„Fronleichnam“ – Versionsunterschied

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In [[Deutschland]] ist Fronleichnam ein [[gesetzlicher Feiertag]] in den Ländern [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Hessen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]] und [[Saarland]] sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern [[Sachsen]] (bestimmt durch die [[Fronleichnamsverordnung]]<ref>[http://www.datumsrechner.de/FronleichnamsVO.pdf Sächsische FronleichnamsVO in der rechtsbereinigten Fassung vom 10. Juni 1995]</ref>) und [[Thüringen]] (im gesamten [[Landkreis Eichsfeld]] und in den [[Eichsfeld]]er Ortschaften des [[Unstrut-Hainich-Kreis]]es und Teilen des [[Wartburgkreis]]es)<ref>[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung2/referat21/merkblatt.pdf Merkblatt zum Thüringer Feiertagsgesetz]</ref>. In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.
In teilen von [[Deutschland]] ist Fronleichnam ein [[gesetzlicher Feiertag]] in den Ländern [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Hessen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]] und [[Saarland]] sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern [[Sachsen]] (bestimmt durch die [[Fronleichnamsverordnung]]<ref>[http://www.datumsrechner.de/FronleichnamsVO.pdf Sächsische FronleichnamsVO in der rechtsbereinigten Fassung vom 10. Juni 1995]</ref>) und [[Thüringen]] (im gesamten [[Landkreis Eichsfeld]] und in den [[Eichsfeld]]er Ortschaften des [[Unstrut-Hainich-Kreis]]es und Teilen des [[Wartburgkreis]]es)<ref>[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung2/referat21/merkblatt.pdf Merkblatt zum Thüringer Feiertagsgesetz]</ref>. In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.


=== Schweiz ===
=== Schweiz ===

Version vom 2. Juni 2010, 18:51 Uhr

Fronleichnamsprozession
2005 in Ladenburg

Das Fronleichnamsfest ist ein Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Der Begriff Fronleichnam leitet sich vom mittelhochdeutschen vrône lîcham, „des Herren Leib“, ab (vrôn = „was den geistlichen oder weltlichen Herrn betrifft, lîcham = der Leib). In der Liturgie heißt das Fest „Hochfest des Leibes und Blutes Christi“, regional wird es auch Prangertag oder Blutstag genannt. Im Englischen und in anderen Sprachen trägt das Hochfest den Namen Corpus Christi.

Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest begangen (60. Tag nach dem Ostersonntag) und fällt somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Der Donnerstag als Festtermin steht in enger Verbindung zum Gründonnerstag und der damit verbundenen Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus selbst. Wegen des stillen Charakters der Karwoche erlaubt der Gründonnerstag keine prunkvolle Entfaltung der Festlichkeit. Aus diesem Grund wurde das Fest Fronleichnam bei seiner Einführung auf den Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten gelegt. In Ländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, kann das Hochfest auch am darauffolgenden Sonntag gefeiert werden.[1]


Feierlichkeiten

Fronleichnamsprozession in Meckenbeuren im Jahr 2007

Der wichtigste Teil der Fronleichnamsfestes ist die Heilige Messe, deren liturgische Texte sich auf das Geheimnis der Eucharistie beziehen. Vielerorts wird diese Heilige Messe im Freien, etwa auf öffentlichen Plätzen gefeiert.

An die Heilige Messe schließt sich in der Regel die Prozession an, regional auch Gottestracht genannt, bei der die Gläubigen die vom Priester getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (einer gewandelten Hostie) in einem Festzug unter Gesang zu mehreren geschmückten Außenaltären begleiten. Dort wird eine Statio mit Evangelienlesung, Fürbitten und abschließendem sakramentalen Segen der Gläubigen und des Ortes gehalten. Die Prozession schließt meist in der Pfarrkirche mit dem „Tantum Ergo“ und dem „Te Deum“.

Im Mainzer Dom gibt es mit dem Mainzer Segen eine Besonderheit. Bereits zu Beginn der Vesper wird der Segen mit der Monstranz gespendet und zum Abschluss ein weiteres Mal.

Bekannt für Ihre Blumenteppiche zu Fronleichnam sind in Deutschland (neben anderen) besonders die Stadt Hüfingen und die Gemeinde Mühlenbach im Schwarzwald. In Österreich finden im Salzkammergut in Hallstatt und Traunkirchen Seeprozessionen statt.

Geschichte

Fronleichnamsprozession in Bad Hofgastein. Gemälde, Adolph Menzel, 1880
Fronleichnamsprozession auf dem heutigen Bebelplatz in Berlin, 1928

Das Fest der leiblichen Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. durch die Bulle Transiturus de hoc mundo zum Fest der Gesamtkirche erhoben. Es verehrt den in der Eucharistie wahrhaft gegenwärtigen Christus als Kommunion und Opferspeise. Unter anderem schrieb Urban IV.: "Wir haben es daher, um den wahren Glauben zu stärken und zu erhöhen, für recht und billig gehalten, zu verordnen, dass außer dem täglichen Andenken, das die Kirche diesem heiligen Sakrament bezeigt, alle Jahre auf einen gewissen Tag noch ein besonderes Fest, nämlich auf den fünften Wochentag nach der Pfingstoktav, gefeiert werde, an welchem Tag das fromme Volk sich beeifern wird, in großer Menge in unsere Kirchen zu eilen, wo von den Geistlichen und Laien voll heiliger Freude Lobgesänge erschallen. An diesem heiligen Tage sollen aus dem Herzen der Gläubigen, aus ihrem Mund und von ihren Lippen Freudenhymnen ertönen. An diesem denkwürdigen Tage soll der Glaube triumphieren, die Hoffnung sich erheben, die Barmherzigkeit glänzen, die Frömmigkeit frohlocken, unsere Tempel von Freudengesängen widerhallen und die reinen Seelen vor Freude erzittern. Mögen an diesem Tage der Andacht alle Getreuen mit Herzensfreude in unsere Kirchen eilen, mit unbegrenztem Gehorsam sich da ihrer Pflichten entledigen, und so auf eine würdige Weise dieses große Fest begehen."[2]

Das vierte Laterankonzil hatte die Wandlung der eucharistischen Gestalten mit der Transsubstantiationslehre präzisiert und zum Dogma erhoben. Katholiken glauben, dass in der Heiligen Messe die eucharistischen Gestalten durch die Wandlung wahrhaft zum Leib und Blut Christi werden und Christus darin gegenwärtig ist und bleibt.

Parallel zu dieser Lehrentscheidung wurde von zahlreichen Hostienwundern berichtet, wie etwa dem, das einem ungläubigen böhmischen Mönch (Peter von Prag) auf seiner Pilgerreise nach Rom 1263 in dem mittelitalienischen Städtchen Bolsena widerfahren sein soll: Als er während der Zelebration die Hostie brach, tropfte daraus Blut auf den Altartisch; die Hostie war also (über die Transsubstantiation hinaus) auch der Form nach zum Leib Christi geworden.

Die Schaffung des Festes geht auf eine Vision der heiliggesprochenen Augustiner-Chorfrau Juliana von Lüttich im Jahre 1209 zurück. Sie habe in einer Vision den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt war. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Altarsakraments. Aus der Einführungsbulle „Transiturus hoc mundo“ geht aber auch hervor, dass Papst Urban IV. als primären Einführungsgrund des Festes den siegreichen Triumph über die Ketzerei favorisierte, welche die Transsubstantiation ja geleugnet hatte.

Für das Fest entstand ein eigenes Proprium und Festtagsoffizium, für das Thomas von Aquin als Autor gilt; zu den Propriumsgesängen, die die eucharistische Frömmigkeit entscheidend geprägt haben, gehören Panis angelicus, Lauda Sion, Pange lingua, Adoro te devote und Verbum supernum prodiens.

Die erste Fronleichnamsprozession in Bayern fand 1273 in Benediktbeuern statt. Mit einer Sakramentsprozession wurde das Fest erstmals 1279 in Köln begangen.

Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung.

In der orthodoxen Kirche ist die Verehrung des zur Anbetung ausgesetzten Allerheiligsten unbekannt. Hier lautet ein Grundsatz: Wir verehren die heiligen Gaben, weil wir sie – etwa zur Krankenkommunion – aufbewahren, aber wir bewahren sie nicht auf, um sie zu verehren. Ebenso wie die scholastisch-rationalistische Transsubstantiationslehre wird das Fronleichnamsfest als Kult des Kultes abgelehnt.

Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Es erklärte:

„Außerdem erklärt der heilige Kirchenrat, es sei eine vorzügliche fromme und erbauliche Sitte …, daß alle Jahr dieses erhabene und ehrwürdige Sakrament … durch die Straßen und öffentlichen Plätze herumgetragen werde.[3]

Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (etwa der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten; die katholischen Bauern antworteten dann am Karfreitag mit gleicher Münze.

Blumenteppich an Fronleichnam in Meckenbeuren 2007.

Ihren Höhepunkt an festlicher Gestaltung erreichte die Fronleichnamsprozession im 17. und 18. Jahrhundert. In München zog die Prozession zwischen den Stadtmauern hin, und die vier Evangelien wurden an den vier Stadttoren Schwabinger Tor, Isartor, Sendlinger Tor und Karlstor verlesen.

Das Zeitalter der Aufklärung brachte erneut Kritik an der Fronleichnamsprozession. Kritisiert wurde unter anderem das massenhafte Abholzen von Birken und Abbrechen von Reisern derselben, das Abschießen von Salven und der nun als unziemlich empfundene Pomp. Im Kurfürstentum Bayern wurden 1781 Maskierungen und lebende Bilder bei Fronleichnamsprozessionen verboten, wenig später untersagte man das Schießen. 1803 untersagte man Pferdeumritte, das Aufstellen von Bäumchen und das Anlegen von Blumenteppichen.[4]

In Landshut nahm die dortige besonders prunkvolle Fronleichnamsprozession 1807 ein jähes Ende. In einem königlichen Befehl wurde die bisherige Praxis, wonach neun geharnischte Männer auf geharnischten Pferden die Prozession eröffneten und 24 Spanier (Höflinge) und 12 Edelknaben das Sanctissimum begleiteten, ausdrücklich verboten, da dies die „reine Jesusreligion“ entehre. Nur die drei Geharnischten, die das Stadtwappen symbolisierten, durften bleiben.[5]

Gegenwart

Mülheimer Gottestracht, Fronleichnam 2005
Mardorfer Triumphbogen.
Samsonumzug in Mauterndorf

1959 erklärte die römische Ritenkongregation: Die Fronleichnamsprozession ist keine Liturgie, sondern sie fällt als „fromme Übung“ in die Zuständigkeit der Bischöfe.

Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des wandernden Gottesvolks aus, dessen Mitte Christus, das „Brot des Lebens“, ist. Das Schmücken ganzer Straßenzüge (in Österreich vor allem mit Birkenzweigen) für die Prozession ist bis heute weit verbreitet. Vielerorts werden traditionell auch Bilder, Ornamente und Schriften aus vielen einzelnen Blütenteilen als Blumenteppich vor Stationsaltäre bzw. auf Prozessionswege gelegt. Der eucharistische Christus wird außer mit Weihrauch und Altarschellen oft auch mit gestreuten Blumen, mancherorts mit Salutschüssen gegrüßt. In Österreich war es üblich, auf den Feldern, die entlang der Prozession lagen, nur schweres Getreide (Roggen und Weizen) zu säen, da andere Feldfrüchte (insbesondere Hafer) als minderwertig und damit der Prozession unwürdig erschienen.

Regional gibt es die Fronleichnamprozession als „Prozession zu Pferd“ (Antlassritt) oder als Schiffsprozession. Eine der bekanntesten und ältesten Schiffsprozessionen ist die „Mülheimer Gottestracht“ auf dem Rhein in Köln-Mülheim. Dort fährt ein „Sakramentsschiff“, begleitet von kleinen und großen Schiffen, von der ehemals selbständigen Stadt Mülheim bis an die alte Stadtgrenze von Köln, während vom Rheinufer Böllerschüsse das Allerheiligste grüßen.

Im nordhessischen Fritzlar wird nach alter Tradition das Fronleichnamsfest am Vorabend mit dem „Katzenkopfschießen“ eröffnet. Bevor diese Kanonen abgeschossen werden, erklingen alle acht Glocken des Fritzlarer Doms. Diese Prozedur wird dreimal wiederholt. Am Festtag selbst findet nach dem feierlichen Hochamt mit den Prämonstratenser-Chorherren die traditionelle Fronleichnamsprozession durch die Altstadt statt. Nach vier Altären zieht die Prozession wieder unter vollem Domgeläut in die Basilika ein, wo dann der sakramentale Segen gespendet wird. Auch in den anderen ehem. kurmainzischen Enklaven in Hessen wird ein vergleichsweise reichhaltiges Brauchtum zu Fronleichnam gepflegt, wobei Amöneburg-Mardorf mit mehreren Triumphbögen besonders beachtenswert ist.

Die Samsonumzüge am Nachmittag des Fronleichnamstags im österreichischen Lungau und in der benachbarten Steiermark werden als Reste barocker Prachtprozessionen gedeutet. Nachdem im Zuge der Aufklärung das Mitführen des Samsons und anderer biblischer Figuren verboten wurde, wurden die Samsonumzüge auf den Nachmittag des Fronleichnamstags verlegt.

Datum

Das Datum des Hochfestes wird, wie bei vielen Festen des Kirchenjahres, nach der Osterformel des beweglichen Osterfestes berechnet.

  • 2010: 3. Juni
  • 2011: 23. Juni
  • 2012: 7. Juni
  • 2013: 30. Mai
  • 2014: 19. Juni

Feiertagsregelungen

Deutschland

Ehrenpforte an der Kirche in Amöneburg-Mardorf.

In teilen von Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung[6]) und Thüringen (im gesamten Landkreis Eichsfeld und in den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)[7]. In den übrigen Ländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Arbeitnehmer und Schulkinder.

Schweiz

In der Schweiz ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den überwiegend katholisch bevölkerten Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in bestimmten Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und Solothurn.

Österreich und Liechtenstein

In ganz Österreich und Liechtenstein ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.

Italien

In Italien, wo Corpus Domini 1977 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde, wird das Fest gemäß Kirchenrecht am darauffolgenden Sonntag gefeiert (vgl. Christi Himmelfahrt). Die Bürger Roms lassen sich jedoch nicht davon abhalten, weiterhin in den Abendstunden des Fronleichnamstages gemeinsam mit dem Papst vom Vorplatz der Lateransbasilika zum Vorplatz der Basilika Santa Maria Maggiore zu ziehen, wo der sakramentale Segen erteilt wird. Es gibt aber intensive Bemühungen, Fronleichnam wieder als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Über 12 Gesetzesentwürfe liegen im italienischen Parlament, in Kammer und Senat auf. Zahlreiche hochrangige Vertreter in Kirche und Politik stehen dem Anliegen positiv gegenüber.

Ungarn

In Ungarn wird Fronleichnam – ähnlich wie in Italien – nicht an einem Donnerstag, sondern an dem darauffolgenden Sonntag gefeiert, jedoch mit Prozession und Stationen wie in den deutschsprachigen Ländern.

Polen

In Polen wird Fronleichnam mit Prozessionen und Stationen gefeiert. Das Hochfest ist auch ein gesetzlicher Feiertag.

Kroatien

In Kroatien ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag und wird mit Prozessionen gefeiert.

Spanien

In Spanien hat die Feier des Fronleichnamsfestes mit feierlichen Prozessionen und vielfältigem Brauchtum vielerorts eine sehr lange Tradition, der Tag gehört aber schon seit 1989 nicht mehr zu den landesweit arbeitsfreien Feiertagen. Nur sechs Feiertage werden im ganzen Land einheitlich begangen, während die Festlegung der übrigen vorgeschriebenen Feiertage (deren gesetzliche Anzahl insgesamt 14 beträgt) den Autonomien überlassen bleibt, die auch innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes viele lokal abweichende Regelungen zulassen. Gegenwärtig gilt Fronleichnam in keiner der spanischen Autonomien als genereller gesetzlicher Feiertag, ist allerdings mancherorts als örtlicher oder regionaler Feiertag arbeitsfrei (speziell in Sevilla und Toledo, wo der Tag traditionell einen besonders hohen Stellenwert besitzt und ausgiebig gefeiert wird). In den übrigen Gebieten Spaniens gilt das kirchliche Fest als beweglicher Feiertag und wird an dem auf den eigentlichen Termin folgenden Sonntag (also dem 9. Sonntag nach Ostern) begangen.

Portugal

In Portugal ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.

Siehe auch

Literatur

Quellen und Einzelnachweise

  1. Wenn in einer Gemeinde keine Fronleichnamsprozession sein kann, empfiehlt es sich, dass sie gemeinsam mit einer ihrer Nachbargemeinden das Fronleichnamsfest feiert. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Fronleichnamsprozession an einem der auf das Fest folgenden Sonntage nachzuholen, wenn in dem betreffenden Ort die Sonntagsmesse gefeiert wird. (Die deutschen Bischöfe: Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie 8. Januar 1999 7., korrigierte Auflage 2007
  2. Papst Urban IV., Bulle zur Einführung des Fronleichnamsfestes, 11. August 1264, Übersetzung von Georg Ott, Eucharisticum, Regensburg 1869
  3. Hans Grassl und Alfons Beckenbauer: Der „Gala-Tag des Herrn“, in: Herbert Schindler (Hg.) Bayern im Rokoko, Süddeutscher Verlag, 1989, S. 142.
  4. Josef Pfennigmann: „Wie viel wunderthätige Kirchfahrten …“ Volksfrömmigkeit und Aufklärung in Altbayern, in: Herbert Schindler (Hg.) Bayern im Rokoko, Süddeutscher Verlag, München 1989, ISBN 9783799164344, S. 132.
  5. Hans Grassl und Alfons Beckenbauer, S. 145–146.
  6. Sächsische FronleichnamsVO in der rechtsbereinigten Fassung vom 10. Juni 1995
  7. Merkblatt zum Thüringer Feiertagsgesetz

Weblinks

Wiktionary: Fronleichnam – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Fronleichnam – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien