Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/07

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Kritische Ausgabe der Ilias

Hallo! Ich spiele mit dem Gedanken, die textkritische Ausgabe von Arthur Ludwich (1840–1920; siehe u. a. hier) aus den Jahren 1902/1907 (oder einen Teil) maschinenlesbar zu digitalisieren; soetwas gibt es meines Erachtens (im Internet) noch nicht. In meinen Augen klingt dies zunächst einmal unproblematisch: Die Person ist (leider) seit über 70 Jahren verstorben, die zwei Bände vor über 100 Jahren erschienen (sie liegen mir vor). Aber: Da die Ausgabe auch heute noch eine der wichtigsten ist, kam der B. G. Teubner Verlag auf die Idee, diese wiederaufzulegen. Dies geschah im Jahre 1995 in einer so genannten editio stereotypa, einem (imho) buchstabengetreuen Nachdruck (ISBN 978-3519042839 und ISBN 978-3519042846). Zu meinem großen Erstaunen war im Einband dann zu lesen „© B. G. Teubner“ (weiß nicht mehr, ob mit Jahreszahlangabe direkt davor oder danach, zumindest ein paar Zeilen zuvor). Da es natülich unschön wäre, Probleme mit Teubner zu bekommen, wollte ich mal nachfragen, wie dies von der Rechtslage her aussieht; laut meiner urheberrechtlichen Kenntnis ist dieses Copyrightpostulat nur ein Schein. Soweit ich es überblicke (ich muss mal die Bücher nebeneinander legen), ist (natürlich) höchstens der Einband angepasst, sonst keine schöpferische Änderung zu erkennen. Grüße und Dank, —DerHexer (Disk.Bew.) 00:48, 2. Jul. 2010 (CEST)

Neuer Satz etc. würde kein neues Werk begründen; Du kannst das bedenkenlos digitalisieren und veröffentlichen. Ralf würde Dir wahrscheinlich empfehlen, wegen möglichen Copyfraud-Ansprüchen und drohenden Rechtsauseinandersetzungen, die aber nach hier einhellig herrschender Ansicht unbegründet sind (nichtsdestotrotz Ärger bereiten können), eine (zusätzliche) Sockenpuppe anzulegen. Port(u*o)s 01:10, 2. Jul. 2010 (CEST)
So in etwa habe ich das erwartet. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 11:02, 2. Jul. 2010 (CEST)
Was Teubner da macht ist eine Schutzrechtsberühmung. Da man ja verklagt werden kann, auch wenn man im Recht ist..... --Marcela 22:25, 2. Jul. 2010 (CEST)
Hm? Sie wissen ja nichts davon und klagen auch nicht ex ante. ;o) —DerHexer (Disk.Bew.) 01:37, 3. Jul. 2010 (CEST)
Sicher ist sicher. --Pölkkyposkisolisti 01:46, 3. Jul. 2010 (CEST)
Meine ich auch ;) --Petra 08:27, 3. Jul. 2010 (CEST)

Ist das "Zitat" (Der Traum) im Rahmen des Zitierrechtes noch als solches zu zählen? Der Abschnitt scheint ziemlich lang. Zudem ist für mich nicht ganz klar, inwiefern auf der Übersetzung von Franz Kuhn (gest. 1965) noch ein Urheberrecht besteht. Könnte das vielleicht jemand mit etwas mehr Erfahrung im Urheberrecht klären? --FUZxxlD|M|B 15:42, 1. Jul. 2010 (CEST)

Ein urheberrechtlicher Schutz der Übersetzung besteht jedenfalls bis 2035 (70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers). Eine Nutzung ist hier also nur im Rahmen des Zitatrechts erlaubt. Ob das ziemlich lange Zitat Der_Traum_der_Roten_Kammer#Der_Traum noch zulässig ist.... hmm, ich weiss es nicht. Ist "die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" (Zitat#Deutschland)? Auf den zitierten Text wird im Artikel ja nicht näher eingegangen. Gestumblindi 22:03, 2. Jul. 2010 (CEST)
Also der Meinung bin ich auch. Die Frage ist nur, inwiefern man den Text herauslöschen kann, denn er ist in mindestens 50 Versionen enthalten. Wenn die Admins da kein schickes Tool für haben, kann man entweder die Versionsgeschichte löschen (Was der GFDL widersprechen würde) oder den Artikel ganz löschen. --FUZxxlD|M|B 14:51, 3. Jul. 2010 (CEST)
Versionslöschung ist nicht zwingend notwendig, siehe ME-Urteil. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
Siehe Chaddy. --Marcela 18:26, 3. Jul. 2010 (CEST)
Was genau ist das "ME-Urteil? --FUZxxlD|M|B 21:24, 3. Jul. 2010 (CEST)

Hallo, ich habe zum Downhill-Simplex-Algorithmus ein Flowchart erstellt, das den Algorithmus beschreibt. Im Originalpaper gibt es ebenfalls ein Flussdiagramm, das selbstverständlich sehr ähnlich ist.

Die Frage ist: Ist die Veröffentlichung meines Flussdiagramms in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung weil es dem Flussdiagramm der Veröffentlichung zu ähnlich ist oder genießt das Flussdiagram als Darstellung des mathematischen Algorithmus eh keinen urheberrechtlichen Schutz? --Horas 15:08, 3. Jul. 2010 (CEST)

Ich seh da keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
Die räumliche Verteilung des Graphen ist recht ähnlich, das könnte schwierig werden. Bei wissenschaftlichen Werken sind die Ansprüche an Individualität geringer, weil es eben weniger Spielraum dafür gibt.--141.84.69.20 21:12, 3. Jul. 2010 (CEST)
Ich sehe keinen Raum für eigene schöpferische Gestaltungsmöglichkeit. --Marcela 22:21, 3. Jul. 2010 (CEST)
ACK --FrobenChristoph 00:08, 4. Jul. 2010 (CEST)

Unklare Formulierung in §80 UrhG

Mir ist derzeit unklar was mit den Formulierungen "zur Verwertung zur gesamten Hand" und "wider Treu und Glauben verweigern" im §80 UrhG gemeint ist. Wie ist also der erste Absatz zu interpretieren?

Zitat: (1) Erbringen mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so steht ihnen das Recht zur Verwertung zur gesamten Hand zu. Keiner der beteiligten ausübenden Künstler darf seine Einwilligung zur Verwertung wider Treu und Glauben verweigern. § 8 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Solche Redewendungen sind für Einsteiger in diese Thematik wirklich grauenhaft. ;-) -- 12:52, 1. Jul. 2010 (CEST)

In Kürze:

  • ad 1) die Verwertung kann nur gemeinschaftlich erfolgen
  • ad 2) Ohne triftigen Grund darf ein Miturheber sich der Verwertung nicht verweigern, sonst gäbe es wegen 1) eine Art Vetorecht für jeden Miturheber.

--Wiggum 13:16, 1. Jul. 2010 (CEST)

Wie verhält sich das aber bei Dingen von denen kein Urheber bekannt ist, bzw. wo es keinen solchen überhaupt gibt, da eine kleine Idee (keine Schöpfungshöhe) auf hunderte Arten abgewandelt und immer wieder miteinander kombiniert wurde. D.h. wo überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist, wer welchen Anteil geleistet, von wem auch immer abgeschaut hat? -- 15:05, 1. Jul. 2010 (CEST)
Hmm, wir sprechen hier ja von Darbietungen, d.h. eigentlich vom Leistungsschutz. Aber §8 kennt ja eine entsprechende Regelung für Urheber also gehe ich mal davon aus, dass du den meintest. Wie gesagt, für den Fall, dass nicht feststellbar ist, wer welchen Anteil geleistet hat, gilt die Gesamthandschaft, aber nur für _gemeinsam_ geschaffene Werke. Für dein Beispiel mit den Abwandlungen wären vermutlich eher §§23, 24 UrhG relevant. Mir ist die Formulierung zu abstrakt, ein Beispiel könnte hilfreich sein.--Wiggum 16:57, 1. Jul. 2010 (CEST)
Konkret ging es mir dabei um fiktive Figuren die im Internet geschaffen wurden. Am Anfang steht dabei ja zumeist eine recht banale Idee, die dann aber von vielen verschiedenen Personen immer weiter entwickelt wird und wurde. Die "Entwickler" kennen sich dabei meist nicht einmal und kopieren Ideen voneinander, modifizieren sie und irgendwas kommt dann am Ende heraus. In diesem Fall ist es nun unmöglich nachzuvollziehen wer denn nun der Urheber der aktuellen Entwicklung ist, da meist auch keiner weiß von wo irgendeine Idee dazu stammte. Zugleich sind es streng gesehen auch alles Urheberrechtsverletzungen. Die Frage die aber immer offen bleibt, ist die danach, wessen Urheberrecht verletzt worden sein könnte und ob es überhaupt einen möglichen Kläger geben könne. Einzelne Werke können dabei durchaus Schöpfungshöhe aufweisen, die Idee des Dargestellten hingegen ist irgendwie nicht greifbar. Ist es diese nun ins Allgemeingut aufgegangen oder ist sie geschützt, ohne das es einen Urheber im eigentlichen Sinne gibt? -- 17:38, 1. Jul. 2010 (CEST) PS: Beispiele dafür wären z.B. Kumā oder OS-tan
  • Der Abschnitt bezieht sich auf Werke die von mehreren Künstlern gleichzeitg aufgeführt werden. Ist schon richtig, dass das eher Leistungsschutz ist, kann aber durchaus auch das Urheberrecht betrefend. Denn Beispielsweise anlässlich einer Jamsession können durchaus neue Werke endstehen. Der Schlüsselsatz zum Verständniss ist gemeinsam eine Darbietung. Kurz es kann nicht eine Musiker eine Orchester sich gegen die Veröffentlichung wehren, solange eben diese Veröffentlichung als solches nicht gegen Treu und Glauben verstösst, und er dafür im Kolektiv endschädigt wird. Es geht also hier eher um eine gemeinsame Aufführung/Aufname/Filmszene usw.. Ob damit eine gemeinsames aber auch in mehreren Schritten endstandenes Kunstwerk -wie ein Comic- gemeint ist ,bezweifle ich eher. Denoch die Ausage dass ein einzeler Künstler bei einem nicht trennbaren Werk kein Vetorecht hat (Solange Treu und Glauben eigehalten werden), ist durchaus anwendbar. Nur ist das ein Comik wiklich untrennbar? Denn da kann ich jeden Charakter einzeln aus dem Werk nehemen und woanders ans eigenstädiges Kunstwerk weiterverwenden? Niabot wie du siehst einfach ist es nie. -- Bobo11 21:21, 1. Jul. 2010 (CEST)
Da haben wir wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich bezog mich auf diesen Paragraphen weil Ralf ihn in einem Gespräch mit ihm eingeworfen hatte. In meinem Fall geht es aber auch nicht um einen Comic der aus mehreren Seiten besteht, sondern um eine "Comicfigur" die aus einer kleinen Idee entstand und dann im Internet von verschiedensten Leuten umgesetzt und weiterentwickelt wurde. Wobei sich die Leute persönlich nicht einmal kannten, bzw. nicht einmal konkret an einem Werk gearbeitet haben. Es ist quasi evolutionär diese Figur entstanden und es kann nicht nachvollzogen werden, wer von wem welches Detail übernommen hat, wer eines hinzufügte, bis sich letztlich eine Figur formte, die immer mehr gefestigte Eigenschaften übernommen hat, bzw. sich im Fandom durchsetzte. Nun existieren solche bekannt gewordenen Figuren, die aber im Grunde genommen einen nicht abschätzbaren Umfang von Beteiligten hatten und haben. Wobei die einzelnen Schritte der Entwicklung streng nach UrhG alles Plagiate wären, wenn eine der Entwicklungsstufen Schöpfungshöhe besitzen würde, da wohl keiner eine Freigabe erteilt hat, zugleich aber bewusst die Bilder der Figur veröffentlicht hat, damit diese Ideen im Umkreis der Fans übernommen werden. Mit anderen Worten: Es gibt die Figuren, aber keinen der in irgendeinerweise als Urheber der aktuellen Figur in Frage käme. -- 22:03, 1. Jul. 2010 (CEST)
Hm, vestehe. Denoch gibt es durchaus noch ein anderer Punkt der so oder so beachte werden muss. Nehmen wir mal an die Figur ist nicht geschützt (weswegen auch immer), dann kann man aber die Zeichnung selber denoch als ein Kunstwerk betrachten. Denn der Strip selber kann durchaus als eigenes Kunstwerk betrachtet werden, auch wenn er sich "freier" Comicfiguren bedient. Udn der Strip kann in der Regel einem Künstler (Künstlergruppe) zugeschrieben werden. Dazu komt das die Geschichte, die der Comic erzählt durch aus selber auch geschütz sein kann. Da gibts Urheberrecht-Stolpersteine an jeder Ecke.
Zum Thema deiner Comicfigur, mit welchem Hittergedanken wurde denn die Figur endwickelt. Kurz hatte die Entwicklug ein Ziel, das allen möglichen Schöpfern (und damit Miturhebern) bekannt war? Denn das ist gerade in Hinblick auf Treu und Glauben wichtig. Mehr erst nach deiner Antwort. --Bobo11 22:26, 1. Jul. 2010 (CEST)
Das Ziel des Ganzen ist es sicherlich Spaß daran zu haben die Figuren in einer ihr früher oder später angedachten Weise, wozu auch das Verhalten zählt, darzustellen und Anerkennung aus der (offenen) Community zu bekommen. (Ist also durchaus mit dem Prinzip hinter Wikipedia vergleichbar, nur ohne jegliche Lizenz.) Sei es nur in einer Zeichnung, oder eben auch in Musikvideos oder einfachen Comicsstrips. Bei den OS-tans sind es eben angedachte Eigenschaften des Betriebssystems, die auf den Charakter der Figuren übertragen wurden. Anzumerken sei dabei, das die Figuren je nach Künstler ein eigenes Aussehen - einen eigenen Stil - haben, aber sich eben auch gewisse Gemeinsamkeiten teilen. Das Prinzip dieser Entwicklung passiert darauf, das andere Menschen die Ideen aufgreifen und ihrerseits etwas Neues generieren. Dabei fließen fast alle Ideen wieder in einen Topf zurück und werden wieder als Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen genommen. Wobei das nun aber auch überhaupt nicht strukturiert erfolgt. Es ist ein heilloses Chaos, was quasi nach dem Prinzip des Darwinismus funktioniert. Es geht mir auch nicht darum jetzt einem einzelnen Bildnis einer solchen Figur den Schöpfungswert abzusprechen, sondern darum, inwiefern der Autor eines solchen Bildes in der Lage wäre es freizugeben, obwohl er eben nicht der alleinige Schöpfer der Figur ist, deren Schöpfer als einzelne Person oder abgeschlossene Personengruppe aber auch nicht existiert. -- 23:27, 1. Jul. 2010 (CEST)
Kann man das Ziel irgendwo nachlesen? Denn wenn deine Aussage zutriff, kann man da durchaus von einem stillschweigenden Einverstädniss für Puplic-Domain ausgehen (für die Figur, als Idee). Das hiese dann, dass die Zustimmung des Zeichners des Strips ausreichend wäre. Ich möchte das aber irgenwo nachlesen können, dass es allen Entwicklern klar war; 1. das ihr Teilwerk frei weiter verwendet werden darf, 2. das sie ihre Rechte daran abgegebn bzw. darauf verzichten. -- Bobo11 21:24, 2. Jul. 2010 (CEST)
Das ist ja gerade der Witz an der Sache, dass solche Verträge eben nicht geschlossen werden. Beispiele dafür sind z.B. die Videoplattformen Nico Nico Douga, bei denen es Gang und Gebe ist Videos zu kommentieren und neu zu kombinieren, auch wenn es dafür keinen rechtlichen Rahmen gibt. Es ist so gesehen eine stillschweigende Vereinbarung. Insbesondere ist es ja z.B. bei den OS-tans oder auch dem Pedobear so, dass ja auch durchaus kommerzielle Produkte mit ihnen als Motiv vertrieben werden. Nur besitzen die Hersteller daran auch keine Rechte, bzw. nur an der einen konkreten Umsetzung. So kamen diese Produkte auch erst Mitte/Ende 2004 heraus, während die Figuren schon seit 2003 bekannt sind. -- 00:12, 3. Jul. 2010 (CEST)
Auch wenn sich bei solchen Platlformen sich die Künstler nicht wehren (weil sie es als Werbung usw. anschauen), heist dies noch lange nicht das es Urheberrechtlich unbedenklich ist. So oder so um die Freigabe des aktuellen Künstlers (auch wenn er nicht der Schöpfer der Figur ist) komst nicht drumrum. Ob der die Freigabe erteilen darf, steht logischerweise auf einem Anderen Blatt. Dennoch wenn die Freigabe schlüssig ist, seh ich keinen Hinderungsgrund.--Bobo11 22:22, 3. Jul. 2010 (CEST)
Da sind wir doch an dem Punkt. Es gibt keinen Künstler, sondern eine offene Vielzahl von Künstlern. Ist es nun egal welchen man davon fragt, oder müsste man sie alle fragen? Letzteres wäre klar unmöglich. -- 00:00, 4. Jul. 2010 (CEST)
Alle, die schöpferisch beteiligt waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 4. Jul. 2010 (CEST)
Das ist defacto unmöglich, da niemand auf der Welt nachvollziehen kann, wer alles schöpferisch beteiligt war. Zugleich haben wir aber auch OTRS-Freigaben auf Commons... -- 00:10, 4. Jul. 2010 (CEST)
Es scheint als wolltrst du das nicht kapieren @Nilabot, jede Zeichenug hat EINEN Künstler der sie anfertigt. Ob er acuh die Idee dazu selber hate steht auf einem anderen Blatt. Aber eine Freigabe des Kunstlers der die Zeichnug angefertiget hat muss sicher mal eine Freigabe erteilen. Ist diese glaubhaft udn nach Treu und Glauben auch nachvollziehbar, dass er diese Freigabe erteilen kann, ist die Zeichnug für uns brauchbar. Bobo11 17:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
Das wäre sicherlich kein Problem und darum ging es mir in der Diskussion aber eigentlich auch nicht. -- 23:31, 4. Jul. 2010 (CEST)

Glasfenster in der Kirche

Ich habe in einer öffentlich zugänglichen Kirche Glasfenster fotografiert 1, 2, 3, 4, 5. Die Werke sind sicher neueren Datums. Ist es durch die Panoramafreiheit gedeckt? Wenn nicht, was ist zu tun? Muss ich mich um eine Genehmigung (bei der Kirchengemeinde) bemühen? --Harke 17:37, 2. Jul. 2010 (CEST)

Sind das Innenaufnahmen? Wenn ja, dann ist das eine URV. Panoramafreiheit greift nur bei Außenaufnahmen. Du musst den Künstler bzw. dessen Erben um eine Freigabe bitten. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:41, 2. Jul. 2010 (CEST)
Es sind Innenaufnahmen. Also ich werde um Freigabe bitten. --Harke 21:05, 3. Jul. 2010 (CEST)
Du solltest die QI-Kandidatur bis dahin zurückziehen. Mbdortmund 14:07, 4. Jul. 2010 (CEST)

Wenn man sich so die anderen Bilder der Users anschaut sind da noch etliche, die äußerst dubios lizenziert sind. --84.160.235.234 00:13, 5. Jul. 2010 (CEST)

Bei den Werkangaben steht „Künstler unbekannt“. Ich versuche mal herauszufinden, von wem sie stammen. Jedenfalls sind die Genehmigungen einzuholen.--Emmaus Disk 09:46, 5. Jul. 2010 (CEST)
Ich habe um Freigabe nachgefragt. --Harke 20:04, 5. Jul. 2010 (CEST)

DDR-Fotos aus dem Zeitraum ca. 1949 - 2002

Bitte einmal hier vorsichtig vorbeischauen Gruss --Nightflyer 00:00, 6. Jul. 2010 (CEST)

Gesenft. -- smial 11:06, 6. Jul. 2010 (CEST)

österreichische Panoramafreiheit

Oberbaumgartner Pfarrkirche verlinkt zwei Commons-Bilder vom Innenraum der Kirche, der Artikel Johann Georg Gsteu verlinkt eines davon sowie eine Innenansicht eines weiteren Gebäudes. Nach den Commons-Regeln sind die Dateien anscheinend legitim, wegen des restriktiveren Deutschen Rechts sind die Verlinkungen in de:WP aber wohl nicht erlaubt.

  • Soweit ich das überblicke, kann man Dateien auf Commons nur als FoP (Panoramafreiheit) kennzeichnen, oder als FoP-Germany, d.h. ich kann in wenigen Fällen ("FoP-Germany") positiv sehen, dass Verlinkung erlaubt ist, ob in den anderen Fällen FoP bzw. FoP-xx die Verlinkung legitim ist, muss im Einzelfall "von hier aus" ermittelt werden?
  • Gibt es (hier in de:WP) einen speziellen Vorlagenbaustein, um die Verlinkung mit den "zu permissiven" österreichischen Innenraumaufnahmen zu markieren, so quasi als Entlinkungsankündigung oder um die Chance zu lassen, eine Freigabe beizubringen? Ich stelle mir - z.B. bei den beiden oben genannten Artikeln - vor, dass die Bearbeiter sich hochgradig ange<beep>t fühlen, wenn ein Dummuser wie ich aus "ihren" Artikeln die für sie völlig legalen Links auf ihre eigenen Bilder auf Commons rausschiesst.

(Es ist mein dritter Anlauf heute: DÜP hier erklärt sich für Commons-Bilder nicht zuständig, Commons gibt für sich o.k.)

-- Thomas Berger 22:19, 5. Jul. 2010 (CEST)
Auf Commons gilt Recht der USA und Ursprungsland. Wobei man das mit den USA pragmatischerweise dort bei Werken außerhalb der USA nicht so genau nimmt (zu unserem Vorteil, denn sonst gäbe es gemäß US-Panoramafreiheit keine Bilder von neueren Kunstwerken im öffentlichen Raum auch von anderen Orten auf der Welt), in der Praxis muß das abgebildete Objekt im Ursprungsland erlaubt sein. Also sind die frei zugänglichen Innenansichten aus Österreich auf Commons erlaubt, hier aber gemäß strengerer deutscher Panoramafreiheit leider nicht. Daher wird man hier bestenfalls (wie bereits geschehen) einen Link zur Commons-Kategorie setzen, sodass die Bilder nur einen Mausklick entfernt sind. -- 93.111.225.223 17:19, 6. Jul. 2010 (CEST)
Moment mal: Erstens ist der Artikelersteller eine Österreicherin und der Artikel in Österreich geschrieben worden. Zweitens dürften sich für den Artikel hauptsächlich Österreicher interessieren, da die Oberbaumgartner Pfarrkirche nun nicht gerade zu den Touristenzielen in Wien gehört. Drittens wurden die Bilder von einer Einwegsocke unter österreichischer IP hochgeladen. Viertens: die Server stehen in Amsterdam. Wen in Deutschland willst du also für die Veröffentlichung verantwortlich machen? Das Argument, daß die Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, zieht hier nicht wirklich, das trifft für alle *.at-Domains mit ähnlichen Inhalten auch zu (und identisch auch für *.ch, siehe dort Lichtbild versus Lichtbildwerk). Marcus 18:09, 6. Jul. 2010 (CEST)
  1. Was Commons macht, ist uns egal, die haben eigene Gesetze.
  2. der Serverstandort ist vollkommen irrelevant
  3. seit BA nehmen wir hier in Artikeln alles, was auf Commons so herumlungert, frei nach dem Motto "paßt schon" --Marcela 18:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
Und viertens: Wenn wir österreichische Logos halten, die dort geschützt sind (siehe oben), brauchen wir nach österreichischem Recht korrekte Bilder auch nicht zu löschen, oder ?!? Marcus 22:22, 6. Jul. 2010 (CEST)

Mein Bild der AIDAblu beim Einlauf in Warnemünde

Hallo!

Vielleicht kann jemand von hier meine Frage beantworten, ob dieses Bild nach Commons kann oder der Logohinweis (Kussmund, Farbgebung des Schiffes) berechtigt ist. Grüße, Grand-Duc 10:06, 6. Jul. 2010 (CEST)

Gab's da nicht etwas Rummel, als das Schiff neu war, weil sie mit einer markenrechtlichen Begründung jegliche Fotoveröffentlichungen außerhalb der aktuellen Berichterstattung verbaten? Oder ist das vom Tisch? --Martina Nolte Disk. 10:38, 6. Jul. 2010 (CEST)
Puh, keine Ahnung... Aber ich stand auf einem öffentlichen Strand, das Schiff war auf öffentlichen Bundesdeutschen Gewässern unterwegs und wird viele Jahre bleibend auf den Meeren unterwegs sein, also zum Panorama der Gewässer gehören. Also eher nicht Commons, oder wie? Grüße, Grand-Duc 10:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
Suche nach Markeneintragungen: Kussmund geschützt als Teil einer Bildmarke. Nummer der Marke: 007603211 Anmeldetag: 12/02/2009 --Martina Nolte Disk. 10:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
OK, dementsprechend kann das Bild also nur mit auf DE-WP und mit Logo-Hinweis bleiben, oder? Ist der Logohinweis durch was besseres zu ersetzen? Grüße, Grand-Duc 11:08, 6. Jul. 2010 (CEST)
Martina kennt sich da sicher besser aus, aber die Eintragung einer Marke hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Ausserdem könnte man wahrscheinlich auch mit De Minimis argumentieren, auch da (wie oben erwähnt) es wohl unstatthaft ist, irgendwo ein Kunstwerk anzubringen, um so indirekt ein Fotografieverbot für das ganze Schiff zu erreichen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:42, 6. Jul. 2010 (CEST)
Jetzt landen wir aber wieder bei der Problematik, dass es ja gar nicht um ein Fotografierverbot geht, sondern darum, ob meine Abbildung des Schiffes, dass vom Markeninhaber eine Bildmarke auflackiert bekommen hat, woanders als in der deutschen Wikipedia, Commons beispielsweise, veröffentlicht werden kann - unter den passenden CC- oder anderen freien Lizenzen... Grüße, Grand-Duc 14:24, 6. Jul. 2010 (CEST)
Es gibt eigentlich nur zwei wesentliche Punkte, in denen sich Commons von de in dieser Hinsicht unterscheidet: Zum einen die notwendige Schöpfungshöhe (da ist bei uns viel mehr erlaubt) und zum anderen die Panoramafreiheit (Commons akzeptiert alles, das in Ländern mit Panoramafreiheit aufgenommen wurde, wir grundsätzlich alles, wegen dem Schutzlandprinzip). Ein Schiff ist im Prinzip mal kein Kunstwerk, weshalb es eigentlich gar keiner Panoramafreiheit bedürfte. Falls man dem aber zustimmt (d.h. das Schiff als schützenswert ansieht) stellt sich die Frage, ob "ist permanent auf dem Meer" als "permanent im öffentlichen Raum" angesehen werden kann. Die Rechtsexperten hier wissen vielleicht, ob es dazu Veröffentlichungen gibt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:35, 6. Jul. 2010 (CEST)

Wir haben uns hier entschieden, das Markenrecht zu ignorieren. Auf Commons gilt das gleiche, siehe Commons:Commons:Non-copyright restrictions: "...we do not consider these restrictions relevant to our policies...". Bei commons hat man natürlich regelmäßig das Problem, dass die Schöpfungshöhe-Sache dort in der Regel enger gesehen wird.--Wiggum 00:20, 7. Jul. 2010 (CEST)

So weit ich weiß, sind laut Schricker die meisten Experten der Meinung, dass Autos und andere Fahrzeuge als „bleibend im öffentlichen Verkehsraum“ anzunehmen sind. Diese Argumentation ließe sich dann bestimmt auch auf Schiffe übertragen. Leider liegt mir der Schricker gerade nicht vor; deswegen nur diese vage Auskunft. --ireas {d · c · b} 00:29, 7. Jul. 2010 (CEST)

Mini Logo Wikipedia

Hallo, eine Frage: habe hier [http://www.rundfunkwiki.de/Datei:Wikipedia.PNG Bilddatei eine Minilogo gefunden, möchte gerne dieses Bild besser Skizze, die ja mit einer Lizenz versehen ist auf einer Website für eine Vorlage und Hinweis auf Wikipedia-Artikel benutzen. Ist dieses erlaubt? oder brauche ich eine extra Freigabe von der Wikipedia um diese Symbol-Skizze verwenden zu dürfen. Danke für eure Antwort, Gruß --T. Reader 16:01, 6. Jul. 2010 (CEST)

Nachtrag: In der Orginaldatei steht dieser Lizenz-Text; Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren. Es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen Umschlagtext und keinen hinteren Umschlagtext. MfG --T. Reader 16:03, 6. Jul. 2010 (CEST)
Für den Wikipedia-Ball gilt: © & ™ Alle Rechte vorbehalten, Wikimedia Foundation, Inc. --Martina Nolte Disk. 17:04, 6. Jul. 2010 (CEST)
Danke und somit für mich erledigt. Wird die Rundfunk.wiki informiert? oder bleibt die Weitergabe unter o.g. Lizenz so dort erhalten, dass jeder kopieren und verbreiten kann? Nicht mein Problem eigentlich. Gruß --T. Reader 19:30, 6. Jul. 2010 (CEST)

IOS-Screenshot

Keine Schöpfungshöhe? Curtis Newton 20:44, 6. Jul. 2010 (CEST)

Ich kann dort keine Erkennen. Schließlich sind die einzelnen Icons schlichte Dinge, denen man die Schöpfungshöhe absprechen kann, da sie sich nicht von der Durschnittsgestaltung abheben. Hinzu kommt das der Großteil der Grafik (Komposition) schlicht einen praktischen Zweck dient. Der Hintergrund ist ebenfalls unterhalb der Schöpfungshöhe. Mit anderen Worten: Ich wüsste nicht was daran schützenswert währe. -- 00:39, 7. Jul. 2010 (CEST)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dies ist auch hinsichtlich der Analogie zu Handylogos, denen richtlerlich die Schöpfungshöhe abgesprochen wurde Kein Urheberschutz für Handylogs gut begründbar. Schließlich handelt es sich bei IOS um eine Art Handyicons. --Neozoon 00:45, 7. Jul. 2010 (CEST)

Österreichischer OGH zu Beiwerk

http://archiv.twoday.net/stories/6415584/ --Historiograf 22:33, 7. Jul. 2010 (CEST)

US-Militäreinrichtungen

Hallo allerseits,

es gibt in Deutschland immer noch zig Militäreinrichtungen des US-Militärs, von der harmlosen Transportkaserne bis hin zu "hochgeheimen" Abhöranlagen oder "sicherheitskritischen" Flugplätzen. Alle haben sie gemeinsam, dass in der Regel große Schilder an ihnen prangen, dass Fotografieren strengstens untersagt ist. Wie sieht das aus bei Fotos, die von öffentlichen Straßen und Wegen gemacht sind, darf man die hier hochladen? Eindeutige Fälle im Sinne des § 109g StGB sind natürlich nicht gemeint. --Datenschützer 13:13, 5. Jul. 2010 (CEST)

Urheberrechtlich gäbe es da wohl nichts auszusetzen, man müsste aber wissen, wie eng der genannte §109g ausgelegt wird. In der Schweiz wurde ein Journalist gebüsst, weil er ein entsprechendes Bild veröffentlicht hat (und da stand noch nichmal ein "Fotografieren verboten"-Schild). Aufgrund der Panoramafreiheit wäre das Bild absolut kein Problem gewesen (jeder der dort zufällig des Weges kommt, sieht, dass das irgendwie ziemlich viel militärisch-geheimes Zeugs ist, was da rumsteht).
Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn die Anlagen nicht mehr verwendet und/oder bereits entklassifiziert sind, aber einfach niemand die Schilder entfernt hat. Ohne Insider-Wissen dürfte es aber nicht so einfach sein, das herauszufinden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:51, 6. Jul. 2010 (CEST)
Urheberrechtlich gibt es nichts auszusetzen. Ich habe die Frage hier gestellt, weil hier offenbar fachkundig über Bilder diskutiert wird. Gibt es eine bessere Anlaufstelle? Zum fachlichen: es geht um noch aktive Anlagen. Verlassene Kasernen gibt es hier auch genug, so sehen sie aber auch aus. Es sollen schon "echte" Bilder, sozusagen aus dem Leben sein. Offanbar mag sich zu der Problematik keiner outen. Oder hat vielleicht jemand einen Kommentar zum StGB? --Datenschützer 13:24, 9. Jul. 2010 (CEST)

Fallstudien und Urheberrecht

Hallo, Ich möchte eine veröffentlichte Fallstudie über ein Unternehmen als Beispiel verwenden um ein abstraktes Management Konzept zu erläutern. Soweit ich das verstehe sind die Fakten in der Fallstudie nicht urheberrechtlich geschützt (nur deren Ausdrucksweise) und soweit ich die Fakten in meine eigenen Worte fasse, kann ich nichts falsch machen. Ist mein Verständnis richtig?

Viele Dank, Georg (nicht signierter Beitrag von 193.104.35.245 (Diskussion) 13:30, 6. Jul. 2010 (CEST))

Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Und wenn die Studie legal veröffentlicht wurde, kann daraus auch zitiert werden. --Eingangskontrolle 18:18, 9. Jul. 2010 (CEST)

Was soll da der Copyright-Hinweis der Deutschen Bundesbank? Die Grafik stammt von einem Benutzer, lediglich das Zahlenmaterial scheint von der Bundesbank zu kommen. Aber diese Zahlen können keine Schöpfungshöhe haben, das sie ja durch den Börsenhandel entstanden sind, genauso wie die Bundesligatabelle durch die Spielergebnisse und nicht durch den Chefmaipulator des DFB. Und auch mit dem Warenzeichen DAX hat die Bundesbank ja nichts zu schaffen. Können wir das also streichen (die Datei liegt auf Commons) --Eingangskontrolle 17:09, 9. Jul. 2010 (CEST)

Das Diagramm dürfte keine Schöpfungshöhe haben (zumindest in D), die Daten dürften nicht unter Datenbankschutz fallen – in meinen Augen eindeutig gemeinfrei. Und selbst wenn nicht, wäre ein Copyright-Hinweis in der Bildunterschrift hier absolut unüblich und unerwünscht. Insofern: einfach entfernen. Grüße, --ireas {d · c · b} 17:16, 9. Jul. 2010 (CEST)
Ich habs entfernt. Das stammt noch von 2004. Damals wusste man hier halt nich so da drüber Bescheid ;) --Don-kun Diskussion Bewertung 17:19, 9. Jul. 2010 (CEST) P.S.: Die erste Version is auch toll ;D

Urheberrecht von Staatswappen

Ihr erinnert euch hier sicher an die Affäre mit den gelöschten Staatswappen auf Commons (nebenbei, kürzlich ist ist das Wappen des Tschad verschwunden: Wurden die Wappen gelöscht weil
a) Vektorimages.com ein Copyright auf die Vektorisierungen hat, oder
b) weil Gesetze aus den Herkunftsländern eine solche Verwendeung der Wappen verbieten,
c) sonst was anderes?
hab jetzt kürzlich auf so ner Warez-Seite zufällig eine Sammlung (mehrere 100 MB) solcher Vektorimages.com Wappen gefunden für die man eigentlich zahlen müsste. Weil hier im Reich offensichtlich ja Wappen generell gemeinfrei sind wäre das runterladen der Grafiken und ein hochladen auf der deutschen WP eigentlich legal sein, oder?--Antemister 21:59, 9. Jul. 2010 (CEST)

Da ist ein Admin Amok gelaufen (ist auf Commons normal), denn es gab keine LD dazu ([1]). Siehe auch commons:User talk:Kameraad Pjotr/Archive1#Some speedy deletions.
Sicherheitshalber sollte das Wappen hier hochgeladen werden.
Ich weiß zwar, was du mit "Reich" meinst (und dass es eher scherzhaft gedacht war), lehne diese Bezeichnung aber entschieden ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela 01:47, 10. Jul. 2010 (CEST)
@Chaddy: Bin neulich wieder mal auf das hier gestossen, das musste jetzt irgendwie sein... Aber ernsthaft, wie ist de Rechtslage?--Antemister 15:44, 10. Jul. 2010 (CEST)

Abitur, CAE, DELF und Zivildienstausweis

Hi,

ich würde gerne von folgenden Dokumenten, die ich selbst besitze, Scans machen und hochladen:

  • im Artikel Abitur in Bayern ein Scan meines Abiturs
  • im Artikel CAE ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "Certificate Number", "Reference Number" und "Accreditation Number"
  • im Artikel DELF ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "n° de candidat"
  • im Artikel Zivildienstausweis einen Scan von meinem, jedoch mit unkenntlich gemachter Personenkennziffer und Unterschrift

Gibt es Urheberrechtliche (oder andere) bedenken eines dieser Dokumente hochzuladen? Bei allen Dokumenten sind Logos oder ähnliches zu sehen.

Liebe Grüße, --MartinThoma 20:54, 4. Jul. 2010 (CEST)

Sowohl das Abi und der Ziviausweis sollten undenklich sein, da amtliches Werk. Die beiden anderen werden von Privaten Institutionen vergeben, wenn da was mit Schöpfungshöhe dabei ist, gibts eventuell Probleme. --84.160.235.234 22:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
Zumindest auf meinem Abitur-Zeugnis ist nichts schützenswertes abgebildet (das am aufwendigsten gestaltete Objekt ist das Bayern-Wappen auf der ersten Seite sowie im Siegel auf der dritten Seite)... Die anderen genannten Dokumente habe ich nicht selbst, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese etwas geschütztes darstellen würden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 4. Jul. 2010 (CEST)
Ist das Sigel und das Logo nicht manchmal geschützt?
Mein Vater meinte, dass es Urkundenfälschung sein könnte, wenn ich einige Daten anonymisiere. Ist da was dran?
Fallen euch noch weitere Bedenken ein? Können sich die Institutionen beschweren, weil man mit einer hochauflösenden Version online leichter eine Fälschung ihrer Dokumente herstellen kann? --MartinThoma 16:09, 9. Jul. 2010 (CEST)
Das Logo und das Sigel kann marken- und Namensrechtlich geschützt sein, aber das ignorieren wir in der Wikipedia. Wichtig ist der urheberrechtliche Schutz und der ist nicht vorhanden.
Eine Fälschung kann theoretisch jeder herstellen, der so ein Zeugnis hat (ich hab sogar eine Fälschung hergestellt, als ich es für Uni-Bewerbung kopiert habe, das ist allerdings legal). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:33, 9. Jul. 2010 (CEST)
Das ist keine Urkundenfälschung, siehe § 267 Strafgesetzbuch. --Gnom 17:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
Ja, ich weiß. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:09, 11. Jul. 2010 (CEST)

Blowout_DW_Wissensc_246498p.jpg

Hallo. Weil hier unter dem Foto "Wikipedia" steht hab ich das kurzerhand mal hochgeladen. Wie ist das zu bewerten? --Itu 09:23, 10. Jul. 2010 (CEST)

Da ist keine zulässige Lizenz und auch keine echte Quelle angegeben. Daher empfehle ich, das Bild wieder zu löschen, bis die Urheberrechtsfrage geklärt ist. Wenn die Quellenangabe stimmt, müsste es ja ohnehin irgendwo in der Rumpelkammer Commens rumliegen. ---- ST 09:28, 10. Jul. 2010 (CEST)
Ich liebe TinEye für solche Fälle. Das Bild scheint eine bearbeitete Version von Datei:NASA NorthSea1 2.jpg zu sein. Die Version mit der roten Markierung hab ich auf Commons und hier nicht gefunden, ich glaube aber nicht dass diese simple Markierung genügend Schöpfungshöhe hat. Damit dürfte das Bild wohl als {{Bild-PD-US}} bzw auf Commons mit {{PD-USGov-NASA}} nutzbar sein. --Kam Solusar 17:36, 10. Jul. 2010 (CEST)
Danke. Damit wohl erledigt. --Itu 18:23, 11. Jul. 2010 (CEST)

Ist die Begründung zutreffend? (Schöpfungshöhe)

Datei:Elefant fernsehsendung.jpg
keine Schöpfungshöhe?

Ich bin gerade durch Zufall bei Die Sendung mit dem Elefanten auf das nebenstehende Bild gestoßen. Laut Bildbeschreibung soll es keine Schöpfungshöhe haben. Wenn dem so wäre, würde ich auch Donald Duck, Tom & Jerry, usw. die Schöpfungshöhe absprechen müssen. Löschen (lassen)? -- 23:37, 10. Jul. 2010 (CEST)

Ich sehe da SH, Begründung: Der Elefant wird vermenschlicht dargestellt, das Gesicht, Rüssel und angedeuteter Mund tragen für mich menschliche Züge. Da wir bei menschlichen Grafiken besonders streng sein müssen, bejahe ich hier die SH, auch wenn Histo das anders sieht. Ist sicher ein Grenzfall. --Marcela 23:45, 10. Jul. 2010 (CEST)
Die Figur des Elefanten an sich dürfte ja urheberr. geschützt sein, dann sollte eine Verwendung in einem Sendungslogo den Schutz nicht plötzlich aufheben. --Kam Solusar 04:18, 11. Jul. 2010 (CEST)
ICh seh auch SH. Dazu kommt, dass es sich auch um eine Trickfilmfigur handelt. Bei einer solchen wird die SH vom Gericht eher zugesprochen werden, als wenn es sich nur um ein Logo handeln würde. Und sori eine Elefant sieht anders aus, spich du krigst nicht mehrheitlich das Resultat wenn du mehreren Zeicher den Auftrag gibts "zeichen mir einen blauen Elefaten". Und diese Testart ist, recht zuverlässig, wenns darum geht ob was SH hat oder nicht. Wenn dabei wiklich mehrheitlich (>80-90%) das gleiche raus kommt, dann kann man dem mehrehitlichen Resultat die SH absprechen. Dieser Test wird aber hier aber sicher nicht zutreffen, jedenfals nicht mit dem Resulat. --Bobo11 10:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
Dieser Test hilft hier niemandem wirklich weiter, weil es hier um den erhöhten Maßstab der Schöpfungshöhe bei angewandtem Gewerke geht - dass der Blaue Elefant als Kunstwerk ieS Schöpfungshöhe hätte, ist trivial. kragenfaultier 10:07, 11. Jul. 2010 (CEST)

Habs gelöscht, k.A. wozu es da Diskssion braucht.--Wiggum 23:57, 11. Jul. 2010 (CEST)

"selbst erstellt" ist meiner Meinung nach übertrieben, leider finde ich für Fahrplanblätter nichts über das Urheberrecht. Sind diese Sachen so ok? Wer weiß 100-%ig Bescheid? --Mef.ellingen 13:27, 11. Jul. 2010 (CEST)

Da greift aber die Regel für Kartenwerke. Das hat an-und-für-sich nix mit Fahrplan zu tun. -- Bobo11 14:40, 11. Jul. 2010 (CEST)
Wikipedia:Bildrechte#Karten? Da gibt es einen Verweis auf den Datenbankschutz und auf den § 2 Geschützte Werke. Dort finde ich: (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Rechtlich nicht sattelfest, entnehme ich trotzdem, dass man das nicht scannen und als "selbst erstellt" in die WP stellen darf? --Mef.ellingen 15:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
Klar darfst du die Karte als Vorlage für eine selbstgezeichente Kare nehmen, und die in die WP einstellen darfst. Ich wolte mit meien Einwurf nur darauf hinweisen dass es hier eben klar eine Regelung gibt (Das due eben unter Karten nachscheuen musst). Und bei Karten ist die Schöpfunghöhe-Schwelle sehr niederig (Kurz im Zweifel ist immer von SH auszugehen), von daher wirst du hier kaum eine Antwort krigen, die dir gefällt. Bobo11 17:40, 11. Jul. 2010 (CEST)

Lizenzfrage für ein Photo-Scan der österr. Nationalbibliothek

Hallo Zusammen,
Ich habe von der österr. Nationalbibliothek den Scan eines alten Photos(ca. 70 Jahre alt) gekauft.
Auf meine Frage beim Kauf des JPGs, ob ich es auf Wikipedia kostenlos veröffentlichen darf, kam die Antwort ja, aber unter Hinweis des Copyrights der Nationalbibliothek (mir wurde sogar eine eigene Signatur dafür zur Verfügung gestellt)
Gut, nun stehe ich vor der Frage, welche von den vielen Lizenzen ich nehmen muss. Die Commons:Lizenzen hilft mir da nicht wirklich weiter. Ich bin auch sicher, dass die Nationalbibliothek nicht will, dass das Bild kommerziell genützt wird (das würde nämlich etwas kosten).
Hat jemand eine Idee? Gruß -- Epiktetos 12:54, 10. Jul. 2010 (CEST)

(von Wikipedia Diskussion:Dateiüberprüfung -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 11. Jul. 2010 (CEST))
Die Nationalbibliothek kann da gar nichts freigeben (siehe auch Schutzrechtsberühmung). Wer ist der Fotograf? Nur der, bzw. seine Erben können eine Freigabe erteilen. Wenn der Fotograf schon seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Bild gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 11. Jul. 2010 (CEST)
Nun, ich gehe stark davon aus, dass die österr. Nationalbibliothek die gesamte photographische Sammlung des Photographen angekauft hat. Die Aufnahme schätze ich auf das Jahr 1910 (+/- 10) - Der Name des Photographen ist mir bekannt (mehr aber auch nicht) - schwer zu sagen, ob der schon 70 Jahre tot ist. D.h. ich kann nicht davon ausgehen, dass es schon gemeinfrei ist. -- Epiktetos 16:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
Verrätst du uns den Namen des Fotografen? --Paulae 16:11, 11. Jul. 2010 (CEST)
Hab's grad noch in der digitalisierten Karteikarte checken müssen. Photograph Otto Schmitt; Aufnahme aus dem Jahre 1908; -- Epiktetos 16:44, 11. Jul. 2010 (CEST)
Wenn das Sterbedatum nicht ermittelbar ist, greift vielleicht Bild-PD-alt-100. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:47, 11. Jul. 2010 (CEST)
Bild-PD-alt-100 klingt für diesen Fall gut. Aber da die Österr. Nationalbibliothek eine Menge interessanter Photos für die Wikipedia/media hat (auch viel jünger als 100 Jahre), würde ich gerne eine Präzedenz(fall)diskussion mit Ihnen beginnen.
Hat die Wiki eine Lizenz, die besagt "für private Zwecke unbeschränkt verwendbar, keine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung des Copyright-Inhabers"? -- Epiktetos 17:52, 11. Jul. 2010 (CEST)
Nein, eine solche Lizenz hat die Wikipedia nicht. --Guandalug 17:57, 11. Jul. 2010 (CEST)
(BK)Nein, denn genau eine solche Formulirung bezeichnet mal als unfrei. Sprich für uns nicht verwendbar. Zum Merken; Sobald da keine kommerzielle Nutzung steht, ist das Foto für die Wikipedia nicht nutzbar. Voraussetzung ist natürlich, dass die Lizenz zum Bild keine Schutzrechtsberühmung ist. --Bobo11 18:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
Nein, eine solche Lizenz wollen wir auch gar nicht. Außerdem kann die Nationalbibliothek die Bilder gar nicht freigeben. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:02, 11. Jul. 2010 (CEST)

Otto Schmidt scheint so unbekannt nicht zu sein: Hier wird er als einer der Vertreter der Typenfotografie Österreichs im 19. Jh. genannt. Ist eben die Frage, ob er mit dem Leiter des Photographischen Kunstverlags Otto Schmidt identisch ist. Wenn ja, sollten sich die Lebensdaten ermitteln lassen. Auf alle Fälle war der Fotograf Otto Schmidt schon in den 1870er-Jahren aktiv. --Paulae 18:07, 11. Jul. 2010 (CEST)

Toller Hinweis. Laut Friedhofsdatenbank der Gemeinde Wien ist er im Mai 1910 als 75jähriger gestorben und hat ein Grab auf Friedhofsdauer am Zentralfriedhof (vorausgesetzt, es ist immer der gleiche, aber das kann man annehmen). Damit wären die 70 Jahre vergangen.
ÖN-Biblio wünscht, das ich den Text "Copyright (ÖNB Wien, Bildarchiv, Sign.: 155.380-B)" zum Bild dazugebe. Wenn ich die obigen Einträgen richtig verstehe, ist das nicht erwünscht. Ich werde daher die Photos auf eine private Homepage stellen (mit dem copyright-Hinweis) und im Artikel bei den Weblinks einen Verweis darauf machen. -- Epiktetos 18:51, 11. Jul. 2010 (CEST)

Moment mal! Der mit den wiener Typen hieß Otto Schmidt. Hier sein Eintrag in der Fotografendatenbank der Albertina: [2] Der ist natürlich wirklich gemeinfrei und niemand kann verhindern, dass sein Bilder irgendwann auch hier landen, sobald sie irgendwo auf die Menschheit losgelassen wurden (besser auf Commons, da ohnehin gemeinfrei, ist das dort problemlos). Einen Otto Schmitt gab es aber auch: [3], über den ist aber nicht viel bekannt. Das Datum 2005 bezieht sich offensichtlich nur auf eine neuzeitliche Veröffentlichung. -- Herby 19:38, 11. Jul. 2010 (CEST)

Ich habe einmal eine persönliche Internetseite mit dem Photo gemacht, falls es jemanden interessiert hier. -- Epiktetos 21:42, 11. Jul. 2010 (CEST)

Wenn das Foto wirklich gemeinfrei ist, dann bitte hier (bzw. auf Commons) hochladen und nicht auf eine private Homepage verweisen, das ist unsinnig... Und bitte ohne den illegalen Hinweis, den die Nationalbibliothek gerne hätte. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:03, 12. Jul. 2010 (CEST)

Rückfrage aus dem Schwesterprojekt

Der Uploader äußert sich, warum die Dateien seiner Meinung nach gemeinfrei sein sollten. Kann bitte mal jemand dazu eine Stellungnahme abgeben und mir sagen, wie ich damit - als Admin - jetzt am besten umgehe?

Danke und Gruß --Michael Reschke 21:37, 11. Jul. 2010 (CEST)

Natürlich ist das gemeinfrei. Wo siehst du hier auch nur ansatzweise Schöpfungshöhe? ---- ST 21:39, 11. Jul. 2010 (CEST)

Würde ich auch gern wissen --FrobenChristoph 23:33, 11. Jul. 2010 (CEST)

In diesem Fall ist es nicht nötig, das der Autor das Werk unter einer freien Lizens freigibt, da die Dateien mangels Schöpfungshöhe nicht geschützt sind. Kann also ohne Einschränkungen nach Commons verschoben werden. --Neozoon 23:56, 11. Jul. 2010 (CEST)

Ok. Wieder etwas dazugelernt. Danke für eure Antworten! --Michael Reschke 21:47, 12. Jul. 2010 (CEST)

Fotos vom Innenleben von Forschungsschiffen

Ahoi. Ich hätte da allerlei Fotos vom Innenleben diverser Forschungsschiffe, die ich gerne in die entsprechenden Artikel einbauen würde. Wen frage ich denn da nach der Erlaubnis ? Den Kapitän wohl kaum. Das betreibende Institut ? Das Bundesland ? Wie frage ich ein Bundesland ?--JBo Disk Hilfe ? ± 00:01, 13. Jul. 2010 (CEST)

Die jeweiligen Fotografen? --Kam Solusar 04:55, 13. Jul. 2010 (CEST)
Das bin ja ich selbst.--JBo Disk Hilfe ? ± 09:31, 13. Jul. 2010 (CEST)
Davon ausgehend, dass du Mitarbeiter an solchen Projekten bist: Es gibt bestimmt Regeln, was im Zusammenhang mit den Projekten nicht veröffentlicht werden darf, einerseits von der Projektleitung, andererseits evtl. vom Eigner des Forschungsschiffs. Diese zwei Stellen würde ich fragen. Was ausserhalb solcher Restriktionen ist, dürfte dann unkritisch sein. -- Хрюша ?? 09:46, 13. Jul. 2010 (CEST)
Wenn du den Auslöseknopf selber gedrückt hast, ist aus urhebrerechtlichen Sicht nur deine Zustimmung notwendig (Andere Rechte wie Recht am eigen Bild sind natürlich ausgenommen). Was allerding nicht heist, dass das Foto auch veröffentlich werden kann ohne das DU Probleme krigst. Denn auf dem Forschungschiff herrscht sicher mal das Hausrecht, kurz der der es gechartet hat kann da ein allgemeines Fotoverbot aussprechen bzw. eben ein genereles Genemigen seinerseits einfordern, welches du besser einhälst. Gerade wenn es sich um sensible Bereiche handelt (Labor usw), und das Foto einer ganz bestimmten Mission zugeordet werden können, wird problematisch. Denn die möglichen Kandidaten die das Foto gemacht haben sind ja endlich (zb. einer aus 50), da nütz meist auch keine Sockenpuppe. Am besten sprichst du mal mit dem Forschungsleiter (oder desen Arbeitgeber), wie und unter welchen Umständen Fotos veröffetlich werden können, und auf was du achten musst. So werden allgemeine Schiffsaufnamen (Brücke/Maschineraum/Mensa) in der Regel unproblematisch sein. Aber es kann durchaus sein das die Apperatur XY nicht gezeigt werden darf. Es kann durchas hilfreich sein, dass man darauf hinweist das die Fotos dann auch von ihm selber für die Pressearbeit verwendbar werden (wenn du eine brauchbare Lizenz wie CC-by-sa wählst). Mit der Zusage (nach Möglichkeit schriftlich) zur Veröffentlichung durch den Forschungsleiter, müsstest du eigetlich aus der Schusslinie sein, was das Hausrecht betrift.--Bobo11 16:22, 14. Jul. 2010 (CEST)

Referenz beinhaltet möglw. URV

Im Artikel Chengdu FC-1 ist als Referenz das Foto: http://img61.imageshack.us/img61/1167/worldmilitarybalance200zl6.jpg einer Buchseite angegeben. Es könnte eine mögl. URV sein, da das Buch von http://www.iiss.org/publications/military-balance/the-military-balance-archive/the-military-balance-2006/ kostenpflichtig ist. --Juhuu! 10:17, 14. Jul. 2010 (CEST)

Ich glaube kaum, dass eine extern bereitgestellte Datei aus urheberrechtlicher Sicht für uns relevant ist. Eventuell greift auch das Zitatrecht, da die Abbildung als Beleg für behauptete Daten dient. Grüße, Grand-Duc 13:05, 14. Jul. 2010 (CEST)

Wahlplakate

Darf man aktuelle oder ältere Wahlplakate hochladen und zur Schau stellen? Unterliegen Wahlplakate dem Urheberrecht und dürfen nur mit Genehmigung vervielfältigt werden oder ist die Schöpfungshöhe zu gering? Danke --Sauerbier 15:34, 13. Jul. 2010 (CEST)

Wahlplakate enthalten üblicherweise Fotos. Diese unterliegen bereits einem Leistungsschutzrecht und für das ist Schöpfungshöhe keine Voraussetzung. Wenn kein Foto enthalten ist, aber Zeichnungen, wird dafür die Schöpfungshöhe in der Regel zu bejahen sein. --rtc 15:43, 13. Jul. 2010 (CEST)
Danke Rtc, hier [4] und hier auch [5] gibt es ähnliche Probleme zu meiner Frage, warten wir mal die Experten ab. Gruß, --Sauerbier 22:10, 13. Jul. 2010 (CEST)
Der Fotograf ging wohl irrtümlich davon aus, dass diese Fotos unter Panoramafreiheit fallen. Da die Plakate jedoch nicht bleibend sind, kommt Panoramafreiheit nicht in Frage und daher sollten beide Fotos gelöscht werden. --rtc 22:21, 13. Jul. 2010 (CEST)
Zu Wahlplakaten gibt es ausdrückliche Urteile, die diese nicht als bleibend ansehen. Unter anderem vom Österreichischem OHG. kragenfaultier 08:10, 14. Jul. 2010 (CEST)

Also ist das Wahlplakat von Hannelore Kraft nicht zulässig? http://commons.wikimedia.org/wiki/File:2010-05-08_bocholt_plakate_spd_linke.JPG --Datenschützer 09:26, 15. Jul. 2010 (CEST)

Nein, die müssten eigentlich gelöscht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:46, 15. Jul. 2010 (CEST)

Allgemeine Wappenfrage

Evtl. fass ich hier ein heisses Eisen an, aber wie sieht es mit der Liznsierung von "ausländischen" (also nicht DACH) Gemeindewappen mit Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk aus? Geben die entsprechenden Gesetze wirklich her dass jedes Wappen weltweit "hierzulande" als amtliches Werk gemeinfrei ist? Anlass: Bin grad am DÜP abarbeiten und darauf gestossen. Also ein französisches Wappen dass laut ehemaligem Lizenzbaustein nach deutschem, österreichem und Schweizer Recht gemeinfrei ist. Dies ist aber kein Einzelfall sondern wird noch in hunderten bis tausenden von Wappen aus allen möglichen Ländern so verwendet. Gruß --JuTa Talk 16:29, 13. Jul. 2010 (CEST)

Für Wappenfragen ist Steschke zuständig. --Marcela 01:29, 14. Jul. 2010 (CEST)
Ralf, hast du für den "Spruch" einen Textbaustein? ;-) ---- ST 19:09, 14. Jul. 2010 (CEST)
IF H2=="Wappen*" THEN Section Block AND EditOnly STeschke <-- so etwa? Müßten wir mal mit den Entwicklern reden ;) --Marcela 22:52, 15. Jul. 2010 (CEST)
Es ist Konsens, dass wir alle Wappen nach inländischem Recht behandeln. Zudem haben die meisten Wappen sowieso keine Schöpfungshöhe und sind auch noch i. d. R. ziemlich alt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:30, 14. Jul. 2010 (CEST)

Ich bin nun im Archiv noch auf eine etwas längere Diskussion zum Thema gestoßen; siehe hier. Ergo werd ich wohl den ursprünglichen Lizenz-Baustein wieder einsetzen. Gruß --JuTa Talk 06:28, 14. Jul. 2010 (CEST)

Originalgraphiken

Hallo zusammen. Ich besitze einige Originalgraphiken eines gerade verstorbenen international bekannten Künstlers und würde davon etwas hier einstellen. Gibt es einen Grund dies nicht zu tun? Mediatus 15:57, 15. Jul. 2010 (CEST)

Ja es spricht was dagegen, das 70 Jahre PmA. Die Grafiken sind bis und mit 70 Jahre nach dem Tod des Künstler urheberrechtlich geschützt. Es wäre schon praktisch wenn Fragesteller zumidest den Artikel Urheberrecht gelesen hätten bevor sie hier eien Frage stellen.--Bobo11 16:01, 15. Jul. 2010 (CEST)
Der Artikel Urheberrecht bringt nix. Bevor ich mich da durchklicke darf man doch hier eine freundliche Frage stellen. Mediatus 16:05, 15. Jul. 2010 (CEST)

Oben wird nahegelegt, man sollte Wikipedia:Bildrechte lesen. "Mein Mathebuch sagt nicht, wieviel 5+7 ist. Da darf ich doch beim Portal Mathematik eine freundliche Frage stellen" --FrobenChristoph 16:54, 15. Jul. 2010 (CEST)

Leider ist mir der Abschnitt dazu in WP:Bildrechte nicht ganz klar: es geht um dieses Bild, irgendwann zwischen 1915 und 1930 entstanden. Der Photograph ist 1935 verstorben, also vor mehr als 70 Jahren. Ob das Bild mal veröffentlicht wurde oder erstmals durch die Denver Public Library, ist mir nicht bekannt (die 1923-Frage kann also nicht beantwortet werden). Gemeinfrei oder nicht, ist das wg. editio princeps eventuell noch geschützt? --Matthiasb (CallMeCenter) 16:45, 15. Jul. 2010 (CEST)

Wir ignorieren editio princeps. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:50, 15. Jul. 2010 (CEST)
Also nach DE? --Matthiasb (CallMeCenter) 17:00, 15. Jul. 2010 (CEST)
Ja. --Marcela 22:47, 15. Jul. 2010 (CEST)

Dieses Logo trägt den Bundesadler, ist also hohheitliches Zeichen und grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Ich kann keine Zustimmung zur Nutzung durch das BMELV erkennen und bitte um Prüfung, ob die Datei hier stehen darf. (nicht signierter Beitrag von Seitenfux (Diskussion | Beiträge) 15:23, 13. Jul. 2010 (CEST))

Hallo Seitenflux, wir nutzen bzw. führen das Logo des BMELV ja nicht, sondern verwenden es nur zur enzyklopädischen Darstellung und Beschreibung. Beachte die Hinweise beim Logo: "Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden. Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden." --rtc 15:23, 13. Jul. 2010 (CEST)
Selbstverständlich ist weder der Adler, noch das Logo wegen mangelnder Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:27, 14. Jul. 2010 (CEST)
Bitte keine irreführende Propaganda. Der Urheberrechtsstatus ist in allen praktischen Belangen völlig irrelevant. --rtc 13:28, 14. Jul. 2010 (CEST)
Das ist keine irreführende Progaganda, sondern eine sachlich korrekte Beantwortung der Frage. Und ganz so irrelevant ist der urheberrechtliche Status nicht, denn das ist der einzige Grund, weshalb wir das Logo zeigen können. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:22, 14. Jul. 2010 (CEST)
Ach Chaddy, Deine Position ist bekannt. Bitte akzeptiere die damalige Entscheidung endlich und verwirre Fragesteller nicht mit solchen Aussagen. Wir sind hier nicht auf einem Juristenkongress. Es kommt auf die Erwartungshaltung des Fragenden an, das, worum es ihm mit der Frage letztendlich geht und die Art und Weise, wie er eine Antwort interpretieren wird. Jedesmal solche irrelevanten, akademischen wortfaschistischen Haarspaltereien hintendranzuhängen hilft niemandem. (Vermeintliches) Lügen, Pauschalisieren, Schematisieren ist erlaubt und geboten, wenn es dann letztendlich beim Fragesteller doch die praktisch richtige Vorstellung auslöst. Man kann in dem Sinne sogar durchaus legitim sagen, dass diese Logos urheberrechtlich geschützt sind. Man muss anderen Leuten nicht die juristische Sprache und Wortverwendungen aufzwingen, man kann in der Umgangssprache und in ihren vielen (nur scheinbar) "unklaren" und "falschen" Wortverwendungen reden. --rtc 16:00, 14. Jul. 2010 (CEST)
„Wortfaschistische Haarspaltereien“ - das hättest du dir besser verkneifen sollen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:24, 14. Jul. 2010 (CEST)

Lügen ist keineswegs geboten, während das Sperren von Rtc überfällig wäre --FrobenChristoph 12:35, 16. Jul. 2010 (CEST)

... sagt eine Sockenpuppe, die als solches ja letztendlich auch eine Form der Lüge ist. --rtc 13:44, 16. Jul. 2010 (CEST)

Korrekte Vorgehensweise bei Infoboxen

Hallo. Ich würde gerne eine neue Infobox bauen und dazu die Felder bzw. den Aufbau einer bestehenden Infobox nutzen. Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise? Ist eine IB ein Werk? Kann ich den Quelltext einfach mit c&p übernehmen oder muss ich einen Versionsimport beantragen? MfG, --R.Schuster 11:07, 15. Jul. 2010 (CEST)

Wo soll da Schöpfungshöhe sein?--Στε φ 11:16, 15. Jul. 2010 (CEST)
Etwas Vorsicht dabei. Hier ist Schöpfungshöhe nicht der einzige Faktor. Programme sind auch geschützt, obwohl sie keine Schöpfungshöhe in der Gestaltung aufweisen. -- (AAW) 11:17, 15. Jul. 2010 (CEST)
Da gibt es keine Probleme, Infoboxen sind im Grunde lediglich Tabellen, die sind nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:45, 15. Jul. 2010 (CEST)
Ich nehm mal an du meist Wiki-intern, Daten aus alter in neue Box übertragen. Das ist ganz sicher urheberechtlich unbedenklich, da alte Version ja in Versionsgeschichte erhalten bleibt. Du so oder so, nur Fakten anders darstellst. Du aber eben keien Daten aus einer anderen Datenbank beziehst. Sprich aber bitte vorher mit den Autoren und Portal des betroffenen Bereichs, das Box-anpassen hat schon des öfftern für bösses Blut gesorgt (z.T. zurecht z.T. zu unrecht). Bobo11 15:55, 15. Jul. 2010 (CEST)
Ja, ich meine wiki-intern. Mit "anpassen" meinte ich jetzt allerdings nicht eine bestehende IB umzubauen, sondern den Quelltext einer bestehenden IB für eine vollkommen neue zu verwenden. Und die neue IB hat natürlich keine Versionshistorie, daher meine Frage, ob ein Versionsimport notwendig ist. Sorry falls ich mich da unklar ausgedrückt habe. MfG, --R.Schuster 16:36, 15. Jul. 2010 (CEST)
Das kommt ganz darauf an, wieviel schöpferische Leistung in den Quelltext der Vorlage geflossen ist. Da sind durchaus auch ziemlich kreative Dinge an Vorlagen dabei. Jedoch sollte es bei den meisten Vorlagen nicht ausreichen um hier irgendwas geltend machen zu können. Triviale Infoboxen die nur dazu dienen den Text anders zu formatieren (Infobox bauen), dürfen hier wohl ohne Probleme und Autorennennung kopiert werden. -- (AAW) 13:54, 16. Jul. 2010 (CEST)
Ich hab lange nach gedacht. Lies dir doch einfach die Hilfeseite WP:Infobox und Hilfe:Vorlagenprogrammierung durch und schreib deine eigene. Dann ist das völlig sauber.Und wenn du dich dabei an erprobten Beispielen orientierst ist das auch kein Problem.--Στε φ 01:32, 17. Jul. 2010 (CEST)

Kulturaktion „Still-Leben-Ruhrschnellweg“

Es gibt ja morgen die Aktion Still-Leben-Ruhrschnellweg ([6]), wo 60km Autobahn gesperrt werden, 20.000 Biertische aufgestellt werden wo die Leute dran Aktionen zeigen dürfen. Wie sind Fotos einer solchen temporären (auf 6 Stunden begrenzten) Kunstaktion einzustufen? -- Quedel 08:43, 17. Jul. 2010 (CEST)

Ich betrachte das (fotografisch) als öffentliche Veranstaltung/Versammlung, nicht als Kunstaktion :-) Allerdings sollte man sich Gedanken über das Recht am eigenen Bild machen, denn die allermeisten Akteure dort sind sicherlich keine Personen öffentlichen Interesses. Ich denke, man sollte vor einer Veröffentlichung bei jedem einzelnen Bild sensibel prüfen, ob die abgebildeten Personen noch als Beiwerk durchgehen oder nicht. Übersichtsfotos mit einer größeren Personen- und Tischzahl sollten unproblematisch sein. Bei Portraits oder Gruppenaufnahmen würde ich mich der Einwilligung der Abgebildeten versichern. -- smial 10:03, 17. Jul. 2010 (CEST)
Ich werde morgen auch auf der A40 unterwegs sein und nehme auf jeden Fall meine Kamera mit. Die Fotos die ich dort machen werde sind sicherlich frei, wenn es sich um Fotos mit einer größeren Anzahl von Personen handelt und die einzelnen Personen nicht den größten Teil des Bildes beanspruchen. Stimme Smial zu, dass es darauf ankommt, wie das Verhältnis von Einzelperson zu Personenmasse auf einem Foto ist. Ein Foto z.B. von den Personen die um den Wikipedia Stammtisch Wikistammtisch auf A40 bei der Abfahrt Bochum versammelt sein werden, sollte nur veröffentlicht werden, wenn diese Personen damit einverstanden sind. --Neozoon 10:09, 17. Jul. 2010 (CEST)

Welche Lizenz?

Wenn ich diese Symbole, die laut UIAA frei verwendbar sind, hochladen möchte, welche Lizenz muss ich dann nehmen? Commons oder de-WP? --Svíčková na smetaně 17:43, 17. Jul. 2010 (CEST)

Auf de: sich als Puplic-Domain hochladbar, da ich keine Schöpfungshöhe seh (KeinS H aist immer so eien sache auf commons). Sind die Kletterzeichen nicht sogar nomiert? --Bobo11 17:47, 17. Jul. 2010 (CEST)
Normiert im engeren Sinne sind sie nicht, jeder kann Topos zeichnen wie er will, es handelt sich eher um Empfehlungen der UIAA, die aber sehr häufig verwendet werden. Danke jedenfalls für die Hilfe. --Svíčková na smetaně 18:53, 17. Jul. 2010 (CEST)

Buchcover hochladbar?

Es handelt sich um dieses Cover, als dessen Grundlage Datei:Giulio Clovio 001.jpg diente. Ergänzt wurde eigentlich nur die Typografie, aber auch die Farben sehen ein wenig angepasst aus. Der Verlag gibt an: Umschlaggestaltung von Torsten Lemme unter Verwendung obiger Abbildung. Kann man das Cover mit dem Hinweis auf entweder mangelnde SH oder Urheberrechtsfreiheit wegen dem Alter des Bildes hochladen? --Paulae 12:00, 18. Jul. 2010 (CEST)

Da nur der Schriftsatz geändert wurde, sehe ich da kein Problem, es sei denn der neue Text (im Wortlaut) hätte Schöpfungshöhe. Ansonsten ist das eine reine Fleißarbeit, die wegen mangelnder Schöpfungshöhe keinen Anspruch auf Schutz rechtfertigt. -- (AAW) 12:03, 18. Jul. 2010 (CEST)

Ab wann ist eine WP-interne Übersetzung URV?

Konkret geht's mir um ein paar Artikel von Benutzer:Wacdan zu englischen Bahnhöfen und Strecken. In ihrer Erstversion sind diese Artikel zwar nicht 1a-identisch mit ihren englischen Originalen, da wesentlich kürzer, aber die wesentlichen Grundzüge sind doch schon vorhanden, so dass man ihm also nahelegen kann, dass der Benutzer die jeweils englischen Artikel als "Quelle" herangezogen hat. Vor allem die doch eher unbelegten Abschnitte wie die frühe Geschichte weisen abschnittsweise Eindeutigkeiten auf.

Liegt jetzt in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, da es keinen Import der Versionsgeschichte gab oder ist das ganze Vorhaben regelkonform? Hab hier mal zwei Beispiele mtigebracht, jeweils die erste Version in deutsch sowie die zum gleichen Zeitpunkt in englisch vorhandene:

Das ganze soll jetzt kein Anprangern das Benutzers darstellen, zumal nicht eindeutig bewiesen ist, was da betrieben wurde. -- Platte ∪∩∨∃∪ 14:38, 6. Jul. 2010 (CEST)

Und welche Textteile sollen da wortwörtlich übernommen worden sein? Ich finde da in den Erstversionen da nichts, was 1:1 übersetzt aussieht. Daß der Autor seine Informationen aus dem englischen Artikel genommen hat, mag sein, aber abgeschrieben nicht. Inwieweit sich der Artikel aber in spateren Versionen dem Original angenähert hat, habe ich mir nicht angeschaut. --Matthiasb (CallMeCenter) 14:58, 6. Jul. 2010 (CEST)
Von wortwörtlich war nicht die Rede, mir ging's generell erstmal um die Frage, inwieweit man die anderen Sprachausgaben für sowas heranziehen kann. Das Gesamtbild des Artikels basiert ja schließlich auf en-WP, auch wenn die einzelnen Sätze anders angeordnet oder formuliert sind als beim Original. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:07, 6. Jul. 2010 (CEST)
Eine URV liegt nur vor, wenn wortwörtlich übersetzt wurde. Wenn der englische Artikel lediglich als Quelle hergenommen wurde und die deutsche Version aber in eigene Worte gefasst wurde, ist das keine URV (Fakten sind nicht schützbar). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2010 (CEST)
Okay, also alles ganz regelkonform. Wäre es hier dennoch empfehlenswert, einen Import anzulegen wär das reine Zeitverschwendung? -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
Es wäre nicht nur reine Zeitverschwendung, sondern sogar falsch, da ja die englische Textversion dem deutschen Text nicht entspricht; was anderes ist das etwa im Beispiel Houses at 37–47 North Fifth Street, wo der Text von dem englischen Original her praktisch wörtlich übersetzt wurde (und deswegen auch der Import sinnvoll war). --Matthiasb (CallMeCenter) 15:26, 6. Jul. 2010 (CEST)
Okay. Danke für die schnelle Antwort. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:32, 6. Jul. 2010 (CEST)
Wobei eine wörtliche Übersetzung nicht unbedingt eine URV darstellt, soviel ichw eiß verwenden auch die ausländischen Versionen der Wikipedia die GFDL, also muss man bei wörtlichen übersetzuingen lediglich darauf achten, die Richtlinien der GFDL einzuhalten. --MrBurns 17:33, 6. Jul. 2010 (CEST)
Richtig. Und was verlangt die GFDL? Die Nennung der Urheber. Das geht am besten per Import. Deshalb müssen/sollten Artikel, die wörtlich übersetzt wurden, importiert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:36, 6. Jul. 2010 (CEST)
Bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias muss nicht importiert werden; das ist nur einer von mehreren Ansätzen, die Lizenz einzuhalten (ein anderer besteht z.B. darin, wie auf WP:Ü beschrieben, die Versionsgeschichte des Originals in die erste übersetzte Version zu kopieren; manche sind auch der Ansicht, dass ein Hinweis auf den Originalartikel in der Versionsgeschichte, idealerweise mit Angabe der genauen Version, bereits ausreichend ist, da so die Urheber über den Hinweis zu finden sind und wir uns zudem in den verschiedenen Sprachversionen der Wikipedia innerhalb des gleichen Projekts befinden). Das Instrument des Versionsimports kann auch gravierende Nachteile haben, z.B. dass ältere Beiträge falschen Usern zugeordnet werden, wenn der gleiche Nicht-SUL-Benutzername in verschiedenen Wikipedias existiert, und das ist gar nicht selten. Die deutsche Wikipedia ist jedenfalls m.W. immer noch die einzige Sprachversion, die bei Übersetzungen Versionsimporte vornimmt (mal abgesehen von gelegentlichen Einzelfällen in anderen Wikipedias, meist auf Bitte von Leuten aus dewiki ;-) ). In der englischen und französischen WP beispielsweise gehört ein Versionsimport nicht zum üblichen Vorgehen. Gestumblindi 17:31, 11. Jul. 2010 (CEST)
Import hat den Vorteil, dass die eigentlichen Autoren aus dem anderen Projekt in genau der gleichen Weise wie hiesige Autoren aufgeführt werden und auch von Skripten, API-Abfragen, etc.. entsprechend erkannt werden können. Diese können nämlich kopierte Autoren-Angaben oder Versionsgeschichten nicht finden/erkennen, womit der Übersetzer bei automatischen Auswertungen als alleiniger Autor dasteht. --Kam Solusar 05:08, 13. Jul. 2010 (CEST)
Nur wird eben beim Import nicht berücksichtigt, wie gesagt, ob der User "Xyz" in der deutschen Wikipedia überhaupt identisch mit einem gleichnamigen Nutzer in der Ausgangswikipedia ist (lange nicht alle bestehenden Logins sind SUL). Wenn ein Account mit diesem Usernamen in der deutschen WP existiert, zeigt der Link in der Versionsgeschichte nach dem Import auf einen User in der deutschen WP, der möglicherweise mit dem Artikel überhaupt nichts am Hut hat. Gestumblindi 22:17, 13. Jul. 2010 (CEST)
Erg.: Beispiele dafür lassen sich übrigens sehr leicht und zahlreich finden. Wenn ich mir z.B. den kürzlich aus der dänischen Wikipedia importierten Artikel Villum Clausen ansehe, so tauchen in der Versionsgeschichte aus der Zeit vor dem Import ein paar kleine Beiträge von Benutzer:KLN auf. Diese stammen jedoch nicht von unserem Benutzer KLN, der in der Versionsgeschichte verlinkt ist, sondern von da:Bruger:KLN, der gemäss den Angaben auf den Benutzerseiten der beiden offensichtlich nicht mit unserem KLN identisch ist. Und das ist nun nur ein harmloses Beispiel mit Beiträgen, die eh keine Schöpfungshöhe besitzen. Aber auf diese Weise wird jedenfalls massenweise sowohl das Urheberrecht des Originalautors als auch das Droit de non-paternité des Wikipedianers, der hier fälschlich als Urheber ausgewiesen wird, verletzt! Gestumblindi 22:28, 13. Jul. 2010 (CEST)
Ich habe mal bei den Feature-Requests angefragt, ob man das Problem vielleicht technisch lösen könnte. Gestumblindi 17:12, 18. Jul. 2010 (CEST)
Wenn schon nicht wegen GFDL, dann wegen CC-BY-SA: Diese fordert, dass frühere Autoren mindestens gleichberechtigt zu den späteren genannt werden, also History (oder direkt im Artikel): The credit required by this Section 4(c) may be implemented in any reasonable manner; provided, however, that in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors. --141.84.69.20 21:43, 13. Jul. 2010 (CEST) Ich hab vergessen, dass die Namensnennung auch ein einzelner Link in der Zusammenfassung sein könnte.--22:02, 13. Jul. 2010 (CEST)
Es ist wohl doch die GFDL: Würde man die History in den Artikel stellen, müssten (strenggenommen) auch alle nachfolgenden Versionen die History direkt im Artikel dokumentieren.--141.84.69.20 22:23, 13. Jul. 2010 (CEST)

Inhalt einer Webseite in Wikipedia-Artikel.

Hallo! Ich hab einiges in den Hilfeseiten gestöbert, aber noch keine konkrete Antwort auf meine Frage gefunden, hoffe auf Eure Hilfe :-) Wie sieht es aus, wenn jemand für einen Wikipedia-Artikel eine Webseite heranzieht, sie zwar nicht wörtlich, aber eigentlich den kompletten Inhalt in den Artikel einbaut? Ein Zitat scheint es mir nicht zu sein, da nicht wortwörtlich. Ein Plagiat auch nicht, da die Webseite unter Links angegeben ist. Danke Euch! --Die Schwäbin 21:24, 17. Jul. 2010 (CEST)

Ich würd sagen: Das kommt drauf an. Wenn der Artikel den Gedankengängen folgt und alles anders formuliert aber eigentlich gleich ist, ist es eine URV. Sind die gleichen Informationen drin, die Aufbereitung aber ganz anders, ist es keine URV. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:26, 17. Jul. 2010 (CEST)
Äh, ich würde sagen in eigenen Worten/Formulierungen ist vollkommen ausreichend. Genau darum geht es, nicht mehr und nicht weniger. Hier hab ich das genauso gemacht mit genau einem Nachrichtenartikel als Quelle(wobei ich ~extra noch ein bisschen was weggelassen habe, aber das wurde gleich anschliessend von jemand mit hineingetan...).
Wenn man den Gedanken nicht folgt wäre es ja WP:TF --Itu 19:05, 18. Jul. 2010 (CEST)
Es ist eine einzelne Webseite, deren Textinhalt komplett übernommen wurde. Ein bisschen umformuliert, ja, aber irgendwie finde ich das nicht richtig... Natürlich wurde es nicht 1 zu 1 abgeschrieben, aber, nun ja, ich wollte erst mal bei den Experten nachfragen :-) --Die Schwäbin 20:20, 18. Jul. 2010 (CEST)
Was meinst du was die Nachrichtenmedien machen? Die machen auch nix anderes als 'abzuschreiben' - meist von einer Agenturmeldung. Oder gegenseitig (oder von der Wikipedia...) Das Wissen an sich ist frei (von Besitzrechten/vom Urheberrecht). Wäre es anders denkbar? Natürlich solltest du so weitgehend wie möglich umformulieren. Dabei ist es auch gut die Reihenfolge der entnommen Fakten neu zu ordnen. Ausserdem sollte man nach Möglichkeit Fehler korrigieren und Zweifelhaftes weglassen oder relativieren. Damit erhöht man schon die Qualität. --Itu 20:36, 18. Jul. 2010 (CEST)
Nein, Itu, so einfach ist es nicht. Du kannst ja auch nicht Harry Potter etwas umformulieren und die leutchen anders nennen und es als deins verkaufen. Bei größeren Werken kann auch die Strukturierung bzw. die Aufbereitung geschützt sein und bloße Umformulierung nicht genügen, um ein eigenes Werk zu schaffen. Da ist die Grenze aber schwammig. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:34, 18. Jul. 2010 (CEST)
Nunja bei Harry Potter handelt es sich um eine Geschichte(also eine Erfindung) nicht um Wissen. Und selbst hier haben wir ja Inhaltsbeschreibungen). Erfindungen sind schützbar, klar. --Itu 22:58, 18. Jul. 2010 (CEST)

Evtl. haufenweise URVen aus Büchern

Vllt. können unsere URV-Experten mal hier vorbeischauen. XenonX3 - (:±) 23:32, 18. Jul. 2010 (CEST)

Spendenmarken etc.

Hallo,

man hat mir geraten, hier mein "Problem" darzustellen.

Hier der bisherige Schriftverkehr, damit Ihr wisst, worum es geht:

>>>>>>>>>>>>>>>>> Hallo NORLU,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

Datei:Knoeringen.doc.jpg - Probleme: Urheber und Lizenz Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also NORLU) auch diese Person bist. Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen. Durch Klicken auf „Seite bearbeiten“ auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:22, 10. Jul. 2010 (CEST)

Hallo, danke für die rechtliche Auskunft. Ich habe diese briefmarkengroße Spendenmarke eingescannt, weil ich irgendwo -irgendwann einen ähnlichen Fall hatte. Hier wurde entschieden, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dieses Bild ist noch kleiner. Urheber der Spendenmarke (Fotograf und Drucker sind unbekannt). Daher habe ich die Marke eingescannt.

Viele Grüße NORLU(nicht vollständig signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 22:21, 11. Jul. 2010 (CEST))

Vielleicht fragst du mal auf WP:UF nach, inwieweit man diese Datei verwenden kann und mit welchen Lizenzen. -- Quedel 17:51, 12. Jul. 2010 (CEST)

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Welche Auskunft könnt ihr mir geben?

DANKE!! NORLU

Ich leg mal Links an, damit die Sache einfacher ist:
  • Benutzer:NORLU und seine Bilder
  • Es geht um diese Datei: Datei:Knoeringen.doc.jpg
  • Meine Einschätzung: Es handelt sich nicht um eine Briefmarke, wie man auf den ersten Blick meinen könnte, sondern um eine Spendenmarke (Haben wir noch keinen Artikel dazu). Wenn das Datum 1955 stimmt (wovon ich ausgehe), ist die Marke keinesfalls gemeinfrei. Wir brauchen also die Erlaubnis des Urhebers (Photograph oder dessen gesamte Erben) oder des Inhabers der einschlägigen Nutzungsrechte (SPD, oder der Photgraph bzw Erben, wenn die SPD damals nicht daran gedacht hat sich auch die Nutzung des Bildes im Internet zu erkaufen). Es könnte also schwierig werden das Bild korrekt unter eine Wikipedia gerechte Lizenz zu setzen.--Στε φ 16:22, 13. Jul. 2010 (CEST)
Nachtrag: Ich hab leider noch ein paar mehr Bilder gefunden, für die die gleichen Überlegungen gelten: Datei:Krollmann 1974.jpg, Datei:Valentin_Baur.jpg und Datei:AWO06.JPG--Στε φ 16:29, 13. Jul. 2010 (CEST)

Hallo,

zumindest bei der Datei AWO kann ich Entwarnung geben. Diese Datei ist ein Foto - selbst fotografiert. NORLU (nicht signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 21:45, 15. Jul. 2010 (CEST))

Hallo,

der Fotograf ist mir bekannt, die Zustimmung kann ich bekommen. Wie geht es in diesem Fall weiter?

NORLU

Du suchst dir bei Wikipedia:Textvorlagen einen passenden Text aus und bittest den Urheber des Portraits den Text per Mail an das Supportteam zu schicken. Bei der Gelegenheit kannst du ganz lieb nach dem Orginal Photo fragen weil das vielleicht noch ein Stück mehr her macht. --Στε φ 09:55, 19. Jul. 2010 (CEST)

WM-Maskottchen

Hallo zusammen!

Ich habe ein Foto gemacht vom Maskottchen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen 2011, "Karla Kick". Es ähnelt diesem Bild, nur ohne Prominente. Da ich zu Goleo VI keine entsprechende Diskussion gefunden habe, es aber Abbildungen von ihm auf Commons gibt, zweifle ich, ob hier die Comicfigur-Regel gilt. Darf ich das Foto hochladen und einbauen? --Emkaer 14:44, 18. Jul. 2010 (CEST)

Kenn allerdings das Bild, um das es in der genannten Diskussion geht, nicht. --Isderion 15:00, 18. Jul. 2010 (CEST)
Danke! Auf Commons hatte ich nicht gesucht. Müsste dann das Bild aus Zakumi entfernt werden, und auf Commons gelöscht? --Emkaer 16:31, 18. Jul. 2010 (CEST)

Abzeichner=Urheber

Darf man ein Wappen abzeichnen und sich als Urheber ausgeben und das neue Produkt unter eine eigene Lizenz stellen? Zum Beispiel Datei:Familienwappen von Borch.svg. --89.206.64.220 21:23, 18. Jul. 2010 (CEST)

Nein. --Don-kun Diskussion Bewertung 21:35, 18. Jul. 2010 (CEST)
Nein, sowas ist Schutzrechtsberühmung. --Marcela 21:54, 18. Jul. 2010 (CEST)
Sollte man dann nicht den Benutzer darauf ansprechen bzw. das gleich ändern? --89.206.64.220 22:01, 18. Jul. 2010 (CEST)
Ja, in den allermeisten Fällen ist das sowieso Unwissenheit und kein böser Wille. --Marcela 22:03, 18. Jul. 2010 (CEST)
Hab mal auf Benutzer Diskussion:Rudolph H#Urheber von Datei:Familienwappen von Borch.svg geschrieben. --89.206.64.220 22:29, 18. Jul. 2010 (CEST)
Danke. --Marcela 22:32, 18. Jul. 2010 (CEST)
Das passiert schon allein deshalb, weil die Vorlage sich beschwert, wenn kein Urheber angegeben wird. Bei gemeinfreien Bildern, bzw. gemeinfreien Bildern ohne bekannten Urheber ist das dann durchaus verwirrend, weshalb viele ihren eigenen Namen als Urheber eintragen, um die Unvollständigkeitsmeldung loszuwerden. -- (AAW) 22:38, 18. Jul. 2010 (CEST)
Das Wappen hat keine SH und ist mit Sicherheit auch alt genug. Nun kann man sich einen der beiden Bausteine raussuchen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:03, 19. Jul. 2010 (CEST)
Sorry, ich war jung und... Bildrechte waren für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Eine Schutzrechtsberühmung lag nicht in meinem Sinne - WIMRE hatte ich da der Einfachheit halber kurzerhand die Lizenz des davor hochgeladenen Bildes benutzt. Chaddy hat es bereits gefixt. Ich vermute bei dem hier ebenfalls keine Schöpfungshöhe und ändere die Lizenz hier ebenfalls gerne. --Rudolph H 19:10, 19. Jul. 2010 (CEST)

Versionslöschungen

Wird bei diesen Versionslöschungen das Urheberrecht der späteren Autoren verletzt, wenn versionsgelöscht wird? Bitte dort antworten, damit das Abarbeiten der Fälle einfacher ist. Danke! XenonX3 - (:±) 23:07, 19. Jul. 2010 (CEST)

Versionslöschungen sind nicht zwingen nötig. Tabu sind sie, wenn dadurch neue URVen entstehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:12, 20. Jul. 2010 (CEST)

Briefmarken (Deutschland): Zehnerbogen auch gemeinfrei

Hallo zusammen,

Bilder deutscher Briefmarken, beispielsweise commons:File:DPAG 2010 06 Wohlfahrt, Apfel.jpg sind mit commons:Template:PD-German stamps versehen. Wie sieht das mit den Zehnerbogen, zum Beispiel http://philatelie.deutschepost.de/philatelie/art/informationen/jahrgaenge/10/ph1001_005242_zb_zoom.jpg aus? Sind diese auch gemeinfrei? Viele Grüße --Holger 15:32, 20. Jul. 2010 (CEST)

Bin mir unsicher worum es geht. Entweder sind sie alle gemeinfrei, auch wenn's ein Tausen davon auf dem Bogen gibt, oder keine. -jkb- 15:42, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ich denke, es geht darum, ob durch die Zusammenstellung oder gar den Rand ein urheberrechtlicher Schutzanspruch entsteht. Beides kann man verneinen – keine Schöpfungshöhe. --ireas {d · c · b} 18:59, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ach so. Ja natürlich, beides ist das gleiche Gegenstand vom gleichen Urheber und im Prinzip gar mit weniger Schöpfungshöhe als die Briefmarke alleine selber. -jkb- 19:19, 20. Jul. 2010 (CEST)
Auch der Zehnerbogen ist Amtliches Werk, selbst wenn er SH aufweist, was durchaus vorkommt. --Marcela 20:13, 20. Jul. 2010 (CEST)

altes Werk abfotografiert

Gemälde: 1835, Foto: 2010

Hallo,

verstehe ich richtig, dass das Abfotografieren z.B. eines Gemäldes (in Deutschland) keine Schöpfungshöhe hat und daher das neue Foto gemeinfrei ist, sofern der Künstler des Originals 70 Jahre tot ist. Konkret geht es z.B. um nebenstehendes Foto.

Trifft das im wesentlichen auch auf Skulpturen zu? Oder ist da in der Regel von einem neuen Werk mit Schöpfungshöhe auszugehen?

Danke und Grüße --OecherAlemanne 21:29, 20. Jul. 2010 (CEST)

Fotos von Gemälden sind 2D-Kopien und nicht geschützt. Fotos von Skulpturen sind jedoch eigene Werke und geschützt. --Marcela 21:34, 20. Jul. 2010 (CEST)
In Deutschland, ja; in der Schweiz hingegen in der Regel wohl nicht. Gestumblindi 22:00, 20. Jul. 2010 (CEST)
Uff, ja. Ihr Schweizer bratet immer eure Extrawurst ;) --Marcela 22:12, 20. Jul. 2010 (CEST)

Danke!--OecherAlemanne 00:54, 21. Jul. 2010 (CEST)

Skizze mit SH?

Hochgeladen

Besitzt diese Skizze inklusive Beschriftung Schöpfungshöhe? Die Kirche ist aus dem 18. Jahrhundert, die Grundrisszeichnung in der Form mglw. aktuell, aber natürlich auch genau so in uralten gemeinfreien Plänen zu finden. --Paulae 10:33, 20. Jul. 2010 (CEST)

Ist die Frage zu schwer zu beantworten oder die Frage zu doof, um sie zu beantworten? ;-) --Paulae 18:28, 20. Jul. 2010 (CEST)

Zu doff um zu beatworten, weil schon zig mal gesagt Technische Zeichnungen sind selber nicht geschützt, höchstens das damit abgebildete. Weil es bei einer Normzeichnung exakt eine richtige Darstellung für diese Ansicht gibt. Wo soll denn da die individuelle schöpferische Leistung sein? --Bobo11 19:33, 21. Jul. 2010 (CEST)

Autorennennung bei Einbau von Artikelinhalten in einen Sammelartikel

Konkret geht es um [7]. Eigentlich könnten die jetzt in diesem Artikel vereinigten Einzellisten jetzt gelöscht werden, aber ist das lizenzrechtlich in Ordnung? Sollten die Versionsgeschichten der Teillisten erhalten bleiben und wenn ja, in welcher Form? -- Carbidfischer Kaffee? 18:15, 21. Jul. 2010 (CEST)

Meines Wissens nicht, da diese Listen keine Schöpfungshöhe haben. XenonX3 - (:±) 18:30, 21. Jul. 2010 (CEST)
Das habe ich mir auch gerade gedacht. Es handelt sich um simple Episoden-Informationen ohne jedwede Kreativität. --Polarlys 22:33, 21. Jul. 2010 (CEST)
Sehe ich auch so und daher lösche ich nun alle. Gruß,--Tilla 2501 23:49, 21. Jul. 2010 (CEST)

Bildausschnitt

Es ist vielleicht eine doofe Frage, aber kann man einen Ausschnitt aus commons:File:Simpsons Ride - Hollywood.jpg (CC-by 2.0) anfertigen und diesen dann auf Commons oder zumindest hier hochladen, auch wenn dieser Schöpfungshöhe hat? --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 15:18, 19. Jul. 2010 (CEST)

Ergänzung: Hab mal unter commons:File:Bart Simpson.jpg einen Ausschnitt hochgeladen. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 16:59, 19. Jul. 2010 (CEST)

Die Abbildung fällt nun nicht mehr unter de minimis.--141.84.69.20 17:02, 19. Jul. 2010 (CEST)
Das Grundproblem hier ist, dass in der USA es keine Panaoramafreiheit wie bei uns in Deutschlad gibt. Zwar kann dort auch der öffentliche Strassenraum fotografiert werden, aber geschütze Kunstwerke müssen dabei Beiwerk sein. Das ist bei commons:File:Bart Simpson.jpg sicher nicht mehr der Fall, da das geschütze Werk foramtfüllend im Bildmittelpunkt steht. Also ist es nach amerikanischen Recht eine URV, und somit selbst auf de: nicht brauchbar.--Bobo11 17:48, 19. Jul. 2010 (CEST)
Auf de.wp ist das Bild eine URV, weil es eine temporäre Grafik zeigt.--141.84.69.20 18:11, 19. Jul. 2010 (CEST)
Was bedeutet den in diesem Zusammenhang temporär? --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 21:06, 19. Jul. 2010 (CEST)
nicht bleibend --Isderion 21:15, 19. Jul. 2010 (CEST)

Wurde gelöscht. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:31, 22. Jul. 2010 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Morten Haan Wikipedia ist für Leser da 12:31, 22. Jul. 2010 (CEST)

Promi-Wohnort

Ist so ein Bild, incl. dem erläutertenden Text, zulässig? http://commons.wikimedia.org/wiki/File:L%C3%B6ws_Wohnhaus_in_Freiburg.JPG --Datenschützer 11:36, 20. Jul. 2010 (CEST)

Aus urheberrechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, zumindest, wenn man davon ausgeht, dass der Uploader auch der Urheber ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:38, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ich halte das für ein sehr heikles Thema, allerdings ist es tatsächlich keine Urheberrechtsfrage. -- smial 13:11, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ich sehe kein Problem. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, zumindest noch nicht. Caroline ist nicht einschlägig, was sollte hier greifen? --Marcela 14:37, 20. Jul. 2010 (CEST)
Mir geht es nicht um die rechtliche Seite, sondern eher um Rücksicht. Zumal ein solches Foto völlig irrelevant für die WP ist. Ich würde sowas jedenfalls nicht zusammen mit Namen von Hausbewohnern veröffentlichen. Ist ja kein Präsidentenpalast oder sowas, was eigene Relevanz hätte, egal, wer gerade drin wohnt. -- smial 21:24, 21. Jul. 2010 (CEST)
Das stimmt natürlich. --Marcela 21:34, 21. Jul. 2010 (CEST)
Vielleicht sollte man das Thema auf WP:FZW oder so vor ein größeres Publikum tragen. Ich bin auch der Meinung, dass das Foto alleine schun auf Grund seiner enzyklopädischen Sinnlosigkeit gelöscht gehört, abgesehen davon, dass wir damit evtl. vom Urheberrecht unabhängige Persönlichkeitsrechte des genannten verletzen. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 12:56, 22. Jul. 2010 (CEST)

Lichtbild frei?

Hallo! Irgendwie komme ich mit den Erklärungen nicht klar, obwohl ich die Frage an sich schon für (von mir) bescheuert halte. Also: die Photographie eines Menschen (lebend), sicher vor 1872 entstanden, der Photograph verstarb 1902 - das sollte doch keinerlei Problem geben - oder? --Woches 18:19, 20. Jul. 2010 (CEST)

Ist es ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk? Auf jeden Fall ist sowas hier auf .de problemlos, eigentlich auch auf Commons. Fragt sich nur, welche Lizenz angewandt wird. --Marcela 18:23, 20. Jul. 2010 (CEST)
Hallo Ralf! Es ist ein einfaches Porträt-Foto, Cabinet-Format, in GB entstanden, - der Abgebildete starb 1872 - besonders künstlerisch ist es nicht. --Woches 18:29, 20. Jul. 2010 (CEST)
Heute spricht man Paßbild-Automaten die Schöpfungshöhe ab, zumindest meistens. Vor 100 Jahren war das anders, da war es nicht einfach, Porträts zu fotografieren. Gehen wir also von einem Lichtbildwerk aus. Das Bild ist hier auf .de völlig unproblematisch, da der Urheber 70 Jahre tot ist. In GB gibts jedoch Copyright und da kann es (ist in solch einem Fall jedoch äußerst unwahrscheinlich) durchaus noch Rechtsansprüche geben. Lade es mit möglichst vielen weiteren Informationen hier mit dem Baustein {{Bild-PD-alt}} hoch, umlizensieren und/oder nach Commons schieben kann man dann immer noch. --Marcela 18:36, 20. Jul. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank, mache ich! Gruss: --Woches 18:49, 20. Jul. 2010 (CEST)
Nach Commons:Licensing#Ordinary copyright sind vor dem 30. Juni 1957 entstandene Fotos von namentlich bekannten Fotografen bis 70 Jahre nach deren Tod geschützt. Sollte also auf Commons mit dem Lizenzbaustein {{Template:PD-old-100}} kein Problem sein. --Kam Solusar 20:03, 20. Jul. 2010 (CEST)
Das ist richtig. Ich dachte nur an solche - zugegebnermaßen sehr seltenen - Sachen wie der Copyright-Verlängerung von Mickey Mouse. --Marcela 20:12, 20. Jul. 2010 (CEST)
Jepp, da gibt es eine Menge Fallstricke bei US- und UK-Copyright, blicke da auch nur schwer durch. Zum Glück war die Commons-Seite in diesem Fall recht eindeutig. --Kam Solusar 16:16, 22. Jul. 2010 (CEST)
Brett Gurewitz, 2007

Hallo, dieses Bild ist unter Flickr mit CC lizensiert. Da es aber ein echt professionelles Bild ist und der Uploader bei Flickr sonst (augenscheinlich jemand offizielles) nicht viele Bilder CC lizensiert hat, kann es auch ein Irrtümlich so lizensiert worden sein. Wenn das Bild legal auf Commons verwendet werden darf, würde ich mich freuen wenn ein vetrauenswürdiger User das nochmal absegnen würde, da man bei Flickr ja die Lizenzen ändern kann. Danke.--Tankwart 08:19, 22. Jul. 2010 (CEST)

<offtopic>Ich finde das Bild alles andere als professionell...--Marcela 14:22, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich sehe keine Probleme mit dem Bild.
(Außerdem ist Bad Religion nicht gerade als extrem profitsüchtig bekannt, eher das Gegenteil). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:30, 22. Jul. 2010 (CEST)
Öhm, bisher wurde es so gehandhabt, dass Bilder, die offensichtlich falsch lizensiert wurden, auf Commons gelöscht wurden bzw. erst gar nicht hochgeladen wurden. Das ist hier offensichtlich der Fall. Dass das Bild wirklich frei ist, halte ich für ein Gerücht. Pressefotos von Filmen, die irgendwer auf Flickr mit einer freien Lizenz hochlädt und sich Tomhanksfan nennt, werden doch hier auch nicht im blinden Glauben an die Lizenz hochgeladen. Imho ein klarer Fall für einen LA auf Commons oder zumindest für eine Nachfrage beim Flickr-Uploader. Es geht schließlich auch um die Nachnutzer, die hier arglos ins offene Messer rennen. --Paulae 18:42, 22. Jul. 2010 (CEST)
Das ist der offizielle Flickr-Account der Band (ist auch von der Band-Website aus verlinkt). Das ist vertrauenswürdig.
Und wieso gehst du davon aus, dass das offensichtlich falsch lizensiert sei? Oder kannst du dir einfach nicht vorstellen, dass eine Punk-Bund was verschenkt (nur so nebenbei: ihr aktuelles Live-Album kann sich übrigens jeder kostenlos und legal herunterladen)? -- Chaddy · D·B - DÜP 20:06, 22. Jul. 2010 (CEST)
Nun, weil alle anderen Bilder dieses Account unfrei sind, auch die Bilder der gleichen Fotoserie, und diese Fotoserie eine der ersten Einstellungen des Accounts war, da also durchaus mal bei der Lizensierung daneben geklickt worden sein kann. Aber wenn sich alle so sicher sind, dass das korrekt lizensiert worden ist: Dann dürfte ja ein Nachfragen beim Accountbetreiber kein Problem sein, um diese Lizenz bestätigen zu lassen. Beziehungsweise, da die Band ja freigiebig zu sein scheint, die anderen Bilder ebenfalls unter eine freie Lizenz stellen zu lassen. ;-) Gruß, --Paulae 22:30, 22. Jul. 2010 (CEST)

Bei diesem Lizenzbaustein weigert sich der CommonsHelper (This image has no verificable good license, and can thus not be uploaded to commons through this tool.) im Gegensatz zu Vorlage:Bild-CC-by/2.0. Ich sehe aber eigentlich keinen Grund, denn es gibt ja Template:Cc-by-2.0-de bei Commons. Oder übersehe ich etwas? --Leyo 11:17, 22. Jul. 2010 (CEST)

Wahrscheinlich kennt er die Vorlage einfach nicht. Muss man also irgendwo in die Konfiguration des Tools eintragen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:31, 22. Jul. 2010 (CEST)
OK, ich habe Magnus um Aufnahme der Lizenz gebeten. --Leyo 15:41, 22. Jul. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe?

verschoben von WP:FzW. --Jakob Gottfried 13:39, 22. Jul. 2010 (CEST)
Kopiert, nicht verschoben… --Leyo 13:48, 22. Jul. 2010 (CEST)

Hat dieses Logo Schöpfungshöhe? Ich denke eher nicht. Grüße, --Jakob Gottfried 12:42, 22. Jul. 2010 (CEST)

Für solche Fragen ist WP:URF der geeignete Ort, weil da die Experten mitlesen. Unabhängig davon glaube ich allerdings auch nicht, dass das Logo SH aufweist. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 12:48, 22. Jul. 2010 (CEST)
Keine Schöpfungshöhe, auf Commons könnte es jedoch grenzwertig sein, deswegen lokal hochladen. --ireas {d · c · b} 14:10, 22. Jul. 2010 (CEST)
Siehe Ireas. --Marcela 14:20, 22. Jul. 2010 (CEST)

Scan des Wappens einer ehemaligen Gemeinde

Hallo, ich würde gerne das Wappen einer ehemaligen Gemeinde (BRD) in den entsprechenden Artikel einfügen. Die Abbildung stammt aus dem Stempel der ehemaligen Volksbücherei, der 1976 in einem Buch abgeschlagen wurde, das sich in meinem Besitz befindet. Die Gemeinde existiert jedoch bereits seit 1969 nicht mehr als eigenständige Körperschaft. Wäre ein Hochladen eines von mir erstellten Scans dieses Wappens (bzw. des Stempelabdrucks) zulässig? Oder wäre es besser, wenn ich das Wappen zuvor abzeichne und dann einscanne? Wer das Wappen seinerzeit (schätzungsweise in den 20er Jahren) entworfen hat, ist mir nicht bekannt. Schon mal danke für Eure Antworten. --Skendix 21:02, 22. Jul. 2010 (CEST)

Das ist völlig problemlos. Auch wenn die Gemeinde nicht mehr existiert, das Wappen geht dennoch als amtliches Werk durch und ist gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:00, 22. Jul. 2010 (CEST)

Grafik Bohrung

[8] Schöpfungshöhe? --Itu 22:31, 21. Jul. 2010 (CEST)

ok --Itu 23:46, 23. Jul. 2010 (CEST)

Flags of the world

Wie schauts denn beim Klauen von FOTW aus? Deren Copyright ist (zumindest für mich) etwas eigenartig (frei verwendbar, aber mit Einschränkungen, was nun?) Auf de.wp köönnte man sich wohl mit Schöpfungshöhe oder Amtliches Werk rausreden, aber wie würde es mit Commons aussehen?--Antemister 16:23, 22. Jul. 2010 (CEST)

Auf Commons ist das Thema schon durch, siehe Commons:Template:FOTWpic, Commons:Commons:Bad_sources#Flags_of_the_World, Commons:Commons:Deletion_requests/Images_from_www.fotw.net und Commons:Commons:Administrators'_noticeboard/Archive_2#FOTW_images. Fazit: Commons nein, hier ja.--Wiggum 16:35, 22. Jul. 2010 (CEST)

Die haben kein Copyright auf die Flaggen, auch wenn sie das behaupten. Die Flaggen sind, zumindest nach deutschem Recht, gemeinfrei. Hier gehen sie also auf jeden Fall. Wenn sie auch im Ursprungsland und in den USA gemeinfrei sind, können sie auch nach Commons. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:03, 22. Jul. 2010 (CEST)

Urheberrechtlich gesehen, sind die Flaggen i.d.R. zu simpel um geschützt zu sein und können deshalb von dort kopiert werden. Andererseits kann man vielleicht auch verstehen, dass die Leute, die ihre Arbeit in diese Website und die Flaggen stecken, nicht unbedingt darüber erfreut sind, wenn Wikipedianer ohne zu fragen große Mengen dieser Arbeit einfach kopieren und benutzen. Eventuell könnte man auch auf Wikipedia:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche nachfragen, ob ein fähiger Wikipedianer die Flagge erstellen könnte. --Kam Solusar 01:17, 23. Jul. 2010 (CEST)
Das ist allerdings völlig irrelevant. Für den Aufwand gibt es keinen Schutz, nur für die Kreativität. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:21, 23. Jul. 2010 (CEST)
Sag ich ja, urheberrechtlich kein Problem. Aber es gibt eben auch andere Lösungen, als einfach die Arbeit anderer entgegen deren Wunsch zu kopieren/verwenden. --Kam Solusar 02:01, 23. Jul. 2010 (CEST)

Das ändert alles nichts daran, dass die Commons-Policy Übernahmen von FOTW nicht gestattet.--Wiggum 11:54, 23. Jul. 2010 (CEST)

Das ist bedauerlich, dann profitiert eben nur de-WP davon... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:41, 23. Jul. 2010 (CEST)

Na ja, i. A. trifft das Problem nur auf Einzelfälle, üblicherweise werden die Flaggen von der GWS nachgezeichnet, aber bei manchen komplizierten Formen/Wappen ist das nicht immer möglich, wenn die Auflösung zu klein ist. Konkret gings mir um die Frage, ob das Taliban-Wappen (fair use in der en-wp) auf Commons bzw. nur die de-wp darf. Wenn ich schon dabei bin: Was ist mit dem und dem?--Antemister 18:03, 23. Jul. 2010 (CEST)

Hier gehen die auf jeden Fall. Auf Commons wäre ich damit aber vorsichtig. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:52, 23. Jul. 2010 (CEST)

70 Jahre nach Tod des Urhebers

Ich hatte gelesen das 70 Jahre nach Tod des Urhebers das Urheberrecht in D. erlischt. Gilt das ohne Ausnahme, auch wenn es Erben gibt oder ein Verlag Rechte besitzt? Ich weiß, die Frage wurde hier bestimmt schon 100X gefragt. Aber das Archiv ist doch sehr üppig. -- 82.144.58.168 12:42, 23. Jul. 2010 (CEST)

Schreib bitte noch dazu, um was (Foto, Gemälde, Skulptur, Film) es sich handelt. --Die Schwäbin 12:57, 23. Jul. 2010 (CEST)
Wäre das nicht egal? *mal blöd fragt* -- 82.144.58.168 13:11, 23. Jul. 2010 (CEST)
zumindestens einige Fotos sind weniger lang geschützt, weil sie nur als Lichtbild geschützt sind. --MrBurns 13:14, 23. Jul. 2010 (CEST)
Eine Verlängerung der Schutzfrist ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen. Rechte von Verlagen sehen da nicht anders aus, auch wenn sie gerne etwas anderes behaupten. --Marcela 14:11, 23. Jul. 2010 (CEST)
Die einzige Ausnahme ist editio princeps. Diese eigentlich unsinnige Spezialität des europäischen Urheberrechts kann man aber fast vergessen, da derjenige, der den Schutz beansprucht, nachweisen muss, dass das Werk noch nie veröffentlicht wurde. Das ist aber nahezu unmöglich. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:43, 23. Jul. 2010 (CEST)

Ich möchte mich hier versichern, dass es mit dem Altar von 1951 (gezeigtes Werk) keine Lizenzprobleme gibt, auch wenn er nicht draussen ist. --Leyo 15:01, 23. Jul. 2010 (CEST)

Dann greift keine Panoramafreiheit. Der Alter ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Wer ist der Urheber? -- Chaddy · D·B - DÜP 15:05, 23. Jul. 2010 (CEST)
Gemäss einbindendem Artikel ist es Erwin Friedrich Baumann (1890–1980). --Leyo 15:09, 23. Jul. 2010 (CEST)
Vorsicht, Schweiz! Könnte ein Lichtbild sein. --Marcela 15:13, 23. Jul. 2010 (CEST)
Das ist aber egal, denn der Altar ist trotzdem geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:44, 23. Jul. 2010 (CEST)
Vorsicht Schweiz: Andere Vorstellung von Panoramafreiheit, auf Commons einstellen sollte klappen, Einbindung hier dann üblicherweise kein Problem. -- Thomas Berger 15:48, 23. Jul. 2010 (CEST)
Und an welcher Stelle soll die Panoramafreiheit in der Schweiz nun von der in Deutschland deratig abweichend sein, dass dieses Bild ok wäre? Panoramafreiheit bei Innenaufnahmen gibt´s meines Wissens nach nur in Österreich, nicht in der Schweiz. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:01, 23. Jul. 2010 (CEST)
Sorry, hatte Commons:Freedom_of_panorama zu flüchtig gelesen. Es scheint aber eine Grauzone zu bestehen, wie die diesbezügliche Praxis auf Commons aussieht weiss ich allerdings überhaupt nicht. -- Thomas Berger 16:18, 23. Jul. 2010 (CEST)
  • Wenn die Angaben zum Künstler stimmen, geht das Bild nicht. Da Künstler noch keine 71 Jahre Tod ist. Innenaufnahmen fallen auch in der Schweiz in der Regel NICHT unter die Panoramafreiheit. Hier wäre mal wieder die Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit der richtige Ort, da das Bild ja richtige lizenziert ist. Bobo11 16:06, 23. Jul. 2010 (CEST)
    Dann müsste es dort vierzig Jahre lang verharren?
    Soll ich {{DÜP|Gezeigtes Werk}} einfügen? --Leyo 16:18, 23. Jul. 2010 (CEST)
    JA, genau deswegen wurde die Seite ja angelegt. Weil nach 40 Jahren weis sonst keiner mehr, dass wir mal ein brauchbares Bild hatten. Was wäre wenn in der Zwischenzeit die Kirche abgebrannt (oder was auch immer) ist, und in 40 Jahren keien neues Bild mehr angefertigt werden kann? Bobo11 16:22, 23. Jul. 2010 (CEST)
(BK) Kannst du. Vielleicht bekommen wir ja sogar eine Freigabe, das bezweifle ich aber.
Und ja, das würde recht lang dort rumliegen. Ich bin dann 61. o.O ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 16:23, 23. Jul. 2010 (CEST)
Done. --Leyo 16:29, 23. Jul. 2010 (CEST)
Bild ist in Countdown-liste eingetragen. Bobo11 16:32, 23. Jul. 2010 (CEST)

Zur Kenntnis: Ergänzung durch den Uploader. --Leyo 19:58, 23. Jul. 2010 (CEST)

Es wäre am besten, wenn das per OTRS geregelt werden würde. "Publizieren" klingt allerdings nicht unbedingt nach "freier Verwendung"... Ich setze mal DÜP. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:23, 23. Jul. 2010 (CEST)
Allerdings, wenn der Uploader und der Nachlassverwalter identisch sind, braucht´s das vielleicht nicht zwingend. Nur befürchte ich, dass es u. U. noch mehr Erben geben könnte, die Ansprüche erheben könnten und deren Freigabe daher ebenfalls nötig wäre... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:27, 23. Jul. 2010 (CEST)

Hello folks, ich hoffe, ich spiele grade nicht den Spielverderber... Im Artikel gibt es eine wunderbare Luftaufnahme; als ich las, dass sie von 1950 ist, wurde ich stutzig... Dürfen wir die in der de.WP überhaupt verwenden/einbinden? --Die Schwäbin 20:05, 23. Jul. 2010 (CEST)

Wo liegt das Problem? Fotografien von amerikanischen Bundesbediensteten sind mE nach auch hier frei – jedenfalls wird das in de.wp durchgehend so gehandhabt. Port(u*o)s 20:11, 23. Jul. 2010 (CEST)
Ja. -- smial 20:13, 23. Jul. 2010 (CEST)
Danke. Ich war unsicher, weil dort ausdrücklich steht, dass es in den USA gemeinfrei ist. Und weil ich diese Lizenz bisher noch nicht gesehen hatte. Schön, wenn wir es behalten dürfen :-) --Die Schwäbin 20:25, 23. Jul. 2010 (CEST)

Musikaufnahmen

Mir ist die Unterscheidung der Fristen unter WP:Musikrechte#Wichtig: die Fristen nicht ganz klar. Welche Frist gilt, wenn ich historische Musikaufnahmen bei uns einstellen will - das Alter der Aufnahme oder das Todesjahr des Komponisten?

Um ein konkretes Beispiel zu nennen: File:Mamie Smith, Crazy Blues.ogg ist eine Aufnahme aus dem Jahr 1920, der Komponist en:Perry Bradford ist aber erst 1970 verstorben. Kann also die Datei bei uns verwendet und beispielsweise in dem Artikel Mamie Smith eingebaut werden? --Andibrunt 12:40, 24. Jul. 2010 (CEST)

Hallo Andi, wenn ich das hier richtig interpretiere, gibt es keine Verwertungsrechte für die Aufnahme mehr, da älter als 50 Jahre, empfohlen wird aber, die 70 Jahre pma abzuwarten, damit sie gemeinfrei wird. --Die Schwäbin 12:51, 24. Jul. 2010 (CEST) Mann, Mann, ich sollte die Fragen besser erst in Ruhe durchlesen... Sorry, Du hattest den Link schon selbst gefunden... --Die Schwäbin 12:56, 24. Jul. 2010 (CEST)

Zunächst das Todesjahr des Komponisten (70 Jahre pma), wenn der Komponist bereits 70 Jahre verstorben ist, müsstest du nur schauen, dass die Aufnahme älter als 50 Jahre ist. Da der Komponist hier noch keine 70 Jahre verstorben ist, erübrigt sich imho die Frage nach dem Alter der Aufnahme. --Paulae 13:18, 24. Jul. 2010 (CEST)

Hm, da war ich wohl noch nicht so richtig wach, als ich WP:MR gelesen hatte. Es steht ja explizit geschrieben „Solche historischen Aufnahmen können […] verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz der Komposition […] mehr besteht“! Danke für die Antworten, und danke, dass ich nicht gleich ausgelacht wurde ;) --Andibrunt 15:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
Wir lachen lieber über uns selbst, das ist gesünder und macht mehr Spaß! --Die Schwäbin 20:45, 24. Jul. 2010 (CEST)

Haben Schaufensterpuppen Schöpfungshöhe?

Unter Commons:Deletion requests/File:HofkleidungMeersburg1.jpg würde ich mich über ein paar Kommentare freuen. Danke und Gruß, --Flominator 14:18, 25. Jul. 2010 (CEST)

Ansatzweise diskutiert wurde das mal hier, aber eine Regel konnte ich daraus keine ableiten. --Flominator 14:19, 25. Jul. 2010 (CEST)

Eher Nein, aber was sie Tragen kann durchaus SH haben. In Museen, als für Kleider bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, sind die Puppen mit fotogrfierbar. Da sie der Tehoriedarstellung dienen, und der Kurator sehr wenig Spielraum (eigentlich keiner) für eigen Darstellung hat. Keine Spielraum = keine SH. Bobo11 14:47, 25. Jul. 2010 (CEST)

StreetView-Gesetzgebung

Die Problematik wurde im Mai schon mal diskutiert. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [9], [10] sieht vor, die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung und weiteren Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann erhoben werden, im Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich festzulegen. Ferner soll Eigentümern, Mietern, Fahrzeughaltern und sonstigen Betroffenen das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer sonstigen personenbezogenen Daten widersprechen zu können. Neben der Schaffung einer neuen Befugnisnorm soll für die verantwortliche Stelle eine gesetzliche Verpflichtung begründet werden, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Übermittlung unkenntlich zu machen. Im Fall des Widerspruchs gegen die weitere Verarbeitung und Nutzung sind die personenbezogenen Daten zu anonymisieren oder zu löschen. Das Thema ist immer noch aktuell [11]. Wann wird die vorbereitete Umfrage zur StreetView-Gesetzgebung gestartet? --S.Didam 14:47, 17. Jul. 2010 (CEST)

Ich bin sehr dafür, dass wir uns da einschalten --FrobenChristoph 19:01, 17. Jul. 2010 (CEST)

Dieser Satz „...personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann erhoben und gespeichert sowie anschließend an Dritte übermittelt oder über das Internet beispielsweise durch die Eingabe einer Anschrift jedermann zugänglich gemacht werden sollen.“ wird ja im Gesetzentwurf mantraartig wiederholt.
Und dann wird erläutert: „Zu diesen personenbezogenen Daten gehören unter anderem Informationen über Personen, die sich während der Erfassung von Gebäuden und Straßenansichten im Umfeld der erfassten Objekte aufhalten und die für Dritte erkennbar fotografisch oder filmisch festgehalten werden. Einer besonderen gesetzlichen Regelung zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bedarf es darüber hinaus für die Aufnahme von Gebäuden, Fahrzeugen und anderen raumbezogenen Objekten, die einzelnen Eigentümern, Mietern, Fahrzeughaltern und sonstigen natürlichen Personen zugeordnet werden können und bei denen es sich ebenfalls um personenbezogene Daten handelt.“
D.h. es geht offensichtlich nicht nur darum Gesichter oder Körper zu verpixeln, oder Nummernschilder unkenntlich zu machen, sondern, z.B. auch ein durch seine Einzigartigkeit (Oldtimer, besondere Lackierung) einer Person eindeutig zuzuordnendes Fahrzeug, aber auch eine individuell gestaltete Fasade, besonderer Fensterschmuck, oder im Vorgarten zur Schau gestellte Gartenzwerge. Besonders die Außendarstellung eines Hauses sehe ich als einen freiwilligen Akt der Selbstdarstellung, der bewußt auf Außenwirkung ausgelegt ist an. Weshalb dies nun besonders schützenswert sein soll entzieht sich meiner Vorstellung. Er gehört genausowenig zur Privatsphäre wie meine Äußerung hier, ein Leserbrief in einer Zeitung, oder ein Kommentar in facebook.
Das Problem ist, dass diese Gesetzgebung sich nicht nur gegen dieses Unternehmen, mit dem Namen den man nicht aussprechen sollte, richtet, sondern auch gegen mich persönlich, der ich als Fotograf bemüht bin durch eigene Aufnahmen die Wikipedia zu bebildern. Diese Gesetzesvorlage schafft praktisch die Panoramafreiheit ab und deswegen sollten wir aktiv werden dieses Gesetz zu verhindern. Es geht hier nicht darum den bösen Gugels eines auszuwischen, sondern es geht darum die Freiheit der Berichterstattung aus dem öffentlichen Raum heraus zu verteidigen. --Wuselig 02:54, 18. Jul. 2010 (CEST)

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die georeferenzierte großräumige Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen usw. Trotzdem sollte man klären, ob das Gesetz den einzelnen Fotografen bei eigenen Aufnahmen einschränkt. Es wäre ein Desaster, wenn dies faktisch zu Einschränkungen bzw. zur Abschaffung der Panoramafreiheit führt. --S.Didam 15:13, 18. Jul. 2010 (CEST)

Mit dem Kategorisierungssystem auf Commons und auch der fortschreitenden Georeferenzierung von Bildern hier, kommen wir dem aber schon recht nahe.--Wuselig 20:26, 18. Jul. 2010 (CEST)
Bebilderte Listenartikel (Kirchen, Baudenkmäler usw.) kommen der in den Entwürfen erwähnten systematischen Erfassung sogar sehr nahe. -- smial 14:34, 20. Jul. 2010 (CEST)

Dann sollte die Umfrage schnellstmöglich starten. Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 beschlossen ein Gesetzgebungsverfahren „Google Street View“ einzuleiten. Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln. --S.Didam 18:38, 19. Jul. 2010 (CEST)

Ich bin ebenfalls dafür, daß wir uns da kurzfristig einschalten und unsere Meinung kundtun. --Marcela 14:27, 20. Jul. 2010 (CEST)

Bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ anhängen oder zumindest mit denen abstimmen? -- smial 14:32, 20. Jul. 2010 (CEST)
Bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ mitzumachen sehe ich als die vernünftigste Lösung. Laufend neue Sandkästen aufzubauen ist nicht der Sache dienlich. -jkb- 14:37, 20. Jul. 2010 (CEST)
Auf jeden Fall dort mitmachen. Allerdings ist "Wikipedia" schon gewichtig, das Wort sollte dann dort hinter unseren Stimmen erscheinen. --Marcela 14:39, 20. Jul. 2010 (CEST)
Sicher (in der linken Spalte ist die Wiki ohnehin schon verewigt). Vielleich ein kurzes Statement / Erklärung / wasauchimmer verfassen und dort recht umgehend veröffentlichen? Sollte relativ oben sein, mit einem kleinem Logo natürlich. -jkb- 14:46, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ich halte mich nicht für den berufendsten so etwas zu verfassen, also habe ich auf Benutzer:-jkb-/panorama nur den Anfang gemacht, bitte bedient euch oder verschiebt es irgendwohin. Vielleicht kommen wir so weiter. Gruß -jkb- 15:49, 20. Jul. 2010 (CEST)

Guter Vorschlag! --S.Didam 18:47, 20. Jul. 2010 (CEST)

Wäre nicht auch M. Schindler Ansprechpartner für uns und gehörte nicht einklich auch zu seinen Aufgaben, die Problematik in der Politik (wie auch immer) anzusprechen? -- smial 00:18, 22. Jul. 2010 (CEST)
+1 zu smial und ihr solltet das ruhig an eine größere Glocke hängen, dann würden sich hier sicher noch mehr dafür einsetzen (im Kurier?). Auf dieser Seite lesen doch nicht soo viele mit. Die Umfrage zusätzlich fänd ich so schlecht nicht, die Energie des Einzelnen wird ja nicht wirklich gespalten, so wenig wie es braucht, an der Umfrage teilzunehmen. --Don-kun Diskussion Bewertung 00:39, 22. Jul. 2010 (CEST)
Drei Dumme ein Gedanke. Ich hatte ihn schonmal informiert: Benutzer_Diskussion:Mathias_Schindler#Ein_Fall_für_Lobby-Arbeit? --Kolossos 17:02, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ja, bitte. Alles an Gedanken, auch die dummen, bitte an mich. Ich bin diesbezüglich auf Input von Euch angewiesen. -- Mathias Schindler 21:31, 22. Jul. 2010 (CEST)

Ein weiterer Angriff auf die Panoramfreiheit findet zur Zeit hier statt. Ich schlage vor, wir verfassen ein Statement, fertigen eine Bilddatei davon an und ersetzen alle Bilder in Artikeln die sich auf Zollverein beziehen mit diesem Statement und dann rufen wir die Presse an und infomieren Fritz Pleitgen. --Wuselig 12:10, 22. Jul. 2010 (CEST)

Ich würd mich erstmal damit begnügen, Bilder von dem Gelände aus Artikeln zu nehmen mit Verweis auf die Vorkommnisse. Nicht, dass die auf die Idee kommen, einen der hiesigen Fotografen anzumahnen. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:57, 22. Jul. 2010 (CEST)
Dann lieber drinn lassen und abwarten. Deine Reaktion wäre ja vorauseilender Gehorsam und kuschen. --Wuselig 13:09, 22. Jul. 2010 (CEST)
Wäre die Frau W. in der verlinkten Pressemitteilung die richtige Kontaktperson beim DJV? -- smial 14:05, 22. Jul. 2010 (CEST)
Wuselig, wir können aber Probleme des Projekts nicht in die Artikel tragen. Wir haben ja auch keine solchen Statements in Artikeln, zu denen wir aus rechtlichen Gründen bisher garkeine Bilder haben (zB Filme). Ich glaube aber auch nicht, dass es den Zollverein freut, wenn im Artikel keine Bilder mehr sind und in der Begründung dafür, wenn auch nur auf Disks oder Versionsgeschichte, auf dieses Verhalten des Vereins verwiesen wird. --Don-kun Diskussion Bewertung 15:46, 22. Jul. 2010 (CEST)
@Don-Kun: Abwarten und Tee trinken. Auf gar keinen Fall Bilder herausnehmen und/oder löschen. Sollte die Stiftung Ansprüche anmelden, sehen wir weiter. Daran glaube ich aber noch nicht. — Raymond Disk. 16:04, 22. Jul. 2010 (CEST)
Die Karte und ein Foto vom Bundesatchiv habe ich dringelassen. Zum Schutz unserer Bildautoren habe ich auch den Commons-Link entfernt. --Marcela 16:00, 22. Jul. 2010 (CEST)
Sorry Ral, das geht entschieden zu weit. Ich habe revertiert. — Raymond Disk. 16:04, 22. Jul. 2010 (CEST)
Das hat sich jetzt mit deinem Posting hier überschnitten. Ich finde nicht, daß es zu weit geht. Auch die Foundation entfernt Inhalte, wenn auch nur der Verdacht aufkeimt, es könne jemand klagen. Wir sind es den Autoren auch schuldig, sie zu schützen. Nicht jeder beschäftigt sich so tief mit den Bildrechten wie die hier aktiven Benutzer. Wenn die Stadtverwaltung Eberswalde auf solche Ideen kommen würde, würde ich den Artikel ebenfalls erstmal vorbeugend entbildern. --Marcela 16:50, 22. Jul. 2010 (CEST)
Die Foundation entfernt nicht auf Verdacht Inhalte. Die von der Foundation zu verantwortenden Office-Actions sind extrem seltenst. Bitte also nicht pauschalieren. Danke. Zur Sache selber: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Schloss Sanssouci monatelang entbildert war, während der Rechtsstreit durch die Instanzen tobte. Ich kenne die Zeche Zollverein, der Großteil des Geländes ist jederzeit frei zugänglich, die Panoramafreiheit greift hier ohne wenn und aber. — Raymond Disk. 16:59, 22. Jul. 2010 (CEST)
Nein, das ist vorauseilender Gehorsam. Außerdem machen wir aus Prinzip sowas (der Zollverein ignoriert hier die deutsche Gesetzgebung) nicht mit. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:00, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich meine nicht die wirklich seltenen Office-Actions sondern eine Policy, die vor einigen Monaten rauskam. Aber ok, im Grunde sind wir uns ja einig, daß das was der Zollverein macht, nicht rechtens ist. --Marcela 17:03, 22. Jul. 2010 (CEST)
Mir ist auch unklar, was bei einer Industrieanlage geschützt sein soll, insofern verstehe ich auch nicht, wozu man da überhaupt über Panoramafreiheit diskutiert.--Wiggum 17:07, 22. Jul. 2010 (CEST)
(BK) Das kommt noch dazu. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:18, 22. Jul. 2010 (CEST)
(BK) Es ist überhaupt noch nicht sicher, ob die Stiftung wirklich unrechtmäßig handelt. Das Sansouci-Urteil ist ja nicht höchstrichterlich. Das Zollvereingelände ist zwar in weiten Teilen frei zugänglich, aber kein öffentlicher Verkehrsraum. Bahnhöfe, Gleisanlagen pipapo sind ja auch frei zugänglich, trotzdem gibt es da Hausrecht, und das kann die Panoramafreiheit einschränken. Es gibt auch Fotos von Bereichen, die eben nicht frei zugänglich sind, und für die geklärt werden muß, ob eine Stiftung, die am Tropf unserer Steuergelder hängt, dort das Fotografieren bzw. die Verwertung der Bilder einschränken darf.
@Raymond: "Sollte die Stiftung Ansprüche anmelden, sehen wir weiter." Inwiefern sieht wer weiter, wenn ich erstmal eine kostenpflichtige Abmahnung am Arsch habe? -- smial 17:16, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich bin bei meiner Aussage sehen wir weiter von einem Schreiben der Stiftung an die Wikimedia Foundation bzw. dem Support-Team ausgegangen. Alle mir bisher bekanntgewordenen derartigen Löschforderungen haben wir abgelehnt und es wurden danach keine rechtlichen Schritte unternommen. Daher meine Gelassenheit. Solltest du persönlich (oder jeder andere Wikimedia-Fotograf) eine kostenpflichtige Abmahnung am Arsch haben, empfehle ich die unverzügliche Kontaktaufnahme mit Wikimedia Deutschland, damit sich deren Anwälte der Sache annehmen. — Raymond Disk. 17:23, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich hielte es für sinnvoll, wenn WMD in angemessener Form aktiv werden könnte, und z.B. sich zur Streetview-Sache äußern. Irnkswie spielt das ja alles zusammen. -- smial 18:03, 22. Jul. 2010 (CEST)

Noch mal zurück zum Gesetzgebungsverfahren „Google Street View“. Das aktuelle Urheberrecht wird ebenfalls geändert.[12], [13] Wir sollten deshalb koordiniert vorgehen. Am 14. Juni 2010 sprach die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Berliner Rede bei ihren Überlegungen zum Urheberrecht (3. Korb) von vier Prämissen. Dazu führt sie u.a. aus: „GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen.“ Weitere Inhalte s. [14]. Die Rede endet mit den Satz: „Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.“ Daran sollten wir uns beteiligen. --S.Didam 18:20, 22. Jul. 2010 (CEST)

Wikimedia Deutschland ist zu diesen Anhörungen eingeladen. Mathias Schindler nimmt an diesen Anhörungen teil, siehe Bericht aus der Geschäftsstelle Juni 2010 - Dritter Korb. — Raymond Disk. 18:50, 22. Jul. 2010 (CEST)
<quetsch>Gibt es außer der Information, daß jemand vom Verein teilnimmt, eine Möglichkeit, nachzulesen, welche Position M. Schindler dort vertritt oder vetreten soll, und wie die entsprechenden Diskussionen mit der Community gelaufen sind? -- smial 20:59, 22. Jul. 2010 (CEST)
Bisher gab es zwei von vier Anhörungen, besprochen wurden die Themen Presseverlegerleistungsschutzrecht, kurz angerissen Bildungsverlegerleistungsschutzrecht, "Open Access" (genauer: Zweitverwertungsrechte über §38 UrhG), Kabelweitersendung und Kneipenrecht. Das aus meiner Sicht für uns mit Abstand relevante Thema ist Orphan Works, das am 13. Oktober, also nach der Sommerpause besprochen werden wird. Die Position des Vereins ist zu diesem Thema in unserer Grünbuch-Antwort von vor zwei Jahren abgelegt, wir sprechen uns dafür aus, dass Orphan Works einen Status erhalten sollte, der ähnlich der Gemeinfreiheit ist und wir grundsätzlich die Idee einer Copyright Registry befürworten. -- Mathias Schindler 21:29, 22. Jul. 2010 (CEST)
Danke. Das gibt jetzt erstmal was zu kauen für den juristischen Laien. -- smial 21:48, 22. Jul. 2010 (CEST) (scnr für die wikifizierung)

Klasse! --S.Didam 19:53, 22. Jul. 2010 (CEST)

Und was passiert nun mit diesem Statemententwurf der ja - s.o. - als unsere Beteiligung bei http://www.pro-panoramafreiheit.de/ angedacht war? -jkb- 18:58, 22. Jul. 2010 (CEST)

Mathias Schindler sollte den Entwurf prüfen. --S.Didam 19:56, 22. Jul. 2010 (CEST)

Hi. Danke für die vielen Leute, die mich wegen der Bundesratsinitiative kontaktiert haben. Ich habe den Entwurf durchgelesen und bin noch nicht völlig überzeugt, dass er sich auf Wikimedia Commons in seiner heutigen Form anwenden lässt. Die Gefahr hinsichtlich der Panoramafreiheit sehe auch und ich habe in dieser Woche ein paar Bekannte bei den Datenschützern kontaktiert und will möglichst bald mit ihnen darüber sprechen, wie deren Einschätzung zur Lage ist. Nur noch kurz ein Hinweis: Die BDSG-Novelle ist nicht Teil des Dritten Korbs.-- Mathias Schindler 21:29, 22. Jul. 2010 (CEST)
Richtig! Allerdings sollte man derartige Gesetzesänderung nie isoliert betrachten. --S.Didam 16:23, 23. Jul. 2010 (CEST)
Gut zu wissen, daß die Problematik beim Verein nicht unbekannt ist ;-) Viel Aufregung könnte vll. vermieden werden, wenn wir mehr Transparenz hätten. -- smial 21:48, 22. Jul. 2010 (CEST)

Die Community kann auch Aussagen treffen, wenn Schindler das nicht gut findet. Selbstverständlich ist Commons ein georeferenzierter Dienst, der systematisch Hausansichten dokumentiert. Durch die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung ist eine "andere Qualität" gegegeben, wie das die in diesem wie auch anderen Fällen reichlich hysterischen Datenschützer nennen --FrobenChristoph 22:02, 22. Jul. 2010 (CEST)

Ich war gerade ein paar Stunden offline, deshalb nochmals eine Zusammenfasung meiner Gedankengänge. Als Fotograf, der bereits Bilder von Zollverein hochgeladen hat mache ich mir keine Sorgen. Es gab bisher auf dem ganzen Gelände nur ein explizit ausgedrücktes und publik gemachtes Fotografierverbot, nämlich am Eingang zum Sonderausstellungsbereich des Ruhrmuseums, ansonsten erfolgte auch bei offiziellen Führungen des Veranstalters kein Hinweis auf eine Einschränkung der Fotografierrechte. Zuletzt wurde im Rahmen des Projekts Schachtzeichens massiv im Rahmen eines Fotowettbewerbs zum Fotografieren eingeladen. Der Fotowettbewerb war zwar von der WAZ und vielleicht drückt die WAZ auch für die veröffentlichen Bilder Lizenzgebühren ab, vielleicht unterstützt die WAZ sogar das Vorgehen, denn so kann sie für ihren Haus- und Hoffotografen ein Quasimonopol durchsetzen, aber auch die Organisatoren der Ruhr.2010 rufen z.B. auf ihrer facebook-Seite massiv zum Hocjladen von Bildern auf. Bis zu dem Zeitpunkt zu dem das Hausrecht auch veröffentlicht wurde habe ich keine Bedenken mich auf die Panoramafreiheit zu berufen.
Wir wollten aber hier diskutieren, wie wir effektif gegen Einschränkungen der Panoramfreiheit vorgehen wollen, und deshalb wollte ich den Vorschlag machen wie wir unser Gegenmacht nutzen können, sowohl die Öffentlichkeit als auch die Einschränker der Panoramafreiheit, als auch die Politiker auf die Auswirkung der Einschränkung der Panoramfreiheit aufmerksam zu machen. Wenn wir in jeden Artikel in dem Bilder von Zollverein abgebildet sind Baustein und entsprechenden Balken mit entsprechendem Begründungstext anbringen, der einem QS-Baustein ähneln könnte, dann haben wir, wenn das die richtigen Blogs und dann die richtigen Feuilletons aufgreifen ruckzuck die nötige Öffentlichkeit um etwas zu bewegen und dann haben unsere Lobbyisten auch etwas in der Hand, wenn sie in ihre Diskussionen gehen. Und wir haben etwas mehr in der Hand, als dieses eher noch harmlose Sprüchlein. --Wuselig 22:24, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ganz abgesehen davon, dass das praktisch nicht funktioniert, weil kein QS-Grund vorliegt, halte ich wie schon gesagt nichts davon, Probleme des Projekts in die Artikel zu tragen. Damit würden wir unsere Integrität aufgeben. Und die ist für ein Projekt, das eine Enzyklopädie schaffen will, mit das wichtigste. --Don-kun Diskussion Bewertung 22:31, 22. Jul. 2010 (CEST)
Wenn der Name Google fällt, fällt bei vielen einfach die Klappe. Daß es in diesem Fall mal andersrum ist, muß man wahrscheinlich vielen der Benutzer hier auch erst mal klarmachen. Wir sollten klare Stellung beziehen und das schnellstmöglich. --Marcela 22:42, 22. Jul. 2010 (CEST)

Viele Materialien zum Thema bietet:

Bitte diesen Vorschlag ergänzen, verbessern, korrigieren ... --S.Didam 21:22, 23. Jul. 2010 (CEST)

Wie soll es weitergehen? --S.Didam 21:06, 26. Jul. 2010 (CEST)

Guot wîp ich bite dich minne von Wolfram von Eschenbach

Ich arbeite gerade an einem Artikel zu dem Minnelied Guot wîp ich bite dich minne von Wolfram von Eschenbach. Für die formale Analyse brauche ich das Tonschema, dafür habe ich nach einem Tonschema aus "Die Lyrik Wolframs von Eschenbach" von Peter Wapnewski selbst eines erstellt. Ich habe es also selbst erstellt, jedoch ja indirekt zitiert. Darf ich das Bild nutzen bzw. in Commons einstellen ohne die Urheberrechte zu verletzen? (nicht signierter Beitrag von 92.224.134.96 (Diskussion) 14:59, 24. Jul. 2010 (CEST))

Ich versuche mal eine Antwort: Es gibt bei mhd. Lyrik ja Tonschemata (ergo Noten), die überliefert sind und dann solche, die erst in neuerer Zeit z.B. anhand von Vergleichsanalysen erstellt wurden. Geht es dir denn um Notenfolgen oder um etwas anderes? Und wenn es um Notenfolgen geht: Sind das überlieferte (imho Verwendung dann unproblematisch) oder erst von Wapnewski (re-)konstruierte? Bei letzterem wäre ich vorsichtig. --Paulae 18:23, 25. Jul. 2010 (CEST)

Danke erstmal für deine Antwort! Nein es geht nicht um Noten, bei dem Tonschema gehts um die Darstellung der Reime und die jeweiligen Hebungen. Ich hab schon versucht, das irgedwie über eine Tabelle darzustellen, aber am Besten wäre doch ein Bild. Nur da bin ich mir eben nicht sicher, ob das rechtens ist. (nicht signierter Beitrag von 85.179.210.205 (Diskussion) 15:22, 26. Jul. 2010 (CEST))

Das halte ich für unproblematisch, wenn Wapnewski, was ich vermute, nicht interpretatorisch tätig wurde. So wie ich es gelernt habe, ist die Betonung in mhd. Lyrik ja festgelegt, wenn auch teilweise von unserem Sprachverständnis abweichend. Wie gesagt, es gibt Regeln, und reine Fakten haben keine Schöpfungshöhe. Insofern: Alles, was auf Fakten beruht, geht. Wenn Wapnewski seine eigene Theorie vorstellt, warum was wie betont werden soll, wäre ich jedoch vorsichtig. --Paulae 17:11, 26. Jul. 2010 (CEST)

Loveparade Duisburg

Hat die Karte hier Schöpfungshöhe? --Itu 13:53, 26. Jul. 2010 (CEST)

Zeichne diese Routen doch in die Open Street Map ein, die sich derzeit im Artikel befindet. --Matthiasb (CallMeCenter) 14:09, 26. Jul. 2010 (CEST)
Bin nicht so der schnelle Grafiker. Deshalb frag ich ja ganz unkreativ hier. --Itu 15:11, 26. Jul. 2010 (CEST)
Die Karte hat kaum SH, das wäre aber trotzdem mal ein Fall für die Kartenwerkstatt. --Marcela 15:14, 26. Jul. 2010 (CEST)
Wegen dem Logo? --Itu 17:39, 26. Jul. 2010 (CEST)
Auf Commons wird das bald wieder gelöscht werden, da die für eine urheberr. Schutz nötige Schöpfungshöhe in der US-Rechtsprechung um einiges niedriger liegt. --Kam Solusar 20:04, 26. Jul. 2010 (CEST)
Die Karte hat definitiv Schöpfungshöhe. Bei Karten bedingen bereits einfache Abstraktionen, Selektive Darstellung und schematische Umsetzung von Darstellungsregeln ein Urheberrecht. Durch die Tatsache, dass nur ausgewählte Straßen eingezeichnet sind, ist das erfüllt. PS: Die Annahme mangelnder Schöpfungshöhe scheint leider durch eine analoge Anwendung der Maßstäbe für Logos zustandegekommen zu sein. Logos sind aber ein Sonderfall, da sie bereits in den Genuss des Geschmacksmusterrechts kommen. Deshalb sind die für solche Wertsarten gültigen Maßstäbe nicht auf andere Werksarten anwendbar. --rtc 22:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
Soweit ich es überblicke, ist normalerweise eher davon auszugehen, dass Karten Schöpfungshöhe haben und diese konkrete Karte dürfte die Hürde, vielleicht auch etwas knapp, wohl erreichen. Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn die Kartenwerkstatt das übernehmen könnte, da diese Datei auf Commons meiner Einschätzung nach nicht bleiben wird. --AFBorchert 22:50, 26. Jul. 2010 (CEST)

Gib 10 Zeichnern die Aufgabe, diese Karte zu zeichnen. Es wird 10x annähernd das Gleiche herauskommen. --> Nach deutschem Maßstab keine SH. Auf Commons hat das natürlich nichts zu suchen. --Marcela 10:24, 27. Jul. 2010 (CEST)

"Gib 10 Zeichnern die Aufgabe, diese Karte zu zeichnen. Es wird 10x annähernd das Gleiche herauskommen" darauf kommt es nicht an, zumal ich das doch arg bezweifle. --rtc 15:00, 27. Jul. 2010 (CEST)
Ralf, wenn du keine Ahnung vom Karten zeichnen hast, solltest du dich dazu nicht äußern. Natürlich können 10 völlig verschiedene Ergebnisse dabei herauskommen. Wenn ich die Zeit hätte, könnte ich dir das auch zeigen. --Don-kun Diskussion Bewertung 15:10, 27. Jul. 2010 (CEST)

[15], [16] - Sollte eigentlich klar sein, dass die Frage nach der Schöpfungshöhe weitgehend irrelevant bzw. mit "ja" zu beantworten ist.--Wiggum 16:06, 27. Jul. 2010 (CEST)

Steht dazu in Rechte an Geoinformationen nichts drin? -- Lindenfreund 23:09, 28. Jul. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Hat dieser Umschlag Schöpfungshöhe oder darf er hochgeladen werden? Autor Carl Einstein, Verlag Weisse Blätter, Leipzig 1915. Der Urheber der Maske ist natürlich unbekannt. Gruß -- Alinea 09:54, 27. Jul. 2010 (CEST)

Der Kopf wird SH haben. Denn das wird zumidest eien Lichtbild sein. Auf de: würde ich es trotzdem zulassen, wenn der Urheber des Fotos nicht herausfindbar ist. Denn die «anonymes Werk, nachweisbar vor 1923 veröffentlicht Regel» greift hier. Dafpr müstest du aber den Nachweis erbringen, dass du das menschenmögliche getan hast den Urheber herauszufinden. Das «im Buch stehet er nicht» ist nicht ausreichend. --Bobo11 10:14, 27. Jul. 2010 (CEST)
Danke für Auskunft, dann wird das wohl nichts :-( -- Alinea 10:25, 27. Jul. 2010 (CEST)

Es ist absoluter Unsinn, das menschenmögliche zu verlangen, davon steht nichts auf WP:BR. Bei allen Diskussionen weltweit zu verwaisten Werken wird lediglich eine sorgfältige Suche vorausgesetzt. Wenn der Autor nicht im Buch steht, gehe ich von einem anonymen Werk aus, das gemeinfrei ist. Menschenmöglich wäre jahrzehntelang hundertausende Euro für das Ermitteln des Urhebers aufzuwenden, für [[Bill gates]9 wäre das ZB kein problem, also menschenmöglich. Es bringt uns nicht das geringste, wenn hier irgendwelche Scharfmacher wie Bobo11 eine überwiegend mit Augenmaß angewandte regelung, mit der wir seit Jahren ausgezeichnet leben, aushebeln. --Historiograf 21:47, 27. Jul. 2010 (CEST)

Histo beruhige dich gleich wieder. Nur weil im Buch nicht steh soll, heist das eben nicht, dass es mit normalen Mitteln nicht herasufindbar ist. Zumindest eien wenig Nachforschung ist da schon angebracht. Gibt es den Verlag noch? Hat das Foto eien Bewanntniss mit dem Inhalt? usw. Solche Fragen sind schon abzuklären. Ich verlange nicht das teuer und jahrzehnte lang nachgeforscht wird, aber eine ausfürlichere Begründung als "im Buch steht nicht's" möchte ich schon haben. Zumidest eine Nachforschen nach Treu und Glauben erwarte ich. Das zumindest versucht wurde ob man was über die Gestaltung des Buchumschlages herausfinden kann. Denn was wenn in der Biografie über denn Autors, in einem Abschitt über die Gestalltung seiner Bücher geschrieben wird? Und da denn Namen des Gestallters für dieses bestimmte Buch genannt wird? Dann kann der „im Buch steht es nicht“ die Arschkarte gezogen haben. Weil es erstens dann eben kein anonymes Werk ist, zweites es eben als Name ist mit normalen Mitteln auffindbar bezeichent werden darf. Dazu hab ich oben durchaus einen zweitwn Weg aufgezeichnet. Denn wenn man den Foto begründet das Lichtbildwerk abspricht, und es nur als Lichtbild betrachtet, ist es wegen den kürzeren Fristen durchaus verwendbar. Aber derHochlader muss sich eben bewust sein, dass wenn er das Foto eben nicht anonymes Werk bezeichen kann, er eben ein Problem bekommen kann. Der Punkt ist dir nämlich entglitten, das geschriben wurde Der Urheber der Maske ist natürlich unbekannt. Das da die Frage warum ist er unbekannt gar nicht beantwortet wurde. Ich fang da mal gleich ketzerisch an. Weil er zu faul war in einem zweiten Exemplar zu schauen ob seiens noch vollständig ist und noch den original Inneneinband hat? Oder ich hab das Foto des Einbandes im Internett gefunden besitze aber nur eine unilustrierte Abschrift? (Das diese Beide Varianten nicht ausreichend sidn, solte auch dir Histo klar sein) Oder weil da steht; Einband Firma Mustermann, Bild einer afrikanische Maske (Anonymes Werk)? (Die Varinate ist schon besser) Hat das Buch noch andere Fotos die einem Fotografen zugewiesen werden können? Denn dann ist es durchaus im Bereich des Möglichen, dass das Foto innen noch einmal vorkommt, und auf diesem Weg der Fortograf herausgefunden werden kann. Das sind durchaus Fragen die leicht zu beantworten sind. Gut ich hätte oben besser Dafür müstest du aber den Nachweis erbringen, dass du das dir mögliche getan hast den Urheber herauszufinden. Trotzden besteh ich darauf, dass uns der jenige der das hochladen will, uns erklären kann WARUM er den Fotografen nicht ausfindig machen konnte. --Bobo11 22:21, 27. Jul. 2010 (CEST)

Ich halte deinen Ansatz für absolut überzogen. Er ist hier auch nicht Konsens, basta --Historiograf 01:29, 29. Jul. 2010 (CEST)

Kann bitte jemand überprüfen, ob {{Bild-PD-§134}} OK ist? Mit dieser Lizenz habe ich meine liebe Mühe… --Leyo 10:12, 27. Jul. 2010 (CEST)

Aus dieser Quelle haben wir bisher alle Bilder behalten. Von daher geh ich davon aus das die Begründung stimmt. --Bobo11 10:18, 27. Jul. 2010 (CEST)
Der Baustein wurde nur kurze Zeit lang benutzt und darf/sollte mittlerweile nicht mehr verwendet werden (außer bei den paar Ausnahmefällen, die mal mal kurzzeitig hier behandelt wurden und wegen extra denen dieser Baustein eingeführt wurde). -- Chaddy · DDÜP 15:07, 27. Jul. 2010 (CEST)

Chaddy was laberst du hier rum - genau wegen dieser Quelle wurde der Baustein eingeführt. das Reichstagshandbuch ist eindeutig einer dieser Ausnahmefälle --Historiograf 21:49, 27. Jul. 2010 (CEST)

Die Qualität des Scans ist im Übrigen unter aller Sau. Wäre gut, wenn da mal jemand eine bessere Fassung besorgen können--rtc 19:43, 28. Jul. 2010 (CEST)

Ist die Datei ev. sogar commonsfähig? Commons:Template:PD-EU-no author disclosure oder Commons:Template:Anonymous-EU könnten passen. --Leyo 11:25, 29. Jul. 2010 (CEST)

URV-Baustein selbst entfernen

Darf der Urheberrechtsverletzer den alten Text umformulieren und dann den URV-Baustein selbst entfernen? Gruß, Nobart 20:36, 26. Jul. 2010 (CEST)

Wenn die neue Verion kein Texplagiat mehr ist, und wenn er einen Versionlöschung für die URV-verschmutze Versionen beantragt hat, dann würde ich sagen; Ja, das endfernen ist zulässig (Auch wenn eien fahler Beigeschmack hinterläst). Ist aber keien Versionlöschung vorgenommen worden (oder wird zeitnah vorgenommen), gibt es eine klarers NEIN. Denn der URV Baustein muss solange drinbeliebn bis das URV-Problem endgültig behoben ist/wird. Und das ist es erst dann der Fall, wenn die Löschung der URV stattgefunden hat. --Bobo11 20:49, 26. Jul. 2010 (CEST)
Eine Versionslöschung ist nicht erforderlich. --Marcela 10:25, 27. Jul. 2010 (CEST)
Klar ist für die URV-Bausteinversion keine VErsionslöschung notwendig. Für die URV belastete aber schon, welche im genannten Beispiel auch gemacht worden ist. Das sagt mir jedenfals die Verionsgeschichte [17]. Die Frage war aber anders, es ging darum wann den der URV-Baustein vom Bearbeiter rausgenommen werden darf, der die URV eiengebaut hat. Und darauf war meine Antwort schon richtig. Das dies erst tolerierbar ist, wenn die URV-Belasteten Versionen gelöscht worden sind, oder zumindest muss die Versionslöschung beantragt wurden sein. Bobo11 10:34, 27. Jul. 2010 (CEST)
Sie Urteil ME: Inhalte, die lediglich über die Versionsgeschichte einsehbar sind, gelten als nicht existent (dort: Link auf illegale Porno-Inhalte). Dies ist das bisher einzige Urteil mit Bezug auf Wikimedia-Versionsgeschichten und somit bindend, bis es ein anderslautendes gibt. Somit sind Versionslöschungen rechtlich gesehen nicht erforderlich. --Marcela 11:02, 27. Jul. 2010 (CEST)
DaS ME Urteil war aber ein Link-Urteil, udn keines das das Urhebereecht betraf. Ein Link ist juritisch was ganz anderes, da aus dem sehen können des Links (das www.XXX.com) noch keien unmitelbare strafbare Handlung erfolgen kann. Weil wenn ich die Version als Text vor mir habe ich ja den Link nicht benutzen kann. Deshalb wurde die Versionslöschung ja verneint. Bei klaren URV-Verletzungen ist das was anders, da ist die Verletzung immer ersichtlich. Von daher ist auch immer eine Versionslöschung angebracht. Klar wird das Gericht hier abwägen wie lange das die Verletzung sichtbar war. Trozdem auf das ME-Urteil würde ich mich hier nie abstützen, damit fällt man garantier auf die Schnautze. Würdees sich um eine verlinktes Bild handeln könnte ich dir recht geben, den aus Datei:Ich-wurde-von-XY-geklaut.jpg, endsteht noch keine Rechtsverletzung. Von daher ist bei Bildern auch nurdas Bild und nicht seien verlinkung zu löschen. Bei Text aber, ist der Rechtsverstoss 1:1 auf der Seite. Daher muss dieser Text für den normalen User unsichtbar gemacht werden. Er muss zumindest versteckt werden. Wenn eine URV bejkannt wird und die wikipedia nichts macht, dann krig sie Ärger. Und der Baustein sit ja die Bekantmachung das hier was vorliegt das behoben werden muss, also ist das entferne des Baustein bevor was gemacht wurde, sicher nicht gut. Wir reden hier von astreien Urheberrechtsverletzungen (1:1 Kopien von kompleten Texten), nicht von Textplagiaten. Bei Textplagiaten geb ich dir recht, da ist nicht zwingend eine Versionslöschung notwendig. Aber ich belib dabei, das endferne des URV-Bausteins durch den Verursacher (Einsteller der URV), ist nur dann sinnvoll, wenn das Problem durch ein beantragen der Versionslöschung gelöst ist. Bobo11 11:23, 27. Jul. 2010 (CEST)
Schwierige Situation. Wir sind unterschiedlicher Meinung. Säbel oder Pistole? ;-) --Marcela 11:33, 27. Jul. 2010 (CEST)
(Einschub wegen BK)Das wir uns richtig verstehen, ich rede von den Fällen bei denn die URV ohne Kolateralschaden endfernbar ist. Benutzer A stellt in Verion 167+168 eine URV ein Benutzer B setzt bei der Version 169 den URV Baustein (Unter endfernung der mit Verion 167+168 eingefühten Textteilen. Sprich die Version 169 selber ist URV frei). Benutzer A stellt mit Version 170 eine überarbeite URV-frei Version ein, und endfernt den URV-Baustein. Wiso also sollen die Verionen 167+168 nicht gelöscht werden? Ich seh keien Grund hier ein Risko einer möglichen Verurteilung wegen einer in der Versiogeschichte einsehbarer URV einzugehen. Den URV-Baustsein sollte prizipell nur nach ein einer Überprüffung endfernent werden. Wenn die betreoffenen Version gelöscht sind, ist das Problem geprüft und zugelich erledigt worden, und dann kannd er URV Baustein endfernt werden. Das kann dann natürlich auch der URV-Einsteller sein. Wenn der Einsteller der URV-Version natürlich einseiht, dass er Mist gebaut hat, und die Verions-Löschung beantragt hat, spricht meiner Erachtes eben auch nichts dagegen das er den Artikel weiterbearbeitet und eine URV-frei Version einstellt und dabei den URV-Baustein endfernt.--Bobo11 12:03, 27. Jul. 2010 (CEST)

Nun gut, Eure Antworten zeigen mir, dass die Sachlage nicht eindeutig geklärt ist (oder doch?). Daher meine Bitte, auf der entsprechenden Seite zu URV-Fällen einen eindeutigen Hinweis einzuarbeiten, der dass behandelte Thema hier, entfernen des URV-Bausteins, durch wen und wann zu erfolgen hat. Mit beste Grüßen an die beiden Duellanten, Nobart 11:50, 27. Jul. 2010 (CEST)

Kurzfassung; Der URV-Baustein solte erst dann endfernt werden, wenn der URV-Vorwurf abgearbeitet ist (auf welche Art auch immer). Nur bezweifle ich, dass der Einsteller der Textepasage die URV-verdächtig ist, die geeigente Person ist, zu endscheiden ob er jetzt abgearbeitet ist oder nicht. --Bobo11 12:08, 27. Jul. 2010 (CEST)
Doch, die Sachlage ist eindeutig: URV wird immer versionsgelöscht, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Siehe auch Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2010/06#WP-interne URVen versionslöschen?. Möglicherweise gibt es da keine juristischen Konsequenzen (so sicher ist das nicht), das ändert nix daran, dass URV-Versionen unfrei sind.--141.84.69.20 16:25, 27. Jul. 2010 (CEST)
So sehr ich dafür bin, die Einhaltung eigener Lizenzpolitik zuerst durch uns selber einzuhalten, würde ich die Aussage von 141.84.69.20 gerne umformulieren: URV wird nicht automatisch und immer gelöscht, sondern nur wenn gewichtige Gründe dafür vorliegen. -jkb- 08:27, 29. Jul. 2010 (CEST)
Die tägliche Praxis sieht anders aus.--141.84.69.20 13:23, 29. Jul. 2010 (CEST)
Klar löscht man eine URV, wenn das geht, die Lössung ist die einfachste, dazu ist dieses Vorgehen kaum juristisch angreifbar. In der Realität geht das nicht immer. Denn duch das Löschen aller verschmutzen Versionen, kann man das Urherber an irgend welcher nachträglichen Änderungen verletzt werden. Denn dann wären die schöpferische Leistung der nachträglich eingefügten Änderung, keinem Autor zuzuweisen, oder noch schlimmer würde dem falschen Autor zugewisen. Also muss man in diesen Fällen zwischen der ursprügliche eingefügter URV und den Rechten der Nachbearbeiter abwägen. Was im Zweifel eben heisst, wir entfernen die URV durch überarbeiten aus dem aktuelen Text, und lassen die URV in der Versiongeschichte dahintümpeln. Das «Gras drüberwachsen lassen» sollte aber nicht unser primäres Ziel im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen sein. Sondern wie es jetzt eben auch gemacht wird, es wird gelöscht wenn es denn noch geht. Und bei den wirklich grossen URV (das übernehmen kompleter Kapitel/Abschnitte usw.), geht das Löschen glücklicherwiese meist noch, da sie oft zeitnah erkannt werden. Die Rechte allfälliger Nachautoren darf aber dabei nicht verletzt werden, denn dann würde man wirklich den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wobei das URV löschen oder nicht gar nicht die Frage dieses Beitrages war, sondern ob der URV-Einsteller den URV-Baustein endfernen darf oder nicht.--Bobo11 21:40, 29. Jul. 2010 (CEST)
Die falsche Urheberschaftszuweisung, das meine ich ja mit "gewichtige Gründe". Was man im Einzelfall da machen kann, ist, den Autor beim URV-Revert in der Zusammenfassung zu nennen.--141.84.69.20 22:19, 29. Jul. 2010 (CEST)

Genehmigung des ICRC für die Nutzung eines Bildes unklar

Hallo zusammen… Ich habe die letzten Tage mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes kommuniziert um die Freigabe für das Bild der Florence-Nightingale-Medaille zu bekommen. Jetzt haben die mir ein Schriftschrift für die Permission geschickt, das bei grobem Überlesen der cc-by-sa entspricht - aber es wird nicht ausdrücklich so genannt. Kann sich jemand, der sich mit sowas auskennt, mal mit mir in Verbindung setzen und sich das Ganze anschauen, möglicherweise reicht die Genehmigung für unsere Zwecke ja aus. Danke. -- Ivy 10:03, 28. Jul. 2010 (CEST)

Nein; bitte keine solche Presse-Lizenzen, die nur so aussehen. Wenn sie es wirklich so meinen, dann können sie es auch CC-BY-SA lizensieren. Und dann bitte auf der Webseite und nicht per email, denn der ganze Kontext einer Email-Kommunikation ist unpassend. Schließlich wird die Erlaubnis ja nicht für Dich oder für Wikipedia erteilt sondern für jedermann. Dazu kommt, dass die Medaille selbst dem Urheberrecht unterliegt. Ich halte es für fragwürdig, dass der Künstler sein Einverständnis gibt, mit Foto seines Werks de facto auch seine Medaille selbst freizugeben. --rtc 19:35, 28. Jul. 2010 (CEST)
Danke für die Auskunft - Nachdem das ICRC seine Bilder auf Flickr speichert, werde ich nochmal nachfragen, ob sie nicht einfach dieses eine Bild umlizensieren können. -- Ivy 16:08, 29. Jul. 2010 (CEST)

Könnt ihr euch mal die Lizenzen ansehen. "Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei" (PD-GermanGov) in Verbindung mit "Diese Datei kann nach deutscher, österreichischer und schweizerischer Rechtslage nicht problemlos genutzt werden" finde ich etwas widersprüchlich. Merlissimo 21:41, 29. Jul. 2010 (CEST)

hab's mal zu löschen vorgeschlagen --Isderion 22:25, 29. Jul. 2010 (CEST)
Wobei es erst durch die Kombination mit der lokalen Geschützt-Vorlage so widersprüchlich wird. Merlissimo 00:07, 30. Jul. 2010 (CEST)
Naja, allerdings ist das wohl eher kein amtliches Werk. -- Chaddy · DDÜP 00:14, 30. Jul. 2010 (CEST)

Könntet ihr euch auch mal auf Wikipedia:Redaktion Bilder in der Box unter dem Punkt Problematische Dateien auch die anderen Dateien mit (Geschützt)-Zusatz ansehen? Gibt es unter den Verwendungen welche, die erlaubt sind? Merlissimo 00:39, 30. Jul. 2010 (CEST)

Naja, so richtig gekümmert hat sich seit Jahren keiner mehr um die Vorlage und richtig ernst nimmt die wohl auch keiner. Ralf hat wohl vor zwei Jahren in ein paar Bilder die Vorlage reingesetzt und man darf dann lustig raten, warum eigentlich. Bei ein paar Bildern wohl weil Kinder darauf abgebildet sind und keine Einverständniserklärung vorliegt. Da die Bilder oft aus dem Ausland stammen und dort eine Einverständniserklärung nicht zwingend notwendig ist, ist die Einbindung der Vorlage mindestens strittig. Überhaupt sollte man die Vorlage nur setzten wenn das Bild nach commons-regeln ok, aber nach de-Regeln nicht ok ist. Ist es auf Commons nicht ok, sollte man natürlich dort einen LA stellen. Am besten verwendet man die Vorlage auch nur bei Bildern, die unstrittig hier nicht erlaubt sind, aber schon häufig hier verwendet wurden. --Isderion 02:36, 30. Jul. 2010 (CEST)

Bilder von en.wp

Da ich von der Übertragung auf Commons keine Ahnung habe: Dürfte man Bilder wie dieses auf Commons übertragen oder geht das mit der Lizenz nicht? Gruß, -- Felix König 15:56, 29. Jul. 2010 (CEST)

Kann auf Commons, passendes Lizenz-Tag wäre Commons:Template:PD-user. Gruß, --Wiggum 16:03, 29. Jul. 2010 (CEST)

Hm, ist es sicher, dass der Uploader auch der Fotograf ist? --Leyo 17:03, 29. Jul. 2010 (CEST)
Ich vermute es, aber nein, ist nicht sicher. Grüße, -- Felix König 17:06, 29. Jul. 2010 (CEST)
Du könntest den Uploader fragen. ;-) --Leyo 17:11, 29. Jul. 2010 (CEST)
Autsch, blamabel. Jetzt habe ich da mit einer denkbar schlecht gewählten Formulierung angefragt und habe erst später diesen Kommentar gelesen. Das ist eindeutig, somit ist er wohl der Urheber. Grüße, -- Felix König 17:20, 29. Jul. 2010 (CEST)
Naja, blamabel ist das nicht. Die Datei ist nun auf Commons… --Leyo 17:27, 29. Jul. 2010 (CEST)
Merci beaucoup! -- Felix König 17:46, 29. Jul. 2010 (CEST)
Die Frage ist mir auch gekommen, die Exif-Daten beim Bild sprechen aber dafür, dass das Bild nicht bloß irgendwo geklaut wurde. Gruß, --Wiggum 18:22, 29. Jul. 2010 (CEST)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf Wikipedia:Redaktion Bilder/Arbeitsliste: Transfer aus fremdem Projekt nach Commons aufmerksam machen. --Leyo 22:28, 29. Jul. 2010 (CEST)

Danke, hab ich auch gleich mal zugespammt ;-) Gruß, -- Felix König-Socke 14:31, 30. Jul. 2010 (CEST)

SH

Können solche animierte Grafiken frei (welche Lizenenz, vermutlich fehlende Schöpfungshöhe) bei

a) de.Wikipedia

b) Wikimedia Commons

hochgeladen werden?

--77.4.87.219 19:55, 30. Jul. 2010 (CEST)

Na ja, sowas kann man durchaus als Kunstwerk bezeichen, oder anders rum beim Beispiel seh und vorallem hör ich Schöpfungshöhe. Gerade weil es zur Musik passt. Und die Musik wird hier sicher mal zum Problem, denn die hat sicher SH. Und nur die Grafik geht dann auch wieder nicht weil es eben ein Ausschnitt aus einem Gesamtwerk ist. Dazu kommmt, dass gerade die Animation die Grafik problematisch macht. Denn die kann (muss aber nicht) Werk einer eigen schöpferischen Leistung sein. Einziger Ausweg wäre, wenn sie vollautomatisch von einem Coputer ausgegeben werden könnte (Kein menschliches Werk = urheberrechtlicher Schutz). Und dann wäre immer noch das Problem des Programschreibers, denn der kann (je nach Program) duchaus schopferisch Eingreifen bei der Ausgabe. Denn wenn das Program exakt für diese Stück geschriben wurde... . Kurz; NEIN ich sähe nicht wie das gehen sollte, wenn der Künstler nicht genügend lange Tod ist. Oder eben mit Freigabe des Künstlers. -- Bobo11 21:04, 30. Jul. 2010 (CEST)

Werbeplakate aus den 20er Jahren

Hallo, ich habe im Internet eine Broschüre und Produktbilder der Radio-aktiven Zahnpasta Doramad gefunden (http://www.orau.org/ptp/collection/quackcures/toothpaste.htm) und ich fände es sinnvoll, sie in den Artikel einzubauen. Allerdings ist auf der Seite keinerlei brauchbare Copyright-Information zu finden. Die Zahnpasta wurde ca. 1919[1]-1945 produziert, von wann exakt die Broschüre ist, lässt sich vermutlich nicht mehr nachvollziehen.--Paddy2706 12:30, 31. Jul. 2010 (CEST)

  1. http://content.karger.com/ProdukteDB/produkte.asp?Doi=248086

File:GClef.svg

Darf ich diese Datei von http://en.wikipedia.org/wiki/File:GClef.svg kopieren,bearbeiten und auf meiner Hompage,die gänzlich unter Copyright steht, veröffentlichen? "This file is ineligible for copyright and therefore in the public domain, because it consists entirely of information that is common property and contains no original authorship",steht unter der Lizens des Bildes. -- 79.240.88.230 09:34, 31. Jul. 2010 (CEST)

Wenn du die Lizenzinformationen dir auf Deutsch anzeigen lässt, ist es vielleicht verständlicher: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:GClef.svg?uselang=de. Dort wirst du auch auf den Arikel Gemeinfreiheit verwiesen, wo dir das genau erklärt wird. --Paddy2706 12:13, 31. Jul. 2010 (CEST)

Also kann ich nun wirklich sichergehen diese Datei kopieren, bearbeiten und auf meiner Homepage mit Copyright veröffentlichen zu dürfen? Oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 79.240.95.49 (Diskussion) 15:40, 31. Jul. 2010 (CEST))

Ja. Die Musiknote ist zu simpel, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen und damit gemeinfrei. Das heisst, du kannst damit machen, was du möchtest. --Kam Solusar 15:54, 31. Jul. 2010 (CEST)

John Gould's Hummingbirds

Ich habe das Buch John Gould's Hummingbirds ISBN 978-1555216610. Darin finden sich alle Bilder Goulds wie z.B. im Artikel Schopfkolibris. Vom Alter her scheint mir bei den Bildern kein rechtliches Problem zu bestehen. Doch wie steht es mit den Rechten aus, wenn ich die Bilder aus dem Buch abfotografiere? --Earwig 16:04, 31. Jul. 2010 (CEST)

Scan bringt bessere Ergebnisse i.d.R. Kein Copyright mehr. -jkb- 16:08, 31. Jul. 2010 (CEST)

Fotos von den Blue-Port-Gebäuden (erl.)

Moin, im Rahmen der Hamburger Cruise Days wurden von Michael Batz viele Gebäude und Strukturen im Hamburger Hafen blau angestrahlt. Ist es zulässig, Fotos davon hier oder auf Commons hochzuladen oder ist die Beleuchtung als Werk urheberrechtlich geschützt? Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 16:04, 30. Jul. 2010 (CEST)

Mein Tipp: geschützt und nicht panoramafrei (vgl. Reichstagsverhüllung).--Wiggum 16:10, 30. Jul. 2010 (CEST)
Bei der Panoramafreiheit hast du recht, da die Aktion zeitlich begrenzt ist. Die Frage ist eher: Erreicht das Anbringen einiger blauer Lampen eine urheberrechtliche Schöpfungshöhe? Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 16:16, 30. Jul. 2010 (CEST)
Bei bildender Kunst ist die Schöpfungshöhe-Schwelle derart niedrig, dass man Kunst prinzipiell als geschützt ansehen muss. (vgl. einige Beispiele in Suprematismus). Geht man weiters davon aus, dass als Kunst generell das zu gelten hat, was Fachkreise als solche ansehen, dann ist die Lage für mich relativ klar.--Wiggum 16:24, 30. Jul. 2010 (CEST)
Danke, dann lass ich die Bilder draußen, sicher ist sicher. Gruß Meister-Lampe (Diskussion) 00:08, 2. Aug. 2010 (CEST)

Was ist die Wikipedia?

Häufig stehen in irgendwelchen (Haus-, Stadion-) Ordnungen etc. Sätze wie „Es ist Ticket-Inhabern ohne vorherige Zustimmung [...] nicht gestattet, Ton, Bild [...] der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten [...] Fotos und Bilder, die von Ticket-Inhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung [...]“ (Beispiel von [18]).

Ist die Wikipedia ein privater Zweck? Mein Bauchgefühl sagt da „Nein“. Aber kommerziell oder gar gewerblich ist sie auch nicht – was ist sie dann? Und, noch viel wichtiger: Was geschieht mit den Bildern? Darf man die hier (oder auf Commons) dann überhaupt hochladen (es gibt ja genügend Fußballerbilder, die während einem Spiel entstanden sind)? Fragt sich -- Memorino (D) Lust mitzuhelfen? 12:15, 30. Jul. 2010 (CEST)

Diese Einschränkungen betreffen das Hausrecht, nicht das Urhberrecht. Das heist der Fotograf könnte belangt werden, nicht aber der Nachnutzer. Von daher werden solche Bilder von uns akzeptiert, wenn sich der Fotograf zum Hochladen endschliest, da es ja sein alleiniges Risiko ist. Da für uns (Wikipedia) als Nachnutzer, durch denn Nausrechtsverstoss (ob das Fotoverbot jetzt überhaupt zulässig ist, lassen wir mal), keine juristischen Problem endstehen können. --Bobo11 12:27, 30. Jul. 2010 (CEST)
Bobo11 hat Recht. Es ist tatsächlich so, dass du damit Vertragsbruch begehst. Du schliesst mit dem Verein den Vertrag ab, dass du nur deshalb mit Kamera reingelassen wirst, wenn du keine "kommerzielle oder gewerbliche Nutzung" der Fotos ermöglichst. In der Wikiedia musst du aber eine kommerzielle Lizenz geben. Der Schaden entsteht, wenn jemand die Fotos tatsächlich für ein anderes Medium verwendet und nun gratis und ohne die Erlaubnis des Vereins gebraucht und daran verdient. Das hat aber nichts mit der Urheberrechtssituation zu tun. Der Urheber ist der Fotograf, unabhängig davon, ob er ein Vertragsbruch begangen hat oder nicht. - Die Frage ist also, ob du den Vertragsbruch riskierst. Wenn die Fotos nur auf Wikipedia bleiben, ist eine allfällige rechtliche Auseinandersetzung aber weniger problematisch, da weder du noch jemand anderes Geld damit verdient hat. Wenn jemand die Fotos tatsächlich verwendet und (übertrieben) Millionen damit scheffelt, ist der Schaden natürlich sehr gross und der Urheber kann möglicherweise belangt werden. - Ich persönlich habe auch schon ein solches Foto hochgeladen, weil ich es einfach unbedingt für einen Artikel brauchte. Welches das ist, sage ich jetzt nicht. :-) - Ich ging nun einfach das Risko ein. Anderseits gehe ich davon aus, dass es schwerlich eine kommerzielle Nutzung des Bildes gibt, das ja wieder die gleiche Lizenz anbieten muss. Wenn jemand das Bildmaterial für kommerzielle Zwecke verwenden will, würde er wohl selbst hingehen und ein besseres Foto machen. Zudem ist das Interesse an einer kommerziellen Nutzung dieses eines Bildes sehr sehr gering. Und im Endeffekt gilt immer noch das: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. - Also überleg dir das gut. Bei Bauchschmerzen verzichte einfach auf die Fotos. --Micha 12:40, 30. Jul. 2010 (CEST)
  • Ach ja zur weiten Frage, ob komerzeil oder gewerblich hängt von dir als Fotograf ab. Wenn du es als Hobby machst, bzw. zufällug vor Ort bist, und deine Bilder manchmal verkaufst (veröffentlichst/zur komerzeilen Nutzung freigebe usw.) ist es Komerziell (gilt in diesem Sinn für die meisten WP-Forografen). Wenn ich als Fotograf mit Auftrag/Vorsatz hingehe um damit Geld zuverdienen (also mit dem Vorsatz hingege Fotos zu mache, die ich anschliesend verkaufen will), ist es gewerblich. Da du mit der Freigabe unter einer freien Lizenz kein Geld krigst, kann das gewerblich bei Fotos die du extra für die Wikipedia anfertigst, verneint werden. --Bobo11 12:42, 30. Jul. 2010 (CEST)

@Memorino: Deine Fragen sind insofern unerheblich, als das wir freie Inhalte haben wollen, das heisst die Medien, die wir bereitstellen können grundsätzlich von jedermann für jeden Zweck verwendet werden. Daher sind Einschränkungen wie "nicht-kommerziell", "privat" usw. grundsätzlich mit unseren Anforderungen unvereinbar und die Frage, was Wikipedia "ist", ist nicht relevant dafür, ob Dateien unter einer der von uns angebotenen Lizenzen stehen können. Ob man derartige Hausregeln via Sockenpuppe umschifft, muss jeder für sich entscheiden.--Wiggum 12:59, 30. Jul. 2010 (CEST)

Wenn ein Urheber ein Foto unter die Lizenz stellt und keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, dann sind die weiteren Umstände für eine freie Weiternutzung aber egal. - Wenn ich ein Bild auf Commons nehme, wo das Original in einem Museum oder einer Biblothek liegt, ist das für die freie Weiternutzung unerheblich, ob der derjenige, der das Bild hochgeladen hat, Vertragsbruch begangen hat und ihm das Bild nur unter der Bedingung gezeigt wurde, dass er es nicht weiternutzt. Ich kann nämlich nicht entscheiden, ob ein 200-jähriges Bild nun vertraglich korrekt aufgenommen und hochgeladen wurde oder nicht. Ich kann bloss entscheiden, dass dieses Bild gemäss Urheberrecht gemeinfrei ist und ich es deshalb problemlos weiternutzen kann. --Micha 13:17, 30. Jul. 2010 (CEST)

Siehe auch Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Fotos für die Wikipedia zu machen, ist für mich eindeutig nichtkommerziell. Die potentielle Nachnutzung ist etwas anderes --FrobenChristoph 19:33, 2. Aug. 2010 (CEST)

Guernica

Hallo. Ich weise auf eine Löschdiskussion in den Commons hin: [19] Dazu gehört auch die Frage, ob dieses Bild erlaubt ist, oder ob man es vielleicht extra hier hochlanden kann, wenn die Commons etwas dagegen haben. --Jarlhelm 16:34, 31. Jul. 2010 (CEST)

Wieso sollte man es nicht hier hochladen dürfen? Wir verallgemeinern die deutsche Panoramafreiheit weltweit --FrobenChristoph 19:28, 2. Aug. 2010 (CEST)

Das bleibt auch auf Commons, da auch in Spanien die Panoramafreiheit gilt und davon auszugehen ist, dass die abgebildete Replika selbst keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Weitere Einzelheiten finden sich in der (inzwischen abgeschlossenen) Löschdiskussion. --AFBorchert 20:18, 2. Aug. 2010 (CEST)

Urheberrecht von Staatswappen

Ihr erinnert euch hier sicher an die Affäre mit den gelöschten Staatswappen auf Commons (nebenbei, kürzlich ist ist das Wappen des Tschad verschwunden: Wurden die Wappen gelöscht weil
a) Vektorimages.com ein Copyright auf die Vektorisierungen hat, oder
b) weil Gesetze aus den Herkunftsländern eine solche Verwendeung der Wappen verbieten,
c) sonst was anderes?
hab jetzt kürzlich auf so ner Warez-Seite zufällig eine Sammlung (mehrere 100 MB) solcher Vektorimages.com Wappen gefunden für die man eigentlich zahlen müsste. Weil hier im Reich offensichtlich ja Wappen generell gemeinfrei sind wäre das runterladen der Grafiken und ein hochladen auf der deutschen WP eigentlich legal sein, oder?--Antemister 21:59, 9. Jul. 2010 (CEST)

Da ist ein Admin Amok gelaufen (ist auf Commons normal), denn es gab keine LD dazu ([20]). Siehe auch commons:User talk:Kameraad Pjotr/Archive1#Some speedy deletions.
Sicherheitshalber sollte das Wappen hier hochgeladen werden.
Ich weiß zwar, was du mit "Reich" meinst (und dass es eher scherzhaft gedacht war), lehne diese Bezeichnung aber entschieden ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela 01:47, 10. Jul. 2010 (CEST)
@Chaddy: Bin neulich wieder mal auf das hier gestossen, das musste jetzt irgendwie sein... Aber ernsthaft, wie ist de Rechtslage?--Antemister 15:44, 10. Jul. 2010 (CEST)
Es gibt im deutschsprachigen Raum kein Leistungsschutzrecht des guten Kopierers (Ob ich etwas nachzeichne oder in eine Makeup-L umsetzte ist dazu egal). Vektorimages macht nach dem Recht der deutschsprachigen Raums Copyfraud, wobei es aber wohl Staaten gibt, die das anders sehen können. Staatliche Wappen und Flaggen sind nach ganz herrschender Auffassung in D, A und CH als amtliche Werke gemeinfrei, lediglich die Verwendung ist verboten. Verwenden ist grob dann gegeben, wenn der Eindruck entsteht, dass der Nutzer das Hoheitszeichen (Wappen uä) amtlich benutzt. Eine Enzyklopädie tut das nicht. Siehe dazu das FBI-WMF-Drama. Selbst wenn die Commons die Bilder gelöscht lassen, sind die vollkommen de.WP-geeignet. Kragenfaultier 10:53, 4. Aug. 2010 (CEST)

Dürfen diese Bilder verwendet werden?

Lenin.platten (2).jpg und Fritz.platten.speaks.jpg? Also ich sehe diesen roten Balken, und der meint, man darf es bei WP:DE nicht nutzen. Weiter unten hat es aber für die EU noch eine andere Beschreibung. Warum ich frage: History. Danke. --KurtR 12:59, 29. Jul. 2010 (CEST)

Hast du die Anmerkung „Note: In Germany and possibly other countries, certain anonymous works published before July 1, 1995 are copyrighted until 70 years after the death of the author. See Aktuelle Rechtslage in Deutschland, last paragraph. If the author identified her/himself publicly, do not use this template. If the work is anonymous or pseudonymous (e.g., published only under a corporate or organization's name), use this template for images published more than 70 years ago“ im Baustein anonymous-EU schon gelesen? -- Chaddy · DDÜP 16:59, 29. Jul. 2010 (CEST)
Ja. Nur beim Verstehen happerts bei mir. Die rote Farbe der oberen Warnung wirkt nachhaltig bei mir. Wäre dankbar, wenn Du mir sagen könntest, ob man die Bilder verwenden darf oder nicht. Danke. --KurtR 19:31, 29. Jul. 2010 (CEST)
Naja, in Deutschland (und damit hier) ist das nur erlaubt, wenn der Autor sicher anonym ist. Im Zweifelsfall also besser nicht nutzen. -- Chaddy · DDÜP 20:59, 29. Jul. 2010 (CEST)
Danke für Deine Antwort. Also eher nicht. Ok. Würde gerne zusätzlich eine Meinung eines anderen Benutzers hören. Merci. --KurtR 21:27, 29. Jul. 2010 (CEST)
Ich hatte den Artikel seinerzeit angefangen. Ich halte den ohne irgendeine Begründung eingefügten Deutschland-Baustein bei den Fotos, mit Verlaub gesagt, für Quatsch. Da wurde ein schweizerisch-sowjetischer Doppelbürger in der Sowjetunion fotografiert, danach erschossen, und eine amerikanische Website (deutschsprachige Wikipedia) berichtet darüber. Wie das deutsche Urheberrecht dafür zuständig sein soll, darf man sich fragen. Zumal im heutigen Russland Pressebilder ohnehin kein Copyright haben ([21]), und was die EU anbelangt, auf Commons ein EU-Baustein gesetzt wurde, aus dem doch schlüssig hervorgeht, dass auch nach EU-Recht die Bilder gemeinfrei sind. Ich schlage vor, die Bilder zu verwenden. --Allesmüller 18:03, 3. Aug. 2010 (CEST)
Ok. Danke für die Info. Die Welt wird nicht untergehen, falls doch irgendwo noch ein UR existieren sollte. --KurtR 19:35, 3. Aug. 2010 (CEST)
Hier in der deutschsprachigen Wikipedia gilt das Recht aus den DACH-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz). Das gilt auch für Fotos, die aus Commons eingebunden werden.
@KurtR: Die Welt wird davon sicher nicht untergehen, allerdings kann das ziemlich teuer werden (bei Bilderrechtsklagen sind vier-stellige Beträge pro Bild üblich). -- Chaddy · DDÜP 01:28, 4. Aug. 2010 (CEST)
Verstehe. Das ist wirklich nicht toll. Kann der Rechteinhaber gleich Geld einfordern oder muss er zuerst warnen und verlangen, das Foto zu entfernen, bevor es kostenpflichtig wird? Zu diesem Fall: Also doch rausnehmen?! Ein Hin-und-Her. --KurtR 01:44, 4. Aug. 2010 (CEST)
In der Schweiz sind die hier genannten Bilder allerdings wohl auch gar nicht schutzfähig (Meili-Entscheid). Gestumblindi 01:40, 4. Aug. 2010 (CEST)

Noch eine Erläuterung zu meinem Hinweis und der letzten Frage von KurtR: Das Schweizer Bundesgericht hat 2004 entschieden, dass ein Foto des mit Aktenbänden posierenden Wachmanns Meili urheberrechtlich nicht schützbar sei und dabei festgehalten:

„Der Umstand, dass die Klägerin "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" war, um Christoph Meili zusammen mit den Folianten zu fotografieren, führt nicht automatisch zum Urheberrechtsschutz für ihre Fotografie. Darin mag eine journalistisch wertvolle Leistung liegen, die jedoch als solche für die Zuerkennung urheberrechtlichen Schutzes nicht ausreicht. Die Werkqualität ist hinsichtlich des Merkmals der Individualität unabhängig von der Entstehungsgeschichte, also auch vom getätigten materiellen oder geistigen Aufwand zur Herstellung der Fotografie zu beurteilen.“

Bundesgericht: (BGE 130 III 714)

Ich gehe daher davon aus, dass für die beiden Fotos von Fritz Platten in der Schweiz vermutlich nicht erfolgreich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden könnte, da sie keinen "Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter", wie es für den Schutz gefordert wird, darstellen. Und ein gesonderter Lichtbildschutz existiert in der Schweiz nicht. Wenn hier noch ein Rechteinhaber auftauchen würde, könnte er jemanden, der das Bild hier verwendet, also zumindest in der Schweiz wohl nicht (erfolgreich) verklagen. Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass selbst du, KurtR, der du ja nach deiner Benutzerseite offenbar ein in der Schweiz wohnhafter Schweizer bist, z.B. in Deutschland oder in einem anderen Land verklagt würdest, in dem die Fotos schützbar sind. So lange nach der Entstehung (und vermutlich zeitnahen Erstveröffentlichung) und angesichts der Umstände, unter denen die Fotos entstanden sind, halte ich das Risiko persönlich für sehr klein, aber will das nicht entscheiden. Gestumblindi 01:59, 4. Aug. 2010 (CEST)

@Gestumblindi, mich würde mal interessieren, gestützt auf was, wer, und wie, ausgerechtet in der Schweiz wegen der Einbindung eines Commons-Fotos in einen Wikipedia-Artikel "verklagt" werden soll. Zivilrechtich, strafrechtlich, nach Schweizer Recht, oder anderem Recht? --Allesmüller 08:40, 4. Aug. 2010 (CEST)

Hm, ich hatte in erster Linie an's Zivilrecht gedacht. Durch das Einbinden in einen Wikipedia-Artikel handelt es sich um eine weitere Veröffentlichung an anderer Stelle, so dass m.E. auch derjenige, der dies ohne Genehmigung tut, dafür belangt werden könnte, selbst wenn schon der ursprüngliche Hochlader auf Commons damit die Rechte des Urhebers (oder sonstigen Rechteinhabers) verletzt haben sollte. Es könnten beide (auf Schadenersatz) verklagt werden. Und die Fälle, die ich mir so vorstellen könnte:
  • Der Rechteinhaber klagt in der Schweiz. Bei unspektakulären Fotos, wie oben beschrieben, vermutlich erfolglos.
  • Er klagt im Ausland, z.B. in Deutschland. Dann eher erfolgreich. Grundsätzlich kann man ja für Urheberrechtsverletzungen im Internet überall verklagt werden; auch ein Schweizer mit Sitz in der Schweiz könnte für die ungenehmigte Verwendung eines in der Schweiz freien Fotos in Deutschland erfolgreich verklagt werden.
Gestumblindi 20:47, 4. Aug. 2010 (CEST)
Ich halte das für Hypernervosität. Nur ein Detail dazu, wie will man den Menschen denn vorladen? Und der Gestalter der Wikipedia-Hauptseite vom 21. März wird in irgendeinem morgenländischen Land zum Abhacken von Körperteilen verurteilt?? --Allesmüller 21:26, 4. Aug. 2010 (CEST)
Allerdings müsste er erstmal ausgeliefert werden oder freiwillig nach Deutschland einreisen. -- Chaddy · DDÜP 21:49, 4. Aug. 2010 (CEST)

Und zurück zur Kernfrage: Was machen wir mit den Bildern im Artikel? :-) --KurtR 22:11, 4. Aug. 2010 (CEST)

Lass sie drin. Und beim einen Bild wurde der unsinnige Warnbaustein von einem Bot hineinkopiert, beim anderen Bild von einem deutschen Velomech, der inzwischen nach eigenem Bekunden seine Mitarbeit in der Wikipedia sehr stark eingeschränkt hat. Auf Commons wurde die Copyrightsituation für RU und EU dokumentiert und zwar auf eine Weise, die man nachvollziehen kann. --Allesmüller 22:45, 4. Aug. 2010 (CEST)
Nein, so einfach ist das nicht... -- Chaddy · DDÜP 23:29, 4. Aug. 2010 (CEST)
A never ending story! Wie wärs als Alternative Bilder raus dafür einen Link auf die Quellenseite? Gute oder schlechte Idee? --KurtR 02:24, 5. Aug. 2010 (CEST)
Die (stabile, in einer allgemeinverständlichen Sprache dokumentierte) Quellenseite ist Commons. --Allesmüller 06:45, 5. Aug. 2010 (CEST)
Naja, die Sprache selber ist nicht entscheidend bei einem Bild. Dass der Server weniger gut erreichbar ist als Commons eher. Dafür haben wir die Rechtsproblematik nicht mit Setzen eines Linkes. --KurtR 21:58, 5. Aug. 2010 (CEST)