Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2014/12

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Frage zu Pressefoto von 1938

Hallo, ich habe hier ein amerikanisches Pressefoto der Eberswalder Kanalbrücke aufgenommen am 11.7.1938. Ich möchte dieses Foto gerne nach WP.de hochladen und im Artikel einbauen. Unter welcher Lizenz muss ich es hochladen oder geht das nicht? --Ütze (Diskussion) 15:06, 2. Dez. 2014 (CET)

Hä? Eberswalde? Achso :-) Wird schwierig, denn der Fotograf müßte sehr bald nach Veröffentlichung gestorben sein. Esd sei denn, er war Regierungsangestellter oder bei der Army...--Pölkky 15:13, 2. Dez. 2014 (CET)
hast Post... --Ütze (Diskussion) 15:25, 2. Dez. 2014 (CET)

Hallo, kann der Benutzer:Grzybowski die Datei in Commons hochladen? Wer hilft? Gruß--Miltrak (Diskussion) 21:23, 2. Dez. 2014 (CET)

Grundsätzlich sehe ich da kein Problem, wenn Grzybowski der Urheber ist; da der Abgebildete - Johann Max Böttcher - verstorben ist, dürften auch die persönlichkeitsrechtlichen Aspekte etwas in den Hintergrund treten, wobei es bei Lebenden auf Commons üblich ist, das Einverständnis mit dem Template consent zu bekräftigen, dazu käme dann wohl noch personality rights. Ob das hier noch nötig ist, kann ich gerade nicht sagen (siehe auch Postmortales Persönlichkeitsrecht). Sollte der Abgebildete zu Lebzeiten einer Veröffentlichung zugestimmt haben, wäre es aber sicher sinnvoll, das im Hinblick auf die Erben deutlich zu machen. Mit dem Wizard auf Commons sollte ein Upload bequem möglich sein. Gestumblindi 21:56, 2. Dez. 2014 (CET)
Hallo Gestumblindi, vielen Dank für die Information. Könntest du mir da irgendwie behilflich sein - ich hab das noch nicht gemacht. Gruß--Miltrak (Diskussion) 23:13, 2. Dez. 2014 (CET)
Wie ich sehe, wurde das Foto inzwischen schon per Bot nach Commons kopiert und dürfte hier demnächst gelöscht werden, womit sich die Anfrage wohl erledigt hat :-) Ansonsten, für die Zukunft: Der Commons-Link zum Hochladen zeigt auf commons:Special:UploadWizard, was in den meisten Fällen ein bequemes "geführtes" Hochladen ermöglichen sollte. Gestumblindi 21:50, 3. Dez. 2014 (CET)
Geführt ist gut, führen ist besser! Vielen Dank nochmal. Gruß--Miltrak (Diskussion) 00:02, 4. Dez. 2014 (CET)

Muss ich bei der "Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported"-Lizenz den Autor direkt unter dem Bild angeben?

Ich programmiere gerade ein kleines Computerspiel mit einem Bild der oben genannten Lizenz als Hintergrund im Hauptmenü.

Reicht es, wenn ich den Autor und die Infos zur Lizenz im Punkt "Mitwirkende" angebe? Falls es wichtig ist: Diese Liste ist jederzeit vom Hauptmenü aus anklickbar. Es sähe nämlich etwas unschön aus, wenn direkt im Hauptmenü solche Informationen stehen.

Vielen Dank für eure Hilfe

--Blechdose (Diskussion) 21:54, 2. Dez. 2014 (CET)

Es muss auf jeden Fall für den Betrachter die Zuordnung des Bildes zu dessen Autor und umgekehrt gewährleistet sein. Andererseits steht es dir natürlich immer frei, den Bild-Autor zu kontaktieren und mit ihm/ihr ggf. eine Sonderregelung auszuhandeln. --Túrelio (Diskussion) 22:11, 2. Dez. 2014 (CET)
Hmmm...dann dürfte ja ein Bild mit dieser Lizenz nicht einmal in Wikipedia eingebunden werden - zumindest nicht in der Form, wie es heute geschieht. Denn der Betrachter bekommt keine Zuordnung des Bildes zum Autor, wenn es beim Betrachten bleibt. Er muss stattdessen zunächst das Bild anklicken. Die Zuordnung erfolgt dann erst im Media Viewer. --Blutgretchen (Diskussion) 22:42, 2. Dez. 2014 (CET)
Das ist ein Problem, das Fotografen seit längerem kritisieren, vor allem weil es externe Nachnutzer dazu verführt, genauso vorzugehen, d.h. den Credit ganz zu unterlassen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen im Wikiversum. Auf der norweg. Wikipedia ist die Autorenangabe in der BU erlaubt. --Túrelio (Diskussion) 22:56, 2. Dez. 2014 (CET)
Der Lizenztext ist diesbezüglich auch nicht so richtig eindeutig. So steht im Text der CC-BY-SA 3.0 Deutschland "Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen" (in der "Unported"-Lizenz: "reasonable to the medium or means You are utilizing"), wobei der Nutzung entsprechend und angemessen unterschiedlich interpretiert werden kann. Beispielsweise ist es in Büchern häufige Praxis, Bildurheber am Ende in einem Sammel-Bildnachweis aufzuführen, nicht direkt unter dem jeweiligen Bild. Das wird auch mit CC-BY-SA-Bildmaterial gemacht, wobei die Zuordnung gewahrt bleibt, ich sehe z.B. oft sowas wie "Bild S. 15 unten: Max Mustermann, CC-BY-SA 3.0". Ist das nun "der Nutzung entsprechend" und "angemessen"? Manche sagen ja, andere nein. Gleichermassen kann man für die Nutzung im Internet durchaus vertreten, dass eine Urhebernennung per Klick aufs Bild "der Nutzung entsprechend" und "angemessen" sei - aber man kann das auch anders sehen. Gestumblindi 23:10, 2. Dez. 2014 (CET)
Die Wikipedia ist ein Sonderfall, da sie ja als ganzes unter freier Lizenz steht und eine bzw. viele Attribution für das Gesamtwerk existieren. // Martin K. (Diskussion) 23:42, 2. Dez. 2014 (CET)
Wir gehen davon aus, dass im Artikel nur Vorschaubilder angezeigt werden, während das eigentliche Werk erst auf der Bilderseite (bzw im MediaViewer) dargestellt wird. Daher muss der Urheber erst auf der Bildseite (im MV) genannt werden. Grüße --h-stt !? 12:08, 3. Dez. 2014 (CET)
Aber diese Einstellung ist auch nicht wasserdicht. --Pölkky 12:37, 3. Dez. 2014 (CET)
  • Hier muss mal wieder erklären das die Nennung des Urhebers untrennbar mit dem Bild erfolgen muss, damit die Rechte gewahrt blieben. Das gilt auch für Liznzen. Leider muss man da dann eben unterscheiden können, um was für eien Medium es sich handelt. Bei einer Webseite wird es eben als ausrecihen erachtet, dass einen Klick auf das Bild zum erhalten der Infos ausreichend ist(Wobei hier anzumerken ist EIN Klick nicht mehrere). Bei einem Gebunden Buch ist das abdrucken eines Abbildungsnachweises aus ausreichen. Aber eben der Abbildungsnachweis auf einer seperaten Seite bei eben bei Zeitung nicht zulässig, weil diese mehren einzelnen 8in derRegel lose) Bläteren besteht. Also bleibt einem da nichts andere übrig als den Urheberr unter dem Bild zu nennen. Bei einer Postkarte hingene ist es ausrechend wenn die Nennung auf der Rückseite erfolgt. Es muss nicht auf der Vorderseite sein. usw. usw. Der Gesetzgeber verlangt wirklich nur die Nennung. Und diese Nennung ist eben nur dann gewährleistet wenn sie untrennbar mit dem Werk erfolgt. Für jedes Medium gibt es dafür Urteile, was als ausreichend erachtet wurde, und was nicht.
Es ist also in erster Linie die Frage nach der Zugänglichkeit der Urheber-Informationen. Und somit eben auch, ob sie beim Medium X in der Form üblich sind. Und ob diese Nennung eben untrennbar mit dem Medium erfolgt. Wenn ich aus einem Buch eine Seite kopiere, bin ich als Kopiest dafür verantwortlich, dass die Urheberinfos mitkommen, nicht der Hersteller des Buches.
In deinem Fall würde ich persönlich die Nennung in "Mitwirkende" auch als ausreichen betrachten. Da die Nennung der Urheber bei Spielen in der Regel auf einer eigene Seite erfolgt, die man vom Spiel her aufruffen muss, seh ich nicht warum das plötzlcih bei einer CC-Lizenz anderes sein müsste. Es ist es natürlich sinnvoll, wenn beim aufstarten des Spiels, auf diese Seite mit den Rechteinfos hingewisen wird. --Bobo11 (Diskussion) 12:44, 3. Dez. 2014 (CET)
Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich das jetzt so machen, wie von Bobo11 vorgeschlagen. Heißt, ich werde im Intro einen dezenten Vermerk darauf machen, dass ich die Urheber der Bilder in "Mitwirkende" befinden.
Mir fällt aber gerade ein, dass ich eigentlich geplant hatte, dass man das Intro durch Drücken einer Taste wie es ja üblich ist überspringen kann. Auf diese Funktion müsste ich dann wohl, zumindest bis die Anmerkung gekommen ist, verzichten, oder? --Blechdose (Diskussion) 13:46, 3. Dez. 2014 (CET)
Wäre von Vorteil, dass das Überspringene erst nach dem Hinweis möglich ist. Das ist eigtlich auch bei den echten komerzeieln Produkten oft der Fall. Zuerst kommen die Rechtshinweise (Z.B werden die Marken/bzw. Programe die verwendet wurden eingeblenet usw.) und erst dann das eigentliche Intro. Je offensichtlicher du „die Urhebervermerke befinden sich in ...“ schreibst, desto weniger kann man dir daraus einen Strick drehen. --Bobo11 (Diskussion) 14:54, 3. Dez. 2014 (CET)

Ich kann ja mal sagen, wie wir das im Projekt "Quartierspiegel cc-by-sa" lösen: Im Impressum gibt es ein Bildnachweis und da steht beispielsweise so:

  • Titelbild: Micha L. Rieser, Wikimedia Commons, CC-BY-SA-3.0 unportiert
  • Bild Seite 7 oben: Micha L. Rieser, Wikimedia Commons, CC-BY-SA-3.0 unportiert
  • Bild Seite 7 unten: Micha L. Rieser, Wikimedia Commons, CC-BY-SA-4.0 international
  • Bild Seite 25 oben: Micha L. Rieser, Wikimedia Commons, CC-BY-SA-3.0 unportiert
  • Bild Seite 25 unten: Roland Fischer, Wikimedia Commons, CC-BY-SA-3.0 unportiert

Ich weise die Urheber aber jeweils explizit darauf hin, dass wir das so handhaben. Bisher hat niemand widersprochen. Dann folgt eine eigene Klausel, die erklärt, dass das Dokument wahlweise mit CC-BY-SA 3.0 unportiert oder CC-BY-SA 4.0 international weiterverwendet werden kann. Obwohl cc-by-sa-3.0 unportiert eigentlich auch eine neuere Version der Lizenz ermöglichen würde, steht: "Bei Bildern beachten Sie die abweichende Urheberschaft und Lizenz." Ebenso wird der Link auf die jeweiligen Deed-Seiten angegeben: "Für den genauen Wortlaut der Lizenz siehe bei CC-BY-SA-3.0 unportiert https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de oder bei CC-BY-SA-4.0 international https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de." Damit die Übernahme aber auch in die Wikipedia klappt, habe ich auf diesen Zusatz bestanden, dass die Angabe der Urheberschaft, des Titels und der Lizenz auch "in der Versionsgeschichte (bei Wikis)" erfolgen kann. --Micha 15:07, 3. Dez. 2014 (CET)

Altfrid von Hildesheims (* um 800; † 15. August 874) Signatur

Unterschrift Altfrids

Der Hildhesheimer Kirchenmann und mittlerweile Heilige Altfrid hat im Jahre 864 auf einer Synode in Pîtres an der Seine ein Dokument unterschrieben. In jedem Fall ist die Unterschrift wohl gemeinfrei, die Frage, die ich mir stelle ist aber, wieso? Ich glaube ja, weil Unterschriften keine Schöpfungshöhe erreichen. So ist das mW zumindest im deutschen Recht. Gilt das aber auch im französischen Recht? Ist französisches Recht überhaupt anzuwenden? Schließlich liegt Pîtres zwar heute im Norden der Grande Nation, aber 864 gab es nur das Fränkische, nicht das Frankreich. Außerdem gab es all diese Gesetze ja im Jahre 864 gar nicht. Bestimmt wird man mir hier meine Fragen beantworten können. Grüße --Excolis (Diskussion) 19:54, 3. Dez. 2014 (CET)

Nebenbei der Herr ist lang genug tot.--Elektrofisch (Diskussion) 20:00, 3. Dez. 2014 (CET)
Das ist mir natürlich bewusst. Aber eine Schutzfrist an einem Werk kann nicht ablaufen, wenn es niemals Schöpfungshöhe hatte. --Excolis (Diskussion) 20:02, 3. Dez. 2014 (CET)
Regelschutzfristen laufen u.a. auch deshalb irgendwann ab, damit man sich keine Gedanken um das Urheberrecht in Mittelalter machen muss ;)
Im Ernst:
  • Werke werden in fast allen Ländern dieser Erde 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers gemeinfrei. Die einzige Ausnahme von dieser Regel gibt es beim editio princeps – also der Erstveröffentlichung eines zu Lebzeiten des Urhebers unveröffentlichten Werkes. In diesem Fall gibt es für den Erstveröffentlicher ein 50igjähriges Leistungsschutzrecht. Ein so prominenter wie umstrittener Anwendungsfall dieser Regelung ist die Himmelsscheibe von Nebra.
  • Wenn ein Werk keine Schöpfungshöhe erreicht ist es kein Werk im Sinne des UhrG. Alle übrigen Urheberrechtlichen Regelungen können dann mangels Rechtsobjekt keine Anwendung mehr finden. Das Objekt ist damit ausurheberrechtlicher Sicht gemeinfrei.
  • Grundsätzlich gilt räumlich wie zeitlich das Schutzlandprinzip – und damit hier in der de.WP das aktuelle Recht in den heute existierenden Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz.
Geht es DIr eigentlich nur um die Gedankenspielerei oder denkst Du echt, dass das bei einem so alten Objekt noch irgendweine Rolle spielen könnte?! // Martin K. (Diskussion) 20:45, 3. Dez. 2014 (CET)
Grundsätzlich finde ich die Thematik sehr interessant. Es geht mir aber auch darum herauszufinden, welche Lizenzvorlage af Commons die richtige ist. Aktuell ist das {{PD-Signature|Germany}}. --Excolis (Diskussion) 20:51, 3. Dez. 2014 (CET)
Ich würde {{PD-old-100}} nehmen, dann gibt es keine Diskussionen. // Martin K. (Diskussion) 01:01, 4. Dez. 2014 (CET)

Kann sich mal jemand die Bilder im Artikel anschauen? Ich glaube nicht, dass das so lizenzkonform ist.--SFfmL (Diskussion) 22:39, 6. Dez. 2014 (CET)

Lizenzkonform schon. Aber ob die Lizenz regelgerecht zustande gekommen ist, kann man bezweifeln:
  • Der Abgebildete hat sich dort selbst als Urheber eingetragen hat.
  • Die Photographin scheint Nina Elsässer zu sein.
  • Von der liegt aber keine eigene Genehmigung vor
  • Die Beschreibung „©Nina Elsässer“ scheint einer freien Lizenz zu wiedersprechen.
@DimetrioGiovanni: Sind sie wirklich der Inhaber der exklusiven Nutzungsreche (eine normale Pressephoto-Lizenz reicht nicht aus) und damit berechtigt, diese Aufnahmen unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen? Falls nicht benötigen wir diese Freigabe von Nina Elsässer. // Martin K. (Diskussion) 12:21, 7. Dez. 2014 (CET)

Bildübernahme aus einer EBay-Versteigerung

Leider kenne ich mich mit dem Urheberrecht in einem solchen Fall nicht aus, aber ich habe ein ungutes Gefühl bei dieser Sache. Es geht um die beiden nebenstehenden Dateien, die aus einer EBay-Versteigerung [1] herauskopiert worden sind. (Auf Commons wurden die Bilder auch schon hochgeladen und sind zur Löschung vorgeschlagen, siehe hier.)

Vielleicht kennt sich jemand von euch besser aus. Herzliche Grüße --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 17:31, 4. Dez. 2014 (CET)

Hey Alnilam! Werke werden 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Ob das hier der Fall ist, wissen wir also nur, wenn wir wissen, wann die Urheber (der/die Verfasser der Texte sowie der Fotograf) jeweils gestorben sind. Es ist die Aufgabe des Uploaders, hier Recherchen anzustellen. Zumindest der Name des Fotografen (Hans Drautz aus Heilbronn) ist ja bekannt, vielleicht ist damit mehr ermittelbar.
Falls das Todesjahr nicht gefunden werden kann, haben wir allerdings pragmatische Regelungen für solch alte Werke; hier konkret die 100-Jahre-Regel. Die wäre durchaus anwendbar, sodass das Foto hier lokal bleiben kann (im Gegensatz zu Commons – da müsste es wohl gelöscht werden, wenn das Todesjahr nicht ermittelt werden kann). Grüße, Yellowcard (D.) 19:10, 4. Dez. 2014 (CET)
Einschub: Da steht nicht Hans Drautz, sondern Haus Drautz; falls der Photograph sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat (was freilich niemals mit letzter Sicherheit festgestellt werden kann), gilt das Werk als anonym und wird 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei. --Abderitestatos (Diskussion) 19:37, 4. Dez. 2014 (CET)
Urgs, peinlich. Danke für die Korrektur. Was die anonymen Werke angeht: Das ist korrekt, aber eben aus dem von Dir genannten Grund, dass die Anonymität niemals nachgewiesen werden kann, berücksichtigen wir diese Norm hier nicht. Grüße, Yellowcard (D.) 20:00, 4. Dez. 2014 (CET)
Diese Seite der Geschichte ist mir mehr oder weniger klar. Für mich ergibt sich das Problem eher daraus, dass jemand bei Ebay Fotos seines Verkaufgegenstandes einstellt und diese Fotos dann hierher übernommen werden. Ist eine Abfotografie eines gemeinfreien Textes automatisch auch gemeinfrei? Oder muss der Fotograf nicht zumindest gefragt werden? --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 19:30, 4. Dez. 2014 (CET)
Ah, verstehe. Das ist eine durchaus umstrittene Frage, wobei die WMF sich klar positioniert, dass 2D-Reproduktionen keinen neuen Schutz begründen. Bei dem zweiten Bild kann man aber schon anzweifeln, dass es sich um eine 2D-Reproduktion handelt. Yellowcard (D.) 20:00, 4. Dez. 2014 (CET)
Bild 1 ist ebenso. Schaut euch mal das verlinkte Original an. Leicht gedreht und der Rand beschnitten, damit der Tisch nicht mehr zu sehen ist, auf dem die Seite beim Fotografieren lag. *seufz* Wie gesagt, es ist bloß mein Bauchgefühl, weil ich als Verkäufer ein bissl säuerlich wäre, wenn meine Verkaufsfotos plötzlich anderswo auftauchen und für gemeinfrei erklärt werden. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 20:06, 4. Dez. 2014 (CET)
Das Angebot bei ebay läuft ja noch. Es ist ein gewerblicher Verkäufer. Auf der einen Seite steigen mir die Nackenhaare wenn ich sehe wie da teilweise seltene bzw. sicher nicht mehr so leicht erreichbare kpl. Fachzeitschriften seitenweise verschippelt werden, auf der anderen Seite könnte ich mir vorstellen, an dessen Stelle mindestens säuerlich zu reagieren, wenn meine ebay-fotos ungefragt auf wiki auftauchen. Um die Sache abzukürzen: die Zeitung ist seit eben raus. Sobald die hier bei mir ist, gibts zweifelsfreie Fotos von dem Artikel auf commons und die können dann verlinkt werden. Kann leider keine große Zeit in die Sache stecken, wäre also nett wenn jemand dem betreffenden wikianer Bescheid gibt und aber auch sagt, dass das eine einmalige Sache war. Gruß! --Rikiwiki2 (Diskussion) 20:03, 5. Dez. 2014 (CET) noch was vergessen: Foto1 ist zweifelsfrei vor dem Hochladen zweifelsfrei bearbeitet (randbeschnitten) worden, das Original ist wegen Papierwölbung ohne weiteres als dreidimens. erkennbar.--Rikiwiki2 (Diskussion) 20:08, 5. Dez. 2014 (CET)
bitte diesen Abschnitt noch nicht ins Archiv verschieben. Diese Zeitung ist an mich unterwegs und sobald erhalten, stelle ich die 'richtigen' Fotos auf commons ein. Die um die es hier geht, scheinen ja inzwischen gecancelt worden zu sein. Gruß --Rikiwiki2 (Diskussion) 20:17, 8. Dez. 2014 (CET)
Hat jetzt nichts mit dem konkreten Fall, aber es gibt einige, die gezielt ihre Bilder z. B. auf e-bay hochladen z. B. ein Bild von einem Spielzeug oder einem Handy und dann darauf warten, dass jemand diese Bilder für die eigene Auktion verwendet um dann eine Abmahnung zu schicken. Somit sollte man grundsätzlich keine e-bay Bilder weiterverwenden. Zum konkreten Fall: Die Zeitung lässt sich doch recherchieren, ich meine es wäre von daher zumutbar, dass jemand bei der Zeitung zuvor nach dem Urheber des Fotos fragt, das gilt natürlich nur, wenn die Zeitung immer noch existiert, auch dann wenn die Zeitung irgendwann übernommen oder fusioniert wurde. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 22:03, 8. Dez. 2014 (CET)

Frage zu Bildrechten auf Redaktion:Bilder

Vielleicht könnte ein Sachkundiger sich diese Frage auf der Redaktion Bilder ansehen und beantworten: Wikipedia:Redaktion_Bilder#Bild_vom_Prototyp_Heinkel_HE270_von_1938_mit_dem_zivile_Kennzeichen_D-OEHF. Danke! -- Gerd (Diskussion) 17:11, 7. Dez. 2014 (CET)

Hi Gerd, danke für deine Frage. Wenn wir nicht wissen, wer der Urheber der Bilder war und ob er irgendwem die Nutzungsrechte eingeräumt hat, wird das nichts. Es sei denn, die Bilder sind älter als neunzig oder hundert Jahre. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:28, 8. Dez. 2014 (CET)
Schade. Trotzdem danke für die Antwort!! -- Gerd (Diskussion) 16:54, 9. Dez. 2014 (CET)

Es geht darum dass Logos die von amtlichen Wappen abgeleitet sind keine Schöpfungshöhe haben. Leider ist mir hier die Passage dieser Rechtsgrundlage verlorengegangen. Kann da jemand was zu sagen? (Da aktuell hier wohl die Löschschraube angedreht wurde.) GrüßeUser: Perhelion 22:03, 7. Dez. 2014 (CET)

Hallo Perhelion, es gibt nur eine Regelgrundlage. https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke stellt die Wikipedia-Position dar, dass die Wappen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften amtliche Werke im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG sein sollen. Damit wären sie selbst beliebig nutzbar und sofern das in Rede stehende Logo daraus durch einfache Bearbeitung/Umgestaltung entstanden ist (also ohne dass die „Abänderungsarbeit“ zu einem eigenständigen Schutz führen würde), wäre auch dieses abgeleitete Logo erlaubnisfrei nutzbar. Als „Rechtsgrundlage“ würde ich das aber nicht bezeichnen; vielmehr widerspricht die Wikipedia-Auffassung der herrschenden Literaturmeinung zur Bewertung von Wappen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften, bei denen es sich nämlich gerade nicht um amtliche Werke i.S.v. § 5 Abs. 1 UrhG handeln soll (siehe etwa Katzenberger in Schricker/Loewenheim, 4. Aufl. 2010, § 5 Rn. 68 m.W.N.). — Pajz (Kontakt) 22:12, 7. Dez. 2014 (CET)
Danke, ich habe mal hier die Archivsuche angeschmissen, aber was Konkretes habe ich auch nicht gefunden. Nur immer die Aussage – nein hat keine SH – das sieht man auch an den tausenden hier existierenden Sport-Logos, konkret geht es um dieses welches klar dem Wappen des Ortes entspricht. Ich hatte dazu aber mal wirklich (vor langer Zeit) was konkretes mit Wappen-Logos gelesen.User: Perhelion 22:24, 7. Dez. 2014 (CET)
  • Was Wappen angeht, wurde (Wie Pajz schon schrieb) in der Wikipedia lange und an vielen Stellen die Auffassung vertreten, dass es sich dabei um amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 1 UrhG handle und dieses somit gemeinfrei wären. Wie schon bei den Briefmarken (vgl. Loriot-Urteil) kann man diese pauschale Einordnung aber (auch angesichts der referenzierten Literaturmeinung) als widerlegt ansehen.
  • Und auch die im Logobereich jahrelang praktizierten extrem weitgefasste Gemeinfreiheitsauslegung gehört mittlerweile der Vergangenheit an (mehr dazu unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/angewandte_Kunst). Der Grund dafür, dass es da immer noch riesige Altbestände gibt, ist schlicht, dass man z.Z. noch vor einer Massenlöschaktion zurückschreckt und eine akzeptable Abwicklungsstrategie sucht.
  • Wenn das Wappen selbst jahrhunderte alt ist und/oder sein Urheber vor mehr als 70 Jahren verstarb, wäre es aus Altersgründen gemeinfrei. Wenn sich nun ein davon abgeleites Logo nur minimal unterscheidet und diese Veränderung selbst keine eigenständige Schöpfungshöhe erreichen, könnte man auch dieses als gemeinfrei ansehen.
    Wenn man wüsste, dass das Wappen von Hennef ein ausreichendes Alter hat, müsste man daher abwägen, ob die Vereinfachung und Generalisierung dieses Wappens im Logo Schöpfungshöhe erreicht oder nicht.
  • Unproblematisch wäre es, wenn die Schutzfrist des Logo selbst bereits abgelaufen wäre. Angesichts des 05 im Vereinsnamen ist das ja durchaus denkbar?!
// Martin K. (Diskussion) 14:54, 9. Dez. 2014 (CET)

Vom Gericht abgeschrieben

Der Text des Artikels Siriusfall ist weitgehend aus dem Urteil abgeschrieben. Ist das URV oder sind Urteile gemeinfrei? (Auch wenn nicht, sollte der Artikel umgeschrieben werden.)--SFfmL (Diskussion) 16:38, 9. Dez. 2014 (CET)

Urteile sind gemeinfrei. Und warum sollte man das umschreiben? Im Gegenteil, es ist vorteilhaft, möglichst nahe am Original zu bleiben. --Pölkky 16:39, 9. Dez. 2014 (CET)

Guten Tag,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich würde gerne einen Eintrag zu einem Unternehmen erstellen und das Logo als solches hochladen (wie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Telekom_Logo_2013.svg). Jedoch finde ich nicht das Formular dazu. Ich nahm an ich müsste auf diese Seite (https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Hochladen), jedoch ist mir diese gesperrt. --Gregor Lando (Diskussion) 14:25, 10. Dez. 2014 (CET)

@Gregor Lando: In der Wikipedia können nur Inhalte verwendet werden, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. Da letzteres bei Logos selten bis nie der Fall ist, hat man sich in der Vergangenheit damit beholfen in diesem Bereich von hohen Schöpfungshöhenanforderungen anzulegen, womit ein Großteil der Logos als gemeinfrei eingeordnet wurde. Da diese Haltung ist nach einem aktuellen Urteil nicht mehr haltbar ist, kann der aktuelle Bestand keine Richtschnurr mehr dafür sein, welche Logos hier verwendet werden dürfen und welche nicht. Unser aktuellen Politik ist daher, dass Logos grundsätzlich nur noch im Bildarchiv Commons hochgeladen werden sollen und nicht mehr hier in der lokalen Wikipedia.
  • Solltest Du selbst der Firma angehören, die dieses Logo führt und im Besitz der unbeschränkten exklusiven Nutzungsrechte ist, könnte ihr dieses z.B. unter der Lizenz CC-BY-SA veröffentlichen. Dies solltet ihr dann mittles dieser Textvorlage bestätigen.
  • Andernfalls wäre es gut, wenn Du uns mal schreiben könntest um welches Logo es konkret geht. Zum gemeinfreien Upload auf Commons kommen nämlich nur sehr, sehr einfach Zeichen in Frage.
// Martin K. (Diskussion) 15:10, 10. Dez. 2014 (CET)

Ich wollte wissen ob die Regelung mit dem normalen Text und so auch bei diesem http://www.thisispulp.co.uk/images/marketing/DEAF_HAVANA_LOGO_300dpi.jpg und diesem http://static.tumblr.com/aa1cf8601869b922dfe50b874e6e7403/ovievvc/0y3mkyk3f/tumblr_static_deaf-havana-fools-and-worthless-liars-2776.png greift. LG --XXnickiXx (Diskussion) 18:06, 16. Dez. 2014 (CET)

Das kannst du problemlos hochladen. Grüße --h-stt !? 18:41, 16. Dez. 2014 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. LG --XXnickiXx (Diskussion) 19:02, 16. Dez. 2014 (CET)
@XXnickiXx: Kleiner Nachtrag: Lade dieses Logo bitte auf Commons hoch. Ein lokaler Upload bringt bei diesem einfachen Logo keinerlei Vorteile und dort können es auch andere Sprachversionen nutzen. // Martin K. (Diskussion) 11:44, 17. Dez. 2014 (CET)
Danke für den Hinweis, werde ich gleich mal machen. LG --XXnickiXx (Diskussion) 14:30, 17. Dez. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: XXnickiXx (Diskussion) 23:37, 16. Dez. 2014 (CET)

Gleicher Text

hallo,

Auf der Seite: http://www.helios-kliniken.de/klinik/volkach/fachabteilungen/proktologie/behandlungsschwerpunkte/stuhlhalteschwaeche-inkontinenz.html

ist der gleiche Text(+ Überschrift) zu finden, wie auf der Wikipedia Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Stuhlinkontinenz

Beide Abschnitte haben die gleiche Überschrift: "Psychosoziale Aspekte der Stuhlinkontinenz"

Der Text ist 1zu1 kopiert, wer von wenn kopiert hat ist unbekannt...

lg (nicht signierter Beitrag von 93.222.64.83 (Diskussion) 00:34, 13. Dez. 2014 (CET))

Wie damit zu verfahren ist, steht auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:31, 14. Dez. 2014 (CET)

Logo auf dem Instrument

Darf ich das bei Aesculap-Werke einbauen? GEEZER… nil nisi bene 09:05, 17. Dez. 2014 (CET)

Ja, darfst du. Urheberrechtlich ist der Schutz ausgelaufen, da dieses Zeichen laut Unternehmensgeschichte (auf 1889 gehen) schon alt genug ist. Grüße --h-stt !? 11:38, 17. Dez. 2014 (CET)
Thx! GEEZER… nil nisi bene 16:12, 17. Dez. 2014 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GEEZER… nil nisi bene 16:12, 17. Dez. 2014 (CET)

Jackstädt-Stiftung

Logo zur Jackstädt-Stiftung, zu finden hier. Die ist Schöpfungshöhe erreicht? --Atamari (Diskussion) 23:38, 12. Dez. 2014 (CET)

Das dürfte als (fast) reines Textlogo eigentlich sogar auf Commons durchgehen. Weitere Meinungen? --Pölkky 00:55, 13. Dez. 2014 (CET)
Weitere Meinungen? --Atamari (Diskussion) 14:18, 14. Dez. 2014 (CET)
Atamari, merkliche abstrahierende Kreativleistung, keine erhöhten Schutzanforderungen mehr erkennbar – ich halte das für geschützt. (Sieht außerdem aus wie ein toter Hund in Rücklage, aber auch tote Hunde sind schutzbedürftig.) — Pajz (Kontakt) 18:01, 15. Dez. 2014 (CET)

Public Domain Bilder in Kalifornien

Hallo; ich wollte mal fragen, ob mir jemand mit diesem Bild weiterhelfen kann? In der englischen Wikipedia sind widersprüchliche Lizenzen angegeben. Die Frage wird wohl sein, ob das Portrait als Privatwerk des Künstlers gilt, oder als Werk des Bundesstaates Kalifornien. Der Staat veröffentlicht meines Wissens nach als Public Damain, womit die Datei auch im bildlosen deutschsprachigen Artikel verwendbar wäre. Für diesen Fall wären auch weitere Portraits von dieser Seite nutzbar. Das ist hier schon geschehen (als pd), allerdings ist dieses Bild aufgrund des Alters wohl ohnehin frei. Weiß jemand da mehr? Viele Grüße -- Jerchel 18:04, 13. Dez. 2014 (CET)

Ich denke, du schilderst die Problematik hier recht treffend: Der Lizenzstatus von en:File:FrankMerriam.jpg ist in der englischen Wikipedia widersprüchlich angegeben; zur Illustration von en:Frank Merriam kann das Bild dort aber wohl auf jeden Fall verbleiben, nach en-WP-Richtlinien eben als "fair use", wenn "PD-CAGov" nicht zutreffen sollte. Sollte es aber in Kalifornien tatsächlich als in staatlichem Auftrag geschaffenes Werk public domain sein (da bin ich auch überfragt - der als Quelle angegebene Link sieht "offiziell" aus, ist aber tot, wäre wohl in der en-WP-Community oder auf Commons zu klären), könnte das Bild wohl nach Commons. Und es ist hiesige Praxis, PD-US-Bilder von Commons auch in der deutschen Wikipedia einzubinden, auch wenn man das eigentlich skeptisch sehen könnte (da solche Bilder im Prinzip nur gerade in den US public domain sind). Gestumblindi 21:09, 13. Dez. 2014 (CET)
Das Bild ist auch auf dieser Seite zu finden; und hier handelt es sich defintiv um eine öffentliche Stelle. Kalifornien veröffentlicht wie die US-Bundesregierung und ein paar andere Staaten laut Commons Infoseite tatsächlich pd. Gruß -- Jerchel 11:53, 14. Dez. 2014 (CET)
Hm, wenn ein Bild auf der Website einer öffentlichen Stelle gezeigt wird, heisst das ja noch nicht zwingend, dass es auch in öffentlichem Auftrag entstand und damit unter PD-Kalifornien fällt... Gestumblindi 17:01, 14. Dez. 2014 (CET)
Das Problem dürfte hier die Kennzeichnung sein. Alternativ ließe sich eine Mailanfrage schreiben. Hier steht beispielsweise, Inhalte seien PD, für Bilder wäre es aber möglich, dass sie nicht ohne Genehmigung verwendet werden können. Nachtrag: Der tote Link soll jetzt wohl hierher führen, was widerrum auf die Seite von oben weiterleitet. Allerdings mit dem Vermerk "Photos courtesy California Department of General Services". Das könnte zumindest Hinweis auf ein öffentliches Werk sein. Gruß -- Jerchel 17:25, 14. Dez. 2014 (CET)
Jerchel, ohne Anfrage wirst du das nicht klären können. Die Rechtslage beim Hochladen ist aber dann jedenfalls heikel, wie Gestumblindi schon anmerkt; für die Annahme, dies wäre in Deutschland und Umgebung erlaubt, sehe ich jedenfalls keine Basis (zumal der Kongress im House Report sogar explizit angemerkt hat, dass „[t]he prohibition on copyright protection for United States Government works is not intended to have any effect on protection of these works abroad. Works of the governments of most other countries are copyrighted. There are no valid policy reasons for denying such protection to United States Government works in foreign countries, or precluding the Government from making licenses for the use of its works abroad.”, vgl. House Report, 59; das deutsche Urheberrechtsgesetz wiederum richtet sich auch bei der Beurteilung des Entstehens von UrhR-Schutz nach deutschem Recht, wo es sich aber gerade um kein amtliches Werk handelt). — Pajz (Kontakt) 17:04, 15. Dez. 2014 (CET)

unerlaubte Nutzung

Hallo Gibt's eine Vorgehensweise, wenn ich eine Quelle finde, die ein Bild aus der Wikipedia/Commons nutzt, ohne sich an die Lizenz CC-BY-SA hält (keine Nennung der Quelle/Urhebers)? --MAbW (Diskussion) 13:07, 15. Dez. 2014 (CET)

Dafür gibts WP:WN/M --Pölkky 13:10, 15. Dez. 2014 (CET)

Ich sehe hier einige mehr oder weniger wörtliche Übernahmen aus [2]. Das dürfte doch schon unter URV fallen, oder? --80.136.65.194 13:41, 14. Dez. 2014 (CET)

Hm, man müsste sich den Umfang der Übernahmen mal genauer anschauen. Aber dann stellt sich die Frage, wer von wem abgeschrieben hat... Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:45, 16. Dez. 2014 (CET)

Ist von eiem Fotografen Jean-Carl Keller, siehe auch hier. Ich habe allerdings starke Zweifel, dass Benutzer:Barfuss79 selbiger ist. Ich habe deswegen auch den Benutzer angsprochen (schon am 1. November), aber keine Antwort erhalten. Was also tun? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:16, 17. Dez. 2014 (CET)

Das Bild stammt vom Photographen Jean-Carl Keller, das ist richtig. Ich habe es aber von ihm persönlich bekommen und darf es verwenden. Man kann gerne seinen Namen dazu schreiben, bzw. ich habe bereits versucht, es selber zu tun, aber es hat offensichtlich nicht funktioniert. Ich bitte um Verzeihung, bin ein Neuling auf Wikipedia. (barfuss79)
Ich freue mich ja, dass du hier ein Bild reinstellst, aber das du es hier nach den Regeln der Wikipedia verwenden darfst, muss unbedingt dokumentiert werden. Ich glaube dir ja, aber so einfach ist es leider nicht. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:39, 18. Dez. 2014 (CET)
Auf der Benutzerseite habe ich es etwas weniger oberlehrerhaft beschrieben: Benutzer_Diskussion:Barfuss79#Bilderproblem. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 01:22, 18. Dez. 2014 (CET)
@Nightflyer: Das paßt schon, ich helfe dem Benutzer gerne, falls er das wünscht. Ich bin ja vor Ort (Augsburg) und wenn er meine Hilfe annimmt, sollte das Problem bald gelöst sein. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:26, 18. Dez. 2014 (CET)

Audiozitat

Für den Artikel Anneliese Michel möchte ich gern ein kurzes Audiozitat (20 bis 25s) einfügen.

Zum Hintergrund: Bei der Michel wurden über einen längeren Zeitraum Exorzismen durchgeführt, die von einem ausführenden Priester auf Kassette aufgenommen wurden. Dies geschah nach Meinung der auswertenden Literatur im Einvernehmen mit der Michel, um die darauf festgehaltenen Botschaften zu verbreiten. Dies ist wohl auch geschehen, Audiokassetten mit einem Zusammenschnitt sind in konservativen katholischen Kreisen weiter gegeben worden. Mit einem kurzen Audiozitat möchte ich die im Artikel angesprochene These, dass die Aussagen der Michel durch suggestive Fragestellungen gelenkt wurden, plastischer werden lassen.

Sprechen Urheberrechtsfragen oder mögliche Verletzungen des Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dagegen?--Offenbacherjung (Diskussion) 12:17, 4. Dez. 2014 (CET)

Der Priester hat ein Leistungsschutzrecht an den Tonaufnahmen nach § 85 UrhG, das nach den Bestimmungen des Absatz 3 fünzig bis siebzig Jahre nach bestimmten Ereignissen erlischt. Da die Aufnahmen aus dem Jahr 1976 stammen, brauchen wir uns leider gar nicht weiter ihnen zu beschäftigen, sie sind noch eine ganze Weile geschützt. Vielleicht mag sich ja jemand den Fall mal genauer ansehen und eine Zahl in den Ring werfen. Das hier ist übrigens meiner Meinung nach ein heißer Kandidat für das schrägste Werk, das wir hier je besprochen haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:16, 4. Dez. 2014 (CET)
Danke zunächst für die Antwort. Den Einwand mit dem UrhG habe ich befürchtet. Kann sich denn eine andere Bewertung ergeben, weil der Priester die Aufnahmen mit dem Ziel verbreitet hat, dass diese einem möglichst großen Publikum bekannt werden? Sozusagen eine offene Lizenz durch konkludentes handeln?--Offenbacherjung (Diskussion) 23:06, 5. Dez. 2014 (CET)
Nö. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:47, 6. Dez. 2014 (CET)

Danke--Offenbacherjung (Diskussion) 22:21, 11. Dez. 2014 (CET)

kannst Du nicht einfach den Priester bzw. seine Erben fragen. Vielleicht bekommst Du eine Freigabe. --HelgeRieder (Diskussion) 14:13, 16. Dez. 2014 (CET)
Der Priester lebt nicht mehr. Wo ich seine Erben finden soll? Selbst wenn, dann wäre es mir zuviel Aufwand. Aber: Die Aufnahmen wurden von ihm veröffentlicht, weil er die Aussagen der Dämonen unbedingt (also bedingungslos) verbreitet sehen wollte, auch durch Weitergabe (dazu habe ich eine Quelle vorliegen). Liegt hierin nicht die Einräumung des Rechts durch den Tonträgerhersteller, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen(§ 85 II UrhG)?
Um die Anmerkung von Gnom hinsichtlich des schrägsten Werks auf die Spitze zu treiben: Wie sieht es denn mit den Ansprüchen nach der VG Wort aus? Die enden ja erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Und die Aussagen stammen ja nach Sicht des Priesters aus dem Mund des Satans. Darauf will ich aber jetzt keine Antwort. --Offenbacherjung (Diskussion) 12:54, 18. Dez. 2014 (CET)
Offenbacherjung: Der Umfang der Rechteeinräumung würde sich nach der Zweckübertragungslehre nur auf direkt beabsichtigte Nutzungsarten beziehen. Einfaches Gegenbeispiel: Selbst wenn der Priester irgendwie konkludent ein Nutzungsrecht eingeräumt hätte, wäre nicht ersichtlich, warum es in seinem Interesse liegen sollte, dass die Aufnahme technisch verändert und verzerrt wiedergegeben wird. Folglich wurde dieses Recht im Zweifel auch nicht eingeräumt, und also genügt eine solche wie auch immer geartete Erklärung auch den Lizenzanforderungen von Wikipedia nicht. // Was „Aussagen aus dem Mund des Satans“ betrifft: Das kann insofern dahinstehen, als das Tonträgerherstellerrecht den Aufwand schützt, der für die Anfertigung der Aufnahme erforderlich ist. Es geht also nicht um einen Schutz dessen, was gesagt wird – das beträfe ein anderes Schutzrecht (nämlich den Schutz als Sprachwerk, § 2 UrhG, das auch nicht beim Prieser, sondern bei Frau Michel läge). (Auch die Frage hat schon die Gerichte beschäftigt, siehe OLG Frankfurt, Urt. v. 13.05.2014, 11 U 62/13 für die Zurechenbarkeit von göttlichen Eingebungen zum diese äußernden Menschen. Ich gehe allerdings bei einem 20s-Ausschnitt in so einem Kontext mal nicht davon aus, dass etwas Schützenswertes gesagt wurde.) — Pajz (Kontakt) 14:00, 18. Dez. 2014 (CET)

Bild von Film-Dreharbeiten

Hallo, es ist vielleicht keine Frage zum Urheberrecht, aber vielleicht spukt hier trotzdem jemand herum, der sich mit dem Thema auskennt :-) Es geht eher um die Rechte der Personen, konkret um eine Film-Aufnahme, und zwar diese. Ich habe ein ähnliches Foto aus einer ähnlichen Perspektive, bei der ebenfalls die meisten Personen nur von hinten zu sehen sind. Lässt sich sowas problemlos hier hochladen, oder stehen dem irgendwelche Rechte im Weg? Danke und Gruß --MdE 21:00, 13. Dez. 2014 (CET)

Um persönlichkeitsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfielt sich natürlich immer ein Modellrelease. Eine Ausführliche Darstellung der rechtlichen Situation findest Du unter Recht am eigenen Bild.
In diesem konkreten Fall halte ich persönlich die Aufnahme aus den folgenden Gründen für unproblematisch:
  • Zum einen ist dort eine Personengruppe im öffentlichen Raum zusehen, ohne dass ein einzelnes Individuum besonders hervorgehoben wäre.
  • Zum anderen machen die da ja nicht irgendwas, sondern drehen eine Szene zur wohl erfolgreichsten Fernsehfilmreihe der Republik. Und damit sind sie relative Personen der Zeitgeschichte (auch wenn die Rechtsprechung heute diesen Begriff nicht mehr verwendet).
Nur so interessehalber und weil ich mich dass schon im Tatort gefragt habe: Wo genau ist denn das? Der Bahnhof von Wiesbaden-Erbenheim sieht meines Wissens anders aus... // Martin K. (Diskussion) 22:16, 13. Dez. 2014 (CET)
Die Macher eines Tatort-Films sind doch keine Personen der Zeitgeschichte. Dass das Produkt eines Vorgangs berühmt und bedeutend ist, macht die Beteiligten an dem Produktionsvorgang nicht zu Personen der Zeitgeschichte; der Vorgang selbst müsste ein zeitgeschichtliches Ereignis sein. Der Drehvorgang ist ja sinnvollerweise keines. M.E. greift auch keine sonstige Ausnahme nach § 23 KUG. Es handelt sich bei den Personen weder um Beiwerk neben einer Landschaft (weil die Personen den Gesamteindruck des Bildes ausmachen), noch um Teilnehmer einer Versammlung, eines Aufzugs oder eines ähnlichen Vorgangs (weil es sich um keinen ähnlichen Vorgang handelt: sie verfolgen zwar einen gemeinsamen Zweck, aber die Rechtfertigung der Ausnahme ist, dass die Teilnehmer mit ihrer Abbildung rechnen müssen – das trifft nicht auf x-beliebige Mitarbeiter zu, die an einem abgeschiedenen Ort an einem Projekt arbeiten). Indessen wird man bei fast allen Abgebildeten davon ausgehen können, dass sie nicht erkennbar sind und es sich von vornherein um gar kein Bildnis handelt. Mein Eindruck der Rechtsprechung ist ein tendenziell ausuferndes Verständnis von Erkennbarkeit (Düsseldorfer Oberlandesrichter wollen Reiter erkannt wissen, weil Pferdefreunde das zugehörige Pferd erkennen; Hamburger Oberlandesrichter finden, dass auch ein 1mm groß abgebildeter Kunstflieger anhand seines in Rückenflug befindlichen Flugzeuges erkennbar ist, was dann allerdings selbst den BGH beim Zitieren dieser Entscheidung zu einem leichten Stirnrunzeln veranlasste). Ergo: M.E. gut denkbar, dass das rechtsverletzend ist. Wie man das jetzt bewertet, obliegt erstmal dir aber als Hochlader, wir prüfen das jedenfalls nicht systematisch ab. — Pajz (Kontakt) 16:49, 15. Dez. 2014 (CET)
Ok, danke für eure Meinungen! Blöd gefragt: Wenn ich das Bild „auf gut Glück“ hochlade und sich eine der Personen erkannt fühlt, könnte das außer ggf. der Löschung des Bildes irgendwelche ernsthaften Folgen für mich als Hochlader haben? Die Texttheorie habe ich natürlich durchgelesen, aber interessanter wäre die Praxis, mit der ihr euch offensichtlich auch gut auskennt :-)
@ Martin K.: Das war der Bahnhof Bad Nauheim Nord ;-)
Gruß --MdE 00:11, 17. Dez. 2014 (CET)
@MdE: Im Support-Team haben wir gelegentlich Anfragen von Leuten, die ihre Bilder entfernt haben möchten. Fälle, in denen das Auswirkungen auf den Uploader gehabt hätte (zivil- oder strafrechtlich), sind mir keine bekannt. Je nach Sachlage könnte man dann auch mit Unterstützung durch Wikimedia Deutschland oder die Wikimedia Foundation rechnen. Grüße, ireas (Diskussion) 00:43, 17. Dez. 2014 (CET)
Merci! Das reicht mir, um das Bild hochzuladen. Sollte doch was kommen, ist’s eben weg. Gruß --MdE 21:30, 18. Dez. 2014 (CET)

Auch das glaube ich nicht, das ist doch keine Eigenaufnahme. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 03:16, 18. Dez. 2014 (CET)

Nein, natürlich nicht. In den EXIF-Daten steht als Fotografin [3]. Als URV schnell gelöscht, Hochlader verwarnt. Grüße --h-stt !? 11:31, 18. Dez. 2014 (CET)

Fotografin Aura Hertwig

Zur Fotografin Aura Hertwig aus Charlottenburg gibt es offenbar nur wenig Informationen, in den Standardverzeichnissen (Fotografenkataloge und Ausstellungsverzeichnisse in der Essener UB) (fast) gar nichts. Ergooglebare Fotos von ihr stammen aus der Zeit zwischen 1890 und 1910 und wurden gelegentlich veröffentlicht. Ein von ihr erstelltes Foto von Ida Orloff, das im Nachlass Gerhart Hauptmanns liegt, habe ich eingescannt und bei Commons eingestellt. Bitte prüfen, ob es Bestand haben kann. mfg --Goesseln (Diskussion) 21:20, 20. Dez. 2014 (CET)

Goesseln, liegen dir denn die Lebensdaten von Frau Hertwig vor? — Pajz (Kontakt) 01:51, 21. Dez. 2014 (CET)
eben nicht, nichts, niente, außer ein paar Googeltreffern mit Fotos in einer Zeitschrift von 1900, Ausstellungsbeteiligungen und diesem Eintrag im Bildindex der Kunst und Architektur, wobei ich anderswo gefunden hatte, dass sie (auch?) in Charlottenburg tätig war.
Da fällt mir ein, dass ich diese Anfrage auch beim Portal:Fotografie bekannt machen kann.
--Goesseln (Diskussion) 10:33, 21. Dez. 2014 (CET)

Könnte dieses Foto von Ida Orloff File:I005469.jpg auch von Hertwig sein? Die derzeit angegebene Urheberschaft ist nämlich äusserst zweifelhaft und disponiert das Foto zur Löschung. --Túrelio (Diskussion) 17:22, 21. Dez. 2014 (CET)

Anonymes Spottgedicht 1947

S.E.D. wir danken dir]] Darf man sowas schon behalten? Ein fast gleiches Gedicht findet man unter http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD1_prod/LAKD1/de/Landesarchiv/_Service/Bisherige_Archivalien_des_Monats/2007/10_-_Zeitkritische_Dichtung_oder_Spottlied_ueber_die_heutige_demokratische_Bewegung/index.jsp mit dem Hinweis "unbekannter Dichter". -- Cherubino (Diskussion) 10:42, 19. Dez. 2014 (CET)

Ist schutzfähig, braucht also eine Freigabe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:11, 19. Dez. 2014 (CET)
Kann man dieses anonyme Werk eintragen unter Wikipedia:Countdown_zur_Gemeinfreiheit#1._Januar_2018 (1947+70)? -- Cherubino (Diskussion) 12:59, 19. Dez. 2014 (CET)
Cherubino, für sich betrachtet beißt sich das mit WP:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist: „Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke. Stattdessen benutzen wir die im Folgenden erläuterten pragmatischen Regelungen […]“ Ich gebe zu, dass das im vorliegenden Fall etwas schwer nachvollziehbar sein mag, weil die Publikation ja gerade möglichst anonym erfolgen musste. Grundsätzlich besteht aber stets die Gefahr, dass der Urheber seine Identität später einem Dritten gegenüber offenbar hat. Überdies könnte er auch im Register anonymer und pseudonymer Werke beim DPMA eingetragen sein, auch wenn das sehr klein ist. — Pajz (Kontakt) 01:49, 21. Dez. 2014 (CET)
Der Urherber des Bildes bin ja ich, nur der Text ist von 1947. So müsste man also nicht nur das Foto, sondern auch den Text (im Moment nur in der Bildbeschreibung) löschen. Das Veröffentlichen des Textes musste anonym erfolgen, und die kostelose Verbreitung war erwünscht und gewollt (Subversion), aber das ist eine andere Baustelle. -- Cherubino (Diskussion) 08:23, 21. Dez. 2014 (CET)
  • Man kann es drehen wie man will, Schöpfungshöhe wird es haben. Selbst als Anonymes Werk ist es 70 Jahre geschützt. Also ist es erst an 2018 wirklich frei verwendbar (Ist mir auch klar das der Urheber einr Verbreitung gewollt hat). --Bobo11 (Diskussion) 08:57, 21. Dez. 2014 (CET)
Nur so am Rande: Bin ich der einzige, der versucht ist, die beiden letzten Zeilen nach der Melodie von Supa Richie zu singen? --132.230.1.28 11:50, 22. Dez. 2014 (CET)

Kopien aus dem ANR auf eine eigene Benutzer(-unter)seite oder Benutzerdiskussionsseite

Hallo, wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn Artikel in Gänze (aber ohne Versionsgeschichte) auf eine Diskussionsseite bzw. Benutzerunterseite kopiert wird? Bin mir da nicht ganz sicher… --Filterkaffee (Diskussion) 10:25, 22. Dez. 2014 (CET)

Sofern mehrere Autoren mit schützenswertem Anteil am Artikel beteiligt waren, handelt es sich dann um eine URV. Unproblematisch ist das hingegen, wenn ausschließlich derjenige Autor den Artikel verfasst hat, der den Artikeltext dann per C&P verschiebt. Grüße, Yellowcard (D.) 12:00, 22. Dez. 2014 (CET)
Nein, ein neuer Benutzer hat den Artikel Gustav Nonnenmacher aus dem ANR zuerst auf seine Disk und danach auf eine Unterseite kopiert… Schaust Du Dir die beiden Seiten mal an
und löschst die entsprechend, wo das nötig ist (Versionsgeschichte etc.)? Bzw. wäre es möglich, dem Benutzer eine Kopie des Artikels in seinen BNR zu verschieben? Ansonsten werde ich ihm schreiben, dass er den Quelltext nur im Texteditor bearbeiten soll; dass er nicht einfach kopieren kann, hab ich ihm bereits geschrieben und denke, dass er jetzt erstmal abwartet. --Filterkaffee (Diskussion) 12:45, 22. Dez. 2014 (CET)

Datei:S-beispiele.png

Wie bekomme ich denn bitte dieses Bild s-Beispiele zu den Commons? Da ist eine Vorlage drin, die darauf hindeutet, daß man sie besser nicht nach Commons verschiebt. Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel. Ob sie zu recht drin ist, weiß ich nicht. Ich kenne mich mit den Rechten nicht so aus. Immerhin liegt das Bild aber jetzt schon seit 8 Jahren hier so herum, wird aber seit Jahren im Artikel Langes_s verwendet! --Der Barbar (Diskussion) 11:27, 21. Dez. 2014 (CET)

Das Problem liegt hier in der "keine Schöpfungshöhe". Das wird in der USA (und anderswo) bisschen anderes gesehen als bei uns. --Bobo11 (Diskussion) 12:00, 21. Dez. 2014 (CET)
Das sollte auch auf Commons unproblematisch sein. Grüße, Yellowcard (D.) 12:07, 21. Dez. 2014 (CET)
Habe es verschoben. Grüße, Yellowcard (D.) 12:14, 21. Dez. 2014 (CET)

Vielen Dank! Hier Beispiele Langes s ist wohl ein ähnlicher Fall! --Der Barbar (Diskussion) 12:18, 21. Dez. 2014 (CET)

Der Lizenz-Baustein keine Schöpfungshöhe hat eben zur Folge, dass die Verschiebwahrung eingebaut wird. --Bobo11 (Diskussion) 12:33, 21. Dez. 2014 (CET)
@Der Barbar: Habe es ebenfalls verschoben. Falls Du Windows-Nutzer bist, kannst Du Dir mal das Programm For The Common Good anschauen. Damit sind Verschiebungen – einmal für die de.wp eingerichtet – sehr einfach. Grüße, Yellowcard (D.) 12:38, 21. Dez. 2014 (CET)
Vielen Dank! --Der Barbar (Diskussion) 13:19, 21. Dez. 2014 (CET)

Vereinslogos

Hallo, ich habe einen Urheberrechtshinweis zu folgenden Logos bekommen:

  1. Datei:Sportfischerverein Eschelbronn.gif - Problem: Freigabe
  2. Datei:TTV Eschelbronn.png - Problem: Freigabe
  3. Datei:TV Eschelbronn.gif - Problem: Freigabe

Angeblich benötige ich eine Erlaubnis. Doch bei den letzten beiden Logos handelt es sich um dieses Gemeindewappen, ergänzt um Text oder eine einfache geometrische Figur. Das gleiche gilt für dieses Logo, das allerdings noch keinen Hinweis erhalten hat. Wie kann ich nun damit umgehen? --Nicor (Diskussion) 18:57, 25. Dez. 2014 (CET)

@Nicor: Da wir ja annehmen, dass Gemeindewappen als Amtliche Werke im Regelfall gemeinfrei sind, und die ziemlich einfachen Abwandlungen (Standardform und Vereinsname) keinen eigenständigen Schutz aufweisen dürften, habe ich das mal so versucht zu markieren (also bei #2, #3 und dem zusätzlich verlinkten Logo). Logo #1 ist dagegen schwieriger, das könnte wohl Schöpfungshöhe aufweisen. Dazu siehe bei Interesse WP:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst. Schöne Weihnachtstage wünscht Yellowcard (D.) 20:38, 25. Dez. 2014 (CET)

Bezirksplan

Bitte um Hilfe, da ich bei Lizenzen immer unsicher bin: Ich möchte einen Ausschnitt eines Bezirksplanes von Favoriten, Freytag & Berndt, ed. 1928, verwenden - ist das o.k. oder geht's (noch) nicht? Danke für jede Info, servus, --Michl → in memoriam Geos (Diskussion) 14:33, 26. Dez. 2014 (CET)

Hat sich erledigt, lt. Auskunft geht's leider nicht, servus, --Michl → in memoriam Geos (Diskussion) 14:07, 29. Dez. 2014 (CET)

SVG-Kopie einer hier liegenden JPG URV⁇

Kann es sein, dass hier eine kleine Fehleinschätzung in der Begründung vorliegt⁇ (Vorausgegangen ist diese Disku auf Englisch).User: Perhelion  22:15, 28. Dez. 2014 (CET)

Wie ich jetzt erste sehe gab es auch schon eine kurze Disku dazu hier: Benutzer Diskussion:Raymond#Hilfe bei URV. In der allerdings keine Rede davon ist die SVG zu entfernen.User: Perhelion  22:43, 28. Dez. 2014 (CET)
Also erstmal bitte ich darum, den Originalautor bei einer Umformatierung penibelst anzugeben. Dann: Ja, die Datei hat Schöpfungshöhe (als (literatur-)wissenschaftliche Darstellung). Nächstens: Entstammt das Bild irgendwie dem Buch? Das Urheberrecht könnte nämlich bei Herrn Eco liegen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:16, 29. Dez. 2014 (CET)
Freud ist offensichtlich mit urheberrechtlichen Dingen wenig vertraut. Die Dateibeschreibungsseite von c:File:Aedificium Labyrinth.svg wurde angepasst und kann bei Bedarf weiter optimiert werden. Falls eine URV vorliegen sollte, dann bereits bei der JPG-Version (siehe Gnom). --Leyo 12:09, 29. Dez. 2014 (CET)
Vielen Dank der Einschätzung, so in der Art habe ich mir das auch schon gedacht (nun wurden ja doch schon einige Personen hier involviert, auf der verlinkten Disku ist es leider wieder, mir nicht beabsichtigt, eskaliert). Allerdings wird dort zum selben Schluss gekommen. Also genaugenommen könnten beide Dateien nicht Commons fähig sein (was ich natürlich ebenfalls schade finden würde)?User: Perhelion  18:15, 29. Dez. 2014 (CET)
PS: Ich habe mal nach einer Quelle gesucht, da Freud die Frage ignoriert hat. Ist schon etwas peinlich auf Copyright zu pochen und es selber verletzt zu haben. Die Grafik entstammt eindeutig dem Buch, allerdings ist es sehr wahrscheinlich dass dieses selbst auf ein Original zurückgeht. Dabei fällt auf wie schief und krumm die Zeichnung eigtl. ist, also ebenfalls etwas peinlich für eine Verwendung hier.Quelle, wobei mit Hand nachgezeichnet worden zu sein scheintUser: Perhelion  18:49, 29. Dez. 2014 (CET)

URV durch Rhein-Zeitung

Benutzer:Steschke dürfte das hier interessieren. Interessanterweise hat die RZ heute im Tagesthema auch die Aufkündigung der Zusammenarbeit Bundesarchiv/Wikipedia, von daher ist diese URV dann doch ein wenig amüsant. [4] vs [5] (ich denke mal, die anderen Bilder kommen auch von Commons, sie sind übrinx auch in der RZ-Ausgabe von heute in Verwendung) --Odeesi talk to me rate me 13:57, 29. Dez. 2014 (CET)

Copyright © Rhein-Zeitung 2014 - Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt. - Weiterverwendung nur mit Genehmigung, siehe Impressum., Frechheit siegt, man kann es ja einfach versuchen. --Pölkky 14:12, 29. Dez. 2014 (CET)
Anscheinend lesen die hier mit... zumindest ist im ersten Bild der Gallerie nun ein CC-Hinweis und Urheberhinweis vorhanden. Benutzer:Martin Kraft dürfte sich für die Nutzung vom Bild von Martin Brandl, Benutzer:Steschke für die Nutzung vom Bild von Patrick Schnieder und von Adolf Weiland freuen. Die entsprechende Seite in der Offlineausgabe kann ich gerne den Photographen zur Verfügung stellen. --Odeesi talk to me rate me 15:02, 29. Dez. 2014 (CET)
Was ich nur nicht verstehe ist, dass sie es beim ersten Bild hin bekommen, die Lizenz korrekt anzugeben, dann aber bei den folgenden Bildern "versagen". Beste Grüße -- ST 21:49, 29. Dez. 2014 (CET)
Ursprünglich war es noch nichtmal beim ersten Bild so, ich denke mal, dass sie hier reingeschaut haben und dachten, dass es nur um das erste Bild geht. --Odeesi talk to me rate me 21:53, 29. Dez. 2014 (CET)
Ist das erste Bild in der Print-Ausgabe ohne Lizenzangaben etc.? -- ST 22:44, 29. Dez. 2014 (CET)
Da steht rein gar nichts von wegen Lizenzangaben drin... da sind einfach nur die Bilder abgebildet ohne alles... wie in "normalen" Zeitungsartikeln halt. --Odeesi talk to me rate me 23:03, 29. Dez. 2014 (CET)
PS: Du hast Mail.

Siehe meine Disk

Hallo Experten, ich habe mich (obwohl Admin) bislang mit URV-Fragen so gut wie nie befasst. Jetzt hat mich ein Bekannter gefragt, siehe Benutzer Diskussion:Wahldresdner#Versionen löschen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ist Löschen nötig? Gruß, --Wdd (Diskussion) 13:42, 29. Dez. 2014 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:54, 1. Jan. 2015 (CET)

Frage zu URV

Frage: Hier sieht es wirklich nach manipulierter Bilddateien aus. Der Melder wurde zwar gesperrt aber der Verdacht besteht ja noch, meiner Ansicht nach. Siehe: In der ersten Version 07:47, 31 December 2014 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pinodelavirgen1895.jpg sind die EXIF Daten von FADEC (Rechteinhaber) noch vorhanden, in der zweiten Version vom 15:37, 31 December 2014 wurde dann die manipulierte Version ohne EXIF Daten von FEDAC hochgeladen. Die Bilder https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fiestavirgendelpino_1900.jpg und https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pinodelavirgen1895.jpg stehen wirklich und dem Copyright von FADEC: Zitat Fedacseite: Para las empresas, corporaciones o instituciones de cualquier tipo, públicas o privadas, con o sin ánimo de lucro y para los particulares con fines comerciales o lucrativos la disponibilidad está sujeta a lo estipulado por la Ley de Propiedad Intelectual (Real Decreto Legislativo 1/1996, de 12 de Abril). Para cualquier uso de las imágenes, mas allá de la visualización, estos usuarios deberán contar con una autorización expresa de la FEDAC que pueden solicitar fondosaudiovisuales@fedac.org.

Das verstehe ich nun gar nicht warum da kein Admin etwas unternimmt. Braucht man auf Bildern die aus dem Ausland stammen nicht auf URV achten? Guten Rutsch und Gruß --Hansi Sprinter (Diskussion) 17:57, 31. Dez. 2014 (CET)

@Hansi Sprinter: Wenn die Datierung der Aufnahme korrekt und das Bild tatschächlich 120 Jahre alt ist, kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Urheber (=Photograph) vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Womit die Regelschutzfrist verstrichen und das ursprüngliche Photo gemeinfrei wäre. Die Behauptung eines Copyrights auf das Photo selbst wäre damit nichts anderes als eine Schutzrechtsberühmung.
Die Reproduktion (also der Scan des Photos) dürfte zwar jüngeren Datums sein, aber nach Ansicht der Wikimedia Foundation erreichen einfache 2D-Reproduktionen grundsätzlich keine Schöpfungshöhe - ein eigenständiges Copyright auf die Reproduktion dieses gemeinfreien Bildes bestünde damit also auch nicht.
Ergo: Das Photo ist als gemeinfrei anzusehen und zu Recht auf Commons. // Martin K. (Diskussion) 18:13, 31. Dez. 2014 (CET)
Wenn ich den Text bei Fedac richtig verstehe haben sie die Rechte übertragen bekommen bzw. erworben, die Bilder aufgearbeitet und digitalisiert. An der EXIF Datei kann man sehen, wann Fedac die Bilder digitalisiert hat. Siehe http://fotosantiguascanarias.org/tecnicas.php . Gut wenn alles dem Recht entspricht, dann schreibt eben die Organisation FEDAC was falsches auf ihrer Website. Fedac ist übrigens eine Stiftung. Grüße und Danke für die Erklärung --Hansi Sprinter (Diskussion) 18:24, 31. Dez. 2014 (CET)
Wie schon auf Commons: Dieses Archiv hat keine Rechte an den Bildern, siehe Schutzrechtsberühmung --Pölkky 18:38, 31. Dez. 2014 (CET)
@Hansi Sprinter: Wenn die Schutzdauer eines urheberrechtlich geschützen Werkes einmal abgelauf ist, ist da kein Recht mehr, was man übertragen könnte. Das Werk ist dann gemeinfrei und steht jedem zu uneingeschränkten unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
Leider scheinen gerade Archive immer wieder ein Problem mit dieser juristischen Tatsache zu haben und versuchen über irgendwelche Umwege eigene Rechte für die in ihrem Fundus befindliche gemeinfrei Archivalien geltend zu machen. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das (wie gesagt) nichts anderes als eine Schutzrechtsberühmung. Angesichts der öffentlichen Auftrags solcher Archive oder Stiftungen, halte ich so ein Verhalten für sehr fragwürdig.
P.S.: Nicht alles, was irgendwer irgendwo im Internet schreibt, ist auch war ;) // Martin K. (Diskussion) 18:53, 1. Jan. 2015 (CET)

Bitte mal jemand drüberschauen: alle acht Bilder dürften jedes für sich eine URV sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:07, 29. Dez. 2014 (CET)

Ich verstehe deine Äußerung zwar nicht, aber jedenfalls müsste für die gezeigten Bilder Freigaben geschickt werden. Könnte das jemand auf Commons entsprechend „taggen“? — Pajz (Kontakt) 00:06, 4. Jan. 2015 (CET)

Ich will keine Datei barbeiten, ich brauche einfach nur Hilfe

Ich habe eine Unmenge von fix und fertigen Kompositionen die sich im Bereich Schlager oder Wuppertaler Mundart bewegen. Das sollte nicht einfach verschwinden. M<ein Vater wurde wegen seines sozialen Engagement mit einem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Ich weise gerne auf die Webseite "Herbert-Heßler.de hin. Könnt ihr mir weiterhelfen? Grüße und alles Gute für 2015 nobbygitarr@gmx.de (nicht signierter Beitrag von 91.52.153.166 (Diskussion) 00:06, 31. Dez. 2014 (CET))

Hallo, hier können wir leider nicht richtig weiterhelfen. Grundsätzlich steht Wikimedia Commons als Mediensammlung zur Verfügung. Soweit ich die Beschreibung jedoch richtig verstehe, liegen die genannten Inhalte außerhalb des Projektrahmens (https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Project_scope/de), sodass hier wohl nicht der richtige Ort dafür wäre. Grüße, — Pajz (Kontakt) 00:10, 4. Jan. 2015 (CET)

2. CC-Lizenztextlesung

Ihr erinnert euch vielleicht noch an die Creative-Commons-Lizenztextlesung im September diesen Jahres. Morgen Abend gibt es die Fortsetzung, ab 19.00 Uhr im Livestream oder vor Ort in der Geschäftsstelle von Wikimedia Deutschland. Mehr Infos auf pb21.de. Grüße, ireas (Diskussion) 02:06, 17. Dez. 2014 (CET)