Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/06
Hallo,
könntet einer von euch mal sich die Diskussion anschauen: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Hoefler50#Espa.C3.B1a_ca.C3.B1.C3.AD Was müssen wir unternehmen? Danke
--Gruß Michael Hoefler50 Diskussion 14:09, 3. Jun. 2017 (CEST)
- Na, ein Gedicht aus den 1980ern ist wohl urheberrechtlich geschützt, oder, Hoefler50? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:29, 4. Jun. 2017 (CEST)
- Hallo @Gnom: Spielt das Land der Entstehung beim Urheberrecht eine Rolle? --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion 11:35, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Hallo Hoefler50, kurze Antwort: Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:10, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Hallo @Gnom: Spielt das Land der Entstehung beim Urheberrecht eine Rolle? --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion 11:35, 5. Jun. 2017 (CEST)
Commons Foto-Angaben Urheberrecht
Guten Tag, zwei Fragen: Vorbemerkung - ich habe die Freigabeerklärungen bzw. sie kommen - die Fotos sind noch nicht hochgeladen, werden dann mit "pending" versehen.
1. Fotos gemacht von Werken eines Künstlerduos - vom Künstlerduo selbst, auf meine Mailanfrage hin schrieben sie, sie hätten beide das Urheberrecht... schreib ich dann: Gezeigtes Werk: Titel und Name Künstlerduo - Fotograf: Künstlerduo?
2. noch komplizierter von einem anderen Projekt: Bild von einer Ausstellung, ich habe die Freigabeerklärung des Künstlers, den Namen des Fotografen weiß ich zwar, aber er hat seine ausschließlichen Nutzungsrechte an das Museum übertragen. Ich schreibe: Gezeigtes Werk - Name des Künstler, Ausschließliche Nutzungsrechte: Museum XY? Oder schreib ich "Gezeigtes Werk - Name des Künstlers, Fotograf - Name des Fotografen - Ausschließliche Nutzungsrechte Museum XY? --Gyanda (Diskussion) 01:13, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Im zweiten Fall brauchst Du zusätzlich noch die Freigabeerklärung des Museums, so wie ich das sehe. Im ersten Fall schreibst Du im "Permission"-Feld der Information-Vorlage auf Commons tatsächlich die beiden Namen hin, einen Autor kannst Du dann nicht angeben. Oder Du präzisierst halt "Name A ODER Name B" im Autor-Feld in Kombination mit "Permission". Beides sollte gehen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 10:48, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Die Freigabeerklärung des Museums kommt. --Gyanda (Diskussion) 14:07, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Wenn Du die nötigen Freigaben der jeweiligen Rechteinhaber besorgst, können auch wir vom Support-Team die Angaben entsprechend eintragen.
- Danke schön. Ich weiß jetzt nur nicht, ob ich von dem Fotografen, der ja seine Nutzungsrechte ganz abgegeben hat an das Museum auch noch trotzdem eine Freigabeerklärung brauche. --Gyanda (Diskussion) 14:07, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Wenn das Museum ein ausschließliches (und nicht nur ein vollumfängliches) Nutzungsrecht besitzt, dann kann tatsächlich nur das Museum die Freigabe erteilen. Dabei sollte sich das Museum natürlich bewusst sein, dass sie mit de CC-Lizensierung Ihr eigenes Nutzungsrecht nicht mehr ausschließlich ist, weil ja jetzt auch jeder andere die Bilder nutzen darf. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte dann auch in der Bildbeschreibung nicht mehr von einem "Ausschließlichen" sondern von einem "vollumfänglichen Nutzungsrecht" die Rede sein. // Martin K. (Diskussion) 11:49, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, Martin. Ich hatte ihnen zwar schon gemailt und ihnen auch deutlich gemacht, zu was sie mit dieser Lizenzierung ihre Zustimmung geben, maile ihn aber mit deiner Info noch mal. Ich will keine Missverständnisse. Ich weiß nun nur nicht, ob ich von dem Fotografen auch noch - obwohl er all seine Nutzungsrechte an das Museum abgegeben hat, doch noch ne Freigabe brauche. Das ist aber auch kompliziert :-)--Gyanda (Diskussion) 14:07, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Wenn das Museum tatsächlich das exklusive Nutzungsrecht hält, brauchst Du keine weiter Freigabe mehr. // Martin K. (Diskussion) 14:20, 5. Jun. 2017 (CEST)
- Danke, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast, Martin. Ich hatte ihnen zwar schon gemailt und ihnen auch deutlich gemacht, zu was sie mit dieser Lizenzierung ihre Zustimmung geben, maile ihn aber mit deiner Info noch mal. Ich will keine Missverständnisse. Ich weiß nun nur nicht, ob ich von dem Fotografen auch noch - obwohl er all seine Nutzungsrechte an das Museum abgegeben hat, doch noch ne Freigabe brauche. Das ist aber auch kompliziert :-)--Gyanda (Diskussion) 14:07, 5. Jun. 2017 (CEST)
Lizenz zu Bild
Warum sind eine Herausforderung, die Urheber auf meine Bilder? Alle sind gescannte Kopien von meiner Sammlung. Mehrere direkte Foto. Ich habe mehr von beiden Quellen. Selten sind die Quelle von vor 100 Jahren.
- Google hat diejenigen genommen, die ich früher gefragt, auf Wikipedia!
Rh+ 17:48, 17. Jun. 2017 (CEST)
- Bitte nochmal so formulieren, daß es auch verständlich ist .. welche Bilder ? Urheber ? Und: Bitte mit Signatur, danke --KarleHorn (Diskussion) 17:52, 17. Jun. 2017 (CEST)
- possibly, you better use uploads at [1] (there are upload forms in many languages) if you are not able to communicate in german language without machine translations. Then just follow the given upoad process step by step. Normally, pics are only "public domaine", if the author is death for >100 years, but a lot of exeptions apply. andy_king50 (Diskussion) 17:56, 17. Jun. 2017 (CEST)
- diese VM. Anfrage auf die laufende gloable Benutzersperre dieses Benutzers: m:Requests_for_comment/Global_ban_for_Yahadzija.--wdwd (Diskussion) 18:37, 17. Jun. 2017 (CEST) Info: und Hinweis in dieser Sache auf
JD {æ} 20:19, 17. Jun. 2017 (CEST)
Info: Dieses Benutzerkonto ist global gesperrt. --- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: JD {æ} 20:19, 17. Jun. 2017 (CEST)
Textplagiat https://de.wikipedia.org/wiki/Tetris#Geschichte
Mindestes der gesamte Textblock zur Geschichte des Spiels Tetris wurde 1 zu 1 übernommen: https://books.google.de/books?id=4nudCgAAQBAJ&pg=PT45&dq=Der+Russe+Alexei+Paschitnow,+damals&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiroer947XUAhUF7BQKHaCWAhYQ6AEIJzAA#v=onepage&q=Der%20Russe%20Alexei%20Paschitnow%2C%20damals&f=false
Im Artikel wird nur darauf hingewiesen, dass wichtige Informationen fehlen. Bei der Recherche derselben bin ich via Google-Books auf dieses Textplagiat gestoßen. Wie ist in solchen Fällen zu verfahren? (nicht signierter Beitrag von Deissler (Diskussion | Beiträge) 14:24, 11. Jun. 2017)
- Hallo Deissler! Erstmal zwei kleine Hinweise: neue Abschnitte hier (wie auch sonst auf Wikipedia-Diskussionsseiten) bitte unten anfügen, ich habe deine Frage daher entsprechend umplaziert. Und: Bitte signieren (habe ich für dich nachgetragen). Zur Frage: Ja, der Text wurde übernommen. Allerdings nicht von der Wikipedia aus diesem "Buch", sondern umgekehrt. Das "Buch" ist von 2015, der Wikipedia-Artikel mit diesen Formulierungen besteht schon länger. Ich setze "Buch" in Anführungszeichen, weil es sich wohl um eines der typischen on-Demand-Produkte handelt, die sich für ihre Inhalte grosszügig bei der Wikipedia bedienen. Das ist grundsätzlich auch erlaubt, wenn die Bedingungen der Lizenz eingehalten werden. Ob das bei diesem Buch der Fall ist, kann ich nicht sagen, weil die Google-Leseprobe nur einen Ausschnitt zeigt und ich daher nicht sehe, ob die von der Lizenz vorgeschriebene Nennung der Artikelautoren und der Lizenz evtl. in einem Quellennachweis am Ende des Buches erfolgt oder so. Sollte im Buch nirgends auf die Textherkunft aus der Wikipedia verwiesen werden, könnte man es unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print eintragen. Gestumblindi 17:52, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Oh, dann möchte ich mich zugleich entschuldigen und bedanken, Gestumblindi. deissler 19:58, 11. Jun 2017 (CEST)
- @Deissler: Du brauchst dich nicht entschuldigen, vielmehr Danke, dass du mit offenen Augen für unser Projekt da bist und es unterstützt. --Quedel Disk 13:26, 18. Jun. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 13:26, 18. Jun. 2017 (CEST)
this image is not in the Public Domain.
Kann mir bitte jemand erklären, ob eines der Fotos des US-amerikanischen Schriftstellers aus c:Category:Dinaw Mengestu hier gezeigt werden kann oder was es damit auf sich hat. --Goesseln (Diskussion) 22:36, 14. Jun. 2017 (CEST)
- Das "...not in the public domain" ist einfach nur ein (weiterer) Hinweisn darauf, dass WP kein grundsätzlicher Selbstbedienungsladen ist. Ansonsten stehen die Bilder unter der GDFL-1.2, was früher ja die Standard-Lizenz der WP war; außerdem gab es ja ein MB zur Einbindung solcher Dateien. Fazit: Benutze dioese Bilder wie so gut wie jede andere Commons-Datei (ja, ich weiß, die PD-US, die es hier nicht sind, gehören da nicht zu...) auch. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:46, 14. Jun. 2017 (CEST)
- danke für die Auskunft. --Goesseln (Diskussion) 22:59, 14. Jun. 2017 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 19:27, 18. Jun. 2017 (CEST)
AfD-Bilder
Mag sich mal jemand die Bilder-uploads von Benutzer:Northpower25 anschauen? Er hat zahlreiche Porträts von AfD-Politikern als own work hochgeladen - dem traue ich aber ncht so ganz. Meine Versuche mit Tineye haben nichts gebracht... --Concord (Diskussion) 01:41, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Google findets: http://www.afd-schleswig-holstein.de/index.php/landesverband/fraktion --M@rcela 01:46, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Ich hab die Bilder mal entsprechend getagged. // Martin K. (Diskussion) 02:04, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Danke! --Concord (Diskussion) 14:41, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Wobei sie hier höher aufgelöst sind als auf der AfD-Seite .... --Quedel Disk 14:53, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Danke! --Concord (Diskussion) 14:41, 10. Jun. 2017 (CEST)
- Ich hab die Bilder mal entsprechend getagged. // Martin K. (Diskussion) 02:04, 10. Jun. 2017 (CEST)
Waschschiff
Zur Bebilderung eines Artikels Benutzer:Salino01/Artikelbaustelle/Waschschiff würde ich gerne eine Darstellung eines Waschschiffs in Zürich (gebaut 1864 von Gottfried Semper) aufnehmen. Im Internet habe ich eine Darstellung hier und hier gefunden. Darf man das Bild auf Commons hochladen?--Salino01 (Diskussion) 08:14, 11. Jun. 2017 (CEST)
- der Autor ist seit 1879 t.o.t. >100 Jahre = aufgrund Alters "public domain" ("pd-old") = kann man hochladen. andy_king50 (Diskussion) 08:21, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Gottfried Semper vielleicht, aber der hat das Schiff erstellt. Über die Abbildung habe ich keine Daten.--Salino01 (Diskussion) 17:36, 11. Jun. 2017 (CEST)
Darf das Bild verwendet werden?
Ich bin mir fast sicher, dass dieses Bild nicht in der deutschen Wikipedia verwendet werden darf. Auf der verlinkten Seite steht zwar "gemeinfrei", aber wenn man auf commons nachliest, dann heißt es dort, dass das Bild möglicherweise nicht verwendet werden darf, wenn der Urheber nicht mindestens 70 Jahre tot ist. Das Bild stammt aus den späten 1970ern, deshalb kann diese Frist noch nicht verstrichen sein. Mich irritiert jedoch, dass das Bild schon eine ganze Weile auf Jeffrey Dahmer verwendet wird (was natürlich nichts heißen muss), aber bevor ich es entferne, möchte ich sicher stellen, dass ich nicht eine Regelung übersehe, nach der das Bild doch verwendet werden darf. Könnte jemand mit mehr Ahnung/Erfahrung dies einmal prüfen? Danke! --Seesternschnuppe (Diskussion) 19:01, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Ich habe das Bild entfernt. Die Lizenz ist hier ungeeignet. --Mikano (Diskussion) 19:52, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Im Prinzip hast du recht. Die Praxis ist hier aber uneinheitlich. Eigentlich gilt z.B. "public domain" auch für Bilder amerikanischer Bundesbehörden nur in den USA. Ausserhalb der USA und damit auch in D/A/CH sind solche Bilder geschützt. Trotzdem werden z.B. Bilder der NASA hier ganz breit verwendet, man braucht sich nur einen Artikel wie Mars (Planet) anzuschauen - wohl auch risikolos, da die US-amerikanischen Bundesbehörden ihre Rechte im Ausland üblicherweise nicht geltend machen, und da die Wikipedia ja letztlich ein amerikanisches Projekt ist, betrieben von der Wikimedia Foundation in den USA, dürfte ihnen das hier auch schwer fallen. Ein bisschen inkonsequent ist das aber schon, wenn man hier "eigentlich" nur Bilder einbinden will, die im D/A/CH-Raum frei weiterverwendet werden dürfen. Insofern könnte man genausogut dieses Foto von Dahmer verwenden, bei dem es ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass US-amerikanische Rechteinhaber, die innerhalb der USA anscheinend gar keine Rechte an diesem Foto haben, nun einen Weiternutzer z.B. in Deutschland belangen würden. Gestumblindi 19:59, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Danke an euch beide. Wieder was dazu gelernt. :-) Gruß --Seesternschnuppe (Diskussion) 20:40, 11. Jun. 2017 (CEST)
- Im Prinzip hast du recht. Die Praxis ist hier aber uneinheitlich. Eigentlich gilt z.B. "public domain" auch für Bilder amerikanischer Bundesbehörden nur in den USA. Ausserhalb der USA und damit auch in D/A/CH sind solche Bilder geschützt. Trotzdem werden z.B. Bilder der NASA hier ganz breit verwendet, man braucht sich nur einen Artikel wie Mars (Planet) anzuschauen - wohl auch risikolos, da die US-amerikanischen Bundesbehörden ihre Rechte im Ausland üblicherweise nicht geltend machen, und da die Wikipedia ja letztlich ein amerikanisches Projekt ist, betrieben von der Wikimedia Foundation in den USA, dürfte ihnen das hier auch schwer fallen. Ein bisschen inkonsequent ist das aber schon, wenn man hier "eigentlich" nur Bilder einbinden will, die im D/A/CH-Raum frei weiterverwendet werden dürfen. Insofern könnte man genausogut dieses Foto von Dahmer verwenden, bei dem es ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass US-amerikanische Rechteinhaber, die innerhalb der USA anscheinend gar keine Rechte an diesem Foto haben, nun einen Weiternutzer z.B. in Deutschland belangen würden. Gestumblindi 19:59, 11. Jun. 2017 (CEST)
Hat dieses Logo Schöpfungshöhe in Deutschland?
Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an einem Artikel und habe mich gefragt, ob dieses Logo wohl bereits Schöpfungshöhe erreicht oder simpel genug ist (diese Erdkugel besteht ja nur aus ein paar simplen geometrischen Figuren, oder?), damit ich es einfach bei Wikipedia hochladen kann.
Vielen Dank!
--Benedikt Magnus (Diskussion) 17:05, 1. Juni 2017 (CEST)
- Hallo Benedikt Magnus, wenn man davon ausgeht, dass der Globus Gemeingut ist, kann man das vertreten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:36, 4. Jun. 2017 (CEST)
- Ich würde Benedikt vom Hochladen abraten: der Globus ist zwar Allgemeingut, aber durch die Zifferblattähnliche Umrandung eindeutig künstlerisch gestaltet. Von den Schriften ist eine deutlich erkennbar keine Botschrift, sondern künstlerisch gestaltet.--Chianti (Diskussion) 00:00, 17. Jun. 2017 (CEST)
Bild eines verstorbenen Künstlers, der darauf ein eigenes Werk in den Händen sichtbar hochhält
Ich arbeite an einer neuen Wikipedia-Seite über einen 1996 verstorbenen Kunstmaler (Hans Nowak). Diese Seite möchte ich mit einem Foto des Künstlers illustrieren (aufgenommen durch meine Schwester etwa 1980), das den Künstler als frontales Portrait zeigt, er hält dabei ein eigenes Werk sichtbar in den Händen. Da es mir um das Foto des Künstlers geht, würde ich ggfs. einen Ausschnitt erstellen, auf dem das abgebildete Werk nur zum Teil zu sehen ist. Ist dadurch das in den Händen gehaltene Werk des Künstlers "Beiwerk" oder muss ich für die Veröffentlichung auf Wikipedia Deutschland eine Einverständniserklärung der Erben (Kinder) des Künstlers für die zur-Schau-Stellung des darauf teilweise abgebildeten Kunstwerkes einholen? Betr. Portrait-Foto des Künstlers ist meine Schwester mit der Veröffentlichung auf Wikipedia einverstanden - bei gut 20 Jahre zurückliegendem Tod des Künstlers würde ich die Erben sicherheitshalber um Einverständnis zur Veröffentlichung des Fotos betr. postmortalem Persönlichkeits-Schutz bitten (wenn auch die Schutzfrist ggfs als abgelaufen gelten dürfte...). --Hanfried Gehlig (Diskussion) 06:32, 9. Jun. 2017 (CEST) Kopie von WP:RB --Flominator 08:58, 9. Jun. 2017 (CEST)
- @Hanfried Gehlig: Sofern die Malerei nur noch als gerinfügiger Ausschnitt zu sehen ist, dürfte das als Beiwerk durchgehen. Der Künstler ist nun nicht so bekannt, dass er ein überaus langes Bildnisrecht genießen würde (siehe Postmortales Persönlichkeitsrecht), so das man auch ohne Frage das Foto verwenden darf - zumal es ihn in seiner Arbeitsposition darstellt. Falls die Erben dennoch gefragt werden, bitte ans WP:Support-Team weiterleiten. --Quedel Disk 13:24, 18. Jun. 2017 (CEST)
Urheberrecht bei geerbten Fotografien
Ich würde gerne mehrere Fotografien aus dem Archiv meines verstorbenen Urgroßvaters veröffentlichen, dessen Urheberrecht mit der Vererbung vor zehn Jahren auf mich, den rechtmäßigen Erben, übergegangen ist (s. a. § 28 UrhG). Welche Lizenz muss ich in diesem Fall angeben? --Opernkomponist (Diskussion) 20:03, 12. Jun. 2017 (CEST)
- Die, die dir am besten gefällt (sofern sie WP-kompatibel ist)! Als Erbe verfügst Du mehr oder weniger uneingeschränkt über die Erbmasse und kannst damit nahezu komplett nach eigenem Gutdünken walten und schalten. Eine Veröffentlichung aus einer Erbmasse heraus unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer Veröffentlichung durch den Urheber persönlich. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 20:17, 12. Jun. 2017 (CEST)
- Die Rechte enden jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das sollte irgendwie angegeben werden. Wir haben dafür noch keine Vorlagen oder Ähnliches. --M@rcela 20:53, 12. Jun. 2017 (CEST)
- Es gibt grundsätzlich schon Künstlertemplates, die kann man auch für jeden Fotografen anlegen. Man kann aber einfacher auch beim Urheber die Lebensdaten dazu angeben, wie z.B. bei nebenstehendem Bild. -- Herby 20:00, 13. Jun. 2017 (CEST)
- Dein Beispiel könnte man übrigens problemlos nach Commons verschieben: Der Urheber ist 1940 gestorben (seine Werke sind also gemeinfrei in DACH) und die Postkarte wurde lange vor 1923 veröffentlicht (1908), ist damit auch in den USA eindeutig public domain. Die URAA-Problematik betrifft nur Werke mit Erstveröffentlichung 1923 oder später. Gestumblindi 22:51, 13. Jun. 2017 (CEST)
- ... worum ich mich nun gekümmert habe, die Postkarte ist jetzt auf Commons :-) Gestumblindi 15:17, 16. Jun. 2017 (CEST)
- Danke! Ich habe auch den Link zur Fotografenbiographie korrigiert. Die Albertina hat leider irgendwann ihre Datenbank umgebaut, sodass alle Links nun ins Leere führen und Fundstellen noch umständlicher zu verlinken sind ... -- Herby 21:23, 18. Jun. 2017 (CEST)
- ... worum ich mich nun gekümmert habe, die Postkarte ist jetzt auf Commons :-) Gestumblindi 15:17, 16. Jun. 2017 (CEST)
- Dein Beispiel könnte man übrigens problemlos nach Commons verschieben: Der Urheber ist 1940 gestorben (seine Werke sind also gemeinfrei in DACH) und die Postkarte wurde lange vor 1923 veröffentlicht (1908), ist damit auch in den USA eindeutig public domain. Die URAA-Problematik betrifft nur Werke mit Erstveröffentlichung 1923 oder später. Gestumblindi 22:51, 13. Jun. 2017 (CEST)
- Es gibt grundsätzlich schon Künstlertemplates, die kann man auch für jeden Fotografen anlegen. Man kann aber einfacher auch beim Urheber die Lebensdaten dazu angeben, wie z.B. bei nebenstehendem Bild. -- Herby 20:00, 13. Jun. 2017 (CEST)
- Die Rechte enden jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das sollte irgendwie angegeben werden. Wir haben dafür noch keine Vorlagen oder Ähnliches. --M@rcela 20:53, 12. Jun. 2017 (CEST)
Frage zu Bild
Hallo,
ich der "Künstler" Malte Kebbel und die Fotografin wollen diese Foto auf Wikipedia hochladen, nun unsere Frage ist die Lizenz dazu richtig eingestellt? Und kann man das Foto dann auf Wikipedia z.b. https://de.wikipedia.org/wiki/Malte_Kebbel einstellen? oder muss man da noch bestimmte genehmigungen einsenden, ausfüllen?
mit freundlichen Grüssen.
--Maltekebbel (Diskussion) 15:15, 18. Jun. 2017 (CEST)
- Hall @Maltekebbel:. Da du das Foto nicht selbst gemacht hast, sollte die Fotografin eine Freigabeerklärung wie unter WP:Bildfreigaben schicken. Lizenz ist in Ordnung, du hattest jedoch die Vorlagen von Wikimedia Commons genommen anstelle der von hier (ist nun korrigiert). --Quedel Disk 19:26, 18. Jun. 2017 (CEST)
- OK, danke. Ich werde es Ihr so weiterleiten, dass Sie es euch so sendet. --Maltekebbel (Diskussion) 19:50, 18. Jun. 2017 (CEST)
- Hall @Maltekebbel:. Da du das Foto nicht selbst gemacht hast, sollte die Fotografin eine Freigabeerklärung wie unter WP:Bildfreigaben schicken. Lizenz ist in Ordnung, du hattest jedoch die Vorlagen von Wikimedia Commons genommen anstelle der von hier (ist nun korrigiert). --Quedel Disk 19:26, 18. Jun. 2017 (CEST)
Bilder mit Copyright
Ich habe für mehrere Bilder beim Rechteinhaber angefragt, ob ich diese auf der Wikipedia verwenden darf. Dieser hat mir per Mail die Verwendung für Wikipedia gestattet, die Bilder stehen nach wie vor aber unter deren Copyright. Damit kann ich die Bilder auf Wikipedia leider nicht verwenden, oder? --Miles.world (Diskussion) 09:28, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Das Copyright hat mit einer Verwendung auf Wikipedia nichts zu tun. Der Urheberrechtsinhaber muss aber über OTRS bestätigen, dass die Bilder - auch außerhalb der Wikipedia - genutzt und verändert werden dürfen. --Magnus (Diskussion) 09:33, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ergänzend: Freie Lizenzen bauen auf dem Urheberrecht bzw. Copyright auf und stehen damit nicht im Widerspruch zu diesem. In der Wikipedia werden aber nur Lizenzen akzeptiert, welche die (auch kommerzielle) Weiternutzung durch jedermann gestatten, wie die CC-BY-SA. Wenn der Rechteinhaber nicht damit einverstanden ist, eine entsprechende Freigabeerklärung - siehe Textvorlage - abzugeben, können wir seine Bilder in der Tat nicht verwenden. Freigaben nur "für Wikipedia" werden nicht akzeptiert. Gestumblindi 12:54, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Danke für die Ergänzung, welche es für mich nun klar macht. Ich werde mich noch einmal mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen. --Miles.world (Diskussion) 15:39, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ergänzend: Freie Lizenzen bauen auf dem Urheberrecht bzw. Copyright auf und stehen damit nicht im Widerspruch zu diesem. In der Wikipedia werden aber nur Lizenzen akzeptiert, welche die (auch kommerzielle) Weiternutzung durch jedermann gestatten, wie die CC-BY-SA. Wenn der Rechteinhaber nicht damit einverstanden ist, eine entsprechende Freigabeerklärung - siehe Textvorlage - abzugeben, können wir seine Bilder in der Tat nicht verwenden. Freigaben nur "für Wikipedia" werden nicht akzeptiert. Gestumblindi 12:54, 19. Jun. 2017 (CEST)
Mal davon abgesehen, dass der Dateiname wirklich ungeeignet ist, sollte mal einer, der sich damit auskennt, den Neubenutzer Thomas Gyöngy (siehe auch Thomas Gyöngy) auf Urheberrecht aufmerksam machen. Er ist wohl eher nicht der Fotograf Urban Ruths. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:30, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Das Foto stammt aus einer Spiegelreflex mit eher guter Optik. Das Bokeh spricht eigentlich sogar für eine Festbrennweite. Auch wenn keine EXIF existieren, das ist kein Schnappschuß vom Telefon. Warum hier Thomas Gyöngy identisch mit Urban Ruths sein sollte, wird nicht klar. --M@rcela 22:40, 19. Jun. 2017 (CEST)
- (BK)Ja, da hab ich auch meien Zweifel. Das Foto ist eine eher im Bereich einer gestellten, profesionellen Aufnahme ein zuordnen (=kein 08/15 Fan-Schnappschuss). ICh denke auch, dass da eine Freigabe her muss.--Bobo11 (Diskussion) 22:42, 19. Jun. 2017 (CEST)
- gilt übrigens auch für das foto des herrn sd (?) unter File:ThomasPerle.jpg (Thomas Perle). --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:45, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ich tippe mal ganz blind auf 1,8/50 mit f/4 bis f/5,6 --M@rcela 22:47, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Falsch getippt Ralf=). Wenn Metadaten stimmern Canon 500 (also Cropfaktor) und 18mm. Das es eine Weitwikel sit sieht man ihm übriegs an (Hände sind zu gross).--Bobo11 (Diskussion) 22:53, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ok, so tief habe ich nicht gegraben, ich habe nur geraten. --M@rcela 22:54, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Falsch getippt Ralf=). Wenn Metadaten stimmern Canon 500 (also Cropfaktor) und 18mm. Das es eine Weitwikel sit sieht man ihm übriegs an (Hände sind zu gross).--Bobo11 (Diskussion) 22:53, 19. Jun. 2017 (CEST)
- (BK)Ja, definitiv auch gute Studioaufnahme. Und der Fotograf findet sich sogar in den Metadaten. Auch hier Freigabe, wenn nicht geklaut ist, ist die auch so ein grosses Problem. Wenn die Künstler-Argentur schlau war, hat sie sich Fotos mit vollen Verwertungsrechten gekauft. Das da eine Künsterargentur dahinter steckt ist nicht ganz von der Hand zu weissen.--Bobo11 (Diskussion) 22:50, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Ich tippe mal ganz blind auf 1,8/50 mit f/4 bis f/5,6 --M@rcela 22:47, 19. Jun. 2017 (CEST)
- gilt übrigens auch für das foto des herrn sd (?) unter File:ThomasPerle.jpg (Thomas Perle). --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:45, 19. Jun. 2017 (CEST)
- Das sind offensichtliche URVs auf Commons, sie kommen dort doch ständig vor. Es gibt entsprechende Prozesse, die kann man einfach anstoßen, anstatt hier einen Abschnitt im „sollte mal einer“-Tenor zu eröffnen. Habe das mal übernommen. Yellowcard (D.) 23:00, 19. Jun. 2017 (CEST)
- nicht so mein ding, la oder sla auf commons. daher stoße ich besser an als einfach nur vorüberzugehen. ich kann nicht alles, aber das, was ich hier kann, kann ich gut. --Informationswiedergutmachung (Diskussion)
Moin,
für amtliche Werke gelten ja andere urheberrechtliche Regeln als üblich. Heißt das, wir behandeln das Abschreiben daraus nicht als URV? Konkret geht’s mir um obigen Artikel, der fast vollständig aus dem Bundesgesetzblatt und dem Bundesanzeiger abgekupfert ist (hier nachzulesen). Darf das so? — Máel Milscothach D 23:03, 20. Jun. 2017 (CEST)
- Das BGBl ist vollständig amtliches Werk, im Bundesanzeiger erscheinen auch Beiträge, die nicht darunter fallen. Das muss man im Einzelfall ansehen. Grüße --h-stt !? 16:17, 22. Jun. 2017 (CEST)
Porträts aus Reichstags-Handbüchern von vor 1923
Hallo, die Personenbilder aus den Reichstags-Handbüchern sind häufig nur auf Wikipedia.de und nicht auf Commons abgelegt. Sie haben einen Vermerk, dass sie in Deutschland gemeinfrei sind, ggf. aber nicht nach amerikanischem Recht und deshalb nicht automatisch auf Commons gezogen werden dürfen (Beispiel: Datei:Schreck, Paul.jpg). Nun betrachtet Commons aber alle Bilder von vor 1923 ohnehin als gemeinfrei - würde das nicht bedeuten, dass alle Bilder aus den ausreichend alten Reichstagshandbüchern nach Commons können? --Rudolph Buch (Diskussion) 14:25, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Wir haben dazu die Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden. Die setzt voraus, dass du vor dem Upload nach dem Urheber recherchierst. Und Commons behandelt NICHT alles, was vor 1923 erschienen ist, als frei. Streng genommen gilt das nur für US-Werke, bei Werken aus dem Rest der Welt wird im Einzelfall auch gelöscht. Vor allem aber darfst du Bilder, die auf Commons mit einem pre-1923-Lizenzbaustein liegen, nicht ohne weitere Recherche in der de-WP einbinden. Das sagt der Baustein ja auch ausdrücklich. Wenn du die Bilder also in der de-WP nutzen willst, musst du dir die Arbeit der Recherche nach dem Urheber machen. Grüße --h-stt !? 16:21, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Dem Baustein nach fallen die Reichstagshandbücher aber nicht unter die von Dir verlinkte "Pragmatische Regelung", sondern unter den "Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965)" (auf der gleichen Seite, einige Absätze höher). Die Einzelrecherche kann hier offenbar entfallen, weil der Urheber (das Reichstagsbüro) ja bereits bekannt ist, aber keine Urheberrechte hat. Was empfiehlst Du? Verschieben und schauen, ob sie auf Commons akzeptiert werden? --Rudolph Buch (Diskussion) 16:44, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Nein, das Foto hat immer eine natürlich Person gemacht. Der Sonderfall mit der juristischen Person bezieht sich zB auf Landkarten, an denen sehr viele individuelle Menschen anhand einer genauen Vorgabe im Auftrag einer juristischen Person mit vielen einzelnen kleinen Beiträgen arbeiten. Bei einem Foto gibt es immer einen Urheber. Grüße --h-stt !? 17:30, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Hm, das bekomme ich nicht in Übereinstimmung mit der Aussage Das KUG galt für „Werke der bildenden Künste und der Photographie“. Ließ eine juristische Personen des öffentlichen Rechts ein solches Werk als Herausgeber erscheinen und gab das Werk den Namen des Urhebers nicht an, so wurde sie, „wenn nicht ein Anderes vereinbart ist“, als Urheber des Werkes angesehen (§ 5 KUG) auf der verlinkten Seite. Nach Deiner Darstellung dürfte Template:Bild-PD-§134 ja gar nicht eingesetzt werden. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:53, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Nein, das Foto hat immer eine natürlich Person gemacht. Der Sonderfall mit der juristischen Person bezieht sich zB auf Landkarten, an denen sehr viele individuelle Menschen anhand einer genauen Vorgabe im Auftrag einer juristischen Person mit vielen einzelnen kleinen Beiträgen arbeiten. Bei einem Foto gibt es immer einen Urheber. Grüße --h-stt !? 17:30, 22. Jun. 2017 (CEST)
- Dem Baustein nach fallen die Reichstagshandbücher aber nicht unter die von Dir verlinkte "Pragmatische Regelung", sondern unter den "Sonderfall: Juristische Person des öffentlichen Rechtes als Urheber (bis 1965)" (auf der gleichen Seite, einige Absätze höher). Die Einzelrecherche kann hier offenbar entfallen, weil der Urheber (das Reichstagsbüro) ja bereits bekannt ist, aber keine Urheberrechte hat. Was empfiehlst Du? Verschieben und schauen, ob sie auf Commons akzeptiert werden? --Rudolph Buch (Diskussion) 16:44, 22. Jun. 2017 (CEST)
Reproduktionsfotografien
Das Berufungsurteil in Sachen Reiss-Engelhorn aus Stuttgart ist da: [2]. Das OLG Stuttgart ist der Meinung, dass Reproduktionsfotografien urheberrechtlich geschützt sind und dass man außerdem nicht ohne Erlaubnis des Museums Fotos nach Commmons hochladen darf, die man in den Räumen des Museums gemacht hat. Die Revision ist zugelassen. --Code (Diskussion) 10:11, 9. Jun. 2017 (CEST)
- Interessant dazu finde ich BGH 30.10.1968 I ZR 52/66 "Reprint". Demzufolge dürfte das Vervielfältigen und Weiterverbreiten von 25 Jahre alten Abbildungen gemeinfreier Gemälde bzw. Werke problemlos möglich sein (Scan von vergriffenen Bildbänden oder Ausstellungskatalogen z.B.). Bei aktuellen, nicht selbst angefertigten Abbildungen könnte die im Urteil genannte Unbilligkeit das Weiterverbreiten beschränken.--Chianti (Diskussion) 11:27, 23. Jun. 2017 (CEST)
Nächste evtl. Massenlöschung Microsoft
FYI: Momentan gibt es eine kleine bis jetzt überschaubare Diskussion auf Commons:Commons:Deletion requests/Files in Category:Windows logos with wordmarks (und Unterkategorien). -- User: Perhelion 21:36, 7. Jun. 2017 (CEST)
- Sind bzw. werden noch gelöscht. Commons akzeptiert wohl keine Logos mehr, da eine freie (auch illegale) Verwendung gegen Markenrechte verstoßen kann. Dateien sollen wohl zu jedem beliebigen Zweck frei verwendet werden können. Das Windowszeichen kann aber in der USA Urheberschutz besitzen.
Wenn alle Dateien nach Commons transferiert werden müssen, würde die deutsche Wikipedia nicht nur die Geltung des DACH Rechts, sondern auch des US- Rechts akzeptieren unabhängig vom Schutzlandprinzip, weil die Server in der USA stehen. Deshalb halte ich die generelle Überrtragung nach Commons unter Löschung der Datei in der deutschsprachigen Wikipedia nicht für geeignet. Wir haben ja auch den "no commons" Baustein, der aber nicht oder jkaum mehr angewandt wird.--Lena1 (Diskussion) 12:27, 28. Jun. 2017 (CEST)
Hallo, es geht um die Flagge der Irischen Cricket-Nationalmannschaft. Darf diese Flagge nach dem Geburtstagszug-Urteil in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden oder greift das Urheberrecht von Cricket Irland? Um die Verwendung der Flagge bei Commons oder den anderssprachigen Versionen geht es nicht, die Löschdiskussion auf Commons war eindeutig. Gestern morgen habe ich Benutzer:Maphry revertiert und somit diese Flagge in die Vorlage:IRL-Cricket eingebunden. Meine Begründung war, dass Datei:All Ireland Flag proposal.svg nicht für die Mannschaft stehe, sondern für ein Vereintes Irland (also politisch vs. sportlich). Diese Flagge wurde wohl als Ersatz für die urheberrechtlich (?) geschütze Flagge verwendet. Als Alternative wurde Datei:Four Provinces Flag.svg vorgeschlagen. -- SpesBona 16:00, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Commons dürfte ohne Bedeutung sein- auch wenn vielfach gewünscht wird, dass alle Dateien bei Commons eingestellt werden und daher auch das amerikanisch und britische Urheberrecht(neben dem der DACH- Staaten) gelten müsste. Wenn es vorher so etwas noch nicht gab- kann der Urheberrengere österreichische Recht angewandt werden.
- Die Kleeblätter haben ein besonderes graphisches Design- sodass ich die Cricket Ireland flag als urheberrechtlich geschützt ansehe. Die Beschreibung ist im Übrigen falsch- es ist kein "eigenes Werk"- so lässt sich eine Löschung nicht verhindern. Es müsste geprüft werden wie alt die Flagge ist. Ich empfehle eine Anfrage anb den Verband zu stellen und ggf. beim Urheber eine Freigabe zu erbeten. --Lena1 (Diskussion) 16:26, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Ich sehe da vorbekannte Elemente, die lediglich neu zusammengestellt werden. Das Kleeblatt ist als heraldisches Motiv ja nun wirklich weit verbreitet. Und die rein handwerkliche Tätigkeit, drei davon gefällig anzuordnen, ist nach meinem Verständnis auch nach dem Geburtagszug nicht schutzfähig. Grüße --h-stt !? 17:34, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Ich stimme dem zu dass die Flagge deshalb bleiben kann. --Lena1 (Diskussion) 18:22, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Bei dem alter der Flagge gehen wir davon aus, dass sie nach 1993 entstanden ist, denn vorher gab es keine eine Nationalmannschaft. Den verband, dessen altes Logo der Shamrock darstellt existiert seit 1923, wann sie dieses Logo übernommen haben ist eine andere Frage. Alles in allem gehe ich von der Kombination blau/Shamock nach 1993 aus und darum habe ich ja auch die Zweifel, dass es für DACH hier bei uns verwendbar ist.--Maphry (Diskussion) 21:23, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Ich stimme dem zu dass die Flagge deshalb bleiben kann. --Lena1 (Diskussion) 18:22, 26. Jun. 2017 (CEST)
- Wenn aber keine Schöpfungshöhe bzw. Eigentümlichkeit bestehen würde ist dies egal. Die Geburtstagszugsentscheidung bedeutet nicht dass alle Werke, dessen Urheber oder Miturheber nicht wenigstens bis Ende 1946 nachweislich gestorben ist, Urheberschutz genießen. Das Argument des Benutzers H-st ist nicht von der Hand zu weisen. Es können aber auch Kombinationen bekannter Motive Urheberschutz genießen. Bislang haben wir aber derartige Werke belassen. --Lena1 (Diskussion) 12:48, 27. Jun. 2017 (CEST)
- Um das eindeutiger zu formulieren (sorry, ich fand den Schreibstil etwas verwirrend): Die Meinung ist, dass die Flagge in deWP verwendet werden darf?--Maphry (Diskussion) 08:29, 28. Jun. 2017 (CEST)
- Ich denke ja- es ist ein Motiv der 2. Kategorie ohne Individualität. --Lena1 (Diskussion) 12:17, 28. Jun. 2017 (CEST)
- Ich sehe da vorbekannte Elemente, die lediglich neu zusammengestellt werden. Das Kleeblatt ist als heraldisches Motiv ja nun wirklich weit verbreitet. Und die rein handwerkliche Tätigkeit, drei davon gefällig anzuordnen, ist nach meinem Verständnis auch nach dem Geburtagszug nicht schutzfähig. Grüße --h-stt !? 17:34, 26. Jun. 2017 (CEST)
Artikelkopie
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. Gestern wurde von einer IP der Artikel(wunsch) Hirschfeld (Röthlein) angelegt, kurz danach kam er in die QS. Eine kurze Suche ergab, dass der Inhalt, den die IP angelegt hat, einfach per C&P aus dem Artikel Röthlein, genauer aus dem Abschnitt Röthlein#Ortsgeschichte übertragen wurde. Das ist doch (zwecks Versionsgeschichte und Urheberrecht) nicht erlaubt, oder? Ehe jetzt noch mehr Autoren dort Arbeit reinstecken, sollte das vlt erstmal überprüft werden. Wie soll denn dort jetzt verfahren werden? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 09:54, 30. Jun. 2017 (CEST)
- Am elegantesten ist es, die Versionsgeschichte duplizieren zu lassen, -> WP:IU. --Matthiasb – (CallMyCenter) 12:59, 30. Jun. 2017 (CEST)
Foto-Urheberrechtsfragen: Gilt tatsächlich immer und überall US-Recht?
Wir, das Universitätsarchiv der TU Wien, haben 2015 ein Buch publiziert, für das erstmals von zwei Mitarbeitern zwischen 1995 und 2015 angefertigte Fotos unserer Rektorengalerie verwendet wurden. Ein Wikipedia-User hat diese - trotz klarer Copyright-Angaben für die Fotos - aus dem Buch gescannt und ohne Nachfrage bei uns und ohne Nennung der Photographen hochgeladen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Rektoren_der_Technischen_Universit%C3%A4t_Wien . Mein Löschungsantrag löste dann folgende Diskussion mit der Admin aus: https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Daphne_Lantier (File 1893 Hermann Blodig)
Ist es tatsächlich so, dass in solchen Fällen das US-Recht gilt und nicht das österreichische, das in diesem Fall praktisch gleich mit dem deutschen Recht ist? Dass wir also, nur zwei Jahre nach Aufnahme des Fotos, das professionell hergestellt wurde und kein Schnappschuss ist, sowohl Urheberrecht als auch Verwertungsrecht verloren haben, nur weil jemand nach österr. und deutschem Recht unkorrekterweise die Scans aus dem Buch hochgeladen hat? Gilt also in so einem Fall wirklich ausschließlich das US-Recht und nicht das österreichische oder das deutsche? Dann lässt sich letzteres eigentlich ganz leicht aushebeln, würde mich sehr interessieren, was die Experten dazu meinen! Vielen Dank an die Community im Vorhinein!! --Paulus Ebner (Diskussion) 12:58, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Es ist ein bisschen mühsam, sich alles selbst zusammensuchen zu müssen... Also, wenn ich das richtig recherchiert habe geht es um die in folgendem Link von dir mit dem DÜP-Baustein markierten Bilder: [3], oder? Also z. B. Datei:1893 Josef Kolbe.jpg, Datei:1893 Hermann Blodig.jpg oder Datei:1927 Max von Ferstel.jpg.
- Falls das stimmt, sind die Portraits schon wesentlich älter als 2 bis 22 Jahre. Es handelt sich um reine 2D-Reproduktionen, die nach österreichischem Recht (genauso wie nach deutschem oder US-Recht) nicht schutzfähig sind. Somit ist nur die rechtliche Problematik der Portraits selbst ausschlaggebend. Laut Bildbeschreibung wurden diese Portraits von Künstlern angefertigt, die bereits seit mehr als 70 Jahren tot sind, womit die Werke gemeinfrei sind. Die Bilder sind also rechtlich einwandfrei. -- Chaddy · D – DÜP – 13:12, 29. Jun. 2017 (CEST)
- (BK) Die Server der Wikipedia befinden sich den USA. Daher ist es notwendig, dass die Bilder in den USA und im Herkunftsland frei sind. Dies ist bei C:1893 Hermann Blodig.jpg der Fall: Der Künstler, Noltsch, starb 1908. Damit ist das Bild in den USA wie in AT gemeinfrei. Bei der Reproduktion zweidimensionaler Bilder (wie hier) entsteht durch die Reproduktion kein eigenes Urheberrecht des Photographen (siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29_.E2.80.93_2-D-Regel).--Karsten11 (Diskussion) 13:15, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Laß doch mal den Quatsch mit dem Serverstandort. Das ist in Kontinentaleuropa völlig unerheblich und außerdem stehen die Server in Amsterdam. --M@rcela 20:17, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Ralf, die rechtliche Situation in Europa interessiert in den USA nicht. Und die Server in Amsterdam werden ausschließlich für Caching genutzt. Andererseits, so wie Raymond es letztens ausdrückte: „Nicht der Serverstandort ist entscheidend, sondern der Sitz des Diensteanbieters, der Wikimedia Foundation. Und diese sitzt nunmal in den USA.“ — Speravir – 21:13, 30. Jun. 2017 (CEST)
- Laß doch mal den Quatsch mit dem Serverstandort. Das ist in Kontinentaleuropa völlig unerheblich und außerdem stehen die Server in Amsterdam. --M@rcela 20:17, 29. Jun. 2017 (CEST)
- (BK) Die Server der Wikipedia befinden sich den USA. Daher ist es notwendig, dass die Bilder in den USA und im Herkunftsland frei sind. Dies ist bei C:1893 Hermann Blodig.jpg der Fall: Der Künstler, Noltsch, starb 1908. Damit ist das Bild in den USA wie in AT gemeinfrei. Bei der Reproduktion zweidimensionaler Bilder (wie hier) entsteht durch die Reproduktion kein eigenes Urheberrecht des Photographen (siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29_.E2.80.93_2-D-Regel).--Karsten11 (Diskussion) 13:15, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Bitte Schutzlandprinzip und WP:BR lesen, bevor man Quatsch schreibt... -- Chaddy · D – DÜP – 15:31, 2. Jul. 2017 (CEST)
Danke sehr für Eure Rückmeldungen! Vielleicht noch zur Ergänzung: Die Gemäldegalerie ist nicht öffentlich zugänglich, wir haben die Bilder für die Reproduktion aus dem Depot geholt und sorgfältig arrangiert und ausgeleuchtet. Der zeitliche Aufwand pro Foto betrug ca. 20 Minuten. Inzwischen habe ich von der Rechtsabteilung der Technischen Universität Wien eine Rechtsauskunft bekommen. Demnach handelt es sich bei unseren Fotografien um Lichtbilder in diesem Sinne https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbild Sie genießen demnach einen Urheberrechtsschutz von 50 Jahren. --Paulus Ebner (Diskussion) 14:04, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Die Lösung des Problems ist ganz einfach: Lad das Bild selber in vernünftiger Qualität hoch (oder vielmehr: lass es den Fotografen hochladen) und lass dann die schlechten Varianten löschen. --Magnus (Diskussion) 14:12, 29. Jun. 2017 (CEST)
Mir geht es nicht um die Scanqualität sondern um das in diesem Fall gültige Urheberrecht! Offensichtlich habe ich die Seite bisher übersehen, die exakt mein Thema behandelt: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale_Reproduktionsfotografie Demnach sind alle konsultierten österreichischen und die klare Mehrheit der deutschen Juristen der Meinung, dass mindestens der einfache Lichtbildschutz für derartige Fotografien von Kunstwerken besteht. Die zitierte Rechtssprechung sieht das mit einer einzigen Ausnahme genauso. --Paulus Ebner (Diskussion) 14:47, 29. Jun. 2017 (CEST)
Logo löschen oder nach Commons verschieben?
Ich bin mir bei diesem Logo unsicher: Datei:Gesamtschule.jpg. Würdet ihr das als Textlogo einstufen, so dass auf Commons die Lizenzvorlage {{PD-textlogo}}
angewendet werden könnte? Oder sollte man die Datei lieber löschen? (Das vergleichsweise kleine Problem, dass er Name mehrdeutig ist, außen vor gelassen.) — Speravir – 21:18, 30. Jun. 2017 (CEST)
- Commons ist immer schwierig für Logos. Besser hier belassen. -- Chaddy · D – DÜP – 15:31, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Das ist eine Pauschalaussage, die so einfach nicht mehr zutrifft.
- Würde man die hiesige Rechts- und Richtlinienlage (restriktivstes Recht im DACH-Raum) konsequent anwenden (wo gegen sich ja einige mit Händen und Füßen wehren), müsste man dieses Logo hier löchen, weil es die Gestaltungshöhe von "Zimmermann.FITNESS. erreicht und damit zumindest nach österreichischem Recht geschützt ist. Auf Commons hingegen besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass das als
{{PD-textlogo}}
akzeptiert wird. - DIe sauberste Lösung wäre jedoch, die Schule einfach um ein Freigabe zu bitten. Da im schulischen Kontext Markenrechte i.d.R. eh keine Rolle spielen und ein großes Interesse an der Präsenz in der WP besteht, ist das mMn gar nicht so aussichtslos. // Martin K. (Diskussion) 15:53, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Hmm. danke. Soooo wichtig ist mir das Logo nicht. Ich dachte nur, dass sie wie die anderen Dateien zu der Schule auch nach Commons geschoben werden sollte, so dass man es im englischen Artikel verwenden könnte. — Speravir – 23:36, 3. Jul. 2017 (CEST)
Urheberrechtsverletzung im Diskussionsbereich des Artikels "Horizontalsperre"?
Die "Diskussion" besteht aus Copy&Paste eines Fachartikels, der Diskussions-Beitrag ist zwar dem Augenschein nach vom Autor des kopierten Artikels dort abgelegt worden, aber ob das Glaubhaft ist ...