„Waldschlößchenbrücke“ – Versionsunterschied

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* [http://www.waldschloesschenbruecke.de Koalition gegen die Waldschlößchenbrücke]
* [http://www.waldschloesschenbruecke.de Koalition gegen die Waldschlößchenbrücke]
* Video der [http://umgebungsgedanken.momocat.de/2007/01/18/video-zur-podiumsdiskussion-vom-1712007 Podiumsdiskussion ''„Waldschlößchenbrücke und Welkulturerbe“'' am 17. Januar 2007] (Fakultät Verkehrswissenschaften der TU Dresden), dasselbe [http://video.google.de/videoplay?docid=3106938959850909009 hier als Streaming Video]
* Video der [http://umgebungsgedanken.momocat.de/2007/01/18/video-zur-podiumsdiskussion-vom-1712007 Podiumsdiskussion ''„Waldschlößchenbrücke und Welkulturerbe“'' am 17. Januar 2007] (Fakultät Verkehrswissenschaften der TU Dresden), dasselbe [http://video.google.de/videoplay?docid=3106938959850909009 hier als Streaming Video]

'''Presse-Resonnanz'''
* [http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/108/142793/ Der Welterbe-Titel wackelt] sueddeutsche.de 14.11.07
* [http://www.tagesspiegel.de/kultur/Waldschloesschenbruecke-Dresden;art117,1880240 Grünes Licht für Elbtalbrücke] tagesspiegel.de 13.11.07


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Version vom 15. November 2007, 12:40 Uhr

Datei:Wsb.JPG
Verkehrszug Waldschlößchenbrücke

Waldschlößchenbrücke (auch Waldschlösschenbrücke)[1] ist der Name einer geplanten Elbüberquerung in Dresden. Der Begriff Verkehrszug Waldschlößchenbrücke umfasst neben dem Neubau der eigentlichen Brücke auch die geplanten Anbindungen der Brückenköpfe an das Straßennetz – im Norden mit einem Tunnel – sowie den Ausbau einiger Zubringerstraßen. Der Verkehrszug soll die Dresdner Neustadt und die benachbarten Brücken entlasten und dazu die Elbauen an einer ihrer breitesten Stellen inmitten des Weltkulturerbes Dresdner Elbtal überqueren.

Nach längerem politischen Streit entschieden die Dresdner 2005 in einem Bürgerentscheid, dass die Brücke gebaut werden soll. Allerdings wird die Brücke von der UNESCO seit Juli 2006 als gefährdend für das Kulturerbe eingeschätzt. Die Weltorganisation setzte deswegen die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Daraufhin beschloss der Stadtrat im Juli 2006, den Baubeginn auszusetzen. Dies führte zu einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Stadtrat und dem Regierungspräsidium, das den Bau der Brücke befürwortet, und aktivierte den Deutschen Bundestag als vermittelnde Instanz. Im März 2007 entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht, dass der Bürgerentscheid umgesetzt werden muss, da das Völkerrecht für die Stadt Dresden nicht unmittelbar bindend sei. Die dagegen eingelegten Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg.

Ein im August 2007 durch das Verwaltungsgericht Dresden aus Naturschutzgründen verhängter Baustopp wurde im November durch das Oberverwaltungsgericht Bautzen aufgehoben, so dass Baurecht besteht. Die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird im Hauptsacheverfahren voraussichtlich bis 2009 erfolgen.[2]

Das Projekt

Zweck

Lage der Brücke (rot) und die vorhandenen Elbquerungen für Kraftfahrzeuge (schwarz) und nur für PKW (grün)

Die Waldschlößchenbrücke soll eine zusätzliche Verbindung zwischen dem Ost- und Südostteil Dresdens mit dem Nordteil, vor allem den Industrieansiedlungen in der Umgebung des Flughafens schaffen. Außerdem soll sie die vier Brücken in der Innenstadt und das Blaue Wunder entlasten. Sie soll die Hauptstraßen Stauffenbergallee und Bautzner Straße nördlich der Elbe mit Fetscherstraße und Käthe-Kollwitz-Ufer auf der Südseite verbinden.

Lage

Die Querung der Elbe ist zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt, bei Stromkilometer 52,68 der Elbe; 2,5 Kilometer östlich des Stadtzentrums von Dresden geplant. Ein vergrößerter Stadtplan, in dem die fast genau Nord-Süd-Richtung verlaufende Strecke eingezeichnet ist, kann über den Abschnitt Weblinks erreicht werden.

Der nördliche Brückenkopf soll am Elbhang nahe dem namensgebenden Waldschlösschen – ursprünglich eine Sommerresidenz des sächsischen Ministers Camillo Graf Marcolini am Rand der Dresdner Heide – entstehen. Heute ist dieses Viertel ein als Waldschlösschenareal bekanntes Wohn- und Gastronomiequartier. Das südliche Johannstädter Ufer an den breiten Elbwiesen ist flach, der dortige Knotenpunkt ist unweit von einem Seniorenheim sowie von Gebäuden der Hochschule für Bildende Künste, des Herzzentrums und des Universtitätsklinikums geplant.

Einbindung

Der geplante Verkehrszug Waldschlößchenbrücke besteht aus folgenden Teilprojekten:

  • 4- bis 5-spuriger Ausbau der Stauffenbergallee (östlich der Königsbrücker Straße bereits erfolgt)
  • Tunnelsystem als teilweise kreuzungsfreie Verbindung von Stauffenbergallee, nördlichem Brückenkopf und Bautzener Straße
  • eigentliche Waldschlößchenbrücke
  • teilweise kreuzungsfreier Ausbau des Knotenpunktes Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer am südlichen Brückenkopf
  • mehrspuriger Ausbau der nördlichen Fetscherstraße

Nicht im Verkehrszug inbegriffen ist die Kreuzung des Zubringers Stauffenbergallee mit der Königsbrücker Straße (Olbrichtplatz). Auch für diesen Knoten wird ein kreuzungsfreier Ausbau diskutiert.[3]

Entwurf

Schematischer Vergleich der Waldschlößchenbrücke (ganz oben) mit anderen Dresdner Stadtbrücken

Die Planungen gingen aus einem Wettbewerb hervor, den 1997 das Berliner Büro Eisenloffel + Sattler, Ingenieure – Kolb + Ripke, Architekten (ESKR) gewann. Unter den 27 eingereichten Entwürfen wurde der von ESKR (siehe unter Weblinks) mit dem 1. Preis (75.000 DM) ausgezeichnet.[4] Angehörige der Jury waren unter anderem der damalige Oberbürgermeister Herbert Wagner und – als Vorsitzender – der Architekt Volkwin Marg, der sich jedoch später (siehe Abschnitt Vermittlungsversuche und Konsequenzen) von dem Vorhaben distanzierte.

Der mittlere Teil der Brücke soll durch zwei Stahlbögen mit einer Spannweite von 135 m getragen werden, die sich ca. 26 m über die Elbe erheben. Sie setzen am Erdboden unter der Fahrbahn an und tragen die abgespannte Fahrbahn dann im Hauptteil. Die Gesamtlänge der Brücke soll 636 m betragen; der höchste Punkt der Fahrbahn soll etwa 16,5 m über dem Wasserspiegel liegen. Die Vorlandbrücken werden durch v-förmige Doppelpfeiler getragen und machen den Großteil der Brückenlänge aus. Die Brücke ist 29 Meter breit und führt in jede Richtung zwei Fahrspuren mit je 3,25 Meter Breite. Außen an die Bögen angesetzt befindet sich auf jeder Seite ein Fuß- und Radweg mit je 2,35 Meter Gesamtbreite.

Bau- und Unterhaltungskosten

Die prognostizierten Gesamtkosten betragen 157 Mio. €. Bisher (Stand November 2006) wurden bereits 27,9 Mio. € ausgegeben, davon für Planungsarbeiten 13,1 Mio. € und für die Sanierung der Stauffenbergallee 8,7 Mio. €.[5] Die noch aufzuwendenden 129 Mio. € würden sich Freistaat (96 Mio. € Fördermittel[6]), die Stadt Dresden, die Dresdner Verkehrsbetriebe (5,5 Mio. €) und Dritte (DREWAG Stadtwerke Dresden, Telekom usw. 6,7 Mio. €) teilen. Die größten Einzelpositionen daraus sind: [7]

Brücke 40,3 Mio. €
Haupttunnel 28,5 Mio. €
zwei Nebentunnel Bautzner Str. 9,5 Mio. €
Bautzner Straße oberirdisch 9,2 Mio. €
Linkselbische Rampen 7,0 Mio. €

Für die jährlichen Unterhaltungskosten des gesamten Verkehrszuges sind ca. eine Million Euro kalkuliert, mit Kosten für die Brücke allein in Höhe von 429 Tsd. €.[8]

Der Werdegang

Vorgeschichte

Frühere Pläne

Elbwiese südwestlich des geplanten Brückenstandorts

Pläne für eine Elbbrücke am Waldschlößchen gibt es schon seit über 100 Jahren, sie wurden aber bisher aus ästhetischen oder finanziellen Gründen nicht umgesetzt. Der radiale Schluss des Straßennetzes an dieser Stelle ist – wie ein Gutachten der RWTH Aachen feststellt – auch weder geschichtlich noch morphologisch „ohne weiteres“ abzuleiten: Die konzentrische Struktur der Stadt sei kein Resultat einer bandartigen Entwicklung in der Elbtalweitung, sondern gehe auf einen „Bauzonenplan“ von 1862 zurück, der ein unkontrolliertes Wachstum der Stadt in die Umgebung zu verhindern suchte und den „Inneren Environweg“ (environer, frz. umgeben, umringen; er entsprach dem späteren Ring der Straßenbahnlinie 26) als Begrenzung der Stadt darstellte.[9]

Die Planer waren sich einig, dass der Ruhm Dresdens als eine „der schönsten Städte“ nur gewahrt werden könne, wenn die „freundliche Seite“ der Stadt „mit der Promenade zum Großen Garten und dem schönen Ausblick auf die Loschwitzberge“ offen gehalten würde.[10] Ein Ansinnen der Johannstädter, die sich eine Fußgängerbrücke zum Wandern in der Dresdner Heide wünschten, wurde 1900 wegen „Bedenken ästhetischer Art“ von den Stadträten abgelehnt.[11] Die Stadt erwarb die Waldschlösschenwiese, um sie als Erholungsfläche zu sichern und erließ ein Bauverbot.[12]

Spätere Stadtplanungen hielten sich eine Querung am heutigen Thomas-Müntzer-Platz (stromabwärts) offen, welche aber mangels Verkehrsaufkommen nicht in konkrete Planungen überführt wurden. 1934 bis 1937 erfolgten Untersuchungen zu einem weiteren Brückenbau, und 1937 sah der Hauptverkehrsplan eine Brücke am Waldschlösschen vor. Diese Planung wuchs in der DDR 1967 auf sechs Fahrspuren und bis 1978/79 auf eine Brücke mit acht Fahrspuren an, die mit Autobahnkreuzen angebunden werden sollte, „um Wohngebiete im Norden und Osten der Stadt zu verbinden“. 1988 beschloss das Ministerium für Verkehrswesen der DDR, ab 1990 nach dem Entwurf des Autobahnkombinats eine vierspurige Brücke mit kreuzungsfreien Knotenpunkten zu realisieren,[9] wozu es wegen der Wende dann jedoch nicht mehr kam.

Verkehrssituation um 1990

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands erhöhte sich der PKW-Bestand – und damit das Verkehrsaufkommen – erheblich; auch der auf der Straße abgewickelte Schwerlastverkehr nahm wesentlich zu. Als besondere Schwachpunkte auf dem Dresdner Stadtgebiet erwiesen sich nun die Tatsachen,

  • dass der gesamte zwischen den Autobahnen A 4 und A 13 und der tschechischen Grenze abzuwickende Transitverkehr über die B 170 die Innenstadt und deren Elbbrücken passieren musste (dies änderte sich erst nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der stadtumfahrenden A 17 im Dezember 2005) und
  • dass der gesamte elbquerende Verkehr auf Neustädter Seite in einem nur etwa 700 m breiten Bereich um den Albertplatz zusammenläuft, der dafür nicht ausgebaut und somit ständig verstopft ist.

Da etwa 40 % der Dresdner auf der Altstadtseite östlich der Innenstadtbrücken wohnen, erscheint die Verkehrsführung zu den Industriegebieten im Norden durch den Innenstadtbereich keineswegs logisch. Der Neubau einer Elbbrücke östlich des Stadtzentrums kam auf die Tagesordnung und fand sofort breite Zustimmung.

Standort- und Variantenuntersuchung

Nach heute herrschender Rechtslage sind großräumig Alternativen zu prüfen.

Erwogene Brückenstandorte

Die anfänglichen Untersuchungen betrafen folgende Standorte (hier sortiert in Ost-West-Richtung):

Quelle Brücke Straßen-Anbindung (Nord/ Süd) Vorteile Nachteile
Mehrbrücken-
konzept2
LaubegastNiederpoyritz Pillnitzer Landstraße/ Liehrstraße
  • starke Entlastung für Blaues Wunder
  • neue Verknüpfung mit großem Abstand zur nächsten Elbquerung
  • Pillnitzer Landstraße ist einziger Zubringer auf Nordseite
Verkehrs-
konzept
19941
Waldschlösschen Stauffenbergallee/ Fetscherstraße
  • sehr leistungsfähig durch Anbindung an wichtige Hauptstraßen
  • Option für Straßenbahn3
  • sehr breite zu überquerende Elblandschaft
Mehrbrücken-
konzept2
Thomas-Müntzer-Platz Diakonissenweg/ T.-Müntzer-Platz
  • Verbindung zwischen dicht besiedelten Quartieren
  • attraktive Radfahr- und Fußgängerverbindung
  • Option für Straßenbahn
  • Konflikt mit Diakonissenkrankenhaus auf Neustädter Seite (Lärmschutz notwendig)
  • Eingeschränkte Leistungsfähigkeit für MIV
Verkehrs-
konzept
19941
dritte Marienbrücke Uferstraße/ Weißeritzstraße
  • kreuzungsfreie Anbindung an den Brückenköpfen Leipziger Str. und B 6, einfach realisierbar
  • gute Verträglichkeit für das Stadtbild, da direkt neben bestehenden Brücken
  • Verlauf in fast unbewohntem Gebiet
  • große Entlastung der Innenstadt
  • keine Verkürzung der Abstände zwischen den Dresdner Elbbrücken
Verkehrs-
konzept
19941
Erfurter Straße Erfurter Straße/ Schlachthofstraße
  • Verlauf des Verkehrszuges überwiegend durch Gewerbeareale oder Freibereiche
  • nur weitere ca. 600 m (Waltherstraße) zur Vervollständigung des Verkehrzuges notwendig
  • durch Verkehrzug Verknüpfung mit Autobahnzubringern in Richtung Südwest Anschlussstelle Altstadt und Gorbitz
  • Option für Straßenbahn
  • Belastung derzeit relativ ruhiger Gebiete im Ostragehege und an den Elbwiesen mit Verkehrsfolgen
(1) … Das „Verkehrskonzept 1994“ wurde im Januar 1994 vom Dresdner Stadtrat beschlossen.[13]
(2) … Das „Mehrbrückenkonzept“ zum Bau vergleichweise kleiner Elbbrücken wurde von Baubürgermeister Gunter Just und Stadtplaner Michael Kaiser entworfen, die 1994 ins Amt kamen. Daraufhin wurde Just durch den damaligen Oberbürgermeister Wagner (CDU) die Zuständigkeit für Verkehrsplanung entzogen.[14]
(3) … Die „Straßenbahnoption“ wurde nach Forderungen des Landes Sachsen 2002 gestrichen

Stadtplanerische Untersuchungen verschiedener Brückenstandorte gab es nur bis 1996, danach nicht mehr wegen der durch Wirtschaftsminister Kajo Schommer ausgesprochenen Förderungs-Beschränkung [15], und nach deren Aufhebung durch den Amtsnachfolger [16] weiterhin nicht mehr wegen des inzwischen durchgeführten Bürgerentscheids.

Elbtunnel anstatt Waldschlößchenbrücke

Die technische Machbarkeit eines Elbtunnels wurde durch mehrere Studien bestätigt, aber auch mehrfach negiert. Die Tunnelbefürworter betonen, dass ein Tunnel gegen Hochwasser sicher sei, da die Einfahrten („Tunnelmünder“) außerhalb der Überflutungszone liegen.[17][18] Tunnelgegner argumentieren, dass der steile Anstieg zur Bautzner Straße bautechnisch schwierig ist und dass im Gegensatz zu einer Brücke nur der motorisierte Verkehr den Tunnel benutzen kann.[19] Im Frühjahr 2007 wurde nochmals der Vorschlag eines Tunnels in neuer Bauweise gemacht, das Verfahren wurde bereits bei der Warnowquerung angewendet.[20]

Entscheidung für die Trassierung Waldschlösschen – Fetscherstraße
Geplanter Standort der Waldschlößchenbrücke
Elbwiesen am Waldschlösschen am 13. November 2005

Das im Januar 1994 beschlossene „Verkehrskonzept 1994“ stellt zur Waldschlößchenbrücke fest: „Aus Sicht der Verkehrsplanung gibt es für diese Elbquerung keine Alternative“. Es bleibt aber offen, „ob die Elbe als Tunnel, Brücke oder Kombination von beiden gequert werden soll“. In diesem bis heute gültigen Leitplan erhielt diese Elbquerung allerdings nur eine Priorität an dritter Stelle (hinter einer Lösung für die Marienbrücke und einer Lösung für das Blaue Wunder).[21] Bei der letztlichen Entscheidung zum ersten Dresdner Brücken-Neubau nach der Wende wurden dann alle anderen erörterten Standorte zugunsten der Waldschlößchenbrücke verworfen oder zurückgestellt. Ausschlaggebend war die Aussage des damaligen sächsischen Wirtschaftministers Schommer, der am 8. November 1995 in einer der „Dresden-Konferenzen“ unter Teilnahme des Oberbürgermeisters Herrn Wagner, des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landesentwicklung Herrn Vaatz und des Sächsischen Staatsministers der Finanzen Herrn Milbradt erklärte, dass nur eine Waldschlößchenbrücke vom Freistaat gefördert würde und dies seine endgültige Entscheidung sei.[15] Über die ausschlaggebende Standort-Empfehlung an die Dresdner Stadtverwaltung entschied am 28./29. Mai 1996 ein „Brückenworkshop“.[14]

Wie demokratisch legitimiert die Entscheidungsfindung mittels des „Brückenworkshops“ war, darüber gibt es, wie auch über sein Abstimmungsergebnis, widersprüchliche Aussagen: Laut Brückenbefürwortern fand „1996 [...] ein Workshop statt, an dem neben allen betroffenen Fachämtern und Dezernaten auch Vertreter aller Fraktionen des Stadtrates, die Technische Universität mit Experten verschiedener Fachdisziplinen, freie Architekten, Planerbüros, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Regierungspräsidium Dresden, der Sächsische Landeskonservator und das Wasser- und Schifffahrtsamt teilgenommen haben. [...] Das Gremium sprach sich einstimmig für die Waldschlößchenbrücke aus!“[22] Laut Aussage der Gegner „hatte es sich damals der Oberbürgermeister vorbehalten, die Liste der Teilnehmer genauestens festzulegen“. Von den 60 Geladenen seien nur 27 abstimmungsberechtigt gewesen und von denen sollen 9 gegen die Waldschlößchenbrücke gestimmt haben.[15] [23]

Kontroverse über die verkehrliche Entlastungswirkung

Die Unverzichtbarkeit einer neuen Elbquerung an genau diesem Standort begründen die Befürworter damit, dass „… sich nur dort ein effektiver Lückenschluss im Verkehrsnetz herstellen lässt […] An anderen Stellen östlich des Stadtzentrums kann keine vergleichbar effektive Elbquerung in das vorhandene Verkehrsnetz integriert werden“.[19] Die Gegner sehen gerade dies als Nachteil wegen der verkehrsinduzierenden Wirkung.[24] Ihr verkehrliches Hauptargument ist die höhere Gesamtbelastung des städtischen Straßensystems. Die Planungsunterlagen der Stadt weisen neben einer Zunahme der Elbquerungen ein Ansteigen der gefahrenen Kilometer um acht Prozentpunkte aus. Selbst in der Innenstadt rechnet die städtische Prognose für den Fall des Brückenbaues teilweise mit Verkehrszunahmen.[25] Die Brückengegner stützen sich zudem auf Beispiele von ähnlichen Verkehrsgroßprojekten, die die gleichen Folgen hatten. Die Brückenbefürworter interpretieren die städtischen Prognosen dagegen positiver. Sie sehen zwar ebenfalls den stadtweiten Verkehrsanstieg, verweisen aber auf die Entlastung der restlichen Elbbrücken und gehen von einer besseren Verteilung der Verkehrsströme aus.[19]

Weiterhin kritisieren die Gegner an der städtischen Verkehrsprognose, dass die Auswirkungen von überregionalen Verkehren gar nicht erst berücksichtigt wurden. Sie vermuten noch höhere Belastungen, da die Stadt aufgrund der innerstädtischen Brücke als überörtliche Abkürzung genutzt würde. Kraftfahrer könnten sich den Weg der Umfahrung Dresdens über die A4 und A17 ersparen. Die Brückenbefürworter verweisen darauf, dass auf der Ausweichstrecke über die Waldschlößchenbrücke 34 Ampeln liegen und die Fahrzeit somit verlängert würde, weswegen das Argument der Abkürzung durch die Stadt unrealistisch sei.[26]

Als Argument gegen die Notwendigkeit einer neuen Elbquerung werden die Ergebnisse der städtischen Dauerzählstellen angeführt, die belegen, dass das Verkehrsaufkommen auf den Dresdner Elbbrücken seit mehreren Jahren zurückgeht.[27] Gutachten der TU Dresden belegen, dass „die Reisegeschwindigkeit für den Autoverkehr […] sich in Dresden seit 1995 nahezu verdoppelt [hat und] mit 29 km/h […] Dresden weit vor München und Brüssel an der Spitze der europäischen Großstädte [liegt]“.[28]

Während am nördlichen Brückenkopf eine starke Bündelung des Verkehrs auf der neu ausgebauten Stauffenbergallee prognostiziert wird, soll sich im südlichen Teil des Verkehrszuges der Verkehr auf das bestehende Straßennetz verteilen. Hier wird insbesondere für die Fetscherstraße und das östliche Käthe-Kollwitz-Ufer eine höhere Verkehrsbelastung erwartet.[29]

Blaues Wunder

Über Zentralhaltestelle und Kreuzung Schillerplatz verkehren zwei Straßenbahnlinien, drei Stadtbuslinien und eine Regionalbuslinie

Der seit Mai 2006 beurlaubte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg und andere Befürworter sehen in der Waldschlößchenbrücke einen notwendigen Ersatz für das alternde Blaue Wunder, für das seit den 1990er Jahren eine Tonnagebegrenzung von 15 Tonnen gilt und das bei einem Hochwasser von über 7 Meter Dresdner Pegel für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Während der Hochwasser 2002 und 2006 wurde es jeweils mehrere Tage lang gesperrt. Ob die Sperrung beim 2006er Hochwasser überhaupt erforderlich war, ist allerdings umstritten.[30]

Im Januar 2005, wenige Wochen vor dem Bürgerentscheid, schrieb der Oberbürgermeister über das Blaue Wunder: „Eine grundhafte Ertüchtigung einschließlich Instandsetzung für eine dauerhafte Nutzung ist nicht möglich, ...“ und begründete dies auch ausführlich.[31]

Brückengegner widersprechen diesen Argumenten. Nach ihrer Meinung wird das Blaue Wunder als Verbindung zwischen Loschwitz und Blasewitz weiterhin benötigt, und sein Erhalt sei durch eine entsprechende Sanierung durchaus möglich und ohnehin aus Gründen des Denkmalschutzes notwendig. Die Sanierung sei aber wegen der hohen Bau- und Unterhaltungskosten der Waldschlößchenbrücke gefährdet. Die Brücke lasse sich mit dem vergleichsweise niedrigen Betrag von 4,3 Mio. € (Auskunft der Stadtverwaltung[32]) hochwassersicher machen.

Nachdem Brückenfachleute wie Dr.-Ing. Eberhard Katzschner in einer Veranstaltung der Gegner darstellten, dass das Blaue Wunder auch nach 2030 dauerhaft erhalten werden kann,[33] verzichteten die Brückenbefürworter auf dieses Argument.[34] Sie begründen die Notwendigkeit der Waldschlößchenbrücke aber weiterhin mit dem erhofften Rückgang der Verkehrsprobleme an den Brückenköpfen des Blauen Wunders.

Zwar berechnen die städtischen Prognosen einen Verkehrsrückgang auf dem Blauen Wunder voraus, am nahen Schillerplatz soll die Belastung nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke jedoch steigen, da der Verkehr auf den Zufahrtsstraßen zunimmt (landwärts + 7 %, stadtwärts + 13 %). Daher wird befürchtet, dass die Verkehrsprobleme mit dem Bau der Waldschlößchenbrücke in diesem städtebaulich sensiblen Bereich eher zunehmen. Brückenbefürworter halten diese Befürchtung für falsch und sind der Meinung, die Entlastung auf dem Blauen Wunder selbst (− 9 %) werde einen besseren Verkehrsfluss am Schillerplatz ermöglichen.[35]

Planung

Die geplante Lage des Verkehrszuges – Im Vordergrund der Stadtteil Neustadt

Am 15. August 1996 beschloss der Stadtrat den Bau der Waldschlößchenbrücke an dem 1937 und mehrmals in der DDR erwogenen Standort zwischen den Dresdner Stadtteilen Johannstadt und Radeberger Vorstadt. Ein von der PDS unterstütztes Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“ zugunsten des Mehrbrückenkonzepts (T.-Müntzer-Platz + Niederpoyritz), für das mehr als die damals erforderlichen 20.000 Unterschriften gesammelt wurden, war der Versuch, diese Entscheidung wieder zu kippen.[36][37] Es wurde jedoch vom Stadtrat letztendlich für unzulässig erklärt: „Nachdem der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch gegen den Widerspruch des OB (21. März 1997) und eine Beanstandung durch das RP verteidigte, schwenkte am 15. Mai 1997 die SPD auf die CDU-Linie ein und stimmte für einen Verzicht auf die Bürgerbefragung“.[38] Die entscheidende Stimme soll von dem SPD-Stadtrat Reinhard Martin gekommen sein. Martin, der ein Jahr zuvor Moderator des Brückenworkshops gewesen war, wurde nach Meinung anderer SPD-Genossen für diese Stimmabgabe mit dem Posten des Geschäftsführers der Aufbaugesellschaft Prager Straße (AGP) „belohnt“.[39]

Eingriff in den Naturraum

Der vierspurige Verkehrsweg soll unterhalb eines Aussichtspunktes aus dem Tunnelportal am Hang der Waldschlösschenwiese austreten, die Elbwiesen überspannen und 635 m weiter südlich in einen Knoten auf der Vogelwiese münden.

Er befände sich sowohl im Weltkulturerbe Dresdner Elbtal[40] als auch im „Flora-Fauna-Habitat 34E Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“[41], würde das „Flächenaturdenkmal 37 Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt“[42] tangieren und die wichtigste Frischluftschneise der überwärmten Stadt[43] im „Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und Elb-Altarme“[44] schneiden.

Die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses kommentierte das Regierungspräsidium unter anderem mit folgenden Ausführungen: „Die Folgen des neuen Verkehrszuges für die Umwelt sind zweifellos beträchtlich. [...] Zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sind landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So wird u.a. die Elblandschaft bei Zschieren auf einer Fläche von 29.800 Quadratmetern naturnah umgestaltet und der dort gelegene Brüchtigtgraben renaturiert.“

Die Brückengegner kritisieren, dass die Querung ausgerechnet an der breitesten Stelle der Elbwiesen erfolgen soll. Dadurch entstehe außer der Landschaftszerstörung[45] (die später auch zum Haupt-Kritikpunkt der UNESCO wurde) auch für Natur und Umwelt der vergleichsweise größte Schaden (Verkehrslärm, Emissionen, Flächenverbrauch usw.).[46] Die zur Kompensation geplanten Ausgleichsmaßnahmen halten sie für völlig ungeeignet und inakzeptabel, unter anderem deshalb, weil davon nur weit entfernte Gebiete – größtenteils am Stadtrand – profitieren.[47]

Mit ihren Einwendungen hinsichtlich des Artenschutzes scheiterten die Naturschützer einerseits, da die Gerichte die Auffassung bestätigten, die Elbwiesen seien wegen der von Spaziergängern mitgeführten Hunde ohnehin kein geeignetes Brutgebiet für den Wachtelkönig. Im August 2007 wurde jedoch durch die Verwaltungsrichter der ersten Instanz ein reichlich drei Monate lang wirksamer Baustopp wegen der Kleinen Hufeisennase verhängt.[48]

Architektur und Bautechnik

Anforderungen des Landschaftsschutzes und des Hochwasserschutzes bezüglich der Bauwerkshöhe und -ausführung setzen den Brückenentwurf einem Zielkonflikt aus. Die Brücke kommt ohne Strompfeiler aus und soll durch ihre unterströmbare Länge ein minimales Strömungshindernis im Sinne des Hochwasserschutzes darstellen. Die Elbe findet an dieser Stelle ein hindernisfreies Hochwasserprofil von mehr als 500 Meter Breite vor. Die Waldschlößchenbrücke soll auch bei einem 100-jährlichen Abflussereignis der Elbe passierbar bleiben. Konträr zu den Anforderungen des Schutzes der Landschaft und der Blickbeziehungen muss die Brücke daher eine möglichst große Lichte Höhe im gegebenen Gewässerprofil bieten.

Funktionale Probleme
Elbehochwasser 2006 Höhe Waldschlösschen

Während der fast acht Jahre dauernden Arbeit an der Planfeststellung wurden am Projekt „Waldschlößchenbrücke“ 15 Umplanungen vorgenommen. Eine der größeren davon war nötig, weil der im Jahr 2000 eingereichte Planfeststellungsantrag wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten nicht genehmigt wurde. Daraus resultierend wurde die Planung um den östlichen Nebentunnel erweitert, während ursprünglich dieser Verkehr aus/in nordöstlicher Richtung durch Wohngebiete geleitet werden sollte.

Weitere Planänderungen waren unter anderem die Umwandlung der Straßenbahntrasse in eine Straßenbahn-Option und die spätere Streichung dieser Option.[49] Entgegen seiner mehrheitlichen Überzeugung musste der Stadtrat die Straßenbahn in diesen zwei Schritten aus dem Projekt entfernen, um den Forderungen des Landes Sachsen (vierspurige Fahrbahn) gerecht zu werden und die zugesagten Fördermittel nicht zu gefährden.

Ästhetische Probleme

Der im Ergebnis des Architekturwettbewerbs erstplatzierte Entwurf folgt, so wie alle anderen Wettbewerbsteilnehmer, der Vorgabe, dass die Brückenkontur, aus stadtwärtiger Richtung betrachtet, die Silhouette des Elbhangs nicht durchbrechen darf, also relativ flach verlaufen muss. Diese aus den 90er Jahren stammende Forderung ist heute umstritten, da die entgegengesetzte Blickrichtung (auf das Stadtzentrum) nunmehr für wichtiger gehalten wird. Sie hat die Bandbreite der in Frage kommenden Entwürfe aber entscheidend reduziert, da hohe schlanke Pylonen-Konstruktionen keine Chance hatten. Der durch die Jury ausgewählte Entwurf ist nunmehr vielfacher Kritik aus ästhetischen Gründen ausgesetzt, unter anderem durch die Sächsische Akademie der Künste[50] und die Bundesarchitektenkammer.[51] Auch der Architekt der neuen Strelasundquerung (Rügenbrücke), André Keipke, äußerte sich in diesem Zusammenhang in der Presse.

In Folge der Jahrhundertflut 2002 wurde eine Anhebung der Gradienten für notwendig erachtet. Wegen der daraus resultierenden gestalterischen Probleme mit dem Tunnelportal auf der Waldschlösschenwiese wurde 2003 ein zusätzliches Gutachterverfahren (mit Preisgericht über die abgegebenen Entwürfe) durchgeführt.[52] UNESCO und Öffentlichkeit erfuhren allerdings nicht von den Konsequenzen der Gradientenanhebung, erst durch das Aachener Gutachten wurden 2006 kurz vor der Vilniuser UNESCO-Tagung die visuellen Auswirkungen[53] der Gradientenanhebung bekannt und als „festungsähnliche Verbauung“[30] kritisiert.

Beide streitenden Parteien sehen jeweils ihre Seite in der Rolle des Hüters der städtebaulichen Tradition der Landeshauptstadt: Die Brückengegner z. B. mit ihrem Slogan „Weil wir Dresden lieben“ im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid, die Befürworter mit ihrer Argumentation, auch das von der UNESCO verliehene Welterbe-Prädikat sei einer der Beweise dafür, dass die Dresdner schon seit Jahrhunderten in der Lage seien, über eine anspruchsvolle und landschaftsverträgliche Bebauung selbst und ohne äußere Einflussnahme zu entscheiden. Die 2/3-Mehrheit beim Bürgerentscheid 2005 beweise, dass sich auch die Waldschlößchenbrücke in diese Tradition einreihe, indem die Bevölkerung hinter dem Vorhaben stünde, argumentieren die Befürworter. Die Brückengegner weisen hingegen darauf hin, dass beim Bürgerentscheid 2005 keinerlei Alternativen (auch nicht ästhetischer Art) zur Wahl standen, sondern das Votum unter dem Vorzeichen „Diese Brücke – oder langfristig gar keine neue Elbquerung“ keine freie Entscheidung zuließ. Die tatsächliche Entscheidung sei bereits neun Jahre früher, bei der Standortwahl unter Einflussnahme des Freistaats gefallen.

Volksfestgelände „Vogelwiese“

Der geplante Brückenkopf auf der Johannstädter Elbwiese befindet sich exakt im Zentrum des traditionsreichen Volksfestgeländes der Dresdner Vogelwiese, die in den Jahren 1874–1939 und 1992–2003 auf diesem Platz stattfand. Bei der Planung der Brücke[54] wurden Treppenanlagen, Durchgänge und Serviceräume im massiven Widerlagerbauwerk vorgesehen, damit sich das Festgelände beidseitig der Brücke auf den Innenflächen der Abfahrten befinden kann.

Seit 2004 findet die Vogelwiese an einem eigens ausgebauten Ersatzstandort an der Marienbrücke statt. Ob nach dem Bau der Waldschlößchenbrücke eine ständige Zurückverlegung erfolgen soll, wurde bisher nicht bekannt. Anderenfalls würde der traditionelle Platz auf der dann durch den Verkehrsknoten Johannstädter Brückenkopf zerteilten und eingerahmten Fläche nur noch als Ausweichstandort genutzt (wie schon während des Elbehochwassers 2006).[55]

Planfeststellung

Mit dem ersten Planfeststellungsantrag scheiterte die Landeshauptstadt bei der Genehmigungsbehörde: Wegen Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte um bis zu 15 dB(A) in der vorwiegend als Wohngebiet genutzten Radberger Vorstadt am nördlichen Brückenkopf setzte das Regierungspräsidium Dresden den Abschluss des Verfahrens am 14. Juli 2000 aus. Das Klagerisiko durch betroffene Bürger wurde für zu hoch gehalten.[56][57]

Die überarbeitete Planung wurde am 20. März 2003 beim Regierungspräsidium Dresden eingereicht, das am 25. Februar 2004 die Planfeststellung erteilte.[58]

Kontroverse über die Verwirklichung der genehmigten Planung

Finanzierung

Eigenmittel

Gegner bezeichnen das Projekt wegen seiner hohen Kosten als „teuerste Stadtbrücke Deutschlands“ und fürchten, dass der Stadt im Gegenzug Mittel für ÖPNV-Unterstützung, Straßen- und Schulsanierung, Kulturförderung usw. fehlen werden.[59] Dies weisen die Befürworter als unbegründet zurück: „Durch den Bau des Verkehrszuges kommt es weder im sozialen noch im kulturellen Bereich zu Kürzungen, weil diese Bereiche aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden, der Bau des Verkehrszuges aber aus dem Vermögenshaushalt.“[60] Diese Aussage lässt allerdings unberücksichtigt, dass der Stadtrat die Mittel zwischen den Haushalten verschieben kann. Zudem müssen die relativ hohen Unterhaltungskosten tatsächlich aus dem Verwaltungshaushalt bestritten werden.

Nach der damaligen (vorläufigen) Beendigung des Brückenprojekts erhielt die Stadt Dresden wegen der hohen Planungskosten, davon 7,5 Mio. € für Variantenuntersuchungen, vom Bund der Steuerzahler den Titel „Schleudersachse 2004“ verliehen.[61]

Die Befürworter sehen es als unverzichtbar an, ein Projekt, in das schon so immense Gelder geflossen sind, auch zu vollenden. Unter anderem deshalb initiierten sie im Jahr 2004 per Bürgerbegehren den Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005. Für die Gegner sind gerade die jahrelang immer weiter gestiegenen Planungskosten der Beweis dafür, dass das Projekt an dieser Stelle nicht realisierbar ist und schnellstmöglich aufgegeben werden muss.

Ferner befürchten sie, dass die Dresdner Finanzen durch Bau und insbesondere Unterhaltung der Brücke über Gebühr strapaziert würden. Sie führen an, dass die gerade erst erreichte Entschuldung der Stadt durch die Veräußerung sämtlicher kommunaler Wohnungen (WOBA-Verkauf 2006) teuer erkauft werden musste. Trotz Schuldenfreiheit erreiche Dresden nach wie vor nur durch Kürzungen in vielen Bereichen sowie durch eine dauerhaft sehr hohe Grundsteuer einen ausgeglichenen Haushalt.[62]

Dresden hatte bei der Grundsteuer B bereits 2004 den dritthöchsten Hebesatz unter den 50 größten deutschen Städten (mit 535 %, nur Bremen [580 %] und Berlin [660 %] lagen noch höher).[63] Seit der erneuten Anhebung im Jahr 2005 auf 635 % liegt die sächsische Landeshauptstadt nun annähernd gleichauf mit der Bundeshauptstadt auf deutschem Spitzenniveau. Die Notwendigkeit dieser Steuererhöhung wurde im Dresdner Stadtrat durch die CDU-Fraktion mit der Waldschlößchenbrücke begründet: „Mit der Zustimmung zum Haushalt stellte sich auch die Beantwortung der Frage, ob der Stadtrat der eindeutigen Entscheidung der Dresdner Bürger für den Bau der Waldschlößchenbrücke nachkommen wird. Unter diesen Rahmenbedingungen musste die CDU-Fraktion auch der Erhöhung der Grundsteuer schweren Herzens zustimmen.“[64] Auch 2007 lehnt die CDU-Fraktion eine Abkehr von diesem hohen Hebesatz ab,[65] während andere (z.B. Bürgerfraktion und Haus und Grund[66]) eine Senkung anmahnen.

Eine Brückenvariante, die ohne die Nebentunnel auskommt, indem die Brücke mittels „holländischer Rampen“ direkt an die Bautzner Straße angebunden wird, würde etwa 100 Tsd. € weniger an jährlicher Unterhaltung kosten. Dieser von OB Roßberg 2001 eingebrachte Vorschlag wurde jedoch von der damaligen Stadtratsmehrheit aus CDU und FDP/DSU verworfen, um keine weitere Verzögerung zu riskieren.[67]

Fördermittel

Die durch den Freistaat zugesagte hohe Förderquote[6] war und ist seit der 1995 im Vorfeld des Brückenworkshops getroffenen diesbezüglichen Aussage stets eines der Hauptargumente der Befürworter dieses Brückenstandorts. Auch im Abstimmungsbüchlein zum Bürgerentscheid wurde irreführend der bereits nicht mehr gültige Satz „Die Fördermittel stehen der Stadt nur für dieses Vorhaben zur Verfügung und können nicht anderweitig verwendet werden.“ gedruckt.[68] Tatsache ist jedoch, dass es zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids bereits die Aussage von Wirtschaftsminister Thomas Jurk gab, nach dem der größte Anteil der Fördermittel, nämlich die aus Bundesmitteln (dem GVFG) stammenden 80 Mio.€ (von insgesamt 96 Mio.€), auch für andere förderfähige Vorhaben bereitgestellt würden.[16] Seit Anfang April 2007 ist es fraglich, ob überhaupt die 80 Mio. GVFG-Gelder durch den Bund für die aktuell geplante Brückenvariante noch bereitgestellt würden[69]. Das sächsische Wirtschaftsministerium unter Thomas Jurk (SPD) hat daraufhin die Geldauszahlung für das Projekt vorläufig gestoppt. Das CDU-geführte Finanzministerium hingegen versicherte, die Stadt Dresden habe durch den Zuwendungsbescheid vom 28. Oktober 2004 „eine sichere Rechtsstellung“.[70] Der Wert dieser Beteuerung ist allerdings fraglich, denn der zitierte Bescheid stellt eine Förderung nur für die Jahre 2005–2008 in Aussicht und enthält außerdem den Passus „Die [...] in Aussicht gestellten Zuwendungen sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel. Die Inaussichtstellung begründet keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung.“[71]

Der Bund (BMVBS) hat im Falle eines eventuell teureren Kompromisses mit der UNESCO einen finanziellen Ausgleich in Aussicht gestellt[72].

Bauvorleistungen und Konflikt mit dem Schutz des Welterbes

Schautafel Weltkulturerbe Dresdner Elbtal an der Sandsteinmauer der Pillnitzer Landstraße unweit der Talstation der Schwebebahn
Blick von der Terrasse des geplanten „Welterbezentrums Dresdner Elbtal“[73] (im Lingnerschloss) auf die linkselbischen Wiesen. Unweit der Häuserfront in Bildmitte soll sich der Johannstädter Brückenkopf (kreuzungsfreier Knoten Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer) befinden.

Im Rahmen des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl führte Amtsinhaber Herbert Wagner am 29. November 2000 – ungeachtet der zu diesem Zeitpunkt wegen fehlender Unterlagen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten fehlgeschlagenen Planfeststellung und der befürchteten Konflikte mit dem beantragten Welterbe-Schutzgebiet – den Ersten Spatenstich zur Waldschlößchenbrücke aus.[74] Ein Konfliktpotenzial zwischen Weltkulturerbe und geplanter Brücke hatte Berichten zufolge während der von 2000 bis 2002 geführten Diskussionen um das Für und Wider einer Titel-Bewerbung außer dem damaligen OB Herbert Wagner auch der Stadtrat Hermann Henke (beide CDU) gesehen.[75] Wagner ließ seine Bedenken schließlich fallen, weil sich der Freistaat (unter Kurt Biedenkopf (CDU)) für eine Bewerbung aussprach.

Danach wurden bereits einzelne Bauleistungen in Randbereichen des Verkehrszuges erbracht, die ohne die Genehmigung des Gesamtvorhabens möglich waren oder nur in indirektem Zusammenhang mit ihm stehen:

  • Räumung der Gartensparte auf der Waldschlösschenwiese
  • Schallschutz-Zaun für eine Gartensparte am Käthe-Kollwitz-Ufer (2001)
  • neues Volksfestgelände an der Marienbrücke (2003)
  • Ausbau der Stauffenbergallee
  • Abriss der Gebäude Waldschlößchenstraße 9 bis 13 (2005)
  • Abriss von Gebäuden auf dem ehemaligen Stasi-Gelände Bautzner Straße 110 und 112 (2006)

Wegen „der Einzigartigkeit des Dreiklangs aus Fluss, Landschaft und Architektur“ ernannte die UNESCO im Juli 2004 das Dresdner Elbtal zwischen den Schlössern Pillnitz im Osten und Übigau im Westen zum Weltkulturerbe.[40]

Von der Ausweisung als Kulturgut von „einzigartigem und universellen Wert“ geht eine Schutzforderung gemäß der Welterbekonvention „zum Nutzen der Menschheit“ aus. Zwar ist die rechtliche Bewertung der Welterbekonvention unter Rechtsexperten umstritten, da ihr 1976 lediglich die Bundesregierung zugestimmt hat und die Konvention im Bundesgesetzblatt nur bekannt gemacht wurde, aber kein Vertrags- oder Zustimmungsgesetz vom Bundestag erlassen wurde, doch ist nach überwiegender Auffassung auch der Freistaat Sachsen aus dem Verfassungsgrundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verpflichtet, der der Bundesrepublik Deutschland obliegenden Aufgabe nachzukommen[76] und gemäß der Konvention für „Erfassung, Schutz und Erhaltung“ des Natur- und Kulturerbes Sorge zu tragen. Der Bund hat sich dazu verpflichtet, „eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Kultur- und Naturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“ und „hierfür alles in [ihren] Kräften Stehende [zu] tun“.[77] Vom Gesetzgeber erhält allerdings, wie in der Zwischenzeit auch gerichtlich festgestellt wurde, die Schutzfunktion als Weltkulturerbe nur eine untergeordnete Bedeutung im aktuellen Brückenstreit, da es seit 1976 nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Planfeststellung wurde aber schon am 25. Februar 2004 beschlossen. In dem Beschluss, so bemängelt Ulrich Fastenrath 2006, Völkerrechtler an der TU Dresden, werde das Elbtal nicht als Weltkulturerbe angesprochen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde habe „in Verkennung der völkerrechtlichen Vorgaben und einer Fehleinschätzung der Auswirkungen des Brückenbaus das Weltkulturerbe nicht in ihre Stellungnahme einbezogen“.[78] Das Regierungspräsidium hielt Fastenraths Gutachten vom 9. August 2006 entgegen, dass eine eigene gutachterliche Bewertung der UNESCO-Welterbekommission zu dieser Frage vorausgegangen sei und das Vorhaben als „unbedenklich“ eingestuft worden sei. Auch eine spätere Planfeststellung, die sich auf diese Entscheidung bezogen hätte, wäre also zumindest aus den von Prof. Fastenrath angeführten Gründen nicht zu einem anderen Ergebnis gekommen.[58]

Eilanträge, Kommunalwahl und Bürgerbegehren 2004

Nach dem Planfeststellungsbeschluss wurden mehrere Klagen eingereicht, die als Eilanträge abgewiesen wurden, im Hauptsacheverfahren aber erst ab Anfang 2008 behandelt werden.[79]

Wegen ernster finanzieller Schwierigkeiten wurde der Brückenstreit auch zum Wahlkampfthema der Kommunalwahl 2004: Die Planfeststellung war zu dem Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen, es gelang dem Stadtrat jedoch monatelang nicht, durch massive Kürzungen einen genehmigungsfähigen Haushalt (Bedingung zum Start eines Investitionsvorhabens) zu beschließen.[80] Als dann kurz vor dem Wahltermin zu den Stadtratswahlen das Regierungspräsidium den Haushaltsentwurf genehmigte, wurde in dieser zeitlichen Nähe von manchem kein Zufall, sondern eine Wahlkampfhilfe für CDU und FDP gesehen, die auf Stadtebene um ihre Mehrheit fürchteten. Trotzdem wurde eine knappe „linke“ Mehrheit aus SPD, Grüne und PDS gewählt.

Wegen der noch schwebenden Eilverfahren[79] gegen das Baurecht vor dem Oberverwaltungsgericht beschloss der neubesetzte Dresdner Stadtrat am 7. September 2004, den Baubeginn und Vergabe vorerst auszusetzen. Der Stadtrat beschloss gegen den Widerspruch von OB Roßberg, die im laufenden Haushaltsjahr für das immer noch in Frage stehende Projekt vorgesehenen 2,7 Mio € Eigenmittel zur Sanierung von Kindertagesstätten zu verwenden.[81] Die Mehrheit im Stadtrat aus SPD, Grüne und PDS konnte allerdings ihr Vorhaben nicht umsetzen. Es stellte sich nämlich zwei Wochen später heraus, dass die für 2004 eingeplanten Brücken-Gelder nicht nur bereits ausgegeben waren, sondern sogar überzogen wurden.[82]

Daraufhin initiierten ADAC, CDU und FDP ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid, welches 17,6 % der wahlberechtigten Bürger unterschrieben. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlages unzulässig sein würde. Sofern der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden müsste, sei auch der Bürgerentscheid hinfällig. „Bei Erfolg eines Bürgerentscheides und einem sofortigen Baubeginn ist jedoch die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt weitere Kosten in erheblicher Höhe für ein Bauprojekt investiert, das sich im Rahmen der gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erweist. Die Stadt müsste eine Investruine beseitigen. Der Schaden wäre immens“, heißt es wörtlich in dem Gutachten des Rechtsanwaltes von Alvensleben.[83]

Am Tag des Bekanntwerdens des Gutachtens zum Bürgerbegehren, dem 4. November, traf bei der Stadt auch der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums ein, in dem für den Brückenbau finanzielle Hilfen von in Höhe 96 Millionen Euro (90 % der förderfähigen Kosten) unverbindlich in Aussicht gestellt wurden. Gleichzeitig wurde darin auf Einsparungen gedrängt, auch wenn die Pläne dafür geändert werden müssten.[71] Trotz der Warnung vor einer Investruine[83] wurde der Bürgerentscheid am 6. Dezember 2004 vom Stadtrat für zulässig befunden und für Februar 2005 anberaumt. Die Brückenbefürworter führten nach dem Zuwendungsbescheid ins Feld, dass die Brücke zu 90 % subventioniert werde und deshalb keine Belastung für den Haushalt sei.

Am 22. Dezember 2005 wurde der letzte mehrerer Eilanträge gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums vom Oberverwaltungsgericht Bautzen abgewiesen.[79] Ob das Baurecht momentan noch besteht ist unklar, da der Stadtrat mehrfach (am 24. August 2006 und am 22. März 2007[84]) beschlossen hat, den Planfeststellungantrag zurückzuziehen, wodurch das Baurecht aufgehoben wäre. Sollte dieser Beschluss für nichtig erklärt werden, verfällt gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz das Baurecht dann, wenn die Bauarbeiten „nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen“ haben, das wäre also am 22. Dezember 2010.[85]

Der Bürgerentscheid 2005

Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 50,8 % stimmten am 27. Februar 2005 67,9 % der Dresdner für den Bau der Brücke und des Verkehrszuges. Es gab in einem der 36 Abstimmungsbezirke eine Mehrheit gegen die Brücke. Die Zustimmung zum Bau der Brücke war in den brückenfernen Stadtteilen am größten.

Die Fragestellung lautete: „Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke? – einschließlich des Verkehrszuges der abgebildeten Darstellung –“, wozu die im Einleitungsabschnitt dieses Artikels enthaltene Abbildung gedruckt war. Die Fragestellung des Bürgerentscheids bezog sich auf kein konkretes Planfeststellungsverfahren, aber auf einen Verkehrszug bestehend aus einer Brücke und einem Tunnel am nördlichen Brückenkopf. Er ist für die Stadt bis zum 27. Februar 2008 bindend.

„Abstimmungsbüchlein“[86] zum Bürgerentscheid
Das Abstimmungsergebnis[87] in Auszügen:
Gesamt Top-5-Abstimmungsbezirke Lage
Ja
;67,9 %

83,9 % Weixdorf
80,2 % Schönfeld-Weißig
79,6 % Langebrück
78,4 % Niedersedlitz
78,4 % Prohlis

Stadtrand, Norden
Stadtrand, Nordosten
Stadtrand, Norden
Stadtrand, Südosten
Stadtrand, Südosten

Nein
32,1 %

68,6 % Äußere Neustadt
49,6 % Sonstige Neustadt
43,8 % Friedrichstadt
43,6 % Striesen
39,8 % Johannstadt

zentral, nördlich der Innenstadt
zentral, teilweise am nördlichen Brückenkopf
zentral, westlich der Innenstadt
zentral, am südlichen Brückenkopf
zentral, am südlichen Brückenkopf

Den Teilnehmern des Bürgerentscheids war am Abstimmungstag allerdings noch nicht bekannt,

  • dass das Dresdner Elbtal wegen dieser Brücke den Titel „Weltkulturerbe“ verlieren würde (siehe Abschnitt Visualisierungen, Gutachten und Entscheidung „Rote Liste“ ff.),
  • dass die zugesagten Fördermittel auch anderen Brückenprojekten zugute kommen könnten (siehe Abschnitt Fördermittel) und
  • dass die Waldschlößchenbrücke auch durch eine erhebliche Erhöhung der „Grundsteuer B“ mitfinanziert werden müsste (siehe Abschnitt Eigenmittel). Während die Sächsische Gemeindeordnung[88] in §24(1) vorschreibt: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über [...] Gemeindeabgaben, Tarife und Entgelte [...]“, offenbarte CDU-Stadtrat Jürgen Eckoldt bereits zwei Monate nach dem Entscheid, dass man auch eine Grundsteuererhöhung zur Finanzierung der Brücke einkalkulierte.[64] Vor einem solchen Zusammenhang hatte bereits Monate zuvor das Alvensleben-Gutachten mit seinem Abschnitt „Unzureichender Kostendeckungsvorschlag“[83] gewarnt, was aber vor der Abstimmung nicht öffentlich bekannt wurde.

Gefährdung des Welterbes und Konsequenzen

Im Oktober 2005 wurde bekannt, dass die bei der Bewerbung zum Weltkulturerbe gelieferten Daten und Visualisierungen zur Brücke fehlerhaft waren. So wurde der Standort der Brücke in einem ICOMOS-Gutachten etwa mit „5 km flussabwärts vom Stadtzentrum“ angegeben, er befindet sich allerdings 2,5 km flussaufwärts.[89] Warum weder die Verantwortlichen von Dresden noch die UNESCO-Kommission diese offensichtlichen Fehler bei der Prüfung des Antrags vor Ort bemerkt haben, blieb bisher unklar und wurde bei den beginnenden Vermittlungsgesprächen thematisiert.

Außerdem sollen Planungsänderungen (stellenweise höherer Fahrbahnverlauf), die sich in der Folge des Elbehochwassers 2002 ergaben, nicht vollständig aufgeführt gewesen sein. Schließlich war die Visualisierung der Brücke nach Ansicht der Gegner zu suggestiv und unter Ausblendung der betroffenen Sichtbeziehungen erfolgt.

Daraufhin äußerte die UNESCO Ende 2005 Bedenken. Das Sekretariat des Welterbe-Komitee (World Heritage Center Paris) forderte die Stadt Dresden auf, ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit der Brücke mit dem Titel „Welterbe“ in Auftrag zu geben. Nach Gesprächen zwischen dem Oberbürgermeister und der UNESCO wurde der für den 22. März 2006 geplante Baustart verschoben, um die Entscheidung auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius abzuwarten.

Visualisierungen, Gutachten und Entscheidung „Rote Liste“
Elblandschaft östlich der geplanten Brücke

Das durch die UNESCO-Bedenken nun plötzlich im Mittelpunkt stehende Thema der optischen Wirkungen war bis dahin innerhalb der Brücken-Kontroverse kaum Gegenstand einer sachlichen Diskussion gewesen. Dies war größtenteils der Tatsache geschuldet, dass nahezu keine neutrale Visualisierung existierte, sondern nur solche, die jeweils zweckgebunden von Brückenbefürwortern oder -gegnern erstellt worden waren.[90] Da das Aussehen der Brücke selbst sowie die durch sie verursachten Störungen von Blickbeziehungen (u. a. beim berühmten Waldschlösschenblick) wesentlich vom jeweils gewählten Betrachtungsstandpunkt abhängig sind, warfen sich Befürworter und Gegner wiederholt gegenseitig vor, Aufnahmen aus unrealistischen (Frosch- oder Vogel-)Perspektiven oder mit realitätsfernen (Tele-)Brennweiten zu verwenden.

Nachdem die UNESCO ihre Bedenken äußerte, ließ die Dresdner Stadtverwaltung gleich drei Visualisierungen erstellen, und zwar:

  • das von der UNESCO geforderte Gutachten durch die RWTH Aachen[9]
  • ein „Virtuelles 3D-Stadtmodell“ (Eine daraus erstellte Filmpräsentation mit Ansichten eines Teils des Weltkulturerbegebiets einschließlich Waldschlößchenbrücke, größtenteils aus der Vogelperspektive, stellt die Landeshauptstadt zum Download bereit, siehe Weblinks)
  • eine Visualisierung durch das Berliner Büro ESKR Ingenieure+Architekten, das den ausgewählten Brückenentwurf erstellt hatte

Die Dresdner Professoren Stritzke, Schnabel, Opitz, Lippold, Weise, Lohse und Rüger warfen dem Aachener Gutachten in einer Stellungnahme unter Mitwirkung von Ex-Bauaufsichts-Amtsleiter Dr. Nieschler „zahlreiche Unkorrektheiten“ vor.[91] Dieses Gutachten der RWTH Aachen wurde zur Entscheidungsgrundlage auf der 30. Tagung des UNESCO-Komitees in Vilnius, zusätzlich erhielten die Delegierten eine von der Stadtverwaltung erstellte Broschüre[92], der aber keine eigenen Sichtfelduntersuchungen zugrunde liegen.

Da die durch das Entwurfsbüro ESKR Ingenieure+Architekten erstellte Visualisierung nichtöffentlich nur den Mitgliedern des Kuratoriums Welterbe Dresdner Elbtal gezeigt wurde, druckte eine Dresdner Tageszeitung deshalb am Tag des ursprünglich geplanten Baustarts (22. März 2006) anstelle dieser erhofften, von objektiver Quelle erstellten Visualisierung dann eine durch die Grüne Liga erstellte[90] und schrieb im zugehörigen Artikel: „Baubürgermeister Herbert Feßenmayr […] O-Ton: ‚Das ist nicht das, was wir zeigen wollen’. Und kurz darauf sagt er noch: ‚Das ist nicht das, was wir bauen wollen’. Zumindest der Laie wundert sich, nimmt er doch an, Architekten wüssten am besten, was sie bauen wollen. Übrigens, einige Mitglieder sollen nach Ansicht genau dieser Bilder wenig erfreut, wenn nicht gar schockiert gewesen sein“.[93]

Das von der UNESCO geforderte Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten,[9] der für die UNESCO auch schon ein ähnliches Gutachten für den Kölner Dom erstellt hatte, liegt seit April 2006 vor. Er kommt zu dem Schluss,

  • die Brücke sei ein „Sonderling“, der sich nicht in die Kette der Dresdner Stadtbrücken einreihe
  • die Brücke verstelle einige wichtige Blickbeziehungen auf die Silhouette Dresdens wie auf das Elbtal
  • die Brücke zerteile den Landschaftsraum des Elbbogens an seiner empfindlichsten Stelle irreversibel in zwei Hälften

und bezeichnet die dritte dieser Feststellungen als die aus Gutachtersicht entscheidende.

Auf ihrer Tagung in Vilnius setzte die UNESCO am 11. Juli 2006 das Dresdner Elbtal auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Auf der Sitzung wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage durch Androhung der sofortigen Streichung verschärft, nachdem bekannt geworden war, dass die Vergabe der Bauleistungen bereits als Bestandteil der Tagesordnung des Dresdner Stadtrats für den 20. Juli feststand.[94] Aussage der UNESCO-Kommission: „Das Komitee forderte Deutschland dringend auf, das Bauvorhaben „Waldschlößchenbrücke“ in Dresden zu stoppen und nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal sicherzustellen.“[40]

Folgeentscheidungen

Brückengegner wie etwa Nobelpreisträger Günter Blobel, der sich bei der UNESCO persönlich für die erneute Beschäftigung mit dem Dresdner Elbtal einsetzte, sehen die Entscheidung als Chance, die Alternative eines Tunnels wieder ins Gespräch zu bringen.[95] Eine solche Lösung könnte die ästhetischen Probleme der Brücke umgehen und trotzdem dem Bürgerwillen zur Elbquerung gerecht werden. Die von den Brückengegnern angemahnten verkehrlichen Probleme würden für den Tunnel jedoch genauso gelten

Die Meinung der Dresdner nach der Vilniuser UNESCO-Entscheidung wurde durch zwei repräsentative Umfragen erforscht: Prof. Donsbach (TU Dresden) ermittelte im Juli 2006 zu der Frage „Und wenn es zu einem neuen Bürgerentscheid kommt – Würden Sie dann für den Bau der Brücke stimmen?“: 50 % für Waldschlößchenbrücke, 37 % dagegen, Rest unentschieden.[96] Das Institut für Marktforschung Leipzig konstatierte einen Monat später (im MDR-„artour“ vom 31. August 2006): 39 % für Brücke an ursprünglich geplanter Stelle, 46 % für Brücke an anderer Stelle oder Tunnel, 12 % für überhaupt keine neue Elbquerung.

Trotz geänderter Randbedingungen ist es dem Stadtrat laut sächsischer Gemeindeordnung (§ 24 [88]) verwehrt, die vom Bürger getroffene Entscheidung zu revidieren. Laut dem Gesetzeskommentar von Krieger/Menke/Arens[97] gelte vielmehr, „dass ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden kann, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann“.

Um trotzdem der geänderten Situation Rechnung zu tragen, wurde die Forderung nach einem neuen Bürgerentscheid erhoben, denn nur die Bürger selbst können einen getroffenen Entscheid verändern oder aufheben. Ein solches Vorgehen wurde vielfach als die demokratischste und „sauberste Lösung“ bezeichnet.[98] Von den meisten Brückenbefürwortern wird eine erneute Befragung jedoch abgelehnt. Auch der Jurist Prof. Ulrich Fastenrath (TU Dresden) hält eine Wiederholung mit ähnlicher Fragestellung für ausgeschlossen, da durch Vorhaben, die den Schutz eines der UNESCO-Welterbekonvention unterliegenen Kulturgutes missachten, gesetzwidrige Ziele verfolgt würden.[76]

Ingolf Roßberg

Nach der Entscheidung der UNESCO traf sich der Dresdner Stadtrat in einer Sondersitzung am 20. Juli 2006. Der Stadtrat beschloss, die Suche nach einem Kompromiss zwischen dem Wunsch nach einer Brücke und den Ansprüchen des Welterbestatus zu beginnen. Dazu wurde der Baubeginn ausgesetzt. Um den bestehenden Bürgerentscheid nicht zu übergehen, sollte den Dresdnern die Möglichkeit gegeben werden, in einem neuen Bürgerentscheid unter Berücksichtigung aller neuen Fakten noch einmal zu entscheiden.[99] Ein Stadtratsbeschluss wäre bis zum Februar 2008 die einzige Möglichkeit zur Initiierung eines Brücken-Bürgerentscheids, da laut Gemeindeordnung (§ 25 [88]) „ein Bürgerbegehren [...] nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben [darf], über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist“. Die konservative Minderheit im Stadtrat stimmte gegen den neuen Bürgerentscheid, so dass die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam.

Daraufhin legte Baubürgermeister Feßenmayr in Vertretung des inzwischen wegen Verdachts auf Untreue suspendierten Oberbürgermeisters Roßberg Widerspruch gegen Teile der Stadtratsbeschlüsse ein, weil der Baustopp rechtswidrig sei.[100] Der Stadtrat bestätigt jedoch seine Beschlüsse,[101] woraufhin der amtierende Oberbürgermeister Dr. Vogel am 10. August erneut Widerspruch einlegte und die Verantwortung dem Regierungspräsidium (RP) übergab.[102]

Das Regierungspräsidium bewertete die Stadtratsbeschlüsse als rechtswidrig und forderte deren Aufhebung bis zum 24. August 2006 bei Androhung der Vergabe der Bauleistungen per Ersatzvornahme.[58] Auf der dritten Sondersitzung am 24. August beschloss der Stadtrat, den Antrag auf Planfeststellung beim RP zurückzuziehen.[103] Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, gegen eventuelle Ersatzvornahmen des RP sofort Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen.[104]

Der Oberbürgermeister reichte daraufhin noch am selben Tag fristgerecht Widerspruch beim Regierungspräsidium ein, welches am 25. August 2006 den Sofortvollzug der Vergabe der Bauleistungen anordnete.[58] Zwei Tage später stoppte das Verwaltungsgericht Dresden die Bauvergabe vorläufig und gab am 30. August der Klage der Stadt Dresden statt. Die Bauvergabe wurde gestoppt.[105] Das Regierungspräsidium legte am 1. September beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen diesen Beschluss ein,[58] woraufhin das Oberverwaltungsgericht anordnete, den Prozess zunächst ruhen zu lassen und per Mediationsverfahren eine gütliche Einigung anzustreben.[106]

Nach dem Scheitern dieser Mediation beantragte das Regierungspräsidium Dresden am 25. Januar 2007 die Wiederaufnahme des Verfahrens beim OVG Bautzen.[58] Am 9. März 2007 änderte das OVG Bautzen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden letztinstanzlich ab. Die Landeshauptstadt wird zum Brückenbau infolge der Umsetzung des Bürgerentscheids verpflichtet.[107] Die Stadtratsmehrheit forderte daraufhin den Oberbürgermeister auf, den verfassungsgerichtlichen Weg zu beschreiten.

Stadtrat

Die Mehrheit (aus SPD, PDS, Grünen und einem Teil der Bürgerfraktion) will den Welterbetitel erhalten und fordert die demokratische Legitimation durch einen Bürgerentscheid. Aber auch ohne einen erneuten Bürgerentscheid sieht man sich nicht gezwungen, die Bauaufträge sofort zu vergeben, gestützt auf ein Rechtsgutachten der TU Dresden, demzufolge die völkerrechtlichen Verträge zwischen UNESCO und der Bundesrepublik Deutschland die Dresdner verpflichten, den Welterbestatus zu sichern. Ein Bürgerentscheid, der den Titelverlust zur Folge habe, verstieße gegen das Völkerrecht und wäre damit nicht Rechtens.[76] Das durch die Brückenbefürworter beauftragte Gutachten der Universität Köln (siehe Abschnitt Entscheidung der ersten Instanz) sieht diese Schlussfolgerung hingegen als unzutreffend an.[108] Die Grünen stehen einer Querung an dieser Stelle grundsätzlich ablehnend gegenüber.

CDU und FDP und der andere Teil der Bürgerfraktion sehen in der Entscheidung der UNESCO eine Intrige der Brückengegner. Sie warnen vor dem Einfluss „supranationaler Kommissionen“[109] und bezichtigten die UNESCO der Erpressung.[110] Sie nehmen den Verlust des Titels in Kauf und begründen dies mit der Entscheidung der Bürger von 2005, der Zeit vor dem Welterbekonflikt. So bezeichnete der Dresdner FDP-Politiker Jan Mücke die UNESCO als undemokratisch,[111] „die Dresdner hätten die Brückenfrage abschließend entschieden“[112] und plädiert für die Konfrontation mit der UNESCO: „Die Stadt bleibe immer Weltkulturerbe der Herzen“. Auch Sachsens Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf rät zum Verzicht auf den Welterbestatus. „Die Touristen kommen trotzdem“, so Biedenkopf.[113] Die Gegner eines neuen Bürgerentscheids begründen ihre Haltung mit den Ergebnissen mehrerer Gutachten (siehe Abschnitt Verwaltungsgericht Dresden), welche darlegen, dass die Welterbekonvention der UNESCO rein rechtlich nicht unmittelbar für Dresden gelte, da die Bundesrepublik die Verträge nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt hat.[108][114]

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat als ausführende Gewalt dafür zu sorgen, dass das Ergebnis des rechtskräftigen Bürgerentscheides umgesetzt wird.

Sächsische Gemeindeordnung[88]:

„§ 24 Bürgerentscheid

(3) Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. …

(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluß des Gemeinderates gleich. Er kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Die Dresdner Stadtverwaltung, vertreten durch den amtierenden Oberbürgermeister, sieht sich gezwungen, den Stadtratsbeschlüssen zum Bauaufschub zu widersprechen. Sie sieht sich durch den Bürgerentscheid von 2005 verpflichtet, die Brücke zu bauen. Nur ein erneuter Bürgerentscheid könnte sie von dieser Pflicht befreien. Dieser fand im Stadtrat jedoch nicht die nötige Zweidrittel-Mehrheit.[115]

Regierungspräsidium

Das Dresdner Regierungspräsidium (RP) ist die kommunale Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen. Trifft die Stadt ungesetzliche Entscheidungen, so ist es durch seine Rechtsaufsicht[116] verpflichtet, einzugreifen.

Das RP teilt die Auffassung von CDU und FDP, wonach der Bürgerentscheid für die Verwaltung bindend sei, die völkerrechtlichen Verträge mit der UNESCO jedoch nicht. „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der UNESCO bestehen keine unmittelbaren Beziehungen“ heißt es in einer Presseerklärung.[58]

In seinem Handeln folgt das Regierungspräsidium der bestehenden Rechtslage und setzt den Beschluss des OVG in Bautzen um. Die deutsche UNESCO-Kommission bezeichnet die Haltung des RP als „nicht haltbar“ und „eine Bankrotterklärung an das Welterbe-Programm“. Sie erinnerte daran, dass die Chancen der 13 deutschen Bewerber um das Prädikat „Welterbe“ sinken, wenn Deutschland derart mit dem Welterbe umgeht.[117] Der stellvertretende Sächsische Ministerpräsident Jurk (SPD) kritisiert: „Ich halte das Vorgehen des Regierungspräsidiums für rechtlich nicht geboten. In einer so schwierigen Situation darf man nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern sollte alle Ermessensspielräume ausnutzen“.[118] Dieser Sichtweise schloss sich auch der Völkerrechts-Professor der TU Dresden Ulrich Fastenrath an, indem er äußerte: „Das Regierungspräsidium hätte das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Weltkulturerbetitels durchaus höher bewerten [...] können“,[119] Das RP entgegnete daraufhin, nach den Ausführungen des OVG[107] sei es „zum Sofortvollzug in der Auftragsvergabe [...] nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet“.[58]

Mehrere Äußerungen lassen allerdings durchblicken, dass das Regierungspräsidium im dieser Angelegenheit weniger als überwachende und korrgierende Rechtsaufsicht[116] agiert, sondern vielmehr als politischer Interessenvertreter des Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) samt der Spitze des durch ihn geführten sächsischen Regierungskabinetts. Während sich Milbradt lange Zeit formal aus dem Konflikt herauszuhalten versuchte, erklärte der Bundestagsabgeordnete und vormalige sächsische Umweltminister Arnold Vaatz (CDU), „die sächsische Staatsregierung [...] vertreten durch das RP Dresden ...“ habe pflichtgemäß gehandelt.[120] Auch die Grünen sehen die sächsische Staatsregierung als Drahtzieher hinter den RP-Entscheidungen.[121]

Achse vom Scheitelpunkt des Elbbogens (geplanter Standort der Waldschlößchenbrücke) in Richtung Stadtzentrum, aufgenommen mit einem Teleobjektiv.
Verwaltungsgericht Dresden

Zuständig war zuerst das Verwaltungsgericht Dresden. In seinem Beschluss vom 30. August 2006 sah es eine Verpflichtung des Freistaates gegenüber der UNESCO und bestätigte somit die Auffassung des Gutachtens von Prof. Fastenrath (TU Dresden). Auch wenn die Welterbekonvention allein für die Bundesrepublik gelte, sei Sachsen als Bundesland durch die Bundestreue verpflichtet, dem Bund in seinen völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht zu schaden. Es sei demnach beim Ermessen zu berücksichtigen, „ob der Bund in die Gefahr einer völkerrechtlichen Vertragsverletzung gerät“. Die Befürworter hielten dies durch das Rechtsgutachten von Prof. Schöbener (Universität Köln) für widerlegt. Demnach setze „eine innerstaatliche Verpflichtung zur [...] völkerrechtskonformen Auslegung nationaler Rechtsnormen [...] voraus, dass (a) das Vertragsschlussverfahren verfassungsrechtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (Abschlusskompetenz), und (b) die aus dem völkerrechtlichen Vertrag sich ergebenden Pflichten verfassungsrechtlich ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind (Transformationskompetenz). Für die Welterbekonvention fehlt es an beiden Voraussetzungen“.Referenzfehler: Es fehlt ein schließendes </ref>.

Damit folgte das Gericht der völkerrechtsfreundlichen Auffassung zur Anwendung des Weltkulturerbeübereinkommens (UNESCO-Welterbekonvention[77]) im genannten TU-Gutachten[76] Diesem widersprach jedoch das Gutachten von Prof. Schöbener, wonach es der Bundesrepublik für eine verfassungsgerechte Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung an der gesetzlichen Regelung fehle. Das wäre nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG nur [...] im Rahmen der Gesetze [...] möglich. Für die genannten völkerrechtlichen Verträge treffe das nicht zu.[108]

Weitere Gutachten im Auftrag von Brückenbefürwortern durch den Rechtsanwalt und ehemaligen sächsischen Staatsminister Brüggen[122] und Prof. Peine (Universität Frankfurt(Oder))[123] widersprachen ebenfalls dem Gutachten von Prof. Fastenrath. Sie legten dar, dass die Welterbekonvention für Deutschland nur eine Absichtserklärung mit weitem Gestaltungsspielraum sei und sie rein rechtlich kein Hindernis zum Bau der Brücke darstelle und die Beschlüsse des Stadtrates vom 24. August 2006 rechtswidrig seien. Das Übereinkommen mit der Welterbekonvention selbst schreibe in dessen Artikel 31 die Ratifikation oder Annahme des Vertrages durch [...] verfassungsrechtliche Maßnahmen vor. Laut Art. 59 Abs. 2 GG hätte dafür verfassungsrechtlich zwingend ein Vertragsgesetz erlassen werden müssen. Das sei bis heute nicht erfolgt.[108]

Oberverwaltungsgericht Bautzen

Nachdem das Regierungspräsidium Beschwerde gegen die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts erhob, musste sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen mit den Stadtratsbeschlüssen und der dagegen gerichteten Ersatzvornahme befassen. Die Richter trafen zunächst keine Entscheidung in der Sache, sondern ordneten eine Mediation an. Dabei sollte mit Hilfe eines unabhängigen Partners eine gütliche Einigung gefunden werden. Das Gericht begründete den ungewöhnlichen Weg damit, dass egal welche Entscheidung getroffen werde, diese unbefriedigend sein müsse. Dieser Streit sei nur äußerst bedingt justiziabel, beim Konflikt zwischen unmittelbarer kommunaler Demokratie und Völkerrecht lasse es sich nicht vermeiden, dass eine Seite Schaden nähme.[124] Bei dem Erörterungstermin, auf dem diese Anordnung getroffen wurde, machte das Gericht keine Vorgabe zum Rahmen einer Einigung. Der Freistaat Sachsen gab hingegen zu Protokoll, dass sich „eine Modifikation der Planung [...] im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses bewegen“ müsse.[125]

Als Mediatoren waren vom 12. Dezember 2006 bis 24. Januar 2007 tätig:

  • Prof. Klaus J. Beckmann, Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik
  • Irene Wiese-von Ofen, Beigeordnete a.D. der Stadt Essen für Stadtplanung, Bau und Boden
  • Prof. Karl Ganser, Stadtplaner und ehemaliger Geschäftsführer der Internationalen Bauausstellung, Emscher Park mbH
  • Jaroslav Kilián, freier Architekt in der Slowakei
  • Bernd Streitberger, Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen und Bauen Köln

Das Gremium tagte mit Moderation durch Dr. Birgitta Ringbeck, Vertreterin der Länder für das UNESCO-Welterbe der Kultusministerkonferenz, und im Beisein je eines Vertreters des Auswärtigen Amtes und des Freistaates. In dem abschließend vorgelegten Sachverständigenbericht negierte die Mediatorengruppe die Vorgaben des OVG für die Mediation explizit: Weder der Bürgerentscheid noch die vorliegende Planfeststellung seien als Ausgangspunkt einer Vermittlung akzeptabel. Weiter wurde die Auffassung vertreten, dass die geplante Brücke die gewachsene Kulturlandschaft in dieser Ausformung und Dimension nicht respektiere und deshalb eine neue Planung unumgänglich sei. Auch ein Tunnel an gleicher Stelle sei dabei mit dem Welterbestatus nicht vereinbar, da dieser aus Sicherheitsgründen vierspurig auszulegen und in der Verkehrswirksamkeit einer vierspurigen Brücke gleichwertig sei. [126]

Nach dem Scheitern der Mediation gab das Oberverwaltungsgericht am 13. März 2007 bekannt, dass es in zweiter Instanz dem Antrag des Freistaates Sachsen[127] stattgegeben und den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden geändert habe. Nach der am 9. März 2007 getroffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sollte die Waldschlößchenbrücke unverzüglich gebaut werden. In dem Beschluss wird darauf verwiesen, dass die gescheiterten Verhandlungen zwischen Stadt und UNESCO keine weitere Verzögerung der Umsetzung des Bürgerentscheids mehr rechtfertigten. Zur Begründung wird angeführt, dass „dem auch auf kommunaler Ebene zu verwirklichenden Demokratieprinzip entscheidende Bedeutung“ zukomme. Eine unmittelbare juristische Bindung der Welterbekonvention liege nicht vor, da eine Umsetzung in nationales Recht nicht erfolgte.[107] Das Oberverwaltungsgericht ist die höchste Instanz der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Beschluss damit unanfechtbar.

Verfassungsgerichte

Die gegen die vorläufige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gerichteten Verfassungsbeschwerden der Landeshauptstadt wurden

Beide Gerichte entschieden, dass das OVG eine hinreichend genaue Abwägung getroffen habe, und dass sich der Stadtrat nicht auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit berufen dürfe, um vom Ergebnis des Bürgerentscheides abzuweichen. Da eine Kommune Träger staatlicher Gewalt sei, handle es sich bei einer Weisung durch das Regierungspräsidium „nicht um einen Anwendungsfall der Grundrechte“.[129]Rn.24 Zusätzlich wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass selbst bei voller Bindungswirkung der Welterbekonvention in nationalem Recht deren Inhalt den Bürgerentscheid nicht unbedingt rechtswidrig mache. Die Konvention, so das Gericht,

„bietet nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung… Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben ausdrücklich die Souveränität der Staaten…anerkannt (Art. 6 Abs. 1 der Welterbekonvention); die Erfüllung des Schutzauftrages ist zuvörderst Aufgabe der Vertragsstaaten (Art. 4); der Schutzauftrag konkretisiert sich in seiner internationalen Dimension in der ‚Einrichtung eines Systems internationaler Zusammenarbeit und Hilfe, das die Vertragsstaaten in ihren Bemühungen um die Erhaltung und Erfassung [des Kultur- und Naturerbes] unterstützten soll‘ (Art. 7). In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille…in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde. Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung – wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust – in Kauf genommen werden.“[129]Rn.35
Noch anhängige Verfahren

Bezüglich der Planfeststellung sind bisher nur die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz abgeschlossen. Ob der RP-Beschluss zum Bau der Brücke überhaupt rechtmäßig war, ist damit noch nicht endgültig entschieden, denn die Hauptsacheverfahren sind weiter beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig.

Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist ein im April 2007 von Naturschutzverbänden initiiertes Verfahren, das u.a. auf die Berücksichtigung des mittlerweile verschärften europäischen Naturschutzrechts zielt. Der dazu eingereichte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte am 9. August 2007 beim Verwaltungsgericht Dresden Erfolg. Es erließ einen Baustopp und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage im Hauptsacheverfahren wieder her. Nach Ansicht des Gerichts sind bestimmte Gefährdungsaspekte der in Sachsen und Deutschland vom Aussterben bedrohten Fledermausart Kleine Hufeisennase im Planfeststellungsbeschluss nur mangelhaft berücksichtigt. Somit sei nicht gewährleistet, dass Populationsteile dieser Spezies durch potenzielle Barriereeffekte der Brücke nicht erheblich geschädigt werden können.[48] Das Gericht gab dem Antrag statt, obwohl darin nicht nachgewiesen ist, dass die bedrohte Tierart tatsächlich im Lebensraum eingeschränkt würde. Möglicherweise wird diese besonders weitläufige Stelle des Elbtals von den Fledermäusen gar nicht passiert: „Freie Flächen von mehr als 200 m Ausdehnung werden kaum überflogen.“[130] Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht es jedoch zu Lasten des Vorhabens, wenn in der Planfeststellung nicht alle Zweifel bezüglich der Wirksamkeit der vorgesehenen Artenschutz-Maßnahmen ausgeräumt wurden. Diesen strengen Rahmen zur Auslegung des europäischen Natuschutzrechts setzte das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit seinem Urteil BVerwG 9 A 20.05 vom 17. Januar 2007 zum nördlichen Teilstück der BAB 143 (Westumfahrung Halle).[131]

Nachdem das Regierungspräsidium Beschwerde einreichte,[58] verkündete das Oberverwaltungsgericht am 14. November 2007 die Aufhebung des Baustopps. Es erteilte die Auflage, bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren die Geschwindigkeit auf dem gesamten Verkehrszug in den Nachtstunden von April bis Oktober auf 30 km/h zu begrenzen und mit zwei „Blitzern“ zur überwachen. Dass damit ein Kollisionsrisiko der Kleinen Hufeisennase mit Fahrzeugen ausgeschlossen werden kann, hält das Gericht für hinreichend zum Wegfall des Baustopps. Alle anderen eventuellen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses bei der Bewertung der Gefährdungen für die Fledermäuse, derentwegen sich im Hauptsacheverfahren der Beschluss rechtswidrig erweisen könnte, seien durch nachträgliche Umplanungen (Korrekturen der Planfeststellung) behebbar.[132]

Einem Rechtsgutachten zufolge wäre die paradoxe Situation denkbar, dass die Stadt gezwungen ist, mit dem Bau zu beginnen, obwohl er möglicherweise wieder eingestellt werden muss – falls sich die Planung im Rahmen dieser Klagen als rechtswidrig erweist. Eine Investitionsruine – finanzieller und ökologischer Schaden – wäre die Folge.[83]

Vermittlungsversuche und Konsequenzen

Der Vorsitzende des „Bundestagsausschusses für Kultur und Medien“ Hans-Joachim Otto (FDP) kritisierte im September 2006 unter anderem die UNESCO-Kommission und begründete seine Kritik damit, dass auch auf der Seite der UNESCO Fehler passiert seien.[133] Bei einer eigens zur Kompromissfindung im Brückenstreit stattgefundenen Sondersitzung des Kulturausschusses des Bundestages am 28. September 2006 verwies die UNESCO auf ICOMOS, die als Berater und Gutachter an der Arbeit des UNESCO-Welterbekomitees beteiligt sind und ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hätten. Die UNESCO räumte dabei ein,

  • „dass ihr die Bauabsicht der Brücke schon bei ihrer Entscheidung, Dresden den Weltkulturerbetitel zu verleihen, bekannt war“,
  • „dass der dafür vorgesehene Korridor zutreffend in den Plänen eingetragen war“ und
  • „dass nicht die Stadt Dresden, sondern die von der UNESCO [...] beauftragte ICOMOS für das von der UNESCO reklamierte Informationsdefizit verantwortlich ist“.

Fünf Wochen nach dem Scheitern der Mediation debattierte am 2. März 2007 der Deutsche Bundestag nochmals über den Dresdner Brückenstreit.[134]

Nach der unanfechtbaren Gerichtsentscheidung vom 9. März 2007 wurde das infolge des UNESCO-Konflikts gestoppte Vergabeverfahren fortgesetzt, indem der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel die unterlegenen Bieter informierte.[135] Nach Prüfung erhobener Widersprüche durch die Vergabekammer sind die Aufträge („der Zuschlag“) zu erteilen.

Dem Weltkulturerbe Dresdner Elbtal droht damit die Aberkennung des Titels.[117] Dies führte zur Verschärfung der Auseinandersetzung[136][137] in Dresden und Sachsen und erregte überregional große politische und journalistische Aufmerksamkeit.[138][139] Anfang April 2007 stellte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Bereitstellung der Fördermittel des Bundes (der GVFG-Zuschuss von 80 Mio. € deckt mehr als 50 % der Gesamtkosten) in Frage und bot eine Beteiligung an den Mehrkosten für eine mit der UNESCO abgestimmte Elbquerung an.[69] Nach juristischer Püfung schlossen sich mehrere Bundesministerien der Forderung an, „keine [...] Mittel aus dem Bundeshaushalt für den Bau in der bisher vorgesehenen Ausführung einzusetzen“.[140] Auch das sächsische CDU/SPD-Regierungsbündnis wurde durch den Streit belastet.[141]

Auf seiner Sitzung in Christchurch, Neuseeland beschloss das Welterbekomitee am 25. Juni 2007, das Dresdner Elbtal vorerst auf der Roten Liste zu belassen. Bis zum 1. Oktober soll Dresden die Alternativvorschläge (incl. einer Tunnelvariante) zur Prüfung vorlegen. Die Aberkennung des Welterbetitels wurde für den Fall festgelegt, dass die Brücke nach den Plänen von 1997 gebaut würde.

Während das Regierungspräsidium ab Juni 2007 durch seine Auftragsvergaben per Ersatzvornahme die Errichtung der Verkehrzuges einleitete, zog die Stadt Dresden dagegen erneut bis vor das Oberverwaltungsgericht und scheiterte wiederum. Der Versuch, dem Kompromissvorschlag an die UNESCO eine Chance zu erhalten, indem voerst keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, schlug damit fehl. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte eine Intervention ab. Sie meldete sich am 18. Juli 2007 erstmals in dem Streit zu Wort, indem sie ihn einen „regionalen Konflikt“ nannte, der vor Ort entschieden werden solle.[142]

Aktuelle Debatte
Demo „Welterbe erhalten – jetzt!“ am 25. März 2007

Neben der aktuell im Vordergrund stehenden Frage, ob und wie der Verlust des Welterbetitels noch verhindert werden kann, wurde seit dem Bekanntwerden der Bedenken der UNESCO auch die 1996 gestoppte Diskussion um Alternativen wieder aufgenommen.[143] Basis ist die Entscheidung des sächsischen Wirtschaftsministers Jurk (SPD), die von seinem Vorgänger Schommer (CDU) ausgesprochene Bindung der Förderzusage an den Standort Waldschlösschen aufzuheben.[16] Das Verkehrskonzept von 1994, welches die Waldschlößchenbrücke beinhaltet, wird derzeit überarbeitet,[144] so dass andere Möglichkeiten auch hier einfließen könnten.

Dies fordert auch der Bund Deutscher Architekten (BDA), der im April 2007 eine entschiedene Stellungnahme gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke veröffentlicht hat. Darin heißt es: „Die bisher veröffentlichten Ansichten des auffallend plumpen Brückenkörpers lassen das gesamte Ausmaß des zerstörenden Eingriffes in die Kulturlandschaft nur ansatzweise erkennen: Neben der infrastrukturellen Möblierung durch Signalanlagen und großformatige Verkehrsschilder werden Auf- und Abfahrten sowie die drei erforderlichen Tunneleinfahrten das UNESCO-Welterbe in einem weit stärkerem Maße überformen als dies bisher öffentlich dargelegt wurde. Deshalb – mit allem Respekt vor dem durch den Bürgerentscheid ausgesprochenen Votum – plädiert der BDA für eine mit dem Welterbe-Status verträgliche Lösung der Dresdner Brückenfrage. Um den Dreiklang von Elbe, Elbaue und Elbflorenz mit einer entsprechenden qualitativ hochwertigen Brückenbaukunst fortzuschreiben, ist ein die Einwände der Unesco-Welterbekommission berücksichtigender Architektenwettbewerb dringend geboten. Sinnvoll erscheint es dabei, die Wettbewerbsvorgaben für das diskutierte Mehrbrückenkonzept zu öffnen. Denn der städtebauliche und verkehrstechnische Nutzen dieser Planungsvariante ist überzeugend: Statt auf eine für das Elbtal überdimensionierte Brücke würde der innerstädtische Verkehrsfluss über zwei in den Stadtkörper zu integrierende kleinere Brücken und der Fernverkehr auf eine außerhalb des Weltkulturerbes zu platzierende Brücke geleitet. Dieses dezentrale Konzept zerstört nicht das Weltkulturerbe, entspricht einer zeitgemäßen Verkehrsführung und vermeidet den durch eine zentrale Brücke induzierten innerstädtischen Verkehrszufluß.“[145]

Während viele Dresdner Bürger welterbeverträglichen Lösungen aufgeschlossen gegenüber stehen,[146] lehnen einige der Brückenbefürworter eine erneute Beschäftigung mit Alternativen strikt ab. Sie berufen sich auf den Bürgerentscheid, der – bekräftigt durch Gerichtsentscheidungen – keine Spielräume zuließe. Zudem würden Planung und Genehmigung mehrere Jahre benötigen. So stellte der sächsische ADAC-Chef und Mitinitiator des Waldschlößchenbrücken-Bürgerbegehrens Nikolaus Köhler-Totzki Strafanzeige gegen den amtierenden OB Vogel (parteilos) und gegen Baubürgermeiser Feßenmayr (CDU), da sie durch die Perspektivenwerkstatt (s. u.) öffentliche Gelder veruntreut hätten.

Bewertung

Für einen Elbtunnel am Waldschlösschen spräche beim Vergleich der Ausweichvarianten, dass die Landschaft geschont und der Welterbe-Titel nicht gefährdet würde sowie wegen der identischen Einbindung ins Straßennetz

  • keine Abstriche hinsichtlich der Leistungsfähigkeit für den MIV gemacht werden müssten und
  • mit einer Vereinfachung der Planfeststellung zu rechnen wäre.

Für eine Elbbrücke (unabhängig vom Standort) wären als Argumente zu nennen, dass

  • sie auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden könnte,
  • spektakuläre Tunnelunfälle der letzten Jahre die Risiken dieser Verkehrswege ins Bewusstsein rückten und
  • Tunnel und deren Sicherheitsanforderungen höhere laufende Kosten verursachen als Brücken.

Da die Innenstadt-Brücken durch den Bau der stadtnahen A17 stärker entlastet wurden als es die Prognose für die Auswirkung der Waldschlößchenbrücke vorhersagte,[147] sind nunmehr ausschließlich jene Standorte interessant, die sich insbesondere als Entlastung oder Ersatz des Blauen Wunders eignen.

Für eine solche Elbbrücke östlich des Stadtzentrums existieren als Standort-Vorschläge

  • Laubegast-Niederpoyritz und Thomas-Müntzer-Platz, beide aus dem Mehrbrückenkonzept von Ex-Baubürgermeister Gunter Just, und
  • die unmittelbare Nachbarschaft des Blauen Wunders (eine „Schwesterbrücke“ als Kopie/„Zitat“ oder Pendant), stromaufwärts in Vor-Wende-Zeiten erwogen,[148] stromabwärts 2006 durch Ulrich Thormann vorgeschlagen.[149]

Die das Ausmaß der Blickbeziehungsstörung und Landschaftszerteilung (wesentlichste UNESCO-Beanstandungen) sowie der Umweltschädigung mit beeinflussende Talbreite (Elbe plus Elbwiesen) beträgt an diesen vier betrachteten Stellen zwischen 250 und 450 Metern (am Waldschlösschen fast 800 Meter). Allerdings wurden bisher für keinen der Alternativ-Standorte die Problem-Kriterien wie Anwohnerschutz, Landschafts-(Welterbe-)Verträglichkeit usw. eingehend untersucht. Bei Laubegast kommt hinzu, dass mit der Jahrhundertflut 2002 klar wurde, dass die Brücke bei einem solchen Ereignis nicht mehr erreichbar wäre. Bei „kleineren Fluten“ wie dem Hochwasser 2006 hingegen gäbe sie dem sonst annähernd zur Insel werdenden Stadtteil eine wichtige Verbindung zur Außenwelt.

Hinsichtlich der Kosten sind derzeit wegen widersprüchlicher oder fehlender Prognosen keine seriösen Vergleiche möglich, sondern lediglich die folgenden pauschalen Aussagen:

  • Es besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass ein vierspuriger Elbtunnel am Waldschlösschen mindestens genauso teuer wäre wie die geplante Brücke.
  • Bezüglich alternativer Standorte wurde bisher von keiner Seite versucht, eine Aussage zu widerlegen, die schon beim Brückenworkshop 1996 unwidersprochen blieb: Jede der anderen erörterten Brücken wäre kürzer und nur zweispurig sinnvoll und damit erheblich kostengünstiger.[14] Zusätzlich wird dazu mitunter auf die neu errichteten Brücken der sächsischen Städte Torgau (1993 – ca. 15,5 Mio. €), Meißen (1997 – ca. 14 Mio. €) und Pirna (1999 – ca. 37 Mio. €) verwiesen.[150]
Perspektivenwerkstatt

Ab dem 28. April 2007 tagte im Dresdner Haus der Architekten mehrmals sonnabends die von den Mediatoren angeregte moderierte Perspektivenwerkstatt unter Beteiligung von Vertretern der einladenden Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen und der UNESCO. Das Forum sollte sich aber nach dem Willen der Veranstalter wegen des inzwischen ergangenen OVG-Urteils abweichend von der Empfehlung[126] der Mediatoren ausschließlich mit möglichen Brückenkörper-Varianten befassen, die sich innerhalb der Vorgabe des Bürgerentscheids bewegten.

Die Architekturbüros Leonhardt, Andrä und Partner, Ben van Berkel, Dietmar Feichtinger, Frei Otto, Jörg Schlaich, Werner Sobek und Gerkan, Marg und Partner wurden mit der Erstellung welterbegerechter Brückenentwürfe beauftragt. Für die letztgenannte Architekten-Sozietät, nach deren Entwürfen beispielsweise der Flughafen Berlin-Tegel, die Neue Leipziger Messe und der Berliner Hauptbahnhof gebaut wurden, gab Volkwin Marg am 24. Mai 2007 das Auftragsschreiben unbearbeitet an die Dresdner Stadtverwaltung zurück. Marg, der Vorsitzender des Realisierungswettbewerbs Waldschlößchenbrücke im Jahr 1997 war, begründet seinen demonstrativen vorzeitigen Ausstieg aus dem jetzigen Verfahren in einem Offenen Brief. Darin beklagt er, dass durch die Aufgabenstellung „die entwurfliche Abwägung zwischen einer Überbrückung und einer Untertunnelung für die Querung der Elbaue an dieser Stelle“ ausgeschlossen werde. Marg spricht sich gegen jegliche Waldschlößchenbrücke und für einen Elbtunnel aus.[151][18]

Am 9. Juni 2007 wurden die sechs eingereichten Brückenentwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt.[152] Beim Vergleich mit dem Realisierungswettbewerb von 1997 fällt auf, dass einige der Entwürfe in ähnlicher Form und von denselben Bewerbern bereits damals zur Debatte standen und zugunsten des aktuellen Entwurfes abgelehnt wurden. Diese Entwürfe leicht abgeändert nochmals einzureichen ist zumindest als höchst unseriös zu bezeichnen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Stadt hier auf Kosten der Bürger und möglicherweise wissentlich doppelt zahlte. Zwei der Entwürfe – die Arbeiten Jörg Schlaichs und Werner Sobeks – wurden zur Präsentation auf der UNESCO-Jahresversammlung in Christchurch/Neuseeland vorgeschlagen. Das auswählende Gutachtergremium sah mit ihnen gute Chancen, die UN-Organisation umzustimmen – so die Presseagentur [ddp]. Der Geschäftsführer der (IBA) Internationalen Bauausstellung Emscher Park und Mediator Karl Ganser sprach von der geplanten Brücke als „klarem, schmalen Strich“. Dieser werde gestützt von filigranen Pfeilern.

Der Stadtrat entschied, den Entwurf Jörg Schlaichs zur UNESCO-Tagung ab 23. Juni 2007 in Christchurch zu schicken. Das Regierungspräsidium lehnte ihn jedoch ab, da er nicht innerhalb der Bindefrist des Bürgerentscheids realisierbar sei. Da das Brückenbauwerk nach diesem Entwurf deutlich weniger als nach dem 1997 prämierten kosten würde, konterkarierte das RP mit der Ablehnung seine eigene im Zuwendungsbescheid[71] formulierte Einsparungsforderung.

Bauarbeiten

Anfang Juni 2007 waren – sechseinhalb Jahre nach dem „Spatenstich“ vom 29. November 2000 – die formalen Voraussetzungen für einen Baubeginn geschaffen.

Auftragsvergabe und Baubeginn

Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts forderte das Regierungspräsidium die Stadt Dresden ultimativ zur Vergabeentscheidung für die rechtselbische Brückenanbindung auf und traf diese am 8. Juni 2007 dann selbst per Ersatzvornahme. Auf diesem Wege tätigte die Behörde in der darauffolgenden Woche auch die Vergaben für alle übrigen Bauabschnitte.[58] Der Dresdner Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) antwortete laut dpa auf die Frage, ob die Stadt den Erhalt des Welterbetitels somit abschreibe: „Das ist wohl so.“ [153]

Der zuletzt für den 13. August 2007 geplante Baubeginn soll nach der Aufhebung des Baustopps nun Ende November 2007 erfolgen.[154]

Weblinks

Lage:

Stadtverwaltung Dresden:

Pro und Kontra:

Presse-Resonnanz

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Quellen

  1. Erläuterung zur Orthografie: Obwohl sich bei den „Schlößchen“ die Schreibweise mit ss (Doppel-S) immer stärker einbürgert - siehe Waldschlösschen (Dresden) sowie andere in der Wikipedia vertretene Schlösschen (ehemalige Schlößchen) - erfolgte in Dresden für die Waldschlößchenbrücke (wie auch für die Straßennamen Waldschlößchenstraße und Am Waldschlößchen) von offizieller Seite keine Änderung hin zur Heyseschen s-Schreibung. Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist offensichtlich die Bezeichnung des Brückenprojekts ein Eigenname und damit von einer Anpassung gemäß Rechtschreibreform von 1996 ausgenommen.
  2. Rechtsanwalt Peter Kremer: Naturschutzverbände: Klärung erfolgt nun im Hauptsacheverfahren (Oberverwaltungsgericht hebt Baustopp für Waldschlösschenbrücke auf), 14. November 2007 (PDF 0,01 MB)
  3. Lichdi & Jähnigen Rechtsanwaltsbüro: Planfeststellung Waldschlößchenbrücke – Anträge der Grünen Liga, 19. September 2003 (PDF 0,05 MB)
  4. www.baunetz.de: Wettbewerb in Dresden entschieden, 18. Dezember 1997
  5. Dresdner Neueste Nachrichten: „Brücke kostete schon 28 Millionen“, 11. November 2006
  6. a b Medienservice Sachsen: Waldschlößchenbrücke: Freistaat steht zu 90-%-Förderung, 23. August 2004 (PDF 0,1 MB)
  7. Vorhaben Verkehrszug Waldschlößchenbrücke – Kostenzusammenstellung, 27. April 2004 (PDF 0,05 MB)
  8. Pressemitteilung Bündnis 90/Grüne: Jährliche Folgekosten der Waldschlößchenbrücke (Zitat aus „Gemeindewirtschaftlicher Stellungnahme“), 24. November 2004
  9. a b c d Lehrstuhl und Institut für Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen: Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des „Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke“ auf das UNESCO-Weltkulturerbe „Elbtal Dresden“ (Visual Impact Study-VIS). Dritte überarbeitete Fassung (PDF 3,6 MB)
  10. Sächsisches Hauptstaatsarchiv: Reskriptensammlung Dresden, Reskript vom 26. April 1826
  11. Stadtarchiv Dresden: Stadtverordneten-Akten, E 52
  12. Stadtarchiv der Landeshauptstadt Dresden: Amtlicher Sitzungsbericht. Geheime Sitzung vom 17. September 1908. (PDF 1,0 MB)
  13. Landeshauptstadt Dresden: Verkehrskonzept 1994 (Textteil), 28. Januar 1994 (PDF 31,0 MB), Seite 52
  14. a b c Ronald Weckesser: „Brückenworkshop“ und Peter Herpichböhm: Der Brückenstreit zu Dresden, Dresdner Blätt’l 11/96 vom 7. Juni 1996 und 17/96 vom 2. Oktober 1996
  15. a b c Auszug aus dem Protokoll der GRÜNEN LIGA e.V. Sachsen des Erörterungstermins Waldschlößchenbrücke vom 15. September 2003; Ort: Regierungspräsidium Dresden
  16. a b c www.waldschloesschenbruecke.de: Fördermittel stehen anderen Projekten zur Verfügung, 22. Februar 2005
  17. Bürgerinitiative Elbtunnel Dresden; www.welterbe-erhalten.de: Der Tunnel als Alternative
  18. a b Darstellungen zum Elbtunnel von Gerkan, Marg und Partner, Mai 2007 (PDF 2,4 MB)
  19. a b c Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke: Häufige Fragen
  20. Die Welt: Ein Tunnel ist die preiswertere Lösung, 9. Mai 2007
  21. Landeshauptstadt Dresden: Verkehrskonzept 1994 (Textteil), 28. Januar 1994 (PDF 31,0 MB), Seiten 34, 35 und 52
  22. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB), Befürworter-Seite 1
  23. Die Brücken-Zeitung, Seite 8, Februar 2005 (PDF 0,3 MB)
  24. Udo Becker: Das Verkehrsplanungsverfahren Waldschlößchenbrücke – woran Sie sich 2025 unbedingt noch erinnern müssen!, Fachschaftsrat Verkehrswissenschaften, 17. Januar 2007 (PDF 0,2 MB)
  25. Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen; Verkehrsbelegung 2015: ohne Brückemit BrückeDifferenz mit-ohne Brücke (je PDF ca. 0,8 MB)
  26. Frage „Wird die Brücke eine Abkürzungsstrecke für den Autobahnverkehr, so zu sagen eine Autobahn durch die Stadt?“ auf www.pro-waldschloesschenbruecke.de
  27. ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
  28. „Reisezeitmessungen 2005“, Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden, 24. Juli 2006
    „Dumm gelaufen“, Beitrag der Dresdner Morgenpost zur Präsentation der Studie, 25. Juli 2006
    Auswertung der Reisezeitmessungen von Stadtrat Stephan Kühn (B90/Grüne)
  29. Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen – Es wird von einer neu ausgebauten Verbindung des „östlichen Stadtringes“ (Wormser Straße) ausgegangen. Die Fahrbahnbreite der Wormser Straße beträgt derzeit teilweise nur 4 Meter. Ein Ausbau ist jedoch nicht geplant, siehe auch Bürgerentscheid-Abstimmungsbüchlein, Befürworter-Seite 4.
  30. a b Die Zeit: Sichtbare Brücke – Eine Dresdner Schreckensvision, 6. April 2006
  31. Antwort des OB auf Anfrage 0140/2004 des Stadtrats Stephan Kühn: Loschwitzer Brücke/ Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, 17. Januar 2005 (PDF 0,3 MB)
  32. Hochwasserertüchtigung des blauen Wunders möglich, 1. Juni 2006
  33. Michael Kaiser im Gespräch mit Dr.-Ing. Eberhard Katzschner: Zur Zukunft des Blauen Wunders, 9. Februar 2005 (PDF 0,02 MB)
  34. www.waldschloesschenbruecke.de: Bürgermeister: Blaues Wunder soll saniert werden, 24. Februar 2005
  35. Zusammenstellung der Verkehrsdaten aus den Prognosen, die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen
  36. Dresdner Blätt’l 14/96: Bürgerbegehren „Brücken gegen den Stau“, 23. August 1996
  37. Dresdner Blätt’l 15/97: Fast lückenlose Chronik eines Betrugs, 21. März 1997
  38. www.welterbe-erhalten.de: Die Chronologie
  39. Michael Bartsch in SAX 9.07: „Diese Brücke oder keine“, September 2007
  40. a b c Deutsche UNESCO-Kommission e.V.: Das Elbtal in Dresden
  41. FFH 34: Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg
  42. FND 37: Glatthaferwiese am Elbufer Johannstadt
  43. Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt: Flächennutzungsplan. Erläuterungsbericht. Dresden, 1998
  44. Landeshauptstadt Dresden, Grünflächenamt: Landschaftsplan, Teil I. Erläuterungsbericht – Bestandserfassung und Bewertung. Dresden, 1998. S. 43 ff.
  45. Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden: Stellungnahme zum Standort der geplanten Brücke, Anhörungsverfahren zur Planfeststellung, August 2003 (PDF 0,01 MB)
  46. www.elbwiesen-erhalten.de: Naturschutz, Lärm und Abgase
  47. GRÜNE LIGA Sachsen e. V.: Stellungnahme zur 2. Tektur „Verkehrsvorhaben Waldschlößchenbrücke“, 18. Dezember 2003 (PDF 0,02 MB)
  48. a b Presseerklärung der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., 9. August 2007
  49. Dresdner Blätt’l 18/2004: Antwort des Oberbürgermeisters auf Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003: „Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“, 12. November 2004
  50. Sächsische Akademie der Künste: Stellungnahme der Klasse Baukunst, 24. Juni 2006, Pressestimmen dazu
  51. Die Welt: Kulturerbe: Architekten gegen Waldschlößchenbrücke, 4. Mai 2006
  52. Landeshauptstadt Dresden: Gutachterverfahren zur Einbindung rechtselbischer Brückenkopf, 14. April 2003
  53. Zwei Visualisierungen des rechtelbischen Tunnelportals: [1] [2], RWTH Aachen, März 2006
  54. ESKR Ingenieure+Architekten: Unter Entwurf kurze Bemerkung zur Vogelwiese
  55. Landeshauptstadt Dresden: Jahreschronik-Eintrag vom 19. April 2004
  56. Regierungspräsidium Dresden: Pressemitteilung 29/2000: Regierungspräsidium Dresden informiert über den Stand des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Waldschlößchenbrücke, 14. Juli 2000
  57. www.welterbe-erhalten.de: Die Lärmprognose (PDF 0,1 MB)
  58. a b c d e f g h i j Regierungspräsidium Dresden: Suchseite (Suchbegriff „Waldschlößchenbrücke“ eingeben, um alle diesbezüglichen Pressemitteilungen aufzulisten)
  59. Prof. Hartmut Haenchen: Verkehrszug Waldschlößchenbrücke schädigt die Dresdner Kultur, 22. Februar 2005
  60. Frage „Bringt die Brücke nicht vielen Bürgerinnen und Bürgern große Belastungen?“ auf www.pro-waldschloesschenbruecke.de
  61. Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.: Schleudersachse 2004
  62. www.brueckenfakten.de: Die Kosten der Trasse tragen die Bürger
  63. Beschluss des Finanzausschusses der Landeshauptstadt München, Seite 3: Grundsteuer B: Häufigkeit der Hebesätze in den 50 größten deutschen Städten, 27. Juli 2004 (PDF 0,03 MB)
  64. a b CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat: Haushalt 2005 – spannend wie nie!, April 2005
  65. CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat: Bürgerfraktion mit Populismus statt Realismus, 2. April 2005
  66. Bürgerfraktion im Dresdner Stadtrat: Offener Brief des Vorsitzenden von Haus & Grund Dresden
  67. www.welterbe-erhalten.de: Roßbergs Waldschlößchenbrücke mit holländischen Rampen
  68. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB), Befürworter-Seite 3
  69. a b Dresdner Neueste Nachrichten: Bund stellt Förderung an umstrittener Dresdner Brücke in Frage, 6. April 2007
  70. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen: Zuwendungsbescheid gegenüber Stadt Dresden ist rechtskräftig, Pressemitteilung vom 19. April 2007 (PDF 0,02 MB)
  71. a b c Zuwendungsbescheid vom 28.10.04 des RP an die Stadt; Grüne Fraktion: Pressemitteilung zum Zuwendungsbescheid
  72. Persönlicher Brief von Herrn Gerth / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14. August 2007
  73. Landeshauptstadt Dresden: Grundriss des Welterbezentrums im Lingnerschloss (Planung) (PDF 0,1 MB)
  74. Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Wir fangen schon mal an! – Ja, warum eigentlich nicht?! („Erster Spatenstich“ und als „Vorleistungen“ bereits durchgeführte Bauarbeiten), 13. Dezember 2003
  75. Dresdner Neueste Nachrichten: „Ein Brief wird kommen …“, 17. November 2005
  76. a b c d Technische Universität Dresden: „Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Baus der Waldschlößchenbrücke“ und „Rechtliche Stellungnahme zum Vorschlag des Dresdner Oberbürgermeisters für einen zweiten Bürgerentscheid zur Waldschlößchenbrücke“, Prof. Fastenrath, 9. und 21. August 2006
  77. a b Deutsche Übersetzung aus dem Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II, Nr. 10: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, UNESCO-Generalkonferenz in Paris, 23. November 1972]
  78. Rainer Burger: Dresden als Welterbe – Völkerrechtsproblem Brücke. Frankfurter Allgemeine Zeitung 10.08.2006, Nr. 184 / Seite 10
  79. a b c Klagen gegen die Brücke
  80. Sächsische Zeitung: Diese Brücke bleibt ein Luftschloss, 8. Mai 2004
  81. Landeshauptstadt Dresden: Stadtratsbeschluss Nr. V0107-SR03-04, 23. September 2004
  82. Logbucheintrag auf www.welterbe-erhalten.de: Der Etat für die Brücke für das Jahr 2004 ist bereits überzogen, 22. September 2004
  83. a b c d Anwaltskanzlei Derra, Meyer & Partner, von Alvensleben: Gutachten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Waldschlößchenbrücke, vertreten durch die Herren Köhler-Totzki, Mücke und Dr. Brauns
  84. Dresdner Neueste Nachrichten: Bürgermeister widerspricht Stadtrat im Dresdner Brückenstreit, 27. März 2007
  85. Verwaltungsverfahrensgesetz § 75 (4)
  86. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Abstimmungsbüchlein zum 27. Februar 2005 „An sämtliche Haushalte“, 17. Januar 2005 (PDF 1,0 MB)
  87. Landeshauptstadt Dresden: Bürgerentscheid Waldschlößchenbrücke – Amtliches Endergebnis (gesamt und nach Stadtteilen), 27. Februar 2005
  88. a b c d Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), 18. März 2003 / 11. Juni 2005
  89. www.welterbe-erhalten.de: „Der UNESCO lag eine fehlerhafte Lagebeschreibung der Brücke vor“, 8. November 2005
  90. a b www.welterbe-erhalten.de: Visualisierung der geplanten Brücke und der Hochstraßen über den Elbauen
  91. TU Dresden: Stellungnahme zum Gutachten zu den visuellen Auswirkungen des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke auf das UNESCO-Welkulturerbe „Elbtal Dresden“ 19. Mai 2006 (PDF 0,1 MB)
  92. Landeshauptstadt Dresden: Broschüre „Waldschlößchenbrücke und Welterbe“, Seite 18, März 2006 (PDF 0,7 MB)
  93. Dresdner Neueste Nachrichten: „Missglückter Datenabgleich“, 22. März 2006 (Seite 15)
  94. Dresdner Neueste Nachrichten: „Dunkelrot!“, 12. Juli 2006
  95. Prof. Günter Blobel in Dresdner Neueste Nachrichten: „Provinzpotentaten schaden Dresdens Ruf“, 21. Juli 2006
  96. Prof. Wolfgang Donsbach in Dresdner Neueste Nachrichten: „Rechnung ohne den Wirt“, 1. August 2006
  97. von Krieger/Menke/Arens kommentierte Ausgabe der „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ (Broschiert), Deutscher Gemeindeverlag; Auflage: 4., Aufl. (September 2004), ISBN 3-55554033-5
  98. z. B. MdL Ronald Weckesser in seiner Rede vor dem sächsischen Landtag am 19. Juli 2006 und Startrompeter Ludwig Güttler in „Mit den Elbauen in der Zwickmühle“ in Heidenheimer Neue Presse vom 22. Juli 2006
  99. Dresdner Neueste Nachrichten: „Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau“, 21. Juli 2006
  100. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 26. Juli
  101. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlüsse zum UNESCO Welterbe und der Waldschlößchenbrücke, 10. August 2006
  102. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Erneuter Widerspruch des Oberbürgermeisters … bezüglich … des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 11. August 2006
  103. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Durchführung eines Bürgerentscheides sowie Rückzuges des Antrags auf Planfeststellung, 24. August 2006
  104. Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden: Beschlusstext zur Verlängerung der Bindefrist und zu Rechtsbehelfen gegen eventuelle Vollzugsmaßnahmen des Regierungspräsidiums, 24. August 2006
  105. Verwaltungsgericht Dresden: Beschluss Az.: 12 K 1768/06, 30. August 2006 (PDF 0,8 MB)
  106. „Einigungsversuch zur Waldschlößchenbrücke in Dresden“ Pressemitteilung des OVG Bautzen, 8. November 2006
  107. a b c Oberverwaltungsgericht Bautzen: Beschluss Az.: 4 BS 216/06, 9. März 2007 (PDF 1,5 MB)
  108. a b c d Prof. Dr. Burkhard Schöbener: Gutachtliche Stellungnahme, 20. September 2006 (PDF 0,1 MB)
  109. Dresdner Neueste Nachrichten: „Brücke-Sitzung: OB-Widerspruch gilt als sicher“ und „Die Tücke der Brücke“, 24. und 25. Juli 2006
  110. Andreas Lämmel MdB und Arnold Vaatz MdB: Ja zu Demokratie, Nein zu Erpressung, 15. Juli 2006
  111. Webseite von Jan Mücke MdB: Erklärung von Jan Mücke, 1. August 2006
  112. Jan Mücke in Dresdner Neueste Nachrichten: „Waldschlößchenbrücke: Stadtrat stimmt gegen sofortigen Bau“ vom 21. Juli 2006
  113. Kurt Biedenkopf in Dresdner Neueste Nachrichten: „Wir haben entschieden, wir sind das Volk. Punkt.“, 6. Juli 2006
  114. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Völkerrechtsproblem Brücke“, 10. August 2006
  115. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: Widerspruch bezüglich des Beschlusses „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal – Erhalt des Elbtals“, 25. Juli 2006
  116. a b Regierungspräsidium Dresden: Wesen und Inhalt der Rechtsaufsicht gemäß sächsischer Verfassung
  117. a b Deutsche UNESCO-Kommission zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, 13. März 2007
  118. Leipziger Volkszeitung: Jurk kritisiert staatliche Behörde, 25. August 2006
  119. Yahoo-Nachrichten: Völkerrechtler: Waldschlößchenbrücke muss nicht sofort gebaut werden, 29. Juni 2007
  120. Bundestagsabgeordneter Arnold Vaatz (CDU): Presseerklärung vom 29.9.2006 zum so genannten „fact-finding-Treffen“, 29.09.2006
  121. Fraktion B90/Die Grünen im sächsischen Landtag: Staatsregierung steuert ihre Landeshauptstadt in eine beispiellose Blamage, 14. August 2006
  122. Webseite Brüggen-Rechtsanwälte: Kurzgutachten … Waldschlößchenbrücke …, Dipl. Betriebsw. Brüggen, 12. August 2006
  123. Rechtsgutachten zur (Un-)Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden, 16. August 2006
  124. „Einigungsversuch zur Waldschlößchenbrücke in Dresden“ Pressemitteilung des OVG Bautzen, 8. November 2006
  125. Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Protokoll des „Nichtöffentlichen Erörterungstermins des 4. Senats“, Az.: 4 BS 216/06, 8. November 2006 (PDF 0,2 MB)
  126. a b Mediationsverfahren Dresdner Waldschlößchenbrücke: Ergebnis Sachverständigengruppe, 24. Januar 2007 (PDF 0,2 MB)
  127. Schriftsatz des Freistaates Sachsen an das Oberverwaltungsgericht Bautzen, 31. Januar 2007 (PDF 0,3 MB)
  128. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen: Beschluss Vf.53-IV-07, 3. Mai 2007
  129. a b c Bundesverfassungsgericht: Beschluss 2 BvR 695/07, 29. Mai 2007
  130. Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt und Geologie: Kleine Hufeisennase, Januar 2006
  131. Rechtsanwalt Möller-Meinecke: Naturschutz stoppt Straßenbau (Erläuterungen zum BVerwG 9 A 20.05 - Urteil vom 17. Januar 2007)
  132. Oberverwaltungsgericht Bautzen: Beschluss Az.: 5 BS 336/07, 12. November 2007 (PDF 0,1 MB)
  133. Sächsische Zeitung: Bundestag vermittelt im Brückenstreit, 21. September 2006
  134. Wortlaut der Bundestagsdebatte zum Schutz des Dresdner Welterbes, 2. März 2007
  135. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Waldschlößchenbrücke: Stellungnahme des amtierenden Oberbürgermeisters, 13. März 2007
  136. Dresdner CDU-Mitglieder zur Waldschlößchenbrücke: prominente Parteiaustritte sowie scharfer Disput in Offenen Briefen untereinander und mit der Sächsischen Akademie der Künste und anderen, März/ April 2007
  137. Reaktionen auf Arnold Vaatz’ Äußerungen: vom Sächsischen Kultursenat und von Kabarettist Mario Thiel, April 2007
  138. Bundesweite Reaktionen auf OVG-Beschluß (Auswahl), 14. März 2007
  139. Deutschlandradio Kultur: Kein Sinn für Landschaft, von Joachim Güntner (Feuilletonist der Neuen Zürcher Zeitung), 28. März 2007
  140. Sächsische Zeitung: Stoppt Berlin den Brückenbau? und Verhärtete Fronten im Brückenstreit, 26. Mai 2007
  141. ddp: Brückenbrief belastet Bündnis, 20. April 2007
  142. Dresdner Neueste Nachrichten: Chancen für Kompromiss im Dresdner Brückenstreit weiter gesunken, 19. Juli 2007
  143. Sächsische Zeitung: Waldschlößchenbrücke ade? Dresdens Alternativen, 29. Juli 2006
  144. Landeshauptstadt Dresden: Fortschreibung des Verkehrskonzeptes 1994 – Sachstand (PDF 0,1 MB) und Dresdner Neueste Nachrichten: „Mehr City, weniger Schneise – der Verkehr nimmt ab“, 27. Oktober 2006
  145. Bund Deutscher Architekten: BDA fordert Mehrbrückenkonzept zur Rettung des Elbtals, 19. April 2007
  146. Die BILD-Zeitung Dresden ermittelte am 5. Juni 2007 im TED mit 1500 Anrufern: 43 % für einen Elbtunnel, 29 % für eine Brücke und 28 % gegen jegliche Querung am Waldschlösschen.
  147. ddp-Meldung mit Angaben zur Entwicklung der Verkehrsstärke auf Dresdner Elbbrücken, 21. Juli 2006
  148. Generalbebauungsplan 1967, auszugweise in Anette Dubbers: Blasewitz – Aus der Geschichte eines Dresdner Stadtteils, Michel Sandstein Verlag, Dresden 1997, ISBN 3-930382-14-8
  149. Ulrich Thormann: Warum Waldschlößchenbrücke? - Ein II. Blaues Wunder muss her!, 1. August 2006
  150. Structurae: Nach 1990 in Sachsen neugebaute Elbbrücken
  151. Prof. Volkwin Marg: Offener Brief an die Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, 24. Mai 2007
  152. Landeshauptstadt Dresden: Sechs Varianten zur Waldschlößchenbrücke vorgestellt und www.welterbe-erhalten.de: Die in der Perspektivenwekstatt vorgelegten Brückenentwürfe, 8. Juni 2007
  153. Spiegel Online: DRESDNER WALDSCHLÖSSCHENBRÜCKE, Baubeginn in zwei Wochen, 30. Juli 2007
  154. Landeshauptstadt Dresden: Waldschlößchenbrücke - Wie weiter nach der OVG-Entscheidung?, 14. November 2007

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