Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2022/04

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Bitte um Sichtung, ob diese Datei so verwendet werden kann. Es ist ein Screenshot von Google-Earth mit Quellenangabe und eigenen eingefügten Bearbeitungen. --Loggediteur (Diskussion) 22:00, 2. Apr. 2022 (CEST)

Nein, das geht nicht. Die Fotos von Google Earth sind i. d. R. nicht frei verwendbar. -- Chaddy · D Fick dich, Putin! 22:05, 2. Apr. 2022 (CEST)
Danke für die rasche Antwort :-) --Loggediteur (Diskussion) 23:34, 2. Apr. 2022 (CEST)
@Loggediteur Die Datei habe ich gelöscht. Aber schau mal hier: https://opengeodata.lgln.niedersachsen.de/ Die Luftbilder vom Land Niedersachsen stehen unter freier Lizenz (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0). Von dir heruntergeladene und beschriftete Luftbilder können direkt nach Wikimidia Commons hochgeladen werden. Kategorie und Lizenzvorlage dort: Category:Data license Germany-attribution-2.0. --Raymond Disk. 11:04, 3. Apr. 2022 (CEST)
Ja super - vielen Dank --Loggediteur (Diskussion) 12:20, 3. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:25, 4. Apr. 2022 (CEST)

Urheberangabe bei Kopie eines Artikels

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pripple (Diskussion) 12:52, 10. Apr. 2022 (CEST)

Hallo, ich habe jetzt eine Zeit lang recherchiert und bin nicht fündig geworden, daher erlaube ich mir, folgende eigentlich sehr simple Frage zu stellen: Wenn ich einen Abschnitt aus einem Wikipedia-Artikel irgendwo abdrucken will (in meinem Fall auf einem Arbeitsblatt für eine Schulklasse), wobei ich mich nicht auf das Zitatrecht berufen will (oder kann): Wen muss ich als Urheber im Sinne der CC-BY-SA-Lizenz angeben? Es kann doch nicht intendiert sein, dass die komplette Liste der Bearbeiter (die man unter https://xtools.wmflabs.org/articleinfo-authorship/de.wikipedia.org/Artikel?uselang=de finden kann) wiedergegeben werden muss, oder? Wenn es ein einzelner Urheber wäre, würde ich das so machen:

Urheber (https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Urheber), Artikel (https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel&oldid=12345678), lizenziert nach CC-BY-SA-3.0 (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Creative_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported), Ausschnitt, Kürzungen und Ergänzungen von mir.

Wäre das korrekt? Ich würde das so verstehen, dass jemand anders dann den von mir bearbeiteten Text automatisch wiederum unter CC-BY-SA-3.0 nutzen darf. (Vielleicht sogar das komplette Werk, in dem ich den Text abdrucke? Ist mir auch erstmal egal, ich will ja nur die Urheberangabe korrekt machen.)

Wie aber geht es in der Praxis bei einem normalen Artikel, der ja von mehreren bearbeitet wurde? Gerne lasse ich mich auch an die richtige Stelle verweisen, wo das erklärt wird – ich habe sie leider nicht in vertretbarer Zeit gefunden.

Grüße --Pripple (Diskussion) 17:23, 4. Apr. 2022 (CEST)

Einzelne Absätze aus Wikipedia-Artikeln genießen nur sehr selten urheberrechtlichen Schutz, weil sie bewusst "nüchtern" formuliert sind. Das bedeutet, dass du urheberrechtlich zu keiner Namensnennung verpflichtet, sondenr nur zur wissenschaftlichen Quellenangabe, welche in diesem Fall ebenfalls keine Namensnennung erfordert. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:16, 4. Apr. 2022 (CEST)
Spezial:Zitierhilfe dürfte das sein, was du suchst. Dort den Artikelnamen eingeben. Oder den Artikel aufrufen und links aus dem Menü auswählen @Pripple --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 09:32, 6. Apr. 2022 (CEST)
Danke für die Hinweise! --Pripple (Diskussion) 12:46, 10. Apr. 2022 (CEST)

Fotos von David W. Carmichael

Hallo, ihr schlauen Menschen, ich habe da eine Frage. Auf Commons finden sich zahlreiche Fotos von Eiskunstlauf-Wettbewerben des Fotografen David W. Carmichael. Sie sind mit unterschiedlichen Hinweisen versehen wie beispielsweise hier: “Skating picture from David W. Carmichael which are published on davecskatingphoto.com are dual licensed under the GFDL and Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported licence You may use either license.“ Es liegt anscheinend ein OTRS-Ticket für die Fotos von der Website davecskatingphoto.com vor. Darf ich also davon ausgehen, dass tatsächlich alle Fotos von dieser Website (in der dort gezeigten kleinen Version) heruntergeladen und auf Commons hochgeladen werden dürfen? Ich verstehe das so, und in der en:WP wurde dieser Frage auch schon mal gestellt und nach Ticket-Einsicht bejaht. Ich möchte lieber doppelt und dreifach sicher gehen. Wer kann das bestätigen? Viele Grüße --Mushushu (Diskussion) 00:35, 2. Apr. 2022 (CEST)

Das könnte ein VRTS-Mitglied für dich noch mal checken. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:37, 4. Apr. 2022 (CEST)
Ja, stimmt. Ich dachte, hier springt vielleicht eins rum. :) Ich werde nachfragen. Danke! --Mushushu (Diskussion) 00:24, 11. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:01, 11. Apr. 2022 (CEST)

Cover Bis zum bitteren Ende von Die Toten Hosen

Datei:Die Toten Hosen - Bis zum bitteren Ende (1987).jpg

Hallo das Cover Bis zum bitteren Ende von Die Toten Hosen habe ich vor 15 Jahren hochgeladen in der Annahme es würde keine Schöpfungshöhe erreichen. Dem vorraus ging eine Diskussion https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/03#Toten_Hosen_Bilder_ohne_Sch%C3%B6pfungh%C3%B6he

Nun hat Benutzer Didym dem Bild Schöpfungshöhe zugesprochen. Können wir den Sachverhalt hier klären? Danke. (nicht signierter Beitrag von Tankwart (Diskussion | Beiträge) 23:49, 3. Apr. 2022 (CEST))

Wir brauchen gar nicht über die Textelemente sprechen, da alleine schon die Totenköpfe im Hintergrund eine dem Schöpfer zuzurechnende Individualität aufweisen. --Blutgretchen (Diskussion) 00:56, 4. Apr. 2022 (CEST)
Ich sehe es wie @Blutgretchen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:23, 4. Apr. 2022 (CEST)
Ich auch, "for what it's worth"... Gestumblindi 22:44, 4. Apr. 2022 (CEST)
Aufgrund mangelnder SH kann das nicht gemeinfrei sein, da es sich um menschliche Darstellungen handelt. Es ist aber denkbar, daß als Vorlage ausreichend alte Darstellungen gedient haben - das müßte aber recherchiert werden. Lachende Totenköpfe sind in Mexico seit langem sehr verbreitet [1] als nur ein Beispiel. Das kann wahrscheinlich nur die Band beantworten...--Ralf Roletschek (Diskussion) 19:20, 5. Apr. 2022 (CEST)
Selbst wenn es eine uralte und damit gemeinfreie Totenkopf-Vorlage wäre, ist die gestalterische Bearbeitung für sich genommen jedenfalls schöpferisch und damit geschützt. Das Bild muss gelöscht werden, solange keine Freigabe der Band vorliegt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:05, 5. Apr. 2022 (CEST)
Hmmm, das sehe ich anders aber du bist da mehr Spezialist als ich. Im Zweifel gilt eher die Meinung des Gnom als meine. Beim nächsten Treffen würde ich mich gern mit dir drüber streiten ;) --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:32, 6. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 19:32, 13. Apr. 2022 (CEST)

Amtsblatt

Wie ist es mit offiziellen Verlautbarungen wie kommunalen Amtsblättern, stehen die unter Urheberrechtsschutz? In diesem Fall geht es um Österreich. --91.34.35.188 22:02, 6. Apr. 2022 (CEST)

Als Amtliches Werk ist das gemeinfrei, beim Artikel habe ich LAE gemacht. Danke für die Meldung hier. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:29, 6. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 19:34, 13. Apr. 2022 (CEST)

istock

Benutzer_Diskussion:Bahnmoeller#Frage_von_Tosn_(12:34 15. Apr. 2022) Moin,

auf meiner Diskussionsseite fragt ein Benutzer, der angeblich von istock die Nutzungsrechte für Wikipedia erworben hat:

Hallo Bahnmoeller, ich habe eine Frage bzgl. Upload von Bildern in Wiki Commons. Ich habe für einen Beitrag zwei Bilder bei iStock erworben und mich vorher per eMail bei iStock erkundigt, ob es möglich ist, Erworbene Lizenz Bilder bei Wikipedia zu veröffentlichen. Ja ist es unter Einhaltung der Benennung der Ersteller. An dieses Vorgehen habe ich mich gehalten. Letzt Nacht wurden aber besagte Bilder leider gelöscht. Was habe ich übersehen oder falsch gemacht? Danke für deine Hilfe. --Tosn (Diskussion) 12:34, 15. Apr. 2022 (CEST)

@Tosn Die verkaufen Bildrechte für einen bestimmten Zweck. Da wäre es sehr unwahrscheinlich das eine CC-BY-SA Lizenz mit verkauft wird.

Bitte nenne doch die Bildnamen auf Commons und die URLS der ursprünglichen Quelle --91.2.115.39 12:57, 15. Apr. 2022 (CEST)

Hatte ich gemacht, aber da die Bilder beide nun gelöscht sind muss ich sie so oder so erneut hochladen, oder? --Tosn (Diskussion) 13:22, 15. Apr. 2022 (CEST)
@Tosn Das lass erstmal sein. Es könnte zu deiner Sperre führen.

Gebe hier weitere Einzelheiten. Welcher Artikel, welches Bild, woher bezogen. 91.2.115.39 15:20, 15. Apr. 2022 (CEST)

Klimatisierung von Fahrzeugen Unterpunkt Pollenfilter sowie Klimaanlagen Verdampfer. Habe jeweils ein Vorher/ Nachher Foto hochgeladen. Gekauft auf iStock von diesen Erstellern: Bild Pollenfilter Schimmelpilz Befall vs. neuer Pollenfilter.jpg iStock-946651526 ArveBettum.jpg Verdampfer Collage von mir zusammengebaut aus: iStock-1339287532 Suwiwat Hongsombut.jpg & iStock-528411947 Stason4ic.jpg
Dazu das Zitat von iStock: .. wenn Sie Inhalte für redaktionelle Zwecke (z. B. Blogbeitrag oder Wikipedia-Artikel) verwenden, müssen Sie den folgenden Vermerk in enger räumlicher Nähe zum betreffenden Inhalt oder in den Urhebervermerken für visuelles Material angeben: „[iStock.com]/Mitgliedsname des Künstlers“ Demnach habe ich alles richtig gemacht, oder? --Tosn (Diskussion) 15:37, 15. Apr. 2022 (CEST)

Du solltest den Vertrag anfechten wegen der falschen Auskunft. Es gibt keine Lizenz für Wikipedia, es ist immer viel weitergehend. Das hätte der Mitarbeiter wissen müssen. Vielleicht kann dir die Foundation oder WMDE bei dem Fall helfen. --Bahnmoeller (Diskussion) 15:56, 15. Apr. 2022 (CEST)

Weitere Meinungen/Erfahrungen? Der Hochlader/Fotograf Arve Bettum aus Moss scheint auf mehreren Fotoplatformen aktiv zu sein. Siehe auch [[2]] --Bahnmoeller (Diskussion) 16:13, 15. Apr. 2022 (CEST)

@Tosn: Mit dem löschenden Admin Túrelio kann man übrigens deutsch reden. Er wird aber auch nicht viel anderes sagen können. Und siehe c:Commons:Lizenzen. Túrelio, bei Datei:Verdampfer Vorher- Nachher.png, ebenso von Tosn hochgeladen, ist irgendetwas defekt, die muss vermutlich schon allein deshalb entfernt werden. — Speravir – 20:59, 15. Apr. 2022 (CEST)
Zunächst: Bilder müssen nicht einer CC-Lizenz unterliegen wie oben geschrieben, eine Urheberattributierung haben wir auch als Lizenz. Wenn man sich die Lizenzbedingungen dort durchliest (selbst für die erweiterten Lizenzen) gibt es Einschränkungen, die eine Verwendung hier unmöglich machen, u.a. dürfen Fotos von dort nicht als einzelne Datei herunterladbar sein (3c) sondern nur in einem Gesamtwerk vermischt - da Dateien separat hochgeladen werden müssen sind sie hier immer einzeln downloadbar - somit technisch kann die Bedingung nicht erfüllt werden. Zudem dürfen Dateien weder weitergegeben noch weiterlizensiert werden (4/5), was aber gerade hier bei uns Sinn der Sache ist. Somit sind Dateien - sofern sie urheberrechtlich geschützt sind - von istockphoto.com hier nicht verwendbar. -- Quedel Disk 00:52, 16. Apr. 2022 (CEST)
Vielen Dank für euren Input! @Speravir @Bahnmoeller @Quedel --Tosn (Diskussion) 09:33, 16. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Speravir 00:00, 17. Apr. 2022 (CEST)

Altes Bild mit nicht komplett geklärter Herkunft

Hallo, für den neuen Artikel Clement Harris würde ich gerne ein Foto verwenden, das ich in zwei verschiedenen Quellen gefunden habe:

  1. War songs of the Greeks, 1907, Bildtafel nach S. 50 Textarchiv – Internet Archive
  2. Claus Victor Bock: Stefan George and Clement Harris: A Centenary Contribution. In: The Modern Language Review. 63, 1968, hier S. 911 - https://www-jstor-org.wikipedialibrary.idm.oclc.org/stable/3723750?seq=15

Folgendes habe ich dazu herausgefunden:

  • In beiden Quellen ist weder Fotograf noch Aufnahmedatum genannt.
  • Das Foto selbst ist allerdings handschriftlich signiert, der Name ist mit etwas Mühe und gutem Willen als "van Bosch" zu entziffern.
  • Ein Hoffotograf Otto van Bosch hatte im fraglichen Zeitraum ein Fotostudio in Frankfurt am Main mit Filialen in Wiesbaden und Bad Homburg ([3], [4]). Er starb 1895 ([5]). Da Harris 1890/91 in Frankfurt lebte, dürfte das Foto wohl um diese Zeit herum aufgenommen worden sein.
  • Da van Bosch Filialen seines Studios unterhielt, hat vielleicht nicht er selbst das Foto aufgenommen, sondern ein Mitarbeiter. Außerdem passt der handschriftliche Namenszug nicht zu den Schriften auf Vergleichsfotos aus dem Studio.

Der Fotograf ist also nicht mit letzter Sicherheit zu bestimmen. Kann ich das Foto angesichts des Alters dennoch verwenden, und wenn ja mit welcher Lizenz? --FordPrefect42 (Diskussion) 00:56, 21. Apr. 2022 (CEST)

Ja, das ist unter einer pragmatischen, aber nicht final rechtssicheren Regelung möglich. Der zugehörige Baustein ist {{Bild-PD-alt-100}}. Das stützt sich auf die Annahme,, dass der Urheber des in diesem Fall vermutlich um 1890 aufgenommenen Fotos mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits seit mindestens 70 Jahren verstorben und das Bild somit gemeinfrei ist. Es wäre sinnvoll, wenn Du die o.g. Erkenntnisse Deiner Recherche mit auf die Bildbeschreibungsseite oder zugehörige Diskussionsseite schreibst, dann bleibt dieser Gedankengang erhalten. Viele Grüße, --Yellowcard (D.) 08:19, 21. Apr. 2022 (CEST)
ich würde da "pragmatisch" herangehen
(Spitzfindigkeiten über Lichtbild und Lichtbildwerk würde ich mal ignorieren)
1. alle Fotos, die Clement Harris, gestorben 1897, zeigen, sind vor mehr als 120 Jahren aufgenommen
2. wenn aus den vorhandenen Dokumenten zum Bild nicht hervorgeht, wer der Fotograf (= Urheber) war, dann ist das Bild [[:c:Template:unknown|author]] {{unknown|author}}
3. und [[:c:Template:other date|<|1897]]
und damit
4. c:Template:PD-old-assumed
5. Punkt 4. entspricht, wenn das Bild aus irgendwelchen Gründen nicht bei Commons hochgeladen werden soll, der Wikipedia:de Vorlage:Bild-PD-alt-100
6. Fakten, die aus den vorhandenen Bildlegenden oder anderen Dokumenten hervorgehen, dürfen in der Commons-Bildbeschreibung mit Fundstellen versehen hinterlegt werden. Der Nachnutzer kann damit möglicherweise zu eigenen Schlüssen kommen. Wir hier hingegen sollten unsere WP:Theoriefindung möglichst knapp halten.
--Goesseln (Diskussion) 11:09, 21. Apr. 2022 (CEST)
@Yellowcard, Goesseln: ganz herzlichen Dank für eure Anregungen und Hilfen! Ich habe das Bild jetzt als File:Clement Harris.png hochgeladen; ich denke, Lizenz und Beschreibungen sollen so passen. --FordPrefect42 (Diskussion) 23:58, 21. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --FordPrefect42 (Diskussion) 23:58, 21. Apr. 2022 (CEST)

PD-Spain-photo

Darf c:File:Hein-Riess-as-Hermann-Göring-in-the-film-Battle-of-Britain-352039997234.jpg mit angegebener Lizenz in Hein Riess verwendet werden? Grüße von --Sonnesatt Disk. 07:20, 23. Apr. 2022 (CEST)

Lizenzvorlage mit Schreibfehler und falsche Lizenz. Ralf Roletschek (Diskussion) 08:40, 23. Apr. 2022 (CEST)
Nein. Das mag anderswo gemeinfrei sein (oder auch nicht), für die de.wp taugt es jedenfalls nicht. --Rosenzweig δ 22:36, 23. Apr. 2022 (CEST)
Danke. --Sonnesatt Disk. 07:26, 24. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Sonnesatt Disk. 07:26, 24. Apr. 2022 (CEST)

Verlinkung auf gelöschte/alte Datei(version)en

  1. In Nicolas Léonard Sadi Carnot führt der Weblink im Einzelnachweis auf eine archivierte Version von Datei:Carnot.pdf (wegen URV gelöscht)
  2. In Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg wird in der Infobox auf eine alte Version von Datei:Georg Wilhelm Cumberland Unfall 1912.jpg verlinkt

Wie soll mit diesen Fällen umgegangen werden? --Leyo 09:34, 4. Apr. 2022 (CEST) PS. Vom ersten Fall gibt es noch weitere (→ insource:/\/https?:\/\/upload\.wikimedia\.org/).

Ist nicht so toll, ehrlich gesagt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:14, 4. Apr. 2022 (CEST)
… und noch etwas konkreter?
Im Artikel wird Philipp Kester (1873–1958) als Urheber des Portraitfotos angegeben. Folglich müsste diese alte Version wohl bis 2028 gelöscht werden bzw. bleiben. --Leyo 17:03, 5. Apr. 2022 (CEST)
Konkreter: Nur weil es Archivlinks sind, ist es noch lange nicht legal. So etwas sollten wir nicht tun. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:00, 5. Apr. 2022 (CEST)
Die URV-Version(en) in Datei:Georg Wilhelm Cumberland Unfall 1912.jpg zu löschen, wäre in „unserer Macht“, im Gegensatz zu den extern archivierten URV-Dateien … --Leyo 08:54, 7. Apr. 2022 (CEST)
Dazu hätte ich gerne einen Entscheid. Oder soll ich die Datei in die DÜP stellen? Wahrscheinlich würde dies ja nicht viel bringen. --Leyo 16:46, 14. Apr. 2022 (CEST)
Man müsste sie eigentlich erst separieren, dann löschen mit Wiederherstellungsvermerk 2029. Ob das alles hier geht, weiß ich nicht, aber auf Commons. — Speravir – 01:52, 15. Apr. 2022 (CEST)
Vermutlich müssten alle dieser archivierten Dateien dahingehend überprüft werden. Hier zwei Suchanfragen zu solchen Uploadlinks; Links zu alten, aber nicht gelöschten Dateiversionen sind hier nicht erfasst und auch keine Direktlinks zu Archive.today (letztere is):
Ein Großteil der Treffer im ersten Fall bezieht sich auf diese Datei: Datei:Bremerhavener-Streckennetze Autor Paul Homann.pdf. Die Löschbegründung war „Unused text document of questionable notability.“ Der erste Teil ist klar falsch, den letzteren müsste man sich nochmal genauer ansehen: Bremerhavener-Streckennetze_Autor_Paul_Homann.pdf archiviert (2,7 MB). Ich wollte das bisher nicht aus den Artikeln entfernen, weil es zum Teil als Beleg dient.
— Speravir – 01:52, 15. Apr. 2022 (CEST)

In Nadeldrucker enthält der erste Beleg einen Archivlink für die gelöschte Datei en:File:Telefonbau und Normalzeit, Fritz Preikschat 1957 contract.pdf (beachte: Enwiki). Besteht hier überhaupt Schöpfungshöhe oder könnte es andere rechtliche Einwände geben, sie im Dewiki hochzuladen oder sogar Commons (nur müsste dann ein Löschantrag verhindert werden, weil nur Text und scheinbar nicht in Benutzung)? — Speravir – 04:01, 15. Apr. 2022 (CEST)

Bild aus alter Zeitung

Ist es erlaubt, das Portrait-Bild von Catharina Klein aus "The Art Amateur" von 1897 in der deutschen Wikipedia zu verwenden (Link: https://archive.org/details/sim_art-amateur-art-in-the-household_1897-07_37_1/page/8) ? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 09:17, 15. Apr. 2022 (CEST)

Ja, das geht hier mit unser pragmatischen 100-Jahre-Regel. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:24, 15. Apr. 2022 (CEST)
Danke, Schnurrikowski (Diskussion) 19:19, 15. Apr. 2022 (CEST)

Bildrechte / Weiterverwendung: gilt angegebene Lizenz (CC 3.0) oder Gemeinfreiheit?

Hallo,

bei Wikimedia Commons ist mir in einer Reihe von Fällen aufgefallen, dass Bilder, bei denen der Fotograf / Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, mit stark unterschiedlichen Lizenzhinweisen versehen sind. Beispiel: dieses Bild von Wilhelm Kraft. Als Lizenz vermerkt ist CC 3.0 Namensnennung (wobei als anzugebender Name das Landesarchiv Baden-Württemberg vermerkt ist anstatt der Fotograf).

Einerseits ist es nicht ganz unverständlich, wenn Bildspender bei Weiterverwendungen gerne eine Erwähnung hätten. Ebenfalls nachvollziehbar ist die Herausforderung, eine Bilddatei korrekt mit einem (passenden) Lizenz-Hinweis zu versehen. Nichtsdestotrotz würde mich im konkreten Fall interessieren, ob die Einschränkungen von CC 3.0 beim konkreten Bild zutreffen, oder ob das Bild wegen Ablauf der 70-Jahre-Frist nicht einfach gemeinfrei ist.

Vielen Dank schonmal vorab für weiterführende Hinweise --2003:FB:7701:A201:E4B9:699E:7E1C:CD56 12:39, 16. Apr. 2022 (CEST)

Ja und Nein. Das Foto ist in der EU und der Schweiz gemeinfrei, aber es gibt einige Staaten, die 70 pma nicht anwenden, sondern andere im Ergebnis oft längere Berechnungsmethoden (etwa die USA) oder eine längere Regelschutzfrist als 70 pma haben, etwa Mexiko (100 pma) und Jamaika (95 pma). Ich habe den 70 pma-PD-Baustein eingesetzt; in Deutschland kannst du die Nutzungsregeln der BaWüler einfach ignorieren. sуrcrо.педія 13:00, 16. Apr. 2022 (CEST)
Danke schon mal für die Antwort. Klingt rundum schlüssig, und geht summa summarum auch in eine Richtung, die ich bereits vermutet hatte: die der bestmöglichen Empfehlung für die korrekte Weiterverwendung. Insgesamt an der Stelle daher Lob an die Commons-Aktiven, die das meiner Einschätzung nach mit kompetentem Sachverstand betreiben. P. s.: Dass ein Museum (das sich womöglich über Jahrzehnte um derartige Bildbestände gekümmert hat) eine kleine Erwähnung möchte beim Weiternutzen, halte ich auch keinesfalls für unehrenhaft, im Gegenteil. --2003:FB:7701:A201:E4B9:699E:7E1C:CD56 13:14, 16. Apr. 2022 (CEST)

mein senf

Die Geschichte des Fotos c:File:Heilbronn Kilianskirche Gesamtansicht Wilhelm Kratt 1920.jpg ist wohl etwas anders: Das Foto wurde 2015 von Benutzer:Rosenzweig beim Landesarchiv Baden-Württemberg abgeschöpft und nach Commons hochgeladen. Das Foto war seinerzeit nicht in Public domain, das ist es erst seit 2020. Warum Benutzer:Rosenzweig damals CC-BY-3.0 eingetragen hat, weiß ich nicht, vielleicht wusste er es nicht besser. Aus meiner Sicht (in my humble opinion) war das ein Urheberrechtsverstoß, das Foto hätte hier gelöscht werden müssen. Inzwischen ist das Foto PD-old-70 und kann bei Commons bleiben, da es mit dem Erstellungsjahr 1920 auch PD-US-1923 erfüllt. Der Eintrag CC-BY-3.0 sollte entfernt werden.

Ob und wie man in dem Commons-Eintrag die Leistungen (Scannen, Archivieren, Dokumentieren, Bereitstellen) des Landesarchivs Baden-Württemberg würdigen will, das ist eine andere Frage. --Goesseln (Diskussion) 13:42, 16. Apr. 2022 (CEST)

Rosenzweig scheint mir urheberrechtlich eigentlich recht bewandert. Ich würde eher vermuten, dass das Foto damals beim Landesarchiv BaWü wirklich unter dieser Lizenz verfügbar war. Aber vielleicht äussert sich der bereits von dir angepingte Rosenzweig ja auch noch selber dazu. Inzwischen ist es jedenfalls gemeinfrei, klar. Allgemein ist es bei Weiterverwendung nicht urheberrechtlich, aber nach wissenschaftlichen Standards auch bei gemeinfreien Werken natürlich sinnvoll, die Herkunft bzw. den Standort des Originals anzugeben. Gestumblindi 14:00, 16. Apr. 2022 (CEST)
(BK mit Rosenzweigs Edit) Nachtrag: Ich mir gerade die Nutzungsbedingungen des Archivs angeschaut. Dort findet sich unter "Nutzungsbedingungen Online-Katalog / Rechtliche Bestimmungen" tatsächlich dieser Hinweis:
Im Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg befinden sich auch Digitalisate von Archivgut, das noch urheberrechtlichem Schutz unterliegt (z.B. von Archivgut aus Nachlässen und Fotosammlungen). Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein. Digitalisate, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, sind gemeinfrei.
Rosenzweig hat also 2016 völlig korrekt die zu diesem Zeitpunkt anwendbare, vom Landesarchiv vergebene CC-BY angegeben, Goesseln. Höchstens hätte er das noch etwas deutlicher darstellen können, statt nur allgemein auf die Nutzungsbedingungen des Archivs zu verlinken, was allerdings schon auch ausreichend ist. Gestumblindi 14:08, 16. Apr. 2022 (CEST)
Das war mitnichten ein Urheberrechtsverstoß. Aus den Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg: „Im Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg befinden sich auch Digitalisate von Archivgut, das noch urheberrechtlichem Schutz unterliegt (z.B. von Archivgut aus Nachlässen und Fotosammlungen). Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein. Digitalisate, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, sind gemeinfrei.“ Dort verlinkt ist [6], daher die CC-BY-3.0 Lizenz. Die Nutzungsbedingungen waren auch direkt in der Bildbeschreibung verlinkt, bis Syrcro sie heute entfernt hat.
Die Bilder von Kratt sind jetzt gemeinfrei, die Bilder von Willy Pragher bspw., die in großer Menge beim Landesarchiv zu finden sind, hingegen nicht. Für die und viele andere ist die CC-Lizenz sehr nützlich. --Rosenzweig δ 14:04, 16. Apr. 2022 (CEST)
@Syrcro: Sollten die Nutzungsbedingungen mit dem Hinweis auf CC-BY 3.0 nicht vielleicht verlinkt bleiben, für die Nutzung in Ländern, in denen der Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist? Gestumblindi 14:11, 16. Apr. 2022 (CEST)
Den Link auf die Nutzungsbedinungen halte ich für redundant zum CC-Lizenzbaustein. Aber wenn du darin einen Mehrwert siehst, stell ihn gerne wieder rein. sуrcrо.педія 18:29, 16. Apr. 2022 (CEST)
Es ist ja sinnvoll, wenn man nachvollziehen kann, worauf die CC-Lizenz basiert, sonst kann das zu Fehleinschätzungen wie gerade bei Goesseln führen... also werde ich ihn wieder einsetzen, ja. Gestumblindi 20:22, 16. Apr. 2022 (CEST)
Ich habe es mal auf diese Weise gemacht.... Gestumblindi 21:15, 16. Apr. 2022 (CEST)
Der Link auf die Nutzungsbedingungen ist m.M.n. nicht redundant zum CC-Baustein, denn laut Absatz 4b (CC-by/3.0) bzw. 4bIII (CC-by-de/3.0) soll eine URL zu den Rechteinfos bzw. Lizenzinfos zum Gegenstand sofern möglich angegeben werden. Das wäre mit dem Link zu den Nutzungsbedingungen beim Archiv erst erfüllt. -- Quedel Disk 01:40, 17. Apr. 2022 (CEST)

COM:FOP Switzerland

Datei:Kunsthaus Zürich, Alexander Calder.jpg

Bei Commons hatte ich einen Überprüfungsauftrag eingestellt für das Mobile von Alexander Calder, gestorben 1976, das im Kunsthaus Zürich die Besucher erfreut. Herausgekommen ist: kept, weil COM:FOP Switzerland.

Na gut, dann warte ich mal, bis jemand die Picassos aus Zürich abfotografiert und bei Commons als own work und CC-BY-SA-4.0 einstellt. Und dann geht es weiter mit

Neben der Pop Art von Warhol und Hamilton sind Werke von Künstlern wie Rothko, Twombly, Beuys und Baselitz vertreten. Videoinstallationen und Fotografien wie von Fischli/Weiss oder Pipilotti Rist führen bis ins 21. Jahrhundert. 

Oder verstehe ich da etwas falsch? --Goesseln (Diskussion) 17:39, 28. Apr. 2022 (CEST)

Ich werde Gbawden ansprechen und darum bitten, seine Entscheidung zu revidieren, ansonsten einen neuen Löschantrag stellen. Die Panoramafreiheit in der Schweiz gilt nicht in Innenräumen. Gestumblindi 20:53, 28. Apr. 2022 (CEST)
Schon erledigt, Gbawden hat das Bild nach meinem Hinweis nun doch gelöscht, alles bestens. Hättest ihn ja allerdings sicher auch selber ansprechen können ;-) Gestumblindi 21:16, 28. Apr. 2022 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:18, 30. Apr. 2022 (CEST)

Bilder als Links

Ich bin bei einer Sichtung auf die Seite Liste der höchsten Windmühlen gestoßen. Diese Seite - sie sei hier nur als Beispiel genannt - setzt dort, wo keine freien Bilder vorliegen, Links. Ist das in Ordnung, dass Bilder auf diese Weise eingebunden werden oder ist das in solchen Fällen genauso zu beurteilen als wären die Bilder direkt zu sehen? Ich frage deshalb, weil ich mir für einzelne Seiten ähnliche Lösungen überlege, wenn es möglich ist. --Gerald Fix (Diskussion) 19:13, 29. Apr. 2022 (CEST)

Bei modernen Kunstwerken machen wir das ja oft, die Kategorie:Gemälde (20. Jahrhundert) ist voll von solchen Fällen. Sicher in Ordnung ist eine solche Vorgehensweise, wenn der Link auf eine Website zeigt, bei der man davon ausgehen kann, dass sie berechtigt ist, das urheberrechtlich geschützte Bild zu zeigen - ein Beispiel dafür wäre Guernica (Bild). Der Weblink in der Infobox dort ist https://www.museoreinasofia.es/en/collection/artwork/guernica - das ist eine Seite des Museo Reina Sofía, in dessen Sammlung sich das Bild befindet. Fragwürdiger finde ich einen Ansatz wie in La trahison des images. Da zeigt der Link in der Infobox auf die englische Wikipedia, wo sich das Bild nur unter Berufung auf das dort geltende Fair use befindet, das wir hier in der deutschen Wikipedia aber ja eben nicht anwenden. Besser ist der Link im Abschnitt "Weblinks", der wiederum auf das Museum zeigt, in dem sich das Werk befindet. So sollte man das m.E. auch in der Infobox machen. Ebenfalls zweifelhaft finde ich es, wenn direkt auf Bilddateien auf anderen Websites verlinkt wird, wie in deinem Beispiel Liste der höchsten Windmühlen (also ohne die Einbindung in den Kontext der externen Website wie bei "Guernica"), allerdings sind in diesem konkreten Fall die verlinkten Bilder so alt (um 1900, um 1890...), dass sie sowieso mit recht hoher Wahrscheinlichkeit bereits gemeinfrei sind. Grundsätzlich würde ich aber bei unfreien Bildern für den "Guernica-Ansatz" plädieren (Bilder von bekannten Websites verlinken, und mit dem Kontext, nicht als isolierte Bilddatei). Gestumblindi 20:20, 29. Apr. 2022 (CEST)
Vielen Dank. Tatsächlich hatte ich mir überlegt, auf einer Seite einen Ansatz zu wählen wie er für das Magritte-Bild gewählt wurde. Ich lass das dann. --Gerald Fix (Diskussion) 06:10, 30. Apr. 2022 (CEST)
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Gibt es die Idee eines "Zitatrechts" eigentlich auch in den USA?

Jemand hatte mich danach gefragt, aber ich fühle mich nicht kompetent genug, das rechtssicher zu beantworten. --Naomi Hennig (Diskussion) 14:08, 30. Apr. 2022 (CEST)

@Naomi Hennig: Das Problem wird mit dem Instrument des Fair Use gelöst. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:15, 30. Apr. 2022 (CEST)
wow, und dann ist es auch noch so toll erklärt. Ganz herzlichen Dank!!! --Naomi Hennig (Diskussion) 15:30, 30. Apr. 2022 (CEST)
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Textübernahmen

Darf man für eine Prüfung Texte übernehmen ( Physiotherapie ) ? Was muss man dabei beachten, das es richtige dokumentiert ist, das ich Auszüge davon übernommen habe. Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 87.178.163.191 (Diskussion) 11:25, 19. Apr. 2022 (CEST))

Da musst du schon genauer schreiben, was du willst. Auswendig lernen und in der Prüfung dann schreiben? Vorsicht, der Prüfer könnte ein Abschreiben vermuten. Oder Teile der Texte für eine Prüfungsarbeit verwenden? Dann nur als Zitat, die Prüfer kennen die Wikipedia. Oder was anderes? --Hachinger62 (Diskussion) 14:08, 19. Apr. 2022 (CEST)
Ja, bitte genauer formulieren worum es konkret geht. Mir fiele bei der aktuellen Fragestellung noch die Möglichkeit ein , dass der Ersteller einer Prüfung einen Text für diese verwenden möchte. Leider ist auch nicht klar von welchen Texten wir sprechen. Allgemein kann man das in einen gewissen Umfang als Zitat machen. Sollte es um Texte aus der Wikipedia gehen: die stehen unter einer Lizenz nach Creative Commons und dürfen mit entsprechenden Angaben verwendet werden (unter jeden Artikel zu finden: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Siehe dazu auch Hilfe:Zitierhilfe (oder direkter: Gib die entsprechenden Wikipedia-Artikel [hier] an).--Naronnas (Diskussion) 14:44, 19. Apr. 2022 (CEST)

Nutzung von Wikipedia-Texten zur Beweisführung in Gerichtsverfahren

Hallo, ich habe folgende Frage: Dieser WIKI-Eintrag (https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_Extra) wird in einem Gerichtsverfahren in einem rechtserheblichen Schriftsatz verwendet. Dabei werden die ersten 3 Zeilen des 1. Teilabschnitts (Geschichte und Ausstrahlung) benutzt. Durch das Weglassen des restlichen Textes dieses Teilabschnitts und das Setzen in einen anderen Zusammenhang wird in dem Schriftsatz eine Argumentation und Beweisführung erzeugt, die faktisch nicht mehr zutreffend ist. Soweit ich es nachvollziehen kann, machen es die zugrundeliegenden Lizenzbestimmungen notwendig, dass der verwendete Text unter Quellenangabe ordnungsgemäß zitiert wird - und somit als Zitat zu erkennen ist. Dies ist in dem betreffenden rechtlichen Schriftsatz nicht der Fall, der Text wurde einfach abgeschrieben. Kommt die Nutzung des Textes in einem rechtserheblichen Zusammenhang noch erschwerend hinzu, so dass unter den gegebenen Umständen sogar eine Genehmigung zur Nutzung erforderlich gewesen wäre?

Ich hoffe, meine Frage kann hier beantwortet werden...;-)


Mit besten Grüßen

ein Nutzer (nicht signierter Beitrag von 5.28.102.3 (Diskussion) 18:46, 27. Apr. 2022 (CEST))

WP:Lizenz sagt was von Namensnennung, aber wichtiger ist, dass man alles was von WP kommt ebenfalls unter eine freie Lizenz stellen muss. (oder man kennzeichnet es eben als Zitat) hier kannst du übrigens beweisen, dass unser Text älter ist. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 18:56, 27. Apr. 2022 (CEST)
Also die die ersten 3 Zeilen des 1. Teilabschnitts von Geschichte und Ausstrahlung sind eine sachliche Beschreibung ohne Schöpfungshöhe. Damit dürfte hier sicherlich kein Lizenzverstoß vorliegen. Da ich kein Jurist bin, mag ich aber nicht beurteilen, ob das in einem Schriftsatz gegen irgendwelche Regeln der Juristerei verstößt. --Raymond Disk. 19:47, 27. Apr. 2022 (CEST)
Tut es nicht. Die Antwort auf die zweite Frage lautet also ebenfalls Nein. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:50, 28. Apr. 2022 (CEST)
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Und kann oder sollte man beanstanden, dass der Wiki-Text nicht nur unzureichend (kein Zitat, keine Quellenangabe) wiedergegeben wurde, sondern auch, um eine dem eigentlichen Faktenstand widersprechende Argumentation zu schaffen? --5.28.102.3 13:50, 30. Apr. 2022 (CEST)
Rechtsberatung wird hier nicht erteilt und solange du das meiste für dich behältst ist das auch nicht möglich. Du kannst es dem Gericht schreiben. Ob das was ändert ist ne andere Frage. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 16:04, 30. Apr. 2022 (CEST)
Okay, Danke trotzdem! Ich bin halt "nur" ein schnöder Arbeitsrechtler. Dann werde ich mich mal nach Kollegen umschauen, die für mich ein wenig tiefer in das Urheberrecht schauen. Ich dachte mir nur, dass ich eventuell zuerst einmal bei der "Quelle" nachfrage.
Mit besten Grüßen
ein Nutzer --5.28.102.3 09:47, 2. Mai 2022 (CEST)
Das Zitieren von Texten der Wikipedia in Gerichtsurteilen ist durchaus nicht unüblich, siehe Wikipedia:Wikipedia als Quelle für Gerichte. --NiTen (Discworld) 09:58, 2. Mai 2022 (CEST)
Ja, diese Art und Weise der Zitierung bzw. Referenzierung ist mir geläufig. In meinem Fall geht es allerdings um einen Schriftsatz der Gegenseite, in dem einerseits der Ursprung des Textes nicht kenntlich gemacht wird und andererseits durch das Weglassen von weiteren Passagen des Original-Eintrags und das Setzen in einen anderen Kontext ein "falscher Beweis" in der Argumentation konstruiert wird. Die Argumentation und der "falsche Beweis" fallen in meine Zuständigkeit, die Zitierweise wollte ich hier nur aus urheberrechtlicher Sicht - sozusagen, um noch etwas draufzusetzen - abklären lassen.
Vielen Dank nochmal für die Antworten!
Mit besten Grüßen
ein Nutzer --5.28.102.3 10:56, 2. Mai 2022 (CEST)

URV vs. LD

Lohnt es, während einer laufenden LD noch Urheberrechtsprobleme im Artikel anzumerken? Oder sollte man dem URV-Team die voraussichtlich vergebliche Arbeit ersparen?

Es geht um diesen Artikel. Der Mittelteil ist sehr direkt von der unten verlinkten Penguin-Klappentext-Website übersetzt.

In der LD kam außerdem die Frage auf, ob ein reinkopiertes Inhaltsverzeichnis URV ist. Da das inhaltlich ohnehin relativ wertlos ist für den Artikel, spielt die Beantwortung vielleicht nicht so die große Rolle, aber falls es vom Artikelersteller wieder eingefügt werden sollte, wäre die Information vielleicht doch nützlich. --217.239.5.248 22:54, 19. Apr. 2022 (CEST)

In der LD sollte man das schon ansprechen. Müsste komplett neu geschrieben werden wegen URV ist auch ein Löschgrund. sуrcrо.педія 07:34, 20. Apr. 2022 (CEST)
Ich danke Dir für die URV-Markierung im Artikel. In der LD hatte ich die URV gleich von Anfang an auch als Problem genannt.
So wie die LD derzeit läuft, glaube ich nicht, dass der Artikel Bestand haben wird, aber falls doch: Der Artikelersteller ist ganz scharf darauf, das Inhaltsverzeichnis wieder einzufügen. Ggf. müssten wir das noch klären, ob das Schöpfungshöhe hat und ebenfalls URV ist. --217.239.4.28 13:30, 20. Apr. 2022 (CEST)

@Leserättin: Der Artikelersteller hat in der LD darauf hingewiesen, dass Du wegen zu geringer Schöpfungshöhe die URV schon abgelehnt hattest. Das hatte ich nicht gesehen, sonst hätte ich die Frage hier nicht aufgebracht.
Ich möchte Deine Entscheidung auch gar nicht in Frage stellen... tu's aber jetzt doch. :-) Ein Artikel, der zu 90% aus einem herüberkopierten Klappentext und Inhaltsverzeichnis besteht... ist das wirklich urheberrechtlich o.k. so? --217.239.4.28 19:27, 20. Apr. 2022 (CEST)

Geht es nur um das Inhaltsverzeichnis? Da würde ich tatsächlich auch Schöpfungshöhe verneinen. ---- Chaddy · D Putin ist ein Schlächter 19:33, 20. Apr. 2022 (CEST)
Danke für Deine Einschätzung. Es geht auch, aber nicht nur, um das Inhaltsverzeichnis, das ja längst entfernt wurde (was vom Artikelersteller als "Verstümmelung" des Artikels gewertet wird). Tatsächlich sind aber auch 90% des restlichen Artikels praktisch eine 1:1-Übersetzung des Klappentextes auf der Penguin-Website. Darauf bezieht sich die aktuelle URV-Kennzeichnung. --217.239.4.28 19:37, 20. Apr. 2022 (CEST)
Hallo, ich habe einen AutoQS-Fall geprüft, da ging es um Version 222118534 im Vergleich mit [7], siehe [8]. Da geht es wirklich nur um das Inhaltsverzeichnis, wie von Chaddy angemerkt. Weitere Prüfungen habe ich nicht gemacht. Das heißt nicht, dass es nicht andere URVs geben kann. BG, --Leserättin (Diskussion) 21:21, 20. Apr. 2022 (CEST)

Luftbildaufnahmen Baden-Württemberg von 1968

Hallo zusammen, es gibt seit einer Weile flächendeckend Luftbildaufnahmen von Baden-Württemberg von 1968 im Netz. Das Original liegt beim Landesarchiv (Beispiel), läßt sich aber auch bei LEO-BW finden, sowohl über die Gemeindeartikel als auch über die Kartensuche (links ganz unten Häkchen bei Orthophotos 1968 setzen). Da würd ich gern was für die Artikelarbeit verwenden, wäre insbesondere hilfreich für Dinge, die (so) nicht mehr existieren. Soweit ich weiß gelten solche Aufnahmen als Lichtbild, da läuft der Schutz nach 50 Jahren ab, und die wären rum. Da wollt ich mal fragen:

  • Seht ihr da Bedenken zur Verwendbarkeit bei uns, etwa wegen einer digitalen Nachbearbeitung oder dem Veröffentlichungsdatum?
  • Falls nein: Kann man die bei commons einstellen oder besser nur lokal bei :de. Und was wäre der passende Lizenzbaustein? Grüße aus der Kurpfalz von Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 09:25, 18. Apr. 2022 (CEST)
Das Landesarchiv BaWü stellt doch eben alles, was noch urheberrechtlich geschützt und in seinem Findmittelsystem abrufbar ist, unter die CC-BY 3.0? Siehe gerade die Diskussion im Abschnitt über diesem, mit dem Zitat aus den Nutzungsbedingungen: Im Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg befinden sich auch Digitalisate von Archivgut, das noch urheberrechtlichem Schutz unterliegt (z.B. von Archivgut aus Nachlässen und Fotosammlungen). Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein. Digitalisate, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, sind gemeinfrei. Die Bilder können also so oder so nach Commons, aber wohl eher als {{Cc-by-3.0}} (das Landesarchiv verwendet die "unported"-Lizenz) und nicht als gemeinfrei. Da ein Luftbild aus dieser Zeit keine (automatisiert erstellte) Satellitenaufnahme ist, sondern von Menschen fotografiert, neige ich eher zur Annahme eines Lichtbildwerks als eines einfachen Lichtbilds gemäss den Ausführungen in Lichtbild: Die Wertigkeiten verschoben sich durch Anpassung der Auslegung weiter, zuletzt vereinheitlicht durch eine EU-Richtlinie, wodurch heute schon geringe gestalterische Eingriffe zu einem Lichtbildwerk führen. Als einfache Lichtbilder gelten dadurch beispielsweise nur mehr Automatenfotos (ohne besondere Gestaltung), Bilder aus Überwachungskameras, Satellitenaufnahmen und Ähnliches. Die Beispiele, die dort angeführt werden, sind also dadurch gekennzeichnet, dass keine, nicht einmal geringe gestalterische Eingriffe erfolgen, was bei einem durch einen Menschen fotografierten Luftbild aber durchaus angenommen werden kann. Aber an der Verwendbarkeit unter der freien Lizenz ändert das ja nichts. Gestumblindi 11:10, 18. Apr. 2022 (CEST)
Das klingt doch super, herzlichen Dank. Die haben auch noch mehr spannendes zu bieten, insbesondere die historischen Flurkarten aus Württemberg und die alten Gemarkungspläne aus Baden. Weil das alles einer Gemarkung zugeordnet ist: vielleicht könnte man das automatisiert rüberziehen, oder einzeln direkt von dort per bot ohne Umweg über den eigenen PC, wie bei geograph.org.uk möglich, evtl auch nach Absprache und mit Pressebericht. Ich hab dorthin aber keine Kontakte, vielleicht kennen unsere archiverfahrenen Kollegen 1rhb oder Maxdorfer jemanden. Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 16:01, 18. Apr. 2022 (CEST)
Evtl. geht was über c:Commons:Batch uploading. Ich habe aber keinerlei eigene Erfahrung damit. Gruß --Rosenzweig δ 01:25, 19. Apr. 2022 (CEST)
Schnelle Antwort zwischendurch: Leider nein, ich habe keine Kontakte zum Landesarchiv und auch keine Erfahrung damit, wie man so etwas aufzieht. Liest sich aber sehr spannend und vielversprechend, bitte unbedingt dranbleiben! Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 12:20, 19. Apr. 2022 (CEST)
Klar doch. Ich setz das auch noch auf die Themenliste für unseren Stammtisch am 6. Mai. Es gab mal was ähnliches mit dem Bundesarchiv, müßte man nachforschen, wer das seinerzeit angeleiert hat. Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 11:25, 20. Apr. 2022 (CEST)
@Kallewirsch Da war neben Benutzer:Mathias Schindler und Benutzer:Avatar auch ich dran beteiligt. Gibt es eine konkrete Frage? --Raymond Disk. 13:00, 20. Apr. 2022 (CEST)
@Raymond: Danke für die schnelle Rückmeldung. Wie lief das denn damals mit der Organisation und der Kontaktaufnahme ab, kam die Idee von uns oder vom Bundesarchiv? Vielleicht mag einer von euch dreien ja das hier anleiern oder an geeigneter Stelle anfragen, ob jemand Zeit und Lust dazu hätte.
Es gibt doch auch ein paar KollegInnen hier, die per GLAM regelmäßig mit Archiven zu tun haben, da würds mich wundern, wenn niemand mit Kontakt zum Landesarchiv BaWü darunter wäre. Ich fänds auch besser auf diesem Wege, als daß jemand einen Staubsauger zum automatisierten Einsammeln programmiert, allein schon des Einordnens in Kategorien bei :c wegen. Bei geograph.org ist das mal so gemacht worden für UK, das hat viel Handarbeit benötigt und ewig gedauert, bis das gescheit per Kat auffindbar war. Hatte ich mich auch dran beteiligt, würd ich bei der Feinsortierung hier auch übernehmen, falls nötig, oder sonst wie helfen. Ach ja, PK gibts nachher natürlich nicht in Berlin, sondern hier, zur Spargelsaison, die endet jeweils am Johannistag. ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 14:33, 20. Apr. 2022 (CEST)
@Kallewirsch Wie genau der Kontakt zum Bundesarchiv zustande kam, weiß ich gar nicht mehr. Ca. 1 Jahr vor der Pressekonferenz waren Mathias, Avatar und ich beim Bundesarchiv in Koblenz und haben die Grundlagen gelegt. Dann hat es noch ein Jahr gedauert, bis die ersten Fotos online gingen. Aber schon auf Grund der unterschiedlichen Fotos ist ein Vergleich mit BaWü nicht möglich. Leider sind Mathias und Avatar kaum noch in der Wikipedia aktiv. Ich selber schon, habe allerdings auch eigene Projekte im Kölner Raum, die ich vorantreiben möchte, so dass mir leider die Zeit fehlt, meine Fühler nach BaWü auszustrecken. Das sollte also schon jemand mehr oder weniger Lokales machen. Das Hochladen selber funktioniert heute auch anders. Meine Massenuploads mache ich mit Pattypan. Gerne stehe ich beratend zur Verfügung, wenn es um die Aufbereitung der Metadaten und den Vorbereitungen zum Hochaden geht. Aber leider nicht federführend. --Raymond Disk. 16:38, 20. Apr. 2022 (CEST)
Lieber Raymond, herzlichen Dank für Dein Angebot, komm ich gerne drauf zurück. Solche technischen Dinge sind mir schon recht fremd. Archivarbeit ist schon eher meins, auch wenn ich mich in der WP seit einer Weile eher mit deutlich aktuelleren Dingen beschäftige. Hab durchaus Zeit und bin aus BW, kann mich also drum kümmern. Ich hab mir auch schon mal Gedanken drüber gemacht, wie man das aufziehen könnte, und mir sind auch ein paar Leute zum Ansprechen eingefallen. Es sollte auf jeden Fall auch jemand dabei sein, der WMDE offiziell vertreten könnte.
Eine Frage hätte ich aber vorab noch: Kannst Du Dich dran erinnern, ob die Koordination seinerzeit über eine Projektseite bei :de lief, bei commons oder nur per Mail bzw. direktem Kontakt? Ich denke, das erste wär am besten. Am besten unter dem Dach von GLAM, da könnte man zugleich mal sammeln, welche Archive sonst noch für ein ähnliches Projekt in Frage kämen. Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 09:06, 21. Apr. 2022 (CEST)
@Kallewirsch Guten Morgen. Soweit ich mich erinnere, lief die Koordination anfangs per Mail. Das Bundesarchiv hatte damals den Wunsch geäußert, zu den abgebildeten Personen die Normdaten (damals die PND, heute ist es die GND) zu erfassen. Daher gab es vor dem ersten Upload eine in der Wikipedia organisierte Aktion, mit einem Spezialprogramm auf dem damaligen Toolserver die Zuorgnung Namen <-> Normdaten vorzunehmen.
Ein offizieller Kontakt zu WMDE ist bei so einer Kooperation immer gut, daher ist Holger auch der perfekte Ansprechpartner. --Raymond Disk. 10:03, 21. Apr. 2022 (CEST)
Nachtrag: Ich denke, Holger Plickert könnte der richtige sein. Vielleicht mag er sich dazu äußern. Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 09:35, 21. Apr. 2022 (CEST)

The Walt Disney Company - Logos zulässig?

Hallo, auf The Walt Disney Company wurden diverse Logos hochgeladen. Ich bin mir da unsicher, ob das marken- und urheberrechtlich zulässig ist. Ich habe da meine Zweifel, die ich gerne hier klären würde? Michael Metschkoll (Diskussion) 22:37, 18. Apr. 2022 (CEST)

Hi. Markenrecht ignorieren wir faktisch, mit guten juristischen Gründen. Das Markenrecht verbietet hauptsächlich die Verwendung als Marke, also als Herkunftsangabe einer Ware oder Dienstleistung iwS. Wir verwenden die Marken in der Wikipedia nicht, sondern bilden sie ab.
Anders das Urheberrecht: einige der Logos haben Schöpfungshöhe, andere von denen eher nicht. Die mit Schöpfungshöhe unterliegen dem Urheberrecht und sind in der Wikipedia unzulässig ohne eine Freigabe.
Ein paar der Logos haben WP:DÜP-Bausteine und werden wohl gelöscht werden. sуrcrо.педія 08:46, 22. Apr. 2022 (CEST)

Bild aus altem Buch

Frage an die Experten (@Ralf Roletschek:, @Gestumblindi:, @Goesseln:) Darf das Bild

in der deutschen Wikipedia verwendet werden? Die Aufnahme habe ich in einem Buch von 1905 gefunden, genaueres in der Bildbeschreibung. Wer der Fotograf war, kann ich leider nicht feststellen. Momentan liegt das Bild auf Commons. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 08:38, 22. Apr. 2022 (CEST)

@Schnurrikowski: Wenn du nicht feststellen kannst, wer der Fotograf war, ist deine Angabe "A. Hirsch" als Urheber auf Commons ja falsch, Anton Hirsch ist der (Text-)Verfasser des Buchs, aus dem die Fotografie stammt. Und {{PD-US-expired}}} reicht als Lizenbaustein auf Commons für ein Buch, das in Deutschland publiziert wurde, nicht aus. Ab 2026 (nach 120 Jahren) könnte {{PD-old-assumed-expired}} verwendet werden, aber dafür ist das Buch gerade noch etwas zu "neu". Hier in der deutschen Wikipedia haben wir eine etwas weniger scharfe pragmatische Regel, hier reichen bei unbekanntem, nicht zu ermittelndem Urheber schon 100 Jahre, dafür haben wir die lokale Lizenzvorlage {{Bild-PD-alt-100}}. Du hättest das Foto also problemlos hier in der deutschen Wikipedia mit diesem Baustein hochladen können; auf Commons hingegen ist etwas unsicher, ob wir es behalten können. Möglich wäre wohl, {{PD-anon-auto-1996}} (mit den entsprechenden Parametern, siehe Beschreibung) für ein "anonymes Werk" zu verwenden, aber für Deutschland ist das etwas umstritten. Aber wenn niemand protestiert, werde ich das mal so machen. Hier einbinden kannst du das Foto jedenfalls so, als ob du es hier mit PD-alt-100 hochgeladen hättest. Gestumblindi 12:08, 22. Apr. 2022 (CEST)
Danke für die Informationen! Also lassen wir das Bild erstmal auf den Commons? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 12:27, 22. Apr. 2022 (CEST)
Ja, ich würde das jetzt mal so lassen. Die Lizenzvorlage habe ich angepasst. Gestumblindi 21:54, 22. Apr. 2022 (CEST)
Ok. Weil wir gerade dabei sind: in den Commons finden sich auch zahlreiche Bilder von Postkarten mit Motiven von Klein. Dürfen die denn in der deutschen Wikipedia gezeigt werden? Ich würde auch gern noch Lithografien von Bildern aus diversen alten Büchern hochladen. Gilt auch hier die 120-Jahre-Regel? Viele Grüße, --Schnurrikowski (Diskussion) 11:12, 23. Apr. 2022 (CEST)
Da Catharina Klein 1929 gestorben ist, ist das völlig unproblematisch. Postkarten mit Motiven von Klein dürfen frei verwendet werden (auf Commons könnte man da aktuell bei Erstveröffentlichung nach 1926 theoretisch im Hinblick auf US-Recht auch noch spitzfindig tun, aber für die deutschsprachige Wikipedia gibt es jedenfalls gar kein Problem). Meinst du mit "Lithografien von Bildern" auch Bilder von Klein? Da kannst du auf Commons jedenfalls alles unbesorgt hochladen, das 1926 oder früher veröffentlicht wurde, und zwar am besten mit dieser Lizenzvorlage: {{PD-old-auto-expired |deathyear=1929}}. Damit wird gekennzeichnet, dass das Bild in Ländern mit einer Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode der Urheberin gemeinfrei ist, da bereits 1929 gestorben, und auch in den USA, da dort alles gemeinfrei ist, das vor dem 1. Januar 1927 veröffentlicht wurde (jetzt rollende Frist von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung, nächstes Jahr also vor 1928 usw., siehe dazu auch weiter oben). Die 120-Jahre-Regel auf Commons gilt für Werke, bei denen das Todesjahr des Urhebers nicht zu ermitteln ist. Gestumblindi 18:21, 23. Apr. 2022 (CEST)
Danke für die Auskunft! Dann kann ich ja loslegen :o) Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 19:22, 23. Apr. 2022 (CEST)

PD-Israel

Ich bräuchte mal Nachhilfe zum Template:PD-Israel

Für den Artikel Shlomo Erel (1916-1996) habe ich mich in dessen autobiografischer Schrift bedient und von dort diese Porträtaufnahme aus dem Jahr 1948 nach Commons hochgeladen

c:File:Shlomo Erel Gal'ed 1948.jpg

Das Foto hat in dem 1979 in Deutschland veröffentlichten Buch keine Urhebernennung. Sehr wahrscheinlich (meine TF) ist der ungenannte Fotograf vor weniger als 70 Jahren gestorben.

Also eigentlich keine guten Voraussetzungen, das Foto via Commons als gemeinfrei zu deklarieren, wenn da nicht PD-Israel wäre, das ich so verstehe, dass das Foto-ohne-Autor-und-heute-73-Jahre-alt älter als die in PD-Israel genannten 50 Jahre (also vor 1972) ist. Richtig?

Und noch eine Bitte, könnte jemand den (übersetzten) Text an der Stelle

Eine Fotographie wurde am 24. Mai 2008 oder vorher aufgenommen — das old British Mandate act wird angewandt, so gilt z.B. am 1. Januar des 51. Jahres nach der Herstellung der Fotographie (Paragraph 78(i) der Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und Paragraph 21 des old British Mandate act.

bitte vervollständigen und vielleicht auch verständlich machen: so gelten... die Bestimmungen aus dem Jahr 2007 und damit der Paragraph 21 des ... (oder so ähnlich)

--Goesseln (Diskussion) 11:01, 24. Apr. 2022 (CEST)

Wenn das Bild in der Schrift erstveröffentlicht wurde, gilt für es deutsches Urheberrecht (§ 121 Abs. 1 UrhG). Kurz zusammengefasst. 70 Jahre ab Veröffentlichung, es sei denn, es ist nicht anonym: dann 70 pma; das wäre knapp, weil der Fotograf das bis 1951 hätte sterben müssen. Ich glaube nicht, dass es einen Staatsvertrag i.S.d § 121 Abs. 4 UrhG im Verhältnis Israel - Deutschland gegeben hat. Aber 1948 deutet als Jahr darauf hin, dass der Fotograf mangels Gründung von Israel vielleicht auch gar kein Israeli war [Wenn das Foto vor die Gründung im Mai datiert]. Jedenfalls werden viele spätere Israelis im Jahr 1948 noch andere Staatsangehörigkeiten gehabt haben, vielen Deutsche, Polen, Franzosen, Ungarn undTschechoslowaken, aber auch Sowietbürger und Briten waren dabei. Wenn das Bild nicht wirklich anoym war, kann dir das niemand ohne langwierige Provinezforschung sagen. sуrcrо.педія 12:06, 24. Apr. 2022 (CEST)

Porträtfotos abzeichnen?

In den Regeln habe ich es nicht gefunden: Ist es erlaubt, unter Urheberrecht stehende Fotos von Personen abzuzeichnen und die Zeichnung unter einer CC hochzuladen? --KnightMove (Diskussion) 15:51, 25. Apr. 2022 (CEST)

@KnightMove Das ist nicht erlaubt. Weil es ein Derivat ist. Das Urheberrecht einer Abzeichnung liegt wiederhin beim Fotografen. --Raymond Disk. 16:49, 25. Apr. 2022 (CEST)
Pausen nicht. Aber freihändig zeichnen? Da bin ich nicht sicher, Raymond, denn siehe auch Wikimedia Unseen. −Sargoth 18:37, 25. Apr. 2022 (CEST)
@Sargoth Wenn eine freihändige Abzeichnung nicht mehr das Urheberecht des Fotografen verletzten würde, wäre die Zeichnung natürlich Commons-fähig. Aber ich meine mich an Diskussionen in der Wikipedia zu erinnern, dass derartige Zeichnungen in der deutschsprachigen nicht erwünscht sind. Finde auf die Schnelle die Diskussion leider nicht. --Raymond Disk. 18:55, 25. Apr. 2022 (CEST)
Service:
Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2021/Woche 45#Wikipedianer malen Bilder
Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2022/Woche 05#Zeichnung für historische Person, wenn kein Foto verfügbar ist
Grüße von --Sonnesatt Disk. 19:18, 25. Apr. 2022 (CEST)
Solche Ideen sind immer doppelt problematisch. Soweit ein Foto so abgezeichnet wird - auch freihändig -, dass das Original bei einem Vergleich noch zu erkennen ist; dass also deutlich wird, dass es sich bei der Zeichnung um ein von der Fotografie abgeleitetes Werk handelt, greift das Urheberrecht des Fotografen und die Zeichnung ist nur mit einer Genehmigung der Rechteinhaber zulässig (dann kann man aber auch gleich die Fotografie selbst benutzen) - da hat Raymond völlig recht, daran gibt es nichts zu rütteln. Eine solche Zeichnung ist eine Bearbeitung des Werks, das die Fotografie darstellt. Rein urheberrechtlich gesehen zulässig wäre es hingegen z.B., sich von mehreren Fotografien zu einer eigenen Vision von der Person inspirieren zu lassen und eine Zeichnung anzufertigen, die nicht offensichtlich einer bestimmten Fotografie als Vorlage entspricht. Ein solcher Ansatz ist dann aber dafür wieder für die Verwendung in einer Enzyklopädie fragwürdig, da eine solche "Eigenkreation" von WikipedianerInnen keinen dokumentarischen Wert hat und gegen WP:TF verstossen kann ("Persönlichkeit Xyz, wie ich sie sehe"). Ich bin der Ansicht, dass wir besser auf solche "Verzweiflungstaten" verzichten und uns mehr darum bemühen sollten, Freigaben für "echte" Darstellungen zu bekommen, was mit etwas Mühe oft durchaus möglich ist. Gestumblindi 19:26, 25. Apr. 2022 (CEST)

Bloßes Abzeichnen (oder wie gesagt, sogar Abpausen) reicht nicht. Nachdem ich die in- und externen Links gelesen habe, meine ich aber weiterhin, eine Zulässigkeit bei „grundlegender Veränderung von Bildaussage und Wirkung“ zu erkennen. Daher sind wohl auch die Gemälde des Unseen-Projekts stark farbig und auch sonst kreative Interpretationen der jeweiligen Quelle durch ausgebildete Kunstschaffende. Insgesamt verlangt wird also eine klare und starke eigene Leistung. −Sargoth 19:37, 25. Apr. 2022 (CEST)

Das Problem ist halt, dass bei einer "klaren und starken eigenen Leistung" das Bild enzyklopädisch wertlos wird... Bei solchen Projekten hat man nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, URV oder TF - darum, wie gesagt: Besser bleibenlassen und sich um Freigaben bemühen. Gestumblindi 19:40, 25. Apr. 2022 (CEST)
PS: Anders kann es natürlich aussehen, wenn die Künstler selber relevant sind - dann ist es nicht die irrelevante und unenzyklopädische "Vision von Persönlichkeit Xyz, wie ich, der Wikipedianer Gestumblindi, sie sehe", sondern "Persönlichkeit Xyz gemalt von Gerhard Richter" (scherzhaftes Beispiel; natürlich wird er nie ein Bild unter einer CC-Lizenz malen). Gestumblindi 19:45, 25. Apr. 2022 (CEST)
Im Artikel Zo d’Axa sind keine Fotos, aber gute zeitgenössische Darstellungen. Bei historischen und mythologischen Personen werden haufenweise Illustrationen eingebunden, die nicht mal als Rekonstruktionen durchgehen (Jesus Christus...). Ich sehe da nicht die selbe Klarheit wie du.−Sargoth 19:48, 25. Apr. 2022 (CEST)
Um zeitgenössische Darstellungen geht es hier ja nicht. Natürlich spricht nichts gegen die Porträts von Constant Montald und Jules-Alexandre Grün im Artikel Zo d’Axa. Historistische Fantasie-Darstellungen bei historischen/mythologischen Personen sind aber tatsächlich ein Problem und sollten zurückhaltend bzw. vor allem als Bestandteil der Rezeption eingesetzt werden. In der Redaktion Geschichte kann man davon ein Liedchen singen und meiner Erinnerung nach wird sowas durchaus auch wieder aus Artikeln rausgeworfen, wenn es auffällt. Und Eigenkreationen von Wikipedianern (auch wenn die Dargestellten lebende Personen sind) möchte ich nicht als "zeitgenössische Darstellung" einer Person ansehen, das widerspricht unseren Grundsätzen. Gestumblindi 19:55, 25. Apr. 2022 (CEST)
Ein guter Zeichner kann durchaus aus mehreren Fotos ein eigenes Werk erstellen, das mit den Ursprungsfotos nichts gemein hat. Ein Foto nur in anderer handwerklicher Technik darzustellen ist jedoch nicht akzeptabel. Möglicherweise ist es eine eigene schöpferische Leistung, es bleibt aber das Urheberrecht des Fotografen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 00:04, 26. Apr. 2022 (CEST)
Das Problem is ja nich die fehlende Genauigkeit, sondern die Theoriefindung (die wir bei Jesus nich betreiben, wir zeichnen die Bilder ja nich selbst). Habitator terrae Erde 11:47, 6. Mai 2022 (CEST)
Danke euch. Im Anlassfall ging es um Wehrmachtsoffiziere, von denen meist nur ein Foto irgendwie verfügbar ist, das aber vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht freigegeben wurde und auch nicht mehr freigegeben wird. Nun gut, dann ist diese Hintertür auch zu. --KnightMove (Diskussion) 04:10, 26. Apr. 2022 (CEST)
Also Fotos, die spätestens 1945 entstanden sind? Bei diesen besteht ja die Möglichkeit, dass der Fotograf schon vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Wenn du im Einzelfall ermitteln kannst, wer der Fotograf war, könntest du also Glück haben - sofern er vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, hat niemand mehr Rechte daran, auch nicht das Bundesarchiv-Militärarchiv, und es kann frei verwendet werden. Gestumblindi 07:48, 26. Apr. 2022 (CEST)
Ja, danke, das ist mir bewusst. Aber die Militärfotografen oder NS-Propagandisten, die solche Fotos in Ausübung ihrer Pflicht geschossen haben, sind üblicherweise nicht als Person bekannt. --KnightMove (Diskussion) 08:33, 26. Apr. 2022 (CEST)
Die Fotografen der Propagandaeinheiten mußten ihre Rechte abtreten. Es kann also sein, daß das Militärarchiv als Rechtsnachfolger die Urheberrechte hält. Nur wie lange? Hat das OKW überhaupt einen Rechtsnachfolger? --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:49, 29. Apr. 2022 (CEST)
Die Schutzfrist bemisst sich ja auch dann, wenn die Rechte abgetreten wurden, immer nach dem Todesjahr der Person, die das Werk geschaffen hat, d.h. wenn bekannt ist, wer die Rechte abgetreten hat, und falls diese Rechte nun beim Militärarchiv liegen, läuft der Schutz auch in diesem Fall ganz normal 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers ab. Gestumblindi 21:16, 29. Apr. 2022 (CEST)
Also muß das Militärarchiv, wenn es Urheberrecht beansprucht, auch beweisen, daß es dies hat - also müßten sie die Fotografen und ihr Sterbejahr kennen. Falls das nicht möglich ist, könnte als Analogie Motezuma greifen und man geht von Gemeinfreiheit aus? --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:30, 29. Apr. 2022 (CEST)
Motezuma passt aus meiner Sicht als Vergleich nicht, da sie wohl nicht den Schutz der Editio princeps in Anspruch nehmen wollen. Und das mit der Gemeinfreiheit von anonymen Werken ist in Deutschland ja etwas problematisch... Gestumblindi 11:21, 6. Mai 2022 (CEST)
Deshalb schrieb ich "als Analogie", ich meine nicht editio princeps sondern daß sie den Nachweis erbringen müssen, die Rechte zu halten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:29, 6. Mai 2022 (CEST)

Da aktuell auf der Hauptseite: Is das tatsächlich einer der seltenen Fälle mit ohne Schutz als Lichtbildwerk (Zur Info @Denis Barthel: Uploader)? Habitator terrae Erde 14:05, 30. Apr. 2022 (CEST)

Eher nicht. Müsste man wohl eher löschen. sуrcrо.педія 07:51, 3. Mai 2022 (CEST) PS: Die Metadaten sind auch nicht so richtig. Ein Selfie ist das nicht.
+1 Selbst auf .de nicht behaltbar. --Ralf Roletschek (Diskussion) 08:45, 3. Mai 2022 (CEST)
Wenn es sich wirklich um ein Selbstporträt handelt (auf Commons steht als Urheber "Selma Engler"), dann ist das Foto noch geschützt und muss gelöscht werden, da Selli Engler erst 1972 gestorben ist. Aber im Artikel sehe ich nirgends einen Hinweis darauf, dass sie als Fotografin tätig gewesen wäre, und es sieht nach einem professionellen Porträt aus. Sollte sie allerdings, was wohl wahrscheinlicher ist, nicht die Fotografin sein, und der Urheber oder die Urheberin des Fotos lässt sich nicht ermitteln, wäre auf Commons aufgrund der Veröffentlichung 1929 vielleicht doch {{PD-anon-70-EU}} möglich, wobei das auch nicht unproblematisch ist, siehe Rosenzweigs Abschnitt weiter oben. Im Idealfall hat jemand Zugriff auf die Quelle (Die Freundin, 5. Jgg, Nr. 16, 16.10.1929 - gibt es das evtl. digitalisiert?) und schaut, ob dort irgendwo ein Fotograf genannt ist. Dieser könnte dann ja durchaus vor mehr als 70 Jahren gestorben sein. Gestumblindi 12:19, 3. Mai 2022 (CEST)
Service: ZDB-ID 545589-3 für Bestandsnachweise. Digitalisiert scheint es sie nicht zu geben, Hardcopy oder Microfiche ist aber an mehreren Bibliotheken vorhanden. Evtl. mal über WP:BIBRA versuchen. Aber besser erstmal den Uploader Benutzer:Denis Barthel befragen. --FordPrefect42 (Diskussion) 19:06, 3. Mai 2022 (CEST)
Da ist noch ein Bild: File:Selma Engler 1927.jpg. Eigentlich kennt sich Denis doch da aus? Warten wir mal ab, warum an den Bildern mangelnde SH steht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:08, 3. Mai 2022 (CEST)
Hi Ich ging beim Upload davon aus, dass Engler diese Bilder im Automaten gemacht hat, da sie das typische Format, den Hintergrund und den Stil haben. Daher habe ich sie als Lichtbilder hochgeladen Die Bilder sind nur als Reproduktion aus zeitgenössischen Zeitschriften bekannt, über die Originale ist nichts bekannt. --Denis Barthel (Diskussion) 16:40, 13. Mai 2022 (CEST)
Wenn über die Originale nichts bekannt ist, ist die Annahme, dass das Bilder aus Fotoautomaten sind, reine Spekulation. Hochgeladen wurden die Dateien mit {{PD-ineligible}}, also "ohne Schöpfungshöhe". Das trifft wohl kaum zu. --Rosenzweig δ 23:17, 21. Mai 2022 (CEST)
Automatenfotos haben also keine SH? Lichtbilder haben keine SH? Vor 100 Jahren gab es Automaten? --2A01:598:A130:4987:88C8:5B1F:FABC:EA4B 09:10, 22. Mai 2022 (CEST)
Automatenfotos haben eigentlich keinen Urheber und können daher auch nicht urheberrechtlich geschützt sein; allerdings werden sie oft sehr wohl doch als einfache Lichtbilder angesehen mit dann eben entsprechender Schutzdauer. Und solche Automaten gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert (siehe hier). -- Chaddy · D Putin ist ein Schlächter 15:33, 22. Mai 2022 (CEST)
Allerdings für lange Zeit nur mit Blechfotografien. Der erste moderne Fotoautomat von Anatol Josepho stand wohl 1925 in New York. Ob ein solcher schon 1927 in Berlin existierte, ist die Frage. --Rosenzweig δ 02:33, 30. Mai 2022 (CEST)

Fotos zu Podcasts frei?

Ich bin auf https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Blaue_Couch gestoßen. "Blaue Couch", Podcasts von Bayern Radio, offenbar freie Lizenz. Aber es handelt sich um Videos, die aus je einem Bild bestehen, und das sind offenbar Agenturfotos der Gäste. Der Bayrische Rundfunk hat aber die kompletten Videos als CC hochgeladen. Heißt das dann jetzt, dass die Agenturfotos automatisch auch frei sind und man sie ausschneiden und verwenden kann? Und wenn der BR gar keine Erlaubnis hatte, die Bilder unter CC zu stellen, ist das dann Pech gehabt für die, aber uns kann nichts passieren, denn einmal CC immer CC? --146.60.76.147 21:20, 22. Apr. 2022 (CEST)

Das ist eine gute Frage und es wäre ein dummer Fehler vom BR, wenn er die Videos beim Hochladen auf YouTube, von wo sie von Dritten nach Commons kopiert wurden, mit Bild als CC-BY freigegeben hätte, ohne auch auf die Bildrechte zu achten, und diese Lizenz damit fälschlich auch für die Fotos erteilt hätte, ohne über die notwendigen Rechte für diese zu verfügen. Wenn der BR keine Erlaubnis hatte, gilt die Lizenz für die Fotos nicht - man kann keine CC-Lizenz für ein Foto vergeben, wenn man die nötigen Rechte dafür gar nicht hat. Wenn ich etwa an ein Bild von Picasso "CC-BY" dranschreibe, darf das nachher trotzdem niemand legal ohne Genehmigung der Rechteinhaber verwenden, "meine" Lizenz ist total wirkungslos. So wäre es auch in diesem von dir vermuteten Fall. "Wir" oder sonst irgendjemand, der ein Foto aus einem dieser BR-Videos verwendet, könnten von den Rechteinhabern belangt werden.
Wir können uns zwar wohl auf den Standpunkt stellen, dass der BR als seriöser öffentlich-rechtlicher Sender die Rechte gewiss sauber abgeklärt und erworben haben muss und diese Fotos also alle sicher unter der CC-BY stehen, wie er es beim Hochladen auf YouTube angegeben hat. Nur wäre ich mir tatsächlich auch nicht so sicher, wie realistisch dieser Standpunkt wäre. Mein "Bauchgefühl" spricht eher dagegen. Inzwischen sind einige dieser Videos (nicht alle) auf YouTube übrigens gar nicht mehr abrufbar (auf "privat" gesetzt), das liegt wohl an der Pflicht zum Depublizieren, aber auf die Lizenz, sofern gültig, würde sich das nicht auswirken. Bei vielen dieser Podcast-Videos hat auch ein Bot auf Commons bestätigt, dass sie auf YouTube zum Zeitpunkt der Überprüfung unter CC-BY standen. Und der YouTube-Kanal ist offenbar der offizielle Kanal des Senders, das hat also soweit auch seine Ordnung. Vielleicht könnte Wikiolo als Initiator von Wiki Loves Broadcast das abklären bzw. weiss mehr darüber? Wenn wir auf Nummer sicher gehen wollen, könnte auch jemand, da es sowieso um den Audio-Inhalt geht, die Fotos aus den Videos löschen bzw. diese als reine Audio-Dateien neu hochladen (eigentlich müssten das auch gar keine Videos sein, das liegt nur an YouTube als Medium...) Gestumblindi 23:01, 22. Apr. 2022 (CEST)
Guten Abend,
es wirkt auf mich so, als sei der Podcast unter CC gestellt worden und als sei auf YouTube vom Uploader zusätzlich ein Foto ergänzt worden, das nicht unter CC steht. Der BR ist eine große Rundfunkanstalt, wo es natürlich auch Rechtsexperten gibt. Auf YouTube laden jedoch eher kleine Redaktionen ihren Content hoch, sodass die Beteiligten des Podcasts sich nicht zwangsläufig im Klaren gewesen sein müssen, dass sie irrtümlicher Weise noch Content unter CC gestellt haben, worauf sie nicht die Rechte haben. Nachdem ich in den Bildern eh keinen Mehrwert erkenne, wäre mein Vorschlag, aus den Podcasts mit externem Bildmaterial Audiodateien zu machen. Viele Grüße, --Wikiolo (D) 23:50, 22. Apr. 2022 (CEST)
@Wikiolo: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Du teilst also meine Einschätzung, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass die Rechte an den Fotos beim Hochladen unter CC-BY auf YouTube bedacht wurden. Es wäre sicher die beste Lösung, Audiodateien aus den Videos zu machen und die Videos auf Commons dann zu löschen. Wie ich die Commons-Community so kenne, kann das aber verflixt schwer werden - es gibt genügend Leute dort, die in solchen Fällen mit "aber die haben das auf ihrem offiziellen Kanal unter CC-BY gestellt! Das sind Profis, die wissen was sie tun! Die Bilder sind ganz klar frei!" argumentieren. Ich würde es hier also eher auf der technischen Schiene versuchen: Audiodateien sind für diese Podcasts technisch sinnvoller und besser verwertbar als Videos mit einem Standbild. Wenn also jemand die Videos in Audiodateien umwandeln könnte (wer?), um dann danach die Videos hauptsächlich mit dem Argument, dass es sich um ein ungeeignetes Format handelt, löschen zu lassen, hätten wir als Nebeneffekt auch noch die zweifelhaften Bilder entsorgt - es sei denn halt, es kommt jemand dieser Buchstabengläubigen, der jede Lizenz auf YouTube für bare Münze nimmt, und will die Bilder auch noch "retten"... Darum wäre es am saubersten und wir hätten am wenigsten Gegenwind, wenn wir ein Statement der Verantwortlichen vom BR hätten; vielleicht sogar eine ausdrückliche Bitte von dort, die Bilder zu löschen, falls es rechtlich nicht hinhaut? Hast du entsprechende Kontakte, könntest du versuchen, so etwas zu erhalten? Oder natürlich im Idealfall im Gegenteil die Bestätigung, dass die Bilder wirklich korrekt unter CC-BY freigegeben wurden, das wäre toll! Gestumblindi 00:44, 23. Apr. 2022 (CEST)
Hallo Gestumblindi,
tatsächlich habe ich ein paar Kontakte zum BR, allerdings wäre es am einfachsten, über den offiziellen Weg zu gehen. Für Bilderrechte ist sogar eine eigene E-Mailadresse eingerichtet: bildmanagement@br.de. VG, --Wikiolo (D) 07:24, 23. Apr. 2022 (CEST)
Du magst es nicht zufällig übernehmen, diesen offiziellen Weg zu gehen? ;-) Ich reisse mich sicher nicht gerade darum. Aber wenn es sonst niemand macht... ich warte mal noch ab ;-) Gestumblindi 18:29, 23. Apr. 2022 (CEST)
Aktuell bin ich leider im RL sehr beschäftigt (wie du vllt. auch an meinen sporadisch Edits siehst). --Wikiolo (D) 15:10, 29. Apr. 2022 (CEST)

Erna Mustermann macht ein Foto. Fritz Musterfrau lädt es unter Lizenz abc ins Internet. Erwin Lindemann lädt es herunter und verkauft Postkarten lizenzgerecht. Alle sehen sich vor Gericht. Dort hat niemand außer Fritzchen ein Problem. All die Erwins haben rechtmäßig gehandelt. Ralf Roletschek (Diskussion) 08:47, 23. Apr. 2022 (CEST)

Nein, da liegst du falsch, da es keinen gutgläubigen Erwerb von Urheber- bzw. Nutzungsrechten gibt. Erwin Lindemann würde also auch Probleme bekommen, da es bei einer ungültig erteilten Lizenz keine "lizenzgerechte" Nutzung gibt. Erwin Lindemann begeht einen Urheberrechtsverstoss, wenn Fritz Musterfrau die Lizenz vergeben hat, ohne die dafür nötigen Rechte von Erna Mustermann erworben zu haben - selbst wenn er es nicht weiss. Siehe etwa hier: "Kein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten". Gestumblindi 18:29, 23. Apr. 2022 (CEST)
Uuups, ja, du hast Recht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:45, 23. Apr. 2022 (CEST)
Wir machen mal hier weiter: commons:Commons:Graphic_Lab/Video_and_sound_workshop#Convert_podcast_'videos'_with_non-free_still_images_into_sound_files --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:49, 10. Jul. 2022 (CEST)