Landgemeinde (Thüringen)
Die Landgemeinde ist in Thüringen eine 2008 eingeführte Form einer kreisangehörigen Gemeinde. Zurzeit gibt es in Thüringen 13 Landgemeinden. (Stand: 31. Dezember 2013)
Gesetzliche Bestimmungen
Gemäß § 6 Absatz 5 der Thüringer Kommunalordnung können benachbarte kreisangehörige Gemeinden durch Fusion eine Landgemeinde mit mindestens 6000 Einwohnern im Jahr 2035 bilden. Die Landgemeinde hat eine Ortschaftsverfassung nach § 45 a, nach der die Gemeinde in Ortschaften gegliedert ist, und wählt in jeder Ortschaft einen Ortschaftsrat und einen Ortschaftsbürgermeister. Perspektivisch sollen die Landgemeinden in Thüringen die Verwaltungsgemeinschaften ablösen.
Thüringer Gemeinden können die Bildung einer Landgemeinde bei dem für Kommunalrecht zuständigen Thüringer Innenministerium beantragen. Voraussetzung der Antragstellung ist, dass die fusionswilligen Gemeinden ihren Willen zum Zusammenschluss durch entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden und entsprechende vertragliche Regelungen im Sinne der Funktional- und Gebietsreform Thüringen 2018 bekunden.
Der Thüringer Landtag beschließt die Bildung der Landgemeinden durch Gesetz; zuletzt wurde am 19. Dezember 2013 das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 verabschiedet.
Der Zusammenschluss erfolgt grundsätzlich freiwillig und wird vom Freistaat Thüringen mit einer entsprechenden Fusionsprämie gefördert. Gemeinden, die die erforderliche Einwohnerzahl nicht erfüllen und keinen freiwilligen Zusammenschluss bis zum 31. Oktober 2017 erarbeiten, droht die Zwangsfusion. Ober-, Mittel- und Grundzentren sollen gestärkt werden; die Schwächung durch neugebildete Landgemeinden ist somit nicht (mehr) möglich.
Unterschiede vor 2016
Vor der mit der Gebietsreform festgelegten Einwohnerzahl von 6000 im Jahr 2035, musste eine Landgemeinde mindestens 3000 Einwohner im Jahr ihrer Bildung aufweisen. Die Bildung nur von Landgemeinden wurde durch eine Prämie gefördert. Kleinere Gemeinden, die diese Freiwilligkeitsphase nicht nutzten, sollten zukünftig auch zwangsweise mit anderen Gemeinden zusammengeschlossen werden können. Die Bildung von Landgemeinden, die Ober- und Mittelzentren in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährden könnten, war möglich.
Ortschaftsbürgermeister
Die Ortschaftsbürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gewählt. Bleibt die Wahl erfolglos, wählt der Ortschaftsrat den Ortschaftsbürgermeister aus seiner Mitte. Der Ortschaftsbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange der Ortschaft betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Er ist hierzu wie ein Gemeinderatsmitglied zu laden.
Ortschaftsrat
Ortschaftsräte in den Landgemeinden haben mehr Entscheidungskompetenzen als die Ortsteilräte in einer Einheitsgemeinde. Sie können beispielsweise bei Investitionen in die Infrastruktur mitbestimmen. Der Ortschaftsrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortschaftsbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortschaftsrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats, die in geheimer Wahl gewählt werden, beträgt in Ortschaften
- mit bis zu 500 Einwohnern 4,
- mit mehr als 500 bis zu 1000 Einwohnern 6,
- mit mehr als 1000 bis zu 2000 Einwohnern 8 und
- mit mehr als 2000 Einwohnern 10.
Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats sind ehrenamtlich tätig.
Liste der Landgemeinden
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Landgemeinden des Freistaates Thüringen aufgelistet:
Siehe auch
- Liste der Städte in Thüringen
- Liste der Städte und Gemeinden in Thüringen
- Liste der Orte in Thüringen
Weblinks
- Information des Thüringer Innenministeriums: Einführung der Thüringer Landgemeinde vom 30. Oktober 2013
- TIM-Presseinformation zur Landgemeinde (Medieninformation 27/10)
- Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO –)