Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Amtszeitverlängerung des Schiedsgerichts

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Vor dem Start[Quelltext bearbeiten]

Viele Initiatoren, wenige Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube, ich habe noch nie ein MB mit so vielen Initiatoren gesehen ;-) (meistens ist es ja einer, manchmal 2, selten mehr). Dafür, dass es mir eigentlich schon ausgereift aussieht und das Anliegen breite Zustimmung finden sollte, sind zugleich noch erstaunlich wenige Unterstützer zu sehen. Aber es ist ja auch noch recht neu. Falls ihr es beschleunigen wollt: In den Regelungen steht ausdrücklich "Auch Initiatoren dürfen eine Unterstützerstimme zu ihrem eigenen Meinungsbild abgeben, sofern sie zum Erstellungszeitpunkt des Meinungsbildes stimmberechtigt waren". Gestumblindi 13:40, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Wir haben bewusst darauf verzichtet uns als Unterstützer einzutragen. (Nachdem wir nochmal darüber nachgedacht haben [1]) Wenn nichtmal die 10 Unterstützer zusammenkommen, dann ist es der Community wohl nicht wichtig genug. --Der-Wir-Ing („DWI“) 15:11, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Die Ansicht der Mitglieder des SG ist deutlich differenzierter als umseitig formuliert[Quelltext bearbeiten]

Von der folgenden umseitigen Aussage möchte ich mich ausdrücklich ausnehmen: Die Mitglieder des Schiedsgerichts sehen in diesem Vorschlag Vor- und Nachteile und kamen gegen Ende der Diskussion beim SG-Treffen am 9./10. Februar 2019 in Nürnberg zu der Auffassung, dass die Vorteile einer Amtszeitverlängerung etwaige Nachteile deutlich überwiegen. Am SG-Treffen habe ich nicht teilgenommen und im SG-Wiki auch explizit kommuniziert, dass ich dieses MB nicht unterstützen werde. Denn mE überwiegt folgender gravierende Nachteil deutlichst: Nach den ganzen nachfolgenden Problemen im Zusammenhang mit dem noch nicht so lange zurückliegenden Fall Magister gibt es durch die verringerte Anzahl an Wahlterminen und die längere Amtszeit der gewählten SG-Mitglieder noch weniger zeitnahe Möglichkeiten für die Community, ein sich im Nachhinein als nicht mehr tragbar erwiesenes Mitglied des SG wieder abzuwählen. --Artregor (Diskussion) 17:40, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

1) Wir können den entsprechenden Abschnitt auf der Vorderseite natürlich umformulieren. Vorschlag: „Die Mitglieder des Schiedsgerichts sehen in diesem Vorschlag Vor- und Nachteile. Bei dem SG-Treffen am 9./10. Februar 2019 in Nürnberg kamen die anwesenden acht Mitglieder des Schiedsgerichts zu der Auffassung, dass die Vorteile einer Amtszeitverlängerung etwaige Nachteile deutlich überwiegen.“
2) Meiner Meinung nach ist das von dir geschilderte Problem besser mit einer Regelung zum Ausschluss eines Mitglieds des Schiedsgerichts zu lösen. Das Arbitration Committee der englischen Wikipedia beispielsweise kann bei grobem Fehlverhalten mit Zweidrittelmehrheit den Ausschluss eines seiner Mitglieder beschließen. --Count Count (Diskussion) 18:02, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
ad 1) Ich denke, es würde reichen, umseitig z. B. einfach Die Mehrzahl der Mitglieder des Schiedsgerichts zu schreiben ;-)
ad 2) Ich schrieb ja oben von der Community nicht vom SG selbst. --Artregor (Diskussion) 18:12, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die Community hat sowieso keine Möglichkeit, ein Mitglied oder das SG im Ganzen abzuwählen (nur: nicht wiederwählen). Eine Problemverschärfung sehe ich eher in dem Punkt, dass ein nicht mehr arbeitsfähiges SG (nach Rücktritten zusammengeschrumpft) eventuell erst über elf Monate später wieder aufgefüllt wird, wenn nur noch einmal pro Jahr Wahlen stattfinden.
Persönlich bin ich von der hier dargelegten Idee noch nicht begeistert. Ich bin wohl einer derjenigen, die nie kandidiert hätten, wenn es gleich um zwei Jahre gegangen wäre. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 22:49, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Mir scheint eine Amtszeitverlängerung vor allem als Reaktion auf die gesunkene und nun konstant sehr geringe Anzahl der Anfragen, von denen ausserdem die meisten abgewiesen werden, sinnvoll. 2016 und 2017 gab es laut laut Archiv jeweils 9 Anfragen; 2018 waren es 10 (eine davon noch nicht im Archiv). Angenommen wurden 2018 vier. Bei der jetzigen Amtszeit ergibt sich damit die Situation, dass sich ein Schiedsrichter im ungünstigen Fall gerade erst eingearbeitet hat und vielleicht 2-3 Anfragen mitbearbeiten konnte, bevor er auch schon wieder ausscheidet bzw. erneut kandidieren muss. Zwei Jahre wären sicher nicht zu viel, ich wäre sogar eher für vier. Gestumblindi 23:32, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Wahlreform[Quelltext bearbeiten]

Nachdem das SG etabliert ist, könnte man auch über weitere Wahlregeln nachdenken, die bei der Einführung (noch) nicht passten. Wenn die Amtszeit verlängert würde, könnte man zB ein Verbot der direkten Wiederwahl einführen. Das hätte den Vorteil, dass bei den Wahlen keine aktiven Schiedsrichter gegen Neulinge kandidieren und so könnte eine Verfestigung verhindert werden. Nach einmaligem Aussetzen wäre dann eine neue Kandidatur möglich, so dass uns Erfahrung nicht dauerhaft verlorenginge. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 21:24, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Also ich persönlich würde das aus zwei Gründen Kontraproduktiv finden: a) Wir haben derzeit schon Kandidatenmangel, das dürfte es kaum verbessern, b) dadurch das SGler mit Erfahrung bleiben, wird diese eher weitergegeben. Das SG profitiert stark von bereits vorhandener Erfahrung, und bisher gab es eigentlich jede Wahl noch neue Gesichter. Ich würde die bestehende Situation nicht als Problem werten. Etwas vergleichbares bei B, CU und OS gibt es ja auch nicht. Viele Grüße, Luke081515 21:34, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Können täte man in der Tat viel, doch scheint mir das eine jener Lösungen zu sein, zu denen es realiter kein passendes Problem gibt. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 22:46, 16. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Grundsätzlich finde ich den Gedanken nicht unbedingt schlecht, wenngleich eine gewisse Kontinuität durchaus wünschenswert ist. Die Sache mit dem Kandidatenmangel stimmt aber auch. Haben wir übrigens einen gewissen Eindruck davon, warum das so ist? Ziko (Diskussion) 15:39, 1. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Die Wikipedia geht mit ihrem dramatischen Autorenschwund um wie das Schiedsgericht mit der Skepsis gegenüber dem SG: Es geht ohne jede inhaltliche Reform einfach weiter. -- 188.109.8.27 11:25, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Was schlägst du konkret vor? --Der-Wir-Ing („DWI“) 11:56, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Es gab doch schon mal ein Meinungsbild. Das SG besteht seitdem nur deshalb, weil Reformen versprochen worden waren. Es gab aber keine.
Der Kandidatenschwund ist vor diesem Hintergrund auch zu sehen: Das SG ist wenig beliebt, oder wird für wenig sinnreich gehalten, oder was auch immer.
Also wäre eine Erhebung zu machen: In einer Tabelle auf der linken Spalte. Was finde ich gut? Was finde ich schlecht? In der rechten Spalte: Was könnte man besser machen, wie könnte man das lösen? -- 188.109.8.27 13:57, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wir haben hier etwas ähnliches bereits durchgeführt, die Vorschläge geordnet, und diskutiert. Dieser hier ist einer davon, der ein Problem reduzieren soll (Zeitmangel durch Amtszeitwechsel, siehe Vorderseite). Die Diskussion über die Reformvorschläge findet sich inden öffentlichen Protokollen der Treffen von Fulda, August 2018 sowie Nürnberg, Februar 2019. Generell bemühen wir uns immer auftretende Probleme zu minimieren und die Situation zu verbessern. Neue, konstruktive Vorschläge sind natürlich jederzeit willkommen. Viele Grüße, Luke081515 14:04, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
(BK)Es gab doch schon mal ein Meinungsbild. In der Kategorie:Wikipedia:Meinungsbilder und Umfragen zum Schiedsgericht gibt es ziemlich viele MBs. Welches meinst du? Und eine "Erhebung" gab es in Form von Wikipedia:Umfragen/Reformvorschläge SG. Ich muss aber gestehen, ich bin habe nicht erwarte, dass es so lange dauert, bis zum MB zur Umsetzung der Vorschläge. Gremien arbeiten nicht langsam, die arbeiten. sehr. laaaangsam. --Der-Wir-Ing („DWI“) 14:17, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht abschaffen? 2011:
151 Nutzer waren für die Abschaffung, 78 waren für eine Reform, 65 für den Erhalt.
Wo war die Reform... es gab keine.
Vielleicht ist heute ja auch keine Reform mehr gewünscht. Eine Legitimierung des SG kann man aber hier auch nicht mehr wirklich vermuten, oder?
Also sollte man doch erst einmal klären, ob ein SG noch gewollt ist. Darüber könnte man mal zwei Wochen lang abstimmen lassen, ehe man zu inhaltlichen Fragen kommt. -- 188.109.8.27 16:21, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Also sollte man zuerst sich einmal anmelden. --Helfm@nn -PTT- 18:03, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Nö. Warum melden wir uns einfach nicht mal alle ab, um mal wertneutral zu diskutieren? -- 188.109.8.27 19:14, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wertneutral im Schutz der Anonymität möchtest du diskutieren? Melde dich an. --Helfm@nn -PTT- 19:24, 14. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich glaube hinter dieser IP steckt jemand der seit Jahren ohne Account arbeitet und mit dem man im Allgemeinen vernünftig diskutieren kann. Ich bin aber nicht immer seiner Meinung. --Der-Wir-Ing („DWI“) 00:30, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@188.109.8.27: Dieses MB ist ein direktes Resultat von Reformbestrebungen (siehe DWI). Es macht meines Erachtens keinen Sinn eine allgemeine Abstimmung über das Schiedsgericht mit in dieses bereits ausgearbeitete MB zu packen. Es ist dir aber natürlich unbenommen dafür ein extra Meinungsbild zu initiieren. --Count Count (Diskussion) 12:22, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Startankündigung[Quelltext bearbeiten]

@Gestumblindi, Morten Haan, JWBE, Alraunenstern, Sivizius: & @Liberaler Humanist, KaiKemmann, Neozoon, Agruwie, Itti: Ich möchte den geplanten Start des MBs in 2. Wochen für den 27. März 2019 ankündigen, solltet ihr noch Anmerkungen oder Einsprüche haben, so bitte euch die jetzt zu äußern. Viele Grüße, Luke081515 20:06, 13. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Nach dem Start[Quelltext bearbeiten]

Zwei banale Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

„Das hat einen Beigeschmack.“[Quelltext bearbeiten]

(Überschrift: Zitat von der Vorderseite) Welchen? – Nur zur Info: Mit dem SG-Posten ist bloß Arbeit für lau verbunden, keine Pfründe, kein VIP-Status, geschweige denn eine Sinekure. Mühsal und Beschimpfungen ist das einzige, was garantiert mit der Wahl verbunden ist, mit ein bisschen Glück lernt man noch ein paar nette Leute kennen und darf auf eigene Kosten 'ne Stadttour machen. Man muss schon sehr ‚sonderbar‘ oder der Wikipedia sehr verbunden sein, um sich das freiwillig in der zuweilen spärlichen Freizeit anzutun. --Trollflöjten αω 13:21, 27. Mär. 2019 (CET) Btw: Warum werden die Kosten nicht übernommen? Oder werden sie?Beantworten

auf eigene Kosten 'ne Stadttour machen. Falls das eine Anspielung ist auf die halbjährlichen Real-Live-Treffen: Da übernimmt WMDE die Reisekosten. --Der-Wir-Ing („DWI“) 14:08, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Aber nicht die Tour durch die Stadt. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 21:12, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ja, Danke für die Info. Fahrt und ggf. Unterkunft werden also übernommen, (sonstige) Spesen sind selbst zu zahlen(?) – wäre wohl ok so. --Trollflöjten αω 13:33, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Man77: Das war in der Vergangenheit aber anders – von wem stammte denn die Info das WMDE nicht zahlen würde? --DaB. (Diskussion) 23:23, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten
Also nicht die Stadtrundfahrt, aber Anreise/Unterkunft hat der Verein schon spendiert (Ffm, 2011 ich), und die Stadtbesichtigung mit einheimischen Wikifanten war auch organisiert. -jkb- 23:30, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten
Kann dir mit der Frage nicht ganz folgen. Kann -jkb- zustimmen: Anreise und Unterkunft wird (auf Anfrage) finanziert, Bespaßungsprogramm, so weit ich Überblick habe, nicht. Wer ein SG-Treffen (außerhalb der Besprechungszeiten) für kulturelle oder sonstige Aktivitäten nutzen will, darf die Stadttour oder dergleichen auf eigene Kosten machen bzw. muss separat was vereinbaren. Es ist aber nicht so, dass WMDE dem SG für seine Verdienste mal eben anlässlich eines SG-Treffens einen Stadtführer organisieren und ein Kulturprogramm zahlen würde. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 00:04, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Und von wem stammte diese Aussage? Ich habe noch nie erlebt, dass WMDE eine gemeinsame Stadtführung NICHT bezahlt hat, wenn es bei einem Treffen eine gab. --DaB. (Diskussion) 02:16, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Von mir höchstpersönlich. Ohne Antrag keine Finanzierung. Die SGs, in denen ich war, haben intensive Arbeitstreffen veranstaltet, in denen es keinen Platz dafür gegeben hätte, und hätten es wohl auch nicht als angemessen betrachtet, als SG um sowas anzufragen. … «« Man77 »» Alle Angaben ohne Gewehr. 17:46, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Die große Reform muss her...[Quelltext bearbeiten]

...da sind sich alle einig, wenns dann konkret wird, ists mit der Einigkeit vorbei, nicht selten werden noch die nichtigsten Veränderungen diskursiv atomisiert, es gibt halt (fast) immer auch (gute) Gegengründe. Deswegen wurde hierzulande 1948/49 das konstruktive Misstrauensvotum eingeführt, wie es ohne aussehen mag, kann auch in der Weimarer Republik besichtigt werden, wem's hier zu nah vor den Augen steht. --Trollflöjten αω 13:21, 27. Mär. 2019 (CET) PS: Diese Anmerkung(en) ist (sind) nichts Neues, aber Wiederholung scheint nötig, vllt sollte jeder sich ermahnen, einer Ablehnung grundsätzlich einen konstruktiven Vorschlag beizustellen.Beantworten

Siehe vorn: viele sind offenbar für eine umfassende Reform des SG, die Voraussetzung aller weiteren Schritte sei (dann könnte man auch über Verlängerung der Amtszeit nachdenken). Sollte man nicht erst mal darüber nachdenken, wer diese Reform wann wie vorbereiten und konzipieren soll? Da wir viel auf Selbstorganisation setzen, müsste das wohl auch so funktioneren. Sprich: für einige Zeit müsste es ein (ggf. erweitertes) SG geben, die das vorbereiten und so weit als möglich dabei Konsens mit der Community suchen. Am Ende wäre das MB ein neues SG-Reglement mit ggf. längeren Amtsdauern, so sinnvoll. -- Brainswiffer (Disk) 08:43, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Da das ein recht langwieriger Prozess werden könnte, wäre eine vorherige Verlängerung durchaus sinnvoll. Aber dann käme eben „Konsens mit der Community“ zu suchen... --Trollflöjten αω 13:33, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das entscheidende ist, dass die Community Vertrauen ins SG haben muss. Sonst kann man alles zehn Mal reformieren, es bringt ohne Vertrauen nur nichts. Grüße, --Snookerado (Diskussion) 18:12, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Woran willst Du „Vertrauen ins SG“ (bzw. fehlendes) messen, Snookerado? An der Anzahl der Beiträge einzelner Kritiker? Wenn ich die Beteiligung an SG-Wahlen als Gradmesser nehme, haben bei der Mai-Wahl 2017 513 Autoren ihre Stimme abgegeben, bei der Mai-Wahl 2018 432 Autoren. Bei beiden Wahlen wurden sämtliche Kandidaten, die über die volle Amtszeit gewählt wurden, mit mindestens einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, obwohl das Quorum nur einfache Mehrheit vorsieht. Mir ist keine erfolgreiche Admin-Kandidatur bis heute bekannt, bei der es eine derart große Beteiligung gegeben hätte. Wenn ich als Bezugsgröße nehme, dass rund 900 Autoren durchschnittlich mehr als drei Edits täglich vornehmen, wäre das eine höhere Beteiligung als bei mancher Landtagswahl – und in meinen Augen ein starkes Indiz dafür, dass die Community ein Schiedsgericht als sinnvolle Einrichtung betrachtet.
Ich plädiere dafür, anstelle von „Reform“, erst recht grundlegender, eher von der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sprechen. Als Vorgehensmodell halte ich das bei diesem MB angewandte für sehr erfolgversprechend: Mittels Umfragen werden Ideen der Community gesammelt. Diese werden konsolidiert z. B. auf einer Wikicon (gerne kontrovers) diskutiert, aufbereitet und hieraus ein Meinungsbild generiert. Die Erfahrung dieses MBs (das auch bereits fast ein Jahr Vorbereitungszeit benötigte) zeigt aber, dass dafür ein ausreichend großer Kreis mit der notwendigen Hintergrunderfahrung hilfreich ist. Die Vorbereitungszeit war auch wesentlich durch Ausscheiden von SG-Mitgliedern sowie das „Einphasen“ neuer Mitglieder zurück zu führen. Ergo: in meinen Augen ist eine verlängerte Amtszeit auch eine Chance für die innovativere Gestaltung des Schiedsgerichts. --Wibramuc 23:05, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Mit anderen Worten: Reform oder Weiterentwicklung muss jemand machen. Aus sich selbst heraus und mit MB des erreichten Standes wird Zeit kosten, ist aber wohl die einzige Option? Sonst brauchte man eine Kommission - denn das ist Arbeit, die man nicht "kakophondiskutierend" leisten kann. Dafür braucht es Zeit und die Amtszeitverlängerung wäre eine Option. Und wer nicht 2 Jahre will, kann zurücktreten zur nächsten Nachwahl. Und dass das Gremium selber eigene Leute ausschliessen kann, hielte ich auch für lösbar und sinnvoll - und eine Ausnahme: Beschluss mit 2/3 Mehrheit des SG und ggf. MB daraufhin, falls das Leuten nicht reicht. -- Brainswiffer (Disk) 08:51, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Brainswiffer: Die Besetzung des Gremiums wird allein durch die Community bestimmt. Wer diese Oberhoheit der Wähler nicht akzeptieren möchte, sollte sich nicht zur Wahl stellen! Insbesondere wenn er nicht ohne Ansehen mit den anderen gewählten Mitgliedern zusammenarbeiten möchte, ist ein SGler von vorherein für die Funktion ungeeignet. --Tommes  10:25, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
@Brainswiffer: Naja, wir haben schon versucht das bisherige zu verbessern. Es gab in der Vergangenheit eine Umfrage bezüglich was man am SG verbessern könnte, diese hier. Wir haben die Vorschläge diskutiert, auf Umsetzung geprüft, und versuchen die umzusetzen. Dieses MB ist eins davon, das hier war ein anderer davon. Vorschläge die wir selbst umsetzen konnten haben wir in der Vergangenheit öfters schon beschlossen. Hast du noch weitere Vorschläge, bzw. was siehst du als die derzeitigen großen Baustellen, und wie würdest du da vorgehen? Viele Grüße, Luke081515 20:17, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Von allen dort genannten Punkten (manche gut, wenige albern...) wurde einer der Punkte (#26) genommen, der keine Reform des SG beinhaltet. Das ist jetzt schon ein bisschen dürftig. Die großen Baustellen stehen doch schon in der Liste drin. Was habt ihr denn davon geändert? Gefühlt hört die Bearbeitung der Fragen/Vorschläge bei #11 auf. Flossenträger 11:49, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Du selbst meintest: Es geht mir also gar nicht um alte Sachen, sondern um Transparenz und ein Weg vom "Straf"-Gericht. In den 10 Monaten, in denen ich im SG bin, haben wir nie eine "Strafe" im engeren Sinne, sprich eine Benutzersperre, ausgesprochen. Die meisten Anfragen haben wir aus eher formalen Gründen abgewiesen. Von den angenommenen gab es die Kanisfluh/AT-Anfrage. Dort haben wir uns für eine Aufhebung der infiniten Sperre entschieden, allerdings nur unter Auflagen, in der Hoffnung/Erwartung, dass der Konflikt geordneter ablaufen wird und weniger intensiv. Kurzfristig war das auch der Fall, mittelfristig eher weniger. Dann gab bzw. gibt es noch die Koenraad-Lean Anael-Anfrage. Hier haben wir, wie in der Reform-Umfrage vorgeschlagen, erstmal vorläufige Auflagen beschlossen und haben uns dann angesehen wie diese Auflagen in der Praxis so funktionieren. Die hierbei gesammelten Erfahrungen fließen in die endgültige Entscheidung ein, die kurz bevorsteht. Unabhängig vom konkreten Fall, bin ich mit diesem Vorgehen - vorläufige Auflagen / Schiedssprüche, mit weiterer Beobachtung des Konfliktes - durchaus zufrieden. Meiner Meinung nach sollte öfter so vorgegangen werden, und die Kanisfluh-Anfrage hätte vermutlich auch davon profitiert. Vorgeschlagen wurde sonst noch eine bessere Moderation der Anfrage-Diskusionen, die meiner Meinung nach dank eines Kollegen zumindest besser läuft als bisher. Eine echte Belastungsprobe steht aber noch aus, denn die jüngeren Diskussionen sind insgesamt sehr gesittet abgelaufen. Die Transparenz die du forderst ist mir einerseits auch wichtig, anderserseits teils aber auch hinderlich. Hier muss das SG eben das richtige Maß finden. Einerseits sollten insb. die Entscheidungen des SG nachvollziebar sein, sonst können sie nicht vernünftig umgesetzt werden, andererseits habe ich viele hilfreiche Infos nur bekommen, weil wir auch intransparent sein können und nicht Klarnamen, Zweitaccounts etc. preisgeben. Ansonsten bezogen sich einige Vorschläge auch auf die Art und Weise wie die Anfragen ablaufen, von der Diskussionsweise, Lösungsvorschlägen oder der Entscheidungsfindung am Ende. Vieles davon ist bisher nicht ausdrücklich geregelt, und es obliegt jedem SGler oder jedem (künftigen) SG selbst das richtige Vorgehen zu finden. Das ist meiner Erfahrung nach auch von der konkreten Anfrage abhänig und kann nicht allgemein beantwortet werden. --Der-Wir-Ing („DWI“) 12:53, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo! Da ich zweimal das SG als Strafgericht kennenlernen durfte sei mir der Einwand zugestanden, daß hier etliche über die Rückseite des Mondes diskutieren, die sie nie gesehen haben, und hoffen, nie zu sehen. Was nicht schlimm ist, nur dann sollte man weg von seiner Meinung und Vorurteilen, hin zu einem Konzept, was nach Innen wie Außen funktioniert und Respekt durch Leistung, nicht durch Namen erzeugt.

  • 1. Es ist müßig darüber zu streiten, ob das SG nun Zivil- oder Strafgericht ist. Es werden Themen beider Bereiche verhandelt, und die Strafen sind auch als solche gemeint, auch wenn man sie als Auflagen kaschiert.
  • 2. Es fehlt die klare Trennung zwischen Angeklagten, Klägern, deren Vertretern, Zeugen, Gästen mit entsprechender Unterscheidung hinsichtlich der Schreib- und Antragsrechte.
  • 3. Es fehlt die Führung durch jemanden wie einem "Vorsitzenden Schiedsrichter", der abwechselnd bestimmt werden kann, aber eher wird nach Admins (Saaldienern/Justizwachtmeistern) gerufen. Was auch möglich ist, nur müssen die vorab zum Verfahren bestimmt werden, und können nicht zufällig herbeizitiert werden.
  • 4. Es fehlt dem bisherigen SG an der nötigen Ernsthaftigkeit und Prinzipientreue. Es ist für mich ein Unding, daß zwar die Beteiligten Lösungsvorschläge machen dürfen, aber über diese wird überhaupt nicht abgestimmt. Vielmehr entscheiden die Richter vorab in nichtöffentlicher Verhandlung, über welche Punkte sie abstimmen wollen, selbst wenn weder Kläger noch Beklagte dies wollen. Das hat überhaupt nichts mit Schiedsgerichtsbarkeit oder Gerichtsbarkeit überhaupt zu tun, wo es um die Streitschlichtung zwischen Parteien geht. Insbesondere da sich das SG selbst keine Grenzen der Selbstbeherschung unterwirft. Sondern ein SG scheinbar immer versucht, das Vorherige zu übertrumpfen.
  • 5. Wenn es hier um die Wikipedia geht, muss das SG endlich selbst damit beginnen, alle Regelungen der Wikipedia zu beachten, und nicht nur sich selbst welche auszusuchen, die es für sich als bindend ansieht. Und bei Entscheidungen sind dann auch die Regelungen zu benennen, auf die man sich bezieht. Beispiel - es können keine Sanktionen für Edits verhängt werden, die in Vandalimusmeldungen durch die zuständigen Admins als nicht zu sanktionieren beurteilt wurden. Oder das Sperren eskalierend zu verhängen sind. Man kann streiten, in welchem Modus, aber von 3 Tage auf 6 Monate dient nicht der Schlichtung von Konflikten, sondern wäre in der normalen Justiz jederzeit anfechtbar.
  • 6. Das SG soll nur Sanktionen verhängen, die es selbst durchsetzen kann. Sich selbst die Präzedenzfälle zu schaffen, auf die man sich später beruft entspricht nicht der Justiztradition der deutschsprachigen Länder.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:42, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Und ich habe im selbigen Post auch geschrieben, das die (Achtung: Polemik!) Selbstbeglückwünschung und Selbst-ganz-toll-findung inklusive "Reformen sind nicht wirklich nötig"-Einstellung seit 2011 existiert. Nun haben wir 2019 und von Reformen liest man immer noch nichts. Das jetzt der Trollschutz (Kanisflu) eine Reform oder irgendwie geartete Verbesserung (weg vom Strafgericht...) sein sollte, sehe ich allerdings so gar nicht.
Der Fall Lean Anael/Koeenrad taugt als Beispiel auch nur bedingt, der Fall läuft ja noch und damit auch das "Experiment" (vorläufiger Spruch vom Dezember, Neubewertung im Mai). Auflagen temporär auszusprechen ist jetzt aber auch nicht besonders neu oder innovativ. Flossenträger 07:42, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

"Keine Diktatur wie auf en:WP"[Quelltext bearbeiten]

@Marcus Cyron: Zu deinem umseitigen Kommentar "Es darf keine Diktatur wie auf en:WP werden, wo quasi das SG regiert ...": Ich glaubte das auch lange, halte es aber inzwischen für eine Legende. Bzw. vielleicht war das dortige SG (ArbCom) einst in der Praxis einflussreicher, aber inzwischen scheint es kaum mehr bedeutender zu sein als unser hiesiges SG, wobei sich auch seine festgeschriebenen Kompetenzen eigentlich wenig von jenen des SG der deutschen Wikipedia unterscheiden. Um mich selbst aus einem Thread von 2017 zu zitieren:

Diese aufschlussreiche Diskussion zum Signpost-Artikel vom 22. Dezember [2017] über die hiesigen SG-Probleme hat mir die Augen geöffnet - zumindest offiziell unterscheiden sich die Kompetenzen von ArbCom und SG offenbar gar nicht so sehr. Die Kompetenzen sind teilweise fast wörtlich gleich eingeschränkt: en: "The Committee does not rule on content" / de: "Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden". Die hauptsächlichen Unterschiede scheinen zu sein, dass Anträge auf Entzug von Adminrechten (mangels eines AWW-Systems) ein wichtiges Aufgabengebiet des ArbCom sind, und dass das ArbCom die Kompetenz hat, den Zugang zu Checkuser und Oversight zu regeln. Die praktische Auslegung kann natürlich im Einzelfall anders aussehen. Und interessanterweise wurde das ArbCom genau wie das SG in letzter Zeit immer weniger angerufen. So hatte Mz7 in der en-WP im November wenige Tage nach meinem hiesigen Beitrag "Immer weniger Anfragen - gutes oder schlechtes Zeichen?" einen sehr ähnlichen eröffnet, die Gemeinsamkeiten sind verblüffend...

Im Jahre 2017 hatte das englische ArbCom gerade mal vier Fälle zu behandeln, 2018 waren es sieben (wovon einer abgewiesen wurde) und 2019 wurde bis jetzt ein Fall geschlossen, einer ist "suspended" und einer noch offen, wenn ich das richtig sehe. Gestumblindi 20:05, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

+1. Ziko (Diskussion) 23:36, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ich orientiere mich da nach dem was ich von Leuten höre, die darüber besser Bescheid wissen als ich und die absolut vertrauenswürdig sind. -- Marcus Cyron Love me, love me, say that you love me! 20:53, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Auch vertrauenswürdige Leute können sich irren oder evtl. Dinge auf Basis von Erfahrungen, die Jahre zurückliegen, erzählen... zur Zeit sieht das ArbCom jedenfalls recht schläfrig aus, es wird trotz der grösseren Community gar seltener angerufen als unser SG, und man hat nicht den Eindruck, dass da viel "diktiert" werde. Gestumblindi 21:04, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Gestumblindi - danke für die interessante Info, das hatte ich so auch noch nicht wahrgenommen. Dann kann sich das mit der "Diktatur" wohl nur noch auf die Geschichte beziehen - oder aber auf die Wahrnehmung, dass natürlich die Kompetenzen bei der Rechtevergabe wirklich maßgebliches Steuerungsinstrument sind. Grüße --Rax post 23:06, 28. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Wenn man nur die letzten paar Fälle betrachtet, unterschätzt man den Einfluss des enwiki-ArbCom. Das ArbCom hat nämlich neben Benutzerauflagen auch die Möglichkeit, Auflagen für ganze Themenbereiche zu verhängen, sog. General sanctions. Administratoren überwachen die Einhaltung dieser Auflagen und protokollieren Adminaktionen im Zusammenhang damit im Arbitration enforcement log. Gegen solche Adminaktionen kann dann in en:Wikipedia:Arbitration/Requests/Enforcement Berufung eingelegt werden. Wie man in dem Log sehen kann, gibt es eine Menge Adminaktionen im Zusammenhang mit General sanctions.--Count Count (Diskussion) 14:56, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten

@Count Count: Jetzt muss ich gerade wie oben Rax sagen: Danke für die interessante Info! Man kann also vielleicht sagen: Das englische ArbCom behandelt zwar wie das unsrige nur noch sehr wenige neue Fälle (genau wie bei uns waren es früher viel mehr), die in der Vergangenheit gefällten Entscheidungen können sich aber durch die von dir erwähnten Auflage-Möglichkeiten noch jahrelang stärker auswirken, als wir das bei unseren SG-Entscheidungen kennen? Gestumblindi 21:54, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich denke, das ist so treffend beschrieben. So gibt es dort beispielsweise seit 2015 die Auflage, dass im Themenbereich Nahostkonflikt nur Autoren mit 500+ Edits, die seit mindestens 30 Tagen angemeldet sind, editieren dürfen. Das wird mit 3/4-Sperrung von Artikeln wie en:Israel und en:Palestinians durchgesetzt. Für viele andere Problembereiche gelten die sog. Discretionary sanctions, mit denen Benutzern, die in diesen Bereichen Bearbeitungen tätigen, auferlegt wird sich dort „besonders gut“ an die Regeln zu halten. Tun sie das nicht, dann drohen Sanktionen (insbesondere Sperren und Topic-Bans) durch Administratoren. --Count Count (Diskussion) 22:43, 29. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Count Count - danke! Das sind nun wirklich weiterführende Überlegungen zu den möglichen Aufgaben eines SGs. Das Problem ist, dass in der en:WP das ArbCom als Fortschritt/Erweiterung der Möglichkeiten (=das geringere Übel) gegenüber der ursprünglichen Dominanz des WP-Gründers gesehen wurde, bei uns dagegen das SG von Beginn an in Frage stand als Einschränkung von Möglichkeiten sowohl der Admins als auch der User ohne erweiterte Rechte. Und es bleibt Problem: Es ist wie im Theater, den König müssen die anderen (also wir alle) spielen, und den werden die anderen nur spielen, wenn sie den Eindruck gewinnen, dass das SG mit maß- und sinnvollen Entscheidungen seine Kompetenzen nutzt. --Rax post 01:32, 30. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Es gibt in EN generell die Tendenz einer maßlosen Bürokratisierung. Man muß sich nur einmal anschauen, auf welche Weise dort Artikel für die Hauptseitenrubriken "In the News" oder "Did you know" ausgewählt werden. Da ist es gefühlt einfacher, ein Gesetz durch den US-Kongress zu bringen, als einen Artikel auf die EN-Hauptseite. --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:39, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Matthiasb du hast recht und ich machs nie wieder - aber es geht schon - mit der notwendigen leidensfähigkeit ;) --Rax post 21:51, 9. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

„Weniger geeignete Kandidaten“ würden oft „aufgrund der schwachen Kandidatenlage auch noch gewählt“[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage, welche Kandidaten bei einer Abstimmung geeignet oder ungeeignet erscheinen, hat selbstverständlich jeder eine individuelle Wahrnehmung. Und das ist gut so. Die Abstimmungsergebnisse spiegeln dann die Ansicht der Community wieder, und es gehört sich nach meiner Auffassung, bedarfsweise zu akzeptieren, dass ein relevanter Anteil dieser Community im Einzelfall möglicherweise zu einer anderen Ansicht als man selbst kommt.

Der umseitige Abstimmungskommentar, aktuell würden oft „weniger geeignete Kandidaten“ „aufgrund der schwachen Kandidatenlage […] gewählt“ veranlasst mich, einmal einen Blick auf diese Abstimmungsergebnisse zu werfen. Bei den zehn Wahlen in den letzten fünf Jahren, d.h. seit Mai 2014, gab es insgesamt 110 individuelle Kandidaturen. 53 Kandidaten wurden dabei in das Schiedsgericht gewählt, die Zahl der von der Community abgelehnten Kandidaten ist höher. Von diesen 53 Gewählten erhielten 47, d.h. der weitaus überwiegende Teil, sogar mehr als doppelt so viele Pro- wie Contra-Stimmen. Von den übrigen sechs gewählten Kandidaten entfielen gleich vier auf die Wahl Mai 2017, ein absoluter Sonderfall, als auf einen Schlag acht Plätze zu besetzen waren. Ansonsten gab es noch jeweils einen derartigen Kandidaten bei den Wahlen Mai 2016 sowie Nov. 2018. Dagegen konnten sogar Drei-Fünftel der gewählten Kandidaten in diesen fünf Jahren auf über 80 % Zustimmung bauen.

Resümee: Der Auswahlprozess der Community wirkt auf mich sehr differenziert. Die Chance umstrittener Kandidaten, in das Schiedsgericht gewählt zu werden, erscheint mir im Gegensatz zum genannten Statement sehr gering. Gewählte Kandidaten verfügen dagegen – von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – über sehr breite Zustimmung in der Community. Abgerundet nehme ich ein hohes Interesse der Community an einem funktionierenden Schiedsgericht wahr: 424 Wähler im Nov. 2016, 432 im Mai 2018 und sogar 513 im Mai 2017 repräsentieren eine Beteiligung, die bei Admin-Kandidaturen und Meinungsbildern kaum einmal anzutreffen ist.

Für die Herausforderung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Schiedsgerichts – gerne angestoßen durch Vorschläge der Community – braucht es einen Treiber. Ich halte das SG selbst hierfür am besten geeignet. Das bisherige halbjährliche Auffrischen des SG hatte definitiv seine Vorteile. Impulse zur Weiterentwicklung oder neu entwickelte Vorgehensweisen wurden aber nach meiner Wahrnehmung wesentlich von „lang-gedienten“ Mitgliedern angestoßen, der Einarbeitungsbedarf von Rookies ist IMHO spürbar. Mehr Kontinuität würde IMHO eine Umsetzung von Ideen in das WP:SG/R erleichtern und haben mich persönlich bewogen, gemeinsam mit der überwiegenden Mehrheit der SG-Mitglieder umseitiges Meinungsbild zu initiieren. --Wibramuc 16:19, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Regelung für momentan amtierende Schiedsrichter[Quelltext bearbeiten]

Umseitig schreibt Verum, dass „die augenblicklichen Schiedsrichter ihre eigene Wahlzeit während der noch laufenden Wahlperiode verlängern wollen,“ und Matthiasb kritisiert, dass üblicherweise „Wahlrechtsänderungen nie für die laufende Wahlperiode, sondern immer erst für die übernächste“ gelten. Ich möchte deshalb hier klarstellen, dass die Amstszeitverlängerung, über die umseitig abgestimmt wird, die Amtszeiten der momentan amtierenden Schiedsrichter natürlich nicht verändert. Ihre Amtszeiten laufen ganz normal am 31. Mai bzw. 30. November aus. Als Übergangsregelung werden im Mai 2019 Schiedsrichter für 18 Monate gewählt. Im Dezember 2019 werden erstmalig Schiedsrichter für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. --Count Count (Diskussion) 22:53, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das steht allerdings auch umseitig ganz klar da. Die Nörgler haben sich nur nicht die Mühe gemacht, den Vorschlag zu lesen und zu verstehen zu versuchen. MBxd1 (Diskussion) 23:05, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nicht wirklich: ich schrob "übernächste Wahlperiode". Jetzt kann man bei derart ineinandergreifenden Wahlperioden sicher streiten, was die übernächste ist, die im Mai beginnende ist es jedenfalls nicht. Ich habe den Vorschlag also verstanden. Kein Grund also, in dein gewohntes Muster zu verfallen und mir wieder mal ans Schienbein treten zu wollen. ---Matthiasb – (CallMyCenter) 00:27, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Und so ist es auch: Der umseitig zur Abstimmung geltende Vorschlag soll ab der übernächsten Wahlperiode gelten, für die nächste Wahlperiode, d.h. die im Mai beginnende, gibt es eine Übergangslösung. Für die Amtszeit der aktuell bereits gewählten Mitglieder des Schiedsgerichts ändert sich selbstverständlich nichts, deren Amtszeit endet regulär im Mai 2019 bzw. November 2019 - es sei denn, sie stellen sich erfolgreich einer Wiederwahl. --Wibramuc 07:51, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ja, so ist es gemeint und die Mehrheit versteht es wohl auch so. Ich muss aber zugeben, dass ich das deutlicher hätte formulieren sollen. Dass die Übergangsregeln außerhalb des Kastens mit dem Vorschlag stehen, ist wohl auch nicht optimal. --Der-Wir-Ing („DWI“) 09:33, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Dann versteht die Mehrheit das wohl falsch. Die Wahlperiode ab Mai 2019 ist die nächste für die Schiedsrichterpositionen, die im Mai 2018 gewählt wurden, und die Wahlperiode ab November 2019 ist die nächste für die im November 2018 gewählten Schiedrichterpositionen. Die übernächste Wahlperiode beginnt (beim bisherigen Wahlrhythmus) jeweils im Mai und im November 2020. Daß es bereits für die Wahl im nächsten Monat eine Übergangsregelung gibt, ändert ja bereits diese Wahlperiode. Alles ganz einfach, wenn man darüber nachdenkt. --Matthiasb – (CallMyCenter) 10:10, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
In Sachen Schienbein kann hier wohl keiner mit dir mithalten, ich habe jedenfalls im Gegensatz zu dir keine Beleidigung losgelassen. Du könntest ja mal die Behauptung, die aktuellen Schiedsrichter wollten ihre eigene Amtszeit verlängern, zurücknehmen. Du hast entweder den Vorschlag nicht gelesen oder nicht verstanden, und beides wirst du wohl kaum anderen anlasten können. MBxd1 (Diskussion) 23:55, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ach so, du gehst davon aus, daß von den derzeitigen Schiesrichtern sich keiner zur Wiederwahl stellt und/oder wiedergewählt wird? Natürlich wollen die Initiatoren über die Länge ihrer künftigen Amtszeit entscheiden. Steht ja im Vorschläg: für die jetzt im Mai zu wählenden auf 18 Monate und für die im Oktober zu wählenden auf 24 Monate. Ich habe jeenfalls noch keine Ankündigung vernommen, daß der Schiedsrichter X auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Wider Erwarten, MBxd1, habe ich den Vorschlag sowohl gelesen als auch verstanden. --Matthiasb – (CallMyCenter) 10:03, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Die Schiedsrichter entscheiden schon mal überhaupt nicht über ihre Amtszeit, das macht die stimmberechtigte Nutzerschaft. Insofern ist der Sachverhalt sowieso grundlegend anders als in der Politik, wo Abgeordnete über die Länge der folgenden Legislaturperiode entscheiden.
Es macht keinen Unterschied, ob ein Schiedsrichterkandidat schon mal Schiedsrichter war oder noch ist oder keins von beiden. Das Wahlverfahren ist immer gleich, und es gibt kein Limit von Amtszeiten für einen Schiedsrichter (übrigens auch weder für andere Wikipediasonderfunktionen noch üblicherweise für Abgeordnete). Wenn man danach ginge, dürften wir hier auch nicht über eine Änderung abstimmen, die erst in 5 Jahren wirksam wird. Es könnte ja ein Schiedsrichter durchgängig bis dahin oder erneut gewählt werden. Tatsache ist, dass sich für keinen der bereits gewählten Schiedsrichter irgendwas hinsichtlich der Amtszeit ändert und dass jede Wahl mit Klarstellung der dann gültigen Amtszeit erfolgt. Das ist alles sauber geregelt, und wenn es das nicht wäre, hätte das auch vor dir schon jemand gemerkt. Daran ändern auch Wortverdrehungen, nach denen die Wahl nach der nächsten keinesfalls die übernächste, sondern auch wieder nur die nächste sein soll, nichts. Du hast nicht richtig gelesen und redest dich raus. Nicht zum ersten Mal. MBxd1 (Diskussion) 18:29, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
"Das Schiedsgericht" ist keine Person, die persönlich angreifbar wäre. Tu was du nicht lassen kannst, ich tu's nicht. Wir haben jedenfalls schon gute SG-Zusammensetzungen gehabt, wir haben schon schlechte gesehen und auch ganz schlechte. Zur ersten Sorte gehört das derzeitige SG sicher nicht. Das muß man sagen dürfen, ohne daß mit WP:KPA gewedelt wird. Dieses Recht lasse ich mir von niemandem verwehren, auch nicht von dir. --Matthiasb – (CallMyCenter) 14:36, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Sicher darfst du das schreiben. Ich halte auch nicht alles für gelungen was meine Vorgänger so gemacht haben, nichtmal alles was ich selber im SG gemacht oder unterlassen habe. Itti bezieht sich auf "...zeugt davon, daß derzeit nicht gerade die hellsten Leuchten der Wikipedia das SG besetzen." Das geht wohl gegen die Personen, nicht gegen das SG als solches. --Der-Wir-Ing („DWI“) 14:48, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
So ist es. Ich habe die Passage entfernt, darf gerne durch eine sachliche Meinungsäußerung ersetzt werden, doch die aktuellen SGler, die konkret sind pauschal zu beleidigen geht nicht. --Itti 15:37, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nur damit ich das verstehe: daß das derzeitige SG schlecht oder ganz schlecht ist, darf man also sagen, daß es (das SG) nicht mit hellen Leuchten besetzt ist, hingegen nicht. Die Logik verstehe ich nicht. Tut mir leid. --Matthiasb – (CallMyCenter) 22:31, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Du sprichst ihnen ihre intellektuellen Fähigkeiten ab. Das ist ein massiver PA --Itti 22:32, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nö, Itti, das ist zu billig. Die Aussage "das SG ist schlecht" spricht genauso die intellektuellen Fähigkeiten ab wie die Aussage "das SG ist nicht mit hellen Leuchten besetzt". Warum ist das eine erlaubt und das andere ein PA? Massive PAs sind übrigens Aussagen wie "XY ist ein Arschloch", "ABC ist ein ehrloses Schwein" usw. "XY ist nicht gerade besonders helle" gehört in Süddeutschland noch zu den Liebkosungsbezeugungen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 22:42, 6. Apr. 2019 (CEST) (Wann lernt ihr eigentlich endlich, daß es besser ist, dreimal durchzuatmen, als mich in solche Diskussionen zu verwickeln? Ich meine, jeder weiß, daß ich der Bad Boy bin, aber warum unternehmt ihr jedesmal alles, um den Popcorn-Verbrauch hochzutreiben? Habt ihr New-Holland-Aktien?)Beantworten
Wenn du nicht verstehen kannst, oder möchtest, wo dein Recht endet, andere zu bewerten, wo diese Bewertung in eine Beleidigung mündet, dann hat das wenig damit zu tun, dass andere lernen müssten, mit diesen Ausfälligkeiten zu leben. Der Schuh wird anders draus, es liegt an dir die Grenze zu lernen, denn niemand hat das Recht andere zu beleidigen: Es gibt keine Rechtfertigung für Angriffe auf andere Benutzer. --Itti 22:59, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich betrachte es allmählich als Angriff auf meinen Intellekt, wiederholt meiner Frage auszuweichen, und das mit halbgaren Aussagen über Rechte und darüber, ich hätte zu lernen, wo meine Rechte enden. Meine Rechte gehen viel weiter, als du glaubst. Art. 5 GG ist sehr weitreichend, man denke an "Soldaten sind Mörder" (BVerfGE 93, 266) oder "die CSU ist die NPD Europas" (BVerfGE 61, 1 (9)). Und: Laut Bundesverfassungsgericht ist im Zweifel diejenige Auslegungsvariante anzunhemen, die den größtmöglichen Schutz durch Artikel 5 genießt. Was das Thema Beleidigung angeht: Das OLG Frankfurt am Main hat im Urteil vom 11. März 1991, 1 Ss 31/90 entschieden, daß wer ein ein nicht beleidigungsfähiges Kollektiv (das SG) anspricht zwar eine Einzelperson beleidigen kann, das setzt aber voraus, daß sich die Aussage unmittelbar gegen eine bestimmte Person richtet. Das ist im vorliegenden Kontext nicht der Fall. Ohne Beleidigung kein PA. Nachwievor ist niemand in der Lage, aufzuzeigen, daß in meiner Aussage eine Beleidigung enthalten war. Du kannst weiterhin nicht erklären, warum "das SG ist schlecht" keine Beleidung sei, "das SG ist nicht mit hellen Leuchten besetzt" hingegen schon. Können wir diese Diskussion, die von deiner Seite keinen Schritt weiterführt, nun beenden? --Matthiasb – (CallMyCenter) 23:34, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn der Punkt gekommen ist, wo das GG und das Bundesverfassungsgericht herbeigerufen werden muss, in einem Projekt, in dem wir uns Regeln gegeben haben, die ein kollaboratives Zusammenwirken befördern sollen, die dir bekannt sind und an die auch du gebunden bist, dann ist das der Punkt vor dem zu zwei Dinge hättest tun sollen, um sauber aus einer Nummer zu kommen, bei der du dich verrannt hast. Du hättest schlicht zugeben können, dass du den einleitenden Text eben nicht gelesen hast und deine Beschuldigung somit deinem Ärger darüber geschuldet war, dass du es nicht gelesen hast, was überhaupt nicht schlimm oder ehrenrührig ist und du hättest die Größe zeigen sollen, dass du anerkennst eine Grenze überschritten zu haben, die wir uns gegeben haben. Lustigerweise erbost dich die Vorstellung, an deinem Intellekt könnte gezweifelt werden. Dass du jedoch 10 Personen, die eindeutig identifizierbar und abgrenzbar sind ihren Intellekt komplett absprichst, ficht dich nicht an. Schwach Matthiasb. --Itti 09:34, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nö. Mir wurde (auch von dir) vorgeworfen, die Mitglieder des SGes beleidigt zu haben. Das SG als Kollektiv ist aber gar nicht beleidigungsfähig, siehe oben, also liegt keine Beleidigung vor, es sei denn, eine Person wäre zweifelsfrei und erkennbar damit gemeint gewesen, etwa dadurch, daß auf der WikiCon ein paar Leute zusammenstehen und ich hätte den Satz mit den Leuchten ausgeesprochen, wenn ein bestimmtes SG-Mitglied gerae vorübergeschlendert wäre und ich bspw. noch deutlich zu der Person hingenickt oder mit dem Finger gezeigt hätte.
Wenn keine Beleidigung vorliegt (und deswegen habe ich das oben auseinanderklamüsert), liegt kein persönlicher Angriff vor, weil dazu der Angriff gegen eine konkrete Person erforderlich ist. Also gab es keinen Grund für dich, aufgrund von WP:KPA meine Aussage zu entfernen, und hättest du das nicht getan, wäre die Sache seit mehr als 36 Stunden erledigt. Aber nein, Itti muß darin rühren, stellt den unzutreffenden Vorwurf einer Beleidigung auf (was übrigens ein gegen mich gerichteter PA ist, Stichwort falsche Tatsachenbehauptung) und eskaliert die Sache völlig unnötig über ein ganzes Wochenende.
Du hättest schlicht zugeben können, dass du den einleitenden Text eben nicht gelesen hast und deine Beschuldigung somit deinem Ärger darüber geschuldet war, dass du es nicht gelesen hast: Entschuldigung, aber das ist Quatsch. Der von dir entfernte "Leuchtensatz" wurde im Rahmen meines Kommentars zur "übernächsten Wahlperiode" getan, also in Einheit, umseitig um 22:02, 4. Apr. 2019, also kann das keinem Ärger entstammen, daß ich den Text nicht richtig gelesen habe, denn diesen Vorwürf hat ja erst MBdx1 gemacht, nämlich in seinem "Nörgler-Kommentar" (der übrigens ein PA gegen Verum und mich ist, aber der scheint dich nicht zu stören) oben um 23:05, 4. Apr. 2019 (CEST), also über eine Stunde später. Mein Ärger darüber, daß ich den Text nicht richtig gelesenhaben soll, hielt sich aber in Grenzen, denn wie ich bereits oben um 00:27, 5. Apr. 2019 (CEST) darlegte, ist die im Mai beginnende Wahlperiode sicherlich nicht die übernächste, ganz zweifelsfrei nicht, wie ich um 10:10, 6. Apr. 2019 (CEST) in der Antwort an DWI nochmals erläuterte. Ich weiß nicht, was MBdx1 in meinem Beitrag gelesen haben will, sodaß er seinen Kommentar äußerte, aus dem aktuellen Sachverhalt ergibt sich das nicht, sondern das war halt mal wieder der übliche Schienbeintritt, der sich bereits in meinen beiden Adminkandidaturen findet und auch in seinen Abstimmkommentaren zu meinen SG-Kandidaturen. (Die Antipathie hat ihren Ursprung in einer 2007 oder so geführten Bahnhoslöschdiskussion.) Da sich die Diskussion aber mittlerweile von deiner Seite im Kreis dreht – meine oben gestellte Frage hast du immer noch nicht beantwortet, ganz offensichtlich weil sie nicht zu deiner Zufriedenheit beantwortet werden kann, beginnt mich die Diskussion hier zu langweilen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 11:25, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich weiß nun wirklich nicht, was das Nachtreten gegen mich einschließlich Spekulationen über meine Motivation hier soll. Das ist nicht das erste Mal, gerade bei Fragen zu Abstimmungen, dass du nach dem Prinzip "alle doof außer Matthiasb" agierst. Das ist die Grundlage für meinen Kommentar und nicht eine steinalte Löschdiskussion. Das nimmt schon lange niemand mehr ernst. Es ist mir übrigens egal, ob hier noch eine Antwort kommt. MBxd1 (Diskussion) 18:38, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Du hast geschrieben: derzeit nicht gerade die hellsten Leuchten der Wikipedia das SG besetzen. Damit hast du kein Kollektiv angesprochen sonder die Aussage getätigt: Die 10 Personen, die derzeitig das SG besetzen sind keine hellen Leuchten. Das ist ein PA, er ist persönlich adressiert und dein weiteres rumgewusel halte ich für überflüssig. --Itti 11:31, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Oh nein! Der Nebensatz, daß derzeit nicht gerade die hellsten Leuchten der Wikipedia das SG besetzen. bedeutet eben nicht "Die 10 Personen, die derzeitig das SG besetzen sind keine hellen Leuchten."; die Auswahl der hellsten Leuchten bezieht sich auf die Wikipedia. Der Satz bedeutet, daß es in der Wikipedia durchaus hellere Leuchten gibt, die man wählen hätte können, bedeutet also, daß es in der WP geeignetere Leute gibt, das SG zu besetzen. Der Satz bedeutet nicht, daß die für SG ausgewählt wurden, keine hellen Leuchten sind. Wir erinnern uns, Grundschule, zweite Klasse, das Eigenschaftswort: hell – heller – am hellsten? (Naja, in Baen-Württemberg war das so, für andere Bundesländer kann icht net sprechen.) Du kannst es drehen oder wenden wie du willst, gerade das Vollzitat der umseitig entfernten Aussage zeigt nochmals, daß am Beleidigungsvorwurf nix dran ist. Ich bitte nunmehr explizit darum, den PA-Vorwurf nicht erneut zu wiederholen. --Matthiasb – (CallMyCenter) 11:52, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Du kannst rumschwurbeln, wie du möchtest, du hast konkret 10 Personen ihre intellektuellen Fähigkeiten abgesprochen, und sie gegenüber der breiten Masse der "Wikipedianer" zurückgesetzt und erniedrigt. --Itti 12:18, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ich glaube, deine Phantasie geht mit dir durch… --Matthiasb – (CallMyCenter) 23:43, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Meine Phantasie ist nicht mal losgehoppelt, mein Realitätssinn ist noch völlig bei mir. Gute Nacht. --Itti 23:48, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Na, wenigstens bei der Guten Nacht gehe ich mit dir konform. Habe uns übrigens das P spendiert. Gute Nacht. --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:03, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Mit Legende aufräumen[Quelltext bearbeiten]

Es ist an dieser Stelle mal notwendig, mit der Legende aufzuräumen, die umseitig in dem einen oder anderen Abstimmkommentar anklingt. Die "Implosion" von 2016 war nicht die Folge davon, daß ein SG-Mitglied sich destruktiv verhalten hätte, sondern sie war die Folge von Asympathierücktritten von acht Schiedsrichtern, weil diese aufgrund von Off-Wiki-Aktivitäten eines der beiden übrigen Schiedsrichter (die übrigens nur aufgrund eines massiven Bruches von WP:ANON bekanntgeworden sind) nicht mit diesem zusammenarbeiten wollten. Man kann nicht jemandem Destruktivität vorwerfen, weil er von einem gewählten Amt nicht zurücktritt, bloß weil es die übrigen Gewählten sich so wünschen. (Oder gibt es da womöglich mehr, was bisher nicht öffentlich bekannt wurde?) Bitte bei der Wahrheit bleiben. Das gilt auch und besonders für diejenigen ehemaligen Schiedsrichter, die feige vor dem Feind davongelaufen sind und für mich ihre künftige Wählbarkeit verwirkt haben. --Matthiasb – (CallMyCenter) 09:58, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Und daher setzt Du eine neue Legende entgegen? Als Jemand, der dabei war: es war weder ein "destruktiver" Grund, noch "Asympathie". Bitte lies nochmal die damals dazu abgegebenen Stellungnahmen. ---Ghilt (Diskussion) 13:18, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Entschuldigung, Tatsache war und ist, daß ihr Acht nicht mit dem AfD-Aktivisten in einem gemeinsamen SG sitzen wolltet und deswegen zurückgetreten seid. Wir, die Community hatten euch gewählt, im Auftrag der Community strittige Probleme zu lösen. Eine Wohlfühlhgarantie war damit nicht verbunden. Im übrigen ist es für mich mit der Neutralitätspflicht eines Schiedsrichters unvereinbar, das Handtuch zu werfen, weil einer von zehn eine bestimmte Gesinnung hat. (Das ist genauso wenig zielführend wie diese Aktion). "Asympathie" war der Versuch, das damalige Aktion herunterzuspielen, ist ja nicht gelungen. Gerne also noch einmal im Klartext: Wikipedia ist dem neutralen Standpunkt verpflichtet, und solange sich ein Benutzer bei seiner Artikelarbeit bzw. bei der Erfüllung von Community-Funktionen daran hält, gibt es keinen Scheißgrund, sich dafür zu interessieren, was er off-wiki tut, ob er Linker ist, Söder-Fan oder Gläubiger des Spaghettimonsters. Schiedsrichter, die damit ein Problem haben, sind als Schiedsrichter ungeeignet. Das habe ich übrigens schon damals in der Diskussion so geschrieben. Und dabei bleibe ich. Habe die Ehre. --Matthiasb – (CallMyCenter) 15:04, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Hm, Matthias, durch Wiederholung wird auch eine Legende nicht richtiger. Da möchte ich Dich herzlich und inständig bitten, es doch bitte nochmal nachzulesen, dann können wir gerne qualifiziert diskutieren. Sag mir einfach Bescheid, wenn Du soweit bist, dann werde ich mir die Zeit für eine erneute Diskussion darüber nehmen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 15:32, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Umgekehrt wird ein Schuh draus; du behauptest, daß es anders war, also bist du in der Bringschuld von Diffs. Aber ich bin ja gar nicht so. Nehmen wir also den Beitrag von dieser Seite vom Nachmittag des 7. März 2017 von Schlesinger, der leider an der Stelle mit drei statt vier Tilden unterschrieb, sodaß der Beitrag keinen Zeitstempel hat. Die Beiträge von MAGISTER davor und direkt danach sind von 15:46 Uhr und 16:46 Uhr. Nach dem Diff kann jemand suchen, der für solche Kinkerlitzchen Zeit hat; ich zitiere jedenfalls aus dem verlinkten Archiv wie folgt:

„Du stellst die Frage, warum ich dich "bekämpfe". Das lässt sich leicht beantworten. Du hast es vorgezogen, deine politische Tätigkeit einem oder mehreren Schiedsrichterkollegen mitzuteilen, worauf es eine Rücktrittswelle gab. Ob das von dir einkalkuliert war, weiß ich nicht, jedenfalls haben wir als Ergebnis die Blockade des Schiedsgerichts, wenn nicht sogar seine beginnende Auflösung.“

Schlesinger: WD:K vom 7. März 2017
Unterstreichung von mir. Wie man sieht, deckt Schlesinger meine obige Aussage. Schlesinger ist, auch wenn man mit ihm und seinem desöfteren arg ins Sarkastische abtriftende Bild der Wikipedia nicht übereinstimmen mag, integer wie kaum ein anderer Wikipedianer und absolut vertrauenswürdig. Also bitte bei den Tatsachen bleiben und nicht nachträglich herumklittern. Danke. --Matthiasb – (CallMyCenter) 22:20, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Mein Angebot gilt weiterhin. Das Zitat von der Kurier-Disk. ist nicht ausreichend als Diskussionsgrundlage. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:43, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Für mich schon, zumal es seit zwei Jahren unwidersprochen steht. Und öffentlicher als auf der Kurierdiskussion geht es in WP kaum. --Matthiasb – (CallMyCenter) 11:33, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Daraus gehen die Hintergründe nicht hervor. Insofern ist "Asympathie" nur Deine persönliche Meinung, nicht meine. Übrigens gab es zwei Rücktrittswellen, im September und im Dezember. Daher hatte ich Dich ja gebeten, Dich einzulesen, um nicht an der Oberfläche zu diskutieren... Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:42, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Erstaunlich wie du um den heißen Brei herumläufst. Statt klipp und klar zu sagen, es war so und so, beschränkst du dich auf Andeutungen, Schlesingers Aussage sei oberflächlich und verlangst da Einlesen in eine über zwei Jahre alte Diskussion, von der kein Mensch mehr weiß, auf welcher der vielen Metadiskussionsseiten zum Thema wann diskutiert wurde auf was du herauswillst. Nö, Ghilt, wie ich schon sage, ich habe die Passage geliefert, auf die ich mich bezogen habe, wenn du behauptest, das sei anders gewesen, liegt die Beweislast bei dir. --Matthiasb – (CallMyCenter) 12:00, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, meine Aussage war, dass Deine Meinung hierüber ("Asympathie") faktisch falsch ist und Deine Kenntnis hierüber sehr oberflächlich. Die Aussage von Schlesinger war nur nicht ganz korrekt und um viele Informationen verkürzt. Das von Dir unterstrichene ist nicht ausreichend als Diskussionsgrundlage. Dafür werde ich mir nicht die Mühe machen zu diskutieren. Das ist einfach nur ärgerlich. --Ghilt (Diskussion) 12:45, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das sind doch Haarspaltereien von dir. Ich habe oben bereits geschrieben, daß ich den Sachverhalt verkürzt habe, und daß "Asympathie" ein Platzhalter ist – das Wort gibt es eigentlich ja gar nicht. Nicht disktieren zu wollen, weil man einfach nicht willig ist, zu sagen, worin denn eine Aussage falsch sei, die man als falsch benennt, sondern den anderen aufzufordern, sich "einzulesen", ist eine Unverschämtheit. Entweder man redet Klartet, oder man läßt es sein. Du willst keinen Klartext reden. Gut. Für solchen Kokolores ist mir meine Zeit zu schade. EoD meinerseits. Spare dir, mir und dem geneigten Publikum bitte weitere Kommentare und Antworten. --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:01, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Es erzeugt bei mir keinerlei Vertrauen, bzw. zerstört bestehendes vollkommen, wenn Benutzer:Ghilt jetzt seine damals deutliche Positionierung zur SG-Mitgliedschaft von Benutzer:Magister versucht zu relativieren. Selbstverständlich erfolgten damals Rücktritte aus dem SG, weil man mit der Forderung an Magister selbst zurückzutreten, keinen Erfolg hatte. Warum man das heute nicht mehr zugibt, was ja dokumentiert ist, erschließt sich mir nicht. --Label5 (L5) 08:42, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das der rechte Funktionär Magister nicht den A*** in der Hose hatte, freiwillig das Feld zu räumen, nachdem sein rechtes Funktionärsdasein aufgeflogen war, soll jetzt den aufrechten Demokraten angelastet werden, die nicht bereit waren, mit so jemand in einem Schiedsgericht zusammenzusitzen? Das ist mal wieder typische Täter/Opfer-Umkehr, wie sie in den rechten Zirkeln so beliebt ist. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:48, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Guten Morgen, das Mäßigungsgebot hat schon seinen Sinn.[2] Es war nicht einmal die Parteimitgliedschaft das große Problem, sondern die aktive Rolle in einer Partei ohne Veröffentlichung (geht m.E. gar nicht) und zusätzlich die Veröffentlichung im kleinen Kreis, die die anderen Schiris kompromittiert hat (das SG verhandelt auch sehr sensible Themen, bei denen die Entscheidungen dieser Zeit auch im Nachhinein zu Recht anfechtbar wurden). Es waren auch noch andere Optionen im Gespräch, sogar eine gesichtswahrende (Auslaufenlassen der Amtszeit ohne Erklärung an die Wähler, ohne Beteiligung an kommenden Anfragen während der Restlaufzeit und keine erneute Kandidatur ohne öffentliche Erklärung). Leider kam in 3 Monaten keine gemeinsame Lösung zustande, ein Kompromissvorschlag von MAGISTER wurde leider zurückgenommen, und dann wurde die Sache veröffentlicht, was eine gemeinsame Lösung zusätzlich sehr erschwert hat. Es ist natürlich einfach zu sagen, dass "Bäh, AFD" mein Rücktrittsgrund war, aber nicht richtig. Und es wird auch durch Wiederholung oder Kolportierung nicht richtiger. Wie ich bereits schrieb, wenn MAGISTER und ich wieder einmal gewählt würden, würde ich mit ihm zusammenarbeiten. Aber abgesehen davon, Label5, hatte ich/wir jemals Dein Vertrauen? Den Eindruck hatte ich bei Dir leider nicht in fünf meiner Kandidaturen, auch vor der Causa: keine Abstimmung, keine Abstimmung, Kontra, keine Abstimmung, keine Abstimmung. Viele Grüße, --Ghilt (Diskussion) 09:13, 15. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Legenden leben lang...[Quelltext bearbeiten]

... keine Legende indes ist es festzustellen, dass die Handlungsunfähigkeit des SG ab 12/16 tatsächlich „die Folge von Asympathierücktritten“ war, da die Mehrzahl der Zurückgetretenen ausdrücklich „nicht mit [Magister] zusammenarbeiten wollten“. Das kann ich so feststellen, da ich mir die erhebliche Mühe machte die Rücktrittserklärungen herauszusuchen und auszuwerten.
Das Ergebnis war selten deutlich:
a) AnnaS. erklärte, dass sie „nicht mit jemandem zusammenarbeiten kann, der explizit für die Meinung einer rechtspopulistischen Partei einsteht“ – b) Gnom: „Das Engagement in der Wikipedia ist für mich mit einem Parteiamt in der Alternative für Deutschland unvereinbar.“ – c) Sebastian Wallroth: „Denn die Tatsache, dass sich ein Mitglied des Schiedsgerichts als Funktionär der AfD positioniert, ist mit meinem Bild dieses Gremiums nicht vereinbar.“

Ghilt und Miraki äußerten sich zwar nicht derart prägnant explizit, aber ihre Ausführungen kreisten ganz um die Fehler Magisters, wobei sie von ihm offenbar verlangten die allgemeine AfD-Ablehnung zu teilen. Miraki äußerte sich etwa, dass Magister „völlig ohne Empathie, was die drei SG-Rücktritte im September (...) betrifft“ sei und „seine Selbstreflexion über die bisherigen Rücktritte“ fehle. Auch Ghilts Erklärung dreht sich ganz um die von ihm angenommene Unzumutbarkeit der Zusammenarbeit mit Magister, so wirft er ihm vor, er habe seine „Unzumutbarkeit für viele potenzielle SG-Kandidaten (...) zuwenig reflektiert.“

Lediglich Helfmann äußert sich zurückhaltend diplomatisch, er sehe „Nach den Ereignissen des gestrigen Tages und den Rücktritten des heutigen“ seine „Mitarbeit in dem SG nicht mehr als sinnvolle Maßnahme an (...)“

Es ist immer wieder niederziehend, wie sehr die Wahrnehmung von Legenden, Vorurteilen und Erwartungshaltungen maßgeblich beeinflusst/bestimmt wird – da sollte sich allerdings ausnahmslos jeder kritisch betrachten, ein frommer Wunsch in einer Zeit der selbstgerechten Kritiklosigkeit.
--Trollflöjten αω 16:19, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Wenn ihr MB-Anschieber wenigstens ...[Quelltext bearbeiten]

  1. das Quorum für die Annahme in einer wikitypischen Größenordnung (qualitative statt einfacher Mehrheit) angesetzt hättet und
  2. auch für alle zukünftigen SG-Mitglieder die Einführung einer SG-A-Wiederwahlseite gefordert hättet, hätte man euch vielleicht noch hehre Motive unterstellen können. Aber so ist das nahezu ein putschähnlicher Vorgang, der übrigens trefflich-unschön zu dem passt, was ich in den vergangenen Wochen von euch bezüglich der Erweiterungen eurer Kompetenzen gegenüber Admins zu lesen bekommen habe (u.a. im Kontext der Sperrprüfung von Richard Zietz).
    Macchiavellistisch grandios von euch, zugleich aber traurig, traurig, traurig, dass erkennbar eine Mehrheit der WPner – und dafür reichen ja, anders als bei Admins, bereits 50% plus eine Stimme – das entweder nicht durchschaut oder sogar billigt. --Wwwurm 14:21, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Falls es irgendwann in Zukunft mal ein konkretes Problem mit dem SG geben sollte, dann wird die Community eine konkrete Lösung dafür finden. Ich habe 2016 das MB zur Neuwahl des SGs angelegt und zur Abstimmung geführt, damals noch als ganz normaler Fußgänger der nie auf die Idee gekommen wäre selber zu kandidieren. Die Community hat sich damals gegen eine Neuwahl entschieden, aber die meisten hatten als Begründung, dass sich das Problem in wenigen Monaten von selbst erledigt und man bis dahin auch ohne SG auskommt. --Der-Wir-Ing („DWI“) 14:39, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wieso soll eine einfache Mehrheit nicht "wikitypisch" sein? AFBorchert hat umseitig schon darauf hingewiesen, dass das Schiedsgericht selbst damals mit einer einfachen bzw. absoluten Mehrheit von relativ knappen 51,4 % eingerichtet (bzw. nach einer Probephase bestätigt) wurde - siehe Meinungsbild vom Oktober 2007. Da wäre es doch absurd, für eine relativ kleine Änderung nun plötzlich eine Zweidrittelmehrheit zu verlangen. Ich war nie SG-Mitglied, ich will nie SG-Mitglied werden, aber ich habe absolut kein Problem mit diesem Meinungsbild und dem Vorschlag; im Gegenteil - es handelt sich um eine zurückhaltende Anpassung an die Gegebenheiten, die ich daher unterstützt habe. Gestumblindi 15:07, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Und weshalb benötigen dann andere für ihre Wahl beispielsweise eine Zweidrittelmehrheit? Ist die Deiner Logik zufolge also wikiuntypisch und gehört abgeschafft? --Wwwurm 15:12, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wikitypisch ist Inkonsistenz ;-) - bzw.: Die Entwicklung des Meinungsbild-Prozesses ist halt anders verlaufen als jene beispielsweise der Adminwahlen. Bei Meinungsbildern ist eigentlich die einfache Mehrheit Standard, es heisst in den Regelungen bloss: "Es bestehen keine festen Regeln zur Auswertung von Meinungsbildern. Eine Option eines Meinungsbildes wird jedoch meist nur dann als angenommen akzeptiert, wenn sie mehr als 50 Prozent der Stimmen (ohne Enthaltungen) in der jeweiligen – inhaltlichen bzw. formalen – Abstimmung erhält. Bei grundlegenden organisatorischen Fragen – z. B. betreffend Administration, Benutzersperren, Wahlverfahren – kann eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein." Nun kann man natürlich geteilter Meinung darüber sein, wann eine Frage grundlegend ist. Eine massvolle Amtszeitverlängerung des Schiedsgerichts zähle ich jedenfalls nicht dazu. Die Einrichtung des Schiedsgerichts selbst war wohl grundlegender - wobei wir damals, 2007, halt noch nicht so regelfixiert waren und Meinungsbilder waren eh noch kaum geregelt (die Seite "Regelungen" ist von 2009). Gestumblindi 15:19, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
A, B, OS und CU benötigen eine 2/3-Mehrheit oder gar 70 % weil sie als Individuen entscheiden dürfen, sind teils auf Lebenszeit gewählt, teils schwer (A), teils gar nicht (BOSCU) aktiv abwählbar. Das SG ist aber ein Gremium bei dem der einzelne SGler (alleine) gar nichts darf. --Der-Wir-Ing („DWI“) 15:27, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Wenn juggt das SG? Ist doch eh nur ein Faselbude wie seinerzeit der Bayerische Senat. Der wurde immerhin abgeschafft, aber der gemeine Wikipedianer ist eben einfach bürokratieverliebt. Wer das SG braucht... ist so nötig und nützlich wie ein Kieselstein in einer Sandwüste: ist halt da, bemerkt nur keiner. Hier ruft es halt mal in die Wikipedia und alle staunen: oh, ein Kiesel in einer Sandwüste. :D --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 16:11, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

@Wahrerwattwurm: Zu dem, was du von uns „MB-Anschiebern“ angeblich „bezüglich der Erweiterungen [unserer] Kompetenzen gegenüber Admins zu lesen bekommen“ hast, bitte ich dich um genauere Ausführungen, bzw. noch besser Difflinks, insbesondere im Zusammenhang mit der Sperrprüfung von Richard Zietz. Auf so vage Andeutungen kann man nicht vernünftig antworten. --Count Count (Diskussion) 19:50, 6. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Quem jugget? So wie es umseitig aussieht bekommt das Spaßgericht seinen Willen: keine Ahnung, keinen Plan, trotzdem Amtszeitverlängerung. Ich schäme mich wirklich seltenst fremd, aber für das SG: ich schäme mich für euer MB (schlimmer: für die Zustimmung!) fremd: jeder sollte sich auf die Kernaufgabe der WP konzentrieren: ANR, ANR, ANR, aber: wtf ist der ANR? Bloß nicht dazu beitragen... SchwätzerBude. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 01:42, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Das SG hat ist eine Einrichtung zu Vertiefung der Gräben innerhalb der Wikipedia und damit so nötig wie... Und solange das SG nicht die antisoziale hinterlistige Sperre des Meister und Margaritas rückgängig macht, ist es für mich nur eine Einrichtung, die man gepflegt ignorien sollte: ceterum censeo SG esse delendam: sagt NEIN zum SG, sagt JA zum Verstand. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 02:14, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Die derzeitige Sperre, sowie die derzeitige Sperrelänge des Kontos M&M wurde nicht durch das SG beschlossen. Es wäre dann eine Unverhältnismäßigkeit zu begründen, damit diese wieder aufgehoben werden kann... Viele Grüße, Luke081515 23:26, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Die Sperre von MuM war jedoch nicht antisozial. Sie erfolgte aufgrund von kruden Socken,- bzw. Meatsockenpuppenmissbrauch und wurde durch MBq vollzogen, nicht durch das SG und sie war folgerichtig. Solches antisoziales WP-Verhalten, wie durch die Meat- usw.-puppen dargestellt wurde, die sogar selbst abgegeben haben, durch MuM zu ihrem Tun genötigt worden zu sein, habe ich in der WP selten erlebt. --Itti 23:32, 7. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Och, Seewolfs Schurkenliste ist voll davon… --Matthiasb – (CallMyCenter) 00:09, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Weder entschuldigtes es solches krudes Verhalten, noch macht es solches besser. --Itti 00:22, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich finde Wahrerwattwurms Punkt von oben bedenkenswert: Braucht man in Zeiten von Adminwiederwahlseiten wirklich noch eine 2/3-Mehrheit für Adminkandidaten? Dies würde auch den offensichtlich bestehenden Adminmangel abschwächen. Vielleicht sollte man ein weiteres Meinungsbild (natürlich wieder mit 50% Mehrheit, vive la révolution!) abhalten, um diese Grenze abzuändern? --Tinz (Diskussion) 00:28, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ich sehe in seinem Beitrag in erster Linie Polemik - und die bei vielen Admins anzutreffende abfällige Haltung gegenüber dem Schiedsgericht. Zu kritisieren ist nur die einfache Mehrheit als Erfordernis hier. Schiedsrichter werden auch weiterhin mit 2/3-Mehrheit gewählt, wie alle Funktionsträger. Und wie alle befristet gewählten Funktionsträger brauchen sie keine Wiederwahlseiten.
Die Frage der nötigen Mehrheit für Admins ist so oft durchgekaut worden, dass Dein Beitrag, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorschlag, darüber mit dem Erfordernis einfacher Mehrheit abzustimmen, eigentlich nur ironisch gemeint sein kann. MBxd1 (Diskussion) 00:54, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, um der typischen, selbstzerstörerischen Tendenz vieler Online-Communities entgegenzuwirken, immer konservativer und weniger aufgeschlossen gegenüber Neuem zu werden, bis man „ausgestorben“ ist, finde ich es eine bedenkenswerte Idee ist, die Grenze herabzusetzen. „Durchgekaut“ ist mir auch nicht bekannt, gab es denn dazu mal Meinungsbilder oder Umfragen? Ironisch war nur der Teil mit der 50%-Mehrheit, dass es allen Ernstes als machiavellistisch und putschistisch bezeichnet wird, eine demokratische Abstimmung mit 50% Mehrheit anzustreben, ist m.E. schon ein Zeichen dieser oben beschreibenen Erstarrung. --Tinz (Diskussion) 01:06, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Ob es eine formale Umfrage war, weiß ich nicht mehr, es gab mehrfach Diskussionen um Einführung eines "Admin light" was ja auch diese Frage berührt und wo auch die Absenkung des generellen Limits zur Sprache kam.
Die Gründe für 2/3-Mehrheiten bei MBs und bei Kandidaturen sind nicht identisch, beim MB kommt es auch drauf an, ob nichtstimmberechtigte Nutzer nennenswert betroffen sind (dann soll dem wenigstens eine breite Mehrheit gegenüberstehen), bei Admins wird breite Akzeptanz zur Akzeptanz der Entscheidungen verlangt.
Falls es zu einer Abstimmung käme, würde sich meine Entscheidung aber in erster Linie auf eine historische Betrachtung stützen, wer so alles in den letzten zwei Jahren mit über 50% nicht gewählt wurde. Und da haben wir echt nix verpasst. MBxd1 (Diskussion) 01:26, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten