Landgemeinde (Thüringen)

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Die Landgemeinde ist in Thüringen eine 2008 eingeführte Form einer kreisangehörigen Gemeinde. Zurzeit gibt es in Thüringen 13 Landgemeinden. (Stand: 31. Dezember 2013)

Gesetzliche Bestimmungen

Gemäß § 6 Absatz 5 der Thüringer Kommunalordnung können benachbarte kreisangehörige Gemeinden durch Fusion eine Landgemeinde mit mindestens 6000 Einwohnern im Jahr 2035 bilden. Die Landgemeinde hat eine Ortschaftsverfassung nach § 45 a, nach der die Gemeinde in Ortschaften gegliedert ist, und wählt in jeder Ortschaft einen Ortschaftsrat und einen Ortschaftsbürgermeister. Perspektivisch sollen die Landgemeinden in Thüringen die Verwaltungsgemeinschaften ablösen.

Thüringer Gemeinden können die Bildung einer Landgemeinde bei dem für Kommunalrecht zuständigen Thüringer Innenministerium beantragen. Voraussetzung der Antragstellung ist, dass die fusionswilligen Gemeinden ihren Willen zum Zusammenschluss durch entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte aller beteiligten Gemeinden und entsprechende vertragliche Regelungen im Sinne der Funktional- und Gebietsreform Thüringen 2018 bekunden.

Der Thüringer Landtag beschließt die Bildung der Landgemeinden durch Gesetz; zuletzt wurde am 19. Dezember 2013 das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 verabschiedet.

Der Zusammenschluss erfolgt grundsätzlich freiwillig und wird vom Freistaat Thüringen mit einer entsprechenden Fusionsprämie gefördert. Gemeinden, die die erforderliche Einwohnerzahl nicht erfüllen und keinen freiwilligen Zusammenschluss bis zum 31. Oktober 2017 erarbeiten, droht die Zwangsfusion. Ober-, Mittel- und Grundzentren sollen gestärkt werden; die Schwächung durch neugebildete Landgemeinden ist somit nicht (mehr) möglich.

Unterschiede vor 2016

Vor der mit der Gebietsreform festgelegten Einwohnerzahl von 6000 im Jahr 2035, musste eine Landgemeinde mindestens 3000 Einwohner im Jahr ihrer Bildung aufweisen. Die Bildung nur von Landgemeinden wurde durch eine Prämie gefördert. Kleinere Gemeinden, die diese Freiwilligkeitsphase nicht nutzten, sollten zukünftig auch zwangsweise mit anderen Gemeinden zusammengeschlossen werden können. Die Bildung von Landgemeinden, die Ober- und Mittelzentren in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährden könnten, war möglich.

Ortschaftsbürgermeister

Die Ortschaftsbürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde und werden nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gewählt. Bleibt die Wahl erfolglos, wählt der Ortschaftsrat den Ortschaftsbürgermeister aus seiner Mitte. Der Ortschaftsbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange der Ortschaft betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Er ist hierzu wie ein Gemeinderatsmitglied zu laden.

Ortschaftsrat

Ortschaftsräte in den Landgemeinden haben mehr Entscheidungskompetenzen als die Ortsteilräte in einer Einheitsgemeinde. Sie können beispielsweise bei Investitionen in die Infrastruktur mitbestimmen. Der Ortschaftsrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Er besteht aus dem Ortschaftsbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortschaftsrats. Die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats, die in geheimer Wahl gewählt werden, beträgt in Ortschaften

  • mit bis zu 500 Einwohnern 4,
  • mit mehr als 500 bis zu 1000 Einwohnern 6,
  • mit mehr als 1000 bis zu 2000 Einwohnern 8 und
  • mit mehr als 2000 Einwohnern 10.

Die weiteren Mitglieder des Ortschaftsrats sind ehrenamtlich tätig.

Liste der Landgemeinden

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Landgemeinden des Freistaates Thüringen aufgelistet:

Wappen Landgemeinde Status Landkreis Einwohner (31. Dezember 2022[1]) Fläche (in km²) erfüllende Gemeinde auch für Bildungs-
datum
Vorläufer der Landgemeinde
Am Ohmberg Gemeinde Eichsfeld 3626 31,34 01.12.2010 Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt
Auma-Weidatal Stadt Greiz 3353 55,75 01.12.2011 Stadt Auma und Gemeinden Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Staitz und Wiebelsdorf (alle Verwaltungsgemeinschaft Auma-Weidatal)
Bad Sulza Stadt Weimarer Land 8037 46,32 Eberstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt, Saaleplatte und Schmiedehausen 31.12.2012 Stadt Bad Sulza und Gemeinden Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Reisdorf und Wickerstedt
Gehren Stadt Ilm-Kreis Ungültiger Metadaten−Schlüssel 16070018 43,85 31.12.2013 Stadt Gehren und Gemeinde Möhrenbach
Harztor Gemeinde Nordhausen 7474 74,12 01.01.2012 Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen
Heringen/Helme Stadt Nordhausen 4659 66,73 Görsbach und Urbach 01.12.2010 Stadt Heringen/Helme und Gemeinden Auleben, Hamma, Uthleben und Windehausen (alle Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue)
Hörsel Gemeinde Gotha 4673 70,46 01.12.2011 Gemeinden Aspach, Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Teutleben, Trügleben und Weingarten (alle Verwaltungsgemeinschaft Hörsel)
Ilmtal-Weinstraße Gemeinde Weimarer Land 6308 64,84 Kromsdorf 31.12.2013 Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt (alle Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße)
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf Gemeinde Greiz 4618 50,45 01.12.2011 Gemeinden Mohlsdorf und Teichwolframsdorf
Nesse-Apfelstädt Gemeinde Gotha 5936 39,47 01.12.2009 Gemeinden Apfelstädt, Gamstädt, Ingersleben und Neudietendorf (alle Verwaltungsgemeinschaft Nesse-Apfelstädt-Gemeinden)
Sonnenstein Gemeinde Eichsfeld 4400 94,51 01.12.2011 Gemeinden Bockelnhagen, Holungen, Jützenbach, Silkerode, Steinrode, Stöckey, Weißenborn-Lüderode und Zwinge (alle Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Südharz)
Südeichsfeld Gemeinde Unstrut-Hainich-Kreis 6624 59,88 Rodeberg 01.12.2011 Gemeinden Diedorf, Faulungen, Heyerode, Hildebrandshausen, Katharinenberg, Lengenfeld unterm Stein, Schierschwende und Wendehausen (alle Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein)
Vogtei Gemeinde Unstrut-Hainich-Kreis 4260 49,50 Kammerforst und Oppershausen 31.12.2012 Gemeinden Langula, Niederdorla und Oberdorla (alle Verwaltungsgemeinschaft Vogtei)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bevölkerung der Gemeinden vom Thüringer Landesamt für Statistik (Hilfe dazu).