Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/10

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Fernmündlicher Kontakt betreff Urheberrecht und Lizenzfragen bei der Abbildung von Briefmarken

Ich bitte höflichst um Übermittlung der Telefonummer eines führenden Mitarbeiters von Wikipedia, der mir in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Urheberrechte und Lizenzen bei der Abbildung von Briefmarken geben kann. Mit freundlichen Grüßen, Benutzer--Radzuweit 12:54, 1. Okt. 2007 (CEST)

Du hast Mail --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:10, 1. Okt. 2007 (CEST)
Es gibt hier keine führenden Mitarbeiter. -- ChaDDy 14:47, 1. Okt. 2007 (CEST)

Das Telefonat war aufschlußreich und besser als eine ellenlange Diskussion hier, danke!. Briefmarken aus Deutschland und wenigen anderen Ländern sind gemeinfrei, weil amtliche Werke, also kein Problem. Wahrscheinlich haut mir das Histo um die Ohren, aber können wir das Schutzlandprinzip darauf anwenden, daß wir Briefmarken aus den Ländern der Berner Konvention zur Bebilderung von Artikeln benutzen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:05, 1. Okt. 2007 (CEST)

naja, der umdieohrenhauer weist zunächst einmal darauf hin, dass nach unserer wp-internen regelung briefmarken und wappen als amtl. werke angesehen werden, zwar mit guten gründen, aber herrschende meinung is das nicht, sondern gestützt auf die autorität von steschke. schutzlandprinzip hat nix damit zu tun, ob wir hier auf werke aus anderen staaten deutsches recht anwenden. nur bei werken aus den usa sollte man vielleicht zweimal drüber nachdenken, weil dort die wmf angesiedelt ist. ansonsten tuts nix zur sache, aus welchem land etwas stammt. wenn wir bilder des atomiums dulden, dann weil wir das recht der deutschsprachigen haupt-länder (=d, at, ch, also nix mit südtirol und eupener land) zugrundelegen. wir beurteilen alle werke, egal woher sie stammen (außer usa, da nehmen wir gern pd-us-gov, obwohl die nach deutschem recht geschützt sein dürften), nach deutschem (bzw. öst., ch) urheberrecht. --87.182.122.28 02:19, 2. Okt. 2007 (CEST)

Vielen Dank, auch im Namen von Benutzer Radzuweit. Damit eröffnen sich uns einige gute Möglichkeiten, Artikel zu bebildern, zu denen wir sonst unmöglich freie Bilder finden würden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:16, 2. Okt. 2007 (CEST)

Architektenskizzen von ehemaligen Bauwerken nachzeichnen

Hallo. Ich befürchte ja, dass hier immer wieder die selben Fragen auftauchen, aber für meinen speziellen Fall habe ich in den Archiven nichts gefunden: Es geht um eine Brücke in Wien (Reichsbrücke), die vor 30 Jahren eingestürzt ist, die man also nicht mehr fotografieren kann. Gibt es eine Möglichkeit, die urprünglichen Architektenskizzen (von 1934, Architekten erst viel später verstorben) zu verwenden? Darf ich sie nachmalen und anschließend hier hochladen? Das Bauwerk unterlag der Panoramafreiheit, auf die Informationen darüber, wie die Brücke genau aussah, kann also niemand ein Urheberrecht haben. Mehr als diese Informationen wären auch in der nachgemalten Skizze nicht vorhanden. Wenn ich jeden Strich nachzeichne, müsste es also mit einer freien Lizenz hinhauen. Richtig oder falsch? --Springbank 17:09, 1. Okt. 2007 (CEST)

Wenn du aus einer Architektenskizze eine technische Zeichnung machst, die sich deutlich unterscheidet, könnte das gehen. Hast du mal Bilder von den Skizzen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:00, 1. Okt. 2007 (CEST)
Eine in jedem Strich nachgemalte Skizze wäre indes eine eindeutige Urheberrechtsverletzung, nur zur Ergänzung. -- 80.139.99.122 18:02, 1. Okt. 2007 (CEST)
Ja, stimmt, deshalb sagte ich ja Skizze --> technische Zeichnung. man muß die Vorlagen kennen. In Deutschland sind Architekten keine Künstler, da wäre das vielleicht weniger problematisch, in allen anderen Ländern gelten Architekten aber als Künstler. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
Wenn du mir ein E-Mail schickst, kann ich dir morgen die Skizze als jpg zurückschicken. Mfg und Danke, Springbank 18:26, 1. Okt. 2007 (CEST)
Schicks einfach an ralf@roletschek.de - kein Problem, wenn die Mail hier steht, ich habe sehr gute Spamfilter. Aber bitte einen deutschen Betreff angeben ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:43, 1. Okt. 2007 (CEST)

Kann ich diese Logos verwenden?

Hallo,

ich würde gerne diese Logos in die jeweiligen Artikel einbauen:

  • 1 wird in en:WP verwendet.
  • 2.
  • Bei diesem 3 müsste das aktuelle Logo erst noch freigestellt werden, ist das ein Problem oder sollte ich dann lieber 4 oder 5 nehmen (nicht die HP der Firma)?

Vielen Dank.

--Blunts d e 23:06, 1. Okt. 2007 (CEST)

Fall 1 und Fall 3 dürfen mit der Vorlage {{LogoSH}} verwendet werden. Welche der 3 Möglichkeiten bei Fall 3 du wählst, ist egal. Ich würde das nehmen, was die beste Qualität hat. Bei Fall 2 stört das Portrait, wenn das aber alt genug ist (Urheber seit über 70 Jahren tod/bei unbekanntem Urheber mehr als 100 Jahre alt), ist es ebenfalls kein Problem. -- ChaDDy 23:26, 1. Okt. 2007 (CEST)
Danke, leider ist die Organisation von Fall 2 erst 1990 gegründet und die Website größtenteils auf russisch was ich nicht verstehe. --Blunts d e 23:37, 1. Okt. 2007 (CEST)


Unwahrheiten

--77.132.255.149 23:45, 1. Okt. 2007 (CEST) ich habe die frage was ich gegen jemanden tuhen kann der unwahres über mich in wikipedia vertreibt

Unwahrheiten bei wikipedia was kann ich tun?

--77.132.255.149 23:49, 1. Okt. 2007 (CEST) jemand verbreitet unwahrheiten über meine bad bei wikipedia. was kann ich dagegen tun?

heul doch --87.182.122.28 02:21, 2. Okt. 2007 (CEST)
Hallo 77.132.255.149. Eines der vielen tollen Dinge bei Wikipedia ist, dass es in dem Moment, wo du Unwahrheiten entdeckst, für alle Zukunft egal ist, dass dort Unwahrheiten stehen, weil du sie richtigstellen kannst! Ich empfehle dir hierfür die Lektüre der Seiten Hilfe:Erste Schritte und, ganz wichtig, Wikipedia:Selbstdarsteller. Übrigens: Solche Fragen stellst du künftig am besten auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia. Oder melde dich auf meiner Diskussionsseite, damit wir über den aktuellen Fall sprechen können. Liebe Grüße, Springbank 10:13, 2. Okt. 2007 (CEST)
Es geschieht leider häufiger, dass Artikel in Wikipedia Persönlichkeitsrechte verletzen. Daher gibt es eine eigene Richtlinie, in der erklärt wird, welche Grenzen hier gelten. Sie findet sich hier. Dort sind auch einige Antworten auf die Frage zu finden, was man als Betroffener tun kann.

Urheberrecht: Sätze aus Reisebeschreibungen abgeändert

Schreibe ab und an Reiseberichte und frische sie auf mit umgeschriebenen Sätzen aus Reisebeschreibungen. Darf ich das?? Wenn ich nicht mehr weiß wo ich die legenden her habe, was muss ich tun? --195.93.60.73 10:49, 2. Okt. 2007 (CEST)

Wir geben hier keine einzelfallbezogene Textberatung, hinsichtlich der Wikipedia ist Wikipedia:Textplagiat maßgeblich. Was du tun musst? Respekt vor der Leistung anderer haben und die Finger von der Tastatur zu lassen, wenn dir nichts Eigenes einfällt! --134.130.68.65 13:30, 2. Okt. 2007 (CEST)


Autorname = Benutzername -> Autor =? Benutzer

Hallo! Der Benutzer: Solymosi‎ hat Quelltexte in verschiedene Artikel eingebaut. Siehe z.B. hier: Bubblesort. Als Autor gibt er im Artikel an, dass es sich um "/** Author: Andreas Solymosi, 2007 */" handelt. Es impliziert also, dass er selber der Autor ist. Darf man hiervon ausgehen und nur die Autoren-Angabe im Quelltext löschen? Oder ist der Schluss falsch, dass der Benutzer = dem angegebenen Autor ist, nur weil der Benutzername der selbe ist? Ich bin da gerade ein wenig unsicher und weiß nicht, was ich machen soll. Einfach aus dem Artikel herausnehmen und gut sein lassen, da der Autor ja selbst seinen Quelltext unter der GNU FDL veröffentlicht hat, oder muss man hier eine komplizierte Versionslöschung machen. Letzteres scheint mir übertrieben. Aber da ich mich hier einfach zu wenig auskenne, möchte ich hier nochmal Gewissheit haben. Danke für eure Hilfe!

Grüße

--Srvban 14:06, 2. Okt. 2007 (CEST)

... und das hier?

Ich vermute mal, daß das hier keine Schöpfungshöhe hat? Da es um eine UN-Organisation geht, möchte ich aus, hm, "Höflichkeit" nicht im Graubereich hochladen. Andererseits haben wir sogar die Flagge der Vereinten Nationen - daneben wirkt dieses Logo nun nicht gerade sehr kreativ. :o) ... Oder wäre es generell unbedenklicher, eine Eigen-Nachkreation des Logos hochzuladen? Danke, Ibn Battuta 04:09, 3. Okt. 2007 (CEST)

Eine Eigenkreation wäre genauso bedenklich, da durch eine blose Reproduktion kein neues Urheberrecht entsteht. Da dieses Logo aber keine Schöpfungshöhe aufweist, ist es hier auf de mit der Vorlage {{LogoSH}} bedenkenlos nutzbar. -- ChaDDy 05:02, 3. Okt. 2007 (CEST)
Danke! (Daß eine Reproduktion kein neues Urheberrecht entstehen läßt, ist mir schon klar. Da geht's wohl eher um Höflichkeit, weil man nicht die - ungeschützte - Arbeit "klaut". Wie gesagt, mir ging's hier darum, bewußt nicht die Grenzen des Legalen auszuschöpfen...) Gruß, Ibn Battuta 06:25, 3. Okt. 2007 (CEST)

Bilder von Aboutpixel.de

Die Bilderdatenbank Aboutpixel.de bietet Fotos explizit für „für eigenständige kommerzielle und nicht kommerzielle Medien- und Printprojekte“ zum Download an (Regeln). Aber: „Das Veröffentlichen einer Bilddatei in einer anderen Bilddatenbank oder in Bildkatalogen ist nicht gestattet.“ Ich nehme an, damit ist es nicht möglich, Bilder von dort hier oder auf Commons hochzuladen. Was sagt ein Bilderrechtsexperte dazu? Besteht eine Möglichkeit, Bilder von dort in der Wikipedia zu nutzen? --Eintragung ins Nichts 16:48, 3. Okt. 2007 (CEST)

Das geht nicht. -- ChaDDy 17:17, 3. Okt. 2007 (CEST)
Schade; trotzdem danke. --Eintragung ins Nichts 17:35, 3. Okt. 2007 (CEST)

Hallo! Mal wieder eine Frage zur Schöpfungshöhe: lässt sich diese Darstellung der „politischen Position“ (Screenshot von www.parlamentsspiegel.ch) behalten? Ist sie evtl. als „Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art“ (§2 UrhG) anzusehen? --A.Hellwig 17:10, 3. Okt. 2007 (CEST)

Hat imho keine Schöpfungshöhe. Sollte aber als richtiges Bild hochgeladen werden, als pdf ist das ein wenig nutzlos. -- ChaDDy 17:14, 3. Okt. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe

Hallo,

hat dieses Logo die Schöpfungshöhe erreicht? Muss ich den Text "abschneiden"? Vielen Dank --Blunts d e 00:19, 4. Okt. 2007 (CEST)

Beidesmal nein --84.62.242.151 13:19, 4. Okt. 2007 (CEST)

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und kann so wie es ist hier hochgeladen werden. Bitte mit Baustein {{LogoSH}} --jodo 13:42, 4. Okt. 2007 (CEST)

Danke. --Blunts d e 23:29, 4. Okt. 2007 (CEST)

Passende Commons-Lizenz gesucht

Ich bin beim Abarbeiten der NowCommons-Kategorie über ein Bild gestolpert, was hier als Bild-frei lizensiert ist und auf Commons mit PD-user übertragen wurde. Das geht imho nicht, aber welches Template bei Commons wäre denn das geeignete? commons:Template:Copyrighted free use provided that?--Wiggum 11:06, 4. Okt. 2007 (CEST)

commons:Template:PD-user-w? --Isderion 13:32, 4. Okt. 2007 (CEST)
Bild-frei ist eigendlich dazu gedacht unser Äquivalent zu PD-user zu haben. Somit sollte ein Übertrag nach PD-user kein Problem sein. --jodo 13:44, 4. Okt. 2007 (CEST)
Bild-frei ist eine einfache Lizenz für jedermann, PD ist m.M.n. gemeinfreiäquivalent, so dass Bild-frei eine Teilmenge von PD ist. Somit wäre PD -> Bild-frei möglich, Bild-frei -> PD aber nicht, weil hier mehr Rechte eingeräumt werden, als der Urheber ursprünglich vorgesehen hat.--Wiggum 14:00, 4. Okt. 2007 (CEST)

Metzeler (Unternehmen)

Hallo, meine erste Artikelversion wurde als URV gekennzeichnet. Habe nun in meinem Benutzerraum einen neuen Artikel entworfen. Benutzer:Monacofranzl/Metzeler (Unternehmen) Ist dieser bezüglich UR in Ordnung? Grüsse --Monacofranzl 13:07, 4. Okt. 2007 (CEST)

Bei "Pedro de Avarado" steht ein falsches Bild in dem betreffenden Artikel

Auf der Diskussiunsseite von "Pedro Alvarado" haben auch Andere schon festgestellt, das der Artikel und das Bild nicht zusammen passen. Ich habe im www. ein richtiges Bild gefunden. Den Weblink habe ich hier eingfügt. [[1]] Allerdings weiß ich ÜBERHAUPTNICHTS vom Urheberrecht. Kann man das Bild einfach so kopieren und in den Artikel einfügen? Sicher ist diese Frage schon hundertmal gestellt worden. Aber ich bin ganz neu bei Wikipedia. Gruß --Dellex 18:01, 4. Okt. 2007 (CEST)

Da das Bild aufgrund der Lebensdaten des Abgebildeten wohl älter als 100 Jahre ist (sogar um einiges) kannst du das Bild hier Unbedenktlich hochladen. Benutze dazu bitte die Vorlage {{Bild-PD-alt}} und schreibe die Lebensdaten (zumindest das Jahrhundert) in die Anmerkung. Das es auch für andere sichtbar ist, warum PD-alt. --jodo 18:28, 4. Okt. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Bei 1. 2, 3, 4? Danke im voraus! MFG -- Sensenmann 20:10, 4. Okt. 2007 (CEST)

imho nein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:14, 4. Okt. 2007 (CEST)
Ok, danke für die schnelle Antwort! MFG -- Sensenmann 20:47, 4. Okt. 2007 (CEST)

Derivative work

Vielleicht mag jemand helfen, mir das Problem von Derivative work zu veranschaulichen. Dazu einige Beispiele, auf die ich keine Antworten weiß. Vielen Dank im Voraus! Anton 22:57, 5. Okt. 2007 (CEST)

  • Es gibt kleine Lego-Püppchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Und es gibt Playmobil-Püppchen. Warum ist dies keine Verletzung von Derivative work?
  • Wenn ich eine Comicfigur in Anlehnung an die Mickey Mouse zeichne, die aber anders aussieht und die ich Mickey Rat nenne, ist dies auch eine Verletzung von Derivative work? Wie stark muss die Verfremdung sein, bis es keinen Konflikt mehr gibt?
  • Eine Zeichnung einer Gerichtsszene ist keine Verletzung von Derivative work? Sie ist es wohl, falls sich die Zeichnung an einem Foto orientiert. Wie stark muss die Verfremdung sein, bis es keinen Konflikt mehr gibt?
Die interessanten Artikel hierzu dürften Bearbeitung (Urheberrecht) und Schöpfungshöhe sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 03:30, 6. Okt. 2007 (CEST)

Bildfälschung

Benutzer:Dibadibadu hat folgendes Foto in Wikipedia hochgeladen: Bild:Costa de los Pinos.JPG. Dies ist offensichtlich eine Fälschung meines auf Commons geladenen Fotos: Bild:Costa d'es Pins sign.jpg. Dazu wurde augenscheinlich ein sehr gutes Bildbearbeitungsprogramm benutzt. Die Hintergrundperspektive weist es jedoch als Fälschung aus, wie sonst könnte ein Fotograf dieselbe Perspektivposition wie beim Ausgangsfoto einnehmen und warum sollte er das tun. Ich bin im Besitz des unbearbeiteten (unbeschnittenen) Originals und könnte dieses jederzeit zum Vergleich hochladen. Mit dem Hochladen des bearbeitete Fotos ohne Angaben des Urhebers verletzt Benutzer:Dibadibadu die Lizenzrechte. Noch ist auch unklar, was er mit dem gefälschten Foto bezweckt. Es steht aber sicherlich in Zusammenhang mit der Diskussion:Son Servera#Costa de los Pinos / Costa des Pins. Vielleicht könnte mir jemand erklären, wie man sich gegen solche Benutzer wehren kann? --Oltau 01:15, 6. Okt. 2007 (CEST)

Am einfachsten und sinnvollsten wäre es, die falschen Daten mit Verweis auf das Original selbst zu verbessern. Im Übrigen gefällt mir der Begriff "Fälschung" hier nicht, das klingt so, als wäre eine Bearbeitung des Originals illegal (dem ist aber nicht so). -- ChaDDy 02:21, 6. Okt. 2007 (CEST)
Meine Erklärung warum ich das Bild benutzt habe steht hier: Disk-Seite vielleicht hilft es,denn Oltau will ja nichts glauben was von der Insel kommt und nun wirft er mir Fälschung vor. Da stand doch irgendwo, dass Bilder uneingeschränkt geändert werden dürfen? Oder habe ich da einen Fehler gemacht? Danke Chaddy.--Dibadibadu 06:23, 6. Okt. 2007 (CEST)
Wenn jemand ein Hinweisschild nimmt und den Inhalt des Hinweises ändert ist das für mich eine Fälschung. Sicher darf er das in diesem Fall, wenn er entsprechend der Lizenzvorgabe handelt. Bei dem Bild von Benutzer:Dibadibadu fehlt jedoch der Hinweis auf den Urheber, der Verweis auf das Original, noch wurde eine korrekte (nämlich gleiche) Lizenz vergeben. Das Bild (wie auch mögliche weitere dieser Art) gehört also meiner Meinung nach gelöscht. Gruß --Oltau 09:30, 6. Okt. 2007 (CEST)
Was hinter der Änderung steckt: Benutzer Diskussion:Dibadibadu --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 10:03, 6. Okt. 2007 (CEST)

"Dazu wurde augenscheinlich ein sehr gutes Bildbearbeitungsprogramm benutzt." - Naja, als geschickt würde ich die Fälschung nicht gerade bezeichnen, sowas bekommt man sogar mit Windows-Bordmitteln hin. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:16, 6. Okt. 2007 (CEST)

Schön nur, dass man selbst den ganzen neuen Varianten hinterherjagen muss, um die Lizenz zu korrigieren :-(. Danke für die Hilfe, er kann das Bild nun nicht mehr als Original "verkaufen" und als mögliches Argument in der Diskussion benutzen. Gruß --Oltau 11:05, 6. Okt. 2007 (CEST)
Wollte das Bild (die Montage auch niemals verkaufen) Zur Klärung siehe hier: [2] Danke und Gruß--Dibadibadu 01:25, 7. Okt. 2007 (CEST)

Nachzeichnen

zwei Fragen: Konkrete Beispiele wären für mich jetzt die zwei Skizzen von Sirius A und B auf http://www.saeti.at/sirius.htm.

  • Wie würde ihr nach diesen Skizzen suchen und feststellen, ob man die jeweiligen Bilder verwenden darf? Ich würde bei Google suchen und dann finde ich (beim einen Bild der zwei oben genannten):
http://www.siriusresearchgroup.com/images/siriusorbit.JPG
oder auch
http://chandra.harvard.edu/photo/2000/0065/0065_chart.jpg.
Wie kann man drauf schließen, dass man die verwenden darf?
  • Im Zweifelsfall nachzeichnen, ist das empfehlenswert?
Wenn ja, sollten sie ein bisschen anders aussehen, um keine Probleme zu bekommen?
Ich würde es gerne mit Inkscape probieren? mfg, --FrancescoA 12:01, 6. Okt. 2007 (CEST)
Welche Skizzen möchtest du verwenden? [3] und [4], oder andere? Diese beiden Skizzen habe keine Schöpfungshöhe und sind daher gemeinfrei, du darfst sie also hier benutzen. Nachzeichnen würde übrigens nichts bringen. -- ChaDDy 18:20, 6. Okt. 2007 (CEST)

Wikipedia-Karten

Für Wikipedia-Karten brauche ich die korrekte Lizenzangabe für Geoatlas bump-Karten, die dort als "royalty-free" angegeben wird. siehe http://www.geoatlas.com/us/free.htm. Vielen Dank im Voraus! --Frank B. (Homo Oecologicus) 08:51, 6. Okt. 2007 (CEST)

Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du wohl Karten von der angegebenen Seite in der Wikipedia verwenden, oder? Das verbieten allerdings die Lizenvereinbarungen dieser Seite. Bilder und Texte in der Wikipedia müssen urheberrechtlich frei sein, was bei diesen Karten nicht der Fall ist. -- ChaDDy 18:16, 6. Okt. 2007 (CEST)
Ja, hattest Du richtig verstanden. Wieso dürfen sie nicht verwendet werden? Wenn ich eine CD-ROM kaufe, habe ich nach den Angaben auf http://www.geoatlas.com/us/free.htm das Recht, Karten in Websites einzubinden. Wärst Du so nett, mir nochmals Auskunft zu geben, wieso das nicht für Wikipedia gilt? Vielen Dank --Frank B. (Homo Oecologicus) 10:47, 7. Okt. 2007 (CEST)
Du verstehst "royalty free" falsch. Das bedeutet nicht, gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz, sondern nur, dass Nutzungsrechte durch eine Einmalzahlung, ohne auflagen-/zeit-abhängige Kosten erworben werden können. Diese Karten sind vollständig urheberrechtlich geschützt, eine Verwendung in der Wikipedia ist ausgeschlossen. Wenn du tatsächlich gemeinfreie Karten für die Wikipedia brauchst, schau dich mal bei http://www.nationalatlas.gov/ (nur Vereinigte Staaten) und http://www.demis.nl/home/pages/wms/demiswms.htm (global) um. Damit erstellte Karten sind gemeinfrei, weil sie auf freien Geodaten beruhen. --h-stt !? 11:08, 7. Okt. 2007 (CEST)

Texte von hier auf der eigenen homepage einfügen

ich habe auf meiner homepage texte von der wikipedia kopiert und habe auch die GNU doku auf der HP zum lesen...auch habe ich ganz unten auf den entsprechenden seiten einen link zur versionsgeschichte eingefügt...ist das in ordnung so oder muss ich da noch etwas verändern/hinzufügen?

Siehe WP:WN und WP:LB. -- ChaDDy 21:01, 7. Okt. 2007 (CEST)

Bild:191001.jpg welche Lizens??

--HeizDampf 20:03, 7. Okt. 2007 (CEST) Für die Veröffentlichung eines recht seltenen Bildes Bild:191001.jpg in Artikel über die Lokomotive, bin ich mir nicht im Klaren, welche Lizens anzuwenden ist. Der derzeitige Rechteinhaber, das Bildarchiv der Eisenbahnstiftung (www.eisenbahnstiftung.de) hat mir für die Verwendung des Bildes bei Wikipedia eine Zustimmeung per ePost erteilt. Nachfolgend der Text:

Hallo Uwe,
Der Originalbildtext lautet:
„19 1001 auf Probefahrt der LVA Grunewald. (1941) Foto: RVM“
Das Original ist im Besitz der Stiftung und darf für die Wikipedia-Veröffentlichung 
kostenfrei genutzt werden. Ich bitte aber zusätzlich den Hinweis „Bildarchiv der
Eisenbahnstiftung“  anzubringen.
Viele Grüße
Joachim

Wie ist mit dem Bild zu verfahren, was ist mit dem Hakenkreuz auf der Front der Lok. Eine gleichlautende Anfrage an "permissions-de@wikimedia.org" blieb bislang unbeantwortet.

Danke für die Hilfe, --HeizDampf

Leider gar nicht. Die Freigabe nur für die Wikipedia reicht nie aus. Die Berechtigten müssen die Bilder explizid unter einer hinreichend freien Lizenz freigeben. Siehe dazu hier.--sугсго.PEDIA 20:14, 7. Okt. 2007 (CEST)
Das Hakenkreuz wäre allerdings nicht das Problem. Die Freigabe kann allerdings nur der Urheber, bzw dessen Erben erteilen, oder der Inhaber aller Nutzungsrechte. -- ChaDDy 21:05, 7. Okt. 2007 (CEST)

Screenshots

Ich erstelle ein Bild, das aus einem Ausschnitt eines Screenshots einer Seite aus dem Wikipedianamensraum besteht und will es unter GFDL freigeben. Das mache ich, um den Diskussionsverlauf zu dokumentieren, braucht das Bild dann eine komplette Auflistung der Nutzer die an dem Thread beteiligt waren und tut es etwas zur Sache, wenn die Beiträge rechts abgeschnitten sind? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 20:19, 7. Okt. 2007 (CEST)

Du musst alle Urheber nennen (also wohl alle, die im sichtbaren Teil des Screenshots was geschrieben haben). -- ChaDDy 21:07, 7. Okt. 2007 (CEST)
Warum ein BILD. Du kannst doch auf die Diskussion in passender Version verlinken.--sугсго.PEDIA 21:17, 7. Okt. 2007 (CEST)
Das will ich doch gar nicht, mir geht es doch nur ums Prinzip. *g* -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 21:35, 7. Okt. 2007 (CEST)
Der Screenshot als solcher hat keine Schöpfungshöhe, dir entstehen dadurch also keine Rechte. Die abgebildeten Textbeiträge stehen unter GFDL, wenn sie Schöpfungshöhe erreichen. Typische Textbeiträge im Rahmen von Diskussionen in der WP erreichen die eher selten. Wenn also die abgebildeten Beiträge auch keinen Schutzgenießen, ist die Abbildung gemeinfrei. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, was der enzyklopädische (oder anderweitige) Wert dieser Abbildung sein soll. --h-stt !? 22:33, 7. Okt. 2007 (CEST)

Ist dieses Dokument/Bild wirklich free for use?

Hallo, dieses Bild eines Dokuments wurde als free for use hochgeladen. Es handelt sich dabei um einen Brief an das Stadtparlament der Stadt Potsdam. Mir stellt sich die Frage ob diese Dokument so hochgeladen werden darf. Autor und hochladender Benutzer sind auf jedenfall unterschiedlich.

Nur um sicher zu sein. Danke --Blunts d e 23:40, 4. Okt. 2007 (CEST)

Scheinbar interessiert es keinen. Schade. --Blunts d e 11:48, 7. Okt. 2007 (CEST)
Interessieren tut es mich, aber ich habe mich nicht getraut meine Meinung dazu kund zu tun. Zunächst mal Bild oder Text. Das Logo sollte alt genug sein, und amtliches Werk also kein Problem. Beim Text ist es schwieriger. Wenn der Brief enst gemenit ist, könnte man davon ausgehen, das es Gebrauchsprosa ist, die könnte vielleicht nicht schützzbar sein. Mich beschleicht aber immer der verdacht das die kommissarische Reichsregierung ein komplizierter Witz ist, also Satire also Kunst, dann wäre der Text Urheberrechtlich geschützt. --A-4-E 09:44, 8. Okt. 2007 (CEST)
Das das Ganze ein Witz ist glaube ich weniger. Was ist mit dem Briefgeheimnis oder dem Datenschutz? Darf jeder Brief an ein Stadtparlament als Kopie veröffentlicht werden? --Blunts d e 13:37, 8. Okt. 2007 (CEST)

von WikiCommons => bearbeiten => auf WikiCommons

Hallo,

Gesetz den Fall: Ich finde ein Bild in den Commons, lade es herunter, ändere es ein wenig (Größe, Text z.B. auf Deutsch), und lade es dann unter anderem Namen wieder hinauf.

Welche Lizenz sollte ich dabei verwenden= Oder muss ich mir das vorige Recht heraussuchen und das auf die gleiche Art wieder auf die Lizenz hinweisen?

(nicht signierter Beitrag von FrancescoA (Diskussion | Beiträge) 10:28, 5. Okt. 2007)--Hendrike 10:48, 5. Okt. 2007 (CEST)

Welche Lizenz hat denn das Original? --Hendrike 10:49, 5. Okt. 2007 (CEST)

Sorry, Signieren vergessen. Das ganze ist für Neptun (Planet) gedacht.
Das Original war: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Neptune-Int.jpg.
This file is in the public domain because it was created by NASA.
Ein anderer User hat das abgeändert auf: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Neptune-Sk.jpg
Ich hab da schon ein bisschen rumgemurkst.
Da ich es mit Gimp selbst bearbeitet, habe, wusste ich nicht, welche Rechte man hier anführen sollte.
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-int.png
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-internal-without-text.jpg
(Eines von den beiden möchte ich wieder löschen, das jpg oder das png(?))
Dann ist noch dieses hier, falls ich die eigene Beschriftung nicht hinbringe:
http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-De.jpg--FrancescoA 11:02, 5. Okt. 2007 (CEST)
also ich würde vermutlich den NASA-Lizenz-Hinweis {{PD-USGov-NASA}} drinnen lassen, bin mir jetzt allerdings auch nicht sicher... nach den Lizenzbestimmungen der NASA darf man alles für "educational purposes" benutzen, nur das NASA-Logo darf nicht geändert/verwendet werden...hmm...vielleicht findet sich hier noch 'ne Meinung...--Hendrike 14:05, 5. Okt. 2007 (CEST)
Ja, ich glaube das ist besser so. Das Bild ist nach wie vor von der Nasa,danke.--FrancescoA 14:29, 5. Okt. 2007 (CEST)
Ein Hinweis, dass Du es bearbeitet hast sollte trotzdem nicht fehlen. Siehe z.B. Bild:Polarlicht_2.jpg --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:40, 5. Okt. 2007 (CEST)
(BK) Solange eine Bearbeitung nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, wird der Bearbeiter nicht zum Urheber. D.h., dass die Originallizenz (also PD-NASA) auch bei der bearbeiteten Version gilt. Das ist auch bei den von FrancescoA genannten Veränderungen der Fall. Urheber ist weiterhin die NASA. -- ChaDDy 14:45, 5. Okt. 2007 (CEST)
Das http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-int.png hätte ich gerne wieder gelöscht, aber purge bleibt anscheinend wirkungslos. Bei http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-internal-without-text.jpg und http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Image:Neptune-De.jpg habe ich "{{PD-USGov-NASA}} Edited myself" eingegeben. Ist das in Ordnung so?--FrancescoA 14:51, 5. Okt. 2007 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt) Man sollte allerdings daraufhinweisen, dass die NASA nicht das Bild erstellt hat, sondern nur das zugrundeligende Quellbild, schließlich könnte deine Bildbearbeitung ja theoretisch so mißraten sein, dass du die Fähigkeiten der NASA damit beleidigst. Auch dass die NASA plötzlich slowakisch spricht könnte zu außenpolitischen Verwirrungen führen. Also einfach einen Link auf "Source: Image:Neptune-Int.jpg und einen Nasa-Lizenzbaustein setzen. Die Verlinkung kann auch für uns später hilfreich sein. Löschen können nur Admin, purge ist nur eine Seiten-Neugenerierung. --Kolossos 14:56, 5. Okt. 2007 (CEST)
So jetzt, habe ich bei diesen drei Bildern nochmals genauer hingeschrieben: "{{PD-USGov-NASA}} Image by Nasa, edited and legend created by user FrancescoA." So sollte es passen(?). mfg, --FrancescoA 16:37, 5. Okt. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe

kann ich diese wappen bei den jeweiligen fußballvereinen verwenden? mit dem Vorlage:LogoSH?

danke für die mühe --zicera 09:50, 9. Okt. 2007 (CEST)

Ja, sind in Ordnung. --Fb78 11:12, 9. Okt. 2007 (CEST)

Atlas des Deutschen Reichs von Ludwig Ravenstein

Hier und hier kann man sich den Atlas als PDF herunterladen. Ludwig Ravenstein ist vor über 70 Jahren gestorben, damit dürften die Urheberrechte meines Erachtens erloschen sein. Darf man den Atlas einfach hier oder auf Commons oder Wikisource hochladen oder ggf. modifizierte Ausschnitte davon? Ich habe die Frage bereits unter Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Atlas des Deutschen Reichs von Ludwig Ravenstein gestellt und bin hierher verwiesen worden, was auch sinnvoll zu sein scheint. --Torsten Bätge 22:13, 8. Okt. 2007 (CEST)

Ludwig Ravenstein ist vor über 70 Jahren gestorben - na, das ist dann wohl der Punkt und die Sache klar, würde ich vermuten, wenn er alleiniger Autor des Werkes ist. Gestumblindi 21:24, 9. Okt. 2007 (CEST)

Zensiertes Magazin-Cover

Kann en:Image:Natgeo censorship.jpg hier mit dem Markenrecht-Baustein hochgeladen werden? --Phrood 22:25, 8. Okt. 2007 (CEST)

Ich bezweifle den enzyklopädischen Nutzen dieses Bildes. Wo ist der Mehrwert zum reinen Logo? --87.181.227.202 22:34, 8. Okt. 2007 (CEST)
Der Mehrwert liegt in der Darstellung der Zensur. Schön wäre also sehen zu können, was sich hinter dem Aufkleber verborgen hat, was im Iran öffentlich nicht gezeigt werden durfte. Aber leider werden wir diese Darstellung hier nicht sehen können, denn das wäre dann eine Urheberrechtsverletzung der höchsten Potenz. --Wuselig 00:53, 9. Okt. 2007 (CEST)
Unzensiert: [9] --Rosenzweig δ 22:30, 9. Okt. 2007 (CEST)
Das zensierte Magazin kannst du mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} zusammen mit {{Logo}} hochladen --jodo 21:08, 9. Okt. 2007 (CEST)

Urheberrecht auf Inhaltsverzeichnis

Zur Veranschaulichung einer Gliederung möchte ich sechs Seiten Inhaltsverzeichnis eines Buches in die Diskussion einstellen. Ich würde die Seiten einscannen, dann bei Commons hochladen - welche Lizenz ? – und bei der Diskussion verlinken. Ist das so ok oder gibt es eine bessere Alternative ? --Citrin 16:29, 9. Okt. 2007 (CEST)

Darf ich einen Wikipedia Artikel z. B. über MAIS für ein limitiertes Fotobuch (5 Exempl.) verwenden

--84.136.58.191 22:26, 9. Okt. 2007 (CEST)

Kennst du schon WP:WN und WP:LB? Wenn dir das nicht weiterhilft, kannst du nochmal hier fragen. -- ChaDDy 23:19, 9. Okt. 2007 (CEST)

Welche Lizenzierung?

Kann mir jemand sagen, wie ein Original-Firmenlogo wie bei Commons lizenziert werden muss? Das Logo ist von der Firmen-Website frei herunterzuladen. Ist neben dem {{Trademarked}} und == Image source == noch etwas notwendig? Wenn ja, was? Bei einer Auflistung erscheint nämlich der Warnhinweis "no license tag!". Das Logo beinhaltet ja nicht nur Schrift und somit entfällt {{PD-textlogo}}. -- Gruss, Chriusha ?? 14:26, 10. Okt. 2007 (CEST)

Ich an deiner Stelle würde Logos nicht auf Commons hochladen. Die sind da zwar teilweise akzeptiert, aber mit Logos auf Commons ist das immer so eine Sache. Besser hier hochladen. -- ChaDDy 17:40, 10. Okt. 2007 (CEST)
Kein Problem, ich dachte halt, man sollte Neues grundsätzlich bei Commons laden. Da es dort aber schon drin ist, wie gehe ich vor? Ist verschieben möglich? Oder dort löschen lassen und hier neu laden? Oder mal abwarten und erst wenn es auf Commons gelöscht wird, hier laden? Und wäre hier mit {{LogoSH}} allen Anforderungen Genüge getan? -- Gruss, Chriusha ?? 20:47, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ja, auf Commons löschen lassen und hier mit LogoSH als Lizenz hochladen wäre ok. Du kannst natürlich auch abwarten, ob´s auf Commons jemand löschen will. -- ChaDDy 21:08, 10. Okt. 2007 (CEST)
Danke schon mal Chaddy. -- Gruss, Chriusha ?? 22:46, 10. Okt. 2007 (CEST)

Software schreibt mir Weiterverwendung vor

Bei Autostitch steht: "Mit autostitch erstellte Panoramen dürfen privat und kommerziell frei und ohne Lizenzgebühr verwendet und veröffentlicht werden, jedoch muß ein Verweis auf die Verwendung des Programms beigefügt sein."
Kann eine Software mir verbieten, mit meinen Bildern zu machen, was ich will? (Wenn sie damit geändert wurden.) Könnte mir Word verbieten, dass ich mit meinen .doc Dateien mache, was ich will? Oder sogar mit meinen Ausdrucken davon? Oder kann mir Canon verbieten, dass ich mit meinen 350D-Bildern mache, was mir gefällt? ich denke wohl kaum, auch wenn die beiden Uni-Fritzen das auf ihrer Seite schreiben (und Wikipedianer abschmieren).
Was meint ihr dazu? --Thire 20:32, 4. Okt. 2007 (CEST) --Thire 20:32, 4. Okt. 2007 (CEST)

Ich zitiere mal aus dem kostenlosen Buch Onlinerecht von Thomas Hoeren: "Besondere Probleme bereiten computergenerierte Werke. ... Meist wird hier darauf abgestellt, dass die Computer nur deshalb „kreativ“ sein können, weil sie ihrerseits von einem menschlichen Programmierer zur „Kreativität“ programmiert sind. ... In Deutschland wird immer noch stark die Auffassung vertreten, dass solche Werke nicht schutzfähig seien." Unabhängig davon mag man wohl bezweifeln, dass das Stitchen von bereits vorhandenen Bildern, egal ob durch einen Mensch oder durch ein Computerprogramm, eine schöpferische Leistung darstellt. --Phrood 20:56, 4. Okt. 2007 (CEST)
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung bieten. -- ChaDDy 21:16, 4. Okt. 2007 (CEST)
For the record: Mein Beitrag sollte nicht als Rechtsmeinung interpretiert werden. --Phrood 09:25, 5. Okt. 2007 (CEST)
Okay, also eine andere Rechtsmeinung als meine ;( Danke!
Also die Autoren vom Artikel sagen, dass das künstliche Intelligenz ist, also ev schon eine gewisse schöpferische Leistung (?) aufweist. Naja...
@Ch: Wer hat den das verlangt? --Thire 21:18, 4. Okt. 2007 (CEST)
Oder gut, lass es mich so formulieren: darf man hier ein Bild einstellen, das mit Hilfe von Autostitch erstellt wurde, ohne dies anzugeben? --Thire 21:53, 4. Okt. 2007 (CEST)
Also mal zur Aufklärung: 1. Im Allgemeinen wollen rechtsfähige Personen etwas, zum Beispiel eine natürliche Person oder eine juristische Person, nicht ein Programm. 2. Inbesondere gibt es Vertragsfreiheit. Hinsichtlich der Erzeugnisse durch ein Programm sind Vereinbarungen möglich. Beispiel: Eine Software, mit der man Datenbanken erzeugen kann. Vertrieb solcher eigener Datenbanken: nur gegen Extra-Lizenz. –– Simplicius 09:41, 5. Okt. 2007 (CEST)
Ist das dann nicht im Prinzip das gleiche wie mit Fotografierverboten in Museen o.ä.? Dann wäre das urheberrechtlich kein Problem, ein Problem hat "nur" der Uploader, der den Lizenzvertrag bricht. (So der denn überhaupt zustande gekommen ist: zumindest bei Software, die man im Laden kauft, gelten soweit ich weiß solche Lizenzverträge/EULAs/was-auch-immer eh nicht, weil man vorher darüber informiert werden müsste. Aber das ist ein anderes Thema.) --Dapeteばか 10:19, 5. Okt. 2007 (CEST)

Durch das Urheberrecht geschützt werden nur Werke von menschlichen Autoren. Damit fallen Gestaltungen der Natur (etwa ein hübsches Muster eines am Strand gefundenen Steines), von Tieren (ein malender Affe) und eben auch von Programmen aus dem Schutzbereich heraus.

Das sehen die Autoren von Programmen naturgemäß gerne anders. Durchsetzen können sie sich damit im Bereich von Online-Spielen, wo Spieler möglicherweise keine Rechte an von ihnen im Rahmen eines Spieles gestalteten oder erworbenen Gegenständen erhalten und die Inhaber der Rechte am Onlinespiel ihre Bedingungen damit durchsetzen können, dass sie Teilnehmer aussperren, die etwa im Spiel erworbene Gegenstände bei Ebay verkaufen.

Prinzipiell teile ich die Auffassung des Fragestellers, dass der Urheber einer Software, die zur Schöpfung von Werken eingesetzt wird, keinerlei Rechte an den dadurch erstellten Werken erwirbt. Mich überzeugt insbesondere die Parallele zum Textverarbeitungsprogramm.

Allerdings sehe ich auch nicht recht, warum man nicht dennoch einen Hinweis auf dieses Programm in die entsprechenden Metadaten aufnehmen sollte. Selbst wenn dies rechtlich nicht unbedingt geboten sein sollte, schadet dies andererseits auch nicht besonders. Bei dem vom Fragesteller genannten Beispiel Microsoft Word ergibt sich der Hinweis auf die Erstellung mit dieser Software ja automatisch aus dem Dateianhang .doc sowie den mit der Datei verbundenen Metadaten.

Ich würde es auch angesichts der Tatsache, dass die Demo-Version von Autostitch ja kostenlos verteilt wird, für durchaus angemessen halten, etwa im Feld "Source" einen Hinweis auf die Verwendung des Programmes aufzunehmen, selbst wenn dies urheberrechtlich nicht erforderlich sein sollte. --Karl-Friedrich Lenz Disk 11:22, 5. Okt. 2007 (CEST)

Vertragsfreiheit bedeutet: es hat überhaupt nichts mit Urheberrecht an Arbeitsergebnissen zu tun.
Wer ein Programm zur eigenen Verwendung herunterlädt, akzeptiert die Vertragsbedingungen.
So einfach ist das. –– Simplicius 14:51, 5. Okt. 2007 (CEST)
Das heißt, wenn Du ein Buch von mir kaufst, in dem ich vorschreibe, dass es nur laut vorgelesen werden darf, dann machst Du Dich strafbar (wie jetzt?!) oder zumindest brichst Du den Vertrag mit mir, weil Du es abends daheim leise liest. Ja? Absurrd, einfach so. --Thire 23:20, 5. Okt. 2007 (CEST)
Wenn dir die Vertragsbedingungen vorher bekannt geworden sind, musst du dich auch dran halten. Im vorliegenden Fall kommt es darauf an, ob die Bestimmungen zur Programmlizenz gehören oder AGB sind und ob die dann wiederum wirksam einbezogen sind. --Wiggum 10:59, 6. Okt. 2007 (CEST)

Hm, ich meine (tue mir schwer das alles auszudrücken, weil ich kein Jurist bin), dass mir der Urheber nicht vorschreiben kann, was ich mit meinen eigenen Werken mache bzw sogar (letztes Beispiel), was ich teilweise im privaten mit seinem Werk (Buch lesen) mache. --Thire 14:03, 6. Okt. 2007 (CEST)

Es verstößt nicht gegen die „guten Sitten“, kenntlich zu machen, mit welchem Programm man die Dateien erzeugt hat. Im Gegenzug ist das Programm kostenlos. –– Simplicius 15:14, 6. Okt. 2007 (CEST)
Also mit "im Gegenzug kostenlos" hat das gar nichts zu tun. Und gute Sitten sind interessant aber auch nicht alles hier. Bei der Veröffentlichung lasse ich mir das ja noch alles ev einreden, aber wenn ich mir mein pano daheim ausdrucke und an den Kühlschank hänge, muss ich dann wirklich dazuschreiben, dass es mit autostitch gemacht wurde? Das klingt einfach unglaublich... --Thire 15:27, 6. Okt. 2007 (CEST)
Wenn du es dir an den Kühlschrank pappst, liegt ja auch noch keine Veröffentlichung vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:31, 12. Okt. 2007 (CEST)

Artikel aufteilen

Wenn man einen Teil eines Artikels in einen neuen Artikel auslagern möchte, wie macht man das lizenzkonform? 85.178.252.144 13:42, 11. Okt. 2007 (CEST)

Hallo? Hat jemand eine Antwort? 85.178.250.201 10:53, 13. Okt. 2007 (CEST)
Lege einen neue Artikelbox an.
Schreib in die Kommentarzeile des neuen Artikels einfach mal rein:
Text entnommen aus ..., hier Volltext mit Versionshistorie.
Im nächsten Schritt kannst du den Artikel dann ja bearbeiten.
Bei der Kürzung des alten Artikels kannst du dann ja schreiben:
Textpassage übertragen nach ... mit Dokumentation der Versionshistorie.
Ich denke mal, so eine Vorgehensweise ist lizenzkonform.
Geeignet ist so eine Entnahme, wenn man viel Material hat
und ein eigenständiges Thema möglich ist. –– Simplicius 11:31, 13. Okt. 2007 (CEST)

Neue Version für MediaWiki:Uploadtext, Kritik bitte... -- Forrester 16:29, 11. Okt. 2007 (CEST)

Könnte man "URL" noch verlinken, oder durch "Internet-Adresse" o.ä. ersetzen? Die Erklärung sollte IMHO auch (oder besonders) für Benutzer möglichst verständlich sein, die sich mit Technik-Kram nicht besonders gut auskennen. --88.134.232.95 00:30, 12. Okt. 2007 (CEST)
Ich bin an der Stelle auch für Verlinkung. Weitere Kleinigkeiten, auch wenn die nichts mit Urheberrecht zu haben:
  • Unter 2. steht bei jedem Punkt "das Bild", "dieses Bild", etc. nur beim dritten Punkt wird das Bild mit "es" bezeichnet -> bitte angleichen.
  • "des Autoren" ist das korrekter Genitiv? "des Autors" klingt mMn besser.
  • Bei geringer Bildschirmbreite (z.B. Auflösung 800x600) ist der Link auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen breiter als der rote Kasten. Sieht etwas unschön aus.
Grüße, 78.54.164.4 00:43, 12. Okt. 2007 (CEST)
  1. "Am besten gleich auf Commons!" - ich kenne Benutzer, die jahrelang dabei sind und denen das Hochladen hier auf .de schon zu kompliziert ist. Dann noch gleich auf Commons? Hinweise auf Logos, Wappen, Briefmarken, Panoramafreiheit usw. würden nur verwirren, ungeübte Benutzer sollten erstmal .de benutzen.
  2. "Quelle" als "Muß-Ausfüllung" ist einfach nur irreführend. Wenn ich der Urheber bin, ist doch klar, daß ich es selbst fotografiert habe.
  3. Vielleicht ein Beispiel mit Bild:dom-koeln-012,jpg, Fritz Mustermann, Foto vom Kölner Dom, Datum usw...? --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:24, 12. Okt. 2007 (CEST)

Zum URL: Je weniger Links, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass einer angeklickt wird - mit "Internet-Adresse" kann ich mich jedoch begnügen. Zu "es": Angegelichen. Zum Genitiv: Angeglichen. Zur grafischen Darstellung: Link verkürzt. Zu "Am besten gleich auf Commons": Ich mag das auch nicht. Es gibt aber Leute, die das unbedingt da drun haben wollen. @Ralf: idee, wie wir da vorgehen? Zu """Quelle" als "Muß-Ausfüllung"": Ist aber gerade für Leute, die die Bilder dann überprüfen, wichtig. Zum Beispiel: Dann sind am nächsten Tag 10 Bilder mit "Fritz Mustermann, Foto vom Kölner Dom". Außerdem ist das zu platzintensiv und ggf. missverständlich. -- Forrester 14:36, 12. Okt. 2007 (CEST)

Wie ist das mit den Sonderzeichen? Sind Binde- und Unterstriche nicht auch Sonderzeichen? koelner-dom-bei-nacht.jpg wäre doch besser als koelnerdombeinacht.jpg, oder? Springbank 15:12, 12. Okt. 2007 (CEST)

Stimmt, muss nochmal umformuliert werden. "-" und "_" sind natürlich erlaubt.--sугсго.PEDIA 15:22, 12. Okt. 2007 (CEST)
Und Großbuchstaben nach Möglichkeit vermeiden... Schaut mal auf das Hochladeformular der catalanischen WP - das funktioniert relativ gut und ist auch Oma-gerecht. Das mit Commons hat nichts! mit meiner Einstellung dazu zu tun, mir geht es darum, daß Anfänger von der Fülle der Texte und Möglichkeiten erschlagen werden. Ich würde ein mehrstufiges Hochladeformular bevorzugen: "Bist du der Autor des Bildes? ja/nein" - und dann kommt eine nächste Seite. Wenn ja, ist auf der nächsten Seite der Autor ausgefüllt, dann die nächsten Fragen... --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:40, 12. Okt. 2007 (CEST)
PS: noch ein paar Stimmen und Ideen: Wikipedia_Diskussion:Foto-Workshop_2008#Commons_und_Bildrechte --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:48, 12. Okt. 2007 (CEST)
Ich persönlich finde das Formular der catalanischen WP auch echt super. Soetwas angepasst an das deutsche UR, bzw. unsere Bedingungen würde bestimmt viele Fehler vermeiden. Unten dann gleich noch ein Link wo man sich bei Fragen hinwenden kann und ein Link für Experten, die dann diese graphische Oberfläche erspart wird. --jodo 15:53, 12. Okt. 2007 (CEST)
Es ist ein Uplpoadsystem in Planung, das angesprochene Mehrstufigkeit enthält und noch andere bedeutende Verbesserungen. Das ist aber ein mittel- bis langfristiger Prozess. Meine Version soll nur kurzfristig noch etwas verbessern? Dazu noch Vorschläge? -- Forrester 18:00, 12. Okt. 2007 (CEST)
Hochladesperre 4 Tage für neue Benutzer? Das würde uns eine Menge Müll, Ärger und Gerede ersparen. Warum liegt "deine" Version bei Elian? --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:45, 12. Okt. 2007 (CEST)
Hochladesperre 4 Tage für neue Benutzer - na prima, gibs zu du willst die "DÜP" Truppe in die Arbeitslosigkeit treiben. Aber ohne Scheiß, das wäre zusammmen mit einem Lesevorschlag für Wikipedia:Bildrechte & Co die perfekte Lösung. Könnte man das nicht so einrichten, dass ein neuer Benutzer in den ersten 4 Tagen beim Anklicken von "Bild hochladen" zu einer erklärenden Seite mit Inhaltsverzeichnis der Bilderrechteseiten umgeleitet wird. --Btr 19:17, 12. Okt. 2007 (CEST)
(BK)Es gibt aber auch Benutzer, die schreiben erst als IP und legen sich dann erst einen Account zu, wenn sie ein Bild hochzuladen wollen und da wäre 4 Tage warten keine große Hilfe. Habe aber keine Ahnung, auf wie viele Benutzer das zutrifft. --Matt314 19:21, 12. Okt. 2007 (CEST) PS: Die Katalanen haben's von den Franzosen geklaut...
Der häufigste Rat für Grenzfallhochladeverkehr: "Der kluge Nutzer lädt mit Einwegsocke hoch!" dürfte dann aber etwas unglücklich wirken. --sугсго.PEDIA 19:48, 12. Okt. 2007 (CEST)
(BK)@Matt314 - Du gehst davon aus, dass jemand der hier einige Zeit als IP geschrieben hat sich mit dem ganzen Lizenz, Urheberrechtskram beschäftigt hat? Das trifft leider so gut wie nicht zu, selbst schon länger angemeldete Benutzer beschäftigen sich damit erst dann wenn sie es für den Upload ihrer ersten Bilder benötigen. Die meisten erfahreneren Benutzer denken dabei noch soweit mit, dass sie sich in ein rechtlich problematisches Metier begeben und fragen entweder an entsprechender Stelle nach oder suchen sich die Seiten (z.B. Wikipedia:Bildrechte) zusammen. Die meisten neuen Benutzer - egal ob IP-Erfahrung oder nicht - kommen erst durch Löschanträge, DÜP, usw. überhaupt auf den Trichter, dass es Urheberrechte gibt. --Btr 19:56, 12. Okt. 2007 (CEST) PS: Grenzfallhochladeverkehr - man wird doch wohl ne Sockenpuppe 4 Tage auf Lager legen können, außerdem wäre das auch so eine Art "nochmal drüber Nachdenken was ich da mache Frist".

Meine Version liegt bei elian, weil ich mir zuerst was ausgedacht hatte, es dann elian gegeben hatte (sie wollte einiges davon umsetzen, was sie nicht getan hat) und dann weiter von mir verbessert wurde/wird. Und wie gesagt: Es besteht ein Projekt, langfristig auf ein viel besseres System umzusteigen. -- Forrester 19:43, 12. Okt. 2007 (CEST)

Eine Hochladesperre für Newbies? Find ich gut. Wenn man bedenkt, dass man erst nach vier Tagen Artikel verschieben kann (was ja noch "relativ" harmlos ist), sollte das bei Bilderuploads erst recht der Fall sein. Vor allem auch, damit die ganzen Spam-Bilder hoffentlich weniger werden. Außerdem sollten sich die Neulinge erst mal die Hilfe-Seiten durchlesen, bevor sie Bilder hochladen. Wenn ich bedenke, dass es sogar Admins gibt, die von Bilderrechten keine Ahnung haben (zumindest WP:BR sollte Pflichtlektüre für jeden Admin sein, immerhin kann er/sie durch Löschen auch schon ungewollt Unfug treiben). Viele Neulinge lesen die Hilfeseiten aber leider nicht - nicht mal das Hochladeformular lesen viele. Deshalb wäre es vielleicht wirklich nicht dumm, wenn sie während der ersten 4 Tage zuerst auf eine Spezialseite weitergeleitet würden, auf der ihnen erklärt wird, warum sie nichts hochladen können und dass sie bitteschön WP:BR und WP:LFA lesen sollten. Vielleicht könnte man das technisch auch so lösen, dass sie vor dem ersten Upload diese Seite angezeigt bekommen, für den Fall, dass sie erst nach den 4 Tagen merken, dass es auch einen Hochlade-Button gibt. Das ist aber hier eher falsch aufgehoben, das ist ja keine Frage zum Urheberrecht. Dafür wäre eine andere Stelle wohl besser geeignet. -- ChaDDy 23:59, 12. Okt. 2007 (CEST)

Frage zu einem Bild mit einer Schutzdauer, die nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen ist

Ich wollte fragen, ob ich zwei Dateien (diese und diese) mit einem solchem Infoskasten noch in einen Artikel einbauen darf.

Danke schon mal für die Antwort --Carport 18:10, 11. Okt. 2007 (CEST)

Lizenz GFDL, Schutzdauer abgelaufen bei einer Münze von 1996 und mangelnde Schöpfungshöhe gemeinsam in einem Bild passen nicht so recht ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:26, 12. Okt. 2007 (CEST)

wie soll man das beurteilen?

...hatte zufällig folgende situation entdeckt: zwei komplette abschnitte - einschließlich eines für Wikipedia unvollständigen 'Literaturhinweises' - des artikels Akquise finden sich hier. wie will man eigentlich rausfinden, ob von uns oder umgekehrt 1:1 von denen kopiert wurde? bei denic.de findet sich leider nur das datum der letzten änderung der domainangaben und in den seiteninformationen des quelltextes sowieso. das könnte also unter umständen schon im web gestanden haben, bevor das lemma aufgemacht wurde. oder aber auch nicht!... gruß, --ulli purwin 19:17, 12. Okt. 2007 (CEST)

...mit Internet Archive: Die Seite existiert wohl erst seit 2006, der umstrittene Absatz befindet sich seit 2004 auf Wikipedia. Ob der Absatz jedoch irgendwo anders herkommmt ist nicht auszuschließen. --Isderion 15:15, 13. Okt. 2007 (CEST)
ja, und der zweite(nächste) absatz ist seit dem 10. aug. 2005 auf Wikipedia. der domaininhaber Michael S. ist nebenbei geschäftsführer von weiteren firmen ähnlicher art. vgl. Warenwirtschaftssystem mit diesem text.
in dem zusammenhang auch auf diese 'thema-definition' gestossen!

ich fürchte, da muß die blacklist mal wieder erweitert werden ;) ... p.s.: und ich danke dir auch für den tip auf das hervorragende www-archivtool! gruß, --ulli purwin 16:57, 13. Okt. 2007 (CEST)

...die frage bleibt: wie weiter vorgehen? um das problem nochmal deutlicher zu formulieren: ich kann doch nicht gleichzeitig drei Wikipedia-standardbriefe abschicken, sowohl

das heißt im klartext, daß weder unsere versionsgeschichte, noch die seitenquelltext-informationen oder domainauskünfte der anderen irgendeine beweiskraft haben. um also überhaupt irgendwie aktiv werden zu können, muß doch wenigstens vorher klar sein, in welche richtung! wer in kommerziellem eigeninteresse dreist geklaut hat, wird auf solche mailanfragen vermutlich garnicht reagieren, weil er auch nicht an ein gerichtliches nachspiel glaubt. auf unserer seite einseitig zu reagieren, wäre aber genauso falsch, denn dann könnte vieles unberechtigterweise gelöscht werden. eindeutigkeit bezüglich des entstehungsdatums von fremdinhalten ist lediglich bei newsgroups und nicht manipulierbaren weblogs gegeben. etwas frustiert, --ulli purwin 01:03, 14. Okt. 2007 (CEST)

Bild:Ticket Flamurtari-Elbasani Wikipedia.jpg ist laut OTRS-Ticket #2007101210012067 "gemeinfrei, weil es (als Eintrittskarte) nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht." (Zitat aus dem Ticket). Könnt Ihr das bestätigen? Herzlichen Dank schon im Voraus. --my name 02:32, 13. Okt. 2007 (CEST)

Ja --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:35, 13. Okt. 2007 (CEST)
Ok, entsprechende Lizenz wäre dann {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}, oder? --my name 02:38, 13. Okt. 2007 (CEST)
Ja, korrekt --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:43, 13. Okt. 2007 (CEST)

Herzlichen Dank, und entschuldige die Nachfrage, ich war mir einfach nicht mehr absolut sicher. --my name 02:44, 13. Okt. 2007 (CEST)

Da das Bild ohne vorherige Rückfrage von unserer Website hauszumdolder.ch genommen und hier eingestellt wurde, habe ich als Fotograf es nun nachträglich unter Cc-by-sa-2.5 lizensiert. Was denken die Rechtsexperten dazu? Ich denke nicht, dass es gemeinfrei sein muss. -- Mbuechler 11:09, 13. Okt. 2007 (CEST)

Also wenn das, was in dem Bild zu sehen ist, bereits aus dem 19. Jahrhundert stammt, so ist einerseits das ursprüngliche Werk mittlerweile gemeinfrei als auch die Reproduktion, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen). Von daher war die Lizensierung IMHO schon korrekt, auch wenn etwas Rand um das Werk mit einfotografiert wurde. Oder sieht das jemand anders? --STBR!? 11:27, 13. Okt. 2007 (CEST)
Ich sehe das exakt genauso. -- ChaDDy 15:00, 13. Okt. 2007 (CEST)

Danke für die Aufklärung. Geht für mich so in Ordnung. Ist das die übliche Art, Wikipedia mit Bildern zu füllen, indem man sie auf Websites sucht und ungefragt hier reinkopiert? (das war ja eigentlich mein ursprüngliches Problem, dass ich als Fotograf nicht gefragt und erst durch meine Server-Logfiles darauf aufmerksam gemacht worden bin :-)) -- Mbuechler 20:36, 13. Okt. 2007 (CEST)

Das ist eine Frage des Stils. <scherz>Dafür gibt es die Seite: Wikipedia:Stilfragen.</scherz> Eigentlich sollte schon die Quelle angegeben werden, wenn man ein Bild aus den Weiten des Internets entnimmt. Das ergibt sich bereits aus der vorgesteuerten {{Vorlage:Information}}. Ich möchte dir an dieser Stelle ausdrücklich für den konstruktiven Umgang mit diesem Problem danken. --ST 21:16, 13. Okt. 2007 (CEST)
Die entsprechende Quelle wurde vom ursprünglichen Uploader angegeben - nur zur Info. --STBR!? 21:18, 13. Okt. 2007 (CEST)
Na, dann sieht das doch recht ordentlich aus. Insoweit habe ich deine Frage missverstanden (grumbl). Nein, es ist nicht üblich, in solchen Fällen zu fragen. Lediglich die Quelle sollte schon da sein - wie hier korrekt erfolgt. --ST 21:21, 13. Okt. 2007 (CEST)

Adresse für Lizenz-Erlaubnis

Bei Autorenportal/Hochladen wird empfohlen, die Erlaubnis für die Veröffentlichung eines Bildes an permissions.de@wikimedia.org zu senden. Habe diese getan, Mail kam aber zurück mit der Angabe "ungültige Adresse" --Itsmiles 14:40, 13. Okt. 2007 (CEST)

Die richtige Adresse wäre auch permissions-de@wikimedia.org gewesen. -- ChaDDy 15:05, 13. Okt. 2007 (CEST)
(BK)...laß den ersten Punkt weg und nim einen "-" -> permissions-de@wikimedia.org dann sollte es funktionieren. Die Adresse holt man sich immer am besten per c&p von WP:TV oder Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung. Gruß --Btr 15:07, 13. Okt. 2007 (CEST)
Oder WP:OTRS, so wie ich. ;) @Itsmiles: Du meinst wohl dieses Bild, oder? Da brauchst du die Freigabe des Zeichners und der Fotografen (also dem Elternteil, der das Foto gemacht hat). Passende Vorlagen für eine Freigabe findest du unter WP:TV bzw. Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung. Beachte aber, dass die Bilder von ihren jeweiligen Urhebern unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen und zwar möglichst beide unter der selben. Sonst können die Bilder hier nicht behalten werden. Mehr dazu auf WP:LFA und WP:BR (die verlinkten Seiten sind zum Lesen da, machen viele aber leider nicht). -- ChaDDy 15:14, 13. Okt. 2007 (CEST)

Kann ein Foto von einem (urheberrechtlich fragwürdigen) Bild genutzt werden ?

Hallo, hinsichlich Urheberrecht von öffentlich zugänglichen Bildern:

Ein Bekannter sagte mir, dass wenn ich ein Foto z.B. von einem in einem Museum ausgestelltem Foto mache, mein Foto wiederum urheberrechtlich von mir frei (u.a. hier in Wikipedia) verwendet werden könnte, da ich ja der Urheber des letztgemachten Fotos bin, obwohl u.U. das (Original)Foto urheberrechtlich nicht frei verwendbar ist.

Stimmt das wirklich ? --Jeff.Clever 20:09, 13. Okt. 2007 (CEST)

Nein, das stimmt nicht. Anders wäre es, wenn die Panoramafreiheit greift, aber das tut sie in einem Museum nicht. Siehe Wikipedia:Bildrechte. --Jarlhelm 20:22, 13. Okt. 2007 (CEST)
Danke --Jeff.Clever 21:31, 13. Okt. 2007 (CEST)

Hinweis über Urheberrechtverlezung (Zeitung kopiert von Wikipedia, nicht umgekehrt)

Ich weise darauf hin, dass in einem online artikel ganze Teile eines Wikipedia-Artikel kopiert wurden:

  • onlinartikel von www.stol.it: [10]
    • Auszug: Staublawinen oder auch Lockerschneelawinen bestehen aus lockerem Schnee und können Geschwindigkeiten von über 350 Kilometer pro Stunde erreichen. Sie entstehen meist dann, wenn große Schneemassen einen steilen Hang hinabstürzen und dabei weiteren Schnee aufnehmen. Meisten reißen sie punktförmig an, weshalb die Stirn der Lawine beständig höher wird.
  • Wikipedia: Lawine
    • text: Lockerschneelawinen oder Staublawinen entstehen, wenn eine große Schneemasse einen steilen Hang hinabstürzt und dabei weiteren Schnee aufnimmt. Sie reißen punktförmig an und die Stirn der Lawine wird beständig höher.

--Tomi 11:12, 12. Okt. 2007 (CEST)
PS: ich ahne, dass diese nicht die richtige Seite für so ein Hinweis ist, aber, falls es eine "richtige" Seite gibt, wo ist sie? Wie findet sie Otto-Normalverbraucher?

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel--A-4-E 11:17, 12. Okt. 2007 (CEST)

Otto Normalverbraucher liest sich erst einmal durch, was oben im Kopf dieser Seite steht. Dann sieht er bei auch nur einer Spur von Intelligenz, dass die Seite über die Weiternutzung relevant ist. Und da steht dann auch der richtige Link --134.130.68.65 15:22, 12. Okt. 2007 (CEST)

Schlecht gelaunt, Histo? -- ChaDDy 15:29, 12. Okt. 2007 (CEST)
isdochwahr --80.132.134.168 00:45, 15. Okt. 2007 (CEST)

Lizenzbausteine bei Panoramafreiheit von 2D

Ich habe dieses Thema schon mehrmals angesprochen, aber immer wieder widersprüchliche Sachen gehört. Daher jetzt eine Frage:
In einer deutschen Stadt steht ein Schloss. Vor dem Schloss an der Straße ist eine Tafel, auf der über das Schloss informiert wird und auf der auch Bilder sind. Nun gibt es irgendwo im Internet (z. B. auf der Website der Stadt) ein Foto des Schlosses, auf dem auch die Tafel zu sehen ist. Das Foto steht nicht unter einer freien Lizenz. Die Auflösung ist aber so hoch, dass man die Tafel vergrößern und alles herum wegschneiden kann. Darf man dann das zugeschnittene Bild mit einem Panoramafreiheitsbaustein hochladen, da 2D Reproduktionen nicht schutzfähig sind? --Jarlhelm 00:40, 14. Okt. 2007 (CEST)

Das Lichtbild als solches ist geschützt. Nur wenn es von Anfang an lediglich eine 2-D-Repro gewesen wäre, hätte es keinen Lichtbildschutz genossen. So aber isses schon ein Lichtbild, da hilft auch keine Bearbeitung mehr.--sугсго.PEDIA 11:53, 14. Okt. 2007 (CEST)

Ich seh das anders. Alles, was 2-D-Vorlage ist, hat nicht das für ein Lichtbild erforderliche Mindestmaß an geistiger Tätigkeit, es darf also aus einem geschützten Lichtbild als nicht-geschützter Teil ausgeschnitten werden. Wir sind bisher auch so verfahren. Zur Beweissicherung, dass die Panoramafreiheit gilt, kann ja ein Link auf das Lichtbild angegeben werden --84.60.220.149 16:23, 14. Okt. 2007 (CEST)

In Heinrich Lützeler befindet sich der Abschnitt Kommunalpolitisches Engagement, der fast ausschließlich aus einem umfangreichen Zitat eines Zeitungsartikels besteht (ca. 3000 Zeichen). Ich bin mir nicht sicher, ob das in diesem Umfang noch durch das Zitatrecht gedeckt ist. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich darum den Artikel auf den Versionslöschungen einzutragen, betroffen sind alle Versionen ab 10:32, 24. Nov. 2006. --jergen ? 11:11, 14. Okt. 2007 (CEST)

Nein, das ist zu viel. Ich kümmere mich darum. -- ChaDDy 15:03, 14. Okt. 2007 (CEST)

Schöpfungshöhe bei metrologischen/geologischen Daten

Ich würde gerne die Jahresniederschlagslinien und das Einzugsgebiet von der Grafik auf Seite 2 (erste Seite in PDF) PDF auf ein Satellitenbild des Gebiets übertragen, das selbst Public Domain ist (NASA Landsat7). Darf ich das oder sind die Niederschlagslinien und das Einzugsgebiet irgendwie geschützt? Danke, --HS 23:25, 14. Okt. 2007 (CEST)

Nein, sehe ich nicht als geschützt an --80.132.134.168 00:43, 15. Okt. 2007 (CEST)

Die Einleitung hier ist doch Quatsch, oder? Man muss lediglich die Skulptur selbst fotografieren und schon passt es, glaube ich. Oder hat das was mit dem italienischen Urheberrecht zu tun? --Flominator 22:19, 14. Okt. 2007 (CEST)

nein, das ist in der tat völliger humbug. da hat jemand Panoramafreiheit nicht kapiert. der künstler ist über 70 jahre tot, seine werke liegen alle vor 1923 (usa!), also alles OK --80.132.134.168 00:43, 15. Okt. 2007 (CEST)

Ich kanns konkretisieren. Es zähltn nicht das Alter der Skulptur, sondern das der Fotographie (wurde mir so erklärt und stimmt wohl auch). Es gibt weder auf Commons, noch mir zugänglich im Internet ein Bild, das hier verwendet werden kann. Deshalb ist es eine andere Frage als bei zweidimensionalen Werken eines Künstlers. Das hätten wir bei einer direkten Frage, aber auch schneller klären können. Mir wäre der Beitrag hier fast durchgegangen. Gruß Julius1990 20:12, 15. Okt. 2007 (CEST)
Das heisst nur, dass wir keine Fotos aus dem Netz klauen dürfen, da ist nichts besonderes dran. Die "Ausnahme" ist hier eher die Reproduktion der zweidimensionalen Gemälde. Wenn also einer von uns selbst eine solche Skulptur fotografiert und entsprechend lizenziert passt alles. Die momentane Beschreibung, die sich wie "Fotos von Skulpturen gehen grundsätzlich nicht" liest, halte ich für irreführend. Der Abschnitt sollte imho entfernt werden.--Wiggum 20:28, 15. Okt. 2007 (CEST)
Nein Julius. Der Urheber der Skulptur ist seit über 70 Jahren tod. Damit ist das Urheberrecht an der Skulptur erlöscht. Die Panoramafreiheit ist eine Sonderregelung, die die Abbildung von urheberrechtlich geschützten Werken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da die Skulptur aber gar nicht mehr geschützt ist, ist die Panoramafreiheit hier auch nicht anwendbar, denn die Skulptur ist nun gemeinfrei. Das Alter des Lichtbildes ist nur dann von Interesse, wenn der Urheber (also der Fotograf) das Bild nicht unter eine freie Lizenz gestellt hat. Wenn man aber selbst Fotograf ist, ist das auch wieder egal. -- ChaDDy 20:27, 15. Okt. 2007 (CEST)
Ok, da besitze ich nicht eure Kompetenz. Da wir aber momentan keine Skulpturenbilder zur Verfügung haben möchte ich aber per Referenz wie momentan auf zwei Verweisen. Habt ihr da einen Textvorschlag der ok ist? Oder irgendetwas anderes zum Verweis auf die Links, der den Leser nicht mit der Frage zurück lässt, warum sie (momentan) erst über diesen Umweg zu erreichen ist. In Demut grüßt Julius1990 20:34, 15. Okt. 2007 (CEST) PS: Legt auch ruhig selbst Hand an um meinen Murks zu korrigieren.
Du könntest ja schreiben, dass der WP derzeit keine Bilder der Skulpturen unter freier Lizenz zur Verfügung stehen und den Suchenden enstprechend auf die Weblinks verweisen.--Wiggum 20:36, 15. Okt. 2007 (CEST)
Klingt gut und so einfach, dass ich mich fast schon frage, warum mir das nicht eher eingefallen ist. Bäume und Wald würde ich sagen. Auf jeden Fall danke, dass ihr mir da weitergeholfen habt. Gruß Julius1990 20:40, 15. Okt. 2007 (CEST)

Az.: 308 O 245/07

"Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 24.08.2007 (Az.: 308 O 245/07) zu der Frage Stellung genommen, wie mit rechtswidrigen Bilder-Uploads in Foren umzugehen ist." [11] [12] -- 172.178.95.9 07:30, 15. Okt. 2007 (CEST)

Das ist natürlich nicht besonders gut für die Foundation. Da wir uns ja auf das Schutzlandprinzip berufen und deshalb bei uns deutsches Recht anwenden, wird das auch für die Foundation zumindest in de-WP interessant. Allerdings, wie sieht das im US-Recht aus? Die Foundation könnte sich ja auf US-Recht berufen, um das zu umgehen. Dann müssen wir aber alle hier in de-WP US-Recht anwenden. Was das für Folgen hat, wurde ja schon mehrmals verdeutlicht. Interessant ist an dem Urteil ja vor allem „Selbst ein unverzügliches Tätigwerden des Portalbetreibers befreie diesen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Übernahme der für die “Kenntnisverschaffung” durch den Rechteinhaber angefallenen Anwaltskosten“ [13]. Allerdings muss siich diese Rechtssprechung auch erst mal durchsetzen, also vorauseilender Gehorsam wäre wohl fehl am Platz. -- ChaDDy 15:15, 15. Okt. 2007 (CEST)
Das beweist nur, dass Deutschland als Ansiedlungsort für Betreiber von Websites mit user-generated content völlig ungeeignet ist. sebmol ? ! 15:22, 15. Okt. 2007 (CEST)
Das beweisst, dass es auch LG-Richter gibt, die BGH-Judikatur nicht auf ihre Sachverhalte zu übertragen in der Lage sind.--sугсго.PEDIA 20:00, 15. Okt. 2007 (CEST)
Wie werde ich die Bissspuren im Schreibtisch wieder los? Ich bin Laie, und das Telemediengesetz bzw. das alte, fast identische Teledienstegesetz ist eins der wenigen Gesetze, von dem ich dachte, dass ich es verstehe. Man kann nur hoffen, dass der Beklagte in diesem Fall bis zu einer höheren Instanz durchhält, die Gesetze lesen kann. --Dapeteばか 21:07, 15. Okt. 2007 (CEST)
Jungs, ganz ruhig bleiben, der Standort D bleibt auch für Websites mit user-generated-content attraktiv. Zwar glaubt das LG HH, es sei im Einklang mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtssprechung, da irrt es aber ganz gewaltig. Also: Berufung einlegen und vor dem OLG die Sache für die Gegenseite richtig teuer machen. --Mogelzahn 21:51, 15. Okt. 2007 (CEST)

Linzenzrechte - woher weiß ich welche??

Anbei die Seiten der Bilder, die ich für meinen Wiki-Artikel zum "Balzer Herrgott" übernehmen möchte: http://www.baumwunder.de/informationen/balzer-herrgott.html

Welche Urheberrechte gelten denn da?? Die erste "Quelle" ist eine Schautafel, die neben der besagten Christusfigur steht, und die zweite kommt - so der Autor der Website - aus dem Dorfmuseum von Gütenbach.

Danke und Gruß Neptuna --Neptuna 16:12, 15. Okt. 2007 (CEST)

Dafür gilt: Du darfst keine fremden Bilder übernehmen. --Fb78 16:30, 15. Okt. 2007 (CEST)

Übertrag von gelöschten Artikeln in das Stargate-Wiki

Hallo, nach der Löschung zweier Artikel wurde der Vorschlag zur Verschiebung in das Stargate-Wiki angenommen. Nun stoße ich auf das Problem Lizenz. Sehe ich das richtig, dass es nicht möglich ist, einen hier gelöschten Artikel unter den gegebenen Bedingungen dorthin zu übertragen? Die Lizenzbedingungen finden sich hier, die Anfrage hier. Danke und Grüße --AT talk 19:48, 15. Okt. 2007 (CEST)

Ist nich tmit der GFDL vereinbar, die haben eine NC-Lizenz.--sугсго.PEDIA 19:57, 15. Okt. 2007 (CEST)
Gehen würde das schon, die Artikel stünden dann dort eben unter GFDL und nicht unter NC-Lizenz. Die Frage ist eher, ob die SG-Wiki-Betreiber solche "Fremdkörper" wollen. Theoretisch könnten wir hier ja auch NC/ND-Beiträge aufnehmen, wir wollen aber nicht.--Wiggum 20:03, 15. Okt. 2007 (CEST)
Sehe ich auch so. Vielen Dank. Grüße --AT talk 10:03, 16. Okt. 2007 (CEST)

Oranier-Aufmarsch in Belfast, Juli 2007

Hallo, ich habe eben dieses gar nicht mal so üble Foto von einer der typischen protestantischen Paraden in Nordirland auf der en-WP entdeckt: en:Image:Lodgeparade.JPG, das ich gut für einen Artikel gebrauchen könnte, an dem ich aktuell werkele. Neu ist mir allerdings die Creative Commons 3.0-Lizenz, unter der die originale Abbildung steht. Was bedeutet das für die Nutzung in der de-WP? Danke im voraus für eine Auskunft, --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 15:40, 14. Okt. 2007 (CEST)

Das ist die derzeit neueste Version der Creative-Commons-Lizenz. Die ist hier natürlich auch erlaubt: {{Bild-CC-by-sa/3.0}} -- ChaDDy 15:44, 14. Okt. 2007 (CEST)
Okay, danke für die schnelle Antwort, Chaddy! Auch der Copyright-Vermerk der Fotografin in der Dateibeschreibung ist demnach weiterhin unproblematisch? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 15:49, 14. Okt. 2007 (CEST)
Ja, auch bei der CC-Lizenz und der GFDL und allen anderen freien Lizenzen (bis auf PD bzw. gemeinfrei) hat der Autor das Urheberrecht an seinem Werk. Die Lizenzen regeln ja nur, inwiefern die Datein dann genutzt werden dürfen. -- ChaDDy 16:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
Das einzige Problem an dem Bild ist, dass nicht eindetig ist, dass der Uploader en:User:Helenalex auch der Urheber (Helen Robinson) ist. Ich habe den Uploader aber mal auf seiner Diskseite angesprochen. Das Problem klärt sich also hoffentlich bald. -- ChaDDy 16:36, 14. Okt. 2007 (CEST)
Ist das Problem so gravierend, dass Du vom Hochladen zum jetzigen Zeitpunkt noch abraten würdest, oder eher ein kleineres Detail, das man auch nach der Antwort auf en nachreichen kann? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:17, 14. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde erst mal warten. -- ChaDDy 21:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
OK, so be it. Danke Dir nochmals! --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:30, 14. Okt. 2007 (CEST)
Das Problem ist geklärt, du kannst das Bild hochladen (noch besser auf Commons). -- ChaDDy 15:27, 16. Okt. 2007 (CEST)
Yo, Chaddy, mach ich im Lauf des Abends. --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 20:54, 16. Okt. 2007 (CEST)

Ist das noch zulässig?

Hallo, ich habe gestern begonnen, die Texte unter Carl Wunsch#Klimawandel zu übersetzen - allerdings kommen mir langsam erhebliche Zweifel, ob wir die Texte überhaupt so verwenden dürfen. Ist das noch vom Zitatrecht gedeckt? --Simon-Martin 08:41, 16. Okt. 2007 (CEST)

Ich würde sagen: Klare URV. Das Zitatrecht greift nicht, da nichts erläutert wird (und das Zitat ja sogar länger als der restliche WP-Artikel ist). --AndreasPraefcke ¿! 10:11, 16. Okt. 2007 (CEST)

Hab's entfernt (Hoffe, da ist keine Versionslöschung nötig???). Ansonsten stmmte das übrigens wörtlich aus der en-WP, was alleine schon kritisch ist :-( --Simon-Martin 14:33, 16. Okt. 2007 (CEST)
Doch, da ist eine Versionslöschung nötig. -- ChaDDy 14:50, 16. Okt. 2007 (CEST)

Frage Sicherheitshalber

Hallo. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich [14] und [15] hochladen darf, auch wenn der Scann natürlich noch nicht alt genug ist? ranas disk 14:03, 16. Okt. 2007 (CEST)

Du gehst recht. Die Lizenz heißt auf den Commons {{PD-old}}. Das Scannen begründet keinerlei Schutzrecht. --AndreasPraefcke ¿! 14:04, 16. Okt. 2007 (CEST)
OK, Danke ranas disk 14:19, 16. Okt. 2007 (CEST)

neuer Experte in der Runde

Da wir nun einen neuen Experten in Fragen Urheberrecht hier haben, der meint, die Entscheidungen von Histo, Steschke und mir korrigieren zu müssen, überlasse ich dieses umstrittene Feld gern seiner Herrlichkeit. Viel Spaß in diesem Schlachtfeld. In Zukunft ohne mich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:02, 13. Okt. 2007 (CEST)

Jedes Mal, wenn dir was nicht passt, beschaffst du dir via IRC oder irgendwelchen Diskussionsseiten erstmal Verstärkung, natürlich nicht, ohne deinen Gegenüber erstmal durch den Kakao zu ziehen („neuer Experte in der Runde“). Das ist ein so lächerliches Verhalten. Wenn sich hier jemand selbstherrlich aufführt, dann bist wohl du es, der im Bereich Bilder „nach Gutsherrenart“ schaltet und waltet, mit Buzzwords um sich wirft und sich dabei auf Leute beruft, in deren Schuhe er nicht passt. --Polarlys 09:12, 13. Okt. 2007 (CEST)
Wie schön, dass wir Admin es jedesmal schaffen, ohne PA und Revertwars über Sachfragen zu diskutieren. Ich habe mich immer gefragt, ob unsere Haustrolle ihr Revert- und Pöbelverhalten abgeschaut haben. --sугсго.PEDIA 10:02, 13. Okt. 2007 (CEST)

Sorry, Ralf, aber auch ich finde diese Regelung etwas unglücklich. Ich habe sogar kürzlich mal das selbe wie Polarlys getan (wurde aber von jemand anderem wieder revertet und einen Revertwar wollte ich nicht). Ich, finde, da besteht schon noch mal die Notwendigkeit einer Diskussion. -- ChaDDy 14:59, 13. Okt. 2007 (CEST)

Der Passus mit den "meisten Kriegsteilnehmern verstorben" ist sowieso Gelaber. Als würden sämtliche Soldaten mit Pickel auf dem Helm (oder ohne) ihre Kamera mit dabei haben. Hier geht es doch um die Werke von Kriegsfotografen und die sind meistens renommiert, ihre Daten doch noch feststellbar.
Zum anderen hat Historiograf mit dem Hinweis Recht, dass es für soweit zurückliegende Fotos noch nie einen Prozess wegen Urheberrechtsverletzung gegeben hat. Das ist aber eine andere Argumentationsschiene. –– Simplicius 23:24, 13. Okt. 2007 (CEST)

Diese Weltkriegs-Regelung hat bisher tadellos funktioniert, ich sehe überhaupt keinen Grund für eine erneute Diskussion. Wie Simplicius zutreffend feststellte, habe ich schon des öfteren darauf hingewiesen, dass aus der Zeit vor ca. 1930 keinerlei Prozesse/Rechtsfälle bekannt geworden sind. Unsere n-100-Regelung ist ein Akt pragmatischer Vernunft, zumal wir bei anonymen Werken angesichts von Beweisproblemen längst nicht die mögliche Frist ausschöpfen. Ich bedaure es, dass Polarlys zunehmend auch hier aktiv ist, nachdem sein Wirken auf Commons bereits des öfteren Anlass zu bildrechtlichen Beanstandungen gab. Mit Dogmatismus und URV-Paranoia ist für freie Inhalte nichts gewonnen. --84.60.220.149 16:33, 14. Okt. 2007 (CEST)

Daß noch keine Prozesse bekannt sind, heißt nicht, daß sie niemals geführt werden/wurden. Die meisten (auch offensichtlichen) URV-Bilder könnten wir hier vermutlich stehen lassen, ohne daß prozessiert wird. Aber deswegen ein Risiko eingehen? --Noddy 14:49, 17. Okt. 2007 (CEST)

Urheberrecht bei alten Lexika

In Zusammenhang mit der Löschdiskussion zu der Vorlage:JewishEncyclopedia stellt sich die Frage, ob die Artikel des Lexika, wie in der Vorlage behauptet, gemeinfrei sind oder, da die Artikel der JE namentlich gekennzeichnet sind, man für jeden Einzelfall das Todesjahr des Verfassers prüfen muss. --Kolja21 15:29, 17. Okt. 2007 (CEST)

Namentlich gekennzeichnet - dann gilt Urheberrecht also 70 Jahre nach Tod usw. -jkb- (cs.source) 15:39, 17. Okt. 2007 (CEST)

Danke für die schnelle Antwort. -Kolja21 15:40, 17. Okt. 2007 (CEST)

Lizenz für Bilder (Print)

--62.47.233.212 17:57, 17. Okt. 2007 (CEST) Reicht es aus, wenn ich zu einem Bild, das nicht gemeinfrei ist, nur den Autor erwähne, oder muss der ganze Satz abgedruckt werden: "Autor: Maria Mustermann. Lizenziert unter Creative Commons CC-BY-SA 2.5"? Ich bräuchte ein Bild, z.B. der Grünerle, für eine Lehrtafel im Waldlehrpfad, Der ganze Rechtshinweis wäre aber da vielleicht unpassend, bzw. störend.

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen, Du musst Dich für belastbare Auskünfte an einen Anwalt wenden. Nur kurz soviel: Am einfachsten ist meistens eine kurze Mail oder Anfrage auf der Diskussionseite des Bildautors, da kannst Du dann vielleicht eine Genehmigung ohne den ganzen Lizenzkram bekommen. --AndreasPraefcke ¿! 18:16, 17. Okt. 2007 (CEST)

Grundsätzlich musst du dich an die Lizenzbedingungen halten (stehen im englischen Originaltext der jeweiligen Lizenezn). -- ChaDDy 19:50, 17. Okt. 2007 (CEST)

Das Tier im Logo erreicht mMn Schöpfungshöhe, wie seht ihr das? --Noddy 22:40, 17. Okt. 2007 (CEST)

Hatten wir glaube ich schon mal. Da kann man sich natürlich drüber streiten. Allerdings würde ich die Schöpfungshöhe verneinen. -- ChaDDy 22:44, 17. Okt. 2007 (CEST)
wurde schon mehrfach durchgekaut und auch schon gelöscht - ich halt mich aus solchen Sachen raus, aber hier zwei Links [16], [17] Gruß --Btr 00:18, 18. Okt. 2007 (CEST)

DenkmalGuynemer.jpg (Bild)

Hallo, nachdem ich mit meinem Vater (über 70 Jahre alt) über u.a. den Artikel Guynemer gesprochen habe, übergab er mir mehrere Fotos, die SEIN Vater während des 2. Weltkrieges gemacht hat. Unter anderen war auch ein Foto des Guynemer-Denkmals in Poelkapelle/Flandern/Belgien dabei. Auf die Frage, ob ich dieses Foto (in Wikipedia) veröffentlichen darf, gab er seine Zustimmung. Originaltext: Die (Fotos) gehören irgendwann sowieso Dir. Daher meine Frage : Wo liegt die Urheberrechtsverletzung bei dem o.g. Bild ?? Zur Kenntnis: Mein Großvater hat diese Bilder vor seinem Tod an meinen Vater vererbt. --scargill 00:55, 18. Okt. 2007 (CEST) --scargill 00:55, 18. Okt. 2007 (CEST)

Da fehlt eine passende Genehmigung und eine passende Lizenz. Dein Vater hat bisher lediglich der Veröffentlichung in der Wikipedia zugestimmt, er müsste das Bild aber unter einer Wikipediatauglichen Lizenz freigeben. Entweder gibt er das Bild fast vollständig frei - Vgl Vorlage:Bild-frei, oder aber er wählt eine oder mehrere Copyleft-Lizenzen (siehe Creative Commons oder GNU-Lizenz für freie Dokumentation). Ich persönlich verwende eine Doppelfreigabe unter den Lizenzen Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0 (Commons deed (Kurzlizenz)) und der Vorlage:Bild-GFDL (Lizenztext, leider engl., inoffizielle Übersetzung). Wenn Dein Vater dies auch machen wollte müsste er eine Mail folgendne Inhalts:

Hiermit erkläre ich in Bezug auf das Bild:DenkmalGuynemer.jpg (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DenkmalGuynemer.jpg ), dass ich als Erbe des Fotografen Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin.

Ich erlaube, das Bild unter den freien Lizenzen GFDL und CC-by-sa/3.0 zu veröffentlichen.

Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.

Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen.

DATUM, NAME DES RECHTEINHABERS

an das Wikipedia-OTRS-Team (permissions-de@wikimedia.org) zu schicken. In der Bildbeschreibung könntest Du den Namen Deines Großvaters einsetzen, wenn Du willst. Den Rest machen dann die OTRSler für Dich. Soweit die von mir vorgeschlagenen Lizenzen für Dich und Deinen Vater nicht die richtigen sind, kannste Du unter Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder die übrigen zulässigen einsehen und demensprechend im obrigen Text die Lizenzen austauchen. Gruß --sугсго.PEDIA 11:24, 18. Okt. 2007 (CEST)

Auch nach dem Lesen der Antwort, muss ich sagen, dass es mit den ganzen Links viel zu kompliziert ist. Bitte löscht das Bild!--scargill 23:05, 18. Okt. 2007 (CEST)

Gemeinfreiheit in den USA für Publikationen vor 1923

In den USA gibt es ja die Regelung, dass vor 1923 publizierte Bücher, Filme und Fotos Public domain sind. Diese Regelung ist, wenn ich es richtig verstanden haben, auch hierzulande gültig, wenn zusätzlich der Umstand erfüllt ist, dass der oder die Autoren und Schöpfer jeweils seit mindestens 70 Jahren verstorben sind. Was mich allerdings in diesem Zusammenhang interessiert ist, ob tatsächlich alle im Gebiet der heutigen USA vor 1923 erschienenen Publikationen unter dieses Public domain-Recht fallen, oder ob es auch Ausnahmen gibt? --Barbarelli 10:54, 18. Okt. 2007 (CEST)

Wenn die Publikationen vor 1923 sind und der Urheber 70 Jahre tot ist, ist alles OK --84.62.241.107 19:23, 18. Okt. 2007 (CEST)

In Artikel Tapu war eine URV von hier enthalten. Sollte man da die Versionsgeschichte bereinigen? -- منشMan77 11:43, 18. Okt. 2007 (CEST)

Ja, bitte Versionslöschung beantragen. -- ChaDDy 17:07, 18. Okt. 2007 (CEST)

Bin gerade zufällig auf Diskussion:Rorschachtest eine Diskussion gestoßen, wonach Benutzer:Hwy2001 behauptet, o.g. würde noch Urheberrechtsschutz genießen, weil angeblich der Verlag das Copyright - was es in dem Sinne in DE ja gar nicht gibt, sonder nur das Urheberrecht - 1994 erneuert haben will. Hermann Rorschach ist aber bereits 1922 verstorben, weswegen Bilder von ihm keinen Urheberrechtsschutz mehr genießen. Habe ich jetzt irgendwas verpasst und der Verlag kann - von wem auch immer - sein Copyright erneuern oder verbreitet Hwy2001 Falschinformationen? --STBR!? 22:29, 18. Okt. 2007 (CEST)

siehe Commons:Deletion requests/Image:Rorschach inkblot test.gif, Commons:Deletion requests/Image:Rorschach1.jpg und Commons:Deletion requests/Image:Inkblot.svg. --91.65.124.174 22:34, 18. Okt. 2007 (CEST)
Das Urheberrecht ist nach aktueller deutscher Gesetzeslage nicht übertragbar. -- ChaDDy 22:39, 18. Okt. 2007 (CEST)
Im OTRS habe ich soeben 11 Tickets mir dem Suchwort "Rorschach" gezählt. Ein Dauerbrenner, es wird immer wieder versucht, uns einzureden, es bestehen noch ein Urheberrecht. Beweisen konnte es bis jetzt niemand. Es geht bestimmten Leuten eher darum, die Bilder für geheim zu erklären, da ein vorheriges Betrachten die Testergebnisse verfälschen würde … — Raymond Disk. Bew. 15:23, 19. Okt. 2007 (CEST)
So wie ich das auf den verlinkten Seiten auf den Commons gelesen habe, lassen die es auch drauf ankommen und verweisen auf den Designated Agent, wenn der Verlag doch was will. Sollen wir uns da einfach mal dranhängen und die Bilder wieder einbauen? Diverse anderssprachige WPs habe nämlich wohl klein beigegeben. --STBR!? 15:28, 19. Okt. 2007 (CEST)
Abgesehen von der Regelschutzfrist (Hermann Rorschach (* 8. November 1884 in Zürich; † 2. April 1922 in Herisau)) bei den "Originalklecksen" wäre auch interessant, wie das mit der Schöpfungshöhe bei zufällig entstandenen Kaffee äh Tintenflecken aussieht. Hab auch schon öfter beim Befüllen von Druckerpatronen eingesaute Papierblätter "gefaltet" und entsorgt - war ich da etwa schöpferisch tätig (und auch so manchem Handwerker ist schon mal ne Farbdose aus der Hand gerutscht *SCNR*)? Ich tue mich da beim Durchlesen von Passagen wie Schöpfungshöhe#Werkbegriff des Urheberrechts etwas schwer die nötigen Voraussetzungen vollkommen zu bejahen. Die Entstehung der Gestalt der Figuren hängt ja hauptsächlich vom Zufall ab - schließlich ist es ja Sinn der Sache zufällige und keine durch den Ersteller bewußt gestaltete Figuren deuten zu lassen. --Btr 21:39, 19. Okt. 2007 (CEST)

URV in Diskussionsseite?

In Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#URV_auf_Diskussionsseite habe ich die Frage gestellt, ob ich nach Verschieben meiner alten Diskussionsseite in den Kommentar zu meiner lokalen monobook.js zur Dokumentation ihrer Entstehungsgeschichte + Link im Kopf der aktuellen Disku auf die verschobene Altversion von dem von Rainer Lippert angedeuteten möglichen Vorwurf eines URV-Verstoßes loskomme. --SonniWP✉✍ 13:15, 19. Okt. 2007 (CEST)

Der ursprünglicher Hinweis von Rainer Lippert kam im Rahmen der Diskussion im Original zustande. --SonniWP✉✍ 13:34, 19. Okt. 2007 (CEST)

Uni Siegel

Da die Diskussion um ein Logo und dessen Lizensierung entbrannt ist, möchte ich euch Fachleute bitte mal auf Bild Diskussion:Siegel-Uni-Luebeck.svg verweisen. Vielleicht könnt ihr dort mal Stellung nehmen. Christian Bier Rede mit mir! 15:49, 17. Okt. 2007 (CEST)

Ich bin kein Fachmann, bezweifle aber nach dem, was ich hier so sehe, sowohl die Kategorisierung als Amtliches Werk als auch die Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:09, 17. Okt. 2007 (CEST)

Ein amtliches Werk ist das nicht, und Schöpfungshöhe ist imho auch gegeben. Allerdings sieht das nach einem sehr alten Bild aus (der Zeichenstil passt ins Mittelalter). Also würde PD-alt passen. Allerdings muss das Alter des im Siegel enthaltenen Bildes erst mal belegt werden. -- ChaDDy 16:18, 17. Okt. 2007 (CEST)

Ich hab mich extra abgemeldet, weil ich ja eigentlich inaktiv bin. Ich sehe keine Probleme bei dem Motiv, es ist ein mittelalterliches Siegel aus dem Kaufmanns-, Hansebereich, wobei kein Spielraum für eigenschöpferische kleine Münze besteht. PD-alt in Tateinheit mit keine Schöpfungshöhe, denn diese sähe ich auch bei Neuschöpfung nicht --84.60.216.137 16:38, 17. Okt. 2007 (CEST)

Uni-Siegel in NRW sind amtliche Werke (naja nicht die Siegel selbst, eben wie bei Briefmarken, sie müssen in irgendeinem Amtsblättchen veröffentlicht werden).--sугсго.PEDIA 16:46, 17. Okt. 2007 (CEST)

(damn BK)Sowas ähnliches hatte ich vor über einem Jahr bereits gefragt (siehe hier), allerdings ohne Ergebnis. Mittlerweile habe ich mich jedoch schlau gemacht, "amtliches Werk" ist gar nicht soweit hergeholt. Hochschulen in Schleswig-Holstein sind Körperschaften des öff. Rechts, die ihre innere Ordnung durch Satzungen regeln. Die Satzungen wurden im Nachrichtenblatt des Ministeriums veröffentlicht (durch das neue Hochschulgesetz steht im Nachrichtenblatt jetzt nur noch ein Link zur Satzung). Eine der wichtigsten Satzungen ist die Verfassung der Hochschule. In dieser wird idR auf das Siegel Bezug genommen und im Anhang eine Zeichnung des Siegels hinzugefügt. Leider hat man das bei der aktuellen Verfassung der Uni Lübeck nicht gemacht. Möglicherweise in einer vorherigen, aber das lässt sich nicht nachprüfen. Allerdings findet sich dort der Hinweis, dass das Siegel dem alten Lübecker Stadtsiegel entspricht (hier die Version von 1280; ist nicht mit dem uni-siegel identisch). pd-alt ist also nicht so verkehrt. Nur zur Not würde ich hier mit amtlichem Werk argumentieren, löschen würde ich es auf keinen Fall. --Isderion 16:53, 17. Okt. 2007 (CEST)

Entschuldigung aber mit welchem Recht betrachtest du eine Abbildung aus Illustrerad verldshistoria als authentische Quelle für das mittelalterliche Siegel Lübecks? Es war ja wohl die Vorlage und man hat eine mittelalterliche Vorlage grafisch reduziert, was aber keine schöpferische Leistung darstellt --84.60.216.137 17:37, 17. Okt. 2007 (CEST)

Ich habe jetzt einmal die Lizenz und die Hinweisvorlage ersetzt. -- ChaDDy 16:59, 17. Okt. 2007 (CEST)

Also Bild:Uniwales.gif hat eindeutig Schöpfungshöhe. Die Lizenz ist falsch. --Kungfuman 17:19, 21. Okt. 2007 (CEST)
Ja und was hat das nun mit dem Thema der Diskussion zu tun? -- ChaDDy 17:49, 21. Okt. 2007 (CEST)

Verwendung eines Bildes, das als Public Domain Italia gekennzeichnet ist

Hallo! Ich habe auf einer italienischen Wikipedia-Seite ein Bild gefunden, das ich gerne für einen Film verwenden würde, der im Zweifelsfall weltweit ausgestrahlt werden könnte. Das betreffende Bild ist als PublicDomain Italia gekennzeichnet. Es zeigt ein italienisches Kriegschiff im Jahre 1940. Es sind Personen (Menschenmenge) mit drauf, von denen aber niemand als Einzelperson zu erkennen ist. Wie kann ich herausfinden, ob ich das Bild weltweit verwenden darf? --87.187.69.75 11:38, 18. Okt. 2007 (CEST)

Weltweit freie Verwendbarkeit kannst du nur eindeutig herausfinden, wenn der Rechteinhaber explizit so lizensiert hat. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein (bitte Bild genau angeben!) − in Italien gibt es ein paar Sonderregelungen mit kürzerer Schutzfrist für Bilder, die nach italienischem Recht keine kreative Leistung beinhalten, und auch nach mancher Wikipedianer Meinung auch für Bilder, die von Staatsdienern während ihres Dienstes gemacht wurden. Wie auch immer die Situation in Italien sein mag, zumindest schon mal im Rest der EU sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt, wenn der Urheber nicht 70 Jahre tot ist. --Wikipeder 12:44, 18. Okt. 2007 (CEST)
Je nachdem was fuer ein Film es ist koennte es als Zitat durchgehen.--A-4-E 21:35, 21. Okt. 2007 (CEST)

Wappen von Ortsgemeinden

Hallo,

habe die Frage hier bereits an anderer Stelle gestellt, möchte sie aber gerne hier (wenn / soweit möglich) noch "juristisch" vertiefen.

Ich war bisher der Meinung, Gemeindewappen dürften NUR mit Genehmigung / Freigabe der entsprechenden Ortsgemeinde verwendet werden. Zwecks einer solchen Verwendung z.B. im Briefkopf unseres Vereins (Maifelder-Aero-Club / UL-Flugplatz Naunheim) und auf dem Seitenleitwerk eines unserer UL-Flugzeuge erbat und erhielt ich auch freundlicher Weise (und auch spontan) diese Erlaubnis des Bürgermeisters (in diesem speziellem Fall: Ortsgemeinde Naunheim). Insofern ist die Sache wohl klar.

In einer Tourist-Information unseres Vereins im Internet (ist derzeit noch nicht komplett auf dem Server) sollen nun ebenfalls Gemeinde-Wappen bei den einzelnen Orten mit verwendet werden (siehe z.B.: http://www.welling.maifeldforum.de/), ohne hierbei den Eindruck einer offiziellen Seite der Verwaltung erwecken zu wollen. Für die anderen Maifeldorte entsprechend.

Erst hier bei WIKI bin ich (auf zahlreichen Seiten zu diesem Thema) darauf aufmerksam geworden, das hierbei ggf. / in der Regel die "Gemeinfrei (heit)" herscht. In der darauf folgenden Diskussion konnte z.B. geklärt werden, ich zitiere hier mal die für mich wichtige Schlüsselantwort von A-4-E:

"Der Haken daran ist, das du zwischen Urheberrecht und ich sag mal "Markenrecht" unterscheiden musst. Die Wappen sind Urheberrechtlich nicht geschützt, das heißt aber trotzdem nicht, dass du eine private Webseite gestallten darfst, die durch die großzügige Verwendung von Wappnen den Anschein erweckt es sei etwas offizielles."

Mit wenigen Worten einfach und gut erklärt. Klar - die Seite auf denen das Wappen eingesetzt wird, darf nicht den Eindruck erwecken, es wäre eine Seite der Verwaltung. Demnach wäre dem eigentlich nichts hinzu zu fügen. - Aber: Wir (der Maifelder-Aero-Club) rechnen (bzw. erwarten) auch in dieser Sache mit juristischen Schritten unserer Bürgermeisterin gegen unser Vorhaben.

Könnte bitte daher hier noch jemand einen "juristischen" Beitrag / Erläuterung / Anmerkung leisten ? Bin für jeden erdenklichen Hinweis dankbar.

Herzlichen Dank vorab, --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST) --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST)

Du darfst das Wappen nicht "führen". Mehr kann Dir hier keiner sagen, denn es gilt das Rechtsberatungsgesetz. Du musst Dich wohl oder übel an einen Anwalt wenden (gibt's vielleicht einen im Aero-Club?) --AndreasPraefcke ¿! 10:36, 16. Okt. 2007 (CEST)
einige Gebietskörperschaften haben Alternativ-Zeichen (sehen den Wappen teils sehr ähnlich) eingeführt. Diese dürfen geführt werden, soweit man damit die Zugehörigkeit zu dieser zeigen möchte. Ruf doch mal im Rathaus an.--sугсго.PEDIA 10:42, 16. Okt. 2007 (CEST)
Rechtlich gibt hier drei Aspekte:
  • Schöpfungshöhe
  • Namensrecht
  • Amtliche Bekanntmachungen
Eine Theorie dazu gibt es in der Wikipedia, ob sie stimmt, ist eine andere Frage.
In der Praxis ist es wirklich das Beste, die zweite Fassung der Gemeinde für repräsentative Zwecke zu verwenden, wenn es so eine gibt. –– Simplicius 10:54, 16. Okt. 2007 (CEST)

Wir dürfen nicht rechtsberaten (gilt auch für die Kollegen AndreasPraefcke, sугсго und Simplicius). -- ChaDDy 14:13, 16. Okt. 2007 (CEST)

Genau das habe ich auch geschrieben. Und wir dürfen hier aber vorher die Antworten lesen, bevor wir über sie rumstänkern. Gilt auch für Kollegen Chaddy. --AndreasPraefcke ¿! 15:24, 16. Okt. 2007 (CEST)
Wappen von Naunheim, seit 1978
Die Frage nach der Schöpfungshöhe finde ich gar nicht so einfach. Man kann ja sagen, eigentlich gilt nur die Blasonierung in der Wappensatzung einer Gemeinde, also der Text in Worten, und das ist nicht viel Schöpferisches dran. Zusätzlich ist die Blasonierung meist noch hunderte Jahre alt.
Gemeinden in BW dürfte das nicht betreffen, da sie erst seit 1956 das Recht haben, ein Wappen zu führen. Auch beschäftigt man immer wieder Künstler mit der Gestaltung (in NRW zum Beispiel Wolfgang Pagenstecher), und diese Entwürfe sind dann, wenn man sie nur unter dem Aspekt der Fristen betrachtet, heikel.
In der Wikipedia wird dann mit dann argumentiert, ein Amtliches Werk führe zur Gemeinfreiheit. Allerdings sieht diese Regelung gar nicht vor, dass man eine Abbildung da einfach herausschneiden kann. Man müsste also die ganze Bekanntmachung veröffentlichen.
Stress kann man in jedem Falle bekommen wegen namensähnlichen Gebrauchs. Das hat mal eine Zeitung in Düsseldorf zu spüren bekommen, die das im Kopf ihres Titelblatts verwendete. Hier geht es auch um Düsseldorf: BGH [18].
Allgemein kann man auch mal auf die Gemeindeordnung von BW [19] schauen. Vielleicht gibt es auch noch eine spezielle Verordnung, die sich mit der Handhabung beschäftigt.
Alles Gute –– Simplicius 15:52, 16. Okt. 2007 (CEST)
Na, wenn die Zeitung das im Kopf führt, ist das ja auch ein Rechtsverstoss. @AndreasPraefcke: Tschuldige, da hab ich wohl deinen Beitrag nicht zu Ende gelesen. -- ChaDDy 16:12, 16. Okt. 2007 (CEST)
Chaddy, erklär mir mal, wo wir hier gegen Rechtsberatungsgesetze verstossen könnten. Hier macht keiner nichts gewerbsmässig. Also?
Zum anderen gehe ich davon aus, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsklarheit wegen Wappen haben. Einzig und allein klar ist der Wunsch.
In der Wikipedia "führen" wir keine Wappen das ist klar.
In der Wikipedia zeigen wir Wappen, und das ist ein Verstoss gegen Urheberrecht, denn das gibt das Gesetz bzgl. Amtlicher Bekanntmachungen nicht her. Wenn doch, dann bitte ich um Hinweis - nach dem Lesen.
Die andere Argumentationslinie ist die mangelnde Schöpfung. Auf die stützen wir uns im Moment aber nicht mehr. –– Simplicius 13:04, 20. Okt. 2007 (CEST)

Au weia !!! - Aber erst mal: Hallo zusammen und herzlichen Dank für Eure Mühe. Das Problem scheint ja wohl doch etwas größer, als zunächst angenommen - stöhn. Verbotene Rechtsberatung ? Aber hier wird (fühlt sich) doch niemand "beraten". Es geht doch hier, wenn überhaupt, nur um Fachsimpeleien zu einem allgemeinem Problem anhand eines X-beliebigen Beispiels. Auf eventuelle, allgemeine Tipps / Hinweise o.ä., hat ja wohl hier auch niemand irgendeinen Rechtsanspruch - oder ? - Allerdings: Wozu wäre dann diese Seite überhaupt da ? Aber lassen wir das, zur Sache:

Wir haben z.B. unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung#Urheberrecht" und dann: "Verwendung -" und "Führen des Wappens" einerseits den Hinweis: "Das Recht zum Führen des Wappens liegt ausschließlich beim Rechteinhaber des Namens, der Gemeinde, der Stadt ..." etc.. Und andererseits wieder unter "Urheberrecht" auf der selben Seite: "Grundsätzlich sind Wappen als amtliches Werk gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. (siehe Amtliches Wappen)." ! Beist sich da nicht die Katze in den Schwanz ?

Ach ja, kennt Ihr eigentlich meine tolle Addy: aerodrom@t-online.de - grins ?

Mir kam hierbei aber noch ein völlig anderer Gedanke: Bei WIKI unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Wappen_im_Landkreis_Mayen-Koblenz" sind z.B. alle Wappen der VG-Maifeld veröffentlicht. Wenn ich die dortigen "Licensings" richtig deute, wurden diese Wappen der kompletten Seite überwiegend von "Benutzer Enzlin" reingestellt. Und zwar fast alle am 10. März 2007 um ca. 11:30 - 11:45 Uhr. Also relativ frisch. Mir scheint daher, das "Enzlin" dienstlich damit zu tun hat / hatte. Zumindest hatte er anscheinend zentralen Zugriff auf verwaltungstechnische Daten. Denn: Die GIFs sind relativ groß und sehr präzise. (Die Wappen, die ich teilweise von den Ortsbürgermeistern digital erhalten hatte, waren deutlich kleiner und auch schlechter von der Qualität. Diese mußten teilweise nachbearbeitet werden, damit diese dann "manierlich" aussahen.) Ferner wurden die im WIKI veröffentlichten Wappen vermutlich während seiner / ihrer Dienstzeit von Enzlin hochgeladen. Nehme mal an, auf Anweisung seines / ihres Vorgesetzten. Wer immer das auch sein mag. Hege aber den Verdacht, das dies ggf. die VG-Maifeld selbst veranlaßt hat. Vielleicht sogar auch in Unkenntnis der WIKI-Statuten. Leider konnte ich bisher den "Benutzer Enzlin" nirgendwo im WIKI ausfindig machen. Könnte das ggf. jemand von Euch mal recherchieren ?

Wenn DEM sooo wäre, dann wäre (allein schon deswegen) in diesen Fällen die Kuh vom Eis. Denn: Gemäß WIKI-Statuten erklären sich ALLE Einsender von Bildern, Logos, Fotos (und demnach auch Wappen) ausdrücklich damit einverstanden, jegliche Weiterverwendung zu gestatten. Einschränkung nur: MIT oder OHNE Hinweis auf den Urheber. - (1:) Richtig ?

Demnach könnte jeder Nutzer hier allein auf Grund der Tatsache, das die Wappen hier im WIKI zur Verfügung gestellt wurden, diese runterladen und entsprechend verwenden. - (2:) Auch richtig ?

Wäre dann das Problem allein damit nicht schon behoben (3: ja / nein) ?

Viele Grüße, --Horst 00:52, 17. Okt. 2007 (CEST)

1. Nein. Wo steht das?
2. Abhängig von der Definition von entsprechend vermutlich Nein.
3. Nein.
Mann muss immer ganz klar unterscheiden zwischen Urheberrecht und anderen Rechtsgütern. Beispiel aus einem ganz anderen Bereich: Du nimmst dieses Photo und machst damit für dieses Produkt Werbung. Du wirst keine Probleme mit dem Urheber des Bildes kriegen, denn der hat dir alle entsprechenden Rechte eingeräumt, aber vermutlich mit dem Besitzer des Gesichtes. Insofern ist es töricht davon auszugehen, dass du mit Bildern aus der Wikipedia alles machen darfst was du willst.--A-4-E 01:13, 17. Okt. 2007 (CEST)
Hallo A-4-E, oh man, bis ich DAS nu wieder gefunden hab (hatte es von vielen, vielen WIKI-Seiten nur zufällig gelesen): FAQ zu Bildern, siehe: "http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Wann_ist_ein_Bild_gemeinfrei_.28.E2.80.9EPublic_Domain.E2.80.9C.29.3F" und dann:

"Wind um Lizenz", Zitat: "Wikipedia will (also: „kann“) nur völlig freie Inhalte enthalten. Das heißt, jeder darf (auch kommerziell) Inhalte der Wikipedia benutzen, weiterverbreiten und verändern. Deshalb muss beim Hochladen jeder einzelnen Datei absolut sicher sein, dass der Urheber damit einverstanden ist."

"Welche Lizenzen sind frei für die Wikipedia?", Zitat:

Creative Commons,"Version "CC-by-sa"(Doppellizenz): Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf."

GNU FDL: "Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Dein Name als Urheber muss immer mit angegeben werden ..."

Public Domain: "Du bist einverstanden, dass jeder mit deinem Bild machen darf, was immer er will, auch ohne Dich als Urheber zu nennen."

UND:

Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?

  • Nein. Durch das Hochladen gibst du das Recht auf, dein Bild jemals wieder zurückzunehmen.
  • Auch eine einmal vergebene Lizenz (oder die Gemeinfreiheit) kannst du nachträglich nicht mehr einschränken.
  • Umgekehrt hast du kein Recht darauf, dass dein Bild von Wikipedia verfügbar gehalten wird – es kann aus verschiedensten Gründen jederzeit gelöscht werden.

Im diesem Falle und anderen, siehe Beispiel Wappen-Welling: == Licensing == {{PD-Coa-Germany}}, also: Public Domain / F R E I ! ! !

Reicht das? Genau dies war nämlich der Grund dafür, daß einige Clubkameraden von uns ihr Problem mit dem hochladen ihrer Luftbildaufnahmen auf WIKI so ihr Problem haben. Mach mich nun in die Heia, gutes Nächtle, --Horst 03:40, 17. Okt. 2007 (CEST)

Hallo Horst,
das Wesentliche ist schon gesagt: Zeigen bzw. Darstellen (so wie in der Wikipedia in jedem Artikel zu deutschen Städten und Gemeinden) ja, Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise in einem Briefkopf) nur mit Genehmigung des Wappeninhabers (also bspw. der Gemeinde). Eine Anmerkung zum Benutzer „Enzlin“: Dass du den nicht findest, ist nicht verwunderlich, er heißt nämlich Enslin. Er hat (wie auch andere) viele Wappen hochgeladen, deswegen aber noch nicht zwangsläufig dienstlich etwas damit zu tun, deine oben angeführten diesbezüglichen „Schlussfolgerungen“ sind nicht nachvollziehbar. Große und präzise Wappengrafiken sind mitunter auch ganz einfach im Internet zu finden, hier beispielsweise das der Gemeinde Gering. Viele Grüße --Rosenzweig δ 14:59, 17. Okt. 2007 (CEST)

Ups - Hallo Rosenzweig, herzlichen Dank für Deine Aufklärung. Ist wohl wegen der nächtlichen, auch teilweise ermüdeten Suche nach den o.g. Quellen passiert. - MIST. Na, da werde ich gleich Enslin über mein dummes Mißgeschick informieren. Der wird andererseits aber sicherlich auch etwas zu den Wappen sagen können, die er hier reingestellt hat. Wie schon an anderer Stelle geäußert, sieht man mal wieder, wie wichtig der korrekt geschriebene Name ist - lach. Schade, mir wäre es wesentlich lieber gewesen, die VG hätte die Wappen selber rein gestellt.

Dann müßte man nun nach Deinem Hinweis z.B. für eine Seite wie "http://www.welling.maifeldforum.de/" oder andere, ähnlich gelagerten Fälle, die Frage klären:

  • Handelt es sich dabei um ein Zeigen bzw. Darstellen (so wie in Wikipedia) ? Oder:
  • Handelt es sich dabei um ein Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise wie in einem Briefkopf) ?

Das einzige, was in unserem Beispiel ggf. abgeändert werden müßte, wäre dann u.U. der Begrüßungstext: "Bei uns in Welling" auf ein schlichtes "Welling" wie z.B. im WiKi - oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße, --Horst 16:21, 17. Okt. 2007 (CEST)

  • Hallo Horst,
    • ich habe alle Wappen aus diversen Quellen im Internet geladen und meistens nachgearbeitet sowie transparent gestellt. Ich wohne in Stuttgart und habe nichts mit der dortigen Verwaltung zu tun. Gruß --Enslin 15:17, 20. Okt. 2007 (CEST)


Hallo Horst, die Lösung wurde doch schon längst mitgeteilt:
Die Städte bzw. Gemeinden können sich für die Nutzung durch Dritte ein abgewandeltes, aber ähnliches Wappen überlegen.
Man könnte es auch rein theoretisch mal selbst versuchen, kommt dann aber in die Klemme, dass es einerseits erkennbar sein soll, andererseits nicht verwechselbar.
Die Alternative ist, man einigt sich mit der Gemeinde auf Basis der Gesetze des Landes Baden-Württemberg und zahlt nur seine 15 Euro Gebühr für die Genehmigung, wenn man es freundlich genug anstellt.
Kommt man in beiden Lösungen nicht weiter, würde ich es lassen, oder mal direkt den Bürgermeister ansprechen. Vielleicht ist sie beim Kaffee doch zugänglich. Ein Verein ist auch eine wichtige Wählergruppe, das zieht immer rein. –– Simplicius 13:04, 20. Okt. 2007 (CEST)
Bitte unterscheidet zwischen a) Urheberrecht und b) Namensrecht. Wappen sind besondere Namensformen nach §12 BGB (in einigen Bundesländern vermittelt durch die jeweilige Gemeindeordnung). Die Nennung eines Namens (oder eines Wappens) zur Bezeichnung des rechtmäßigen Namensträgers ist immer legal. Wir dürfen also nach Namensrecht das Wappen im Gemeindeartikel völlig problemlos zeigen. Wir dürfen es aber nicht in anderem Zusammenhang "führen", also zB ein Wikipedia-Portal oder -Projekt darf keine Gemeindewappen im Kopf führen. Zum Urheberrecht: Wappen sind erstens fast immer so alt, dass alle Rechte abgelaufen sind, ansonsten handelt es sich bei Wappen von Gebietskörperschaften um amtliche Werke, die nach §5 UrhG gemeinfrei sind. Kurzfassung: Weder Urheberrecht noch Namensrecht hindern uns, das Wappen einer Gebietskörperschaft zur Bezeichnung des rechtmäßigen Wappenträgers zu zeigen. Alle anderen Aussagen sind facslh und ich bitte euch, euch zu rechtlichen Themen nur zu äußern, wenn ihr etwas davon versteht. --h-stt !? 14:22, 20. Okt. 2007 (CEST)
Lieber H-stt, dein Sachen Urheberrecht "fast immer so alt, dass alle Rechte abgelaufen sind"... ist totaler Unsinn.
Gemeinden in BW haben erst überhaupt seit 1956 das Recht haben, ein Wappen zu führen.
Das Wappen hier in diesem Falle stammt von 1978.
Zur Gestaltung werden in der Regel Künstler beschäftigt. – Simplicius 21:50, 22. Okt. 2007 (CEST)

URV auf Benutzerseite

Hallo, darf eine Benutzerseite eine Kopie einer anderen Webseite über die vermeindliche Person (nach Benutzernamen beurteilt) sein? Konkretes Beispiel: Die Benutzerseite von Hdevers ist eine (URL wurde angegebene) Kopie von hier. Ist dies eine gültige Kopie? Danke --Blunts d e 18:58, 21. Okt. 2007 (CEST)

...ein benutzer, ein einziger edit, inhalt desselben: doppelte(!) selbstdarstellung...krass! --ulli purwin 19:09, 21. Okt. 2007 (CEST)
Der Benutzer hat sich erst heute angemeldet. Also bitte, gebt ihm ein paar Tage Zeit. Wir empfehlen in unseren Willkommenstexten doch immer, zunächst mal alle möglichen Texte zu lesen um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. AGF ist gefordert. In einer Woche kann man nochmal draufschauen. In der Zwischenzeit könntet ihr ihn ja mal freundlich begrüssen. --tsor 21:00, 21. Okt. 2007 (CEST)
Das ist übrigens auch der Grund, warum die Willkommenstexte alle so dermaßen scheiße sind: Zu viele Links, die niemand liest...aber bis das hier jemand versteht, bin ich schon im Greisenalter... -- Forrester 21:03, 21. Okt. 2007 (CEST)
Man konnte mal den Prof. eine Mail schicken, ob das ganze nicht ein versuchter Identitätsmissbrauch ist. Ich glaube nicht, dass der nur eine englische Version seines Lebenslauf auffer Festplatte hat und in der de.WP wohl eher die deutsche Variante wählen würde.--sугсго.PEDIA 21:07, 21. Okt. 2007 (CEST)

Mir ging es eigentlich weniger um den konkreten Fall, dieser sollte nur der Demonstration dienen. Eher Grundsätzlich, ob dies auch eine URV ist oder nicht. Ob also ein entsprechender Benutzername genug Indiez ist um daraus abuleiten, das es rechtmäßig ist. --Blunts d e 23:15, 21. Okt. 2007 (CEST)

Da der Benutzername frei wählbar ist kann man nicht auf die Person dahinter schliessen. Ich könnte mich ja auch als "Angela Merkel" anmelden ... --tsor 08:56, 22. Okt. 2007 (CEST)
Die wurde leider schon - nachdem sie ein gewisses Intersse für Tiere zeigte - gesperrt.--sугсго.PEDIA 16:24, 22. Okt. 2007 (CEST)

Dateiüberprüfung

Es gibt die Idee, alle Dateien der deutschsprachigen Wikipedia systematisch und koordiniert durchzugehen und sie auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinien der Wikipedia zu prüfen. Ob das jetzt was bringt, steht hier allerdings nicht zur Debatte. Es geht eher darum, ob die WMF das Haftungsprivileg, erst ab Kenntnis als Mitstörer zu gelten, verlieren könnte oder wir eine Garantie aussprechen würden. Wie seht ihr das? Angedacht war es auch, eine überprüfte Datei als solche kenntlich zu machen. -- Forrester 21:03, 21. Okt. 2007 (CEST)

Siehe archiv.twoday.net/stories/4110504/ --80.132.160.183 22:01, 21. Okt. 2007 (CEST)

Also besser ohne Admin und inoffiziell oder nicht.--sугсго.PEDIA 16:58, 22. Okt. 2007 (CEST)

Ist dieses Bild eventuell eine URV, da hier ein geschütztes Spiel abgelichtet ist? -- Ra'ike D C B 11:43, 23. Okt. 2007 (CEST)

SH njet --134.130.68.65 17:24, 23. Okt. 2007 (CEST)

Logo des DAeC

Kann bitte kemand, der die nötige Sachkenntnis besitzt, beurteilen, ob das Logo des Deutschen Aero Club e.V. (siehe Bild:DAeC-Logo.svg bzw. Stellungnahme der Geschäftstelle) die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um schützbar zu sein? --Florian 12:29, 19. Okt. 2007 (CEST)

Eine verbindliche Antwort wirst Du hier nicht bekommen, nach der hiesigen Handhabung hat es aber defintiv keine Schöpfungshöhe. Bitte die zuständigen sich vertrauensvoll an das OTRS-Team oder direkt an die Foundation zu wenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:34, 19. Okt. 2007 (CEST)

Schön, dass der neue LogoSH-Baustein ja auch mal genau das bewirkt, wofür er erschaffen wurde... </Ironie aus>. Offenbar ist es vollkommen wgal, welchr Baustein drinsteht, da hätte sich rtc das Ganze letzten Sommer sparen können... -- ChaDDy 14:23, 19. Okt. 2007 (CEST)

Hast du nach einer Freigabe gefragt oder hat sie sich von alleine gemeldet? Man kann ihr auch schreiben, dass sie den Artikel auch selbst bearbeiten kann. Zumindest würde ich sie nicht zur Foundation schicken. Was mit der Technische Universität München ausgegangen ist, weiß ich bis heute nicht. --Isderion 14:59, 19. Okt. 2007 (CEST)

Ich hab sie mal angeschrieben und gefragt, was ihrer Meinung nach falsch ist und wie es korrekt geschrieben werden müsste. Das Logo kann meiner Meinung nach aber gleich wieder rein. --JuergenL M 15:01, 19. Okt. 2007 (CEST)
(BK) Na das Logo der TUM wurde gelöscht und mehr passierte nicht. Wenn die vom Aero Club ihr Logo nicht hier sehen wollen, sollen sie sich ans OTRS wenden. Aber so geht das nicht. Allerdings hat das Logo keine Schöpfungshöhe, weshalb wir gar keine Freigabe brauchen. -- ChaDDy 15:02, 19. Okt. 2007 (CEST)
Ich hab gerade eine Mail von Frau Kirsch bekommen. Sie will mir bis Ende der Woche schreiben was genau am Artikel falsch ist und einen Alternativtext anbieten. Außerdem hält sie das Logo für urheberrechtlich geschützt. --JuergenL M 14:29, 23. Okt. 2007 (CEST)
Ist es aber nicht. -- ChaDDy 16:22, 23. Okt. 2007 (CEST)
Sie will mir das näher erklären. Bin gespannt was da kommt ;-) --JuergenL M 19:23, 23. Okt. 2007 (CEST)
Es könnte doch wohl grundsätzlich als Bildmarke oder Geschmacksmuster geschützt sein - ich bin da kein Experte und habe daher hier nachgefragt. Solange keine Antwort vom Aero Club vorliegt, aus der man dan sicher ableiten könnte, ob ein Urheber- oder Markenrechtsschutz besteht, halte ich nichts davon, das Logo einvach weiterzuverwenden, obwohl der Urheber der Nutzung widersprochen hat. Mir wäre es lieber, bis zum Ende der Woche abzuwarten, um einen Streit zu vermeiden. Ein Benutzer, der sich aus der Diskussion hier bisher herausgehalten hat, sieht das offenbar anders. --Florian 09:05, 25. Okt. 2007 (CEST)
Florian, bitte, tu mir und den anderen der Wikipedia Autorenschaft einen Gefallen und beschäftige dich mich Bereichen, von denen du Ahnung hast. Nach der Sache mit dem Uni-Logo und deiner monatelangen Sperre, prallen wir nun erneut aufeinander, weil du dein Halbwissen zum Thema Bildrechte einbringen möchtest, kohne die Grundlagen der Wikipedia zu kennen. 1) ob Markenrechtlicher Schutz besteht, ist für die Gemeinfreiheit mangels Schöpfungshöhe völlig irrelevant. 2) Die Vorlage LogoSH deckt Markenrecht ab. Dafür wurde die extra so formuliert. 3) Der DAEC ist nicht der Urheber des Logos und somit auch in keinster Weise berechtigt, uns die Nutzung des Logos zu untersagen. Das könnte selbst der richtige Urheber nicht, da das Logo nunmal nicht schützbar im Sinne des Urheberrechts ist. Christian Bier Rede mit mir! 09:48, 25. Okt. 2007 (CEST)
Vielleicht liest du dir nochmal den Urteilstext zum laufenden Auge durch, bevor du hier solches Zeug verbreitest.--Wiggum 10:35, 25. Okt. 2007 (CEST)
Was hat denn das jetzt mit dem Auge zu tun? Christian Bier Rede mit mir! 12:13, 25. Okt. 2007 (CEST)
Christian, hast du die Mail bekommen? --JuergenL M 12:28, 25. Okt. 2007 (CEST)
Ist angekommen, Danke. Ich überlege grad, ob ich mich an den Artikel dran mache, oder dir das überlasse. Mit dem Logo hat sie ja recht, dass das markenrechtlich geschützt ist, aber das wird ja auch durch die LogoSH-Vorlage abgedeckt, geht so also in Ordnung. Christian Bier Rede mit mir! 13:05, 25. Okt. 2007 (CEST)
Hat er wohl nicht.--Florian 13:07, 25. Okt. 2007 (CEST)
Hat er wohl doch. Erst lesen, dann schreiben. Danke. Christian Bier Rede mit mir! 13:40, 25. Okt. 2007 (CEST)
Inzwischen liegt mit die Urkunde zum Markeneintrag des Logos vor. Der DAeC widerspricht bis auf weiteres der Nutzung des Logos in der Wikipedia. Inhaber der Bildmarke mit der Nummer 398 41 205, geführt unter dem Aktenzeichen 398 41 205.7/36 beim Patent und Markenamt ist die Quelle Bank GmbH & Co, Nürnberg seit der Eintragung am 16.03.1999 (Tag der Anmeldung war der 22.07.1998). Soweit ich die Situation beurteile, ist ein derart geschütztes Markenzeichen nicht ohne weiteres nutzbar, erst Recht nicht, wenn der Inhaber der Marke der Nutzung ausdrücklich widerspricht. Der DAeC widerspricht der Nutzung im Übrigen nicht einfach so unbegründet, sondern mit der Begründung, daß der von der Geschäftsstelle des DAeC mehrfach korrigierte Artikel von anderen Nutzern immer wieder durch falsche Darstellungen vandalisiert wurde. Es in dieser Situation auf eine Konfrontation ankommen zu lassen, ist sicher nicht konstruktiv. Meine Sperre, sie Du damals durch den von Dir mitgeführten Edit-War ausgelöst hast, wurde im übrigen nach einer knappen Mail an einen unabhängigen Admin umgehend wieder aufgehoben. Lassen wir also mal ganz schnell dieses Thema. --Florian 13:07, 25. Okt. 2007 (CEST)
Das die Sperre gegen dich damals nicht wegen des von dir initiierten edit-Wars erfolgte, sondern wegen deiner Uneinsicht und deiner Nichtakzeptanz unserer Regeln und Policies sowie deinem mangelnden Willen zur Mitarbeit, das können sicher noch einige User von damals bestätigen. U.a. fällt mir da EvaK ein. Siehe dazu auch hier!) Und nun zum aktuellen Fall: Ein nicht schützbares Logo kann auch trotz Markenanmeldung gezeigt werden, wenn die korrekten Bedingungen vorliegen und das Logo korrekt lizensiert ist. Lies dir doch bitte mal Wikipedia:Bildrechte#Logos durch. Und in der Vorlage LogoSH ist alles notwendige enthalten. Christian Bier Rede mit mir! 13:40, 25. Okt. 2007 (CEST)
Ich halte es nach wie vor für möglich, daß ein Markeninhaber das Recht hat, der Verwendung eines geschützten Logos zu widersprechen, wenn dieses im Zusammenhang mit (aus dessen Sicht) falschen oder wertenden Darstellungen über den Makeninhaber steht. Daher habe ich mich zunächst bemüht, diese in dem betroffenen Artikel in der Tat sehr einseitig wertend dargestellten Tatsachen neutraler darzustellen, um dem Markeninhaber entgegenzukommen. Der DAeC hat von Anfang an detlich gemacht, das er einer Nutzung grunsdätzlich nicht negativ gegenüber steht, daß dies jedoch (jawohl berechtigterweise) nur bei einer korrekten und neutralen Darstellung des Verbandes gewünscht sei. Ich finde es sehr schade, daß Du auch in diesem Fall lieber auf Konfrontation gehst, anstatt die konstruktive Kritik des Büros für Öffentlichkeitsarbeit des DAeC anzunehmen und den Artikel zu verbessern. Damit ist doch allen mehr geholfen. --Florian 14:14, 25. Okt. 2007 (CEST)
Was heißt hier ich geh auf Konfrontationskurs. Ich finde die Diskussion einfach unsinnig. Diese Zeit könnten wir wirklich für wichtigeres nutzen. Ich für meinen Teil hab derzeit eine Aufgabe am Wickel, die es mir zeitlich nicht erlaubt, nebenbei noch die Vorschläge und Ideen des DAeC auszuwerten und einzuarbeiten. Wohlgemerkt, die Hinweise in der Mail vom DAEC enthält wieder einiges an POV. Wegen des Logos: Du hälst es zwar für möglich, dass der Rechteinhaber die Nutzung einschränkt bzw. dieser zu widersprechen, dies ist aber nach geltendem Recht nicht möglich. Die entsprechende Lektüre hab ich dir verlinkt. Können wir die Diskussion dann beenden und uns wieder den wichtigen Dingen des Wikipedia-Lebens zuwenden? Christian Bier Rede mit mir! 14:22, 25. Okt. 2007 (CEST)
Das sollten wir. Und wenn Du Dich mit mir nicht auseinandersetzen möchtes, lass es einfach sein. Andere Nutzer haben sich hier produktiv an einer Diskussion beteiligt, die - wie das TUM Beispiel zeigt - nicht völlig unsinnig und unbegründet ist. Ich würde sogar meinen, daß die Schöpfungshöhe des TUM-Logo geringer ist, als der DAeC Vogel. Aber BITTE lass uns das nicht diskutieren. Mein Vorwurf ("Konfrontationskurs") rührt schlicht daher, daß es hier ein konstruktives Gespräch zum Für und Wider der Logo-Nutzung gab, darüber hinaus einen produktiven Kontakt zum Büro des DAeC, in dem ich im Übrigen Mitglied bin, und das Du lieber Fakten schaffst, anstatt mal den Ball flach zu halten, und dem DAeC entgegenzutreten. Natürlich ist die Darstellung des DAeC ebenfalls nicht überparteilich, ich hoffe der bearbeitete Text ist es zumindes mehr als der zurecht beanstandete. Ich habe sehr die Hoffnung, daß - Recht hin oder her - der DAeC nun mit der Logoverwendung einverstanden ist. Es nützt der Wikipedia ganz sicher nichts, wenn Logos im Streit mit den (vermeintlichen) Rechteinhabern gegen deren ausdrücklichen Willen genutzt werden. Das macht schlechte Stimmung und führ zu ergebnissen wie bei der Uni München... Letzter Satz: wenn Du es nicht für unumgänglich hälst, lass einfach Deine Finger von meinen Edits, ich tue das selbe mit Deinen.--Florian 14:32, 25. Okt. 2007 (CEST)

Hier bitte EOD. Sofern der DAeC ein berechtigtes Anliegen hat mögen sich die entsprechenden Verantwortlichen - wie bereits gesagt - an das OTRS Team wenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:54, 25. Okt. 2007 (CEST)

Kartenmaterial

Hoi,

es geht um die Bilder Image:Tektonik angrenzender Becken.jpg und Image:Tektonik angrenzender Becken.jpg: Ist {PD-Schöpfungshöhe}, wie vom Uploader gesetzt, hier korrekt? Pill (Kontakt) 23:14, 20. Okt. 2007 (CEST)

Geht schon in Ordnung so. Wüsste nicht, was da schützbar wäre. Christian Bier Rede mit mir! 03:51, 24. Okt. 2007 (CEST)
Ich fuerchte das Gegenteil. Karten sind in Deutschland sehr gut schuetzbar.--A-4-E 12:42, 24. Okt. 2007 (CEST)

Berliner Kindl Bierflaschen / Gläser

Moin. Ich würde gerne ein Bild mit Berliner Kindl Bierflaschen hier oder auf commons einstellen. Das Problem dabei könte ja das Logo sein, daher die Frage: Schöpfungshöhe erreicht oder nicht? Da ich es nicht vorschnell hochladen möchte, mal ein google-Ergebnis als Beispiel.

--trm Linux retten! 17:00, 23. Okt. 2007 (CEST)

Kann das Logo nicht erkennen --134.130.68.65 17:24, 23. Okt. 2007 (CEST)

Wie meinst du das? Zu klein? Logo gibts auch hier. Ich weis ja nicht, ob das einen Unterschied macht, aber ich will ja auch nicht das Logo einstellen - obwohl man das auch überlegen könnte - sondern ein Foto von 3 Flaschen. --trm Linux retten! 18:37, 23. Okt. 2007 (CEST)
Das Foto von 3 Flaschen sollte kein Problem darstellen. Du musst dann nur eine normale Bildlizenz wählen für das Lichtbild und dazu den Baustein {{Logo}} (nicht!!!! LogoSH) anfügen und schon sollte es passen. Natürlich nur auf DE-WP, Commons könnte da Probleme bereiten. Da gibt es User, die hier ganz rigoros gegen sowas vorgehen. Daher lads dann lieber hier hoch. Christian Bier Rede mit mir! 01:12, 24. Okt. 2007 (CEST)
Du kannst das Logo übrigens auch so hochladen, denn es entstand 1907 (der Bierkrug mit dem Jungen), der Schriftzug der 1910 dazukam, is nicht schützbar. Damit kannst du auch das normale Logo hochladen und mit Bild-PD-alt-100 lizensieren. Christian Bier Rede mit mir! 01:19, 24. Okt. 2007 (CEST)

Vielen Dank. An das Alter habe ich gar nicht gedacht... --trm Linux retten! 11:06, 24. Okt. 2007 (CEST)

Bildausschnitte und Schöpfungshöhe

Ein urheberechtlich geschütztes Bild schneiden, bzw. teilweise fotografieren, sodass das Resultat eine ausreichend geringe Schöpfungshöhe für Wikipedia besitzt, ist das (gesetzlich/wikipedisch) erlaubt? --91.121.83.168 23:55, 23. Okt. 2007 (CEST)

In der Mehrzahl der Faelle nein.--A-4-E 12:39, 24. Okt. 2007 (CEST)
Wie entscheidet sich das?--91.121.83.168 18:53, 24. Okt. 2007 (CEST)

Etwas konkreter: Aus einem Emblem den Schriftzug herauszulösen, ist das vertretbar?--91.121.83.168 22:28, 24. Okt. 2007 (CEST)

Dass könnte durchgehen. Werd doch mal konkreter.--A-4-E 00:38, 25. Okt. 2007 (CEST)
Bild:Soul blazer logo.jpg wurde in seiner ersten Version mit einem Schwert drunter reingestellt, etwa wie hier. Dann gibt es noch, wobei ich das für unbedenklich halte, Bild:Zelda Logo1986 NES.jpg, das von einem solchen Cover stammt.
Andere Beispiele wüsste ich jetzt nicht, das hier ist eher als Grundsatzfrage anzusehen. Ich wüsste auch gerne, ob es genauso unverfänglich wäre, eine Schrift herauszulösen, die sich direkt über ein graphisches Logo zieht; ich tendiere zu nein.--91.121.83.168 01:00, 25. Okt. 2007 (CEST)

Da Admin Wiggum hier Schöpfungshöhe sieht, ich aber nicht, stelle ich das Logo mal hier zur Diskussion, bevor es wieder in einen Edit-War um den LA geht. Ich sehe hier definitiv nix schützbares. Die Kombination von Umrissen von Tieren stellt für mich keinen Mindestwert an schöpferischer Leistung dar. Dafür bedarf es wahrlich mehr. Vor allem gehts hier ja nur um Umrisse, nicht um richtige Tierabbildungen. Und wenn selbst Bild:1. FC Köln.svg keine SH besitzt, wie kann es dann das Logo des Kölner Zoos haben. Was sagt ihr dazu? Christian Bier Rede mit mir! 01:05, 24. Okt. 2007 (CEST)

Beide Bilder haben zu viel Schöpfungshöhe. Und das Zoologo nochmal eine ganze Ecke mehr als die dumme Ziege. Da steckt schon Muse dahinter.--91.121.83.168 01:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
Hast du den Artikel Schöpfungshöhe (siehe dortige Infos zum "Auge") mal gelesen oder entscheidest du das jetzt ausm Bauch heraus? Christian Bier Rede mit mir! 01:21, 24. Okt. 2007 (CEST)
Nun gut, jetzt bin ich unsicher, jedoch nur im Bezug auf das FCK-Logo. Wie gesagt, das Zoologo bewegt sich auf einer höheren Ebene.--91.121.83.168 02:17, 24. Okt. 2007 (CEST)
Das Zoologe ist keine reine Aneinanderreihung von bekannten Elementen, sondern die Verwendung von bekannten Elementen um ein anderes Element auf nichttrivialer Art darzustellen. (So würde ich das sehen und daher die Schöpfungshöhe nicht grundsätzlich verneinen.) Die Ziege ist nmM als Symbol und nach Art der Darstellung trivial-bekannt, auch die Gesamtzusammenstellung vom FC ist nichts besonderes, also SH (-). --sугсго.PEDIA 10:20, 24. Okt. 2007 (CEST)
Ich kann beim Zoologo keinerlei Schöpfungshöhe erkennen. Also trivialer und simpler als bei dem Logo geht es nicht mehr (keine Farbverläufe, nichts, was IMHO Schöpfungshöhe rechtfertigen könnte). Schattenriss machen Kinder ab Grundschule. --Nutzer 2206 13:33, 24. Okt. 2007 (CEST)
Der Schattenriss des Elefanten wurde verändert, sodass er unter Bauch und Hals in zwei inversen Schattenrissen anderer Tiere resultiert. Eventuell hast du das nicht gemerkt. Und der Stern als Auge... Achja, Zeichnungen machen Kinder ab Kindergarten. Hm...--91.121.83.168 20:28, 24. Okt. 2007 (CEST)
Ihr habt den Kölner Dom zwischen den Hinterlaufen übersehen. Als UrhR-Laie sehe ich hier schon Scöpfungshöhe.... ach ja: Kinder machen Zeichnungen, schon bevor sie in den Kindergarten gehen. --Matthiasb 22:00, 24. Okt. 2007 (CEST)

thumb|Mal zum Vergleich: Das Tedi LogoAlso das TEDi-Logo kann ich dir auf Wunsch so beschreiben, dass du glaubst, Michelangelo persönlich hätte das in einer Mußestunde kreiert. Immer dann, wenn ich Schöpfungshöhe beurteilen musste, habe ich mich von der Frage leiten lasen, könntest du das mit (viel) Goodwill selbst erstellen oder reichen da deine Fähigkeiten (die eines Normalbürgers) nicht hin. Also beim Elefanten würde ich sagen: Das schafft man problemlos und so kreativ ist Giraffe, Nashorn und Elefant bei einem Zoo und der Kölner Dom bei einem Kölner Zoo nun auch nicht. Wenn du in Köln die Straßenbahn benutzt, wirst du übrigens wissen, dass man das in Köln mit dem Logo bereits vorhergemacht hat. Wirklich innovativ ist das nicht. Ich glaube außerdem, dass sich der TEDi-Graphiker bei der Gestaltung des TEDi-Logos ebensoviele Gedanken gemacht hat, wie beim Zoo-Logo. Allein das Spiel mit breiten und dünnen Abschnitten. --Nutzer 2206 20:37, 24. Okt. 2007 (CEST)

Das Bild:1. FC Köln.svg als Beispiel für ein Bild ohne SH zu nehmen ist mehr als unglücklich. Immerhin wurde es in der Vergangenheit schon gelöscht ([20]; [21]) bzw. wurde erst kürzlich wieder darüber diskutiert, jedoch ohne klares Ergebnis. ([22]) --Isderion 22:41, 24. Okt. 2007 (CEST)
Für den Fall eines Missverständnisses: Muse, nicht Muße!--91.121.83.168 22:51, 24. Okt. 2007 (CEST)

Hallo, Mir gehört dieses Bild und ich möchte es der Wikipedia zugänglich machen! Habe allerdings keine Vorstellung welche Lizenz ich wählen soll. Kann bitte jemand mal nen Tipp geben.--Fumaro 11:46, 24. Okt. 2007 (CEST)

Wer hat das Bild fotografiert, lebt er noch und wenn nein, wann ist er gestorben? --Noddy 11:53, 24. Okt. 2007 (CEST)

Das Bild hat der ersteigner unseres Schiffes gemacht. Nein, der ist schon lange tot! Es steht lediglich hinten das datum und sein Name drauf.--Fumaro 11:56, 24. Okt. 2007 (CEST)

Okay, aber wann ist er ungefähr gestorben? Das ist wichtig. --Noddy 12:26, 24. Okt. 2007 (CEST)
Tut mir leid, aber das weiß ich nicht. Das Schiff ist 1927 verkauft worden, weil er verstarb, was auch immer...--217.238.80.24 21:03, 24. Okt. 2007 (CEST)
Wenn du dir sicher sein kannst, dass er vor 1936 gestorben ist, und das Bild von ihm ist, dann kannst du es als {{Bild-PD-alt}} lizensieren.--A-4-E 00:41, 25. Okt. 2007 (CEST)

Röntgenaufnahmen

Ich würde u.U. zwei Röntgenbilder von mir hochladen. Die Aufnahmen habe ich zwar nicht gemacht, frage mich aber, ob für die Aufnahme eine schöpferische Höhe gegeben ist. Wie sieht die Rechtslage dazu aus? --Kuebi 15:38, 24. Okt. 2007 (CEST)

Nimm ne Socke, wir löschen hier eigentliche keine "Lichtbilder" diesen Typs.--sугсго.PEDIA 15:44, 24. Okt. 2007 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Hatte das schon im Hinterkopf, aber bevor das unnötige Arbeit macht... .--Kuebi 15:55, 24. Okt. 2007 (CEST)
Röntgenaufnahmen sind einfache Lichtbilder gemäß § 72 UrhG. Wer die Aufnahme herstellt, ist der Lichtbildner. Der Patient bedarf zur Veröffentlichung seiner Röntgenbilder der Erlaubnis dieses Lichtbildners. (Bildrechte#Röntgenaufnahmen) - soweit ich in Erinnerung habe wurden auch schon etliche Röntegenaufnahmen gelöscht weil die entsprechende Freigabe nicht vorlag. --Btr 16:10, 24. Okt. 2007 (CEST)
@Syrcro: Seit wann das denn? Ich würde weiterhin LAs stellen... -- Forrester 16:15, 24. Okt. 2007 (CEST)

Ergo: Wenn die Aufnahmen von Dir sind bitte den Arzt (bzw. die entsprechenden Assistenten) um Erlaubsnis, dann klappt das auch. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:24, 24. Okt. 2007 (CEST)

Also vorerst nix mit Hochladen, denn den guten Herr will ich so schnell nicht wieder sehen (nicht nur bzgl. Freigabe)... --Kuebi 17:15, 24. Okt. 2007 (CEST)

es geht um den artikel SJC DRUMS

hallo erstmal, also ich habe eine frage: ich habe heute einen Artikel geschrieben, über sjc drumsm, und wollte fragen ob das okay war weil ich den namen einfach benzt habe ohne nachzudenken. zweitens. ist es schlimm wenn ich einen Rechtschreibgehler und ein paar Wörter geschrieben habe die nacheinander großgeschrieben sind z.B. HAllo das 2 A und drittens ich hab zwar eine quelle angegeben, jedoch ist sie kein link geworden ist das schlimm?? und noch die letzte

wie alt muss man für einen Artikel sein??

p.s. ich habe mitbekommen das meine ip adresse gespeichert wurde. also einerseits ist es gut wenn leute die wikipedia missbrauchen verfolgt werden aber einerseits habe ich angs das meine adresse missbraucht wird. könnten sie mir bitte schreiben wie mit der ip adresse umgegangen wird?? mfg

Hallo,erstmal über die IP die angezeigt wird brauchst du dir keine Sorgen zu machen das es missbraucht wird so viel kann man damit nicht anfangen weder genauen Wohnort bestimmen oder noch wer du bist das weiß nur der Provider bei Missbrauch gibt es bei manchen Providern so ein "Abuse Team" wo man die melden kann, bei schwereren Straftaten im Internet wie "Bedrohungen" kann man die IP auch bei der Polizei melden und die dürfen eine anfrage über die genaue Identität beim Provider machen.Was jeder mit der IP erfahren kann ist nur der Provider,Host,Land und sowas.Sehe mal http://netreal.de/test/ip/ http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=prev&oldid=36803488#IP-Adresse_Abspeicherung http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymit%C3%A4t_im_Internet Und bei Wikipedia wird eine IP paar Stunden von Administrator gesperrt wen es Unfug macht.

Und wie Alt man sein muss um Artikel zu erstellen? das ist egal,aber der Artikel muss einigen Anforderungen entsprechen wie die Wikipedia:Relevanzkriterien Wikipedia:Artikel Lese sie dir mal durch wen du nächstes mal einen Artikel erstellen möchtest. Und der Artikel (sjc drumsm) den du erstellt hast wurde gelöscht es entsprach nicht der angeforderten Relevants und war wohl Werbung. Und pass bitte auch auf die richtige Rechtschreibung auf. Gruß --Avoided 18:27, 24. Okt. 2007 (CEST)

Stichwort Rechtschreibung: Das heißt "Relevanz". -- ChaDDy 18:33, 24. Okt. 2007 (CEST)

Deutsche Sprache schwere Sprache.--Avoided 18:43, 24. Okt. 2007 (CEST)

ok vielen vielen dank für die info. also ehrlich gesagt war dieser artikel keine werbung jedoch habe ich es wahrscheinlich so geschrieben das es so aussah. nocheinmal entschuldigung. es war nur meine absicht die leute über sjc aufzuklären da ja auch artikel über dw etc. extestieren. beim nächsten artikel passe ich besser auf

mfg

p.s. die antwort hat mich sehr erleichtert=)

Links von kommerzieller Seite?

Darf ich Links von einer kommerziellen Seite auf Artikel im Wiki verweisen lassen?

--85.182.70.201 18:18, 24. Okt. 2007 (CEST)

Gegenfrage: Warum soll das verboten sein? --Fb78 18:19, 24. Okt. 2007 (CEST)

Urheberrecht von WP-Texten MIT Quellenerwähnung

Hallo Wikipedia,

ich finde ihre Seite sehr gut, es hat mir schon sehr geholfen bei so manchen mir unbekannten Wörtern. Da es per Internet natürlich schneller geht als mit dem Lexikon, bin ich Ihnen dafür sehr dankbar. Das zu Beginn. Mein Hauptanliegen für mein Schreiben ist die Frage, ob ich von Ihnen online gestellte Texte auch auf meine Seite stellen kann. Natürlich würde ich dabei Sie als "Quelle" nennen. Die Texte würden in abgeänderter Form dort auftauchen, weil ich auch meinen eigenen Stil drin haben will. Für die Benutzung der Daten jedoch wäre ich Ihnen sehr dankbar.

MfG, Benjamin Gries

Das geht im Prinzip. Aber nicht mit Quelle: "Wikipedia". Sondern Link auf Autoren. Bsp: nach dem Text von Sokrates inkl. "Version von 24. Okt. 2007" einfügen und auf Autoren verlinken. --micha Frage/Antwort 19:50, 24. Okt. 2007 (CEST)
Nein, so einfach geht das nicht. Bitte WP:WN und WP:LB lesen. -- ChaDDy 19:54, 24. Okt. 2007 (CEST)
Stimmt. Es muss ja klar sein, das das Erzeugnis wieder denselben Lizenzbestimmungen entspricht. - Kein Wunder macht praktisch niemand von diesen "Möglichkeiten" gebrauch. --micha Frage/Antwort 19:56, 24. Okt. 2007 (CEST)

Abgebrochen: Richtlinieänderungsvorschläge

Da jeder, der hier wohl antwortet, bescheid weiß, verzichte ich auf die kindergartenähnliche Nennung von Vor- und Nachteilen (die gibt es imho bei MBs damit selbst die Leute, die so richtig keine Ahnung haben, ihren Senf abgeben können). Ich hätte zu jedem Vorschlag gerne ein deutliches Votum, wenn dies denn möglich ist... -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

Sind Fotos von Münzen Lichtbilder oder Reproduktionen?

Punkt 1

Wir sollten klären, ab wann wir in unseren Richtlinien das Uploaden von fremden Fotos ohne Erlaubnis (bei entsprechendem Mangel an Individualität, dass es auf keinen Fall ein Lichtbildwerk sein kann) einen Upload akzeptieren. -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

Es ist völlig unklar, was der Benutzer Forrester damit meint. (Auch einfache Lichtbilder sind geschützt. 50 Jahre nach Veröffentlichung.) --132.230.124.25 23:33, 25. Okt. 2007 (CEST)
Dann nochmal zum Mitschreiben: "Wir sollten klären, ab wann wir in unseren das Uploaden von fremden Fotos ohne Erlaubnis [...] einen Upload akzeptieren." Einen Upload erlauben wir nur bei nicht gegebenenm urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Schutz. Sprich: Ist ein Foto einer Münze eine Reproduktion oder ein Lichtbild? Wo ziehen wir in unseren Richtlinien die Grenze. Und...nur nochmal als Anmerkung zum Diskussionsstil: Wenn man etwas nicht verstehet, dürfte es von allgemeinem Vorteil sein, nachzufragen und nicht die Unverständlichkeit anzuprangern. Aber das ist ein anderes Thema. -- Forrester 23:56, 25. Okt. 2007 (CEST)
Bevor man hier große Vorschläge macht, sollte man sich um eine prägnante und verständliche Formulierung (Mindestanforderung: korrekter deutscher Satz, oben nicht gegeben) bemühen, wie ich das übrigens in meiner aktiven Zeit hier ständig getan habe. --134.130.68.65 19:29, 26. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe keine Lust (auf diese Art der Diskussion). -- Forrester 19:32, 26. Okt. 2007 (CEST)

Punkt 2

Wir sollten klären, wie ein eindeutig nicht urheberrechtlich und nicht leistungsschutzrechtlich geschütztes Foto/Scan zu kennzeichnen ist (Lizenzbaustein). Mein Vorschlag wäre wenn wir Punkt 1. geklärt haben, brauchen wir schonmal die Vorlage:Münze nicht mehr. Wenn man dann noch Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe (sollte dann erweitert werden, siehe dort die Diskussionsseite!!!) als "für die fotografische Wiedergabe" und z.B. Vorlage:Bild-PD-alt oder wieder Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe für "die Vorlage" angiebt, können wir auch auf Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung verzichten. -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

Vorlage:Bild-PD-alt-100

  1. Vorschlag: Will man diese "Lizenz" (es ist keine, weiß ich selber) nutzen, so muss man auch angaben, wo man zumindest versucht hat, den urheber und/oder sein Todesdatum aufzutreiben.
  2. Vorschlag: Wir packen die PD-alt-100 Bilder wieder in PD-alt und akzeptieren 100 Jahre alte Bilder (optional: unter oben genannter Bedingung) als PD-alt. -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)
Bei Vorschlag 2 würde es wahrscheinlich massive Probleme mit dem Transfer nach Commons geben, da diese Bilder dort aufgrund der fehlenden Autoren-Angabe wieder gelöscht werden würden. Und solange nur PD-alt drin steht, kann man die Leute schlecht davon abhalten die Bilder nach Commons zu verschieben. --91.65.124.34 19:05, 25. Okt. 2007 (CEST)

Zitate

Wir sollten klare Verhältnisse bei Zitaten (vor allem bei den Musikzitaten) finden. -- Forrester 23:15, 24. Okt. 2007 (CEST)

Lizenzbausteinänderungen

  1. Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe: Vorschlag auf Vorlage Diskussion:Bild-PD-Schöpfungshöhe (vgl. oben: Punkt 2).
  2. Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk: Die Beispiele rausnehmen - Lizenzbausteine dienen nicht zur juristischen Bildung
  3. Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung: Ersetzen (s. Punkt 2)
  4. Vorlage:Panoramafreiheit: Vorschlag auf Vorlage Diskussion:Panoramafreiheit (entsprechend allen anderen Hinweisvorlagen)
  5. Vorlage:Münze: Ersetzen (s. Punkt 2)

Außerdem möchte ich euch alle auffordern, folgende veraltete Vorlagen durch die entsprechenden neuen zu ersetzen (natürlich entsprechend der Entscheidungen, die wir vorher hier fällen): Vorlage:Bild-PD, Vorlage:Bild-PD-Kunst (ggf. dann auch - kommt auf Diskussion oben an: Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung, Vorlage:Münze, Vorlage:Bild-PD-alt-100) -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

Bild-PD bin ich seit vorgestern dabei. A ist bereits komplett abgearbeitet. Mit einfachem ersetzen ist es aber nicht getan. Darauf sollte man hinweisen. Teilweise finden sich in diesen Kats noch URVs oder Dateien ohne Urheber und Quelle und Informations-Vorlage. Diese müssen auch überprüft und aufgeräumt werden. Ist also nix für nen Bot, nur falls da wer auf die Idee kommen sollte. Noch sinds 14700 Dateien mit Bild-PD. Hilfe ist gern gesehen. Ist zwar ne mega-Arbeit, aber is machbar. Christian Bier Rede mit mir! 17:31, 25. Okt. 2007 (CEST)
A soll komplett abgearbeitet sein? [23] -- ChaDDy 17:35, 25. Okt. 2007 (CEST)
Huch, wo kommen die denn her ;-). Ich war wohl ein paar Seiten weiter und hab immer nur auf aktualisieren gedrückt. Naja, dann mach ichs ebend heute noch fertig. hatte mich irgendwie auch gewundert, aber hab dann ebend bei B weiter gemacht. Christian Bier Rede mit mir! 17:53, 25. Okt. 2007 (CEST)
So, die restlichen 400 mit dem Anfangsbuchstaben A sind nun auch weg. Hilft noch wer mit bei den Buchstaben B-Z? Christian Bier Rede mit mir! 03:32, 26. Okt. 2007 (CEST)

Punkt 1

Wir sollten klären, ab wann wir in unseren Richtlinien das Uploaden von fremden Fotos ohne Erlaubnis (bei entsprechendem Mangel an Individualität, dass es auf keinen Fall ein Lichtbildwerk sein kann) einen Upload akzeptieren. -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

Es ist völlig unklar, was der Benutzer Forrester damit meint. (Auch einfache Lichtbilder sind geschützt. 50 Jahre nach Veröffentlichung.) --132.230.124.25 23:33, 25. Okt. 2007 (CEST)
Dann nochmal zum Mitschreiben: "Wir sollten klären, ab wann wir in unseren das Uploaden von fremden Fotos ohne Erlaubnis [...] einen Upload akzeptieren." Einen Upload erlauben wir nur bei nicht gegebenenm urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Schutz. Sprich: Ist ein Foto einer Münze eine Reproduktion oder ein Lichtbild? Wo ziehen wir in unseren Richtlinien die Grenze. Und...nur nochmal als Anmerkung zum Diskussionsstil: Wenn man etwas nicht verstehet, dürfte es von allgemeinem Vorteil sein, nachzufragen und nicht die Unverständlichkeit anzuprangern. Aber das ist ein anderes Thema. -- Forrester 23:56, 25. Okt. 2007 (CEST)
Bevor man hier große Vorschläge macht, sollte man sich um eine prägnante und verständliche Formulierung (Mindestanforderung: korrekter deutscher Satz, oben nicht gegeben) bemühen, wie ich das übrigens in meiner aktiven Zeit hier ständig getan habe. --134.130.68.65 19:29, 26. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe keine Lust (auf diese Art der Diskussion). -- Forrester 19:32, 26. Okt. 2007 (CEST)

Punkt 2

Wir sollten klären, wie ein eindeutig nicht urheberrechtlich und nicht leistungsschutzrechtlich geschütztes Foto/Scan zu kennzeichnen ist (Lizenzbaustein). Mein Vorschlag wäre wenn wir Punkt 1. geklärt haben, brauchen wir schonmal die Vorlage:Münze nicht mehr. Wenn man dann noch Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe (sollte dann erweitert werden, siehe dort die Diskussionsseite!!!) als "für die fotografische Wiedergabe" und z.B. Vorlage:Bild-PD-alt oder wieder Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe für "die Vorlage" angiebt, können wir auch auf Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung verzichten. -- Forrester 23:13, 24. Okt. 2007 (CEST)

kann ich als schüler 8.klasse einen artikel von wikipedia ausdrucken und vor meiner klasse vortragen?

kann ich als schüler 8.klasse einen artikel von wikipedia ausdrucken und vor meiner klasse vortragen? (nicht signierter Beitrag von 84.185.84.68 (Diskussion) 21:14, 25. Okt 2007)

Ja, darfst du. sebmol ? ! 21:17, 25. Okt. 2007 (CEST)
solltest du aber nicht. Deine Lehrer kennen Wikipedia im Zweifel vermutlich auch --schlendrian •λ• 21:57, 25. Okt. 2007 (CEST)
Und wenn du den Artikel auch noch als deine eigene Arbeit ausgibst, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. -- ChaDDy 23:04, 25. Okt. 2007 (CEST)
Nein, wenn er behauptet, er hätte das selbst geschrieben, dann ist das erstmal Betrug und keine Urheberrechtsverletzung. Aber abgesehen davon: schön, wie hier gleich von einer unschuldigen Frage der Weiterverwendung auf illegitime Handlungen geschlossen wird. sebmol ? ! 23:08, 25. Okt. 2007 (CEST)

Lassen wir es doch einfach: Du darfst einen Artikel verwenden, solltest aber sagen, dass Du ihn aus Wikipedia hast und unter welcher Adresse er genau erreichbar ist. Außerdem solltest Du nur Artikel benutzen, bei denen unter "Literatur" und "Quellen" auch Bücher angegeben sind. --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:11, 25. Okt. 2007 (CEST)

Wende dich an deine Beratungsstelle deines Vertrauens. Hier werden "Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrech" diskutiert, nicht "Tipps zur Weiterverwendung der Wikipedia unter rechtlichen Aspekten"... (auch wenn jetzt gleich eh wieder jemand kommt und mich dafür hauen will...das kenne ich ja schon) -- Forrester 23:16, 25. Okt. 2007 (CEST)
Ich hatte nicht gedacht, dass es inzwischen derart arg geworden ist in den von meinen Steuern finanzierten Schulen. Klassenstärken, die in Bereich von "3. COPYING IN QUANTITY" gelangen halte nun selbst ich für besorgniserregend. --jha 09:32, 27. Okt. 2007 (CEST)

URV-Prüfungen

Ich möchte mich jetzt doch noch mal zu Wort melden und zwar in der Sache Joseph Rebbert. Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung kommen mir doch erhebliche Zweifel. Entnommen habe ich bei BAUTZ die reinen Lebensdaten und diese ordentlich referenziert, wie es sich gehört. Etwas, was nach meinen Beobachtungen viele WP-"Enzyklopädisten" schlichtweg nicht tun. Der wesentliche Teil des hier in Rede stehenden Lemmas besteht aber aus den nachfolgenden Informationen aus anderen Quellen, ebenfalls sauber referenziert und in eigene Worte gefasst - abgesehen von der Übernahme eines Zitats, bei dem ebenfalls wie es sich gehört, die Quelle aufgeführt ist.

Da ich den Herausgeber von BAUTZ kenne und mit ihm in so mancher Frage in den letzten zehn Jahren korrespondiert habe, bin ich sehr sicher, dass er gegen diese Form der Übernahme von Informationen nichts einzuwenden hat. Dennoch habe ich die Passage, welche die Lebensdaten sowie wichtige Lebensstatationen beinhaltet, einer Überarbeitung unterzogen: Benutzer:Gernheim/Joseph Rebbert. Der Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, trifft mich sehr. Schließlich ist so etwas kein Kinkerlitzchen, sondern ein strafrechtlich bewehrtes Delikt. Und deshalb auch ein paar Worte zu diesem Vorwurf.

ad 1: Ein solches Vergehen liegt nur in solchen Fällen vor, wo eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht ist. Eine solche kann ich hier nicht erkennen und ich bin überzeugt, dass wohl kaum ein Gericht dem hier gegen mich erhobenen Vorwurf folgen würde.

ad 2: Ich habe während meiner kurzen und doch sehr arbeitsreichen Zeit hier zahlreiche Raubkopien entdecken müssen, bei denen die Quelle, wo man abgeschrieben hat, nicht genannt war. In einigen Fällen habe ich das soweit in Ordnung gebracht, dass ich die Quelle hinzugefügt habe, da ich zufälligerweise das Buch des betroffenen Kollegen in seiner Eigenschaft als Herausgeber des Nachschlagewerkes in der Hand hatte. Dabei handelte es sich meist nicht nur um die alleinige Übernahme von Daten, sondern es wurden ganze Passagen der Bewertung, Einordnung der jeweiligen Person übernommen. Meine Ergänzung der Quelle heilt natürlich nicht die hier vorliegende Tatsache der Urheberrechtsverletzung, aber sie könnte zumindest die betroffenen Autoren etwas milder stimmen und helfen, einen sicher nicht einfachen Rechtsstreit von Wikipedia abzuwenden. Das kann jetzt als "Hausaufgabe" für die erklärten "Experten" verstanden werden, diese URVs aufzuspüren.

ad 3: Obiger Punkt betraf Printwerke. Im Falle eines Online-Lexikons wurden hunderte von Beiträgen ohne Quellenangabe übernommen. Dabei wurden die von den Autoren aufgeführten Quellen meist als eigene Quellen angegeben, obwohl die "Enzyklopädisten" sicherlich nur in Ausnahmefällen die dort genannten Quellen tatsächlich in der Hand hatten. Der eigentliche Text wurde dann hundertfach "umformuliert" und so WP-konform gemacht.

ad 4: Damit komme ich zu einem Punkt, den ich unter dem Begriff der "wissenschaftlichen Redlichkeit" zusammenfassen möchte. Mit diesem Terminus sind hier wohl nur wenige vertraut. Es wird hier geradezu ermuntert, fremde Werke zu übernehmen und diese umzuschreiben, "in eigene Worte" zu fassen, und die tatsächliche Quelle und die Autoren, die mühsame Recherchen und archivalische Arbeit geleistet haben, einfach wegzulassen. Das ist alles andere als wissenschaftlich redlich. Aber Wikipedia will ja erklärtermaßen gar nicht wissenschaftlich arbeiten, sondern nur Informationen kompilieren - auf die hier beschriebene Art.

Und jetzt wünsche ich viel Spaß beim Aufspüren der Plagiate. Dazu genügt kein einfaches "Googeln" oder der Einsatz von Programmen zum Erkennen von Textmustern auf Webseiten, sondern da muss schon mal ein Buch in die Hand genommen und von A bis Z durchgesehen werden. --Gernheim 17:15, 26. Okt. 2007 (CEST)

Du hast ganze Textstellen kopiert, das ist verboten. Und bloßes Umformen genügt auch nicht. Zu 2.: Wenn du URVen entdeckt hast, dann nenne sie bitte. Ich habe keine Lust auf ein Ratespiel, mit den Urheberrecht ist nicht zu spaßen. Zu 4. Die Angabe von Quellen ist Pflicht, wenn bei Artikeln keine Quellen dabeistehen, liegt das nicht daran, dass keine benötigt werden, sondern dass die Autoren ganz einfach keine dazugeschrieben haben. Das Fehlen von Quellen ist besonders bei kritischen Themen ein Löschgrund. -- ChaDDy 17:27, 26. Okt. 2007 (CEST)
Ich denke nicht daran, noch mehr Arbeit hier zu investieren und solche Listen mit hunderten von WP-Lemmata zusammenzustellen. Nachdem die Quellen in diesen Fällen überhaupt nicht genannt sind, ist das natürlich ein ordentliches Stück Arbeit. Das soll jetzt Aufgabe der Urheberrechtsexperten hier sein. --Gernheim 17:44, 26. Okt. 2007 (CEST)
Aber wenn du sie doch schon entdeckt hast, brauchst du sie doch nicht mehr zusammensuchen. -- ChaDDy 18:05, 26. Okt. 2007 (CEST)
@Gernheim: Ist das jetzt nicht ein bisschen kindisch? "Ich seh was, was du nicht siehst." --Brunosimonsara 18:07, 26. Okt. 2007 (CEST)

Gernheim: Vielen Dank für Deine ausführliche Darstellung. Ich bin ja derjenige, der Deiner Meinung "hat keine Schöpfungshöhe" widersprochen hat und der auf URV beharrt. Du schreibst oben: Da ich den Herausgeber von BAUTZ kenne und mit ihm in so mancher Frage in den letzten zehn Jahren korrespondiert habe, bin ich sehr sicher, dass er gegen diese Form der Übernahme von Informationen nichts einzuwenden hat. Könntest Du den Herausgeber des BAUTZ einmal fragen, ob er einige (oder sogar alle) seiner Texte für die Wikipedia frei gibt? (hier gibt es ein Textmuster ) Danach wären diese Probleme aus der Welt geschafft, jedenfalls was den BAUTZ als Quelle angeht.

@alle: Zufällig habe ich derzeit die gleiche Diskussion mit einem andern Benutzer; dieser plädiert auch für "Fakten können übernommen werden, hat keine Schöpfungshöhe". Diesen Fall habe ich einen Abschnitt weiter oben zur Diskussion gestellt. --tsor 18:49, 26. Okt. 2007 (CEST)

Wir lesen bitte Wikipedia:Textplagiat und wenn das nichts hilft lesen wir es bitte nochmals, danke --134.130.68.65 19:31, 26. Okt. 2007 (CEST)

Ich habe das gelesen. Und was willst Du uns nun hier konkret sagen? --Gernheim 22:25, 26. Okt. 2007 (CEST)

Hat dieses Logo wirklich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um Urheberrechtsschutz zu genießen? --Skyman gozilla Bewerte mich! 23:15, 26. Okt. 2007 (CEST)

Meiner Meinung nach ist das Logo ok. -- ChaDDy 23:53, 26. Okt. 2007 (CEST)

Abbildungen aus dem Krünitz

Hi. Kurze Frage: Darf ich eine Abbildung aus der Krünitzenzyklopädie von 1858 als PD-Old hochladen ? Sie ist aus dem Werk copy&paste, nicht gescannt. Bitte um kurze Antwort. Danke. --nfu-peng Diskuss 13:15, 27. Okt. 2007 (CEST)

ja. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:17, 27. Okt. 2007 (CEST)

Verletzung des Persölichkeitsrechts

Liebe Wikis,

ich fühle meine Persönlichhkeitsrechte durch Wikipedia verletzt - und zwar recht stark.

Da es in solchen Fällen meist besser ist, Details nicht an die große Glocke zu hängen, kann ich leider keine näheren Auskünfte geben. Das würde die Sache ja nur verschlimmern. Es handelt sich um Material, dass einfach nicht in ein öffentliches Lexikon gehört.

Viele Zeitgenossen, die in Wiki mitschreiben, machen sich anscheinend wenig Gedanken darüber, wie sie unmittelbar oder mittelbar Betroffene durch ihre emsige Arbeit verletzen können. Das kann doch nicht sein!

An welche Instanz - Anwalt oder Schlichter - kann ich mich wenden, um den Fall vertraulich zu klären, ohne dass auf beiden Seiten zu viel Porzellan kaputtgeht?

Gruss Pat (nicht signierter Beitrag von PatriziaM (Diskussion | Beiträge) )

Am besten eine Mail an info-de@wikimedia.org um welchen Artikel es geht und was genau dein Anliegen ist. --STBR!? 21:01, 22. Okt. 2007 (CEST)
Die E-Mail klingt nicht so, dass da ein Anwalt oder eine Person, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, steckt. Noch einmal: Hier geht es um Persönlichkeitsverletzung in einem besonders schweren Fall. (nicht signierter Beitrag von PatriziaM (Diskussion | Beiträge) )
Hallo PatriziaM, hinter der o.g. E-Mail-Adresse arbeitet das OTRS-Team, eine Gruppe vertrauenswürdiger Wikipedianer, die zu Verschwiegenheit verpflichtet sind und helfen wo sie können. E-Mails an diese Adresse werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Bitte habe aber etwas Geduld, eine Antwort kann bisweilen einige Tage dauern, da auch dort Freiwillige arbeiten. — Raymond Disk. Bew. 09:22, 23. Okt. 2007 (CEST)

Diese Seite heisst Urheberrechtsfragen und nicht Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Danke für Beachtung auch bei besonders schweren Fällen --Histo Wikisource braucht Hilfe! 17:27, 23. Okt. 2007 (CEST)

Seit wann arbeitest du denn wieder angemeldet? -- ChaDDy 22:01, 23. Okt. 2007 (CEST)

Hier fehlt noch ein Hinweis auf die für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten einschlägige Richtlinie von Wikipedia in WP:BIO. Diese enthält auch einen Abschnitt, der sich an Betroffene richtet. --Karl-Friedrich Lenz Disk 14:40, 27. Okt. 2007 (CEST)

Nutzung von Digitalisaten von Werken mit abgelaufener Schutzdauer

Grundsätzlich können ja Bilder und Texte deren Schutzdauer abgelaufen sind, frei verwendet werden. Ergibt sich jetzt ein neuer Schutzanspruch durch Anfertigen eines Digitalisats und der Veröffentlichung dieser im Netz? Oder ist das dann nur eine nicht schützbare Reproduktion, die hier frei verwendet werden kann? Konkret ginge es mir z.B. um alte Karten von hier, interessieren tut's mich aber auch allgemein. --Rudolph H 00:08, 28. Okt. 2007 (CEST)

Durch eine Digitalisierung und das Einstellen der gemeinfreien Karten entsteht kein neues Urheberrecht. Sie sind somit verwendbar. --jodo 00:14, 28. Okt. 2007 (CEST)
(BK) Nein, ein neues Urheberrecht entsteht dadurch i. d. R. nicht. -- ChaDDy 00:15, 28. Okt. 2007 (CEST)
Ah, vielen Dank schonmal. Was wäre den die richtige Lizenz für so etwas? Eher {{Bild-PD-Vervielfältigung}} oder lieber {{Bild-PD-alt-100}}? --Rudolph H 00:18, 28. Okt. 2007 (CEST)
Und wo ich schon am Fragen bin: Wie würde ich Bearbeitungen auf Grundlage dieser Digitalisate am besten linzensieren? oder bin da dann völlig frei? --Rudolph H 00:25, 28. Okt. 2007 (CEST)
PD-alt-100 solltest Du wenn möglich nie verwenden, das gilt nur für Bilder mit unbekanntem Urheber, bei denen man also nicht sicher ist, ob der Urheber schon über 70 Jahre tot ist. Ob Du PD-Vervielfältigung oder PD-alt benutzt ist relativ egal, da ja jedes PD-alt Bild irgendwie mal digitalisiert worden sein muß. Wenn Deine Bearbeitung Schöpfungshöhe erreicht kannst Du sie lizenzieren wie immer Du willst. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:40, 28. Okt. 2007 (CET)
Dankeschön, dann weiß ich jetzt Bescheid. --Rudolph H 12:59, 28. Okt. 2007 (CET)

Wall-Cover, die zweite

Wie sieht es hier mit der Schöpfungshöhe aus? Klick! Ein bisschen mehr Aufwand als in dem anderen scheint hier ja mE drinzustecken... --Gruß, Constructor 09:03, 28. Okt. 2007 (CET)

wo steckt da deines erachtens "ein bisschen mehr aufwand"? --JD {æ} 09:30, 28. Okt. 2007 (CET)
Unten etwas rot, oben rechts eine Vertiefung in der Wand. --Gruß, Constructor 09:59, 28. Okt. 2007 (CET)
Das reicht aber nicht für Schöpfungshöhe. -- ChaDDy 15:25, 28. Okt. 2007 (CET)

LogoSH hier/auf commons/überhaupt?

Ich hätte ja im Chat nachgefragt, aber meine momentane Verbindung lässt IRC nicht zu: Ist es richtig, dass ich das Logo hier nicht auf commons, aber auf de: hochladen darf? Lizenz = LogoSH. Da wir es hier mit lauter Rechtsverdrehern zu tun haben, will ich nichts falsch machen. --Gnom 15:54, 28. Okt. 2007 (CET)

Bei Commons wäre es bestimmt strittig. Dort sind Regelungen zu Logos m.A. sehr wirr. Wenn du sicher gehen willst lad es auf de mit {{LogoSH}}. Hier gibt es aufgrund der fehlenden Schöpfungshöhe sicherlich keien Probleme. --jodo 16:13, 28. Okt. 2007 (CET)

Buch als Grundlage für artikel

Ich möchte einen Artikel über die Geschichte der Magiceditionen Mirrodin, Nachtstahl und Fünfte Morgenröte schreiben(Anmerkung: diese Geschichte findet man in Büchern). Ist es nun eine Urheberrechtsverltzung, wenn ich die gesamte Geschichte in jenem Artikel darstelle? --M.T. 20:49, 28. Okt. 2007 (CET)

Wenn du sie abtippst, ja. Wenn du sie in eigene Worte fasst, nein. -- ChaDDy 20:51, 28. Okt. 2007 (CET)

Heißt das, dass ich das ganze buch in den artikel reinschreiben müsste?

Bitte erzähle nicht die Sorryline von Sammelkartenspielen in die Wikipedia ein: Lies bitte mal WP:AüF.--sугсго.PEDIA 20:55, 28. Okt. 2007 (CET)

ok , mach ich und nochmal thx für die Hilfe jetz is alles klar

Könnte bitte jemand nochmals diesen Artikel auf URV prüfen? Den Artikel hatte ich zu recht wegen URV gelöscht. Der Autor hat nun - in Diskussion mit mir - eine neue Version erstellt. Ich habe ein klein wenig Bauchschmerzen, aber das Tool Affenkrieger findet nichts. Bitte vergleicht mal den Artikel mit diesen Webseiten: [24], [25] und [26]. Sind diese Ähnlichkeiten tolerierbar? --tsor 15:16, 26. Okt. 2007 (CEST)

Ich dachte bisher immer, sowas wird auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen entschieden? Oder kommst du von dort? -- Forrester 15:09, 30. Okt. 2007 (CET)

Beendet: Abstimmung

Da mein Vorschlag zur Diskussion ja nicht wirklich beachtet wurde, habe ich vor, einfach mal eine Abstimmung hier einzuleiten, da es ja auch eig. nicht mehr viel zu sagen gibt. Auf Enthaltungen verzichten wir mal. Sollte durch diese Abstimmungsanregung doch Interesse geweckt worden sein, bin ich aber gerne bereit, eine Diskussion zu starten... -- Forrester 02:10, 27. Okt. 2007 (CEST)

Vorschlag 1

Fotos von 2/3-D-Münzen sind als Reproduktion und nicht als Lichtbild anzusehen. Scans sind es sowieso. -- Forrester 02:10, 27. Okt. 2007 (CEST)

Pro

  1. -- Forrester 15:11, 27. Okt. 2007 (CEST)
  2. --Christian Bier Rede mit mir! 11:38, 29. Okt. 2007 (CET)
  3. --Historiograf 17:12, 31. Okt. 2007 (CET)

Contra

  1. --jha (Hier muss wirklich betrachtet werden, ob individuell ausgeleuchtet wurde oder nur 'abgeknipst'/'auf den scanner gelegt'.)

Vorschlag 2

Bilder, die unter die Regelung 100+ (älter als 100 Jahre) fallen dürfen nur unter zusätzlichen Bedingungen hochgeladen werden (bitte beachten: nachweislich anonyme und pseudoanonyme Werke sind hiervon nicht betroffen, dort gilt: 70 Jahre nach Veröffentlichung oder bei Nichtveröffentlichung 70 Jahre nach Erstellung):

  • der Urheber/sein Todesdatum müssen unbekannt sein
  • es muss nachgewiesen werden, dass der Uploader nach Urheber/Todesdatum mit zumutbarem Aufwand gesucht hat -- Forrester 02:10, 27. Okt. 2007 (CEST)

Pro

  1. -- Forrester 15:11, 27. Okt. 2007 (CEST)

Contra

  1. --Christian Bier Rede mit mir! 11:38, 29. Okt. 2007 (CET)
  2. --jha 20:11, 30. Okt. 2007 (CET) ("Entfernen bei Beschwerde" sollte in diesen Fällen reichen.)
  3. --Historiograf 17:13, 31. Okt. 2007 (CET)

Vorschlag 3

  1. Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk: Die Beispiele ("Gesetz") rausnehmen - Lizenzbausteine dienen nicht zur juristischen Bildung
  2. Vorlage:Panoramafreiheit: Vorschlag auf Vorlage Diskussion:Panoramafreiheit (entsprechend allen anderen Hinweisvorlagen) - hier unter Vorschlag zur Neugestaltung
  3. Vorlage:Münze: Ersetzen (vgl. Vorschlag 1)
  4. Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung: Ersetzen (vgl. Vorschlag 1)
  5. Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe: Verändern gemäß Vorlage Diskussion:Bild-PD-Schöpfungshöhe (vgl. Vorschlag 1) - hier unter Vorschlag zur Neugestaltung-- Forrester 02:10, 27. Okt. 2007 (CEST)

Pro

  1. -- Forrester 15:11, 27. Okt. 2007 (CEST)
  2. --Christian Bier Rede mit mir! 11:38, 29. Okt. 2007 (CET)
  3. sугсго.PEDIA 15:12, 30. Okt. 2007 (CET)

Contra

  1. --jha 20:16, 30. Okt. 2007 (CET) (Vorschlag leider für mich komplett unverständlich. Was soll denn bei diesen 5 Punkten geändert werden? Gibt es irgendwo einen einen Versionslink zu einem Text über den abgestimmt wird? Gibt es einen Difflink zum aktuellen Stand? Oder vielleicht eine Erläuterung was da überhaupt geändert wird?)
  2. --Historiograf 17:14, 31. Okt. 2007 (CET) sehr richtig, keine Paketabstimmung und auch keine, bei der man überhaupt nicht weiss, worüber man abstimmt.

Ablehnung

zählen hilfsweise als Nein-Stimmen zu allen 3 Vorschlägen

  1. --Isderion 01:06, 31. Okt. 2007 (CET)

Wall-Cover

Hat das Cover von The Wall Schöpfungshöhe oder kann es auf de verwendet werden? Bild hier auf en.wikipedia.org --Gruß, Constructor 08:34, 27. Okt. 2007 (CEST)

Weiße Ziegelsteine mit grauem Mörtel und Schrift. Wer die Schöpfungshöhe findet, sollte Urheberrechtsanwalt werden, die Content-Industrie wird ihn sicher einstellen.--sугсго.PEDIA 09:25, 27. Okt. 2007 (CEST) (SH = (-))
Ich bekomme dann wohl keinen Job :)? -- Forrester 15:13, 27. Okt. 2007 (CEST)
Ich stell dich ein, als - ehm - Medienvertreter. Wenn ich doch versehentlich geschütztes Material verwende, haftest du. :-) --Gruß, Constructor 18:05, 27. Okt. 2007 (CEST)
Nein. Ich hafte nicht. Du bist verantwortlich für den Upload und zwar ganz alleine. Hier wird keien Rechtsberatung geleistet. -- Forrester 15:09, 30. Okt. 2007 (CET)

Bandlogo von Tijuana No!

Ich arbeite derzeit an einer Verbesserung des Artikels der mexikanischen Band Tijuana No! (und zwar hier). Ein wesentlicher Punkt dabei ist eine gute Bebilderung, daher wollte ich fragen, wie das Experten mit der Schöpfungshöhe bzgl. des Bandlogos aussieht. Eine weniger schöpferische Version fände sich hier bzw. evtl. hier. Und wenn die nötige Schöpfungshöhe als nicht erreicht beurteilt werden könnte: Unter welchen Umständen dürfte man es in deWP einbinden? Danke für eure Auskunft und lg, -- منشMan77 22:27, 28. Okt. 2007 (CET)

Artikel Schöpfungshöhe durchlesen und selber urteilen. -- Forrester 15:09, 30. Okt. 2007 (CET)

Äquivalent zum Gentlemen-Agreement für en.wikipedoa.org

Hallo,

ich möchte evtl. demnächst einen englisch Sprachigen Wikipedia Artikel übernehmen. Ich suche eine Art Äquivalent zum Gentlemen-Agreement bzw. ein Bsp wie es "richtig" aussehen muss. Leider habe ich noch nichts gefunden. Könnte mir jemand bitte einen Link geben der ein Beispiel zeigt? --84.171.75.108 23:59, 28. Okt. 2007 (CET)

FAlls Du mit "übernehmen" übersetzen meinst Wikipedia:Übersetzungen, speziell Wikipedia:Übersetzungen/Importwünsche. Falls Du mit übernehmen eine Seite außerhalb der WP meinst: WP:LB. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:18, 29. Okt. 2007 (CET)

YouTube-Videos

Nur ein Beispiel unter vielen: Dieses Video ist verlinkt in Georg Solti. Es handelt sich um einen Ausschnitt von Mozarts Requiem 1991 dirigiert von Solti in der Stefanskathedrale in Wien. Bei Amazon ist dieses Konzert als DVD erhältlich. Ich nehme nicht an, dass Benutzer edu114 aus Südkorea, der dieses Video bei YouTube hochgeladen hat, die Rechte daran besitzt. Wie ist bei einem solchen Link zu verfahren? Schulterzuckend akzeptieren und vom Unwahrscheinlichen ausgehen, dass der Benutzer berechtigt war dieses Video im Internet zu veröffentlichen? --ESNRZ 05:46, 29. Okt. 2007 (CET)

Das würde ich entfernen, es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Benutzer berechtigt war. Auf den anderen Seite, kannst du auch abwarten, ob Youtube das Video entfernt. Die machen das nämlich öfter. --Grim.fandango 09:51, 29. Okt. 2007 (CET)
Danke, ich hätte aber doch lieber eine klarere Antwort. Ich wurde schon mal wegen des Entfernens von Links von auf fremde Seiten kopierten kompletten Zeitungsartikeln gesperrt, die Argumentation meiner "Widersacher" war, dass die Links nicht zu entfernen seien, solange die Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen sei. Gibt es keine Wikipedia-Richtlinie dazu? --ESNRZ 10:03, 29. Okt. 2007 (CET)
Bitte konkret werden: Welchen Link wolltest Du mit welcher Begründung entfernen und wurdest gesperrt? Natürlich gilt auch in Punkto Urheberrecht nur vom Feinsten. Und eine offensichtliche URV ist definitiv nicht vom Feinsten. Schließlich versuchen wir ja auch hier gegen URV vorzugehen, also sollten wir nicht unterstützen, wenn es anderswo geduldet oder nicht energisch genug verfolgt wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:08, 29. Okt. 2007 (CET)
Unter anderem aus dem Artikel Baathismus diesen Link. Stammt aus dem Svenska Dagbladet und wurde auf der freien Artikelplattform Indymedia publiziert. --ESNRZ 10:13, 29. Okt. 2007 (CET)
(BK)Ich sehe nicht, wo du gesperrt wurdest. Verhindere Edit-Wars. Entferne den Link einfach und schau, wer was dagegen hat. Die Regelung dafür dürfte unser Ziel, die Schaffung freier Inhalte sein. URV stellt für jeden, den WP-Inhalte übernimmt ein Risiko dar. Nichts gegen YouTube prinzipiell, manche Künstler laden ihre Songs ja selbst auf MySpace und co. --Grim.fandango 10:18, 29. Okt. 2007 (CET)

Gut, ich danke euch für eure Antworten, ich habe den Link bei Baathismus zur Diskussion gestellt und das Requiem nehme ich raus. --ESNRZ 11:20, 29. Okt. 2007 (CET)

Nachtrag: Ich begegne wieder ähnlichen Argumenten wie beim letzten Mal, siehe hier, hier, hier, hier und beim als Beispiel erwähnten Solti --ESNRZ 00:44, 30. Okt. 2007 (CET)

Darf ich aus einem Buch "zitieren" bzw. Inhalt aus diesem in einen Artikel einfügen?

Tach,

ich bin noch recht neu bei Wikipedia und hab eben eine Frage bezüglich des Urheberrechts. Ich habe ein Detail in den Artikel über die Novemberrevolution eingefügt. Unter 3.11 Die Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburghabe ich das Detail eingefügt, dass die Leiche von Rosa Luxemburg "an der Lichtensteinbrücke" in den Berliner Landwehrkanal geworfen wurde. Dieses Detail habe ich Bernt Engelmanns Buch "Einig gegen Recht und Freiheit" entnommen und dies auch bei den Quellen angegeben. Darf ich das oder verstoße ich damit gegen geltendes Urheberrecht? Wie ist eigentlich generell die Situation bei Büchern bezüglich des Urheberrechts? Danke für eure Hilfe. Auf etwas Erleuchtung hoffend --Djangoausberlin 17:27, 29. Okt. 2007 (CET)

Tatsachen unterliegen nicht dem Urheberrecht, die Information darf übernommen werden. Sofern Du keinen Satz kopiert hast, sehe ich kein Problem. --Simon-Martin 19:36, 29. Okt. 2007 (CET)
Fakten dürfen übernohmen werden. Also mit dem Buchinhalt eine Stichwortliste erstellen und daraus mit eigenen Worten ein Text basteln. Siehe auch Wikipedia:Textplagiat, besonders der Abschnitt Ein konkretes zufällig ausgewähltes Beispiel.Bobo11 21:44, 29. Okt. 2007 (CET)

Inhalte aus zahlungspflichtigen Quellen

Hallo, ich habe mal eine URV- Frage. Hier habe ich einen Artikel angefangen, ich bin mir aber nicht sicher, ob es noch Sinn macht den weiter zu bearbeiten, solange nicht mein URV Problem geklärt ist. Der Inhalt, nicht das Format, ist von Moodys und nicht frei verfügbar, wenn ich dies hier darstelle, mache ich mich damit strafbar im Sinne von URV? Danke für die Antwort. Falls ja, bitte SLAn. P.S: Hier die Nutzungsbedingungen. Danke --Meisterkoch ± 22:48, 29. Okt. 2007 (CET)

Hier wird keine Rechtsberatung geleistet. Ich kann dir nur sagen, dass in der Wikipedia nur Textinhalte verweilen dürfen, die entweder unter GFDL lizenziert sind (z.B. von dir selber, wenn du der Urheber der Inhalte bist oder von einer anderen person, die Urheber ist) oder gemeinfrei sind. -- Forrester 22:58, 29. Okt. 2007 (CET)
Ich habs geSLAt, wollte auch keine Rechtsberatung. Da ich mir nicht sicher bin bzgl. der Lizenzierung ist es sicherer wenn es weg ist. --Meisterkoch ± 23:00, 29. Okt. 2007 (CET)
Hm, da hab ich dann nochmal ne Frage (keine Rechtsberatung). Angenommen ich nehme einen Datensatz von einer Quelle z.B. Wechselkurs Ringgit/Dollar und verpacke den in eine Graphik. Wenn ich dann die Quelle für die zugrunde liegenden Daten angebe, begehe ich eine URV. Wenn ich die nicht angebe, begehe ich auch URV, aber der URV Nachweis ist so gut wie unmöglich. Wie verhält sich das mit Datensätzen? --Meisterkoch ± 23:15, 29. Okt. 2007 (CET)
Eine URV (Urheberrechtsverletzung) kann nur vorliegen, wenn ein Werk widerrechtlich genutzt wird. D.h. nur wenn das, was du benutzt ein sog. "Werk" ist, kannst du eine URV begehen. Voraussetzung, um ein "Werk" zu sein ist beispielsweise die sog. Schöpfungshöhe. (Wenn du den Anfang des Artikels gelesen hast verstehst du das weitere:) Es dürfte ziemlich schwierig sein, das Persönliche, Geistige, Individuelle in reinen Daten/Fakten zu finden. -- Forrester 23:51, 29. Okt. 2007 (CET)
Hmm, danke, aber Schöpfungshöhe habe ich schon verstanden. Es geht mir aber darum, wenn ich von einem Datenprovider (dem ich ja normalerweise eine Gebühr dafür bezahle, dass er mir Daten verfügbar macht) seine Daten in anderer Form veröffentliche, dann ist es keine URV? --Meisterkoch ± 00:12, 30. Okt. 2007 (CET)
Ok, ich glaub ich kapiers. Es ist keine URV aber ich mache mich ihm gegenüber schadenersatzpflichtig wegen Vertragsbruch. --Meisterkoch ± 00:14, 30. Okt. 2007 (CET)
Allgemein gilt: Wenn etwas keine Schöpfungshöhe hat, kann keine Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

einfache Lichtbilder

In der FAQ steht: "Auch einfache Lichtbilder sind geschützt. 50 Jahre nach Veröffentlichung." Warum darf man dann 50 Jahre alte einfache Lichtbilder nicht hochladen und muss warten, bis sie 100 Jahre alt sind? --HelgeRieder 09:03, 30. Okt. 2007 (CET)

Weil die Anforderungen an ein Lichtbildwerk, welches nicht bis 50 Jahre nach Veröffentlichung, sondern bis 70 Jahre nach Tod des Autors geschützt ist, derart niedrig sind, dass de facto alle "handgemachten" Fotos als Lichtbildwerk zählen. Die 100 Jahre gelten auch nur dann, wenn der Fotograf nicht ermittelbar ist.--Wiggum 09:39, 30. Okt. 2007 (CET)
Und wieder einmal muss betont werden: Die 100-Jahre-Regel ist unsere eigene hausgemachte Faustregel, keine gesetzliche Bestimmung. Man könnte versuchen bei sehr einfachen, sehr alten Lichtbildern prinzipiell auf Nicht-Lichtbildwerk zu plädieren, aber das würde hier noch zu mehr Nachfragen führen. Schöpfungshöhe kapieren hier die meisten schon nicht; Ausnahmen von groben Faustregeln setzen voraus, dass es dauerhaft hinreichend viele angemeldete verständige Benutzer gibt, die solche Fälle beurteilen können. --134.130.68.65 17:28, 30. Okt. 2007 (CET)

Aus aktuellem Anlass: Zur Zulässigkeit von Links auf youtube

Verschoben nach Wikipedia Diskussion:Weblinks#Youtube 2--Wiggum 14:22, 30. Okt. 2007 (CET)

Hallo Wikis,

ich bin auf die im Betreff genannte Seite http://de.spiritualwiki.org/ gestoßen und frage mich, ob es sich dabei um ein mit Wikipedia zusammenhängendes Projekt handelt oder, ob einfach der Wiki-Begriff übernommen wurde. Mir scheint das dortige Niveau weit unter dem original-Wiki zu liegen.

Ich dachte einfach, ich sollte es erzählen.

Mit freundlichem Gruß,

Andreas Petri (Nutzer Apetri) --Apetri 09:55, 30. Okt. 2007 (CET)

Lies dir mal Wiki durch, das sollte die Frage beantworten. Ansonsten geht es hier speziell um Urheberrechte, solche allgemeinen Fragen sind bei Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser aufgehoben.--Wiggum 10:15, 30. Okt. 2007 (CET)

Danke, hat sich damit erledigt. Bei dem Versuch, mich an eine Stelle für allgemeine Fragen zu wenden, bin ich irgendwie hier gelandet. Das spricht für eine Verbesserungesfähigkeit der Nachfragenavigation.... Apetri 14.28 h, 30.10.2007 (CET)

Bitte signiere doch mit 4 Tilden. -- ChaDDy 16:04, 30. Okt. 2007 (CET)

Nutzung von Fotos für Schülerzeitungen

--Britta.soehring 11:32, 31. Okt. 2007 (CET) Hallo, ich habe als Wikipedia-Laie eine dringende Frage: Dürfen Fotos aus Wikipedia-Inhalten für eine Schülerzeitung genutzt werden? Die Zeitung erscheint mehrmals jährlich. Sie wird von Schülern und Eltern ehrenamtlich produziert, kostenlos verteilt. Die Finanzierung erfolgt über Anzeigen und Zuschüsse vom Förderkreis, der auch der Herausgeber ist.

Unter Einhaltung der (Lizenz)Bedingungen, die bei jedem Bild vermerkt bzw. verlinkt sind können die Bilder von jedem - sogar kommerziell - genutzt werden. --Btr 12:16, 31. Okt. 2007 (CET)
Nimm nur CC, PD und Namensnennungsbilder. GFDL ist bei einem Printmedium einfach kacke, da der gesamte Lizenztext in englischer Sprache abzudrucken wäre.--sугсго.PEDIA 12:48, 31. Okt. 2007 (CET)

Tibetischer/Chinesischer Geldschein

Hallo, ich wollte einen Scan eines tibetischen Geldscheins (100 Srang) von 1954 bei den Commons hochladen. Leider sind chinesische speziell tibetische Lizenz nicht mein Spezialgebiet und wollte fragen, ob/wie es geht. Kann man vielleicht das Template "PD-China" einfach verwenden? --alkab DAB 18:13, 31. Okt. 2007 (CET)

PS: Die selbe Frage wie oben nun für chinesche Scheine (der Moderne): Kann ich diese hochladen? Wenn ja, Lizenz? --alkab DAB 18:15, 31. Okt. 2007 (CET)

Bild vom Aussichtsturm

In Anlehnung an diese Diskussion aus dem Archiv: Habe von einem Aussichtsturm aus kürzlich eine Bilderserie geschossen, die ich, sobald ich wieder daheim bin, zu einem Stadtpanorama verarbeiten könnte. Im Gegensatz zur Kirchturmfrage aus dem Archiv ist es keine Altstadt, sondern eine relativ junge und nahe des Turms und damit groß im Bild stehen einige junge Gebäude (rund 30 Jahre bis noch im Bau befindlich), die auch architektonisch nicht ganz unbekannt sind. Trotzdem wird es nur ein kleiner Sektor des Panoramas sein und nur einzelne Bausteine einer modernen Stadtanlage... Der Aussichtsturm ist für jedermann gegen 1,- € zugänglich (den Tag aber 0,- € ...) und hat eine Seite hier :-) Ich halte die Frage aber trotzdem mal allgemeiner, weil sicher für andere Türme auch interessant. Falls es also Unterschiede gibt zwischen nur auf Anfrage/bewacht zeitweise gegen Eintritt/unbewacht ohne Eintritt jederzeit zugänglich...

  • Gilt noch Panoramafreiheit im Sinne der Wikipedia? Wie sieht es mit der commons aus, dort gehört es eigentlich hin, weil für mehrere Wikis nutzbar?
  • Wie sieht es mit den Rechten des Turmeigentümers (Behörde) aus? Darf man ohne Nahcfragen aus dem Gebäude raus knippsen oder sollte man nachfragen?

Beim zitierten Kirchturm sah man das unkritisch, aber da war auch nix sehenswertes modernes. Und Eigentümerfrage war überhaupt nicht angesprochen... --Mueck 18:32, 31. Okt. 2007 (CET)

Das Problem der Panoramafreiheit ist nicht, von wo es gemacht wird, sondern was drauf ist. Bsp. wenn ich den Hauptsitz der Credit Suisse vom Paradeplatz fotografiere, dann ist das Ponoramafreihet. Wenn ich es aber aus dem Fenster des angrenzenden Hotels aus fotografiere, könnte die Credit-Suisse Einwände gegen die Veröffentlichung erheben. Das Problem ist eben der CS-Hauptsitz. Wenn du vom Aussichtsturm keine Gebäude fotografiert hast, die problematisch sind, dann geht das schon, sonst eben nicht. --micha Frage/Antwort 18:50, 31. Okt. 2007 (CET)
Ich persönlich glaube, dass der Aussichtsturm als "öffentlich" gilt. Öffentlich im Recht bedeutet normalerweise "öffentlich zugänglich". Das ist der Grund, weshalb auch private Restaurant draussen auf ihrem Platz das Rauchen verbieten müssen, wenn Rauchen auf öffentlichem Raum gesetzlich eingeschränkt ist. Oder anderes Beispiel: Wenn du dein nackter Po auf einem privaten Grund eines Biergartens den Besuchern hinstreckst, dann wirst du trotzdem wegen Verstoss der Sittlichkeit in der "Öffentlichkeit" gebüsst. :-) Das gleiche gilt auch für die Antirassismusstrafnorm. Sonst könnten ja Neonazis z.B. auf Biergärten ungestraft rassistische Reden abhalten, etc. - Dieser Aussichtsturm ist mit grosser Wahrscheinlichkeit "öffentlich" -> Panoramafreiheit. --micha Frage/Antwort 18:56, 31. Okt. 2007 (CET)
Ps. und es ist dann auch egal, ob du € 1.- gezahlt hast oder was auch immer. Die Einschränkung ist nicht der Preis, sondern ob kontrolliert wird wer kommt. Bsp. Neonazi-Verantaltungen. Wenn diese so gemacht werden, dass jeder unkontrolliert Eintritt hat, gelten auch z.B. in privaten Gaststätten abgehaltene Treffen als "öffentlich". (In der Schweiz fallen dann Reden unter die Antirassismusstrafnorm. Nur wenn sie den Zutritt kontrollieren und sie eine abgeschlossene Gruppe sind, gilt es nicht mehr als "öffentlich" und sie können dann praktisch sagen, was sie wollen. --micha Frage/Antwort 19:46, 31. Okt. 2007 (CET)

webseite komplett kopiert

Hallo !

Jemand namens Muscari hat meine webseite:

http://www.extinct.minks-lang.de

komplett kopiert und als seine eigene Arbeit bei Wikipedia eingestellt.

z.B. hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Muscari/Lebewesen,_die_es_einmal_gab.../Pflanzen

Mit freundlichen Grüßen Alexander Lang(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.230.214.92 (DiskussionBeiträge) 21:24, 31. Okt 2007) Meisterkoch ± 22:47, 31. Okt. 2007 (CET)

Sieht mir nicht so aus. --Meisterkoch ± 22:45, 31. Okt. 2007 (CET)
Mit Drohungen kommt man hier nicht weit. -- ChaDDy 22:47, 31. Okt. 2007 (CET)
Und die kopierte Seite ist lediglich eine Aufzählung von Daten. Da ist nichts schützenswert dran. Oder ist z. B. die aktuelle Tabelle der Bundesliga urheberrechtlich geschützt? Nein, ist sie nicht. -- ChaDDy 22:49, 31. Okt. 2007 (CET)
Ausserdem ist die Auflistung der o.g. Quellen nicht identisch. --Meisterkoch ± 22:53, 31. Okt. 2007 (CET)

Wie schön, ich erkenne meine Webseite allerdings eindeutig wieder, inklusive aller möglicher Fehler, dass ich mich darüber aufrege kann man doch irgendwo nachvollziehen oder etwa nicht ?

Es wäre schön gewesen wenn ich vorher mal gefragt worden wäre.

Unter Iridaceae steht:

Dierama elatum Litsembu-Haarglöckchen (Swaziland, einheimischer Name: litsembu) Die Pflanze wurde ca. 1,8 m groß. Sie ist nur anhand des Typus-Exemplars aus dem Jahr 1910 bekannt. Der Artstatus ist allerdings nicht sicher, es könnte sich auch um eine Hybride oder ein abweichend gefärbtes Exemplar einer anderen Art handeln. Die Pflanze besaß bis zu 1 m lange und 7 mm breite, straff aufrecht stehende Blätter, die Blüten waren hellrosa bis weiß gefärbt.

Und das steht auf meiner webseite:

Diese Art ist nur anhand des Typus-Exemplars aus dem Jahr 1910 bekannt. Der Artstatus ist allerdings nicht sicher, es könnte sich auch um eine Hybride oder ein abweichend gefärbtes Exemplar einer anderen Art handeln.

Die Pflanze besaß bis zu 1 m lange und 7 mm breite, straff aufrecht stehende Blätter, die Blüten waren hellrosa bis weiß gefärbt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.230.214.92 (DiskussionBeiträge) Nolispanmo Disk. Hilfe? ± 23:09, 31. Okt. 2007 (CET))

Auch der Aufbau sieht für mich nach einer URV aus --Nolispanmo Disk. Hilfe? ± 23:08, 31. Okt. 2007 (CET)
Alphabetische Sortierung nach lateinischen Bezeichnungen?--Meisterkoch ± 23:12, 31. Okt. 2007 (CET)
<einschieb>Zufall kann das aber wohl auch kaum sein. Der Text unter [27] ist auch 1:1. Schöpfungshöhe hin, Tonfall von der IP her. Ganz sauber ist das net... --Nolispanmo Disk. Hilfe? ± 23:14, 31. Okt. 2007 (CET)

Glaubt's mir doch einfach, ich erkenne meine Arbeit wieder ... ich hätte ja nicht mal was dagegen, wenn ich mal gefragt worden wäre.


Ich sehe trotzdem keine URV. Das einzige Problem ist evtl. die 1-zu-1-Formulierung des einen Satzes der einen Pflanze. Die alphabetische Sortierung dieser Artenliste hat keine Schöpfungshöhe ist also kein Werk und somit auch nicht urheberrechtl. geschützt. Und wer ungeschütztes Material ins Internet stellt, muss sich nicht wundern, wenn seine Daten auch genutzt werden. (Kopfschüttel...) --micha Frage/Antwort 23:16, 31. Okt. 2007 (CET)

Es wäre trotzdem einfach nett gewesen, vorher mal gefragt worden zu sein. Aber was soll's. (nicht signierter Beitrag von 217.230.214.92 (Diskussion) )

Ich nehme nun den einen Satz raus und lösche die Versionen. Damit soltle die Geschichte ok sein. --tsor 23:19, 31. Okt. 2007 (CET)
Prima. Na dann - gute Nacht zusammen --Nolispanmo Disk. Hilfe? ± 23:20, 31. Okt. 2007 (CET)
Ja, das wäre nett gewesen. - Aber die Wiki-Autoren arbeiten hier sehr häufig mit externen Quellen. Ich frage auch nicht bei jeder Quelle, ob ich sie brauchen darf. Ich frage nur Personen an, die urheberrechtl. Dinge haben, die ich verwenden möchte. Z.B. Bilder. Und häufig klappt das auch. - Aber bei einer einfachen Liste ... (?) - Wie gesagt, ins Internet stellen heisst veröffentlichen und dann muss man davon ausgehen, das dies als Quelle für weitere Arbeiten gebraucht werden kann. --micha Frage/Antwort 23:22, 31. Okt. 2007 (CET)

Gut, das habe ich jetzt verstanden, ehrlich, bin auch schon wieder etwas beruhigt. Ich war nur - etwas schockiert - ich meine, auch wenn's nur eine Liste ist (ist es eigentlich nicht, es ist schon ein bißchen mehr), dahinter steckt wirklich viel Arbeit.

Ihr könnt es auch stehen lassen. Aber es wäre sehr nett wenn sich Muscari mal nachträglich bei mir melden kann, e-mail Adresse steht auf der website.

Was ist mit Bildern, die hierher verlinkt wurden, ist nämlich auch schon passiert ? Fallen die unter das copyright ? Ich meine wenn es meine eigenen sind ?

Hier, unter Bild des Vogels:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tahiti-Laufsittich

Ich habe es mittlerweile gelöscht, nicht weil ich nicht gefragt wurde, sondern weil es grottenhässlich ist. (nicht signierter Beitrag von 217.230.214.92 (Diskussion) )

Das war nur ein Weblink. --Meisterkoch ± 23:29, 31. Okt. 2007 (CET)


Wenn sie kopiert sind ohne EInverständnis, ist es eine Urheberrechtsverletzung. Wenn sie bloss verlinkt sind, dann nicht. Ein Link geht ja immer an den Ort, wo sie ursprünglich (hoffentlich) vom Urheber heraufgeladen wurden oder explizit zum hochladen freigegeben wurden. Bsp. Sonne ist ein Link ohne URV --micha Frage/Antwort 23:30, 31. Okt. 2007 (CET)

Ach so eine Verlinkung geht also, hm.

Spätestens jetzt wisst Ihr warum ich nicht bei Wikipedia mitarbeite, ich finde es wirklich sehr, sehr toll !!! Aber ich bin für sowas einfach zu - blöd ...

Gut, das Bild war wirklich hässlich, es gibt noch andere Bilder von mir hier bei Wikipedia, aber für die schäme ich mich nicht :)

Kann ich eigentlich auch selbst Bilder hochladen oder einstellen ? Oh weh, ich bin wirklich ***, naja.

Ich hab' mich wieder beruhigt. Ich hoffe Ihr könnt mir verzeihen. (nicht signierter Beitrag von 217.230.214.92 (Diskussion) )

Ich muss dir nicht verzeihen, ich war dir ja gar nie böse. ;-) - Ja, du kannst auch selber Bilder hochladen. Diese können dann in Artikel eingebunden werden, wie ich das z.B. hier Nephila clavata gemacht habe. Dafür musst du aber einen Account erstellen. --micha Frage/Antwort 23:39, 31. Okt. 2007 (CET)

Account erstellen ... hm, muss ich mal probieren, ansonsten stell' ich die als links ein, aber nur die schönen. ;)

Verzeihen wegen der Drohung mit rechtlichen Folgen ... ich hab' keinen Anwalt und könnte mir auch gar keinen leisten. 'war nur heiße Luft, 'ist aber eigentlich sonst nicht meine Art. (nicht signierter Beitrag von 217.230.214.92 (Diskussion) )

Ein guter Anwalt hätte dich wohl ebenfalls gleich aufgeklärt. - Auch Links sind natürlich super ;-). Danke schon Mal dafür! (So, gehe nun ins Bett) Bye bye --micha Frage/Antwort 23:48, 31. Okt. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe?

Erreicht dieses Logo SH? MFG -- Sensenmann 13:21, 31. Okt. 2007 (CET)

Ja => nicht hochladen. -- ChaDDy 14:15, 31. Okt. 2007 (CET)
Die Frage lautet nicht, "hat dieses Logo Schöpfungshöhe". Die Frage lautet "wird dieses Logo bei uns nach den Wikipedia-Richtlinien ohne Freigabe des Urhebers gelöscht werden". -- Forrester 15:21, 31. Okt. 2007 (CET)
Ja, aber letztendlich läuft´s auf die Schöpfungshöhe hinaus. -- ChaDDy 16:13, 31. Okt. 2007 (CET)

Ich sehe keine, bitte nochmal das gehende Auge durchlesen --132.230.1.28 17:11, 31. Okt. 2007 (CET)

Hab ich schon mehrmals. -- ChaDDy 19:00, 31. Okt. 2007 (CET)
Also steht jetzt Aussage gegen Aussage? Gibt es evtl. noch weitere Meinungen? MFG -- Sensenmann 12:53, 1. Nov. 2007 (CET)
Der Schriftzug ist ungefähr so strittig wie Bild:1. FC Köln.svg (siehe Links drauf), eben aufgrund der Echse. Was bei dem Bild erschwerend dazukommt, ist der Hintergrund, der einen Ausschnitt aus einem sicherlich geschützten Bild zeigt. Ich gehe davon aus, dass das nicht angeht, man vergleiche #Bildausschnitte und Schöpfungshöhe!--91.121.83.168 01:19, 2. Nov. 2007 (CET)
Ja, mir geht´s um den Hintergrund. Die Echse hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy 01:34, 2. Nov. 2007 (CET)
Alles klar, dann schnippel ich den Hintergrund weg. Hatte ich eh vor, doch dummerweise vergessen zu erwähnen! ;) Danke für die Auskunft! MFG -- Sensenmann 20:13, 2. Nov. 2007 (CET)

Nutzung von WP-Texten und Bildern ohne Nennung der Quelle

Hallo, die Seite hessen-aktuell.de nutzt weite Teile des Textes aus dem Artikel Bensheim und dazu noch zwei meiner unter GDFL hochgeladenen Bilder. Vermutlich sieht das bei anderen Seiten auf dieser Domain ähnlich aus. Quelle und Bildautor werden nicht genannt. Was kann/soll ich tun? Freundliche Mail mit dem Hinweise, dass nach GDFL die Autoren genannt werden müssen (wo und wie?) und Link auf unsere Lizenzbestimmungen? --Kuebi 15:33, 24. Okt. 2007 (CEST)

Kommt darauf an, was du willst: Zuvor jedoch ein kurzer Hinweis auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Die von dir angedachte freundliche email gibt es unter Wikipedia:Textvorlagen#Hinweis_auf_Lizenzversto.C3.9F_bei_Weiternutzung. Falls du gleich richtig zur Sache gehen willst, gibt's unter Benutzer:Raymond/Lizenzverstoss eine nicht ganz so freundliche Vorlage. --Isderion 16:44, 24. Okt. 2007 (CEST)
Habe es in die von Dir genannte Seite der WP eingestellt. Werde dann ggf. erst einmal auf die freundliche Art vorgehen. --Kuebi 17:23, 24. Okt. 2007 (CEST)
Das freundliche Schreiben ging soeben an den im Impressum genannten Betreiber. Mal weiter die Sache beobachten. --Kuebi 21:52, 28. Okt. 2007 (CET)
Diese Seite kann keine Beratung, wie am besten gegen eine widerrechtliche Nutzung vorgegangen werden könnte, geben. -- Forrester 15:09, 30. Okt. 2007 (CET)
Genau, wenn Wikipedianer Urheberrechte Dritter verletzen, dann werden sie -zu Recht- einmal unter der Wikipedia kielgeholt. Wenn jedoch andere die Rechte der Wikipedianer verletzen, dann muss jeder für sich selbst kämpfen und die Wikipedianer sollen fein den Mund halten, da gemeinsames Schimpfen über die Hunde doch glatt als Rechtsberatung missverstanden werden könnte... --jha 02:41, 5. Nov. 2007 (CET)
  • Die obige Website trieft nur so von lizenwidrige genutzen Aufnahmen aus Hessen (z.B. von Frankurt, Aschaffenburg....). Dürften also einige Geschädigte hier geben. --jha 02:41, 5. Nov. 2007 (CET)