Schengener Abkommen

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Die Staaten des Schengener Abkommens
  • Vollanwenderstaaten
  • Nicht-EU-Schengenmitglieder (EFTA)
    (IS + N + CH + FL)
  • Zukünftige Schengen-Mitglieder
    (HR + RO + BG + CY)
  • Kooperierende Staaten (GB + IRL)
  • Eine „Schengen-Grenze“ zwischen zwei EU-Staaten, hier beim Übergang von Erl in Tirol (Österreich) nach Nußdorf am Inn in Bayern (Deutschland): Es gibt keine Grenzkontrollen an der Staatsgrenze, nur ein blaues Schild mit einem Sternenkranz um den Namen des EU-Staates

    Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dies sind im Kern die Mitglieder der Europäischen Union, jedoch ohne Großbritannien und Irland. Durch Zusatzabkommen mit der Europäischen Union wurde der Anwendungsbereich auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt.

    Das erste dieser Abkommen vom 14. Juni 1985 sollte vor allem die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und wurde nach dem Unterzeichnungsort benannt, der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg. Die mehrfach modifizierten Regelungen (Schengen I bis III) konstituieren den Schengen-Besitzstand, einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts[1] der Europäischen Union. Bedeutung und Verdienste des Schengener Abkommens werden im Europäischen Museum Schengen dokumentiert.

    Das unkontrollierte Passieren der Binnengrenzen als Prinzip der Schengener Abkommen wurde im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 zeitweise von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem einzelne Mitgliedsstaaten die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union gefährdet sahen.

    Inhalt des Abkommens

    Personenkontrollen

    Während innerhalb des Schengen-Gebietes die Personenkontrollen bis auf Stichproben hinter den Landesgrenzen weggefallen sind, werden Personen an den Außengrenzen zu Drittstaaten nach einem einheitlichen Standard kontrolliert. Dazu wurde das Schengener Informationssystem (SIS; ein elektronischer Fahndungsverbund) geschaffen und einheitliche Einreisevoraussetzungen für Drittausländer festgelegt. Daher ist an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise zu verweigern, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist oder aus anderen Gründen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eines Schengen-Staates festgestellt wird.

    An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Flüge aus den Schengen-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten. Ist ein sogenanntes einheitliches Schengen-Visum[2] von einem Mitgliedstaat erteilt worden, besteht Reisefreiheit für einen Kurzaufenthalt in allen Schengenstaaten. Auch die Inhaber eines Aufenthaltstitels eines Schengenstaates genießen Reisefreiheit in den anderen Mitgliedsstaaten.

    Der Wegfall der Personenkontrollen bei der Einreise in einen Schengen-Staat aus einem anderen Schengen-Staat wurde durch einige Länder durch eine Ausweitung polizeilicher Kontrollbefugnisse im Inland ausgeglichen. Vor allem wurde jedoch die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit intensiviert, um der erhöhten Mobilität der Straftäter begegnen zu können. Dazu gehört ein erleichterter Informationsaustausch, gemeinsame Streifen im Binnengrenzraum, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Observation oder Verfolgung von Straftätern (Nacheile).

    Das Schengen-System beinhaltet ferner unter anderem Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Diese Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung im SIS beruhen auf einer nationalen Entscheidung wie beispielsweise der deutschen Wiedereinreisesperre nach Ausweisung oder Abschiebung. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Straftäter, die aus einem Schengen-Staat wegen einer dauerhaften Gefahr für die öffentliche Sicherheit fernzuhalten sind, grundsätzlich auch in den anderen Ländern unerwünschte Personen sind.

    Belgisch-französische Grenze auf der Autobahn A7. Im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand in Frankreich nach den Terroranschlägen 2015 führte die französische Polizei Grenzkontrollen wieder ein.

    Bei schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit aus Sicht eines Mitgliedslandes können die Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend bis zu sechs Monate wieder eingeführt werden.[3] Dies geschah zum Beispiel bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften sowie im Vorfeld der G8-Gipfel in Genua 2001 und Heiligendamm 2007. Auch während des G7-Gipfels auf Schloss Elmau (Bayern) wurden vom 26. Mai bis 15. Juni 2015 Kontrollen an bundesdeutschen Grenzen durchgeführt, vor allem bei der Einreise aus Österreich und Tschechien.[4] In diesem Zeitraum wurden insgesamt 362.275 Reisende überprüft. Es wurden unter anderem 10.555 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 237 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und 151 Urkundendelikte festgestellt. Außerdem gab es 1.056 Personen-Fahndungstreffer – davon 135 Personen mit offenen Haftbefehlen.[5] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sprach in diesem Zusammenhang davon, die Ergebnisse der Grenzkontrollen genau zu analysieren und die Frage nach Grenzkontrollen danach neu bewerten zu wollen.[6][7]

    Zollkontrollen

    Nicht weggefallen sind im Schengen-Gebiet die Zollkontrollen. Wer aus einem Schengenstaat in einen anderen Schengenstaat einreist, der nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, hat die mitgeführten Waren am Zoll zu deklarieren, wenn diese nicht innerhalb der Freigrenze des Einreisestaates liegen. An den Grenzübergängen werden Reisende durch das Zollpersonal oder einen Aushang auf die in diesen Staaten geltenden Freigrenzen hingewiesen. Führen Reisende Waren mit sich, die nicht innerhalb der dort geltenden Freigrenzen liegen, und finden sie keinen Grenzbeamten vor, haben sie die mitgeführten Waren schriftlich zu deklarieren und das Schriftstück in einen hierfür vorgesehenen Briefkasten an der Grenze einzuwerfen (Prinzip der Selbstdeklaration). Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch diese Länder durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der Selbstdeklaration wird in diesen Ländern auch in Fällen der Durchreise als Zollvergehen bestraft.

    Bei den Staaten, die zum Schengen-Gebiet, aber nicht zur Europäischen Zollunion gehören, handelt es sich um die vier EFTA-Mitgliedstaaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Die letzten drei sind Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, so dass zwischen ihnen und der EU freier Warenverkehr gilt. Allerdings haben die EWR-Mitglieder gegenüber Drittländern jeweils eigene Außenzölle. Daher finden an den Grenzübergängen zwar Kontrollen statt, um zu verhindern, dass Waren jeweils in das Land mit den niedrigsten Außenzöllen importiert und von dort in andere EWR-Mitgliedstaaten mit höheren Außenzöllen weiterverschafft werden, formal sind dies aber primär nur Warenkontrollen. Dabei kann aber gleich eine Vorselektion zur Personenkontrolle vorgenommen werden.

    Teilnehmer am Abkommen

    Der Schengen-Raum
    Deutsch-Luxemburgische Grenze
    Die Öresundbrücke; die Grenze zwischen Schweden und Dänemark verläuft 883 Meter westlich vom ersten Pylonenpaar.

    Einzelne Regelungen und Voraussetzungen zur Teilnahme

    Die Frage, ob ein Staat ein Schengenstaat ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Das Schengenrecht ist durch verschiedene nationale Sonderregelungen inzwischen derart zersplittert, dass zuerst definiert werden muss, was einen Schengenstaat kennzeichnet. Da sich dieser Artikel ausschließlich mit den grenzbezogenen Regelungen befasst, jedoch nicht mit den wesentlich umfangreicheren ergänzenden und Ausgleichsmaßnahmen (Reiserechte für Drittausländer, einheitliche Visumerteilung und gegenseitige Anerkennung, justizielle Zusammenarbeit und Doppelbestrafungsverbot, Bekämpfung der Schleusungskriminalität, des illegalen Waffen- und Drogenhandels oder Verhinderung des Missbrauchs des Rechtes auf Asyl usw.), ist es angezeigt, den Schengenstaat auch danach zu bestimmen, inwieweit für diesen die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und der einheitliche Außengrenzkontrollstandard verbindlich sind. Das Ergebnis dieser Betrachtung umfasst jedoch ohnehin alle Staaten, für die das gesamte und nicht nur geringe Teile des Schengenrechts bindend sind.

    Der Beitritt zum Schengener Abkommen erfolgte auf unterschiedliche Weise, anfangs durch Unterzeichnung und Ratifizierung der Schengener Abkommen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam erfolgt die Aufnahme in die Schengener Zusammenarbeit automatisch mit dem Beitritt zur Europäischen Union. Somit ist das gesamte Schengenrecht in jedem Mitgliedstaat ab Beitrittsdatum bindendes Recht. Die Bestimmungen über den Wegfall der Binnengrenzkontrollen, die einheitliche Visumerteilung und Visumanerkennung sowie das SIS stehen aber unter einem gesonderten Anwendungsvorbehalt.

    Beim Schengener Abkommen erfolgen nämlich das formale Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten) und die vollständige Inkraftsetzung mit der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen nicht zeitgleich. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn durch eine Evaluation der Ausgleichsmaßnahmen durch die bereits teilnehmenden Staaten festgestellt wird, dass der Außengrenzkontrollstandard erfüllt wird und das Schengener Informationssystem problemlos arbeitet.

    Bei der Überführung des Schengenrechts in das EU-Recht haben das Vereinigte Königreich und Irland Ausnahmeklauseln durchgesetzt, wonach das Schengenrecht bis auf geringe Ausnahmen auf die beiden Staaten so lange keine Anwendung findet, bis diese einen gesonderten Anwendungsantrag stellen. So lange handelt es sich bei beiden Staaten nicht um Schengenstaaten. Auch Dänemark hat eine Ausnahmeklausel durchgesetzt. Danach gilt das Schengenrecht zwar in Dänemark, jedoch nicht als Teil des Gemeinschaftsrechtes, sondern nur auf völkerrechtlicher Basis. Für den Rechtsanwender macht diese Konstruktion jedoch keinen relevanten Unterschied.

    Da die Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) faktisch zum gemeinsamen Binnenmarkt gehören, liegt auch deren Assoziation mit dem Schengenrecht im beiderseitigen Interesse. Gleichzeitig ist jedoch eine Assoziation zum europäischen Asylrecht (Dublin-Prozess) erforderlich. Somit sind 29 Länder dem Schengener Abkommen beigetreten: alle Mitgliedsstaaten der EU (ausschließlich des Vereinigten Königreichs und Irlands) sowie die assoziierten Staaten Norwegen, Island und die Schweiz.

    Liechtenstein war in einer Sonderstellung, da der Beitritt Liechtensteins zum Schengener Abkommen erst rund drei Jahre nach dem Beitritt der Schweiz wirksam wurde. In der Zwischenzeit gab es zwar keine Grenzkontrollen an der Schengen-Außengrenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein, jedoch wurde diese Grenze vorübergehend mit Kameras und Streifen der Schweizer Grenzwacht kontrolliert. Diese Grenze war zuvor vollständig unkontrolliert, da sie keine Grenze des Schweizer Zollgebiets darstellte (und auch heute nicht darstellt) und die Schweizer Grenzwacht für beide Seiten zuständig war und ist.[8]

    Rechtlich akkurat sollte auf den Begriff Schengenstaaten verzichtet werden: Es gibt Vollanwenderstaaten, die das gesamte Schengenrecht tatsächlich anwenden, Teilanwenderstaaten (zurzeit Zypern, Bulgarien, Rumänien, Kroatien), für die das gesamte Recht bindend ist, die jedoch einen geringen Teil des Schengenrechts noch nicht anwenden, und sonstige Staaten (Vereinigtes Königreich, Irland), die nur Randbereiche des Schengenrechts anwenden.

    Zusätzlich zu den Unterzeichnerstaaten gehören vier weitere Kleinstaaten aufgrund besonderer Beziehungen zu einem oder mehreren Unterzeichnerstaaten faktisch zum einheitlichen Schengengebiet ohne Grenzkontrollen. Diese Staaten können jedoch weder einheitliche Visa ausstellen, noch haben sie zum Beispiel Zugriff auf das Schengener Informationssystem. Bei diesen Staaten handelt es sich nicht um Schengenstaaten, da diese an das Schengenrecht nicht gebunden sind, wenngleich sie Teile des Schengenrechts auch in das nationale Recht übernommen haben können.

    Zum Schengengebiet gehört grundsätzlich nur das europäische Territorium der Mitgliedsstaaten. Für bestimmte Gebiete in Nordafrika und im Atlantik gibt es Sonderregelungen.

    Liste der Teilnehmer- sowie weiterer ausgewählter Staaten

    Staat Beitritt zum Abkommen durch Ratifizierung bzw. durch Beitritt zur EU Wegfall der Grenzkontrollen
    (zukünftige Ereignisse kursiv)
    Vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen Anmerkungen
    Andorra Andorra Kein Mitgliedstaat, zu den Nachbarstaaten Frankreich und Spanien bestehen intensive Zollkontrollen. Andorranische Aufenthaltstitel berechtigen nicht zum Transit durch die Schengenstaaten. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit durch die Luft.
    Belgien Belgien 19. Juni 1990 26. März 1995 Vom 10. bis 30. Januar 2000 anlässlich einer Amnestie für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis. Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2000.
    Bulgarien Bulgarien 1. Januar 2007 Wendet den Schengen Acquis (Schengen-Besitzstand) bislang nur teilweise an. Erteilt dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa. Bis zu der angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen.[9] Bestimmungen über die Außengrenze sind bereits in Kraft.
    Danemark Dänemark 19. Dezember 1996 25. März 2001 Stichprobenweise Passkontrollen lt. Meldung vom 4. Januar 2016 im Rahmen der Flüchtlingskrise und als Folge von Komplikationen durch zeitgleiche schwedische Grenzkontrollen an der dänisch-schwedischen Grenze[10] Die teilautonomen Gebiete Grönland und Färöer sind dem Abkommen nicht beigetreten. Die bereits durch die Nordische Passunion abgeschafften Grenzkontrollen bleiben jedoch aufgehoben.
    Deutschland Deutschland 19. Juni 1990 26. März 1995 Während des G8-Gipfels in Köln 1999. Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Während des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007. Vor und während des NATO-Gipfels 2009.[11] Vor und während des G7-Gipfels auf Schloss Elmau 2015. Ab dem 13. September 2015 bis auf weiteres an der österreichischen Grenze im Rahmen der Flüchtlingskrise in Europa 2015.[12] Weiterhin von 12. Juni bis zum 11. Juli 2017 an allen Grenzen aufgrund des G20-Gipfels in Hamburg.[13][14] Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 fand das Schengener Abkommen auch Anwendung auf das ehemalige Gebiet der DDR und Berlin.
    Estland Estland 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Finnland Finnland 19. Dezember 1996 25. März 2001
    Frankreich Frankreich 19. Juni 1990 26. März 1995 Vom 20. März bis 5. April 2009 anlässlich des NATO-Gipfels.[15] Ab 13. November 2015 wegen der Terroranschläge in Paris und des anstehenden Weltklimagipfels. Ohne Überseegebiete.
    Griechenland Griechenland 6. November 1992 26. März 2000 Formales Inkrafttreten schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder vollständige Inkraftsetzung erst 2000. Keine Geltung für die autonome Mönchsrepublik Athos.
    Irland Irland Eingeschränkte Teilnahme; nur justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Grenzkontrollen.
    Island Island 19. Dezember 1996 25. März 2001 Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens.
    Italien Italien 17. November 1990
    1. April 1998[16]
    Vor und während des G8-Gipfels in Genua.
    Kroatien Kroatien 1. Juli 2013 Wendet den Schengen Acquis (Schengen-Besitzstand) bislang nur teilweise an. Erteilt dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa. Bis zu der angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen.[9]
    Lettland Lettland 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Liechtenstein Liechtenstein 1. März 2008 19. Dezember 2011 Kein EU-Mitglied, aber EWR-Mitglied, Zollunion mit der Schweiz, Warenkontrollen an der Grenze zu Österreich durch die Schweizer Grenzwacht. Vollständige Inkraftsetzung des gesamten Schengenrechts. Da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen trotz Wegfalls der Personenkontrollen zulässig. Kein Flughafen, nur Heliport; keine Einreise aus der Luft von außerhalb anderer Schengenstaaten.
    Litauen Litauen 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Luxemburg Luxemburg 19. Juni 1990 26. März 1995
    Malta Malta 1. Mai 2004 21. Dezember 2007 Malta bietet als einziges Land der Union seine Staatsbürgerschaft und damit freien Zugang zum Schengenraum zum Verkauf an.[17]
    Monaco Monaco Kein Mitgliedstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich. Bestimmte monegassische Aufenthaltstitel berechtigen zur Inanspruchnahme von Reiserechten in den Schengenstaaten. Französische Behörden führen Passkontrollen am Hafen in Monaco durch. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit mit dem Flugzeug.
    Niederlande Niederlande 19. Juni 1990 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2000. Ohne die besonderen Gemeinden Bonaire, Saba und Sint Eustatius sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten.
    Norwegen Norwegen 19. Dezember 1996 25. März 2001 Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens. Das Abkommen gilt nicht für Spitzbergen, dort findet jedoch ohnehin keinerlei Grenzkontrolle statt.
    Osterreich Österreich 28. April 1995 1. April 1998[18] Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2008. Vor und während der Tagung des Weltwirtschaftsforums im Juni 2011.[19] Seit 16. September 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise in Europa 2015.[20]
    Polen Polen 1. Mai 2004 21. Dezember 2007 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2012; 8. bis 23. November 2013 wegen der UN-Klimakonferenz in Warschau; 7. Juli bis 2. August 2016 aus Anlass des NATO-Gipfels und des Besuchs des Papstes während des Weltjugendtages 2016[21]
    Portugal Portugal 25. Juni 1991 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004. Inklusive Madeira und Azoren.
    Rumänien Rumänien 1. Januar 2007 Wendet den Schengen Acquis (Schengen-Besitzstand) bislang nur teilweise an. Erteilt dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa. Bis zu der angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen.[9] Bestimmungen über die Außengrenze sind bereits in Kraft.
    San Marino San Marino Kein Mitgliedstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit durch die Luft.
    Schweden Schweden 19. Dezember 1996 25. März 2001 Seit 12. November 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise in Europa 2015 bei den Zug- und Autotrassen auf der Öresundbrücke sowie den Fährverbindungen in Südschweden.[22]
    Schweiz Schweiz 26. Oktober 2004 12. Dezember 2008

    auf Flughäfen am 29. März 2009
    Kein EU-Mitglied. Vollständige Inkraftsetzung des gesamten Schengenrechts. Da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist, bleiben Warenkontrollen an der Grenze trotz Wegfalls der Personenkontrollen zulässig.
    Slowakei Slowakei 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Slowenien Slowenien 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Spanien Spanien 25. Juni 1991 26. März 1995 Mit den Kanarischen Inseln und den Plazas de soberanía vor Afrika. Die Gebiete Ceuta und Melilla in Nordafrika haben einen Sonderstatus.
    Tschechien Tschechien 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Ungarn Ungarn 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Vatikanstadt Vatikanstadt Kein Schengenstaat, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. Kein Flughafen und somit keine Einreisemöglichkeit durch die Luft (Ausnahme: Hubschrauberlandeplatz in den vatikanischen Gärten, der aber eigentlich nur dem Papst und seinen Mitreisenden zur Verfügung steht.)
    Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich Eingeschränkte Teilnahme; nur justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Grenzkontrollen.
    Zypern Republik Zypern 1. Mai 2004 nicht vor Lösung des Zypernkonflikts Wendet den Schengen Acquis (Schengen-Besitzstand) bislang nur teilweise an. Erteilt dementsprechend noch keine einheitlichen Schengen-Visa.[23] Bestimmungen über die Außengrenze sind bereits in Kraft; Demarkationslinie zu Nordzypern hat Sonderstatus. Der Status von Nordzypern ist unklar (faktisch kein Schengengebiet).
  • Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert
  • Nicht-Vertragsstaat, der vollständig im Schengengebiet gelegen ist und zu dem keine Außengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex stattfinden
  • Vertragsstaat, in dem nur die Bestimmungen über die Außengrenze angewendet werden, die vollständige Inkraftsetzung erfolgt durch gesonderten Beschluss des Rates JI der EU
  • Staat, der nur bestimmte Regelungen des Schengenrechts ausnahmsweise anwendet
  • Ceuta und Melilla haben einen Sonderstatus und können nicht als Teil des Schengenraums angesehen werden. Nach III Nr. 1 der Schlussakte des Beitrittsabkommens vom 27. November 1990[24] ist es Spanien gestattet, den visafreien kleinen Grenzverkehr von Marokkanern aus den Provinzen Tetuán und Nador mit Ceuta und Melilla aufrechtzuerhalten. Für Marokkaner aus den übrigen Teilen Marokkos darf Spanien weiterhin Visa nur für diese beiden Städte ausstellen. Im Übrigen gelten die Einreisevorschriften für den Schengenraum (vgl. auch Artikel 41 Schengener Grenzkodex). Aus diesem Grunde führt Spanien auf den Schiffs- und Flugverbindungen mit Herkunft aus Ceuta und Melilla und mit ausschließlicher Bestimmung des spanischen Festlandes weiterhin Kontrollen der Identität und der Dokumente durch. Schiffs- und Flugverbindungen von Ceuta und Melilla nach anderen Ländern kontrolliert Spanien ebenso. Die übrigen Plazas de soberanía sind dagegen Teil des Schengenraums.

    Geschichte

    Schengener Übereinkommen

    Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EG-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) auf der Obermosel auf dem Fahrgastschiff Princesse Marie-Astrid das Schengener Übereinkommen (mittlerweile informell auch oft als Schengen I bezeichnet). Für dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewählt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. Es handelt sich hierbei um das „Dreiländereck“ zwischen den Beneluxstaaten (seit 1969 keine Grenzkontrollen mehr), Frankreich und Deutschland, mithin in gewissem Sinne zwischen allen Erstunterzeichnern.

    Da die Mosel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg ein Kondominium der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg ist, kann die Signatur des Übereinkommens auf der Mosel nicht in Schengen stattgefunden haben, sondern allenfalls in Schengen und Perl. Das Abkommen müsste also Schengen-Perler Übereinkommen heißen.

    An der Übereinkunft waren nur fünf der damals zehn EG-Staaten beteiligt; sie stellt daher ein frühes Beispiel der verstärkten Zusammenarbeit dar. Das war ein weiterer wichtiger Rechtsfortschritt, die früher zwischen den Mitgliedsstaaten bestehenden „Außengrenzen“ formell und materiell zu „Binnengrenzen“ umzuwandeln. Gleichzeitig wurde das verfassungsmäßige Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit von Personen im Binnenmarkt (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag 1992) vorbereitet, das heute förmliches Grundrecht gemäß der 2009 in Kraft getretenen „Charta der Grundrechte der EU“ ist (Art. 45).

    Schengener Durchführungsübereinkommen

    Am 19. Juni 1990 unterzeichneten die oben genannten Länder dann das Schengener Durchführungsübereinkommen (informell auch oft als Schengen II[25] bezeichnet), in dem die konkreten Verfahrensabläufe der Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind. In den neuen Bundesländern trat das Abkommen mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 automatisch in Kraft.

    Integration in EU-Recht

    Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde festgelegt, die Schengener Abkommen in das EU-Recht zu integrieren. Diese Änderung ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten. Die Details der Einbeziehung der Schengener Abkommen sowie der darauf aufbauenden Beschlüsse (offiziell des „Schengen-Besitzstandes“) regelt das dem Vertrag von Amsterdam beigefügte Schengen-Protokoll.[26][27] Die Einbeziehung der Schengener Abkommen hat zur Folge, dass die Regelungen des Schengen-Besitzstandes auch für alle der Europäischen Union neu beitretenden Mitgliedsstaaten gelten. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss der Schengener Abkommen nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU.

    Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dieses notwendigerweise in allen Mitgliedsstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.[28]

    Aufgrund der Einbeziehung des Schengener Abkommens in den Rechtsrahmen der Europäischen Union gelten die Schengener Abkommen nicht mehr als völkerrechtliche Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern wie Rechtsakte der Europäischen Union. Daher konnte die Europäische Union mittlerweile große Teile des Schengener Durchführungsübereinkommens aufheben und durch EU-Verordnungen ersetzen, wie den Schengener Grenzkodex.

    Implementierung des Schengen-Besitzstandes in den 2004 beigetretenen EU-Ländern

    Am 21. Dezember 2007 wurden die Land- und Seegrenzen in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn geöffnet. Der Schengen-Raum wurde damit rund 3,6 Millionen Quadratkilometer groß, in denen rund 400 Millionen Europäer leben.[29] Die Grenzkontrollen an Flughäfen wurden mit dem Flugplanwechsel am 30. März 2008 umgestellt. Die Grenzöffnungen in den neuen EU-Ländern waren ursprünglich an die Fertigstellung des neuen Schengener Informationssystems II (zusätzliche Speicherung von Biometriedaten, Fingerabdrücken und Lichtbildern; Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten) gekoppelt. Aufgrund erheblicher technischer Probleme einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister darauf, als Zwischenlösung das alte Netzwerk zur länderübergreifenden Polizeizusammenarbeit aufzurüsten (SISone4all).

    Beitritt der Schweiz

    Deutsch-französisch-schweizerisches Dreiländereck bei Basel

    Am 19. Mai 2004 teilte die Europäische Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengen-Raum beitreten werde. Die Schweiz unterzeichnete das Abkommen zur Einbeziehung in den Schengen-Raum am 26. Oktober 2004. Mit einem Referendum (Volksentscheid) hatte die Schweizer Bevölkerung Gelegenheit, über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für die Annahme des Abkommens. Größte Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Dagegen votierte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent) nur eine Minderheit für das Abkommen. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erfolgte am 20. März 2006.[30]

    Das Abkommen trat am 1. März 2008 in Kraft und wurde am 12. Dezember 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme an den Landesgrenzen umgesetzt[31] – an den Flughäfen wird es erst seit dem 29. März 2009 umgesetzt. Schon vor Ende 2008 waren Personenkontrollen sukzessive abgebaut worden und die Grenze in einem 30-km-Streifen stichprobenartig kontrolliert, wie es an einer Schengeninnengrenze vorgesehen ist.

    Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum entfällt auch hier die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent Ausländer aus Nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europäischen Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von Bedeutung, da viele beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchten und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen mussten. Diese Personengruppe benötigt nun kein Visum mehr.

    Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten, wendet den Schengen-Besitzstand seitdem – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft an. Sie ist weiterhin nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter besetzt sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich.

    Beitritt Liechtensteins

    Liechtenstein ist seit 1923 mit der Schweiz über ein Zollanschlussabkommen verbunden. Zusammen mit anderen Vereinbarungen gab es an der Grenze zur Schweiz weder Personen- noch Güterkontrollen. Daher war geplant, dass mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum auch Liechtenstein dem Schengen-Raum beitritt. Liechtenstein hat dazu am 28. Februar 2008 ein Assoziationsabkommen unterzeichnet, alle erforderlichen Gesetzanpassungen wurden im Herbst 2008 durchgeführt und die Liechtensteiner Regierung hinterlegte am 14. Januar 2009 eine offizielle Ratifikationserklärung. Die Liechtensteiner Regierung ging anschließend davon aus, dass nach den notwendigen technischen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen eine Inkraftsetzung per Ende 2009 erfolgen könnte.[32]

    Mit Inkraftsetzen der Schengener Regelungen durch die Schweiz am 12. Dezember 2008 entstand formal eine Außengrenze des Schengen-Raums an einer infolge der Zollunion bisher gänzlich unkontrollierten Grenze. Bis zum Beitritt Liechtensteins wurde an der Grenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo eine neue Schengen-Außengrenze verlief, die Grenzüberwachung verstärkt. Da Liechtenstein nur auf dem Landweg und über einen Heliport – und damit nur aus Schengenstaaten – erreichbar ist, wurde auf die Einrichtung von neuen Grenzkontrollstellen an der Grenze zur Schweiz verzichtet. Stattdessen wurden die Übergangsstellen (u. a. alle Rheinbrücken) mit Kameras ausgerüstet.[33][34] Für den einzigen Außenzugang über den Heliport Balzers wurden Flüge in und aus Nicht-Schengen-Staaten verboten, sodass die Immigrationspolitik der EU nicht beeinträchtigt wird.[35]

    Eine Vollmitgliedschaft Liechtensteins und damit der Wegfall der Schengen-Außengrenze wurde lange von Schweden und Deutschland blockiert. Schweden hatte die Zustimmung an den Abschluss eines Betrugsbekämpfungs-/ bzw. Steuerinformationsabkommens geknüpft.[36] Ähnliche Bedenken zur Steuerhinterziehung gab es in Deutschland.

    Am 15. Februar 2011 stimmte das Europäische Parlament dem vollen Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum zu.[37] Nach dem positiven Ausgang einer Evaluierungsphase[38] und der Zustimmung des zuständigen Ministerrates erfolgte der Vollbeitritt per 19. Dezember 2011. Wie in der Schweiz bleiben die Zollkontrollen an der Grenze zu Österreich jedoch bestehen.

    Reformdebatte 2011/2012

    Infolge der Proteste in der arabischen Welt 2010–2011 erreichten über 20.000 Flüchtlinge über das Mittelmeer Italien.[39] Da nach der Dublin-II-Verordnung jeweils der Staat, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal in die EU einreist, allein für dessen Versorgung und die Behandlung möglicher Asylanträge verantwortlich ist, sah sich die italienische Regierung überfordert. Da jedoch die anderen EU-Staaten nicht bereit waren, einen Teil der Flüchtlinge aufzunehmen, begann die italienische Regierung Touristenvisa an Flüchtlinge auszugeben, die sich damit im ganzen Schengengebiet frei hätten bewegen können.[40] Daraufhin erklärte Frankreich eine zeitweilige Wiedereinführung von Kontrollen an der Grenze zu Italien. Silvio Berlusconi (italienischer Premierminister bis November 2011) und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy legten den Konflikt Ende April 2011 bei einem Treffen bei und forderten gemeinsam eine Reform der Vorschriften des Schengen-Besitzstandes, durch die die Wiedereinführung von Grenzkontrollen erleichtert werden solle. Verschiedene andere Regierungsvertreter, darunter der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, schlossen sich dieser Forderung an.[41]

    Kurz darauf beschloss die dänische Regierung auf Drängen der rechtspopulistischen Dansk Folkeparti die Wiedereinführung permanenter Kontrollen an den dänischen Grenzen, mit der Begründung, so die Einreise von Flüchtlingen und Kriminellen aus anderen europäischen Ländern verhindern zu wollen.[42] Diese Grenzkontrollen sollten laut dänischer Regierung nicht gegen das Schengener Abkommen verstoßen, da sie nur von Zöllnern durchgeführt würden.[43] Die Maßnahme stieß insbesondere im Nachbarstaat Schweden sowie im Europäischen Parlament auf scharfe Kritik; die Europäische Kommission kündigte eine Überprüfung an.[44] Nach einem Regierungswechsel in Dänemark im Oktober 2011 wurden die Grenzkontrollen wieder abgeschafft.

    Auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates im Juni 2011 wurde eine Reform der Schengener Vorschriften diskutiert, unter anderem die Einführung eines neuen Gremiums auf europäischer Ebene, das gegebenenfalls die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen genehmigen solle. Diese sollten damit einerseits auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt und damit erleichtert, andererseits aber zugleich auch der nationalen Entscheidung einzelner Staaten entzogen werden. Unklar ist, ob dieses mögliche neue Gremium nur aus den europäischen Innenministerien zusammengesetzt sein soll oder ob auch die supranationalen Institutionen, also EU-Kommission und Europäisches Parlament, daran beteiligt sein sollen.[45]

    Im November 2011 wurde die niederländische Absicht bekannt, ab 2012 alle einreisenden Autofahrer an den Grenzen zu fotografieren und die Fotos zu speichern.[46]

    Kurz vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich (April/Mai 2012) profilierte sich Sarkozy als Hardliner gegen illegale Zuwanderung. Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und sein französischer Amtskollege Claude Guéant schrieben gemeinsam einen Brief an die EU-Ratspräsidentschaft. Darin fordern sie, künftig ihre Grenzen in Notfällen wieder schärfer kontrollieren zu können.[47]

    Der gemeinsame Brief wurde als Wahlkampfmanöver rezipiert,[48] denn Friedrich hatte diese Forderungen schon mehrfach gestellt.[49]

    Derzeitige oder zeitweilige Beitrittskandidaten

    Im März 2013 verhinderte die damalige deutsche Bundesregierung mit ihrem Veto die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte auf einem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel, die beiden Staaten seien noch nicht soweit, ohne Grenzkontrollen auszukommen. Eine weitere Prüfung der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum (mit Berichten der beiden Länder, welche Maßnahmen sie gegen Korruption und organisierte Kriminalität ergriffen hätten) war für das zweite Halbjahr Jahres 2013 terminiert.[50]

    Mitte September 2013 erklärte EU-Kommissionspräsident Barroso, Rumänien und Bulgarien würden die Kriterien für den Beitritt erfüllen. Im Dezember 2013 kündigte er jedoch an, dass die beiden Länder 2014 nicht Schengen beitreten können werden. Zu den Hauptgegnern eines Beitritts im Jahr 2014 zählten die Niederlande und Frankreich. Letzteres befürchtete die illegale Arbeitsmigration rumänischer Staatsbürger.[51] Auch der damalige Bundesinnenminister Friedrich hatte sich im EU-Ministerrat erneut gegen den Beitritt ausgesprochen, da die Fortschritte der beiden Länder im Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität weiterhin „unzureichend“ seien.[52] Der im Januar 2014 veröffentlichte Monitoring-Bericht der EU-Kommission, der die Entwicklungen der vergangenen 18 Monate zusammenfasste, prangerte erneute Missstände in beiden Ländern an. In Bulgarien nehme die Politik Einfluss auf die Justiz, wichtigen Personen des organisierten Verbrechens sei die Flucht gelungen und es seien nur sehr wenige Gerichtsverfahren zu Korruptionsdelikten und organisierter Kriminalität tatsächlich abgeschlossen worden. Für Rumänien wurden erfolgreiche Maßnahmen anerkannt; die Unabhängigkeit des Rechtssystems wurde aber angezweifelt. Ein Auslöser dafür war die schnelle und intransparente Änderung des Strafgesetzbuches im Dezember 2013. Zudem habe es nur unzureichende Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung gegeben.[53]

    Angesichts der unterschiedlichen Fortschritte der beiden Länder schlug die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im März 2014 vor, die beiden Länder separat zu betrachten. Eine Teilaufnahme Rumäniens, die zunächst nur die Flug- und Seehäfen beträfe, sei durchaus denkbar.[54] Der damalige rumänische Ministerpräsident Victor Ponta kündigte im Jahr 2014 an, sein Land werde „nicht um ein Beitrittsdatum für Schengen betteln“; sein Nachfolger Klaus Johannis kündigte Anfang 2015 an, sich stark für einen Beitritt Rumäniens im Jahr 2015 einzusetzen.[55]

    Kroatien kündigte bereits im Jahr 2012, noch vor seinem Beitritt in die EU an, einen Schengen-Beitrittsantrag im Juli 2015 stellen zu wollen. Geplanter Beitrittstermin sei sechs Monate nach Übergabe des Antrags.[56][57] 2015 war Kroatien stark von der Flüchtlingskrise in Europa betroffen (siehe auch Balkanroute) und ist bis heute nicht Mitglied des Schengener Abkommens.

    Ein Beitritt Zyperns hängt von der Lösung des Zypernkonflikts ab.

    Problemaspekte und Kritik

    Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr und der Bekämpfung illegaler Einwanderung angemessen zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstärkt gesicherte EU-Außengrenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig überwinden wollen, nahmen und nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim Grenzübertritt ihr Leben.

    Nach Angaben von Pro Asyl sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145 Personen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen. Noch ungleich mehr Menschen kamen an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 um, nämlich über 5000 Menschen.[58] Diese Folgen und Auswirkungen der Schengener Abkommen sind deshalb schon seit den 1980er-Jahren der Kritik von Bürger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt – noch deutlich verstärkt seit der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 samt den Auseinandersetzungen um eine Festung Europa, um gebotene Seenotrettungsmaßnahmen und um die Verteilung bleibeberechtigter Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union.

    Die neuerdings wieder praktizierten Formen von Grenzkontrollen im Schengenraum hält der auch für Migration zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos für eine dramatische Fehlentwicklung, der begegnet werden müsse: „Wenn Schengen aufhört zu existieren, wird Europa sterben“, wird Avramopoulos zitiert. Die im Falle „einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ nur als Ausnahme und nur für sechs Monate zulässigen Grenzkontrollen würden seit 2015 immer wieder verlängert und unterdessen Dauerzustand, heißt es im Tagesspiegel, wobei die EU-Kommission den die Kontrollen ausübenden Mitgliedsstaaten lediglich mit Empfehlungen gegensteuern könne.[59]

    Literatur

    Filme

    • Zurück zum Schlagbaum?, MDR, Dokumentation 2015
    • Geheimnisvolle Orte: Schengen – Wie entstand das Europa ohne Grenzen?, SR, Dokumentation

    Weblinks

    Commons: Schengener Abkommen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
     Wikinews: Schengener Abkommen – in den Nachrichten
    Wiktionary: Schengener Abkommen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Kritik am Schengener Abkommen

    Einzelnachweise

    1. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dritter Teil, Titel V: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Art. 67 bis 89 AEUV, S. 73–84.
    2. Auswärtiges Amt – Schengener Übereinkommen
    3. Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 v. 15. März 2006, vormals Art. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens
    4. Wieder Passkontrollen an Bayerns Grenzen. In: br.de. 26. Mai 2015, archiviert vom Original am 26. Mai 2015; abgerufen am 26. Mai 2015.
    5. Bundespolizei zieht Bilanz (Memento vom 11. Juni 2015 im Internet Archive), Pressemitteilung zum G7-Gipfel vom 10. Juni 2015, abgerufen am 10. Juni 2015.
    6. Schleuser, Autodiebe, gesuchte Personen – Brauchen wir wieder Grenzkontrollen?, Focus Online vom 5. Juni 2015, abgerufen am 10. Juni 2015.
    7. 6600 Verstöße bei Grenzkontrollen, Süddeutsche Zeitung vom 5. Juni 2015, abgerufen am 10. Juni 2015.
    8. Liechtenstein feierte Beitritt zum Schengen-Raum auf derstandard.at
    9. a b c Schengener Übereinkommen; Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?, Auswärtiges Amt, abgerufen am 19. Dezember 2017.
    10. Nordeuropa: Dänemark führt Passkontrollen an der Grenze zu Deutschland ein. In: Spiegel Online. 4. Januar 2016, abgerufen am 9. Juni 2018.
    11. Grenzkontrollen wegen NATO-Gipfel (Memento vom 23. März 2009 im Internet Archive) auf tagesschau.de vom 20. März 2009.
    12. spiegel.de: De Maizière verkündet Einführung von Grenzkontrollen
    13. tagesschau.de: Deutschland führt zu G20 Grenzkontrollen ein
    14. Spiegel Online: Hunderte Straftäter bei G20-Grenzkontrollen gefasst
    15. finanzen.net vom 20. März 2009, abgerufen am 30. Dezember 2012.
    16. tagesschau.de: tagesschau vor 20 Jahren, 1. April 1998. Abgerufen am 1. April 2018.
    17. Markus Becker: Staatsbürgerschaft für Reiche: Maltas Milliardengeschäft mit dem EU-Pass, Spiegel Online vom 19. August 2016.
    18. tagesschau.de: tagesschau vor 20 Jahren, 1. April 1998. Abgerufen am 1. April 2018.
    19. Presseaussendungen. In: www.bmi.gv.at. Abgerufen am 7. Januar 2016.
    20. Assistenzeinsatz und Grenzkontrollen starten. orf.at, 16. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
    21. Nato-Gipfel und Papstbesuch: Polen kontrolliert bis August Grenzen, Spiegel Online vom 2. Juli 2016, abgerufen am 12. Juli 2016.
    22. Schweden führt vorübergehend Grenzkontrollen ein. Spiegel Online, 11. November 2015, abgerufen am 11. November 2015.
    23. Schengener Übereinkommen, Auswärtiges Amt, abgerufen am 19. Dezember 2017.
    24. Vgl. BGBl. 1993 II S. 1902, 1918.
    25. Schengen-Besitzstand – Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen GrenzenFehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:CELEX): "zugriff". In: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Hrsg.): Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L 239 vom 22. September 2000.
    26. Vertrag von Amsterdam
    27. Vertrag von Lissabon
    28. EuGH: C-187/01 und C-385/01. dejure.org, 11. Februar 2003, abgerufen am 8. Februar 2015.
    29. Konfetti, Feuerwerk und Luftballons für Europa. In: Die Welt, 21. Dezember 2007
    30. Text des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, abgerufen am 13. Mai 2015.
    31. Schengen-System gestaffelt einführen. In: Neue Zürcher Zeitung
    32. Liechtensteinische Botschaft in Brüssel: Liechtenstein ratifiziert Schengen. Portal des Fürstentums Liechtenstein, 14. Januar 2009, archiviert vom Original; abgerufen am 8. Februar 2015.
    33. «Schengen» wieder ein Stück näher gerückt Artikel auf nzz.ch vom 26. September 2008
    34. Kameras an Grenze zu Liechtenstein installiert, Artikel auf drs.srf.ch vom 12. Dezember 2008 (Memento vom 30. August 2013 im Webarchiv archive.today)
    35. „Regierung erlässt Verordnung: An- und Abflüge auf dem Heliport Balzers (FL) aus Nicht-Schengenstaaten untersagt“ (Memento vom 11. November 2011 im Internet Archive), Erik Purgstaller (Mitarbeiter der Regierung), 24. Juni 2008.
    36. FAQ Schengen-Beitritt Liechtensteins (Memento vom 24. Januar 2011 im Internet Archive), Regierung des Fürstentums Liechtenstein, abgerufen 1. Januar 2011
    37. Grosser Schritt in Richtung Schengen. In: Liechtensteiner Volksblatt, 15. Februar 2011
    38. Liechtenstein besteht letzte Schengenprüfung. In: Liechtensteiner Vaterland, 23. September 2011
    39. Schiffbruch vor Lampedusa, Behörden befürchten viele Tote. In: Zeit Online, 6. April 2011.
    40. EU-Kommission verlangt von Italien Erklärungen. (Memento vom 7. Mai 2011 im Internet Archive) In: Stern, 3. Mai 2011
    41. Berlusconi und Sarkozy rütteln am Schengen-Abkommen. In: Zeit Online, 26. April 2011.
    42. Wieder Grenzkontrollen an deutsch-dänischer Grenze. In: Tagesschau (ARD), 11. Mai 2011.
    43. Dänemark führt die „permanente Grenzkontrolle“ wieder ein. In: Süddeutsche Zeitung, 11. Mai 2011.
    44. EU-Innenminister: Grenzkontrolle in nationaler Hand. In: Der Standard, 12. Mai 2011.
    45. www.europarl.europa.eu
    46. Niederlande planen Grenzkontrolle für alle Autos, Spiegel Online vom 21. November 2011.
    47. Deutschland und Frankreich wollen Europa abriegeln, Spiegel Online vom 20. April 2012.
    48. Schärfere Grenzkontrollen in der EU: Geschenk für Sarkozy, Gift für Europa, Spiegel Online vom 20. April 2012.
    49. Schengen-Raum: Friedrich fordert schärfere Grenzkontrollen, Spiegel Online vom 3. April 2012.
    50. Rumänien und Bulgarien „noch nicht reif“ für Schengen, Tagesschau, abgerufen am 7. März 2013.
    51. Rumänien und Bulgarien: Kein Schengen-Beitritt vor 2015. Die Presse, 12. November 2013, abgerufen am 8. Februar 2015.
    52. Ulrike Pape: Bulgarien/Rumänien: Deutschland blockiert Schengen-Aufnahme. Bundeszentrale für politische Bildung, 12. Dezember 2013, abgerufen am 8. Februar 2015.
    53. Vgl. hierzu Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Korruptionsbekämpfung in der EU (3. Februar 2014, PDF).
    54. CSU für Teil-Mitgliedschaft Rumäniens im Schengen-Raum, Siebenbürger Zeitung, 29. März 2014, abgerufen am 12. Juli 2017.
    55. Europäische Union: Rumänien will Beitritt zum Schengen-Raum. faz.net, 2. Januar 2015, abgerufen am 8. Februar 2015.
    56. Kroatien will im Juli 2015 Antrag auf den Schengen-Beitritt stellen. In: Tiroler Tageszeitung. 15. Mai 2014, abgerufen am 17. Mai 2014.
    57. Albrecht Meier: Zagreb will 2015 dem Schengen-Raum beitreten. Außenministerin Vesna Pusic sieht ihr Land bereit für eine Kontrolle der EU-Außengrenzen. Tagesspiegel Online, 16. Juni 2012, abgerufen am 19. Dezember 2017.
    58. Innen und außen. (Memento vom 30. September 2007 im Internet Archive) In: jungle-world.com, 15. Juni 2005.
    59. Andrea Dernbach: Ist Schengen noch zu retten? EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos fürchtet wegen Grenzkontrollen ein Scheitern Europas. In: Der Tagesspiegel, 10. April 2019, S. 5.