgischen Standard begegnen, unter Anwendung einer geeigneten Anästhesie.“ (Antje Yael Deusel: Beschneidung und jüdische Identität. Website der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland)
- ↑ Zentralrat der Juden in Deutschland: Geburt und Beschneidung
- ↑ a b Thorsten Schmitz: Der Schrei. In: Süddeutsche Zeitung. 7. August 2012, S. 3
- ↑ David Gollaher: Das verletzte Geschlecht. Aufbau-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-351-02540-8, S. 55
- ↑ Nissan Rubin: Brit Milah: A Study of Change in Custom. In: The Covenant of Circumcision: New Perspectives on an Ancient Jewish Rite. University Press of New England, Lebanon 2003, ISBN 1-58465-307-8, S. 87
- ↑ Auslegungen des schriftlichen Kanons der Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner, Weisen und Gelehrten wider; die Halacha als 'jüdisches Religionsgesetz' zu benennen ist problematisch. Näheres im Artikel Halacha
- ↑ Benjamin Gesundheit et. al.: Neonatal Genital Herpes Simplex Virus Type 1 Infection After Jewish Ritual Circumcision: Modern Medicine and Religious Tradition. In: Pediatrics. 114, Nr. 2, August 2004, S. e259–e263, doi:10.1542/peds.114.2.e259, PMID 15286266 (PDF; PDF; 306 KB, abgerufen am 16. November 2012).
- ↑ New York City Departement of Health and Mental Hygiene: Circumcision – Before the Bris: How to Protect Your Baby Against Infection
- ↑ a b Sharon Otterman: City Urges Requiring Consent for Jewish Rite. In: The New York Times. 12. Juni 2012
- ↑ Martin Gehlen & Lars Halter: Beschneidung: In den USA ist es Routine. In: Der Tagesspiegel. 28. Juni 2012
- ↑ nytimes.com: [1]
- ↑ WUPJ: Kann ein deutsches Gericht die religiöse Beschneidung verbieten? In: Hagalil. 28. Juni 2012
- ↑ Jacob Victor: Activists Up Efforts To Cut Circumcision Out of Bris Ritual. In: The Jewish Daily Forward. 20. Juli 2007
- ↑ Jews against Circumcision: Brit Shalom: Covenant of Peace
- ↑ Mark D. Reiss: Circumcision…My Position. Website der Doctors Opposing Circumcision. 2005
- ↑ Miriam Pollack: Circumcision: Identity, Gender And Power. In: The Huffington Post. 7. Dezember 2011
- ↑ The Intactivism Pages: Brit without Milah
- ↑ Fakten & Mythen in der Beschneidungsdebatte, AJC Berlin Lawrence & Lee Ramer Institute for German Jewish Relations, 15. November 2012
- ↑ Warum beschneiden Muslime und Juden ihre Söhne? In: Die Welt. 28. Juni 2012
- ↑ Vgl. Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge. In: H. Putzke u. a. (Hrsg.): Strafrecht zwischen System und Telos. Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg. Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669–709; Günter Jerouschek: Beschneidung und das deutsche Recht – Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 6/2008, S. 313–319; Maximilian Stehr / Holm Putzke / Hans-Georg Dietz: Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung, in: Deutsches Ärzteblatt 2008, A 1778–1780; K.-A. Schwarz: Verfassungsrechtliche Aspekte der religiösen Beschneidung, JZ 2008, 1125; Rolf Dietrich Herzberg: Religionsfreiheit und Kindeswohl, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2010, 471 ff. mit weiteren Nachweisen zum Streitstand, http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf
- ↑ Thomas Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 55. Auflage, München 2008, Verlag C. H. Beck § 223 Rdnr. 6b, ISBN 978-3-406-56599-1
- ↑ Thomas Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 59. Auflage, München 2012, Verlag C. H. Beck § 223 Rdnr. 6c
- ↑ Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention
- ↑ Schmidt/Priebe, Strafrecht Besonderer Teil I, 8. Aufl. 2009, Rn. 288.
- ↑ Reinhard Merkel, am 23. August 2012 bei einem Referat vor dem Nationaler Ethikrat, dessen Mitglied er ist. [2] (PDF; 1,6 MB). Links zu allen anderen Referaten
- ↑ Neue Juristische Wochenschrift, 2003, Seite 3290 (es handelte sich im konkreten Fall um einen muslimischen Jungen). Beschluss vom 23. Juli 2002 - 4 ME 336/02
- ↑ OLG Frankfurt, Az. 4 W 12/07 vom 21. August 2007
- ↑ http://dejure.org/
- ↑ Die Beschlüsse des Bundestages vom 19. Juli 2012
- ↑ Plenarprotokoll 17/189 vom 19. Juli 2012, Seite 35; PDF; 1,5 MB)
- ↑ http://www.sueddeutsche.de/politik/oberrabbiner-in-berlin-rabbi-metzger-zieht-die-grenzen-der-beschneidung-1.1446407
- ↑ www.ethikrat.org
- ↑ Vorträge und Diskussion zum Thema „Religiöse Beschneidung“ - Dokumente der Plenarsitzung am 23. August 2012 des Deutschen Ethikrates.
- ↑ Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung - Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates.
- ↑ a b Umstrittener Gesetzentwurf - Opposition und Kinderschützer kritisieren Beschneidungsregeln - Spiegel Online
- ↑ Mit Vollgas ins BGB - Ärztezeitung
- ↑ Opposition gegen Gesetzentwurf des Justizministeriums - Frankfurter Allgemeine Zeitung
- ↑ http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/20121010_Kabinettsbeschluss_zur_Beschneidung.html;jsessionid=F82B9655C4DC90221155CA248575336E.1_cid297?nn=1468940
- ↑ Bundesrat Drucksache 597/12 pdf
- ↑ aktuelle Fassung des AGBG, Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramtes.
- ↑ aktuelle Fassung des StGB, Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramtes.
- ↑ Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft, Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramtes.
- ↑ Körperverletzung mit Einwilligung nicht strafbar, Der Standard, 27. Juli 2012, abgerufen am 13. August 2012.
- ↑ Henning Klingen Ende der Beschneidungsdebatte gefordert, Deutschlandradio vom 2. August 2012
- ↑ Oskar Deutsch über Beschneidung, Gesetzeslage und Religionsfreiheit in Österreich Jüdische Allgemeine vom 2. August 2012
- ↑ siehe zum Beispiel www.bredelgesellschaft.de Bericht über Hans Vieregg
- ↑ www.stiftung-sozialgeschichte.de Seite 6/7
- ↑ Alexander Mitscherlich und Margarete Mitscherlich, Die Unfähigkeit zu trauern. Grundlagen kollektiven Verhaltens; 1967; ISBN 3-492-20168-7
- ↑ Alphons Silbermann und Herbert A. Sallen Latenter Antisemitismus in der Bundesrepublik. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 28/1976 , Seiten 706 bis 723
- ↑ Gustave M. Gilbert, Nürnberger Tagebuch. Gespräche der Angeklagten mit dem Gerichtspsychologen, Frankfurt 1962, ISBN 3-436-02477-5
- ↑ Circumcision and Information Resource Pages: Circumcision Deaths, abgerufen am 9. Juli 2012.
- ↑ New York Times: Baby’s Death Renews Debate Over a Circumcision Ritual vom 7. März 2012, abgerufen am 9. Juli 2012.
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- ↑ R. S. van Howe: Variability in penile appearance and penile findings: a prospective study. In: Britisch Journal of Urology. Band 80, Nummer 5, S. 776–782 (englisch).
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