Bremische Bürgerschaft

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Bremische Bürgerschaft
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Basisdaten
Sitz: Haus der Bürgerschaft
Legislaturperiode: vier Jahre
Erste Sitzung: 1433
Abgeordnete: 83
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 10. Mai 2015
Nächste Wahl: Frühjahr 2019[1]
Vorsitz: Bürgerschaftspräsident
Christian Weber (SPD)
       
Sitzverteilung:
  • SPD 30
  • CDU 20
  • Grüne 13
  • Linke 8
  • FDP 6
  • ALFA 3
  • fraktionslos (parteilos 1, AfD 1, BIW 1)
  • Website
    www.bremische-buergerschaft.de
    Parlamentsgebäude
    Gebäude
    Der Plenarsaal im Haus der Bürgerschaft (während einer Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft im Oktober 2010)

    Die Bremische Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen. Sie tagt im Haus der Bürgerschaft am Bremer Marktplatz. Derzeitiger Präsident der Bürgerschaft ist seit dem 7. Juli 1999 Christian Weber (SPD).

    Von den 83 gewählten Abgeordneten entsendet die Stadt Bremen 68 und die Stadt Bremerhaven 15 Abgeordnete. Die 68 Abgeordneten aus der Stadt Bremen bilden in der Regel (Ausnahmen siehe Abschnitt Wahlberechtigung) zugleich die Stadtbürgerschaft, die kommunale Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen. Die Stadt Bremerhaven hingegen verfügt über eine eigene Volksvertretung, die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung.

    Direkter Vorläufer der Bremischen Bürgerschaft war die Ernannte Bremische Bürgerschaft, ein nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetztes Gremium zur Kontrolle des Bremer Senats, das von April bis November 1946 tagte. Die Tradition der Bremischen Bürgerschaft reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück.

    Geschichte der Bürgerschaft

    Mittelalter bis 1848/49

    Im Mittelalter wurde nach dem gebräuchlichen Stadtrecht und den Statuten von 1433 der Bremer Rat gewählt. Die Vertreter der Bürger – die Meenheit – wurde in den Kirchspielen organisiert. Die Elterleute in Bremen (Olderlude) waren die Sprecher oder Vorsteher der Kaufleute, die den Rath berieten.

    Nach dem Aufstand der 104 Männer konnte sich durch die „Neue Eintracht“ von 1534 der Einfluss der Zünfte und damit der Handwerker im Bürgerconvent – getrennt nach den vier Kirchspielen – etwas verstärken.

    Nach der Bremer Franzosenzeit wurden 1816 zum Bürgerconvent neue Regelungen erlassen. Dieser nahm in monatlich tagenden Plenarsitzungen auch beratend an Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren teil. Gesetze wurden nur dann gültig, wenn der Rat und der Convent zustimmten. Der Convent teilte seine Beschlüsse durch den Syndicus der Elterleute dem Rat der Stadt mit. Im Convent waren die Elterleute des Kaufmanns, die Bauherren und Diakone der Kirchspiele, die Vertreter der wichtigen Zünfte und die Inhaber des Großen Bürgerrechts aus der Alt- und der Neustadt. Von 300 bis 600 durch den Rat bzw. dem Senat eingeladenen Vertretern nahmen nur ca. 60 bis 70 am Convent teil. Die Elterleute des Kaufmanns hatten im Convent praktisch immer den entscheidenden Einfluss. Für einzelne Fragen wurden Deputationen eingesetzt, in denen Ratsherren und Conventsmitglieder wirkten.

    Nach 1848

    Nach der Revolution von 1848/49 bestand nach der Landesverfassung eine am 29. März 1849 gewählte Bürgerschaft. Erster Präsident dieser Bürgerschaft war bis zum Oktober 1849 Christian Friedrich Feldmann (1813–1883). Diese demokratische Bürgerschaft wurde aber bereits im März 1852 durch den Senat ohne Rechtsgrundlage aufgelöst.

    Der Senat erließ eine neue Wahlordnung für eine Bürgerschaft, die 150 Abgeordnete haben sollte und die für sechs Jahre gewählt wurde. Gewählt wurde in acht Klassen: Wähler mit akademischer Vorbildung, Kaufleute mit Handelskammerwahlrecht, Gewerbetreibende mit Gewerbekammerwahlrecht, übrige Wähler gestaffelt nach Einkommen, Wähler aus Vegesack, Wähler aus Bremerhaven, Wähler mit Landwirtschaftskammerwahlrecht und Wähler aus dem übrigen Landgebiet (siehe dazu die Tabelle in Geschichte der Stadt Bremen). Dieses Klassenwahlrecht galt bis 1918. Die Mehrheit der Bevölkerung war stark unterrepräsentiert. Die Abgeordneten waren nicht durch Parteien vertreten. Nur die wenigen Vertreter der SPD traten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts als Fraktion auf.

    Nach 1919

    Die verfassungsgebende Bremer Nationalversammlung von 1919 hatte 200 Mitglieder und beschloss 1920 eine neue Verfassung. Die Bürgerschaft – wählbar von allen Frauen und Männern über 20 Lebensjahre – hatte nun 120 (1933 nur 96) Mitglieder (Landtag). Es fanden 1920, 1921, 1923, 1924, 1927 und 1930 Wahlen statt. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 77,8 bis 84,5 %. Die Abgeordneten erhielten nur Aufwandsentschädigungen. Der Bürgerschaftspräsident leitete die Sitzungen. Es wurden Deputationen aus Vertretern des Senats und der Bürgerschaft gebildet.

    Nach 1945

    1946 gab es kurzfristig eine von der US-amerikanischen Militärregierung ernannte Bürgerschaft mit 60 Mitgliedern. Die erste gewählte Bürgerschaft vom 13. Oktober 1946 hatte 80 Mitglieder aus der Stadt Bremen. Am 13. Februar 1947 kamen noch 20 Abgeordnete aus Bremerhaven hinzu. 2003 wurde die Anzahl der Mitglieder von 100 auf 83 reduziert, davon 68 aus Bremen und 15 aus Bremerhaven.

    Wahl

    Die Bremische Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl aufgrund von Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Die Wahlperiode dauert - dies ist einzigartig unter den deutschen Landesparlamenten - vier Jahre und endet jeweils am 7. Juni.[2] Die Wahl zur 19. Bürgerschaft fand am 10. Mai 2015 statt. Die nächste Wahl findet 2019 statt.

    Wahlsystem und Wahlbereiche

    Jeder Wahlvorschlag kann so viele Bewerber enthalten, wie Sitze für den Wahlbereich vergeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann fünf Stimmen auf ganze Listen bzw. darin verzeichnete Bewerber beliebig verteilen (Kumulieren und Panaschieren).[3]

    Wegen der Personenwahl müssen auf dem Stimmzettel alle Bewerber namentlich aufgeführt und mit fünf Feldern für die Stimmen versehen werden. Daher wurden bei der Bürgerschaftswahl 2011 Stimmzettelhefte im Format DIN A4-quer verwendet.[4]

    Das Wahlgebiet ist in die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven unterteilt. Für beide Bereiche werden getrennte Wahlvorschläge eingereicht, die 5 %-Sperrklausel wird getrennt angewandt und auch die Sitzzuteilung erfolgt separat – 68 Sitze für den Wahlbereich Bremen und 15 für Bremerhaven. Die Sitzverteilung erfordert mehrere Schritte:[5]

    • Bei der Auszählung werden die auf die Listen (Listenwahl) und die einzelnen Bewerber (Personenwahl) abgegebenen Stimmen erfasst.
    • Die über Listenwahl und Personenwahl auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmen werden addiert. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Sitzverteilung unter den Parteien und Wählergemeinschaften gemäß dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers.
    • Aus der Anzahl der über Listenwahl einerseits und über Personenwahl andererseits für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen wird nach Sainte Laguë/Schepers bestimmt, wie viele Sitze nach der Reihenfolge auf der Liste bzw. nach der Rangfolge der erhaltenen Personenwahl-Stimmen der einzelnen Bewerber zugeteilt werden.
    • Zunächst werden die Sitze nach der Listenwahl verteilt. Die übrigen Sitze werden an die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen vergeben, denen noch kein Sitz über die Listenwahl zugeteilt wurde. Diese beiden Schritte sind auch durchzuführen, wenn ein Bewerber in die Bürgerschaft nachrückt.

    Für die Wahl zur Stadtbürgerschaft wird dieses Verfahren mit den Stimmen für den Wahlbereich Bremen wiederholt, wobei die von nichtdeutschen EU-Bürgern abgegebenen Stimmen einbezogen werden.

    Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgerschaft ist jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz im Land Bremen hat, und mindestens 16 Jahre alt ist.[6] Das passive Wahlrecht besteht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU sind nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft den Deutschen gleichgestellt. Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten.

    Wahl der Stadtteilbeiräte

    In der Stadtgemeinde Bremen werden zur Wahrnehmung der Stadtteilangelegenheiten in 22 Orts- und Stadtteilen Beiräte gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht richtet sich nach den Bestimmungen für die Stadtbürgerschaft. Die Beiratswahlen finden seit 1991 parallel zu den Bürgerschaftswahlen statt. Die jüngsten wurden am 22. Juni 2011 abgehalten.

    Änderungen am Wahlrecht seit 1947

    Die erste Bürgerschaftswahl fand am 12. Oktober 1947 statt. Daher endeten die vierjährigen Wahlperioden jeweils an einem 12. Oktober. Am 1. März 1995 hat die Bürgerschaft erstmals die Selbstauflösung beschlossen (Piepmatzaffäre) und das Ende der 13. Wahlperiode auf den 7. Juni 1995 festgesetzt. Seitdem enden die Legislaturperioden der Bürgerschaft jeweils an einem 7. Juni.

    Zunächst bestand die Bürgerschaft aus 100 Abgeordneten – 80 aus Bremen, 20 aus Bremerhaven. Durch Gesetz vom 22. Mai 2003 wurde die Anzahl der Abgeordneten auf insgesamt 83 verringert. In der folgenden 16. Wahlperiode (2003–2007) stellte Bremen 67 Abgeordnete und Bremerhaven 16 Abgeordnete. Infolge einer Anpassung des Wahlgesetzes an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung der beiden Städte werden seit 2007 aus Bremen 68 Abgeordnete und aus Bremerhaven 15 Abgeordnete gewählt.

    Ursprünglich gab es eine reine Verhältniswahl über Listen mit fester Reihenfolge der Bewerber. Jeder Wahlberechtigte konnte eine Stimme an eine Liste vergeben. Erstmals bei der Bürgerschaftswahl 2011 galt das aktuelle Fünfstimmen-Wahlsystem.

    Das Wahlalter betrug ursprünglich 21 Jahre, seit 1970 18 Jahre und wurde 2009 auf 16 Jahre gesenkt. Für die Wahlen zu den Beiräten gilt das aktive Wahlrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bereits seit der Einfügung des § 3 Abs. 3 in das Gesetz über Beiräte und Ortsämter durch Ortsgesetz vom 16. Oktober 2006 (BremGBl. S. 436). Nichtdeutsche EU-Bürger sind seit 1999 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt.

    Wahlergebnisse

    Wahlergebnisse von 1919 bis 1933

    Anzahl der 200 Abgeordneten der Bremischen Nationalversammlung nach Parteien:

    • 1919: SPD 67, DDP 39, USPD 38, Landeswahlverband (DVP und DNVP) 29, KPD 15, Wirtschaftliche Verbände 12

    Anzahl der 120 Abgeordneten der Bürgerschaft nach Parteien:

    Wahlergebnisse ab 1946

    In den Listen sind die Wahlergebnisse, die Sitzverteilungen und die Mitglieder der Bremischen Stadtbürgerschaften enthalten:

    Aktuelle Wahlergebnisse

    Bei der Wahl vom 10. Mai 2015 wurde die SPD wie in den vorhergehenden Legislaturperioden stärkste Partei.

    Stimmverteilung

    SPD 32,8 %
    CDU 22,4 %
    Grüne     15,1 %
    Linke 9,5 %
    FDP 6,6 %
    AfD 5,5 %
    BiW 3,2 %
    PARTEI 1,9 %
    Piraten 1,5 %
    Übrige 1,4 %

    Sitzverteilung der Bürgerschaft des Landes Bremen

    SPD 30 Sitze
    CDU 20 Sitze
    Grüne 13 Sitze
    Linke 8 Sitze
    FDP 6 Sitze
    ALFA 3 Sitze
    AfD 1 Sitz
    BIW 1 Sitz
    parteilos 1 Sitz

    Noch vor der konstituierenden Sitzung trat Bernd Ravens aus der CDU aus und gehört der Bürgerschaft seitdem als fraktionsloser Abgeordneter an. Nach dem Parteiaustritt dreier AfD-Abgeordneter wurde die AfD-Gruppe Mitte Juli 2015 in Bremer Bürgerliche Reformer umbenannt, woraufhin das verbliebene AfD-Mitglied Alexander Tassis die Gruppe verließ – er vertritt die Partei seither als Einzelabgeordneter. Ende Juli 2015 erfolgte die Umbenennung in ALFA-Gruppe-Bremen, nachdem die drei BBR-Abgeordneten in die neue Partei Allianz für Fortschritt und Aufbruch eingetreten waren. Am 15. Februar 2016 trat Turhal Özdal aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie deren Fraktion aus, wurde vier Tage später Gast der CDU-Fraktion und trat der Partei schließlich am 1. März 2016 bei.

    Am 21. Dezember 2015 entschied das Wahlprüfungsgericht, welches beim Verwaltungsgericht angesiedelt ist, dass die AfD in Bremerhaven nach der Aufdeckung von Fehlern bei der Stimmenauszählung doch die 5%-Hürde übersprungen hat und ihr somit ein weiterer Sitz zusteht. Dieser würde von Thomas Jürgewitz besetzt werden, während die SPD-Abgeordnete Petra Jäschke ihren Platz räumen müsste.[7]. Sowohl die Bremer SPD, Jeschke selbst, als auch der Landeswahlleiter legten Berufung gegen das Urteil des Wahlprüfungsgerichtes beim Bremischen Staatsgerichtshof ein.[8] Der Staatsgerichtshof ordnete eine Neuauszählung im Wahlbereich Bremerhaven an und entschied danach am 13. September 2016, dass das ursprüngliche Wahlergebnis Bestand hat. Die AfD verfehlt in Bremerhaven mit 4,99 % knapp die Fünf-Prozent-Hürde.[9]

    Sitzverteilung der Bremischen Stadtbürgerschaft

    SPD 24 Sitze
    CDU 16 Sitze
    Grüne 12 Sitze
    Linke 7 Sitze
    FDP 5 Sitze
    ALFA 3 Sitze
    AfD 1 Sitz

    Ausschüsse/Deputationen

    Die Bremische Bürgerschaft bildet zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Parlament ständige und nicht ständige Ausschüsse sowie, bei Bedarf, Untersuchungsausschüsse zur Klärung bestimmter Sachverhalte. In der Landesverfassung von Bremen in Artikel 105 zwingend vorgesehen sind lediglich der Geschäftsordnungsausschuss, die Haushalts- und Finanzausschüsse, die Petitionsausschüsse sowie der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen.[10]

    Ständige parlamentarische Ausschüsse

    In der 18. Wahlperiode hat die Bürgerschaft (Landtag) zehn ständige Parlamentarische Ausschüsse eingesetzt:

    • Haushalts- und Finanzausschuss (Land)
    • Rechnungsprüfungsausschuss (Land)
    • Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss
    • Petitionsausschuss (Land)
    • Rechtsausschuss
    • Gleichstellungsausschuss
    • Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit
    • Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit
    • Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung
    • Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen

    Die Stadtbürgerschaft hat in der 18. Wahlperiode vier Ständige Parlamentarische Ausschüsse eingesetzt:

    • Haushalts- und Finanzausschuss (Stadt Bremen)
    • Rechnungsprüfungsausschuss (Stadt Bremen)
    • Petitionsausschuss (Stadt Bremen)
    • Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte

    Zu den ständigen Ausschüssen zählen außerdem:

    • der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft
    • die parlamentarische Kontrollkommission sowie
    • der Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz

    Nichtständige parlamentarische Ausschüsse

    Als nicht ständige Ausschüsse wurden in der 18. Wahlperiode eingesetzt:

    • Ausschuss zur Ausweitung des Wahlrechts sowie der
    • Nicht ständige Ausschuss nach Art. 125 BremLV (Art. 70 BremLV u.a.)

    Untersuchungsausschüsse

    Auch Untersuchungsausschüsse gehören zu den sog. Nichtständigen Ausschüssen. Die Bremische Bürgerschaft hat bisher insgesamt 23 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. In der (aktuellen) 19. Wahlperiode gibt es bisher einen Untersuchungsausschuss. Dieser Untersuchungsausschuss untersucht die Gründe und den Ablauf des Anti-Terror-Einsatzes vom 27. Februar bis 1. März 2015 in Bremen (PUA Anti-Terror-Einsatz)[11]

    Deputationen

    Deputationen sind Ausschüsse zur Unterstützung von Verwaltungshandeln. Sie werden wie Ausschüsse tätig, sind jedoch bei den zuständigen senatorischen Behörden angesiedelt. Sie werden durch die Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft mit Abgeordneten und sog. Deputierten (fachkundigen Bürgern) besetzt. Den Vorsitz hat der jeweilige Senator inne. Die Vertreter der Bürgerschaft wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und mindestens einen Stellvertreter.[12]

    Präsident

    Antje GrotheerFrank ImhoffAntje GrotheerChristian Weber (Politiker, 1946)Reinhard Metz (Politiker)Dieter KlinkHermann EngelAugust HagedornWilhelm KaisenMax Jahn (Politiker)Emanuel BackhausJohann OsterlohOtto BernhardtRichard DunkelRudolph Quidde

    Die Befugnisse und Aufgaben des Präsidenten der Bürgerschaft sind in Artikel 92 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen festgelegt:

    „Der Präsident der Bürgerschaft eröffnet, leitet und schließt die Beratungen. Ihm liegt die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sowohl in der Versammlung selbst als auch unter den Zuhörern ob. Wird die Ruhe durch die Zuhörer gestört, so kann er ihre Entfernung veranlassen. Der Präsident der Bürgerschaft verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Bürgerschaft nach Maßgabe des Haushaltes und vertritt die Freie Hansestadt Bremen in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Bürgerschaft. Der Vorstand der Bürgerschaft ist Dienstvorgesetzter aller im Dienste der bremischen Bürgerschaft stehenden Personen, er stellt sie ein und entlässt sie. Dabei hat er den Stellenplan zu beachten.“

    Liste der Präsidenten

    1911 bis 1918 Rudolph Quidde
    1920 bis 1930 Richard Dunkel (DDP)
    1931 Otto Bernhard (NSDAP)
    1931 Johann Osterloh (SPD)
    1931 bis 1932 Emanuel Backhaus (NSDAP)
    1933 Max Jahn (SPD), 6. bis 15. März 1933
    1946 bis 1966     August Hagedorn (SPD)
    1966 bis 1971 Hermann Engel (SPD)
    1971 bis 1995 Dieter Klink (SPD)
    1995 bis 1999 Reinhard Metz (CDU)
    seit 1999 Christian Weber (SPD)

    Haus der Bürgerschaft

    Der 1966 eingeweihte Neubau des Hauses der Bremischen Bürgerschaft am Bremer Marktplatz.

    Das Haus der Bürgerschaft (Am Markt 20) wurde 1965/66 nach Plänen des Architekten Wassili Luckhardt gebaut. Seit 1992 steht es unter Denkmalschutz.[13]

    Geschichte

    Ab dem Ende des 15. Jahrhunderts standen hier mehrere Giebelhäuser, die 1860 bis 1863 abgerissen wurden.[14] An deren Stelle entstand bis 1864 unter Zurücknahme der Fluchtlinie die neugotische Neue Bremer Börse. Dieser Bau wurde jedoch von großen Teilen der Bevölkerung als zu klobig und unpassend an dieser Stelle empfunden. Die Börse wurde 1943 bei einem Luftangriff in großen Teilen zerstört; die Ruine wurde 1955 abgerissen und das Grundstück der Handelskammer Bremen an das Land Bremen verkauft. 1958 schrieb das Land einen Architekturwettbewerb für einen neuen Sitz der Bürgerschaft aus. Von den 71 eingereichten Entwürfen sollten die zwei Siegerentwürfe überarbeitet werden.

    In der Öffentlichkeit entbrannte eine kontroverse Diskussion über die Gestaltung des Baus. Es wurde 1960 ein neuer Wettbewerb ausgeschrieben, den 1961 der international anerkannte Architekt Wassili Luckhardt gewann.[15] Der nach langer Diskussion mehrfach überarbeitete Entwurf sah eine senkrechte Stein- und Glasgliederung der Fassade mit acht angedeuteten Giebeln in der Dachlinie vor. Dieser Plan erschien vielen Bremer Bürgern immer noch zu modern für den Marktplatz. Die 1961 auch deshalb gegründete Lüder von Bentheim-Gesellschaft sprach sich seit 1961 gegen einen modernen Neubau aus und wollte, dass an dieser Stelle mehrere Giebelhäuser realisiert werden sollten. Der Präsident der Bürgerschaft August Hagedorn entschied mit der Mehrheit des Hauses, dass der überarbeitete Luckhardt-Entwurf umgesetzt werden sollte. 1966 konnte das neue Haus der Bürgerschaft eröffnet werden.

    Der Skulpturengarten an der Südseite des Gebäudes ist harmonisch gestaltet, aber keine Grünfläche.

    Der Stahlbetonskelettbau mit Backsteinmauerwerk öffnet sich, als gleichsam demokratische Geste, mit seiner verglasten Fassade zum Markt hin. Die Reliefplatten am Außenbau wurden nach Entwürfen von Bernhard Heiliger in Aluminium gegossen. Das Gebäude wurde mit dem BDA-Preis 1974 ausgezeichnet, u.a. mit der Begründung der Jury: „Der überzeugende klaren funktionellen Lösung entspricht eine gestalterische Formulierung, die den Maßstab der historisch geprägten Situation in guter Weise aufnimmt“. Eine Nominierung für den sogenannten „Nike“ des BDA erhielt das Gebäude im Jahr 2016 in der Kategorie „Klassik“.

    Der vierzig Jahre genutzte provisorische Hinterausgang über eine Holztreppenkonstruktion wurde Anfang des 21. Jahrhunderts durch eine Steintreppe ersetzt; die Reste der alten Börse wurden nach Plänen der Architekten Schomers und Schürmann mit zwei modern gestalteten Stockwerken ergänzt und mit dem Bürgerschaftsgebäude durch eine Brücke verbunden.

    Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft

    Die Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft untersteht dem Präsidenten der Bürgerschaft, der Direktor führt in ständiger Vertretung des Präsidenten den Landtag in Verwaltungsangelegenheiten. Das Personal der Bürgerschaft bereitet Plenar- und Ausschusssitzungen vor und sorgt durch die Dokumentation aller Parlamentsvorgänge für Kontinuität sowie Transparenz im parlamentarischen Prozess. Der Mitarbeiterstab unterstützt den amtierenden Präsidenten bei allen verwaltungstechnischen Aufgaben. Darüber hinaus unterstützten die Mitarbeiter der Bürgerschaft die Abgeordneten in der Durchführung ihrer parlamentarischen Aufgaben.

    Die Abteilung Informationsdienste ist verantwortlich für das Veranstaltungsmanagement, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Protokoll und das Bibliothekswesen innerhalb des Parlaments. Für die Vertreter sämtlicher Medien werden von der Pressestelle Informationen aufgearbeitet und verteilt. Auch die Beantwortung von Fragen rund um das parlamentarische Geschehen gehört zum Aufgabenbereich der Abteilung.

    Angebote für Bürger

    Der Besuch einer Parlamentsdebatte ist jeder Zeit von einzelnen Interessierten und angemeldeten Gruppen möglich. Neben Informationen rund um das geschichtsträchtige Haus der Bürgerschaft soll die Arbeit im parlamentarischen Prozess vermittelt werden. Auch Gespräche mit Abgeordneten sind nach Absprache möglich.

    Kulturelle Veranstaltungen

    Regelmäßig finden kulturelle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Bürgerschaft statt, die sowohl von der Bremischen Bürgerschaft selbst als auch von externen Organisationen initiiert werden. Die Themen reichen von historischen Dokumentationen über Karikaturen bis hin zu klassischen Konzerten. Im Rahmen des Bremer Kunststipendiums, das die Bremische Bürgerschaft in Kooperation mit der Bremer Heimstiftung seit 2003 vergibt, soll der kulturelle Austausch zwischen Bremen und seinen zahlreichen Städtepartnern gefördert werden. Das Stipendium ermöglicht professionellen Künstlern aus Haifa und Danzig, Riga, Izmir, Windhoek oder Dalian einen drei- bis fünfmonatigen Aufenthalt in Bremen.[16]

    Skulpturengarten

    Der direkt an das Haus der Bürgerschaft grenzende Skulpturengarten der Bürgerschaft ist Anlaufstelle für Touristengruppen und beliebter Veranstaltungsort. Plastiken vom Bildhauer Gerhard Marcks sind im Garten ausgestellt. Zwei weitere Marcks-Skulpturen sind im ersten Stock der Bürgerschaft zu finden. Der nachdenkende „Tantalos“ und das „Mädchen mit großem Tuch“ sind eine Leihgabe des Gerhard-Marcks-Hauses Bremen, das den Nachlass des Bildhauers verwaltet.[17]

    Übertragung der Plenarsitzungen

    Die Landtagssitzungen der Bremischen Bürgerschaft können über Radio Weser.TV oder per Live-Stream[18] im Internet verfolgt werden. Radio Bremen sendet die Landtagssitzungen auf der Hörfunk-Welle 95,0 MHz (98,9 MHz in Bremerhaven). Die Sitzungen der Stadtbürgerschaft können im Hörfunkprogramm von Radio Weser.TV empfangen werden. Der Live-Stream wird durch einen Plenarticker ergänzt, der ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkten und Sitzungsverlauf enthält.

    Siehe auch

    Literatur

    • Bremische Bürgerschaft: Handbuch der Bremischen Bürgerschaft, Bremen.
    • Norbert Korfmacher: Mitgliederverzeichnis der Bremischen Bürgerschaft 1946 bis 1996 (Kommunalpolitik, Bd. 1). LIT-Verlag, Münster 1997, ISBN 3-8258-3212-0.
    • Bremische Bürgerschaft (Hg.): Die NS-Vergangenheit früherer Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft. Bremen 2014, ISBN 978-3-925729-72-0.
    • Renate Meyer-Braun: Frauen ins Parlament! Porträts weiblicher Abgeordneter in der Bremischen Bürgerschaft. Hauschild, Bremen 1991, ISBN 3-926598-44-1.
    • Herbert Schwarzwälder: Bremen im Wandel der Zeiten. Carl Schünemann Verlag, Bremen 1970.
    • Barbara Fischer: Das Haus der Bürgerschaft in Bremen - Der Parlamentsbau von Wassili Luckhardt. Bremen: Edition Temmen, 1995.

    Weblinks

    Commons: Bremische Bürgerschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Künftige Wahltermine in Deutschland. Bundeswahlleiter, abgerufen am 12. September 2015.
    2. Bremer Wahl-ABC. (PDF; 310 kB) Stand: März 2011. landeswahlleiter.bremen.de, abgerufen am 5. Juni 2011.
    3. § 6 BremWahlG. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.
    4. Bürgerschaftswahl 2011: Stimmzettel wird Form eines Heftes haben. Senatspressestelle, abgerufen am 7. November 2010.
    5. § 7 Wahlgesetz. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.
    6. § 1 Wahlgesetz. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.
    7. AfD erhält zusätzliches Mandat in der Bürgerschaft. Weser Kurier, abgerufen am 21. Dezember 2015.
    8. Ralf Michel: SPD und AfD streiten um Platz in der Bürgerschaft. weser-kurier.de, 10. Juni 2016, abgerufen am 13. September 2016.
    9. Ralf Michel: Bremerhaven-Wahl: Ergebnis muss nicht geändert werden. weser-kurier.de, 13. September 2016, abgerufen am 13. September 2016.
    10. Art. 105 der Bremischen Landesverfassung
    11. Drs. 19/24. Bremische Bürgerschaft, 14. Juli 2015, abgerufen am 26. Juli 2015.
    12. Gesetz über die Deputationen. Transparenzportal Bremen, abgerufen am 15. April 2016.
    13. Denkmaldatenbank des LfD
    14. Siehe auch Haus Balleer
    15. Haus der Bürgerschaft am Markt zu Bremen; Bericht des Präsidenten der Bürgerschaft (August Hagedorn) über die Errichtung des Hauses der Bürgerschaft an der Ostseite des Marktplatzes vom 25. Okt. 1961; (auch als Broschüre veröffentlicht)
    16. Bremer Kunststipendium
    17. Kunst am und im Haus
    18. www.radioweser.tv

    Koordinaten: 53° 4′ 31″ N, 8° 48′ 28″ O